Plenarprotokoll 9/47
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
47. Sitzung
Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981
Inhalt:
Wahl des Abg. Dr. Schäuble zum stellvertretenden Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 2701 A
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981)
— Drucksache 9/228 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft
— Drucksache 9/598 —
Dr. Warnke CDU/CSU 2701 B
Roth SPD 2704 C
Beckmann FDP 2708 C
Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 2709 D
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980
— Drucksache 9/427 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses
— Drucksache 9/587 — 2711 B
Zweite Beratung und Schlußabstimmung
des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus
— Drucksache 9/131 —
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 9/402 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses
— Drucksache 9/387 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung betreffend einen Plan zur Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres
Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Errichtung eines Informationssystems der Gemeinschaften zur Verhütung und Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres
— Drucksachen 9/37 Nr. 140, 9/325 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzung der Meere und Küsten
— Drucksachen 9/72, 9/435 —
Dr. von Geldern CDU/CSU 2712 B
Jansen SPD 2714 C
Wolfgramm (Göttingen) FDP 2716 C
Dr. Hauff, Bundesminister BMV 2718 A
Beratung des Antrags der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger (Wangen), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze (Berlin), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Lenz (Bergstraße), Weiskirch (Olpe), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer (Salzgitter) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Kriegsgräber in der Sowjetunion
— Drucksache 9/447 — 2720 C
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 1980 bis 1984
— Drucksachen 9/51, 9/266, 9/545 — . . .2720 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Einzelpersonen der Bevölkerung gegen die Gefahren von Mikrowellen
— Drucksachen 9/256, 9/513 — 2720 D
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, zugunsten beschäftigungsloser Arbeitnehmer
— Drucksachen 9/255, 9/521 — 2721 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Änderungen der Vorschläge für Richtlinien des Rates
— betreffend die Grenzwerte für die Ableitungen von Quecksilber in die Gewässer durch den Sektor Alkalichloridelektrolyse
— betreffend die Qualitätsziele für Gewässer, in die der Sektor Alkalichloridelektrolyse Abwasser einleitet
— über die Grenzwerte für Einleitungen von Aldrin, Dieldrin und Endrin in die Gewässer
— Drucksachen 9/333, 9/516 — 2721 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ergänzung des Anhangs IV des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung bezüglich der Überwachung der Ableitungen von Quecksilber aus Alkalichloridelektrolyseanlagen
— Drucksachen 9/332, 9/525 — 2721 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über regelmäßige Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Wertpapiere zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
— Drucksachen 8/2718, 9/535 — 2721 B
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften
— Drucksachen 9/347, 9/544 — 2721 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 III
Entwurf einer Entschließung des Rates über Quoten 1981
— Drucksachen 9/252 Nr. 20, 9/560 — . . .2721 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen bei der Einfuhr von Champignonkonserven
— Drucksachen 9/405 Nr. 18, 9/568 — . . 2721 D
Nächste Sitzung 2722 A
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 2723* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 2723* B
Anlage 3
Ergebnisse der Sinus-Studie „Rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland"
MdlAnfr 11, 12 19.06.81 Drs 09/589 Weisskirchen (Wiesloch) SPD
SchrAntw StMin Huonker BK 2723* C
Anlage 4
Verbesserung des Angebots an Frischmilch und Milchprodukten bei der Truppenverpflegung
MdlAnfr 42, 43 19.06.81 Drs 09/589 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2724*A
Anlage 5
Heranziehung von Bundeswehrangehörigen zu „Fehlbelegungsabgaben" für ihre mit Bundesdarlehen geförderten Wohnungen
MdlAnfr 44, 45 19.06.81 Drs 09/589 Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2724* C
Anlage 6
Ablehnung einer Einstellung vorbestrafter Bewerber bei Bundesbahn und Bundespost
MdlAnfr 46 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* A
Anlage 7
Erhöhung der Gebühren der Technischen Überwachungsvereine
MdlAnfr 48, 49 19.06.81 Drs 09/589 Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* A
Anlage 8
Neubau der Bundesbahnstrecke Mannheim-Basel
MdlAnfr 53 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2725* B
Anlage 9
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum; Beteiligung des Landes Niedersachsen am Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg
MdlAnfr 68, 69 19.06.81 Drs 09/589 Hauck SPD
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2725* C
Anlage 10
