Protokoll:
9039

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 9

  • date_rangeSitzungsnummer: 39

  • date_rangeDatum: 27. Mai 1981

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:34 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 9/461 vom 22. 05. 1981 — Angabe „Staatsangehörigkeit BRD" auf sogenannten Zählkarten der DDR MdlAnfr 7 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . .2079B, 2080A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2080 A Überprüfung der Bewertungsmaßstäbe für die Vergabe von Studienplätzen MdlAnfr 8 22.05.81 Drs 09/461 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW . . . 2080 B, C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2080C, D Berufsaussichten für Imformatiker MdlAnfr 9 22.05.81 Drs 09/461 Weinhofer SPD Antw PStSekr Kuhlwein BMBW 2080 D Vor- und Nachteile eines Beitritts zum Seerechtskonventionsentwurf MdlAnfr 14 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .2081 B,D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2081 C Verwaltung der NSDAP-Mitliederkartei; Soziologische Aufschlüsselung der Kartei, insbesondere nach Berufen MdlAnfr 17, 18 22.05.81 Drs 09/461 Kolbow SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 2081D, 2082 A ZusFr Kolbow SPD 2081D, 2082A Kriterien für die Familienzusammenführung der Vietnamesen MdlAnfr 19 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 2082 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2082 B Finanzielle Rücklage der Vesorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Beitragsleistungen des Bundes zur VBL MdlAnfr 28 22.05.81 Drs 09/461 Kirschner SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . 2082D, 2083A ZusFr Kirschner SPD 2083 A Novellierung der Kreditwesensgesetzes unter dem Gesichtspunkt der Harmonisierung des europäischen Bankenrechts, insbesondere hinsichtlich des Hypothekenbankwesens MdlAnfr 23, 24 22.05.81 Drs 09/461 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Haehser BMF 2083 B, C, D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 2083B, D Bessere Unterscheidung der Geldstücke durch Einführung 6-, 8- oder 12eckiger Münzen MdlAnfr 25, 26 22.05.81 Drs 09/461 Funke FDP Antw PStSekr Haehser BMF 2084 A ZusFr Funke FDP 2084 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Verstoß der Reisebüros gegen die Luftverkehrstarife durch Verkauf verbilligter Flugscheine MdlAnfr 31, 32 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Feldmann FDP Antw PStSekr Mahne BMV . 2084 B, C, D, 2085A ZusFr Dr. Feldmann FDP 2084 B, C, D Bau der linksrheinischen Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau MdlAnfr 39 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 2085A,C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2085 B Behindertengerechte Ausrüstung sämtlicher Bundesbahnhöfe MdlAnfr 40 22.05.81 Drs 09/461 Jaunich SPD Antw PStSekr Mahne BMV 2085 C, D, 2086 A, B, C ZusFr Jaunich SPD 2085D, 2086A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . .2086A ZusFr Dr. Hirsch FDP 2086 C Reihenfolge der Maßnahmen im Bundesfernstraßenbau bis 1990 MdlAnfr 41 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . 2086D, 2087 A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . 2086D, 2087A ZusFr Merker FDP 2087 B ZusFr Dr. Feldmann FDP 2087 C Lärmschutzgrenzwerte für Bundesstraßen MdlAnfr 42, 43 22.05.81 Drs 09/461 Merker FDP Antw PStSekr Mahne BMV . . 2087 C, D, 2088A ZusFr Merker FDP 2087D, 2088A Widerspruch zwischen der Entscheidung des Bundespostministers über die Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten durch Mehrarbeitsvergütung und dem Willen der Bundesregierung MdlAnfr 46 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . . . . 2088 B, C, D, 2089A, B, C, D, 2090 A,B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 2088C, D ZusFr Kirschner SPD 2088 D ZusFr Zeitler SPD 2089 A ZusFr Dreßler SPD 2089 B ZusFr Breuer CDU/CSU 2089 C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2089 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 2089 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2090A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2090A ZusFr Catenhusen SPD 2090 B Förderung und Durchführung der Projekte im Rahmen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens MdlAnfr 57, 58 22.05.81 Drs 09/461 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 2090 D, 2091 A, B, C, D, 2092A ZusFr Stockleben SPD 2091 A, B, C ZusFr Auch SPD 2091 D ZusFr Fischer (Homburg) SPD 2091 D Ergebnisse des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens MdlAnfr 59, 60 22.05.81 Drs 09/461 Börnsen SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 2092 A, B, C, D, 2093A, B, C, D, 2094 A ZusFr Börnsen SPD 2092 B, C, 2093 D ZusFr Stockleben SPD 2092 C ZusFr Auch SPD 2092 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 2093 A ZusFr Fischer (Homburg) SPD 2093 B ZusFr Catenhusen SPD 2093 B Erfahrungen mit der sogenannten Begleitforschung im Rahmen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens sowie Zahl der Projekte im öffentlichen Dienst und in kleinen und mittleren Unternehmen MdlAnfr 61, 62 22.05.81 Drs 09/461 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 2094 A, B, C, D, 2095A,B,C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . 2094 B, C, 2095 B ZusFr Stockleben SPD 2094 D ZusFr Catenhusen SPD 2095 C Bewährung der Mitarbeit von Gewerkschaften bei der Durchführung des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens sowie Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte 1980 und 1981 im Rahmen des Programms MdlAnfr 63, 64 22.05.81 Drs 09/461 Auch SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 2095D, 2096B,C ZusFr Auch SPD 2096A, C Nächste Sitzung 2096 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2097*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2097* B Anlage 3 Nutzbarmachung leerstehender Wohnhäuser in Bundesbesitz MdlAnfr 32, 33 03.04.81 Drs 09/305 Schröder (Hannover) SPD ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 2098* B auf ZusFr Schröder (Hannover) SPD Anlage 4 Aufstockung der „sandinistischen" Streitkräfte Nicaraguas von 50 000 auf 200 000 Mitglieder MdlAnfr 40, 41 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2098* D Anlage 5 Aufrüstung der nicaraguanischen Armee sowie Beeinträchtigungen der freien Entfaltung der pluralistischen Kräfte MdlAnfr 42, 43 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2098* D Anlage 6 Zustand der Pressefreiheit in Nicaragua sowie Rolle der 2 000 kubanischen Lehrer in diesem Land MdlAnfr 44, 45 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* B Anlage 7 Verstaatlichung der Massenkommunikationsmittel in Nicaragua sowie deren ausschließliche Nutzung durch die Staatspartei FSLN und Behandlung der Menschenrechte in diesem Land MdlAnfr 46, 47 08.05.81 Drs 09/407 Lamers CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* C Anlage 8 Bewertung des Guerillakrieges der FMLN in El Salvador MdlAnfr 49 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2099* D Anlage 9 Lizenzverteilung an die und Kontrolle der amerikanischen Sender Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr 106, 107 08.05.81 Drs 09/407 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2100*A Anlage 10 Preiswucher bei Zimmervermietungen MdlAnfr 1 22.05.81 Drs 09/461 Kolb CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ . . . . 2100* B Anlage 11 Hilfe für in wirtschaftliche Not geratene junge Landwirte; künftige Entwicklung der Agrarstrukturpolitik MdlAnfr 2, 3 22.05.81 Drs 09/461 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2100* C Anlage 12 Abbau der Mehrarbeit bei der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 4 22.05.81 Drs 09/461 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 2101*A Anlage 13 Gleichbehandlung der Offiziersanwärter bei der Einstellung als Berufssoldat MdlAnfr 5, 6 22.05.81 Drs 09/461 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 2101*C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 14 Umgehung des Atomwaffensperrvertrags bei nuklearer Zusammenarbeit mit sogenannten Schwellenländern MdlAnfr 15, 16 22.05.81 Drs 09/461 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 2101* D Anlage 15 Verbesserung des Stellenschlüssels beim Zollgrenzdienst MdlAnfr 22 22.05.81 Drs 09/461 Repnik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102*B Anlage 16 Jährliche Beitragsleistungen des Bundes zur VBL MdlAnfr 29 22.05.81 Drs 09/461 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102"C Anlage 17 Bruttokreditaufnahme im Bundeshaushalt 1981 zur Finanzierung von Tilgungen, Kreditbeschaffungskosten und Bundesausgaben MdlAnfr 30 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 2102* D Anlage 18 Erlaubnis zur Einschaltung des Warnblinklichts für den Fahrer eines nicht als Schulbus gekennzeichneten Linienbusses bei Beförderung von Schülern MdlAnfr 33 22.05.81 Drs 09/461 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2103*A Anlage 19 Stillegung der Eisenbahnstrecke NabburgSchoensee; Rechtfertigung der Tariferhöhung der Bundesbahn im Personenverkehr MdlAnfr 35, 36 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2103* B Anlage 20 Verbesserung der Fahrkartenausgabe der Bundesbahn im ländlichen Raum MdlAnfr 37 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2104*A Anlage 21 Einbau von Münzfernsprechern in Intercity-Zügen nach Schließung der Zugsekretariate MdlAnfr 38 22.05.81 Drs 09/461 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2104* B Anlage 22 Verkauf von Fernkopierern japanischer Herkunft durch die Bundespost MdlAnfr 44, 45 22.05.81 Drs 09/461 Neuhaus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2104*C Anlage 23 Beurteilung der Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten durch Mehrarbeitsvergütung aus arbeitsmarktpolitischer Sicht MdlAnfr 48 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2104* D Anlage 24 Aktivitäten der Bundespost im Hinblick auf die neue Medienpolitik; von der Bundespost aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zu ziehende Konsequenz MdlAnfr 49, 50 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2105*A Anlage 25 Verzicht der Bundespost auf die Herausgabe von Sonderbriefmarken zum 25jährigen Bestehen der Bundeswehr MdlAnfr 51 22.05.81 Drs 09/461 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 2105*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 V Anlage 26 Gründe für die Verlegung der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle aus München-Neuherberg nach Mitterteich MdlAnfr 65 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 2105* D Anlage 27 Gespräche des amtierenden Berliner Senators Günter Gaus mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker sowie Gegenstand der Gespräche MdlAnfr 66, 67 22.05.81 Drs 09/461 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 2106*A Anlage 28 Äußerung des Bundeskanzlers über die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 68 22.05.81 Drs 09/461 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 2106* B Anlage 29 Finanzielle Unterstützung der Segelregatten der Travemünder und Kieler Woche MdlAnfr 69, 70 22.05.81 Drs 09/461 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2106*C Anlage 30 Ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Schutzräumen MdlAnfr 73 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107"A Anlage 31 Verwahrung von Plutonium in dem Lagerbunker der Firma ALKEM in Hanau-Wolfgang im Hinblick auf § 7 des Atomgesetzes MdlAnfr 74, 75 22.05.81 Drs 09/461 Reuter SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107*C Anlage 32 Verteilung der Bevölkerung um das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr 76 22.05.81 Drs 09/461 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2107* D Anlage 33 Wegfall der im Atomgesetz verankerten Haftungshöchstgrenze für Betreiber kerntechnischer Anlagen; Angaben über Genehmigungshalden in Bundesländern beim Bau von Kernkraftwerken MdlAnfr 77, 78 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2108* B Anlage 34 Behandlung der Tarnorganisationen der rechtsextremistischen Partei MHP, wie der „Türk Föderation" in der Bundesrepublik Deutschland; Verweigerung von Fremdenpässen für Staatenlose MdlAnfr 84, 85 22.05.81 Drs 09/461 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 2108* C Anlage 35 Anzahl der Bauartzulassungen für Geräte zum Be- und Entladen wassergefährdender Flüssigkeiten an Bundeswasserstraßen gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes MdlAnfr 86, 87 22.05.81 Drs 09/461 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 2109* B Anlage 36 Absatzstagnation der ostbayerischen Granitindustrie MdlAnfr 88 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2109* C Anlage 37 Maßnahmen der EG gegen erhöhte japanische Autoexporte MdlAnfr 92 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2109* D VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 38 Einschätzung des Klagerechts ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die amerikanische Antirustgesetzgebung in den USA; Auswirkungen auf eine deutsche Klage gegen amerikanische Pharmahersteller MdlAnfr 93, 94 22.05.81 Drs 09/461 Heyenn SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2110*A Anlage 39 Deutsch-sowjetische Vereinbarungen über die Verweigerung von Krediten aus nichtökonomischen Gründen; Höhe der deutschen Inflationsrate bei Anwendung des amerikanischen Preisindex MdlAnfr 95, 96 22.05.81 Drs 09/461 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2110* C Anlage 40 Auswirkung französischer Sonderstromtarife für Atomstrom, insbesondere beim Kernkraftwerk Cattenom, auf die saarländische Industrie MdlAnfr 97 22.05.81 Drs 09/461 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 2111*B Anlage 41 Maßnahmen gegen die Verwendung von Arzneimitteln zu Fütterungszwecken bei Schlachtvieh MdlAnfr 98 22.05.81 Drs 09/461 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2111*C Anlage 42 Auswirkung der Reform des § 218 StGB auf die Zahl der Abtreibungen MdlAnfr 99, 100, 22.05.81 Drs 09/461 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2112*A Anlage 43 Kontrolle aus Drittländern eingeführter Lebensmittel. Wettbewerbsnachteile deutscher Lebensmittelproduzenten durch heimische Gesetze und Vorschriften MdlAnfr 101, 102 22.05.81 Drs 09/461 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2112*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2079 39. Sitzung Bonn, den 27. Mai 1981 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 27. 5. Büchner (Speyer) * 27. 5. Frau Dr. Däubler-Gmelin 27. 5. Dr. Dollinger 27. 5. Feinendegen 27. 5. Haar 27. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 27. 5. Dr. Hauff 27. 5. Dr. Holtz 27. 5. Korber 27. 5. Dr. Langner 27. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 5. Liedtke 27. 5. Dr. Müller * 27. 5. Neuhaus 27. 5. Frau Noth 27. 5. Frau Pack * 27. 5. Frau Roitzsch 27. 5. Sauer (Salzgitter) ** 27. 5. Frau Schlei 27. 5. Schulte (Unna) * 27. 5. Dr. Schwarz-Schilling 27. 5. Tietjen 27. 5. Dr. von Wartenberg 27. 5. Dr. von Weizsäcker 27. 5. Dr. Wendig 27. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 14. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Gemeinschaft - Drucksache 9/184 Nr. 15 - Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 12. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/ 80 über den Zollwert der Waren - Drucksache 9/37 Nr. 150 - Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Drucksache 9/37 Nr. 156 - Vorschlag einer Entscheidung des Rates über die Einführung eines Mechanismus für den mittelfristigen finanziellen Beistand - Drucksache 9/60 Nr. 16 - Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Vereinfachung des Erlasses von Maßnahmen zur zeitweiligen Nichtanwendung von Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 9/37, Nr. 154 - Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates über Europäische Rechnungseinheiten/Anwendung in den Abkommen mit den Mittelmeerländern - Drucksache 9/37, Nr. 155 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/695/EWG zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr infolge des Beitritts Griechenlands - Drucksache 9/108, Nr. 31 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/EWG und 78/1035/ EWG - Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr und bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerziellen Charakters: Drittländer Vorschlag einer Dritten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft - Drucksache 9/158, Nr. 18 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1544/69, 2780/78 und 3060/78 über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt oder in Kleinsendungen an Privatpersonen versandt werden - Drucksache 9/158, Nr. 19 - Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen unter Berücksichtigung der Änderung der internationalen Bestimmung des Begriffs „Zollwert" 2098* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Anwendung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses (EWG) (1) zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen unter Berücksichtigung der Änderung der Internationalen Bestimmung des Begriffs „Zollwert" ([1] = Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz) — Drucksache 9/158, Nr. 20 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 9/252, Nr. 37 — Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens über den griechischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 9/304, Nr. 12 — Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/305 Fragen 32 und 33, 30. Sitzung, Seite 1539, Anlage 11) 1. Von den im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Finanzen verwalteten ca. 50 000 Bundesmietwohnungen — Einfamilienhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern — stehen derzeit 667 Wohnungen leer. 369 dieser Wohnungen sind vorübergehend von den Mietern geräumt worden, weil sie ausgebessert oder modernisiert oder als „Ausweichwohnungen" genutzt werden sollen. 43 Wohnungen sind nach Kündigung noch nicht erneut vermietet. Die weitere Vermietung ist jedoch nicht problematisch. 77 Wohnungen sind freigemacht worden, weil sie — vornehmlich entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung — Verwaltungszwecken zugeführt oder veräußert werden sollen. Bei 17 Wohnungen, die erst vor kurzem von anderen Ressorts leer übernommen worden sind, steht die Entscheidung über ihre künftige Verwendung (Abgabe für andere Verwaltungszwecke, Veräußerung, Vermietung) bevor. 161 Wohnungen, davon 101 in Ballungsgebieten, stehen leer, weil sie aus verschiedenen Gründen schwer oder nicht vermietbar sind. Im Bereich des Bundesministers für Verkehr einschließlich der Deutschen Bundesbahn, des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Bundesbank und der Bundesanstalt für Arbeit stehen insgesamt 699 Wohnungen leer, davon gehören 334 zu den oben genannten ersten drei Fallgruppen. Bei den anderen handelt es sich im wesentlichen um Wohnungen in Gebäuden, die zum Zwecke des Abbruchs erworben wurden, oder um Wohnungen, die wegen ihrer abseitigen Lage nicht mehr vermietbar sind. Von Ermittlungen im Bereich der übrigen Ressorts ist abgesehen worden, weil sie keine nennenswerte Zahl von Wohnungen haben. 2. Die zuständigen Dienststellen des Bundesministers der Finanzen sind bemüht, mit allen geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, daß Wohnungen nicht Leerstehen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Modernisierung der Wohnungen gelegt. In einem seit 1971 laufenden Programm wurden bislang für ca. 310 Mio DM weit über die Hälfte der in Betracht kommenden Bundesmietwohnungen modernisiert. Nicht in allen Fällen aber kann durch bauliche Unterhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungsmaßnahmen vermieden werden, daß Bundesmietwohnungen nicht vermietet werden können. Die 101 in Ballungsgebieten leerstehenden Wohnungen befinden sich im wesentlichen in drei benachbarten Gebäuden im Bereich der Oberfinanzdirektion Koblenz (47 leerstehende Wohnungen) und in einem Gebäude im Bereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt (40 leerstehende Wohnungen). Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 40 und 41): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, daß die Streitkräfte in Nicaragua in dem Sinne parteilich sind, daß sie das Wort „sandinistisch" im Namen führen („ejercito popular sandinista"), welches kraft Gesetzes für den FSLN reserviert ist, und wie bewertet die Bundesregierung die Existenz einer solchen Parteiarmee? Verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, daß die Miliz Nicaraguas, die unter dem Kommando Eden Pastoras steht, von derzeit mindestens 50 000 auf künftig 200 000 Mitglieder aufgestockt werden soll, und gibt es nach Ansicht der Bundesregierung außen- oder innenpolitische Gründe für eine solche Maßnahme? Zu Frage 40: Die ist eine rein nicaraguanische Angelegenheit. Zu Frage 41: Ich beziehe mich auf die Antwort auf Frage 37 der Frau Kollegin Hoffmann (Soltau). Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 42 und 43): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2099* Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Ausrüstung der nicaraguanischen Armee mit mittelschwerer Artillerie, Mörsern und Raketenwerfern, und weiß sie, welche dieser Waffen aus der DDR bezogen worden sind? Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse am und unmittelbar nach dem 14. März 1981 in Nicaragua, als in Militärfahrzeugen herangefahrene und von sandinistischen Juntamitgliedern kommandierte Horden von Randalierern gegen den demokratischen Sektor und insbesondere gegen die sozialdemokratische Partei Robelos vorgingen, Parteilokale zerstörten, Mitarbeiter verletzten, Wohnungen von Parteiführern in Brand steckten und die freie Entfaltung pluralistischer Kräfte schwer beeinträchtigten? Zu Frage 42: Einzelheiten über Waffen aus der DDR liegen nicht vor. Nicaragua hat vor einiger Zeit die Bundesregierung um Lieferung von Handfeuerwaffen und Patrouillenbooten gebeten. Wir sehen uns nicht imstande, solche zu liefern. Zu Frage 43: Die Bundesregierung ist über die von Ihnen geschilderten Ereignisse unterrichtet. Die Verhinderung der angemeldeten Kundgebung der Oppositionspartei des früheren Junta-Mitglieds Robelo in Nandaime bestärkt die Bundesregierung in ihren Besorgnissen über die Einschränkung der Meinungsvielfalt und der Freiheit politischer Betätigung in Nicaragua. Sie stimmt mit Ihnen überein, daß derartige Aktionen der von der Regierung zugesagten demokratischen Entwicklung nicht förderlich sind. Die Bundesregierung macht jedoch auch darauf aufmerksam, daß der Prozeß der Verwirklichung demokratischer Freiheiten in einem Lande wie Nicaragua, das viele Jahrzehnte unter der Diktatur gelebt hat, besonderen Schwierigkeiten begegnet. Die Bundesregierung und die deutschen politischen Stiftungen bemühen sich im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die demokratischen Kräfte zu unterstützen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 44 und 45): Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand der Pressefreiheit in Nicaragua angesichts der Dekrete Nr. 511 und 512 vom 10. September 1980 und vom 19. März 1981, die eine Vorzensur und gravierende Einschränkungen der Pressefreiheit für alle nach Ansicht der Regierung für sie nachteilige Vorgänge beinhalten? Teilt die Bundesregierung die verbreitete Sorge, wie sie jetzt auch vom Bischof von Managua, Miguel Obando y Bravo, geäußert worden ist, daß die 2 000 kubanischen Lehrer in Nicaragua nicht nur eine positive Alphabetisierungskampagne durchführen, sondern gleichzeitig auch die kommunistische Ideologie verbreiten und so die demokratische Entwicklung Nicaraguas gefährden? Zu Frage 44: Die von Ihnen genannten Dekrete bedeuten nach Ansicht der Bundesregierung eine gravierende Einschränkung der Pressefreiheit, die auch nicht durch eine schwierige innen- und außenpolitische Lage zu rechtfertigen ist. Allerdings muß festgestellt werden, daß die praktischen Auswirkungen dieser Anordnungen bisher relativ begrenzt geblieben sind. Sie hindern privateigene Medien wie „La Prensa" nicht daran, wesentliche Themen äußerst kritisch zu be- handeln. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung auf dem Gebiet der Presse- und Meinungsfreiheit aufmerksam. Sie hat darüber auch mit Außenminister d'Escoto bei einem Besuch im März dieses Jahres gesprochen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die in Nicaragua tätigen kubanischen Lehrer im Zuge der inzwischen abgeschlossenen AlphabetisierungsKampagne auch Meinungsbildung im kubanischen Sinne betrieben haben. Hätte der Westen die entsprechenden Mittel rechtzeitig zur Verfügung stellen können, wäre dies wahrscheinlich nicht in solchem Ausmaß der Fall gewesen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Lamers (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die früher der Familie Somoza gehörenden Massenkommunikationsmittel wie Fernsehen, Radio und die Zeitung „Novedades" (heute „Barricada") verstaatlicht worden sind und der Staatspartei FSLN zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen, und wie bewertet sie eine solche Entwicklung? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es auch im heutigen Nicaragua zu ergeblichen Verletzungen von Menschenrechten kommt? Zu Frage 46: Es ist richtig, daß die der Familie Somoza und deren politischen Anhängern gehörenden Massenmedien enteignet wurden und heute im Dienste der sandinistischen Politik stehen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die FSLN dadurch auf allen Mediengebieten bereits eine Monopolstellung hat. Von einer vollkommen einseitigen Unterrichtung der Bevölkerung kann jedenfalls derzeit nicht gesprochen werden. Zu Frage 47: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß es in Nicaragua heute systematisch und mit Duldung der Regierung zu erheblichen Verletzungen der Menschenrechte kommt. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 49): In welcher Weise hat der Bundesminister des Auswärtigen den Schnellbrief des Bundesinnenministers vom 4. März 1981 beantwortet, in dem er das Auswärtige Amt auf Ersuchen des Berliner Senats um Stellungnahme bittet, ob der Guerillakrieg der FMLN in El Salvador als Angriffskrieg im Sinne des Artikels 26 Abs. 1 des Grundgesetzes anzusehen sei, bzw. ob die Verwendung des Ertrags von Sammlungen für Waffen für El Salvador geeignet sei, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören? 2100* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Zu dem internen Schriftverkehr zweier Ressorts der Bundesregierung möchte ich direkt nicht Stellung nehmen. Die Lage in El Salvador ist mit Schwarzweiß-Malerei nicht zu beschreiben. Die Bundesregierung ist gegen die Anwendung von Gewalt bei der Verwirklichung der notwendigen Reformen in El Salvador. Eine Bezugnahme auf Art. 26 I GG ergibt in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Im übrigen sind für Angelegenheiten, die das Sammlungsrecht betreffen, primär die Innenminister der Länder zuständig. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 106 und 107): Wann und auf welcher verfassungsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Grundlage hat die Bundesregierung den auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland von den USA betriebenen und finanzierten Sendern Radio Free Europe und Radio Liberty Sendelizenzen auf unbestimmte Zeit gewährt, und wie vereinbart sich diese Lizenzerteilung mit der Auskunft des Bundesinnenministers (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike [Oberhausen] vom 2. April 1981), wonach die geltenden Rundfunkgesetze die Zulassung anderer als die bestehenden Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts nicht vorsehen? Wie vereinbart die Bundesregierung den Verzicht auf eine Kontrolle der amerikanischen Sender auf deutschem Boden mit dem Souveränitätsanspruch der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Tatsache, daß als Ausnahme von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rundfunkrecht nach Artikel 60 Abs. 5a des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen den NATO-Truppen nur gestattet ist, Rundfunksender für die Truppe und das zivile Gefolge zu betreiben? Die fernmelderechtliche Genehmigung für den Betrieb der Sender wurde 1955 erteilt und im Jahre 1978 den geänderten Umständen, d. h. der Fusion der Sender und ihrer Unterstellung unter die Kontrolle der amerikanischen Regierung angepaßt. Die Antwort auf die Frage des Abgeordneten Meinike betraf Sender, die in das Bundesgebiet ausstrahlen. Was die „Kontrolle" der Sender angeht, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Vorstellungen zunächst präzisieren könnten, damit ich die Frage richtig verstehen und beantworten kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 1): Besteht nach geltendem Recht die Möglichkeit, die Vermietung eines einfach möblierten Raumes mit drei Betten für 367,50 DM im Monat als Wucher zu verfolgen, und wenn nein, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, hier gesetzgeberisch Abhilfe zu schaffen? Ob die Strafvorschrift des § 302 a StGB oder die Bußgeldvorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz auf den von Ihnen geschilderten Fall angewendet werden könnte, läßt sich nur bei weiterer Konkretisierung feststellen. § 302 a StGB setzt die Ausbeutung eine im Gesetz näher umschriebene Unterlegenheit — eine Zwangslage, Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche — des Bewucherten und ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Letzteres wird in der Regel bei einer Überschreitung der ortsüblichen bzw. angemessenen Miete um 50 Prozent angenommen. Demgegenüber ist § 5 WiStG schon anwendbar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen unangemessen hohe Entgelte gefordert werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Täter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen dazu ausnutzt, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete nicht unwesentlich übersteigt. Die Rechtsprechung hat Mietpreisüberschreitungen von 20 bis 30 % für die Anwendbarkeit des § 5 WiStG ausreichen lassen. Angesichts der Möglichkeit in Fällen, in denen § 302 a StGB nicht für anwendbar gehalten wird, unter Umständen auf § 5 WiStG zurückzugreifen, sehe ich zur Zeit kein Bedürfnis für eine Erweiterung des § 302 a StGB. Der federführende Ausschuß hat 1976 die Frage einer Erweiterung ausführlich beraten und eine solche — auch mit Zustimmung der Opposition — ausdrücklich abgelehnt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 2 und 3): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den jungen, tüchtigen und fortschrittlichen Landwirten, die Zukunftsinvestitionen auch mit öffentlichen Mitteln durchgeführt haben und nun durch das schlechte Preiskostenverhältnis und die Hochzinspolitik in große wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen? Welche Zukunftserwartungen hat die Bundesregierung in bezug auf die Agrarstrukturpolitik, das heißt, wieviel Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe werden wir nach Meinung der Bundesregierung in zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland haben, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Strukturpolitik zu finanzieren? Zu Frage 2: Die Bundesregierung stellt fest, daß es keine speziellen Auswirkungen der Preis-Kosten-Verhältnisse sowie des gegenwärtig hohen Zinsniveaus für junge, tüchtige und fortschrittliche Landwirte gibt. Vom Zinsniveau sind alle Landwirte wie auch die übrigen Wirtschaftsbereiche gleichermaßen betroffen. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß landwirtschaftliche Unternehmer ihre Investitionen, auch wenn sie mit öffentlichen Mitteln durchgeführt worden sind, in voller Eigenverantwortung als freie Unternehmer getätigt haben und weiterhin tätigen werden. Der Staat kann den Unternehmern diese Verantwortung nicht abnehmen. Er bietet Hilfen zur Selbsthilfe an. Sie zielen auf die innerbetriebliche Rationalisierung und die Kostensenkung ab. Da die Energiekosten eine besondere Rolle spielen, hat die Bundesregierung diesem Sektor besondere Aufmerksamkeit durch Hilfen geschenkt, an denen die Landwirtschaft beteiligt ist. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2101* Zu Frage 3: Die Bundesregierung kann keine exakten Zahlenangaben über die Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe in 10 Jahren machen. Derartige Zahlen werden in der öffentlichen Diskussion zu leicht als Zielvorstellungen angesehen. Die Bundesregierung lehnt eine solche Planung ab. Im Rahmen des Strukturwandels wird sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe weiter vermindern — oftmals auch als Folge des Generationswechsels. Dieser Strukturwandel wird vor allem von den außerlandwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflußt. Die Finanzierung der Strukturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland geschieht vor allem im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", aus Landesmitteln und durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Die Höhe der bereitgestellten Mittel hängt insbesondere davon ab, was die jeweiligen zuständigen Parlamente beschließen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 4): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Bundesanstalt für Arbeit zu veranlassen, durch Abbau der Mehrarbeit mit den damit eingesparten Mitteln die Anzahl der Zusatzkräfte zu vergrößern? In der Bundesanstalt für Arbeit sind gegenwärtig rd. 57 500 Mitarbeiter tätig. Der Haushalt der Bundesanstalt weist — nach kontinuierlicher Aufstokkung in den letzten Jahren — für das Jahr 1981 insgesamt 46 670 Planstellen für Dauerkräfte aus. Hinzu kommen Aufgabenermächtigungen für 1 385 Zusatzkräfte. Daneben werden Aushilfskräfte zu Lasten der Mittel für offene Planstellen beschäftigt. Trotz der aktuellen finanzpolitischen Schwierigkeiten wurden für das Jahr 1981 die Zahl der Planstellen um 372 vermehrt und Ermächtigungen für 200 weitere Zusatzkräfte geschaffen. Die Arbeitsverwaltung hat damit den höchsten Stand an Planstellen in ihrer Geschichte erreicht. Zugleich wird deutlich, welch hohen Stellenwert die Bundesregierung dem Ziel beimißt, der Arbeitsverwaltung eine wirkungsvolle Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Für die Vergütung von Mehrarbeitsstunden sind im Haushaltsplan für 1981 insgesamt 3,8 Millionen DM eingesetzt. Umgerechnet nach den durchschnittlichen Kosten für eine Zusatzkraft könnten aus diesem Titelansatz rd. 91 Zusatzkräfte beschäftigt werden. Ein Einsatz von 91 weiteren Zusatzkräften könnte jedoch die Anordnung von Mehrarbeit nicht überflüssig machen. Zum Beispiel ist die Anordnung von Mehrarbeit dann notwendig, wenn infolge Massenentlassung oder Schließung eines Betriebes im Bereich eines Arbeitsamtes die Zahl der Antragsteller für Arbeitslosengeld innerhalb kurzer Zeit hochschnellt. Für die dann anfallenden Arbeiten ist der Einsatz ausgebildeten Personals erforderlich; Zusatzkräfte können in aller Regel diese Verwaltungsarbeit nicht leisten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 9/ 461 Fragen 5 und 6): Trifft es zu, daß Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, die die Voraussetzungen für ein Studium erfüllen, in bezug auf die Zusage der späteren Einstellung als Berufssoldaten unterschiedlich behandelt werden? Wenn ja, ist in absehbarer Zeit eine Änderung der bestehenden Bestimmung im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Offizieranwärter mit Studium beabsichtigt? Im Rahmen des jährlichen Offizier-Ergänzungsbedarfs erhalten knapp ein Viertel der Offizieranwärter bei Einstellung in die Bundeswehr aufgrund eines besonders guten Ergebnisses der Prüfung bei der Offizierbewerberprüfzentrale die Zusage, nach erfolgreichem Abschluß der Offizierausbildung und des Studiums an der Hochschule der Bundeswehr in das Dienstverhältnis eines Berufsoffiziers übernommen zu werden. Erfolgreich heißt, daß die einzelnen Ausbildungsabschnitte bestanden sein müssen. Die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten erfolgt dann frühestens mit der Beförderung zum Oberleutnant. Bis zum Inkrafttreten des 13. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes am 1. Juni 1980 wurde für Bewerber, die bei der Einstellung die Zusage der späteren Einstellung als Berufssoldaten anstrebten, der Bildungsstand der allgemeinen Hochschulreife gefordert. Diese Forderung richtete sich nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes. Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes wurde diese Bestimmung neu gefaßt. Für die Laufbahn der Offiziere wird danach „eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand" gefordert. Damit können auch Bewerber mit dem Bildungsstand der Fachhochschulreife eine Berufsoffizierzusage bei der Einstellung erhalten. Die Soldatenlaufbahnverordnung und die ergänzenden Bestimmungen für die Einstellung werden entsprechend geändert. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 15 und 16): Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß der Atomwaffensperrvertrag die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern, daß es aber Schwellenländer (wie z. B. Argentinien, Brasilien, Israel, Pakistan, Südafrika) zu gelingen scheint, mit Hilfe von deutscher Technik und deutschem Know-how z. B. in Anreicherungsanlagen für Bomben taugliches Uran zu erzeugen? 2102* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Gibt es Möglichkeiten, auch mit anderen Ländern wie mit Argentinien und Brasilien analog zum Nichtverbreitungsvertrag bilaterale Verträge abzuschließen und auch die Weitergabe von exportiertem technischen Gerät über Zwischenländer zu verhindern, damit sichergestellt ist, daß nicht exportierte technische Komponenten im Ausland zweckfremd verwendet oder zusammengesetzt werden und damit gesetzliche Vorschriften umgangen werden? Die Bundesrepublik Deutschland ist Partei des Nichtverbreitungsvertrages und hält sich strikt an diesen Vertrag. Die Bundesregierung hat Abkommen mit Brasilien und Argentinien über die Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Nichtverbreitung abgeschlossen. Beide Abkommen stellen die ausschließlich friedliche Verwendung der von deutschen Firmen an diese Länder gelieferten nuklearen Materialien, Ausrüstungsgegenstände und Technologien sicher. Mit Israel, Pakistan und Südafrika besteht keine Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Nichtverbreitung. Die Zugehörigkeit zum Nichtverbreitungsvertrag steht nicht in Widerspruch zu einer Kooperation mit Ländern, die diesen Vertrag nicht ratifiziert haben. Die Frage der Weitergabe von gelieferten nuklearen Materialien, Ausrüstungsgegenständen und Technologien ist in den Londoner Richtlinien geregelt. Hinsichtlich der Weitergabe dieser Gegenstände hält sich die Bundesregierung an die Londoner Richtlinien. Das heißt, das Empfängerland muß zusichern, daß es diese Materialien, Gegenstände und Informationen nur dann weitergibt, wenn das zweite Empfängerland dieselben Zusicherungen abgegeben hat, wie sie das Lieferland für die ursprüngliche Weitergabe verlangt hatte. An das in den Londoner Richtlinien festgelegte Verfahren hält sich die Bundesregierung bei allen Nuklearexporten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Repnik (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 22): Will die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung des Stellenschlüssels beim Zollgrenzdienst ergreifen, um den unterschiedlichen Stellenschlüssel zwischen Zoll und Bundesgrenzschutz anzugleichen, da sowohl Zollgrenzdienst, als auch Bundesgrenzschutz etwa gleiche Aufgaben erfüllen und eine Besserstellung des Bundesgrenzschutzes gegenüber dem Zollgrenzdienst auch vom Berufsrisiko nicht gerechtfertigt erscheint? Es trifft zu, daß der Bundesgrenzschutz einen günstigeren Stellenschlüssel als die Zollverwaltung hat. Dies beruht auf der Grundsatzentscheidung des Deutschen Bundestages, den Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes dienstrechtlich den Polizeien der Länder anzugleichen. Die Polizei hat gegenüber anderen Verwaltungen eine günstigere Planstellenausstattung. Die entsprechenden Regelungen im Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes sind polizeieigentümlich und daher nicht auf andere Bereiche übertragbar. Soweit Zollbeamte grenzpolizeilich tätig sind, üben sie diese Funktion unter der Fachaufsicht des Bundesgrenzschutzes aus Wirtschaftlichkeitsgründen neben ihren eigentlichen Obliegenheiten nach dem Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht aus. Ihre Aufgabenstellung unterscheidet sich insoweit von der der Grenzschutzbeamten. Der Grenzzoldienst ist Teil der Bundesfinanzverwaltung; eine Verbesserung seines Stellenschlüssels läßt sich ohne Auswirkungen auf andere Verwaltungen nicht erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 29): Wie hoch ist die derzeitige jährliche finanzielle Belastung des Bundes mit Beiträgen zur VBL? Zunächst der Hinweis, daß nach der am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen Änderung des Finanzierungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für die pflichtversicherten Arbeitnehmer keine Beiträge, sondern nur noch Umlagen von den an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder beteiligten Arbeitgebern entrichtet werden. Das am 31. Dezember 1977 vorhanden gewesene Deckungsvermögen, aus dem die beitragsbezogenen Ansprüche und Anwortschaften finanziert werden, ist für den genannten Personenkreis zu diesem Zeitpunkt geschlossen worden. Der Bund, der nur ein Beteiligter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder unter rd. 4 760 anderen beteiligten Arbeitgebern ist, hat für das Jahr 1980 Umlagen im Gesamtbetrag von rd. 255,8 Millionen DM gezahlt, dies sind 15% des Gesamteingangs der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder an Umlagen. Anlage 17 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 30): Mit welcher Bruttokreditaufnahme werden nach dem neuesten Stand im Bundeshaushalt 1981 voraussichtlich welche Tilgungen, Kreditbeschaffungskosten (Zinsen u. ä.) und Bundesausgaben finanziert, nachdem sich im ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung die entsprechenden Zahlen auf 61,4 Milliarden DM (Bruttokreditaufnahme), 34 Milliarden DM (Tilgung), 16,9 Milliarden DM (Kreditbeschaffungskosten) und 10,5 Milliarden DM (Ausgaben) beliefen? Der Haushaltsausschuß hat seine Beratungen über den Haushalt 1981 abgeschlossen. Danach, die Zahlen sind auch der Opposition bekannt, beträgt die Bruttokreditaufnahme 75,4 Mrd. DM. Für Tilgungen sind 41,6 Mrd. DM und für Zinsen einschließlich Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2103* Kreditbeschaffungskosten 17,3 Mrd. DM veranschlagt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 33): Ist es auch dem Führer eines nicht als Schulbus gekennzeichneten Linienbusses, der überwiegend Schulkinder befördert, erlaubt, entgegen § 16 Abs. 2 StVO wie der Führer eines Schulbusses das Warnblinklicht einzuschalten, ohne sich einer Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 16 StVO) schuldig zu machen, und wenn nein, kann eine entsprechende Änderung der StVO in Erwägung gezogen werden? Der Fahrer eines Linienomnibusses darf, auch wenn der Schulkinder befördert, beim Ein- und Aussteigen der Schulkinder nicht das Warnblinklicht einschalten. Dies ist den ausschließlich im Schulbusverkehr eingesetzten Fahrzeugen vorbehalten, die mit dem Schulbus-Schild besonders gekennzeichnet sind. Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung wird nicht in Erwägung gezogen. Das Einschalten des Warnblinklichts wäre für sich allein nicht wirkungsvoll. Auch das Einschalten des Warnblinklichts bei Schulbussen bekommt seinen Schutzcharakter erst mit der daran geknüpften Verhaltensvorschrift für andere Fahrzeugführer (§ 20 Abs. 1 a StVO). Sie erlegt diesen beim Vorbeifahren an einem gekennzeichneten Schulbus, der hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat, ein Höchstmaß an Sorgfalt auf. Auch insoweit müßten die Linienbusse den Schulbussen gleichgestellt werden, um gleiche Wirkung erzielen zu können. Dagegen bestehen Bedenken. Die Schulbusse sollen u. a. durch besondere Kennzeichnung bewußt aus dem übrigen Verkehr hervorgehoben werden und eine Sonderstellung einnehmen. Diese ginge verloren, wollte man hinsichtlich der Linienbusse, wenn auch nur in besonderen Fällen, eine gleiche Regelung einführen. Mit den zuständigen obersten Landesbehörden besteht daher Übereinstimmung, daß es bei der differenzierten Behandlung der Schulbusse einerseits und der Linienbusse andererseits bleiben sollte. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß auch an geltenden Linienbussen keineswegs rücksichtslos vorbeigefahren werden darf. § 20 Abs. 1 StVO enthält dazu eine ausdrückliche Regelung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 35 und 36): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn jetzt erneut Überlegungen anstellt, die Eisenbahnstrecke Nabburg-Schönsee stillzulegen, und wird gegebenenfalls die Bundesregierung hier den raum- und strukturpolitischen Bedürfnissen dieses grenznahen und revierfernen Raums im Zonenrand ein höheres Gewicht als anderen Gesichtspunkten beimessen? Hält die Bundesregierung die zweite Tariferhöhung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr innerhalb eines halben Jahrs für sozial gerechtfertigt und verkehrs- und energiepolitisch für zweckmäßig? Zu Frage 35: Nach Angabe der Deutschen Bundesbahn stehen bis 1985 rd. 22 Mio DM Investitionen in bauliche Anlagen der Strecke Nabburg-Schönsee an. Um eine Entscheidung über den Fortbestand der Strecke, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Deutschen Bundesbahn unwirtschaftlich ist, zu erreichen, beabsichtigt sie, das Verfahren gem. Bundesbahngesetz durchzuführen. Um der besonderen Situation im Zonenrandgebiet Rechnung zu tragen, hat sich die Bundesregierung grundsätzlich die Entscheidung für in diesem Gebiet liegende Strecken vorbehalten. Zu Frage 36: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die Tariferhöhung im Personenverkehr zum 1. Juli 1981 im Rahmen seiner Ermächtigung und im Hinblick auf seine unternehmerische Verantwortung beschlossen. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn sowie der Tarif- und Verkehrsausschuß wurden von diesem Beschluß unterrichtet. Die Tarifanhebung ist unumgänglich, da die eigenwirtschaftliche Unterdeckung der Deutschen Bundesbahn im Personenverkehr in 1981 voraussichtlich rd. 5,1 Mrd DM beträgt. Trotz Ausgleichsleistungen des Bundes in Höhe von 3,2 Mrd DM verbleibt damit der Deutschen Bundesbahn allein im Personenverkehr immer noch ein Fehlbetrag von vsl. 1,9 Mrd DM. Angesichts der Haushaltslage sind weitergehende Zuschußleistungen des Bundes, die 1981 insgesamt rd. 13,3 Mrd DM betragen werden, nicht möglich. Die Erhöhung der Tarife trägt dazu bei, den für 1981 erwarteten Gesamtbilanzverlust von 4,8 Mrd DM nicht noch weiter steigen zu lassen und das erwartete Ausmaß der Fremdverschuldung auf 33,9 Mrd DM in 1981 zu begrenzen. Die letzte Tariferhöhung vom Januar 1981 hat bisher zu keinen Verkehrsabwanderungen geführt. So betrugen im 1. Quartal 1981 die Steigerung der Verkehrsleistungen in Personenkilometer 1,3 % und die Steigerung der Erlöse 7,5%. Ein Verzicht auf die Tariferhöhung würde einen entsprechenden Anspruch der Deutschen Bundesbahn gegen den Bund auf Ausgleich der entstehenden Mindererträge auslösen. Damit würde letztlich der Steuerzahler zusätzlich getroffen, denn bereits heute beträgt bei der gegebenen Zuschußleistung des Bundes die Belastung pro Kopf unserer Bevölkerung rd. 220 DM/Jahr. 2104* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 37): Wie gedenkt die Deutsche Bundesbahn, die kundenvertreibende Handhabung der Fahrkartenausgabe an Schüler und Pendler im ländlichen Raum nach Einstellung des Schalterbetriebs auf kleineren Bahnhöfen zu verbessern, durch die diese Bundesbahnkunden in der Regel zusätzliche Bahnfahrten auf sich nehmen müssen, um Monatskarten zu erwerben? Die Deutsche Bundesbahn versucht in allen Fällen, bei denen eine Besetzung der Fahrkartenausgabe mit DB-Personal aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist, ihren Kunden Ersatzlösungen anzubieten. Bezüglich der Zeitkarten des Schüler- und Berufsverkehrs sind das a) Verkauf über ein örtliches Reisebüro oder — dort, wo kein Reisebüro verhanden ist — b) Einrichtung einer freien Agentur, c) Verkauf durch örtliche Poststellen, d) Verkauf durch das Zugbegleitpersonal. Diese Lösungen werden jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten geprüft. Den Schülern und Berufspendlern ist es außerdem möglich, den Fahrausweis bei der Fahrkartenausgabe ihres Zielbahnhofes zu lösen. Zusätzliche Bahnfahrten sind daher bisher nicht bekannt geworden. Für den Kauf von Einzelfahrausweisen des Nahverkehrs und häufig gefragte Verbindungen über 50 km hinaus stehen in zunehmendem Umfang Fahrausweisautomaten zur Verfügung. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, alle Haltepunkte des Personenverkehrs mit solchen Automaten auszurüsten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 38): Wie lange will die Bundesregierung die Verschlechterung des BahnService andauern lassen, die darin liegt, daß die meisten der früheren Zugsekretariate mit Telefon im Intercity-Dienst geschlossen, aber die geplanten Münzfernsprecher noch nicht eingeführt sind? Die Verpflichtung der Deutschen Bundesbahn zum wirtschaftlichen Handeln führte zu der Entscheidung, die „Zugsekretariate" aufzugeben. Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt nach dem erfolgreich durchgeführten Versuch, ab 1982 in den TEE- und IC-Zügen Münz-Zugtelefone einzuführen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Neuhaus (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 461 Fragen 44 und 45): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost im Endgerätevertrieb Fernkopierer japanischer Herstellung anbietet? Wenn dies zutrifft, welche Gründe waren für diese Entscheidung maßgebend, und spielte hierbei u. U. eine mittelbare Beteiligung der öffentlichen Hand an dem in diesem Fall als Importeur/Händler tätigen Unternehmen eine Rolle? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost Fernkopierer japanischen Ursprungs als Endgeräte im Telefaxdienst anbietet. Die Geräte werden von einem deutschen Importeur aus Japan bezogen, hier auf die von der Deutschen Bundespost geforderten Leistungsmerkmale umgebaut und an die Deutsche Bundespost geliefert. Die Auswahl des Gerätes erfolgte im Rahmen eines Wettbewerbs, allein nach technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daß die öffentliche Hand an dem Unternehmen, das den Zuschlag erhielt, mittelbar beteiligt ist, hat bei der Vergabeentscheidung keine Rolle gespielt. Ein solches Vorgehen hätten auch die geltenden Vergabebestimmungen nicht zugelassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 48): Wie bewertet die Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch die Beschäftigungspolitik der Deutschen Bundespost, rund vier Millionen Überstunden durch das vorhandene Personal leisten zu lassen, den zusätzlichen Stundenlohn in bestimmten Monaten des Jahrs dem Gehalt zuzuschlagen und der Steuerprogression auszusetzen? Etwa 3/4 der Überzeitarbeit bei der Deutschen Bundespost ergibt sich aus persönlichen arbeitszeitrechtlichen/tarifvertraglichen Ansprüchen sowie unvorhersehbaren betrieblichen bzw. personellen Erfordernissen, ohne daß das Arbeitsvolumen erhöht wird. Der Rest ist auf eine Steigerung des Arbeitsanfalls oder auf einen örtlich bedingten Personalmangel zurückzuführen. Der zusätzliche Arbeitsanfall läßt sich aber nicht durch zusätzliche Kräfte abfangen, weil die Arbeitsspitzen durch spezielle betriebliche und personelle Bedingungen unvorhersehbar sind und nur sporadisch auftreten. Die Abgeltung der Überzeitarbeit erfolgt für die Arbeitnehmer nach den geltenden Tarifverträgen. Für die Beamten wird unter bestimmten Voraussetzungen Mehrarbeitsvergütung gezahlt, sofern keine Freizeit gewährt wird. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2105* Der jeweilige Betrag ist nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften als sonstiger Bezug im Monat des Zufließens zu behandeln. Dabei werden die nach § 39 b Abs. 3 EStG vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen wirksam. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 49 und 50): Welche Aktivitäten gedenkt die Deutsche Bundespost in den nächsten Jahren in finanzieller, technischer und rechtlicher Hinsicht zu entfalten, um den sich abzeichnenden Anforderungen der neuen Medienpolitik Rechnung tragen zu können? Welche Konsequenz gedenkt die Deutsche Bundespost aus dem unlängst vorgelegten Sondergutachten der Monopolkommission zu ziehen? Zu Frage 49: Die politischen Entscheidungen über die Eingliederung der neuen Medien in das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland können nur auf der Grundlage einheitlicher Konzeptionen getroffen werden, die gemeinsam von Bund und Ländern zu entwickeln sind. Dabei sind die gegenseitigen Gesetzgebungskompetenzen zu beachten. Weder der Bund noch die Länder haben ihre Vorstellungen über die neuen Medien abschließend formuliert, so daß eine Abstimmung gleichfalls noch nicht erfolgen konnte. Da konkrete Anforderungen der neuen Medienpolitik also noch nicht definiert sind, lassen sich Aktivitäten nur im Vorfeld erörtern. Die Deutsche Bundespost wird auf jeden Fall das Fernmeldenetz insbesondere für Individualkommunikation im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zügig weiter ausbauen und — sobald die technischen Voraussetzungen gegeben sind — auf der Grundlage eines langfristigen Investitions- und Finanzierungsplans mit dem Aufbau eines integrierten Breitbandglasfaserfernmeldenetzes beginnen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse der Bundesregierung vom 8. April 1981. Zu Frage 50: Die Feststellungen und Vorschläge der Monopolkommission in ihrem im Februar dieses Jahres vorgelegten Sondergutachten „Die Rolle der Deutschen Bundespost im Fernmeldewesen" betreffen im wesentlichen die vier Bereiche der Netzträgerschaft, Beteiligung der Deutschen Bundespost am Endgerätemarkt, Gestaltung der Zulassungsbedingungen und Nachfrageverhalten der Deutschen Bundespost. Die Bundesregierung hat in den Sitzungen vom 18. Februar und 13. Mai 1981 im Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages zu dem Sondergutachten der Monopolkommission Stellung genommen. Sie hat deutlich gemacht, daß Änderungen der für die Deutsche Bundespost maßgeblichen Gesetze nicht erforderlich sind. Hinsichtlich der Netzträgerschaft, der Zulassungsfunktion und des Nachfrageverhaltens der Deutschen Bundespost hat das Sondergutachten der Monopolkommission die Fernmeldepolitik der Bundesregierung weitgehend bestätigt. Bezüglich der Endgerätemärkte hat die Deutsche Bundespost bereits grundsätzlich klargestellt, daß ihre Beteiligung in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend eingerichtet wird. Dabei sieht die Deutsche Bundespost in ihrer Beteiligung keinesfalls eine Beeinträchtigung der freien Entwicklung dieser Märkte. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 51): Welche Gründe haben die Deutsche Bundespost dazu bewogen, darauf zu verzichten, aus Anlaß des 25jährigen Bestehens der Deutschen Bundeswehr Sonderbriefmarken herauszugeben? Zu Frage 51: Der Programmbeirat der Deutschen Bundespost, der bei der Ausgabe von Sonderpostwertzeichen mitwirkt, hatte in seiner Sitzung am 18. Januar 1979 im Themenbereich „Verteidigung und Bündnis" über die Vorschläge auf Herausgabe von Marken anläßlich des 25jährigen Bestehens der Bundeswehr und anläßlich der 25jährigen Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO zu entscheiden. Das Gremium gab mit Stimmenmehrheit dem Thema „25 Jahre Bundesrepublik Deutschland in der NATO" den Vorzug. Dieser Empfehlung hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zugestimmt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 65): Warum will die überwiegend bundeseigene Gesellschaft für Strahlenforschung in Neuherberg-München, im Gegensatz zu den Erfahrungen in anderen Ländern (z. B. wo die landesweit gesammelten Abfälle im Kernforschungszentrum Karlsruhe zusammengefaßt werden), die Landessammelstelle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Neuherberg nach Mitterteich verlegen, obwohl dem Vernehmen nach ausreichend Gelände des Bundes unmittelbar an das Areal der Gesellschaft für Strahlenforschung angrenzt? Das Land Bayern ist gemäß § 9 a AtG zur Errichtung einer Landessammelstelle verpflichtet. Seit 1966 nimmt die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF), deren Hauptgesellschafter der Bund ist, diese Aufgabe wahr. Die Lagerkapazität reicht nur bis zur zweiten Jahreshälfte 1982. Eine Erweiterung ist nicht möglich: Schon das jetzige Lager wurde 1978 vom Land Bayern nur gegen Zusage keiner weitergehenden Lagerung genehmigt. Bayern hat statt dessen beschlossen, eine zentrale Sammelstelle für alle radioaktiven Abfälle (einschließlich Kernkraftwerk-Abfälle, die schon bisher nicht zur 2106* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 GSF gingen) in Mitterteich von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll (GSB) errichten zu lassen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 66 und 67): Hat die Bundesregierung den amtierenden Berliner Senator und langjährigen Ständigen Vertreter, Günter Gaus, zu seinen kürzlichen Gesprächen mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker beauftragt und mit ihm die Gegenstände seiner Gespräche inhaltlich abgestimmt? Wenn ja, waren Gegenstand dieser Gespräche auch Fragen der Abrüstung, Rüstungskontrolle und insbesondere die Durchführung des NATO-Doppelbeschlusses? Senator Gaus hat letztmals am 29. Januar 1981 anläßlich seiner Verabschiedung als Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR gesprochen. Seither haben keine derartigen Gespräche stattgefunden. Es gibt insoweit auch keinen Auftrag der Bundesregierung an Senator Gaus zu Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR. Nach dieser Antwort ist Ihre zweite Frage gegenstandslos. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 68): Trifft eine Pressemeldung zu, nach der der Bundeskanzler auf einer Veranstaltung gesagt haben soll, „Es kommt mir alles reichlich provinziell vor in diesem Lande, reichlich kleinkariert, reichlich kleinbürgerlich, manchmal zum Kotzen", und was hat den Bundeskanzler gegebenenfalls dazu bewogen, die Bundesrepublik Deutschland in dieser Weise öffentlich zu beschreiben? In einem Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung am 17. März 1978 in der Heimvolkshochschule Bergneustadt hat der Bundeskanzler in den Mittelpunkt seiner Ausführungen folgende drei Komplexe gestellt, denen, wie er erklärte, jetzt in besonderem Maße seine Besorgnis gelte: Die anhaltenden weltweiten terroristischen Gewalttaten, die Entwicklung der Weltwirtschaft, die Gefährdung des Friedens durch die Konflikte in Afrika und im Nahen Osten. Im Anschluß an seine kritische und besorgte weltpolitische Betrachtung fuhr der Bundeskanzler dann fort: „Von diesen Hauptsorgenfeldern nun übergehend auf die Lage unseres Landes im inneren, kommt mir vieles reichlich künstlich vor, was hier in Deutschland als angeblich große Sorge oder als große Gefahr an die Wand gemalt wird. Ob von links oder von rechts, es kommt mir in diesem Land reichlich provinziell vor, reichlich kleinkariert, reichlich kleinbürgerlich, manchmal zum Kotzen. Auch die Streitigkeiten, in die man sich hier verwickelt, an denen man selber manchmal mehr beteiligt ist, als man möchte, kommen mir gegenüber diesen drei genannten Sorgenfeldern nicht schwergewichtig vor. Gleichwohl haben sie ihr eigenes Gewicht." Wie aus dem Zusammenhang der Ausführungen des Bundeskanzlers eindeutig hervorgeht, hat er mit der Formulierung, nach der Sie fragen, sein Unbehagen und seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, daß angesichts schwerwiegender krisenhafter Entwicklungen in der Welt manche in unserem Volke dazu neigen, gewisse eigene Probleme überzubewerten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 69 und 70): Mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung in den Jahren 1978, 1979, 1980 und wird sie im Jahr 1981 die Segelregatten der Travemünder Woche als die größte Segelregatta für den Nachwuchs in den olympischen Klassen und den DSV Klassen unterstützen? Mit welchem finanziellen Aufwand hat die Bundesregierung in den Jahren 1978, 1979, 1980 und wird sie im Jahr 1981 die Kieler Woche unterstützen? Zu Frage 69: Die Bundesregierung hat die Segelregatten der Travemünder Woche in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils mit einem finanziellen Aufwand von rund 160 000 DM unterstützt. Es handelte sich im wesentlichen um die Kosten von Hilfeleistungen der Bundesmarine durch die Gestellung von Booten. Im Jahre 1981 sind vergleichbare Hilfeleistungen der Bundesmarine vorgesehen; eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Darüber hinaus ist eine Zuwendung aus Sportförderungsmitteln des Bundesministers des Innern von 3 000 DM für die im Rahmen der Travemünder Woche stattfindende Europameisterschaft der Tornados vorgesehen. Ein weitergehender unbezifferter Förderungsantrag des Deutschen Segler-Verbandes und der Regattagemeinschaft Lübecker Bucht auf Förderung der Regatten der Travemünder Woche wird abschlägig beschieden werden müssen, da nach dem eingereichten Finanzierungsplan die Finanzierung der Veranstaltung auch ohne eine weitere Bundeshilfe gesichert ist. Zu Frage 70: Die Bundesregierung hat die Segelregatten der Kieler Woche in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils mit einem finanziellen Aufwand von rund 490 000 DM unterstützt. Es handelte sich um — die Kosten von Hilfeleistungen der Bundesmarine von jeweils rund 380 000 DM — Zuwendungen aus Sportförderungsmitteln des Bundesministeriums des Innern von jeweils 110 000 DM. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2107* Für 1981 sind wiederum Hilfeleistungen der Bundesmarine mit einem vergleichbaren Kostenaufwand wie 1980 vorgesehen. Aus Sportförderungsmitteln des Bundesministers des Innern ist eine Zuwendung von 100 000 DM vorgesehen. Für das Kulturprogramm der Kieler Woche sind in den Jahren 1978 bis 1980 jeweils Bundesmittel von rund 165 000 DM aus Mitteln des Bundesministers des Innern — jeweils 90 000 DM — und aus Mitteln des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen aufgewendet worden. 1981 sind für den gleichen Zweck Zuwendungen des Bundesministers des Innern von 70 000 DM und Mittel des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen von 75 000 DM vorgesehen. Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurden bzw. werden von 1978 bis 1981 jeweils Mittel zwischen 18 100 DM und 26 400 DM für die Finanzierung der Reisen ausländischer Journalisten zur Kieler Woche zur Verfügung gestellt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 73): Trifft es zu, daß wegen fehlender Haushaltsmittel die bestehenden Ansprüche auf Grund bereits erteilter Bewilligungsbescheide und Vorbescheide auf Auszahlung von Bundeszuschüssen für die Schaffung von Schutzräumen in Wohngebäuden und Schulen im Jahr 1981 bei weitem nicht erfüllt werden können, und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung dieser Schutzmaßnahmen sicherzustellen? Gegenwärtig befinden sich 15 Großschutzräume in Schulen im Bau bzw. in einem solchen Stadium der Bauvorbereitung, daß noch in diesem Jahr mit der Bauausführung begonnen werden kann. Für alle 15 Bauvorhaben mit einer Gesamtkapazität von rd. 17 000 Schutzplätzen sind die Bundeszuschüsse auf Grund vorliegender Verpflichtungsermächtigungen bereits bewilligt und der erforderliche Haushaltsmittelbedarf in Höhe von 4,6 Millionen DM voll gedeckt. Die Ansprüche der Bauherren können also, soweit sie den Schulschutzraumbau betreffen, vollständig erfüllt werden. Von den im Haushalt 1981 bei Kap. 36 04 Tit. 893 62 ausgewiesenen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 7,0 Millionen DM stehen nach Abzug der 4,6 Millionen DM, die in den Schulschutzraumbau fließen, für Zuschüsse zum Bau von Schutzräumen in Wohnungen noch 2,4 Millionen DM zur Verfügung. Diesem Betrag steht ein von den Bundesländern für Förderungszuschüsse im Hausschutzraumbau in Wohnungen angemeldeter Haushaltsmittelbedarf in Höhe von 5,6 Millionen DM gegenüber, so daß ein Deckungsfehlbetrag in Höhe von 3,2 Millionen DM verbleibt. Um hieraus resultierende Engpässe für den Bau von Hausschutzräumen zu vermeiden, wird u. a. durch Ausnutzung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Titel der Titelgruppe „Schutzbaumaßnahmen" wie schon in den vergangenen Jahren dafür gesorgt werden, daß auch private Bauherren möglichst nach Baufortschritt mit den Bundeszuschüssen zeitgerecht bedient werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der genannte Fehlbetrag nicht einmal 5 v. H. des insgesamt für Schutzbaumaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumens ausmacht, wird dieses Ziel mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 74 und 75): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mit ihrer Anordnung, Plutonium in dem Lagerbunker auf dem Gelände der Firma ALKEM in Hanau-Wolfgang zu verwahren, den § 7 des Atomgesetzes mißachtet, wonach für die Lagerung von Plutonium eine Genehmigung erforderlich ist, die im vorliegenden Fall noch nicht erteilt worden sei? Welche Mengen Plutonium beabsichtigt die Bundesregierung in welchen Zeitabständen in diesem Bunker einzulagern, und stellt diese Einlagerung für die im unmittelbaren Nahbereich wohnende Bevölkerung ein Sicherheitsrisiko dar? Zu Frage 74: Dies ist nicht zutreffend: Grundlage der hier angesprochenen Lagerung von Plutonium ist nicht § 7, sondern § 5 des AtG. Nach § 5 AtG sind Kernbrennstoffe und damit auch Plutonium grundsätzlich staatlich zu verwahren. Verwahrende Behörde ist nach § 23 AtG die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung bedarf einer besonderen Genehmigung nach §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes. Zu Frage 75: Die Bundesregierung rechnet damit, bis Ende 1982 zwei Tonnen Plutonium und hochangereichertes Uran in die staatliche Verwahrung zu nehmen. Die Zeitabstände, in denen das Material aufgenommen wird, sind nicht festgelegt. Sie werden davon abhängen, wann die COGEMA in La Hague (Frankreich) Plutonium, welches aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente stammt, abgibt. Die Bundesregierung hat sich unter Hinzuziehung von Gutachtern davon überzeugt, daß für die Bevölkerung, insbesondere für die im Nahbereich wohnende, kein Sicherheitsrisiko entstehen kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 76): Sind der Bundesregierung Zahlenangaben des offiziellen französischen „Dossier de l'Enquête d'Utilité publique" bekannt, wonach in einem Umkreis von 50 km um das Kernkraftwerk Cattenom folgende Verteilung der Bevölkerung gegeben sein soll, 1 058 010 Einwohner aus Frankreich, 306 669 Einwohner aus Luxemburg, 153 334 Einwohner aus der Bundesrepublik Deutschland, 15 334 Einwohner aus Belgien, und liegen ihr eigene Erkenntnisse über die Höhe der betroffenen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen die von französischer Seite im Rahmen der Declaration d'Utilité Publique 2108* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 erstellten Unterlagen vor. Insbesondere erhalten diese Unterlagen eine genaue Darstellung der Besiedlungszahlen im Umkreis bis zu 50 km um den Standort sowie eine Einteilung in 20° Sektoren. Danach werden die von Ihnen angegebenen Einwohnerzahlen auf deutschem Gebiet ungefähr in zwei 20° Sektoren erreicht; zum einen im Sektor 3, in welchem teilweise die Stadt Trier liegt und im Sektor 6 mit den Städten an der Saar (Saarwellingen, Saar-louis, Dillingen, Wallerfangen). Die Gesamtzahl der Bevölkerung auf deutschem Gebiet im Umkreis von 50 km um den Standort Cattenom ist deutlich höher. Sie liegt schätzungsweise bei ca. 400 000. Falls Sie an den genauen Zahlen interessiert sind, kann ich Ihnen hierzu gerne eine schriftliche Unterlage zur Verfügung stellen. Bei der Standortprüfung für ein Kernkraftwerk ist es üblich, die Bevölkerung in einem weiten Umkreis um den Standort zu erfassen. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Umgebung beim Betrieb der Anlage auch unmittelbar betroffen ist. Der minimale Abstand der deutschen Grenze zum Standort Cattenom beträgt ca. 15 km. Die Bundesregierung steht mit den zuständigen französischen Behörden im engen Kontakt, um sicherzustellen, daß die Bürger auf deutschem Gebiet durch die Anlage in Cattenom nicht gefährdet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/461 Fragen 77 und 78): Ist die Bundesregierung nach dem Kernenergieunfall in Harrisburg und der sich danach anschließenden Sicherheitsprüfung der deutschen Atomkraftwerke der Auffassung, daß die im Atomgesetz noch verankerte Haftungshöchstgrenze der Betreiber wegen der stets betonten hohen Sicherheit dieser Anlagen entfallen kann? Liegen der Bundesregierung Angaben über Genehmigungshalden in anderen Bundesländern vor, nachdem der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung mitgeteilt hat, daß in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig Kraftwerke mit einer Leistung von 2 250 Megawatt (Werne-Stockum, Siersdorf, Castrop-Rauxel) gebaut werden könnten, die Betreiber über einen positiven Vorbescheid hinaus aber keine weitere Teilerrichtungsgenehmigung beantragt haben und daß bei geplanten Kraftwerken mit einer Leistung von 6 142 Megawatt (Herne, Bergkamen, Lünen, Düsseldorf, Hückelhoven, Dorsten, Ibbenbüren sowie Scholven Block A) der Bau ebenfalls grundsätzlich möglich wäre, die Betreiber aber die sofortige Vollziehung der angefochtenen positiven Bescheide nicht beantragt haben? Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat bereits unabhängig vom Störfall in Harrisburg im Anschluß an Überlegungen im Ausland eine Überprüfung des geltenden nuklearen Haftungs- und Deckungsvorsorgerechts einschließlich der Haftungshöchstgrenze eingeleitet. Nach Abschluß der Prüfung wird die Bundesregierung hierzu eine politische Grundsatzentscheidung treffen. Gründe mangelnder Sicherheit werden einer Reform des nuklearen Haftungsrechts nicht entgegenstehen, da die vom Bundesminister des Innern nach dem Störfall in Harrisburg veranlaßten Überprüfungen die hohe Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke bestätigt haben. Im übrigen teilt die Bundesregierung die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß angesichts des hohen Sicherheitsstandards deutscher Kernkraftwerke der Widerstand gegen die Aufhebung der Haftungshöchstgrenze nicht verständlich ist. Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen lediglich die von Ihnen gemachten Daten vor. Eine umfassende Erhebung bei den anderen Bundesländern unter Einbeziehung der Genehmigungsbehörden ist aus Zeitgründen nicht möglich gewesen. Fernmündlich eingeholte Auskünfte bei dem für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden haben ergeben, daß Genehmigungshalden bei bedeutsamen Investitionsvorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen nicht bekannt sind. Allenfalls könnte bei dem Kraftwerk Ensdorf im Saarland davon gesprochen werden, daß durch eine Klage des Antragstellers die Errichtung des neuen Kraftwerksblocks verzögert wird. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 84 und 85): Ist die Bundesregierung auf Grund der jüngsten Ereignisse bereit, die Tarnorganisationen der Rechtsextremistischen Partei MHP in der Bundesrepublik Deutschland wie die „Türk Föderation" sowie die „Kultur- und Idealistenvereine" zu verbieten? Wie lange darf nach Meinung der Bundesregierung staatenlosen Personen oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Fremdenpaß verweigert werden, und was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung unternommen werden, wenn eine gewisse Zeitspanne überschritten wird? Zu Frage 84: Die Erscheinungsformen des türkischen Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland waren Gegenstand eingehender Erörterungen in den Innenministerkonferenzen vom 27. Juni und 4. September 1980. In den seinerzeit gefaßten Beschlüssen ist die Entschlossenheit der Bundesregierung und der Regierungen der Bundesländer zum Ausdruck gekommen, gesetzwidrige Aktivitäten extremistischer türkischer Organisationen zu unterbinden. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten türkischer Extremisten ist seit einigen Monaten deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffasung, daß der türkische Extremismus nach wie vor mit größter Aufmerksamkeit beobachtet und alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Ausländerextremismus konsequent angewendet werden muß. Die Probleme werden daher auf Initiative des Bundesministers des Innern anläßlich der nächsten Innenministerkonferenz am 12. Juni 1981 erneut behandelt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sie sich an der öffentlichen Diskussion über eventuelle vereinsrechtliche Maßnahmen gegen extremistische Gruppierungen nicht beteiligt, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2109* weil einerseits der Hinweis darauf, daß Verbotsabsichten nicht bestehen, als „Freibrief" für weitere Aktivitäten verstanden werden könnte, andererseits der Hinweis auf ein beabsichtigtes Verbot eine unerwünschte Warnfunktion haben würde. Zu Frage 85: Nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 haben Staatenlose, wenn sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, einen Anspruch auf Ausstellung eines Reiseausweises nach Art. 28 des Übereinkommens. Rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des Übereinkommens liegt in der Regel nach einem dreijährigen legalen Aufenthalt vor. In anderen Fällen, in denen Ausländer sich nicht durch einen Paß oder Paßersatz ausweisen können, kann nach § 4 des Ausländergesetzes ein Fremdenpaß ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei der Entscheidung sind insbesondere einerseits die deutschen Interessen und andererseits zwingende humanitäre Gründe zu berücksichtigen. Insoweit kann auch die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sein. Die Erteilung eines Fremdenpasses kann nicht losgelöst von der Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Behandlung des Ausländers gesehen werden, d. h., es kommt wesentlich darauf an, ob dem Ausländer der weitere Aufenthalt gestattet werden soll oder nicht. Die Entscheidung sowohl hinsichtlich des Aufenthalts als auch hinsichtlich der Erteilung eines Fremdenpasses obliegt allein den Ausländerbehörden der Länder. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/461 Fragen 86 und 87): Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wieviel Eignungsfeststellungen und Bauartzulassungen für Geräte zum Umschlag wassergefährdender Flüssigkeiten an Bundeswasserstraßen seit der Einführung des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1976 von den zuständigen Behörden der Bundesländer erteilt worden sind, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es für das Be- und Entladen von Schiffen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten keine Geräte einfacher und herkömmlicher Art gibt, weil sie entweder einfach, dann aber nicht sicher oder mit modernen Sicherheitssystemen ausgerüstet (System UN 101), dann aber weder einfach noch herkömmlich sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, eine gleichmäßige Handhabung des § 19 WHG in diesem Bereich durchzusetzen, und sieht sie insbesondere die Möglichkeit, die Bundeswasserstraßenverwaltung anzuweisen, die Erteilung der strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes von der Vorlage einer Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung abhängig zu machen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung hat keine Übersicht über die Anzahl der in der Frage genannten Eignungsfeststellungen und Bauartzulassungen. Die entsprechenden Angaben müßten bei den für den Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes zuständigen Behörden der Bundesländer erfragt werden. Die Bundesregierung hat auch keine Information darüber, ob es Geräte „einfacher" und „herkömmlicher" Art gibt, die für das Be- und Entladen von Schiffen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten geeignet sind. Derartige Feststellungen bzw. Entscheidungen fallen in die Kompetenz der o. g. Länderbehörden. Zu Frage 87: Die von den Bundesbehörden zu erteilenden strom- und schiffahrtspolizeilichen Genehmigungen nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes dürfen keine Fragen der Gewässerreinhaltung ordnen. Das entspricht der verfassungsrechlichen Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Daher besteht keine Möglichkeit, durch Weisungen für das Erteilen dieser Genehmigungen einen effektiveren Vollzug der der Gewässerreinhaltung dienenden §§ 19 g und 19 h des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. Die meisten Umschlagsvorgänge erfolgen zu dem in Hafenbecken, die nicht zu den Bundeswasserstraßen gehören und daher ohnehin keiner Bundeskompetenz unterliegen. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Frage 88): Ist der Bundesregierung die akute Absatzstagnation der ostbayerischen Granitindustrie bekannt, und wenn ja, welche Ursachen sieht sie hierfür, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um einen wirksamen Schutz vor weiteren Betriebsstillegungen und Arbeitsplatzverlusten in diesem Sektor zu erreichen? Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat uns auf Anfrage mitgeteilt, daß sich die Situation der ostbayerischen Granitindustrie, die vorwiegend Bord- und Pflastersteine herstellt, verschlechtert habe und die Industrie ab Mai/Juni Stillegungen nicht ausschließen könne. Konkrete Angaben über geplante oder durchgeführte Stillegungen hat jedoch auch das Wirtschaftsministerium in München nicht erhalten. Ursache für die erschwerte Lage der ostbayerischen Granitindustrie dürfte in erster Linie der Rückgang der Bautätigkeit insbesondere im Straßenbau sein. Anlage 37 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 92): Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher auf EG-Ebene ergriffen um zu verhindern, daß es nach der japanisch-amerikanischen Übereinkunft über die Drosselung des japanischen Automobilabsatzes in den USA zu einer Umleitung der entsprechenden japanischen Kraftfahrzeugexporte in die Bundesrepublik Deutschland kommt, die im Gegensatz zu anderen EG-Ländern auf Importbehinderungen verzichtet? Der Ministerrat der EG hat sich am 18. Mai 1981 mit der Lage befaßt, die nach der Beschränkung der japanischen Pkw-Ausfuhren nach USA eingetreten ist. Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben im Rat von der Absicht der Kommission Kenntnis ge- 2110* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 nommen, mit Japan Einvernehmen darüber anzustreben, daß die Drosselung des japanischen Automobilabsatzes in den USA nicht zu einer Umleitung der japanischen Pkw-Ausfuhren in die Gemeinschaft führen darf. Die Kommission wird sich außerdem unter Berufung auf die von Japan gegenüber den USA beschlossenen Maßnahmen darum bemühen, Japan zu veranlassen, durch Pkw-Ausfuhren im Jahre 1981 die Lage auf dem Gemeinsamen Markt nicht weiter zu verschlechtern. (Der Ministerrat wird das Japan-Thema am 22./23. Juni 1981 wieder aufgreifen.) Die Bundesregierung hat darüber hinaus auch bilateral der japanischen Regierung zu verstehen gegeben, daß es nach der Beschränkung der Pkw-Ausfuhren in die USA zu keiner Umleitung der Ausfuhren in die Bundesrepublik Deutschland kommen darf. Anlage 38 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/461 Fragen 93 und 94): Ist der Bundesregierung bekannt, daß wie in früheren Wahlperioden des amerikanischen Kongresses auch dem neuen Kongreß ein Gesetzentwurf vorliegt, nach dem durch eine Änderung des sog. Clayton-Act das Klagerecht ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die Antitrust-Gesetzgebung der USA rückwirkend eingeschränkt werden soll? Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung bei Realisierung dieses Gesetzesvorhabens auf den vor einem Bezirksgericht in Philadelphia anhängigen und durch jüngste Presseveröffentlichung bekanntgewordenen Prozeß, den die Bundesrepublik Deutschland, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie der Bundesverband der Ortskrankenkassen gemeinsam gegen nahmhafte US-amerikanische Pharmahersteller wegen Verstoßes gegen die Antitrust-Gesetze führen, und ist sie gegebenenfalls bereit, unter Anwendung des Reziprozitätsgedankens die Klagemöglichkeit ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls einzuschränken? Zu Frage 93: Die Bundesregierung verfolgt mit einer gewissen Sorge, daß auch im neuen US-Kongreß Gesetzesvorschläge eingebracht worden sind, mit denen das Klagerecht ausländischer Staaten bei Verstößen gegen die Antitrust-Gesetze der USA rückwirkend eingeschränkt werden soll. Die Bundesregierung hat — wie schon gegenüber früheren Gesetzesinitiativen — dem State Department im April 1981 erneut die Gründe dargelegt, die aus ihrer Sicht gegen die Annahme derartiger Entwürfe sprechen. Wir sehen insbesondere in der vorgesehenen Rückwirkung der gesetzlichen Änderungen eine Verletzung des Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Handels-und Schiffahrtsvertrages von 1954. Wegen der internationalen Aspekte der Entwürfe hat die Bundesregierung die Einschaltung der außenpolitischen Ausschüsse von Senat und Repräsentantenhaus angeregt. Die Bundesregierung beabsichtigt im übrigen, im Rahmen der bevorstehenden Anhörungen der zuständigen Ausschüsse des Kongresses ihre Auffassung durch einen Vertreter darlegen zu lassen. Zu Frage 94: Die Auswirkungen, die sich bei einer Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesentwürfe für den seit 1974 anhängigen Schadenersatzprozeß des Bundes, des Landes Hamburg und der Ortskrankenkassen, lassen sich angesichts zahlreicher Unklarheiten der Gesetzesvorlagen zwar noch nicht genau absehen. Jedoch scheint uns bereits aus der eindeutigen Zielsetzung der Gesetzesinitiative zu folgen, daß ein solches Gesetz die weitere Verfolgung der deutschen Schadenersatzansprüche vor amerikanischen Gerichten unmöglich machen kann. Die Bundesregierung wird daher auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um ihre Bedenken gegen eine solche rückwirkende Beeinträchtigung bestehender Rechtspositionen zur Geltung zu bringen. Hierbei wird sie auch erneut darauf hinweisen, daß die Einschränkung der Klagemöglichkeit ausländischer Staaten in den USA auf Grund des Reziprozitätsgedankens auch in der Bundesrepublik zu entsprechenden Bestrebungen führen könnte und damit Entwicklungen ausgelöst werden könnten, die der Zielsetzung des 1976 zwischen den USA und der Bundesrepublik abgeschlossenen wettbewerbspolitischen Kooperationsabkommens zuwiderliefen. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 95 und 96): Welche langfristige vertragliche Absprache mit der Sowjetunion, mit der sie sich mindestens zu einem gewissen Wohlverhalten in der Kreditpolitik verpflichtet hat, hat die Bundesregierung in Zeiten westlichen Wettbewerbs um den sowjetischen Markt getroffen, die dahin geht, daß jede nicht ökonomisch begründete Verweigerung von Krediten oder Kreditgarantien mit dem sowjetischen Vorwurf der Vertragsverletzungen rechnen müßte, und wie ist der genaue Text dieser gekennzeichneten Bemühensformel? Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland genauso hoch wäre wie die amerikanische mit derzeit mehr als 12 v. H., wenn der deutsche Preisindex genauso berechnet werden würde wie der amerikanische, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine direkte Vergleichbarkeit dieser Indices zumindest innerhalb des westlichen Bündnisses zu erreichen? Zu Frage 95: In Artikel 5 des Abkommens über die Entwicklung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit mit der UdSSR auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie vom 6. Mai 1978 haben beide Seiten vereinbart, „hinsichtlich der Gewährung von Bürgschaften Anstrengungen zu unternehmen, damit mittel- und langfristige Kredite im Rahmen der in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen zu möglichst günstigen Bedingungen gewährt werden". Ähnliche Vereinbarungen befinden sich in frühren Abkommen mit der UdSSR und in Abkommen mit anderen Staatshandelsländern. Auch unsere westlichen Partner haben mit der UdSSR und den übrigen Staatshandelsländern entsprechende Vereinbarungen getroffen. Alle diese Vereinbarungen sind nur als Bemühensklauseln formuliert. Sie stehen in Wirtschaftsabkommen und unterliegen damit primär ökonomi- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 2111* schen Kriterien. Über die Präambel dieser Abkommen stehen sie allerdings auch in einem politischen Zusammenhang. So weist die Präambel des deutschsowjetischen Abkommens vom 6. Mai 1978 z. B. auf die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, auf die internationale Entspannung und den Frieden in Europa und in der Welt hin. Es gibt also einen Zusammenhang mit der politischen Gesamtsituation. Im übrigen weisen die Klauseln auf die in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen hin. Zu Frage 96: Es trifft nicht zu, daß die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland genauso hoch ist wie die in den USA. Selbst wenn man in der Bundesrepublik die amerikanische Darstellungsform anwenden würde, läge die Inflationsrate im 1. Vierteljahr 1981 erheblich unter den genannten 12 %; sie wäre allenfalls geringfügig höher als die im amtlichen Index für die Bundesrepublik Deutschland ausgewiesene Prozentziffer. Die in der Öffentlichkeit vielfach bemerkten Abweichungen zwischen den beiden Inflationsraten liegen überwiegend in der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse. Während man in den USA häufig die monatliche saisonbereinigte Veränderungsrate mit Zinseszinsrechnung auf eine Jahresrate hochrechnet, vergleichen wir direkt mit dem Vorjahresmonat. Obwohl die den Preisindices zugrundeliegenden Warenkörbe durch unterschiedliche Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten voneinander abweichen, sind die Indices dennoch durchaus geeignet, um die zeitliche Preisentwicklung in verschiedenen Ländern hinreichend zuverlässig darzustellen. Der internationale Vergleich der Preisentwicklung wird im allgemeinen, insbesondere in der OECD als auch der EG anhand der Vorjahresraten vorgenommen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, die bisherige Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung zu ändern. Im übrigen darf ich auf die zu diesem Problem erteilten Antworten der Bundesregierung auf die Fragen des Abgeordneten Bahner vom April und Juni vergangenen Jahres verweisen. Protokoll des Deutschen Bundestages: 212. Sitzung vom 18. April 1980 — Seite 17031— sowie 221. Sitzung vom 13. Juni 1980 — Seite 17909 —. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 97): Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, daß in Frankreich Sonderstromtarife für in der Nähe von Kernkraftwerken sich ansiedelnde Industriebetriebe gewährt werden sollen, und welche Auswirkungen könnten diese Wettbewerbsverzerrungen z. B. im Raum Cattenom auf die Situation der saarländischen Industrie haben? Es trifft zu, daß die staatliche französische Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EdF) Stromabnehmern im Umkreis von Kernkraftwerken Rabatte gewährt. Diese seit dem 1. April 1980 praktizierte Regelung wird damit begründet, daß diejenigen Gemeinden, die durch Bauarbeiten an Kernkraftwerken besonderen Belastungen ausgesetzt sind, einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen. Daneben spielt wohl auch eine gewisse Rolle, durch eine solche Maßnahme die Akzeptanz der Kernenergie in der Bevölkerung zu erhöhen. Nach unserer Kenntnis sieht die Regelung vor, daß für bestimmte Gemeinden, die in einem Erlaß des französischen Industrieministeriums im einzelnen genannt sind, die Preise für Niederspannungsstrom um 5 Centimes/kWh und für Mittelspannungsstrom um 3 Centimes/kWh zeitlich befristet ermäßigt werden. Auch im Hochspannungsbereich gibt es nach den hier vorliegenden Informationen für Unternehmen im engeren Umkreis eines Kernkraftwerks zeitlich befristet Vergünstigungen. Es liegt auf der Hand, daß die neue französische Regelung in der Tendenz die Wettbewerbsfähigkeit der davon begünstigten Unternehmen verbessert. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß der Strompreis nur ein — allerdings wichtiger — Wettbewerbsfaktor ist. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/461 Frage 98): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Schlachthofdirektoren über Erfahrungswerte verfügen, wonach etwa drei von zehn geschlachteten Kälbern Impfabzesse haben, die auf Injektionen kurz vor dem Schlachten hindeuten, und sind gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, um das Spritzen von Arzneimitteln zu Fütterungszwecken endlich wirkungsvoll einzudämmen? Aus der amtlichen Fleischbeschaustatistik, in denen die Erfahrungswerte der Schlachthofdirektoren ihren Niederschlag gefunden haben müßten, läßt sich nicht entnehmen, daß 3 von 10 geschlachteten Kälbern Impfstellen aufweisen, die auf Injektionen kurz vor der Schlachtung hindeuten. Nach der amtlichen Statistik, die diese Beanstandungen gesondert ausweist, sind bei Kälbern in ca. 0,3 % der Schlachtungen Veränderungen festgestellt worden, die auf Injektionen von Arzneimitteln zurückgeführt werden mußten. Wegen der Schwierigkeit des Nachweises dieser Injektionsstellen am geschlachteten Tier ist jedoch eine erhebliche Dunkelziffer nicht auszuschließen. Es ist deshalb erforderlich, den illegalen Einsatz von Tierarzneimitteln auf andere Weise zurückzudrängen. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: — Verpflichtung des Anmelders eines Tierarzneimittels, praktikable Analyseverfahren zum Nachweis von Rückständen in Lebensmitteln vorzulegen, — Verbot gesundheitlich bedenklicher Arzneimittel, wie Stilbene, Thyreostatika und Chlorampheni- 2112* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Mai 1981 col bei Tieren über die bestehenden Verbote hinaus, — Einschränkung des Rechts der Tierärzte, Arzneimittel zu verschreiben, abzugeben oder anzuwenden, — Einführung eines Arzneimitteltagebuches für Tierhalter zum Nachweis der angewendeten Arzneimittel. Die zur Verwirklichung dieser Rechtssetzungsmaßnahmen erforderlichen Entwürfe zur Änderung des Arzneimittel- und Lebensmittelrechtes sind bereits in der Woche vom 18. bis 22. Mai 1981 mit den Vertretern der Länder und der Verbände erörtert worden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 99 und 100): Entspricht die Zahl der offiziell registrierten Abtreibungen aus sozialen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1980 den Erwartungen, welche die Bundesregierung bei und mit der Änderung des § 218 StGB gehegt hatte? Ist das damals von der Bundesregierung formulierte Ziel, Abtreibungen vorzubeugen und zu begrenzen, inzwischen erreicht worden? Zu Frage 99: Der reformierte § 218 StGB hat Beratung und Hilfen für schwangere Frauen in Konfliktsituationen in den Mittelpunkt gestellt. Wie die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gesammelten Erfahrungen aufweisen, schützt die neue gesetzliche Regelung das ungeborene Leben besser als das frühere Strafrecht. Die Erfahrungen in den Beratungsstellen zeigen, daß etwa 10-20 % der Ratsuchenden nach der Beratung die Schwangerschaft fortsetzen. Erst das Beratungsangebot im Reformgesetz, das Hilfe und Beratung nicht an Bedingungen knüpft, hat Frauen in Konfliktsituationen die Möglichkeit gegeben, sich ohne Angst vor einer möglichen Bestrafung über öffentliche und private Hilfen informieren zu lassen und diese in Anspruch zu nehmen. Die positiven Erfahrungen hat die Bundesregierung bereits mehrfach, so auch in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion der SPD und FDP und der CDU/CSU-Fraktion vom 11. Juni 1980, BT-Drucksache 8/4160 herausgestellt. Die rückläufige Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei deutschen Frauen im Ausland zeigt, daß das Angebot an Hilfe und Beratung von immer mehr Frauen, die sich in einer Notlage befinden, genutzt wird. Durch die Reform sollte auch eine Verringerung der illegalen Abbrüche erreicht werden, die mit ernsten gesundheitlichen Gefährdungen und psychischen Belastungen für die Frauen verbunden waren. Dieses Ziel ist erreicht worden. Ein Beweis hierfür ist die Tatsache, daß schwerwiegende Komplikationen nach nicht sachgemäß durchgeführten Abbrüchen heute kaum noch vorkommen. Es ist nicht gerechtfertigt, die Zahl der Abbrüche nach der Notlagenindikation auf „soziale Gründe" zurückzuführen, wie Ihre Fragestellung nahelegen könnte. Wie die Bundesregierung mehrfach betont hat, sind die entscheidenden Probleme, vor die sich Frauen in einer schwerwiegenden Notlage gestellt sehen, nur zum kleineren Teil wirtschaftlich begründet. Ausschlaggebend ist vielmehr die Komplexität familiärer, persönlicher und psychosozialer Probleme. Zu Frage 100: Ja. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/461 Fragen 101 und 102): Unterliegen alle aus Nicht-EG-Ländern importierten Lebensmittel denselben strengen Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher dienen, wie die in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten und verarbeiteten Produkte, und wenn ja, wie ist hier bei der Einfuhr eine lückenlose Kontrolle sichergestellt? Inwieweit kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, indem die ausländischen Hersteller und Verarbeiter billiger anbieten können, weil sie den deutschen Gesetzen und Vorschriften, die meistens für die Betriebe mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sind, nicht unterliegen? Ausländische Lebensmittel, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, müssen nach § 47 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes den hier geltenden, zum Schutz des Verbrauchers erlassenen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Wegen der somit geltenden gleichen Anforderungen an inländische und ausländische Erzeugnisse sind Wettbewerbsverzerrungen insoweit nicht ersichtlich. Die Beachtung der lebensmittelrechtlichen Regelungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Importen wie bei inländischen Erzeugnissen grundsätzlich durch die Entnahme von Stichproben kontrolliert. Darüber hinaus wirken bei der Überwachung der eingeführten Lebensmittel nach § 48 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes die Zolldienststellen mit. Spezielle Vorschriften gelten für eingeführtes frisches und zubereitetes Fleisch einschließlich Geflügelfleisch und Wildbret, von denen jede Sendung nach _repräsentativer Stichprobenzahl untersucht wird. Besonderheiten gelten auch hinsichtlich der Einfuhr von Wein. Hier müssen für jede zur Einfuhr bestimmte Partie bestimmte Einfuhrdokumente vorgelegt werden. Diese werden innerhalb von 24 Stunden von der Zollstelle der zuständigen Überwachungsbehörde zugeleitet, die im Verdachtsfall Überwachungsmaßnahmen einleiten kann, bevor die eingeführten Erzeugnisse verteilt sind.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 9/461 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Die Frage 1 des Abgeordneten Kolb wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Die Fragen 2 und 3 des Abgeordneten Eigen werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Die Frage 4 der Abgeordneten Frau Simonis wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Schlatter werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sogenannten Zählkarten der DDR die deutsche Staatsangehörigkeit nur als „Staatsangehörigkeit BRD" zulassen und damit in verfälschender Weise eine uns unbekannte Staatsangehörigkeit aufzwingen?
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kreutzmann, zur Beantwortung, bitte.

