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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/21 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 21. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Baack 881 A Verzicht der Abg. Dr. Brunner, Ueberhorst, Porzner, Dr. Vogel (München) und Diepgen auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 881 A Eintritt der Abg. Dr. Feldmann, Frau Blunck, Dr. Ueberschär, Bamberg und Schulze (Berlin) in den Deutschen Bundestag 881 B Bestimmung des Abg. Dr. Linde zum ordentlichen Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß und zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß 881 B Wahl des Abg. Walther zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Bernrath zum Stellvertreter im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 881 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 9/25 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/152 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/130 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . 881 D, 888 B Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 883B, 889 A Kleinert FDP 885A, 889C Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 887 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/23 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 9/135 — Dr. Götz CDU/CSU 890 D Gnädinger SPD 892 D Bergerowski FDP 894 A Dr. Schmude, Bundesminister BMJ . . . 896 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 898 B Kleinert FDP 899 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 24. Oktober 1979 zu dem Abkommen II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/15 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/134 — 900C Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz Dritter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 9/93 — Dr. Laufs CDU/CSU 901A Dr. Wernitz SPD 903 B Dr. Hirsch FDP 905 D von Schoeler, Pari. Staatssekretär BMI . 907A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs — Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten —— Drucksache 9/95 — Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär BMA . 910A Seehofer CDU/CSU 911 C Frau Noth FDP 913 B Gansel SPD 914A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/68 — 915D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 9/69 — 915D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 9/71 — 915D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 9/65 — 916A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstrekkung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/66 — 916A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 9/67 — 916 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 9/70 — 916B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Gebührenordnung für Patentanwälte — Drucksache 9/98 — 916 B Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1978 — Drucksache 9/38 — Dr. Friedmann CDU/CSU 916C Esters SPD 918 D Dr. Zumpfort FDP 920A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 III Beratung der Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/103 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/104 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/80 — Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) — Drucksachen 8/4498, 9/118 — 922 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - — Drucksachen 9/8, 9/119 — 922 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/80 — Zollpräferenzen 1980 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/80 — Zollkontingent für Walzdraht —1. Halbjahr 1980) — Drucksachen 9/30, 9/31, 9/106 — . . . . 923A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Reichseigenes Grundstück Berlin 52 (Reinickendorf), Ollenhauerstraße 97/99; hier: Verkauf an das Land Berlin — Drucksache 9/101 — 923 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 02 Titel 656 55 — Krankenversicherung der Landwirte — im Haushaltsjahr 1980 — Drucksachen 9/7, 9/110 — 923 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 09 02 Titel 818 21 „Rohölbevorratung durch den Bund" — Drucksachen 8/4481, 9/111 — 923C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1980 bei Kapitel 14 12 Titel 698 02 — Entschädigungen aufgrund des Fluglärmgesetzes - - Drucksachen 9/5, 9/112 — 923C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 3103 Titelgruppe 01— Bundesausbildungsförderungsgesetz - - Drucksachen 9/6, 9/113 — 923C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 32 05 Titel 575 02 — Zinsen für Bundesschatzbriefe —— Drucksachen 9/13, 9/114 — 923 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 — Ausgaben für Gewährleistungen —— Drucksachen 9/18, 9/115 — 923 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 35 11 Titel 698 02 — Abgeltung von Schäden —— Drucksachen 9/14, 9/116 — 923 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 AKG - - Drucksachen 9/19, 9/117 — 924A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1979 (Jahresrechnung 1979) — Drucksache 9/82 — 924 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen — Drucksachen 9/37 Nr. 148, 9/120 — . . . 924B Fragestunde — Drucksache 9/139 — Widersprüche in der SPD und der FDP in der Diskussion um den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf MdlAnfr 33, 34 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Riesenhuber CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 924D, 925 A, B, C, D, 926 A, B ZusFr Dr. Riesenhuber CDU/CSU 924D, 925 A, D, 926 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 925 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 925B, 926 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 925C, 926 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 926 B Ausbleiben von Exportaufträgen für die deutsche Kraftwerksindustrie und Einhaltung der Zusagen zur Energiepolitik angesichts des Beschlusses der Hamburger SPD zum Kernkraftwerk Brokdorf MdlAnfr 35, 36 06.02.81 Drs 09/139 Pfeifer CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 926 C, D, 927 A, B, C, D, 928 A, B, C, D, 929A,B ZusFr Pfeifer CDU/CSU . . . . 926 C, D, 928B, C ZusFr Dr. Hirsch FDP 927A, 928 D ZusFr Dr. Jens SPD 927 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 927 B ZusFr Dr. Riesenhuber CDU/CSU . . . 927B, 929 B ZusFr Frau Schlei SPD 927 C ZusFr Leuschner SPD 927C, 929A ZusFr Jung (Lörrach) CDU/CSU 927 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 928A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 929A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 929 B Dienstrechtliche Bewertung der Äußerungen des ehemaligen Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesregierung in Ost-Berlin, Gaus, zum Begriff der deutschen Nation MdlAnfr 138, 139 06.02.81 Drs 09/139 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Huonker BK . 929 C, D, 930 A, B, C, D, 931A,B,C ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . 929D, 930 A, C, D, 931 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 930A, 931 B ZusFr Lorenz CDU/CSU 930 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 931A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 931 B Gründe der Sowjetunion, den seit 40 Jahren inhaftierten Rudolf Heß nicht aus dem Alliierten Militärgefängnis in Berlin-Spandau zu entlassen; Höhe der für dieses Gefängnis aufgebrachten deutschen Haushaltsaufwendungen in den Jahren 1974 bis 1980 MdlAnfr 140, 141 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 931 C, D, 932 A, B,C,D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 931 D, 932 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 932 A Finanzierung der salvadorianischen Guerilla durch die Bundesregierung MdlAnfr 142 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 932 D, 933 A, B, C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 933 A ZusFr Thüsing SPD 933 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 933 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 933 C ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 933 D Abschluß eines Grenzberichtigungsvertrages mit den Niederlanden MdLAnfr 143 06.02.81 Drs 09/139 Lorenz CDU/CSU Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 V Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 933D, 934A ZusFr Lorenz CDU/CSU 934A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 934A Abschluß eines umfassenden Atomteststoppvertrages der Kernwaffenstaaten MdlAnfr 144, 145 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Scheer SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 934 B,C,D, 935 A ZusFr Dr. Scheer SPD 934B, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 935A Bericht des Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Obervolta über die Hungerkatastrophe in der Sahel-Zone MdlAnfr 146, 147 06.02.81 Drs 09/139 Schreiner SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 935 B,C,D, 936A, B ZusFr Schreiner SPD 935B, C ZusFr Thüsing SPD 935 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 936A Haltung der Bundesregierung zu dem Regime in El Salvador MdlAnfr 148, 149 06.02.81 Drs 09/139 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 936 B,C,D, 937 A, B, C, D, 938 A, B, C, D, 939 A, B, C ZusFr Thüsing SPD 936 B, C, 938B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . 936D, 939A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 937A, 938D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 937A, 939C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 937B, 939 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 937 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 937 D ZusFr Linsmeier CDU/CSU 937 D ZusFr Schreiner SPD 938 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 939A Vorwegnahme der Entscheidung eines Friedensvertrages über die Grenzen Deutschlands MdlAnfr 150 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 939D, 940 A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 939D, 940A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 940A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 940 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 940 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 940 C ZusFr Lowack CDU/CSU 940 C Einspruch gegen die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erteilten Asylberechtigungen für wegen ihres Glaubens verfolgte Türken MdlAnfr 48 06.02.81 Drs 09/139 Jagoda CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 940D, 941A,B ZusFr Jagoda CDU/CSU 941A,B Informierung der Bevölkerung über Verhaltensweisen im Fall von Unfällen in chemischen Großbetrieben MdlAnfr 55, 56 06.02.81 Drs 09/139 Voigt (Frankfurt) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 941C, 942 A,B,C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . 941C, 942A,C Nächste Sitzung 942 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 943* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 943* B Anlage 3 Reduzierung der Berlin-Förderung für Kakaohalbprodukte MdlAnfr 8 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 944* A Anlage 4 Steuermindereinnahmen durch steuerliche Erleichterungen für Privatinvestitionen im Mietwohnungsbau MdlAnfr 13, 14 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 944* B Anlage 5 Beteiligung von Ostblockstaaten an deutschen Wirtschaftsunternehmen MdlAnfr 21, 22 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 944* C VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Anlage 6 Höhe der Kredite mit und ohne Bundesbürgschaften an Polen MdlAnfr 23 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 945*A Anlage 7 Blockierung des deutschen Warenexports in einige EG-Länder durch Verlangen von Ursprungsnachweisen entgegen der Entscheidung der Brüsseler Kommission MdlAnfr 24, 25 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 945* B Anlage 8 Risiken des deutsch-sowjetischen Erdgasliefervertrags MdlAnfr 28, 29 06.02.81 Drs 09/139 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 945* D Anlage 9 Aufhebung des Beschlusses über die Verweigerung von Baugenehmigungen für Kraftwerke unter 300 MW zugunsten kleinerer Blockheizkraftwerke MdlAnfr 32 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 946* B Anlage 10 Zulässigkeit der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer zur Beschäftigung in der Fremdenverkehrsindustrie durch bayerische Behörden; Art und Ausmaß der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 49, 50 06.02.81 Drs 09/139 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 946* C Anlage 11 Urlaubsgewährung unter Belassung der Besoldung für Bundesbeamte zur Wahrnehmung des Ehrenamts in kommunalen Vertretungen gem. § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes MdlAnfr 51, 52 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 947*A Anlage 12 Herabsetzung der Phosphathöchstmengen in Waschmitteln sowie Erhebung einer Phosphatabgabe auf Waschmittel zur Reduzierung des Phosphatgehalts in den Gewässern MdlAnfr 53, 54 06.02.81 Drs 09/139 Repnik CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 947* C Anlage 13 Bau einer Salzwasserableitung zur Lösung des Problems der Versalzung von Werra und Weser MdlAnfr 57 06.02.81 Drs 09/139 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 948*A Anlage 14 Schwermetallbelastung von Fischen in der Elbe; Gründung einer internationalen Kommission zur Reinhaltung der Elbe MdlAnfr 58, 59 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 948* B Anlage 15 Angebot umweltfreundlicher Fahrzeuge der deutschen Automobilindustrie auf dem Inlandmarkt MdlAnfr 60, 61 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 948* D Anlage 16 Einfluß der DKP auf die DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner e. V.) MdlAnfr 62, 63 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 949*A Anlage 17 Personelle Verstärkung für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß Atomgesetz seit 1970; einheitliches atomrechtliches Genehmigungsverfahren bei Standardisierung von Kernkraftwerken MdlAnfr 64, 65 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 949*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 VII Anlage 18 Verbesserung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke MdlAnfr 66, 67 06.02.81 Drs 09/139 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 950* B Anlage 19 Änderung der §§ 13 und 14 der Richtlinien zu Artikel 5682 des EGKS-Vertrages zur Herabsetzung der Beschäftigungsdauer und Erhöhung der Höchstbeträge sowie Einbeziehung einer Mobilitätsbeihilfe für abwandernde jüngere Arbeitnehmer in der Eisen- und Stahlindustrie MdlAnfr 75, 76 06.02.81 Drs 09/139 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 950* D Anlage 20 Auswirkungen der Machtübernahme der Militärs in der Türkei auf in der Bundesrepublik Deutschland lebende Türken MdlAnfr 77 06.02.81 Drs 09/139 Poß SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 951* B Anlage 21 Rückwirkende Zahlung von Waisengeld bzw. -rente nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte; Sozialversicherung der auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelten Behinderten MdlAnfr 79, 80 06.02.81 Drs 09/139 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 951* C Anlage 22 Korrektur des Schwerbehindertengesetzes