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ID0901011900

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    Plenarprotokoll 9/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 294 D Verzicht des Abg. Dr. Ritz auf die Mitglied- schaft im Deutschen Bundestag . . . . 294 D Eintritt des Abg. Dr.-Ing. Oldenstädt in den Deutschen Bundestag 294 D Wahl der Schriftführer — Drucksache 9/36 — 295 A Erweiterung der Tagesordnung 337 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten ( Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 9/26 — Lutz SPD 295 B Zink CDU/CSU 296 D Cronenberg FDP 298 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 301 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 9/27 — Marschall SPD 302 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 303 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 304 C Gnädinger SPD 305 C Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 306 D Engelhard FDP 308 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 309 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 9/25 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 311 A Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . 312 C Kleinert FDP 313 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 316A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung — Drucksache 9/24 — Lambinus SPD 317 C Dr. Langner CDU/CSU 318C II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den i 1. Dezember 1980 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/22 — Lambinus SPD 319 D Dr. Götz CDU/CSU 321A Engelhard FDP 323 A Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 9/23 — Dr. Linde SPD 325A Dr. Götz CDU/CSU 327 A Bergerowski FDP 329 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank — Drucksache 9/20 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 331 B Bindig SPD 333A Dr. Vohrer FDP 334 D Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 336A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 24. Oktober 1979 zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 9/15 — 336 D Beratung des Antrags des Bundesministers für Wirtschaft Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1979 — — Drucksache 8/4514 — 337 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Drucksachen 8/4460, 8/4469, 9/39 — . 337C Fragestunde — Drucksache 9/33 — Verpflichtungen der Bundesregierung gegenüber der Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A64 05.12.80 Drs 09/33 Hansen SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 283B, D, 284A ZusFr Hansen SPD 283B, C ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD . 283 D ZusFr Coppik SPD 284A ZusFr Dr. Corterier SPD 284A Militärhilfe für die Türkei nach dem Militärputsch MdlAnfr A65, 66 05.12.80 Drs 09/33 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 284 B, C, D, 285A,B,C ZusFr Thüsing SPD 284B, 285A ZusFr Meinike (Oberhausen) SPD 284C, 285B ZusFr Coppik SPD 284 D ZusFr Hansen SPD 284 D, 285 C Erörterung der Menschenrechtsfrage für Deutsche im Ostblock auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid MdlAnfr A67 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 285D, 286A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 285 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 286A Verbesserung der europäischen politischen Zusammenarbeit MdlAnfr A68 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 286 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 286 B Proteste gegen die sowjetischen Störungen der Sendungen der Deutschen Welle MdlAnfr A69 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA -286C, 287A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 286D, 287A ZusFr Hansen SPD 287 A Äußerung des polnischen Botschafters über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Existenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 MdlAnfr A70 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Hupka CDU/CSU Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 III Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 287 B, C, D, 288A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 287 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 287C ZusFr Wehner SPD 287 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 287 D Entwicklungshilfe für El Salvador angesichts der derzeitigen Situation MdlAnfr A71 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 288A, B, C, D ZusFr Oostergetelo SPD 288 A, B ZusFr Thüsing SPD 288 C ZusFr Hansen SPD 288 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 288 C ZusFr Dr. Brunner FDP 288 D Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum angesichts der Mineralölsteuererhöhung MdlAnfr A74 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Ruhnau BMV . . 289 A, C, D, 290A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 289C, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 289 D ZusFr Stiegler SPD 290 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 290A Kriterien für die Wahl der sogenannten Nordtrasse beim Bau der Autobahn Hamburg-Berlin MdlAnfr A75, 76 05.12.80 Drs 09/33 Kuhlwein SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 290 B, D, 291 B, C, D, 292B, C, 293A, B ZusFr Kuhlwein SPD 290D, 291 B, C ZusFr Jansen SPD 292B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 293A ZusFr Leuschner SPD 293 B Überprüfung der Trassenführung der Autobahn Hamburg-Berlin angesichts der Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen MdlAnfr A77, 78 05.12.80 Drs 09/33 Zywietz FDP Antw StSekr Ruhnau BMV . . . 293C, D, 294A ZusFr Zywietz FDP 293 D ZusFr Kuhlwein SPD 294A Reduzierung des Streusalzverbrauchs in diesem Winter MdlAnfr A79 05.12.80 Drs 09/33 Oostergetelo SPD Antw StSekr Ruhnau BMV 294 B, C ZusFr Oostergetelo SPD 294 C Nächste Sitzung 337 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 339* A Anlage 2 • Amtliche Mitteilungen 339* A Anlage 3 Zahl der Eheschließungen, Ehescheidungen und der durch Scheidungen betroffenen minderjährigen Kinder in den Jahren 1975, 1979 und 1980 MdlAnfr Al 05.12.80 Drs 09/33 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 340*A Anlage 4 Steuerliche Subventionierung von Landkäufen im Ausland durch Verlustzuweisung MdlAnfr A19 05.12.80 Drs 09/33 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 340*A Anlage 5 Verhandlungen deutscher Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät MdlAnfr A22 05.12.80 Drs 09/33 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C Anlage 6 Offenlegung von Rüstungslieferungen; Genehmigung von Waffenverkäufen an Chile MdlAnfr A23 05.12.80 Drs 