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    Plenarprotokoll 9/12 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Inhalt: Verzicht des Abg. Pawelczyk auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 371A Eintritt des Abg. Glombig in den Deutschen Bundestag 371 A Zur Geschäftsordnung Dr. Jenninger CDU/CSU 371 B Porzner SPD 371 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 371 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 371 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 53 a des Grundgesetzes — Drucksache 9/47 — 371D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) — Drucksache 9/48 — 371 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses — Drucksache 9/49 — 372 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Parlamentarische Kontrollkommission — Drucksache 9/52 — 372 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats — Drucksache 9/53 — 372 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung — Drucksache 9/54 — 372 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt — Drucksache 9/55 — 372 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost — Drucksache 9/56 — 372 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Programmbeirats der Deutschen Bundespost — Drucksache 9/57 — 372 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Wahl der vom Bundestag vorzuschlagenden Mitglieder des Kunstbeirats der Deutschen Bundespost — Drucksache 9/58 — 373 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 9/34 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . 373B, 382 B Stiegler SPD 374 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 376A, 384B Engelhard FDP 378 D Frau Dr. Lepsius SPD 380 D Kleinert FDP 385 B Beratung der Sammelübersicht 1 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 3. November 1980 eingegangenen Petitionen — Drucksache 9/21 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 2 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/32 — 387 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/80 — Zollpräferenzen 1980 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 9/30 — 387 A Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/80 — Zollkontingent für Walzdraht — 1. Halbjahr 1980) — Drucksache 9/31 — 387 A Fragestunde — Drucksache 9/41 — Deckung des Zuckerbedarfs in der Bundesrepublik Deutschland und in den EG 1981/ 1982 sowie Zuckerpreise auf dem Weltmarkt und dem EG-Markt MdlAnfr A32 12.12.80 Drs 09/41 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 387C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 387 C, D Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft gegenüber anderen EG-Staaten, insbesondere den Niederlanden, bei der Fleischproduktion MdlAnfr A34, 35 12.12.80 Drs 09/41 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 388 A, D, 389 A, B, C, D, 390A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU 388 C, 389 A, B ZusFr Eigen CDU/CSU 389C, D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . 390A,B Fortschreibung des Dorferneuerungsprogramms MdlAnfr A36 12.12.80 Drs 09/41 Stiegler SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 390 C, D, 391 A, B, C ZusFr Stiegler SPD 390 D ZusFr Eigen CDU/CSU 391 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 391 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . 391 B Abgeltung der Ansprüche des Chefs der Firma Merex-AG, Gerhard Mertins, aus den mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes getätigten Waffenlieferungen MdlAnfr A78, 79 12.12.80 Drs 09/41 Hansen SPD Antw StSekr Lahnstein BK . 391D, 392 B, C, D, 393A, B ZusFr Hansen SPD 391D, 392 B, C, D ZusFr Coppik SPD 393 A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . . 393 B ZusFr Thüsing SPD 393 C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 III Zusicherungen von Staatssekretär Gaus gegenüber der DDR in der Frage der deutschen Staatsangehörigkeit und der innerdeutschen Beziehungen MdlAnfr A81 12.12.80 Drs 09/41 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 393D, 394 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 393D, 394A Abwehr privater Fernsehprogramme; Äußerung des Leiters der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt, Albrecht Müller, über das Satellitenfernsehen MdlAnfr A82, 83 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU Antw StMin Huonker BK 394 B, C, D, 395 A, B, C, D, 396 A, B, C, D, 397 A, B, C ZusFr Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU . . 394C, 396A, C ZusFr Thüsing SPD 394 D ZusFr Dr. Nöbel SPD 395 A ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . 395B, 397A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 395C, 397C ZusFr Duve SPD 395 C ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 396 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 396 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 397 B ZusFr Kleinert FDP 397 B ZusFr Hansen SPD 397 C Bearbeitung der Anträge deutscher Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr A84 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 397D, 398A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 398 A ZusFr Reddemann CDU/CSU 398 B Äußerung des polnischen Außenministers Czyrek über die Einhaltung des Warschauer Vertrages durch die Bundesregierung MdlAnfr A87 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 398C, 399 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 398D, 399 A Äußerung von Bundesaußenminister Genscher über eine „deutsche Sonderrolle" zwischen Ost und West MdlAnfr A88 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 399B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 399 C Nächste Sitzung 399 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 401*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 401* B Anlage 3 Verteilungswirkung der Steuerentlastungsgesetze 1981 MdlAnfr A16 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 401*C Anlage 4 Entzug der Begünstigung nach dem Entwicklungsländer-Steuergesetz bei Verlagerung von Großunternehmen aus den Förderungsgebieten des Bundes in Entwicklungsländer MdlAnfr A19 12.12.80 Drs 09/41 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 401* D Anlage 5 Öllieferungen aus Mexiko MdlAnfr A22 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 402* A Anlage 6 Entschädigung der durch Hilfsdienste für den Staat überproportional belasteten Mittelstandsbetriebe MdlAnfr A27, 28 12.12.80 Drs 09/41 Kolb CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 402* B Anlage 7 Vorgabe von „Lohnleitlinien" durch Mitglieder der Bundesregierung vor Beginn der Tarifverhandlungen MdlAnfr A37 12.12.80 Drs 09/41 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 402* D IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Anlage 8 Zunahme der vorzeitigen Inanspruchnahme von Renten aus der Arbeiterrentenversicherung wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit MdlAnfr A38 12.12.80 Drs 09/41 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 403*A Anlage 9 Übertragung von in der landwirtschaftlichen Altershilfe geleisteten Beitragszahlungen auf den im Fall einer Ehescheidung nachfolgenden landwirtschaftlichen Unternehmer MdlAnfr A39 12.12.80 Drs 09/41 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 403* B Anlage 10 Zusammenhang der Sperrung von Gebieten westlich der Oder und der Einberufung von Reservisten in der DDR mit den Vorgängen in Polen MdlAnfr A40 12.12.80 Drs 09/41 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 403* D Anlage 11 Umgehung des Wehrdienstes durch Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin; Gründe für die Nichteinberufung der Radsportler Haritz und Kraft MdlAnfr A41, 42 12.12.80 Drs 09/41 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 404* A Anlage 12 Lagerung chemischer Kampfstoffe der US-Armee im Raum Mannheim MdlAnfr A43, 44 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Penner BMVg . . 404* C Anlage 13 Grundlagenforschung über Gifte in Nahrungsmitteln sowie neueste Erkenntnisse über Giftrückstände im Salat MdlAnfr A45, 46 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Rumpf FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 404* D Anlage 14 Kindergeldzahlungen für ständig im Ausland lebende Kinder MdlAnfr A47 12.12.80 Drs 09/41 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 405* C Anlage 15 Umfassendere Aufklärung über die Gefährlichkeit von Scherzartikeln auf den für Deutschland bestimmten Packungen MdlAnfr A48, 49 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 405* D Anlage 16 Umfassendere Aufklärung über die Gefährlichkeit von Scherzartikeln auf den für Deutschland bestimmten Packungen MdlAnfr A50, 51 12.12.80 Drs 09/41 Purps SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 406*A Anlage 17 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Schifferstadt-Germersheim-Wörth-Karlsruhe MdlAnfr A52 12.12.80 Drs 09/41 Magin CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 406* B Anlage 18 Erfahrungen mit hochgesetzten Bremsleuchten an Kraftfahrzeugen MdlAnfr A53 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 406* C Anlage 19 Erfahrungen mit zusätzlichen Bremsleuchten an Kraftfahrzeugen MdlAnfr A54, 55 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Kübler SPD SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 406* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 V Anlage 20 Auflösung von Haltepunkten, kleineren Bahnhöfen und Fahrkartenschaltern in Schleswig-Holstein MdlAnfr A56 12.12.80 Drs 09/41 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 407* B Anlage 21 Konsequenzen für die deutschen Verkehrsflughäfen aus der Feststellung des Bundesverkehrsministers, daß ein internationaler Großflughafen genüge MdlAnfr A63 12.12.80 Drs 09/41 Hoffie FDP SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 407* C Anlage 22 Wiederzulassung von Spikesreifen MdlAnfr A64, 65 12.12.80 Drs 09/41 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 407* D Anlage 23 Steigerung der Verkehrssicherheit beim Transport gefährlicher Güter MdlAnfr A66, 67 12.12.80 Drs 09/41 Börnsen SPD SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 408* A Anlage 24 Wegfall der Postgebühren bei Überweisungen an gemeinnützige Einrichtungen MdlAnfr A68 12.12.80 Drs 09/41 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 408* B Anlage 25 Äußerung des Postministers über die Einleitung gerichtlicher Verfahren gegen die am Streik wegen des Schichtdienstes beteiligten Postbeamten MdlAnfr A69, 70 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 408* C Anlage 26 Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Post MdlAnfr A71, 72 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Solms FDP SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 409* A Anlage 27 Gebührenfreiheit für Notruftelefone an Bundesstraßen MdlAnfr A73 12.12.80 Drs 09/41 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Becker BMP . . . . 