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    Plenarprotokoll 9/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Inhalt: Genesungswünsche für den bei einem Attentat verletzten Papst Johannes Paul IL . 1863 A Gedenkworte für den verstorbenen Minister Karry 1863A Erweiterung der Tagesordnung 1863 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 25. Mai 1981 . . 1863 D, 1934 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Müller (Remscheid) 1864 A Beratung des Berichts des Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/240 — Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 1864 A Horn SPD 1866 B Möllemann FDP 1868 B Berkhan, Wehrbeauftragter des Bundestages 1870 D Dr. Apel, Bundesminister BMVg 1874 D Würzbach CDU/CSU 1877 B Popp FDP 1880 C Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 1882 C Heistermann SPD 1884 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages — Drucksache 9/419 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 9/420 — 1886 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 9/410 — Engholm, Bundesminister BMBW . 1887B, 1900 C Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 1889 C Purps SPD 1891C Neuhausen FDP 1893 C Daweke CDU/CSU 1895A Vogelsang FDP 1897 B Frau von Braun-Stützer FDP 1898 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit — Drucksache 9/192 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. George, Landré, Lampersbach, Stücklen, Müller (Remscheid), Franke, Zink, Dr. Blüm, Neuhaus, Pohlmann, Dr. Dollinger, Ruf, Jung (Lörrach), II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Hinsken, Louven, Dr. Bötsch, Milz, Kolb, Dr. Pinger, Müller (Wadern), Sick, Krey, Daweke, Schröder (Lüneburg), Feinendegen, Dr. von Geldern, Schulze (Berlin), Dr. Laufs, Frau Hoffmann (Soltau), Frau Geiger, Dr. Götz, Frau Will-Feld, Volmer, Burger, Dr. Warnke, Engelsberger, Seehofer, Spilker und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit — Drucksache 9/199 — Kolb CDU/CSU 1934 C Lutz SPD 1937 A Cronenberg FDP 1939 D Landré CDU/CSU 1941 C Heyenn SPD 1944 C Merker FDP 1947 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Wartezeitgesetz) — Drucksache 9/409 — Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 1948 C Keller CDU/CSU 1949 D Peter (Kassel) SPD 1951 A Hölscher FDP 1952 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/373 — 1954 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 30. August 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 9/374 — 1954 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Breuer, Hartmann, Kalisch, Müller (Wesseling), Conrad (Riegelsberg) und der Fraktion der CDU/CSU Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit — Drucksache 9/365 — 1954 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Grundstücke in Pullach Nrn. 446/5 und 140/5 der Gemarkung Pullach; hier: Veräußerung an die Gemeinde Pullach — Drucksache 9/357 — 1954 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Höfe in Breddewarden bei Wilhelmshaven; Veräußerung an die Stadt Wilhelmshaven — Drucksache 9/386 — 1954 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Grundstück in Berlin-Kladow, Neukladower Allee 12; Verkauf an die Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e. V. (AWO) — Drucksachen 9/225, 9/329 — 1954 D Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/393 — 1955 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe — Fünfter Jugendbericht — sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksache 9/406 — 1955 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Aktionsplan zur Verbesserung der Informationsübertragung zwischen den europäischen Sprachen Schaffung eines europäischen automatischen Übersetzungssystems modernster Konzeption (EUROTRA) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Annahme eines Forschungs- und Entwicklungsprogrammes der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für ein automatisches Übersetzungssystem modernster Konzeption — Drucksachen 9/186, 9/366 — 1955 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 III Fragestunde — Drucksache 9/407 vom 08. 05. 1981 — Beeinträchtigung des Modellvorhabens „Mädchen in Männerberufen" durch fehlende sanitäre Einrichtungen MdlAnfr 13 08.05.81 Drs 09/407 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . .1901 B, C, D ZusFr Frau Steinhauer SPD 1901 C ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1901D Chancengleichheit weiblicher Bewerber um Ausbildungsplätze der Bundeswehr MdlAnfr 14 08.05.81 Drs 09/407 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Penner BMVg .1901 D,1902 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD 1902A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1902A ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1902 B Abbau des Verwendungsstaus bei Offizieren und Unteroffizieren MdlAnfr 15 08.05.81 Drs 09/407 Dallmeyer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . 1902 C, D, 1903 A, B, C, D, 1904A ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1902 C, D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 1902D, 1903A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1903A ZusFr Lowack CDU/CSU 1903 B ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 1903 C ZusFr Würtz SPD 1903 D ZusFr Würzbach CDU/CSU 1904A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 1904A Deckung des Verteidigungshaushalts 1981 nach der Erhöhung um 1,175 Milliarden DM MdlAnfr 16 08.05.81 Drs 09/407 Würzbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1904 B, C, D, 1905 A, B, C, D, 1906A, B, C, D, 1907 A, B, C ZusFr Würzbach CDU/CSU 1904B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1904 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1904 D ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1905A ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1905 A ZusFr Würtz SPD 1905 B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 1905B ZusFr Jungmann SPD 1905 C ZusFr Lowack CDU/CSU 1905 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . .1905D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 1906A ZusFr Dr. Hirsch FDP 1906 A ZusFr Glos CDU/CSU 1906 B ZusFr Neumann (Stelle) SPD 1906 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 1906 C ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 1906D ZusFr Heistermann SPD 1906 D ZusFr Metz CDU/CSU 1907 A ZusFr Dr. Hackel CDU/CSU 1907 B ZusFr Broll CDU/CSU 1907 B,C ZusFr Dr. Ehmke SPD 1907 C Anträge von Studenten der Bundeswehrhochschulen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im ersten Quartal 1981 MdlAnfr 17 08.05.81 Drs 09/407 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 1907D, 1908A,B,C ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 1907D, 1908A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1908A ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1908 B ZusFr Würzbach CDU/CSU 1908 B Pensionierungsgrenze und soziale Sicherung von Besatzungsangehörigen zivilbesetzter Schiffe der Bundesmarine MdlAnfr 19, 20 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Olderog CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . . 1908D, 1909 A, B, C, D ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 1908 D, 1909A, B, C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1909 C ZusFr Würzbach CDU/CSU 1909 D Durchsetzung von Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit den Bremer Ausschreitungen MdlAnfr 64 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Penner BMVg . . . .1910A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 1910A,B Entlassung von beamteten Mitgliedern der DKP und Wiedereinstellung als Angestellte in Bundesbehörden in den letzten zwei Jahren MdlAnfr 61 08.05.81 Drs 09/407 Engelsberger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 1910 C, D,1911 A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 1910 C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . .1910D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Prüfung der Praktikabilität von Gesetzesvorhaben durch die Bundesregierung MdlAnfr 1 08.05.81 Drs 09/407 Löffler SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . 1911 B, D,1912 A ZusFr Löffler SPD 1911C,D ZusFr Broll CDU/CSU 1911 D Förderung der Europäischen Union MdlAnfr 31 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA .1912 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1912B,C ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 1912 C Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Nordkorea MdlAnfr 32 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 1912D, 1913A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1913A Kürzung des Sozialhaushalts zugunsten des Verteidigungsetats MdlAnfr 33 08.05.81 Drs 09/407 Sielaff SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1913 B, C, D, 1914A ZusFr Sielaff SPD 1913 B ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1913 C ZusFr Hansen SPD 1913 C ZusFr Dallmeyer CDU/CSU 1913 D Zeitpunkt von Wahlen in Nicaragua sowie Aufstockung der Armee nach der Revolution MdlAnfr 36, 37 08.05.81 Drs 09/407 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1914 A, B, C, D, 1915A,B,C,D, 1916A,B ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 1914B,C, 1915 C, D ZusFr Frau Luuk SPD 1914C, 1916A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . 1914D, 1916 B ZusFr Thüsing SPD 1915A, D ZusFr Hansen SPD 1915A ZusFr Francke (Hamburg) CDU/CSU . . 1915B ZusFr Broll CDU/CSU 1916 B Charakter der Wahlen in Nicaragua MdlAnfr 38, 39 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1916 C, D, 1917A,B,C,D, 1918A,B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 1916C, D, 1917 B,C ZusFr Frau Simonis SPD . . 