Berichtigung
225. Sitzung, Seite 18223 D: In der Frage des Abg. Stutzer (CDU/CSU) ist nach den Worten „Ist es richtig" zu lesen: „,daß Sie sich hier und gegenüber den Bauern für eine Erhöhung der Vorsteuerpauschale ausgesprochen, sich damit aber nachher im Kabinett nicht durchgesetzt haben?"
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 27. 6.
Dr. van Aerssen* 27. 6.
Dr. Aigner* 27. 6.
Alber* 27. 6.
Dr. Arnold 27. 6.
Dr. Bangemann* 27. 6.
Dr. Barzel 27. 6.
Bayha 27. 6.
Frau Dr. Benedix-Engler 27. 6.
Dr. Biedenkopf 27. 6.
Dr. Blüm 27. 6.
Blumenfeld* 27. 6.
Brandt* 27. 6.
Breidbach 27. 6.
Böhm (Melsungen) 27. 6.
Dr. Bötsch 27. 6.
Dr. Dollinger 27. 6.
Dr. Dregger 27. 6.
Eymer (Lübeck) 27. 6.
Fellermaier* 27. 6.
Frau Dr. Focke* 27. 6.
Friedrich (Würzburg) * 27. 6.
Dr. Früh* 27. 6.
Dr. Fuchs * 27. 6.
Frau Geier 27. 6.
Geisenhofer 27. 6.
Gerster (Mainz) 27. 6.
Glombig 27. 6.
Haberl 27. 6.
von Hassel* 27. 6.
Frau Hürland 27. 6.
Ibrügger 27. 6.
Dr. Jentsch (Wiesbaden) 27. 6.
Katzer* 27. 6.
Dr. h. c. Kiesinger 27. 6.
Kirschner 27. 6.
Dr. Klepsch* 27. 6.
Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6.
Kühbacher 27. 6.
Kunz (Berlin) 27. 6.
Lange * 27. 6.
Dr. Langner 27. 6.
Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 6.
Ludewig 27. 6.
Laker* 27. 6.
Luster* 27. 6.
Dr. Meyer zu Bentrup 27. 6.
Müller (Bayreuth) 27. 6.
Dr. Müller-Hermann 27. 6.
Neuhaus 27. 6.
Dr. Pfennig* 27. 6.
Rainer 27. 6.
Dr. Riedl (München) 27. 6.
Dr. Ritz 27. 6.
Sauer (Salzgitter) 27. 6.
Saxowski 27. 6.
Schinzel* 27. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Schleicher* 27. 6.
Schröder (Wilhelminenhof) 27. 6.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6.
Seefeld* 27. 6.
Sieglerschmidt* 27. 6.
Spilker 27. 6.
Dr. Spöri 27. 6.
Dr. Sprung . 27. 6.
Dr. Starke (Franken) 27. 6.
Dr. Stavenhagen 27. 6.
Walkhoff 27. 6.
Frau Dr. Walz * 27. 6.
Wawrzik* 27. 6.
Frau Dr. Wex 27. 6.
Frau Dr. Wisniewski 27. 6.
Baron von Wrangel 27. 6.
Anlage 1 a
Schriftliche Erklärung
des Abg. Krey (CDU/CSU)
gemäß § 59 der GO
zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) - betr. Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung (226. Sitzung, Seite 18407 A)
Im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über eine von allen Fraktionen getragene Abschlußgeste Wiedergutmachung für jüdische Opfer des Nationalsozialismus hat der Deutsche Bundestag am 14. Dezember 1979 auf Drucksache 8/3510 einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der der gemeinsame Wunsch des Parlaments nach einer Überprüfung von Härtefällen auch im Bereich des Kriegsfolgenrechts, insbesondere im Lastenausgleich, in der Entschädigungsgesetzgebung, im Gesetz zu Artikel 131 GG und im Häftlingshilfegesetz zum Ausdruck kam. Dieser Wunsch war auf die Erkenntnis gestützt, daß in vielen Bereichen der Wiedergutmachung und des Kriegsfolgenrechts immer noch Lasten abzufragen sind, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, der letzte Krieg sowie die Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen aus ihrer ost- und mitteldeutschen Heimat hinterlassen haben.
Der auf Drucksache 8/3982 vorgelegte Bericht der Bundesregierung als Antwort auf den gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen vom Dezember 1979 wird diesem Wunsch des Deutschen Bundestages nicht gerecht
Dies gilt in gleicher Weise auch für den von den Koalitionsfraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entschließungsantrag auf Drucksache 8/4123 (neu). Dieser Antrag läßt die klare und umfassende Zielsetzung der früheren Entschließung auf Drucksache 8/3510 nicht mehr erkennen, sondern beschränkt nach meiner aus den Gesamtumständen und auf Grund der Äußerungen der Sprecher der Koalitionsfraktionen bei der Aussprache über den
18474* Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Tätigkeitsbericht 1979 des Petitionsausschusses (Stenographischer Bericht über die 223. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1980) gewonnenen Überzeugung die Aufforderung an die Bundesregierung zur Bereitstellung von Mitteln im Bundeshaushalt 1981 darauf, daß hierdurch die finanziellen Voraussetzungen für die Bereinigung von Härtefällen bei Opfern des Nationalsozialismus geschaffen werden sollen, während von finanziellen Hilfen für die Opfer. des Krieges und der Vertreibung in dem neuen Antrag nicht mehr die Rede ist.
Ich sehe mich daher nicht in der Lage, der Entschließung auf Drucksache 8/4123 (neu) zuzustimmen, und bitte, mein Nein in diesem Sinne zu verstehen.
Anlage 2
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 30, 221. Sitzung, Anlage 69):
Trotz eifrigen Bemühens ist es uns leider nicht gelungen, Ihre Frage nach der Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, 1974 und 1980 mit Zahlenangaben zu beantworten.
Die Ermittlung der Nettoverschuldung zu verschiedenen Zeitpunkten ist in der Finanzpolitik ungewöhnlich und ungebräuchlich; Zeitreihen werden hierfür nicht erstellt. Man könnte den Begriff definieren als die Summe der Verbindlichkeiten des Bundes abzüglich der Summe seiner Forderungen. Die Summe der Verbindlichkeiten per 31. Mai eines Jahres könnte der Schuldenstandstatistik entnommen werden.
Probleme bestehen dagegen bei der Ermittlung der Summe der Forderungen. Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten verzichtet die Vermögensstatistik wohlweislich auf eine Summenbildung.
Darüber hinaus stünden die Angaben jeweils nur zum Jahresende zur Verfügung.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Finanzbericht 1980, Seite 255 ff.
Anlage 3
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 53, 219. Sitzung, Anlage 34):
Wie Ihnen bereits zu Ihrer früheren Anfrage für die Fragestunde am 13. Februar 1980 mitgeteilt werden konnte, nimmt die Bundesregierung die dem Urteil des Landgerichts Darmstadt zugrunde liegenden Straftaten ernst und begrüßt die Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesregierung hat die in den Urteilsgründen enthaltenen Feststellungen zum Anlaß genommen, die Angelegenheit durch die Treuhandstelle für den Interzonenhandel gegenüber dem Ministerium für Außenhandel der DDR sowie in der Transitkommission erneut anzusprechen und die DDR auf die im Urteil erwähnte Mitwirkung von DDR-Behörden hinzuweisen. Die DDR hat eine Mitwirkung ihrer Behörden an derartigen Schmuggelvorgängen in Abrede gestellt und erklärt, daß sie die in dem Urteil geschilderten Praktiken weder dulde noch billige.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 2 und 3):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Suche nach einem Kostenträger für die Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte zu Lasten der Behinderten oft monatelang, nicht selten bis zu einem Jahr, in Anspruch nimmt, und wenn ja, wie gedenkt sie das zu ändern?
Sieht die Bundesregierung die augenblickliche Rechtslage des § 58 des Arbeitsförderungsgesetzes in der gültigen Fassung ab 1. August 1979 als hinreichend an, auch behinderten Erwerbsunfähigkeitsrentnern berufsfördernde Maßnahmen in Werkstätten für Behinderte zuzubilligen, und wenn nein, welche Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes müßten erfolgen?
Die Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) hat eine klare Kompetenzabgrenzung unter den beteiligten Leistungsträgern in den Werkstätten für Behinderte herbeigeführt. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schwerbehinderten im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften; die Sozialhilfeträger erbringen in der Regel die Leistungen für den Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte. In anderen Fällen ist für die Förderung eines Behinderten im Eingangsverfahren oder Arbeitstrainingsbereich die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers, z. B. der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Sollten hier Schwierigkeiten bei der Findung des zuständigen Rehabilitationsträgers entstehen, so hat die Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen vorläufige Leistungen zu erbringen. Dadurch ist ein ausreichender Schutz des Behinderten vor einer unnötigen Verzögerung der Kostenübernahme gewährleistet. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Suche nach einem zuständigen Kostenträger die Aufnahme eines Behinderten in eine Werkstatt für Behinderte für längere Zeit verzögert hat. Sollten der Frage ein oder mehrere konkrete Einzelfälle zugrunde liegen, so ist sie zu einer Überprüfung gerne bereit, falls ihr diese benannt werden.
Auch behinderte Erwerbsunfähigkeitsrentner erhalten berufsfördernde Leistungen von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den berufsfördernden Leistungen gehören sonstige Hilfen der Arbeits- und Berufsförderung, um dem Betreu-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18475*
ten eine angemessene und geeignete Erwerbs- oder Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Behinderte zu ermöglichen. Dies bedeutet, daß die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Leistungen an behinderte Erwerbsunfähigkeitsrentner im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich erbringen. Für eine Änderung des § 58 Satz 4 AFG besteht deshalb keine Veranlassung.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 6):
Sind der Bundesregierung neuerliche Berichte aus den USA bekannt, nach denen die amerikanische nationale Wissenschaftsakademie NAS festgestellt haben soll, derzeit werde unter Einwirkung chemischer Substanzen doppelt soviel Ozon in der Erdatmosphäre abgebaut, als 1976 angenommen und prognostiziert worden sei, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser alarmierenden Nachricht zu ziehen?
Zu dem von Ihnen erwähnten Bericht aus den Vereinigten Staaten von Amerika habe ich bereits am 18. Januar 1980 eine vorläufige erste Stellungnahme abgegeben.
Damals war ich nur im Besitz einer Zusammenfassung des Berichts der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften (NAS), nunmehr liegt mir der vollständige Bericht vor. Seine sorgfältige Auswertung hat die bereits in der Antwort an Herrn Hasinger mitgeteilte vorläufige Auswertung voll bestätigt. Danach ist die Evidenz für die grundsätzliche Richtigkeit der Aussage über den Ozonabbau als Folge der Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) verstärkt. Ich möchte allerdings betonen, daß es sich hierbei nur um mathematische Modellrechnungen handelt, nicht um meßtechnische Daten.
Bereits seit 1976 bemüht sich der Bundesminister des Innern um eine Verminderung des Einsatzes von FCKW. So ist mit der deutschen Industrie bereits 1977 eine freiwillige Vereinbarung getroffen worden, nach der der Anteil von FCKW in Sprays bis Ende 1979 um 30 % gesenkt werden sollte. Diese Vereinbarung ist eingehalten worden. Der Trend zur weiteren Verringerung des Einsatzes von FCKW hält auch 1980 an. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Frage der Zerstörung der Ozonschicht der Stratosphäre durch FCKW ein weltweites Problem ist und nur durch koordinierte Maßnahmen aller Länder mit FCKW-Produktion gelöst werden kann. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Kommission der EG beauftragt, anhand von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Daten bis zum 1. Juli 1980 zu untersuchen, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Rat beabsichtigt, bis zum Juni 1981 auf Vorschlag der Kommission zu entscheiden, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. Die Bundesregierung wird sich in diese Beratungen aktiv einschalten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 7 und 8):
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um — entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 1979 — die Einführung von Fernüberwachungssystemen in allen Bundesländern, in denen kerntechnische Anlagen in Betrieb sind, zu realisieren?
Wie ist der Sachstand der Einführung von Fernüberwachungssystemen in den einzelnen Bundesländern?
Zu Frage A 7:
Der Bundesminister des Innern hat in Zusammenarbeit mit den Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine Projektstudie zur Fernüberwachung von Kerntechnischen Anlagen erstellt. Darin wurden — neben einer Bestandsaufnahme der in den Ländern bestehenden Planungen und Entwicklungsstadien zur Fernüberwachung — auch die Möglichkeiten für eine bundesweite Regelung aufgezeigt.
Gemäß Abstimmung im Länderausschuß für Atomenergie im April dieses Jahres wurden Ziel und Umfang einer Fernüberwachung für Kernkraftwerke festgelegt. Daraufhin wurde die Industrieanlagenbetriebsgesellschaft in München, Ottobrunn, mit der Übernahme der Projektträgerschaft für weitere Planungen und Maßnahmen zur Einführung der Fernüberwachung beauftragt. Erste Planungsgespräche mit den Landesbehörden sind durchgeführt worden.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Richtlinie zur Fernüberwachung von Kernkraftwerken erarbeitet, der den zuständigen Landesbehörden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Mit einer Verabschiedung der Richtlinie ist nach abschließenden Beratungen im Länderausschuß für Atomenergie Anfang September dieses Jahres zu rechnen.
Zu Frage A 8:
Neben der Einführung und dem weiteren Ausbau eines Kernreaktor-Fernüberwachungssystems in Bayern haben auch die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sich grundsätzlich für die Einrichtung von Fernüberwachungssystemen entschieden.
In Baden-Württemberg wird für reine Aufsichtszwecke zur Zeit noch lediglich ein Ferninformationssystem für ausreichend angesehen (z. B. durch den Einsatz von Telekopiergeräten).
Hessen vertritt zur Zeit noch den Standpunkt, daß die Einrichtung einer Fernüberwachung von Kernkraftwerken nicht notwendig sei. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß im Zuge der weiteren Beratung des Entwurfes der Richtlinie auch die Hessische Landesregierung im Interesse einer bundeseinheitlichen Verbesserung der Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen sowie insbesondere auch zur besseren Orientierung von Hilfsmaßnahmen bei größeren Störfällen und Unfällen ihre derzeitigen Bedenken zurückstellen wird.
18476* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 10 und 11):
Welche Gründe haben der Bundesregierung vorgelegen, beim Doppelbesteuerungsabkomen mit Liberia den Seeleuten unter Billigflagge Steuerfreiheit zu gewähren, während den Seeleuten unter deutscher
Flagge keinerlei Steuererleichterung zukommt?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Steuerfreiheit für Seeleute, die auf Schiffen unter der Billigflagge von Liberia fahren, dazu beitragt, den Ausflaggungsprozeß zu beschleunigen?
1. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liberia steht das Besteuerungsrecht von Einkünften, welche in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge beziehen, Liberia zu. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Seeschiffe unter liberianischer Flagge zum Hoheitsgebiet Liberias zählen und nach der allgemeinen Abkommensregelung für die Besteuerung von Lohneinkünften das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat (hier: Liberia) zusteht.
Für die liberianische Seite stellte die Aufrechterhaltung der Besteuerung der unter seiner Flagge fahrenden Schiffe einer der wesentlichsten Verhandlungspunkte dar. Aus diesem Grunde konnte die Frage einer doppelten Ansässigkeit von Schifffahrtsunternehmen bei Sitz in Liberia und tatsächlicher Geschäftsleitung in der Bundesrepublik nicht im Sinne einer üblicherweise in die Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommenen Vorrangbestimmung mit der Folge eines ausschließlichen Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gelöst werden. Bei Doppelwohnsitzfällen der vorgenannten Art gibt das Abkommen mithin keine abschließende Antwort auf die Besteuerungskompetenz. Mögliche Doppelbesteuerungen können daher im Einzelfall lediglich im Verständigungsverfahren behoben werden, dessen Ausgang jedoch ungewiß ist.
Da bei sonstigen Abkommen die Besteuerung der Seeleute durch eine besondere Abkommensregelung an die Besteuerung der Unternehmen anknüpft, hätte sich diese Unsicherheit bei der Besteuerung der Unternehmen auch auf die Besteuerung der Seeleute ausgewirkt. Dies sollte vermieden werden. Deshalb wurde im Abkommen die allgemeine Regelung der Besteuerung von Arbeitnehmern im Ausübungsstaat gewählt.
Es kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, daß hierdurch Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge ungerechtfertigte Vorteile hätten. Der Seemann auf einem Schiff unter liberianischer Flagge ist mit dem von einem deutschen Unternehmen nach Liberia entsandten Arbeitnehmer, beispielsweise einem Monteur, der nach der gleichen Abkommensvorschrift von der deutschen Lohnsteuer freigestellt wird, zu vergleichen. Dieser Vergleich ist geboten, weil beide Arbeitnehmer auf liberianischem Hoheitsgebiet tätig sind.
2. Die laufenden Untersuchungen der Bundesregierung zum Problem des Führens fremder Flaggen geben keinen Anhaltspunkt für eine verstärkte Ausflaggung auf Grund der im Abkommen mit Liberia vorgesehenen Besteuerung der Seeleute.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 12):
Wie hoch ist der Anteil von Einkommensteuerbescheiden, die wegen Eingabefehlern bei der Datenverarbeitung bzw. Fehlern im Programm angefochten werden?
Die Bundesregierung hat keine statistischen Unterlagen, die eine Auswertung fehlerhafter Einkommensteuerbescheide wegen Eingabefehler (also Datenerfassungsfehler) und Programmfehler ermöglichen. Eine telefonische Rundfrage bei einigen Ländern hat ergeben, daß auch dort eine solche Statistik nicht geführt wird.
Jedoch kann ich auf Grund der Erfahrungen, die das Bundesfinanzministerium in mehr als 20jähriger Zusammenarbeit mit den Ländern gesammelt hat, berichten, daß Programmfehler nur sehr selten vorkommen. Die Finanzverwaltung ist bemüht, auch Datenerfassungsfehler durch Kontrollen auszuschließen. Bei einer Massenverwaltung wie der Finanzverwaltung lassen sich Datenerfassungsfehler nie ganz vermeiden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 13 und 14):
In welcher Höhe und in welchen Ländern hat der Bund seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditaufnahme des Bundes im Ausland (Drucksache 8/3961) Kredite zur Haushaltsfinanzierung aufgenommen?
In welcher Form (Darlehensart und Wahrung) und zu welchen Konditionen (einschließlich eventueller Sicherheiten) wurden die Kredite aufgenommen?
Über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU — Drucksache 8/3961 — genannten Beträge hinaus hat der Bund durch direkte Vereinbarungen mit Saudi-Arabien weitere Kredite in Höhe von gut 1/2 Mrd. DM aufgenommen.
Auch bei den neuen Krediten handelt es sich um Schuldscheindarlehen, die auf D-Mark lauten. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen 2 und 8 Jahren, die Konditionen waren marktgerecht. Sicherheiten stellt der Bund bei Kreditaufnahmen nicht zur Verfügung.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 18):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Aussondern schlechter Risiken, wie sie anscheinend Ausländer und Firmenkunden darstellen, durch Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer (wie z. B. die Colonia Versicherungs-AG), und wird sie das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit der Prüfung von Lösungsmöglichkeiten für die Ursa-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18477*
chen der immer häufiger geäußerten Klagen über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch in bezug auf Schadensregulierung und Prämiendifferenzierung beauftragen?
Ich gehe davon aus, daß „Betroffene? im Sinne Ihrer Frage der Versicherungsnehmer ist, dem nach einem Schadenfall vom Versicherer gekündigt wird
Der im Versicherungsvertragsgesetz enthaltene Grundsatz, daß im Schadenfall beide Partner den Versicherungsvertrag kündigen können (§ 158 VVG), gilt auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für den Versicherer ist dies ein notwendiges Regulativ, um zu verhindern, daß der Bestand an erhöhten Risiken einen unvertretbaren Umfang annimmt In dem von Ihnen angesprochenen Fall der Colonia Versicherung AG wurde von dieser Möglichkeit maßvoll Gebrauch gemacht. Insbesondere kann dem Unternehmen nicht der Vorwurf einer Ausländerdiskriminierung gemacht werden. Ich habe Ihnen dies sehr eingehend in der Fragestunde am 18. Januar 1980 sowie in meinen ausführlichen ergänzenden Schreiben vom 12. Februar und 21. März 1980 dargelegt. Sonstige Fälle sind an den Bundesminister der Finanzen oder das ihm nachgeordnete Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in letzter Zeit nicht herangetragen worden.
Für den Versicherungsnehmer hat eine Kündigung die Folge, daß er sich nach einem neuen Versicherer umtun muß. Das mag für ihn unbequem sein, stellt ihn aber nicht vor besondere Probleme, weil für Kfz-Versicherer, bei denen der Versicherungsnehmer bisher nicht versichert war, grundsätzlicher Annahmezwang besteht (§ 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes). Es ist darum nicht schwierig, neuen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Bedingungen für diesen neuen Versicherungsschutz sind im übrigen nicht belastender, als sie bei dem kündigenden Versicherer bei Fortbestand des Versicherungsverhältnisses gewesen wären. Der neue Tarif kann sogar niedriger sein; es gilt jedenfalls für alte und neue Versicherte eines Versicherungsunternehmens in gleicher Weise.
Ich sehe hiernach nicht, daß Versicherungsnehmer, die „schlechte Risiken' darstellen, durch Kündigungen unzumutbar belastet wären. Der andere mögliche Weg, diese „schlechten Risiken" vor der Kündigung zu bewahren, ihnen aber Prämien abzuverlangen, die der Höhe des Risikos entsprechen, wäre erheblich belastender. Die Grenze der Belastbarkeit ließe sich nicht durchweg einhalten. Auch wäre der notwendige Ausgleich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen innerhalb solcher Teilbestände schwerlich zu finden.
Die Beschwerden über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind im übrigen nicht gestiegen. Es besteht darum auch kein Anlaß, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit der Prüfung von Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Schadenregulierung durch Versicherungsunternehmen zu beauftragen.
Die von Ihnen angesprochene „Prämiendifferenzierung" ist Gegenstand einer eingehenden Untersuchung, die unter Beteiligung des für die Kfz-Versicherungstarife zuständigen Bundesministers für
Wirtschaft, des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen und des Verbandes der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer (HUK-Verband) von einem unabhängigen Institut durchgeführt wird. In der Untersuchung wird auch die Frage der Tauglichkeit fahrleistungsabhängiger Kriterien (Stichwort: Kilometertarif) einbezogen sein. Die Ergebnisse werden bei künftigen Tarifänderungen zu berücksichtigen sein. Zu einem zusätzlichen Untersuchungsauftrag an das Bundesaufsichtsamt besteht unter diesen Umständen kein Anlaß.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 19):
Ist der Bundesregierung der Vorschlag der EG-Kommission bekannt. wonach Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler in den EG-Ländern mit einem orangefarbenen Etikett versehen werden sollen, das den Verbrauchern Informationen über Energieverbrauch und gegebenenfalls Wasserverbrauch und Geräuschpegel vermittelt. und wäre die Bundesregierung bereit, diesen Vorschlag zu fördern und auch auf die Industrie einzuwirken, sich auf Maschinen mit höherem Wirkungsgrad einzustellen?
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat mit seiner Rahmenrichtlinie vom 14. Mai 1979 zur Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung ein für die EG einheitliches System zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs und damit zusammenhängender weiterer Merkmale bestimmter energieintensiver Haushaltsgeräte geschaffen.
Nach der schon am 14. Mai 1979 vom Ministerrat verabschiedeten Richtlinie für Elektrobacköfen hat die Kommission dem Rat kürzlich drei weitere Richtlinien-Vorschläge für elektrische Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte vorgelegt. Die Bundesregierung war an den Vorbereitungen dieser Richtlinien-Vorschläge — ebenso wie die Organisationen der Verbraucher und der Industrie — intensiv beteiligt. Sie wird sich in den weiteren Beratungen wie bisher dafür einsetzen, daß die vorgesehenen Etiketten eine umfassende und für den Verbraucher möglichst aussagefähige Information bieten und daß die Richtlinien möglichst schnell verabschiedet werden. Wie schon in der Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 17. Oktober 1979 dargelegt, unterstützt die Bundesregierung das von der Industrie, Handel und Verbrauchern geschaffene Produktinformationssystem auch finanziell. Darüber hinaus hat der Bundeswirtschaftsminister zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie mit den betroffenen Verbänden der Industrie und des Handels eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Verbände sich verpflichtet haben, für eine Durchsetzung der EG-Etikettierung einzutreten; es steht nur noch die Unterzeichnung weniger Verbände des Handels aus. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Produktionsinformation als Träger des Produktinformationssystems steht kurz vor der Unterzeichnung.
18478* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Darüber hinaus haben die deutschen Hersteller von Elektro- und Gas-Hausgeräten am 24. Januar 1980 dem Bundeswirtschaftsminister zugesagt, sich weiterhin um eine Senkung des spezifischen Energieverbrauchs der von ihnen hergestellten Geräte zu bemühen. Sie wollen für die von Ihnen genannten Gerätearten bis 1985 im Vergleich mit 1978 folgende durchschnittliche Einsparungen erreichen:
Waschmaschinen 7 bis 10%
Geschirrspülmaschinen 10 bis 15%
Kühl- und Gefriergeräte . 15 bis 20 %.
Über diese Entwicklung und ihre Ergebnisse wird die Industrie dem Bundeswirtschaftsminister in einem zweijährigen Turnus, erstmals Mitte 1981, berichten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 20 und 21):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Arzneimittelimporteure unter Ausnutzung von Preisverhältnissen, die den Römischen Verträgen widersprechen und von der EG-Kommission mehrfach beanstandet wurden, Arzneimittel aus EG-Ländern in die Bundesrepublik Deutschland verbringen und sich damit unzulässige Wettbewerbsvorteile verschaffen?
Ist die Bundesregierung gewillt, gespaltene Endverbraucherpreise in Kauf zu nehmen, die der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel (gültig ab 1. Januar 1978) widersprechen?
Zu Frage A 20:
Die Preise für identische Arzneimittel weichen in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten z. T. erheblich voneinander ab. Maßgeblich hierfür sind neben allgemeinen Einflußfaktoren, z. B. unterschiedlichen Produktionskosten, unterschiedlicher Kaufkraft und Schwankungen der Wechselkurse, auch staatliche Einflußnahmen auf die Preisbildung. Derartige Preisreglementierungen können zu Importbehinderungen führen und haben die EG-Kommission veranlaßt, bei einzelnen Mitgliedstaaten wegen Vertragsverstoßes gegen die Artikel 30 bis 36 EG-Vertrag vorstellig zu werden. Die Problematik derartiger Preisregelungen liegt im wesentlichen darin, daß die Preise durch Nichtberücksichtigung bestimmter Kostenelemente künstlich niedrig gehalten werden. Dies wirkt in dem jeweiligen Staat tendenziell einfuhrerschwerend. Zum anderen vergrößern derartige Preisreglementierungen die preislichen Disparitäten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und können die von Ihnen erwähnten Wettbewerbsverzerrungen bewirken.
Die Bundesregierung hat auf die Problematik derartiger Auswirkungen EG-Vertrag widriger nationaler Preisregelungen in bilateralen Gesprächen auf hoher Ebene mit einigen Mitgliedstaaten bereits hingewiesen. Sie hält einen nachdrücklichen Vollzug der Artikel 30 bis 36 EWG-Vertrag durch die EG-Kommission für eine wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung und Gewährleistung eines von Wettbewerbsverzerrungen freien Warenverkehrs.
Zu Frage A 21:
Die Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel geht von der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers aus. Durch das Festspannensystem der Verordnung sowie die Preiserrechnungsregelung des § 3 soll dabei aus gesundheitspolitischen Gründen erreicht werden, daß ausgehend von einem bestehenden Herstellerabgabepreis keine unterschiedlichen Apothekenabgabepreise zustande kommen, je nachdem, ob das Arzneimittel über den Großhandel oder vom Hersteller direkt an die Apotheke geliefert wird. Bei importierten Arzneimitteln steht der Importeur dem Hersteller gleich; d. h. der Apothekenabgabepreis errechnet sich einheitlich auf der Grundlage des Abgabepreises des Importeurs.
Bei parallel- bzw. reimportierten Arzneimitteln kann der Grundsatz der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers bzw. des Importeurs zu unterschiedlichen Apothekenabgabepreisen für pharmakologisch identische Arzneimittel führen. Diese mögliche Differenzierung entspricht den im Arzneimittelgesetz geregelten Verantwortlichkeiten des Importeurs: Er gilt als Hersteller bzw. Unternehmer im Sinne des Gesetzes, ist verpflichtet die Arzneimittel mit seiner Firma versehen zu lassen und haftet für Arzneimittelschäden.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß und keine Möglichkeit, auf Einheitspreise für im Inland hergestellte und importierte identische Arzneimittel hinzuwirken. Eine solche Zielsetzung ließe sich allenfalls erreichen durch — von der Bundesregierung stets abgelehnte — generelle staatliche Preisfestsetzungen für Arzneimittel oder durch anderweitige Beschränkungen der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers bzw. des Importeurs, etwa in der Weise, daß bei der Errechnung des Apothekenabgabepreises nach der Preisspannenverordnung stets auf den Preis des inländischen Herstellers abzustellen wäre. Dies hätte de facto zur Folge, daß der deutsche Hersteller darüber bestimmen würde, zu welchem Preis sein Konkurrent, der Importeur, auf den Markt kommt. Ein solches Ergebnis wäre weder wirtschaftlich noch EG-rechtlich akzeptabel.
