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ID0905002100

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    Plenarprotokoll 9/50 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2809 A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltprobleme der Nordsee Sondergutachten Juni 1980 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen — Drucksache 9/692 — Duve SPD 2809 B Dr. von Geldern CDU/CSU 2812 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2816 D Baum, Bundesminister BMI 2819 A Jansen SPD 2822 C Bredehorn FDP 2824 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . . 2827 A Volmer CDU/CSU 2828 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2830 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2831 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1978" — Drucksachen 8/4101, 9/726 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1979" — Drucksache 9/644 — Dr. Laufs CDU/CSU 2833 A Schäfer (Offenburg) SPD 2835 A Dr. Hirsch FDP 2837 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 9/785 — 2838 D Nächste Sitzung 2839 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2840*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2840* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 2809 50. Sitzung Bonn, den 11. September 1981 Beginn: 9.01 Uhr
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    2840* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11.9. Dr. van Aerssen 11.9. Becker (Nienberge) 11.9. Dr. Bugl 11.9. Burger 11.9. Cronenberg 11.9. Eigen 11.9. Dr. Enders* 11.9. Dr. Faltlhauser 11.9. Dr. Fellner 11.9. Fischer (Hamburg) 11.9. Gattermann 11.9. Dr. Götz 11.9. Dr. Haack 11.9. Hauck 11.9. Hauser (Krefeld) 11.9. Hölscher 11.9. Frau Hoffmann (Soltau) 11.9. Dr. Hubrig 11.9. Kolb 11.9. Dr. Kreile 11.9. Dr. Lammert 11.9. Dr.-Ing. Laermann 11.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 11.9. Mahne 11.9. Dr. Müller * 11.9. Müller (Bayreuth) 11.9. Neumann (Bramsche) 11.9. Rainer 11.9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Reuschenbach 11.9. Dr. Riemer 11.9. Dr. Rose 11.9. Frau Roitzsch 11.9. Dr. Schachtschabel 11.9. Schartz (Trier) 11.9. Frau Schlei 11.9. Schmöle 11.9. Schröder (Hannover) 11.9. Schröder (Wilhelminenhof) 11.9. Schröer (Mülheim) 11.9. Dr. Schwörer 11.9. Frau Simonis 11.9. Dr. Solms 11.9. Dr. Warnke 11.9. Wartenberg (Berlin) 11.9. Baron von Wrangel 11.9. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksache 9/789 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 11. Dezember 1981 vorzulegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Volmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Inhalt des vorliegenden Minigesetzentwurfes lohnt kaum eine Diskussion und so haben wir auch gesehen, daß Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler im Prinzip zu dem gesprochen hat, was in einer dritten Novelle noch zu regeln ist bzw. was möglicherweise durch diese zweite Novelle im Bereich der Klärschlämme geregelt werden könnte.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die hier in diesem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungen dürften kaum kontrovers sein, wie auch das Abfallbeseitigungsgesetz es nicht war.
    Den Bedenken des Bundesrates hat die Bundesregierung weitgehend Rechnung getragen. Insbesondere ist die Bundesregierung bereit, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommenen Abfallstoffe aus bergbaulichen Betrieben auch dann ausgenommen bleiben sollen, wenn sie den vom Bergrecht geregelten Bereich verlassen. Ich bitte die Bundesregierung, diese Klärung bis zur Beratung im federführenden Innenausschuß herbeizuführen. Dabei sollte sie allerdings berücksichtigen — und ich sage das als ein im Ruhrgebiet wohnender Abgeordneter —, daß alle Landschaften gleich behandelt werden sollten. Wenn hier eine Ausnahme von der Gleichbehandlung erfolgen würde, müßte man die Lokalisierung des Verbringens von Abfällen bei allen Abfallarten — auch beim Sondermüll — lokal genauso regeln.