Beteiligung des Landes Niedersachsen am Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg; Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum
MdlAnfr 70, 71 19.06.81 Drs 09/589 Stockleben SPD
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2726* A
Anlage 11
Forschungsförderung des Bundes in Schleswig-Holstein
MdlAnfr 72 19.06.81 Drs 09/589 Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2726* C
IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981
Anlage 12
Hilfsmaßnahmen für die linksgerichteten Kräfte in El Salvador nach Austritt aus der Regierung Duarte
MdlAnfr 73, 74 19.06.81 Drs 09/589 Linsmeier CDU/CSU
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 2726* D
Anlage 13
Zuerkennung des Stempel-Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges an NATO-Bedienstete in bestimmten Fällen
MdlAnfr 75 19.06.81 Drs 09/589 Weinhofer SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 2727*A
Anlage 14
Folgerungen aus der Sinus-Studie zum Rechtsradikalismus
MdlAnfr 81 19.06.81 Drs 09/589 Duve SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* B Anlage 15
Kooperationsbereitschaft der Länder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
MdlAnfr 82 19.06.81 Drs 09/589 Gilges SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* C Anlage 16
Erkenntnisse über die rechtsradikale Organisation „Green Barrets Germany" in Forbach
MdlAnfr 83 19.06.81 Drs 09/589 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2727* D Anlage 17
Ratifizierung des „Vereinbarungsentwurfs über grenzüberschreitende Hilfeleistung"
MdlAnfr 87 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Friedmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2728* A
Anlage 18
Modellstudien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei mittleren und kleineren Heizkraftwerken
MdlAnfr 92 19.06.81 Drs 09/589
Dr. Jens SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2728* C
Anlage 19
Kartellrechtliche Folgen eines vorgeschlagenen gemeinsamen Projektes von Ruhrkohle AG und VEBA AG zur Kohleverflüssigung
MdlAnfr 93 19.06.81 Drs 09/589
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2728* C
Anlage 20
Energiepolitische Nachteile der küsten
und revierfernen Bundesländer, insbesondere durch Frachtkosten und Gebietsauflagen für Importkohle
MdlAnfr 94 19.06.81 Drs 09/589
Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729*A
Anlage 21
Benzinpreiserhöhungen angesichts sinkender Rohölpreise auf dem Weltmarkt MdlAnfr 95, 96 19.06.81 Drs 09/589
Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729* B
Anlage 22
Höhe der durch Hermes-Bürgschaften abgesicherten Kredite an Polen im Jahr 1981 sowie Summe der Zinsen
MdlAnfr 97 19.06.81 Drs 09/589
Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 2729* C
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2701
47. Sitzung
Bonn, den 26. Juni 1981
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 26. 6.
Dr. Arnold 26. 6.
Brandt 26. 6.
Burger 26. 6.
Dr. Corterier ** 26. 6.
Dr. Dollinger 26. 6.
Eickmeyer * 26. 6.
Feinendegen 26. 6.
Francke (Hamburg) 26. 6.
Dr. Hennig 26. 6.
Frau Hoffmann (Soltau) 26. 6.
Klein (Dieburg) 26. 6.
Dr. Köhler (Duisburg) 26. 6.
Korber 26. 6.
Dr. Kreile 26. 6.
Lampersbach 26. 6.
Frau Dr. Lepsius 26. 6.
Milz 26. 6.
Dr. Müller * 26. 6.
Neuhaus 26. 6.
Frau Noth 26. 6.
Petersen 26. 6.
Pieroth 26. 6.
Rainer 26. 6.
Dr. Riedl (München) 26. 6.
Dr. Rumpf 26. 6.
Frau Schlei 26. 6.
Schmitt (Wiesbaden) 26. 6.
Dr. Schneider 26. 6.
Dr. Solms 26. 6.
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim * 26. 6.
Stockleben 26. 6.
Dr. Unland 26. 6.
Dr. Vohrer 26. 6.
Wehner 26. 6.
Wurbs 26. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Amtliche Mitteilung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 11. bis 15. Mai 1981 in Straßburg
- Drucksache 9/463 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1979/1980 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB)
- Drucksache 9/565 -
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 11 und 12):
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Sinus-Studie „Rechtsextreme politische Einstellungen in der Bundesrepublik Deutschland"?
Wo sieht die Bundesregierung Ursachen für das hohe Potential von Gewaltbereitschaft beim Rechtsextremismus, wie sie durch die Sinus-Studie ermittelt wurde?
Zu Frage 11:
Die Ergebnisse der Studie bestätigen, daß es in der Bundesrepublik rechtsextremistische Einstellungen gibt, die in ihrem Umfang und in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfen. Insbesondere vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft dürfen uns Einstellungen wie Ausländerfeindlichkeit, Neigung zum Führerstaat, Abneigung gegen Minderheiten nicht gleichgültig lassen. Alle politischen Kräfte unseres Landes sind aufgerufen, solche Einstellungen nicht zu verharmlosen, sondern sich mit ihnen politisch auseinanderzusetzen.
Die Bundesregierung hat diese Erscheinungen immer ernstgenommen. Der Bundesminister des Innern hat zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses und des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Januar 1981 ausführlich zur Situation des deutschen Rechtsextremismus Stellung genommen.
