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ID0905001900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/50 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2809 A Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltprobleme der Nordsee Sondergutachten Juni 1980 des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen — Drucksache 9/692 — Duve SPD 2809 B Dr. von Geldern CDU/CSU 2812 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2816 D Baum, Bundesminister BMI 2819 A Jansen SPD 2822 C Bredehorn FDP 2824 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 9/667 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . . 2827 A Volmer CDU/CSU 2828 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2830 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2831 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1978" — Drucksachen 8/4101, 9/726 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1979" — Drucksache 9/644 — Dr. Laufs CDU/CSU 2833 A Schäfer (Offenburg) SPD 2835 A Dr. Hirsch FDP 2837 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — Drucksache 9/785 — 2838 D Nächste Sitzung 2839 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2840*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2840* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 2809 50. Sitzung Bonn, den 11. September 1981 Beginn: 9.01 Uhr
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    2840* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. September 1981 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11.9. Dr. van Aerssen 11.9. Becker (Nienberge) 11.9. Dr. Bugl 11.9. Burger 11.9. Cronenberg 11.9. Eigen 11.9. Dr. Enders* 11.9. Dr. Faltlhauser 11.9. Dr. Fellner 11.9. Fischer (Hamburg) 11.9. Gattermann 11.9. Dr. Götz 11.9. Dr. Haack 11.9. Hauck 11.9. Hauser (Krefeld) 11.9. Hölscher 11.9. Frau Hoffmann (Soltau) 11.9. Dr. Hubrig 11.9. Kolb 11.9. Dr. Kreile 11.9. Dr. Lammert 11.9. Dr.-Ing. Laermann 11.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 11.9. Mahne 11.9. Dr. Müller * 11.9. Müller (Bayreuth) 11.9. Neumann (Bramsche) 11.9. Rainer 11.9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Reuschenbach 11.9. Dr. Riemer 11.9. Dr. Rose 11.9. Frau Roitzsch 11.9. Dr. Schachtschabel 11.9. Schartz (Trier) 11.9. Frau Schlei 11.9. Schmöle 11.9. Schröder (Hannover) 11.9. Schröder (Wilhelminenhof) 11.9. Schröer (Mülheim) 11.9. Dr. Schwörer 11.9. Frau Simonis 11.9. Dr. Solms 11.9. Dr. Warnke 11.9. Wartenberg (Berlin) 11.9. Baron von Wrangel 11.9. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksache 9/789 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 11. Dezember 1981 vorzulegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr ver- ehrten Damen! Meine Herren! Lassen Sie mich einige Bemerkungen zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs machen.
    Im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Umweltvorsorge kommt es darauf an, Ressourcenverschwendung zu vermeiden, mit Rohstoffen und Energie sparsam umzugehen, unsere Ökosysteme zu erhalten und Landschaft und Natur zu schützen.
    Die Verringerung des Abfallaufkommens und die weitere Entwicklung der Abfallverwertung als vorrangiges Element der Abfallbeseitigung sind wichtige Bestandteile dieser Politik. Je geringer das Abfallaufkommen ist, um so kleiner sind unsere Sorgen um die Abfallbeseitigung.
    Deshalb setzt sich die Bundesregierung z. B. für den Vorrang der Mehrwegverpackungen vor Einwegverpackungen ein. Wir werden auf diesem Vorrang bestehen und vor gesetzgeberischen Schritten nicht zurückschrecken, wenn unser Versuch scheitert, mit den beteiligten Industriebranchen zu einer Einigung zu kommen. Wir halten diesen Vorrang auch deshalb für erforderlich, um die Wegwerfmentalität zu überwinden.
    Zugleich sind Fortschritte in der Abfallbeseitigungspolitik unbedingt erforderlich. Der Ihnen heute vorliegende Entwurf einer zweiten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz verfolgt zwei Zielsetzungen: Erstens. Die Abfallbeseitigung soll entbürokratisiert werden. Zweitens. Die Klärschlammproblematik soll in Zukunft besser beherrscht werden.
