Herr Kollege Eigen, Sie sind ja bekannt für Zwischenrufe und auch für Zwischenfragen. Ich kann hierzu nur sagen: mir ist bekannt, daß nur 900 Millionen DM von den verbleibenden 1,2 Milliarden DM fest sind. Die anderen Beträge sind noch variabel. Bei den vielen Programmen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden, läßt sich feststellen, daß sie in dieser Form nicht mehr notwendig sind. Ich glaube, wenn wir so konstruktiv an die Aufgaben herangehen, haben wir gemeinsam etwas zu tun.
Ich möchte noch auf besondere Probleme im Bereich der Landwirtschaft eingehen. Wie wir alle wissen, liegen sie nicht nur in dem Bereich des Bundeshaushalts, der durch dieses Plenum geregelt werden kann. Es sind Probleme im Bereich des Naturschutzes, im Bereich der Seefischerei; es sind die Probleme der Einkommenssicherung und der Preisentwicklung in der Landwirtschaft, und es ist natürlich das große Problem der EG-Reform.
Ich glaube, im Bereich des Naturschutzes haben wir die Chance, ohne finanzielle Auswirkungen Reformen zu betreiben. Hier handelt es sich um die von Ihnen vielgeschmähte, von uns gerühmte Verbandsklage. Auch hier kann man noch einmal deutlich sagen: Es handelt sich um die eingeschränkte Verbandsklage, durch die solche Verbände, die im Bundesnaturschutzgesetz anerkannt sind, das Recht bekommen sollen, dann, wenn sie vorher im Verwaltungsprozeß mitgearbeitet haben und ihre Vorstellungen nicht durchsetzen konnten, eine Klage einzureichen.
Gerade am Beispiel des Deiches Emmerleff-Kliff läßt sich zeigen, Herr Eigen wird das bezeugen können — dort hat es über 40 000 Einwendungen gegeben —, daß durch eine solche Verbandsklage auch eine Rationalisierung des ganzen Vorgangs erreicht werden kann. Darauf setzen wir. Das ist der vernünftige Grund für diese Maßnahme.
Was die Seefischerei angeht, so stehen wir vor dem traurigen Dilemma, daß wir zwar innerhalb der EG viele Wünsche anmelden, aber nicht alles erreichen können. Die gemeinschaftliche Fischereipolitik kommt seit Jahren keinen Schritt voran. Gerade in diesem Jahr sollte es soweit sein, daß wir ein gemeinsames Fischereiregime haben, das es uns erlaubt, extern und intern alle Fischer in allen beteiligten EG-Nationen gleichmäßig zu beteiligen.
Aus Gründen, die nicht wir, nicht Herr Ertl und auch die Bundesregierung nicht zu verantworten haben, ist es nicht soweit gekommen. Im Gegenteil, Herr Genscher hat ein eindringliches Telegramm gesandt, und Herr Ertl ist jetzt da und versucht, die Verhandlungen zu beeinflussen. Aber solange wir
solche Entscheidungsmechanismen wie z. B. die Einstimmigkeitsregel haben, wird man schwerlich, wenn keine gleichgeartete Zielsetzung vorliegt, zu einem gemeinsamen Ziel kommen.
Die Hilfen laufen ja 1980 aus. Sie wissen alle, wie die Situation ist. Die Schiffe liegen in den Häfen. Sowohl in der Ostsee als auch mit den Drittländern kommen wir nicht zu Verträgen, die die Existenz unserer Fischer sichern. Da muß es auch für Haushälter in einer Zeit, wo es schwierig ist, überhaupt mehr Ausgaben zu finanzieren, legitim sein, zu prüfen, ob und wie gegebenenfalls befristete nationale Hilfsmaßnahmen für die deutsche Seefischerei zur Verfügung gestellt werden können. Da muß überlegt werden, ob das überhaupt im Rahmen eines stark gekürzten Haushaltes machbar ist. Ich lasse das so als Problem stehen. Darüber müssen wir uns alle zusammen noch Gedanken machen.
Was die Einkommenssituation der Landwirte angeht, habe ich schon in meiner Rede anläßlich des Agrarberichtes gesagt, daß Landwirte wie Einkommensbezieher zu betrachten sind, wie Unternehmer, die mit dem Risiko ihres Berufs leben müssen.
Dennoch konnten die Landwirte in den letzten Jahren trotz der Schwankungen mit einer relativen Steigerungsrate von 7 % rechnen, bei einem sogenannten gewerblichen Vergleichslohn von 8,3 %.
Damals habe ich — ich darf das noch ausführen, bevor Sie Ihre Frage anschließen, Herr Susset — darauf hingewiesen — das tue ich auch jetzt —: das sind Bruttozahlen, d. h. vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Wir sollten vorsichtig sein, wenn wir hieran Unterschiede aufzuzeigen versuchen.