    Die Bundesregierung hat auf den Vorschlag des Bundesrates, eine Änderung zu § 7 vorzusehen, geantwortet, daß dieser Tatbestand — gemeint sind hi er unter anderem Müllverbrennungsanlagen, Kompostwerke, Pyrolyse-Anlagen, Feuerungsanlagen usw. — im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt werden soll. Nun wissen wir alle, daß das Änderungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt wurde, weil die Sachverständigen im Anhörungsverfahren die geringe Qualität des Entwurfes allgemein bestätigt haben.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Darum möchte ich die Frage an die Bundesregierung stellen, wann sie denn mit einem besseren Entwurf zu Potte kommt. Heute rühmt sie sich j a zum Teil, daß sie dieses Gesetz nicht weiterverfolgt hat. Was soll aber der Hinweis auf eine Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz, wenn eine Novellierung vorerst nicht vorgesehen ist?
    Der wichtige Bereich der Klärschlämme — hier folge ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler — ist inzwischen zu einem Riesenproblem geworden. Die Gemeinden mit dichter Besiedlung weigern sich zu Recht, Klärschlämme in ihrem Bereich aufbringen zu lassen. Deshalb sollte der Innenminister dem Hinweis der Bundesregierung zu Ziffer 5 der Stellungnahme des Bundesrats folgen und die Klärschlammverordnung unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen. Dabei bitte ich den Innenminister, den Verordnungsentwurf dem Innenausschuß zu einer gutachtlichen Stellungnahme zu überlassen.
    Uns interessieren hier insbesondere die von ihm vorgelegten Kadmiumwerte. Sie interessieren uns deshalb so sehr, weil gerade der Innenminister durch den Kadmium-Bericht zu Beginn dieses Jahres in einem Übermaß eine Kadmium-Angst erzeugt hat. Wir würden gerne sehen, ob die in dieser Klärschlammverordnung festgelegten Kadmiumwerte in Übereinstimmung stehen mit dem, was bisher dazu gesagt worden war.
    Nun wird die Vorlage des Gesetzentwurfes unter anderem damit begründet, daß nur dadurch die Abgabe von Klärschlamm zum Zwecke der Aufbringung von einer Rechtsverordnung erfaßt werden könne. Meines Erachtens war das auch bisher nach § 15 Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes möglich. Dieser Paragraph besagt:
    Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Jugend, Familie und Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates . .. Vorschriften über das Aufbringen der in Absatz 1 genannten Stoffe ... zu erlassen.
    In Abs. 1 des § 15 aber ist Klärschlamm ausdrücklich aufgeführt. Nach meinem Dafürhalten hätte also die Klärschlammverordnung, die gerade als so dringend dargestellt wurde — ich unterstreiche das —, lange erlassen sein können.
    So weit zum vorliegenden Gesetzentwurf, der meines Erachtens ohne große Probleme verabschiedet werden könnte, wenn es sich lohnen würde; aber der Inhalt, meine Damen und Herren, lohnt kaum die Beratung.
    Aus versandten Papieren — Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat vorhin darauf hingewiesen — geht hervor, daß das Innenministerium bereits Überlegungen zu einer weiteren Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz angestellt hat. Hier stellt sich für uns natürlich mit Recht die Frage, warum man mit der zweiten Novelle eine solche Mini-Lösung vorlegt, wenn zum Zeitpunkt der Vorlage bereits an der dritten Novelle gearbeitet wird.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Im Sinne der Eindämmung einer Gesetzesflut wäre es rationeller und sinnvoller gewesen, alle zu regelnden Tatbestände in einer einzigen Novelle zusammenzufassen. Wir alle wollen doch weniger Gesetze und nicht mehr; wir wollen nicht durch ständige Novellierungen zur Rechtsunsicherheit beitragen, wir alle wollen weniger und bessere Gesetze.
    Zu meiner großen Freude, meine Damen und Herren, kann ich feststellen, daß der Kollege Jansen, der ja vorhin darauf hingewiesen hat, daß die anderen Mitglieder des Hauses in ihren Arbeitszimmern das