1917A, 1918 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1917 D ZusFr Thüsing SPD 1917D, 1918A ZusFr Dr. Ehmke SPD 1918 B Zur Geschäftsordnung Frau Dr. Wilms CDU/CSU 1918 C Aktuelle Stunde betr. Haushalt des Bundesministers der Verteidigung Dr. Wörner CDU/CSU 1918 D Würtz SPD 1919D Hoppe FDP 1921A Dr. Apel, Bundesminister BMVg 1922 A Dr. Riedl (München) CDU/CSU 1923 B Walther SPD 1924 C Dr. Zumpfort FDP 1925 D Matthöfer, Bundesminister BMF 1926 D Carstens (Emstek) CDU/CSU 1928 A Schmidt, Bundeskanzler 1929 B Kiep CDU/CSU 1930 C Westphal SPD 1931 B Gärtner FDP 1932 C Dr. Friedmann CDU/CSU 1933 A Vizepräsident Leber 1933 D Nächste Sitzung 1955 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1957*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1957* B Anlage 3 Statistische Erfassung der Zahl und der Struktur von Betriebsräten MdlAnfr 3 08.05.81 Drs 09/407 Keller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1958* C Anlage 4 Abruf von Mitteln aus dem Energiesparprogramm der Bundesregierung; Verringerung des Primärenergiebedarfs durch Einsparung von Heizenergie MdlAnfr 5, 6 08.05.81 Drs 09/407 Duve SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1959*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 V Anlage 5 Nachlassende Motivation in der Truppe MdlAnfr 18 08.05.81 Drs 09/407 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1959* B Anlage 6 Behauptung des israelischen Ministerpräsidenten Begin, der Bundeskanzler habe 1944 der Vorführung eines Films über die Erhängung von Widerstandskämpfern beigewohnt MdlAnfr 30 08.05.81 Drs 09/407 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 1959* C Anlage 7 Finanzhilfe für das Militärregime El Salvadors bis 1979 sowie Verweigerung der Unterstützung für die neue Regierung MdlAnfr 48 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 1959* D Anlage 8 Vorhandensein der im Haushaltsjahr 1981, Einzelplan 10, S. 60, Tit. 67 102 angegebenen Mengen an Nahrungsmitteln MdlAnfr 51, 52 08.05.81 Drs 09/407 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1960* B Anlage 9 Bekämpfung des Seevogelsterbens an der Nordsee MdlAnfr 56 08.05.81 Drs 09/407 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1960* C Anlage 10 Unterbindung der Praxis der Umwandlung von Beamten in Angestelltenstellen MdlAnfr 62 08.05.81 Drs 09/407 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1960* D Anlage 11 Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach dem Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz durch Aufteilung der Stellenausschreibungen in Zeitungen nach dem Geschlecht MdlAnfr 65, 66 08.05.81 Drs 09/407 Egert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1961*A Anlage 12 Rechtliche Lücken bei der Beseitigung gefährlicher Industrieabfälle MdlAnfr 67 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 1961* D Anlage 13 Förderung der Übersichtlichkeit von Steuergesetzen MdlAnfr 68 08.05.81 Drs 09/407 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1962*A Anlage 14 Beteiligung einzelner OPEC-Staaten, insbesondere von Kuwait, an der Volkswagenwerk AG MdlAnfr 69, 70 08.05.81 Drs 09/407 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1962* B Anlage 15 Einführung der vom Ministerrat der EG beschlossenen Förderungsmaßnahmen zur Niederlassung junger Landwirte MdlAnfr 85, 86 08.05.81 Drs 09/407 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1962* C Anlage 16 Förderungsmaßnahmen für junge Landwirte zur Gründung eigener Betriebe MdlAnfr 87, 88 08.05.81 Drs 09/407 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1962* D VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Anlage 17 Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau in der Bundesrepublik Deutschland und Italien MdlAnfr 89 08.05.81 Drs 09/407 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1963*A Anlage 18 Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Gartenbaus gegenüber den Niederlanden angesichts steigender Heizölpreise MdlAnfr 90 08.05.81 Drs 09/407 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1963*C Anlage 19 Stillegung der Bundesbahnstrecke CelleGifhorn und des Bahnhofs Stöcken MdlAnfr 93, 94 08.05.81 Drs 09/407 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1963*D Anlage 20 Vergabe von Bauaufträgen des Bundes im Verkehrsbereich in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 95, 96 08.05.81 Drs 09/407 Baack SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1964*A Anlage 21 Festlegung der Baustufen für die A 31 nördlich der A 2 MdlAnfr 97, 98 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Mertens (Bottrop) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1964* B Anlage 22 Bundesfernstraßenbau im Regierungsbezirk Karlsruhe MdlAnfr 99 08.05.81 Drs 09/407 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1964*C Anlage 23 Reduzierung der Lärmentwicklung bei Zweiradfahrzeugen MdlAnfr 100, 101 08.05.81 Drs 09/407 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1964*D Anlage 24 Unterrichtung der den Führerschein ausstellenden Behörde über das Ergebnis augenärztlicher Untersuchungen im Interesse der Verkehrssicherheit MdlAnfr 102, 103 08.05.81 Drs 09/407 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1965*A Anlage 25 Verwicklung von Jugendlichen und Personen mit wenig Fahrpraxis in schwere Verkehrsunfälle MdlAnfr 104 08.05.81 Drs 09/407 Keller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1965*C Anlage 26 Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser nach Verzicht auf den Bau der Rheinstaustufe Au/Neuburgweier MdlAnfr 105 08.05.81 Drs 09/407 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1965*C Anlage 27 Umbau öffentlicher Münzfernsprecher in münzfreie Notrufmelder in der Region 1 Unterfrankens MdlAnfr 108 08.05.81 Drs 09/407 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1965*D Anlage 28 Erlaß der Einrichtungs- und Zusatzgebühren für Tastenfeldtelefone Behinderter MdlAnfr 109 08.05.81 Drs 09/407 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1966*A Anlage 29 Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten MdlAnfr 110, 111 08.05.81 Drs 09/407 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1966* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 VII Anlage 30 Haushaltsmittel 1981 zur Förderung von Verbänden und Gruppen im Rahmen des „Bürgerdialog Energie" MdlAnfr 112 08.05.81 Drs 09/407 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1966* D Anlage 31 Förderung der Entwicklung thermochemischer und elektrolytischer Verfahren zur Gewinnung von Wasserstoff MdlAnfr 113, 114 08.05.81 Drs 09/407 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1967* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1863 37. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 5. Dr. Althammer * 15. 5. Dr. Bardens * 15. 5. Böhm (Melsungen) * 15. 5. Büchner (Speyer) * 15. 5. Conrad 15. 5. Eickmeyer * 15. 5. Dr. Emmerlich 15. 5. Dr. Enders * 15. 5. Dr. Geßner * 15. 5. Höpfinger 15. 5. Dr. Holtz * 15. 5. Jäger (Wangen) * 15. 5. Jung (Kandel) * 15. 5. Kittelmann * 15. 5. Dr. Köhler (Duisburg) 15. 5. Korber 15. 5. Dr.-Ing. Laermann 14. 5. Lemmrich * 15. 5. Lenzer * 15. 5. Louven 15. 5. Manning * 15. 5. Michels 15. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Wadern) * 15. 5. Müller (Wesseling) 15. 5. Frau Noth 15. 5. Frau Pack * 15. 5. Pensky * 15. 5. Reddemann * 15. 5. Rösch * 15. 5. Schäfer (Mainz) 15. 5. Dr. Schäuble * 15. 5. Frau Schlei 15. 5. Schmidt (München) * 15. 5. Schmidt (Würgendorf) * 15. 5. Schmöle 15. 5. Schulte (Unna) * 15. 5. Dr. Solms 15. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Dr. Sprung * 15. 5. Topmann * 15. 5. Dr. Unland * 15. 5. Vogel (Ennepetal) 15. 5. Dr. Vohrer * 15. 5. Voigt (Frankfurt) 15. 5. Dr. von Weizsäcker 15. 5. Frau Dr. Wisniewski 14. 5. Dr. Wittmann (München) * 15. 5. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 1981 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen Gesetz zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank. Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 6. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 72/464/EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Drucksache 9/37 Nr. 149 - Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1957* Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Rechtsbehelfe in Zollsachen — Drucksache 9/252 Nr. 39 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den aktiven Veredelungsverkehr — Drucksache 9/184 Nr. 13 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/695/EWG zur Harmonisierung der Verfahren für die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr — Drucksache 9/304 Nr. 13 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der ersten Richtlinie zur Durchführung des Artikels 67 des Vertrages (Befreiung der Kapitalbewegungen) — Drucksache 9/108 Nr. 58 — Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 7. Mai 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften — Drucksache 9/108 Nr. 26 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 79/869/EWG über die Meßmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten — Drucksache 9/37 Nr. 143 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 80/778/EWG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch — Drucksache 9/252 Nr. 35 — Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 80/779/EWG über Grenzwerte und Leitwerte der Luftqualität für Schwefeldioxyd und Schwefelstaub — Drucksache 9/108 Nr. 25 — Die in Drucksache 9/437 unter Nummer 4 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/ EWG vom 20. Mai 1975 über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten wird als Drucksache 9/438 verteilt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1980 bis März 1981 im Anschluß an den Bericht bis September 1980 — Drucksache 9/2) — Drucksache 9/371 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Keller (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 3): Gibt es im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Erhebungen über die Zahl von Betrieben, in denen nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Errichtung von Betriebsräten