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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Spilker 1709A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 1709 B Dr. Kohl CDU/CSU 1714 B Wischnewski SPD 1724 B Hoppe FDP 1728 C Genscher, Bundesminister AA 1730 D Dr. Wörner CDU/CSU 1734 B Dr. Corterier SPD 1740 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, zur Erhöhung der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz) — Drucksachen 9/92, 9/217 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/401 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/378 — Dr. von Wartenberg CDU/CSU 1763 C Dr. Spöri SPD 1767 C Frau Matthäus-Maier FDP 1772 A Matthöfer, Bundesminister BMF 1774 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG 1980) — Drucksache 9/251 — Dr. Langner CDU/CSU 1778A Feile SPD 1779 B Rentrop FDP 1780 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Pfeffermann, Bühler (Bruchsal), Neuhaus, Linsmeier, Lintner, Maaß, Weirich, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Wörner, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksachen 9/128, 9/328 — Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 1782 B Bernrath SPD 1783 C Hoffie FDP 1785 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz) — Drucksache 9/336 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Bötsch, Pohlmann, Neuhaus, Lampersbach, Engelsberger, Pieroth, Dr. Pinger, Dr. Schwarz-Schilling, II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Sick, Dr. Warnke, Feinendegen, Dr. George, Frau Will-Feld, Franke, Zink, Müller (Remscheid), Frau Roitzsch, Schulze (Berlin), Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Laufs, Kolb, Frau Geiger, Dr. Götz, Kraus, Schröder (Lüneburg), Landré, Dr. Faltlhauser, Dr. Köhler (Wolfsburg), Burger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bestimmungen über Nebentätigkeiten im Öffentlichen Dienst (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 9/160 — Broll CDU/CSU 1787 A Bernrath SPD 1789 D Dr. Wendig FDP 1791 B Dr. Bötsch CDU/CSU 1793 A Stiegler SPD 1794 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 1795D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung fischereischeinrechtlicher Vorschriften — Drucksache 9/312 — 1797 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 26. Oktober 1979 des Weltpostvereins — Drucksache 9/313 — 1797 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 9. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 9/316 — Dr. Dübber SPD 1797 D Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 4. November 1980 bis 31. März 1981 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/315 — 1799A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen bei der Anwendung des neuen Gemeinschaftsinstruments Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 9/37 Nr. 153, 9/317 — . . . 1799 C Fragestunde — Drucksache 9/381 vom 30. 04. 1981 — Konsequenzen aus den Zwischenfällen in dem japanischen Kernkraftwerk Tsuruga für die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke MdlAnfr 56, 57 30.04.81 Drs 09/381 Vosen SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1745D, 1746A Behauptungen der DDR über den völkerrechtlichen Charakter der Demarkationslinie MdlAnfr 60 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1746A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1746 C Maßnahmen gegen die Verschmutzung von Werra, Weser und Elbe durch Abwässer aus der DDR MdlAnfr 61, 62 30.04.81 Drs 09/381 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1746 C, D, 1747 A, B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 1746 D, 1747A,B,C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 1747 C Beteiligung des BND an illegalem Waffenhandel Mitte der 60er Jahre sowie Gründe der Geheimhaltung des Vergleichs der Bundesregierung mit der Firma Merex in diesem Zusammenhang MdlAnfr 40, 41 30.04.81 Drs 09/381 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK . . . 1748 A, B, C, D, 1749A,B ZusFr Hansen SPD 1748 B, C, D, 1749A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1749 B Vereinbarkeit der Intervention der Sowjetunion in Afghanistan und der militärischen Drohungen gegenüber Polen mit dem deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August 1970 MdlAnfr 42, 43 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1749 C, D, 1750A,B,C,D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 1749 C, D, 1750 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1750 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1750 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1750 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 III Diskriminierung von Angehörigen der US-Streitkräfte im Raume Ansbach, Aschaffenburg, Würzburg, Schweinfurt, Stuttgart und Ludwigsburg durch Gaststättenverbot MdlAnfr 46 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Klejdzinski SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .1751A, B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 1751 B Gründe für die Nichtveröffentlichung der Reden des deutschen Chefdelegierten auf dem KSZE-Nachfolgetreffen in Madrid MdlAnfr 47 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1751 C, D, 1752A,B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1751C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 1752A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 B Registrierung des 17. Juni als Nationalfeiertag bei den Vereinten Nationen MdlAnfr 48 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1752 B, C, D, 1753A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1752C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1752 D Höhe der 1979 durch kurzzeitige Arbeitslosigkeit erzielten steuerlichen Vorteile MdlAnfr 63 30.04.81 Drs 09/381 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 1753B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 1753B,C Anrechnung von BAföG-Leistungen und Semesterverdiensten auf die steuerlichen Freibeträge für Schul- und Berufsausbildung MdlAnfr 65 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1753D, 1754A ZusFr Dr. Enders SPD 1754A Verbesserung der Zahlungsbilanz bei Einhaltung der im Energieprogramm vorgesehenen Kernkraftwerkskapazitäten MdlAnfr 68 30.04.81 Drs 09/381 Weirich CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1754 B, D, 1755A,B ZusFr Weirich CDU/CSU 1754 D ZusFr Leuschner SPD 1755A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1755 B Verhandlungen über die Verlängerung des „Swing" im Handel mit der DDR MdlAnfr 69 30.04.81 Drs 09/381 Werner CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 B, C, D ZusFr Werner CDU/CSU 1755B,C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1755 C Überprüfung des energiepolitischen Vorrangs der Kohle auf Grund von Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen MdlAnfr 70 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1755 D, 1756 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1756A Lage der ostbayerischen Bauwirtschaft nach Kürzung öffentlicher Investitionen MdlAnfr 71 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1756 B, C, D, 1757A,B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1756C,D ZusFr Wieczorek (Duisburg) SPD 1756 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 1757A Nachteile der von den Gewerkschaften betriebenen Nominallohnsicherung in der diesjährigen Tarifrunde MdlAnfr 72, 73 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 1757 B, D, 1758 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 1757D, 1758B,C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1758 D Berücksichtigung des Verbraucherstandpunkts im Frühjahrsgutachten 1981 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung MdlAnfr 74 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1758D, 1759A ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 1759A Weiterführung des Programms zur Dorferneuerung MdlAnfr 77 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 1759 C, D, 1760A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . .1759C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) CDU/CSU . .1759 D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Reform der landwirtschaftlichen Altershilfe MdlAnfr 78, 79 30.04.81 Drs 09/381 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 1760 A, B, C, D, 1761 A ZusFr Niegel CDU/CSU 1760 C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761A Alterssicherung für landwirtschaftliche Aussiedler aus Polen MdlAnfr 80 30.04.81 Drs 09/381 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761A, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 1761 B,C Unzureichende Personalausstattung von Arbeitsämtern in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit MdlAnfr 83, 84 30.04.81 Drs 09/381 Herberholz SPD Antw PStSekr Frau Fuchs BMA . . . 1761 D, 1762 A, B, C, D, 1763A,B ZusFr Herberholz SPD 1762 B,C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . 1762D, 1763A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1762 D Nächste Sitzung 1799 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1801*A Anlage 2 Ausgaben für die Schaffung neuer Studienplätze insbesondere in Hochschulkliniken im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen" von 1971 bis 1980 MdlAnfr 6, 7 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1801"A Anlage 3 Abgeltung der Überstunden von Postbediensteten; Abbau der Überstunden durch Einstellung neuer Arbeitskräfte MdlAnfr 32, 33 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1801* D Anlage 4 Entscheidung des Bundeskanzlers zur Frage von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien MdlAnfr 39 30.04.81 Drs 09/381 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 1802*A Anlage 5 Forderungen des Bundes auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz; Vergleichbare konsularische Hilfeleistungen anderer Staaten MdlAnfr 44, 45 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1802* B Anlage 6 Verzinsung von Steuerguthaben bei der Lohn- und Einkommensteuer MdlAnfr 64 30.04.81 Drs 09/381 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1802* C Anlage 7 Existenz eines Vergleichs mit gegenseitigem Verzicht auf Forderungen zwischen der Beton- und Monierbau AG und der DIRG; Durchsetzung von Regreßforderungen für den Beton- und Monierbau AG gewährte Bundesbürgschaften MdlAnfr 66, 67 30.04.81 Drs 09/381 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1803* A Anlage 8 Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber der Landwirtschaft der Niederlande durch die EG-Agrarpreisbeschlüsse; unzureichende Anhebung der Getreidepreise im Rahmen der EG-Verhandlungen MdlAnfr 75, 76 30.04.81 Drs 09/381 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1803* C Anlage 9 Einschaltung von Kontraktfirmen bei der Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 V MdlAnfr 81 30.04.81 Drs 09/381 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1804* B Anlage 10 Neuordnung des Zivildienstes MdlAnfr 82 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1804* D Anlage 11 Gründe junger Menschen zum „Aussteigen" sowie Möglichkeiten der Rückführung in die Gesellschaft MdlAnfr 90, 91 30.04.81 Drs 09/381 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805*A Anlage 12 Hohe Durchfallquote in der medizinischen Vorprüfung bei sogenannten Eliteschülern MdlAnfr 92 30.04.81 Drs 09/381 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* B Anlage 13 Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes MdlAnfr 93 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1805* C Anlage 14 Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes MdlAnfr 94 30.04.81 Drs 09/381 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806*A Anlage 15 Personelle Ausstattung einer Gleichstellungsstelle (Gleichbehandlung der Frau) als Bundesoberbehörde MdlAnfr 95, 96 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* B Anlage 16 Zuordnung einer Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots MdlAnfr 97, 98 30.04.81 Drs 09/381 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* C Anlage 17 Alkoholische Zusätze in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen ohne Deklarierung nach Art und Menge MdlAnfr 99 30.04.81 Drs 09/381 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1806* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1709 34. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 8. 5. Bohl 7. 5. Frau Fromm 8. 5. Korber 8. 5. Lampersbach 8. 5. Michels 8. 5. Frau Noth 8. 5. Pieroth 8. 5. Frau Schirmer 8. 5. Frau Schlei 8. 5. Schröer (Mülheim) 8. 5. Dr. Schwarz-Schilling 8. 5. Spilker 8. 5. Dr. Steger 8. 5. Weiß 8. 5. Dr. von Weizsäcker 8. 5. Wimmer (Neuss) 8. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 6 und 7): Welche Beträge sind von den in den zehn Jahren 1971 bis 1980 von Bund und Ländern insgesamt für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gemäß Artikel 91 a des Grundgesetzes aufgewendeten Mittel (rd. 24 Milliarden DM) in den einzelnen Jahren für die Schaffung neuer Studienplätze ausgegeben worden? Wieviel Studienplätze sind damit in den Hochschulkliniken und in den übrigen Hochschulbereichen geschaffen worden? Zu Frage 6: In den Jahren 1971 bis 1980 sind von Bund und Ländern für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau insgesamt rd. 25 Milliarden DM ausgegeben worden. Davon enfallen rd. 8,6 Milliarden DM auf Einrichtungen im medizinischen Bereich. Die Angaben für die einzelnen Jahre können dem 10. Rahmenplan für den Hochschulbau, Seite 31, entnommen werden, den ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Eine direkte Zuordnung der jährlichen Ausgaben zu studienplatzrelevanten bzw. zu anderen Maßnahmen ist nicht möglich, weil die Anmeldungen zum Rahmenplan und Abrechnungen mit den Ländern bauvorhaben- und nicht studienplatzbezogen erfolgen. Ein flächenbezogener Studienplatz ist als Summe der verschiedenen erforderlichen Teilflächen definiert, die in der Regel in mehreren Vorhaben enthalten sind, die über einen mehrjährigen Zeitraum und z. T. unabhängig voneinander erstellt werden. Hierzu gehören z. B. Flächen in Hörsaalgebäuden, Institutsbauten, Laborgebäuden, Bibliotheken usw. Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 7: Eine differenzierte Aussage darüber, wieviel Studienplätze im einzelnen mit den genannten Beträgen geschaffen worden sind, ist aus den o. g. Gründen nicht möglich. Deshalb kann ich nur global angeben, daß seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau rd. 250 000 neue Studienplätze geschaffen worden sind. Darüber hinaus wurden erhebliche Altbestände durch Neubauten ersetzt. In welchem Umfang dies im einzelnen geschehen ist, läßt sich wegen der dargestellten Zusammensetzung der Studienplätze aus Teilflächen nicht exakt ermitteln. Der Anteil der Ersatzflächen an den Bauvorhaben hat dabei in einzelnen Fächern über 50 v. H. betragen. In der Humanmedizin wird die Zahl der Studienplätze in den Hochschulkliniken nicht über den Flächenrichtwert ermittelt, da sich dieser Bereich - insbesondere wegen der von Ort zu Ort verschiedenen Bedingungen der Krankenversorgung - für eine Bemessung nach Flächenrichtwerten nicht eignet. In der klinischen Medizin wurden überwiegend Ersatzbauten geschaffen. Der Ausbau und die Erneuerung der Hochschulkliniken hat gleichwohl wesentlich dazu beigetragen, daß seit 1970 die Zahl der Studienanfänger bis heute verdoppelt werden konnte. Im Wintersemester 1980 studierten rd. 69 200 Studenten die Fächer der Humanmedizin, darunter rd. 22 000 in den vorklinischen Semestern sowie rd. 9 580 Zahnmedizinstudenten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 32 und 33): Trifft es zu, daß der Bundespostminister beabsichtigt, eine Verfügung dahin gehend zu erlassen, daß in Zukunft Überstunden nicht mehr durch Freizeitausgleich aufgefangen, sondern nur noch durch Bezahlung abgegolten werden dürfen? Trifft es zu, daß beim Wegfall der Ausgleichsansprüche von ca. 16 Millionen Überstunden - wie in der April-Ausgabe der Zeitschrift „Postpraxis" die Entwicklung der Überzeitarbeit 1980 der Deutschen Bundespost dargestellt wurde - ca. 7 400 vollbeschäftigte Arbeitskräfte eingestellt werden könnten und wie beurteilt die Bundesregierung einen möglichen Abbau der Überstunden zugunsten der Einstellung neuer Arbeitskräfte bei der Deutschen Bundespost? Etwa 3/4 der Überzeitarbeit bei der Deutschen Bundespost ergibt sich aus persönlichen arbeitszeitrechtlichen/tarifvertraglichen Ansprüchen sowie unvorhersehbaren betrieblichen bzw. personellen Erfordernissen, ohne daß das Arbeitsvolumen erhöht wird. Lediglich der Rest ist auf eine Steigerung des Arbeitsanfalls oder auf einen örtlich bedingten Personalmangel zurückzuführen. Der zusätzliche Arbeitsanfall läßt sich aber nicht durch zusätzliche Kräfte abfangen, weil die Arbeitsspitzen durch spezielle betriebliche und personelle Bedingungen unvorhersehbar sind und nur sporadisch auftreten. Das Tarifpersonal bei der Deutschen Bundespost hat ein tariflich vereinbartes Wahlrecht zwischen Freizeitgewährung und Barentschädigung für Über- 1802* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 zeitarbeit. In der rückliegenden Zeit haben diese Kräfte zu 60 v. H. die Barentschädigung gewählt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat deshalb für die Beamten eine Verfügung erlassen, die ebenfalls eine Barentschädigung vorsieht. Sie erfaßt im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen nur einen Teil der Abgeltungsansprüche. Der Rest wird weiterhin durch Freizeitgewährung ausgeglichen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 39): Treffen Meldungen aus Regierungskreisen zu, daß der Bundeskanzler bereits im letzten Sommer Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt hat? Der Bundeskanzler hat weder im Sommer 1980 noch zu einem anderen Zeitpunkt Saudi-Arabien eine positive Entscheidung zur Frage von Waffenlieferungen bis Weihnachten 1980 in Aussicht gestellt. Am 11. November 1980 äußerte er in einem Gespräch mit dem saudischen Außenminister Prinz Saud Al-Faisal die Hoffnung, eine Entscheidung bis Weihnachten herbeiführen zu können. Den Inhalt der in Aussicht gestellten Entscheidung ließ der Bundeskanzler dabei ausdrücklich offen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 44 und 45): Wie hoch sind die Forderungen des Bundes, die auf Grund von Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz seit dessen Inkrafttreten aufgelaufen sind, und in welchem Umfange wurden Rückforderungen niedergeschlagen? Welche Staaten gewähren durch ihre konsularischen Vertretungen im Ausland im gleichen Umfange Hilfeleistungen wie die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 44: Eine umfassende Beantwortung Ihrer Frage ist nicht möglich, da bereits das Konsulargesetz vom 8. November 1867 finanzielle Leistungen an hilfsbedürftige Deutsche im Ausland vorsah und somit das neue Konsulargesetz haushalts- und kassenmäßig keine Änderung brachte. Die Summe aller noch offenen Forderungen aus Konsularhilfen betrug am 31. Dezember 1980 DM 7 093 102,89. Die gem. § 59 der Bundeshaushaltsordnung niedergeschlagenen Forderungen werden haushaltsmäßig nicht erfaßt, da die Niederschlagung eine verwaltungsinterne Maßnahme ist, mit der von der Weiterverfolgung des Anspruchs abgesehen wird, die aber keine rechtliche Wirkung für den Schuldner hat. Pro Haushaltsjahr betragen die Niederschlagungen erfahrungsgemäß rd. DM 40 000,— bis 50 000,—. In den Haushaltsjahren 1978 und 1979 führte das Bundesverwaltungsamt eine verstärkte Überprüfung der alten Forderungen aus den Jahren 1950 bis 1970 durch und schlug 1978 Forderungen in einem Gesamtbetrag von DM 407 000,—, im Haushaltsjahr 1979 von rd. DM 200 000,— nieder. Zu Frage 45: Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß ein anderer Staat seinen Staatsangehörigen im Ausland auch nur annähernd gleichwertige Hilfeleistungen bietet. Einzelne Staaten (z. B. Frankreich, die Niederlande und Österreich) weisen durch Anmerkungen in ihren Reisepässen darauf hin, daß die Hilfe der Konsuln sich darauf beschränken muß, Überweisungen aus dem Inland zu vermitteln und daß jeder, der durch eigenes Verschulden in Not gerät, mit einer finanziellen Hilfe durch die Auslandsvertretungen nicht rechnen kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Steuergerechtigkeit bei Lohnsteuerjahresausgleichen und Einkommensteuererklärungen im Falle von zuviel gezahlter Lohn- bzw. Einkommensteuer dem betreffenden Steuerpflichtigen für den rückzuerstattenden Betrag für den Zeitraum vom 1. Januar des darauffolgenden Veranlagungsjahres bis zum Auszahlungstermin einen Zinsbonus zum Beispiel vom 5 v. H. p. a. zu gewähren und dies in die Steuergesetzgebung miteinzubeziehen? Eine Verzinsung der Ansprüche auf Erstattungen bei der Lohn- und Einkommensteuer kann nicht auf diese Steuerarten beschränkt werden, sondern müßte für alle Steuern eingeführt werden. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit der Einführung einer solchen Vollverzinsung im Steuerrecht geprüft und dem Deutschen Bundestag dazu am 6. Januar 1978 einen Bericht vorgelegt. Sie hat darin ausgeführt, daß die verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten sowohl im Veranlagungs- als auch im Kassenbereich liegen. Sie ergeben sich vor allem daraus, daß es häufig zu Änderungen der Steuerfestsetzung kommt, die rückwirkend andere Zahlungs- und damit auch andere Zinspflichten zur Folge haben. Die bereits durchgeführten Zinsberechnungen müßten durch neue ersetzt werden. Bei Sollminderungen muß außerdem sichergestellt werden, daß keine Zinsen auf Beträge berechnet werden, die der Steuerpflichtige gar nicht entrichtet hat (z. B. wenn die Steuer ganz oder teilweise erlassen wurde). Dies alles erfordert, daß die für die Berechnung der Zinsen erforderlichen Daten auf Jahre hinaus, zumindest bis zum Ablauf der Verjährung, und zwar getrennt nach Steuerarten und Besteuerungszeiträumen festgehalten werden müßten. Die Vollverzinsung kann daher mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nur dann durchgeführt werden, wenn in allen Ländern ein die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung umfassendes automatisiertes Verfahren eingeführt ist. Dies ist bisher nicht der Fall. Die Bundesregierung sieht daher die Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1803* Voraussetzungen als nicht gegeben an, die Vollverzinsung einzuführen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 66 und 67): Treffen Presseberichte zu, daß zwischen der Beton- und Monierbau AG (BuM) und der Deutschen Industrie-Anlagen-Gesellschaft (Diag) ein Vergleich geschlossen wurde, bei dem die Diag auf eine ursprüngliche Forderung gegen die BuM in Höhe von 103 Millionen DM verzichtet und BuM eine Gegenforderung in Höhe von ursprünglich 29,3 Millionen DM auf einen „einstelligen Millionenbetrag reduziert, der nur unter bestimmten, zur Zeit unwahrscheinlichen Bedingungen fällig wird", und woraus resultieren gegebenenfalls die jeweiligen Forderungen und das Nachgeben im Vergleich? Welche Folgerungen mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung aus dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses vom 7. August 1980 betr. Gewährung einer Bundesbürgschaft von 50 Millionen DM an die Beton- und Monierbau AG gezogen, wonach der Ausschuß erwartet, „daß die Bundesregierung geeignete Schritte zur Durchsetzung der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellten Rückbürgschaften unternimmt" und ferner davon ausgeht, „daß die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines Regresses prüft und gegebenenfalls ausschöpft"? Zu Frage 66: Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Zwischen dem Konkursverwalter der Beton- und Monierbau AG i. K. und der Deutsche Industrieanlagen GmbH stehen die Verhandlungen über einen Vergleich kurz vor dem Abschluß. Es ist nicht ausgeschlossen, daß eine öffentliche Diskussion die Verhandlungsergebnisse negativ beeinflußt und eine Gefährdung des von dem Unternehmen angestrebten Ziels hervorruft, zumal die Beteiligten strenges Stillschweigen vereinbart haben. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, wenn ich mich — unter Berufung auf § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, da es sich hier um Unternehmensinterna handelt — zu dem Inhalt der zwischen den Vergleichsparteien geführten Verhandlungen und zu den von Ihnen zitierten Presseveröffentlichungen nicht äußern kann. Zu Frage 67: Herr Kollege Carstens, Sie greifen mit Ihrer Frage eine Anfrage von Herrn Kollegen Haase vom Herbst vergangenen Jahres auf, die Herr Staatssekretär Dr. Schlecht mit Schreiben vom 2. Oktober 1980 beantwortet hat. Die Bundesregierung hatte den Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Posser, schriftlich gebeten, noch einmal die Möglichkeiten einer Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Obligo des Bundes zu prüfen und die Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Mit Schreiben vom 1. November 1980 hat Herr Dr. Posser Herrn Staatssekretär Dr. Schlecht mitgeteilt, daß der Haushalts- und Finanzausschuß des Landes Nordrhein-Westfalen die erforderliche Einwilligung zu einer solchen Beteiligung des Landes nicht erteilt habe. Zur Begründung führt Herr Minister Dr. Posser u. a. aus, daß nach dem Eintritt der Insolvenz des Unternehmens dem Land Nordrhein-Westfalen auch aus haushaltsrechtlichen Gründen die Übernahme einer Rückbürgschaft nicht mehr möglich sei. Die Bundesregierung sieht nun keine weiteren Möglichkeiten mehr, das Land Nordrhein-Westfalen noch am Obligo des Bundes zu beteiligen. Wie Herr Staatssekretär Dr. Schlecht in seinem Schreiben vom 2. Oktober 1980 Herrn Kollege Haase mitgeteilt hat, prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten eines etwaigen Regresses in dieser Angelegenheit. Endgültige Ergebnisse setzen jedoch den Abschluß der noch andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf voraus. Nach Informationen der Bundesregierung ist z. Z. nicht abzusehen, wann diese Ermittlungen beendet sein werden. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand gibt es für Regreßansprüche keine rechtliche Handhabe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 75 und 76): Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft für die Mindestpreise der Agrarmarktordnungsprodukte zugestimmt, daß für die Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bei einer Inflationsrate von 5,5 v. H. nur eine Preisanhebung von ca. 3 v. H. erreicht wurde, während die Landwirtschaft der Niederlande bei 7,1 v. H. Inflationsrate eine Preisanhebung von 10,4 v. H. erhielt? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung bei den Preisverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft angestellt, als sie einer niedrigen Preisanhebung für Getreide (insbesondere Roggen) zustimmte, obgleich doch Getreide auf den mittleren Böden in Konkurrenz zur Milchproduktion steht? Zu Frage 75: Der diesjährige Agrarpreisbeschluß, der für alle 10 Mitgliedstaaten gerade noch konsensfähig war, führt zu einer durchschnittlichen Anhebung der Marktordnungspreise in der Bundesrepublik Deutschland in DM von 4,8 %. Bei dieser Berechnung sind die Interventionspreise bei Interventionsprodukten und die Richtpreise oder die entsprechenden Preise bei den übrigen Marktordnungsprodukten zugrunde gelegt. Die in Ihrer Frage genannten Zahlen sind nicht vergleichbar, weil sie offensichtlich von verschiedenen Berechnungsgrundlagen ausgehen. Die von Ihnen dargelegte Preisanhebungsrate für die Niederlande ist auf der Basis der Richtpreise berechnet. Die Richtpreise sind in erster Linie ein Kriterium für den Außenschutz; sie liegen z. T. erheblich über den Preisen, die die landwirtschaftlichen Erzeuger für ihre Produkte tatsächlich am Markt erzielen. Nur die tatsächlichen Marktpreise sollten untereinander verglichen werden, und zwar über einen längeren Zeitraum. Ein solcher Vergleich ergibt, daß sich die realen landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in der jeweiligen Landeswährung in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden in der gleichen Größenordnung entwickelt haben. 1804* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 Zu Frage 76: Es trifft zu, daß die Marktordnungspreise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1981/82 geringer angehoben wurden als die Marktordnungspreise für die tierischen Veredlungsprodukte. Der Ministerrat folgte dabei dem Vorschlag der Kommission, von dem er nur einstimmig hätte abweichen können. Die Kommission hat ihren Vorschlag im 'wesentlichen wie folgt begründet: Bei Getreide sei in den letzten Jahren ein beträchtlicher Produktionszuwachs zu verzeichnen, mit dem die Nachfrage in der Gemeinschaft nicht Schritt halten konnte. Im Hinblick auf die steigenden Getreideausfuhren der Gemeinschaft sei es notwendig, die finanziellen Aufwendungen des EG-Haushaltes für die zum Preisniveauausgleich gegenüber dem Weltmarkt erforderlichen Exporterstattungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Tatsächlich hat die Gemeinschaft mit der Getreideernte 1980 zum dritten Mal nacheinander die volle Selbstversorgung in diesem Bereich erreicht und überschritten. Die Nettoüberschüsse werden von der EG-Kommission in diesem Wirtschaftsjahr bei Weichweizen auf rd. 10 Millionen t und bei Gerste auf rd. 6 Millionen t geschätzt. Die relativ niedrige ECU-Preisanhebung bei Roggen erklärt sich ausschließlich aus der bereits im Vorjahr im Rahmen der Preisbeschlüsse festgelegten Angleichung des Interventionspreises für Roggen an den Interventionspreis für Futtergetreide in drei Jahren. Abschließend ist darauf hinzuweisen, daß nicht zuletzt auch einkommenspolitische Erwägungen im Hinblick auf die Futterbau- und Gemischtbetriebe bei der Preisfestsetzung für Getreide- und Veredlungserzeugnisse Beachtung finden mußten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 81): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß bei der von den US-Stationierungstreitkräften beabsichtigten Einschaltung von Kontraktfirmen für Dienstleistungen, die bisher von zivilen deutschen Arbeitnehmern unmittelbar geleistet wurden, alle bisherigen Arbeitnehmer von den Kontraktfirmen übernommen werden und daß diese Arbeitnehmer in ihren Rechten und Pflichten gegenüber den etwaigen neuen Arbeitgebern nicht schlechter gestellt werden als vorher? Die US-Stationierungsstreitkräfte prüfen zur Zeit, ob Dienstleistungen, die bisher von bei ihnen beschäftigten zivilen Arbeitnehmern ausgeführt werden, an private Unternehmen vergeben werden können. Entscheidungen über eine Auftragsvergabe sind bisher nicht ergangen. Es ist auch nicht abzusehen, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird und ob überhaupt Dienstleistungen vergeben werden. Die Bundesregierung steht in dieser Frage in ständigem Kontakt mit dem US-Hauptquartier. Auf die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften findet — von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen — deutsches Arbeitsrecht Anwendung. Die Arbeitnehmer haben den gleichen rechtlichen Schutz wie jeder andere inländische Arbeitnehmer, dessen Aufgabenbereich auf einen anderen Unternehmer übergeht. So garantiert z. B. der § 613 a BGB im Falle des Betriebsübergangs den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Daneben bestehen für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften tarifliche Regelungen für den Fall des unverschuldeten Ausscheidens aus ihrem Arbeitsverhältnis. Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erhalt des Arbeitsplatzes oder des Einkommens haben die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften weder gegenüber ihren Arbeitgebern, den Dienststellen der Streitkräfte, noch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich für das besondere Risiko einer Entlassung wegen „Personaleinschränkungen infolge einer — wegen Verringerung der Truppenstärke oder aus militärischen Gründen — von den Streitkräften angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen" enthält der Tarifvertrag „Soziale Sicherung" vom 31. August 1971 Schutzbestimmungen. Die Bundesregierung hat bei ihren Kontakten das US-Hauptquartier auf die mit einer Auftragsvergabe für die Arbeitnehmer verbundenen Probleme hingewiesen. Das US-Hauptquartier hat sich dafür aufgeschlossen gezeigt und zugesagt, den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer so weit irgend möglich Rechnung zu tragen. Einzelheiten dazu können mit dem US-Hauptquartier allerdings erst erörtert werden, wenn konkrete Entscheidungen zur Kontraktvergabe getroffen sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 82): Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Neuordnung des Zivildienstes, wie sieht diese Neuordnung aus, und welche Mehrkosten entstehen dabei? Die in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 angekündigte Neuordnung des Zivildienstes steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der gleichfalls angekündigten Neuordnung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Deren Ziel wird es sein, den besonderen Anforderungen an ein Verfahren zur Feststellung der Ernsthaftigkeit einer geltend gemachten Gewissensentscheidung besser als bisher gerecht zu werden. Eine Neuordnung des Zivildienstes wird von der Bundesregierung nur insoweit ins Auge gefaßt, als sich aus einer solchen Reform für den Dienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer notwendige Konsequenzen ergeben. Der Meinungsbildungsprozeß aller politischen Kräfte im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu diesem einheitlichen Vorhaben einer Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes ist noch nicht so weit fortgeschritten, daß bereits über dessen Inhalt und die Kostenfolgen Angaben gemacht werden können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 1805* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Fragen 90 und 91): Treffen Presseberichte (z. B. Kölner Rundschau vom 4. April 1981) zu, nach denen die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit auf einer Sitzung des Städte- und Gemeindebundes in Bergisch Gladbach die Auffassung vertreten hat, von den 5,4 Millionen jungen Menschen zwischen 17 und 23 Jahren seien 13 v. H. schon „ausgestiegen" und weitere 2 Millionen „pessimistisch", und durch welche Untersuchung wird diese Auffassung bestätigt? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die jungen Menschen zum „Aussteigen" bewegt haben, und was wird die Bundesregierung veranlassen, um einerseits diese „Aussteiger" in die Gesellschaft zurückzuführen und andererseits das „Aussteigen" weiterer junger Menschen zu verhindern? Zu Frage 90: Die Presseberichte treffen zu. Die Aussage von Frau Bundesminister Huber stützt sich auf folgende Untersuchungen: 1. Umfrage des Instituts für Demokospie in Allensbach aus dem Jahre 1978, deren Ergebnisse in dem Buch „Du hast keine Chance, aber nutze sie" von Oltmanns, rowohlt 1980, zitiert sind. 2. Repräsentative Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Konrad-Adenauer-Stiftung 1979/1980, deren Ergebnisse in der Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 5. September 1980 ausführlich dargestellt wurden. 3. Studie im Auftrag des Jugendwerkes der Deutschen Shell zum Thema: „Die Einstellung der jungen Generation zur Arbeitswelt und Wirtschaftsordnung 1979". 4. Empirische Erhebung der Friedrich-Ebert-Stiftung über die politischen Einstellungen von Studenten, veröffentlicht 1980 unter dem Titel „Zwischen Revolution und Resignation?" im Verlag Neue Gesellschaft, Bonn. Zu Frage 91: Zunächst möchte ich darauf verweisen, daß mit Unterstützung aller Fraktionen des Hauses beabsichtigt ist, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die den Ursachen nachgehen soll und auch Möglichkeiten der Abhilfe erörtern und aufzeigen soll. Ich habe den Mitgliedern des Deutschen Bundestages in diesem Zusammenhang am 6. April 1981 eine Ausarbeitung übermittelt, die auf die von Ihnen gestellte Frage ausführlicher eingeht, als dies im Rahmen einer Fragestunde möglich ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 92): Welche Konsequenzen kann die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich aus der Tatsache ziehen, daß Eliteschüler mit einem sehr guten Notendurchschnitt im Abiturzeugnis nach wenigen Semestern Medizinstudium die Vorprüfung mit nahezu 60 v. H. nicht bestanden? Sie sprechen mit Ihrer Frage die Mißerfolgsquote bei der Ärztlichen Vorpüfung im März dieses Jahres an. Diese Mißerfolgsquote weicht mit 56,2 % extrem von allen Nichtbestehensquoten früherer Ärztlicher Vorprüfungen ab. Die für die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Länder klären die Ursachen, die auf das Examensergebnis zurückzuführen ist. Sie prüfen Maßnahmen, um Nachteile von den betroffenen Studenten, abzuwenden; insbesondere soll durch vorläufige Zulassung zum klinischen Studium ein Zeitverlust vermieden werden. Unabhängig davon bereitet das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Änderungsverordnung zur Approbationsordnung vor, durch die eine flexible Bestehensregelung für die schriftlichen Prüfungen nach dem MC-Verfahren eingeführt werden soll. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Länder sind bereits seit längerem um eine Verbesserung der Prüfungen nach dem MC-Verfahren bemüht. Die Erfahrungen mit der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres werden hierbei selbstverständlich einbezogen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bemühungen, das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes durchzusetzen bzw. ihm mehr Nachdruck zu verleihen durch gezielte Diskriminierungsverbote oder durch aktive Fördermaßnahmen für Frauen? Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit erfolgreich darum bemüht, dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes zu mehr Geltung zu verhelfen. Ein wichtiger Schritt hierzu war die Einrichtung des Arbeitsstabs Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dessen Aufgabe es ist, auf die Schließung rechtlicher Lükken zur Erlangung der vollen im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung und auf die Beseitigung praktischer Benachteiligungen hinzuwirken und die Öffentlichkeit über die Situation der Frauen zu unterrichten. Die große Resonanz auf die vom Arbeitsstab Frauenpolitik durchgeführten Modellvorhaben, durch die praktische Benachteiligungen der Frauen in der Familie, im Arbeitsleben und im öffentlichen Leben angegangen werden, zeigt die Wirksamkeit dieser Vorhaben. Ich verweise hierzu im einzelnen auf die Ausführungen von Frau Bundesminister Huber in der Fragestunde vom 19. Februar dieses Jahres und auf den Tätigkeitsbericht des Arbeitsstabes Frauenpolitik für den Zeitraum vom Juli 1979 bis März 1981, der allen Mitgliedern des Bundestages zugegangen ist. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern prüfen z. Z. gemeinsam, entsprechend der Ankündigung 1806* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1981 des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird auch die Frage weiterer gezielter Benachteiligungsverbote und weiterer aktiver Förderungsmaßnahmen geprüft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/381 Frage 94): Wie beurteilt die Bundesregierung die positiven Wirkungen eines allgemeinverbindlichen Antidiskriminierungsgesetzes im Hinblick auf bereits bestehende Einzelvorschriften, beispielsweise im Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und im Betriebsverfassungsgesetz? Entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklägung vom 24. November 1980 prüfen z. Z. der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und der Bundesminister des Innern, ob die Situation der Frauen durch weitere gesetzliche Vorschriften verbessert werden kann. Dabei wird sowohl untersucht, ob die Weiterentwicklung bereits erlassener Vorschriften erforderlich ist als auch, ob darüber hinausgehende Gesetzesbestimmungen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung in den verschiedenen Lebensbereichen notwendig sind. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Z. Z. wird eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen vorbereitet. Erst danach wird die Meinungsbildung der Bundesregierung erfolgen und die von Ihnen angesprochene Beurteilung abgegeben werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 95 und 96): Wie müßte eine Gleichstellungsstelle als selbständige Bundesoberbehörde (mit entsprechender Repräsentanz in den Länderverwaltungen) personell mindestens ausgestattet sein, um auch eine wirksame Kontroll- und Überwachungsinstanz darzustellen? Inwieweit könnten die von einer — etwa als selbständige Bundesoberbehörde ausgestattete — Gleichstellungsstelle wahrzunehmenden Aufgaben auch vom bestehenden Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesgesundheitsministerium wahrgenommen werden? Auch diese Frage läßt sich z. Zt. noch nicht beantworten. Ich verweise auf die bereits erwähnte Anhörung. Erst nach Auswertung der dort gewonnenen Ergebnisse wird die Bundesregierung sich eine Meinung über mögliche gesetzgeberische Konsequenzen bilden. In die angekündigte Untersuchung wird auch die Frage einbezogen, ob und ggf. welche zusätzlichen Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Über eine Zuordnung solcher Einrichtungen und ihre etwaige personelle Ausstattung kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie eingerichtet werden und welche Aufgaben und Befugnisse ihnen übertragen werden sollen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 9/381 Fragen 97 und 98): Wo sollte nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls eine Gleichstellungsstelle als Kontroll- oder Überwachungsinstanz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots errichtet werden: als selbständige Bundesoberbehörde, dem Bundesgesundheitsministerium zugeordnet oder beim Deutschen Bundestag? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß die Bundesländer der Errichtung einer Gleichstellungsstelle als Bundesoberbehörde mehrheitlich zustimmen und auch entsprechende Länderverwaltungen einrichten würden? Zu Frage 97: Gegenstand der erwähnten Prüfung auf Grund der Regierungserklärung wird auch die Frage sein, ob und ggf. besondere Institutionen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung erforderlich sind. Wie sie möglicherweise anzusiedeln wären, kann erst entschieden werden, wenn geklärt ist, daß sie geschaffen werden und welche Kompetenzen ihnen zugewiesen werden sollen. Zu Frage 98: Die Bundesregierung hat — wie dargelegt — noch keine Entscheidung getroffen. Sie hat keine Anhaltspunkte dafür, wie die Bundesländer zu eventuellen Vorschlägen der Bundesregierung stehen würden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/381 Frage 99): Ist es wahr, daß Zusätze von alkoholischen Getränken in Speiseeis- und Joghurtzubereitungen weder nach Art noch Menge deklariert werden müssen, weil sie als Geruchs- und Geschmacksmittel gelten? Bei Milcherzeugnissen, zu denen Joghurtzubereitungen gehören, sind nach den Vorschriften der Verordnung über Milcherzeugnisse die zur Geschmacksgebung zugesetzten Lebensmittel mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung zu kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für einen Zusatz alkoholischer Getränke. Für Speiseeis bestehen keine entsprechenden speziellen Vorschriften. Die Kenntlichmachung eines Zusatzes richtet sich vielmehr nach den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Schutze des Verbrauchers vor Täuschung. Danach braucht zugesetzter Alkohol bisher in der Regel nicht kenntlich gemacht zu werden. Künftig müssen jedoch nach den Vorschriften der neuen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung bei der Abgabe verpackter Lebensmittel an Verbraucher grundsätzlich auch Alkoholzusätze im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden.
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    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Bundesaußenminister.


