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    Plenarprotokoll 9/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Spilker 1709A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 1709 B Dr. Kohl CDU/CSU 1714 B Wischnewski SPD 1724 B Hoppe FDP 1728 C Genscher, Bundesminister AA 1730 D Dr. Wörner CDU/CSU 1734 B Dr. Corterier SPD 1740 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz) — Drucksachen 9/92, 9/217 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/401 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/378 — Dr. von Wartenberg CDU/CSU 1763 C Dr. Spöri SPD 1767 C Frau Matthäus-Maier FDP 1772 A Matthöfer, Bundesminister BMF 1774 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1980) — Drucksache 9/251 — Dr. Langner CDU/CSU 1778A Feile SPD 1779 B Rentrop FDP 1780 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Pfeffermann, Bühler (Bruchsal), Neuhaus, Linsmeier, Lintner, Maaß, Weirich, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Wörner, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksachen 9/128, 9/328 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 1782 B Bernrath SPD 1783 C Hoffie FDP 1785 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz) — Drucksache 9/336 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Bötsch, Pohlmann, Neuhaus, Lampersbach, Engelsberger, Pieroth, Dr. Pinger, Dr. Schwarz-Schilling, II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Sick, Dr. Warnke, Feinendegen, Dr. George, Frau Will-Feld, Franke, Zink, Müller (Remscheid), Frau Roitzsch, Schulze (Berlin), Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Laufs, Kolb, Frau Geiger, Dr. Götz, Kraus, Schröder (Lüneburg), Landré, Dr. Faltlhauser, Dr. Köhler (Wolfsburg), Burger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bestimmungen über Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 9/160 — Broll CDU/CSU 1787 A Bernrath SPD 1789 D Dr. Wendig FDP 1791 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1793 A Stiegler SPD 1794 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 1795D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/312 — 1797 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins — Drucksache 9/313 — 1797 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 9. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 9/316 — Dr. Dübber SPD 1797 D Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 31. März 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/315 — 1799A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen bei der Anwendung des neuen Gemeinschaftsinstruments Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 9/37 Nr. 153, 9/317 — . . . 1799 C Fragestunde — Drucksache 9/381 vom 30. 04. 1981 — Konsequenzen aus den Zwischenfällen in dem japanischen Kernkraftwerk Tsuruga für die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke MdlAnfr 56, 57 30.04.81 Drs 09/381 Vosen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1745D, 1746A Behauptungen der DDR über den völkerrechtlichen Charakter der Demarkationslinie MdlAnfr 60 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1746A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1746 C Maßnahmen gegen die Verschmutzung von Werra, Weser und Elbe durch Abwässer aus der DDR MdlAnfr 61, 62 30.04.81 Drs 09/381 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1746 C, D, 1747 A, B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 1746 D, 1747A,B,C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 1747 C Beteiligung des BND an illegalem Waffenhandel Mitte der 60er Jahre sowie Gründe der Geheimhaltung des Vergleichs der Bundesregierung mit der Firma Merex in diesem Zusammenhang MdlAnfr 40, 41 30.04.81 Drs 09/381 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK . . . 1748 A, B, C, D, 1749A,B ZusFr Hansen SPD 1748 B, C, D, 1749A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1749 B Vereinbarkeit der Intervention der Sowjetunion in Afghanistan und der militärischen Drohungen gegenüber Polen mit dem deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August 1970 MdlAnfr 42, 43 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1749 C, D, 1750A,B,C,D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1749 C, D, 1750 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1750 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1750 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1750 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 III Diskriminierung von Angehörigen der US-Streitkräfte im Raume Ansbach, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt, Stuttgart und Ludwigsburg durch Gaststättenverbot MdlAnfr 46 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .1751A, B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1751 B Gründe für die Nichtveröffentlichung der Reden des deutschen Chefdelegierten auf dem KSZE-Nachfolgetreffen in Madrid MdlAnfr 47 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1751 C, D, 1752A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1751C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1752A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 B Registrierung des 17. Juni als Nationalfeiertag bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 48 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1752 B, C, D, 1753A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1752C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 D Höhe der 1979 durch kurzzeitige Arbeitslosigkeit erzielten steuerlichen Vorteile MdlAnfr 63 30.04.81 Drs 09/381 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 1753B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 1753B,C Anrechnung von BAföG-Leistungen und Semesterverdiensten auf die steuerlichen Freibeträge für Schul- und Berufsausbildung MdlAnfr 65 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1753D, 1754A ZusFr Dr. Enders SPD 1754A Verbesserung der Zahlungsbilanz bei Einhaltung der im Energieprogramm vorgesehenen Kernkraftwerkskapazitäten MdlAnfr 68 30.04.81 Drs 09/381 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1754 B, D, 1755A,B ZusFr Weirich CDU/CSU 1754 D ZusFr Leuschner SPD 1755A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1755 B Verhandlungen über die Verlängerung des „Swing" im Handel mit der DDR MdlAnfr 69 30.04.81 Drs 09/381 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU 1755B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1755 C Überprüfung des energiepolitischen Vorrangs der Kohle auf Grund von Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen MdlAnfr 70 