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ID0905816900

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    Vokabeln: 1
    1. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 Inhalt: Absetzung der Punkte 8 und 9 von der Tagesordnung 3361 A Erweiterung der Tagesordnung 3361 A Fragestunde — Drucksache 9/911 vom 16. Oktober 1981 — Effektivität der Entwicklungshilfe der EG und der nationalen Maßnahmen; Übertragung der Entwicklungshilfeleistungen von den Mitgliedstaaten auf die EG MdlAnfr 2, 3 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Pohlmeier CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 3361 C, D, 3362 A,B, C, D ZusFr Dr. Pohlmeier CDU/CSU . 3361D, 3362 A, B, C ZusFr Repnik CDU/CSU 3362 D Besetzung der Planstellen im Vertrauensärztlichen Dienst, im ärztlichen Gutachterdienst der Rentenversicherungsträger und bei den Sozialversicherungsträgern MdlAnfr 4 16.10.81 Drs 09/911 Kirschner SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3363 A, B, C ZusFr Kirschner SPD 3363B, C Warnhinweise auf Elektrogeräten MdlAnfr 5 16.10.81 Drs 09/911 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 3363D, 3364A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 3364A Beschränkung der Leistungen im Arbeitstrainingsbereich der Behindertenwerkstätten auf ein Jahr sowie Voraussetzungen für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr MdlAnfr 6, 7 16.10.81 Drs 09/911 Clemens CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . . 3364C, 3365 A, B, C, D, 3366A,B ZusFr Clemens CDU/CSU 3365A,B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3365 C ZusFr Dolata CDU/CSU 3365 C ZusFr Franke CDU/CSU 3365 D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 3366 A ZusFr Lutz SPD 3366 A Höhe der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz sowie Eindämmung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbehinderten MdlAnfr 8, 9 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Wieczorek SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3366 B, C, D, 3367A,B ZusFr Dr. Wieczorek SPD . . . . 3366C, 3367 A Entwicklung des Jahreseinkommens aus kassenärztlicher Tätigkeit in den letzten fünf Jahren im Vergleich zur Grundlohnsumme in der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 14, 15 16.10.81 Drs 09/911 Glombig SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 3367 B,C, 3368 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 ZusFr Glombig SPD 3367 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 3368 A Jahreseinkommen der Zahnärzte aus kassenärztlicher Tätigkeit und aus praxiseigenem zahntechnischen Labor MdlAnfr 16, 17 16.10.81 Drs 09/911 Lutz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3368 B,C,D ZusFr Lutz SPD 3368 C ZusFr Leuschner SPD 3368 D Reinertrag zahntechnischer Labors in der Bundesrepublik und in anderen Ländern MdlAnfr 18, 19 16.10.81 Drs 09/911 Zeitler SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3369 A, B, C ZusFr Zeitler SPD 3369 B,C ZusFr Leuschner SPD 3369 C Steigerung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel in den letzten zehn Jahren MdlAnfr 20 16.10.81 Drs 09/911 Rayer SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . . 3369 D Entwicklung der Reinerträge der Hersteller orthopädischer Hilfsmittel in den letzten zehn Jahren MdlAnfr 21 16.10.81 Drs 09/911 Rayer SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . . 3369 D Anhebung der Arzneimittelpreise sowie Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel in der ambulanten und in der stationären Versorgung MdlAnfr 22, 23 16.10.81 Drs 09/911 Egert SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3370 B, C, D, 3371A ZusFr Egert SPD 3370 C ZusFr Leuschner SPD 3370 C ZusFr Kirschner SPD 3370 D ZusFr Herberholz SPD 3371A Reinertrag aus den Praxen von medizinischen Bademeistern, Masseuren und Krankengymnasten sowie zunehmende nebenbetriebliche Führung dieser Praxen MdlAnfr 26, 27 16.10.81 Drs 09/911 Jaunich SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3371 B, D, 3372 A ZusFr Jaunich SPD 3371C,D ZusFr Lutz SPD 3371 D Schlußfolgerungen aus der päpstlichen Enzyklika im Hinblick auf die Forderung der „Humanisierung des Arbeitslebens" MdlAnfr 28 16.10.81 Drs 09/911 Schreiner SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . . 3372 B Rüstungstechnischer Vorsprung der NATO vor der Sowjetunion und dem Warschauer Pakt MdlAnfr 29 16.10.81 Drs 09/911 Frau Roitzsch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 3372C, D, 3373A,B,C,D, 3374A ZusFr Frau Roitzsch CDU/CSU 3372 D ZusFr Hansen SPD 3373A ZusFr Schreiner SPD 3373 B ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . 3373 B ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . 3373 C ZusFr Ganz (St. Wendel) CDU/CSU . . 3373 D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 3373 D ZusFr Gilges SPD 3374 A Ausbildungshilfe der Bundeswehr für Militärs in Staaten, in denen gefoltert wird, insbesondere in Paraguay und Südkorea MdlAnfr 30, 31 16.10.81 Drs 09/911 Hansen SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3374 B,C,D, 3375 A, B, C ZusFr Hansen SPD 3374C, 3375A, B ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 3374 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 3375 C Beitrag der Bundeswehrkrankenhäuser zur Krankenversorgung sowie ihre Einbeziehung in die Kostendämpfung im Gesundheitswesen MdlAnfr 34, 35 16.10.81 Drs 09/911 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 3375 C, D, 3376 A, B ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . 3375D, 3376A,B ZusFr Dolata CDU/CSU 3376 A Verhinderung der Einfuhr vergällten Olivenöls aus Spanien MdlAnfr 40 16.10.81 Drs 09/911 Herberholz SPD Antw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . . 3376 C, D, 3377 A ZusFr Herberholz SPD 3376 D ZusFr Eigen CDU/CSU 3377 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 III Verlagerung des Transports gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene MdlAnfr 45, 46 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Rumpf FDP Antw PStSekr Mahne BMV 3377B, C ZusFr Dr. Rumpf FDP 3377 C Kenntnis von Staatssekretär Ruhnau als Aufsichtsratsmitglied von den Geschäftspraktiken der Lufthansa sowie Möglichkeit seiner Wahl in den LH-Vorstand MdlAnfr 49, 50 16.10.81 Drs 09/911 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 3377D, 3378 A, B, C ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU . 3378A,C Bau des Betriebshofs Niederseßmar der Regionalverkehrsgesellschaft Köln MdlAnfr 54 16.10.81 Drs 09/911 Bamberg SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . 3378D, 3379A,C ZusFr Bamberg SPD 3379 A Nächste Sitzung 3379 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3381*A Anlage 2 Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung MdlAnfr 10, 11 16.10.81 Drs 09/911 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3381* B Anlage 3 Auswirkungen der Abschaffung der Versicherungsfreigrenze auf die Einrichtungen der Erwachsenenbildung MdlAnfr 12, 13 16.10.81 Drs 09/911 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 3381*C Anlage 4 Teilnahme kommunistischer und linksextremistischer Zeitungsredakteure am Bundeswehrmanöver „Colt Fire" MdlAnfr 32, 33 16.10.81 Drs 09/911 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3382* A Anlage 5 Aufklärung über die sowjetische Rüstung MdlAnfr 36, 37 16.10.81 Drs 09/911 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 3382* B Anlage 6 Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den Jahren 1980 und 1981, Kosten der Krankenkassen und Zuschüsse für Beratungsstellen und Modellvorhaben MdlAnfr 38, 39 16.10.81 Drs 09/911 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 3382* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 3361 58. Sitzung Bonn, den 21. Oktober 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 23. 10. Becker (Nienberge) 23. 10. Broll 21. 10. Büchner (Speyer) * 21. 10. Dallmeyer 23. 10. Engelsberger 23. 