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Bericht des Bundeskanzlers über seine Reise in den Nahen Osten wurden die Probleme der Region und die Aspekte deutscher und europäischer Nahostpolitik erläutert. Es kann für uns alle keinen Zweifel darüber geben, daß in dieser Nahostpolitik das durch geschichtliche Verantwortung geprägte Verhältnis der Deutschen zu dem Staat Israel eine zentrale Bedeutung hat. Von dieser Verantwortung hat sich die Bundesregierung in jeder Phase ihrer Nahostpolitik leiten lassen. Das gilt auch in Zukunft.
Diese Verantwortung veranlaßt uns aber zur Aufrichtigkeit gegenüber Israel auch dort, wo wir nicht einer Meinung sind. Diejenigen, die den Bundeskanzler am 19. November 1978 in der Kölner Synagoge gehört haben, haben sich der tiefen Bewegung nicht entziehen können, mit der er die historische und moralische Dimension des Verhältnisses von Deutschen und Juden beschrieben hat. In diesem Bewußtsein werden wir auch in Zukunft unser Verhältnis zu Israel bestimmen. Nichts, aber auch gar nichts kann uns von diesem Weg abbringen. Auch unsere Zurückhaltung angesichts der nicht zu rechtfertigenden Angriffe auf den Bundeskanzler beweist das. Ich habe Anlaß, auch namens der Bundesregierung dem Herrn Kollegen Dr. Kohl für das zu dan-



