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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des finnischen Reichstags 1399 B Absetzung der Punkte 3, 6 und 7 von der Tagesordnung 1446 B Aktuelle Stunde betr. Ergebnis des Maastrichter EG-Gipfels Junghans SPD 1373A Kunz (Berlin) CDU/CSU 1374A Jung (Kandel) FDP 1374 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 1375C Vogt (Düren) CDU/CSU 1377 B Reuschenbach SPD 1378 B Beckmann FDP 1379A Schmidt, Bundeskanzler 1380 A Dr. Kohl CDU/CSU 1381 D Schlaga SPD 1384A Frau Matthäus-Maier FDP 1385A Graf Stauffenberg CDU/CSU 1386 B Walther SPD 1387 A Dr. Zumpfort FDP 1387 C Dr. von Geldern CDU/CSU 1388 A Grunenberg SPD 1389 A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Kohl CDU/CSU 1389 D Windelen CDU/CSU 1390 A Beratung des Agrarberichts 1981 der Bundesregierung — Drucksachen 9/140, 9/141 — Ertl, Bundesminister BML . . . . 1390C, 1465B Kiechle CDU/CSU 1402 B Paintner FDP 1409 C Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 1429 D Susset CDU/CSU 1432 C Müller (Schweinfurt) SPD 1437 A Holsteg FDP 1441 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 1443 D Immer (Altenkirchen) SPD 1446 B Bredehorn FDP 1449 A Herkenrath CDU/CSU 1451 D Frau Zutt SPD 1454 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 1456 B Oostergetelo SPD 1458 D Dr. Vohrer FDP 1461 B Eigen CDU/CSU 1462 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — 1471A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beitreibungsgesetzes- EG — Drucksache 9/204 — 1471A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 9/20 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/269 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksache 9/262 — 1471 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/71 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/273 — 1471 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/66 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/277 — 1471 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/67 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/278 — 1472 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Vorschlags für eine Fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Regelungen über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — Drucksachen 9/108 Nr. 60, 9/230 — . . .1472 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen betr. das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/37 Nr. 139, 9/239 — . . .1472 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 65/269/EWG des Rates — Drucksachen 9/86, 9/244 — 1472 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des Zollgebiets der Gemeinschaft — Drucksachen 9/37 Nr. 151, 9/209 — . . . 1472 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksachen 9/37 Nr. 88, 9/212 — . . .1472 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Siebenundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/80, 9/90, 9/191 — . . . .1472D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Siebenundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/122, 9/121, 9/195 — . . . 1473A Beratung der Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/242 — 1473 B Beratung der Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/243 — 1473 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus der 8. Wahlperiode — Drucksache 9/253 — 1473 C Fragestunde — Drucksache 9/285 vom 27. 03. 1981 — Anzahl der straffreien Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik Deutschland 1980 im Vergleich zu 1979 MdlAnfr 61 27.03.81 Drs 09/285 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1412 C, D, 1413A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1412D, 1413A Finanzierung und Weiterentwicklung der Reaktortypen Schneller Brüter und Hochtemperaturreaktor MdlAnfr 63, 64 27.03.81 Drs 09/285 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1413 B, C, D, 1414A,B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . 1413 C, D, 1414A Untersuchung über Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 65, 66 27.03.81 Drs 09/285 Schröder (Hannover) SPD Antw StMin Huonker BK . . 1414 B, D, 1415A,B ZusFr Schröder (Hannover) SPD . 1414D, 1415A ZusFr Thüsing SPD 1415A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1415 B Flug des Bundeskanzlers mit zwölf Begleitpersonen in zwei Luftwaffenmaschinen nach Gran Canaria sowie die Modalitäten der Unterbringung der Begleitung MdlAnfr 67, 68 27.03.81 Drs 09/285 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK . . 1415 C, D, 1416A,B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . 1415D, 1416 B Regreßansprüche gegen Regierungsmitglieder, die an den illegalen Waffengeschäften der Firma Merex beteiligt waren, und Offenlegung der Bestimmungsgebiete MdlAnfr 69, 70 27.03.81 Drs 09/285 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK 1416 C, D, 1417A,B,C,D ZusFr Hansen SPD 1416D, 1417 B ZusFr Thüsing SPD 1417 C Zurückweisung des Vorwurfs des polnischen Außenministers, der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 1981 über die Darstellung Deutschlands in Schulbüchern und kartographischen Werken sei völkerrechtswidrig MdlAnfr 73 27.03.81 Drs 09/285 Werner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .1418A, B ZusFr Werner CDU/CSU 1418A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1418 B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Tätigkeit von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Nicaragua, u. a. Teilnahme an Folterungen MdlAnfr 74 27.03.81 Drs 09/285 Werner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1418 B,C,D, 1419A ZusFr Werner CDU/CSU 1418 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1418 D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 1418D, 1419A Polnische Reaktionen und Haltung der Bundesregierung zum Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 1981 über die Darstellung Deutschlands in Schulbüchern und kartographischen Werken für den Schulunterricht MdlAnfr 75, 76 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1419 A, B, C, D, 1420 A, B, C, D, 1421A, B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 1419B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1419 D ZusFr Thüsing SPD 1420 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1420 A ZusFr Wehner SPD 1420 B ZusFr Werner CDU/CSU 1420 D ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 1421 A ZusFr Lintner CDU/CSU 1421 B Verhaftung und Beraubung zweier Mitarbeiter des Informationsbüros Nicaragua e. V. bei einer Zwischenlandung in Guatemala MdlAnfr 84, 85 27.03.81 Drs 09/285 Dreßler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1421 C, D, 1422 A ZusFr Dreßler SPD 1421 D, 1422 A Kritik der großen Eurobanken an dem jüngsten Polen gewährten staatsverbürgten 150-Millionen-DM-Kredit MdlAnfr 86 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . .1422 B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1422 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1422 C ZusFr Thüsing SPD 1422 D Abschläge für Wohngebäude in den Schutzzonen von Flughäfen bei der Feststellung des Einheitswertes MdlAnfr 90, 91 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1423 A, B, C, D, 1424 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 1423 B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1423 D Belastung der Pendler im Zonenrandgebiet durch die Mineralölsteuer MdlAnfr 94 27.03.81 Drs 09/285 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 1424 B,C,D, 1425A,B ZusFr Lintner CDU/CSU 1424 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1424 C ZusFr Gobrecht SPD 1424 D ZusFr Dr. Spöri SPD 1425A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 1425 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 1425B Auswirkungen der Aufnahme kurzfristiger Kredite durch den Bund auf dem Geldmarkt sowie Möglichkeit einer Insolvenz des Bundes am Monatswechsel Februar/ März 1981 bei Nichtaufnahme von Krediten MdlAnfr 97, 98 27.03.81 Drs 09/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 1425 C, D, 1426 A, B, C, D, 1427 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 1425 C, D, 1426D, 1427 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 1426A, 1427A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 1426 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1426 B ZusFr Dr. Spöri SPD 1426 B, 1427 B ZusFr Gobrecht SPD 1426 C Ermöglichung der Ausübung selbständiger Tätigkeiten und der Teilnahme an ausgeschriebenen Wettbewerben für deutsche Architekten in der Schweiz MdlAnfr 101, 102 27.03.81 Drs 09/285 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 1427D, 1428A,B ZusFr Repnik CDU/CSU 1428 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 V Wunsch der DDR nach Aufstockung der Kohlelieferungen sowie Zahlungsfähigkeit der DDR MdlAnfr 104, 105 27.03.81 Drs 09/285 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 1428 B, C, D, 1429A ZusFr Niegel CDU/CSU 1428 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 1429A Kurzarbeit in Betrieben der Stahlindustrie auf Grund der Quotenregelung nach Art. 58 des EGKS-Vertrags MdlAnfr 107 27.03.81 Drs 09/285 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1429 A, C, D ZusFr Frau Steinhauer SPD 1429 C Nächste Sitzung 1473 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1475* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1475* B Anlage 3 Verzögerung der Bereitstellung von Kassenmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus; Verbindung des sogenannten Bauherrnmodells mit der Förderung im sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 1, 2 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1475* C Anlage 4 Bundeseinheitliche Förderung der Fachschüler für Sozialpädagogik sowie Gerichtsurteile zur förderungsrechtlichen Zuordnung von Ausbildungen MdlAnfr 12, 13 27.03.81 Drs 09/285 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1476* B Anlage 5 Bundeseinheitliche Gleichstellung der Prüfungszeugnisse von Berufsfachschulen MdlAnfr 16 27.03.81 Drs 09/285 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1477*A Anlage 6 Regelung der Erstattungszusage für die durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle bei den Omnibusunternehmen MdlAnfr 58 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1477* B Anlage 7 Einschleusung von Rauschgiften und Alkoholika in Rauschmittelentzugs- bzw. Therapieanstalten der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 59, 60 27.03.81 Drs 09/285 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1477* D Anlage 8 Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für das in Berlin geförderte Modellprojekt „Telebus" für Behinderte im Jahre 1981 MdlAnfr 62 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1478* A Anlage 9 Diskriminierung der Ausländer in den geänderten Annahmerichtlinien für die Kraftfahrzeugversicherung MdlAnfr 87, 88 27.03.81 Drs 09/285 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1478*A Anlage 10 Erhöhung der Kilometerpauschale; Vorlage eines Gesetzentwurfs betreffend Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer MdlAnfr 92, 93 27.03.81 Drs 09/285 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1478* C Anlage 11 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Subventionierung der Stahlindustrie im EG-Ausland vor dem 1. Juli 1983 MdlAnfr 106 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1479* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Anlage 12 Einsatz und Verwendbarkeit des Integrierten Transportsteuerung (ITS)-Datensystems 1069 bei der Bundesbahn MdlAnfr 108 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1479* D Anlage 13 Anschuldigungen gegen die Bundesbahn wegen Nichteinhaltung der Vorschriften des Europäischen Übereinkommens vom 13. Dezember 1968 beim Transport von Schlachtpferden aus der UdSSR und Polen MdlAnfr 109, 110 27.03.81 Drs 09/285 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480*A Anlage 14 Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Busse auf Autobahnen ab 1. Juli 1981 MdlAnfr 113 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* B Anlage 15 Einbeziehung der Privatkraftfahrzeuge von Angehörigen der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte in die Pflicht zur Vorführung beim TÜV MdlAnfr 114 27.03.81 Drs 09/285 Herberholz SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* C Anlage 16 Vordringlichkeit der Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Zonenrandgebiet MdlAnfr 115 27.03.81 Drs 09/285 Lintner CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* D Anlage 17 Angleichung der Befähigungsnachweise für die Seefahrt und des Schiffssicherheitsstandards in der Seeschiffahrt innerhalb der EG, insbesondere nach dem Beitritt Griechenlands MdlAnfr 116, 117 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1481*A Anlage 18 Ablehnung eines Aufdrucks auf den postamtlich genehmigten Freistemplern des Bundes der Steuerzahler durch die OPD Frankfurt MdlAnfr 118, 119 27.03.81 Drs 09/285 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* B Anlage 19 Forderung des Vorsitzenden der Deutschen Postgewerkschaft nach einer Aufhebung des Streikverbots für Beamte; Bezeichnung der während des Poststreiks im November 1980 arbeitenden Postbeamten als Streikbrecher MdlAnfr 120, 121 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* C Anlage 20 Bereitstellung von Telefonen mit abstellbarer Klingel durch die Bundespost MdlAnfr 122 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* D Anlage 21 Ablehnung einer nach Potsdam geplanten Fahrt der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion durch den „Reisedienst Berlin/Reisebüro der DDR" MdlAnfr 123 27.03.81 Drs 09/285 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482*A Anlage 22 Verstoß gegen den Grundlagenvertrag durch Verweigerung der Einreise für die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion zum Besuch von Potsdam MdlAnfr 124, 125 27.03.81 Drs 09/285 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 VII Anlage 23 Rücknahme der Zwangsumtauscherhöhung; Auswirkungen der Erhöhung auf den Reiseverkehr und Deviseneinnahmen der DDR MdlAnfr 126, 127 27.03.81 Drs 09/285 Lorenz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482* C Anlage 24 Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kreutzmann über die Erhöhung des Zwangsumtauschs im Rahmen des Grundlagenvertrags MdlAnfr 128 27.03.81 Drs 09/285 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1483*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1373 29. Sitzung Bonn, den 2. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In der 26. Sitzung, Seite 1212 D, lautet der letzte Zwischenruf in der rechten Spalte richtig: (Dr. Emmerlich [SPD]: Demonstrieren in Badehose, das ist es, was sie wollen!) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 2. 4. Böhm (Melsungen) * 3. 4. Frau von Braun-Stützer 3. 4. Bühler (Bruchsal) 3. 4. Eimer (Fürth) 3. 4. Dr. Enders * 3. 4. Engelsberger 2. 4. Fellner 2. 4. Dr. Geißler 3. 4. Genscher 3. 4. Dr. Häfele 2. 4. Frau Dr. Hamm-Brücher 3. 4. Dr. Hubrig 3. 4. Kiehm 3. 4. Kiep 3. 4. Korber 3. 4. Dr. Kreile 3. 4. Maaß 2. 4. Männing 3. 4. Meinike (Oberhausen) 3. 4. Mischnick 3. 4. Dr. Mitzscherling 3. 4. Müller (Bayreuth) 3. 4. Frau Noth 3. 4. Pieroth 2. 4. Frau Schlei 3. 4. Schröer (Mülheim) 3. 4. Sick 3. 4. Spilker 3. 4. Frau Dr. Timm 3. 4. Voigt (Frankfurt) 3. 4. Dr. von Weizsäcker 3. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Baron von Wrangel 3. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) hier: Stellungnahme des Bundesrates sowie Gegenäußerung der Bundesregierung - Drucksache 9/265 - zuständig: Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1980 bis 1984 hier: Beschluß des Bundesrates - Drucksache 9/266 - zuständig: zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Fördermittel 1981 für den sozialen Wohnungsbau zwar verteilt hat, die Kassenmittel aber tatsächlich erst ab dem Jahr 1983 zur Verfügung stellen will, und welche Rückwirkungen für die Länder und für die Bauherren ergeben sich daraus? Welche wohnungspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem sog. Bauherrenmodell und in diesem Zusammenhang der Mehrwertsteueroption bei, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Interesse einer Belebung des sozialen Wohnungsbaus in den Ballungsgebieten das Bauherrenmodell mit der Förderung im sozialen Wohnungsbau zu verbinden? Zu Frage 1: Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: 1. Die Förderung des Wohnungsbaues fällt nach Artikel 30 des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Die einzelnen Länder stellen jeweils ihre eigenen Länderprogramme auf, die sich in der Regel hinsichtlich der Fördertatbestände, der Art und Weise der Förderung und der Auszahlung der Fördermittel unterscheiden. Der Bund kann sich durch Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nur an diesen Länderprogrammen finanziell beteiligen, aber nicht durch Auflagen oder Bedingungen in diese Länderprogramme eingreifen. Die alleinige Verantwortung der Länder für eine sachgerechte Durchführung der von ihnen geförderten Maßnahmen wird daher durch die Finanzhilfen des Bundes nicht berührt. Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Bauherren werden nicht begründet. 2. Die Bundesregierung hat ihre Finanzhilfen für das Programm 1981 in Form von Verpflichtungsrahmen bereits im Dezember 1980 an die Länder verteilt, damit die Länder rechtzeitig ihre Programme planen und durchführen können. Ausschlaggebend für die Bewilligung von Förderungsmitteln durch die Länder sind diese verteilten Verpflichtungsrahmen, während die Kassenmittel je nach Programmgestaltung durch die Länder und Baufortschritt erst in den Folgejahren in unterschiedlichem Umfang benötigt werden. Die Bundesregierung hat bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 1980 und der Ausbringung der Verpflichtungsermächtigung für das Programmjahr 1981 die Fälligkeiten dieses Programms entsprechend dem im damaligen Zeitpunkt erkennbaren Abflußbedarf und unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten festgelegt. Diese im Bundeshaushaltsplan festgelegten Fälligkeitsraten sind den Ländern mitgeteilt worden. 