Anlage 13
Antwort
des Bundesministers Dr. Graf Lambsdorff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 22 und 23):
Aus welchem Haushaltstitel des Bundes sind die Kosten übernommen worden, die der Bundeswirtschaftsminister an Auslagen für die Verteilung der Broschüre der Bundesregierung .Ferienfahrt 80", versehen mit einem Begleitschreiben des Bundesministers, datiert auf den 12. Juni 1980, welche als Beilagen in Tageszeitungen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis erschienen sind, gehabt hat?
Wie steht die Verteilung der Broschüre der Bundesregierung .Ferienfahrt 80" durch den Bundeswirtschaftsminister in Form einer Beilage in Tageszeitungen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis im Verhältnis zu den vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgestellten Grundsätzen, wonach während der 5monatigen Vorwahlzeiten in Bund und Ländern gilt, daß Informationsmaterial der Bundesregierung von Mandatsträgern und Wahlbewerbern nicht an Dritte und auch nicht mit Begleittexten versehen verteilt werden dürfen, zumal der Bundeswirtschaftsminister für die FDP im Wahlkreis 58 für die Bundestagswahl kandidiert, und sieht die Bundesregierung in dem Vorgehen des Bundeswirtschaftsministers einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18479*
Zu Frage A 22:
Durch die Verteilung der Broschüre „Ferienfahrt 80" als Beilage in den Tageszeitungen des Kreises Euskirchen und im Erftkreis sind für Haushaltstitel des Bundes keine Kosten entstanden.
Zu Frage A 23:
Die Broschüre „Ferienfahrt 80" wird in jedem Jahr aus aktuellem Anlaß zu Ferienbeginn verteilt. Die Broschüre dient der Aufklärung der Autofahrer über Maßnahmen 'zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ich habe die Verteilung mit persönlichem Anschreiben in den Kreisen Euskirchen und Erft selbst vorgenommen, um die Autofahrer angesichts von Tausenden von Unfallopfern durch einen persönlichen Appell auf diese Broschüre aufmerksam zu machen und die Autofahrer zu besonderer Vorsicht zu veranlassen. Broschüre und Anschreiben dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und enthalten keinerlei Parteiwerbung. Ein Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 ist nicht ersichtlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Chancengleichheit unter den Parteien wahren, und gegen diesen Grundsatz ist hier nicht verstoßen worden, weil es jedem Abgeordneten möglich ist — auch denen der Opposition —, die Broschüre in der Art zu verwenden, wie dies durch mich geschehen ist.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 24):
Ist der Bundesregierung das von der Bezirksplanungsbehörde beim i Regierungsspräsidenten Münster m Mai 1980 vorgelegte .Rahmenkonzept für Bergehalden" bekannt, und teilt sie die Auffassung, daß Kohle-und Bergehalden überregional gelagert werden sollten und vor allem die nationale Kohlenreserve in allen Bundesländern auf Lager genommen werden müßte?
Das von der Bezirksplanungsbehörde beim Regierungspräsidenten Münster im Mai 1980 vorgelegte „Rahmenkonzept für Bergehalden" liegt der Bundesregierung nicht vor. Zuständig für die Festlegung der Standorte und die Genehmigung des Betriebs von Bergehalden sind die Länder und Kommunen, so daß die Bundesregierung die Entwicklung neuer Konzeptionen zur Lösung des Bergehaldenproblems und den Prozeß der Entscheidungsfindung nicht beeinflussen kann und will.
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die nationale Kohlenreserve in allen Bundesländern auf Lager genommen werden müßte. Die nationale Kohlenreserve von 10 Millionen t Steinkohle wurde für den Fall gebildet, daß die laufende Förderung in einer bestimmten Situation den Bedarf nicht decken kann. Da es nicht möglich ist, im vorhinein festzustellen, welche Region im Falle einer Versorgungskrise am ehesten zusätzliche Mengen aus der Kohlenreserve benötigt, kann die Verteilung im Krisenfalle bei zentraler Lagerung unter Inanspruchnahme der vorhandenen guten Transportinfrastruktur optimal erfolgen. Darüber hinaus ist eine zentrale Lagerung wesentlich kostengünstiger. Sie erspart zusätzliche Auf- und Abhaldungskosten sowie Transportkosten und ermöglicht eine kostengünstige Lagerung, Überwachung und Pflege auf überwiegend bergbaueigenen Plätzen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 25):
Werden bei den Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu Änderungen der Ausführungsrichtlinien zur Preisabgabenverordnung in bezug auf Kreditkosten auch Vertreter der Verbraucher, der Kreditnehmer und der Wissenschaft beteiligt, und wann kann auch in Hinsicht auf eine europäische Regelung mit eindeutigen, alle Kostenbestandteile einbeziehenden und korrekt berechneten Angaben des Effektivzinses bei den Kreditangeboten gerechnet werden?
Die für die Ausführung der Verordnung über Preisangaben zuständigen Länder erarbeiten zur Zeit eine neue Vollzugsregelung zu Angabe des effektiven Jahreszinses bei Krediten nach § 1 Abs. 4 dieser Verordnung. Damit soll erreicht werden, daß die Kreditwirtschaft in Zukunft dem Verbraucher gegenüber einen genauer berechneten effektiven Jahreszins angibt, der insbesondere auch unterjährige Tilgungs- und Zinszahlungen hinreichend berücksichtigt. Die bislang allgemein übliche Berechnungsmethode führt zu Ungenauigkeiten und ist daher von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher wie auch von seiten der Wissenschaft wiederholt kritisiert worden.
Bei den bisherigen Erörterungen der künftigen Vollzugsregelung standen die unterschiedlichen Berechnungsmethoden und die damit verbundenen finanzmathematischen Probleme im Vordergrund. Dementsprechend fanden die Gespräche bislang mit Fachleuten der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie mit unabhängigen finanzmathematischen Sachverständigen statt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darauf hingewirkt, daß seitens der zuständigen Länder auch Vertreter der Verbraucher beteiligt werden.
Es ist beabsichtigt, die Neuregelung dem Vollzug ab Januar 1981 zugrunde zu legen.
Die von Ihnen angesprochene europäische Regelung — Richtlinienentwurf über den Verbraucherkredit — wird zur Zeit auf Ebene der Regierungssachverständigen behandelt. Inhaltlich entspricht der Entwurf weitgehend den deutschen Vorschriften der Verordnung über Preisangaben.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung die überdurchschnittlich starken Erhöhungen der Lebenshaltungskosten (Mai 7 2prozentige Steigerung zu 5,7 v. H. im Bundesgebiet) in Berlin (West) in den letzten Monaten,
18480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
wodurch bei Fortdauer dieser unverhältnismäßig stärkeren Steigerung im Vergleich zu anderen Ballungsräumen die durch die Präferenzierung gegebenen Vorteile wieder entzogen werden?
In welchem Verhältnis befinden sich der überdurchschnittliche Anstieg der Lebenshaltungskosten im Vergleich zum Anstieg der Einkommensverhältnisse in Berlin (West) und im übrigen Bundesgebiet?
Zu Frage A 26:
Die in Ihrer Frage genannten Preissteigerungsraten für Mai 1980 (Berlin: 7,2 %, Bundesgebiet: + 5,7 %) beziehen sich auf den Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen. Die stark unterschiedliche Preisentwicklung erklärt sich im wesentlichen aus administrativen Preiserhöhungen in Berlin, insbesondere der Erhöhung der Strompreise und der Flugpreise. Auch von Mieterhöhungen gingen erhebliche Wirkungen aus.
Von der deutlich höheren Berliner Preissteigerungsrate für Mai kann nicht auf eine im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet allgemein ungünstigere Entwicklung in Berlin geschlossen werden. Zwar lag die Preissteigerungsrate des genannten Index in Berlin in letzter Zeit über den Vergleichswérten des Bundes; im Jahresdurchschnitt 1979 war die Preissteigerungsrate in Berlin mit 3,6 % jedoch niedriger als die des Bundes (3,9 %). Ein Vergleich mit den „anderen Ballungsräumen" ist aufgrund des Preisindex nicht möglich, da der Preisindex auf Erhebungen in Gemeinden aller Größenklassen beruht und nicht für die verschiedenen Ballungsräume berechnet wird. Nach einem im Jahre 1978 durchgeführten speziellen „zwischenörtlichen Vergleich des Verbraucherpreisniveaus" lag Berlin im Verhältnis zu vergleichbaren Städten im Mittelfeld.
Die Bundesregierung sieht die mit den Berlin-Präferenzen verfolgten Zielsetzungen durch die auf Sonderfaktoren beruhende Preisentwicklung nicht als beeinträchtigt an.
Zu Frage A 27:
Die Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmer in Berlin werden jährlich im Auftrag des Senators für Arbeit und Soziales vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und zu Hamburg ermittelt. Der letzte interregionale Vergleich stammt vom 17. April 1980 für das Vergleichsjahr 1978. Danach liegt die Einkommensposition Berlins ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmerzulage von 8 % zum Arbeitslohn unverändert und strukturbereinigt leicht über dem Bundesdurchschnitt. Auch für 1979 werden vom DIW ähnliche Ergebnisse erwartet Eine entsprechende Untersuchung über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Berlin im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet steht nicht zur Verfügung.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 36):
Hält die Bundesregierung es finanziell und auch sonst für durchführbar, das derzeitige Agrarpreissystem in der EG durch ein System der unmittelbaren Einkommensübertragung abzulösen, und wie hoch wären die Kosten hierfür?
Die Bundesregierung hält die Einführung eines Systems der unmittelbaren Einkommensübertragung nicht für eine geeignete Alternative zum derzeitigen Agrarpreissystem in der EG. Die Einführung genereller direkter Einkommensübertragungen würde innerhalb der EG erhebliche Probleme aufwerfen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Abgrenzung des Personenkreises, der Höhe der in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewähren- den Übertragungen sowie der damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten. Eine Kostenberechnung für ein System direkter Einkommensübertragungen auf EG-Ebene läßt sich ohne Kenntnis der in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen nicht vornehmen. Sollen derzeitiges Einkommensniveau und die gegenwärtige Einkommensverteilung erhalten bleiben, dürften sie jedoch höher sein als beim derzeitigen Agrarpreissystem.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 40 und 41):
Wie hoch sind die tatsächlich angelegten Vorräte bei den einzelnen Produktgruppen und deren Kosten im Verhältnis zu den gesetzlichen Aufträgen?
Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß die von ihr angelegten Nahrungsmittelvorräte in einem Krisenfall schnell aufgebraucht sind und daß möglicherweise in einem Krisenfall Vorräte aus EG-Beständen nur äußerst begrenzt zur Verfügung stehen?
Zu Frage A 40:
Als Rechtsgrundlage für eine Krisenbevorratung kommt § 15 des Ernährungssicherungsgesetzes in Betracht, nach dem Bund, Länder und Gemeinden allgemein verpflichtet sind, u. a. die materiellen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Versorgung in einem Krisenfall vorbereitend zu schaffen. Im Dezember 1977 hat die Bundesregierung beschlossen, die Zivile Verteidigungsreserve aufzustocken und fortzuführen. Daraufhin wurden hierfür im Bundeshaushalt für 1979 Haushaltsmittel in Höhe von 12 Millionen DM bereitgestellt 1980 sind 20 Millionen DM für die Zivile Verteidigungsreserve im Bundeshaushalt enthalten; für die Jahre 1981 bis 1984 sind in der bis jetzt geltenden Finanzplanung jeweils 30 Millionen DM vorgesehen.
Zu Frage A 41:
Die laufende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist ausreichend gesichert In Krisenzeiten kann dagegen eine zeitweilige Unterbrechung der üblichen Versorgungswege eintreten. Für solche Notstandslagen hat die Bundesregierung entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Neben dem zur Sicherung der Versorgung beitragenden hohen Selbstversorgungsgrad bei den wichtigsten Nahrungsmitteln wie Butter und sonstigen Milcher-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18481*
zeugnissen, Schlachtfetten, Brotgetreide, Zucker, Fleisch und Eiern werden von der Bundesregierung eine Bundesreserve Getreide und eine Zivile Verteidigungsreserve gehalten. Die Zivile Verteidigungsreserve, die aus haushaltsmäßig verwendbaren Lebensmitteln besteht, soll gewährleisten, daß die besonders gefährdete Bevölkerung in den Ballungsgebieten für 30 Tage mit einer täglichen warmen Mahlzeit versorgt werden kann. Daneben bilden die Interventionsbestände an Getreide, Fleisch, Magermilchpulver sowie Butter ebenfalls eine Reserve für Krisenfälle. Soweit sich diese Bestände auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, werden sie zur Verfügung stehen. Sie werden verstehen, daß ich über Einzelheiten, insbesondere den Umfang der Vorräte, keine Angaben machen kann. Ich weise in diesem Zusammenhang jedoch auf den Bericht der Bundesregierung vom 25. Januar 1979 über die Versorgungssituation bei Lebensmitteln an den Haushaltsausschuß dieses Hauses (Ausschußdrucksache 1222) hin; in diesem Bericht sind detaillierte Angaben enthalten. Die dort gegebene Gesamtbeurteilung gilt im wesentlichen auch heute noch.
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 44):
In welchem Umfang besteht die Möglichkeit, Lebensmittel aus der EG-Überproduktion kurzfristig, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von Transportkapazitäten der Bundeswehr, zur Linderung des Flüchtlingselends und des Hungers in afrikanischen und asiatischen Ländern zu transportieren?
Die Bundesregierung hat bereits in den zurückliegenden Jahren Maschinen der Bundeswehr zur Behebung akuter Versorgungsengpässe in den von Hungerkatastrophen betroffenen Gebieten eingesetzt. So wurde insbesondere in den Jahren 1973 und 1974 in den Ländern der Sahelzone Afrikas zeitweilig eine Luftbrücke eingerichtet, über die Hilfsgüter von den westafrikanischen Hafen in das Landesinnere transportiert wurden. Dabei wurden 1973 in 750 Einsätzen insgesamt 6 440 Tonnen und 1974 in 1 140 Einsätzen 5 530 Tonnen Lebensmittel umgeschlagen.
Auch in den Folgejahren sind in besonders akuten Notlagen Flugzeuge der Bundeswehr oder Charterflugzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln in Hungergebiete eingesetzt worden. In diesem Jahr wurden nach Uganda 30 Tonnen Weizenmehl und 55 Tonnen Reis sowie nach Pakistan 72 Tonnen Magermilchpulver, Zucker, Mehl, Tee und 01 auf dem Luftwege geliefert.
Der Lieferung von Nahrungsmitteln auf dem Luftwege sind von der Transportkapazität her Grenzen gezogen. Es wäre jedoch hilfreich, wenn die notwendigen Überfluggenehmigungen schnell und unbürokratisch erteilt werden könnten.
Nach wie vor erfolgen die wesentlichen Nahrungsmittellieferungen auf dem Seeweg. Die Bundesrepublik Deutschland liefert jährlich 148 000 Tonnen Getreide und leistet 43 Millionen DM zugunsten des Welternährungsprogramms. Die Europäische Gemeinschaft ihrerseits stellt für die Nahrungsmittelhilfe jährlich 721 000 Tonnen Getreide, 150 000 Tonnen Magermilchpulver und 45 000 Tonnen Butteröl zur Verfügung.
Für die in diesem Jahr besonders betroffene Bevölkerung Somalias wird die Bundesregierung der somalischen Regierung 2 000 Tonnen Weizenmehl im Wert von 1 Million DM und dem UN-Flüchtlingskommissar 3 000 Tonnen Weizenmehl im Wert von 1,5 Millionen DM zur Verfügung stellen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Erweiterungsbau des US-Hospitals in Nürnberg Grundsätze des deutschen Bau- und Arbeitsschutzrechts außer Betracht geblieben sind und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch eine Änderung des NATO-Truppenstatuts sicherzustellen, daß die alliierten Streitkräfte zur Beachtung des deutschen Bau- und Arbeitsschutzrechts verpflichtet werden, soweit von Maßnahmen jedenfalls deutsche Arbeitskräfte betroffen sind?
Zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der westlichen Allianz werden in der Bundesrepublik Deutschland Einrichtungen unterhalten und ausgebaut, deren Zweckbestimmung nach den Regelungen des NATO-Truppenstatuts in die Zuständigkeit der Stationierungsstreitkräfte fallt. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden in Programmabstimmung mit dem BMBau und dem BMVg durchgeführt. In Amtshilfe zur Wahrung öffentlicher Belange ist für die Erweiterungsbaumaßnahme des US-Hospitals Nürnberg die OFD Nürnberg zuständig. Die Erweiterungsbaumaßnahme wird im sogenannten Truppenbauverfahren von den US-Streitkräften eigenverantwortlich durchgeführt.
Die Berechtigung der US-Streitkräfte ergibt sich aus Artikel 49 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS) und den dazu geschlossenen deutsch-amerikanischen Verwaltungsabkommen vom 3. Dezember 1970 — Truppenbauvereinbarung (amerik.) 1970.
Hiernach können die US-Streitkräfte in bestimmten Fällen unter Beachtung der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften Baumaßnahmen selbst oder durch unmittelbare Vergabe an Unternehmer durchführen.
Auch im Falle des US-Hospitals Nürnberg werden nach den eingeholten Auskünften die von den eingeschalteten deutschen Fachbehörden (Regierung von Mittelfranken, Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg) im Rahmen des zur Wahrung öffentlicher Belange vereinbarten Verfahrens für erforderlich gehaltenen Auflagen beachtet.
Nach Abschluß des bauaufsichtlichen Verfahrens und Fertigstellung des Rohbaus wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg die zusätzliche Forderung erhoben, in aus Sicherheitsgründen fensterlos er-
18482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
stellte klimatisierte Räume nachträglich Fenster einzubauen.
Da sich diese nachträgliche Forderung gegenüber den US-Streitkräften in Anbetracht der „Exterritorialität" der Streitkräfte nicht durch Anwendung von Rechtsmitteln durchsetzen läßt, soll im Wege der Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften eine fachliche Einigung hierüber herbeigeführt werden. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.
Eine Änderung des NATO-Truppenstatuts wird nicht für erforderlich gehalten, weil bisher die Zusammenarbeit mit den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften auf Grund des NTS, des ZA NTS und der dazu geschlossenen Verwaltungsabkommen von allen Beteiligten als zufriedenstellend angesehen wird.
Auch die Frage der Beachtung der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die in Artikel 2 NTS geregelt ist, gibt gegenwärtig keinen Anlaß, eine Änderung in Betracht zu ziehen.
Sollte sich daran etwas ändern, wird die Bundesregierung selbstverständlich darauf dringen, daß die deutschen Interessen gewahrt bleiben.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 46):
Treffen Pressemeldungen (Augsburger Allgemeine Zeitung vom 17. Juni 1980, Seite 2) zu, daß nach Aussagen des Einsatzleiters der Polizei, die das Gelöbnis im Bremer Weserstadion aus Anlaß der Rekrutenvereidigung vom 6. Mai 1980 zu schützen hatte, zunächst nur 15 bis 20 unzureichend ausgerüstete Feldjäger der Bundeswehr vor Ort gewesen seien und daß sich aus dieser mangelhaften Vorbereitung und Ausrüstung ein Widerspruch zu den Aufklärungsergebnissen des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr ergäbe, der angeblich gewalttätige Ausschreitungen erwartet habe?
Die Pressemeldung vom 17. Juni 1980 der Augsburger Allgemeinen Zeitung trifft nicht zu.
Tatsache ist vielmehr, daß seit dem 6. Mai 1980 vormittags 330 Feldjäger im Einsatz waren. Zu den Feldjägern traten vor der Veranstaltung weitere 300 Soldaten im Ordnungs- und Verkehrsdienst. Die Bundeswehr war entsprechend der Absprache mit der Polizei für die Ordnung im Stadion und an den Eingängen verantwortlich. Eindringende Demonstranten wurden abgehalten und eingesickerte Störer aus dem Stadion entfernt. Die Bundeswehr hat zu jedem Zeitpunkt die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllt.
Einen Widerspruch zu den Aufklärungsergebnissen des Militärischen Abschirmdienstes vermag ich nicht zu erkennen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Störungen gerechnet, aber nicht mit derartigen Gewaltaktionen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 47 und 48):
Kann die Bundesregierung die Berichte der .Süddeutschen Zeitung" vom 10. Juni 1980 bestätigen, die sich dabei auf amerikanische Geheimdienstquellen beruft, daß die UdSSR Truppenverstärkungen in Europa durchführt?
Trifft der Bericht der ,,Welt" vom 13. Juni 1980 zu, daß die DDR zwei neue Divisionen aufstellt?
Zu Frage A 47:
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die diesen Sachverhalt bestätigen. Hinweise auf entsprechende Truppenversuche liegen allerdings seit einiger Zeit vor.
Zu Frage A 48:
Über die Neuaufstellung von zwei Divisionen für die NVA-Landstreitkräfte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 49 und 50):
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Veranstaltung von Ausstellungen der Bundeswehr, bei denen technisches Großgerät und Waffen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden?
Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu solchen Ausstellungen Zugang haben, mit ihren pädagogisch begründeten Bemühungen, das Angebot an Kriegsspielzeug zurückzudrängen?
Zu Frage A 49:
Die Ausstellungen der Streitkräfte sollen
— den Auftrag der Bundeswehr darstellen,
— Auskünfte über die Bundeswehr im allgemeinen geben,
— Wehrdienstberatung anbieten,
— Informationsmaterial verteilen und
— Anschriften Jugendlicher, die an weiterem Informationsmaterial der Bundeswehr interessiert sind, sammeln.
Die Ausstellungen sind im allgemeinen mit Waffen- und Geräteschauen kombiniert. Dabei wird über die konzeptionellen Gründe informiert, die die Anschaffung der betreffenden Waffen und Geräte bestimmt haben. Der Bürger soll auf diesem Wege selbst beurteilen können, wie die Bundesregierung bei der Ausrüstung der Bundeswehr mit Steuergel-dem umgeht.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18483*
Zu Frage A 50:
Die Ausstellungen sind allen Teilen der Bevölkerung zugänglich. Der Besuch von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung Erwachsener er- wünscht. Hinweisschilder weisen die Eltern darauf hin, daß die ausgestellten Waffen der Erhaltung des Friedens dienen und kein Spielzeug sind.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 51 und 52):
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zwischen den NATO-Partnern vereinbart werden konnte, ab 1981 in Sheppard Air Force Base, Texas, eine gemeinsame Ausbildung junger Flugzeugführer durchzuführen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die qualitativ gute Ausbildung deutscher Piloten dabei sicherzustellen?
Ist die Bundesregierung bereit, für die Verwendung von Ausbildungsflugzeugen in Sheppard Air Force Base darauf zu drängen, daß deutsche Entwicklungen, die die Nachfolge des bisher verwendeten Modells T-37 antreten könnten, als gemeinsame Trainingsmaschine der NATO-Partner verwendet werden, und was hat sie in diesem Zusammenhang unternommen, um im entsprechenden Auswahlwettbewerb der US Air Force deutsche Entwicklungen zu unterstützen?
Zu Frage A 51:
Pressemeldungen über eine Zusammenfassung der Ausbildung junger Flugzeugführer verschiedener NATO-Partner treffen insoweit zu, als beabsichtigt ist, diese Ausbildung in Zukunft gemeinsam in den USA durchzuführen.
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um die Flugzeugführer-Grund- und Fortgeschrittenenausbildung.
Auf Initiative der EURO-Group, durch vermehrte Zusammenarbeit Einsparungen zu erzielen und zu Verbesserungen in der Verteidigung zu kommen, wurde dieses Vorhaben auf dem Gebiet der Ausbildung im Rahmen von EURO NATO TRAINING ab 1973 untersucht.
Auf Grund unterschiedlicher Lebensdauer der bei verschiedenen Luftwaffen eingesetzten Ausbildungsflugzeuge wurde 1978 eine Einigung dahin gehend erzielt, daß kurzfristig nur eine Zusammenfassung derjenigen Ausbildungsgänge in den USA sinnvoll ist, die sich auf die Ausbildungsflugzeuge T-37 und T-38 abstützen.
Diese Lösung wird zur Zeit durch eine multinationale Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Ausbildung soll ab Herbst 1981 beginnen und entsprechend der voraussichtlichen Lebensdauer der T-37/T-38 zunächst bis etwa Anfang der 90er Jahre dauern. Der Standort in den USA ist noch nicht endgültig entschieden, jedoch wird Sheppard AFB von der US-Luftwaffe für besonders geeignet gehalten. Eine multinationale Vereinbarung in Form eines Memorandum of Understanding für die kurzfristige USA-Lösung wird derzeit erarbeitet.
Als gemeinsames Ausbildungsprogramm dient das bisherige Ausbildungsprogramm deutscher Piloten in den USA, das den Ausbildungsbedürfnissen europäischer Luftwaffen in besonderer Weise entspricht.
Da der Anteil europäischer Luftwaffen an der gemeinsamen Ausbildung überwiegt, kann davon ausgegangen werden, daß auch unter Berücksichtigung einer Weiterentwicklung des Ausbildungsprogramms die qualitativ gute Ausbildung deutscher Piloten sichergestellt ist. Darüber hinaus ist deutsches Führungs- und Lehrpersonal in diese gemeinsame Ausbildungseinrichtung integriert.
Zu Frage A 52:
Zum angesprochenen Auswahlwettbewerb der US-Luftwaffe für ein Nachfolgemuster des Ausbildungsflugzeuges T-37 ist festzustellen, daß kein direkter Zusammenhang mit der gemeinsamen Pilotenausbildung besteht.
Die US-Luftwaffe beteiligt sich an der gemeinsamen Pilotenausbildung nur mit Flugschülern, die für eine Verwendung als Kampfflugzeugführer im Bereich der NATO vorgesehen sind. Der bei weitem überwiegende Teil der Pilotenausbildung verbleibt mit gesondertem Ausbildungsprogramm in der Zuständigkeit der US-Luftwaffe.
Soweit hier bekannt, befindet sich die langfristige Planung des US-Verteidigungsministeriums für mögliche T-37-Nachfolgemuster oder ein modifiziertes Ausbildungsflugzeug T-37 in der Konzeptphase.
Hierbei ist anzumerken, daß deutsche T-37-Flugzeuge jüngeren Datums sind als US-T-37-Flugzeuge und voraussichtlich nicht vor Mitte der 90er Jahre durch ein Nachfolgemuster ersetzt werden müssen.
Zur gemeinsamen Pilotenausbildung wurde gleichzeitig mit der 1978 erzielten Einigung auf die kurzfristige US-Lösung Übereinstimmung der EUROGROUP dahin gehend erzielt, daß die langfristige Einrichtung der gemeinsamen Ausbildung vorzugsweise in Europa anzustreben sei.
Die multinationale Arbeitsgruppe ist beauftragt, dafür Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, sobald die Vorbereitungsmaßnahmen für die kurzfristige US-Lösung abgeschlossen sind. Zu den Untersuchungen, die voraussichtlich ab Ende 1981 beginnen können, gehört auch die Definition der Anforderungen an künftige Ausbildungsflugzeuge für die gemeinsame Ausbildung.
Im Falle der Auswahl und Beschaffung von Ausbildungsflugzeugen für die langfristige Lösung gemeinsamer Ausbildung wird die Bundesregierung alle ihr gebotenen Möglichkeiten der Unterstützung geeigneter deutscher Entwicklungen ausschöpfen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 53 und 54):
18484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel Raketen der Typen SS-20, SS-21 und SS-22 stationiert sind welche Reichweite diese Raketen haben und wie es um die Möglichkeit bestellt ist, die Reichweite durch Anbringung einer weiteren Stufe für uns unerkannt zu erhöhen?
Wie hoch ist die derzeitige Produktionskapazität der Sowjetunion bezüglich der drei genannten Typen, und wie erfolgt die Indienststellung?
Zu Frage A 53:
Die Rakete des Typs SS-20 gehört zum Mittelstreckenpotential der Sowjetunion.
Die SS-20 trägt drei Sprengköpfe; sie hat mit 4 500 bis 5 000 km eine größere Reichweite als die älteren Systeme SS-4 und SS-5.
Tiber die Möglichkeit, die Reichweite dieser Rakete durch Anbringen einer weiteren Stufe für uns unerkannt zu erhöhen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Sowjetunion hat jetzt schon mehr als 100 SS-
20-Abschußvorrichtungen im westlichen und mittleren Teil ihres Landes stationiert. Das bedeutet eine erhebliche Aufrüstung gegenüber 100 Abschußvorrichtungen in der gesamten Sowjetunion, wie im Weißbuch 1979 angegeben.
Die Raketen des Typs SS-21 und SS-22 sind Nachfolgesysteme der Boden-Boden-Kurzstreckenraketen FROG und SCALEBOARD. Die Entwicklung dieser Systeme ist seit Mitte 1970 bekannt. Für keines dieser neuen Systeme liegen bisher Erkenntnisse für eine Dislozierung im Vorfeld vor. Gesicherte Erkenntnisse über die technischen Daten dieser neuen Flugkörper liegen bisher ebenfalls nicht vor. Die geschätzten Leistungsdaten, von denen in der NATO heute ausgegangen wird, sind gekennzeichnet durch erhöhte Reichweite und verbesserte Treffgenauigkeit Über eine Verbesserung der
Seichweite durch Anbringen einer zusätzlichen tufe liegen keine Erkenntnisse vor. Zu Frage A 54:
Die jährliche Produktionsrate für Raketen des Typs SS-20 wird derzeit auf etwa 50 Stück geschätzt. Vergleichswerte, die Schätzungen zur Produktionsrate für SS-21 und SS-22 zulassen, liegen derzeit nicht vor.