zur Unterbindung mißbräuchlicher Inanspruchnahme MdlAnfr 81, 82 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 952*A Anlage 23 Einsparungsmöglichkeiten bei Abschaffung der mißbräuchlichen Inanspruchnahme des sozialen Netzes; Übernahme der Pflegekosten von Rentnern in Pflegeheimen durch die Krankenkassen MdlAnfr 83, 84 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 952* C Anlage 24 Zahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte bei den Bundesministerien sowie Einstellungen; Zahlung von Ausgleichsabgaben in den Jahren 1975 bis 1980 MdlAnfr 85, 86 06.02.81 Drs 09/ 139 Dr. Alderog CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 953*A Anlage 25 Anteil der Frauen in leitenden Positionen im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit MdlAnfr 87 06.02.81 Drs 09/139 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 953* C Anlage 26 Inanspruchnahme der Vorschußzahlungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz sowie Höhe der Rückzahlungen MdlAnfr 88, 89 06.02.81 Drs 09/139 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 953* C Anlage 27 Unterbindung des illegalen Handels mit Tiermastpräparaten durch das Arzneimittelgesetz bzw. durch eine neue Rechtsnorm für den Vertrieb von Arzneimitteln MdlAnfr 95 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 953* D Anlage 28 Einführung eines Verbots des Einsatzes von Hormonen in der EG-Viehhaltung sowie Unterbindung des Imports hormonbehandelten Fleischs aus Drittländern; Verbot des Imports von Getreide aus Ländern, in denen quecksilberhaltige Beizmittel zugelassen sind MdlAnfr 96, 97 06.02.81 Drs 09/139 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 954*A Anlage 29 Anrechnung des Kindergelds auf die Sozialhilfe MdlAnfr 98 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 954* D VIII Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Anlage 30 Prüfung der Gesetzesvorlagen durch den Arbeitsstab Frauenpolitik hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Frauen MdlAnfr 99, 100 06.02.81 Drs 09/139 Frau Noth FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 955* A Anlage 31 Reduzierung von Asbest und Talkum als Gleitmittel in Tabletten und Pudern MdlAnfr 101, 102 06.02.81 Drs 09/139 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 955* B Anlage 32 Auswirkungen zusätzlicher hochgestellter Bremsleuchten in Personenkraftwagen MdlAnfr 103 06.02.81 Drs 09/139 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 955* D Anlage 33 Überprüfung und Verminderung der Projekte des Fernstraßenausbaugesetzes 1981 bis 1985 MdlAnfr 104 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 956* A Anlage 34 Sowjetische Vorwürfe wegen angeblichen westlichen Schiffahrtsprotektionismus und sachliche Richtigstellung durch die Bundesregierung MdlAnfr 105, 106 06.02.81 Drs 09/139 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 956* B Anlage 35 Rückzug des Bundes aus dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und anderen Verkehrsgesellschaften MdlAnfr 107, 108 06.02.81 Drs 09/139 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 956* C Anlage 36 Aufnahme der A 31 in die Dringlichkeitsstufe 1 A des Bundesverkehrswegeplans nur mit einer Klappbrücke statt eines Tunnels als Emsquerung MdlAnfr 112, 113 06.02.81 Drs 09/139 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 957*A Anlage 37 Diskriminierende Behandlung von Behinderten durch die Deutsche Lufthansa bei Flugbuchungen sowie ähnliche Vorschriften bei öffentlichen Verkehrseinrichtungen im Verantwortungsbereich des Bundes MdlAnfr 114, 115 06.02.81 Drs 09/139 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 957*B Anlage 38 Aufhebung einer Ausschreibung des Wasserstraßen- Maschinenamts Rendsburg für 8 Lotsenversetzboote und unverzügliche Beschaffung von der Ausschreibung abweichender Boote aus Norwegen MdlAnfr 116, 117 06.02.81 Drs 09/139 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV 957* C Anlage 39 Kostenlose Anbringung von Aufklebern mit Adressen der örtlichen Drogenberatungsstellen an öffentlichen Telefonzellen MdlAnfr 118, 119 06.02.81 Drs 09/139 Rapp SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP 958* A Anlage 40 Abhöraffäre beim Düsseldorfer „Handelsblatt" MdlAnfr 121 06.02.81 Drs 09/139 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP 958* C Anlage 41 Einführung postalischer Kennziffern für Orts- bzw. Stadtteilbezeichnungen im Postverkehr MdlAnfr 122 06.02.81 Drs 09/139 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Becker BMP 958* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 IX Anlage 42 Ermöglichung eines Jahresabonnements für Sonderbriefmarken der Bundespost MdlAnfr 123 06.02.81 Drs 09/139 Funke FDP SchrAntw PStSekr Becker BMP 959* A Anlage 43 Zusammenhang zwischen Wohnungsbau und Bevölkerungszuzug in Ballungszentren MdlAnfr 124 06.02.81 Drs 09/139 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 959* B Anlage 44 Mißstände bei der Subventionierung des „Bauherrenmodells" MdlAnfr 125, 126 06.02.81 Drs 09/139 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 959* C Anlage 45 Wohnungsbedarf und leerstehende Wohnungen im Bundesgebiet; Fehlförderung im Wohnungsbau durch Verschiebung der Wohnungs- und Gebäudezählung MdlAnfr 127, 128 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Kausy CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 960* B Anlage 46 Reduzierung der Kosten im Wohnungsbau und andere wohnungsbaupolitische Maßnahmen MdlAnfr 129, 130 06.02.81 Drs 09/139 Frau Roitzsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 960* D Anlage 47 Kritik des französischen Botschafters an der deutschen Politik betr. den Schnellen Brüter; deutsche Äußerungen zur französischen Nuklearpolitik MdlAnfr 131 06.02.81 Drs 09/139 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 961* B Anlage 48 Kündigung der Beteiligung der Niederlande und Belgiens am Schnellbrüterprojekt SNR 300 wegen der Beschlüsse des SPD-Sonderparteitags in Hamburg zum Weiterbau des Kernkraftwerks Brokdorf MdlAnfr 132, 133 06.02.81 Drs 09/139 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 961*C Anlage 49 Beimischung von Agraralkohol zum Kraftfahrzeugbenzin MdlAnfr 134, 135 06.02.81 Drs 09/139 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 961* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 881 21. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1981 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13. 2. Bahner 13. 2. Brandt * 13. 2. Brunner 13. 2. Dr. Hubrig 13. 2. Dr. Köhler (Duisburg) 13. 2. Korber 13. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 2. Frau Dr. Martiny-Glotz 13. 2. Petersen ** 13. 2. Rainer 13. 2. Dr. Schroeder (Freiburg) 13. 2. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 13. 2. Voigt (Frankfurt) 13. 2. Dr. von Weizsäcker 13. 2. Dr. Wieczorek 13. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 11. Februar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur vierten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen - Drucksache 9/127 Nr. 23 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Methoden zur Kontrolle der biologischen Abbaubarkeit nichtionischer grenzflächenaktiver Substanzen und zur Änderung der Richtlinie 73/404/EWG - Drucksache 9/127 Nr. 24 - Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 5 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates betreffend die Beihilfen für den Schiffbau wird als Drucksache 9/145 verteilt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 15 aufgeführte EG-Vorlage Entwurf einer Empfehlung des Rates betreffend die Strukturen der Elektrizitätstarife in der Gemeinschaft wird als Drucksache 9/146 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 34 aufgeführte EG-Vorlage Vorschläge für Verordnungen (EWG) des Rates - zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 725/79 hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung - zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 736/79 hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen wird als Drucksache 9/147 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 37 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend eine gemeinschaftliche Aktion im Bereich der Mikroelektronik Empfehlungen über das Fernmeldewesen wird als Drucksache 9/148 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 20. Januar 1981 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1980 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsicht aus. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung nach Vereinbarung im Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1978 (Jahresrechnung 1978) - Drucksache 9/136 - zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes 1981 - MinöBranntwStÄndG 1981 - hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung - Drucksache 9/144 - 944* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr Haushaltsausschuß Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 8): Trifft es zu, daß derzeit vom Bundesernährungsminister eine Änderung des Berlin-Förderungsgesetzes mit dem Ziel vorbereitet wird, die Berlin-Präferenzen für Kakaohalberzeugnisse zu reduzieren, warum und für wann wird eine solche Änderung gegebenenfalls angezielt? Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten prüft die Veränderungen der regionalen Produktionsstruktur, die sich möglicherweise durch die Berlin-Präferenzen für Kakaohalberzeugnisse ergeben haben. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem für die Änderung des Berlin-Förderungsgesetzes zuständigen Bundesminister für Finanzen zu gegebener Zeit zugeleitet werden. Im übrigen hat zu diesem Komplex bereits der Bundesminister der Finanzen in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Voss, Frage Nr. 189 für die Fragestunde im Januar 1981, Stellung genommen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesbauminister laut einer Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 27. Januar verfolgte Absicht, private Investoren mit Hilfe eines Steuerbonus — entweder mittels steuerfreier Sozialpfandbriefe oder aber mittels eines Steuerbonus nach § 17 Berlin-Förderungsgesetz — für den Mietwohnungsbau zu gewinnen? Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung, wenn mit Hilfe solcher steuerlichen Erleichterungen — wie aus Kreisen der SPD vorgeschlagen — in einem Zeitraum von drei Jahren 300 000 Sozialmietwohnungen errichtet werden sollen? Die Bundesregierung hat bereits am 11. September 1974 auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Schneider den Einsatz von Sozialpfandbriefen aus kapitalmarktpolitischen, haushaltsmäßigen und sozialpolitischen Überlegungen abgelehnt (BT-Drucksache 7/2535, S. 31 f.). Diese Argumente sprechen auch heute gegen die Einführung eines steuerbegünstigten Wertpapiers für den Wohnungsbau. Bei der haushaltsmäßigen Beurteilung ist von Gewicht, daß bei einem angenommenen Wohnungsbauprogramm von dreimal 100 000 Wohnungen durch Einführung eines Sozialpfandbriefes mit einem steuerfreien Zins von 4,5 v. H. Steuerausfälle bis zu 850 Mio. DM jährlich entstehen. Die Steuerausfälle, die über einen Zeitraum von 12 Jahren anfallen würden, können nur grob geschätzt werden, weil nicht übersehen werden kann, wer in welchem Umfang von den Steuervergünstigungen Gebrauch machen würde. Bei Einführung eines steuerbegünstigten Wertpapiers entsprechend dem sog. Berlin-Darlehen würden sich bei einem einmaligen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 12 v. H. der Darlehenssumme drei Jahre lang Steuerausfälle in Höhe von jährlich rd. 1,2 Mrd. DM ergeben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 21 und 22): Vermag die Bundesregierung Auskunft darüber zu geben, wie hoch die Beteiligungen von Ländern des Ostblocks an wirtschaftlichen Unternehmungen in der Bundesrepublik Deutschland sind und auf welche Wirtschaftsbereiche sie sich erstrecken? In welchem Zeitraum haben sich diese Beteiligungen — gestaffelt nach den einzelnen Ländern — entwickelt, und in welchem Verhältnis stehen sie zu Beteiligungen, die deutsche Kapitalanleger in diesen Ländern getätigt haben? Zu Frage 21: Zum Zeitpunkt der letzten Erhebung, dem 30. September 1980, betrugen die Investitionen der Staatshandelsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland 143,8 Mio. DM und damit 0,25 % der gesamten ausländischen Investitionen. In absoluten Beträgen gemessen stagnieren diese Investitionen in den letzten Jahren, ihr Anteil an den gesamten Investitionen des Auslandes in der Bundesrepublik ist rückläufig. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle handelt es sich dabei um Investitionen in Unternehmen deutschen Rechts, die im ausschließlichen Eigentum der Staatshandelsländer und ihrer Organe sind. Gemischte Gesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmen aus den Staatshandelsländern stellen die Ausnahme dar. Über die Höhe der Investitionen der Ostländer in Gemischten Gesellschaften als Unterposten der genannten Gesamtinvestitionen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Dies gilt auch für die genaue Aufteilung der Ost-Investitionen auf verschiedene Wirtschaftsbereiche. Aus den bekannten Fällen kann jedoch geschlossen werden, daß sie sich auf den Dienstleistungssektor (Handel und wenige Banken) konzentrieren. Alle bekannten Fälle sind Neugründungen. Zur vollen oder teilweisen Übernahme ursprünglich deutscher Unternehmen durch Unternehmen der Ostländer ist der Bundesregierung nach dem in einer Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Stercken von Mitte Juli 1978 angesprochenen Einzelfall mit Jugoslawien nichts mehr bekanntgeworden. Zu Frage 22: Die Gesamtinvestitionen in Gemischten Gesellschaften und Unternehmen im Eigentum der Staatshandelsländer haben sich von 0,5 Mio. DM im Jahre 1970 auf gegenwärtig rd. 144 Mio. DM entwickelt. Die Investitionen der RGW-Länder nahmen dabei von Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 945* 1970 bis 1978 kontinuierlich auf 139 Mio. DM zu, um dann 1979 auf 124 Mio. zurückzugehen. Die erneute Steigerung auf die genannten 144 Mio. DM Mitte 1980 ist fast ausschließlich auf ein höheres Engagement Polens zurückzuführen. In diesen Zahlen sind deutsche Direktinvestitionen in Jugoslawien und jugoslawische Direktinvestitionen in der Bundesrepublik nicht enthalten. Die Investitionen deutscher Unternehmen in den Ostländern nahmen von 0,2 Mio. DM 1970 auf 14,6 Mio. DM Ende September 1980 zu. Die Bundesregierung erstellt und veröffentlicht keine Aufschlüsselung dieser Werte auf die einzelnen Ostländer, was sicher auch mit den geringen Beträgen zu tun hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Frage 23): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, in welcher Höhe bundesverbürgte Kredite an die Volksrepublik Polen zur Zeit laufen, und wie hoch die Kredite deutscher Kreditinstitute ohne Bundesbürgschaft sind? Das Obligo des Bundes aus Bürgschaften für Ausfuhren und Kredite nach europäischen Ostblockländern beläuft sich auf insgesamt 20,3 Mrd. DM. Innerhalb dieses Gesamtobligos nehmen die Sowjetunion und Polen eine herausragende Position ein. Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin aber gern bereit, in den Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für die Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Jahresbericht über die nach §§ 9 bis 13, 16 und 17 Haushaltsgesetz 1979 übernommenen Gewährleistungen nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuß geschehen. Selbstverständlich bin ich auch gern bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben. Über die Höhe der von deutschen Kreditinstituten der Volksrepublik Polen ohne Bundesbürgschaft gewährten Kredite sind der Bundesregierung genaue Zahlen nicht bekannt; die Banken gewähren solche Kredite auf Grund ihrer eigenen Einschätzung der Kreditwürdigkeit des jeweiligen Schuldnerlandes. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 24 und 25): Trifft es zu, daß die Einfuhr deutscher Waren durch einige EG-Länder dadurch blockiert wird, daß entgegen der Entscheidung der Brüsseler Kommission die Vorlage von Ursprungszeugnissen verlangt wird, und wenn ja, durch welche, und hat es die französische Regierung unterlassen, ihre Dienststellen anzuweisen, diese Kommissionsvorschriften anzuwenden? Was beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu unternehmen, um die Durchsetzung der Kommissionsentscheidung im Interesse des Exports der deutschen Waren in die EG-Länder sicherzustellen? Zu Frage 24: Der Bundesregierung ist bekannt, daß andere Mitgliedstaaten, vor allem aber Frankreich und Italien, im innergemeinschaftlichen Warenverkehr entgegen den Gemeinschaftsregeln immer noch Ursprungszeugnisse für Warensendungen aus der Bundesrepublik verlangen und diese anhalten oder zurückweisen, wenn die Ursprungszeugnisse nicht vorgelegt werden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist die Forderung nach Ursprungszeugnissen im EG-Binnenhandel grundsätzlich als eine gem. Art. 30 EWGV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen anzusehen. Die vom Herrn Abgeordneten zitierte Kommissionsentscheidung betrifft zwar nur Überwachungs- und Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Drittlandswaren; sie bekräftigt aber in ihrem Art. 4 ausdrücklich das Verbot, Ursprungszeugnisse zu verlangen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat nur Frankreich seine Einfuhrvorschriften nicht an diese Entscheidung angepaßt. Die in anderen Mitgliedstaaten bestehenden Schwierigkeiten dürften auf unterschiedlichen Abfertigungspraktiken örtlicher Behörden beruhen. Eine kürzlich bekanntgewordene Untersuchung des DIHT kommt zur gleichen Feststellung. Zu Frage 25: Die Bundesregierung erwartet, daß die EG-Kommission die Einhaltung des EG-Rechts erforderlichenfalls mit dem Mittel von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten durchsetzt. Daneben wird sie wie in der Vergangenheit alle bilateralen und multilateralen Möglichkeiten ausschöpfen, die Einhaltung der Bestimmungen zur Erleichterung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 28 und 29): Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken des geplanten deutschsowjetischen Erdgasliefervertrags und dessen finanzielle Abwicklung? Ist zu befürchten, daß nach der zu großen Importabhängigkeit vom Öl neue Abhängigkeiten und damit politische Risiken für die zukünftige Energieversorgung beim Erdgas entstehen könnten? Die Bundesregierung ist sich des Risikos von Energieimporten, gleich aus welcher Region, bewußt; sie strebt daher eine geographische Streuung der Risiken an. Gleichzeitig wägt die Bundesregie- 946* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 rung sorgfältig mit allen befreundeten Staaten, darunter auch den anderen europäischen Regierungen, deren Länder ebenfalls Erdgas beziehen sollen, alle mit den Lieferungen im Zusammenhang stehenden Probleme ab. Die UdSSR hat sich in der Vergangenheit als ein verläßlicher Lieferant erwiesen. Temporäre Betriebs- und Lieferstörungen, wie sie auch in diesem Winter vorkommen, sind bisher stets wieder ausgeglichen worden und haben die deutsche Erdgasversorgung nicht beeinträchtigt. Die sowjetische Regierung hat in verschiedenen Gesprächen betont, daß sie derartige technische Schwierigkeiten im Permafrost-Gebiet bei der neuen geplanten Erdgasleitung durch entsprechende technische Vorsorge zu vermeiden versuchen wird. Neben der speziellen Frage der Lieferungen von Erdgas aus der UdSSR ist generell zu berücksichtigen, daß der Anteil sowjetischer Energielieferungen an der deutschen Energieversorgung insgesamt bei erheblich unter 10 % liegt (8,6 %) und auch nach Aufnahme der Gaslieferungen aus dem neuen Gasprojekt Mitte der 80er Jahre in der Größenordnung von 10 % bleiben wird, selbst wenn die UdSSR dann noch die heutigen Ölmengen exportierten sollte. Soweit die finanzielle Abwicklung angesprochen ist, wird die Bundesregierung ihr vorgelegte Anträge auf Bundesbürgschaften sorgfältig prüfen. Nach allen bisherigen Erfahrungen und Vorausschätzungen hat sich die UdSSR als ein sicherer Kreditnehmer gezeigt, und die Bundesregierung hat keine Anzeichen dafür, daß sich dies ändern sollte. Die kommerziellen Aspekte der finanziellen Abwicklung sind natürlich Sache der Banken. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch den Abschluß des neuen deutsch-sowjetischen Erdgasvertrages keinen neuen, der derzeitigen Importabhängigkeit beim Öl vergleichbaren Abhängigkeiten für unsere zukünftige Energieversorgung entstehen. Selbst bei einer Verdopplung der heutigen Erdgasbezüge aus der UdSSR würden diese voraussichtlich nur einen Anteil von 5 bis 6 % an der gesamten Energieversorgung unseres Landes haben. Die Gesamtmenge des aus der Sowjetunion bezogenen Erdgases würde sich auch dann in einer Größenordnung bewegen, bei der ein Lieferausfall immer noch durch die verschiedensten Ausgleichsmaßnahmen zu bewältigen wäre. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 32): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Beschluß des Bundeswirtschafts- und der Länderwirtschaftsminister vom 21. Juli 1964, wonach Kraftwerke unter 300 MW generell nicht mehr genehmigt werden sollten, aufzuheben, um so den Bau von kleineren Blockheizkraftwerken zu erleichtern? Durch den Beschluß des Bundesministers für Wirtschaft und der Wirtschaftsminister der Länder vom 21. Juli 1964, wonach zur weiteren Standardisierung und Kostensenkung die Leistung von 300 MW als Richtgröße für die Errichtung weiterer Kraftwerke zugrunde gelegt werden soll (sog. 300 MW-Erlaß), wird der Bau kleinerer Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung — so auch die Errichtung von Blockheizkraftwerken — nicht behindert. Zwar erfassen die in dem Erlaß vorgesehenen Ausnahmen von der 300 MW-Richtgröße ihrem Wortlaut nach nicht ausdrücklich alle Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Zwischen Bund und Ländern besteht jedoch Einvernehmen darüber, daß die den Ländern obliegende Energieaufsicht so gehandhabt wird, daß der Bau aller kleineren Anlagen der Kraft-WärmeKopplung nicht behindert wird. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekannt, in dem die Errichtung eines Blockheizkraftwerks von der Energieaufsicht eines Landes beanstandet worden wäre. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 49 und 50): Haben die bayerischen Behörden dadurch, daß sie ausländischen Arbeitnehmern den Aufenthalt gestatteten, wenn sie bereit waren, gegen geringes Entgelt in der Fremdenverkehrsindustrie zu arbeiten, gegen geltendes Recht verstoßen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die Einwanderungsbestimmungen durch die Länderbehörden eingehalten werden? Was gedenkt die Bundesregierung — angesichts der Tatsache, daß die obersten Bundes- und Landesbehörden bisher auf Anforderung kein ausreichend aussagekräftiges statistisches Material vorgelegt haben — zu tun, um Aufschluß über Art und Ausmaß der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihre etwaige Verdrängungswirkung gegenüber freiberuflich und gewerblich Tätigen zu erhalten? Zu Frage 49: Ihre Frage deckt sich mit Ihrer schriftlichen Anfrage, die ich am 22. Januar 1981 beantwortet habe. Ich darf mich deshalb auf diese Antwort beziehen und insbesondere wiederholen, daß in den von Ihnen genannten Fällen von der zuständigen Ausländerbehörde entgegen dem von der Bundesregierung beschlossenen Anwerbestopp die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Berchtesgadener Hotel- und Gaststättengewerbe geschaffen worden sind. Zu Frage 50: Die Bundesregierung strebt eine möglichst weitgehende Einschränkung von Nebentätigkeiten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes an, was dann auch in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht berechtigten Belangen der Angehörigen freier Berufe dient. Ein wichtiger Schritt dazu ist der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz), der demnächst im Deutschen Bundestag zur Beratung ansteht. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten die notwendigen Änderungen des Nebentätigkeitsrechts nicht durch sowohl kosten- als auch zeitaufwendige statistische Neuerhebungen verzögert werden. Im übrigen wird der Bundesrechnungshof im Auftrage des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages jetzt eine Querschnittsuntersu- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 947* chung über die von Bundesbediensteten ausgeübten Nebentätigkeiten durchführen. Mein Haus wird sich dafür einsetzen, daß dabei auch die Gesichtspunkte einer etwaigen Verdrängungswirkung von Nebenbeschäftigungen der Beamten gegenüber anderen Erwerbstätigen berücksichtigt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 51 und 52): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Beamten des Bundes, die als ehrenamtliche Beigeordnete, Stadträte oder Kreisausschußmitglieder tätig sind, gemäß § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes der für die Wahrnehmung des Ehrenamts erforderliche Urlaub unter Belassung der Besoldung zu gewähren ist? Falls die Bundesregierung anderer Auffassung sein sollte, wie hoch sind dann insgesamt die Verdienstausfallentschädigungen der Kommunen sowie ihr Verwaltungsaufwand zu veranschlagen, und wie läßt sich eine solche Haltung mit den Grundsätzen der Amtskooperation vereinbaren? Zu Frage 51: Nach § 89 Abs. 3 BBG wird Bundesbeamten Urlaub unter Belassung der Besoldung nur für eine „Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung, eines nach Kommunalverfassungsrecht gebildeten Ausschusses oder vergleichbarer Einrichtungen in Gemeindebezirken" gewährt. Das Bundesbeamtengesetz trägt insoweit dem allgemeinen Grundsatz des Kommunalverfassungsrechts, kommunalen Mandatsträgern die ungehinderte Ausübung ihres Mandats zu gewährleisten, Rechnung. Tätigkeiten im Bereich der Kommunalverwaltung, also im exekutiven Bereich, fallen nicht unter § 89 Abs. 3. Die Funktionen der ehrenamtlichen Beigeordneten, der Stadträte oder Kreisausschußmitglieder sind im Kommunalrecht der Länder unterschiedlich geregelt. Sie sind in einigen Ländern Mitglied der Kommunalvertretung, in anderen dagegen erfüllen sie ausschließlich Aufgaben der Kommunalverwaltung. Nur als Mitglieder von Kommunalvertretungen haben ehrenamtliche Beigeordnete, Stadträte und Kreisausschußmitglieder, soweit sie Bundesbeamte sind, Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 89 Abs. 3 BBG. Zu Frage 52: Die einschlägigen Rechtsvorschriften der Länder sehen, soweit ich das feststellen konnte, für ehrenamtliche Beigeordnete, Stadträte oder Kreisausschußmitglieder, die im Bereich der Kommunalverwaltung tätig sind, keine Verdienstausfallentschädigungen vor. Nach den landesrechtlichen Vorschriften wird eine nach Einwohnerzahlen gestaffelte Aufwandsentschädigung gewährt, über deren Höhe im einzelnen mir keine Kenntnisse vorliegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Repnik (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 53 und 54): Treffen Meldungen zu, wonach die Phosphathöchstmengenverordnung vom 4. Juni 1980 völlig wirkungslos sei, da die ab 1. Oktober 1981 bzw. 1. Oktober 1984 zugelassenen Phosphathöchstmengen bei Wasch- und Reinigungsmitteln so hoch liegen, daß bereits jetzt ein Teil der marktgängigen Produkte ohne einen Phosphatersatzstoff unter den Höchstmengen liegen und die Waschmittelhersteller Produkte, die vor dem genannten Stichtag hergestellt worden sind, zeitlich unbegrenzt in den Verkehr bringen können, weil die Herstellungsdaten von Waschmitteln nicht deklariert werden? Beabsichtigt die Bundesregierung daher, durch den vermehrten Bau von Kläranlagen oder die Erhebung einer Phosphatabgabe auf Waschmittel, wie sie in den Niederlanden erwogen wird, die dringend erforderliche Reduzierung des Phosphateintrags in den Gewässern voranzutreiben? Zu Frage 53: Nein. Es wird erwartet, daß die Phosphathöchstmengenverordnung zu einer Senkung des Phosphatgehalts in den Gewässern um durchschnittlich ca. 15 % führen wird. Die Verordnung bildet damit neben dem vermehrten Bau und Betrieb dritter Reinigungsstufen in Kläranlagen eine wichtige Maßnahme zur Verminderung der für die Gewässer nachteiligen Eutrophierung. Es trifft zwar zu, daß einige Wasch- und Reinigungsmittel die in der Verordnung vorgesehenen Höchstgrenzen bereits heute einhalten; dieses ist im übrigen durchaus erfreulich. Die meisten der Produkte gerade mit hohen Marktanteilen, die damit für die Phosphatbelastung der Gewässer besonders wichtig sind, erfüllen diese Anforderungen jedoch nicht und werden erst auf Grund der Verordnung umgestellt werden. Es trifft zwar auch zu, daß Produkte, die vor den für die Umstellung der Wasch- und Reinigungsmittel maßgeblichen Stichtagen hergestellt werden, noch danach in den Verkehr gebracht werden können. Wie der zuständige Industrieverband Körperpflege-und Waschmittel e. V. meinem Hause gegenüber bestätigt hat, werden jedoch Herstellungsdaten, und zwar Datencodes, dort rechtzeitig, d. h. vor dem Wirksamwerden der ersten Stufe, aufgedruckt werden, wo dies bisher nicht schon geschieht. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die zweite Stufe für eine Senkung des Phosphatgehaltes nicht erst — wie es in Ihrer Frage lautet — am 1. Oktober 1984, sondern bereits am 1. Januar 1984 einsetzt. Zu Frage 54: Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Phosphathöchstmengenverordnung stets betont, daß daneben insbesondere der verstärkte Bau bzw. Ausbau von Kläranlagen mit sog. dritten Reinigungsstufen zur Phosphateliminierung nach wie vor erforderlich bleibt. Dieser fällt jedoch in die Zuständigkeit der Länder und wird dort im Rahmen der gesamtwasserwirtschaftlichen Planung weiterhin vorangebracht. Im Rahmen der Vorbereitung der Phosphathöchstmengenverordnung sind auch die mit einer 948* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Phosphatabgabe verbundenen Möglichkeiten eingehend geprüft worden. Da erhebliche Zweifel daran bestanden, daß auf diesem Wege die notwendige Reduzierung der Phosphatanteile in Waschmitteln erreicht werden kann, wurde von der Einführung einer solchen Abgabe abgesehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Frage 57): Teilt die Bundesregierung die jüngst von der hessischen Landesregierung geäußerte Auffassung, daß das Problem der Versalzung von Werra und Weser „langfristig und endgültig nur mit dem Bau einer Salzabwasserleitung" gelöst werden kann? Bereits bei der Beantwortung einer Frage des Herrn Kollegen Böhm (Melsungen) zur Fragestunde am 22. Januar 1981 hat die Bundesregierung dargelegt, daß es ihr nach langem Bemühen gelungen ist, mit der Regierung der DDR im September vorigen Jahres Gespräche über die Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser aufzunehmen. Ziel der Gespräche ist die Prüfung realisierbarer technischer Lösungsmöglichkeiten durch Experten beider Seiten. Es haben bereits vier Gesprächsrunden zu dieser Frage, in denen auch Fragen des grenznahen und grenzüberschreitenden Kaliabbaues erörtert wurden, stattgefunden. Die Bundesregierung prüft die Realisierbarkeit aller denkbaren Lösungsmöglichkeiten, nicht nur die einer Salzabwasserleitung. Eine vorzeitige Festlegung auf eine von mehreren dieser denkbaren Möglichkeiten könnte diese Gespräche empfindlich stören. Ich bitte um Verständnis, daß eine Festlegung auf eine Maßnahme zur Reduzierung der Versalzung von Werra und Weser zum jetzigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig ist. Eine endgültige Entscheidung läßt sich erst nach anschließenden Verhandlungen mit der DDR treffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 9/139 Fragen 58 und 59): Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Untersuchungen über die Schwermetallbelastung von Fischen in der Elbe, die im Auftrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung erstellt wurden, und ist sie bereit, die Initiative zu einer Kommission der norddeutschen Küstenländer und des Bundes zur Reinhaltung der Elbe zu ergreifen? Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, eine internationale Kommission zur Reinhaltung der Elbe mit Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und der CSSR zu gründen'? Zu Frage 58: Der Bundesregierung liegen die jüngsten Ergebnisse der im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein durchgeführten Untersuchungen über die Schwermetallbelastung von Fischen in der Elbe noch nicht vor. Nach mir vorab gegebenen Informationen ist eine erste Beurteilung jedoch insoweit bereits möglich, als der Quecksilbergehalt in mehr als 50 % der untersuchten Fische über dem nach der Verordnung über Höchstmengen an Quecksilber in Fischen vom 6. Februar 1975 festgelegten Wert von 1 mg Quecksilber je kg Fisch lag und die Fische somit nicht zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Mit diesem Untersuchungsergebnis werden mir vorliegende Untersuchungsergebnisse der Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe vom Dezember 1980 ergänzt, die sich auf das Elbwasser, die Elbsedimente und Elbfische erstreckten und nach denen die Belastung der Elbe mit Schwermetallen zum großen Teil aus dem Gebiet oberhalb der Bundesrepublik Deutschland stammt. Weitere Untersuchungen — auch zu anderen Schadstoffbelastungen — werden von den Ländern noch durchgeführt. Ich habe die ArGe-Elbe bereits gebeten, mir die weiteren Ergebnisse der noch laufenden Untersuchungen zur Verfügung zu stellen, um ein möglichst vollständiges Bild der Belastung der Elbe zu erhalten. Die weiteren Schritte werden danach in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erörtert werden, wobei ggf. auch die Bildung einer Kommission geprüft werden könnte. Zu Frage 59: Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Probleme der Verunreinigung der Elbe gegenüber der DDR und gegebenenfalls auch der CSSR zur Sprache zu bringen. Sie wird sehr sorgfältig prüfen, welches die hierfür geeigneten Schritte und die geeignete Form sind. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch zu erwägen sein, ob eine gemeinsame Kommission anzustreben ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 60 und 61): Welcher Erkenntnisstand veranlaßt die Bundesregierung, der deutschen Automobilindustrie vorzuwerfen, sie biete umweltfreundliche Fahrzeuge nur auf Exportmärkten an? Welche Gründe hat die deutsche Automobilindustrie der Bundesregierung dafür genannt, daß sie angeblich umweltfreundlichere Fahrzeuge nicht auf dem Inlandsmarkt anbietet? In den USA, in Schweden, Canada und Japan gelten für Automobile strengere Umweltvorschriften als innerhalb der EG. Die deutsche Automobilindustrie bietet Fahrzeuge, die die strengeren Vorschriften der genannten Staaten erfüllen, nur in diesen Staaten, nicht aber auf den heimischen Märkten innerhalb der EG an. Die deutsche Automobilindustrie befürchtet Wettbewerbsnachteile, wenn sie umweltfreundlichere, aber zugleich teurere Fahrzeuge auch auf dem deutschen Markt anbietet, während ihre ausländischen Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 949* Konkurrenten auf dem heimischen Markt weiterhin weniger umweltfreundliche, aber dafür relativbilligere Fahrzeuge verkaufen können. Darüber hinaus führt die deutsche Automobilindustrie an, daß umweltfreundlichere Fahrzeuge technische Konzepte erfordern, die nur unter bestimmten Voraussetzungen realisierbar sind. Beispielsweise erfordern die in den USA eingesetzten Katalysatorkonzepte bleifreies Benzin. Die Bundesregierung strebt an, in Zusammenarbeit mit der deutschen Automobilindustrie auch bei Fahrzeugen, die für den deutschen Markt bestimmt sind, eine weitere Verringerung der Lärm- und Schadstoffimmissionen zu erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 62 und 63): Welche Erkenntnisse über das Ausmaß des DKP-Einflusses auf die DFG-VK (Die Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner) hat die Bundesregierung aus Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der 3. Bundeskonferenz im November 1980, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Frau Bannach-Epple aus dem Bundesvorstand und der Diskussion um das neue Programm, gewonnen? In welchem Verhältnis steht die DFG-VK-Aktion „Friedensstafette gegen Atomraketen" zu der DKP-Kampagne gegen den Nachrüstungsbeschluß der NATO, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Planung dieser Aktion? Zu Frage 62: Die wesentlichen Aussagen zur DFG-VK im Verfassungsschutzbericht 1979 sind auch nach der dritten Bundeskonferenz dieser Organisation im November 1980 noch gültig. Im Verfassungsschutzbericht 1979 war ausgeführt, daß es sich bei der DFG- VK um eine Vereinigung handelt, in deren Bundesvorstand Kommunisten führende Positionen innehaben, deren Mitglieder jedoch zum größten Teil Nichtkommunisten sind. Der Einfluß orthodox-kommunistischer Gruppen in der Mitgliedschaft und in den Untergliederungen der DFG-VK ist regional unterschiedlich. Das Ausscheiden von Frau BannachEpple bedeutet eine Schwächung der DKP-unabhängigen Kräfte innerhalb des DFG-VK-Bundesvorstandes. Das neue Programm der DFG-VK übernimmt weitgehend die Zielsetzungen des bisher gültigen Programms aus dem Jahre 1974. Zu Frage 63: Zwischen der DKP-Kampagne gegen den NATO- Nachrüstungsbeschluß und der für das Frühjahr 1981 von der DFG-VK geplanten „Friedensstafette gegen Atomraketen" ergeben sich Bezugspunkte. So hat der Bundesvorstand der DFG-VK den sogenannten „Krefelder Appell" gegen den NATO-Nachrüstungsbeschluß unterzeichnet. Dieser „Appell", an deren Zustandekommen die DKP-beeinflußte „Deutsche Friedensunion" maßgeblich beteiligt war, wird von der DKP und ihren Bündnisorganisationen nachhaltig unterstützt. Die DFG-VK will eine Unterschriftensammlung zu diesem „Appell" in die „Friedensstafette" einbeziehen. Zur Planung der „Stafette" ist zu bemerken, daß sie laut Zentralorgan der DKP „Unsere Zeit" am 20. April in Flensburg starten und bis zum 28. Juni quer durch die Bundesrepublik führen soll. Dabei soll die Bevölkerung mit Ausstellungen, Sitzstreiks, Mahnwachen, Schweigemärschen, Kundgebungen, Straßentheater und Symbolaktionen über die Gefahren der Raketenstationierung „aufgeklärt" werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 64 und 65): Welche organisatorischen und administrativen Vorkehrungen, auch durch Personalverstärkungen, sind in der Zeit von 1970 bis 1980 bei den für den Vollzug des Atomgesetzes zuständigen Behörden des Bundes zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke getroffen worden, und welche Verbesserungen konnten dadurch bei der Durchführung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren erzielt werden? Wieweit haben sich die seit Anfang der 70er Jahre verfolgten Pläne zur Standardisierung von Kernkraftwerken und Komponenten solcher Werke in den Anlagen niedergeschlagen, über deren Errichtung oder Betrieb in z. Z. anhängigen Genehmigungsverfahren zu entscheiden ist, und welche Werke oder Anlagenteile stimmen soweit überein, daß über ihre Genehmigungsfähigkeit nur einheitlich entschieden werden kann? Zu Frage 64: Die Durchführung von atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie die Einrichtung der Genehmigungsbehörden obliegt den Ländern (Artikel 85 GG, § 24 AtG). Die Zuständigkeit des Bundes ist auf die Rechtsetzung und auf die Aufsicht über die Länder nach Maßgabe des Artikels 85 des Grundgesetzes beschränkt. Das Personal in der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Bundesministerium des Innern nimmt deshalb ausschließlich Aufgaben wahr, die der Rechtsetzung und der Aufsicht über die Länder zur Erreichung des Schutzzweckes des Atomgesetzes dienen. Die mit Beginn des Haushaltsjahres 1980 ermöglichte Personalverstärkung in diesem Bereich ist im wesentlichen zur Durchführung des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom September 1979 bestimmt. Die technischen Maßnahmen des für die Reaktorsicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministers des Innern sind im wesentlichen im „Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" sowie in den kerntechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses dokumentiert. Diese Konkretisierung der technischen Genehmigungsvoraussetzungen verbessert auch die Voraussetzung für die Durchführung der Genehmigungsverfahren. Sie sagen dem Antragsteller, welche sicherheitstechnischen Forderungen er erfüllen muß, damit seinem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Kernkraftwerkes stattgegeben werden kann. Insgesamt konnte durch Maßnahmen der Rechtsetzung und Aufsicht der Bundesregierung über die Zweckmäßigkeit der Verfahren die Planungsarbeit im Zusam- 950* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 menhang mit den Verfahren erheblich verbessert werden. Zu Frage 65: Von den zur Zeit im Bau befindlichen Kernkraftwerken sind im Konzept des nuklearen Dampferzeugungssystems vergleichbar die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld, Grohnde und Philippsburg II. Von einer Standardisierung im eigentlichen Sinne des Wortes kann hierbei jedoch nicht gesprochen werden. In welchen Anlagenteilen und Systemen diese Projekte „zeichnungsgleich" sind, ließe sich nur anhand eines Vergleichs der entsprechenden Unterlagen, insbesondere der Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen, feststellen, deren Prüfung im einzelnen den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder bzw. den von ihnen zugezogenen Sachverständigen obliegt. Bei denjenigen Kernkraftwerksvorhaben, für die eine Errichtungsgenehmigung beantragt, jedoch noch nicht erteilt ist, erwartet die Kraftwerks-Union AG ihren eigenen Angaben zufolge, daß 50 % bis 60 % der Anlagenteile „standardisiert" sein werden. Dem BMI liegen zur Zeit die Sicherheitsberichte für diese Vorhaben mit Ausnahme des Kernkraftwerkprojekts Emsland noch nicht vor, so daß eine Überprüfung der o. g. Angabe der KWU nicht möglich ist. Bei künftigen Kernkraftwerks-Vorhaben geht die KWU nach den dem BMI vorliegenden Informationen von 90 % zeichnungsgleicher Unterlagen aus. Die Standardisierung der Anlagen setzt primär eine Standardisierung der Antragstellung durch die Antragsteller voraus. Nur dann können die Behörden standardisierte Gutachten einholen und standardisiert entscheiden. Der BMI sieht in der Standardisierung eine wesentliche Möglichkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke, weil Standardisierung eine grundsätzlich geeignete Maßnahme darstellt, den Begutachtungsaufwand zu reduzieren. Gleichwohl kann Standardisierung das Begutachtungsverfahren nicht vollständig ersetzen, da neben den standortspezifischen Auswirkungen stets zu prüfen bleiben wird, ob nicht ein neuer Stand von Wissenschaft und Technik eine sicherheitstechnische Fortschreibung der bisherigen Anlagenauslegung erforderlich macht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 66 und 67): Zu welchen konkreten Ergebnissen, insbesondere zu welchen Änderungen und Ergänzungen des Atomgesetzes und anderer atomrechtlicher Regelungen haben die von der Bundesregierung u. a. in ihrem 4. Atomprogramm 1973, im Bericht zur kerntechnischen Sicherheit 1974, in der Antwort in Drucksache 7/3871 1975, in der Drucksache 8/1557 1977, in der Dokumentation zur Nutzung der Kernenergie 1977 sowie aus vielen anderen Anlässen immer wieder angekündigten Maßnahmen zur Optimierung, Rationalisierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke geführt, und wann rechnet die Bundesregierung diesmal die Ergebnisse ihrer am 24. November 1980 angekündigten Prüfungen vorlegen zu können? Welche Möglichkeiten für eine Straffung ihrer bereits Jahre dauernden Bemühungen um Verbesserungen der Genehmigungsverfahren sieht die Bundesregierung? Die vom Herrn Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigte Prüfung, wie die Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke ohne Einbuße an Sicherheit und Rechtsschutz beschleunigt werden können, hat am 27. Januar im Bundesministerium des Innern zu einem konstruktiven und freimütigen Gespräch mit den Spitzen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den beiden Reaktorherstellern KWU und BBR geführt. Die hierbei gegebenen Anregungen werden jetzt zunächst Teil der bereits vorbereiteten intensiven Beratungen mit den zuständigen Landesbehörden sein. Der BMI beabsichtigt, die Ergebnisse der Beratungen in einem Bericht zusammenzufassen. Nach den gegenwärtigen Planungen gehe ich davon aus, daß er Mitte dieses Jahres vorgelegt werden kann. Der Bericht wird neben konkreten Lösungsvorschlägen auch die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Beschleunigung der atomrechtlichen Genehmigungsverfahren behandeln. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, wenn ich auf eine im Rahmen einer Mündlichen Anfrage notwendigerweise summarische Darlegung der Maßnahmen verzichte und Sie auf den Bericht verweise, den ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung stellen werde. Beschleunigung oder Rationalisierung der Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke ist keine Angelegenheit, die allein von den Behörden aus Bund und Ländern und den von ihnen zugezogenen Sachverständigen durchgeführt werden kann. Notwendig ist vielmehr die Zusammenarbeit aller an dem Verfahren beteiligten Kreise, gerade also auch der Hersteller und Betreiber. Sie müssen beispielsweise von den in der Vergangenheit üblichen „maßgeschneiderten" Anlagen zugunsten des Konzepts zeichnungsgleicher Anlagen abrücken. Die vom Bundesminister des Innern gemeinsam mit den Behörden der Länder festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen bilden dabei eine wesentliche Voraussetzung, die eine solche Standardisierung und damit auch eine entsprechende Arbeitserleichterung für Genehmigungsbehörden und Gutachter möglich macht. Im übrigen verweise ich Sie zu dem Aspekt „Standardisierung" auf meine Antwort zur Frage Nr. 65 des Abgeordneten Dr. Laufs. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 139 Fragen 75 und 76): Beabsichtigt die Bundesregierung die §§ 13 und 14 der Richtlinien zu Artikel 56 § 2 des EGKS-Vertrags dahin gehend zu ändern, die darin vorgesehene Beschäftigungsdauer von 20 Jahren herabzusetzen und die dort vorgesehenen Höchstbeträge von 1500 DM zuzüglich 100 DM für jeden Angehörigen zu erhöhen, und wenn ja, mit welcher Beschäftigungsdauer und mit welchem Höchstbetrag ist zu rechnen? Ist für die jüngeren Arbeitnehmer, die die Eisen- und Stahlindustrie bei bestehendem Personalüberhang verlassen wollen, vorgesehen, in die Richtlinien zu Artikel 56 § 2 des EGKS-Vertrags eine Mobilitätsbeihilfe einzubeziehen, und wenn ja, unter welchen Konditionen wären diese dann zu erhalten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 951* Angesichts der sich seinerzeit verschärfenden Probleme in der Eisen- und Stahlindustrie hat die Bundesregierung im April 1978 als weitere Leistung nach Artikel 56 des Montanunionvertrages eine einmalige Abfindung von 4 000 DM (§ 13 der Richtlinien) eingeführt. Diese Leistung erhalten die Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die infolge von Stillegungs- oder Betriebseinschränkungsmaßnahmen entlassen werden, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und entweder Rentenbezieher sind oder 20 Jahre in der Eisen- und Stahlindustrie beschäftigt und davon 15 Jahre überwiegend in Warmbetrieben tätig waren. Eine solche Abgrenzung des Personenkreises war notwendig, um annähernd gleiche Voraussetzungen wie bei der entsprechenden Leistung für die Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus zu schaffen. Ende November 1979 wurden ferner für die langjährig in der Eisen- und Stahlindustrie und in Warmbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer ab 1. Juli 1979 der Höchstbetrag der zu zahlenden Übergangsbeihilfe von bisher monatlich 600 DM auf 1 500 DM und der zu zahlende Familienzuschlag von monatlich 50 DM auf 100 DM erhöht. Beide Verbesserungen der sozialen Anpassungsbeihilfen wurden aufgrund des Montanunionvertrages mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die sich zu 50 v. H. an den Beihilfeaufwendungen beteiligt, vereinbart. Bei diesen erst kürzlich erfolgten Richtlinienänderungen ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß mit der Höhe und der Ausgestaltung der Leistungsverbesserungen eine situationsgerechte soziale Flankierung des Anpassungsprozesses in der Eisen- und Stahlindustrie sichergestellt wurde. Die Lage und die Entwicklung in der Eisen- und Stahlindustrie werden jedoch weiterhin sorgfältig beobachtet. In diesem Zusammenhang wird auch aufgrund der bereits eingereichten Vorschläge des Kollegen Urbaniak gemeinsam mit den beteiligten Ressorts geprüft werden, ob weitere aus Stillegungen resultierende personelle Maßnahmen Leistungsverbesserungen oder die Einführung neuer Leistungen notwendig machen. Dabei werden die Anzahl der Betroffenen, ihre berufliche und altersmäßige Struktur und die betroffenen Regionen eine Rolle spielen. Allerdings ist bei solchen Überlegungen auch der Aspekt der Finanzierbarkeit — sowohl hinsichtlich des Bundeshaushalts als auch hinsichtlich des Haushalts der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — zu beachten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 77): Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Machtübernahme der Militärs im September 1980 in der Türkei auf die familiäre und berufliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland lebender Türken? Der Bundesregierung sind Auswirkungen der Machtübernahme der Militärs in der Türkei auf die familiäre und berufliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland lebender Türken nicht bekannt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 79 und 80): Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß bei verspäteter Beantragung von Waisengeld bzw. -rente eine unterschiedliche Behandlung dadurch eintritt, daß nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte nur bei Beantragung innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, rückwirkend gezahlt wird, in der Rentenversicherung hingegen Ansprüche auf Sozialleistungen erst nach vier Jahren verjähren, und wenn nein, wie strebt die Bundesregierung eine Besserstellung der Landwirtsnachkommen an? Ist die Bundesregierung sich dessen bewußt, daß Behinderte, die auf dem freien Markt vermittelt wurden, aber in ihrer Arbeitsleistung nicht ein Fünftel erreichen, nicht sozialversichert sind, wie sie es in Werkstätten für Behinderte wären, und welche Abhilfe schlägt die Bundesregierung vor? Zu Frage 79: Die von Ihnen angesprochene Regelung über die rückwirkende Zahlung von Waisengeld gilt grundsätzlich für alle laufenden Geldleistungen in der Altershilfe für Landwirte. Sie ist bereits 1962 in das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte aufgenommen worden. Obwohl auf Grund der guten Information der landwirtschaftlichen Bevölkerung in dieser Frage in aller Regel die Anträge rechtzeitig gestellt und damit die bestehenden Ansprüche ausgeschöpft werden, wird das von Ihnen angesprochene Problem bei der Einordnung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte in das Sozialgesetzbuch überprüft werden. Zu Frage 80: Nach dem Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen ist die Frage, ob in gewisser Regelmäßigkeit ein Fünftel der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten erbracht wird, nur bei einer Beschäftigung von Behinderten in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen von Bedeutung. Behinderte, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind, sind nach dem genannten Gesetz in jedem Fall kranken- und rentenversichert. Die Sozialversicherung von Behinderten, die außerhalb der genannten Einrichtungen arbeiten, bestimmt sich nach den allgemeinen Vorschriften, wonach grundsätzlich Versicherungspflicht besteht, soweit ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Zu beachten sind jedoch in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung-auch die Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit bei geringfügigen Beschäftigungen. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, auf den die Vorschriften der Kranken- und Rentenversicherung verweisen, liegt eine geringfügige und damit versicherungsfreie Beschäftigung u. a. dann vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 390 DM (Zahl für 1981) nicht übersteigt. 952* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Das bedeutet, daß bei einer entgeltlichen Beschäftigung von mindesten 15 Stunden pro Woche Behinderte, die wegen der Leistungseinschränkungen monatlich 390 DM oder weniger erhalten, auch dann sozialversichert sind, wenn sie nicht in einer geschützten Einrichtung arbeiten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 81 und 82): Teilt die Bundesregierung die in der Berichterstattung zum „Jahr der Behinderten" vielfach dokumentierte Auffassung, daß durch mißbräuchliche Inanspruchnahme dieses Gesetzes durch immer größere Bevölkerungsgruppen die Lage der wirklich ernsthaft Behinderten eher schwieriger geworden ist, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die sozialen und ökonomischen Auswirkungen dieser „Flucht in die Schwerbehinderung" vor? Plant die Bundesregierung Korrekturen des Schwerbehindertengesetzes oder andere geeignete Maßnahmen, die den ernsthaft Behinderten den unerträglichen Wettbewerb mit den „Cleveren" erspart'? Die Bundesregierung hält die von Ihnen angesprochene Auffassung einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Schwerbehindertengesetzes durch immer größere Bevölkerungsgruppen für unbegründet. Dieses Gesetz kommt nur Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten zugute. „Schwerhinderter" ist nach der im Jahre 1974 von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und vom Bundesrat mitgetragenen Gesetzesdefinition, wer infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in seiner Erwerbsfähigkeit um 50 v. H. oder mehr behindert ist. Mit diesem Kriterium für die besondere Schutzbedürftigkeit wurde bei der Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtengesetzes zum Schwerbehindertengesetz eine Regelung übernommen, die für Kriegsbeschädigte seit den 20er Jahren ohne Kriktik von irgendeiner Seite praktiziert worden war. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 50 v. H. oder mehr wird grundsätzlich von den Versorgungsämtern in einem förmlichen Verfahren festgestellt. Für die Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit gelten für alle Schwerbehinderten die gleichen Grundsätze, und zwar die Grundsätze, die seit Jahrzehnten für die Kriegsopfer gelten. Die Bundesregierung hält es für unangebracht, innerhalb des so abgegrenzten Personenkreises zwischen „ernsthaft Behinderten" und „cleveren Behinderten" zu unterscheiden. Jedoch ist nicht auszuschließen, daß in Anbetracht der großen Zahl zu bearbeitender Anträge, der allseits (auch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages) gewünschten raschen Bearbeitung und der — aus bekannten Gründen — unzureichenden Ausstattung der ärztlichen Dienste auch fehlerhafte Beurteilungen vorgekommen sind. Ich gehe daher davon aus, daß sich auch auf Grund der von Ihnen angesprochenen Berichterstattung die zuständigen Landesbehörden und die Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder mit einer Überprüfung der Anerkennungspraxis befassen werden. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich Sie darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in ihrem Aktionsprogramm „Rehabilitation in den 80er Jahren" eine Novellierung des Schwerbehindertengesetzes angekündigt hat. Im Zuge dieser Novellierung wird die Bundesregierung mit den Ländern und anderen Beteiligten u. a. auch Fragen der richtigen Abgrenzung des geschützten Personenkreises, Fragen des richtigen Kriteriums für die besondere Schutzbedürftigkeit sowie Fragen der Ordnungsmäßigkeit der Begutachtung durch die Versorgungsämter und die von ihnen eingeschalteten Außengutachter erneut ansprechen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 83 und 84): Welche Fallgruppen unterscheidet die Bundesregierung bei Mißbrauch des sozialen Netzes, und wie hoch wären die Einsparungsmöglichkeiten, die sich bei Abschaffung dieser Mißbräuche ergeben würden? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Pflegekosten von Rentnern, die diese bei Unterbringung in Pflegeheimen zu zahlen haben, auf Krankenkassen zu übernehmen, um zu verhindern, daß dieser Personenkreis wegen zu niedriger Rente trotz eines langen Arbeitslebens zu Sozialhilfeempfängern wird? Zu Frage 83: Obwohl Nachweise über den angeblichen Mißbrauch nur selten vorgelegt werden können, ist es in letzter Zeit modern geworden, mit dieser Begründung einen Abbau sozialer Leistungen vorzuschlagen. Man hat dabei zuweilen den Eindruck, daß bereits die vollständige, legale Inanspruchnahme von Sozialleistungen als Mißbrauch angesehen wird. Überall dort, wo es Ansprüche auf Sozialleistungen gibt, gibt es Versuche einzelner, die Leistungen auch dann zu erhalten, wenn die Voraussetzungen nicht voll gegeben sind. Dies gilt jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, wie die von Minister Dr. Ehrenberg in der Haushaltsdebatte am 29. Januar 1981 angesprochenen Beispiele zeigen. Das Sozialrecht gibt ausreichende Möglichkeiten, um solche Versuche grundsätzlich abzuwehren. Soweit sich zeigte, daß Mißbrauchsmöglichkeiten vorhanden sind, wurde ihnen bereits in der Vergangenheit durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt. Der Mißbrauch von Sozialleistungsansprüchen ist deshalb in der Realität sehr viel seltener, als manche in der Öffentlichkeit behandelten Einzelfälle glauben machen. Sein wirtschaftlicher Wert entspricht mit Sicherheit nur einem Bruchteil dessen, was durch die in manchen Bereichen stark reduzierte Steuerehrlichkeit dem Fiskus an Einnahmen vorenthalten wird. Die Bundesregierung sieht unter diesen Aspekten keine Grundlage für die Aufstellung eines „Fallgruppenkatalogs" des Mißbrauchs und für einen Versuch, den angeblichen Mißbrauch zu quantifizieren. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 953* Zu Frage 84: Über die Möglichkeiten einer besseren finanziellen Absicherung im Pflegefall liegt der Abschlußbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor. Der Bericht enthält verschiedene Lösungsmöglichkeiten, zu denen u. a. auch die Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Der Bericht wird im Juni 1981 zunächst von der Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder beraten. Es bedarf danach weiterer gründlicher Beratungen auf Bund- und Länderebene, um Entscheidungen vorzubereiten. Dabei wird die erhebliche finanzielle Mehrbelastung, die jede Lösung mit sich bringt, eingehend bedacht werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 85 und 86): Wieviel Pflichtplätze im Sinne der §§ 4 ff. des Schwerbeschädigtengesetzes (SchwbG) waren bei den Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Behörden in den Jahren 1975 bis 1980 vorhanden, und für wieviel nichtbesetzte Pflichtplätze mußte Ausgleichsabgabe nach § 8 SchwbG gezahlt werden'? Wie viele schwerbehinderte Beamte, Angestellte und Arbeiter sind bei den Bundesministerien einschließlich der nachgeordneten Behörden in den Jahren 1975 bis 1980 eingestellt worden? Die Bundesregierung erstattet dem Hohen Hause seit nunmehr mehr als 20 Jahren alljährlich einen Bericht über die Beschäftigung Schwerbehinderter (früher Schwerbeschädigter) bei den Bundesdienststellen, der jeweils als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Der jüngste Bericht ist als Bundestagsdrucksache 8/4495 veröffentlicht. Aus ihm können Sie ersehen, daß der Bund einschließlich Bundesbahn und Bundespost zum 1. Oktober 1979 über 68 979 Pflichtplätze verfügte und bereits zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigungsquote von 7,9 %, ohne Bundesbahn und Bundespost von 6,2 % aufzuweisen hat. Infolgedessen hat der Bund auch keinerlei Ausgleichsabgabe zu zahlen. Für die Vorjahre ergeben sich die entsprechenden Angaben aus der Bundestagsdrucksache 8/3035 vom 2. Juli 1979, 8/1892 (neu) vom 8. Juni 1978, 8/807 vom 8. August 1977 und 7/5585 (neu) vom 13. Juli 1976. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Eine Aufstellung darüber, wie viele schwerbehinderte Beamte, Angestellte und Arbeiter bei den Bundesministerien einschließlich der nachgeordneten Behörden in den Jahren 1975 bis 1980 eingestellt worden sind, ist leider nicht verfügbar. Dies gilt nach meiner Kenntnis auch für die Länder und Gemeinden. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß die von Ihnen gewünschten Daten von Interesse wären. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Herstellung solcher Statistiken in Bund, Ländern und Gemeinden sehr zeit- und verwaltungsaufwendig ist und unter Umständen zusätzliches Personal erforderlich macht. Gleichwohl werde ich im Einvernehmen mit den Ressorts und den Ländern prüfen, ob die Erstellung einer solchen Statistik vertretbar ist. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Frage 87): Wieviel Abteilungen, Unterabteilungen und Referate gibt es im Bundesministerium Jugend, Familie und Gesundheit, und wieviel davon werden von Frauen geleitet? Im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gibt es 5 Abteilungen sowie den Arbeitsstab Frauenpolitik 7 Unterabteilungen 2 Gruppen 71 Referate. Davon werden von Frauen geleitet der Arbeitsstab Frauenpolitik 1 Unterabteilung 7 Referate. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 9/139 Fragen 88 und 89): Wie hoch werden die Etatansätze bei den Unterhaltsvorschußkassen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz absolut und prozentual durch beantragte Leistungen ausgeschöpft, und wie hoch ist der Rückfluß von Vorschüssen von den Unterhaltsverpflichteten? Bewirkt die Tatsache der Vorschußzahlung eine höhere Zahlungsmoral bei den Unterhaltsverpflichteten während der drei Jahre und für die Zeit danach? Zu Frage 88: Im Haushaltsjahr 1980 wurden zu Lasten des Bundes 38 Millionen DM für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz ausgegeben. Das sind 52,77 v. H. des Haushaltsansatzes. Die Einnahmen des Bundes auf Grund übergegangener Unterhaltsansprüche betrugen in demselben Haushaltsjahr 1,877 Millionen DM ( = knapp 20 v. H. des entsprechenden Ansatzes). Zu Frage 89: Hierüber lassen sich mangels entsprechender Unterlagen jedenfalls zur Zeit keine Angaben machen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Frage 95): Hält die Bundesregierung die Strafandrohungen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz im Hinblick auf den illegalen Handel mit verbotenen Tiermastpräparaten für ausreichend, und ist die Bundesregierung 954* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 bereit, eine Rechtsnorm für den Vertrieb von Arzneimitteln herbeiführen, um die Abgabe von Tiermastpräparaten wirksamer kontrollieren zu können? Die auf § 15 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gestützte Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung sieht u. a. vor, daß bestimmte Stoffe, speziell oral stark wirksame Östrogene zu Mastzwecken nicht verwendet und für eine verbotene Anwendung nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Strafvorschriften sehen bei vorsätzlichem Handeln die Bestrafung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe vor. Ist die Tat nur fahrlässig begangen worden, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße bis zu 50 000 DM geahndet werden kann. Ferner bestehen nach dem Arzneimittelgesetz umfassende Vorschriften über die Abgabe von Arzneimitteln; Verstöße hiergegen sind ebenfalls straf- bzw. bußgeldbewehrt. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, das Strafmaß zu verschärfen. Nach Auffassung der Bundesregierung kommt es in erster Linie darauf an, daß die Strafverfolgungsbehörden bei Straftaten dafür Sorge tragen, verstärkt die Verhängung von Freiheitsstrafen zu beantragen. Sache der Gerichte wird es sein, zunächst einmal den bereits bestehenden Strafrahmen auszuschöpfen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 96 und 97): Wie steht die Bundesregierung zu einem generellen Einsatzverbot von Hormonen in der EG-Viehhaltung, und auf welche Weise wird beim Import von Fleisch aus Drittländern (USA, Argentinien) dieses Hormonverbot durchgesetzt angesichts der Tatsache, daß in vielen Ländern der Welt Hormone eingesetzt werden, die eine Mehrzunahme an Fleisch bis zu 20 v. H. bewirken? Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß nach dem Anwendungsverbot von quecksilberhaltigen Beizmitteln in der Bundesrepublik Deutschland und deren Ersatz durch teuerere Beizmittel keine Getreideimporte und Importe von Getreidesubstituten aus Ländern zugelassen werden, in denen quecksilberhaltige Beizmittel zugelassen sind und angewendet werden? Zu Frage 96: Die Bundesregierung tritt für ein Einsatzverbot von Hormonen in der Tierhaltung ein, das so umfassend sein muß, daß der Gesundheitsschutz des Verbrauchers und die einwandfreie Qualität der Lebensmittel gewährleistet bleiben. Wie bekannt, laufen derzeit in Brüssel Beratungen über eine Gemeinschaftsregelung des Rates zur Festlegung der Bedingungen für das Verbot und die Verwendung von Stoffen mit hormonaler und thyreostatischer Wirkung bei Tieren. Die Anwendung dieser EG-einheitlichen Östrogenregelung ist im Rahmen der Durchführung der Richtlinie Nr. 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern (Drittland-Richtlinie) sicherzustellen. In dieser Richtlinie, die durch die Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1975 angewendet wird, sind folgende Maßnahmen vorgesehen, um sicherzustellen, daß die Regelungen der Richtlinie, auch soweit sie für die Östrogenanwendung gelten, in den Drittländern, also auch USA/Argentinien, bei Fleisch, das für die Gemeinschaft bestimmt ist, eingehalten werden. 1. Überprüfung der Garantien, die das Drittland hinsichtlich der Einhaltung der Drittland-Richtlinie bieten kann; 2. Überprüfung der Vorschriften des Drittlandes hinsichtlich der Verabreichung von Stoffen an Schlachttiere, durch die der Genuß des Fleisches gesundheitsschädlich werden kann; 3. Überprüfung der gesamten Organisation der Fleischuntersuchung in dem betreffenden Drittland, verbunden mit einer regelmäßigen Kontrolle der einzelnen Schlacht- und Zerlegebetriebe; 4. Überprüfung des Fleisches bei der Einfuhr. Für die Überprüfung bei der Einfuhr ist noch kein EG-einheitliches Recht geschaffen worden; die Kontrollen werden noch nach dem deutschen Recht durchgeführt. Zu Frage 97: Ausländisches Getreide, das aus Ländern stammt, in denen die Verwendung quecksilberhaltiger Saatbeizmittel nicht verboten ist, kann in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, wenn das Getreide den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht. In bezug auf quecksilberhaltige Mittel heißt das, daß keine Rückstände solcher Verbindungen in dem betreffenden Getreide vorhanden sein dürfen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 98): Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Sozialhilfeempfängern mit drei Kindern das am 1. Februar 1981 um 60 DM erhöhte Kindergeld sogleich wieder von dem Sozialhilfebetrag abgezogen wird, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um nicht weiterhin die Sozialhilfeempfänger von der Erhöhung des Kindergelds auszuschließen? Mit den mit der Anrechnung des Kindergeldes einschließlich der Erhöhungsbeträge auf die Sozialhilfe zusammenhängenden Fragen hat sich in der vergangenen Legislaturperiode die Arbeits- und Sozialministerkonferenz befaßt. Auf Grund des Votums einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe war sie zu dem Ergebnis gekommen, daß nicht eine Freilassung des Kindergeldes, sondern allenfalls eine Verbesserung der Mehrbedarfsregelung in der Sozialhilfe als systemgerechte Lösung zu befürworten wäre. Im Rahmen der 4. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz war deshalb vorgesehen, daß künftig allen Eltern für jedes Kind zum Regelsatz ein Mehrbedarf in Höhe von 7 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zuerkannt werden sollte. Der Gesetzes- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 955* beschluß des 8. Deutschen Bundestages ist im Bundesrat in erster Linie wegen der Kostenfolgen gescheitert. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen der Abgeordneten Frau Noth (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 99 und 100): Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag der Leiterin des Arbeitsstabs Frauenpolitik zu folgen, künftig dem Arbeitsstab Gelegenheit zu geben, vor Aufnahme der parlamentarischen Beratungen in einem bestimmten Zeitraum Gesetzesvorlagen zu prüfen und mit den relevanten Ressorts noch zu verhandeln? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorschlag der Leiterin des Arbeitsstabs Frauenpolitik zu folgen, bei allen neuen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen in einem Anhang mitzuteilen, welche Auswirkungen diese auf Frauen haben? In der geltenden Fassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist festgelegt, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit „bei der Bearbeitung von Gesetzentwürfen schon zu den Vorarbeiten heranzuziehen ist, wenn Belange der Frauen berührt sind", d. h. er ist in einem möglichst frühen Stadium der Gesetzentwürfe zu beteiligen. Innerhalb des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit wird diese Beteiligung durch den Arbeitsstab Frauenpolitik wahrgenommen. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind Gesetzesvorlagen zu begründen und in ihren wesentlichen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche darzustellen. Hierzu gehört bei Gesetzesvorhaben, die Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Stellung von Frauen haben, auch eine angemessene Darstellung dieser Wirkungen. Die Bundesregierung ist stets bemüht und — wie dargelegt — nach der GGO auch verpflichtet, bei allen neuen Gesetzen die Auswirkungen auf Frauen zu berücksichtigen. Ein spezieller Anhang wird sich nur in Ausnahmefällen ergeben und sollte nicht formalisiert werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 101 und 102): Inwieweit liegen abschließende Untersuchungen vor über die Reduzierungsmöglichkeiten von Asbest in Talkum, das als Gleitmittel u. a. in Tabletten und in Pudern vielseitig Verwendung findet? Was unternimmt die Bundesregierung, um den Verbrauch von Talkum einzuengen? Zu Frage 101: Aus der wissenschaftlichen Literatur, die dem Bundesgesundheitsamt zu dieser Frage vorliegt, geht hervor, daß die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung des in der Bundesrepublik zur Herstellung von Arzneimitteln verwendeten Talkums mit Asbest nur sehr gering ist. Aus Unterlagen, die dem Bundesgesundheitsamt im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Fertigarzneimitteln vorgelegt werden müssen, können keine Hinweise auf eine Verunreinigung mit Asbest entnommen werden. Um ein mögliches Risiko durch verunreinigtes Talkum schon durch Prüfung vor der Verarbeitung ausschließen zu können, hat sich die Europäische Arzneibuchkommission wiederholt mit der Einführung einer Methode zur Reinheitsbestimmung von Talkum ins Europäische Arzneibuch befaßt. Die Aufnahme einer entsprechenden Nachweismethode scheiterte aber bisher an ihrer Praktikabilität. Eine Expertengruppe der Europäischen Arzneibuchkommission befaßt sich z. Zt. damit, eine zuverlässige Methode, die auch geringe Mengen an Asbestverunreinigungen in Talkum erkennen läßt und gleichzeitig zur routinemäßigen Untersuchung bei der Qualitätskontrolle pharmazeutischer Erzeugnisse geeignet ist, zu erarbeiten. Die Europäische Arzneibuchkommission wird sich auf ihrer nächsten Sitzung im März 1981 erneut mit diesem Thema beschäftigen. Zu Frage 102: Nach der z. Zt. bestehenden Erkenntnislage besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Talkum als Hilfsstoff in pharmazeutischen Erzeugnissen zu ergreifen. Die Bundesregierung unterstützt durch ihre Mitarbeit das Bemühen der Europäischen Arzneibuchkommission, eine zuverlässige Prüfmethode zum Ausschluß von möglichen Asbestverunreinigungen zu erarbeiten. Sie wird die Prüfmethode durch Rechtsverordnung im Rahmen des Arzneibuchs verbindlich machen, sobald sie von der Kommission verabschiedet und Teil des Europäischen Arzneibuchs geworden ist. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 103): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkehrsbehörden in Einzelfällen vorgenommenen Installierung von hochgestellten zusätzlichen Bremsleuchten bei Personenkraftwagen innenseitig vor der Heckscheibe, und wird sie diese Bremsleuchten legalisieren oder gar vorschreiben? § 49 a Abs. 1 der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) bestimmt, daß nur die durch Verordnung vorgeschriebenen oder die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen an Straßenfahrzeugen angebracht werden dürfen. Die zusätzlichen Bremsleuchten sind durch die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 15. Januar 1980 mit Zustimmung des Bundesrates für zulässig erklärt worden. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen der zusätzlichen Bremsleuchten ist noch nicht möglich, da sie vermehrt erst seit dem Herbst letzten Jahres im Verkehr zu beobachten sind. Aus Untersuchungen, die in den USA durchgeführt wurden, ist 956* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 aber bekannt, daß die mit zusätzlichen Bremsleuchten ausgerüsteten Fahrzeuge über 50 % weniger Auffahrunfälle gegenüber anderen Fahrzeugen mit herkömmlicher Heckbeleuchtung aufwiesen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist beauftragt, den Einfluß der zusätzlichen Bremsleuchten auf das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Das Ergebnis muß zunächst abgewartet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Frage 104): Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür geltend machen, daß die erst am 1. Januar 1981 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen bereits so überholt sein soll, daß Bundesminister Dr. Hauff in seinem Interview mit dem hessischen Rundfunk vom 25. Januar 1981 ganze 25 Tage nach dem Inkrafttreten die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele des Gesetzes als „völlig unrealistisch" charakterisiert, „alle Projekte noch einmal auf den Prüfstand nehmen" will und das Zehnjahresvolumen bereits um mehr als ein Drittel vermindert? Das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen gibt einen Planungsrahmen, ist aber kein finanzwirksames Gesetz. Der Bedarfsplan wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem Haushaltsmittel nach Maßgabe anderer gesetzlicher Vorschriften zur Verfügung stehen. Darauf hat die Bundesregierung bereits in ihrer Begründung zum Entwurf des 2. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes in der Bundestags-Drucksache 8/3662 hingewiesen. Der Haushaltsentwurf 1981 und der Finanzplan bis 1984 stehen auf Grund der veränderten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter dem Erfordernis von Ausgabebegrenzungen, die auch der Verkehrshaushalt mit zu tragen hat. Auf dieser Grundlage müssen jetzt Planungs- und Baukapazitäten gezielt auf die Maßnahmen konzentriert werden, die bis 1990 voraussichtlich realisiert werden können. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 105 und 106): Ist die Bundesregierung angesichts der vom sowjetischen Minister für Handelsschiffahrt, Timofei Guzhenko, vorgebrachten Beschwerden über angeblichen „westlichen Schiffahrtsprotektionismus" und seiner Ankündigung „starker Gegenmaßnahmen" bereit, der Sowjetunion gegenüber auf eine sachliche Klärung der Vorwürfe zu drängen, damit nicht erst schädliche Entwicklungen auftreten, und über das Ergebnis das Parlament (Fachausschuß) zu unterrichten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bisher auf die Schifffahrtspolitik der Sowjetunion das Prädikat Protektionismus und Dumping eher zutrifft als auf westliche Reedereien, so daß westliche Reedereien mit Konferenzen Protektionismus und Dumping nicht betreiben, sondern ihnen entgegenwirken? Zu Frage 105: Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, auf die jüngsten Äußerungen des sowjetischen Ministers für Handelsschiffahrt, Timofei Guzhenko, zu reagieren, die ihr lediglich durch Presseberichte bekanntgeworden sind. Die Äußerungen scheinen sich im Rahmen bisheriger sowjetischer Erklärungen zur Seeschiffahrtspolitik zu halten. Die Haltung der Bundesregierung zu den angesprochenen Fragen ist der sowjetischen Regierung bekannt. Zu Frage 106: Die Bundesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort vom 25. September 1979 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucksache 8/3199) ausführlich zur Schiffahrtspolitik der Sowjetunion Stellung genommen und ihre Haltung zur Betätigung der RGW-Staaten auf dem westlichen Transportmarkt erläutert. Die dort vertretene Auffassung gilt unverändert fort. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 107 und 108): Trifft die Pressemeldung vom 29. Januar 1981 zu, daß die Bundesregierung sich aus dem Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zurückzieht, und wenn ja, welches sind die Gründe, und welche langfristigen Ziele werden mit diesem Schritt verfolgt? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich aus noch mehreren Aufsichtsgremien von Verkehrsgesellschaften zurückzuziehen? Zu Frage 107: Der Bund wird künftig kein Aufsichtsratsmitglied in die Verbundgesellschaft mehr entsenden. Davon unberührt bleibt selbstverständlich das große Engagement des Bundes bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben im Öffentlichen Personennahverkehr und des Defizitausgleichs. Im Jahre 1980 sind in den Verbundraum rd. 350 Millionen DM an Investitionszuschüssen für ÖPNV-Projekte geflossen. Für das gleiche Jahr wird der Bund im Rahmen des Verkehrsverbundes ein Defizit von rd. 362 Millionen DM zu tragen haben. Der Bundesverkehrsminister ist der Auffassung, daß die Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft nicht mehr notwendig ist, da die Konzeptions- und Aufbauphase abgeschlossen ist. Die jetzt anstehenden Entscheidungen müssen von denen getroffen werden, die für den Betrieb des Verkehrsverbundes unmittelbar die Verantwortung tragen, das sind die Verkehrsträger. Aus diesem Grunde bleiben die Vertreter der Bundesbahn Mitglied des Aufsichtsrates. Zu Frage 108: Der Bundesminister für Verkehr wird auch in andere Aufsichtsgremien von Regionalverbünden keine Vertreter mehr entsenden. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 957* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 139 Fragen 112 und 113): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung die Aufnahme der A 31 in eine neue Dringlichkeitsstufe 1 A des Bundesverkehrswegeplans davon abhängig macht, daß Niedersachsen im Zuge der Emsquerung der A 22/ A 31 entgegen dem Willen aller politischen und gesellschaftspolitischen Kräfte im ostfriesisch/emsländischen Raum eine Klappbrücke statt eines Tunnels akzeptiert, oder gibt es kein derartiges Junktim? Wie verträgt sich die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Dr. Hauff, wonach Kontinuität und Dialog mit dem Bürger zwei seiner verkehrspolitischen Ziele seien, mit dem Bruch klarer Zusagen vor der Bundestagswahl in der Frage der Autobahnplanung A 22/A 31 und des Emstunnels? Zu Frage 112: Eine neue Einteilung der Maßnahmen der Stufe I des Bedarfsplanes in die Baustufen Ia und Ib ist allein wegen der geänderten finanziellen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des 3. Fünfjahresplanes vorgesehen. Ein Junktim zwischen einer beweglichen Brücke und der Anerkennung einer besonderen Priorität besteht nicht. Zu Frage 113: Ein Bruch von Zusagen im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Die vom Bundesminister für Verkehr geforderte Alternativuntersuchung einer beweglichen Brücke erfolgte aus rein wirtschaftlichen Überlegungen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 114 und 115): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Vorschriften und die ärztlichen Angaben, die von der Deutschen Lufthansa bei Flugbuchungen von behinderten Mitbürgern verlangt werden, von den Betroffenen als Diskriminierungen empfunden werden müssen, und was gedenkt sie zu tun, damit derartige Beeinträchtigungen und Diskriminierungen alsbald beseitigt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob ähnliche Vorschriften im Verantwortungsbereich des Bundes auch bei anderen öffentlichen Verkehrseinrichtungen bestehen? Zu Frage 114: Die Deutsche Lufthansa verlangt — wie alle anderen Fluggesellschaften — von körperbehinderten Fluggästen eine Erklärung über ihre Betreuungsbedürftigkeit beim An-Bord-Kommen und Von-BordGehen und während des Fluges. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Körperbehinderten selbst, damit für die von ihm benötigte besondere Betreuung Vorsorge getroffen werden kann. Soweit in dem bisher verwendeten Beurteilungsbogen Fragen gestellt waren, die möglicherweise als diskriminierend empfunden werden konnten, sind sie in dem von der Lufthansa revidierten Bogen nicht mehr enthalten. Alle Verkaufsstellen der Lufthansa im In- und Ausland sind angewiesen worden, ab sofort nur noch das neue Formblatt zu verwenden. Zu Frage 115: Für den Bereich des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs bei der Deutschen Bundesbahn bestehen ähnliche Beförderungsvorschriften für Schwerbehinderte nicht. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/139 Fragen 116 und 117): Welche Gründe waren dafür maßgebend, daß eine Ausschreibung des Wasserstraßenmaschinenamts Rendsburg für die Beschaffung von acht Lotsenversetzbooten aufgehoben wurde und einen Tag später eine Vergabe an einen Hersteller in Norwegen erfolgte, ohne den deutschen Anbietern die Möglichkeit zu geben, sich auf Grund geänderter Voraussetzungen neu zu bewerben? Trifft es zu, daß die norwegischen Boote unter anderem in Leistung und Größe wesentlich von der Ausschreibung abweichen? Zu Frage 116: Die Beschaffung der Lotsenversetzboote wurde nach den Bestimmungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) in Verbindung mit der EG- Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) öffentlich ausgeschrieben. Die eingehende Auswertung der Angebote durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord in Kiel ergab, daß alle Angebote gewisse Abweichungen von den Bedingungen der Ausschreibung, wie sie in der „Besonderen Bauvorschrift" festgelegt waren, enthielten. Die Ausschreibung wurde daher nach VOL/ A § 25 Nr. 1 a aufgehoben. Die Bieter wurden entsprechend VOL/A § 25 Nr. 4 nur von der Aufhebung benachrichtigt. Aus der Durcharbeitung und Auswertung der Angebotsunterlagen mußte gefolgert werden, daß die gestellten hohen Sicherheitsanforderungen an solche Versetzboote nur durch Vorbauten, d. h. an unter ähnlichen Verhältnissen erprobten und bewährten Fahrzeugen, eindeutig nachgewiesen werden konnten. Hierbei mußte sich die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung bei den Anforderungen an ein Spezialfahrzeug zur Berücksichtigung der schwieriger gewordenen Bedingungen des Großschiffsverkehrs auf das Votum der künftigen Benutzer — hier die Bundeslotsenkammer — abstützen. Das dem norwegischen Angebot zugrunde liegende Fahrzeug stimmte in allen wesentlichen Punkten mit dem Anforderungskatalog der Besonderen Bauvorschrift überein, so daß auf dieser Basis weiterverhandelt werden konnte. Nach den Angaben der nachgeordneten Dienststellen versprachen weitere Verhandlungen mit anderen Werften keinen Erfolg. Nach Klärung der offenen Punkte wurde daher der Zuschlag unverzüglich freihändig auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot der norwegischen Werft gemäß VOL/A § 24 Nr. 3 erteilt. Zu Frage 117: Dies trifft nicht zu. 958* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Das Boot entsprach in Größe, technischer Konzeption und besonders den See-Eigenschaften, durch einen Vorbau nachgewiesen, voll den Anforderungen der Ausschreibung. Eine geringfügige Abweichung liegt lediglich darin, daß die Maximalgeschwindigkeit nur dann nicht voll erreicht wird, wenn das Schiff in Ausnahmefällen mit der größtmöglichen Treibstoffmenge bebunkert sein muß. Die Bundeslotsenkammer hält jedoch für diesen Betriebsfall, der nur 5 % des Versetzdienstes ausmacht, eine Geschwindigkeitsminderung für akzeptabel und bezeichnet die Abweichung deshalb als „unbedeutend". Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 118 und 119): Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Deutsche Postreklame, Hauptverwaltung Frankfurt am Main, die Anbringung von Aufklebern in öffentlichen Telefonzellen, auf denen z. B. ein Landratsamt Adresse und Telefonnummer der nächsten Drogenberatungsstelle bekanntgibt, als „kostenpflichtige Werbung" betrachtet? Ist — andernfalls — die Bundesregierung bereit, die Arbeit der Suchtberatungsstellen dadurch zu fördern, daß sie die kostenlose Anbringung solcher Aufkleber ermöglicht und für die Verbreitung dieser Maßnahme wirbt? Die Deutsche Bundespost hat durch Vertrag allein und ausschließlich der Deutschen Postreklame GmbH die Befugnis übertragen, die von der Deutschen Bundespost für Fremdwerbung freigegebenen Einrichtungen für diesen Zweck zu nutzen. Sie hat sich aber das Recht vorbehalten, Aushänge und Bekanntmachungen, die weder unmittelbar noch mittelbar geschäftlicher Fremdwerbung dienen, im staatspolitischen oder sonstigen öffentlichen Interesse zuzulassen. Dies geschieht ausschließlich als kostenloser Plakataushang in den Schalterhallen der Postämter. Auch die Suchtberatungsstellen können einen entsprechenden Plakataushang beantragen. Die Bundesregierung hält es allerdings nicht für vertretbar, die Telefonzellen für kostenlose Hinweise freizugeben. Sie müßte dann konsequenterweise alle karitativ und fürsorglich tätigen Organisationen zulassen. Dazu fehlt aber die notwendige Werbefläche! Wenn solche Organisationen oder Behörden aber Werbeflächen der Postreklame in Telefonzellen belegen wollen, gewährt diese einen Sozialrabatt. Die Deutsche Bundespost ist bereit, die Arbeit der Suchtberatungsstellen dadurch zu fördern, daß sie ihnen auf Antrag, z. B. im gesamten Bundesland Baden-Württemberg oder auch bundesweit, kostenlose Plakataushangflächen in den Schalterhallen der Postämter zur Verfügung stellt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 139 Frage 121): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Abhöraffäre beim Düsseldorfer „Handelsblatt" — Abhörung eines Telefonats mit dem Berliner Büro dieses Blatts und illegale Tonbandaufzeichnungen — vor? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zur Abhör-Affäre beim Düsseldorfer Handelsblatt nur insoweit vor, als die Deutsche Bundespost auf Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin am 18. Januar 1981 eine Tonbandkassette untersucht hat, auf der Teile von Telefongesprächen aufgezeichnet waren. Diese Untersuchung bezog sich auf fernmeldetechnische Kriterien, zu denen der Polizeipräsident um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten hatte. Soweit sich aus der Tonbandkassette Erkenntnisse fernmeldetechnischer Art ergeben haben, sind sie dem Polizeipräsidenten in Berlin mitgeteilt worden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 122): Wie beurteilt die Bundesregierung die positiven bzw. negativen Auswirkungen der Einführung von postalischen Kennziffern anstelle von Orts- bzw. Stadtteilbezeichnungen im Postverkehr? Die Bundesregierung bewertet die im Zusammenhang mit der Vergabe und Anwendung von Zustellamtsnummern bislang gewonnenen Erfahrungen positiv. Zustellamtsnummern werden bereits seit vielen Jahren vergeben. Sie bezeichnen in Orten mit mehreren Zustellämtern dasjenige Zustellamt, in dessen Zustellbereich der jeweilige Empfänger einer Postsendung wohnt und auf das die Sendungen im Rahmen der Postbetriebsorganisation zu leiten sind. Die Zustellamtsnummern bilden mithin neben Postleitzahl und Bestimmungsortsangabe ein unerläßliches, zusätzliches Leitkriterium, um die Sendungen schnell, zuverlässig und kostengünstig befördern und ausliefern zu können. Zustellamtsnummern werden auch, insbesondere im Geschäftsverkehr, in steigendem Maße angewandt. Sie kommen hier vornehmlich dem rationellen Einsatz moderner Büro- und EDV-Techniken entgegen. Der Bundesregierung sind neben diesen positiven Erfahrungen keine ernsthaft nachteiligen Auswirkungen bei der Verwendung von Zustellamtsnummern bekanntgeworden. Aber mit Rücksicht auf die Wünsche zur Weiterverwendung historischer Ortsnamen hat die Deutsche Bundespost die Möglichkeit vorgesehen, diesen Namen in der Postanschrift, und zwar in der Zeile oberhalb der Zustellangabe, zu verwenden. Außerdem werden die alten Gemeindenamen unter Hinweis auf die neuen Bestimmungsortsangaben nach wie vor im Verzeichnis der Postleitzahlen beibehalten. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost für die Fälle, in denen eine Gemeinde von mehreren Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 959* Zustellpostämtern aus versorgt wird, eigens einen zusätzlichen Anhang zum Verzeichnis der Postleitzahlen geschaffen, aus dem sich die Zuordnung eines Gemeindeteils zum jeweils zuständigen Zustellpostamt ersehen läßt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Funke (FDP) (Drucksache 9/139 Frage 123): Welche Möglichkeit sieht die Deutsche Bundespost, den Interessen privater Sammler entgegenzukommen und ein Abonnement für Jahreszusammenstellungen von Sonderbriefmarken anzubieten, die bisher stets kurz nach ihrem Erscheinen im Versand vergriffen und nur noch mit entsprechendem Aufschlag über private Briefmarkenhändler zu erhalten sind? Die Deutsche Bundespost gibt seit 1973 Sonderpostwertzeichen-Jahreszusammenstellungen ab, die alle Sondermarken eines Jahres mit kurzen Erläuterungen enthalten. Diese Jahreszusammenstellungen waren ursprünglich für Philatelisten gedacht, die erst im Laufe eines Jahres mit dem Briefmarkensammeln begonnen haben. Sie können durch die Zusammenstellung auch noch jene Sondermarken erhalten, die bei den Postämtern und Poststellen sowie im Einzelauftragsdienst der Versandstellen für Postwertzeichen bereits vergriffen sind. Insbesondere die Nachfrageentwicklung in den beiden letzten Jahren hat gezeigt, daß die Jahreszusammenstellungen sich zu einem eigenständigen Sammelobjekt entwickeln. Die Deutsche Bundespost wird deshalb prüfen, ob die Jahreszusammenstellungen auch im Abonnement bei den Versandstellen für Postwertzeichen angeboten werden können. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 124): Gibt es Untersuchungen darüber, in welcher Weise ein weiterer Wohnungsbau in den Ballungszentren den Zuzug weiterer Bevölkerungsgruppen fördert? Aus den vorliegenden Forschungsarbeiten läßt sich kein Beleg dafür ableiten, daß großräumige Wanderungen in die Ballungsgebiete durch das dort zur Verfügung stehende Wohnungsangebot beeinflußt werden. Aus verschiedenen Untersuchungen ergibt sich vielmehr, daß großräumige Wanderungen in erster Linie arbeitsplatzorientiert sind. Ich darf Sie hier z. B. auf Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung verweisen. Dennoch besteht ein gewisser Zusammenhang. Bei optimaler Wohnungsversorgung in den Ballungsgebieten wäre der Zuzug u. U. noch größer. Wanderungsbewegungen innerhalb der Verdichtungsräume finden ihre Ursache dagegen vor allem in dem Wunsch nach einer Verbesserung der Wohnungsversorgung. Dies wird z. B. in den verschiedenen Wohnungsmarktanalysen unseres Ministeriums deutlich. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 9/139 Fragen 125 und 126): Trifft die Darstellung Ruth Beckers über das „Bauherren-Modell" in der Zeitschrift arch+ (Heft 54 Dezember 1980, Seite 19 ff.) zu, daß beim „Bauherren-Modell" mit einer staatlichen Subventionssumme, die etwa doppelt so hoch ist wie beim sozialen Mietwohnungsbau, Objekte gefördert werden, die beim Erstbezug doppelt so hohe Mieten haben wie im sozialen Wohnungsbau, und dem Bauherren ohne den Einsatz von Eigenkapital staatliche Gewinne bringen? Kann die Bundesregierung das Zahlenbeispiel von Frau Becker bestätigen, nach dem bei einem Reihenhausobjekt mit 110 qm Wohnfläche mit Gesamtkosten von 566 000 DM bei einem Bauherren mit dem Grenzsteuersatz von 56 v. H. innerhalb von fünf Jahren Gewinne von rund 100 000 DM bei staatlichen Steuerverzichten von rund 240 000 DM entstehen, ohne daß der Bauherr dazu Eigenkapital aufbringen muß? Zu Frage 125: Die zitierte Darstellung ist unzutreffend, Sie nimmt das Vorhaben der Landeskreditanstalt Baden-Württemberg, 600 Sozialwohnungen im „Bauherrenmodell" zu verwirklichen, zum Anlaß ihrer Ausführungen, untersucht dann aber nicht das sogenannte Baden-Württemberg-Modell, sondern zieht ihre Schlußfolgerungen aus einem — wie von ihr dargestellt — unseriösen und nicht im sozialen Wohnungsbau geförderten „Bauherrenmodell" aus dem Raum München. An diesem Einzelfall eines „Bauherrenmodells" sind nahezu alle bekannten Versuche zur Ausnutzung steuerlicher Vorteile dargestellt worden. Die Praxis der Finanzverwaltung jedoch und die Rechtsprechung der Finanzgerichte hat die Verfasserin bei ihren Durchrechnungen weitgehend unbeachtet gelassen. Die angesprochene Darstellung weist Fehler und Ungereimtheiten auf, unter anderem die drei folgenden: — Die Verfasserin kommt bei ihrer eher spektakulär aufgemachten Untersuchung zu enorm hohen Gesamtkosten für ein im „Bauherrenmodell" errichtetes Eigenheim von ca. 608 000 DM, das sind bei 110 m2 Wohnfläche 5 527,— DM je m2. Von diesen 608 000 DM entfallen alleine rund 235 000 DM auf Werbungskosten. Hätte die Verfasserin das „Bauherrenmodell" unter Beachtung der Bauherrenerlasse der Oberfinanzdirektionen vom Oktober 1978 durchgerechnet, so wäre sie nur zu rund 461 000 DM Gesamtkosten gekommen mit einem Werbungskostenanteil von rund 92 000 DM, wovon wiederum nur rund 37 000 DM zusätzlich durch das „Bauherrenmodell" bedingt sind. — Außerdem unterstellt die Verfasserin, um den Verkauf des überteuerten Eigenheims zu sichern und um erhebliche Liquiditätslücken während der 960* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 Vermietungsphase durch später auf den Kaufpreis zu verrechnende Darlehen des „Kaufmieters" auszugleichen, ein gekoppeltes „Bauherren-Mietkauf-Modell", das dem „Kaufmieter" für die Dauer von 5 Jahren eine Option zum Erwerb des Objektes einräumt, den Bauherren also innerhalb dieses Zeitraums, d. h. noch während der steuerlichen Verlustphase, zum Verkauf verpflichtet. Solche „Bauherren-MietkaufModelle", bei denen die Eigentümerstellung des Bauherren von vornherein auf die Verlustphase befristet ist, unterliegen aber nach einem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 7. Dezember 1979 — IV B 1— S 2253 — 76/79 — nicht der Besteuerung nach § 21 EStG, so daß ein Ausgleich oder Abzug der vom Bauherren im Rahmen des „Immobilien-Mietkauf-Modells" erwirtschafteten Verluste einkommensteuerrechtlich nicht zulässig ist. Bei dem dargestellten „Bauherrenmodell" würden also überhaupt keine Werbungskosten anerkannt werden. — Zum dritten übersieht die Verfasserin bei der Errechnung der Steuerausfälle, daß die vom Bauherren im Rahmen der Werbungskosten getätigten Ausgaben Einnahmen an anderer Stelle, z. B. beim Baubetreuer sind und dort nach Abzug der Unkosten (Personal- und Sachaufwand etc.) als Einnahmen versteuert werden. Zu Frage 126: In der Darstellung von Frau Becker selbst werden die Gesamtkosten für das Reihenhaus einmal (nach der Definition des Baubetreuers) mit 566 000 DM und zum anderen unter Einbeziehung weiterer Nebenkosten (Bearbeitungsgebühr des Baubetreuers und Damnum für das Fremdkapital) mit rund 608 000 DM angegeben. Außer dieser Klarstellung läßt sich das Zahlenbeispiel wegen vieler Fehler und Unstimmigkeiten in ihrer Darstellung kaum nachvollziehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 127 und 128): Wie hoch ist angesichts sehr unterschiedlicher Veröffentlichungen nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Wohnungen im Bundesgebiet, die fehlen, leerstehen und jährlich unbewohnbar werden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung e. V., daß durch die Verschiebung der Wohnungs- und Gebäudezählung die Fehlförderungen und Fehlinvestitionen im Wohnungsbau ein Vielfaches der eingesparten Mittel betragen? Zu Frage 127: Eine amtliche Feststellung „fehlender" Wohnungen würde sich nur ableiten lassen, wenn gleichzeitig normative Entscheidungen über den Wohnungsbedarf einzelner Haushaltstypen getroffen würden. Die Bundesregierung lehnt jedoch die Festlegung allgemeiner Bedarfsnormen ab. Die Zahl der jährlich „unbewohnbar" werdenden Wohnungen ist abhängig von der Intensität der Modernisierungsaktivitäten insgesamt. Auch ist die Lebensdauer von Wohnungen davon abhängig, wie eng die regionalen Wohnungsmärkte sind. Auf Wohnungsmärkten mit hoher Nachfrage werden Wohnungsbestände länger auf dem Markt gehalten. In der Wohnungsstichprobe 1978 wurden zwar 655 000 leerstehende Wohnungen ermittelt. Die Ursachen für das Leerstehen sind jedoch sehr unterschiedlicher Natur. Beim weitaus größten Anteil handelt es sich um nur vorübergehend leerstehende Wohnungen im Zuge von Wohnungswechsel oder Modernisierung. Langfristig leerstehende Wohnungen, die Hinweis auf eine Marktsättigung sein könnten, existieren nicht. Bei leerstehenden Wohnungen, die in der letzten Zeit vermehrt mit Hausbesetzungen in Verbindung gebracht werden, handelt es sich u. a. um Wohnungen, die im Zuge von Sanierungsvorhaben vorübergehend nicht genutzt werden. Es ist auch nicht auszuschließen, daß Wohnungen aus spekulativen Gründen nicht vermietet werden. Aus den genannten Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Beurteilung des Wohnungsmarktes neben aktuellen Bestandsdaten, wie sie die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen der geplanten Volkszählung 1982 erbringen soll, die Einschätzung der zu erwartenden Nachfrage von zentraler Bedeutung ist. Zu Frage 128: Die Bundesregierung hält es nach wie vor für erforderlich, die Wohnungspolitik von Gemeinden, Ländern und Bund auch durch eine verbesserte Datengrundlage abzustützen und fortzuentwickeln. Sie hat deshalb in der heutigen Kabinettsitzung den Gesetzentwurf über eine Volks-, Berufs-, Arbeitsstätten- und Wohnungszählung verabschiedet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Fragen der Abgeordneten Frau Roitzsch (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 129 und 130): Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Kosten im Wohnungsbau zu reduzieren? Welche wohnungsbaupolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung auf der Grundlage des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Chefs der Länderregierungen vom 8. Dezember 1980 vorrangig einleiten? Zu Frage 129: Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, direkt auf eine Senkung der Kosten im Wohnungsbau hinzuwirken. Die Bau- und Bodenpreise bilden sich am Markt. Auch die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Bereich der Bauwirtschaft vollzieht sich ohne Einwirkung der Bundesregierung. Es gehört aber seit jeher zu den Aufgaben der Bundesregierung, zum Zweck der Senkung der Baukosten und der Rationalisierung des Baugeschehens die Baufor- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 961* schung, die Schaffung von Normen für Baustoffe und Bauteile sowie die Entwicklung von Typen für Bauten und Bauteile zu fördern. Diese Aufgabe wird von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Bauwirtschaft wahrgenommen. Die Baukostenentwicklung wird daneben von den jeweiligen Vorstellungen vom angemessenen bzw. notwendigen baulichen Standard mitbestimmt. Insoweit gäbe es z. B. beim Bau von Reiheneigenheimen beträchtliche Einsparungsmöglichkeiten. Wie weit solche Einsparungsmöglichkeiten durch Bau von Billigreihenhäusern genutzt werden, hängt entscheidend davon ab, daß Bauplaner und Bauträger in den Stadtregionen sich mehr als bisher darauf einstellen, auch für Haushalte mit geringerem Einkommen, dafür aber mit handwerklichem Geschick, Häuser zum Selberfertigmachen anbieten. Dem Anstieg der Bodenpreise soll durch Verbesserung von Instrumenten des Bundesbaugesetzes entgegengewirkt werden. Außerdem wird geprüft, ob eine deutliche Anhebung der Grundsteuer für baureifes Land zu einer Vermehrung des Angebots beitragen kann. Zu Frage 130: In der Sitzung der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 8. Dezember 1980 wurde vereinbart, die Besprechungsergebnisse vertraulich zu behandeln. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/139 Frage 131): Wie beurteilt die Bundesregierung die öffentliche Kritik des französischen Botschafters an der deutschen Brüterpolitik (Neue Rheinzeitung vom 16. Januar 1981), wonach diese Politik angeblich schleppend und inkonsequent sei, und hat sich die Bundesregierung ähnlich kritisch über die französische Nuklearpolitik geäußert? Der französische Botschafter hat in einem Vortrag vor der Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf im Januar 1981 unter anderem über die deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie gesprochen. Der Botschafter sprach dabei u. a. auch über die Besorgnisse Frankreichs wegen der Verzögerungen des Kernenergie-Ausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Thema der deutschen Brüterpolitik hat der französische Botschafter daran erinnert, daß die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich vor fünf Jahren vereinbart haben, die Entwicklung von Schnellen Brütern gemeinsam durchzuführen. Frankreich sei hier wegen der Verzögerungen beim deutschen Demonstrationskraftwerk SNR 300 beunruhigt. Angesichts der engen deutsch-französischen Kooperation auf dem Gebiet der Brutreaktorentwicklung hat die Bundesregierung Verständnis dafür, wenn der französische Botschafter sich aus seiner Sicht zu dem Stand dieser Zusammenarbeit äußert. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 132 und 133): Treffen Meldungen zu, daß die niederländische und belgische Regierung erwägen, ihre Beteiligung an dem Schnellbrüterprojekt SNR 300 wegen der unklaren energiepolitischen Haltung der Bundesregierung aufzukündigen? Wie sieht die Bundesregierung angesichts des Beschlusses des SPD- Sonderparteitags in Hamburg zum Weiterbau des Kernkraftwerks Brokdorf die Gefahr, daß sich beide Partner endgültig aus diesem Projekt zurückziehen werden? Zu Frage 132: Nein. Meldungen, daß die niederländische und belgische Regierung erwägen, ihre Beteiligung an dem Schnellbrüter-Projekt SNR 300 aufzukündigen, treffen nicht zu. Die drei Partnerländer haben bei einem Treffen der belgischen und niederländischen Wirtschaftsminister Claes und van Aardenne mit Bundesminister von Bülow am 3. Februar 1981 in Bonn ihre Bereitschaft zur Fortsetzung der Kooperation unterstrichen. Zu Frage 133: Das Votum des SPD-Sonderparteitages in Hamburg zum Weiterbau des Kernkraftwerks Brokdorf hat auf die gemeinsame Kooperation mit Belgien und den Niederlanden keinen sichtbaren Einfluß. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/139 Fragen 134 und 135): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Absicht der französischen Regierung, im Rahmen des ,,Carburol"-Programms bis zum Jahr 1990 25 bis 50 v. H. des Kraftfahrzeugbenzins durch die Beimischung von Alkohol aus sogenannten nachwachsenden Rohstoffen zu ersetzen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang weitere Äußerungen deutscher Wissenschaftler, daß die Erzeugung von Agraralkohol zu Beimischungszwecken ab Mitte der 80er Jahre wettbewerbsfähig sein werde? Ist die Bundesregierung bereit, die Erforschung bzw. Durchführung ähnlicher Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern? Zu Frage 134: Alkohole aus nachwachsenden Rohstoffen können zum Ersatz von Kraftstoffen auf Mineralölbasis beitragen. Der erreichbare Anteil ist abhängig von der für „Energiepflanzen" verfügbaren Anbaufläche, den erzielbaren Erträgen und dem Energieaufwand des gesamten Produktionsprozesses. Zur Beurteilung des Anwendungspotentials werden in der Bundesrepublik Deutschland grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten u. a. an der Bundesfor- 962* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Februar 1981 schungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig durchgeführt. Die Arbeiten befassen sich mit der Pflanzentechnologie, der Veredelung und der Anwendungserprobung. Untersuchungen der Dornier System GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zu den Themen „Biokonversion" und „Gärungsalkohol aus Agrarprodukten als Biokraftstoff" zeigen, daß in der Bundesrepublik Deutschland gewonnener Agraralkohol als Kraftstoff derzeit zwar wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig, aber ein Entwicklungspotential vorhanden ist, das in weiterführenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erschlossen werden soll. Unter anderem wegen der notwendigen Einhaltung der Kraftstoffeigenschaften nach DIN 51600 und der Begrenzung der Abgasemissionen nach ECE-Vorschrift dürfte der Einsatz von Agraralkohol zunächst auf spezielle Anwendungsfälle beschränkt bleiben, die vorzugsweise im landwirtschaftlichen Sektor selbst liegen dürften. Zu Frage 135: Mit dem Schwerpunktvorhaben „Alternative Energien für den Straßenverkehr" fördert das Bundesministerium für Forschung und Technologie die Einsatzerprobung erdölunabhängiger Ersatzkraftstoffe unter realen Einsatzbedingungen. Vorrangig werden Alkoholkraftstoffe, Wasserstoff und Elektrofahrzeuge im Hinblick auf eine Diversifikation bei der Energieversorgung des Verkehrswesens und bezüglich der konkreten Möglichkeiten einer Einführung untersucht. Abgeschlossen ist die Studie zur Vorplanung einer Pilotanlage für die Bioäthanolerzeugung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie von den Firmen Uhde und Hoechst durchgeführt wird. Mit der geplanten Pilotanlage sollen neue Erkenntnisse über die wirtschaftliche Erzeugung von Agraralkohol gewonnen werden. Sie sind die notwendige Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidungsfindung künftig zu verfolgender Maßnahmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Voigt, bitte.


Rede von Karsten D. Voigt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß es aus der Sicht der Bundesregierung Sache der beteiligten Länder ist, darüber zu entscheiden, ob der dort notwendige Energiebedarf durch Kernenergie oder mit Hilfe von Kohle befriedigt wird?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, das ist richtig; das ist eine Entscheidung, die die Länder zu treffen haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hirsch.