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ID0904910500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/4 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 49. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Korber 2745 A Eintritt der Abg. Bühling, Frau Dr. Engel, Wallow und Doss in den Deutschen Bundestag 2745 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Polkehn und Pensky . . . 2745 D, 2746A Laudatio und Glückwünsche zum Geburtstag des Bundestagspräsidenten Stücklen . 2746 A Bestimmung des Abg. Haase (Kassel) zum stellvertretenden Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 2746 D Wahl des Abg. Schluckebier zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . . 2746 D Begrüßung einer Delegation des kanadischen Unterhauses und des kanadischen Senats 2757 C Begrüßung einer Abordnung des American Jewish Committee 2788 A Begrüßung einer Delegation von Parlamentariern der Nationalversammlung der Republik Korea 2797 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Zweites Folgetreffen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Madrid — bisherige Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki — weiterführende Vorschläge zur Schlußakte von Helsinki — Drucksachen 9/77, 9/643 — Graf Huyn CDU/CSU 2747 A Brandt SPD 2749 D Jung (Kandel) FDP 2755A Dr. Todenhöfer CDU/CSU 2757 D Genscher, Bundesminister AA . . 2761D, 2780A Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 2768 C Voigt (Frankfurt) SPD 2772 D Dr. Hennig CDU/CSU 2776 A Männing SPD 2780 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 2780 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/373 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/619 — 2788 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ver- II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 trag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/374 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/620 — 2788 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Bötsch, Dr. Pinger, Helmrich, Dr. Dollinger, Dr. Schwarz-Schilling, Stücklen, Erhard (Bad Schwalbach), Jung (Lörrach), Engelsberger, Landre, Hinsken, Schröder (Lüneburg), Spranger, Dr. Schwörer, Dr. Waigel, Dr. Stavenhagen, Sick, Biehle, Dr. George, Niegel, Echternach, Schulze (Berlin), Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Regenspurger, Louven, Kolb und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 9/665 — Dr. Bötsch CDU/CSU 2788 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 2790 C Dr. Schwenk (Stade) SPD 2791 D Kleinert FDP 2793 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen — Drucksache 9/634 — 2795A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 9/661 — 2795A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 9/719 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/732, 9/776 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksachen 9/733, 9/776 — 2795 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Elfenbeinküste zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/658 — 2795 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Februar 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Mauritius über den Luftverkehr — Drucksache 9/633 — 2795 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten — Drucksache 9/670 — 2795 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank — Drucksache 9/669 — 2795 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Riesenhuber, Gerstein, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Stavenhagen, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Frau Dr. Hellwig und der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Beratungskapazität des Deutschen Bundestages zur Bewertung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 III technologischer Forschungsprogramme und Vorbereitung der Entscheidung über technologiepolitische Probleme — Drucksache 9/701 — Eymer (Lübeck) CDU/CSU 2796 B Dr. Steger SPD 2798 A Timm FDP 2799 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jenninger, Dr. Abelein, Werner, Dr. Bötsch, Spranger, Lemmrich, Lintner, Dr. Jobst, Hinsken, Dr. Dollinger, Dr. Faltlhauser, Biehle, Regenspurger, Glos, Dr. Wörner, Susset, Dr. Laufs, Dr. Stark (Nürtingen), Röhner, Dr. Schwörer, Sauer (Stuttgart), Sauter (Epfendorf), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Petersen, Hanz (Dahlen), Sick, Fischer (Hamburg), Straßmeir, Pfeffermann Finanzierung der Autobahn WürzburgUlm (A 7) — Drucksache 9/748 — Dr. Jobst CDU/CSU 2801A Topmann SPD 2801 C Merker FDP 2804 B Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 30. Juni 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/677 — 2805 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1980 — Einzelplan 20 — — Drucksache 9/624 — 2806 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1981 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung — Drucksachen 9/140, 9/141, 9/542 — . . . 