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ID0902600600

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    Plenarprotokoll 9/26 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 26. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. März 1981 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1151 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Bericht der Enquete-Kommission Frau und Gesellschaft — Drucksache 9/124 — Frau Dr. Wex CDU/CSU 1151 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 1154 B Eimer (Fürth) FDP 1157 A Gerster (Mainz) CDU/CSU 1159 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 1161 C Frau Verhülsdonk CDU/CSU 1165 A Frau Fromm FDP 1167 D Frau Steinhauer SPD 1169 C Schmidt, Bundeskanzler 1171 C Frau Krone-Appuhn CDU/CSU 1174 B Frau Matthäus-Maier FDP 1176 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 1179 B Frau Karwatzki CDU/CSU 1181 A Dr. Diederich (Berlin) SPD 1183 C Frau Dr. Wilms CDU/CSU 1185 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 1187 D Frau Dr. Timm SPD 1188 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wittmann, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Dregger und der Fraktion der CDU/CSU Auswirkungen rechtspolitischer Entscheidungen oder Unterlassungen — Drucksache 9/183 — Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . .1207 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . .1215 B Dr. Emmerlich SPD 1221 B Kleinert FDP 1226 A Dr. Hillermeier, Staatsminister des Freistaates Bayern 1230 A Dr. Herzog, Minister des Landes BadenWürttemberg 1237 A Dr. Vogel, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 1240 D Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 1246 D Schmidt, Bundeskanzler 1250 C Dr. Kohl CDU/CSU 1256 C Engelhard FDP 1262 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1981 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/210 — 1264 D Beratung der Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/162 — 1265 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Pfeffermann, Bühler (Bruchsal), Neuhaus, Linsmeier, Lintner, Maaß, Weirich, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Wörner, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 9/128 — Dr. Linde SPD 1265 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1981 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981) — Drucksache 9/228 — 1265 C Fragestunde — Drucksache 9/226 vom 13. 03. 1981 — Benachteiligung der Versicherten in Großstädten durch die geplante neue Regionalstruktur der Kraftfahrzeughaftpflichtprämien MdlAnfr 68, 69 13.03.81 Drs 09/226 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 1191 A, C, D, 1192 A, B ZusFr Fischer (Hamburg) CDU/CSU . 1191 B, C, 1192 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Stahlindustrie durch den EG-Ministerratsbeschluß MdlAnfr 70 13.03.81 Drs 09/226 Menzel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 1192 B, D, 1193 A, B, C, D, 1194 A ZusFr Menzel SPD 1192 D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 1193 A ZusFr von der Wiesche SPD 1193 B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 1193 B ZusFr Meininghaus SPD 1193 C ZusFr Urbaniak SPD 1193 D Einführung einer Grenzabgabe für einreisende Autobusse und Erhöhung der Abfertigungsgebühren für Lastzüge in Dänemark MdlAnfr 72, 73 13.03.81 Drs 09/226 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1194 A, B, C, D, 1195 A ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 1194 C, D, 1195 A Vorfinanzierung der Kraftwerke in Cattenom durch Stromabnahmeverträge deutscher Energieversorgungsunternehmen mit der Electricité de France MdlAnfr 74 13.03.81 Drs 09/226 Schreiner SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 1195 A, B, C, D ZusFr Schreiner SPD 1195 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . .1195 C ZusFr Engelsberger CDU/CSU 1195 D Rückgang der Zahl der Genehmigungen zur Ausreise aus Polen und der Sowjetunion seit 1978 MdlAnfr 39, 40 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1196 B, D, 1197 A, B, C ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 1196 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1197 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1197 B Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion MdlAnfr 44 13.03.81 Drs 09/226 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1197 C, 1198 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 1197 D, 1198 A ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 1198 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1198 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1198 C Festnahme von vier deutschen Staatsbürgern nach einem Gewerkschaftstreffen in Santiago de Chile MdlAnfr 45 13.03.81 Drs 09/226 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1198 D, 1199 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 1198 D ZusFr Hansen SPD 1199 A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1981 III Verzicht auf die Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Europa MdlAnfr 46 13.03.81 Drs 09/226 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1199 A, D ZusFr Hansen SPD 1199 D Störung der Entspannungspolitik durch Sendungen von Radio Free Europe und Radio Liberty MdlAnfr 47, 48 13.03.81 Drs 09/226 Hansen SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1200 A, B, D, 1201A,C,D, 1202A,B ZusFr Hansen SPD 1200 B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1201 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1201 B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 1201 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 1201 D ZusFr Thüsing SPD 1202 A ZusFr Dr. Schöfberger SPD 1202 B Reaktion der Bundesregierung auf die Festnahme des Bayreuther Universitätsprofessors Konrad Löw sowie Folgerungen für den Akademikeraustausch und das Kulturabkommen mit der CSSR MdlAnfr 49 13.03.81 Drs 09/226 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1202 C, D, 1203 A, B ZusFr Engelsberger CDU/CSU 1202 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 1203 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1203 