Plenarprotokoll 9/14
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
14. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
Inhalt:
Verzicht des Abg. Dr. Narjes auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 433A
Eintritt des Abg. Eymer (Lübeck) in den Deutschen Bundestag 433A
Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 433 B
Beratung des Krebsberichts als Fortschreibung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage betreffend Krebsforschung
— Drucksache 8/3556 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . . 433 B
Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 437 D
Rayer SPD 441 B
Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 443 D
Frau Terborg SPD 445 C
Dr.-Ing. Laermann FDP 446 D
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
betr. Bundesausbildungsförderungsgesetz
hier: Bericht der Bundesregierung gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1979
— Drucksache 8/4187 —
Frau Geiger CDU/CSU 448 D
Vogelsang SPD 450 D
Frau von Braun-Stützer FDP 452 B
Daweke CDU/CSU 454 B
Kühbacher SPD 456A
Gärtner FDP 457 B
von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 458 B
Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . . 458 D
Rühe CDU/CSU 460 D
Beratung des Schlußberichts der Bundesregierung über die Verwendung der den Ländern für die Errichtung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung zur Verfügung gestellten Mittel
— Drucksache 9/1 —
Nelle CDU/CSU 462 B
Thüsing SPD 464 C
Neuhausen FDP 466 A
Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . . 468 C
Wahl der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 9/45 —
II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
in Verbindung mit
Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes
— Drucksache 9/46 — 487 A
Vizepräsident Frau Renger 487 D
Fragestunde
— Drucksache 9/97 —
Ausdehnung des Fernsprechnahbereichs in dünnbesiedelten Räumen
MdlAnfr 42, 43 16.01.81 Drs 09/97 Hinsken CDU/CSU
Antw PStSekr Becker BMP . . . 470C, 471 A, B
ZusFr Hinsken CDU/CSU . . . . 470C, D, 471 B
Vermeidung des unnötigen Aufreißens von Straßen durch Koordinierung von Vorhaben der Bundespost mit denen anderer Versorgungsunternehmen
MdlAnfr 44 16.01.81 Drs 09/97 Stockleben SPD
Antw PStSekr Becker BMP . . . 471 C, D, 472A
ZusFr Stockleben SPD 471C, D
Behindertengerechte Ausstattung der öffentlichen Münzfernsprecher für Hörgeschädigte
MdlAnfr 46, 47 16.01.81 Drs 09/97 Hoffie FDP
Antw PStSekr Becker BMP 472 A, B, C
ZusFr Hoffie FDP 472 C
Verbot von Kontakten zwischen Angehörigen der deutschen Botschaft in Warschau und der polnischen Bevölkerung
• MdlAnfr 85, 86 16.01.81 Drs 09/97
Müller (Wesseling) CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 472D, 473A, B
ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . . 473A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 473 B
Zahl der festgenommenen Mitglieder von Menschenrechts- und Bürgerrechtsgruppen in der Sowjetunion seit Beginn des Madrider KSZE-Folgetreffens sowie Beratung der Verstöße der UdSSR gegen die Schlußakte von Helsinki
MdlAnfr 89, 90 16.01.81 Drs 09/97 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 473 C, D, 474A, B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 473C, 474 A, B
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 474 B
Ausweisung des ehemaligen tschechoslowakischen Außenministers Hajek aus Prag anläßlich des Besuchs des Bundesaußenministers in der CSSR
MdlAnfr 91 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA • 474C, D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 474 C
Erörterung des Rückgangs der Ausreisegenehmigungen im zweiten Halbjahr 1980 anläßlich des Besuchs des Bundesaußenministers in Polen
MdlAnfr 92 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 474D, 475 A ,B ,C
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 475A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 475B
ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 475C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 475C
Verknüpfung der Lebensmittellieferungen an Polen -mit dem Ersuchen um Ausreisegenehmigungen für alle aussiedlungswilligen Deutschen
MdlAnfr 93 16.01.81 Drs 09/97 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 475D, 476A
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 476A
Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur von Kuba eingebrachten UNO-Resolution 35/192 angesichts des Einsatzes von Soldaten aus Nicaragua und „internationalistischer Kämpfer" in El Salvador
MdlAnfr 94 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hennig CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 476 B, C, D
ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 476 C
ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 476 D
ZusFr Hansen SPD 476 D
Erfolg der Gespräche des Bundesaußenministers über die Verwirklichung der Rechte der in der CSSR lebenden Deutschen während seines Besuchs in Prag
MdlAnfr 95 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 477A, B, C, D
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 477 B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 477 C
ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 477 D
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 III
Äußerungen aus dem Bundesinnenministerium über das Auslaufen des deutschpolnischen Ausreiseprotokolls
MdlAnfr 62 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 477D, 478A, B
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 478A, B
Äußerung des Bundesministers von Bülow über Beschränkungen von Urlaubsreisen ins Ausland
MdlAnfr 48 16.01.81 Drs 09/97 Engelsberger CDU/CSU
Antw PStSekr Stahl BMFT 478 B, D
ZusFr Engelsberger CDU/CSU 478 C, D
Ursache des Brandes in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague sowie Auswirkung auf die Entsorgung deutscher Kernkraftwerke
MdlAnfr 49, 50 16.01.81 Drs 09/97 Dr.-Ing. Laermann FDP
Antw PStSekr Stahl BMFT 479A, B, D,
480A, B, C, D, 481 A, B
ZusFr Dr.-Ing. Laermann FDP . . . 479D, 480A
ZusFr Hansen SPD 480 B
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 480C, D
ZusFr Thüsing SPD 480 D
ZusFr Jansen SPD 481 A, B
Erneuerung der Umfrage des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung über „Das Deutschlandbild aus der Sicht der Bevölkerung in acht ausgewählten Ländern"
MdlAnfr 84 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hennig CDU/CSU
Antw StSekr Becker BPA . . . . 481 C, D, 482A
ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 481C, D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 482A
Hintergründe des Vergleichs über 5 Millionen DM mit der Merex AG im Zusammenhang mit illegalen Waffengeschäften
MdlAnfr 18, 19 16.01.81 Drs 09/97 Hansen SPD
Antw PStSekr Lahnstein BK 482 A, C
483 A, B, C, 484B, C
ZusFr Hansen SPD . . . . 482 C, D, 483D, 484B
ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 483A
ZusFr Thüsing SPD 483A
ZusFr Gansel SPD 483C, 484 C
Voraussetzungen für die Erteilung von Auskünften des Bundesamts für Verfassungsschutz über Bewerber an die Privatwirtschaft
MdlAnfr 54 16.01.81 Drs 09/97 Stiegler SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI 484 D
