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ID0822801900

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    Plenarprotokoll 8/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 18521 A, 18564 B Abwicklung der Tagesordnung 18521 B, 18564 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 18521 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer rd. 78,5 ha großen Teilfläche des ehem. Flugplatzes Eschborn/Taunus an das Land Hessen — Drucksache 8/4346 — 18521 D Beratung der Ergänzung zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern — Drucksache 8/4351 — 18521 D Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4235 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 74 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1980 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/4290 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 75 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4306 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 76 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4307 — Meininghaus SPD 18522 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP Asylrecht — Drucksachen 8/3753, 8/4278 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dregger, Dr. Stark (Nürtingen), Spranger, Dr. Laufs, Dr. George, Neuhaus, Biehle, Niegel, Dr. Wittmann (München), Dr. Jobst, Dr. Warnke, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU Asylverfahren und Unterbringung der Asylbewerber — Drucksachen 8/4126, 8/4279 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/4227 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4339, 8/4353 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Volmer, Wimmer (Mönchengladbach) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/3402 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4339, 8/4353 — Dr. Dregger CDU/CSU 18524 D Dr. Penner SPD 18528 B Dr. Wendig FDP 18532 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18536 C Tandler, Staatsminister des Freistaates Bayern 18541 B Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 18544 D Spranger CDU/CSU 15548 A Bühling SPD 18551 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18553 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1965 bis 1977 — Drucksachen 8/2155, 8/4236 — Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 18556 C Dr. Czaja CDU/CSU 18559 C Frau Schuchardt FDP 18561 A Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 18563 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksachen 8/4133, 8/4280, 8/4334 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4297 — Frau Renger SPD 18565 D Graf Stauffenberg CDU/CSU 18565 D Schäfer (Mainz) FDP 18566 D Frau Dr. Hamm-Brücher, . Staatsminister AA 18567 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über Maßnahmen zur Rheumabekämpfung — Drucksachen 8/3625, 8/3693, 8/4298 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 18569 A Frau Dr. Lepsius SPD 18571 B Spitzmüller FDP 18572 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 18574 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Verbesserung der Hebammenausbildung — Drucksache 8/4313 — Jaunich SPD 18575 C Hasinger CDU/CSU 18576 B Eimer (Fürth) FDP 18577 B Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 18578 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hasinger. Dr. Hammans, Frau Schleicher, Burger, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Dr. Neumeister, Frau Karwatzki, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Hebammengesetzes — Drucksache 8/4356 — 18579 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Obereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau — Drucksache 8/4136 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4289 — 18579 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 8/3138 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4324 — 18579 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren — Drucksache 8/3480 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4326 — 18580 A Nächste Sitzung 18580 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18581* A Anlage 2 Äußerung Bundeskanzlers Schmidt über das Bundesbauministerium SchrAnfr 2 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BMK . . . . 18581* C Anlage 3 Hilfeleistungen für El Salvador SchrAnfr 209 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18581* C Anlage 4 Entwicklungshilfe für Peru in der Zeit von 1968 bis 1980 SchrAnfr 211 27.06.80 Drs 08/4329 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18581* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 228. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Juli 1980 18521 228. Sitzung Bonn, den 2. Juli 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 4. 7. Dr. Ahrens ** 4. 7. Dr. Aigner * 4. 7. Alber ** 4. 7. Dr. Bangemann * 3. 7. Frau von Bothmer ** 4. 7. Büchner (Speyer) ** 4. 7. Dr. Evers ** 4. 7. Fellermaier *• 4. 7. Flämig ** 4. 7. Frau Dr. Focke * 4. 7. Friedrich (Würzburg) * 4. 7. Dr. Fuchs * 4. 7. Genscher 2. 7. Dr. Geßner ** 4. 7. von Hassel * 4. 7. Dr. Holtz ** 4. 7. Hoppe 4. 7. Kittelmann ** 4. 7. Dr. Klepsch * 4. 7. Dr. Kreile 2. 7. Kühbacher 4. 7. Lagershausen ** 4. 7. Lange * 2. 7. Lenzer ** 4. 7. Lücker * 4. 7. Luster * 4. 7. Dr. Mende ** 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Dr. Pfennig * 4. 7. Reddemann ** 4. 7. Roth 2. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schleicher * 4. 7. Schmitz (Baesweiler) 2. 7. Dr. Schwencke (Nienburg) * 4. 7. Seefeld * 4. 7. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 4. 7. Dr. Sprung 4. 7. Ueberhorst ** 4. 7. Dr. Vohrer ** 4.. 7. Walkhoff 4. 7. Frau Dr. Walz * 4. 7. Wawrzik * 2. 7. Weber (Heidelberg) 4. 7. Wischnewski 3. 7. Zebisch ** 4. 7. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 2): Trifft die Meldung der Zeitung „Welt am Sonntag" vom 22. Juni zu, Bundeskanzler Schmidt habe das Bundesbauministerium einen „Sauhaufen" genannt und die Koalitionsparteien hätten sich darauf verständigt, das Bundesbauministerium aufzulösen? Die Meldung der Zeitung „Welt am Sonntag" vom 22. Juni 1980 trifft nicht zu. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 209): Wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinwirken, daß diese, nachdem sie in diesem Jahr ihr Hilfsprogramm für Nicaragua um mehr als 50 Prozent erhöht hat, auch dem Nachbarstaat El Salvador, dessen Regierung sich mit aller Kraft um soziale Reformen und die Vermeidung eines blutigen Bürgerkriegs bemüht, vergleichbare Hilfeleistungen zukommen läßt? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung in El Salvador mit großer Aufmerksamkeit und Sorge. Angesichts der nach wie vor undurchsichtigen Lage können Entwicklungshilfemaßnahmen zur Zeit nicht durchgeführt werden; insbesondere ist die Sicherheit ausländischer Fachkräfte nicht gewährleistet. Sobald die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der deutschen bilateralen Entwicklungshilfe gegeben sind - insbesondere für Maßnahmen, die der notleidenden Bevölkerung unmittelbar zugute kommen -, wird die Bundesregierung auch Hilfeleistungen der Europäischen Gemeinschaft an El Salvador befürworten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4329 Frage B 211): Wieviel Entwicklungshilfe hat die Bundesregierung Peru in der Zeit vom Amtsantritt des Generals Velasco Avarado 1968 bis zum Amtsantritt der neugewählten Regierung 1980 gewährt, und wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich den Erfolg dieser aus dem üblichen Rahmen fallenden Hilfsmaßnahmen? Von Anfang 1969 bis Ende 1979 ist Peru Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt 645,5 Millionen DM zugesagt worden. Die Auszahlungen im gleichen Zeitraum belaufen sich auf 296,8 Millionen DM. Die deutsche Hilfe konnte in diesem vom Potential her besonders entwicklungsfähigen Land wichtige Impulse geben und Engpässe beseitigen.
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    Herr Kollege Klein, Sie formulieren jetzt wieder anders als Herr Dregger, und deswegen lohnt es sich auch, sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Es ist in der Tat so, daß es im Kabinett in einem Punkt Diskussionen gegeben hat, wie es auch überall nachzulesen war.
    Herr Kollege Klein, ich möchte etwas anderes aufgreifen. Kollege Dregger hat in dieser Debatte ein für mich neues Wort eingeführt — ich fand das sehr interessant —, er hat nämlich vom „grenznahen Verwaltungsgericht" gesprochen. Das hieß vor wenigen Wochen noch „Grenzrichter". Ich kritisiere gar nicht, daß Sie nachdenken; aber ich kritisiere, daß Sie den Eindruck erwecken, Sie hätten die Patentrezepte, während Sie die Diskussion in ihren eigenen Reihen pausenlos fortsetzen, was zu immer wieder veränderten Ergebnissen führt. Denn es muß doch wohl ein verändertes Ergebnis sein, wenn Sie jetzt „grenznahes Verwaltungsgericht" sagen, wo Sie vor vier Wochen noch „Grenzrichter" gesagt haben. Oder ist es nur Etikettenschwindel? Das will ich Ihnen nicht unterstellen. Wenn Sie nachdenken und sich Ihr Standpunkt in der Diskussion fortentwikkelt, dann erwecken Sie doch nicht den Eindruck, als ob Sie Patentrezepte hätten, als ob irgend jemand Patentrezepte hätte und als ob es nur die Böswilligkeit der Bundesregierung oder die Böswilligkeit der Koalitionsfraktionen sei,