    Volmer
    Umweltgutachten über die Nordsee lesen, sich nun ebenfalls ins Arbeitszimmer begeben hat, um die vorliegende Novelle durchzulesen.

    (Heiterkeit — Wehner [SPD]: Sie haben wenigstens Sinn für Ironie! Da danke ich auch dafür! Wenn man Parlamentarier ist wie ich, wird es einem allmählich grausig, das Parlament zu sehen, wie es wirklich ist! Da haben Sie völlig recht!)

    — Ja, Herr Wehner, vielleicht sagen Sie es ihrem Kollegen, der vorhin die Kritik vorgebracht hat. — Wenn man die große Anzahl der produzierten Gesetzentwürfe sieht, wird man den Verdacht nicht los, daß die Leistung der Ministerialbürokratie nach der Anzahl der vorgelegten Gesetzentwürfe bewertet wird wie die Polizei nach der Anzahl der „Knöllchen". Von dieser Bemessungsgrundlage, meine Damen und Herren, muß man herunter; sonst werden wir die Gesetzesflut nicht verringern können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Die Regierung hat inzwischen eingesehen, daß es nicht alleine auf die Abfallbeseitigung ankommt, sondern daß dabei auch eine abfallwirtschaftliche Seite zu berücksichtigen ist. Die Verknappung aller Rohstoffe macht es erforderlich, daß man mit diesen Gütern sparsam umgeht und sie, soweit es möglich ist, rückgewinnt und wiederverwendet. Hier ist insbesondere auf die kaum noch zu verantwortende Einwegpackung hinzuweisen. Einwegpackungen vervielfältigen das Abfallvolumen und schwächen die Rohstoffversorgung. Es mag sein, daß Recyclingprodukte geringere Marktchancen haben; wenn das aber so ist, sollte man im Bereich der Verpackungen und Behältnisse zu Mehrwegprodukten kommen. Das gilt ganz besonders für Flaschen.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Er hat an die Regierung gedacht! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    — Ich verstehe gar nicht Ihre Heiterkeit. Ich sprach von Glasflaschen; damit es keine Mißverständnisse gibt.
    Das Innenministerium verweist darauf, daß Vorschriften des Steuerrechts Aktivitäten zur Abfallverwertung bremsen. Ich wäre dankbar, wenn der Innenminister diesen Hinweis einmal konkretisieren könnte, um dem Parlament die Möglichkeit zu geben, daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen.
    Wir begrüßen die Erkenntnis der Bundesregierung, daß das Abfallbeseitigungsgesetz hinsichtlich der Verwertung der Abfälle allein durch die öffentliche Hand sehr mißverständlich war. Auf diese Tatsache haben wir in der bisherigen Diskussion stets hingewiesen und auf eine stärkere Beteiligung der privaten Abfallbeseitigung gedrängt. Wenn die Regierung nun hierzu bereit ist, stellt sich allerdings die Frage, warum diese Regelung bis in die dritte Novelle verschoben werden soll und nicht jetzt vorgenommen wird.
    Wir halten es für dringend geboten, die Begriffe „Abfall" und „Wirtschaftsgut" im Rahmen einer wirtschaftlichen Abfallbeseitigung eindeutig zu klären.
    Wenn es richtig ist, daß die Rohstoffe immer knapper werden, muß man daraus zwangsläufig folgern, daß Reststoffe Wirtschaftsgüter sind, die einer Wieder- oder Weiterverwendung zugeführt werden müssen. Ich meine, daß bei der Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen private Abfallverwertungsgesellschaften wertvolle Hilfe geleistet haben. Darum ist es, so denke ich, richtig, diesen Verwertungsbetrieben einen Vorrang bei der Rückgewinnung und der Verwertung einzuräumen.
    Meine Damen und Herren, die Probleme der Abfallbeseitigung nehmen immer mehr zu. Mit Interesse sehen wir daher der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zu diesem Bereich entgegen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Wirklich eine kleine!)

    Zwar hat sich das Ministerium noch Bedenkzeit erbeten, aber wir wären dankbar, wenn die Antwort bis zur Beratung der Novelle vorliegen könnte.
    Speziell die Probleme des Sondermülls spielen in der Öffentlichkeit eine große Rolle, besonders dann, wenn Unternehmen diesen Sondermüll ungeordnet und unerlaubt ablagern. Die Verbringung von Klärschlamm gehört in diesen Problemkreis. Wir bedauern deshalb sehr — das habe ich vorhin schon gesagt —, daß die Verordnung nicht bereits vorliegt.
    Die öffentliche Diskussion befaßt sich verstärkt mit der Form der Abfallbeseitigung. Die Bevölkerung fragt nach der besten Lösung. Ist es die geordnete Ablagerung? Ist es die Kompostierung? Oder ist es die Verbrennung? Wir erwarten eine baldige Antwort der Regierung auf diese Fragen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Und welche Antwort geben Sie?)