Behebung des Arbeitskräftemangels in der Gastronomie im Berchtesgadener Land durch Lockerung des Anwerbestopps für Gastarbeiter
MdlAnfr 55 16.01.81 Drs 09/97 Engelsberger CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 485 A, B, C
ZusFr Engelsberger CDU/CSU 485 B
ZusFr Broll CDU/CSU 485 C
Verweigerung der Einreise aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland für Rom-Zigeuner
MdlAnfr 56 16.01.81 Drs 09/97 Thüsing SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 485D, 486 B
ZusFr Thüsing SPD 486 A
Teilnahme der deutschen Fußball-Nationalmannschaft am internationalen Fußballturnier in Uruguay
MdlAnfr 57 16.01.81 Drs 09/97 Thüsing SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 486 B, C
ZusFr Thüsing SPD 486 C
Sicherstellung der Deckung von Haftpflichtansprüchen im Falle der von Staatssekretär Dr. Hartkopf vorgeschlagenen Aufhebung der bisherigen Begrenzung bei der Atomhaftung
MdlAnfr 58 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 486D, 487 A
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 487 A
Nächste Sitzung 488 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 489* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 489* B
IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
Anlage 3 a
Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und an der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes teilgenommen haben 490* B
Anlage 3 b
Pairing-Vereinbarungen 491* D
Anlage 4
Ursache und Auswirkungen des Brandes in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague
MdlAnfr 51 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 492* A Anlage 5
Ursache des Störfalls in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague sowie Auswirkungen auf die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Reaktoren
MdlAnfr 52, 53 16.01.81 Drs 09/97 Ueberhorst SPD
SchrAntw BMin Dr. von Bülow BMFT . 492* C Anlage 6
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit geplanter Heizkraftwerke auf Kohlebasis sowie Regelung der Abgasreinigung
MdlAnfr 59 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 493* B Anlage 7
Erkenntnisse über das Massensterben der Seevögel in der Nordsee
MdlAnfr 60 16.01.81 Drs 09/97 Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 493* D Anlage 8
Ergebnis der Gespräche mit der DDR über die Versalzung von Werra und Weser
MdlAnfr 61 16.01.81 Drs 09/97 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 494* B
Anlage 9
Konsequenzen aus der Besteuerung der im Bundesmontagetarifvertrag festgelegten Aufwandsentschädigungen bei auswärtiger Tätigkeit von mehr als drei Monaten
MdlAnfr 63, 64 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Soell SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 494* C Anlage 10
Konsequenzen aus der Einführung einer 10-DM-Münze
MdlAnfr 65, 66 16.01.81 Drs 09/97 Topmann SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 494* D Anlage 11
Beurteilung des Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments (Dok. 1-22/80) hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten zur Erhöhung der Wohnungseigentumsquote; .Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des sogenannten Buchführungsprivilegs
MdlAnfr 67, 68 16.01.81 Drs 09/97 Dr. von Wartenberg CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 495 *A Anlage 12
Beurteilung der Erhöhung der Treibstoffpreise durch die Esso AG
MdlAnfr 69, 70 16.01.81 Drs 09/97 Wolfram (Recklinghausen) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 495* C Anlage 13
Begründung der Benzinpreissteigerung mit der von den OPEC-Ländern beschlossenen Rohölverteuerung sowie preispolitisches Verhalten der ARAL
MdlAnfr 71, 72 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* A Anlage 14
Einflußnahme der Bundesregierung auf die Preisgestaltung der ARAL
MdlAnfr 73, 74 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Scheer SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* C
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 V
Anlage 15
Schätzungen über die Summe der „windfall profits" aus der deutschen Erdöl- und Erdgasgewinnung
MdlAnfr 75 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* D
Anlage 16
Einschränkung vereinbarter Erdgaslieferungen durch die Sowjetunion
MdlAnfr 76, 77 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Marx CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 497 *A
Anlage 17
Ausfuhrgenehmigung für Kriegswaffen seit dem 1. Januar 1977
MdlAnfr 78, 79 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 497"C
Anlage 18
Verschärfung der Östrogenkontrollen für importiertes Kalbfleisch
MdlAnfr 80, 81 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 497* D
Anlage 19
Unterbindung der Lieferung eines von der EG subventionierten Gemisches aus Butter und Kokosfett an die Sowjetunion
MdlAnfr 82, 83 16.01.81 Drs 09/97 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 498* B
Anlage 20
Südafrikapolitik der NATO
MdlAnfr 87, 88 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Corterier SPD
SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher
AA 498* D
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 433
14. Sitzung
Bonn, den 22. Januar 1981
Beginn: 9.01 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Brunner 23. 1.
Diepgen 22. 1
Egert 23 1.
Ertl 23. 1.
Francke (Hamburg) 23. 1.
Herkenrath 23. 1.
Dr. Hubrig 23. 1.
Kittelmann 23. 1.
Klein (Dieburg) 23. 1.
Korber 23. 1.
Dr. Graf Lambsdorff 23. 1.
Peter (Kassel) 23. 1.
Sander 23. 1.
Dr. Schroeder (Freiburg) 23. 1.
Spilker 23. 1.
Dr. Vogel (München) 22 1.
Dr. Wieczorek 22.1.
Wissmann 23. 1.
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 21. November 1980 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. November 1980 der vom Deutschen Bundestag am 4. November 1980 beschlossenen Weitergeltung der
Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)
Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes
zugestimmt hat.
Der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 13. Januar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß zu der nachstehenden EG-Vorlage Kenntnisnahme empfohlen hat:
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 3310/75 über die Landwirtschaft des Großherzogtums Luxemburg
- Drucksache 9/60 Nr. 15 -
Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 179 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über
Anlagen zum Stenographischen Bericht
das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
ist als Drucksache 9/85 verteilt.
Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 181 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 65/269/EWG des Rates
ist als Drucksache 9/86 verteilt.
Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 180 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft
ist als Drucksache 9/87 verteilt.
Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 183 aufgeführte EG-Vorlage
Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entschließung des Rates über die Prioritäten und den Zeitplan von Entscheidungen des Rates auf dem Gebiet des Verkehrs in der Zeit bis Ende 1983
ist als Drucksache 9/88 verteilt.
Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 177 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die harmonisierte Anwendung des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
ist als Drucksache 9/84 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/80 - Zollkontingent für Walzdraht - 2. Halbjahr 1980)
- Drucksache 9/62 -
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 20. März 1981 vorzulegen
Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/80 - Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen)
- Drucksache 9/78 -
490* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen
Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/80 — Zollkontingent 1981 für Bananen)
— Drucksache 9/79 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen
Aufhebbare Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache 9/80 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen
Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksache 9/90 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen
Anlage 3 a
Alphabetisches Namensverzeichnis
der Mitglieder des Deutschen Bundestages,
die an der Wahl der Wahlmänner
gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht und an der Wahl
der Mitglieder des Richterwahlausschusses
gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes
teilgenommen haben
Dr. Abelein
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Dr. van Aerssen
Dr. Ahrens
Dr. Althammer
Amling
Amrehn
Antretter Dr. Apel
Dr. Arnold Auch
Baack
Bahner
Bahr
Dr. Bardens Dr. Barzel Baum
Becker (Nienberge) Beckmann
Frau Benedix-Engler
Frau Berger (Berlin) Bergerowski Bernrath
Berschkeit
Biehle Biermann
Bindig Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)
Dr. Böhme (Freiburg) Börnsen
Dr. Bötsch
Bohl
Brandt
Brandt (Grolsheim) Braun
Frau von Braun-Stützer Bredehorn
Breuer Broll
Brück Büchler (Hof)
Büchner (Speyer)
Bühler (Bruchsal)
Dr. von Bülow
Dr. Bugl
Burger Buschfort
Carstens (Emstek) Catenhusen Clemens
Collet
Conrad (Riegelsberg) Conradi
Coppik
Dr. Corterier Cronenberg Curdt
Dr. Czaja
Frau Dr. Däubler-Gmelin Dallmeyer
Daubertshäuser
Daweke
Deres
Dr. Diederich (Berlin) Dörflinger
Dr. von Dohnanyi
Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreßler
Dr. Dübber Duve
Echternach Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eimer (Fürth)
Dr. Emmerlich Engelhard Engelsberger Engholm
Erhard (Bad Schwalbach) Esters
Ewen
Eymer (Lübeck)
Dr. Faltlhauser
Feile
Feinendegen Fellner
Fiebig
Frau Fischer Fischer (Hamburg) Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke
Franke (Hannover)
Dr. Friedmann Frau Fromm Frau Fuchs Funke
Gärtner
Gallus
Gansel
Ganz (St. Wendel) Gattermann
Frau Geier Frau Geiger Dr. Geißler
Dr. von Geldern Genscher
Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein
Gerster (Mainz)
Gerstl (Passau) Dr. Geßner Gilges
Ginnuttis
Glombig
Glos
Gnädinger Gobrecht
Dr. Götz
Grobecker Grüner
Grunenberg Günther
Dr. Haack Haar
Haase (Fürth) Haase (Kassel)
Dr. Hackel
Dr. Häfele Haehser
Frau Dr. Hamm-Brücher Handlos
Hansen
Hanz (Dahlen)
Frau Dr. Hartenstein Hartmann
Hauck
Dr. Hauff
Hauser (Bonn-Bad
Godesberg)
Hauser (Krefeld)
Dr. Haussmann Heistermann
Frau Dr. Hellwig Helmrich
Dr. Hennig
Herterich
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Heyenn
Hinsken Dr. Hirsch
Höffkes Hölscher Höpfinger Hoffie
Frau Hoffmann (Soltau) Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach)
Dr. Holtz Horn
Dr. Hornhues
Horstmeier
Frau Huber
Frau Hürland
Dr. Hüsch Huonker Dr. Hupka
Graf Huyn
Ibrügger
Jäger (Wangen)
Jagoda
Jahn (Marburg)
Dr. Jahn (Münster) Jansen
Jaunich
Dr. Jenninger
Dr. Jens
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst
Jung (Kandel)
Jung (Lörrach)
Junghans Jungmann Kalisch Dr. Kansy Frau Karwatzki
Keller
Kiehm
Kiep
Kirschner Kittelmann
Klein (Dieburg)
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Kleinert
Dr. Klejdzinski
Dr. Köhler (Duisburg)
Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl Kolbow Kraus
Dr. Kreile Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 491*
Dr. Kübler
Kühbacher
Kuhlwein
Kunz (Berlin)
Dr.-Ing. Laermann Lambinus
Lamers
Dr. Lammert Lampersbach
Landré
Dr. Langner
Dr. Laufs Leber
Lemmrich
Lennartz
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Leonhart
Frau Dr. Lepsius
' Liedtke Dr. Linde Link
Linsmeier
Lintner Löffler Löher
Lorenz Louven Lowack Lutz
Frau Luuk
Maaß
Männing Magin Mahne Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Dr. Marx
Frau Matthäus-Maier Matthöfer
Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel Merker
Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Mischnick
Dr. Mitzscherling Möhring
Möllemann
Dr. Möller
Dr. Müller
Müller (Bayreuth) Müller (Remscheid) Müller (Wadern)
Müller (Wesseling)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel Nehm Nelle
Neuhaus
Neuhausen
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Frau Dr. Neumeister Niegel
Dr. Nöbel
Frau Noth
Offergeld
Dr.-Ing. Oldenstädt
Dr. Olderog
Dr. Osswald
Frau Pack
Paterna Pauli
Dr. Penner
Pensky Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Dr. Pohlmeier
Polkehn
Popp
Porzner
Poß
Prangenberg
Dr. Probst Purps
Rapp (Göppingen)
Rappe (Hildesheim)
Rawe
Rayer
Reddemann Regenspurger
Frau Renger
Rentrop
Repnik
Reschke
Reuschenbach
Reuter
Dr. Riedl (München)
Dr. Riemer
Dr. Riesenhuber
Röhner
Rösch
Rohde
Frau Roitzsch Ronneburger
Dr. Rose Rosenthal Rossmanith Roth
Rühe
Ruf
Dr. Rumpf
Sauer (Salzgitter)
Sauer (Stuttgart)
Sauter (Epfendorf)
Sauter (Ichenhausen)
Dr. Schachtschabel Schäfer (Mainz)
Schäfer (Offenburg) Schätz
Dr. Schäuble
Dr. Scheer Schirmer Schlaga
Schlatter Frau Schlei Schluckebier
Frau Schmedt (Lengerich) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Kempten) Schmidt (München)
Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmitt (Wiesbaden) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schmude
Dr. Schneider
Dr. Schöfberger
von Schoeler
Schreiber (Solingen) Schreiner
Schröder (Hannover) Schröder (Lüneburg) Schröer (Mülheim)
Frau Schuchardt
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd)
Schulte (Unna)
Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwenk (Stade)
Dr. Schwörer Seehofer
Seiters
Sick
Sielaff
Sieler
Frau Simonis
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell
Dr. Sperling
Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim Spilker
Dr. Spöri
Spranger
Dr. Sprung
Stahl (Kempen)
Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Steger
Steiner
Frau Steinhauer Dr. Stercken Stiegler
Stockleben Stöckl
Straßmeir
Dr. Struck
Stücklen
Stutzer
Frau Terborg Thüsing
Tietjen
Tillmann
Frau Dr. Timm Timm
Dr. Todenhöfer Topmann
Frau Traupe Ueberhorst Dr. Unland Urbaniak
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Vogt (Düren) Dr. Vohrer
Voigt (Frankfurt) Volmer
Vosen Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe
Walther
Dr. Warnke Wartenberg
Dr. von Wartenberg Wehner
Weinhofer Weirich
Weiskirch (Olpe)
Weiß
Weisskirchen (Wiesloch) Dr. von Weizsäcker
Dr. Wendig Werner
Dr. Wernitz Westphal
Frau Dr. Wex Frau Weyel
Wieczorek (Duisburg) Wiefel
von der Wiesche
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer (Eggenfelden) Wimmer (Neuss) Windelen
Wischnewski
Frau Dr. Wisniewski Witek
Dr. de With Dr. Wittmann Dr. Wörner
Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Baron von Wrangel Wrede
Würtz
Würzbach Dr. Wulff
Wurbs
Wuttke
Zander
Zeitler
Zierer
Dr. Zimmermann
Zink
Dr. Zumpfort Zywietz
Anlage 3 b
Pairing-Vereinbarungen
Dr. Schmidt (Gellersen) — Schröder
(Wilhelminenhof)
Susset — Müller (Schweinfurt)
Bayha — Dr. Enders
Brunner — Herberholz
Eigen — Holsteg
Herkenrath — Leuschner
Kiechle — Oostergetelo
Michels — Paintner
Rainer — Sander
Sauter (Epfendorf) — Wimmer (Neuötting)
Schartz (Trier) — Frau Zutt
Frhr. von Schorlemer — Eickmeyer
492* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
) Dr. Meyer zu Bentrup — BM Graf Lambsdorff
Dr. Hubrig — BM Ertl
Dr. Kunz (Weiden) — Immer (Altenkirchen)
Francke (Hamburg) — Hoppe
Dr. Schröder (Freiburg) — Korber Wissmann — Dr. Wieczorek
Kolb — Dr. Solms
Diepgen — Dr. Brunner
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/97 Frage 51):
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Ursache, Verlauf und Auswirkungen des Brandes in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe in Cap de la Hague im Januar dieses Jahrs, und ist nach Auffassung der Bundesregierung ein derartiger Zwischenfall nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik vermeidbar?
