Rede:
ID0904519200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Schmidt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/45 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 45. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 Inhalt: Eintritt der Abg. Buschbom, Dolata und Berger (Lahnstein) in den Deutschen Bundestag 2527 A Zur Geschäftsordnung Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 2527 B Dr. Linde SPD 2528 D Gattermann FDP 2529 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhaus- Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 9/570 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung und des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 9/571 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2547 A Jagoda CDU/CSU 2549 B Egert SPD 2551 C Schmidt (Kempten) FDP 2554 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berichte der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) — Drucksachen 8/3650, 9/43, 9/555 — Keller CDU/CSU 2556 D Urbaniak SPD 2559 A Cronenberg FDP 2560 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 2561C Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Sozialversicherungswahlen — Drucksache 9/577 — 2563A Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1980 — Drucksache 9/549 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/520 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/551 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/582 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 2563 B Ginnuttis SPD 2563 A Funke FDP 2566 D Maaß CDU/CSU 2568 C von der Wiesche SPD 2570 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 9/24 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/597 — Kleinert FDP 2572 C Dr. Langner CDU/CSU 2572 D Lambinus SPD 2573 C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 2574 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/312 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 9/430 — 2575 C Fragestunde — Drucksache 9/589 vom 19. Juni 1981 — Auswirkungen des neuen Agrarmarktmodells auf die bäuerlichen Familienbetriebe MdlAnfr 1, 2 19.06.81 Drs 09/589 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 2529 D, 2530 A, B,C, D, 2531 A, B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU . . . 2530 A, B, D, 2531A ZusFr Susset CDU/CSU 2530B, 2531 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD 2531 B ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 2531 C ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 2531 D Aufstellung von Plänen zur Förderung von Frauen durch den Arbeitsstab Frauenpolitik MdlAnfr 3, 4 19.06.81 Drs 09/589 Frau Verhülsdonk CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG .2532 A, B, C, D ZusFr Frau Verhülsdonk CDU/CSU . .2532 A, B, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 2532 B, D Flächenhafte Verkehrsberuhigung in Ballungsgebieten MdlAnfr 5, 6 19.06.81 Drs 09/589 Reschke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau .2533 A, B, C, D ZusFr Reschke SPD 2533 B,C, D Abstimmung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Bundesländer mit der Bundesregierung MdlAnfr 9 19.06.81 Drs 09/589 Neumann (Bramsche) SPD Antw PStSekr Brück BMZ 2534 B, C, D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . 2534C, D Ermöglichung der erhöhten Absetzung für Gebäude nach § 82g des Einkommensteuergesetzes über den 1. 7. 1983 hinaus MdlAnfr 13, 14 19.06.81 Drs 09/589 Dörflinger CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 2535 A, B, C ZusFr Dörflinger CDU/CSU 2535 B,C Überweisung von Geldern ohne steuerliche Abgabepflichten auf Treuhandkonten in der Schweiz MdlAnfr 15 19.06.81 Drs 09/589 Poß SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . 2535C, 2536A,B ZusFr Poß SPD 2535D, 2536A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 2536 B Anordnung von Auslandsdienstreisen für zivile Arbeitnehmer der CLG/LSU (Civil Labor Group/Labor Service Unit) MdlAnfr 16 19.06.81 Drs 09/589 Weinhofer SPD Antw PStSekr Haehser BMF 2536 B,C ZusFr Weinhofer SPD 2536 C Höhe der Verschuldung der öffentlichen Hand im Ausland im 1. Quartal 1981 MdlAnfr 17, 18 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 2536 D, 2537 A, B,C, D, 2538 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 III ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 2536D, 2537 A, C, D ZusFr Frau Dr. Hellwig CDU/CSU . . . 2538A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2538 B Verlustzuweisungen an Gesellschafter der OTRAG gem. § 15a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr 22 19.06.81 Drs 09/589 Hansen SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . 2538 C, D, 2539 A ZusFr Hansen SPD 2538D, 2539A Befragung von Betriebsratsvorsitzenden nach ihrer Parteizugehörigkeit MdlAnfr 23, 24 19.06.81 Drs 09/589 Kirschner SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2539 B, C, D, 2540 A ZusFr Kirschner SPD 2539 B, C, D ZusFr Auch SPD 2539A Beibehaltung der vollen Übernahme von Krankheitskosten der nicht mehr erwerbstätigen Landwirte durch den Bund MdlAnfr 26 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . . 2540B,C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 2540 C Härteregelung für dem § 598 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung unterliegende kinderreiche Witwen, die aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versorgt werden MdlAnfr 27 19.06.81 Drs 09/589 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2540D, 2541A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 2541 A Äußerung des Bundesverteidigungsministers zu seiner Amtsübernahme MdlAnfr 28 19.06.81 Drs 09/589 Lowack CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 2541B, C ZusFr Lowack CDU/CSU 2541 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2541 C Eignung Homosexueller als militärische Vorgesetzte MdlAnfr 31, 32 19.06.81 Drs 09/589 Frau Schuchardt FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 2541D, 2542 A, B, C, D, 2543A, B ZusFr Frau Schuchardt FDP . . . 2541D, 2542A,C ZusFr Hansen SPD 2542A, D ZusFr Herberholz SPD 2542 B, D ZusFr Löffler SPD 2543 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2543 A Ausschließliche Auftragserteilung an den Mönch-Verlag zur Herausgabe von Truppenzeitschriften MdlAnfr 35, 36 19.06.81 Drs 09/589 Frau von Braun-Stützer FDP Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2543 B, C, D, 2544 A, B, C ZusFr Frau von Braun-Stützer FDP . . 2543 C, D, 2544A, B ZusFr Hansen SPD 2544 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 2544 C Kritik von Generalmajor a. D. Bastian am Nachrüstungsbeschluß von Brüssel MdlAnfr 39, 40 19.06.81 Drs 09/589 Heyenn SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 2544D, 2545A,B,C,D, 2546A ZusFr Heyenn SPD 2545A,D ZusFr Thüsing SPD 2545B, D ZusFr Hansen SPD 2545 B Vorgehen des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem General a. D. Bastian bei gleichzeitiger Duldung der Geschäfte des Generalinspekteurs a. D. Wust für die Firma OTRAG MdlAnfr 41 19.06.81 Drs 09/589 Hansen SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . .2546 A, B, C, D ZusFr Hansen SPD 2546A, B ZusFr Thüsing SPD 2546 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 2546 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 2546 D Nächste Sitzung 2575 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2577* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2577* B Anlage 3 Vorwürfe der Anklagevertretung im Prozeß gegen Alparslan Türkes MdlAnfr 16 11.06.81 Drs 09/561 Herberholz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2577* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 Anlage 4 Konsequenzen aus dem israelischen Angriff auf das irakische Kernkraftwerk für den Export von Kernkrafttechnologien MdlAnfr 46, 47 11.06.81 Drs 09/561 Frau Schuchardt FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2578*A Anlage 5 Steuerliche Benachteiligung alleinerziehender Mütter und Väter durch § 33 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr 48, 49 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2578* B Anlage 6 Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen im Mietwohnungsbau MdlAnfr 50, 51 11.06.81 Drs 09/561 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2578* C Anlage 7 Anerkennung eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr 52, 53 11.06.81 Drs 09/561 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2579* A Anlage 8 Verschuldung der Bundesländer 1981 MdlAnfr 54, 55 11.06.81 Drs 09/561 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2579* B Anlage 9 Höhe der von der Bundesregierung für Kredite im Jahre 1981 zu zahlenden Zinsen MdlAnfr 56, 57 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2579* D Anlage 10 Kostenvolumen für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und der Bundesministerien im Haushalt 1981 MdlAnfr 58 11.06.81 Drs 09/561 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2580*A Anlage 11 Belastung der Landwirte durch das hohe Zinsniveau MdlAnfr 59, 60 11.06.81 Drs 09/561 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2580*A Anlage 12 Aufhebung der Intervention A für Brotweizen MdlAnfr 61 11.06.81 Drs 09/561 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2580* C Anlage 13 Beitrag des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zur Wachhaltung des Wiedervereinigungsanspruchs und zur Gestaltung des Tags der deutschen Einheit MdlAnfr 99 11.06.81 Drs 09/561 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 2580* D Anlage 14 Beitrag des Bundeskanzlers zur Wachhaltung des Wiedervereinigungsanspruchs und zur Gestaltung des Tags der deutschen Einheit MdlAnfr 100 11.06.81 Drs 09/561 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 2581* B Anlage 15 Hinweis für Autofahrer an den Grenzübergängen zur DDR auf sogenannte Verkehrsfallen MdlAnfr 101 11.06.81 Drs 09/561 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 2581*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 V Anlage 16 Kriterien für die Unterstützung von Regierungen in der Dritten Welt MdlAnfr 107, 108 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2582*A Anlage 17 Unterstützung von Regierungen in der Dritten Welt MdlAnfr 109, 110 11.06.81 Drs 09/561 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2582* B Anlage 18 Einbeziehung Ost-Berlins in die Direktwahl zur Volkskammer MdlAnfr 7 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 2582* D Anlage 19 Kritik der Nord-Süd-Kommission an der deutschen Entwicklungshilfepolitik MdlAnfr 8 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2583* A Anlage 20 Steuerliche Absetzbarkeit der durch die studierende Ehefrau für den steuerpflichtigen Ehemann entstandenen Ausbildungskosten MdlAnfr 19, 20 19.06.81 Drs 09/589 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2583* B Anlage 21 Neuordnung des Kriegsdienstverweigerungsrechts und des Zivildienstes MdlAnfr 25 19.06.81 Drs 09/589 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2583* D Anlage 22 Dienstrechtliche Maßnahmen gegen die Kritik von Generalmajor a. D. Bastian an der offiziellen NATO-Strategie MdlAnfr 37, 38 19.06.81 Drs 09/589 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2584* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 2527 45. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1981 Beginn: 13.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 2577* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 24.6. Dr. Corterier *** 26.6. Eickmeyer ** 26.6. Dr. Enders ** 26.6. Francke (Hamburg) 26.6. Hoffie 24.6. Dr. Holtz ** 25.6. Klein (Dieburg) 26.6. Dr. Köhler (Duisburg) 26.6. Korber 26.6. Dr. Kreile 26.6. Lampersbach 26.6. Frau Dr. Lepsius 26.6. Michels 24.6. Milz 26.6. Dr. Möller 24.6. Dr. Müller ** 26.6. Frau Noth 26.6. Petersen 26.6. Frau Schlei 26.6. Dr. Solms 24.6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 26.6. Stockleben 26.6. Dr. Unland ** 25.6. Dr. Vohrer ** 25.6. Wehner 26.6. Wurbs 26.