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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/14 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Narjes auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 433A Eintritt des Abg. Eymer (Lübeck) in den Deutschen Bundestag 433A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 433 B Beratung des Krebsberichts als Fortschreibung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage betreffend Krebsforschung — Drucksache 8/3556 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . . 433 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 437 D Rayer SPD 441 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 443 D Frau Terborg SPD 445 C Dr.-Ing. Laermann FDP 446 D Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bundesausbildungsförderungsgesetz hier: Bericht der Bundesregierung gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1979 — Drucksache 8/4187 — Frau Geiger CDU/CSU 448 D Vogelsang SPD 450 D Frau von Braun-Stützer FDP 452 B Daweke CDU/CSU 454 B Kühbacher SPD 456A Gärtner FDP 457 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 458 B Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . . 458 D Rühe CDU/CSU 460 D Beratung des Schlußberichts der Bundesregierung über die Verwendung der den Ländern für die Errichtung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung zur Verfügung gestellten Mittel — Drucksache 9/1 — Nelle CDU/CSU 462 B Thüsing SPD 464 C Neuhausen FDP 466 A Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . . 468 C Wahl der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht — Drucksache 9/45 — II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 in Verbindung mit Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes — Drucksache 9/46 — 487 A Vizepräsident Frau Renger 487 D Fragestunde — Drucksache 9/97 — Ausdehnung des Fernsprechnahbereichs in dünnbesiedelten Räumen MdlAnfr 42, 43 16.01.81 Drs 09/97 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Becker BMP . . . 470C, 471 A, B ZusFr Hinsken CDU/CSU . . . . 470C, D, 471 B Vermeidung des unnötigen Aufreißens von Straßen durch Koordinierung von Vorhaben der Bundespost mit denen anderer Versorgungsunternehmen MdlAnfr 44 16.01.81 Drs 09/97 Stockleben SPD Antw PStSekr Becker BMP . . . 471 C, D, 472A ZusFr Stockleben SPD 471C, D Behindertengerechte Ausstattung der öffentlichen Münzfernsprecher für Hörgeschädigte MdlAnfr 46, 47 16.01.81 Drs 09/97 Hoffie FDP Antw PStSekr Becker BMP 472 A, B, C ZusFr Hoffie FDP 472 C Verbot von Kontakten zwischen Angehörigen der deutschen Botschaft in Warschau und der polnischen Bevölkerung • MdlAnfr 85, 86 16.01.81 Drs 09/97 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 472D, 473A, B ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . . 473A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 473 B Zahl der festgenommenen Mitglieder von Menschenrechts- und Bürgerrechtsgruppen in der Sowjetunion seit Beginn des Madrider KSZE-Folgetreffens sowie Beratung der Verstöße der UdSSR gegen die Schlußakte von Helsinki MdlAnfr 89, 90 16.01.81 Drs 09/97 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 473 C, D, 474A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 473C, 474 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 474 B Ausweisung des ehemaligen tschechoslowakischen Außenministers Hajek aus Prag anläßlich des Besuchs des Bundesaußenministers in der CSSR MdlAnfr 91 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA • 474C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 474 C Erörterung des Rückgangs der Ausreisegenehmigungen im zweiten Halbjahr 1980 anläßlich des Besuchs des Bundesaußenministers in Polen MdlAnfr 92 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 474D, 475 A ,B ,C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 475A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 475B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 475C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 475C Verknüpfung der Lebensmittellieferungen an Polen -mit dem Ersuchen um Ausreisegenehmigungen für alle aussiedlungswilligen Deutschen MdlAnfr 93 16.01.81 Drs 09/97 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 475D, 476A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 476A Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur von Kuba eingebrachten UNO-Resolution 35/192 angesichts des Einsatzes von Soldaten aus Nicaragua und „internationalistischer Kämpfer" in El Salvador MdlAnfr 94 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 476 B, C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 476 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 476 D ZusFr Hansen SPD 476 D Erfolg der Gespräche des Bundesaußenministers über die Verwirklichung der Rechte der in der CSSR lebenden Deutschen während seines Besuchs in Prag MdlAnfr 95 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 477A, B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 477 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 477 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 477 D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 III Äußerungen aus dem Bundesinnenministerium über das Auslaufen des deutschpolnischen Ausreiseprotokolls MdlAnfr 62 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 477D, 478A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 478A, B Äußerung des Bundesministers von Bülow über Beschränkungen von Urlaubsreisen ins Ausland MdlAnfr 48 16.01.81 Drs 09/97 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 478 B, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 478 C, D Ursache des Brandes in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague sowie Auswirkung auf die Entsorgung deutscher Kernkraftwerke MdlAnfr 49, 50 16.01.81 Drs 09/97 Dr.-Ing. Laermann FDP Antw PStSekr Stahl BMFT 479A, B, D, 480A, B, C, D, 481 A, B ZusFr Dr.-Ing. Laermann FDP . . . 479D, 480A ZusFr Hansen SPD 480 B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 480C, D ZusFr Thüsing SPD 480 D ZusFr Jansen SPD 481 A, B Erneuerung der Umfrage des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung über „Das Deutschlandbild aus der Sicht der Bevölkerung in acht ausgewählten Ländern" MdlAnfr 84 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StSekr Becker BPA . . . . 481 C, D, 482A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 481C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 482A Hintergründe des Vergleichs über 5 Millionen DM mit der Merex AG im Zusammenhang mit illegalen Waffengeschäften MdlAnfr 18, 19 16.01.81 Drs 09/97 Hansen SPD Antw PStSekr Lahnstein BK 482 A, C 483 A, B, C, 484B, C ZusFr Hansen SPD . . . . 482 C, D, 483D, 484B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 483A ZusFr Thüsing SPD 483A ZusFr Gansel SPD 483C, 484 C Voraussetzungen für die Erteilung von Auskünften des Bundesamts für Verfassungsschutz über Bewerber an die Privatwirtschaft MdlAnfr 54 16.01.81 Drs 09/97 Stiegler SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 484 D Behebung des Arbeitskräftemangels in der Gastronomie im Berchtesgadener Land durch Lockerung des Anwerbestopps für Gastarbeiter MdlAnfr 55 16.01.81 Drs 09/97 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 485 A, B, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU 485 B ZusFr Broll CDU/CSU 485 C Verweigerung der Einreise aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland für Rom-Zigeuner MdlAnfr 56 16.01.81 Drs 09/97 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 485D, 486 B ZusFr Thüsing SPD 486 A Teilnahme der deutschen Fußball-Nationalmannschaft am internationalen Fußballturnier in Uruguay MdlAnfr 57 16.01.81 Drs 09/97 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 486 B, C ZusFr Thüsing SPD 486 C Sicherstellung der Deckung von Haftpflichtansprüchen im Falle der von Staatssekretär Dr. Hartkopf vorgeschlagenen Aufhebung der bisherigen Begrenzung bei der Atomhaftung MdlAnfr 58 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 486D, 487 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 487 A Nächste Sitzung 488 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 489* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 489* B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 Anlage 3 a Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und an der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes teilgenommen haben 490* B Anlage 3 b Pairing-Vereinbarungen 491* D Anlage 4 Ursache und Auswirkungen des Brandes in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague MdlAnfr 51 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 492* A Anlage 5 Ursache des Störfalls in der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague sowie Auswirkungen auf die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Reaktoren MdlAnfr 52, 53 16.01.81 Drs 09/97 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. von Bülow BMFT . 492* C Anlage 6 Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit geplanter Heizkraftwerke auf Kohlebasis sowie Regelung der Abgasreinigung MdlAnfr 59 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 493* B Anlage 7 Erkenntnisse über das Massensterben der Seevögel in der Nordsee MdlAnfr 60 16.01.81 Drs 09/97 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 493* D Anlage 8 Ergebnis der Gespräche mit der DDR über die Versalzung von Werra und Weser MdlAnfr 61 16.01.81 Drs 09/97 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 494* B Anlage 9 Konsequenzen aus der Besteuerung der im Bundesmontagetarifvertrag festgelegten Aufwandsentschädigungen bei auswärtiger Tätigkeit von mehr als drei Monaten MdlAnfr 63, 64 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 494* C Anlage 10 Konsequenzen aus der Einführung einer 10-DM-Münze MdlAnfr 65, 66 16.01.81 Drs 09/97 Topmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 494* D Anlage 11 Beurteilung des Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments (Dok. 1-22/80) hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten zur Erhöhung der Wohnungseigentumsquote; .Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des sogenannten Buchführungsprivilegs MdlAnfr 67, 68 16.01.81 Drs 09/97 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 495 *A Anlage 12 Beurteilung der Erhöhung der Treibstoffpreise durch die Esso AG MdlAnfr 69, 70 16.01.81 Drs 09/97 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 495* C Anlage 13 Begründung der Benzinpreissteigerung mit der von den OPEC-Ländern beschlossenen Rohölverteuerung sowie preispolitisches Verhalten der ARAL MdlAnfr 71, 72 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* A Anlage 14 Einflußnahme der Bundesregierung auf die Preisgestaltung der ARAL MdlAnfr 73, 74 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 V Anlage 15 Schätzungen über die Summe der „windfall profits" aus der deutschen Erdöl- und Erdgasgewinnung MdlAnfr 75 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 496* D Anlage 16 Einschränkung vereinbarter Erdgaslieferungen durch die Sowjetunion MdlAnfr 76, 77 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 497 *A Anlage 17 Ausfuhrgenehmigung für Kriegswaffen seit dem 1. Januar 1977 MdlAnfr 78, 79 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 497"C Anlage 18 Verschärfung der Östrogenkontrollen für importiertes Kalbfleisch MdlAnfr 80, 81 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 497* D Anlage 19 Unterbindung der Lieferung eines von der EG subventionierten Gemisches aus Butter und Kokosfett an die Sowjetunion MdlAnfr 82, 83 16.01.81 Drs 09/97 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 498* B Anlage 20 Südafrikapolitik der NATO MdlAnfr 87, 88 16.01.81 Drs 09/97 Dr. Corterier SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 498* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 433 14. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1981 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Brunner 23. 1. Diepgen 22. 1 Egert 23 1. Ertl 23. 1. Francke (Hamburg) 23. 1. Herkenrath 23. 1. Dr. Hubrig 23. 1. Kittelmann 23. 1. Klein (Dieburg) 23. 1. Korber 23. 1. Dr. Graf Lambsdorff 23. 1. Peter (Kassel) 23. 1. Sander 23. 1. Dr. Schroeder (Freiburg) 23. 1. Spilker 23. 1. Dr. Vogel (München) 22 1. Dr. Wieczorek 22.1. Wissmann 23. 1. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 21. November 1980 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. November 1980 der vom Deutschen Bundestag am 4. November 1980 beschlossenen Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes zugestimmt hat. Der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 13. Januar 1981 mitgeteilt, daß der Ausschuß zu der nachstehenden EG-Vorlage Kenntnisnahme empfohlen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) Nr. 3310/75 über die Landwirtschaft des Großherzogtums Luxemburg - Drucksache 9/60 Nr. 15 - Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 179 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über Anlagen zum Stenographischen Bericht das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist als Drucksache 9/85 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 181 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Richtlinie 65/269/EWG des Rates ist als Drucksache 9/86 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 180 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft ist als Drucksache 9/87 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 183 aufgeführte EG-Vorlage Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Entschließung des Rates über die Prioritäten und den Zeitplan von Entscheidungen des Rates auf dem Gebiet des Verkehrs in der Zeit bis Ende 1983 ist als Drucksache 9/88 verteilt. Die in Drucksache 9/37 unter Nummer 177 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die harmonisierte Anwendung des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist als Drucksache 9/84 verteilt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 7/80 - Zollkontingent für Walzdraht - 2. Halbjahr 1980) - Drucksache 9/62 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 20. März 1981 vorzulegen Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/80 - Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) - Drucksache 9/78 - 490* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 14/80 — Zollkontingent 1981 für Bananen) — Drucksache 9/79 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen Aufhebbare Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache 9/80 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksache 9/90 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 10. April 1981 vorzulegen Anlage 3 a Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und an der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes teilgenommen haben Dr. Abelein Frau Dr. Adam-Schwaetzer Dr. van Aerssen Dr. Ahrens Dr. Althammer Amling Amrehn Antretter Dr. Apel Dr. Arnold Auch Baack Bahner Bahr Dr. Bardens Dr. Barzel Baum Becker (Nienberge) Beckmann Frau Benedix-Engler Frau Berger (Berlin) Bergerowski Bernrath Berschkeit Biehle Biermann Bindig Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Böhme (Freiburg) Börnsen Dr. Bötsch Bohl Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Frau von Braun-Stützer Bredehorn Breuer Broll Brück Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühler (Bruchsal) Dr. von Bülow Dr. Bugl Burger Buschfort Carstens (Emstek) Catenhusen Clemens Collet Conrad (Riegelsberg) Conradi Coppik Dr. Corterier Cronenberg Curdt Dr. Czaja Frau Dr. Däubler-Gmelin Dallmeyer Daubertshäuser Daweke Deres Dr. Diederich (Berlin) Dörflinger Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreßler Dr. Dübber Duve Echternach Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Engelhard Engelsberger Engholm Erhard (Bad Schwalbach) Esters Ewen Eymer (Lübeck) Dr. Faltlhauser Feile Feinendegen Fellner Fiebig Frau Fischer Fischer (Hamburg) Fischer (Homburg) Fischer (Osthofen) Franke Franke (Hannover) Dr. Friedmann Frau Fromm Frau Fuchs Funke Gärtner Gallus Gansel Ganz (St. Wendel) Gattermann Frau Geier Frau Geiger Dr. Geißler Dr. von Geldern Genscher Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Dr. Geßner Gilges Ginnuttis Glombig Glos Gnädinger Gobrecht Dr. Götz Grobecker Grüner Grunenberg Günther Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Dr. Hackel Dr. Häfele Haehser Frau Dr. Hamm-Brücher Handlos Hansen Hanz (Dahlen) Frau Dr. Hartenstein Hartmann Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Hauser (Krefeld) Dr. Haussmann Heistermann Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herterich von der Heydt Freiherr von Massenbach Heyenn Hinsken Dr. Hirsch Höffkes Hölscher Höpfinger Hoffie Frau Hoffmann (Soltau) Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach) Dr. Holtz Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Frau Hürland Dr. Hüsch Huonker Dr. Hupka Graf Huyn Ibrügger Jäger (Wangen) Jagoda Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jansen Jaunich Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst Jung (Kandel) Jung (Lörrach) Junghans Jungmann Kalisch Dr. Kansy Frau Karwatzki Keller Kiehm Kiep Kirschner Kittelmann Klein (Dieburg) Dr. Klein (Göttingen) Klein (München) Kleinert Dr. Klejdzinski Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Dr. Kohl Kolbow Kraus Dr. Kreile Kretkowski Dr. Kreutzmann Krey Kroll-Schlüter Frau Krone-Appuhn Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 491* Dr. Kübler Kühbacher Kuhlwein Kunz (Berlin) Dr.-Ing. Laermann Lambinus Lamers Dr. Lammert Lampersbach Landré Dr. Langner Dr. Laufs Leber Lemmrich Lennartz Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer Leonhart Frau Dr. Lepsius ' Liedtke Dr. Linde Link Linsmeier Lintner Löffler Löher Lorenz Louven Lowack Lutz Frau Luuk Maaß Männing Magin Mahne Marschall Frau Dr. Martiny-Glotz Dr. Marx Frau Matthäus-Maier Matthöfer Meinike (Oberhausen) Meininghaus Menzel Merker Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mertes (Gerolstein) Metz Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Mischnick Dr. Mitzscherling Möhring Möllemann Dr. Möller Dr. Müller Müller (Bayreuth) Müller (Remscheid) Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Dr. Müller-Emmert Müntefering Nagel Nehm Nelle Neuhaus Neuhausen Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle) Frau Dr. Neumeister Niegel Dr. Nöbel Frau Noth Offergeld Dr.-Ing. Oldenstädt Dr. Olderog Dr. Osswald Frau Pack Paterna Pauli Dr. Penner Pensky Petersen Pfeffermann Pfeifer Picard Pieroth Dr. Pinger Pohlmann Dr. Pohlmeier Polkehn Popp Porzner Poß Prangenberg Dr. Probst Purps Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Rawe Rayer Reddemann Regenspurger Frau Renger Rentrop Repnik Reschke Reuschenbach Reuter Dr. Riedl (München) Dr. Riemer Dr. Riesenhuber Röhner Rösch Rohde Frau Roitzsch Ronneburger Dr. Rose Rosenthal Rossmanith Roth Rühe Ruf Dr. Rumpf Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Sauter (Ichenhausen) Dr. Schachtschabel Schäfer (Mainz) Schäfer (Offenburg) Schätz Dr. Schäuble Dr. Scheer Schirmer Schlaga Schlatter Frau Schlei Schluckebier Frau Schmedt (Lengerich) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Kempten) Schmidt (München) Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf) Schmitt (Wiesbaden) Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schreiber (Solingen) Schreiner Schröder (Hannover) Schröder (Lüneburg) Schröer (Mülheim) Frau Schuchardt Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seehofer Seiters Sick Sielaff Sieler Frau Simonis Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Spöri Spranger Dr. Sprung Stahl (Kempen) Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Dr. Steger Steiner Frau Steinhauer Dr. Stercken Stiegler Stockleben Stöckl Straßmeir Dr. Struck Stücklen Stutzer Frau Terborg Thüsing Tietjen Tillmann Frau Dr. Timm Timm Dr. Todenhöfer Topmann Frau Traupe Ueberhorst Dr. Unland Urbaniak Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt (Düren) Dr. Vohrer Voigt (Frankfurt) Volmer Vosen Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Waltemathe Walther Dr. Warnke Wartenberg Dr. von Wartenberg Wehner Weinhofer Weirich Weiskirch (Olpe) Weiß Weisskirchen (Wiesloch) Dr. von Weizsäcker Dr. Wendig Werner Dr. Wernitz Westphal Frau Dr. Wex Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wiefel von der Wiesche Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wimmer (Eggenfelden) Wimmer (Neuss) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Witek Dr. de With Dr. Wittmann Dr. Wörner Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Baron von Wrangel Wrede Würtz Würzbach Dr. Wulff Wurbs Wuttke Zander Zeitler Zierer Dr. Zimmermann Zink Dr. Zumpfort Zywietz Anlage 3 b Pairing-Vereinbarungen Dr. Schmidt (Gellersen) — Schröder (Wilhelminenhof) Susset — Müller (Schweinfurt) Bayha — Dr. Enders Brunner — Herberholz Eigen — Holsteg Herkenrath — Leuschner Kiechle — Oostergetelo Michels — Paintner Rainer — Sander Sauter (Epfendorf) — Wimmer (Neuötting) Schartz (Trier) — Frau Zutt Frhr. von Schorlemer — Eickmeyer 492* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 ) Dr. Meyer zu Bentrup — BM Graf Lambsdorff Dr. Hubrig — BM Ertl Dr. Kunz (Weiden) — Immer (Altenkirchen) Francke (Hamburg) — Hoppe Dr. Schröder (Freiburg) — Korber Wissmann — Dr. Wieczorek Kolb — Dr. Solms Diepgen — Dr. Brunner Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/97 Frage 51): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Ursache, Verlauf und Auswirkungen des Brandes in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe in Cap de la Hague im Januar dieses Jahrs, und ist nach Auffassung der Bundesregierung ein derartiger Zwischenfall nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik vermeidbar? Aufgrund der Unterrichtung der Bundesregierung durch französische Regierungsstellen stellt sich der Sachverhalt des Störfalls in La Hague wie folgt dar: Am 6. Januar 1981, etwa gegen 13.00 Uhr, ereignete sich in einem Abfallager der französichen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ein Schwelbrand. In diesem Abfallager waren Strukturteile, die bei der Wiederaufarbeitung von Gasgraphit-Reaktor-Brennelementen als feste Abfälle anfallen, gelagert. Der Schwelbrand konnte nach Fluten des Silos mit Stickstoff und anschließend Wasser beendet werden. Während des Schwelbrandes entwickelte sich durch Cäsium kontaminierter Rauch, von dem ein Teil durch die Beschickungsöffnung des Bunkers in die darüberliegende Halle austrat und durch den Nordostwind in Richtung auf das Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage getrieben wurde. Bisher sind weder das schadensauslösende Ereignis noch die konkreten Schadensfolgen im Abfallager bekannt. Bei 19 Personen konnten Spuren einer äußerlichen Kontamination festgestellt werden, bei 3 von ihnen ein leicht erhöhter Wert. Dieser Wert bewegte sich etwa bei einem Hundertstel der gesetzlich maximal zulässigen Dosis. Darüber hinaus war eine 4. Person einer Strahlendosis ausgesetzt, die mit 5,7 rem geringfügig oberhalb des gesetzlich zulässigen jährlichen Wertes von 5 rem liegt. • Aufgrund der Informationen der staatlichen Strahlenschutzbehörde konnten ausschließlich Cäsium-Kontaminationen in der Umgebung festgestellt werden und keine Spur signifikanter Aktivität anderer Radioisotope. In keinem Fall haben die Aktivitäten die gesetzlich zugelassenen Werte überschritten. Wie mitgeteilt, wurde der Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt. Die Aufarbeitungskampagne für Gasgraphit-Reaktor-Brennelemente und Schnellbrutbrennelemente wurde fortgeführt. Da bei uns in der Bundesrepublik Deutschland keine Gasgraphit-Reaktoren betrieben werden, könnte, unabhängig vom schadensauslösenden Ereignis, ein solcher Störfall weder bei der existierenden Wiederaufarbeitungs-Pilotanlage WAK in Karlsruhe noch bei der geplanten Demonstrationsanlage WA-350 auftreten. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Dr. von Bülow auf die Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 52 und 53): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ursache, Ablauf und Auswirkungen des Störfalls vom 6./7. Januar 1981 in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in Cap de la Hague, und welche Folgen wird dieser Störfall für die vereinbarte Einlagerung und Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Reaktoren haben? Wann und auf welchem Wege wurde die Bundesregierung erstmals ausführlich über den Störfall vom 6./7. Januar 1981 in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage Cap de la Hague informiert? Zu Frage 52: Aufgrund der Unterrichtung der Bundesregierung durch französische Regierungsstellen stellt sich der Sachverhalt des Störfalls in La Hague wie folgt dar: Am 6. Januar 1981, etwa gegen 13 Uhr, ereignete sich in einem Abfallager der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague ein Schwelbrand. In diesem Abfallager waren Strukturteile, die bei der Wiederaufarbeitung von Gasgraphit-ReaktorBrennelementen als feste Abfälle anfallen, gelagert. Der Schwelbrand konnte nach Fluten des Silos mit Stickstoff und anschließend Wasser beendet werden. Während des Schwelbrandes entwickelte sich durch Cäsium kontaminierter Rauch, von dem ein Teil durch die Beschickungsöffnung des Bunkers in die darüberliegende Halle austrat und durch den Nordostwind in Richtung auf das Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage getrieben wurde. Bisher sind weder das schadensauslösende Ereignis noch die konkreten Schadensfolgen im Abfallager bekannt. Bei 19 Personen konnten Spuren einer äußerlichen Kontamination festgestellt werden, bei drei von ihnen ein leicht erhöhter Wert. Dieser Wert be- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 493' wegte sich etwa bei einem Hundertstel der gesetzlich maximal zulässigen Dosis. Darüber hinaus war eine vierte Person einer Strahlendosis ausgesetzt, die mit 5,7 rem geringfügig oberhalb des gesetzlich zulässigen jährlichen Wertes von 5 rem liegt. Aufgrund der Informationen der staatlichen Strahlenschutzbehörde konnten ausschließlich Cäsium-Kontaminationen in der Umgebung festgestellt werden und keine Spur signifikanter Aktivität anderer Radioisotope. In keinem Fall haben die Aktivitäten die gesetzlich zugelassenen Werte überschritten. Wie mitgeteilt, wurde der Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigt. Die Aufarbeitungskampagne für Gasgraphit-Reaktor-Brennelemente und Schnellbrutbrennelemente wurde fortgeführt. Da bei uns in der Bundesrepublik Deutschland keine Gas-Graphit-Reaktoren betrieben werden, könnte, unabhängig vom schadensauslösenden Ereignis, ein solcher Störfall weder bei der existierenden Wiederaufarbeitungs-Pilotanlage WAK in Karlsruhe noch bei der geplanten Demonstrationsanlage WA-350 auftreten. Eine trockene Lagerung von Hülsen- und Strukturteilen ist in der deutschen Anlage nicht vorgesehen. Aufgrund des Vorfalls im Abfallager der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague sind Auswirkungen für die Sicherstellung der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke nicht zu befürchten. Zu Frage 53: Die Bundesregierung wurde mit Fernschreiben der Direktion der staatlichen Strahlenschutzbehörde am 7.1.1981 über den Zwischenfall informiert. Weitere Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen des Störfalls gingen im Verlauf der vergangenen Woche ein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 59): Wie beurteilt die Bundesregierung die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit von gegenwärtig geplanten Heizkraftwerken auf Kohlebasis in Ballungszentren, wie insbesondere beabsichtigt sie die bestehenden Regelungen über Maßnahmen der Abgasreinigung und der Schadstoffverteilung im Vergleich zu Großkraftwerken fortzuschreiben? Ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit von Heizkraftwerken auf Kohlebasis in Ballungszentren ist aus Gründen des Immissionsschutzes die vorhandene Immissionsbelastung und deren künftige Entwicklung nach Inbetriebnahme der Anlagen. Diese Prüfungen können nur im Einzelfall und nur von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem BundesImmissionsschutzgesetz durchgeführt werden. Abgesehen von besonders ungünstigen Situationen bin ich der Auffassung, daß in Ballungszentren geeignete Standorte für Heizkraftwerke auf Kohlebasis gefunden werden können. Voraussetzung ist u. a., daß die Anlagen hinsichtlich der Luftreinhaltung den heutigen Anforderungen entsprechen. Für Heizkraftwerke mit einer Leistung bis 175 MW äquivalent elektrisch ergeben sich die Anforderungen aus Gründen der Vorsorge unmittelbar aus der TA Luft 1974. Für Anlagen mit größerer Leistung ist, insbesondere hinsichtlich der Abgasentschwefelung, eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Ich gehe davon aus, daß die Länder hierbei grundsätzlich die Empfehlung der Umweltminister-Konferenz zugrunde legen, wonach bei Anlagen ab 175 MW elektrisch eine Begrenzung der Schwefeldioxid-Emissionen auf 650 Milligramm je Kubikmeter Abgas erfolgen soll. Die Bundesregierung geht bei ihren Überlegungen davon aus, daß bei einer Fortschreibung der bestehenden -Regelungen bei der Festlegung von Anforderungen für Heizkraftwerke die Immissionsentlastung durch Fernwärmeleistung unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 60): Auf was ist nach den neuesten Erkenntnisse das Massensterben der Seevögel in der Nordsee zu Beginn dieses Jahres zurückzuführen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus mit der Zielsetzung, künftig derartige — offensichtlich von Menschenhand verursachte — Katastrophen möglichst zu verhindern? Soweit bisher bekannt, ist das Seevögelsterben auf Ölverschmutzung des Meeres zurückzuführen. Genaue Ermittlungsergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Ölverschmutzungen der Meeresumwelt nur durch internationale Vereinbarungen vorgebeugt werden kann. Solche Übereinkommen, die eine Verhütung der Meeresverschmutzung zum Ziel haben und denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gibt es bereits. Insbesondere weise ich hin auf das Gesetz über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, vom 31. März 1956 (BGBl. III, Gliederungsnummer 9511-8) und auf das Gesetz zu den Änderungen vom 21. Oktober 1969 und vom 12. Oktober 1971 des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954, vom 22. Dezember 1978 (BGBl. II S. 1493). Für den Bereich der Nordsee gilt insbesondere das Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee vom 9. Juni 494* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 1969 (BGBl. II S. 2066) — Bonner Übereinkommen —,das von allen Anrainerstaaten der Nordsee (Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden, Großbritannien) und den Europäischen Gemeinschaften ratifiziert wurde. Zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee stehen die erforderlichen rechtlichen und politischen Möglichkeiten damit bereits zur Verfügung. Wenn es trotz dieses umfassenden Rechtssystems zu Beginn dieses Jahres zu einem bedauerlichen Massensterben von Vögeln gekommen ist, so zeigt das: Es kommt entscheidend auf die wirksame Durchsetzung der zitierten internationalen Übereinkommen an, d. h. auf die Ermittlung der Verursacher und auf eine abschreckende Ahndung von Verstößen an. Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit dieser Zielrichtung eines effektiven Umweltschutzes fortsetzen. Einzelheiten hierzu sind dem Bericht der Bundesregierung „Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten" (Drucks. BT 9/72 vom 22. Dezember 1980) zu entnehmen. Da im konkreten Fall die Verschmutzung offensichtlich außerhalb der Verantwortlichkeitszone der Bundesrepublik Deutschland ihren Ursprung hatte, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung begrenzt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Frage 61): Welches Ergebnis hatten die vor der Bundestagswahl öffentlich angekündigten Gespräche mit der DDR zur Lösung des durch Kaliabwässer aus der DDR entstandenen Problems der Versalzung von Werra und Weser? Nach langem Bemühen ist es der Bundesregierung gelungen, mit der Regierung der DDR im September 1980 Gespräche über Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche ist die Prüfung realisierbarer technischer Lösungsmöglichkeiten durch Experten beider Seiten. Bisher haben drei Gespräche stattgefunden. Die nächste Besprechung ist für Anfang Februar 1981 vorgesehen. Da es sich um eine schwierige Materie handelt, werden die Expertengespräche zwangsläufig geraume Zeit erfordern. Nach Erarbeitung geeigneter Lösungsmöglichkeiten wird in anschließenden Verhandlungen mit der DDR Übereinstimmung darüber erreicht werden müssen, welche Lösung oder Kombination von Lösungsmöglichkeiten konkret Anwendung finden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 63 und 64): Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, die im Bundesmontagetarifvertrag festgelegten pauschalen Aufwandsentschädigungen — auch „Auslösung" genannt — steuerpflichtig zu machen, wenn die auswärtige Tätigkeit mehr als drei Monate dauert, obgleich diese Maßnahme in der Praxis für die Montagebetriebe zu einer Reihe bedenklicher Folgen führt, die auch arbeitsmarktpolitisch von Bedeutung sind? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die im genannten Bereich wegen der steuerlichen Konsequenzen spürbar geringer werdende Bereitschaft der Arbeitnehmer, für längere Zeit auf Montage zu arbeiten, wieder anzureizen? Die Auswärtstätigkeit von Monteuren wird lohnsteuerlich in aller Regel als Dienstreise gewertet. Eine Beschäftigung an derselben auswärtigen Einsatzstelle wird jedoch längstens für die Dauer von drei Monaten als Dienstreise anerkannt. Das hat zur Folge, daß vom Beginn des vierten Monats an die tarifvertraglichen Auslösungen nicht mehr als Reisekostenvergütungen, sondern nur noch als Ersatz für Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung behandelt werden können. Die hierfür in Betracht kommenden Pauschbeträge sind niedriger als die Reisekosten-Pauschbeträge, so daß ein Teil der Auslösungen dadurch steuerpflichtig wird. Pauschbeträge sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie die typischerweise entstehenden Aufwendungen nicht übersteigen. Wenn bei einer auswärtigen Tätigkeit am selben Ort eine Dienstreise längstens für drei Monate anerkannt wird, so liegt dieser Regelung die Erfahrung zugrunde, daß man sich an die Verhältnisse des auswärtigen Arbeitsorts gewöhnt. In aller Regel tritt hiermit auch eine Verringerung der Aufwendungen ein, etwa durch das Anmieten eines möblierten Zimmers und durch weitgehende Selbstbeköstigung an Stelle höherer Hotel- und Gaststättenkosten. Diese für den Regelfall geltenden Verhältnisse konnte das Steuerrecht nicht unberücksichtigt lassen. Das für den öffentlichen Dienst maßgebende Bundesreisekostengesetz geht von den gleichen Überlegungen aus. Allerdings verringert sich hier die Reisekostenvergütung schon nach 14 und nur in Ausnahmefällen nach 42 Tagen. Eine Änderung der geltenden Bestimmungen wird aus den dargelegten Gründen nicht erwogen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Topmann (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 65 und 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Einführung einer 10-DM-Münze? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 495* Ist die Bundesregierung bereit, den Fachausschuß „Automatensichere Umlaufmünzen" einzuberufen, um sich mit den Problemen der Einführung einer 10-DM-Münze sowie mit der dazu notwendigen Novellierung des Münzgesetzes zu befassen? Die Bundesregierung hat die jüngsten Anregungen zur Einführung einer 10 DM-Umlaufmünze zur Kenntnis genommen und verfolgt die hierüber zur Zeit in der Öffentlichkeit geführte Diskussion mit Interesse. Die Bundesregierung ist bereit, die Einführung einer 10 DM-Umlaufmünze zu prüfen. Falls sich ein entsprechendes Bedürfnis zeigt, wird sie die zur Einführung einer solchen Münze erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehört auch die Erörterung der münztechnischen Fragen im technischen Fachausschuß „Automatensichere Umlaufmünzen". Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 67 und 68): Wie steht die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments (Dok. 1-22/80: „Besteuerung des Mietzinses aus Eigentum, das vom Eigner selbst bewohnt wird."), hinsichtlich steuerlicher Möglichkeiten zur Erhöhung de niedrigen Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik? Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juni 1980, wonach das sogenannte Buchführungsprivileg als verfassungswidrig gilt und somit die geschäftsmäßige Buchführungshilfe für die Verbuchung täglicher Geschäftsvorfälle nun auch kaufmännischen Gehilfen, insbesondere dem Berufsstand der Bilanzbuchhalter, offensteht, und wenn ja. welche? Zu Frage 67: Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 24. November 1980 erklärt: „Die Förderung des Wohnungseigentums ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wohnungspolitik. Der § 7 b des Einkommensteuergesetzes, der sich auf die Bautätigkeit in Dörfern und kleinen Städten besonders stark auswirkt, bleibt — ich sage das im Hinblick auf mancherlei öffentliche Diskussionen — in Kraft. Wir werden prüfen, ob wir Familien mit Kindern besser helfen können oder wie wir die steuerliche Förderung des Wohneigentums wirkungsvoller machen können, beispielsweise durch Abbau der Mitnehmereffekte bei der Förderung des vom Eigentümer allein genutzten sogenannten unechten Zweifamilienhauses." In die angekündigte Prüfung wird auch der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments einbezogen werden. Zu Frage 68: Die Bundesregierung prüft, den Empfehlungen des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und dem Deutschen Bundestag alsbald einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vorzulegen. Einzelheiten lassen sich im Augenblick noch nicht übersehen. Wie sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergibt, sollen Bewerber für den Beruf eines Buchführungshelfers (Kontierers) neben dem Bestehen der Kaufmannsgehilfenprüfung eine noch zu bestimmende hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Buchführungswesens nachweisen. Geprüft wird ferner, ob Steuerfachgehilfen und Bilanzbuchhalter den Kaufmannsgehilfen gleichgestellt werden sollen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Esso AG erneut erfolgte Preiserhöhung für Vergasertreibstoffe, und kann die Bundesregierung beurteilen, was davon auf die jüngsten OPEC-Preiserhöhungen zurückzuführen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Mitteln und Wegen zu suchen, die Kosten und Ertragslage der Mineralölgesellschaften zu prüfen mit dem Ziel, die Verbraucher vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen zu schützen? Wie Sie wissen, bilden sich die Benzinpreise in der Bundesrepublik frei im Wettbewerb. Aufgabe des Bundeskartellamts ist es, darüber zu wachen, daß die Unternehmen sich mit ihrer Preispolitik im Rahmen des Wettbewerbsrechts bewegen. Eine regelmäßige Prüfung der Kosten- und Ertragslage der Mineralölgesellschaften durch die Bundesregierung findet nicht statt. Die Mineralölgesellschaften melden allerdings auf freiwilliger Basis dem Bundeswirtschaftsministerium vierteljährlich ihre Kalkulationsdaten. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß diese Daten zusammengefaßt von einer unabhängigen Stelle regelmäßig veröffentlicht und kommentiert werden. Dies ist bisher für das Jahr 1979 und für das erste Halbjahr 1980 durch das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln geschehen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieses System nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher den Vorzug vor administrativen Preissystemen mit detaillierten Kostenüberprüfungen verdient, wie sie in einigen anderen Ländern praktiziert werden. Dies zeigen auch die von der EG-Kommission regelmäßig veröffentlichten Verbraucherpreisvergleiche, in denen die Bundesrepublik auch bei den Benzinpreisen regelmäßig im unteren Drittel rangiert. Die im Anschluß an die OPEC-Konferenz in Bali von den Förderländern vorgenommenen Preiserhöhungen bedeuten gewichtet mit der Rohöleinfuhrstruktur der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche durchschnittliche Verteuerung des Rohöls um etwa 3,5 $/b bzw. rd. 50 DM/t. Dies entspricht rein rechnerisch im Durchschnitt über alle Mineralölprodukte 4-5 Pf pro Liter Mineralölprodukt, wobei aber der Markt und insbesondere die Nachfragenentwicklung darüber entscheiden, inwieweit diese Kostenerhöhung in den Verbraucherpreisen • weitergegeben werden kann. Dies ist z. B. bei leich- 496* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 tern Heizöl wegen der rückläufigen Nachfrage gegenwärtig zweifelhaft, wie auch z. B. im 3. Quartal 1980 die Verbraucherpreise für leichtes und schweres Heizöl trotz stagnierender bzw. steigender Rohölkosten rückläufig waren (bei leichtem Heizöl bis zu 20 %). Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 71 und 72): Hält die Bundesregierung die auf der letzten OPEC-Konferenz in Bali beschlossene Rohölverteuerung für eine gerechtfertigte Begründung der aktuellen Benzinpreiserhöhungen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das preispolitische Verhalten von ARAL als Tochtergesellschaft des VebaKonzerns, der sich zu 44 v. H. in Bundesbesitz befindet? Zu Frage 71: Die im Anschluß an die OPEC-Konferenz in Bali von den Förderländern vorgenommenen Preiserhöhungen bedeuten gewichtet mit der Rohöleinfuhrstruktur der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche durchschnittliche Verteuerung des Rohöls um etwa 3,5 $/b bzw. rd. 50 DM/t. Dies entspricht rein rechnerisch im Durchschnitt über alle Mineralölprodukte 4-5 Pf pro Liter Mineralölprodukt, wobei aber der Markt und insbesondere die Nachfrageentwicklung darüber entscheiden, inwieweit diese Kostenerhöhung in den Verbraucherpreisen weitergegeben werden kann. Dies ist z. B. bei leichtem Heizöl wegen der rückläufigen Nachfrage gegenwärtig zweifelhaft, wie auch z. B. im 3. Quartal 1980 die Verbraucherpreise für leichtes und schweres Heizöl trotz stagnierender bzw. steigender Rohölkosten rückläufig waren (bei leichtem Heizöl bis zu 20 %). Zu Frage 72: Schon aus Rechtsgründen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Preispolitik von ARAL Einfluß zu nehmen. Die Bundesregierung enthält sich aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen jeder Einflußnahme auf unternehmerische Einzelentscheidungen ihrer Beteiligungsgesellschaften, die allein in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen fallen. Unternehmen mit Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand stehen wie andere Unternehmen im Wettbewerb und müssen daher auch mit diesen gleichbehandelt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 73 und 74): Welche unmittelbaren bzw. mittelbaren Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um auf die Preisgestaltung der zu den bundeseigenen Unternehmen gehörenden Mineralölgesellschaft ARAL Einfluß zu nehmen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten bzw. hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Initiativen entwickelt, die zu den bundeseigenen Unternehmen gehörende Mineralölgesellschaft ARAL zu veranlassen, im Sinne der klassischen Aufgabenstellung öffentlicher und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen die Rolle eines „Marktwächters" zu übernehmen, indem das Bundesunternehmen mit seiner Preisgestaltung deutlich unter willkürlichen Preissteigerungen der Konkurrenten bleibt und damit alle Unternehmen zu mehr Preisdisziplin veranlaßt? Zu Frage 73: Wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen unterliegt auch die ARAL den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Das Bundeskartellamt beobachtet daher im Zusammenhang mit den jüngsten preispolitischen Maßnahmen der Mineralölgesellschaften auch die Marktreaktionen der ARAL mit großer Aufmerksamkeit. Bislang liegen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine kartellrechtswidrige abgestimmte Aktion vor, die ein Eingreifen des Amtes rechtfertigen würden. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, auf die Preispolitik der ARAL Einfluß zu nehmen. Zu Frage 74: Bei der ARAL AG handelt es sich weder um ein öffentliches noch um ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen. ARAL ist vielmehr eine mittelbare Beteiligung des Bundes über die VEBA AG, an der der Bund mit 43,75% beteiligt ist. Schon aus Rechtsgründen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, auf die Preispolitik von ARAL Einfluß zu nehmen. Sie enthält sich aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen jeder Einflußnahme auf unternehmerische Einzelentscheidungen ihrer Beteiligungsgesellschaften. Diese Entscheidungen fallen allein in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Unternehmensleitungen. Unternehmen mit Kapitalbeteiligungen der öffentlichen Hand stehen wie andere Unternehmen im Wettbewerb und müssen daher auch mit diesen gleichbehandelt werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/97 Frage 75): Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung die Summe der erzielten „windfall-profits" aus der bundesdeutschen Erdöl- und Erdgasgewinnung auf der Basis der durchschnittlichen Weltmarktpreise, oder würde sie — falls keine Schätzungen vorliegen — eine Schätzung von durchschnittlich 185 DM je Tonne Förderkosten in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Förderzinsen) und damit eine Höhe der „windfall-profits" von 4 Milliarden DM für zu hoch halten? Die von der Bundesregierung seinerzeit vorgenommenen Schätzungen über den Rahmen möglicher Vorteile aus der Erdöl- und Erdgasgewinnung Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 497* beruhten auf einer Anzahl von Prämissen, die inzwischen durch die Entwicklung der Erdöl- und Erdgaspreise, der Förderkosten und des Förderzinses überholt sind. Da die Regelung der Windfall-Profit-Problematik inzwischen durch eine Anhebung des Förderzinses in der Zuständigkeit der Länder erfolgt ist, hat die Bundesregierung keinen Anlaß, die Schätzung fortzuschreiben. Die Länder haben den Förderzins in den letzten Jahren schrittweise von 5% Anfang 1976 auf nunmehr 22% ab 1. November 1980 angehoben. Das Förderzinsaufkommen érhöhte sich dadurch von 161 Millionen DM in 1975 auf 447 Millionen DM in 1979. Für die Zukunft ist die Erhebung von Förderabgaben im Bundesberggesetz geregelt worden. Im Rahmen dieses Gesetzes haben die Länder die Möglichkeit, eine Förderabgabe bis zu 40 % des Marktwertes zu erheben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 76 und 77): Seit wann, für welchen mutmaßlichen Zeitraum und in welchem Umfang haben sowjetische Regierungsstellen ihre vertraglich vereinbarten Lieferungen von Erdgas in die Bundesrepublik Deutschland gekürzt? Welche Gründe gibt es für diese Maßnahme, und ist die Bundesregierung bereit, der sowjetischen Seite deutlich zu machen, daß die gegenwärtigen Einschränkungen vereinbarter Erdgaslieferungen weder psychologisch noch sachlich als besonders günstige Voraussetzungen für künftige Erdgaslieferverträge verstanden werden können? Zu Frage 76: Die Erdgaslieferungen aus der UdSSR auf Grund der bestehenden 3 Lieferverträge sind seit Dezember 1980 gekürzt worden. Die bereits vorher dem deutschen Vertragspartner angekündigten täglichen Minderlieferungen schwanken und übersteigen im allgemeinen nicht ein Drittel der vertraglichen Mengen. Es wird erwartet, daß die Lieferungen etwa vom 2. Quartal 1981, das heißt nach dem Winter, wieder normal laufen werden. Zu Frage 77: Die Bundesregierung hat die sowjetische Seite darauf aufmerksam gemacht, daß für das notwendige Vertrauen in die Erdgaslieferungen der UdSSR die Kontinuität dieser Lieferungen wesentlich ist. In ihren Reaktionen hat die sowjetische Seite klargestellt, daß es für die gegenwärtigen Minderlieferungen keine politisch bedingten Gründe gebe und kein Zusammenhang zur Lieferbereitschaft der UdSSR bei dem z. Z. in Verhandlung stehenden neuen Projekt bestehe. Bei den gegenwärtigen Lieferproblemen handele es sich um in den Permafrost-Zonen im Winter entstehende, klimatisch bedingte Schwierigkeiten; die Minderlieferungen sollen möglichst bald durch entsprechende Mehrlieferungen ausgeglichen werden. Beim neuen Projekt erwartet die UdSSR eine technische Auslegung, die diese Probleme vermeidet. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 78 und 79): In wieviel Fällen haben die Bundesregierung oder eine der von ihr nach § 11 Abs. 2 des Kriegswaffengesetzes ermächtigten Stellen seit dem 1. Januar 1977 Auslandsgeschäfte im Sinne des § 4a des Kriegswaffengesetzes genehmigt? Welche Kriegswaffen waren Gegenstand dieser Geschäfte, und wer waren die Geschäftspartner? Zu Frage 78: Seit Inkrafttreten des § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz am 1. Juli 1978 wurden insgesamt 44 Genehmigungen nach dieser Vorschrift erteilt. Zu Frage 79: Gegenstand dieser Geschäfte waren alle Arten von Kriegswaffen, mit Ausnahme von Schiffen. Ein gewisser Schwerpunkt liegt bei der Munition. Ich bitte um Verständnis, daß ich die Frage nach den Geschäftspartnern nicht beantworten kann, da hier Geschäftsgeheimnisse berührt würden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 80 und 81): Ist der Bundesregierung bekannt, ob es seit 1. Juli 1980 Fälle von Kalbfleischeinfuhren in die Bundesrepublik Deutschland gegeben hat, bei denen Stichproben Östrogen im Fleisch feststellten, obwohl ein veterinärpolizeiliches Attest des Exportlandes vorlag, daß das Fleisch östrogenfrei sei, und wenn ja, wieviel Fälle? Gibt es eine zuverlässigere Methode, die verbotene Anwendung von Östrogen bei der Kälbermast festzustellen als die Kotprobe im Stall, wenn nein, warum wird diese Überprüfung nicht vorgeschrieben und dieser Nachweis auch für das Importkalbfleisch gefordert? Zu Frage 80: Seit dem 1. Juli 1980 sind in insgesamt 4 Fällen Östrogene bei Kalbfleisch festgestellt worden, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht worden ist: Am 8. 8. 1980 Sendung aus Frankreich, am 21. 10. 1980 Sendung aus den Niederlanden, am 10. 11. 1980 Sendung aus Frankreich, am 24. 11. 1980 Sendung aus den Niederlanden. Der niederländischen Sendung vom 8. August 1980 lag eine besondere Bescheinigung über Östrogenfreiheit bei. Zu Frage 81: Für die routinemäßige Untersuchung auf Östrogen (DES) ist nach dem derzeitigen Entwicklungsstand der Radioimmunotest am besten geeignet, weil er zuverlässige Ergebnisse zeigt und im größe- 498* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 ren Umfange in der Praxis angewendet werden kann. Als Untersuchungssubstrate kommen in erster Linie Kot und Harn in Frage. Die Untersuchung von Kot bietet sich deshalb besonders an, weil Kotproben sowohl in den Kälbermastställen als auch bei der Schlachttierbeschau und am frisch geschlachteten Tier leicht entnommen werden können. Der Radioimmunotest ist auch geeignet zur Untersuchung von Sammelkotproben und eröffnet damit die Möglichkeit, in einem einzigen Laboruntersuchungsgang eine größere Anzahl von Kälbern auf die illegale Anwendung von Östrogen zu überprüfen. Über die Untersuchungsverfahren, die bei der Untersuchung auf Östrogene in Kälbermastställen anzuwenden sind, gibt es keine Vorschrift. Vorschriften über Untersuchungsverfahren gibt es jedoch im Fleischbeschaurecht. Der Radioimmunotest für die Untersuchung von Kot ist in den Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland (AB. A) nicht vorgeschrieben; seine Anwendung ist jedoch nach § 20 Abs. 4 AB. A zulässig, weil dieses Verfahren wissenschaftlich anerkannt und praktisch erprobt ist und damit die in dieser Vorschrift geforderten Voraussetzungen erfüllt. Es ist zur Zeit jedoch nicht möglich, dieses Verfahren durch Aufnahme in die bestehenden Untersuchungsvorschriften verpflichtend vorzuschreiben, weil die Kommission der EG dem Rat der EG mehrere Vorschläge für eine EG-einheitliche Regelung zur Festlegung der Bedingungen für das Verbot und die Verwendung von Stoffen mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung bei Tieren vorgelegt hat. Zu diesem geplanten Regelungsbereich sollen auch Untersuchungsvorschriften zum Nachweis der vorgenannten Stoffe gehören. Die Bundesregierung ist mit Rücksicht auf diese bevorstehende Gemeinschaftsregelung gehalten, auf eine einseitige Änderung des nationalen Rechtes in dieser Hinsicht zu verzichten (sogenannte Stillhalte-Vereinbarung). Aus diesem Grunde ist es gegenwärtig auch nicht möglich, die Kotuntersuchung durch den Radioimmunotest im Versandland für Kalbfleisch, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, bindend vorzuschreiben. Insoweit muß der Erlaß der vorgesehenen EG-einheitlichen Regelung abgewartet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 9/97 Fragen 82 und 83): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach aus dem Raum der EG rund 60 000 t eines Gemisches aus Butter und Kokosfett aus Mitteln der EG stark subventioniert an die Sowjetunion geliefert wird, und wie hoch sind die hierfür gewährten Subventionen? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß gegebenenfalls solche Lieferungen praktisch ein Umgehungsgeschäft gegenüber den EG-Bestimmungen darstellen, die vorschreiben, daß mit Ausfuhrerstattungen subventionierte Butterlieferungen an die Sowjetunion untersagt sind, und was hat die Bundesregierung unternommen, um derartige Lieferungen rechtzeitig zu unterbinden? Zu Frage 82: Fettmischungen der von Ihnen angesprochenen Art werden in der EG wie industrielle Erzeugnisse behandelt. Selbst wenn der Milchfettanteil hoch ist, geht in der Regel durch das Herstellungsverfahren der Buttercharakter weitgehend verloren, insbesondere die Streichfähigkeit. Diese Mischungen haben bis vor kurzem eine völlig untergeordnete Rolle im Handel mit dritten Ländern gespielt. In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten sind sie auf dem Binnenmarkt nicht verkehrsfähig. Deshalb unterliegt ihre Ausfuhr und eine evtl. Erstattungsgewährung für den Butteranteil einschließlich der Vorausfixierung bis jetzt nicht der Mitteilungspflicht durch die Mitgliedstaaten an die EG-Kommission. Hinzu kommt, daß bei der Beantragung einer Erstattung das Bestimmungsland nicht angegeben werden muß. Nach einer inoffiziellen Auskunft der EG-Kommission soll für 50 000 t Butter als Bestandteil solcher Fettmischungen eine Vorausfestsetzung der Erstattung in Höhe von 146,48 ECU/100 kg genehmigt worden sein. Zu Frage 83: Sofort nach dem gerüchteweise Bekanntwerden dieser Verkäufe hat die Bundesregierung bei der EG-Kommission eine Gleichstellung des Ausfuhrverfahrens dieser Fettmischungen mit dem bei Butter gefordert. Die EG-Kommission hat daraufhin die Vorausfestsetzung der Erstattung bis 15. Februar 1981 ausgesetzt mit dem Ziel, dem zuständigen EG-Agrarrat bis dahin geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Mit Wirkung vom 17. Januar 1981 hat die Kommission verfügt, daß keine Erstattung mehr für die Ausfuhr von Fettmischungen gewährt wird. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 9/97 Fragen 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Nachrichten zutreffen, denengemäß der Generalsekretär der NATO, Dr. Joseph Luns, am 14. November 1980 mit dem südafrikanischen Außenminister Botha zusammengetroffen ist, und ist gegebenenfalls die Erklärung des NATO-Ministerrats vom 9. Juni 1976, dergemäß es keine Kontakte zwischen Mitgliedern des internationalen Stabs des Bündnisses mit der Republik Südafrika gebe, noch Grundlage der Südafrikapolitik der NATO? Ist die Bundesregierung entschlossen, auch weiterhin auf die Fortsetzung dieser Politik zu drängen? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1981 499* Zu Frage 87: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Generalsekretär der NATO, Dr. Joseph Luns, am 14. November 1980 zu einem Privatgespräch mit dem südafrikanischen Außenminister Botha zusammengetroffen ist. Eine Erklärung des NATO-Rats vom 9. Juni 1976 zu Südafrika ist nicht bekannt. Unbeschadet dessen ist festzuhalten, daß sich an der bekannten und konsequent eingehaltenen Politik der NATO, jede Zusammenarbeit mit Südafrika abzulehnen, nichts geändert hat. Zu Frage 88: Die Bundesregierung wird sich weiterhin für die Fortsetzung dieser Politik einsetzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag befaßt sich heute zum wiederholten Male mit der schrecklichen Krankheit namens „Krebs", einer der fünf häufigsten Todesursachen bei uns — mit steigender Tendenz —, an der heute in der Bundesrepublik jeder fünfte Bürger stirbt.