    (Spranger [CDU/CSU]: Nein, die Unfähigkeit!)

    daß wir dieses Problem haben. Das stimmt doch einfach nicht, und Sie wissen es auch.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Breidbach [CDU/CSU]: Konzeptionslosigkeit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, unbestreitbar ist, daß das Asylrecht vor einer seiner härtesten Bewährungsproben steht. Der Anstieg der Zahl der Asylbewerber vor allem aus der Türkei — nicht aus kommunistisch regierten Ländern; Herr Kollege Penner hat darauf hingewiesen — hat Bund, Länder und Gemeinden vor ernsthafte und schwerwiegende Probleme gestellt. Bundesminister Baum hat in der Asyldebatte im März dieses Jahres festgestellt, daß wir über den Beitrag, den der Bundestag mit der Beschleunigungsnovelle von 1978 geleistet hat, hinaus nach Wegen suchen müssen, wie wir unsere humanitären und verfassungsrechtlichen Pflichten mit unseren tatsächlichen Möglichkeiten in Einklang bringen. Das administrative Sofortprogramm und der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf liegen auf dieser Linie.
    Die jetzige Situation gibt vor allem deswegen Anlaß zur Sorge, weil sie Gegenstand heftiger Emotionen ist, die das Verhältnis zu unseren ausländischen Mitbürgern langfristig belasten können. Zum Teil ist diese Emotionalisierung dadurch entstanden, daß einzelne Gemeinden in ganz besonderer Weise belastet worden sind. Dort haben dann Bürger aufbegehrt, die durchaus diese humanitären und rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik anerkennen, die aber eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb der Bundesrepublik verlangen.
    Ich möchte ausdrücklich hervorheben: Die Bundesregierung anerkennt die außerordentlichen Anstrengungen der Gemeinden, die in den vergange-



    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    nen Monaten überdurchschnittlich viele Asylbewerber aufgenommen haben.

    (Beifall bei der FDP und SPD)