Die Indienststellung derartiger Waffensysteme erfolgt, wenn die Entwicklung abgeschlossen und statische Tests, Flugerprobungen und Truppenerprobungen erfolgreich abgeschlossen worden sind.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leuschner (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 55):
Durch welche Baumaßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Sperrung der Grünenthaler Hochbrücke im Zuge der B 204 für den gegenläufigen Straßenverkehr kurzfristig zu beheben, bzw. — falls dieses nicht möglich sein sollte — ist ein baldiger Ersatzbau für die kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke geplant?
Der für das Befahren der Hochbrücke Grünenthal aus Sicherheitsgründen angeordnete Richtungsverkehr wird über eine Ampelanlage verkehrsabhängig gesteuert, so daß der Verkehr so wenig wie möglich behindert wird. Auf Grund der Ergebnisse einer gesamtwirtschaftlichen Untersuchung sind Baumaßnahmen zur Wiederherstellung des bisherigen Verkehrszustandes der über 85 Jahre alten Hochbrücke Grünenthal nicht vertretbar. Es ist daher entschieden worden, die Hochbrücke Grünenthal neu zu bauen. Die zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord ist angewiesen worden, die Detailplanung für die Brückenerneuerung unverzüglich aufzunehmen und das Planfeststellungsverfahren sobald wie möglich einzuleiten.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 56):
Teilt die Bundesregierung auf Grund des Ergebnisses einer angelegten Kontrolle in Nordrhein-Westfalen, in deren Verlauf Mängel an Transportfahrzeugen für gefährliche Güter bei 1573 Fahrzeugen von 6870 kontrollierten Fahrzeugen festgestellt worden waren, die Auffassung, daß der Prozentsatz der beanstandeten Fahrer und Verhaltensweisen der Fahrzeughalter oder -fahrer namentlich bei Transporten von gefährlicher Fracht und bei Transporten solcher Güter, deren Transport auf Straßen unerlaubt ist, zu Maßnahmen Veranlassung gibt, und welche beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen?
In Nordrhein-Westfalen wurden seit 1978 mehrere landesweite Kontrollen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durchgeführt. Bei der 5. Kontrolle, auf die sich die Frage bezieht, entsprachen 77 % der kontrollierten Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen.
Nach Auffassung der Bundesregierung wäre es falsch, aus dem Kontrollergebnis den Schluß zu ziehen, die Sicherheitsvorschriften seien nicht streng genug. Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend. Da das Vorhandensein der Vorschriften aber allein noch nicht die angestrebte Sicherheit bewirkt, sondern erst ihre genaue Beachtung, begrüßt die Bundesregierung nachdrücklich die von den Ländern durchgeführten Kontrollen. Diese Kontrollen, zu denen Bundesminister Gscheidle die zuständigen Minister aller Bundesländer in einem persönlichen Schreiben vom 15. Mai 1979 angeregt hat, sollten deshalb so lange weitergeführt werden, bis deutlich erkennbar wird, daß die Vorschriften eingehalten werden.
Die Ergebnisse der letzten Tankwagenüberprüfungen in einigen anderen Bundesländern zeigen im übrigen, daß derartige Kontrollen tatsächlich dazu beitragen, daß die vorhandenen umfangreichen und sehr ins einzelne gehenden Sicherheitsvorschriften besser beachtet werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18485*
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 57 und 58):
Ist der Bundesregierung bekannt. daß der Leiter des Straßenneubauamts Kempten in der Allgäuer Zeitung vom 16./17. Juni 1980 in einem Interview erklärt hat, die laut Beschluß des Bundestages vom 13. Juni zur B 12 n herabgestufte A 98 werde auf der Strecke Waltenhofen—Weitnau unverändert zügig weitergebaut, wörtlich „Für uns ist keine neue rechtliche Situation eingetreten ... Der jetzt in Bonn verabschiedete Bedarfsplan gilt für die Jahre 1981 bis 1985. Wir bauen noch nach dem Bedarfsplan 1980."?
Gedenkt die Bundesregierung, den Willen der Bundestagsmehrheit in der Weise im Allgäu durchzusetzen, daß der Bedarf lediglich einer B 12 n zweistreifig zwischen Hellengerst und Opfenbach realisiert wird, und zwar bei offener Neubeurteilung der Planung im einzelnen in der Trassierung?
Zu Frage A 57:
Das Interview des Leiters des Straßenneubauamtes Kempten vom 16./17. Juni 1980 ist der Bundesregierung nicht bekannt:
Zu Frage A 58:
Ja, die bisherige A 98 im Abschnitt HellengerstOpfenbach wird künftig als Bundesstraße B 12 neu zweistreifig geplant und gebaut.
Anlage 29
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 59 und 60):
Wie gedenkt die Bundesregierung die Forschungsaktivität in der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf Probleme zum Schutz des Wattenmeers unter Hinweis auf die Ergebnisse des zweiten Wattenmeergesprächs zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und Dänemark am 28. Februar 1980 in Bonn künftig zu intensivieren und zu koordinieren?
Ware aus der Sicht der Bundesregierung zum Zwecke der Koordinierung und Intensivierung der Forschungsaktivitäten zum Schutz des Wattenmeers ein bundeseigenes Institut für Wattenmeerforschung sinnvoll, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls für eine Institutsgründung Schritte einzuleiten?
Zu Frage A 59:
In der Bundesrepublik Deutschland wird die Erforschung des „Ökosystems Wattenmeer" seit langem und mit zunehmender Tendenz betrieben und von der Bundesregierung wie auch den Regierungen der Küstenländer gefördert.
Einen Überblick über die vielfältigen Fragestellungen in diesem Zusammenhang wird unter anderem das Nordsee-Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen geben, das am 26. Juni 1980 dem Bundesminister des Innern übergeben und anschließend veröffentlicht wird.
Gegenstand laufender Projekte sind nicht nur Probleme des Naturschutzes in engerem Sinne — u. a. Folgen von Eingriffen, Auswirkungen intensiver Erholungsnutzung, Okosystemverhalten sondern auch die von Schiffahrtswegen ausgehenden Risiken, die Gefährdung durch Öltankerunfälle, die Sicherheit der Inseln und der Küste, z. B. bei Sturmfluten.
Zur Zeit werden mehr als 15 Einzelvorhaben von der Bundesregierung gefördert, weitere 7 befinden sich im Bewilligungsverfahren.
Was insbesondere die Naturschutzprobleme betrifft, so haben die Regierungen bei dem in der Frage erwähnten Wattenmeergespräch, das unter Vorsitz des BML stattfand, eine gemeinsame Empfehlung verabschiedet, die sich die weitere Intensivierung der Erforschung dieses Problembereiches und die Verstärkung . der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Wattenmeerstaaten hierbei zum Ziele setzt.
Diese Zusammenarbeit soll durch nationale Koordinatoren gefördert und erleichtert werden. Die Bundesregierung wird den deutschen Koordinator in Kürze benennen, wobei dafür Sorge getragen wird, eine weitere Komplizierung der internationalen Zusammenarbeit zu vermeiden.
Die Bundesregierung wird auch prüfen, inwieweit sie im Rahmen der Zusammenarbeit nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel verstärkt Forschungsvorhaben fördern kann. Es gilt aber auch, darauf hinzuwirken, geeignete Forschungsvorhaben in die Förderung durch das EG-Umweltforschungsprogramm einzubeziehen.
Zu Frage A60:
Der Erforschung der oben umrissenen Problembereiche widmen sich neben Instituten der Länder (die zum Teil institutionell vom Bund gefördert werden) und Universitätsinstituten auch wissenschaftliche Einrichtungen des Bundes.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der zu intensivierenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit und nach Maßgabe der hierbei sichtbar werdenden Forschungsschwerpunkte prüfen, ob ein Ausbau der Wattenmeerforschungskapazität erforderlich und realisierbar ist. Hierbei müssen auch Fragen der Bund/Länder-Zuständigkeiten, der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Zweckmäßigkeit einer Arbeitsteilung zwischen den in Frage kommenden Instituten in die Überlegungen einbezogen werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 63 und 64):
Was hat die Bundesregierung insgesamt in der achten Legislaturperiode unternommen, um eine Vergrößerung des Baulandangebots herbeizuführen, und wie bewertet sie die tatsachlichen Ergebnisse ihrer Bemühungen?
Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesbauministers erbracht, sich einen Oberblick über das tatsächliche Ausmaß von Baulücken, insbesondere in Städten, zu verschaffen?
Zu Frage A 63:
Den Städten und Gemeinden ist zum Beginn der achten Legislaturperiode mit dem Inkrafttreten der umfassenden Novellierung des Städtebaurechts zum 1. Januar 1977 ein erheblich verbessertes städtebauliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt worden. Auf die für die Bodenpolitik besonders wichtigen Verbesserungen durch Einführung des
18486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Baugebots, erleichterte Enteignung und besonderes Vorkaufsrecht ist dabei in erster Linie hinzuweisen.
Auch die „Beschleunigungsnovelle" von 1979 zum Bundesbaugesetz hat die kommunalen Instrumente zur Erhöhung des Baulandangebots und zur Beschleunigung von Bauinvestitionen verbessert Dabei sind vor allem die Vereinfachung des Bauleitplanverfahrens, die Fortentwicklung des Bodenordnungsrechts und die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens sowie die Erleichterung des Bodenverkehrs und der Ausbau der Heilungsvorschriften für Bauleitpläne hervorzuheben.
Es ist nunmehr Aufgabe der kommunalen Praxis, die nach geltendem Recht verfügbaren Mittel zur Behebung der Baulandproblematik sachgerecht auszuschöpfen.
Zur Erhöhung des Baulandangebots und damit zur Dämpfung der Bodenpreisentwicklung hat daher der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Städte und Gemeinden in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, von dem neuen Instrumentarium Gebrauch zu machen. So sollte vorhandenes Bauland durch häufigere Handhabung des Baugebots einer Bebauung zugeführt werden. Neues Bauland sollte durch planmäßige Ausweisung, Ordnung und Erschließung bereitgestellt werden. Weiterhin sollte das vorhandene Bauland flächensparender genutzt werden.
Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die bereits 1973 unternommenen gesetzgeberischen Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung der leistungs- und risikolosen Bodenwertgewinne am Widerstand der Opposition und der Mehrheit der Länder im Bundesrat gescheitert sind.
Besonders hinzuweisen ist schließlich auf die Initiativen der Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts: So sind auf Vorschlag der Bundesregierung § 7 b des Einkommensteuergesetzes zugunsten von Altbauten erweitert und das Grunderwerbsteuerrecht um Befreiungstatbestände in bezug auf bebaute Grundstücke ergänzt worden. Dadurch sind vor allem der Gebrauchtwohnungsmarkt belebt und insoweit die Nachfrage nach Bauland entlastet worden.
Zu Frage A 64:
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat im Jahre 1978 einen Forschungsauftrag öffentlich ausgeschrieben und im Jahr 1979 vergeben, der die Größe des Baulandpotentials in Städten anhand repräsentativer Teilmärkte ermitteln und die Ursachen für die Zurückhaltung baureifer Grundstücke durch Eigentümer erforschen soll. Das Projekt wird vom Deutschen Städtetag unterstützt
Die Erhebungsergebnisse in den beiden Untersuchungsräumen werden z. Z. ausgewertet Dabei werden vorliegende Untersuchungen von über 50 Städten einbezogen. Das breite Interesse der Städte an der Untersuchung hat darüber hinaus dazu geführt, daß z. Z. über 20 weitere Städte nach einem entsprechenden Verfahren Baulückenuntersuchungen
durchführen. Diese Erhebungen werden gleichfalls in die Auswertung einbezogen. Ergebnisse liegen somit noch nicht vor. Die bisherigen Zwischenergebnisse deuten darauf hin, daß ca. 12 % der bestehenden städtischen Wohnsiedlungsflächen Baulükken sind.
Mit dem Abschluß der Forschungsarbeit wird bis Ende dieses Jahres gerechnet Eine Veröffentlichung ist vorgesehen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 65):
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Durchführung von Baugeboten nach § 39 b des Bundesbaugesetzes in den Gemeinden vor?
Das durch die Baugesetznovelle 1976 in das allgemeine Städtebaurecht eingeführte Baugebot haben die Gemeinden nach den der Bundesregierung vorliegenden Erfahrungen zunächst äußerst zurückhaltend gehandhabt Dabei darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, daß allein die Möglichkeit einer Anwendung des Baugebots die Position der Gemeinden z. B. bei Verhandlungen mit bauunwilligen Eigentümern verbessert hat So ist bekannt, daß einige Gemeinden unbebaute baureife Grundstücke planmäßig erfassen, mit dem Ziel, durch Verhandlungen mit den Eigentümern z. B. die Schließung von Baulücken zu erreichen; das Instrument des Baugebots ist dabei für die Gemeinden offenbar ein wichtiges Hilfsmittel.
Möglicherweise beruht die insgesamt zu beobachtende Zurückhaltung bei der Anwendung des Baugebots jedoch auch darauf, daß es noch nicht wirksam genug ausgestaltet ist Dies mag nicht zuletzt an den Einschränkungen liegen, die auf Veranlassung des Bundesrates im Vermittlungsverfahren in die Baugesetznovelle 1976 aufgenommen wurden.
Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Juni 1979 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Drucksache Nr. 8/2948, Frage 85 A) hingewiesen.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 72 und 73):
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, ihre Auslandsvertretungen und die von ihr geförderten Kulturinstitute nähmen auf das bodenständige Deutschtum keine Rücksicht und ließen es z. T. bewußt an der Seite liegen?
Welche Stellung nimmt die Bundesregierung in jenen Fällen ein, wo das Deutschtum bzw. deutschsprechende Menschen einen hohen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung stellen oder, wie in den kanadischen Provinzen Alberta, Britisch-Kolumbien und Saskatschewan, die zweitstärkste ethnische Gruppe stellen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18487*
Zu Frage A 72:
Mir ist nicht klar, auf welchen Vorwurf sich Ihre Frage bezieht und was Sie unter dem in Ihrer Frage verwendeten Begriff „bodenständiges Deutschtum" verstehen.
Zu Frage A 73:
Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung in verschiedenen Regionen Nordamerikas ist deutschen Ursprungs. Er ist weitgehend assimiliert und wird selbstverständlich in unsere Kulturarbeit einbezogen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 77):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um deutschen Kräften bei den Vereinten Nationen das Wahlrecht zum Bundestag während ihrer internationalen Dienstzeit zu gewährleisten?
Ergänzend zu meiner mündlichen Antwort auf die Frage A 76 des Kollegen Dr. Voss weise ich zu der von Ihnen speziell angesprochenen Frage einer Verleihung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag an Bedienstete deutscher Staatsangehörigkeit bei internationalen Organisationen darauf hin, daß eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts auf diesen Personenkreis im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verfassungsrechtlich mit einem erheblichen Risiko behaftet wäre, weil für ihre wahlrechtliche Besserstellung gegenüber sonstigen — ebenfalls im deutschen Interesse im Ausland tätigen — Gruppen von ,Auslandsdeutschen", wie beispielsweise den Bediensteten bei Organen der Europäischen Gemeinschaften, Lehrern an deutschen Auslandsschulen, Entwicklungshelfern, Auslandsjournalisten, keine verfassungsrechtlich hinreichend überzeugenden und sachlich zwingenden Kriterien angeführt werden können. Bereits 1969 ist ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages, der die Ausdehnung des Wahlrechts auf „Bedienstete zwischen- oder überstaatlicher Organisationen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses" vorsah, auf Einspruch des Bundesrates im Vermittlungsausschuß an verfassungsrechtlichen Einwendungen gescheitert.
Anlage 34
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 78):
Wie hoch war die Zahl der deutschen Beamten des Generalsekretariats der Vereinten Nationen 1978 und 1979, und wie hoch ist ihre derzeitige Zahl?
Die Zahl der deutschen Bediensteten im Sekretariat der Vereinten Nationen beträgt gegenwärtig 90. 1979 waren es 80, 1978 waren 73.
Anlage 35
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 79 und 80):
Wieviel Stellen im Generalsekretariat der Vereinten Nationen stehen heute der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Finanzanteil zu?
In welcher Weise waren die im März 1978 angekündigten Bemühungen, eine große Anzahl von deutschen Beamten für Tätigkeiten im Generalsekretariat der Vereinten Nationen zu gewinnen, erfolgreich?
Zu Frage A 79:
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Generalsekretariat der Vereinten Nationen gegenwärtig einen Anspruch auf 120 bis 163 Stellen (Sollstellenrahmen) von insgesamt 2 797 Stellen, die für die geographische Verteilung zur Verfügung stehen. Der Mittelwert beträgt 141, das sind 5 Prozent der Stellen. Dieser Sollstellenrahmen oder „desirable range" errechnet sich nur zum Teil aus dem deutschen Finanzbeitrag von derzeit 8,3 Prozent. Weitere wesentliche Berechnungsfaktoren sind ein jedem Mitglied zugestandener Mindestanteil sowie die Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße (Bevölkerungsanteil).
Zu Frage A 80:
Die Zahl der Deutschen im Sekretariat der Vereinten Nationen ist in den letzten Jahren langsam, .aber stetig gestiegen: Von 67 im Jahre 1976 über 69 im Jahre 1977, 73 im Jahre 1978 und 80 im Jahre 1979 auf gegenwärtig etwa 90. In diesen Zahlen spiegeln sich die kontinuierlichen Anstrengungen der beteiligten deutschen Stellen, geeignete Kandidaten zu gewinnen und ihre Kandidatur angemessen zu unterstützen, sowie die Bemühungen um eine Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen der deutschen Mitwirkung in den VN. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung waren auch die Maßnahmen der Bundesregierung, die auch in der Debatte des Bundestages im März 1978 zur Sprache kamen.
Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um Abbau unserer Unterrepräsentation fortsetzen und dabei vor allem darauf bedacht sein, an den besonders verantwortungsvollen Aufgaben im VN-Sekretariat angemessen beteiligt zu werden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 87 und 88):
Wie weit sind die seit Dezember 1974 auf der Pariser Gipfelkonferenz beschlossenen Bemühungen der Staats- und Regierungschefs zur Einführung eines einheitlichen europäischen Passes gediehen?
18488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zur Realisierung dieses Ziels beizutragen?
Der Plan der Einführung eines europäischen Passes beruht auf einem Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974. Wie ich bereits auf frühere parlamentarische Anfragen mitgeteilt habe, muß zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten der EG insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden,
— in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmusters abgefaßt sein sollen,
— durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden kann und
— ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Einbeziehung „Europäische Gemeinschaft" oder der Name des jeweiligen Mitgliedstaates erscheinen soll.
Zur Klärung dieser Fragen ist Ende März dieses Jahres eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt worden.
Nach Abschluß der Beratungen in der Ad-hocGruppe und im Ausschuß der Ständigen Vertreter der EG-Minister wird das Thema „Europäische Paß-union" im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft erneut beraten werden.
Die Bundesregierung wird das Projekt weiter nachhaltig unterstützen und fördern.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 1 und 2):
Was unternahm das Auswärtige Amt nach Kenntnisnahme eines von amnesty international überreichten Gefängnisberichts eines in Marokko inhaftierten Deutschen?
Wie wird das Auswärtige Amt in Zukunft auf das Bekanntwerden von Mißhandlungen von Deutschen in marokkanischen Gefängnissen reagieren?
Zu Frage B 1:
Das Auswärtige Amt und die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Marokko nehmen jeden Hinweis auf etwaige Mißhandlungen deutscher Staatsangehöriger in marokkanischen Gefängnissen sehr ernst. Die deutsche Botschaft in Marokko wurde daher unmittelbar nach Zugang der Information, ein deutscher Staatsangehöriger sei während seiner Haft in Marokko mißhandelt worden, angewiesen, die marokkanische Regierung auf diesen Tatbestand formell anzusprechen. Dies ist geschehen. Die Erörterungen mit der marokkanischen. Regierung haben jedoch noch nicht zu einem Ergebnis geführt.
Zu Frage B 2:
Das Auswärtige Ant wird wie bisher auf jedes Bekanntwerden einer etwaigen Mißhandlung bei der marrokanischen Regierung unverzüglich vorstellig werden und um Aufklärung bitten.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Fage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 3):
Ist die Meldung der estnischen Zeitung ,,Vöitleya" (Kanada) richtig, die Bundesregierung beabsichtige die Rückgabe der baltischen Archive, die gegen Ende des Kriegs aus Reval und Mitau nach Deutschland evakuiert worden waren, im Tausch gegen Archive mehrerer norddeutscher Städte, die in die Sowjetunion gebracht worden sind, und wäre auch eine Abwicklung dieses Tauschgeschäfts unter Kommunen nicht eine Veruntreuung fremden Eigentums, da die baltischen Staaten nach der Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland selbständige Staaten sind, die von der Sowjetunion rechtswidrig besetzt gehalten werden?
Die von Ihnen genannte Meldung der in Kanada erscheinenden estnischen Zeitung „Vötleya" ist unrichtig. Eine Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der in Rede stehenden Archive ist nicht getroffen worden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 4):
Folgen nach Ansicht der Bundesregierung aus § 96 des Bundesvertriebenengesetzes auch Pflichten für die deutschen Rundfunkanstalten, an der Erhaltung des kulturellen Erbes und der geistigen Substanz der deutschen Kulturlandschaften des Ostens mitzuwirken, und wie kann die Bundesregierung die Grenzen derartiger Pflichten der Rundfunkanstalten, diese Werte im Bewußtsein des gesamten deutschen Volkes und des Auslands zu erhalten und weiterzuentwickeln, definieren?
Die Erhaltung des kulturellen Erbes und der geistigen Substanz der deutschen Kulturlandschaften des Ostens ist in § 96 BVFG Bund und Ländern als staatliche Aufgabe übertragen worden. Pflichten der Rundfunkanstalten, hierbei mitzuwirken, lassen sich aus dieser Vorschrift nicht herleiten, da die Rundfunkanstalten entsprechend dem Verfassungsgebot der Staatsfreiheit des Rundfunks keine dem Staat obliegenden Aufgaben wahrnehmen.
Dies schließt nicht aus, daß die Rundfunkanstalten im Rahmen ihres gesetzlichen Programmauftrages eigenverantwortlich an der Aufgabe des § 96 BVFG mitwirken.
Anlage 40
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 5):
Treffen Pressemeldungen zu, wonach mehr als 80 deutschstämmige Sowjetbürger, aus Protest gegen die ihnen mehrfach verweigerte Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland, ihre Pässe an die sowjetische Staatsführung geschickt und betont haben, daß sie förmlich damit ihren Verzicht auf die Staatsbürgerschaft der UdSSR bekunden wollten?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18489*
Wie unsere Botschaft in Moskau berichtet, gehen die in Ihrer Frage erwähnten Pressemeldungen wahrscheinlich auf eine dpa-Meldung zurück. Der dpa-Vertreter in Moskau erhielt von Ausreisewilligen, die in der Karbardino-Balkarischen ASSR wohnen, eine von 87 Personen unterzeichnete Eingabe, in der mitgeteilt wird, daß die Unterzeichneten Anträge auf Entlassung aus der sowjetischen Staatsangehörigkeit eingereicht haben. Eine offizielle Bestätigung von sowjetischer Seite kann naturgemäß nicht erlangt werden.
Wie die Botschaft mitteilt, gehen derartige gemeinsame Eingaben des öfteren, auch unmittelbar, in der Botschaft ein. Eine Unterstützung des Ausreiseanliegens durch die Botschaft ist jedoch nur möglich, wenn die Petitionen konkret den Stand der Ausreisebemühungen mitteilen.
Von den Bemühungen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit versprechen sich einige Ausreisewillige möglicherweise eine verbesserte Ausgangsposition für ihre Ausreisebemühungen. In der Regel kann jedoch leider nicht damit gerechnet werden, daß die sowjetischen Behörden dem Entlassungsantrag stattgeben.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 6):
Kann die Bundesregierung mitteilen, wann mit der Vorlage eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das eine Beschränkung der Nebentätigkeit von Beamten vorsieht, zu rechnen ist?
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz), der u. a. Einschränkungen für die Genehmigung von Nebentätigkeiten von Beamten vorsieht, ist mit den für das Dienstrecht zuständigen obersten Landesbehörden erörtert worden. Im Mai 1980 sind, wie in § 94 des Bundesbeamtengesetzes vorgeschrieben, die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften beteiligt worden, im Juni 1980 hat die in § 98 des Bundesbeamtengesetzes vorgeschriebene Mitwirkung des Bundespersonalausschusses stattgefunden. In Kürze wird der Entwurf dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Im Anschluß daran muß, da der Entwurf auch kostenwirksame Maßnahmen, z. B. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, vorsieht, das in der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 vereinbarte Verfahren durchgeführt werden. Hiernach ist eine von der Bundesregierung beabsichtigte Maßnahme im dienstrechtlichen Bereich nur zulässig, wenn ihr nicht innerhalb von drei Monaten nach der Übermittlung des Vorschlages sieben Landesregierungen widersprechen. Nach Abschluß dieses Verfahrens wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf
nach Artikel 76 Abs. 2 GG dem Bundesrat zuleiten können.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 7 und 8):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der erheblichen Vorteile, die der auf Grund eines Forschungsauftrages des Umweltbundesamts entwickelte geräuscharme Lastkraftwagen hat (der erzielte Meßwert von 77 Dezibel [A] bedeutet, daß 20 solcher Fahrzeuge nicht lauter sind als ein herkömmliches Serienprodukt), möglichst bald derartige geräuscharme Lastkraftwagen serienmäßig hergestellt und auf dem Markt angeboten werden sollten?
Sieht die Bundesregierung neben der bisher vorgesehenen Erprobung von 50 dieser umweltfreundlichen Lastwagen ab 1981 durch die Deutsche Bundespost die Möglichkeit und Notwendigkeit zur Erprobung und zum Einsatz dieser umweltfreundlichen Lastkraftwagen auch in anderen Bereichen der öffentlichen Hand und in der freien Wirtschaft?
Zu Frage B 7:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der im Rahmen eines Forschungsauftrages des Umweltbundesamtes entwickelte lärmarme Lastkraftwagen so bald wie möglich serienmäßig hergestellt und auf dem Markt angeboten werden sollte.
Zu Frage B 8:
Im Hinblick auf die geringe Geräuschemission der in Frage stehenden Lastkraftwagen würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn derartige Fahrzeuge sowohl in der freien Wirtschaft als auch bei der öffentlichen Hand in großer Zahl eingesetzt würden. Sie geht davon aus, daß auf diese Weise eine erhebliche Entlastung der Bevölkerung von dem besonders lästigen LKW-Lärm erreicht würde.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 9 und 10):
Billigt die Bundesregierung die Reaktion von Bundesminister Baum gegenüber der Forderung von Professor Karl Friedrich von Weizsäcker, die jährlichen Ausgaben für Zivilschutz zu verzehnfachen, daß für Politiker .bei der Festlegung ihrer politischen Ziele die Wahrscheinlichkeit eines möglichst baldigen Eintritts eines Nutzens von großer Bedeutung" sei und der ,,Zivilschutz einen gegenüber anderen Aufgaben vergleichbaren Nutzen nicht zu bieten habe", und muß aus diesen Äußerungen nicht der Schluß gezogen werden, daß Schutzmaßnahmen nur dann sinnvoll sind, wenn sich der Eintritt eines möglicherweise kriegerischen Ereignisses bereits voraussehen läßt?
Muß in der Tatsache, daß im Gegensatz zu Schweden und der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland nur für etwa ein bis zwei Prozent der Bevölkerung Schutzräume zur Verfügung stehen, nicht eine schwerwiegende Belastung für unsere Verteidigungsbereitschaft gesehen werden, und ist die Bundesregierung bereit, im Sinne von Professor Karl Friedrich von Weizsäcker mit größerem Nachdruck auf die Notwendigkeit des Baus von Schutzräumen hinzuweisen und dafür sowohl zusätzliche Mittel als auch die entsprechende Information bereitzustellen?
Zu Frage B 9:
Die — nicht vollständig — zitierten Sätze stammen aus einem Statement, das auf dem „Sicherheitspolitischen Council" des OSANG-Verlages zum Thema „Notwendigkeit und Möglichkeit des Zivil-
18490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
schutzes" mit Professor Dr. Karl Friedrich von Weizsäcker am 12. Juni 1980 verteilt worden ist. In diesem Statement und in der geführten Aussprache ist dem eindrucksvollen Plädoyer für mehr Zivilschutz, das Professor von Weizsäcker auf diesem Council und vor kurzem in der Wochenzeitung „Die Zeit" gehalten hat, seitens des Bundesministers des Innern ausdrücklich zugestimmt worden.
Die angesprochenen Sätze waren Teil einer Darstellung, mit der der Versuch unternommen wurde, „einigen Gründen nachzugehen, warum es in der politischen Praxis so außerordentlich schwierig ist, einen angemessenen Zivilschutz durchzusetzen". Mit den ausgewählten Sätzen wurden „Probleme der politischen Kosten-Nutzen-Analyse im Zivilschutz" skizziert, nicht aber die Meinung des Bundesministers des Innern zu Fragen des Zivilschutzes erläutert, sie stellten mithin keine Reaktion auf Forderungen von Professor von Weizsäcker dar. Die Ansicht des für den Zivilschutz zuständigen Bundesministers des Innern ist am Schluß des Statements wie folgt zusammengefaßt: „Wir arbeiten alle für die Erhaltung des Friedens und sind überzeugt, daß uns dies gelingt. Eine Garantie des Gelingens kann es in der heutigen Zeit, wie Herr von Weizsäcker so eindrucksvoll dargelegt hat, nicht geben.
Diese notwendige Einsicht sollte uns eine Versicherungsprämie in Gestalt eines sachgerecht konzipierten Zivilschutzes wert sein, der in der Stunde der Not vielen Menschen eine Überlebenschance geben kann."