    Bei Krebs haben wir es mit einer Krankheit zu tun, die nicht erst in neuerer Zeit erkannt oder behandelt wurde. Schon aus dem Altertum sind uns Beschreibungen überliefert, die auch heute noch für bestimmte Krebsformen genau zutreffen, und aus dem Mittelalter sind zum Teil recht blutige Abbildungen bekannt, die z. B. Brustamputationen zeigen bei an bösartigem Tumor erkrankten Frauen.
    Dennoch ist es wohl richtig, zu sagen, daß sich erst in diesem Jahrhundert Krebs zu einer bedeutenden Krankheit entwickelt hat. Das liegt daran, daß noch um die Jahrhundertwende die Infektionskrankheiten eine so bedeutende Rolle spielten und Krebs eine sehr häufige Krankheit des fortgeschrittenen Alters ist, dieses Alter aber früher in sehr vielen Fällen eben nicht erlebt wurde. Nachdem nun die Infektionskrankheiten in den hochzivilisierten Ländern zurückgedämmt worden sind und eine untergeordnete Rolle spielen, stehen wir vor der Tatsache, daß Krebs die zweithäufigste Todesursache ist und bei gleichbleibenden Verhältnissen mit einer Änderung in absehbarer Zeit wohl kaum zu rechnen ist.
    Krebs ist allerdings nicht nur eine Alterserscheinung. Auch bei Kindern ist — nach den Unfällen — Krebs die zweithäufigste Todesursache. Wieviel Leid hinter solchen Statistiken steht, kann eigentlich nur der ermessen, der entsprechende Erfahrungen hat.
    Bei Erwachsenen, bei denen die Herz-KreislaufKrankheiten 50% aller Todesfälle verursachen, wird die Erkrankung an Krebs dennoch ungleich schwerer empfunden als eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Denken Sie z. B. nur an die 20 000 neuen Fälle von



    Bundesminister Frau Huber
    Brustkrebs im Jahr und die einschneidenden Veränderungen, die das im Leben der betroffenen Frauen bedeutet.
    Die Krebsforschung hat erst in diesem Jahrhundert bemerkenswerte Ausmaße angenommen. Wir kennen inzwischen mehr als 60 Formen von Krebs, ja, folgt man der internationalen Klassifikation, sogar über 200, die man gewebespezifisch unterscheiden kann.
    Wir wissen auch, daß sich diese Formen hinsichtlich der heutigen Möglichkeiten der Prävention, der Früherkennung und auch der Therapie unterschiedlich verhalten. Zwar können wir sagen, daß die 1971 eingeführte Früherkennung beim Mann inzwischen ungefähr 30 % und bei der Frau inzwischen 60 % der vorkommenden bösartigen Neubildungen erfaßt. Aber für die übrigen Krebsarten stehen derzeit noch keine technisch einwandfreien, für Screeninguntersuchungen geeigneten und auch zumutbaren, d. h. akzeptablen Untersuchungsmethoden zur Erf as-sung im Rahmen der Früherkennung zur Verfügung. Dies gilt besonders für den sehr häufig vorkommenden Lungenkrebs, aber z. B. auch für Magenkrebs. Dabei wissen wir, daß die Überlebensrate bei früherkannten Tumoren wesentlich höher ist als bei der Späterfassung. Die Heilquote bei Gebärmutterhalskrebs bei Früherkennung liegt z. B. zwischen 80 % und 90 %. Es kommt also darauf an, die Menschen zu motivieren, von den Angeboten der Vorsorgeuntersuchung Gebrauch zu machen, zugleich aber auch die Qualität dieser Untersuchung zu steigern.
    Auch in der Therapie sind große Fortschritte gemacht worden. Bestimmte Formen der kindlichen Leukämie z. B. sind heute zu einem Prozentsatz heilbar, von dem wir vor 15 Jahren noch nicht zu träumen wagten.
    Krebs, das ist allerdings nicht allein eine medizinisch-wissenschaftliche Fragestellung, die immer noch der Klärung bedarf, sondern eine Krankheit, deren Bekämpfung, Erforschung der Ursachen, Vorsorgebehandlung, Nachsorge in ihrer Vielschichtigkeit weit über das hinausgeht, was man unter Gesundheitswesen im engeren Sinne versteht.
    Dies zeigt, wie schwer der Kampf gegen den Krebs ist, auch wenn uns allen klar ist, daß mit wachsender Angst die Frage nach dem sogenannten großen Durchbruch immer dringender gestellt wird. Dieser „große Durchbruch" — darin ist sich die Wissenschaft einig — ist aber auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, zumal gar nicht sicher ist, ob es nicht mehrere Ansätze gibt.
    Die dringend notwendige Forschung muß daher selbstverständlich weitergehen. Nur dürfen wir uns nicht damit begnügen, sondern wir müssen auch nach anderen Wegen suchen. Es wird eingewendet, jede Art von Krebsbekämpfung, die sich nicht auf die eigentliche .Verursachung beziehe, bleibe letztlich ineffektiv und löse das Kernproblem bei Krebs nicht. Dem möchte ich entgegenhalten, ohne Sie mit den vielen Zahlen zu behelligen, die Sie dem Krebsbericht entnehmen können, daß bei 150 000 Todesfällen und 230 000 Neuerkrankungen an Krebs im Jahr in unserer Bundesrepublik Verbesserungen
    auch dann schon sehr bedeutend sind, wenn sie diese Zahlen auch nur zu einem kleinen Prozentsatz verringern. Tausenden könnte ein Krebstod erspart bleiben, wenn man sich jeden erreichbaren Fortschritt zunutze macht. Wir dürfen nicht vergessen, daß hinter der enormen gesundheitspolitischen Herausforderung mit ihren so erheblichen volkswirtschaftlichen Konsequenzen Menschen stehen, die — jeder für sich — Rettung und Hilfe erwarten und auch auf unsere Hilfe Anspruch haben.
    Der vorliegende Bericht schließt sich dem Bericht der Bundesregierung aus dem Jahre 1976 an. Er geht jedoch über den reinen Forschungsaspekt hinaus und versucht ein umfassendes Bild der Krebsbekämpfung im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zu geben, ohne daß er den Anspruch erheben könnte, schon ein nationaler Krebsbericht zu sein. Die einzelnen Kapitel enthalten die heutigen Antworten auf die Fragen der Großen Anfrage von 1976 und zeigen, daß im Forschungsbereich intensiv weitergearbeitet wurde, insgesamt jedoch von erheblichen Verbesserungen leider nicht gesprochen werden kann.
    Daher beginnt der Bericht mit den Konsequenzen, die die Bundesregierung aus der unverändert unbefriedigenden Lage der Krebsbekämpfung gezogen hat, gestützt auf die Forderung des Bundestages von 1976, eine institutionalisierte Kooperationsebene zu schaffen. Gemeint ist die Große Krebskonferenz, zu der ich zusammen mit den anderen an der Krebsbekämpfung beteiligten Ressorts — dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesminister für Forschung und Technologie, dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft — nach gemeinsamer, intensiver Vorbereitung, in die auch der Bundesminister der Finanzen und die Deutsche Forschungsgemeinschaft einbezogen waren, im September 1976 eingeladen habe. Zur Teilnahme aufgefordert wurden alle, die einen Beitrag zur Krebsbekämpfung leisten können, also nicht nur Wissenschaft, Bund und Länder, sondern auch die Ärzte, die Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger sowie Selbsthilfegruppen, nicht zu vergessen auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages.
    Erfreulicherweise haben, wie erwartet, nicht nur alle meiner Einladung Folge geleistet, sondern es konnte auch eine allseitige Bereitschaft festgestellt werden, an dem von der Bundesregierung zunächst als Diskussionspapier vorgelegten Gesamtprogramm zur Krebsbekämpfung mitzuwirken, seine Vervollständigung und Umsetzung zu erarbeiten bzw. in Angriff zu nehmen und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten mitzutragen. Diese konstituierende Sitzung war ein Test dafür, daß es gelingen kann, ein solches Gesamtprogramm unter Federführung des Bundes zu verwirklichen, was einige Kritiker bezweifelt hatten.
    Ziel des Gesamtprogramms, dessen einzelne Schwerpunkte ich hier natürlich nicht vollständig erläutern kann, ist eine deutliche Verbesserung der Situation durch Zusammenführung des vorhandenen Wissens und volle Ausschöpfung der gegebenen und erweiterungsfähigen Möglichkeiten für Vorsor-



    Bundesminister Frau Huber
    ge, Therapie und Nachsorge zum Nutzen des einzelnen Patienten. Das setzt voraus, daß es gelingt, eine intensive und dauerhafte Beteiligung aller, die einen Beitrag leisten können, zu erreichen, nicht zuletzt auch die Beteiligung der Bürger selbst. Ich möchte Sie an dieser Stelle als federführender Minister, aber auch aus persönlichem Engagement dringend bitten, alle Gründe, die vielleicht in Meinungsverschiedenheiten, in politischen Differenzen bestehen können, zurückzustellen, um alles zu tun, damit ein optimales Programm entsteht, das realisierbar ist und auch realisiert wird.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Der Bericht geht in der Folge zunächst auf die Bereiche Krebsepidemiologie, Vorsorge, Versorgung und Krebsforschung ein. Ich möchte hier nicht einzelne Fakten besprechen, sondern mich darauf beschränken, auf die Konsequenzen, insbesondere für unser Gesamtprogramm, aufmerksam zu machen, die sich aus den vorgelegten Tatsachen ergeben.
    Hier handelt es sich sowohl um eine Stärkung der Epidemiologie als auch um eine weitgreifende Verbesserung im eigentlichen Vorsorgebereich, d. h. um Bekämpfung der schädigenden Umwelteinflüsse, einschließlich der Arbeitsplatzverhältnisse, aber auch des ungesunden Lebensstils der einzelnen Bürger. Früherkennungsprogramme sind auszuweiten; ihre Akzeptanz ist durch verschiedene Methoden zu erhöhen.
    In der onkologischen Versorgung müssen die bestehenden großen regionalen Unterschiede durch eine intensivere Zusammenarbeit der vorhandenen und neu zu schaffenden onkologischen Zentren ausgeglichen werden. Ziel muß es sein, allen Krebskranken, gleich wo sie wohnen, eine zwar abgestufte und spezialisierte, aber dennoch optimale Versorgung anzubieten, so daß das Schicksal der Patienten weniger als bisher davon abhängt, wo sie gerade wohnen.
