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    Plenarprotokoll 9/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Spilker 1709A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 1709 B Dr. Kohl CDU/CSU 1714 B Wischnewski SPD 1724 B Hoppe FDP 1728 C Genscher, Bundesminister AA 1730 D Dr. Wörner CDU/CSU 1734 B Dr. Corterier SPD 1740 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz) — Drucksachen 9/92, 9/217 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/401 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/378 — Dr. von Wartenberg CDU/CSU 1763 C Dr. Spöri SPD 1767 C Frau Matthäus-Maier FDP 1772 A Matthöfer, Bundesminister BMF 1774 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1980) — Drucksache 9/251 — Dr. Langner CDU/CSU 1778A Feile SPD 1779 B Rentrop FDP 1780 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Pfeffermann, Bühler (Bruchsal), Neuhaus, Linsmeier, Lintner, Maaß, Weirich, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Wörner, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksachen 9/128, 9/328 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 1782 B Bernrath SPD 1783 C Hoffie FDP 1785 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz) — Drucksache 9/336 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Bötsch, Pohlmann, Neuhaus, Lampersbach, Engelsberger, Pieroth, Dr. Pinger, Dr. Schwarz-Schilling, II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Sick, Dr. Warnke, Feinendegen, Dr. George, Frau Will-Feld, Franke, Zink, Müller (Remscheid), Frau Roitzsch, Schulze (Berlin), Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Laufs, Kolb, Frau Geiger, Dr. Götz, Kraus, Schröder (Lüneburg), Landré, Dr. Faltlhauser, Dr. Köhler (Wolfsburg), Burger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bestimmungen über Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 9/160 — Broll CDU/CSU 1787 A Bernrath SPD 1789 D Dr. Wendig FDP 1791 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1793 A Stiegler SPD 1794 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 1795D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/312 — 1797 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins — Drucksache 9/313 — 1797 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 9. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 9/316 — Dr. Dübber SPD 1797 D Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 31. März 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/315 — 1799A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen bei der Anwendung des neuen Gemeinschaftsinstruments Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 9/37 Nr. 153, 9/317 — . . . 1799 C Fragestunde — Drucksache 9/381 vom 30. 04. 1981 — Konsequenzen aus den Zwischenfällen in dem japanischen Kernkraftwerk Tsuruga für die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke MdlAnfr 56, 57 30.04.81 Drs 09/381 Vosen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1745D, 1746A Behauptungen der DDR über den völkerrechtlichen Charakter der Demarkationslinie MdlAnfr 60 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1746A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1746 C Maßnahmen gegen die Verschmutzung von Werra, Weser und Elbe durch Abwässer aus der DDR MdlAnfr 61, 62 30.04.81 Drs 09/381 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1746 C, D, 1747 A, B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 1746 D, 1747A,B,C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 1747 C Beteiligung des BND an illegalem Waffenhandel Mitte der 60er Jahre sowie Gründe der Geheimhaltung des Vergleichs der Bundesregierung mit der Firma Merex in diesem Zusammenhang MdlAnfr 40, 41 30.04.81 Drs 09/381 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK . . . 1748 A, B, C, D, 1749A,B ZusFr Hansen SPD 1748 B, C, D, 1749A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1749 B Vereinbarkeit der Intervention der Sowjetunion in Afghanistan und der militärischen Drohungen gegenüber Polen mit dem deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August 1970 MdlAnfr 42, 43 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1749 C, D, 1750A,B,C,D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1749 C, D, 1750 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1750 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1750 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1750 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 III Diskriminierung von Angehörigen der US-Streitkräfte im Raume Ansbach, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt, Stuttgart und Ludwigsburg durch Gaststättenverbot MdlAnfr 46 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .1751A, B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1751 B Gründe für die Nichtveröffentlichung der Reden des deutschen Chefdelegierten auf dem KSZE-Nachfolgetreffen in Madrid MdlAnfr 47 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1751 C, D, 1752A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1751C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1752A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 B Registrierung des 17. Juni als Nationalfeiertag bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 48 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1752 B, C, D, 1753A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1752C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 D Höhe der 1979 durch kurzzeitige Arbeitslosigkeit erzielten steuerlichen Vorteile MdlAnfr 63 30.04.81 Drs 09/381 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 1753B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 1753B,C Anrechnung von BAföG-Leistungen und Semesterverdiensten auf die steuerlichen Freibeträge für Schul- und Berufsausbildung MdlAnfr 65 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1753D, 1754A ZusFr Dr. Enders SPD 1754A Verbesserung der Zahlungsbilanz bei Einhaltung der im Energieprogramm vorgesehenen Kernkraftwerkskapazitäten MdlAnfr 68 30.04.81 Drs 09/381 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1754 B, D, 1755A,B ZusFr Weirich CDU/CSU 1754 D ZusFr Leuschner SPD 1755A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1755 B Verhandlungen über die Verlängerung des „Swing" im Handel mit der DDR MdlAnfr 69 30.04.81 Drs 09/381 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU 1755B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1755 C Überprüfung des energiepolitischen Vorrangs der Kohle auf Grund von Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen MdlAnfr 70 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 D, 1756 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1756A Lage der ostbayerischen Bauwirtschaft nach Kürzung öffentlicher Investitionen MdlAnfr 71 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1756 B, C, D, 1757A,B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1756C,D ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD 1756 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 1757A Nachteile der von den Gewerkschaften betriebenen Nominallohnsicherung in der diesjährigen Tarifrunde MdlAnfr 72, 73 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1757 B, D, 1758 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 1757D, 1758B,C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1758 D Berücksichtigung des Verbraucherstandpunkts im Frühjahrsgutachten 1981 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung MdlAnfr 74 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1758D, 1759A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 1759A Weiterführung des Programms zur Dorferneuerung MdlAnfr 77 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 1759 C, D, 1760A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .1759C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) CDU/CSU . .1759 D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Reform der landwirtschaftlichen Altershilfe MdlAnfr 78, 79 30.04.81 Drs 09/381 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 1760 A, B, C, D, 1761 A ZusFr Niegel CDU/CSU 1760 C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761A Alterssicherung für landwirtschaftliche Aussiedler aus Polen MdlAnfr 80 30.04.81 Drs 09/381 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761A, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761 B,C Unzureichende Personalausstattung von Arbeitsämtern in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit MdlAnfr 83, 84 30.04.81 Drs 09/381 Herberholz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761 D, 1762 A, B, C, D, 1763A,B ZusFr Herberholz SPD 1762 B,C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . 1762D, 1763A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1762 D Nächste Sitzung 1799 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1801*A Anlage 2 Ausgaben für die Schaffung neuer Studienplätze insbesondere in Hochschulkliniken im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen" von 1971 bis 1980 MdlAnfr 6, 7 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1801"A Anlage 3 Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten; Abbau der Überstunden durch Einstellung neuer Arbeitskräfte MdlAnfr 32, 33 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1801* D Anlage 4 Entscheidung des Bundeskanzlers zur Frage von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien MdlAnfr 39 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 1802*A Anlage 5 Forderungen des Bundes auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz; Vergleichbare konsularische Hilfeleistungen anderer Staaten MdlAnfr 44, 45 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1802* B Anlage 6 Verzinsung von Steuerguthaben bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 64 30.04.81 Drs 09/381 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1802* C Anlage 7 Existenz eines Vergleichs mit gegenseitigem Verzicht auf Forderungen zwischen der Beton- und Monierbau AG und der DIRG; Durchsetzung von Regreßforderungen für den Beton- und Monierbau AG gewährte Bundesbürgschaften MdlAnfr 66, 67 30.04.81 Drs 09/381 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1803* A Anlage 8 Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber der Landwirtschaft der Niederlande durch die EG-Agrarpreisbeschlüsse; unzureichende Anhebung der Getreidepreise im Rahmen der EG-Verhandlungen MdlAnfr 75, 76 30.04.81 Drs 09/381 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1803* C Anlage 9 Einschaltung von Kontraktfirmen bei der Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 V MdlAnfr 81 30.04.81 Drs 09/381 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1804* B Anlage 10 Neuordnung des Zivildienstes MdlAnfr 82 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1804* D Anlage 11 Gründe junger Menschen zum „Aussteigen" sowie Möglichkeiten der Rückführung in die Gesellschaft MdlAnfr 90, 91 30.04.81 Drs 09/381 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805*A Anlage 12 Hohe Durchfallquote in der medizinischen Vorprüfung bei sogenannten Eliteschülern MdlAnfr 92 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* B Anlage 13 Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes MdlAnfr 93 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* C Anlage 14 Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes MdlAnfr 94 30.04.81 Drs 09/381 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806*A Anlage 15 Personelle Ausstattung einer Gleichstellungsstelle (Gleichbehandlung der Frau) als Bundesoberbehörde MdlAnfr 95, 96 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* B Anlage 16 Zuordnung einer Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots MdlAnfr 97, 98 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* C Anlage 17 Alkoholische Zusätze in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen ohne Deklarierung nach Art und Menge MdlAnfr 99 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1709 34. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 8. 5. Bohl 7. 5. Frau Fromm 8. 5. Korber 8. 5. Lampersbach 8. 5. Michels 8. 5. Frau Noth 8. 5. Pieroth 8. 5. Frau Schirmer 8. 5. Frau Schlei 8. 5. Schröer (Mülheim) 8. 5. Dr. Schwarz-Schilling 8. 5. Spilker 8. 5. Dr. Steger 8. 5. Weiß 8. 5. Dr. von Weizsäcker 8. 5. Wimmer (Neuss) 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 6 und 7): Welche Beträge sind von den in den zehn Jahren 1971 bis 1980 von Bund und Ländern insgesamt für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gemäß Artikel 91 a des Grundgesetzes aufgewendeten Mittel (rd. 24 Milliarden DM) in den einzelnen Jahren für die Schaffung neuer Studienplätze ausgegeben worden? Wieviel Studienplätze sind damit in den Hochschulkliniken und in den übrigen Hochschulbereichen geschaffen worden? Zu Frage 6: In den Jahren 1971 bis 1980 sind von Bund und Ländern für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau insgesamt rd. 25 Milliarden DM ausgegeben worden. Davon enfallen rd. 8,6 Milliarden DM auf Einrichtungen im medizinischen Bereich. Die Angaben für die einzelnen Jahre können dem 10. Rahmenplan für den Hochschulbau, Seite 31, entnommen werden, den ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Eine direkte Zuordnung der jährlichen Ausgaben zu studienplatzrelevanten bzw. zu anderen Maßnahmen ist nicht möglich, weil die Anmeldungen zum Rahmenplan und Abrechnungen mit den Ländern bauvorhaben- und nicht studienplatzbezogen erfolgen. Ein flächenbezogener Studienplatz ist als Summe der verschiedenen erforderlichen Teilflächen definiert, die in der Regel in mehreren Vorhaben enthalten sind, die über einen mehrjährigen Zeitraum und z. T. unabhängig voneinander erstellt werden. Hierzu gehören z. B. Flächen in Hörsaalgebäuden, Institutsbauten, Laborgebäuden, Bibliotheken usw. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 7: Eine differenzierte Aussage darüber, wieviel Studienplätze im einzelnen mit den genannten Beträgen geschaffen worden sind, ist aus den o. g. Gründen nicht möglich. Deshalb kann ich nur global angeben, daß seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau rd. 250 000 neue Studienplätze geschaffen worden sind. Darüber hinaus wurden erhebliche Altbestände durch Neubauten ersetzt. In welchem Umfang dies im einzelnen geschehen ist, läßt sich wegen der dargestellten Zusammensetzung der Studienplätze aus Teilflächen nicht exakt ermitteln. Der Anteil der Ersatzflächen an den Bauvorhaben hat dabei in einzelnen Fächern über 50 v. H. betragen. In der Humanmedizin wird die Zahl der Studienplätze in den Hochschulkliniken nicht über den Flächenrichtwert ermittelt, da sich dieser Bereich - insbesondere wegen der von Ort zu Ort verschiedenen Bedingungen der Krankenversorgung - für eine Bemessung nach Flächenrichtwerten nicht eignet. In der klinischen Medizin wurden überwiegend Ersatzbauten geschaffen. Der Ausbau und die Erneuerung der Hochschulkliniken hat gleichwohl wesentlich dazu beigetragen, daß seit 1970 die Zahl der Studienanfänger bis heute verdoppelt werden konnte. Im Wintersemester 1980 studierten rd. 69 200 Studenten die Fächer der Humanmedizin, darunter rd. 22 000 in den vorklinischen Semestern sowie rd. 9 580 Zahnmedizinstudenten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 32 und 33): Trifft es zu, daß der Bundespostminister beabsichtigt, eine Verfügung dahin gehend zu erlassen, daß in Zukunft Überstunden nicht mehr durch Freizeitausgleich aufgefangen, sondern nur noch durch Bezahlung abgegolten werden dürfen? Trifft es zu, daß beim Wegfall der Ausgleichsansprüche von ca. 16 Millionen Überstunden - wie in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Postpraxis" die Entwicklung der Überzeitarbeit 1980 der Deutschen Bundespost dargestellt wurde - ca. 7 400 vollbeschäftigte Arbeitskräfte eingestellt werden könnten und wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Abbau der Überstunden zugunsten der Einstellung neuer Arbeitskräfte bei der Deutschen Bundespost? Etwa 3/4 der Überzeitarbeit bei der Deutschen Bundespost ergibt sich aus persönlichen arbeitszeitrechtlichen/tarifvertraglichen Ansprüchen sowie unvorhersehbaren betrieblichen bzw. personellen Erfordernissen, ohne daß das Arbeitsvolumen erhöht wird. Lediglich der Rest ist auf eine Steigerung des Arbeitsanfalls oder auf einen örtlich bedingten Personalmangel zurückzuführen. Der zusätzliche Arbeitsanfall läßt sich aber nicht durch zusätzliche Kräfte abfangen, weil die Arbeitsspitzen durch spezielle betriebliche und personelle Bedingungen unvorhersehbar sind und nur sporadisch auftreten. Das Tarifpersonal bei der Deutschen Bundespost hat ein tariflich vereinbartes Wahlrecht zwischen Freizeitgewährung und Barentschädigung für Über- 1802* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 zeitarbeit. In der rückliegenden Zeit haben diese Kräfte zu 60 v. H. die Barentschädigung gewählt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat deshalb für die Beamten eine Verfügung erlassen, die ebenfalls eine Barentschädigung vorsieht. Sie erfaßt im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen nur einen Teil der Abgeltungsansprüche. Der Rest wird weiterhin durch Freizeitgewährung ausgeglichen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 39): Treffen Meldungen aus Regierungskreisen zu, daß der Bundeskanzler bereits im letzten Sommer Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt hat? Der Bundeskanzler hat weder im Sommer 1980 noch zu einem anderen Zeitpunkt Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt. Am 11. November 1980 äußerte er in einem Gespräch mit dem saudischen Außenminister Prinz Saud Al-Faisal die Hoffnung, eine Entscheidung bis Weihnachten herbeiführen zu können. Den Inhalt der in Aussicht gestellten Entscheidung ließ der Bundeskanzler dabei ausdrücklich offen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 44 und 45): Wie hoch sind die Forderungen des Bundes, die auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz seit dessen Inkrafttreten aufgelaufen sind, und in welchem Umfange wurden Rückforderungen niedergeschlagen? Welche Staaten gewähren durch ihre konsularischen Vertretungen im Ausland im gleichen Umfange Hilfeleistungen wie die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 44: Eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage ist nicht möglich, da bereits das Konsulargesetz vom 8. November 1867 finanzielle Leistungen an hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vorsah und somit das neue Konsulargesetz haushalts- und kassenmäßig keine Änderung brachte. Die Summe aller noch offenen Forderungen aus Konsularhilfen betrug am 31. Dezember 1980 DM 7 093 102,89. Die gem. § 59 der Bundeshaushaltsordnung niedergeschlagenen Forderungen werden haushaltsmäßig nicht erfaßt, da die Niederschlagung eine verwaltungsinterne Maßnahme ist, mit der von der Weiterverfolgung des Anspruchs abgesehen wird, die aber keine rechtliche Wirkung für den Schuldner hat. Pro Haushaltsjahr betragen die Niederschlagungen erfahrungsgemäß rd. DM 40 000,— bis 50 000,—. In den Haushaltsjahren 1978 und 1979 führte das Bundesverwaltungsamt eine verstärkte Überprüfung der alten Forderungen aus den Jahren 1950 bis 1970 durch und schlug 1978 Forderungen in einem Gesamtbetrag von DM 407 000,—, im Haushaltsjahr 1979 von rd. DM 200 000,— nieder. Zu Frage 45: Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß ein anderer Staat seinen Staatsangehörigen im Ausland auch nur annähernd gleichwertige Hilfeleistungen bietet. Einzelne Staaten (z. B. Frankreich, die Niederlande und Österreich) weisen durch Anmerkungen in ihren Reisepässen darauf hin, daß die Hilfe der Konsuln sich darauf beschränken muß, Überweisungen aus dem Inland zu vermitteln und daß jeder, der durch eigenes Verschulden in Not gerät, mit einer finanziellen Hilfe durch die Auslandsvertretungen nicht rechnen kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Steuergerechtigkeit bei Lohnsteuerjahresausgleichen und Einkommensteuererklärungen im Falle von zuviel gezahlter Lohn- bzw. Einkommensteuer dem betreffenden Steuerpflichtigen für den rückzuerstattenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Januar des darauffolgenden Veranlagungsjahres bis zum Auszahlungstermin einen Zinsbonus zum Beispiel vom 5 v. H. p. a. zu gewähren und dies in die Steuergesetzgebung miteinzubeziehen? Eine Verzinsung der Ansprüche auf Erstattungen bei der Lohn- und Einkommensteuer kann nicht auf diese Steuerarten beschränkt werden, sondern müßte für alle Steuern eingeführt werden. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit der Einführung einer solchen Vollverzinsung im Steuerrecht geprüft und dem Deutschen Bundestag dazu am 6. Januar 1978 einen Bericht vorgelegt. Sie hat darin ausgeführt, daß die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten sowohl im Veranlagungs- als auch im Kassenbereich liegen. Sie ergeben sich vor allem daraus, daß es häufig zu Änderungen der Steuerfestsetzung kommt, die rückwirkend andere Zahlungs- und damit auch andere Zinspflichten zur Folge haben. Die bereits durchgeführten Zinsberechnungen müßten durch neue ersetzt werden. Bei Sollminderungen muß außerdem sichergestellt werden, daß keine Zinsen auf Beträge berechnet werden, die der Steuerpflichtige gar nicht entrichtet hat (z. B. wenn die Steuer ganz oder teilweise erlassen wurde). Dies alles erfordert, daß die für die Berechnung der Zinsen erforderlichen Daten auf Jahre hinaus, zumindest bis zum Ablauf der Verjährung, und zwar getrennt nach Steuerarten und Besteuerungszeiträumen festgehalten werden müßten. Die Vollverzinsung kann daher mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur dann durchgeführt werden, wenn in allen Ländern ein die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung umfassendes automatisiertes Verfahren eingeführt ist. Dies ist bisher nicht der Fall. Die Bundesregierung sieht daher die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1803* Voraussetzungen als nicht gegeben an, die Vollverzinsung einzuführen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 66 und 67): Treffen Presseberichte zu, daß zwischen der Beton- und Monierbau AG (BuM) und der Deutschen Industrie-Anlagen-Gesellschaft (Diag) ein Vergleich geschlossen wurde, bei dem die Diag auf eine ursprüngliche Forderung gegen die BuM in Höhe von 103 Millionen DM verzichtet und BuM eine Gegenforderung in Höhe von ursprünglich 29,3 Millionen DM auf einen „einstelligen Millionenbetrag reduziert, der nur unter bestimmten, zur Zeit unwahrscheinlichen Bedingungen fällig wird", und woraus resultieren gegebenenfalls die jeweiligen Forderungen und das Nachgeben im Vergleich? Welche Folgerungen mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung aus dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses vom 7. August 1980 betr. Gewährung einer Bundesbürgschaft von 50 Millionen DM an die Beton- und Monierbau AG gezogen, wonach der Ausschuß erwartet, „daß die Bundesregierung geeignete Schritte zur Durchsetzung der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Rückbürgschaften unternimmt" und ferner davon ausgeht, „daß die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines Regresses prüft und gegebenenfalls ausschöpft"? Zu Frage 66: Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Zwischen dem Konkursverwalter der Beton- und Monierbau AG i. K. und der Deutsche Industrieanlagen GmbH stehen die Verhandlungen über einen Vergleich kurz vor dem Abschluß. Es ist nicht ausgeschlossen, daß eine öffentliche Diskussion die Verhandlungsergebnisse negativ beeinflußt und eine Gefährdung des von dem Unternehmen angestrebten Ziels hervorruft, zumal die Beteiligten strenges Stillschweigen vereinbart haben. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, wenn ich mich — unter Berufung auf § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, da es sich hier um Unternehmensinterna handelt — zu dem Inhalt der zwischen den Vergleichsparteien geführten Verhandlungen und zu den von Ihnen zitierten Presseveröffentlichungen nicht äußern kann. Zu Frage 67: Herr Kollege Carstens, Sie greifen mit Ihrer Frage eine Anfrage von Herrn Kollegen Haase vom Herbst vergangenen Jahres auf, die Herr Staatssekretär Dr. Schlecht mit Schreiben vom 2. Oktober 1980 beantwortet hat. Die Bundesregierung hatte den Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Posser, schriftlich gebeten, noch einmal die Möglichkeiten einer Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Obligo des Bundes zu prüfen und die Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Mit Schreiben vom 1. November 1980 hat Herr Dr. Posser Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht mitgeteilt, daß der Haushalts- und Finanzausschuß des Landes Nordrhein-Westfalen die erforderliche Einwilligung zu einer solchen Beteiligung des Landes nicht erteilt habe. Zur Begründung führt Herr Minister Dr. Posser u. a. aus, daß nach dem Eintritt der Insolvenz des Unternehmens dem Land Nordrhein-Westfalen auch aus haushaltsrechtlichen Gründen die Übernahme einer Rückbürgschaft nicht mehr möglich sei. Die Bundesregierung sieht nun keine weiteren Möglichkeiten mehr, das Land Nordrhein-Westfalen noch am Obligo des Bundes zu beteiligen. Wie Herr Staatssekretär Dr. Schlecht in seinem Schreiben vom 2. Oktober 1980 Herrn Kollege Haase mitgeteilt hat, prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines etwaigen Regresses in dieser Angelegenheit. Endgültige Ergebnisse setzen jedoch den Abschluß der noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf voraus. Nach Informationen der Bundesregierung ist z. Z. nicht abzusehen, wann diese Ermittlungen beendet sein werden. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand gibt es für Regreßansprüche keine rechtliche Handhabe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 75 und 76): Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft für die Mindestpreise der Agrarmarktordnungsprodukte zugestimmt, daß für die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bei einer Inflationsrate von 5,5 v. H. nur eine Preisanhebung von ca. 3 v. H. erreicht wurde, während die Landwirtschaft der Niederlande bei 7,1 v. H. Inflationsrate eine Preisanhebung von 10,4 v. H. erhielt? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft angestellt, als sie einer niedrigen Preisanhebung für Getreide (insbesondere Roggen) zustimmte, obgleich doch Getreide auf den mittleren Böden in Konkurrenz zur Milchproduktion steht? Zu Frage 75: Der diesjährige Agrarpreisbeschluß, der für alle 10 Mitgliedstaaten gerade noch konsensfähig war, führt zu einer durchschnittlichen Anhebung der Marktordnungspreise in der Bundesrepublik Deutschland in DM von 4,8 %. Bei dieser Berechnung sind die Interventionspreise bei Interventionsprodukten und die Richtpreise oder die entsprechenden Preise bei den übrigen Marktordnungsprodukten zugrunde gelegt. Die in Ihrer Frage genannten Zahlen sind nicht vergleichbar, weil sie offensichtlich von verschiedenen Berechnungsgrundlagen ausgehen. Die von Ihnen dargelegte Preisanhebungsrate für die Niederlande ist auf der Basis der Richtpreise berechnet. Die Richtpreise sind in erster Linie ein Kriterium für den Außenschutz; sie liegen z. T. erheblich über den Preisen, die die landwirtschaftlichen Erzeuger für ihre Produkte tatsächlich am Markt erzielen. Nur die tatsächlichen Marktpreise sollten untereinander verglichen werden, und zwar über einen längeren Zeitraum. Ein solcher Vergleich ergibt, daß sich die realen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in der jeweiligen Landeswährung in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden in der gleichen Größenordnung entwickelt haben. 1804* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Zu Frage 76: Es trifft zu, daß die Marktordnungspreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1981/82 geringer angehoben wurden als die Marktordnungspreise für die tierischen Veredlungsprodukte. Der Ministerrat folgte dabei dem Vorschlag der Kommission, von dem er nur einstimmig hätte abweichen können. Die Kommission hat ihren Vorschlag im 'wesentlichen wie folgt begründet: Bei Getreide sei in den letzten Jahren ein beträchtlicher Produktionszuwachs zu verzeichnen, mit dem die Nachfrage in der Gemeinschaft nicht Schritt halten konnte. Im Hinblick auf die steigenden Getreideausfuhren der Gemeinschaft sei es notwendig, die finanziellen Aufwendungen des EG-Haushaltes für die zum Preisniveauausgleich gegenüber dem Weltmarkt erforderlichen Exporterstattungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Tatsächlich hat die Gemeinschaft mit der Getreideernte 1980 zum dritten Mal nacheinander die volle Selbstversorgung in diesem Bereich erreicht und überschritten. Die Nettoüberschüsse werden von der EG-Kommission in diesem Wirtschaftsjahr bei Weichweizen auf rd. 10 Millionen t und bei Gerste auf rd. 6 Millionen t geschätzt. Die relativ niedrige ECU-Preisanhebung bei Roggen erklärt sich ausschließlich aus der bereits im Vorjahr im Rahmen der Preisbeschlüsse festgelegten Angleichung des Interventionspreises für Roggen an den Interventionspreis für Futtergetreide in drei Jahren. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß nicht zuletzt auch einkommenspolitische Erwägungen im Hinblick auf die Futterbau- und Gemischtbetriebe bei der Preisfestsetzung für Getreide- und Veredlungserzeugnisse Beachtung finden mußten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 81): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei der von den US-Stationierungstreitkräften beabsichtigten Einschaltung von Kontraktfirmen für Dienstleistungen, die bisher von zivilen deutschen Arbeitnehmern unmittelbar geleistet wurden, alle bisherigen Arbeitnehmer von den Kontraktfirmen übernommen werden und daß diese Arbeitnehmer in ihren Rechten und Pflichten gegenüber den etwaigen neuen Arbeitgebern nicht schlechter gestellt werden als vorher? Die US-Stationierungsstreitkräfte prüfen zur Zeit, ob Dienstleistungen, die bisher von bei ihnen beschäftigten zivilen Arbeitnehmern ausgeführt werden, an private Unternehmen vergeben werden können. Entscheidungen über eine Auftragsvergabe sind bisher nicht ergangen. Es ist auch nicht abzusehen, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird und ob überhaupt Dienstleistungen vergeben werden. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in ständigem Kontakt mit dem US-Hauptquartier. Auf die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften findet — von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen — deutsches Arbeitsrecht Anwendung. Die Arbeitnehmer haben den gleichen rechtlichen Schutz wie jeder andere inländische Arbeitnehmer, dessen Aufgabenbereich auf einen anderen Unternehmer übergeht. So garantiert z. B. der § 613 a BGB im Falle des Betriebsübergangs den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Daneben bestehen für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften tarifliche Regelungen für den Fall des unverschuldeten Ausscheidens aus ihrem Arbeitsverhältnis. Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder des Einkommens haben die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften weder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Dienststellen der Streitkräfte, noch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich für das besondere Risiko einer Entlassung wegen „Personaleinschränkungen infolge einer — wegen Verringerung der Truppenstärke oder aus militärischen Gründen — von den Streitkräften angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen" enthält der Tarifvertrag „Soziale Sicherung" vom 31. August 1971 Schutzbestimmungen. Die Bundesregierung hat bei ihren Kontakten das US-Hauptquartier auf die mit einer Auftragsvergabe für die Arbeitnehmer verbundenen Probleme hingewiesen. Das US-Hauptquartier hat sich dafür aufgeschlossen gezeigt und zugesagt, den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer so weit irgend möglich Rechnung zu tragen. Einzelheiten dazu können mit dem US-Hauptquartier allerdings erst erörtert werden, wenn konkrete Entscheidungen zur Kontraktvergabe getroffen sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 82): Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Neuordnung des Zivildienstes, wie sieht diese Neuordnung aus, und welche Mehrkosten entstehen dabei? Die in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 angekündigte Neuordnung des Zivildienstes steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der gleichfalls angekündigten Neuordnung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Deren Ziel wird es sein, den besonderen Anforderungen an ein Verfahren zur Feststellung der Ernsthaftigkeit einer geltend gemachten Gewissensentscheidung besser als bisher gerecht zu werden. Eine Neuordnung des Zivildienstes wird von der Bundesregierung nur insoweit ins Auge gefaßt, als sich aus einer solchen Reform für den Dienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer notwendige Konsequenzen ergeben. Der Meinungsbildungsprozeß aller politischen Kräfte im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu diesem einheitlichen Vorhaben einer Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes ist noch nicht so weit fortgeschritten, daß bereits über dessen Inhalt und die Kostenfolgen Angaben gemacht werden können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1805* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 90 und 91): Treffen Presseberichte (z. B. Kölner Rundschau vom 4. April 1981) zu, nach denen die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit auf einer Sitzung des Städte- und Gemeindebundes in Bergisch Gladbach die Auffassung vertreten hat, von den 5,4 Millionen jungen Menschen zwischen 17 und 23 Jahren seien 13 v. H. schon „ausgestiegen" und weitere 2 Millionen „pessimistisch", und durch welche Untersuchung wird diese Auffassung bestätigt? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die jungen Menschen zum „Aussteigen" bewegt haben, und was wird die Bundesregierung veranlassen, um einerseits diese „Aussteiger" in die Gesellschaft zurückzuführen und andererseits das „Aussteigen" weiterer junger Menschen zu verhindern? Zu Frage 90: Die Presseberichte treffen zu. Die Aussage von Frau Bundesminister Huber stützt sich auf folgende Untersuchungen: 1. Umfrage des Instituts für Demokospie in Allensbach aus dem Jahre 1978, deren Ergebnisse in dem Buch „Du hast keine Chance, aber nutze sie" von Oltmanns, rowohlt 1980, zitiert sind. 2. Repräsentative Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Konrad-Adenauer-Stiftung 1979/1980, deren Ergebnisse in der Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 5. September 1980 ausführlich dargestellt wurden. 3. Studie im Auftrag des Jugendwerkes der Deutschen Shell zum Thema: „Die Einstellung der jungen Generation zur Arbeitswelt und Wirtschaftsordnung 1979". 4. Empirische Erhebung der Friedrich-Ebert-Stiftung über die politischen Einstellungen von Studenten, veröffentlicht 1980 unter dem Titel „Zwischen Revolution und Resignation?" im Verlag Neue Gesellschaft, Bonn. Zu Frage 91: Zunächst möchte ich darauf verweisen, daß mit Unterstützung aller Fraktionen des Hauses beabsichtigt ist, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die den Ursachen nachgehen soll und auch Möglichkeiten der Abhilfe erörtern und aufzeigen soll. Ich habe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in diesem Zusammenhang am 6. April 1981 eine Ausarbeitung übermittelt, die auf die von Ihnen gestellte Frage ausführlicher eingeht, als dies im Rahmen einer Fragestunde möglich ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 92): Welche Konsequenzen kann die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich aus der Tatsache ziehen, daß Eliteschüler mit einem sehr guten Notendurchschnitt im Abiturzeugnis nach wenigen Semestern Medizinstudium die Vorprüfung mit nahezu 60 v. H. nicht bestanden? Sie sprechen mit Ihrer Frage die Mißerfolgsquote bei der Ärztlichen Vorpüfung im März dieses Jahres an. Diese Mißerfolgsquote weicht mit 56,2 % extrem von allen Nichtbestehensquoten früherer Ärztlicher Vorprüfungen ab. Die für die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Länder klären die Ursachen, die auf das Examensergebnis zurückzuführen ist. Sie prüfen Maßnahmen, um Nachteile von den betroffenen Studenten, abzuwenden; insbesondere soll durch vorläufige Zulassung zum klinischen Studium ein Zeitverlust vermieden werden. Unabhängig davon bereitet das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vor, durch die eine flexible Bestehensregelung für die schriftlichen Prüfungen nach dem MC-Verfahren eingeführt werden soll. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Länder sind bereits seit längerem um eine Verbesserung der Prüfungen nach dem MC-Verfahren bemüht. Die Erfahrungen mit der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres werden hierbei selbstverständlich einbezogen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bemühungen, das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes durchzusetzen bzw. ihm mehr Nachdruck zu verleihen durch gezielte Diskriminierungsverbote oder durch aktive Fördermaßnahmen für Frauen? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit erfolgreich darum bemüht, dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes zu mehr Geltung zu verhelfen. Ein wichtiger Schritt hierzu war die Einrichtung des Arbeitsstabs Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dessen Aufgabe es ist, auf die Schließung rechtlicher Lükken zur Erlangung der vollen im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung und auf die Beseitigung praktischer Benachteiligungen hinzuwirken und die Öffentlichkeit über die Situation der Frauen zu unterrichten. Die große Resonanz auf die vom Arbeitsstab Frauenpolitik durchgeführten Modellvorhaben, durch die praktische Benachteiligungen der Frauen in der Familie, im Arbeitsleben und im öffentlichen Leben angegangen werden, zeigt die Wirksamkeit dieser Vorhaben. Ich verweise hierzu im einzelnen auf die Ausführungen von Frau Bundesminister Huber in der Fragestunde vom 19. Februar dieses Jahres und auf den Tätigkeitsbericht des Arbeitsstabes Frauenpolitik für den Zeitraum vom Juli 1979 bis März 1981, der allen Mitgliedern des Bundestages zugegangen ist. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern prüfen z. Z. gemeinsam, entsprechend der Ankündigung 1806* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird auch die Frage weiterer gezielter Benachteiligungsverbote und weiterer aktiver Förderungsmaßnahmen geprüft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 94): Wie beurteilt die Bundesregierung die positiven Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes im Hinblick auf bereits bestehende Einzelvorschriften, beispielsweise im Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und im Betriebsverfassungsgesetz? Entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklägung vom 24. November 1980 prüfen z. Z. der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird sowohl untersucht, ob die Weiterentwicklung bereits erlassener Vorschriften erforderlich ist als auch, ob darüber hinausgehende Gesetzesbestimmungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung in den verschiedenen Lebensbereichen notwendig sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Z. Z. wird eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen vorbereitet. Erst danach wird die Meinungsbildung der Bundesregierung erfolgen und die von Ihnen angesprochene Beurteilung abgegeben werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 95 und 96): Wie müßte eine Gleichstellungsstelle als selbständige Bundesoberbehörde (mit entsprechender Repräsentanz in den Länderverwaltungen) personell mindestens ausgestattet sein, um auch eine wirksame Kontroll- und Überwachungsinstanz darzustellen? Inwieweit könnten die von einer — etwa als selbständige Bundesoberbehörde ausgestattete — Gleichstellungsstelle wahrzunehmenden Aufgaben auch vom bestehenden Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesgesundheitsministerium wahrgenommen werden? Auch diese Frage läßt sich z. Zt. noch nicht beantworten. Ich verweise auf die bereits erwähnte Anhörung. Erst nach Auswertung der dort gewonnenen Ergebnisse wird die Bundesregierung sich eine Meinung über mögliche gesetzgeberische Konsequenzen bilden. In die angekündigte Untersuchung wird auch die Frage einbezogen, ob und ggf. welche zusätzlichen Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Über eine Zuordnung solcher Einrichtungen und ihre etwaige personelle Ausstattung kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie eingerichtet werden und welche Aufgaben und Befugnisse ihnen übertragen werden sollen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 97 und 98): Wo sollte nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls eine Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots errichtet werden: als selbständige Bundesoberbehörde, dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet oder beim Deutschen Bundestag? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß die Bundesländer der Errichtung einer Gleichstellungsstelle als Bundesoberbehörde mehrheitlich zustimmen und auch entsprechende Länderverwaltungen einrichten würden? Zu Frage 97: Gegenstand der erwähnten Prüfung auf Grund der Regierungserklärung wird auch die Frage sein, ob und ggf. besondere Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Wie sie möglicherweise anzusiedeln wären, kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie geschaffen werden und welche Kompetenzen ihnen zugewiesen werden sollen. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat — wie dargelegt — noch keine Entscheidung getroffen. Sie hat keine Anhaltspunkte dafür, wie die Bundesländer zu eventuellen Vorschlägen der Bundesregierung stehen würden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 99): Ist es wahr, daß Zusätze von alkoholischen Getränken in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen weder nach Art noch Menge deklariert werden müssen, weil sie als Geruchs- und Geschmacksmittel gelten? Bei Milcherzeugnissen, zu denen Joghurtzubereitungen gehören, sind nach den Vorschriften der Verordnung über Milcherzeugnisse die zur Geschmacksgebung zugesetzten Lebensmittel mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung zu kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für einen Zusatz alkoholischer Getränke. Für Speiseeis bestehen keine entsprechenden speziellen Vorschriften. Die Kenntlichmachung eines Zusatzes richtet sich vielmehr nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung. Danach braucht zugesetzter Alkohol bisher in der Regel nicht kenntlich gemacht zu werden. Künftig müssen jedoch nach den Vorschriften der neuen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung bei der Abgabe verpackter Lebensmittel an Verbraucher grundsätzlich auch Alkoholzusätze im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in zweiter und dritter Lesung mit einem sehr verheißungsvollen Gesetz, dem Subventionsabbaugesetz.
    Wenn Subventionsabbau heißt, daß die Ausgaben des Staates reduziert werden,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    wenn Subventionsabbau heißt, daß sich der Staat auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert, wenn Subventionsabbau heißt, daß der Staat an die Leistungsfähigkeit des einzelnen appelliert, ihm aber den Lohn der Leistung beläßt, und wenn Subventionsabbau gepaart ist mit einer sparsamen Haushaltspolitik, dann ist das unsere Politik, dann ist es eine Politik, die wir mittragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben seit langem auf die Fehlentwicklung in der Finanzpolitik hingewiesen. Die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr ist mit rund 35 Milliarden DM höher, als selbst wir es befürchtet haben. Die Nettokreditaufnahme wird im nächsten Jahr mit 40 Milliarden DM weit über dem liegen, was vorausgesagt wurde. Die Gesamtverschuldung des Bundes beträgt rund eine Viertelbillion DM. Sie alle kennen diese Zahlen. Sie alle wissen, was das bedeutet. Sie kennen den Druck, der von dieser Verschuldung auf die Volkswirtschaft ausgeht. Sie kennen den Druck, der von dieser Verschuldung auf den Kapitalmarkt ausgeht. Sie kennen den Druck, der auch auf die Leistungsbilanz, auf den Wechselkurs und auf die Gesellschaft insgesamt ausgeht.