Zu Frage B 10:
Die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur verhältnismäßig wenige Schutzräume für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, ist nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch im Hinblick auf die Verteidigungsbereitschaft von Nachteil. Deshalb hat die Bundesregierung Ende 1977 die Wiederaufnahme der Schutzbauförderung aus Bundesmitteln beschlossen und wieder Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Diese betrugen 1979 42,6 Millionen DM. Im Haushalt 1980 sind 59,1 Millionen DM für den Schutzraumbau veranschlagt, von denen voraussichtlich bis zu 9,4 Millionen DM auf Grund einer vom Bundesminister der Finanzen ausgesprochenen haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 BHO einzusparen sind. In der Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen und zwar
1981 auf 67,8 Millionen DM
1982 auf 87,5 Millionen DM
und 1983 auf 88,3 Millionen DM.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 11):
Wie hat die Internationale Atomenergieagentur auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren?
Die IAEA hat auf die Aufforderung des Bundeskanzlers zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von KKW mit einem Programm für künftige Aktivitäten reagiert, das sich zwar selbst noch in der Entwicklung befindet, woraus aber folgende wesentliche neue Aktivitäten hervorzuheben sind:
1. Das Programm für nukleare Sicherheitsstandards (Nuclear Safety Standards Programme — NUSS), das von der IAEA seit 5 Jahren durchgeführt wird, wurde verstärkt. Bisher sind in diesem Programm 5 Codes of Practice und 11 Safety Guides veröffentlicht worden, 29 weitere Safety Guides sind in Vorbereitung. Nach „Three Mile Island" wurde die Bearbeitung von 7 neuen Codes — darunter auch Reactor Coolant System Design and Reactor Core Design — beschlossen.
Die IAEA beabsichtigt außerdem, den Mitgliedstaaten ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Codes und Guides in die nationalen Reaktorsicherheitsprogramme anzubieten.
2. In einer Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen der Reaktorsicherheit, die vom 20. bis 24. Oktober 1980 in Stockholm stattfinden wird, sollen die wichtigsten Fragen im Bereich der Reaktorsicherheit im Rahmen eines internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustauschs diskutiert werden. Dabei werden u. a. folgende Themen behandelt: Grundsatzfragen der Reaktorsicherheit, KKW-Betriebserfahrungen, Standortauswahl, Sicherheitsauslegung, Planungen für Notfälle, Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit, Risikoanalysen, Instrumentierung, Strahlenschutz, Kühlwasserverlustfälle. Die Konferenz bietet nach „Three Mile Island" die erste umfassende Gelegenheit zu einem internationalen Meinungsaustausch in Fragen der Reaktorsicherheit.
3. Auf unseren Vorschlag hin hat die IAEA zu einer ersten Sitzung von Experten auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung im Mai 1980 eingeladen, zu dem auch COMECON und OECD/NEA eingeladen wurden. Die Gruppe bietet eine Gelegenheit zur Abstimmung einschlägiger Forschungsaktivitäten im weltweiten Rahmen, wobei auch Staaten aus Osteuropa und aus den Entwicklungsländern beteiligt werden.
4. Eine Reihe weiterer neuer Aktivitäten der Organisation betreffen: Die Ausweitung eines Unfallhilfsprogramms, die verstärkte Unterstützung von Entwicklungsländern (Safety Missions) und die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung von Reaktorunfällen.
Voraussichtlich wird die IAEA dieses Jahr auch organisatorische Konsequenzen aus der gewachsenen Bedeutung der Reaktorsicherheit ziehen und für die einschlägigen Arbeiten, die bisher zusammen mit Fragen der Umweltauswirkungen und der Entsorgung behandelt wurden, eine eigene Abteilung (Division) vorsehen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18491*
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die IAEA aufgrund unserer Initiative und auch aufgrund der Vorschläge anderer Staaten eine Reihe schon laufender Arbeiten verstärkt und neue Aktivitäten eingeleitet hat, die insgesamt zu einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich geführt haben. Die Verstärkung der IAEA-Arbeiten erfolgte zwar nicht in der von uns angestrebten Form einer internationalen Studie. Die laufenden oder geplanten Arbeiten decken jedoch die meisten der in unserer Initiative angesprochenen Themenbereiche ab.
Wegen der deutlichen Vorbehalte einiger Länder gegen internationale Einflüsse auf einen Bereich, den sie als eine rein nationale Sache ansehen, ist mit einer weltweiten Koordinierung von Sicherheitsstandards und -anforderungen im wirklich durchgreifenden Sinne zwar nicht kurzfristig zu rechnen. Die von der IAEA ergriffenen Maßnahmen sind jedoch wichtige Schritte in diese Richtung.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 12, 13, 14 und 15):
Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur Frage des Bundesdatenschutzbeauftragten (Drucksache 8/3570, Seite 24), daß der Betriebsrat im Verhältnis zum Betrieb Dritter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sein könnte?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß der Datenschutz möglicherweise die Aufgaben der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz einschränken könnte, und ist sie bereit, gegebenenfalls solchen Gefahren entgegenzutreten?
Hält die Bundesregierung die Geheimhaltungsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes für ausreichend im Hinblick auf den Datenschutz oder sind entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu erwarten?
Hält die Bundesregierung eine Kontrollbefugnis des Betriebsrats durch den internen Datenschutzbeauftragten mit Sinn und Zweck der Betriebsratstätigkeit für vereinbar, und wenn nein, wird sie eine gesetzliche Klarstellung veranlassen? .
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Betriebsrat im Verhältnis zum Betrieb bzw. zum Arbeitgeber nicht als Dritter, sondern als Teil der speichernden Stelle anzusehen ist und daß die Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, durch das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Darauf wurde schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Steger für die Fragestunde am 19. März 1980, Stenographisches Protokoll über die 207. Sitzung, S. 16608, hingewiesen.
In derselben Antwort ist aber auch ausgeführt, daß sich aus der Überschneidung von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht Probleme ergeben können, die sich möglicherweise nicht im Wege der Auslegung der bestehenden Gesetze zufriedenstellend lösen lassen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung habe deshalb für den Bereich des Arbeitsrechts an den Hessischen Datenschutzbeauftragten in seiner Eigenschaft als Hochschullehrer für Arbeitsrecht einen Forschungsauftrag mit dem
Thema „Feststellung von Regelungsdefiziten beim Schutz von Arbeitnehmerdaten im Betrieb" vergeben, das nunmehr vorliege und ausgewertet werde.
Das umfangreiche Gutachten kommt zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen zu dem Ergebnis, daß Betriebsratsmitglieder, sofern sie in dieser Eigenschaft bei der Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten tätig sind, neben den Geheimhaltungsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch dem Datengeheimnis nach § 5 BDSG unterliegen. Es hält aber die Kontrolle des Betriebsrates durch den internen Datenschutzbeauftragten nach §§ 28, 29 BDSG aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht für nicht unproblematisch und empfiehlt deshalb zusätzliche gesetzliche Regelungen.
Das Gutachten spricht über die von Ihnen aufgeworfenen Punkte hinaus noch eine Reihe weiterer Probleme des Arbeitsvertrages — wie auch des Betriebsverfassungsrechts an, die sich im Verhältnis des Datenschutzrechts zum Arbeitsrecht ergeben. Die Prüfung, ob und welche bereichsspezifischen Datenschutzregelungen insoweit erforderlich sind, konnte die Bundesregierung noch nicht abschließen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 16, 17, 18 und 19):
Trifft es zu, daß die dänischen Grenzbehörden während der SchleyerEntführung nicht zu einer verstärkten Grenzkontrolle bereit waren?
Welche Aufgaben können die Boote des Bundesgrenzschutzes (BGS) See auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit in der Nordsee wahrnehmen, und für welche Aufgaben sind sie dort vorgesehen?
Wann werden die Verwaltungsbeamten im BGS, die im Einsatzfall die Einheiten begleiten, den Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Polizeizulage gleichgestellt?
In welchem Stadium befindet sich die Errichtung des Stabsgebäudes des BGS See in Neustadt, und wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen?
Zu Frage B 16:
Das Bundeskriminalamt, bei dem die zentrale polizeiliche Einsatzleitung im Entführungsfall Schleyer lag, hat dem Bundesminister des Innern mitgeteilt, ihm lägen keine Erkenntnisse vor, daß die dänischen Grenzbehörden zur Zeit der SchleyerEntführung nicht zu einer verstärkten Grenzkontrolle bereit waren.
Zu Frage B 17:
Dem Bundesgrenzschutz obliegt in der Nordsee entlang der nassen Grenze der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes nach den §§ 1 und 2 BGSG. Unbeschadet der Zuständigkeit der Streitkräfte, anderer Behörden oder Dienststellen hat der Bundesgrenzschutz auf hoher See die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist (§ 6 BGSG).
18492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Die Rechtsverordnung zu § 3 Abs. 2 Seeaufgabengesetz, die die Möglichkeit beinhaltet, dem Bundesgrenzschutz Aufgaben zur Ausübung zu übertragen, die der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes nach § 1 Nr. 2 (Schiffahrtspolizei) im Bereich der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres sowie nach § 1 Nr. 3 Buchstabe a (Schiffahrtspolizei hinsichtlich der Schiffe, welche die Bundesflagge führen) oder b (Vollzugsmaßnahmen zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik) auf hoher See obliegen, wird z. Z. vom Bundesminister für Verkehr vorbereitet.
Die Boote des BGS See sind aufgrund ihrer taktischen, technischen und logistischen Konzeption grundsätzlich für einen Einsatz in der Nordsee bei ruhigen Wetterlagen geeignet.
Ihr Aktionsradius reicht aus, um das gesamte Gebiet des „Deutschen Festlandsockels" zu bestreichen.
Der geforderte ganzjährige Einsatz in der Nordsee wird jedoch durch die Wetterunbillen stark beeinträchtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß an ca. 176 Tagen im Jahr in der Nordsee Windstärke 6 und mehr herrscht.
Diese Faktoren müssen ihren Niederschlag in der Forderung nach größeren und seefähigeren Nachfolgebooten für den BGS See finden.
Zu Frage B 18:
Die Einbeziehung der Verwaltungsbeamten im BGS in den Empfängerkreis der Polizeizulage ist in meinem Hause mehrfach geprüft worden, zuletzt im Zusammenhang mit dem Besoldungsstrukturgesetz 1980, das vorsieht, die Polizeizulage auf die Beamten des Bahn- und Zollfahndungsdienstes sowie die Feldjäger der Bundeswehr zu erstrecken. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte hat sich dies wegen der damit verbundenen Weiterungen nicht realisieren lassen.
Auch für die Zukunft muß ich bei realistischer Betrachtung die Durchsetzung dieser Forderung angesichts der geringen vollzugsähnlichen Aufgaben der Verwaltungsbeamten des BGS als wenig aussichtsreich beurteilen.
Zu Frage B 19:
Die Ausschreibung der örtlichen Baudienststelle für die Errichtung eines Dienst- und Unterkunftsgebäudes zur Unterbringung des Stabes und der Stabsflottille des BGS See in Neustadt sind erfolgt Der Zuschlag für die Ausführung der Baumaßnahme soll in Kürze erteilt werden. Mit den Bauarbeiten, für die im Haushaltsjahr 1980 insges. 200 000 DM an Mitteln bereitgestellt worden sind, wird noch in diesem Jahr begonnen.
Die Fertigstellung der mit insgesamt rund 11,8 Millionen DM veranschlagten Maßnahme ist für Ende 1983 vorgesehen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 20, 21, 22 und 23):
Welchen Auftrag erfüllt der Bundesgrenzschutz (BGS) See im Bereich der Nordsee, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?
Hält die Bundesregierung die längerfristige Unterbringung von BGS-Angehörigen auf Patrouillenbooten, die deshalb erfolgt, weil Unterkünfte nicht zur Verfügung stehen, für vertretbar?
Was wird die Bundesregierung unternehmen (und wann), um eine bessere Ausnutzung der Kapazität der Schiffe des BGS See dadurch zu erreichen, daß eine doppelte Bootsbesatzung (Wechselbootbesatzung) vorhanden ist?
Wann wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, um den handwerklichen Berufsabschluß dem mittleren Bildungsabschluß insoweit gleichzustellen, daß der Bewerber mit einem handwerklichen Berufsabschluß gleiche Eintrittsvoraussetzungen in den BGS erhält wie die Bewerber mit dem mittleren Bildungsabschluß, und welche Vorschläge werden dies sein?
Zu Frage B 20:
Dem Bundesgrenzschutz obliegt in der Nordsee entlang der nassen Grenze der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes nach den §§ 1 und 2 BGSG. Unbeschadet der Zuständigkeit der Streitkräfte, anderer Behörden oder Dienststellen hat der Bundesgrenzschutz auf hoher See die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist (§ 6 BGSG).
Die Rechtsverordnung zu § 3 Abs. 2 Seeaufgabengesetz, die die Möglichkeit beinhaltet, dem Bundesgrenzschutz Aufgaben zur Ausübung zu übertragen, die der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes nach § 1 Nr. 2 (Schiffahrtspolizei) im Bereich der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres sowie nach § 1 Nr. 3 Buchstabe a (Schiffahrtspolizei hinsichtlich der Schiffe, welche die Bundesflagge führen) oder b (Vollzugsmaßnahmen zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik) auf hoher See obliegen, wird z. Z. vom Bundesminister für Verkehr vorbereitet.
Zu Frage B 21:
Die Polizeivollzugsbeamten des BGS See sind nach Nr. 2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Verpflichtung der Polizeivollzugsbeamten im BGS zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft vom 17. Februar 1975 grundsätzlich in gleichem Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie die sonstigen Polizeivollzugsbeamten im BGS zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet Geeignete Landunterkünfte stehen für die unterkunftsverpflichteten Polizeivollzugsbeamten des BGS See erst nach Fertigstellung des Dienst- und Unterkunftsgebäudes für Stab und Stabsflottille in Neustadt im Jahre 1983 zur Verfügung; bis zu diesem Zeitpunkt wären die Beamten daher nach Maßgabe der vorgenannten Verwaltungsvorschrift auf die Inanspruchnahme ihrer Bordunterkunft angewiesen. Da dies nicht für vertretbar gehalten wird, hat der BMI durch Erlaß vom 19. April 1979 — P I 5 — 660 313/3 — zugelassen, daß die Polizeivollzugsbeamten im BGS, soweit sie zu den Besatzungen der Schiffe des BGS See gehören, widerruflich von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18493*
Zu Frage B 22:
Mit Organisations- und Stellenplan 1980 ist dem BGS See für ein Patrouillenboot eine doppelte Bootsbesatzung (Wechselbesatzung) zur Verfügung gestellt worden. Sie wird zur Zeit im Einsatz erprobt Der Erfahrungsbericht ist meinem Hause im Herbst des Jahres vorzulegen. Bei positivem Ausgang der Erprobungsphase ist die Bundesregierung bemüht, neue Planstellen für Wechselbesatzungen zu etatisieren.
Zu Frage B 23:
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die schriftliche Frage des MdB Blüm für die Fragestunde am 13. Dezember 1979 (Fragen B 25 und 26) ausgeführt habe, liegt der Bundesgrenzschutz-Laufbahnverordnung vom 2. Juli 1976 der Musterentwurf einer Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes zugrunde. Dieser Entwurf, der auf Grund des von der Innenministerkonferenz im Februar 1974 beschlossenen Programms für die innere Sicherheit erarbeitet worden ist, sieht zwar auch die Einstellung von Berwerbern mit Hauptschulabschluß vor. Diese Anwärter müssen jedoch vor Beginn der polizeilichen Ausbildung im Rahmen eines allgemeinbildenden Unterrichts zunächst den Realschulabschluß erwerben. Hierbei ist unerheblich, ob solche Bewerber neben dem Hauptschulabschluß eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Nach § 14 Abs. 2 BGSLV erhalten Bewerber mit Hauptschulabschluß bei Beginn des Vorbereitungsdienstes allgemeinbildenden Unterricht, der mit dem Nachweis des dem Realschulabschluß entsprechenden Bildungsstandes abschließt Die Anwärter erhalten während der Dauer des Unterrichts Anwärterbezüge nach § 59 BBesG. Nach § 32 Satz 2 BGSLV werden diese Beamten nach Erwerb des geforderten Bildungsstandes zum Polizeiwachtmeister im BGS ernannt und beginnen ihre polizeiliche Ausbildung. Von diesem Zeitpunkt an sind sie den Anwärtern mit mittlerem Bildungsabschluß besoldungsrechtlich gleichgestellt
Von einer Änderung der BundesgrenzschutzLaufbahnverordnung zugunsten der Bewerber mit Hauptschulabschluß und abgeschlossener Berufsausbildung wird der Bundesminister des Innern im Hinblick darauf absehen, daß die Länder aufgrund des Verwaltungsabkommens nur Beamte des mittleren Dienstes mit Realschulabschluß oder entsprechender Schulbildung übernehmen werden.
Der Bundesminister des Innern bemüht sich aber, den genannten Personenkreis in die zu erwartende und in Vorbereitung befindliche Neuregelung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte im Vorbereitungsdienst einzubeziehen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 24 und 25):
Halt die Bundesregierung den Anschlußbedarf für die durch den Abzug der französischen Streitkräfte frei gewordenen Kasernen in Konstanz und Radolfzell aufrecht, welche Vorbereitungen wurden inzwischen getroffen und welche Investitionen bereitgestellt, um die vorgesehenen Kasernenanlagen für die Belegung durch Einheiten der Bundeswehr herzurichten?
Bis zu welchem Zeitpunki sollen gegebenenfalls nach den jetzigen Planungen die Kasernenanlagen mit den vorgesehenen Einheiten der Bundeswehr belegt werden, und welcher Investitionsaufwand ist hierfür erforderlich?
Zu Frage B 24:
An der nach Abzug der französischen Streitkräfte 1978 durch die Bundeswehr übernommenen Cherisy-Kaserne in Konstanz und der Vauban-Kaserne in Radolfzell besteht nach bisherigen Planungen ein Bedarf der Bundeswehr.
Für die Herrichtung der beiden Kasernen wurden deshalb Bauunterlagen aufgestellt Finanzmittel waren im Zeitraum der 13. Finanzplanung für diese Baumaßnahmen nicht bereitgestellt. Im Rahmen der Realisierung der Heeresstruktur 4 wird die Möglichkeit der Nutzung beider Kasernen, vor allem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, noch einmal überprüft.
Zu Frage B 25:
Nach den bisherigen Planungen sollte mit den Bauarbeiten an den beiden Kasernen frühestens Mitte 1984 begonnen werden.
Die Liegenschaften könnten dann von der Truppe ab 1987 genutzt werden.
Der Investitionsaufwand für die Herrichtung der Cherisy-Kaserne in Konstanz würde mindestens 22 Millionen DM und der Aufwand für die Vauban-Kaserne in Radolfzell etwa 44 Millionen DM betragen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 26 und 27):
Worin bestehen die von der Bundesregierung erwogene Maßnahmen zum verstärkten Einwirken auf die Automobilindustrie zur Herstellung emissionsarmer Fahrzeuge, nachdem von ihr mehrfach dargelegt wurde, daß sie die Schadstoffemission in den Automobilabgasen nach wie vor für zu hoch und darüber hinaus für besonders gesundheitsgefährdend hält?
Gedenkt die Bundesregierung, angesichts ihrer Bewertung der Schadstoffemissionen, umgehend besondere Anforderungen an Kraftfahrzeuge zu stellen, die als Dienstfahrzeuge bei den Bundesverwaltungen beschafft werden, und sieht die Bundesregierung auf Grund des entsprechenden Beschlusses der Umweltministerkonferenz vom Oktober 1979 die Möglichkeit für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage mit den Ländern?
In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Umweltpolitik (Drucksache 8/3713 vom 27. Februar 1980 zu Frage 6 a, zu III. 1. c, Seite 19) sind bereits Maßnahmen des Einwirkens auf die Automobilin-
18494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
dustrie zur Herstellung emissionsarmer Fahrzeuge genannt. Der Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 4. und 5. Oktober 1979 enthält ein weiteres Beispiel für derartige Maßnahmen.
Voraussetzung dafür, den Beschluß der Umweltministerkonferenz — auch im Hinblick auf ein eingeleitetes gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern — umzusetzen, ist allerdings, daß die Automobilindustrie umweltfreundlich entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge alternativ auf dem Markt in entsprechender Anzahl anbietet. Dies kann nicht umgehend geschehen. Das Umweltbundesamt verhandelt derzeit mit Firmen der Automobilindustrie mit dem Ziel, in einem gemeinsamen Projekt eine Flotte von Fahrzeugen zu erproben, von denen die von der Bundesregierung der EG für 1982 vorgeschlagenen Grenzwerte eingehalten werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 28):
Wie erklärt sich der Rückgang der Jahresdurchschnittszahlen (sowohl des Deutschen Roten Kreuzes wie des Bundesinnenministeriums) der Aussiedler aus Polen und der CSSR in den Jahren 1956 bis 1969 (jährlich durchschnittlich aus Polen 25 877, aus der CSSR 4 230) einerseits und den Jahren 1970 bis 1979 (jährlich durchschnittlich aus Polen 20 272, aus der CSSR 1 237) andererseits, und wie erklärt sich die Zunahme der Jahresdurchschnittszahlen (sowohl des Deutschen Roten Kreuzes wie des Bundesinnenministeriums) der Aussiedler aus der UdSSR in den Jahren 1956 bis 1969 (jährlich durchschnittlich 1 544) einerseits und den Jahren 1970 bis 1979 (jährlich durchschnittlich 5 659) andererseits?
Durch die vorgenommene Auswahl des Vergleichszeitraums und durch das Fortlassen eines Hauptaussiedlungsbereiches — Rumänien — ergibt sich m. E. ein ungenaues Bild der Aussiedlung.
Den letzten zehn Jahren seit 1970 sollte als Vergleichszeitraum die Zeit von 1950 bis 1969 gegenübergestellt werden. Gegenüber den Jahren 1950 bis 1969 (polnischer Bereich 20 140, Sowjetunion 1 107, Rumänien 987 Aussiedler im Jahresdurchschnitt) haben sich die Aussiedlerzahlen im Durchschnitt der Jahre 1970 bis 1979 erhöht (polnischer Bereich 20 271, Sowjetunion 5 659, Rumänien 7 142 Aussiedler); wesentlich höher sogar liegen die Aussiedlerzahlen der Jahre 1976 bis 1979 (polnischer Bereich 33 649, Sowjetunion 8 664, Rumänien 9 134 Aussiedler im Jahresdurchschnitt).
Lediglich hinsichtlich der CSSR ist die Zahl der Aussiedler rückläufig (1950 bis 1969 3 804, 1970 bis 1979 1 228 Aussiedler im Jahresdurchschnitt). Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit Nachdruck verfolgte Ausreiseanträge in der Regel zum Erfolg führen.
Die positive Entwicklung der Aussiedlung insgesamt ist Ausfluß der Bemühungen der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt.
Diese Bemühungen zur Verbesserung der Aussiedlung werden auch in Zukunft fortgesetzt. Die Bundesregierung wird — wie bisher — auch weiterhin die betreffenden Regierungen bei allen sich bietenden Gelegenheiten darauf hinweisen, daß die Frage der Familienzusammenführung für die Bundesregierung nicht nur eine humanitäre Frage ist, sondern auch einen wesentlichen Einfluß auf die bilateralen Beziehungen hat.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 29, 30, 31 und 32):
Gibt es — angesichts der Tatsache, daß Cadmium wie Blei in der TA Luft nicht durch Immissionswerte begrenzt ist — inzwischen Überlegungen der Bundesregierung, solche Grenzwerte festzusetzen, und an welche Werte ist dabei im einzelnen gedacht?
Kann die Bundesregierung, obgleich die Bestimmung von medizinisch unbedenklichen Immissionskonzentrationen schwierig ist, da sich die Wirkung von Cadmium erst nach jahrzehntelanger Anreicherung zeigt, über Fortschritte auf diesem Gebiet berichten, nachdem die Wissenschaft bei der Feststellung solcher bedenklicher Immissionskonzentrationen von Cadmium in letzter Zeit zusätzliche Erkenntnisse gewonnen zu haben scheint?
Welche neuen Erkenntnisse gibt es insbesondere im Rahmen der Wirkungsforschung fiber die Schädlichkeit, Wirkungsweise sowie Abgrenzungen der Immissionsgrenzwerte bei Cadmium auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie insbesondere bei der menschlichen Nahrungskette?
Welche Regelung bezüglich der Verwendung von Cadmium oder der Festsetzung von Immissionsgrenzwerten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hat in einer am 6. September 1978 beschlossenen Novelle zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 28. August 1974 die folgenden Immissionswerte für Cadmium und Blei beschlossen:
Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen als Bestandteile des Staubniederschlags — angegeben als Cd — 7,5 — ng/m2d
Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen als Bestandteile des Schwebstaubes — angegeben als Cd — 40 — ng/m3
Blei- und anorganische Bleiverbindungen als Bestandteile des Staubniederschlags — angegeben als
Pb — 500 — ng/m2d
Blei und anorganische Bleiverbindungen als Bestandteile des Schwebstaubes — angegeben als Pb — 2,0 — ng/m3
Diese Werte berücksichtigen die unmittelbare Einwirkung auf den Menschen und die Wirkung über die Nahrungskette. Ich verweise hierzu auf die Bundestags-Drucksache 8/2751 vom 11. April 1979, Seite 23.
Diese Immissionswerte wurden auf Grund der Ergebnisse einer vom Bundesinnenministerium im Februar 1978 in Berlin durchgeführten Anhörung von Sachverständigen und vom Umweltbundesamt erarbeiteter Kriterienbände über die Umweltschädlichkeit von Cadmium und Blei festgesetzt.
Neue Erkenntnisse, die eine Änderung der von der Bundesregierung beschlossenen Immissionswerte für Cadmium und Blei erforderlich machen würden, liegen nicht vor.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18495*
Das Umweltbundesamt hat in seinen Kriterienbänden auch die im Ausland vorhandenen Erkenntnisse berücksichtigt.
Ich habe jedoch veranlaßt, daß für Sie eine Ubersicht der ausländischen Regelungen bezüglich der Verwendung von Cadmium und Blei oder der Festsetzung an Immissionswerten erstellt wird. Ich werde Ihnen diese zugänglich machen, sobald sie vorliegt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 33, 34 und 35):
Wie hoch ist — nach Jahren aufgegliedert — die Zahl der Obersiedler aus der DDR die von 1963 einschließlich bis 1969 einschließlich mit Genehmigung der DDR-Behörden außerhalb des Bundesnotaufnahmeverfahrens endgültig in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind?
Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1970 bis 1979?
Wie erklärt sich der Unterschied in den Jahresdurchschnittszahlen der Obersiedler aus der DDR via Bundesnotaufnahmeverfahren in den beiden Zeitabschnitten von 1963 (nach dem Ende der Berlin-Krise) bis 1969 (im Durchschnitt 18 435 Personen jährlich) einerseits und von 1970 bis 1979 (im Durchschnitt 9 791 Personen jährlich) andererseits?
Zu Fragen B 33 und 34:
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen über die Anzahl der Personen vor, die aus der DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind und das Bundesnotaufnahmeverfahren nicht durchlaufen haben. Ein Vergleich der in Ihren Fragen Nr. 33 und Nr. 34 genannten Zeiträume ist damit nicht möglich.
Zu Frage B 35:
Ich kann nur wiederholen, was ich Ihnen auf Ihre Frage .— BT-Drucksache 8/4147 A Nr. 86 — mitgeteilt habe (vgl. Protokoll des Deutschen Bundestages vom 13. Juni 1980, Anl. 42).
Die Ihnen vorliegenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf jenen Teil der Übersiedler, die durch das Bundesnotaufnahmeverfahren gegangen sind. Die tatsächliche Zahl der Übersiedler liegt aber höher. Die von Ihnen verwendeten Zahlen spiegeln auch nicht die unterschiedliche Zusammensetzung der Übersiedler wider. So ist auch der Anteil von über 65 Jahre alten Personen in dem Zeitraum von 1970 bis 1979 deutlich geringer als in dem von Ihnen genannten vorausgehenden Zeitraum.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 36 und 37):
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, mir meine in der Fragestunde gestellten Fragen (B 19 und B 20, 10. bis 14. September 1979), .An welchen Reaktordruckbehältern sind bisher in der Bundesrepublik
Deutschland kalte Wiederholungswasserdruckproben durchgeführt worden, wann und mit welchen Betriebsparametern (Druck und Temperatur) und mit welchen Ergebnissen sind diese Wasserdruckproben durchgeführt worden?" zu beantworten?
Welches sind die Gründe dafür, daß diese zur Beurteilung der Reaktorsicherheit entscheidend wichtige Information mir bisher nicht mitgeteilt wurde?
Zu Frage B 36:
Ja. In der beiliegenden Tabelle 1 sind die an Reaktordruckbehältern von Druck- und Siedewasserreaktoren durchgeführten Wiederholungswasserdruckprüfungen mit den zugehörigen Prüfdaten Druck und Temperatur sowie die Prüfergebnisse zusammengestellt. Zur Erläuterung und Bewertung der in der Tabelle 1 aufgeführten einzelnen technischen Daten sind darüber hinaus die folgenden Hinweise grundsätzlicher Art von Interesse:
Neben den zerstörungsfreien wiederkehrenden Prüfungen hat die wiederkehrende Druckprüfung als integrale Prüfung einen besonderen Stellenwert, weil durch sie die Sicherheit des Reaktordruckbehalters für die auftretenden Betriebslasten aus Innendruck nachgewiesen werden kann.