10. Funk (Gutenzell) 23. 10. Gansel 23. 10. Hauck 23. 10. Dr. Hennig 21. 10. Höffkes 23. 10. Hubrig 23. 10. Kiep 23. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 23. 10. Köster 22. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 10. Müller (Bayreuth) 23. 10. Nagel 23. 10. Neuhaus 23.10. Offergeld 23. 10. Sauer (Salzgitter) 21. 10. Frau Schlei 23. 10. Schmidt (Würgendorf) 23. 10. Schröder (Lüneburg) 23. 10. Dr. Schwörer 23. 10. Frau Steinhauer 23. 10. Dr. Struck 23. 10. Dr. Wittmann 22. 10. Würtz 21. 10. Zander 23. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/911 Fragen 10 und 11): Wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung zu rechnen? Sind die finanziellen Auswirkungen der Reform 1984 berechnet, und wann werden sie dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf der Grundlage der in der Regierungserklärung vom November 1980 hierzu genannten Eckdaten vorbereitet. Wie mein Kollege Hermann Buschfort bereits Herrn Kollegen Dr. Friedmann in der Fragestunde vom 14. September 1981 mitgeteilt hat, kann über die Einzelheiten der Reform erst entschieden werden, wenn endgültige Berechnungen über die finanziellen Auswirkungen vorliegen. Diese werden auf der Grundlage einer Sondererhebung Anlagen zum Stenographischen Bericht der Rentenversicherungsträger, die auf fast 210 000 Befragungen beruht, zur Zeit durchgeführt. Nach Abschluß der Berechnungen wird die Bundesregierung über die quantitative Ausfüllung der angekündigten Reformmaßnahmen beschließen und den gesetzgebenden Körperschaften ihre Vorschläge zusammen mit den Ergebnissen der finanziellen Berechnungen zuleiten. Damit kann im Laufe des Jahres 1982 gerechnet werden. Es ist vorgesehen, die Reform zum 1. Januar 1985 in Kraft zu setzen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 12 und 13): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob ihr Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der geplanten Abschaffung der Versicherungsfreigrenze von 390 DM auf die Arbeit der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Abschaffung der Versicherungsfreigrenze viele nebenberufliche Lehrkräfte an den Einrichtungen der Erwachsenenbildung z. B. Volkshochschulen - betrifft und sich zum einen auf die Finanzhaushalte der Bildungseinrichtungen, zum anderen auf die Bereitschaft der Lehrkräfte auswirkt, in diesen Einrichtungen tätig zu werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Nach dem geltenden Recht müßten Lehrkräfte an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung, gleichgültig ob ihre Tätigkeit als eine selbständige oder abhängige Beschäftigung anzusehen ist, bereits versicherungspflichtig sein, wenn sie aus der Tätigkeit ein Entgelt von monatlich mehr als 390 DM erzielen. Mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Wegfall der Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen werden auch die Lehrkräfte versicherungspflichtig, deren Entgelt unter der genannten Grenze liegt. Die Anzahl der letztgenannten Personen ist mir nicht bekannt. Der Wegfall der Geringfügigkeitsgrenze und die damit einsetzende Pflicht zur Zahlung von Beiträgen führt zu Mehrbelastungen bei den Bildungseinrichtungen. Ich bin nicht der Auffassung, daß diese Mehrbelastung die Träger der Bildungseinrichtungen zur Einschränkung ihres Angebotes zwingt. Im übrigen haben die Bildungseinrichtungen nicht mehr Sozialabgaben zu tragen als für andere versicherungspflichtige Arbeitnehmer auch. Dies wird dadurch sichergestellt, daß auch bei geringeren Entgelten die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte tragen sollen. Hinsichtlich der Behauptung, die Streichung der Geringfügigkeitsgrenze werde sich negativ auf die Bereitschaft zur Übernahme derartiger Tätigkeiten auswirken, kann die weitere Entwicklung abgewartet werden. Gegen diese Annahme spricht, daß mit der Versicherungspflicht auch der soziale Schutz verbessert wird. 3382* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 32 und 33): Ist es zutreffend, daß