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    Plenarprotokoll 9/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/461 vom 22. 05. 1981 — Angabe „Staatsangehörigkeit BRD" auf sogenannten Zählkarten der DDR MdlAnfr 7 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . .2079B, 2080A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2080 A Überprüfung der Bewertungsmaßstäbe für die Vergabe von Studienplätzen MdlAnfr 8 22.05.81 Drs 09/461 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . . 2080 B, C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2080C, D Berufsaussichten für Imformatiker MdlAnfr 9 22.05.81 Drs 09/461 Weinhofer SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW 2080 D Vor- und Nachteile eines Beitritts zum Seerechtskonventionsentwurf MdlAnfr 14 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .2081 B,D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2081 C Verwaltung der NSDAP-Mitliederkartei; Soziologische Aufschlüsselung der Kartei, insbesondere nach Berufen MdlAnfr 17, 18 22.05.81 Drs 09/461 Kolbow SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 2081D, 2082 A ZusFr Kolbow SPD 2081D, 2082A Kriterien für die Familienzusammenführung der Vietnamesen MdlAnfr 19 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2082 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2082 B Finanzielle Rücklage der Vesorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Beitragsleistungen des Bundes zur VBL MdlAnfr 28 22.05.81 Drs 09/461 Kirschner SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 2082D, 2083A ZusFr Kirschner SPD 2083 A Novellierung der Kreditwesensgesetzes unter dem Gesichtspunkt der Harmonisierung des europäischen Bankenrechts, insbesondere hinsichtlich des Hypothekenbankwesens MdlAnfr 23, 24 22.05.81 Drs 09/461 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Haehser BMF 2083 B, C, D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 2083B, D Bessere Unterscheidung der Geldstücke durch Einführung 6-, 8- oder 12eckiger Münzen MdlAnfr 25, 26 22.05.81 Drs 09/461 Funke FDP Antw PStSekr Haehser BMF 2084 A ZusFr Funke FDP 2084 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Verstoß der Reisebüros gegen die Luftverkehrstarife durch Verkauf verbilligter Flugscheine MdlAnfr 31, 32 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Mahne BMV . 2084 B, C, D, 2085A ZusFr Dr. Feldmann FDP 2084 B, C, D Bau der linksrheinischen Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau MdlAnfr 39 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 2085A,C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2085 B Behindertengerechte Ausrüstung sämtlicher Bundesbahnhöfe MdlAnfr 40 22.05.81 Drs 09/461 Jaunich SPD Antw PStSekr Mahne BMV 2085 C, D, 2086 A, B, C ZusFr Jaunich SPD 2085D, 2086A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . .2086A ZusFr Dr. Hirsch FDP 2086 C Reihenfolge der Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau bis 1990 MdlAnfr 41 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 2086D, 2087 A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 2086D, 2087A ZusFr Merker FDP 2087 B ZusFr Dr. Feldmann FDP 2087 C Lärmschutzgrenzwerte für Bundesstraßen MdlAnfr 42, 43 22.05.81 Drs 09/461 Merker FDP Antw PStSekr Mahne BMV . . 2087 C, D, 2088A ZusFr Merker FDP 2087D, 2088A Widerspruch zwischen der Entscheidung des Bundespostministers über die Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten durch Mehrarbeitsvergütung und dem Willen der Bundesregierung MdlAnfr 46 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . . . . 2088 B, C, D, 2089A, B, C, D, 2090 A,B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 2088C, D ZusFr Kirschner SPD 2088 D ZusFr Zeitler SPD 2089 A ZusFr Dreßler SPD 2089 B ZusFr Breuer CDU/CSU 2089 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2089 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 2089 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2090A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2090A ZusFr Catenhusen SPD 2090 B Förderung und Durchführung der Projekte im Rahmen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens MdlAnfr 57, 58 22.05.81 Drs 09/461 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 2090 D, 2091 A, B, C, D, 2092A ZusFr Stockleben SPD 2091 A, B, C ZusFr Auch SPD 2091 D ZusFr Fischer (Homburg) SPD 2091 D Ergebnisse des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens MdlAnfr 59, 60 22.05.81 Drs 09/461 Börnsen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 2092 A, B, C, D, 2093A, B, C, D, 2094 A ZusFr Börnsen SPD 2092 B, C, 2093 D ZusFr Stockleben SPD 2092 C ZusFr Auch SPD 2092 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 2093 A ZusFr Fischer (Homburg) SPD 2093 B ZusFr Catenhusen SPD 2093 B Erfahrungen mit der sogenannten Begleitforschung im Rahmen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens sowie Zahl der Projekte im öffentlichen Dienst und in kleinen und mittleren Unternehmen MdlAnfr 61, 62 22.05.81 Drs 09/461 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 2094 A, B, C, D, 2095A,B,C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . 2094 B, C, 2095 B ZusFr Stockleben SPD 2094 D ZusFr Catenhusen SPD 2095 C Bewährung der Mitarbeit von Gewerkschaften bei der Durchführung des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens sowie Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte 1980 und 1981 im Rahmen des Programms MdlAnfr 63, 64 22.05.81 Drs 09/461 Auch SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 2095D, 2096B,C ZusFr Auch SPD 2096A, C Nächste Sitzung 2096 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2097*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2097* B Anlage 3 Nutzbarmachung leerstehender Wohnhäuser in Bundesbesitz MdlAnfr 32, 33 03.04.81 Drs 09/305 Schröder (Hannover) SPD ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 2098* B auf ZusFr Schröder (Hannover) SPD Anlage 4 Aufstockung der „sandinistischen" Streitkräfte Nicaraguas von 50 000 auf 200 000 Mitglieder MdlAnfr 40, 41 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2098* D Anlage 5 Aufrüstung der nicaraguanischen Armee sowie Beeinträchtigungen der freien Entfaltung der pluralistischen Kräfte MdlAnfr 42, 43 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2098* D Anlage 6 Zustand der Pressefreiheit in Nicaragua sowie Rolle der 2 000 kubanischen Lehrer in diesem Land MdlAnfr 44, 45 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* B Anlage 7 Verstaatlichung der Massenkommunikationsmittel in Nicaragua sowie deren ausschließliche Nutzung durch die Staatspartei FSLN und Behandlung der Menschenrechte in diesem Land MdlAnfr 46, 47 08.05.81 Drs 09/407 Lamers CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* C Anlage 8 Bewertung des Guerillakrieges der FMLN in El Salvador MdlAnfr 49 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* D Anlage 9 Lizenzverteilung an die und Kontrolle der amerikanischen Sender Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr 106, 107 08.05.81 Drs 09/407 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2100*A Anlage 10 Preiswucher bei Zimmervermietungen MdlAnfr 1 22.05.81 Drs 09/461 Kolb CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 2100* B Anlage 11 Hilfe für in wirtschaftliche Not geratene junge Landwirte; künftige Entwicklung der Agrarstrukturpolitik MdlAnfr 2, 3 22.05.81 Drs 09/461 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2100* C Anlage 12 Abbau der Mehrarbeit bei der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 4 22.05.81 Drs 09/461 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2101*A Anlage 13 Gleichbehandlung der Offiziersanwärter bei der Einstellung als Berufssoldat MdlAnfr 5, 6 22.05.81 Drs 09/461 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2101*C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 14 Umgehung des Atomwaffensperrvertrags bei nuklearer Zusammenarbeit mit sogenannten Schwellenländern MdlAnfr 15, 16 22.05.81 Drs 09/461 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2101* D Anlage 15 Verbesserung des Stellenschlüssels beim Zollgrenzdienst MdlAnfr 22 22.05.81 Drs 09/461 Repnik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102*B Anlage 16 Jährliche Beitragsleistungen des Bundes zur VBL MdlAnfr 29 22.05.81 Drs 09/461 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102"C Anlage 17 Bruttokreditaufnahme im Bundeshaushalt 1981 zur Finanzierung von Tilgungen, Kreditbeschaffungskosten und Bundesausgaben MdlAnfr 30 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102* D Anlage 18 Erlaubnis zur Einschaltung des Warnblinklichts für den Fahrer eines nicht als Schulbus gekennzeichneten Linienbusses bei Beförderung von Schülern MdlAnfr 33 22.05.81 Drs 09/461 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2103*A Anlage 19 Stillegung der Eisenbahnstrecke NabburgSchoensee; Rechtfertigung der Tariferhöhung der Bundesbahn im Personenverkehr MdlAnfr 35, 36 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2103* B Anlage 20 Verbesserung der Fahrkartenausgabe der Bundesbahn im ländlichen Raum MdlAnfr 37 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2104*A Anlage 21 Einbau von Münzfernsprechern in Intercity-Zügen nach Schließung der Zugsekretariate MdlAnfr 38 22.05.81 Drs 09/461 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2104* B Anlage 22 Verkauf von Fernkopierern japanischer Herkunft durch die Bundespost MdlAnfr 44, 45 22.05.81 Drs 09/461 Neuhaus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2104*C Anlage 23 Beurteilung der Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten durch Mehrarbeitsvergütung aus arbeitsmarktpolitischer Sicht MdlAnfr 48 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2104* D Anlage 24 Aktivitäten der Bundespost im Hinblick auf die neue Medienpolitik; von der Bundespost aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zu ziehende Konsequenz MdlAnfr 49, 50 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2105*A Anlage 25 Verzicht der Bundespost auf die Herausgabe von Sonderbriefmarken zum 25jährigen Bestehen der Bundeswehr MdlAnfr 51 22.05.81 Drs 09/461 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2105*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 V Anlage 26 Gründe für die Verlegung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle aus München-Neuherberg nach Mitterteich MdlAnfr 65 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2105* D Anlage 27 Gespräche des amtierenden Berliner Senators Günter Gaus mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker sowie Gegenstand der Gespräche MdlAnfr 66, 67 22.05.81 Drs 09/461 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 2106*A Anlage 28 Äußerung des Bundeskanzlers über die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 68 22.05.81 Drs 09/461 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 2106* B Anlage 29 Finanzielle Unterstützung der Segelregatten der Travemünder und Kieler Woche MdlAnfr 69, 70 22.05.81 Drs 09/461 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2106*C Anlage 30 Ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Schutzräumen MdlAnfr 73 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107"A Anlage 31 Verwahrung von Plutonium in dem Lagerbunker der Firma ALKEM in Hanau-Wolfgang im Hinblick auf § 7 des Atomgesetzes MdlAnfr 74, 75 22.05.81 Drs 09/461 Reuter SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107*C Anlage 32 Verteilung der Bevölkerung um das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr 76 22.05.81 Drs 09/461 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107* D Anlage 33 Wegfall der im Atomgesetz verankerten Haftungshöchstgrenze für Betreiber kerntechnischer Anlagen; Angaben über Genehmigungshalden in Bundesländern beim Bau von Kernkraftwerken MdlAnfr 77, 78 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2108* B Anlage 34 Behandlung der Tarnorganisationen der rechtsextremistischen Partei MHP, wie der „Türk Föderation" in