A Protest gegen die Inhaftierung des Bayreuther Universitätsprofessors Konrad Löw bei der tschechoslowakischen Regierung MdlAnfr 50 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1203 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 1203 B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . .1203 C Überreichung von Listen mit Härtefällen der Familienzusammenführung und Ausreise an osteuropäische Delegationen während des KSZE-Nachfolgetreffens in Madrid MdlAnfr 51 13.03.81 Drs 09/226 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1203 D, 1204 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 1203 D, 1204 A Vereinbarkeit der Anwesenheit des Wachbataillons „Feliks Dzierzynski" in Ost-Berlin mit dem entmilitarisierten Status GroßBerlins MdlAnfr 52 13.03.81 Drs 09/226 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1204 A, B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 1204 B ZusFr Thüsing SPD 1204 C Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des fünf Jahre in Warschau inhaftierten Deutschen Achim Rösch gegenüber der polnischen Regierung MdlAnfr 53 13.03.81 Drs 09/226 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1204 C, 1205 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . .1205 A Benachteiligung von Bundeswehroffizieren aus der Truppe gegenüber Bundeswehrhochschulabsolventen durch das geänderte Punktesystem für die Einstellung von Berufsoffizieren MdlAnfr 75, 76 13.03.81 Drs 09/226 Daweke CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg . 1205 B, 1206 C, D, 1207 A ZusFr Daweke CDU/CSU 1206 B, C, D Nächste Sitzung 1265 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1266* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. März 1981 1151 26. Sitzung Bonn, den 19. März 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Freiburg) 20. 3. Büchner (Speyer) * 20. 3. Dr. Enders * 20. 3. Fellner 20. 3. Dr. Geißler 20. 3. von der Heydt Freiherr von Massenbach 20. 3. Dr. Hubrig 20. 3. Jung (Kandel) 20. 3. Kiehm 20. 3. Kittelmann * 20. 3. Korber 20. 3. Dr. Graf Lambsdorff 20. 3. Männing 20. 3. Dr. Mitzscherling 20. 3. Dr. Müller * 20. 3. Müller (Wadern) * 20. 3. Picard 20. 3. Reddemann ** 19. 3. Frau Roitzsch 20. 3. Frau Schlei 20. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 20. 3. Voigt (Frankfurt) 20. 3. Dr. Wendig 20. 3. Dr. Wieczorek 20. 3. Frau Will-Feld 20. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn heute der Bericht der Enquete-Kommission Frau und Gesellschaft vorgelegt und diskutiert wird, so verfolgen wir damit mehrere Ziele. Der Gesetzgeber kann zum Teil unmittelbar über Gesetze zu einer Verbesserung der Situation der Frau beitragen. Diese Möglichkeiten wollen wir offenlegen. Wir wollen zeigen, was zu tun ist, wo wir als Gesetzgeber gefordert sind und wo wir uns neuen Aufgaben stellen müssen. Dies ist aber nur ein Teil der Debatte. Sie muß vor allem ein weiteres Ziel haben. Gleichberechtigung ist unserer Überzeugung nach nur dann zu erreichen, wenn auch eine Veränderung des Verhaltens von Männern und Frauen erreicht wird. Bundestag und Parteien sind ganz ohne Zweifel Meinungsbildner. Diese Debatte muß dazu beitragen, hier weiterzukommen. Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau Kollegin Wex bedanken, weil auch sie auf diese Aspekte sehr deutlich hingewiesen hat.
    Dazu ist aber nötig, daß wir nicht nur versuchen, uns auf Kosten des anderen zu profilieren, sondern wir müssen mit Sachlichkeit die unterschiedlichen Anschauungen aufzeigen. Nur so wird dies nicht zu einer internen Veranstaltung, sondern hat auch Wirkungen nach außen. Ich glaube, die ersten Beiträge haben diesen gemeinsamen Willen zur Sachlichkeit sehr deutlich gezeigt.
    Ich gehe davon aus, daß wir uns über das Ziel, das wir erreichen wollen, einig sind. Die Unterschiede können aber darin bestehen, wie wir dahin kommen wollen.
    Lassen Sie mich bitte aber noch einige Worte darüber verlieren, wie wir zu der heutigen Rollenverteilung von Mann und Frau gekommen sind. Manchmal hört man immer noch die Meinung, daß der Mann für den Unterhalt zu sorgen habe und die Frau an den Herd gehöre. Es ist aber so, daß die Frau zu allen Zeiten und in allen Kulturen zum Erwerb des Lebensunterhaltes beizutragen hatte. Nur wenige Privilegierte waren davon ausgenommen.
    Eines hat sich allerdings geändert. Die Arbeitsplätze von Mann und Frau, der Platz des Wohnens und der Ort der Kindererziehung fielen ursprünglich zusammen, z. B. in der Landwirtschaft oder im Haushalt der Handwerker. Beide Ehepartner teilten sich die Arbeit.
    Durch die Abtrennung des Arbeitsplatzes erfolgte auch eine Änderung des Rollenverhaltens von Mann und Frau. Wir haben bis heute noch keine Organisationsform gefunden, die trotz dieser Abtrennung des Arbeitsplatzes des Erwerbstätigen — meist des Mannes — zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Mann und Frau am Arbeitsprozeß, an der Haushaltsführung und der Kindererziehung, zumindest aber zur Freiheit in der Wahl der Rolle führte, die man leben will.
    Es ist die eigentliche politische Aufgabe, die wir haben, durch Gesetze die Voraussetzungen zu schaffen und die Meinungsbildung voranzutreiben, damit wir dazu kommen, daß die gleichberechtigte und gleichgewichtige Teilnahme von Mann und Frau an der Führung des Haushalts und der Erziehung der Kinder ermöglicht und die Diskriminierung der Frau abgebaut wird. Obwohl uns bewußt ist, wie ungeduldig die Frauen mit Recht werden, weil dies noch zu lange dauert, kann diese Umwälzung, so befürchte ich, nicht so schnell abgeschlossen werden, wie wir uns das wünschen.
    Wir waren uns alle einig, daß jeder Bürger, Mann oder Frau, die Möglichkeit haben muß, in Absprache mit dem Ehepartner die Rolle zu spielen, die seinem Menschenbild entspricht. Die Freiheit der Wahl der Rolle, ob voll berufstätig, teilzeitbeschäftigt, als Hausmann oder als Hausfrau, ist der Grundsatz, auf den wir uns geeinigt haben. Obwohl hier im Hause offensichtlich Unterschiede in der Vorstellung bestehen, welche Rolle eine Frau und Mutter spielen soll, will man die Wahl dem Betroffenen selbst überlassen.