    Meine Damen und Herren, das Asylthema droht heute als reines Negativthema gesehen zu werden. Asylanten und Flüchtlinge werden nur noch als aufgedrängte Belastung und unerwünschte, auf unsere Kosten lebende Fremde empfunden. Dabei gerät dann die politische Aufgabe in den Hintergrund, unseren Mitbürgern die globale Dimension dieses Problems und die humanitäre Solidarität und die Verpflichtung zum internationalen Lastenausgleich verständlich zu machen. Die Asylproblematik darf nicht den Blick für die Dimension des Weltflüchtlingsproblems verstellen. 14 Millionen Flüchtlinge in der ganzen Welt sind eine gewaltige Zahl. Vor diesem globalen Maßstab müssen wir unsere eigenen Probleme sehen und einordnen. Unsere geschichtliche Bevorzugung und zugleich unser praktisches politisches Problem ist, daß wir von den großen Krisenherden der Weltpolitik derzeit weit entfernt sind. Die politische Stabilität unseres Landes und die materielle Sicherung unserer Bürger machen es für breite Bevölkerungsschichten schwer, sich in die existenzielle Not ausländischer Flüchtlinge hineinzuversetzen. Die Politik quer durch alle Parteien hat zuallererst die Aufgabe, bei unseren Bürgern um Verständnis für die betroffenen Flüchtlinge und Asylanten zu werben. Die stabilen und wohlhabenden Länder haben eine besondere Verantwortung. Gerade die Bundesrepublik Deutschland muß sich dieser Verantwortung bewußt sein. Wir haben derzeit noch keinen Anlaß, unsere Belastung als einzigartig einzustufen. England und Frankreich z. B. haben allein 1978 jeweils 145 000 Personen aus ihren Kolonialgebieten aufgenommen. Viele andere Staaten sind zur Zeit überschwemmt von Flüchtlingsströmen aus ihren Nachbarländern, in denen Verfolgung, Unterdrückung und Brutalität herrschen.
    Bei allen Maßnahmen zur Lösung des Asylproblems müssen wir den Gesamtzusammenhang im Auge behalten, der gar nichts mit unserer verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Asylrechts zu tun hat, sondern mit unseren selbstverständlichen Solidaritätspflichten als Mitglied einer Völkergemeinschaft, in der die Menschenrechte Vorrang vor den Grenzen der Souveränität haben.
    Allerdings kann mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrecht auf Asyl das Weltflüchtlingsproblem nicht gelöst werden. Die verfassungsrechtliche Garantie reicht nicht über den gesamten Erdball, sondern nur so weit, wie der Geltungsbereich des Grundgesetzes reicht Eine Verpflichtung der Bundesrepublik, alle politischen Flüchtlinge in der Welt aufzunehmen, wäre nicht einlösbar. Außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes gilt aber die humanitäre Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als eines Mitglieds der Staatengemeinschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen.
    Die aktuellen Probleme des Asylrechts haben nichts mit der Zahl der wirklich politisch Verfolgten zu tun. Die Probleme resultieren nur aus der stark anwachsenden Zahl derer, . die zu uns kommen und sich im Ergebnis zu Unrecht auf das Asylrecht berufen. Ich wehre mich aber gegen die Abqualifizerung abgewiesener Asylanten als „Wirtschaftsasylanten" oder „Scheinasylanten". Selbst wenn eine politische Verfolgung nicht gegeben ist, kommen die meisten doch nicht etwa aus Abenteuerlust oder weil sie hier auf ein bequemes Leben unter Inanspruchnahme von Sozialhilfemitteln auf Kosten des deutschen Steuerzahlers hoffen. Sie kommen vielmehr überwiegend deswegen, weil sie in ihrer Heimat keine Existenzgrundlage finden und in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten wollen und auch ganz überwiegend tatsächlich arbeiten.
    Zur derzeitigen Situation hinsichtlich der Zahlen der Asylbewerber kann ich mich auf wenige Angaben beschränken, weil die Ihnen vorliegenden Antworten der Bundesregierung auf die beiden Großen Anfragen einen eingehenden Überblick über die rechtlichen und die' tatsächlichen Entwicklungen der Asylproblematik geben. Bei der Verabschiedung der Beschleunigungsgesetze im Jahre 1978 sind Bundestag und Bundesregierung von einem Zustrom an Asylbewerbern in der Größenordnung von 20 000 bis 30 000 pro Jahr ausgegangen. Tatsächlich hat sich der Zugang an Asylbewerbern bis weit in das Jahr 1979 hinein in dieser Größenordnung bewegt. Im ersten Halbjahr 1979 lag die Zahl der Asylanträge bei 11 000 und war damit genauso hoch wie im ersten Halbjahr 1978. Der Anstieg des Zustroms der Asylbewerber, der die Zahlen für 1979 auf 50 000 und für 1980 — bis Mai — auf 60 000 emporschnellen ließ, setzte erst in den letzten Monaten des Jahres 1979 ein.

    (Spranger [CDU/CSU]: Das ist schlichtweg falsch!)

    Dieser plötzliche Anstieg der Zahl der Asylbewerber, der in erster Linie auf eine sprunghafte Zunahme der Zahl der Asylbewerber aus der Türkei zurückzuführen ist, war nicht voraussehbar. Der Anteil der Türken schwankt zwischen 60 und 70 %. Noch nicht einmal 1 % der Türken werden als Asylbewerber anerkannt. Der hohe Prozentsatz der türkischen Asylbewerber signalisiert uns aber auch, daß es sich in erster Linie um ein Arbeitsmarktproblem der Bundesrepublik Deutschland handelt
    Der Bund hat der Entwicklung in der zweiten Hälfte der 70er Jahre nicht untätig zugesehen. Der Bundestag hat 1978 die Beschleunigungsnovelle erlassen. Sie enthält den Wegfall des Widerspruchsverfahrens, den Berufungsausschluß bei einstimmiger Entscheidung des Verwaltungsgerichts und die Dezentralisierung des Verwaltungsgerichtsverfahrens. Leider ist die letzte Maßnahme erst zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten, so daß entsprechende Auswirkungen noch nicht voll greifen. Hier sind jetzt die Länder aufgefordert, durch den Ausbau der Verwaltungsgerichte die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich die Dezentralisierung auswirken kann und die Beschleunigung des Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht zu weiteren Engpässen führt Der Bundesminister der Justiz hat vor wenigen Tagen erneut die Justizminister der Länder aufgefordert, hierfür Sorge zu tragen.
    Durch den starken Ausbau des Bundesamtes in Zirndorf haben wir erreicht, daß im vergangenen