    Im Rahmen der Nachsorge wird es künftig noch stärker darauf ankommen, die einzelnen Bereiche wie medizinische Nachsorge, berufliche Rehabilitation, psycho-soziale Betreuung und wirtschaftliche Absicherung gut zu koordinieren und zu standardisieren.
    Was den Forschungsbereich betrifft, meine Damen und Herren, so hat die zwischenzeitlich von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vorgelegte Situationsbeschreibung der Krebsforschung in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt, daß es hier noch sehr intensiver Arbeit bedarf. Sicher ist, daß weder genug Wissenschaftler noch genug finanzielle Ressourcen vorhanden sind, um eine flächendekkende Bearbeitung des gesamten Krebsforschungsbereichs zu ermöglichen. Es kommt vielmehr darauf an, in Zukunft Ansätze verstärkt dort zu fördern, wo bereits existierende Vorarbeiten und Voraussetzungen besondere Erfolge, die sich auch international messen lassen, in Aussicht stellen. Hierfür ist auch eine Weiterführung und Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit sowohl hinsichtlich der Forschungsergebnisse als auch des Wissenschaftleraustauschs nötig.
    Die folgenden Kapitel des Berichts befassen sich mit unkonventionellen Methoden der Krebsbekämpfung, den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln, den Bereichen Information und Dokumentation sowie Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung.
    Besonders schwierig ist der Bereich der unkonventionellen Krebsbekämpfung. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich in den zurückliegenden Jahren in Absprache mit den anderen Ressorts darum bemüht, alle eingehenden Anträge sorgfältig zu prüfen, in der Meinung, daß es die derzeitige Situation erfordert, jedem auch nur einigermaßen Erfolg versprechenden Hinweis nachzugehen. Als besonders problematisch erweist sich hierbei auch bei den Anträgen, die nicht von vornherein als unqualifiziert eingestuft werden mußten, daß zum einen eine wissenschaftliche Überprüfung der Vorstellungen und Vorschläge nach Kriterien, die auch für die Schulmedizin gelten, erfolgen sollte, während die Einsender eine Behandlung nach den Maßstäben der Schulmedizin als unzureichend oder unangemessen ansahen. Hier einen Weg zu finden, der den Anträgen gerecht wird, wissenschaftlich vertretbar ist und gleichzeitig eingefahrene Geleise verläßt, dürfte auch in Zukunft schwierig sein.
    Dennoch wird sich die Bundesregierung weiterhin ernsthaft bemühen, den Vorstellungen, die sich am Rande oder außerhalb der Schulmedizin bewegen, Raum zu geben, wenn qualifizierte Anträge vorgelegt werden. Unkonventionelle Wege müssen nicht unrichtige Wege sein, auch wenn bislang die konventionellen Einrichtungen zur Wissenschaftsförderung in der Bundesrepublik hier nicht weiterhelfen konnten.
    Die finanziellen Mittel, die jährlich für die Krebsforschung seitens des Bundes ausgegeben werden, haben eine beträchtliche Höhe erreicht. Sie werden ergänzt durch entsprechende Zuwendungen der Länder, der Deutschen Krebshilfe und der Stiftung Volkswagenwerk. Wir müssen uns weiterhin bemühen, auch bei knapper werdenden Mitteln für die gesamte Krebsforschung die notwendige finanzielle Basis zu sichern. Dies dient keineswegs allein der Erhaltung oder Verbesserung des Standards der deutschen Krebsforschung im internationalen Vergleich, sondern kommt letztlich im Versorgungsbereich jedem einzelnen Patienten zugute.
    Ähnliches gilt für das Gebiet der Information und Dokumentation. Es ist sicher, daß das bestehende Informations- und Dokumentationsnetz bereits gut ausgebaut ist. Sicher ist aber auch, daß ihre Effektivität letztlich davon abhängt, wie intensiv und konsequent sie genutzt werden.
    Im Bereich der onkologischen Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung bestehen zwar keine schwerwiegenden Mängel, jedoch wird es gerade hier darauf ankommen, das vorhandene und sich rasch erneuernde Wissen möglichst umgehend und vollständig an alle die heranzutragen, die beruflich im Rahmen von Krebsdiagnostik, -therapie oder-
    nachsorge eingebunden sind. Daneben könnte für



    Bundesminister Frau Huber
    einige Bereiche eine spezielle onkologische Aus-oder Weiterbildung zu erwägen sein.
    Als besonderes Problem erweist sich eine Verknüpfung von Ausbildung und Forschung. Hier wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der bestehenden Kommissionen um Lösungen bemüht sein müssen, die sich auf lange Sicht als praktikabel erweisen.
    Der vorliegende Bericht der Bundesregierung kann nur dann seinen Sinn erfüllen, wenn Konsequenzen aus den dargelegten Fakten gezogen werden. Daher ist die Durchführung des Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung entscheidend. Im Anschluß an die große Krebskonferenz haben sich entsprechend den Schwerpunkten des unter meiner Federführung stehenden Programms die Fachbereichskommission „Prävention" unter Leitung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit und die Fachbereichskommission „Versorgung" unter Leitung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gebildet. Die Aufgabenschwerpunkte im Bereich Prävention — Krebsvorsorge, Gesundheitsschutz und Krebspidemiologie — haben eine Aufteilung der anstehenden Arbeiten an die Arbeitskreise „Epidemiologie" und „Umwelteinflüsse" — letzterer unter Leitung des Innenministers — als notwendig erscheinen lassen.
    Zum Stichwort Vorsorge mache ich ein paar Bemerkungen zum Chemikaliengesetz, das am Ende der 8. Wahlperiode verabschiedet worden ist. Unter den Chemikalien, die uns heute begegnen, sei es am Arbeitsplatz, im Haus oder in der Freizeit, gibt es solche, die Krebs erzeugen können. Andere stehen in dem Verdacht, Krebs bilden zu können, und über wieder andere wissen wir noch nichts in dieser Hinsicht. Es ist daher wichtig, dieses Gesetz bald umzusetzen, das nicht nur die Prüfung von Stoffen vorschreibt, sondern auch ihre Gefährlichkeit gegebenenfalls unmißverständlich bekanntzumachen, Sicherheitsmaßnahmen vorzuschreiben, Verkehrseinschränkungen zu verordnen oder Verbote auszusprechen erlaubt. Auch dies ist ein wichtiges Instrument zur Krebsbekämpfung.
    Baldige Ergebnisse erwarten wir von der Gruppe Epidemiologie der Fachbereichskommission Prävention. Denn dieser Arbeitskreis befaßt sich mit der dringenden Frage der Krebserkrankungsregister. Sie wissen, daß der Deutsche Bundestag in Kenntnis dieser Probleme bei der Verabschiedung des Chemikaliengesetzes in seiner Entschließung die Bundesregierung aufgefordert hat, zusammen mit den Ländern die Errichtung von weiteren Krebsregistern zu intensivieren. Dem entspricht auch eine Aussage des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom November letzten Jahres.
    Krebsregister können unterschiedlichen Zwecken dienen. Sie geben je nach Aufbau und Ausrichtung wichtige Auskünfte über den Verlauf der Erkrankung beim einzelnen Patienten. Sie sind unentbehrlich zur Therapiekontrolle und insbesondere in der Nachsorge. Sie können für bestimmte Forschungen eingesetzt werden.
    Von ganz besonderer Bedeutung aber sind die epidemiologisch orientierten Register, um die es für die anstehende Aufgabenstellung in erster Linie geht. Diese Register müssen, wenn sie die Daten in genügendem Umfang enthalten, nicht nur Aussagen machen über das zahlenmäßige Vorkommen von Krebserkrankungen bzw. ihre einzelnen Lokalisationen und über die Neuerkrankungsrate pro Jahr, sondern sie sollen Grundlagen für die Ursachenforschung liefern. Wir wissen, daß von vielen Seiten die Forderung nach solchen Krebsregistern an uns gestellt wird. Wir sind mit den Fachleuten einig, daß die Todesursachenstatistik keinesfalls ausreichend ist, daß es aber auch nicht sinnvoll sein kann, für die verschiedenen Noxen wie Luftverunreinigung, Chemikalien, Strahleneinwirkungen, Medikamente — um nur einige zu nennen — Register unterschiedlicher Zielrichtung auf- bzw. auszubauen. Das verbietet sich schon im Hinblick darauf, daß angenommen werden muß, daß sich die einzelnen schädigenden Einflüsse addieren oder gar in der Zusammenwirkung verstärken. Anzustreben ist also ein einheitlicher Registertyp, wobei geklärt werden muß, ob es besser ist, ein zentrales, die ganze Bundesrepublik erfassendes Flächenregister einzurichten oder repräsentative, regional verteilte Register auf- oder auszubauen.
    Trotz gewisser Nachteile wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises Epidemiologie die zweite Alternative bevorzugt. So ist die Passage auf Seite 6 des Berichts, in der von fachlichen Erwägungen hinsichtlich eines zentralen Registers die Rede ist, als überholt zu betrachten.
    Anzustreben ist die Errichtung bzw. der Ausbau mehrerer repräsentativer dezentraler Register, die den Umfang von jeweils 4 Millionen bis 6 Millionen Einwohnern nicht überschreiten sollten. Diese Register müssen gleichartig sein im Aufbau, und die Daten müssen zusammenführbar sein. Gleichzeitig sollten sie ausbaufähig sein, so daß wir durch schrittweise Entwicklung dann doch eines Tages ein flächendeckendes System erreichen können, wobei natürlich die finanziellen Möglichkeiten eine große Rolle spielen.
    Als problematisch erweist sich der Datenschutz bzw. die ärztliche Schweigepflicht, die einer Meldung des Krebspatienten an ein Register entgegensteht. Ich habe Verständnis für den Widerstand von Ärzten gegen eine Verpflichtung zur Meldung ihrer Patienten. Eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung wird auch nicht angestrebt, zumal bekannt ist, daß andernorts, wo es solche Regelungen gibt — wie z. B. in Österreich —, die erwarteten Ergebnisse bisher nicht eingetreten sind. Jede Lösung dieses Problems, die nicht allein auf der Einwilligung des Patienten beruht, muß den Datenschutz ernst nehmen und eine anonymisierte Datenweiterleitung gewährleisten.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Dennoch müssen möglicherweise gesetzliche Vorschriften geschaffen werden, die Meldungen ermöglichen und den Ärzten die Mitarbeit erleichtern, z. B. analog zu der im Saarland geltenden Regelung einer Meldebefugnis. In jedem Fall ist es wichtig, daß Lö-



    Bundesminister Frau Huber
    sungen gefunden werden, die eine für die gesamte Bundesrepublik einheitliche Datenerhebung garantieren und vergleichbare Ergebnisse liefern.
    Ich möchte allerdings vor einer Registereuphorie warnen. Es ist nicht damit getan, Register aus dem Boden zu stampfen und schnell gesetzliche Regelungen zu schaffen, die dann auf Widerstände stoßen, sondern dies muß sich auch durchsetzen lassen und der Sache angemessen sein. Register schaffen jedoch die bisher fehlende Voraussetzung für eine Krebsursachenforschung. Sie liefern natürlich noch nicht allein durch ihre Einrichtung die Ursachen und beseitigen sie selbstverständlich auch nicht. Wenn Register auch jetzt nötig sind, so muß doch bedacht werden, daß von ihnen keine kurzfristigen Aussagen erwartet werden dürfen, die sich unmittelbar umsetzen lassen. Das liegt zum einen daran, daß Krebskrankheiten eine lange Vorschädigungszeit haben, zum anderen aber auch daran, daß sich gegenseitig verstärkende Wirkungen eintreten.
    Neben dem Arbeitskreis Epidemiologie hat die Fachbereichskommission „Prävention" die Arbeitskreise „Umwelteinflüsse" und „gesundheitliche Aufklärung" eingerichtet, zu deren Aufgaben die Bestimmung des Ausmaßes der Schädlichkeit bestimmter Umwelteinflüsse und die Umsetzung von Erkenntnissen über kanzerogen wirkende Umwelteinflüsse in wirksame Maßnahmen gehören, ebenso die Definition noch zu wenig erforschter Gebiete im Bereich krebsauslösender Umweltfaktoren oder die Weiterentwicklung und Intensivierung der Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung als Hilfe zur individuellen Krebsvorsorge. Schließlich geht es auch um Überprüfung, Fortentwicklung und Bündelung von Maßnahmen gesundheitlicher Aufklärung zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen oder zur Ausdehnung der gesundheitlichen Aufklärung im Bereich der psychosozialen Nachsorge.
    Beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist als Folgeaufgabe der Großen Krebskonferenz die Fachkommission „Versorgung von Krebspatienten" eingerichtet worden. Ihre Aufgabe ist es, Wege aufzuzeigen, wie das heute vorhandene Wissen in der Krebsdiagnostik in der Therapie, Nachsorge und Rehabilitation möglichst allen Krebspatienten zugute kommen kann. Ein weiteres Ziel ist die Minderung der Krebsgefährdung am Arbeitsplatz.