Aufgrund der Unterrichtung der Bundesregierung durch französische Regierungsstellen stellt sich der Sachverhalt des Störfalls in La Hague wie folgt dar:
Am 6. Januar 1981, etwa gegen 13.00 Uhr, ereignete sich in einem Abfallager der französichen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ein Schwelbrand. In diesem Abfallager waren Strukturteile, die bei der Wiederaufarbeitung von Gasgraphit-Reaktor-Brennelementen als feste Abfälle anfallen, gelagert.
Der Schwelbrand konnte nach Fluten des Silos mit Stickstoff und anschließend Wasser beendet werden.
Während des Schwelbrandes entwickelte sich durch Cäsium kontaminierter Rauch, von dem ein Teil durch die Beschickungsöffnung des Bunkers in die darüberliegende Halle austrat und durch den Nordostwind in Richtung auf das Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage getrieben wurde.
Bisher sind weder das schadensauslösende Ereignis noch die konkreten Schadensfolgen im Abfallager bekannt.
Bei 19 Personen konnten Spuren einer äußerlichen Kontamination festgestellt werden, bei 3 von ihnen ein leicht erhöhter Wert.
Dieser Wert bewegte sich etwa bei einem Hundertstel der gesetzlich maximal zulässigen Dosis. Darüber hinaus war eine 4. Person einer Strahlendosis ausgesetzt, die mit 5,7 rem geringfügig oberhalb des gesetzlich zulässigen jährlichen Wertes von 5 rem liegt. •
Aufgrund der Informationen der staatlichen Strahlenschutzbehörde konnten ausschließlich Cäsium-Kontaminationen in der Umgebung festgestellt werden und keine Spur signifikanter Aktivität anderer Radioisotope. In keinem Fall haben die Aktivitäten die gesetzlich zugelassenen Werte überschritten.
Wie mitgeteilt, wurde der Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt. Die Aufarbeitungskampagne für Gasgraphit-Reaktor-Brennelemente und Schnellbrutbrennelemente wurde fortgeführt.
Da bei uns in der Bundesrepublik Deutschland keine Gasgraphit-Reaktoren betrieben werden, könnte, unabhängig vom schadensauslösenden Ereignis, ein solcher Störfall weder bei der existierenden Wiederaufarbeitungs-Pilotanlage WAK in Karlsruhe noch bei der geplanten Demonstrationsanlage WA-350 auftreten.
Anlage 5
Antwort
des Bundesministers Dr. von Bülow auf die Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 52 und 53):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ursache, Ablauf und Auswirkungen des Störfalls vom 6./7. Januar 1981 in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in Cap de la Hague, und welche Folgen wird dieser Störfall für die vereinbarte Einlagerung und Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Reaktoren haben?
Wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung erstmals ausführlich über den Störfall vom 6./7. Januar 1981 in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage Cap de la Hague informiert?
Zu Frage 52:
Aufgrund der Unterrichtung der Bundesregierung durch französische Regierungsstellen stellt sich der Sachverhalt des Störfalls in La Hague wie folgt dar:
Am 6. Januar 1981, etwa gegen 13 Uhr, ereignete sich in einem Abfallager der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ein Schwelbrand. In diesem Abfallager waren Strukturteile, die bei der Wiederaufarbeitung von Gasgraphit-ReaktorBrennelementen als feste Abfälle anfallen, gelagert.
Der Schwelbrand konnte nach Fluten des Silos mit Stickstoff und anschließend Wasser beendet werden.
Während des Schwelbrandes entwickelte sich durch Cäsium kontaminierter Rauch, von dem ein Teil durch die Beschickungsöffnung des Bunkers in die darüberliegende Halle austrat und durch den Nordostwind in Richtung auf das Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage getrieben wurde.
Bisher sind weder das schadensauslösende Ereignis noch die konkreten Schadensfolgen im Abfallager bekannt.
Bei 19 Personen konnten Spuren einer äußerlichen Kontamination festgestellt werden, bei drei von ihnen ein leicht erhöhter Wert. Dieser Wert be-
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 493'
wegte sich etwa bei einem Hundertstel der gesetzlich maximal zulässigen Dosis. Darüber hinaus war eine vierte Person einer Strahlendosis ausgesetzt, die mit 5,7 rem geringfügig oberhalb des gesetzlich zulässigen jährlichen Wertes von 5 rem liegt.
Aufgrund der Informationen der staatlichen Strahlenschutzbehörde konnten ausschließlich Cäsium-Kontaminationen in der Umgebung festgestellt werden und keine Spur signifikanter Aktivität anderer Radioisotope. In keinem Fall haben die Aktivitäten die gesetzlich zugelassenen Werte überschritten.
Wie mitgeteilt, wurde der Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt. Die Aufarbeitungskampagne für Gasgraphit-Reaktor-Brennelemente und Schnellbrutbrennelemente wurde fortgeführt.
Da bei uns in der Bundesrepublik Deutschland keine Gas-Graphit-Reaktoren betrieben werden, könnte, unabhängig vom schadensauslösenden Ereignis, ein solcher Störfall weder bei der existierenden Wiederaufarbeitungs-Pilotanlage WAK in Karlsruhe noch bei der geplanten Demonstrationsanlage WA-350 auftreten.
Eine trockene Lagerung von Hülsen- und Strukturteilen ist in der deutschen Anlage nicht vorgesehen.
Aufgrund des Vorfalls im Abfallager der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague sind Auswirkungen für die Sicherstellung der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke nicht zu befürchten.
Zu Frage 53:
Die Bundesregierung wurde mit Fernschreiben der Direktion der staatlichen Strahlenschutzbehörde am 7.1.1981 über den Zwischenfall informiert. Weitere Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen des Störfalls gingen im Verlauf der vergangenen Woche ein.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 59):
Wie beurteilt die Bundesregierung die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit von gegenwärtig geplanten Heizkraftwerken auf Kohlebasis in Ballungszentren, wie insbesondere beabsichtigt sie die bestehenden Regelungen über Maßnahmen der Abgasreinigung und der Schadstoffverteilung im Vergleich zu Großkraftwerken fortzuschreiben?
Ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit von Heizkraftwerken auf Kohlebasis in Ballungszentren ist aus Gründen des Immissionsschutzes die vorhandene Immissionsbelastung und deren künftige Entwicklung nach Inbetriebnahme der Anlagen. Diese Prüfungen können nur im Einzelfall und nur von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz durchgeführt werden. Abgesehen von besonders ungünstigen Situationen bin ich der Auffassung, daß in Ballungszentren geeignete Standorte für Heizkraftwerke auf Kohlebasis gefunden werden können. Voraussetzung ist u. a., daß die Anlagen hinsichtlich der Luftreinhaltung den heutigen Anforderungen entsprechen.
Für Heizkraftwerke mit einer Leistung bis 175 MW äquivalent elektrisch ergeben sich die Anforderungen aus Gründen der Vorsorge unmittelbar aus der TA Luft 1974. Für Anlagen mit größerer Leistung ist, insbesondere hinsichtlich der Abgasentschwefelung, eine Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Ich gehe davon aus, daß die Länder hierbei grundsätzlich die Empfehlung der Umweltminister-Konferenz zugrunde legen, wonach bei Anlagen ab 175 MW elektrisch eine Begrenzung der Schwefeldioxid-Emissionen auf 650 Milligramm je Kubikmeter Abgas erfolgen soll.
Die Bundesregierung geht bei ihren Überlegungen davon aus, daß bei einer Fortschreibung der bestehenden -Regelungen bei der Festlegung von Anforderungen für Heizkraftwerke die Immissionsentlastung durch Fernwärmeleistung unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden kann.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 60):
Auf was ist nach den neuesten Erkenntnisse das Massensterben der Seevögel in der Nordsee zu Beginn dieses Jahres zurückzuführen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus mit der Zielsetzung, künftig derartige — offensichtlich von Menschenhand verursachte — Katastrophen möglichst zu verhindern?
Soweit bisher bekannt, ist das Seevögelsterben auf Ölverschmutzung des Meeres zurückzuführen. Genaue Ermittlungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Ölverschmutzungen der Meeresumwelt nur durch internationale Vereinbarungen vorgebeugt werden kann. Solche Übereinkommen, die eine Verhütung der Meeresverschmutzung zum Ziel haben und denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gibt es bereits. Insbesondere weise ich hin auf das Gesetz über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, vom 31. März 1956 (BGBl. III, Gliederungsnummer 9511-8) und auf das Gesetz zu den Änderungen vom 21. Oktober 1969 und vom 12. Oktober 1971 des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, vom 22. Dezember 1978 (BGBl. II S. 1493). Für den Bereich der Nordsee gilt insbesondere das Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee vom 9. Juni
494* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
1969 (BGBl. II S. 2066) — Bonner Übereinkommen —,das von allen Anrainerstaaten der Nordsee (Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Großbritannien) und den Europäischen Gemeinschaften ratifiziert wurde.
Zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee stehen die erforderlichen rechtlichen und politischen Möglichkeiten damit bereits zur Verfügung.
Wenn es trotz dieses umfassenden Rechtssystems zu Beginn dieses Jahres zu einem bedauerlichen Massensterben von Vögeln gekommen ist, so zeigt das: Es kommt entscheidend auf die wirksame Durchsetzung der zitierten internationalen Übereinkommen an, d. h. auf die Ermittlung der Verursacher und auf eine abschreckende Ahndung von Verstößen an. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit dieser Zielrichtung eines effektiven Umweltschutzes fortsetzen. Einzelheiten hierzu sind dem Bericht der Bundesregierung „Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten" (Drucks. BT 9/72 vom 22. Dezember 1980) zu entnehmen.
Da im konkreten Fall die Verschmutzung offensichtlich außerhalb der Verantwortlichkeitszone der Bundesrepublik Deutschland ihren Ursprung hatte, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung begrenzt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 61):
Welches Ergebnis hatten die vor der Bundestagswahl öffentlich angekündigten Gespräche mit der DDR zur Lösung des durch Kaliabwässer aus der DDR entstandenen Problems der Versalzung von Werra und Weser?
Nach langem Bemühen ist es der Bundesregierung gelungen, mit der Regierung der DDR im September 1980 Gespräche über Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche ist die Prüfung realisierbarer technischer Lösungsmöglichkeiten durch Experten beider Seiten. Bisher haben drei Gespräche stattgefunden. Die nächste Besprechung ist für Anfang Februar 1981 vorgesehen. Da es sich um eine schwierige Materie handelt, werden die Expertengespräche zwangsläufig geraume Zeit erfordern. Nach Erarbeitung geeigneter Lösungsmöglichkeiten wird in anschließenden Verhandlungen mit der DDR Übereinstimmung darüber erreicht werden müssen, welche Lösung oder Kombination von Lösungsmöglichkeiten konkret Anwendung finden kann.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 63 und 64):
Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, die im Bundesmontagetarifvertrag festgelegten pauschalen Aufwandsentschädigungen — auch „Auslösung" genannt — steuerpflichtig zu machen, wenn die auswärtige Tätigkeit mehr als drei Monate dauert, obgleich diese Maßnahme in der Praxis für die Montagebetriebe zu einer Reihe bedenklicher Folgen führt, die auch arbeitsmarktpolitisch von Bedeutung sind?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die im genannten Bereich wegen der steuerlichen Konsequenzen spürbar geringer werdende Bereitschaft der Arbeitnehmer, für längere Zeit auf Montage zu arbeiten, wieder anzureizen?
Die Auswärtstätigkeit von Monteuren wird lohnsteuerlich in aller Regel als Dienstreise gewertet. Eine Beschäftigung an derselben auswärtigen Einsatzstelle wird jedoch längstens für die Dauer von drei Monaten als Dienstreise anerkannt. Das hat zur Folge, daß vom Beginn des vierten Monats an die tarifvertraglichen Auslösungen nicht mehr als Reisekostenvergütungen, sondern nur noch als Ersatz für Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung behandelt werden können. Die hierfür in Betracht kommenden Pauschbeträge sind niedriger als die Reisekosten-Pauschbeträge, so daß ein Teil der Auslösungen dadurch steuerpflichtig wird. Pauschbeträge sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie die typischerweise entstehenden Aufwendungen nicht übersteigen. Wenn bei einer auswärtigen Tätigkeit am selben Ort eine Dienstreise längstens für drei Monate anerkannt wird, so liegt dieser Regelung die Erfahrung zugrunde, daß man sich an die Verhältnisse des auswärtigen Arbeitsorts gewöhnt. In aller Regel tritt hiermit auch eine Verringerung der Aufwendungen ein, etwa durch das Anmieten eines möblierten Zimmers und durch weitgehende Selbstbeköstigung an Stelle höherer Hotel- und Gaststättenkosten. Diese für den Regelfall geltenden Verhältnisse konnte das Steuerrecht nicht unberücksichtigt lassen.
Das für den öffentlichen Dienst maßgebende Bundesreisekostengesetz geht von den gleichen Überlegungen aus. Allerdings verringert sich hier die Reisekostenvergütung schon nach 14 und nur in Ausnahmefällen nach 42 Tagen.