vorgesehen ist, in denen Betriebsräte bereits eingerichtet sind und welche Mehrheitsverhältnisse vorherrschen, und falls nein, plant die Bundesregierung solche Erhebungen? Die Bundesregierung verfügt über keine genauen Angaben über die Zahl der betriebsratspflichtigen Betriebe und die Zahl der tatsächlich gewählten Betriebsräte. Bemühungen, solche Kenntnis durch Aufnahme entsprechender Merkmale in das Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung in Erfahrung zu bringen, sind ohne Erfolg geblieben. Hierfür war neben organisatorischen und definitorischen Schwierigkeiten insbesondere das Bestreben maßgebend, den Umfang dieser Zählung aus Kapazitäts- und Kostengründen zu beschränken. Über die Zahl der gewählten Betriebsräte erstellen nach Betriebsratswahlen die Gewerkschaften Statistiken, die auch der Bundesregierung bekannt sind. So sind nach Angaben des DGB 1978 in insgesamt 35 294 Betrieben Betriebsräte mit 194 455 Mitgliedern gewählt worden. Angaben über die Betriebsratswahlen 1981 liegen noch nicht vor. Ihre Frage nach den Mehrheitsverhältnissen verstehe ich dahin, daß Sie an dem Abschneiden der konkurrierenden Listen bei Betriebsratswahlen interessiert sind. Nach der vorgenannten Statistik des DGB entfielen bei der Betriebsratswahl 1978 78,1 % der Betriebsratssitze auf DGB-Gewerkschaften, 3,3 % auf die DAG, 0,5 % auf andere Organisationen ud 18,1 % auf sog. freie Listen. Da die Bundesregierung die wesentlichen Daten der Ergebnisse der Betriebsratswahlen durch die Erhebung der Gewerkschaften erfährt, hält sie eine eigene Erhebung für nicht erforderlich. Dies gilt um so mehr, als der Verwaltungs- und Kostenaufwand, der mit einer exakten Erhebung der von Ihnen angesprochenen Daten verbunden wäre, wohl in keinem vertretbaren Verhältnis zu den zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen stünde. 1958* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 5 und 6): In welchem Umfang wurden bisher Mittel aus dem Energiesparprogramm der Bundesregierung (Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz vom 27. Juni 1978) für Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie in Wohnungen (Wärmedämmung etc.) abgerufen? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, inwieweit die Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie in Wohnungen" zu einer Verringerung des Primärenergieverbrauchs geführt haben? Zur Frage 5: Nach § 6 Abs. 3 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes ist der Bund verpflichtet, in den Jahren 1978 bis 1982 Finanzhilfen in Höhe von 1 170 Millionen DM für energiesparende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Er hat bisher Verpflichtungsrahmen von 930 Millionen DM an die Länder verteilt. Die restlichen 240 Millionen DM werden Ende dieses Jahres für das Programmjahr 1982 verteilt werden. Die Finanzhilfen werden nach § 5 Abs. 1 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes für die Hälfte derjenigen Aufwendungen zur Verfügung gestellt, die die Länder zur Förderung der energiesparenden Maßnahmen machen. Demzufolge könnten für die Programmjahre bis einschließlich 1981 insgesamt 1 860 Millionen DM und bis einschließlich 1982 insgesamt 2 340 Millionen DM eingesetzt werden. Es ist jedoch nicht sicher, ob dieses Volumen tatsächlich eingesetzt wird, weil einige Länder eine Reduktion des Programmes erwägen. Aus den Verpflichtungsrahmen der Jahre 1978 bis 1980 von 690 Millionen DM sind bis zum 31. März 1981 von den Ländern 512 827 491,87 DM zu Lasten des Bundeshaushalts verausgabt worden. Zu Frage 6: Die Verringerung des Primärenergieverbrauchs ist von einer Reihe von Faktoren abhängig. Eine klare Trennung der Wirkung der verschiedenen Einflußfaktoren auf die Entwicklung des Energieverbrauchs ist außerordentlich schwierig. Angaben zur quantitativen Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung in Wohnungen sind z. Z. nicht möglich. Die Bundesregierung wird dennoch versuchen, für ihren bis zum 1. Juli 1981 zu erstellenden Bericht über die bis 1985 erzielbaren Energieeinsparungen auch hierzu Erkenntnis zu gewinnen, aber zugleich auf die Grenzen solcher Quantifizierung ausdrücklich hinzuweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 18): Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlich geäußerte Auffassung, daß die „Stimmung" in der Truppe rapide verfalle und die Motivation unserer Soldaten immer mehr nachlasse? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Maßstab für die innere Lage der Bundeswehr ist die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Soldaten. Sie sind nach wie vor hoch. Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages bestätigt dies in seinem letzten Jahresbericht. Probleme sollen nicht geleugnet werden. Fragen im Hinblick auf die Motivation sind ernst zu nehmen. Maßnahmen, dem zu begegnen, sind eingeleitet. Einige Beispiele: — Mit dem Zentrum Innere Führung und Aufgabenverbund Innere Führung ist ein Frühwarnsystem geschaffen, das Aufschluß über Veränderungen im Umfeld der Bundeswehr geben und entsprechende Konsequenzen für die Praxis umsetzen kann. — Die Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere ist verbessert worden; vor allem auf dem Gebiet der Menschenführung. — Das Heer hat den Auffüllrhythmus verändert, so daß die Gemeinschaft gestärkt wird. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 30): Trifft die in der Presse wiedergegebene Behauptung des israelischen Ministerpräsidenten Begin zu, der heutige Bundeskanzler Schmidt habe 1944 der Filmvorführung beigewohnt, mit der Hitler sich die Erhängung der (vom Volksgerichtshof wegen ihrer Beteiligung am Widerstand des 20. Juli 1944 zum Tode verurteilten) Generale zeigen ließ, und weshalb ist verneinendenfalls diese für den Bundeskanzler ehrenrührige Behauptung, die zutreffendenfalls auch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen mußte, von der Bundesregierung nicht sofort und in der Substanz dementiert worden? Die Behauptung trifft nicht zu. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 7. Mai 1981 u. a. ausgeführt: „Zu den mehrfachen Angriffen des israelischen Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit meiner Nahost-Reise hat sich der Sprecher der Bundesregierung schon geäußert. Meine Damen und Herren, ich will dem gegenwärtig nichts hinzufügen, gerade weil ich mir der besonderen moralischen und historischen Qualität der deutsch-israelischen Beziehung bewußt bin, immer bewußt gewesen bin und bewußt bleiben werde." Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 48): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung durch die GTZ dem diktatorischen Militärregime des Generals Romero bis 1979 Finanzhilfen zur Beteiligung El Salvadors an Ausstellungen in der Bundesrepublik Deutschland wie der Internationalen Frankfurter Messe und der Anuga in Köln gewährt, und das gleiche der neuen Regierung El Salvadors durch den Parlamentarischen Staatssekretär Brück verweigert, während das Land Berlin der alten wie der neuen Regierung dieses Landes in gleicher Weise hilft, an der Messe „Partner des Fortschritts" teilzunehmen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1959* Im Rahmen des Messeförderungsprogramms der Bundesregierung wird seit vielen Jahren die Teilnahme von Ausstellern aus El Salvador an deutschen Messen unterstützt. Gemäß den Bedarfsmeldungen der Regierung El Salvadors und im Hinblick auf die begrenzten Haushaltsmittel beschränkt sich die Förderung im wesentlichen auf die von Ihnen genannten drei Ausstellungen. Auch die finanziellen Mittel für die Messe „Partner des Fortschritts" werden mittelbar von der Bundesregierung bereitgestellt, die an der Auswahl der zu dieser Messe einzuladenden Länder beteiligt ist. Im Jahre 1980 hat die Bundesregierung darüber hinaus einen Zuschuß für die Teilnahme El Salvadors an der Internationalen Tourismus-Börse in Berlin gewährt. Eine Förderung der Teilnahme an der Frankfurter Herbstmesse im vergangenen Jahr konnte nicht erfolgen, weil hierfür zum Zeitpunkt der Antragstellung infolge der besonders großen Zahl bereits vorliegender Förderungsanträge keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung standen. Für eine Teilnahme an der alle zwei Jahre stattfindenden ANUGA und an der Frankfurter Herbstmesse hat die Regierung von El Salvador zwar ihr Interesse bekundet, ein konkreter Antrag auf Messeförderung liegt jedoch für diese beiden Ausstellungen ebensowenig vor wie für die Messe „Partner des Fortschritts". Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 51 und 52): Kann die Bundesregierung angeben, ob die im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 — Einzelplan 10 — auf Seite 60 in den Erläuterungen zu Tit. 67102 angegebenen Mengen an Nahrungsmitteln zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung tatsächlich vorhanden sind? Kann die Bundesregierung gegebenenfalls die berichtigten Zahlenangaben bekanntgeben? Die im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für Haushaltsjahr 1981 angegebenen Jahresdurchschnittsmengen an Nahrungsmitteln zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung sind — abgesehen von Abweichungen bei Roggen sowie Futter- und Industriegetreide — tatsächlich vorhanden. Die hierfür berichtigten Zahlenangaben lauten: Roggen: 176 000 t (bisher 205 000 t) Futter und Industriegetreide: 529 000 t (bisher 513 000 t) Die Abweichungen ergeben sich insbesondere daraus, daß — aus Qualitätsgründen die ursprünglich nicht vorgesehene Auslagerung von Roggen erforderlich wurde, — auf der anderen Seite die Auslagerung von Drittlandsmais verschoben werden kann, da der Mais noch lagerfähig ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/407 Frage 56): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um dem durch die „schleichende Ölpest" in der Nordsee hervorgerufenen Seevogelsterben Herr zu werden, dem nach Auffassung von Wissenschaftlern bisher mindestens 180000 Vögel zum Opfer fielen? Die Bundesregierung und die anderen Anrainerstaaten der Nordsee haben bereits seit 1954 zahlreiche internationale Konventionen zur Verhütung der Meeresverschmutzung geschlossen. Damit ist ein umfassendes rechtliches System zum Schutz der Meeresumwelt in Kraft. Entscheidend kommt es auf die Überwachung und energische Durchführung dieser Vorschriften an. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen fortsetzen, innerhalb dieser Konventionen auf die Einhaltung der bestehenden Schutzvorschriften hinzuwirken. Allerdings hat sich herausgestellt, daß die Aktionsmöglichkeiten der Bundesregierung gering sind, weil die Quellen der Ölverschmutzung außerhalb ihres Hoheitsgebietes liegen. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften wird ein Informationssystem der Gemeinschaften zur Verhütung und Bekämpfung der Ölverschmutzung des Meeres (Drucks. BT 9/325) beraten. Es ist vorgesehen, diesem Informationssystem auch eine Datei von Tankschiffen beizufügen, die eine eventuell notwendige spätere Identifizierung von Verursachern erleichtern kann. Es ist zu hoffen, daß auf diese Weise die „Ölpest" wirkungsvoller als bisher bekämpft werden kann. Es wird angestrebt, das internationale Schutzsystem auch auf Chemikalien auszudehnen. Hiervon werden jedoch die angesprochenen ölverschmutzten Vögel weniger betroffen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 62): Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft diese Praxis der Umwandlung von Beamten- in Angestelltenstellen zu unterbinden, und treffen Meldungen zu, daß Bundesminister Dr. Hauff erklärt habe, auch weiterhin dieses Umwandlungsverfahren anwenden zu wollen? Der Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister des Innern sind sich darin einig, daß die Weiterbeschäftigung von auf ihren Antrag entlassenen Beamten in einem Arbeitnehmerverhältnis keine generelle Lösung des Problems der Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst ist, sondern dieser Weg nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung in Frage kommen kann. Ungeachtet der Möglichkeit solcher Einzelfallentscheidungen bleibt es bei den grundsätzlichen Feststellungen in der Re- 1960* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 gierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 24. November 1980. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 65 und 66): Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß in einer Stellenausschreibung für die Textredaktion ein Redakteur, für das Ressort „Er — sie — es" aber sowohl Redakteur oder auch Redakteurin, gesucht wird, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nach dem EG-Anpassungsgesetz, und ist sie bereit, durch verstärkte Informationsarbeit dem Gesetz mehr Geltung zu verschaffen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die überwiegende Anzahl der Zeitungen und Zeitschriften den Stellenmarkt mit seinen Stellenausschreibungen entgegen den gesetzlichen Intentionen nach wie vor nach männlich/weiblich ordnet? Nach § 611b BGB i. d. F. des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vom 13. August 1980 soll der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben. Eine Ausnahme davon sieht das Gesetz nur für den Fall vor, daß ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit ist. In dem in der Frage genannten Beispiel sehe ich keinen Anhaltspunkt, daß bei einer Textredaktion ein solcher Ausnahmefall gegeben sein könnte. Diese Stellenausschreibung verstößt daher gegen das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibuung. Dieses Gebot hat der Gesetzgeber allerdings nur als Sollvorschrift ausgestaltet. Das Gesetz sieht nicht die Möglichkeit vor, derartigen Verstößen von Amts wegen nachzugehen. Wohl kann die Ausschreibung einer Stelle z. B. nur für Männer Rückschlüsse auf die Einhaltung des Benachteiligungsverbots wegen des Geschlechts bei der Einstellung zulassen und im Prozeß vor dem Arbeitsgericht die Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts begründen. Auch können Betriebs- oder Personalräte dadurch in ihrer Ansicht, daß eine Einstellung gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, bestärkt werden und gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BVerfG und §§ 69, 75 Abs. 1 Nr. 1 PersVG ihre Zustimmung zur Einstellung verweigern. Nach dem BetrVerfG kommt letzteres allerdings nur in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern in Betracht. Im übrigen ist die Bundesregierung bemüht, durch ihre Informationsarbeit dazu beizutragen, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz auch soziale Wirklichkeit wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zu diesem Zweck bereits im vergangenen Jahr eine Broschüre über die Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz in 30 000 Exemplaren herausgegeben. Es hat ferner im September 1980 alle einschlägigen Verbände auf das Gesetz hingewiesen und sie gebeten, auf die volle Umsetzung dieser Vorschriften in der Praxis hinzuwirken. Selbstverständlich ist die Bundesregierung auch weiterhin bereit, durch ihre Informationsarbeit dazu beizutragen, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Auf Ihre zweite Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß sich das angesprochene Gebot geschlechtsneutraler Stellenausschreibungen nur an die Arbeitgeber richtet; es begründet keine derartige Verpflichtung für die Presse. Gleichwohl entspräche es nach Auffassung der Bundesregierung der Intention des Gesetzes, wenn auch die Stellenangebotsteile von Zeitungen generell nicht mehr nach dem Geschlecht differenzieren würden. Der Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich daher zu dieser Problematik im vergangenen Monat an den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und an den Deutschen Presserat gewandt. Wie bekanntgeworden ist, werden beim Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger auch bereits Überlegungen angestellt, ob und ggf. wie im Stellenmarkt der Zeitungen deutlich gemacht werden sollte, daß sich auf die angebotenen Stellen grundsätzlich sowohl Frauen als auch Männer bewerben können. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beachten und zu ihr — auch hinsichtlich empfehlenswerter gesetzgeberischer Maßnahmen oder anderer Konsequenzen — in ihrem zum 31. Dezember 1982 vorzulegenden Erfahrungsbericht zum EG-Anpassungsgesetz auch in dieser Frage Stellung nehmen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/407 Frage 67): Trifft die Feststellung der Studie des Umweltausschusses der NATO zu, daß es bei der Beseitigung gefährlicher Industrieabfälle in rechtlicher Hinsicht Lücken in der Bundesrepublik Deutschland gibt, um welche rechtlichen Lücken handelt es sich, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese rechtlichen Lücken zu schließen? Nach achtjähriger Zusammenarbeit der NATO-Mitgliedstaaten hat die Bundesrepublik Deutschland die von ihr geleitete NATO-Pilotstudie über die Beseitigung gefährlicher Abfälle abgeschlossen und am 5. Mai 1981 dem NATO-Umweltausschuß den Schlußbericht vorgelegt. Dieser Bericht kommt nicht zu dem Ergebnis, daß es bei der Beseitigung gefährlicher Industrieabfälle in der Bundesrepublik in rechtlicher Hinsicht Lükken gibt. Vielmehr stellt der Schlußbericht ausdrücklich fest, daß in den meisten NATO-Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland das rechtliche Instrumentarium zur Überwachung der Beseitigung gefährlicher Abfälle vollständig ausreichend ist, um den umweltpolitischen Anforderungen zu genügen. Es kommt jetzt darauf an, die Erkenntnisse der Studie in der Praxis der Abfallbeseitigung umzusetzen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß zusätzliche rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1961* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/407 Frage 68): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den von vielen Steuerbeamten beklagten hohen Schwierigkeitsgrad von Steuergesetzesänderungen abzubauen und den Gesetzen zu einer besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit zu verhelfen? Die Bundesregierung legt seit jeher großen Wert darauf, die von ihr eingebrachten Gesetzentwürfe — auch im Steuerrecht — verständlich zu formulieren und übersichtlich zu gestalten. Unverkennbar steigt aber in einer hochindustrialisierten Gesellschaft der Normenbedarf, entwickeln die komplizierten Lebenssachverhalte eine Vielfalt und Vielschichtigkeit, die nur mit einer differenzierten Normsetzung geregelt werden können. Hinzu kommen steigende Ansprüche z. B. an die soziale Gerechtigkeit im Einzelfall, an die Wettbewerbsneutralität und ein hoher Maßstab für die Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte, wie er sich in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes niederschlägt. Als Beispiele nenne ich § 15a des Einkommensteuergesetzes zur Eindämmung des Mißbrauchs von Steuervergünstigungen durch sog. Abschreibungsgesellschaften oder die Halbteilung von steuerlichen Kinderregelungen, sog. Kinderadditiven, die erheblich zur Komplizierung des Steuerrechts beigetragen haben. Die Bundesregierung ist bereit, in ihre eigenen Bemühungen um eine größere Verständlichkeit alle konkreten Vorschläge von anderer Seite einzubeziehen. Dies gilt selbstverständlich in besonderem Maße für Vorschläge von seiten der Steuerbeamten und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 69 und 70): Ist es der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang einzelne OPEC-Staaten, insbesondere das Scheichtum Kuweit, an der Volkswagenwerk AG oder seinen Konzernunternehmen beteiligt sind, und sind der Bundesregierung weitere Beteiligungsabsichten dieser Staaten bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß der Bund Großaktionär bei der Volkswagenwerk AG ist, die Beteiligung der OPEC-Staaten an diesem Unternehmen? Zu Frage 69: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einzelne OPEC-Staaten, insbesondere das Scheichtum Kuwait, an der VW-AG beteiltigt sind. Die Bundesregierung kann daher Presseberichte, nach denen das Scheichtum Kuwait mit rd. 6 % an der VW-AG beteiltigt sein soll, nicht bestätigen. Hingegen ist bekannt, daß das Scheichtum Kuwait vor etwas mehr als 1 Jahr von der brasilianischen Aktionärsgruppe Monteiro Aranha, die an der VW do Brasil mit bis dahin 20 % beteiligt war, einen Anteil von 10 % an der brasilianischen VW-Tochtergesellschaft erworben hat. Weitere Beteiligungsabsichten von OPEC-Staaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 70: Die Stellung des — mit 20 % an der VW-AG beteiligten — Bundes und des Landes Niedersachsen würden durch eine Beteiligung von OPEC-Staaten an diesem Unternehmen nicht unmittelbar berührt. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits in anderem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, daß — auch im Interesse eines freien internationalen Kapitalverkehrs und des Ausgleichs der Zahlungsbilanzen — keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Beteiligung von OPEC-Staaten an deutschen Unternehmen bestehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 85 und 86): Welche Gründe hat die Bundesregierung dafür, daß die vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Richtlinie 159/72 beschlossene Förderungsmaßnahme zur Niederlassung junger Landwirte bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht eingeführt wurde? Wann gedenkt die Bundesregierung, der Forderung des Bundes der Deutschen Landjugend zu entsprechen und diese Förderungsmaßnahme einzuführen und damit der Benachteiligung der jungen deutschen Landwirte gegenüber ihren europäischen Berufskollegen zu begegnen? Bei der vom Ministerrat beschlossenen Hilfe zugunsten der jungen Landwirte handelt es sich um eine fakultative Maßnahme. Das heißt, die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Maßnahme durchzuführen. Die Hilfe für die jungen Landwirte ist an die Bedingung gekoppelt, daß investiert und ein Betriebsentwicklungsplan aufgestellt wird. Es kann ein verlorener Zuschuß bis zu 10 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens gewährt werden, maximal bis zu ca. 20 000,— DM. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Förderung im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms so günstig ist, daß es dieser Ergänzung nicht bedarf. Von einer Benachteiligung gegenüber den europäischen Berufskollegen kann nicht gesprochen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 87 und 88): Denkt die Bundesregierung an Hilfestellung für junge Landwirte, die eigene Betriebe gründen wollen, um die Schwierigkeiten, die sich aus der Disparität zwischen dem Einkommen der Landwirtschaft und den gewerblichen Berufen ergeben, auszugleichen? 1962* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Welche nationalen Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um junge deutsche Landwirte gegenüber den europäischen Berufskollegen, für die der Ministerrat der EG im Rahmen einer Richtlinie Förderungsmaßnahmen beschlossen hat, nicht länger zu benachteiligen? Die Bundesregierung denkt derzeit nicht daran, für junge Landwirte besondere Förderungsmaßnahmen zu entwickeln. Bei der vom Ministerrat beschlossenen Hilfe zugunsten der jungen Landwirte handelt es sich um eine fakultative Maßnahme. Das heißt, die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die Maßnahme durchzuführen. Die Hilfe für die jungen Landwirte sind an die Bedingung gekoppelt, daß investiert und ein Betriebsentwicklungsplan aufgestellt wird. Es kann ein verlorener Zuschuß bis zu 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens gewährt werden, maximal bis zu ca. 20 000,— DM. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Förderung im Rahmen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms so günstig ist, daß es dieser Ergänzung nicht bedarf. Von einer Benachteiligung gegenüber den europäischen Berufskollegen kann nicht gesprochen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 89): Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchen Pflanzenschutzmitteln der italienische Landwirt im Obstbau arbeiten darf, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten sind, und welche alternativen Pflanzenschutzmittel der deutsche Obstbauer bei welcher Kostendifferenz einsetzt? In Italien regelt sich die Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln nach dem Dekret Nr. 1255 vom 3. August 1968. Über die Anzahl der dort verfügbaren Pflanzenbehandlungsmitteln liegen der Bundesregierung keine genauen Angaben vor, da eine Mittelliste nicht veröffentlicht wird. Der Umfang der Anwendungsverbote ist mir nicht bekannt. Italien hat bei den abschließenden Beratungen der Richtlinie des Rates über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten (79/117/EWG), erklärt, daß es keine der vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch nehmen will. Mit dieser Richtlinie wird unter anderem die Anwendung von insektizid wirkenden beständigen organischen Chlorverbindungen geregelt. Auch Italien war gehalten, bis zum 1. Januar 1981 die zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Solche Vorschriften sind der Bundesregierung noch nicht zugeleitet worden. Eine Prüfung ist geplant. Auf Grund des Auftretens bestimmter Schadorganismen und besonderer klimatischer Bedingungen sind regional in unterschiedlichem Maße Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig. Diese Unterschiede gehen in die Produktionskosten ein. Vergleichende betriebswirtschaftliche Untersuchungen über diesen Bereich in Italien und der Bundesrepublik Deutschland liegen mir nicht vor. Sobald mir weitere Informationen zugegangen sind, werde ich diese, so Sie es wünschen, auch Ihnen zur Kenntnis geben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 90): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Gartenbaus zu erhalten gegenüber dem niederländischen Gartenbau, nachdem jetzt das schwere Heizöl im Preis auf 540 DM pro Tonne gestiegen ist? Ich darf daran erinnern, daß die Bundesregierung in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unverzüglich durch Ausgleichsmaßnahmen dem UnterglasGartenbau geholfen hat. Durch die drastische Erhöhung des Schwerölpreises ist zwar wiederum ein Teil der Unterglas-Gartenbaubetriebe bezüglich seiner bisherigen Kostenstruktur betroffen. Die Preiserhöhung für schweres Heizöl trifft jedoch den gesamten europäischen Gartenbau -- wo schweres Heizöl verwendet wird — in annähernd gleicher Höhe. So ist auch in den Niederlanden der Preis für eine Tonne schweres Heizöl um über 150 hfl auf rd. 550 hfl/t angestiegen. Im übrigen bleibt die Bundesregierung weiterhin um die Abschaffung des Erdgas-Sondertarifs für den niederländischen Unterglas-Gartenbau bemüht. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Clemens (CSU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 93 und 94): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stillegung der Bundesbahnstrecke Celle-Gifhorn und die Aufhebung des Bahnhofs Stöcken an der Schienenstrecke Braunschweig-Uelzen die verkehrliche Infrastruktur des Landkreises Gifhorn erheblich beeinträchtigt? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die beabsichtigten Stillegungen angesichts der vom Bundestag mit den Stimmen der SPD- und FDP-Abgeordneten beschlossenen Mineralölsteuererhöhung sowie der von der Bundesregierung abgelehnten Erhöhung der Kilometerpauschale der Bevölkerung — insbesondere den betroffenen Pendlern — zusätzliche finanzielle Belastungen aufbürden? Zu Frage 93: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht. Zu Frage 94: Bei der Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung — dies ist keine Stillegung — handelt es sich nicht um eine Verminderung des Gesamtangebotes, sondern um dessen nachfragegerechte Ausgestaltung. Für die bei einer Umstellung wegfallenden Züge wird grundsätzlich eine ausrei- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1963* chende Busbedienung vorgesehen. Insofern kann die Bundesregierung Ihre Auffassung nicht teilen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 95 und 96): Stimmt die Aussage der Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie, daß in Nordrhein-Westfalen u. a. Aufträge des Bundes trotz Submission nicht an die Baufirmen vergeben worden sind, und wie hoch beläuft sich der Anteil des Bundes? In welchen Verkehrsbereichen treten hauptsächlich diese Verzögerungen auf, und was sind die Gründe? Zu Frage 95: Die zitierte Aussage der Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie trifft zu. Seit Anfang 1981 sind in Nordrhein-Westfalen für den Bereich der Deutschen Bundesbahn 21 Ausschreibungen über eine Gesamtsumme von rd. 14 Millionen DM und im Bundesfernstraßenbau die Ausschreibung von 24 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 41 Millionen DM aufgehoben worden. Für weitere 40 submittierte Vorhaben in einer Gesamtsumme von 232 Millionen DM ist die Vergabefrist verlängert worden, so daß eine Vergabe nach Maßgabe der verfügbaren Mittel noch erfolgen kann. Eine Gesamtermittlung über submittierte, aber noch nicht vergebene Bauaufträge, die auch die kommunalen Baulastträger und das Land Nordrhein-Westfalen als Baulastträger umfaßt, liegt dem Bund nicht vor. Zu Frage 96: Die Vorbereitungen für die Vergabetätigkeit im Frühjahr 1981 laufen üblicherweise bereits im Vor-j ahr, d. h. im Jahre 1980, an. Zu diesem Zeitpunkt ließ sich die Entwicklung des Haushaltes 1981 noch nicht übersehen, so daß sich sowohl die Dienststellen der Deutschen Bundesbahn als auch die Länderauftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen auf Rahmendaten abgestützt haben, die sich auf Grund der inzwischen vorliegenden Beschlüsse zum Haushalt 1981 nicht im vollen Umfang halten lassen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mertens (Bottrop) (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 97 und 98): Hält die