    (Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dieses Verhalten ist löblich. Es entspricht auch und vor allem liberalen Grundsätzen.
    Aber ich meine, wir müssen auch selbstkritisch prüfen, ob unser Wunschrollenbild nicht die konkrete Gesetzesarbeit bewußt oder unbewußt beeinflußt und diese Wahlfreiheit im Endeffekt in Frage stellen kann. Dies betrifft bereits verabschiedete Gesetze genauso wie die, die noch vor uns liegen. Wer den Bericht der Enquete-Kommission genau liest und die unterschiedlichen Mehrheits- und Minderheitsvoten gewichtet, der kann dies deutlich herauslesen, besonders bei der Frage der Arbeitszeitregelung.
    Gestatten Sie mir, etwas scherzhaft, aber doch mit einem ernsten Hintergrund ein Beispiel einer sogenannten Wahlfreiheit auf einem ganz anderen Gebiet aufzuzeigen. Da gibt es bei Zauberkünstlern, bei Magiern, bestimmte Tricks, bei denen der Zuschauer aus Requisiten auswählen kann, Tricks, die aber nur dann funktionieren, wenn der Zuschauer ein ganz bestimmtes Requisit auswählt. Nun haben die Zauberer, die Magier, eine Reihe von Verfahren entwickelt — und ich hoffe, daß ich jetzt nicht böse Briefe von Magiern wegen Geheimnisverrats bekomme —, bei denen der Zuschauer gezwungen wird, natürlich von ihm selbst nicht bemerkt, so zu wählen, daß der Trick auch funktioniert. In Magierkreisen heißt das Fachwort dafür die „erzwungene Wahl".
    Wir müssen darauf achten, daß wir nicht zu den gleichen Methoden greifen und offiziell von Wahlfreiheit sprechen, die Gesetze aber so abfassen, daß im Grunde genommen den Frauen nur die Wahl eines ganz bestimmten Rollenbildes und eines ganz bestimmten Rollenverhaltens übrig bleibt.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Bei Magiern freuen wir uns über diese Tricks. Wir Politiker dürfen nicht so verfahren.