1476* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Daher werden für das Sozialprogramm (1. Förderungsweg) bereits Kassenmittel im Haushaltsplan 1981 vorgesehen, während beim Eigentumsprogramm (2. Förderungsweg) Haushaltsmittel erstmalig im Haushaltsjahr 1983 bereitgestellt werden sollen. Der Grund liegt darin, daß Auszahlungsansprüche der Enddarlehensnehmer beim Eigentumsprogramm erst nach Bezugsfertigkeit der geförderten Maßnahmen und damit in der Regel später als im Sozialprogramm entstehen. Zu Frage 2: Bauherrenmodelle haben im freifinanzierten Wohnungsbau eine nicht unerhebliche Bedeutung. Man wird davon ausgehen können, daß jährlich etwa 20 000-25 000 Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen errichtet werden, wobei in vielen Fällen von der Mehrwertsteueroption Gebrauch gemacht wird. Es wird jedoch auch im Interesse der Wohnungswirtschaft notwendig sein, den in der Vergangenheit verschiedentlich beobachteten Mißbräuchen und Auswüchsen bei der Anwendung des Bauherrenmodells zu begegnen. Eine gemeinsam von den Wohnungsbauministern des Bundes und der Länder im Dezember 1980 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüft gegenwärtig, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bauherrenmodell mit der öffentlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg) kombiniert werden soll. Die Bundesregierung wird erst nach Abschluß dieser Prüfung, die voraussichtlich im Mai 1981 beendet sein wird, ihre endgültige Haltung bekanntgeben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 12 und 13): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Förderung der Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein, die eine berufliche Erstausbildung vermittelt auf Grund der für sie geltenden Zugangsvoraussetzungen dem BAföG entspricht und nach § 13 BAföG gefördert werden kann, und trifft es zu, daß Schüler in einer entsprechenden Ausbildung in anderen Bundesländern ebenso wie die Erzieherschüler in Schleswig-Holstein gefördert werden und daß deshalb nicht von einer Benachteiligung der Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein gesprochen werden kann? Sind der Bundesregierung einschlägige Gerichtsurteile zur Frage der förderungsrechtlichen Zuordnung von Ausbildungen bekannt, und richten sich die zuständigen Stellen danach? Zu Frage 12: Vorab möchte ich deutlich machen, daß die förderungsrechtliche Regelung an die bildungspolitische Entscheidung des Landesgesetzgebers anknüpft, d. h. in diesem Fall der schulrechtlichen Einordnung der Ausbildungseinrichtung, ihrer Ausgestaltung im einzelnen nachfolgt. Es bleibt daher dem jeweiligen Landesgesetzgeber überlassen, wie er eine bestimmte Ausbildung organisiert und einordnet. Das Förderungsrecht ist dann ein bloßes Folgerecht. Bildungspolitische Entscheidungen des Landes kann und darf es nicht korrigieren. Schüler der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein werden seit Beginn des Schuljahres 1980/81 wie Berufsfachschüler gefördert, die Höhe ihrer Bedarfssätze richtet sich daher — bei angemessenen Übergangsregelungen — nicht mehr nach § 13, sondern nach § 12 BAföG. Bei der förderungsrechtlichen Neuzuordnung dieser Schüler hat sich der Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein auf eine entsprechende — allein in seine Zuständigkeit fallende — Änderung des Landesschulrechts, die Aufnahmevoraussetzungen (Realschulabschluß und einjähriges Vorpraktikum) und die Tatsache gestützt, daß derzeit 88 v. H. der Schüler nur die vorgenannte Vorbildung haben und im Alter zwischen 16 und 19 Jahren sind. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat diese Entscheidung des Kultusministers des Landes Schleswig-Holstein in Ausübung der Fachaufsicht nach Artikel 85 Abs. 4 GG geprüft; er sieht förderungsrechtlich keinen Anlaß, sie zu beanstanden. Maßgebend für die förderungsrechtliche Zuordnung einer konkreten Ausbildungsstätte zu einer der in § 2 Abs. 1 BAföG aufgeführten Arten ist der vom Landesgesetzgeber bestimmte Inhalt und die Art der Ausbildung, die landesrechtliche Bezeichnung als z. B. „Fachschule" ist nicht maßgeblich. An den Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein wird — was kennzeichnend für Berufsfachschulen ist — berufliche Erstausbildung vermittelt und nicht etwa — wie an Fachschulen — regelmäßig berufliche Fortbildung, d. h. Vertiefung zuvor anderweitig erworbener beruflicher Kenntnisse. In den anderen Ländern werden die Schüler an Fachschulen für Sozialpädagogik wie Fachschüler und daher mit den höheren Bedarfssätzen nach § 13 BAföG gefördert. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft prüft derzeit, ob diese Förderung nach der — in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Landes stehenden — Ausgestaltung von Art und Inhalt der Ausbildung an diesen Schulen gerechtfertigt ist. Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung stellt er fest, daß von den Schülern der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein die Leistungen erbracht werden, die der Gesetzgeber für sie vorsieht. Zu Frage 13: Die Auffassung der Bundesregierung, daß für die förderungsrechtliche Zuordnung einer Ausbildungsstätte allein Art und Inhalt der Ausbildung — wie vom Landesgesetzgeber vorgegeben — und nicht die landesrechtliche Bezeichnung maßgeblich ist, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt. Zur förderungsrechtlichen Zuordnung der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein sind der Bundesregierung zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig bekannt: In dem Urteil vom 24. November 1980 — 10 A 73/80 — wird — ohne abschließende Entscheidung — die Auffassung vertreten, bei diesen Fachschulen handele es sich um Berufsfachschulen; in dem Urteil vom 4. Februar 1981 — 10 A 317/80 — wird der entgegengesetzte Stand- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1477* punkt eingenommen, daß diese Ausbildungsstätten Fachschulen darstellen. In einer Reihe von gleichgelagerten Verwaltungsstreitverfahren sind inzwischen Gerichtsbescheide des Verwaltungsgerichts Schleswig ergangen, die dem Urteil vom 4. Februar 1981 entsprechen. Gegen dieses Urteil ist Berufung eingelegt worden. Der Gesetzesvollzug wird daher zunächst unverändert fortgesetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 16): Ist die Bundesregierung bereit, die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen von Berufsfachschulen, die in der Verordnung vom 21. Juli 1981 für Schulen des Landes Bremen anerkannt wurden, auch für Prüfungszeugnisse von Berufsfachschulen in anderen Bundesländern durch entsprechende Verordnungen vorzunehmen, um so die Gleichbehandlung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Der Bundesminister für Wirtschaft hat als zuständiger Verordnungsgeber nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Gewerkschaften im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und mit Zustimmung des Bundesrates die „Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen" vom 21. Juli 1980 (BGBl I S. 1065) gem. § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erlassen. Dem Erlaß hat ein Antrag des Landes Bremen vom 7. Februar 1979 zugrunde gelegen. Die Antragsunterlagen sind einer sorgfältigen fachlichen Prüfung durch das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin, die Antragsbegründung und das Prüfungsergebnis einer anschließenden bildungspolitischen Würdigung unterzogen worden. Grundsätzlich ist das BMWi bereit, bei gleichgelagerten Fällen in die Prüfung einzutreten, sofern das für die Berufsfachschule zuständige Bundesland einen entsprechenden Antrag stellt. Zur Zeit liegt mir ein Antrag eines anderen Bundeslandes, der sich auf die genannten Ausbildungsberufe Bürokaufmann, Bürogehilfin und Teilezurichter bezieht, nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 58): Wie sieht die in § 57 des Schwerbehindertengesetzes geregelte Erstattungszusage für die durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle bei den Omnibusunternehmen in der Praxis aus, und bis wann ist die Bundesregierung bereit, die aufgetretenen Disparitäten auszugleichen? Die Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle richtet sich nach §§ 60 bis 62 des Schwerbehindertengesetzes. Danach werden die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach einem Vomhundertsatz der von den Verkehrsunternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet. Dieser Vomhundertsatz wird für jedes Land von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten obersten Landesbehörde für jeweils 2 Jahre durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr wird durch die Länderbehörden durchgeführt, die von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle festgelegt worden sind. Der Bundesregierung liegen daher über die festgesetzten Vomhundertsätze und die Praxis der Fahrgelderstattungen in den einzelnen Ländern keine näheren Informationen vor. Daß im Einzelfall Disparitäten entstehen, ist bei einem pauschalen Erstattungsverfahren unvermeidlich. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben sich einvernehmlich für ein pauschales Erstattungsverfahren entschieden, um angepaßt an die Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern eine praktikable Lösung zu treffen. Ein Einzelabrechnungsverfahren wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 59 und 60): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Informationen, nach denen in immer mehr Rauschmittelentzugs- bzw. Therapieanstalten in der Bundesrepublik Deutschland zunehmende Mengen Rauschgifte und Alkoholika eingeschleust werden, zutreffen? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang die zukünftige Einhaltung des Prinzips „Therapie statt Strafe", das in dem von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Betäubungsmittelrechts vertreten wird, vor? Zu Frage 59: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß diese Auffassung zutrifft. Zu Frage 60: Da Freiheit von Drogenabhängigkeit ein wichtiges Therapieziel darstellt, enthält die Konzeption therapeutischer Einrichtungen entsprechende Kontrollen und Sanktionen bei Verstoß, die in der Praxis auch angewandt werden. Gegebenenfalls führt dies zu einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt, möglicherweise später in eine solche besonderer Art, die wenigstens eine „therapeutische Obhut" gewähren kann. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Betäubungsmittelrechts soll erreicht werden, daß eine Therapiemaßnahme zu Ende geführt werden kann. Daß eine solche Neuregelung notwendig ist, wird uns von Fachleuten der Drogentherapie immer wieder bestätigt. 1478* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 62): Werden für das Jahr 1981 ausreichende Mittel für das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie in Berlin geförderte Modellprojekt „Telebus" (für Behinderte) bereitgestellt, und kann mit einer unveränderten Durchführung dieses Projekts gerechnet werden? Die für das Vorhaben bewilligten Bundesmittel werden trotz der Haushaltslage ungekürzt zur Verfügung gestellt werden können. Die Mittel für das Jahr 1981 reichen aus, um die Arbeiten wie geplant fortzusetzen. Die Bundesregierung erwartet von dem Projekt viele Ergebnisse, die auch von anderen Städten und Gemeinden im Bundesgebiet in die Praxis umgesetzt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 87 und 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bundesdeutsche Versicherungsunternehmen ihre Annahmerichtlinien für die Kraftfahrzeugversicherung wie folgt geändert haben: „Ausländer, auch Gastarbeiter, zählen ab sofort zu den unerwünschten Risiken. Falls ein Ausländer unter Berufung auf das Pflichtversicherungsgesetz auf Annahme besteht, wird lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen .Vertragsdauer darf höchstens ein Jahr betragen. Bei Antragsaufnahme ist der Erstbeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise sofort zu kassieren ..."? Ist die Bundesregierung bereit, und gegebenenfalls welche Möglichkeiten sieht sie, auf die Versicherungsunternehmen einzuwirken, damit die durch die Änderung der Annahmerichtlinien hervorgerufene Diskriminierung der Ausländer beseitigt wird? Nach einer vom Haftpflicht- und Versichererverband (dem sog. HUK-Verband), dem die Kraftfahrversicherer angehören, geführten Sonderstatistik liegt der sog. Schadenbedarf der ausländischen Versicherungsnehmer deutlich über dem gesamten Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer. Ein überdurchschnittlich hoher Bestand an Ausländerrisiken bei einem Versicherungsunternehmen führt deshalb dazu, daß dessen Aufwendungen nicht mehr durch die auf der Basis des Schadenbedarfs der Gesamtstatistik kalkulierten Erträge gedeckt werden. Dies hat zur Folge, daß das betroffene Versicherungsunternehmen für seinen gesamten Bestand — und nicht nur für die schlechten Risiken — höhere Beiträge als seine Mitbewerber am Markt kalkulieren muß, damit aber am Markt nicht mehr wettbewerbsfähig ist und auch die ihm noch verbleibenden „guten" Risiken verliert, weil Beitragsrückerstattungen nicht mehr gewährt werden können. Jedes Versicherungsunternehmen wird daher — nicht zuletzt im Interesse der Gesamtheit seiner Versicherungsnehmer — darauf achten, daß sein Bestand an schlechten Risiken in etwa dem Bestand seiner Mitbewerber entspricht. Versicherungsunternehmen mit einem überdurchschnittlich hohen Bestand an Ausländerrisiken versuchen darum auch mit den in der Frage zitierten Annahmerichtlinien, die Aufnahme weiterer Ausländer in den Bestand abzudämpfen. Da jedoch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes Kontrahierungszwang in Höhe der Mindestversicherungssummen besteht, sind diese Annahmerichtlinien unter Einschaltung des insoweit zuständigen Bundesministers der Justiz auf ihre Vereinbarkeit mit dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Versicherungsvertragsgesetz geprüft worden. Diese Prüfung hat ergeben, daß die in Rede stehenden Annahmerichtlinien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Deshalb hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, auf die Versicherungsunternehmen wegen einer Änderung der Annahmerichtlinien einzuwirken. Das für die Beaufsichtigung der bundesweit tätigen Kraftfahrversicherer zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat jedoch in Gesprächen über die Annahmerichtlinien durch entsprechende Zusage sichergestellt, daß diese Richtlinien nicht schematisch, sondern nach Lage des Falles, d. h. unter Berücksichtigung des bisherigen Schadensverlaufes gehandhabt werden. Im übrigen werden auch innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Lösung des angesprochenen Ausländerproblems angestellt. Wie diese aussehen werden, vermag ich heute noch nicht zu sagen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß Lösungen im Tarifbereich liegen könnten. Die Prüfungen hierzu, die federführend vom Bundesminister für Wirtschaft behandelt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 92 und 93): Wann wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag zur Erhöhung der Kilometerpauschale unterbreiten, oder ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine Initiative in dieser Hinsicht aus dem Deutschen Bundestag zu unterstützen? Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, bei dem es darum geht, die Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer umzulegen? Zu Frage 92: Die Bundesregierung arbeitet im Zusammenhang mit einer Änderung der Kfz-Steuer auch an einem Konzept zur Lösung des Pendlerproblems entsprechend den energiepolitischen Notwendigkeiten. Dieses Konzept soll möglichst unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden. Bei der Entscheidung über dieses Konzept werden Möglichkeiten einer Entlastung der Pendler im Zusammenhang mit dem energiepolitischen Zwang zum Energiesparen geprüft werden. Deshalb kann die Bundesregierung einer einfachen Anhebung der Kilometer-Pauschale nicht zustimmen, weil dadurch der Öl- und Benzinverbrauch noch höher subventioniert würde. Dies stünde auch im Widerspruch zur soeben beschlossenen Anhebung der Mineralölsteuer. Es können deshalb nicht vorschnell einseitige Lösungen vorgeschlagen werden, die den finanz- und verkehrspolitischen sowie den ökonomischen Erfordernissen nicht entsprechen. Diese Punkte sollen dagegen im Konzept der Bundesregierung mitenthalten sein Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1479* und damit das Pendlerproblem einer ökonomisch richtigen, wie auch finanz- und verkehrspolitisch notwendigen Lösung zugeführt werden. Zu Frage 93: Die Bundesregierung hat am 4. Juli 1979 und am 24. November 1980 erklärt, daß sie einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und eine entsprechende Erhöhung der Mineralölsteuer beabsichtigt. Sie hat weiter darauf hingewiesen, daß die Umlegung nicht zu einer neuen Verschiebung von Finanzmassen vom Bund auf die Länder führen darf. Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, den angekündigten Gesetzentwurf sobald wie möglich vorzulegen. Sie wird dazu auch Gespräche mit den Ländern aufnehmen, weil dazu das Einverständnis der Länder erforderlich ist. Die Bundesregierung will diese Gespräche möglichst bis Ende der Sommerpause abgeschlossen haben, um zu diesem Zeitpunkt ein Konzept vorzulegen, welches auch die Lösung des Pendlerproblems umfaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 106): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das im Zusammenhang mit verschiedenen Nachfragen von Abgeordneten zur Benachteiligung der deutschen Stahlindustrie durch massive Subventionen in anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft in Aussicht gestellte „Nachdenken" der Bundesregierung weit vor dem 1. Juli 1983 als angenommenen Auslauftermin dieser Subventionsmaßnahmen zu einem verbindlichen Ergebnis führen muß, wenn dramatische Entwicklungen nicht nur, aber vor allem im östlichen Ruhrgebiet vermieden werden sollen? Die Bundesregierung bemüht sich — wie wiederholt dargelegt — seit langem intensiv, eine Begrenzung und einen Abbau der Subventionen an Stahlunternehmen in den Europäischen Gemeinschaften zu erreichen. Sie zielt dabei nicht nur auf die sogenannten „spezifischen Stahlbeihilfen", sondern auch auf die Hilfen, die im Rahmen allgemeiner und regionaler Programme — wie etwa als Regionalhilfen oder als Eigentümerhilfen an öffentlichen Unternehmen — gewährt werden. In mehreren EG-Ländern erhalten die Stahlunternehmen vielfach und z. T. fast ausschließlich Unterstützungsleistungen aus derartigen allgemeinen oder regionalen Programmen. Auf Grund der Bemühungen der Bundesregierung sind durch die Beschlüsse des Ministerrates vom 3. März 1981 wesentliche Fortschritte in dem Bemühen erzielt worden, die Subventionen in Griff zu bekommen. Auf Grund der weiteren Konkretisierung im Ratsbeschluß vom 26./27. März 1981 sollen insbesondere in Zukunft Subventionen an die Stahlindustrie nur noch genehmigt werden, wenn die mit ihnen geförderten Vorhaben mit einem Kapazitätsabbau verbunden sind. Diese Festlegungen konnten nur gegen erhebliche Widerstände anderer Mitgliedstaaten (Belgien, Italien und Luxemburg) erreicht werden. Ferner dürfen Subventionen nur noch degressiv und vorübergehend gewährt werden. Im übrigen ist der Subventionskodex einzuhalten. Die Kommission hat darüber hinaus zugesagt, daß sie die gleichen Kriterien für ihre Kredite an Stahlunternehmen aufgrund von Art. 54 EGKS-V zugrunde legen wird. Außerdem hat sich die Kommission auf Vorschlag der Bundesregierung am 26./27. März 1981 dem Rat gegenüber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Unternehmen nicht durch Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von an andere Unternehmen gewährten Beihilfen geschädigt und daß grundlegende und anhaltende Störungen in der Wirtschaft verhindert werden. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus ihrerseits die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um von der deutschen Stahlindustrie künftig Schaden abzuwehren, der sich aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit der Subventionsgewährung anderer Mitgliedstaaten an ihre Stahlunternehmen ergibt. Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, daß im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Subventionskodex die Auswirkungen des vom Rat festgelegten Auslauftermins für Subventionsmaßnahmen durch entsprechende Regelungen zusätzlich eingegrenzt werden. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 108): Wie ist es bei der Deutschen Bundesbahn bestellt um den Einsatz und die Verwendbarkeit des Integrierten Transportsteuerung (ITS)-Datensystems 1069 hinsichtlich Anschaffung (Zeitpunkt, Kosten, Baukosten) und tatsächlichem Einsatz? Die von der Deutschen Bundesbahn geplante Integrierte Transportsteuerung ist ein rechnergestütztes Informationssystem für Produktion und Absatz zur Überwachung und Steuerung der gesamten Transportkette vom Versender zum Empfänger. Die veranschlagten Gesamtkosten für die Integrierte Transportsteuerung betragen 614 Millionen DM. Bis Ende 1980 sind rd. 450 Millionen DM im wesentlichen für Datenstationen (TA 1069), Datenübertragungsnetz, Infrastruktur und Software verausgabt worden. Vorgesehen war eine stufenweise Inbetriebnahme des Systems von Ende 1978 bis Anfang 1983. Erste praktische Anwendungen begannen Mitte 1978. Inzwischen traten bei der weiteren Realisierung der Integrierten Transportsteuerung Probleme im Bereich der systemnahen Software auf. Die Deutsche Bundesbahn hat deshalb eine international anerkannte Softwarefirma eingeschaltet mit dem Ergebnis, daß die Realisierung der Integrierten Transportsteuerung auf der Basis veränderter Betriebssysteme für Zusatzsoftware und Rechner weiterge- 1480* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 führt wird. Die Planungen werden derzeit überarbeitet. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 109 und 110): Treffen die vor dem „Internationalen Gerichtshof für Tierrechte" in Genf gegen die Deutsche Bundesbahn erhobenen Anschuldigungen zu, wonach die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (1968) festgelegten Bestimmungen bei der Beförderung von Schlachtpferden aus der UdSSR und Polen durch die Bundesrepublik Deutschland häufig nicht eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Versorgung kranker und verletzter Tiere und hinsichtlich der Länge der Beförderungszeit? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Deutsche Bundesbahn zur Bereitstellung von genügend Spezialwaggons, zur Verkürzung der Transportzeiten und zur Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen genannten Verpflichtungen zu veranlassen? Zu Frage 109: Die Behauptungen des sogenannten „Internationalen Gerichtshofes für Tierrechte" in Genf gegen die Deutsche Bundesbahn treffen nicht zu. Zu Frage 110: Spezialwagen für Pferdetransporte gibt es nicht. Nach den zu beachtenden Bestimmungen und dem bisherigen Erkenntnisstand sind gedeckte Wagen das geeignete Transportmittel für Pferdetransporte. Bei genügend hohem Aufkommen fährt die Deutsche Bundesbahn einen besonderen Schnellgüterzug von Bebra bis Apach. Dadurch läßt sich die normale Transportzeit von 17 auf 8 Stunden verkürzen. Aber auch bei den 17 Stunden werden die Fristen des „Europäischen Übereinkommens über den Schutz von lebenden Tieren beim internationalen Transport" voll eingehalten. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 113): Wird die Bundesregierung die Höchstgeschwindigkeit für Busse auf Autobahnen vom 1. Juli 1981 ab auf 100 km/st festsetzen, nachdem die mehrjährigen Versuche ein günstiges Ergebnis erbracht haben? Der Schlußbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen wird in diesen Tagen dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, den Ländern und Verbänden zugeleitet. Vom Ergebnis der danach zu erwartenden Diskussion wird es abhängen, wie die Omnisbusgeschwindigkeit zu regeln ist. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 114): Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß zahlreiche Kraftfahrzeuge, die von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Angehörigen verbündeter Streitkräfte, insbesondere von US-Soldaten, privat gefahren werden, häufig nicht den deutschen Verkehrssicherheitsbestimmungen und den Abgas- und Lärmvorschriften entsprechen, und wenn ja, hält es die Bundesregierung für erforderlich, im Interesse der Verkehrssicherheit auch diese Kraftfahrzeuge in die Vorführungspflicht beim TÜV einzubeziehen? Die Bundesregierung teilt nicht diese Befürchtung. Nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut obliegt den Behörden der Truppe die Verantwortung dafür, daß diese Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Dies schließt insbesondere ein, daß die Fahrzeuge auch verkehrssicher sind sowie die Lärm- und Abgasbestimmungen einhalten. Die Stationierungsstreitkräfte haben hierfür ein eigenes System der technischen Inspektion eingeführt. Auf Drängen des Bundesministers für Verkehr und der für den Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden wurden im Oktober 1978 die einschlägigen US-Vorschriften an die bestehenden deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angepaßt. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 115): Wie gedenkt die Bundesregierung, bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen 1981 und in den folgenden Jahren die Einhaltung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 letzter Satz des Bundesraumordnungsgesetzes, wonach im Zonenrandgebiet u. a. Verkehrseinrichtungen vordringlich zu schaffen sind, konkret sicherzustellen? Bei der Aufstellung und Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wurde das Zonenrandgebiet in Übereinstimmung mit § 1 und § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes jeweils besonders berücksichtigt. Die Finanzmittel werden den Ländern gemäß ihren Anteilen am Ausbaubedarf zugewiesen. Damit ist auch bei der Finanzierung den Belangen des Zonenrandgebietes besonders Rechnung getragen. Die Vergabe der Bauaufträge obliegt den Ländern; diese sind an § 4 Zonenrandförderungsgesetz gebunden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1481* Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/285 Fragen 116 und 117): Welche Schritte hat die Bundesregierung in jüngster Zeit unternommen, um die Angleichung der Befähigungsnachweise für die Seefahrt in der Europäischen Gemeinschaft — insbesondere nach dem Beitritt Griechenlands — voranzubringen? In welchem Maß ist die Bundesregierung mit ihren Bemühungen vorangekommen, die Schiffssicherheitsstandards in der Seeschiffahrt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft — vor allem nach dem Beitritt Griechenlands — einander anzupassen? Zu Frage 116: Seit 1976 hat sich die Bundesregierung in der EG für eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Offizierspatente eingesetzt. Der Rat der EG hat in einer von der Bundesregierung maßgeblich mitgetragenen Initiative am 4. November 1976 die Kommission beauftragt, eine Untersuchung „über die Diplome und Patente der Seeleute, die dafür erforderliche Befähigung und die gegenseitige Anerkennung dieser Befähigungsnachweise" durchzuführen. Die Untersuchung der Kommission liegt noch nicht vor. Zu Frage 117: Die in dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) geregelten Sicherheitsstandards sind bereits weltweit und innerhalb der EG-Mitgliedstaaten in Kraft. Das Protokoll von 1978 zu SOLAS 1974 tritt am 1. Mai 1981 weltweit in Kraft. Soweit die EG- Mitgliedstaaten Irland, Italien und Griechenland das Protokoll von 1978 noch nicht ratifiziert haben, soll dies noch innerhalb dieses Jahres geschehen. Damit gelten innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Sicherheitsstandards. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 285 Fragen 118 und 119): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Oberpostdirektion Frankfurt, die auf den postamtlich genehmigten Freistemplern des Bundes der Steuerzahler den Eindruck „Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit" abgelehnt und damit eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung heraufbeschworen hat? Ist der Bundespostminister bereit, die Oberpostdirektionen anzuweisen, künftig auf solche „postalischen Zensuren", die durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung nicht gedeckt sind, zu verzichten? Es trifft zu, daß derzeit ein Verwaltungsrechtsstreit anhängig ist, weil die Oberpostdirektion Frankfurt am Main es abgelehnt hat, dem Bund der Steuerzahler für die von ihm benutzte Freistempelmaschine ein Einsatzstück mit dem Text „Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit" zu genehmigen. Ein derartiger Text würde als Vermerk politischen Inhalts auf der Aufschriftseite einer Postsendung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Postordnung zum Ausschluß der Sendung von der Postbeförderung führen. Mit dieser Regelung soll im Interesse einer strengen Neutralität und Objektivität der Post verhindert werden, daß die Post mit auf der Aufschriftseite befindlichen Vermerken identifiziert oder auch nur in Zusammenhang gebracht wird. Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als „politische" Vermerke im Sinne dieser Vorschrift nicht nur parteipolitisch umstrittene Aussagen oder Aufforderungen anzusehen, sondern alle Vermerke, die auf ein Handeln im staatlichen oder im gesellschaftlichen Bereich gerichtet sind. Die Anwendung des § 13 Postordnung stellt keine „Zensur" dar, sondern ist insbesondere auch mit Artikel 5 GG voll vereinbar. Dies wird in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich dargelegt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 120 und 121): Bedeutet die Zitierung des Vorsitzenden der Deutschen Postgewerkschaft in der Antwort auf meine Frage vom 13. Februar 1981 (Drucksache 9/159), daß sich die Bundesregierung mit dessen Forderung identifiziert, wonach das Streikverbot für Beamte kein „auf Dauer zu erhaltender Zustand sein kann" und „einen zutiefst undemokratischen Zustand" darstelle, so daß als Folge hiervon dem Berufsbeamtentum bei der Deutschen Bundespost die Grundlage entzogen und dessen Abschaffung vorbereitet wird? Ist der Bundespostminister bereit klarzustellen, daß diejenigen Postbeamten, die während des Novemberstreiks 1980 die Arbeit für streikende Arbeiter und Angestellte übernommen haben und somit pflichtgemäß handelten, nicht als Streikbrecher bezeichnet werden dürfen und den Dank des Bundespostministers verdienen? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Streikrecht der Beamten auf die entsprechenden Anfragen des Abgeordneten Dr. Friedmann bereits zweimal dargelegt. Ich darf dazu auf das Protokoll der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 1980, Anlage 25, und der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar 1981, Anlage 23, verweisen. In der Bundesrepublik ist nach der herrschenden Lehre und ständiger Rechtsprechung ein verfassungsrechtliches Streikverbot für Beamte zu bejahen. Die Haltung der Bundesregierung findet ihren Niederschlag in den vom Bundespostminister bekanntgegebenen personellen Regelungen mit Verfügung 301-1 B 6000-0/3 vom 18. November 1980. Der Bundespostminister ist der Auffassung, daß Beamte, die während eines Streiks der Arbeiter und Angestellten ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen, pflichtgemäß handeln und daher nicht als Streikbrecher bezeichnet werden können. Eines besonderen Dankausspruchs bedarf es nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/285 Frage 122): Wann wird die Deutsche Bundespost endlich Telefone zur Verfügung stellen, deren Klingel nicht nur leise, sondern abgestellt werden kann? 1482* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn. Donnerstag, den 2. April 1981 Das öffentliche Fernsprechnetz und die Gebührenerfassung im Fernsprechdienst sind derart konzipiert, daß nur für zustandegekommene Gespräche Gebühren erhoben werden. Würde dem Vorschlag gefolgt, die Klingel des Telefons völlig abschaltbar zu machen, dann würden sehr viele Fernsprechverbindungen hergestellt, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Der sogenannte Blindverkehrsanteil des Fernsprechnetzes würde zunehmen und zusätzliche Investitionen verursachen, deren Kosten von allen Teilnehmern getragen werden müßten. Daher ist jetzt und in Zukunft nicht beabsichtigt, Telefone mit abstellbarer Klingel anzubieten. Um den Wünschen der Kunden, vor Anrufen vorübergehend nicht gestört zu werden, entgegenzukommen, beabsichtigt die Deutsche Bundespost das gebührenpflichtige Leistungsmerkmal „Ruhe vor dem Telefon" anzubieten. Der Anrufer erhält dabei nach zustande gekommener Verbindung einen entsprechenden Hinweis. Damit ist sichergestellt, daß kein Blindverkehr zustande kommt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/285 Frage 123): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung der von der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion geplanten Fahrt nach Potsdam durch den „Reisedienst Berlin/Reisebüro der DDR"? Die Bundesregierung bedauert die Ablehnung der von der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag geplanten Reise nach Potsdam durch die Behörden der DDR. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR hat sich deshalb gegenüber der DDR für eine Änderung der Entscheidung eingesetzt. Die DDR ist jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 124 und 125): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung der zuständigen DDR-Stellen, der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag eine Einreise nach Potsdam zu verweigern? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Entscheidung der DDR- Stellen nicht einen Verstoß gegen den Grundlagenvertrag bedeutet, und ist deshalb die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden, damit sichergestellt wird, der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag doch noch im Anschluß an eine Sitzung in Berlin eine Reise nach Potsdam zu ermöglichen? Zu Frage 124: Die Bundesregierung bedauert die Ablehnung der von der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag geplanten Reise nach Potsdam durch die Behörden der DDR. Zu Frage 125: Der Reiseverkehr von Berlin (West) in die DDR ist im Grundlagenvertrag nicht ausdrücklich geregelt, jedoch entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Ablehnung der geplanten Reise nicht der Absicht der Partner des Grundlagenvertrages, „normale gutnachbarliche Beziehung" zueinander zu entwickeln. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR hat sich deshalb gegenüber der DDR für eine Änderung der Entscheidung eingesetzt. Die DDR ist jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben. Anlage 23 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Lorenz (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 126 und 127): Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die DDR-Regierung zur Rücknahme der Zwangsumtauscherhöhung zu veranlassen, und was hat sie in dieser Hinsicht bisher unternommen? In welchem Maß ist der Reiseverkehr in die DDR und nach Ost-Berlin seit Erhöhung des Zwangsumtauschs zurückgegangen, wie wirkt sich dies auf die Deviseneinnahmen der DDR aus, und ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich der Straßenbenutzungspauschale eine Berufung auf die clausula rebus sic stantibus zu erwägen? Zu Frage 126: Die Erhöhung der Mindestumtauschsätze ist seit Oktober 1980 in allen Gesprächen mit der DDR mit großem Nachdruck angesprochen worden. Das gleiche gilt für das KSZE-Folgetreffen in Madrid. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin um eine Änderung der durch die Maßnahme der DDR entstandene Lage. Der DDR ist deutlich gemacht worden, welchen Rang diese Frage nach unserer Auffassung für die weitere Gestaltung der beiderseitigen Beziehungen hat. Eine Auskunft über die Chancen zu einer Rücknahme der Entscheidung kann ich Ihnen nicht geben. Zu Frage 127: In der Zeit vom November 1980 bis einschließlich Februar 1981 sind die Mehrtagesreisen vom Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) um 21 % zurückgegangen, die Tagesreisen im grenznahen Verkehr um 37 %. Für den Berliner Reise- und Besucherverkehr lassen sich wegen der noch ausstehenden Abrechnung der Genehmigungsgebühren noch keine Angaben über den Rückgang des Reiseverkehrs machen. Die Anträge für Tagesbesuche in den Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Berlin (West) sind seit der Erhöhung des Mindestumtausches um rd. 55 % zurückgegangen. Die Tagesbesuche von Westdeutschen in Berlin (Ost) von Berlin (West) aus dürften gleichfalls rückläufig sein. Mangels hinreichender Möglichkeiten zur statistischen Erfassung kann hier der Rückgang aber nur geschätzt werden; eine Größenordnung von 25 Vo dürfte nicht unrealistisch sein. Nicht nur die Zahl der Reisenden ist als Folge der Erhöhung des Mindestumtausches rückläufig, sondern vermutlich auch die Aufenthaltsdauer. Diese Verkürzung wird statistisch überhaupt nicht erfaßt, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1483* dürfte aber dem Rückgang der Zahl der Reisenden entsprechen. Die Auswirkungen auf die Deviseneinnahmen der DDR lassen sich nicht zuverlässig berechnen wegen der verschiedenen Unsicherheitsfaktoren, insbesondere wegen der Ungewißheit über die Aufenthaltsdauer. Was die Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren angeht, so können hier irgendwelche Schritte gegenüber der DDR von vornherein erst in Erwägung gezogen werden, wenn sich die tatsächliche Entwicklung des Reise- und Pkw-Verkehrs im Jahre 1981 mit einer gewissen Sicherheit übersehen läßt. In jedem Fall wird die Frage der Pkw-Pauschale in weitere Gespräche im Zusammenhang mit der Rückführung des Mindestumtausches eingebracht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/285 Frage 128): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kreutzmann, der nach einem Pressebericht der Hersfelder Zeitung vom 20. März 1981 öffentlich erklärt hat, daß die DDR mit der Erhöhung des Zwangsumtausches im Rahmen des Grundlagenvertrags nicht vertragsbrüchig geworden sei, da die Höhe des Umtausches nicht festgelegt worden sei und auch andere Ostblockstaaten Mindestumtauschsätze hätten? Die Erhöhung der Mindestumtauschsätze für Reisen in die DDR ist ein schwerer Rückschlag und eine erhebliche Belastung für das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten. Wie die Entwicklung im Reiseverkehr beweist, ist damit ein drastischer Eingriff in den erreichten Bestand an menschlichen Kontakten verbunden, so wie er sich nach dem Verkehrsvertrag von 1972 herausgebildet hatte. Gleichwohl liegt ein buchstäblicher Verstoß - und darauf habe ich in meinen von Ihnen in Ihrer Frage zitierten Ausführungen hingewiesen — gegen den Grundlagenvertrag nicht vor. Im Verhalten von Vertragsparteien muß aber immer auch die Absicht der Verträge berücksichtigt werden. Die Absicht war und ist: Verbesserung der Zusammenarbeit und Kontakte. Dagegen hat die DDR mit der Erhöhung der Mindestumtauschsätze ganz ohne Zweifel verstoßen. Im übrigen gibt der von Ihnen angesprochene Bericht der Hersfelder Zeitung nur in sehr verkürzter Form den Inhalt eines mehr als einstündigen Referates mit anschließender Diskussion wieder. Die Tendenz meiner Ausführungen geht klar aus dem von Ihnen in Ihrer Frage nicht erwähnten Teil des Berichtes hervor, in dem es heißt: „Dr. Kreutzmann sprach eine ganze Reihe von aktuellen Themen in der Bundesrepublik und im Zonenrandgebiet an und bedauerte besonders die Erhöhung des Zwangsumtausches bei Besuchen in der DDR. Trotzdem solle man alles tun, um die menschlichen Beziehungen zu Verwandten und Bekannten aufrechtzuerhalten." Hieraus ergibt sich zweifelsfrei, daß ich die Haltung der Bundesregierung zur Erhöhung der Mindestumtauschsätze auch seinerzeit korrekt wiedergegeben habe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte allen Diskussionsrednern sehr herzlich danken. Es ist eine vielfältige Palette gewesen, die angesprochen wurde. Ich möchte von mir aus auf einige zentrale Fragen eingehen, ohne etwas zu bagatellisieren, aber auch ohne zu dramatisieren. Ich glaube, das ist dann demokratische Politik.
    Lassen Sie mich gleich zu Ihnen kommen, verehrter Herr Kollege Eigen. Ich schicke Ihnen die Fotokopie eines Flugblatts, das die französischen Bauern gestern in Brüssel verteilt haben, zu. Da können Sie lesen, was die französischen Bauern von der Agrarpolitik des deutschen Landwirtschaftsministers einschließlich der Wettbewerbsverzerrung halten. Für die französischen Bauern ist z. B. der Grenzausgleich eine Wettbewerbsverzerrung. Man muß immer die Kirche im Dorf lassen. Das sollte man insbesondere bei der CDU als Leitspruch berücksichtigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das gehört eigentlich dazu, auch bei mir, obwohl ich zu den Liberalen gehöre. Oder nehmen wir Holland. Ich weiß nicht, Herr Kollege Eigen, ob ich im Zuge meiner Aktivitäten in Brüssel dafür sorgen sollte, daß die steuerliche Behandlung der Landwirtschaft so, wie sie in Holland durchgeführt wird, zum Vorbild für eine Steuerharmonisierung in der Gemeinschaft und damit der Bundesrepublik Deutschland gemacht wird. Sie können sich darauf verlassen, daß die Holländer das wissen. Die sind nämlich mindestens ebenso klug wie manches Mitglied in diesem Hohen Hause.

