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    Plenarprotokoll 9/4 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 49. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Korber 2745 A Eintritt der Abg. Bühling, Frau Dr. Engel, Wallow und Doss in den Deutschen Bundestag 2745 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Polkehn und Pensky . . . 2745 D, 2746A Laudatio und Glückwünsche zum Geburtstag des Bundestagspräsidenten Stücklen . 2746 A Bestimmung des Abg. Haase (Kassel) zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 2746 D Wahl des Abg. Schluckebier zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . . 2746 D Begrüßung einer Delegation des kanadischen Unterhauses und des kanadischen Senats 2757 C Begrüßung einer Abordnung des American Jewish Committee 2788 A Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern der Nationalversammlung der Republik Korea 2797 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid — bisherige Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki — weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki — Drucksachen 9/77, 9/643 — Graf Huyn CDU/CSU 2747 A Brandt SPD 2749 D Jung (Kandel) FDP 2755A Dr. Todenhöfer CDU/CSU 2757 D Genscher, Bundesminister AA . . 2761D, 2780A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 2768 C Voigt (Frankfurt) SPD 2772 D Dr. Hennig CDU/CSU 2776 A Männing SPD 2780 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 2780 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/373 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/619 — 2788 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 trag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/374 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/620 — 2788 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Bötsch, Dr. Pinger, Helmrich, Dr. Dollinger, Dr. Schwarz-Schilling, Stücklen, Erhard (Bad Schwalbach), Jung (Lörrach), Engelsberger, Landre, Hinsken, Schröder (Lüneburg), Spranger, Dr. Schwörer, Dr. Waigel, Dr. Stavenhagen, Sick, Biehle, Dr. George, Niegel, Echternach, Schulze (Berlin), Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Regenspurger, Louven, Kolb und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 9/665 — Dr. Bötsch CDU/CSU 2788 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 2790 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 2791 D Kleinert FDP 2793 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen — Drucksache 9/634 — 2795A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 9/661 — 2795A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 9/719 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/732, 9/776 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/733, 9/776 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/658 — 2795 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr — Drucksache 9/633 — 2795 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten — Drucksache 9/670 — 2795 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — 2795 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Stavenhagen, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Frau Dr. Hellwig und der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Beratungskapazität des Deutschen Bundestages zur Bewertung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 III technologischer Forschungsprogramme und Vorbereitung der Entscheidung über technologiepolitische Probleme — Drucksache 9/701 — Eymer (Lübeck) CDU/CSU 2796 B Dr. Steger SPD 2798 A Timm FDP 2799 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Abelein, Werner, Dr. Bötsch, Spranger, Lemmrich, Lintner, Dr. Jobst, Hinsken, Dr. Dollinger, Dr. Faltlhauser, Biehle, Regenspurger, Glos, Dr. Wörner, Susset, Dr. Laufs, Dr. Stark (Nürtingen), Röhner, Dr. Schwörer, Sauer (Stuttgart), Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Petersen, Hanz (Dahlen), Sick, Fischer (Hamburg), Straßmeir, Pfeffermann Finanzierung der Autobahn WürzburgUlm (A 7) — Drucksache 9/748 — Dr. Jobst CDU/CSU 2801A Topmann SPD 2801 C Merker FDP 2804 B Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 30. Juni 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/677 — 2805 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1980 — Einzelplan 20 — — Drucksache 9/624 — 2806 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1981 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung — Drucksachen 9/140, 9/141, 9/542 — . . . 