In der Fragestunde am 2. April 1981 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß für eine sorgfältige und ausgewogene Diskussion der politischen Gefahren des Rechtsextremismus wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse notwendig sind. Die Sinus-Studie hat dazu beigetragen. Es ist erfreulich, daß es hierüber in der Öffentlichkeit zu einer intensiven Diskussion gekommen ist, die kaum in die parteipolitischen Auseinandersetzungen gezogen wurde. Diese Diskussion kann dazu beitragen, das Bewußtsein der Öffentlichkeit für Gefahren von rechts zu schärfen.
Um eine sachliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Untersuchung weiter zu fördern, hat das Bundeskanzleramt dem Institut die Erlaubnis erteilt, die Untersuchung als Buch zu veröffentlichen.
Zu Frage 12:
Die Untersuchung macht keine Aussage über das Verhalten der Befragten. Sie hat Einstellungen ge-
messen. Dabei ist sie zu dem Ergebnis gekommen, daß 6 % der Wahlbevölkerung rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten billigen. Dieses Ergebnis besagt nicht, daß diese Gruppe auch Gewalttaten ausüben würde. Aber sie stellt ein Sympathiepotential für rechtsterroristische Tätergruppen dar.
Rechtsextremistisches Verhalten, wie es sich aus den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre ergibt, zeigt eine Zunahme rechtsextremistischer Ausschreitungen in der Bundesrepublik. Ihre Zahl ist von 319 (1976) über 616 (1977), 992 (1978), 1 483 (1979) auf 1 643 (1980) gestiegen. Insbesondere rechtsextremistische Gewaltakte haben zugenommen. Ich erinnere Sie an die Anschläge auf Asylantenunterkünfte und an das Attentat auf dem Oktoberfest in München 1980. Die wachsende Bereitschaft zur Gewaltanwendung wurde auch durch zahlreiche polizeiliche Sicherstellungen von Waffen und Sprengstoff sichtbar. Diese Tatsachen fügen sich in das von der Studie vermittelte Bild eines beträchtlichen Sympathiepotentials für solche Gewalttaten ein.
Die vielschichtigen Ursachen für eine hohe Gewaltbereitschaft beim Rechtsextremismus sind nicht einfach zu ergründen. Die Sinus-Studie weist darauf hin, daß Gewaltsamkeit — bis hin zur physischen Vernichtung des „Gegners" — als Wesenszug rechtsextremen Denkens aufgefaßt werden muß.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 42 und 43):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Angebot an Frischmilch und Milchprodukten bei der Truppenverpflegung und bei der Marschverpflegung zu verbessern?
Weshalb werden Milch und Milchprodukte nicht in das „Grundsortiment" der Bundeswehrkantinen aufgenommen?
Zu Frage 42:
Die Soldaten der Bundeswehr verbrauchen im Rahmen der Truppenverpflegung monatlich durchschnittlich 5,51 Milch. Darüber hinaus erhalten sie regelmäßig Milchprodukte wie Joghurt, Quark, Butter und Käse.
Aus ernährungswissenschaftlicher Sicht besteht keine Veranlassung, den Verzehr an Milch und Milchprodukten zu steigern. Sollte von den Soldaten der Wunsch nach mehr Milch und Milchprodukten geäußert werden, dann kann der Küchenausschuß, der bei jedem Verpflegungswirtschaftstruppenteil eingerichtet ist, entsprechend angesprochen werden. Der Küchenausschuß ist bei der Aufstellung des Verpflegungsplanes maßgeblich beteiligt. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage keine Veranlassung einzugreifen.
Zu Frage 43:
In das Grundsortiment werden nur Waren aufgenommen, die in allen Heimbetrieben der Bundeswehr zu festgelegten gleichen Preisen angeboten werden können. Eine bundesweite, preiseinheitliche Verteilung von Frischmilch und Milchprodukten ist jedoch nicht möglich, da Zulieferer infolge der zu geringen festen Abnehmemengen nicht in allen Fällen zu gewinnen sind.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 44 und 45):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Angehörigen des Bundesverteidigungsministeriums, soweit diese in Bundesdarlehenswohnungen oder in mit Bundesmitteln geförderten Familienheimen wohnen, auch zur Entrichtung der sogenannten Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden sollen, obwohl der Dienstherr diese Wohnungen u. a. auch im eigenen Interesse zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gefördert hat?
Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls vorgesehen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wenn z. B. Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen Abgaben zahlen sollen und solche von Bundesmietwohnungen hingegen nicht, wobei berücksichtigt werden muß, daß Wohnungsbewerber im Regelfalle keinen Einfluß auf die Art der zugewiesenen Wohnung haben?
Zu Frage 44:
Nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen sollen Inhaber von Wohnungen, deren Errichtung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, in bestimmten Fällen eine Ausgleichszahlung leisten.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet, daß eine solche Regelung grundsätzlich auch für die Angehörigen der Streitkräfte und die der Bundeswehrverwaltung gilt.
