Protokoll:
8227

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 227

  • date_rangeDatum: 27. Juni 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:51 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/227 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 227. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Mattick 18431 A Abweichung von der Geschäftsordnung für nach dem 4. Juli 1980 eingehende Gesetzentwürfe und Anträge 18431 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18431 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Hupka, Klein (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Kroll-Schlüter, Dr. Langguth, Lenzer, Metz, Dr. Narjes, Dr. Pinger, Dr. Probst, Reddemann, Schwarz, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stercken, Frau Dr. Walz, Weiskirch (Olpe) und der Fraktion der CDU/CSU Entwicklung der Kommunikationstechniken und Beschluß der Bundesregierung vom 26. September 1979 — Drucksachen 8/3370, 8/3699 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 18431 C Dr. Nöbel SPD 18435 B Schäfer (Mainz) FDP 18440 C Dr. Schmude, Bundesminster BMBW . 18446A Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU . . . 18448D, 18470 D Hoffmann (Saarbrücken) SPD 18453 A Baum, Bundesminister BMI 18456A Klein (München) CDU/CSU 18462A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminster BMWi 18464 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Dr. Stercken CDU/CSU 18466 C Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP 18468 D Nächste Sitzung 18471 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18473*A Anlage 1 a Schriftliche Erklärung des Abg. Krey-(CDU/CSU) gemäß § 59 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) — betr. Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung 18473*C Anlage 2 Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, Ende Mai 1974 und Ende Mai 1980 SchrAnfr B30 30.06.80 Drs 08/4143 Dr. Hennig CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 18474*A Anlage 3 Urteil des Landgerichts Darmstadt zur illegalen Einfuhr von 105 Millionen Zigaretten aus der DDR SchrAnfr B53 16.05.80 Drs 08/4023 Böhm (Melsungen) CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 18474*B Anlage 4 Aufnahme Behinderter bzw. behinderter Erwerbsunfähigkeitsrentner in Werkstätten für Behinderte MdlAnfr A2 20.06.80 Drs 08/4270 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A3 20.06.80 Drs 08/4270 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18474*C Anlage 5 Zunahme von Ozon in der Erdatmosphäre MdlAnfr A6 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18475*A Anlage 6 Einführung von Fernüberwachungssystemen in allen Bundesländern MdlAnfr A7 20.06.80 Drs 08/4270 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A8 20.06.80 Drs 08/4270 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18475*C Anlage 7 Steuerfreiheit für Seeleute, die auf Schiffen unter der Billigflagge von Liberia fahren MdlAnfr A10 20.06.80 Drs 08/4270 Grobecker SPD MdlAnfr A11 20.06.80 Drs 08/4270 Grobecker SPD . SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 18476*A Anlage 8 Zahl der wegen Eingabefehlern bei der Datenverarbeitung angefochtenen Einkommensteuerbescheide MdlAnfr A12 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18476*C Anlage 9 Konditionen für Kreditaufnahmen des Bundes im Ausland MdlAnfr A13 20.06.80 Drs 08/4270 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A14 20.06.80 Drs 08/4270 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18476*C Anlage 10 Prämien und Schadensregulierung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A18 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18476*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 III Anlage 11 Angabe des Energie- bzw. Wasserverbrauchs auf Haushaltsgeräten MdlAnfr A19 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Dr. Balser SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18477*C Anlage 12 Wettbewerbsverzerrungen durch Arzneimitteleinfuhren aus EG-Ländern MdlAnfr A20 20.06.80 Drs 08/4270 Fiebig SPD MdlAnfr A21 20.06.80 Drs 08/4270 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18478*A Anlage 13 Verteilung der Broschüre der Bundesregierung Ferienfahrt 80" MdlAnfr A22 20.06.80 Drs 08/4270 Milz CDU/CSU MdlAnfr A23 20.06.80 Drs 08/4270 Milz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Graf Lambsdorff BMWi 18478*D Anlage 14 Überregionale Lagerung von Kohle- und Berghalden MdlAnfr A24 20.06.80 Drs 08/4270 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18479*B Anlage 15 Angabe des Effektivzinses bei Kreditangeboten MdlAnfr A25 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18479*C Anlage 16 Steigerung der Lebenshaltungskosten in Berlin (West) MdlAnfr A26 20.06.80 Drs 08/4270 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A27 20.06.80 Drs 08/4270 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18479*D Anlage 17 Ablösung des EG-Agrarpreissystems durch unmittelbare Einkommensübertragungen MdlAnfr A36 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 18480*B Anlage 18 Bereitstellung ausreichender Lebensmittelvorräte für Krisenfälle MdlAnfr A40 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A41 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 18480*C Anlage 19 Bereitstellung von Lebensmitteln aus der EG-Überproduktion für Flüchtlinge in Afrika und Asien MdlAnfr A44 20.06.80 Drs 08/4270 Gansel SPD SchrAntw BMin Ertl BML 18481*A Anlage 20 Beachtung des deutschen Bau- und Arbeitsschutzrechts durch die verbündeten Streitkräfte MdlAnfr A45 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 18481 *C Anlage 21 Mangelhafte Vorbereitung zur Abwehr der Gewalttätigkeiten anläßlich der Rekrutenvereidigung vom 6. Mai 1980 in Bremen MdlAnfr A46 20.06.80 Drs 08/4270 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18482*B Anlage 22 Truppenverstärkungen der DDR und der Sowjetunion in Europa MdlAnfr A47 20.06.80 Drs 08/4270 Jungmann SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 MdlAnfr A48 20.06.80 Drs 08/4270 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18482*C Anlage 23 Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Ausstellungen der Bundeswehr mit Großgerät und Waffen MdlAnfr A49 20.06.80 Drs 08/4270 Kuhlwein SPD MdlAnfr A50 20.06.80 Drs 08/4270 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18482*D Anlage 24 Vereinbarung zwischen den NATO-Partnern über eine gemeinsame Ausbildung junger Flugzeugführer ab 1981 in Texas sowie Einsatz deutscher Militärflugzeuge MdlAnfr A51 20.06.80 Drs 08/4270 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A52 20.06.80 Drs 08/4270 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18483*A Anlage 25 Zahl und Reichweite der Raketen der Typen SS 20, SS 21 und SS 22 sowie Produktionskapazität der Sowjetunion für die genannten Typen MdlAnfr A53 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A54 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18483*D Anlage 26 Behebung der Schäden an der Grünentaler Hochbrücke im Zuge der B 204 MdlAnfr A55 20.06.80 Drs 08/4270 Leuschner SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18484*B Anlage 27 Beseitigung der Mängel an Transportfahrzeugen für gefährliche Güter MdlAnfr A56 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18484*C Anlage 28 Interview des Leiters des Straßenneubauamts Kempten fiber den Weiterbau der durch Beschluß des Bundestages zur B 12 n herabgestuften A 98 zwischen Waltenhofen und Weitnau sowie Durchsetzung des Bundestagsbeschlusses beim Bau der zweispurigen B 12 n zwischen Hellengerst und Opfenbach MdlAnfr A57 20.06.80 Drs 08/4270 Lattmann SPD MdlAnfr A58 20.06.80 Drs 08/4270 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18485*A Anlage 29 Gründung eines deutschen Instituts für Wattenmeerforschung zur Koordinierung und Intensivierung der Forschungsarbeiten MdlAnfr A59 20.06.80 Drs 08/4270 Waltemathe SPD MdlAnfr A60 20.06.80 Drs 08/4270 Waltemathe SPD SchrAntw BMin Ertl BML 18485*A Anlage 30 Vergrößerung des Baulandangebots; Ausmaß von Baulücken, insbesondere in den Städten MdlAnfr A63 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A64 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 18485*D Anlage 31 Durchführung von Baugeboten nach 39 b des Bundesbaugesetzes in den Gemeinden MdlAnfr A65 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 18486*C Anlage 32 Unterstützung des Deutschtums im Ausland durch die Auslandsvertretungen und Kulturinstitute, insbesondere in Kanada MdlAnfr A72 20.06.80 Drs 08/4270 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A73 20.06.80 Drs 08/4270 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18486*D Anlage 33 Gewährleistung des Wahlrechts zum Bundestag für deutsche Bedienstete bei den Vereinten Nationen MdlAnfr A77 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18487*A Anlage 34 Zahl der deutschen Beamten im Generalsekretariat der Vereinten Nationen in den Jahren 1978 bis 1980 MdlAnfr A78 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18487*B Anlage 35 Stellenanteil deutscher Bediensteter im Generalsekretariat der Vereinten Nationen MdlAnfr A79 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A80 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18487*C Anlage 36 Einführung eines einheitlichen europäischen Passes MdlAnfr A87 20.06.80 Drs 08/4270 Josten CDU/CSU MdlAnfr A88 20.06.80 Drs 08/4270 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 48487*D Anlage 37 Mißhandlungen von Deutschen in marokkanischen Gefängnissen SchrAnfr B1 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B2 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Schuchardt FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18488*B Anlage 38 Austausch baltischer und deutscher Archive SchrAnfr B3 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18488*C Anlage 39 Mitwirkung der Rundfunkanstalten an der Erhaltung des kulturellen Erbes und der geistigen Substanz der deutschen Kulturlandschaft des Ostens SchrAnfr B4 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18488*C Anlage 40 Protest deutschstämmiger Sowjetbürger gegen die Verweigerung der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B5 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 18488*D Anlage 41 Vorlage eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften SchrAnfr B6 20.06.80 Drs 08/4270 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18489*B Anlage 42 Einsatz geräuscharmer Lastkraftwagen in den Bereichen der öffentlichen Hand und in der freien Wirtschaft SchrAnfr B7 20.06.80 Drs 08/4270 Jung FDP SchrAnfr B8 20.06.80 Drs 08/4270 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18489*C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 43 Ausgaben für den Zivilschutz; Bau von Schutzräumen SchrAnfr B9 20.06.80 Drs 08/4270 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B10 20.06.80 Drs 08/4270 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18489*D Anlage 44 Internationale Anhebung der Sicherheit von Kernkraftwerken SchrAnfr B11 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18490*B Anlage 45 Einschränkung der Aufgaben der Betriebsräte durch den Datenschutz; Geheimhaltungsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Hinblick auf den Datenschutz sowie Kontrollbefugnis des internen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Betriebsrat SchrAnfr B12 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B13 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B14 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B15 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18491 *A Anlage 46 Nichtverstärkung der dänischen Grenzkontrolle während der Schleyer-Entführung; Leistungsfähigkeit der Boote des Bundesgrenzschutzes in der Nordsee; Polizeizulage der Verwaltungsbeamten im BGS; Errichtung eines Stabsgebäudes des BGS See in Neustadt SchrAnfr B16 20.06.80 Drs 08/4270 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B17 20.06.80 Drs 08/4270 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B18 20.06.80 Drs 08/4270 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B19 20.06.80 Drs 08/4270 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18491 *C Anlage 47 Auftrag des Bundesgrenzschutzes See im Nordseebereich; Unterkünfte der BGS-Angehörigen; Ausnutzung der Kapazität der Schiffe der BGS See; Aufnahme der Bewerber mit einem handwerklichen Berufsabschluß in den BGS SchrAnfr B20 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B21 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B22 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B23 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18492*C Anlage 48 Belegung der Kasernen in Konstanz und Radolfzell mit Bundeswehreinheiten SchrAnfr B24 20.06.80 Drs 08/4270 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B25 20.06.80 Drs 08/4270 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 18493*C Anlage 49 Herstellung und Einsatz emissionsarmer Kraftfahrzeuge SchrAnfr B26 20.06.80 Drs 08/4270 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B27 20.06.80 Drs 08/4270 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18493*D Anlage 50 Rückgang der Zahl der Aussiedler aus Polen und der CSSR sowie Zunahme der Zahl der Aussiedler aus der UdSSR SchrAnfr B28 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18494*A Anlage 51 Gesundheitsschäden durch Cadmium sowie Festsetzung der Immiasionsgrenzwerte SchrAnfr B29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 VII SchrAnfr B30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B31 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B32 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18494*C Anlage 52 Zahl der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1963 bis 1969 und in den Jahren 1970 bis 1979 SchrAnfr B33 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B34 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B35 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 18495*A Anlage 53 Durchführung kalter Wiederholungswasserdruckproben an Reaktordruckbehältern; Beurteilung der Reaktorsicherheit SchrAnfr B36 20.06.80 Drs 08/4270 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B37 20.06.80 Drs 08/4270 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18495*B Anlage 54 Bundesmittel für den Zivil- und Katastrophenschutz in Landkreisen SchrAnfr B38 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B39 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18497*A Anlage 55 Einreise asylbegehrender Pakistanis mit gefälschten afghanischen Pässen SchrAnfr B40 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18497*C Anlage 56 Veröffentlichung von Gesamtdokumentationen über die deutsche Außenpolitik von 1919 bis 1939, über die Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges und über die Geschichte des Nationalsozialismus SchrAnfr B41 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B42 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18497*D Anlage 57 Reden von Mitgliedern der Bundesregierung in den Jahren 1978/79 auf Kundgebungen zum „Tag der Heimat" SchrAnfr B43 20.06.80 Drs 08/4270 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18499*A Die Frage B 44 — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — des Abgeordneten Paintner (FDP) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 58 Verbot dioxinhaltiger Herbizide wie Agent Orange in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B45 20.06.80 Drs 08/4270 Marschall SPD SchrAnfr B46 20.06.80 Drs 08/4270 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 18499*B Anlage 59 Veranschlagung landwirtschaftlicher Abfindungsbrennereien und Obstgrundstücke von Nebenerwerbsbetrieben bei der Einkommensteuer SchrAnfr B47 20.06.80 Drs 08/4270. Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 18499*C Anlage 60 Verteilung der Zunahme der Selbständigen auf die einzelnen Berufsgruppen SchrAnfr B48 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18499*D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 61 Daten fiber die Entwicklung der Arbeitsplätze und der Produktionskapazitäten im Rohstahlbereich der EG-Mitgliedstaaten ab 1974 , SchrAnfr B49 20.06.80 Drs 08/4270 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18500*A Anlage 62 Änderung der Regionalklasseneinteilung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung SchrAnfr B50 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18501 *B Anlage 63 Verkauf von Kriegswaffen an Kolumbien SchrAnfr B51 20.06.80 Drs 08/4270 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18501 *D Anlage 64 Konkurse mittelständischer Unternehmen in den Jahren 1970 bis 1979 SchrAnfr B52 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18502*A Anlage 65 Verbesserung der Lage der Tankstellenpächter SchrAnfr B53 20.06.80 Drs 08/4270 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 18502*B Anlage 66 Landwirtschaftliche Mehrproduktion wegen ungenügend erhöhter Agrarpreise SchrAnfr B54 20.06.80 Drs 08/4270 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 18502*D Anlage 67 Einsparung im EG-Agrarhaushalt bei den Folgekosten wie Lagerung und Vernichtung der landwirtschaftlichen Überproduktion SchrAnfr B55 20.06.80 Drs 08/4270 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 18503*A Anlage 68 Soforthilfe für die deutsche Fischerei SchrAnfr B56 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Ertl BML 18503*B Anlage 69 Benachteiligung der Fischer durch den Fang von Seezungen mit dem Bundesforschungsschiff „Solea" für Forschungszwecke SchrAnfr B57 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Ertl BML 18503*C Anlage 70 Förderung von Wirtschaftswegen in einer Gesamtbreite von drei Metern angesichts der Spurbreite von landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen SchrAnfr B58 20.06.80 Drs 08/4270 Biehle CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 18503*D Anlage 71 Nutzung der in der Zentralkellerei Breisach eingelagerten Traubenrückstände als Energieträger SchrAnfr B59 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 18504*A Anlage 72 Schwierigkeiten bei der Arbeitsvermittlung Schwerbehinderter SchrAnfr B60 20.06.80 Drs 08/4270 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18504*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 73 Verbesserung der Anrechnung der Schichtdienste SchrAnfr B61 20.06.80 Drs 08/4270 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18505*A Anlage 74 Verhinderung der Anwerbung asylsuchender Türken ohne Arbeitsgenehmigung durch sogenannte Leihfirmen SchrAnfr B62 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18505*C Anlage 75 Abbruch der Lehre eines weiblichen Stukkateurlehrlings auf Grund der Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamts Aachen SchrAnfr B63 20.06.80 Drs 08/4270 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . 18505*C Anlage 76 Beschäftigungspolitische Auswirkungen des technischen Fortschritts SchrAnfr B64 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B65 20.06.80 Drs 08/4270 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18506*A Anlage 77 Beschleunigte Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen in den Versorgungsämtern SchrAnfr B66 20.06.80 Drs 08/4270 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18506*C Anlage 78 Reden von Mitgliedern der Bundesregierung zum Tag der Arbeit in den Jahren 1979 und 1980 SchrAnfr B67 20.06.80 Drs 08/4270 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 18506*D Anlage 79 Geheime Waffendepots der NATO in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B68 20.06.80 Drs 08/4270 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18507*A Anlage 80 Kosten der Flüge des Bundesminsters für Forschung und Technologie mit Flugzeugen der Bundeswehr zu Veranstaltungen im Wahlkreis SchrAnfr B69 20.06.80 Drs 08/4270 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18507*B Anlage 81 Verbesserung der Unterbringung der Soldaten nach dem Brand in der Hammerstein-Kaserne in Wesendorf SchrAnfr B70 20.06.80 Drs 08/4270 Stockleben SPD SchrAnfr B71 20.06.80 Drs 08/4270 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18507*C Anlage 82 Entscheidung des Führungsstabs des Heeres über Aufstellung und Ausrüstung der Beobachtungsbataillone der Artillerie SchrAnfr B72 20.06.80 Drs 08/4270 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B73 20.06.80 Drs 08/4270 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18508*A Anlage 83 Veräußerung ausgesonderter Fahrzeuge der Bundeswehr an das Technische Hilfswerk SchrAnfr B74 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18508*C Anlage 84 Verstärkung der sowjetischen Streitkräfte in Ost-Mittel-Europa SchrAnfr B75 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 18508*D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 85 Beurteilung der Forderung von Sozialhilfeträgern nach, Zustimmung der Sozialhilfeempfänger zur Einholung von Auskünften über Guthaben bei Finanzinstituten und zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes SchrAnfr B36 20.06.80 Drs 08/4270 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 18509*A Anlage 86 Entwicklung der Schadstoffrückstände in Fleisch SchrAnfr B77 20.06.80 Drs 08/4270 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . 18509*C Anlage 87 Schadenersatz nach den Anschlägen auf die Räume von pro familia in Bremen und Hamburg SchrAnfr B78 20.06.80 Drs 08/4270 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 18509 * D Anlage 88 Erhöhung der Altersgrenze für die Förderung der Ausbildung zur Schwesternhelferin SchrAnfr B79 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B80 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 18510*B Anlage 89 Verzögerung der Einbringung des Gesundheitssicherstellungsgesetzes SchrAnfr B81 20.06.80 Drs 08/4270 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 18510*D Anlage 90 Ausbau deutscher Kanäle für Europakähne; Unterhaltungsaufwand insbesondere für den Elbe-Lübeck-Kanal; Tarifpolitik der Bundesbahn auf Parallelstrecken zum Kanalsystem SchrAnfr B82 20.06.80 Drs 08/4270 Zywietz FDP SchrAnfr B83 20.06.80 Drs 08/4270 Zywietz FDP SchrAnfr B84 20.06.80 Drs 08/4270 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18511 *A Anlage 91 Mangel an Lokomotivführern bei der Bundesbahn SchrAnfr B85 20.06.80 Drs 08/4270 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18511 *C Anlage 92 Erweiterung der Bahnunterführung der Haster Straße in der Gemeinde Belm (K 316) SchrAnfr B86 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18511 *C Anlage 93 Konsequenzen aus dem Störfall in Dornvagen in bezug auf Schutzvorkehrungen an öffentlichen Verkehrswegen im Bereich chemischer Werke SchrAnfr B87 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B88 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B89 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18511 *D Anlage 94 Unterhaltungsaufwand bei Beton- und Asphaltstraßen; Verlegung der Ochtum im Rahmen der Neuordnung des Flughafens Bremen SchrAnfr B90 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU SchrAnfr B91 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18512*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 XI Anlage 95 Aufstufung der B 322 im Raum Groß Mackenstedt/Gemeinde Stuhr zur Bundesautobahn; Ursachen der Schäden auf der Teilstrecke der A 1 zwischen StuhrBrinkum/Bremer Kreuz SchrAnfr B92 20.06.80 Drs 08/4270 Würtz SPD SchrAnfr B98 20.06.80 Drs 08/4270 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18512*D Anlage 96 Lösung des Problems der besonderen Anrechnung der Schichtdienste in den Betriebsverwaltungen der Bundesbahn und der Bundespost SchrAnfr B93 20.06.80 Drs 08/4270 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 18513*A Anlage 97 Einrichtung von Tramperhaltestellen an Raststätten, Tankstellen und Autobahnzubringern SchrAnfr B94 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18513*C Anlage 98 Behinderung des Verkehrs am Grenzübergang Herleshausen durch das Verhalten eines Lastkraftwagenfahrers SchrAnfr B95 20.06.80 Drs 08/4270 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18513*D Anlage 99 Verkauf von Fahrkarten für Kinderreiche zum halben Preis in Bahnbussen SchrAnfr B96 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18513*D Anlage 100 Verlegung der B 11 in Deggendorf SchrAnfr B97 20.06.80 Drs 08/4270 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18514*A Anlage 101 Streckenführung der geplanten Bundesbahnstrecke Köln-Groß-Gerau im Bereich der Stadt Wesseling; Landschaftsschutzmaßnahmen im Rahmen des Baus der A 1 von Euskirchen bis Tondorf SchrAnfr B99 20.06.80 Drs 08/4270 Milz CDU/CSU SchrAnfr B104 20.06.80 Drs 08/4270 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18514*B Anlage 102 Teilnahme der ALITALIA-Fluggesellschaft am deutschen Linienflugverkehr SchrAnfr B100 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18514*C Anlage 103 Ausbau der Ortsumgehung Halle im Zuge der B 68 SchrAnfr B101 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18514*D Anlage 104 Fortführung des Ausbaus der Ortsumgehung St. Goarshausen zur B 42 SchrAnfr B102 20.06.80 Drs 08/4270 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18515*A Anlage 105 Fortführung des Ausbaus der B 274 bei St. Goarshausen SchrAnfr B103 20.06.80 Drs 08/4270 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18515*B Anlage 106 Kostenfreie Abgabe stillgelegter öffentlicher Betriebsgebäude, wie z. B. ausge- XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 dienter Bahnhofsgebäude, an öffentliche Träger für gemeinnützige Zwecke SchrAnfr B105 20.06.80 Drs 08/4270 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18515*B Anlage 107 Beförderungschancen im höheren Dienst der Bundespost SchrAnfr B106 20.06.80 Drs 08/4270 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 18515*C Anlage 108 Äußerung des Berliner Regierenden Bürgermeisters Stobbe zur Wiedervereinigung SchrAnfr B107 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B108 20.06.80 Drs 08/4270 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 18516*A Anlage 109 Einbeziehung von Zweirädern (Fahr- und Motorrädern) in den innerdeutschen Reiseverkehr SchrAnfr B 109 20.06.80 Drs 08/4270 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 18516*B Anlage 110 Reden von Mitgliedern der Bundesregierung auf Kundgebungen zum Tag der deutschen Einheit am 17. Juni in den Jahren 1979 und 1980 SchrAnfr B110 20.06.80 Drs 08/4270 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 18516*C Anlage 111 Förderung der polykristallinen SiliziumProduktion zur Nutzung der Sonnenenergie; Gebiete für die „indirekt-spezifische" Forschungsförderung SchrAnfr B111 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Steger SPD SchrAnfr B112 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 18516*D Anlage 112 Öffnung möglichst aller Ausbildungsberufe für Frauen SchrAnfr B113 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr B114 20.06.80 Drs 08/4270 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 18517*B Anlage 113 Förderungsfähigkeit eines Praktikums nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Regelung in der Ausbildungsordnung für Sozialpädagogen in Hessen SchrAnfr B115 20.06.80 Drs 08/4270 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr Bi 16 20.06.80 Drs 08/4270 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B117 20.06.80 Drs 08/4270 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B118 20.06.80 Drs 08/4270 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 18518*A Anlage 114 Situation der sogenannten Numerus-clausus-Fächer an den Hochschulen zum Ende des Sommersemesters 1980 SchrAnfr B119 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 18518*D Anlage 115 Gewährung von Wirtschaftshilfe an Entwicklungsländer nur bei Wahrung der Menschenrechte und Verwendung zur Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen SchrAnfr B120 20.06.80 Drs 08/4270 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18519*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 XIII Anlage 116 Deutsche Entwicklungshilfe an Kolumbien in den letzten zehn Jahren SchrAnfr B121 20.06.80 Drs 08/4270 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18519*C Anlage 117 Beitrag der Bundesregierung zur Finanzierung des Gutachtens „Schadverhalten der Ziege am semiariden Standort" des Instituts für Tropische Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen SchrAnfr B122 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B123 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 18519*D Anlage 118 Aufwendungen des Bundes und der Länder für die Stadtkernsanierung in den Jahren 1979 und 1980 SchrAnfr B124 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B 125 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 18520*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18431 227. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 225. Sitzung, Seite 18223 D: In der Frage des Abg. Stutzer (CDU/CSU) ist nach den Worten „Ist es richtig" zu lesen: „,daß Sie sich hier und gegenüber den Bauern für eine Erhöhung der Vorsteuerpauschale ausgesprochen, sich damit aber nachher im Kabinett nicht durchgesetzt haben?" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 6. Dr. van Aerssen* 27. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber* 27. 6. Dr. Arnold 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Bayha 27. 6. Frau Dr. Benedix-Engler 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Breidbach 27. 6. Böhm (Melsungen) 27. 6. Dr. Bötsch 27. 6. Dr. Dollinger 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Eymer (Lübeck) 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Frau Geier 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Gerster (Mainz) 27. 6. Glombig 27. 6. Haberl 27. 6. von Hassel* 27. 6. Frau Hürland 27. 6. Ibrügger 27. 6. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 27. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Kirschner 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Kunz (Berlin) 27. 6. Lange * 27. 6. Dr. Langner 27. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 27. 6. Ludewig 27. 6. Laker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 27. 6. Müller (Bayreuth) 27. 6. Dr. Müller-Hermann 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig* 27. 6. Rainer 27. 6. Dr. Riedl (München) 27. 6. Dr. Ritz 27. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 27. 6. Schinzel* 27. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Schleicher* 27. 6. Schröder (Wilhelminenhof) 27. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Spilker 27. 6. Dr. Spöri 27. 6. Dr. Sprung . 27. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Dr. Stavenhagen 27. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Frau Dr. Wex 27. 6. Frau Dr. Wisniewski 27. 6. Baron von Wrangel 27. 6. Anlage 1 a Schriftliche Erklärung des Abg. Krey (CDU/CSU) gemäß § 59 der GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 8/3982, 8/4123 (neu) - betr. Wiedergutmachung und Kriegsfolgengesetzgebung (226. Sitzung, Seite 18407 A) Im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über eine von allen Fraktionen getragene Abschlußgeste Wiedergutmachung für jüdische Opfer des Nationalsozialismus hat der Deutsche Bundestag am 14. Dezember 1979 auf Drucksache 8/3510 einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der der gemeinsame Wunsch des Parlaments nach einer Überprüfung von Härtefällen auch im Bereich des Kriegsfolgenrechts, insbesondere im Lastenausgleich, in der Entschädigungsgesetzgebung, im Gesetz zu Artikel 131 GG und im Häftlingshilfegesetz zum Ausdruck kam. Dieser Wunsch war auf die Erkenntnis gestützt, daß in vielen Bereichen der Wiedergutmachung und des Kriegsfolgenrechts immer noch Lasten abzufragen sind, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, der letzte Krieg sowie die Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen aus ihrer ost- und mitteldeutschen Heimat hinterlassen haben. Der auf Drucksache 8/3982 vorgelegte Bericht der Bundesregierung als Antwort auf den gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen vom Dezember 1979 wird diesem Wunsch des Deutschen Bundestages nicht gerecht Dies gilt in gleicher Weise auch für den von den Koalitionsfraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entschließungsantrag auf Drucksache 8/4123 (neu). Dieser Antrag läßt die klare und umfassende Zielsetzung der früheren Entschließung auf Drucksache 8/3510 nicht mehr erkennen, sondern beschränkt nach meiner aus den Gesamtumständen und auf Grund der Äußerungen der Sprecher der Koalitionsfraktionen bei der Aussprache über den 18474* Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Tätigkeitsbericht 1979 des Petitionsausschusses (Stenographischer Bericht über die 223. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1980) gewonnenen Überzeugung die Aufforderung an die Bundesregierung zur Bereitstellung von Mitteln im Bundeshaushalt 1981 darauf, daß hierdurch die finanziellen Voraussetzungen für die Bereinigung von Härtefällen bei Opfern des Nationalsozialismus geschaffen werden sollen, während von finanziellen Hilfen für die Opfer. des Krieges und der Vertreibung in dem neuen Antrag nicht mehr die Rede ist. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, der Entschließung auf Drucksache 8/4123 (neu) zuzustimmen, und bitte, mein Nein in diesem Sinne zu verstehen. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 30, 221. Sitzung, Anlage 69): Trotz eifrigen Bemühens ist es uns leider nicht gelungen, Ihre Frage nach der Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, 1974 und 1980 mit Zahlenangaben zu beantworten. Die Ermittlung der Nettoverschuldung zu verschiedenen Zeitpunkten ist in der Finanzpolitik ungewöhnlich und ungebräuchlich; Zeitreihen werden hierfür nicht erstellt. Man könnte den Begriff definieren als die Summe der Verbindlichkeiten des Bundes abzüglich der Summe seiner Forderungen. Die Summe der Verbindlichkeiten per 31. Mai eines Jahres könnte der Schuldenstandstatistik entnommen werden. Probleme bestehen dagegen bei der Ermittlung der Summe der Forderungen. Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten verzichtet die Vermögensstatistik wohlweislich auf eine Summenbildung. Darüber hinaus stünden die Angaben jeweils nur zum Jahresende zur Verfügung. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Finanzbericht 1980, Seite 255 ff. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4023 Frage 53, 219. Sitzung, Anlage 34): Wie Ihnen bereits zu Ihrer früheren Anfrage für die Fragestunde am 13. Februar 1980 mitgeteilt werden konnte, nimmt die Bundesregierung die dem Urteil des Landgerichts Darmstadt zugrunde liegenden Straftaten ernst und begrüßt die Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesregierung hat die in den Urteilsgründen enthaltenen Feststellungen zum Anlaß genommen, die Angelegenheit durch die Treuhandstelle für den Interzonenhandel gegenüber dem Ministerium für Außenhandel der DDR sowie in der Transitkommission erneut anzusprechen und die DDR auf die im Urteil erwähnte Mitwirkung von DDR-Behörden hinzuweisen. Die DDR hat eine Mitwirkung ihrer Behörden an derartigen Schmuggelvorgängen in Abrede gestellt und erklärt, daß sie die in dem Urteil geschilderten Praktiken weder dulde noch billige. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 2 und 3): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Suche nach einem Kostenträger für die Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte zu Lasten der Behinderten oft monatelang, nicht selten bis zu einem Jahr, in Anspruch nimmt, und wenn ja, wie gedenkt sie das zu ändern? Sieht die Bundesregierung die augenblickliche Rechtslage des § 58 des Arbeitsförderungsgesetzes in der gültigen Fassung ab 1. August 1979 als hinreichend an, auch behinderten Erwerbsunfähigkeitsrentnern berufsfördernde Maßnahmen in Werkstätten für Behinderte zuzubilligen, und wenn nein, welche Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes müßten erfolgen? Die Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) hat eine klare Kompetenzabgrenzung unter den beteiligten Leistungsträgern in den Werkstätten für Behinderte herbeigeführt. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Schwerbehinderten im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt im Rahmen der für sie geltenden Vorschriften; die Sozialhilfeträger erbringen in der Regel die Leistungen für den Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte. In anderen Fällen ist für die Förderung eines Behinderten im Eingangsverfahren oder Arbeitstrainingsbereich die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers, z. B. der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Sollten hier Schwierigkeiten bei der Findung des zuständigen Rehabilitationsträgers entstehen, so hat die Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen vorläufige Leistungen zu erbringen. Dadurch ist ein ausreichender Schutz des Behinderten vor einer unnötigen Verzögerung der Kostenübernahme gewährleistet. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen die Suche nach einem zuständigen Kostenträger die Aufnahme eines Behinderten in eine Werkstatt für Behinderte für längere Zeit verzögert hat. Sollten der Frage ein oder mehrere konkrete Einzelfälle zugrunde liegen, so ist sie zu einer Überprüfung gerne bereit, falls ihr diese benannt werden. Auch behinderte Erwerbsunfähigkeitsrentner erhalten berufsfördernde Leistungen von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den berufsfördernden Leistungen gehören sonstige Hilfen der Arbeits- und Berufsförderung, um dem Betreu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18475* ten eine angemessene und geeignete Erwerbs- oder Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer Werkstatt für Behinderte zu ermöglichen. Dies bedeutet, daß die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Leistungen an behinderte Erwerbsunfähigkeitsrentner im Eingangsverfahren und Arbeitstrainingsbereich erbringen. Für eine Änderung des § 58 Satz 4 AFG besteht deshalb keine Veranlassung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 6): Sind der Bundesregierung neuerliche Berichte aus den USA bekannt, nach denen die amerikanische nationale Wissenschaftsakademie NAS festgestellt haben soll, derzeit werde unter Einwirkung chemischer Substanzen doppelt soviel Ozon in der Erdatmosphäre abgebaut, als 1976 angenommen und prognostiziert worden sei, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser alarmierenden Nachricht zu ziehen? Zu dem von Ihnen erwähnten Bericht aus den Vereinigten Staaten von Amerika habe ich bereits am 18. Januar 1980 eine vorläufige erste Stellungnahme abgegeben. Damals war ich nur im Besitz einer Zusammenfassung des Berichts der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften (NAS), nunmehr liegt mir der vollständige Bericht vor. Seine sorgfältige Auswertung hat die bereits in der Antwort an Herrn Hasinger mitgeteilte vorläufige Auswertung voll bestätigt. Danach ist die Evidenz für die grundsätzliche Richtigkeit der Aussage über den Ozonabbau als Folge der Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) verstärkt. Ich möchte allerdings betonen, daß es sich hierbei nur um mathematische Modellrechnungen handelt, nicht um meßtechnische Daten. Bereits seit 1976 bemüht sich der Bundesminister des Innern um eine Verminderung des Einsatzes von FCKW. So ist mit der deutschen Industrie bereits 1977 eine freiwillige Vereinbarung getroffen worden, nach der der Anteil von FCKW in Sprays bis Ende 1979 um 30 % gesenkt werden sollte. Diese Vereinbarung ist eingehalten worden. Der Trend zur weiteren Verringerung des Einsatzes von FCKW hält auch 1980 an. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Frage der Zerstörung der Ozonschicht der Stratosphäre durch FCKW ein weltweites Problem ist und nur durch koordinierte Maßnahmen aller Länder mit FCKW-Produktion gelöst werden kann. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Kommission der EG beauftragt, anhand von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Daten bis zum 1. Juli 1980 zu untersuchen, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Rat beabsichtigt, bis zum Juni 1981 auf Vorschlag der Kommission zu entscheiden, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind. Die Bundesregierung wird sich in diese Beratungen aktiv einschalten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 7 und 8): Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um — entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 1979 — die Einführung von Fernüberwachungssystemen in allen Bundesländern, in denen kerntechnische Anlagen in Betrieb sind, zu realisieren? Wie ist der Sachstand der Einführung von Fernüberwachungssystemen in den einzelnen Bundesländern? Zu Frage A 7: Der Bundesminister des Innern hat in Zusammenarbeit mit den Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine Projektstudie zur Fernüberwachung von Kerntechnischen Anlagen erstellt. Darin wurden — neben einer Bestandsaufnahme der in den Ländern bestehenden Planungen und Entwicklungsstadien zur Fernüberwachung — auch die Möglichkeiten für eine bundesweite Regelung aufgezeigt. Gemäß Abstimmung im Länderausschuß für Atomenergie im April dieses Jahres wurden Ziel und Umfang einer Fernüberwachung für Kernkraftwerke festgelegt. Daraufhin wurde die Industrieanlagenbetriebsgesellschaft in München, Ottobrunn, mit der Übernahme der Projektträgerschaft für weitere Planungen und Maßnahmen zur Einführung der Fernüberwachung beauftragt. Erste Planungsgespräche mit den Landesbehörden sind durchgeführt worden. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf einer Richtlinie zur Fernüberwachung von Kernkraftwerken erarbeitet, der den zuständigen Landesbehörden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Mit einer Verabschiedung der Richtlinie ist nach abschließenden Beratungen im Länderausschuß für Atomenergie Anfang September dieses Jahres zu rechnen. Zu Frage A 8: Neben der Einführung und dem weiteren Ausbau eines Kernreaktor-Fernüberwachungssystems in Bayern haben auch die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sich grundsätzlich für die Einrichtung von Fernüberwachungssystemen entschieden. In Baden-Württemberg wird für reine Aufsichtszwecke zur Zeit noch lediglich ein Ferninformationssystem für ausreichend angesehen (z. B. durch den Einsatz von Telekopiergeräten). Hessen vertritt zur Zeit noch den Standpunkt, daß die Einrichtung einer Fernüberwachung von Kernkraftwerken nicht notwendig sei. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß im Zuge der weiteren Beratung des Entwurfes der Richtlinie auch die Hessische Landesregierung im Interesse einer bundeseinheitlichen Verbesserung der Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen sowie insbesondere auch zur besseren Orientierung von Hilfsmaßnahmen bei größeren Störfällen und Unfällen ihre derzeitigen Bedenken zurückstellen wird. 18476* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 10 und 11): Welche Gründe haben der Bundesregierung vorgelegen, beim Doppelbesteuerungsabkomen mit Liberia den Seeleuten unter Billigflagge Steuerfreiheit zu gewähren, während den Seeleuten unter deutscher Flagge keinerlei Steuererleichterung zukommt? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die Steuerfreiheit für Seeleute, die auf Schiffen unter der Billigflagge von Liberia fahren, dazu beitragt, den Ausflaggungsprozeß zu beschleunigen? 1. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liberia steht das Besteuerungsrecht von Einkünften, welche in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge beziehen, Liberia zu. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Seeschiffe unter liberianischer Flagge zum Hoheitsgebiet Liberias zählen und nach der allgemeinen Abkommensregelung für die Besteuerung von Lohneinkünften das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat (hier: Liberia) zusteht. Für die liberianische Seite stellte die Aufrechterhaltung der Besteuerung der unter seiner Flagge fahrenden Schiffe einer der wesentlichsten Verhandlungspunkte dar. Aus diesem Grunde konnte die Frage einer doppelten Ansässigkeit von Schifffahrtsunternehmen bei Sitz in Liberia und tatsächlicher Geschäftsleitung in der Bundesrepublik nicht im Sinne einer üblicherweise in die Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommenen Vorrangbestimmung mit der Folge eines ausschließlichen Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland gelöst werden. Bei Doppelwohnsitzfällen der vorgenannten Art gibt das Abkommen mithin keine abschließende Antwort auf die Besteuerungskompetenz. Mögliche Doppelbesteuerungen können daher im Einzelfall lediglich im Verständigungsverfahren behoben werden, dessen Ausgang jedoch ungewiß ist. Da bei sonstigen Abkommen die Besteuerung der Seeleute durch eine besondere Abkommensregelung an die Besteuerung der Unternehmen anknüpft, hätte sich diese Unsicherheit bei der Besteuerung der Unternehmen auch auf die Besteuerung der Seeleute ausgewirkt. Dies sollte vermieden werden. Deshalb wurde im Abkommen die allgemeine Regelung der Besteuerung von Arbeitnehmern im Ausübungsstaat gewählt. Es kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, daß hierdurch Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge ungerechtfertigte Vorteile hätten. Der Seemann auf einem Schiff unter liberianischer Flagge ist mit dem von einem deutschen Unternehmen nach Liberia entsandten Arbeitnehmer, beispielsweise einem Monteur, der nach der gleichen Abkommensvorschrift von der deutschen Lohnsteuer freigestellt wird, zu vergleichen. Dieser Vergleich ist geboten, weil beide Arbeitnehmer auf liberianischem Hoheitsgebiet tätig sind. 2. Die laufenden Untersuchungen der Bundesregierung zum Problem des Führens fremder Flaggen geben keinen Anhaltspunkt für eine verstärkte Ausflaggung auf Grund der im Abkommen mit Liberia vorgesehenen Besteuerung der Seeleute. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 12): Wie hoch ist der Anteil von Einkommensteuerbescheiden, die wegen Eingabefehlern bei der Datenverarbeitung bzw. Fehlern im Programm angefochten werden? Die Bundesregierung hat keine statistischen Unterlagen, die eine Auswertung fehlerhafter Einkommensteuerbescheide wegen Eingabefehler (also Datenerfassungsfehler) und Programmfehler ermöglichen. Eine telefonische Rundfrage bei einigen Ländern hat ergeben, daß auch dort eine solche Statistik nicht geführt wird. Jedoch kann ich auf Grund der Erfahrungen, die das Bundesfinanzministerium in mehr als 20jähriger Zusammenarbeit mit den Ländern gesammelt hat, berichten, daß Programmfehler nur sehr selten vorkommen. Die Finanzverwaltung ist bemüht, auch Datenerfassungsfehler durch Kontrollen auszuschließen. Bei einer Massenverwaltung wie der Finanzverwaltung lassen sich Datenerfassungsfehler nie ganz vermeiden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 13 und 14): In welcher Höhe und in welchen Ländern hat der Bund seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Kreditaufnahme des Bundes im Ausland (Drucksache 8/3961) Kredite zur Haushaltsfinanzierung aufgenommen? In welcher Form (Darlehensart und Wahrung) und zu welchen Konditionen (einschließlich eventueller Sicherheiten) wurden die Kredite aufgenommen? Über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU — Drucksache 8/3961 — genannten Beträge hinaus hat der Bund durch direkte Vereinbarungen mit Saudi-Arabien weitere Kredite in Höhe von gut 1/2 Mrd. DM aufgenommen. Auch bei den neuen Krediten handelt es sich um Schuldscheindarlehen, die auf D-Mark lauten. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen 2 und 8 Jahren, die Konditionen waren marktgerecht. Sicherheiten stellt der Bund bei Kreditaufnahmen nicht zur Verfügung. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 18): Wie beurteilt die Bundesregierung das Aussondern schlechter Risiken, wie sie anscheinend Ausländer und Firmenkunden darstellen, durch Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer (wie z. B. die Colonia Versicherungs-AG), und wird sie das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit der Prüfung von Lösungsmöglichkeiten für die Ursa- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18477* chen der immer häufiger geäußerten Klagen über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch in bezug auf Schadensregulierung und Prämiendifferenzierung beauftragen? Ich gehe davon aus, daß „Betroffene? im Sinne Ihrer Frage der Versicherungsnehmer ist, dem nach einem Schadenfall vom Versicherer gekündigt wird Der im Versicherungsvertragsgesetz enthaltene Grundsatz, daß im Schadenfall beide Partner den Versicherungsvertrag kündigen können (§ 158 VVG), gilt auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für den Versicherer ist dies ein notwendiges Regulativ, um zu verhindern, daß der Bestand an erhöhten Risiken einen unvertretbaren Umfang annimmt In dem von Ihnen angesprochenen Fall der Colonia Versicherung AG wurde von dieser Möglichkeit maßvoll Gebrauch gemacht. Insbesondere kann dem Unternehmen nicht der Vorwurf einer Ausländerdiskriminierung gemacht werden. Ich habe Ihnen dies sehr eingehend in der Fragestunde am 18. Januar 1980 sowie in meinen ausführlichen ergänzenden Schreiben vom 12. Februar und 21. März 1980 dargelegt. Sonstige Fälle sind an den Bundesminister der Finanzen oder das ihm nachgeordnete Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in letzter Zeit nicht herangetragen worden. Für den Versicherungsnehmer hat eine Kündigung die Folge, daß er sich nach einem neuen Versicherer umtun muß. Das mag für ihn unbequem sein, stellt ihn aber nicht vor besondere Probleme, weil für Kfz-Versicherer, bei denen der Versicherungsnehmer bisher nicht versichert war, grundsätzlicher Annahmezwang besteht (§ 5 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes). Es ist darum nicht schwierig, neuen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Bedingungen für diesen neuen Versicherungsschutz sind im übrigen nicht belastender, als sie bei dem kündigenden Versicherer bei Fortbestand des Versicherungsverhältnisses gewesen wären. Der neue Tarif kann sogar niedriger sein; es gilt jedenfalls für alte und neue Versicherte eines Versicherungsunternehmens in gleicher Weise. Ich sehe hiernach nicht, daß Versicherungsnehmer, die „schlechte Risiken' darstellen, durch Kündigungen unzumutbar belastet wären. Der andere mögliche Weg, diese „schlechten Risiken" vor der Kündigung zu bewahren, ihnen aber Prämien abzuverlangen, die der Höhe des Risikos entsprechen, wäre erheblich belastender. Die Grenze der Belastbarkeit ließe sich nicht durchweg einhalten. Auch wäre der notwendige Ausgleich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen innerhalb solcher Teilbestände schwerlich zu finden. Die Beschwerden über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind im übrigen nicht gestiegen. Es besteht darum auch kein Anlaß, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit der Prüfung von Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der Schadenregulierung durch Versicherungsunternehmen zu beauftragen. Die von Ihnen angesprochene „Prämiendifferenzierung" ist Gegenstand einer eingehenden Untersuchung, die unter Beteiligung des für die Kfz-Versicherungstarife zuständigen Bundesministers für Wirtschaft, des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen und des Verbandes der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer (HUK-Verband) von einem unabhängigen Institut durchgeführt wird. In der Untersuchung wird auch die Frage der Tauglichkeit fahrleistungsabhängiger Kriterien (Stichwort: Kilometertarif) einbezogen sein. Die Ergebnisse werden bei künftigen Tarifänderungen zu berücksichtigen sein. Zu einem zusätzlichen Untersuchungsauftrag an das Bundesaufsichtsamt besteht unter diesen Umständen kein Anlaß. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 19): Ist der Bundesregierung der Vorschlag der EG-Kommission bekannt. wonach Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler in den EG-Ländern mit einem orangefarbenen Etikett versehen werden sollen, das den Verbrauchern Informationen über Energieverbrauch und gegebenenfalls Wasserverbrauch und Geräuschpegel vermittelt. und wäre die Bundesregierung bereit, diesen Vorschlag zu fördern und auch auf die Industrie einzuwirken, sich auf Maschinen mit höherem Wirkungsgrad einzustellen? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat mit seiner Rahmenrichtlinie vom 14. Mai 1979 zur Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung ein für die EG einheitliches System zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs und damit zusammenhängender weiterer Merkmale bestimmter energieintensiver Haushaltsgeräte geschaffen. Nach der schon am 14. Mai 1979 vom Ministerrat verabschiedeten Richtlinie für Elektrobacköfen hat die Kommission dem Rat kürzlich drei weitere Richtlinien-Vorschläge für elektrische Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen sowie Kühl- und Gefriergeräte vorgelegt. Die Bundesregierung war an den Vorbereitungen dieser Richtlinien-Vorschläge — ebenso wie die Organisationen der Verbraucher und der Industrie — intensiv beteiligt. Sie wird sich in den weiteren Beratungen wie bisher dafür einsetzen, daß die vorgesehenen Etiketten eine umfassende und für den Verbraucher möglichst aussagefähige Information bieten und daß die Richtlinien möglichst schnell verabschiedet werden. Wie schon in der Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde am 17. Oktober 1979 dargelegt, unterstützt die Bundesregierung das von der Industrie, Handel und Verbrauchern geschaffene Produktinformationssystem auch finanziell. Darüber hinaus hat der Bundeswirtschaftsminister zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie mit den betroffenen Verbänden der Industrie und des Handels eine Vereinbarung abgeschlossen, in der Verbände sich verpflichtet haben, für eine Durchsetzung der EG-Etikettierung einzutreten; es steht nur noch die Unterzeichnung weniger Verbände des Handels aus. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Gesellschaft für Produktionsinformation als Träger des Produktinformationssystems steht kurz vor der Unterzeichnung. 18478* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Darüber hinaus haben die deutschen Hersteller von Elektro- und Gas-Hausgeräten am 24. Januar 1980 dem Bundeswirtschaftsminister zugesagt, sich weiterhin um eine Senkung des spezifischen Energieverbrauchs der von ihnen hergestellten Geräte zu bemühen. Sie wollen für die von Ihnen genannten Gerätearten bis 1985 im Vergleich mit 1978 folgende durchschnittliche Einsparungen erreichen: Waschmaschinen 7 bis 10% Geschirrspülmaschinen 10 bis 15% Kühl- und Gefriergeräte . 15 bis 20 %. Über diese Entwicklung und ihre Ergebnisse wird die Industrie dem Bundeswirtschaftsminister in einem zweijährigen Turnus, erstmals Mitte 1981, berichten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 20 und 21): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß Arzneimittelimporteure unter Ausnutzung von Preisverhältnissen, die den Römischen Verträgen widersprechen und von der EG-Kommission mehrfach beanstandet wurden, Arzneimittel aus EG-Ländern in die Bundesrepublik Deutschland verbringen und sich damit unzulässige Wettbewerbsvorteile verschaffen? Ist die Bundesregierung gewillt, gespaltene Endverbraucherpreise in Kauf zu nehmen, die der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel (gültig ab 1. Januar 1978) widersprechen? Zu Frage A 20: Die Preise für identische Arzneimittel weichen in den einzelnen EG-Mitgliedstaaten z. T. erheblich voneinander ab. Maßgeblich hierfür sind neben allgemeinen Einflußfaktoren, z. B. unterschiedlichen Produktionskosten, unterschiedlicher Kaufkraft und Schwankungen der Wechselkurse, auch staatliche Einflußnahmen auf die Preisbildung. Derartige Preisreglementierungen können zu Importbehinderungen führen und haben die EG-Kommission veranlaßt, bei einzelnen Mitgliedstaaten wegen Vertragsverstoßes gegen die Artikel 30 bis 36 EG-Vertrag vorstellig zu werden. Die Problematik derartiger Preisregelungen liegt im wesentlichen darin, daß die Preise durch Nichtberücksichtigung bestimmter Kostenelemente künstlich niedrig gehalten werden. Dies wirkt in dem jeweiligen Staat tendenziell einfuhrerschwerend. Zum anderen vergrößern derartige Preisreglementierungen die preislichen Disparitäten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und können die von Ihnen erwähnten Wettbewerbsverzerrungen bewirken. Die Bundesregierung hat auf die Problematik derartiger Auswirkungen EG-Vertrag widriger nationaler Preisregelungen in bilateralen Gesprächen auf hoher Ebene mit einigen Mitgliedstaaten bereits hingewiesen. Sie hält einen nachdrücklichen Vollzug der Artikel 30 bis 36 EWG-Vertrag durch die EG-Kommission für eine wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung und Gewährleistung eines von Wettbewerbsverzerrungen freien Warenverkehrs. Zu Frage A 21: Die Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel geht von der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers aus. Durch das Festspannensystem der Verordnung sowie die Preiserrechnungsregelung des § 3 soll dabei aus gesundheitspolitischen Gründen erreicht werden, daß ausgehend von einem bestehenden Herstellerabgabepreis keine unterschiedlichen Apothekenabgabepreise zustande kommen, je nachdem, ob das Arzneimittel über den Großhandel oder vom Hersteller direkt an die Apotheke geliefert wird. Bei importierten Arzneimitteln steht der Importeur dem Hersteller gleich; d. h. der Apothekenabgabepreis errechnet sich einheitlich auf der Grundlage des Abgabepreises des Importeurs. Bei parallel- bzw. reimportierten Arzneimitteln kann der Grundsatz der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers bzw. des Importeurs zu unterschiedlichen Apothekenabgabepreisen für pharmakologisch identische Arzneimittel führen. Diese mögliche Differenzierung entspricht den im Arzneimittelgesetz geregelten Verantwortlichkeiten des Importeurs: Er gilt als Hersteller bzw. Unternehmer im Sinne des Gesetzes, ist verpflichtet die Arzneimittel mit seiner Firma versehen zu lassen und haftet für Arzneimittelschäden. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß und keine Möglichkeit, auf Einheitspreise für im Inland hergestellte und importierte identische Arzneimittel hinzuwirken. Eine solche Zielsetzung ließe sich allenfalls erreichen durch — von der Bundesregierung stets abgelehnte — generelle staatliche Preisfestsetzungen für Arzneimittel oder durch anderweitige Beschränkungen der Preisfestsetzungsautonomie des Herstellers bzw. des Importeurs, etwa in der Weise, daß bei der Errechnung des Apothekenabgabepreises nach der Preisspannenverordnung stets auf den Preis des inländischen Herstellers abzustellen wäre. Dies hätte de facto zur Folge, daß der deutsche Hersteller darüber bestimmen würde, zu welchem Preis sein Konkurrent, der Importeur, auf den Markt kommt. Ein solches Ergebnis wäre weder wirtschaftlich noch EG-rechtlich akzeptabel. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Graf Lambsdorff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 22 und 23): Aus welchem Haushaltstitel des Bundes sind die Kosten übernommen worden, die der Bundeswirtschaftsminister an Auslagen für die Verteilung der Broschüre der Bundesregierung .Ferienfahrt 80", versehen mit einem Begleitschreiben des Bundesministers, datiert auf den 12. Juni 1980, welche als Beilagen in Tageszeitungen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis erschienen sind, gehabt hat? Wie steht die Verteilung der Broschüre der Bundesregierung .Ferienfahrt 80" durch den Bundeswirtschaftsminister in Form einer Beilage in Tageszeitungen im Kreis Euskirchen und im Erftkreis im Verhältnis zu den vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgestellten Grundsätzen, wonach während der 5monatigen Vorwahlzeiten in Bund und Ländern gilt, daß Informationsmaterial der Bundesregierung von Mandatsträgern und Wahlbewerbern nicht an Dritte und auch nicht mit Begleittexten versehen verteilt werden dürfen, zumal der Bundeswirtschaftsminister für die FDP im Wahlkreis 58 für die Bundestagswahl kandidiert, und sieht die Bundesregierung in dem Vorgehen des Bundeswirtschaftsministers einen Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18479* Zu Frage A 22: Durch die Verteilung der Broschüre „Ferienfahrt 80" als Beilage in den Tageszeitungen des Kreises Euskirchen und im Erftkreis sind für Haushaltstitel des Bundes keine Kosten entstanden. Zu Frage A 23: Die Broschüre „Ferienfahrt 80" wird in jedem Jahr aus aktuellem Anlaß zu Ferienbeginn verteilt. Die Broschüre dient der Aufklärung der Autofahrer über Maßnahmen 'zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ich habe die Verteilung mit persönlichem Anschreiben in den Kreisen Euskirchen und Erft selbst vorgenommen, um die Autofahrer angesichts von Tausenden von Unfallopfern durch einen persönlichen Appell auf diese Broschüre aufmerksam zu machen und die Autofahrer zu besonderer Vorsicht zu veranlassen. Broschüre und Anschreiben dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und enthalten keinerlei Parteiwerbung. Ein Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 ist nicht ersichtlich. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die Chancengleichheit unter den Parteien wahren, und gegen diesen Grundsatz ist hier nicht verstoßen worden, weil es jedem Abgeordneten möglich ist — auch denen der Opposition —, die Broschüre in der Art zu verwenden, wie dies durch mich geschehen ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 24): Ist der Bundesregierung das von der Bezirksplanungsbehörde beim i Regierungsspräsidenten Münster m Mai 1980 vorgelegte .Rahmenkonzept für Bergehalden" bekannt, und teilt sie die Auffassung, daß Kohle-und Bergehalden überregional gelagert werden sollten und vor allem die nationale Kohlenreserve in allen Bundesländern auf Lager genommen werden müßte? Das von der Bezirksplanungsbehörde beim Regierungspräsidenten Münster im Mai 1980 vorgelegte „Rahmenkonzept für Bergehalden" liegt der Bundesregierung nicht vor. Zuständig für die Festlegung der Standorte und die Genehmigung des Betriebs von Bergehalden sind die Länder und Kommunen, so daß die Bundesregierung die Entwicklung neuer Konzeptionen zur Lösung des Bergehaldenproblems und den Prozeß der Entscheidungsfindung nicht beeinflussen kann und will. Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die nationale Kohlenreserve in allen Bundesländern auf Lager genommen werden müßte. Die nationale Kohlenreserve von 10 Millionen t Steinkohle wurde für den Fall gebildet, daß die laufende Förderung in einer bestimmten Situation den Bedarf nicht decken kann. Da es nicht möglich ist, im vorhinein festzustellen, welche Region im Falle einer Versorgungskrise am ehesten zusätzliche Mengen aus der Kohlenreserve benötigt, kann die Verteilung im Krisenfalle bei zentraler Lagerung unter Inanspruchnahme der vorhandenen guten Transportinfrastruktur optimal erfolgen. Darüber hinaus ist eine zentrale Lagerung wesentlich kostengünstiger. Sie erspart zusätzliche Auf- und Abhaldungskosten sowie Transportkosten und ermöglicht eine kostengünstige Lagerung, Überwachung und Pflege auf überwiegend bergbaueigenen Plätzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 25): Werden bei den Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums zu Änderungen der Ausführungsrichtlinien zur Preisabgabenverordnung in bezug auf Kreditkosten auch Vertreter der Verbraucher, der Kreditnehmer und der Wissenschaft beteiligt, und wann kann auch in Hinsicht auf eine europäische Regelung mit eindeutigen, alle Kostenbestandteile einbeziehenden und korrekt berechneten Angaben des Effektivzinses bei den Kreditangeboten gerechnet werden? Die für die Ausführung der Verordnung über Preisangaben zuständigen Länder erarbeiten zur Zeit eine neue Vollzugsregelung zu Angabe des effektiven Jahreszinses bei Krediten nach § 1 Abs. 4 dieser Verordnung. Damit soll erreicht werden, daß die Kreditwirtschaft in Zukunft dem Verbraucher gegenüber einen genauer berechneten effektiven Jahreszins angibt, der insbesondere auch unterjährige Tilgungs- und Zinszahlungen hinreichend berücksichtigt. Die bislang allgemein übliche Berechnungsmethode führt zu Ungenauigkeiten und ist daher von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher wie auch von seiten der Wissenschaft wiederholt kritisiert worden. Bei den bisherigen Erörterungen der künftigen Vollzugsregelung standen die unterschiedlichen Berechnungsmethoden und die damit verbundenen finanzmathematischen Probleme im Vordergrund. Dementsprechend fanden die Gespräche bislang mit Fachleuten der Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie mit unabhängigen finanzmathematischen Sachverständigen statt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darauf hingewirkt, daß seitens der zuständigen Länder auch Vertreter der Verbraucher beteiligt werden. Es ist beabsichtigt, die Neuregelung dem Vollzug ab Januar 1981 zugrunde zu legen. Die von Ihnen angesprochene europäische Regelung — Richtlinienentwurf über den Verbraucherkredit — wird zur Zeit auf Ebene der Regierungssachverständigen behandelt. Inhaltlich entspricht der Entwurf weitgehend den deutschen Vorschriften der Verordnung über Preisangaben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 26 und 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die überdurchschnittlich starken Erhöhungen der Lebenshaltungskosten (Mai 7 2prozentige Steigerung zu 5,7 v. H. im Bundesgebiet) in Berlin (West) in den letzten Monaten, 18480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 wodurch bei Fortdauer dieser unverhältnismäßig stärkeren Steigerung im Vergleich zu anderen Ballungsräumen die durch die Präferenzierung gegebenen Vorteile wieder entzogen werden? In welchem Verhältnis befinden sich der überdurchschnittliche Anstieg der Lebenshaltungskosten im Vergleich zum Anstieg der Einkommensverhältnisse in Berlin (West) und im übrigen Bundesgebiet? Zu Frage A 26: Die in Ihrer Frage genannten Preissteigerungsraten für Mai 1980 (Berlin: 7,2 %, Bundesgebiet: + 5,7 %) beziehen sich auf den Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen. Die stark unterschiedliche Preisentwicklung erklärt sich im wesentlichen aus administrativen Preiserhöhungen in Berlin, insbesondere der Erhöhung der Strompreise und der Flugpreise. Auch von Mieterhöhungen gingen erhebliche Wirkungen aus. Von der deutlich höheren Berliner Preissteigerungsrate für Mai kann nicht auf eine im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet allgemein ungünstigere Entwicklung in Berlin geschlossen werden. Zwar lag die Preissteigerungsrate des genannten Index in Berlin in letzter Zeit über den Vergleichswérten des Bundes; im Jahresdurchschnitt 1979 war die Preissteigerungsrate in Berlin mit 3,6 % jedoch niedriger als die des Bundes (3,9 %). Ein Vergleich mit den „anderen Ballungsräumen" ist aufgrund des Preisindex nicht möglich, da der Preisindex auf Erhebungen in Gemeinden aller Größenklassen beruht und nicht für die verschiedenen Ballungsräume berechnet wird. Nach einem im Jahre 1978 durchgeführten speziellen „zwischenörtlichen Vergleich des Verbraucherpreisniveaus" lag Berlin im Verhältnis zu vergleichbaren Städten im Mittelfeld. Die Bundesregierung sieht die mit den Berlin-Präferenzen verfolgten Zielsetzungen durch die auf Sonderfaktoren beruhende Preisentwicklung nicht als beeinträchtigt an. Zu Frage A 27: Die Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmer in Berlin werden jährlich im Auftrag des Senators für Arbeit und Soziales vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und zu Hamburg ermittelt. Der letzte interregionale Vergleich stammt vom 17. April 1980 für das Vergleichsjahr 1978. Danach liegt die Einkommensposition Berlins ohne Berücksichtigung der Arbeitnehmerzulage von 8 % zum Arbeitslohn unverändert und strukturbereinigt leicht über dem Bundesdurchschnitt. Auch für 1979 werden vom DIW ähnliche Ergebnisse erwartet Eine entsprechende Untersuchung über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Berlin im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet steht nicht zur Verfügung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 36): Hält die Bundesregierung es finanziell und auch sonst für durchführbar, das derzeitige Agrarpreissystem in der EG durch ein System der unmittelbaren Einkommensübertragung abzulösen, und wie hoch wären die Kosten hierfür? Die Bundesregierung hält die Einführung eines Systems der unmittelbaren Einkommensübertragung nicht für eine geeignete Alternative zum derzeitigen Agrarpreissystem in der EG. Die Einführung genereller direkter Einkommensübertragungen würde innerhalb der EG erhebliche Probleme aufwerfen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Abgrenzung des Personenkreises, der Höhe der in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewähren- den Übertragungen sowie der damit verbundenen administrativen Schwierigkeiten. Eine Kostenberechnung für ein System direkter Einkommensübertragungen auf EG-Ebene läßt sich ohne Kenntnis der in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen nicht vornehmen. Sollen derzeitiges Einkommensniveau und die gegenwärtige Einkommensverteilung erhalten bleiben, dürften sie jedoch höher sein als beim derzeitigen Agrarpreissystem. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 40 und 41): Wie hoch sind die tatsächlich angelegten Vorräte bei den einzelnen Produktgruppen und deren Kosten im Verhältnis zu den gesetzlichen Aufträgen? Ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß die von ihr angelegten Nahrungsmittelvorräte in einem Krisenfall schnell aufgebraucht sind und daß möglicherweise in einem Krisenfall Vorräte aus EG-Beständen nur äußerst begrenzt zur Verfügung stehen? Zu Frage A 40: Als Rechtsgrundlage für eine Krisenbevorratung kommt § 15 des Ernährungssicherungsgesetzes in Betracht, nach dem Bund, Länder und Gemeinden allgemein verpflichtet sind, u. a. die materiellen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Versorgung in einem Krisenfall vorbereitend zu schaffen. Im Dezember 1977 hat die Bundesregierung beschlossen, die Zivile Verteidigungsreserve aufzustocken und fortzuführen. Daraufhin wurden hierfür im Bundeshaushalt für 1979 Haushaltsmittel in Höhe von 12 Millionen DM bereitgestellt 1980 sind 20 Millionen DM für die Zivile Verteidigungsreserve im Bundeshaushalt enthalten; für die Jahre 1981 bis 1984 sind in der bis jetzt geltenden Finanzplanung jeweils 30 Millionen DM vorgesehen. Zu Frage A 41: Die laufende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist ausreichend gesichert In Krisenzeiten kann dagegen eine zeitweilige Unterbrechung der üblichen Versorgungswege eintreten. Für solche Notstandslagen hat die Bundesregierung entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Neben dem zur Sicherung der Versorgung beitragenden hohen Selbstversorgungsgrad bei den wichtigsten Nahrungsmitteln wie Butter und sonstigen Milcher- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18481* zeugnissen, Schlachtfetten, Brotgetreide, Zucker, Fleisch und Eiern werden von der Bundesregierung eine Bundesreserve Getreide und eine Zivile Verteidigungsreserve gehalten. Die Zivile Verteidigungsreserve, die aus haushaltsmäßig verwendbaren Lebensmitteln besteht, soll gewährleisten, daß die besonders gefährdete Bevölkerung in den Ballungsgebieten für 30 Tage mit einer täglichen warmen Mahlzeit versorgt werden kann. Daneben bilden die Interventionsbestände an Getreide, Fleisch, Magermilchpulver sowie Butter ebenfalls eine Reserve für Krisenfälle. Soweit sich diese Bestände auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, werden sie zur Verfügung stehen. Sie werden verstehen, daß ich über Einzelheiten, insbesondere den Umfang der Vorräte, keine Angaben machen kann. Ich weise in diesem Zusammenhang jedoch auf den Bericht der Bundesregierung vom 25. Januar 1979 über die Versorgungssituation bei Lebensmitteln an den Haushaltsausschuß dieses Hauses (Ausschußdrucksache 1222) hin; in diesem Bericht sind detaillierte Angaben enthalten. Die dort gegebene Gesamtbeurteilung gilt im wesentlichen auch heute noch. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 44): In welchem Umfang besteht die Möglichkeit, Lebensmittel aus der EG-Überproduktion kurzfristig, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme von Transportkapazitäten der Bundeswehr, zur Linderung des Flüchtlingselends und des Hungers in afrikanischen und asiatischen Ländern zu transportieren? Die Bundesregierung hat bereits in den zurückliegenden Jahren Maschinen der Bundeswehr zur Behebung akuter Versorgungsengpässe in den von Hungerkatastrophen betroffenen Gebieten eingesetzt. So wurde insbesondere in den Jahren 1973 und 1974 in den Ländern der Sahelzone Afrikas zeitweilig eine Luftbrücke eingerichtet, über die Hilfsgüter von den westafrikanischen Hafen in das Landesinnere transportiert wurden. Dabei wurden 1973 in 750 Einsätzen insgesamt 6 440 Tonnen und 1974 in 1 140 Einsätzen 5 530 Tonnen Lebensmittel umgeschlagen. Auch in den Folgejahren sind in besonders akuten Notlagen Flugzeuge der Bundeswehr oder Charterflugzeuge zum Transport von Nahrungsmitteln in Hungergebiete eingesetzt worden. In diesem Jahr wurden nach Uganda 30 Tonnen Weizenmehl und 55 Tonnen Reis sowie nach Pakistan 72 Tonnen Magermilchpulver, Zucker, Mehl, Tee und 01 auf dem Luftwege geliefert. Der Lieferung von Nahrungsmitteln auf dem Luftwege sind von der Transportkapazität her Grenzen gezogen. Es wäre jedoch hilfreich, wenn die notwendigen Überfluggenehmigungen schnell und unbürokratisch erteilt werden könnten. Nach wie vor erfolgen die wesentlichen Nahrungsmittellieferungen auf dem Seeweg. Die Bundesrepublik Deutschland liefert jährlich 148 000 Tonnen Getreide und leistet 43 Millionen DM zugunsten des Welternährungsprogramms. Die Europäische Gemeinschaft ihrerseits stellt für die Nahrungsmittelhilfe jährlich 721 000 Tonnen Getreide, 150 000 Tonnen Magermilchpulver und 45 000 Tonnen Butteröl zur Verfügung. Für die in diesem Jahr besonders betroffene Bevölkerung Somalias wird die Bundesregierung der somalischen Regierung 2 000 Tonnen Weizenmehl im Wert von 1 Million DM und dem UN-Flüchtlingskommissar 3 000 Tonnen Weizenmehl im Wert von 1,5 Millionen DM zur Verfügung stellen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 45): Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Erweiterungsbau des US-Hospitals in Nürnberg Grundsätze des deutschen Bau- und Arbeitsschutzrechts außer Betracht geblieben sind und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, durch eine Änderung des NATO-Truppenstatuts sicherzustellen, daß die alliierten Streitkräfte zur Beachtung des deutschen Bau- und Arbeitsschutzrechts verpflichtet werden, soweit von Maßnahmen jedenfalls deutsche Arbeitskräfte betroffen sind? Zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der westlichen Allianz werden in der Bundesrepublik Deutschland Einrichtungen unterhalten und ausgebaut, deren Zweckbestimmung nach den Regelungen des NATO-Truppenstatuts in die Zuständigkeit der Stationierungsstreitkräfte fallt. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden in Programmabstimmung mit dem BMBau und dem BMVg durchgeführt. In Amtshilfe zur Wahrung öffentlicher Belange ist für die Erweiterungsbaumaßnahme des US-Hospitals Nürnberg die OFD Nürnberg zuständig. Die Erweiterungsbaumaßnahme wird im sogenannten Truppenbauverfahren von den US-Streitkräften eigenverantwortlich durchgeführt. Die Berechtigung der US-Streitkräfte ergibt sich aus Artikel 49 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA NTS) und den dazu geschlossenen deutsch-amerikanischen Verwaltungsabkommen vom 3. Dezember 1970 — Truppenbauvereinbarung (amerik.) 1970. Hiernach können die US-Streitkräfte in bestimmten Fällen unter Beachtung der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften Baumaßnahmen selbst oder durch unmittelbare Vergabe an Unternehmer durchführen. Auch im Falle des US-Hospitals Nürnberg werden nach den eingeholten Auskünften die von den eingeschalteten deutschen Fachbehörden (Regierung von Mittelfranken, Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg) im Rahmen des zur Wahrung öffentlicher Belange vereinbarten Verfahrens für erforderlich gehaltenen Auflagen beachtet. Nach Abschluß des bauaufsichtlichen Verfahrens und Fertigstellung des Rohbaus wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg die zusätzliche Forderung erhoben, in aus Sicherheitsgründen fensterlos er- 18482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 stellte klimatisierte Räume nachträglich Fenster einzubauen. Da sich diese nachträgliche Forderung gegenüber den US-Streitkräften in Anbetracht der „Exterritorialität" der Streitkräfte nicht durch Anwendung von Rechtsmitteln durchsetzen läßt, soll im Wege der Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften eine fachliche Einigung hierüber herbeigeführt werden. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Eine Änderung des NATO-Truppenstatuts wird nicht für erforderlich gehalten, weil bisher die Zusammenarbeit mit den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften auf Grund des NTS, des ZA NTS und der dazu geschlossenen Verwaltungsabkommen von allen Beteiligten als zufriedenstellend angesehen wird. Auch die Frage der Beachtung der deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die in Artikel 2 NTS geregelt ist, gibt gegenwärtig keinen Anlaß, eine Änderung in Betracht zu ziehen. Sollte sich daran etwas ändern, wird die Bundesregierung selbstverständlich darauf dringen, daß die deutschen Interessen gewahrt bleiben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 46): Treffen Pressemeldungen (Augsburger Allgemeine Zeitung vom 17. Juni 1980, Seite 2) zu, daß nach Aussagen des Einsatzleiters der Polizei, die das Gelöbnis im Bremer Weserstadion aus Anlaß der Rekrutenvereidigung vom 6. Mai 1980 zu schützen hatte, zunächst nur 15 bis 20 unzureichend ausgerüstete Feldjäger der Bundeswehr vor Ort gewesen seien und daß sich aus dieser mangelhaften Vorbereitung und Ausrüstung ein Widerspruch zu den Aufklärungsergebnissen des Militärischen Abschirmdienstes der Bundeswehr ergäbe, der angeblich gewalttätige Ausschreitungen erwartet habe? Die Pressemeldung vom 17. Juni 1980 der Augsburger Allgemeinen Zeitung trifft nicht zu. Tatsache ist vielmehr, daß seit dem 6. Mai 1980 vormittags 330 Feldjäger im Einsatz waren. Zu den Feldjägern traten vor der Veranstaltung weitere 300 Soldaten im Ordnungs- und Verkehrsdienst. Die Bundeswehr war entsprechend der Absprache mit der Polizei für die Ordnung im Stadion und an den Eingängen verantwortlich. Eindringende Demonstranten wurden abgehalten und eingesickerte Störer aus dem Stadion entfernt. Die Bundeswehr hat zu jedem Zeitpunkt die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Einen Widerspruch zu den Aufklärungsergebnissen des Militärischen Abschirmdienstes vermag ich nicht zu erkennen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Störungen gerechnet, aber nicht mit derartigen Gewaltaktionen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 47 und 48): Kann die Bundesregierung die Berichte der .Süddeutschen Zeitung" vom 10. Juni 1980 bestätigen, die sich dabei auf amerikanische Geheimdienstquellen beruft, daß die UdSSR Truppenverstärkungen in Europa durchführt? Trifft der Bericht der ,,Welt" vom 13. Juni 1980 zu, daß die DDR zwei neue Divisionen aufstellt? Zu Frage A 47: Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die diesen Sachverhalt bestätigen. Hinweise auf entsprechende Truppenversuche liegen allerdings seit einiger Zeit vor. Zu Frage A 48: Über die Neuaufstellung von zwei Divisionen für die NVA-Landstreitkräfte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 49 und 50): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Veranstaltung von Ausstellungen der Bundeswehr, bei denen technisches Großgerät und Waffen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden? Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zu solchen Ausstellungen Zugang haben, mit ihren pädagogisch begründeten Bemühungen, das Angebot an Kriegsspielzeug zurückzudrängen? Zu Frage A 49: Die Ausstellungen der Streitkräfte sollen — den Auftrag der Bundeswehr darstellen, — Auskünfte über die Bundeswehr im allgemeinen geben, — Wehrdienstberatung anbieten, — Informationsmaterial verteilen und — Anschriften Jugendlicher, die an weiterem Informationsmaterial der Bundeswehr interessiert sind, sammeln. Die Ausstellungen sind im allgemeinen mit Waffen- und Geräteschauen kombiniert. Dabei wird über die konzeptionellen Gründe informiert, die die Anschaffung der betreffenden Waffen und Geräte bestimmt haben. Der Bürger soll auf diesem Wege selbst beurteilen können, wie die Bundesregierung bei der Ausrüstung der Bundeswehr mit Steuergel-dem umgeht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18483* Zu Frage A 50: Die Ausstellungen sind allen Teilen der Bevölkerung zugänglich. Der Besuch von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung Erwachsener er- wünscht. Hinweisschilder weisen die Eltern darauf hin, daß die ausgestellten Waffen der Erhaltung des Friedens dienen und kein Spielzeug sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 51 und 52): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen zwischen den NATO-Partnern vereinbart werden konnte, ab 1981 in Sheppard Air Force Base, Texas, eine gemeinsame Ausbildung junger Flugzeugführer durchzuführen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die qualitativ gute Ausbildung deutscher Piloten dabei sicherzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, für die Verwendung von Ausbildungsflugzeugen in Sheppard Air Force Base darauf zu drängen, daß deutsche Entwicklungen, die die Nachfolge des bisher verwendeten Modells T-37 antreten könnten, als gemeinsame Trainingsmaschine der NATO-Partner verwendet werden, und was hat sie in diesem Zusammenhang unternommen, um im entsprechenden Auswahlwettbewerb der US Air Force deutsche Entwicklungen zu unterstützen? Zu Frage A 51: Pressemeldungen über eine Zusammenfassung der Ausbildung junger Flugzeugführer verschiedener NATO-Partner treffen insoweit zu, als beabsichtigt ist, diese Ausbildung in Zukunft gemeinsam in den USA durchzuführen. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um die Flugzeugführer-Grund- und Fortgeschrittenenausbildung. Auf Initiative der EURO-Group, durch vermehrte Zusammenarbeit Einsparungen zu erzielen und zu Verbesserungen in der Verteidigung zu kommen, wurde dieses Vorhaben auf dem Gebiet der Ausbildung im Rahmen von EURO NATO TRAINING ab 1973 untersucht. Auf Grund unterschiedlicher Lebensdauer der bei verschiedenen Luftwaffen eingesetzten Ausbildungsflugzeuge wurde 1978 eine Einigung dahin gehend erzielt, daß kurzfristig nur eine Zusammenfassung derjenigen Ausbildungsgänge in den USA sinnvoll ist, die sich auf die Ausbildungsflugzeuge T-37 und T-38 abstützen. Diese Lösung wird zur Zeit durch eine multinationale Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Ausbildung soll ab Herbst 1981 beginnen und entsprechend der voraussichtlichen Lebensdauer der T-37/T-38 zunächst bis etwa Anfang der 90er Jahre dauern. Der Standort in den USA ist noch nicht endgültig entschieden, jedoch wird Sheppard AFB von der US-Luftwaffe für besonders geeignet gehalten. Eine multinationale Vereinbarung in Form eines Memorandum of Understanding für die kurzfristige USA-Lösung wird derzeit erarbeitet. Als gemeinsames Ausbildungsprogramm dient das bisherige Ausbildungsprogramm deutscher Piloten in den USA, das den Ausbildungsbedürfnissen europäischer Luftwaffen in besonderer Weise entspricht. Da der Anteil europäischer Luftwaffen an der gemeinsamen Ausbildung überwiegt, kann davon ausgegangen werden, daß auch unter Berücksichtigung einer Weiterentwicklung des Ausbildungsprogramms die qualitativ gute Ausbildung deutscher Piloten sichergestellt ist. Darüber hinaus ist deutsches Führungs- und Lehrpersonal in diese gemeinsame Ausbildungseinrichtung integriert. Zu Frage A 52: Zum angesprochenen Auswahlwettbewerb der US-Luftwaffe für ein Nachfolgemuster des Ausbildungsflugzeuges T-37 ist festzustellen, daß kein direkter Zusammenhang mit der gemeinsamen Pilotenausbildung besteht. Die US-Luftwaffe beteiligt sich an der gemeinsamen Pilotenausbildung nur mit Flugschülern, die für eine Verwendung als Kampfflugzeugführer im Bereich der NATO vorgesehen sind. Der bei weitem überwiegende Teil der Pilotenausbildung verbleibt mit gesondertem Ausbildungsprogramm in der Zuständigkeit der US-Luftwaffe. Soweit hier bekannt, befindet sich die langfristige Planung des US-Verteidigungsministeriums für mögliche T-37-Nachfolgemuster oder ein modifiziertes Ausbildungsflugzeug T-37 in der Konzeptphase. Hierbei ist anzumerken, daß deutsche T-37-Flugzeuge jüngeren Datums sind als US-T-37-Flugzeuge und voraussichtlich nicht vor Mitte der 90er Jahre durch ein Nachfolgemuster ersetzt werden müssen. Zur gemeinsamen Pilotenausbildung wurde gleichzeitig mit der 1978 erzielten Einigung auf die kurzfristige US-Lösung Übereinstimmung der EUROGROUP dahin gehend erzielt, daß die langfristige Einrichtung der gemeinsamen Ausbildung vorzugsweise in Europa anzustreben sei. Die multinationale Arbeitsgruppe ist beauftragt, dafür Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, sobald die Vorbereitungsmaßnahmen für die kurzfristige US-Lösung abgeschlossen sind. Zu den Untersuchungen, die voraussichtlich ab Ende 1981 beginnen können, gehört auch die Definition der Anforderungen an künftige Ausbildungsflugzeuge für die gemeinsame Ausbildung. Im Falle der Auswahl und Beschaffung von Ausbildungsflugzeugen für die langfristige Lösung gemeinsamer Ausbildung wird die Bundesregierung alle ihr gebotenen Möglichkeiten der Unterstützung geeigneter deutscher Entwicklungen ausschöpfen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 53 und 54): 18484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel Raketen der Typen SS-20, SS-21 und SS-22 stationiert sind welche Reichweite diese Raketen haben und wie es um die Möglichkeit bestellt ist, die Reichweite durch Anbringung einer weiteren Stufe für uns unerkannt zu erhöhen? Wie hoch ist die derzeitige Produktionskapazität der Sowjetunion bezüglich der drei genannten Typen, und wie erfolgt die Indienststellung? Zu Frage A 53: Die Rakete des Typs SS-20 gehört zum Mittelstreckenpotential der Sowjetunion. Die SS-20 trägt drei Sprengköpfe; sie hat mit 4 500 bis 5 000 km eine größere Reichweite als die älteren Systeme SS-4 und SS-5. Tiber die Möglichkeit, die Reichweite dieser Rakete durch Anbringen einer weiteren Stufe für uns unerkannt zu erhöhen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Sowjetunion hat jetzt schon mehr als 100 SS- 20-Abschußvorrichtungen im westlichen und mittleren Teil ihres Landes stationiert. Das bedeutet eine erhebliche Aufrüstung gegenüber 100 Abschußvorrichtungen in der gesamten Sowjetunion, wie im Weißbuch 1979 angegeben. Die Raketen des Typs SS-21 und SS-22 sind Nachfolgesysteme der Boden-Boden-Kurzstreckenraketen FROG und SCALEBOARD. Die Entwicklung dieser Systeme ist seit Mitte 1970 bekannt. Für keines dieser neuen Systeme liegen bisher Erkenntnisse für eine Dislozierung im Vorfeld vor. Gesicherte Erkenntnisse über die technischen Daten dieser neuen Flugkörper liegen bisher ebenfalls nicht vor. Die geschätzten Leistungsdaten, von denen in der NATO heute ausgegangen wird, sind gekennzeichnet durch erhöhte Reichweite und verbesserte Treffgenauigkeit Über eine Verbesserung der Seichweite durch Anbringen einer zusätzlichen tufe liegen keine Erkenntnisse vor. Zu Frage A 54: Die jährliche Produktionsrate für Raketen des Typs SS-20 wird derzeit auf etwa 50 Stück geschätzt. Vergleichswerte, die Schätzungen zur Produktionsrate für SS-21 und SS-22 zulassen, liegen derzeit nicht vor. Die Indienststellung derartiger Waffensysteme erfolgt, wenn die Entwicklung abgeschlossen und statische Tests, Flugerprobungen und Truppenerprobungen erfolgreich abgeschlossen worden sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leuschner (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage A 55): Durch welche Baumaßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Sperrung der Grünenthaler Hochbrücke im Zuge der B 204 für den gegenläufigen Straßenverkehr kurzfristig zu beheben, bzw. — falls dieses nicht möglich sein sollte — ist ein baldiger Ersatzbau für die kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke geplant? Der für das Befahren der Hochbrücke Grünenthal aus Sicherheitsgründen angeordnete Richtungsverkehr wird über eine Ampelanlage verkehrsabhängig gesteuert, so daß der Verkehr so wenig wie möglich behindert wird. Auf Grund der Ergebnisse einer gesamtwirtschaftlichen Untersuchung sind Baumaßnahmen zur Wiederherstellung des bisherigen Verkehrszustandes der über 85 Jahre alten Hochbrücke Grünenthal nicht vertretbar. Es ist daher entschieden worden, die Hochbrücke Grünenthal neu zu bauen. Die zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord ist angewiesen worden, die Detailplanung für die Brückenerneuerung unverzüglich aufzunehmen und das Planfeststellungsverfahren sobald wie möglich einzuleiten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 56): Teilt die Bundesregierung auf Grund des Ergebnisses einer angelegten Kontrolle in Nordrhein-Westfalen, in deren Verlauf Mängel an Transportfahrzeugen für gefährliche Güter bei 1573 Fahrzeugen von 6870 kontrollierten Fahrzeugen festgestellt worden waren, die Auffassung, daß der Prozentsatz der beanstandeten Fahrer und Verhaltensweisen der Fahrzeughalter oder -fahrer namentlich bei Transporten von gefährlicher Fracht und bei Transporten solcher Güter, deren Transport auf Straßen unerlaubt ist, zu Maßnahmen Veranlassung gibt, und welche beabsichtigt die Bundesregierung durchzuführen? In Nordrhein-Westfalen wurden seit 1978 mehrere landesweite Kontrollen von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durchgeführt. Bei der 5. Kontrolle, auf die sich die Frage bezieht, entsprachen 77 % der kontrollierten Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre es falsch, aus dem Kontrollergebnis den Schluß zu ziehen, die Sicherheitsvorschriften seien nicht streng genug. Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend. Da das Vorhandensein der Vorschriften aber allein noch nicht die angestrebte Sicherheit bewirkt, sondern erst ihre genaue Beachtung, begrüßt die Bundesregierung nachdrücklich die von den Ländern durchgeführten Kontrollen. Diese Kontrollen, zu denen Bundesminister Gscheidle die zuständigen Minister aller Bundesländer in einem persönlichen Schreiben vom 15. Mai 1979 angeregt hat, sollten deshalb so lange weitergeführt werden, bis deutlich erkennbar wird, daß die Vorschriften eingehalten werden. Die Ergebnisse der letzten Tankwagenüberprüfungen in einigen anderen Bundesländern zeigen im übrigen, daß derartige Kontrollen tatsächlich dazu beitragen, daß die vorhandenen umfangreichen und sehr ins einzelne gehenden Sicherheitsvorschriften besser beachtet werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18485* Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 57 und 58): Ist der Bundesregierung bekannt. daß der Leiter des Straßenneubauamts Kempten in der Allgäuer Zeitung vom 16./17. Juni 1980 in einem Interview erklärt hat, die laut Beschluß des Bundestages vom 13. Juni zur B 12 n herabgestufte A 98 werde auf der Strecke Waltenhofen—Weitnau unverändert zügig weitergebaut, wörtlich „Für uns ist keine neue rechtliche Situation eingetreten ... Der jetzt in Bonn verabschiedete Bedarfsplan gilt für die Jahre 1981 bis 1985. Wir bauen noch nach dem Bedarfsplan 1980."? Gedenkt die Bundesregierung, den Willen der Bundestagsmehrheit in der Weise im Allgäu durchzusetzen, daß der Bedarf lediglich einer B 12 n zweistreifig zwischen Hellengerst und Opfenbach realisiert wird, und zwar bei offener Neubeurteilung der Planung im einzelnen in der Trassierung? Zu Frage A 57: Das Interview des Leiters des Straßenneubauamtes Kempten vom 16./17. Juni 1980 ist der Bundesregierung nicht bekannt: Zu Frage A 58: Ja, die bisherige A 98 im Abschnitt HellengerstOpfenbach wird künftig als Bundesstraße B 12 neu zweistreifig geplant und gebaut. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen A 59 und 60): Wie gedenkt die Bundesregierung die Forschungsaktivität in der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf Probleme zum Schutz des Wattenmeers unter Hinweis auf die Ergebnisse des zweiten Wattenmeergesprächs zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden und Dänemark am 28. Februar 1980 in Bonn künftig zu intensivieren und zu koordinieren? Ware aus der Sicht der Bundesregierung zum Zwecke der Koordinierung und Intensivierung der Forschungsaktivitäten zum Schutz des Wattenmeers ein bundeseigenes Institut für Wattenmeerforschung sinnvoll, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls für eine Institutsgründung Schritte einzuleiten? Zu Frage A 59: In der Bundesrepublik Deutschland wird die Erforschung des „Ökosystems Wattenmeer" seit langem und mit zunehmender Tendenz betrieben und von der Bundesregierung wie auch den Regierungen der Küstenländer gefördert. Einen Überblick über die vielfältigen Fragestellungen in diesem Zusammenhang wird unter anderem das Nordsee-Gutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen geben, das am 26. Juni 1980 dem Bundesminister des Innern übergeben und anschließend veröffentlicht wird. Gegenstand laufender Projekte sind nicht nur Probleme des Naturschutzes in engerem Sinne — u. a. Folgen von Eingriffen, Auswirkungen intensiver Erholungsnutzung, Okosystemverhalten sondern auch die von Schiffahrtswegen ausgehenden Risiken, die Gefährdung durch Öltankerunfälle, die Sicherheit der Inseln und der Küste, z. B. bei Sturmfluten. Zur Zeit werden mehr als 15 Einzelvorhaben von der Bundesregierung gefördert, weitere 7 befinden sich im Bewilligungsverfahren. Was insbesondere die Naturschutzprobleme betrifft, so haben die Regierungen bei dem in der Frage erwähnten Wattenmeergespräch, das unter Vorsitz des BML stattfand, eine gemeinsame Empfehlung verabschiedet, die sich die weitere Intensivierung der Erforschung dieses Problembereiches und die Verstärkung . der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Wattenmeerstaaten hierbei zum Ziele setzt. Diese Zusammenarbeit soll durch nationale Koordinatoren gefördert und erleichtert werden. Die Bundesregierung wird den deutschen Koordinator in Kürze benennen, wobei dafür Sorge getragen wird, eine weitere Komplizierung der internationalen Zusammenarbeit zu vermeiden. Die Bundesregierung wird auch prüfen, inwieweit sie im Rahmen der Zusammenarbeit nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel verstärkt Forschungsvorhaben fördern kann. Es gilt aber auch, darauf hinzuwirken, geeignete Forschungsvorhaben in die Förderung durch das EG-Umweltforschungsprogramm einzubeziehen. Zu Frage A60: Der Erforschung der oben umrissenen Problembereiche widmen sich neben Instituten der Länder (die zum Teil institutionell vom Bund gefördert werden) und Universitätsinstituten auch wissenschaftliche Einrichtungen des Bundes. Die Bundesregierung wird im Rahmen der zu intensivierenden wissenschaftlichen Zusammenarbeit und nach Maßgabe der hierbei sichtbar werdenden Forschungsschwerpunkte prüfen, ob ein Ausbau der Wattenmeerforschungskapazität erforderlich und realisierbar ist. Hierbei müssen auch Fragen der Bund/Länder-Zuständigkeiten, der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Zweckmäßigkeit einer Arbeitsteilung zwischen den in Frage kommenden Instituten in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 63 und 64): Was hat die Bundesregierung insgesamt in der achten Legislaturperiode unternommen, um eine Vergrößerung des Baulandangebots herbeizuführen, und wie bewertet sie die tatsachlichen Ergebnisse ihrer Bemühungen? Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesbauministers erbracht, sich einen Oberblick über das tatsächliche Ausmaß von Baulücken, insbesondere in Städten, zu verschaffen? Zu Frage A 63: Den Städten und Gemeinden ist zum Beginn der achten Legislaturperiode mit dem Inkrafttreten der umfassenden Novellierung des Städtebaurechts zum 1. Januar 1977 ein erheblich verbessertes städtebauliches Instrumentarium zur Verfügung gestellt worden. Auf die für die Bodenpolitik besonders wichtigen Verbesserungen durch Einführung des 18486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Baugebots, erleichterte Enteignung und besonderes Vorkaufsrecht ist dabei in erster Linie hinzuweisen. Auch die „Beschleunigungsnovelle" von 1979 zum Bundesbaugesetz hat die kommunalen Instrumente zur Erhöhung des Baulandangebots und zur Beschleunigung von Bauinvestitionen verbessert Dabei sind vor allem die Vereinfachung des Bauleitplanverfahrens, die Fortentwicklung des Bodenordnungsrechts und die Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens sowie die Erleichterung des Bodenverkehrs und der Ausbau der Heilungsvorschriften für Bauleitpläne hervorzuheben. Es ist nunmehr Aufgabe der kommunalen Praxis, die nach geltendem Recht verfügbaren Mittel zur Behebung der Baulandproblematik sachgerecht auszuschöpfen. Zur Erhöhung des Baulandangebots und damit zur Dämpfung der Bodenpreisentwicklung hat daher der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Städte und Gemeinden in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, von dem neuen Instrumentarium Gebrauch zu machen. So sollte vorhandenes Bauland durch häufigere Handhabung des Baugebots einer Bebauung zugeführt werden. Neues Bauland sollte durch planmäßige Ausweisung, Ordnung und Erschließung bereitgestellt werden. Weiterhin sollte das vorhandene Bauland flächensparender genutzt werden. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die bereits 1973 unternommenen gesetzgeberischen Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung der leistungs- und risikolosen Bodenwertgewinne am Widerstand der Opposition und der Mehrheit der Länder im Bundesrat gescheitert sind. Besonders hinzuweisen ist schließlich auf die Initiativen der Bundesregierung im Bereich des Steuerrechts: So sind auf Vorschlag der Bundesregierung § 7 b des Einkommensteuergesetzes zugunsten von Altbauten erweitert und das Grunderwerbsteuerrecht um Befreiungstatbestände in bezug auf bebaute Grundstücke ergänzt worden. Dadurch sind vor allem der Gebrauchtwohnungsmarkt belebt und insoweit die Nachfrage nach Bauland entlastet worden. Zu Frage A 64: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat im Jahre 1978 einen Forschungsauftrag öffentlich ausgeschrieben und im Jahr 1979 vergeben, der die Größe des Baulandpotentials in Städten anhand repräsentativer Teilmärkte ermitteln und die Ursachen für die Zurückhaltung baureifer Grundstücke durch Eigentümer erforschen soll. Das Projekt wird vom Deutschen Städtetag unterstützt Die Erhebungsergebnisse in den beiden Untersuchungsräumen werden z. Z. ausgewertet Dabei werden vorliegende Untersuchungen von über 50 Städten einbezogen. Das breite Interesse der Städte an der Untersuchung hat darüber hinaus dazu geführt, daß z. Z. über 20 weitere Städte nach einem entsprechenden Verfahren Baulückenuntersuchungen durchführen. Diese Erhebungen werden gleichfalls in die Auswertung einbezogen. Ergebnisse liegen somit noch nicht vor. Die bisherigen Zwischenergebnisse deuten darauf hin, daß ca. 12 % der bestehenden städtischen Wohnsiedlungsflächen Baulükken sind. Mit dem Abschluß der Forschungsarbeit wird bis Ende dieses Jahres gerechnet Eine Veröffentlichung ist vorgesehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 65): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Durchführung von Baugeboten nach § 39 b des Bundesbaugesetzes in den Gemeinden vor? Das durch die Baugesetznovelle 1976 in das allgemeine Städtebaurecht eingeführte Baugebot haben die Gemeinden nach den der Bundesregierung vorliegenden Erfahrungen zunächst äußerst zurückhaltend gehandhabt Dabei darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, daß allein die Möglichkeit einer Anwendung des Baugebots die Position der Gemeinden z. B. bei Verhandlungen mit bauunwilligen Eigentümern verbessert hat So ist bekannt, daß einige Gemeinden unbebaute baureife Grundstücke planmäßig erfassen, mit dem Ziel, durch Verhandlungen mit den Eigentümern z. B. die Schließung von Baulücken zu erreichen; das Instrument des Baugebots ist dabei für die Gemeinden offenbar ein wichtiges Hilfsmittel. Möglicherweise beruht die insgesamt zu beobachtende Zurückhaltung bei der Anwendung des Baugebots jedoch auch darauf, daß es noch nicht wirksam genug ausgestaltet ist Dies mag nicht zuletzt an den Einschränkungen liegen, die auf Veranlassung des Bundesrates im Vermittlungsverfahren in die Baugesetznovelle 1976 aufgenommen wurden. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Juni 1979 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Drucksache Nr. 8/2948, Frage 85 A) hingewiesen. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 72 und 73): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, ihre Auslandsvertretungen und die von ihr geförderten Kulturinstitute nähmen auf das bodenständige Deutschtum keine Rücksicht und ließen es z. T. bewußt an der Seite liegen? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung in jenen Fällen ein, wo das Deutschtum bzw. deutschsprechende Menschen einen hohen Prozentsatz der Gesamtbevölkerung stellen oder, wie in den kanadischen Provinzen Alberta, Britisch-Kolumbien und Saskatschewan, die zweitstärkste ethnische Gruppe stellen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18487* Zu Frage A 72: Mir ist nicht klar, auf welchen Vorwurf sich Ihre Frage bezieht und was Sie unter dem in Ihrer Frage verwendeten Begriff „bodenständiges Deutschtum" verstehen. Zu Frage A 73: Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung in verschiedenen Regionen Nordamerikas ist deutschen Ursprungs. Er ist weitgehend assimiliert und wird selbstverständlich in unsere Kulturarbeit einbezogen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 77): Was hat die Bundesregierung unternommen, um deutschen Kräften bei den Vereinten Nationen das Wahlrecht zum Bundestag während ihrer internationalen Dienstzeit zu gewährleisten? Ergänzend zu meiner mündlichen Antwort auf die Frage A 76 des Kollegen Dr. Voss weise ich zu der von Ihnen speziell angesprochenen Frage einer Verleihung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag an Bedienstete deutscher Staatsangehörigkeit bei internationalen Organisationen darauf hin, daß eine isolierte Ausdehnung des Wahlrechts auf diesen Personenkreis im Hinblick auf den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verfassungsrechtlich mit einem erheblichen Risiko behaftet wäre, weil für ihre wahlrechtliche Besserstellung gegenüber sonstigen — ebenfalls im deutschen Interesse im Ausland tätigen — Gruppen von ,Auslandsdeutschen", wie beispielsweise den Bediensteten bei Organen der Europäischen Gemeinschaften, Lehrern an deutschen Auslandsschulen, Entwicklungshelfern, Auslandsjournalisten, keine verfassungsrechtlich hinreichend überzeugenden und sachlich zwingenden Kriterien angeführt werden können. Bereits 1969 ist ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages, der die Ausdehnung des Wahlrechts auf „Bedienstete zwischen- oder überstaatlicher Organisationen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses" vorsah, auf Einspruch des Bundesrates im Vermittlungsausschuß an verfassungsrechtlichen Einwendungen gescheitert. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage A 78): Wie hoch war die Zahl der deutschen Beamten des Generalsekretariats der Vereinten Nationen 1978 und 1979, und wie hoch ist ihre derzeitige Zahl? Die Zahl der deutschen Bediensteten im Sekretariat der Vereinten Nationen beträgt gegenwärtig 90. 1979 waren es 80, 1978 waren 73. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 79 und 80): Wieviel Stellen im Generalsekretariat der Vereinten Nationen stehen heute der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Finanzanteil zu? In welcher Weise waren die im März 1978 angekündigten Bemühungen, eine große Anzahl von deutschen Beamten für Tätigkeiten im Generalsekretariat der Vereinten Nationen zu gewinnen, erfolgreich? Zu Frage A 79: Die Bundesrepublik Deutschland hat im Generalsekretariat der Vereinten Nationen gegenwärtig einen Anspruch auf 120 bis 163 Stellen (Sollstellenrahmen) von insgesamt 2 797 Stellen, die für die geographische Verteilung zur Verfügung stehen. Der Mittelwert beträgt 141, das sind 5 Prozent der Stellen. Dieser Sollstellenrahmen oder „desirable range" errechnet sich nur zum Teil aus dem deutschen Finanzbeitrag von derzeit 8,3 Prozent. Weitere wesentliche Berechnungsfaktoren sind ein jedem Mitglied zugestandener Mindestanteil sowie die Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße (Bevölkerungsanteil). Zu Frage A 80: Die Zahl der Deutschen im Sekretariat der Vereinten Nationen ist in den letzten Jahren langsam, .aber stetig gestiegen: Von 67 im Jahre 1976 über 69 im Jahre 1977, 73 im Jahre 1978 und 80 im Jahre 1979 auf gegenwärtig etwa 90. In diesen Zahlen spiegeln sich die kontinuierlichen Anstrengungen der beteiligten deutschen Stellen, geeignete Kandidaten zu gewinnen und ihre Kandidatur angemessen zu unterstützen, sowie die Bemühungen um eine Verbesserung der institutionellen Voraussetzungen der deutschen Mitwirkung in den VN. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung waren auch die Maßnahmen der Bundesregierung, die auch in der Debatte des Bundestages im März 1978 zur Sprache kamen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um Abbau unserer Unterrepräsentation fortsetzen und dabei vor allem darauf bedacht sein, an den besonders verantwortungsvollen Aufgaben im VN-Sekretariat angemessen beteiligt zu werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen A 87 und 88): Wie weit sind die seit Dezember 1974 auf der Pariser Gipfelkonferenz beschlossenen Bemühungen der Staats- und Regierungschefs zur Einführung eines einheitlichen europäischen Passes gediehen? 18488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zur Realisierung dieses Ziels beizutragen? Der Plan der Einführung eines europäischen Passes beruht auf einem Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974. Wie ich bereits auf frühere parlamentarische Anfragen mitgeteilt habe, muß zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten der EG insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden, — in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmusters abgefaßt sein sollen, — durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden kann und — ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Einbeziehung „Europäische Gemeinschaft" oder der Name des jeweiligen Mitgliedstaates erscheinen soll. Zur Klärung dieser Fragen ist Ende März dieses Jahres eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt worden. Nach Abschluß der Beratungen in der Ad-hocGruppe und im Ausschuß der Ständigen Vertreter der EG-Minister wird das Thema „Europäische Paß-union" im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft erneut beraten werden. Die Bundesregierung wird das Projekt weiter nachhaltig unterstützen und fördern. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 1 und 2): Was unternahm das Auswärtige Amt nach Kenntnisnahme eines von amnesty international überreichten Gefängnisberichts eines in Marokko inhaftierten Deutschen? Wie wird das Auswärtige Amt in Zukunft auf das Bekanntwerden von Mißhandlungen von Deutschen in marokkanischen Gefängnissen reagieren? Zu Frage B 1: Das Auswärtige Amt und die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Marokko nehmen jeden Hinweis auf etwaige Mißhandlungen deutscher Staatsangehöriger in marokkanischen Gefängnissen sehr ernst. Die deutsche Botschaft in Marokko wurde daher unmittelbar nach Zugang der Information, ein deutscher Staatsangehöriger sei während seiner Haft in Marokko mißhandelt worden, angewiesen, die marokkanische Regierung auf diesen Tatbestand formell anzusprechen. Dies ist geschehen. Die Erörterungen mit der marokkanischen. Regierung haben jedoch noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Zu Frage B 2: Das Auswärtige Ant wird wie bisher auf jedes Bekanntwerden einer etwaigen Mißhandlung bei der marrokanischen Regierung unverzüglich vorstellig werden und um Aufklärung bitten. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Fage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 3): Ist die Meldung der estnischen Zeitung ,,Vöitleya" (Kanada) richtig, die Bundesregierung beabsichtige die Rückgabe der baltischen Archive, die gegen Ende des Kriegs aus Reval und Mitau nach Deutschland evakuiert worden waren, im Tausch gegen Archive mehrerer norddeutscher Städte, die in die Sowjetunion gebracht worden sind, und wäre auch eine Abwicklung dieses Tauschgeschäfts unter Kommunen nicht eine Veruntreuung fremden Eigentums, da die baltischen Staaten nach der Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland selbständige Staaten sind, die von der Sowjetunion rechtswidrig besetzt gehalten werden? Die von Ihnen genannte Meldung der in Kanada erscheinenden estnischen Zeitung „Vötleya" ist unrichtig. Eine Entscheidung der Bundesregierung bezüglich der in Rede stehenden Archive ist nicht getroffen worden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 4): Folgen nach Ansicht der Bundesregierung aus § 96 des Bundesvertriebenengesetzes auch Pflichten für die deutschen Rundfunkanstalten, an der Erhaltung des kulturellen Erbes und der geistigen Substanz der deutschen Kulturlandschaften des Ostens mitzuwirken, und wie kann die Bundesregierung die Grenzen derartiger Pflichten der Rundfunkanstalten, diese Werte im Bewußtsein des gesamten deutschen Volkes und des Auslands zu erhalten und weiterzuentwickeln, definieren? Die Erhaltung des kulturellen Erbes und der geistigen Substanz der deutschen Kulturlandschaften des Ostens ist in § 96 BVFG Bund und Ländern als staatliche Aufgabe übertragen worden. Pflichten der Rundfunkanstalten, hierbei mitzuwirken, lassen sich aus dieser Vorschrift nicht herleiten, da die Rundfunkanstalten entsprechend dem Verfassungsgebot der Staatsfreiheit des Rundfunks keine dem Staat obliegenden Aufgaben wahrnehmen. Dies schließt nicht aus, daß die Rundfunkanstalten im Rahmen ihres gesetzlichen Programmauftrages eigenverantwortlich an der Aufgabe des § 96 BVFG mitwirken. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 5): Treffen Pressemeldungen zu, wonach mehr als 80 deutschstämmige Sowjetbürger, aus Protest gegen die ihnen mehrfach verweigerte Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland, ihre Pässe an die sowjetische Staatsführung geschickt und betont haben, daß sie förmlich damit ihren Verzicht auf die Staatsbürgerschaft der UdSSR bekunden wollten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18489* Wie unsere Botschaft in Moskau berichtet, gehen die in Ihrer Frage erwähnten Pressemeldungen wahrscheinlich auf eine dpa-Meldung zurück. Der dpa-Vertreter in Moskau erhielt von Ausreisewilligen, die in der Karbardino-Balkarischen ASSR wohnen, eine von 87 Personen unterzeichnete Eingabe, in der mitgeteilt wird, daß die Unterzeichneten Anträge auf Entlassung aus der sowjetischen Staatsangehörigkeit eingereicht haben. Eine offizielle Bestätigung von sowjetischer Seite kann naturgemäß nicht erlangt werden. Wie die Botschaft mitteilt, gehen derartige gemeinsame Eingaben des öfteren, auch unmittelbar, in der Botschaft ein. Eine Unterstützung des Ausreiseanliegens durch die Botschaft ist jedoch nur möglich, wenn die Petitionen konkret den Stand der Ausreisebemühungen mitteilen. Von den Bemühungen um Entlassung aus der Staatsangehörigkeit versprechen sich einige Ausreisewillige möglicherweise eine verbesserte Ausgangsposition für ihre Ausreisebemühungen. In der Regel kann jedoch leider nicht damit gerechnet werden, daß die sowjetischen Behörden dem Entlassungsantrag stattgeben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 6): Kann die Bundesregierung mitteilen, wann mit der Vorlage eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das eine Beschränkung der Nebentätigkeit von Beamten vorsieht, zu rechnen ist? Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bereinigungsgesetz), der u. a. Einschränkungen für die Genehmigung von Nebentätigkeiten von Beamten vorsieht, ist mit den für das Dienstrecht zuständigen obersten Landesbehörden erörtert worden. Im Mai 1980 sind, wie in § 94 des Bundesbeamtengesetzes vorgeschrieben, die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften beteiligt worden, im Juni 1980 hat die in § 98 des Bundesbeamtengesetzes vorgeschriebene Mitwirkung des Bundespersonalausschusses stattgefunden. In Kürze wird der Entwurf dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Im Anschluß daran muß, da der Entwurf auch kostenwirksame Maßnahmen, z. B. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, vorsieht, das in der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 vereinbarte Verfahren durchgeführt werden. Hiernach ist eine von der Bundesregierung beabsichtigte Maßnahme im dienstrechtlichen Bereich nur zulässig, wenn ihr nicht innerhalb von drei Monaten nach der Übermittlung des Vorschlages sieben Landesregierungen widersprechen. Nach Abschluß dieses Verfahrens wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf nach Artikel 76 Abs. 2 GG dem Bundesrat zuleiten können. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 7 und 8): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der erheblichen Vorteile, die der auf Grund eines Forschungsauftrages des Umweltbundesamts entwickelte geräuscharme Lastkraftwagen hat (der erzielte Meßwert von 77 Dezibel [A] bedeutet, daß 20 solcher Fahrzeuge nicht lauter sind als ein herkömmliches Serienprodukt), möglichst bald derartige geräuscharme Lastkraftwagen serienmäßig hergestellt und auf dem Markt angeboten werden sollten? Sieht die Bundesregierung neben der bisher vorgesehenen Erprobung von 50 dieser umweltfreundlichen Lastwagen ab 1981 durch die Deutsche Bundespost die Möglichkeit und Notwendigkeit zur Erprobung und zum Einsatz dieser umweltfreundlichen Lastkraftwagen auch in anderen Bereichen der öffentlichen Hand und in der freien Wirtschaft? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der im Rahmen eines Forschungsauftrages des Umweltbundesamtes entwickelte lärmarme Lastkraftwagen so bald wie möglich serienmäßig hergestellt und auf dem Markt angeboten werden sollte. Zu Frage B 8: Im Hinblick auf die geringe Geräuschemission der in Frage stehenden Lastkraftwagen würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn derartige Fahrzeuge sowohl in der freien Wirtschaft als auch bei der öffentlichen Hand in großer Zahl eingesetzt würden. Sie geht davon aus, daß auf diese Weise eine erhebliche Entlastung der Bevölkerung von dem besonders lästigen LKW-Lärm erreicht würde. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 9 und 10): Billigt die Bundesregierung die Reaktion von Bundesminister Baum gegenüber der Forderung von Professor Karl Friedrich von Weizsäcker, die jährlichen Ausgaben für Zivilschutz zu verzehnfachen, daß für Politiker .bei der Festlegung ihrer politischen Ziele die Wahrscheinlichkeit eines möglichst baldigen Eintritts eines Nutzens von großer Bedeutung" sei und der ,,Zivilschutz einen gegenüber anderen Aufgaben vergleichbaren Nutzen nicht zu bieten habe", und muß aus diesen Äußerungen nicht der Schluß gezogen werden, daß Schutzmaßnahmen nur dann sinnvoll sind, wenn sich der Eintritt eines möglicherweise kriegerischen Ereignisses bereits voraussehen läßt? Muß in der Tatsache, daß im Gegensatz zu Schweden und der Schweiz in der Bundesrepublik Deutschland nur für etwa ein bis zwei Prozent der Bevölkerung Schutzräume zur Verfügung stehen, nicht eine schwerwiegende Belastung für unsere Verteidigungsbereitschaft gesehen werden, und ist die Bundesregierung bereit, im Sinne von Professor Karl Friedrich von Weizsäcker mit größerem Nachdruck auf die Notwendigkeit des Baus von Schutzräumen hinzuweisen und dafür sowohl zusätzliche Mittel als auch die entsprechende Information bereitzustellen? Zu Frage B 9: Die — nicht vollständig — zitierten Sätze stammen aus einem Statement, das auf dem „Sicherheitspolitischen Council" des OSANG-Verlages zum Thema „Notwendigkeit und Möglichkeit des Zivil- 18490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 schutzes" mit Professor Dr. Karl Friedrich von Weizsäcker am 12. Juni 1980 verteilt worden ist. In diesem Statement und in der geführten Aussprache ist dem eindrucksvollen Plädoyer für mehr Zivilschutz, das Professor von Weizsäcker auf diesem Council und vor kurzem in der Wochenzeitung „Die Zeit" gehalten hat, seitens des Bundesministers des Innern ausdrücklich zugestimmt worden. Die angesprochenen Sätze waren Teil einer Darstellung, mit der der Versuch unternommen wurde, „einigen Gründen nachzugehen, warum es in der politischen Praxis so außerordentlich schwierig ist, einen angemessenen Zivilschutz durchzusetzen". Mit den ausgewählten Sätzen wurden „Probleme der politischen Kosten-Nutzen-Analyse im Zivilschutz" skizziert, nicht aber die Meinung des Bundesministers des Innern zu Fragen des Zivilschutzes erläutert, sie stellten mithin keine Reaktion auf Forderungen von Professor von Weizsäcker dar. Die Ansicht des für den Zivilschutz zuständigen Bundesministers des Innern ist am Schluß des Statements wie folgt zusammengefaßt: „Wir arbeiten alle für die Erhaltung des Friedens und sind überzeugt, daß uns dies gelingt. Eine Garantie des Gelingens kann es in der heutigen Zeit, wie Herr von Weizsäcker so eindrucksvoll dargelegt hat, nicht geben. Diese notwendige Einsicht sollte uns eine Versicherungsprämie in Gestalt eines sachgerecht konzipierten Zivilschutzes wert sein, der in der Stunde der Not vielen Menschen eine Überlebenschance geben kann." Zu Frage B 10: Die Tatsache, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur verhältnismäßig wenige Schutzräume für die Bevölkerung zur Verfügung stehen, ist nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch im Hinblick auf die Verteidigungsbereitschaft von Nachteil. Deshalb hat die Bundesregierung Ende 1977 die Wiederaufnahme der Schutzbauförderung aus Bundesmitteln beschlossen und wieder Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Diese betrugen 1979 42,6 Millionen DM. Im Haushalt 1980 sind 59,1 Millionen DM für den Schutzraumbau veranschlagt, von denen voraussichtlich bis zu 9,4 Millionen DM auf Grund einer vom Bundesminister der Finanzen ausgesprochenen haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 BHO einzusparen sind. In der Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen und zwar 1981 auf 67,8 Millionen DM 1982 auf 87,5 Millionen DM und 1983 auf 88,3 Millionen DM. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 11): Wie hat die Internationale Atomenergieagentur auf den Vorschlag des Bundeskanzlers nach dem Harrisburg-Störfall reagiert, die Sicherheit von Kernkraftwerken international anzuheben und zu harmonisieren? Die IAEA hat auf die Aufforderung des Bundeskanzlers zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit von KKW mit einem Programm für künftige Aktivitäten reagiert, das sich zwar selbst noch in der Entwicklung befindet, woraus aber folgende wesentliche neue Aktivitäten hervorzuheben sind: 1. Das Programm für nukleare Sicherheitsstandards (Nuclear Safety Standards Programme — NUSS), das von der IAEA seit 5 Jahren durchgeführt wird, wurde verstärkt. Bisher sind in diesem Programm 5 Codes of Practice und 11 Safety Guides veröffentlicht worden, 29 weitere Safety Guides sind in Vorbereitung. Nach „Three Mile Island" wurde die Bearbeitung von 7 neuen Codes — darunter auch Reactor Coolant System Design and Reactor Core Design — beschlossen. Die IAEA beabsichtigt außerdem, den Mitgliedstaaten ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Codes und Guides in die nationalen Reaktorsicherheitsprogramme anzubieten. 2. In einer Internationalen Konferenz zu aktuellen Fragen der Reaktorsicherheit, die vom 20. bis 24. Oktober 1980 in Stockholm stattfinden wird, sollen die wichtigsten Fragen im Bereich der Reaktorsicherheit im Rahmen eines internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustauschs diskutiert werden. Dabei werden u. a. folgende Themen behandelt: Grundsatzfragen der Reaktorsicherheit, KKW-Betriebserfahrungen, Standortauswahl, Sicherheitsauslegung, Planungen für Notfälle, Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit, Risikoanalysen, Instrumentierung, Strahlenschutz, Kühlwasserverlustfälle. Die Konferenz bietet nach „Three Mile Island" die erste umfassende Gelegenheit zu einem internationalen Meinungsaustausch in Fragen der Reaktorsicherheit. 3. Auf unseren Vorschlag hin hat die IAEA zu einer ersten Sitzung von Experten auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung im Mai 1980 eingeladen, zu dem auch COMECON und OECD/NEA eingeladen wurden. Die Gruppe bietet eine Gelegenheit zur Abstimmung einschlägiger Forschungsaktivitäten im weltweiten Rahmen, wobei auch Staaten aus Osteuropa und aus den Entwicklungsländern beteiligt werden. 4. Eine Reihe weiterer neuer Aktivitäten der Organisation betreffen: Die Ausweitung eines Unfallhilfsprogramms, die verstärkte Unterstützung von Entwicklungsländern (Safety Missions) und die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Auswertung von Reaktorunfällen. Voraussichtlich wird die IAEA dieses Jahr auch organisatorische Konsequenzen aus der gewachsenen Bedeutung der Reaktorsicherheit ziehen und für die einschlägigen Arbeiten, die bisher zusammen mit Fragen der Umweltauswirkungen und der Entsorgung behandelt wurden, eine eigene Abteilung (Division) vorsehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18491* Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die IAEA aufgrund unserer Initiative und auch aufgrund der Vorschläge anderer Staaten eine Reihe schon laufender Arbeiten verstärkt und neue Aktivitäten eingeleitet hat, die insgesamt zu einer Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich geführt haben. Die Verstärkung der IAEA-Arbeiten erfolgte zwar nicht in der von uns angestrebten Form einer internationalen Studie. Die laufenden oder geplanten Arbeiten decken jedoch die meisten der in unserer Initiative angesprochenen Themenbereiche ab. Wegen der deutlichen Vorbehalte einiger Länder gegen internationale Einflüsse auf einen Bereich, den sie als eine rein nationale Sache ansehen, ist mit einer weltweiten Koordinierung von Sicherheitsstandards und -anforderungen im wirklich durchgreifenden Sinne zwar nicht kurzfristig zu rechnen. Die von der IAEA ergriffenen Maßnahmen sind jedoch wichtige Schritte in diese Richtung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 12, 13, 14 und 15): Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur Frage des Bundesdatenschutzbeauftragten (Drucksache 8/3570, Seite 24), daß der Betriebsrat im Verhältnis zum Betrieb Dritter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sein könnte? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß der Datenschutz möglicherweise die Aufgaben der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz einschränken könnte, und ist sie bereit, gegebenenfalls solchen Gefahren entgegenzutreten? Hält die Bundesregierung die Geheimhaltungsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes für ausreichend im Hinblick auf den Datenschutz oder sind entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu erwarten? Hält die Bundesregierung eine Kontrollbefugnis des Betriebsrats durch den internen Datenschutzbeauftragten mit Sinn und Zweck der Betriebsratstätigkeit für vereinbar, und wenn nein, wird sie eine gesetzliche Klarstellung veranlassen? . Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Betriebsrat im Verhältnis zum Betrieb bzw. zum Arbeitgeber nicht als Dritter, sondern als Teil der speichernden Stelle anzusehen ist und daß die Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, durch das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Darauf wurde schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Steger für die Fragestunde am 19. März 1980, Stenographisches Protokoll über die 207. Sitzung, S. 16608, hingewiesen. In derselben Antwort ist aber auch ausgeführt, daß sich aus der Überschneidung von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht Probleme ergeben können, die sich möglicherweise nicht im Wege der Auslegung der bestehenden Gesetze zufriedenstellend lösen lassen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung habe deshalb für den Bereich des Arbeitsrechts an den Hessischen Datenschutzbeauftragten in seiner Eigenschaft als Hochschullehrer für Arbeitsrecht einen Forschungsauftrag mit dem Thema „Feststellung von Regelungsdefiziten beim Schutz von Arbeitnehmerdaten im Betrieb" vergeben, das nunmehr vorliege und ausgewertet werde. Das umfangreiche Gutachten kommt zu den von Ihnen angeschnittenen Fragen zu dem Ergebnis, daß Betriebsratsmitglieder, sofern sie in dieser Eigenschaft bei der Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten tätig sind, neben den Geheimhaltungsbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auch dem Datengeheimnis nach § 5 BDSG unterliegen. Es hält aber die Kontrolle des Betriebsrates durch den internen Datenschutzbeauftragten nach §§ 28, 29 BDSG aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht für nicht unproblematisch und empfiehlt deshalb zusätzliche gesetzliche Regelungen. Das Gutachten spricht über die von Ihnen aufgeworfenen Punkte hinaus noch eine Reihe weiterer Probleme des Arbeitsvertrages — wie auch des Betriebsverfassungsrechts an, die sich im Verhältnis des Datenschutzrechts zum Arbeitsrecht ergeben. Die Prüfung, ob und welche bereichsspezifischen Datenschutzregelungen insoweit erforderlich sind, konnte die Bundesregierung noch nicht abschließen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 16, 17, 18 und 19): Trifft es zu, daß die dänischen Grenzbehörden während der SchleyerEntführung nicht zu einer verstärkten Grenzkontrolle bereit waren? Welche Aufgaben können die Boote des Bundesgrenzschutzes (BGS) See auf Grund ihrer Leistungsfähigkeit in der Nordsee wahrnehmen, und für welche Aufgaben sind sie dort vorgesehen? Wann werden die Verwaltungsbeamten im BGS, die im Einsatzfall die Einheiten begleiten, den Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Polizeizulage gleichgestellt? In welchem Stadium befindet sich die Errichtung des Stabsgebäudes des BGS See in Neustadt, und wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen? Zu Frage B 16: Das Bundeskriminalamt, bei dem die zentrale polizeiliche Einsatzleitung im Entführungsfall Schleyer lag, hat dem Bundesminister des Innern mitgeteilt, ihm lägen keine Erkenntnisse vor, daß die dänischen Grenzbehörden zur Zeit der SchleyerEntführung nicht zu einer verstärkten Grenzkontrolle bereit waren. Zu Frage B 17: Dem Bundesgrenzschutz obliegt in der Nordsee entlang der nassen Grenze der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes nach den §§ 1 und 2 BGSG. Unbeschadet der Zuständigkeit der Streitkräfte, anderer Behörden oder Dienststellen hat der Bundesgrenzschutz auf hoher See die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist (§ 6 BGSG). 18492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Die Rechtsverordnung zu § 3 Abs. 2 Seeaufgabengesetz, die die Möglichkeit beinhaltet, dem Bundesgrenzschutz Aufgaben zur Ausübung zu übertragen, die der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes nach § 1 Nr. 2 (Schiffahrtspolizei) im Bereich der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres sowie nach § 1 Nr. 3 Buchstabe a (Schiffahrtspolizei hinsichtlich der Schiffe, welche die Bundesflagge führen) oder b (Vollzugsmaßnahmen zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik) auf hoher See obliegen, wird z. Z. vom Bundesminister für Verkehr vorbereitet. Die Boote des BGS See sind aufgrund ihrer taktischen, technischen und logistischen Konzeption grundsätzlich für einen Einsatz in der Nordsee bei ruhigen Wetterlagen geeignet. Ihr Aktionsradius reicht aus, um das gesamte Gebiet des „Deutschen Festlandsockels" zu bestreichen. Der geforderte ganzjährige Einsatz in der Nordsee wird jedoch durch die Wetterunbillen stark beeinträchtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß an ca. 176 Tagen im Jahr in der Nordsee Windstärke 6 und mehr herrscht. Diese Faktoren müssen ihren Niederschlag in der Forderung nach größeren und seefähigeren Nachfolgebooten für den BGS See finden. Zu Frage B 18: Die Einbeziehung der Verwaltungsbeamten im BGS in den Empfängerkreis der Polizeizulage ist in meinem Hause mehrfach geprüft worden, zuletzt im Zusammenhang mit dem Besoldungsstrukturgesetz 1980, das vorsieht, die Polizeizulage auf die Beamten des Bahn- und Zollfahndungsdienstes sowie die Feldjäger der Bundeswehr zu erstrecken. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte hat sich dies wegen der damit verbundenen Weiterungen nicht realisieren lassen. Auch für die Zukunft muß ich bei realistischer Betrachtung die Durchsetzung dieser Forderung angesichts der geringen vollzugsähnlichen Aufgaben der Verwaltungsbeamten des BGS als wenig aussichtsreich beurteilen. Zu Frage B 19: Die Ausschreibung der örtlichen Baudienststelle für die Errichtung eines Dienst- und Unterkunftsgebäudes zur Unterbringung des Stabes und der Stabsflottille des BGS See in Neustadt sind erfolgt Der Zuschlag für die Ausführung der Baumaßnahme soll in Kürze erteilt werden. Mit den Bauarbeiten, für die im Haushaltsjahr 1980 insges. 200 000 DM an Mitteln bereitgestellt worden sind, wird noch in diesem Jahr begonnen. Die Fertigstellung der mit insgesamt rund 11,8 Millionen DM veranschlagten Maßnahme ist für Ende 1983 vorgesehen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 20, 21, 22 und 23): Welchen Auftrag erfüllt der Bundesgrenzschutz (BGS) See im Bereich der Nordsee, und auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies? Hält die Bundesregierung die längerfristige Unterbringung von BGS-Angehörigen auf Patrouillenbooten, die deshalb erfolgt, weil Unterkünfte nicht zur Verfügung stehen, für vertretbar? Was wird die Bundesregierung unternehmen (und wann), um eine bessere Ausnutzung der Kapazität der Schiffe des BGS See dadurch zu erreichen, daß eine doppelte Bootsbesatzung (Wechselbootbesatzung) vorhanden ist? Wann wird die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, um den handwerklichen Berufsabschluß dem mittleren Bildungsabschluß insoweit gleichzustellen, daß der Bewerber mit einem handwerklichen Berufsabschluß gleiche Eintrittsvoraussetzungen in den BGS erhält wie die Bewerber mit dem mittleren Bildungsabschluß, und welche Vorschläge werden dies sein? Zu Frage B 20: Dem Bundesgrenzschutz obliegt in der Nordsee entlang der nassen Grenze der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes nach den §§ 1 und 2 BGSG. Unbeschadet der Zuständigkeit der Streitkräfte, anderer Behörden oder Dienststellen hat der Bundesgrenzschutz auf hoher See die Maßnahmen zu treffen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist (§ 6 BGSG). Die Rechtsverordnung zu § 3 Abs. 2 Seeaufgabengesetz, die die Möglichkeit beinhaltet, dem Bundesgrenzschutz Aufgaben zur Ausübung zu übertragen, die der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes nach § 1 Nr. 2 (Schiffahrtspolizei) im Bereich der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres sowie nach § 1 Nr. 3 Buchstabe a (Schiffahrtspolizei hinsichtlich der Schiffe, welche die Bundesflagge führen) oder b (Vollzugsmaßnahmen zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik) auf hoher See obliegen, wird z. Z. vom Bundesminister für Verkehr vorbereitet. Zu Frage B 21: Die Polizeivollzugsbeamten des BGS See sind nach Nr. 2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Verpflichtung der Polizeivollzugsbeamten im BGS zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft vom 17. Februar 1975 grundsätzlich in gleichem Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie die sonstigen Polizeivollzugsbeamten im BGS zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet Geeignete Landunterkünfte stehen für die unterkunftsverpflichteten Polizeivollzugsbeamten des BGS See erst nach Fertigstellung des Dienst- und Unterkunftsgebäudes für Stab und Stabsflottille in Neustadt im Jahre 1983 zur Verfügung; bis zu diesem Zeitpunkt wären die Beamten daher nach Maßgabe der vorgenannten Verwaltungsvorschrift auf die Inanspruchnahme ihrer Bordunterkunft angewiesen. Da dies nicht für vertretbar gehalten wird, hat der BMI durch Erlaß vom 19. April 1979 — P I 5 — 660 313/3 — zugelassen, daß die Polizeivollzugsbeamten im BGS, soweit sie zu den Besatzungen der Schiffe des BGS See gehören, widerruflich von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18493* Zu Frage B 22: Mit Organisations- und Stellenplan 1980 ist dem BGS See für ein Patrouillenboot eine doppelte Bootsbesatzung (Wechselbesatzung) zur Verfügung gestellt worden. Sie wird zur Zeit im Einsatz erprobt Der Erfahrungsbericht ist meinem Hause im Herbst des Jahres vorzulegen. Bei positivem Ausgang der Erprobungsphase ist die Bundesregierung bemüht, neue Planstellen für Wechselbesatzungen zu etatisieren. Zu Frage B 23: Wie ich bereits in meiner Antwort auf die schriftliche Frage des MdB Blüm für die Fragestunde am 13. Dezember 1979 (Fragen B 25 und 26) ausgeführt habe, liegt der Bundesgrenzschutz-Laufbahnverordnung vom 2. Juli 1976 der Musterentwurf einer Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes zugrunde. Dieser Entwurf, der auf Grund des von der Innenministerkonferenz im Februar 1974 beschlossenen Programms für die innere Sicherheit erarbeitet worden ist, sieht zwar