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    Plenarprotokoll 9/27 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 27. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1267 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes — Drucksache 9/235 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Montan- Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes — Drucksache 9/241 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 1267 B, 1292A Dr. Blüm CDU/CSU 1272 A Urbaniak SPD 1277 A Hölscher FDP 1280A Kiep CDU/CSU 1282 B Dreßler SPD 1285 C Dr. Haussmann FDP 1289 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Enquete-Kommission Neue Informations-und Kommunikationstechniken — Drucksache 9/245 — Dr. Nöbel SPD 1293 C Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 1294 D Dr. Hirsch FDP 1298 B Paterna SPD 1299 C Schäfer (Mainz) FDP 1300 D Beratung der Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/150 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/168 — 1302 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 13/80 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 14/80 — Zollkontingent 1981 für Bananen) — Drucksachen 9/78, 9/79, 9/170 — . . . . 1302A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1980) — Drucksachen 9/62, 9/171 — 1302 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 35 02 — Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin — im Haushaltsjahr 1980 — Drucksachen 9/73, 9/175 — 1302 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 32 05 Tit. 575 02 — Zinsen für Bundesschatzbriefe — — Drucksachen 9/100, 9/176 — 1302 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 13 Tit. 646 05 — Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz usw. — — Drucksachen 9/64, 9/177 — 1302 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 643 01 — Kosten der Kriegsopferfürsorge (ausgenommen Darlehen) auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes sowie entsprechender Leistungen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes, des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten — — Drucksachen 9/76, 9/178 — 1303A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Grundstück in Berlin-Kladow, Neukladower Allee 12; Verkauf an die Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin e. V. (AWO) — Drucksache 9/225 — 1303 C Nächste Sitzung 1303 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1305*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1305* C Anlage 3 Stand der Verhandlungen über das Rechtshilfeabkommen mit der Sowjetunion MdlAnfr 1 13.03.81 Drs 09/226 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1306*A Anlage 4 Änderung des Mieterschutzgesetzes im Zusammenhang mit den Hausbesetzungen MdlAnfr 2 13.03.81 Drs 09/226 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 1306* C Anlage 5 Herausgabe einer Sicherheitsstraßenkarte mit Informationen über Unfallverhütung und Unfallhilfe im Straßenverkehr MdlAnfr 3 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1307*A Anlage 6 Einheitliche Handhabung der Beurteilungsrichtlinien sowie Zahl der Aufstiegsbeamten in Spitzenpositionen des gehobenen Dienstes im Bereich der Bundesbahn MdlAnfr 8, 9 13.03.81 Drs 09/226 Wimmer (Eggenfelden) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1307* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 III Anlage 7 Widerspruch gegen die unterschiedlichen Beurteilungskriterien in den einzelnen Bundesbahndirektionen MdlAnfr 10, 11 13.03.81 Drs 09/226 Bamberg SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1307* C Anlage 8 Qualifikation für Bewerber des nichttechnischen Dienstes bei der Bundesbahndirektion Nürnberg MdlAnfr 12, 13 13.03.81 Drs 09/226 Amling SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1308* A Anlage 9 Gefälle zwischen den einzelnen Bundesbahndirektionen bei der Beurteilung von Beamten MdlAnfr 14, 15 13.03.81 Drs 09/226 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1308* B Anlage 10 Konsequenzen aus dem Beurteilungsspiegel für den Bereich der Bundesbahn MdlAnfr 16, 17 13.03.81 Drs 09/226 Feile SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1308* C Anlage 11 Rechtfertigung des Ankaufs der Plastik von Henry Moore für das Bundeskanzleramt angesichts der Sparappelle MdlAnfr 37 13.03.81 Drs 09/226 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 1308* D Anlage 12 Widersprüchliche Aussagen der Bundesregierung und des bayerischen Innenministeriums über den Verlauf der Demonstrationen in Brokdorf MdlAnfr 38 13.03.81 Drs 09/226 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 1309* C Anlage 13 Konkretisierung der 1978 an den Präsidenten Burundis, Bagaza, ausgesprochenen Einladung MdlAnfr 43 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1309* D Anlage 14 Wiederherstellung des Wettbewerbs in der europäischen Stahlindustrie MdlAnfr 71 13.03.81 Drs 09/226 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1310*A Anlage 15 Stärkung des Verteidigungswillens insbesondere unter den Wehrpflichtigen; Auffassung von Bundesminister Dr. Apel über eine Steigerung der Attraktivität des Wehrdienstes und des Soldatenberufs MdlAnfr 77, 78 13.03.81 Drs 09/226 Lowack CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 1310* B Anlage 16 Beschäftigung von Juristen in Prüfungsausschüssen für Wehrdienstverweigerung mit befristeten Arbeitsverträgen MdlAnfr 79, 80 13.03.81 Drs 09/226 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 1310* D Anlage 17 Beteiligung von Wehrdienstverweigerern an Gewaltanwendungen im Zusammenhang mit Hausbesetzungen und Demonstrationen MdlAnfr 81, 82 13.03.81 Drs 09/226 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 1311*B Anlage 18 Abbau des Verwendungsstaus bei der Bundeswehr MdlAnfr 83 13.03.81 Drs 09/226 Biehle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 1311*C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Anlage 19 Gründe für die Preissteigerungen des Kampfflugzeuges MRCA Tornado seit der Beschlußfassung des Bundestags über die Anschaffung MdlAnfr 84 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 1312*A Anlage 20 Ausgleich der im Haushaltsjahr 1981 zu erwartenden Mehrausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz MdlAnfr 85, 86 13.03.81 Drs 09/226 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1312* B Anlage 21 Anerkennung in der DDR erworbener Ausbildungsabschlüsse in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 87, 88 13.03.81 Drs 09/226 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1312* C Anlage 22 Einbeziehung der Errichtung der Deutschen Nationalstiftung in die gesetzlichen Vorhaben des Bundesministers des Innern für die 9. Wahlperiode MdlAnfr 89 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1313* D Anlage 23 Beteiligung deutscher Zeitungsverleger am Aufbau eines europäischen Satellitenfernsehens MdlAnfr 90, 91 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1314*A Anlage 24 Vereinbarkeit von Geschäftspraktiken der Schufa mit dem Bundesdatenschutzgesetz MdlAnfr 92, 93 13.03.81 Drs 09/226 Purps SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1314*C Anlage 25 Bestimmungen für die Zulassung kohlenstaubbefeuerter Zentralheizungsanlagen MdlAnfr 94 13.03.81 Drs 09/226 Stockleben SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1315* B Anlage 26 Organisation und Finanzierung von Hausbesetzungen; Beteiligung von Terroristen an Hausbesetzungen MdlAnfr 95, 96 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1315*C Anlage 27 Hinzuziehung von Agrarwissenschaftlern zu Anhörungen über das Verhältnis von Landwirtschaft und Ökologie MdlAnfr 97, 98 13.03.81 Drs 09/226 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1315* D Anlage 28 Auswirkung der im November 1980 geänderten Bundeslaufbahnverordnung auf die Aufnahme von Müttern in den öffentlichen Dienst; Förderung der beruflichen Eingliederung von Müttern MdlAnfr 99 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1316* B Anlage 29 Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle im Aschenbelag von Sportplätzen MdlAnfr 100, 101 13.03.81 Drs 09/226 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1316*C Anlage 30 Bundesmittel für die Ausstellung „Die Opfer Preußens" MdlAnfr 102, 103 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hackel CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1317* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 V Anlage 31 Abschluß bilateraler Verträge zwischen Frankreich, Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland betr. das Kernkraftwerk Cattenom; Umweltbelastung der Mosel durch Industrieansiedlungen bei Cattenom MdlAnfr 104, 105 13.03.81 Drs 09/226 Fischer (Homburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1317* C Anlage 32 Auswirkung des Ausbaus des Kernkraftwerks Cattenom auf die Mosel MdlAnfr 106 13.03.81 Drs 09/226 Schreiner SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1318* B Anlage 33 Beginn des Baus des dritten und vierten Kernkraftwerks in Cattenom bereits Anfang 1982 und grenzüberschreitende Auswirkungen der französischen Kernkraftwerke MdlAnfr 107, 108 13.03.81 Drs 09/226 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 1318* C Anlage 34 Auswirkungen der Ergebnisse der amerikanischen Umweltstudie „Global 2000" auf die Umwelt-, Energie- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung MdlAnfr 109, 110 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1319* B Anlage 35 Klage der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle des erneuten Scheiterns einer Einigung über die Fischereipolitik; Einführung von Mehrheitsentscheidungen im EG-Ministerrat auf dem Weg der Klage beim Europäischen Gerichtshof MdlAnfr 111, 112 13.03.81 Drs 09/226 Timm FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1319* D Anlage 36 Gesundheitsgefährdende Mengen von Nitrat in Lebensmitteln auf Grund zunehmender Stickstoffdüngung MdlAnfr 113 13.03.81 Drs 09/226 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1320*A Anlage 37 Verdrängungswettbewerb und Konzentrationsprozeß in der deutschen Landwirtschaft zu Lasten kleinerer bäuerlicher Familienbetriebe MdlAnfr 114, 115 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1320* C Anlage 38 Höhe der von der Bundesregierung geforderten Agrarpreisanhebung für das Wirtschaftsjahr 1981/1982; Abbau des Grenzausgleichs Großbritanniens mit der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 116, 117 13.03.81 Drs 09/226 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1321*A Anlage 39 Höhe der EG-Vorräte an Butter, Magermilchpulver und Zucker MdlAnfr 118 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1321* B Anlage 40 Zahlung einer Entschädigung an die deutsche Landwirtschaft im Falle einer unzureichenden Anhebung der EG-Agrarpreise MdlAnfr 119 13.03.81 Drs 09/226 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1321*C Anlage 41 Regelung der Kindergeldzahlungen an Eltern, deren Kinder ständig in den USA leben MdlAnfr 122, 123 13.03.81 Drs 09/226 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1322* A VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Anlage 42 Straffung der Verfahrensabläufe in der Arbeitsverwaltung MdlAnfr 124, 125 13.03.81 Drs 09/226 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1322* B Anlage 43 Verankerung eines Bestandsschutzes für kleinere Krankenhäuser in der Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz MdlAnfr 126 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1322*C Anlage 44 Alterssicherung für mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft; Benachteiligung mithelfender Familienangehöriger gegenüber denjenigen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung über eine Altershilfe für Landwirte keine Altersversicherung abgeschlossen und Beiträge gezahlt haben MdlAnfr 127, 128 13.03.81 Drs 09/226 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1323* A Anlage 45 Neugliederung im Bereich Arbeitsvermittlung/Arbeitsberatung MdlAnfr 129, 130 13.03.81 Drs 09/226 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1323* C Anlage 46 Vermeidung von Härten für von Umstrukturierung betroffene Arbeitnehmer MdlAnfr 131 13.03.81 Drs 09/226 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 1323* D Anlage 47 Vorlage einer gesetzlichen Lösung der Krankenversicherung unter Einschluß privater Vorsorge oder im Rahmen eines alle Bevölkerungskreise einbeziehenden Pflegesatzes sowie Kosten der beiden Modelle MdlAnfr 132, 133 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Solms FDP SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1324* B Anlage 48 Höhe der Dienstbezüge des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Wolters MdlAnfr 134 13.03.81 Drs 09/226 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1324* D Anlage 49 Schutz des Verbrauchers vor den gesundheitlichen Gefahren des Arzneimittelmißbrauchs bei der Tiermast MdlAnfr 135, 136 13.03.81 Drs 09/226 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1324* D Anlage 50 Menschenversuche mit dem Medikament „Trasylol" im Auftrag der Firma Bayer in den Jahren 1971 bis 1973 in norddeutschen Kliniken MdlAnfr 137, 138 13.03.81 Drs 09/226 Marschall SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1325* C Anlage 51 Erprobungen von Arzneimitteln an Menschen ohne deren Einverständnis in Bremer Kliniken im Jahre 1978 MdlAnfr 139 13.03.81 Drs 09/226 Lutz SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1326* A Anlage 52 Selbstmorde und Selbstmordversuche von Kindern in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 140, 141 13.03.81 Drs 09/226 Gilges SPD SchrAntw StSekr Dr. Fülgraff BMJFG . 1326*B Anlage 53 Teilbaustopp für den Hochtemperaturreaktor (HTR) bei Hamm MdlAnfr 144, 145 13.03.81 Drs 09/226 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1326* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 VII Anlage 54 Finanzielle Förderung des Hochtemperaturreaktors durch den hessischen Wirtschaftsminister Karry sowie Beklagen der Hemmnisse für die Nuklearindustrie MdlAnfr 146 13.03.81 Drs 09/226 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 1327* A Anlage 55 Beschleunigte Zahlung der erhöhten Entschädigungsrenten MdlAnfr 11, 12 12.06.81 Drs 09/139 Dreßler SPD ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF auf ZusFr Dreßler SPD 1327* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1267 27. Sitzung Bonn, den 20. März 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 3. Bahner 20. 3. Bahr 20. 3. Böhm (Melsungen) 20. 3. Dr. Böhme (Freiburg) 20. 3. Büchner (Speyer) * 20. 3. Dr. Dregger 20. 3. Duve 20. 3. Eickmeyer 20. 3. Dr. Enders * 20. 3. Dr. Ehmke 20. 3. Fellner 20. 3. Frau Geier 20. 3. Dr. Geißler 20. 3. Genscher 20. 3. Gerstein 20. 3. Glos 20. 3. Handlos 20. 3. von der Heydt Freiherr von Massenbach 20. 3. Dr. Hubrig 20. 3. Jung (Kandel) 20. 3. Kiechle 20. 3. Kiehm 20. 3. Kittelmann * 20. 3. Kolb 20. 3. Korber 20. 3. Dr. Kreile 20. 3. Dr. Graf Lambsdorff 20. 3. Männing 20. 3. Dr. Mitzscherling 20. 3. Möhring 20. 3. Dr. Müller * 20. 3. Müller (Bayreuth) 20. 3. Müller (Wadern) * 20. 3. Niegel 20. 3. Picard 20. 3. Rappe (Hildesheim) 20. 3. Regenspurger 20. 3. Frau Roitzsch 20. 3. Rühe 20. 3. Frau Schlei 20. 3. Dr. Solms 20. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 20. 3. Voigt (Frankfurt) 20. 3. Dr. Wendig 20. 3. Dr. Wieczorek 20. 3. Frau Will-Feld 20. 3. Dr. Zimmermann 20. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Verein- Anlagen zum Stenographischen Bericht barung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht über die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen - Drucksache 9/165 - zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Forschung und Technologie Ausschuß für Wirtschaft Vierter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 BAföG - Drucksache 9/206 - zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des 1. Lomé-Abkommens, insbesondere im Bereich der Exporterlösstabilisierung - Drucksache 9/207 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entschließung des Europäischen Parlaments über die festen Buchpreise - Drucksache 9/213 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Subventionen und sonstigen Vergünstigungen, Erhöhungen der Postablieferung sowie zur Klarstellung von Wohngeldregelungen (Subventionsabbaugesetz - SubvAbG) hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung - Drucksache 9/217 - zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß 1306* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Ausschuß für Verkehr Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz) — Drucksache 9/219 — zuständig: Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 1): Welches ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der sowjetischen Regierung über das schon seit langem ausstehende Rechtshilfeabkommen, und weshalb ist es bis heute nicht zu einem Abschluß gekommen? Der Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR wird auf der Grundlage des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozeß abgewickelt. Die sowjetische Seite hat von der ihr durch das Übereinkommen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht zu verlangen, daß ihr die Ersuchen auf dem diplomatischen Weg übermittelt werden. Sie hat bisher die Entgegennahme Berliner Ersuchen, die ihr von der Botschaft in Moskau übermittelt wurden, abgelehnt. Beide Seiten kamen in Moskau am 31. Januar und 1. Februar 1974 sowie in der Zeit vom 4. bis 9. März 1974 überein, die Einführung eines direkten Übermittlungsweges zwischen den Landesjustizverwaltungen und den Justizministerien der Unionsrepubliken ins Auge zu fassen. Im November 1978 erklärte sich die UdSSR im Prinzip mit dem Vorschlag einverstanden. Von deutscher Seite wurde sie darüber unterrichtet, daß beabsichtigt sei, den Direktverkehr entsprechend den mündlichen Absprachen am 1. September 1979 aufzunehmen. Dieser Termin konnte jedoch nicht eingehalten werden, nachdem die sowjetische Seite auf Schwierigkeiten infolge der internen sowjetischen Kompetenzverteilung hingewiesen hatte. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit weiter im Auge behalten. Die Regierung der UdSSR hat es bisher abgelehnt, mit der Bundesregierung eine Vereinbarung hinsichtlich des Rechtshilfeverkehrs in Strafsachen zu treffen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 2): Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Hausbesetzungen aufzuklären, daß ein Großteil der sanierungsbedürftigen Miethäuser weniger aus privater Gewinnsucht, sondern wegen des von der Bundesregierung selbst zu verantwortenden schwierigen gesetzlichen und langwierigen Mieterschutzes, um die Häuser rechtzeitig freizubekommen, leerstehen, und kann sie sagen, in welchem Eigentum sie vorwiegend stehen? Bei der Suche nach den Gründen für die Hausbesetzungen helfen schnellgeprägte Schablonen nicht weiter. Dies gilt in alle Richtungen. In Wahrheit wirken verschiedenartige Ursachen zusammen, deren Anteile schwer zu bestimmen sind und die auch von Fall zu Fall verschiedenes Gewicht haben. Vielfach ist zu viel und zu unbedenklich saniert worden. Manchmal waren die Verwaltungsabläufe zu zähflüssig. Und oft sind Planungen zunächst zu großspurig angelegt gewesen und im Nachhinein wieder geändert worden. Immer wieder hat man von den rechtlichen Möglichkeiten, die zur Sicherstellung einer sinnvollen Nutzung des Wohnungsbestandes zur Verfügung stehen, nicht energisch genug Gebrauch gemacht. Teilweise ist der Drang junger Leute in eine eigene Wohnung unterschätzt worden. Häufig ist aber auch am Markt vorbeigebaut worden. Und ebenso spielt oft genug — was genausowenig geleugnet werden kann — auch das private Gewinnstreben eine Rolle. Es läßt sich nicht bestreiten, daß es Hauseigentümer gibt, die Wohnraum herunterkommen lassen, um die Voraussetzungen für eine Abrißgenehmigung und einen anschließenden Neubau herbeizuführen oder um die Mieterschaft zu vertreiben, weil die Umwandlung in Eigentumswohnungen und und deren anschließende gewinnbringende Veräußerung beabsichtigt sind. Andere Eigentümer streben dasselbe Ziel — nämlich die Umgestaltung in Eigentumswohnungen und deren anschließende Veräußerung — in der Weise an, daß sie die Häuser gezielt in eine sich nach und nach entvölkernde Dauerbaustelle verwandeln. Neben allen diesen ineinandergreifenden Ursachen spielt auch der Kündigungsschutz des Mietrechts eine Rolle. Dieses Mietrecht ist übrigens — wie ich gegen eine entsprechende Vorhaltung in Ihrer Frage beiläufig in Erinnerung rufen darf — von allen Fraktionen dieses Hauses — bei einer einzigen Gegenstimme — verabschiedet worden. Das geltende Mietrecht ist auch in der hier interessierenden Frage keineswegs so starr, wie es nach Ihrer Frage den Anschein hat. Vielmehr ist ausdrücklich, nämlich in § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB, vorgesehen, daß der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Bei der Sanierung heruntergekommener Altbauten, also gerade in der mit Ihrer Frage aufgegriffenen Situation, wird dieser Kündigungsgrund in vielen Fällen anzunehmen sein. Auch der Schutz durch die sog. Sozialklausel ist für den Fall der bevorstehenden Sanierung von Gesetzes wegen, nämlich aufgrund § 26 Städtebauförderungsgesetz, abgeschwächt. Dennoch will ich ergänzende Regelungen für die vieler- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1307* orts zugespitzte Situation in Sanierungsgebieten nicht von vornherein ausschließen. So wäre zu prüfen, ob und wieweit Zeitmietverträge, über die ja zur Zeit in allen Fraktionen nachgedacht wird, das Ärgernis, das von längerfristig leerstehenden Wohnungen ausgeht, vermindern helfen und zur Entspannung insbesondere dort beitragen können, wo junge Leute nur vorübergehend eine Unterkunft brauchen. Das geltende Mietrecht kennt an sich schon den Zeitmietvertrag. Es stattet ihn jedoch, damit er nicht zum Instrument einer Aushöhlung des sozialen Mietrechts werden kann, mit einem weitgehenden Bestandsschutz aus. Wir werden überlegen, ob sich die diesbezüglichen Regelungen für genau abgegrenzte Fallgestaltungen, beispielsweise für Wohnungen in bereits ausgewiesenen Sanierungsgebieten, in geeigneter Weise ergänzen lassen. Soweit Sie weiter fragen, in wessen Eigentum die besetzten Häuser vorwiegend stehen, muß ich darauf verweisen, daß es sich um Vorgänge in den einzelnen Bundesländern handelt. Der Bundesregierung stehen insoweit keine eigenen Erkenntnisquellen zur Verfügung. Ihre Frage kann insoweit nur von den einzelnen Ländern beantwortet werden, in denen Hausbesetzungen vorgekommen sind, und auch von diesen wohl erst nach Rückfrage in den betreffenden Gemeinden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 3): Zieht die Bundesregierung in Erwägung, eine Sicherheitskarte herauszugeben oder ihre Herausgabe zu unterstützen, in die für den Verkehrsteilnehmer wichtige Informationen in leicht verständlicher Weise für Unfallverhütung und Hilfen bei Unfällen in einer Straßenkarte eingetragen sind, ähnlich derjenigen Sicherheitskarte, die in nächster Zeit allen Haushalten in der Schweiz übergeben werden soll? Nein, weil der Bundesminister für Verkehr bereits seit Ende der 60er Jahre jährlich eine Ferienbroschüre herausgibt, die neben einem aktuellen Kartenwerk umfangreiche wichtige Informationen für den Kraftfahrer beinhaltet. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Wimmer (Eggenfelden) (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 8 und 9): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um im Bereich der Deutschen Bundesbahn zu einer möglichst einheitlichen Handhabung der Beurteilungsrichtlinien zu kommen? Welche Infomation kann die Bundesregierung darüber geben, wie viele Aufstiegsbeamte in welcher Zeit im Vergleich zu den Regelbewerbern die Spitzenposition des gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A 13) erreicht haben? Zu Frage 8: Für die hier genannten Beurteilungsrichtlinien ist gemäß § 20 Bundesbahngesetz ausschließlich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde der Bundesbahnbeamten zuständig. Soweit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung in Erwägung ziehen könnte, unterliegt dies gemäß § 76 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Bundesregierung sieht im Hinblick hierauf, aber auch wegen der auf Einzelheiten der Dienstverhältnisse ausgerichteten Fragestellung weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung zu einem etwaigen Eingreifen. So gehört es z. B. zur gesetzlich festgelegten und wahrgenommenen Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde, eine möglichst einheitliche Handhabung seiner Beurteilungsrichtlinien sicherzustellen u. a. z. B. durch Schulung der Beurteiler, verstärkte Dienstaufsicht sowie klarstellende Verfügungen. Dies ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die dazu auch keine Weisungen erteilen kann. Zu Frage 9: Die Frage kann nach Mitteilung des Vorstands der Deutschen Bundesbahn mit vertretbarem Aufwand nicht beantwortet werden, da die Personalakten aller A13-Beamten der Deutschen Bundesbahn ausgewertet werden müßten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 10 und 11): Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob die Beurteilungsunterschiede einzelner Bundesbahndirektionen bei Bewerbungen von einer Direktion in die andere berücksichtigt oder ausgeglichen werden, um Nachteile für den Bewerber zu vermeiden? Wieviel Widersprüche und Verwaltungsklagen gegen die unterschiedlichen Beurteilungskriterien in den einzelnen Bundesbahndirektionen sind der Bundesregierung bekannt? Zu Frage 10: Für die Beurteilungsrichtlinien ist gemäß § 20 Bundesbahngesetz ausschließlich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde der Bundesbahnbeamten zuständig. Soweit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung in Erwägung ziehen könnte, unterliegt dies gemäß § 76 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Bundesregierung sieht im Hinblick hierauf, aber auch wegen der auf Einzelheiten der Dienstverhältnisse ausgerichteten Fragestellung weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung zu einem etwaigen Eingreifen. Nach Auskunft des Vorstands der Deutschen Bundesbahn sind wesentliche Beurteilungsunterschiede zwischen den Direktionen nicht bekannt. Zu Frage 11: Nach Auskunft des Vorstands der Deutschen Bundesbahn sind Widersprüche und Verwaltungsklagen wegen unterschiedlicher und willkürlicher Beurteilungskriterien in den einzelnen Direktionen nicht bekannt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 12 und 13): Wie stellt sich die Bundesregierung zu dem Vorgang, daß z. B. bei der Bundesbahndirektion Nürnberg bereits 77 v. H. der Mitarbeiter des gehobenen nichttechnischen Dienstes in Stufe 2 beurteilt sind? Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß die Vorstandverfügung der Deutschen Bundesbahn 1.121 Dol (A) 724 (7) vom 16. Juli 1974 eingehalten wird, wonach die Praxis zeigen muß, daß eine Beurteilung nach Stufe 3 für Bewerbungen in den allermeisten Fällen ebenso aussichtsreich ist wie andere Qualifikationen? Zu Frage 12: Für die Beurteilungsrichtlinien ist gemäß § 20 Bundesbahngesetz ausschließlich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde der Bundesbahnbeamten zuständig. Soweit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung in Erwägung ziehen könnte, unterliegt dies gemäß § 76 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Bundesregierung sieht im Hinblick hierauf, aber auch wegen der auf Einzelheiten der Dienstverhältnisse ausgerichteten Fragestellung weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung zu einem etwaigen Eingreifen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat mitgeteilt, daß eine solche Zahl nicht bekannt ist. Zu Frage 13: Nach Auskunft des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn wird die genannte Verfügung eingehalten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 9/229 Fragen 14 und 15): Wie schätzt die Bundesregierung die im Jahr 1974 eingeführten Beurteilungsrichtlinien für Beamte der Deutschen Bundesbahn heute ein, die während der vergangenen Jahre zu einem deutlichen Beurteilungsgefälle zwischen den einzelnen Bundesbahndirektionen (BD) führte? Wie erklärt sich die Bundesregierung den Beurteilungsspiegel für den gehobenen technischen Dienst, der aussagt, daß mit Stufe 1 bei der BD Hannover 21,6 v. H., bei der BD München 20,2 v. H., bei der BD Nürnberg 4,3 v. H. und bei der BD Essen 1,4 v. H. der Beamten beurteilt wurden? Zu Frage 14: Für die hier genannten Beurteilungsrichtlinien ist gemäß § 20 Bundesbahngesetz ausschließlich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde der Bundesbahnbeamten zuständig. Soweit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung in Erwägung ziehen könnte, unterliegt dies gemäß § 76 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Bundesregierung sieht im Hinblick hierauf, aber auch wegen der auf Einzelheiten der Dienstverhältnisse ausgerichteten Fragestellung weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung zu einem etwaigen Eingreifen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß ein deutliches Beurteilungsgefälle zwischen den einzelnen Direktionen nicht bekannt ist. Zu Frage 15: Nach Mitteilung des Vorstands der Deutschen Bundesbahn sind die angegebenen Prozentsätze unbekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Feile (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 16 und 17): Ist der Bundesregierung ein Beurteilungsspiegel für den Bereich der Deutschen Bundesbahn aus dem Jahr 1978, entsprechend aufgeschlüsselt nach Laufbahnen und Fachrichtungen einschließlich des höheren Dienstes, bekannt? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, nachdem schon auf Grund des Beurteilungsspiegels von 1974 feststeht, daß mehr als zwei Drittel mit Stufe 1 und 2 beurteilt sind? Zu Frage 16: Für die Beurteilungsrichtlinien ist gemäß § 20 Bundesbahngesetz ausschließlich der Vorstand der Deutschen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde der Bundesbahnbeamten zuständig. Soweit der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung in Erwägung ziehen könnte, unterliegt dies gemäß § 76 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz der Mitbestimmung der Personalvertretung. Die Bundesregierung sieht im Hinblick hierauf, aber auch wegen der auf Einzelheiten der Dienstverhältnisse ausgerichteten Fragestellung weder die Möglichkeit noch eine Veranlassung zu einem etwaigen Eingreifen. Nach Auskunft des Vorstands der Deutschen Bundesbahn gibt es den genannten Beurteilungsspiegel nicht. Zu Frage 17: Nach Mitteilung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn ist die genannte Zahl über die Verteilung der Beurteilungsstufen nicht bekannt. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Lahnstein auf die Frage der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 37): Wie gedenkt die Bundesregierung gegenüber dem Bürger den beschlossenen Kauf der Großplastik des Bildhauers Henry Moore für das Bundeskanzleramt für den Preis von 650 000 Mark angesichts der Sparappelle und angespannten Haushaltslage zu vertreten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1309* Die Bundesregierung wird gegenüber der Bevölkerung den vorgesehenen Ankauf der Moore-Plastik für den Vorplatz des Bundeskanzleramtes in gleicher Weise vertreten wie am 12. Februar 1981 vor dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages. Sir Henry Moore hat der Bundesrepublik Deutschland im April 1980 eine bis 30. September 1981 ausübbare verbindliche Ankaufsoption für die Plastik eingeräumt, und zwar zum vergleichsweise niedrigen Preis von 120 000 Pfund, zuzüglich 50 000,— DM Einfuhrumsatzsteuer. Daher mußte der Antrag des Bundeskanzlers gerade für das Haushaltsjahr 1981 gestellt werden. Um Ihnen den Antrag des Bundeskanzlers, die Plastik zu kaufen, generell verständlich zu machen, will ich kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Der Bundeskanzler hat Wert darauf gelegt, daß frühzeitig künstlerische Berater hinzugezogen wurden, um den Vorplatz des Bundeskanzleramtes mit einem tragenden künstlerischen Akzent zu versehen. Entsprechende eingehende Beratungen haben stattgefunden. Nach Erörterung der in Betracht kommenden Namen stand sehr schnell — und zwar einhellig — fest, daß wir uns an einen europäischen Künstler, an einen Mann von Weltbedeutung wenden sollten, nämlich daß wir Henry Moore bitten sollten, diese Aufgabe zu übernehmen. Mit viel persönlichem Einsatz und Mühe hat er eine Lösung gefunden, die einzig vorhandene Skulptur, die für diesen Zweck geeignet erschien, zur Verfügung zu stellen. Sie wurde am 19. September 1979 offiziell übergeben. Der Bundeskanzler hat nie ein Hehl daraus gemacht, daß er die Skulptur dem Gesetzgeber zum Kauf vorschlagen wolle, wenn sie öffentlich angenommen werde. So erstmals schon in einem Interview, gegeben am Tag der Übergabe und veröffentlicht in der Neuen Ruhr-Zeitung vom 21. September 1979. An der Tatsache, daß die Skulptur ganz allgemein als passend und als Bereicherung empfunden wird, gibt es nach den öffentlichen Reaktionen keinen Zweifel. Nachdem feststand, daß die Plastik von der Öffentlichkeit akzeptiert worden war, hat Moore der Bundesrepublik Deutschland im April 1980 dann die bis 30. September 1981 ausübbare verbindliche Ankaufsoption für die Plastik eingeräumt. Nach einhelliger Meinung von Sachverständigen ist der Preis von 120 000 Pfund außerordentlich günstig. Der Handelswert dürfte das Dreifache betragen. Allein die Gußkosten der bei der weltbekannten Gießerei Noack in Berlin hergestellten Plastik liegen bei ca. 350 000,— DM. Angesichts dieses Preises und des anerkanntermaßen künstlerischen Niveaus der Arbeit erschien es dem Bundeskanzler unter Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte richtig und vertretbar, den Deutschen Bundestag zu bitten, die Mittel für den Erwerb der Plastik durch das Bundeskanzleramt zu bewilligen. Die abschließende Entscheidung liegt beim Deutschen Bundestag. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 38): Treffen Meldungen zu, der Sprecher der Bundesregierung habe die Demonstrationen in Brokdorf als friedlich bezeichnet und sich über deren Verlauf zufrieden geäußert, und wie ist eine solche Erklärung in Übereinstimmung zu bringen mit der gegenteiligen Feststellung aus dem bayerischen Staatsministerium des Innern angesichts der Tatsache, daß zahlreiche Polizeibeamte verletzt worden sind — darunter einige sogar schwer — und Schaden in Millionenhöhe entstanden ist? Meldungen mit dem in der Frage angegebenen Inhalt, die der Bundesregierung allerdings nicht vorliegen, treffen nicht zu. Ich habe mich auf Grund der Kabinettsitzung am 4. März 1981 in der Bundespressekonferenz wörtlich so geäußert: „Die Bundesregierung hat dabei festgestellt, daß ihre Befürchtungen wegen der Gewalttätigkeit sich nicht erfüllt haben, jedenfalls nicht in dem befürchteten Umfang, und daß die überwiegende Mehrheit gewaltlos demonstrieren wollte. Zugleich hat die Bundesregierung aber bedauert, daß trotz des Demonstrationsverbots überhaupt so viele Demonstranten nach Brokdorf gekommen sind und dadurch auch ermöglicht haben, daß Gewalttätigkeiten stattgefunden haben. Das Vorgehen der Polizei hat die Bundesregierung als besonders umsichtig und besonnen charakterisiert." Ein Widerspruch zu Angaben über Verletzung oder zum Umfang des entstandenen Schadens besteht somit nicht. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 43): Welche Gründe hat die Bundesregierung veranlaßt, die im Jahr 1978 durch Bundesaußenminister Genscher an den Präsidenten Burundis, Bagaza, ausgesprochene Einladung zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland noch nicht zu konkretisieren und eine Einladung erst für spätere Jahre in Aussicht zu stellen, obwohl Berichten zufolge Präsident Bagaza mehrfach nach Konkretisierung der Einladung aus dem Jahr 1978 intervenieren ließ? Die Einladung zu einem offiziellen Besuch Präsident Bagazas von Burundi wurde seinerzeit wie üblich zunächst ohne Nennung eines Termins ausgesprochen. Die burundische Seite wurde sodann frühzeitig darauf hingewiesen, daß ein Termin erst nach der Wahl des Bundespräsidenten und den Bundestagswahlen 1980 in Betracht komme. Die generelle Entscheidung, die Zahl der eingehenden offiziellen Besuche aus personellen und materiellen Gründen zu beschränken, führte — nicht nur im Falle Burundis — zu einer allgemeinen Streichung von Besuchsterminen. Die Bundesregierung bleibt bemüht, den zahlreichen Besuchswünschen so bald wie möglich Rechnung zu tragen. Das gilt uneingeschränkt auch für den burundischen Präsidenten. 1310* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 71): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach den bisher geführten Gesprächen mit der EG-Kommission, die Wiederherstellung des Wettbewerbs in der europäischen Stahlindustrie zu gewährleisten, und wird es eine schnelle und dauerhafte Entlastung für die deutsche Stahlindustrie geben? Aufgrund der Tagung des Ministerrats am 3. März 1981 sieht die Bundesregierung eine gute Chance dafür, daß schwerwiegende wettbewerbsverzerrende Maßnahmen in der Stahlindustrie der Europäischen Gemeinschaft in absehbarer Zeit abgebaut werden. Dies wird die deutschen Unternehmen entlasten. Der Ministerrat hat am 3. März 1981 einstimmig die Notwendigkeit anerkannt, die Stahlindustrie der Gemeinschaft wieder weltweit wettbewerbsfähig zu machen, ihre Rentabilität wiederherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Subventionen dürfen nur noch degressiv und als Übergangsmaßnahmen sowie nur mehr dann gewährt werden, wenn sie zur Umstrukturierung des Sektors beitragen. Die Unternehmen sollen zudem wieder stärker in die Verantwortung für den Stahlmarkt einbezogen werden, indem sie für die Zeit ab 1. Juli 1981 eine freiwillige Vereinbarung über ihre Stahllieferungen abschließen; diese Vereinbarung folgt auf die Ende Juni auslaufende Produktionsquotenregelung der EG-Kommission nach Art. 58 EGKS-Vertrag. Dieser Beschluß des Ministerrats soll am 26. März in einer weiteren Ratstagung ergänzt werden. Die Bundesregierung wird dann vor allem darauf drängen, daß Unternehmen, die Subventionen erhalten, die Kapazitäten per Saldo kräftig abbauen müssen. Es wäre jedoch unrealistisch anzunehmen, daß mit diesen Beschlüssen und ihrer Realisierung alle Sorgen der deutschen Unternehmen beseitigt würden. Dafür sind die Probleme der Stahlindustrie zu groß. Obwohl z. B. die englische Stahlindustrie im vergangenen Jahr mehr als ein Viertel ihrer Arbeitsplätze verloren und viele Kapazitäten geschlossen hat und obwohl in Frankreich in den letzten Jahren ähnliche einschneidende Maßnahmen vorgenommen worden sind, blieb der Stahlindustrie der EG der massive Einbruch seit Mitte 1980 nicht erspart. Angesichts der sehr schlechten Markterfassung und Absatzerwartungen kann nicht damit gerechnet werden, daß allen deutschen Unternehmen weitere Anpassungsmaßnahmen erspart bleiben. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 77 und 78): Was beabsichtigt die Bundesregierung für die Stärkung des Verteidigungswillens in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter den Wehrpflichtigen, zu tun? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesminister Dr. Apel, wonach „man kein Konzept haben könne", die Attraktivität des Wehrdienstes und des Soldatenberufs zu steigern? Zu Ihrer ersten Frage: Die Bundesregierung sieht in der Stärkung des Verteidigungswillens — insbesondere unter den Wehrpflichtigen — in der Bundesrepublik Deutschland eine wesentliche Grundlage deutscher Sicherheitspolitik. Sie betrachtet die sachgerechte Information über die Bedingungen der Sicherung des Friedens in Europa in und außerhalb der Bundeswehr als eine vordringliche Aufgabe. In der Bundeswehr werden die Wehrpflichtigen im Rahmen der politischen Bildung anhand ausgewählter Themenkreise über den Sinn ihres Dienstes unterrichtet. Dazu wurden videogestützte Ausbildungshilfen geschaffen. Damit und in kleinen Gruppen wird vor allem versucht, die Verteidigungswürdigkeit unserer Lebensordnung herauszustellen und die Bedeutung des Wehrdienstes für deren Erhaltung und Weiterentwicklung zu erklären. Darüber hinaus hat der Bundesminister der Verteidigung in einem Gespräch im Dezember 1980 die Kultusminister der Länder gebeten, die Behandlung sicherheitspolitischer Themen im Schulunterricht zu intensivieren. Dadurch soll die Motivation der Wehrpflichtigen vor ihrer Einberufung verbessert werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat hierzu eine „Stoffsammlung für die Behandlung sicherheitspolitischer Themen an öffentlichen Schulen" erarbeitet, die allen Kultusministerien über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz zugeleitet worden ist. Zu Ihrer zweiten Frage: Der Bundesminister der Verteidigung hat die von Ihnen zitierte Äußerung nicht getan. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 79 und 80): Trifft es zu, daß die Position der Ausschußvorsitzenden der Prüfungsausschüsse für Wehrdienstverweigerung im wesentlichen Umfang mit Ruhestandsbeamten besetzt werden und Juristen ohne zusätzliches Einkommen häufig nur befristete Arbeitsverträge erhalten? Wie vereinbart gegebenenfalls das Bundesverteidigungsministerium diese Verfahrensweise mit der Arbeitsmarktsituation für Juristen, den arbeitsrechtlichen Vorschriften über unzulässige Befristung von Arbeitsverträgen und der angespannten Haushaltslage? Wegen der Ungewißheit über das künftige Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind nicht alle Dienstposten der Vorsitzenden mit Planstellen abgedeckt. Deshalb werden zur Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer auch Juristen als Vorsitzende beschäftigt, die bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Für die rund 300 Dienstposten der Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen und -kammern für Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1311* Kriegsdienstverweigerer sind lediglich 46 Haushaltsstellen bewilligt worden. Die Besetzung der restlichen Dienstposten muß deshalb durch Aushilfsmaßnahmen sichergestellt werden. Im Zuge der Schwerpunktbildung wurden 50 Beamte und Dauerangestellte aus anderen Bereichen herangezogen. Darüber hinaus besteht im Einzelplan des Bundesministers der Verteidigung ein Haushaltsansatz, aus dem Beschäftigungsentgelte für Ruhestandsbeamte, die als Vorsitzende von Prüfungsausschüssen und -kammern für Kriegsdienstverweigerer eingesetzt sind, gezahlt werden können. Diese Mittel werden zur Zeit durch den Einsatz von 144 teilzeitbeschäftigten Pensionären ausgeschöpft. Da auch diese Maßnahme nicht ausreicht — die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter (7 bis 19 Wochenstunden) füllen nur etwa 60 Dienstposten aus — wurde ein weiterer Titel in Anspruch genommen, der zur kurzfristigen Beschäftigung von Aushilfskräften bestimmt ist. Er läßt allerdings nur Arbeitsverträge zu, die auf höchstens 1 Jahr befristet sind. Die Landesarbeitsgerichte haben in einigen Fällen die Befristung des Arbeitsvertrages als unzulässig erklärt. Deshalb kann der Geldtitel für Zeitangestellte mit Ein-Jahresverträgen nicht mehr so häufig wie bisher für das KDV-Wesen in Anspruch genommen werden. Dies erschwert die künftige Besetzung der KDV-Gremien mit jüngeren Juristen für die Zukunft noch mehr als bisher. Auf die Beschäftigung von Ruhestandsbeamten wird bei dieser Sachlage nicht verzichtet werden können. Eine andere Frage ist, in welchem Lebensalter sie noch mit der Aufgabe betraut werden können. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 81 und 82): Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls mit Hilfe der Länderregierungen zu ermitteln und darüber Auskunft zu geben, wie viele Personen, die die Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen beantragt haben, im zurückliegenden Jahr im Zusammenhang mit Hausbesetzungen, Demonstrationen zugunsten von Terroristen, gegen die Verwendung der Kernkraft, gegen Bundeswehrgelöbnisse, gegen die Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen oder aus ähnlichen Anlässen Gewaltanwendung gutgeheißen oder sich an Gewaltanwendungen beteiligt haben? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Personen mit Aussicht auf Erfolg Gewissensgründe gegen die Ableistung des Wehrdienstes geltend machen können? Für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind alle Umstände von Bedeutung, die Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Fehlen der behaupteten Gewissensentscheidung ermöglichen könnten. Dazu gehört auch die Anwendung von Gewalt gegen Personen mit Gefahr für Leib oder Leben. Die zuständigen Prüfungsgremien erhalten von einschlägigen Straftaten Kenntnis durch die Mitteilungen der Justizbehörden in Strafsachen, die bei Soldaten der Truppe, bei anderen Wehrpflichtigen der Wehrersatzbehörde oder dem Bundesamt für den Zivildienst zugehen. Ist die Anerkennung bereits rechtskräftig geworden, befaßt sich der Prüfungsausschuß mit der Frage des Widerrufs. Der Schwerpunkt der Demonstrationen des Jahres 1980 lag in der zweiten Jahreshälfte. Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den dabei begangenen Straftaten sind daher überwiegend noch nicht abgeschlossen. Schon deshalb kann die Bundesregierung nicht angeben, wie viele Kriegsdienstverweigerer bei diesen und ähnlichen Anlässen straffällig geworden sind. Entsprechende Erhebungen sind auch nicht vorgesehen. Sie würden einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 83): An welche konkreten Maßnahmen zur Lösung des Verwendungsstaus bei der Bundeswehr denkt die Bundesregierung, wenn im Zusammenhang mit der durchgeführten Rüstungsklausur u. a. veröffentlicht wird, daß dieser Verwendungsstau nur schrittweise abgebaut werden kann? Bei der Rüstungsklausur im Bundesministerium der Verteidigung wurden — wie es in der Zielsetzung dieser Konferenz lag — überwiegend Fragen der Rüstungsplanung für die kommenden Jahre und deren Finanzierungsmöglichkeiten behandelt. Aufgrund des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der materiellen Ausrüstung und der personellen Bedarfsdeckung für die Bundeswehr wurden auch Personalfragen, insbesondere die für die Einsatzbereitschaft entscheidenden Verwendungsabläufe, in die Überlegungen einbezogen. Ein Ergebnis der Rüstungsklausur ist im Hinblick auf die Haushaltslage die erneute Feststellung, daß der Verwendungsstau derzeit nur schrittweise abgebaut werden kann. Als ein Schritt kann der im Haushaltsentwurf für das Jahr 1981 enthaltene Ansatz von fast 300 Planstellen betrachtet werden, die für die Realisierung der Heeresstruktur 4 vorgesehen sind. Weiter hat der Bundesminister der Verteidigung eine Arbeitsgruppe berufen, die bis zum Ende des Jahres 1981 Entscheidungsmöglichkeiten vorzuschlagen hat, wie die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr angesichts sich verändernder wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen in den 90er Jahren bewahrt werden kann. Die Absicht des Bundesministers der Verteidigung, zusätzliche Planstellen für die Berufsoffiziere des Truppendienstes, die Offiziere des militärfachlichen Dienstes und die Berufsunteroffiziere bereits in den Regierungsentwurf des Haushalts 1981 einzubringen, um auf diese Weise mit dem Abbau des Verwendungs- und Beförderungsstaus zu beginnen, ließ sich wegen der vom Bundeskabinett beschlossenen generellen Überrollung des Personalhaushalts noch nicht realisieren. Insoweit kann die Lösung des Problems nicht losgelöst von der gesamten Situation des öffentlichen Dienstes betrachtet werden. Die 1312* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Bundesregierung hat jedoch in ihrer Regierungserklärung 1980 herausgestellt, daß sie sich der Probleme der Altersstruktur der Berufssoldaten und des Verwendungsstaus bewußt ist. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/ 226 Frage 84): Wie hoch war der Stück- und der Systempreis für ein Kampfflugzeug MRCA Tornado bei der erstmaligen Beschlußfassung über die Anschaffung dieses Waffensystems durch den Deutschen Bundestag veranschlagt, wie hoch liegt der Stück- und Systempreis gegenwärtig, und worauf sind diese vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Preissteigerungen zurückzuführen? Für die Antwort auf Ihre Frage ist von der Beschaffungsvorlage des Bundesministers der Verteidigung vom 26. April 1976 auszugehen, durch die nach Beratungen im Haushaltsausschuß im Mai und Juni 1976 die Serienfertigung eingeleitet wurde. Die Beschaffungsvorlage nennt einen Fly-awayPreis (Serienkosten je Flugzeug) von 26,4 Millionen DM (Preisstand 31. Dezember 1975). Der Gerätesystempreis wurde mit 48,31 Millionen DM angegeben. Wenn Sie nach dem gegenwärtigen Preis fragen, muß ich von dem letzten MRCA-Jahresbericht — dem Jahresbericht 1979 mit Preisstand 31. Dezember 1979 — ausgehen, der den zuständigen Bundestagsausschüssen im Februar dieses Jahres vorgelegt wurde. Er nennt einen Fly-away-Preis von 35,26 Millionen DM und einen Gerätesystempreis von 67,36 Millionen DM. Die Preissteigerungen sind insbesondere auf allgemeine Preissteigerungen in der Luft- und Raumfahrtindustrie, aber auch auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer und auf zusätzliche Leistungen der Industrie aufgrund von Forderungen der 3-Partnerstaaten zurückzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mich in meiner Antwort auf grundsätzliche Angaben beschränkt habe. Dies geschah vor dem Hintergrund, daß sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß mit dem Gesamtkomplex befaßt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 85 und 86): In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1981 Überschreitungen des Mittelansatzes von 2,4 Milliarden DM für das Bundesausbildungsförderungsgesetz? Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung, um die zu erwartenden Mehrausgaben über den Haushaltsansatz hinaus durch die angekündigten Einsparungen im strukturellen Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auszugleichen? Zu Frage 85: Die Bundesregierung hat in dem am 25. Februar 1981 vorgelegten Vierten Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) — BT-Drucksache 9/206 — dargelegt, daß und aus welchen Gründen sie gegenwärtig noch nicht in der Lage ist, den Mittelabfluß für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Jahr 1981 hinreichend genau abzuschätzen. Sie geht davon aus, daß ihr bis Anfang April 1981 die hier für erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Zu Frage 86: Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vor und beabsichtigt, den Entwurf den gesetzgebenden Körperschaften so rechtzeitig zuzuleiten, daß die gesetzlichen Änderungen sich gegebenenfalls noch auf den Ausgabenverlauf im Jahr 1981 mindernd auswirken können. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen und Diplome, die in der DDR erlangt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wo dies nicht geschieht? Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, die Organisationen, Verbände und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland darauf hinzuweisen, daß Sonderprüfungen und Nichtanerkennung von Qualifikationen dem Recht der Gleichheit aller Deutschen widersprechen? Die Fragen beantworte ich in Abstimmung mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen und dem von der Kultusministerkonferenz (KMK) beauftragten Pädagogischen Zentrum in Berlin, das für die Anerkennung der Abschlüsse in der DDR Empfehlungen ausspricht. Für die Anerkennung von schulischen und beruflichen Qualifikationen sind grundsätzlich die Länder und die berufsständischen Organisationen wie Handwerkskammern bzw. Industrie- und Handelskammern zuständig (z. B. für Gleichstellung von Facharbeiter-, Gesellen- und Meisterbriefen). Die angesprochene Thematik ist sehr differenziert, die Fälle müssen unterschiedlich gesehen werden. Ich schicke voraus, daß alle verantwortlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland bestrebt sind, die Ausbildungsgänge der Bildungseinrichtungen der DDR grundsätzlich gerecht und fair zu bewerten. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall der Ausbildungsinhalt geprüft werden muß, da einige Ausbildungsgänge in der DDR inhaltlich zu stark von denen in der Bundesrepublik abweichen. 1. Schulbereich Der schulische Abschluß der 10. Klasse in der DDR wird dem Realschulabschluß der Bundesrepublik gleichgestellt. (s. Beschluß der KMK zu DDR-Zeugnissen, die dem Abschlußzeugnis der Realschule vergleichbar sind, vom 4. Januar 1972; KMK-Beschlußsammlung Nr. 903) Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1313* Abitur Das Abitur in der DDR, das nach Absolvierung der zweijährigen erweiterten Oberschule (EOS) oder der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur erreicht wird, wird in der Bundesrepublik Deutschland der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. (s. Anerkennung von Reifezeugnissen aus der DDR in der Fassung vom 23. Februar 1979; KMK-Beschlußsammlung Nr. 907) 2. Bereich der Fachschulen und Fachhochschulen Hier werden einige Fachbereiche beispielhaft aufgeführt, die auch unterschiedliche Bewertungen deutlich machen. a) Kindergärtnerin Die in der DDR erworbene Ausbildung als Kindergärtnerin wird in der Bundesrepublik als Kindergärtnerin für Kinder bis zum 6. Lebensjahr anerkannt. Durch eine berufsbegleitende Ausbildung mit einer Abschlußprüfung kann diese Ausbildung einer Ausbildung als Erzieherin gleichgestellt werden. b) Lehrer a) Der in der DDR ausgebildete Unterstufenlehrer für Klasse 1 bis 4 wird in der Bundesrepublik nicht anerkannt. Diese Lehrer haben nach einer 10jährigen Schulausbildung und 4jährigen Fachschulausbildung in Instituten für Lehrerbildung ihre Kenntnisse erworben. Den Ländern wird in diesen Fällen durch das Pädagogische Zentrum empfohlen, diese Ausbildung als Ausbildung zum Erzieher anzuerkennen. b) Diplomlehrer der DDR für die 5. bis 10. Klasse (bzw. 5. bis 12. Klasse) wird in der Bundesrepublik anerkannt. In der Regel werden die so Ausgebildeten als Lehrer an Realschulen (Lehrer mit 1. Staatsprüfung) eingestuft. c) Wirtschaftler Die an einer Fachschule erworbenen Kenntnisse können nur zum Teil anerkannt werden. Eine ergänzende Ausbildung mit Zusatzprüfung ist erforderlich. d) Ingenieurausbildung Im allgemeinen sind hier die Fachrichtungen in der DDR spezialisierter als in der Bundesrepublik, dadurch wird zuweilen nur ein Teilbereich des Studiums der Bundesrepublik abgedeckt. Wenn eine zusätzliche Ausbildung erforderlich ist, werden im allgemeinen zwei Semester an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik verlangt. (s. — Ingenieurschulzeugnisse in der Fassung vom 14. September 1979; KMK-Beschlußsammlung Nr. 904, — Nachträgliche Graduierung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 28. April 1977; KMK-Beschlußsammlung Nr. 1963) 3. Kunstfach- und -hochschulen Die künstlerischen Fachrichtungen an Hoch- und Fachschulen der DDR sind häufig spezialisierter als in der Bundesrepublik. Sie können jedoch in der Regel als gleichwertig anerkannt werden. (s. Vereinbarung für nachträgliche Graduierung für Absolventen der Fachschulen für Sozialarbeiter, Sozialpädagogik und der Werkkunstschulen vom 26. November 1971; KMK-Beschlußsammlung Nr. 439) 4. Wissenschaftliche Hochschulen Grundsätzlich gilt, daß die in der DDR erworbenen akademischen Grade nach dem Reichsgesetz vom 7. Juni 1939, das als Landesrecht weiter gilt, anerkannt werden. — Die Diplome in den Geisteswissenschaften der DDR, die ein Studium von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder zwei Hauptfächern voraussetzen, werden dem Magister (M. A.) gleichgestellt. (vgl. Rahmenordnung für die Magisterprüfung in der Philosophischen Fakultät in der Fassung vom 26. Mai 1971; KMK-Beschlußsammlung Nr. 1949) — Die Diplome in Physik, Mathematik, Chemie und Biologie werden in der Regel anerkannt. (s. Anerkennung von Naturwissenschaften und Technik, Studienleistungen aus dem anderen Teil Deutschlands; KMK-Beschluß vom 27. Juli 1970, KMK-Beschlußsammlung Nr. 1901) — Die Diplome in den Wirtschaftswissenschaften werden nicht anerkannt; Ergänzungsstudien mit einer Prüfung sind erforderlich. — Das in der DDR erworbene Juristendiplom hat in der Bundesrepublik im Hinblick auf die grundsätzlich anderen Rechtsvorstellungen keine praktische Bedeutung. Zur Anerkennung ist ein Zusatzstudium mit Staatsexamen erforderlich. — Das Medizinstudium in der DDR findet im allgemeinen Anerkennung. Bei der unterschiedlichen Handhabung der Anerkennung von Bildungsabschlüssen an DDR-Einrichtungen kommt es auf die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte an. Es handelt sich nicht um Statusfragen des „Deutschen" oder „Deutsch-Seins". Die Bundesregierung ist — soweit erforderlich — bereit, die gewünschten Hinweise zu geben. Sie sieht den Grundsatz der Gleichheit durch die bestehenden und hier kurz dargestellten Regelungen jedoch nicht als verletzt an. Ihnen liegt das Äquivalenzprinzip zugrunde. Danach sind Bewerber aus der DDR bei gleichen Voraussetzungen nicht schlechter gestellt als Bewerber aus der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 89): Warum ist unter den vom Bundesinnenminister genannten Vorhaben seines Geschäftsbereichs für die 9. Wahlperiode die Errichtung der Deutschen Nationalstiftung nicht aufgeführt? Der Bundesminister des Innern hält an dem Ziel, eine Deutsche Nationalstiftung für Kunst und Kul- 1314* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 tur zu errichten, in der Sache unverändert fest. Das wurde auch in der letzten Zeit wiederholt ausdrücklich erklärt, zuletzt in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1981. Der Bund beabsichtigt, die Stiftung zusammen mit den Ländern zu errichten, um damit die Gemeinsamkeit zu unterstreichen, die die deutsche Kultur von allen zu ihrer Förderung berufenen staatlichen Stellen fordert. Alle Versuche des Bundes, mit den Ländern zu dem erforderlichen Einvernehmen zu gelangen, konnten jedoch in den letzten Jahren noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Nach der Einschätzung des Bundes ist auch zu einem absehbaren Termin mit einem solchen Einvernehmen leider nicht zu rechnen. Unter diesen Umständen wurde die Errichtung der Deutschen Nationalstiftung nicht in jeder Zusammenstellung der Vorhaben für die laufende Legislaturperiode aufgeführt, insbesondere nicht in solchen Aufstellungen, für die eine feste Zeitplanung erforderlich ist. Durch die einvernehmliche Schaffung des Leertitels 681 71 soll jedoch zum Ausdruck gebracht werden, daß der Bund nunmehr konstruktive Vorschläge der Länder erwartet und für eine eingehende Erörterung solcher Vorschläge offen ist. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 90 und 91): Wie beurteilt die Bundesregierung den Plan der deutschen Zeitungsverleger, sich am Aufbau eines europäischen Satellitenfernsehens zu beteiligen, in seinen möglichen Auswirkungen auf die Struktur des Medienwesens in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, einer derartigen Entwicklung, die das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Frage stellt, entgegenzuwirken? Zu Frage 90: Eine befriedigende Antwort auf Ihre Frage nach den Auswirkungen des Plans der deutschen Zeitungsverleger auf die Struktur des Medienwesens in den Bundesrepublik Deutschland setzt eine genaue Kenntnis dieses Plans voraus. Der Bundesregierung sind jedoch nur allgemeine Absichten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger — und dies lediglich in Grundzügen — bekannt. Sie hat insbesondere keine Kenntnis über Programminhalte oder Programmstandards des in Aussicht genommenen europäischen Satellitenfernsehens. Solche für die von Ihnen gewünschte Beurteilung maßgeblichen Einzelheiten sind dem Vernehmen nach Gegenstand der z. Z. laufenden Verhandlungen zwischen dem ,Bund Deutscher Zeitungsverleger und Radio Luxemburg. Zu Frage 91: Diese Frage berührt das generelle Problem, welche Maßnahmen die Bundesregierung für geeignet hält, um der Beeinträchtigung nationaler Medienstrukturen entgegenzuwirken. Die Bundesregierung hat sich hierzu in ihrer Antwort vom 22. Februar 1980 auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Entwicklung der Kommunikationstechniken (BT-Drucksache 8/3699) wie folgt geäußert: „Die Bundesregierung . .. wird ... weiterhin an den Prinzipien der weltweiten Informationsfreiheit und des ungehinderten grenzüberschreitenden Informationsflusses festhalten. Sie setzt sich für eine europäische Rundfunkkonvention ein, die die Freiheit der Information und Kommunikation im internationalen Rahmen gewährleistet, aber die Beeinträchtigung nationaler Medienstrukturen durch Fremdkommerzialisierung verhindert ... Sie wird eine völkerrechtliche Kodifizierung von Verhaltensregeln im internationalen Medienbereich auch mit dem Ziel fördern, den freien Informationsfluß über die Grenzen weiter zu sichern und auszubauen." Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 92 und 93): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Ausgabe der Zeitschrift „stern", Heft Nr. 8, auf Seiten 104 ff. dargelegte Geschäftspraxis der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), wie z. B. Korrektur einer Falscheinspeicherung, Namensverwechslung, Beweislast, Weitergabe von Daten an Dritte (Unternehmungen), in Hinsicht auf das Bundesdatenschutzgesetz? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Bereich zu ergreifen, um den einzelnen Bürger vor Nachteilen durch Weitergabe von unzulässigen und unzutreffenden Mitteilungen zu schützen? Auf die in dem Illustriertenartikel angesprochene Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (Schufa) finden nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BDSG die §§ 32 bis 35, 38 bis 40 dieses Gesetzes Anwendung. Nach § 32 Abs. 1 BDSG ist das Speichern personenbezogener Daten durch Auskunfteien zulässig, soweit kein Grund zur Annahme besteht, daß dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Diese Voraussetzung wird von der Schufa durch die Speicherung von für die Kreditwürdigkeit erheblichen Fakten wie Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfüllt, da das entgegenstehende Interesse des Schuldners im allgemeinen nicht als schutzwürdig angesehen werden kann. Sofern diese Daten unmittelbar aus Veröffentlichungsorganen (z. B. Bundesanzeiger) entnommen worden sind, ist deren Speicherung nach der gleichen Vorschrift ohne jegliche weitere Voraussetzung zulässig. Der Betroffene kann jedoch nach § 35 Abs. 3 BDSG verlangen, daß diese Daten am Ende des 5. Kalenderjahres nach ihrer Einspeicherung gelöscht werden; auch ohne ein solches Verlangen müssen die Daten nach Ablauf dieser Frist gesperrt werden, d. h., sie dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Ein Großteil der gespeicherten Daten, insbesondere Negativmerkmale über die ordnungsgemäße Kreditabwicklung werden nach einer Schufa-internen Regelung bereits nach drei Jahren ohne besonderes Verlangen des Betroffenen gelöscht. Die Schufa ist nach § 34 Abs. 1 BDSG verpflichtet, die Personen, über die sie Daten speichert, von der Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1315* Tatsache dieser Speicherung zu benachrichtigen, wenn sie erstmals diese Daten an Dritte übermittelt. Dadurch soll der betroffene Bürger in den Stand versetzt werden, von seinen weiteren im BDSG vorgesehenen Rechten Gebrauch zu machen. So kann er nach § 34 Abs. 2 Auskunft über alle Daten verlangen, die die Schufa über ihn gespeichert hat. Stellt der Betroffene dabei fest, daß seine Daten unrichtig gespeichert sind (z. B. wegen einer Namensverwechslung) oder daß sie überhaupt nicht hätten gespeichert werden dürfen, so kann er nach § 35 Berichtigung bzw. Löschung dieser Daten verlangen. Der Betroffene kann sich in solchen Fällen nach § 40 BDSG auch zur Unterstützung seiner Ansprüche an die Länderaufsichtsbehörde wenden, in deren Bezirk die jeweilige Schufa-Gesellschaft ihren Sitz hat. Was die von Ihnen angesprochene Weitergabe der gespeicherten Daten durch die Schufa an Auskunftsinteressenten betrifft, so darf ich auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Steger für die Fragestunde am 25. Januar 1979 (Sitzungsprotokoll vom 26. Januar 1979, Seite 10572) Bezug nehmen. Herr von Schoeler hat damals ausgeführt, daß nach bekanntgewordenen internen Regelungen der Schufa auf deren Datenbestände ausschließlich die Anschlußfirmen aufgrund schriftlichen Vertrags zugriffsberechtigt sind. Nach § 32 Abs. 2 BDSG ist Voraussetzung für die Zulässigkeit solcher Weitergaben, daß der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten glaubhaft dargelegt hat. Unterdessen — unter Beteiligung von Vertretern des Bundes — stattgefundene generelle Verhandlungen der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder mit der Schufa sind im Sommer 1980 vorläufig abgeschlossen worden; sie hatten weitgehend die Übereinstimmung in bezug auf die behandelten datenschutzrechtlichen Fragen, unter anderem auch zur Schufa-Klausel in den Kreditverträgen der Anschlußfirmen und zu Auskunftserteilung an diese zum Ergebnis. Nach der bestehenden Rechtslage sind die von Ihnen genannten Fälle gesetzlich geregelt. Über die Einhaltung dieser Vorschriften kann der betroffene Bürger nach den Regelungen des BDSG selbst Kontrollrechte ausüben, außerdem wird die zuständige Landesaufsichtsbehörde auf Anrufung des Betroffenen wie auch von Amts wegen zur Überwachung tätig. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 94): Hält die Bundesregierung die Bestimmungen, nach denen in der Bundesrepublik Deutschland kohlenstaubbefeuerte Zentralheizungsanlagen zugelassen werden, für ausreichend, und wie sollen sie gegebenenfalls ergänzt werden? Die Verwendung von Kohlenstaub in Heizungsanlagen wird sich wegen des technischen Aufwandes auf Anlagen beschränken, für die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich ist. Die aus Gründen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen in der TA Luft 1974 für diese Anlagen festgelegten Anforderungen werden gegenwärtig für ausreichend gehalten. Ihre Überprüfung aus Vorsorgegesichtspunkten wird in der Fortschreibung der TA-Luft vorgenommen werden! Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 95 und 96): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse hinsichtlich der Organisation und Finanzierung von Hausbesetzungsaktionen, und ist ihr bekannt, daß für die Teilnahme an Hausbesetzungen sowie für die Werbung weiterer Teilnehmer Geldbeträge gezahlt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, bei welchen Hausbesetzungsaktionen Teilnehmer aus dem Bereich der Terroristenszene mitgewirkt haben? Zu Frage 95: Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die den Schluß zuließen, daß die Hausbesetzungen zentral organisiert oder gesteuert würden. Merkmal der Hausbesetzerszene ist vielmehr örtliches und anlaßbezogenes Handeln. Dieses erfolgt entweder spontan oder aufgrund örtlicher Planungen nach unterschiedlichsten Vorgehensweisen. Zur Finanzierung von Hausbesetzungsaktionen ist der Bundesregierung nur ein auch in der „Tageszeitung" vom 6. Februar 1981 veröffentlichter Aufruf zur Gründung eines Selbsthilfefonds für sogenannte „Instandbesetzungen" bekannt. Über die Bezahlung von Geldbeträgen für die Teilnahme an Hausbesetzungen sowie für die Werbung weiterer Teilnehmer liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 96: Der Bundesregierung sind einzelne Versuche einer Einflußnahme von Personen des terroristischen Umfelds auf die Hausbesetzerszene bekannt. Die Bemühungen sind bisher als weitgehend erfolglos zu bezeichnen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 97 und 98): Welche Motive haben den Bundesinnenminister veranlaßt, die sogenannte Steuergruppe „Aktionsprogramm Ökologie" mit der Durchführung einer Anhörung zum Thema „Landwirtschaft und Ökologie" zu betrauen, der kein einziger sachkundiger Agrarwissenschaftler angehört? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei der Diskussion um die angeblichen Konflikte zwischen Landwirtschaft und Ökologie der Rat von qualifizierten Agrarwissenschaftlern überflüssig ist und die anstehenden Fragen sachkundiger und objektiver von Volkswirten, Zoologen, Journalisten und anderen landwirtschaftsfremden Persönlichkeiten beantwortet werden können? 1316* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Wie Sie wissen, betreiben der Bundesminister des Innern (BMI) und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) das „Aktionsprogramm Ökologie" gemeinsam. Da der BML für die Landwirtschaft zuständig ist, habe ich es übernommen zu antworten. BMI und BML haben Ende 1979 ein mit Hilfe eines unabhängigen Sachverständigengremiums unter der Leitung von Professor Bick, derzeitiger Vorsitzender des Sachverständigenrates Umwelt, mit der Erarbeitung eines wissenschaftlichen Grundkonzeptes für ein Ökologieprogramm beauftragt. Es soll hauptsächliche Problemfelder des Umweltschutzes herausarbeiten und ökologische Lösungsansätze suchen. Bei der Zusammensetzung der Steuerungsgruppe — so wird das Gremium genannt — wurde darauf geachtet, daß keine spezialisierten Fachleute für bestimmte Umweltfragen oder für einzelne Wirtschaftsbereiche, vielmehr Persönlichkeiten, die sich in sehr umfassender Weise mit Umweltproblemen befassen, berufen werden. Mitarbeiter aus BML und BMI nehmen als Gäste an den Sitzungen der Steuerungsgruppe teil. Sie sollte im übrigen klein gehalten werden, um ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Zur Erarbeitung ergänzender fachlicher Grundlagen setzt die Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen ein und führt Anhörungen durch. U. a. wurde eine Arbeitsgruppe „Landwirtschaft" eingerichtet und gemeinsam mit ihr die Anhörung „Landwirtschaft und Ökologie" vorbereitet. In der Arbeitsgruppe arbeiten landwirtschaftliche Fachleute mit. Die Liste der anzuhörenden Verbände und Einzelpersönlichkeiten weist einen beachtlichen Anteil landwirtschaftlich orientierter Verbände und sachkundiger Agrarwissenschaftler auf. Mein Haus hat dabei beratend mitgewirkt. Daraus ergibt sich, daß weder ich noch die Steuerungsgruppe den Rat von qualifizierten Agrarwissenschaftlern für überflüssig halten. Ich glaube auch nicht, Umweltprobleme allein mit landwirtschaftsfremden Persönlichkeiten beantworten zu können. Aber ich meine, wir müssen uns mit der Landwirtschaft kritischen Fragen auch von Nichtlandwirten — wie Volkswirte, Biologen und auch Journalisten — stellen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 99): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, inwieweit die Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vom Novemer 1980 vor allem jungen Frauen, deren Einstieg in das Berufsleben sich durch Kindererziehung verzögerte, den Eintritt in den öffentlichen Dienst erleichtert hat, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung auf dem Weg der beruflichen Eingliederung von Müttern? Der Bundesregierung liegen wegen der Kürze der Zeit seit Erlaß der VO bislang keine Zahlen darüber vor, in welchem Umfang durch die von Ihnen angesprochene Änderung der Bundeslaufbahnverordnung jungen Frauen mit Kindern die Einstellung in einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst erleichtert worden ist. Ob weitere Schritte zur beruflichen Eingliederung von Müttern in den öffentlichen Dienst erforderlich werden, läßt sich erst beurteilen, wenn hierzu ausreichende Erfahrungen gesammelt worden sind. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß § 14 Abs. 2 BLV seine Begünstigung nicht auf weibliche Umstellungsbewerber begrenzt. Über den öffentlichen Dienst hinausgehend ist noch auf folgendes hinzuweisen: Um Frauen die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung zu erleichtern, fördert der Arbeitsstab Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Reihe von Modellversuchen, in denen spezielle Weiterbildungs- und Umschulungsangebote für Berufsrückkehrerinnen erprobt werden. Über diese Modelle hat Frau Bundesminister Huber in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 1981 berichtet. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 100 und 101): Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch in anderen Bundesländern, außer in Nordrhein-Westfalen, überhöhte Mengen von Schwermetallen in den Aschenbelägen der Sport- und Tennisplätze gefunden worden sind, und wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundenen Gesundheitsgefahren? Welche Maßnahmen können im Verantwortungsbereich der Bundesregierung ergriffen werden, um eine gesundheitliche Schädigung der Sportler zu vermeiden? Zu Frage 100: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß auch in anderen Bundesländern, außer in NordrheinWestfalen, überhöhte Mengen von Schwermetallen in den Aschenbelägen der Sport- und Tennisplätze gefunden worden sind. Eine Umfrage ist eingeleitet. Eine erste Nachfrage z. B. bei der Landesregierung in Baden-Württemberg hat ergeben, daß ähnliche Fälle bisher nicht bekanntgeworden sind; ein Untersuchungsprogramm ist auch dort bereits eingeleitet. Der jüngst bekanntgewordene Fall im Erftkreis wird gegenwärtig von der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde und dem Regierungspräsidium in Köln eingehend geprüft. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich in diese Prüfung eingeschaltet. Eine Beurteilung des Falles durch die Bundesregierung wird erst möglich sein, wenn das Ergebnis der Prüfung durch die zuständigen Landesbehörden vorliegt. Zu Frage 101: Maßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren, die von Sportplatzbelägen ausgehen, sind grundsätzlich Sache der zuständigen Landesbehörden. Die Bundesregierung hat aber Sorge getragen, daß in den Neuentwurf der DIN 18035 vom Oktober 1980 „Tennenflächen" bereits grundsätzlich ein Ver- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1317* bot gesundheitsschädlicher Konzentrationen an Schwermetallen in Tennenbaustoffen aufgenommen worden ist. Seit einiger Zeit werden Untersuchungen zur Feststellung der zulässigen Höchstwerte mit dem Ziel ihrer Aufnahme in die DIN 18035 durchgeführt. Für die Untersuchungen stellt das Bundesinstitut für Sportwissenschaft Projektmittel zur Verfügung. Hierbei werden die als Ergebnis der Stollberger Untersuchungen vorgeschlagenen Grenzwerte (0,1 mg Blei, 2,0 mg Zink, 0,01 mg Cadmium, 0,01 mg Quecksilber und 0,03 mg Arsen je kg Tennenbelagbaustoff) berücksichtigt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist, daß die Bundesregierung im Jahre 1978 in der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" Grenzwerte für Schwermetallkonzentrationen in der Luft (2 Mikrogramm Blei/m3 und 0,04 Mikrogramm Cadmium/m3) festgesetzt hat. Die Grenzwerte für Schwermetallkonzentrationen in Tennenbelagbaustoffen müssen medizinisch-naturwissenschaftlich abgesichert sein, damit die Unbedenklichkeitsgrenze auf jeden Fall eingehalten wird (Vorsorgeprinzip gilt auch hier). Im Rahmen der laufenden Projektstudie „Toxische Bestandteile in Tennenbelägen" findet am 31. März 1981 eine Anhörung von Sachverständigen mit Beteiligung des Umweltbundesamtes, des Bundesgesundheitsamtes und der Bundesanstalt für Materialprüfung zur Feststellung der Höchstwerte und der entsprechenden Untersuchungsverfahren beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft statt. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hackel (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 102 und 103): Warum hat die Bundesregierung die Entsperrung der Mittel für die Ausstellung „Die Opfer Preußens" noch im Dezember 1980 beantragt, obwohl das Projekt bis zum geplanten Beginn der Ausstellung nach Aussagen des Senats von Berlin nicht mehr „gründlich und verantwortlich zu verwirklichen" ist? Warum hat die Bundesregierung gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses von einem fertigen Konzept gesprochen, obwohl dieses Konzept offensichtlich nicht vorhanden ist? Zu Frage 102: Bei der Ausstellung „Die Opfer Preußens" handelt es sich um eine Ausstellung, die in der Verantwortung des Landes Berlin von der Staatlichen Kunsthalle Berlin veranstaltet und vom Bund bezuschußt werden sollte. Im Zeitpunkt des Entsperrungsantrages an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1980 war der Bundesregierung nicht bekannt, daß die Realisierbarkeit des Ausstellungsvorhabens in Frage gestellt sein könnte. Aufgrund des engen Kontaktes mit dem Senat von Berlin in dieser Sache und aufgrund mehrerer Rückfragen mußte die Bundesregierung nach den Erklärungen des Senats von Berlin vielmehr davon ausgehen, daß die Ausstellung innerhalb der noch verbleibenden Zeit durchführbar sei. Offenbar sind erst nach dem 4. Dezember 1980 Umstände aufgetreten oder bekannt geworden, die den Berliner Stellen eine andere Beurteilung nahelegten. Dies wird bestätigt durch die Erklärung des Senats von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus in Berlin, wonach die Entscheidung, das Ausstellungsvorhaben aufzugeben, erst am 24. Februar 1981 gefallen ist. Zu Frage 103: Die Bundesregierung hat vor dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages von einem Konzept der Ausstellung nicht nur gesprochen, sondern eine präzise Darstellung dieses Konzepts dem Haushaltsausschuß zusammen mit dem Entsperrungsantrag auch vorgelegt. Die nunmehr eingetretene Situation beruht offensichtlich nicht auf einem Mangel an Konzeption, sondern auf praktischen Problemen der Umsetzung durch die verantwortliche Stelle. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 104 und 105): Ist der Bundesregierung bekannt, was Gegenstand des zwischen Frankreich und Luxemburg ausgehandelten bilateralen Vertrags ist im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kernkraftwerks Cattenom, und wann ist mit dem Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich zu rechnen mit dem Ziel welcher Regelungsinhalte? Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß neben dem Kernkraftwerk Cattenom weitere Industrien im Raum Cattenom angesiedelt werden mit zusätzlichen negativen Folgen für die Gewässerqualität der Mosel im besonderen und zusätzlichen Umweltbelastungen im Obermoselraum? Zu Frage 104: Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen existiert ein noch nicht rechtskräftiger Vertrag zwischen Frankreich und Luxemburg, der eine Abstimmung der Kraftwerksplanung zwischen den beiden Ländern vorsieht. Er soll z. B. Regelungen über eine maximal zulässige Aufwärmung der Mosel und die Gewährleistung des Ausgleiches der Verdunstungsverluste für die Zeiten, in denen die Wasserführung der Mosel an der französisch/luxemburgischen Grenze unter einen bestimmten Wert (von 26 m3/s) fällt, zum Gegenstand haben. Die für die Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Fragestellungen zum Schutz der Mosel werden in der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel gegen Verunreinigung behandelt. Die deutsche Delegation hat deshalb in dieser Kommission vorgeschlagen, zwischen allen Anliegerstaaten über ein Übereinkommen zu beraten, in dem zu allen wichtigen Fragen der Reinhaltung der Mosel Regelungen getroffen werden sollten. Die französische und luxemburgische Delegation haben ihre Bereitschaft erklärt, diesen deutschen Vorschlag zur Vorbereitung eines solchen Übereinkommens zu prüfen. Da die Arbeiten am Wärmelastplan noch einige Monate in Anspruch nehmen werden, wird eine 1318* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Konkretisierung der Inhalte einer Vereinbarung nicht vor Ende 1981/Anfang 1982 möglich sein. Zu Frage 105: Die französische Delegation in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung hat kürzlich auf eine entsprechende Frage des Vertreters der Bundesregierung erklärt, daß ihr weitergehende Pläne für Industrieansiedlungen im Raum Cattenom nicht bekannt seien. Sie hat gleichzeitig ihre Bereitschaft erklärt, nähere Informationen zu geben, wenn sich eine entsprechende Neuplanung ergeben sollte. Im übrigen haben die Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und Saar gegen Verunreinigung eingehend über konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Abwasseremissionen und Verbesserung des Zustandes der Mosel beraten. In diesem Zusammenhang hat die französische Delegation für die in den Einzugsgebieten von Mosel und Saar bereits ansässigen Industriebetriebe umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in den nächsten fünf Jahre in Aussicht gestellt, durch die die Abwasserbelastung entscheidend verringert wird. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen ist nach französischen Angaben bereits begonnen worden. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß seitens der französischen Behörden auch in Fällen evtl. Neuansiedlung von Industriebetrieben alle notwendigen Anforderungen gestellt werden, um Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten. Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 106): Wie beurteilt die Bundesregierung den beschleunigten Ausbau der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Cattenom unter dem Gesichtspunkt, daß bislang eine genaue Prüfung aller im Zusammenhang mit dem Bau zweier weiterer Blöcke von je 1 300 Megawatt stehenden Probleme bezüglich der Mosel, nämlich Temperatur, Menge und Ausgleich von Verdunstungsverlusten, die Güteziele (Sauerstoff, Chloride, Ammonium), die Einhaltung der Gemeinschaftsrichtlinien „Fischerei und Trinkwasser" und die Radioaktivitätsbelastung bisher nicht erfolgt ist, und wie gedenkt die Bundesregierung auch diesbezüglich auf die französische Regierung einzuwirken? Umfang und Zeitplan des Kraftwerksausbaues in Frankreich erfolgt nach nationalen Zielsetzungen. Die deutsche Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel gegen Verunreinigung hat jedoch die Neuberechnung des „Internationalen Wärmelastplanes Mosel" gefordert, nachdem bekannt wurde, daß das französische Kernkraftwerk Cattenom auf insgesamt 4 Blöcke mit je 1 300 MWe ausgelegt werden soll. Sie hat gleichzeitig verlangt, daß alle offenen Fragen zum Bau und Betrieb des Kraftwerkes und der erforderlichen Nebenanlagen, z. B. des zum Ausgleich der Verdunstungsverluste erforderlichen Speicherbeckens am Oberlauf der Mosel und insbesondere Fragen über evtl. Auswirkungen auf die Mosel vor einer Entscheidung über den weiteren Ausbau von Cattenom im Rahmen der Arbeiten der „Internationalen Adhoc-Arbeitsgruppe Wärmebelastung" geklärt werden müssen. Für die Neuberechnung des Wärmelastplanes, die in die Zuständigkeit dieser Arbeitsgruppe fällt, hat die französische Seite alle erforderlichen Auskünfte in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß vor einer Genehmigung zum Bau der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Cattenom die Arbeiten am Wärmelastplan abgeschlossen und die entsprechenden Nachweise geführt sein müssen. Sie wird dies durch die deutsche Delegation in der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel gegen Verunreinigung erneut bekräftigen. Zu den Fragen der Radioaktivitätsbelastung der Atmosphäre und der Mosel laufen ebenfalls noch Verhandlungen im Rahmen der deutsch-französischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen. Die Bundesregierung wird in den genannten Gremien darauf hinwirken, daß die anstehenden Fragen hinsichtlich des Baues von Cattenom vor dem definitiven Baubeginn grundsätzlich geklärt werden. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 107 und 108): Ist die Bundesregierung über das Vorhaben der französischen Regierung, mit dem Bau des dritten und vierten Kernkraftwerks Cattenom bereits Anfang 1982 zu beginnen, informiert worden, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen? Ist die Bundesregierung über den Rücktritt des Generalsekretärs des Interministeriellen Komitees für atomare Sicherheit in Frankreich, Jean Servant, der sich auch auf den Kraftwerksbau in Cattenom bezieht, unterrichtet, und sieht sie darin einen Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Auswirkungen grenznaher Kernkraftwerke? Zu Frage 107: Die Bundesregierung ist im Rahmen der „Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen" — kurz DFK genannt — darüber informiert worden, daß die französische Genehmigungsbehörde die Anträge auf Baugenehmigung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Cattenom für Mitte des Jahres 1981 erwartet. Über diese französische Ausbauplanung hat die Bundesregierung zuletzt am 18. Januar 1980 vorab informiert. Die Prüfung dieser Anträge wird nach französischer Einschätzung voraussichtlich 4 bis 5 Monate in Anspruch nehmen, so daß mit einer Baugenehmigung für die Blöcke 3 und 4 frühestens Ende 1981/Anfang 1982 zu rechnen ist. Dieser Sachverhalt wurde auch anläßlich einer Informationsveranstaltung des französischen Präfekten am 5. März 1981 in Cattenom und Metz erörtert, zu dem deutsche und französische Mandatsträger eingeladen waren. Diese Veranstaltung bot eine gute Gelegenheit, alle für erforderlich gehaltenen Fragen zum Bau des Kernkraftwerkes Cattenom unmittelbar an die zuständigen französischen Stellen zu richten. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1319* Die französische Regierung hat zwar deutlich gemacht, daß sie ihre Kernkraftwerksprojekte im Interesse der Sicherstellung der nationalen Energieversorgung zügig verwirklichen wird — für den grenznahen Bereich bestehen jedoch nach Ansicht der Bundesregierung vielfältige Kontakte, um hierbei die Schutzinteressen der deutschen Grenzbevölkerung angemessen zu berücksichtigen. So werden z. B. die Fragen der Moselbelastung in der internationalen Saar-Mosel-Kommission behandelt; der Schutz der deutschen Bevölkerung vor radiologischen Auswirkungen wird intensiv in der DFK verfolgt. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß die Fortführung der gutnachbarschaftlichen Zusammenarbeit mit Frankreich auf allen Ebenen der beste Weg ist, die anstehenden Probleme in Grenzgebieten zu lösen. Zu Frage 108: Zur Frage des Rücktrittes von Herrn Servant hat die Bundesregierung bereits in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Herrn Abgeordneten Hans Werner Müller (Wadern) im Dezember 1980 Stellung genommen und hierzu u. a. folgendes ausgeführt: „Die Bundesregierung betrachtet den Rücktritt von Herrn Servant als eine innerfranzösische Angelegenheit. Über den bereits im Mai 1980 erfolgten und jetzt in der französischen Presse aufgegriffenen Rücktritt von Herrn Jean Servant hat die Bundesregierung Informationen von französischer Seite erbeten und erhalten. Die Presseveröffentlichungen enthalten keine konkreten Vorwürfe einer etwaigen Verletzung von Sicherheitsvorschriften. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an der Bereitschaft der französischen Regierung zu zweifeln, daß diese die bestehenden Abmachungen und Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch weiterhin erfüllen wird, wie dies bei den Gesprächen von Bundesinnenminister Baum in Paris am 22. September 1980 nochmals bekräftigt wurde" (BT-Drucksache 9/81, S. 15). Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 109 und 110): Wie beurteilt die Bundesregierung die bemerkenswerten Befunde der offiziellen Umweltstudie der amerikanischen Regierung „Global 2000", worin auf Grund der weiteren wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung eine weltweite Katastrophe vorhergesagt wird, und welche Schlüsse hat sie daraus für die eigene Umwelt-, Energie- und Entwicklungspolitik gezogen? Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, daß eines der auffälligsten Randergebnisse dieses amtlichen amerikanischen Forschungsprojekts — die Feststellung nämlich, daß die verschiedenen Behörden und Regierungsinstitutionen in ihren jeweiligen Arbeitskonzepten und Projektionen auch bei gleichen Problemfeldern von unterschiedlichen Daten und Annahmen ausgehen — mit den sich daraus ergebenden Widersprüchen und Inkonsistenzen auch für vergleichbare Arbeitsprogramme deutscher Regierungsstellen und öffentlicher Einrichtungen zutrifft? Zu Frage 109: Die Studie „the Global 2000 Report to the President" wurde im Juli 1980 dem amerikanischen Präsidenten vorgelegt und im August 1980 der Bundesregierung offiziell unter Hinweis auf die Schlußerklärung des Weltwirtschaftsgipfels in Venedig zugestellt. Im Oktober 1980 fand dann auf Einladung der US-Regierung mit einer Reihe westlicher Staaten eine Besprechung über die Studie und ihre weitere Behandlung statt. Ende November 1980 übermittelte das Auswärtige Amt der US-Regierung eine deutsche Stellungnahme, die sich mit der Methodik der Studie befaßte. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Inhalt und zu den Ergebnissen der umfangreichen Studie. Die Politik der Bundesregierung im Bereich Umwelt, Energie und Entwicklungshilfe basiert auf vielfältigen Untersuchungen, Gutachten, Erhebungen und nicht zuletzt auf Erfahrungen u. a. aus eigenen Programmen und Aktivitäten. Auch diese Studie wird — wie andere auch — bei der Fortentwicklung unserer Politik berücksichtigt werden. Zu Frage 110: Es ist generell schwierig, für umfangreiche Untersuchungen, Projektionen und Arbeitspläne konsistente Datensätze und Annahmen zu erarbeiten und anzuwenden. Bei Verwendung und besonders bei Vergleichen verschiedener Untersuchungen ist deshalb darauf zu achten, daß die Herkunft von verwendeten Daten und getroffenen Annahmen klar beschrieben sind. Dies ist sicher bei der notwendigerweise vereinfachenden öffentlichen Verwendung von Ergebnissen von Untersuchungen ein Punkt, der nicht immer genügend Beachtung findet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Timm (FDP) (Drucksache 9/226 Fragen 111 und 112): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die EG vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, wenn eine Einigung über die Fischereipolitik erneut scheitert? Hält die Bundesregierung es für angebracht, auf dem Weg der Klage beim Europäischen Gerichtshof Mehrheitsentscheidungen im EG-Ministerrat einzuführen, wie es Dr. Bangemann (MdEP) am 4. März in der Sendung „Der weiße Fleck — Fischereikrieg" des Deutschen Fernsehens gefordert hat? Zu Frage 111: Die Bundesregierung sieht in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kein geeignetes Mittel für den Versuch, Beschlüsse des Rates über die gemeinsame Fischereipolitik herbeizuführen. Ein klagezusprechendes Urteil könnte keinesfalls die fehlende Beschlußfassung des Rates ersetzen, sondern allenfalls dokumentieren, daß der Rat seiner Verpflichtung zur Regelung der gemeinsamen Fischereipolitik bisher nicht nachgekommen ist. Im übrigen würde eine Klage wegen der vorgeschriebenen Fristen des Vorverfahrens und der Dauer des Gerichtsverfahrens selbst voraussichtlich mindestens 1 knappes Jahr in Anspruch nehmen. 1320* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Während dieser Zeit würden die Verhandlungen im Rat möglicherweise zusätzlich belastet. Zu Frage 112: Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Ziel, den Rat zu verpflichten, mehrheitlich über die gemeinsame Fischereipolitik zu entscheiden, könnte nur im Rahmen eines Verfahrens herbeigeführt werden, das bereits in der ersten Frage angesprochen worden ist. Wie dargelegt, beabsichtigt die Bundesregierung nicht, ein solches Verfahren einzuleiten. Denn würde die Bundesregierung klagen, so sollte man sich keinen Illusionen hingeben: Eine Entscheidung des Gerichtshofs könnte nur die Feststellung der bekannten Rechtslage enthalten, daß nach den Verträgen (EWG-Vertrag, Beitrittsvertrag mit GB, DK und Irl) im Fischereibereich die Beschlüsse mit qualitizierter Mehrheit gefaßt werden. Selbst wenn auf Grund eines solchen Urteils die Präsidentschaft im Rat die Fischereivorschläge der Kommission zur Abstimmung stellen würde, würde die erforderliche Mehrheit nicht zustande kommen, insbesondere weil einige Mitgliedstaaten es grundsätzlich ablehnen, daß die Gemeinschaft einzelne Mitgliedstaaten bei Fragen von bedeutendem nationalen Interesse majorisiert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 113): Sind der Bundesregierung Untersuchungsergebnisse des Deutschen Verbraucherschutzverbands bekannt, wonach auf Grund zunehmender Stickstoffdüngung in gesundheitsgefährdendem Umfang Nitrat in Lebensmitteln enthalten ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Gesundheitsgefährdung für die Zukunft zu verhindern? Der Bundesregierung sind Flugblätter des Deutschen Verbraucherschutzverbandes (DVS) bekannt, in denen auf Nitrat in der Nahrung eingegangen und generell eine Gesundheitsgefährdung behauptet wird. Eine solche Verallgemeinerung ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen weder gerechtfertigt noch sachdienlich. Eine Bedrohung der Gesundheit durch Stickstoffdüngung ist generell zu verneinen. Nur durch eine optimale Nährstoffversorgung lassen sich qualitativ hochwertige Pflanzen erzeugen. In Einzelfällen ist nicht auszuschließen, daß durch unsachgemäße Düngung oder falsche Behandlung ein hoher Nitratgehalt in den Pflanzen vorkommen kann. Dabei ist zu beachten, daß die Höhe des Nitratgehalts z. B. von Gemüse außer von der Düngung von Faktoren wie Bodenart, Witterung, Sorte und Reifegrad wesentlich beeinflußt wird. Auf der Grundlage umfangreicher Versuchsergebnisse sind die Methoden der Düngeranwendung, insbesondere der Stickstoffdüngung stark verbessert worden. Es wird eine gezielte, zeitgerechte und dem Pflanzenbedarf entsprechende Anwendung angestrebt. Die seit kurzem eingeführte Untersuchung des mineralisierten Stickstoffvorrats des Bodens (N-min-Methode) hat dazu einen bedeutenden Beitrag geleistet. Die Bundesregierung wird sich weiterhin darum bemühen, im Rahmen der Forschung die Zusammenhänge zwischen Stickstoffdüngung und Nahrungsqualität untersuchen zu lassen. Auch von seiten der Länder wird über die Beratung in verstärktem Maße auf diese Fragen eingegangen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 114 und 115): Wie beurteilt die Bundesregierung den sich in den letzten Jahren verschärfenden Verdrängungswettbewerb und Konzentrationsprozeß innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland zu Lasten des kleineren Vollerwerbsbetriebs bäuerlicher Familienverfassung? Welche innerlandwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Faktoren haben diese bedrohliche Strukturentwicklung in Richtung stark wachsender und mengenproduzierender Betriebseinheiten beeinflußt und beschleunigt, und wie stark hat sich hierbei die Höhe der Erzeugerpreise auf diesen Prozeß ausgewirkt? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam den strukturellen Anpassungsprozeß der Landwirtschaft, wie er sich seit mehr als 30 Jahren vollzieht, und berichtet darüber jährlich detailliert im Agrarbericht. Die jüngsten Zahlen deuten nicht auf einen verschärften Verdrängungswettbewerb in den letzten Jahren hin. Von 1965 bis 1975 nahm die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 1 ha LF jährlich um durchschnittlich 34 767 Betriebe ab, von 1975 bis 1980 um 21 440 Betriebe. Ähnlich verlief die Entwicklung bei den Arbeitskräften. Etwas differenzierter ist die Entwicklung des Konzentrationsprozesses zu beurteilen. Die Zahl der flächenstarken Betriebe ab 100 ha LF nahm in der Zeit von 1965 bis 1975 jährlich um durchschnittlich 115 Betriebe zu; von 1975 bis 1980 waren es 100 Betriebe pro Jahr. Insgesamt gab es 1980 in der Bundesrepublik Deutschland 4 391 Betriebe um 100 ha LF; dies waren nur 0,6 % aller Betriebe ab 1 ha LF, die bei einer Durchschnittsgröße von 162 ha 5,8 der LF ab 1 ha Betriebsgröße bewirtschafteten. Zur Konzentration in der Tierproduktion ist in der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Peter Conradi vom 11. März 1981 geantwortet worden. Dort wird festgestellt, daß die Masthühnerproduktion und die Legehennenhaltung einen relativ hohen Konzentrationsgrad aufweisen. Diese Entwicklung vollzog sich vor allem in den 1960er und frühen 1970er Jahren. Bei Milchkühen, Zuchtsauen und Mastschweinen nimmt die Zahl und der Anteil der größeren Bestände zwar laufend zu, der Konzentrationsgrad hält sich jedoch mit Ausnahmen noch in Grenzen. Die Bundesregierung beobachtet jedoch diese Entwicklung besonders aufmerksam. Konzentrationserscheinungen wie im Masthühnerbereich und teilweise in der Legehennenhaltung sind nicht erwünscht. Grundsätzlich sind für größere Einheiten der Boden- und Tierproduktion, wie sie in vielen kleineren Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1321* Haupterwerbsbetrieben vorhanden sind, vergleichsweise höhere spezifische Leistungen und niedrigere Erzeugungskosten charakteristisch. Eine isolierte Quantifizierung der Auswirkungen des allgemeinen Erzeugerpreisniveaus auf die Strukturentwicklung ist deshalb nicht möglich, weil das individuelle Wirtschaftsergebnis weitgehend von der einzelbetrieblichen Preis-Kosten-Relation bestimmt wird. Die Betriebsergebnisse des Agrarberichts zeigen Jahr für Jahr, daß leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechenden Produktionskapazitäten bei gegebenem Erzeugerpreisniveau durchaus befriedigende Einkommen erzielen, während andere, vielfach umsatzschwache Betriebe in der Einkommensentwicklung stärker zurückbleiben. Der Strukturprozeß wird sich auch zukünftig vorzugsweise auf diese einkommensschwachen Betriebe konzentrieren, die sich bei entsprechenden Erwerbsalternativen vermehrt außerbetrieblichen Einkommensquellen zuwenden dürften. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 116 und 117): Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft zu den Agrarpreisbeschlüssen für das Wirtschaftsjahr 1981/1982 abgegeben, nachdem in einer Pressemeldung zwar die Verhaltensweise Frankreichs, der Niederlande und Belgiens für eine Preisanhebung zwischen 11 und 15 v. H. veröffentlicht wurde, aber nichts über die Aussagen der Bundesregierung bekannt wurde? Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß der Grenzausgleich Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland bei dem Paket der Agrarpreisverhandlungen für das Wirtschaftsjahr 1981/1982 im gleichen Prozentsatz abgebaut wird? Die von der Kommission für das Wirtschaftsjahr 1981/1982 vorgeschlagenen Preisanhebungen in ECU erscheinen der Bundesregierung im Hinblick auf die Markt- und Haushaltssituation noch vertretbar. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß der Abbauschritt beim deutschen positiven Währungsausgleich einkommenspolitisch vertretbar ausfällt. Die von der Kommission vorgeschlagene Abbaurate ist im Hinblick auf die vorgeschlagenen Preise zu hoch. Der Abbauschritt beim britischen sowie beim deutschen positiven Währungsausgleich sollte möglichst gleich groß sein. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 118): Wie hoch sind die EG-Vorräte an Butter, Magermilchpulver und Zukker je Kopf der Bevölkerung innerhalb der EG, und hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, angesichts dieser Zahlen weiterhin von Butterbergen und dergleichen zu reden? Am 12. März 1981 betrugen die Interventionsbestände bei — Butter 110 506 t — Magermilchpulver 152 023 t. Bei Zucker sind derzeit keine Interventionsbestände zu verzeichnen. Diese relativ niedrigen Bestände sind insbesondere auf die günstige Weltmarktsituation zurückzuführen, die es erlaubte, den Drittlandsexport nachhaltig zu intensivieren. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, daß diese günstige Situation am Weltmarkt und insbesondere die guten Exportbedingungen nach den Ostblockländern uneingeschränkt andauern werden. Bei Zucker übersteigt die EG-Erzeugung den Verbrauch nachhaltig. Im Jahre 1981 wird die Gemeinschaft rd. 2-3 Millionen t exportieren müssen. Auf dem Milchsektor übersteigt in der EG die Erzeugung ebenfalls die Nachfrage. Die weitere Produktionssteigerung und die Zunahme der Milchanlieferung, die 1980 in der EG 2,8 % betrug, lassen es nicht zu, bereits von einer Lösung der Überschußsituation zu sprechen. Wohl aber kann ein Rückgang der mit der Verwertung verbundenen Kosten festgestellt werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 119): Ist die Bundesregierung bereit, analog der Entschädigung von 30 Millionen DM für die deutsche Fischwirtschaft auch der deutschen Landwirtschaft eine Entschädigung zu zahlen, falls bei den künftigen Preisverhandlungen im EG Ministerrat in Brüssel für die deutschen Bauern notwendigerweise Anhebungen nicht durchgesetzt werden? Der deutschen Fischwirtschaft soll durch Fortführung des seit 1978 laufenden Sofortprogramms die Anpassung an die verringerten und veränderten Fangmöglichkeiten erleichtert werden. Dieses Sofortprogramm war bis 1980 befristet, weil ab 1. Januar 1981 eine einschlägige EG-Regelung mit gemeinsam finanzierten Hilfsmaßnahmen erwartet wurde. Als diese gemeinsame EG-Regelung sich aus den bekannten Gründen verzögerte, hat die Bundesregierung die Fortführung des Sofortprogramms mit 30 Millionen DM — gedeckt aus Umschichtungen im Einzelplan 10 — vorgeschlagen. Bei diesem Sofortprogramm handelt es sich nicht um eine Entschädigung für etwa eingetretene Verluste, sondern um eine Strukturmaßnahme. Entschädigungszahlungen ohne Rechtsverpflichtung müssen auch wegen der präjudiziellen Wirkung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Es besteht keine Veranlassung, im Zusammenhang mit den Preisverhandlungen im EG-Ministerrat zusätzliche nationale Hilfsmaßnahmen vorzubereiten. Im übrigen erhält die Landwirtschaft zahlreiche und umfangreiche Hilfen zur Strukturverbesserung sowohl aus EG- als auch aus nationalen Mitteln. 1322* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 122 und 123): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Eltern, deren Kinder ständig in den USA leben, hinsichtlich der Kindergeldzahlungen den Eltern gleichgestellt werden sollten, deren Kinder in einem EG-Mitgliedstaat oder in einem Staat mit entsprechender Kindergeldvereinbarung ständig leben? Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Kindergeldregelung mit den USA in die Wege zu leiten? Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz wird grundsätzlich nur für Kinder geleistet, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Ergänzend sieht eine Reihe zwischenstaatlicher Regelungen die Leistung von Kindergeld auch für Kinder in anderen Staaten vor. Diese Regelungen sind Teil der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern, die auf Grund der Freizügigkeitsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaften, auf Grund von Anwerbevereinbarungen oder — im Verhältnis zu Österreich und der Schweiz — mit Rücksicht auf eine seit alters her beträchtliche Durchlässigkeit der Grenzen im Bundesgebiet beschäftigt werden. Derartige rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse liegen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika nicht vor. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, Eltern, deren Kinder in den Vereinigten Staaten von Amerika leben, hinsichtlich der Kindergeldzahlung diesen Arbeitnehmern gleichzustellen. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben auch keinen entsprechenden Wunsch geäußert. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 9/226 Fragen 124 und 125): Kann die Bundesregierung die Mängel in der Organisation der Arbeitsverwaltung, wie sie in dem Artikel in „Die Welt" vom 14. Februar 1981 aufgeführt sind, zum Beispiel der mangelnde Einsatz von Computern, insbesondere bei der Aufstellung von Statistiken, Verzögerungen bei Geldleistungen übermäßige Reglementierung und Bürokratisierung, bestätigen? Ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, Konsequenzen zu ziehen, und welche Möglichkeiten sieht sie, um den Verfahrensablauf in der Arbeitsverwaltung so zu straffen, damit das Personal stärker als bisher für die eigentliche Aufgabe der Arbeitsvermittlung eingesetzt werden kann? Das in dem Artikel in der „Welt" vom 14. Februar 1981 gezeichnete Bild der Bundesanstalt ist unzutreffend. Derartige Darstellungen sind vor allem deshalb bedauerlich, weil es bei der gegenwärtig schwierigen Arbeitsmarktlage erforderlich ist, daß die Arbeitsverwaltung richtig eingeschätzt und ihre beratungs- und Dienstleistungsangebote vertrauensvoll genutzt werden. Es dient der Aufgabenerfüllung auch wenig, wenn gerade zu einer Zeit, in der die Bundesanstalt stark belastet ist, die Mitarbeiter durch ungerechtfertigt negative Kritik entmotiviert werden. Sinnvoller wäre es, alle vernünftigen Vorschläge mit dem Ziel, die Arbeitsabläufe in den Arbeitsämtern weiter zu verbessern und noch effektiver zu gestalten, eingehend zu erörtern und anschließend nach Möglichkeit zu verwirklichen. Selbstverwaltung und Verwaltung der Bundesanstalt sind ständig um entsprechende Verbesserungen bemüht. Der Aufbau einer dezentralen Datenverarbeitungsorganisation ist in Vorbereitung; so soll z. B. durch den Einsatz von Terminal-Computern eine schnellere Datenübermittlung zwischen allen Dienststellen der Bundesanstalt ermöglicht werden. Hierbei ist besonders hervorzuheben der Ausbau der computerunterstützten Arbeitsvermittlung im Bereich der Arbeitsämter und deren Nebenstellen mit dem Ziel, Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung zu intensivieren. Die bereits seit Mai 1979 im Rahmen eines Modellversuchs durchgeführte praktische Erprobung im Bereich des Landesarbeitsamtes Hessen wird positiv beurteilt. Bis 1982 soll die computerunterstützte Arbeitsvermittlung im gesamten Bezirk des Landesarbeitsamtes Hessen eingeführt werden. Entsprechend den Liefermöglichkeiten für die benötigten EDV-Geräte wird dann auch in den anderen Landesarbeitsamtsbezirken die computerunterstützte Arbeitsvermittlung eingeführt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 126): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß in der Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz ein Bestandsschutz für kleinere Krankenhäuser vorgesehen wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleinere Krankenhäuser öffentlich zu fördern sind, soweit sie der allgemeinen Zielsetzung dieses Gesetzes dienen, nämlich „eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen". Sie hatte deshalb schon in ihrem im Mai 1978 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/2067) vorgesehen, die gelegentlich mißverstandene Bestimmung der sog. 100-Betten-Grenze (§ 8 Abs. 1 Satz 2) durch eine Regelung zu ersetzen, wonach bei der Bedarfsplanung darauf geachtet werden sollte, daß die einzelnen Krankenhäuser nach Größe und Standort eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten ermöglichen und für die Patienten in zumutbarer Entfernung erreichbar sind. Wie Sie wissen, ist diese Gesetzesänderung auf Grund des Widerstands der Bundesratsmehrheit und der sie tragenden politischen Kräfte nicht zum Zuge gekommen. Die Bundesregierung wird entsprechend der Ankündigung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 in Kürze erneut einen Entwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes vorlegen. Der Referentenentwurf hierzu liegt seit dem 9. März 1981 vor. Darin ist wiederum vorgesehen, die sog. 100-Betten-Grenze zu streichen und durch die schon erwähnten allgemeinen Pla- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1323* nungskriterien zu ersetzen. Auch sollen künftig die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der Krankenhäuser untereinander, die besonders bedeutsam gerade für kleinere Krankenhäuser sind, im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung künftig auch von CDU und CSU Unterstützung erhalten wird, um im Krankenhausfinanzierungsgesetz bundesweit derartige sachgerechte Mindestanforderungen für die Krankenhausbedarfsplanung in den Ländern festzulegen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Fragen 127 und 128): Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, daß mithelfende Familienangehörige bei sonstiger Erfüllung der Voraussetzungen dann nicht in die Altershilfe für Landwirte aufgenommen werden können, wenn sie 180 oder mehr Kalendermonate in der Rentenversicherung der Arbeiter versichert waren, selbst wenn der daraus resultierende Rentenanspruch weit unterhalb des Anspruchs liegt, der in der Altershilfe für Landwirte als unterste Grenze erreicht wird, und wenn ja, wie begründet sie dies? Sieht die Bundesregierung die Benachteiligung dieser mithelfenden Familienangehörigen gegenüber denjenigen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung über eine Altershilfe für Landwirte keine Altersversicherung abgeschlossen und Beiträge gezahlt haben, und wenn ja, schlägt sie eine Härteregelung vor? In die Altershilfe für Landwirte sind ältere mitarbeitende Familienangehörige nur aufgenommen worden, wenn sie 1965 das 50. Lebensjahr vollendet hatten. Diese Regelung ist zur Vermeidung von Härten zum 1. Mai 1980 dahin erweitert worden, daß auch ältere mitarbeitende Familienangehörige, die an diesem Stichtag das 50. Lebensjahr vollendet hatten, in die Altershilfe für Landwirte einbezogen wurden, und zwar ohne eigene Beitragszahlung. Eine solche Vergünstigung konnte und sollte keine Dauerlösung sein, sondern nur eine Übergangslösung. Auf längere Sicht sollten die landwirtschaftlichen Unternehmer auch für die mitarbeitenden älteren Familienangehörigen eine eigene Beitragszahlung gewährleisten, und zwar über den Abschluß von Arbeitsverträgen mit der Folge der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Bei einer Übergangslösung, die nicht auf eigener Beitragszahlung beruht, müssen für den begünstigten Personenkreis leicht abgrenzbare Tatbestände zugrunde gelegt werden. In diesem Falle wurde die Erfüllung der sog. großen Wartezeit in der Rentenversicherung (180 Kalendermonate) als Merkmal dafür genommen, daß der mitarbeitende Familienangehörige über eine eigene soziale Sicherung verfügt. Wer eine solche Sicherung hat, soll nicht nochmals zu Lasten der Solidargemeinschaft ohne eigene Beitragsleistung eine weitere Alterssicherung erhalten. Diese Abgrenzung mag, wie jede pauschale Lösung, in Einzelfällen als Härte empfunden werden. Sie erscheint mir aber noch immer gerechter als der damals ebenfalls erörterte Vorschlag, nur die mitarbeitenden Familienangehörigen einzubeziehen, die Geld für eine freiwillige Beitragszahlung aufbringen können. Zu einer Härteregelung sehe ich keine Möglichkeit, zumal sie nach Ihrem Gedankengang Personen zugute käme, die schon eine Alterssicherung besitzen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 9/226 Fragen 129 und 130): Hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die organisatorische Neugliederung im Bereich Arbeitsvermittlung/Arbeitsberatung, die in dem Artikel in „Die Welt" vom 14. Februar 1981 mit als Ursache für Ineffektivität der Arbeitsverwaltung genannt ist, bewährt? Wird sich die in dem angegebenen Artikel erwähnte Kommission mit der durch die organisatorische Neugliederung hervorgerufenen Ineffektivität der Arbeitsverwaltung beschäftigen? Hinsichtlich der Ausführungen in dem Artikel in der „Welt" vom 14. Februar 1981 darf ich auf meine Antwort auf die Fragen Nr. 124 und 125 des Herrn Kollegen Cronenberg verweisen. Die Neuorganisation der Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung in den Arbeitsämtern wurde vor ihrer Einführung in der Zeit vom Mai 1972 bis zum Dezember 1975 in den Arbeitsämtern Celle und Würzburg erprobt. Erst nachdem sich diese neue Organisationsform in der Erprobung bewährt hatte, wurde die Umorganisation am 1. Juli 1978 bundesweit durchgeführt. Seitdem gibt es größere Organisationseinheiten, zu denen jeweils eine „Anmelde- und Bearbeitungsstelle" gehört. Routinemäßige Arbeiten sind jetzt von den Beratungs- und Vermittlungsfunktionen der Fachkräfte getrennt und als zuarbeitende Tätigkeiten in den Anmelde- und Bearbeitungsstellen konzentriert. Nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesanstalt führt dies zu einer Erhöhung der beraterischen und vermittlerischen Kapazität und zu einer effizienteren Erledigung der eigentlichen Beratungs- und Vermittlungsaufgaben. Darüber hinaus erledigen die Anmelde- und Bearbeitungsstellen bestimmte Anliegen der Ratsuchenden unmittelbar und entlasten damit die Fachkräfte zusätzlich. Durch die Umorganisation ist somit die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsämter effektiver geworden. Aus diesem Grunde besteht auch keine Notwendigkeit, eine Kommission zur Überprüfung der Organisation der Bundesanstalt für Arbeit einzusetzen; auch insoweit treffen die Ausführungen in dem genannten Artikel nicht zu. Die vom Vorstand der Bundesanstalt berufene Expertenkommission hat eine andere Aufgabe. Sie soll die Gesamtheit der Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit insbesondere im Hinblick auf ihre Aussagefähigkeit und Notwendigkeit hin überprüfen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 9/ 226 Frage 131): 1324* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 Für welche Maßnahmen im sozialen Bereich wird sich die Bundesregierung einsetzen, um zu verhindern, daß den von Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmern in der deutschen Stahlindustrie unbillige Härten auferlegt werden? Für die von dem gegenwärtigen Umstrukturierungsprozeß in der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Arbeitnehmer stehen die umfassenden Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Dienststellen werden diese Instrumente gezielt und umfassend einsetzen, um die Wiedereingliederung und Umsetzung dieser Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze zu ermöglichen. In ihrem Arbeitsmarktpolitischen Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen vom 16. Mai 1979 — in die die Gebiete mit einem hohen Anteil von Montanindustrien einbezogen sind — hat die Bundesregierung einen besonderen Schwerpunkt zur Förderung der beruflichen Qualifizierung von Arbeitnehmern in Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen gebildet. Bis Anfang 1981 sind in den 23 von dem Programm erfaßten Arbeitsamtsbezirken über 30 000 Teilnehmer von innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen gefördert worden, davon allein fast 2 500 im Arbeitsamtsbezirk Dortmund. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft darauf achten, daß die Bundesanstalt für Arbeit bei betrieblichen Umstrukturierungen sämtliche arbeitsmarktpolitischen Instrumente zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer einsetzt, damit unbillige Härten vermieden werden. Für die Eisen- und Stahlindustrie werden auf Grund von Artikel 56 des Montanunionvertrages darüber hinaus ergänzende Beihilfen gewährt. Es sind dies — Beihilfen beim Arbeitsplatzwechsel in Form von Lohn- und Gehaltsbeihilfen, Fahrkostenerstattung, Trennungsentschädigung, Umzugskosten und Einrichtungsbeihilfen; — Beihilfen bei vorübergehender Arbeitslosigkeit in Form von Wartegeld und Übergangsbeihilfe; — Umschulungszulagen und — einmalige Abfindungen für ältere Arbeitnehmer. Zur Zeit wird gemeinsam mit den Bundesministerien für Wirtschaft und der Finanzen und dem Bundeskanzleramt geprüft, ob insbesondere die Übergangsbeihilfen und die Abfindungen für ältere Arbeitnehmer hinsichtlich des Personenkreises und der Höhe der einzelnen Leistungen verbessert werden sollen. Dabei werden die Anzahl der Betroffenen, ihre berufliche und altersmäßige Struktur und die betroffenen Regionen eine Rolle spielen. Allerdings ist bei solchen Überlegungen auch der Aspekt der Finanzierbarkeit — sowohl hinsichtlich des Bundeshaushalts als auch hinsichtlich des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — zu beachten. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Solms (FDP) (Drucksache 9/226 Fragen 132 und 133): Beabsichtigt die Bundesregierung, zur besseren Absicherung des Pflegekostenrisikos in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine gesetzliche Lösung im Rahmen des gegliederten Systems der Krankenversicherung unter Einschluß privater Vorsorge und Eigenbeteiligung oder im Rahmen eines alle Bevölkerungskreise einbeziehenden Pflegegesetzes vorzulegen? Welche jährlichen Mehrausgaben würden die beiden angedeuteten Lösungsmodelle bei den Trägern der gesetzlichen Krankenkassen bzw. im Bundeshaushalt schätzungsweise verursachen, und wie hoch wären entsprechende Beitragssatzsteigerungen bzw. Steuererhöhungen zu veranschlagen? Zu Frage 132: Über die Lage der Pflegebedürftigen und die Möglichkeiten ihrer besseren Absicherung liegt ein Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Aufbau und Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienste" vor. Er hat aufgezeigt, welche Arbeiten und Vorentscheidungen noch notwendig sind, um eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, welcher Weg für eine Lösung des Problems eingeschlagen werden soll. Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird im Juni 1981 von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder beraten. Es bedarf danach noch weiterer gründlicher Beratungen auf Bundes- und Länderebene, um eine Entscheidung vorzubereiten. Erst wenn diese Beratungen abgeschlossen sind, kann über Folgerungen entschieden werden. Zu Frage 133: Jede umfassende Lösung wird einen erheblichen finanziellen Mehraufwand mit sich bringen. Die Höhe der Mehrkosten hängt von der konkreten Ausgestaltung einer Lösung ab, insbesondere von Art und Umfang der Leistungsansprüche und von der Bereitschaft der Länder und Kommunen, die bisher für die Finanzierung von Pflegekosten eingesetzten Mittel in die Finanzierung einer neuen Sicherung einzubringen. Bevor die einzelnen Lösungsmöglichkeiten nicht weiter konkretisiert sind, ist eine Kostenschätzung nicht möglich. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 134): Wie lange bekommt der ehemalige Staatssekretär Dr. Wolters in welcher Höhe Dienstbezüge des Bundes? Herr Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Wolters erhält die ihm nach dem Beamtenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesbesoldungsgesetz zustehenden Bezüge. Hierbei handelt es sich um eine allgemein gültige Regelung ohne jede Besonderheit. Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 135 und 136): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1325* Kann die Bundesregierung die Aussagen des Münchner Pharmakologen Wolfgang Forth im Deutschen Ärzteblatt bestätigen, die ÖstrogenAffäre sei nur der Anfang einer längeren Reihe von ähnlichen Geschichten, weil die Tierproduzenten auf andere Mastpräparate ausgewichen seien, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Tierproduzenten an der kriminellen Anwendung von etwa 300 verschiedenen Präparaten in der Tiermast zu hindern? Wird die Bundesregierung die Verbraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Arzneimittelmißbrauchs bei der Tiermast durch eine gesetzlich geregelte Nachweispflicht der Tierproduzenten für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte schützen, und durch welche Maßnahmen wird sie den Ärzten und Pharmaunternehmen die kriminelle Belieferung des grauen Markts dieser zur Mast geeigneten Tierarzneimittel unmöglich machen? Zu Frage 135: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, daß die mit der Anwendung von Mastmitteln verbundenen wirtschaftlichen Vorteile einen starken Anreiz zur Anwendung unzulässiger Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bilden. Daher ist nicht auszuschließen, daß zu diesem Zweck immer wieder neue Substanzen dem Tierhalter angeboten werden. Die Überwachung steht daher vor der ständigen Aufgabe, die Nachweisanalytik den praktischen Verhältnissen anzupassen. Die Bundesregierung hat deshalb bereits seit vielen Jahren durch Einsatz erheblicher Mittel die Entwicklung praktikabler Nachweismethoden gefördert. Das Bundesgesundheitsamt führt jeweils Kurse durch, um die Untersuchungsämter in die neuen Techniken einzuführen. Es kann jedoch nicht Aufgabe allein der öffentlichen Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen sein, für die Vielzahl der bereits im Verkehr befindlichen und der neuentwickelten Stoffe stets neue Untersuchungsverfahren zu entwickeln. Die rechtzeitige Bereitstellung geeigneter Rückstandsuntersuchungsverfahren muß im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes vielmehr demjenigen zur Pflicht gemacht werden, der den Stoff in den Verkehr bringt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes die Zulassung neuer Tierarzneimittel von der Vorlage praktikabler Analysemethoden für Rückstände in Lebensmitteln abhängig zu machen und die nachträgliche Vorlage solcher Analysenverfahren auch für die bereits zugelassenen Arzneimittel in einem angemessenen Zeitraum zu verlangen. Zu Frage 136: Derjenige, der ein Lebensmittel in den Verkehr bringt, hat die für die betreffenden Lebensmittel geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Lebensmittelrecht enthält darüber hinaus umfassende Vorschriften zur Sicherung des Verbraucherschutzes einschließlich der Möglichkeit zur Entnahme von Proben zur analytischen Untersuchung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Dies gilt auch für lebende Schlachttiere. Sind Stoffe mit pharmakologischer Wirkung dem lebenden Tier zugeführt worden, so darf dieses nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die bei der Zulassung dieser Stoffe als Arzneimittel oder als Futterzusatzstoffe festgesetzten Wartezeiten zwischen letzter Verabreichung und Schlachtung beachtet worden sind. Dieses System legt jetzt bereits dem Tierhalter eine umfassende Verantwortlichkeit für die Unbedenklichkeit der von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittel auf und bedroht ihn bei Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Strafen. Eine Nachweispflicht des Tierhalters könnte allenfalls so in Betracht gezogen werden, daß sie den Tierproduzenten verpflichtet, bei der Anlieferung von Schlachttieren eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob die Tiere mit Arzneimitteln behandelt worden sind, um welche Arzneimittel es sich handelt und wann diese Arzneimittel verabfolgt worden sind. Was Ihre Frage nach der Belieferung des Grauen Marktes mit Tierarzneimitteln angeht, so kommt es darauf an, den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Die Bundesregierung ist in diesem Sinne wiederholt an die für die Überwachung zuständigen Länder herangetreten, die daraufhin die Überwachung intensiviert haben. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sind in Zusammenarbeit mit den Ländern ausgewertet worden.- Auf Grund dessen beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorschriften über den Verkehr mit Tierarzneimitteln zu verschärfen. Anlage 50 Antwort des Staatssekreträs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 137 und 138): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in dem unlängst im Verlag Kiepenheuer und Witsch erschienenen Buch „Gesunde Geschäfte — die Praktiken der Pharmaindustrie" aufgestellten Behauptungen zutreffen, daß im Auftrag der Firma Bayer in den Jahren 1971 bis 1973 in norddeutschen Kliniken an Schwerverletzten Menschen im Rahmen von Feldversuchen das Medikament „Trasylol" erprobt wurde, wobei es innerhalb der zu Vergleichszwecken mit „Trasylol" behandelten Patientengruppe zu signifikant mehr Todesfällen gekommen ist als in der mit herkömmlichen Medikamenten behandelten Patientengruppe, und wenn ja, wäre dies nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes? Sind dem Bundesgesundheitsamt die Unterlagen über diese Versuche an Menschen vorgelegt worden, wie es der § 40 Abs. 1 Nr. 6 des Arzneimittelgesetzes vorschreibt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis hat das Bundesgesundheitsamt diese Unterlagen geprüft? Ich bitte um Verständnis, daß in der kurzen Zeit seit dem Erscheinen des genannten Buches die darin angeführten Behauptungen und Sachverhalte noch nicht im einzelnen überprüft werden konnten. Deshalb möchte ich die Fragen allgemein beantworten. Wie Ihnen bekannt ist, ist das Arzneimittelgesetz am 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Es enthält in den §§ 40 und 41 Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Durchführung der Erprobung neuer Arzneimittel am Menschen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Bundesländern überwacht. Näheres soll durch allgemeine Verwaltungsvorschriften nach § 82 Arzneimittelgesetz geregelt werden. Ein Entwurf dieser Verwaltungsvorschriften ist den Ländern und interessierten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 Arzneimittelgesetz eine klinische Erprobung neuer Arzneimittel am kranken Menschen nur dann durchgeführt werden darf, „wenn die Anwendung des zu prüfenden Arzneimittels nach den Erkenntnissen der medizinischen Wis- 1326* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 senschaft angezeigt ist, um das Leben des Kranken zu retten, seine Gesundheit wiederherzustellen oder sein Leiden zu erleichtern". Eine Prüfung ist demnach nur dann zulässig, wenn erwartet wird, daß das zu prüfende Therapieverfahren den verfügbaren überlegen ist. Vor 1978 bestand im übrigen noch keine Verpflichtung zur Hinterlegung von pharmakologisch-toxikologischen Unterlagen beim Bundesgesundheitsamt nach § 40 Abs. 1 Nr. 6 Arzneimittelgesetz. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Frage des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 9/226 Frage 139): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in dem unlängst im Verlag Kiepenheuer und Witsch erschienenen Buch „Gesunde Geschäfte — die Praktiken der Pharmaindustrie" aufgestellte Behauptung zutrifft, 1978 seien in Bremer Kliniken Erprobungen von Arzneimitteln an Menschen vorgenommen worden, wobei die Patienten in 15 Fällen überhaupt nicht und drei Mal nur teilweise über die Erprobungen aufgeklärt und um ihr Einverständnis ersucht worden seien, und wäre dieser Sachverhalt ggf. nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die in dem Buch aufgestellten Behauptungen zu überprüfen? Vorfälle dieser Art sind der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes am 1. Januar 1978 nicht bekanntgeworden. Ein Sachverhalt der Art, wie es in Ihrer Frage beschrieben wird, wäre mit den Vorschriften des am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen Arzneimittelgesetzes nicht vereinbar. Im übrigen weise ich darauf hin, daß als Konsequenz früherer Vorfälle solcher Art im Dezember 1977 durch Erlaß des Senators für Gesundheit und Umweltschutz eine Arzneimittelkommission eingerichtet wurde, die u. a. darüber wacht, daß die Voraussetzungen für die klinische Prüfung eingehalten werden. So ist die Arzneimittelkommission von sämtlichen klinischen Prüfungen und sogenannten Feldversuchen sowie den damit verbundenen Prüfungszielen zu unterrichten. Die Arzneimittelkommission informiert hierüber in jedem Einzelfall nach Bewertung den Senator für Gesundheit und Umweltschutz. Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fülgraff auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 140 und 141): Liegen der Bundesregierung Untersuchungen und Berichte vor, die Auskunft über Selbstmorde und Selbstmordversuche von Kindern in der Bundesrepublik Deutschland geben? Sind der Bundesregierung Ursachen und Gründe bekannt, und welche Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung gegen Selbstmorde und Selbstmordversuche von Kindern in der Bundesregierung Deutschland ergreifen? Zu Frage 140: Im Bericht der Sachverständigenkommission über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits 1975 auf die Problematik der Suizidgefährdung und der Versorgung dieser Patientengruppe im einzelnen eingegangen. In ihrer Stellungnahme zu dieser Enquete hat sich die Bundesregierung in wesentlichen Punkten hinter die Empfehlungen der Sachverständigenkommission gestellt. Zu Frage 141: Im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit wird im Teilprogramm „Psyche" unter dem Punkt „Neurosen und Persönlichkeitsstörungen" auch die Selbstmordverhütung als Forschungsschwerpunkt vorbereitet. Hierbei handelt es sich um eine koordinierte Studie von 15 im Verbund arbeitenden Einrichtungen der Selbstmordverhütung unter Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Selbstmordverhütung. Dabei werden die in Frage stehenden Altersgruppen der Schüler und Jugendlichen zu der zu untersuchenden Stichprobe gehören. In der Fernsehsendung „Tod eines Schülers" im Februar und März 1981 wurde, wie auch die Deutsche Gesellschaft für Selbstmordverhütung herausgestellt hat, treffend dargelegt, daß es sich bei Suiziden von Schülern häufiger um eine Kombination von Familien-, Schul- und Umweltgründen als gemeinsame Ursache handelt und daß eine Einzelursache in der Regel zu verneinen ist. Oft ist auch die Abgrenzung des Suizid bei Todesfällen im Drogenbereich besonders schwierig. Im übrigen versucht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Modellprogramme zur Psychiatrieform, Dienste und Einrichtungen, die auch der Selbstmordverhütung dienen, zu fördern und deren Effizienz zu prüfen, um die Ergebnisse für ihre eigenen Aufgaben nutzen zu können. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/226 Fragen 144 und 145): Wie beurteilt die Bundesregierung den richterlichen Teilbaustopp für den Hochtemperaturreaktor (HTR) bei Hamm in bezug auf die Auswirkungen für weitere Kernkraftwerksplanungen, und welche Konsequenzen müssen daraus unabhängig von einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gezogen werden? Welche materiellen Auswirkungen hat der Baustopp, und um welche Zeit verzögert sich die Fertigstellung des HTR? Zu Frage 144: Mit Urteil vom 27. Januar 1981 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg einer Klage gegen eine Teilerrichtungsgenehmigung für den THTR-300 stattgegeben. Gegenstand dieser Teilerrichtungsgenehmigung war die Errichtung eines Gebäudes für einen Speisewasserbehälter und Anfahrentspanner sowie der Umbau eines Maschinenhauses. Die Entscheidungsgründe wurden bisher noch nicht bekanntgegeben. Aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 5. Februar 1981, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen dieselbe Teilerrichtungsgenehmigung wie- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. März 1981 1327* derhergestellt wurde, können allenfalls Schlüsse auf die tragenden Entscheidungsgründe des Urteils gezogen werden. Erst nach Vorliegen der Entscheidungsgründe wird sich beurteilen lassen, in welchen Fällen einer Änderungsgenehmigung nach Auffassung des Gerichts eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geboten ist. Die für den Schnellen Brüter und den THTR300 zuständigen Genehmigungsbehörden des Landes NRW prüfen derzeit, ob die bisherige Praxis zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausreicht. Zu Frage 145: Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 5. Februar 1981 hat einen Baustopp bei der Errichtung des Gebäudes für die Speisewasserbehälter des THTR-300 bewirkt. Eine Aufrechterhaltung des Baustopps für etwa sechs Monate bleibt ohne Wirkung auf Kosten und Gesamtterminplan; eine Verlängerung des Baustopps um weitere sechs Monate kann im Rahmen des Gesamtterminplans durch Mehrarbeit und Mehrkosten von einigen 100 000 DM aufgefangen werden. Eine Verlängerung des Baustopps über ein Jahr hinaus schlägt dann voll auf den Gesamtterminplan des THTR-300 durch mit Mehrkosten erheblichen Umfangs pro Monat. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/226 Frage 146): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem Brief des hessischen Wirtschaftsministers Karry an die Bundesminister Genscher, Dr. Graf Lambsdorff, Baum und Dr. von Bülow ein, in dem sich Minister Karry aus Sorge um die Zukunft der Atomindustrie in seinem Land für eine ausreichende finanzielle Förderung des Hochtemperaturreaktors einsetzt und gleichzeitig über Hemmnisse für die Nuklearindustrie, die sich aus der Änderung des Atomgesetzes ergeben haben, klagt? Herr Minister Karry hat in seinem veröffentlichten Schreiben an mehrere Bundesminister auf Sorgen der mit erheblicher staatlicher Förderung zu hoher technischer Leistungsfähigkeit gebrachten Unternehmen hingewiesen, die sich mit nuklearem Brennstoffkreislauf befassen. Der Bundesregierung sind diese Sorgen bekannt, zumal die erheblichen Unterstützungsaufwendungen für diese Industrie bisher wesentlich vom Bund getragen werden. Bei der Behandlung dieses Themas ist die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit vor allem mit den zuständigen Behörden der Länder und den am Brennstoffkreislauf interessierten Industrien angewiesen. Anlage 55 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 11 und 12, 20. Sitzung, Seite 867 C f.): Zu Ihrer Zusatzfrage nach der Zahl der Rentenempfänger, die durch Verzögerungen bei Anpassung der BEG-Renten im Jahre 1980 nicht mehr in den Genuß der Erhöhungen kommen konnten, teile ich Ihnen nach Rückfrage bei den für die Durchführung des BEG zuständigen obersten Landesbehörden folgendes mit: Von einer Verzögerung kann allenfalls für den Zeitraum ab 1. Juli 1980 gesprochen werden; denn erst von diesem Zeitpunkt an konnte man davon ausgehen, daß die für die Rentenanpassung maßgebenden Bestimmungen des Entwurfs eines „Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetzes 1980 (BBVEG 80)" nicht mehr wesentlich geändert wurden. Während des Zeitraumes vom 1. Juli 1980 bis zum Jahresende wurden von den Ländern die Rentenzahlungen an insgesamt rund 2 600 Empfänger eingestellt. Wenn auch anzunehmen ist, daß der weitaus überwiegende Teil der Renten wegen des Todes der Berechtigten weggefallen ist, so muß doch auf der anderen Seite berücksichtigt werden, daß in dieser Zahl eine Reihe von Renten enthalten ist, die als sogenannte „Festbetragsrenten" nicht erhöht worden wären. Aus verwaltungstechnischen Gründen können die Länder hierzu keine genauen Angaben machen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte.


Rede von Adolf Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß zwischen der Mannesmann AG und der IG Metall vereinbart war, daß dann, wenn



Müller (Remscheid)

der Gesetzgeber das 56er Gesetz ändert, das 56er Gesetz im Mannesmann-Konzern gelten sollte, und daß der Vorschlag, die Grenze auf 30 % herabzusetzen, in den Gesprächen der IG Metall mit dem Mannesmann-Vorstand so vereinbart war und man nur gesagt hat „Hier muß der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen", so daß von daher vor der Wahl der Vorschlag von Herrn Strauß so zu sehen war?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Natürlich ist mir das bekannt, Herr Kollege Müller. Nur: Gerade daß der Vorschlag von Mannesmann kam, hat mich so mißtrauisch gemacht, daß wir sehr sorgfältig alle Tücken dieses Vorschlags geprüft haben. Die Tücken des Vorschlags sind dann zutage getreten.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Deshalb bleiben Sie bei 50 %?)

    — Deshalb bleiben wir bei dem „überwiegenden Betriebszweck" und bei der Eisen- und Stahlindustrie bei der Listenbestimmung, ohne jede Begrenzung.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich kann Ihnen zum Schluß deutlich machen, warum der Mannesmann-Vorschlag mich so mißtrauisch gestimmt hat. Die Mannesmann AG hat nach dem Erwerb von Hartmann & Braun nach unserer Definition nur, wenn man die Warmerzeugung mit dazuzählt, einen Montan-Umsatzanteil von 35 %, sonst sehr viel weniger. Wenn das Bundeskartellamt dem Erwerb der Hälfte des Kapitals von Kienzle zustimmt — es ist davon auszugehen, daß die Zustimmung erfolgt —, wird sich Mannesmann gerade mit einem halben Prozent herauf oder herunter um die 30 % Montananteil bewegen.
    Das wollen Sie doch nicht im Ernst als Sicherung bezeichnen, wenn der Konzern, der die ganze Geschichte ausgelöst hat, anschließend mit Bruchteilen von Prozenten um diese neue Umsatzgrenze her-ummanövriert. Die Erhöhung eines einzigen Produktanteils aus dem Nicht-Montanbereich führt dann zum Ausscheiden des Unternehmens aus dieser Bestimmung.
    Darum ist Ihr Vorschlag kein geeigneter, um die Montan-Mitbestimmung zu sichern, und zwar von den Fakten des Unternehmens Mannesmann und vom geltenden Recht der 51er Gesetzgebung her.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)