    (Heiterkeit)

    Ich warne immer davor, in dieser Art zu argumentieren. Das kann man vielleicht bei einer Kreisbauernveranstaltung so machen. Aber dort, wo Kompetenz ist, muß man eben auch mit ihr rechnen. Dann müssen Sie — ich muß Ihnen das deutlich sagen — möglicherweise mit solchen Rückfragen rechnen. Diese Rückfragen würde ich der deutschen Landwirtschaft nicht wünschen.
    Damit hake ich gleich den nächsten Punkt ab. Die deutsche Landwirtschaft ist unverändert nicht steuerlich benachteiligt, sondern begünstigt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Mehr will ich nicht sagen. Man sollte das fairerweise zugeben. Wer mehr wissen will — Kollege Sauter sitzt so liebenswürdig und nett vor mir —, dem kann ich zu dieser Frage einen Artikel des „Württembergischen Wochenblatts" zum Lesen geben, wobei ich der Redaktion besonders herzlich für den Freimut und auch für die Objektivität danken möchte, mit der sie dieses Thema im Vergleich von Arbeitern und Bauern behandelt hat. Mehr will ich dazu nicht sagen. Ich verhindere durch Schweigen oft Schaden für die Landwirtschaft. Es ist manchmal ganz nützlich, entsprechend dem Sprichwort „Schweigen ist Gold, Reden ist Silber" zu verfahren.
    Im übrigen hat die Bundesregierung — und, Herr Eigen, Sie wissen das; deshalb wundert es mich, daß Sie die Frage gestellt haben; haben Sie sie vielleicht gestellt, um die Zuschauer zu unterhalten oder zu beeindrucken? — die Holländer nicht nur bilateral, sondern auch durch Aktivitäten in Brüssel gezwungen, ihren Erdgastarif anzuheben. Das ist noch nicht befriedigend, aber sie heben ihn an.