Dr. Heinz Kreutzmann (SPD):
Rede ID: ID0903900100
Die Frage, die Sie hier anschneiden, ist der Bundesregierung seit Juli 1976 bekannt. Seit dieser Zeit werden die Zählkarten von den DDR-Behörden maschinenschriftlich ausgefüllt. Dabei werden die Hintergrundbuchstaben „BRD" in der Spalte „Staatsangehörigkeit" noch einmal mit den maschinenschriftlichen Buchstaben „BRD" überschrieben. Dieser Wortlaut ist ausschließlich von der Regierung der DDR zu vertreten. Die Zählkarten werden ausschließlich von DDR-Behörden bearbeitet und dienen den inneren Zwecken der DDR.
Durch den Grundlagenvertrag und seine Protokollvermerke wurden Staatsangehörigkeitsfragen nicht geregelt. Daher sind auf dieser Grundlage beide Staaten frei, sich so zu verhalten, wie es den von ihnen vertretenen Auffassungen zur Staatsangehörigkeitsfrage entspricht. Eine Grenze könnte nur dort gefunden werden, wo Maßnahmen gegen Art. 6 des Grundlagenvertrags verstoßen. Der Eindruck der Buchstaben „BRD" in die Staatsangehörigkeitsspalte der Zählkarten der DDR, die nur auf deren Gebiet und nur für deren Zwecke verwendet werden, ist Teil der Ausübung von Hoheitsgewalt durch die DDR, die auf deren Staatsgebiet beschränkt bleibt. Er ist kein Verstoß gegen die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der beiden Staaten in ihren jeweiligen inneren und äußeren Angelegenheiten.
Wenn ein Sachverhalt in einem Vertrag ausdrücklich als nicht geregelt bezeichnet wird, so ist die jeweils andere Seite in dem oben beschriebenen Rahmen frei, Bezeichnungen zu verwenden, die ihrer Auffassung entsprechen.
Ich betone jedoch ausdrücklich, daß die korrekte Bezeichnung der Staatsangehörigkeit nach Auffassung der Bundesregierung „deutsch" lautet. Den Rechtsstandpunkt der DDR macht sich die Bundesregierung nicht zu eigen. Auch durch eine widerspruchslose Hinnahme der DDR-Vordrucke durch die Reisenden wird der Rechtsstandpunkt der DDR durch die Bundesregierung weder anerkannt noch bestätigt.
Ich darf abschließend darauf hinweisen, daß auf den Ihrer Frage zugrundeliegenden Sachverhalt bereits mehrfach in Fragestunden des Deutschen Bundestages eingegangen worden ist. Ich nenne hier die Antworten auf Fragen des Kollegen Francke, Bundestagsprotokoll 8/197, S. 15783f. vom 18. Januar 1980; des Kollegen Dr. Dübber, Bundestagsprotokoll 8/215, S. 17214f. vom 25. April 1980; des Kollegen Lintner, Bundestagsprotokoll 8/215, S. 17286 vom