    — Ich frage die Regierung! Da ich der Regierung nicht angehöre, bin ich, Herr Kollege, auch nicht verpflichtet, die Antwort zu geben. Dafür werden die Herren ja bezahlt. Im Gegensatz zu den Abgeordneten dieses Hauses, die freiwillig auf eine Erhöhung verzichtet haben, nehmen sie ja mit 4 % an der Gehaltserhöhung teil: da werden wir sicherlich auch eine Antwort erwarten können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, diese Antwort wird man sicher nur dann geben können, wenn die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert. Hierüber würden wir von der Bundesregierung gern etwas mehr hören; wir würden gern wissen, welche konkreten Empfehlungen die Bundesregierung auf Grund solcher Forschungsvorhaben geben wird.
    Offen ist für uns auch die Frage, ob Abfälle zur Beseitigung oder Aufarbeitung in die Bundesrepublik verbracht wurden. Ist die Abfalleinfuhrverordnung hier ausreichend? Die gleiche Frage könnte man in bezug auf die Ausfuhr stellen.
    Meine Damen und Herren, in den Gemeinden werden heute häufig Behälter für die Einsammlung von wiederverwendbarem Altglas aufgestellt. Da es sich um Behältnisse der Verwertungsgesellschaften



    Volmer
    handelt, entstehen den Gemeinden dadurch keine Kosten. Ich frage die Bundesregierung, ob sie die Möglichkeit sieht, dahin zu wirken, daß ähnliche Behältnisse auch für das Einsammeln von Papier, Textilien, Altöl und anderen zur Wiederaufbereitung vorgesehenen Abfällen oder Wirtschaftsgütern bereitgestellt werden können.
    Es gibt eine Reihe von Abfällen, deren Beseitigung möglicherweise für die Biosphäre schädlich ist. Sieht die Bundesregierung hier die Möglichkeit einer besseren Erfassung mit dem Ziel einer schadlosen Beseitigung? Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß derartige Schadstoffe in Haushalten möglichst nicht mehr verwendet werden können?
    Ich komme zum Schluß. Bei der Abfallbeseitigung sind — mit dieser Aussage folge ich dem Herrn Vorredner — noch zahlreiche Fragen offen. Die vorliegende Novelle ist nur ein winziger Schritt zur Lösung der anstehenden Abfallprobleme. Die CDU/ CSU-Fraktion wird im Prinzip jeden Schritt mitgehen, der geeignet ist, die Umwelt weniger zu belasten. Ich mache aber keinen Hehl daraus, daß ich meine: Es wäre uns lieber, wenn an Stelle der Novellierung in kleinen Schritten in einem umfangreicheren Gesetz alle zur Zeit bekannten regelungsbedürftigen Tatbestände erfaßt würden. Darum fordere ich den Herrn Innenminister auf, zur Beratung im Innenausschuß eine Übersicht der Fragen vorzulegen, die regelungsbedürftig sind. Gemeinsam sollten wir dann prüfen, ob der jetzige Gesetzentwurf angereichert werden kann oder ob die Regierung ihn von sich aus zurückzieht und durch einen neuen, erweiterten ersetzt.
    Wir, meine Damen und Herren, sind hier zur positiven Mitarbeit bereit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der nächste Redner ist die Frau Abgeordnete Dr. Hartenstein. Ich erteile ihr das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zweite Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes hat, auf den ersten Blick gesehen, zweifellos den Charakter einer Mini-Novelle. Ihrer Auffassung allerdings, Herr Kollege Volmer, daß es sich deshalb nicht darüber zu reden lohne, kann ich nicht folgen. Ich hoffe, im Verlauf meiner Ausführungen darlegen zu können, daß es sich lohnt, darüber zu reden, ja, daß es dringend notwendig ist.
    Gewiß ist die dritte Änderung bereits angekündigt, und eine vierte wird folgen. Warum ist das so? Wenn ich das sage, ist das nicht ironisch gemeint. Es ist vielmehr ein Ausdruck der Tatsache, daß wir erst nach und nach gewahr werden, welche Gefahren und Belastungen wir unserer Umwelt und damit uns selbst zumuten; daß wir erst nach und nach merken, mit wie vielen Problemen unsere Wirtschaftsweise verbunden ist.
    Vor fünf Jahren, bei der ersten Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes, an der Sie ja mitwirkten, war offenbar noch nicht klar ersichtlich, daß sich bestimmte Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Nickel, Chrom, Quecksilber und andere, in so großer Menge in den Klärschlämmen finden würden und sich so stark im Boden anreichern, daß die darauf angebauten Früchte und Gemüse nicht mehr zum Verzehr geeignet sind.
    An diesem Beispiel lernen wir allmählich, daß — leider! — nichts verlorengeht, am allerwenigstens die Schadstoffe. Alle von uns in die Umwelt entlassenen Gifte holen uns wieder ein, bedrohen unsere Gesundheit. Schutz des Bodens ist deshalb Schutz der Gesundheit. So gesehen, meine Damen und Herren, ist die Festsetzung von Belastungsgrenzwerten und die Verschärfung der zulässigen Grenzwerte beileibe keine Mini-Maßnahme, sondern eine, so möchte ich fast sagen, lebenswichtige Angelegenheit. Auch ein winziger Schritt, Herr Kollege Volmer, kann manchmal entscheidend sein.