    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    Monat bei einem Zugang von ca. 10 000 Asylbewerbern etwa die gleiche Zahl von Bescheiden ergehen konnte. Durch Rechtsverordnung vom 26. März 1980 wurde die Sichtvermerkpflicht für die Länder Sri Lanka, Afghanistan und Äthiopien wieder eingeführt. Das Bundeskabinett hat vor einer Woche auch die Visumpflicht gegenüber der Türkei beschlossen und dabei die außerordentlichen außenpolitischen Schwierigkeiten, die diese Maßnahme mit sich bringt, im Interesse eines weiteren Beitrages des Bundes zur Eindämmung des Asylantenstroms aus der Türkei in Kauf genommen. Diese Maßnahme tritt in drei Monaten in Kraft, wenn die völkerrechtlichen Fristen im Hinblick auf das Sichtvermerksabkommen mit der Türkei verstrichen sind.
    Heute wird das Bundeskabinett auch die Länder Indien und Bangladesch in die Visumspflicht einbeziehen.
    Die Sichtvermerkpflicht soll den Zustrom kanalisieren. Sie bedeutet nicht, daß sich die Bundesrepublik ihren humanitären Verpflichtungen entziehen will. Das Auswärtige Amt hat durch Runderlaß an die deutschen Auslandsvertretungen dafür Sorge getragen, daß die Erteilung des Visums und damit die Entscheidung über die Aufnahme eines Flüchtlings nach humanitären Kriterien getroffen wird und nicht im Belieben von Fluggesellschaften liegt.
    Der Visumzwang ist eine schmerzhafte Maßnahme gegenüber denjenigen, denen der Weg in die Bundesrepublik Deutschland dadurch erschwert oder häufig ganz unmöglich gemacht wird, obwohl sie politisch verfolgt sind. Der Visumzwang bedeutet das Eingeständnis, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht unbegrenzt alle politisch Verfolgten in der Welt aufnehmen kann und sie die Beschränkung des Asylgrundrechts auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes geltend machen muß, weil eine unbegrenzte Verpflichtung nicht einlösbar wäre und deshalb auch keine wirkliche Hilfe für die Verfolgten in der ganzen Welt bedeuten könnte.
    Hierüber besteht Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern. Bund und Länder müssen auch in Zukunft nach weiteren Lösungsmöglichkeiten suchen. Der Bundesminister des Innern hat deshalb im Februar dieses Jahres ebenso wie einige Länder beantragt, das Asylproblem auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz zu setzen, und die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe begrüßt. Die Beratungen in der Arbeitsgruppe, deren Geschäftsführung dem Bundesinnenministerium oblag, haben drei wesentliche Ergebnisse gebracht. Erstens — ich sage das bewußt an erster Stelle —: Niemand, der in dieser Bund-Länder-Gruppe vertreten war, hat ein Patentrezept für die Lösung der Asylproblematik. Zweitens: Es sind von Bund und Ländern in die Arbeitsgruppe eine Reihe von Lösungsvorschlägen eingebracht worden, die von solcher Tragweite sind und in einem solchen Maße voneinander abweichen, daß kurzfristig ein Konsens nicht möglich ist. Drittens: Eine ausgereifte Gesamtlösung ist auch gesetzestechnisch in der Zeit bis zum Ende dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich.
    Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Vorschläge den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sitzung am 27. Juni 1980 vorgelegt. Sie ist allerdings zu dem Ergebnis gelangt, daß eine Reihe von gesetzlichen und administrativen Maßnahmen sofort durchgeführt werden kann und soll. Alle übrigen Vorschläge sollen in einer zweiten Phase umfassend geprüft und danach verwirklicht werden.
    Unabhängig vom Ergebnis der Bund-LänderArbeitsgruppe ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in dieser Legislaturperiode noch ein Paket mit legislativen und administrativen Maßnahmen verwirklicht werden soll. Die gesetzgeberischen Maßnahmen sollen der Verfahrensbeschleunigung dienen. Die flankierenden Maßnahmen umfassen u. a. folgendes: 1. Vermehrter dezentraler und ortsnaher Einsatz der Entscheidungsbeamten des Bundesamtes in Zimdorf, 2. die Versagung der Arbeitserlaubnis für zwölf Monate, 3. die Versagung des Kindergeldes während des Asylverfahrens, 4. die Gewährung von Sozialhilfe möglichst durch Sachleistungen, 5. die verstärkte Bekämpfung des Schlepperunwesens in den Herkunftsländern und im Inland, 6. die Einführung der Sichtvermerkpflicht für die genannten Länder.
    Kern des Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und der FDP ist der Ausschluß der doppelten Inanspruchnahme des Rechtswegs durch die Verbindung von asylanerkennenden und aufenthaltsbeendenden Verfahren. In der Asyldebatte im März hatte Bundesminister Baum bereits darauf hingewiesen, daß ein Asylbewerber nicht zweimal den ganzen Rechtsweg . beschreiten dürfe, einmal nach dem Asylanerkennungsverfahren und zum anderen nach dem Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts. Er hat damals an die Länder appelliert, die zweimalige volle Inanspruchnahme des Rechtsweges durch die grundsätzliche Abschiebung eines Ausländers nach unanfechtbarem Abschluß des Anerkennungsverfahrens
    zu verhindern. Durch die jetzige Verbindung der beiden Verfahren wird die doppelte Inanspruchnahme des Rechtswegs nunmehr verbindlich ausgeschlossen. Beide Bescheide werden in Zukunft gemeinsam zugestellt. Sie können dann nur zusammen gerichtlich angefochten werden. Die Folge ist, daß der Betroffene nur einmal den Rechtsweg beschreiten kann. Die Folge ist aber auch, daß keine Verkürzung seines Rechtsschutzes eintritt.
    Die in § 2 des Entwurfs vorgesehenen Entscheidungen von Einzelbeamten anstelle der bisherigen Anerkennungsausschüsse geht — ich bitte auch die Kollegen der Opposition, das in dieser Debatte zu beachten — auf einen Vorschlag zurück, den die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen in der von den Regierungschefs eingesetzten Arbeitsgruppe gemacht haben.

    (Konrad [SPD]: Hört! Hört!)

    Die Bundesregierung konnte sich der Argumentation nicht verschließen, daß alle Möglichkeiten genutzt werden mußten, um eine Beschleunigung der seit Ende 1979 sprunghaft angestiegenen Zahl der Asylverfahren zu erreichen. Dem dient als eine Maßnahme unter anderen auch die Entscheidung durch einen Einzelbeamten, die für sich allein schon



    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    deshalb nicht als Allheilmittel der Verfahrensbeschleunigung angesehen werden kann, weil bereits jetzt in Zirndorf in 80 von 100 Fällen die Beamten pragmatisch so verfahren, wie der Gesetzentwurf es vorsieht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU])

    Insoweit wird niemand bestreiten können, daß hier die Gesetzeslage an die Wirklichkeit angepaßt wird. Im Hinblick auf die Rechtsweggarantie halte ich eine solche Lösung für vertretbar.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU])

    Anders ist es in den übrigen Fällen, in denen zwei Beisitzer gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Anerkennungsausschusses um die Entscheidung ringen. Hier wird die Arbeitskapazität zumindest der Beisitzer in Anspruch genommen, die nicht Berichterstatter im anstehenden Fall sind. Hier setzt auch die eigentliche Problematik ein. Weil es um ein Menschenschicksal gehen kann, müssen wir die Beratungsmöglichkeit als solche durch organisatorische Maßnahmen erhalten. Der für die Entscheidung verantwortliche Beamte wird sich künftig an spezialisierte Rechts- und Länderexperten halten können, die ihm notwendige Entscheidungshilfen leisten.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ein seltsames Verfahren!)