09/33 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* C IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 7 Überprüfung der Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr A28 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 340* D Anlage 8 Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die UdSSR MdlAnfr A29 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Wittmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* B Anlage 9 Verlängerung des Welttextilabkommens; Umgehungseinfuhren in der Textilbekleidungsbranche; Einführung von Sozialklauseln in den Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern MdlAnfr A33, 34 05.12.80 Drs 09/33 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 341* C Anlage 10 Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest MdlAnfr A35, 36 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342* A Anlage 11 Öl- und Erdgaslagerstätten im Raum Aachen-Stolberg- Herzogenrath sowie Kosten für Probebohrungen MdlAnfr A55, 56 05.12.80 Drs 09/33 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 342"A Anlage 12 Ausbildungsplätze bei vom Bund beeinflußten Institutionen im Jahre 1981 MdlAnfr A61 05.12.80 Drs 09/33 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 342* C Anlage 13 Ausbau der Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm als Schnellbahnstrecke sowie Bau von Lärmschutzanlagen MdlAnfr A72, 73 05.12.80 Drs 09/33 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Ruhnau BMV . . . . 342* D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 283 10. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1980 Beginn: 12.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen 12. 12. Dr. Ahrens* 12. 12. Amrehn 12. 12. Diepgen 12. 12. Dr. Dregger 12. 12. Dr. Ehmke 12. 12. Frau Hürland 12. 12. Dr. Hüsch 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Mahne 19. 12. Matthöfer 11. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 12. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 11. 12. Reschke 12. 12. Schmidt (Wattenscheid) 19. 12. Spilker 12. 12. Dr. Struck 19. 12. Zimmermann 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 3. Dezember 1980 mitgeteilt, daß die Regierungen der Länder folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) bestellt haben: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Schleswig-Holstein Mitglied Ministerpräsident Lothar Späth Staatsminister Peter M. Schmidhuber Senator Prof. Gerhard Heimann Präsident des Senats, Bürgermeister Hans Koschnick Senator Günter Apel Ministerpräsident Holger Börner Ministerpräsident Dr. Ernst Albrecht Minister Dr. Diether Posser Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel Minister Werner Klumpp Ministerpräsident Dr. Gerhard Stoltenberg Vertreter Frau Minister Annemarie Griesinger Staatssekretär Dr. Wilhelm Vorndran Senator Gerhard M. Meyer Senator Dr. Günther Czichon Senator Jürgen Steinert Frau Staatsminister Dr. Vera Rüdiger Minister Wilfried Hasselmann Minister Dr. Herbert Schnoor Staatsminister Johann Wilhelm Gaddum Minister Prof. Dr. Franz Becker Minister Dr. Henning Schwarz Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung im Benehmen mit dem Ältestenrat die nachstehenden Vorlagen überwiesen: 1. Aufhebbare Achtundvierzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache 8/4460 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 12. Dezember 1980 vorzulegen 2. Aufhebbare Sechsundsiebzigste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - - Drucksache 8/4469 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Dezember 1980 vorzulegen 3. Aufhebbare Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/80 - Erhöhung des Zollkontingents 1980 für Bananen) - Drucksache 8/4498 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 29. Januar 1981 vorzulegen 4. Aufhebbare Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - - Drucksache 9/8 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 19. Februar 1981 vorzulegen 340* Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 1): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Ehen im Jahr 1975, im Jahr 1979 und im ersten Halbjahr 1980 geschlossen und geschieden wurden und wie viele minderjährige Kinder jeweils durch die Ehescheidungen betroffen wurden? Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen des Statistischen Bundesamts vor: Im Jahre 1975 sind 386 681 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 106 839; 107 216 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im Jahre 1979 sind 344 822 Ehen geschlossen worden. Die Zahl der Ehescheidungen betrug 79 490; 63 211 minderjährige Kinder wurden durch die Ehescheidungen betroffen. Im ersten Halbjahr 1980 sind 170 242 Ehen geschlossen worden. Das Statistische Bundesamt erhält die Scheidungszahlen und die Zahlen der durch die Ehescheidungen betroffenen minderjährigen Kinder von den statistischen Landesämtern jeweils für das ganze Jahr und nicht, wie bei den Eheschließungszahlen, nach Monaten. Die erbetenen Zahlen können erst im Herbst 1981 vorgelegt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 19): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Landkäufe im Ausland durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten der Verlustzuweisung subventioniert werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen die staatlich subventionierte Kapitalabwanderung zu unternehmen? Durch § 15 a EStG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. August 1980 wird die Möglichkeit, Verluste mit positiven Einkünften zu verrechnen, bei beschränkt haftenden Unternehmern grundsätzlich auf den Haftungsbetrag begrenzt. Weitergehende Verluste dürfen in späteren Jahren nur mit Gewinnen aus der Einkunftsquelle verrechnet werden, aus der die Verluste stammen. Demgegenüber sollen bei einem Landkauf- und Farmprojekt, für das derzeit in Presseanzeigen geworben wird und auf welches sich die Frage offenbar bezieht, hohe Verlustzuweisungen möglich sein. Die Annoncen und Prospekte der Initiatoren liegen mir vor. Auf Grund dieser Unterlagen ist jedoch eine abschließende rechtliche Würdigung nicht möglich, insbesondere kann nicht gesagt werden, ob und ggf. in welcher Höhe die Verluste den Anlegern zugewiesen werden können. Das zuständige Betriebsfinanzamt Mainz ist zum Bericht aufgefordert worden. Das zuständige Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz wird über das Ergebnis in Kürze informieren. Sobald mir von der zuständigen obersten Landesfinanzbehörde alle Einzelheiten mitgeteilt worden sind, werde ich die allgemeinen Aspekte dieser Anfrage ausführlich