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    Plenarprotokoll 9/30 Deutsche Bundestag Stenographischer Bericht 30. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes — Drucksache 9/235 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/306 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes — Drucksachen 9/241, 9/306 — Urbaniak SPD 1509 A Müller (Remscheid) CDU/CSU 1509 C Schmidt (Wattenscheid) SPD 1515 B Schmidt (Kempten) FDP 1519A Höpfinger CDU/CSU 1521A Rappe (Hildesheim) SPD 1523 C Dr. Haussmann FDP 1527 B Dr. Blüm CDU/CSU 1528 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 1529 C Dr. George CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 1532 C Namentliche Abstimmungen 1530 B, D, 1533B, C Fragestunde — Drucksache 9/305 vom 03. 04. 1981 — Verluste der Bundespost durch erhöhte Abgaben an den Bundeshaushalt MdlAnfr 1 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . . . . 1485B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 1485B, D Einführung des Streikrechts für alle Postbediensteten MdlAnfr 2 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . . . . 1486A, B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1486 B ZusFr Broll CDU/CSU 1486 C Einschränkung des Personennahverkehrs ab Sommerfahrplan 1981 MdlAnfr 3 03.04.81 Drs 09/305 Braun CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV . 1486D, 1487A, B, C ZusFr Braun CDU/CSU 1487 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1487 B ZusFr Milz CDU/CSU 1487 B ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1487 C Zusammenlegung der Reisedienste von Bahn und Post MdlAnfr 4 03.04.81 Drs 09/305 Braun CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV . 1487D, 1488A, B, C ZusFr Braun CDU/CSU 1487 D, 1488A ZusFr Milz CDU/CSU 1488 A ZusFr Broll CDU/CSU 1488 B Kosten für den geplanten Rangierbahnhof München-Nord MdlAnfr 5, 6 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Wittmann CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV . . 1488C, D, 1489A ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU . . 1488D, 1489 A Ausbau des Hamm- Datteln- Kanals MdlAnfr 7, 8 03.04.81 Drs 09/305 Fiebig SPD Antw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1489A, B, C ZusFr Fiebig SPD 1489 B Auffassung von Bundesminister Dr. Hauff über die Wirtschaftlichkeit des Rhein-Main-Donau-Kanals sowie Aufnahme von 80 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen in die Finanzplanung der nächsten Jahre zum Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung Ostbayerns MdlAnfr 9, 10 03.04.81 Drs 09/305 Hinsken CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV 1489C, D, 1490A, B, C, D, 1491A ZusFr Hinsken CDU/CSU . . . 1489C, D, 1490 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 1490 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1490A, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1490 B Unterstützung der Straßenbauunternehmen angesichts der Kürzungen der Mittel für den Straßenbau MdlAnfr 13, 14 03.04.81 Drs 09/305 Milz CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1491B, C, D, 1492A, B, C, D, 1493A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU . . . . 1491A, C, 1492A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU 1491C, 1492 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1491 C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1491 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1492 C ZusFr Lennartz SPD 1492 D ZusFr Repnik CDU/CSU 1492 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 1493A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 1493 B ZusFr Hinsken CDU/CSU 1493 B ZusFr Leuschner SPD 1493 C Förderung des Personennahverkehrs insbesondere im Zonenrandgebiet MdlAnfr 17 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV 1493 C, 1494 B, C, D, 1495A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 1494A, B ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 1494 C ZusFr Milz CDU/CSU 1495 A ZusFr Börnsen SPD 1495 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1495 B Verlust von Arbeitsplätzen durch Stornierung von Bundesbahn-Aufträgen an die Waggon-Fahrzeug-Maschinen GmbH Linke-Hofmann-Busch in Salzgitter auf Grund der Haushaltskürzungen MdlAnfr 18 03.04.81 Drs 09/305 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw BMin Dr. Hauff BMV 1495C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . 1495C, D Verbot der Einreise in die DDR für die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion MdlAnfr 22, 23 03.04.81 Drs 09/305 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1496A, B, C, D, 1497A, B ZusFr Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . . 1496A, B, C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 1496D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1497 A ZusFr Broll CDU/CSU 1497 B Auswirkung der Uranbohrungen im Bodensee auf die Trinkwasserversorgung sowie Urangehalt der Uranproben MdlAnfr 24, 25 03.04.81 Drs 09/305 Bindig SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 1497C, D, 1498A, B, C ZusFr Bindig SPD 1497D, 1498B, C Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung radioaktiver Abfälle für das Salzbergwerk Asse und die Erzgrube Konrad zur Vermeidung der oberirdischen Lagerung radioaktiver Abfälle MdlAnfr 26 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 1498 D, 1499A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1499 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 1499A ZusFr Stockleben SPD 1499 B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 III Ungerechtfertigte Vorteile der Privatfliegerei durch die Befreiung des Flugtreibstoffs von der Mineralölsteuer MdLAnfr 34, 35 03.04.81 Drs 09/305 Lennartz SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 1499C, D, 1500A, B, C ZusFr Lennartz SPD 1499D, 1500A, C ZusFr Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU .1500B Abschaffung der Familienstandsangabe auf Lohnsteuerkarten MdlAnfr 38 03.04.81 Drs 09/305 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1500D, 1501A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . .1501A Gefahr unberechtigter Abbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren; Gebührenerhebung für die Sperrung von Konten zur Abwendung dieser Gefahr MdlAnfr 39 03.04.81 Drs 09/305 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 1501A, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 1501C EG-Verhandlungen zur Konsolidierung der Stahlindustrie; Abbau von Subventionen in der europäischen Stahlindustrie MdlAnfr 40, 41 03.04.81 Drs 09/305 Urbaniak SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1501 D, 1502A, C, D, 1503A, B, C, D ZusFr Urbaniak SPD 1502C, D ZusFr Beckmann FDP 1503A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 1503A ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1503 B ZusFr Eigen CDU/CSU 1503B, C ZusFr Leuschner SPD 1503 D Verschwinden von Lebensmittelsendungen nach Polen MdlAnfr 42, 43 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1504A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1504B, C Verzögerungen bei der Paketzustellung in Polen MdlAnfr 44, 45 03.04.81 Drs 09/305 Jagoda CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 1504D, 1505A, B, C ZusFr Jagoda CDU/CSU 1505A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1505B, C Ausbau des Fernwärmenetzes in Konkurrenz zum Gasversorgungsnetz MdlAnfr 46 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1505D, 1506A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 1506A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 1506A Handel mit Fellen von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Tieren, insbesondere mit Ursprung in Paraguay, in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48 03.04.81 Drs 09/305 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML 1506B, C, D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . 1506C, D Erlaß der Import- Export-Verordnung nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes MdlAnfr 49 03.04.81 Drs 09/305 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . 1506D, 1507A, B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 1507A, B Benachteiligung des deutschen Unterglasgartenbaus durch die Erdgaspreise in den Niederlanden MdlAnfr 50 03.04.81 Drs 09/305 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 1507C, D, 1508 A ZusFr Eigen CDU/CSU 1507D, 1508A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft gegenüber dem niederländischen WIR-Programm nach Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" MdlAnfr 51 03.04.81 Drs 09/305 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 1508A Nächste Sitzung 1535C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1537* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über Ziffer 2 der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 9/306 1537* B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 Anlage 3 Finanzielle Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an einem UNO-Fonds für Opfer der Folterung MdlAnfr 71, 72 27.03.81 Drs 09/285 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1537* D Anlage 4 Förderung des Gebrauches der Sicherheitsgurte MdlAnfr 11 03.04.81 Drs 09/305 Dr. Kübler SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1538*A Anlage 5 Ausbau der Bundesstraßen 76 und 202 MdlAnfr 12 03.04.81 Drs 09/305 Frau Simonis SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1538*A Anlage 6 Wiedereinführung des früheren Halteverbots und Parkverbots zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten sowie Aufhebung des Parkverbots an breiten Gehwegen MdlAnfr 15, 16 03.04.81 Drs 09/305 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1538* B Anlage 7 Zulässigkeit der Werbung für Stahlkugelschleudern in Zeitungen MdlAnfr 27 03.04.81 Drs 09/305 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1538*C Anlage 8 Verhinderung der Entführung und des Verkaufs deutscher Kinder in den Orient MdlAnfr 28, 29 03.04.81 Drs 09/305 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1539*A Anlage 9 Fehlendes Vertrauen in den Rechtsstaat angesichts der Spendensammlung für Frau Bachmeier nach der Erschießung des Mörders ihrer Tochter MdlAnfr 30 03.04.81 Drs 09/305 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1539* B Anlage 10 Vorbeugung gegen Gewaltanwendung durch Verbesserung des Ehrenschutzes für Polizeibeamte gegen Beschimpfungen wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit MdlAnfr 31 03.04.81 Drs 09/305 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1539* C Anlage 11 Nutzbarmachung leerstehender Wohnhäuser in Bundesbesitz MdlAnfr 32, 33 03.04.81 Drs 09/305 Schröder (Hannover) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1539* D Anlage 12 Gesetzesvorlage zur Schaffung einer steuerfreien Investitionsrücklage; Nachteile des schwedischen Modells für Investitionsrücklagen MdlAnfr 36, 37 03.04.81 Drs 09/305 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1540*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 1485 30. Sitzung Bonn, den 8. April 1981 Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen 28. Sitzung, Seite 1369* B; In Zeile 12 ist statt „Hochseefischerei" zu lesen „Kutterfischerei". In der 29. Sitzung, Seite 1476* D, Zeile 10, ist das Wort „von" zu streichen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 10. 4. Dr. Ahrens ** 10. 4. Brandt * 9. 4. Burger 10. 4. Dr. Enders ** 9. 4. Francke (Hamburg) 10. 4. Dr. Geißler 10. 4. Haase (Fürth) 10. 4. Hauser (Krefeld) 10. 4. Herterich 10. 4. Hoffie 10. 4. Dr. Holtz ** 10. 4. Dr. Hubrig 10. 4. Jungmann 10. 4. Kittelmann ** 8. 4. Kleinert 10. 4. Korber 10. 4. Dr. Kreile 10. 4. Frau Krone-Appuhn 10. 4. Landré 10. 4. Lenzer ** 10. 4. Mahne 10. 4. Matthöfer 10. 4. Meinike (Oberhausen) 10. 4. Dr. Mitzscherling 10. 4. Dr. Müller ** 10. 4. Frau Noth 10. 4. Pensky ** 8. 4. Petersen *** 10. 4. Picard 10. 4. Schäfer (Mainz) 10. 4. Scheer 10. 4. Frau Schlei 10. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 4. Schwarz 10. 4. Dr. Schwarz-Schilling 10. 4. Sick 10. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 4. Spilker 10.4. Frau Dr. Timm 10. 4. Dr. Unland ** 10. 4. Dr. Vohrer ** 10. 4. Dr. von Weizsäcker 10. 4. Wischnewski 10. 4. Baron von Wrangel 10. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) nach § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur AbstimAnlagen zum Stenographischen Bericht mung über Ziffer 2 der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 9/306 Die Montan-Mitbestimmung ist für mich kein geeignetes Modell der Mitbestimmung für Arbeitnehmer, da die Belegschaftsangehörigen durch ein zweifelhaftes Wahlverfahren gehindert werden, tatsächliche Mitwirkungsrechte auszuüben. Deshalb bringt eine Überführung von bisher montanmitbestimmten Unternehmen in das Mitbestimmungsgesetz von 1976 eine reale Ausweitung und keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in bisher montanmitbestimmten Unternehmen. Von daher vermag ich einer wie auch immer gearteten Verlängerung und Ausweitung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes nicht zuzustimmen. Verfassungsrechtlich überschreitet auch der Antrag meiner Fraktion - noch weitaus mehr gilt dies allerdings für den Gesetzentwurf der Bundesregierung - die Grenzen, die im Mitbestimmungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. März 1979 gezogen worden sind. Dieses gilt auch für die Frage der 30 %-Regelung, die ihrem Wesensgehalt nach einer Ausdehnung des Montanbereiches gleichkommt. Generell werden hiermit in problematischer Weise verfassungsrechtliche Prinzipien berührt, vor allem die Gebote der Rechtskontinuität, der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Allgemeinregelung. Ich muß daher schweren Herzens von der Mehrheitsmeinung meiner eigenen Fraktion abweichen. Ich werde deshalb der Ablehnungsempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu Ziffer 2 der Drucksache 9/306 meine Zustimmung geben. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 71 und 72): Wie bewertet die Bundesregierung die Zustimmung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zum Vorschlag der vier skandinavischen Länder auf Schaffung eines UNO-Fonds für Opfer der Folterung, und welche Maßnahme hat bzw. wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unternehmen? Kann die Bundesregierung schon jetzt Aussagen über den finanziellen Umfang deutscher Leistungen machen? Die Bundesregierung begrüßt die Resolution 35 (XXXVII) der VN-Menschenrechtskommission vom 8. März 1981. Aussagen über finanzielle deutsche Leistungen an einen künftigen Fonds für Folteropfer lassen sich zur Zeit noch nicht machen. 1538* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/305 Frage 11): Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem Problem beizukommen, daß die Zahl der Gurtmuffel wieder ansteigt, etwa in der Weise, daß — ähnlich wie in der Schweiz — eine Geldbuße für Nichtanlegen des Gurts eingeführt wird, oder welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Anschnallen des Sicherheitsgurts vor allem auch im Stadtverkehr zu fördern? Die Frage der Bußgeldbewehrung der Gurtanlegepflicht wird voraussichtlich auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz der Länder, die einer Bußgeldbewehrung im Bundesrat zustimmen müssen, diskutiert werden. Die Bundesregierung hält eine Verbesserung der Gurtanlegequote für dringend erforderlich, weil damit viele Menschen vor dem Tod und Verletzungen bewahrt werden können. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/305 Frage 12): Wurden bei der Kürzung der Straßenbaumittel für das Jahr 1981/1982 auch die Strecken B 202 bzw. B 76 einbezogen, und besteht nicht die Möglichkeit, die Planung des Ausbaus der beiden Straßen so zu gestalten, daß eine Bahn die Ausbaustufe I a, die andere Bahn dagegen die Ausbaustufe I b erhält? Bei der Kürzung der Straßenbaumittel für das Jahr 1981 wurden auch die geplanten Maßnahmen der B 202 (A 210) und B 76 mit einbezogen. Die Möglichkeit, die beiden Fahrbahnen in zwei Dringlichkeitsstufen zu bauen, kann aus bau- bzw. verkehrstechnischen Gründen nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 15 und 16): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zehn Jahre nach Inkrafttreten der „neuen StVO" über 90 v. H. der Führerscheinbesitzer den Unterschied zwischen Halteverbot, eingeschränktem Halteverbot und Parkverbot immer noch nicht kennen, und ist sie angesichts dieser Rechtsunsicherheit bereit, die früher geltende und verständlichere Zweiteilung in Halteverbot und Parkverbot wieder einzuführen? Leitet die Bundesregierung aus der Tatsache, daß auch bei unnötig breiten Gehwegen ein generelles Parkverbot besteht, das niemand einsieht und das deshalb ständig verletzt wird, die Notwendigkeit ab, bei voller Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen der Fußgänger endlich eine praktikablere Regelung zu schaffen, und warum unterblieb derartiges bisher? Zu Frage 15: Der Bundesregierung ist bekannt, daß einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern die Bedeutung des „eingeschränkten Halteverbots" und sein Unterschied zum früheren „Parkverbot" nicht mit letzter Deutlichkeit klar ist. Die Bundesregierung erwägt daher, bei einer künftigen Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung zum früheren „Parkverbot" zurückzukehren. Zu Frage 16: Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, daß Parken auf Gehwegen im Sinne der Frage neu zu regeln. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, das Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen zuzulassen, wenn genügend Platz für Fußgänger bleibt. Sie enthält dafür u. a. ein eigenes Zeichen (Zeichen 315 StVO). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Parken auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann. Sie hält daher die gegebenen Möglichkeiten für ausreichend. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 27): Sind Zeitungsanzeigen zulässig, in denen bei Demonstrationen verwendete Stahlkugelschleudernzu einem Preis von 19,80 DM, dazu 200 Stahlkugeln für weitere 8,50 DM, mit dem ergänzenden Text „eine perfektionierte Hochleistungsschleuder mit hervorragender Treffsicherheit", bei der das „Stahlkugel-Magazin auf Knopfdruck" reagiert, wobei zum Erwerb ein Altersnachweis nicht erforderlich sei, angeboten werden, und wenn ja, sieht die Bundesregierung hier eine Lücke in der Gesetzgebung, die geschlossen werden sollte? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit ja. Zum zweiten Teil Ihrer Frage bemerke ich: Waffenrechtlich verboten sind lediglich Herstellung, Vertrieb und Besitz solcher Schleudern, die eine Armstütze oder vergleichbare Einrichtung besitzen und die dadurch den Geschossen eine gefährliche Energie geben. Von einem generellen Verbot von Schleudern wurde im Hinblick auf die herkömmlichen Zwillen abgesehen. Diese Schleudern werden vielfach als Kinderspielzeug verwendet. Ferner mußten Verbotsmerkmale festgelegt werden, die vor Ort von jedem Polizeibeamten per Augenschein nachprüfbar sind. Es ist auch schlechterdings unmöglich, alle Gerätschaften, die in den Händen von Rechtsbrechern Schaden anrichten können, durch Verbote zu erfassen. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit zum Erlaß weiterer gesetzlicher Vorschriften. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 1539* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 28 und 29): Liegen der Bundesregirung Informationen darüber vor, daß in zunehmendem Maß deutsche Kinder in den Orient entführt und verkauft werden? Hält es die Bundesregierung für erforderlich, auf Grund derartiger Informationen Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls derartigen Vorkommnissen vorzubeugen? Zu Frage 28: Nein. Die Bundesregierung wird sich jedoch bemühen, die notwendigen Informationen zu erhalten. Zu Frage 29: Die Frage kann erst dann beantwortet werden, wenn Informationen vorliegen. Schon heute kann allerdings festgestellt werden, daß der Strafrechtsschutz in diesem Bereich ausreichend sein dürfte. Nach § 235 StGB ist Kindesentziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Im Einzelfall können auch die Tatbestände des § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und des § 240 StGB (Nötigung) erfüllt sein. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich Ihre beiden Fragen später im einzelnen schriftlich beantworten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 30): Sieht die Bundesregierung in dem Umstand, daß für Frau Bachmeier, die im Gerichtssaal den Mörder ihrer Tochter erschossen hat, nach einem Bericht der Bild-Zeitung Spenden in Höhe von über 100 000 DM zur Deckung der Kosten der Verteidigung und sonstigen notwendigen Auslagen erhalten hat, neben rein menschlichen und sonstigen Motiven nicht auch eine alarmierende Kundgebung fehlenden Vertrauens in den Rechtsstaat dergestalt, daß die Spender der Überzeugung sind, vom Staat den erforderlichen Schutz nicht mehr erhalten zu können und deshalb denjenigen unterstützen zu müssen glauben, der sich sein vermeintliches Recht selbst verschafft? Der Bundesregierung sind keine Einzelheiten