Eine Änderung der geltenden Bestimmungen wird aus den dargelegten Gründen nicht erwogen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Topmann (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 65 und 66):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einführung einer 10-DM-Münze?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 495*
Ist die Bundesregierung bereit, den Fachausschuß „Automatensichere Umlaufmünzen" einzuberufen, um sich mit den Problemen der Einführung einer 10-DM-Münze sowie mit der dazu notwendigen Novellierung des Münzgesetzes zu befassen?
Die Bundesregierung hat die jüngsten Anregungen zur Einführung einer 10 DM-Umlaufmünze zur Kenntnis genommen und verfolgt die hierüber zur Zeit in der Öffentlichkeit geführte Diskussion mit Interesse.
Die Bundesregierung ist bereit, die Einführung einer 10 DM-Umlaufmünze zu prüfen. Falls sich ein entsprechendes Bedürfnis zeigt, wird sie die zur Einführung einer solchen Münze erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört auch die Erörterung der münztechnischen Fragen im technischen Fachausschuß „Automatensichere Umlaufmünzen".
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 67 und 68):
Wie steht die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments (Dok. 1-22/80: „Besteuerung des Mietzinses aus Eigentum, das vom Eigner selbst bewohnt wird."), hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten zur Erhöhung de niedrigen Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik?
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juni 1980, wonach das sogenannte Buchführungsprivileg als verfassungswidrig gilt und somit die geschäftsmäßige Buchführungshilfe für die Verbuchung täglicher Geschäftsvorfälle nun auch kaufmännischen Gehilfen, insbesondere dem Berufsstand der Bilanzbuchhalter, offensteht, und wenn ja. welche?
Zu Frage 67:
Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 erklärt:
„Die Förderung des Wohnungseigentums ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wohnungspolitik. Der § 7 b des Einkommensteuergesetzes, der sich auf die Bautätigkeit in Dörfern und kleinen Städten besonders stark auswirkt, bleibt — ich sage das im Hinblick auf mancherlei öffentliche Diskussionen — in Kraft.
Wir werden prüfen, ob wir Familien mit Kindern besser helfen können oder wie wir die steuerliche Förderung des Wohneigentums wirkungsvoller machen können, beispielsweise durch Abbau der Mitnehmereffekte bei der Förderung des vom Eigentümer allein genutzten sogenannten unechten Zweifamilienhauses."
In die angekündigte Prüfung wird auch der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments einbezogen werden.
Zu Frage 68:
Die Bundesregierung prüft, den Empfehlungen des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und dem Deutschen Bundestag alsbald einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorzulegen. Einzelheiten lassen sich im Augenblick noch nicht übersehen. Wie sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergibt, sollen Bewerber für den Beruf eines Buchführungshelfers
(Kontierers) neben dem Bestehen der Kaufmannsgehilfenprüfung eine noch zu bestimmende hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Buchführungswesens nachweisen. Geprüft wird ferner, ob Steuerfachgehilfen und Bilanzbuchhalter den Kaufmannsgehilfen gleichgestellt werden sollen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 69 und 70):
Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Esso AG erneut erfolgte Preiserhöhung für Vergasertreibstoffe, und kann die Bundesregierung beurteilen, was davon auf die jüngsten OPEC-Preiserhöhungen zurückzuführen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Kosten und Ertragslage der Mineralölgesellschaften zu prüfen mit dem Ziel, die Verbraucher vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen zu schützen?
Wie Sie wissen, bilden sich die Benzinpreise in der Bundesrepublik frei im Wettbewerb. Aufgabe des Bundeskartellamts ist es, darüber zu wachen, daß die Unternehmen sich mit ihrer Preispolitik im Rahmen des Wettbewerbsrechts bewegen. Eine regelmäßige Prüfung der Kosten- und Ertragslage der Mineralölgesellschaften durch die Bundesregierung findet nicht statt. Die Mineralölgesellschaften melden allerdings auf freiwilliger Basis dem Bundeswirtschaftsministerium vierteljährlich ihre Kalkulationsdaten. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß diese Daten zusammengefaßt von einer unabhängigen Stelle regelmäßig veröffentlicht und kommentiert werden. Dies ist bisher für das Jahr 1979 und für das erste Halbjahr 1980 durch das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln geschehen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieses System nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher den Vorzug vor administrativen Preissystemen mit detaillierten Kostenüberprüfungen verdient, wie sie in einigen anderen Ländern praktiziert werden. Dies zeigen auch die von der EG-Kommission regelmäßig veröffentlichten Verbraucherpreisvergleiche, in denen die Bundesrepublik auch bei den Benzinpreisen regelmäßig im unteren Drittel rangiert.
Die im Anschluß an die OPEC-Konferenz in Bali von den Förderländern vorgenommenen Preiserhöhungen bedeuten gewichtet mit der Rohöleinfuhrstruktur der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche durchschnittliche Verteuerung des Rohöls um etwa 3,5 $/b bzw. rd. 50 DM/t. Dies entspricht rein rechnerisch im Durchschnitt über alle Mineralölprodukte 4-5 Pf pro Liter Mineralölprodukt, wobei aber der Markt und insbesondere die Nachfragenentwicklung darüber entscheiden, inwieweit diese Kostenerhöhung in den Verbraucherpreisen • weitergegeben werden kann. Dies ist z. B. bei leich-
496* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
tern Heizöl wegen der rückläufigen Nachfrage gegenwärtig zweifelhaft, wie auch z. B. im 3. Quartal 1980 die Verbraucherpreise für leichtes und schweres Heizöl trotz stagnierender bzw. steigender Rohölkosten rückläufig waren (bei leichtem Heizöl bis zu 20 %).
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 71 und 72):
Hält die Bundesregierung die auf der letzten OPEC-Konferenz in Bali beschlossene Rohölverteuerung für eine gerechtfertigte Begründung der aktuellen Benzinpreiserhöhungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das preispolitische Verhalten von ARAL als Tochtergesellschaft des VebaKonzerns, der sich zu 44 v. H. in Bundesbesitz befindet?
Zu Frage 71:
Die im Anschluß an die OPEC-Konferenz in Bali von den Förderländern vorgenommenen Preiserhöhungen bedeuten gewichtet mit der Rohöleinfuhrstruktur der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche durchschnittliche Verteuerung des Rohöls um etwa 3,5 $/b bzw. rd. 50 DM/t. Dies entspricht rein rechnerisch im Durchschnitt über alle Mineralölprodukte 4-5 Pf pro Liter Mineralölprodukt, wobei aber der Markt und insbesondere die Nachfrageentwicklung darüber entscheiden, inwieweit diese Kostenerhöhung in den Verbraucherpreisen weitergegeben werden kann. Dies ist z. B. bei leichtem Heizöl wegen der rückläufigen Nachfrage gegenwärtig zweifelhaft, wie auch z. B. im 3. Quartal 1980 die Verbraucherpreise für leichtes und schweres Heizöl trotz stagnierender bzw. steigender Rohölkosten rückläufig waren (bei leichtem Heizöl bis zu 20 %).