schriftlich beantworten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 22): Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Firmen finit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln, wie in einer Fernsehsendung behauptet worden ist? Ich nehme an, daß Sie sich auf die Fernsehsendung „REPORT" vom 18. November 1980 über Rüstungsexporte beziehen, in der von Verhandlungen einer deutschen Werft über die Lieferung von zwei U-Booten nach Chile die Rede war; in diesem Zusammenhang sind auch die dafür bestimmten Torpedos zu berücksichtigen. Der Bundesregierung sind diese Verhandlungen bekannt. Ich kann bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer 1980 eine Genehmigung für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob deutsche Firmen mit der chilenischen Regierung über die Lieferung von Kriegsgerät verhandeln. Entsprechende Voranfragen oder Exportanträge liegen ihr nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/33 Fra- ge 23): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend ihrer Ankündigung in der Regierungserklärung, sich für die Offenlegung von Rüstungslieferungen einzusetzen, und ist sie in diesem Zusammenhang auch bereit, zu dem Bericht des Fernsehmagazins „Report" vom 18. November 1980 Stellung zu nehmen, demzufolge die Bundesregierung Waffenverkäufe an Chile genehmigt haben soll? Die Bundesregierung ist bereit, sich für eine weltweite Offenlegung von Rüstungsexporten einzusetzen und sie hat hierzu, wie in der Regierungserklärung erwähnt, konkret vorgeschlagen, bei den Vereinten Nationen ein entsprechendes Register einzurichten. Wir müssen die Reaktion auf diesen Vorschlag abwarten. Zum konkreten Fall Chile kann ich bestätigen, daß die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres eine Genehmigung für die Ausfuhr von 2 U-Booten und dafür bestimmter Torpedos in Aussicht gestellt hat. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 28): Unter welchen Gesichtspunkten wird die Förderkulisse der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur" zur Zeit überprüft, und wann wird das Ergebnis der Überprüfung dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorliegen? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß hat schon vor einiger Zeit die Arbeitsmarkt-, Einkommens- und Infrastrukturindikatoren Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 341* ausgewählt, die bundeseinheitlich für die Bestimmung der Fördergebiete herangezogen werden sollen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Indikatoren: — Die aus Regionalprognosen für Arbeitsplatzangebot und Arbeitsplatznachfrage zu errechnenden Arbeitskräftereservequotienten (Prognose-jahr 1985). — Regionale Arbeitslosenquote (Durchschnittswerte der Jahre 1976-1980). — Regionale Lohn- und Gehaltssummen je Arbeitnehmer für das Jahr 1978. - Regionale Bruttoinlandsproduktwerte für das Jahr 1978. — Komplexe regionale Infrastrukturindikatoren, die sich auch einer Vielzahl von bedeutsamen Infrastrukturkategorien zusammensetzen. Für diese Indikatoren werden derzeit Neuberechnungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen, die jedoch nicht vor Ende Februar 1981 vollständig vorliegen werden. Über die Gewichtung der Indikatoren und über den für die Anerkennung als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert ist noch nicht entschieden. Auch der Gesamtumfang der Fördergebiete und damit das Ausmaß der von vielen geforderten und auch vom Bund angestrebten Reduzierung der Fördergebiete ist noch offen. Eckwertbeschlüsse des Planungsausschusses zur Neuabgrenzung der Fördergebiete sind etwa im April 1981 zu erwarten. Die Bundesregierung wird den mit der Regionalpolitik befaßten Ausschüssen des Deutschen Bundestages — wie bisher — ihre Vorstellungen so frühzeitig wie möglich zuleiten; das Votum der Ausschüsse wird eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Haltung der Bundesregierung bei der Beschlußfassung des Planungsausschusses bilden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Frage 29): In welcher Weise hat die Bundesregierung bei der Kreditgewährung eines Bankenkonsortiums an die Sowjetunion mitgewirkt, und welche Banken sind an dem Kreditgeschäft beteiligt? Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich auf das Erdgas-Röhren-Projekt bezieht, über das gegenwärtig deutsche Lieferfirmen und Banken mit der Sowjetunion Vorgespräche führen. Die Bundesregierung wirkt bei diesen Gesprächen nicht mit. Sollte es zu einer Realisierung dieses Projektes kommen, so wäre zu Ihrer Frage folgendes festzustellen: — Die Bundesregierung würde auch an einer Kreditgewährung nicht mitwirken. Die Bereitstellung von Ausfuhrfinanzierungen ist in der Bundesrepublik Deutschland vielmehr allein Angelegenheit der deutschen Kreditinstitute. Die Bun- desregierung würde entsprechend unserer gene- rellen Haltung auch keine Zinssubventionen gewähren. — Die Bundesregierung würde zu gegebener Zeit prüfen, ob sie das übliche Bürgerschaftsinstrumentarium zur Förderung von Ausfuhrgeschäften hier einsetzen könnte. Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte werden jedoch nur auf Antrag gewährt. Ein Bürgschaftsantrag für das von Ihnen angesprochene Geschäft liegt der Bundesregierung bisher nicht vor. Ihre Teilfrage, „welche Banken an dem Kreditgeschäft beteiligt sind", kann ich nicht beantworten. Die Bundesregierung nimmt — wie ich bereits ausführte — an den Verhandlungen nicht teil; sie hat daher auch keine Kenntnis darüber, welche deutschen Banken sich im Falle einer Verwirklichung dieses Geschäfts an seiner Finanzierung möglicherweise beteiligen würden. Nach unseren Informationen beabsichtigt die Deutsche Bank AG als Konsortialführer aufzutreten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 9/33 Fragen 33 und 34) Hält die Bundesregierung es für notwendig, das Welttextilabkommen (WTA) zu verlängern, und wenn ja, wie wird sie ihren Einfluß in der EG geltend machen, um so zu einer Verlängerung des WTA zu kommen? Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der Gewerkschaft Textil-Bekleidung nach wirksameren Kontrollen gegen Umgehungseinfuhren, nach wirksamerer Durchsetzung des Prinzips der fairen Lastenteilung in der EG sowie der Einfügung von Sozialklauseln in die Handelsabkommen zwischen EG-Ländern und Entwicklungsländern? Zu Frage 33: Wie ich bereits auf die Frage des Kollegen Rapp erklärt habe, ist das Welttextilabkommen zwar ein Fremdkörper im Rahmen einer marktwirtschaftlich orientierten Handelspolitik. Angesichts der besonderen Verhältnisse im Textil- und Bekleidungssektor tritt die Bundesregierung aber ebenso wie die anderen EG-Mitgliedstaaten dafür ein, das Welttextilabkommen zu verlängern. Zu Frage 34: Die Bundesregierung ist schon bisher energisch gegen Umgehungseinfuhren vorgegangen; sie wird dies auch weiter tun. Sie wird auch daran festhalten, daß keines der EG-Länder und darüber hinaus auch keines der anderen großen Textilimportländer seinen Markt zu Lasten der übrigen Länder abschließen darf. Die Forderung nach Aufnahme sozialer Mindeststandards in die Handelsabkommen wird nach den bisherigen Erfahrungen von den Entwicklungsländern als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten und als Imperialismus bezeichnet werden. Die Entwicklungsländer haben eine „Sozialklausel" auch aus wohl nicht unberechtigter Furcht vor protektionistischem Mißbrauch abgelehnt. An dieser Forderung könnten die Verhandlungen scheitern. 342* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 35 und 36): Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung ihren Plan zur Krisenvorratshaltung bei den Rohstoffen Mangan, Vanadium, Kobalt, Chrom und Asbest zumindest derzeit aufgegeben hat? Wenn ja, welches sind die Gründe für diese Entscheidung? Zu Frage 35: Ja, es ist derzeit nicht vorgesehen, ein solches Programm zu verwirklichen. Zu Frage 36: Versorgungsprobleme sind auch in jüngster Zeit nicht aufgetreten. Selbst höhere Verbräuche gegenüber den Vorjahren konnten ohne Schwierigkeiten gedeckt werden und die Bezugsquellen der deutschen Wirtschaft wurden weiter diversifiziert. Auch angesichts der angespannten Haushaltslage scheint es daher verantwortbar, das Rohstoffbevorratungsprogramm derzeit nicht weiter zu verfolgen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Bereich Aachen/Stolberg/ Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die auf 01- und Erdgaslagerstätten in Tiefen zwischen 2 500 und 4 000 Metern schließen lassen, und wenn ja, erscheint es der Bundesregierung als aussichtsreich oder sinnvoll, in diesem Bereich Probebohrungen vorzunehmen, und wann ist gegebenenfalls mit solchen Probebohrungen zu rechnen? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls, und wie sollen sie finanziert werden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich Aachen/Stolberg/Herzogenrath geologische Bedingungen festgestellt worden sind, die das Vorhandensein von Kohlenwasserstoffen möglich erscheinen lassen. Von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sind im Großraum Aachen in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Landesamt von Nordrhein-Westfalen und den belgischen und niederländischen geologischen Diensten geophysikalische Messungen durchgeführt worden. Diese indizieren eine geologische Situation, in der Kohlenwasserstoffe auftreten könnten. Die Situation deutet mehr auf das Gasvorkommen als auf Erdölvorkommen. Der interessante Teufenbereich liegt eher bei 4 000 und unterhalb 4 000 m als bei 2 500 m. Einem Erdöl- und Erdgaskonzern ist eine Untersuchungserlaubnis vom Lande Nordrhein-Westfalen erteilt worden. Die Gesellschaft hat bereits erste weitergehende geophysikalische Untersuchungen durchgeführt. Von den Ergebnissen dieser und weiterer, detaillierter Messungen hängt es ab, ob sich überhaupt bohrwürdige Ziele ergeben. Daher kann zur Zeit nicht gesagt werden, ob oder wann gebohrt werden soll. Ebenfalls lassen sich noch keine Aussagen über eventuelle Bohrkosten machen, da die Teufenlage des Bohrzieles nicht bekannt ist und die Bohrkosten naturgemäß sehr stark von den Bohrteufen beeinflußt werden. Die Finanzierung einer solchen Bohrung wäre Aufgabe der Industrie. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 9/33 Frage 61): Wird das Angebot an Ausbildungsplätzen bei vom Bund beeinflußten Institutionen (Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost u. a.) im Jahr 1981 gegenüber 1980 unverändert sein? Dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft liegen noch nicht alle Daten über die für 1981 geplanten Ausbildungsleistungen der Behörden, Sondervermögen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen des Bundes vor. Nach den vorläufigen Zahlen kann erwartet werden, daß auch 1981 mit gleich hohen Ausbildungsleistungen der zum Bund gehörenden Einrichtungen und Sondervermögen zu rechnen ist. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß die Neueinstellungen von Auszubildenden für die verschiedenen vom Bund angebotenen Ausbildungsarten seit 1977 überdurchschnittlich von rd. 21 000 auf rd. 29 500 in 1979 angestiegen sind; dies entspricht einem Anstieg von rd. 41%. Wie in den Vorjahren wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Gesprächen mit den verantwortlichen Ressorts darauf drängen, daß die verfügbaren Ausbildungskapazitäten voll genutzt werden. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Ruhnau auf die Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 9/33 Fragen 72 und 73): Sind Pressemitteilungen zutreffend, daß die Bundesbahnstrecke Dortmund-Hamm über Kamen als Schnellfahrstrecke ausgebaut werden soll, und — wenn dies der Fall ist — wann werden diese Baumaßnahmen begonnen? Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen, um die Bevölkerung vor den Belästigungen — insbesondere durch Lärm —, die durch die hohen Geschwindigkeiten entstehen, zu schützen? Zu Frage 72: Dieser Streckenabschnitt ist Teil der im Bundesverkehrswegeplan '80 enthaltenen Ausbaustrecke Dortmund-Hannover-Braunschweig und soll zwischen den Bahnhofsbereichen Dortmund und Nordbögge (22 km) von derzeit 160 km/h auf 200 km/h ausgebaut werden. Mit den erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung der Linienführung, Signaltechnik, Bahnübergangssicherung und Bahnstromversorgung ist teilweise bereits begonnen worden. Zu Frage 73: Zur Klärung dieser Frage hat die Deutsche Bundesbahn ein schalltechnisches Gutachten für den Abschnitt Dortmund-Kurl in Auftrag gegeben. Die in Kürze zu erwartenden Ergebnisse werden in das noch einzuleitende Planfeststellungsverfahren einbezogen.
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    Rede von Otto Zink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Wiedereinbringung des Künstlersozialversicherungsgesetzes,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    sie bedauert aber, daß der Gesetzentwurf am heutigen Tage erneut völlig unverändert eingebracht wurde. Trotz gegenteiliger Beteuerungen zu Beginn der Beratungen in der letzten Legislaturperiode haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien bei der Beratung des Künstlersozialversicherungsgesetzes wenig Flexibilität gezeigt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gar keine!)