2806A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Grundstück in EssenSchuir, Gemarkung Schuir, Flur 3, Flurstück 20, hier : Veräußerung an das Land Nordrhein-Westfalen — Drucksache 9/757 — 2806 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines dritten Aktionsplans im Bereich der wissenschaftlich-technischen Information und Dokumentation (1981 bis 1983) — Drucksachen 9/189, 9/631 — 2806 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtline des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG vom 20. Mai 1975 über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten — Drucksachen 9/438, 9/702 — 2806 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Verwendung von Substanzen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung bei Haustieren Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Überwachung und Untersuchung von Tieren und Fleisch in der Gemeinschaft auf Rückstände von Substanzen mit östrogener, androgener, gestagener und thyreostatischer Wirkung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Überwachung von Aufbewahrung, Vertrieb und Verwendung von Stoffen mit hormonaler Wirkung bei Tieren — Drucksachen 9/60 Nr. 17, 9/158 Nr. 21, 9/158 Nr.23, 9/734 — 2806D Fragestunde — Drucksache 9/783 vom 4. September 1981 — Verwirklichung des Versprechens der Bundesregierung von 1972, sich weiter um die Fortentwicklung der EG zu einer politischen Union zu bemühen MdlAnfr 34 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2784B, D, 2785A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . 2784D, 2785A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2785 B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Finanzielle und militärische Hilfe der DDR für Nicaragua MdlAnfr 35 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2785C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 2785 D ZusFr Thüsing SPD 2785 D Angaben über das Kräfteverhältnis von NATO und Warschauer Pakt in der Broschüre des Bundespresseamts „Aspekte der Friedenspolitik" MdlAnfr 21, 22 04.09.81 Drs 09/783 Peter (Kassel) SPD Antw StMin Dr. Corterier AA . . 2786A, B, C, D, 2787A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 2786 B, C, 2787 A, B ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 2786 C ZusFr Thüsing SPD 2786 D, 2787 B Beschimpfung des Bundeskanzlers durch die sowjetische Nachrichtenagentur TASS MdlAnfr 32 04.09.81 Drs 09/783 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. Corterier AA . . . . 2787 C, D 2788A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2787 D Nächste Sitzung 2806 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2807* A Anlage 2 Öffnung des Schulbusverkehrs in Rheinland-Pfalz für den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 1 04.09.81 Drs 09/783 Pauli SPD SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 2807* B Anlage 3 Ratifizierung des Protokolls über Tankreinigung und Wasserballasttanks in Öltankern MdlAnfr 2 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 2807* C Anlage 4 Bereitstellung von Mitteln aus dem ZIP-Programm, insbesondere für die Kläranlage der Gemeinde Rheinstetten-Mörsch MdlAnfr 7, 8 04.09.81 Drs 09/783 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2807* D Anlage 5 Neuverschuldung im Rahmen des Vollzugs des Bundeshaushalts 1981 MdlAnfr 9 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2808*A Anlage 6 Negatives Deutschland-Bild in Brasilien MdlAnfr 33 04.09.81 Drs 09/783 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 2808* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 2745 49. Sitzung Bonn, den 10. September 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 2807* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 11.9. Becker (Nienberge) 11.9. Dr. Bugl 11.9. Burger 11.9. Dr. Enders* 11.9. Dr. Fellner 11.9. Fischer (Hamburg) 11.9. Francke (Hamburg) 10.9. Hauck 11.9. Dr. Hubrig 11.