Bundesminister Genscher
ken, was er dazu und zum deutsch-israelischen Verhältnis gesagt hat.

(Beifall)

Ich möchte zu dem eigentlichen Inhalt meines Beitrags in dieser Aussprache kommen, zu einem Bericht und zu einer Bewertung der NATO-Tagung in Rom.
Das westliche Bündnis hat mit dieser Tagung in Rom in einer Zeit andauernder Bedrohung der Sicherheit und der internationalen Stabilität ein Zeichen seiner Einheit, Entschlossenheit und auch seines Willens zur Zusammenarbeit gegeben. Die Tagung der Außenminster war von dem gemeinsamen Ziel getragen, die gemeinsame Sicherheit auch gemeinsam zu bewahren. Die Übereinstimmung zwischen den europäischen und amerikanischen Bündnispartnern hat ihre Wurzel in dem Bewußtsein, daß Europa und die amerikanischen Demokratien eine Schicksalsgemeinschaft sind, daß sie ihren Platz beieinander haben und daß sie nicht gleich weit entfernt voneinander und von der Sowjetunion sind.
Die Forderung nach Mäßigung und Verantwortung in der internationalen Politik ist der unüberhörbare Aufruf, in einer schwierigen internationalen Lage nicht den Weg der Konfrontation, sondern den Weg der Zusammenarbeit zu gehen. Diese Forderung richtet sich an alle Staaten der Welt. Sie ist eine Mahnung an den Osten, aber sie ist auch ein Angebot an den Osten.
Mäßigung bedeutet Zurückhaltung überall, in der Dritten Welt genauso wie in Europa. In der sehr intensiven Aussprache waren sich alle Außenminister in dem Ziel einer konsequenten Politik der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Volksrepublik Polen und in dem Willen einig, zur wirtschaftlichen Hilfe im Interesse einer Lösung der schweren wirtschaftlichen Probleme dieses Landes beizutragen. Wir erwarten das auch von allen anderen Staaten. Polen muß die freie Entscheidung bleiben, seine eigenen Probleme selbst zu lösen. Das ist die unüberhörbare Erwartung der Bündnispartner.
Das dritte Element westlichen Verhaltens zum Prozeß der Erneuerung in der Volksrepublik Polen ist der Wille des Westens zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes und eben nicht das Einfrieren der Kontakte mit dem Osten. Wir wollen mit dieser konstruktiven Politik die politischen Rahmenbedingungen stabilisieren, die die von uns allen gewünschte friedliche Lösung der Probleme Polens begünstigen.
Die Feststellung des Bündnisses, daß jede Intervention von außen für die internationalen Beziehungen insgesamt die ernstesten Folgen hätte und die gesamte internationale Lage von Grund auf ändern würde, zeigt die grundsätzliche Bedeutung, die die Beachtung des Grundsatzes der Mäßigung in den Augen der westlichen Verbündeten für das Verhalten aller Staaten gegenüber Polen hat.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der sehr ausführlichen Aussprache über die Lage und Entwicklung in der Dritten Welt ist die erneute Feststellung aller Bündnisstaaten, daß echte Blockfreiheit ein wichtiger Faktor der Stabilität in der Welt ist.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Die Bundesregierung begrüßt es ganz ausdrücklich, daß sie sich in der Einschätzung der Blockfreiheit ebenso in Übereinstimmung mit allen ihren Verbündeten befindet wie in der Einschätzung, daß die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Staaten der Dritten Welt und ihr friedliches Miteinander dekkungsgleich sind mit den lebenswichtigen Interessen des Westens. Der Wille des Bündnisses zu politischen Lösungen zeigt, daß für uns Gewaltverzicht nicht eine auf Europa beschränkte politische Forderung ist, sondern Gewaltverzicht ist Richtschnur unseres Handelns überall in der Welt.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD — Dr. Barzel [CDU/CSU]: Sehr gut!)