    Wer hier einwendet, damit bleibe die Zahl der in die konkrete Fallbearbeitung eingeschalteten Beamten letztlich gleich, der übersieht, daß nicht mehr mehrere Beisitzer in gleicher Sache tätig sind. Bisher gab es 19 Anerkennungsausschüsse mit je drei Mitgliedern. Künftig wird es einzeln entscheidende Beamte geben, die sich bei insgesamt 19 Rechts- und Länderexperten Rat holen können.
    Selbstverständlich, meine Damen und Herren, wird es damit nicht von heute auf morgen dazu kommen, daß eine wesentlich größere Zahl von Verfahren im gleichen Zeitraum abgewickelt werden kann. Dazu müssen sich die neuen Organisationsformen noch einspielen. Dazu muß berücksichtigt werden, daß nicht alle für die Anerkennung zuständigen Beamten über die gleiche Erfahrung verfügen.

    (Dr. Stark [Nürtingen][CDU/CSU]: Die Zahl der Gerichtsverfahren wird steigen!)

    Außerdem müssen die jetzt anhängigen Verfahren zum Teil noch nach altem Recht abgewickelt werden.
    Wir werden deshalb stufenweise vorgehen müssen. Ich bin aber davon überzeugt, daß die Vorteile der neuen Regelung die Nachteile, die hier geltend gemacht werden, überwiegen und daß sich diese Vorteile auch bald erweisen werden.
    Bundesminister Baum hat sich selbst vor einer Woche in Zirndorf davon überzeugt, mit welchem Engagement sich die Beamten ihrer Aufgabe im Asylverfahren stellen. Ich möchte deshalb ausdrücklich betonen, daß die Bundesregierung die Beamten des gehobenen Dienstes auf Grund der bisherigen Leistungen für befähigt hält, die verantwortungsvollen Einzelentscheidungen zu treffen.

    (Zustimmung des Abg. Konrad [SPD])

    Die Beamten können sich des Schutzes ihres Dienstherrn sicher sein, der ihre schwierige Aufgabe anerkennt.

    (Broll [CDU/CSU]: Haben Sie die Beamten vorher auch mal gefragt? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die sind aber nicht begeistert! — Zuruf des Abg. Spranger [CDU/ CSU])

    — Ja, mit denen ist auch gesprochen worden. Herr Kollege Broll, ich kann Ihnen gern die genauen Daten sagen. Ich habe sie nicht hier, habe sie aber auf meinem Platz liegen. Ich kann Ihnen die genauen Zeiten bezüglich des Abstimmungsprozesses sagen.

    (Spranger [CDU/CSU]: Die haben wir auch!)

    Lassen Sie doch diese Nebenkriegsschauplätze aus der Debatte heraus, die uns überhaupt nicht weiterbringen!

    (Spranger [CDU/CSU]: Das ist sehr wichtig! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung mißt diesem Gesetzesvorhaben erhebliche Bedeutung bei. Sie hat schon bei der Verabschiedung ihres Sofortprogramms am 11. Juni 1980 darauf hingewiesen, daß schnell wirksame Ergebnisse nur erzielt werden können, wenn gesetzgeberische und administrative Maßnahmen ineinandergreifen und sich ergänzen. Die Bundesregierung hat dabei ihre Absicht bekräftigt, eine durchgreifende Novellierung des gesamten Asylrechts für die nächste Legislaturperiode ins Auge zu fassen, aber auch die Notwendigkeit betont, noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberische Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens zu treffen. Hierüber haben auch die Regierungschefs von Bund und Ländern in der vergangenen Woche beraten. Sie haben — das war jedenfalls unser Eindruck — den Konsens bestätigt, den wir in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erzielt haben, auch dort, wo es abweichende Meinungen, weitergehende Vorschläge gab.
    Die Bundesregierung würde es bedauern, wenn der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP, der bewußt auf Konsensfähigkeit angelegt ist, dadurch zum Scheitern gebracht würde, daß an Gegenvorschlägen festgehalten wird, die zumindest in dieser Legislaturperiode nicht konsensfähig sind.

    (Dr. Langner [CDU/CSU]: Was konsensfähig ist, bestimmen Sie?)

    Damit würde die Wirksamkeit der zum Teil bereits getroffenen Maßnahmen wieder in Frage gestellt.
    Wir bekennen uns auch weiterhin zu der von der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz übernommenen Verpflichtung, politisch Verfolgten Schutz und Zuflucht zu gewähren. Wir sind der Auffassung, daß dem zunehmenden Mißbrauch des Asylrechts durch Maßnahmen entgegengewirkt



    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    werden muß, die sich im Rahmen des derzeit geltenden Verfassungsrechts halten.

    (Beifall des Abg. Konrad [SPD])

    Die Grenzen, die dabei eingehalten werden müssen, sind von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Grundsatzurteil 1975 abgesteckt worden. Danach hat das Grundrecht auf Asyl einen klar umrissenen und unverzichtbaren Kerngehalt: Er verbürgt demjenigen, der Schutz vor poli.. tischer Verfolgung sucht, daß er an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland nicht zurückgewiesen und nicht in einen möglichen Verfolgerstaat abgeschoben wird. Darüber hinaus fordert die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 unserer Verfassung, daß jede Grundrechtsgewährleistung durch ausreichenden Gerichtsschutz gesichert wird. Ausländer haben danach ebenso wie Deutsche einen Anspruch darauf, daß behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüft werden.
    Das- Asyl-Grundrecht ist ein Kernstück unseres Grundgesetzes und unseres freiheitlichen Rechtsstaates. Es verlangt Opfer und wird die Opferbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger auch in Zukunft beanspruchen. Das Asyl-Grundrecht stellt uns vor große Probleme, Probleme, um deren Bewältigung wir auch in Zukunft werden ringen müssen. Der jetzige Gesetzentwurf und das Maßnahmenbündel der Bundesregierung sind nur ein Beitrag in diesem Ringen um die Wahrung der Garantie, die unsere Verfassung gerade denjenigen gibt, die am meisten des Schutzes bedürfen und die sich an der Wahlurne nicht wehren können. Wieweit das von der Bundesregierung beschlossene und mit den Ministerpräsidenten beratene Maßnahmenbündel' — zusammen mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen — greift, wissen wir nicht exakt. Niemand kann hier eine sichere Prognose geben. Fest steht, daß keine Maßnahme für sich allein durchgreifende Wirkungen erzielen kann und wird. Fest steht auch, daß es keine Maßnahme gibt, die nicht auch negative Wirkungen nach sich zieht.
    Meine Damen und Herren, es wird auch in Zukunft Krisen um das Asylrecht geben. In diesen Krisen wird sich diese unsere Einstellung zum Grundrecht immer wieder neu bewähren müssen.
    Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und FDP zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Staatsminister Tandler.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die bisherigen Ausführungen zu diesem Thema mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CDU]: Sehr gut! — Konrad [SPD]: Sie dürfen ihn aber nicht attackieren!)

