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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Schäuble zum stellvertretenden Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 2701 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) — Drucksache 9/228 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 9/598 — Dr. Warnke CDU/CSU 2701 B Roth SPD 2704 C Beckmann FDP 2708 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 2709 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980 — Drucksache 9/427 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/587 — 2711 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus — Drucksache 9/131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/402 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/387 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung betreffend einen Plan zur Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Errichtung eines Informationssystems der Gemeinschaften zur Verhütung und Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres — Drucksachen 9/37 Nr. 140, 9/325 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzung der Meere und Küsten — Drucksachen 9/72, 9/435 — Dr. von Geldern CDU/CSU 2712 B Jansen SPD 2714 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 2716 C Dr. Hauff, Bundesminister BMV 2718 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger (Wangen), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Lenz (Bergstraße), Weiskirch (Olpe), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer (Salzgitter) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Kriegsgräber in der Sowjetunion — Drucksache 9/447 — 2720 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1980 bis 1984 — Drucksachen 9/51, 9/266, 9/545 — . . .2720 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Einzelpersonen der Bevölkerung gegen die Gefahren von Mikrowellen — Drucksachen 9/256, 9/513 — 2720 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zugunsten beschäftigungsloser Arbeitnehmer — Drucksachen 9/255, 9/521 — 2721 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderungen der Vorschläge für Richtlinien des Rates — betreffend die Grenzwerte für die Ableitungen von Quecksilber in die Gewässer durch den Sektor Alkalichloridelektrolyse — betreffend die Qualitätsziele für Gewässer, in die der Sektor Alkalichloridelektrolyse Abwasser einleitet — über die Grenzwerte für Einleitungen von Aldrin, Dieldrin und Endrin in die Gewässer — Drucksachen 9/333, 9/516 — 2721 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ergänzung des Anhangs IV des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung Mitteilung der Kommission an den Rat über die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung bezüglich der Überwachung der Ableitungen von Quecksilber aus Alkalichloridelektrolyseanlagen — Drucksachen 9/332, 9/525 — 2721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über regelmäßige Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Wertpapiere zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind — Drucksachen 8/2718, 9/535 — 2721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften — Drucksachen 9/347, 9/544 — 2721 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 III Entwurf einer Entschließung des Rates über Quoten 1981 — Drucksachen 9/252 Nr. 20, 9/560 — . . .2721 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen bei der Einfuhr von Champignonkonserven — Drucksachen 9/405 Nr. 18, 9/568 — . . 2721 D Nächste Sitzung 2722 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2723* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2723* B Anlage 3 Ergebnisse der Sinus-Studie „Rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr 11, 12 19.06.81 Drs 09/589 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StMin Huonker BK 2723* C Anlage 4 Verbesserung des Angebots an Frischmilch und Milchprodukten bei der Truppenverpflegung MdlAnfr 42, 43 19.06.81 Drs 09/589 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2724*A Anlage 5 Heranziehung von Bundeswehrangehörigen zu „Fehlbelegungsabgaben" für ihre mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen MdlAnfr 44, 45 19.06.81 Drs 09/589 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2724* C Anlage 6 Ablehnung einer Einstellung vorbestrafter Bewerber bei Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr 46 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* A Anlage 7 Erhöhung der Gebühren der Technischen Überwachungsvereine MdlAnfr 48, 49 19.06.81 Drs 09/589 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* A Anlage 8 Neubau der Bundesbahnstrecke Mannheim-Basel MdlAnfr 53 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* B Anlage 9 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum; Beteiligung des Landes Niedersachsen am Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg MdlAnfr 68, 69 19.06.81 Drs 09/589 Hauck SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2725* C Anlage 10 Beteiligung des Landes Niedersachsen am Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg; Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum MdlAnfr 70, 71 19.06.81 Drs 09/589 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2726* A Anlage 11 Forschungsförderung des Bundes in Schleswig-Holstein MdlAnfr 72 19.06.81 Drs 09/589 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2726* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 Anlage 12 Hilfsmaßnahmen für die linksgerichteten Kräfte in El Salvador nach Austritt aus der Regierung Duarte MdlAnfr 73, 74 19.06.81 Drs 09/589 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2726* D Anlage 13 Zuerkennung des Stempel-Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges an NATO-Bedienstete in bestimmten Fällen MdlAnfr 75 19.06.81 Drs 09/589 Weinhofer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2727*A Anlage 14 Folgerungen aus der Sinus-Studie zum Rechtsradikalismus MdlAnfr 81 19.06.81 Drs 09/589 Duve SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* B Anlage 15 Kooperationsbereitschaft der Länder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus MdlAnfr 82 19.06.81 Drs 09/589 Gilges SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* C Anlage 16 Erkenntnisse über die rechtsradikale Organisation „Green Barrets Germany" in Forbach MdlAnfr 83 19.06.81 Drs 09/589 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* D Anlage 17 Ratifizierung des „Vereinbarungsentwurfs über grenzüberschreitende Hilfeleistung" MdlAnfr 87 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2728* A Anlage 18 Modellstudien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei mittleren und kleineren Heizkraftwerken MdlAnfr 92 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2728* C Anlage 19 Kartellrechtliche Folgen eines vorgeschlagenen gemeinsamen Projektes von Ruhrkohle AG und VEBA AG zur Kohleverflüssigung MdlAnfr 93 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2728* C Anlage 20 Energiepolitische Nachteile der küsten und revierfernen Bundesländer, insbesondere durch Frachtkosten und Gebietsauflagen für Importkohle MdlAnfr 94 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729*A Anlage 21 Benzinpreiserhöhungen angesichts sinkender Rohölpreise auf dem Weltmarkt MdlAnfr 95, 96 19.06.81 Drs 09/589 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729* B Anlage 22 Höhe der durch Hermes-Bürgschaften abgesicherten Kredite an Polen im Jahr 1981 sowie Summe der Zinsen MdlAnfr 97 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2701 47. Sitzung Bonn, den 26. Juni 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 26. 6. Dr. Arnold 26. 6. Brandt 26. 6. Burger 26. 6. Dr. Corterier ** 26. 6. Dr. Dollinger 26. 6. Eickmeyer * 26. 6. Feinendegen 26. 6. Francke (Hamburg) 26. 6. Dr. Hennig 26. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 26. 6. Klein (Dieburg) 26. 6. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 6. Korber 26. 6. Dr. Kreile 26. 6. Lampersbach 26. 6. Frau Dr. Lepsius 26. 6. Milz 26. 6. Dr. Müller * 26. 6. Neuhaus 26. 6. Frau Noth 26. 6. Petersen 26. 6. Pieroth 26. 6. Rainer 26. 6. Dr. Riedl (München) 26. 6. Dr. Rumpf 26. 6. Frau Schlei 26. 6. Schmitt (Wiesbaden) 26. 6. Dr. Schneider 26. 6. Dr. Solms 26. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 26. 6. Stockleben 26. 6. Dr. Unland 26. 6. Dr. Vohrer 26. 6. Wehner 26. 6. Wurbs 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 11. bis 15. Mai 1981 in Straßburg - Drucksache 9/463 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1979/1980 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) - Drucksache 9/565 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Anlage 3 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 11 und 12): Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Sinus-Studie „Rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland"? Wo sieht die Bundesregierung Ursachen für das hohe Potential von Gewaltbereitschaft beim Rechtsextremismus, wie sie durch die Sinus-Studie ermittelt wurde? Zu Frage 11: Die Ergebnisse der Studie bestätigen, daß es in der Bundesrepublik rechtsextremistische Einstellungen gibt, die in ihrem Umfang und in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfen. Insbesondere vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft dürfen uns Einstellungen wie Ausländerfeindlichkeit, Neigung zum Führerstaat, Abneigung gegen Minderheiten nicht gleichgültig lassen. Alle politischen Kräfte unseres Landes sind aufgerufen, solche Einstellungen nicht zu verharmlosen, sondern sich mit ihnen politisch auseinanderzusetzen. Die Bundesregierung hat diese Erscheinungen immer ernstgenommen. Der Bundesminister des Innern hat zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Januar 1981 ausführlich zur Situation des deutschen Rechtsextremismus Stellung genommen. In der Fragestunde am 2. April 1981 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß für eine sorgfältige und ausgewogene Diskussion der politischen Gefahren des Rechtsextremismus wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse notwendig sind. Die Sinus-Studie hat dazu beigetragen. Es ist erfreulich, daß es hierüber in der Öffentlichkeit zu einer intensiven Diskussion gekommen ist, die kaum in die parteipolitischen Auseinandersetzungen gezogen wurde. Diese Diskussion kann dazu beitragen, das Bewußtsein der Öffentlichkeit für Gefahren von rechts zu schärfen. Um eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung weiter zu fördern, hat das Bundeskanzleramt dem Institut die Erlaubnis erteilt, die Untersuchung als Buch zu veröffentlichen. Zu Frage 12: Die Untersuchung macht keine Aussage über das Verhalten der Befragten. Sie hat Einstellungen ge- messen. Dabei ist sie zu dem Ergebnis gekommen, daß 6 % der Wahlbevölkerung rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten billigen. Dieses Ergebnis besagt nicht, daß diese Gruppe auch Gewalttaten ausüben würde. Aber sie stellt ein Sympathiepotential für rechtsterroristische Tätergruppen dar. Rechtsextremistisches Verhalten, wie es sich aus den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre ergibt, zeigt eine Zunahme rechtsextremistischer Ausschreitungen in der Bundesrepublik. Ihre Zahl ist von 319 (1976) über 616 (1977), 992 (1978), 1 483 (1979) auf 1 643 (1980) gestiegen. Insbesondere rechtsextremistische Gewaltakte haben zugenommen. Ich erinnere Sie an die Anschläge auf Asylantenunterkünfte und an das Attentat auf dem Oktoberfest in München 1980. Die wachsende Bereitschaft zur Gewaltanwendung wurde auch durch zahlreiche polizeiliche Sicherstellungen von Waffen und Sprengstoff sichtbar. Diese Tatsachen fügen sich in das von der Studie vermittelte Bild eines beträchtlichen Sympathiepotentials für solche Gewalttaten ein. Die vielschichtigen Ursachen für eine hohe Gewaltbereitschaft beim Rechtsextremismus sind nicht einfach zu ergründen. Die Sinus-Studie weist darauf hin, daß Gewaltsamkeit — bis hin zur physischen Vernichtung des „Gegners" — als Wesenszug rechtsextremen Denkens aufgefaßt werden muß. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 42 und 43): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Angebot an Frischmilch und Milchprodukten bei der Truppenverpflegung und bei der Marschverpflegung zu verbessern? Weshalb werden Milch und Milchprodukte nicht in das „Grundsortiment" der Bundeswehrkantinen aufgenommen? Zu Frage 42: Die Soldaten der Bundeswehr verbrauchen im Rahmen der Truppenverpflegung monatlich durchschnittlich 5,51 Milch. Darüber hinaus erhalten sie regelmäßig Milchprodukte wie Joghurt, Quark, Butter und Käse. Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht besteht keine Veranlassung, den Verzehr an Milch und Milchprodukten zu steigern. Sollte von den Soldaten der Wunsch nach mehr Milch und Milchprodukten geäußert werden, dann kann der Küchenausschuß, der bei jedem Verpflegungswirtschaftstruppenteil eingerichtet ist, entsprechend angesprochen werden. Der Küchenausschuß ist bei der Aufstellung des Verpflegungsplanes maßgeblich beteiligt. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage keine Veranlassung einzugreifen. Zu Frage 43: In das Grundsortiment werden nur Waren aufgenommen, die in allen Heimbetrieben der Bundeswehr zu festgelegten gleichen Preisen angeboten werden können. Eine bundesweite, preiseinheitliche Verteilung von Frischmilch und Milchprodukten ist jedoch nicht möglich, da Zulieferer infolge der zu geringen festen Abnehmemengen nicht in allen Fällen zu gewinnen sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 44 und 45): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Angehörigen des Bundesverteidigungsministeriums, soweit diese in Bundesdarlehenswohnungen oder in mit Bundesmitteln geförderten Familienheimen wohnen, auch zur Entrichtung der sogenannten Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden sollen, obwohl der Dienstherr diese Wohnungen u. a. auch im eigenen Interesse zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gefördert hat? Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wenn z. B. Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen Abgaben zahlen sollen und solche von Bundesmietwohnungen hingegen nicht, wobei berücksichtigt werden muß, daß Wohnungsbewerber im Regelfalle keinen Einfluß auf die Art der zugewiesenen Wohnung haben? Zu Frage 44: Nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen sollen Inhaber von Wohnungen, deren Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung leisten. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet, daß eine solche Regelung grundsätzlich auch für die Angehörigen der Streitkräfte und die der Bundeswehrverwaltung gilt. Ein Wohnungsinhaber wird jedoch für 3 Jahre seit dem Bezug der Wohnung von der Ausgleichszahlung freigestellt, wenn die Nutzung der Wohnung in unmittelbarem Zusammenhang unter anderem mit der Versetzung an den Dienstort steht. Diese Ausnahme trägt der Interessenlage häufig versetzter Soldaten Rechnung. Zu Frage 45: Maßnahmen zur weiteren Angleichung der Mietkosten in den von Ihnen angesprochenen Fällen erscheinen nicht notwendig. Die Mieten für Bundesmietwohnungen werden nach Maßgabe des Art. 3 § 2 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum gebildet. Danach bemißt sich der maßgebliche Mietzins nach den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden (Vergleichsmiete). Die Vergleichsmiete ist auch die Grenze der Belastung für die Mietkosten, die Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen aufzuwenden haben. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2725* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 46): Trifft es zu, daß bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich (auch nicht als Arbeiter) keine vorbestraften Bewerber eingestellt werden, und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür? Die Frage ist für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost mit Nein zu beantworten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 48 und 49): Trifft es zu, daß die Gebührenordnung, die vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates gemäß § 6 a Abs. 2 StVG für die Tätigkeit der Technischen Überwachungsvereine erlassen worden ist, nicht mehr die Kosten für den Personal- und Sachaufwand der Technischen Überwachungsvereine deckt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Technischen Überwachungsvereine bei weiterer Verzögerung der Gebührenerhöhungen eine Reduzierung des flächendeckenden Prüfangebots durch Schließung von Kfz-Außenstellen in Betracht ziehen, und was gedenkt sie in dieser Sache zu unternehmen? Nach den Feststellungen der obersten Landesbehörden, die die Fachaufsicht über die Technischen Prüfstellen führen, ist die wirtschaftliche Situation der einzelnen Prüfstellen nicht einheitlich. So arbeitet die Technische Überwachung Hessen immer noch kostendeckend. Der Bundesminister für Verkehr prüft z. Z. zusammen mit den obersten Landesbehörden, wie der unterschiedlichen Lage Rechnung getragen werden kann. Überlegungen der Technischen Überwachungsvereine, Außenstellen der Technischen Prüfstellen zu schließen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Solche Maßnahmen müßten im übrigen von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen ihrer Fachaufsicht geprüft und ggf. genehmigt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 53): Kann die Deutsche Bundesbahn angesichts ihrer eigenen Finanz- und Ertragssituation und angesichts der Finanzssituation des Bundes die geplante Neubaustrecke Mannheim-Basel noch so ausbauen, wie sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Drucksache 8/3662) vorgesehen ist, und welcher Zeitplan ist zutreffendenfalls vorgesehen? Die Zielsetzung von Bundesregierung und Deutscher Bundesbahn, durch geeignete Neu- und Ausbaumaßnahmen im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Beförderungsqualität zu verbessern, bleibt unverändert bestehen. Im Bereich der Rheinstrecke Mannheim-Basel sieht der Bundesverkehrswegeplan `80 in Stufe I (Baubeginn vor 1990) eine Neubaustrecke zwischen Rastatt und Offenburg und in Stu- fe II (Baubeginn nach 1990) eine Neu- bzw. Ausbaustrecke zwischen Offenburg und Basel vor. Entsprechend dieser Prioritätensetzung konzentrieren sich die Aktivitäten des Planungsträgers Deutsche Bundesbahn derzeit auf den Abschnitt Rastatt-Offenburg mit dem Ziel, möglichst Ende 1981/Anfang 1982 ein erstes Raumordnungsverfahren einzuleiten. Erst wenn die endgültige Entscheidung über das Neubauvorhaben gemäß § 14 Bundesbahngesetz durch den Bundesminister für Verkehr getroffen worden ist, kann über die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzierungsmittel jeweils im Rahmen der Wirtschaftsplanung der Deutschen Bundesbahn entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Hauck (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 68 und 69): Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert die Bundesregierung zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Bereich? Handelt es sich bei dem von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg um ein gemeinschaftliches Projekt des Bundes und des Landes Niedersachsen, und wenn ja, in welchem Maße ist das Land Niedersachsen an dem Vorhaben beteiligt? Zu Frage 68: Die Bundesregierung förderte bisher zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Bereich: — Die Studie „Plenar-Niedertemperatur-Wärmeverbund im Ballungsraum Speyer-Ludwigshafen-Worms" — ein konkretes Versorgungsprojekt „Fernwärmeversorgung aus einem Kraftwerk im Niedertemperaturbereich". In beiden Fällen handelt es sich um eine Fernwärmeversorgung auf der Basis sog. „kalter Fernwärme", die besonders für dünnbesiedelte Gebiete geeignet ist. Bei diesem System wird unter Einsatz von Wärmepumpen u. a. die Abwärme von thermischen Kraftwerken (ohne Kraft-Wärme-Kopplung) für Heizungszwecke genutzt. Zu Frage 69: Die Forschungsgesellschaft Wolfsburg hat bei der Bundesregierung eine finanzielle Zuwendung für den Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg beantragt. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um eine Investition in Fernwärmeanlagen, für die die Voraussetzungen für eine Förderung mit Forschungsmitteln nicht gegeben sind. Für den überwiegenden Teil des Vorhabens käme eine Förderung nach dem geplanten Kohleheizkraftwerks- und Fernwärmeausbauprogramm des Bundes und der Länder in Betracht. Über eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird z. Zt. wieder vom Bundesminister für Wirtschaft und den Wirtschaftsministern der Länder intensiv beraten. Nach dieser Ver- 2726* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 einbarung entscheiden die Länder über die Förderung der Einzelprojekte und damit das Land Niedersachsen über die Förderung des Fernwärmeausbaus in Wolfsburg. Sobald die Förderentscheidung vom Land Niedersachsen getroffen ist, wird das Bundesministerium für Forschung und Technologie prüfen, ob der Teil der vorgesehenen Fernwärmeanlagen, der mit Risiken behaftete technische Neuerungen enthält, abgegrenzt und als F + E-Projekt gefördert werden kann. An dieser Förderung wird sich das Land Niedersachsen voraussichtlich nicht beteiligen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 70 und 71): In welchem Maße beteiligt sich das Land Niedersachsen an dem von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg? Welche Voraussetzungen müssen für die Vergabe von Forschungs-und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum erfüllt werden? Zu Frage 70: Ich verweise auf die vorhergehende Antwort zur Frage 69 des Kollegen Hauck. Zu Frage 71: Nach den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, — an denen ein öffentliches Interesse besteht, etwa im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung oder einen öffentlichen Bedarf, — die für den Zuwendungsempfänger mit einem erheblichen technisch-wirtschaftlichen Erfolgsrisiko verbunden sind, — die sich in die jeweiligen Förderungsprogramme des BMFT einordnen und — die noch nicht begonnen worden sind. Für F + E-Vorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum sind die ersten drei Kriterien dann erfüllt, wenn durch Expertengutachten bestätigt wird, daß die im Rahmen des Vorhabens zu erprobenden technischen Neuerungen dazu beitragen werden, eine wirtschaftliche und zuverlässige Fernwärmeversorgung auch für dünner besiedelte Gebiete aufzubauen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 72): Welche Forschungsvorhaben werden vom Bund in Schleswig-Holstein gefördert, und ist daran gedacht, mit Hilfe des Bundes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Schleswig-Holstein stärker als bisher in die Forschungsförderung einzubeziehen, damit das Nord-Süd-Gefälle auf diesem Sektor nicht noch größer wird? Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert gegenwärtig 99 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie stehen grundsätzlich allen Unternehmen, Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen im Bundesgebiet offen. Antragsteller aus Schleswig-Holstein haben die gleichen Möglichkeiten und Chancen, sich im Rahmen der Fachprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie um die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu bewerben, wie Antragsteller aus anderen Bundesländern auch. Es ist daher nicht erforderlich, besondere Voraussetzungen durch das BMFT für die Förderung von Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein zu schaffen. Die regionale Verteilung der Projektfördermittel spiegelt im Ergebnis nur die regionale Verteilung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten wider, sie ist keine Zielgröße der Forschungs- und Technologiepolitik. Von einem Nord-Süd-Gefälle in der Forschungsförderung kann im übrigen nicht die Rede sein. Die den Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr zugeflossenen Projektfördermittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Höhe von rund 100 Millionen DM stellen einen Anteil von 3,4 % an den gesamten Projektfördermitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie dar. Vergleicht man diese Zahl mit dem Beitrag Schleswig-Holsteins zum Bruttoinlandprodukt von ebenfalls 3,4 %, so wird deutlich, daß sich die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in Schleswig-Holstein und ihre Förderung mit Bundesmitteln im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Leistungen Schleswig-Holsteins halten. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 73 und 74): Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Hilfsmaßnahmen europäischer und nordamerikanischer Länder nach dem Austritt der linksgerichteten Kräfte aus der Regierung Duarte eingestellt wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Hilfsmaßnahmen sozialistischer Länder sowie Nicaraguas und Kubas den linksgerichteten Kräften El Salvadors nach deren Austritt aus der Regierung Duarte zugesagt bzw. gegeben wurden, und wenn ja, welche Informationen hat die Bundesregierung insoweit? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2727* Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß im Zusammenhang mit dem Austritt der linksgerichteten Kräfte aus der Regierung Duarte Hilfsmaßnahmen europäischer und nordamerikanischer Länder eingestellt wurden. Über wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen aus sozialistischen Ländern nach dem Austritt der linksgerichteten Kräfte El Salvadors aus der Regierung Duarte ist der Bundesregierung nichts bekanntgeworden. Sozialistische Staaten haben jedoch über Kuba und Nicaragua den Guerillaverbänden in El Salvador Waffen geliefert. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 75): Wie beurteilt die Bundesregierung in rechtlicher Hinsicht die Feststellung, daß das Hauptquartier USAREUR NATO-Staatsbürgern, die bei ihm beschäftigt sind und für eine begrenzte Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden, den Stempel-Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges zuerkennt? Aus deutscher Sicht bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß zivile Arbeitskräfte aus NATO-Drittstaaten, die bei den US-Streitkräften im Bundesgebiet in einem dauernden Beschäftigungsverhältnis stehen, anläßlich einer Auslandsdienstreise für einen vorübergehenden Arbeitseinsatz im Hoheitsgebiet eines anderen NATO-Staates den Status eines Mitgliedes des zivilen Gefolges erhalten. Es ist jedoch Artikel I des NATO-Truppenstatus vom 19. Juni 1951 (BGBl 1961 II Seite 1183) zu beachten, nach dessen Absatz 1 Buchstabe b und a dieser Status nicht Deutschen oder Staatenlosen innerhalb des Bundesgebietes verliehen werden kann. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 81): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr in Auftrag gegebenen Sinus-Studie? Wie ich in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Conradi in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages erwähnte, sieht sich die Bundesregierung durch die Ergebnisse der Sinus-Studie in ihren Bemühungen bestärkt, die Analyse rechtsextremistischer Strömungen weiter zu vertiefen, das Bewußtsein vor den Gefahren des Rechtsextremismus und gegenüber rechtsextremistischen Einstellungen zu schärfen und in der politischen Bildungsarbeit Anstöße für eine breite öffentliche Diskussion über rechtsextremistische Einstellungen zu geben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 82): Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperationsbereitschaft der Länder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus? Die Bereitschaft der Länder zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist gut. Dies gilt für den Informationsaustausch und die gegenseitige operative Unterstützung der Sicherheitsbehörden ebenso wie für die Zusammenarbeit der Justizbehörden, die auf gemeinsamen Bund-LänderKonferenzen ihre Erfahrungen austauschen und ihr Vorgehen koordinieren. Im Bereich der politischen Erwachsenenbildung findet eine enge fachliche Zusammenarbeit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und den entsprechenden Landeszentralen statt. Auch auf anderen Gebieten wie z. B. der Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wird die Arbeit des Bundes durch die zuständigen Länderbehörden wirkungsvoll ergänzt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 83): Welche Erkenntnisse liegen seitens des Innenministeriums über die rechtsradikale Organisation „Green Barrets Germany" in Forbach vor, bestehen Kontakte zwischen dieser Gruppe und rechtsradikalen Auslandsorganisationen, und welche Rolle spielt sie im Netz des deutschen Rechtsradikalismus? Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, die zu- ständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg um Stellungnahme zu bitten und von dort den Wortlaut einer Presseerklärung des Leitenden Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Baden-Baden erhalten: Sie lautet im wesentlichen: „In Presseberichten der letzten Wochen wurde wiederholt der Verdacht geäußert, bei der Forbacher Vereinigung ,Green Barrets Germany' handele es sich um eine Gruppe Rechtsradikaler, die neonazistisches Gedankengut gefördert und eine paramilitärische Ausbildung betrieben habe. Diese Vorwürfe sind haltlos. Eingehende polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, daß es sich um eine Gruppe junger Motorradfahrer handelt, die die Freizeit gemeinsam verbringt. Es hat sich kein Anhalt ergeben, daß dabei verbotene Schußwaffen geführt wurden. Ebensowenig ergab sich Anhalt, daß innerhalb der Gruppe neonazistisches Gedankengut gefördert wurde. Zu prüfen bleibt, ob es im Zusammenhang mit dem früheren Gruppenemblem zur Verwendung von Kenn- 2728* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 zeichen verfassungswidriger Organisationen gekommen ist." Weitere Erkenntnisse über rechtsextremistische Bestrebungen der genannten Gruppe liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 87): Warum wurde der seit 1979 beim Auswärtigen Amt vorliegende „Vereinbarungsentwurf über grenzüberschreitende Hilfeleistung", der auch den Hubschraubereinsatz bei Katastrophen- und außerordentlichen Unglücksfällen vorsieht und der unter der Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe und unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Bezirksregierung Neustadt a. d. Weinstraße mit den elsässischen Departements und den schweizerischen Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land erarbeitet wurde, noch nicht in Kraft gesetzt, und bis wann ist damit zu rechnen? Die grenzüberschreitende Hilfeleistung ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich umfassend durch das Abkommen über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977, das am 1. Dezember 1980 ratifiziert worden ist, geregelt. Gegenwärtig werden mit der Schweiz Verhandlungen über ein inhaltsgleiches deutsch-schweizerisches Hilfeleistungsabkommen geführt. Außerdem wird auch zwischen der Schweiz und Frankreich der Abschluß eines entsprechenden bilateralen Abkommens erwogen. In der Sitzung der deutsch-schweizerisch-französischen Regierungskommission im November 1980 hat die Schweizer Seite ihre frühere positive Haltung zu trilateraler Vereinbarung modifiziert und deutliches Interesse an einem das Gesamtgebiet der Schweiz umfassenden bilateralen Abkommen bekundet. Die Schweiz hat zwischenzeitlich Stellungnahmen der Kantone zu einem bilateralen Abkommen eingeholt. Anläßlich deutsch-Schweizer Gespräche über Sicherheit und Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen im März 1981 teilte die Schweizer Seite mündlich mit, daß positive Äußerungen eingegangen seien und ein bilaterales Abkommen vorgezogen werde. Die Schweizer Seite wird ihre offizielle Stellungnahme demnächst übermitteln. Durch bilaterale Abkommen wäre der Zweck, der mit dem o. a. Entwurf einer trilateralen „Vereinbarung über grenzüberschreitende Hilfeleistungen bei außerordentlichen Schadensereignissen am Oberrhein" angestrebt wird, voll erreicht. Darüber hinaus würden die bilateralen Abkommen jeweils das gesamte Staatsgebiet erfassen, während sich der Vereinbarungsentwurf auf das Gebiet des Oberrheins beschränken würde. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 92): Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen entsprechen und betriebswirtschaftliche Modellstudien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei mittleren und kleineren Heizkraftwerken fördern? Fragen der Wirtschaftlichkeit von Heizkraftwerken wurden bereits sehr eingehend in der „Gesamtstudie Fernwärme" des Bundesministers für Forschung und Technologie aus dem Jahre 1977 untersucht; sie sollen auch in die geplante Teilaktualisierung der Studie einbezogen werden. Die Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken wird in einer BMFT-Studie von 1979 behandelt. Erhebliche Bedeutung auch für den Bau von Heizkraftwerken dürfte schließlich die vom Forschungsminister für Technologie in Auftrag gegebene Parameterstudie „Versorgungskonzepte" gewinnen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 93): Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, die Ruhrkohle AG und die VEBA AG zu einem gemeinsamen Projektvorschlag für die Kohleverflüssigung zu veranlassen, die kartellrechtlichen Konsequenzen, wie sie in vergleichbaren Fällen jetzt aufgetreten sind, bedacht? Ruhrkohle AG und VEBA AG haben getrennte Vorschläge für großtechnische Kohleverflüssigungsanlagen für das Kohleveredelungsprogramm der Bundesregierung vorgelegt.Beide Unternehmen haben gemeinsam eine Pilotanlage — Kohledurchsatz 200 t/Tag — in Bottrop gebaut; die Anlage wird am 8. Juli in Betrieb genommen. Die bisherige Vorplanung für die Großanlagen wird jedoch von beiden Unternehmen separat durchgeführt. Die Bundesregierung hat Ruhrkohle und VEBA gegenüber deutlich gemacht, daß zwei Großanlagen zur Kohleverflüssigung im Ruhrgebiet schon aus Haushaltsgründen nicht parallel unterstützt werden können. Die Unternehmen haben seit längerer Zeit über ein Zusammengehen bei der großtechnischen Verflüssigung verhandelt, bisher jedoch noch keine Einigung erzielt. Inwieweit sich kartellrechtliche Konsequenzen ergeben, muß vom Bundeskartellamt gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in jedem Einzelfall geprüft werden. Da die beiden beteiligten Unternehmen noch keine Einigung über ein Zusammengehen erzielt haben, ist das Kartellamt in eine kartellrechtliche Prüfung noch nicht eingetreten. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2729* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 589 Frage 94): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die energiepolitischen Nachteile der kästen- und revierfernen Bundesländer entsprechend der neu entstandenen Wettbewerbssituation bei 01 und Kohle insbesondere hinsichtlich der Frachtkosten und der Gebietsauflagen für Importkohle zu beseitigen? Um die in der Vergangenheit aus wirtschaftspolitischen und wettbewerblichen Gründen bestehende Frachtdifferenz für die heimische und die EG-Kohle einerseits und die vergleichsweise auch heute noch billigere Drittlandskohle andererseits zu beseitigen und demzufolge ein aus energiepolitischen Gründen einheitliches Tarifniveau herzustellen, hat die Deutsche Bundesbahn auf Verlangen der Bundesregierung ein Tarifwerk erarbeitet, das eine Angleichung der Frachten für Importkohle an das Niveau der heimischen und EG-Kohle beinhaltet. Dieser Tarifantrag der Deutschen Bundesbahn befindet sich gegenwärtig noch in der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsphase. Da diese voraussichtlich im Laufe des Juli dieses Jahres abgeschlossen sein wird, kann erst danach über das Ergebnis eine verbindliche Mitteilung erfolgen. Was die angesprochene Gebietsauflage für Importkohle betrifft, so ist diese nach der neuen, ab 1981 geltenden Einfuhrregelung praktisch weggefallen. Die neuen, steigenden und auf Verbrauchsbereiche (Wärmemarkt und Elektrizitätswirtschaft) bezogenen Import-Kontingente lassen die Lieferung der Kohle in alle Teile des Bundesgebietes zu. Neben diesen neuen Einfuhrkontingenten besteht allerdings das bisherige (alte) Importeurkontingent von rd. 5 Millionen t/a. Hierfür ist durch die sog. Gebietsauflage die Lieferung zu knapp 80 % für Norddeutschland (Gebiet nördlich des Mittellandkanals) und zu gut 20 % für den süddeutschen Raum (Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern) sowie für West-Berlin festgelegt. Diese Regelung ist weiterhin erforderlich, um die Versorgung der bisherigen Einfuhrkohleverbraucher mit ihren traditionellen Mengen auch in Zukunft sicherzustellen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 95 und 96): Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Benzinpreiserhöhungen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß bei sinkenden Rohölpreisen auf dem Weltmarkt die Benzinpreissteigerungen ungerechtfertigt sind, und was gedenkt sie zu tun, um die Mineralölkonzerne zu bewegen, Ölpreissenkungen an die Verbraucher weiterzugeben? Die jüngsten Benzinpreiserhöhungen sind sowohl auf dem Hintergrund der Entwicklung der Rohöl-Weltmarktpreise wie auch der allgemeinen Markt- entwicklung auf den internationalen wie nationalen Benzinmärkten zu beurteilen. Wesentlich für die Entwicklung der Rohölkosten frei deutsche Grenze in den letzten Monaten waren die Dollarkursentwicklung und nicht die Preissenkungstendenzen auf den internationalen Rohölmärkten. Allein in den letzten 4 Wochen ist der Dollar um ca. 10 Pf teurer geworden, das entspricht einer Verteuerung des Rohöls um rd. 28 DM/t. Seit Januar 1981 ist der Durchschnittspreis für Rohöl frei deutsche Grenze von 559 DM/t auf 642/t im Mai gestiegen. Demgegenüber entspricht die jüngste Benzinpreissteigerung von 3 Pf/1 bei einem Anteil des Benzins von rd. 22 % an Gesamtabsatz einer Verbesserung des Durchschnittserlöses der Mineralölgesellschaften um rd. 0,6 Pf/1 bzw. 8 DM/t. Insgesamt haben die Erlösverbesserungen der vergangenen Monate die Kostensteigerungen infolge der Rohölpreisverteuerungen nicht ausgleichen können, so daß die Mineralölverarbeitung — übrigens nicht nur in der Bundesrepublik — in den letzten Monaten in zunehmendem Maße mit hohen Verlusten verbunden ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 97): Welche Höhe haben 1981 die durch Hermes-Bürgschaften staatsverbürgten Kredite an die Volksrepublik Polen erreicht, und wie hoch sind die jährlich polnischerseits aufzubringenden Zinsen? Das Obligo des Bundes aus Bürgschaften für Ausfuhrgeschäfte und ungebundene Finanzkredite nach europäischen Staatshandelsländern (ohne Jugoslawien) beläuft sich auf derzeit insgesamt 21,1 Mrd. DM; dies sind 13,7 % des Gesamtobligos des Bundes. Innerhalb dieses Gesamtobligos stehen die Sowjetunion und Polen an vorderer Stelle. Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin aber gern bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für die Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Jahresbericht über die nach §§ 9 bis 13, 16 und 17 Haushaltsgesetz 1980 übernommenen Gewährleistungen nach dem Stand vom 31. Dezember 1980 des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuß geschehen, den dieser am 16. Juni 1981 erörtert hat. Selbstverständlich bin ich auch gern bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben. Dasselbe gilt für die Höhe der von Polen jährlich aufzubringenden Zinsen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß für alle durch sog. „Hermes-Bürgschaften" bundesverbürgten Kredite an die Volksrepublik Polen die marktüblichen Zinssätze gelten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jansen.