Bundesregierung an den bisherigen Festlegungen der Baustufen für die A 31 nördlich der A 2 fest? Sind ihr Schwierigkeiten im Rahmen der Planfeststellung bekannt, die einen fristgerechten Neubau in Frage stellen? Zu Frage 97: Auf Grund des erreichten Planungs- bzw. Baustandes der A 31 Bottrop-Gronau sowie der bereits betätigten hohen Investitionen wird vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen an den bisherigen Festlegungen der Baustufen festgehalten. Zu Frage 98: Ja, die Schwierigkeiten im Abschnitt DorstenHeiden (11 km Länge) sind bekannt. Inwieweit dadurch ein fristgerechter Neubau der A 31 in diesem Bereich in Frage gestellt wird, muß abgewartet werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage der Abgeordneten Frau Lepsius (SPD) (Drucksache 9/407 Frage 99): Hat die Landesregierung Baden-Württemberg Gesprächen über die Neufassung einer Dringlichkeitsliste für den Bundesfernstraßenbau zugestimmt und als Gesprächsgrundlage Vorschläge unterbreitet, und welche verkehrlichen Maßnahmen werden hiervon im Regierungspräsidium Karlsruhe betroffen und in andere Dringlichkeit eingestuft? Das Land Baden-Württemberg hat anstelle des vom Bundesminister für Verkehr erbetenen Entwurfs für das 10-Jahresbauprogramm 1981-1990 (Baustufe I a) nur einen Vorschlag für den 3. Fünfjahresplan (1981-1985) für den Ausbau der Bundesfernstraßen in seinem Bereich übermittelt. Dabei wurde erklärt, daß sich das Land aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sehe, zum 3. Fünfjahresplan die Ergänzungen bis 1990 zu liefern. Damit gibt es noch keine Unterlage über eine Aufteilung der Stufe I des Bedarfsplans in die Baustufen I a und I b und die dafür jeweils in Betracht kommenden Maßnahmen im Regierungsbezirk Karlsruhe. Zur Gesprächsbereitschaft hierzu hat sich das Land bislang nicht geäußert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/407 Fragen 100 und 101): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die bisherigen Bemühungen um eine Reduzierung der Lärmentwicklung bei Zweiradfahrzeugen nicht den erwarteten Erfolg hatten und die Lärmbelästigung durch manipulierte Mofas und Mopeds nach wie vor von der Bevölkerung als unerträglich angesehen wird? Wann werden die in den „Mitteilungen aus dem Bundesverkehrsministerium" für März/April 1981 ins Auge gefaßten Anpassungen der Richtlinien in Kraft treten, die nach Angabe des Bundesverkehrsministers zu einer deutlichen erkennbaren und technisch realisierbaren Verschärfung führen sollen? Zu Frage 100: Die Überwachung des verkehrsgerechten Zustandes der Fahrzeuge ist Sache der Überwachungsorgane der Länder. Der Polizei stehen Meßverfahren zur Verfügung, die ein wirksames Einschreiten gegenüber Lärmsündern ermöglichen. Die Lärmbelästigung hängt daher weitgehend von der Intensität der Überwachung der motorisierten Zweiräder ab. 1964* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 Zu Frage 101: Durch die „Richtlinien für die Geräuschmessung an Kraftfahrzeugen" vom 7. November 1980, veröffentlicht im Verkehrsblatt 1980 S. 828 sowie durch die Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 13. April 1981 werden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anwendung der Nahfeldmeßmethode im Straßenverkehr durch die Polizei verbessert. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/407 Fragen 102 und 103): Wie beurteilt die Bundesregierung gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit Presseveröffentlichungen, nach denen sich im Durchschnitt wöchentlich etwa vier Patienten beim Augenarzt vorstellen, deren Sehfähigkeit so beeinträchtigt ist, daß sie nicht mehr ein Kraftfahrzeug führen dürften, aber auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht unerkannt bleiben, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Tatbestand? Inwieweit kann sichergestellt werden, daß insbesondere im Falle der Führerscheinbewerber, die auf Grund mangelhafter Sehfähigkeit den Sehtest nicht bestanden haben und deshalb zur augenärztlichen Untersuchung veranlaßt werden, die Führerschein ausstellende Behörde über das Ergebnis der augenärztlichen Untersuchung unterrichtet wird? Zu Frage 102: Mängel des Sehvermögens spielen nach der Unfallursachenstatistik für das Unfallgeschehen nur eine außerordentlich geringe Rolle. Die Bundesregierung hält daher und im Interesse der Erhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient eine generelle Entbindung der Augenärzte von der Schweigepflicht nicht für vertretbar. Zu Frage 103: Nach § 12 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung eines Führerscheinbewerbers u. a. die Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens verlangen. Auftraggeber der Begutachtung ist der Führerscheinbewerber, dem der Arzt grundsätzlich auch das Gutachten aushändigen muß. Die Unterrichtung der Behörde erfolgt entweder durch Weitergabe des Gutachtens durch den Antragsteller oder durch direkte Übersendung vom Arzt an die Behörde, wenn der Antragsteller sich damit einverstanden erklärt. Geschieht dies nicht und bekommt die Behörde keine Kenntnis vom Ergebnis der Untersuchung, so sind ihre Zweifel an der Eignung des Betroffenen nicht ausgeräumt; die Fahrerlaubnis wird dann nicht erteilt. Aus diesem Grunde treten in dem in der Frage geschilderten Fall in der Praxis keine Probleme auf. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Keller (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 104): Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, daß Führerscheininhaber, die jünger als 21 Jahre alt sind, im Verhältnis häufiger schwere Verkehrsunfälle verursachen als andere Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr, und daß Personen, welche die Fahrerlaubnis weniger als ein Jahr besitzen, ebenfalls im Verhältnis häufiger schwere Verkehrsunfälle verursachen als Kraftfahrzeuglenker mit längerer Fahrpraxis? Es trifft zu, daß jüngere Kraftfahrer bis etwa 25 Jahre (also nicht nur bis 21 Jahre) weit häufiger an Verkehrsunfällen mit und ohne Personenschäden beteiligt sind als ältere Kraftfahrer und Kraftfahrer mit längerer Fahrpraxis. Es trifft hingegen nicht zu, daß ältere Fahranfänger verhältnismäßig häufiger an Unfällen beteiligt sind als vergleichsweise ältere Kraftfahrzeugführer mit längerer Fahrpraxis. Die Bundesregierung betrachtet mit Sorge die Unfallentwicklung bei den jüngeren Fahranfängern und wird alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Unfälle und ihre Ursachen zu bekämpfen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 105): Welche Maßnahmen zum Schutz gegen Hochwasser werden wann und wo ergriffen, nachdem auf deutscher Seite Einigkeit darüber besteht, daß die Rheinstaustufe Au/Neuburgweier nicht gebaut werden soll? Das Hochwasserschutzprogramm für den Oberrhein fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, denen auch Planung und Durchführung der weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen dieses Programms obliegen. Der Bund sowie das Land Hessen beteiligen sich finanziell an diesen Maßnahmen aufgrund bestehender Verwaltungsabkommen. Die Untersuchung des Landes Baden-Württemberg für ein endgültiges Hochwasserschutzprogramm steht kurz vor dem Abschluß. Als nächste Baumaßnahme wird voraussichtlich der Bau des Seitenpolders Altenheim in 1982 begonnen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 108): Welche Planungen der Deutschen Bundespost bestehen in der Region 1 (Würzburg-Main-Spessart usw.) in Unterfranken zum Umbau der in den Städten und Gemeinden vorhandenen öffentlichen Münzfernsprecher in münzfreie Notrufmelder, und wie viele der vorhandenen öffentlichen Sprechstellen (Telefonzellen) werden wann umgestellt? Voraussetzung für die Ausrüstung von öffentlichen Münzfernsprechern mit Notrufmeldern für münzfreien Notruf sind entsprechende Anträge der Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 1965* Träger des Notrufs. Die Planungen der Deutschen Bundespost decken sich also mit denen der Notrufträger. Träger des Notrufs sind die Länder. Für die Region 1 in Unterfranken (Stadt und Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg) liegen z. Z. 326 Anträge für Notrufmelder vor. 300 Notrufmelder werden noch in diesem Jahr Zug um Zug eingerichtet. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Frage 109): Ist der Bundespostminister im „Jahr der Behinderten" bereit, durch eine Änderung der Gebührenordnung die Einrichtungsgebühr und die Zusatzgebühr für Tastenfeldtelefone, die den vom Verlust oder der Gebrauchsunfähigkeit beider Hände betroffenen Behinderten eine Kommunikationsmöglichkeit mit ihrer Umwelt ermöglichen, künftig zu streichen? Im Normalfall gibt es keine Einrichtungsgebühr für Sprechapparate mit Tastenfeld. Eine Gebühr für die Anschließung von Sprechapparaten mit Tastenfeld fällt nur dann an, wenn es sich hierbei um eine Auswechslung bereits vorhandener Sprechapparate handelt. Der Sprechapparat mit Tastenfeld verursacht wegen seiner Verbesserungen im Bedienungskomfort und den übertragungstechnischen Eigenschaften — insbesondere beim Tastenwahlblock und bei den zugehörigen elektronischen Bauteilen — Mehrkosten, die den Tastenwahlapparat gegenüber dem seit 1963 verwendeten Standard-Fernsprechapparat mit Nummernscheibe um ein Mehrfaches teuerer machen. Deshalb ist ein Beitrag zur Kostendeckung in Form einer monatlichen Zusatzgebühr erforderlich. Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung hat die Deutsche Bundespost bereits diese Gebühr von 6,90 DM auf 3,50 DM reduziert. Ich bitte um Verständnis dafür, daß Gebührenermäßigungen auf besonders kostenverursachende Ausstattungswünsche nicht ohne weiteres ausgedehnt werden können. Bei der Vielfalt der Gestaltungswünsche, die sich an den verschiedenen vorhandenen körperlichen Behinderungen (Blinde, Gelähmte, Handlose, Gehörgeschädigte usw.) orientieren, würde die Gewährung von Gebührenermäßigungen für eine Gruppe von Behinderten zu einer Vielzahl von Berufungen führen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/407 Fragen 110 und 111): Trifft es zu, daß im Bereich der Deutschen Bundespost 6 414 308 Überstunden — davon alleine in Hamburg 312 000 — noch nicht abgewickelt sind und daß von vielen Postbediensteten diese Überstunden in der Annahme geleistet wurden, daß sie dafür einen Freizeit- oder finanziellen Ausgleich erhalten? Hat das Bundespostministerium am 23. April 1981 unter dem Geschäftszeichen 321-3A 6416-1 eine Barabgeltung der Mehrleistungen der Beamten angeordnet, und wenn ja, sind bei dieser Anordnung die Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes und der Mehrarbeitsentschädigungsverordnung beachtet worden? Es trifft zu, daß Ende Dezember 1980 im Bereich der Deutschen Bundespost noch 6,4 Millionen Stunden Überzeitarbeit abzuwickeln waren, davon 322 000 Stunden im Bereich der Oberpostdirektion Hamburg. Ursächlich für den Umfang der noch nicht abgewickelten Ansprüche ist das hohe Aufkommen von Überzeitarbeit (3,4 Millionen Stunden Deutsche Bundespost insgesamt bzw. 216 000 Stunden Oberpostdirektion Hamburg) in dem durch sehr starkes Verkehrsaufkommen geprägten Weihnachtsmonat Dezember. Überzeitarbeit von Beamten wird grundsätzlich durch Freizeitgewährung oder, soweit das nicht möglich ist, finanziell abgegolten. Die angesprochene Verfügung sieht für 1981 eine verstärkte Zahlung von Mehrarbeitsvergütung an Beamte vor; die Möglichkeit der Freizeitgewährung besteht in besonderen Fällen weiter. Die Verfügung ist unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes und der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte erlassen worden; sie soll auch bewirken, daß länger zurückliegende Überzeitarbeit beschleunigt abgewickelt wird. Ob neue Entscheidungen notwendig sind, wird nach Vorliegen entsprechender aktueller Daten voraussichtlich Mitte des Jahres entschieden werden können. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 9/407 Frage 112): Welche Verbände und Gruppen werden im Rahmen des „Bürgerdialog Energie" aus den Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie 1981 gefördert, und für welche Art von Informations- und Diskussionsveranstaltungen werden Zuschüsse nach welchen Zuschußkriterien gegeben? Im Jahr 1981 wurden bisher im Rahmen des Bürgerdialogs Energie aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie keine Informations- und Diskussionsveranstaltungen von Verbänden und Gruppen gefördert. Es wurden lediglich einige wenige Reisekostenzuschüsse für Fahrten zu kerntechnischen Einrichtungen gewährt. Die Neufassung der Zuschußkriterien für Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema Energie werden vor dem Hintergrund der jüngsten Haushaltsentscheidungen zur Zeit im Bun- 1966* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Mai 1981 desministerium für Forschung und Technologie geprüft. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 9/407 Fragen 113 und 114): Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung bisher die Entwicklung von thermo-chemischen und elektrolytischen Verfahren zur Gewinnung von Wasserstoff gefördert hat? Wie wird die Bundesregierung zukünftig ihre Prioritäten bei der Forschungsförderung von Wasserstoffgewinnungsmethoden setzen, und welche Kriterien sind für ihre Entscheidung maßgebend? Zu Frage 113: Die Bundesregierung hat bisher die Entwicklung von Verfahren zur thermochemischen und elektrolytischen Gewinnung von Wasserstoff mit Mitteln aus dem Energieforschungsprogramm unterstützt. Von 1972 bis 1980 betrug der Bundesanteil hierbei rd. 20 Millionen DM. Hierzu ist zu ergänzen, daß Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Wasserstofferzeugung im Rahmen des Wasserstoff-Forschungsprogramms der Europäischen Gemeinschaften von der Kommission gefördert werden. Die Bundesregierung war und ist bestrebt, daß Projekte von deutschen Unternehmen und Institutionen primär mit diesen Mitteln unterstützt werden. Die Mittel, die von der Bundesregierung aufgebracht wurden, sind daher als ergänzende Unterstützungsmaßnahmen anzusehen. Zu Frage 114: Die Erzeugung von Wasserstoff ist mit erheblichen Verlusten an Primärenergie verbunden. Bei den heute üblichen Elektrolyse-Verfahren gehen rund 3/4 der eingesetzten Primärenergie verloren. Wesentliches Kriterium für die Förderung von Verfahren zur Wasserstoffgewinnung ist daher der zu erwartende energetische Wirkungsgrad. Eng hiermit verknüpft ist die Frage der wirtschaftlichen Gewinnung von Wasserstoff, der als Sekundärenergieträger in einer künftigen Energieversorgungslandschaft mit anderen Energieträgern konkurrieren muß. Die bisher erzielten Ergebnisse der Forschungsarbeiten haben gezeigt, daß mit den Methoden der thermochemischen Kreisprozesse ein technischwirtschaftlicher Erfolg für die Wasserstoffgewinnung nicht zu erwarten ist. Die Bundesregierung wird daher, wie übrigens auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, entsprechende Vorhaben in der Zukunft nicht mehr fördern. Die Bundesregierung wird ihre Fördermaßnahmen auf die Entwicklung neuer Elektrolysetechniken wie z. B. die Hochtemperatur-Dampfphasenelektrolyse konzentrieren. Für die Jahre 1981 und 1982 sind hierfür Mittel in Höhe von 11 Millionen DM bereits bewilligt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz F. Landré


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe nicht die Absicht, einen Mitarbeiter in meinem Betrieb 70 Wochenstungen arbeiten zu lassen. Aber es ist durchaus denkbar, Herr Lutz, daß es bei Spezialkräften, bei Spezialarbeiten manchmal rund um die Uhr gehen muß. Das gibt es. Ich spreche nicht wie ein Blinder von der Farbe; ich spreche von meinem eigenen Betrieb. Ich bin dann darauf angewiesen, mir in irgendeiner Form die zusätzlichen Arbeitskräfte zu beschaffen. Sie wissen selbst vom Zentralverband des Deutschen Handwerks, daß uns 200 000 Facharbeiter fehlen. Ob sie nun Schwarzarbeiter sind oder überhaupt nicht vorhanden sind, will ich jetzt einmal dahingestellt sein lassen. Aber wir brauchen in solchen Fällen eine Möglichkeit, um mit unseren Arbeiten fertig zu werden. Dazu ist ein legaler Leiharbeiter das geeignete Instrument. Aber wir werden Gelegenheit haben, im Laufe des Verfahrens darüber noch zu reden.
    Lassen Sie mich jetzt aber auf den Kern des Gesetzes kommen, von dem ich sage, daß es ein untaugliches ist. Ich sage auch, warum. Das Gesetz ist 1957 entstanden und 1974 novelliert worden. Es schreibt einige Dinge fest, die es sehr unpraktikabel machen. Es enthält z. B. die Formulierung, daß es Arbeit verbietet, die jemand für andere aus Gewinnsucht in erheblichem Umfange erbringt, und zwar als Dienstoder Werksleistungen. Ausdrücklich ausgenommen, Herr Lutz, sind dabei die Nachbarschaftshilfe und die Gefälligkeit. Sie werden auch von uns nicht angetastet. Das haben wir überhaupt nicht im Sinn, im Gegenteil. Selbsthilfe z. B. im Eigenheimbau ist für uns eine unumstößlich notwendige Sache, der wir nach wie vor unser Plazet geben.
    Wir kennen darüber hinaus flankierende Gesetze, z. B. die Gewerbeordnung, die Handwerksordnung, das Arbeitsförderungsgesetz. Sie regeln zum Teil die Ausübung selbständiger Tätigkeiten und werden dadurch auch zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit herangezogen.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß nahezu 95 % aller Bußgeldverfahren durch die Anwendung der Handwerksordnung und nicht etwa durch die Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit abgewickelt werden. Das ist auch kein Wunder. Denn es läßt sich sehr viel leichter und unkomplizierter feststellen, ob jemand in die Hand-



    Landré
    werksrolle eingetragen ist, als daß man ihm beispielsweise Gewinnsucht nachweisen könnte.
    Nun bin ich bei diesem Wort „Gewinnsucht". Gestatten Sie mir bitte, daß ich dazu einmal die juristische Definition gebe. Gewinnsucht ist ein Verhalten, das über das bloße Streben nach Gewinn hinausgeht, die Steigerung des berechtigten Erwerbssinnes auf ein ungesundes, ungewöhnliches, sittlich anstößiges Maß. Gewinnsucht liegt vor, wenn der Täter ein besonders mißbilligtes Verhalten zeigt, wenn er von dem Verlangen nach Gewinnerzielung so beherrscht wird, daß er ihm hemmungslos unterliegt. Ich glaube, Sie werden mir recht geben, meine Damen und Herren: Einem geschickten Anwalt wird es schnell gelingen, mit dieser Definition ein mühsam und sorgfältig aufgebautes Beweisgebäude über eine Schwarzarbeiterkolonne sofort zum Einsturz zu bringen. Deswegen sagen wir: Was soll dieser Unsinn? Weg damit, ersatzlose Streichung!
    Die Zeit gestattet mir nicht, auf die einzelnen Änderungswünsche sonst noch einzugehen. Lassen Sie mich nur noch einen Satz zum Begriff „erheblicher Umfang" sagen, weil er hier angesprochen worden ist, Herr Lutz. Wenn das Gesetz schon „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" heißt, dann sollte es auch ein möglichst breites Spektrum der illegalen Arbeit abdecken; zu diesem Zweck könnte es eingesetzt werden. Darum wollen wir die Schwelle ein wenig niedriger setzen. Wir wissen, daß die Grenze fließend ist. Das wissen wir ganz genau. Was ist z. B. Nachbarschaftshilfe? Wer ist der Nachbar? Ist das der von nebenan? Selbstverständlich. Ist das der, der fünf Häuser weiter wohnt? Natürlich, der auch noch. Ist das der, der eine halbe Autostunde weg wohnt? Wohl kaum noch. — Und wem leistet man „Gefälligkeit"? Dem Bruder, der Schwester, der lieben Verwandtschaft? Selbstverständlich. Dem Arbeitskollegen, der einem selber einen Gefallen getan hat? Natürlich auch, warum nicht? Aber — ich gebe es gern zu, die Grenze ist fließend — dann wird es schon schwierig.
    Die Grenze ist fließend, aber es gibt sie. Deswegen müssen wir definieren: zumindest das, was wir nicht wollen. Deswegen haben wir die negative Formulierung gewählt, in der wir sagen, was Dienstleistungen aus Gefälligkeit und Nachbarschaftshilfe nicht sind. Wir bitten Sie auch, dies mit in die Beratungen einzubeziehen.