    Durch eine Änderung des § 12 wollen wir erreichen, daß die zuständigen Behörden von Bund und Ländern von unnötigem Verwaltungsaufwand befreit werden. Deshalb soll die Pflicht zur Beförderungsgenehmigung für Abfälle eingeschränkt werden. Zwar bleibt es bei dem Regeltatbestand der Genehmigung. Aber wir schaffen für bestimmte Abfälle oder Abfallgruppen Ausnahmetatbestände.
    Das Gesamtsystem der Abfallbeseitigung hat sich im Vollzug durch die Länder seit Jahren bewährt. Heute erscheint es gerechtfertigt, Abfälle wie Hausmüll, Gewerbemüll, aber auch Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt von der Genehmigungspflicht auszunehmen. Dies ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Diese Maßnahme wird die Behörden entlasten und Kräfte freisetzen, die für wichtige Überwachungsaufgaben im Bereich der Sonderabfälle und bei der Klärschlammverwertung gebraucht werden.
    Mit der Novelle wollen wir zweitens erreichen, daß die Verwertung von Klärschlamm in größtmöglichem Umfang gewährleistet wird. Zugleich aber muß hinreichend gesichert sein, daß die landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Böden von übermäßigen Schwermetallbelastungen frei bleiben. Die Ergänzung der Ermächtigungsgrundlage in § 15 schafft die Voraussetzung dafür, die notwendigen Kontrollen zentral dort anzusetzen, wo die Klärschlämme erzeugt und zum Aufbringen abgegeben werden, nämlich bei den Betreibern von Kläranlagen.
    Die Probleme in diesem Bereich drängen. Deshalb wird der Bundesinnenminister den bereits vorliegenden Entwurf einer Verordnung über das Aufbringen von Klärschlamm auf Nutzböden unmittelbar nach Abschluß der Beratungen dieses Gesetzes dem Bundesrat zuleiten. Diese Verordnung wird Grenzwerte für die Schwermetalle, insbesondere für Kadmium enthalten. Damit leisten wir einen wichtigen Teilbeitrag zum immer dringlicher werdenden Anliegen des Bodenschutzes.
    Die Bundesregierung hat bereits in der letzten Wahlperiode vorgeschlagen, ein Verwertungsgebot im Abfallbeseitigungsgesetz zu verankern. Wir haben dieses Vorhaben, das in dem jetzigen Gesetzentwurf nicht — noch nicht — enthalten ist, keineswegs zu den Akten gelegt. Hier ist aber noch weitere Arbeit erforderlich. Deshalb haben wir die Regelung der besonders drängenden Probleme, insbesondere im Bereich der Klärschlammverwertung, vorgeschaltet.
    Ziel einer dritten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz wird es sein, das Verwertungsgebot zu verwirklichen. Hierzu halten wir eine stärkere Integration der Abfallverwertung in das Gesamtkonzept der Abfallentsorgung für unabdingbar. Wir werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, daß bei der Verwirklichung dieses Konzepts privatwirtschaftliche Tätigkeit — ohne Verzicht auf die gegenwärtige Ausgestaltung der Abfallbeseitigung als Hoheitsaufgabe — Vorrang erhält. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)






Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Debattenrunde vereinbart worden. Ich sehe, es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Herrn Abgeordneten Volmer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Volmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Inhalt des vorliegenden Minigesetzentwurfes lohnt kaum eine Diskussion und so haben wir auch gesehen, daß Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler im Prinzip zu dem gesprochen hat, was in einer dritten Novelle noch zu regeln ist bzw. was möglicherweise durch diese zweite Novelle im Bereich der Klärschlämme geregelt werden könnte.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die hier in diesem Gesetzentwurf vorliegenden Änderungen dürften kaum kontrovers sein, wie auch das Abfallbeseitigungsgesetz es nicht war.
    Den Bedenken des Bundesrates hat die Bundesregierung weitgehend Rechnung getragen. Insbesondere ist die Bundesregierung bereit, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommenen Abfallstoffe aus bergbaulichen Betrieben auch dann ausgenommen bleiben sollen, wenn sie den vom Bergrecht geregelten Bereich verlassen. Ich bitte die Bundesregierung, diese Klärung bis zur Beratung im federführenden Innenausschuß herbeizuführen. Dabei sollte sie allerdings berücksichtigen — und ich sage das als ein im Ruhrgebiet wohnender Abgeordneter —, daß alle Landschaften gleich behandelt werden sollten. Wenn hier eine Ausnahme von der Gleichbehandlung erfolgen würde, müßte man die Lokalisierung des Verbringens von Abfällen bei allen Abfallarten — auch beim Sondermüll — lokal genauso regeln.