Rede von Günther Jansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat recht, wenn er darauf hinweist, daß die Vereinbarung von Paris vom 11. Juni 1974 sehr lange zurückliegt und daß im Grunde die Vorlage des Zustimmungsgesetzes als sehr spät erscheint. Er hat nach den Gründen gefragt. Diese Gründe sind sicherlich nicht allein im schuldhaften Verhalten bei der Bundesregierung feststellbar. Vielmehr haben die Regierungen, die miteinander verhandelt haben, unterschiedliche Motivationen gehabt, warum sie versuchten, Bestimmtes noch durchzusetzen. Diese Bundesregierung ist jedenfalls angetreten, um das, was zu machen ist, so konkret wie möglich — und möglichst weitergehend — zu formulieren. In diesen Bereichen blockieren andere. Wir haben gerade gehört, daß der Versuch, der Quecksilberrichtlinie in dem EG-Bereich eine Grundlage zu geben — dies ist unabhängig von der Gesetzgebungsmaschinerie versucht worden — nicht gelungen ist, weil Frankreich erneut blockiert und sich drei weitere Monate Bedenkzeit auserbeten hat.
Lassen Sie mich bei diesem Übereinkommen noch etwas länger verweilen, weil ich glaube, daß hier entscheidende Punkte gesehen werden müssen. Wenn es heißt, daß versucht werden soll, die Meeresverschmutzung, die vom Land her eintritt, zu bekämpfen, dann verpflichten sich die Vertragsparteien, notfalls stufenweise die Verschmutzung der Meere durch Stoffe der sogenannten Schwarzen Liste — das sind solche Dinge wie Quecksilber und Kadmium — zu beseitigen und die Einleitung von Stoffen nach der Grauen Liste — Arsen, Blei, Phosphat — streng zu begrenzen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzung des Meeres durch Radioaktivität eingeleitet werden. Dies alles hört sich recht gut an, und für Staaten, denen das nicht reicht, gibt es den Art. 8, der lautet:
Dieses Übereinkommen ist nicht so auszulegen, als hindere es die Vertragsparteien, strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung vom Lande aus zu ergreifen.
Diese Bestimmung beweist aber auch, daß das Übereinkommen nicht alles Mögliche regelt. Wer die Diskussionen in der EG verfolgt, stellt fest, daß es nicht einmal möglich war, ein absolutes Verschlechterungsverbot für das Meerwasser zu formulieren, weil, wie es dann immer heißt, dies nicht mit dem wirtschaftlichen Fortschritt in Einklang zu bringen ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Hier sehe ich Gefahren für die Meere, die wir alle noch nicht abschätzen können.
Unbestritten sind eine ständige Verschlechterung der Wasserqualität der Nordsee, die wachsende Zunahme von Schadstoffanteilen Jahr für Jahr und die Tatsache, daß auch der Selbstreinigungskraft von Meerwasser Grenzen gesetzt sind. Unbestritten ist auch, daß diese zunehmende Verschmutzung in allererster Linie durch Industrieabfälle verursacht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, daß der Zielkonflikt zwischen Ökologie und Ökonomie bei der Wasserver-