409* B Anlage 28 Rückgang des Besucherverkehrs in die DDR bzw. nach Berlin (West) seit Erhöhung des Zwangsumtauschs; Höhe der Deviseneinnahmen der DDR aus den Straßenbenutzungsgebühren MdlAnfr A75, 76 12.12.80 Drs 09/41 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 409* C Anlage 29 Anwesenheit des Bundesinnenministers in der Berlin-Abteilung seines Hauses MdlAnfr A77 12.12.80 Drs 09/41 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 409* D Anlage 30 Abgeltung der Ansprüche des Chefs der Merex-AG, Gerhard Mertins, aus Waffenlieferungen MdlAnfr A80 12.12.80 Drs 09/41 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Lahnstein BK . . . . 410* A Anlage 31 Unterrichtung der polnischen Bevölkerung über den Status der deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße durch den deutschen Botschafter in Warschau MdlAnfr A85, 86 12.12.80 Drs 09/41 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 410* B Anlage 32 Vermittlung von Realschullehrern ins Ausland MdlAnfr A97 12.12.80 Drs 09/41 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 410*C Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 371 12. Sitzung Bonn, den 18. Dezember 1980 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 18. 12. Bahr 18. 12. Frau Berger (Berlin) 18. 12. Brandt * 18. 12. Büchner (Speyer) ** 18. 12. Dr. Ehmke 18. 12. Genscher 18. 12. Handlos 18. 12. Hubrig 18. 12. Frau Hürland 18. 12. Jung (Kandel) 18. 12. Dr. Köhler (Duisburg) * 18. 12. Landré 18. 12. Lenzer ** 18. 12. Mahne 18. 12. Frau Matthäus-Maier 18. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 18. 12. Dr.. Müller *** 18. 12. Pfeffermann 18. 12. Schmidt (Kempten) ** 18. 12. Schmidt (Wattenscheid) 18. 12. Dr. Schmude 18. 12. Schulte (Unna) 18. 12. Spilker 18. 12. Dr. Struck 18. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Europäische Flugsicherung Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1980 - Drucksache 8/4122 - - Drucksache 9/40 - zuständig: Ausschuß für Verkehr Verteidigungsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 16): Waren der Bundesregierung bei der Formulierung der Steuerentlastungsgesetze 81 die Verteilungswirkungen bekannt, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (Wochenbericht vom 12. September 1980) errechnet hat, wonach ein Fünftel aller Lohnsteuerpflichtigen rund 70 v. H. der Steuerentlastungen erhalten, und kann sie diese Berechnungen bestätigen? Die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1981 waren der Bundesregierung bekannt. Die von Ihnen erwähnten Berechnungsergebnisse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kann ich im wesentlichen bestätigen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat allerdings die Kindergelderhöhungen und die Verbesserung beim Wohngeld nicht mit berücksichtigt, durch die gerade die geringer verdienenden Haushalte mit Kindern begünstigt werden. Beide Maßnahmen müssen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1981 gesehen werden. Bei der Beurteilung der Verteilungswirkungen ist weiter zu beachten, daß das vom DIW angesprochene Fünftel der Steuerpflichtigen auch rund zwei Drittel der gesamten Lohnsteuer zahlt. Diese Gruppe wird daher notwendigerweise auch bei Entlastungsmaßnahmen stärker begünstigt. Eine allgemeine gleichmäßige Entlastung aller Einkommensgruppen war auch nicht beabsichtigt. Wie die Bundesregierung immer wieder betont hat, wäre sie weder haushaltsmäßig vertretbar noch von der Sache her geboten gewesen. Vielmehr sollte vorrangig die zu hohe Belastung in der Progressionszone abgesenkt werden, von der 1981 bereits mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer betroffen worden wäre. Die differenzierte Entlastungswirkung ergibt sich folgerichtig aus diesem vom Gesetzgeber verfolgten steuerpolitischen Ziel der Progressionsmilderung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 19): Hat die Bundesregierung eine Möglichkeit, Großunternehmen, die Fertigungen aus den Fördergebieten des Bundes in Entwicklungsländer verlagern, die Begünstigung nach dem Entwicklungshilfegesetz zu versagen, und sieht sie sich in der Lage, falls dies nicht der Fall sein sollte, dem Bundestag eine entsprechende Änderung des Entwicklungshilfesteuergesetzes vorzuschlagen? Bereits in der Fragestunde am 10. Dezember 1980 habe ich Herrn Kollegen Dr. Günther Müller auf eine entsprechende Frage geantwortet, daß die Steuervergünstigungen nach dem EntwicklungsländerSteuergesetz vom Umfang der betrieblichen Investitionstätigkeit im Inland unabhängig sind (vgl. Stenographischer Bericht 9. Sitzung, Seite 258 C). Es besteht deshalb auch dann keine Möglichkeit, diese Steuervergünstigungen zu versagen, wenn Großunternehmen ihre Fertigung aus den Fördergebieten 402* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 der Bundesrepublik in die Entwicklungsländer verlagern. Aus den in der Fragestunde bereits dargelegten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung auch nicht, eine Änderung der Rechtslage vorzuschlagen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 22): Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die energiepolitische Position der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko zu verbessern und Vertragsabschlüsse über Öllieferungen zu erleichtern? Die Bundesregierung hat gegenüber der mexikanischen Regierung wiederholt das deutsche Interesse an mexikanischen Rohöllieferungen deutlich gemacht. Der Bundesminister für Wirtschaft hat sowohl bei seinem Besuch in Mexiko im August 1979 als auch anläßlich des Staatsbesuchs des mexikanischen Präsidenten Lopez Portillo in Bonn im Mai dieses Jahres die Bemühungen deutscher Mineralölgesellschaften um Lieferverträge mit der mexikanischen staatlichen Erdölgesellschaft PEMEX unterstützt. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß es primär Sache der Unternehmen ist, sich um Rohöllieferverträge zu bemühen. Sie sieht ihre Aufgabe darin, diese Bemühungen politisch zu flankieren. Dies wird sie, wie in der Vergangenheit, auch in Zukunft tun. Zur Zeit stehen mehrere deutsche Mineralölgesellschaften in Verhandlungen mit PEMEX. Nach unserem Eindruck besteht auf mexikanischer Seite die grundsätzliche Bereitschaft zu Lieferungen an deutsche Unternehmen. Möglicherweise wird es bereits 1981 — bisher verfügte PEMEX über keine freien Mengen — zu Rohöllieferungen in die Bundesrepublik kommen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Fragen 27 und 28): Sind der Bundesregierung Berechnungen verschiedener Mittelstandsinstitute bekannt, wonach die Kosten der zu erbringenden Hilfsdienste für den Staat in mittelständischen Betrieben den Nettogewinn um 2/5 übersteigen und insgesamt die Belastungsquote mit sinkender Betriebsgröße steigt, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus zum Zweck der Entlastung der überproportional belasteten mittelständischen Betriebe ziehen, nachdem auch die Kirchen einen finanziellen Beitrag an den Staat für den Einzug der Kirchensteuer leisten müssen? Sind der Bundesregierung Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Köln und des Mittelstandsinstituts NiedersachsenBremen bekannt, wonach die kostenlos zu erbringenden Hilfsdienste für den Staat (das Ausfüllen von Statistiken, die Errechnung der Lohn- und Kirchensteuer u. a.) bei Industriebetrieben mit Jahresumsätzen bis zu 2 Millionen DM bei 3,5 v. H. des Umsatzes liegen, ein Industriebetrieb im Durchschnitt 2 676 Stunden jährlich Hilfsdienste zu erbringen hat, was 1,5 Arbeitskräfte mit 230 Arbeitstagen zu je acht Stunden entspricht, in einem durchschnittlichen Handwerksbetrieb 1977 der Nettogewinn bei nur 3/5 der im Jahr angefallenen Bürokratiekosten lag und insgesamt die Belastungsquote mit sinkender Betriebsgröße steigt, und wie gedenkt die Bundesregierung, die überproportional belasteten mittelständischen Betriebe zu entschädigen? Der Bundesregierung sind die in den Fragen genannten Untersuchungen bekannt. Angesichts ihres Erhebungsumfanges können sie jedoch nicht als voll repräsentativ angesehen werden. Dies gilt insbesondere für die errechneten Belastungsquoten, weil das Rechnungswesen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen in der Regel die Kosten für administrative Hilfsdienste nicht getrennt von den anderen betrieblichen Kosten erfaßt. Im übrigen ist auch ein Teil der Daten, die der Unternehmer auf Grund seiner Mitwirkungspflicht zu ermitteln hat, für seine unternehmerische Tätigkeit von Nutzen. Zutreffen dürfte die Tendenzaussage dieser Untersuchungen, daß die relative Belastung durch Hilfsdienste für den Staat mit abnehmender Betriebsgröße steigt. Die in einer Reihe von Gesetzen — namentlich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie im Bereich der Statistik — enthaltenen Mitwirkungspflichten der Unternehmen stellen sicherlich eine Belastung der Wirtschaft dar. Bei einem Wegfall dieser Mitwirkungspflichten würde jedoch nicht unbedingt eine finanzielle Entlastung der Wirtschaft eintreten, da dann der Staat selbst die gleichen Aufgaben durchführen und durch entsprechende Steueroder Gebührenerhöhungen finanzieren müßte. Steuererhöhungen wären auch dann nicht zu umgehen, wenn der Staat — statt die entsprechenden Aufgaben selbst zu übernehmen — der Wirtschaft die Erfüllung der Mitwirkungspflichten vergüten würde. Die Frage einer evtl. Entschädigung der Wirtschaft für ihre Mitwirkungspflichten ist nicht mit dem finanziellen Beitrag der Kirchen an den Staat für den Einzug der Kirchensteuer vergleichbar, da der Staat hier Verwaltungsaufgaben für eine nichtstaatliche Organisation übernimmt und dafür einen Kostenbeitrag verlangt, der im übrigen zwischen den Kirchen und den Bundesländern ausgehandelt wird. Die Bundesregierung wird weiterhin mit Nachdruck darauf hinwirken, die Belastung der Wirtschaft — insbesondere der mittelständischen Unternehmen — auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Sowohl im nationalen wie besonders auch im EG-Bereich sind unsere Anstrengungen darauf gerichtet, auf jede entbehrliche Rechtsetzung und staatliche Reglementierung zu verzichten. Zurückhaltung ist dabei aber auch bei den organisierten Gruppen und Verbänden geboten. Neue Vorschriften sind ständig zu prüfen, ob sie nicht zu unvertretbaren neuen Belastungen führen, alte Vorschriften, ob sie nicht überflüssig geworden bzw. verbesserungsbedürftig sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 37): Hält es die Bundesregierung für richtig und klug, daß Mitglieder der Bundesregierung „Lohnleitlinien" in Form von Prozentangaben vor Beginn der Tarifverhandlungen vorgeben? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 403* Mitglieder der Bundesregierung haben zu keiner Zeit „Lohnleitlinien" vorgegeben. Bei der Vorbereitung des Haushaltes der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung lediglich auf die Tatsache hingewiesen, daß die Bundesregierung, die Bundesbank und in Übereinstimmung damit auch alle wissenschaftlichen Sachverständigen davon ausgehen, daß sich die Bruttolohn- und -gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer im Jahre 1981 gegenüber 1980 voraussichtlich um 4,5 bis 5 Prozent erhöhen wird. Dies sind auch die Grundlagen der Steuerschätzungen für den Bundeshaushalt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 38): Trifft es zu, daß von den Rentenneuzugängen der Arbeiterrentenversicherung (ArV) im Jahr 1979 56,7 v. H. wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem Arbeitsprozeß vorzeitig ausgeschieden sind, und wenn ja, worauf führt die Bundesregierung diese zunehmende Entwicklung zurück, wenn es zutrifft, daß 1970 52,5 v. H. und 1975 42,2 v. H. der Rentenneuzugänge wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben vorzeitig ausgeschieden sind? Nach der Statistik des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger betrug der Anteil der neuzugegangenen Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit an den Versichertenrenten im Jahre 1970 rd. 51 %, im Jahre 1975 rd. 46 % und im Jahre 1979 rd. 55%. Ihre angegebenen Zahlen treffen damit im wesentlichen zu. Der in den einzelnen Jahren unterschiedliche Anteil der Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit an den Versichertenrenten ist vor allem auf demographische Gründe zurückzuführen. Für die Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kommen in den einzelnen Zugangsjahren unterschiedlich starke Altersjahrgänge in Betracht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 39): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in der landwirtschaftlichen Altershilfe, wenn im Fall einer Ehescheidung die Eigenschaft des landwirtschaftlichen Unternehmers wechselt, keine Möglichkeit gibt, die geleisteten Beitragszeiten auf den nachfolgenden landwirtschaftlichen Unternehmer zu übertragen, und wenn ja, schlägt die Bundesregierung eine Änderung vor? Der Bundesregierung ist das von Ihnen angesprochene Problem bekannt. Sie sieht aber keinen Anlaß, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. In der Altershilfe für Landwirte ist der Ehegatte eines landwirtschaftlichen Unternehmers grundsätzlich nicht von der Versicherungspflicht ausgeschlossen; maßgebend hierfür ist eine Erklärung beider Ehegatten, ob der Betrieb gemeinsam von beiden Ehegatten oder überwiegend von einem Ehegatten geleitet wird. Soweit in der Altershilfe für Landwirte Beiträge entrichtet werden, handelt es sich um einen persönlichen Beitrag des Unternehmers und nicht um einen Beitrag des landwirtschaftlichen Unternehmens. Infolgedessen können die Beiträge — wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung — nur dem beitragspflichtigen Unternehmer zugerechnet werden. Im übrigen stellt der im Eherechtsreformgesetz beschlossene Versorgungsausgleich eine soziale Sicherung des geschiedenen Ehegatten eines landwirtschaftlichen Unternehmers durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege der Beitragsentrichtung sicher. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 40): Dienen die Erklärung weiter Gebiete westlich der Oder zu Sperrgebieten auch für die westalliierten Militärmissionen sowie die Einberufung von Reservisten zur DDR-Armee nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Vorbereitung einer Militäraktion der Warschauer-PaktStaaten gegen die Volksrepublik Polen, oder welche Zwecke verfolgen DDR und Sowjetunion sonst mit diesen Maßnahmen? Die erwähnten Sperrgebiete in der DDR in einer. Tiefe von 60-80 km entlang der polnischen Grenze von der Ostsee bis nördlich Görlitz und in den Bezirken Halle und Erfurt waren nur zeitweilig vom 29. November bis 9. Dezember errichtet worden. Sie dienten auschließlich dazu, westalliierten Militärmissionen den Zugang zu verwehren. Anderen Personen war der Zutritt erlaubt, wenngleich verstärkte Personenkontrollen beobachtet wurden. Die Sperrgebiete liefen planmäßig am 9. Dezember aus, ohne daß besondere militärische Aktivitäten erkannt wurden, die auf vorbereitende Maßnahmen für eine Intervention in Polen hindeuteten. Vielmehr dürften die Sperrgebiete Absicherungsmaßnahmen der DDR im Grenzgebiet zur DDR gedient haben. Einberufungen von Reservisten in der DDR werden das ganze Jahr über zu unregelmäßigen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Umfang erkannt. Die im Zusammenhang mit der Lage in und um Polen festgestellten Einberufungen liegen über dem 404* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 bisher üblichen Rahmen und dienten wahrscheinlich, zusammen mit anderen Maßnahmen, der Herstellung eines höheren Bereitschaftsstandes innerhalb der NVA. Diese Maßnahmen liegen auf der Linie einer skeptischen und drängenden Haltung der politischen und militärischen Führung der DDR gegenüber der weiteren Entwicklung in Polen. Auch bei den sowjetischen Streitkräften sind vorsorgliche Maßnahmen erkannt worden, die zu einer Erhöhung der Einsatzbereitschaft geführt haben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 41 und 42): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach prominente Radsportler ihren Wohnsitz nach Berlin verlegten, um auf diese Weise nicht zum Wehrdienst herangezogen zu werden, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß damit das Wehrpflichtgesetz von Spitzensportlern unterlaufen wird? Trifft die in der „Abendpost Nachtausgabe" vom 4. Dezember 1980 veröffentlichte Meldung zu, wonach u. a. die Spitzensportler Haritz und Kraft nicht zur Bundeswehr einberufen wurden, weil sie nie einen entsprechenden Bescheid erhielten, und wie begründen gegebenenfalls die zuständigen Kreiswehrersatzämter ein solches Verhalten? Zu Frage 41: Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, in dem sich ein prominenter Radsportler — im Alter von 17 Jahren und somit vor der Erfassung seines Geburtsjahrganges — nach Berlin (West) polizeilich abgemeldet hat. Hierzu darf ich folgendes bemerken: Wer vor der Erfassung seines Geburtsjahrganges seinen ständigen Aufenthalt in Berlin (West) — also außerhalb des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes — nimmt, unterliegt nicht der Wehrpflicht. Einen ständigen Aufenthalt begründet, wer sich an einem Ort mit dem Willen niederläßt, dort auf Dauer zu bleiben und ihn zum Mittelpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen. Da die zuständige Wehrersatzbehörde durch wiederholte Presseberichte Hinweise darauf erhielt, daß der Betroffene seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes hat und damit wehrpflichtig ist, hat sie ihn — nach mehreren erfolglosen Versuchen — nunmehr rechtswirksam zur Musterung geladen. Wer den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes nach der Erfassung seines Geburtsjahrganges — in der Regel mit 18 Jahren — länger als drei Monate verlassen will, bedarf dazu der Genehmigung der Wehrersatzbehörde. Die Nichteinhaltung wird mit Geldbuße geahndet. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Handhabe, eine gleichwohl beabsichtigte Wohnsitzverlegung zu verhindern. Zu Frage 42: Einer der beiden Spitzensportler wurde nicht zum Wehrdienst herangezogen. Nach der Musterung war er wegen eines Unfalls zunächst vorübergehend nicht wehrdienstfähig. Anschließend wurde er aus Ausbildungsgründen befristet vom Wehrdienst zurückgestellt. Da er verheiratet ist und andere gleichgeeignete Wehrpflichtige ausreichend vorhanden waren, wurde von seiner Einberufung abgesehen. Inzwischen hat er das Lebensalter, in dem er zum Grundwehrdienst herangezogen werden kann, überschritten. Seine Einberufung kommt daher nicht mehr in Betracht. Der andere Spitzensportler hat bereits vor zehn Jahren den Grundwehrdienst geleistet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Penner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 9/41 Fragen 43 und 44): Liegen Erkenntnisse vor, daß die US-Armee in Kasernen oder Depots im Raum Mannheim biologische und/oder chemische Kampfstoffe lagert? Falls diese Stoffe gelagert werden, geschieht dies mit Billigung der Bundesregierung, und welche Maßnahmen sind getroffen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten? Die amerikanischen Streitkräfte verfügen nicht über biologische Kampfstoffe. Die USA haben gemäß dem Bio-/Toxinwaffenvertrag vom 10. April 1972 ihre Waffenbestände zwischen Mai 1971 und Februar 1973 vernichtet. Die amerikanische Regierung hat dies 1975 nach Inkrafttreten des Vertrages öffentlich und verbindlich erklärt. Die USA verfügen allerdings über chemische Kampfstoffe. Ein relativ geringer Teil davon wird, in Übereinstimmung mit dem NATO-Truppenstatut und dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954, in der Bundesrepublik Deutschland gelagert. Der Bundesregierung ist bekannt, wo diese Kampfstoffe gelagert werden. Ortsangaben darüber unterliegen jedoch strikten Geheimhaltungsbestimmungen. Ich darf Ihnen versichern, daß jede Vorsorge getroffen worden ist, um eine Gefährdung der Bevölkerung auszuschließen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rumpf (FDP) (Drucksache 9/41 Fragen 45 und 46): Trifft es zu, daß es über die „verschiedenen Gifte" in einem Nahrungsmittel — z. B. Brot — keine staatliche Grundlagenforschung gibt, wie in der Fernsehsendung „Bilanz" vom 10. Dezember 1980 behauptet wurde? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 405* - Aus welchem Grund enthält der Ernährungsbericht 1980 keine Angaben über zuviel Gift im Salat, wie „Bilanz" berichtet, nachdem laut Ernährungsbericht 1976 30 v. H. aller Salatproben zuviel Gift enthalten, und ist der Bundesregierung bekannt, welche Ergebnisse seither Stichprobenuntersuchungen hatten? Zu Frage 45: Mit Grundlagenforschung, einem Begriff, der in der Sendung „Bilanz" vom 10. Dezember 1980 nicht unmittelbar angesprochen worden ist, ist wohl eher das grundlegende Studium und Erfassen der Rückstände von Lebensmitteln zur Beurteilung der gesamten Rückstandssituation zu verstehen. Derartige Untersuchungen und Datensammlungen werden von einigen Bundesforschungsanstalten seit Jahren in weitem Umfang durchgeführt. So z. B. für Milch von der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel, für Brotgetreide und auch Brot von der Bundesforschungsanstalt für Kartoffelverarbeitung und Getreide in Detmold. Die bundesweit ermittelten Daten — auch die von der amtlichen Lebensmittelüberwachung — über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, von Schwermetallen und anderen Kontaminanten werden von der Zentralen Erfassungs- und Bewertungsstelle des Bundesgesundheitsamtes (ZEBS) gesammelt und ausgewertet. Zu der in der Sendung auch erwähnten Verwendung von Zusatzstoffen in Brot ist zu bemerken, daß die wenigen für dieses Lebensmittel verwendeten Zusatzstoffe vor ihrer Zulassung eingehend toxikologisch geprüft worden sind. Zu Frage 46: Der Ernährungsbericht 1980 bringt im Gegensatz zu der Aussage in der Sendung „Bilanz" vom 10. Dezember 1980 auch eine Information über Rückstände bei Salat. Auf Seite 26 heißt es unter der Überschrift „Überblick über die Rückstandssituation bezüglich Pestizide": „Fungizide und Herbizide werden bei Kopf- und Feldsalaten aus Unterglaskulturen mitunter in höheren Konzentrationen gefunden, ein Trend zum Rückgang ist aber — dank der intensiveren Kontrolle — in allen genannten Gruppen zu beobachten." Bei der daran anschließenden Tabelle 1/7 ist die Entwicklung der Pestizid-Rückstände bei Gemüse in den Jahren 1977 und 1978 anhand der Jahresberichte der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt Karlsruhe dargestellt. Der Ausdruck „Gemüse" schließt hier, wie in den Jahresberichten der amtlichen Lebensmittelüberwachung üblich, Salat mit ein. 1977 hatten demnach inländische Erzeugnisse 1,8% der untersuchten Proben, ausländische Erzeugnisse 8,2 % höhere Rückstände als die zulässigen Höchstmengen. 1978 sind bei inländischem Gemüse (einschließlich Salat) 0 %, bei ausländischem Gemüse (einschließlich Salat) 3,5% mit überhöhten Rückstandsmengen angetroffen worden. Bei diesen Zahlen ist zu beachten, daß es sich um gezielt entnommene Proben handelt. Der statistische Durchschnitt für die Bundesrepublik Deutschland würde eher niedrigere Zahlen ergeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die erwähnte hohe Zahl von 30 % Beanstandungen bei Salat im Jahre 1976 (Ernährungsbericht 1976) auf gezielte Probenahmen aus einer bestimmten Herkunft — damals handelte es sich hauptsächlich um importierten Salat — zurückgeht. Insgesamt sind die Toleranzüberschreitungen in den letzten Jahren zurückgegangen. So melden die Jahresberichte der amtlichen Lebensmittelüberwachung von 1977 bis 1979 eine laufend abnehmende Tendenz der Überschreitungen bei Gemüse. Die Quote der Beanstandungen beim Staatlichen Chemischen Untersuchungsamt in Wiesbaden z. B. war 1976 4,3 %, im Jahre 1977 dagegen nur noch 1,1 %. Zwar sind hin und wieder Überschreitungen, hauptsächlich bei importiertem Treibhaus- und Feldsalat festgestellt worden, jedoch ist auch bei ausländischen Erzeugnissen gegenüber den Vorjahren eine deutliche Verbesserung der Rückstandssituation zu beobachten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 47): Gibt es noch Fälle, gegebenenfalls Übergangsfälle, in denen nach dem Bundeskindergeldgesetz Leistungen für ständig im Ausland lebende Kinder an in Deutschland lebende Elternteile gezahlt werden? Ja, beispielsweise erhalten Arbeitnehmer aus einem EG-Mitgliedstaat für ihre in einem EG-Mitgliedstaat lebenden Kinder Kindergeld, und Arbeitnehmer aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik eine Kindergeldvereinbarung geschlossen hat, erhalten für ihre im Heimatland lebenden Kinder Kindergeld. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 9/41 Fragen 48 und 49): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hersteller von Scherzartikeln (z. B. Stinkbomben) in dem deutschen Text Gefahrenhinweise viel allgemeiner und verharmlosender ausdrücken als in den auf der gleichen Packung aufgedruckten Hinweisen in englischer Sprache? Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß der englische Text deutliche Hinweise auf Giftigkeit, Erste Hilfe, notwendigen Arztbesuch bzw. Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern enthält, während der deutsche Text sich auf den Hinweis „Vorsicht! bei Verschlucken gesundheitsschädlich" beschränkt? Zu Frage 48: Der Verkehr mit Bedarfsgegenständen, zu denen nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz Scherzartikel gehören, wird von den zuständigen Behörden der Länder überwacht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob diese den von Ihnen erwähnten Sachverhalt aufgegriffen haben. 406* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Zu Frage 49: Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn dem deutschen Verwender von Scherzartikeln gleiche Hinweise wie dem englischsprachigen gegeben würden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Fragen des Abgeordneten Purps (SPD) (Drucksache 9/41 Fragen 50 und 51): Trifft es zu, daß die Erklärungshinweise bei Scherzartikeln sich nur an geforderten nationalen Vorschriften orientieren? Erwägt die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um Kinder vor solchen Gefährdungen zu schützen und Hersteller zu veranlassen, umfassend über die Gefährlichkeit ihrer Produkte zu informieren? Zu Frage 50: Der Hersteller von Scherzartikeln muß sich jeweils an den Vorschriften des Landes orientieren, in denen er seine Erzeugnisse in den Verkehr bringt. Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften über Scherzartikel gibt es bisher nicht. Zu Frage 51: Die Bundesregierung wird im Rahmen der laufenden Arbeitsgruppenbesprechungen zum Programm Bedarfsgegenstände unter Beteiligung von Sachkennern aus der Wissenschaft, der Verbraucherschaft, der Wirtschaft und der Lebensmittelüberwachung prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen erforderlich sind. Diese Maßnahmen könnten auch in einer Verpflichtung der Hersteller bestehen, die Offentlichkeit auf der Verpackung umfassend über die Gefährlichkeit von Scherzartikeln zu unterrichten. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Magin (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 52): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß mit der seit vielen Jahren diskutierten Elektrifizierung der Strecke der Deutschen Bundesbahn Schifferstadt—Germersheim—Wörth—Karlsruhe zur Integration in das elektrische Streckennetz bald begonnen wird, und welche Kosten wird die Elektrifizierung dieser Strecke aus heutiger Sicht verursachen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat über die Elektrifizierung von Strecken zu entscheiden. Er sieht zur Zeit keine Möglichkeit, eine Initiative zur Elektrifizierung der genannten Strecke zu ergreifen, weil diese Investitionsmaßnahme und ihre Folgekosten bei einer Eigenfinanzierung durch die Deutsche Bundesbahn ihr Wirtschaftsergebnis auch unter Berücksichtigung der derzeitigen energiewirtschaftlichen Situation verschlechtern würde. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 53): Stimmt die Bundesregierung Berichten über Erfahrungen mit den hochgesetzten Bremsleuchten an Kraftfahrzeugen zu, wonach diese Leuchten unter Kraftfahrern Nervosität auslösen und daher mehr schaden als nutzen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen? § 49 a Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt, daß nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen an Straßenfahrzeugen angebracht werden dürfen. Durch die mit Zustimmung des Bundesrates am 15. Januar 1980 erlassene Verordnung zur Änderung der StVZO sind diese Bremsleuchten zugelassen worden. Die zusätzlichen, hochgesetzten Bremsleuchten sind eine nützliche Einrichtung, denn sie versetzen die Verkehrsteilnehmer in die Lage, bei Kolonnenverkehr durch vorausfahrende Fahrzeuge hindurch das Aufleuchten der Bremsleuchten weiter vorausfahrender Fahrzeuge zu erkennen. Sie können damit eine wichtige Information frühzeitiger als bisher erhalten und sich damit entsprechend früher auf eine Geschwindigkeitsverminderung der vorausfahrenden Kolonne einstellen. Die Bundesregierung erwartet deshalb, daß die Zahl der Auffahrunfälle abnimmt. Insofern kann die Bundesregierung Ihre Auffassung nicht teilen. Bei Versuchsserien, die kürzlich in den USA abgeschlossen wurden, ist ein Rückgang der Auffahrunfälle um etwa 45 % bei den mit zusätzlichen Bremsleuchten ausgerüsteten Fahrzeugen festgestellt worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kühler (SPD) (Drucksache 9/41 Fragen 54 und 55): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Verkauf zusätzlicher Bremsleuchten neue Umsatzrekorde erreicht und der ADAC nach nunmehr vorliegenden ersten Erfahrungen und Tests Bedenken anmeldet, und auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, daß die zusätzlichen Bremsleuchten keine negativen Wirkungen zeigen können? Beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere eine einheitliche Regelung in dem Sinne herbeizuführen, daß zusätzliche Bremsleuchten entweder grundsätzlich eingeführt werden oder grundsätzlich verboten sein sollen? Zu Frage 54: Bezüglich der Auffassung der Bundesregierung über die Wirksamkeit zusätzlicher Bremsleuchten verweise ich auf meine Antwort an den Herrn Abgeordneten Dr. Jobst. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 407* Ob das Kaufverhalten dieser Fahrzeughalter zu Umsatzrekorden geführt hat, entzieht sich der Beurteilung der Bundesregierung. Auch der ADAC kommt in seiner jüngsten Veröffentlichung zu dem Ergebnis, daß die Vorteile der zusätzlichen Bremsleuchten die Nachteile überwiegen. Seine Verbesserungsvorschläge werden geprüft. Im übrigen beobachtet die Bundesregierung die Gesamtentwicklung, um wünschenswerte oder notwendige Verbesserungen an Leuchten und Halterung zu erkennen und gegebenenfalls in die Bauartgenehmigungsvorschriften einfließen zu lassen. Sie hat bereits am 5. November 1980 im Verkehrsblatt zur Auswahl der richtigen Leuchten und zum Problem der ausreichenden Befestigung aufklärend Stellung genommen. , Zu Frage 55: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zusätzliche Bremsleuchten wieder zu verbieten, da sie diese für eine nützliche Einrichtung hält. Eine einheitliche Ausrüstung aller Fahrzeuge ist jedoch derzeit nicht in Aussicht genommen. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 56): Treffen Berichte zu („Die Welt" vorn 28. November 1980), nach denen allein in Schleswig-Holstein 52 Haltepunkte und kleinere Bahnhöfe sowie 15 Fahrkartenschalter aus Rationalisierungsgründen geschlossen werden bzw. — wie im Kieler Raum — bereits zehn Haltestellen und weitere elf demnächst aufgehoben werden, und wie ist bejahendenfalls nach Ansicht der Bundesregierung bei einer solchen Entwicklung zu verhindern, daß noch mehr Bürger vom schienengebundenen Verkehr auf den schon aus energiepolitischen Gründen nicht begrüßenswerten privaten Pkw-Verkehr umsteigen? Die Verkehrsnachfrage im Schienenpersonennahverkehr ist außerhalb der Ballungsräume seit Jahren rückläufig. Eine Trendumkehr hat auch die Energiediskussion nicht bewirkt. Vielmehr hat sich die Schere zwischen Kosten und Erträgen immer weiter geöffnet. Eine Verbesserung des unbefriedigenden Kostendeckungsgrades gehört zu den Aufgaben der Deutschen Bundesbahn. Mögliche Rationalisierungsmaßnahmen müssen deshalb von der Deutschen Bundesbahn ausgeschöpft werden. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 13. Juni 1979 dem Bundesminister für Verkehr und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgegeben, auch weiterhin um eine rasche Verwirklichung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere auch im hochdefizitären Schienenpersonennahverkehr, bemüht zu sein (Drucksache 8/2962). Diesen Beschluß hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 1979 einstimmig angenommen (Plenarprotokoll 8/163). Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 9/41 Frage 63): Welche Konsequenzen — insbesondere im Hinblick auf das Investitionsengagement des Bundes — ergeben sich aus der Sicht der Bundesregierung für die deutschen Verkehrsflughäfen aus der Feststellung des Bundesverkehrsministers, daß für die Bundesrepublik Deutschland ein internationaler Großflughafen genüge? Der Bundesminister für Verkehr hat sich in der Öffentlichkeit wie folgt geäußert: „Wir brauchen auch in der Zukunft einen weltweit leistungsfähigen Flughafen in unserem Land — aber nach meinem heutigen Kenntnisstand muß es auch nicht mehr als einer sein." Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte hat zu einer eindeutigen Konzentration des die Bundesrepublik anfliegenden Weltluftverkehrs auf den zentral gelegenen Flughafen Frankfurt geführt. 1979 wurden z. B. im interkontinentalen Verkehr von allen deutschen Verkehrsflughäfen insgesamt 5 930 150 Passagiere abgefertigt; der allein auf den Flughafen Frankfurt entfallende Anteil betrug dabei mit 4 737 887 Passagieren (einschl. Umsteiger) = 79,9 %. Diese Konzentration wird sich fortsetzen und macht es notwendig, die Leistungsfähigkeit des Flughafens Frankfurt als internationale Drehscheibe des Luftverkehrs zu erhalten und einer weiter steigenden Nachfrage anzupassen. Der Konzentrationsgrad weltweiter Verkehrsverbindungen an anderen deutschen Verkehrsflughäfen ist demgegenüber deutlich geringer. Die Äußerung bedeutet nicht, daß von dem in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden dezentralen Flughafensystem abgegangen werden soll. Der Bund wird weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen an den deutschen Verkehrsflughäfen nachkommen. Die Bundesregierung vertritt jedoch die Auffassung, daß ein Ausbau und Neubau von Flughäfen nur in dem jeweils für die Leistungsfähigkeit absolut erforderlichen Umfang vorgenommen werden sollte. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Fragen 64 und 65): Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, im Bundesgebiet wieder Spikesreifen zuzulassen, zumindest im Rettungswesen oder sogar generell? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es neu entwickelte Spikes gibt, die wesentlich weniger Gewicht haben als die herkömmlichen, kunststoffummantelt sind und so wesentlich weniger Straßenschäden anrichten, und wenn ja, beeinflußt diese neue Entwicklung die Entscheidung der Bundesregierung in für die Einführung positivem Sinn? 408* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Zu Frage 64: Nein. Zu Frage 65: Die bisher bekannten und erhältlichen neuen Entwicklungen lassen keine wesentlich geringere Aggressivität im Vergleich zu den bereits seit langem bekannten kunststoffummantelten Spikes erwarten. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/41 Fragen 66 und 67): Hält die Bundesregierung Verbesserungen der Informationsträger beim Transport gefährlicher Güter für notwendig, und ist gegebenenfalls geplant, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung stärker zu nutzen, um Informationen über Eigenschaften der Güter oder Maßnahmen bei Schadensfällen bedarfsgerecht und kurzfristig zu erhalten bzw. verarbeiten zu können? Plant der Bundesverkehrsminister möglicherweise in Abstimmung mit anderen Forschungseinrichtungen, wie z. B. der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, die Erarbeitung einer Projektliste mit Prioritätensetzung von Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit beim Transport gefährlicher Güter zu formulieren und zu vergeben, und wenn ja, wann wird eine solche Liste vorliegen? Zu Frage 66: Ja. Daher plant die Bundesregierung stärker als bisher die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung für den gesamten Bereich der Beförderung gefährlicher Güter zu nutzen. Das gilt nicht nur für den Informationsbedarf bei Schadensfällen, sondern auch für die Verordnungsgebung und die sonstige administrative Arbeit. Hierzu werden derzeit die Voraussetzungen organisatorischer und finanzieller Art geprüft, um die beim Institut für Wasserforschung Dortmund geführte „Datenbank für wassergefährdende Stoffe" um Daten aus dem Transportbereich zu ergänzen. Zu Frage 67: Der Bundesminister für Verkehr hat im Juli dieses Jahres eine Pilotstudie über Prioritäten und Aufwand sowie konkrete Beschreibung von Forschungsvorhaben für den Bereich des Transports gefährlicher Güter anfertigen lassen. Die Pilotstudie ist zwischenzeitlich allen Bundes- und Länderressorts sowie sonstigen interessierten Stellen mit der Aufforderung zugeleitet worden, Vorschläge für die Abwicklung der für erforderlich gehaltenen Forschungsvorhaben zu machen. Das Ergebnis bleibt zunächst abzuwarten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 68): Welche Hinderungsgründe bestehen für die Deutsche Bundespost, ähnlich den Banken bei Überweisungen für karitative oder gemeinnützige Einrichtungen oder vergleichbare Hilfsorganisationen eine Gebührenbefreiung vorzunehmen, und welche Einnahmeausfälle wären gegebenenfalls damit verbunden? Der Überweisungs- bzw. Zahlkartendienst weist seit langem eine erhebliche Kostenunterdeckung auf, der Kostendeckungsgrad beträgt z. B. für 1979 59,9 v. H. Von insgesamt 291,8 Millionen Zahlkarten im Jahr 1979 entfielen rd. 20 Millionen auf Einzahlungen für Spendenaktionen und vergleichbare Zwecke. Eine Gebührenbefreiung für diese Zahlkarten hätte Einnahmenausfälle von rd. 15 Millionen DM zu Folge gehabt. Die Deutsche Bundespost erhebt aber primär mit Rücksicht auf Einzahlungen von Kleinbeträgen für caritative Zwecke bei Zahlkarten bis 10 DM eine ermäßigte Gebühr von 70 Pf, während bei höheren Beträgen 1,20 DM zu entrichten sind. Eine weitergehende Gebührenvergünstigung kann aus den dargelegten Gründen — bei allem Verständnis für den guten Zweck der Einzahlungen auf Spendenkonten — leider nicht gewährt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Fragen 69 und 70): In welchem Umfang haben sich Postbeamte am Streik wegen des Schichtdienstes beteiligt, und was hat der Bundespostminister als Disziplinarvorgesetzter gegen die Betreffenden unternommen? Trifft es zu, daß sich der Bundespostminister gegenüber der Deutschen Postgewerkschaft bereit erklärt hat, gerichtliche Verfahren, die von Präsidenten der Oberpostdirektionen wegen erheblicher rechtswidriger Behinderungen des Post- und Fernmeldebetriebs durch Streikmaßnahmen eingeleitet worden sind, zurückzunehmen, und wer trägt gegebenenfalls die Kosten? Den Beamten steht nach eindeutiger Rechtslage kein Streikrecht zu. Dies wird von den bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften anerkannt. Demgemäß haben die Gewerkschaften im November 1980 Beamte auch nicht zur Urabstimmung und zum Streik aufgerufen. Die Beamten der Deutschen Bundespost haben sich nicht am Streik der Tarifkräfte beteiligt. Sollten einzelne Beamte ihre Pflichten bewußt verletzt haben, so wird dem nachgegangen. Der Bundespostminister hat jedoch zur Förderung des Betriebsfriedens die nachgeordneten Dienststellen gebeten, grundsätzlich von Maßregelungen Beschäftiger im Zusammenhang mit dem Streik abzusehen. Um die Aussetzung des Streiks vom 24. November 1980 an zu erreichen sowie zur Förderung des Betriebsfriedens hat die Deutsche Bundespost sich bereit erklärt, eingereichte Klagen, Anträge oder Rechtsmittel für den Fall der Beendigung des Arbeitskampfes zurückzunehmen. Die Deutsche Postgewerkschaft als Tarifvertragspartei hat gleiche Handlungsweise zugesichert. Die Kostenregelung folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 409" Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Solms (FDP) (Drucksache 9/41 Fragen 71 und 72): Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost bemüht ist, ihr Dienstleistungsangebot z. B. durch Fahrkartenverkauf am Postschalter weiter auszudehnen? Befürwortet sie die derzeit laufenden Betriebsversuche und Überlegungen mit dieser Zielsetzung unter Berücksichtigung der daraus erwachsenden Beeinträchtigung mittelständischer Unternehmen, beispielsweise aus der Reisebürobranche, oder des gesamten privaten Dienstleistungsgewerbes? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost seit dem 2. Mai 1980 einen Betriebsversuch durchführen, bei dem Fahrkarten der Deutschen Bundesbahn an Postschaltern verkauft werden. Die Deutsche Bundespost unterstützt damit die Bestrebungen der Deutschen Bundesbahn, das Verkaufsstellennetz möglichst flächendeckend zu erhalten. Der Fahrkartenverkauf für die Deutsche Bundesbahn erfolgt ausschließlich in solchen Orten, in denen die Deutsche Bundesbahn weder durch eine eigene Fahrkartenausgabe noch durch ein DER- Büro noch durch eine DER-Annahmestelle vertreten ist. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen ist eine Beeinträchtigung der DER-Büros nicht erkennbar. Da an den Schaltern der Deutschen Bundespost kein vollständiges Fahrkartenangebot und keine Touristik verkauft wird, ist weder das übrige Reisebürogewerbe noch das private Dienstleistungsgewerbe betroffen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Becker auf die Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 73): Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich dem kostenfreien Notruf an öffentlichen Fernsprechern, eine solche Regelung auch für Notruftelefone auf Bundesstraßen zu treffen, damit den Trägern (z. B. Rettungsdienst Stiftung Björn Steiger e. V.), die im Interesse von Lebensgefährdeten handeln, keine unzumutbaren Aufwendungen für Einrichtung und Betrieb dieser Notruftelefone entstehen? Die Errichtung und Unterhaltung von Notruf anlagen ist eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Aufgabe ist nach Art. 30 des GG Sache der Bundesländer, die gegebenenfalls auch für die Übernahme der entstehenden Kosten zuständig sind. Ein Verzicht der Deutschen Bundespost auf monatliche Grundgebühren für Fernsprechhauptanschlüsse, an die als private Zusatzeinrichtungen Notrufmeldeanlagen (u. a. die von der Rettungsstiftung Björn Steiger) angeschlossen sind, käme einer Finanzierung von Rettungsdienstmaßnahmen durch den Bund gleich. Dieses würde der Ausgabenregelung des Artikel 104 a Abs. 1 GG nicht entsprechen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 75 und 76): Um wieviel Prozent ist der Besucherverkehr im grenznahen Verkehr, in Berlin (West) bzw. im längeren Touristen- und Besucherverkehr in die „DDR" zurückgegangen, seit die „DDR" den Zwangsumtausch erhöht hat? Wie hoch wären die Deviseneinnahmen der „DDR" aus den Straßenbenutzungsgebühren im Monat November 1980 gewesen, wenn man die Besucherzahlen von November 1980 und die vor der Pauschalierung geltenden Gebühren zugrunde legt? Zu Frage 75: Der Rückgang der Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich im November 1980 im Vergleich zum Oktober 1980 betrug rund 47 %. In Berlin (West) ist die Zahl der Besuche von West-Berlinern in der DDR und in Berlin (Ost) seit Erhöhung des verbindlichen Mindestumtausches am 13. Oktober 1980 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres um ca. 61 % zurückgegangen. Der Rückgang der Reisen von Deutschen und Ausländern aus dem Bundesgebiet in die DDR und durch die DDR in Drittländer im November 1980 im Vergleich zum Oktober 1980 betrug rund 54 %, doch ist dies offenbar auch jahreszeitlich bedingt. Während des vergangenen Jahres 1979 betrug der Rückgang dieser Reisen von November 1979 im Vergleich zu Oktober 1979 rund 39,5 %. Zu Frage 76: Eine präzise Beantwortung Ihrer Frage ist mir nicht möglich, da das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg noch nicht über die Zahlen des Pkw-Verkehrs mit der DDR und Berlin (Ost) im November 1980 verfügt. Außerdem läßt sich noch nicht übersehen, ob der Pkw-Verkehr im gleichen Verhältnis zurückgegangen ist wie der Personenverkehr. Die hypothetischen DDR-Einnahmen aus den Straßenbenutzungsgebühren bei Einzelberechnung könnten aber auch bei Vorliegen der Verkehrszahlen nicht mit hinreichender Genauigkeit festgestellt werden, da die Gebühren nach Entfernungen differenziert und die tatsächlich gefahrenen Wegstrecken uns nicht bekanntwerden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 9/41 Frage 77): Wann hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen der Berlin-Abteilung seines Hauses während seiner Amtszeit Besuche abgestattet? 410* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hält sich aus dienstlichen Gründen häufig in Berlin auf. Dienstliche Angelegenheiten, die die Aufgaben der in Berlin ansässigen Abteilung des Ministeriums betreffen, werden im Rahmen dieser Aufenthalte des Ministers in umfassender Weise erledigt. Dies geschieht sowohl außerhalb wie innerhalb des Bundeshauses in Berlin. Eine Statistik darüber ist bisher im Ministerium nicht geführt worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Lahnstein auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/41 Frage 80): Treffen Zeitungsberichte zu („Die Welt" vom 7. November 1980, „Express" vom 20. November 1980, „Metall" vom 3. Dezember 1980), wonach der als Waffenhändler bekannt gewordene Chef der Merex-AG, Gerhard Mertins, 5 Millionen DM aus der Staatskasse als sogenannte Wiedergutmachung erhalten hat, weil er in einem früheren Prozeß wegen illegaler Rüstungsgeschäfte „diffamiert" worden sei, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung gegenüber der Zeitschrift „Metall" eine Stellungnahme dazu abgelehnt? Die Bundesregierung hat auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Oberlandesgericht Köln an die MEREX AG den genannten Betrag gezahlt. Gegenstand des Zivilrechtsstreits waren nicht Ansprüche des Herrn Mertins auf sogenannte Wiedergutmachung für immaterielle Schäden wegen angeblicher „Diffamierungen". Die von der Zeitschrift „METALL" befragten Pressereferenten konnten zu den Pressemeldungen über den Ausgang des Zivilrechtsstreits keine Stellungnahmen abgeben. Sie waren daran gehindert, weil die Öffentlichkeit für sämtliche Verhandlungen vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln — und damit auch für den Vergleichsabschluß selbst — durch Gerichtsbeschlüsse gemäß § 172 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausgeschlossen war. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/41 Fragen 85 und 86): Hält es die Bundesregierung auf Grund der Aktivitäten der Botschaft der Regierung der Volksrepublik Polen für zweckmäßig bzw. für geboten, daß der deutsche Botschafter in Warschau den deutschen Rechtsstandpunkt über den Status der deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße entsprechend der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts sowohl der polnischen Regierung als auch der polnischen Öffentlichkeit klarlegt? Hat der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik Polen die Möglichkeit — so wie es der Botschafter der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert —, in öffentlichen Veranstaltungen in Polen den deutschen Rechtsstandpunkt über den Status der deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße darzulegen, und wenn ja, bei welchen Gelegenheiten und wo ist dies im Jahr 1980 erfolgt? Zu Frage 85: Die Frage unterstellt, daß der deutsche Standpunkt in der VR Polen nicht bekannt wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Die Politik der Bundesregierung bleibt an die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Die Bundesregierung hat auch dieses Faktum der polnischen Seite immer wieder deutlich gemacht und erläutert. Zu Frage 86: Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland hat auch in der VR Polen die Möglichkeit, auf Veranstaltungen, zu denen er eingeladen wird und die Gelegenheit hat, das Wort zu ergreifen, den deutschen Standpunkt in allen Fragen, die das deutsch-polnische Verhältnis berühren, darzulegen. Dazu gehören selbstverständlich auch Fragen der rechtlichen Interpretation des Warschauer Vertrages, wie sie von Ihnen angesprochen worden sind. Dies ist zuletzt am 4. Dezember 1980 vor dem „Polnischen Club der Publizisten in internationalen Fragen" in einem Vortrag mit anschließender Diskussion geschehen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 9/41 Frage 97): Trifft es zu, daß bei der Vermittlung von deutschen Lehrern im Ausland ca. 90 v. H. Gymnasiallehrer und nur ca. 10 v. H. Realschullehrer berücksichtigt werden, und ist dieses Verhältnis darauf zurückzuführen, daß über die Einsatzmöglichkeiten von Realschullehrern im Ausland bisher zu wenig bekannt geworden ist? Zur Förderung der Deutschen Schulen im Ausland und der deutschen Sprache in ausländischen Bildungssystemen sind derzeit ca. 1 400 deutsche Lehrkräfte aus dem innerdeutschen Schuldienst beurlaubt und durch das Bundesverwaltungsamt/Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ins Ausland vermittelt. Darunter befinden sich ca. 60 % Gymnasiallehrer, 18 % Realschullehrer, 20 % Grund- und Hauptschullehrer und 2 % Handelsschullehrer, Erzieherinnen etc. Maßgebend ist bei der Vermittlung der jeweils beim Bundesverwaltungsamt/Zentralstelle für das Auslandsschulwesen angemeldete Bedarf der einzelnen geförderten Auslandsschulen. Informationen über Einsatzmöglichkeiten im Ausland können Realschullehrer ebenso wie Lehrer anderer Schularten vom zuständigen Kultusministerium, dem Bundesverwaltungsamt/Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und den jeweiligen Lehrerverbänden erhalten. Dem Bundesverwaltungsamt/Zentralstelle für das Auslandsschulwesen liegen z. Z. mehr als 500 Bewerbungen von Realschullehrern vor. Insgesamt stehen ca. 250 Stellen für Lehrer dieser Schulart zur Verfügung. Jährlich können etwa 50 Realschullehrer ins Ausland vermittelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für diejenigen, die Gelegenheit hatten, an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts Ende November des letzten Jahres in Karlsruhe teilzunehmen, kam das Urteil vom 28. Februar dieses Jahres nicht ganz überraschend; denn alle Beteiligten dort konnten durch die Einwände des Gerichts und im Rechtsgespräch registrieren, daß hier für das Gericht ein besonders kritischer Punkt lag. Herr Kollege Dr. Emmerlich und ich, die wir als Bevollmächtigte des Deutschen Bundestages
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 379
    Engelhard
    an diesem Verfahren teilgenommen haben, haben versucht, dem Gericht darzulegen, daß es dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs auch entscheidend darauf ankam, doch in etwa die Kostenneutralität zu wahren und dafür Sorge zu tragen, daß wir nicht in eine Entwicklung geraten, die als Subventionierung der Scheidung zu Lasten Dritter angesprochen werden müßte.
    Wir brauchen uns darüber nicht mehr zu unterhalten. Im Ergebnis sind diese Darlegungen vom Bundesverfassungsgericht nicht gutgeheißen worden. Unsere Aufgabe ist es, jetzt daranzugehen, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Dabei werden wir uns allerdings auch mit den Kosten beschäftigen müssen. Ich denke nicht allein an die Mehrkosten, die jetzt durch das vorgelegte Ergänzungsgesetz ausgelöst werden. Uns sind auch damals vor der Verabschiedung des Ersten Eherechtsreformgesetzes Kostenberechnungen vorgelegt worden. Es wäre interessant zu wissen, wie weit z. B. die jetzt weggefallene Geschiedenenwitwenrente Einsparungen gebracht und in welcher Höhe die neu eingeführte Erziehungsrente Mehrbelastungen ausgelöst hat.