    Ich verkenne nicht, daß es eine ganze Reihe von Äußerungen gegeben hat — auch von seiten der Sprecher von SPD und FDP, auch aus dem Munde von
    Herrn von Schoeler —, die mit meiner Betrachtung dieses Problems durchaus in Einklang stehen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger)

    Nur eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man nicht widerspruchslos hinnehmen, nämlich die Behauptung, daß die Entwicklung nicht vorhersehbar gewesen sei. Das stimmt einfach nicht!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Jentsch [Wiesbaden] [CDU/CSU]: Das dürfen Sie nicht so ernst nehmen!)

    Herr Dregger hatte bereits die Zahlen genannt. Im Jahre 1973 waren es noch rund 5 000, im Jahre 1977 17 000, in 1978 33 000, in 1979 52 000. Wer auf Grund dieser Zahlenentwicklung nicht vorhersehen konnte, daß es in 1980 wiederum mehr sein würden, der, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat die Fähigkeit verloren, politische Entwicklungen überhaupt noch zur Kenntnis zu nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Sie dürfen die Regierung nicht unterschätzen!)

    Meine Damen und Herren, hier im Bundestag — ich möchte es einmal ganz offen sagen — läßt sich ja trefflich debattieren.

    (Wehner [SPD]: Ja, vor allen Dingen für Leute, die im Bundesrat sitzen, die das Recht hier haben! — Unruhe bei der CDU/ CSU)

    — Herr Kollege Wehner, ich kann mir vorstellen, daß es für Sie immer unangenehm ist, wenn Mitglieder des Bundesrates hier sprechen.

    (Wehner [SPD]: Gar nicht unangenehm! Sie können sich das ersparen!)

    — Sie regen mich schon seit langem nicht mehr auf, Herr Wehner.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    Hier im Bundestag läßt sich trefflich darüber debattieren. Von seiten des Bundes, Herr Wehner, kann man leicht kluge Ausführungen machen. Das Problem der Unterbringung hat der Bund doch nicht. Er hat es dort, wo er es hätte, auf die Länder und auf die Gemeinden abgewälzt. Das ist doch die Situation.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Konrad [SPD]: Das ist doch billig! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So machen die es auf allen Gebieten!)

    Die Konsequenz aus der Entwicklung ist doch, daß heute eigentlich die Innenminister aller Länder, und zwar unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, hier stehen müßten, um dem untätigen Bundesinnenminister und der Bundesregierung einmal anständig die Leviten zu lesen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Eine unglaubliche Redel)

    Ich sage Ihnen noch eines: Daß sich diese Zahlen so entwickelt haben, ist doch nicht allein darauf zurückzuführen, daß sich die Not der Welt in den letz-



    Staatsminister Tandler (Bayern)

    ten sieben Jahren so dramatisch entwickelt hätte. Die Not in den Ländern, aus denen diese Menschen kommen, war im Jahre 1973 und zuvor leider schon genauso groß. Nur, es hat sich mittlerweile herumgesprochen, wie einfach es ist und wie leicht es ist, allein mit dem Wort „Asyl" für einige Jahre in Deutschland gut unterzukommen. Das, meine Damen und Herren, ist das Problem, das Sie nicht sehen. Das ist das Problem, das endlich einmal gelöst werden müßte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn ich die Äußerungen, die in diesem Zusammenhang hier gefallen sind, noch einmal analysiere,

    (Dr. Penner [SPD]: Übernehmen Sie sich nicht!)

    dann, Herr Penner, komme ich zu dem Ergebnis, daß ich weder von Ihnen noch von Herrn Wendig noch vom Vertreter der Bundesregierung, Herrn von Schoeler, ein einziges Wort darüber gehört habe, ob die im „Spiegel" wiedergegebenen Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers der Wahrheit entsprechen oder nicht. Was Sie denken, Herr Penner, ist in diesem Zusammenhang nicht so interessant, als zu wissen, ob das der Herr Schmidt gesagt hat oder nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Wehner, wenn Sie so empört darüber sind, daß der Bayerische Staatsminister des Innern

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Wie heißt er denn?)

    das Recht für sich in Anspruch nimmt, hier zu sprechen, sage ich Ihnen: Es gibt nicht nur die so oft vom Herrn Bundeskanzler reklamierte Bundestreue der Länder, sondern es gibt auch eine Treue des Bundes gegenüber den Ländern. Die hat er gerade in diesem Zusammenhang auf das sträflichste verletzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich glaube, gerade wir aus Bayern haben ein besonderes Recht, auf diese Dinge hinzuweisen.

    (Wehner [SPD]: Weil damals Ihre Leute gegen das Grundgesetz gestimmt haben!)

    — Herr Wehner, mich wundert eigentlich, daß Sie sich hier nicht zum Sprecher auch jener SPD-Politiker machen, die es genauso wie wir bedauern, daß wir im Bereich von Zinndorf und Nürnberg seit Jahren diese Problematik für den gesamten Bund zu ertragen gehabt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben darüber hinaus bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres auch im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, beim Verwaltungsgericht Ansbach, die Folgen der Tatenlosigkeit der Bundesregierung zu ertragen gehabt.

    (Dr. Penner [SPD]: Ja, ja!)

    Meine Damen und Herren, für uns ist es relativ uninteressant, feststellen zu müssen, daß der Bund hier versagt hat, wenn man sieht, wie auf der anderen Seite die Folgen sind. Es sind im Ruhrgebiet doch keine CDU/CSU-Oberbürgermeister gewesen, die sich weigern, die Asylanten in Zukunft überhaupt noch unterzubringen. Das sind doch Ihre Parteifreunde, Herr Wehner. Warum nehmen Sie denn dazu nicht Stellung?