2806A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Grundstück in EssenSchuir, Gemarkung Schuir, Flur 3, Flurstück 20, hier : Veräußerung an das Land Nordrhein-Westfalen — Drucksache 9/757 — 2806 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines dritten Aktionsplans im Bereich der wissenschaftlich-technischen Information und Dokumentation (1981 bis 1983) — Drucksachen 9/189, 9/631 — 2806 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtline des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG vom 20. Mai 1975 über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/438, 9/702 — 2806 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Verwendung von Substanzen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung bei Haustieren Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Überwachung und Untersuchung von Tieren und Fleisch in der Gemeinschaft auf Rückstände von Substanzen mit östrogener, androgener, gestagener und thyreostatischer Wirkung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Überwachung von Aufbewahrung, Vertrieb und Verwendung von Stoffen mit hormonaler Wirkung bei Tieren — Drucksachen 9/60 Nr. 17, 9/158 Nr. 21, 9/158 Nr.23, 9/734 — 2806D Fragestunde — Drucksache 9/783 vom 4. September 1981 — Verwirklichung des Versprechens der Bundesregierung von 1972, sich weiter um die Fortentwicklung der EG zu einer politischen Union zu bemühen MdlAnfr 34 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2784B, D, 2785A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . 2784D, 2785A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2785 B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Finanzielle und militärische Hilfe der DDR für Nicaragua MdlAnfr 35 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2785C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2785 D ZusFr Thüsing SPD 2785 D Angaben über das Kräfteverhältnis von NATO und Warschauer Pakt in der Broschüre des Bundespresseamts „Aspekte der Friedenspolitik" MdlAnfr 21, 22 04.09.81 Drs 09/783 Peter (Kassel) SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . . 2786A, B, C, D, 2787A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 2786 B, C, 2787 A, B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 2786 C ZusFr Thüsing SPD 2786 D, 2787 B Beschimpfung des Bundeskanzlers durch die sowjetische Nachrichtenagentur TASS MdlAnfr 32 04.09.81 Drs 09/783 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2787 C, D 2788A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2787 D Nächste Sitzung 2806 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2807* A Anlage 2 Öffnung des Schulbusverkehrs in Rheinland-Pfalz für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 1 04.09.81 Drs 09/783 Pauli SPD SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 2807* B Anlage 3 Ratifizierung des Protokolls über Tankreinigung und Wasserballasttanks in Öltankern MdlAnfr 2 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 2807* C Anlage 4 Bereitstellung von Mitteln aus dem ZIP-Programm, insbesondere für die Kläranlage der Gemeinde Rheinstetten-Mörsch MdlAnfr 7, 8 04.09.81 Drs 09/783 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2807* D Anlage 5 Neuverschuldung im Rahmen des Vollzugs des Bundeshaushalts 1981 MdlAnfr 9 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2808*A Anlage 6 Negatives Deutschland-Bild in Brasilien MdlAnfr 33 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 2808* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 2745 49. Sitzung Bonn, den 10. September 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 2807* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 11.9. Becker (Nienberge) 11.9. Dr. Bugl 11.9. Burger 11.9. Dr. Enders* 11.9. Dr. Fellner 11.9. Fischer (Hamburg) 11.9. Francke (Hamburg) 10.9. Hauck 11.9. Dr. Hubrig 11.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 11.9. Mahne 11.9. Dr. Müller* 11.9. Müller (Bayreuth) 11.9. Dr. Riemer 11.9. Dr. Rose 11.9. Dr. Schachtschabel 11.9. Frau Schlei 11.9. Schröder (Hannover) 11.9. Dr. Schwörer 11.9. Dr. Solms 11.9. Windelen 10.9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/783 Frage 1): Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn unter Berufung auf das Personenbeförderungsgesetz der rheinland-pfälzischen Absicht, den Schulbusverkehr im Rahmen des verfügbaren Fahrgastraumes für den allgemeinen ÖPNV zu öffnen, die Zustimmung versagt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser möglichen Verbesserung des ÖPNV im ländlichen Raum zum Erfolg zu verhelfen? Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der Bundesbahndirektion Saarbrücken vereinbart, in zwei Landkreisen den öffentlichen Personennahverkehr modellhaft dadurch zu verbessern, daß grundsätzlich auch andere Fahrgäste Schulbusse mitbenutzen können. Die in Frage kommenden Verbindungen wurden mit den beiden Landkreisen vertraglich vereinbart. Sollte der Landkreis Simmern das Ergebnis der beiden Modellversuche nicht abwarten wollen, ist die Bundesbahndirektion Saarbrücken gleichwohl bereit, bereits jetzt eine entsprechende Vereinbarung auch mit diesem Landkreis zu treffen. Eine solche Zusage hat die Bundesbahndirektion Saarbrükken am 9. September 1981 gemacht. Die Modellversuche sind Ausdruck der verkehrspolitischen Bemühungen von Bund und Ländern, den speziellen Schulbusverkehr auch dort anderen Fahrgästen zugänglich zu machen, wo keine Fahrmöglichkeiten mit Linienbussen bestehen. Dem entAnlagen zum Stenographischen Bericht spricht das Votum des Deutschen Bundestages, das dieser anläßlich der Behandlung des Dritten Berichts der Bundesregierung zur Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) — BT-Drucksache 8/803 — abgegeben hat. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 2): Hat die Bundesregierung das Protokoll über Tankreinigung und Wasserballasttanks in Öltankern, das sich auf die Internationale Konvention zur Verhütung von Umweltverschmutzungen durch Schiffe aus dem Jahr 1973 stützt, ratifiziert, und gegebenenfalls welche Gründe stehen der Ratifizierung entgegen? Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu dem genannten Übereinkommen und dem Protokoll befindet sich z. Zt. im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung wird das Übereinkommen zusammen mit dem Protokoll ratifizieren, sobald das Gesetz verkündet worden ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/783 Fragen 7 und 8): Kann die Bundesregierung mitteilen, wann die im ZIP-Programm zugesagten Finanzierungsmittel des Bundes für Kläranlagen abfließen, nachdem beispielsweise die Gemeinde Rheinstetten-Mörsch für Mittel des Bundes in Vorlage treten muß? Kann die Bundesregierung mitteilen, bei wie vielen und welchen Maßnahmen des ZIP-Programms der Bund derzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, und welche Haushaltsmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen? 1. Die Finanzierung des Bundesanteils an den Abwassermaßnahmen des Rhein-Bodensee-Programms (ZIP) ist für 1981 sichergestellt. Der von der Gemeinde Rheinstätten-Mörsch zunächst vorfinanzierte Restbetrag von 240 000 DM des Bundesanteils wurde inzwischen zur Verfügung gestellt. 2. Die Bundesregierung hat die zur Finanzierung des Programms für Zukunftsinvestitionen erforderlichen Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans 1981 veranschlagt und auch — soweit vorhanden — die entsprechenden Ausgabereste freigegeben. Die Bewirtschaftung der Ausgaben und damit die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressortministers (Art. 65 GG). Mir ist nicht bekannt, daß Ressorts ihre Zahlungsverpflichtungen vernachlässigt haben. Deshalb besteht auch kein Anlaß, Haushaltsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. 2808* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 9): In welchem Umfang wird sich der Bund in diesem Jahr aus heutiger Sicht im Rahmen des Vollzugs des Bundeshaushalts 1981 neu verschulden? Im Haushaltsplan 1981 ist eine Nettokreditaufnahme von 33,8 Mrd. DM veranschlagt. In welchem Umfang die Nettokreditaufnahme durch konjunkturbedingte Steuerausfälle oder etwaige Mehrbelastungen (insbesondere infolge der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich des Schuldendienstes) höher ausfallen wird, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Insoweit darf ich mich auf die bereits veröffentlichte Antwort zu der Kleinen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion (BT-Drucksache 9/738) beziehen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ergebnis negativen Befunde einer jüngeren empirischen Untersuchung über das Deutschland-Bild in Brasilien, und welche Schlußfolgerungen beziehungsweise Maßnahmen hat die Bundesregierung daraus entwickelt? Im Auftrage der Bundesregierung ist im vorigen Jahr eine Meinungsumfrage über das Deutschlandbild in Brasilien veranstaltet worden. Das Ergebnis dieser Meinungsumfrage ist entgegen Ihrer Annahme insgesamt nicht negativ. Vielmehr läßt die Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bevölkerung deutlich werden, daß die Kenntnisse über die Bundesrepublik Deutschland und ihr Ansehen in Brasilien im Vergleich zu anderen Ländern befriedigend sind. Auch die Wertschätzung, die den Deutschen als disziplinierten, organisationsfähigen und rationalen Menschen entgegengebracht wird, ist beachtlich. Die Umfrage hat indessen auch gezeigt, daß in Brasilien, wie in anderen entfernten Ländern, die einen geringeren Kontakt mit der Bundesrepublik Deutschland haben als unsere Nachbarländer, noch immer stereotype Vorstellungen, insbesondere als Ergebnis der NS-Zeit und des Zweiten Weltkrieges, anzutreffen sind. Der Einfluß negativer historischer Ereignisse auf das Deutschlandbild in der Welt kann mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit nur langfristig und in begrenztem Umfang abgebaut werden. Die Bundesregierung hat das Ergebnis der Meinungsumfrage zum Anlaß genommen, alle Möglichkeiten einer Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Brasilien zu prüfen. Sie wird so bald wie möglich die brasilianische Öffentlichkeit in verstärktem Maße über die Bundesrepublik Deutschland unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Begriff vom leistungsgerechten Wettbewerb nicht etwa eine Erfindung der Unionsfraktion ist, sondern schon in einem anderen Gesetz, nämlich in § 27 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, durchaus verwendet wird — wenn auch in anderem Zusammenhang — und deshalb dazu wohl auch justitiabel sein kann?
    Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Mir ist durchaus bekannt, daß der Union relativ selten etwas einfällt und daß sie gern etwas anderes übernimmt.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Hören Sie doch mit der Polemik auf!)