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 D, 1756 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1756A Lage der ostbayerischen Bauwirtschaft nach Kürzung öffentlicher Investitionen MdlAnfr 71 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1756 B, C, D, 1757A,B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1756C,D ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD 1756 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 1757A Nachteile der von den Gewerkschaften betriebenen Nominallohnsicherung in der diesjährigen Tarifrunde MdlAnfr 72, 73 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1757 B, D, 1758 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 1757D, 1758B,C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1758 D Berücksichtigung des Verbraucherstandpunkts im Frühjahrsgutachten 1981 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung MdlAnfr 74 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1758D, 1759A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 1759A Weiterführung des Programms zur Dorferneuerung MdlAnfr 77 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 1759 C, D, 1760A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .1759C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) CDU/CSU . .1759 D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Reform der landwirtschaftlichen Altershilfe MdlAnfr 78, 79 30.04.81 Drs 09/381 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 1760 A, B, C, D, 1761 A ZusFr Niegel CDU/CSU 1760 C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761A Alterssicherung für landwirtschaftliche Aussiedler aus Polen MdlAnfr 80 30.04.81 Drs 09/381 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761A, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761 B,C Unzureichende Personalausstattung von Arbeitsämtern in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit MdlAnfr 83, 84 30.04.81 Drs 09/381 Herberholz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761 D, 1762 A, B, C, D, 1763A,B ZusFr Herberholz SPD 1762 B,C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . 1762D, 1763A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1762 D Nächste Sitzung 1799 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1801*A Anlage 2 Ausgaben für die Schaffung neuer Studienplätze insbesondere in Hochschulkliniken im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen" von 1971 bis 1980 MdlAnfr 6, 7 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1801"A Anlage 3 Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten; Abbau der Überstunden durch Einstellung neuer Arbeitskräfte MdlAnfr 32, 33 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1801* D Anlage 4 Entscheidung des Bundeskanzlers zur Frage von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien MdlAnfr 39 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 1802*A Anlage 5 Forderungen des Bundes auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz; Vergleichbare konsularische Hilfeleistungen anderer Staaten MdlAnfr 44, 45 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1802* B Anlage 6 Verzinsung von Steuerguthaben bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 64 30.04.81 Drs 09/381 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1802* C Anlage 7 Existenz eines Vergleichs mit gegenseitigem Verzicht auf Forderungen zwischen der Beton- und Monierbau AG und der DIRG; Durchsetzung von Regreßforderungen für den Beton- und Monierbau AG gewährte Bundesbürgschaften MdlAnfr 66, 67 30.04.81 Drs 09/381 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1803* A Anlage 8 Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber der Landwirtschaft der Niederlande durch die EG-Agrarpreisbeschlüsse; unzureichende Anhebung der Getreidepreise im Rahmen der EG-Verhandlungen MdlAnfr 75, 76 30.04.81 Drs 09/381 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1803* C Anlage 9 Einschaltung von Kontraktfirmen bei der Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 V MdlAnfr 81 30.04.81 Drs 09/381 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1804* B Anlage 10 Neuordnung des Zivildienstes MdlAnfr 82 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1804* D Anlage 11 Gründe junger Menschen zum „Aussteigen" sowie Möglichkeiten der Rückführung in die Gesellschaft MdlAnfr 90, 91 30.04.81 Drs 09/381 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805*A Anlage 12 Hohe Durchfallquote in der medizinischen Vorprüfung bei sogenannten Eliteschülern MdlAnfr 92 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* B Anlage 13 Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes MdlAnfr 93 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* C Anlage 14 Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes MdlAnfr 94 30.04.81 Drs 09/381 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806*A Anlage 15 Personelle Ausstattung einer Gleichstellungsstelle (Gleichbehandlung der Frau) als Bundesoberbehörde MdlAnfr 95, 96 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* B Anlage 16 Zuordnung einer Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots MdlAnfr 97, 98 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* C Anlage 17 Alkoholische Zusätze in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen ohne Deklarierung nach Art und Menge MdlAnfr 99 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1709 34. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 8. 5. Bohl 7. 5. Frau Fromm 8. 5. Korber 8. 5. Lampersbach 8. 5. Michels 8. 5. Frau Noth 8. 5. Pieroth 8. 5. Frau Schirmer 8. 5. Frau Schlei 8. 5. Schröer (Mülheim) 8. 5. Dr. Schwarz-Schilling 8. 5. Spilker 8. 5. Dr. Steger 8. 5. Weiß 8. 5. Dr. von Weizsäcker 8. 5. Wimmer (Neuss) 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 6 und 7): Welche Beträge sind von den in den zehn Jahren 1971 bis 1980 von Bund und Ländern insgesamt für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gemäß Artikel 91 a des Grundgesetzes aufgewendeten Mittel (rd. 24 Milliarden DM) in den einzelnen Jahren für die Schaffung neuer Studienplätze ausgegeben worden? Wieviel Studienplätze sind damit in den Hochschulkliniken und in den übrigen Hochschulbereichen geschaffen worden? Zu Frage 6: In den Jahren 1971 bis 1980 sind von Bund und Ländern für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau insgesamt rd. 25 Milliarden DM ausgegeben worden. Davon enfallen rd. 8,6 Milliarden DM auf Einrichtungen im medizinischen Bereich. Die Angaben für die einzelnen Jahre können dem 10. Rahmenplan für den Hochschulbau, Seite 31, entnommen werden, den ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Eine direkte Zuordnung der jährlichen Ausgaben zu studienplatzrelevanten bzw. zu anderen Maßnahmen ist nicht möglich, weil die Anmeldungen zum Rahmenplan und Abrechnungen mit den Ländern bauvorhaben- und nicht studienplatzbezogen erfolgen. Ein flächenbezogener Studienplatz ist als Summe der verschiedenen erforderlichen Teilflächen definiert, die in der Regel in mehreren Vorhaben enthalten sind, die über einen mehrjährigen Zeitraum und z. T. unabhängig voneinander erstellt werden. Hierzu gehören z. B. Flächen in Hörsaalgebäuden, Institutsbauten, Laborgebäuden, Bibliotheken usw. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 7: Eine differenzierte Aussage darüber, wieviel Studienplätze im einzelnen mit den genannten Beträgen geschaffen worden sind, ist aus den o. g. Gründen nicht möglich. Deshalb kann ich nur global angeben, daß seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau rd. 250 000 neue Studienplätze geschaffen worden sind. Darüber hinaus wurden erhebliche Altbestände durch Neubauten ersetzt. In welchem Umfang dies im einzelnen geschehen ist, läßt sich wegen der dargestellten Zusammensetzung der Studienplätze aus Teilflächen nicht exakt ermitteln. Der Anteil der Ersatzflächen an den Bauvorhaben hat dabei in einzelnen Fächern über 50 v. H. betragen. In der Humanmedizin wird die Zahl der Studienplätze in den Hochschulkliniken nicht über den Flächenrichtwert ermittelt, da sich dieser Bereich - insbesondere wegen der von Ort zu Ort verschiedenen Bedingungen der Krankenversorgung - für eine Bemessung nach Flächenrichtwerten nicht eignet. In der klinischen Medizin wurden überwiegend Ersatzbauten geschaffen. Der Ausbau und die Erneuerung der Hochschulkliniken hat gleichwohl wesentlich dazu beigetragen, daß seit 1970 die Zahl der Studienanfänger bis heute verdoppelt werden konnte. Im Wintersemester 1980 studierten rd. 69 200 Studenten die Fächer der Humanmedizin, darunter rd. 22 000 in den vorklinischen Semestern sowie rd. 9 580 Zahnmedizinstudenten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 32 und 33): Trifft es zu, daß der Bundespostminister beabsichtigt, eine Verfügung dahin gehend zu erlassen, daß in Zukunft Überstunden nicht mehr durch Freizeitausgleich aufgefangen, sondern nur noch durch Bezahlung abgegolten werden dürfen? Trifft es zu, daß beim Wegfall der Ausgleichsansprüche von ca. 16 Millionen Überstunden - wie in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Postpraxis" die Entwicklung der Überzeitarbeit 1980 der Deutschen Bundespost dargestellt wurde - ca. 7 400 vollbeschäftigte Arbeitskräfte eingestellt werden könnten und wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Abbau der Überstunden zugunsten der Einstellung neuer Arbeitskräfte bei der Deutschen Bundespost? Etwa 3/4 der Überzeitarbeit bei der Deutschen Bundespost ergibt sich aus persönlichen arbeitszeitrechtlichen/tarifvertraglichen Ansprüchen sowie unvorhersehbaren betrieblichen bzw. personellen Erfordernissen, ohne daß das Arbeitsvolumen erhöht wird. Lediglich der Rest ist auf eine Steigerung des Arbeitsanfalls oder auf einen örtlich bedingten Personalmangel zurückzuführen. Der zusätzliche Arbeitsanfall läßt sich aber nicht durch zusätzliche Kräfte abfangen, weil die Arbeitsspitzen durch spezielle betriebliche und personelle Bedingungen unvorhersehbar sind und nur sporadisch auftreten. Das Tarifpersonal bei der Deutschen Bundespost hat ein tariflich vereinbartes Wahlrecht zwischen Freizeitgewährung und Barentschädigung für Über- 1802* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 zeitarbeit. In der rückliegenden Zeit haben diese Kräfte zu 60 v. H. die Barentschädigung gewählt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat deshalb für die Beamten eine Verfügung erlassen, die ebenfalls eine Barentschädigung vorsieht. Sie erfaßt im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen nur einen Teil der Abgeltungsansprüche. Der Rest wird weiterhin durch Freizeitgewährung ausgeglichen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 39): Treffen Meldungen aus Regierungskreisen zu, daß der Bundeskanzler bereits im letzten Sommer Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt hat? Der Bundeskanzler hat weder im Sommer 1980 noch zu einem anderen Zeitpunkt Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt. Am 11. November 1980 äußerte er in einem Gespräch mit dem saudischen Außenminister Prinz Saud Al-Faisal die Hoffnung, eine Entscheidung bis Weihnachten herbeiführen zu können. Den Inhalt der in Aussicht gestellten Entscheidung ließ der Bundeskanzler dabei ausdrücklich offen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 44 und 45): Wie hoch sind die Forderungen des Bundes, die auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz seit dessen Inkrafttreten aufgelaufen sind, und in welchem Umfange wurden Rückforderungen niedergeschlagen? Welche Staaten gewähren durch ihre konsularischen Vertretungen im Ausland im gleichen Umfange Hilfeleistungen wie die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 44: Eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage ist nicht möglich, da bereits das Konsulargesetz vom 8. November 1867 finanzielle Leistungen an hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vorsah und somit das neue Konsulargesetz haushalts- und kassenmäßig keine Änderung brachte. Die Summe aller noch offenen Forderungen aus Konsularhilfen betrug am 31. Dezember 1980 DM 7 093 102,89. Die gem. § 59 der Bundeshaushaltsordnung niedergeschlagenen Forderungen werden haushaltsmäßig nicht erfaßt, da die Niederschlagung eine verwaltungsinterne Maßnahme ist, mit der von der Weiterverfolgung des Anspruchs abgesehen wird, die aber keine rechtliche Wirkung für den Schuldner hat. Pro Haushaltsjahr betragen die Niederschlagungen erfahrungsgemäß rd. DM 40 000,— bis 50 000,—. In den Haushaltsjahren 1978 und 1979 führte das Bundesverwaltungsamt eine verstärkte Überprüfung der alten Forderungen aus den Jahren 1950 bis 1970 durch und schlug 1978 Forderungen in einem Gesamtbetrag von DM 407 000,—, im Haushaltsjahr 1979 von rd. DM 200 000,— nieder. Zu Frage 45: Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß ein anderer Staat seinen Staatsangehörigen im Ausland auch nur annähernd gleichwertige Hilfeleistungen bietet. Einzelne Staaten (z. B. Frankreich, die Niederlande und Österreich) weisen durch Anmerkungen in ihren Reisepässen darauf hin, daß die Hilfe der Konsuln sich darauf beschränken muß, Überweisungen aus dem Inland zu vermitteln und daß jeder, der durch eigenes Verschulden in Not gerät, mit einer finanziellen Hilfe durch die Auslandsvertretungen nicht rechnen kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Steuergerechtigkeit bei Lohnsteuerjahresausgleichen und Einkommensteuererklärungen im Falle von zuviel gezahlter Lohn- bzw. Einkommensteuer dem betreffenden Steuerpflichtigen für den rückzuerstattenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Januar des darauffolgenden Veranlagungsjahres bis zum Auszahlungstermin einen Zinsbonus zum Beispiel vom 5 v. H. p. a. zu gewähren und dies in die Steuergesetzgebung miteinzubeziehen? Eine Verzinsung der Ansprüche auf Erstattungen bei der Lohn- und Einkommensteuer kann nicht auf diese Steuerarten beschränkt werden, sondern müßte für alle Steuern eingeführt werden. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit der Einführung einer solchen Vollverzinsung im Steuerrecht geprüft und dem Deutschen Bundestag dazu am 6. Januar 1978 einen Bericht vorgelegt. Sie hat darin ausgeführt, daß die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten sowohl im Veranlagungs- als auch im Kassenbereich liegen. Sie ergeben sich vor allem daraus, daß es häufig zu Änderungen der Steuerfestsetzung kommt, die rückwirkend andere Zahlungs- und damit auch andere Zinspflichten zur Folge haben. Die bereits durchgeführten Zinsberechnungen müßten durch neue ersetzt werden. Bei Sollminderungen muß außerdem sichergestellt werden, daß keine Zinsen auf Beträge berechnet werden, die der Steuerpflichtige gar nicht entrichtet hat (z. B. wenn die Steuer ganz oder teilweise erlassen wurde). Dies alles erfordert, daß die für die Berechnung der Zinsen erforderlichen Daten auf Jahre hinaus, zumindest bis zum Ablauf der Verjährung, und zwar getrennt nach Steuerarten und Besteuerungszeiträumen festgehalten werden müßten. Die Vollverzinsung kann daher mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur dann durchgeführt werden, wenn in allen Ländern ein die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung umfassendes automatisiertes Verfahren eingeführt ist. Dies ist bisher nicht der Fall. Die Bundesregierung sieht daher die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1803* Voraussetzungen als nicht gegeben an, die Vollverzinsung einzuführen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 66 und 67): Treffen Presseberichte zu, daß zwischen der Beton- und Monierbau AG (BuM) und der Deutschen Industrie-Anlagen-Gesellschaft (Diag) ein Vergleich geschlossen wurde, bei dem die Diag auf eine ursprüngliche Forderung gegen die BuM in Höhe von 103 Millionen DM verzichtet und BuM eine Gegenforderung in Höhe von ursprünglich 29,3 Millionen DM auf einen „einstelligen Millionenbetrag reduziert, der nur unter bestimmten, zur Zeit unwahrscheinlichen Bedingungen fällig wird", und woraus resultieren gegebenenfalls die jeweiligen Forderungen und das Nachgeben im Vergleich? Welche Folgerungen mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung aus dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses vom 7. August 1980 betr. Gewährung einer Bundesbürgschaft von 50 Millionen DM an die Beton- und Monierbau AG gezogen, wonach der Ausschuß erwartet, „daß die Bundesregierung geeignete Schritte zur Durchsetzung der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Rückbürgschaften unternimmt" und ferner davon ausgeht, „daß die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines Regresses prüft und gegebenenfalls ausschöpft"? Zu Frage 66: Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Zwischen dem Konkursverwalter der Beton- und Monierbau AG i. K. und der Deutsche Industrieanlagen GmbH stehen die Verhandlungen über einen Vergleich kurz vor dem Abschluß. Es ist nicht ausgeschlossen, daß eine öffentliche Diskussion die Verhandlungsergebnisse negativ beeinflußt und eine Gefährdung des von dem Unternehmen angestrebten Ziels hervorruft, zumal die Beteiligten strenges Stillschweigen vereinbart haben. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, wenn ich mich — unter Berufung auf § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, da es sich hier um Unternehmensinterna handelt — zu dem Inhalt der zwischen den Vergleichsparteien geführten Verhandlungen und zu den von Ihnen zitierten Presseveröffentlichungen nicht äußern kann. Zu Frage 67: Herr Kollege Carstens, Sie greifen mit Ihrer Frage eine Anfrage von Herrn Kollegen Haase vom Herbst vergangenen Jahres auf, die Herr Staatssekretär Dr. Schlecht mit Schreiben vom 2. Oktober 1980 beantwortet hat. Die Bundesregierung hatte den Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Posser, schriftlich gebeten, noch einmal die Möglichkeiten einer Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Obligo des Bundes zu prüfen und die Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Mit Schreiben vom 1. November 1980 hat Herr Dr. Posser Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht mitgeteilt, daß der Haushalts- und Finanzausschuß des Landes Nordrhein-Westfalen die erforderliche Einwilligung zu einer solchen Beteiligung des Landes nicht erteilt habe. Zur Begründung führt Herr Minister Dr. Posser u. a. aus, daß nach dem Eintritt der Insolvenz des Unternehmens dem Land Nordrhein-Westfalen auch aus haushaltsrechtlichen Gründen die Übernahme einer Rückbürgschaft nicht mehr möglich sei. Die Bundesregierung sieht nun keine weiteren Möglichkeiten mehr, das Land Nordrhein-Westfalen noch am Obligo des Bundes zu beteiligen. Wie Herr Staatssekretär Dr. Schlecht in seinem Schreiben vom 2. Oktober 1980 Herrn Kollege Haase mitgeteilt hat, prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines etwaigen Regresses in dieser Angelegenheit. Endgültige Ergebnisse setzen jedoch den Abschluß der noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf voraus. Nach Informationen der Bundesregierung ist z. Z. nicht abzusehen, wann diese Ermittlungen beendet sein werden. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand gibt es für Regreßansprüche keine rechtliche Handhabe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 75 und 76): Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft für die Mindestpreise der Agrarmarktordnungsprodukte zugestimmt, daß für die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bei einer Inflationsrate von 5,5 v. H. nur eine Preisanhebung von ca. 3 v. H. erreicht wurde, während die Landwirtschaft der Niederlande bei 7,1 v. H. Inflationsrate eine Preisanhebung von 10,4 v. H. erhielt? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft angestellt, als sie einer niedrigen Preisanhebung für Getreide (insbesondere Roggen) zustimmte, obgleich doch Getreide auf den mittleren Böden in Konkurrenz zur Milchproduktion steht? Zu Frage 75: Der diesjährige Agrarpreisbeschluß, der für alle 10 Mitgliedstaaten gerade noch konsensfähig war, führt zu einer durchschnittlichen Anhebung der Marktordnungspreise in der Bundesrepublik Deutschland in DM von 4,8 %. Bei dieser Berechnung sind die Interventionspreise bei Interventionsprodukten und die Richtpreise oder die entsprechenden Preise bei den übrigen Marktordnungsprodukten zugrunde gelegt. Die in Ihrer Frage genannten Zahlen sind nicht vergleichbar, weil sie offensichtlich von verschiedenen Berechnungsgrundlagen ausgehen. Die von Ihnen dargelegte Preisanhebungsrate für die Niederlande ist auf der Basis der Richtpreise berechnet. Die Richtpreise sind in erster Linie ein Kriterium für den Außenschutz; sie liegen z. T. erheblich über den Preisen, die die landwirtschaftlichen Erzeuger für ihre Produkte tatsächlich am Markt erzielen. Nur die tatsächlichen Marktpreise sollten untereinander verglichen werden, und zwar über einen längeren Zeitraum. Ein solcher Vergleich ergibt, daß sich die realen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in der jeweiligen Landeswährung in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden in der gleichen Größenordnung entwickelt haben. 1804* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Zu Frage 76: Es trifft zu, daß die Marktordnungspreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1981/82 geringer angehoben wurden als die Marktordnungspreise für die tierischen Veredlungsprodukte. Der Ministerrat folgte dabei dem Vorschlag der Kommission, von dem er nur einstimmig hätte abweichen können. Die Kommission hat ihren Vorschlag im 'wesentlichen wie folgt begründet: Bei Getreide sei in den letzten Jahren ein beträchtlicher Produktionszuwachs zu verzeichnen, mit dem die Nachfrage in der Gemeinschaft nicht Schritt halten konnte. Im Hinblick auf die steigenden Getreideausfuhren der Gemeinschaft sei es notwendig, die finanziellen Aufwendungen des EG-Haushaltes für die zum Preisniveauausgleich gegenüber dem Weltmarkt erforderlichen Exporterstattungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Tatsächlich hat die Gemeinschaft mit der Getreideernte 1980 zum dritten Mal nacheinander die volle Selbstversorgung in diesem Bereich erreicht und überschritten. Die Nettoüberschüsse werden von der EG-Kommission in diesem Wirtschaftsjahr bei Weichweizen auf rd. 10 Millionen t und bei Gerste auf rd. 6 Millionen t geschätzt. Die relativ niedrige ECU-Preisanhebung bei Roggen erklärt sich ausschließlich aus der bereits im Vorjahr im Rahmen der Preisbeschlüsse festgelegten Angleichung des Interventionspreises für Roggen an den Interventionspreis für Futtergetreide in drei Jahren. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß nicht zuletzt auch einkommenspolitische Erwägungen im Hinblick auf die Futterbau- und Gemischtbetriebe bei der Preisfestsetzung für Getreide- und Veredlungserzeugnisse Beachtung finden mußten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 81): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei der von den US-Stationierungstreitkräften beabsichtigten Einschaltung von Kontraktfirmen für Dienstleistungen, die bisher von zivilen deutschen Arbeitnehmern unmittelbar geleistet wurden, alle bisherigen Arbeitnehmer von den Kontraktfirmen übernommen werden und daß diese Arbeitnehmer in ihren Rechten und Pflichten gegenüber den etwaigen neuen Arbeitgebern nicht schlechter gestellt werden als vorher? Die US-Stationierungsstreitkräfte prüfen zur Zeit, ob Dienstleistungen, die bisher von bei ihnen beschäftigten zivilen Arbeitnehmern ausgeführt werden, an private Unternehmen vergeben werden können. Entscheidungen über eine Auftragsvergabe sind bisher nicht ergangen. Es ist auch nicht abzusehen, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird und ob überhaupt Dienstleistungen vergeben werden. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in ständigem Kontakt mit dem US-Hauptquartier. Auf die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften findet — von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen — deutsches Arbeitsrecht Anwendung. Die Arbeitnehmer haben den gleichen rechtlichen Schutz wie jeder andere inländische Arbeitnehmer, dessen Aufgabenbereich auf einen anderen Unternehmer übergeht. So garantiert z. B. der § 613 a BGB im Falle des Betriebsübergangs den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Daneben bestehen für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften tarifliche Regelungen für den Fall des unverschuldeten Ausscheidens aus ihrem Arbeitsverhältnis. Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder des Einkommens haben die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften weder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Dienststellen der Streitkräfte, noch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich für das besondere Risiko einer Entlassung wegen „Personaleinschränkungen infolge einer — wegen Verringerung der Truppenstärke oder aus militärischen Gründen — von den Streitkräften angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen" enthält der Tarifvertrag „Soziale Sicherung" vom 31. August 1971 Schutzbestimmungen. Die Bundesregierung hat bei ihren Kontakten das US-Hauptquartier auf die mit einer Auftragsvergabe für die Arbeitnehmer verbundenen Probleme hingewiesen. Das US-Hauptquartier hat sich dafür aufgeschlossen gezeigt und zugesagt, den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer so weit irgend möglich Rechnung zu tragen. Einzelheiten dazu können mit dem US-Hauptquartier allerdings erst erörtert werden, wenn konkrete Entscheidungen zur Kontraktvergabe getroffen sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 82): Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Neuordnung des Zivildienstes, wie sieht diese Neuordnung aus, und welche Mehrkosten entstehen dabei? Die in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 angekündigte Neuordnung des Zivildienstes steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der gleichfalls angekündigten Neuordnung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Deren Ziel wird es sein, den besonderen Anforderungen an ein Verfahren zur Feststellung der Ernsthaftigkeit einer geltend gemachten Gewissensentscheidung besser als bisher gerecht zu werden. Eine Neuordnung des Zivildienstes wird von der Bundesregierung nur insoweit ins Auge gefaßt, als sich aus einer solchen Reform für den Dienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer notwendige Konsequenzen ergeben. Der Meinungsbildungsprozeß aller politischen Kräfte im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu diesem einheitlichen Vorhaben einer Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes ist noch nicht so weit fortgeschritten, daß bereits über dessen Inhalt und die Kostenfolgen Angaben gemacht werden können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1805* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 90 und 91): Treffen Presseberichte (z. B. Kölner Rundschau vom 4. April 1981) zu, nach denen die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit auf einer Sitzung des Städte- und Gemeindebundes in Bergisch Gladbach die Auffassung vertreten hat, von den 5,4 Millionen jungen Menschen zwischen 17 und 23 Jahren seien 13 v. H. schon „ausgestiegen" und weitere 2 Millionen „pessimistisch", und durch welche Untersuchung wird diese Auffassung bestätigt? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die jungen Menschen zum „Aussteigen" bewegt haben, und was wird die Bundesregierung veranlassen, um einerseits diese „Aussteiger" in die Gesellschaft zurückzuführen und andererseits das „Aussteigen" weiterer junger Menschen zu verhindern? Zu Frage 90: Die Presseberichte treffen zu. Die Aussage von Frau Bundesminister Huber stützt sich auf folgende Untersuchungen: 1. Umfrage des Instituts für Demokospie in Allensbach aus dem Jahre 1978, deren Ergebnisse in dem Buch „Du hast keine Chance, aber nutze sie" von Oltmanns, rowohlt 1980, zitiert sind. 2. Repräsentative Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Konrad-Adenauer-Stiftung 1979/1980, deren Ergebnisse in der Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 5. September 1980 ausführlich dargestellt wurden. 3. Studie im Auftrag des Jugendwerkes der Deutschen Shell zum Thema: „Die Einstellung der jungen Generation zur Arbeitswelt und Wirtschaftsordnung 1979". 4. Empirische Erhebung der Friedrich-Ebert-Stiftung über die politischen Einstellungen von Studenten, veröffentlicht 1980 unter dem Titel „Zwischen Revolution und Resignation?" im Verlag Neue Gesellschaft, Bonn. Zu Frage 91: Zunächst möchte ich darauf verweisen, daß mit Unterstützung aller Fraktionen des Hauses beabsichtigt ist, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die den Ursachen nachgehen soll und auch Möglichkeiten der Abhilfe erörtern und aufzeigen soll. Ich habe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in diesem Zusammenhang am 6. April 1981 eine Ausarbeitung übermittelt, die auf die von Ihnen gestellte Frage ausführlicher eingeht, als dies im Rahmen einer Fragestunde möglich ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 92): Welche Konsequenzen kann die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich aus der Tatsache ziehen, daß Eliteschüler mit einem sehr guten Notendurchschnitt im Abiturzeugnis nach wenigen Semestern Medizinstudium die Vorprüfung mit nahezu 60 v. H. nicht bestanden? Sie sprechen mit Ihrer Frage die Mißerfolgsquote bei der Ärztlichen Vorpüfung im März dieses Jahres an. Diese Mißerfolgsquote weicht mit 56,2 % extrem von allen Nichtbestehensquoten früherer Ärztlicher Vorprüfungen ab. Die für die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Länder klären die Ursachen, die auf das Examensergebnis zurückzuführen ist. Sie prüfen Maßnahmen, um Nachteile von den betroffenen Studenten, abzuwenden; insbesondere soll durch vorläufige Zulassung zum klinischen Studium ein Zeitverlust vermieden werden. Unabhängig davon bereitet das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vor, durch die eine flexible Bestehensregelung für die schriftlichen Prüfungen nach dem MC-Verfahren eingeführt werden soll. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Länder sind bereits seit längerem um eine Verbesserung der Prüfungen nach dem MC-Verfahren bemüht. Die Erfahrungen mit der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres werden hierbei selbstverständlich einbezogen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bemühungen, das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes durchzusetzen bzw. ihm mehr Nachdruck zu verleihen durch gezielte Diskriminierungsverbote oder durch aktive Fördermaßnahmen für Frauen? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit erfolgreich darum bemüht, dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes zu mehr Geltung zu verhelfen. Ein wichtiger Schritt hierzu war die Einrichtung des Arbeitsstabs Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dessen Aufgabe es ist, auf die Schließung rechtlicher Lükken zur Erlangung der vollen im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung und auf die Beseitigung praktischer Benachteiligungen hinzuwirken und die Öffentlichkeit über die Situation der Frauen zu unterrichten. Die große Resonanz auf die vom Arbeitsstab Frauenpolitik durchgeführten Modellvorhaben, durch die praktische Benachteiligungen der Frauen in der Familie, im Arbeitsleben und im öffentlichen Leben angegangen werden, zeigt die Wirksamkeit dieser Vorhaben. Ich verweise hierzu im einzelnen auf die Ausführungen von Frau Bundesminister Huber in der Fragestunde vom 19. Februar dieses Jahres und auf den Tätigkeitsbericht des Arbeitsstabes Frauenpolitik für den Zeitraum vom Juli 1979 bis März 1981, der allen Mitgliedern des Bundestages zugegangen ist. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern prüfen z. Z. gemeinsam, entsprechend der Ankündigung 1806* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird auch die Frage weiterer gezielter Benachteiligungsverbote und weiterer aktiver Förderungsmaßnahmen geprüft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 94): Wie beurteilt die Bundesregierung die positiven Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes im Hinblick auf bereits bestehende Einzelvorschriften, beispielsweise im Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und im Betriebsverfassungsgesetz? Entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklägung vom 24. November 1980 prüfen z. Z. der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird sowohl untersucht, ob die Weiterentwicklung bereits erlassener Vorschriften erforderlich ist als auch, ob darüber hinausgehende Gesetzesbestimmungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung in den verschiedenen Lebensbereichen notwendig sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Z. Z. wird eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen vorbereitet. Erst danach wird die Meinungsbildung der Bundesregierung erfolgen und die von Ihnen angesprochene Beurteilung abgegeben werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 95 und 96): Wie müßte eine Gleichstellungsstelle als selbständige Bundesoberbehörde (mit entsprechender Repräsentanz in den Länderverwaltungen) personell mindestens ausgestattet sein, um auch eine wirksame Kontroll- und Überwachungsinstanz darzustellen? Inwieweit könnten die von einer — etwa als selbständige Bundesoberbehörde ausgestattete — Gleichstellungsstelle wahrzunehmenden Aufgaben auch vom bestehenden Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesgesundheitsministerium wahrgenommen werden? Auch diese Frage läßt sich z. Zt. noch nicht beantworten. Ich verweise auf die bereits erwähnte Anhörung. Erst nach Auswertung der dort gewonnenen Ergebnisse wird die Bundesregierung sich eine Meinung über mögliche gesetzgeberische Konsequenzen bilden. In die angekündigte Untersuchung wird auch die Frage einbezogen, ob und ggf. welche zusätzlichen Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Über eine Zuordnung solcher Einrichtungen und ihre etwaige personelle Ausstattung kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie eingerichtet werden und welche Aufgaben und Befugnisse ihnen übertragen werden sollen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 97 und 98): Wo sollte nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls eine Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots errichtet werden: als selbständige Bundesoberbehörde, dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet oder beim Deutschen Bundestag? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß die Bundesländer der Errichtung einer Gleichstellungsstelle als Bundesoberbehörde mehrheitlich zustimmen und auch entsprechende Länderverwaltungen einrichten würden? Zu Frage 97: Gegenstand der erwähnten Prüfung auf Grund der Regierungserklärung wird auch die Frage sein, ob und ggf. besondere Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Wie sie möglicherweise anzusiedeln wären, kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie geschaffen werden und welche Kompetenzen ihnen zugewiesen werden sollen. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat — wie dargelegt — noch keine Entscheidung getroffen. Sie hat keine Anhaltspunkte dafür, wie die Bundesländer zu eventuellen Vorschlägen der Bundesregierung stehen würden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 99): Ist es wahr, daß Zusätze von alkoholischen Getränken in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen weder nach Art noch Menge deklariert werden müssen, weil sie als Geruchs- und Geschmacksmittel gelten? Bei Milcherzeugnissen, zu denen Joghurtzubereitungen gehören, sind nach den Vorschriften der Verordnung über Milcherzeugnisse die zur Geschmacksgebung zugesetzten Lebensmittel mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung zu kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für einen Zusatz alkoholischer Getränke. Für Speiseeis bestehen keine entsprechenden speziellen Vorschriften. Die Kenntlichmachung eines Zusatzes richtet sich vielmehr nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung. Danach braucht zugesetzter Alkohol bisher in der Regel nicht kenntlich gemacht zu werden. Künftig müssen jedoch nach den Vorschriften der neuen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung bei der Abgabe verpackter Lebensmittel an Verbraucher grundsätzlich auch Alkoholzusätze im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Bernrath.


Rede von Hans Gottfried Bernrath
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist ungeachtet seiner althergebrachten, gelegentlich, Herr Broll, auch weit hergeholten Grundsätze

(Zustimmung bei der SPD)

ebenso den Wandlungen in Staat und Gesellschaft unterworfen wie handelsrechtlich organisierte Wirtschaftsunternehmen und deren Personal. Der auch darin begründete Struktur- und Aufgabenwandel des öffentlichen Dienstes wird vom öffentlichen Dienstrecht leider aber meist nur sehr zögerlich oder sehr unvollkommen nachvollzogen. Dafür steht beispielsweise der Verzicht auf die Einleitung einer grundlegenden Dienstrechtsreform.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Althergebrachte, mit dem Sie es so sehr haben, wirkt eben häufiger hemmend als fördernd, leider auch dort, wo es sich, wie z. B. in den öffentlichen Dienstleistungsunternehmen, bei Beamten nicht immer um Hoheitsträger handelt. Darum ist es notwendig, unumgängliche Anpassungen des Dienst-



Bernrath
rechts in einzelnen, kleinen Schritten vorzunehmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einigen dienstrechtlichen Änderungen beschränkt sich nicht auf formelle Anpassung, wie Sie das zunächst etwas suggerieren wollten. Er versucht etwa bei den Nebentätigkeiten, statische Bindungen im beruflichen und privaten Lebensbereich der Beamten stärker aktuellen öffentlichen Erwartungen, aber auch Notwendigkeiten anzupassen — Erwartungen insofern, als die Bürger davon ausgehen können, daß verfassungsrechtlich gewährte Rechte der Beamten nicht in einen Gegensatz zu ihren dienstlichen Verpflichtungen geraten dürfen, Notwendigkeiten andererseits, als mißbräuchlichen Inanspruchnahmen üblicher Rechte, etwa im Zusammenhang mit arbeitsmarktpolitischen Zielen, nachdrücklich entgegengetreten werden muß.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe enthalten dazu Lösungsvorschläge, der der Bundesregierung ebenso wie Ihrer zur Begrenzung der Nebentätigkeiten, wobei ich ausdrücklich erklären möchte, daß es sich dabei nicht um einen Frontalangriff handelt. Das wäre eher für die Mitteilungen Ihrer Schwesterpartei zu sagen, die ich eben gelesen habe, die dem öffentlichen Dienst nun also handfest Mißbrauch in einer, meine ich, weit übertriebenen und auch diskriminierenden Form vorwerfen.
Diese Gesetzentwürfe werden zunächst in den Ausschüssen beraten. Ich möchte heute in dieser ersten Beratung nicht auf die formellen und mehr redaktionellen Veränderungen eingehen. Erwähnen und begrüßen will ich in Stichworten lediglich: einmal die Absicht verstärkter gesundheitlicher Rehabilitation dienstunfähiger Beamter statt ihrer frühzeitigen Versetzung in den Ruhestand, zum zweiten die an sich selbstverständliche künftige Tilgung von Vermerken über strafgerichtliche Verurteilungen, die keine disziplinarrechtlichen Folgen hatten, in den Personalakten und als drittes Beispiel den allerdings in Bagatellfällen — davon ist insbesondere das Personal des einfachen und mittleren Dienstes betroffen — problematischen Wegfall der Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht. Das werden wir im Ausschuß sorgfältig zu behandeln haben.