Ein Wohnungsinhaber wird jedoch für 3 Jahre seit dem Bezug der Wohnung von der Ausgleichszahlung freigestellt, wenn die Nutzung der Wohnung in unmittelbarem Zusammenhang unter anderem mit der Versetzung an den Dienstort steht. Diese Ausnahme trägt der Interessenlage häufig versetzter Soldaten Rechnung.
Zu Frage 45:
Maßnahmen zur weiteren Angleichung der Mietkosten in den von Ihnen angesprochenen Fällen erscheinen nicht notwendig. Die Mieten für Bundesmietwohnungen werden nach Maßgabe des Art. 3 § 2 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum gebildet. Danach bemißt sich der maßgebliche Mietzins nach den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden (Vergleichsmiete).
Die Vergleichsmiete ist auch die Grenze der Belastung für die Mietkosten, die Inhaber von Bundesdarlehenswohnungen aufzuwenden haben.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2725*
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 46):
Trifft es zu, daß bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost grundsätzlich (auch nicht als Arbeiter) keine vorbestraften Bewerber eingestellt werden, und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür?
Die Frage ist für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost mit Nein zu beantworten.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 48 und 49):
Trifft es zu, daß die Gebührenordnung, die vom Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates gemäß § 6 a Abs. 2 StVG für die Tätigkeit der Technischen Überwachungsvereine erlassen worden ist, nicht mehr die Kosten für den Personal- und Sachaufwand der Technischen Überwachungsvereine deckt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Technischen Überwachungsvereine bei weiterer Verzögerung der Gebührenerhöhungen eine Reduzierung des flächendeckenden Prüfangebots durch Schließung von Kfz-Außenstellen in Betracht ziehen, und was gedenkt sie in dieser Sache zu unternehmen?
Nach den Feststellungen der obersten Landesbehörden, die die Fachaufsicht über die Technischen Prüfstellen führen, ist die wirtschaftliche Situation der einzelnen Prüfstellen nicht einheitlich. So arbeitet die Technische Überwachung Hessen immer noch kostendeckend. Der Bundesminister für Verkehr prüft z. Z. zusammen mit den obersten Landesbehörden, wie der unterschiedlichen Lage Rechnung getragen werden kann.
Überlegungen der Technischen Überwachungsvereine, Außenstellen der Technischen Prüfstellen zu schließen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Solche Maßnahmen müßten im übrigen von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen ihrer Fachaufsicht geprüft und ggf. genehmigt werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 53):
Kann die Deutsche Bundesbahn angesichts ihrer eigenen Finanz- und Ertragssituation und angesichts der Finanzssituation des Bundes die geplante Neubaustrecke Mannheim-Basel noch so ausbauen, wie sie im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen (Drucksache 8/3662) vorgesehen ist, und welcher Zeitplan ist zutreffendenfalls vorgesehen?
Die Zielsetzung von Bundesregierung und Deutscher Bundesbahn, durch geeignete Neu- und Ausbaumaßnahmen im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Beförderungsqualität zu verbessern, bleibt unverändert bestehen. Im Bereich der Rheinstrecke Mannheim-Basel sieht der Bundesverkehrswegeplan `80 in Stufe I (Baubeginn vor 1990) eine Neubaustrecke zwischen Rastatt und Offenburg und in Stu-
fe II (Baubeginn nach 1990) eine Neu- bzw. Ausbaustrecke zwischen Offenburg und Basel vor. Entsprechend dieser Prioritätensetzung konzentrieren sich die Aktivitäten des Planungsträgers Deutsche Bundesbahn derzeit auf den Abschnitt Rastatt-Offenburg mit dem Ziel, möglichst Ende 1981/Anfang 1982 ein erstes Raumordnungsverfahren einzuleiten. Erst wenn die endgültige Entscheidung über das Neubauvorhaben gemäß § 14 Bundesbahngesetz durch den Bundesminister für Verkehr getroffen worden ist, kann über die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzierungsmittel jeweils im Rahmen der Wirtschaftsplanung der Deutschen Bundesbahn entschieden werden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Hauck (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 68 und 69):
Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördert die Bundesregierung zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Bereich?
Handelt es sich bei dem von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg um ein gemeinschaftliches Projekt des Bundes und des Landes Niedersachsen, und wenn ja, in welchem Maße ist das Land Niedersachsen an dem Vorhaben beteiligt?
Zu Frage 68:
Die Bundesregierung förderte bisher zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Bereich:
— Die Studie „Plenar-Niedertemperatur-Wärmeverbund im Ballungsraum Speyer-Ludwigshafen-Worms"
— ein konkretes Versorgungsprojekt „Fernwärmeversorgung aus einem Kraftwerk im Niedertemperaturbereich".
In beiden Fällen handelt es sich um eine Fernwärmeversorgung auf der Basis sog. „kalter Fernwärme", die besonders für dünnbesiedelte Gebiete geeignet ist. Bei diesem System wird unter Einsatz von Wärmepumpen u. a. die Abwärme von thermischen Kraftwerken (ohne Kraft-Wärme-Kopplung) für Heizungszwecke genutzt.