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung zur Verkehrs- und Gebühreneinnahmeentwicklung im Selbstwählferndienst seit Einführung des Billigtarifs — Drucksache 9/528 — zuständig: Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Erschließung des Zo- Anlagen zum Stenographischen Bericht nenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens — Drucksache 9/552 — zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (f) Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pockenerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland und über die Entwicklung der Welt-Pockenlage insgesamt — Drucksache 9/548 — zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 15/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1981) — Drucksache 9/574 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 25. Juni 1981 vorzulegen Die in Drucksache 9/405 unter Nummer 24 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 73/405/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Methoden zur Kontrolle der biologischen Abbaubarkeit anionischer grenzflächenaktiver Substanzen wird als Drucksache 9/607 verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/561 Frage 16): Kann die Bundesregierung darüber Angaben machen, welche Vorwürfe die Anklagevertretung im Prozeß gegen Türkes erhebt? Alparslan Türkes wird der Vorbereitung des bewaffneten Aufstandes nach Art. 149 Abs. 1 und des gewaltsamen Versuchs, die Verfassung der türkischen Republik zu ändern, nach Art. 146 Abs. 1 des türkischen Strafgesetzbuches angeklagt. Die zitierten Strafvorschriften lauten: 2578* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 Artikel 146, Absatz 1: „Wer mit Gewalt versucht, die Verfassung der türkischen Republik ganz oder teilweise zu ändern und zu verändern oder die auf Grund dieser Verfassung gebildete Große Nationalversammlung zu sprengen oder an der Ausübung ihrer Befugnisse zu hindern, wird mit dem Tode bestraft." Artikel 149, Absatz 1: „Wer die Bevölkerung zum Aufstand gegen die Regierung durch Gebrauch von Waffen oder Betäubungs-, Stich-, Sprengstoffen oder Reizgasen oder zu einem Gemetzel auffordert und dabei die Bevölkerung der Türkei gegeneinander bewaffnet, wird mit Zuchthaus nicht unter 20 Jahren bestraft." Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 9/561 Fragen 46 und 47): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung — bezüglich des Exports von Kernkrafttechnologien — aus dem Angriff auf das irakische Kernkraftwerk in der Nähe von Bagdad? Falls keine Konsequenzen daraus gezogen werden, welche Begründung gibt es dafür? Die nukleare Exportpolitik der Bundesregierung ist eingebunden in eine wirksame Nichtverbreitungspolitik. Daraus folgert, daß das israelische Vorgehen gegen den Irak keine Rückwirkung auf die Exportpolitik der Bundesregierung hat. Die Frage der Erteilung von Exportgenehmigungen für Forschungsreaktoren, die mit hochangereichertem Uran betrieben werden, stellt sich für die Bundesregierung nicht, da der Bundesregierung keine Exportanträge in dieser Richtung vorliegen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 48 und 49): Wann ist gegebenenfalls mit Maßnahmen der Bundesregierung zu rechnen, die eine Änderung des § 33 a des Einkommensteuergesetzes dahin bewirken, daß die steuerliche Benachteiligung alleinerziehender Mütter und Väter beseitigt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß gemäß § 33 a Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten bei alleinerziehenden Müttern und Vätern nur 600 DM je Jahr je Kind abgesetzt werden können, während für ein Kind verheirateter oder verwitweter Eltern der doppelte Betrag für die Beaufsichtigung und Betreuung eines Kindes abgesetzt werden kann? Die Bundesregierung sieht die aus der unterschiedlichen Regelung des § 33 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes über die Kinderbetreuungskosten sich ergebenden Schwierigkeiten. Diese Problematik wird mit den anstehenden finanzpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung zu prüfen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 50 und 51): Treffen Behauptungen zu, wonach Auflagen der Versicherungsaufsicht Versicherungsunternehmen daran hindern, Kapital im Mietwohnungbau anzulegen? Was wäre im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu tun, um Versicherungsunternehmen, soweit sie es wollen, Kapitalanlage im Mietwohnungsbau zu erleichtern? Zu Frage 50: Diese Behauptungen treffen nicht zu. Das Versicherungsaufsichtsgesetz enthält genaue Vorschriften über die Vermögensanlage der Versicherungsunternehmen (§§ 54, 54 a, 54 b, 54 c). Danach ist das Vermögen so anzulegen, daß „möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird". An diesen Grundsätzen müssen alle Anlageformen, auch die Anlage im Mietwohnungsbau, gemessen werden. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geht dabei von einer bestimmten Mindestrendite aus. Danach ist das Erfordernis möglichst großer Rentabilität dann nicht erfüllt, wenn Grundvermögen für einen nicht überschaubaren Zeitraum eine Rendite erbringt, die unter dem technischen Rechnungszinsfuß von 3 % bei Lebensversicherern bzw. 3,5 % bei Krankenversicherern und Pensionskassen liegt. Anlagen im Wohnungsbau werden also nicht behindert, soweit eine Mindestrendite erwirtschaftet wird, auf die im Interesse der Versicherten nicht verzichtet werden kann. Zu Frage 51: Schon in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 hat die Bundesregierung angekündigt, zur Belebung des Wohnungsbaus und zur Stärkung der Investitionsbereitschaft privater Anlagen, insbesondere der Lebensversicherer, die Rahmenbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau zu verbessern. Sie hat dies durch die wohnungsbaupolitischen Beschlüsse vom 27. Mai 1981 in die Tat umgesetzt. Ich darf besonders auf den Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes 1981 und die darin für Neubauten vorgesehene Staffelmiete für Neubaumietwohnungen sowie die geplanten Änderungen im Mieterhöhungsverfahren als auch auf den Entwurf eines Mietspiegelgesetzes hinweisen. Die Bundesregierung sieht in diesen Maßnahmen Anreize für die Versicherungswirtschaft, sich künftig wieder verstärkt im Mietwohnungsbau zu engagieren. Es wird bei den Versicherungsunternehmen selbst liegen, diese Möglichkeiten zu nutzen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 2579* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/561 Fragen 52 und 53): Trifft es zu, daß die Finanzverwaltung das Kriterium der Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) im Fall eines Hochschulstudiums dessen Kosten den in § 10 Abs. 1 Ziff. 7 EStG genannten Betrag von 1 200 DM übersteigt, dergestalt ausgelegt, daß die Aufnahme und Abwicklung eines Studiums als freie Willensentscheidung behandelt wird, aus der keine zwangsläufigen Aufwendungen resultieren können? Legt die Finanzverwaltung in dem besonderen Fall, daß eine Studienrichtung nicht in der Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, so daß die Erreichung eines bestimmten Berufsziels nur im europäischen Ausland realisiert werden kann, den Begriff der Zwangsläufigkeit nicht zu eng aus, wenn sie auch hier auf die freie Willensentscheidung abhebt und deshalb die Zwangsläufigkeit verneint? Zu Frage 52: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erwachsen Anwendungen für das eigene Hochschulstudium regelmäßig nicht zwangsläufig und können deshalb grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof begründet seine Auffassung damit, daß — ich zitiere wörtlich — „die Aufnahme des Studiums ... auf dem freien Willensentschluß des Studierenden beruht und weil außerdem die Studienkosten kein verlorener Aufwand sind." Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung allerdings denkbar, wenn z. B. ein Steuerpflichtiger etwa durch einen schweren Verkehrsunfall zu einer Umschulung gezwungen wäre. Die Finanzverwaltung verfährt entsprechend. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zu dieser Rechtsprechung und Verwaltungsübung Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Zu Frage 53: In dem von Ihnen genannten Fall beruht die Aufnahme des Studiums ebenfalls ausschließlich auf dem freien Willensentschluß des Studierenden und liegt gleichfalls kein verlorener Aufwand vor. Im Hinblick hierauf erscheint es nicht möglich, einen solchen Fall anders zu beurteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/561 Fragen 54 und 55): Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Plus/Minus-Veränderungen sich in den Haushalten der Bundesländer und ihrer Neuverschuldung 1981 ergeben? Wie hoch liegt die Verschuldung der Bundesländer zusammengenommen 1981 insgesamt? Zu Frage 54: Die Gesamtausgaben der Bundesländer im Jahr 1980 betrugen nach den kassenmäßigen Abschlußergebnissen 204,9 Mrd. DM. Für das Jahr 1981 haben die Länder in ihren Haushaltsplänen Gesamtausgaben von 207,8 Mrd. DM vorgesehen. Wenn dieser Ausgabenrahmen eingehalten wird, ergibt sich gegenüber dem Ist-Ergebnis 1980 eine Steigerung von 2,1 v.H. Die Neuverschuldung der Bundesländer betrug im vergangenen Jahr 21,2 Mrd. DM. Für 1981 ist in den Haushaltsplänen ein Ansatz von 21,7 Mrd. DM und somit eine Zunahme um 510 Millionen DM vorgesehen. Die Länder hatten im vergangenen Jahr eine Ausgabensteigerung von 7,1 v. H. veranschlagt. Mit einem tatsächlichen Ausgabenzuwachs von 8,6 v. H. haben sie diese Rate jedoch deutlich überschritten. Auf diesen erhöhten Sockel der Ist-Ausgaben 1980 bezieht sich nun die Steigerungsrate von 2,1 v. H. für 1981. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben die Bundesländer bereits eine Ausgabensteigerung von 5 v. H. gegenüber den entsprechenden Vorjahresergebnissen zu verzeichnen. Von daher kann nicht ausgeschlossen werden, daß die geplante Ausgabensteigerung und damit auch die geplante Neuverschuldung überschritten wird. Zu Frage 55: Am Ende des Jahres 1980 betrug die Verschuldung aller Bundesländer zusammen insgesamt 130,1 Mrd. DM. Für das Jahr 1981 haben die Länder in ihren Haushaltsentwürfen eine Erhöhung ihrer Neuverschuldung um 510 Millionen DM auf 21,7 Mrd. DM veranschlagt. Demnach wird ihre Verschuldung aus Kreditmarktmitteln zum Jahresende 1981 rd. 152 Mrd. DM betragen. Dieses Ergebnis wird sich bei einem Überschreiten der Soll-Ansätze für den Ausgabenzuwachs entsprechend erhöhen. Um ein Gesamtbild der öffentlichen Kreditaufnahme zu gewinnen, müßten auch noch die Kommunen einbezogen werden. Letztere wiesen Ende 1980 einen Schuldenstand von rd. 87 Mrd. DM (geschätzt) auf, der sich dieses Jahr voraussichtlich auf rd. 94 Mrd. DM erhöhen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 56 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, die Aussage des Bundesfinanzministers, „erst in der letzten Woche hat das amerikanische Schatzamt für 30jährige Papiere 14 v. H. Zinsen zahlen müssen", näher zu erläutern bezüglich der Art der Papiere, des Kreditbetrags und sonstiger Konditionen? Welchen Prozentsatz erreichten die Zinsen, die die Bundesregierung für Kredite im Jahr 1981 zahlen mußte? Zu Frage 56: Es handelt sich um die jüngste Emission von USTreasury-Bonds. Das Emissionsvolumen betrug 2 Mrd. US-Dollar. Die Anleihe wurde Anfang Mai 1981 angeboten und wird am 1. Mai 2011, also nach 30 Jahren fällig. Der Nominalzins ist 137/8 %; der Ausgabekurs lag leicht unter 100 %, so daß sich für das US-Schatzamt eine effektive Zinsbelastung von rd. 14 % ergab. Zu Frage 57: Die Effektivverzinsung der zur Haushaltsfinanzierung des Bundes im Jahr 1981 aufgenommenen 2580* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 Kredite liegt zwischen 8,40 % und 13,30 %. Der Bund hat durchweg nur Konditionen an der Untergrenze der jeweiligen Marktsätze vereinbart. Der gegenwärtigen Zinsstruktur entsprechend ist zunächst die Zinsbelastung für die kurzfristigen Kredite am höchsten. Der Bund erwartet zuversichtlich, daß sich die vorübergehend verstärkte Beimischung kurzfristiger Kredite auf längere Sicht als die haushaltswirtschaftlich bessere Lösung erweisen wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 58): Wie hoch ist das Kostenvolumen für Öffentlichkeitsarbeit im Haushalt 1981 der Bundesregierung, der Bundesministerien und der den Bundesministerien zugeordneten Behörden insgesamt? In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeshaushaltsplan 1981 sind für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt 125,3 Millionen DM vorgesehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 59 und 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das hohe Zinsniveau gerade für junge, tüchtige und fortschrittliche Landwirte eine besondere Belastung darstellt, daß gerade diese Landwirte in den letzten Jahren versucht haben, ihre Betriebe mit großen Investitionen modern zu gestalten, die Preise aber nicht ausreichen, um die Kapitalmarktkonditionen zu erwirtschaften, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser Gruppe von Landwirten zu helfen? Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, exakte Prognosen über die Struktur der Landwirtschaft in zehn Jahren zu geben, wie kommt dann die Bundesregierung dazu durch Bundesminister Ertl und den Parlamentarischen Staatssekretär Gallus in der Öffentlichkeit zu vertreten, daß 100 000 kleine Vollerwerbsbetriebe umgehend in den Nebenerwerb abwandern sollten, obgleich Arbeitsplätze, insbesondere in ländlichen Räumen nicht vorhanden sind? Zu Frage 59: Die Bundesregierung stellt fest, daß das hohe Zinsniveau für alle Landwirte, die umfangreiche Investitionen vorgenommen und dabei eine entsprechende langfristige Finanzierung versäumt haben, eine besondere Belastung darstellt. Dieses Problem gilt für junge und ältere Landwirte ebenso wie für die übrigen Wirtschaftsbereiche. Die Bundesregierung gewährt staatliche Investitionshilfen, die auf die innerbetriebliche Rationalisierung und die Kostensenkung abzielen, um die Preis-Kosten-Relationen zu verbessern. Da die Energiekosten eine besondere Rolle spielen, hat die Bundesregierung diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit durch Fördermaßnahmen geschenkt, an denen auch die Landwirtschaft beteiligt ist. Die Bundesregierung sieht allerdings keine Möglichkeit, denjenigen Landwirten eine gesonderte Hilfe zukommen zu lassen, die sich weniger wegen der Agrarpreisentwicklung, sondern wegen unzureichender Finanzierungsvorsorge vor Probleme gestellt sehen. Zu Frage 60: Die Bundesregierung stellt fest, daß die von Bundesminister Ertl und mir angeführten 100 000 kleinen Vollerwerbsbetriebe einkommensmäßig mit einem Gewinn von durchschnittlich 7 586,— DM je Familienarbeitskraft das untere Viertel der Vollerwerbsbetriebe darstellen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es nur in geringem Umfang möglich sein wird, diesen Betrieben im Rahmen der Markt-und Preispolitik ein zufriedenstellendes Einkommen zu gewähren. Die Bundesregierung begrüßt es deshalb, wenn trotz der angespannten Arbeitsmarktlage weiterhin jedes Jahr zahlreiche Inhaber kleiner Vollerwerbsbetriebe vornehmlich im Zuge des Generationswechsels unter Fortführung ihres Landwirtschaftlichen Betriebes eine außerlandwirtschaftliche Beschäftigung beginnen. Dabei unterstützt die Bundesregierung diesen Wechsel mit agrarsozialen und strukturellen Förderungsmaßnahmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/561 Frage 61): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß es durch die Aufhebung der Intervention A für Brotweizen nicht zu Preiszusammenbrüchen in der Erntezeit kommt? Maßnahmen zur Marktstützung für Brotweizen können nur von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft getroffen werden. Die Durchführung solcher Maßnahmen ist nach der Getreidemarktordnung Aufgabe der Kommission. Die Kommission hat erst kürzlich ihre Verpflichtung bekräftigt, die zur Stützung des Brotweizenmarktes im Wirtschaftsjahr 1981/82 notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesregierung hat die Kommission aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn der Ernte darzulegen, mit Hilfe welcher Maßnahmen der Brotweizenmarkt gestützt werden soll. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Frage 99): Was hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen an konkreten Maßnahmen veranlaßt, um entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes, den Wiedervereinigungsanspruch unseres Volks im Innern wachzuhalten, in breiten Kreisen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland zu einer würdigen Gestaltung des 17. Juni, des Tags der deutschen Einheit, beizutragen? Wie bereits mehrfach dargelegt — ich verweise auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Juni Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 2581* 1980 auf die Große Anfrage der CDU/CSU nach dem Beitrag der Bundesregierung zur Stärkung des Bewußtseins von der Einheit der Deutschen Nation in Unterricht und Bildung (Bundestags-Drucksache 8/4159) — teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Bewußtsein von der Einheit der Deutschen Nation Thema der gesellschaftlichen und politischen Diskussion der gesamten Bevölkerung bleiben muß. Durch die Unterstützung bildungspolitischer Institutionen der Parteien des Deutschen Bundestages und von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Seminaren in Volkshochschulen wird die deutschlandpolitische Bildung wesentlich gefördert. Die Bemühungen der Kultusministerkonferenz um die Verbesserung der Information über die deutsche Frage im Unterricht werden mit entsprechendem Informationsmaterial und finanziellen Hilfen erheblich unterstützt. Durch deutschlandpolitische und bildungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung allein kann allerdings nationales Bewußtsein nicht erhalten bleiben. Es kann nicht von staatlicher Seite verordnet werden. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen nimmt seine Aufgabe, der Einheit der Nation zu dienen und den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken, nicht nur im Zusammenhang mit dem 17. Juni wahr, sondern bleibt ständig darum bemüht. Mit iher Deutschlandpolitik entspricht die Bundesregierung dem Verfassungsauftrag, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/561 Frage 100): Was hat der Bundeskanzler im Jahr 1981 im einzelnen veranlaßt, um entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes den Wiedervereinigungsanspruch unseres Volks im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten, die Mitglieder der Bundesregierung dazu anzuhalten, im Rahmen ihres jeweiligen Ressorts zu einer würdigen Gestaltung des 17. Juni, des Tages der deutschen Einheit, durch die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und, wo möglich, im Ausland beizutragen? Die gesamte Bundesregierung bleibt bemüht, dem Verfassungsauftrag Stärkung des Bewußtseins von der Einheit der Deutschen Nation nach besten Kräften und nach bestem Wissen zu entsprechen. Das Kernstück ihrer Bemühungen ist die Deutschlandpolitik, die darauf gerichtet ist, die Substanz der Nation als Voraussetzung für deutsche Einheit zu wahren. Für die Bundesregierung ist dies eine ständige Aufgabe. Ich erinnere im übrigen daran, daß der Bundeskanzler in seiner Erklärung vor dem Deutschen Bundestag vom 17. Juni vorigen Jahres der Hoffnung Ausdruck gegeben hat, daß wir alle, wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland zur Erinnerung an den 17. Juni 1953 alljährlich den Tag der deutschen Einheit begehen, dies weniger im Sinne eines kalendermäßigen, bezahlten Feiertages, sondern vielmehr im Sinne eines Tages zum Nachdenken tun. Im einzelnen weise ich auf folgende Veranstaltungen aus Anlaß des 17. Juni hin: — eine Ansprache von Herrn Bundesminister Franke über alle Rundfunk- und Fernsehanstalten am Vorabend des 17. Juni, — eine Kranzniederlegung durch Herrn Staatssekretär Spangenberg in Berlin (West), Friedhof Seestraße, — die Teilnahme der Bundesregierung an einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Juni 1981 zum Gedenken des Tages der deutschen Einheit. Außerdem veranstaltet der Deutsche Sportbund vom 16. bis 18. Juni 1981 in der Führungs- und Verwaltungsakademie des DSB in Berlin (West) eine Tagung zu den innerdeutschen Sportbeziehungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/561 Frage 101): Ist die Bundesregierung bereit, an den Zonengrenzübergängen zur DDR die mit dem Kraftfahrzeug in die DDR Einreisenden in geeigneter Weise (gegebenenfalls in Form von Hinweistafeln) deutlich darauf hinzuweisen, daß in der DDR oft unmittelbar hinter den Übergängen sogenannte Verkehrsfallen mit äußerst niedriger Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden, um die Straßenbenutzer zur Kasse zu bitten? Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit umfassend über die DDR-Bestimmungen unterrichtet, die für Reisen in die DDR gelten. So wurde beispielsweise in vielen Millionen Exemplaren das Merkblatt „Reisen in die DDR" verteilt, das auch eingehende Hinweise auf die in der DDR geltenden Straßenverkehrsvorschriften sowie die Empfehlung enthält, diese Vorschriften sorgfältig einzuhalten. Das Merkblatt ist kostenlos bei allen Reisebüros, an den Fahrkartenschaltern der Deutschen Bundesbahn, beim Gesamtdeutschen Institut und beim Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen erhältlich. Außerdem weist die Bundesregierung immer wieder in gezielten Presseveröffentlichungen die Reisenden auf die in der DDR geltenden Bestimmungen hin. Ich halte es jedoch nicht für zweckmäßig, an den Grenzübergängen zur DDR außer den bereits aufgestellten Hinweistafeln noch zusätzliche Hinweisschilder in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne zu errichten, da die Fahrt im Bereich der Grenzübergänge die erhöhte Aufmerksamkeit des Kraftfahrers erfordert und eine Vielzahl von Schildern deshalb nicht zur Kenntnis genommen werden können. Außerdem besteht die Gefahr, daß die Kraftfahrer durch allzu viele Schilder in ihrer Aufmerksamkeit abgelenkt werden und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird. 2582* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 107 und 108): Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der von Bundesminister Offergeld erklärten Absicht zugrunde, „ganz bewußt demokratische und reformerische Regierungen" in der Dritten Welt besonders zu unterstützen? Welche Regierungen sind in diesem Zusammenhang gemeint, und inwieweit erhalten sie jetzt oder künftig besondere Unterstützungen? Zu Frage 107: Maßgeblich für die Einschätzung der demokratischen und reformerischen Orientierung ist ganz allgemein die konkrete Entwicklungspolitik, die eine Regierung in ihrem Land durchführt, ferner die wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele und deren Realisierung, die Partizipation der breiten Bevölkerung an den Entwicklungsfortschritten sowie die Menschenrechtssituation. Zu Frage 108: Ein Beispiel für die bewußte Unterstützung einer demokratischen und reformerischen Regierung ist unsere Zusammenarbeit mit Simbabwe. Die besondere Unterstützung der Regierung Simbabwes kommt in der raschen und umfangreichen Hilfe