    Um es aber ganz klar zu sagen: Unser Auftrag als Gesetzgeber geht j a nicht dahin, die Frage zu stellen „Wieviel Geld haben wir denn, um der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen zu können?", sondern die Frage und unser Auftrag lauten ganz anders: 1. Welche Änderungen sind notwendig, um dem Urteil des Gerichts zu entsprechen? 2. Wieviel Geld kosten diese Maßnahmen? Dies müssen wir j a ganz getrennt davon auch im Auge haben.
    Es ist fast unnachahmlich — so schön kann ich es gar nicht sagen —, wie der Bundesrat dieses Problem in seiner Äußerung zum Ausdruck gebracht hat. Er war offensichtlich hin- und hergerissen zwischen dem Bestreben, verfassungstreu zu sein und trotzdem sparsam zu bleiben. Das ist eben in manchen schwierigen Situationen nicht so ganz einfach.
    In der Öffentlichkeit ist weitgehend unbeachtet geblieben — der Herr Justizminister hat das j a bereits mit Nachdruck betont —, daß der Versorgungsausgleich insgesamt die volle Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat. In der Auseinandersetzung über den Versorgungsausgleich — das will ich hinzufügen — ist aber auch eine andere, gerade für Liberale ganz entscheidende Frage weitgehend untergegangen. Eine bisher vom Bundesverfassungsgericht immer offen gehaltene Frage ist nämlich erstmals in einem Grundsatzurteil entschieden worden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß sozialversicherungsrechtliche Positionen dem Schutz der Eigentumsgarantie unserer Verfassung unterliegen. Das wird auf Dauer weit über diesen Fall hinaus in vielen Gesetzen Konsequenzen haben, die wir zu beraten haben. Gerade wir Liberale begrüßen diese Entscheidung sehr.
    Wenn sich das Bundesverfassungsgericht aber auf diesen Standpunkt gestellt hat, dann war sein Nachbesserungsauftrag an uns gleichsam nur ein Ausfluß dieser Grundsatzentscheidung. Die uns aufgegebene Ergänzung liegt in der Konsequenz dieser Auffassung des Gerichts.
    Nun hat Herr Kollege Erhard eingangs seiner Ausführungen den Versuch unternommen, nochmals das ganze neue Eherecht abzuschreiten. Dabei ist er teilweise zu nicht sehr freundlichen Wertungen gekommen. Herr Kollege Erhard, wir haben j a häufig über diese Fragen diskutiert, und ich will eine Entgegnung soweit die Zeit es erlaubt, auch hier nicht aussparen. Sie haben vielleicht aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 26. Februar 1980 zur Kenntnis genommen, daß nach einer Umfrage, die bei Allensbach in Auftrag gegeben worden war, gerade der Versorgungsausgleich — ganz anders als andere Bereiche des neuen Eherechts — zu einem sehr hohen Prozentsatz die volle Zustimmung der Bevölkerung — jedenfalls im Grundsatz — gefunden hat.
    Wenn Sie noch einmal den Versuch unternehmen, auch am materiellen Scheidungsrecht und an vielen anderen Punkten Kritik zu üben, so mache ich es mir nicht so einfach, daß ich nur sage, Sie haben das letztlich mit getragen. Aber ich darf daran erinnern, daß manches, was heute in der Praxis Beschwer macht, erst im Vermittlungsausschuß auf Ihr und Ihrer Freunde Betreiben in das Gesetz hineingekommen ist.

    (Beifall bei der FDP — Gnädinger [SPD]: Das ist der Punkt!)

    Wenn ich etwas weiter zurückgehen darf: Derjenige von der Union, dem das, was heute als neues Eherecht in Geltung ist, nicht paßt, sollte immer an jene historische Nacht im Jahre 1961 denken, als in einem parlamentarischen Überraschungsangriff Abs. 2 des alten § 48 des Ehegesetzes in einer Weise geändert wurde, daß Scheidungen nach dieser Bestimmung auch nach Jahrzehnten des Getrenntlebens praktisch nicht mehr möglich waren.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Das hat dann die ganze Diskussion erst ausgelöst. Ich stehe zu dieser Diskussion, aber ich darf daran erinnern, daß die FDP-Fraktion 1967 im Deutschen Bundestag vorgeschlagen hatte, die alte Fassung des § 48 des Ehegesetzes wiederherzustellen. Sie ist damals abgeschmettert worden. Man hat statt dessen die Eherechtskommission beim Bundesminister der Justiz eingesetzt. Das findet unsere Billigung. Aber ich betone nochmals — ich wiederhole das —: Den Kritikern, die selbst erst die Notwendigkeiten und Voraussetzungen für das Ganze geschaffen haben, kann man das überhaupt nicht oft genug sagen.
    Nun wissen wir, daß der heute eingebrachte Entwurf nicht die letzte Änderung des geltenden Rechts sein wird. Der Herr Bundesjustizminister hat bereits darauf hingewiesen, daß uns der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober dieses Jahres nötigt, im Bereich der materiellen Härteklausel des Scheidungsrechts eine Änderung oder eine prozessuale Flankierung vorzunehmen. Aber auch dies wird nicht die letzte Änderung sein, weil wir nicht immer nur dann handeln werden, wenn uns eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu zwingt. Sie wissen, es stehen noch Entschei-
    380 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980
    Engelhard
    dungen zu einem Teil des Versorgungsausgleichs und zum Unterhaltsrecht aus.
    Aber darüber hinaus sind wir seit langem am Nachdenken darüber, was wir, wenn sich die Rechtsprechung gefestigt hat, von uns aus unternehmen werden, um dieses Recht noch besser und praxisnäher und der Praxis gerechter zu machen.
    Dazu gehört dann etwa, im Grundtatbestand des Scheidungsrechts jenes unglückliche Trennungsjahr, das auf Betreiben der Bundesratsmehrheit im Vermittlungsaussschuß in das Gesetz hineingekommen ist, zu streichen. Wir denken immer weiter nach, wie man dort, wo heute durch Beitragszahlungen Anwartschaften begründet werden müssen, nicht doch zu einer Form des Splittings kommen könnte. Als erste Stufe beim Unterhaltsrecht ist, jedenfalls im Kreise meiner politischen Freunde, wieder in der Diskussion, ob man, um zu einer einheitlicheren Rechtsprechung zu kommen, nicht, ähnlich wie vor kurzem im Mietrecht, den Rechtsentscheid einführen könnte — um kostengünstig dahin zu wirken, daß sich auch in diesem Bereich die Rechtsprechung stärker — quer durch unser Land — vereinheitlicht.
    Zum Schluß will ich darauf hinweisen, daß der vorliegende Entwurf der Bundesregierung zum Teil heftiger Kritik begegnet ist; zumindest sind eine ganze Reihe sicherlich nachdenkenswerter Anregungen gegeben worden. Ich möchte auf diese Fragen hier im einzelnen nicht eingehen. Das wird Sache der Ausschußberatung sein.
    Ich möchte mich auf etwas ganz anderes beschränken, auf eine Bemerkung, die in ihrer formalen Vordergründigkeit vielleicht doch einen Teil jenes hintergründigen Unbehagens deutlich macht, das nach wie vor bei den Juristen und insbesondere auch bei den Rechtspolitikern über die Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs im einzelnen vorhanden ist. Das erste Eherechtsreformgesetz hat im Bürgerlichen Gesetzbuch zum § 1587 die Buchstaben a bis p des Alphabets in Anspruch genommen. Jetzt kommt das Ergänzungsgesetz, und zu demselben Paragraphen werden die Buchstaben q bis x geschluckt.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Da bleiben uns ja noch x und y!)

    Nun bleiben als Reserve noch zwei ganze Buchstaben des deutschen Alphabets. Kann man es dem Skeptiker übelnehmen, wenn er die Frage stellt, ob man vielleicht allmählich, wieder oder erstmalig, darangehen müßte, sich mit dem griechischen Alphabet vertraut zu machen?

    (Kolb [CDU/CSU]: So ist es! — Franke [CDU/CSU]: Oder der chinesischen Schrift!)

    Von solchen grollenden Betrachtungen ist es dann natürlich auch nicht weit zu der Frage, ob denn wirklich dieses Ergänzungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch Platz finden muß, wo es bei diesem Ergänzungsgesetz überhaupt nicht mehr um das Verhältnis zwischen den geschiedenen Ehegatten geht, sondern um das Verhältnis zwischen einem der geschiedenen Ehegatten und dem Versicherungsträger. Diese Frage ist in diesem Zusammenhange ganz sicherlich berechtigt. Zuweilen stellen wir auch mit Interesse und einer gewissen Verunsicherung fest, daß diejenigen, die in ihrem Hause dies alles ausgefeilt und geboren haben, dann, wenn es an die konkreten Beratungen geht, häufig die Vaterschaft für dieses Produkt etwas in Abrede stellen und gar nicht mehr so sehr mit der Sache zu tun haben wollen.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    Angesichts der zahlreichen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, von denen ich gesprochen habe, ist es nicht verwunderlich, daß bei Rechtspolitikern allmählich der Lehrsatz Bedeutung gewinnt — und die Sozialpolitiker werden die Bemerkung sicherlich mit Humor zu tragen wissen —: Gib der Sozialpolitik einen einzigen Paragraphen. Sie wird dann schon dafür sorgen — gar nicht so auffällig, sondern nötigenfalls versteckt mit Hilfe der Alphabete der verschiedenen Sprachen dieser Welt —, schließlich nahezu das ganze Bürgerliche Gesetzbuch in den Griff zu bekommen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich glaube, zu Beginn der Beratungen eines solchen Gesetzes ist es notwendig, auch hierzu einige Bemerkungen zu machen. Unser Hauptthema bei den Beratungen gerade im Rechtsausschuß wird es nicht sein, aber es ist auch ein Thema. Manchmal führt über das Formale die Erkenntnis hin zu inhaltlichen Einsichten, die für das spätere Ergebnis wichtig sind.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Lepsius.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Renate Lepsius


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit dem Kern der Sache und stelle fest, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatz den Versorgungsausgleich als verfassungskonform bestätigt hat. Das ist die Ausgangsposition.