    Dr. von Wartenberg
    Wir haben seit Jahren gefragt: Wann erkennt die Bundesregierung diese Fehlentwicklung? Wann bekennt sich die Bundesregierung zu dieser Fehlentwicklung? Wann ist sie bereit, daraus die Konsequenzen zu ziehen?
    Wir waren deshalb von der Initiative der Bundesregierung zunächst sehr positiv überrascht und neugierig auf das, was im sogenannten Subventionsabbaugesetz stehen würde. Wir haben mit Freude und Erstaunen die Briefe des Finanzministers im Frühjahr dieses Jahres an seine Parteifreunde und seine Rede in diesem Jahr im Deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen. Deshalb waren die Erwartungen — nicht ungerechtfertigt — hoch, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dieser Entwicklung zu ziehen bereit ist.
    Bevor ich in die Einzelheiten des Subventionsabbaugesetzes einsteige, darf ich drei Vorbemerkungen machen.
    Erstens. Der Trick dieses ganzen Gesetzes, das Positivste für Sie an diesem ganzen Gesetz, besteht in der Wahl der Überschrift. Der größte Teil dessen, was in diesem Gesetz steht, hat finanzwirtschaftlich gesehen überhaupt nichts mit Subventionen zu tun. Das Gesetz ist im Grunde genommen nichts weiter als ein Gesetz zum Abbau und zur Verteuerung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum und zur Einführung der Telefonsteuer.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. In diesem Gesetz konzentrieren Sie sich im wesentlichen auf die Erhebung von zwei bis drei neuen Einnahmepositionen, die Sie völlig willkürlich herausgezogen haben, die völlig zusammenhanglos dastehen, kein Konzept verraten und fast ausschließlich zugunsten des Bundes gehen.
    Drittens. Mit diesem Gesetz werden Haushaltsentlastungen zwischen 1,6 und 2,6 Milliarden DM erreicht. Das ist bei dem wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Hintergrund der Grund dafür, daß die CDU/CSU dieses Gesetz nicht ablehnen wird. Wir setzen damit ein Zeichen, daß Sie den ersten zaghaften Versuch wagen, eine Reparatur der falschen Finanzpolitik der letzten Jahre einzuleiten. Wir setzen ein Zeichen dafür, daß wir bereit sind, angesichts dieser dramatischen Entwicklung schmerzhafte Eingriffe an uns nicht scheitern zu lassen.
    Meine Damen und Herren, wir dürfen aber auch nicht verkennen, daß 1,6 bis 2,6 Milliarden DM so viel auch wieder nicht sind. Das reicht noch nicht einmal aus, um die Zinsen für die Schulden aufzubringen, die Sie nötig haben, um in diesem Jahr Ihren Haushalt auszugleichen. Insoweit ist das Gesetz sehr relativ. Das Finanzaufkommen ist nicht so hoch, wie es sein müßte, um eine grundsätzliche Kursänderung zu signalisieren. Auf der anderen Seite ist die Enttäuschung bei denjenigen, die zahlen müssen, die abgeben müssen, ausgesprochen groß.
    Diese Diskrepanz ist die Folge Ihrer Politik, meine Damen und Herren.
    Die Entscheidung, uns in der Schlußabstimmung zu enthalten, ist uns angesichts der Detailregelungen schwergefallen.
    Zwei Drittel der gesamten Mehreinnahmen und Minderausgaben des Staates erreichen Sie dadurch, daß Sie die Postabgabe auf 10 % erhöhen. 1,3 Milliarden von dem, was Sie an Mehreinnahmen und Minderausgaben haben, mehr als die Hälfte dessen, was in den nächsten Jahren durch dieses Gesetz herein-fließen soll, haben Sie allein deshalb erreicht, weil Sie sich bei einem Unternehmen, das eine Monopolstellung auf dem Markt hat — sehr zum Leidwesen derjenigen, die als private Anbieter häufig viel flexibler auf technische Neuerungen reagieren würden —, wie ein Monopolist verhalten und die Monopolrente maximieren wollen.
    Das Geld, das Sie zur Deckung Ihres Haushalts benötigen, wird nicht offen hier im Bundestag angefordert, wird nicht im Haushalt durch Einsparungen erwirtschaftet, sondern dieses Geld wird klammheimlich bei einem Bundesunternehmen abgezogen. Die Gebührenzahler werden zur Kasse gebeten und damit mitverantwortlich für die Folgen Ihrer falschen Finanzpolitik gemacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, folgendes ist doch die Wahrheit: Aus dem defizitären Brief-, Post- oder Paketbereich der Bundespost werden Sie das nicht herausholen, sondern das werden die Telefonkunden zu bezahlen haben. Wir fragen uns, ob es in der jetzigen Zeit richtig ist, der Bundespost Investitionsmittel zu entziehen, die sie nötig hat, um endlich in die modernen Technologien zu investieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das hat mit Subventionsabbau nichts zu tun. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht mit einkalkulieren, daß gerade dieses Verhalten den Ruf nach der Privatisierung von Teilbereichen der Bundespost nur noch unterstützt.
    Erst zum 1. April dieses Jahres haben Sie die Mineralölsteuer mit der Begründung erhöht, daß es angesichts der energiepolitischen Entwicklung notwendig sei, den Individualverkehr zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs abzubauen. Durch den stufenweisen Abbau der Gasölbeihilfe konterkarieren Sie genau das, was Sie zur Begründung der Mineralölsteuererhöhung anführten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Der Abbau der Gasölbeihilfe wird nämlich dazu führen, daß die Tarife im öffentlichen Nahverkehr zwischen 10 und 20 % steigen werden.
    Seit 1971 ist die Gasölbeihilfe die einzige Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten des öffentlichen Nahverkehrs. Seit 1971 wird dies als eine gerechtfertigte Subvention mit dem Ziel betrachtet, daß der öffentliche Nahverkehr die Straßen entlasten und die Städte und die ländlichen Räume erschließen soll.
    Wir fragen uns: Was hat sich seitdem geändert? Ist das Gegenteil eingetreten? Ist die Bedeutung des öffentlichen Pesonennahverkehrs gesunken? Welchen Wandel haben die von Ihnen, meine Damen und Herren, durchgemacht, die noch vor gut zehn Jahren bei der Aktion Roter Punkt für den Nulltarif einge-