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 11.9. Mahne 11.9. Dr. Müller* 11.9. Müller (Bayreuth) 11.9. Dr. Riemer 11.9. Dr. Rose 11.9. Dr. Schachtschabel 11.9. Frau Schlei 11.9. Schröder (Hannover) 11.9. Dr. Schwörer 11.9. Dr. Solms 11.9. Windelen 10.9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 9/783 Frage 1): Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundesbahn unter Berufung auf das Personenbeförderungsgesetz der rheinland-pfälzischen Absicht, den Schulbusverkehr im Rahmen des verfügbaren Fahrgastraumes für den allgemeinen ÖPNV zu öffnen, die Zustimmung versagt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser möglichen Verbesserung des ÖPNV im ländlichen Raum zum Erfolg zu verhelfen? Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der Bundesbahndirektion Saarbrücken vereinbart, in zwei Landkreisen den öffentlichen Personennahverkehr modellhaft dadurch zu verbessern, daß grundsätzlich auch andere Fahrgäste Schulbusse mitbenutzen können. Die in Frage kommenden Verbindungen wurden mit den beiden Landkreisen vertraglich vereinbart. Sollte der Landkreis Simmern das Ergebnis der beiden Modellversuche nicht abwarten wollen, ist die Bundesbahndirektion Saarbrücken gleichwohl bereit, bereits jetzt eine entsprechende Vereinbarung auch mit diesem Landkreis zu treffen. Eine solche Zusage hat die Bundesbahndirektion Saarbrükken am 9. September 1981 gemacht. Die Modellversuche sind Ausdruck der verkehrspolitischen Bemühungen von Bund und Ländern, den speziellen Schulbusverkehr auch dort anderen Fahrgästen zugänglich zu machen, wo keine Fahrmöglichkeiten mit Linienbussen bestehen. Dem entAnlagen zum Stenographischen Bericht spricht das Votum des Deutschen Bundestages, das dieser anläßlich der Behandlung des Dritten Berichts der Bundesregierung zur Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) — BT-Drucksache 8/803 — abgegeben hat. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 2): Hat die Bundesregierung das Protokoll über Tankreinigung und Wasserballasttanks in Öltankern, das sich auf die Internationale Konvention zur Verhütung von Umweltverschmutzungen durch Schiffe aus dem Jahr 1973 stützt, ratifiziert, und gegebenenfalls welche Gründe stehen der Ratifizierung entgegen? Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu dem genannten Übereinkommen und dem Protokoll befindet sich z. Zt. im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung wird das Übereinkommen zusammen mit dem Protokoll ratifizieren, sobald das Gesetz verkündet worden ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/783 Fragen 7 und 8): Kann die Bundesregierung mitteilen, wann die im ZIP-Programm zugesagten Finanzierungsmittel des Bundes für Kläranlagen abfließen, nachdem beispielsweise die Gemeinde Rheinstetten-Mörsch für Mittel des Bundes in Vorlage treten muß? Kann die Bundesregierung mitteilen, bei wie vielen und welchen Maßnahmen des ZIP-Programms der Bund derzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, und welche Haushaltsmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen? 1. Die Finanzierung des Bundesanteils an den Abwassermaßnahmen des Rhein-Bodensee-Programms (ZIP) ist für 1981 sichergestellt. Der von der Gemeinde Rheinstätten-Mörsch zunächst vorfinanzierte Restbetrag von 240 000 DM des Bundesanteils wurde inzwischen zur Verfügung gestellt. 2. Die Bundesregierung hat die zur Finanzierung des Programms für Zukunftsinvestitionen erforderlichen Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans 1981 veranschlagt und auch — soweit vorhanden — die entsprechenden Ausgabereste freigegeben. Die Bewirtschaftung der Ausgaben und damit die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressortministers (Art. 65 GG). Mir ist nicht bekannt, daß Ressorts ihre Zahlungsverpflichtungen vernachlässigt haben. Deshalb besteht auch kein Anlaß, Haushaltsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. 2808* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. September 1981 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 9): In welchem Umfang wird sich der Bund in diesem Jahr aus heutiger Sicht im Rahmen des Vollzugs des Bundeshaushalts 1981 neu verschulden? Im Haushaltsplan 1981 ist eine Nettokreditaufnahme von 33,8 Mrd. DM veranschlagt. In welchem Umfang die Nettokreditaufnahme durch konjunkturbedingte Steuerausfälle oder etwaige Mehrbelastungen (insbesondere infolge der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich des Schuldendienstes) höher ausfallen wird, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Insoweit darf ich mich auf die bereits veröffentlichte Antwort zu der Kleinen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion (BT-Drucksache 