    Die Bundesregierung hat auf den Vorschlag des Bundesrates, eine Änderung zu § 7 vorzusehen, geantwortet, daß dieser Tatbestand — gemeint sind hi er unter anderem Müllverbrennungsanlagen, Kompostwerke, Pyrolyse-Anlagen, Feuerungsanlagen usw. — im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt werden soll. Nun wissen wir alle, daß das Änderungsgesetz zum Bundesimmissionsschutzgesetz in der vergangenen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt wurde, weil die Sachverständigen im Anhörungsverfahren die geringe Qualität des Entwurfes allgemein bestätigt haben.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Darum möchte ich die Frage an die Bundesregierung stellen, wann sie denn mit einem besseren Entwurf zu Potte kommt. Heute rühmt sie sich j a zum Teil, daß sie dieses Gesetz nicht weiterverfolgt hat. Was soll aber der Hinweis auf eine Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz, wenn eine Novellierung vorerst nicht vorgesehen ist?
    Der wichtige Bereich der Klärschlämme — hier folge ich Herrn Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler — ist inzwischen zu einem Riesenproblem geworden. Die Gemeinden mit dichter Besiedlung weigern sich zu Recht, Klärschlämme in ihrem Bereich aufbringen zu lassen. Deshalb sollte der Innenminister dem Hinweis der Bundesregierung zu Ziffer 5 der Stellungnahme des Bundesrats folgen und die Klärschlammverordnung unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes vorlegen. Dabei bitte ich den Innenminister, den Verordnungsentwurf dem Innenausschuß zu einer gutachtlichen Stellungnahme zu überlassen.
    Uns interessieren hier insbesondere die von ihm vorgelegten Kadmiumwerte. Sie interessieren uns deshalb so sehr, weil gerade der Innenminister durch den Kadmium-Bericht zu Beginn dieses Jahres in einem Übermaß eine Kadmium-Angst erzeugt hat. Wir würden gerne sehen, ob die in dieser Klärschlammverordnung festgelegten Kadmiumwerte in Übereinstimmung stehen mit dem, was bisher dazu gesagt worden war.
    Nun wird die Vorlage des Gesetzentwurfes unter anderem damit begründet, daß nur dadurch die Abgabe von Klärschlamm zum Zwecke der Aufbringung von einer Rechtsverordnung erfaßt werden könne. Meines Erachtens war das auch bisher nach § 15 Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes möglich. Dieser Paragraph besagt:
    Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Jugend, Familie und Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates . .. Vorschriften über das Aufbringen der in Absatz 1 genannten Stoffe ... zu erlassen.
    In Abs. 1 des § 15 aber ist Klärschlamm ausdrücklich aufgeführt. Nach meinem Dafürhalten hätte also die Klärschlammverordnung, die gerade als so dringend dargestellt wurde — ich unterstreiche das —, lange erlassen sein können.
    So weit zum vorliegenden Gesetzentwurf, der meines Erachtens ohne große Probleme verabschiedet werden könnte, wenn es sich lohnen würde; aber der Inhalt, meine Damen und Herren, lohnt kaum die Beratung.
    Aus versandten Papieren — Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler hat vorhin darauf hingewiesen — geht hervor, daß das Innenministerium bereits Überlegungen zu einer weiteren Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz angestellt hat. Hier stellt sich für uns natürlich mit Recht die Frage, warum man mit der zweiten Novelle eine solche Mini-Lösung vorlegt, wenn zum Zeitpunkt der Vorlage bereits an der dritten Novelle gearbeitet wird.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Im Sinne der Eindämmung einer Gesetzesflut wäre es rationeller und sinnvoller gewesen, alle zu regelnden Tatbestände in einer einzigen Novelle zusammenzufassen. Wir alle wollen doch weniger Gesetze und nicht mehr; wir wollen nicht durch ständige Novellierungen zur Rechtsunsicherheit beitragen, wir alle wollen weniger und bessere Gesetze.