    (Beifall bei der FDP — Eigen [CDU/CSU]: Na bitte!)




    Bundesminister Ertl
    — Aber dann wollen wir das doch hier sagen. Dann darf man doch nicht sagen, ich hätte nichts getan oder die Bundesregierung hätte nichts getan.
    Im Gegenteil, wir haben ein Verfahren gegen die holländische Regierung nicht nur beantragt, sondern über die Kommission beim Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht. Das ist die unabhängige rechtsprechende Instanz für europäische Rechtsfragen. Wir müssen warten, wie dieses Verfahren ausgeht. Diesen Spielregeln haben wir uns alle unterworfen. Dies wollte ich noch sagen.
    Zum Gasöl habe ich eine Aufstellung hier, die meine Mitarbeiter kurzfristig gemacht haben. Das Gasöl wurde 1979 um 41,15 Pfennige auf rund 48 Pfennige verbilligt. Diesen Preis hatte der Landwirt zu zahlen. Durch die Umstellung auf nachträgliche Zahlung vermindert sich die Verbilligung um 11,52 Pfennig je Kilogramm, so daß der Landwirtschaft dann rund 60 Pfennig je Kilogramm an Kosten verbleiben. Das ist die Rechnung, die wir ad hoc gemacht haben. Von 17 Pfennigen ist da nichts enthalten.