    Alle auf diesem Gebiet Verantwortlichen, die Kranken-, die Rentenversicherungsträger, wissenschaftliche Fachgesellschaften, Arzteorganisationen, Bund, Länder, Gemeinden, Gewerkschaften, Arbeitgeber, arbeiten bei den vier Aufgabenschwerpunkten mit: Früherkennung und Diagnostik, Krebsgefährdung am Arbeitsplatz, Verbesserung der Krebsbehandlung, Nachsorge und Rehabilitation.
    Es ist in mehreren Sitzungen von den Fachgruppen ein Programm erstellt worden, in dem die einzelnen Ziele genauer umrissen werden und die kurz-
    und mittelfristigen Maßnahmen aufgeführt sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Errichtung
    von Tumorzentren und onkologischen Schwerpunktkrankenhäusern. Hier hat die Deutsche Krebshilfe praktische Vorabeit geleistet. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren hat bedeutende Konzeptionsarbeiten vorgelegt. Es wird nun darum gehen, die erforderlichen institutionellen und personellen Voraussetzungen für eine bessere Versorgung der Krebspatienten zu schaffen. Aber auch bei den anderen Schwerpunkten zeigt sich eine Fülle von Aufgaben. Hier ist in den nächsten Monaten und Jahren noch viel Arbeit zu leisten, etwa zur Verbesserung der Methoden der Früherkennung, zur weiteren Erforschung krebserzeugender Arbeitsstoffe, zur Standardisierung medizinischer Nachsorge, der Rehabilitationsmaßnahmen usw.
    Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, daß nicht alle Ziele gleichzeitig zu verwirklichen sind. Es wäre aber bereits viel erreicht, wenn es gelänge, den Standard der onkologischen Versorgung durch die Beseitigung unnötiger Schwachstellen und durch den Ausbau bestehender Behandlungseinrichtungen zu verbessern. Mit dem von der Fachbereichs-kommission „Versorgung von Krebspatienten" erarbeiteten Programm ist schon ein wichtiger Schritt getan. Unter Leitung des Bundesministers für Forschung und Technologie wird sich in nächster Zeit auch eine Fachbereichskommission „Forschung und Ausbildung" konstituieren, die unter anderem die relevanten Anforderungen, die sich aus der programmatischen Arbeit der laufenden Untergruppen „Prävention" und „Versorgung" ergeben, zu diskutieren und umzusetzen haben werden.
    Meine Damen und Herren, Krebs ist ein vielschichtiges und brennendes Problem, besonders deshalb, weil kaum eine andere Krankheit soviel Angst zu verbreiten vermag. Der Krebsbericht dokumentiert die Aufmerksamkeit, die wir auf dieses Gebiet der Gesundheitspolitik legen. Ich hoffe, daß uns der eingeschlagene Weg einige Schritte voranbringen wird. Aber wir wissen alle, daß dies hier heute keinesfalls die letzte Debatte sein wird, in der wir uns mit dem Krebs beschäftigen.
    Die gesundheitspolitische Situation unserer Industriegeselischaft erfordert natürlich — ohne die Bedeutung des Krebsproblems zu schmälern —, daß wir unsere Augen auch vor den übrigen Leiden nicht verschließen und uns mehr als bisher der so wichtigen Frage zuwenden, ob wir nicht insgesamt mehr zur Verhütung von Krankheiten tun könnten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Neumeister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hanna Neumeister


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Minister Huber hat mit sehr eindrucksvollen Zahlen die Krebsproblematik aufgezeigt und uns wieder einmal klargemacht, wie wenig Möglichkeiten wir augenblicklich noch haben, Heilungen Krebskranker durchzuführen. Sie hat damit auch gezeigt, wie schwer die Schicksale der Krebskranken zu bewerten sind.



    Frau Dr. Neumeister
    Sie hat dazu aufgerufen, daß die Parteien miteinander an dieses Problem herangehen sollten. Ich glaube, ich kann mit voller Überzeugung sagen: Die CDU/CSU-Fraktion ist durchaus bereit, hier ernsthaft mitzuarbeiten. Gerade in der Gesundheitspolitik sollten wir erkennen, daß die Grenzen zwischen den einzelnen politischen Parteien — mit ihren sicherlich unterschiedlichen Ansätzen zur Bewältigung von Problemen — abgebaut werden sollten. Nur gemeinsam können wir an diese Problematik herangehen. Ich glaube, wir haben das einigermaßen eindrucksvoll in der vergangenen Legislaturperiode bei den ersten Ansätzen zur Bekämpfung der rheumatischen Erkrankungen bewiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit enthebt uns natürlich nicht der Verpflichtung, dort Kritik zu üben, wo wir meinen, daß Schwachstellen vorhanden sind, wo wir Lücken entdecken — Lücken in der gesamten Krebsbekämpfung, auf die uns auch die Experten aufmerksam gemacht haben.
    Meine Damen und Herren, vor genau einem Jahr wurde von der Bundesregierung mit einem Jahr Verspätung der im Juli 1976 vom Parlament geforderte Krebs-Bericht vorgelegt. Angesichts der Fülle der Ermittlungen, Prüfungen statistischer Aussagen und Erarbeitungen von Zielprojekten war, im nachhinein betrachtet, der vorgesehene Zeitraum von zwei Jahren für die Erstellung dieses Berichtes sicherlich zu kurz bemessen. Die Begründung allerdings, daß das Gesamtprogramm zur Krebsbekämpfung erst mit der ersten großen Krebs-Konferenz im September 1979 Gestalt annehmen sollte, klingt nicht so sehr überzeugend..
    Diese große Krebs-Konferenz, die auch die Opposition durchaus als Chance begrüßt hatte, in Zusammenarbeit aller fachkundigen und betroffenen Institutionen und Organisationen eine gemeinsame Grundlinie in der Arbeit zu diskutieren, entpuppte sich eigentlich als eine schillernde Seifenblase. Es täte mit leid, wenn diese große Krebs-Konferenz als Test gewertet würde.
    Die Chance wurde vergeudet. Nur knapp vier Stunden Zeit standen ca. 200 Teilnehmern, die meinten, gehört zu werden, zur Verfügung. Zwei Stunden davon füllte die reine Selbstdarstellung der Ministerien und einiger ausgewählter Institutionen, die mit wohlvorbereiteten Statements die längst fällige öffentliche und offene Diskussion verhinderten.
    Auch das, was in der Folge dieser Konferenz geleistet wurde, läßt das Einfließen praktischer Erfahrung und ihre Auswertung zum Wohle der Kranken noch nicht erkennen. Die Aussagen von Frau Minister Huber allerdings lassen hoffen, daß mit dieser Auswertung und Auswirkung auf die Praxis in Zukunft gerechnet werden kann.
    Der zweite Grund für die Verspätung war die Bestandsaufnahme der Krebsforschung in der Bundesrepublik durch eine spezielle Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die erst am 20. Mai 1980 vorgelegt werden konnte. Das Ergebnis dieser Bestandsaufnahme war allerdings deprimierender als erwartet und dadurch nicht gerade zur alsbaldigen Vorlage eines Gesamtberichts motivierend.
    Nur in wenigen spezialisierten Teilbereichen wird der bundesdeutschen Krebsforschung eine Spitzenstellung oder eine mit anderen Ländern vergleichbare Stellung zugesprochen, z. B. im Bereich der krebsauslösenden Viren sowie der chemischen und physikalischen Kanzerogene, während der Bericht ansonsten ziemlich negativ ausfällt.
    Einigkeit besteht zwischen der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Bundesregierung erfreulicherweise darin, daß die Lösung des vielschichtigen Problems Krebs nur in Angriff genommen werden kann, wenn Voraussetzungen für eine intensive, nutzbringende Forschung geschaffen werden, und zwar durch Koordinierung der unterschiedlichen Forschungsbereiche, um mit den nicht unbegrenzt vorhandenen Ressourcen möglichst viel zu erreichen.
    Aufgabe der Senatskommission wäre es demnach in Zukunft, sich — aufbauend auf der Bestandsaufnahme — um die Koodinierung der Forschung zu bemühen — keine leichte Aufgabe, da bisher noch kein Konzept der Bundesregierung vorliegt und die Organisation der Forschung sowie des Mittelaufwandes mehr oder weniger von zufälligen Entscheidungen abhängen.
    So ist z. B. das im Krebsbericht auf Seite 23 erwähnte Internationale Institut für wissenschaftliche Zusammenarbeit, Schloß Reisensburg, mit der Vorbereitung der Förderung von multizentrischen prospektiven Therapiestudien beauftragt, obwohl in keiner Weise eine ausreichende Besetzung mit Fachkräften sichergestellt und die rechtliche Absicherung nicht immer gewährleistet ist. Diese Studien bedürfen immer einer gründlichen rechtlichen Prüfung.
    Als weiteres negatives Beispiel kann man die Arbeitsweise des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg anführen, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie fällt. Es ist in seiner wissenschaftlichen Tätigkeit durch ein Übermaß an Organisation und eine als geradezu chaotisch zu bezeichnende Verwaltung gelähmt.
    Die Bundesregierung muß sich den Vorwurf gefallen lassen, die notwendige Koordination der vorhandenen Institutionen bisher versäumt zu haben und insbesondere eine optimale Abstimmung der wichtigsten Forschungsförderungseinrichtungen auf diesem Gebiet, z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und anderen, nicht sichergestellt zu haben. Die Folge davon ist, daß ein gezielter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel nicht möglich und somit das Bemühen um eine nutzvolle Anwendung der Ergebnisse in keiner Weise gegeben ist.
    Gerade aber die Langfristigkeit der Krebsforschung erfordert einen verläßlichen Rahmen und eine gesicherte langfristige Finanzierung, die nicht nur vom zufälligen Engagement einzelner Persönlichkeiten und Spender abhängen darf. Eine solche Koordination braucht aber sicherlich keineswegs in



    Frau Dr. Neumeister
    Forschungsdirigismus auszuarten — darüber sind wir uns auch mit denjenigen einig, die an dem Bericht gearbeitet haben —, sie muß zum Ziel haben, unnötige Doppelforschung zu vermeiden, die jeweils dem neuesten Stand der Forschung entsprechenden wissenschaftlichen Prioritäten festzulegen oder neu zu definieren.
    Notwendig ist fernerhin, daß Forschungskreativität und Forschungspluralität nicht durch materielle Abhängigkeit institutionalisierter Forschungsförderung eingeengt werden. Selbstverständlich ist eine gewisse Kontrolle der Mittelverwendung notwendig, nur fragt sich, ob bei den heute üblichen Vergabe-
    und Förderungsbedingungen den Forscher nicht Resignation wegen der Undurchschaubarkeit der Entscheidungen, der endlosen Bearbeitungsdauer und des übergroßen Maßes an Verwaltungsaufwand befallen muß. Forschung bedarf individueller Selbständigkeit, die auf einem hohen Maß an Selbstverantwortlichkeit gründet.
    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft betont, daß die Grundlagenforschung vermehrt gefördert werden müsse, wozu es zwar zusätzlicher Mittel, aber „prinzipiell keiner Programmierung" bedürfe. Unter dieser Voraussetzung müßte es auch möglich sein, sogenannten unkonventionellen Überlegungen, z. B. ob Krebs nun eine lokale oder eine Allgemeinerkrankung ist, die Chance zu geben, in die Forschung einbezogen zu werden; dann müßten auch „Außenseiter"-Therapien die Möglichkeit haben, an der Forschungstätigkeit beteiligt zu werden.
    Ich bin Frau Minister Huber sehr dankbar, daß sie in ihrer Rede auch gerade auf diese Problematik und auf die Notwendigkeit, die unkonventionellen Methoden ernst zu nehmen, hingewiesen hat. Ich glaube, wir sollten uns alle ihr Wort merken, daß unkonventionelle Wege nicht falsche Wege sein müssen. Nur: Es erhebt sich Skepsis, wenn man im Bericht der Bundesregierung liest, daß für diese Fälle eine sogenannte Clearingstelle im Deutschen Krebsforschungszentrum eingerichtet wurde. Meine Damen und Herren, welcher Forschungsantrag, der nicht schulmedizinkonform ist, soll aber diese Clearingstelle wohl je überwinden?
    Eine multikausale Betrachtungsweise der Krebserkrankungen, die einfach notwendig ist, müßte automatisch Auswirkungen auf die Grundlagenforschung haben, ebenso in der klinischen Forschung neue Akzente setzen und vor allem die Koordinierung beider Forschungsbereiche in den Vordergrund des Bemühens stellen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Vorschlag der Deutschen Forschungsgemeinschaft, onkologische Arbeitseinheiten einzurichten, in denen Forscher aus naturwissenschaftlichen und theoretisch-medizinischen Disziplinen mit Klinikern unter einem Dach in gleichberechtigter Weise zusammenwirken, ernsthaft zu prüfen. Durch diese Einheiten würde auch die notwendige Einbindung des Hausarztes, der ja erste und letzte Anlaufstelle des Krebskranken ist, in das Gesamtprogramm erfolgen.