So wie Entspannung und Sicherheit unteilbar sind, so muß auch der Verzicht auf Gewalt weltweit gelten,

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Auch im Nahen Osten!)

wenn nicht der Friede immer wieder in anderen Regionen und aus anderen Regionen heraus gefährdet werden soll.
Die fortdauernde Besetzung Afghanistans — aber nicht nur diese — zeigt die Bedeutung unserer Forderung.
Bekenntnis zu echter Blockfreiheit heißt auch Absage an die Übertragung des Ost-West-Gegensatzes auf die Dritte Welt.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das Angebot des Westens zur Achtung der politischen Souveränität, das Angebot zu Handel und Technologietransfer, die Forderung des Westens, daß alle zum Kampf gegen Hunger, Armut und Unterentwicklung beizutragen haben, — diese Forderungen richten die Aufmerksamkeit der Welt auf die zentralen, auf die ursprünglichen Probleme der Entwicklungsländer, die eben nicht mit dem Ost-West-Gegensatz erklärt werden können.

(Beifall bei der FDP)

Weil wir von uns aus diesen Ost-West-Gegensatz nicht auf die Dritte Welt übertragen wollen, weil sich aber auch andere so verhalten müssen, war der Appell an alle Staaten so wichtig, nicht soziale Probleme in der Dritten Welt auszunutzen oder gar zur Erzielung politischer Vorteile Instabilität zu schüren.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Wer tut das denn?)

Die Feststellung des Bündnisses, daß eine Anzahl verbündeter Staaten die Fähigkeit besitze oder entschlossen sei, sie zu erwerben, vor Aggressionen abzuschrecken und Staaten, die das wünschen, bei der Abwehr von Bedrohung ihrer Sicherheit und Unabhängigkeit beizustehen, bekräftigt erneut den geographisch unveränderten, d. h. also den geogra-



Bundesminister Genscher
phisch nicht ausgedehnten Geltungsbereich des westlichen Verteidigungsbündnisses. Diese Feststellung bekräftigt das Konzept der Arbeitsteilung und den Respekt, den alle Verbündeten, auch wenn sie in eigener Verantwortung handeln, vor der Souveränität und vor dem freien Willen bedrohter Staaten haben.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Das ist unbestritten!)

Dabei bleibt unbezweifelbar, daß der Einsatz deutscher Soldaten außerhalb des Bündnisbereichs auch in Zukunft nicht in Frage kommen kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, ein Beispiel für das Bemühen um friedliche Konfliktlösung ist der Beitrag der Vereinigten Staaten, Kanadas, Großbritanniens, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zur Lösung der Namibia-Frage. Die Konferenz der fünf Außenminister der Namibia-Initiative, die am Sonntag, dem 3. Mai 1981, in Rom stattfand, hat die feste Entschlossenheit dieser fünf Regierungen bekräftigt, zu einer international akzeptablen Lösung der Namibia-Frage, eines der Hauptprobleme des afrikanischen Kontinents, beizutragen. Die fünf Staaten haben dabei die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei dieser Lösung unterstrichen, und sie haben festgestellt, daß die Resolution 435 des Sicherheitsrates eine solide Grundlage für die Erreichung einer Verhandlungslösung darstellt.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Genügt nicht!)

Die Bemühungen um eine Verbesserung der Chance einer Verhandlungslösung werden Vorschläge für Verfassungsvereinbarungen enthalten, um auf diese Weise einen Beitrag zum Abbau des vorhandenen Mißtrauens bei den am Konflikt Beteiligten zu leisten.
Herr Präsident, es war selbstverständlich, daß das Bündnis noch einmal seine zentrale Auffassung von der gemeinsamen Sicherheitspolitik definierte. Abschreckung und Verteidigung, Rüstungskontrolle und Abrüstung, das sind integrale Bestandteile der Sicherheitspolitik des Bündnisses.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Waren sie immer schon!)

Diese Erklärung der Außenminister bestätigt die Übereinstimmung der Sicherheitspolitik der Bundesregierung mit der Sicherheitspolitik aller ihrer Verbündeten. Wir bekennen uns nachdrücklich und ausdrücklich zu dem Ziel dieser gemeinsamen Politik, nämlich ein stabiles Gleichgewicht zu schaffen — wenn möglich, auf einem niedrigeren Streitkräfteniveau. Diese westliche Sicherheitspolitik will den Frieden sichern, sie will die Freiheit und Unabhängigkeit der verbündeten Staaten bewahren, und sie will Wettrüsten vermeiden. Diese Politik setzt den Willen voraus, jede Gesprächs- und Verhandlungsmöglichkeit zu nutzen.

(Beifall bei der FDP)

Dazu bekennt sich das westliche Bündnis ausdrücklich mit den Worten — ich zitiere —:
Die Verbündeten werden den Dialog mit der Sowjetunion aufrechterhalten und gemeinsam für echte Entspannung und die Entwicklung des Ost-West-Verhältnisses arbeiten, wenn das Verhalten der Sowjetunion dies möglich macht.
Diese Erklärung, meine Damen und Herren, ist ein aufrichtiges Angebot an die Sowjetunion. Der Realismus dieser Erklärung kommt in der Feststellung zum Ausdruck, daß auch die andere Seite ihren Beitrag liefern muß. Denn jedes Angebot bedarf der Annahme.
Die Politik der Bundesregierung, wie sie sich in meinen Besuchen in Prag, Warschau und Moskau ausdrückt, wie sie sich auch aus dem bevorstehenden Besuch von Generalsekretär Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland ergibt, ist ein Teil dieses Dialogs, eines Dialogs, der genauso von unseren amerikanischen Verbündeten geführt wird, wie die laufenden Gespräche des amerikanischen Außenministers mit dem sowjetischen Botschafter, die persönliche Botschaft von Präsident Reagan an Generalsekretär Breschnew und die beabsichtigte Begegnung der Außenminister Haig und Gromyko beweisen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Ob die SPD das wohl weiß?)

Der Wille, für echte Entspannung und Entwicklung des Ost-West-Verhältnisses zu arbeiten, ergibt sich auch aus der Unterstützung des französischen Vorschlags für eine Konferenz über Abrüstung in Europa, aus der Entschlossenheit, die Wiener Verhandlungen über Truppenreduzierung in Europa fortzuführen, und schließlich aus der Absicht zur Aufnahme der Mittelstrecken-Verhandlungen.
Es kann gar kein Zweifel bestehen: Die Entwicklung auf dem Gebiet der strategischen Mittelstrekkenwaffen gibt den Europäern, vor allem uns Deutschen, besonderen Anlaß zu Sorgen. Wir nehmen diese Sorgen ernst und sind gewillt, die Fragen unserer Sicherheit offen und breit auch im eigenen Lande zu diskutieren. Wir müssen aber darauf hinweisen, daß bei richtiger Einschätzung der Bedrohungspotentiale, daß bei richtiger Einschätzung des Kräfteverhältnisses bei den Mittelstreckenraketen diese Sorgen nicht ihre Grundlage in den Entscheidungen der NATO vom Dezember 1979 finden, wie uns manche auch hierzulande einreden wollen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Nein, bedroht und deshalb zutiefst beunruhigt sind wir durch die sowjetische MittelstreckenraketenVorrüstung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie vereinzelt bei der FDP und der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU]: Der Wehner soll mal klatschen! — Heiterkeit bei der CDU/ CSU)

Dorthin sind die Warnungen vor einem neuen Wettrüsten zu richten. Auch in dieser Frage verleiht das
Nein zur Politik des Bündnisses unseren Kritikern



Bundesminister Genscher
noch keinen Alleinvertretungsanspruch auf Friedenswillen und moralische Verantwortung.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)