    Eimer (Fürth)

    Ich will hier gleich ein Beispiel bringen. Wenn Frauen ein Erziehungsgeld nur dann gegeben werden soll, wenn sie nicht berufstätig sind, dann wird ein ganz bestimmtes Rollenbild vorgegeben, wenn sie nicht bestimmte finanzielle Nachteile in Kauf nehmen wollen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für den Fall, daß eine Frau nur dann Geldleistungen erhält, wenn sie vorher berufstätig war. Wenn man Erziehungstätigkeit finanziell unterstützen will, dann muß dies nach dem Prinzip der Wahlfreiheit unabhängig davon gewährt werden, ob eine Frau vorher im Beruf stand; denn sonst wäre das wie bei den Zauberkünstlern eine erzwungene Wahl.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir meinen z. B., daß eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit für Frauen und Männer die Chancen der Frauen verbessern und bessere Voraussetzungen für eine gleichgewichtige Wahrnehmung von Haushalts- und Familienpflichten zwischen Männern und Frauen schaffen würde.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir wissen aber auch, daß manchen aus diesem Grund die Teilzeitarbeit ein Dorn im Auge ist. Aber wir meinen, wir sollten hier nichts vorgeben. Wir verkennen die Probleme der Teilzeitarbeit nicht, wir sehen sie genau. Aber wir müssen auch sehen, daß viele Personen, vor allem Frauen, gern zu dieser Form der Beschäftigung greifen, weil sie nach ihrem Rollenverständis, nach der Form, in der sie leben wollen, Vorteile bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deshalb muß das Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen wegen des großen Bedarfs und der nicht befriedigten Nachfrage gefördert werden.

    (Zustimmung bei der FDP und der Abg. Frau Renger [SPD])

    Wer dies für zweckmäßig hält, wer danach leben will, darf nicht durch andere Vorstellungen behindert werden. Dazu kommt, daß nach unserer Meinung die Kommission nicht beurteilen konnte, ob aus gesamtgesellschaftlichen Gründen eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit, die sicher wünschenswert ist, zur Zeit möglich ist und welche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sich daraus ergäben.
    Das gleiche, was ich zum Thema Teilzeitarbeit gesagt habe, gilt auch für andere Formen unterschiedlicher Arbeitszeitgestaltung. Wir unterstützen jede Flexibilität, jedes freie Angebot wie z. B. gleitende Arbeitszeit oder job sharing. Aber es geht nicht nur um die Flexibilität im Angebot von Arbeitsplätzen und Arbeitszeitordnungen. Es geht auch darum, beim Austritt aus dem Beruf z. B. zum Zwecke der Kindererziehung ohne Angst zu sein, und vor allem beim Wiedereintritt flexibel zu sein, wenn dies für möglich oder wünschenswert gehalten wird. Das bedeutet aber, daß die Berufsfähigkeit vor allem der Frauen in der Zeit erhalten bleiben muß, in der sie Kinder erziehen, und daß sie dann wiederhergestellt wird, wenn sie zurück in den Beruf wollen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist gar nicht so sehr ein Problem der mangelnden Berufserfahrung, etwa weil sich der Beruf so sehr verändert hätte, sondern eher die Angst, sich in eine neue Umgebung wieder einzuarbeiten, weil man den sozialen Kontakt zu den Mitarbeitern verloren hat.
    Lassen Sie mich einen Vorschlag machen. Die Personaldecke ist bei den meisten Betrieben aus Kostengründen so knapp, daß bei Urlaub oder Krankheit nur über Leiharbeitnehmer ausgeholfen werden kann. Wäre es nicht zweckmäßiger, wenn Betriebe in solchen Fällen ausgeschiedene Mitarbeiterinnen anschrieben, die wegen Kindererziehung zu Hause sind?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das tun sie doch!)