    Herr Kollege Erhard, ich erinnere noch einmal daran, daß Sie zwar im Kern wieder im Tenor der Sprache von vor fünf Jahren aus der Debatte zum ersten Eherechtsreformgesetz gesprochen haben. Aber das erste Eherechtsreformgesetz mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Förderung auch des sozialen Ausgleichs für die geschiedenen Frauen ist inzwischen Gesetz geworden, kommt den Frauen inzwischen zugute. Wie die Versicherungsdaten zeigen, haben heute geschiedene Frauen im Alter nicht mehr die berüchtigten Minirenten, sondern in der Tat Renten, von denen sie leben können; sie müssen nicht zum Sozialamt gehen. So dumm, Herr Kollege Erhard, wie Sie die Frauen hier darstellen wollten, sind sie nicht.

    (Widerspruch des Abg. Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU])

    — So habe ich das verstehen müssen. Ich habe
    nichts gegen eingeschworene Konservative, und ich
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980 381
    Frau Dr. Lepsius
    wäre glücklich, wenn Sie unsere sozialdemokratischen Auffassungen über die positiven Wirkungen des Versorgungsausgleichs hinsichtlich der sozialen Alterssicherung der Frau bestätigten.
    Ich komme aber nun zu dem für uns entscheidenden Punkt. Der vorliegende Gesetzentwurf soll eine Reihe von Härtefällen, die sich aus der Systematik des Versorgungsausgleichs ergeben, heilen. Für uns sind die drei Härtefälle, die wir vor uns liegen haben, im übrigen nichts Neues. Wir haben uns im Arbeitsausschuß des Deutschen Bundestages damit sehr gründlich befaßt. Wir hatten uns mit diesen Härtefällen in einem Hearing sehr gründlich beschäftigt. Auf Grund des Solidaritätsprinzips und der Systematik der Sozialversicherung haben wir bei dem ersten Eherechtsreformgesetz eine andere Regelung nicht treffen können.
    Wenn wir jetzt nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, diese drei Härtefälle nachträglich mildern, dann gibt es hierfür verschiedene Möglichkeiten. Ich will das jetzt nicht im einzelnen darlegen, sondern nur noch einmal die Grundkonstellation wiederholen, weil es sich um den Todesfall einer geschiedenen Frau handelt, die durch den Versorgungsausgleich Rentenansprüche erworben hat, die aber vor ihrer Verrentung stirbt. Das ist der eine Fall, den wir bereits aus der Vergangenheit kennen.
    Der zweite Fall, der vom Bundesverfassungsgericht hier benannt worden ist, hängt damit zusammen. Es handelt sich darum, daß von der versorgungsausgleichsberechtigten Frau nicht lange, sondern nur ein bis zwei Jahre Rentenleistungen bezogen wurden. Auch für diesen Fall soll eine Rückübertragung von Rentenanwartschaften auf den geschiedenen Ehegatten, der bei der Scheidung, wann immer das war, Anwartschaften abgetreten hatte, möglich sein.
    Der dritte Fall ist gewiß der problematischste: Bei einem ausgleichsverpflichteten Mann tritt der Rentenfall ein. Er hat noch Unterhaltsleistungen gegenüber der jüngeren Frau zu erbringen. Durch den Versorgungsausgleich wird aber seine Rente so geschmälert, daß die Unterhaltszahlung seine Leistungsfähigkeit übersteigt. Auch das ist kein unbekannter Fall; das haben wir auch im alten Scheidungsrecht gekannt. Neu ist nur, daß jetzt die Sozialversicherung für die Unterhaltsleistungen eintreten soll, und dies berührt natürlich die Grundprinzipien der Solidargemeinschaft. Wir kennen in der gesetzlichen Rentenversicherung das Instrument von Rückübertragungen nicht. Darüber ist zwar diskutiert worden, und es hat auch bei der sogenannten Partnerrente innerhalb der Union über dieses Instrument der Rückübertragung, des Hin- und Herschiebens von Anwartschaften, schon eine sehr ernsthafte theoretische Diskussion gegeben. Nur haben wir dieses Instrument im Grundsatz in der Sozialversicherung nicht. Rechtssystematisch sind also solche Überlegungen mehr dem Erbrecht oder auch dem Schenkungsrecht entliehen. Wir können nicht verschweigen, daß solche Regelungen die Grundsätze des Solidarprinzips berühren, so daß wir diese
    neuen Regelungen natürlich mit einiger Sorge ansehen.
    Folgendes möchte ich noch hinsichtlich weitergehender Wünsche aus den Reihen der Opposition ganz deutlich machen. Wir können natürlich nicht durch vermeintlich notwendige Korrekturen diesen Gesamtkomplex auch noch erweitern, weil wir damit im Grunde genommen die Rentenversicherung kaputtmachen würden.
    Herr Kollege Erhard, ich weiß zwar nicht, woher Sie diese seltsame Rentenberechnung von 600 Millionen DM haben. Wir haben Ihnen schon damals vorgehalten, daß das eine Milchmädchenrechnung sei. Inzwischen habe ich den Eindruck, daß Sie sich angesichts der Gesamtsituation und des Ablaufs von drei Jahren des neuen Eherechts und des eingeführten Versorgungsausgleichs auf ein Lotteriespiel eingelassen haben; denn es ist nicht richtig, wie Sie hier jonglieren, daß durch den Versorgungsausgleich bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge als ein Gewinn aus dem Versorgungsausgleich in Höhe von 600 Millionen DM stehenbleiben könnten. Das Gegenteil ist richtig. Es entstehen durch zwei Rentensäulen, nämlich die Rentensäule bei der geschiedenen Frau und die bei dem geschiedenen Mann, entsprechend mehr Leistungen — sowohl für die Betroffenen selber — für Erwerbsunfähigkeit, für Berufsunfähigkeit, für besondere Versicherungsfälle oder Rehabilitation — als auch für die Erziehungsrente. Das muß hier immer wieder deutlich gesagt werden, sonst wissen wir nicht mehr, worüber wir gemeinsam reden.
    Auch möchte ich noch sagen, daß es für uns Sozialpolitiker natürlich ein dicker Brocken ist, wenn uns hier ganz kühl und gelassen ein Ergänzungsgesetz zur Beratung übergeben wird, in dem allein für die Rentenversicherung Kosten in Höhe von über 500 Millionen DM, also über eine halbe Milliarde DM, aufgezeichnet sind. Für uns bedeutet das — ich denke, wir haben als mitberatender Ausschuß die Chance —, mit den Kollegen des Rechtsausschusses nach Möglichkeiten einer Reduzierung zu suchen. Ich bin dem Kollegen Stiegler und auch Herrn Kollegen Engelhard dankbar, daß wir über diese Dinge sprechen können. Durch die gestufte Form der Regelung werden wir sicher einige Möglichkeiten haben. Unsere Sorgen als Sozialpolitiker sind jedenfalls nicht unbegründet. Wir bewegen uns auf einem hauchdünnen Grat zwischen der Rechtspolitik und der Sozialpolitik.
    Noch eine weitere Bemerkung zum Solidaritätsprinzip, das ja von den Rechtspolitikern offenbar immer sehr schwer zu verstehen ist. In der Sozialversicherung zahlt, anders als in der Lebensversicherung, der Junggeselle genauso wie der Verheiratete mit seinen Beiträgen auch für Leistungen an Ehepaare mit vielen Kindern. Wenn der Junggeselle oder die unverheiratete Frau stirbt, fallen die Beiträge an die Versicherung zurück und kommen allen in der Solidargemeinschaft befindlichen Versicherten zugute. Anders könnten wir beispielsweise auch überhaupt keine Hinterbliebenenversorgung an die Witwen zahlen, die nie in ihrem Leben Beiträge in die Solidargemeinschaft geleistet haben. Das ist das
    382 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Dezember 1980
    Frau Dr. Lepsius
    große Solidarprinzip, an dem wir festhalten wollen.
    Ich möchte nun noch den Umkehrschluß aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ziehen. Würden wir das Prinzip des Bundesverfassungsgerichtsurteils für die Solidargemeinschaft akzeptieren, dann könnten wir — sozusagen in einem Umkehrschluß — folgern, daß das gesamte Sozialversicherungssystem eigentlich verfassungswidrig ist, weil es Rückübertragungen und Beitragsrückerstattungen in der jetzt vorgeschlagenen Form nicht kennt. Das ist aber ja wohl nicht der Fall.
    Ich möchte nun noch deutlich machen, daß wir Sozialpolitiker — wie bereits in der ersten Beratung des ersten Eherechtsreformgesetzes — die Härtefälle zu regeln haben, wenn dafür eine Möglichkeit besteht. Ich will noch einmal unterstreichen, daß wir uns mit diesen Fragen nicht erst befassen, seitdem sich das Bundesverfassungsgericht hierzu geäußert hat. Wir kennen die Härtefälle. Aber wir müssen sehen, daß die soziale Sicherung, die gesetzliche Rentenversicherung eben nicht der große Medizinmann zur Lösung privater Konflikte durch eine Scheidung ist. Dies müssen wir festhalten, und daran werden wir uns auch orientieren.
    Deshalb wollen wir als mitberatender Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung darauf achten und überprüfen, welche präjudizierenden Auswirkungen diese Vorschläge haben, an welcher Stelle sie möglicherweise das System der gesetzlichen Rentenversicherung gefährden oder ob über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Härteregelung hinaus möglicherweise sogar eine Subventionierung der Scheidungen zu Lasten der Solidargemeinschaft eingetreten ist.
    Ich komme zum Schluß. Für alle nach dem alten Eherecht Geschiedenen haben wir immer noch ungleiche Rechtsfolgen. Alles, was vor 1977 gelaufen ist, bringt für Mann und Frau ungleiche Rechtsfolgen. In allen Fällen, wo Ehen nach altem Recht geschieden worden sind, verbleiben den Männern die vollen Versorgungsansprüche, während die Frauen in der Regel nicht in den Genuß einer Witwenversorgung für Geschiedene kommen. Eigentlich hätte ich mir gewünscht, daß das Bundesverfassungsgericht im Namen der Gleichberechtigung das alte Eherecht mit seinen katastrophalen Folgen für die geschiedenen Frauen auf die Anklagebank gestellt hätte.
    Nun, der Versorgungsausgleich steht. Wir werden eine gründliche Beratung der ergänzenden Regelung vornehmen und auch als Sozialpolitiker unsere Kooperation dazu anbieten. — Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)