Zu Frage 72:
Schon aus Rechtsgründen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Preispolitik von ARAL Einfluß zu nehmen. Die Bundesregierung enthält sich aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen jeder Einflußnahme auf unternehmerische Einzelentscheidungen ihrer Beteiligungsgesellschaften, die allein in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen fallen. Unternehmen mit Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand stehen wie andere Unternehmen im Wettbewerb und müssen daher auch mit diesen gleichbehandelt werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 73 und 74):
Welche unmittelbaren bzw. mittelbaren Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um auf die Preisgestaltung der zu den bundeseigenen Unternehmen gehörenden Mineralölgesellschaft ARAL Einfluß zu nehmen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten bzw. hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Initiativen entwickelt, die zu den bundeseigenen Unternehmen gehörende Mineralölgesellschaft ARAL zu veranlassen, im Sinne der klassischen Aufgabenstellung öffentlicher und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen die Rolle eines „Marktwächters" zu übernehmen, indem das Bundesunternehmen mit seiner Preisgestaltung deutlich unter willkürlichen Preissteigerungen der Konkurrenten bleibt und damit alle Unternehmen zu mehr Preisdisziplin veranlaßt?
Zu Frage 73:
Wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen unterliegt auch die ARAL den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Bundeskartellamt beobachtet daher im Zusammenhang mit den jüngsten preispolitischen Maßnahmen der Mineralölgesellschaften auch die Marktreaktionen der ARAL mit großer Aufmerksamkeit. Bislang liegen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine kartellrechtswidrige abgestimmte Aktion vor, die ein Eingreifen des Amtes rechtfertigen würden. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf die Preispolitik der ARAL Einfluß zu nehmen.
Zu Frage 74:
Bei der ARAL AG handelt es sich weder um ein öffentliches noch um ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen. ARAL ist vielmehr eine mittelbare Beteiligung des Bundes über die VEBA AG, an der der Bund mit 43,75% beteiligt ist.
Schon aus Rechtsgründen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Preispolitik von ARAL Einfluß zu nehmen. Sie enthält sich aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen jeder Einflußnahme auf unternehmerische Einzelentscheidungen ihrer Beteiligungsgesellschaften. Diese Entscheidungen fallen allein in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen.
Unternehmen mit Kapitalbeteiligungen der öffentlichen Hand stehen wie andere Unternehmen im Wettbewerb und müssen daher auch mit diesen gleichbehandelt werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/97 Frage 75):
Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Summe der erzielten „windfall-profits" aus der bundesdeutschen Erdöl- und Erdgasgewinnung auf der Basis der durchschnittlichen Weltmarktpreise, oder würde sie — falls keine Schätzungen vorliegen — eine Schätzung von durchschnittlich 185 DM je Tonne Förderkosten in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Förderzinsen) und damit eine Höhe der „windfall-profits" von 4 Milliarden DM für zu hoch halten?
Die von der Bundesregierung seinerzeit vorgenommenen Schätzungen über den Rahmen möglicher Vorteile aus der Erdöl- und Erdgasgewinnung
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 497*
beruhten auf einer Anzahl von Prämissen, die inzwischen durch die Entwicklung der Erdöl- und Erdgaspreise, der Förderkosten und des Förderzinses überholt sind.
Da die Regelung der Windfall-Profit-Problematik inzwischen durch eine Anhebung des Förderzinses in der Zuständigkeit der Länder erfolgt ist, hat die Bundesregierung keinen Anlaß, die Schätzung fortzuschreiben. Die Länder haben den Förderzins in den letzten Jahren schrittweise von 5% Anfang 1976 auf nunmehr 22% ab 1. November 1980 angehoben. Das Förderzinsaufkommen érhöhte sich dadurch von 161 Millionen DM in 1975 auf 447 Millionen DM in 1979.
Für die Zukunft ist die Erhebung von Förderabgaben im Bundesberggesetz geregelt worden. Im Rahmen dieses Gesetzes haben die Länder die Möglichkeit, eine Förderabgabe bis zu 40 % des Marktwertes zu erheben.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 76 und 77):
Seit wann, für welchen mutmaßlichen Zeitraum und in welchem Umfang haben sowjetische Regierungsstellen ihre vertraglich vereinbarten Lieferungen von Erdgas in die Bundesrepublik Deutschland gekürzt?
Welche Gründe gibt es für diese Maßnahme, und ist die Bundesregierung bereit, der sowjetischen Seite deutlich zu machen, daß die gegenwärtigen Einschränkungen vereinbarter Erdgaslieferungen weder psychologisch noch sachlich als besonders günstige Voraussetzungen für künftige Erdgaslieferverträge verstanden werden können?
Zu Frage 76:
Die Erdgaslieferungen aus der UdSSR auf Grund der bestehenden 3 Lieferverträge sind seit Dezember 1980 gekürzt worden. Die bereits vorher dem deutschen Vertragspartner angekündigten täglichen Minderlieferungen schwanken und übersteigen im allgemeinen nicht ein Drittel der vertraglichen Mengen. Es wird erwartet, daß die Lieferungen etwa vom 2. Quartal 1981, das heißt nach dem Winter, wieder normal laufen werden.
Zu Frage 77:
Die Bundesregierung hat die sowjetische Seite darauf aufmerksam gemacht, daß für das notwendige Vertrauen in die Erdgaslieferungen der UdSSR die Kontinuität dieser Lieferungen wesentlich ist.
In ihren Reaktionen hat die sowjetische Seite klargestellt, daß es für die gegenwärtigen Minderlieferungen keine politisch bedingten Gründe gebe und kein Zusammenhang zur Lieferbereitschaft der UdSSR bei dem z. Z. in Verhandlung stehenden neuen Projekt bestehe. Bei den gegenwärtigen Lieferproblemen handele es sich um in den Permafrost-Zonen im Winter entstehende, klimatisch bedingte Schwierigkeiten; die Minderlieferungen sollen möglichst bald durch entsprechende Mehrlieferungen ausgeglichen werden.
Beim neuen Projekt erwartet die UdSSR eine technische Auslegung, die diese Probleme vermeidet.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 78 und 79):
In wieviel Fällen haben die Bundesregierung oder eine der von ihr nach § 11 Abs. 2 des Kriegswaffengesetzes ermächtigten Stellen seit dem 1. Januar 1977 Auslandsgeschäfte im Sinne des § 4a des Kriegswaffengesetzes genehmigt?
Welche Kriegswaffen waren Gegenstand dieser Geschäfte, und wer waren die Geschäftspartner?
Zu Frage 78:
Seit Inkrafttreten des § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz am 1. Juli 1978 wurden insgesamt 44 Genehmigungen nach dieser Vorschrift erteilt.
Zu Frage 79:
Gegenstand dieser Geschäfte waren alle Arten von Kriegswaffen, mit Ausnahme von Schiffen. Ein gewisser Schwerpunkt liegt bei der Munition. Ich bitte um Verständnis, daß ich die Frage nach den Geschäftspartnern nicht beantworten kann, da hier Geschäftsgeheimnisse berührt würden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 80 und 81):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit 1. Juli 1980 Fälle von Kalbfleischeinfuhren in die Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, bei denen Stichproben Östrogen im Fleisch feststellten, obwohl ein veterinärpolizeiliches Attest des Exportlandes vorlag, daß das Fleisch östrogenfrei sei, und wenn ja, wieviel Fälle?