9/738) beziehen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/783 Frage 33): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ergebnis negativen Befunde einer jüngeren empirischen Untersuchung über das Deutschland-Bild in Brasilien, und welche Schlußfolgerungen beziehungsweise Maßnahmen hat die Bundesregierung daraus entwickelt? Im Auftrage der Bundesregierung ist im vorigen Jahr eine Meinungsumfrage über das Deutschlandbild in Brasilien veranstaltet worden. Das Ergebnis dieser Meinungsumfrage ist entgegen Ihrer Annahme insgesamt nicht negativ. Vielmehr läßt die Befragung eines repräsentativen Querschnitts der Bevölkerung deutlich werden, daß die Kenntnisse über die Bundesrepublik Deutschland und ihr Ansehen in Brasilien im Vergleich zu anderen Ländern befriedigend sind. Auch die Wertschätzung, die den Deutschen als disziplinierten, organisationsfähigen und rationalen Menschen entgegengebracht wird, ist beachtlich. Die Umfrage hat indessen auch gezeigt, daß in Brasilien, wie in anderen entfernten Ländern, die einen geringeren Kontakt mit der Bundesrepublik Deutschland haben als unsere Nachbarländer, noch immer stereotype Vorstellungen, insbesondere als Ergebnis der NS-Zeit und des Zweiten Weltkrieges, anzutreffen sind. Der Einfluß negativer historischer Ereignisse auf das Deutschlandbild in der Welt kann mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit nur langfristig und in begrenztem Umfang abgebaut werden. Die Bundesregierung hat das Ergebnis der Meinungsumfrage zum Anlaß genommen, alle Möglichkeiten einer Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Brasilien zu prüfen. Sie wird so bald wie möglich die brasilianische Öffentlichkeit in verstärktem Maße über die Bundesrepublik Deutschland unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jemand, der die Tagesordnungen des Deutschen Bundestages und die Tätigkeit dieses Hohen Hauses schon in der letzten Legislaturperiode beobachtet hat, wird feststellen, daß wir hier heute schon zum drittenmal eine erste Lesung einer Novelle zum derzeit geltenden Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb haben. Manch einer wird dann vielleicht meinen: Nun gut, der Gesetzentwurf oder die Gesetzentwürfe aus der



    Dr. Bötsch
    letzten Legislaturperiode sind eben der Diskontinuität zum Opfer gefallen.
    So einfach aber läßt sich die Tatsache, daß wir uns in dieser Legislaturperiode erneut mit einer Novelle zum UWG beschäftigen müssen, wohl nicht erklären, denn immerhin lagen — und dies ist vielleicht auch für die jetzige Situation kennzeichnend — in der letzten Legislaturperiode zwei Gesetzentwürfe vor, nämlich einer der Regierung und einer, den schon damals die Opposition eingebracht hatte. Heute haben wir, jedenfalls bis zur Stunde, nur einen einzigen Gesetzentwurf, nämlich den der Opposition, vorliegen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Auch aus der Tatsache, daß in der letzten Legislaturperiode der Gesetzentwurf, den die Opposition vorgelegt hatte, bereits im April 1978 in erster Lesung behandelt wurde und der der Regierung immerhin schon im November 1978, läßt sich ersehen, daß es nicht allein der Zeitablauf war, der dazu geführt hat, daß in der letzten Legislaturperiode aus den Gesetzentwürfen nicht wenigstens ein Gesetz — und nur eines hätte es ja wohl werden können — geworden ist.
    Das Bild, das die Koalitionsfraktionen damals in den Ausschüssen boten — aus dem Rechtsausschuß ist mir das noch sehr gut in Erinnerung —, wo sie sich über verschiedene Punkte nicht einig wurden, weshalb sie dann beide Gesetzentwürfe von der Tagesordnung absetzten und nicht mehr bereit waren, sie weiterzubehandeln, wird heute dadurch deutlich unterstrichen, daß es diesmal keinen Regierungsentwurf und auch keinen Koalitionsentwurf zur sicherlich — jedenfalls aus unserer Sicht — notwendigen Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gibt.
    Auch demjenigen, der sich in diesem Hause vielleicht mehr auf die großen politischen Debatten wie beispielsweise heute vormittag konzentriert, zeigt dieses kleine Beispiel, daß Sie eben nicht handlungsfähig sind, nicht handlungsfähig auch in einer für uns entscheidenden Frage, nämlich speziell in der Frage, wie ein Teil unserer mittelständischen Wirtschaft vor manchen Auswüchsen bewahrt werden kann. Möglicherweise aber ist man bei der Regierung oder bei den Regierungsparteien — und vielleicht hören wir dazu heute etwas, was gilt — davon überzeugt, eine Novelle sei eben überhaupt nicht mehr notwendig.