    Dr. von Wartenberg
    treten sind und heute den Arm für eine Tariferhöhung zwischen 10 und 20 % heben!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wo bleibt das Konzept der Verkehrspolitik? Wir als Opposition können nur dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zustimmen, der die Bundesregierung einstimmig aufgefordert hat, endlich ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches auch das flache Land erschließt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, was werden Sie tun, wenn auf Grund dieses Gesetzes bei nicht elektrifizierten Nebenstrecken im Nahverkehr Stillegungen notwendig sind. Wie wollen Sie den Bürgern dort dann Ihre heutige Entscheidung begründen?

    (Zuruf von der SPD: Das kommt gleich!)

    Im übrigen ist ja der haushaltspolitische Effekt gar nicht so hoch, wie Sie ihn sich vorstellen: zwischen 300 und 600 Millionen DM, je nachdem, welches Jahr ich nehme. Rund zwei Drittel werden bei diesen Maßnahmen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz umgebucht und kommen den Ballungsräumen zugute.
    Wissen Sie, was dies bedeutet? Die Tariferhöhungen haben diejenigen durchzusetzen, die auf Empfehlung der Bundesregierung rechtzeitig von der Straßenbahn auf den Omnibus umgestellt haben. Die Tariferhöhungen haben die zu bezahlen, die auf dem flachen Land auf den Bus angewiesen sind. Und die Gelder fließen zurück in die Ballungsräume, in die zentralen Städte, wo der U-Bahn-Bau damit finanziert wird. Fragen Sie einmal die Menschen auf dem flachen Land, was die davon halten!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Um die Gasölverbilligung geht es auch bei einem anderen Artikel. Hierbei geht es aber nicht darum, die Gasölverbilligung der Landwirtschaft abzuschaffen. Aber gerade dieser Artikel ist symptomatisch dafür, wie einfallsreich Sie sind, um auch mit den raffiniertesten Schachzügen Ihre Liquidität noch zu verbessern. Sie sind sehr findig bei der Suche nach neuen Einnahmequellen. Das ist nichts weiter als eine Ausprägung kurzfristigen fiskalischen Denkens. Obwohl die Gasölbeihilfe der Landwirtschaft unumstritten ist, ist es für den, der das verauslagt, doch wichtig, zu wissen, wann er bezahlen muß. Bekommt er das Geld vom Staat im Jahr des Verbrauchs wieder zurück oder ein Jahr später? Für den, der das bezahlt, ist das ein erheblicher liquiditätspolitischer Unterschied. Er hat die Zinskosten, er hat die Kreditkosten zu tragen. Für ihn ist das eine Frage der Liquidität. Wenn Sie nun versuchen, die Gasölbeihilfe, die unstrittig ist, erst im nachhinein zu zahlen, belasten Sie die Landwirtschaft mit den Zinskosten, die Sie zahlen müßten, weil Sie für die Finanzpolitik, die Sie betreiben, verantwortlich sind.
    Aber nicht nur dieser eine Punkt berührt die Landwirtschaft. Sie wird noch einmal betroffen durch das Branntweinmonopolgesetz. Wir möchten hier nur ganz kurz fragen, ob es nötig ist, nach der kürzlich beschlossenen Erhöhung der Branntweinsteuer und nach der Verlagerung der Zinsen im Rahmen der Gasölverbilligung auf die Landwirtschaft Teile der Landwirtschaft zusätzlich dadurch zu belasten, daß man das Branntweinmonopol quasi auslaufen läßt, abschafft und Positionen aufgibt, die man gebrauchen könnte, um im europäischen Rahmen für die deutschen Brennereien etwas herauszuholen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, im Jahre 1979 haben Sie noch das genaue Gegenteil von dem empfohlen, was Sie heute beschließen wollen. Im Jahre 1979 haben Sie empfohlen, Brennrechte zu kaufen. Heute aber werden diejenigen, die damals Ihrer Empfehlung gefolgt sind, bestraft.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Mit im Mittelpunkt der Beratung des Gesetzes stand die Frage der Sparförderung. Was das Prämiensparen angeht, so soll die Sparförderung auf Grund Ihrer Vorlage total gestrichen werden. Wir sind uns einig darin, daß Sparen ein notwendiger volkswirtschaftlicher Prozeß ist. Konsumverzicht heute bedeutet, daß ich eine Investition tätigen kann, von der ich morgen leben kann. Wir sind uns auch einig darin, daß die Tugend des Sparens nichts Selbstverständliches ist. Wie soll ich denn einem jungen Menschen klarmachen, daß er einen Teil seines Nettoeinkommens beiseite legen soll, wenn um ihn herum insbesondere der Staat viel mehr ausgibt, als er einnimmt?
    Wir sind uns auch einig darin, daß neben der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit des Sparens der Staat mit der Förderung des Sparens eine gesellschaftspolitische Aufgabe wahrzunehmen hat. Das Sparen und die Förderung des Sparens haben einen eigentumspolitischen, einen vermögenspolitischen Effekt. So jedenfalls lautete noch im Jahre 1975 Ihre Begründung.
    Drittens waren wir uns auch darin einig, daß die Bausparprämien und die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand beibehalten werden sollten. Wir waren uns auch einig darin — das ist der entscheidende Punkt —, daß alle drei Sparförderungsmaßnahmen zusammengenommen — Sparprämien, Wohnungsbauprämien und die Abzugsmöglichkeit, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand — zur Zeit in dem bisherigen Umfang nicht zu finanzieren sind und wir deshalb nach Einsparungen zu suchen haben.
    Wir als CDU/CSU haben uns auf einen Vorschlag, der von außen kam, bezogen und ihn im Finanzausschuß zur Diskussion gestellt. Dieser Vorschlag sah vor, daß alle drei Säulen, die drei bewährten Säulen der Spar- und Vermögenspolitik in der Bundesrepublik Deutschland — die Sparprämie, die Wohnungsbauprämie und Abzugsmöglichkeit bei der Steuer, die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand —, erhalten bleiben, aber auf einem kostengünstigeren Niveau.
    Sie wollen eine dieser drei Säulen abschaffen. Empfinden Sie es nicht als Ironie, daß wir Ihnen sagen müssen, daß der größte Teil der Prämiensparer



    Dr. von Wartenberg
    Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen sind, daß ein großer Teil derjenigen, die Sparprämien in Anspruch nehmen, aus der jungen Generation kommt? Empfinden Sie das nicht als Ironie, meine Damen und Herren, daß wir Ihnen als der Partei der Arbeitnehmer das sagen müssen? Wir jedenfalls werden es den Betroffenen sagen, wer dieses Sparprämiengesetz abgeschafft hat.
    Die Sparkassen sind, weil es ihrem Auftrag entspricht, daran interessiert, daß das Sparprämiengesetz beibehalten wird. Die Sparkassen sind deshalb von dieser Entscheidung arg betroffen. Sie sind auch von einer anderen Entscheidung arg betroffen, die heute zu treffen ist, nämlich von der Erhöhung der Körperschaftsteuer von 44 auf 50 % und bei den Kreditgenossenschaften von 50 auf 56 %. Wir meinen und meinten, daß es ohne eine gründliche Beratung der damit zusammenhängenden Eigenkapitalproblematik voreilig ist, hier eine Entscheidung zu treffen.
    Die Befürworter der Steuererhöhung begründen diese damit, daß die Geschäftsbeschränkungen, die ursprünglich da waren, inzwischen so weit abgebaut seien und daß die Sparkassen sich so wie alle anderen Kreditinstitutionen verhielten. Ganz unabhängig davon, daß es nach wie vor quantitative, strukturelle und wettbewerbspolitische Nachteile und Beschränkungen gibt, ganz unabhängig davon, daß die Berechnungen, die von allen Seiten auf uns einströmten, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kamen, glauben wir doch, daß es sinnvoll wäre, daß es verantwortungsvoller wäre, diese Frage im großen Zusammenhang mit der Kreditwesengesetzes-novelle zu beraten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Graf Lambsdorff hat einmal gesagt: Wer kein Geld hat, soll keine Kreditgeschäfte machen. So einleuchtend diese Erklärung ist, so unglaubwürdig sie von einem Regierungsmitglied ist — denn wer kein Geld hat, soll j a auch keine Schulden machen —, so läßt sie doch erkennen, daß die völlig unterschiedlichen Strukturen der Aufgaben im deutschen Kreditgewerbe verkannt werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wohl!)