über den der Frage zugrunde liegenden Sachverhalt bekannt. Sie kann deshalb eine Stellungnahme weder zum Sachverhalt noch zu den Schlußfolgerungen abgeben. Anhaltspunkte für „eine alarmierende Kundgebung fehlenden Vertrauens in den Rechtsstaat" sowie für die von Ihnen gezogenen Schlußfolgerungen auf weitere Motive und Überzeugungen der Spender sind der Bundesregierung nicht erkennbar. Sie können auch nicht in ausdrücklich zur Deckung von Verteidigerkosten bestimmten Geldspenden — die Richtigkeit des mitgeteilten Sachverhalts einmal unterstellt — gesehen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Frage 31): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß den für den Rechtsstaat gefährlichen Entwicklungen in Richtung auf das Faustrecht des Stärkeren maßgeblich mit dadurch vorgebeugt werden könnte, daß den Beamten vor allem im Sicherheitsbereich ein wesentlich verbesserter Ehrenschutz durch ihren Dienstherrn gegen Schmähungen und Beschimpfungen wegen der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit gewährt wird, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu diesem Zweck im Bereich ihrer Zuständigkeit zu ergreifen? Eine „für den Rechtsstaat gefährliche Entwicklung in Richtung auf das Faustrecht des Stärkeren" vermag die Bundesregierung nicht festzustellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Ehrenschutz der Beamten gegen Schmähungen und Beschimpfungen im strafrechtlichen Bereich umfassend und ausreichend geregelt ist: Auf die §§ 164 sowie 185-187 des Strafgesetzbuches (StGB) — falsche Verdächtigung, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung — darf ich verweisen. Strafbare Handlungen nach den §§ 185-187 StGB werden nach § 194 Abs. 1 Satz 1 StGB nur auf Antrag verfolgt. Der in seiner Ehre betroffene Beamte kann diesen Antrag selbst stellen. Neben oder für ihn kann Strafantrag auch sein Dienstvorgesetzter stellen, wenn die Beleidigung gegen einen Amtsträger während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen worden ist (§ 194 Abs. 3 S. 1 StGB). Der Zweck dieser Vorschrift geht zum einen dahin, der Behörde aus Gründen der Fürsorge die Möglichkeit zu geben, sich schützend vor ihre Beamten zu stellen; zum anderen soll der Behörde ermöglicht werden, die öffentlichen Interessen sowie ihr eigenes Ansehen zu wahren. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die jeweiligen Dienstvorgesetzten von dieser Möglichkeit nicht in dem Umfang Gebrauch machen, der den Ehrenschutz der Beamten in ausreichendem Maße gewährleistet und der sich aus § 79 des Bundesbeamtengesetzes ergebenden Sorgepflicht des Dienstherrn Rechnung trägt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Hannover) (SPD) (Drucksache 9/305 Fragen 32 und 33): Wieviel Wohnhäuser mit wieviel Wohnungen, die direkt oder mittelbar in Bundesbesitz sind, stehen derzeit leer? Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung, diese Wohnungen — insbesondere in Ballungsgebieten — einer zügigen Nutzbarmachung (etwa nach den Modellen des Berliner Senats) zuzuführen? Wegen der Kürze der Zeit ist eine abschließende Beantwortung Ihrer Fragen leider nicht möglich. Die Ermittlungen über leerstehende bundeseigene Wohnhäuser und sonstige Gebäude sind inzwischen eingeleitet worden. Nach Abschluß der Er- 1540* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. April 1981 mittlungen werde ich Ihnen die erbetenen Auskünfte geben. Im Zusammenhang mit der zugesagten Auskunft werde ich auch zu der Frage Stellung nehmen, inwieweit leerstehende bundeseigene Wohnhäuser einer alsbaldigen Nutzung zugeführt werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 9/305 Fragen 36 und 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die mittlerweile auch in den Koalitionsfraktionen erörterten Pläne zur Schaffung einer steuerfreien Investitionsrücklage, wie sie von der CDU/CSU-Fraktion bereits in der 6. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages gefordert und als Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache VI/2620) vorgelegt wurde, und beabsichtigt sie, dem Bundestag eine entsprechende Initiative zuzuleiten? Ist die Bundesregierung in der Lage, die prinzipiellen Unterschiede zwischen dem deutschen Modell einer steuerfreien Investitionsrücklage und dem sogenannten schwedischen Modell einer Rücklage bei der Reichsbank konkret darzulegen, um aufzuzeigen, daß das deutsche Modell nicht zur Investitionslenkung führt? Zu Frage 36: Eine steuerfreie Investitionsrücklage ist nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Lösung der derzeitigen Strukturanpassungsprobleme zu leisten. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, dem Bundestag eine entsprechende Initiative zuzuleiten. Ein ausschlaggebender Grund für diese Beurteilung besteht darin, daß bei Rücklagenauflösung/Investitionsvornahme die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und damit das zukünftige Abschreibungspotential um den Betrag der aufgelösten Rücklage vermindert werden. Entfallende Abschreibungsbeträge in den Jahren nach Investitionsvornahme erhöhen den Gewinn und damit die Gewinnsteuerbelastung. Daher ist die (vorläufige) Steuerersparnis zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung als zinsloser Steuerkredit anzusehen, der in späteren Jahren infolge entfallender Abschreibungen/erhöhter Gewinnsteuerzahlungen getilgt wird. Da der Liquiditätseffekt zum Zeitpunkt der Rücklagenbildung unabhängig von der Höhe der Investitionen anfällt, besteht bei den Unternehmen kein direkter Anreiz, zusätzliche Investitionen zu tätigen. Ein weiterer Nachteil einer steuerfreien Investitionsrücklage liegt darin, daß sie bei allen Unternehmen, die mit ihrem jährlichen Investitionsvolumen über der begünstigten Summe liegen, fast nur Mitnahmeeffekte auslöst. Zu Frage 37: Der wesentliche Unterschied zwischen der schwedischen Investitionsfondsregelung und der bei uns diskutierten Ausgestaltung einer steuerfreien Rücklage liegt in der Zielsetzung. Die schwedischen Investitionsfonds sind hauptsächlich als konjunkturpolitisches Instrument konzipiert: Rücklagenbildung in der Hochkonjunktur, Rücklagenauflösung/Investitionsvornahme in der Rezession. Die bei uns diskutierte Ausgestaltung einer steuerfreien Rücklage strebt eine gezielte Verbesserung der Investitionsfinanzierung an. Beide passen aber nicht in die gegenwärtige wirtschaftliche Lage; ihre Einführung würde zunächst einmal Investitionen hinauszögern. Gegenwärtig ist das Umgekehrte erwünscht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Gallus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 48 und 49 gemeinsam beantworten zu dürfen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Nein, die Fragestellerin ist damit nicht einverstanden. Die Frage 48 ist also seperat zu beantworten.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Einfuhr von Häuten in die Bundesrepublik Deutschland ist nicht generell verboten. Häute von Tieren, die im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens genannt sind, dürfen gehandelt werden, wenn der Herkunftsstaat eine Ausfuhrgenehmigung erteilt.
Die hohen Handelszahlen erklären sich dadurch, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Industriestaat mit einer bedeutenden Pelzverarbeitungsindustrie ist. Daher werden zum Teil auch Häute zur Bearbeitung im Sinne der Lohnveredelung eingeführt, nach der Bearbeitung aber- wieder ausgeführt.
Im übrigen hat die Bundesregierung in bilateralen Kontakten die zuständigen Behörden in Paraguay besonders auf die Steigerung der Einfuhren aus diesem Lande hingewiesen, um den paraguayischen Behörden Gelegenheit zu geben, alle zum Schutz der paraguayischen Tierarten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es dem Geist des Washingtoner Artenschutzübereinkommens am besten entsprechen würde, wenn die Bundesrepublik die nach dem Abkommen gültigen Bestimmungen in strenger, j a restriktiver Weise handhabte, und daß eine laxere Handhabung, wie sie offensichtlich z. B. dadurch möglich ist, daß die Zollbehörden nur darauf bestehen, daß das Versendungsland, nicht aber das Ursprungsland deklariert wird, dem Geist des Abkommens widerspricht, gefährdete freilebende, wildlebende Tierarten zu schützen?
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wenn das so wäre, wie Sie sagen, wäre das ein Versäumnis der Zollbehörden. Nach dem Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ist es so, daß eine Ausfuhrgenehmigung der Sendung beigelegt sein muß.