der Bundesrepublik Deutschland nach Erlangung der Unabhängigkeit des Landes zum Ausdruck. Der engen Zusammenarbeit mit Simbabwe kommt zugute, daß sie an die bereits vor der anerkannten Unabhängigkeit des Landes gewährte Unterstützung über nichtstaatliche Träger und in Form von StipendienProgrammen für Flüchtlinge anknüpfen kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 9/561 Fragen 109 und 110): Inwieweit steht die Absichtserklärung von Bundesminister Offergeld, „ganz bewußt demokratische und reformerische Regierungen" besonders zu unterstützen mit seiner anderweitig erklärten Absicht, insbesondere blockfreie Länder zu unterstützen, in Einklang? Ist die Bundesregierung sich darüber im klaren, daß in zahlreichen Entwicklungsländern Ausbeutung, Korruption und andere soziale Ungerechtigkeiten nicht allein von den privilegierten, materiell besitzenden Oberschichten, sondern von den durch Macht privilegierten Funktionärsoberschichten ausgehen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich entsprechend den Ankündigungen von Bundesminister Offergeld gemäß „Dritte Welt-Report" vom 21. Mai 1981 auf diese Situation einzustellen? Zu Frage 109: Es gibt keinen Widerspruch zwischen einer konsequenten Förderung von Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Entwicklungsländer und der bewußten Unterstützung demokratischer und reformerischer Regierungen in der Dritten Welt. Zwischen beiden Aspekten besteht vielmehr ein enger Zusammenhang. Mit ihrer partnerschaftlichen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die Politik wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in den Entwicklungsländern. Sie leistet auf lange Sicht damit einen Beitrag zur wirschaftlichen und politischen Unabhängigkeit dieser Länder und zum sozialen Ausgleich in diesen Ländern. Innere Stabilität der Entwicklungsländer ist aber eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß sich die Länder der Dritten Welt allen Bestrebungen zur Schaffung von Einflußzonen mit Erfolg widersetzen können. Zu Frage 110: Die Bundesregierung ist sich durchaus der Tatsache bewußt, daß auch von den durch Machtprivilegierten Funktionärsoberschichten Ausbeutung, Korruption und andere soziale Ungerechtigkeiten ausgehen können. Die Bundesregierung hat wiederholt, u. a. auch in ihren entwicklungspolitischen Grundlinien, unterstrichen, daß die entwicklungspolitische Zusammenarbeit nur dann vollen Nutzen bringen kann, wenn in den Entwicklungsländern die entsprechenden Eigenanstrengungen unternommen und soziale und wirtschaftliche Reformen durchgeführt werden. Dazu gehört auch, daß entwicklungsfördernde Strukturen aufgebaut und innere Entwicklungshemmnisse — z. B. ungerechte Einkommens- und Vermögensverteilung, Steuerungerechtigkeit, ausbleibende Bodenreformen, Korruption, Privilegien, Unzulänglichkeiten der Verwaltung — abgebaut werden. Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung ist daher darauf ausgerichtet, solche Eigenanstrengungen zu fördern. Allerdings muß jedes Land seine innere Ordnung in eigener Verantwortung bestimmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Angeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die Volkskammerwahlen vom 14. Juni 1981 in der DDR, und welche konkreten Schritte hat sie gegen die illegale Einbeziehung Ost-Berlins in die Direktwahl unternommen? Die Bundesregierung hat stets darauf hingewiesen, daß zwischen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland und dem gesellschaftspolitischen Ordnungssystem in der Deutschen Demokratischen Republik grundlegende Gegensätze bestehen. Diese Gegensätze finden auch in unterschiedlichen Wahlsystemen ihren Niederschlag. Weder Wahlsystem und Wahlvorgang noch die Definition des Wortes Wahl in der DDR entsprechen unseren demokratischen Wertvorstellungen. Diese unterschiedlichen Auffassungen beider deutscher Regierungen zu Wahlen und Wahlsystemen in beiden Staaten sind ebenso allgemein bekannt wie die Tatsache, daß keine Regierung der anderen ihre politischen Wertvorstellungen aufzwingen kann. Die Direktwahl der Ost-Berliner Abgeordneten war Gegenstand eingehender Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Drei Mächten. Die Botschafter der Drei Mächte waren bereits 1979 gegen die Änderung des Volkskammer-Wahlgesetzes in Moskau vorstellig geworden. Sie haben wegen der jüngsten DDR-Maßnahme erneut bei der sowjetischen Regierung Protest eingelegt. Die Bundesre- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 2583* gierung hat in einer öffentlichen Erklärung die Haltung der Alliierten begrüßt. Sie hält es für besonders bedeutsam, daß die Alliierten ihre Auffassung bekräftigt haben, daß der Viermächte-Status Berlins nicht einseitig verändert werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 8): Wird die Bundesregierung Konsequenzen aus der kürzlich in Berlin vor der Nord-Süd-Kommission geäußerten Kritik ziehen, die deutsche Entwicklungspolitik sei rückständig, und wenn ja, welche? Die Empfehlungen der Nord-Süd-Kommission sind von der Bundesregierung bei der Neufassung der entwicklungspolitischen Grundlinien berücksichtigt worden. Die Bundesregierung hat außerdem mit besonderem Nachdruck den Vorschlag vom Treffen einer begrenzten Zahl von Staats- und Regierungschefs aus Industrie- und Entwicklungsländern unterstützt. Der Bundeskanzler wird daher auch an der ersten Zusammenkunft dieser Art teilnehmen, die für Ende Oktober in Mexiko vorgesehen ist. Darüber hinaus hat sie sich dafür ausgesprochen, daß sich auch die wichtigsten westlichen Industrieländer bei ihren Gipfelberatungen verstärkt mit Nord-Süd-Fragen befassen. Schließlich hat auch der deutsche Präsident der UN-Generalversammlung nachhaltige Bemühungen unternommen, den Beginn der Globalverhandlungen einzuleiten. Auch durch den Anstieg ihrer Entwicklungshilfemittel in den letzten Jahren hat die Bundesregierung deutlich gemacht, welchen Stellenwert sie den Nord-Süd-Beziehungen beimißt. Im übrigen sind die entwicklungspolitischen Bemühungen der Bundesregierung auch von dem früheren Kommissionsvorsitzenden ausdrücklich gewürdigt worden. Daher hat er seine Bemerkungen über die Breitenwirkung des Kommissionsberichts in unserer Bevölkerung auch in erster Linie gemessen an dem überaus großen Widerhall, den die Kommission in Großbritannien in den Medien und in der Bevölkerung gefunden hat, wo Anfang Mai eine Massenveranstaltung vor dem Parlament mit 8-10 000 Teilnehmern stattfand. Insofern ist dem Kommissionsvorsitzenden in seinem kritischen Wunsch voll beizupflichten, in unserem Land weitere Kreise von der Notwendigkeit einer verstärkten Nord-Süd-Zusammenarbeit zu überzeugen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/589 Fragen 19 und 20): Muß der Begriff der Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) im Fall eines Hochschulstudiums, dessen Kosten den in § 10 Abs. 1 Ziff. 7 EStG genannten Betrag übersteigen, nicht anders ausgelegt werden als in der Antwort der Bundesregierung auf meine Fragen Nr. 52 und 53 für die Fragestunde vom 16. Juni 1981 geschehen, wenn der steuerpflichtige Ehemann der studierenden Ehefrau für die Kosten des Studiums aufkommt und das Studium, das nur im europäischen Ausland absolviert werden kann, bereits Jahre vor der Eheschließung begonnen wurde? Sieht die Bundesregierung in der Tatsache eine besondere Härte, daß die steuerlichen Begünstigungen für die Berufsausbildung von Kindern mit deren Eheschließung ersatzlos zu Ende gehen, obgleich die Ausbildungskosten für den steuerpflichtigen Ehemann in vollem Umfang weiterlaufen, ohne daß dieser die Möglichkeit hat, wegen der engen Auslegung des Begriffs der Zwangsläufigkeit, die Aufwendungen, die den in § 10 Abs. 1 Ziff. 7 EStG genannten Betrag übersteigen, im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich zur Geltung zu bringen, und beabsichtigt sie, durch entsprechende Maßnahmen dieser Härte abzuhelfen? Zu Frage 19: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind außergewöhnliche Belastungen von zusammenlebenden Ehegatten stets einheitlich zu behandeln, so daß die Ausgaben eines Ehegatten ohne weiteres als solche des anderen Ehegatten anzusehen sind. Für die Frage, ob die Kosten für das Studium eines Ehegatten zwangsläufig erwachsen, kommt es somit nicht darauf an, in wessen Person die Aufwendungen entstanden sind. Es ist somit auch unerheblich, ob das Studium vor oder nach der Eheschließung aufgenommen worden ist. Für die von Ihnen angesprochenen Fälle können somit hinsichtlich der Anerkennung der Zwangsläufigkeit der Studienkosten keine Besonderheiten gelten. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antworten an Sie in der Fragestunde am 16. Juni 1981, in der ausgeführt wurde, daß die Aufwendungen für das eigene Hochschulstudium regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen und deshalb grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Zu Frage 20: Die einkommensteuerrechtlichen Vergünstigungen für Aufwendungen des Steuerpflichtigen zur Berufsausbildung seiner Kinder, nämlich die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder die Gewährung eines Ausbildungsfreibetrages nach § 33 a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, fallen nicht grundsätzlich mit deren Eheschließung weg. Es ist allerdings möglich, daß im Einzelfall die beiden genannten Erleichterungen wegen der Anrechung eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes, zu denen auch die von seinem Ehegatten tatsächlich gewährten Unterhaltsleistungen gehören, sich steuerlich nicht auswirken. Da die Anrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann hierin eine Härte, die zu Billigkeitsmaßnahmen Anlaß geben könnte, nicht gesehen werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/589 Frage 25): Wann wird die Bundesregierung endlich einen Regierungsentwurf zur Neuordnung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vorlegen, oder hält es die Bundesregierung immer noch für ausreichend, mehr als drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfas- 2584* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 45. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1981 sungsgerichts vom 13. April 1978 den „Meinungsbildungsprozeß aller politischen Kräfte im Deutschen Bundestag und im Bundesrat" abzuwarten? Die Vorarbeiten für einen Regierungsentwurf zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes sind so weit fortgeschritten, daß in diesen Tagen erste technische Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesressorts beginnen können. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf den parlamentarischen Gremien noch in diesem Jahr zuzuleiten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/589 Fragen 37 und 38): Steht nach Ansicht der Bundesregierung die öffentliche Kritik des Generalmajors a. D. Bastian an der offiziellen NATO-Strategie im Widerspruch zu den Bestimmungen des Soldatengesetzes? Beabsichtigt die Bundesregierung nach den Ermahnungen des Staatssekretärs Dr. Hiehle, weitere Konsequenzen zu ziehen? Zu Frage 37: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß allein die öffentliche Kritik von Herrn Bastian am sogenannten NATO-Doppelbeschluß vom 12. Dezember 1979 im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen des Soldatengesetzes steht. Zu Frage 38: Die Bundesregierung orientiert ihre Entscheidungen am geltenden Recht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die zahlreich anwesenden Vertreter der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die herzliche Grüße an die über 200 anderen, die hier nicht anwesend sind, aussprechen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wir stimmen jetzt ab! — Heiterkeit)