    Deshalb haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Bundesrat diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht zustimmen können.
    Dabei geht es überhaupt nicht mehr um das Ob einer Verbesserung der sozialen Situation der Künstler und Publizisten, sondern nur noch um das Wie.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Hier scheiden sich allerdings die Geister. Die CDU/
    CSU hat bei allen Beratungen zum Künstlersozialversicherungsgesetz das Ziel des Gesetzes begrüßt
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 297
    Zink
    und sich für eine befriedigende und systemgerechte Einbeziehung der Künstler und Publizisten in das Netz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und für eine Einbeziehung der alten Künstler und Publizisten in die Gesetzesregelung eingesetzt. Es ist festzustellen, daß mit der Bedürftigkeit -- ich sage das auch an den Kollegen Lutz gerichtet —, mit der oft schlechten sozialen Situation der alten Künstler und Publizisten draußen zwar argumentiert wird, daß dieser Personenkreis aber nach dem Regierungsentwurf und damit auch nach der heutigen Vorlage in das Künstlersozialversicherungsgesetz letztlich nicht mit einbezogen ist.

    (Dr. George [CDU/CSU]: So ist das!)

    Wir haben beim Künstlersozialversicherungsgesetz den Tatbestand zu vermerken, daß wir nicht nur hinsichtlich des Ziels des Gesetzentwurfs weitgehend einig sind. Es besteht vielmehr auch Einigkeit über die Kostenaufbringung. Künstler und Publizisten, Vermarkter und Verwerter sowie der Staat sollen jeweils Anteile der Kosten tragen. Es besteht auch Einigkeit, daß eine möglichst wenig bürokratische und wenig kostenaufwendige Bürokratie die bessere soziale Absicherung der Künstler und Publizisten bewirken soll. Angesichts dieser Ausgangssituation müßte auch nach unserer Auffassung eine Einigung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und auch hier in diesem Hause erzielbar sein.
    Man muß allerdings seitens der Regierung und der Koalition auch bereit sein, die Argumente der Opposition und gewichtiger Gruppen der Künstler, der Publizisten sowie der Verwerter bei den Beratungen zu berücksichtigen.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Es genügt nicht -- und damit wende ich mich, verehrter Herr Kollege Schmidt (Kempten), an die FDP —, daß man auf Mittelstandstagen die Erhaltung des Prinzips der Wahlfreiheit auch für freiberuflich und selbständig Tätige proklamiert, sondern man muß den „liberalen" Worten bei Beratungen und Abstimmungen auch entsprechende Taten folgen lassen und darf nicht für kollektive Lösungen stimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich hoffe, daß der Bezeichnung des Künstlersozialversicherungsgesetzes durch den ehrenwerten FDP-Sozialpolitiker und Kollegen Schmidt (Kempten), es sei ein „einmaliger Schönheitsfehler", eine zumindest teilweise Korrektur, eine Beseitigung dieses „Schönheitsfehlers" während der Beratungen hier folgt.
    Auch möchte ich die FDP auf den Widerspruch zwischen ihren ablehnenden Äußerungen zum „Maschinenbeitrag" oder zur „Maschinensteuer" und der Zustimmung zur Einführung einer solchen „Maschinensteuer" für einen Teilbereich des Sozialen Systems hier beim Künstlersozialversicherungsgesetz hinweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der sogenannten Deckungsgleichheit zwischen
    Beitragsleistenden und Leistungsempfängern, die
    die Künstlersozialabgabe zur „Maschinensteuer",
    zur Steuer für einen gewissen Zweck schlechthin macht, sieht die CDU/CSU ein gewichtiges Argument gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz in der vorliegenden Fassung.
    Die Loslösung des sogenannten Arbeitgeberbeitrags von den individuellen Leistungen der Künstler und Publizisten halten wir für systemfremd und letztlich — wie den „Maschinenbeitrag" — für systemverändernd. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Ausbildungsplatzförderungsgesetz, hier insbesondere zur Definition der Sonderabgabe, dürfte es sicherlich sinnvoll sein, die Künstlersozialabgabe noch einmal zu überprüfen. In der Künstlersozialabgabe, im „Maschinenbeitrag" liegt erheblicher verfassungsrechtlicher Problemstoff, der einer sauberen und umfassenden Durchleuchtung bedarf, soll nicht am Ende des Gesetzgebungsverfahrens das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wieder bemüht werden. Die Künstlersozialabgabe ist eine Steuer, eine Sonderabgabe und kein Beitrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein besonderer Zurechnungsgrund ist unseres Erachtens deshalb auch nicht gegeben.
    Wir ziehen als CDU/CSU-Fraktion daraus das Fazit, die Künstlersozialabgabe könnte einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Die CDU/CSU hält an ihrer bisherigen Auffassung zum Künstlersozialversicherungsgesetz fest. Wir haben die verwaltungsaufwendige und kostenträchtige Künstlersozialkasse, aber auch die verfassungsrechtlich bedenkliche Künstlersozialabgabe mit guten Gründen abgelehnt. Nach unserer Auffassung ist weder die Künstlersozialkasse noch eine spezielle Künstlersozialabgabe erforderlich. Wir treten für eine individuelle Beitragszahlung der Künstler und ihrer Vermarkter ein und plädieren für eine systemgerechte Einbeziehung der Künstler in das Netz der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Künstlersozialkasse ist deswegen unseres Erachtens entbehrlich.
    Die spezielle Künstlersozialabgabe ist nach unserem Konzept ebenfalls entbehrlich. Durch eine Ablösung der Künstlersozialabgabe durch einen Quasi-Arbeitgeberbeitrag würde die verfassungsrechtlich bedenkliche Deckungsungleichheit zwischen Leistungsempfängern und finanzierenden Vermarktern oder Verwertern vermieden. Nach dem vorliegenden Entwurf zahlen auch solche Vermarkter und Verwerter, die mit Künstlern und Publizisten Umsätze tätigen, die nie Leistungen aus der Krankenoder Rentenversicherung erhalten. Diese Deckungsungleichheit, die eine verfassungsgerichtliche Überprüfung geradezu provoziert, kann auch nicht mit dem Argument der Solidarität der Künstler und Publizisten weggewischt werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Argument aufgreifen, das Sie für den kollektiven Ansatz über eine Künstlersozialabgabe und gegen den