Die wiederkehrenden Druckprüfungen werden ebenso wie die Erstdruckprüfungen mit einem Prüfdruck durchgeführt, der in der Regel dem 1,3fachen Berechnungsdruck entspricht, der wiederum über dem Betriebsdruck liegt (Tabelle 1). Betrachtet man die Prüfdrücke in Tabelle 1, so sieht man, daß aufgrund der höheren Systemdrücke bei Druckwasserreaktoren die Berechnungs- und Prüfdrücke entsprechend höher liegen als bei Siedewasserreaktoren.
Die Prüftemperatur der wiederkehrenden Druckprüfungen liegt in ausreichendem Abstand von der Sprödbruchübergangstemperatur der Reaktordruckbehälterstähle. Die Prüftemperaturen liegen zwischen 45 und 95° C. Nach den RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren vom 24. Januar 1979 soll die Prüftemperatur nicht mehr als 55° C über der für den Prüfzeitpunkt berechneten Sprödbruchübergangstemperatur liegen. Sie braucht jedoch nicht unter 50° C zu liegen.
Die Druckprüfungen müssen entsprechend den zugrunde zu legenden Regeln und Richtlinien spätestens alle 8 Jahre wiederholt werden. Es können sogenannte außerordentliche Druckprüfungen stattfinden, wenn zum Beispiel Änderungen am Primärkreislauf erfolgen.
Die Durchführung der wiederkehrenden Druckprüfungen erfolgt im Beisein von Sachverständigen der Technischen Überwachungs-Vereine, die im Auftrag der Landesaufsichtsbehörden tätig sind. Die Sachverständigen überwachen den Ablauf der Druckprüfung und führen eine Besichtigung auf Leckagen durch.
Aus der Tabelle 1 kann entnommen werden, daß die Prüffristen eingehalten wurden und die Prüfdrücke richtig gewählt worden sind, so daß eine zeitlich und sachlich richtige Durchführung der durchgeführten wiederkehrenden Druckprüfungen gegeben ist.
18496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Tabelle 1
Zusammenstellung wiederkehrender Druckprüfungen an Reaktordruckbehältern
Anlage Typ Datum der Wiederkehrende Druckprüfung Bemerkungen
nuklearen
Inbetriebnahme
Datum Druck Temperatur Ergebnis
(bar) (bar) (bar) (°C)
VAK Kahl SWR November 87 69,5 August 1967 114 65 o. B. zusätzliche Prüfung
1960 November wegen Änderung
1972 114 65 o. B. am Primärkreislauf
Januar 1975 148 54-64 o. B.
MZFR DSWR September 98 88 April 1973 130 45 o. B.
Karlsruhe 1965 Oktober 1977 130 70 o. B.
KRB I Gundremmingen SWR August 1966 87 69,5 Mai 1974 September 115 70 o. B. zusätzliche Prüfung
115 60-75 o. B.
1976 wegen Änderung am
Primärkreislauf
KWL Lingen/ SWR Juli 1968 83 70 November 108,9 65 o. B.
Ems (seit Jan. 1975
1977 außer
Betrieb)
KWO Obrigheim/ DWR September 172 143 Mai 1976 223 95 o. B.
Neckar 1968
KKW Würgassen SWR Oktober 1971 87 69,5 Dezember 115 80 eine zusätzliche Prüfung
1974 Undicht- heit an einem wegen Änderung am Primärkreislauf
Stutzen
zum
Deckel,
nach
Beseitigung
o. B.
August 1979 112,7 65 o. B.
KKS Stade/Elbe DWR Januar 1972 175 155 April 1979 228 80 o. B.
SWR: Siedewasserreaktor, DWR: Druckwasserreaktor, DSWR: Druckschwerwasserreaktor, o. B.: ohne Befund
Zu Frage B 37:
Ihr ausdrücklicher Wunsch nach den speziellen technischen Daten bei den Wiederholungswasserdruckproben aller deutschen Kernkraftwerke, der über die in Beantwortung Ihrer Fragen B 19 und B 20 (Bundestags-Drucksache 8/3158) gegebenen grundsätzlichen Erläuterungen hinausgeht, hat es erforderlich gemacht, die technischen Einzeldaten bei den zuständigen Landesbehörden für Sie einzuholen. Über die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens hat Sie Minister Baum mit Schreiben vom 23. November 1979 informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt für die Übermittlung der gewünschten technischen Daten u. a.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18497*
von dem Vorliegen der Informationen aus den Ländern abhängt. Auf Grund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 85 GG) liegen solche Detailinformationen ohne besonderen Anlaß beim Bundesminister des Innern nicht vor.
Die zeitaufwendige Informationsbeschaffung ist der maßgebliche Grund dafür, daß Ihnen die gewünschten detaillierten technischen Daten • erst jetzt mitgeteilt werden können.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 38 und 39):
Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch die finanziellen Bundesmittel waren, die für die Landkreise für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Verfügung standen?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob es Bundesmittel gab, die von den Landkreisen nicht abgerufen worden sind, und wenn ja, in welcher Höhe dies der Fall war?
Zu Frage B 38:
Seit 1950 sind für den Zivilschutz 9 Mrd. und 57 Mio. DM seitens des Bundes aufgewendet worden, davon seit 1969 5 Mrd. und 150 Mio. DM. Das sind 80 % der gesamten Aufwendungen für die zivile Verteidigung.
Der Zivilschutz wird zum Teil in bundeseigener und zum Teil in Bundesauftragsverwaltung von den Ländern durchgeführt. Für den Bereich der Bundesauftragsverwaltung werden die Mittel für die Zweckausgaben den Ländern zugewiesen, die, soweit nicht eine zentrale Bewirtschaftung erfolgt, diese — wie z. B. die Jahresbeträge für die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz — an die Hauptverwaltungsbeamten der kreisfreien Städte und Kreise weiterleiten. Eine Aufstellung der Mittel für den Zivilschutz, die insgesamt den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeflossen sind, liegt der Bundesregierung nicht vor, sie wäre auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durch Abfragen bei den Ländern zu erstellen.
Zu Frage B 39:
Diese Auskunft könnte von der Bundesregierung im einzelnen ebenfalls erst nach entsprechenden zeitaufwendigen Ermittlungen bei den Ländern erteilt werden.
Ihr ist jedoch bekannt, daß dann, wenn in einem Einzelfalle von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Mittel nicht aufgebraucht wurden, ein Mittelausgleich mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgte. Soweit im Bereich des Schutzraumbaues bzw. des Baues von Hilfskrankenhäusern die den Landkreisen bzw. Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel nicht rechtzeitig abfließen konnten, erfolgte ebenfalls ein Mittelausgleich mit anderen Bauträgern. Insgesamt gesehen haben sich daher in der Vergangenheit Rückflüsse in den Bundeshaushalt nicht ergeben.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 40):
Trifft es zu, daß gegenwärtig viele asylbegehrende Pakistanis mit gefälschten afghanischen Pässen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob solche Passe ohne besondere Schwierigkeiten in Pakistan für den Gegenwert von etwa 1 000 DM zu erhalten sind?
Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf liegen keine dementsprechenden Erkenntnisse vor. Eine besondere Zunahme der Anträge von Asylbewerbern mit afghanischen Pässen ist beim Bundesamt nicht feststellbar.
Bei der Grenzschutzstelle Flughafen Frankfurt/M sind in Einzelfällen bei Asylbewerbern mit afghanischen Pässen Zweifel an deren Staatsangehörigkeit aufgetreten. Diese haben sich jedoch nicht erhärtet
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 41 und 42):
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundesarchiv den Auftrag zu geben, eine Gesamtdokumentation über die deutsche Außenpolitik von 1919 bis 1939 unter Veröffentlichung aller Dokumente der auswärtigen Politik (deutsche Dokumente, ausländische Dokumente) nach dem Beispiel der in den 20er Jahren veröffentlichten „Dokumente zur großen Politik der europäischen Kabinette' sowie der Dokumentenreihe zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs zu erstellen?
Ist die Bundesregierung bereit. dem Bundesarchiv den Auftrag zu geben, eine vollständige Dokumentation über die Geschichte des Nationalsozialismus unter Auswertung aller Unterlagen aus den Reichsministerien zu erstellen?
Zu Frage B 41:
Die Herausgabe einer Gesamtdokumentation über die deutsche Außenpolitik zwischen den beiden Weltkriegen und darüber hinaus bis 1945 ist seit langem im Gange, und zwar unter dem Titel „Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes". Beigezogen werden von Fall zu Fall auch Dokumente ausländischer Provenienz, die für die Erhellung außenpolitischer Vorgänge von Bedeutung sind und zur Verfügung stehen.
Herausgeber ist eine internationale Historikerkommission; ihr gehören deutsche, amerikanische, britische und französische Wissenschaftler an. Sie konstituierte sich im Dezember 1960 auf Grund eines Übereinkommens zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten. Die
18498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Auswahl der Dokumente wird von Arbeitsgruppen — jeweils aus einem deutschen und einem nichtdeutschen Historiker bestehend — getroffen. Die von den vier Regierungen berufenen Hauptherausgeber tragen gemeinsam die Verantwortung für die endgültige Auswahl der Dokumente. Für die editorische Bearbeitung sind die deutschen Herausgeber allein verantwortlich. Der Bund trägt die Kosten für die Drucklegung der Bände der Aktenpublikation und für das deutsche Personal in der Historikerkommission. Das Auswärtige Amt stellt die erforderlichen Arbeitsräume zur Verfügung und schafft die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Edition.
Die Publikation gliedert sich in folgende Serien:
Serie A 1918-1925
Serie B 1925-1933
Serie C 1933-1937
Serie D 1937-1941
Serie E 1941-1945.
Bisher sind erschienen:
Serie B: Band I—XIII (15 Teilbände)
Elf weitere Bände sind in Vorbereitung. Die Serie soll 1983 abgeschlossen sein.
Serie C: Band I—V (10 Halbbände)
Band VI (2 Halbbände) wird 1980 erscheinen und die Serie abschließen.
Serie D: Band I—XIII (16 Teilbände) Die Serie ist abgeschlossen.
Serie E: Band I—VI -
Band VII und VIII werden 1980 erscheinen. Damit wird auch diese Serie abgeschlossen sein.
Somit liegen bis jetzt insgesamt 37 Bände (47 Teil-
bzw. Halbbände) vor.
Mit der Bearbeitung der Serie A wurde 1978 begonnen. Für sie sind 14 Bände vorgesehen; sie sollen bis Ende 1986 erscheinen und die Gesamtedition abschließen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht beabsichtigt, weitere Publikationen in Angriff zu nehmen.
Zu Frage B 42:
Die deutschen staatlichen Organe haben sehr frühzeitig die Notwendigkeit erkannt, die Zeitgeschichte und insbesondere die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen. So wurde bereits auf der 23. Tagung des Direktoriums des Länderrates der US-Zone am 13. Februar 1947 die Errichtung eines „Amtes für politische Dokumentation" angeregt, was schließlich 1950 zur Begründung des von der Bundesregierung und dem Land Bayern gemeinsam getragenen Instituts für Zeitgeschichte führte. Diese Forschungsstelle hat seitdem in zahlreichen Einzelveröffentlichungen, ebenso in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift „Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte" eine Fülle von Schlüsseldokumenten ediert und vor allem auch durch methodisch vorbildliche Untersuchungen die Erforschung des Nationalsozialismus gefördert. Das gleiche gilt im militärischen Bereich für das Militärgeschichtliche Forschungsamt in Freiburg/Br.; ebenso für eine große
Zahl von meist mit Universitäten verbundenen und von den Bundesländern finanzierten Einrichtungen zur zeitgeschichtlichen Forschung.
Darüber hinaus liegt eine im einzelnen kaum nachweisbare Fülle von Dokumentationen zu Einzelaspekten des Nationalsozialismus vor. Bei diesen, vor allem auch amtlichen Publikationen wurde im allgemeinen besonderes Gewicht auf die Auswirkungen der NS-Politik gelegt. Aus der Reihe dieser teils umfassenden, teils speziellen Dokumentationen sind insbesondere zu nennen:
a) Die Beweisurkunden der Reihe:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Bände XXVI—LII. Erschienen Nürnberg 19461949.
b) Ursachen und Folgen. Vom Deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. Herausgegeben und bearbeitet von H. Michaelis, E. Schraepler, G. Scheel. 26 Bände plus 2 Indexbände. Erschienen Berlin 1958 bis 1979.
c) Dokumente deutscher Kriegsschäden.
d) Zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges.
e) Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa.
f) Justiz- und NS-Verbrechen. Strafurteile wegen NS-Tötungsverbrechen. 1945-1966; Amsterdam 1948 ff. (nichtamtliche Veröffentlichung).
Die Untersuchungen zur Geschichte des Nationalsozialismus sind noch längst nicht abgeschlossen. Soweit es in diesem Zusammenhang erforderlich ist, auf im Bundesarchiv lagernde Akten der Reichsministerien zurückzugreifen, stehen diese für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung.
Man muß jedoch berücksichtigen, daß viele dieser oft wichtigen Unterlagen der Reichsministerien durch Kriegseinwirkungen verlorengegangen sind. Andere befinden sich in Archiven der DDR oder auch der Tschechoslowakei und Polens; sie sind dort westlicher Forschung nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. Deshalb wäre jede umfassende Untersuchung zur Geschichte des Nationalsozialismus, die sich vornehmlich auf die Unterlagen der Reichsministerien stützen wollte, notwendigerweise lückenhaft und unvollständig.
Bei dieser Sachlage wäre der Aufwand für die in Betracht gezogene Veröffentlichung unverhältnismäßig hoch. Allein für die Edition Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik", die vom Bundesarchiv in Gemeinschaft mit der Bayerischen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18499*
Akademie der Wissenschaften herausgegeben wird und die als Vorbild dienen könnte, waren bzw. sind seit Arbeitsaufnahme im Jahre 1965 elf Bearbeiter bei der Vorbereitung von 21 Bänden eingesetzt; ein Abschluß ist nicht vor dem Jahre 1983 zu erwarten. Bereits diese Veröffentlichung stellt nur eine Auswahledition -dar, die sich an den Tagesordnungspunkten der Kabinettsitzungen orientiert. Die Edition der für die Zeitgeschichte wichtigen Aktenüberlieferungen der obersten Reichsbehörden, die im Bundesarchiv erhalten sind, würde ein Vielfaches des erwähnten personellen Aufwandes erfordern.
Das Bundesarchiv arbeitet jedoch an einer Anschlußedition zu der oben erwähnten Reihe unter dem Titel „Akten der Reichskanzlei, das Kabinett Hitler". Das Vorhaben wird aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert und ist zunächst auf die Zeit vom 30. Januar 1933 bis 2. August 1934 begrenzt. Mit dem Erscheinen dieses Bandes ist 1982 zu rechnen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 43):
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1978 und 1979 auf Kundgebungen zum Jag der Heimat" am jeweils ersten Sonntag im September gesprochen?
Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreter der Ministerien nehmen auf Grund von Einladungen wenn immer möglich an Bundestreffen der Landsmannschaften teil. Ob Mitglieder der Bundesregierung an Veranstaltungen von Orts- oder Landesverbänden zum „Tag der Heimat" in den Jahren 1978 und 1979 teilgenommen haben und gegebenenfalls an welchen Orten, ist mir nicht bekannt.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 45 und 46):
Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse, ob von alliierten Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland dioxinhaltige Herbizide wie Agent Orange verwendet wurden, bzw. kann eindeutig ausgeschlossen werden, daß sie noch heute Anwendung finden?
In welchem Ausmaß werden nach Kenntnis der Bundesregierung dioxinhaltige Herbizide — wie kürzlich aus der Umgebung von Passau berichtet — unzulässig verwendet, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den zunehmend als gefährlich erkannten Wirkungen des Dioxin Rechnung zu tragen?
Zu Frage B 45:
Die Frage der Anwendung dioxinhaltiger Herbizide wie Agent Orange durch die amerikanischen Streitkräfte war Gegenstand der Fragestunde vom 14. Mai 1980 (vgl. Anlage 11 zum Protokoll der 217. Sitzung am 14. Mai 1980). Eine abschließende Äußerung der amerikanischen Streitkräfte liegt noch
nicht vor. Über die Anwendung dioxinhaltiger Herbizide durch die übrigen im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor. Sie ist bereit, konkreten Hinweisen nachzugehen.
Zu Frage B 46:
Wegen der Verwendung dioxinhaltiger Herbizide in der Bundesrepublik und der Möglichkeit der Bundesregierung, hierauf Einfluß zu nehmen, sind zunächst weitere Ermittlungen erforderlich. Nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 47):
Wie hoch wird der Vergleichswert für eine landwirtschaftliche Abfindungsbrennerei, die als Nebenbetrieb im Sinne des § 13a Abs.8 des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Neuregelung der Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist, vom Finanzamt veranschlagt, und in welchem Verhältnis sind bei Obstgrundstükken der Vergleichswert zum Einheitswert angesetzt?
1. Abfindungsbrennereien als Nebenbetriebe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind nach § 42 des Bewertungsgesetzes mit dem Einzelertragswert zu bewerten. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bewertung werden Pauschsätze angesetzt. Als Einzelertragswert sind danach bei einer Abfindungsbrennerei mit einer Erzeugungsgrenze von 3 Hektolitern Weingeist bei voller Kontingentausnutzung 216 DM x 3 = 648 DM anzusetzen. Bei teilweiser Kontingentausnutzung ist dieser Betrag für je volle 10 v. H. Minderausnutzung um 64,80 DM zu vermindern. Der niedrigste Ansatz beträgt 100 DM.
Bei Abfindungsbrennereien mit einer Erzeugungsgrenze von 0,5 Hektolitern sind ohne Rücksicht auf die Kontingentausnutzung 100 DM anzusetzen. Das Abbrennen für Stoffbesitzer führt in der Regel zu keinem zusätzlichen Reinertrag und bleibt daher bei der Ermittlung des Einzelertragswerts unberücksichtigt.
2. Flächen des Intensivobstbaues sind im Bundesdurchschnitt mit 1 624 DM je Hektar bewertet. Nach § 41 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes ist mindestens ein Hektarwert von 1 200 DM anzusetzen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 48):
Ist es richtig, daß nach dem Ergebnis einer vorläufigen Schätzung des Statistischen Bundesamts sich die Selbständigenzahl im Jahr 1979 um 38 000 (ohne Landwirtschaft) erhöht hat, und gibt es einen Überblick darüber, wie sich diese Zunahme auf die einzelnen Berufsgruppen aufteilt?
18500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) gegenüber dem Vorjahr im Jahre 1979 um 38 000 von 1 855 000 auf 1 893 000 an (Produzierendes Gewerbe: + 11 000; Handel und Verkehr: + 4 000; Dienstleistungen: + 23 000). Angaben über die Zunahme in einzelnen Berufsgruppen liegen nicht vor.
Die seit 1976 beobachtbare positive Entwicklung bei den Selbständigen außerhalb der Landwirtschaft hat sich damit im Jahre 1979 verstärkt fortgesetzt. Seit 1976 ist die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) insgesamt um 58 000 angestiegen. Dazu dürfte auch die intensivierte Förderung von Existenzgründungen durch Bund und Länder beigetragen haben.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 49):
Liegen der Bundesregierung Daten für den Zeitraum von 1974 bis heute über die Entwicklung der Arbeitsplätze und der Produktionskapazitäten im Rohstahlbereich der einzelnen EG-Mitgliedstaaten vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese Daten gemessen an den Antikrisenzielen der Europäischen Kommission?
Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum von 1974 bis heute Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften über die Entwicklung der Beschäftigten (nicht der Arbeitsplätze) in der Stahlindustrie der Europäischen Gemeinschaften (nach der Abgrenzung des EGKS-Vertrages) und der Produktionskapazitäten im Rohstahlbereich der einzelnen EG-Mitgliedstaaten vor. Kopien der Aufstellungen füge ich bei.
Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl seit 1974 kann aus der Aufstellung nur mit Vorbehalt entnommen werden, weil die Angaben einiger Länder für 1974 Unklarheiten enthalten, die trotz wiederholter Versuche nicht völlig aufgeklärt werden konnten. Außerdem ist die Entwicklung der Beschäftigtenzahl für die Bewertung der Anpassungsbemühungen der Stahlindustrien nur sehr bedingt aussagefähig, weil sie den unterschiedlichen Rationalisierungsbedarf der Unternehmen vernachlässigt.
Die Zahlen über die Produktionskapazitäten dürften nach hiesiger Kenntnis den wirklichen Stand der Kapazitäten nicht zutreffend wiedergeben. In mehreren Ländern der EG haben die Industrien zwischenzeitlich stillgelegte oder „eingemottete" Anlagen nicht an die statistischen Behörden als Kapazitätsabbau gemeldet. In einigen Ländern dürften daher 10-20 % weniger Produktionskapazitäten zur Verfügung stehen als in der Statistik ausgewiesen.
Angesichts dieser Unsicherheitsfaktoren ist es nicht möglich, diese Zahlen in Verbindung mit den Antikrisenzielen der Kommission der EG zu bewerten.
Hinzu kommt, daß auch die Antikrisenziele der EG-Kommission nicht scharf definiert sind. Im 11. Gesamtbericht über die Tätigkeit der EG wurden sie 1977 in vier Leitlinien zusammengefaßt: Wahrung der Markteinheit und Marktöffnung, Stabilisierung und Modernisierung der Produktionskapazitäten, Maßnahmen zur Wiederbelebung des Marktes, Umstellung und Umschulung.
In einer Erklärung des zuständigen Mitgliedes der EG-Kommission vom Mai 1978 wurden sie wie
Beschäftigte in der EG-Stahlindustrie (EGKS-Vertrag)
— 1000 —
D F B Lux NL I GB
Ende 1974 232 158 64 24 25 96 189
Ende 1975 222 156 59 21 25 96 183
Ende 1976 219 154 57 22 25 98 180
Ende 1977 209 143 50 17 23 97 179
Ende 1978 203 132 49 17 21 93 166
Ende 1979 204 125 49 17 21 98 162
Ende Januar 1980 205 121 49 16 21 98 158
Ende Februar 1980 204 118 49 16 21 98
Ende März 1980 203 16 21
Ende April 1980 202 16 21
Ende Mai 1980 202 16 21
Ende Juni 1980 201 16 21
Ende Juli 1980
Ende August 1980
Ende September 1980
Ende Oktober 1980
Ende November 1980
Ende Dezember 1980
Quelle: Jahreszahlen — SAEG Jahrbuch bzw. Monatsbericht Monatszahlen — SAEG Schnellmeldung über Beschäftigte
folgt umschrieben: Tiefgreifende Lösung der tatsächlichen Probleme der Eisen- und Stahlindustrie, die ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellt und ihre Produktionsbedingungen so gestaltet, daß sie der wirtschaftlichen Realität, der sie gegenübersteht, entsprechen. Keine subventionierte ,,staatliche Eisen- und Stahlindustrie.
Gerade in jüngster Zeit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die darauf hinweisen, daß die Anpassungsanstrengungen in den Stahlindustrien der EG unterschiedlich ernst und schnell vorangetrieben werden. Es ist unbefriedigend, daß mehr als fünf Jahre nach der einschneidenden Änderung der
weltweiten Marktverhältnisse für Stahl viele der europäischen Stahlunternehmen immer noch nicht lebensfähig sind. Neben den in vielen europäischen Mitgliedstaaten gewährten Erhaltungssubventionen dürften dafür auch die dem Krisenprogramm der EG innewohnenden strukturerhaltenden Elemente ursächlich sein. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, die Steuerung des unvermeidlichen Anpassungsprozesses der europäischen Stahlindustrie von Anfang stärker dem Markt zu überlassen und sich auf Maßnahmen, z. B. im Rahmen des Regionalfonds sowie des Art. 56 EGKS-Vertrages zur Abfederung der sozialen Anpassungsprobleme zu beschränken.
IVB 1-0958m
Rohstahlkapazitäten
in der Europäischen Gemeinschaft
Bundesrep. Belgien Frankreich Großbritannien Italien Luxemburg Niederlande EG
Deutschland zusammen *)
- Millionen t -
1974 60,42 17,80 30,53 27,81 28,86 6,72 6,11 178,93
1975 62,86 19,02 33,63 27,08 32,78 7,52 6,34 190,05
.1976 65,81 18,51 33,26 29,13 33,66 8,22 7,71 197,61
1977 67,70 19,15 33,28 28,87 34,17 8,20 8,23 200,87
1978 68,91 20,00 32,40 27,95 35,73 7,55 8,30 202,12
1980 s 69,20 19,70 31,80 29,70 36,70 7,30 8,50 204,30
s = geschätzt
*) einschl. Irland und Dänemark
Quelle: Jahresheft Eisen und Stahl des SAEG
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 50):
Halt es die Bundesregierung für angezeigt, daß die Regionalklasseneinteilung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beseitigt oder zumindest für Gebiete mit unzureichenden Straßen gemildert wird, und wird sie Maßnahmen dazu ergreifen?
Über die zukünftige Regionalstruktur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung soll entschieden werden, wenn das Gutachten vorliegt, das der Bundesminister für Wirtschaft dem Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität zu Köln in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten wird unter Leitung von Professor Dr. Willeke, dem Direktor des genannten Instituts, und unter Beteiligung von Professor Dr. Schäffer, Direktor des Seminars für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität zu Köln, erarbeitet. In dem Gutachten werden die derzeitigen Grundsätze für eine regionale Gliederung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen unter allen nach den bisherigen Erfahrungen möglicherweise als relevant erscheinenden Gesichtspunkten untersucht. Dabei soll u. a. auch die Frage
alternativer regionaler Gliederungen und Zuordnungskriterien geprüft werden. Das Gutachten wird in einigen Monaten vorliegen und dann zur Veröffentlichung freigegeben werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird vor seiner Entscheidung die Ergebnisse des Gutachtens mit den interessierten Kreisen, insbesondere den Vertretern der Versicherungsnehmer und der Versicherungswirtschaft besprechen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 51):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Kriegswaffenverkäufe aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kolumbien zu genehmigen?
Kolumbien ist ein Land mit weit zurückreichender demokratischer Tradition, zu dem die Bundesrepublik Deutschland enge freundschaftliche Beziehungen und wirtschaftliche Bindungen unterhält. Die Bundesregierung sieht angesichts der derzeitigen innen- und außenpolitischen Situation Kolumbiens keine rechtlichen oder politischen Gründe da-
18502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
für, dieses Land von der Lieferung von Kriegswaffen generell auszuschließen. Die Entscheidung im Einzelfall hängt von den konkreten Gegebenheiten ab, z. B. von der Art der Waffen, die ausgeführt werden sollen.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 52):
Kann die Bundesregierung angeben, wieviel mittelständische Betriebe auf Grund von Konkursen und sogenannten stillen Schließungen in den Jahren 1970 bis 1979 geschlossen wurden?
Die Zahl der Insolvenzen (Konkurs- und Vergleichsverfahren) von Unternehmen betrug von 1970 bis 1979 50 882. Eine Untergliederung der Insolvenzen nach Unternehmensgrößenklassen ist nicht verfügbar, sondern nur eine Aufgliederung nach der Rechtsform der Unternehmen. Danach entfielen im Zeitraum 1970 bis 1979 von den 50 882 Insolvenzen 34 100 auf nicht eingetragene Unternehmen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG). Im Bereich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gab es im gleichen Zeitraum 16 562 Insolvenzen. Da eine Aussage über die Unternehmensgrößenstruktur jedoch nicht möglich ist, kann insoweit der Anteil mittelständischer Gesellschaften nicht ermittelt werden.
Stille Bereinigungen, bei denen auf ein gerichtliches Verfahren verzichtet wurde, werden statistisch nicht erfaßt.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 53):
Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der Tankstellenpächter ein unter besonderer Berücksichtigung des Vergütungssystems der Mineralölkonzerne, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik, die Situation der Pächter zu verbessern?
Das Tankstellengewerbe ist seit ca. zehn Jahren einem erheblichen Strukturwandel unterworfen. Dieser Strukturwandel, der durch einen rationelleren und höheren Benzinabsatz je Tankstelle gekennzeichnet ist, hat zu einer Verminderung der Zahl der Stationen von fast 47 000 auf rd. 27 000 geführt. Der Benzinabsatz je Tankstelle hat sich seitdem verdreifacht und erfolgt zu rund zwei Drittel über Selbstbedienungsstationen gegenüber 2 % im Jahre 1970.
Für die Betroffenen war dies natürlich in vielen Fällen mit Härten verbunden, für die verbleibenden Stationen hatte diese Entwicklung zu einem rationelleren und damit leistungsfähigeren Tankstellennetz aber auch Vorteile.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist zur Vermeidung von Härten im Rahmen dieses strukturellen Wandels in geeigneten Fallen vermittelnd zwischen Tankstellenverbänden und Mineralölgesellschaften tätig gewesen. Ausgenommen von diesen Bemühungen waren und sind aber Forderungen nach Einkommensverbesserungen, die als quasi-Tarifverhandlungen den Beteiligten vorbehalten bleiben müssen. Diesen Grundsatz haben auch die Tankstellenverbände immer akzeptiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber Mitte der siebziger Jahre mit einem Finanzzuschuß dazu beigetragen, daß die Tankstellenverbände durch den Ankauf eines auf der Grundlage der Buchhaltungsunterlagen von rd. 3 500 Tankstellen erstellten Informationssystems über Kosten-, Erlös- und Gewinnentwicklung in die Lage versetzt wurden, bei ihren Gesprächen mit den Mineralölgesellschaften über die wirtschaftliche Situation auf dem gleichen Informationsstand wie die Mineralölgesellschaften zu argumentieren. Dies ist als wesentlicher Beitrag zur Versachlichung der Konditionenverhandlungen auch von den Tankstellenverbänden anerkannt worden.