    Zur Sache: Wir machen ja nach altdeutscher Spruchweisheit, wonach aller guten Dinge drei sind, den dritten Versuch, den in erster Lesung anstehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu beraten.

    (Franke [CDU/CSU]: Ich dachte, Sie meinten die Zahl Ihrer sozialdemokratischen Zuhörer!)

    Dieser Entwurf hat eine längere Vor- und Leidensgeschichte. Denn die Erkenntnis, daß das Krankenhausfinanzierungsrecht, das 1972 geschaffen worden ist, nach mehrjähriger praktischer Anwendung überprüft und überarbeitet werden muß, ist so neu nicht, ebenso wie die Notwendigkeit, den Krankenhausbereich in die gesetzlich abgesicherten Kostendämpfungsbemühungen einzubeziehen. Ich spreche deshalb von Vor- und Leidensgeschichte, weil bereits zweimal ein Versuch, zur Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu kommen, am Widerstand des Bundesrates gescheitert ist.
    Aus den beiden gescheiterten Versuchen hat die SPD-Fraktion gelernt, daß die Bundesländer offensichtlich an einer überarbeiteten Fassung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes derzeit nicht interessiert sind, jedenfalls nicht zu Bedingungen, die für den Bund politisch erträglich wären. Die gescheiterten Versuche haben ergeben, daß auf seiten der Bundesländer keine Bereitschaft besteht, die Kompetenzen der Selbstverwaltung in unserem Gesundheitswesen auch im stationären Bereich auszubauen und den staatlichen Einfluß zurückzudrängen.
    Wir bedauern diese Entwicklung. Für uns wäre ein echter Ausbau der Mitbestimmung, der Selbstverwaltung im Bereich des Krankenhauswesens nicht nur vorstellbar gewesen, sondern auch wünschenswert. Allerdings sind wir realistisch genug, zu sehen, daß wir bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz dies nicht gegen den Widerstand der Bundesländer durchsetzen können.
    Der dritte Versuch zur Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mußte sich daher von den vorhergegangenen gescheiterten Versuchen unterscheiden. In der Regierungserklärung hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, daß dieser dritte Versuch auf die Aspekte der Kostendämpfung im Gesundheitswesen eingeschränkt werden sollte. Ein so begrenzter Entwurf, dem das Anliegen einer prinzipiellen Überarbeitung des Krankenhausfinan-