    Sicherlich ist — dies muß ohne weiteres zugestanden werden — ein Teil der Probleme, die ja als mit den Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen überlappend zu bezeichnen sind, durch die 4. Kartellgesetznovelle in der letzten Legislaturperiode einer Lösung zugeführt worden — aber eben nur ein Teil.
    Vielleicht wird mancher auch sagen, eine solche Novelle sei deshalb überhaupt nicht notwendig, weil besondere Vorschriften in diesem Bereich nur sehr sparsam angewendet werden sollten und man im übrigen nur auf Selbstheilungskräfte vertrauen sollte. Dies ist sicherlich grundsätzlich richtig; aber die Frage, ob der Staat dann, wenn Auswüchse und Mißbräuche im Wettbewerb oder im Wettbewerbsrecht zu verzeichnen sind, eingreifen muß, wurde ja im Grunde genommen schon vor über 70 Jahren bei der Verabschiedung des ersten UWG beantwortet.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Probleme sind auch heute noch vorhanden, in der gleichen Weise vorhanden, wie sie bereits während der Beratungen der beiden Gesetzentwürfe in der letzten Legislaturperiode sichtbar waren. Deshalb haben wir uns auch entschlossen, wiederum unseren Gesetzentwurf, und zwar fast unverändert den gleichen Gesetzentwurf wie in der letzten Legislaturperiode, vorzulegen.
    Daß eine Störung der Wettbewerbssituation vorliegt, ergibt sich aus einigen Zahlen, die ich bezüglich des Lebensmitteleinzelhandels einmal ganz nüchtern vortragen möchte. Gab es dort 1965 noch 154 000 Betriebe, so ist die Zahl der Einzelhandelsunternehmen in diesem Bereich bis ins Jahr 1980 auf 93 800 zurückgegangen. Dies bedeutet also, daß in einem Zeitraum von nur 15 Jahren immerhin 60 200 Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen aus dem Wettbewerb ausgeschieden sind. Es soll selbstverständlich nicht behauptet werden, daß der Schwund etwa der Anzahl der Unternehmen ausschließlich auf das einschlägige Recht oder auf irgendwelche Aktionen zurückzuführen ist, die mit einem lauteren Wettbewerb nicht vereinbar sind; sie sind unseres Erachtens jedoch ein ganz entscheidender Faktor gewesen.
    Wir haben — dies mag vielleicht manchen wundern, der das Hearing zu den letzten Novellen im April 1979 verfolgt hat — auch unsere veränderte Generalklausel des § 1 wieder in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Wir verkennen dabei nicht, daß durch die 1980 — ich erwähnte es bereits — in Kraft getretene 4. Kartellgesetznovelle zwar die Vorschriften gegen Diskriminierung und Behinderung verschärft wurden, sind jedoch nach wie vor der Auffassung, daß zusätzlich und flankierend zum GWB durch eine Verbesserung des UWG ein weiterer Beitrag zur Wiederherstellung und Absicherung des Leistungswettbewerbs geleistet werden muß.
    Leider hat die Rechtsprechung — auch in den letzten zweieinhalb Jahren — die Probleme hinsichtlich des § 1, die nach wie vor bestehen, nicht so in den Griff bekommen, daß wir hier auf eine Erweiterung der Generalklausel verzichten könnten, im Gegenteil: Seit der Einbringung damals haben sich die Probleme in diesem Bereich überhaupt nicht geändert, geschweige denn verbessert, sondern vielmehr noch verschärft.