    (Beifall bei der SPD)

    Die zweite Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes ist auch eine dringliche Gesetzesvorlage. Alarmierende Vorfälle im Raum Hagen, im westfälischen Ruhrtal, am unteren Neckar in Baden-Württemberg sind seit geraumer Zeit bekannt; das ist wahr. Sie zwingen zum Handeln. Gerade deshalb hatte die Bundesregierung mit Datum vom 3. April 1980, meine Damen und Herren von der Union, — mit Datum vom 3. April 1980! —, bereits einen Gesetzentwurf zur Novellierung eingebracht in der Hoffnung, daß er noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedet werden könnte. Es waren aber die Vertreter der Opposition, die dieses Vorhaben buchstäblich in letzter Minute zu Fall brachten,

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Hört! Hört!)

    indem sie nämlich eine Anhörung wegen der vorgesehenen Änderung des § 3 verlangten, die gerade das wollte, was Sie jetzt wieder gefordert haben, nämlich eine Ausdehnung der Wiederverwertung von Abfällen. Sie wußten so gut wie wir, daß Bundestagswahlen bevorstanden. Sie wußten so gut wie wir, daß es seine Zeit dauern würde, bis ein neuer Gesetzentwurf eingebracht werden könnte, und daß das Übel in der Zwischenzeit bestehenbleibt. Deshalb halte ich es nicht für angebracht, heute Krokodilstränen zu weinen.

    (Volmer [CDU/CSU]: Das würde ich nie machen!)

    Ich kann es absolut nicht leiden, wenn notwendige Vorhaben zuerst blockiert werden und nachher scheinheilig darüber gejammert wird, daß nichts passiert.

    (Beifall bei der SPD und FDP)

    In diesem Zusammenhang finde ich es nicht ganz in Ordnung, wenn nun der holländische Giftmüllskandal von der Union zum Anlaß genommen wird, um die Bundesregierung auf behauptete Versäumnisse im Abfallbereich hinzuweisen. Der umweltpolitische Sprecher Ihrer Fraktion, Herr Kollege Spranger — er ist gerade nicht da —, schreibt am 26. August im Pressedienst der Union:
    Seit Jahren wird auf die problematischen Entwicklungen im Abfallbereich hingewiesen.