    Wenn die Sparkassen auf der einen Seite ihre kommunale Bezogenheit behalten sollen, sich dem kleinen und mittleren Geschäft widmen und den Massenverkehr bewältigen, wenn die Kreditgenossenschaften auf der anderen Seite ihre teuren Dienstleistungen und Kreditleistungen auf dem flachen Land für den Mittelstand vorhalten und wenn sich die Regionalbanken und Großbanken auf die lukrativen Geschäfte der Aktiv- und Passivseite konzentrieren, dann sind das unterschiedliche Aufgaben, die auch unterschiedlich zu besteuern sind. Wir können da nicht alles über einen Kamm scheren. Wir lehnen es ab und haben bedauert, daß es nicht möglich war, diese Fragen insgesamt in einem Zusammenhang zu debattieren und zu entscheiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Erwartung der SPD, in einer Entschließung Ihrer Fraktion und im Finanzausschuß vorgetragen, daß bei der Kreditwesengesetznovelle der Zuschlag zum haftenden Eigenkapital bei der Gewährsträgerhaftung der Anstaltslast eingebaut werden soll, sehen wir mit Spannung entgegen. Sie zeichnen sich dadurch aus, daß Sie während der Beratungen des Subventionsabbaugesetzes laufend eine Ankündigung nach der anderen gemacht haben. Wir begrüßen dies, weil es unserer Intention folgt und hoffen, daß sich innerhalb der möglichst bald eintretenden Beratungen dadurch keine wettbewerbspolitischen Nachteile für die Kreditgenossenschaften ergeben.
    Ich kann ohnehin nur allen, die an diesem Gesetz interessiert sind, die von diesem Gesetz betroffen sind, empfehlen, die Protokolle des Bundestages und den Bericht der Berichterstatter genau zu studieren, da man in Zukunft, folgt man manchen Eingaben zu § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, zur Abschaffung der Tarifvergünstigung für nebenberufliche wissenschaftliche Tätigkeit, keine Kommentare über diese Gesetze mehr lesen kann, da es dann nicht mehr lukrativ zu sein scheint, darüber in nebenberuflicher Arbeit etwas zu veröffentlichen.
    Die Mannheimer Jazzsängerin Joy Flemming hat einmal einen Song mit dem Text gesungen: Ich sing' fürs Finanzamt; ich schaff' mich fürs Finanzamt.

    (Duve [SPD]: Die hat auch für die CDU gesungen!)

    Die Wahrheit ist, daß durch die Abschaffung der Tarifvergünstigung für nebenberufliche, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit die Steuererhöhung zum Teil bis 100 % erreichen wird. Wir fragen uns, ob trotz des Mißbrauchs, der teilweise damit betrieben wurde, die Folgen in einzelnen Bereichen nicht so gravierend sind, daß sie prohibitiv sind. Wir fragen uns, ob es richtig ist, daß all die, die neben ihrem Hauptberuf einen Teil dessen, was sie können, was sie lernen, was sie lehren, was sie darstellen können, in abendlicher Beschäftigung der übrigen Welt mitteilen können, durch diese Steuer nicht zusätzlich bestraft werden.

    (Dr. Spöri [SPD]: Vor allen Dingen die armen Beamten!)

    Wir sehen die Kritik, weil es zusätzlich zu der Abschaffung der Tarifvergünstigung zu einer sehr komplizierten Überschneidung im Steuerrecht kommt. Denn wir haben ja vor kurzem erst den Übungsleiterfreibetrag für fast die gleiche Art der Tätigkeit in manchen Bereichen bis zur Höhe von 2 400 DM im Jahr eingeführt. Das bedeutet z. B. im Einzelfall, daß ein Organist, der nebenbei in einem Singkreis aushilft, als Übungsleiter gilt, daß der gleiche Organist, spielt er auf einer privaten Beerdigung, sein Salär voll versteuern muß, daß aber der gleiche Organist, wird er von einer Handwerkskammer eingeladen, die die Beerdigung für ihren ehemaligen Präsidenten organisiert, wieder als Übungsleiter gilt.
    Hätten Sie uns bei der Beratung dieses Gesetzes und auch bei der Ausformulierung des Übungsleiterbetrags mehr Zeit gelassen, dann wäre es uns möglich gewesen, hier eine klarere, bessere, eindeutigere



    Dr. von Wartenberg
    Formulierung als das zu finden, was wir nun vor uns haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sagen nein zu den Artikeln in diesem Gesetz, die wir für falsch halten. Abgabeerhöhungen wie die Einführung der Telefonsteuer sind das Gegenteil von dem, was wirtschaftliche Vernunft erwarten läßt. Tariferhöhungen im Nahverkehr sind das Gegenteil von dem, was eine vernünftige Verkehrspolitik erreichen muß. Der Wegfall der Sparprämie ist das Gegenteil von dem, was die Arbeitnehmer und die Jugendlichen, die in das Sparen hineingeführt werden sollen, erwarten können.
    Wir werden uns bei jenen Artikeln des Gesetzes enthalten, wo Sie nach unserer Überzeugung zwar den richtigen Gegenstand angepackt haben, die Lösung aber unausgegoren, unsystematisch, voreilig ist. Wären Sie unseren Alternativvorschlägen gefolgt, dann wären diese Lösungen besser und langlebiger gewesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ja sagen wir leider nur zu einem finanzpolitisch unwirksamen Gesetz, den Wohnungsbau betreffend.
    In der Schlußabstimmung lassen wir uns von dem Grundgedanken des Gesetzes leiten: der Ausgabeneinsparung. Ein echter Subventionsabbau ist notwendig: eine echte Kürzung der Ausgaben des Bundes ist dringend erforderlich.
    Die CDU/CSU ist die einzige politische Kraft in diesem Land, die seit Jahren diesen Weg gefordert hat.

    (Lachen bei der SPD)

    Die CDU/CSU ist damit eine konstruktive Opposition. Die CDU/CSU hat vor und nach den Wahlen das gleiche gesagt. Wir haben vor und nach den Wahlen keinen Zweifel daran gelassen, daß schmerzhafte Eingriffe in den Haushalt notwendig sein werden, wenn es gelingen soll, diesen wieder zu sanieren.
    Lassen Sie mich auf das zurückkommen, was ich am Anfang gesagt habe. Das Defizit des Haushalts, die dramatisch steigende Neuverschuldung, die durch die Staatsverschuldung belastete Volkswirtschaft, das dadurch mitzuverantwortende Leistungsbilanzdefizit, die Verzerrungen auf dem Kapitalmarkt, das Aufblähen der Haushalte der vom Bund abhängigen Anstalten, die nicht mehr zu kontrollierenden Schattenhaushalte, die die Privatwirtschaft und die Privatinitiative zurückdrängende Staatsquote sind ein Zeichen dafür, daß mit der Reparatur dieser Politik begonnen werden muß.
    Sie haben selber durch die Ankündigung eines zweiten Subventionsabbaugesetzes zugestanden, daß Sie hier nur Unzulängliches vorgelegt haben.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Auch wieder nur ein Steuererhöhungsgesetz!)

    Wir werden Ihnen bei diesem ersten, unzulänglichen, zaghaften Versuch, den Staatshaushalt wieder in den Griff zu kriegen, nicht in die Arme fallen und uns aus der Verantwortung, die wir gegenüber der Volkswirtschaft haben, aus der Ehrlichkeit gegenüber unseren eigenen Wählern und aus der Konsequenz unserer eigenen Politik heraus der Stimme enthalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Spöri.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Spöri


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir verabschieden heute mit dem Subventionsabbaugesetz ein Maßnahmenpaket, das bei seiner Ankündigung alles andere als Jubelschreie ausgelöst hat. Das hat man bei der Beratung in den Fachausschüssen in den letzten Wochen gemerkt. Es war ganz im Gegenteil so, daß eine massive Kritik gegen dieses Gesetz aus vielen gesellschaftlichen Richtungen gekommen ist. Ich möchte aber fragen, ob es denn tatsächlich ein negatives Signal ist, daß diese Kritik geäußert worden ist. Es ist zwar sicherlich richtig, daß wir eine volle Breitseite lautstarker Kritik hier zur Kenntnis zu nehmen haben; aber aus meiner Sicht ist es so, daß dies nicht gegen dieses Gesetz, sondern für dieses Gesetz spricht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Jeder, Herr von Wartenberg, der sich mit Subventionsabbau beschäftigt und nach all den folgenlosen Parolen vom Subventionsabbau wirklich darangeht, Nägel mit Köpfen zu machen, weiß doch, daß er hier überhaupt keinen Beifall erwarten kann,

    (Frau Dr. Timm [SPD]: So ist es!)