    Ich meine, es ist nun an der Zeit. Wir haben zwei Jahre lang, ich hätte fast gesagt: vertan. Wenn hier eben gesagt worden ist: Wir haben zwei Jahre lang intensiv an dem Gesetz gearbeitet, muß ich allerdings ein bißchen lächeln. Es hat fast zwei Jahre gedauert, bis das Gesetz nach seiner Einbringung überhaupt in die Arbeitsgruppe des Ausschusses für Wirtschaft hineingelangt ist. Dann hat man sich auf den Tag genau während drei Monaten in vier Sitzungen darüber unterhalten, hat eine Empfehlung abgegeben. Dann hieß es: Aus Zeitmangel und wegen juristischer Bedenken muß man sich auf das kleinste gemeinsame Vielfache zurückziehen, nämlich darauf, das Gesetz nicht weiter zu behandeln.
    Ich habe etwas Hoffnung nach Ihrem Beitrag, zumindest deshalb, weil Sie gesagt haben: Wir haben aus den Fallstricken gelernt, die wir da gesehen haben, und es wird uns gelingen, an dem Gesetz nun alles das zurechtzurücken, was wir für sinnvoll halten. Ich bitte Sie auch, da mitzuziehen. Über die illegale Leiharbeit können wir selbstverständlich auch sprechen. Ich würde nur empfehlen: Wenn es schon so dringend ist, wie Sie es dargestellt haben, dann legen Sie dazu doch ein eigenes Gesetz vor.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heyenn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Heyenn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Debattenbeiträge der Redner der Unionsparteien zusammenfasse und mir die Entwicklung der vergangenen Jahre vor Augen führe, muß ich sagen: Neues ist Ihnen leider nicht eingefallen, weder der CDU/CSU noch dem Bundesrat; den muß ich dazunehmen. Wenn wir über Schwarzarbeit reden, gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung heiterer Art, wie ich hoffe. Wenn dieses Plenum einen Arbeitsplatz darstellt und ich mir die jetzige Präsenz vor Augen führe, dann muß ich auch zu dem Schluß kommen, daß eine Menge unserer Kolleginnen und Kollegen zur Zeit irgendeiner illegalen Beschäftigung nachgehen und nicht am eigentlichen Arbeitsplatz sind.

    (Heiterkeit — Landré [CDU/CSU]: Der Abgeordnete ist immer im Dienst, Herr Kollege!)

    Ich möchte aber begründen, warum Ihnen nichts Neues eingefallen ist. Sie wissen es ja selbst, Herr Landré. Die beiden weitgehend deckungsgleichen Gesetzentwürfe, die uns jetzt vorliegen, sind nach unserer Meinung nicht geeignet, das ernste Problem der Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Der Bundesratsentwurf ist die wortgleiche Wiederholung eines Entwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Die CDU/CSU hat sich mit einigen redaktionellen Änderungen einfach an diesen Entwurf angehängt. Das ist legitim, aber es ist kaum originell. Nun ist j a eine Opposition auch nicht zur Originalität verpflichtet. Der Entwurf ist in der letzten Legislaturperiode umfassend beraten worden. Sie haben soeben selbst darauf hingewiesen, daß der Wirtschaftsausschuß damals eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die sich in vier Sitzungen damit beschäftigt hat; der Wirtschaftsausschuß selbst hat sich auch damit beschäftigt. Wir haben damals gemeinsam die Schwachstellen dieses Entwurfs aufgedeckt, die auch dazu geführt haben, daß wir nicht weitergekommen sind. Und nun legen Sie diesen Entwurf in unveränderter Form wieder vor. Ich hätte eigentlich von Ihnen erwartet, daß die intensiven Diskussionen aus der vergangenen Legislaturperiode zumindest bei Ihnen, die Sie uns mit einem Entwurf konfrontieren, aufgearbeitet und umgesetzt worden wären, aber das ist leider nicht geschehen. Ich glaube, meine Damen und Herren von der Opposition, dieses ernste Thema hätte etwas mehr Mühe Ihrerseits verdient. Ich will Ihnen aber nicht absprechen, daß auch Sie ein Interesse an der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben; wir haben das auch. Wir wis-



    Heyenn
    sen dabei, daß wir Schwarzarbeit nur einengen können, daß wir sie durch eine noch so umfassende gesetzliche Regelung nicht völlig unterbinden können. Wir wissen auch, daß Schwarzarbeit ein Thema ist, dessen Bedeutung parallel läuft zu den konjunkturellen Schwankungen, und wir wissen auch, daß Schwarzarbeit in Zeiten einer Hochkonjunktur geduldet und gefördert wird, ja, daß Firmen sogar das Arbeitsmaterial mitgeben, damit ihnen unbequeme Aufträge am Wochenende in Schwarzarbeit erledigt werden können. Wir sollten dafür sorgen, daß dieses Thema — unabhängig von konjunkturellen Schwankungen — ernst genommen wird.
    Ich will nur noch kurz auf die Vergangenheit eingehen, weil dazu schon gesprochen worden ist. Gesetzgeber und Bundesregierung haben j a in der Vergangenheit gemeinsam vieles zu diesem Thema unternommen. Herr Kollege Landré, Sie haben darauf hingewiesen, daß das Schwarzarbeitergesetz novelliert wurde. 1974 wurde die Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Vierte Novelle des AFG hat die Kontrollmöglichkeiten der Arbeitsämter verbessert. Die Aufforderung des Bundesarbeitsministers — das halte ich für sehr wesentlich — an die Ministerpräsidenten der Länder zu verstärkter Kontrolle hat ein positives, aber bei weitem nicht ausreichendes Echo gefunden. Ich möchte diejenigen, die hier auch ausgeführt haben: Wir wollen dieses Gesetz verändern, aber wir wollen weniger Kontrolle, fragen, wie sie sich denn eigentlich ein Gesetz ohne Kontrolle vorstellen oder ob es nicht vielmehr eindeutig ist, daß bei einem Weniger an Kontrolle ein Mehr an Schwarzarbeit geleistet wird. Ich bin der Überzeugung, daß die jetzigen Kontrollmöglichkeiten, die wir in den Ländern — dafür ist nicht der Bund verantwortlich — haben, bei weitem nicht ausreichen bzw. daß die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kontrolle nur unzureichend wahrgenommen werden. Denn für die jetzige Situation können Sie das Gesetz und die Rechtsprechung nur zu einem geringen Teil verantwortlich machen, die Hauptgründe liegen in der unzureichenden Erfassung und Verfolgung von Schwarzarbeit durch die dafür zuständigen Behörden.
    In seiner Regierungserklärung, meine Damen und Herren, hat der Bundeskanzler ausdrücklich erklärt, er werde sich verstärkt bemühen, illegale Leiharbeit und Schwarzarbeit einzudämmen. Diese Aussage hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates konkretisiert. Sie führt dort aus, daß Schwarzarbeit nur einen Teilbereich der illegalen Beschäftigung bildet, daß illegale Beschäftigung auch illegale Ausländerbeschäftigung und illegale Leiharbeit umfaßt. Die Bundesregierung betont, daß illegale Beschäftigung in ihren verschiedensten Erscheinungsformen und im Gesamtzusammenhang bekämpft werden müsse. Die Zustimmung meiner Fraktion zu diesen Aussagen möchte ich mit allem Nachdruck betonen.
    Die Koalition hat ihre Vorbereitungen noch nicht abschließen können, weil es schwierig ist, geeignete Konzepte zu entwickeln, bei denen die Nachteile nicht die Vorteile überwiegen. Es hilft auch nicht weiter und bleibt, glaube ich, vordergründig, sich gegenseitig Vorwürfe zu machen. Es muß weitergedacht werden, meine Damen und Herren, es darf nicht nur abgeschrieben werden. Herr Kollege Landré, wir sollten uns davor hüten, dem anderen in diesem Gesamtzusammenhang taktische Manöver vorzuwerfen. Alles andere, vordergründig zu bleiben, sich in Vorwürfen zu erschöpfen, hilft bestenfalls zu lobenswerten Erwähnungen in den einschlägigen Fachzeitschriften der Verbände, aber es hilft unserem gemeinsamen Ziel nicht weiter. Auch wir Sozialdemokraten wollen, daß illegale Arbeit wirksamer bekämpft wird. Aber wir wollen, da wir dieses Thema nun schon einmal anfassen, daß alle Tatbestände illegaler Beschäftigung zusammen geregelt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Hinsichtlich Schwarzarbeit bleibt für uns unabdingbar, daß die Nachbarschaftshilfe nicht in die Nähe der Schwarzarbeit gerückt wird. Wir wollen der Denunziation nicht Vorschub leisten. Im geltenden Gesetz heißt es einleitend in § 1:
    Ordnungswidrig handelt, wer aus Gewinnsucht Dienst- oder Werkleistungen für andere in erheblichem Umfange erbringt, .. .
    Wer, meine Herren von der Opposition, die Worte „aus Gewinnsucht" streicht, so wie Sie es vorschlagen, macht eine Unterscheidung zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit nahezu unmöglich.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Schauen Sie zwei Paragraphen weiter! — Landré [CDU/CSU]: Darum haben wir es präzisiert!)

    — Gut, ich komme darauf. — Nachbarschaft hat — ich will das noch kurz ausführen —, wenn auch auf anderer Ebene wie Ehe und Familie, eine sich zwar wandelnde, aber unverzichtbare Bedeutung in jeder Gesellschaft. Nachbarschaftshilfe nur unter materiellen Gesichtspunkten zu betrachten, hieße, eine der grundlegenden Formen menschlichen Zusammenlebens selbst in Zweifel zu ziehen.
    Der Aussschuß für Wirtschaft des Deutschen Bundestages, meine Damen und Herren, hat in der letzten Legislaturperiode eine eigene „SchwarzarbeitsGruppe" eingesetzt und ist nach Abschluß der Beratungen zu einem einstimmigen Votum gekommen.