    Egert
    zierungsrechts fehlt, liegt nunmehr dem Bundestag vor.
    Es ist unstrittig, daß auch der Krankenhausbereich in den gesetzlichen Maßnahmenkatalog zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen eingebunden werden muß.

    (Kolb [CDU/CSU]: Aber sonst auch!)

    Würde dies nicht geschehen, Herr Kollege Kolb, so würden sich mittelfristig Disparitäten und Verzerrungen im Gesundheitswesen und in der Kostenentwicklung in den einzelnen Bereichen des Gesundheitswesens unvermeidlich ergeben.
    Der Gesetzentwurf liegt uns zu einer Zeit vor, in der die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung kräftig steigen. Hatte bereits die Ausgabenentwicklung gegen Ende des letzten Jahres ein Tempo erreicht, das Beitragserhöhungen bei den meisten Krankenkassen erforderlich machte, so hat sich diese Entwicklung in den ersten Monaten des laufenden Jahres eher beschleunigt als verlangsamt. Wer die für das Gesamtjahr sicherlich nur begrenzt aussagekräftigen Zahlen des ersten Quartals 1980 sieht und bewertet, dem fällt ein kräftiges Gefälle der Ausgaben gegenüber den Einnahmen der Krankenkassen auf, das — müßte es heute ausgeglichen werden — eine Erhöhung des Beitragssatzes um beinahe einen vollen Beitragspunkt unausweichlich machen würde.
    Es scheint derzeit, als habe das 1977 verabschiedete Kostendämpfungsgesetz nur eine zeitlich begrenzte Entlastung bringen können. Dieses Konzept zielte eindeutig darauf ab, Instrumente zu schaffen, mit denen die Selbstverwaltung aus eigener Kraft zu Kostendämpfungsbemühungen befähigt werden sollte. Wenn sich nunmehr durch eine neue Kostenwelle anzeigen sollte, daß diese Aufgabe über die Kräfte der Selbstverwaltung geht, sind neue Überlegungen erforderlich. Daher appelliere ich eindringlich an all diejenigen, die der Auffassung sind, die Selbstverwaltung sei ohne staatliche Unterstützung in der Lage, aus eigener Kraft Kostenstabilität zu erreichen, diesen Anspruch auch umzusetzen. Bürger und Beitragszahler wollen wissen, ob sie darauf vertrauen können, daß dieses Versprechen eingelöst wird.
    Schien sich noch im vergangenen Jahr zu erweisen, daß das bestehende Kostendämpfungskonzept nur Lücken hat und diese Lücken für die erneuten Kostensteigerungen verantwortlich sind, so zeigt die neueste Entwicklung eine andere Tendenz an. Auch die Bereiche, in denen der Gesetzgeber den Selbstverwaltungskörperschaften Instrumente zur eigenverantwortlichen Kostendämpfung geschaffen hat — also im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung, im Bereich der Arzneimittelversorgung —, sind Kostensteigerungen festzustellen, die deutlich über der Empfehlung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen liegen. Wenn die Selbstverwaltung zu einem Erfolg kommen will, muß sie aus dieser Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen. Ein Scheitern der Bemühungen könnte nur als Aufforderung an den Gesetzgeber verstanden werden, die Interessen der Versicherten und Beitragszahler zu schützen und der Selbstverwaltung wiederum helfend unter die Arme zu greifen.
    Was meine Fraktion und mich besonders bestürzt, ist das Ansteigen im Bereich der Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlung und für Arzneimittel. Es steht außer Zweifel, daß wir bei der vor uns liegenden Konsolidierung des Bundeshaushalts den Bürgerinnen und Bürgern unter Beachtung des Grundsatzes der sozialen Symmetrie Opfer abverlangen oder Belastungen auferlegen müssen. Weiterhin steigende Krankenversicherungsbeiträge sind vor diesem Hintergrund sozial schädlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird es jedenfalls nicht zulassen, den Bürger einerseits durch Opfer in die Pflicht zu nehmen und ihm andererseits zuzumuten, über steigende Krankenversicherungsbeiträge zu Lasten seines Geldbeutels steigende Einkommen für Ärzte und Gewinne der pharmazeutischen Industrie zu finanzieren. Das wäre, gemessen am Grundsatz der sozialen Ausgewogenheit, blanker Hohn.
    Wenn der Präsident der Bundesärztekammer auf dem eben in Trier abgehaltenen Deutschen Ärztetag feststellt, ein Krankenversicherungsbeitrag von 11,7 % sei nicht gleichsam gottgewollt, so verdient diese fast schon zynische Bemerkung entschiedene Zurückweisung.

    (Zuruf bei der SPD: Sehr richtig!)

    Sie läßt zudem die von der Ärzteschaft so hoch gelobte Eigeninitiative zur Sparsamkeit in recht merkwürdigem Licht erscheinen. Wer angesichts allseitiger Konsolidierungsbemühungen der Kostenausweitung das Wort redet, nimmt nicht mehr die Interessen der Patienten wahr. Hinter einem Schwall von vernebelnden Worten lugt da kaum verhüllt das nackte Eigeninteresse hervor.
    Meine Damen und Herren, die allgemeine Kostensituation im Gesundheitswesen macht die zügige Beratung und die schnelle Verabschiedung des vorliegenden Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetzes notwendig. Der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ist klar, daß mit diesem Gesetz nur ein Teilschritt in die richtige Richtung gegangen wird. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich vom Inhalt des Gesetzes nur begrenzt beglückt gezeigt. Wir verstehen diese Haltung sehr gut. Auch wir hätten uns mehr gewünscht. Ein Mehr ist jedoch, wie die zwei gescheiterten Versuche zur Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gezeigt haben, politisch nicht erreichbar.

    (Cronenberg [FDP]: Leider!) — Sie sagen es, Herr Kollege Cronenberg.

    Die SPD-Bundestagsfraktion dankt dennoch der Bundesregierung, daß sie trotz dieser betrüblichen Erfahrung in der Vergangenheit den Mut zu einem dritten Novellierungsversuch gefunden hat.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Sie weiß, daß auch der Bundesregierung mehr Substanz lieber gewesen wäre. Ich spreche dies so offen



    Egert
    an, weil ich, zumindest für die SPD-Fraktion — ich glaube, nach dem Zuruf des Kollegen Cronenberg gilt dies auch für den Koalitionspartner —, ganz deutlich machen will, daß in einem Vermittlungsverfahren, das uns wiederum ins Haus stehen kann, Verhandlungsmasse am zweimal zusammengestrichenen Konzept kaum mehr vorhanden ist. Wir werden keinem Gesetz zustimmen, das den Vermittlungsausschuß als unwirksame Worthülse verläßt. Kostendämpfungs-Schauturnen am Krankenhausreck werden wir gemeinsam nicht veranstalten.
    Entsprechend dem Grundsatz der dualen Finanzierung des Krankenhauswesens kann das Krankenhausfinanzierungsgesetz nur den Bereich der Investitionskostenförderung direkt regeln.
    Investitionskosten werden von den öffentlichen Haushalten getragen. Sie haben keine direkten Auswirkungen auf die Höhe der Krankenhauspflegesätze. Sie haben jedoch Auswirkungen, weil sich aus ihnen für die Krankenhauspflegesätze Folgekosten — und damit Folgekosten für die gesetzliche Krankenversicherung — ergeben. Direkte Auswirkungen auf die Höhe der Krankenhauspflegesätze haben vielmehr die Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung. Eine kostendämpfend wirkende Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes muß ein Torso bleiben, wenn ihr nicht die dringend notwendige Novellierung der Bundespflegesatzverordnung unmittelbar folgt. Wir appellieren an die Bundesregierung und unterstützen sie in ihrem Bemühen, eine solche Novellierung der Bundespflegesatzverordnung zügig zu betreiben.
    Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß für die gesetzliche Krankenversicherung aus den Krankenhausinvestitionen — also im wesentlichen den drei großen B: Bauten, Betten, Beschaffung von Gerät — Folgekosten entstehen. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, die Krankenversicherungsträger an der Planung dieser Investitionen, am Zustandekommen der Krankenhausbedarfspläne zu beteiligen. Das bisher praktizierte reine Anhörungsverfahren wird diesem vernünftigen Mitwirkungserfordernis keinesfalls gerecht. Deshalb begrüßt es meine Fraktion, daß der Gesetzentwurf vorsieht, die Krankenhausbedarfspläne von den Ländern in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Krankenversicherungen aufzustellen. Es ist auch kein Geheimnis, daß sich die Koalitionsfraktionen eine weitergehende Regelung hätten vorstellen können, in der die enge Zusammenarbeit durch das Einvernehmen zwischen Land und Krankenkasse beim Krankenhausbedarfsplan ersetzt wird. Wir meinen jedoch, daß der jetzt gefundene Kompromiß der engen Zusammenarbeit von uns sachlich getragen werden kann.
    Eine ähnliche Einschätzung gilt für das Verfahren, nach dem die Pflegesätze künftig zustande kommen sollen. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung — Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern — findet unsere prinzipielle Zustimmung. Allerdings hätten wir uns für den Fall, in dem sich die Verhandlungspartner nicht einigen, sehr wohl eine andere Konfliktregelung als die, die im Gesetz vorgesehen ist, vorstellen können.
    Wir meinen nach wie vor, daß im Nichteinigungsfall ein Schiedsverfahren, wie es etwa im ambulanten Bereich praktiziert wird, auch hier die sinnvollere Lösung gewesen wäre. Wir sehen in der jetzt gefundenen Regelung, nach der die Pflegesätze im Nichteinigungsfall vom Land selbst festgesetzt werden, eine Gefahr für die Verhandlungsfähigkeit der Krankenkassen. Denn Krankenhausträger, die mit der Absicht in die Pflegesatzverhandlungen gehen, diese scheitern zu lassen, weil sie sich vom festsetzenden Land eine bessere Durchsetzung ihrer Interessen versprechen, besitzen natürlich eine taktisch günstigere Verhandlungsposition. Im übrigen erscheint es mir nicht eben überzeugend, wenn Vertreter der politischen Gruppierung, die vermeintlich die Marktwirtschaft auf ihre Fahnen geheftet hat, hier nun einer staatlichen Preisfestsetzung das Wort reden.
    In diesem Zusammenhang muß ich auf ein Sonderproblem der Stadtstaaten hinweisen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Nennen Sie sie doch beim Namen!)