    Dieser Vorschlag bleibt jedoch so lange unrealistisch, wie es bei uns an wissenschaftlichen Ausbildungsstätten sowohl auf einigen Gebieten der
    Grundlagenforschung als auch der patientenbezogenen Forschung mangelt. Hier bedürfte es vor allem besserer Voraussetzungen, um junge Forscherpersönlichkeiten für die .Forschung sowohl im Inland wie im Ausland freizustellen. Unsere derzeitige Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die Regelung der Tarifverträge über die maximale Dauer von Zeitarbeitsverträgen mit Wissenschaftlern erweisen sich hier als echte Hindernisse.
    Als Hilfswissenschaft für die Grundlagenforschung, aber auch für die angewandte Forschung und die Krebsbekämpfung bezeichnet die Bundesregierung in ihrem Bericht die Krebsepidemiologie. Dies muß allerdings eine ganz neue Erkenntnis sein, denn die Bestandsaufnahme der DFG ergibt — so wörtlich —:
    Die Epidemiologie als Forschungszweig ist in der Bundesrepublik unterentwickelt. Sie bedarf in hohem Maße der Förderung.
    Gerade im Hinblick auf Vorbeugung und Früherkennung von Krebserkrankungen bedarf es aber der Ermittlung von Risikofaktoren der Umwelt. Allein die Epidemiologie ist in der Lage, die für Basisinformationen wichtigen Morbiditätsstatistiken zu liefern, die in der Bundesrepublik in zufriedenstellender Form einfach nocht nicht vorhanden sind.
    Die einzige Möglichkeit zur Ermittlung der Krankheitshäufigkeit bieten regionale Krebsregister. Ich bin sehr dankbar, daß Frau Minister Huber darauf hingewiesen hat und von dem großen nationalen Krebsregister abgewichen ist. Zur Zeit haben wir nur in Hamburg und Saarbrücken solche regionalen Krebsregister; sie erfassen nicht einmal 5% der Bevölkerung. Die CDU/CSU-Fraktion forderte bereits 1976 ein weiteres Flächenregister, um so die notwendige Erfassungsquote von mindestens 10 bis 15% zu erreichen. Bisher geschah noch nichts, vermutlich infolge der hemmenden Wirkung des Bundesdatenschutzgesetzes. Man hat zunächst juristische Überbrückungsmaßnahmen treffen müssen, um überhaupt die vorhandenen Register nicht schon schließen zu müssen.
    Auch die Forderung eines Krebsregisters im Chemikaliengesetz war aus Gründen des Datenschutzes und des Arztgeheimnisses nicht durchzusetzen, ganz davon abgesehen, daß es in ein nur einen Teilbereich der Krebsproblematik betreffendes Gesetz nicht hineingehörte. So wird es natürlich auch der Forderung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung nach Erstellung eines Krebskatasters, wie er sagte, ergehen, wenn nicht gesetzliche Maßnahmen — z. B. in Form eines Gesundheitsstatistikgesetzes - hier Klarheit schaffen.
    So sind prospektive epidemiologische Studien unter den jetzigen Bedingungen nach wie vor ausgeschlossen. Der Absatz über spezielle Aspekte der Krebsepidemiologie im Krebsbericht ist dadurch fast total hinfällig. Einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer z. B. vor toxischen Schädigungen am Arbeitsplatz kann man ohne personenbezogene Daten und prospektive Längsschnittbetrachtungen jedoch gar nicht betreiben.



    Frau Dr. Neumeister
    Hier müßte zunächst einmal von der Regierung untersucht werden, was wichtiger ist: der Schutz der Gesundheit oder der Schutz der persönlichen Daten. Das ist eine Frage, die sicher sehr ernsthaft abgewogen, aber dann auch eindeutig entschieden werden muß. Wir werden auch Einigkeit in dieser Hinsicht erreichen. Ich will hier jetzt nicht etwa die persönlichen Daten frei anbieten. Wir müssen in dieser Hinsicht aber Klarheit haben, damit wir mit unserer Forschung nicht hoffnungslos beim Datenschutz steckenbleiben.
    Vor allen Dingen ist es wichtig, daß in solchen Berichten wie dem Krebsbericht nicht Forderungen aufgestellt werden, deren Durchsetzung infolge anderer Gesetze überhaupt nicht möglich ist. Sonst würde jede Aussage der Regierung einfach unglaubwürdig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Epidemiologisch kann man wohl an nicht personenbezogenen Daten Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren und Krankheit aufdecken. Dabei handelt es sich dann aber nur um Korrelationen und nicht um Kausalzusammenhänge. Soll jedoch eine Person geschützt werden, was insbesondere bei der Arbeitsmedizin von Bedeutung ist, kann man dies nur tun, wenn die Person bzw. ihre persönlichen Daten bekannt sind, um sie laufend beobachten und von Zeit zu Zeit untersuchen zu können.
    Zum Beispiel wird im Arbeitssicherheitsgesetz verlangt, daß der Betriebsarzt seine Untersuchungsergebnisse erfaßt und auswertet. Auch dies ist zur Zeit bei dem bestehenden Datenschutzgesetz nicht zulässig. Ebenso lassen sich die Forderungen des Programms zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit 1978 bis 1981 in vielen Punkten nicht verwirklichen. Zum Beispiel wird dort die Forschung und Entwicklung bei Krankheiten und Behinderungen von hoher gesundheitspolitischer Bedeutung gefordert. Jedoch kann man den Verlauf einer chronischen Krankheit ebenfalls nur an personenbezogenen Daten beobachten, da der Ablauf der biologischen Veränderungen sich bei einzelnen Menschen unterschiedlich darstellt. Außerdem muß auch der Anteil derjenigen Personen beobachtet werden, der die gesuchte Organerkrankung zunächst nicht aufweist. Da ist es eben sehr schwer, an die personenbezogenen Daten heranzukommen. Wirkliche Krebsvorsorge ist, wie sich leider immer mehr bestätigt, nur in beschränktem Umfang möglich. Wichtig sind in diesem Bereich die Lebensmittelüberwachung, die Prüfung von Arzneimitteln, der Umweltschutz, aber vor allen Dingen auch der Arbeitsschutz. Aber die Tatsache z. B., daß zur Zeit in der Bundesrepublik weniger als 1 % alle Karzinome von seiten der Gutachter als berufsbedingt anerkannt werden, zeigt mit aller Deutlichkeit die Notwendigkeit, die arbeitsbezogene Berufskrebsforschung durch epidemiologische Untersuchungen zu ergänzen. Bisher liegen immer noch weit mehr experimentelle Daten als epidemiologische oder Fallberichte vor.
    Dies ist zum Teil auf die sehr viel höheren Kosten und die längere Dauer von epidemiologischen Studien zurückzuführen. Hier sollte man sich jedoch
    nicht durch Mehrkosten abhalten lassen, Notwendiges zu tun. Schließlich ist man j a im übrigen Gesundheitswesen bereit, 80 % des Finanzaufwandes für selbstbeeinflußbare Krankheiten aufzuwenden, so für sogenannte Wohlstandskrankheiten, die aus Überernährung, Bewegungsarmut, Maßlosigkeit des Konsums von Genuß- und Suchtmitteln, oft aber auch aus sozialen Verhältnissen und Konflikten entstehen. Ausgerechnet aber bei den restlichen 20 % der schicksalhaften Erkrankungen will man sparen. Albert Müller von der „Welt" stellte in diesem Zusammenhang einmal die meiner Ansicht nach sehr treffende Frage: „Soll das Unaufschiebbare unterlassen werden, weil das Vermeidbare zu teuer ist?"
    Doch auch eigenverantwortliches Handeln kann das Krebsrisiko erhöhen. Ein Beispiel dafür ist das Rauchen. Hier bedarf es einer Intensivierung der Gesundheitsaufklärung und der Gesundheitserziehung. Das Wissen über die Schädlichkeit des Rauchens ist zwar weitgehend vorhanden. Es fehlt nur noch an der Motivation, nach diesem Wissen auch tatsächlich zu handeln. Hier liegt noch eine große Aufgabe im Bereich der freien Initiative zur Gesundheitserziehung. Doch auch der Staat sollte sich nicht ganz aus seiner Verantwortung herausstehlen. Schließlich nahm er im Jahre 1979 10,7 Milliarden DM an Tabaksteuer ein. Dagegen betrugen seine Ausgaben für die Aufklärung über die möglichen Folgen des Rauchens noch nicht einmal 1 % dieser Summe.
    Auch die Bereitschaft, die von den Krankenversicherungen angebotenen Früherkennungsmaßnahmen besser zu nutzen, wäre durch eine bessere, positiv gestaltete Gesundheitsaufklärung sicherlich gesteigert worden. Das Bewußtsein der Verantwortung für die eigene Gesundheit muß so früh wie möglich geweckt und gefestigt werden und darf nicht durch übersteigerte Anreize zum Anspruchsdenken verkümmern. Menschen, denen zu viel Verantwortung abgenommen wird, verlieren leicht die Verantwortung gegenüber sich selbst und warten auf die Hilfe des Staates. Krebsvorsorge und Früherkennung aber brauchen aktive und verantwortungsbewußte Bürger. Früherkennung bleibt aber ohne Effekt, wenn sich nicht eine konsequente Behandlung und eine ausreichend lange und intensive Nachsorge als sogenannte tertiäre Prävention anschließt.
    In dieser Hinsicht muß man es als alarmierend bezeichnen, daß laut Aussage der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaft und zu den USA ein großer Mangel an Radiotherapeuten herrscht, so daß eine angemessene Patientenversorgung nicht mehr gesichert ist. So wörtlich bei der DFG. Man spricht von 550 bis 600 fehlenden Strahlentherapeuten.
    Ebenso wird laut DFG die Rolle der psychischen Faktoren bei der Krebserkrankung in der Bundesrepublik unterschätzt. Dabei tritt — ähnlich wie beim Herzinfarkt — der psychosoziale Zusammenhang dieser zweiten großen modernen Volksseuche immer stärker in unser Gesichtsfeld. Damit wird laut Professor Schäfer, Heidelberg, deutlich, in welchem



    Frau Dr. Neumeister
    Umfang Krankheit der Spiegel unserer gesellschaftlichen Verhältnisse ist.
    Diese Erkenntnis muß auch in den im Krebsbericht angesprochenen Rehabilitationsgesamtplan einfließen. Ein Schritt auf diesem Wege ist, daß die Bedeutung der Selbsthilfegruppen bei der Rehabilitation erkannt und eine Förderung entsprechender Modelle im Bericht angekündigt werden. Rehabilitation braucht, um erfolgreich zu sein, aktive Patienten, bedarf aber auch der Kooperation zwischen Klinik, Hausarzt und Selbsthilfegruppen.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. Der Krebsbericht ist tatsächlich, wie die Bundesregierung selbst betont, eine nüchterne Darlegung der politisch bedeutsamen Entwicklungen im Bereich von Krebsforschung und Krebsbekämpfung. Das am Anfang des Berichts stehende Gesamtprogramm zur Krebsbekämpfung versucht unter Ausschöpfung der gegebenen Möglichkeiten, ein Konzept für eine bessere Vorsorge, Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie für eine effektivere Forschung zu erstellen, wobei die Betonung der Kooperation und Koordination aller Bereiche erfreulich auffällt.
    Es bleibt nur die Frage, ob die Bürokratie eines Ministeriums die ordnende Funktion zu übernehmen in der Lage ist, die notwendig ist, um eine klare Linie im bestehenden Kompetenzwirrwarr unter den mehr als ein halbes Dutzend beteiligten Bundesressorts herzustellen und um die vielfältigen Aktivitäten in der Praxis in unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen schrittweise zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen.
    Wir möchten aus diesem Grunde die Bundesregierung auffordern, den Antrag der CDU/CSU vom April 1979 — Bundestagsdrucksache 8/2733 — zur Errichtung eines Deutschen Rates zur Krebsbekämpfung noch einmal kritisch zu überdenken und sich dabei nicht der Erkenntnis zu verschließen, daß unser gemeinsames Anliegen, nämlich eine Intensivierung der Krebsbekämpfung durch ein Gremium, das nicht der Unbeweglichkeit von Bürokraten unterliegt, sondern von der wissenschaftlichen und persönlichen Autorität seiner Mitglieder getragen sein muß, dadurch besser verwirklicht werden kann. Entscheidend muß sein, daß die Eigeninitiative nicht durch bürokratische Hemmnisse entmutigt, sondern gestärkt und finanziell abgesichert wird und daß die gemeinsamen Anstrengungen aller vernünftig eingebunden werden.
    Ich hoffe, daß in den Ausschußberatungen ohne unnötige Konfrontation eine optimale Lösung gefunden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)