Rede von
Benno
Erhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Daß die Probleme nicht nur etwas mit dem Verfahrensrecht, sondern auch ganz unzweifelhaft etwas mit der Situation auf unserem Arbeitsmarkt und mit der allgemeinen Ausländerpolitik zu tun haben, ist unverkennbar. Außerdem ist nach meiner Überzeugung auch unverkennbar, daß Sie eben gerade an die Verfahrensfragen nicht heranwollen. Gerade dort, so meine ich, ist aber ein wesentlicher Ansatzpunkt gegeben, um die Probleme zu lösen.
Wir haben unsere eigenen Vorschläge, wie Sie wissen, durchaus zeitgerecht vorgelegt. Sie aber versuchen, Verwirrung zu stiften, Verwirrung in dem Bilde, was denn nun wirklich lösbar bzw. nicht lösbar wäre. Sie schieben die Dinge zum Teil vom Bund weg auf Länder und Gemeinden. Wenn sich die Länder und Gemeinden das gefallen lassen, so ist das deren Sache. Wir weisen hier nur darauf hin. Zur Zeit wird in Frankfurt beispielsweise auf Grund dessen, daß im Asylverfahren Stehenden eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, nur für 30 % der Betroffenen Sozialhilfe gezahlt. Wenn die Maßnahmen zur Abschreckung greifen, wird die Gemeinde, wird die Stadt für 100 % dieser Personen Leistungen im Wege der Sozialhilfe aufbringen müssen. Heute werden, wie gesagt, 70 % vom Arbeitsmarkt aufgesogen. Dies ist eine der Wirklichkeiten, die wir uns vergegenwärtigen müssen.
— Ich bin der Meinung, daß man das Berufungsverfahren abschaffen sollte. Ich weiß überhaupt nicht, warum einem Heimatvertriebenen, der in Sachen Lastenausgleichsentschädigung klagt, nur eine Instanz und dann noch eine eingeschränkte Revision offenstehen sollen, ein Asylant diesbezüglich aber anders gestellt werden sollte. Unsere Vorschläge basieren genau auf den Vorschriften, die wir im Lastenausgleichsrecht haben. Warum Sie das nicht wollen, ist doch eigentlich nicht zu verstehen.
Es gibt noch andere Vorschläge. Es gibt auch den Vorschlag — das wissen Sie doch — vom Bundesinnenminister, die Zulassungsrevision einzuführen. Warum wird das hier so komisch diskutiert? Die Folge wäre doch, daß das Bundesverwaltungsgericht automatisch fast vollständig von Tausenden von Verfahren befreit würde.
In der Antwort auf die Große Anfrage sagt dann unsere hervorragende Bundesregierung, es seien nur
59 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig; über die Zulassungsbeschwerden gebe es
keine statistischen Ermittlungen. Das ist unrichtig.