    (Zuruf des Abg. Eigen [CDU/CSU])

    Aber eines will ich Ihnen ganz offen sagen, verehrter Herr Kollege Eigen — und ich sage das gar nicht, um hier einen rechthaberischen Dialog zu führen —: Einer der großen Fehler, den manche Vertreter der deutschen Landwirtschaft zu Lasten der Landwirtschaft begehen, ist, daß sie so tun, als ob von der Energieverteuerung, der weltweiten Arbeitslosigkeit und weltweiten Rezession die Landwirtschaft allein betroffen sei. Ich sage Ihnen: 1,3 Millionen Arbeitslose haben dafür auch kein Verständnis. Aber nicht nur das: Auch Arbeitnehmer denken darüber nach, welche Mehrausgaben sie haben, z. B. für Treibstoff, wenn sie täglich meinetwegen 50 Kilometer zum Arbeitsplatz fahren müssen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Wir müssen alle bezahlen, weil das eine weltweite Entwicklung ist und weil wir in der Bundesrepublik Deutschland zufällig nicht über Erdöl verfügen. Das muß man einfach fairerweise zugeben. Ich will das gar nicht beschönigen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Eigen [CDU/CSU]: Steuern sind aber keine weltweite Herausforderung!)

    — Sie wissen ganz genau, daß das Motiv dieser Steuererhöhung darin liegt, anzuregen, auf alternative Energieträger umzusteigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es gibt keine Energiepolitik! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich wundere mich, warum Sie sich darüber so aufregen. Ich sage Ihnen: Das ist ein Aspekt, der der Landwirtschaft in den nächsten 20 Jahren sogar große Chancen eröffnet. Ich bin davon überzeugt, daß die Landwirtschaft in den nächsten 10, 20, 30, 40 Jahren durch die Produktion von Ölsubstituten einen zusätzlichen und bedeutenden Stellenwert bekommen wird. Das Öl kann dadurch zwar nicht in vollem Umfange ersetzt werden. Aber dies ist ein Teilaspekt im Hinblick auf alternative Energien.
    Diese landwirtschaftlichen Produkte könnten auch eine Rohstoffbasis für die Chemie bilden. Sie können sich bei allen Fachleuten, die sich in der Chemie damit beschäftigen, danach erkundigen, daß sich hier ein großer Wandel vollzogen hat. Insoweit wundert mich Ihre Ablehnung. Diese Steuererhöhung ist doch nur von der Absicht getragen, daß wirklich Energie, Öl, gespart wird. Das ist eine Schicksalsfrage für die Stabilität in dieser Welt und für unsere Stabilität. Das macht doch niemandem Freude. Über die Frage von Öleinsparung oder Mehrverbrauch an Öl kann der Weltfrieden in Gefahr kommen. Ich weiß nicht, ob das ein wünschenswerter Zustand wäre. Zumindest sind wir doch wirtschaftlich über dieses Problem in eine ganz gefährliche instabile Phase gekommen, und zwar weit über Europa hinaus, sogar weltweit.
    Ich habe noch einige Fragen zu beantworten. Ich will mich in meinen Ausführungen, wie gesagt, nur auf einige wesentliche Kernprobleme beziehen. Ich bitte hierfür um Nachsicht. Andernfalls würde ich Ihnen den Abend verderben. Der Kollege Sauter hat mich gefragt, wie das mit den Preisverhandlungen sei und ob ich dabei am schlechtesten abgeschnitten hätte. Sie kennen ja die unterschiedlichen Inflationsraten in der Gemeinschaft. Sie können deshalb auch Vergleiche anstellen. Es gibt sicherlich Mitgliedstaaten, die vielleicht etwas besser abgeschnitten haben. Eines muß ich aber einmal sagen. Wir können davon ausgehen, daß wir, gemessen am deutschen Agrarpreisniveau, bei einem Wert von etwas mehr als 4 % liegen und der Index für Betriebsmittelpreise bei uns eine Steigerung von 7 % ausweist. Vergleichen wir diese Werte nun mit den Werten anderer Länder. In Frankreich beträgt die entsprechende Steigerung beim Index für Betriebsmittelpreise 15 %. Sie müssen nun das Ergebnis in Relation setzen.

    (Susset [CDU/CSU]: Aber die kriegen 12 %!)

    — Sie müssen das Ergebnis in Relation dazu setzen, Herr Kollege Sauter, daß der Durchschnittswert im Index für Betriebsmittelpreise in den übrigen EG- Staaten bei plus 12 % liegt, wobei ich jetzt noch gar nicht von Großbritannien spreche. Danach können Sie die Preisbeschlüsse bewerten.
    Herr Kollege Kiechle hat auch eine Frage gestellt. Ich will Ihnen jetzt in Ergänzung der Ausführungen des Kollegen Holsteg einige weitere Preise nennen. Der Mindestpreis 1980/81 in Deutschland für Zukkerrüben beträgt 91,08 DM. Er geht in der Summe auf 95,36 DM. Das macht ein Plus von 4,7 % aus. Bei Raps/Rüben beträgt der entsprechende Wert 4,3 %. Bei Milch — dies hat der Herr Kollege Kiechle bezweifelt — kommen wir bei Abzug der Anhebung der Mitverantwortungsabgabe auf ein Plus von 3,5 %. Der Erzeugerrichtpreis steigt von 619 DM auf 644 DM für 1 000 kg Milch.
    Ich muß in diesem Zusammenhang eine Richtigstellung vornehmen. Es ist ja immer ganz schwierig, die Auswirkungen der Preisbeschlüsse exakt auszurechnen. Meine Mitarbeiter rechnen oft wochenlang daran, da heute viele Faktoren eine Rolle spielen. Ich habe heute früh gesagt, daß der Anstieg der



    Bundesminister Ertl
    Nahrungsmittelpreise auf Grund der Agrarpreisbeschlüsse etwa 3 % betragen werde. Nach den neuesten Berechnungen liegt er zwischen 1,3 und 1,5 %.

    (Kiechle [CDU/CSU]: Das habe ich auch ausgerechnet! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Da hat Herr Kiechle wieder recht gehabt!)

    — Das ändert aber nichts daran, daß wir nach der deutschen Produktionsstruktur eine Anhebung von 4,8 % haben, Herr Kiechle. Deshalb können Sie nicht sagen, daß dieser Wert weit von der Inflationsrate entfernt ist. Im übrigen muß ich auch dies betonen: Der Staat ist nicht Tarifpartner der deutschen Landwirtschaft. Sonst hätte mein Selbstverständnis von Unternehmertum in der Landwirtschaft keine Basis. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen, daß es anders wohl nicht gehen kann.

    (Beifall bei der FDP)

    Natürlich — ich will das hier zum Abschluß ganz freimütig sagen; es war eine sehr offene, eine sehr wohlwollende Aussprache — muß der Preisbeschluß für die deutsche Landwirtschaft auch in die Stabilitätsbemühungen in anderen Bereichen und bei vergleichbaren Gruppen hineinpassen. Das ist für mich doch politisch etwas Selbstverständliches — ohne daß sich dabei ein Tarifverhältnis ergibt. Wenn man gemeinsam zur Stabilität beitragen will, muß, wie ich meine, jeder etwas tun. Ich bin hier ja sehr gelobt worden. Ich bedanke mich bei der Opposition für das, was sie zu meinem europäischen Engagement gesagt hat. Ich muß das vorliegende Ergebnis auch in diesem Bundestag unter europäischen Gesichtspunkten und nicht unter rein nationalen Gesichtspunkten behandeln. Ich möchte haben, daß mein Verhandlungsergebnis unter diesem Gesichtspunkt behandelt wird: Zwar müssen natürlich die berechtigten Anliegen unserer Landwirtschaft, unserer Verbraucher, der Steuerzahler berücksichtigt werden; dem muß aber die Frage übergeordnet sein: Ist es ein Ergebnis, das neue Impulse für die Gemeinschaft auslöst oder zumindest der Gemeinschaft nutzt und nicht schadet? Diese Frage kann ich mit Ja beantworten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Ich will in dem Zusammenhang auch auf eine weitere Frage eingehen. Für mich ist die Zukunft der 100 000 Vollerwerbsbetriebe am unteren Ende der Einkommenskala nicht ein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein sehr, sehr ernstes Problem. Ein ordentlich bewirtschafteter Betrieb muß natürlich angesichts des Kostenanstiegs auch bessere Ergebnisse erwirtschaften, und dazu trägt die Preispolitik bei. Für mich ist das ein sehr ernstes Problem, weil ich überzeugt bin, daß gewissen strukturschwachen Betrieben über die Preispolitik allein nicht geholfen werden kann.

    (Beifall bei der FDP und der SPD) Das ist der Punkt.

    Wir in Deutschland können, was diese Problematik angeht, eigentlich noch recht zufrieden sein. In Frankreich gibt es große Verwerfungen zwischen Stadt und Land. Sie wissen, ich war erst wieder beim
    Parlamentarier-Skirennen in Val d'Isere. Ich war deprimiert von der Fahrt vom Val d'Isere nach Genf. Erst wenn Sie kurz vor Genf sind oder erst, wenn Sie durch Annecy durchfahren, sehen Sie wieder ordentliche Betriebe. Vorher sehen Sie sehr viele verfallene Höfe, sterbende Dörfer. Wenn Sie in diese sterbenden Dörfer hineinfahren, treffen Sie nur Leute von 60 Jahren und älter an. Die Jugend ist weg. Das ist ein großer Unterschied zu unseren Dörfern.

    (Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Historisch bedingt!)

    Das ist auch dadurch bedingt, Herr Kollege Sauter, und deshalb bin ich so unglücklich in der Diskussion mit meinen französischen Ministerkollegen. Sie beginnen langsam, andere Weichen zu stellen, weil die Franzosen in der Tat glaubten, über den Milchpreis könne man die soziale Lage eines Betriebes mit sechs bis acht Kühen verbessern, damit könnte man das Leben des Betriebes verlängern oder man könnte nach dem Motto „Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig" etwas erreichen. Die soziale Lage eines Bauern können Sie nur verbessern, wenn Sie ihn zum kombinierten Einkommen, gleich in welcher Form, hinführen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Das ist ja die entscheidende Aufgabe, wenn Sie die Menschen auf dem Land halten wollen. Daran führt gar kein Weg vorbei.
    Deshalb meine ich, daß wir uns mit den zehn Jahren Strukturbilanz dieser Bundesregierung — ich will es einmal vorsichtig sagen — sehen lassen können. Deshalb habe ich die Zahlen genannt, den Anstieg des Anteils der Nebenerwerbsbetriebe und die Halbierung des Anteils der Zuerwerbsbetriebe. Denn ein großer Teil der 100 000 Problembetriebe, über die wir sprechen — ob es nun genau 90 000 oder 100 000 sind, das ist ja nicht so wichtig —, liegt in der Kategorie der Zuerwerbsbetriebe und im unteren Einkommensbereich der Vollerwerbsbetriebe.
    Ich wage es fast nicht zu sagen, weil mir möglicherweise vorgehalten werden könnte, ich wolle hier ablenken: Wenn Sie die oberen drei Viertel der Vollerwerbsbetriebe betrachten, dann haben Sie doch ein Plus gegenüber dem Vergleichseinkommen. Ich kann Ihnen die Zahlen liefern. Deshalb ist es so wichtig, hier eine differenzierte, den einzelnen Verhältnissen angepaßte Agrarpolitik zu betreiben mit allen Facetten, einschließlich der Sozialpolitik.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Minister, das stimmt nicht! — Zustimmung bei der SPD)