Jansen
schmutzung schnellstens gelöst werden muß. Die Meere halten es nicht mehr lange durch, daß eine gewaltige Wasserverschmutzung ein angeblich hinnehmbarer Preis für Wachstum und Arbeitsplätze sein soll.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir wissen — wir lernen doch hoffentlich von Tag zu Tag hinzu —, daß Umweltmaßnahmen, wenn sie konsequent und linear praktiziert werden, auch Arbeitsplätze sichern.

(Beifall bei der SPD)

Dies sollte in diesem Bereich eine besondere Rolle spielen.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Außerdem haben wir bei der Kontrolle und der Bekämpfung der zunehmenden Wasserverschmutzung zuviel Verwaltungswirrwarr, zu viele Ebenen im Bereich der Kontrollen, zu viele Einzeluntersuchungen statt Gesamtgutachten und zuviel Unsicherheit und Vorsichtigkeit bei den Wissenschaftlern, wenn sie Folgewirkungen beurteilen sollen. Auf Grund dieser Realitäten entstehen dann Dinge, die ich einmal in einer praktischen Darstellung vortragen möchte.
Die Elbe als Hauptschmutzfaktor für die Nordsee weist im Hinblick auf die Behördenstruktur und die Abläufe folgendes Szenario auf: Zuständig für die Reinhaltung der Elbe, die Kontrolle für Einleitungen, in die Elbe, die wissenschaftlichen Untersuchungen über das Elbewasser sowie für die Möglichkeit, dirigistische Maßnahmen zu ergreifen, sind Behörden auf kommunaler, regionaler und staatlicher Ebene der Tschechoslowakei, der DDR und der Bundesrepublik. Allein in der Bundesrepublik teilen sich die Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Verantwortung für die Elbe. Das hat zur Folge, daß Teiluntersuchungen und Teilbewertungen nach dem Motto erstellt werden: Die Ursachen für den zugegebenermaßen bedrohlichen Verschmutzungsgrad der Elbe immer da ansiedeln, wo man leider keinen Zugriff hat,