    weiß doch, daß er einzelnen Gruppen, einzelnen betroffenen Bereichen wehtun muß; das geht ja gar nicht anders.
    Ich meine, meine Damen und Herren, man darf nicht darüber hinwegsehen, daß wir den Betroffenen beim Subventionsabbau etwas wegnehmen, woran sie sich gewöhnt haben, liebgewonnene finanzpolitische Vorteile, die sie inzwischen als ihren rechtmäßigen Besitzstand interpretieren. Natürlich kommt es, Herr von Wartenberg, auch zu den von Ihnen zum Teil richtig geschilderten punktuellen Einkommensverlusten oder auch zu unangenehmen Kostenfolgen; das kann man hier überhaupt nicht wegdiskutieren. Es ist doch ganz klar, daß dann z. B. die Brenner auf die Barrikaden gehen. Es ist in einer demokratischen Gesellschaft doch völlig logisch, daß dann die Sparkassen auf die Barrikaden gehen und gegen diesen Gesetzentwurf protestieren.
    Aber eins ist doch damit an Erkenntnis verbunden: Wenn aus so vielen gesellschaftlichen Gruppierungen, aus so vielen Richtungen Gegenwind gegen ein derartiges Gesetz kommt, dann hat sich die Bundesregierung — das ist ein Anzeichen dafür — doch redlich bemüht, wirklich einen die betroffenen Gruppen ausgewogenen belastenden Vorschlag zum Subventionsabbau zu machen. Das muß man hier doch anerkennen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir haben, meine Damen und Herren, gemerkt, daß Subventionsabbau keine Veranstaltung zur Volksbeglückung ist. Das hat jeder hautnah erlebt,



    Dr. Spöri
    der an den Beratungen im Fachausschuß teilgenommen hat. Wir werden uns aber nicht abhalten lassen, hier weiterzumachen.
    Ein zentraler Gesichtspunkt beim Subventionsabbau ist, daß wir, wie ich soeben gesagt habe, verteilungspolitisch ausgewogen vorgehen müssen. Ich glaube, der Subventionsabbau kann in diesem Hause parlamentarisch nur dann durchgesetzt werden, wenn der einzelne Kollege, der hier sitzt, das Gefühl hat, daß nicht nur er, wenn er einem Punkt in einem solchen Artikel-Gesetz zustimmt, Schwierigkeiten oder Probleme mit besonderen Zielgruppen bekommt, denen er besonders nahesteht, sondern daß auch andere Ärger bekommen, wenn sie anderen Punkten zustimmen. Das ist die Basis für den Konsens, den wir hier in diesem Hause finden müssen. Ohne einen solchen Konsens läuft überhaupt nichts, kommen wir überhaupt nicht über Sonntagsreden hinaus. Mit diesem Gesetzentwurf nun sind wir darüber hinausgekommen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt darauf konzentrieren, die besonders hitzig debattierten Punkte herauszugreifen. Denn es gibt ja einen ausgezeichneten Bericht, der Ihnen vorliegt und den Sie sicherlich erschöpfend und erschöpft gelesen haben — wie immer. In ihm sind die ganzen Detailbereiche aufgeführt. Ich werde mich also jetzt auf die umstrittenen Komplexe beschränken.
    Ich möchte dabei nicht verhehlen, daß es kritische Argumente gegeben hat, auch aus meiner eigenen Fraktion; deshalb braucht man sich überhaupt nicht zu verstecken. Bei dieser schwierigen Materie ist auch in meiner eigenen Fraktion über mehrere Bereiche hart und kontrovers diskutiert worden, z. B. bei der Angleichung der Besteuerung im Kreditgewerbe. Hier kam gegen die Erhöhung der Körperschaftsteuerbelastung der Sparkassen sehr viel Gegenwind aus dem kommunalpolitischen Bereich. Der Sparkassen- und Giroverband hat zu Recht darauf hingewiesen, daß es eine Menge Sparkassen gibt, die inzwischen wegen Eigenkapitalschwierigkeiten an die Grenze ihres Geschäftsspielraums gestoßen sind. Aber wenn wir dieses Problem wirklich ernsthaft diskutieren wollen, meine Damen und Herren, dann müssen wir klarstellen, daß dieser Sachverhalt schon vorher anzutreffen war, daß dieses Subventionsabbaugesetz diese Schwierigkeiten nicht etwa über Nacht neu geschaffen hat, daß es auch, wenn wir uns überhaupt nicht an dieses Gesetz gemacht hätten, Aufgabe dieses Parlaments in den nächsten Monaten wäre, sich mit diesen Schwierigkeiten einzelner Sparkassen auseinanderzusetzen, und daß man hier mit einer Lösung nicht mehr lange warten darf.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat im Finanzausschuß zu diesem Punkt klar bekräftigt — und ich unterstreiche das hier bei der abschließenden Beratung —, daß die SPD-Bundestagsfraktion ihre Zustimmung zu einer gleichmäßigeren Besteuerung in der Kreditwirtschaft mit der Erwartung verknüpft, daß für die Sparkassen die Gewährträgerhaftung bei der vorgesehenen Novellierung des Kreditwesengesetzes mit einem Zuschlag zum haftenden Eigenkapital berücksichtigt wird und daß der entsprechende Gesetzentwurf von der Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 1982 vorgelegt werden soll.
    Ich darf zu diesem Punkt in aller Deutlichkeit feststellen, daß die Vorschläge, die auf das sogenannte nachrangige Haftkapital abzielen, nicht unsere Unterstützung finden werden. Wir sind mit den Sparkassen derselben Auffassung, daß ein derartiger Lösungsansatz die Gefahr einer schleichenden Privatisierung mit sich bringen muß und den spezifischen strukturpolitischen Auftrag unserer Sparkassen in Frage stellt. Wir lehnen eine Entwicklung in diese Richtung bei der notwendigen Novellierung des Kreditwesengesetzes ab. Ich möchte das in diesem Zusammenhang den Gemeinden und Sparkassen gegenüber unmißverständlich klarstellen.
    Ein weiterer Punkt , bei dem in der Öffentlichkeit und auch in meiner Fraktion eine sicherlich sehr kontroverse Debatte stattgefunden hat, war der stufenweise Abbau der Gasöl-Betriebsbeihilfe im öffentlichen Personennahverkehr. Auch wenn die tatsächlichen Kosteneffekte, die wir hier erwarten müssen, nicht die Höhe der Schreckenszahlen erreichen, die gegenwärtig öffentlich gehandelt werden — die tatsächlichen Effekte liegen ungefähr bei 1,7 bis 4 % pro Jahr —, muß man sich mit den Hinweisen auf mögliche Tariferhöhungen, die eventuell sogar über die wahren Kosteneffekte hinausgehen, ernsthaft auseinandersetzen. Ich will diese Kostenwirkung hier überhaupt nicht vom Tisch wischen. Aber wenn man wirklich versucht, eine seriöse Vergleichsbetrachtung herzustellen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern, zwischen dem Individualverkehr auf der einen Seite und dem öffentlichen Personennahverkehr auf der anderen Seite, dann muß man doch auch erkennen, daß der Kostentrend beim Individualverkehr dennoch stark höher liegt im Vergleich zum öffentlichen Personennahverkehr und daß deswegen sicherlich die relative Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs nicht absinken wird — im Gegensatz zu den Behauptungen, die hierzu immer aufgestellt werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Mittel, die durch den Abbau der Gasölbeihilfe verlorengehen, fließen im Umfang von annähernd 90% ja automatisch wieder über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz an die Gemeinden zurück, und zwar zu mindestens 50 % in Investitionen des öffentlichen Nahverkehrs und der andere Anteil in Investitionen beim kommunalen Straßenbau.
    Meine Damen und Herren, hier wird es unsere Aufgabe sein, durch einen veränderten Förderkatalog im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dafür zu sorgen, daß auch die Gebiete außerhalb der Verdichtungsräume, die ländlichen Gebiete, an diesen zurückfließenden investiven Mitteln stärker partizipieren. Es wird ferner unsere Aufgabe sein, im Rahmen verkehrspolitischer Überlegungen generell die investiven Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stärker auf den öffentlichen Personennahverkehr umzupolen.



    Dr. Spöri
    Abschließend möchte ich zu diesem Punkt, der sicherlich umstritten ist, feststellen, daß der — global immer beifallumrauschte — Satz, daß man angesichts des gegenwärtigen Leistungsbilanzdefizits den Ölverbrauch nicht auch noch subventionieren soll, natürlich überall Gültigkeit haben muß, nicht nur in Teilbereichen des Ölverbrauchs. Wenn wir diesen Satz nicht überall gelten ließen, käme es dazu, daß wir beim Abbau der Ölsubventionen immer vor der Situation stünden, daß der eine Verwendungssektor gegen den anderen ausgespielt und der Abbau der Ölsubventionierung abgeblockt würde.
    Auch der öffentliche Bereich muß sich daran gewöhnen, mit einem nicht durch Subventionen verzerrten Ölpreisniveau zu kalkulieren. Wenn der öffentliche Nahverkehr energiesparender als der Individualverkehr ist, muß doch diese Vergleichsbetrachtung auf Energiekostenrechnungen beruhen, die durch keinerlei Subventionen verzerrt sind.
    Wir gehen aber davon aus, daß die Politik des Abbaus von Subventionen nicht auf diesen Teil der Ölverbrauchssubventionen beschränkt bleibt, sondern über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgeht.

    (Zustimmung bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)

    Wir gehen davon aus, daß nach der Einschränkung der allgemeinen Mineralölsteuerfreiheit im privaten Luftverkehr im Rahmen dieses Gesetzentwurfes durch eine europäische Abstimmung möglichst bald auch die Mineralölsteuerfreiheit im Bereich des innerdeutschen Fluglinienverkehrs sowie im Bereich der Binnenschiffahrt abgeschafft wird.

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, überhaupt nicht einzusehen ist — das ist ein Punkt, der in der Öffentlichkeit noch gar nicht so aufmerksam registriert worden ist —, daß in der Bundesrepublik heute noch der Eigenverbrauch der Mineralölwirtschaft steuerfrei ist. Ich kann hier nur mit „Esso" sagen: Es gibt viel zu tun, packen wir's an!

    (Zustimmung bei der SPD) Das gilt auch für die Mineralölkonzerne.


    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Keine Schleichwerbung!)

    — Die werden sich über die Schleichwerbung nicht freuen, Herr Kollege.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Das denke ich auch!)