    Zink
    individuellen Ansatz mit Eingliederung der Künstler und Publizisten in das bestehende System vorgebracht haben. Sie behaupten, daß Vermarkter und Verwerter von künstlerischen und publizistischen Produkten, falls sie Sozialversicherungsbeiträge für in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler und Publizisten zahlen müssen, einer solchen Zahlung ausweichen. Sie behaupten, die Vermarkter würden auf Künstler ausweichen, die nicht von der Künstlersozialversicherung erfaßt werden, d. h. die anderweitig versichert sind oder im Ausland leben und für die sie keine Sozialversicherungsbeiträge, sprich: Arbeitgeberbeiträge zahlen müssen. Sie leiten aus dieser Argumentation ab, daß für alle Honorare oder Umsätze — gleich, ob für Versicherte oder Nichtversicherte — eine Künstlersozialabgabe gezahlt werden sollte. Sie argumentieren, daß, wenn man nicht die Künstlersozialabgabe wählt, sozialversicherte Künstler aus dem Markt gedrängt werden.
    Zu dieser Argumentation möchte ich für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion folgendes anmerken.
    Erstens. Die Vermarkter und Verwerter haben bei der Sachverständigenanhörung, aber auch in Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie bereit sind, für ihre mit ihnen Handel tätigenden Künstler und Publizisten Sozialbeiträge zu zahlen.
    Zweitens. Das Gesetz muß eine solche Beitragszahlungspflicht vorsehen, und zwar in einer klaren und eindeutigen Form, die Ausweichreaktionen nicht zuläßt.
    Drittens. Man kann und sollte auch nicht eine gesetzliche Regelung einführen, die vom Mißtrauen gegenüber den Vermarktern geprägt ist.
    Wir alle stimmen, wie ich glaube, darin überein, daß z. B. im Zusammenhang mit dem Arbeitsförderungsgesetz gegen die Argumentation, das Gesetz werde generell von Arbeitnehmern mißbraucht, Stellung bezogen werden muß. Auch hier muß man davon ausgehen, daß Vermarkter und Verwerter nicht generell versuchen werden, das Gesetz und die daraus resultierende Zahlungspflicht zu umgehen. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß sie dem Gesetz Folge leisten werden.
    Viertens Eine Ausweichreaktion der Vermarkter und Verwerter ist weit weniger möglich, als allgemein angenommen. Die Argumentation, man werden in Zukunft nur noch mit ausländischen Künstlern arbeiten, ist unseres Erachtens einfach falsch und berücksichtigt nicht die Verhältnisse auf den jeweiligen Märkten. Ein Ausweichen auf nicht versicherte Künstler oder ausländische Künstler ist in der überwiegenden Zahl der Fälle überhaupt nicht möglich.
    Das Argument der Wettbewerbsneutralität, die nach Ihrer Auffassung bei unserem individuellen Ansatz der Künstlersozialversicherung nicht gegeben ist, wird in Ihrer Argumentation überbewertet, weil Sie — leider auch die FDP — im Grunde eine kollektive Lösung, eine Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe und damit indirekt eine Maschinensteuer, einen Maschinenbeitrag wollen.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen: Im Interesse der Künstler und Publizisten, der langfristigen sozialen Sicherung auch der älteren Künstler und Publizisten sollten wir hier im Deutschen Bundestag, insbesondere im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, noch einmal alle Lösungen, auch die individuelle Lösung der CDU/CSU, für dieses Problem eingehend diskutieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Alle!)

    Die individuelle Lösung ist nicht nur systemgerecht, führt nicht nur zu befriedigenden Ergebnissen und vermeidet verfassungsrechtliche Überprüfungen, sondern erleichtert auch die Einbeziehung der älteren, tatsächlich bedürftigen Künstler. Die CDU/ CSU hält die individuelle Regelung für die Künstler und Publizisten für den besseren Weg, zumal viele Künstler schon Verbindung zu einer Krankenkasse und auch zur Rentenversicherung haben.
    Wir sollten eine Lösung zur Verbesserung der sozialen Situation der Künstler suchen, die der Individualität, der Unabhängigkeit und der Freiheit dieser Berufe entspricht und sie in das bewährte System unserer Kranken- und Rentenversicherung integriert.
    Wie eine solche Integration aussehen könnte, hat die CDU/CSU-Fraktion in der 8. Legislaturperiode durch ihre Änderungsanträge zum Künstlersozialversicherungsgesetz der Bundesregierung dargelegt.
    Der Kollege Gansel von der SPD — ich habe heute gehört: er ist nicht mehr ordentliches Mitglied bei uns im Ausschuß - hat jüngst in der Fersehsendung „Report", allerdings in einem anderen Zusammenhang, dem der Montan-Mitbestimmung, darauf hingewiesen, daß kein Gesetzentwurf die Ausschußberatungen so verlassen würde, wie er dem Ausschuß zugewiesen worden sei. Im Interesse der Künstler und Publizisten, insbesondere der älteren und bedürftigen unter ihnen, wäre es wünschenswert, wenn diese Aussage auch auf das Künstlersozialversicherungsgesetz Anwendung fände und wir in einigen Monaten gemeinsam eine befriedigende Lösung verabschieden könnten.
    Eine erneute Beratung, gleichsam im Hauruckverfahren, hält die CDU/CSU bei aller Dringlichkeit einer Lösung der im Gesetzentwurf enthaltenen Probleme für nicht gerechtfertigt
    Im Namen der CDU/CSU muß ich allerdings auch hier klar zum Ausdruck bringen, daß, falls in den Ausschußberatungen keinerlei Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Künstlersozialabgabe, erreicht werden können, es der CDU/CSU wohl kaum möglich sein wird, einem solchen Gesetz ihre Zustimmung zu geben. -- Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

(Franke [CDU/CSU]: Da bin ich aber gespannt!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beiträge der beiden Kol-
    Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 299
    Cronenberg
    legen lassen vermuten, daß diese Debatte mindestens atmosphärisch ruhiger wird als die dritte Lesung.

    (Zuruf des Abg. Dr. George [CDU/CSU])

    — Die dritte Lesung dieses Gesetzes in der 8. Legislaturperiode, Herr Kollege George, um das korrekt zu formulieren.
    Das Protokoll verzeichnet nach meinem Beitrag damals die Bemerkung des leider -- und ich meine das sehr ehrlich — nicht mehr anwesenden Kollegen Becker: „Wir sprechen uns wieder!" Er hat mindestens darin recht behalten, daß wir dieses Gesetzesvorhaben hier heute noch einmal zu behandeln haben. Aber er hat auch in Erwartung dieser Entwicklung gesagt: „Wir sprechen uns wieder!" und nicht: „Wir werden wieder miteinander polemisieren", wie das in der dritten Lesung damals war. Insofern freue ich mich auf diese Auseinandersetzung, wenngleich ich den Eindruck habe: dies ist eine Debatte um eine inzwischen alte Sache, und sie wird wohl, Herr Kollege Zink, mit alten Argumenten geführt; denn bei aller Bereitschaft in der Forni ist von Ihnen in der Sache nicht viel Neues vorgetragen worden.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Selbstverständlich, Herr Kollege Köhler, werden wir zu untersuchen haben, ob Ihre alten Argumente möglicherweise richtig sind. Und wir werden uns ganz sicher auch ernsthaft mit ihnen auseinandersetzen.