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Inhuman! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Sie haben das Problem nicht erkannt. Anschließend haben Sie es verharmlost. Und letztlich bieten Sie eine Lösung, die keine ist.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: In Sprüchen sind die gut, aber Taten bringen sie nicht!)

    Nun kommt ein besonderer Höhepunkt bei der Verteilung von Sprüchen auf der einen Seite und von Belastungen auf der anderen. Herr von Schoeler, Sie haben selber darauf hingewiesen, daß der Bundesjustizminister — ein sehr kluger Mann, auch nach Ihrer Meinung, Herr Wehner — ein Fernschreiben an die Justiz- bzw. Innenminister der Länder gerichtet hat. Er nimmt in diesem Fernschreiben Bezug auf die Klagen des Bundes der Verwaltungsrichter und sagt, die Länder sollten alles daransetzen, der sprunghaft angestiegenen Zahl der Asylbewerber dadurch zu entsprechen und der Belastung dadurch gerecht zu werden, daß sie die Verwaltungsgerichte personell entsprechend ausstatten.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: 130 neue Kammern!)

    Meine Damen und Herren, ich habe einmal überprüfen lassen, was es bundesweit bedeuten würde, wenn wir, was ja alle wünschen, in einem Zeitraum von etwa einem Jahr die Gesamtzahl der Klagen bewältigen sollten.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Auf diese Art!)

    — Ja, auf diese Art. Das, was bisher da ist, muß ja auf diese Art bewältigt werden. Wir haben derzeit — insofern hat die Dezentralisierung zweifelsohne eine Verbesserung gebracht; wenn wir sie nicht hätten, wäre die Lage noch schlimmer, das müssen wir zugeben — im gesamten Bundesgebiet 53 Kammern. Wir haben sie auf 17 Verwaltungsgerichte verteilt. Von den 53 Kammern befinden sich 17 allein in Ansbach. In Ansbach brauchen wir deswegen besonders viele Kammern, weil wir zum 31. Dezember 1979 über 20 000 Restanten hatten, bei denen wir, wie Herr von Schoeler gesagt hat, noch nach altem Recht verfahren müssen. Wir müßten, wenn wir diese Fälle innerhalb von zwölf Monaten erledigen wollten, die Zahl der Kammern bei den Verwaltungsgerichten von 53 auf rund 450 erhöhen.

    (Unruhe bei und Zurufe von der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das ist Sozialismus!)

    Meine Damen und Herren, 400 zusätzliche Kammern bedeuten 400 Vorsitzende und 800 Beisitzer,
    also insgesamt 1 200 Richter. Außerdem ergibt sich



    Staatsminister Tandler (Bayern)

    ein Bedarf an nichtrichterlichem Personal von 1 500 Kräften.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Hervorragend!)

    Geschätzte Personalkosten in einem Jahr: 160 Millionen DM.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Kleinigkeit!)

    Was man in dem Zusammenhang dann noch von dem Fernschreiben des Herrn Bundesjustizministers zu halten hat, überlasse ich der Beurteilung der Öffentlichkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, uns kann man alles vorwerfen, bloß eines nicht:

    (Liedtke [SPD]: Daß Sie ehrlich sind!)

    daß wir in diesem Zusammenhang nicht kompromißbereit gewesen wären. Wir haben sowohl in der Innenministerkonferenz als auch bei den Gesprächen der Ministerpräsidenten beim Bundeskanzler immer erklärt, daß wir bereit sind, jede Lösung mitzutragen, die einen richtigen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Jede Verbesserung ist uns die Mitarbeit wert.

    (Konrad [SPD]: Also können Sie zustimmen!)

    — Das werden wir auch tun. Ich werde Ihnen auch sagen, warum wir zustimmen.

    (Dr. Linde [SPD]: Haben Sie denn noch bessere Vorschläge? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Die habt Ihr doch abgelehnt)

    — Ja.
    Wenn man sich die bisherigen Erfahrungen vor Augen führt, ist es unstreitig, daß wir zunächst alles daran setzen müssen, um zu einem schnelleren Verfahren zu kommen. Auch hier geht die Bewertung gar nicht so weit auseinander. Auch ich habe immer die Meinung vertreten, daß eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine schnelle Verbescheidung durch die Verwaltungsgerichte nicht nur im Interesse der Länder und nicht nur im Interesse der Kommunen, sondern auch und gerade im Interesse der Betroffenen sind.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Aber man kann das ja nicht alles allein bei den Verwaltungsgerichten lösen.
    Man muß sich da eine Frage stellen. Herr von Schoeler, Sie weisen darauf hin — und das ist richtig —, daß Bayern, Baden-Württemberg und Hessen damit einverstanden gewesen sind. Wenn Sie einem Beamten des gehobenen Dienstes beim Bundesamt in Zirndorf die Fähigkeit zubilligen, die Anträge zu überprüfen, zu beurteilen und zu verbescheiden, warum kann es dann nicht einer mit der gleichen Qualifikation, der an der Grenze tätig ist? Diese Frage möchte ich mal stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn Sie sagen, daß die Leute, die derzeit an der Grenze tätig sind, es nicht könnten, dann versetze man eben die Leute von Zirndorf an die Grenze. Jedenfalls geht es darum, so schnell wie möglich voranzugehen.
    Ich sage Ihnen das nächste: Was ist denn am Grenzrichter so Schlechtes dran? Herrn Dregger hat heute darauf hingewiesen, daß nicht nur die Frage des Grenzrichters zur Diskussion steht, sondern auch die Frage eines grenznahen Verwaltungsgerichts. Nun, Sie sollen auch darin sehen, daß wir zu allen Möglichkeiten bereit sind, wenn sie konsensusfähig sind.

    (Dr. Penner [SPD]: Aha!)

    Ich bin der Meinung, daß auch das eine der Möglichkeiten wäre. Ich brauche den Katalog, der bereits vorgetragen worden ist, nicht zu wiederholen. Ich bin hier in völliger Übereinstimmung mit Herrn Dregger: Wir brauchen ein schnelleres Verfahren. Wenn es sich herumspricht, daß es in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, wie gegenwärtig, zwei, drei, fünf, ja neun Jahre dauert, sondern daß die Bearbeitung dieser Anträge wesentlich schneller vor sich geht, dann wird ein großer Teil solcher ausfallen, die bisher nur deshalb kommen, weil sie sagen: Fünf, sechs, sieben Jahre ist auch eine Zeit, wo sich der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rentiert.