    Deshalb ist es so wichtig, daß wir z. B. den Versuch machen, diese schwachen Betriebe in ihrer Beitragsgestaltung so zu entlasten, daß sie nicht auch noch von den Sozialbeiträgen her zusätzliche Belastungen haben.
    Lassen Sie mich eine zweite Bemerkung machen und Sie über die mir vorliegenden Unterlagen informieren. Es wurde sehr viel von Überschüssen und dergleichen gesprochen. Ich will das hier nicht vertiefen. Ich will nur sagen: die Bestände haben sich



    Bundesminister Ertl
    weltweit sehr abgebaut. Ob das eine zyklisch bedingte Erscheinung ist, ob das eine saisonbestimmte Erscheinung ist oder ob das ein Trend ist, wird im Moment niemand beantworten können. Dazu haben sich die Verhältnisse im letzten Jahr zu stark verändert. Sicher ist eines, und ich habe nicht ohne Grund darauf hingewiesen und es ist wirklich des Nachdenkens wert: Wir müssen damit rechnen, daß wir es infolge von Energieverteuerung, Energieverknappung weltweit mit einem Rückgang der Agrarproduktion zu tun haben. Je schwächer die einzelne Volkswirtschaft entwickelt ist, desto stärker wird der Rückgang sein. Denn es fehlt einfach die nötige Energie.
    Ich kann jetzt gleich einen Brückenschlag machen zu dem Thema Gesundheit. Natürlich gilt auch für eine Landwirtschaft: Wo es keinen Input gibt, gibt es keinen Output. Dies ist ein Gesetz, das läßt sich nicht verändern. Das, glaube ich, muß man sehen. Bei der Frage, was ordnungsgemäße Bewirtschaftung ist, bin ich nicht Schiedsrichter. Ich möchte das hier in aller Deutlichkeit sagen. Wer aber glaubt, er könne es sich leisten, ohne Handelsdünger auszukommen, täuscht sich. Ich sage bewußt Handelsdünger, weil mich die Terminologie stört, wenn gesagt wird, das sei alles Kunstdünger. Ich habe mir vor kurzem eine kleine Verletzung zugezogen, und mit der Verletzung kam auch noch die Grippe. Ich bekam eine Spritze und fragte meinen Arzt: Was spritzen Sie mir da? Er sagte: Kalzium, mit einem Penicillinmittel gemischt. Darauf sagte ich: Dann tun Sie mich ja kunstdüngen. — Nun, bei den Menschen findet man das ganz normal, daß sie Kalziumspritzen bekommen, aber wenn die Pflanzen Kalzium bekommen, nennt man das Kunstdüngung.
    Ich wäre wirklich dankbar, wenn man sich in dieser Frage einmal sachlicher und präziser unterhalten würde

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und sich nicht mit einfachen Schablonen begnügen würde, die sehr leicht von Ignoranten zur Politik ausgenutzt werden. Ich sage bewußt: von Ignoranten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist, glaube ich, das Problem, und deshalb habe ich bereits heute früh diese Bitte ausgesprochen.
    Ich will dabei noch etwas sehr Deutliches sagen. Sie wissen, während der Amtszeit dieser Koalition ist das DDT verboten worden, aber das DDT wird in Teilen Ostasiens in Reiskulturen angewandt. Ich sage Ihnen: es muß sogar angewandt werden, beispielsweise in Thailand und in Vietnam, wenn dort nicht noch mehr Menschen Hungers sterben sollen, weil sie keine Alternative zur Reisproduktion haben. Das ist eine Güterabwägung, und zwar eine sehr schwerwiegende Güterabwägung. Man darf sich das alles nicht ganz so einfach machen.
    Ich muß jetzt noch ein Wort der Ehrenrettung sagen. Ich bin sehr dankbar dafür, gnädige Frau, daß Sie dieses Thema angeschnitten haben. Wer in diesem Hohen Hause Interesse daran hat, sollte einmal eine Reise nach Berlin zur Biologischen Bundesanstalt machen — ich wäre denkbar, wenn das geschähe — und sich einmal anschauen, mit welcher Gewissenhaftigkeit dort die biologischen Tests gemacht werden, und der sollte dann auch gleich zum Bundesgesundheitsamt in der Nachbarschaft gehen. Ich muß zur Ehrenrettung dieses sehr fleißigen, tüchtigen wissenschaftlichen Personals sagen, das sein Bestes gibt,

    (Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/ CSU)

    daß es sein ganzes Wissen und Können dafür einsetzt, die Gesundheit in höchstem Maße zu garantieren. Sie sollten einmal sehen, wie lange diese Tests dauern. Nachdem ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wurde, kommt es in den Wiederholungstest. Wenn sich negative Nebenwirkungen herausstellen sollten, wird das Mittel zurückgezogen.
    Ich habe nicht umsonst von input und output gesprochen. Ich kann diese Begriffe jetzt nicht in aller Form vertiefen. Vielleicht können wir uns einmal im Ausschuß zusammensetzen und über dieses Thema sprechen. Ich halte es jedenfalls geradezu für eine Pflicht zur Redlichkeit, wenn etwas passiert, die Öffentlichkeit an Hand von offengelegten Fakten über Anzahl und Häufigkeit exakt zu informieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es geht nicht an, einfach zu sagen, da und da sei was passiert, ohne Fakten und Zahlen zu nennen,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    sondern dann muß man sagen: Es hat da und da soundso viele Fälle gegeben. Das erwarte ich, damit nicht Hysterie erzeugt wird, sondern man in der Lage ist, die wirklichen Sünder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auch der Strafe zuzuführen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Niemand wird sich vor solche Sünder stellen. Ich bin sehr dankbar, daß dieser Punkt hier angesprochen wurde.
    Ich habe mir einige Notizen gemacht, angefangen von den Preisen über die Strukturpolitik bis zu anderen Punkten. Sehr vieles gäbe es sicherlich noch über die Regionalpolitik zu sagen. Ich bin überzeugt, daß eine wirksame Agrarstrukturpolitik überhaupt nur möglich ist, wenn die Regionalpolitik die Voraussetzung dafür schafft. Wegen der fortgeschrittenen Zeit wollte ich Ihnen die Zahlen — ich habe sie hier — eigentlich nicht nennen. Es ist nicht so, daß in einer konjunkturschwachen Zeit keine neuen Arbeitsplätze geschaffen würden. Als Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze haben mir meine Mitarbeiter für 1980 58 537 herausgeschrieben. Für 1981 sind 76 250 neue Arbeitsplätze geplant. Im Zeitraum von 1974 bis 1980 waren es 637 000.

    (Zuruf von der CDU/CSU: 1,3 Millionen Arbeitslose!)

    — Da haben Sie sehr recht. Ich habe Ihnen ja auch gesagt: Das muß man bei der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft auch berücksichtigen. Im übrigen habe ich im Fernsehen gehört, die Zahl der

    Bundesminister Ertl
    Arbeitslosen sei im März wieder zurückgegangen. Aber wie immer das auch ist, sicherlich ist es doch nicht so, Herr Sauter, daß es die Arbeitslosigkeit nur auf dem Lande gibt. Das wäre doch eine falsche Darstellung. Es gibt sie viel mehr in den strukturschwachen Räumen. Deshalb trifft uns doch das Fischereiproblem so stark. Bei der Fischerei wird derselbe Raum getroffen, der schon durch die Entwicklung bei den Werften getroffen ist, der schon durch die Entwicklung der Flugzeugindustrie getroffen ist. Und jetzt auch noch durch die Fischerei!

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das ist doch der Punkt. Da kann man doch nicht sagen, Arbeitslosigkeit gebe es nur auf dem Lande. Im Gegenteil! Mancher Arbeitsplatz ist heute auf dem Lande sicherer als in der Großstadt. Ich betrachte das sogar als einen großen Erfolg.

    (Eigen [CDU/CSU]: Sie sprechen immer von Wissen! Wo sind denn die höchsten Arbeitslosenzahlen? Auf dem flachen Lande sind sie, in Ostfriesland!)

    — Schauen Sie sich doch die Karten an! Dann werden Sie doch nicht sagen können, daß diese Stellen alle auf dem Lande sind, verehrter Herr Eigen. Ich wohne z. B. auf dem Lande, am Tegernsee. Schauen Sie sich die ganze oberbayerische Region von München bis Berchtesgaden an! Da gibt es gerade eine Kampagne, die von der CSU ausgelöst wurde: Man will, daß Gastarbeiter wieder hereingelassen werden, um der Personalnot im Gaststättengewerbe abzuhelfen. In Berchtesgaden, in Bayern wird diese Forderung erhoben. Wohl deshalb, weil es so viele Arbeitslose gibt! Wir haben, glaube ich, über 200 000 arbeitslose Gastarbeiter. Da sollten wir doch wenigstens die erst einmal in den Gaststätten beschäftigen. Also ganz so ist es nicht mit der Arbeitslosigkeit.
    Sie dürfen mir glauben: ich studiere die Karten sehr genau, ich bin kein Schablonenleser. Es gibt Arbeitsplätze, die sind auf dem Lande sicherer als in gewissen strukturschwachen großstädtischen Gebieten.

    (Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Das kann man doch so pauschal nicht sagen!)

    — Ich habe es ja nicht pauschal gesagt, sondern sehr differenziert, Herr Sauter.

    (Eigen [CDU/CSU]: Es gibt von der Arbeitsverwaltung eine sorgfältige Statistik, da steht genau drin, in welchen Räumen die meisten Arbeitslosen sind!)

    — Herr Eigen, schauen Sie sich auf der Karte an, wo die meisten Arbeitslosen sind. Dazu gehört u. a. das Emsland und in meinem Lande, in Bayern, der Arbeitsamtsbezirk Deggendorf. Sie werden ebenso — begrenzt — auch in großstädtischen Räumen hohe Arbeitslosenziffern finden. In einigen Räumen! Ich habe ja nicht gesagt: überall. Das wollte ich bloß noch einmal hinzufügen. Ein Strukturwandel und die Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze ist auch in einer konjunkturschwachen Zeit möglich.
    Meine Damen und Herren, ich schaue auf die Uhr und möchte Sie wirklich nicht mehr länger strapazieren. Ich will aber doch noch zwei oder drei Punkte aufgreifen, damit niemand sagt, ich hätte mich dem entzogen.
    Erstens die Massentierhaltung. Mein Ziel ist, Tierfabriken zu verhindern. Aber man muß auch die Folgen sehen, wenn man der Forderung gerecht werden will, preiswerte und gesundheitlich einwandfreie Nahrungsmittel zu erzeugen. Ich möchte das nicht weiter vertiefen, denn dann müßte ich einige Sätze mehr verlieren. Die Haltungsformen sind nicht ohne Einfluß darauf. Das sind zumindest die wissenschaftlichen Erkenntnisse all derer, die sich mit dieser Materie beschäftigen; unabhängig davon — lassen Sie mich auch das sagen —, hat die EG auf mein Drängen hin beschlossen, einen Bericht über Massentierhaltungen anzufertigen, dem sich dann Maßnahmen anschließen sollen. Natürlich ist es auch in diesem Fall notwendig, auf EG-Ebene zu einer Einigung zu kommen. Das ist selbstverständlich. Das soll nicht heißen, daß wir nicht den nationalen Rahmen, dort, wo er gegeben ist, ausnutzen. Aber er muß objektiv ausgefüllt werden. Die Regelungen müssen nachweisbare, wissenschaftlich belegbare Grundlagen haben.
    Noch eine Bemerkung zur Landwirtschaftsklausel im Bundesnaturschutzgesetz. Niemand hat von ihrer Streichung gesprochen, sondern nur von einer ökologisch angepaßten Landwirtschaftsklausel. So etwas kann ich mir vorstellen. Man muß fairerweise sagen: Natürlich gibt es auch durch Landwirtschaft, oder durch Übernutzung in der Landwirtschaft, oder wie immer man es nennt, die Möglichkeit der Umweltschädigung. Das gilt allerdings wiederum nicht — und das hat auch niemand behauptet — für die Mehrheit der Wirtschaftsweisen in der Landwirtschaft. Ich bin sehr froh, daß es in dieser Frage einen Allparteienkonsens gibt. Deshalb ist es auch so wichtig, daß wir bäuerliche Strukturen erhalten. Denn bäuerliche Strukturen sind die beste Garantie für die Erhaltung einer umweltfreundlichen Landschaft und auch für eine geringere Belastung.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Wenn man einen so schönen Allparteienbeifall bekommt, ist man natürlich verführt zu sagen: das wollen wir nutzen. Dann muß man aber sorgen, daß diese bäuerlichen Betriebe auch in Zukunft lebens- und leistungsfähig sind. Das ist die logische Konsequenz.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Vollkommen richtig!)