    (Franke [CDU/CSU]: Stimmt Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von gestern nicht nachdenklich? — Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Welche Argumente bringen Sie denn?)

    [ch möchte in diesem Zusammenhang unsere Bereitschaft zu einer solchen Diskussion zum Ausdruck bringen, aber auch unsere Position noch einmal deutlich darlegen, damit dadurch der Rahmen, in dem diese Diskussion, sinnvollerweise im Ausschuß, stattfinden kann, abgesteckt ist.
    Herr Kollege Zink, bevor ich unsere Positionsbeschreibung vornehme, lassen Sie mich noch einmal auf ein Argument, das Sie hier wieder vorgebracht haben und das, wie ich meine, nicht schlüssig ist, eingehen. Sie sagen: Ihr Wunsch, einen individuellen Beitrag für den versicherten Künstler zu erheben, würde — wäre er im Gesetz realisiert — nicht zu Wettbewerbsverzerrungen am Markt führen. Herr Kollege Zink, bei allem Respekt vor den Vermarktern und ihrer Bereitschaft, individuelle Gestaltungen für die Aufbringung ihrer Beiträge zu finden — die Galeristen haben j a durch eine konkrete Rahmenvereinbarung bewiesen, daß es geht —, bleibt die Tatsache bestehen, daß der in der Sozialversicherung versicherte Künstler entweder weniger Honorar bekommt oder teurer verkaufen muß. Dies ist nun einmal das klassische Beispiel einer Wettbewerbsbenachteiligung, die wir — aus guten Gründen, wie ich meine — auch auf diesem Markt für unerträglich halten. Deswegen ist es — bei allem Respekt vor dem Versuch, individuelle Beitragserbringungskonstruktionen zu finden — nicht wahr, daß dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen würden. Wir haben hier den — wie ich meine, erfolgreichen -- Versuch unternommen, eine Aufbringungsmethode zu finden, die einerseits die Beitragsverpflichtung des Künstlers, und zwar nur desjenigen, für den die Notwendigkeit einer Versicherung besteht, gewährleistet und andererseits eine gerechte Verteilung des Beitragsanteils der Vermarkter — ich bin sehr dankbar dafür, daß der Ausdruck „Quasi-Arbeitgeber" in dieser Debatte nicht gefallen ist — sicherstellt. Diese Lösung ist sinnvoll und richtig, weil sie die Lasten vernünftig verteilt.
    Ich möchte unsere Position noch einmal zu beschreiben versuchen, damit klar wird, worum es uns geht und wie der Rahmen, in dem wir diese Diskussion unserer Meinung nach zu führen haben, gesteckt werden sollte.
    Die FDP hat — wen wird das überraschen? — besonderen Wert darauf gelegt, daß der soziale Schutz und die persönliche Freiheit der selbständigen Künstler und Publizisten gewährleistet ist. Dem trägt die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung und Alterssicherung in diesem Gesetz Rechnung. Die vorgesehenen Finanzierungsregelungen entsprechen auch der Systematik unseres Sozialversicherungsrechts.
    Der Versicherte zahlt einen einkommensbezogenen Beitragsanteil — wie auch die versicherten Arbeitnehmer --- in Höhe von 50 % des Gesamtbeitrages, der für ihn erbracht wird. Die andere Beitragshälfte wird für den Selbstvermarkter aus Zuschüssen der öffentlichen Hand und für die übrigen Künstler und Publizisten von ihren Vermarktern aufgebracht. Die Vermarkter werden dazu mit einer Künstlersozialabgabe belastet, die dem Beitragsaufkommen der Versicherten entspricht, die nicht Selbstvermarkter sind. Es ist also — um das noch einmal ganz klarzustellen — gewährleistet: Die Abgabe kann nicht höher sein als die Summe der Beiträge der versicherten Künstler.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Daraus ergibt sich, daß die Künstlersozialabgabe im Gegensatz zu einer an die Stelle des lohnbezogenen Arbeitgeberanteils tretenden Maschinensteuer systemkonform ist, denn es wird parallel zum lohnbezogenen Arbeitgeberbeitrag an die Entgelte der Versicherten angeknüpft, nicht wie bei der Maschinensteuer an Wertschöpfung oder irgendwelche anderen Maßstäbe. Es bleibt bei der hälftigen Finanzierung durch Versicherte und Vermarkter. Die Absicht der Maschinensteuer ist j a u. a., diese Hälftigkeit zu gefährden, mit der weiteren Absicht, den Arbeitgeberanteil nach Bedarf zu erhöhen. Das jetzt gefundene Erhebungssystem gewährleistet, daß keine Parallelen zu der sogenannten Maschinensteuer gezogen werden können. Die Kritik, die Künstlersozialabgabe sei ein Einstieg in die Maschinensteuer, ist nicht nur falsch; sie ist geradezu gefährlich, weil dadurch möglicherweise jemand auf falsche Ideen kommt. Ich bin den Kollegen der SPD ungewöhnlich dankbar, daß sie in der vorigen Wahlperiode in der Debatte über diesen Punkt von dieser Stelle aus ausdrücklich festgestellt haben, daß hier
    300 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980
    Cronenberg
    weder Präjudizierungen vorgenommen werden noch Parallelen ziehbar sind. Sie sollten daher tunlichst darauf verzichten, dieses Argument in dieser Debatte so vorzubringen.
    Die von der FDP bei den parlamentarischen Beratungen in der 8. Wahlperiode durchgesetzten Änderungen und Ergänzungen ermöglichen die von Ihnen mit Recht verlangte Individualisierung der Künstlersozialabgabe. Für die einzelnen Sparten der Vermarkter soll der Erhebungssatz für die Künstlersozialabgabe entsprechend dem Beitragsaufkommen der Versicherten der jeweiligen Sparte festgelegt werden. Der Kollege Lutz hat ja daran erinnert, daß die Galeristen hier erfreulicherweise schon eine solche Vereinbarung getroffen haben. Ich kann Ihnen zu Ihrer Information von hier aus mitteilen, daß weitere Sparten in ernsthafte Gespräche über solche Regelungen eingetreten sind.
    Lassen Sie mich auch dies festhalten: Innerhalb der spartenspezifischen Regelungen können die Vermarkter in eigener Verantwortung Ausgleichsregelungen treffen. Diese ermöglichen eben, die Belastung des einzelnen Vermarkters auf Grund der Künstlersozialabgabe so festzulegen, als wenn der Vermarkter individuelle Beitragszahlung zu leisten hätte. Das heißt, wir haben alle Forderungen, die Sie aufgestellt haben, in diesem Gesetzentwurf — leider ist ja nochmals ein Gesetzentwurf erforderlich geworden — realisiert.
    Deswegen müßte es Ihnen eigentlich ohne Gesichtsverlust möglich sein, der von uns vorgeschlagenen Regelung zuzustimmen.
    Auch die für Künstler und Publizisten bereits bestehenden Versorgungseinrichtungen werden in die Neuregelung einbezogen. Das heißt, bestehende Institutionen, die Sinnvolles und Gutes leisten, werden in die gesetzlichen Regelungen einbezogen.
    Insgesamt sind also die gefundenen Regelungen systemgerecht, ordnungspolitisch ohne Bedenken und verwaltungsmäßig praktikabel. Sie vermeiden Wettbewerbsnachteile, wie sie mit einer unmittelbaren individuellen Beitragszahlung durch die Vermarkter zu Lasten der nach diesem Gesetz versicherten Künstler und Publizisten verbunden wären. Ich bitte Sie, sich das noch einmal ganz konkret vor Augen zu führen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Tun wir doch . dauernd!)