    (Liedtke [SPD]: Das haben wir alles noch nicht gewußt!)

    Zum zweiten Punkt. Die Inkonsequenz in Ihrem Gesetzentwurf kommt auch hier zum Tragen. Der Aufenthalt während des Anerkennungsverfahrens darf finanziell nicht attraktiv sein.

    (Ey [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Hier verkenne ich nicht, daß die Versagung der Arbeitserlaubnis für die ersten zwölf Monate ein Schritt in die richtige Richtung ist. Nur, was heißt: für zwölf Monate? Sie sagen — und das entspricht den Tatsachen —, daß ein großer Teil derer, die zu uns kommen, aus der Türkei kommt. Ein großer Teil derer, die aus der Türkei kommen, hat sehr gute Bekannte, Verwandte, Freunde hier in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwölf Monate zu überbrükken ist angesichts der Länge des Gesamtverfahrens doch kein Problem. Und: Es ist doch völlig unmöglich, zu kontrollieren, ob während dieser Zeit eine Arbeitsaufnahme stattfindet, wenn nicht einigermaßen eine Kontrolle stattfindet.
    Ich bin hier in bester Gesellschaft, nämlich des Deutschen Städtetags, der dieser Tage den Fraktionen im Deutschen Bundestag einen Brief zugehen ließ, in dem er darauf hinweist, daß die Versagung der Arbeitserlaubnis und der Sozialhilfe durch Barleistungen — statt dessen Sachleistungen — nur dann sinnvoll ist, wenn die Asylbewerber in Sammelunterkünften, in Sammellagern untergebracht werden. Nur dann ist das überhaupt durchführbar.

    (Dr. Penner [SPD]: Sie haben unser Gesetz nicht gelesen!)




    Staatsminister Tandler (Bayern)

    — Doch, ich habe Ihr Gesetz gelesen. Eben weil ich es gelesen habe, bin ich der Meinung: Es taugt leider nichts.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Penner [SPD]: Sie sind absoluter Laie!)

    Wenn hier auf der Regierungsbank die Vertreter einer von der CDU/CSU geführten Bundesregierung säßen

    (Zurufe von der SPD)

    und wir in einer Legislaturperiode zu diesem Problem zwei Gesetzentwürfe vorlegen müßten und damit zugestehen müßten, daß wir uns bei der Einschätzung des Problems total getäuscht haben, dann möchte ich Ihre Kommentare, Herr Wehner, und die Ihrer Fraktionskollegen in diesem Deutschen Bundestag nicht erleben!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

    — Herr Wehner, wenn Sie glauben, mir Verhaltensmaßregeln geben zu können, so muß ich sagen: Es gibt Menschen, die am besten damit tun, bei sich selber anzufangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie haben ja alle Rechte! Sie sind ein bedeutender Gastredner! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Herr Wehner, Sie sind ein bedeutender Zwischenrufer!)

    Meine Damen und Herren, ich stelle hier trotz und gerade wegen aller Verdächtigungen, die mir persönlich wie auch der CDU/CSU in den lezten Monaten immer entgegengehalten worden sind, fest: Innerhalb der CDU/CSU gibt es niemanden, der das Asylrecht einschränken will.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Liedtke [SPD]: Herr Tandler, was haben Sie denn an der tschechischen Grenze gemacht?)

    — Orientieren Sie sich bitte einmal. Dann können Sie über diese Dinge reden. Ohne Informationen soll man solche Äußerungen nicht von sich geben.
    Wir wissen aber, daß dieses Recht nur dann aufrechterhaltbar ist, wenn die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland es mit trägt. Dazu gehört als grundlegende Voraussetzung, daß wir mit dem Problem der Scheinasylanten fertig werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch diesbezüglich sind ja die Erkenntnisse gar nicht so unterschiedlich. Herr von Schoeler, ich bin auch der Meinung, daß sich das Problem der Not auf dieser Erde nicht auf deutschem Boden lösen läßt. Das geht halt einfach nicht. Ich sage Ihnen eines: Das große Problem, das wir in den Ländern und in den Kommunen haben, ist doch das der Integration jener Ausländer, die seit Jahren und auf unseren Wunsch, auf Grund unserer Bedürfnisse und der Bedürfnisse unserer Wirtschaft bei uns sind. Die Integration dieser Ausländer ist unsere Aufgabe. Diese Aufgabe darf nicht dadurch in Frage gestellt, nicht dadurch erschwert werden, daß Tausende und Abertausende, ja, Hunderttausende von Scheinasylanten
    nach wie vor völlig unkontrolliert in das Land hineindrängen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es dürfte ja nicht unbekannt sein, daß ich mit Herrn Bundesinnenminister Baum in der Innenministerkonferenz so manche kontroverse Diskussion geführt habe. Ich bin aber durchaus der Meinung, daß sein Vorschlag der Zulassungsberufung ein guter war. Ich bedauere, daß dieser Vorschlag herausgestrichen worden ist. In diesem Zusammenhang — lassen Sie mich diese abschließende Bemerkung noch machen — vermag ich nicht darauf zu verzichten, zu fragen, wo eigentlich die Führungskraft des Herrn Bundeskanzlers auch in diesem Bereich geblieben ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie Scheinstaatsmann!)

    Bei jeder sich bietenden Gelegenheit, bei jeder großen internationalen Konferenz werden den großen Staatsmännern dieser Welt

    (Wehner [SPD]: Die Scheinstaatsmänner reden dann hier im Bundeshaus!)

    die entsprechenden Tips gegeben, wie man die jeweiligen Probleme lösen kann. Hier hätte der Bundeskanzler von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen können. Hier hätte er dafür sorgen können, daß es zu einem Gesetzentwurf kommt, der wirksam ist. Hier haben aber leider alle Beteiligten, die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP, der Bundesinnenminister und auch der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung versagt. Den Schaden haben die Länder und die Gemeinden zu tragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Nomen est omen: Tandler!)