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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des finnischen Reichstags 1399 B Absetzung der Punkte 3, 6 und 7 von der Tagesordnung 1446 B Aktuelle Stunde betr. Ergebnis des Maastrichter EG-Gipfels Junghans SPD 1373A Kunz (Berlin) CDU/CSU 1374A Jung (Kandel) FDP 1374 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 1375C Vogt (Düren) CDU/CSU 1377 B Reuschenbach SPD 1378 B Beckmann FDP 1379A Schmidt, Bundeskanzler 1380 A Dr. Kohl CDU/CSU 1381 D Schlaga SPD 1384A Frau Matthäus-Maier FDP 1385A Graf Stauffenberg CDU/CSU 1386 B Walther SPD 1387 A Dr. Zumpfort FDP 1387 C Dr. von Geldern CDU/CSU 1388 A Grunenberg SPD 1389 A Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Kohl CDU/CSU 1389 D Windelen CDU/CSU 1390 A Beratung des Agrarberichts 1981 der Bundesregierung — Drucksachen 9/140, 9/141 — Ertl, Bundesminister BML . . . . 1390C, 1465B Kiechle CDU/CSU 1402 B Paintner FDP 1409 C Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 1429 D Susset CDU/CSU 1432 C Müller (Schweinfurt) SPD 1437 A Holsteg FDP 1441 A Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 1443 D Immer (Altenkirchen) SPD 1446 B Bredehorn FDP 1449 A Herkenrath CDU/CSU 1451 D Frau Zutt SPD 1454 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 1456 B Oostergetelo SPD 1458 D Dr. Vohrer FDP 1461 B Eigen CDU/CSU 1462 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 29. August 1975 in Genf unterzeichneten Genfer Protokoll zum Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle — Drucksache 9/234 — 1471A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Beitreibungsgesetzes- EG — Drucksache 9/204 — 1471A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 9/20 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/269 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksache 9/262 — 1471 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/71 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 9/273 — 1471 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/66 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/277 — 1471 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/67 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/278 — 1472 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Änderung des Vorschlags für eine Fünfte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Regelungen über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — Drucksachen 9/108 Nr. 60, 9/230 — . . .1472 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Einführung vorübergehender Sondermaßnahmen betr. das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/37 Nr. 139, 9/239 — . . .1472 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 65/269/EWG des Rates — Drucksachen 9/86, 9/244 — 1472 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung des Zollgebiets der Gemeinschaft — Drucksachen 9/37 Nr. 151, 9/209 — . . . 1472 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksachen 9/37 Nr. 88, 9/212 — . . .1472 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Siebenundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/80, 9/90, 9/191 — . . . .1472D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Neunundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Siebenundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 9/122, 9/121, 9/195 — . . . 1473A Beratung der Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/242 — 1473 B Beratung der Übersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/243 — 1473 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Erneute Überweisung von Vorlagen (Unterrichtungen) aus der 8. Wahlperiode — Drucksache 9/253 — 1473 C Fragestunde — Drucksache 9/285 vom 27. 03. 1981 — Anzahl der straffreien Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik Deutschland 1980 im Vergleich zu 1979 MdlAnfr 61 27.03.81 Drs 09/285 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 1412 C, D, 1413A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1412D, 1413A Finanzierung und Weiterentwicklung der Reaktortypen Schneller Brüter und Hochtemperaturreaktor MdlAnfr 63, 64 27.03.81 Drs 09/285 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1413 B, C, D, 1414A,B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . 1413 C, D, 1414A Untersuchung über Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 65, 66 27.03.81 Drs 09/285 Schröder (Hannover) SPD Antw StMin Huonker BK . . 1414 B, D, 1415A,B ZusFr Schröder (Hannover) SPD . 1414D, 1415A ZusFr Thüsing SPD 1415A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1415 B Flug des Bundeskanzlers mit zwölf Begleitpersonen in zwei Luftwaffenmaschinen nach Gran Canaria sowie die Modalitäten der Unterbringung der Begleitung MdlAnfr 67, 68 27.03.81 Drs 09/285 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK . . 1415 C, D, 1416A,B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . 1415D, 1416 B Regreßansprüche gegen Regierungsmitglieder, die an den illegalen Waffengeschäften der Firma Merex beteiligt waren, und Offenlegung der Bestimmungsgebiete MdlAnfr 69, 70 27.03.81 Drs 09/285 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK 1416 C, D, 1417A,B,C,D ZusFr Hansen SPD 1416D, 1417 B ZusFr Thüsing SPD 1417 C Zurückweisung des Vorwurfs des polnischen Außenministers, der Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 1981 über die Darstellung Deutschlands in Schulbüchern und kartographischen Werken sei völkerrechtswidrig MdlAnfr 73 27.03.81 Drs 09/285 Werner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . .1418A, B ZusFr Werner CDU/CSU 1418A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1418 B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Tätigkeit von Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Nicaragua, u. a. Teilnahme an Folterungen MdlAnfr 74 27.03.81 Drs 09/285 Werner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1418 B,C,D, 1419A ZusFr Werner CDU/CSU 1418 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1418 D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 1418D, 1419A Polnische Reaktionen und Haltung der Bundesregierung zum Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 12. Februar 1981 über die Darstellung Deutschlands in Schulbüchern und kartographischen Werken für den Schulunterricht MdlAnfr 75, 76 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 1419 A, B, C, D, 1420 A, B, C, D, 1421A, B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 1419B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1419 D ZusFr Thüsing SPD 1420 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1420 A ZusFr Wehner SPD 1420 B ZusFr Werner CDU/CSU 1420 D ZusFr Dr. Wittmann CDU/CSU 1421 A ZusFr Lintner CDU/CSU 1421 B Verhaftung und Beraubung zweier Mitarbeiter des Informationsbüros Nicaragua e. V. bei einer Zwischenlandung in Guatemala MdlAnfr 84, 85 27.03.81 Drs 09/285 Dreßler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 1421 C, D, 1422 A ZusFr Dreßler SPD 1421 D, 1422 A Kritik der großen Eurobanken an dem jüngsten Polen gewährten staatsverbürgten 150-Millionen-DM-Kredit MdlAnfr 86 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . .1422 B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1422 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1422 C ZusFr Thüsing SPD 1422 D Abschläge für Wohngebäude in den Schutzzonen von Flughäfen bei der Feststellung des Einheitswertes MdlAnfr 90, 91 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1423 A, B, C, D, 1424 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 1423 B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1423 D Belastung der Pendler im Zonenrandgebiet durch die Mineralölsteuer MdlAnfr 94 27.03.81 Drs 09/285 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 1424 B,C,D, 1425A,B ZusFr Lintner CDU/CSU 1424 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1424 C ZusFr Gobrecht SPD 1424 D ZusFr Dr. Spöri SPD 1425A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 1425 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 1425B Auswirkungen der Aufnahme kurzfristiger Kredite durch den Bund auf dem Geldmarkt sowie Möglichkeit einer Insolvenz des Bundes am Monatswechsel Februar/ März 1981 bei Nichtaufnahme von Krediten MdlAnfr 97, 98 27.03.81 Drs 09/285 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 1425 C, D, 1426 A, B, C, D, 1427 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 1425 C, D, 1426D, 1427 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . 1426A, 1427A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 1426 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 1426 B ZusFr Dr. Spöri SPD 1426 B, 1427 B ZusFr Gobrecht SPD 1426 C Ermöglichung der Ausübung selbständiger Tätigkeiten und der Teilnahme an ausgeschriebenen Wettbewerben für deutsche Architekten in der Schweiz MdlAnfr 101, 102 27.03.81 Drs 09/285 Repnik CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 1427D, 1428A,B ZusFr Repnik CDU/CSU 1428 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 V Wunsch der DDR nach Aufstockung der Kohlelieferungen sowie Zahlungsfähigkeit der DDR MdlAnfr 104, 105 27.03.81 Drs 09/285 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 1428 B, C, D, 1429A ZusFr Niegel CDU/CSU 1428 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 1429A Kurzarbeit in Betrieben der Stahlindustrie auf Grund der Quotenregelung nach Art. 58 des EGKS-Vertrags MdlAnfr 107 27.03.81 Drs 09/285 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1429 A, C, D ZusFr Frau Steinhauer SPD 1429 C Nächste Sitzung 1473 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1475* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1475* B Anlage 3 Verzögerung der Bereitstellung von Kassenmitteln für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus; Verbindung des sogenannten Bauherrnmodells mit der Förderung im sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 1, 2 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1475* C Anlage 4 Bundeseinheitliche Förderung der Fachschüler für Sozialpädagogik sowie Gerichtsurteile zur förderungsrechtlichen Zuordnung von Ausbildungen MdlAnfr 12, 13 27.03.81 Drs 09/285 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1476* B Anlage 5 Bundeseinheitliche Gleichstellung der Prüfungszeugnisse von Berufsfachschulen MdlAnfr 16 27.03.81 Drs 09/285 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1477*A Anlage 6 Regelung der Erstattungszusage für die durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle bei den Omnibusunternehmen MdlAnfr 58 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1477* B Anlage 7 Einschleusung von Rauschgiften und Alkoholika in Rauschmittelentzugs- bzw. Therapieanstalten der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 59, 60 27.03.81 Drs 09/285 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 1477* D Anlage 8 Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für das in Berlin geförderte Modellprojekt „Telebus" für Behinderte im Jahre 1981 MdlAnfr 62 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1478* A Anlage 9 Diskriminierung der Ausländer in den geänderten Annahmerichtlinien für die Kraftfahrzeugversicherung MdlAnfr 87, 88 27.03.81 Drs 09/285 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1478*A Anlage 10 Erhöhung der Kilometerpauschale; Vorlage eines Gesetzentwurfs betreffend Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer MdlAnfr 92, 93 27.03.81 Drs 09/285 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 1478* C Anlage 11 Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Subventionierung der Stahlindustrie im EG-Ausland vor dem 1. Juli 1983 MdlAnfr 106 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1479* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Anlage 12 Einsatz und Verwendbarkeit des Integrierten Transportsteuerung (ITS)-Datensystems 1069 bei der Bundesbahn MdlAnfr 108 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1479* D Anlage 13 Anschuldigungen gegen die Bundesbahn wegen Nichteinhaltung der Vorschriften des Europäischen Übereinkommens vom 13. Dezember 1968 beim Transport von Schlachtpferden aus der UdSSR und Polen MdlAnfr 109, 110 27.03.81 Drs 09/285 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480*A Anlage 14 Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Busse auf Autobahnen ab 1. Juli 1981 MdlAnfr 113 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* B Anlage 15 Einbeziehung der Privatkraftfahrzeuge von Angehörigen der in Deutschland stationierten verbündeten Streitkräfte in die Pflicht zur Vorführung beim TÜV MdlAnfr 114 27.03.81 Drs 09/285 Herberholz SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* C Anlage 16 Vordringlichkeit der Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Zonenrandgebiet MdlAnfr 115 27.03.81 Drs 09/285 Lintner CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1480* D Anlage 17 Angleichung der Befähigungsnachweise für die Seefahrt und des Schiffssicherheitsstandards in der Seeschiffahrt innerhalb der EG, insbesondere nach dem Beitritt Griechenlands MdlAnfr 116, 117 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Dr. Hauff BMV . . . . 1481*A Anlage 18 Ablehnung eines Aufdrucks auf den postamtlich genehmigten Freistemplern des Bundes der Steuerzahler durch die OPD Frankfurt MdlAnfr 118, 119 27.03.81 Drs 09/285 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* B Anlage 19 Forderung des Vorsitzenden der Deutschen Postgewerkschaft nach einer Aufhebung des Streikverbots für Beamte; Bezeichnung der während des Poststreiks im November 1980 arbeitenden Postbeamten als Streikbrecher MdlAnfr 120, 121 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* C Anlage 20 Bereitstellung von Telefonen mit abstellbarer Klingel durch die Bundespost MdlAnfr 122 27.03.81 Drs 09/285 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1481* D Anlage 21 Ablehnung einer nach Potsdam geplanten Fahrt der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion durch den „Reisedienst Berlin/Reisebüro der DDR" MdlAnfr 123 27.03.81 Drs 09/285 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482*A Anlage 22 Verstoß gegen den Grundlagenvertrag durch Verweigerung der Einreise für die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion zum Besuch von Potsdam MdlAnfr 124, 125 27.03.81 Drs 09/285 Freiherr von Schorlemer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 VII Anlage 23 Rücknahme der Zwangsumtauscherhöhung; Auswirkungen der Erhöhung auf den Reiseverkehr und Deviseneinnahmen der DDR MdlAnfr 126, 127 27.03.81 Drs 09/285 Lorenz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1482* C Anlage 24 Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kreutzmann über die Erhöhung des Zwangsumtauschs im Rahmen des Grundlagenvertrags MdlAnfr 128 27.03.81 Drs 09/285 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1483*A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1373 29. Sitzung Bonn, den 2. April 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In der 26. Sitzung, Seite 1212 D, lautet der letzte Zwischenruf in der rechten Spalte richtig: (Dr. Emmerlich [SPD]: Demonstrieren in Badehose, das ist es, was sie wollen!) Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 2. 4. Böhm (Melsungen) * 3. 4. Frau von Braun-Stützer 3. 4. Bühler (Bruchsal) 3. 4. Eimer (Fürth) 3. 4. Dr. Enders * 3. 4. Engelsberger 2. 4. Fellner 2. 4. Dr. Geißler 3. 4. Genscher 3. 4. Dr. Häfele 2. 4. Frau Dr. Hamm-Brücher 3. 4. Dr. Hubrig 3. 4. Kiehm 3. 4. Kiep 3. 4. Korber 3. 4. Dr. Kreile 3. 4. Maaß 2. 4. Männing 3. 4. Meinike (Oberhausen) 3. 4. Mischnick 3. 4. Dr. Mitzscherling 3. 4. Müller (Bayreuth) 3. 4. Frau Noth 3. 4. Pieroth 2. 4. Frau Schlei 3. 4. Schröer (Mülheim) 3. 4. Sick 3. 4. Spilker 3. 4. Frau Dr. Timm 3. 4. Voigt (Frankfurt) 3. 4. Dr. von Weizsäcker 3. 4. Frau Dr. Wex 3. 4. Baron von Wrangel 3. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1981 (Haushaltsgesetz 1981) hier: Stellungnahme des Bundesrates sowie Gegenäußerung der Bundesregierung - Drucksache 9/265 - zuständig: Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1980 bis 1984 hier: Beschluß des Bundesrates - Drucksache 9/266 - zuständig: zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Fördermittel 1981 für den sozialen Wohnungsbau zwar verteilt hat, die Kassenmittel aber tatsächlich erst ab dem Jahr 1983 zur Verfügung stellen will, und welche Rückwirkungen für die Länder und für die Bauherren ergeben sich daraus? Welche wohnungspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem sog. Bauherrenmodell und in diesem Zusammenhang der Mehrwertsteueroption bei, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Interesse einer Belebung des sozialen Wohnungsbaus in den Ballungsgebieten das Bauherrenmodell mit der Förderung im sozialen Wohnungsbau zu verbinden? Zu Frage 1: Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: 1. Die Förderung des Wohnungsbaues fällt nach Artikel 30 des Grundgesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Die einzelnen Länder stellen jeweils ihre eigenen Länderprogramme auf, die sich in der Regel hinsichtlich der Fördertatbestände, der Art und Weise der Förderung und der Auszahlung der Fördermittel unterscheiden. Der Bund kann sich durch Finanzhilfen nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nur an diesen Länderprogrammen finanziell beteiligen, aber nicht durch Auflagen oder Bedingungen in diese Länderprogramme eingreifen. Die alleinige Verantwortung der Länder für eine sachgerechte Durchführung der von ihnen geförderten Maßnahmen wird daher durch die Finanzhilfen des Bundes nicht berührt. Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Bauherren werden nicht begründet. 2. Die Bundesregierung hat ihre Finanzhilfen für das Programm 1981 in Form von Verpflichtungsrahmen bereits im Dezember 1980 an die Länder verteilt, damit die Länder rechtzeitig ihre Programme planen und durchführen können. Ausschlaggebend für die Bewilligung von Förderungsmitteln durch die Länder sind diese verteilten Verpflichtungsrahmen, während die Kassenmittel je nach Programmgestaltung durch die Länder und Baufortschritt erst in den Folgejahren in unterschiedlichem Umfang benötigt werden. Die Bundesregierung hat bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 1980 und der Ausbringung der Verpflichtungsermächtigung für das Programmjahr 1981 die Fälligkeiten dieses Programms entsprechend dem im damaligen Zeitpunkt erkennbaren Abflußbedarf und unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten festgelegt. Diese im Bundeshaushaltsplan festgelegten Fälligkeitsraten sind den Ländern mitgeteilt worden. 1476* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Daher werden für das Sozialprogramm (1. Förderungsweg) bereits Kassenmittel im Haushaltsplan 1981 vorgesehen, während beim Eigentumsprogramm (2. Förderungsweg) Haushaltsmittel erstmalig im Haushaltsjahr 1983 bereitgestellt werden sollen. Der Grund liegt darin, daß Auszahlungsansprüche der Enddarlehensnehmer beim Eigentumsprogramm erst nach Bezugsfertigkeit der geförderten Maßnahmen und damit in der Regel später als im Sozialprogramm entstehen. Zu Frage 2: Bauherrenmodelle haben im freifinanzierten Wohnungsbau eine nicht unerhebliche Bedeutung. Man wird davon ausgehen können, daß jährlich etwa 20 000-25 000 Wohnungen im Rahmen von Bauherrenmodellen errichtet werden, wobei in vielen Fällen von der Mehrwertsteueroption Gebrauch gemacht wird. Es wird jedoch auch im Interesse der Wohnungswirtschaft notwendig sein, den in der Vergangenheit verschiedentlich beobachteten Mißbräuchen und Auswüchsen bei der Anwendung des Bauherrenmodells zu begegnen. Eine gemeinsam von den Wohnungsbauministern des Bundes und der Länder im Dezember 1980 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüft gegenwärtig, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bauherrenmodell mit der öffentlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg) kombiniert werden soll. Die Bundesregierung wird erst nach Abschluß dieser Prüfung, die voraussichtlich im Mai 1981 beendet sein wird, ihre endgültige Haltung bekanntgeben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 12 und 13): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Förderung der Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein, die eine berufliche Erstausbildung vermittelt auf Grund der für sie geltenden Zugangsvoraussetzungen dem BAföG entspricht und nach § 13 BAföG gefördert werden kann, und trifft es zu, daß Schüler in einer entsprechenden Ausbildung in anderen Bundesländern ebenso wie die Erzieherschüler in Schleswig-Holstein gefördert werden und daß deshalb nicht von einer Benachteiligung der Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein gesprochen werden kann? Sind der Bundesregierung einschlägige Gerichtsurteile zur Frage der förderungsrechtlichen Zuordnung von Ausbildungen bekannt, und richten sich die zuständigen Stellen danach? Zu Frage 12: Vorab möchte ich deutlich machen, daß die förderungsrechtliche Regelung an die bildungspolitische Entscheidung des Landesgesetzgebers anknüpft, d. h. in diesem Fall der schulrechtlichen Einordnung der Ausbildungseinrichtung, ihrer Ausgestaltung im einzelnen nachfolgt. Es bleibt daher dem jeweiligen Landesgesetzgeber überlassen, wie er eine bestimmte Ausbildung organisiert und einordnet. Das Förderungsrecht ist dann ein bloßes Folgerecht. Bildungspolitische Entscheidungen des Landes kann und darf es nicht korrigieren. Schüler der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein werden seit Beginn des Schuljahres 1980/81 wie Berufsfachschüler gefördert, die Höhe ihrer Bedarfssätze richtet sich daher — bei angemessenen Übergangsregelungen — nicht mehr nach § 13, sondern nach § 12 BAföG. Bei der förderungsrechtlichen Neuzuordnung dieser Schüler hat sich der Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein auf eine entsprechende — allein in seine Zuständigkeit fallende — Änderung des Landesschulrechts, die Aufnahmevoraussetzungen (Realschulabschluß und einjähriges Vorpraktikum) und die Tatsache gestützt, daß derzeit 88 v. H. der Schüler nur die vorgenannte Vorbildung haben und im Alter zwischen 16 und 19 Jahren sind. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat diese Entscheidung des Kultusministers des Landes Schleswig-Holstein in Ausübung der Fachaufsicht nach Artikel 85 Abs. 4 GG geprüft; er sieht förderungsrechtlich keinen Anlaß, sie zu beanstanden. Maßgebend für die förderungsrechtliche Zuordnung einer konkreten Ausbildungsstätte zu einer der in § 2 Abs. 1 BAföG aufgeführten Arten ist der vom Landesgesetzgeber bestimmte Inhalt und die Art der Ausbildung, die landesrechtliche Bezeichnung als z. B. „Fachschule" ist nicht maßgeblich. An den Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein wird — was kennzeichnend für Berufsfachschulen ist — berufliche Erstausbildung vermittelt und nicht etwa — wie an Fachschulen — regelmäßig berufliche Fortbildung, d. h. Vertiefung zuvor anderweitig erworbener beruflicher Kenntnisse. In den anderen Ländern werden die Schüler an Fachschulen für Sozialpädagogik wie Fachschüler und daher mit den höheren Bedarfssätzen nach § 13 BAföG gefördert. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft prüft derzeit, ob diese Förderung nach der — in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Landes stehenden — Ausgestaltung von Art und Inhalt der Ausbildung an diesen Schulen gerechtfertigt ist. Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung stellt er fest, daß von den Schülern der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein die Leistungen erbracht werden, die der Gesetzgeber für sie vorsieht. Zu Frage 13: Die Auffassung der Bundesregierung, daß für die förderungsrechtliche Zuordnung einer Ausbildungsstätte allein Art und Inhalt der Ausbildung — wie vom Landesgesetzgeber vorgegeben — und nicht die landesrechtliche Bezeichnung maßgeblich ist, wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt. Zur förderungsrechtlichen Zuordnung der Fachschulen für Sozialpädagogik in Schleswig-Holstein sind der Bundesregierung zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Schleswig bekannt: In dem Urteil vom 24. November 1980 — 10 A 73/80 — wird — ohne abschließende Entscheidung — die Auffassung vertreten, bei diesen Fachschulen handele es sich um Berufsfachschulen; in dem Urteil vom 4. Februar 1981 — 10 A 317/80 — wird der entgegengesetzte Stand- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1477* punkt eingenommen, daß diese Ausbildungsstätten Fachschulen darstellen. In einer Reihe von gleichgelagerten Verwaltungsstreitverfahren sind inzwischen Gerichtsbescheide des Verwaltungsgerichts Schleswig ergangen, die dem Urteil vom 4. Februar 1981 entsprechen. Gegen dieses Urteil ist Berufung eingelegt worden. Der Gesetzesvollzug wird daher zunächst unverändert fortgesetzt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 16): Ist die Bundesregierung bereit, die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen von Berufsfachschulen, die in der Verordnung vom 21. Juli 1981 für Schulen des Landes Bremen anerkannt wurden, auch für Prüfungszeugnisse von Berufsfachschulen in anderen Bundesländern durch entsprechende Verordnungen vorzunehmen, um so die Gleichbehandlung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Der Bundesminister für Wirtschaft hat als zuständiger Verordnungsgeber nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Gewerkschaften im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und mit Zustimmung des Bundesrates die „Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen" vom 21. Juli 1980 (BGBl I S. 1065) gem. § 43 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erlassen. Dem Erlaß hat ein Antrag des Landes Bremen vom 7. Februar 1979 zugrunde gelegen. Die Antragsunterlagen sind einer sorgfältigen fachlichen Prüfung durch das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin, die Antragsbegründung und das Prüfungsergebnis einer anschließenden bildungspolitischen Würdigung unterzogen worden. Grundsätzlich ist das BMWi bereit, bei gleichgelagerten Fällen in die Prüfung einzutreten, sofern das für die Berufsfachschule zuständige Bundesland einen entsprechenden Antrag stellt. Zur Zeit liegt mir ein Antrag eines anderen Bundeslandes, der sich auf die genannten Ausbildungsberufe Bürokaufmann, Bürogehilfin und Teilezurichter bezieht, nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 58): Wie sieht die in § 57 des Schwerbehindertengesetzes geregelte Erstattungszusage für die durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle bei den Omnibusunternehmen in der Praxis aus, und bis wann ist die Bundesregierung bereit, die aufgetretenen Disparitäten auszugleichen? Die Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle richtet sich nach §§ 60 bis 62 des Schwerbehindertengesetzes. Danach werden die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach einem Vomhundertsatz der von den Verkehrsunternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet. Dieser Vomhundertsatz wird für jedes Land von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten obersten Landesbehörde für jeweils 2 Jahre durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr wird durch die Länderbehörden durchgeführt, die von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle festgelegt worden sind. Der Bundesregierung liegen daher über die festgesetzten Vomhundertsätze und die Praxis der Fahrgelderstattungen in den einzelnen Ländern keine näheren Informationen vor. Daß im Einzelfall Disparitäten entstehen, ist bei einem pauschalen Erstattungsverfahren unvermeidlich. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben sich einvernehmlich für ein pauschales Erstattungsverfahren entschieden, um angepaßt an die Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern eine praktikable Lösung zu treffen. Ein Einzelabrechnungsverfahren wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten verbunden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 59 und 60): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Informationen, nach denen in immer mehr Rauschmittelentzugs- bzw. Therapieanstalten in der Bundesrepublik Deutschland zunehmende Mengen Rauschgifte und Alkoholika eingeschleust werden, zutreffen? Wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang die zukünftige Einhaltung des Prinzips „Therapie statt Strafe", das in dem von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Betäubungsmittelrechts vertreten wird, vor? Zu Frage 59: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß diese Auffassung zutrifft. Zu Frage 60: Da Freiheit von Drogenabhängigkeit ein wichtiges Therapieziel darstellt, enthält die Konzeption therapeutischer Einrichtungen entsprechende Kontrollen und Sanktionen bei Verstoß, die in der Praxis auch angewandt werden. Gegebenenfalls führt dies zu einer Rückverlegung in eine Justizvollzugsanstalt, möglicherweise später in eine solche besonderer Art, die wenigstens eine „therapeutische Obhut" gewähren kann. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Betäubungsmittelrechts soll erreicht werden, daß eine Therapiemaßnahme zu Ende geführt werden kann. Daß eine solche Neuregelung notwendig ist, wird uns von Fachleuten der Drogentherapie immer wieder bestätigt. 