    Um Ihre Zeit nicht allzu lange in Anspruch zu nehmen, möchte ich im einzelnen auf die ausführliche Begründung zu unserem Gesetzentwurf verweisen, insbesondere auf die neue Begründung zu § 1, die fortgeschrieben wurde, die etwa nicht das Gegenteil zu unserer Begründung von vor zweieinhalb Jahren beinhaltet, und im übrigen darauf hinweisen, daß wir — im Gegensatz zu unserer Novelle aus der letzten Legislaturperiode — eine veränderte Schadenersatzpflicht in § 13 normiert haben. Wir möchten betonen, daß wir das, was die Bundesregierung das letzte Mal in ihrem Entwurf zu diesem Bereich



    Dr. Bötsch
    schon festzulegen versucht hat, nicht für ausreichend erachten. Die Frage des Schadensersatzes überhaupt war ja das, was zwischen den Koalitionsfraktionen streitig war und was wohl geklärt werden müßte. Denn dies war der Hauptpunkt, warum es in der letzten Legislaturperiode nicht zu einer Einigung und damit zu einem Ende der Beratungen gekommen ist.
    Zwei Punkte — mancher wird dies jetzt vielleicht vermissen — haben wir in dem Entwurf bisher nicht angesprochen, obwohl hier eine Reihe von Forderungen auch von Verbänden vorliegen und obwohl sich hier im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Ausschüssen möglicherweise noch die Notwendigkeit ergibt, eine Regelung zu treffen. Wir werden einerseits prüfen, ob eine Änderung des § 6 a UWG wegen der Großhandlungen notwendig wird, die an den privaten Letztverbraucher verkaufen und dadurch den Wettbewerb verzerren. Wir müssen hier prüfen, ob sie zur Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden Gesetze durch Gesetz gezwungen werden müssen. Dem Einzelhandel, der sich wettbewerbsgerecht verhält, werden nämlich jährlich Umsätze in Milliardenhöhe durch Unternehmen entzogen, die sich über das geltende Recht systematisch hinwegsetzen. Dies gilt insbesondere für eine Vielzahl von Selbstbedienungsgroßhandlungen, die unter dem Vorwand, nur Großhändler zu sein, in groBem Umfang an Letztverbraucher für den nichtgewerblichen Bedarf verkaufen und damit ständig gegen die für die Verbraucher wichtige Verordnung über Preisangaben, gegen das Ladenschlußgesetz und gegen den jetzigen § 6 a UWG verstoßen, der eine Täuschung der Verbraucher mit der Bezeichnung „Großhandel" unterbinden will.
    Wir haben auch — dies ist der zweite Punkt, den ich hier noch ansprechen will — bewußt darauf verzichtet, schon jetzt eine gesetzliche Regelung gegen unseriöse Wettbewerbsverbände mit einzubauen. Wir wollen zunächst abwarten, inwieweit hier die Selbsthilfebemühungen der Wirtschaft, die seit Frühjahr dieses Jahres laufen und die insbesondere von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und vom Deutschen Industrie- und Handelstag unternommen werden, tatsächlich Erfolg haben. Immerhin waren 15 seriöse Wettbewerbsvereine bereits an einem Tisch, um über Richtlinien für die Tätigkeit dieser Verbände zu beraten. Wir sind bereit, hierzu in den Ausschüssen notfalls unsere Vorstellungen noch mit einzubringen. Wir sind allerdings davon überzeugt, daß eine dämpfende Wirkung auf unseriöse Vereine jetzt schon dadurch eintreten wird, daß die Novelle die Einführung eines Regelhöchststreitwertes von 50 000 DM vorsieht.
    Ich darf abschließend sagen, daß die CDU/CSU-Fraktion eine Verzögerung, wie sie von der Regierung in der letzten Legislaturperiode in diesem Verfahren vorgenommen wurde, nicht mehr hinnehmen wird, sondern darauf drängt, daß die Beratungen in den Ausschüssen zwar genau, aber doch zügig durchgeführt werden. Wir sind mit der Überweisung, wie sie in der Tagesordnung vorgeschlagen wurde, einverstanden. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bötsch, Sie dürfen beruhigt sein; die Bundesregierung wird in Kürze einen Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einbringen, und zwar im Prinzip in der Form, wie wir es in der vergangenen Legislaturperiode getan haben,

    (Zuruf von der CDU/CSU: In derselben Form?)

    nur mit zwei wesentlichen Unterschieden gegenüber der Vorlage der Union. Ich komme darauf noch zurück.

    (Broll [CDU/CSU]: Mit der gleichen Uneinigkeit?)