    Aber gerade weil dieser Begriff bereits in zwei anderen Paragraphen Verwendung gefunden hat, ist er in § 1 UWG absolut unnötig. Was Sie meinen, sind die §§ 26 Abs. 3 und 37 a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese beiden Vorschriften, die neu sind, reichen nach unserer Meinung völlig aus.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: § 27!) — Nein, §§ 26 und 37 a.


    (Hauser [Krefeld] [CDU/CSU]: Sie sollten lieber von der Union etwas lernen!)

    Etwas anderes haut in die gleiche Kerbe, meine Damen und Herren. Sie wollen in Ihrer Novelle
    praktisch jede Preisgegenüberstellung verbieten. Auch das ist, wie ich meine, geeignet, den Wettbewerb einzuschränken. Dabei erkenne ich durchaus, daß es hier gegenwärtig Mißbräuche gibt. Wir meinen, daß die vorhandene Rechtsprechung völlig ausreicht. Auch der Verbraucher hat ein Anrecht darauf, in gewissen Fällen zu wissen, inwieweit die Preise gesunken sind. Im allgemeinen ist er klug genug, sich ein Bild von den Preisveränderungen zu machen.
    Fraglich ist auch, ob eine derart weitgehende Anderung des Rechts der Aus- und Räumungsverkäufe zu verantworten ist. Ich räume aber ein, daß man hierüber diskutieren kann.
    Für unnötig halten wir die Normierung der Beweislastumkehr, so wie Sie sie vorgeschlagen haben. Das bedeutet nichts anderes als eine Kodifizierung der Rechtsprechung.
    Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung einer Novellierung habe ich gleichwohl die Hoffnung, daß wir uns, wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, im Rechtsausschuß dahin einigen, daß die zukünftige Novelle in der Tat eine echte Verbraucherschutzkomponente aufweist und deutlich wird, daß wir mit den Änderungen den Wettbewerb nicht strangulieren wollen.
    In diesem Sinn, Herr Kollege Bötsch, hoffe ich auf die Mitarbeit auch der Opposition. — Vielen herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schwenk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU/ CSU ist, wie Herr Kollege Bötsch hier eben schon gesagt hat, nahezu unverändert wieder eingebracht worden. Aber inzwischen ist es dreineinhalb Jahre her, daß der alte Entwurf eingebracht worden ist. Da hätten wir es natürlich gern gesehen, wenn auch von Ihnen einige neue Gedanken mit eingearbeitet worden wären. Aber daran mangelt es nun. Sie sagen natürlich: Das werden wir nachher noch in den Beratungen behandeln können. Schön und gut, — aber eigentlich hätten Sie damit auch schon früher kommen können.

    (Hauser [Krefeld] [CDU/CSU]: Die Regierung ist mit ihrem Gesetzentwurf immer noch nicht da!)