Parl. Staatssekretär Dr. Kreutzmann
25. April 1980; des Kollegen Seiters, Bundestagsprotokoll 8/217, S. 17510 vom 14. Mai 1980; des Kollegen Dr. Stavenhagen, Bundestagsprotokoll 8/224, S. 18169 vom 19. Juni 1980.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903900200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0903900300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist die Information richtig, daß jetzt bei den Zählkarten das Computersystem eingeführt worden ist, so daß man im Gegensatz zu früher „deutsch" nicht mehr handschriftlich eintragen kann, sondern die vorgestanzte Formulierung „BRD" für die Staatsangehörigkeit übernehmen muß?
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei früheren Gelegenheiten haben Besucher der DDR die Bezeichnung „BRD" durchgestrichen und „deutsch" darübergeschrieben. Sie haben deswegen keinerlei Nachteile erlitten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903900400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0903900500
Herr Staatssekretär, ich habe mich auf den gegenwärtigen Zustand bezogen. Ich frage: Ist es nicht eine Zumutung, daß jemand widerspruchslos eine falsche Bezeichnung hinnehmen muß? Sein Beruf und seine Autonummer werden richtig eingetragen; nur die Staatsangehörigkeit muß er so hinnehmen, wie sie ihm aufgezwungen wird. Das ist für einen Demokraten unzumutbar.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist das Recht eines jeden Staates, daß er Zählkarten oder Bestandsaufnahmen nach seinen Vorstellungen gestaltet. Wir haben keine Möglichkeit, die DDR etwa zu zwingen, unsere Vorstellungen zu übernehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903900600
Ich danke Ihnen schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Kuhlwein steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Wir kommen zur Frage 8 des Herrn Abgeordneten Immer:
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, erneut die Bewertungsmaßstäbe für die Vergabe von Studienplätzen zu überprüfen, nachdem die hochgeschraubten Notenvorgaben offensichtlich nicht automatisch entsprechende Leistungen im Studium garantieren?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0903900700
Herr Kollege, die Medizinstudenten, die jetzt die ärztliche Vorprüfung abgelegt haben, sind noch nach dem alten Zulassungsverfahren ausgewählt worden. Welche Studienleistungen diejenigen erbringen werden, die durch das seit Wintersemester 1980/81 geltende Übergangsverfahren ausgewählt worden sind, wird sich frühestens Ende 1982 erweisen. Während der Erprobung des neuen Auswahlverfahrens wird der Studienerfolg nach einer Reihe von Kriterien sorgfältig erhoben. Eines der wesentlichen Kriterien für die Entscheidung der Länder über die endgültige Ausgestaltung des Auswahlverfahrens wird sein, inwieweit das neue Verfahren in der Lage ist, den Studienerfolg angemessen zu prognostizieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903900800
Zusatzfrage, Herr Kollege.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0903900900
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß sorgfältig überprüft wird, ob die Abiturzensuren in den in der Vorprüfung verlangten Grundfächern des naturwissenschaftlichen Bereichs wirklich so gewichtet worden sind, daß Gewähr dafür gegeben ist, daß diese Prüfung, die eigentlich eine Grundprüfung ist, absolviert werden kann?
Kuhlwein, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sicher wird in diesem Zusammenhang auch die Frage erörtert, ob die Struktur der gymnasialen Oberstufe und das daraus erwachsende Abitur als allgemeiner Zugang zum Medizinstudium so gewertet werden kann, daß es nach der Durchschnittsnote geht. Die Überlegungen werden aber sicher noch eine Zeitlang dauern. Wir sollten uns darauf verstehen, daß zunächst das neue Verfahren und seine Wirksamkeit beobachtet werden, wo j a die Durchschnittsnote des Abiturs nur eine Komponente ist und zusätzlich Ergebnisse von Tests sowie ein Losentscheid Berücksichtigung finden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901000
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0903901100
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß in der Vorprüfung Leistungen in Fächern verlangt werden, die so dicht an der gymnasialen Ausbildung liegen, daß diese Leistungen von einer solchen Bildungselite eigentlich sozusagen mit der linken Hand hätten erbracht werden müssen?
Kuhlwein, Parl. Staatssekretär: Davon kann man so allgemein sicher nicht ausgehen. Ich glaube, es wird in jedem Falle schwierig sein, Kriterien für die Zulassung von Abiturienten zum Medizinstudium zu finden, die als gerecht empfunden werden, gleichzeitig aber auch die geeigneten Bewerber bezeichnen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901200
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Weinhofer auf:
Wie sieht die Bundesregierung die Bedarfsaussichten von Informatikern, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine weitere Ausweitung der Zulassungsbeschränkungen im Studiengang Informatik zu vermeiden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Kuhlwein, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Weinhofer, ich möchte meine Antwort in zwei Teile teilen. Zunächst zum Bedarf bzw. zu den Beschäftigungsaussichten: Neuere Untersuchungen, die speziell auf den Bedarf an Informatikern abstellen, liegen nicht vor bzw. sind mir nicht bekannt. Da neben Informatikern vielfach auch Absolventen anderer Fachrichtungen, etwa Wirtschaftsinformatiker, Ingenieure, Physiker und Mathematiker, oftmals mit dem Ne-



Parl. Staatssekretär Kuhlwein
benfach Informatik, in der Datenverarbeitungsentwicklung und -anwendung eingesetzt werden und andererseits die Datenverarbeitungsindustrie selbst sich zur Zeit sowohl technologisch wie organisatorisch in einer schnellen Entwicklungsphase befindet, wäre eine solche Untersuchung auch datenmäßig und methodisch besonders schwierig.
Zusammenfassend können also die absehbaren Beschäftigungsaussichten für Informatiker als günstig angesehen werden. Auch wegen der sehr unterschiedlichen Fachrichtungs- und Berufsstruktur der Fachkräfte im Datenverarbeitungsbereich läßt sich eine langfristige Aussage zu den Beschäftigungsaussichten allerdings zur Zeit kaum verläßlich treffen. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit in einer kürzlich vorgelegten Analyse.
Nun zum zweiten Komplex, zur Studiensituation im Studiengang Informatik: Die Nachfrage von Studienberechtigten nach einer Ausbildung in der Fachrichtung Informatik ist in den letzten Jahren ganz erheblich gestiegen. Die Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester mit Informatik als Hauptfach betrug im Jahre 1979 2 824; dies bedeutet eine Steigerung um 30 % gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Studenten betrug 1979 12 130; dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 24 %. Die personellen, räumlichen und sachlichen Kapazitäten der Hochschulen, die ein Informatikstudium anbieten, können dieser lebhaften Nachfrage nur mit Mühe und unter „Überlast" entsprechen. Im Verwaltungsausschuß der ZVS, in dem der Bund nur beratend einwirken kann, haben die Länder bereits am 31. März 1981 die Situation im Diplomstudiengang Informatik im kommenden Wintersemester erörtert. Die Ländermehrheit war der Auffassung, daß jedenfalls im kommenden Wintersemester eine Einbeziehung von Informatik in das zentrale Verteilungsverfahren der Zentralstelle noch nicht zwingend geboten sei.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901300
Keine Zusatzfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf.
Die Fragen 10 und 11 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Milz, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 12 und 13 sind vom Fragesteller, Herrn Abgeordneten Schröder (Hannover), zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Klejdzinski auf:
Welche Vorteile hat die Bundesrepublik Deutschland durch ihren Beitritt zum Seerechtskonventionsentwurf (Draft Convention on the Law of the Sea) in der jetzigen Fassung (Seerechtskonferenz, New York, 1981), und welche Artikel wirken sich hemmend auf eine wirtschaftliche Nutzung des Meeres durch die Bundesrepublik Deutschland aus?
Bitte schön, Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0903901400
Herr Kollege, erstens ist eine Reihe von wichtigen Fragen noch nicht geregelt. Demnach sind die Regelungen auch noch nicht Teil des Entwurfs. Ich nenne u. a. den vorbereitenden Schutz von Investitionen im Tiefseebergbau; Aufgaben und Arbeitsweise der Vorbereitungskommission; aber auch die Frage, wer an einer künftigen Konvention teilnehmen kann — z. B. die Europäische Gemeinschaft —; schließlich auch Sitzfragen und damit insbesondere die Entscheidung über die Kandidatur Hamburgs als Sitz des Internationalen Seegerichtshofs.
Zweitens ist eine Reihe von Fragen zwar im Konventionsentwurf geregelt, diese Regelung unterliegt aber noch Vorbehalten anderer Konferenzteilnehmer.
Aus diesen Gründen ist eine Abwägung der Vor-und Nachteile, die sich für die Bundesrepublik Deutschland durch den Beitritt zu einer Seerechtskonvention auf der Basis des derzeitigen Entwurfs ergäben, zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Das gleiche gilt für die Bewertung der Entwürfe einzelner Artikel.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID0903901600
Herr Staatsminister, kann ich davon ausgehen, daß sich die Bundesregierung zumindest Gedanken gemacht hat, welche finanziellen Verpflichtungen aus den bisher vorliegenden Entwürfen möglicherweise auf die Bundesrepublik Deutschland zukommen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Sicherlich, Herr Kollege. Die Bundesregierung hat auch Berechnungen unter diesem Gesichtspunkt angestellt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901700
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 15 und 16 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Schäfer (Offenburg), schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Kolbow auf:
Ist die bis 1980 unter alliierter Verwaltung gestandene NSDAP-Mitgliederkartei von deutschen Stellen übernommen worden, und wenn ja, wer hat derzeit die Obhut über diese Unterlagen?
Bitte schön, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, das bisher noch unter US-Verwaltung stehende Berliner Document Center soll 1982 übernommen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903901800
Keine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID0903901900
Könnten Sie zu Frage 18 noch etwas sagen?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902000
Die Frage 18 rufe ich jetzt auf:
Kann und sollte nach Meinung der Bundesregierung eine Untersuchung nützlich sein und veranlaßt werden, die eine soziologische Aufschlüsselung dieser Kartei etwa nach Berufen der dort geführten Mitglieder ermöglicht und ersehen ließe, wie hoch der Anteil der Arbeiter in der NSDAP in Wirklichkeit gewesen ist?
Bitte schön, Herr Staatsminister.



Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es gibt über diese Fragen schon heute eine Reihe von Untersuchungen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902100
Haben Sie Zusatzfragen? — Bitte sehr.

Walter Kolbow (SPD):
Rede ID: ID0903902200
Herr Staatsminister, könnten Sie nach den Informationen der Bundesregierung etwas über die Ergebnisse dieser Untersuchungen sagen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es sind nicht Untersuchungen, die auf dem Material des Document Center beruhen. Wie Sie wissen, gibt es aber eine Vielzahl von Untersuchungen, aus der sich die Aufschlüsselung von Mitgliedschaften in der NSDAP, Tätigkeiten usw. nach Berufen, Berufsgruppen und sozialen Schichten erkennen läßt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902300
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Warum faßt die Bundesrepublik Deutschland die Familienzusammenführung der Vietnamesen so eng, daß zum Beispiel eine verheiratete Schwester mit Schwager nicht mehr darunter fällt, und macht dieses Verhalten nicht unsere eigenen Bemühungen um Familienzusammenführung unglaubwürdig?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, die Bundesregierung muß sich an die von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Plätze halten. Wenn die Länder mehr Plätze zur Verfügung stellen, kann die Bundesregierung den Kreis der Familienangehörigen auch erweitern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902400
Zusatzfrage, Herr Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0903902500
Herr Staatsminister, ist es nicht so, daß einige Plätze, die zur Verfügung gestellt worden sind, noch gar nicht belegt werden konnten, weil die engsten Familienangehörigen hier noch nicht haben eintreffen können? Wäre es da nicht angebracht, in besonderen Notfällen den Rahmen etwas weiter zu spannen, damit die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten glaubwürdig bleibt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich glaube, die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland in diesem Punkt ist ganz unbestritten. Wir haben uns — auch im Vergleich zu anderen Staaten — als ein Land gezeigt, das zur Aufnahme von vietnamesischen Flüchtlingen in großem Umfange bereit war und ist. Nur muß man angesichts der begrenzten Zahl der Plätze natürlich dafür Sorge tragen, daß diejenigen, die nicht sofort ausreisen können, aber doch engste Familienangehörige sind und später kommen können, noch Plätze vorfinden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902600
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0903902700
Herr Staatsminister, mit der Glaubwürdigkeit meinte ich jetzt nicht die Glaubwürdigkeit gegenüber den anderen Aufnahmeländern, sondern die Glaubwürdigkeit bezüglich unseres Petitums in Richtung Familienzusammenführung, etwa an die Staaten in Osteuropa. Wäre es da nicht geboten, daß zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern in solchen besonderen Fällen immer wieder eine Aussprache stattfindet, zumal ja die Bundesländer bezüglich der Aufnahme auch ihre Erfahrungen haben?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, mit den Bundesländern wird immer wieder gesprochen. Wenn die Bundesländer bereit sind, mehr Aufnahmeplätze zur Verfügung zu stellen, dann wird die Bundesregierung bereit sein, sich entsprechend zu verhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903902800
Danke schön, Herr Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Frage 20 des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein). — Dr. Mertes ist nicht im Saal. Die Frage wird nicht beantwortet, ebenso die Frage 21 des gleichen Abgeordneten.
Frage 22 des Abgeordneten Repnik. — Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 23 des Abgeordneten Rapp (Göppingen). — Ich sehe ihn nicht im Saal. Die Frage wird nicht beantwortet, ebenso die Frage 24 des gleichen Abgeordneten.
Frage 25 des Abgeordneten Funke. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird nicht beantwortet, ebenso die Frage 26 des gleichen Abgeordneten.
Frage 27 des Herrn Abgeordneten Glos. — Er ist ebenfalls nicht im Saal.

(Parl. Staatssekretär Haehser: Doch!)

— Wo? Ich sehe ihn nicht.

(Pari. Staatssekretär Haehser: Das war ein Irrtum meinerseits!)

— Ich habe den Eindruck, Sie wollten doch noch zu Wort kommen!
Die Frage wird nicht beantwortet.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Kirschner (SPD) auf:
Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Rücklage bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), und wie sind diese Gelder angelegt?
Er steht schon da. Bitte, Herr Staatssekretär.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0903902900
Herr Kollege Kirschner, eine finanzielle Rücklage, etwa wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, kennt das System der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, VBL genannt, nicht. Das gesamte Anlagevermögen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder betrug am 31. März 1981 rund 17,2 Milliarden DM, und zwar in folgenden Vermögensarten angelegt: Grundstükke: 503 Millionen DM, Hypotheken-, Grundschuld-,



P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0903903000
981 Millionen DM; Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen: 8 606 Millionen DM; Schuldbuchforderungen gegen den Bund und die Länder: 66 Millionen DM; Beteiligungen: 5 Millionen DM; Wertpapiere: 6 506 Millionen DM; Festgelder, Termingelder bei Kreditinstituten: 520 Millionen DM.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kirschner.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0903903200
Herr Staatssekretär, denkt die Bundesregierung daran, ihre Beitragszahlungen zur VBL angesichts dieser von Ihnen dargelegten hohen Rücklagen vielleicht zu verringern und die so eingesparten Gelder analog der Regelung bei der gesetzlichen Rentenversicherung dieser zukommen zu lassen, um im Zusammenhang mit den Finanzschwierigkeiten, die wir bei der Bundesanstalt für Arbeit haben, eine Ausgleichsleistung zu erbringen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kirschner, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder unterliegt keinen Weisungen, sondern sie hat eine Mitgliederversammlung. Das wissen Sie sehr wohl. Es kann hier nicht gesagt werden: Liebe Versorgungsanstalt, so hätte es die Bundesregierung gerne!, sondern hier muß verhandelt werden, z. B auch mit den Repräsentanten der Nutznießer von Leistungen der Versorgungsanstalt. Das sind die Tarifpartner. Mit diesen Tarifpartnern sind Gespräche im Gange, die ein Spezialproblem betreffen, das sich im Zusammenhang mit der Versorgungsanstalt stellt. Das Thema Überversorgung mag Ihnen als Stichwort dienen *).

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903300
Keine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, noch einmal auf die Frage von Herrn Rapp zurückzukommen, der gerade den Saal betreten hat?
Haehser, Parl Staatssekretär: Ja.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903400
Dann darf ich die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Rapp (Göppingen) aufrufen:
Wird die Bundesregierung bei der angekündigten Novelle zum Kreditwesengesetz bereits den absehbaren Tendenzen der von der EG-Kommission betriebenen Harmonisierung des europäischen Bankenrechts Rechnung tragen, und welche Konsequenzen werden sich daraus — gegebenenfalls — für die einzelnen Institutsgruppen ergeben?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wegen des engen Sachzusammenhangs würde ich die Fragen 23 und 24 gerne zusammen beantworten.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0903903500
Gern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903600
Dann rufe ich auch die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Rapp (Göppingen) auf:
*) Beantwortung der Frage 29 des Abgeordneten Kirschner siehe Anlage 16.
Sind bereits — und gegebenenfalls in welchem Zeitrahmen — Folgen absehbar, die sich sowohl aus der Harmonisierung des allgemeinen Bankenrechts als auch bei der Schaffung einer speziellen Richtlinie für das deutsche Hypothekenbankwesen (Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetz) ergeben werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung beabsichtigt, bei Novellierung des Kreditwesengesetzes die EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute vom 12. Dezember 1977 zu berücksichtigen. Dementsprechend soll die Zusammenarbeit des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und der Deutschen Bundesbank mit den Bankaufsichtsbehörden der EG-Mitgliedstaaten verbessert und der bankaufsichtlich notwendige Informationsaustausch gesetzlich geregelt werden.
Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, das Richtlinienvorhaben „über die Beaufsichtigung der Kreditanstalt auf konsolidierter Basis" in der anstehenden Novelle zu berücksichtigen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bereitet nach Vorabstimmung mit den Mitgliedstaaten zur Zeit einen entsprechenden Richtlinienvorschlag an den Rat der Europäischen Gemeinschaften vor. Das Konzept der Richtlinie beschränkt sich darauf, die Mitgliedstaaten im Grundsatz zu einer Bankaufsicht über Bankkonzerne durch Konsolidierung zu verpflichten, das heißt, bankaufsichtlich bedeutsame Kennzahlen aus den Bilanzen der zu einem Konzern gehörenden Kreditinstitute zusammenzufassen; außerdem soll durch die Richtlinie der für diese erweiterte Bankaufsicht erforderliche Informationsaustausch im Kreise der Mitgliedstaaten sichergestellt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rapp.