im Zusammenhang mit dem Bundeswehrmanöver „Colt Fire" und der dazu eingeladenen Redakteure kommunistischer und linksextremistischer Zeitungen hohe Offiziere der Luftwaffe versucht haben, die Einladung rückgängig zu machen, was allerdings mißlang? Ist es zutreffend, daß der Fliegerhorst Memmingerberg ursprünglich für das Besuchsprogramm der Redakteure vorgesehen war, dann aber aus Sicherheitsüberlegungen gestrichen wurde? Zu Frage 32: Es trifft nicht zu, daß es Versuche gegeben hat, die Einladungen rückgängig zu machen. In zwei Telefongesprächen, die geführt wurden, während sich die Pressevertreter bereits bei der Übung „Scharfe Klinge" aufhielten, wurden aber Bedenken der Truppe beim Informations- und Pressestab des Bundesministeriums der Verteidigung vorgetragen. Diese Bedenken konnten jedoch keine Berücksichtigung finden, da die grundgesetzlich abgesicherte Pressefreiheit eine Unterscheidung der Informationsverpflichtung öffentlicher Stellen je nach politischem Standort der Journalisten nicht kennt. Nach den einschlägigen presserechtlichen Vorschriften besteht ein Informationsanspruch unter anderem nicht, soweit Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse verletzt würde. Bei dem Manöver „Colt Fire" sind diese Schutzsperren voll in Anspruch genommen worden. Zu Frage 33: Es trifft nicht zu, daß der Fliegerhorst Memmingen aus dem Besuchsprogramm gestrichen wurde. Lediglich der Ablauf des Pressetages bei der Luftwaffe wurde aus verschiedenen Gründen geändert. Davon war auch der Programmpunkt „operational turn around" auf dem Fliegerhorst Memmingen betroffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 36 und 37): Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß eine deutsche Übersetzung der kürzlich von der US-Regierung herausgebenen Schrift „Soviet Military Power" im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hergestellt und verteilt wird, oder ist eine entsprechende Initiative zur Aufklärung über die sowjetische Rüstung bereits erfolgt? In welcher Form informiert die Bundesregierung über den neuesten Stand der sowjetischen Rüstung (einschließlich derjenigen des übrigen Ostblockbereichs), und welche Informationsmittel stehen zur Verfügung? Die von Ihnen genannte Studie ist voraussichtlich ab November 1981 in deutscher Sprache im Buch- handel erhältlich. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, selbst eine Übersetzung zu veröffentlichen. Die Bundesregierung informiert die deutsche Öffentlichkeit seit Jahren über die sowjetische Rüstung. Das geschieht insbesondere bei Podiumsdiskussionen, Vortragsveranstaltungen, Seminaren und Truppenbesuchen. Allein im Bereich der Bundeswehr wurden auf diese Weise im Jahr 1980 über zwei Millionen Bundesbürger erreicht. Weitere wesentliche Mittel der Information sind die regierungsamtlichen Informationsschriften. Diese werden bei Veranstaltungen verteilt und auf Anforderung verschickt. Über den Stand der sowjetischen Rüstung unterrichten die „Weißbücher zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr". Kürzlich wurden die Broschüren „Aspekte der Friedenspolitik", „Es geht um unsere Sicherheit", das Faltblatt „Daten und Fakten" sowie ein Sonderhinweis für die Öffentlichkeitsarbeit über den Warschauer Pakt herausgegeben. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/911 Fragen 38 und 39): Wie hoch ist die Zahl der Abtreibungen im Jahr 1980 und im ersten Halbjahr 1981, hierbei insbesondere die Zahl der Abtreibungen, die als „soziale Indikation" begründet werden? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten bei den einzelnen Indikationen durch die Abtreibungen den gesetzlichen Krankenkassen entstehen, und wie hoch sind die Zuschüsse des Bundes für flankierende Maßnahmen, insbesondere für Beratungsstellen und Modellvorhaben? Zu Frage 38: Im Jahre 1980 sind dem Statistischen Bundesamt insgesamt 87 702 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet worden; davon wurden gemäß den einzelnen Indikationen vorgenommen: 20 099 aufgrund der medizinischen Indikation 3 053 aufgrund der eugenischen Indikation 101 aufgrund der kriminologischen Indikation 63 289 aufgrund einer sonstigen Notlage. In 1 160 Fällen wurde keine Indikation genannt. Zahlen für das erste Halbjahr 1981 liegen noch nicht vor. Ich weise in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male darauf hin, daß die geltende Regelung des § 218 a StGB eine „soziale Indikation" nicht vorsieht. Zu Frage 39: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Kosten den gesetzlichen Krankenkassen für Schwangerschaftsabbrüche insgesamt oder untergliedert nach Indikationen entstehen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Oktober 1981 3383* Wie bereits auf eine ähnlich lautende Frage des Abgeordneten Jäger (CDU/CSU) am 7. September dieses Jahres durch die Parl. Staatssekretärin Frau Fuchs mitgeteilt wurde, sind Einzelangaben über die Aufwendungen der Krankenkassen nur für Schwangerschaftsabbrüche nicht möglich. Die Kosten für die sogenannten sonstigen Hilfen nach dem Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz beliefen sich im Jahr 1980 auf 231,5 Millionen DM, wovon der größere Teil auf Maßnahmen der Empfängnisregelung und Familienplanung entfällt. Nach der Statistik der Krankenversicherung ergibt sich die folgende Gliederung der Ausgaben — ich zitiere aus der eben erwähnten Antwort — vom 7. September: „120,9 Millionen DM wurden für ärztliche Untersuchungen und die Verordnung empfängnisregelnder Mittel, für nicht rechtswidrige Sterilisationen sowie für Beratung über Erhaltung und Abbruch der Schwangerschaft ausgegeben. 1,5 Millionen DM wurden für Krankengeld sowie für Arznei-, Verbands- und Heilmittel aufgewendet. Ferner sind im Zusammenhang mit Sterilisationen und Schwangerschaftsabbrüchen Aufwendungen für Krankenhauspflege in Höhe von 109,1 Millionen DM angefallen." Das Modellprogramm Beratungsstellen wurde seitens des Bundes 1980 abgeschlossen. Für zwei Modelle der Familien- und Konfliktberatung werden in diesem Jahr 1 350 000 DM Zuschüsse gezahlt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Feldmann auf.

    (Dr. Rumpf [FDP]: Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal!)

    — Dann wird mit den Fragen 51 und 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Feldmann nach den Richtlinien verfahren.
    Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Kretkowski auf. — Er ist ebenfalls nicht im Saal. Es wird nach den Richtlinien verfahren.
    Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Bamberg auf:
    Hält die Bundesregierung die Förderung des Baus des Betriebshofs Niederseßmar der Regionalverkehrsgesellschaft Köln aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für notwendig, obwohl die bestehende Kraftwagenbehandlungsanlage der Deutschen Bundesbahn in Dieringhausen, die zur Zeit von der Regionalverkehrsgesellschaft Köln mit einem Teil ihrer Fahrzeuge genutzt wird, über alle notwendigen technischen Ausstattungen zur Wartung, Unterhaltung und Prüfung der Omnibusse verfügt?
    Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bamberg, die Antwort ist ja. Die Bundesregierung hat nach Prüfung des Antrages der Regionalverkehrsgesellschaft Köln keine Bedenken, für den Bau des Omnibusbetriebshofes in Gummersbach-Niederseß-



    Parl. Staatssekretär Mahne
    mar Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu gewähren.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Bamberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, wie hoch ist der von der Regionalverkehrsgesellschaft Köln (RVK) beantragte Zuschuß für den Bau dieses Betriebshofes in Niederseßmar?
    Mahne, Parl. Staatssekretär: Die geplante Anlage der Regionalverkehrsgesellschaft in GummersbachNiederseßmar ist mit rund 5 Millionen DM veranschlagt worden. Sie wird im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes finanziert. Das würde die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 60% bedeuten.