1478* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 62): Werden für das Jahr 1981 ausreichende Mittel für das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie in Berlin geförderte Modellprojekt „Telebus" (für Behinderte) bereitgestellt, und kann mit einer unveränderten Durchführung dieses Projekts gerechnet werden? Die für das Vorhaben bewilligten Bundesmittel werden trotz der Haushaltslage ungekürzt zur Verfügung gestellt werden können. Die Mittel für das Jahr 1981 reichen aus, um die Arbeiten wie geplant fortzusetzen. Die Bundesregierung erwartet von dem Projekt viele Ergebnisse, die auch von anderen Städten und Gemeinden im Bundesgebiet in die Praxis umgesetzt werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 87 und 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bundesdeutsche Versicherungsunternehmen ihre Annahmerichtlinien für die Kraftfahrzeugversicherung wie folgt geändert haben: „Ausländer, auch Gastarbeiter, zählen ab sofort zu den unerwünschten Risiken. Falls ein Ausländer unter Berufung auf das Pflichtversicherungsgesetz auf Annahme besteht, wird lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen .Vertragsdauer darf höchstens ein Jahr betragen. Bei Antragsaufnahme ist der Erstbeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise sofort zu kassieren ..."? Ist die Bundesregierung bereit, und gegebenenfalls welche Möglichkeiten sieht sie, auf die Versicherungsunternehmen einzuwirken, damit die durch die Änderung der Annahmerichtlinien hervorgerufene Diskriminierung der Ausländer beseitigt wird? Nach einer vom Haftpflicht- und Versichererverband (dem sog. HUK-Verband), dem die Kraftfahrversicherer angehören, geführten Sonderstatistik liegt der sog. Schadenbedarf der ausländischen Versicherungsnehmer deutlich über dem gesamten Schadenbedarf aller Versicherungsnehmer. Ein überdurchschnittlich hoher Bestand an Ausländerrisiken bei einem Versicherungsunternehmen führt deshalb dazu, daß dessen Aufwendungen nicht mehr durch die auf der Basis des Schadenbedarfs der Gesamtstatistik kalkulierten Erträge gedeckt werden. Dies hat zur Folge, daß das betroffene Versicherungsunternehmen für seinen gesamten Bestand — und nicht nur für die schlechten Risiken — höhere Beiträge als seine Mitbewerber am Markt kalkulieren muß, damit aber am Markt nicht mehr wettbewerbsfähig ist und auch die ihm noch verbleibenden „guten" Risiken verliert, weil Beitragsrückerstattungen nicht mehr gewährt werden können. Jedes Versicherungsunternehmen wird daher — nicht zuletzt im Interesse der Gesamtheit seiner Versicherungsnehmer — darauf achten, daß sein Bestand an schlechten Risiken in etwa dem Bestand seiner Mitbewerber entspricht. Versicherungsunternehmen mit einem überdurchschnittlich hohen Bestand an Ausländerrisiken versuchen darum auch mit den in der Frage zitierten Annahmerichtlinien, die Aufnahme weiterer Ausländer in den Bestand abzudämpfen. Da jedoch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes Kontrahierungszwang in Höhe der Mindestversicherungssummen besteht, sind diese Annahmerichtlinien unter Einschaltung des insoweit zuständigen Bundesministers der Justiz auf ihre Vereinbarkeit mit dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Versicherungsvertragsgesetz geprüft worden. Diese Prüfung hat ergeben, daß die in Rede stehenden Annahmerichtlinien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Deshalb hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, auf die Versicherungsunternehmen wegen einer Änderung der Annahmerichtlinien einzuwirken. Das für die Beaufsichtigung der bundesweit tätigen Kraftfahrversicherer zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat jedoch in Gesprächen über die Annahmerichtlinien durch entsprechende Zusage sichergestellt, daß diese Richtlinien nicht schematisch, sondern nach Lage des Falles, d. h. unter Berücksichtigung des bisherigen Schadensverlaufes gehandhabt werden. Im übrigen werden auch innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Lösung des angesprochenen Ausländerproblems angestellt. Wie diese aussehen werden, vermag ich heute noch nicht zu sagen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß Lösungen im Tarifbereich liegen könnten. Die Prüfungen hierzu, die federführend vom Bundesminister für Wirtschaft behandelt werden, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 92 und 93): Wann wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag zur Erhöhung der Kilometerpauschale unterbreiten, oder ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine Initiative in dieser Hinsicht aus dem Deutschen Bundestag zu unterstützen? Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, bei dem es darum geht, die Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer umzulegen? Zu Frage 92: Die Bundesregierung arbeitet im Zusammenhang mit einer Änderung der Kfz-Steuer auch an einem Konzept zur Lösung des Pendlerproblems entsprechend den energiepolitischen Notwendigkeiten. Dieses Konzept soll möglichst unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden. Bei der Entscheidung über dieses Konzept werden Möglichkeiten einer Entlastung der Pendler im Zusammenhang mit dem energiepolitischen Zwang zum Energiesparen geprüft werden. Deshalb kann die Bundesregierung einer einfachen Anhebung der Kilometer-Pauschale nicht zustimmen, weil dadurch der Öl- und Benzinverbrauch noch höher subventioniert würde. Dies stünde auch im Widerspruch zur soeben beschlossenen Anhebung der Mineralölsteuer. Es können deshalb nicht vorschnell einseitige Lösungen vorgeschlagen werden, die den finanz- und verkehrspolitischen sowie den ökonomischen Erfordernissen nicht entsprechen. Diese Punkte sollen dagegen im Konzept der Bundesregierung mitenthalten sein Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1479* und damit das Pendlerproblem einer ökonomisch richtigen, wie auch finanz- und verkehrspolitisch notwendigen Lösung zugeführt werden. Zu Frage 93: Die Bundesregierung hat am 4. Juli 1979 und am 24. November 1980 erklärt, daß sie einen Gesetzentwurf vorbereitet, der die Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und eine entsprechende Erhöhung der Mineralölsteuer beabsichtigt. Sie hat weiter darauf hingewiesen, daß die Umlegung nicht zu einer neuen Verschiebung von Finanzmassen vom Bund auf die Länder führen darf. Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, den angekündigten Gesetzentwurf sobald wie möglich vorzulegen. Sie wird dazu auch Gespräche mit den Ländern aufnehmen, weil dazu das Einverständnis der Länder erforderlich ist. Die Bundesregierung will diese Gespräche möglichst bis Ende der Sommerpause abgeschlossen haben, um zu diesem Zeitpunkt ein Konzept vorzulegen, welches auch die Lösung des Pendlerproblems umfaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 106): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das im Zusammenhang mit verschiedenen Nachfragen von Abgeordneten zur Benachteiligung der deutschen Stahlindustrie durch massive Subventionen in anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft in Aussicht gestellte „Nachdenken" der Bundesregierung weit vor dem 1. Juli 1983 als angenommenen Auslauftermin dieser Subventionsmaßnahmen zu einem verbindlichen Ergebnis führen muß, wenn dramatische Entwicklungen nicht nur, aber vor allem im östlichen Ruhrgebiet vermieden werden sollen? Die Bundesregierung bemüht sich — wie wiederholt dargelegt — seit langem intensiv, eine Begrenzung und einen Abbau der Subventionen an Stahlunternehmen in den Europäischen Gemeinschaften zu erreichen. Sie zielt dabei nicht nur auf die sogenannten „spezifischen Stahlbeihilfen", sondern auch auf die Hilfen, die im Rahmen allgemeiner und regionaler Programme — wie etwa als Regionalhilfen oder als Eigentümerhilfen an öffentlichen Unternehmen — gewährt werden. In mehreren EG-Ländern erhalten die Stahlunternehmen vielfach und z. T. fast ausschließlich Unterstützungsleistungen aus derartigen allgemeinen oder regionalen