    Zum einen wird unsere Vorlage eine deutlich stärkere Verbraucherschutzkomponente haben und damit sicherstellen, daß in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zum erstenmal wirklich der Verbraucherschutz einzieht. Zum zweiten werden wir uns vor gewissen Überreglementierungen und unnötigen Bestimmungen hüten, wie Sie sie z. B. in § 1 und zu Teilen auch beim Räumungsverkauf vorschlagen.
    Im übrigen darf ich deutlich machen, daß ich den Entwurf der Union grundsätzlich begrüße, weil er zahlreiche Ansätze zu Gemeinsamkeiten enthält und verdeutlicht, daß auch Sie den Verbraucherschutz wollen. Ich meine, man sollte auf einzelne Punkte eingehen, um dies zu verdeutlichen.
    Wir begrüßen grundsätzlich, daß auch Sie einen Schadenersatzanspruch wünschen, wobei ich klarlegen will, daß es innerhalb der Koalition nie einen Streit darüber gab, daß ein Schadenersatzanspruch eingeführt werden muß. Wir haben allerdings darüber diskutiert, wie dieser Schadenersatzanspruch auszusehen hat, nämlich entweder so, daß der sogenannte große Differenzschaden eingeführt wird, oder aber so, daß wir ganz einfach sagen: Es gibt eine Regelung, die der BGB-Regelung entspricht. Grundsätzlich aber sage ich noch einmal: Es ist anerkennenswert, daß auch Sie erkannt haben, daß hier ein Schadenersatzanspruch eingeführt werden muß.
    Was bei Ihnen z. B. fehlt, ist eine eigene Bestimmung über die Möglichkeit der Vertragsauflösung, wenn sich ein Händler z. B. eine unlautere Bewerbung zurechnen lassen muß. Ich kann davon j eden-falls in Ihrem Entwurf überhaupt nichts entdecken. Insoweit fehlt hier eine Verbraucherschutzkomponente.
    Wir stimmen mit Ihnen überein, daß wir zu einer Streitwertherabsetzung kommen müssen. Hierüber gibt es keinen Streit.
    Wir stimmen mit Ihnen auch überein, daß wir etwas gegen die sogenannten Gebührenvereine tun müssen, wobei allerdings bei Ihnen konkretisierte Bestimmungen noch fehlen. Sie haben sie lediglich auf dem Deckblatt angekündigt. Wir hingegen hatten in unserer letzten Novelle klare Bestimmungen



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    vorgeschlagen. Wir werden uns nicht scheuen, über diese Bestimmungen noch hinauszugehen, weil eines ganz deutlich gesagt werden muß. Wenn Gebührenvereine lediglich die Zeitungen durchblättern, um dann am Montag entsprechende Klagen einzubringen — in erster Linie deswegen, weil damit das Geld in ihren Geldbeutel flattert, nicht aber, um den Wettbewerb zu schützen —, dann diskreditiert das den Wettbewerb ebenso wie den Verbraucherschutz. Dem werden wir einen Riegel vorschieben. Das darf ich hier ganz deutlich sagen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es gibt, wie ich bereits angedeutet habe, in Ihrem Entwurf einige Bestimmungen, von denen ich glaube, daß sie als nicht ganz zweckmäßig bezeichnet werden müssen. Herr Bötsch, Sie haben darauf verwiesen, daß Sie § 1 des UWG erweitern wollen. Dort ist vom „leistungsgerechten Wettbewerb" die Rede. Es ist aber zweifelhaft, ob dieser Begriff überhaupt justitiabel ist. Ich frage mich — wenn generell das Wort von der Normenflut in den Mund genommen wird —, wieso dieser Begriff hier hineingestellt werden kann.
    Zum zweiten glaube ich, daß eine solche Bestimmung Gefahr laufen kann, den Wettbewerb zu strangulieren. Deswegen sind wir gegen ein solches Einschiebsel, zumal da ich entgegen Ihren Vorstellungen nicht erkennen kann, daß die Rechtsprechung hierzu zu wenig gesagt hat oder nicht ausreichende Urteile gebracht haben würde.