    Wenn Sie individuelle durch den jeweiligen Abnehmer gestaltete Beiträge wünschen, dann bedeutet das: Für einen Künstler, aufgeteilt auf möglicherweise mehrere Vermarkter, muß dieser Beitrag ermittelt werden. Das ist mit ungewöhnlich viel Verwaltungsaufwand bei den einzelnen Vermarktern verbunden, weil j a zunächst einmal das Beitragsaufkommen dieses Künstlers dem einzelnen Vermarkter nicht bekannt ist. Wenn Sie dies durch eine Krankenkasse feststellen lassen, wie das von Ihnen einmal vorgeschlagen worden ist, so bedeutet das einen ungeheueren Aufwand für die einzelne nicht informierte Krankenkasse

    (Sehr wahr! bei der FDP)

    bei Vermarktern, die über die ganze Bundesrepublik verteilt sind. Aber wir möchten doch alle, daß die Arbeitsmöglichkeiten des Künstlers nicht etwa durch diese Künstlersozialabgabe beschränkt werden — sozusagen unter dem Motto: Ich vermarkte Sie nicht zusätzlich, weil ich dann noch einen habe, für den ich abzuführen habe. Damit all dieser zusätzliche Bürokratismus nicht entsteht, erscheint es uns geradezu ein Beitrag zu weniger Bürokratie, daß wir hier eine Clearingstelle, ein vernünftiges Inkassobüro eingerichtet haben.

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    — Herr Kollege George, auch Ihr Schmunzeln in dieser Angelegenheit ändert nichts an der Richtigkeit dieser meiner Behauptung.

    (Dr. Blüm [CDU/CSU]: Sie schmunzeln doch selber!)

    Denn genau wir haben, wie Sie wissen, peinlichst diesen Fragenkomplex untersucht,

    (Franke [CDU/CSU]: Peinlichst!)

    weil wir natürlich jede Möglichkeit, hier Einsparungen vorzunehmen, ernsthaft untersucht haben.

    (Franke [CDU/CSU]: Peinlichst!)

    Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, daß dieses Inkassobüro

    (Franke [CDU/CSU]: Peinlichst!)

    — j a, peinlichst; unter Pein festgestellt, sozusagen — ein Beitrag zu dem von uns allen gewünschten und verlangten Weniger an Bürokratie ist.
    Ich möchte noch einmal deutlich sagen — für diejenigen, die sich neu mit der Materie beschäftigen —, daß dies ein Inkassobüro ist und nicht etwa ein neuer Rentenversicherungsträger. Dies ist ja bei den Kommentaren und Berichten, die über die vergangenen Debatten geschrieben worden sind, leider übersehen worden.
    Daß unsere Bereitschaft vorhanden ist, Erfahrungen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben, zu überprüfen und solche Erfahrungen dann auch in die gesetzgeberischen Überlegungen einzubeziehen, das mögen Sie daraus ersehen, daß wir uns alle einig waren, eine Pflicht für die Bundesregierung, über die Ergebnisse des Gesetzes zu berichten, einzuführen.
    Ihre Einwände, die Sie bezüglich möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken vorgetragen haben, kann ich in einem solchen Kurzbeitrag — einen Tag, nachdem das Urteil zum Ausbildungsförderungsgesetz in Karlsruhe verkündet ist — nicht gewichten. Soweit ich bisher unterrichtet bin, hat das Bundesverfassungsgericht die Ausbildungsabgabe nicht inhaltlich abgelehnt, sondern hat gesagt, daß die Zuweisung bestimmter Verwaltungsaufgaben an die Länder die Zustimmungspflicht bei diesem Gesetz begründeten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein Teil des Urteils!)

    — Ich möchte das mal vorsichtig so vortragen, Herr
    Kollege George. Aber ich sehe — auch nachdem ich
    mir heute vormittag das Gesetz noch einmal angese-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1980 301
    Cronenberg
    hen habe — keine vergleichbaren Tatbestände, die eine solche Zustimmungspflicht begründen könnten, weil durch das Gesetz keine Verwaltungsaufgaben den Ländern zugewiesen werden. Aber, wie gesagt, wir haben ganz sicher die Pflicht, diesen Fragenkomplex noch einmal zu untersuchen. Das hat wohl weniger unser Ausschuß denn ein anderer, nämlich der Rechtsausschuß, zu tun.
    Abschließend möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die klimatischen Zeichen, die hier durch Sie, Herr Kollege Zink, gesetzt worden sind, die Beratungen im Ausschuß bestimmen werden. Ich würde es auch dankbar begrüßen, wenn sich Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge auf den hier skizzierten Rahmen begrenzten, weil wir dann nicht mehr die Debatte von gestern zu führen hätten. Innerhalb dieses Rahmens sind wir selbstverständlich bereit, alle Vorschläge einer ernsthaften Überprüfung zu unterziehen. Im Interesse der Künstler hoffe ich sehr, daß wir dann recht bald zur Verabschiedung eines verfassungsrechtlich unbedenklichen Gesetzes kommen. Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)