Anhand dieses Zahlenmaterials ergibt sich auf der Basis der einbezogenen Tankstellen für das Jahr 1979 ein durchschnittlicher Bruttoverdienst von 178 856 DM. Dieser Bruttoverdienst verteilte sich zu 47 % auf Einnahmen aus Provisionen für den Verkauf von Kraftstoffen und Motorenölen im Agenturverhältnis und zu 53 % auf Einnahmen aus dem Eigengeschäft mit Folgemarktprodukten und Dienstleistungen. Dem Bruttoverdienst standen 1979 Kosten in Höhe von 123 155 DM gegenüber. Als Differenz errechnet sich ein durchschnittlicher Gewinn von 55 701 DM. In diesen Durchschnittswert gehen die konventionellen Stationen mit einem mittleren Gewinn von 42 382 DM und die Selbstbedienungsstationen mit einem Gewinn von 59 123 DM ein. Der Durchschnittsgewinn über alle erfaßten Stationen, der das Einkommen des Tankstelleninhabers vor persönlichen Steuern darstellt, bedeutet in Relation zum Jahre 1974 eine Einkommensverbesserung um 35 %. Um praktisch denselben Prozentsatz haben sich auch die Durchschnittslöhne und -gehälter in der Gesamtwirtschaft in der Zeit von 1974 bis 1979 erhöht.
Anlage 66
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 54):
Wie steht die Bundesregierung zu dem im ZDF am 11. Juni 1980 erhobenen Vorwurf, die EG-Agrarpreise nicht genug erhöht und damit die Bauern zu einer Mehrproduktion gezwungen zu haben, die sie selbst gar nicht gewollt hätten?
Die Bundesregierung hat dem Kompromiß zugestimmt, die Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1980/81 in ECU um durchschnittlich 5 % anzuheben. Infolge der Aufwertung des Grünen DM-Kurses um 1 Prozent beträgt die durchschnittliche Preisanhebung für die deutsche Landwirtschaft etwa 4 Prozent. Bei den Verhandlungen mußten die marktein-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18503*
kommens- und haushaltspolitischen Erfordernisse angemessen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist der Aufassung, daß dieser Preisbeschluß die deutschen Landwirte in die Lage versetzt, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben, vorausgesetzt, unvorhersehbare Kostensteigerungen bei den Betriebsmitteln treten nicht ein.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist nicht schlüssig erwiesen, inwieweit Landwirte ihre Entscheidung über eine Einschränkung oder Ausdehnung der Produktion von der Höhe der Preisanhebung abhängig machen.
Anlage 67
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 55):
Ist es richtig, wie die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels erklärt hat, daß von den rund 30 Milliarden Mark des EG-Agrarhaushalts der Landwirtschaft nur acht Milliarden Mark zugute kommen und die restlichen 22 Milliarden Mark ,,für die unproduktiven Folgekosten wie Lagerung und Vernichtung der Überproduktion" ausgegeben werden, und können eventuelle Überlegungen zur Kostenersparnis nicht am letzteren Punkt ansetzen?
Berechnungen, wie sie offensichtlich die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels angestellt hat, können — abgesehen davon, daß sie kaum nachvollziehbar sind — in dieser Form nicht vorgenommen werden. Alle Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, die zur Finanzierung der gemeinsamen Marktorganisationen getätigt werden, dienen dem Ziel, das Preisniveau für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu stützen und eine gleichbleibende Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Im Verhältnis zum Kaufkraftanstieg sind die Nahrungsmittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend konstant geblieben. So mußte z. B. ein Durchschnittsverdiener 1979 ebenso wie 1980 13 Minuten arbeiten, um sich 1 kg Mischbrot kaufen zu können.
Im übrigen ist nochmals darauf hinzuweisen, daß die Marktorganisationen eine Intervention mit dem Ziel der Vernichtung nicht vorsehen. Vielmehr dürfen z. B. interveniertes Obst und Gemüse nur zu karitativen Zwecken oder zur Weiterverarbeitung abgegeben werden.
Anlage 68
- Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 56):
Wie lange wird es nach Meinung der Bundesregierung dauern, bis die EG-Kommission einen positiven Bescheid gibt, damit die Soforthilfe far die deutsche Fischerei in Form einer Struktur- und Konsolidierungshilfe endlich an die Betroffenen ausgezahlt werden kann?
Wie bereits in der Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 13. Juni 1980 ausgeführt, tut die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende, um baldmöglichst eine Entscheidung der Kommission herbeizuführen. Mit welchem Ergebnis und wann die beihilferechtliche Prüfung von der EG-Kommission abgeschlossen wird, kann jedoch von der Bundesregierung nicht vorhergesagt werden.
Anlage 69
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 57):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Büsumer Fischer, daß durch das Vorrecht der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, innerhalb der 12 Meilenzone der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesforschungsschiff ,,Solea" zu Forschungszwecken nach Seezungen fischen zu können, die Belange der Fischer entscheidend beeinträchtigt werden?
Zum Zwecke der Bestandserhaltung und der optimalen Befischung ist es erforderlich, daß die „Solea" regelmäßig biologische Untersuchungen und fangtechnische Erprobungen an allen Nutzfischbeständen in der Nord- und Ostsee vornimmt. Dabei werden nicht mehr Fische entnommen, als für die Untersuchungen erforderlich sind.
Auch den Büsumer Fischern dürfte bekannt sein, daß die Fischereiforschungsschiffe der Bundesrepublik Deutschland zur Bestandserhaltung und gerade im Interesse der Fischer eingesetzt werden. Das gilt auch für die jüngsten Selektionsuntersuchungen bei Seezunge in der Deutschen Bucht.
Anlage 70
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 58):
Trifft es zu, daß Wirtschaftswege, die aus EG-Mitteln gefördert werden, nur mit einer Gesamtbreite von drei Metern gefördert werden, obwohl die heutige Spurbreite der Landwirtschaftsfahrzeuge bereits bei drei Metern liegt, und wie gedenkt man, der Verkehrssituation (Gegenverkehr usw.) künftig gerecht zu werden?
Nach den Planungs- und Ausbaugrundsätzen in den Richtlinien für den ländlichen Wegebau — RLW 1975 — erhalten die einspurigen Wirtschaftswege in der Regel eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,0 m (Gesamtbreite = Kronenbreite 4,0 bis 5,0 m). Bei sehr starkem Verkehr kann es zweckmäßig sein, die befestigte Fahrbahnbreite bis auf 5,0 m (Gesamtbreite bis 7,0 m) zu vergrößern. Diese Fahrbahnbreiten sind von der Art und Verkehrsbedeutung der Wege, insbesondere von der Breite der sie benutzenden Fahrzeuge, abhängig. In besonders schwierigem Gelände oder in größerer Entfernung
18504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
von der Ortslage kann die befestigte Fahrbahnbreite bis auf 2,50 m vermindert werden.
Bei starkem Gegenverkehr sind bei einspurigen Wirtschaftswegen in Abständen von 300 m bis 500 m, ggf. auf Sichtentfernung, Ausweichen anzulegen.
Diese anerkannten Regeln der Technik werden bei der Förderung wegebaulicher Maßnahmen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" auf nationaler Ebene der Planung und Bauausführung zugrunde gelegt. Auch bei der Abwicklung derartiger Wegebauvorhaben im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds, Abteilung Landwirtschaft, müssen die oben bezeichneten variablen Ausbaubreiten zur Anwendung kommen. Die verantwortliche Planung und Baudurchführung liegt in allen Fällen beim jeweiligen Bundesland.
Anlage 71
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 59):
Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, aus den bei der Zentralkellerei Breisach eingelagerten Traubenrückständen mit Hilfe von Forschungsmitteln des Bundesernährungsministers Energieträger auf pflanzlicher Basis, z. B. für die Industrie, zu entwickeln, und welche Position bezieht das Branntweinmonopol, wenn ihm Branntwein, der z. Z. aus diesem Traubentrester hergestellt wird, zum Ankauf angeboten wird?
Alle erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit Energiegewinnung aus Biomasse beschäftigen, werden von der Bundesregierung nachhaltig befürwortet.
Entsprechende Vorhaben können mit Bundesmitteln gefördert werden. So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Vorhaben, die der Einführung neuartiger Techniken der Energieeinsparung und der umweltfreundlichen Energiegewinnung in die agrarwirtschaftliche Praxis dienen, aus Haushaltsmitteln des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu bezuschussen.
Das Vorhaben der Zentralkellerei Badischer Winzergenossenschaften in Breisach, aus Abfallstoffen, die bei der Weinherstellung anfallen, Energie zu -gewinnen, wird sehr positiv beurteilt. Eine Förderung des Vorhabens war in Betracht gezogen worden; sie konnte jedoch aus Haushaltsgründen nicht erfolgen, weil das Investitionsvorhaben zu dem Zeitpunkt, als die Zuschußmittel bewilligt werden sollten, bereits weitgehend durchgeführt war.
Wenn die Zentralkellerei Breisach weitere Pilotprojekte zur Energiegewinnung auf pflanzlicher Basis beabsichtigt oder das jetzige Verfahren fortzuentwickeln gedenkt, so steht es ihr frei, entsprechende Förderungsanträge zu stellen.
Nach der Änderung von § 76 Abs. 2 Branntweinmonopolgesetz durch das Änderungsgesetz vom 13. November 1979 wird Alkohol aus Traubentrestern nicht von der Bundesmonopolverwaltung übernommen, wenn er aus einer Verschlußbrennerei mit einer Jahreserzeugung von mehr als 4 hl Alkohol stammt. Da die Produktionsmenge der Zentralkellerei Breisach diese Grenze überschreitet, kann der von ihr hergestellte Tresteralkohol nicht an die Bundesmonopolverwaltung abgeliefert werden. Abweichend davon könnte ein Ankauf dieses Alkohols von der Bundesmonopolverwaltung nur dann erwogen werden, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden sein sollte und der Tresteralkohol ohne finanzielle Verluste verwertet werden könnte.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 60):
Sind der Bundesregierung auftretende Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten bekannt, die auf Grund des erhöhten Urlaubsanspruchs dieses Personenkreises auftreten, und wenn ja, was ist bisher administrativ getan worden bzw. wird getan, um Benachteiligungen zu verhindern?
Die Vermittlung von Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist häufig schwieriger als die Nichtbehinderter. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig und lassen sich nur im konkreten Einzelfall genauer spezifizieren. Im allgemeinen wirkt sich der zusätzliche Urlaub von 6 Arbeitstagen, der Schwerbehinderten zusteht, nicht einstellungshemmend aus, weil der Arbeitgeber durch die Beschäftigung eines Schwerbehinderten nicht mit der Ausgleichsabgabe belastet wird.
Die Bundesregierung versucht, durch flankierende Maßnahmen zum Schwerbehindertengesetz und Arbeitsförderungsgesetz die Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben zu erleichtern. So wurde der Auf- und Ausbau von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken während der letzten 10 Jahre aus Bundesmitteln mit 630 Millionen DM vorangetrieben, weil die Bundesregierung der Auffassung ist, daß eine qualifizierte Berufsausbildung notwendige Voraussetzung für eine dauerhafte Eingliederung Schwerbehinderter in das Erwerbsleben ist. Mit Hilfe von 3 Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte konnten während der letzten 3 Jahre mehr als 29 000 Schwerbehinderte in Arbeit vermittelt werden. Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen sowie mit Informationsschriften klärt die Bundesregierung die Schwerbehinderten über ihre Rechte und Vergünstigungen auf und versucht, Vorurteilen vorzubeugen oder diese abzubauen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18505*
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 61):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gewerkschaftlichen Forderungen nach besserer Anrechnung der Schichtdienste für die jeweils Betroffenen zu unterstützen?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung betrachtet die Schichtarbeit als einen der Schwerpunkte in seiner Politik zur Humanisierung des Arbeitslebens. Bereits seit mehreren Jahren werden hierzu Forschungsprojekte gefördert und veröffentlicht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung verfolgt hiermit das Ziel, die Situation der Schichtarbeiter exakt zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die Diskussion in der Praxis zu fördern. Er begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation von Schichtarbeit leistenden Beschäftigten führen. Hierzu zählen vor allem auch die Anstrengungen der Tarifvertragsparteien, die sich zum Beispiel in den Tarifabschlüssen des Jahres 1979 in der Eisen- und Stahlindustrie, der Druckindustrie und im Bergbau niedergeschlagen haben; danach erhalten Arbeitnehmer mit Nachtschichtarbeit zusätzliche bezahlte Freischichten.
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Arbeitsgruppe inzwischen die Vorschläge und Forderungen geprüft, die in den vergangenen Jahren vorgelegt worden sind. Diese umfassen eine breite Palette von Maßnahmen, die teilweise durch den Staat, zu einem großen Teil aber auch von den Tarifvertragsparteien und anderen realisiert werden könnten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird diejenigen Vorschläge, die einer staatlichen Rechtsetzung zugänglich sind, durchzusetzen suchen, soweit dies sinnvoll ist. In Frage kommen beispielsweise gesetzliche Arbeitszeitregelungen, Belastungsminderung durch geringere Belastungsgrenzwerte, bessere sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und andere Maßnahmen.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat weiterhin die übrigen Bundesminister, in deren Bereichen Schichtdienst geleistet wird, auf die damit verbundenen Probleme aufmerksam gemacht und angeregt, sich verstärkt um Verbesserung zu bemühen. Diese Anregung ist durchweg positiv aufgenommen worden. So sind dem Bundesminister des Innern zum Beispiel inzwischen vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Vorschläge für eine höhere Anrechnung von Nachtschichttätigkeiten vorgelegt worden. Der Schichtdienst wird auch in den laufenden Manteltarifverhandlungen im öffentlichen Dienst behandelt.
Auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind inzwischen auch mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie dem Bundesminister der Finanzen die Möglichkeiten der Förderung besonders ausgestatteter Wohnungen für Schichtarbeiter aufgenommen worden. Hierbei hat sich allerdings gezeigt, daß erhebliche rechtliche Probleme zu lösen sind.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 62):
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu verhindern, daß insbesondere asylsuchende Türken ohne Arbeitsgenehmigung von sogenannten Leihfirmen angeworben und an Unternehmen vermietet werden?
Die Bundesregierung hat die zuständigen Stellen immer wieder, zuletzt mit Schreiben vom 19. März 1980 an die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, gebeten, die illegale Ausländerbeschäftigung zu bekämpfen. Auf die Gefahr des Tätigwerdens von Asylbewerbern ohne Arbeitserlaubnis hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Fernschreiben vom 18. Juni 1980 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit ausdrücklich hingewiesen und ihn gebeten, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Beschäftigung verstärkt zu nutzen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine strengere Bestrafung illegaler Verleiher, die ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen, hat das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975 geschaffen, das Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 63):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei der Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamts Aachen, wonach ein weiblicher Stukkateurlehrling nach zwei Lehrjahren die Lehre wegen der bei der Arbeit aufzubringenden Kraft und des rauhen Tons auf Baustellen abbrechen mußte (Frankfurter Rundschau vom 7. Juni 1980) um einen Einzelfall handelt, oder ob Mädchen, die eine Ausbildung in bisher typischen Männerberufen absolvieren, häufig mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit für Mädchen in diesen Berufen in Zukunft solche Probleme nicht mehr entstehen können?
Der Bundesregierung sind zwei Fälle bekannt, in denen das zuständige Gewerbeaufsichtsamt die Ausbildung von Mädchen in Bauberufen untersagte, und zwar in dem von Ihnen erwähnten Fall einer Auszubildenden im Stukkateurhandwerk und in dem Fall einer Auszubildenden im Zimmererhandwerk. Nach meinen Informationen wurde durch die Entscheidung der Gewerbeaufsichtsämter die Ausbildung aber nicht abgebrochen, weil die Betroffenen hiergegen Rechtsmittel eingelegt haben.
Nach der geltenden Rechtslage (§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitordnung und Nr. 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung) ist die Beschäftigung von Frauen mit der Beförderung von Roh- und Werkstoffen und mit den eigentlichen Betriebsarbeiten auf Bauten verboten. Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit an diesen Verboten festgehalten werden muß und hofft, dem Deutschen Bundestag ein den heutigen Verhältnissen entsprechendes Arbeitszeitgesetz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorschlagen zu können. Einstweilen sind die Leitenden Gewerbeaufsichtsbeamten der
18506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Länder mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung übereingekommen, daß Arbeiten des Bauausbau- und des Baunebengewerbes (Installation technischer Einrichtungen, Klempnerarbeiten, Maler- und Tischlerarbeiten o. ä.) entgegen bisheriger Rechtsauslegung nicht mehr unter das Verbot fallen.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 64 und 65):
Ist die Bundesregierung nach der Auswertung zweier Gutachten zum Thema ,technischer Fortschritt — Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt" der Auffassung, daß der technische Fortschritt aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft in herkömmlichem Tempo verlaufen dürfte, so daß die erforderlichen Anpassungen ohne unvertretbare
Härten bewältigt werden können, und was gedenkt sie zu tun, daß es nicht zu der Massenarbeitslosigkeit kommt, die die Gutachter prognostizieren?
Wie wird die Bundesregierung den Beschäftigungswirkungen des technischen Fortschritts künftig begegnen?
Zu den von Ihnen angesprochenen Forschungsgutachten zum Thema Technischer Fortschritt — Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt" hat die Bundesregierung bereits Stellung genommen.
In dem übereinstimmenden Ergebnis beider Gutachten, daß in diesem Jahrzehnt nicht mit einem revolutionären Verlauf des technischen Fortschritts zu rechnen sei, sieht die Bundesregierung eine Bestätigung ihrer mehrfach dargelegten Einschätzung der voraussichtlichen technischen Entwicklung.
Die von den Instituten prognostizierte Beschäftigungsentwicklung gibt nur einen Teilaspekt der breit angelegten Studien wieder. Sie sind Ergebnisse von Status-quo-Prognosen, die Veränderungen der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen, insbesondere aber politische Reaktionen auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen naturgemäß nicht hinreichend berücksichtigen können. Deshalb teilt die Bundesregierung auch nicht die pessimistische längerfristige Arbeitsmarktperspektive der Gutachten, zumal sie ihre Politik, die auf eine Erhöhung des Arbeitsplatzangebots, den Abbau der Arbeitslosigkeit und die Eingliederung der geburtenstarken Jahrgänge gerichtet ist, konsequent fortsetzen wird. In den letzen beiden Jahren sind dabei bereits erhebliche Fortschritte erzielt worden.
Die Bundesregierung betrachtet es weiterhin als ihre Aufgabe, die beruflichen Qualifikationen zu verbessern, günstige Voraussetzungen für technologischen Fortschritt, Innovation und Investition zu schaffen sowie Anstöße zu geben in Bereichen, in denen die Marktkräfte allein nicht ausreichen, Innovationsbarrieren abzubauen. Sie wird generell auf eine sozial verantwortliche Handhabung des technischen Fortschritts hinwirken. Die Gutachten unterstreichen in diesem Zusammenhang, daß mit Tarifautonomie, Mitbestimmung und Betriebsverfassung wichtige und bewährte Voraussetzungen für wirtschaftliche und soziale Stabilität in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 66):
Wie beurteilt die Bundesregierung die in letzter Zeit laut gewordenen Beschwerden über die schleppende Bearbeitung in Versorgungsämtern zur Feststellung von Schwerbehindertengraden bzw. zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, und welche Möglichkeiten sieht sie für eine Beschleunigung der Verfahren?
Die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes ist, soweit es um das Verfahren zur Anerkennung als Schwerbehinderter und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Versorgungsämter geht, Angelegenheit der Länder. Der Bund hat auf die personelle und organisatorische Ausstattung der Versorgungsämter keinen unmittelbaren Einfluß. Die Länder wurden aber wiederholt gebeten, durch eine ausreichende Personalausstattung und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf die Ausstellung von Ausweisen so weit wie möglich herabgesetzt wird. Dabei wurden inzwischen auch schon erhebliche Erfolge erzielt. Andererseits ist bekannt, daß Schwerbehinderte in Einzelfällen zum Teil lange Wartezeiten bis zur Erledigung ihrer Anträge hinnehmen müssen. Die Ursache liegt nicht nur in der hohen Zahl der zu bearbeitenden Anträge, sondern im wesentlichen daran, daß Anträge oft nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden oder angeforderte ärztliche Unterlagen nur zögernd bei den Versorgungsämtern eingehen.
Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen läßt sich nicht nur durch die Aufstockung des Personalbestandes der Versorgungsämter, organisatorische und sonstige Maßnahmen erreichen, sondern auch durch die Delegation von Aufgaben an andere Behörden. Eine Ermächtigung dazu ist durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr eingeführt worden. Danach können die Länder die Zuständigkeit zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen weitgehend auf andere Behörden übertragen. Von dieser Ermächtigung hat beispielsweise die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durch eine entsprechende Verordnung Gebrauch gemacht.
Eine Minderung des Arbeitsanfalls ist dadurch eingetreten, daß Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, ab 1. Oktober 1979 Anspruch auf unentgeltliche Beförderung ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben. Damit ist die aufwendige Überprüfung der Einkommensverhältnisse der Schwerbehinderten entfallen.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 67):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18507*
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1979 und 1980 auf Kundgebungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai gesprochen?
Die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Kundgebungen zum Tag der Arbeit (1. Mai) ist ein Ausdruck der Verbundenheit der Bundesregierung mit der Arbeitnehmerschaft und ihren Organisationen, zugleich aber auch eine Würdigung der Verantwortung der Gewerkschaften in Staat und Gesellschaft.
Sie begrüßt es daher, wenn aus diesem Anlaß auch möglichst viele Mitglieder der Bundesregierung an diesen Feierlichkeiten aktiv teilnehmen.
Es ist davon auszugehen, daß die Mitglieder der Bundesregierung, denen eine entsprechende Einladung der Gewerkschaften in der Vergangenheit zugegangen ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben.
Im übrigen gibt es über die Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Maiveranstaltungen keine Buchführung.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 68):
Sind der Bundesregierung Meldungen über einen größeren Waffenfund in einem niederländischen Wald bekannt, die mit Vorsorgeplänen der NATO in Verbindung gebracht werden, und vermag die Bundesregierung auszuschließend daß derartige geheime Depots auch in den Wäldern der Bundesrezuschliepublik Deutscderarhlaned angeheielegt sind?
Die Bundesregierung hat die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 18. Juni 1980 über „Geheimnisvolle Waffenfunde" in einem niederländischen Wald zur Kenntnis genommen. -
Über diese Veröffentlichung hinausgehende Informationen zum geschilderten Sachverhalt liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Rahmen der Verteidigungskonzeption der NATO sehen die Planungen der Bundeswehr keine Vorsorgepläne vor, für deren Durchführung die Anlage derartiger geheimer Waffendepots erforderlich wäre. Eine solche Planung würde weder den konzeptionellen noch den operativen Erfordernissen für eine bündnisgemeinsame Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Die Bundesregierung schließt daher aus, daß geheime Waffendepots dieser Art in den Wäldern der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 69):
Wie hoch belaufen sich jeweils die Treibstoffkosten und davon gesondert die sonstigen Kosten (wie Personal etc.), die bei den einzelnen Flügen des Bundesministers far Forschung und Technologie mit Flugzeugen der Bundeswehr zu Veranstaltungen im Bundestagswahlkreis Esslingen entstanden sind?
Ihre Frage geht davon aus, daß Flugzeuge der Flugbereitschaft BMVg für die Wahlkreisarbeit von Bundesministern zur Verfügung gestellt werden. Das trifft nicht zu.
Ich hatte bereits in meiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Kollegen Dr. Laufs (Fragestunde des Deutschen Bundestages, Woche vom 19. Mai 1980) mitgeteilt, daß Bundesminister Hauff seit seinem Amtsantritt am 16. Februar 1978 bis heute in zehn Fällen eine Bundeswehrmaschine benutzt hat und daß in allen Fällen der Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. November 1977 betr. „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" beachtet worden ist (Protokoll 219. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 109).
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 70 und 71):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterkunftssituation zweier Kompanien nach dem Brand in der Hammerstein-Kaserne in Wesendorf?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Unterbringung der Soldaten in der Hammerstein-Kaserne nach dem Brand so schnell wie möglich umfassend zu verbessern?
Zu Frage B 70:
Durch den Brand ist der Dachstuhl des Unterkunftsgebäudes Nr. 3, in dem die 1. und 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons (PzGrenBtl) 21 untergebracht war, völlig und das 1. und 2. Obergeschoß teilweise vernichtet worden, so daß ca. 80 % der Unterkunftskapazität nicht mehr nutzbar ist. Die Grundinstandsetzung dieses Gebäudes war gerade erst abgeschlossen.
Der durch den Brand entstandenen Lage wird dadurch Rechnung getragen, daß die zum 1. Oktober 1980 vorgesehene Verlegung der 4./PzGrenBtl 11 von Hannover nach Wesendorf verschoben wird.
In das hierfür vorgesehene Unterkunftsgebäude zieht die 5./PzGrenBtl 21. Die 1. Kompanie kann zum Teil im Gebäude 3 verbleiben, zum Teil wurde sie in den übrigen Unterkunftsgebäuden untergebracht, ohne daß hierdurch eine unzumutbare Unterbringungssituation entstanden ist
Zu Frage B 71:
Mit der Instandsetzung des durch den Brand beschädigten Unterkunftsgebäudes wird unverzüglich begonnen. Die Wehrbereichsverwaltung II wurde entsprechend angewiesen.
18508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 72 und 73):
Auf Grund welcher Anordnung des Führungsstabs des Heeres ist die materielle Ausstattung der Beobachtungsbataillone der Artillerie bisher durchgeführt worden, und ist hierbei von vornherein dabei sichergestellt worden, daß diese Verbände überwiegend mit neuem Gerät ausgerüstet werden, um Geräteaussonderungen von vornherein zu vermeiden und die Einsatzfähigkeit zu garantieren?
Wieviel Beobachtungsbataillone der Artillerie werden im Rahmen der Heeresstruktur 4 auf Grund der Entscheidung des Führungsstabs des Heeres aufgestellt, bzw. bis wann ist diese Aufstellung aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verbänden so abgeschlossen, daß diese Bataillone den Einsatzkriterien entsprechen?
Bei der Umstellung auf die Heeresstruktur 4 gliedert das Heer fünf Beobachtungsbataillone um und stellt sechs Beobachtungsbataillone aus Beobachtungsbatterien auf.
Grundlage für die materielle Ausstattung der Beobachtungsbataillone ist der Stärke- und Ausrüstungsnachweis (STAN), Teil Material, dieser Bataillone. Dabei kennzeichnet die STAN den Endzustand der materiellen Ausstattung. Die derzeitige Ausrüstung der Beobachtungsbataillone weicht aufgrund der gegebenen Geräteausstattung des Heeres noch von der STAN ab.
Um unnötige Geräteaussonderungen von vornherein zu vermeiden und die Einsatzfähigkeit zu garantieren, erhalten die Beobachtungsbataillone im Zuge der Umgliederung auf die Heeresstruktur 4 anstelle der z. Zt. noch genutzten überalterten Schützenpanzer kurz, Hotchkiss, die entsprechende Anzahl MTW M 113 als Beobachtungsfahrzeuge, die ab 1981 mit dem neuen Radargerät RATAC ausgerüstet werden.
Die Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen geschieht unter Berücksichtigung des begonnenen Zulaufes der Fahrzeugfolgegeneration, die aber erst 1991 abgeschlossen sein wird.
Hierbei wird angestrebt, neu aufzustellende Beobachtungsbataillone weitmöglichst mit den neuen Kraftfahrzeugen auszurüsten und umzugliedernde Beobachtungsbataillone im Rahmen des darüber hinaus möglichen mit Fahrzeugen der Folgegeneration auszustatten.
Der Materialzulauf im einzelnen wird geregelt durch Ausstattungspläne und Zulaufpläne für neues Gerät, die vom Heeresamt erarbeitet und durch den Führungsstab des Heeres genehmigt werden.
In der Heeresstruktur 4 wird jede Division, außer der Luftlandedivision, über ein Beobachtungsbataillon verfügen.
Die bereits seit Jahren aufgestellten Beobachtungsbataillone der 1., 2., 4., 5. und 6. Division sind bereits auf die neue Heeresstruktur umgegliedert.
Die Aufstellung der neuen Beobachtungsbataillone wird wie folgt vorgenommen:
— seit 1. 1. 1980: 8. Gebirgsdivision
— seit 1. 4. 1980: 10. Panzerdivision
— ab 1. 7. 1980: 3. Panzerdivision
— ab 1. 10. 1980: 7. Panzerdivision, 11. Panzergrenadierdivision, 12. Panzerdivision.
Der Abschluß der Aufstellungen ist für Ende 1980 vorgesehen.
Dabei werden die neu aufgestellten Beobachtungsbataillone zunächst über keine Drohnenbatterie verfügen, da sie mit der neuen Drohne CL 289 ausgerüstet werden, deren Zulauf 1983/84 beginnt und 1988 abgeschlossen sein wird. Die Aufstellung dieser Drohnenbatterien erfolgt entsprechend dem Zulauf. Eine Reihenfolge der Verbände ist bisher noch nicht festgelegt.
Die Einsatzbereitschaft der neu aufgestellten Beobachtungsbataillone ohne Drohnenbatterie wird nach derzeitiger Personal- und Ausbildungsplanung ab 1982 hergestellt sein. Mit der Einsatzbereitschaft der Drohnenbatterie kann etwa 1 Jahr nach deren Aufstellung gerechnet werden.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 74):
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum ausgesonderte Fahrzeuge der Bundeswehr zwar über die VEBEG an private Abnehmer, aber nicht direkt an Einrichtungen wie z. B. das Technische Hilfswerk veräußert werden?
Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Abteilung des Bundesamtes für Zivilschutz (BAZ). Das BAZ ist dem Bundesminister des Innern (BMI) nachgeordnet.
Ausgesondertes Bundeswehrmaterial wird seit Jahren für Aufgaben beim BAZ und Bundesgrenzschutz dem BMI in erheblichem Umfang angeboten und diesem, je nach Bedarf, ohne Werterstattung nach § 61 Abs. 2 BHO überlassen.
Da die zur Aussonderung heranstehenden Kraftfahrzeuge im Durchschnitt mehr als 10 Jahre bei der Bundeswehr im Einsatz waren und z. T. erhebliche Mängel aufwiesen, hat der BMI seit rd. 2 Jahren auf die Übernahme solcher Fahrzeuge für Aufgaben beim BAZ verzichtet.
Wenn der BMI es ablehnt, für das BAZ/THW derartige Fahrzeuge zu übernehmen, so besteht für den BMVg keine Möglichkeit, Fahrzeuge an Ortsgruppen des THW unmittelbar zu überlassen.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 75):
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen in der „New York Times" zu, wonach im Rahmen der Neugliederung sowjetischer Truppenverbände in Ost-Mittel-Europa mehr Soldaten, Geschütze und Panzer als bisher in der CSSR, Polen und der DDR stationiert werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18509*
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die den Sachverhalt bestätigen, daß eine Umstrukturierung der sowjetischen Truppenverbände in Ost-Mittel-Europa begonnen hat, z. Z. bereits läuft oder unmittelbar bevorsteht.
Allerdings gibt es seit einigen Jahren Hinweise darauf, daß in der Sowjetunion Truppenversuche unternommen werden, bei denen neue Strukturmodelle erprobt werden.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 76):
Wir beurteilt die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten eine Erklärung, die von Antragstellern für Sozialhilfe zu unterzeichnen ist, mit der sie den Sozialhilfeträger ermächtigen, bei allen Sparkassen, Banken, der Deutschen Bundespost und sonstigen Finanzinstituten Erkundigungen über Guthaben einzuziehen und gleichzeitig alle Ärzte, die den Antragsteller jemals behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden werden?
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat bestimmte Mitwirkungspflichten (§ 60ff. des Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil). Er muß u. a. auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB — AT). Auskünfte durch Dritte (z. B. Sparkassen, Ärzte) werden dann notwendig, wenn der Antragsteller nicht über alle Angaben und Unterlagen verfügt, die für die Prülung seines Antrages erheblich sind. Der Umfang der erforderlichen Auskünfte durch Dritte richtet sich somit nach den Umständen des einzelnen Falles. Das schließt nicht aus, daß der Leistungsträger — hier der Sozialhilfeträger — zur Verwaltungsvereinfachung und auch zur Erleichterung für den Antragsteller sich eine verhältnismäßig weitgefaßte schriftliche Vollmacht zur Einholung notwendiger Auskünfte geben lassen kann. Aus diesen Gründen soll der Leistungsträger nach § 60 Abs. 2 SGB — AT für die Beschaffung der erforderlichen Angaben soweit wie möglich Vordrucke verwenden.
Die Grenzen der Mitwirkungspflicht des Antragstellers ergeben sich aus § 65 SGB — AT. Diese Pflicht besteht u. a. insoweit nicht mehr, als ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung steht oder ihre Erfüllung dem Antragsteller aus einem wichtigen. Grund nicht zugemutet werden kann.
Soweit ein Sozialhilfeträger bei der Anfrage bei Dritten die Bestimmungen der §§ 60ff. SGB — AT beachtet, läßt sich sein Vorgehen datenschutzrechtlich nicht beanstanden. Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem Rundschreiben vom Frühjahr 1980 die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich die Sozialhilfeträger an Sparkassen und Banken mit der Bitte um Auskunft wenden können, ausführlich behandelt und eine zurückhaltende Verfahrensweise empfohlen.
Falls Ihnen aus der Praxis Fälle bekannt werden, in denen Sozialhilfeträger über den Rahmen der
§§ 601f. SGB — AT hinaus von den Antragstellern Vollmachten verlangen, halte ich es für zweckmäßig, daß Sie sich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden, wäre aber dankbar für eine Durchschrift Ihrer Mitteilung, damit ich mich wegen der generellen Problematik mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Verbindung setzen kann.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 77):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich das Rückstandproblem bei Fleisch auf Grund von Untersuchungen in Schlachthöfen entwickelt hat?
Durch Berichte einzelner Bundesländer ist die Bundesregierung darüber unterrichtet worden, daß bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Schlachthöfen zunehmend unzulässige Rückstände von androgen und gestagen wirkenden Stoffen festgestellt wurden, die zu einer Beurteilung des Fleisches als untauglich geführt haben.
Auf Grund dieser Untersuchungsergebnisse wurde der Prozentsatz der Stichproben verdoppelt, um insbesondere den Verstößen gegen die Vorschriften über die Anwendung von Hormonen bei Kälbern wirksam begegnen zu können.
Diese Maßnahme hat in der letzten Jahreshälfte 1979 gebietsweise zur vermehrten Aufdeckung von Verstößen geführt.
Die zuständigen obersten Landesveterinärbehörden wurden von diesen Verstößen unterrichtet und um verstärkte Überwachung gebeten; sie haben daraufhin die Rückstandsuntersuchungen intensiviert. Berichte über die Auswirkungen dieser verstärkten Untersuchungen liegen noch nicht vor.
Die Rückstandssituation in bezug auf Antibiotika hat bisher keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen gegeben.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 78):
Wird die Bundesregierung entsprechend ihrem Anteil an der Finanzierung der Gesellschaft pro familia den durch Versicherungen nicht gedeckten Schaden ersetzen, der durch die gewalttätigen Anschläge auf die Räume von pro familia in Bremen und Hamburg angerichtet wurde, und wird die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Arbeit von pro familia so bald wie möglich unbehindert wieder aufgenommen werden kann?
Pro familia, Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung e. V., werden Haushaltsmittel des Bundes zur Durchführung bundeszentraler Fortbildungsveranstaltungen und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Daneben
18510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
wird die Geschäftsstelle des Bundesverbandes institutionell gefördert. Eine finanzielle Förderung der einzelnen Beratungsstellen der pro familia ist nur insoweit möglich, als diese in das Modellprogramm „Beratungsstellen im Rahmen ergänzender Maßnahmen zur Reform des § 218 StGB" einbezogen sind. Dies trifft für die von einem Anschlag betroffene Beratungsstelle in Bremen, nicht aber für die in Hamburg, zu.
Die durch Brandsätze entstandenen Schäden am Mobiliar; an Geräten und sonstigem Inventar — z. B. an Teppichböden — sind nach Auskunft von pro familia durch die Versicherung gedeckt. Inwieweit die Schadensdeckung sich auf nicht durch Brand zerstörtes Inventar erstreckt, wird gegenwärtig vom Versicherungsträger noch geprüft. Einen Bescheid der Versicherung erwartet pro familia in den kommenden Tagen.
Geprüft wird darüber hinaus, ob der Hauseigentümer — Bundesvermögensverwaltung — für die Schäden an Fenstern und Türen aufzukommen hat.
Da der Zuschuß zu den Investitionskosten der Modellberatungsstelle von pro familia vom Land Bremen getragen worden ist, gehe ich davon aus, daß der Senator für Gesundheit und Umweltschutz im Falle eines versicherungsrechtlich nicht gedeckten Schadens Hilfe leistet.
Ungeachtet der entstandenen Sachschäden konnte die Beratungsarbeit von pro familia weitergeführt werden. Dank vereinter Mühen konnten durch die in großer Zahl geleisteten Aufräumstunden die schlimmsten Folgen des Anschlags beseitigt und damit eine Unterbrechung der Arbeit verhindert werden.
Die Beratungsstelle der pro familia in Hamburg, auf die ein Anschlag verübt worden ist, zählt nicht zu den vom Bundesministerium für Jugend, Famile und Gesundheit finanziell geförderten Modellberatungsstellen. Es wäre dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit daher verwehrt, den durch Versicherungen möglicherweise nicht gedeckten Schaden zu ersetzen. Zwar dauern die Verhandlungen mit Versicherungsträgern noch an, doch haben Rückfragen bei der Gesundheitsbehörde in Hamburg ergeben, daß der ganze bzw. der größte Teil des Schadens durch Versicherungen und Spendeneingänge gedeckt sein dürfte. Im übrigen hat der Senator für Gesundheit der Freien und Hansestadt Hamburg weitgehende Hilfe zugesagt.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 79 und 80):
Welche Gründe haben dazu geführt, die Altersgrenze für die Förderung der Ausbildung zur Schwesternhelferin auf 50 Jahre festzusetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Altersbegrenzung aufzuheben bzw. zu erhöhen?
Zu Frage B 79:
Die Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen erfolgt vor allem für den evtl. Einsatz in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall. Nach Artikel 12a Abs. 4 GG können Frauen nur bis zum 55. Lebensjahr zur Deckung des Bedarfs an zivilen Dienstleistungen im zivilen oder militärischen Gesundheitswesen herangezogen werden. Diese im Interesse der betroffenen Altersgruppen festgelegte Altersgrenze ist auch bei der Frage der Einsatzfähigkeit der zu Schwesternhelferinnen ausgebildeten Frauen zu berücksichtigen.
Da erhebliche Steuermittel für die Aus- und Fortbildung der Schwesternhelferinnen bereitgestellt werden, spielt der Zeitraum, für den eine ausgebildete Schwesternhelferin verfügbar ist, eine wesentliche Rolle. Bei einem Ausbildungsbeginn erst nach dem 50. Lebensjahr ist eine absehbare Verfügbarkeit von nur wenigen Jahren anzunehmen. Für die Neuausbildung sollen deshalb vor allem jüngere Kräfte gewonnen werden. Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß bereits aus- und fortgebildete Schwesternhelferinnen dieser Altersbegrenzung nicht unterliegen. Im übrigen haben sich zwei der drei ausbildenden Hilfsorganisationen für diese Regelung ausgesprochen. .
Zu Frage B 80:
Die Bundesregierung beabsichtigt aus den genannten Gründen derzeit nicht, diese Altersbegrenzung aufzuheben oder zu verändern, zumal dies auch die Mehrheit der Hilfsorganisationen finden müßte.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 81):
Trifft es zu, daß das Gesundheitssicherstellungsgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr von der Regierung eingebracht wird, und was sind die Gründe für eine solche Verzögerung?
Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. März 1980 (vgl. Plenarprotokoll 8/209, S. 16725) ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, den Referentenentwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes soweit abzustimmen, daß er Anfang der nächsten Legislaturperiode in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann.
Bei dem Gesundheitssicherstellungsgesetz handelt es sich um ein sehr schwieriges Gesetzgebungsvorhaben, das sich nicht nur in die das Gesundheitswesen betreffenden Regelungen des Zivilschutzrechtes und der Bedarfsdeckungsgesetze nahtlos einfügen, sondern auch die komplizierte Struktur des Gesundheitswesens sowie die Belange einer Vielzahl von Beteiligten berücksichtigen muß.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 82, 83 und 84):
Welche Kanäle in der Bundesrepublik Deutschland sind für die Befahrbarkeit von Europakähnen ausgebaut, und in welchen Fällen bestehen entsprechende Pläne?
Wie hoch ist der durchschnittliche, jährliche Unterhaltungsaufwand pro Kanalkilometer, und konnte ein entsprechender Unterhaltungsaufwand auch beim Elbe-Lübeck-Kanal in den letzten 15 Jahren realisiert werden?
Wie hat sich die Tarifpolitik der Deutschen Bundesbahn auf Parallelstrecken zum bundesdeutschen Kanalsystem gestaltet?
Zu Frage B 82:
Die Kanäle in der Bundesrepublik werden grundsätzlich nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien ausgebaut, insbesondere entsprechend den Investitions- und Folgekosten sowie dem Verkehrsbedürfnis. Bei der Analyse des Verkehrs ist nicht nur ein theoretischer Schiffstyp (wie z. B. das Europaschiff), sondern die gesamte (zukünftige) Flottenzusammensetzung des untersuchten Kanals maßgebend.
Ein der Größenordnung des Europaschiffs entsprechendes Fahrzeug (L = 80 m, B = 9,5 m, T = .2,5 m) kann auf allen Kanälen ab Wasserstraßenklasse III unter Beachtung der Vorschriften der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (z. B. max. Abladung auf dem Elbe-Lübeck-Kanal 2,00 m, auf dem Mittellandkanal 2,10 m) verkehren.
Zu Frage B 83:
Selbst die jährlichen Unterhaltungskosten (pro km) von Kanälen gleicher Wasserstraßenklasse sind nur bedingt vergleichbar, da Kanalabmessungen, Anzahl der Bauwerke, Topografie, Bauzustand, Verkehrsbelange und außerverkehrliche Funktionen einen unterschiedlichen Aufwand zur Erfüllung der gesamtwirtschaftlichen Aufgaben bedingen. So betrugen z. B. beim Elbe-Lübeck-Kanal in den letzten 10 Jahren die durchschnittlichen Unterhaltungskosten rd. 60 000 DM/km, beim Mittellandkanal 70 000 DM/km, beim Datteln-Hamm-Kanal (mit seinen erheblichen Senkungsproblemen durch den Bergbau) 100 000 DM/km.
Zu Frage B 84:
Entscheidendes Kriterium für die Gütertarifpolitik der Deutschen Bundesbahn ist die Wirtschaftlichkeit. Diese Gütertarifpolitik ist darauf ausgerichtet, im Rahmen des verkehrspolitischen Ordnungssystems in der Bundesrepubkik Deutschland mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde dort den Preiswettbewerb gegen den Binnenschiffsverkehr auf Flüssen, kanalisierten Flüssen und Kanälen aufzunehmen, wo es ihr möglich und aus eigenwirtschaftlichen Gründen geboten erscheint.
Ein unbilliger oder unlauterer Wettbewerb ist dabei ausgeschlossen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 85):
Entspricht es den Tatsachen. daß zur Zeit bei der Deutschen Bundesbahn ein Mangel an Lokomotivführern besteht, und wenn ja, wie kann Abhilfe geschaffen werden?
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist die Personallage in der Laufbahn der Lokführer bei einem geringen Fehlbestand bundesweit als ausgeglichen anzusehen. Allerdings sind in bestimmten Schwerpunkten, wie in den Direktionsbezirken Stuttgart, Karlsruhe und München Engpässe vorhanden, die trotz der Bemühungen der Deutschen Bundesbahn um Abhilfe noch nicht voll beseitigt werden konnten.
In Anpassung an die sich abzeichnende Personalentwicklung hat die Deutsche Bundesbahn das Zulassungssoll für die Laufbahn der Lokführer beträchtlich erhöht.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 86):
Ist geplant, die einspurige Bahnunterführung der Haster Straße in der Gemeinde Belm (K 316) zu erweitern, gegebenenfalls wann oder warum nicht?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) plant der Straßenbaulastträger den Ausbau der Kreisstraße 316. Die im Zuge dieser Kreisstraße vorhandene Eisenbahnüberführung in Belm müßte dabei dem vorgesehenen Straßenausbauprofil angepaßt werden. Sobald der Straßenbaulastträger nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes die Aufweitung der Eisenbahnüberführung verlangt, wird die Deutsche Bundesbahn mit der Planung beginnen.
Nach Kenntnis der Deutschen Bundesbahn ist seitens des Straßenbaulastträgers der Beginn der Brükkenbauarbeiten für 1983 vorgesehen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 87, 88 und 89):
Welche verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen und sonstigen Schutzvorkehrungen an öffentlichen Verkehrswegen (Bundesbahn, Bundesautobahn, sonstige Bundesstraßen) bestehen hinsichtlich solcher Verkehrswege, die durch das Gelände oder in der Nähe von Gelände (z. B. chemische Werke) verlaufen, bei denen gefährdende Katastrophen nicht auszuschließen sind?
Welche Schutzvorkehrungen an den genannten Verkehrswegen sind beabsichtigt?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung infolge des Störfalls vom 7. November 1979 in Dormagen hinsichtlich des Schutzes von Verkehrsteilnehmern auf Verkehrswegen, die der Verantwortung des Bundes unterliegen (Bundesbahn, Bundesautobahn), getroffen?
18512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Zu Fragen B 87 und 88: Straßenverkehr:
Sofern auf diesen Verkehrswegen öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt die Straßenverkehrsordnung. Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden können für diese Verkehrswege alle im Interesse der Sicherheit erforderlichen Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen (§ 45 StVO). Dies kann auch durch sog. Wechselverkehrszeichen geschehen, die im Bedarfsfall die Verkehrsteilnehmer warnen und durch verkehrsrechtliche Ge- und Verbote zu entsprechenden Verhalten veranlassen. Eine derartige Wechselverkehrszeichenanlage existiert z. B. an der Autobahn 555 im Bereich Wesseling.
Deutsche Bundesbahn:
Nach § 38 Bundesbahngesetz hat die Deutsche Bundesbahn (DB) dafür einzustehen, daß ihre dem Betrieb dienenden baulichen und maschinellen Anlagen sowie die Fahrzeuge allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn sie den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung bzw. anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Deutsche Bundesbahn hat Grundregeln für Vorsorgeorganisation und Maßnahmen bei Bahnbetriebsunfällen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen intern in der Betriebsunfallvorschrift festgelegt. Direktionen, Ämter und Dienststellen vereinbaren je nach den regionalen oder den örtlichen Verhältnissen Unfallhilfe mit den Katastrophenschutzbehörden, der Bundeswehr, sonstigen Behörden, Verbänden und Werken. Wenn nach Freiwerden gefährlicher Stoffe sicherheitstechnische Maßnahmen erforderlich sind, werden in den örtlichen Unterlagen der Deutschen BundesbahnStellen benannte Sachverständige gerufen.
Schutzvorkehrungen, die über den vorgenannten Rahmen hinausgehen, werden von der Deutschen Bundesbahn derzeit nicht geplant.
Zu Frage B 89: Straßenverkehr:
Für die Verkehrssicherheit im Bereich Dormagen ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach hiesigen Informationen hat das Land zunächst eine Prüfung veranlaßt, ob und inwieweit durch Störfälle in den dortigen Chemiewerken Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer auftreten können. Soweit hier bekannt, wurden konkrete Schutzmaßnahmen bisher von Nordrhein-Westfalen nicht angeordnet.
Deutsche Bundesbahn:
Der Störfall auf dem Gelände der Bayer AG in Dormagen im November 1979 wurde von der Bayer AG nicht entsprechend der zwischen der Bundesbahndirektion Köln und dem Werk getroffenen Vereinbarung an die Oberzugleitung Köln gemeldet. Die Deutsche Bundesbahn erhielt davon erst durch Lautsprecherwarnansagen der Feuerwehr und Polizei an die Bewohner von Neuß Kenntnis. Die Bayer AG hat den zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn versichert, daß künftig die Verfahrensregeln für Meldungen bei Ereignissen dieser Art beachtet werden. Wenn diese Meldungen unverzüglich abgegeben werden, können die von der Deutschen Bundesbahn zu treffenden Sofortmaßnahmen nach vorgegebenen innerbetrieblichen Regeln zuverlässig abgewickelt werden.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 90 und 91):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den unterschiedlichen Unterhaltungsaufwand von Beton- und Asphaltstraßen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine Verlegung der Ochtum im Rahmen der Neuordnung des Flughafens Bremen geplant ist?
Zu Frage B 90:
Nach dem derzeitigen Stand der Erfahrungen haben Betondecken im allgemeinen eine längere Lebensdauer, verursachen geringere Unterhaltungskosten und weniger häufig Störungen des Verkehrs durch Instandsetzungsmaßnahmen. Wegen des Mangels an repräsentativen Aussagen über den Zusammenhang zwischen Bauweise, Beanspruchungen, Gebrauchsverhalten sowie Art, Umfang und Häufigkeit von Unterhaltungs-, Instandsetzungs-
und Erneuerungsmaßnahmen ist jedoch eine Quantifizierung der Straßenerhaltungskosten nicht möglich. Der genannten Fragestellung wird zur Zeit im Rahmen eines Forschungsschwerpunktprogrammes mit dem Ziel nachgegangen, die einzelnen Bauweisen technisch und wirtschaftlich zu optimieren.
Zu Frage B 91:
Am Flughafen Bremen sind im Westbereich die für einen Instrumentenanflug notwendigen ebenen Vorflächen nicht vorhanden, da die Landebahn unmittelbar hinter dem Ochtum-Deich beginnt. Um den für Verkehrsflughäfen international vorgeschriebenen Sicherheitsstandard zu erreichen, ist eine Verlegung der Hochwasserschutzdeiche der Ochtum nach Westen erforderlich.
Tiber diese Maßnahme hat die Freie Hansestadt Bremen zu entscheiden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Auftrag des Senats für Bauwesen die Pilotstudie Ochtum-Niederung angefertigt worden ist, die u. a. den Ausbau einer hindernisfreien Vorzone von der heutigen Flughafengrenze nach Westen auf eine Länge von bis zu 1000 m in die Niederung zum Gegenstand hat. Ein Flächennutzungsplan für das in Betracht kommende Gebiet soll bis zum Herbst 1980 erstellt werden.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 92 und 98):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18513*
Ist daran gedacht, die B 322 im Raum Groß Mackenstedt/Gemeinde Stuhr in Niedersachsen — zwischen B 75 und BAB A 1— zur Bundesautobahn heraufzustufen?
Welche Ursachen sind maßgebend dafür, daß die Teilstrecke zwischen Stuhr-Brinkum/Bremer Kreuz (A 1 — Hansalinie) zur Zeit repariert werden muß, und kann in diesem Zusammenhang der Bundesverkehrsminister eine frühere schadhafte Bauausführung ausschließen?
Zu Frage B 92:
Sowohl aus verkehrlichen als auch netzsystematischen Gründen ist im Zusammenhang mit dem autobahnmäßigen Ausbau der B 75 im Bereich der Ortsumgehung Delmenhorst auch der Ausbau der B 322 zwischen der B 75 und der A 1 als Autobahn vorgesehen.
Zu Frage B 98:
Der Bundesminister für Verkehr kann eine frühere schadhafte Bauausführung ausschließen. Die kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten an der A 1 zwischen Brinkum und Bremer Kreuz dienten der Sanierung der äußeren Fahrstreifen der immerhin rd. 18 Jahre alten Fahrbahndecke dieser bislang vierstreifigen Autobahn.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 93):
Gibt es bei der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie das Problem der besonderen Anrechnung der Schichtdienste in den Betriebsverwaltungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost einer Lösung zugeführt werden kann?
Wie ich schon in meiner Antwort auf die Frage von Frau Kollegin Dr. Däubler-Gmelin (Anlage 48 zum Stenographischen Bericht über die 217. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Mai 1980, S. 17469) ausgeführt habe, mißt die Bundesregierung der Problematik der Schicht- und Nachtarbeit eine erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit ihren Bemühungen um eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens bei. Die Frage, wie die mit Schichtarbeit verbundenen Belastungen der Beschäftigten gemildert werden können, läßt sich indessen nicht gesondert für die Betriebsverwaltungen von Bahn und Post beantworten. Eine ausgewogene Lösung erfordert vielmehr, daß auch die Verhältnisse in anderen Bereichen, in denen in größerem Umfang Schichtarbeit anfällt, wie z. B. im öffentlichen Sicherheitsbereich einschließlich der Polizei und Feuerwehr sowie im Gesundheitsdienst, in die Untersuchungen einbezogen werden. Zu diesem Zweck sind mehrere Forschungsprojekte in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse jedoch erst zum Teil vorliegen.
Nach meiner Auffassung sollte die Lösung des Problems aber nicht bis zur Auswertung aller wissenschaftlichen Gutachten zurückgestellt werden; die schon jetzt erkennbaren Belastungen sollten alsbald durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Gemäß der Vereinbarung in der Lohnrunde 1980, in den anstehenden Manteltarifverhandlungen auch über die Arbeitsbedingungen im Wechselschichtdienst und entsprechend zu bewertenden
Schichtdiensten zu verhandeln, haben deshalb die Erörterungen mit den Tarifpartnern in der zweiten Maihälfte begonnen. Parallel dazu werden entsprechende Regelungen für den Beamtenbereich vorbereitet werden.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 94):
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, als Anreiz zur Bildung von Fahrgemeinschaften im innerstädtischen Bereich sowie zur Vermeidung von Unfällen durch anhaltende Fahrzeuge auf Autobahnauffahrten Tramperhaltestellen an Raststätten, Tankstellen und Autobahnzubringern in sicherer Lage einzurichten, ist sie gegebenenfalls bereit, solche Vorschläge versuchsweise zu erproben?
Die Bundesregierung beurteilt die Bildung von Fahrgemeinschaften positiv. Bereits im Jahr 1978 wurde die rechtliche und versicherungstechnische Würdigung von Fahrgemeinschaften vom Bundesminister für Verkehr mit positivem Ergebnis geprüft. Außerdem wurden Vorbereitungen für die Durchführung von Modellversuchen eingeleitet, die auch Ihre Vorschläge berücksichtigen sollen.
Von einer versuchsweisen Erprobung kann daher Abstand genommen werden, zumal von der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits an einigen Autobahnzubringern zusätzliche Parkplätze angelegt werden.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 95):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Behinderung des Verkehrs am Grenzübergang Herleshausen zu beenden, die durch das Verhalten eines Lastkraftwagenfahrers entstanden war, der damit in einem Tarifkonflikt die Gewerkschaft 01V unterstützen wollte, und wie hat die Bundesregierung Sorge getragen, damit es in Zukunft überhaupt nicht zu derartigen Behinderungen des Verkehrs von und nach Berlin sowie mit Mitteldeutschland kommt?
Die von Ihnen angesprochene Behinderung fand außerhalb der Grenzabfertigungsanlage auf der Landstraße 3251 bei Herleshausen statt. Die Beseitigung derartiger Verkehrsstörungen fällt-in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CDU) (Drucksache 8/4270 Frage B 96):
Warum kann die Fahrkarte für Kinderreiche zum halben Preis nicht auch in Bahnbussen gelöst werden, und ist in absehbarer Zeit hier eine Änderung zugunsten der Benutzer beabsichtigt?
18514* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Die Fahrpreisermäßigung soll kinderreichen Familien das gemeinsame Reisen über größere Entfernungen zu Urlaubs- und Erholungszwecken erleichtern. Sie gilt deshalb nur für den Schienenverkehr der Deutschen - Bundesbahn. Die Fahrgeldausfälle von jährlich ca. 20 Millionen DM trägt der Bund. Die Zielsetzung wäre nicht mehr gegeben, würde die Fahrpreisermäßigung auch bei den ausschließlich im Nahverkehrsbereich tätigen Busdiensten von Bahn und Post eingeführt. Folge müßte ferner sein, daß insbesondere die kommunalen Nahverkehrsbetriebe entsprechende Tarifregelungen zu treffen hätten. Damit wären erhebliche finanzielle Auswirkungen für Länder und Kommunen verbunden. Deshalb wird die Bundesregierung an der aufgezeigten Zielsetzung festhalten.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 97):
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Verlegung der B I1 in Deggendorf zu rechnen?
Der Entwurf für die Verlegung in Deggendorf im Zuge der B 11 hat dem Bundesverkehrsministerium bislang nicht vorgelegen, so daß das Planfeststellungsverfahren daher noch nicht eingeleitet werden konnte.
Da mit Schwierigkeiten bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ist, kann ein Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 99 und 104):
Wie ist zur Zeit der Stand der Planung hinsichtlich der Errichtung der neuen Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau, insbesondere im Bereich der Stadt Wesseling, und gibt es inzwischen neue Erkenntnisse hinsichtlich der Streckenführung in dem genannten Gebiet?
Ist sichergestellt, daß im Rahmen des Baus der Bundesautobahn A 1 von Euskirchen bis Tondorf und der damit verbundenen Landschaftseingriffe die erforderlichen Landschaftsschutzmaßnahmen in Form von Anpflanzungen und Begrünung der aufgeworfenen Erdwälle wie beabsichtigt vorgenommen werden, oder ist es nicht auszuschließen, daß durch die Kürzung finanzieller Mittel für den Straßenbau in diesem Bereich von derartigen Landschaftsschutzmaßnahmen ganz abgesehen wird?
Zu Frage B 99:
Die Neubaustrecke Köln—Koblenz der Deutschen Bundesbahn ist in Stufe II des Bundesverkehrswegeplans 80 enthalten (langfristig zu planende Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990). Von der Deutschen Bundesbahn durchzuführende Untersuchungen über die Trassenführung der Strecke sind noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Führung einer Verbindung zwischen der Neubaustrecke und der rechten Rheinstrecke.
Zu Frage B 104:
Alle vorgesehenen Landschaftsschutzmaßnahmen an der A 1 zwischen Euskirchen und Tondorf werden wie beabsichtigt durchgeführt Es ist ausgeschlossen, daß derzeitig von Landschaftsschutzmaßnahmen ganz abgesehen wird.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 100):
Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die Teilnahme der ALITALIA-Fluggesellschaft am deutschen Linienflugverkehr wegen erwiesener Unzuverlässigkeit zu beenden, wenigstens aber einzuschränken?