    Zu meiner großen Freude, meine Damen und Herren, kann ich feststellen, daß der Kollege Jansen, der ja vorhin darauf hingewiesen hat, daß die anderen Mitglieder des Hauses in ihren Arbeitszimmern das

    Volmer
    Umweltgutachten über die Nordsee lesen, sich nun ebenfalls ins Arbeitszimmer begeben hat, um die vorliegende Novelle durchzulesen.

    (Heiterkeit — Wehner [SPD]: Sie haben wenigstens Sinn für Ironie! Da danke ich auch dafür! Wenn man Parlamentarier ist wie ich, wird es einem allmählich grausig, das Parlament zu sehen, wie es wirklich ist! Da haben Sie völlig recht!)

    — Ja, Herr Wehner, vielleicht sagen Sie es ihrem Kollegen, der vorhin die Kritik vorgebracht hat. — Wenn man die große Anzahl der produzierten Gesetzentwürfe sieht, wird man den Verdacht nicht los, daß die Leistung der Ministerialbürokratie nach der Anzahl der vorgelegten Gesetzentwürfe bewertet wird wie die Polizei nach der Anzahl der „Knöllchen". Von dieser Bemessungsgrundlage, meine Damen und Herren, muß man herunter; sonst werden wir die Gesetzesflut nicht verringern können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Die Regierung hat inzwischen eingesehen, daß es nicht alleine auf die Abfallbeseitigung ankommt, sondern daß dabei auch eine abfallwirtschaftliche Seite zu berücksichtigen ist. Die Verknappung aller Rohstoffe macht es erforderlich, daß man mit diesen Gütern sparsam umgeht und sie, soweit es möglich ist, rückgewinnt und wiederverwendet. Hier ist insbesondere auf die kaum noch zu verantwortende Einwegpackung hinzuweisen. Einwegpackungen vervielfältigen das Abfallvolumen und schwächen die Rohstoffversorgung. Es mag sein, daß Recyclingprodukte geringere Marktchancen haben; wenn das aber so ist, sollte man im Bereich der Verpackungen und Behältnisse zu Mehrwegprodukten kommen. Das gilt ganz besonders für Flaschen.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Er hat an die Regierung gedacht! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    — Ich verstehe gar nicht Ihre Heiterkeit. Ich sprach von Glasflaschen; damit es keine Mißverständnisse gibt.
    Das Innenministerium verweist darauf, daß Vorschriften des Steuerrechts Aktivitäten zur Abfallverwertung bremsen. Ich wäre dankbar, wenn der Innenminister diesen Hinweis einmal konkretisieren könnte, um dem Parlament die Möglichkeit zu geben, daraus die notwendigen Folgerungen zu ziehen.
    Wir begrüßen die Erkenntnis der Bundesregierung, daß das Abfallbeseitigungsgesetz hinsichtlich der Verwertung der Abfälle allein durch die öffentliche Hand sehr mißverständlich war. Auf diese Tatsache haben wir in der bisherigen Diskussion stets hingewiesen und auf eine stärkere Beteiligung der privaten Abfallbeseitigung gedrängt. Wenn die Regierung nun hierzu bereit ist, stellt sich allerdings die Frage, warum diese Regelung bis in die dritte Novelle verschoben werden soll und nicht jetzt vorgenommen wird.
    Wir halten es für dringend geboten, die Begriffe „Abfall" und „Wirtschaftsgut" im Rahmen einer wirtschaftlichen Abfallbeseitigung eindeutig zu klären.
    Wenn es richtig ist, daß die Rohstoffe immer knapper werden, muß man daraus zwangsläufig folgern, daß Reststoffe Wirtschaftsgüter sind, die einer Wieder- oder Weiterverwendung zugeführt werden müssen. Ich meine, daß bei der Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen private Abfallverwertungsgesellschaften wertvolle Hilfe geleistet haben. Darum ist es, so denke ich, richtig, diesen Verwertungsbetrieben einen Vorrang bei der Rückgewinnung und der Verwertung einzuräumen.
    Meine Damen und Herren, die Probleme der Abfallbeseitigung nehmen immer mehr zu. Mit Interesse sehen wir daher der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zu diesem Bereich entgegen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Wirklich eine kleine!)