    Frau Dr. Hartenstein
    Nun, wir wären schon ein gutes Stück weiter — ich muß es noch einmal betonen — auch in der Förderung der Recycling-Wirtschaft, wenn Sie nicht im letzten Sommer „Das Ganze halt" geblasen hätten.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Vollends verwundert, Herr Miltner, muß ich den Kopf schütteln, wenn ich in Ihrer umfangreichen Kleinen Anfrage z. B. die Frage 6 lese: „Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Abfallverursacher bei ihren Anstrengungen zur Vermeidung von Abfall und beim Recycling zu unterstützen oder sie zu größeren Anstrengungen zu veranlassen?" Solche Möglichkeiten zu suchen und solche Wege, wenn sie für tauglich befunden würden, zu beschreiten war gerade der Zweck der vor anderthalb Jahren eingebrachten Novelle.
    Ganz neue Töne sind übrigens auch z. B. in Frage 18 zu vernehmen — dies zu erwähnen, kann ich mir nicht verkneifen — wo von denjenigen, die vor anderthalb Jahren durch den Gesetzesvorschlag des Innenministers die ganze private Abfallwirtschaft bedroht sahen, nunmehr angesichts des in der Altpapierverwertung herrschenden Stoßgeschäfts von der Bundesregierung Auskunft darüber begehrt wird, wie sie die weiteren Einsatzmöglichkeiten und deren Wirtschaftlichkeit konkret beurteile. Ich denke doch, Ihrer Auffassung nach macht dies alles der Markt viel besser!
    Jetzt muß ich noch eine Bemerkung in Richtung Bundesregierung hinzufügen, und zwar ein Wort zur vorgesehenen Einschränkung der Genehmigungsbedürftigkeit von Abfalltransporten. Genehmigungen sollen künftig entfallen können beim Einsammeln und Befördern von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt. Bei den drei letzten Kategorien wird die Einschränkung gemacht: „Soweit diese nicht durch Fremdstoffe, wie Chemikalien, verunreinigt sind". Hier ist ein Fragezeichen zu setzen. Hier sollten wir, meine ich, Behutsamkeit walten lassen. Ohne Rückkoppelung mit den Landkreisen und Kommunen als den für die Abfallbeseitigung Verantwortlichen sollte nicht mit einem Federstrich eine Überwachungsmöglichkeit einfach weggenommen werden, schon gar nicht auf dem Hintergrund solcher Skandale, wie sie sich die sogenannte Entsorgungsfirma UNISER-Holding in den Niederlanden geleistet hat. Wo ist denn Erdaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt noch dem — nicht verunreinigten — Hausmüll zuzurechnen, und wo beginnt bereits der Sondermüll? Wer kontrolliert und wer beurteilt die Abgrenzung? Man sollte hier keine Grauzone schaffen, in der sich Gefahren für Mensch und Umwelt verbergen können, auch nicht um den Preis einer an sich durchaus erwünschten Verwaltungsvereinfachung. Hier gilt es also zu prüfen. Ich denke, wir werden es gemeinsam tun.
    Die dritte Novelle ist, wie ich schon sagte, angekündigt. Sie zielt auf eine verstärkte Wiederverwertung von Abfällen. Der Schritt von der bloßen Abfallbeseitigung zur Abfallwirtschaft wurde bereits 1975 mit dem Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung getan, das seither als Leitlinie gilt. Es ist also nicht nötig, Herr Kollege Volmer, die Bundesregierung heute dazu aufzufordern, endlich diesen entscheidenden Schritt von der bloßen Beseitigung zur Wiederverwertung zu tun. Sie hat dies bereits einige Jahre früher gemerkt.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Und durchgeführt?)

    — Danke schön für die Bestätigung, Herr Miltner. —

    (Widerspruch des Abg. Dr. Miltner [CDU/ CSU])

    Dieser Schritt weist in die richtige Richtung, nämlich in die Richtung Ressourcenschonung, Energieeinsparung, weg von der Verschwendungswirtschaft. Da sind wir uns sicherlich wieder einig.
    Weil dies so ist, dürfen wir uns auch nicht um unangenehme Dinge wie den § 14 herumdrücken, der die Einwegverpackungen behandelt. Solange allein auf dem Getränkemarkt jährlich rund zwei Milliarden Bier- und Erfrischungsgetränkeflaschen anfallen, dazu noch 1,5 Milliarden Getränkedosen, die ausschließlich für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und die nachher in die Müllhalde wandern, so lange kann wohl nicht im Ernst davon die Rede sein, daß wir mit der Rohstoff- und Energieverschwendung Schluß zu machen bereit wären. Hier gibt es noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, aber auch viel Mut zu zeigen, gerade auf der Seite der Politiker, um nicht durch eine falsch angelegte Ideologiediskussion, z. B. unter dem Motto „Der Markt regelt das alles viel besser", einen als richtig erkannten Weg zu verpassen. Lassen Sie uns das Problem gemeinsam anpacken und lösen! — Danke schön.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)