    — Wir werden hier keine kostenlose Werbung für die CDU betreiben! —

    (Heiterkeit)

    Soweit die Stadtstaaten Krankenhäuser in eigener Trägerschaft betreiben, haben sie über das Festsetzungsverfahren die Möglichkeit, für ihre Krankenhäuser auch noch die eigenen Pflegesätze festzusetzen. Die Krankenkassen müssen hier a priori in der schlechteren Verhandlungsposition sein. Ich appelliere daher an die Bundesländer, gemeinsam mit uns den Regierungsentwurf in diesen Fragen so zu verändern, daß auch die Krankenkassen zu ihrem Recht kommen.
    Lassen Sie mich noch auf die Frage der Finanzierung der Krankenpflegeausbildung eingehen. Die bisherige Übergangsregelung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Nach dieser Übergangsregelung übernimmt bisher die Krankenversicherung über die Krankenhauspflegesätze voll die Kosten der Ausbildung. In keinem anderen Ausbildungsbereich gibt es eine solche Regelung, nach der Schulen nicht vom Staat und seinen Kultusbehörden, sondern über den Preis finanziert werden. Deshalb will der Gesetzentwurf mit Recht auch für die Krankenpflegeausbildung einen anderen Finanzierungsweg vorsehen.
    Die Bundesländer teilen offensichtlich diese Vorstellung nicht. Ich möchte für meine Fraktion deutlich machen, daß wir die Vorstellung der Länder nicht teilen und auch nicht übernehmen werden. Sollte in der Frage der Finanzierung der Ausbildung keine vernünftige Einigung zustande kommen, ist durch das Auslaufen der Übergangsregelung am Ende dieses Jahres auch die bisherige Ausbildungsfinanzierung beendet. Dies bedeutet, daß ab 1. Januar 1982 die gesamte Last der Ausbildungsfinanzierung auf die Länder zukommt. Ich meine, daß vor diesem Hintergrund ein grundlegendes Interesse der Länder daran, hier eine vernünftige Regelung zu finden, gegeben ist. Der ebenfalls vorliegende Bundesratsgesetzentwurf, der diese Frage isoliert von



    Egert
    den anderen Problemen regeln will, ist jedenfalls für uns keine Alternative und wird von uns nicht akzeptiert werden.

    (Kolb [CDU/CSU]: Da müssen Sie die FDP überzeugen!)

    Ein Wort noch zu einem Problem, das uns Sozialdemokraten sehr am Herzen liegt. Ich meine die Aufhebung des Halbierungserlasses von 1942, die — ähnlich wie beim letzten gescheiterten Versuch der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — nun auch diesmal Bestandteil der Novelle sein soll. Das Haus ist sich in der Notwendigkeit der Aufhebung dieses Erlasses prinzipiell einig. Wir sollten diese Einigkeit im Grundsatz nutzen und die Diskriminierung der psychisch Kranken beseitigen, und zwar so schnell wie möglich. Daher ist es für meine Fraktion auch kein Dogma, diese Aufhebung im KHG vorzunehmen. Sollte sich ein geeigneteres — d. h. schneller verabschiedungsreifes — Gesetz anbieten, so könnten wir, sollte dieser Grundsatz der Einigkeit tragen, auch dieses Gesetz als Transportinstrument für die Aufhebung nutzen. Das Anliegen der psychisch Kranken erlaubt, so meine ich, auch ungewöhnliche Verfahrensweisen. Diese leidige Angelegenheit muß endlich vom Tisch!
    Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich, mit uns gemeinsam für eine schnelle Beratung und Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes zu sorgen. Wir Sozialdemokraten sind dazu bereit. — Ich bedanke mich für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man müßte — vier Jahre im Zeitraffer überschauend — sagen: Wie sich die Bilder gleichen! Der gleiche kleine Zuhörerkreis, die gleichen Redner hier oben — mit Ausnahme des Kollegen Jagoda an Stelle von Frau Neumeister, die in den früheren Debatten gesprochen hat —, der gleiche Minister, der zum drittenmal eine Vorlage zur Kostendämpfung im Krankenhausbereich einbringt, wofür ich ihm zunächst einmal sehr herzlich danken möchte.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Denn, meine Damen und Herren, wer in diesen vier Jahren Erfahrungen gemacht hat, wer sich noch daran erinnert, wie hier der Teil „Krankenhaus" von einem Gesamtkostendämpfungsgesetz abgekoppelt werden mußte, damit es überhaupt möglich war, bei der Kostendämpfung im Gesundheitswesen den Einstieg in eine an den Einnahmen orientierte Politik zu erreichen, und wer noch weiß, wie die letzte Novelle an den Schwierigkeiten, die es mit dem Bundesrat und mit den Ländern aus Kompetenz- und anderen Gründen gab, scheiterte, der muß sagen: A la bonheur, auch der Bundesrat hat dazugelernt. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich dem Bundesrat hier und heute ein Kompliment machen.
    Gut, der Bundesarbeitsminister hat darauf hingewiesen: Die Novelle wurde schlanker, manches, was wir gern gewollt hätten und was vielleicht in Zukunft auch noch notwendig ist — —

    (Franke [CDU/CSU] [auf die unbesetzte Bundesratsbank zeigend]: Da sitzt der Bundesrat! — Kiep [CDU/CSU]: Da ist die Bank!)

    — Ja, vielleicht hört jemand mit und gibt das weiter.
    Die Novelle ist also schlanker geworden; manches, auf das ich noch kommen werde, hätten wir gern noch besser. Aber daß der Bundesrat am letzten Freitag mit einer bemerkenswerten Rede unseres früheren Kollegen Gölter — auch ich kann nur bedauern, daß Herr Gölter mit seinen Erfahrungen nun in einen anderen Bereich des Bundesrates gegangen ist, aber dies ist nun einmal so — recht positiv Stellung genommen hat, heißt doch, daß es richtig war, den dritten Versuch zu machen, daß es richtig war, nun noch einmal die Kostendämpfung im stationären Bereich ebenfalls aufzugreifen. Denn für uns Freie Demokraten — das darf ich sehr deutlich sagen, und ich habe dies schon in den 70er Jahren im Zusammenhang mit der sogenannten Kostenexplosion gesagt — gehört in dem Bereich der Kostendämpfung, in dem Bereich der Versorgung im Gesundheitswesen zu tragbaren Beiträgen im gegliederten System immer auch eine stärkere Wirtschaftlichkeit und Kostendämpfung im stationären Bereich. Erst mit diesem Gesetzentwurf, wenn er verabschiedet wird, ist der Komplex „notwendige Kostendämpfungsmaßnahmen" eigentlich abgeschlossen.
    Ich möchte einmal etwas zur bisherigen Entwicklung sagen. Man sollte nicht immer so tun und sagen: Das kostet eben immer mehr; das schlägt immer stärker bei den Honoraren zu Buche. Mit dem Kostendämpfungsgesetz ist ein Teil derer, die im Gesundheitswesen tätig sind, an die Einnahmeentwicklungen der Krankenkassen gebunden worden. Das wollten wir Freien Demokraten, das war richtig. Der Anteil der Ausgaben für die eingebundenen Ärzte, Zahnärzte usw., ist von fast 20 % der Gesamtausgaben auf unter 17 % gesunken. Aber genau der Anteil des Bereichs „stationäre Versorgung", den wir heute ansprechen, ist weiter gestiegen und hat eben trotzdem wieder zum neuen Kostenschub mit den Möglichkeiten weiterer Beitragserhöhungen geführt. Deshalb ist die Vorlage so wichtig. Deshalb ist ihre baldige Beratung so wichtig. Deshalb ist es aber auch wichtig, den in der letzten Zeit erfreulicherweise etwas stärkeren und von der FDP schon immer vorgesehenen Grundsatz „so viel ambulant wie möglich und so viel stationär wie nötig" auch in die Tat umzusetzen und damit auch wieder zu einem leistungsfähigen und kostengünstigen Gesundheitswesen für die Zukunft beizutragen.