Die Verbündeten haben mit der wohlüberlegten Erwägung, daß Überlegenheit nicht dadurch festgeschrieben werden dürfe, daß das Modernisierungsprogramm der NATO vollständig blockiert wird und daß darüber hinaus die Bedrohung der NATO dadurch aufhören würde, daß Waffensysteme, die das NATO-Gebiet vom Osten des Urals her bedrohen können, von der Begrenzung ausgenommen sind, dem sogenannten Moratoriumsvorschlag des Ostens, eine erneute Absage erteilt.
Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht der Vereinigten Staaten, noch vor Ende dieses Jahres innerhalb des SALT-Rahmens in Verhandlungen mit der Sowjetunion über Mittelstreckenwaffen einzutreten und in den Kontakten mit der Sowjetunion diese Verhandlungsaufnahme unverzüglich vorzubereiten. Damit wird nach den Gesprächen, die es zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion im letzten Herbst gab, noch in diesem Jahr die eigentliche Verhandlungsphase eröffnet werden. An der Vorbereitung dieser Verhandlungen und an ihrer Begleitung ist die Bundesrepublik Deutschland durch ihre Mitgliedschaft in der Abrüstungsgruppe und in der verteidigungspolitischen Gruppe des Bündnisses beteiligt.
Wir sprechen die Hoffnung und die Erwartung aus, daß die von Außenminister Haig erklärte Absicht, Zeitpunkt und Verfahren für diese Verhandlungen im September mit Außenminister Gromyko zu erörtern, zu der von uns allen gewünschten Verhandlungsaufnahme zu dem gewünschten Zeitpunkt führt.

(Dr. Barzel [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Wir wollen dabei nicht verschweigen, daß die auch jetzt noch fortgesetzte Aufstellung sowjetischer Mittelstreckenraketen diese Verhandlungen zunehmend erschwert.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Wir müssen uns auch bewußt sein, daß unsere Sicherheit und der von uns so sehr gewünschte Erfolg der Mittelstreckenverhandlungen auf das schwerste gefährdet würden, wenn wir den Nachrüstungsteil des Doppelbeschlusses in Frage stellten.

(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Das westliche Bündnis hat mit der Tagung von Rom seine Einheit und seine Entschlossenheit, das für die eigene Sicherheit Notwendige zu tun, unter Beweis gestellt. Diesem Bekenntnis zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit müssen nun auch in allen Mitgliedsstaaten Taten folgen. Das Bündnis hat in einer schwierigen internationalen Lage, die uns Anlaß zu großen Sorgen bietet, ein Angebot der Besonnenheit und der Verantwortung gemacht. Das Signal von Rom ist ein Angebot des Friedens, der Zusammenarbeit, des Willens zu Entspannung, Rüstungskontrolle und Abrüstung. Wir appellieren an die Sowjetunion, die großen Möglichkeiten, die für alle Völker in diesem Angebot liegen, zu erkennen und auf dieses Angebot einzugehen. Westliche Politik zeichnet sich auch in dieser schwierigen Phase durch Beständigkeit und Berechenbarkeit aus. Die Erklärung, die fest begründete Politik der Allianz werde weitergeführt, bekräftigt das.
Es kann keinen Zweifel daran geben: Unsere Politik wird nur dann Erfolg haben, wenn sie in allen ihren Elementen voll und uneingeschränkt verwirklicht wird. Wer von Sicherheit redet, aber nur Rüstungskontrolle meint, gefährdet diese Sicherheit und die Aussichten von Rüstungskontrollverhandlungen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wer nur von Sicherheit redet und nur die militärische Seite sieht, läuft Gefahr, daß er sich in einen neuen Rüstungswettlauf verstricken läßt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Wir wollen Frieden durch Entspannung, Zusammenarbeit und Abrüstung. Wir sind uns dabei darüber bewußt, daß wir diesen Frieden nur zusammen mit unseren Verbündeten, mit den europäischen wie mit den amerikanischen, bewahren können. Wer unseren Willen zur Erfüllung unserer Verpflichtungen im Bündnis und zur Vertretung der gemeinsamen Politik in Zweifel zieht, gibt falsche Signale nach West und nach Ost.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nur eine Bundesrepublik Deutschland, die ihren festen Platz im westlichen Bündnis hat, nur eine Bundesrepublik Deutschland, die durch Verläßlichkeit überzeugt, kann ihre Interessen in diesem Bündnis zur Geltung bringen, und nur sie ist auch ein vom Osten ernst genommener Gesprächspartner.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Vereinigten Staaten haben in der Vorbereitung der NATO-Außenministerkonferenz und bei ihrer Durchführung die Ernsthaftigkeit ihres Willens zu Konsultationen mit ihren Verbündeten unter Beweis gestellt. Ich habe hier Anlaß, Außenminister Haig für seinen Beitrag zu dem Ergebnis der NATO-Außenministerkonferenz ausdrücklich zu danken.
Die Erklärung von Rom umfaßt die deutsch-französische Erklärung vom 6. Februar 1981 und die Presseerklärung, die während meines Besuchs in Washington am 9. und 10. März 1981 veröffentlicht wurde. Der intensive deutsch-französische Meinungsaustausch und die engen deutschamerikanischen Kontakte haben eine Schlüsselfunktion für das Bündnis. Sie haben zu dem Einvernehmen und dem erfolgreichen Ergebnis von Rom wesentlich beigetragen.
Herr Präsident, wie immer ging dem NATO-Treffen das Deutschland-Treffen der Außenminister der Vereinigten Staaten, Frankreichs, Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland voraus. Die



Bundesminister Genscher
Erklärung der Außenminister, die von allen Verbündeten unterstützt wird, hat folgenden Wortlaut — ich zitiere wörtlich —:
Die Verbündeten messen weiterhin der Aufrechterhaltung der ruhigen Situation in und um Berlin besondere Bedeutung bei. Die strikte Einhaltung und volle Anwendung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 bleiben für die Sicherheit in Europa, das Ost-West-Verhältnis und die internationale Gesamtlage von lebenswichtiger Bedeutung. Die Verbündeten werden auch in Zukunft die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland unterstützen, die Rücknahme der von der DDR vorgenommenen Erhöhung der Mindestumtauschsätze zu erreichen, die eine besonders negative Auswirkung auf die Anzahl der Touristen und Besucher hat, die in die DDR und nach Ost-Berlin reisen.

(Dr. Barzel [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Diese Erklärung unterstreicht erneut die Unterstützung aller unserer Verbündeten für unsere Deutschland- und Berlinpolitik. Nur zusammen mit den drei Schutzmächten, nur zusammen mit den anderen Verbündeten ist diese Politik möglich, und nur zusammen mit ihnen kann sie erfolgreich sein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein gleichberechtigter und angesehener Partner der Europäischen Gemeinschaft und des westlichen Bündnisses. Gleichberechtigt, das bedeutet, selbstbewußt die eigenen Interessen im Bündnis zu vertreten. Gleichberechtigt bedeutet aber auch, gleichwertig zur gemeinsamen Sicherheit und Freiheit beizutragen. Antiamerikanismus ist weder das eine noch das andere. Er schadet allein unseren Interessen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Als Staat in einem geteilten Land wissen wir um die Bedeutung von Zusammenarbeit und Entspannung. Deshalb kann für niemanden mehr als für uns gelten, daß ein Rückfall in den Kalten Krieg schlimmste Folgen hätte. Aber für niemanden kann auch mehr gelten, daß seine Sicherheit, seine Freiheit nur in einem handlungsfähigen westlichen Bündnis gewahrt werden können.
Die Frühjahrstagung der NATO in Rom war ein Ausdruck dieser Handlungsfähigkeit. Die dort noch einmal bekräftigte gemeinsame Politik entspricht in allen ihren Elementen unseren deutschen Interessen, und sie entspricht den von der Bundesregierung formulierten Zielen deutscher Politik. Wir werden sie auch in Zukunft zusammen mit unseren Verbündeten konsequent vertreten.

(Beifall bei allen Fraktionen)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wörner.