    Ich meine, das hätte Vorteile für beide: Für den Betrieb wäre es billiger — er kennt die ehemalige Mitarbeiterin —, und die Frau hat für die Zeit der Urlaubsvertretung eher die Möglichkeit, jemanden zur Beaufsichtigung der Kinder zu bekommen, und sie erhält über den sozialen Kontakt und über die Arbeit ihre Berufsfähigkeit mindestens genausogut wie über spezielle Eingliederungslehrgänge der Arbeitsämter. Diese Lehrgänge sind natürlich nicht zu ersetzen. Aber auch die Arbeitsämter können mithelfen, diese Urlaubsvermittlungen durchzuführen, wobei ich allerdings darauf hinweisen möchte, daß diese Urlaubsvertretungen etwas anderes sind als die bereits vorhandenen Jobvermittlungen.
    Die Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes hatten eine Einschränkung der Weiterbildungsmöglichkeiten zur Folge, die auch in der 5. AFG-Novelle nicht voll aufgehoben wurde. Wir geben zu bedenken, ob man nicht unterscheiden sollte zwischen solchen Personen, die freiwillig in den Beruf zurückkehren, und solchen, die das unter wirtschaftlichem Zwang tun.
    Ein wichtiger Punkt der Benachteiligung der Frau liegt aber auch darin, daß wichtige hochqualifizierte Berufe im Handwerk den Frauen wegen vorhandener Schutzgesetze verwehrt sind. Dies trifft vor allem für das Bauhandwerk zu und hier besonders im Ausbaugewerbe. Wir meinen, daß sich Schutzgesetze allzuoft gegen die zu Schützenden auswirken.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Dies geschieht vor allem dann, wenn sie auf eine ganz bestimmte Personengruppe abgestimmt sind. Ob jemand am Bau arbeiten darf oder nicht, darf eben nur von seiner körperlichen Konstitution und nicht vom Geschlecht abhängen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich kann mir nur wenige Berufe und nur wenige Bereiche vorstellen, in denen ein geschlechtsspezifischer Schutz notwendig wäre. Gerade in Berufen, in denen z. B. wegen ionisierender Strahlungen Frauen besonders gefährdet sind — z. B. in Röntgenabteilungen —, arbeiten besonders viele junge Frauen.

    (Frau Verhülsdonk [CDU/CSU]: So ist das!)

    Wir meinen also, daß die Schutzgesetze, die geschlechtsspezifisch ausgelegt sind, möglichst schnell



    Eimer (Fürth)

    überprüft und gegebenenfalls geändert werden müssen.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Von den Berufen, in denen man Frauen ausbildet, hängt es entscheidend ab, welche Stellung Frauen später im Erwerbsleben haben können. Eine Änderung ist in den meisten Fällen aber auch ohne Gesetz möglich. Der Arbeitsminister kann dies mit einer Rechtsverordnung tun. Er hat dabei die volle Unterstützung der Freien Demokraten. Ich will auch betonen, daß dies nichts mit einer Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit zu tun hat, wie das manchmal zu hören ist.

    (Beifall bei der FDP)

    Auch soziale Kosten, die auf einen Arbeitgeber zukommen, wenn er Frauen einstellt, mindern die Chancen auf gleichen Lohn für Frauen. Wenn ein Arbeitgeber für Frauen — z. B. für den Mutterschutz -
    mehr Sozialleistungen tragen muß als für Männer, wird eine Frau auf dem Arbeitsmarkt erst dann konkurrenzfähig, wenn sie mit weniger Lohn zufrieden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ganz neu!)