    (Beifall bei der FDP)

    So ist ein Fortschritt, wenn ich daran zurückdenke, daß die „enge Zusammenarbeit" beim letzten Entwurf am Bundesrat scheiterte, diesmal hat der Bundesrat dieser „engen Zusammenarbeit" bei der Bedarfsplanung zugestimmt. Ich sage ganz offen:



    Schmidt (Kempten)

    Für uns Freie Demokraten ist das noch zu wenig. Die Idealvorstellung — ich möchte sagen, meine persönliche, aber auch die vieler meiner Freunde — wäre ein Sicherstellungsauftrag im stationären Bereich an Krankenhausträger und Krankenkassen, ähnlich wie wir es im ambulanten Bereich haben, d. h. ein Einbetten in die Selbstverantwortung auch für den stationären Bereich. Daß dies jetzt nicht durchführbar ist, daß auch die Pluralistik der Krankenhausträger, die wir wollen, auch stärken wollen, hier Schwierigkeiten macht, ist klar. Wir werden aber Möglichkeiten haben, wenn dieser Gesetzentwurf so verabschiedet wird, über die Krankenkassen in die Bedarfsplanungen einzugreifen.
    Ich habe gerade nachgelesen, vor drei Jahren habe ich hier von 48 000 überzähligen Betten gesprochen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft seinerzeit feststellte. Heute sollen es 60 000 sein. Das heißt doch aber, daß der Bedarf geprüft werden muß; das heißt doch aber, daß ihn diejenigen mitprüfen müssen, die ihn bezahlen müssen; das heißt, daß eben die Zusammenarbeit, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, zwischen den Behörden und den Krankenhausträgern sowie den Kassen stärker werden muß. Es heißt auch — da bin ich der Bundesregierung sehr dankbar —, daß man neben den gesetzlichen Krankenkassen und den Ersatzkassen auch den Bereich der privaten Krankenversicherung bei der Bedarfsplanung, bei Pflegesatzverhandlungen usw. in die Beratungen einbezieht, weil insbesondere im stationären Bereich immerhin der Teil der Kosten, der auf die private Krankenversicherung fällt, mit 25 bis 30 % zu beziffern ist. Das heißt: auch diejenigen, die für die Prämien in der privaten Krankenversicherung verantwortlich sind, sind an vernünftiger Planung, an einer vernünftigen wirtschaftlichen Pflegesatzgestaltung interessiert. Dies wird im Entwurf dankenswerterweise anerkannt.
    Lassen Sie mich auch ein Wort zu § 371 und den kleinen Krankenhäusern sagen. Herr Kollege Jagoda, ich mache Ihnen keinen Vorwurf, Sie können nicht wissen, wie sich das entwickelt hat. Ich sage es nur mal zur Richtigstellung. Wenn es eine Zeitlang die Versuche gab, die kleinen Krankenhäuser mit weniger als 100 Betten zu rasieren — ich darf es mal so hart sagen —, dann war dies allerdings das Ergebnis einer Mehrheit des Bundesrates, die nicht bei uns lag.

    (Beifall bei der FDP)

    Da wurde seinerzeit im Rahmen des Krankenversicherungskosten-Dämpfungsgesetzes ein Wörtchen geändert — näheres brauche ich nicht zu sagen —, und anschließend kam die Rasur. Inzwischen hat sich das geändert, inzwischen haben wir mit der vorliegenden Besitzstandsklausel die Möglichkeit, bürgernahe, leistungsfähige — ganz klar — kleine Krankenhäuser — —

    (Zuruf des Abg. Franke [CDU/CSU])

    — Aber wer hatte die Mehrheit dort, um durchzukommen?

    (Franke [CDU/CSU]: Es war ein Zufallsergebnis, pari, pari!)

    — Herr Kollege Franke, von wem kam der Vorschlag der Änderung? Von den Vertretern der Bundesregierung oder von den Vertretern der Opposition?

    (Franke [CDU/CSU]: Nein, von der Seite!)

    — Nein, nein. Jedenfalls ist diese Sache damals nicht von der Bundesregierung vorgeschlagen worden; das wissen Sie. Wir sind der Auffassung, daß diese bürgernahen kleinen Krankenhäuser, die bisher an der Versorgung beteiligt waren, wie das in der Besitzstandsklausel ist, auch weiterhin erhalten bleiben müssen, wenn sie ein .entsprechendes leistungsfähiges und wirtschaftliches Angebot haben. Dies kann keine Erhaltung von irgendwelchen alten Strukturen sein, dies kann auch keine Erhaltung von irgendwelchen lokalen Überlegungen sein, sondern es kann nur einer kostengünstigen Versorgung dienen. Wir hoffen auch, daß mit Hilfe der nunmehr möglich werdenden Bedarfsplanung — vorausgesetzt, daß wir die Beratungen so durchführen —„Landratsdenkmäler", „Oberbürgermeisterdenkmäler" und anderes in diesem Bereich bis zu Chefarzteinrichtungen und dergleichen einmal unter wirtschaftlichen und weniger unter lokalen oder sonstigen Gesichtspunkten gesehen werden und daß so auch wieder das Geld der Versicherten gespart wird.
    Ein letztes Wort, meine Damen und Herren, zu der Frage der Einbeziehung in die Konzertierte Aktion. Wir teilen die Auffassung, daß — und der Bundesarbeitsminister hat dies sehr deutlich gesagt — die Einbeziehung in die Konzertierte Aktion natürlich auch die Frage der Deckung der Selbstkosten des Krankenhauses betreffen muß. Die Krankenhäuser dürfen nicht die Sorge haben, daß ihre Selbstkosten nun plötzlich nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Aber wir erlauben uns die Frage — und bei den stärkeren Verhandlungsmöglichkeiten, bei den gläsernen Taschen der Vorlage wird es möglich sein, da mal nachzuschauen —, ob all das, was in der Vergangenheit so alles in die Selbstkosten mit eingerechnet werden konnte, wirklich Selbstkosten nach wirtschaftlichen Prinzipien sind. Dies ist ein Stück der Verhandlung, die in Zukunft möglich ist. Dies ist ein Stück des Prinzips der offeneren Taschen, wie wir es wollen.
    Noch eines zu einem Punkt, der auch lange Zeit eine gewisse Sorge machte. Ich meine den § 372, die sogenannten vor- und nachstationären Möglichkeiten im Krankenhaus. Hier sind wir der Auffassung, daß die Formulierung, wie sie die Bundesregierung in ihrem Entwurf hat, den zunächst berechtigten Bedenken, daß hier Verwaschungen entstehen könnten, gerecht wird. Aber ich glaube, es ist doch möglich — und die Bundesregierung hat j a auch bereits darauf hingewiesen —, zu prüfen, ob durch das Wort „Zustimmung" statt des Wortes „Einweisung" eine Umformulierung erfolgt — im Grunde ist das gleiche gewollt —, so daß hier nicht Ausdehnungen zugunsten des stationären Bereichs erfolgen, sondern dem Grundsatz Rechnung getragen wird, den ich bereits vorhin nannte: „So viel ambulant wie möglich und so viel stationär wie nötig."

    (Kolb [CDU/CSU]: Trau schau wem!)




    Schmidt (Kempten)

    — Na, mit dem „Trau schau wem" kommen wir schon klar, Herr Kolb, da brauchen Sie keine Sorgen zu haben. Wir haben in den letzten Jahren in dieser Richtung, glaube ich, auch dort, wo es möglich war, vernünftige Kostendämpfungen erreicht. Wenn es im stationären Bereich nicht möglich war, lag es an der mangelnden Entscheidungsfähigkeit wegen unterschiedlicher Auffassungen zwischen Bund und Ländern. Denn in diesem Hause — wollen wir doch ganz ehrlich sein — und in diesem Kreise von mehr oder weniger Fachleuten war man sich in vielen Krankenhausfragen einiger als zwischen Bund und Bundesgesetzgeber einerseits und einzelnen Ländern und Landesgesetzgebern andererseits, und zwar ohne Unterschied der Partei. Da war ja mehr das Kontra Bund :Land als etwa das Kontra Opposition : Koalition vorhanden. Dies ist seit der Entscheidung des Bundesrates vom letzten Freitag besser geworden. Ich glaube, wir können davon ausgehen, daß wir im September zügig in die Beratungen eintreten können.
    Ich meine, daß es auch möglich sein wird, noch eine Reihe von Anregungen, die die Kritiker in ihren Stellungnahmen abgegeben haben, bei den Beratungen zu überlegen. Sicherlich ist zu überlegen — wenn wir da nicht am Bundesrat scheitern —, ob man den Begriff „enge Zusammenarbeit" noch mehr verstärkt, um den Krankenkassen und den Krankenhausträgern noch mehr Möglichkeiten zu geben. Sicher ist zu überlegen, ob bei der Bedarfsplanung und auch bei den Pflegesatzverhandlungen die im Krankenhaus Beschäftigten stärker in die Beratungen — vor allem auch bei den sogenannten „Empfehlungen" nach § 19 — einzubeziehen sind. Ich finde es sehr hilfreich, was gerade heute der Marburger Bund als sehr positive Stellungnahme mit einer Reihe von Anregungen hierzu abgegeben hat. Man kann immerhin davon ausgehen, daß der Marburger Bund als ein Verband, der doch die Ärzte im Krankenhaus, also den ärztlichen Sachverstand im Krankenhaus, weitgehend umfaßt, uns hier eventuell noch manches für die Beratungen mitgeben kann. Warum sollen wir nicht noch ein Stück weiter gehen und noch mehr Möglichkeit der Mitwirkung, der Mitbestimmung, der stärkeren Einflußnahme auch der Kassen schaffen? Wir müssen uns allerdings immer der Hürde Bund-Länder bewußt sein. Jede Entscheidung, die die Kompromißfähigkeit, die Herr Gölter angedeutet hat, in Schwierigkeiten brächte, würde uns insgesamt nicht helfen. Deshalb sollten wir zügig beraten. Wir sollten den Entwurf in diesem Hause möglichst so zeitig verabschieden, daß die einzelnen Krankenkassen bei ihren Jahresversammlungen am Ende dieses Jahres, wenn sie möglicherweise wieder einmal über Beitragserhöhungen nachdenken müssen oder nachdenken wollen, bereits vorher einen Hinweis haben, wie man — —

    (Urbaniak [SPD]: Mehr müssen als nachdenken!)

    — Na, ob müssen oder nachdenken, jedenfalls bis zu diesen notwendigen Verhandlungen, bis zu den notwendigen Bundestagungen der einzelnen Krankenkassen sollten wir über den Gesetzentwurf möglichst Signale geben, damit der stationäre Bereich in
    Zukunft kostengünstiger wird und trotzdem so leistungsfähig wie heute bleibt. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)