Zu Frage 69:
Die Forschungsgesellschaft Wolfsburg hat bei der Bundesregierung eine finanzielle Zuwendung für den Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg beantragt. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um eine Investition in Fernwärmeanlagen, für die die Voraussetzungen für eine Förderung mit Forschungsmitteln nicht gegeben sind. Für den überwiegenden Teil des Vorhabens käme eine Förderung nach dem geplanten Kohleheizkraftwerks- und Fernwärmeausbauprogramm des Bundes und der Länder in Betracht. Über eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird z. Zt. wieder vom Bundesminister für Wirtschaft und den Wirtschaftsministern der Länder intensiv beraten. Nach dieser Ver-
2726* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981
einbarung entscheiden die Länder über die Förderung der Einzelprojekte und damit das Land Niedersachsen über die Förderung des Fernwärmeausbaus in Wolfsburg.
Sobald die Förderentscheidung vom Land Niedersachsen getroffen ist, wird das Bundesministerium für Forschung und Technologie prüfen, ob der Teil der vorgesehenen Fernwärmeanlagen, der mit Risiken behaftete technische Neuerungen enthält, abgegrenzt und als F + E-Projekt gefördert werden kann. An dieser Förderung wird sich das Land Niedersachsen voraussichtlich nicht beteiligen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 70 und 71):
In welchem Maße beteiligt sich das Land Niedersachsen an dem von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadt Wolfsburg?
Welche Voraussetzungen müssen für die Vergabe von Forschungs-und Entwicklungsvorhaben der Bundesregierung zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum erfüllt werden?
Zu Frage 70:
Ich verweise auf die vorhergehende Antwort zur Frage 69 des Kollegen Hauck.
Zu Frage 71:
Nach den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden,
— an denen ein öffentliches Interesse besteht, etwa im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung oder einen öffentlichen Bedarf,
— die für den Zuwendungsempfänger mit einem erheblichen technisch-wirtschaftlichen Erfolgsrisiko verbunden sind,
— die sich in die jeweiligen Förderungsprogramme des BMFT einordnen und
— die noch nicht begonnen worden sind.
Für F + E-Vorhaben zur Nutzung der Fernwärme im ländlichen Raum sind die ersten drei Kriterien dann erfüllt, wenn durch Expertengutachten bestätigt wird, daß die im Rahmen des Vorhabens zu erprobenden technischen Neuerungen dazu beitragen werden, eine wirtschaftliche und zuverlässige Fernwärmeversorgung auch für dünner besiedelte Gebiete aufzubauen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 72):
Welche Forschungsvorhaben werden vom Bund in Schleswig-Holstein gefördert, und ist daran gedacht, mit Hilfe des Bundes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, Schleswig-Holstein stärker als bisher in die Forschungsförderung einzubeziehen, damit das Nord-Süd-Gefälle auf diesem Sektor nicht noch größer wird?
Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert gegenwärtig 99 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie stehen grundsätzlich allen Unternehmen, Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen im Bundesgebiet offen. Antragsteller aus Schleswig-Holstein haben die gleichen Möglichkeiten und Chancen, sich im Rahmen der Fachprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie um die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu bewerben, wie Antragsteller aus anderen Bundesländern auch. Es ist daher nicht erforderlich, besondere Voraussetzungen durch das BMFT für die Förderung von Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein zu schaffen.
Die regionale Verteilung der Projektfördermittel spiegelt im Ergebnis nur die regionale Verteilung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten wider, sie ist keine Zielgröße der Forschungs- und Technologiepolitik.
Von einem Nord-Süd-Gefälle in der Forschungsförderung kann im übrigen nicht die Rede sein. Die den Zuwendungsempfängern mit Sitz in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr zugeflossenen Projektfördermittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Höhe von rund 100 Millionen DM stellen einen Anteil von 3,4 % an den gesamten Projektfördermitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie dar. Vergleicht man diese Zahl mit dem Beitrag Schleswig-Holsteins zum Bruttoinlandprodukt von ebenfalls 3,4 %, so wird deutlich, daß sich die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in Schleswig-Holstein und ihre Förderung mit Bundesmitteln im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Leistungen Schleswig-Holsteins halten.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Fragen 73 und 74):
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Hilfsmaßnahmen europäischer und nordamerikanischer Länder nach dem Austritt der linksgerichteten Kräfte aus der Regierung Duarte eingestellt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Hilfsmaßnahmen sozialistischer Länder sowie Nicaraguas und Kubas den linksgerichteten Kräften El Salvadors nach deren Austritt aus der Regierung Duarte zugesagt bzw. gegeben wurden, und wenn ja, welche Informationen hat die Bundesregierung insoweit?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2727*
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß im Zusammenhang mit dem Austritt der linksgerichteten Kräfte aus der Regierung Duarte Hilfsmaßnahmen europäischer und nordamerikanischer Länder eingestellt wurden.