    Das können wir nicht hinnehmen. Solche Kosten und eine solche Situation entstehen durch arbeitsrechtliche Lösungen. Diese Situation kann vermieden werden, wenn Sozialkosten durch versicherungstechnische Lösungen gestreut und bei jedem Arbeitnehmer — ganz gleich, wer eingestellt wird, ob Mann oder Frau — gleich sind. Dann kann man auch die Chancen für eine gleiche Bezahlung bei gleicher Tätigkeit besser als heute erreichen. Ich meine, es wäre notwendig, daß wir uns alle auch einmal über diesen Gesichtspunkt Gedanken machen.
    Der geteilte Arbeits- und Stellenmarkt wurde bereits angesprochen. Er trägt unserer Meinung nach entscheidend dazu bei, daß es typische Männer- und typische Frauenberufe gibt. Das muß verschwinden. Wie Sie aus dem Bericht der Kommission lesen können, waren wir uns einig, daß eine Quotierung nicht in Frage kommt. Wir meinen aber, daß die Betriebe oder die Handwerkskammern bei sich selbst prüfen sollten, wie bei ihnen das Verhältnis von Männern zu Frauen in einzelnen Berufen und bei einzelnen Arbeitsplätzen aussieht. Sie sollten durch eine freiwillige Zielvorgabe — die Amerikaner haben etwas Ähnliches gemacht: affirmative action plans — sich selbst in die Pflicht nehmen und selbst anstreben, Frauen in qualifizierte Berufe zu nehmen. Ich meine, die geburtenschwachen Jahrgänge, die in Kürze in den Beruf drängen, werden auch bei Unternehmen die Bereitschaft stärken, mehr Frauen in solche Berufe zu nehmen.
    Meine Damen und Herren, ich habe mich bei den konkreten Vorschlägen im Grunde genommen auf Maßnahmen beschränkt, die die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung von Mann und Frau sind. Das bedeutet aber für uns nicht, daß dort, wo gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen wird, gesetzliche Sanktionen nötig sind. Darauf wie wir uns das vorstellen, wird Frau Matthäus-Maier noch im einzelnen eingehen. Ich möchte jedoch, bevor ich abschließe, noch einmal auf etwas hinweisen, was ich zu Beginn dieser Rede gesagt habe, daß nämlich nur ein Teil über gesetzliche Regelungen zu erreichen ist und daß im Grunde genommen ein Sinneswandel bei Männern und Frauen notwendig ist, wenn wir das Ziel der Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserer Gesellschaft erreichen wollen. Dazu müssen wir als Parlament die Voraussetzungen schaffen; wir alle müssen dazu beitragen. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Gleichberichtigung der Frauen darf kein Exklusivthema für Frauen sein;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    vielmehr ist die Gleichberechtigung der Frauen ebenso ein Anliegen der Männer. Aus diesem Grunde habe ich in dieser Enquete-Kommission mitgearbeitet, aus diesem Grunde spreche ich heute hier.
    Wie Sie wissen, hat diese Kommission über 100 Vorschläge, Anregungen vorgelegt. Ich kann hier an meinen Herrn Vorredner anschließen: Alle diese Forderungen müssen unter einem Generalpostulat stehen, das ich folgendermaßen formuliere: Wir brauchen einen Bewußtseinswandel in den Köpfen und Herzen der Menschen, wobei mit „Menschen" natürlich Männer und Frauen gemeint sind. Diese Kommission war so gut, wie es nun gelingt, ihre Vorstellungen Wirklichkeit werden zu lassen. Lassen Sie mich zu dieser Aufgabe, die uns alle angeht, kurz zehn Grundthesen nennen.
    Erstens: Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wer die Gleichberechtigung der Frauen will, muß die Gleichberechtigung von Frau und Mann, also jedweder Person, wollen, denn natürlich kann das Recht des einen das Recht und die Möglichkeiten des anderen mindern. Die Gleichberechtigung ist kein Tummelplatz für Klassenkampfgesänge und -gefühle. Nicht das Gegeneinander der Geschlechter, sondern die gleichberechtigte Partnerschaft in Familie, Erwerbsleben und in der Gesellschaft ist umfassend anzustreben. Dies macht es ja gerade Männern leicht, gern und leidenschaftlich für dieses Recht der Frauen einzutreten.

    (Zustimmung des Abg. Kroll-Schlüter [CDU/CSU])

    Zweitens: Gleichberechtigung statt Gleichmacherei. Die Welt wäre langweilig und wohl auch zum Aussterben bestimmt, wenn Mann und Frau wirklich gleich wären. Sie sind auch nicht gleichzumachen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Diese Feststellung verbinde ich mit einem Bild aus der griechischen Antike: Mann und Frau sind wie zwei unterschiedliche, individuelle Hälften einer Kugel. Erst wenn sie sich zusammenfügen und ein-



    Gerster (Mainz)

    ander ergänzen, bilden sie ein harmonisches Ganzes. Beide Kugelhälften sind gleichwertig, gleich wichtig und gleichberechtigt. Da bei einer Kugel niemals eine Hälfte immer oben und die andere immer unten ist, schließt sich der Kreis, es sei denn natürlich, diese Kugel sei eingeklemmt. Soweit etwa in unserer Gesellschaft Verklemmungen bestehen, sind diese zu lösen, damit eben beide Seiten gleichberechtigt werden, ohne dabei gleich werden zu müssen.
    Drittens: Gleichberechtigung bedeutet Wahlfreiheit. Gleichberechtigung sollte nie bedeuten, daß jemand — das wurde bereits hier ausgesprochen — in eine bestimmte Rolle gedrängt wird. Vielmehr soll jeder und jede gleiches Recht in der Rolle finden, die sie oder er ausfüllen will. Früher drängten Rollenklischees den Mann ins Erwerbsleben und die Frau in den Haushalt. Man sprach von einer Ungleichheit zu Lasten der Frauen. Aber auch der Eintritt in einen Zweitberuf hat vielen Frauen nicht mehr Gleichheit gebracht. So leiden viele erwerbstätige Hausfrauen und Mütter heute unter einer Doppel- und DreifachBelastung, während eine kürzere Arbeitszeit des Mannes nicht unbedingt zu seinem stärkeren Engagement in Haushalt und Kindererziehung geführt hat. Daran dürfte auch eine weitere Arbeitszeitverkürzung für den Mann nichts ändern, weshalb die CDU/CSU nicht glaubt, daß hier ein probates Mittel für mehr Gleichberechtigung liegt.
    Aus der Ungleichheit der Beschäftigungsqualität — Beispiel: Mann im interessanten Beruf, Frau bei einer eintönigen Hausarbeit — wurde die Ungleichheit der Belastungsquantität. Der Ehemann hat in der Regel weniger Arbeit, die Ehefrau dagegen eine Mehrfachbelastung. Die Probleme wurden also nicht gelöst, sondern verschoben. Daher setze ich mehr auf die Wahlfreiheit von Mann und Frau, für die Freiheit der Wahl für Erwerbsleben oder Familiendienst, als auf die einseitige Arbeitsüberlastung vieler Frauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Viertens. Ein Antidiskriminierungsgesetz wird Probleme nicht lösen. Die Ursachen mangelnder Gleichberechtigung sind viel zu vielfältig, als daß man mit einem generalklauselartigen Gesetz der Lösung näherkommen könnte. Diese Methode ist ungeeignet. Ein derartiges Gesetz hätte die Wirkung eines Bundestagsbeschlusses, der beinhaltet, daß der Rhein von Holland in die Schweiz fließt; das heißt, die Wirkung wäre nach unserer Auffassung Null. Ein derartiges Gesetz würde ins Leere treffen. Der Vielfalt unzähliger Einzelprobleme folgend, hat deshalb die Kommission viele Maßnahmen angeregt und allen Antidiskriminierungsvereinfachern eine Absage erteilt.
    Fünftens. Frauen sind keine Randgruppe. Frauen dürfen nicht in die Rolle einer besonders förderungswürdigen Minderheit oder Randgruppe gedrängt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie sind die vollberechtigte Mehrheit der Bevölkerung. Dies war für uns Grund genug, Quotierungsbestimmungen, die ja im wesentlichen Minderheitenanteile der Frauen vorgeschrieben hätten, abzulehnen, und zwar sowohl bei privaten wie bei öffentlichen Arbeitsverhältnissen. Ebensowenig darf die bessere Berücksichtigung berechtigter Fraueninteressen auf Frauenbeauftragte oder vergleichbare Institutionen beschränkt werden. Hier sind alle betroffenen Stellen und Organe in die Pflicht genommen.
    Sechstens. Wir müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen von Alibi-Funktionen und Alibi-Frauen wegkommen. Die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Frauen dürfen nicht dadurch in Frage gestellt werden, daß man sich auf sogenannte Alibi-Frauen zurückzieht. Hier sind alle gesellschaftsrelevanten Gruppen aufgerufen, vergangene Personalentscheidungen selbstkritisch unter die Lupe zu nehmen. Wer Frauen beruft, damit auch eine Frau dabei ist, schafft keine Chancengleichheit, sondern wahrt einen Anschein, um Ungleichheit fortzuschreiben.
    Siebtens. Ungleichheit und ungleiche Behandlung von Hausfrauen ist gerade heute zunehmend festzustellen. Die Begrenzung des Mutterschaftsurlaubs auf erwerbstätige Frauen ist Beispiel einer eindeutigen Benachteiligung aller Hausfrauen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    die zugunsten ihrer Kinder und Familien auf einen eigenen Verdienst verzichten. Diese materielle Benachteiligung geht mit einer mangelhaften Anerkennung der Leistungen der Hausfrauen und Mütter einher. Ich behaupte, die Tätigkeiten als Mutter, Betreuerin, Erzieherin, Nachhilfelehrerin sowie in Haushalt und Familie sind mindestens so verantwortungsvoll und aufreibend wie manche der sogenannten Frauenberufstätigkeiten. Dennoch werden vollberufliche Mütter und Hausfrauen immer noch diskriminiert. Daher sollte sich niemand wundern, wenn Frauen seltener und Männer fast nie zum Dienst als Hausperson bereit sind. Dieser Dienst, der unsere Kinder und Jugendlichen vor Verhaltensstörungen bewahren hilft und manches Folgeproblem erspart, muß eine öffentliche Belobigung und Anerkennung erfahren.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Dabei sollten auch Männer ermuntert werden, sich dieser Aufgabe vermehrt zu stellen. Sie können zwar keine Kinder kriegen, ihre Kinder haben aber genauso Anspruch auf ihren Vater wie auf ihre Mutter.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Jedenfalls sollte endlich mit dem Unsinn aufgehört werden, Männer oder Frauen seien erst dann von inneren Zwängen befreit, wenn sie aus dem Haushalt heraus in einen Fremdberuf eingetreten seien.
    Achtens. Auch im Erwerbsleben besteht keine Chancengleichheit. In den letzten zehn Jahren wuchs der Wunsch vieler verheirateter Frauen, auch mit eigenen Kindern, im Erwerbsleben zu bleiben. Dafür gibt es viele Gründe. Wenn auch der Ausbildungsstand der Frauen im Durchschnitt heute höher als früher liegt, so wurden doch ihre Berufschancen geringer. Sie wurden in Zeiten der Hochkon-



    Gerster (Mainz)

    junktur in den Arbeitsprozeß gebeten und beim Abschwung als erste wieder hinauskomplimentiert. Während die Kommission Vorschläge zum Abbau von Nachteilen der Frauen im Berufsleben entwikkelte, zog eine fehlgeleitete Wirtschaftspolitik vielen berufstätigen Frauen den Boden unter den Füßen weg.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Man kann auch sagen: während wir am Bug des Schiffes ein kleines Leck stopften, ging das Heck des Schiffes bereits unter. So unterschiedlich Männer auf der einen und Frauen auf der anderen Seite sein mögen, zwei Entwicklungen sind nicht naturgewollt: erstens, daß Frauen immer als erste arbeitslos werden müssen und zweitens, daß Männer in der Regel die oberen und Frauen die unteren Positionen im Berufsleben zu bekleiden haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zu diesem Problem hit die Kommission viele Forderungen erhoben, die besonders rasch aufzugreifen sind, wenn weiterer Schaden durch zusätzliche Benachteiligung der Frauen verhindert werden soll.
    Neuntens. Alle Forderungen sollten wir Politiker zunächst an unsere eigenen Parteien richten. Bevor Parteien und Politiker Forderungen zur Durchsetzung von mehr Gleichberechtigung an andere stellen, sind sie zuerst und in ihrem eigenen Bereich gefragt und gefordert. Es muß schon zu denken geben, daß vor Einführung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz der Anteil der Frauen im Bundestag relativ höher war, als er heute ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Ich sage dies bewußt als Kreisvorsitzender meiner Partei, die in diesem Kreisverband überdurchschnittlich viele Frauen für den Stadtrat nominiert und in Vorstände gewählt hat. Hier muß der Appell an unsere Mitglieder, aber auch an die Frauen selbst gehen. Etwas mehr Hilfen für die Frauen in den Parteien, aber auch etwas mehr Interesse der Frauen selbst könnte helfen, daß die Parteien mehr Vorbild für alle anderen gesellschaftsrelevanten Gruppen werden können.
    Zehntens. Partnerschaft, keine arrogante Gönnerschaft ist gefragt. Die Enquete-Kommission hat ein Programm vorgelegt, das viel Mut, Kraft und Ausdauer zur Durchsetzung braucht. Wir Männer sollten uns bei der Verwirklichung von mehr Gleichberechtigung von Mann und Frau durchaus und dankbar bewußt sein, was wir den Frauen, von der Mutter bis zur Ehefrau, zu verdanken haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Daher ist jede arrogante Gönnerhaltung unangebracht und jedwede großzügige Partnerschaft gefragt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)