Programmen. Auf Grund der Bemühungen der Bundesregierung sind durch die Beschlüsse des Ministerrates vom 3. März 1981 wesentliche Fortschritte in dem Bemühen erzielt worden, die Subventionen in Griff zu bekommen. Auf Grund der weiteren Konkretisierung im Ratsbeschluß vom 26./27. März 1981 sollen insbesondere in Zukunft Subventionen an die Stahlindustrie nur noch genehmigt werden, wenn die mit ihnen geförderten Vorhaben mit einem Kapazitätsabbau verbunden sind. Diese Festlegungen konnten nur gegen erhebliche Widerstände anderer Mitgliedstaaten (Belgien, Italien und Luxemburg) erreicht werden. Ferner dürfen Subventionen nur noch degressiv und vorübergehend gewährt werden. Im übrigen ist der Subventionskodex einzuhalten. Die Kommission hat darüber hinaus zugesagt, daß sie die gleichen Kriterien für ihre Kredite an Stahlunternehmen aufgrund von Art. 54 EGKS-V zugrunde legen wird. Außerdem hat sich die Kommission auf Vorschlag der Bundesregierung am 26./27. März 1981 dem Rat gegenüber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Unternehmen nicht durch Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von an andere Unternehmen gewährten Beihilfen geschädigt und daß grundlegende und anhaltende Störungen in der Wirtschaft verhindert werden. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus ihrerseits die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um von der deutschen Stahlindustrie künftig Schaden abzuwehren, der sich aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen im Zusammenhang mit der Subventionsgewährung anderer Mitgliedstaaten an ihre Stahlunternehmen ergibt. Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, daß im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Subventionskodex die Auswirkungen des vom Rat festgelegten Auslauftermins für Subventionsmaßnahmen durch entsprechende Regelungen zusätzlich eingegrenzt werden. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 108): Wie ist es bei der Deutschen Bundesbahn bestellt um den Einsatz und die Verwendbarkeit des Integrierten Transportsteuerung (ITS)-Datensystems 1069 hinsichtlich Anschaffung (Zeitpunkt, Kosten, Baukosten) und tatsächlichem Einsatz? Die von der Deutschen Bundesbahn geplante Integrierte Transportsteuerung ist ein rechnergestütztes Informationssystem für Produktion und Absatz zur Überwachung und Steuerung der gesamten Transportkette vom Versender zum Empfänger. Die veranschlagten Gesamtkosten für die Integrierte Transportsteuerung betragen 614 Millionen DM. Bis Ende 1980 sind rd. 450 Millionen DM im wesentlichen für Datenstationen (TA 1069), Datenübertragungsnetz, Infrastruktur und Software verausgabt worden. Vorgesehen war eine stufenweise Inbetriebnahme des Systems von Ende 1978 bis Anfang 1983. Erste praktische Anwendungen begannen Mitte 1978. Inzwischen traten bei der weiteren Realisierung der Integrierten Transportsteuerung Probleme im Bereich der systemnahen Software auf. Die Deutsche Bundesbahn hat deshalb eine international anerkannte Softwarefirma eingeschaltet mit dem Ergebnis, daß die Realisierung der Integrierten Transportsteuerung auf der Basis veränderter Betriebssysteme für Zusatzsoftware und Rechner weiterge- 1480* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 führt wird. Die Planungen werden derzeit überarbeitet. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/285 Fragen 109 und 110): Treffen die vor dem „Internationalen Gerichtshof für Tierrechte" in Genf gegen die Deutsche Bundesbahn erhobenen Anschuldigungen zu, wonach die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (1968) festgelegten Bestimmungen bei der Beförderung von Schlachtpferden aus der UdSSR und Polen durch die Bundesrepublik Deutschland häufig nicht eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der Versorgung kranker und verletzter Tiere und hinsichtlich der Länge der Beförderungszeit? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Deutsche Bundesbahn zur Bereitstellung von genügend Spezialwaggons, zur Verkürzung der Transportzeiten und zur Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen genannten Verpflichtungen zu veranlassen? Zu Frage 109: Die Behauptungen des sogenannten „Internationalen Gerichtshofes für Tierrechte" in Genf gegen die Deutsche Bundesbahn treffen nicht zu. Zu Frage 110: Spezialwagen für Pferdetransporte gibt es nicht. Nach den zu beachtenden Bestimmungen und dem bisherigen Erkenntnisstand sind gedeckte Wagen das geeignete Transportmittel für Pferdetransporte. Bei genügend hohem Aufkommen fährt die Deutsche Bundesbahn einen besonderen Schnellgüterzug von Bebra bis Apach. Dadurch läßt sich die normale Transportzeit von 17 auf 8 Stunden verkürzen. Aber auch bei den 17 Stunden werden die Fristen des „Europäischen Übereinkommens über den Schutz von lebenden Tieren beim internationalen Transport" voll eingehalten. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 113): Wird die Bundesregierung die Höchstgeschwindigkeit für Busse auf Autobahnen vom 1. Juli 1981 ab auf 100 km/st festsetzen, nachdem die mehrjährigen Versuche ein günstiges Ergebnis erbracht haben? Der Schlußbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen wird in diesen Tagen dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, den Ländern und Verbänden zugeleitet. Vom Ergebnis der danach zu erwartenden Diskussion wird es abhängen, wie die Omnisbusgeschwindigkeit zu regeln ist. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/285 Frage 114): Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß zahlreiche Kraftfahrzeuge, die von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Angehörigen verbündeter Streitkräfte, insbesondere von US-Soldaten, privat gefahren werden, häufig nicht den deutschen Verkehrssicherheitsbestimmungen und den Abgas- und Lärmvorschriften entsprechen, und wenn ja, hält es die Bundesregierung für erforderlich, im Interesse der Verkehrssicherheit auch diese Kraftfahrzeuge in die Vorführungspflicht beim TÜV einzubeziehen? Die Bundesregierung teilt nicht diese Befürchtung. Nach dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut obliegt den Behörden der Truppe die Verantwortung dafür, daß diese Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen. Dies schließt insbesondere ein, daß die Fahrzeuge auch verkehrssicher sind sowie die Lärm- und Abgasbestimmungen einhalten. Die Stationierungsstreitkräfte haben hierfür ein eigenes System der technischen Inspektion eingeführt. Auf Drängen des Bundesministers für Verkehr und der für den Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden wurden im Oktober 1978 die einschlägigen US-Vorschriften an die bestehenden deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angepaßt. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Frage 115): Wie gedenkt die Bundesregierung, bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen 1981 und in den folgenden Jahren die Einhaltung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 letzter Satz des Bundesraumordnungsgesetzes, wonach im Zonenrandgebiet u. a. Verkehrseinrichtungen vordringlich zu schaffen sind, konkret sicherzustellen? Bei der Aufstellung und Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen wurde das Zonenrandgebiet in Übereinstimmung mit § 1 und § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes jeweils besonders berücksichtigt. Die Finanzmittel werden den Ländern gemäß ihren Anteilen am Ausbaubedarf zugewiesen. Damit ist auch bei der Finanzierung den Belangen des Zonenrandgebietes besonders Rechnung getragen. Die Vergabe der Bauaufträge obliegt den Ländern; diese sind an § 4 Zonenrandförderungsgesetz gebunden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1481* Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/285 Fragen 116 und 117): Welche Schritte hat die Bundesregierung in jüngster Zeit unternommen, um die Angleichung der Befähigungsnachweise für die Seefahrt in der Europäischen Gemeinschaft — insbesondere nach dem Beitritt Griechenlands — voranzubringen? In welchem Maß ist die Bundesregierung mit ihren Bemühungen vorangekommen, die Schiffssicherheitsstandards in der Seeschiffahrt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft — vor allem nach dem Beitritt Griechenlands — einander anzupassen? Zu Frage 116: Seit 1976 hat sich die Bundesregierung in der EG für eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Offizierspatente eingesetzt. Der Rat der EG hat in einer von der Bundesregierung maßgeblich mitgetragenen Initiative am 4. November 1976 die Kommission beauftragt, eine Untersuchung „über die Diplome und Patente der Seeleute, die dafür erforderliche Befähigung und die gegenseitige Anerkennung dieser Befähigungsnachweise" durchzuführen. Die Untersuchung der Kommission liegt noch nicht vor. Zu Frage 117: Die in dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) geregelten Sicherheitsstandards sind bereits weltweit und innerhalb der EG-Mitgliedstaaten in Kraft. Das Protokoll von 1978 zu SOLAS 1974 tritt am 1. Mai 1981 weltweit in Kraft. Soweit die EG- Mitgliedstaaten Irland, Italien und Griechenland das Protokoll von 1978 noch nicht ratifiziert haben, soll dies noch innerhalb dieses Jahres geschehen. Damit gelten innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Sicherheitsstandards. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 285 Fragen 118 und 119): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen der Oberpostdirektion Frankfurt, die auf den postamtlich genehmigten Freistemplern des Bundes der Steuerzahler den Eindruck „Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit" abgelehnt und damit eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung heraufbeschworen hat? Ist der Bundespostminister bereit, die Oberpostdirektionen anzuweisen, künftig auf solche „postalischen Zensuren", die durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung nicht gedeckt sind, zu verzichten? Es trifft zu, daß derzeit ein Verwaltungsrechtsstreit anhängig ist, weil die Oberpostdirektion Frankfurt am Main es abgelehnt hat, dem Bund der Steuerzahler für die von ihm benutzte Freistempelmaschine ein Einsatzstück mit dem Text „Wer Steuern zahlt, will Sparsamkeit" zu genehmigen. Ein derartiger Text würde als Vermerk politischen Inhalts auf der Aufschriftseite einer Postsendung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Postordnung zum Ausschluß der Sendung von der Postbeförderung führen. Mit dieser Regelung soll im Interesse einer strengen Neutralität und Objektivität der Post verhindert werden, daß die Post mit auf der Aufschriftseite befindlichen Vermerken identifiziert oder auch nur in Zusammenhang gebracht wird. Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als „politische" Vermerke im Sinne dieser Vorschrift nicht nur parteipolitisch umstrittene Aussagen oder Aufforderungen anzusehen, sondern alle Vermerke, die auf ein Handeln im staatlichen oder im gesellschaftlichen Bereich gerichtet sind. Die Anwendung des § 13 Postordnung stellt keine „Zensur" dar, sondern ist insbesondere auch mit Artikel 5 GG voll vereinbar. Dies wird in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich dargelegt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 120 und 121): Bedeutet die Zitierung des Vorsitzenden der Deutschen Postgewerkschaft in der Antwort auf meine Frage vom 13. Februar 1981 (Drucksache 9/159), daß sich die Bundesregierung mit dessen Forderung identifiziert, wonach das Streikverbot für Beamte kein „auf Dauer zu erhaltender Zustand sein kann" und „einen zutiefst undemokratischen Zustand" darstelle, so daß als Folge hiervon dem Berufsbeamtentum bei der Deutschen Bundespost die Grundlage entzogen und dessen Abschaffung vorbereitet wird? Ist der Bundespostminister bereit klarzustellen, daß diejenigen Postbeamten, die während des Novemberstreiks 1980 die Arbeit für streikende Arbeiter und Angestellte übernommen haben und somit pflichtgemäß handelten, nicht als Streikbrecher bezeichnet werden dürfen und den Dank des Bundespostministers verdienen? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Streikrecht der Beamten auf die entsprechenden Anfragen des Abgeordneten Dr. Friedmann bereits zweimal dargelegt. Ich darf dazu auf das Protokoll der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 1980, Anlage 25, und der 24. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar 1981, Anlage 23, verweisen. In der Bundesrepublik ist nach der herrschenden Lehre und ständiger Rechtsprechung ein verfassungsrechtliches Streikverbot für Beamte zu bejahen. Die Haltung der Bundesregierung findet ihren Niederschlag in den vom Bundespostminister bekanntgegebenen personellen Regelungen mit Verfügung 301-1 B 6000-0/3 vom 18. November 1980. Der Bundespostminister ist der Auffassung, daß Beamte, die während eines Streiks der Arbeiter und Angestellten ihre dienstlichen Aufgaben wahrnehmen, pflichtgemäß handeln und daher nicht als Streikbrecher bezeichnet werden können. Eines besonderen Dankausspruchs bedarf es nicht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 9/285 Frage 122): Wann wird die Deutsche Bundespost endlich Telefone zur Verfügung stellen, deren Klingel nicht nur leise, sondern abgestellt werden kann? 1482* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn. Donnerstag, den 2. April 1981 Das öffentliche Fernsprechnetz und die Gebührenerfassung im Fernsprechdienst sind derart konzipiert, daß nur für zustandegekommene Gespräche Gebühren erhoben werden. Würde dem Vorschlag gefolgt, die Klingel des Telefons völlig abschaltbar zu machen, dann würden sehr viele Fernsprechverbindungen hergestellt, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Der sogenannte Blindverkehrsanteil des Fernsprechnetzes würde zunehmen und zusätzliche Investitionen verursachen, deren Kosten von allen Teilnehmern getragen werden müßten. Daher ist jetzt und in Zukunft nicht beabsichtigt, Telefone mit abstellbarer Klingel anzubieten. Um den Wünschen der Kunden, vor Anrufen vorübergehend nicht gestört zu werden, entgegenzukommen, beabsichtigt die Deutsche Bundespost das gebührenpflichtige Leistungsmerkmal „Ruhe vor dem Telefon" anzubieten. Der Anrufer erhält dabei nach zustande gekommener Verbindung einen entsprechenden Hinweis. Damit ist sichergestellt, daß kein Blindverkehr zustande kommt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/285 Frage 123): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung der von der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion geplanten Fahrt nach Potsdam durch den „Reisedienst Berlin/Reisebüro der DDR"? Die Bundesregierung bedauert die Ablehnung der von der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag geplanten Reise nach Potsdam durch die Behörden der DDR. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR hat sich deshalb gegenüber der DDR für eine Änderung der Entscheidung eingesetzt. Die DDR ist jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Freiherr von Schorlemer (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 124 und 125): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ablehnung der zuständigen DDR-Stellen, der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag eine Einreise nach Potsdam zu verweigern? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Entscheidung der DDR- Stellen nicht einen Verstoß gegen den Grundlagenvertrag bedeutet, und ist deshalb die Bundesregierung bereit, bei der DDR vorstellig zu werden, damit sichergestellt wird, der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag doch noch im Anschluß an eine Sitzung in Berlin eine Reise nach Potsdam zu ermöglichen? Zu Frage 124: Die Bundesregierung bedauert die Ablehnung der von der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag geplanten Reise nach Potsdam durch die Behörden der DDR. Zu Frage 125: Der Reiseverkehr von Berlin (West) in die DDR ist im Grundlagenvertrag nicht ausdrücklich geregelt, jedoch entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Ablehnung der geplanten Reise nicht der Absicht der Partner des Grundlagenvertrages, „normale gutnachbarliche Beziehung" zueinander zu entwickeln. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR hat sich deshalb gegenüber der DDR für eine Änderung der Entscheidung eingesetzt. Die DDR ist jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben. Anlage 23 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Lorenz (CDU/CSU) (Drucksache 9/285 Fragen 126 und 127): Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, die DDR-Regierung zur Rücknahme der Zwangsumtauscherhöhung zu veranlassen, und was hat sie in dieser Hinsicht bisher unternommen? In welchem Maß ist der Reiseverkehr in die DDR und nach Ost-Berlin seit Erhöhung des Zwangsumtauschs zurückgegangen, wie wirkt sich dies auf die Deviseneinnahmen der DDR aus, und ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich der Straßenbenutzungspauschale eine Berufung auf die clausula rebus sic stantibus zu erwägen? Zu Frage 126: Die Erhöhung der Mindestumtauschsätze ist seit Oktober 1980 in allen Gesprächen mit der DDR mit großem Nachdruck angesprochen worden. Das gleiche gilt für das KSZE-Folgetreffen in Madrid. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin um eine Änderung der durch die Maßnahme der DDR entstandene Lage. Der DDR ist deutlich gemacht worden, welchen Rang diese Frage nach unserer Auffassung für die weitere Gestaltung der beiderseitigen Beziehungen hat. Eine Auskunft über die Chancen zu einer Rücknahme der Entscheidung kann ich Ihnen nicht geben. Zu Frage 127: In der Zeit vom November 1980 bis einschließlich Februar 1981 sind die Mehrtagesreisen vom Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) um 21 % zurückgegangen, die Tagesreisen im grenznahen Verkehr um 37 %. Für den Berliner Reise- und Besucherverkehr lassen sich wegen der noch ausstehenden Abrechnung der Genehmigungsgebühren noch keine Angaben über den Rückgang des Reiseverkehrs machen. Die Anträge für Tagesbesuche in den Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in Berlin (West) sind seit der Erhöhung des Mindestumtausches um rd. 55 % zurückgegangen. Die Tagesbesuche von Westdeutschen in Berlin (Ost) von Berlin (West) aus dürften gleichfalls rückläufig sein. Mangels hinreichender Möglichkeiten zur statistischen Erfassung kann hier der Rückgang aber nur geschätzt werden; eine Größenordnung von 25 Vo dürfte nicht unrealistisch sein. Nicht nur die Zahl der Reisenden ist als Folge der Erhöhung des Mindestumtausches rückläufig, sondern vermutlich auch die Aufenthaltsdauer. Diese Verkürzung wird statistisch überhaupt nicht erfaßt, Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. April 1981 1483* dürfte aber dem Rückgang der Zahl der Reisenden entsprechen. Die Auswirkungen auf die Deviseneinnahmen der DDR lassen sich nicht zuverlässig berechnen wegen der verschiedenen Unsicherheitsfaktoren, insbesondere wegen der Ungewißheit über die Aufenthaltsdauer. Was die Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren angeht, so können hier irgendwelche Schritte gegenüber der DDR von vornherein erst in Erwägung gezogen werden, wenn sich die tatsächliche Entwicklung des Reise- und Pkw-Verkehrs im Jahre 1981 mit einer gewissen Sicherheit übersehen läßt. In jedem Fall wird die Frage der Pkw-Pauschale in weitere Gespräche im Zusammenhang mit der Rückführung des Mindestumtausches eingebracht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/285 Frage 128): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Kreutzmann, der nach einem Pressebericht der Hersfelder Zeitung vom 20. März 1981 öffentlich erklärt hat, daß die DDR mit der Erhöhung des Zwangsumtausches im Rahmen des Grundlagenvertrags nicht vertragsbrüchig geworden sei, da die Höhe des Umtausches nicht festgelegt worden sei und auch andere Ostblockstaaten Mindestumtauschsätze hätten? Die Erhöhung der Mindestumtauschsätze für Reisen in die DDR ist ein schwerer Rückschlag und eine erhebliche Belastung für das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten. Wie die Entwicklung im Reiseverkehr beweist, ist damit ein drastischer Eingriff in den erreichten Bestand an menschlichen Kontakten verbunden, so wie er sich nach dem Verkehrsvertrag von 1972 herausgebildet hatte. Gleichwohl liegt ein buchstäblicher Verstoß - und darauf habe ich in meinen von Ihnen in Ihrer Frage zitierten Ausführungen hingewiesen — gegen den Grundlagenvertrag nicht vor. Im Verhalten von Vertragsparteien muß aber immer auch die Absicht der Verträge berücksichtigt werden. Die Absicht war und ist: Verbesserung der Zusammenarbeit und Kontakte. Dagegen hat die DDR mit der Erhöhung der Mindestumtauschsätze ganz ohne Zweifel verstoßen. Im übrigen gibt der von Ihnen angesprochene Bericht der Hersfelder Zeitung nur in sehr verkürzter Form den Inhalt eines mehr als einstündigen Referates mit anschließender Diskussion wieder. Die Tendenz meiner Ausführungen geht klar aus dem von Ihnen in Ihrer Frage nicht erwähnten Teil des Berichtes hervor, in dem es heißt: „Dr. Kreutzmann sprach eine ganze Reihe von aktuellen Themen in der Bundesrepublik und im Zonenrandgebiet an und bedauerte besonders die Erhöhung des Zwangsumtausches bei Besuchen in der DDR. Trotzdem solle man alles tun, um die menschlichen Beziehungen zu Verwandten und Bekannten aufrechtzuerhalten." Hieraus ergibt sich zweifelsfrei, daß ich die Haltung der Bundesregierung zur Erhöhung der Mindestumtauschsätze auch seinerzeit korrekt wiedergegeben habe.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß die von Ihrer Fraktion angemeldete Zeit zu Ende ist.


Rede von Freiherr Reinhard von Schorlemer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Land- und Forstwirtschaft steht im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie. Über Jahrhunderte und Generationen hat sie eine schöne Kulturlandschaft geschaffen und sich selber wirtschaftlich weiterentwickelt. Diskriminierung und gesetzliche Maßnahmen wie Verbandsklage und Änderung der Landwirtschaftsklausel helfen weder der Land- und Forstwirtschaft noch der Kulturlandschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies in der jährlichen Debatte über den Agrarbericht zu sagen, ist notwendig, weil auch hier der Landwirtschaft eine weitere Einengung ihrer Entwicklung ins Haus steht, vor der rechtzeitig gewarnt werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächster Redner hat der Abgeordnete Oostergetelo das Wort.