Gibt es eine zuverlässigere Methode, die verbotene Anwendung von Östrogen bei der Kälbermast festzustellen als die Kotprobe im Stall, wenn nein, warum wird diese Überprüfung nicht vorgeschrieben und dieser Nachweis auch für das Importkalbfleisch gefordert?
Zu Frage 80:
Seit dem 1. Juli 1980 sind in insgesamt 4 Fällen Östrogene bei Kalbfleisch festgestellt worden, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht worden ist:
Am 8. 8. 1980 Sendung aus Frankreich,
am 21. 10. 1980 Sendung aus den Niederlanden, am 10. 11. 1980 Sendung aus Frankreich,
am 24. 11. 1980 Sendung aus den Niederlanden.
Der niederländischen Sendung vom 8. August 1980 lag eine besondere Bescheinigung über Östrogenfreiheit bei.
Zu Frage 81:
Für die routinemäßige Untersuchung auf Östrogen (DES) ist nach dem derzeitigen Entwicklungsstand der Radioimmunotest am besten geeignet, weil er zuverlässige Ergebnisse zeigt und im größe-
498* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981
ren Umfange in der Praxis angewendet werden kann. Als Untersuchungssubstrate kommen in erster Linie Kot und Harn in Frage. Die Untersuchung von Kot bietet sich deshalb besonders an, weil Kotproben sowohl in den Kälbermastställen als auch bei der Schlachttierbeschau und am frisch geschlachteten Tier leicht entnommen werden können. Der Radioimmunotest ist auch geeignet zur Untersuchung von Sammelkotproben und eröffnet damit die Möglichkeit, in einem einzigen Laboruntersuchungsgang eine größere Anzahl von Kälbern auf die illegale Anwendung von Östrogen zu überprüfen.
Über die Untersuchungsverfahren, die bei der Untersuchung auf Östrogene in Kälbermastställen anzuwenden sind, gibt es keine Vorschrift. Vorschriften über Untersuchungsverfahren gibt es jedoch im Fleischbeschaurecht.
Der Radioimmunotest für die Untersuchung von Kot ist in den Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland (AB. A) nicht vorgeschrieben; seine Anwendung ist jedoch nach § 20 Abs. 4 AB. A zulässig, weil dieses Verfahren wissenschaftlich anerkannt und praktisch erprobt ist und damit die in dieser Vorschrift geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Es ist zur Zeit jedoch nicht möglich, dieses Verfahren durch Aufnahme in die bestehenden Untersuchungsvorschriften verpflichtend vorzuschreiben, weil die Kommission der EG dem Rat der EG mehrere Vorschläge für eine EG-einheitliche Regelung zur Festlegung der Bedingungen für das Verbot und die Verwendung von Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung bei Tieren vorgelegt hat. Zu diesem geplanten Regelungsbereich sollen auch Untersuchungsvorschriften zum Nachweis der vorgenannten Stoffe gehören.
Die Bundesregierung ist mit Rücksicht auf diese bevorstehende Gemeinschaftsregelung gehalten, auf eine einseitige Änderung des nationalen Rechtes in dieser Hinsicht zu verzichten (sogenannte Stillhalte-Vereinbarung). Aus diesem Grunde ist es gegenwärtig auch nicht möglich, die Kotuntersuchung durch den Radioimmunotest im Versandland für Kalbfleisch, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, bindend vorzuschreiben. Insoweit muß der Erlaß der vorgesehenen EG-einheitlichen Regelung abgewartet werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 82 und 83):
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach aus dem Raum der EG rund 60 000 t eines Gemisches aus Butter und Kokosfett aus Mitteln der EG stark subventioniert an die Sowjetunion geliefert wird, und wie hoch sind die hierfür gewährten Subventionen?
Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß gegebenenfalls solche Lieferungen praktisch ein Umgehungsgeschäft gegenüber den EG-Bestimmungen darstellen, die vorschreiben, daß mit Ausfuhrerstattungen subventionierte Butterlieferungen an die Sowjetunion untersagt sind, und was hat die Bundesregierung unternommen, um derartige Lieferungen rechtzeitig zu unterbinden?
Zu Frage 82:
Fettmischungen der von Ihnen angesprochenen Art werden in der EG wie industrielle Erzeugnisse behandelt. Selbst wenn der Milchfettanteil hoch ist, geht in der Regel durch das Herstellungsverfahren der Buttercharakter weitgehend verloren, insbesondere die Streichfähigkeit. Diese Mischungen haben bis vor kurzem eine völlig untergeordnete Rolle im Handel mit dritten Ländern gespielt. In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten sind sie auf dem Binnenmarkt nicht verkehrsfähig.
Deshalb unterliegt ihre Ausfuhr und eine evtl. Erstattungsgewährung für den Butteranteil einschließlich der Vorausfixierung bis jetzt nicht der Mitteilungspflicht durch die Mitgliedstaaten an die EG-Kommission. Hinzu kommt, daß bei der Beantragung einer Erstattung das Bestimmungsland nicht angegeben werden muß.
Nach einer inoffiziellen Auskunft der EG-Kommission soll für 50 000 t Butter als Bestandteil solcher Fettmischungen eine Vorausfestsetzung der Erstattung in Höhe von 146,48 ECU/100 kg genehmigt worden sein.
Zu Frage 83:
Sofort nach dem gerüchteweise Bekanntwerden dieser Verkäufe hat die Bundesregierung bei der EG-Kommission eine Gleichstellung des Ausfuhrverfahrens dieser Fettmischungen mit dem bei Butter gefordert. Die EG-Kommission hat daraufhin die Vorausfestsetzung der Erstattung bis 15. Februar 1981 ausgesetzt mit dem Ziel, dem zuständigen EG-Agrarrat bis dahin geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
Mit Wirkung vom 17. Januar 1981 hat die Kommission verfügt, daß keine Erstattung mehr für die Ausfuhr von Fettmischungen gewährt wird.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 87 und 88):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Nachrichten zutreffen, denengemäß der Generalsekretär der NATO, Dr. Joseph Luns, am 14. November 1980 mit dem südafrikanischen Außenminister Botha zusammengetroffen ist, und ist gegebenenfalls die Erklärung des NATO-Ministerrats vom 9. Juni 1976, dergemäß es keine Kontakte zwischen Mitgliedern des internationalen Stabs des Bündnisses mit der Republik Südafrika gebe, noch Grundlage der Südafrikapolitik der NATO?
Ist die Bundesregierung entschlossen, auch weiterhin auf die Fortsetzung dieser Politik zu drängen?
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 499*
Zu Frage 87:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Generalsekretär der NATO, Dr. Joseph Luns, am 14. November 1980 zu einem Privatgespräch mit dem südafrikanischen Außenminister Botha zusammengetroffen ist.
Eine Erklärung des NATO-Rats vom 9. Juni 1976 zu Südafrika ist nicht bekannt. Unbeschadet dessen
ist festzuhalten, daß sich an der bekannten und konsequent eingehaltenen Politik der NATO, jede Zusammenarbeit mit Südafrika abzulehnen, nichts geändert hat.
Zu Frage 88:
Die Bundesregierung wird sich weiterhin für die Fortsetzung dieser Politik einsetzen.