    — Der Staatssekretär hat gerade eben gesagt, daß der Gesetzentwurf kommt.
    Aber nun werde ich Ihnen noch folgendes dazu sagen. Zum Bereich des unlauteren Wettbewerbs gehören nicht nur der Wettbewerb der Anbieter untereinander, sondern auch der Verbraucher. Das wird seit längerer Zeit diskutiert. Aber der Verbraucher spielt bei Ihnen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Eben ist schon angesprochen worden, daß Sie in § 13 unter Bezugnahme auf § 823 Abs. 2 — und dann auch Abs. 1 — BGB einen Schadenersatzanspruch einfügen wollen, wobei wir alle wissen, daß es sich um den



    Dr. Schwenk (Stade)

    negativen Schaden handelt und daß das für den Verbraucher nicht gerade viel bringt.
    Sie haben also einen Entwurf eingebracht, der sich mit einem verbesserten Schutz der Anbieter untereinander beschäftigt und deutlich auf die vielen Einzelhändler abzielt — das hat Herr Bötsch ja eben auch gesagt —, die unter gewissen Wettbewerbsformen anderer Anbieter leiden, wobei aber noch gar nicht gesagt werden kann, wie viel von dem, was von Ihnen gerügt worden ist, auch unlauter ist. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf werden wir uns ja auch nur mit unlauteren Formen zu befassen haben, nicht aber mit Formen, auf die der kleinere Anbieter nicht immer gleich eine Antwort finden kann, die aber im Rahmen der freien Marktwirtschaft liegen und keineswegs unlauter sind.
    Nachdem ich mir das angesehen habe — natürlich auch die Protokolle der früheren Verhandlungen —, weiß ich nicht, ob wir nun in dieser Richtung weitergehen können, wie weit wir uns Ihren Vorstellungen anschließen können oder sagen müssen: nein, da wird in die Flexibilität des Wettbewerbs eingegriffen, und dem können wir nicht folgen. Keineswegs darf dabei herauskommen, daß Wettbewerber, die nicht die nötige Beweglichkeit aufbringen, nun einen Naturschutzzaun um sich herum aufziehen können und damit anderen, neueren Formen nicht der erforderliche Raum gegeben wird. Das wäre weder für den gesamten Handel noch für den Verbraucher das, was wir ihm garantieren sollten und wofür wir uns stark machen können.
    Mir sind gerade aus der ländlichen Gegend — auch ich habe ja meine Kontakte zur mittelständischen Wirtschaft, zum mittelständischen Geschäft — die Klagen über Mischkalkulationen, Lockvogelangebote und Unter-Einstandsverkaufspreise in begrenzter Menge durchaus bekannt. Aber wir können hier nicht weiter als zu dem Punkt gehen, den ich eben genannt habe: nur gegenüber dem unlauteren Wettbewerb, nicht aber gegenüber dem, was woanders möglich ist und was vor allem auch in großstädtischen Regionen völlig beanstandungsfrei ist.
    Es mag ja sein, daß dem eben angesprochenen Bereich sicher wohl ums Herz ist, wenn dort Ihr Entwurf gelesen wird. Aber das bedeutet nocht nicht, daß sich der Gesetzgeber dem anschließen muß.
    Das gilt u. a. auch für Ihre Empfehlung, daß bestimmte Formen leistungsgerechten Wettbewerbs auch in § 1 UWG aufgenommen werden sollten. Wenn sich § 1 als Generalklausel bewährt hat, sollte man ihn nicht mit neuen, wohlklingenden Formeln belasten, mit denen nur neue unbestimmte Begriffe in das Gesetz aufgenommen würden, auf die sich die Rechtsprechung erst einmal einzustellen hätte.
    Man kann auch nicht vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gleich ohne weiteres einen Brückenschlag zu anderen Gesetzen herstellen. Wir wissen, daß Begriffe in Spezialgesetzen jeweils andere, unterschiedliche Bewertungen finden können. Wir sollten deshalb die Rechtsprechung auch nicht mit neuen Formulierungen belasten, deren sie nicht
    bedarf und die sie nur in Schwierigkeiten bringen können.

    (Zustimmung des Abg. Kleinert [FDP])

    Gerade zu diesem Begriff, der ja in den ersten Beratungen der vergangenen Legislaturperiode eine Rolle gespielt hat, habe ich wolkige Erklärungen gelesen. Ein paar Zitate und weiter nichts. Nun haben sich in diesem Bereich ja bereits verschiedene Herren bemüht. Es kommen immer wieder einmal andere zu Wort. Ich meine allerdings, wir sollten in den Beratungen des Rechtsausschusses auf präzise, klare Darstellungen Wert legen und Überflüssiges vermeiden. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Fachwelt in diesem Zusammenhang eine Warnung ausgesprochen hat.
    Es gibt den Bereich des Ausverkaufs und des Räumungsverkaufs. Wir wissen alle, daß dort mancher Mißbrauch betrieben wird. Aber auch hier ist wieder die Frage zu stellen: Ist alles, was in dem Bereich geschieht, bereits unlauterer Wettbewerb? Sie sind jetzt auf die Formel der dreijährigen Karenzzeit gekommen. Mein Kollege Weber hat in der vorigen Legislaturperiode darauf hingewiesen, daß dem beweglichen Kaufmann dabei auch Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden. Der Kollege Weber hat beispielsweise gesagt: Wenn in der Nähe eines kleinen Sortimenters ein Kaufhaus eröffnet wird, kann sich für ihn eine neue Lage ergeben, und er muß zum Räumungsverkauf schreiten. Sie schreiben, es müßte dann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Es werden eine ganze Reihe Behörden genannt, die Genehmigungen erteilen sollen. Das halte ich nicht für gut. Sie weisen immher darauf hin: Der Bürokratie wehren. Lassen Sie also solche Sachen weg!
    Es kommt dort, so meine ich, nicht so sehr auf die Selbstheilungskräfte an, sondern es kommt sehr darauf an, daß die Kammern, die Kaufleute selbst mitwirken und nicht immer gleich nach dem Gesetzgeber rufen, wo sie, wenn sie entschlossen sind, auch einmal selbst tätig werden können, um unlauteren Wettbewerb durch die vorhandenen Vorschriften zu bekämpfen. Sie sollten nicht nach den Behörden rufen, die ihnen diese Arbeit abnehmen sollen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Wurbs)

    Darüber werden wir im Ausschuß auch noch zu sprechen haben.
    Vielleicht können wir diesen einen Paragraphen mit der Beweislastumkehr ganz und gar weglassen. Wo es bereits eine Rechtsprechung gibt, brauchen wir nicht einen zusätzlichen Paragraphen einzufügen. Die Richter haben mit ihrer Rechtsprechung schon einiges bewirkt. Wir wollen auch zur Kenntnis nehmen, wohin die Diskussion zum Verbraucherschutz gegangen ist. Wir wollen uns diese Rechtsprechung zu Gemüte führen. Dann können wir beurteilen, ob wir auf einen solchen Paragraphen verzichten können.
    Zum Schluß möchte ich sagen: Der Verbraucher muß mit eingebunden werden. Wenn wir dem Verbraucher die Möglichkeit geben, seine Rechte zu wahren, dann wirkt er damit auch auf den lauteren



    Dr. Schwenk (Stade)

    Wettbewerb positiv ein. Dann werden diejenigen, die sich Möglichkeiten und Lücken bis hin zur Unlauterkeit zunutze machen, schon dahin gebracht werden, vorsichtiger zu arbeiten. Auch dieses gehört zum Kapitel „Selbstheilungskräfte". Damit meine ich nicht nur die freie Wirtschaft, sondern die Wirtschaft insgesamt einschließlich der Verbraucher. Damit kommen wir sicher weiter, als wenn wir hier nur einen bestimmten Berufsstand ins Auge fassen, dem in seinen Augen manches wohl täte. Er muß sich aber sagen lassen: Du bist hier im Bereich des unlauteren Wettbewerbs nicht der Nabel des Themas.
    Wir werden uns im Ausschuß darüber unterhalten. Es wird sicher interessant werden. — Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)