Über wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen aus sozialistischen Ländern nach dem Austritt der linksgerichteten Kräfte El Salvadors aus der Regierung Duarte ist der Bundesregierung nichts bekanntgeworden. Sozialistische Staaten haben jedoch über Kuba und Nicaragua den Guerillaverbänden in El Salvador Waffen geliefert.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 75):
Wie beurteilt die Bundesregierung in rechtlicher Hinsicht die Feststellung, daß das Hauptquartier USAREUR NATO-Staatsbürgern, die bei ihm beschäftigt sind und für eine begrenzte Zeit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden, den Stempel-Status eines Mitglieds des zivilen Gefolges zuerkennt?
Aus deutscher Sicht bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß zivile Arbeitskräfte aus NATO-Drittstaaten, die bei den US-Streitkräften im Bundesgebiet in einem dauernden Beschäftigungsverhältnis stehen, anläßlich einer Auslandsdienstreise für einen vorübergehenden Arbeitseinsatz im Hoheitsgebiet eines anderen NATO-Staates den Status eines Mitgliedes des zivilen Gefolges erhalten. Es ist jedoch Artikel I des NATO-Truppenstatus vom 19. Juni 1951 (BGBl 1961 II Seite 1183) zu beachten, nach dessen Absatz 1 Buchstabe b und a dieser Status nicht Deutschen oder Staatenlosen innerhalb des Bundesgebietes verliehen werden kann.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 81):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr in Auftrag gegebenen Sinus-Studie?
Wie ich in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Conradi in der heutigen Fragestunde des Deutschen Bundestages erwähnte, sieht sich die Bundesregierung durch die Ergebnisse der Sinus-Studie in ihren Bemühungen bestärkt, die Analyse rechtsextremistischer Strömungen weiter zu vertiefen, das Bewußtsein vor den Gefahren des Rechtsextremismus und gegenüber rechtsextremistischen Einstellungen zu schärfen und in der politischen Bildungsarbeit Anstöße für eine breite öffentliche Diskussion über rechtsextremistische Einstellungen zu geben.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 82):
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperationsbereitschaft der Länder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus?
Die Bereitschaft der Länder zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist gut. Dies gilt für den Informationsaustausch und die gegenseitige operative Unterstützung der Sicherheitsbehörden ebenso wie für die Zusammenarbeit der Justizbehörden, die auf gemeinsamen Bund-LänderKonferenzen ihre Erfahrungen austauschen und ihr Vorgehen koordinieren.
Im Bereich der politischen Erwachsenenbildung findet eine enge fachliche Zusammenarbeit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und den entsprechenden Landeszentralen statt.
Auch auf anderen Gebieten wie z. B. der Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wird die Arbeit des Bundes durch die zuständigen Länderbehörden wirkungsvoll ergänzt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 83):
Welche Erkenntnisse liegen seitens des Innenministeriums über die rechtsradikale Organisation „Green Barrets Germany" in Forbach vor, bestehen Kontakte zwischen dieser Gruppe und rechtsradikalen Auslandsorganisationen, und welche Rolle spielt sie im Netz des deutschen Rechtsradikalismus?
Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, die zu-
ständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg um Stellungnahme zu bitten und von dort den Wortlaut einer Presseerklärung des Leitenden Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Baden-Baden erhalten: Sie lautet im wesentlichen:
„In Presseberichten der letzten Wochen wurde wiederholt der Verdacht geäußert, bei der Forbacher Vereinigung ,Green Barrets Germany' handele es sich um eine Gruppe Rechtsradikaler, die neonazistisches Gedankengut gefördert und eine paramilitärische Ausbildung betrieben habe. Diese Vorwürfe sind haltlos. Eingehende polizeiliche Ermittlungen haben ergeben, daß es sich um eine Gruppe junger Motorradfahrer handelt, die die Freizeit gemeinsam verbringt. Es hat sich kein Anhalt ergeben, daß dabei verbotene Schußwaffen geführt wurden. Ebensowenig ergab sich Anhalt, daß innerhalb der Gruppe neonazistisches Gedankengut gefördert wurde. Zu prüfen bleibt, ob es im Zusammenhang mit dem früheren Gruppenemblem zur Verwendung von Kenn-
2728* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981
zeichen verfassungswidriger Organisationen gekommen ist."
Weitere Erkenntnisse über rechtsextremistische Bestrebungen der genannten Gruppe liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 87):
Warum wurde der seit 1979 beim Auswärtigen Amt vorliegende „Vereinbarungsentwurf über grenzüberschreitende Hilfeleistung", der auch den Hubschraubereinsatz bei Katastrophen- und außerordentlichen Unglücksfällen vorsieht und der unter der Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe und unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Bezirksregierung Neustadt a. d. Weinstraße mit den elsässischen Departements und den schweizerischen Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land erarbeitet wurde, noch nicht in Kraft gesetzt, und bis wann ist damit zu rechnen?
