Rede von
Lieselotte
Berger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur einige wenige Sätze zur Begründung unserer Entschließungsanträge auf den Drucksachen 9/540 und 9/541.
Ich komme erstens zum Antrag auf Drucksache 9/540, zur globalen Minderausgabe, wie man haushaltstechnisch nennt, was besser Einsparungsauflage heißen sollte. Sie ist ein Notbehelf, dessen man sich immer dann bedient, wenn die veranschlagten Einnahmen nicht reichen, um die vorgesehenen Ausgaben auszugleichen.
Zugleich stellen globale Minderausgaben die überkommene Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung leider völlig auf den Kopf. Während traditionell das Parlament die Ausgabenwünsche der Regierung in ganz konkreten Einzelpunkten kürzt, bleibt es beim Vollzug der Einsparungsauflage allein der Regierung überlassen, darüber zu befinden, wo denn nun die von uns bewilligten Ausgaben beschnitten werden sollen. Das ist ohne Zweifel ein Stück Verzicht auf das Budgetrecht des Parlaments, und dem soll die in unserem Antrag geforderte Berichtspflicht wenigstens ansatzweise — wenn auch sicherlich nicht optimal — entgegenwirken.
Zugleich liegt darin ein Stück Kontrolle, ob die Sparauflage von der Regierung auch wirklich eingehalten wird. Diese Kontrolle ist, wie wir wissen, weil wir es leidvoll zur Kenntnis nehmen mußten, mehr als nötig. Die Kassen sind so leergefegt, daß sich auch mit der Krümelbürste in den Etatansätzen kaum noch Bodensatz zusammenkehren läßt.
Im Jahre 1980 hat der Herr Finanzminister die Minderausgaben von über 3 Milliarden DM nur zur Hälfte eingespart, und das, was von ihm erwirtschaftet worden ist, wurde zu drei Vierteln bei den Investitionen weggenommen. Der Minister ist der selbstgesetzten Sparauflage höchst unzureichend nachgekommen. Damit sich das nicht wiederholt, muß das Parlament die Kontrolle behalten, wofür hoffentlich ja auch die Kollegen von der SPD und der FDP sein werden.
Der zweite Antrag auf Drucksache 9/541 betrifft den Investitionsbegriff im Haushalt. 1978 steckte sich der Bundesfinanzminister wieder einmal das hohe Ziel, den Bundeshaushalt nun endlich umzustrukturieren und den Anteil der Investitionen auszubauen. Ergebnis der Bemühungen: Die Ausgaben für Investitionen stagnieren seit 1979, ihr Anteil am Gesamtaufkommen ist niedriger denn je.
In dieser Lage tat Herr Minister Matthöfer nun das, was die Bundesregierung immer macht, wenn sie nicht mehr so recht weiter weiß: Er bestellte ein Gutachten, von dem er sich versprach, daß es den Investitionsbegriff erweitern würde.
Die Gutachter taten ihm den Gefallen nicht so recht. Das solchermaßen erhoffte Wunder der Investitionsvermehrung fand nicht statt. Auf eine Kleine Anfrage hin mußte der Minister zugeben, daß er im Haushalt 1980, gemessen an den Kriterien des Gutachtens, 3,5 Milliarden DM als Investitionen ausgewiesen hatte, die überhaupt keine Investitionen waren.
Bei diesem Ergebnis liegt es nun auf der Hand, daß dem Gutachten das gleiche Schicksal droht wie all den anderen über 1000 Gutachten, die von der Regierung Jahr um Jahr erstellt werden: feierliche Übergabe — lesen — keine Konsequenzen — weglegen.
Diese Absicht des Ministers ist erkennbar. Um das zu verhindern, haben wir diesen Antrag vorgelegt, dessen Annahme ich Ihnen im Namen der CDU/ CSU-Fraktion sehr empfehle. — Vielen Dank.