(Sehr wahr! bei der SPD)

zur DDR weisen, zur Tschechoslowakei weisen! Damit tut man sozusagen unterhalb dieser Schwelle, was hier auch nicht mehr getan werden dürfte.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Aber mit denen muß man darüber reden!)

Verfolgt man das einmal, so wird deutlich, das es zu so absurden Gegebenheiten wie der kommt, daß die Landwirtschaftsminister bzw. Umweltschutzsenatoren von Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein in dem Zeitraum von November 1980 bis Februar 1981 auf Pressekonferenzen — jeweils einzeln, aber übereinstimmend — feststellten, daß in ihrem Zuständigkeitsbereich keine zunehmende Wasserverschlechterung — Niedersachsen und Hamburg —

(Hört! Hört! bei der SPD)

bzw. sogar eine Verbesserung der Wasserqualität
durch schärfere Umweltschutzbedingungen —
Schleswig-Holstein — eingetreten sei. Ein paar Tage nach dieser Feststellung hat dann der Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein den Verkauf von Elbaalen wegen zu hoher Bleiverunreinigung in Schleswig--Holstein verbieten lassen. Das stellt sich für den Bürger entweder als Unfähigkeit, mit diesen Dingen wirklich fertig zu werden, oder als — im Grunde — Verdummungsversuch im Zusammenhang mit diesem Thema in Richtung derjenigen, die sich für dieses Thema engagieren, dar.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es muß Schluß damit sein, daß man nur so tut, als wenn man etwas täte. Wir Parlamentarier sind gefordert, nicht nur EG-Richtlinien zu beschließen, sondern ihre Umsetzung auch zu überwachen, und zwar sehr streng, sehr konsequent und, wenn nötig, vor Ort.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Bravo!)

Wie wäre es eigentlich, meine Kolleginnen und Kollegen, sollte nicht ein Fachausschuß des Parlaments dies einmal praktizieren und auf hoher See die Verklappung kontrollieren? Wie wäre es, wenn ein Fachausschuß auf der Elbe einmal mit den Fischern spräche und die zuständigen Behörden in die politische Diskussion einbezöge? Ich meine, es wäre auch gut, wenn Parlamentarier aus allen Fraktionen gemeinsam verlangten, daß für den deutschen Teil der Elbe oder für andere Gewässer hinsichtlich der Bekämpfung der Verschmutzung nur eine Behörde zuständig sein soll und es nicht die Zersplitterung in viele Kompetenzen geben soll?

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Einverstanden!)

Das wäre ein Schritt, der mehr als unsere heutige Abstimmung bringen würde.
Ich habe diesem Komplex etwas mehr Zeit gewidmet, weil ich glaube, daß es nicht nur darum geht, der Drucksache 9/131 zuzustimmen. Vielmehr müssen wir uns auch gegenseitig davon überzeugen, daß es notwendig ist, engagierter und konsequenter zu werden. Bürgerinitiativen müßten nicht zu unseren Gegnern werden, wenn wir entsprechend unseren Erkenntnissen handelten; dann wären Kräfte gemeinsam einzusetzen und zu bündeln, um zum Erfolg zu kommen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

In dieser verbundenen Debatte geht es auch um die Drucksache 9/325, um einen EG-Plan zur Bekämpfung der Ölverschmutzung der Meere. Was ist dazu festzustellen? Bei Verkehrsunfällen ist es ja oft so: Es muß erst Erhebliches passieren, bevor eine Ampel aufgestellt wird. So war es auch hier. Nach dem schweren Öltankerunglück vor der bretonischen Küste am 26. Juni 1978 wurde ein umfassendes Aktionsprogramm mit sechs Punkten beschlossen. Was ist das Ergebnis? Auf Vorschlag der Europäischen Kommission realisierte der Rat am 11. Juni 1981 — nach drei Jahren — nur anderthalb Punkte — da haben Sie völlig recht —: Datenaustausch für Ölbekämpfungsmittel, ein Handbuch über Eigenschaften des Öls und Behandlungsmethoden. Nicht einmal der wichtigste Punkt — die Tan-



Jansen
kerdatei —, der die Zielsetzung haben sollte, eine Art Verkehrssünderkartei für Schiffe aufzubauen, war durchsetzbar.
Aber auch hier, Herr von Geldern, geht der Angriff, den Sie gestartet haben, in die falsche Richtung.

(Sehr wahr! bei der SPD)

Denn hier hat Griechenland blockiert. Aber ich frage: Wen wundert es, daß Griechenland Dateien dieser Art blockiert, wenn wir den griechischen Reedern seit jeher unsere alten Klamotten verkaufen, statt überalterte Schiffe zu verschrotten? Auch hier wäre Vorplanung für Sicherheit auf den Meeren möglich.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich hoffe, daß die Bundesregierung dies gemeinsam mit anderen EG-Staaten doch noch erreicht. Wir sollten unsere Beschlußfassung als Aufforderung dazu verstehen.
Die Drucksachen 9/72 und 9/435 umfassen den Bericht der Bundesregierung über bestimmte technische Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen, z. B. die Einführung einer den Flugsicherungssystemen ähnlichen Seeverkehrsüberwachung, und zwar in einer ersten Stufe als UKW-Sprechfunk und UKW-Peilüberdeckung der gesamten Deutschen Bucht und als Radarüberdeckung der inneren Deutschen Bucht. Die 65 Millionen Mark, die dieser erste Schritt kostet, müssen aufgebracht werden, und zwar schnell, denn hier gibt es die Chance, zu all den anderen Dingen, die zum Teil ja laufen — zusätzliche Lotsenpflichten, black-boxAufzeichnungsverfahren —, wirklich etwas hinzuzubekommen, was den Schutz verstärkt.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: In all den vorgetragenen Bereichen gibt es zwar viele Lösungsversuche in Details, aber im Endergebnis ist die Frage gestellt, ob wir unsere Umwelt ständig Großreparaturen unterwerfen oder Schadensvorsorge betreiben wollen. Ich entscheide mich für Vorsorgemaßnahmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob wir uns, gemessen an unseren politischen Erkenntnissen, nicht gleichsam unter Wert verhalten, wenn EG-Staaten in so komplizierter Weise, wie das an solchen Punkten erkennbar ist, miteinander verhandeln. Unsere Aufgabe ist es nicht nur, heute Elternverantwortung zu tragen; wir sollten auch daran denken, daß wir morgen auch als Großeltern — hier beziehe ich die, die das schon sind, mit ein — noch gefragt werden können, warum wir heute so oder so gehandelt haben.

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie diese Debatte nicht nur als Beschlußvorhaben an sich vorbeigehen. Ich bitte die Koalitionsfraktionen um mehr als Regierungsunterstützung und die
Opposition um mehr, als immer nur gegen die Regierung zu sein. — Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wolfgramm (Göttingen).