    Zwar hat sich das Ministerium noch Bedenkzeit erbeten, aber wir wären dankbar, wenn die Antwort bis zur Beratung der Novelle vorliegen könnte.
    Speziell die Probleme des Sondermülls spielen in der Öffentlichkeit eine große Rolle, besonders dann, wenn Unternehmen diesen Sondermüll ungeordnet und unerlaubt ablagern. Die Verbringung von Klärschlamm gehört in diesen Problemkreis. Wir bedauern deshalb sehr — das habe ich vorhin schon gesagt —, daß die Verordnung nicht bereits vorliegt.
    Die öffentliche Diskussion befaßt sich verstärkt mit der Form der Abfallbeseitigung. Die Bevölkerung fragt nach der besten Lösung. Ist es die geordnete Ablagerung? Ist es die Kompostierung? Oder ist es die Verbrennung? Wir erwarten eine baldige Antwort der Regierung auf diese Fragen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Und welche Antwort geben Sie?)

    — Ich frage die Regierung! Da ich der Regierung nicht angehöre, bin ich, Herr Kollege, auch nicht verpflichtet, die Antwort zu geben. Dafür werden die Herren ja bezahlt. Im Gegensatz zu den Abgeordneten dieses Hauses, die freiwillig auf eine Erhöhung verzichtet haben, nehmen sie ja mit 4 % an der Gehaltserhöhung teil: da werden wir sicherlich auch eine Antwort erwarten können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, diese Antwort wird man sicher nur dann geben können, wenn die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert. Hierüber würden wir von der Bundesregierung gern etwas mehr hören; wir würden gern wissen, welche konkreten Empfehlungen die Bundesregierung auf Grund solcher Forschungsvorhaben geben wird.
    Offen ist für uns auch die Frage, ob Abfälle zur Beseitigung oder Aufarbeitung in die Bundesrepublik verbracht wurden. Ist die Abfalleinfuhrverordnung hier ausreichend? Die gleiche Frage könnte man in bezug auf die Ausfuhr stellen.
    Meine Damen und Herren, in den Gemeinden werden heute häufig Behälter für die Einsammlung von wiederverwendbarem Altglas aufgestellt. Da es sich um Behältnisse der Verwertungsgesellschaften



    Volmer
    handelt, entstehen den Gemeinden dadurch keine Kosten. Ich frage die Bundesregierung, ob sie die Möglichkeit sieht, dahin zu wirken, daß ähnliche Behältnisse auch für das Einsammeln von Papier, Textilien, Altöl und anderen zur Wiederaufbereitung vorgesehenen Abfällen oder Wirtschaftsgütern bereitgestellt werden können.
    Es gibt eine Reihe von Abfällen, deren Beseitigung möglicherweise für die Biosphäre schädlich ist. Sieht die Bundesregierung hier die Möglichkeit einer besseren Erfassung mit dem Ziel einer schadlosen Beseitigung? Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß derartige Schadstoffe in Haushalten möglichst nicht mehr verwendet werden können?
    Ich komme zum Schluß. Bei der Abfallbeseitigung sind — mit dieser Aussage folge ich dem Herrn Vorredner — noch zahlreiche Fragen offen. Die vorliegende Novelle ist nur ein winziger Schritt zur Lösung der anstehenden Abfallprobleme. Die CDU/ CSU-Fraktion wird im Prinzip jeden Schritt mitgehen, der geeignet ist, die Umwelt weniger zu belasten. Ich mache aber keinen Hehl daraus, daß ich meine: Es wäre uns lieber, wenn an Stelle der Novellierung in kleinen Schritten in einem umfangreicheren Gesetz alle zur Zeit bekannten regelungsbedürftigen Tatbestände erfaßt würden. Darum fordere ich den Herrn Innenminister auf, zur Beratung im Innenausschuß eine Übersicht der Fragen vorzulegen, die regelungsbedürftig sind. Gemeinsam sollten wir dann prüfen, ob der jetzige Gesetzentwurf angereichert werden kann oder ob die Regierung ihn von sich aus zurückzieht und durch einen neuen, erweiterten ersetzt.
    Wir, meine Damen und Herren, sind hier zur positiven Mitarbeit bereit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)