Die grenzüberschreitende Hilfeleistung ist zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich umfassend durch das Abkommen über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977, das am 1. Dezember 1980 ratifiziert worden ist, geregelt.
Gegenwärtig werden mit der Schweiz Verhandlungen über ein inhaltsgleiches deutsch-schweizerisches Hilfeleistungsabkommen geführt. Außerdem wird auch zwischen der Schweiz und Frankreich der Abschluß eines entsprechenden bilateralen Abkommens erwogen.
In der Sitzung der deutsch-schweizerisch-französischen Regierungskommission im November 1980 hat die Schweizer Seite ihre frühere positive Haltung zu trilateraler Vereinbarung modifiziert und deutliches Interesse an einem das Gesamtgebiet der Schweiz umfassenden bilateralen Abkommen bekundet. Die Schweiz hat zwischenzeitlich Stellungnahmen der Kantone zu einem bilateralen Abkommen eingeholt. Anläßlich deutsch-Schweizer Gespräche über Sicherheit und Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen im März 1981 teilte die Schweizer Seite mündlich mit, daß positive Äußerungen eingegangen seien und ein bilaterales Abkommen vorgezogen werde. Die Schweizer Seite wird ihre offizielle Stellungnahme demnächst übermitteln.
Durch bilaterale Abkommen wäre der Zweck, der mit dem o. a. Entwurf einer trilateralen „Vereinbarung über grenzüberschreitende Hilfeleistungen bei außerordentlichen Schadensereignissen am Oberrhein" angestrebt wird, voll erreicht. Darüber hinaus würden die bilateralen Abkommen jeweils das gesamte Staatsgebiet erfassen, während sich der Vereinbarungsentwurf auf das Gebiet des Oberrheins beschränken würde.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 92):
Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen entsprechen und betriebswirtschaftliche Modellstudien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei mittleren und kleineren Heizkraftwerken fördern?
Fragen der Wirtschaftlichkeit von Heizkraftwerken wurden bereits sehr eingehend in der „Gesamtstudie Fernwärme" des Bundesministers für Forschung und Technologie aus dem Jahre 1977 untersucht; sie sollen auch in die geplante Teilaktualisierung der Studie einbezogen werden. Die Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken wird in einer BMFT-Studie von 1979 behandelt. Erhebliche Bedeutung auch für den Bau von Heizkraftwerken dürfte schließlich die vom Forschungsminister für Technologie in Auftrag gegebene Parameterstudie „Versorgungskonzepte" gewinnen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/589 Frage 93):
Inwieweit hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, die Ruhrkohle AG und die VEBA AG zu einem gemeinsamen Projektvorschlag für die Kohleverflüssigung zu veranlassen, die kartellrechtlichen Konsequenzen, wie sie in vergleichbaren Fällen jetzt aufgetreten sind, bedacht?
Ruhrkohle AG und VEBA AG haben getrennte Vorschläge für großtechnische Kohleverflüssigungsanlagen für das Kohleveredelungsprogramm der Bundesregierung vorgelegt.Beide Unternehmen haben gemeinsam eine Pilotanlage — Kohledurchsatz 200 t/Tag — in Bottrop gebaut; die Anlage wird am 8. Juli in Betrieb genommen. Die bisherige Vorplanung für die Großanlagen wird jedoch von beiden Unternehmen separat durchgeführt.
Die Bundesregierung hat Ruhrkohle und VEBA gegenüber deutlich gemacht, daß zwei Großanlagen zur Kohleverflüssigung im Ruhrgebiet schon aus Haushaltsgründen nicht parallel unterstützt werden können.
Die Unternehmen haben seit längerer Zeit über ein Zusammengehen bei der großtechnischen Verflüssigung verhandelt, bisher jedoch noch keine Einigung erzielt.
Inwieweit sich kartellrechtliche Konsequenzen ergeben, muß vom Bundeskartellamt gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in jedem Einzelfall geprüft werden. Da die beiden beteiligten Unternehmen noch keine Einigung über ein Zusammengehen erzielt haben, ist das Kartellamt in eine kartellrechtliche Prüfung noch nicht eingetreten.
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1981 2729*
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 589 Frage 94):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die energiepolitischen Nachteile der kästen- und revierfernen Bundesländer entsprechend der neu entstandenen Wettbewerbssituation bei 01 und Kohle insbesondere hinsichtlich der Frachtkosten und der Gebietsauflagen für Importkohle zu beseitigen?