Heinz Rapp (SPD):
Rede ID: ID0903903800
Herr Staatssekretär, würde es, soweit bis jetzt absehbar, danach auch möglich sein, im Rahmen der Richtlinie gewisse Materien, zum Beispiel die Bilanzenkonsolidierung, im Wege des Gentlemen's Agreement zu regeln, oder müßte das alles per Gesetz umgesetzt werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie kommen mit Ihrer Frage einer Auffassung der Bundesregierung nahe, die sie in anderem Zusammenhang, das Kreditwesen betreffend, bereits geäußert hat: daß das, was sich freiwilig regeln läßt, nicht unbedingt des Gesetzesweges bedarf. Die Bemühungen sollten in diese Richtung gehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903903900
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Fragen 25 und 26 des Herrn Abgeordneten Funke auf, der jetzt im Saal ist:
Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, ob es bei den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Münzen öfters zu Verwechslungen kommt, weil sich die Münzen nicht deutlich genug voneinander unterscheiden?
Wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu prüfen, ob zur besseren Unterscheidung der Münzen die äußere Form der Geldstücke geändert werden sollte, d. h. entsprechend dem Beispiel anderer Staaten 6-, 8- oder 12eckige Münzen einzuführen wären?
Herr Staatssekretär, sind Sie so freundlich?



Haehser, Parl. Staatssekretär: Jawohl. Vizepräsident Frau Renger: Danke schön.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß geltende Bundesmünzen wegen mangelnder Unterscheidbarkeit öfters verwechselt werden. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, zu prüfen, ob die äußere Form der Bundesmünzen geändert werden sollte. — Ich wäre dankbar, wenn Sie dies als Antwort auf beide Fragen entgegennehmen würden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904000
Haben Sie Zusatzfragen, Herr Kollege?

Rainer Funke (FDP):
Rede ID: ID0903904100
Herr Staatssekretär, gilt dies auch im Verhältnis von ausländischen zu inländischen Münzen? Kommt es vor, daß ausländische Münzen bei Automaten als „Ersatz", so will ich es formulieren, für inländische Münzen verwandt werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Funke, Sie wissen, daß es für die stabile Deutsche Mark keinen Ersatz gibt, der im Ausland zu haben wäre. — Wir haben auch darüber keine Erkenntnisse, die gravierender Art sind. Natürlich gibt es, vor allen Dingen bei Automaten, immer wieder den Versuch, die DM-Münze zu ersetzen. Das gelingt auch hin und wieder. Das ist selbstverständlich. Uns sind aber keine Fälle gravierender Art gemeldet worden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904200
Keine weiteren Zusatzfragen dazu.
Die Frage 30 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Dr. Häfele, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mahne steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Feldmann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche IATA- und NichtIATA-Reisebüros sich aus Wettbewerbsgründen zunehmend gezwungen sehen, auch sogenannte Weichwährungs-, Schwarz- und Graumarkttickets im Linienverkehr zu verkaufen, um die drängende Nachfrage ihrer preisbewußten Reisekundschaft zufriedenzustellen, und daß damit zwangsläufig gegen die von der Bundesregierung genehmigten und bußgeldbewehrten Luftverkehrstarife verstoßen wird?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Erhard Mahne (SPD):
Rede ID: ID0903904300
Herr Kollege Dr. Feldmann, der Bundesregierung ist diese Tatsache bekannt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Olaf Feldmann (FDP):
Rede ID: ID0903904500
Denkt die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, daran, die Tarifüberwachung auf diesem Gebiet zu verschärfen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Das weltweite Tarifsystem der internationalen Fluggesellschaften hat sich sicherlich bewährt, wobei Mißbräuche bei solchen Systemen natürlich nicht ausgeschlossen sind. Die Bundesregierung ist darum bemüht, darauf hinzuwirken, daß es eine entsprechende internationale Überwachung der Einhaltung dieses Tarifsystems gibt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904600
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Olaf Feldmann (FDP):
Rede ID: ID0903904700
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Steuerfahndungsaktionen bei Reiseagenten bekannt, und zu welchem Erfolg haben diese geführt?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Es sind zwar solche Fahndungsaktionen bekannt; aber ich kann über den Erfolg dieser Aktionen hier keine Angaben machen, weil darüber mir keine Erkenntnisse vorliegen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904800
Herr Dr. Feldmann, ist Ihre Frage 32 damit schon mitbeantwortet?

(Dr. Feldmann [FDP]: Nein!)

— Dann rufe ich nunmehr die Frage 32 auf:
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die eingerissene illegale Praxis und die durch die neueren Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die das überwiegend mittelständisch strukturierte deutsche Reisebürogewerbe beunruhigen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Feldmann, der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen des Möglichen auch zukünftig Flugscheinkontrollen durchführen und dabei festgestellte Tarifverstöße mit Bußgeldern ahnden.
Soweit durch kürzlich bekanntgewordene unterschiedliche Entscheidungen zweier Gerichte Rechtsunsicherheit im deutschen Reisebürogewerbe entstanden sein sollte, ist darauf hinzuweisen, daß es sich in einem Fall noch nicht um ein letztinstanzliches rechtskräftiges Urteil handelt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903904900
Zusatzfrage? — Bitte.

Dr. Olaf Feldmann (FDP):
Rede ID: ID0903905000
Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß die Bundesregierung bereit ist, die Tarifhoheit im Luftverkehrsbereich mit allen Mitteln zu verteidigen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ja, mit allen Mitteln sicherzustellen, daß die vereinbarten Tarife eingehalten werden, Herr Kollege. Soweit beweiskräftige Unterlagen, z. B. Flugscheine, Rechnungen, Zeugenaussagen, über die Beteiligung von Reisebüros an Tarifordnungswidrigkeiten vorhanden sind, wird dies mit entsprechenden Bußgeldverfahren geahndet. Im vergangenen Jahr sind etliche Bußgeldbescheide in der Sache ergangen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905100
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Olaf Feldmann (FDP):
Rede ID: ID0903905200
Herr Staatssekretär, schließt die Bundesregierung den Entzug der Betriebserlaubnis und damit eine Einschränkung der Lande-



Dr. Feldmann
rechte für internationale Carrier, wie es in der Mustergenehmigung an sich vorgesehen ist, aus?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Das schließt die Bundesregierung nicht aus, aber ich muß darauf hinweisen, daß wir hier jeweils auch bilaterale Abkommen zu beachten haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 33 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Heistermann, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 34 des Herrn Abgeordneten Rose. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird nicht beantwortet.
Die Fragen 35, 36, 37 und 38 werden auf Wunsch der Fragesteller, der Abgeordneten Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden) und Dr. von Geldern, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf:
Hält die Bundesregierung trotz vielfältiger Proteste an ihrer Absicht fest, von Köln nach Groß-Gerau auf der linken Rheinseite eine neue Bundesbahnstrecke zu bauen, und wie ist der Stand der Vorplanung bzw. Planung, soweit das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises betroffen ist?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Möller, der Bundesverkehrswegeplan '80 enthält in der Stufe II, d. h. Realisierung der Maßnahme nach 1990, eine Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn zwischen Köln und Koblenz.
Die bestehenden links- und rechtsrheinischen Strecken der Deutschen Bundesbahn sichern zusammen mit der sogenannten Nord-Süd-Strecke im wesentlichen die Nord-Süd-Abfuhr im Netz der Deutschen Bundesbahn. Diese Strecken sind in bestimmten Teilabschnitten bis über ihre Kapazitätsgrenzen hinaus ausgelastet. Es besteht Einvernehmen mit dem Planungsträger Deutsche Bundesbahn, daß zur Zeit eine Konzentration der Neubauplanungen auf die Relation Hannover-Würzburg vorzunehmen ist. Demgemäß soll die konkrete Einzelplanung für die Neubaustrecke Köln-Koblenz vorläufig zurückgestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Fortführung der Planung wird im Rahmen der Anpassung bzw. der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung getroffen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905400
Herr Abgeordneter Dr. Möller, eine Zusatzfrage?

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Danke, keine Zusatzfrage!)

Dann Herr Abgeordneter Immer zu einer Zusatzfrage, bitte.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0903905500
Herr Staatssekretär, es war doch schon vor Jahren davon ausgegangen worden, daß diese geplante Bundesbahnstrecke, soweit sie durch den Westerwald führt, einer Prüfung bezüglich der Kosten-Nutzen-Relation nicht standgehalten habe und daß man deshalb eine Neutrassierung im Rheintal vorgesehen habe. Ist das weiterhin die Meinung der Bundesregierung bzw. der Bundesbahn?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann mich hier nur auf den Bundesverkehrswegeplan beziehen, der im vergangenen Jahr ja auch dem Parlament vorgelegen hat. In diesem Bundesverkehrswegeplan ist die linksrheinische Strecke Köln-Koblenz entsprechend den ermittelten Daten bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses in die sogenannte zweite Dringlichkeit aufgenommen worden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Jaunich auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß sämtliche Bundesbahnhöfe behindertengerecht mit beweglichen Rollstuhlfahrerrampen ausgerüstet werden, damit diese Behinderten problemlos in die Züge gelangen können?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jaunich, die Deutsche Bundesbahn ist seit längerem bemüht, auch Schwerbehinderten die Benutzung der Eisenbahn zu erleichtern und ihre baulichen Anlagen sowie das rollende Material nach Maßgabe der verfügbaren Mittel behindertengerecht zu verbessern. So werden seit 1979 auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr probeweise sechs Modelle beweglicher Rampen und Verladebrücken eingesetzt.
Die besonderen Schwierigkeiten bei der Beförderung von Schwerstbehinderten, die ihren Krankenfahrstuhl nicht verlassen können, sind leider nicht allein mit Hilfe von beweglichen „Rollstuhlfahrerrampen" zu beheben. Sie liegen vornehmlich in den zum Teil verhältnismäßig breiten privateigenen Rollstühlen der Behinderten begründet, die ein Befahren der Türen, Gänge und Abteile in den für Massenverkehre konzipierten Reisezugwagen nicht zulassen.
Die Deutsche Bundesbahn hat deshalb in zunächst kleiner Stückzahl als Alternative einen sogenannten eisenbahngerechten Rollstuhl entwickelt, bei dem der Benutzer zwar weiterhin auf die Hilfe örtlichen Personals, aber nicht mehr in besonderem Maße auf zusätzliche Einstieghilfen angewiesen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0903905800
Herr Staatssekretär Mahne, da mit diesen vorgehaltenen Einrichtungen der Bedarf sicherlich nicht für einen längeren Zeitraum zu befriedigen sein wird, ist die Notwendigkeit mobiler Einstiegshilfen in Form von Einfahrrampen sicherlich nicht auszuschließen.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich habe dies ja auch nicht ausgeschlossen, denn ich habe darauf hingewiesen, daß diese Einstiegsrampen bereits in der Erprobung sind. Dabei müssen Sie sehen, daß diese



Parl. Staatssekretär Mahne
Rampen nicht auf allen Bahnhöfen — vor allem nicht auf kleineren Bahnhöfen — einsetzbar sind, also die entsprechende Ergänzung durch den eisenbahngerechten Rollstuhl erfahren müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903905900
Die zweite Zusatzfrage, bitte.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID0903906000
Herr Staatssekretär Mahne, können Sie mir darin zustimmen, daß es sich hierbei nicht um sonderlich große Investitionen handeln muß, sondern daß es denkbar ist, solche Rampen in einer Form und Art — aus Leichtmetall und zusammenklappbar — zu gestalten, bei der die Kosten nicht wesentlich sein können?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ich kann das nicht beurteilen; mir fehlt dafür das technische Wissen. Aber ich will dieser Frage, die ich auch als Anregung aufnehme, gern noch einmal nachgehen, und ich werde Sie dann das Ergebnis meiner Ermittlungen wissen lassen.

(Jaunich [SPD]: Danke!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903906100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0903906200
Herr Staatssekretär, da es ja nicht von ungefähr kommt, daß Menschen, die ständig einen Rollstuhl brauchen, breitere Rollstühle haben, möchte ich Sie einmal fragen, ob es nicht eine bessere Grundsatzentscheidung wäre, behindertengerechte Eisenbahnwagen zu bauen, statt eisenbahngerechte Rollstühle zu verlangen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Das ist sicherlich richtig, Herr Kollege. Nur müssen Sie berücksichtigen, daß sich das derzeit eingesetzte rollende Material bis weit in das nächste Jahrtausend noch im Einsatz befindet. Ich möchte Ihre Frage gern zum Anlaß nehmen, einmal darzustellen, was von seiten der Bundesbahn insgesamt getan wird, um die Mobilität der schwerbehinderten Bürger sicherzustellen.
Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich seit vielen Jahren darum, Reiseerleichterungen gerade für behinderte und ältere Fahrgäste zu erreichen, und sie berücksichtigt dies auch bei ihren Investitionen und bei den Planungen. Ich will nur einen kurzen Katalog der technischen Maßnahmen aufzählen. Auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr, z. B. in Kurorten, werden von der Deutschen Bundesbahn besondere Einstieghilfen erprobt; darauf hatte ich schon hingewiesen. In Zusammenarbeit mit den Forschungszentren der Rehabilitation und Prävention in Heidelberg hat die Deutsche Bundesbahn Prototypen eines sogenannten eisenbahngerechten Rollstuhls entwickelt, der derzeit in Erprobung ist. Bei der Neubeschaffung von Reisezugwagen wird den Belangen der Behinderten durch eine Verbreiterung der Einstiege Rechnung getragen. Hinsichtlich der Abmessungen in den Reisezugwagen ist die Deutsche Bundesbahn aber an internationale Vereinbarungen gebunden. Bei allen von Fernzügen angefahrenen Bahnhöfen wird angestrebt, die Bahnsteige in einem Langfristprogramm auf 76 cm über Schienenoberkante anzuheben. Im reinen S-Bahnverkehr werden Fahrzeugeinstiege und Bahnsteigböden optimal aufeinander abgestimmt, so daß Einstiegstufen gänzlich entfallen können. Bei Neu- und Umbauten von Bahnhöfen werden Zu- und Abgänge und die Bahnhofsanlagen selbst behindertengerecht ausgebildet, soweit der Aufwand insgesamt vertretbar ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903906300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0903906400
Herr Staatssekretär, wenn uns also gemeinsam nur übrig bleibt zu hoffen, daß die eisenbahngerechten Rollstühle auch behindertengerecht sein mögen, und Sie sehr eindrucksvoll vorgetragen haben, was alles getan wird, können Sie uns sagen, wie hoch der finanzielle Aufwand ist, den die Bundesbahn pro Jahr für Einrichtungen dieser Art aufwendet, und welche Perspektive Sie für die kommenden Haushaltsjahre vorgesehen haben?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Dies läßt sich nicht genau quantifizieren, weil bei allen Investitionen der finanzielle Anteil, der nur auf Investitionen für Schwerbehinderte entfällt, nur sehr schwer genau feststellbar ist. Aber man kann davon ausgehen, daß bei den Investitionen an Bahnhöfen und am Wagenmaterial etwa 3 bis 5 %o der Investitionskosten auf diesen Bereich für Schwerbehinderte entfallen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903906500
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Auf welche Weise und wann wird die Bundesregierung die Reihenfolge der Neubaumaßnahmen im Rahmen des Bundesfernstraßenausbaus bis 1990 und den Zeitpunkt ihres Baubeginns in der erforderlichen Anpassung an zur Verfügung stehende reduzierte Finanzmittel feststellen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Dr. Laufs, der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, die Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe I des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen in eine erste Baustufe — I a — und in eine zweite Baustufe — I b — zu unterteilen. Die Länder sind aufgefordert, Entwürfe für den 3. Fünfjahresplan mit Ergänzungen bis 1990 — das ist die Baustufe I a — als Grundlage für die gemeinsame Festlegung der Maßnahmen zu übersenden. Ein Teil dieser Entwürfe liegt dem Bundesminister für Verkehr inzwischen vor. Der Bundesminister für Verkehr hofft, daß die Abstimmung dieses Bauprogramms so rechtzeitig gelingt, daß er dem Verkehrsausschuß des deutschen Bundestages nach der Sommerpause darüber berichten kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903906600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0903906700
Herr Staatssekretär, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, daß Landesregierungen angesichts der Dringlichkeit aller Maßnahmen der Stufe I das Vorhaben des Bundesverkehrsministers ablehnen, den Bedarfsplan in die Baustufen I a für die Realisierung bis 1990 und in eine Baustufe I b für die Zeit nach 1990 zu unterteilen?



Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Laufs, nach den heutigen Prämissen wissen wir — dies ist eine übereinstimmende Auffassung der Mitglieder des Deutschen Bundestages im Verkehrsausschuß wie auch der Vertreter der Länder in der Länderverkehrsministerkonferenz —, daß der Realisierungszeitraum für die Stufe I im Ausbauplan für Bundesfernstraßen ca. 20 Jahre betragen wird. Wir erachten die Unterteilung in die von mir genannten Baustufen I und II deshalb für erforderlich, um damit die Planungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren auf die Projekte anzusetzen, die realisierbar sind, und gegenüber der Öffentlichkeit und auch gegenüber anderen Planungsträgern Klarheit über die Realisierungsmöglichkeiten zu schaffen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903906800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0903906900
Herr Staatssekretär, da nach der bestehenden Rechtslage der Bundesverkehrsminister allein über die endgültige Gestaltung der Fünfjahrespläne entscheidet, frage ich Sie: Welche Verbindlichkeit mißt der Bundesverkehrsminister den öffentlich geäußerten Vorschlägen über zukünftige Neubaumaßnahmen zu, die von Verkehrsministern der Länder im Rahmen der in Aussicht gestellten Bundesmittel bereits gemacht worden sind?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Selbst Aussagen des Bundesverkehrsministers, die in der Vergangenheit zur Realisierung einzelner Straßenbauprojekte gemacht worden sind, müssen jetzt auf Grund der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auch einer Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur unterworfen werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Aussagen, die Länderverkehrsminister in ihren Verantwortungsbereichen gemacht haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Merker.

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0903907100
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung für die Länder, die es erklärtermaßen ablehnen, sich an einer Unterteilung in Baustufe I a und I b zu beteiligen, von sich aus Vorschläge für eine entsprechende Unterteilung machen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung sieht sich gehalten, eine entsprechende Unterteilung zu machen. Aber in dem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, Herr Kollege Merker, daß der Haushaltsausschuß gestern einen Entschließungsantrag verabschiedet hat, der dem Parlament in der kommenden Woche im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt wird. In diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, alsbald einen entsprechenden Novellierungsvorschlag zu dem Gesetz über den Ausbau von Bundesfernstraßen vorzulegen und damit die entsprechende Aufteilung in die Baustufen I a und I b vorzunehmen.

(Merker [FDP]: Hervorragend!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Feldmann.

Dr. Olaf Feldmann (FDP):
Rede ID: ID0903907300
Herr Staatssekretär, liegen auch Stellungnahmen des Landes Baden-Württemberg vor, die sich auf die Jahre bis 1990 beziehen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Ja, es gibt Stellungnahmen des Landes Baden-Württemberg, und zwar sind sie im Zusammenhang mit den Entwürfen für den dritten und vierten Fünfjahresplan vorgelegt worden. Aber das Land Baden-Württemberg hat keinen Vorschlag für die Einteilung in die jeweiligen Baustufen gemacht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907400
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Welche Lärmschutz-Immissionsgrenzwerte werden zur Zeit in den Bundesländern zugrunde gelegt beim Neubau einer Bundesstraße bzw. bei bestehenden Bundesstraßen?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Merker, die Länder wenden bei Neubau und wesentlicher Änderung von Bundesfernstraßen — Lärmvorsorge — unterschiedliche Immissionsgrenzwerte an. Diese Werte liegen in einem Bereich von 55 dB (A) bei Tag und 45 dB (A) bei Nacht und 65/55 dB (A) Tag/Nacht für reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete. Für die übrigen Gebiete gelten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit jeweils um 5 dB (A) höhere Immissionsgrenzwerte.
Für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen gelten nach der haushaltsrechtlichen Regelung Immissionsgrenzwerte von 75/65 dB (A) Tag/Nacht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907500
Keine Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Ist in allen Bundesländern gewährleistet, daß die Anwohner an einer bestehenden Bundesstraße einen Anspruch nach den verschärften Grenzwerten des Neubaus haben, wenn ein Teilstück der bestehenden Straße in die Neutrassierung einbezogen wird?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Merker, auf Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen, die ohne wesentliche Änderung in eine Neutrassierung einbezogen werden, werden nicht die Grenzwerte der Lärmvorsorge, sondern die höheren Grenzwerte der Lärmsanierung angewendet. Die Bundesregierung mißt jedoch bei Überschreitung dieser Grenzwerte der Lärmsanierung an solchen Streckenabschnitten eine erhöhte Dringlichkeit bei.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Merker.