    Dasselbe gilt meiner Ansicht nach mittelfristig auch für die Gasölbeihilfe der Landwirte. Hier kann man natürlich aus Konkurrenzgründen nur im Rahmen einer europäisch abgestimmten Lösung vorankommen. Ganz sicher aber werden die im Hearing vorgebrachten Wünsche nach einer Erhöhung der Gasölbeihilfe in der Landwirtschaft nicht erfüllt werden. Dafür werden wir sorgen. Ich muß sagen, man kann sich nur wundern, auf welche Forderungen gegenwärtig manche in diesem Lande in unserer Situation kommen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Der generelle Abbau der Subventionen des Ölverbrauchs muß ein ganz zentraler Schwerpunkt des Subventionsabbaus in einer Volkswirtschaft sein, die von ihrem vorrangig ölbedingten Leistungsbilanzdefizit herunterkommen muß. Aber wir müssen daneben in der Subventionsabbaupolitik noch andere Ziele berücksichtigen.
    Es gibt das haushaltspolitische Ziel. Das führt uns in andere Bereiche des Subventionsabbaus hinein. Wenn wir weitere Subventionen abbauen wollen, können wir dabei nicht dem scheinbar patenten Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelstages folgen, der ja vorgeschlagen hat, mit dem Rasenmäher querbeet über alle Subventionen zu gehen und überall linear gleich zu streichen.
    Lassen Sie mich hierzu klarstellen: Wenn wir uns darüber einig sind, daß die Subventionen, die wir gegenwärtig haben, unterschiedliche Prioritäten haben, daß es unterschiedliche Dringlichkeiten gibt, daß es sehr wichtige und sinnvolle Subventionen gibt wie z. B. im Kohlebergbau, aber daß es auch Ladenhüter, überflüssige Privilegien gibt, die eigentlich keinen Bestand mehr haben sollten, dann muß dieser Subventionsabbau logischerweise auch mit Prioritäten erfolgen und nicht linear mit gleichen Prozentsätzen. Wir können bei einem solchen Abbau z. B. notwendige, dringende finanzielle Anreize für das Energiesparen auf der einen Seite nicht einfach um die gleichen Prozentsätze kürzen wie auf der anderen Seite die subventionspolitischen Ladenhüter, die ich eben erwähnt habe und die schon längst aus dem Subventionsangebot des Staates hätten verschwinden sollen.
    Wir können es uns also nicht so einfach machen, als seien alle Subventionen gleich überflüssig oder gleich notwendig. Man muß schon sagen, was man streichen will, aus welchen Gründen man es streichen will und was in vertretbarem Rahmen aus welchen Gründen reduziert werden kann. Diese Prioritätensetzung bleibt niemandem erspart, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben versucht, Prioritäten zu setzen. Dies ist natürlich immer umstritten. Da gibt es immer unterschiedliche Gesichtspunkte. Wir haben das trotz Kritik im Rahmen dieses Gesetzentwurfes z. B. beim Abbau der Steuerermäßigungen für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten im Rahmen des § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes gemacht.
    Ich darf feststellen — weil hier intensiv Kritik geübt worden ist —, daß wir uns immer bemühen, Kritik und Argumente, die z. B. in den Anhörungen des Bundestages vorgebracht werden, auf ihren wahren Gehalt abzuklopfen und zu prüfen, ob sie wirklich ernst zu nehmen sind. Aber ich muß zu diesem Punkt sagen, meine Damen und Herren, daß ich von der Argumentation der Interessenvertreter im Zusammenhang mit dem § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes enttäuscht war. Die aus dem Hochschulbereich vorgebrachten Argumente sind für



    Dr. Spöri
    mich ein peinliches Musterbeispiel für Lobbyismus. Das muß ich hier einmal ganz offen sagen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir gehen davon aus, daß durch den Abbau der Steuervergünstigungen in § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes die Geistes- und Kulturlandschaft in der Bundesrepublik nicht verödet und nicht ausblutet. Es ist schon eine sehr bedenkliche Abwertung der Motivation für das geistige Schaffen und die Abfassung wissenschaftlicher Publikationen in diesem Lande, wenn man davon ausgeht, der Wegfall eines solchen Steuervorteils werde dazu führen, daß die Aktivitäten hier dramatisch zurückgehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir können uns besonders im Interesse der betroffenen Hochschullehrer nicht den im Hearing vorgebrachten Argumenten ihrer Sprecher anschließen, weil wir eine zu hohe Meinung von den Hochschullehrern haben.
    Wir konnten hierzu auch nicht die Änderungsvorschläge aufnehmen, die Herr von Wartenberg gerade angeführt hat, weil dies ein Subventionsabbaugesetz ist und nicht etwa ein Subventionsgesetz, in dem wir neue Subventionen zur Abfederung der Abschaffung der alten schaffen wollten.
    Aber jetzt zu einem anderen zentralen Punkt, der sehr kontrovers gewesen ist, zur Wohnungsbauprämie. Die Bausparkassen und auch der zuständige Fachausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wollten die bisherige siebenjährige Bindungsfrist für Wohnungsbauprämien beibehalten. Die Union hat im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses einen Antrag gestellt, der einer Reduzierung der vorgesehenen zehnjährigen Bindungsfrist auf neun Jahre zum Ziel hatte. Wir haben uns dies intensiv durch den Kopf gehen lassen und darüber diskutiert. Letztlich haben wir uns gegen diesen Vorschlag entschieden, und zwar deshalb, weil wir alle Seiten hören müssen.
    Wir haben nämlich auf der anderen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, daß zu Recht gesagt worden ist: Ihr habt ja eigentlich die Bausparkassen beim Abbau der Sparförderung ganz kräftig und bewußt privilegiert. Es ist doch richtig, daß die Sparförderung auf der einen Seite bei den Sparprämien für die Neuverträge völlig wegfällt — die 14 %-Sparprämie ist ja völlig weggefallen — und daß auf der anderen Seite die Wohnungsbauprämie nur von 18 auf 14 % reduziert worden ist. Es ist doch richtig, daß damit das Gefälle zugunsten der Bausparförderung verstärkt worden ist. Deswegen mußten wir einfach bei dieser Vorsichtsmaßnahme, der auf zehn Jahre verlängerten Bindungsfrist, bleiben.
    Wir sind in dieser Hinsicht aber sicherlich erkenntnisoffen. Wir sind bereit, mit Ihnen zusammen sehr aufmerksam in den nächsten Monaten zu verfolgen, was sich auf dem Bausparsektor entwickelt, und eventuell auch — das kann ich hier nicht ausschließen — neuen Erkenntnissen, auch gesetzgeberisch, Rechnung zu tragen.
    Wir haben bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes alle gelernt, daß dieses Geschäft — egal, wie man seine Subventionsabbaulisten auch zusammenstellt — ungeheuren Ärger bereitet, daß es Konflikte mit sich bringt. Wir möchten zum Ausdruck bringen, daß die SPD-Bundestagsfraktion trotz dieser Beschwerlichkeiten, vor denen wir gestanden haben, auf diesem Weg weitergehen wird. Das haben wir von seiten unserer Fraktion am Dienstag auch ganz deutlich in einer Resolution zum Ausdruck gebracht. Wir werden das auch tun, wenn mancher Kollege von uns inzwischen auf Grund des vielen Ärgers bei den Diskussionen mit betroffenen Interessengruppen von diesem Subventionsabbau die Nase voll hat und vielleicht denkt: Man sollte es bei diesem Subventionsabbaugesetz einmal belassen.
    Wenn wir alle uns hier darüber im klaren und einig sind, daß unter haushaltspolitischem Aspekt zur Kenntnis genommen werden muß, daß die Nettoverschuldung kein endlos dehnbares Gummiband darstellt und daß auch die Steuerlastquote in dieser Gesellschaft im Trend nicht gesteigert werden kann und soll, wenn wir uns darüber im klaren sind, daß wir beschäftigungs- und strukturpolitische Aufgaben erfüllen müssen, müssen wir den notwendigen haushaltspolitischen Spielraum mittelfristig auch durch weiteres Umschichten schaffen. Das bedeutet, daß man mit dem Subventionsabbau weitermachen muß, daß es vielleicht nicht nur ein zweites, sondern sogar ein drittes Subventionsabbaugesetz geben muß.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie bei einzelnen Punkten alles besser wissen und soviel Kritik vortragen, muß ich Ihnen sagen: Es hindert Sie niemand daran, wirklich konkrete Vorschläge zu machen und ein eigenes Subventionsabbaugesetz vorzulegen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir sind freudig gespannt darauf, was Sie hier für Vorschläge zu machen haben, die über unser Entlastungsvolumen für den Haushalt hinausgehen.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Treten Sie mal zurück! Dann machen wir es! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Meine Damen und Herren, regen Sie sich ab. Es kommt jetzt etwas, wovon Sie nicht so stark getroffen werden.
    Ich möchte in diesem haushaltspolitischen Zusammenhang auch diejenigen Gelehrten, die uns ständig mit Milliardenforderungen konfrontieren, sehr herzlich bitten, bei ihren Vorschlägen ein bißchen mehr die Rechenlogik zu berücksichtigen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich habe sicherlich immer in gewisser Weise ein gestörtes Verhältnis zu vielen Vorschlägen der etablierten Ökonomen im Sachverständigenrat gehabt. Auf der anderen Seite muß ich jetzt aber sagen: Das, was uns die Alternativgutachter hier in der letzten Woche kredenzt haben, ist schon hanebüchen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)




    Dr. Spöri
    — Warten Sie mal ab.
    Ich meine dieses 200-Milliarden-DM-Investitionsprogramm, das da ohne jeglichen soliden Finanzierungsvorschlag gefordert wurde, meine Damen und Herren. Es geht doch nicht, daß man von einer einfachen Milchmädchenrechnung ausgeht und sagt, daß sich solche zusätzlichen Ausgabenwünsche durch eine größere Steuerernte selbst finanzierten. Es geht doch nicht, daß man so wissenschaftlich arbeitet, einfach in einen publizistischen Wettlauf mit Milliardenforderungen eintritt und anschließend uns in diesem Parlament das Geschäft, Deckungsvorschläge zu erarbeiten, überläßt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Diese Arbeitsteilung, die in diesem Land immer mehr um sich greift — nicht nur im wissenschaftlichen Bereich, sondern in allen politischen Bereichen — und darin besteht, daß sich die einen nur damit beschäftigen, phantasiereiche Vorschläge dazu zu machen, wie man den Haushalt belastet, und die anderen nachher die Deckungsvorschläge zu machen haben, ist sehr unehrlich und finanzpolitisch mittelfristig sehr bedenklich.

    (Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU — Windelen [CDU/CSU]: Jetzt prügeln die auch noch den DGB!)

    Hier ist soeben auch eingewandt worden, daß dieses von uns vorgeschlagene Subventionsabbaugesetz unzureichend wäre. Wir warten auf Ihre Vorschläge, mit denen Sie über das von uns vorgesehene Volumen für Haushaltsentlastungen im Subventionsbereich hinausgehen.

    (Abg. Dr. von Wartenberg [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ja, gerne — kurz und präzise, bitte.

    (Heiterkeit bei der SPD)