Um die in der Vergangenheit aus wirtschaftspolitischen und wettbewerblichen Gründen bestehende Frachtdifferenz für die heimische und die EG-Kohle einerseits und die vergleichsweise auch heute noch billigere Drittlandskohle andererseits zu beseitigen und demzufolge ein aus energiepolitischen Gründen einheitliches Tarifniveau herzustellen, hat die Deutsche Bundesbahn auf Verlangen der Bundesregierung ein Tarifwerk erarbeitet, das eine Angleichung der Frachten für Importkohle an das Niveau der heimischen und EG-Kohle beinhaltet. Dieser Tarifantrag der Deutschen Bundesbahn befindet sich gegenwärtig noch in der gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsphase. Da diese voraussichtlich im Laufe des Juli dieses Jahres abgeschlossen sein wird, kann erst danach über das Ergebnis eine verbindliche Mitteilung erfolgen.
Was die angesprochene Gebietsauflage für Importkohle betrifft, so ist diese nach der neuen, ab 1981 geltenden Einfuhrregelung praktisch weggefallen. Die neuen, steigenden und auf Verbrauchsbereiche (Wärmemarkt und Elektrizitätswirtschaft) bezogenen Import-Kontingente lassen die Lieferung der Kohle in alle Teile des Bundesgebietes zu. Neben diesen neuen Einfuhrkontingenten besteht allerdings das bisherige (alte) Importeurkontingent von rd. 5 Millionen t/a. Hierfür ist durch die sog. Gebietsauflage die Lieferung zu knapp 80 % für Norddeutschland (Gebiet nördlich des Mittellandkanals) und zu gut 20 % für den süddeutschen Raum (Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern) sowie für West-Berlin festgelegt. Diese Regelung ist weiterhin erforderlich, um die Versorgung der bisherigen Einfuhrkohleverbraucher mit ihren traditionellen Mengen auch in Zukunft sicherzustellen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 95 und 96):
Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Benzinpreiserhöhungen?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß bei sinkenden Rohölpreisen auf dem Weltmarkt die Benzinpreissteigerungen ungerechtfertigt sind, und was gedenkt sie zu tun, um die Mineralölkonzerne zu bewegen, Ölpreissenkungen an die Verbraucher weiterzugeben?
Die jüngsten Benzinpreiserhöhungen sind sowohl auf dem Hintergrund der Entwicklung der Rohöl-Weltmarktpreise wie auch der allgemeinen Markt-
entwicklung auf den internationalen wie nationalen Benzinmärkten zu beurteilen.
Wesentlich für die Entwicklung der Rohölkosten frei deutsche Grenze in den letzten Monaten waren die Dollarkursentwicklung und nicht die Preissenkungstendenzen auf den internationalen Rohölmärkten. Allein in den letzten 4 Wochen ist der Dollar um ca. 10 Pf teurer geworden, das entspricht einer Verteuerung des Rohöls um rd. 28 DM/t. Seit Januar 1981 ist der Durchschnittspreis für Rohöl frei deutsche Grenze von 559 DM/t auf 642/t im Mai gestiegen. Demgegenüber entspricht die jüngste Benzinpreissteigerung von 3 Pf/1 bei einem Anteil des Benzins von rd. 22 % an Gesamtabsatz einer Verbesserung des Durchschnittserlöses der Mineralölgesellschaften um rd. 0,6 Pf/1 bzw. 8 DM/t.
Insgesamt haben die Erlösverbesserungen der vergangenen Monate die Kostensteigerungen infolge der Rohölpreisverteuerungen nicht ausgleichen können, so daß die Mineralölverarbeitung — übrigens nicht nur in der Bundesrepublik — in den letzten Monaten in zunehmendem Maße mit hohen Verlusten verbunden ist.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 97):
Welche Höhe haben 1981 die durch Hermes-Bürgschaften staatsverbürgten Kredite an die Volksrepublik Polen erreicht, und wie hoch sind die jährlich polnischerseits aufzubringenden Zinsen?
Das Obligo des Bundes aus Bürgschaften für Ausfuhrgeschäfte und ungebundene Finanzkredite nach europäischen Staatshandelsländern (ohne Jugoslawien) beläuft sich auf derzeit insgesamt 21,1 Mrd. DM; dies sind 13,7 % des Gesamtobligos des Bundes. Innerhalb dieses Gesamtobligos stehen die Sowjetunion und Polen an vorderer Stelle. Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin aber gern bereit, in den zuständigen Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für die Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Jahresbericht über die nach §§ 9 bis 13, 16 und 17 Haushaltsgesetz 1980 übernommenen Gewährleistungen nach dem Stand vom 31. Dezember 1980 des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuß geschehen, den dieser am 16. Juni 1981 erörtert hat. Selbstverständlich bin ich auch gern bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben.
Dasselbe gilt für die Höhe der von Polen jährlich aufzubringenden Zinsen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß für alle durch sog. „Hermes-Bürgschaften" bundesverbürgten Kredite an die Volksrepublik Polen die marktüblichen Zinssätze gelten.