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0903907700
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß es zu erheblichen Ungerechtigkeiten kommen kann, wenn nach den Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr bei einer neuen Straße eine bestehende Straße in die Trassierung einbezogen wird und auf diesem Teilstück die von Ihnen eben genannten zum Teil ganz erheblich erhöhten Immissionsgrenzwerte zugrunde gelegt werden, was dazu führen kann, daß unter Umständen Nachbarn nur deswegen in eine viel schlechtere Lärmschutzsituation kommen, weil sie zufällig an einer schon bestehenden Straße wohnen, die in eine neue Straße einbezogen wird?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist nicht entscheidend, ob die Straße schon besteht, son-



Parl. Staatssekretär Mahne
dern es ist entscheidend, ob mit diesem wesentlichen Eingriff im Zuge der Straßenbaumaßnahme auch eine entsprechende Erhöhung des Verkehrslärms verbunden ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903907800
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0903907900
Herr Staatssekretär, darf ich noch einmal genau fragen: Können Sie bestätigen, daß, wenn eine neue Straße gebaut wird und auf einem Teilstück dieser neuen Straße eine bestehende Straße einbezogen wird, für die gesamte Straße die Lärmschutzwerte einer neuen Straße gelten?
Mahne, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, nicht für dieses Teilstück, wenn mit dieser Änderung durch die bauliche Maßnahme nicht auch eine entsprechende spürbare Erhöhung des Verkehrslärms einhergeht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903908000
Keine weitere Zusatzfrage. Die Fragen 86 und 87 des Herrn Abgeordneten Hoffie werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Becker zur Verfügung. Die Fragen 44 und 45 des Herrn Abgeordneten Neuhaus werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl auf:
Widerspricht die Entscheidung des Bundespostministers vom 23. April 1981, wonach die durch Mehrarbeit entstandenen Freizeitansprüche der Beamten durch Mehrarbeitsvergütungen abzugelten seien, Beschlüssen des Bundeskabinetts und — angesichts von rund 1,2 Millionen Arbeitslosen — dem politischen Wollen der Bundesregierung, wie von der Deutschen Postgewerkschaft (Ortsverwaltung München) festgestellt wurde?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0903908100
Herr Kollege Dr. Riedl, die Frage, die Sie und einige Ihrer Kollegen gestellt haben, ist von einer Vielzahl von Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion ebenfalls an das Postministerium gerichtet worden. Deswegen gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
Die Arbeitnehmer bei der Deutschen Bundespost haben ein tarifvertraglich vereinbartes Wahlrecht zwischen Freizeitgewährung und Barentschädigung für Überzeitarbeit. So haben in der zurückliegenden Zeit z. B. die Arbeiter zu rund 60 v. H. die Barentschädigung gewählt, sie also der Freizeitentschädigung vorgezogen.
Zu Ihrer Frage: Der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen hat nun eine Verfügung erlassen, die für Beamte ebenfalls eine Barentschädigung vorsieht. Sie erfaßt im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen jedoch nur einen Teil der Abgeltungsansprüche. Der Rest wird weiterhin durch Freizeitgewährung ausgeglichen. Die Verfügung entspricht auch dem geltenden Haushaltsrecht sowie den haushaltspolitischen Notwendigkeiten, die Zahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Kräfte nicht stärker als unbedingt notwendig ansteigen zu lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903908200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0903908300
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie angesichts dieser, wie ich sagen darf, klaren Auskunft, die Sie hier gegeben haben, die bundesweit geäußerte Kritik der Deutschen Postgewerkschaft, also einer Organisation, die eine große Zahl der Postbediensteten gewerkschaftlich vertritt, daß diese Entscheidung Ihres Hauses außer den Beschlüssen der SPD-Fraktion auch denen des Bundeskabinetts widerspricht?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Riedl, die bisherige Praxis im Post- und Fernmeldewesen war so, daß diejenigen, die in den Zeiten zu Weihnachten, zu Ostern und zu Pfingsten in einer besonderen Weise zu Mehrleistungen und Überstunden veranlaßt worden sind, davon ausgehen konnten, daß sie Freizeit für diese geleisteten Stunden in Anspruch nehmen konnten.
Dies war eine jahrelange Übung. Ein Teil des Unwillens, der sich über die gewerkschaftlichen Organisationen an die Fraktionen des Bundestags gewandt hat, ist darauf zurückzuführen, daß man nun plötzlich diese Praxis unterbrochen hat und eine Barentschädigung vorgezogen hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903908400
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0903908500
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Bediensteten der Bundespost zunehmend deshalb Freizeitausgleich fordern, weil sie, wenn sie die Überstunden bar abgerechnet bekommen, im Nettobetrag nach der Lohnabrechnung praktisch nur 30 des echten Barabgeltungswerts bekommen, so daß sie dann angesichts dieser echten Cash-Unterbezahlung lieber Freizeit nehmen? Dies ist doch eine verständliche Haltung der Postbediensteten, oder sind Sie anderer Meinung?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Riedl, dieses Motiv spielt sicherlich mit. Es ist aber eine jahrelange Praxis zu beobachten, daß z. B. im Beamtenbereich 70 % der dort Beschäftigten immer die Freizeitentschädigung einer Barabgeltung vorgezogen haben. In der frühreren Zeit ist die Freizeitabgeltung als einzige Möglichkeit für die Abgeltung geleisteter Überstunden im Beamtenbereich angesehen worden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903908600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kirschner.

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0903908700
Herr Staatssekretär, könnten Sie die von der Deutschen Postgewerkschaft genannte Zahl von 1 200 Stellen bestätigen, die geschaffen werden könnten, wenn auf die Leistung von Überstunden verzichtet würde?



Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kirschner, ich kann diese Zahl nicht ohne weiteres bestätigen. Ich muß das deswegen sagen, weil man, wenn man die Zahl der Überstunden in Kräfte umrechnet, auf eine solche Schlußfolgerung kommen könnte. Es ist aber so, daß bei all dem das, was ich in der Beantwortung der Frage von Herrn Dr. Riedl schon gesagt habe, mit berücksichtigt werden muß. Es muß insbesondere berücksichtigt werden, wie sich die Verkehrszahlen und die Personalzahlen bei der Deutschen Bundespost im Laufe des Jahres 1981 insgesamt entwickeln. Deswegen hat der Bundespostminister der Deutschen Postgewerkschaft angeboten, Mitte des Jahres darüber zu reden, ob es nach den Verkehrszahlen, die uns dann vorliegen, und den Personalzahlen möglich ist, Dauerbeschäftigte im Bereich der Bundespost einzustellen, um für Überstunden in Zukunft Freizeitausgleich zu gewähren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903908800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Zeitler.

Werner Zeitler (SPD):
Rede ID: ID0903908900
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß Sie nicht in Abrede stellen, daß es bei der Post viele Jahre üblich gewesen ist, aufgelaufene Mehrarbeit in Freizeit abzugelten. Vor diesem Hintergrund unterstelle ich, daß auch Sie der Meinung sind, daß bei Beschäftigten und bei der zuständigen Deutschen Postgewerkschaft der Eindruck entstehen kann, es sei Unrecht, rückwirkend etwas zu verändern, und frage Sie deshalb, ob es, nachdem alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete wegen der Verfügung, Mehrarbeit in bar abzugelten, von allen Seiten angegangen werden, in Ihrem Hause Überlegungen gibt, die Wirkungen dieser Verfügung zu mildern, z. B. dadurch, daß man sie aussetzt oder Hinweise gibt, bis Mitte des Jahres, wo bei Ihnen neue Überlegungen anstehen, nicht so zu verfahren, wie verfügt?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Zeitler, nach den von mir schon genannten Gesprächen zwischen Vertretern der Postgewerkschaft, der SPD-Bundestagsfraktion, anderen Kollegen aus diesem Hause und dem Bundespostministerium beginnen noch am heutigen Nachmittag Gespräche darüber, ob es Möglichkeiten gibt, die beanstandete Verfügung flexibler zu gestalten als bisher.

(Zeitler [SPD]: Dazu wünsche ich Ihnen Glück!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903909000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dreßler.

Rudolf Dreßler (SPD):
Rede ID: ID0903909100
Herr Staatssekretär, wenn ich soeben richtig verstanden habe, haben Sie geäußert, daß die Zahl der im öffentlichen Dienst, also hier bei der Post, Beschäftigten nicht stärker als nötig ansteigen soll. Auf diesem Hintergrund und nach der Zusatzfrage des Kollegen Kirschner darf ich fragen, ob wir davon ausgehen können, daß das Ministerium bereit ist, den Abgeordneten dieses Hauses eine Kostenrechnung vorzulegen, in der die Kosten für die Bezahlung von Mehrarbeit zu den Kosten für die Einstellung von Vollzeitbeschäftigten ins Verhältnis gesetzt werden?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dreßler, solche Berechnungen liegen vor. Sie können natürlich vorgelegt werden. Im Augenblick geht es um die Frage, ob sich die Bundespost in der Lage sieht, Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Dies soll nach Vorlage der Verkehrszahlen Mitte des Jahres entschieden werden. Es muß dann eine Übereinstimmung mit dem Finanzminister herbeigeführt werden, daß solche Dauerarbeitsplätze bei der Bundespost eingerichtet werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903909200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breuer.

Paul Breuer (CDU):
Rede ID: ID0903909300
Herr Staatssekretär, wird im Bereich der Bundespost die Möglichkeit erwogen, Zeitverträge zur Entlastung der Situation abzuschließen? Wenn nein, warum nicht?
Becker, Parl. Staatssekretär: Es gibt Gerichtsurteile in dieser Frage, die eine solche Regelung ausschließen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903909400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0903909500
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang auftretende Wechselwirkung zwischen ständigen Überstunden und steigendem Krankenstand?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Laufs, wir können zur Zeit bei der Bundespost keinen steigenden Krankenstand feststellen, aber zu Ihrer ersten Frage muß ich sagen: Nach den aktuellen Analysen, die bei der Bundespost erstellt worden sind, sind 85 % der Überstunden auch durch den Einsatz zusätzlicher Kräfte nicht eindeutig vermeidbar, und 15 % sind nicht eindeutig zu quantifizieren, so daß Ihre Frage mit in die Überprüfung einbezogen werden muß, die wir für Mitte des Jahres angekündigt haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903909600
Zusatzfrage, Frau Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0903909700
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, daß es sich beim Freizeitausgleich um eine jahrelange Übung gehandelt habe; ich gehe deshalb davon aus, daß die Veränderung dieser jahrelangen Regelung nach dem Personalvertretungsgesetz zumindest anhörungspflichtig ist. Darf ich fragen, welche Stellungnahme der Bundespersonalrat zu der Veränderung dieser Überstundenregelung abgegeben hat?
Becker, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Schmidt, ich muß dazu folgendes sagen: Der Personalrat hat der vom Bundespostminister jetzt vorgenommenen Regelung nicht zugestimmt. Ich muß aber zu dem Hintergrund sagen, daß die Verhandlungen im Vorfeld der Haushaltsberatungen, die wir ja in der nächsten Sitzungswoche hier haben werden, dazu geführt haben, daß auf Grund der Verkehrszahlen, die bei der Bundespost vorliegen, dem Bundespostminister zugestanden worden ist, daß er in seinem Bereich 8 400 zusätzliche Kräfte für den



Parl. Staatssekretär Becker
aufgelaufenen Verkehr einstellen kann. Daß in- diesem Zusammenhang die Frage zusätzlicher Vertreter einer besonders kritischen Prüfung bedarf, steht, glaube ich, außer Frage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903909800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Wesseling).

Alfons Müller (CDU):
Rede ID: ID0903909900
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben dem Kollegen Breuer auf seine Frage nach den Zeitverträgen geantwortet, entsprechende Gerichtsentscheide stünden einem solchen Verfahren im Wege. Ich darf fragen, welche Urteile da vorliegen.
Becker, Parl. Staatssekretär: Das teile ich Ihnen sehr gern schriftlich mit. Ich will in dem Zusammenhang nur sagen: Es wäre beispielsweise undenkbar, daß wir für vorübergehenden Bedarf Kräfte mit Zeitverträgen einstellen und dann sagen: Auf Grund der Haushaltslage brauchen wir sie nicht mehr. Das wäre kein Kündigungsgrund. Das ist der wesentliche Inhalt dieser Gerichtsurteile. Ich stelle Ihnen aber gern ein solches Urteil zu.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910000
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klejdzinski.

Dr. Karl-Heinz Klejdzinski (SPD):
Rede ID: ID0903910100
Herr Staatssekretär, kann man zumindest verspüren oder empfinden, daß das Postministerium versucht, Überstunden abzubauen und mehr Stellen auszuweisen und dadurch einen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosenziffern zu leisten?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Klejdzinski, soweit es sich darum handelt, daß die Bundespost auf Grund der vorliegenden Daten — Verkehrszahlen und Personalzahlen — Mitte des Jahres zusätzliche Arbeitsplätze einrichten kann, wird sie das sicherlich — unter Zustimmung des Finanzausschusses und unter Zustimmung dieses Hauses — tun.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910200
Ich habe zwar schon die letzte Zusatzfrage angesagt, aber Herr Catenhusen, Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID0903910300
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß die Vorschläge der Postgewerkschaft, wonach in diesem Jahr noch 1 200 Neueinstellungen bei der Post zum Abbau der Überstunden vorgenommen werden könnten, nicht völlig aus der Luft gegriffen sind, weil ja die Deutsche Postgewerkschaft doch eigentlich einen sehr intimen Einblick in die Betriebsabläufe der Deutschen Bundespost hat?
Becker, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Catenhusen, das ist sicher richtig. Nur, die zögerliche Haltung des Postministers ist einfach auch dadurch bedingt, daß wir seit Beginn des Jahres in den postalischen Diensten einen Verkehrsrückgang um bis zu 4 % haben und daß bei der Einrichtung von Dauerarbeitsplätzen dieses Argument natürlich vor allen Dingen für das Jahr 1982 sorgfältig mitüberlegt werden muß.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910400
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Spranger auf. — Der Kollege Spranger ist nicht anwesend. Die Frage wird nicht beantwortet.
Die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Stercken, die Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Dr. Friedmann und die Frage 51 des Abgeordneten Böhm (Melsungen) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf.
Die Frage 52 der Abgeordneten Frau Roitzsch und die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Dörflinger werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Stahl steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 55 der Frau Abgeordneten Terborg auf. — Die Fragestellerin ist nicht im Raum. Die Frage wird nicht beantwortet. Dasselbe gilt für die Frage 56 der Frau Abgeordneten Terborg.
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf:
Konnte allen im Rahmen des Programms Humanisierung des Arbeitslebens als positiv begutachteten Förderungsanträgen entsprochen und konnten alle bewilligten Projekte in Angriff genommen werden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0903910500
Frau Präsidentin, darf ich mit Erlaubnis des Kollegen Stockleben die Fragen 57 und 58 zusammen beantworten?

(Stockleben [SPD]: Gern!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910600
Ja. Ich rufe daher jetzt gleich die Frage 58 des Abgeordneten Stockleben auf:
Wieviel Projekte sind im Rahmen des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens bisher gefördert worden, und wieviel wurden inzwischen beendet bzw. abgebrochen?
Bitte.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt. In der Vergangenheit konnte nicht allen positiv begutachteten Förderungsanträgen entsprochen werden bzw. mußten Bewilligungen zeitlich verschoben werden, weil ausreichende Haushaltsmittel fehlten. In schwerwiegendem Umfang war dies Ende des Haushaltsjahres 1980 der Fall. Zu diesem Zeitpunkt mußten 52 bewilligungsreife Anträge mit einem Fördervolumen von nahezu 40 Millionen DM auf unbestimmte Zeit zurückgestellt oder wegen fehlender Mittel ganz abgelehnt werden. Bewilligungen von neuen Vorhaben, die im Laufe des Haushaltsjahres 1981 Mittel erfordern, können wegen der Haushaltslage nicht ausgesprochen werden. Neue Vorhaben, für die von Beginn an Fördermittel benötigt werden,



Parl. Staatssekretär Stahl
können nicht vor dem 1. Januar 1982 in Angriff genommen werden.
Nun zur Frage 58. Im Bereich des Bundesministers für Forschung und Technologie sind seit Beginn des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" 764 Einzelbewilligungen für Fördervorhaben ausgesprochen worden. Bis zum 31. März 1981 sind 456 Projekte ordnungsgemäß abgeschlossen worden. 24 Projekte sind vor Ende der Laufzeit abgebrochen worden. Im Bereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung wurden bis zum 31. März 1981 403 Bewilligungen ausgesprochen. 299 Vorhaben wurden bisher durch Vorlage von Abschlußberichten ordnungsgemäß beendet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903910800
Herr Staatssekretär, sind bei der Verschiebung von bestimmten bereits positiv begutachteten Förderanträgen bestimmte Branchen besonders betroffen, und könnte es sein, daß es sich hierbei auch um Projektanträge handelt, die insbesondere den Leistungsgeminderten, den Behinderten die Arbeitsplatzsituation verbessern sollten?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, durch die Finanzsituation sind natürlich viele oder fast alle Bereiche betroffen. Was den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, anlangt, nämlich die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen, so haben wir einen besonderen Förderschwerpunkt eingerichtet. Wir werden 1981 für den Bereich der Behinderten etwa 8,5 Millionen DM ausgeben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903910900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903911000
Herr Staatssekretär, ich frage Sie noch einmal konkret: Ist mit der jetzigen Verabschiedung von 111 Millionen DM in dem Titel „Humanisierung des Arbeitslebens" sichergestellt, daß alle Projektanträge, die bereits begutachtet sind, auf den Weg gebracht werden können, die speziell die Arbeitsplatzsituation der Behinderten verbessern sollen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, ich habe sehr ausführlich auf die Finanzsituation hingewiesen und habe gesagt, daß im Jahre 1981 so gut wie gar nichts mehr bewilligt werden kann. Neubewilligungen stehen erst für das Jahr 1982 an. Das bedeutet natürlich, daß auch der von Ihnen angesprochene Bereich nicht mit der Priorität versehen werden kann, wie Sie es wünschen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903911100
Dritte Zusatzfrage.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903911200
Herr Staatssekretär, können wir davon ausgehen, daß der Anteil abgebrochener Projekte in anderen Forschungsprogrammen größer ist als im Programm „Humanisierung des Arbeitslebens?"
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, davon können Sie nicht ausgehen. Ich habe soeben die Zahl genannt: 764 Projekte beim Bundesforschungsminister, davon 24 Projekte, die vor Ende der Ablaufzeit abgebrochen worden sind. Das entspricht einem Satz von etwa 3 %. Nach allgemeinen Erfahrungen im Bereich der Forschung geht man immer ein Risiko ein. Das bedeutet natürlich, daß man bei verschiedenen Projekten, die nicht richtig laufen oder aus anderen Gründen nicht fortgesetzt werden können, dann mit der Förderung Schluß machen muß. Diese Fehlerquote im Bereich der Forschung, so würde ich es sehen, ist nicht groß.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903911300
Herr Kollege, Ihre letzte Zusatzfrage.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903911400
Herr Staatssekretär, kann man bei der von Ihnen als gering bezeichneten Negativquote davon ausgehen, daß diese Negativerfahrungen im Sinne eines Ergebnisses der Forschung in diesem Bereich zugute kommen und ihre Wirkung für den Gesamtbereich haben werden?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, es ist sicherlich so, wie Sie es darlegen, daß aus Projekten, die abgebrochen werden, natürlich gewisse Erkenntnisse und Schlüsse gezogen werden, die anschließend in die Forschungsförderung oder die Gestaltung von Programmen oder Teilprogrammen einfließen. Es ist also richtig, wie Sie es dargestellt haben, daß man hier auch Erfahrungen sammelt, die später allgemein umgesetzt werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903911500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Auch.

Dieter Auch (SPD):
Rede ID: ID0903911600
Würden Sie mir zustimmen, Herr Staatssekretär, daß sich im Bereich der mittelständischen Betriebe noch ein breites Spektrum für Humanisierungsmaßnahmen bietet und daß diese Betriebe in vielen Fällen kaum in der Lage sind, die Gesamtkosten für entsprechende Entwicklungsmaßnahmen selbst aufzubringen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich stimme Ihnen zu, daß es im Bereich der kleinen und mittleren Betriebe sicher noch viele Möglichkeiten gibt, die Arbeitsplätze der Arbeitnehmer zu verbessern. Es ist das Bestreben der Bundesregierung, wie in diesem Programm „Humanisierung der Arbeitswelt" dargestellt, auch diesem Bereich eine große Bedeutung beizumessen. Ich werde in einer der noch kommenden Antworten auch direkt auf Zahlen eingehen, was im Bereich der mittelständischen Wirtschaft an Projekten gefördert wurde.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903911700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fischer (Homburg).

Lothar Fischer (SPD):
Rede ID: ID0903911800
Herr Staatssekretär, in welchen anderen Bereichen, also außerhalb des Bereichs der Schwerbehinderten, sind Projekte schwerpunktmäßig abgebrochen worden? Haben Sie da einen Überblick?



Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe die genaue Auflistung dieser 24 Projekte nicht bei mir, aber wenn Sie es wünschen, will ich Ihnen das gerne nachreichen. Ich kann Ihnen auch nicht die einzelnen Branchen nennen, die hier überwiegen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903911900
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe Frage 59 des Herrn Abgeordneten Börnsen auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsprogramms zur Humanisierung des Arbeitslebens, und welche Erwartungen konnten damit erfüllt werden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Börnsen, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bisherige Förderung im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens", abgesehen von Anlaufschwierigkeiten, erfolgreich war. Es ist z. B. gelungen, in Modellfällen jeweils praktisch zu zeigen und für alle Interessierten zu dokumentieren, daß gesundheitsgefährdende Schadstoffe aus der Arbeitsplatzumgebung erfolgreich entfernt werden können, es technisch und wirtschaftlich machbar ist, an einer beachtlichen Zahl von Arbeitsplätzen in verschiedenen Branchen den Lärmpegel zu senken, Alternativen zur Fließbandförderung nicht nur den Beschäftigten Vorteile bringen, sondern auch für den Unternehmer wirtschaftlich attraktiv sind. In vielen Fällen konnte demonstriert werden, daß die berechtigten Erwartungen und Forderungen von Arbeitnehmern nach Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erfüllbar sind, unter anderem durch gezielten Einsatz moderner Technologien. Es konnte gleichzeitig gezeigt werden, daß dies nicht notwendigerweise mit den wirtschaftlichen Zielsetzungen der Unternehmen in Widerspruch steht. Im Hinblick auf die Belastungen und Einschränkungen, denen Arbeitnehmer im Arbeitsleben ausgesetzt sind, ist die Bundesregierung entschlossen, das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" weiterzuführen und auszubauen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903912000
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID0903912100
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß sich die Zielsetzung dieses Programms nicht nur für die Arbeitnehmer positiv auswirkt, und — Sie haben schon kurz darauf verwiesen — gibt es auch Anhaltspunkte dafür, daß im wirtschaftlichen Bereich für den Unternehmer eine Senkung der Kosten nach Ablauf bestimmter Projekte feststellbar war, z. B. im Bereich der Betriebsorganisation, bei den anfallenden Kosten für Berufskrankheiten — also auch über das wirtschaftliche Interesse des einzelnen Unternehmers hinausgehend — und auch bei den Kosten auf Grund von Fehlzeiten in Krankheitsfällen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Börnsen, es gibt sicherlich positive Erfahrungen, wie Sie sie so eben j a auch dargestellt haben. Ich möchte hier vor allen Dingen einmal das Beispiel des Steinkohlenbergbaus heranziehen. Dort sind, wie ich glaube, mit Projekten aus dem Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens sehr positive Erfahrungen gemacht worden. Man hat dort die Situation der Arbeitenden vor Ort im Untertagebetrieb wesentlich verbessert, z. B. durch Temperaturabsenkungen, wodurch sich gleichzeitig natürlich die Leistung im Betrieb selbst erhöht hat. Ich glaube, dies ist durchaus ein positiver Effekt dieses Programms zur Humanisierung der Arbeitswelt, denn es gilt ja, den Menschen im Betrieb Vorteile zu verschaffen und natürlich auch das Betriebsgeschehen insgesamt im Auge zu behalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903912200
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID0903912300
Eine ergänzende Frage, Herr Staatssekretär: Ist auf Grund der durchgeführten Projekte feststellbar, daß es zu einer Verbesserung der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den jeweiligen Betrieben gekommen ist?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Auch dies kann ich bestätigen, Herr Kollege Börnsen. Ich glaube, daß sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft, Betriebsrat und Unternehmensleitung während des Projektes positiv auf das gegenseitige Verständnis und vor allen Dingen auch auf das Betriebsklima selbst auswirkt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903912400
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903912500
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung das Peiner Modell und insbesondere die Umsetzung der dort von Arbeitnehmern erarbeiteten Ergebnisse von einer Betriebsabteilung auf den Gesamtbetrieb?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, wir haben ja schon des öfteren im zuständigen Fachausschuß darüber gesprochen. Die Bundesregierung befürwortet derartige Modelle, und sie hofft, daß die Erkenntnisse, die dort gesammelt werden, einem breiten Bereich der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden und, wenn möglich, dann natürlich auch Umsetzungen im einzelnen stattfinden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903912600
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Auch.

Dieter Auch (SPD):
Rede ID: ID0903912700
Herr Staatssekretär, gibt es angesichts der hohen Zahl von Frühinvaliden und an Berufskrankheiten erkrankten Arbeitnehmern Berechnungen darüber, welcher Schaden unserer Volkswirtschaft durch nicht menschengerechte Arbeitsplätze entsteht und in welchem Verhältnis dazu der Aufwand an Forschungsmitteln für die Humanisierung der Arbeitswelt steht?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, darüber gibt es, soweit mir bekannt ist, keine Gesamtberechnung. Ich kann hier aber, glaube ich, ausführen, daß allgemein die Regel gilt — dies gilt natürlich für alle Industrieländer —, daß derzeitig immer mehr Arbeitnehmer vor Erreichung ihrer Altersgrenze aus dem Betrieb ausscheiden. Dies ist auch ein Punkt, der Veranlassung gibt, im Bereich der Forschung zur Humanisierung der Arbeitswelt in der betriebli-



Parl. Staatssekretär Stahl
chen Praxis darauf zu drängen, daß die Arbeitsplätze und die Arbeitsabläufe so gestaltet werden, daß eine zu große Überbeanspruchung der Arbeitnehmer nicht stattfindet und gesundheitsgefährdende Belastungen ausgeschlossen werden. Ich glaube, der Trend läuft allgemein in diese Richtung. Ich bin davon überzeugt, daß in den künftigen Jahren die Humanisierung der Arbeitswelt und das Wohlfühlen am Arbeitsplatz auch bei den Verhandlungen der Tarifvertragsparteien ein wesentlich größeres Gewicht haben werden als bisher.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903912800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0903912900
Herr Staatssekretär, da Sie zur Schichtarbeit nichts gesagt haben, möchte ich Sie fragen: Gehört ein Abbau der Schichtarbeit nicht auch zur Humanisierung des Arbeitslebens, und was hat die Bundesregierung auf diesem Gebiet getan'?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sicherlich gehört der Abbau der Schichtarbeit auch zum Bereich der Humanisierung der Arbeitswelt. Ich habe selbst in meinem Beruf über Jahrzehnte Nachtschicht- und andere Schichtarbeit geleistet. Es ist sicherlich so, daß mit einem zu hohen Maß an Schichtarbeit eine gesundheitliche Gefährdung verbunden ist. Sie wissen aber, daß die Tarifvertragsparteien über dieses Gebiet eingehend sprechen und daß zu erwarten ist, daß hier freiwillige Regelungen bzw. Regelungen im Bereich der Tarifvertragsparteien getroffen werden. Das Forschungsministerium kann hier nur durch Untersuchung hilfreich zur Seite stehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fischer (Homburg).

Lothar Fischer (SPD):
Rede ID: ID0903913100
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Akzeptanz solcher Programme bei den Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, es ist j a bekannt — im Deutschen Bundestag ist dies auch diskutiert worden —, daß es durchaus verschiedene Meinungen zu einem derartigen Programm gab, als die Bundesregierung dieses Programm eingerichtet hat, so wie es durch Anfragen im Bundestag auch dargestellt wurde. Ich glaube, es ist das Positive an diesem Programm und nicht das Negative, wie teilweise dargestellt, daß es hier durchaus strittige Meinungen gibt. Wichtig ist nur, daß die Bundesregierung — und hier insbesondere der Bundesforschungsminister — Anregungen aufnimmt und in Gesprächen mit beiden Tarifvertragsparteien das Ziel des Programms weiter entwickelt, weil es eine dringende Notwendigkeit ist. Das habe ich vorhin schon einmal dargestellt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913200
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID0903913300
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung, Zahlen darüber vorlegen zu lassen, welche Schäden unserer Volkswirtschaft
durch nicht menschengerechte Arbeitsplätze entstehen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Catenhusen, ich habe soeben auf eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Auch schon darauf geantwortet. Es gibt keine belastbaren Untersuchungen zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt. Aber es gibt sicherlich — lesen Sie einmal die Jahresberichte der Berufsgenossenschaften und sehen Sie sich die Zahlen an — gewisse Verbindungen, über die man reden müßte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913400
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Börnsen auf:
Welche gesetzlichen Anforderungen werden mit der Förderung des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens erfüllt?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Börnsen, schwerpunktmäßig ist es Aufgabe der Förderung im Programm „Humanisierung des Arbeitslebens", die-jenigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu erarbeiten und dann den Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsparteien zur Verfügung zu stellen, die diese in die Lage versetzen, eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit durchzusetzen. Durch die Erarbeitung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse wird es in zunehmendem Maße möglich, die Bestimmungen der §§ 90 und 91 BVG in der Praxis wirksam werden zu lassen. Bei einem Teil der Projekte soll nachgewiesen werden, daß Arbeitsschutzbestimmungen technisch und wirtschaftlich erfüllbar sind. Dies gilt beispielsweise für die einzelnen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung oder der Arbeitsstoffverordnung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID0903913600
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß zur Weiterentwicklung der von Ihnen angesprochenen Arbeitsschutzgesetze eine Weiterführung und eine Ausweitung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" nahezu zwingend notwendig ist?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Börnsen, die Bundesregierung, insbesondere der Bundesforschungsminister, wird sich darum bemühen, das vom Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellte Geld dementsprechend zu verwenden. Es gibt hier Erkenntnisse, die positiv sind; es gilt, diese zu erweitern. Ich darf also Sie als Abgeordneter dieses Hohen Hauses und die Kollegen darum bitten, daß dem Bundesforschungsminister diese Mittel auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börnsen.

Arne Börnsen (SPD):
Rede ID: ID0903913800
Dann darf ich darauf bezogen fragen, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, daß die Intention des Forschungsprogramms „HdA", z. B. bei der Anpassung der Arbeitsplätze an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer für höherwertige Arbeiten und damit verbunden der Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze, auch im Hinblick auf



Börnsen
die bereits durchgeführte starke Reduzierung der Forschungsmittel noch erreichbar bleibt?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Börnsen, ich kann nur auf das verweisen, was ich soeben auf die erste Zusatzfrage gesagt habe. Ich finde, es ist wichtig, daß sich der Deutsche Bundestag darüber klar ist, daß das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" als Forschungsprogramm erst einige Jahre läuft und daß es notwendig ist, alle Gebiete des Arbeitslebens stärker zu untersuchen, um dem Trend entgegenzuwirken, daß fast zwei Drittel der Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Beruf ausscheiden müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903913900
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Fischer (Homburg) auf:
Welche Erfahrungen wurden nach Auffassung der Bundesregierung bisher mit der sogenannten Begleitforschung im Rahmen des Programms Humanisierung des Arbeitslebens gemacht, und sollte diese gegebenenfalls neu organisiert werden?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Begleitforschung ist nach Auffassung der Bundesregierung ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil der Projektförderung im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens". Ohne die Mitarbeit von Wissenschaftlern wäre es in vielen Fällen nicht möglich gewesen, die Projektziele zu erreichen und Projektergebnisse in einer Form festzuhalten, in der diese verbreitet und umgesetzt werden können.
Allerdings hat sich die bisherige Form der Organsation von Begleitforschung nicht voll bewährt. Aus diesem Grunde wird der Bundesminister für Forschung und Technologie in der nächsten Zeit Grundsätze für eine Neuorganisation der Begleitforschung verabschieden. Zielsetzung der Neuorganisation ist es in erster Linie, die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Wissenschaftlern enger und effektiver zu gestalten und die Nutzung der Arbeitskapazität und der Arbeitsergebnisse der Wissenschaftler durch die Betriebe sicherzustellen. Daneben ist es Aufgabe der Neuorganisation, originär wissenschaftliche Arbeiten nach dem Bewertungskriterium der Wissenschaft zu fördern und Betriebsprojekte von diesen Zielsetzungen freizuhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fischer.
Fischer (Homburg) . (SPD): Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Teilung der Projekte in eine Vor- und Hauptphase — dies ist ja wohl bei dieser neuen Konzeption so vorgesehen — alle Beteiligten bei Beginn der Hauptphase wesentlich genauer wissen, was geschehen soll, und wird die Entscheidungsgrundlage des Betriebsrates hierdurch wesentlich verbessert?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist richtig, daß durch die Teilung in eine Vor- und Durchführungsphase gewährleistet wird, daß zwischen den Tarifvertragsparteien weniger Streit entsteht und daß dadurch bewirkt wird, daß das Geld, das vom Steuerzahler zur Verfügung gestellt wurde, wesentlich sinnvoller und verantwortlicher ausgegeben wird. Das bedeutet, daß, wenn eine Vorphase negativ abgeschlossen wird, die zweite, die praktische Phase nicht mehr gefördert werden kann, so daß es hier hoffentlich zu keinerlei Abbrüchen kommen wird und daß dadurch die Qualität der Projekte und damit natürlich auch das Mitsprache- und Mitwirkungsrecht der Tarifvertragsparteien und der Betriebsräte, die Sie hier angesprochen haben, wesentlich verbessert wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914100
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Lothar Fischer (SPD):
Rede ID: ID0903914200
Herr Staatssekretär, sehen Sie, wie das oft vorgeworfen wird, durch diese neue Konzeption die „Freiheit der Forschung" als bedroht an?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, ich glaube, daß man bei dem Begriff der Freiheit der Wissenschaft ein bißchen unterscheiden muß. Hier handelt es sich ja um Projekte, die innerhalb des Betriebes stehen und nicht um rein wissenschaftliche Projekte. Es wird sicherlich oftmals verschiedene Meinungen darüber geben, was Wissenschaft und Betriebsprojekte betrifft.
Tatsache aber ist, daß den betrieblichen Belangen durch diese Neukonzeption verstärkt Rechnung getragen werden wird und daß damit auch die Chance einer schnelleren Umsetzung verbessert werden wird. Das heißt natürlich nicht, daß wir nicht weiterhin wie bisher auch großen Wert auf die rein wissenschaftliche Begleitforschung legen, damit rein wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse bei derartigen Projekten gewonnen werden, die dann zum Beispiel in der praktischen Arbeit weiter verwandt werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0903914400
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht in der Tatsache, daß es in vielen kleinen und mittleren Betrieben keine Betriebsräte gibt und damit eine Beteiligung von Betriebsräten an dieser Begleitforschung nicht möglich ist, einen Grund dafür, daß gerade in kleinen und mittleren Betrieben die Forschung auf diesem Wege nicht so rasch vorankommt?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, ich bin über die Zusammensetzung der Betriebsräte der einzelnen Branchen und über die Frage, ab welcher Größenordnung Betriebsräte gebildet worden sind, nicht genau informiert. Tatsache aber ist doch wohl, daß hier ein Manko besteht. Für die Gewerkschaften und vor allen Dingen für die Gewerkschaftsmitglieder ist hier eine große Aufgabe vorhanden, derartige Gesetze, die der Deutsche Bundestag im Bereich der Betriebsverfassung verabschiedet hat, in den einzelnen Betrieben auch umzusetzen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Mitwirkungsrechten: Es ist Ihnen bekannt, daß in den Sachverständigenkreisen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens", in denen die Einzelprojekte be-



Parl. Staatssekretär Stahl
gutachtet werden, die Tarifvertragsparteien neben den Wissenschaftlern vertreten sind, so daß schon bei der Projektbegutachtung auch im positiven Sinne eine Mitsprache besteht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914500
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Fischer (Homburg) auf:
Wieviel Projekte des Programms zur Humanisierung des Arbeitslebens sind dem Bereich des öffentlichen Dienstes zuzurechnen, und wieviel Projekte werden in kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, im Bereich des unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienstes sind bisher fünf Vorhabenkomplexe — Betriebsprojekte und zugehörige Begleitforschungsvorhaben — in Angriff genommen worden. Daneben berühren Studien, in denen die Auswirkungen von technisch-organisatorischen Veränderungen auf die Beschäftigten im Zuge der Büroautomation erforscht werden, auch den Bereich des öffentlichen Dienstes.
Feststellungen des BMFT zur Beteiligung von kleinen und mittleren Firmen an der Projektförderung führten im vergangenen Jahr zu folgendem Ergebnis: Von 384 Bewilligungen, die an Unternehmen der Wirtschaft vergeben worden waren, betrafen 163 — das sind 42 % — kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 200 Millionen DM. Bei einer Betrachtung über die Zeit stellt sich heraus, daß kleinen und mittleren Unternehmen ein wachsendes Gewicht bei der Projektförderung im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" zukommt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fischer.

Lothar Fischer (SPD):
Rede ID: ID0903914700
Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß Umsetzungshilfen gerade für solche kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt angeboten werden?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, ich habe soeben die für kleine und mittlere Unternehmen geltende Größenordnung genannt; die Grenze liegt hier bei etwa 200 Millionen DM Umsatz pro Jahr. Dies sind, bezogen auf die Bundesrepublik, schon ziemlich mittelgroße Unternehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903914800
Eine zweite Zusatzfrage.

Lothar Fischer (SPD):
Rede ID: ID0903914900
Herr Staatssekretär, ich glaube, Sie haben meine Frage nicht richtig verstanden. Ich habe nach den Umsetzungshilfen gefragt, also danach, wie man Ergebnisse der Forschung in die Praxis umsetzen kann, ob man nicht gerade den kleinen und mittleren Unternehmen hier verstärkt Hilfe anbieten sollte.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fischer, die Bundesregierung, d. h. der Bundesforschungsminister zusammen mit dem Bundesarbeitsminister, hat bei der BAU in Dortmund — das ist die Bundesanstalt für Arbeitssicherheit und Unfallforschung — eine Stelle eingerichtet, die sich speziell mit der Umsetzung von Ergebnissen im Bereich der Humanisierung der Arbeitswelt beschäftigt. Hier werden Handlungsanleitungen gegeben und Seminare durchgeführt, die gerade dem Kreis von Unternehmen zugute kommen werden, die Sie hier soeben angesprochen haben, Herr Abgeordneter.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID0903915100
Herr Staatssekretär, Ihr Haus fördert seit Jahren schwerpunktmäßig die Entwicklung und die Einführung von Mikroelektronik. Es ist bekannt, daß die Einführung dieser Technologie nach Schätzungen jeden zweiten Arbeitsplatz, vor allem im Dienstleistungsbereich und damit auch im öffentlichen Dienst, verändern wird. Hält die Bundesregierung die Erweiterung des HdA-Programms auf diesen Bereich für notwendig, und bestehen konkrete Planungen für das nächste Jahr, einen Schwerpunktbereich „Anwendung der Mikroelektronik" im Bereich HdA vorzusehen?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Catenhusen, es ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung neben dem Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" auch andere Fachprogramme fördert. Im Bereich des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" wurden auf dem Gebiet der Elektronik, einschließlich der Fernseh- und Rundfunkindustrie — dies ist j a hauptsächlich der Bereich, den Sie angesprochen haben —, 17 Projekte mit einer Gesamtsumme von 34,2 Millionen DM gefördert.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915200
Danke schön. — Kann ich die beiden nächsten Fragen zusammen aufrufen, Herr Staatssekretär, geht das? Denn wir haben nur noch eine Minute.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Das wäre mir sehr lieb, Frau Präsidentin.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915300
Dann rufe ich die Fragen 63 und 64 des Herrn Abgeordneten Auch auf:
Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Mitarbeit der Gewerkschaften und die Mitbestimmung bei Durchführung von Projekten des Programms Humanisierung des Arbeitslebens in den Betrieben bewährt?
Welche neuen Projekte im Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte und Leistungsgeminderte wurden im Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens 1980 in Angriff genommen, und welche sind für dieses Jahr geplant?
Bitte schön.
Stahl, Parl. Staatssekretär: Zur Frage 63: Herr Kollege Auch, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es ohne Beteiligung der Tarifparteien an der Programmplanung und an der Projektförderung nicht möglich gewesen wäre, das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" zu beginnen und weiterzuentwickeln. Die Beteiligung der Betriebsräte und der unmittelbar von der Projektdurchführung betroffenen Arbeitnehmer bei betrieblichen Projekten hat sich bewährt. Es konnte erreicht werden, daß die Ziele, die Durchführung und die Ergebnisse der Vorhaben den Interessen der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen entsprechen. Durch frühzeitige Einbeziehung der Betriebs- und Personalräte konnten in vielen Fällen schwierige Fragen geklärt und damit das



Parl. Staatssekretär Stahl
Projekt in seinem geplanten Ablauf positiv beeinflußt werden.
Auch die Beteiligung unmittelbar betroffener Arbeitnehmer — nicht nur ihrer Vertretungsorgane — hat sich als ausgesprochen förderlich erwiesen. Es konnte gezeigt werden, daß im Forschungs- und Veränderungsprozeß die Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht beeinträchtigt werden. Es zeigt sich schließlich auch, daß die Mobilisierung der Kenntnisse und Erfahrungen von Arbeitnehmern auch dem Betrieb selbst wirtschaftliche Vorteile bringt.
Zu Frage 64: Im Jahre 1980 konnten keine neuen Projekte im Rahmen des Förderschwerpunkts Behinderte bewilligt werden. Gegen Ende des Jahres 1980 mußten vier bewilligungsreife Projekte wegen fehlender Haushaltsmittel zurückgestellt werden. Fördermittel für den Schwerpunkt Behinderte können frühestens wieder im Haushaltsjahr 1982 zur Verfügung stehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915400
Herr Kollege, bitte nur zwei kurze Zusatzfragen.

Dieter Auch (SPD):
Rede ID: ID0903915500
Herr Staatssekretär, welches Gewicht messen Sie dem Programm im Zusammenhang mit der sogenannten fehlenden Technologieakzeptanz bei? Teilen Sie die Auffassung, daß es, wenn sich Bestrebungen, das HdA-Programm zu kürzen, durchsetzen würden, für die Gewerkschaften künftig ihren Mitgliedern gegenüber wesentlich schwerer wäre, die bisher gezeigte positive Haltung zum technischen Fortschritt weiter zu vertreten?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Auch, die Bundesregierung tritt voll Ihrer Meinung bei, daß es notwendig ist, in der großen Diskussion in unserem Lande um die Akzeptanz der Technik gerade diesem Bereich der Humanisierung der Arbeitswelt große Bedeutung beizumessen, und daß dann, wenn dieses Programm weiterhin durchgeführt wird, dies mit dazu beitragen wird, daß die Technik in unserem Lande insgesamt akzeptierbarer wird. Deshalb hat dieses Programm, so glaube ich, auch gesellschaftspolitisch eine weit größere Bedeutung, als Kritiker derzeit des öfteren — meines Erachtens auch fahrlässigerweise — zum Ausdruck bringen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915600
Die letzte Zusatzfrage. Bitte kurz, Herr Kollege!

Dieter Auch (SPD):
Rede ID: ID0903915700
Hätten Sie es als der Wirtschaft dienlich angesehen, wenn sich aus dem von mir vorher genannten Grund bei der Einführung neuer Technologien die Konflikte noch stärker als bisher auf die betriebliche Ebene verlagert hätten?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Auch, es wird immer Konflikte in Betrieben geben, aber es ist natürlich notwendig, daß man diese Konflikte nach Möglichkeit minimiert und daß der soziale Frieden in unserem Lande erhalten bleibt. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, daß es mit Hilfe gezielter Forschung und Begleitforschung auch in dem Bereich, den Sie angesprochen haben, möglich sein wird, die große Zahl der Arbeitnehmer stärker davon zu überzeugen, daß es notwendig ist, in unserem Lande derartige Technologien zu entwickeln, die letztendlich mit dazu beitragen, den Lebensstandard und die Beschäftigung in unserem Lande zu sichern. Es ist sicherlich notwendig, mit vielen interessierten und aktiven Gruppen in unserem Lande darüber noch zu sprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0903915800
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Die Fragen 71 und 72 des Abgeordneten Müller (Wesseling), 79 und 80 des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch), 81 und 82 des Abgeordneten Duve, 83 des Abgeordneten Gilges, 89 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski, 90 und 91 des Abgeordneten Feile sowie 103 des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Zurückgezogene Fragen können neu eingebracht werden.
Die weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde und der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung für Dienstag, den 2. Juni 1981, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.