Der Entwurf des Bereinigungsgesetzes der Bundesregierung wird durch die Konkretisierung des Genehmigungsermessens bei Nebentätigkeiten von Beamten geprägt. Diese auf das Ziel der Einschränkung von Nebentätigkeiten, aber auch von Interessenkollisionen gerichtete verbindlichere Fassung. der Rechtsvorschriften ist dienstrechtlich richtig, arbeitsmarktpolitisch geboten und unter dem Gesichtspunkt einer sozusagen risikofreien Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes außerhalb ihres Aufgabenbereichs in nahezu verzerrter Konkurrenz zu beispielsweise freien Berufen auch erforderlich und zumutbar. Dabei handelt es sich, wie gesagt, um Beschränkungen und natürlich nicht um generelle Verbote. Diese wären ja auch — Sie haben es erwähnt — verfassungsrechtlich nicht möglich.
Die beabsichtigten Begrenzungen messen sich an den dienstlichen Interessen und an den die Rechte des Beamten überwiegenden Interessen des öffentlichen Wohls. Das wird in der arbeitsmarktpolitischen Begründung sichtbar. Hier stimme ich mit Ihnen überhaupt nicht überein. Ich halte das für aktuell und geradezu für notwendig, und zwar nicht nur allgemein, sondern oftmals auch regional betrachtet. Auch dazu gibt es eine Rechtsprechung, die das allgemeine öffentliche Wohl durchaus über die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Verwertung der eigenen Arbeitskraft, der Entfaltung der Persönlichkeit usw. stellt.
Wenn auch künftig das Ermessen der Dienstvorgesetzten bei der Genehmigung oder bei der Abwägung von Nebentätigkeiten konkreter gebunden wird, bleiben die regulierenden Wirkungen aller Einschätzung nach begrenzt — das sage ich auch —, vor allen Dingen dann, wenn sie der öffentliche Dienst nicht einsichtig akzeptiert. Nicht einmal ein Verbot schlösse nämlich bei den zahllosen Möglichkeiten seiner Umgehung den Mißbrauch aus. Insofern sind auch keine Wunder zu erwarten.
Der Bundesinnenminister appelliert daher meines Erachtens zu Recht an die Selbstbeschränkung der Beamten und an ein unabhängiges, mutiges und sachgerechtes Entscheiden der Dienstvorgesetzten. Auf die kommt es in der Tat an. Das liegt übrigens — ich sage das noch einmal — ganz im Interesse der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes selbst.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch anregen, in den Ausschußberatungen sicherzustellen, daß die Betätigung auch von Beamten — wir haben ja des weiteren Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst — in Selbsthilfeeinrichtungen des Personals nicht unangemessen eingeschränkt wird. Dieser Hinweis bezieht sich auf die Stellungnahme des Bundesrats. Dieser schlägt nämlich vor, Tätigkeiten, die zur Wahrung von Berufsinteressen ausgeübt werden — u. a. in Selbsthilfeeinrichtungen, auch Gewerkschaften —, nicht von einer Genehmigung abhängig zu machen. Der Begriff „Wahrung von Berufsinteressen" ist, meine ich, zu unbestimmt, um damit in der Praxis fertigzuwerden.
Schließlich sollte ungeachtet der Rechtsproblematik bei dieser Gelegenheit auch noch einmal ernsthaft ein Konkurrenzverbot für die wirtschaftliche Betätigung von Ruhestandsbeamten und ehemaligen Beamten beraten werden. Dazu gibt es inzwischen auch eine Initiative der Fraktion der SPD. Wir werden diese Initiative sicherlich in die Ausschußberatungen einbringen. Daß es sich hierbei — allgemein gesprochen, aber auch hinsichtlich der letzten Anregung wie überhaupt hinsichtlich dieser Gesetzentwürfe —, bei dem betroffenen Kreis in aller Regel nicht um den — ich verallgemeinere das einmal so — ausführenden Teil der Beamtenschaft handelt, möchte ich zur Vermeidung falscher oder bösartiger Deutungen dieser Absichten nur am Rande erwähnen.
Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte und ehemalige Beamte sowie Begrenzung von Nebentätigkeiten aktiver Beamter sind zulässig und können auch nicht im Widerspruch zueinander stehen. Der Bürger hat nämlich ein Anrecht darauf, daß der Beamte seine Arbeitskraft seinen dienstlichen Aufga-



Bernrath
ben widmet. Diesem Anspruch werden die meisten Angehörigen des öffentlichen Dienstes auch gerecht. Insofern darf der neuerliche Versuch einer Begrenzung von Nebentätigkeiten auch kein Vorwand für handfeste wirtschaftliche Interessen sein. Es geht dabei auch und ganz besonders um die Integrität des öffentlichen Dienstes. Das muß zusätzlich unter dem Gesichtspunkt der Loyalität auch für Informations- und Entscheidungsträger für eine begrenzte Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst gelten. Das ist das, was mit dem Konkurrenzverbot nach Ausscheiden gemeint ist.
Zusammengefaßt begrüßen wir die vorliegenden Gesetzentwürfe. In den Ausschußberatungen werden auch die Anregungen des Bundesrats und die in einigen anderen Ländern diesbezüglich vorausgegangenen Beratungen oder dort protokollierten Anhörungen zu berücksichtigen sein. Es wird sich dann auch zeigen, ob sich mit dem Beratungsergebnis der materielle Inhalt des Gesetzentwurfs der Opposition zur Nebentätigkeit von Beamten erledigt.
Ich bitte abschließend noch, den Entwurf zum Bereinigungsgesetz nicht nur den in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüssen, sondern auch dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung zu überweisen. — Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wendig.