Dem Bundesminister für Verkehr liegen keine Informationen vor, daß die Sicherheit der AlitaliaDienste beeinträchtigt ist. Dies gilt sowohl für die grenzüberschreitenden Flüge wie auch für den einzigen innerhalb der Bundesrepublik geflogenen Dienst auf der Strecke Köln/Bonn—Hamburg und zurück. Wenn auch die Pünktlichkeitsrate dieses Fluges wegen der vorgeschalteten Streckenabschnitte Rom—Mailand nicht ganz den bei der Deutschen Lufthansa üblichen Werten entspricht, so erscheint dennoch der Entzug dieser Verkehrsrechte nicht zweckmäßig. Die Deutsche Lufthansa sieht sich aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, eine Ersatzverbindung auf dieser Strecke einzurichten. Sie müßte zugleich mit dem Entzug der ihr von Italien eingeräumten Gegenrechte auf dem Streckenabschnitt Genua—Neapel rechnen, wodurch die Aufrechterhaltung ihres von Frankfurt nach Neapel führenden Dienstes gefährdet wäre.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 101):
Was bedeutet die in das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 aufgenommene Ortsumgehung Halle im Zuge der B 68 neu terminlich und im Verfahrensablauf konkret für die betroffene Stadt Halle, und wieviel Geld steht für diese Baumaßnahme in welchen Haushaltsjahren zur Verfügung?
Die Höherstufung der Teilstrecke der A 33 im Bereich Halle aus Stufe II (weitere Planungen) in die Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) hat zur Folge, daß nunmehr die Entwurfsbearbeitung dieser Maßnahme, die im derzeit gültigen Bedarfsplan als „möglicher weiterer Bedarf" enthalten war, aufgenommen werden kann.
In Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes ist zur Zeit eine Aussage über die Finanzierung dieser Maßnahme nicht möglich.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18515*
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache- 8/4270 Frage B 102):
Ist es zutreffend, daß die Ortsumgehung St. Goarshausen zur B 42 1980 nicht programmgemäß fortgeführt werden kann, weil die noch für 1980 zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund der Haushaltslage des Bundes gesperrt werden mußten, und ist zu befürchten, daß infolgedessen für 1981 weitere Mittelkürzungen anstehen, die die Fortführung dieser dringlichen Baumaßnahme verzögerten?
Der Bau der Ortsumgehung St. Goarshausen im Zuge der B 42, der gleichzeitig mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der B 274 durchgeführt werden sollte, wurde von der Stadtverwaltung St. Goarshausen bisher verhindert, obwohl für beide Maßnahmen bestandskräftige Planfeststellungen vorliegen. Die Stadtverwaltung wünschte als erste Priorität die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges mit Anbindung über eine kurze nördliche Schleife an das innerörtliche Straßennetz (bestehende B 42). Diese Maßnahme ist im Bau. Weitere Arbeiten dafür können wegen Grunderwerbsschwierigkeiten zur Zeit nicht vergeben werden.
Es ist z. Z. keine Aussage darüber möglich, ob 1981 Einschränkungen des Haushaltes für die Bundesfernstraßen beschlossen werden.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 103):
Ist es zutreffend, daß der Ausbau der B 274 bei St. Goarshausen in diesem Jahr nicht weiter fortgeführt werden kann, und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür?
Die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in St. Goarshausen im Zuge der B 274 erfordert den Abbruch des Gebäudes Moritz. Die Arbeiten können erst weitergeführt werden, wenn die Mieter anderweitig untergebracht sind.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 105):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, öffentliche Betriebsgebäude (z. B. ausgediente Bahnhofsgebäude) nach Stillegung kostenfrei an öffentliche Träger zum Zweck eines gemeinnützigen Weitergebrauchs abzugeben?
Nach dem für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost geltenden Grundsatz der kaufmännischen Wirtschaftsführung müssen beide Unternehmen so effektiv wie möglich wirtschaften. Die Vermögen von Bahn und Post sind nach § 3 des Bundesbahngesetzes und § 3 des Postverwaltungsgesetzes als Sondervermögen von dem übrigen Vermögen des Bundes getrennt zu halten. Nach den für den Bund und seine Sondervermögen geltenden
Haushaltsvorschriften dürfen Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollem Wert veräußert werden. Die Bundesregierung sieht bei der gesetzlich geregelten Aufgabenstellung für die beiden Sondervermögen daher grundsätzlich keine Möglichkeit einer verbilligten oder unentgeltlichen Abgabe stillgelegter Betriebsgebäude.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten-Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 106):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ähnlich ungünstige Beförderungserwartungen wie im gehobenen Postdienst auch im höheren Dienst der Deutschen Bundespost bestehen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese äußerst ungünstigen Beförderungserwartungen zu verbessern?
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat im Vorjahr die Strukturprobleme der ca. 2 100 Beamten des höheren Dienstes (= 0,42 % des Gesamtpersonalbestands) untersuchen lassen. Danach können die Beförderungserwartungen dieser Beamten als nicht günstig bezeichnet werden. Die Verweildauer beträgt z. Z. in den Besoldungsgruppen (BesGr) A 13 ca. 5 Jahre und A 14 ca. 10 Jahre, die Tendenz ist jedoch in beiden BesGr steigend. Die Wartezeiten von der Übertragung eines höhenwertigen Dienstpostens bis zur Beförderung in die entsprechende BesGr beträgt künftig in den BesGr A 15 und A 16 ca. 4 bis 5 Jahre.
Ursächlich für lange Verweildauer und Wartezeiten sind eine nicht ausgeglichene Altersstruktur, geringe Altersabgänge in den nächsten Jahren und ausgeschöpfte Stellenobergrenzen des BBesG. Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Erhard usw. und der Fraktion der CDU/CSU vom 20. März 1980 (Drucksache 8/3838) wird hingewiesen. Sie gilt sinngemäß auch für die Beförderungssituation im höheren Dienst.
Die Beförderungserwartungen im höheren Dienst könnten verbessert werden, wenn
— als Folge der Zunahme der Aufgaben für Beamte dieser Laufbahngruppe ihr Anteil ausgeweitet wird (eine erste Stellenvermehrung mit geringfügiger Milderung der Probleme ließ sich bereits 1980 ermöglichen)
— die eingeleitete Überprüfung der Funktionsgruppenverordnung zu dem Ergebnis führt, in diese VO auch herausgehobene Funktionen des höheren Dienstes mit einem günstigeren Stellenschlüssel einzubeziehen.
Erst nach Abschluß der erforderlichen Prüfungen und Abstimmungen können Aussagen über Art und Umfang von Maßnahmen gemacht werden, die zu einem Abbau der Strukturprobleme führen werden.
18516* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 107 und 108):
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung eine aus dem Grundgesetz sich ergebende und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht, daß alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland mithin auch das Land Berlin, eine Politik führen müssen, die der freiheitlichen Wiedervereinigung unseres Landes dient, und falls ja, ist die Äußerung des Berliner Regierenden Bürgermeisters Stobbe, die Wiedervereinigung ,,störe die für den Frieden wesentliche delikate Machtbalance zwischen Ost und West", deshalb müsse die Teilung Deutschlands und Berlins zum Zwecke der Erhaltung des Friedens aufrechterhalten werden (vgl. ,,Die Welt" vom 2. Juni 1980), mit dieser Pflicht vereinbar?
Ist die Bundesregierung bereit, auf das Land Berlin in dem Sinne einzuwirken, daß öffentliche Äußerungen seiner Amtsträger in der oben
' erwähnten Art vermieden und durch ein klares Eintreten für die Wiedervereinigung unseres Landes in Frieden und Freiheit ersetzt werden?
Zu Frage B 107:
Die Meldung, auf die sich Ihre Frage bezieht, ist bereits vom Sprecher des Senats von Berlin dementiert worden. Der Regierende Bürgermeister hat keine Äußerungen abgegeben, wie sie in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Juni 1980 abgedruckt waren. Im übrigen bleibt es selbstverständlich Pflicht der Verfassungsorgane, auf einen Zustand des Friedens ins Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk seine Einheit wiedererlangt.
Zu Frage B 108:
Meine Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, daß es sich erübrigt, „auf das Land Berlin in dem Sinne einzuwirken".
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 109):
Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, in den deutschdeutschen Reise- und Besucherverkehr (einschließlich Berlin) auch Zweiräder (Fahr- und Motorräder) einzubeziehen?
Die Straßenübergänge zur DDR können z. Z. nur mit Omnibussen oder Personenkraftwagen passiert werden; mit Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern oder zu Fuß ist dies nicht möglich. Außer an den Autobahnen verkehren an den Straßenübergängen fahrplanmäßige Pendelbusse, die von allen Besuchern benutzt werden können.
Fahrräder können als Reisegebrauchsgegenstände sowohl im Pkw als auch in der Eisenbahn mitgenommen und in der DDR benutzt werden. Fahrräder als Verkehrsmittel beim Grenzübertritt wären sicher wünschenswert, allerdings ist bisher kein großes Bedürfnis dafür bekanntgeworden. Es dürfte aber auch schwierig sein, die DDR zur Zulassung von Fahrrädern als Einreise-Verkehrsmittel zu bewegen. Derzeit steht diese Frage ohnehin noch hinter unseren Bestrebungen zurück, das Problem der Einreise mit Motorrädern in die DDR, das noch nicht gelöst werden konnte, einer befriedigenden Regelung zuzuführen. Ich verweise hierzu auf meine
Antwort vom 23. Januar 1980 an den Herrn Kollegen Dr. Riedl, die als Anlage 2 zum Stenographischen Bericht über die 200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1980 abgedruckt ist.
Die Bundesregierung vertritt weiterhin den Standpunkt, daß die Einreise mit Motorrädern zu den erwünschten Verbesserungen des Reiseverkehrs gehört. Der DDR ist dies bekannt, die Bundesregierung wird dieses Ziel weiterhin mit Nachdruck verfolgen.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 110):
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1979 und 1980 auf Kundgebungen zum Tag der deutschen Einheit am 17. Juni gesprochen?
Bundesminister Egon Franke trat sowohl am 18. Juni 1979 als auch am 14. Juni 1980 als Redner auf Veranstaltungen des Kuratoriums Unteilbares Deutschland in Berlin auf, die mit dem Gedenken an den 17. Juni 1953 in Zusammenhang standen.
Am 17. Juni 1980 ging Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Regierungserklärung zur Deutschland- und Außenpolitik vor dem Deutschen Bundestag ausführlich auf den 17. Juni ein.
Ich gehe dabei davon aus, daß sich Ihre Frage nicht auf die Rundfunk- und Fernseherklärungen zum „Tag der deutschen Einheit" bezieht, mit denen sich Bundesminister Franke namens der Bundesregierung auch 1979 und 1980, wie seit Jahren schon, am Vorabend des 17. Juni an die deutsche Öffentlichkeit wandte.
Anlage 111
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 111 und 112):
Welche Fördermaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um drohende Engpässe bei der polykristallinen Silicium-Produktion (vgl. z. B. VDI-Nachrichten vom 4. April 1980 — Technik heute) zu verhindern und insbesondere damit die Nutzung der Sonnenenergie zu fördern?
Auf welchen Gebieten der technischen Entwicklung hält das Bundesforschungsministerium eine breit angelegte, aber gezielte (,,indirektspezifische") Förderung für angebracht?
Zu Frage B 111:
Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1977 ein Entwicklungsvorhaben für die Solar-Stromgewinnung mit Siliziumzellen mit Förderung des BMFT bei AEG bezuschußt und damit die absehbare erhöhte Nachfrage nach Polysilizium in ihre Überlegungen mit einbezogen sowie parallel Entwicklungsarbeiten im Bereich der Materialentwicklung in die Förderung aufgenommen. Die bisherigen und geplanten Fördermaßnahmen lassen erwarten, daß bis 1985 Produktionskapazitäten zur Herstellung
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von polykristallinem Silizium bereitstehen werden, die über die aus dem Inland kommende Nachfrage hinausgehen.
Schwerpunkt der Förderung auf der Materialseite ist derzeit ein Großprojekt, in dem bis 1985 neue Produktionsprozesse für polykristallines Silizium entwickelt werden.
Zu Frage B 112:
Der Einsatz indirekt-spezifischer Instrumente zur Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung kann z. B. insbesondere an folgende Voraussetzungen gebunden werden:
1. Vergleichsweise gut entwickeltes Basiswissen auf dem betreffenden Technologiegebiet;
2. Rasche Einführung und Verbreitung der Technologie durch breite Förderung von Anwendungs- und Anpassungsentwicklungen ist volkswirtschaftlich von überragender Bedeutung;
3. Vielzahl miteinander im Innovationswettbewerb konkurrierender Unternehmen, d. h.
4. Zahl möglicher Förderfälle tendenziell groß und
5. finanzieller Aufwand für die geförderte Entwicklungstätigkeit nicht übermäßig hoch.
Auf dieser Basis prüft der BMFT zur Zeit, auf welchen Technologiegebieten breiter angelegte Förderungskonzepte entwickelt werden sollten. Dabei zeichnet sich ab, daß unter den genannten Voraussetzungen z. B. auf den Gebieten „Technologien und Energieeinsparung" und „Technologien zur sparsamen Rohstoffnutzung" eine ergänzende indirektspezifische Förderung in Betracht kommen könnte.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordenten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 113 und 114):
Welche Initiativen mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung unternommen, um möglichst alle Ausbildungsberufe far Frauen zu öffnen?
In welchen Berufen bestehen noch rechtliche Hindernisse bei der Ausbildung von Frauen, und wie lassen sich diese nach Auffassung der Bundesregierung abbauen?
Zu Frage B 113:
Rechtlich gesehen sind von 451 Ausbildungsberufen 419 für Frauen grundsätzlich zugänglich. Praktisch beschränkt sich das Ausbildungsplatzangebot für junge Frauen ebenso wie deren Ausbildungsplatzwünsche ganz überwiegend auf den Dienstleistungsbereich, insbesondere die kaufmännisch verwaltenden und pflegerischen Berufe.
Seit zwei Jahren versucht das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, durch ein umfangreiches Modellversuchsprogramm und intensive begleitende Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt durch
entsprechende Förderprogramme einzelner Bundesländer, den Frauen den großen Bereich der gewerblich-technischen Berufe, der allein über die Hälfte aller Ausbildungsplätze stellt, auch faktisch zu öffenen.
Diese Bemühungen haben bei jungen Frauen und Ausbildungsbetrieben eine beachtliche Resonanz gefunden. Die Zahl der weiblichen Auszubildenden in sogenannten Männerberufen hat sich in den letzten zwei Jahren weit mehr als verdoppelt. Sie stieg von 11 500 im Jahre 1977 auf 27 700 im Jahre 1979, das sind von 2% auf knapp 5% aller weiblichen Auszubildenden.
Im Rahmen des Modellversuchsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft lernen rd. 1 000 Frauen in ca. 130 Betrieben Berufe, die bisher als „Männersache" galten. Die bisherigen, noch vorläufigen Versuchsergebnisse sind sehr ermutigend. Die Ausbildung verläuft überall reibungslos, die jungen Frauen stehen in den praktischen und theoretischen Ergebnissen ihren männlichen Kollegen nicht nach. Das Betriebsklima in den gemischten Ausbildungsbetrieben wird als positiv beschrieben. Insgesamt sind die jungen Frauen und die Ausbildungsbetriebe mit ihrer Entscheidung sehr zufrieden.
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß nicht nur Schulabgängerinnen, sondern auch erwachsene Frauen, die entweder keine oder keine verwertbare Berufsausbildung erhalten haben, eine Chance auf eine qualifizierte Ausbildung auch in gewerblichtechnischen Berufen erhalten sollen. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördern deshalb in Frankfurt, Rheine und Hamburg Modellversuche, in denen arbeits- und berufslose Frauen ermutigt werden, neue Berufswege in Metall-, Elektro- und Holzberufen einzuschlagen und qualifizierte Berufsabschlüsse zu erreichen.
Häufig wird die eingeschränkte Berufswahl von Frauen ebenso wie das Ausbildungsplatzangebot für Frauen durch Unkenntnis darüber bestimmt, welche Berufe für Frauen "zugänglich und geeignet sind.
Damit jedem Interessierten unmittelbar deutlich wird, wieviele qualifizierte und zukunftsreiche Berufe den Frauen über den schmalen Bereich der Frauenberufe hinaus grundsätzlich offen stehen, werden auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in diesem Jahr alle 419 Ausbildungsberufe, die grundsätzlich für Frauen geöffnet sind, in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe sowie in den Materialien der Bundesanstalt für Arbeit eine weibliche wie eine männliche Berufsbezeichnung erhalten.
Zu Frage B 114:
Die Bundesregierung hat, wie bereits in ihrem Bericht an den Bundesrat vom 19. Dezember 1979 (BR-Drucksache 645/79) ausgeführt, in den letzten Jahren nahezu 30 überholte Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes überprüft und weitgehend aufgehoben. Übrig geblieben sind die Frauenarbeitsschutzvorschriften, die in der Arbeitszeitordnung enthal-
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ten sind oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört auch die z. Z. am meisten diskutierte Frauenarbeitsschutzvorschrift, das Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Bauten (aber auch in Bergwerken, Kokereien und Salinen). Hierbei hat die Bundesregierung zunächst die Länder in dem genannten Bericht gebeten, dieses Verbot der inzwischen eingetretenen Entwicklungen entsprechend auszulegen und auf bestimmte Bauberufe nicht mehr anzuwenden. Inzwischen sind die Leitenden Gewerbeaufsichtsbeamten der Länder mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung übereingekommen, daß Arbeiten des Bauausbau- und Baunebengewerbes (Installation technischer Einrichtungen, Klempnerarbeiten, Maler- und Tischlerarbeiten u. â.) nicht mehr unter das Verbot fallen:
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Absicht, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitordnung einschließlich der in ihr enthaltenen oder mit ihr zusammenhängenden Frauenarbeitsschutzvorschriften zu machen.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 115, 116, 117 und 118):
Trifft es zu, daß ein Praktikum nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) nur förderungsfähig ist, wenn es .im Zusammenhang mit dem Besuch einer entsprechenden Ausbildungsstätte zwingend vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist, d. h. also Bestandteil der Ausbildung ist, und daß hiervon die allgemeinen Zugansvoraussetzungen zu unterscheiden sind, die bei zahlreichen Ausbildungsgänen neben einer bestimmten Allgemeinbildung zusätzliche berufliche Erfahrung verlangen?
Ist demnach also die in der Ausbildungsordnung für Sozialpädagogen in Hessen vom 25. März 1977 vorgeschriebene Praxisbetätigung bei Abiturienten von mindestens einem halben Jahr kein Bestandteil (Praktikum im Rahmen) der sozialpädagogischen Ausbildung, und kann diese Zeit demzufolge nicht nach § 2 Abs. 4 BAföG gefördert werden?
Wie ist dies in anderen Ländern wie z. B. in Bayern und Niedersachsen geregelt, und worin unterscheiden sich insoweit die Ausbildungsordnungen der einzelnen Länder?
Halt die Bundesregierung zur Unterstützung ihrer Appelle zu nichtakademischen Berufsausbildungen die Einbindung solcher Vorpraktika in die Ausbildungsordnungen für geboten, und wie wird sie gegebenenfalls sicherstellen, daß Praktika nach BAföG gefördert werden?
Zu Frage B 115:
Nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet, das im Zusammenhang mit einer förderungsfähigen Ausbildung zwingend vorgeschrieben und nach den Ausbildungsbestimmungen inhaltlich Bestandteil der förderungsfähigen Ausbildung ist. Als Praktikum wird danach nur eine fachpraktische Ausbildung, deren zeitliche Dauer und inhaltliche Ausgestaltung in Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen geregelt ist, anerkannt. Gehört demgegenüber eine praktische Tätigkeit nicht unmittelbar zur Ausbildung, sondern ist sie neben anderen Voraussetzungen nur eine weitere Bedingung für die Aufnahme einer Ausbildung, sa besteht insoweit kein gesetzlicher Anspruch auf Förderungsleistungen (vgl. amtliche Begründung zum 2. BAföGÄndG vom 31. Juli 1974, BT-Drucksache 7/2089, S. 17).
Zu Frage B 116:
Nach Auskunft des Hessischen Kultusministers sind in Hessen sowohl die während der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik stattfindenden zwei Blockpraktika wie auch das sich an die Fachschulausbildung anschließende einjährige Berufspraktikum, das die Ausbildung zum Erzieher abschließt, förderungsfähig. Nicht förderungsfähig ist jedoch die einjährige praktische Tätigkeit, die neben anderen Voraussetzungen als weitere Zugangsvoraussetzung bei der Aufnahme an dieser Ausbildungsstätte verlangt wird. Diese praktische Tätigkeit dient der Einführung in die Arbeitswelt und damit der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule; sie hat keinen konkreten, in Ausbildungsbestimmungen geregelten sozialpädagogischen Ausbildungsgehalt und ist daher nicht als Bestandteil der förderungsfähigen Fachschulausbildung anzusehen.
Zu Fragen B 117 und 118:
Die Trennung zwischen förderungsfähigen Praktika, die Bestandteil der Ausbildung sind und dem nicht in den Förderungsbereich einbezogenen Erwerb von Zugangsvoraussetzungen ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 4 BAföG. Sie wird daher von allen Bundesländern in gleicher Weise beachtet. Einige Bundesländer haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik erforderlichen praktischen Tätigkeiten inhaltlich in die Fachschulausbildung einbezogen und damit förderungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte geschaffen;. dies ist eine Konsequenz aus der Zuständigkeit der Bundesländer für die inhaltliche Ausgestaltung der Bildungsgänge. Auf die Ausgestaltung dieser Ausbildungsordnungen, die förderungsrechtlich zu beachten ist, hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Soweit danach Praktika in den Förderungsbereich nach dem BAföG einbezogen sind, ist die Berücksichtigung solcher Praktika im Vollzug des Gesetzes sichergestellt.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 119):
Wie stellt sich der Bundesregierung zum Ende des Sommersemesters 1980 die Situation der sogenannten Numerus-clausus-Fächer an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland dar?
Der auf Initiative des Bundeskanzlers zurückgehende Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 hat zu spürbaren Verbesserungen der Zulassungssituation geführt: Während im Wintersemester 1976/ 77 noch 41 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 15
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gymnasiale Lehrämter in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen waren, werden zum Wintersemester 1980/81 nur 11 Studiengänge über ein zentrales Auswahlverfahren der ZVS vergeben, wobei sich keine Lehramtsstudiengänge mehr darunter befinden. In weiteren 7 Studiengängen wird die ZVS im Wintersemester 1980/81 ein besonderes Verteilungsverfahren durchführen; jeder Bewerber, der einen dieser Studiengänge als Hauptstudienwunsch nennt, erhält garantiert einen Studienplatz, evtl. jedoch nicht am Hochschulort seiner ersten Wahl.
Abgesehen von einigen wenigen Studiengängen können damit in allen anderen Fächern alle Studienbewerber einen Studienplatz erhalten, vorausgesetzt sie sind bereit, auch an eine andere als die ursprünglich gewünschte Hochschule zu gehen.
Damit spielt auch die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses für die Zulassung nur noch in einer begrenzten Zahl von Studiengängen eine Rolle. Für den bei weitem größten Teil der Studiengänge entfällt damit objektiv der immer wieder beklagte Notendruck.
Allerdings bestehen immer noch örtliche Zulassungsbeschränkungen. Auf Drängen auch des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft haben die Gremien der ZVS beschlossen, ab Wintersemester 1980/81 in die ZVS-Informationsschriften zu jedem Vergabeverfahren eine Ubersicht über alle bestehenden örtlichen Zulassungsbeschränkungen aufzunehmen, um die Studienbewerber besser als bisher zu informieren. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird außerdem weiterhin darauf drängen, daß es zwischen den Ländern zu konkreten Absprachen über die Einschränkung noch bestehender örtlicher Zulassungsbeschränkungen kommt.
Abschließend kann hervorgehoben werden, daß sich bei entsprechenden Bemühungen aller Verantwortlichen der gegenwärtige Trend zur Entspannung bei der Hochschulzulassung und damit zur weiteren Öffnung der Hochschulen mit Ausnahme der medizinischen Fächer fortsetzen dürfte.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 120):
Hat die Bundesregierung die Absicht, künftig an Entwicklungsländer Wirtschaftshilfe nur noch zu gewähren, wenn sie damit die Erwartung verbindet, daß die jeweilige Regierung dieser Länder der Beachtung der Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit widmet und daß die wirtschaftliche Hilfe vorrangig zur Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen der breiten Bevölkerungsschichten verwendet wird (vgl. Antrag Drucksache 8/4251)?
Die Bundesregierung hat zur Frage „Zusammenarbeit und Menschenrechte in den Entwicklungsländern" im 4. entwicklungspolitischen Bericht der
Bundesregierung vom März 1980 (BT-Drucksache Nr. 8/3582) auf Seite 5 Stellung genommen.
Der Wunsch nach Beachtung der Menschenrechte entspricht den politischen Grundüberzeugungen der Bundesregierung.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Menschenrechte eine Grundlage für ökonomischen und sozialen Fortschritt. Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß die Menschenrechtsfrage nicht auf die bürgerlichen Freiheiten eingeengt werden darf, sondern auch die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte einschließt.
Eine Zusammenarbeit, die sozialer Entwicklung und ökonomischem Fortschritt dienen soll, ist nur schwer vorstellbar, wenn Willkür, Einschüchterung und physische Bedrohung die Beziehungen zwischen den Regierenden und Regierten charakterisieren.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 121):
In welcher Höhe hat Kolumbien in den vergangenen zehn Jahren
Entwicklungshilfe von der Bundesrepublik Deutschland erhalten?
Von 1970 bis 1979 ist Kolumbien Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt 518,2 Millionen DM zugesagt worden. Die Auszahlungen im gleichen Zeitraum belaufen sich auf 291,3 Millionen DM.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 122 und 123):
Mit welchem Betrag finanzierte die Bundesregierung das Gutachten „Schadverhalten der Ziege am semiariden Standort" des Instituts für. Tropische Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, das als Forschungsvorhaben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgewiesen ist?
Welche konkreten entwicklungspolitischen Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß nach der Studie die Ziegen .jeden Bissen durchschnittlich 59mal in 40 sec (= 88 Kauschläge pro Minute) kauten" (Seite 27 des Gutachtens), daß die beobachteten Tiere 10 bis 12 cm lange Ohren (Seite 4 des Gutachtens) und zum Teil vorne rechts und hinten links weiße „Socken" (Seite 9 des Gutachtens) hatten, daß verirrte Tiere versuchten, „durch lautes Meckern und Blöken eine Antwort der Herdenmitglieder zu induzieren" (Seite 30 des Gutachtens) und daß schließlich der Besitzer der Herde ein Leuchtturmwärter (Seite 7 des Gutachtens) war?
Zu Frage B 122:
Für das im Jahre 1977 in Auftrag gegebene Gutachten „Schadverhalten der Ziege am semiariden Standort" wurden DM 29 355,38 aufgewendet.
Die Ziegenhaltung ist für die Bevölkerung einer großen Anzahl von Entwicklungsländern von erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Gerade für die armen und ärmsten Bevölkerungskreise
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sichert die Ziegenhaltung in diesen Ländern die Überlebenschancen.
Die Erkenntnisse über die Hintergründe und das Ausmaß von Schadwirkungen durch Ziegenfraß sind bisher noch lückenhaft Die mit der Studiendurchführung betrauten Wissenschaftler haben allerdings zur Klärung solcher Fragen nicht befriedigend beigetragen, da sie ihre Aufgabe zu einseitig aus der Perspektive der Verhaltensforscher betrachteten und zu wenig auf die entwicklungspolitische Umsetzbarkeit ihrer Ergebnisse hingearbeitet haben.
Zu Frage B 123:
Keine. Allerdings ist zu prüfen, welche Konsequenzen aus der Feststellung auf Seite 81 der Studie zu ziehen sind, daß Schaden außer durch Ziegen und verwilderte Rinder auch durch Köhler entsteht.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 124 und 125):
Welche Beträge wurden 1979 bzw. werden 1980 und in den folgenden Jahren aus Bundesmitteln für die Stadtkernsanierung ausgegeben?
Um wieviel Projekte handelt es sich jeweils dabei, und wie hoch sind die Prozentsätze der Kostendeckung durch die öffentliche Förderung der Stadtkernsanierung aus Bundesmitteln?
Zu Frage B 124:
In den Programmjahren 1979 und 1980 hat der Bund den Ländern nach §§ 71, 72 des Städtebauförderungsgesetzes für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Finanzhilfen gewährt:
1979 (Bundeshaushalt 1978) 183,5 Millionen DM 1980 (Bundeshaushalt 1979) 250 Millionen DM
Hinzu trat im Jahre 1979 ein Restbetrag von 130 Millionen DM aus dem mehrjährigen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP; Gesamtvolumen: 950 Millionen DM) vom März 1977. Die darin geförderten Vorhaben dienten der Unterstützung laufender Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz.
Es sind insbesondere Vorhaben berücksichtigt worden, die geeignet waren, die Durchführung laufender Sanierungsmaßnahmen wirksam zu beschleunigen oder zum Abschluß zu bringen.
Die Mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung sieht für die Programmjahre bis 1985 jeweils 260 Millionen DM Bundesfinanzhilfen vor.
Zu Frage B 125:
Im Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden 1980 insgesamt 584 Sanierungs- und 33 Entwicklungsmaßnahmen in 483 Städten und Gemeinden gefördert Der Bund trägt mit seinen Finanzhilfen jeweils ein Drittel der förderungsfähigen Kosten; die restlichen zwei Drittel tragen Länder und Gemeinden. Zu den förderungsfähigen Kosten rechnen neben den Investitionskosten auch die Kosten für sonstige Maßnahmen (vorbereitende Untersuchungen, Grunderwerb u. ä.).
Nach bisherigen Erfahrungen werden durchschnittlich — bei steigender Tendenz — rund 25 der Fördermittel für (Bau-) Investitionen eingesetzt. Hinzu treten insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen weitere investive Anstoßwirkungen, da solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zusätzliche Investitionen von öffentlicher und privater Hand auslösen.