    Niemand denkt daran zu behaupten, landwirtschaftliche Bewirtschaftung, auch wenn sie den normalen Maßstäben entspricht, gelte in Zukunft als umweltfeindlich. Das würde ich nicht mittragen. Wenn ich mich richtig erinnere, ist in § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes die Landwirtschaftsklausel durch den Bundesrat hineingekommen. Jedenfalls ist sie an einer Stelle — es gibt die Landwirtschaftsklausel ja an zwei Stellen des Gesetzes — durch den Bundesrat hineingekommen. Ich habe das Gesetz jetzt nicht im Kopf. Sie dürfen mir glauben, daß ich bis heute früh um 3 Uhr andere Texte im Kopf hatte.



    Bundesminister Ertl
    Wie dem auch sei, daß man die Landwirtschaftsklausel mit einer ökologischen Zielsetzung in Einklang bringen kann, daran habe ich eigentlich gar keinen Zweifel.
    Nun zur Verbandsklage. Sie haben mich danach gefragt. Natürlich kenne ich die Problematik, Herr von Schorlemer, und niemand sollte sich dieser ernsthaften Problematik entziehen. Ich weiß allerdings, weil ich mir die Mühe gemacht und sowohl mit den Amerikanern als auch mit den Schweizern, die ja die Verbandsklage kennen, ausführlich über dieses Thema gesprochen habe, daß man in einer funktionsfähigen Demokratie — also ohne destruktives Verhalten — auch mit der Verbandsklage leben kann. Es kommt im wesentlichen darauf an, wie die Verbandsklage formuliert, gestaltet und ausgeführt wird.

    (Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Früher waren Sie anderer Meinung!)

    — Mein Gott im Himmel, was heißt: anderer Meinung! Ich habe mich sachkundig gemacht. Das ist ja keine Schande. Wer immer bereit ist, etwas zu lernen, zeigt, daß er Geist hat. Wer immer sagt: ich behalte meine Meinung, die ich seit 30 Jahren habe, bei, zeigt, daß er ein Trottel ist, daß er nicht zu lernen bereit ist.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP)

    Ich habe in meinem Leben schon viel gelernt. Herr Sauter, wenn Sie dieses Ministerium hätten, würden Sie merken, daß Sie jeden Tag in die Schule gehen. Für mich ist jeder Tag ein Lerntag. Solange ich dieses Amt habe, habe ich jeden Tag etwas Neues gelernt. Ich bin auch bereit, Neues zu lernen.
    Ich kann auch ohne Verbandsklage leben. Nur die Frage lautet, und ich meine, das ist die Kernfrage: Wie kommen wir in diesem so emotional geladenen Feld zu einem kooperativen Verhalten zwischen der Landwirtschaft, die für sich mit Recht beansprucht, über Jahrhunderte einen Beitrag zur Gestaltung von Landschaft und Kultur und — man kann auch sagen — zur Erhaltung der Ressourcen geleistet zu haben, und jenen Gruppen, die aus welchen Gründen immer, aus Wohlstandsangst, vielleicht sogar aus Wohlstandsüberdruß, aber vielleicht auch aus echter Sorge der Meinung sind: wir sind ein dicht besiedeltes Land, und deshalb muß dafür gesorgt werden, daß sich das Verhalten insgesamt in solchen Formen vollzieht, daß auch noch kommende Generationen Freude an der Welt und an unserer Natur haben?
    Es gibt diese Menschen, und ich freue mich, Herr von Schorlemer, daß auch Sie gesagt haben, daß Sie dieses Anliegen sehr ernst nehmen. Die Frage ist: Kann man mit einer solchen Initiative so etwas wie eine kooperative Phase einleiten oder nicht? Wenn man diese Phase einleiten kann, dann werde ich das sehr begrüßen. Wenn man sie nicht einleiten kann, soll man auf dieses Unternehmen verzichten. Das ist die Frage, die wir an Hand des Gesetzestextes ernsthaft zu prüfen haben werden. Ich bin der Meinung, daß solch ein Versuch notwendig ist, daß wir eine Entkrampfung, den Abbau dieser Voreingenommenheit herbeiführen müssen.
    Ich habe nicht ohne Grund gesagt, daß mir der Arzt Kalzium gespritzt hat. Und wenn ich einer gewissen politischen Richtung angehören würde, die ab und zu Schlagzeilen macht, dann würde ich sagen: jetzt bin ich kunstgedüngt, nachdem ich Kalziumspritzen bekommen habe. Aber ich habe mich dabei ganz wohlgefühlt. Und Sie wissen ja, man kriegt nur an einem gewissen Körperteil gewisse Hitzeschwierigkeiten,

    (Heiterkeit)

    d. h. Temperaturschwierigkeiten. Aber die übersteht man. Das ist so wie beim Eintauchen in die Atmosphäre; wenigstens stelle ich mir das so vor, wenn ein Satellit wieder in die Atmosphäre eintaucht.
    Aber wie immer das ist, eines, so glaube ich, ist wichtig, Herr von Schorlemer, und darum bitte ich auch die Opposition wirklich sehr, damit sich in dieser Frage ein flexibler Standpunkt ergibt: alles zu tun, um dieses Feld nicht zu emotionalisieren, sondern zu versachlichen. Das brauchen wir — abgesehen von allen anderen Bereichen, vor allem auf dem Gebiet des Naturschutzes. Es darf hier kein zusätzliches Feld für Polarisierung geben. Das darf kein zusätzliches Feld für militante Minderheiten in diesem Staate werden, die zu meinem Leidwesen sowieso schon unsere öffentliche Meinung beherrschen. Das ist eine ganz schwierige Frage; das wissen wir.
    Das wollte ich zum Schluß der Debatte sagen. Ich darf mich noch einmal bei allen, die so lange ausgehalten und so konstruktiv zur Diskussion beigetragen haben, sehr herzlich bedanken. Ich meine, sagen zu dürfen, daß ich einen beachtlichen Konsens hinsichtlich der Bestrebungen meiner Politik — bis hin zur Vorsteuerpauschale — sehe. Ich hoffe, daß das dem Landwirtschaftsminister auch den nötigen Rückhalt und die nötige Unterstützung für die nicht leichten Verhandlungen gibt, die in Bonn und in Brüssel vor uns stehen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Agrarbericht 1981 der Bundesregierung auf den Drucksachen 9/140 und 9/141 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß zu überweisen.

(Susset [CDU/CSU]: Und den Entschließungsantrag!)

— Bleiben Sie schön sitzen. — Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Zu dem Agrarbericht der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Dazu ist Ausschußüberweisung beantragt. Besteht darüber im Haus Einvernehmen? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist beschlossen, daß der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 9/293 federführend an den Aus-



Vizepräsident Leber
schuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mitberatend an den Finanzausschuß und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß überwiesen ist.
Ich rufe die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung auf:
4. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle
— Drucksache 9/234 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
5. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beitreibungsgesetzes-
EG
— Drucksache 9/204 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 9/234 und 9/204 an die Ausschüsse vor. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrates ersehen Sie aus der Tagesordnung. Ist das Haus mit diesen Überweisungsvorschlägen einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
— Drucksache 9/20 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 9/269 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Esters Gärtner
Schröder (Lüneburg)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (20. Ausschuß)

— Drucksache 9/262 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Bindig Schmöle

(Erste Beratung 10. Sitzung)

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wird das Wort
anderweitig gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung und Schlußabstimmung. Ich rufe die Artikel 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke sehr. Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Das Gesetz ist beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
— Drucksache 9/71 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 9/273 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Gerlach (Obernau) Tietjen

(Erste Beratung 21. Sitzung)

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung und Schlußabstimmung. Ich rufe die Artikel 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke sehr. Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist angenommen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
— Drucksache 9/66 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 9/277 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Klejdzinski Dr. Wittmann

(Erste Beratung 21. Sitzung)

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wird das Wort anderweitig gewünscht? — Das ist nicht der Fall.



Vizepräsident Leber
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3, die Einleitung und die Überschrift. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden.
Wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt gegen das Gesetz? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist angenommen.
Ich rufe den Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
— Drucksache 9/67 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 9/278 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Klejdzinski Dr. Wittmann

(Erste Beratung 21. Sitzung)

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. — Das Wort wird auch anderweitig nicht gewünscht.
Ich rufe auf die §§ 1 bis 36, die Einleitung und die Überschrift in der Ausschußfassung. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht. den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist beschlossen.
Ich rufe die Punkte 12 bis 16 der Tagesordnung auf:
12. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Änderung des Vorschlags für eine Fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Regelungen über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr
— Drucksachen 9/108 Nr. 60, 9/230 —
Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Hellwig 13. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen betr. das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten
— Drucksachen 9/37 Nr. 139, 9/239 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Wernitz Regenspurger
14. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 65/269/ EWG des Rates
— Drucksachen 9/86, 9/244 —
Berichterstatter: Abgeordneter Antretter
15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des Zollgebiets der Gemeinschaft
— Drucksachen 9/37 Nr. 151, 9/209 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Rapp (Göppingen)

16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft
— Drucksachen 9/37 Nr. 88, 9/212 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Wimmer (Neuötting)

Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich lasse jetzt über die Vorlagen gemeinsam abstimmen. Wer den Beschlußempfehlungen auf den Drucksachen 9/230, 9/239, 9/244, 9/209 und 9/212 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthält sich jemand der Stimme? — Die Beschlußempfehlungen sind angenommen.



Vizepräsident Leber
Ich rufe die. Punkte 17 und 18 der Tagesordnung auf:
17. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der
Aufhebbaren Siebenundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/80, 9/90, 9/191 —
Berichterstatter: Abgeordneter Echternach
18. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der
Aufhebbaren Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Aufhebbaren Siebenundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/122, 9/121, 9/195 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Wolfram (Recklinghausen)

Der Ausschuß empfiehlt, die Aufhebung der Verordnungen nicht zu verlangen. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich lasse über die Vorlagen gemeinsam abstimmen. Wer den Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft auf den Drucksachen 9/191 und 9/195 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthält sich jemand der Stimme? — Die Beschlußempfehlungen sind angenommen.
Ich rufe den Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 9/242 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 9/242, die in der Sammelübersicht 8 enthaltenen Anträge anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung der Übersicht 2 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 9/243 —
Wird das Wort dazu gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/243, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der genannten Drucksache aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist entsprechend beschlossen.
Ich rufe den Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus der 8. Wahlperiode
— Drucksache 9/253 —
Wird dazu das Wort gewünscht? — Ich sehe: das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache 9/253 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Stimmt jemand dagegen? — Enthält sich jemand der Stimme? — Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen.
Wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 8. April 1981, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.