der Bundesrepublik Deutschland; Verweigerung von Fremdenpässen für Staatenlose MdlAnfr 84, 85 22.05.81 Drs 09/461 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2108* C Anlage 35 Anzahl der Bauartzulassungen für Geräte zum Be- und Entladen wassergefährdender Flüssigkeiten an Bundeswasserstraßen gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes MdlAnfr 86, 87 22.05.81 Drs 09/461 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2109* B Anlage 36 Absatzstagnation der ostbayerischen Granitindustrie MdlAnfr 88 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2109* C Anlage 37 Maßnahmen der EG gegen erhöhte japanische Autoexporte MdlAnfr 92 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2109* D VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 38 Einschätzung des Klagerechts ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die amerikanische Antirustgesetzgebung in den USA; Auswirkungen auf eine deutsche Klage gegen amerikanische Pharmahersteller MdlAnfr 93, 94 22.05.81 Drs 09/461 Heyenn SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2110*A Anlage 39 Deutsch-sowjetische Vereinbarungen über die Verweigerung von Krediten aus nichtökonomischen Gründen; Höhe der deutschen Inflationsrate bei Anwendung des amerikanischen Preisindex MdlAnfr 95, 96 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2110* C Anlage 40 Auswirkung französischer Sonderstromtarife für Atomstrom, insbesondere beim Kernkraftwerk Cattenom, auf die saarländische Industrie MdlAnfr 97 22.05.81 Drs 09/461 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2111*B Anlage 41 Maßnahmen gegen die Verwendung von Arzneimitteln zu Fütterungszwecken bei Schlachtvieh MdlAnfr 98 22.05.81 Drs 09/461 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2111*C Anlage 42 Auswirkung der Reform des § 218 StGB auf die Zahl der Abtreibungen MdlAnfr 99, 100, 22.05.81 Drs 09/461 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2112*A Anlage 43 Kontrolle aus Drittländern eingeführter Lebensmittel. Wettbewerbsnachteile deutscher Lebensmittelproduzenten durch heimische Gesetze und Vorschriften MdlAnfr 101, 102 22.05.81 Drs 09/461 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2112*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2079 39. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Dr. Dollinger 27. 5. Feinendegen 27. 5. Haar 27. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Holtz 27. 5. Korber 27. 5. Dr. Langner 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Liedtke 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Neuhaus 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Tietjen 27. 5. Dr. von Wartenberg 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 14. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Gemeinschaft - Drucksache 9/184 Nr. 15 - Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/ 80 über den Zollwert der Waren - Drucksache 9/37 Nr. 150 - Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Drucksache 9/37 Nr. 156 - Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die Einführung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand - Drucksache 9/60 Nr. 16 - Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Vereinfachung des Erlasses von Maßnahmen zur zeitweiligen Nichtanwendung von Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 9/37, Nr. 154 - Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates über Europäische Rechnungseinheiten/Anwendung in den Abkommen mit den Mittelmeerländern - Drucksache 9/37, Nr. 155 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/695/EWG zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr infolge des Beitritts Griechenlands - Drucksache 9/108, Nr. 31 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG und 78/1035/ EWG - Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr und bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerziellen Charakters: Drittländer Vorschlag einer Dritten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft - Drucksache 9/158, Nr. 18 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1544/69, 2780/78 und 3060/78 über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt oder in Kleinsendungen an Privatpersonen versandt werden - Drucksache 9/158, Nr. 19 - Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen unter Berücksichtigung der Änderung der internationalen Bestimmung des Begriffs „Zollwert" 2098* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Anwendung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses (EWG) (1) zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen unter Berücksichtigung der Änderung der Internationalen Bestimmung des Begriffs „Zollwert" ([1] = Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz) — Drucksache 9/158, Nr. 20 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 9/252, Nr. 37 — Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens über den griechischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 9/304, Nr. 12 — Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/305 Fragen 32 und 33, 30. Sitzung, Seite 1539, Anlage 11) 1. Von den im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Finanzen verwalteten ca. 50 000 Bundesmietwohnungen — Einfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern — stehen derzeit 667 Wohnungen leer. 369 dieser Wohnungen sind vorübergehend von den Mietern geräumt worden, weil sie ausgebessert oder modernisiert oder als „Ausweichwohnungen" genutzt werden sollen. 43 Wohnungen sind nach Kündigung noch nicht erneut vermietet. Die weitere Vermietung ist jedoch nicht problematisch. 77 Wohnungen sind freigemacht worden, weil sie — vornehmlich entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung — Verwaltungszwecken zugeführt oder veräußert werden sollen. Bei 17 Wohnungen, die erst vor kurzem von anderen Ressorts leer übernommen worden sind, steht die Entscheidung über ihre künftige Verwendung (Abgabe für andere Verwaltungszwecke, Veräußerung, Vermietung) bevor. 161 Wohnungen, davon 101 in Ballungsgebieten, stehen leer, weil sie aus verschiedenen Gründen schwer oder nicht vermietbar sind. Im Bereich des Bundesministers für Verkehr einschließlich der Deutschen Bundesbahn, des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Bundesbank und der Bundesanstalt für Arbeit stehen insgesamt 699 Wohnungen leer, davon gehören 334 zu den oben genannten ersten drei Fallgruppen. Bei den anderen handelt es sich im wesentlichen um Wohnungen in Gebäuden, die zum Zwecke des Abbruchs erworben wurden, oder um Wohnungen, die wegen ihrer abseitigen Lage nicht mehr vermietbar sind. Von Ermittlungen im Bereich der übrigen Ressorts ist abgesehen worden, weil sie keine nennenswerte Zahl von Wohnungen haben. 2. Die zuständigen Dienststellen des Bundesministers der Finanzen sind bemüht, mit allen geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, daß Wohnungen nicht Leerstehen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Modernisierung der Wohnungen gelegt. In einem seit 1971 laufenden Programm wurden bislang für ca. 310 Mio DM weit über die Hälfte der in Betracht kommenden Bundesmietwohnungen modernisiert. Nicht in allen Fällen aber kann durch bauliche Unterhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen vermieden werden, daß Bundesmietwohnungen nicht vermietet werden können. Die 101 in Ballungsgebieten leerstehenden Wohnungen befinden sich im wesentlichen in drei benachbarten Gebäuden im Bereich der Oberfinanzdirektion Koblenz (47 leerstehende Wohnungen) und in einem Gebäude im Bereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt (40 leerstehende Wohnungen). Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 40 und 41): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, daß die Streitkräfte in Nicaragua in dem Sinne parteilich sind, daß sie das Wort „sandinistisch" im Namen führen („ejercito popular sandinista"), welches kraft Gesetzes für den FSLN reserviert ist, und wie bewertet die Bundesregierung die Existenz einer solchen Parteiarmee? Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, daß die Miliz Nicaraguas, die unter dem Kommando Eden Pastoras steht, von derzeit mindestens 50 000 auf künftig 200 000 Mitglieder aufgestockt werden soll, und gibt es nach Ansicht der Bundesregierung außen- oder innenpolitische Gründe für eine solche Maßnahme? Zu Frage 40: Die ist eine rein nicaraguanische Angelegenheit. Zu Frage 41: Ich beziehe mich auf die Antwort auf Frage 37 der Frau Kollegin Hoffmann (Soltau). Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 42 und 43): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2099* Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Ausrüstung der nicaraguanischen Armee mit mittelschwerer Artillerie, Mörsern und Raketenwerfern, und weiß sie, welche dieser Waffen aus der DDR bezogen worden sind? Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse am und unmittelbar nach dem 14. März 1981 in Nicaragua, als in Militärfahrzeugen herangefahrene und von sandinistischen Juntamitgliedern kommandierte Horden von Randalierern gegen den demokratischen Sektor und insbesondere gegen die sozialdemokratische Partei Robelos vorgingen, Parteilokale zerstörten, Mitarbeiter verletzten, Wohnungen von Parteiführern in Brand steckten und die freie Entfaltung pluralistischer Kräfte schwer beeinträchtigten? Zu Frage 42: Einzelheiten über Waffen aus der DDR liegen nicht vor. Nicaragua hat vor einiger Zeit die Bundesregierung um Lieferung von Handfeuerwaffen und Patrouillenbooten gebeten. Wir sehen uns nicht imstande, solche zu liefern. Zu Frage 43: Die Bundesregierung ist über die von Ihnen geschilderten Ereignisse unterrichtet. Die Verhinderung der angemeldeten Kundgebung der Oppositionspartei des früheren Junta-Mitglieds Robelo in Nandaime bestärkt die Bundesregierung in ihren Besorgnissen über die Einschränkung der Meinungsvielfalt und der Freiheit politischer Betätigung in Nicaragua. Sie stimmt mit Ihnen überein, daß derartige Aktionen der von der Regierung zugesagten demokratischen Entwicklung nicht förderlich sind. Die Bundesregierung macht jedoch auch darauf aufmerksam, daß der Prozeß der Verwirklichung demokratischer Freiheiten in einem Lande wie Nicaragua, das viele Jahrzehnte unter der Diktatur gelebt hat, besonderen Schwierigkeiten begegnet. Die Bundesregierung und die deutschen politischen Stiftungen bemühen sich im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die demokratischen Kräfte zu unterstützen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Pressefreiheit in Nicaragua angesichts der Dekrete Nr. 511 und 512 vom 10. September 1980 und vom 19. März 1981, die eine Vorzensur und gravierende Einschränkungen der Pressefreiheit für alle nach Ansicht der Regierung für sie nachteilige Vorgänge beinhalten? Teilt die Bundesregierung die verbreitete Sorge, wie sie jetzt auch vom Bischof von Managua, Miguel Obando y Bravo, geäußert worden ist, daß die 2 000 kubanischen Lehrer in Nicaragua nicht nur eine positive Alphabetisierungskampagne durchführen, sondern gleichzeitig auch die kommunistische Ideologie verbreiten und so die demokratische Entwicklung Nicaraguas gefährden? Zu Frage 44: Die von Ihnen genannten Dekrete bedeuten nach Ansicht der Bundesregierung eine gravierende Einschränkung der Pressefreiheit, die auch nicht durch eine schwierige innen- und außenpolitische Lage zu rechtfertigen ist. Allerdings muß festgestellt werden, daß die praktischen Auswirkungen dieser Anordnungen bisher relativ begrenzt geblieben sind. Sie hindern privateigene Medien wie „La Prensa" nicht daran, wesentliche Themen äußerst kritisch zu be- handeln. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der Presse- und Meinungsfreiheit aufmerksam. Sie hat darüber auch mit Außenminister d'Escoto bei einem Besuch im März dieses Jahres gesprochen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die in Nicaragua tätigen kubanischen Lehrer im Zuge der inzwischen abgeschlossenen AlphabetisierungsKampagne auch Meinungsbildung im kubanischen Sinne betrieben haben. Hätte der Westen die entsprechenden Mittel rechtzeitig zur Verfügung stellen können, wäre dies wahrscheinlich nicht in solchem Ausmaß der Fall gewesen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Lamers (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die früher der Familie Somoza gehörenden Massenkommunikationsmittel wie Fernsehen, Radio und die Zeitung „Novedades" (heute „Barricada") verstaatlicht worden sind und der Staatspartei FSLN zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, und wie bewertet sie eine solche Entwicklung? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es auch im heutigen Nicaragua zu ergeblichen Verletzungen von Menschenrechten kommt? Zu Frage 46: Es ist richtig, daß die der Familie Somoza und deren politischen Anhängern gehörenden Massenmedien enteignet wurden und heute im Dienste der sandinistischen Politik stehen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die FSLN dadurch auf allen Mediengebieten bereits eine Monopolstellung hat. Von einer vollkommen einseitigen Unterrichtung der Bevölkerung kann jedenfalls derzeit nicht gesprochen werden. Zu Frage 47: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß es in Nicaragua heute systematisch und mit Duldung der Regierung zu erheblichen Verletzungen der Menschenrechte kommt. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 49): In welcher Weise hat der Bundesminister des Auswärtigen den Schnellbrief des Bundesinnenministers vom 4. März 1981 beantwortet, in dem er das Auswärtige Amt auf Ersuchen des Berliner Senats um Stellungnahme bittet, ob der Guerillakrieg der FMLN in El Salvador als Angriffskrieg im Sinne des Artikels 26 Abs. 1 des Grundgesetzes anzusehen sei, bzw. ob die Verwendung des Ertrags von Sammlungen für Waffen für El Salvador geeignet sei, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören? 2100* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Zu dem internen Schriftverkehr zweier Ressorts der Bundesregierung möchte ich direkt nicht Stellung nehmen. Die Lage in El Salvador ist mit Schwarzweiß-Malerei nicht zu beschreiben. Die Bundesregierung ist gegen die Anwendung von Gewalt bei der Verwirklichung der notwendigen Reformen in El Salvador. Eine Bezugnahme auf Art. 26 I GG ergibt in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Im übrigen sind für Angelegenheiten, die das Sammlungsrecht betreffen, primär die Innenminister der Länder zuständig. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 106 und 107): Wann und auf welcher verfassungsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Grundlage hat die Bundesregierung den auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland von den USA betriebenen und finanzierten Sendern Radio Free Europe und Radio Liberty Sendelizenzen auf unbestimmte Zeit gewährt, und wie vereinbart sich diese Lizenzerteilung mit der Auskunft des Bundesinnenministers (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike [Oberhausen] vom 2. April 1981), wonach die geltenden Rundfunkgesetze die Zulassung anderer als die bestehenden Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts nicht vorsehen? Wie vereinbart die Bundesregierung den Verzicht auf eine Kontrolle der amerikanischen Sender auf deutschem Boden mit dem Souveränitätsanspruch der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Tatsache, daß als Ausnahme von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rundfunkrecht nach Artikel 60 Abs. 5a des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen den NATO-Truppen nur gestattet ist, Rundfunksender für die Truppe und das zivile Gefolge zu betreiben? Die fernmelderechtliche Genehmigung für den Betrieb der Sender wurde 1955 erteilt und im Jahre 1978 den geänderten Umständen, d. h. der Fusion der Sender und ihrer Unterstellung unter die Kontrolle der amerikanischen Regierung angepaßt. Die Antwort auf die Frage des Abgeordneten Meinike betraf Sender, die in das Bundesgebiet ausstrahlen. Was die „Kontrolle" der Sender angeht, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Vorstellungen zunächst präzisieren könnten, damit ich die Frage richtig verstehen und beantworten kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 1): Besteht nach geltendem Recht die Möglichkeit, die Vermietung eines einfach möblierten Raumes mit drei Betten für 367,50 DM im Monat als Wucher zu verfolgen, und wenn nein, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, hier gesetzgeberisch Abhilfe zu schaffen? Ob die Strafvorschrift des § 302 a StGB oder die Bußgeldvorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz auf den von Ihnen geschilderten Fall angewendet werden könnte, läßt sich nur bei weiterer Konkretisierung feststellen. § 302 a StGB setzt die Ausbeutung eine im Gesetz näher umschriebene Unterlegenheit — eine Zwangslage, Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche — des Bewucherten und ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Letzteres wird in der Regel bei einer Überschreitung der ortsüblichen bzw. angemessenen Miete um 50 Prozent angenommen. Demgegenüber ist § 5 WiStG schon anwendbar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen unangemessen hohe Entgelte gefordert werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Täter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen dazu ausnutzt, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete nicht unwesentlich übersteigt. Die Rechtsprechung hat Mietpreisüberschreitungen von 20 bis 30 % für die Anwendbarkeit des § 5 WiStG ausreichen lassen. Angesichts der Möglichkeit in Fällen, in denen § 302 a StGB nicht für anwendbar gehalten wird, unter Umständen auf § 5 WiStG zurückzugreifen, sehe ich zur Zeit kein Bedürfnis für eine Erweiterung des § 302 a StGB. Der federführende Ausschuß hat 1976 die Frage einer Erweiterung ausführlich beraten und eine solche — auch mit Zustimmung der Opposition — ausdrücklich abgelehnt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 2 und 3): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den jungen, tüchtigen und fortschrittlichen Landwirten, die Zukunftsinvestitionen auch mit öffentlichen Mitteln durchgeführt haben und nun durch das schlechte Preiskostenverhältnis und die Hochzinspolitik in große wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen? Welche Zukunftserwartungen hat die Bundesregierung in bezug auf die Agrarstrukturpolitik, das heißt, wieviel Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe werden wir nach Meinung der Bundesregierung in zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland haben, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Strukturpolitik zu finanzieren? Zu Frage 2: Die Bundesregierung stellt fest, daß es keine speziellen Auswirkungen der Preis-Kosten-Verhältnisse sowie des gegenwärtig hohen Zinsniveaus für junge, tüchtige und fortschrittliche Landwirte gibt. Vom Zinsniveau sind alle Landwirte wie auch die übrigen Wirtschaftsbereiche gleichermaßen betroffen. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß landwirtschaftliche Unternehmer ihre Investitionen, auch wenn sie mit öffentlichen Mitteln durchgeführt worden sind, in voller Eigenverantwortung als freie Unternehmer getätigt haben und weiterhin tätigen werden. Der Staat kann den Unternehmern diese Verantwortung nicht abnehmen. Er bietet Hilfen zur Selbsthilfe an. Sie zielen auf die innerbetriebliche Rationalisierung und die Kostensenkung ab. Da die Energiekosten eine besondere Rolle spielen, hat die Bundesregierung diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit durch Hilfen geschenkt, an denen die Landwirtschaft beteiligt ist. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2101* Zu Frage 3: Die Bundesregierung kann keine exakten Zahlenangaben über die Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe in 10 Jahren machen. Derartige Zahlen werden in der öffentlichen Diskussion zu leicht als Zielvorstellungen angesehen. Die Bundesregierung lehnt eine solche Planung ab. Im Rahmen des Strukturwandels wird sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe weiter vermindern — oftmals auch als Folge des Generationswechsels. Dieser Strukturwandel wird vor allem von den außerlandwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflußt. Die Finanzierung der Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland geschieht vor allem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", aus Landesmitteln und durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Die Höhe der bereitgestellten Mittel hängt insbesondere davon ab, was die jeweiligen zuständigen Parlamente beschließen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 4): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Bundesanstalt für Arbeit zu veranlassen, durch Abbau der Mehrarbeit mit den damit eingesparten Mitteln die Anzahl der Zusatzkräfte zu vergrößern? In der Bundesanstalt für Arbeit sind gegenwärtig rd. 57 500 Mitarbeiter tätig. Der Haushalt der Bundesanstalt weist — nach kontinuierlicher Aufstokkung in den letzten Jahren — für das Jahr 1981 insgesamt 46 670 Planstellen für Dauerkräfte aus. Hinzu kommen Aufgabenermächtigungen für 1 385 Zusatzkräfte. Daneben werden Aushilfskräfte zu Lasten der Mittel für offene Planstellen beschäftigt. Trotz der aktuellen finanzpolitischen Schwierigkeiten wurden für das Jahr 1981 die Zahl der Planstellen um 372 vermehrt und Ermächtigungen für 200 weitere Zusatzkräfte geschaffen. Die Arbeitsverwaltung hat damit den höchsten Stand an Planstellen in ihrer Geschichte erreicht. Zugleich wird deutlich, welch hohen Stellenwert die Bundesregierung dem Ziel beimißt, der Arbeitsverwaltung eine wirkungsvolle Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Für die Vergütung von Mehrarbeitsstunden sind im Haushaltsplan für 1981 insgesamt 3,8 Millionen DM eingesetzt. Umgerechnet nach den durchschnittlichen Kosten für eine Zusatzkraft könnten aus diesem Titelansatz rd. 91 Zusatzkräfte beschäftigt werden. Ein Einsatz von 91 weiteren Zusatzkräften könnte jedoch die Anordnung von Mehrarbeit nicht überflüssig machen. Zum Beispiel ist die Anordnung von Mehrarbeit dann notwendig, wenn infolge Massenentlassung oder Schließung eines Betriebes im Bereich eines Arbeitsamtes die Zahl der Antragsteller für Arbeitslosengeld innerhalb kurzer Zeit hochschnellt. Für die dann anfallenden Arbeiten ist der Einsatz ausgebildeten Personals erforderlich; Zusatzkräfte können in aller Regel diese Verwaltungsarbeit nicht leisten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/ 461 Fragen 5 und 6): Trifft es zu, daß Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, die die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, in bezug auf die Zusage der späteren Einstellung als Berufssoldaten unterschiedlich behandelt werden? Wenn ja, ist in absehbarer Zeit eine Änderung der bestehenden Bestimmung im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Offizieranwärter mit Studium beabsichtigt? Im Rahmen des jährlichen Offizier-Ergänzungsbedarfs erhalten knapp ein Viertel der Offizieranwärter bei Einstellung in die Bundeswehr aufgrund eines besonders guten Ergebnisses der Prüfung bei der Offizierbewerberprüfzentrale die Zusage, nach erfolgreichem Abschluß der Offizierausbildung und des Studiums an der Hochschule der Bundeswehr in das Dienstverhältnis eines Berufsoffiziers übernommen zu werden. Erfolgreich heißt, daß die einzelnen Ausbildungsabschnitte bestanden sein müssen. Die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten erfolgt dann frühestens mit der Beförderung zum Oberleutnant. Bis zum Inkrafttreten des 13. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes am 1. Juni 1980 wurde für Bewerber, die bei der Einstellung die Zusage der späteren Einstellung als Berufssoldaten anstrebten, der Bildungsstand der allgemeinen Hochschulreife gefordert. Diese Forderung richtete sich nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes wurde diese Bestimmung neu gefaßt. Für die Laufbahn der Offiziere wird danach „eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" gefordert. Damit können auch Bewerber mit dem Bildungsstand der Fachhochschulreife eine Berufsoffizierzusage bei der Einstellung erhalten. Die Soldatenlaufbahnverordnung und die ergänzenden Bestimmungen für die Einstellung werden entsprechend geändert. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 15 und 16): Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß der Atomwaffensperrvertrag die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern, daß es aber Schwellenländer (wie z. B. Argentinien, Brasilien, Israel, Pakistan, Südafrika) zu gelingen scheint, mit Hilfe von deutscher Technik und deutschem Know-how z. B. in Anreicherungsanlagen für Bomben taugliches Uran zu erzeugen? 2102* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Gibt es Möglichkeiten, auch mit anderen Ländern wie mit Argentinien und Brasilien analog zum Nichtverbreitungsvertrag bilaterale Verträge abzuschließen und auch die Weitergabe von exportiertem technischen Gerät über Zwischenländer zu verhindern, damit sichergestellt ist, daß nicht exportierte technische Komponenten im Ausland zweckfremd verwendet oder zusammengesetzt werden und damit gesetzliche Vorschriften umgangen werden? Die Bundesrepublik Deutschland ist Partei des Nichtverbreitungsvertrages und hält sich strikt an diesen Vertrag. Die Bundesregierung hat Abkommen mit Brasilien und Argentinien über die Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Nichtverbreitung abgeschlossen. Beide Abkommen stellen die ausschließlich friedliche Verwendung der von deutschen Firmen an diese Länder gelieferten nuklearen Materialien, Ausrüstungsgegenstände und Technologien sicher. Mit Israel, Pakistan und Südafrika besteht keine Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Nichtverbreitung. Die Zugehörigkeit zum Nichtverbreitungsvertrag steht nicht in Widerspruch zu einer Kooperation mit Ländern, die diesen Vertrag nicht ratifiziert haben. Die Frage der Weitergabe von gelieferten nuklearen Materialien, Ausrüstungsgegenständen und Technologien ist in den Londoner Richtlinien geregelt. Hinsichtlich der Weitergabe dieser Gegenstände hält sich die Bundesregierung an die Londoner Richtlinien. Das heißt, das Empfängerland muß zusichern, daß es diese Materialien, Gegenstände und Informationen nur dann weitergibt, wenn das zweite Empfängerland dieselben Zusicherungen abgegeben hat, wie sie das Lieferland für die ursprüngliche Weitergabe verlangt hatte. An das in den Londoner Richtlinien festgelegte Verfahren hält sich die Bundesregierung bei allen Nuklearexporten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Repnik (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 22): Will die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Stellenschlüssels beim Zollgrenzdienst ergreifen, um den unterschiedlichen Stellenschlüssel zwischen Zoll und Bundesgrenzschutz anzugleichen, da sowohl Zollgrenzdienst, als auch Bundesgrenzschutz etwa gleiche Aufgaben erfüllen und eine Besserstellung des Bundesgrenzschutzes gegenüber dem Zollgrenzdienst auch vom Berufsrisiko nicht gerechtfertigt erscheint? Es trifft zu, daß der Bundesgrenzschutz einen günstigeren Stellenschlüssel als die Zollverwaltung hat. Dies beruht auf der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages, den Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes dienstrechtlich den Polizeien der Länder anzugleichen. Die Polizei hat gegenüber anderen Verwaltungen eine günstigere Planstellenausstattung. Die entsprechenden Regelungen im Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes sind polizeieigentümlich und daher nicht auf andere Bereiche übertragbar. Soweit Zollbeamte grenzpolizeilich tätig sind, üben sie diese Funktion unter der Fachaufsicht des Bundesgrenzschutzes aus Wirtschaftlichkeitsgründen neben ihren eigentlichen Obliegenheiten nach dem Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht aus. Ihre Aufgabenstellung unterscheidet sich insoweit von der der Grenzschutzbeamten. Der Grenzzoldienst ist Teil der Bundesfinanzverwaltung; eine Verbesserung seines Stellenschlüssels läßt sich ohne Auswirkungen auf andere Verwaltungen nicht erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 29): Wie hoch ist die derzeitige jährliche finanzielle Belastung des Bundes mit Beiträgen zur VBL? Zunächst der Hinweis, daß nach der am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen Änderung des Finanzierungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die pflichtversicherten Arbeitnehmer keine Beiträge, sondern nur noch Umlagen von den an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder beteiligten Arbeitgebern entrichtet werden. Das am 31. Dezember 1977 vorhanden gewesene Deckungsvermögen, aus dem die beitragsbezogenen Ansprüche und Anwortschaften finanziert werden, ist für den genannten Personenkreis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden. Der Bund, der nur ein Beteiligter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder unter rd. 4 760 anderen beteiligten Arbeitgebern ist, hat für das Jahr 1980 Umlagen im Gesamtbetrag von rd. 255,8 Millionen DM gezahlt, dies sind 15% des Gesamteingangs der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder an Umlagen. Anlage 17 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 30): Mit welcher Bruttokreditaufnahme werden nach dem neuesten Stand im Bundeshaushalt 1981 voraussichtlich welche Tilgungen, Kreditbeschaffungskosten (Zinsen u. ä.) und Bundesausgaben finanziert, nachdem sich im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung die entsprechenden Zahlen auf 61,4 Milliarden DM (Bruttokreditaufnahme), 34 Milliarden DM (Tilgung), 16,9 Milliarden DM (Kreditbeschaffungskosten) und 10,5 Milliarden DM (Ausgaben) beliefen? Der Haushaltsausschuß hat seine Beratungen über den Haushalt 1981 abgeschlossen. Danach, die Zahlen sind auch der Opposition bekannt, beträgt die Bruttokreditaufnahme 75,4 Mrd. DM. Für Tilgungen sind 41,6 Mrd. DM und für Zinsen einschließlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2103* Kreditbeschaffungskosten 17,3 Mrd. DM veranschlagt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 33): Ist es auch dem Führer eines nicht als Schulbus gekennzeichneten Linienbusses, der überwiegend Schulkinder befördert, erlaubt, entgegen § 16 Abs. 2 StVO wie der Führer eines Schulbusses das Warnblinklicht einzuschalten, ohne sich einer Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 16 StVO) schuldig zu machen, und wenn nein, kann eine entsprechende Änderung der StVO in Erwägung gezogen werden? Der Fahrer eines Linienomnibusses darf, auch wenn der Schulkinder befördert, beim Ein- und Aussteigen der Schulkinder nicht das Warnblinklicht einschalten. Dies ist den ausschließlich im Schulbusverkehr eingesetzten Fahrzeugen vorbehalten, die mit dem Schulbus-Schild besonders gekennzeichnet sind. Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung wird nicht in Erwägung gezogen. Das Einschalten des Warnblinklichts wäre für sich allein nicht wirkungsvoll. Auch das Einschalten des Warnblinklichts bei Schulbussen bekommt seinen Schutzcharakter erst mit der daran geknüpften Verhaltensvorschrift für andere Fahrzeugführer (§ 20 Abs. 1 a StVO). Sie erlegt diesen beim Vorbeifahren an einem gekennzeichneten Schulbus, der hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat, ein Höchstmaß an Sorgfalt auf. Auch insoweit müßten die Linienbusse den Schulbussen gleichgestellt werden, um gleiche Wirkung erzielen zu können. Dagegen bestehen Bedenken. Die Schulbusse sollen u. a. durch besondere Kennzeichnung bewußt aus dem übrigen Verkehr hervorgehoben werden und eine Sonderstellung einnehmen. Diese ginge verloren, wollte man hinsichtlich der Linienbusse, wenn auch nur in besonderen Fällen, eine gleiche Regelung einführen. Mit den zuständigen obersten Landesbehörden besteht daher Übereinstimmung, daß es bei der differenzierten Behandlung der Schulbusse einerseits und der Linienbusse andererseits bleiben sollte. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß auch an geltenden Linienbussen keineswegs rücksichtslos vorbeigefahren werden darf. § 20 Abs. 1 StVO enthält dazu eine ausdrückliche Regelung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 35 und 36): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn jetzt erneut Überlegungen anstellt, die Eisenbahnstrecke Nabburg-Schönsee stillzulegen, und wird gegebenenfalls die Bundesregierung hier den raum- und strukturpolitischen Bedürfnissen dieses grenznahen und revierfernen Raums im Zonenrand ein höheres Gewicht als anderen Gesichtspunkten beimessen? Hält die Bundesregierung die zweite Tariferhöhung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr innerhalb eines halben Jahrs für sozial gerechtfertigt und verkehrs- und energiepolitisch für zweckmäßig? Zu Frage 35: Nach Angabe der Deutschen Bundesbahn stehen bis 1985 rd. 22 Mio DM Investitionen in bauliche Anlagen der Strecke Nabburg-Schönsee an. Um eine Entscheidung über den Fortbestand der Strecke, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Deutschen Bundesbahn unwirtschaftlich ist, zu erreichen, beabsichtigt sie, das Verfahren gem. Bundesbahngesetz durchzuführen. Um der besonderen Situation im Zonenrandgebiet Rechnung zu tragen, hat sich die Bundesregierung grundsätzlich die Entscheidung für in diesem Gebiet liegende Strecken vorbehalten. Zu Frage 36: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die Tariferhöhung im Personenverkehr zum 1. Juli 1981 im Rahmen seiner Ermächtigung und im Hinblick auf seine unternehmerische Verantwortung beschlossen. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn sowie der Tarif- und Verkehrsausschuß wurden von diesem Beschluß unterrichtet. Die Tarifanhebung ist unumgänglich, da die eigenwirtschaftliche Unterdeckung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr in 1981 voraussichtlich rd. 5,1 Mrd DM beträgt. Trotz Ausgleichsleistungen des Bundes in Höhe von 3,2 Mrd DM verbleibt damit der Deutschen Bundesbahn allein im Personenverkehr immer noch ein Fehlbetrag von vsl. 1,9 Mrd DM. Angesichts der Haushaltslage sind weitergehende Zuschußleistungen des Bundes, die 1981 insgesamt rd. 13,3 Mrd DM betragen werden, nicht möglich. Die Erhöhung der Tarife trägt dazu bei, den für 1981 erwarteten Gesamtbilanzverlust von 4,8 Mrd DM nicht noch weiter steigen zu lassen und das erwartete Ausmaß der Fremdverschuldung auf 33,9 Mrd DM in 1981 zu begrenzen. Die letzte Tariferhöhung vom Januar 1981 hat bisher zu keinen Verkehrsabwanderungen geführt. So betrugen im 1. Quartal 1981 die Steigerung der Verkehrsleistungen in Personenkilometer 1,3 % und die Steigerung der Erlöse 7,5%. Ein Verzicht auf die Tariferhöhung würde einen entsprechenden Anspruch der Deutschen Bundesbahn gegen den Bund auf Ausgleich der entstehenden Mindererträge auslösen. Damit würde letztlich der Steuerzahler zusätzlich getroffen, denn bereits heute beträgt bei der gegebenen Zuschußleistung des Bundes die Belastung pro Kopf unserer Bevölkerung rd. 220 DM/Jahr. 2104* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 37): Wie gedenkt die Deutsche Bundesbahn, die kundenvertreibende Handhabung der Fahrkartenausgabe an Schüler und Pendler im ländlichen Raum nach Einstellung des Schalterbetriebs auf kleineren Bahnhöfen zu verbessern, durch die diese Bundesbahnkunden in der Regel zusätzliche Bahnfahrten auf sich nehmen müssen, um Monatskarten zu erwerben? Die Deutsche Bundesbahn versucht in allen Fällen, bei denen eine Besetzung der Fahrkartenausgabe mit DB-Personal aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist, ihren Kunden Ersatzlösungen anzubieten. Bezüglich der Zeitkarten des Schüler- und Berufsverkehrs sind das a) Verkauf über ein örtliches Reisebüro oder — dort, wo kein Reisebüro verhanden ist — b) Einrichtung einer freien Agentur, c) Verkauf durch örtliche Poststellen, d) Verkauf durch das Zugbegleitpersonal. Diese Lösungen werden jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten geprüft. Den Schülern und Berufspendlern ist es außerdem möglich, den Fahrausweis bei der Fahrkartenausgabe ihres Zielbahnhofes zu lösen. Zusätzliche Bahnfahrten sind daher bisher nicht bekannt geworden. Für den Kauf von Einzelfahrausweisen des Nahverkehrs und häufig gefragte Verbindungen über 50 km hinaus stehen in zunehmendem Umfang Fahrausweisautomaten zur Verfügung. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, alle Haltepunkte des Personenverkehrs mit solchen Automaten auszurüsten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 38): Wie lange will die Bundesregierung die Verschlechterung des BahnService andauern lassen, die darin liegt, daß die meisten der früheren Zugsekretariate mit Telefon im Intercity-Dienst geschlossen, aber die geplanten Münzfernsprecher noch nicht eingeführt sind? Die Verpflichtung der Deutschen Bundesbahn zum wirtschaftlichen Handeln führte zu der Entscheidung, die „Zugsekretariate" aufzugeben. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt nach dem erfolgreich durchgeführten Versuch, ab 1982 in den TEE- und IC-Zügen Münz-Zugtelefone einzuführen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Neuhaus (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 461 Fragen 44 und 45): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost im Endgerätevertrieb Fernkopierer japanischer Herstellung anbietet? Wenn dies zutrifft, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgebend, und spielte hierbei u. U. eine mittelbare Beteiligung der öffentlichen Hand an dem in diesem Fall als Importeur/Händler tätigen Unternehmen eine Rolle? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost Fernkopierer japanischen Ursprungs als Endgeräte im Telefaxdienst anbietet. Die Geräte werden von einem deutschen Importeur aus Japan bezogen, hier auf die von der Deutschen Bundespost geforderten Leistungsmerkmale umgebaut und an die Deutsche Bundespost geliefert. Die Auswahl des Gerätes erfolgte im Rahmen eines Wettbewerbs, allein nach technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daß die öffentliche Hand an dem Unternehmen, das den Zuschlag erhielt, mittelbar beteiligt ist, hat bei der Vergabeentscheidung keine Rolle gespielt. Ein solches Vorgehen hätten auch die geltenden Vergabebestimmungen nicht zugelassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 48): Wie bewertet die Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch die Beschäftigungspolitik der Deutschen Bundespost, rund vier Millionen Überstunden durch das vorhandene Personal leisten zu lassen, den zusätzlichen Stundenlohn in bestimmten Monaten des Jahrs dem Gehalt zuzuschlagen und der Steuerprogression auszusetzen? Etwa 3/4 der Überzeitarbeit bei der Deutschen Bundespost ergibt sich aus persönlichen arbeitszeitrechtlichen/tarifvertraglichen Ansprüchen sowie unvorhersehbaren betrieblichen bzw. personellen Erfordernissen, ohne daß das Arbeitsvolumen erhöht wird. Der Rest ist auf eine Steigerung des Arbeitsanfalls oder auf einen örtlich bedingten Personalmangel zurückzuführen. Der zusätzliche Arbeitsanfall läßt sich aber nicht durch zusätzliche Kräfte abfangen, weil die Arbeitsspitzen durch spezielle betriebliche und personelle Bedingungen unvorhersehbar sind und nur sporadisch auftreten. Die Abgeltung der Überzeitarbeit erfolgt für die Arbeitnehmer nach den geltenden Tarifverträgen. Für die Beamten wird unter bestimmten Voraussetzungen Mehrarbeitsvergütung gezahlt, sofern keine Freizeit gewährt wird. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2105* Der jeweilige Betrag ist nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften als sonstiger Bezug im Monat des Zufließens zu behandeln. Dabei werden die nach § 39 b Abs. 3 EStG vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen wirksam. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 49 und 50): Welche Aktivitäten gedenkt die Deutsche Bundespost in den nächsten Jahren in finanzieller, technischer und rechtlicher Hinsicht zu entfalten, um den sich abzeichnenden Anforderungen der neuen Medienpolitik Rechnung tragen zu können? Welche Konsequenz gedenkt die Deutsche Bundespost aus dem unlängst vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission zu ziehen? Zu Frage 49: Die politischen Entscheidungen über die Eingliederung der neuen Medien in das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland können nur auf der Grundlage einheitlicher Konzeptionen getroffen werden, die gemeinsam von Bund und Ländern zu entwickeln sind. Dabei sind die gegenseitigen Gesetzgebungskompetenzen zu beachten. Weder der Bund noch die Länder haben ihre Vorstellungen über die neuen Medien abschließend formuliert, so daß eine Abstimmung gleichfalls noch nicht erfolgen konnte. Da konkrete Anforderungen der neuen Medienpolitik also noch nicht definiert sind, lassen sich Aktivitäten nur im Vorfeld erörtern. Die Deutsche Bundespost wird auf jeden Fall das Fernmeldenetz insbesondere für Individualkommunikation im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zügig weiter ausbauen und — sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind — auf der Grundlage eines langfristigen Investitions- und Finanzierungsplans mit dem Aufbau eines integrierten Breitbandglasfaserfernmeldenetzes beginnen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse der Bundesregierung vom 8. April 1981. Zu Frage 50: Die Feststellungen und Vorschläge der Monopolkommission in ihrem im Februar dieses Jahres vorgelegten Sondergutachten „Die Rolle der Deutschen Bundespost im Fernmeldewesen" betreffen im wesentlichen die vier Bereiche der Netzträgerschaft, Beteiligung der Deutschen Bundespost am Endgerätemarkt, Gestaltung der Zulassungsbedingungen und Nachfrageverhalten der Deutschen Bundespost. Die Bundesregierung hat in den Sitzungen vom 18. Februar und 13. Mai 1981 im Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages zu dem Sondergutachten der Monopolkommission Stellung genommen. Sie hat deutlich gemacht, daß Änderungen der für die Deutsche Bundespost maßgeblichen Gesetze nicht erforderlich sind. Hinsichtlich der Netzträgerschaft, der Zulassungsfunktion und des Nachfrageverhaltens der Deutschen Bundespost hat das Sondergutachten der Monopolkommission die Fernmeldepolitik der Bundesregierung weitgehend bestätigt. Bezüglich der Endgerätemärkte hat die Deutsche Bundespost bereits grundsätzlich klargestellt, daß ihre Beteiligung in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend eingerichtet wird. Dabei sieht die Deutsche Bundespost in ihrer Beteiligung keinesfalls eine Beeinträchtigung der freien Entwicklung dieser Märkte. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 51): Welche Gründe haben die Deutsche Bundespost dazu bewogen, darauf zu verzichten, aus Anlaß des 25jährigen Bestehens der Deutschen Bundeswehr Sonderbriefmarken herauszugeben? Zu Frage 51: Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost, der bei der Ausgabe von Sonderpostwertzeichen mitwirkt, hatte in seiner Sitzung am 18. Januar 1979 im Themenbereich „Verteidigung und Bündnis" über die Vorschläge auf Herausgabe von Marken anläßlich des 25jährigen Bestehens der Bundeswehr und anläßlich der 25jährigen Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO zu entscheiden. Das Gremium gab mit Stimmenmehrheit dem Thema „25 Jahre Bundesrepublik Deutschland in der NATO" den Vorzug. Dieser Empfehlung hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zugestimmt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 65): Warum will die überwiegend bundeseigene Gesellschaft für Strahlenforschung in Neuherberg-München, im Gegensatz zu den Erfahrungen in anderen Ländern (z. B. wo die landesweit gesammelten Abfälle im Kernforschungszentrum Karlsruhe zusammengefaßt werden), die Landessammelstelle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Neuherberg nach Mitterteich verlegen, obwohl dem Vernehmen nach ausreichend Gelände des Bundes unmittelbar an das Areal der Gesellschaft für Strahlenforschung angrenzt? Das Land Bayern ist gemäß § 9 a AtG zur Errichtung einer Landessammelstelle verpflichtet. Seit 1966 nimmt die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF), deren Hauptgesellschafter der Bund ist, diese Aufgabe wahr. Die Lagerkapazität reicht nur bis zur zweiten Jahreshälfte 1982. Eine Erweiterung ist nicht möglich: Schon das jetzige Lager wurde 1978 vom Land Bayern nur gegen Zusage keiner weitergehenden Lagerung genehmigt. Bayern hat statt dessen beschlossen, eine zentrale Sammelstelle für alle radioaktiven Abfälle (einschließlich Kernkraftwerk-Abfälle, die schon bisher nicht zur 2106* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 GSF gingen) in Mitterteich von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll (GSB) errichten zu lassen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 66 und 67): Hat die Bundesregierung den amtierenden Berliner Senator und langjährigen Ständigen Vertreter, Günter Gaus, zu seinen kürzlichen Gesprächen mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker beauftragt und mit ihm die Gegenstände seiner Gespräche inhaltlich abgestimmt? Wenn ja, waren Gegenstand dieser Gespräche auch Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und insbesondere die Durchführung des NATO-Doppelbeschlusses? Senator Gaus hat letztmals am 29. Januar 1981 anläßlich seiner Verabschiedung als Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR gesprochen. Seither haben keine derartigen Gespräche stattgefunden. Es gibt insoweit auch keinen Auftrag der Bundesregierung an Senator Gaus zu Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR. Nach dieser Antwort ist Ihre zweite Frage gegenstandslos. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 68): Trifft eine Pressemeldung zu, nach der der Bundeskanzler auf einer Veranstaltung gesagt haben soll, „Es kommt mir alles reichlich provinziell vor in diesem Lande, reichlich kleinkariert, reichlich kleinbürgerlich, manchmal zum Kotzen", und was hat den Bundeskanzler gegebenenfalls dazu bewogen, die Bundesrepublik Deutschland in dieser Weise öffentlich zu beschreiben? In einem Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung am 17. März 1978 in der Heimvolkshochschule Bergneustadt hat der Bundeskanzler in den Mittelpunkt seiner Ausführungen folgende drei Komplexe gestellt, denen, wie er erklärte, jetzt in besonderem Maße seine Besorgnis gelte: Die anhaltenden weltweiten terroristischen Gewalttaten, die Entwicklung der Weltwirtschaft, die Gefährdung des Friedens durch die Konflikte in Afrika und im Nahen Osten. Im Anschluß an seine kritische und besorgte weltpolitische Betrachtung fuhr der Bundeskanzler dann fort: „Von diesen Hauptsorgenfeldern nun übergehend auf die Lage unseres Landes im inneren, kommt mir vieles reichlich künstlich vor, was hier in Deutschland als angeblich große Sorge oder als große Gefahr an die Wand gemalt wird. Ob von links oder von rechts, es kommt mir in diesem Land reichlich provinziell vor, reichlich kleinkariert, reichlich kleinbürgerlich, manchmal zum Kotzen. Auch die Streitigkeiten, in die man sich hier verwickelt, an denen man selber manchmal mehr beteiligt ist, als man möchte, kommen mir gegenüber diesen drei genannten Sorgenfeldern nicht schwergewichtig vor. Gleichwohl haben sie ihr eigenes Gewicht." Wie aus dem Zusammenhang der Ausführungen des Bundeskanzlers eindeutig hervorgeht, hat er mit der Formulierung, nach der Sie fragen, sein Unbehagen und seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, daß angesichts schwerwiegender krisenhafter Entwicklungen in der Welt manche in unserem Volke dazu neigen, gewisse eigene Probleme überzubewerten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 69 und 70): Mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung in den Jahren 1978, 1979, 1980 und wird sie im Jahr 1981 die Segelregatten der Travemünder Woche als die größte Segelregatta für den Nachwuchs in den olympischen Klassen und den DSV Klassen unterstützen? Mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung in den Jahren 1978, 1979, 1980 und wird sie im Jahr 1981 die Kieler Woche unterstützen? Zu Frage 69: Die Bundesregierung hat die Segelregatten der Travemünder Woche in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils mit einem finanziellen Aufwand von rund 160 000 DM unterstützt. Es handelte sich im wesentlichen um die Kosten von Hilfeleistungen der Bundesmarine durch die Gestellung von Booten. Im Jahre 1981 sind vergleichbare Hilfeleistungen der Bundesmarine vorgesehen; eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Darüber hinaus ist eine Zuwendung aus Sportförderungsmitteln des Bundesministers des Innern von 3 000 DM für die im Rahmen der Travemünder Woche stattfindende Europameisterschaft der Tornados vorgesehen. Ein weitergehender unbezifferter Förderungsantrag des Deutschen Segler-Verbandes und der Regattagemeinschaft Lübecker Bucht auf Förderung der Regatten der Travemünder Woche wird abschlägig beschieden werden müssen, da nach dem eingereichten Finanzierungsplan die Finanzierung der Veranstaltung auch ohne eine weitere Bundeshilfe gesichert ist. Zu Frage 70: Die Bundesregierung hat die Segelregatten der Kieler Woche in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils mit einem finanziellen Aufwand von rund 490 000 DM unterstützt. Es handelte sich um — die Kosten von Hilfeleistungen der Bundesmarine von jeweils rund 380 000 DM — Zuwendungen aus Sportförderungsmitteln des Bundesministeriums des Innern von jeweils 110 000 DM. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2107* Für 1981 sind wiederum Hilfeleistungen der Bundesmarine mit einem vergleichbaren Kostenaufwand wie 1980 vorgesehen. Aus Sportförderungsmitteln des Bundesministers des Innern ist eine Zuwendung von 100 000 DM vorgesehen. Für das Kulturprogramm der Kieler Woche sind in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils Bundesmittel von rund 165 000 DM aus Mitteln des Bundesministers des Innern — jeweils 90 000 DM — und aus Mitteln des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen aufgewendet worden. 1981 sind für den gleichen Zweck Zuwendungen des Bundesministers des Innern von 70 000 DM und Mittel des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen von 75 000 DM vorgesehen. Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurden bzw. werden von 1978 bis 1981 jeweils Mittel zwischen 18 100 DM und 26 400 DM für die Finanzierung der Reisen ausländischer Journalisten zur Kieler Woche zur Verfügung gestellt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 73): Trifft es zu, daß wegen fehlender Haushaltsmittel die bestehenden Ansprüche auf Grund bereits erteilter Bewilligungsbescheide und Vorbescheide auf Auszahlung von Bundeszuschüssen für die Schaffung von Schutzräumen in Wohngebäuden und Schulen im Jahr 1981 bei weitem nicht erfüllt werden können, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung dieser Schutzmaßnahmen sicherzustellen? Gegenwärtig befinden sich 15 Großschutzräume in Schulen im Bau bzw. in einem solchen Stadium der Bauvorbereitung, daß noch in diesem Jahr mit der Bauausführung begonnen werden kann. Für alle 15 Bauvorhaben mit einer Gesamtkapazität von rd. 17 000 Schutzplätzen sind die Bundeszuschüsse auf Grund vorliegender Verpflichtungsermächtigungen bereits bewilligt und der erforderliche Haushaltsmittelbedarf in Höhe von 4,6 Millionen DM voll gedeckt. Die Ansprüche der Bauherren können also, soweit sie den Schulschutzraumbau betreffen, vollständig erfüllt werden. Von den im Haushalt 1981 bei Kap. 36 04 Tit. 893 62 ausgewiesenen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 7,0 Millionen DM stehen nach Abzug der 4,6 Millionen DM, die in den Schulschutzraumbau fließen, für Zuschüsse zum Bau von Schutzräumen in Wohnungen noch 2,4 Millionen DM zur Verfügung. Diesem Betrag steht ein von den Bundesländern für Förderungszuschüsse im Hausschutzraumbau in Wohnungen angemeldeter Haushaltsmittelbedarf in Höhe von 5,6 Millionen DM gegenüber, so daß ein Deckungsfehlbetrag in Höhe von 3,2 Millionen DM verbleibt. Um hieraus resultierende Engpässe für den Bau von Hausschutzräumen zu vermeiden, wird u. a. durch Ausnutzung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Titel der Titelgruppe „Schutzbaumaßnahmen" wie schon in den vergangenen Jahren dafür gesorgt werden, daß auch private Bauherren möglichst nach Baufortschritt mit den Bundeszuschüssen zeitgerecht bedient werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der genannte Fehlbetrag nicht einmal 5 v. H. des insgesamt für Schutzbaumaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumens ausmacht, wird dieses Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 74 und 75): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mit ihrer Anordnung, Plutonium in dem Lagerbunker auf dem Gelände der Firma ALKEM in Hanau-Wolfgang zu verwahren, den § 7 des Atomgesetzes mißachtet, wonach für die Lagerung von Plutonium eine Genehmigung erforderlich ist, die im vorliegenden Fall noch nicht erteilt worden sei? Welche Mengen Plutonium beabsichtigt die Bundesregierung in welchen Zeitabständen in diesem Bunker einzulagern, und stellt diese Einlagerung für die im unmittelbaren Nahbereich wohnende Bevölkerung ein Sicherheitsrisiko dar? Zu Frage 74: Dies ist nicht zutreffend: Grundlage der hier angesprochenen Lagerung von Plutonium ist nicht § 7, sondern § 5 des AtG. Nach § 5 AtG sind Kernbrennstoffe und damit auch Plutonium grundsätzlich staatlich zu verwahren. Verwahrende Behörde ist nach § 23 AtG die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung bedarf einer besonderen Genehmigung nach §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes. Zu Frage 75: Die Bundesregierung rechnet damit, bis Ende 1982 zwei Tonnen Plutonium und hochangereichertes Uran in die staatliche Verwahrung zu nehmen. Die Zeitabstände, in denen das Material aufgenommen wird, sind nicht festgelegt. Sie werden davon abhängen, wann die COGEMA in La Hague (Frankreich) Plutonium, welches aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente stammt, abgibt. Die Bundesregierung hat sich unter Hinzuziehung von Gutachtern davon überzeugt, daß für die Bevölkerung, insbesondere für die im Nahbereich wohnende, kein Sicherheitsrisiko entstehen kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 76): Sind der Bundesregierung Zahlenangaben des offiziellen französischen „Dossier de l'Enquête d'Utilité publique" bekannt, wonach in einem Umkreis von 50 km um das Kernkraftwerk Cattenom folgende Verteilung der Bevölkerung gegeben sein soll, 1 058 010 Einwohner aus Frankreich, 306 669 Einwohner aus Luxemburg, 153 334 Einwohner aus der Bundesrepublik Deutschland, 15 334 Einwohner aus Belgien, und liegen ihr eigene Erkenntnisse über die Höhe der betroffenen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen die von französischer Seite im Rahmen der Declaration d'Utilité Publique 2108* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 erstellten Unterlagen vor. Insbesondere erhalten diese Unterlagen eine genaue Darstellung der Besiedlungszahlen im Umkreis bis zu 50 km um den Standort sowie eine Einteilung in 20° Sektoren. Danach werden die von Ihnen angegebenen Einwohnerzahlen auf deutschem Gebiet ungefähr in zwei 20° Sektoren erreicht; zum einen im Sektor 3, in welchem teilweise die Stadt Trier liegt und im Sektor 6 mit den Städten an der Saar (Saarwellingen, Saar-louis, Dillingen, Wallerfangen). Die Gesamtzahl der Bevölkerung auf deutschem Gebiet im Umkreis von 50 km um den Standort Cattenom ist deutlich höher. Sie liegt schätzungsweise bei ca. 400 000. Falls Sie an den genauen Zahlen interessiert sind, kann ich Ihnen hierzu gerne eine schriftliche Unterlage zur Verfügung stellen. Bei der Standortprüfung für ein Kernkraftwerk ist es üblich, die Bevölkerung in einem weiten Umkreis um den Standort zu erfassen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Umgebung beim Betrieb der Anlage auch unmittelbar betroffen ist. Der minimale Abstand der deutschen Grenze zum Standort Cattenom beträgt ca. 15 km. Die Bundesregierung steht mit den zuständigen französischen Behörden im engen Kontakt, um sicherzustellen, daß die Bürger auf deutschem Gebiet durch die Anlage in Cattenom nicht gefährdet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/461 Fragen 77 und 78): Ist die Bundesregierung nach dem Kernenergieunfall in Harrisburg und der sich danach anschließenden Sicherheitsprüfung der deutschen Atomkraftwerke der Auffassung, daß die im Atomgesetz noch verankerte Haftungshöchstgrenze der Betreiber wegen der stets betonten hohen Sicherheit dieser Anlagen entfallen kann? Liegen der Bundesregierung Angaben über Genehmigungshalden in anderen Bundesländern vor, nachdem der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung mitgeteilt hat, daß in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig Kraftwerke mit einer Leistung von 2 250 Megawatt (Werne-Stockum, Siersdorf, Castrop-Rauxel) gebaut werden könnten, die Betreiber über einen positiven Vorbescheid hinaus aber keine weitere Teilerrichtungsgenehmigung beantragt haben und daß bei geplanten Kraftwerken mit einer Leistung von 6 142 Megawatt (Herne, Bergkamen, Lünen, Düsseldorf, Hückelhoven, Dorsten, Ibbenbüren sowie Scholven Block A) der Bau ebenfalls grundsätzlich möglich wäre, die Betreiber aber die sofortige Vollziehung der angefochtenen positiven Bescheide nicht beantragt haben? Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat bereits unabhängig vom Störfall in Harrisburg im Anschluß an Überlegungen im Ausland eine Überprüfung des geltenden nuklearen Haftungs- und Deckungsvorsorgerechts einschließlich der Haftungshöchstgrenze eingeleitet. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung hierzu eine politische Grundsatzentscheidung treffen. Gründe mangelnder Sicherheit werden einer Reform des nuklearen Haftungsrechts nicht entgegenstehen, da die vom Bundesminister des Innern nach dem Störfall in Harrisburg veranlaßten Überprüfungen die hohe Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke bestätigt haben. Im übrigen teilt die Bundesregierung die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß angesichts des hohen Sicherheitsstandards deutscher Kernkraftwerke der Widerstand gegen die Aufhebung der Haftungshöchstgrenze nicht verständlich ist. Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen lediglich die von Ihnen gemachten Daten vor. Eine umfassende Erhebung bei den anderen Bundesländern unter Einbeziehung der Genehmigungsbehörden ist aus Zeitgründen nicht möglich gewesen. Fernmündlich eingeholte Auskünfte bei dem für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden haben ergeben, daß Genehmigungshalden bei bedeutsamen Investitionsvorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen nicht bekannt sind. Allenfalls könnte bei dem Kraftwerk Ensdorf im Saarland davon gesprochen werden, daß durch eine Klage des Antragstellers die Errichtung des neuen Kraftwerksblocks verzögert wird. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 84 und 85): Ist die Bundesregierung auf Grund der jüngsten Ereignisse bereit, die Tarnorganisationen der Rechtsextremistischen Partei MHP in der Bundesrepublik Deutschland wie die „Türk Föderation" sowie die „Kultur- und Idealistenvereine" zu verbieten? Wie lange darf nach Meinung der Bundesregierung staatenlosen Personen oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Fremdenpaß verweigert werden, und was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung unternommen werden, wenn eine gewisse Zeitspanne überschritten wird? Zu Frage 84: Die Erscheinungsformen des türkischen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland waren Gegenstand eingehender Erörterungen in den Innenministerkonferenzen vom 27. Juni und 4. September 1980. In den seinerzeit gefaßten Beschlüssen ist die Entschlossenheit der Bundesregierung und der Regierungen der Bundesländer zum Ausdruck gekommen, gesetzwidrige Aktivitäten extremistischer türkischer Organisationen zu unterbinden. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten türkischer Extremisten ist seit einigen Monaten deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffasung, daß der türkische Extremismus nach wie vor mit größter Aufmerksamkeit beobachtet und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Ausländerextremismus konsequent angewendet werden muß. Die Probleme werden daher auf Initiative des Bundesministers des Innern anläßlich der nächsten Innenministerkonferenz am 12. Juni 1981 erneut behandelt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sie sich an der öffentlichen Diskussion über eventuelle vereinsrechtliche Maßnahmen gegen extremistische Gruppierungen nicht beteiligt, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2109* weil einerseits der Hinweis darauf, daß Verbotsabsichten nicht bestehen, als „Freibrief" für weitere Aktivitäten verstanden werden könnte, andererseits der Hinweis auf ein beabsichtigtes Verbot eine unerwünschte Warnfunktion haben würde. Zu Frage 85: Nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 haben Staatenlose, wenn sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 des Übereinkommens. Rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des Übereinkommens liegt in der Regel nach einem dreijährigen legalen Aufenthalt vor. In anderen Fällen, in denen Ausländer sich nicht durch einen Paß oder Paßersatz ausweisen können, kann nach § 4 des Ausländergesetzes ein Fremdenpaß ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei der Entscheidung sind insbesondere einerseits die deutschen Interessen und andererseits zwingende humanitäre Gründe zu berücksichtigen. Insoweit kann auch die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sein. Die Erteilung eines Fremdenpasses kann nicht losgelöst von der Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Behandlung des Ausländers gesehen werden, d. h., es kommt wesentlich darauf an, ob dem Ausländer der weitere Aufenthalt gestattet werden soll oder nicht. Die Entscheidung sowohl hinsichtlich des Aufenthalts als auch hinsichtlich der Erteilung eines Fremdenpasses obliegt allein den Ausländerbehörden der Länder. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/461 Fragen 86 und 87): Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wieviel Eignungsfeststellungen und Bauartzulassungen für Geräte zum Umschlag wassergefährdender Flüssigkeiten an Bundeswasserstraßen seit der Einführung des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1976 von den zuständigen Behörden der Bundesländer erteilt worden sind, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es für das Be- und Entladen von Schiffen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten keine Geräte einfacher und herkömmlicher Art gibt, weil sie entweder einfach, dann aber nicht sicher oder mit modernen Sicherheitssystemen ausgerüstet (System UN 101), dann aber weder einfach noch herkömmlich sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, eine gleichmäßige Handhabung des § 19 WHG in diesem Bereich durchzusetzen, und sieht sie insbesondere die Möglichkeit, die Bundeswasserstraßenverwaltung anzuweisen, die Erteilung der strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes von der Vorlage einer Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung abhängig zu machen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung hat keine Übersicht über die Anzahl der in der Frage genannten Eignungsfeststellungen und Bauartzulassungen. Die entsprechenden Angaben müßten bei den für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes zuständigen Behörden der Bundesländer erfragt werden. Die Bundesregierung hat auch keine Information darüber, ob es Geräte „einfacher" und „herkömmlicher" Art gibt, die für das Be- und Entladen von Schiffen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten geeignet sind. Derartige Feststellungen bzw. Entscheidungen fallen in die Kompetenz der o. g. Länderbehörden. Zu Frage 87: Die von den Bundesbehörden zu erteilenden strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigungen nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes dürfen keine Fragen der Gewässerreinhaltung ordnen. Das entspricht der verfassungsrechlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Daher besteht keine Möglichkeit, durch Weisungen für das Erteilen dieser Genehmigungen einen effektiveren Vollzug der der Gewässerreinhaltung dienenden §§ 19 g und 19 h des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. Die meisten Umschlagsvorgänge erfolgen zu dem in Hafenbecken, die nicht zu den Bundeswasserstraßen gehören und daher ohnehin keiner Bundeskompetenz unterliegen. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 88): Ist der Bundesregierung die akute Absatzstagnation der ostbayerischen Granitindustrie bekannt, und wenn ja, welche Ursachen sieht sie hierfür, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einen wirksamen Schutz vor weiteren Betriebsstillegungen und Arbeitsplatzverlusten in diesem Sektor zu erreichen? Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat uns auf Anfrage mitgeteilt, daß sich die Situation der ostbayerischen Granitindustrie, die vorwiegend Bord- und Pflastersteine herstellt, verschlechtert habe und die Industrie ab Mai/Juni Stillegungen nicht ausschließen könne. Konkrete Angaben über geplante oder durchgeführte Stillegungen hat jedoch auch das Wirtschaftsministerium in München nicht erhalten. Ursache für die erschwerte Lage der ostbayerischen Granitindustrie dürfte in erster Linie der Rückgang der Bautätigkeit insbesondere im Straßenbau sein. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 92): Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher auf EG-Ebene ergriffen um zu verhindern, daß es nach der japanisch-amerikanischen Übereinkunft über die Drosselung des japanischen Automobilabsatzes in den USA zu einer Umleitung der entsprechenden japanischen Kraftfahrzeugexporte in die Bundesrepublik Deutschland kommt, die im Gegensatz zu anderen EG-Ländern auf Importbehinderungen verzichtet? Der Ministerrat der EG hat sich am 18. Mai 1981 mit der Lage befaßt, die nach der Beschränkung der japanischen Pkw-Ausfuhren nach USA eingetreten ist. Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben im Rat von der Absicht der Kommission Kenntnis ge- 2110* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 nommen, mit Japan Einvernehmen darüber anzustreben, daß die Drosselung des japanischen Automobilabsatzes in den USA nicht zu einer Umleitung der japanischen Pkw-Ausfuhren in die Gemeinschaft führen darf. Die Kommission wird sich außerdem unter Berufung auf die von Japan gegenüber den USA beschlossenen Maßnahmen darum bemühen, Japan zu veranlassen, durch Pkw-Ausfuhren im Jahre 1981 die Lage auf dem Gemeinsamen Markt nicht weiter zu verschlechtern. (Der Ministerrat wird das Japan-Thema am 22./23. Juni 1981 wieder aufgreifen.) Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch bilateral der japanischen Regierung zu verstehen gegeben, daß es nach der Beschränkung der Pkw-Ausfuhren in die USA zu keiner Umleitung der Ausfuhren in die Bundesrepublik Deutschland kommen darf. Anlage 38 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 93 und 94): Ist der Bundesregierung bekannt, daß wie in früheren Wahlperioden des amerikanischen Kongresses auch dem neuen Kongreß ein Gesetzentwurf vorliegt, nach dem durch eine Änderung des sog. Clayton-Act das Klagerecht ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die Antitrust-Gesetzgebung der USA rückwirkend eingeschränkt werden soll? Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung bei Realisierung dieses Gesetzesvorhabens auf den vor einem Bezirksgericht in Philadelphia anhängigen und durch jüngste Presseveröffentlichung bekanntgewordenen Prozeß, den die Bundesrepublik Deutschland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der Bundesverband der Ortskrankenkassen gemeinsam gegen nahmhafte US-amerikanische Pharmahersteller wegen Verstoßes gegen die Antitrust-Gesetze führen, und ist sie gegebenenfalls bereit, unter Anwendung des Reziprozitätsgedankens die Klagemöglichkeit ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls einzuschränken? Zu Frage 93: Die Bundesregierung verfolgt mit einer gewissen Sorge, daß auch im neuen US-Kongreß Gesetzesvorschläge eingebracht worden sind, mit denen das Klagerecht ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die Antitrust-Gesetze der USA rückwirkend eingeschränkt werden soll. Die Bundesregierung hat — wie schon gegenüber früheren Gesetzesinitiativen — dem State Department im April 1981 erneut die Gründe dargelegt, die aus ihrer Sicht gegen die Annahme derartiger Entwürfe sprechen. Wir sehen insbesondere in der vorgesehenen Rückwirkung der gesetzlichen Änderungen eine Verletzung des Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Handels-und Schiffahrtsvertrages von 1954. Wegen der internationalen Aspekte der Entwürfe hat die Bundesregierung die Einschaltung der außenpolitischen Ausschüsse von Senat und Repräsentantenhaus angeregt. Die Bundesregierung beabsichtigt im übrigen, im Rahmen der bevorstehenden Anhörungen der zuständigen Ausschüsse des Kongresses ihre Auffassung durch einen Vertreter darlegen zu lassen. Zu Frage 94: Die Auswirkungen, die sich bei einer Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesentwürfe für den seit 1974 anhängigen Schadenersatzprozeß des Bundes, des Landes Hamburg und der Ortskrankenkassen, lassen sich angesichts zahlreicher Unklarheiten der Gesetzesvorlagen zwar noch nicht genau absehen. Jedoch scheint uns bereits aus der eindeutigen Zielsetzung der Gesetzesinitiative zu folgen, daß ein solches Gesetz die weitere Verfolgung der deutschen Schadenersatzansprüche vor amerikanischen Gerichten unmöglich machen kann. Die Bundesregierung wird daher auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um ihre Bedenken gegen eine solche rückwirkende Beeinträchtigung bestehender Rechtspositionen zur Geltung zu bringen. Hierbei wird sie auch erneut darauf hinweisen, daß die Einschränkung der Klagemöglichkeit ausländischer Staaten in den USA auf Grund des Reziprozitätsgedankens auch in der Bundesrepublik zu entsprechenden Bestrebungen führen könnte und damit Entwicklungen ausgelöst werden könnten, die der Zielsetzung des 1976 zwischen den USA und der Bundesrepublik abgeschlossenen wettbewerbspolitischen Kooperationsabkommens zuwiderliefen. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 95 und 96): Welche langfristige vertragliche Absprache mit der Sowjetunion, mit der sie sich mindestens zu einem gewissen Wohlverhalten in der Kreditpolitik verpflichtet hat, hat die Bundesregierung in Zeiten westlichen Wettbewerbs um den sowjetischen Markt getroffen, die dahin geht, daß jede nicht ökonomisch begründete Verweigerung von Krediten oder Kreditgarantien mit dem sowjetischen Vorwurf der Vertragsverletzungen rechnen müßte, und wie ist der genaue Text dieser gekennzeichneten Bemühensformel? Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland genauso hoch wäre wie die amerikanische mit derzeit mehr als 12 v. H., wenn der deutsche Preisindex genauso berechnet werden würde wie der amerikanische, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine direkte Vergleichbarkeit dieser Indices zumindest innerhalb des westlichen Bündnisses zu erreichen? Zu Frage 95: In Artikel 5 des Abkommens über die Entwicklung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit mit der UdSSR auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie vom 6. Mai 1978 haben beide Seiten vereinbart, „hinsichtlich der Gewährung von Bürgschaften Anstrengungen zu unternehmen, damit mittel- und langfristige Kredite im Rahmen der in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen zu möglichst günstigen Bedingungen gewährt werden". Ähnliche Vereinbarungen befinden sich in frühren Abkommen mit der UdSSR und in Abkommen mit anderen Staatshandelsländern. Auch unsere westlichen Partner haben mit der UdSSR und den übrigen Staatshandelsländern entsprechende Vereinbarungen getroffen. Alle diese Vereinbarungen sind nur als Bemühensklauseln formuliert. Sie stehen in Wirtschaftsabkommen und unterliegen damit primär ökonomi- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2111* schen Kriterien. Über die Präambel dieser Abkommen stehen sie allerdings auch in einem politischen Zusammenhang. So weist die Präambel des deutschsowjetischen Abkommens vom 6. Mai 1978 z. B. auf die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, auf die internationale Entspannung und den Frieden in Europa und in der Welt hin. Es gibt also einen Zusammenhang mit der politischen Gesamtsituation. Im übrigen weisen die Klauseln auf die in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen hin. Zu Frage 96: Es trifft nicht zu, daß die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland genauso hoch ist wie die in den USA. Selbst wenn man in der Bundesrepublik die amerikanische Darstellungsform anwenden würde, läge die Inflationsrate im 1. Vierteljahr 1981 erheblich unter den genannten 12 %; sie wäre allenfalls geringfügig höher als die im amtlichen Index für die Bundesrepublik Deutschland ausgewiesene Prozentziffer. Die in der Öffentlichkeit vielfach bemerkten Abweichungen zwischen den beiden Inflationsraten liegen überwiegend in der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse. Während man in den USA häufig die monatliche saisonbereinigte Veränderungsrate mit Zinseszinsrechnung auf eine Jahresrate hochrechnet, vergleichen wir direkt mit dem Vorjahresmonat. Obwohl die den Preisindices zugrundeliegenden Warenkörbe durch unterschiedliche Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten voneinander abweichen, sind die Indices dennoch durchaus geeignet, um die zeitliche Preisentwicklung in verschiedenen Ländern hinreichend zuverlässig darzustellen. Der internationale Vergleich der Preisentwicklung wird im allgemeinen, insbesondere in der OECD als auch der EG anhand der Vorjahresraten vorgenommen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, die bisherige Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung zu ändern. Im übrigen darf ich auf die zu diesem Problem erteilten Antworten der Bundesregierung auf die Fragen des Abgeordneten Bahner vom April und Juni vergangenen Jahres verweisen. Protokoll des Deutschen Bundestages: 212. Sitzung vom 18. April 1980 — Seite 17031— sowie 221. Sitzung vom 13. Juni 1980 — Seite 17909 —. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 97): Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, daß in Frankreich Sonderstromtarife für in der Nähe von Kernkraftwerken sich ansiedelnde Industriebetriebe gewährt werden sollen, und welche Auswirkungen könnten diese Wettbewerbsverzerrungen z. B. im Raum Cattenom auf die Situation der saarländischen Industrie haben? Es trifft zu, daß die staatliche französische Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EdF) Stromabnehmern im Umkreis von Kernkraftwerken Rabatte gewährt. Diese seit dem 1. April 1980 praktizierte Regelung wird damit begründet, daß diejenigen Gemeinden, die durch Bauarbeiten an Kernkraftwerken besonderen Belastungen ausgesetzt sind, einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen. Daneben spielt wohl auch eine gewisse Rolle, durch eine solche Maßnahme die Akzeptanz der Kernenergie in der Bevölkerung zu erhöhen. Nach unserer Kenntnis sieht die Regelung vor, daß für bestimmte Gemeinden, die in einem Erlaß des französischen Industrieministeriums im einzelnen genannt sind, die Preise für Niederspannungsstrom um 5 Centimes/kWh und für Mittelspannungsstrom um 3 Centimes/kWh zeitlich befristet ermäßigt werden. Auch im Hochspannungsbereich gibt es nach den hier vorliegenden Informationen für Unternehmen im engeren Umkreis eines Kernkraftwerks zeitlich befristet Vergünstigungen. Es liegt auf der Hand, daß die neue französische Regelung in der Tendenz die Wettbewerbsfähigkeit der davon begünstigten Unternehmen verbessert. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß der Strompreis nur ein — allerdings wichtiger — Wettbewerbsfaktor ist. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 98): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Schlachthofdirektoren über Erfahrungswerte verfügen, wonach etwa drei von zehn geschlachteten Kälbern Impfabzesse haben, die auf Injektionen kurz vor dem Schlachten hindeuten, und sind gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, um das Spritzen von Arzneimitteln zu Fütterungszwecken endlich wirkungsvoll einzudämmen? Aus der amtlichen Fleischbeschaustatistik, in denen die Erfahrungswerte der Schlachthofdirektoren ihren Niederschlag gefunden haben müßten, läßt sich nicht entnehmen, daß 3 von 10 geschlachteten Kälbern Impfstellen aufweisen, die auf Injektionen kurz vor der Schlachtung hindeuten. Nach der amtlichen Statistik, die diese Beanstandungen gesondert ausweist, sind bei Kälbern in ca. 0,3 % der Schlachtungen Veränderungen festgestellt worden, die auf Injektionen von Arzneimitteln zurückgeführt werden mußten. Wegen der Schwierigkeit des Nachweises dieser Injektionsstellen am geschlachteten Tier ist jedoch eine erhebliche Dunkelziffer nicht auszuschließen. Es ist deshalb erforderlich, den illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln auf andere Weise zurückzudrängen. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: — Verpflichtung des Anmelders eines Tierarzneimittels, praktikable Analyseverfahren zum Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln vorzulegen, — Verbot gesundheitlich bedenklicher Arzneimittel, wie Stilbene, Thyreostatika und Chlorampheni- 2112* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 col bei Tieren über die bestehenden Verbote hinaus, — Einschränkung des Rechts der Tierärzte, Arzneimittel zu verschreiben, abzugeben oder anzuwenden, — Einführung eines Arzneimitteltagebuches für Tierhalter zum Nachweis der angewendeten Arzneimittel. Die zur Verwirklichung dieser Rechtssetzungsmaßnahmen erforderlichen Entwürfe zur Änderung des Arzneimittel- und Lebensmittelrechtes sind bereits in der Woche vom 18. bis 22. Mai 1981 mit den Vertretern der Länder und der Verbände erörtert worden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 99 und 100): Entspricht die Zahl der offiziell registrierten Abtreibungen aus sozialen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1980 den Erwartungen, welche die Bundesregierung bei und mit der Änderung des § 218 StGB gehegt hatte? Ist das damals von der Bundesregierung formulierte Ziel, Abtreibungen vorzubeugen und zu begrenzen, inzwischen erreicht worden? Zu Frage 99: Der reformierte § 218 StGB hat Beratung und Hilfen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen in den Mittelpunkt gestellt. Wie die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gesammelten Erfahrungen aufweisen, schützt die neue gesetzliche Regelung das ungeborene Leben besser als das frühere Strafrecht. Die Erfahrungen in den Beratungsstellen zeigen, daß etwa 10-20 % der Ratsuchenden nach der Beratung die Schwangerschaft fortsetzen. Erst das Beratungsangebot im Reformgesetz, das Hilfe und Beratung nicht an Bedingungen knüpft, hat Frauen in Konfliktsituationen die Möglichkeit gegeben, sich ohne Angst vor einer möglichen Bestrafung über öffentliche und private Hilfen informieren zu lassen und diese in Anspruch zu nehmen. Die positiven Erfahrungen hat die Bundesregierung bereits mehrfach, so auch in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion der SPD und FDP und der CDU/CSU-Fraktion vom 11. Juni 1980, BT-Drucksache 8/4160 herausgestellt. Die rückläufige Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei deutschen Frauen im Ausland zeigt, daß das Angebot an Hilfe und Beratung von immer mehr Frauen, die sich in einer Notlage befinden, genutzt wird. Durch die Reform sollte auch eine Verringerung der illegalen Abbrüche erreicht werden, die mit ernsten gesundheitlichen Gefährdungen und psychischen Belastungen für die Frauen verbunden waren. Dieses Ziel ist erreicht worden. Ein Beweis hierfür ist die Tatsache, daß schwerwiegende Komplikationen nach nicht sachgemäß durchgeführten Abbrüchen heute kaum noch vorkommen. Es ist nicht gerechtfertigt, die Zahl der Abbrüche nach der Notlagenindikation auf „soziale Gründe" zurückzuführen, wie Ihre Fragestellung nahelegen könnte. Wie die Bundesregierung mehrfach betont hat, sind die entscheidenden Probleme, vor die sich Frauen in einer schwerwiegenden Notlage gestellt sehen, nur zum kleineren Teil wirtschaftlich begründet. Ausschlaggebend ist vielmehr die Komplexität familiärer, persönlicher und psychosozialer Probleme. Zu Frage 100: Ja. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 101 und 102): Unterliegen alle aus Nicht-EG-Ländern importierten Lebensmittel denselben strengen Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher dienen, wie die in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten und verarbeiteten Produkte, und wenn ja, wie ist hier bei der Einfuhr eine lückenlose Kontrolle sichergestellt? Inwieweit kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, indem die ausländischen Hersteller und Verarbeiter billiger anbieten können, weil sie den deutschen Gesetzen und Vorschriften, die meistens für die Betriebe mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sind, nicht unterliegen? Ausländische Lebensmittel, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, müssen nach § 47 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes den hier geltenden, zum Schutz des Verbrauchers erlassenen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Wegen der somit geltenden gleichen Anforderungen an inländische und ausländische Erzeugnisse sind Wettbewerbsverzerrungen insoweit nicht ersichtlich. Die Beachtung der lebensmittelrechtlichen Regelungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Importen wie bei inländischen Erzeugnissen grundsätzlich durch die Entnahme von Stichproben kontrolliert. Darüber hinaus wirken bei der Überwachung der eingeführten Lebensmittel nach § 48 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes die Zolldienststellen mit. Spezielle Vorschriften gelten für eingeführtes frisches und zubereitetes Fleisch einschließlich Geflügelfleisch und Wildbret, von denen jede Sendung nach _repräsentativer Stichprobenzahl untersucht wird. Besonderheiten gelten auch hinsichtlich der Einfuhr von Wein. Hier müssen für jede zur Einfuhr bestimmte Partie bestimmte Einfuhrdokumente vorgelegt werden. Diese werden innerhalb von 24 Stunden von der Zollstelle der zuständigen Überwachungsbehörde zugeleitet, die im Verdachtsfall Überwachungsmaßnahmen einleiten kann, bevor die eingeführten Erzeugnisse verteilt sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Zeitler.


Rede von Werner Zeitler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß Sie nicht in Abrede stellen, daß es bei der Post viele Jahre üblich gewesen ist, aufgelaufene Mehrarbeit in Freizeit abzugelten. Vor diesem Hintergrund unterstelle ich, daß auch Sie der Meinung sind, daß bei Beschäftigten und bei der zuständigen Deutschen Postgewerkschaft der Eindruck entstehen kann, es sei Unrecht, rückwirkend etwas zu verändern, und frage Sie deshalb, ob es, nachdem alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete wegen der Verfügung, Mehrarbeit in bar abzugelten, von allen Seiten angegangen werden, in Ihrem Hause Überlegungen gibt, die Wirkungen dieser Verfügung zu mildern, z. B. dadurch, daß man sie aussetzt oder Hinweise gibt, bis Mitte des Jahres, wo bei Ihnen neue Überlegungen anstehen, nicht so zu verfahren, wie verfügt?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Zeitler, nach den von mir schon genannten Gesprächen zwischen Vertretern der Postgewerkschaft, der SPD-Bundestagsfraktion, anderen Kollegen aus diesem Hause und dem Bundespostministerium beginnen noch am heutigen Nachmittag Gespräche darüber, ob es Möglichkeiten gibt, die beanstandete Verfügung flexibler zu gestalten als bisher.

(Zeitler [SPD]: Dazu wünsche ich Ihnen Glück!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreßler.