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    Plenarprotokoll 9/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Inhalt: Fortsetzung der Beratung des Jahresgutachtens 1980/81 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 9/17 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1981 der Bundesregierung — Drucksache 9/125 — Kiep CDU/CSU 1067 B Dr. Mitzscherling SPD 1072 C Funke FDP 1075 D Dr. Blüm CDU/CSU 1076 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 1081D Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Lan- des Schleswig-Holstein 1085A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 1092 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus — Drucksache 9/131 — 1096 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 9/132 — 1096 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Haftpflichtgesetzes — Drucksache 9/138 — 1096 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/133 — 1097 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksache 9/72 — 1097 A II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Beratung der Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/123 — 1097 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Anpassung des Systems der Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — Drucksachen 9/37 Nr. 152, 9/151 — . . . 1097 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die harmonisierte Anwendung des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksachen 9/84, 9/153 — 1097 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/ 76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/85, 9/154 — 1097 D Nächste Sitzung 1098 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1099* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1099* B Anlage 3 Einführung eines Rechts auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung für privat mitversicherte Ehefrauen MdlAnfr 33, 34 13.02.81 Drs 09/159 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1100* A Anlage 4 Kosten der Einweihung neuer Arbeitsämter MdlAnfr 37 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Fuchs BMA . . 1100* C Anlage 5 Novellierung des Weingesetzes wegen des Zuckermißbrauchs bei der Weinerzeugung MdlAnfr 38 13.02.81 Drs 09/159 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1100* D Anlage 6 Verstärkte Bekanntmachung der Tätigkeit des Arbeitsstabs Frauenpolitik in der Öffentlichkeit MdlAnfr 55 13.02.81 Drs 09/159 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1101* C Anlage 7 Bericht des Arbeitsstabs Frauenpolitik über die berufliche Situation von Frauen in obersten Bundesbehörden sowie Aktivitäten zur Verbesserung der familiären Situation berufstätiger Frauen MdlAnfr 56, 57 13.02.81 Drs 09/159 Heyenn SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1101* D Anlage 8 Überprüfung von Gesetzen und Maßnahmen auf ihre Bedeutung bei Frauen durch den Arbeitsstab Frauenpolitik MdlAnfr 58 13.02.81 Drs 09/159 Frau Zutt SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1102* B Anlage 9 Möglichkeiten des Arbeitsstabs Frauenpolitik, auf Arbeitsverhältnisse und -bedingungen von Frauen einzuwirken MdlAnfr 59 13.02.81 Drs 09/159 Frau Schmedt (Lengerich) SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1102* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 III Anlage 10 Schaffung von Gleichstellungsstellen in Bundesländern und Zusammenarbeit dieser Stellen mit dem Arbeitsstab Frauenpolitik MdlAnfr 60 13.02.81 Drs 09/159 Frau Luuk SPD SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 1102* D Anlage 11 Kosten für Renovierung und Ausstattung des Ministerbüros im Bundesverkehrsministerium seit 1. Januar 1980 MdlAnfr 61 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1103* B Anlage 12 Maßnahmen von Bundesbahn und Bundespost für Schwerbehinderte in Schleswig-Holstein; Bau von Parkplätzen neben Bahnhöfen, insbesondere in Rendsburg MdlAnfr 62, 63 13.02.81 Drs 09/159 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1103* C Anlage 13 Verbesserung der Kennzeichnung der Bahnhofsstationen MdlAnfr 64 13.02.81 Drs 09/159 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1104* C Anlage 14 Widersprüchliche Aussagen des Bundeskanzlers und des Bundesverkehrsministers über verfügbare Mittel für den Autobahn- und Fernstraßenbau MdlAnfr 65 13.02.81 Drs 09/159 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1104* D Anlage 15 Einplanung von Eisenbahnschienen beim Neubau der Grünthaler Hochbrücke im Kreis Rendsburg-Eckernförde MdlAnfr 66 13.02.81 Drs 09/159 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1105* A Anlage 16 Fahrpreissteigerung im öffentlichen Personennahverkehr nach Streichung der Gasöl-Betriebshilfe MdlAnfr 67 13.02.81 Drs 09/159 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1105* B Anlage 17 Anhebung der Preise für Flüge von und nach Berlin MdlAnfr 68 13.02.81 Drs 09/159 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1105* B Anlage 18 Auswirkungen der Erhöhung der Preise für Flüge von und nach Berlin MdlAnfr 69 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Hackel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1105* C Anlage 19 Rückgang des Charterluftverkehrs in Berlin-Tegel MdlAnfr 70 13.02.81 Drs 09/159 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1105* D Anlage 20 Ersatz der A 31 im Bereich Bottrop, Oberhausen, Mülheim, Essen und Mettmann durch eine Bundesstraße MdlAnfr 71, 72 13.02.81 Drs 09/159 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1106* A Anlage 21 Überprüfung der Nahbereiche des Telefonnetzes MdlAnfr 73 13.02.81 Drs 09/159 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1106* B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Anlage 22 Verhinderung des Abhörens der Ferngespräche von und nach Berlin MdlAnfr 74 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1106* C Anlage 23 Auffassung der Deutschen Postgewerkschaft zu der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Becker über das Streikrecht der Beamten MdlAnfr 75 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1106* D Anlage 24 Beteiligung der Postbeamten am Streik wegen des Schichtdienstes sowie Einleitung von Disziplinarverfahren gegen streikende Beamte MdlAnfr 76, 77 13.02.81 Drs 09/159 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1107* B Anlage 25 Verhinderung von Disziplinarverfahren und Gehaltskürzungen für streikende Postbeamte MdlAnfr 78, 79 13.02.81 Drs 09/159 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1107* C Anlage 26 Kosten für die Beförderung von Postsendungen auf weiten Strecken mit Kraftfahrzeugen sowie Verlagerung der Postbeförderung auf die Bundesbahn MdlAnfr 80, 81 13.02.81 Drs 09/159 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1107* D Anlage 27 Verhalten der Bundesregierung bei Verlust von Postsendungen des deutschen PEN-Zentrums an inhaftierte Regimekritiker in der Sowjetunion MdlAnfr 82 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 1108* A Anlage 28 Nichtanwendbarkeit der Verordnung über Heizkostenabrechnung für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung angesichts hoher Verteilungskosten beim Wärmeverbrauch MdlAnfr 83 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1108* C Anlage 29 Änderungen bei einer Fortschreibung des Energieeinsparungsprogramms MdlAnfr 84 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1108* D Anlage 30 Änderung des Wohngeldgesetzes MdlAnfr 85 13.02.81 Drs 09/159 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1109* A Anlage 31 Erhöhung des Wohngeldes für Alleinerziehende; Rückgang des gesamten Mietwohnungsbaus und des sozialen Wohnungsbaus seit 1973 MdlAnfr 86, 87 13.02.81 Drs 09/159 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1109* B Anlage 32 Abbau des Wohnungsproblems durch den Bau von 100 000 öffentlich geförderten Wohnungen sowie durch Zahlung höherer Mieten MdlAnfr 88, 89 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1109* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 V Anlage 33 Zahl der Hausbesetzungen und der leerstehenden Wohnungen MdlAnfr 90, 91 13.02.81 Drs 09/159 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 1110* A Anlage 34 Kriterium für die Beurteilung der Leistungen von Zollbeamten MdlAnfr 92, 93 13.02.81 Drs 09/159 Repnik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1110* B Anlage 35 Kosten für die Renovierung und Ausstattung von Ministerbüros in Bundesministerien im Jahre 1980 MdlAnfr 94 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Bugl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1110* C Anlage 36 Auswirkungen des geplanten Subventionsabbaugesetzes auf die Wettbewerbssituation der Sparkassen im Zusammenhang mit der Quantifizierung der Gewährträgerhaftung MdlAnfr 95, 96 13.02.81 Drs 09/159 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1110* D Anlage 37 Stabilisierung und Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Abschaffung der Lohnsummensteuer sowie Entwicklung der Gemeinden mit und ohne Lohnsummensteuer hinsichtlich der Arbeitsplätze MdlAnfr 99, 100 13.02.81 Drs 09/159 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1111* A Anlage 38 Verweigerung der Zahlungen für den EGNachtragshaushalt 1980 MdlAnfr 101 13.02.81 Drs 09/159 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1111* C Anlage 39 Steuerliche Mehrbelastung des Friseurhandwerks durch die Einbeziehung kosmetischer Produkte in die Erhöhung der Alkoholsteuer sowie Steuermindereinnahmen durch Konsumverzicht MdlAnfr 102, 103 13.02.81 Drs 09/159 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1111* D Anlage 40 Überprüfung von Meßanlagen in HeizölTankfahrzeugen in Baden-Württemberg MdlAnfr 104 13.02.81 Drs 09/159 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 1112* B Anlage 41 Forschungsauftrag für die Lagerung des bei der Kohleförderung anfallenden Berge-materials im Ruhrgebiet MdlAnfr 105, 106 13.02.81 Drs 09/159 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1112* C Anlage 42 Koordinierung der Öl- und Gassuche in der Nordsee auf europäischer Ebene; Vornahme der Gastransporte durch Flüssiggastanker MdlAnfr 107, 108 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1112* D Anlage 43 Verwirklichung des Bund-Länder-Fernwärmeprogramms MdlAnfr 109 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1113* B Anlage 44 Modernisierung und Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie; Einstellung der Subventionen für unrentable Hüttenwerke in der EG MdlAnfr 110, 111 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 1113* C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Anlage 45 Beseitigung der Wettbewerbsnachteile freiberuflicher Unternehmensberater in den Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen für mittelständische Unternehmen MdlAnfr 112, 113 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1114* A Anlage 46 Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für den Block A des Kohlekraftwerks Voerde; Beteiligung des Bundes an Bürgschaften MdlAnfr 114, 115 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 1114* C Anlage 47 Einberufung Wehrpflichtiger in heimatnahe Standorte MdlAnfr 116, 117 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1115* A Anlage 48 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für weibliche Bewerber im Bereich der Bundeswehr MdlAnfr 118 13.02.81 Drs 09/159 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1115* B Anlage 49 Bereitstellung von Fahrzeugen der Bundeswehr für die Fastnachtszüge in Mainz und Wiesbaden MdlAnfr 119, 120 13.02.81 Drs 09/159 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1115* D Anlage 50 Auftreten des Generalmajors a. D. Bastian bei DKP-beeinflußten Organisationen; Anhörung der Truppe vor Änderung des Traditionsnamens von Verbänden und Einheiten der 1. Gebirgsdivision MdlAnfr 121, 122 13.02.81 Drs 09/159 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1116* C Anlage 51 Beibehaltung der Bezeichnung „Gebirgstruppen" für Einheiten und Verbände im süddeutschen Raum MdlAnfr 123 13.02.81 Drs 09/159 Rossmanith CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1117* C Anlage 52 Beibehaltung der traditionsreichen Bezeichnung „Gebirgstruppen" MdlAnfr 124 13.02.81 Drs 09/159 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1117* C Anlage 53 Beibehaltung der traditionsreichen Bezeichnung „Gebirgstruppen" MdlAnfr 125 13.02.81 Drs 09/159 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1117* D Anlage 54 Gründe für die Umbenennung der 1. Gebirgsdivision und den Wegfall der Bezeichnung „Gebirgstruppen" für Verbände und Einheiten MdlAnfr 126 13.02.81 Drs 09/159 Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1118* A Anlage 55 Untersagung öffentlicher Gelöbnisse durch die Inspekteure des Heeres und der Luftwaffe MdlAnfr 128 13.02.81 Drs 09/159 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1118* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 VII Anlage 56 Erwähnung der Beseitigung der Sperranlagen und der Rücknahme der Erhöhung des Zwangsumtauschs beim Antrittsgespräch von Staatssekretär Bölling in Ost-Berlin MdlAnfr 129, 130 13.02.81 Drs 09/159 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1119* A Anlage 57 Zahl der 1980 in der DDR inhaftierten, angeklagten und verurteilten Bürger der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 131 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 1119* B Anlage 58 Zusammenhang zwischen Flugpreis, Subventionierung und Qualität des Flugangebots MdlAnfr 132 13.02.81 Drs 09/159 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1119* B Anlage 59 Auffassung des Bundesministers für Forschung und Technologie über die Schwächung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und der Forschung an den Hochschulen MdlAnfr 133, 134 13.02.81 Drs 09/159 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1119* D Anlage 60 Auflösung der Pädagogischen Hochschulen in Esslingen und Lörrach MdlAnfr 135, 136 13.02.81 Drs 09/159 Frau von Braun-Stützer FDP SchrAntw PStSekr Kuhlwein BMBW . . 1120* B Anlage 61 Wahrnehmung des Rückgriffrechts durch die Bundesregierung bei durch illegale Waffengeschäfte der Merex AG angerichtete Schäden MdlAnfr 137, 138 13.02.81 Drs 09/159 Hansen SPD SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 1120* D Anlage 62 Ermöglichung des kostenlosen Bezugs der Publikationen von Presseagenturen der Bundesrepublik Deutschland für deutschsprachige Zeitungen in Nordamerika MdlAnfr 139 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Becker BPA 1121* B Anlage 63 Verknüpfung wirtschaftlicher und militärischer Hilfeleistungen an die Türkei mit der Forderung nach Sicherung der Menschenrechte MdlAnfr 140 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1121* C Anlage 64 Auffassung des „Spiegel"-Autors Bittorf über eine Europäisierung der Atomkriegsgefahr MdlAnfr 143 13.02.81 Drs 09/159 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 1121* D Anlage 65 Verhalten der Bundesregierung zu der militärischen Besetzung des Gebäudes der Menschenrechtskommission in Nicaragua MdlAnfr 147, 148 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1122* C Anlage 66 Einwirkung der Bundesregierung auf den FDR-Vorsitzenden Ungo betr. Gesprächsangebot von Präsident Duarte; Waffenlieferungen der Ostblockstaaten nach El Salvador MdlAnfr 149, 150 13.02.81 Drs 09/159 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 1122* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1067 24. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 23. Sitzung, Seite 1007 C, Zeile 3: Statt „1. Juni 1981" ist „1. Januar 1981" zu lesen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1099* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 20.2. Dr. Barzel 20.2. Berschkeit 20.2. Conrad (Riegelsberg) 20.2. Eymer 20.2. Feinendegen 20.2. Dr. Geßner 20.2. Dr. Haack 20.2. Handlos 20.2. Dr. Hubrig 20.2. Jansen 20.2. Jaunich 20.2. Kittelmann* 20.2. Dr. Klejdzinski* 20.2. Korber 20.2. Louven 20.2. Männing* 20.2. Frau Dr. Martiny-Glotz 20.2. Dr. Möller 20.2. Dr. Müller* 20.2. Müller (Bayreuth) 20.2. Frau Dr. Neumeister 20.2. Dr.-Ing. Oldenstädt* 20.2. Petersen** 20.2. Pohlmann 20.2. Prangenberg 20.2. Rösch* 20.2. Dr. Rumpf 20.2. Dr. Scheer 20.2. Frau Schlei 20.2. Dr. Schneider 20.2. Dr. Solms 20.2. Dr. Vohrer 20.2. Dr. Wieczorek 20.2. Wissmann 20.2. Dr. Zander 20.2. Zink 20.2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Anlagen zum Stenographischen Bericht Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1981 in Straßburg — Drucksache 9/142 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 141 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben wird als Drucksache 9/166 verteilt. Die in Drucksache 9/108 unter Nummer 28 aufgeführte EG-Vorlage Bericht über die Angleichung der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG zur Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Vorschlag einer Empfehlung zu den Versuchen mit Arzneispezialitäten im Hinblick auf deren Inverkehrbringen wird als Drucksache 9/185 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 184 aufgeführte EG-Vorlage Unterlagen über den zweiten Aktionsplan zur Verbesserung der Informationsübertragung zwischen den europäischen Sprachen Unterlagen über die Schaffung eines europäischen automatischen Übersetzungssystems modernster Konzeption (EUOTRA) Unterlagen über den Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Annahme eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für ein automatisches Übersetzungssystem modernster Konzeption wird als Drucksache 9/186 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 187 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Verabschiedung eines Zweiten Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der Uranschürfung und Urangewinnung (Indirekte Aktion 1981-1984) wird als Drucksache 9/187 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 188 aufgeführte EG-Vorlage Entwurf einer Empfehlung des Rates betr. die Erfassung von Arbeiten über die Neuverknüpfung von Desoxyribonukleinsäure (DNS) wird als Drucksache 9/188 verteilt. 1100* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 189 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines dritten Aktionsplans im Bereich der wissenschaftlich-technischen Information und Dokumentation (1981-1983) wird als Drucksache 9/189 verteilt. Die in Drucksache 9/60 unter Nummer 14 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung des Markenrechts der Mitgliedstaaten Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Gemeinschaftsmarke wird als Drucksache 9/190 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 33 und 34): Sind der Bundesregierung die Härten bekannt, die dadurch entstehen, daß bisher zusammen mit ihren Ehemännern privat krankenversicherte Ehefrauen auf Grund von Teilzeitbeschäftigungen einerseits oft gegen ihren Willen ohne Befreiungsmöglichkeit krankenversicherungspflichtig werden und dadurch die Vorteile aus einem niedrigen Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung verlieren, andererseits aber infolge der Regelung durch das Kran kenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz einen Familienhilfeanspruch für die gemeinsamen Kinder nicht erlangen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Härten dadurch auszuschließen, daß in derartigen Fällen künftig ein Befreiungsrecht eingeräumt wird, zumal die gesetzliche Krankenversicherung auf Grund oft niedriger Arbeitsentgelte bei weitem nicht immer einen kostendeckenden Beitrag erhält? Der Bundesregierung ist der von ihnen angesprochene Sachverhalt bekannt. Sie sieht darin keine Härte. Es handelt sich vielmehr um Folgen, die jeden Arbeitnehmer treffen, der eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Für die von ihm und dem Arbeitgeber gezahlten Beiträge erhält er einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesamten Sozialversicherung sind Regelungen fremd, die den Versicherungsschutz davon abhängig machen, daß der Ehegatte des Beschäftigten bereits anderweitig ausreichend gesichert ist. Solche Regelungen sind mit dem insbesondere das Krankenversicherungsrecht prägenden Solidarprinzip unvereinbar. Außerdem erscheint es nicht sachgerecht, eine Arbeitnehmerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit aber bestehen zu lassen. Für den hier in Betracht kommenden Personenkreis sehe ich auch keine unzumutbare Belastung. Privatversicherte, die wegen Aufnahme einer Beschäftigung versicherungspflichtig werden, haben in aller Regel die Möglichkeit, die Vorteile aus einem niedrigen Eintrittsalter durch eine Anwartschaftsversicherung zu einem Bruchteil der bisher gezahlten Prämie aufrechtzuerhalten. Im übrigen besteht ein Anspruch auf Familienhilfe für die schon bisher privat versicherten Kinder ohnehin nur dann nicht, wenn der privat versicherte andere Ehegatte ein Gesamteinkommen erzielt, das regelmäßig im Monat 3 300 DM übersteigt. Es ist diesem Ehegatten, der schon bisher den Schutz seiner Kinder im Krankheitsfall sichergestellt hat, ohne weiteres zuzumuten, dies auch weiterhin zu tun. Eine Verlagerung der Aufwendungen gerade in solchen Fällen auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, für teilzeitbeschäftigte Ehegatten von Privatversicherten ein Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 37 ): Hält es die Bundesregierung angesichts der knappen Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit für richtig, daß bei der Einweihung neuer Arbeitsämter wesentlich großzügiger als früher verfahren wird, wie das Beispiel Hagen zeigt (siehe Westfalenpost vom 10. Februar 1981), wo die Bewirtung nicht nur großzügiger gehandhabt, sondern darüber hinaus noch ein bekannter Fernsehunterhalter für eine Gage von 10 000 DM verpflichtet wurde? Art und Umfang von Feierlichkeiten während der Ausführung von Baumaßnahmen des Bundes sind in Richtlinien geregelt, die vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben sind. Diese Richtlinien sind auch für die Bundesanstalt für Arbeit verbindlich. Zur Gestaltung des Richtfestes am Neubau des Arbeitsamts Hagen ist zu sagen, daß der Bau von einem Bauträger zum Festpreis errichtet wird. Die Kosten des Richtfestes hat der Bauträger aus dem Festpreis zu tragen. Die Entscheidung über die Gestaltung des Richtfestes mußte im Hinblick auf die Finanzierungsart des Bauvorhabens dem Bauträger überlassen bleiben. Die Bundesanstalt für Arbeit hat jedoch, als sie von der geplanten Gestaltung der Richtfeier erfuhr, darauf hingewiesen, daß Aufführungen von Kabarettisten bei Richtfesten der Arbeitsverwaltung schon aus Kostengründen nicht üblich sind. Der von Ihnen angesprochene Fernseh-Unterhalter hat im übrigen seine Teilnahme an der Feier vorher abgesagt. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 38): Inwieweit sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, auf Grund der jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Zuckerungsmißbrauch bei der Weinerzeugung in einer Novellierung des Weingesetzes verschärfte Bestimmungen einzuführen, oder ist eine Liberalisierung bzw. Legalisierung vorgesehen'? Die Bundesregierung hatte bereits im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingeset- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1101* zes, der insoweit vom 8. Bundestag nicht mehr verabschiedet worden ist, Änderungen zur Verbesserung der Weinüberwachung vorgesehen. Sie betrafen die Herbstkontrolle, die Kontrolle der amtlichen Prüfungsnummern und die Kontrolle von bestimmten Stoffen, die verbotswidrig zur Weinbehandlung benutzt werden können. Änderungen in den vorgenannten Bereichen der Überwachung werden auch im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes enthalten sein, der in Kürze den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet werden wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die dann bestehenden Überwachungsregelungen der von den Ländern durchgeführten Weinkontrolle genügend Möglichkeiten geben, Manipulationen der im vergangenen Jahr aufgedeckten Art entgegenzuwirken. Der Entwurf wird auch einen überarbeiteten Sanktionskatalog enthalten, in dem die Erfahrungen von Weinüberwachung, Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Weinwirtschaft bei der Anwendung des Gesetzes seit 1971 verwertet worden sind. Grundlegende Änderungen im Qualitätsweinbereich sind nicht beabsichtigt. An der Einteilung in Qualitätsweine einerseits, die angereichert werden dürfen, und in Qualitätsweine mit Prädikat andererseits, bei denen eine Anreicherung nicht erlaubt ist, wird festgehalten. Die Bundesregierung ist mit dem ganz überwiegenden Teil der Deutschen Weinwirtschaft der Auffassung, daß an diesem geltenden System, das auf einem Konsens aller Beteiligten nach 20jährigen gründlichen Prüfungen und Beratungen beruht, nichts geändert werden sollte. Es ist auch praxisgerecht, wenn es konsequent durchgeführt wird. Dazu gehört allerdings die Erkenntnis, daß im Qualitätsbereich Spätlesen und höhere Prädikate in normalen Jahren nur in mäßigem Umfange geerntet werden und der überwiegende Teil der Ernte auf die Qualitätsweine ohne Prädikat entfällt. Der Blick in die Weinbaugebiete mit verhältnismäßig kleinem Anteil an Prädikatsweinen (z. B. Franken, Württemberg und Baden) zeigt, daß dort die Erzeuger für Qualitätswein einen höheren Preis erzielen, als in anderen Anbaugebieten für Weine der unteren Prädikate gezahlt wird. Um die Marktchancen des Qualitätsweins — insbesondere beim Absatz im norddeutschen Verbrauchergebiet — zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung, die für ihn bestehende Restzuckerbegrenzung aufzuheben. Eine Legalisierung verbotswidriger Manipulationen im Prädikatsweinbereich lehnt die Bundesregierung dagegen im wohlverstandenen Interesse sowohl der Verbraucher als auch der redlichen Weinwirtschaft ab. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 55): Hält es die Bundesregierung für angebracht, die unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten des Arbeitsstabs Frauenpolitik beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Öffentlichkeit zu verstärken, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Tätigkeit dieses Arbeitsstabs auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Die Bundesregierung hat dem Arbeitsstab Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit als eine Hauptaufgabe zugewiesen, die Frauenpolitik der Bundesregierung in der Öffentlichkeit darzustellen, Frauen über ihre Rechte zu informieren und durch allgemeine Aufklärungsarbeit zum Abbau von Vorurteilen beizutragen, die vielfach Grund für Benachteiligungen sind. Der Arbeitsstab Frauenpolitik legt bei seiner Öffentlichkeitsarbeit vor allem Wert auf Breitenwirkung. Dazu dient z. B. die Informationsschrift „Treffpunkt", die z. B. auch über Lesezirkelmappen verteilt wird, die Informationsbörsen für Frauen sowie die Poster-und Postkartenserie „Für gleiche Chancen". Für Multiplikatoren ist das Material des Arbeitsstabes Frauenpolitik einschließlich z. B. der Modellberichte in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu einer wichtigen Informationsquelle geworden. Für die gleiche Zielgruppe ist die vor einigen Tagen im Druck erschienene Informationsbroschüre „Frauen '80" bestimmt, die schon jetzt auf eine sehr große Nachfrage stößt. Der Arbeitsstab Frauenpolitik wird nach seiner bisher kurzen Anlaufzeit der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin große Aufmerksamkeit schenken. Bei der Wertung der Darstellung des Arbeitsstabs Frauenpolitik in den Medien ist zu berücksichtigen, daß er erst ca. 1 1/2 Jahre besteht. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 56 und 57): Ist der Arbeitsstab Frauenpolitik in der Lage, einen Bericht über die Repräsentanz von Frauen in obersten Bundesbehörden unter quantitativen und qualitativen Aspekten vorzulegen, der auch konkrete Vorschläge enthält, wie der berufliche Aufstieg von Frauen beispielhaft gefördert werden kann? Was hat der Arbeitsstab Frauenpolitik unternommen, um die Situation der berufstätigen Frauen in den Familien zu verbessern und damit die Vereinbarkeit der Arbeit in Beruf und Haushalt herzustellen? Zu Frage 56: Der Bundesminister des Innern berichtet dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages seit 1950 regelmäßig über die Repräsentanz der Frauen in der Bundesverwaltung. Der letzte Bericht, Stichtag 30. Juni 1977, wurde am 2. März 1979 vorgelegt, der nächste Bericht, Stichtag 30. Juni 1980, soll im Frühjahr 1981 vorgelegt werden. Die Berichte enthalten die von Ihnen gewünschten Angaben über die Repräsentanz von Frauen in den Obersten Bundesbehörden. 1102* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Ich habe angeregt, daß ergänzend noch detailliertere Daten erhoben werden, um auf dieser Basis prüfen zu können, wie der berufliche Aufstieg von Frauen gefördert werden kann. Zu Frage 57: Einen zentralen Ansatzpunkt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sieht der Arbeitsstab Frauenpolitik in einer Änderung der Bedingungen, die das Arbeitsleben an Frauen und Männern mit Familienaufgaben stellt. Zu denken ist insbesondere an flexiblere, auf die familiären Bedürfnisse besser abstimmbare Arbeitszeiten und an verkürzte Arbeitszeiten für Eltern mit kleinen Kindern. Hierin liegt auch eine wichtige Chance für Väter, sich stärker der Familie zu widmen. Um die beginnende Diskussion über eine familienfreundlichere Gestaltung des Arbeitslebens zu unterstützen, hat der Arbeitsstab Frauenpolitik im August 1980 eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Es sollen die Be- und Entlastungsfaktoren im Arbeitsleben von Frauen und Männern mit Familienaufgaben herausgearbeitet werden. Gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien sollen anschließend in einigen Betrieben auf freiwilliger Basis Möglichkeiten einer familienfreundlicheren Arbeitsorganisation erprobt werden. Erste Ergebnisse des Projekts werden im August 1982 vorliegen. Im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit hat der Arbeitsstab Frauenpolitik zwei Plakat- und Postkartenserien entwickelt, die positive Beispiele einer partnerschaftlichen Lebensführung zeigen. Diese Materialien werden sowohl über Verbände als auch auf Einzelanfrage einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 58): Überprüft der Arbeitsstab Frauenpolitik beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Gesetze und Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirkung und Bedeutung für Frauen, und welche Erfahrungen liegen ihm darüber vor? Gemäß Kabinettbeschluß vom 2. Mai 1979 hat der Arbeitsstab Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit alle einschlägigen Vorhaben, d. h. Gesetzentwürfe und sonstige Maßnahmen der Bundesregierung auf ihre Bedeutung für Frauen zu untersuchen. Um dies zu gewährleisten, ist im Besonderen Teil der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung festgelegt, daß bei der Bearbeitung von Gesetzentwürfen das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit schon zu den Vorarbeiten zuzuziehen ist, wenn Belange der Frauen berührt werden. Dadurch hat der Arbeitsstab Frauenpolitik frühzeitig die Möglichkeit, aus frauenpolitischer Sicht Stellung zu nehmen und Anregungen zu geben. Die Erfahrungen sind im allgemeinen befriedigend. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmedt (Lengerich) (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 59): In welchem Umfang hat der Arbeitsstab Frauenpolitik Einwirkungsmöglichkeiten auf Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen von Frauen nehmen können? Der Arbeitsstab Frauenpolitik hat nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten auf konkrete Arbeitsbedingungen im Einzelfall. Er hat aber durch gezieltes Informationsmaterial Frauen in den Betrieben auf ihre Rechte aufmerksam gemacht und die Frauen ermutigt, diese auch wahrzunehmen. So hat er die wesentlichen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen zu Fragen der Lohngleichheit zusammenstellen und auswerten lassen. Diese Urteilssammlung wird schon vor der eigentlichen Veröffentlichung von vielen Stellen angefordert; sie soll demächst allen Interessierten als Broschüre zur Verfügung gestellt werden. Die Leiterin des Arbeitsstabes Frauenpolitik hat daneben mit einer Reihe von Betrieben Gespräche über die Einführung von Frauenförderungsplänen auf freiwilliger Basis geführt. Mehrere größere Betriebe haben Zielvorgaben und Zielvorstellungen für die Förderung von Frauen für Positionen, die für Frauen noch vielfach verschlossen sind, entwickelt. Die Erfahrungen zeigen, daß es sehr unterschiedliche Barrieren für die Frauen gibt, so daß es mehrere Förderungsmodelle geben muß. Auf diese Weise wird die Situation von Frauen ganz konkret in den einzelnen Betrieben und im öffentlichen Dienst verbessert (Kommunen). Außerdem hat der Arbeitsstab Frauenpolitik eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die aufzeigen soll, welche Möglichkeiten einer familienfreundlichen Arbeitsorganisation möglich sind, damit Väter und Mütter Familie und Beruf besser in Einklang bringen können. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in einem Modellversuch praktisch erprobt werden. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Frage der Abgeordneten Frau Luuk (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 60): In welchen Bundesländern sind Gleichstellungsstellen oder vergleichbare Einrichtungen geschaffen worden, und wie stellt sich die Zusammenarbeit dieser Stellen mit dem Arbeitsstab beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dar? Spezielle Institutionen mit Koordinierungs- und Mitwirkungszuständigkeit zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau gibt es bislang in drei Bundesländern, und zwar — in Nordrhein-Westfalen, dem ersten Land mit einer solchen Stelle, im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1103* I — in Hamburg die „Leitstelle Gleichstellung der Frau" in der Senatskanzlei — in Hessen die Zentralstelle Frauenangelegenheiten in der Staatskanzlei. In Bremen soll auf Grund eines entsprechenden Senatsbeschlusses in diesem Jahr eine Gleichstellungsstelle eingerichtet werden. Auch Bayern plant auf Grund eines Ministerratsbeschlusses eine Leitstelle für die Gleichstellung der Frauen im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung. In Berlin, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gibt es Frauenreferenten mit Teilzuständigkeiten. In den übrigen Bundesländern ressortieren Frauenangelegenheiten in einer Abteilung oder einem Referat „Familie", wobei in Schleswig-Holstein außerdem einer Parlamentarischen Staatssekretärin im Sozialministerium die besondere Zuständigkeit für Familien- und Frauenangelegenheiten übertragen ist. Die Zusammenarbeit dieser Stellen mit dem Arbeitsstab Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist eng und auf gegenseitige Unterstützung gerichtet. Die Stellen unterrichten einander über Fragen grundsätzlicher Bedeutung, und es gibt einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus informieren sich die Stellen über Modelle zur Durchsetzung der Gleichberechtigung im Ausland (z. B. ) gemeinsame Informationsreise in die USA auf Einladung des German Marshall Fund) und sind in der deutschen Delegation bei Konferenzen auf frauenpolitischem Gebiet vertreten (z. B. Weltkonferenz in Kopenhagen, EG-Konferenz in Manchester). Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 61): Wie hoch sind insbesondere die Kosten für Renovierung und Ausstattung des Ministerbüros im Bundesverkehrsministerium seit 1. Januar 1980 bis heute, und wofür wurden die Gelder im einzelnen verwendet? Für die Renovierung und teilweise Neuausstattung des im Dezember 1973 eingerichteten Dienstzimmers des Bundesministers für Verkehr sind seit Januar 1980 insgesamt rd. 8 000,— DM verausgabt worden, die sich wie folgt aufteilen: a) für Malerarbeiten DM 555,00 b) neue Gardinen DM 800,00 c) Ersatz des Teppichbodens DM 3 400,00 d) Lichtschienen DM 3 200,00 Nicht berücksichtigt ist der Austausch einer Schrankwand. Die Dienstzimmer des Ministers und der beiden Staatssekretäre befinden sich in einem auf Grund den Empfehlungen des Bundeskriminalamtes besonders abgesicherten Bereich des Gebäudes. Die Sicherungsanlagen hätten nur mit einem unvertretbar hohen Kostenaufwand in andere Bereiche des Gebäudes umgesetzt werden können. Es bestand daher nur die Möglichkeit, der jahrelangen Raumnot in diesem Geschoß durch Einbau deckenhoher Wandschränke in allen Räumen zu begegnen. Dadurch konnten im gesicherten Bereich zwei bislang als Archivräume genutzte Zimmer wieder als Büros in Anspruch genommen und der Arbeitsablauf wesentlich erleichtert werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 62 und 63): Durch welche neuen behindertengerechten Bauten und andere Maßnahmen werden im „Jahr der Behinderten" die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost den Schwerbehinderten in Schleswig-Holstein die Inanspruchnahme erleichtern? Wieviel neue Parkplätze wird die Deutsche Bundesbahn in den nächsten vier Jahren in unmittelbarer Nähe der schleswig-holsteinischen Bahnhöfe einrichten mit dem Ziel, das Umsteigen vom privaten Personenkraftwagen auf die Deutsche Bundesbahn zu erleichtern, und ist die Deutsche Bundesbahn der Auffassung, daß z. B. die in Rendsburg vorgesehenen Parkplätze ausreichen, den kombinierten Verkehr zu fördern? Zu Frage 62: Die Deutsche Bundesbahn ist auch in Schleswig-Holstein bemüht, bei ihren laufenden und neuen Baumaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsmittel Verbesserungen für Behinderte zu erreichen. Sie beabsichtigt, insbesondere im Zuge der Modernisierungsarbeiten in Kiel Hbf. und Lübeck Hbf. geeignete Maßnahmen durchzuführen, wie u. a. Einrichtung von behindertengerechten Toiletten und Telefonzellen sowie von kleineren Zugangsrampen. Wie mir der Bundespostminister mitgeteilt hat, berücksichtigt die Deutsche Bundespost bereits seit 1970 bei ihren Bauplanungen die vom gemeinsamen Ausschuß des Europarats für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten erarbeitete Empfehlung über die „Planung und Ausgestaltung von öffentlichen Gebäuden". Seit 1978 gilt in ihrem Bereich verbindlich die DIN-Norm 18024 — bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich —. Schwerpunktmäßig werden danach insbesondere geschaffen: 1104* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 — Rampen für Rollstuhlfahrer, — elektrisch betätigte automatische Türen, — Besucher-Parkplätze mit vergrößertem Stellplatz-Bereich ausschließlich für Schwerbehinderte. In Schleswig-Holstein sind 1981 derartige Maßnahmen bei insgesamt 17 Postdienstgebäuden vorgesehen. Kleinere behindertengerechte Baumaßnahmen führen zahlreiche weitere Postämter in eigener Zuständigkeit durch. Im Fernsprechsektor sind folgende technische Einrichtungen herauszustellen: 1. Fernwahlmünzfernsprecher 20 — leichte Bedienung durch Tastwahlblock — 2. Fernsprechhauben — Benutzung durch Rollstuhlfahrer möglich — 3. Fernsprechhäuschen für Rollstuhlfahrer — geräumiger Innenraum und griffgünstiger Zugriff zum Telefon — 4. Telefonhörer für Hörbehinderte — Hörverstärker oder Magnetfelderzeuger für Hörgeräte — 5. Telefonapparat mit großem Tastenfeld — weitere Verbesserung der Bedienbarkeit — 6. Diverse Zusatzeinrichtungen zum Telefon — z. B. Steckdosen, zusätzliche Wecker auch mit sichtbarer Anzeige, Anschalterelais für weitere Geräte — Diese Maßnahmen sind auch in Schleswig-Holstein wirksam. Ende 1980 waren hier u. a. bereits in Betrieb: — 88 öffentliche, für Rollstuhlfahrer geeignete Sprechstellen. — 29 öffentliche Sprechstellen für Hörbehinderte. Der weitere Ausbau wird verstärkt fortgesetzt. Neben den baulichen und fernmeldetechnischen Maßnahmen hat die Deutsche Bundespost auch in ihrer Gebührenpolitik die Behinderten besonders berücksichtigt. Zu Frage 63: In den Jahren 1981 bis 1985 sollen nach den bisherigen Planungsüberlegungen der Deutschen Bundesbahn neue Parkplätze für insgesamt 400 Pkw in der Nähe von geeigneten Bahnhöfen in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür sind verfügbare Grundstücksflächen und die Mitwirkung der betreffenden Kommunen. Nach Auffassung der DB werden die Parkmöglichkeiten im Bereich des Bahnhofs Rendsburg in weiterer Zukunft nicht ausreichen; Verhandlungen mit der Stadt Rendsburg wurden aufgenommen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 64): Sieht die Bundesregierung die besonders in der Dunkelheit äußerst mangelhafte Kennzeichnung der Bahnhofsstationen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Aussteigen auf falschen Stationen und dem Versuch des Wiedereinsteigens bei automatischen Wagentüren zu schweren Unfällen geführt hat, und ist sie bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, diesem Mangel abzuhelfen? Bahnhöfe des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn sind grundsätzlich durch mindestens zwei Schilder mit dem Bahnhofsnamen gekennzeichnet, die an geeigneten Standorten angebracht sind. Schriftform und Schriftgröße auf den Stationsschildern richten sich nach einheitlichen Vorschriften. Für die Beleuchtung der Bahnanlagen gelten detaillierte Richtlinien, die auf der DIN-Norm 5035 basieren und als anerkannte Regeln der Technik den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung im Eisenbahnbetrieb genügen. Nachdem bei allen neuen und in zunehmendem Maße auch bei den vorhandenen Reisezugwagen automatische Türschließ- und -verriegelungseinrichtungen eingebaut werden, ist damit zu rechnen, daß die Zahl der selbstverschuldeten Unfälle, die mit den Einstiegen in Zusammenhang stehen und auf unsachgemäßes Verhalten der Reisenden zurückzuführen sind, weiter abnehmen wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 65): Wie läßt sich die Aussage des Bundeskanzlers vor einiger Zeit, die Bundesrepublik Deutschland sei das reichste Land der Welt und es wären genügend finanzielle Reserven verfügbar, in Einklang bringen mit der Erklärung des jetzigen Bundesverkehrsministers vom Januar 1981, aus finanziellen Gründen müßten der Autobahnbau und der Fernstraßenbau eingeschränkt werden, weil der Fernstraßenplan sich mangels Finanzmasse nicht mehr verwirklichen lasse? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 erklärt, daß wir über hohe Währungsreserven verfügen und keinerlei Anlaß zum Pessimismus haben. Er hat gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit einer sparsamen Haushaltsführung betont und im Zusammenhang Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1105* mit dem Bundeshaushalt ausgeführt, daß wir auf der Ausgabenseite erheblich kürzen und umschichten müssen. Der Bundesminister für Verkehr hat im Verlauf der kürzlichen Haushaltsdebatte deutlich gemacht, daß auch der Verkehrshaushalt seinen Beitrag zu diesen Rückführungen gegenüber der bisherigen Planung leisten muß. Er hat darüber hinaus dargelegt, wo die Bundesregierung die künftigen Prioritäten der Verkehrswegeinvestitionen sieht und weshalb sie Abstriche an den ursprünglich vorgesehenen Planungsansätzen im Bundesfernstraßenbau für unumgänglich hält. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 66): Treffen Informationen zu, daß beim Neubau der Grünthaler Hochbrücke im Kreis Rendsburg-Eckernförde keine Eisenbahnschienen eingeplant werden sollen, so daß die Deutsche Bundesbahn die Strecke Neumünster-Heide stillegen kann, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls diese Planungen angesichts der Forderung, aus Energieersparnisgründen den Individual- bzw. Güterverkehr mehr als bisher auf die Schienen zu verlagern, revidieren? Beim Neubau der Grünenthaler Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal ist beabsichtigt, den Gleiskörper zu erhalten. Anderslautende Informationen sind unzutreffend. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 9/159 Frage 67): Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, um wieviel Prozent die Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr steigen werden, wenn nach Streichung der Gasölbetriebsbeihilfe der Ausfall voll auf die Fahrpreise umgelegt wird? Maßgebend für die möglicherweise notwendig werdenden Tariferhöhungen aus dem geplanten stufenweisen Abbau der Gasölbetriebsbeihilfe ist die Struktur des Betriebes. Nach den Angaben der Verkehrsbetriebe bzw. ihrer Verbände sind unter Berücksichtigung des Abbaus in drei Jahresschritten zwischen 1982 und 1984 im Durchschnitt Tariferhöhungen zwischen 1,5 % und 4 % jährlich erforderlich. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 68): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Luftverkehrsverbindung von und nach Berlin als dem einzig freien Zugang ein besonderer Stellenwert zukommt, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die erneute Anhebung der Flugpreise durch die alliierten Luftfahrtgesellschaften um 7,5 v. H.? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung bekräftigt ihre seit jeher vertretene Auffassung, daß die Aufrechterhaltung des Luftverkehrs von und nach Berlin für die Lebensfähigkeit Berlins eine überragende Bedeutung hat. Er ist aber nur gewährleistet, wenn er wirtschaftlich betrieben werden kann. Hierzu bedarf es der fortlaufenden Anpassung der Berlin-Tarife an die jeweilige Kostenentwicklung. Die Bundesregierung hat sich anhand der ihr von den Drei Mächten zugänglich gemachten Angaben der Berlin-Fluggesellschaften davon überzeugen können, daß die ab 1. März 1981 in Kraft tretende Anhebung der Berlin-Tarife um 7,5% durch die gestiegenen Kosten, insbesondere auf dem Treibstoffsektor, gerechtfertigt ist. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hackel (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 69): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese erneute Erhöhung der Flugpreise nachteilige Auswirkungen auf das gesamte Fluggastaufkommen befürchten läßt, weil sich die Schere zwischen dem Flugpreis und den gewährten Subventionen stetig weiter öffnet, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung befürchtet keinen Rückgang des Fluggastaufkommens im Berlin-Luftverkehr durch die bevorstehende Erhöhung der Berlin-Flugtarife, zumal den Berlin-Flugreisenden durch zahlreiche niedrige Sondertarife genügend preisgünstige Reisemöglichkeiten geboten werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung den Rückgang des Charterverkehrs in Berlin-Tegel vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung und der Dumpingkonkurrenz in Berlin-Schönefeld? Der Ferienflugverkehr ist 1980 allgemein rückläufig gewesen. Der Rückgang im Charterverkehr von 15,6 % in Berlin-Tegel wird von einigen Flughäfen im Bundesgebiet noch übertroffen. Überdurchschnittlich hohe Verkehrsverluste sind im Spanien-Verkehr eingetreten. Da die Reiseveranstalter wegen weitgehend konstanter Flug- und Hotelpreise das Ferienziel Spanien 1981 wieder positiver beurteilen, 1106* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 ist insgesamt mit einer Stabilisierung des Charterflugverkehrs auch in Berlin-Tegel zu rechnen. Von einer wesentlichen Dumping-Konkurrenz in Berlin-Schönefeld wird nicht ausgegangen, zumal voraussichtlich 1981 in Berlin-Tegel kostengünstiges Großraumfluggerät zum Einsatz kommen wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 71 und 72): Wann wird die Linienbestimmung nach § 16 des Bundesfernstraßenbaugesetzes für die A 31 in den Bereichen Bottrop, Oberhausen, Mülheim, Essen und Mettmann durch Weisung der Bundesregierung aufgehoben? Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Verkehrsausschuß und der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen anstelle der aufgehobenen A 31 Ersatz schaffen wollen durch eine Landstraße im Linienbereich der aus dem Bedarf gestrichenen A 31 mit Trassierungs- und Ausbauelementen einer Bundesstraße? Zu Frage 71: Nachdem die Bundesautobahn A 31 in den genannten Bereichen im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht mehr enthalten ist, kann grundsätzlich die vom Bundesminister für Verkehr bestimmte Linienführung als entbehrlich angesehen werden. Vor einer formellen Aufhebung, die vom Bundesminister für Verkehr beabsichtigt ist, wurde jedoch vorsorglich die Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten. Zu Frage 72: Dem Bundesminister für Verkehr ist bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen zur Zeit überprüft, inwieweit räumlich begrenzte Probleme durch Baumaßnahmen im Landstraßennetz im Bereich der aufgegebenen Trasse der A 31 gelöst werden können. Weitere Angaben können nicht gemacht werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 73): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die verschiedentlich angekündigte Überprüfung der schematisch bzw. technisch abgegrenzten Nahbereiche des Telefonnetzes vorzunehmen im Blick auf gewachsene oder im Zuge von Verwaltungsreformen erfolgte Zuordnungen von Siedlungsräumen an von der Raumordnung gebotene und von der jeweiligen Landesplanung bestätigte zentrale Orte? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, vor dem Abschluß der Einführung des Nahdienstes — dies ist bis Ende 1982 zu erwarten — zu prüfen, ob eine Ausweitung der Telefon-Nahbereiche oder eine sonstige Weiterentwicklung des neuen Tarifsystems möglich ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 74): Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß Telefongespräche von und nach Berlin künftig nicht mehr abgehört werden können? Der Schutz gegen gesetzwidriges Abhören könnte durch hohen und kostspieligen technischen Aufwand verbessert werden. Ein absoluter Schutz gegen Abhören ist allerdings auch mit extrem hohem Aufwand nicht realisierbar. Die Deutsche Bundespost verfolgt unabhängig vom aktuellen Abhörfall die technologische Entwicklung und untersucht, inwieweit ein höheres Maß an Abhör-Sicherheit bei wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erreicht werden kann. Sie untersucht auch, ob und mit welchen technischen Mitteln der über die Funkverbindungen geleitete Fernsprechverkehr Berlin (West) — Bundesgebiet zusätzlich gegen Abhören geschützt werden könnte. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung werden die weiteren Maßnahmen abhängig sein. Ein zusätzlicher Schutz für Einzelgespräche kann durch Verwendung von Sprachverschleierungsgeräten erreicht werden, die von der Deutschen Bundespost zur Anschaltung an den Endstellen zugelassen sind. Voraussetzung ist aber, daß gleichartige Geräte an den Endstellen der beiden Gesprächspartner verfügbar sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 75): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Postgewerkschaft (siehe Deutsche Post vom 5. Februar 1981), wonach die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Becker in der Fragestunde vom 18. Dezember 1980 falsch gewesen sein soll, die besagte, daß „den Beamten nach eindeutiger Rechtslage kein Streikrecht zusteht"? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zum Streikrecht der Beamten in der Antwort auf eine entsprechende Frage von Ihnen bereits dargelegt. Ich darf dazu auf das Protokoll der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 1980, An- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1107* lage 25 verweisen. Danach steht den Beamten nach der bestehenden Rechtslage kein Streikrecht zu. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Zur Verdeutlichung der Auffassung der Deutschen Postgewerkschaft im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten Artikel in der „Deutschen Post" vom 5. Februar 1981 möchte ich Sie auf folgendes hinweisen: Der Vorsitzende der Deutschen Postgewerkschaft hat laut Tagungsprotokoll vom 12. Oktober 1980 (Kongreß der Deutschen Postgewerkschaft in Berlin) erklärt: „Auch wenn ich heute unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Urteile sagen muß: Der Beamte darf nicht streiken — und ich meine das ernst —, so halte ich es für ganz ausgeschlossen, daß dies ein auf Dauer zu erhaltender Zustand sein kann. Vielleicht wäre es gut, wenn die Richter sich bewußt würden, in welche Lage z. B. die zahlreichen im Schichtdienst tätigen Beamten gegenüber ihren Kollegen Angestellten und Arbeitern durch diese Rechtsprechung gebracht werden. Es kann wohl keinem Zweifel unterliegen, daß diese Lage mit hergebrachten Grundsätzen aüf Dauer nicht zu meistern sein wird. Das ist nach meinem Empfinden ein zutiefst undemokratischer Zustand, und er hat überhaupt nichts zu tun mit der Notwendigkeit, für die Gesellschaft lebensnotwendige Dienstleistungen auch im Konfliktfall zu garantieren. Ich halte es für einen Ausdruck demokratischen Selbstverständnisses, eben dies in freier Entscheidung der Beteiligten zu gewährleisten und nicht auf Grund hergebrachter Grundsätze, deren Ursprung und Formung sich immer mehr im Nebel wechselvoller Geschichte verlieren." Worauf es der Deutschen Postgewerkschaft offensichtlich ankommt, das hat der Vorsitzende der Deutschen Postgewerkschaft zusammenfassend wie folgt formuliert: Die im DGB vertretenen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes respektieren die höchstrichterliche Rechtsprechung. Diese Position ergibt sich aus dem Bekenntnis der Gewerkschaften des DGB zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Insofern werden natürlich auch die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Streikrecht der Beamten zur Kenntnis genommen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 76 und 77): Haben sich die Postbeamten am Streik wegen des Schichtdienstes oder an Maßnahmen, die diesen Streik unterstützen sollten, beteiligt, und wenn ja, wie viele? Gegen wie viele Beamte, die sich an dem Streik beteiligt und damit ihre Dienstpflicht verletzt haben, sind Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden und mit welchem Ergebnis'? Beamte der Deutschen Bundespost haben sich am Streik der Tarifkräfte nicht beteiligt. Die bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften hatten die Beamten auch nicht zur Urabstimmung und zum Streik aufgerufen. Sollten einzelne Beamte im Zusammenhang mit dem Streik ihre Pflichten bewußt verletzt haben, so wird dem nachgegangen. Soweit hier bekannt ist, sind in einem Einzelfall Vorermittlungen nach der Bundesdisziplinarordnung eingeleitet worden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. In einzelnen Fällen — die Anzahl ist noch nicht erhoben worden — haben die Dienstvorgesetzten das Verhalten von Beamten gerügt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 78 und 79): Haben Dienstvorgesetzte der Deutschen Bundespost nachgeordnete Stellen rechtswidrig angewiesen, keine Disziplinarmaßnahmen einzuleiten oder weiter zu verfolgen, wenn ja, welche und in wieviel Fällen'? Ist bei Beamten, die gestreikt haben, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Gehaltskürzung vorgenommen worden, oder sind gesetzwidrig für diese Zeit Gehälter weitergezahlt worden? Der Bundespostminister hat zur Förderung des Betriebsfriedens die nachgeordneten Dienststellen gebeten, grundsätzlich von Maßregelungen Beschäftigter im Zusammenhang mit dem Streik abzusehen. Im Hinblick auf die Rechtslage, welche einen Verzicht auf disziplinarrechtliche Vorermittlungen verbietet, hat es sich dabei nicht um einen Hinweis gehandelt, von erforderlichen Maßnahmen nach der Bundesdisziplinarordnung abzusehen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen 76 und 77 des Kollegen Broll habe ich dargelegt, daß sich Beamte der Deutschen Bundespost nicht am Streik beteiligt haben. Gehaltskürzungen waren deshalb auch nicht vorzunehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 80 und 81): Zu wieviel Prozent befördert die Deutsche Bundespost auf weiten Strecken ihre Güter wie Briefe und Pakete mit ihren eigenen Lastkraftwagen und Kombis, und wie hoch sind allein die Treibstoffkosten, die hierfür benötigt werden? Sind schon Überlegungen und Berechnungen angestellt worden, die Postgüter wie früher im Verbund mit der Deutschen Bundesbahn wieder auf der Schiene zu transportieren, um die Deutsche Bundesbahn aus wirtschaftlichen Gründen mehr auszulasten, diese Fahrzeuge von den Straßen wegzubekommen und Kraftstoff zu sparen? Die Postbeförderung erfolgt im Fernverkehr grundsätzlich auf dem Schienenwege. Dagegen wird z. Z. der Nah- und Bereichsverkehr über Kraftfahrzeuge abgewickelt. Die Gründe für die Umstellung von der Schiene auf die Straße liegen im wesentlichen in Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn. Zwischen benachbarten Bearbeitungszentren und Fernverkehrsknoten hat die 1108* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Deutsche Bundespost bundesweit insgesamt 53 Straßenpost-Verbindungen mit einer Streckenlänge von jeweils mehr als 50 km hergestellt. Für diese Straßenposten, deren Anteil am Überlandverkehr der Deutschen Bundespost lediglich 2,3 v. H. ausmacht, wurden 1979 rd. 700 000 DM für Treibstoffe ausgegeben = 0,45 v. H. der Gesamtausgaben für Treibstoffe. Aus den genannten Gründen ist es nicht möglich, im Nah- und Bereichsverkehr auf den Schienentransport zurückzugreifen. Ein derartiges Verfahren wäre zudem kostenaufwendiger, verursacht zusätzliche Umschlag- und Verladeleistungen und führt zu längeren Laufzeiten für die Postsendungen, die im kundendienstlichen Interesse nicht vertreten werden können. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Postsendungen des PEN-Zentrums in der Bundesrepublik Deutschland an inhaftierte Regimekritiker in der UdSSR „verloren" gehen und daß sich die Postverwaltung Bremen sehr zurückhaltend im Versuch der Aufklärung solcher Vorgänge verhält, und wie wird sich die Bundesregierung im Fall künftiger gleicher Vorgänge verhalten? Der Bundesregierung ist der geschilderte Sachverhalt nicht bekannt. Weder dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen noch der Oberpostdirektion Bremen oder dem Postamt Bremen 1 liegen Nachforschungsanträge oder sonstige Beschwerden des PEN-Zentrums in der Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtaushändigung von Postsendungen an inhaftierte Personen in der Sowjetunion vor. Allgemein kann folgendes gesagt werden: Postsendungen an inhaftierte Personen werden in der Sowjetunion — wie auch in den meisten anderen Ländern — nicht den Empfängern selbst, sondern der Anstaltsleitung ausgeliefert. Eine derartige Aushändigung an einen Empfangsbeauftragten ist postrechtlich als ordnungsgemäße Auslieferung der Sendung anzusehen. Damit hat die Post ihren Beförderungsauftrag erfüllt und ihre Verfügungsgewalt über die betreffende Sendung verloren. Die Frage, ob und wann unter welchen Umständen solche Postsendungen von der Anstaltsleitung an den Inhaftierten weitergegeben oder auch einbehalten werden, ist keine postalische Frage, sondern eine Frage der allgemeinen Haftbedingungen und des Strafvollzugs, für die die Postverwaltungen nicht zuständig sind. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 83): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Entwurfs einer Verordnung über Heizkostenabrechnung— HeizkostenV (BR-Drucksache 632/80) umschriebene Ausnahme unverhältnismäßig hoher Verteilungskosten beim Wärmeverbrauch zur Nichtanwendbarkeit der Verordnung für die meisten Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung führt, weil die Wohnfläche der fremdvermieteten Einliegerwohnung oft nur ein Drittel oder weniger der Wohnfläche der eigengenutzten Hauptwohnung ausmacht, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung bereit, im Interesse der Rechtsklarheit den Katalog der Ausnahmen um diesen Tatbestand ausdrücklich zu erweitern? Die Konzeption der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung beruht auf der Erwartung, daß die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten eine Änderung des Verbrauchsverhaltens im Sinne eines sparsameren Umganges mit Heizenergie bewirkt. Diese Erwartung war ausschlaggebend dafür, eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der genannten Kosten überall dort zu begründen, wo eine Mehrzahl von Nutzern gemeinschaftlich mit Wärme oder Warmwasser versorgt wird. Die Art des Gebäudes oder die Größe der Wohnung innerhalb eines Gebäudes hat dabei nach Ansicht der Bundesregierung kein entscheidendes Gewicht. Die bei pauschaler Abrechnung der Kosten zu beobachtende Erscheinung, daß der Nutzer einer Wohnung infolge nicht verbrauchsgerechten Verhaltens anderer Nutzer mit Kosten belastet wird, die er nicht verursacht hat, tritt unabhängig von der Art des Gebäudes und auch davon auf, welches Größenverhältnis die Wohnungen zueinander haben. Eine Ausnahmeregelung speziell für den Fall des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung erschien daher weder wünschenswert noch geboten. Sollte die Erfassung des Wärmeverbrauchs — aus welchen Gründen auch immer — gleichwohl im Einzelfall „nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich" sein, bleibt es dem Eigentümer des entsprechenden Einfamilienhauses unbenommen, von der insoweit vorgesehenen Ausnahme Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser Fall jedoch nur selten auftreten wird. Die Verordnung ist von den beteiligten Bundesratsausschüssen inzwischen beraten worden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzeption wurde gebilligt. Das Plenum des Bundesrates wird am 20. Februar 1981 abschließend Stellung nehmen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 84): Hat die Bundesregierung schon wegen einer Fortschreibung des Energieeinsparprogramms Gespräche mit den Ländern aufgenommen, und welche Anderungsnotwendigkeiten bestehen aus der Sicht der Bundesregierung bei einer eventuellen Fortschreibung dieses Programms? Die Bundesregierung strebt an, zusammen mit den Ländern das bis 1982 laufende Programm zur Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1109* Förderung heizenergiesparender Maßnahmen im Lichte der inzwischen erfolgten Energiepreisentwicklung, der technischen Entwicklung und der bisherigen Programmerfahrung anzupassen. Aus diesem Grunde haben der Bundesminister für Wirtschaft und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erste Gespräche mit ihren Kollegen in den Ländern geführt. Dabei sind die Einzelheiten der notwendigen Änderungen noch nicht besprochen worden. Auf Referentenebene steht das nächste Gespräch am 5. März 1981 an. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 85): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Wohngeldgesetz dahin gehend zu ändern, daß die Höchstbeträge für die zuschußfähige Miete nicht allein von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde abhängig gemacht wird, sondern daß auch dem Umstand Rechnung getragen wird, daß z. B. kleine Gemeinden in Fremdenverkehrsgebieten wegen der hohen Baulandpreise häufig höhere Mieten als Millionenstädte haben, die von jungen einheimischen Familien nicht mehr gezahlt werden können? Nach dem Wohngeldgesetz sind die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete oder — bei Wohneigentum — die Belastung zuschußfähig ist, nach Baualter, Ausstattung und Gemeindegröße gestaffelt. Weitere Differenzierungen etwa nach besonderen Regionen oder örtlichen Gegebenheiten sollten nach Auffassung der Bundesregierung unterbleiben. Von Länderseite ist schon bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen worden, daß die Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien die Durchführung des Gesetzes erschweren würde (vgl. Wohngeld- und Mietenbericht 1979, Drucksache 8/3528, S. 22). Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 86 und 87): Ist die Bundesregierung bereit, das Wohngeld für Alleinerziehende über die soeben erfolgte Erhöhung hinaus anzuheben, da alleinerziehende Väter und Mütter finanziell ohnehin sehr viel stärker belastet sind? Um wieviel Prozent hat sich der gesamte Mietwohnungsbau seit 1973 reduziert, und um wieviel Prozent ist der soziale Mietwohnungsbau in diesem Zeitraum zurückgegangen? Zu Frage 86: Seit dem 1. Januar 1981 gibt es im Wohngeldrecht einen Freibetrag für Antragsberechtigte, die allein mit Kindern zusammen wohnen (§ 15 Abs. 2 WoGG). Er hat für jedes Kind unter 16 Jahren eine Höhe von DM 1200,— jährlich. Damit berücksichtigt das Wohngeldgesetz die Aufwendungen, die den Alleinerziehenden in aller Regel zusätzlich an Wohnkosten je Person entstehen. Es besteht keine Absicht, diese soeben in Kraft getretene Regelung schon wieder zu ändern. Zu Frage 87: Die Zahl der fertiggestellten Mietwohnungen kann aus der offiziellen Bautätigkeitsstatistik auf indirektem Weg abgeleitet werden. Unterstellte man, daß. alle Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen vermietet seien, dann ergäbe sich folgendes Bild: Fertiggestellte Wohnungen in Wohngebäuden mit drei und mehr Wohnungen insgesamt Sozialwohnungen 1973 411 173 89 227 1979 97 100 rd. 20 000 Veränderung – 76,4 v. H. – 78,0 v. H. 1979/1973 Nach Schätzungen kann davon ausgegangen werden, daß in der genannten Zahl der 1973 fertiggestellten Wohnungen rd. 150 000 Eigentumswohnungen enthalten sind. 1979 waren es rd. 50 000. Ich darf darauf hinweisen, daß der Jahresvergleich 1973/1979 zu einem Ergebnis führt, welches die strukturelle Veränderung im Wohnungsbau weit überzeichnet. 1973 wurden in der WohnungsbauBoomphase die höchsten Fertigstellungsergebnisse erzielt, mit der Folge von zeitweise leerstehenden Wohnungen in den Folgejahren. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 88 und 89): Erachtet die Bundesregierung zum Abbau der Wohnungsnot ein Sofortprogramm von 100 000 öffentlich geförderten Wohnungen für notwendig, wie am 6. Februar vom Präsidenten des Deutschen Mieterbunds, Gerhard Jahn, in Köln gefordert, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten eines solchen Sofortprogramms? Teilt die Bundesregierung die am vergangenen Wochenende vom Bundesbauminister in einem Interview vertretene Ansicht, die Bundesbürger müßten sich auf höhere Mieten einstellen, nur auf diese Weise könne das Wohnungsproblem in der Bundesrepublik Deutschland entschärft werden (vgl. „Frankfurter Neue Presse" vom 9. Februar 1981)? Zu Frage 88: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Präsidenten des Deutschen Mieterbundes, daß vor allem in Großstadtregionen Angebotsengpässe von Wohnraum entstanden sind. Von diesen Mangelerscheinungen sind jedoch nur bestimmte Gruppen betroffen, wie z. B. große Familien, Ausländer, junge Haushalte. Die Bundesregierung wird entsprechend ihrer Regierungserklärung vom 24. November 1980 zur Belebung des Wohnungsbaus u. a. die Rahmenbedingungen für den freifinanzierten Mietwohnungsbau verbessern. Ein „Sofortprogramm" für den Bau von 100 000 öffentlich geförderten Wohnungen würde im traditionellen Mietwohnungsbau (1. Förderungsweg) öffent- 1110* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 liche Mittel in Höhe von rund 10 bis 12 Mrd. DM (Barwert) erfordern. Zu Frage 89: Die Bundesregierung teilt die vom Bundesminister Dr. Haack mehrfach geäußerte Auffassung, daß die Belebung des Mietwohnungsbaus nur gelingen kann, wenn die Rentabilität von Wohnungsbauinvestitionen gesichert ist. Dies schließt in Teilbereichen eine höhere Wohnkostenbelastung ein. Im übrigen hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu keiner Stunde eine generelle Erhöhung der Mieten gefordert, sondern immer auf die Belastungsfähigkeit der Haushalte mit unterschiedlichen Einkommen hingewiesen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß die Zahl der Hausbesetzungen in den einzelnen Städten der Bundesrepublik Deutschland derzeit ist und in wessen Eigentum (gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Körperschaften, gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Eigentümern) sich diese Häuser befinden? Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß die Zahl der leerstehenden Wohnungen in diesen Städten (gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Körperschaften, gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Eigentümern) ist und wie lange die Wohnungen bereits leerstehen? Der Bundesregierung sind Haus- und Wohnungsbesetzungen aus einer Reihe von Groß- und Mittelstädten bekannt. Wie groß die Zahl der Besetzungen in den einzelnen Städten der Bundesrepublik derzeit ist und in wessen Eigentum sich diese Häuser befinden, entzieht sich jedoch der Kenntnis der Bundesregierung. Das gleiche gilt für eine Unterscheidung der Eigentümer der Leerstände. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Repnik (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 92 und 93): Treffen Meldungen zu, wonach in der Zollverwaltung für die Beurteilung von Beamten Aufgriffslisten mit namentlicher Angabe der Beamten angefertigt werden und diese dazu dienen, bei der Beförderung von Beamten als Leistungskriterium herangezogen zu werden, obwohl dieses Vorgehen im Widerspruch zu den Richtlinien für die Beurteilung der Beamten der Zollverwaltung vom 24. März 1976 steht, wonach eine Anwendung zusätzlicher Beurteilungskriterien, die in den Richtlinien nicht vorgesehen sind, als unzulässig angesehen wird? Ist dadurch nicht zu befürchten, daß die Zielsetzung der Beurteilungsrichtlinien, nämlich eine gleichmäßige und gleichwertige Bewertung aller Beamten sicherzustellen, gefährdet wird und darüber hinaus die Beamten zu übertriebenen Aktivitäten bei der Überprüfung von Reisenden angehalten werden und bei auch nur geringfügiger Überschreitung der Mindestmenge ein Aufgriff gemacht wird, der von den betroffenen Bürgern als Schikane empfunden wird? Meine Antwort lautet: Nein. Gestatten Sie mir hierzu einige erläuternde Sätze. Sogenannte Aufgriffslisten führen Zolldienststellen mit Kontrollfunktion zu statistischen Zwecken. An Hand dieser Angaben wird ein Überblick über die Schmuggelbekämpfung und den Beitrag der Zollverwaltung zur Gefahrenabwehr an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Diese Listen waren und sind weder direkt noch indirekt Grundlage für die Beurteilung von Beamten. Nach meinen Ausführungen zur Vorfrage sind die von Ihnen geäußerten Befürchtungen gegenstandslos. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Bugl (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 94): Welche Ministerbüros in Bonner Bundesministerien wurden im Jahr 1980 renoviert und ausgestattet, und welche Kosten sind hierbei im einzelnen entstanden? Zur Renovierung des Ministerbüros von Bundesminister Hauff hat Ihnen Kollege Mahne auf Ihre Frage Nr. 61 schon Auskunft erteilt. Eine Rundfrage bei den übrigen Ressorts hat ergeben, daß dort im Jahre 1980 keine Renovierungen vorgenommen worden sind. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 95 und 96): In welcher Weise müssen Sparkassen mit einer deutlichen Wettbewerbsbenachteiligung zu anderen Kreditinstituten (Großbanken und Kreditgenossenschaften) rechnen, wenn demnächst die Sparkassen im Rahmen des Subventionsabbaugesetzes einer höheren Besteuerung unterliegen sollen? Welche Auswirkungen hätte in diesem Zusammenhang die Tatsache. daß Bundesregierung, Deutsche Bundesbank und Bundesaufsichtsamt nach wie vor eine Anrechnung der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast (Quantifizierung der Gewährträgerhaftung) beim Eigenkapital ablehnen, für den Ausgleich der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage der Kommunen? Zu Frage 95: Die Bundesregierung hat in dem Entwurf eines Subventionsabbaugesetzes unter anderem vorgeschlagen, die zur Zeit für Sparkassen und Kreditgenossenschaften geltenden Steuervergünstigungen zu beseitigen. Wegen der Gründe und der steuerlichen Auswirkungen weise ich auf die in der letzten Fragestunde am 11. Februar 1981 gegebene Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) und verweise auf das Plenarprotokoll 9/20 S. 870 hin. Zu Frage 96: Der Abbau von Steuervergünstigungen der Sparkassen steht in keinem unmittelbaren Zusammen- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1111* hang mit der Frage, ob die Gewährträgerhaftung oder die Anstaltslast bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach dem Gesetz über das Kreditwesen zu berücksichtigen ist. Das erste Thema ist eine Frage der Steuergerechtigkeit, das zweite eine Frage der Aufsicht über Kreditinstitute. Bei der von der Bundesregierung für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des KWG werden jedoch die Möglichkeiten der deutschen Kreditinstitute zur Bildung von Eigenkapital zu überprüfen sein. Dabei müssen die im jetzigen Subventionsabbaugesetz vorgesehenen Anhebungen der Steuersätze für Sparkassen und Kreditgenossenschaften angemessen berücksichtigt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 99 und 100): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Abschaffung der Lohnsummensteuer im Jahre 1980 zu einer Stabilisierung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Kommunen geführt hat, die bisher diese Steuer erhoben haben? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die als „Arbeitsplatzvernichtungssteuer" apostrophierte Lohnsummensteuer in der Vergangenheit tatsächlich Unternehmen daran gehindert hat, zu investieren, und ist es belegbar, daß Kommunen mit Lohnsummensteuer und Kommunen ohne Lohnsummensteuer eine unterschiedliche Entwicklung hinsichtlich der Arbeitsplätze nahmen? Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs bitte ich die Fragen Nr. 99 und 100 gemeinsam beantworten zu dürfen: Die Bundesregierung hatte im Juli 1978 im Rahmen ihres auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Bonn zugesagten Beitrags zur Abwehr der weltweiten Störungen des wirtschaftlichen Gleichgewichts u. a. die Abschaffung der Lohnsummensteuer beschlossen. Sie wollte damit die Investitionsfähigkeit der Unternehmen stärken und einen Beitrag zur Vereinfachung des Steuersystems leisten. Das Schlagwort „Arbeitsplatzvernichtungssteuer", mit dem manche Befürworter eine Abschaffung der Lohnsummensteuer begründeten, hat sich die Bundesregierung nie zu eigen gemacht. Tatsächlich war die Kostenbelastung durch die Lohnsummensteuer mit durchschnittlich etwa 0,5 v. H. der Lohnsumme im Vergleich zu den gesamten betrieblichen Kosten nur gering. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte anläßlich einer Untersuchung über den möglichen Zusammenhang zwischen den Hebesätzen für die Lohnsummensteuer und dem jeweiligen Stand der Arbeitslosigkeit im Jahr 1977 festgestellt, daß sich zwischen der Höhe der Arbeitslosenquote und der Erhebung der Lohnsummensteuer eine Wechselbeziehung nicht nachweisen läßt. Es ist nicht feststellbar, ob und in welchem Ausmaß Investitions- und Beschäftigungsauswirkungen durch die Abschaffung der Lohnsummensteuer verursacht worden sind. Für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sind eine Vielzahl von Faktoren, z. B. Konjunkturlage, konjunkturelle Aussichten und Wettbewerbsposition ausschlaggebend, die in ihren Arbeitsmarkteffekten nicht voneinander getrennt ermittelt werden können. Aus diesem Grunde können Angaben, in welchem Umfang die Abschaffung der Lohnsummensteuer zu einer Stabilisierung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Kommunen geführt hat, die bisher die Steuer erhoben haben, nicht gemacht werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 101): Aus welchem Grund hält die Bundesregierung es für richtig, die Zahlungen für den EG-Nachtragshaushalt 1980 zu verweigern, obgleich sie dazu nach dem EG-Vertrag verpflichtet ist, und hat die Bundesregierung keine Bedenken, daß dieses Verhalten dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in Europa schaden könnte? Die Bundesregierung hat den deutschen Anteil am zweiten EG-Nachtragshaushalt 1980 nicht voll geleistet, weil sie der Auffassung ist, daß die Aufstellung dieses Haushaltes zum Teil nicht im Einklang mit dem EG-Haushaltsrecht steht. Das Europäische Parlament hat nämlich in dem Nachtragshaushalt 1980 Ausgaben veranschlagt, die von vornherein für 1981 bestimmt waren. Dies ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Jährlichkeit und gegen die Voraussetzung, die an einen Nachtragshaushalt zu stellen sind; Ausgaben, die nicht benötigt werden, sind nicht unvermeidlich. Dieses Vorgehen des Europäischen Parlaments würde — wenn es hingenommen würde — zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushaltes 1981 von 224 Millionen DM führen. Außerdem entstünde ein Haushaltsrisiko von 170 Millionen DM: Wird 1981 ein Nachtragshaushalt der EG erforderlich, kann das Europäische Parlament von sich aus Ausgaben in entsprechender Höhe beschließen. Für die Feststellung der Nichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit von Rechtsakten ist nach EG-Recht der Europäische Gerichtshof zuständig. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Druchsache 9/159 Fragen 102 und 103): Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung die steuerliche Mehrbelastung des Friseurhandwerks durch die Einbeziehung kosmetischer Produkte in das geplante Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz 1981, und welche Konsequenzen hat dies für die wirtschaftliche Lage des Friseurhandwerks und für die Arbeitsmarktlage der dort beschäftigten etwa 200 000 Menschen? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Verbraucher auf die durch die Erhöhung der Alkoholsteuer bedingten Preiserhöhungen für kosmetische Produkte mit Konsumverzicht reagieren und daß sich hieraus Mindereinnahmen für den Haushalt ergeben, die den Absichten der geplanten Steueranhebung zur Einnahmenverbesserung zuwiderlaufen? 1112* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Zu Frage 102: Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat sich nach Anhörung der Fachverbände dafür ausgesprochen, die Branntweinsteuer auf Athylalkohol für kosmetische Zwecke nicht zu erhöhen. Danach ergibt sich nach dem Vorschlag des Ausschusses eine Steuermehrbelastung für kosmetische Erzeugnisse, die Propanole oder Methanol enthalten. Diese Alkohole werden aus Gründen steuerlicher Neutralität in die Besteuerung einbezogen, weil sie den gleichen Zweck wie Athylalkohol erfüllen, soweit sie zur Herstellung von Körperpflegemitteln verwendet werden. In einigen Mitgliedstaaten der EG ist die Verwendung von Isopropanol zu kosmetischen Zwecken sogar verboten. Gegenüber dem Regierungsentwurf tritt eine Verringerung der steuerlichen Belastung propanol- und methanolhaltiger Erzeugnisse ein, weil der Steuersatz auf 600 DM statt auf 1 000 DM je Hektoliter Alkohol festgesetzt werden soll. Zur Verdeutlichung darf ich dazu zwei Beispiele anführen: 100 ml Rasierwasser mit 70 % Propanolgehalt werden — einschließlich Mehrwertsteuer — mit 47 Pfennig belastet; bei einem Steuersatz von 1 000 DM hätte die Belastung 79 Pfennig betragen. Für 400 ml Haarspray mit 40 % Propanolanteil beträgt die Belastung 1,08 DM; bei einer Steuer von 1 000 DM hätte sie 1,81 DM ausgemacht. Wie hoch die steuerliche Mehrbelastung der Friseurbetriebe insgesamt sein wird, läßt sich nicht beziffern, weil die Alkoholmenge, die in den dort verwendeten Körperpflegemitteln enthalten ist, nicht geschätzt werden kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sack- und systemgerechte Steueränderung für das Friseurhandwerk vor allem nach den vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Milderungen getragen werden kann, zumal die auf die Kosmetikartikel entfallenden Umsätze geringer als die sonstigen Umsätze der Friseurbetriebe sein dürften. Zu Frage 103: Wie ich bereits ausgeführt habe, dürften sich nach dem Vorschlag des Finanzausschusses voraussichtlich nur die Preise für propanolhaltige Körperpflegemittel erhöhen, weil hier erstmalig Steuern erhoben werden. Bei einem Steuersatz von 600 DM — statt des im Regierungsentwurf vorgesehenen von 1 000 DM — je Hektoliter Alkohol können Preiserhöhungen zudem weitaus geringer ausfallen als von der Industrie angekündigt. Die Bundesregierung erwartet deshalb keinen spürbaren Verbrauchsrückgang. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 104): Haben die Zollfahndungsämter im Raum Baden-Württemberg (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart) seit meiner letzten Anfrage im August 1979 Überprüfungen von Meßanlagen bei den für die Heizöllieferung eingesetzten Tankfahrzeugen durchgeführt, und welche Mängel wurden dabei festgestellt? Für die Überprüfung von Meßanlagen an Tankfahrzeugen, die für die Heizöllieferung eingesetzt werden, sind die landeseigenen Eichämter zuständig. Diese beteiligen oft die Treibstoffkontrolltrupps der Hauptzollämter. Die Zollfahndungsämter werden nur eingeschaltet, wenn konkrete Anhaltspunkte für steuerliche Zuwiderhandlungen vorliegen. Seit August 1979 waren die Zollfahndungsämter im Raum Baden-Württemberg an der Überprüfung von Meßanlagen an Tankfahrzeugen nicht mehr beteiligt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 105 und 106): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob das bei der Kohleförderung anfallende Bergematerial außerhalb von Orten der Förderregion Ruhrgebiet abgelagert werden könnte, oder ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung diese Frage zur Entlastung der genannten Region prüfen zu lassen? Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, einen Forschungsauftrag für die Ablagerung von Bergematerial zu erteilen, und in welchem Zeitraum kann gegebenenfalls mit einer Auftragserteilung gerechnet werden? Eine Ablagerung des Bergematerials außerhalb der unmittelbaren Förderregionen zur Entlastung des Ruhrgebiets ist grundsätzlich möglich, wenn auch nicht übersehen werden darf, daß durch den damit verbundenen Transport zusätzliche Umweltprobleme sowie eine höhere Kostenbelastung des Bergbaus verursacht werden. Die Ablagerung des Bergematerials stellt in erster Linie ein Regionalproblem dar, für dessen Lösung die Zuständigkeit — neben den Bergbauunternehmungen — ausschließlich bei den betroffenen Ländern und Gemeinden liegt. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, werden bei den Bezirksplanungsbehörden entsprechende Gebietsentwicklungspläne erarbeitet, die auch eine Aufhaldung außerhalb der unmittelbaren Fördergebiete vorsehen. Die Bundesregierung sieht weder von der Sache her Veranlassung noch von der Zuständigkeitsverteilung her Raum für eine Beteiligung des Bundes an diesen Planungsverfahren. Daher beabsichtigt die Bundesregierung auch nicht, Forschungsaufträge über die Ablagerung von Berge-material zu vergeben. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 107 und 108): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1113* Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die 01- und Gassuche in der Nordsee auf europäischer Ebene zu koordinieren (und gegebenenfalls zu finanzieren), und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt? Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen auch von US-Seite, den Gastransport aus der nördlichen Nordsee — vornehmlich aus Sicherheitsgründen — nicht per Pipeline, sondern durch Flüssiggastanker vornehmen zu lassen? Zu Frage 107: Eine Koordinierung der Explorationspolitik in der Nordsee hat vor allem für den britischen und norwegischen Teil Bedeutung. Für die Bundesrepublik hat sich diese Frage auf Grund der geographischen Verhältnisse und der bisherigen Explorationsergebnisse im deutschen Festlandsockel bisher nicht gestellt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die — insbesondere bei grenzüberschreitenden Strukturen — fachlich notwendige Koordinierung zu ernsthaften Problemen geführt hat; dies trotz der hohen innenpolitischen Sensibilität der nationalen Gas- und Ölpolitik in den betroffenen Ländern. Insbesondere ist von seiten der Ölgesellschaften bisher keine Klage darüber geführt worden, daß ihre Explorationstätigkeit durch eine mangelnde Koordination zwischen den beteiligten Ländern wesentlich beeinträchtigt worden wäre. Angesichts des großen Interesses der Ölgesellschaften an der Exploration in der Nordsee und des starken Wettbewerbs bei Ausschreibungen besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Notwendigkeit, die Exploration in diesem Bereich auf europäischer Ebene finanziell zu fördern. Zu Frage 108: Norwegen hat in der Vergangenheit im Rahmen der Prüfung möglicher Transportwege von Erdgas zum Kontinent Überlegungen angestellt, das Erdgas aus seinen Feldern zum norwegischen Festland per Pipeline zu transportieren und dort für den weiteren Transport zu verflüssigen. Dies geschah aber weniger aus Sicherheitsgründen als aus Gründen der Lieferflexibilität bei LNG. Diese Transportvariante wird nach unserer Kenntnis von den Norwegern nicht mehr verfolgt. Auch die deutschen Importeure gehen für den Bezug weiterer Mengen norwegischen Erdgases vom Pipelinetransport aus. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 109): Aus welchen Gründen kam das ursprünglich geplante Bund-, LänderFernwärmeprogramm bisher nicht zustande, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses Programm noch 1981 in Gang zu setzen? Das Kohleheizkraftwerks- und Fernwärmeausbauprogramm, dessen energiepolitische Notwendigkeit nach wie vor unumstritten ist, konnte bislang wegen finanzpolitischer Bedenken einiger Bundesländer gegen die Schaffung neuer Mischfinanzierungen nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hält ihr Angebot an die Länder zum Abschluß der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung aufrecht. Sie hofft, daß das Programm noch im Jahre 1981 in Kraft treten kann. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 110 und 111): Trifft es zu, daß beim Abschluß des Stahlkartells in Brüssel im EG-Ministerrat beschlossen wurde, Anfang 1981 die Erfolge der Modernisierung und Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie in einer Sondersitzung zu prüfen, und kann die Bundesregierung den Termin dieser Sitzung bestätigen? Mit welchem Konzept will die Bundesregierung dafür sorgen, daß nach dem Auslaufen des Stahlkartells Ende Juni 1981 die Subventionen für unrentable Hüttenwerke in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft eingestellt werden, damit wieder die Gesetze der Marktwirtschaft zur Anwendung kommen'? Zu Frage 110: Es trifft zu, daß bei der Entscheidung des Ministerrats über die Einführung eines Systems von Erzeugungsquoten beschlossen wurde, Fragen der Umstrukturierung der europäischen Stahlindustrie und des Abbaus von Subventionen in einer Sondersitzung des Ministerrats zu beraten. Diese Sondersitzung wird am 3. März stattfinden. Zu Frage 111: Mit der Einführung des — vor allem von der Bundesregierung geforderten — Subventionskodex Stahl am 1. Februar 1980 ist ein erster entscheidender Schritt zum Abbau u. a. der Erhaltungssubventionen getan worden. In der bevorstehenden Ratstagung wird die Bundesregierung mit allem Nachdruck die strikte Durchsetzung des Subventionskodex Stahl durch die Kommission fordern. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, daß die Gewährung von öffentlichen Leistungen an die Stahlindustrie nur dann zugelassen wird, wenn diese zur Stützung von Investitionen, die der Modernisierung und Umstrukturierung — einschließlich des erforderlichen Kapazitätsabbaus — dienen, bestimmt sind und daß gewährleistet ist, daß die begünstigten Unternehmen innerhalb einer begrenzten Frist rentabel werden, so daß sie von Subventionen unabhängig leben können. Die Bundesregierung wird in der bevorstehenden Ratssitzung darauf dringen, daß konkrete Beschlüsse in diesem Sinne gefaßt werden. Sie wird darin von anderen Delegationen unterstützt. Dabei geht es insbesondere auch darum, daß die Europäische Kommission die ihre nach dem Vertrag gegebenen Möglichkeiten voll ausschöpft. 1114* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeodneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/ 159 Fragen 112 und 113): Haben die seit dem 1. Januar 1981 geltenden neuen Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen die unterschiedlichen wettbewerblichen Ausgangspositionen zwischen dem institutionalisierten Beratungswesen und freiberuflichen Unternehmensberatern beseitigt? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um zu erreichen und zu gewährleisten, daß die Beratungsleistungen freiberuflicher Unternehmensberater steuerlich genau so behandelt werden wie die Beratungsleistungen des institutionalisierten Beratungswesens? Zu Frage 112: Am 1. Januar 1981 sind für die Wirtschaftsbereiche Handwerk, Handel, Industrie, Verkehrsgewerbe, Hotel- und Gastgewerbe sowie sonstige Dienstleitungsgewerbe einheitliche Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen durch freiberufliche Berater in Kraft getreten. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine Harmonisierung und Straffung bisher unterschiedlicher Richtlinien für die genannten Wirtschaftsbereiche. Sie stellen damit einen Beitrag zu Entbürokratisierung dar, der vor allem den in mehreren Wirtschaftsbereichen tätigen freiberuflichen Unternehmensberatern zugute kommt. Soweit eine Angleichung der unterschiedlichen wettbewerblichen Ausgangspositionen der freiberuflichen Unternehmensberater und des institutionalisierten Beratungswesens notwendig und sinnvoll ist, soll diese durch eine Neuordnung des Förderungsverfahrens erfolgen. Entsprechende Vertragsverhandlungen mit den am Verfahren beteiligten Spitzenverbänden der Wirtschaft laufen bereits. Mit ersten Vertragsabschlüssen kann in allernächster Zeit gerechnet werden. Zu Frage 113: Die Frage, ob durch unterschiedliche steuerliche Behandlung von freiberuflichen Unternehmensberatern und gemeinnützigen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Unternehmensberatung bestehen und ob ggf. zu deren Beseitigung Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts erforderlich sind, wird zur Zeit vom BMF im Benehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geprüft. Die erforderlichen Sachverhaltsermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 114 und 115): Ist der Bundesregierung bekannt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe eine Bürgschaft fällig wird, die das Land Nordrhein-Westfalen zum Block A des Kohlekraftwerks Voerde übernommen hat, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls an einer Absicherung dieser Bürgschaft beteiligt? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bürgschaften aus öffentlichen Geldern des Bundes gegen politisch begründete Risiken innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland gewährt worden sind? Zu Frage 114: Der Bundesregierung ist bekannt, daß NRW eine Bürgschaft in Höhe von 320 Millionen DM zugunsten der STEAG für die Finanzierung der Errichtungskosten des Blocks A des Steinkohlekraftwerks Voerde übernommen hat. Das Land deckt das übliche Rückzahlungsrisiko (Gläubigerrisiko) ab und hat sich außerdem bereit erklärt, für den Fall des Eintritts des Genehmigungsrisikos die Bedienung von verbürgten Krediten zu übernehmen und die entsprechenden Regreßforderungen zu erlassen, soweit dies eine besondere Härte für die STEAG bedeuten würde. Eine besondere Härte wäre gegeben, wenn die Bedienung der Bürgschaftskredite bzw. die Geltendmachung der Regreßforderungen den Bestand und die wirtschaftliche Fortsetzung des Unternehmens gefährden würden. Risiken bis zur Höhe von 10 Millionen DM muß die STEAG in jedem Fall übernehmen. Der Bund ist an dieser Bürgschaft nicht beteiligt. Er hat für die Finanzierung des Blocks B eine Bürgschaft in Höhe von ebenfalls 320 Millionen DM in Aussicht gestellt, wobei er allerdings das Genehmigungsrisiko ausdrücklich ausgeschlossen hat. Zu Frage 115: Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Bürgschaften des Bundes zur Abdeckung politisch begründeter Risiken innerhalb des Geltungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland gewährt worden sind. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß nach Auffassung der Bundesregierung Genehmigungsrisiken in erster Linie rechtliche Risiken sind. Falls Ihre Frage auf Genehmigungsrisiken abzielt, teile ich Ihnen mit, daß der Bund anläßlich des Falles Voerde entschieden hat, für die Abdeckung von Genehmigungsrisiken keine Bürgschaften zu gewähren. Ausnahmen sind nur in den Fällen SNR 300 und THTR 300 wegen der Bedeutung der Projekte als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemacht worden (beide Kernkraftwerke sind Demonstrationsprojekte, keine kommerziellen Kernkraftwerke). Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1115* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/ 159 Fragen 116 und 117): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Wehrpflichtige in über 400 km entfernte Standorte einberufen werden, von denen aus sie für die Heimfahrt mehr als zehn Stunden Fahrzeit benötigen, oft bei fehlenden öffentlichen Verkehrsverbindungen am Wochenende? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diese Belastungen für Wehrpflichtige aus verkehrsungünstig gelegenen Ortschaften des ländlichen Raums zu beseitigen? Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Wehrpflichtigen insgesamt möglichst heimatnah einzuberufen. Die Grenzen dieser Bemühungen ergeben sich aus der Notwendigkeit, den Wehrpflichtigenüberhang im Süden des Bundesgebietes zur Deckung des Fehls im Norden mit heranzuziehen und die Truppenanforderungen nicht nur nach Zahl, sondern auch nach Eignung der Wehrpflichtigen für besondere militärische Tätigkeiten zu erfüllen. Ein gewisser Anteil an Wehrpflichtigen muß daher auch größere Entfernungen in Kauf nehmen. Die auftretenden Entfernungen zwischen den Wohnorten der Wehrpflichtigen und den Truppenstandorten sind bei jedem Einberufungstermin unterschiedlich — entsprechend dem jeweils unterschiedlichen Truppenbedarf und dem unterschiedlichen Wehrpflichtigenaufkommen. Fahrzeiten in dem von Ihnen benannten Umfang können im Einzelfall auftreten, sind aber nicht die Regel. Solche Belastungen müssen im Interesse der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte hingenommen werden. Im übrigen ist sichergestellt, daß jedes Kreiswehrersatzamt eine bestimmte Quote heimatnaher Stellen für Wehrpflichtige erhält, denen aus persönlichen Gründen größere Entfernungen erspart werden sollen. Eine Erhöhung des Anteils dieser Stellen würde die anderen Wehrpflichtigen in einem nicht vertretbaren Umfang belasten. Die öffentlichen Verkehrsmittel für die Familienheimfahrten an Wochenenden waren bisher allgemein ausreichend. Nachdem die Soldaten das Angebot der kostenlosen Heimfahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in immer stärkerem Maße annehmen, hat die Bundesbahn das Platzangebot durch den Einsatz von Entlastungszügen erhöht. Außerdem bemüht sich die Bundeswehr durch eine Koordinierung der Dienstschlußzeiten mit den Abfahrtzeiten der Züge an den Wochenenden um eine weitere Verbesserung des Reiseangebots. Darüber hinaus wird in verkehrsungünstigen Standorten — wenn der Bedarf dies rechtfertigt — durch die Truppe ein Zubringerdienst zu und von den Bahnhöfen eingerichtet. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 118): Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Aufforderung Bundeskanzler Schmidts in seiner Regierungserklärung, auch für Mädchen genügend Ausbildungsplätze bereitszustellen, zu unternehmen, damit das auch von der Bundeswehr anerkannte bildungspolitische Ziel, die vorhandenen (zivilen) Ausbildungsplätze grundsätzlich geeigneten männlichen und weiblichen Bewerbern in gleicher Weise zur Verfügung zu stellen, realisiert werden kann und Bewerberinnen um einen Ausbildungsplatz nicht mit Hinweis auf fehlende sanitäre Einrichtungen abgelehnt werden können? Die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erfolgt im Bereich der Bundeswehr fast ausschließlich mit der Zielsetzung, militärische Unterführer in technischer Verwendung (Metall- und Elektroberufe) zu gewinnen. Diese Zielsetzung engt die Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen bei der Bundeswehr ein. Einer Vergrößerung des Anteils der weiblichen Auszubildenden in der gewerblich-technischen Berufsausbildung steht aber vornehmlich das geringe Interesse weiblicher Bewerber entgegen. Sanitäre Aspekte dürften hierbei keine Rolle spielen. Ob im Einzelfall von den örtlich zuständigen Dienststellen auf sanitäre Gesichtspunkte abgehoben worden ist, ist hier nicht bekannt. Um die 881 Ausbildungsplätze, die im Jahre 1980 neu zu besetzen waren, bewarben sich insgesamt 4 301 Jugendliche, davon nur 190 Mädchen, und zwar bei nur 19 von insgesamt 33 Ausbildungsstätten. Die Bewerbungen der Mädchen bezogen sich mit Schwerpunkt auf 4 Ausbildungsstätten, in denen — Krankenschwestern — Technische Zeichner — Chemielaborant — Fotolaboranten ausgebildet werden. Die Ausbildungskapazität in diesen Berufen (102 Plätze) wurde zu 90 % ausgeschöpft und mit 91 Mädchen besetzt. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit insgesamt 2 927 Auszubildende bei der Bundeswehr ausgebildet werden, davon sind 113 Mädchen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 119 und 120): Bleibt die Bundesregierung bei der Entscheidung, nach der 1981 erstmals Fahrzeuge der Bundeswehr nicht mehr für die Fastnachtszüge in Mainz und Wiesbaden zur Verfügung gestellt werden dürfen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Regelung weder bei der Bevölkerung noch bei den Angehörigen der Bundeswehr auf Verständnis stoßen wird? Zu Frage 119: Bereits im Jahr 1978 hat der Bundesminister der Verteidigung darauf hingewiesen, daß den Erlassen „Förderung der Ausbildung der Truppe durch Obernahme von Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet" sowie den „Richtlinien für den dienstlichen Einsatz 1116* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 von Soldaten während öffentlicher oder privater Veranstaltungen Dritter im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen" mehr als bisher Rechnung getragen werden sollte. Maßgebend dafür waren folgende Gründe: 1. Die Dienstzeitbelastung der Soldaten lag und liegt oft über dem Maß des Zumutbaren. Auf Grund zunehmender Klagen aus der Truppe hat der Bundesminister der Verteidigung deshalb angeordnet, den Dienst der Truppe von Zusatzaufgaben zu entlasten. 2. Bei früheren Einsätzen der Bundeswehr war häufig der Zusammenhang mit dem Auftrag der Bundeswehr und der Allgemeinen Wehrpflicht nicht erkennbar. 3. Damit fehlte die Möglichkeit der Truppe, sich in iher Funktion darzustellen. 4. Wehrpflichtige wie deren Eltern fragten, ob der Wehrdienst nicht wenigstens um die Dauer solcher Aktivitäten verkürzt werden könnte. 5. Häufig wurden Forderungen nach Übernahme einfacher Hilfs- und Handlangerdienste durch Angehörige der Bundeswehr gestellt, die von jeder anderen, auch ungelernten, Person hätten übernommen werden können. Entsprechend der stärkeren Beachtung dieser Bestimmungen wurden z. B. die offizielle Unterstützung des Aachener Reitturniers ebenso eingestellt wie die Hilfe beim Aufbau des Münchener Christkindlmarktes. Es ist möglich, daß die stärkere Beachtung dieser Richtlinien noch nicht in allen Teilen der Bevölkerung zur Kenntnis genommen worden ist und daß das notwendige Verständnis dafür noch nicht überall geweckt werden konnte. Grundsätzlich orientiert sich jede Unterstützung durch die Bundeswehr daran, daß der Bürger bei derartigen Einsätzen etwas über die Notwendigkeit der Landesverteidigung, den Sinn des Wehrdienstes, den Auftrag und die Funktion der Truppe und den Stellenwert der Sicherheitspolitik im Rahmen der Gesamtpolitik erfährt. Ausnahmen: Einsatz auf karitativem Gebiet oder in Katastrophenfällen wie in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder gerade jetzt in Italien. Diese Voraussetzung wurde den Veranstaltern in Mainz und Wiesbaden vor einem Jahr zur Kenntnis gebracht. Sie wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine Wiederholung der Unterstützung 1981 nicht möglich sei, da durch das Mitfahren von ca. 50 närrisch dekorierten Bundeswehrfahrzeugen, die nicht einmal mehr als Bw-Kfz erkennbar sind, eben diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine nochmalige Ausnahme für Mainz und Wiesbaden würde für andere Städte und Gemeinden mit vergleichbaren Vorhaben zum Präzedenzfall. Zu Frage 120: Es ist vorstellbar, daß solche Entscheidungen nicht immer auf das Verständnis rechnen können. Die dafür maßgebenden Gründe können jedoch geeignet sein, zunächst auch mit der Zeit ein breiteres Verständnis zu erreichen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 121 und 122): Sieht die Bundesregierung im Auftreten des Generalmajors a. D. Bastian bei den in den Verfassungsschutzberichten der Bundesregierung eindeutig als DKP-beeinflußt bezeichneten Organisationen eine Verletzung der Dienstpflichten, und wenn ja, welche disziplinarischen Maßnahmen wird sie ergreifen? Wurden vor der Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, den nachgeordneten Verbänden und Einheiten der 1. Gebirgsdivision den Traditionsnamen zu nehmen, die betroffenen Befehlshaber, Kommandeure, Einheitsführer und Soldaten gehört, und wenn nein, warum hat der Bundesverteidigungsminister Anhörungen und Diskussionen der Truppe über öffentliche Gelöbnisse und Großen Zapfenstreich angeordnet, solche Anordnungen aber unterlassen, wo die Soldaten von Anordnungen des Bundesministeriums unmittelbar berührt sind? Zu Frage 121: Die Bundesregierung beobachtet die Aktivitäten und öffentlichen Äußerungen des Generalmajors a. D. Gert Bastian mit Aufmerksamkeit und zunehmender Sorge. Der ehemalige General wendet sich in seinen Verlautbarungen vor allem gegen die Durchführung des sog. Doppelbeschlusses der NATO vom 12. Dezember 1979, wie er dies auch schon vor seiner aus Gesundheitsgründen erfolgten vorzeitigen Zurruhesetzung getan hat. Er vertritt seine Auffassungen auch in Interviews mit Informationsträgern der Sowjetunion und der DDR, und er trägt zusammen mit anderen einen Unterschriftenappell an die Bundesregierung, mit dem zur Rücknahme des Brüsseler Beschlusses aufgerufen wird. Es ist bekannt, daß dies Resonanz in den Medien des Warschauer Paktes findet und in der Bundesrepublik Deutschland z. B. durch die DKP publizistisch gefördert wird. Der General stellt jedoch öffentlich eine Verbindung zu kommunistischen Organisationen in Abrede. Die Bundesregierung bedauert diese Vorkommnisse. Sie ist jedoch der Auffassung, daß unter den gegebenen Umständen disziplinarrechtliche Möglichkeiten nicht abzuleiten sind. Zwar obliegt auch einem aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen Offizier die Pflicht zu einem Verhalten, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die für eine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich wäre. Die Anforderungen an das Verhalten eines Offiziers im Ruhestand sind allerdings erheblich geringer als bei einem aktiven Soldaten. Eine Ahndung ist nur möglich, wenn zu der Vertrauens- und Achtungsverletzung das Merkmal der „Unwürde" hinzutritt oder der ehemalige Soldat sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigt. Der beanstandete Sachverhalt läßt es unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung als zweifelhaft erscheinen, daß diese Voraussetzun- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1117* gen zur Zeit erfüllt sind. Vielmehr erscheint das Verhalten des ehemaligen Generals bislang noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Zu Frage 122: Die ursprünglich vorgesehenen Änderungen in der Bezeichnung von Truppenteilen der Gebirgsdivision sind auf die neue Konzeption für diese Division in der Heeresstruktur 4 zurückzuführen. Bisherige Gliederung und Ausstattung der Gebirgsdivision, insbesondere zu geringe Mechanisierung, entsprechen nicht mehr den Anforderungen im Verteidigungsfall. Durch Umgliederung der Gebirgsdivision und Ausstattung wie eine Panzergrenadierdivision mußte der gefährliche Mangel an mechanisierten Verbänden im süddeutschen Raum behoben werden. Nach gründlicher Untersuchung und in enger Abstimmung mit der Division und dem II. Korps wurde zum 1. Oktober 1981 die Neuorganisation der Gebirgsdivision mit einer Panzergrenadier-, einer Panzer- und einer Gebirgsjägerbrigade entschieden. Die Divisionstruppen werden gegliedert und ausgestattet wie die der übrigen Panzer-/Panzergrenadierdivisionen. Die vorgesehenen Umbenennungen als Folge der Umgliederung wurden auf Kommandeurtagungen eingehend behandelt und mit dem nachgeordneten Bereich abgestimmt. Grundgedanke hierbei war, Truppenteile nach Auftrag, Aufgaben und Ausstattung zu bezeichnen. Die Umgliederung der Gebirgsdivision und insbesondere die ursprünglich vorgesehenen Neubezeichnungen haben eine starke Resonanz in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Sie hat dazu geführt, daß der Bundesminister der Verteidigung am 17. Februar 1981 entschieden hat, daß für die Bezeichnungen der Truppenteile der Gebirgsdivision folgender Kompromiß zwischen Berücksichtigung von Auftrag und Austattung der Truppenteile und Bewahrung traditioneller Bezeichnungen getroffen wird: — Die Gebirgsdivision wird weiterhin als 1. Gebirgsdivision bezeichnet, mit dem schriftlichen Zusatz (8.) — Die bisherige Gebirgsjägerbrigade 22 wird mit Umgliederung als Panzergrenadierbrigade 22 bezeichnet — Die Gebirgsjägerbrigade 23 behält ihre bisherige Bezeichnung — Die Panzergrenadierbrigade 24 wird mit Umgliederung als Panzerbrigade 24 bezeichnet — Die Divisionstruppen der Gebirgsdivision werden wie bisher mit dem Zusatz „Gebirgs" bezeichnet. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Rossmanith (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 123): Haben die zahlreichen Proteste der Bevölkerung, vieler Bürgermeister und der betroffenen Soldaten die Bundesregierung dazu veranlaßt, die Abschaffung der Bezeichnung „Gebirgstruppen" für viele Einheiten und Verbände im süddeutschen Raum zu überdenken und vielleicht sogar Abstand von dieser Maßnahme zu gewinnen? Es trifft zu, daß der Bundesminister der Verteidigung am 17. Februar 1981 unter Berücksichtigung des Echos der Öffentlichkeit auf die ursprünglich vorgesehenen Umbenennungen und um die gewachsenen Bindungen zwischen der Öffentlichkeit und den Truppenteilen der Gebirgsdivision nicht zu beeinträchtigen, die Entscheidung getroffen hat, die ich eben bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Graf Stauffenberg erläutert habe. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 124): Ist es nach Meinung der Bundesregierung der Tradition und der Traditionspflege in der Bundeswehr förderlich, wenn sie nun beginnt, die traditionsreiche und im Bewußtsein der Bevölkerung verankerte Bezeichnung der „Gebirgstruppen" abzuschaffen? Die ursprünglich vorgesehenen Umbenennungen orientieren sich an Auftrag und Ausstattung der Truppenteile. Die völlige Abschaffung der Bezeichnung Gebirgstruppen war nicht vorgesehen. Die nun getroffene Entscheidung vom 17. Februar 1981 — insoweit darf ich mich auf die dem Kollegen Graf Stauffenberg gegebene Antwort beziehen — trägt den traditionellen und im Bewußtsein der Bevölkerung verankerten Bezeichnungen für Truppenteile der Gebirgsdivision — soweit wie möglich — Rechnung. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 125): Warum hat die Bundesregierung ausgerechnet zu einem Zeitpunkt ideologisch bestimmter Auseinandersetzungen über Sicherheit und Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland die Absicht, den traditionsreichen und im süddeutschen Raum zum Alltag der Bürger gehörenden Begriff wie „Gebirgstruppen" auszumerzen? Die ursprünglich vorgesehenen Umbenennungen waren eine Folge der Heeresstruktur 4. Sie hatten 1118* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 keinen Bezug zu bestimmten aktuellen politischen Themen oder Auseinandersetzungen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Sauter (Ichenhausen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/159 Frage 126): Womit begründet die Bundesregierung die geplante Umbenennung der 1. Gebirgsdivision in „8. Gebirgsdivision" und den gleichzeitigen Wegfall der Bezeichnung „Gebirgs" für viele Truppenteile, obwohl diese in der Gebirgsdivision verbleiben? Die Bezeichnung von Truppenteilen und Dienststellen im Heer wurde mit Weisung vom 31. Januar 1980 neu geregelt. Ziel ist es, mit der Umgliederung in die Heeresstruktur 4 wieder eine überschaubare und einfache Ordnung der Bezeichnung und Numerierung von Truppenteilen im Heer herzustellen. Alle Divisionen des Heeres werden ohne Rücksicht auf den Divisionstyp durchlaufend numeriert. Von den Divionsnummern leitet sich die Numerierung der unterstellten Truppenteile ab. Eine Abweichung von diesem System bildete die 1. Gebirgsdivision, deren Brigaden die Nummern 22, 23 und 24 tragen, so als hätte die Division die Nummer 8. Um diesen Systembruch zu beseitigen, war die Umbenennung in 8. Gebirgsdivision vorgesehen. Nach der Entscheidung vom 17. Februar 1981 behält die Division ihre bisherige Bezeichnung mit dem Zusatz „(8.)" Zur Verdeutlichung: 1. (8.) Gebirgsdivision. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 128): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesverteidigungsministers, Dr. Apel, in seiner Rede vor dem Plenum des Bundestages, es gebe kein Verbot an Einheitsführer der Bundeswehr, Gelöbnisse in der Öffentlichkeit durchzuführen, und der Tatsache, daß die Inspekteure des Heeres und der Luftwaffe bereits Anfang Dezember 1980 die öffentlichen Gelöbnisse sowie den Großen Zapfenstreich untersagt haben? Einen Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministers der Verteidigung in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 28. Januar 1981 und den der Truppe erteilten Weisungen vermag die Bundesregierung nicht zu erkennen. Sie gestatten, daß ich hierzu einige Fakten darlege: Die Bundeswehr unterscheidet zwei Grundformen öffentlicher feierlicher Gelöbnisse: zum einen Gelöbnisse außerhalb der Kaserne, zum anderen Gelöbnisse in den Kasernen unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Im November 1980 hatte der Bundesminister der Verteidigung gegenüber dem Generalinspekteur der Bundeswehr die Bitte geäußert — ich zitiere aus dem entsprechenden Protokoll —: der Truppe in geeigneter Weise .... seinen Wunsch zu übermitteln, daß nach Abwicklung der bis zum 30. November 1980 festliegenden Veranstaltungen grundsätzlich solange keine öffentlichen Gelöbnisse/Zapfenstreiche stattfinden, bis das Ergebnis der für das Frühjahr nächsten Jahres vorgesehenen Traditionsdebatte vorliegt (Mitte/Ende April 1981). Hierzu sind Weisungen der Inspekteure des Heeres und der Luftwaffe ergangen, die sich auf feierliche Gelöbnisse und Große Zapfenstreiche in der Öffentlichkeit, d. h. außerhalb der Kasernen, bezogen. Um dies zu verdeutlichen und vereinzelt auftretende Zweifel zu beseitigen, hat der Generalinspekteur der Bundeswehr mit Fernschreiben vom 3. Februar 1981 ausgeführt: 1. Der Bundesminster der Verteidigung hatte im Anschluß an den 12. November 1980 darum gebeten, daß nach Abwicklung der noch bis zum Jahresende geplanten Veranstaltungen grundsätzlich solange keine feierlichen Gelöbnisse/Aufführungen des Großen Zapfenstreiches außerhalb militärischer Anlagen stattfinden, bis das Ergebnis der von ihm beabsichtigten Traditionsdebatte im April 1981 vorliegt. Hierzu ist Weisung durch die Inspekteure ergangen. 2. Ich habe die Absicht des Ministers unterstützt, dazu beizutragen, ein emotionsfreies Klima zu schaffen. 3. Ich gehe davon aus, daß die vom Bundesminister der Verteidigung beabsichtigte Debatte am 23./ 24. April dazu führen wird, in der öffentlichen Diskussion zur Sachlichkeit zurückzukehren. 4. Ich bitte Sie, in Ihrem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, daß diese abwartende Haltung der Bundeswehr auch gegenüber der Öffentlichkeit, wo erforderlich, angemessen interpretiert wird. Es ging dem Bundesminister der Verteidigung, dem Generalinspekteur und den Inspekteuren darum, für die Zeit bis zur „Traditionsdebatte" den Zustand eintreten zu lassen, von dem auch die einschlägige Dienstvorschrift als dem Normalfall ausgeht. Es heißt dort (ZDv 10/8 Militärische Formen und Feiern Nr. 14): „Die Vereidigung bzw. das Ablegen des feierlichen Gelöbnisses kann auch in der Öffentlichkeit erfolgen." Diese Beschränkung auf Feiern innerhalb militärischer Anlagen hat den Sinn, emotionale Reaktionen auf feierliche Gelöbnisfeiern in der Öffentlichkeit zu vermeiden, um die innerhalb und außerhalb der Bundeswehr einsetzende Debatte über Tradition und über die angemessene Selbstdarstellung der Streitkräfte in einer beruhigten Atmosphäre führen zu können. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1119* Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 129 und 130): Bedeutet die Aussage des neuen Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, Staatssekretär Bolling, sein erstes Gespräch mit dem Staatsratsvorsitzenden Honecker sei „durch eine Sprache der Klarheit charakterisiert gewesen", und es sei „sehr wichtig, daß zwischen den beiden Staaten in Deutschland nichts vernebelt wird", daß der Staatssekretär den Staatsratsvorsitzenden auf die auch nach acht Jahren Grundlagenvertrag noch immer fortbestehende menschenrechtswidrige Situation an der innerdeutschen Demarkationslinie hingewiesen und auf die Beseitigung der Sperranlagen gedrängt hat? Bedeutet die „Sprache der Klarheit", von der nach Aussage von Staatssekretär Bolling sein erstes Gespräch mit dem DDR-Staatsratsvorsitzenden Honecker charakterisiert war, daß er den Staatsratsvorsitzenden auf die Verletzung der vertraglichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR durch die Erhöhung des Zwangsumtauschs für Reisende in die DDR und nach Berlin (Ost) hingewiesen und auf die Rückgängigmachung dieser Vertragsverletzung gedrängt hat? Der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Bölling, hat in seinem Gespräch mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR am 9. Februar anläßlich der Überreichung des Beglaubigungsschreibens die Haltung der Bundesregierung zu verschiedenen wichtigen Fragen dargelegt. Über den Inhalt des Gesprächs hat Herr Bölling sich am 9. Februar 1981 u. a. in der Tagesschau und im HEUTE-Journal öffentlich geäußert. Diesen Äußerungen habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 131): Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind im Jahr 1980 von den Behörden der DDR inhaftiert, angeklagt und verurteilt worden, und wie hoch ist der Strafmaßrahmen gewesen? Der Bundesregierung sind für das Jahr 1980 199 Festnahmen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland bekanntgeworden. Bisher wurden 104 Personen zu Strafen von einem Monat und einer Woche bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den §§ 40, 41 StGB/DDR beträgt der Rahmen für Freiheitsstrafen sechs Monate bis 15 Jahre (als zeitige Freiheitsstrafe) oder lebenslänglich; Haftstrafen können von einer Woche bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 132): Welche Ergebnisse haben die Bemühungen der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzlers, gezeitigt, einen Zusammenhang zwischen Flugpreis, Subvention und der Qualität des Flugangebots in bezug auf Frequenzen, Service und Leistung herzustellen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat im Jahre 1979 im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Flugpreissubvention im Berlin-Verkehr durch Vermittlung der Drei Mächte von den Berlin-Fluggesellschaften eine Reihe von Zusagen zur Verbesserung der Leistung und des Service im Berlin-Luftverkehr erwirkt, die weitgehend erfüllt worden sind: — Die Fluggesellschaften haben erhebliche Anstrengungen zur Verminderung des Fluglärms durch Einsatz geräuschärmeren Fluggeräts unternommen. Der Prozeß der Umrüstung ist noch nicht abgeschlossen. — Die Pünktlichkeitsrate liegt hoch und ist noch weiter verbessert worden. — Die Zahl der Frequenzen ist trotz Einsatzes größeren Fluggeräts unverändert aufrecht erhalten worden. Bei Engpässen werden Zusatzflüge durchgeführt. Die Flugausfallquote liegt unter 0,5 %. — Die Platzreservierung ist auf allen Diensten eingeführt worden. — Überbuchungen werden weitestgehend vermieden, sonst aber nach dem in Europa eingeführten Entschädigungssystem entschädigt. — Die Fluggesellschaften haben durch Einführung von Tarifanreizen wie Wochenend- und Spartarife sowie Gruppentarife zur Belebung der Nachfrage beigetragen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 133 und 134): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Forschung und Technologie, der ausweislich des Protokolls der 2. Sitzung des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie erklärte, „die Schwächung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und der naturwissenschaftlichen Forschung an den Hochschulen ist sehr bedenklich" und sich selbst fragte, „ob wir genügend für Ausbildung und Fortbildung tun"? Welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit auf Grund dieser Einlassung des Bundesministers für ihre Politik im Hochschulbereich zu ziehen? Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat auf der zweiten Sitzung des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie die Frage aufgeworfen, ob genügend für den naturwissen- 1120* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 schaftlichen Unterricht und die naturwissenschaftliche Forschung an den Hochschulen getan werde. Diese Fragen wenden sich angesichts der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung vor allem an die Länder. Auf der Grundlage der mir z. Z. vorliegenden Informationen kann ich lediglich folgende Hinweise zur aktuellen Situation geben: Im Bereich der allgemeinbildenden Schulen besteht für die naturwissenschaftlichen Fächer in der gymnasialen Oberstufe nach wie vor ein Lehrermangel. Das Wahlsystem in der neuen gymnasialen Oberstufe erlaubt den Schülern, individuelle fachliche Schwerpunkte zu setzen. Beobachtungen des Wahlverhaltens haben gezeigt, daß in den Naturwissenschaften Physik und Chemie weniger, Biologie stärker gewählt wird. Die Lage der naturwissenschaftlichen Forschung an den deutschen Hochschulen kann generell z. Z. noch als günstig beurteilt werden. Im vergangenen Jahr sind beispielsweise von den über 810 Millionen DM, die der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Forschungsförderung bereitgestellt wurden, rd. 60 % in die Natur- und Biowissenschaften geflossen. Diese Zahl gilt sowohl für das Normalverfahren wie für die konzentrierten Förderungsverfahren im Schwerpunktprogramm und in den Sonderforschungsbereichen. 70 von 115 Sonderforschungsbereichen gehören in diese Fächergruppe, wobei die DFG auch hier bei der Förderungsentscheidung ihre bekannt strengen Qualitätsmaßstäbe anlegt. Die Lage in diesen Fächern würde allerdings gefährdet werden, wenn die Zahl der Studenten in diesen Fächern und insbesondere ein qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs auf Grund eines veränderten Wahlverhaltens in den Schulen und bei der Studienfachwahl erheblich sinken würde. Die naturwissenschaftliche Forschung ist nicht nur auf Großgeräte, sondern auch auf einen engagierten und hochqualifizierten Nachwuchs im besonderen Maße angewiesen. Daher wird die Bundesregierung —wie die Aussagen des Bundesministers für Forschung und Technologie in der genannten Ausschußsitzung im Kontext sehr deutlich gemacht haben — ihre Möglichkeiten zur Förderung der naturwissenschaftlichen Gundlagenforschung innerhalb und außerhalb der Hochschulen auch künftig voll nutzen und damit ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Standards der Naturwissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland leisten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kuhlwein auf die Fragen der Abgeordneten Frau von Braun-Stützer (FDP) (Drucksache 9/159 Fragen 135 und 136): Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Auflösung der Pädagogischen Hochschulen in Esslingen und Lörrach im Hinblick auf bisherige Bemühungen von Bund und Ländern — wie etwa dem Programm der Regierungschefs vom 4. November 1977 — für die geburtenstarken Jahrgänge, möglichst alle Ausbildungskapazitäten auszubauen und auszuschöpfen? Ist die Bundesregierung bereit, bei einer endgültigen Schließung der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau geförderten Pädagogischen Hochschulen Esslingen und Lörrach rechtliche und finanzielle Konsequenzen gegenüber dem Land Baden-Württemberg zu ziehen? Zu Frage 135: Ob und inwieweit die vom Land Baden-Württemberg vorgesehene Auflösung der Pädagogischen Hochschulen in Esslingen und Lörrach die gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern zur Ausschöpfung aller Ausbildungskapazitäten beeinträchtigen könnte, ist erst zu beurteilen, wenn über die vorgesehene künftige Verwendung der freiwerdenden Einrichtungen entschieden ist. Das Land hat mitgeteilt, daß es die nach Schließung der Pädagogischen Hochschule Esslingen freiwerdenden Gebäude für z. Z. beengt untergebrachte andere Hochschuleinrichtungen nutzen will. Zu Frage 136: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sind keine Mittel für die Pädagogische Hochschule Lörrach verwandt worden, so daß sich die Frage von rechtlichen und finanziellen Konsequenzen nicht stellt. Hinsichtlich der Pädagogischen Hochschule Esslingen hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft unmittelbar nach den ersten Meldungen über die Schließung das Land auf denkbare Folgen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz hingewiesen. Der Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg hat dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mitgeteilt, daß beabsichtigt sei, die nach Schließung der Pädagogischen Hochschule Esslingen freiwerdenden Flächen für andere Hochschuleinrichtungen zu verwenden. Ein förmlicher Antrag des Landes auf Umwidmung bestimmter Flächen der Pädagogischen Hochschule Esslingen liegt bisher allerdings noch nicht vor. Nach Eingang eines solchen Antrags würde er dem Planungsausschuß für den Hochschulbau zur Entscheidung vorgelegt werden. Nur wenn dieser der Umwidmung nicht zustimmen sollte, könnte sich die Frage der Rückforderung von Bundesmitteln stellen. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Lahnstein auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 9/159 Fragen 137 und 138): Welche Gründe waren dafür maligebend, daß die Bundesregierung auf eine Inanspruchnahme der Verursacher für den Schaden, der wegen der Beteiligung an illegalen Waffengeschäften in den 60er Jahren entstanden ist, verzichtet hat, obwohl nach der für den Vergleich mit der Fa. Merex AG herangezogenen Rechtsgrundlage des § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes ein solcher Rückgriff bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorbehalten bleibt? Welche Umsatzsteuerbeträge sind für die illegalen Waffengeschäfte der Fa. Merex AG in den 60er Jahren insgesamt rückvergütet worden? Zu Frage 137: Die Bundesregierung hat nicht auf die Geltendmachung von Regreßansprüchen verzichtet. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 1121* Bei der Prüfung möglicher Rückgriffsforderungen bestehen erhebliche Schwierigkeiten. Da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich, nicht aber durch rechtskräftiges Urteil beendet worden ist, gibt es keine verbindlichen Feststellungen zur Klärung der Frage, welchen öffentlich Bediensteten eine Amtspflichtverletzung zur Last gelegt werden könnte. Nach der mündlich geäußerten Auffassung des Gerichts sei die Amtspflichtverletzung darin zu sehen, daß der Bund es unterlassen habe, bei den zuständigen Finanzbehörden zugunsten der Merex AG einzutreten, als es um die Rückforderung gewährter Umsatzsteuerrückvergütungen ging. Dafür aber, daß diese Unterlassung auf grobfahrlässiges Verhalten im Sinne von Art. 34 Satz 2 GG und § 78 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz zurückzuführen wäre, gibt es nicht genügend Anhaltspunkte. Diese Schwierigkeiten bei der tatsächlichen und rechtlichen Wertung waren mit dafür maßgebend, den Vergleich zu schließen. Zu Frage 138: Für Umsatzsteuerrückvergütungen an die Merex AG ist das örtliche Finanzamt und damit eine Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, wenn die Bundesregierung hierauf gerichtete Fragen nicht aus eigenem Wissen beantworten kann. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Frage 139): Ist der Bundesregierung bekannt, daß den deutschsprachigen Zeitungen in Nordamerika regelmäßig kostenlos das Bulletin der Presseagentur der DDR zugeht, während gleichzeitig der Bezug von Presseagenturen der Bundesrepublik Deutschland mit hohen Eigenkosten verbunden ist, und besteht die Möglichkeit, durch Unterstützung seitens der Bundesregierung wenigstens den Bezug einer Presseagentur den deutschsprachigen Zeitungen kostenlos zu ermöglichen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutschsprachige Zeitungen in USA kostenlos das Bulletin der Presseagentur der DDR erhalten. Die Bundesregierung besitzt keine Erkenntnisse darüber, ob die deutschsprachigen Zeitungen in USA insgesamt oder nur ein Teil von ihnen mit dem Bulletin der DDR beliefert werden. Der Bezug von Diensten, die von Presseagenturen in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben werden, ist — entgegen Ihrer Annahme — nicht mit hohen Eigenkosten für die Zeitungen verbunden. Etwa ein Dutzend deutschsprachiger Zeitungen in USA werden regelmäßig mit dem dreimal wöchentlich erscheinenden Europa- und Übersee-Dienst der dpa beliefert. Die Zeitungen zahlen für die Belieferung mit diesem Dienst lediglich eine Anerkennungsgebühr, durch die im wesentlichen nur die Kosten für den Luftpostversand gedeckt werden. Die Kosten liegen in der Mehrzahl der Fälle zwischen 75 und 110 DM. Ein kostenloser Bezug ist aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich. Die deutschsprachigen Zeitungen erhalten darüber hinaus kostenlos den speziell auf ihre Bedürfnisse hin konzipierten Pressedienst „Report", der von der Presseplan GmbH in Bonn herausgegeben wird und durch die Lieferung von abdruckfähigen Maternseiten ergänzt wird. Die außerordentlich hohen Abdruckergebnisse und zahlreiche positive Äußerungen der Empfänger bestätigen, daß der Dienst, der ein möglichst ausgewogenes Nachrichten- und Meinungsspektrum vermittelt, den Informationsbedürfnissen der deutschsprachigen Presse gerecht wird. Den deutschsprachigen Zeitungen ist außerdem das gesamte deutschsprachige Informationsmaterial, das vom Presse- und Informationsamt oder in dessen Auftrag herausgegeben wird, angeboten worden. Die Bundesregierung wird auch künftig die deutschsprachige Presse im Ausland umfassend durch Versorgung mit Informationsmaterial fördern. Eine finanzielle Unterstützung dieser Zeitungen durch die Bundesregierung ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht durchführbar und darüber hinaus in einigen Ländern rechtlich unzulässig. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/ CSU) (Drucksache 9/159 Frage 140): Kann die Bundesregierung die Meldungen über die Menschenrechtsverletzungen und Einschränkungen der demokratischen Rechte in der Türkei — einem Mitglied des Europarats und der NATO — durch die türkische Militärregierung bestätigen, auf die hiesige türkische Staatsangehörige durch ihren Hungerstreik in verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam machen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, weitere wirtschaftliche und militärische Hilfeleistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei mit der Forderung nach Sicherung der Menschenrechte zu verbinden? Es gibt offenkundig Menschenrechtsverletzungen in der Türkei. Dies wird auch von der Militärregierung nicht bestritten. Die Militärregierung hat sich aber bereit erklärt, allen Anzeigen über entsprechende Vorgänge nachzugehen und im übrigen, sobald dies möglich ist, die Demokratie wieder herzustellen. Die türkische Regierung ist von der Bundesregierung darauf aufmerksam gemacht worden, welches Gewicht Bundesregierung und Bundestag der Wiederherstellung der Demokratie und der Sicherung der Menschenrechte beimessen. Die geplante Reise einiger Mitglieder des Deutschen Bundestages ist eine Unterstreichung dieser Tatsache. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Angeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 9/159 Frage 143): 1122* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1981 Teilt die Bundesregierung die im „Spiegel" veröffentlichte Auffassung (Nummer 7 vom 9. Februar 1981, Seite 110f.), daß eine Europäisierung der Atomkriegsgefahr drohe, die es dem amerikanischen Präsidenten erlaube, „offensiver mit der nuklearen Abschreckung zu hantieren, weil das amerikanische Territorium selbst bei einem atomaren Schlagabtausch in Europa nicht mehr unmittelbar und automatisch gefährdet wäre", und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Gefährdung zu tun? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Glaubwürdigkeit der Abschreckung beruht u. a. auf dem engen Verbund der konventionellen und taktischen nuklearen Systeme der NATO sowie der zentralstrategischen Nuklearsysteme der USA. Dieser enge Verbund wird als Triade bezeichnet. In einem Element dieser Triade, im Bereich der Weitreichenden nuklearen Mittelstreckensysteme der NATO, hat sich eine Lücke aufgetan, die, wäre sie vom Bündnis hingenommen worden, sich aus Sicht eines möglichen Gegners abkoppelnd hätte auswirken können. Unter Abkopplung wird verstanden, daß ein möglicher Gegner meinen könnte, die konventionellen und nuklearen Potentiale der NATO würden von den zentralstrategischen Potentialen der USA losgelöst. Dieses würde aus Sicht des Gegners zu einer Regionalisierung, d. h. zu einer Begrenzung der Kriegshandlungen auf den Kriegsschauplatz Europa führen. Durch den Doppelbeschluß des Bündnisses vom Dezember 1979 soll diese Lücke angemessen aufgefüllt werden, sofern nicht rüstungskontrollpolitische Ergebnisse einen Verzicht auf diese Maßnahme ermöglichen sollten. Ziel des Modernisierungsbeschlusses ist, den Verbund der Triadenelemente gerade in der Sicht eines möglichen Gegners sichtbar zu gestalten. Dieser Verbund ist zugleich Voraussetzung dafür, jedweder Regionalisierung eines möglichen Konfliktes im NATO-Bereich entgegenzuwirken. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 147 und 148): Sieht die Bundesregierung in der militärischen Besetzung des Gebäudes der nicaraguensischen Menschenrechtskommission „Comision Permanente des Derechos Humanos des Nicaragua" unter Anführung durch den Justizminister Ernesto Castillo und den Polizeichef Managuas Henrique Schmidt, der Beschlagnahme aller Akten und dem Verbot der weiteren Arbeit der Menschenrechtskommission einen ernsten Vorgang, der nicht ohne Folgen für das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Nicaragua bleiben kann, wird die Bundesregierung den Vorfall mit Comandante Arce bei seinem bevorstehenden Besuch in Bonn in aller Klarheit ansprechen? Ist die Bundesregierung bereit, finanzielle Leistungen an Nicaragua solange zu suspendieren, bis die Menschenrechtskommission ihrer dringenden und wichtigen Arbeit wieder ungehindert nachgehen kann? Zu Frage 147: Ja. Zu Frage 148: Eine Suspendierung der Entwicklungshilfeleistungen für Nicaragua steht nicht zur Diskussion. Anlage 66 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 9/159 Fragen 149 und 150): Wird die Bundesregierung nach den Erörterungen im Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages am 11. Februar 1981 auf den FDR-Vorsitzenden Ungo einwirken, sein Verhalten zu ändern, nachdem er bisher alle Angebote von Präsident Duarte zum Dialog abgelehnt hat? Hat die Bundesregierung starke Anzeichen dafür, daß Ostblockstaaten über Kuba und Nicaragua Waffen nach El Salvador liefern, und was ergibt sich im einzelnen aus diesen Unterlagen? Zu Frage 149: Soweit sie kann, ja. Zu Frage 150: Die Bundesregierung geht entsprechenden Anzeichen nach. Ich möchte vorschlagen, daß hierüber im Auswärtigen Ausschuß berichtet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Müntefering?


Rede von Dr. Norbert Blüm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Aber gern!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Müntefering


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Dr. Blüm, darf ich Ihren Hinweis auf die Schuld der Bundesregierung so verstehen, daß Sie im Hinblick auf den Abbau der Investitionshemmnisse im Wohnungsbau, was Sie für nötig erachten, zu der Meinung gelangt sind, daß die Mietpreisbindung in Berlin nicht bis 1990 fortgesetzt werden sollte?