auch die Einstellung von Berwerbern mit Hauptschulabschluß vor. Diese Anwärter müssen jedoch vor Beginn der polizeilichen Ausbildung im Rahmen eines allgemeinbildenden Unterrichts zunächst den Realschulabschluß erwerben. Hierbei ist unerheblich, ob solche Bewerber neben dem Hauptschulabschluß eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Nach § 14 Abs. 2 BGSLV erhalten Bewerber mit Hauptschulabschluß bei Beginn des Vorbereitungsdienstes allgemeinbildenden Unterricht, der mit dem Nachweis des dem Realschulabschluß entsprechenden Bildungsstandes abschließt Die Anwärter erhalten während der Dauer des Unterrichts Anwärterbezüge nach § 59 BBesG. Nach § 32 Satz 2 BGSLV werden diese Beamten nach Erwerb des geforderten Bildungsstandes zum Polizeiwachtmeister im BGS ernannt und beginnen ihre polizeiliche Ausbildung. Von diesem Zeitpunkt an sind sie den Anwärtern mit mittlerem Bildungsabschluß besoldungsrechtlich gleichgestellt Von einer Änderung der BundesgrenzschutzLaufbahnverordnung zugunsten der Bewerber mit Hauptschulabschluß und abgeschlossener Berufsausbildung wird der Bundesminister des Innern im Hinblick darauf absehen, daß die Länder aufgrund des Verwaltungsabkommens nur Beamte des mittleren Dienstes mit Realschulabschluß oder entsprechender Schulbildung übernehmen werden. Der Bundesminister des Innern bemüht sich aber, den genannten Personenkreis in die zu erwartende und in Vorbereitung befindliche Neuregelung über die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte im Vorbereitungsdienst einzubeziehen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 24 und 25): Halt die Bundesregierung den Anschlußbedarf für die durch den Abzug der französischen Streitkräfte frei gewordenen Kasernen in Konstanz und Radolfzell aufrecht, welche Vorbereitungen wurden inzwischen getroffen und welche Investitionen bereitgestellt, um die vorgesehenen Kasernenanlagen für die Belegung durch Einheiten der Bundeswehr herzurichten? Bis zu welchem Zeitpunki sollen gegebenenfalls nach den jetzigen Planungen die Kasernenanlagen mit den vorgesehenen Einheiten der Bundeswehr belegt werden, und welcher Investitionsaufwand ist hierfür erforderlich? Zu Frage B 24: An der nach Abzug der französischen Streitkräfte 1978 durch die Bundeswehr übernommenen Cherisy-Kaserne in Konstanz und der Vauban-Kaserne in Radolfzell besteht nach bisherigen Planungen ein Bedarf der Bundeswehr. Für die Herrichtung der beiden Kasernen wurden deshalb Bauunterlagen aufgestellt Finanzmittel waren im Zeitraum der 13. Finanzplanung für diese Baumaßnahmen nicht bereitgestellt. Im Rahmen der Realisierung der Heeresstruktur 4 wird die Möglichkeit der Nutzung beider Kasernen, vor allem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, noch einmal überprüft. Zu Frage B 25: Nach den bisherigen Planungen sollte mit den Bauarbeiten an den beiden Kasernen frühestens Mitte 1984 begonnen werden. Die Liegenschaften könnten dann von der Truppe ab 1987 genutzt werden. Der Investitionsaufwand für die Herrichtung der Cherisy-Kaserne in Konstanz würde mindestens 22 Millionen DM und der Aufwand für die Vauban-Kaserne in Radolfzell etwa 44 Millionen DM betragen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 26 und 27): Worin bestehen die von der Bundesregierung erwogene Maßnahmen zum verstärkten Einwirken auf die Automobilindustrie zur Herstellung emissionsarmer Fahrzeuge, nachdem von ihr mehrfach dargelegt wurde, daß sie die Schadstoffemission in den Automobilabgasen nach wie vor für zu hoch und darüber hinaus für besonders gesundheitsgefährdend hält? Gedenkt die Bundesregierung, angesichts ihrer Bewertung der Schadstoffemissionen, umgehend besondere Anforderungen an Kraftfahrzeuge zu stellen, die als Dienstfahrzeuge bei den Bundesverwaltungen beschafft werden, und sieht die Bundesregierung auf Grund des entsprechenden Beschlusses der Umweltministerkonferenz vom Oktober 1979 die Möglichkeit für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage mit den Ländern? In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Umweltpolitik (Drucksache 8/3713 vom 27. Februar 1980 zu Frage 6 a, zu III. 1. c, Seite 19) sind bereits Maßnahmen des Einwirkens auf die Automobilin- 18494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 dustrie zur Herstellung emissionsarmer Fahrzeuge genannt. Der Beschluß der Umweltministerkonferenz vom 4. und 5. Oktober 1979 enthält ein weiteres Beispiel für derartige Maßnahmen. Voraussetzung dafür, den Beschluß der Umweltministerkonferenz — auch im Hinblick auf ein eingeleitetes gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern — umzusetzen, ist allerdings, daß die Automobilindustrie umweltfreundlich entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge alternativ auf dem Markt in entsprechender Anzahl anbietet. Dies kann nicht umgehend geschehen. Das Umweltbundesamt verhandelt derzeit mit Firmen der Automobilindustrie mit dem Ziel, in einem gemeinsamen Projekt eine Flotte von Fahrzeugen zu erproben, von denen die von der Bundesregierung der EG für 1982 vorgeschlagenen Grenzwerte eingehalten werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 28): Wie erklärt sich der Rückgang der Jahresdurchschnittszahlen (sowohl des Deutschen Roten Kreuzes wie des Bundesinnenministeriums) der Aussiedler aus Polen und der CSSR in den Jahren 1956 bis 1969 (jährlich durchschnittlich aus Polen 25 877, aus der CSSR 4 230) einerseits und den Jahren 1970 bis 1979 (jährlich durchschnittlich aus Polen 20 272, aus der CSSR 1 237) andererseits, und wie erklärt sich die Zunahme der Jahresdurchschnittszahlen (sowohl des Deutschen Roten Kreuzes wie des Bundesinnenministeriums) der Aussiedler aus der UdSSR in den Jahren 1956 bis 1969 (jährlich durchschnittlich 1 544) einerseits und den Jahren 1970 bis 1979 (jährlich durchschnittlich 5 659) andererseits? Durch die vorgenommene Auswahl des Vergleichszeitraums und durch das Fortlassen eines Hauptaussiedlungsbereiches — Rumänien — ergibt sich m. E. ein ungenaues Bild der Aussiedlung. Den letzten zehn Jahren seit 1970 sollte als Vergleichszeitraum die Zeit von 1950 bis 1969 gegenübergestellt werden. Gegenüber den Jahren 1950 bis 1969 (polnischer Bereich 20 140, Sowjetunion 1 107, Rumänien 987 Aussiedler im Jahresdurchschnitt) haben sich die Aussiedlerzahlen im Durchschnitt der Jahre 1970 bis 1979 erhöht (polnischer Bereich 20 271, Sowjetunion 5 659, Rumänien 7 142 Aussiedler); wesentlich höher sogar liegen die Aussiedlerzahlen der Jahre 1976 bis 1979 (polnischer Bereich 33 649, Sowjetunion 8 664, Rumänien 9 134 Aussiedler im Jahresdurchschnitt). Lediglich hinsichtlich der CSSR ist die Zahl der Aussiedler rückläufig (1950 bis 1969 3 804, 1970 bis 1979 1 228 Aussiedler im Jahresdurchschnitt). Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit Nachdruck verfolgte Ausreiseanträge in der Regel zum Erfolg führen. Die positive Entwicklung der Aussiedlung insgesamt ist Ausfluß der Bemühungen der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt. Diese Bemühungen zur Verbesserung der Aussiedlung werden auch in Zukunft fortgesetzt. Die Bundesregierung wird — wie bisher — auch weiterhin die betreffenden Regierungen bei allen sich bietenden Gelegenheiten darauf hinweisen, daß die Frage der Familienzusammenführung für die Bundesregierung nicht nur eine humanitäre Frage ist, sondern auch einen wesentlichen Einfluß auf die bilateralen Beziehungen hat. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 29, 30, 31 und 32): Gibt es — angesichts der Tatsache, daß Cadmium wie Blei in der TA Luft nicht durch Immissionswerte begrenzt ist — inzwischen Überlegungen der Bundesregierung, solche Grenzwerte festzusetzen, und an welche Werte ist dabei im einzelnen gedacht? Kann die Bundesregierung, obgleich die Bestimmung von medizinisch unbedenklichen Immissionskonzentrationen schwierig ist, da sich die Wirkung von Cadmium erst nach jahrzehntelanger Anreicherung zeigt, über Fortschritte auf diesem Gebiet berichten, nachdem die Wissenschaft bei der Feststellung solcher bedenklicher Immissionskonzentrationen von Cadmium in letzter Zeit zusätzliche Erkenntnisse gewonnen zu haben scheint? Welche neuen Erkenntnisse gibt es insbesondere im Rahmen der Wirkungsforschung fiber die Schädlichkeit, Wirkungsweise sowie Abgrenzungen der Immissionsgrenzwerte bei Cadmium auf Menschen, Tiere und Pflanzen sowie insbesondere bei der menschlichen Nahrungskette? Welche Regelung bezüglich der Verwendung von Cadmium oder der Festsetzung von Immissionsgrenzwerten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung hat in einer am 6. September 1978 beschlossenen Novelle zur Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 28. August 1974 die folgenden Immissionswerte für Cadmium und Blei beschlossen: Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen als Bestandteile des Staubniederschlags — angegeben als Cd — 7,5 — ng/m2d Cadmium und anorganische Cadmiumverbindungen als Bestandteile des Schwebstaubes — angegeben als Cd — 40 — ng/m3 Blei- und anorganische Bleiverbindungen als Bestandteile des Staubniederschlags — angegeben als Pb — 500 — ng/m2d Blei und anorganische Bleiverbindungen als Bestandteile des Schwebstaubes — angegeben als Pb — 2,0 — ng/m3 Diese Werte berücksichtigen die unmittelbare Einwirkung auf den Menschen und die Wirkung über die Nahrungskette. Ich verweise hierzu auf die Bundestags-Drucksache 8/2751 vom 11. April 1979, Seite 23. Diese Immissionswerte wurden auf Grund der Ergebnisse einer vom Bundesinnenministerium im Februar 1978 in Berlin durchgeführten Anhörung von Sachverständigen und vom Umweltbundesamt erarbeiteter Kriterienbände über die Umweltschädlichkeit von Cadmium und Blei festgesetzt. Neue Erkenntnisse, die eine Änderung der von der Bundesregierung beschlossenen Immissionswerte für Cadmium und Blei erforderlich machen würden, liegen nicht vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18495* Das Umweltbundesamt hat in seinen Kriterienbänden auch die im Ausland vorhandenen Erkenntnisse berücksichtigt. Ich habe jedoch veranlaßt, daß für Sie eine Ubersicht der ausländischen Regelungen bezüglich der Verwendung von Cadmium und Blei oder der Festsetzung an Immissionswerten erstellt wird. Ich werde Ihnen diese zugänglich machen, sobald sie vorliegt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 33, 34 und 35): Wie hoch ist — nach Jahren aufgegliedert — die Zahl der Obersiedler aus der DDR die von 1963 einschließlich bis 1969 einschließlich mit Genehmigung der DDR-Behörden außerhalb des Bundesnotaufnahmeverfahrens endgültig in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1970 bis 1979? Wie erklärt sich der Unterschied in den Jahresdurchschnittszahlen der Obersiedler aus der DDR via Bundesnotaufnahmeverfahren in den beiden Zeitabschnitten von 1963 (nach dem Ende der Berlin-Krise) bis 1969 (im Durchschnitt 18 435 Personen jährlich) einerseits und von 1970 bis 1979 (im Durchschnitt 9 791 Personen jährlich) andererseits? Zu Fragen B 33 und 34: Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen über die Anzahl der Personen vor, die aus der DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind und das Bundesnotaufnahmeverfahren nicht durchlaufen haben. Ein Vergleich der in Ihren Fragen Nr. 33 und Nr. 34 genannten Zeiträume ist damit nicht möglich. Zu Frage B 35: Ich kann nur wiederholen, was ich Ihnen auf Ihre Frage .— BT-Drucksache 8/4147 A Nr. 86 — mitgeteilt habe (vgl. Protokoll des Deutschen Bundestages vom 13. Juni 1980, Anl. 42). Die Ihnen vorliegenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf jenen Teil der Übersiedler, die durch das Bundesnotaufnahmeverfahren gegangen sind. Die tatsächliche Zahl der Übersiedler liegt aber höher. Die von Ihnen verwendeten Zahlen spiegeln auch nicht die unterschiedliche Zusammensetzung der Übersiedler wider. So ist auch der Anteil von über 65 Jahre alten Personen in dem Zeitraum von 1970 bis 1979 deutlich geringer als in dem von Ihnen genannten vorausgehenden Zeitraum. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 36 und 37): Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, mir meine in der Fragestunde gestellten Fragen (B 19 und B 20, 10. bis 14. September 1979), .An welchen Reaktordruckbehältern sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland kalte Wiederholungswasserdruckproben durchgeführt worden, wann und mit welchen Betriebsparametern (Druck und Temperatur) und mit welchen Ergebnissen sind diese Wasserdruckproben durchgeführt worden?" zu beantworten? Welches sind die Gründe dafür, daß diese zur Beurteilung der Reaktorsicherheit entscheidend wichtige Information mir bisher nicht mitgeteilt wurde? Zu Frage B 36: Ja. In der beiliegenden Tabelle 1 sind die an Reaktordruckbehältern von Druck- und Siedewasserreaktoren durchgeführten Wiederholungswasserdruckprüfungen mit den zugehörigen Prüfdaten Druck und Temperatur sowie die Prüfergebnisse zusammengestellt. Zur Erläuterung und Bewertung der in der Tabelle 1 aufgeführten einzelnen technischen Daten sind darüber hinaus die folgenden Hinweise grundsätzlicher Art von Interesse: Neben den zerstörungsfreien wiederkehrenden Prüfungen hat die wiederkehrende Druckprüfung als integrale Prüfung einen besonderen Stellenwert, weil durch sie die Sicherheit des Reaktordruckbehalters für die auftretenden Betriebslasten aus Innendruck nachgewiesen werden kann. Die wiederkehrenden Druckprüfungen werden ebenso wie die Erstdruckprüfungen mit einem Prüfdruck durchgeführt, der in der Regel dem 1,3fachen Berechnungsdruck entspricht, der wiederum über dem Betriebsdruck liegt (Tabelle 1). Betrachtet man die Prüfdrücke in Tabelle 1, so sieht man, daß aufgrund der höheren Systemdrücke bei Druckwasserreaktoren die Berechnungs- und Prüfdrücke entsprechend höher liegen als bei Siedewasserreaktoren. Die Prüftemperatur der wiederkehrenden Druckprüfungen liegt in ausreichendem Abstand von der Sprödbruchübergangstemperatur der Reaktordruckbehälterstähle. Die Prüftemperaturen liegen zwischen 45 und 95° C. Nach den RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren vom 24. Januar 1979 soll die Prüftemperatur nicht mehr als 55° C über der für den Prüfzeitpunkt berechneten Sprödbruchübergangstemperatur liegen. Sie braucht jedoch nicht unter 50° C zu liegen. Die Druckprüfungen müssen entsprechend den zugrunde zu legenden Regeln und Richtlinien spätestens alle 8 Jahre wiederholt werden. Es können sogenannte außerordentliche Druckprüfungen stattfinden, wenn zum Beispiel Änderungen am Primärkreislauf erfolgen. Die Durchführung der wiederkehrenden Druckprüfungen erfolgt im Beisein von Sachverständigen der Technischen Überwachungs-Vereine, die im Auftrag der Landesaufsichtsbehörden tätig sind. Die Sachverständigen überwachen den Ablauf der Druckprüfung und führen eine Besichtigung auf Leckagen durch. Aus der Tabelle 1 kann entnommen werden, daß die Prüffristen eingehalten wurden und die Prüfdrücke richtig gewählt worden sind, so daß eine zeitlich und sachlich richtige Durchführung der durchgeführten wiederkehrenden Druckprüfungen gegeben ist. 18496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Tabelle 1 Zusammenstellung wiederkehrender Druckprüfungen an Reaktordruckbehältern Anlage Typ Datum der Wiederkehrende Druckprüfung Bemerkungen nuklearen Inbetriebnahme Datum Druck Temperatur Ergebnis (bar) (bar) (bar) (°C) VAK Kahl SWR November 87 69,5 August 1967 114 65 o. B. zusätzliche Prüfung 1960 November wegen Änderung 1972 114 65 o. B. am Primärkreislauf Januar 1975 148 54-64 o. B. MZFR DSWR September 98 88 April 1973 130 45 o. B. Karlsruhe 1965 Oktober 1977 130 70 o. B. KRB I Gundremmingen SWR August 1966 87 69,5 Mai 1974 September 115 70 o. B. zusätzliche Prüfung 115 60-75 o. B. 1976 wegen Änderung am Primärkreislauf KWL Lingen/ SWR Juli 1968 83 70 November 108,9 65 o. B. Ems (seit Jan. 1975 1977 außer Betrieb) KWO Obrigheim/ DWR September 172 143 Mai 1976 223 95 o. B. Neckar 1968 KKW Würgassen SWR Oktober 1971 87 69,5 Dezember 115 80 eine zusätzliche Prüfung 1974 Undicht- heit an einem wegen Änderung am Primärkreislauf Stutzen zum Deckel, nach Beseitigung o. B. August 1979 112,7 65 o. B. KKS Stade/Elbe DWR Januar 1972 175 155 April 1979 228 80 o. B. SWR: Siedewasserreaktor, DWR: Druckwasserreaktor, DSWR: Druckschwerwasserreaktor, o. B.: ohne Befund Zu Frage B 37: Ihr ausdrücklicher Wunsch nach den speziellen technischen Daten bei den Wiederholungswasserdruckproben aller deutschen Kernkraftwerke, der über die in Beantwortung Ihrer Fragen B 19 und B 20 (Bundestags-Drucksache 8/3158) gegebenen grundsätzlichen Erläuterungen hinausgeht, hat es erforderlich gemacht, die technischen Einzeldaten bei den zuständigen Landesbehörden für Sie einzuholen. Über die Notwendigkeit eines solchen Vorgehens hat Sie Minister Baum mit Schreiben vom 23. November 1979 informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt für die Übermittlung der gewünschten technischen Daten u. a. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18497* von dem Vorliegen der Informationen aus den Ländern abhängt. Auf Grund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 85 GG) liegen solche Detailinformationen ohne besonderen Anlaß beim Bundesminister des Innern nicht vor. Die zeitaufwendige Informationsbeschaffung ist der maßgebliche Grund dafür, daß Ihnen die gewünschten detaillierten technischen Daten • erst jetzt mitgeteilt werden können. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 38 und 39): Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch die finanziellen Bundesmittel waren, die für die Landkreise für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Verfügung standen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob es Bundesmittel gab, die von den Landkreisen nicht abgerufen worden sind, und wenn ja, in welcher Höhe dies der Fall war? Zu Frage B 38: Seit 1950 sind für den Zivilschutz 9 Mrd. und 57 Mio. DM seitens des Bundes aufgewendet worden, davon seit 1969 5 Mrd. und 150 Mio. DM. Das sind 80 % der gesamten Aufwendungen für die zivile Verteidigung. Der Zivilschutz wird zum Teil in bundeseigener und zum Teil in Bundesauftragsverwaltung von den Ländern durchgeführt. Für den Bereich der Bundesauftragsverwaltung werden die Mittel für die Zweckausgaben den Ländern zugewiesen, die, soweit nicht eine zentrale Bewirtschaftung erfolgt, diese — wie z. B. die Jahresbeträge für die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz — an die Hauptverwaltungsbeamten der kreisfreien Städte und Kreise weiterleiten. Eine Aufstellung der Mittel für den Zivilschutz, die insgesamt den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeflossen sind, liegt der Bundesregierung nicht vor, sie wäre auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durch Abfragen bei den Ländern zu erstellen. Zu Frage B 39: Diese Auskunft könnte von der Bundesregierung im einzelnen ebenfalls erst nach entsprechenden zeitaufwendigen Ermittlungen bei den Ländern erteilt werden. Ihr ist jedoch bekannt, daß dann, wenn in einem Einzelfalle von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Mittel nicht aufgebraucht wurden, ein Mittelausgleich mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgte. Soweit im Bereich des Schutzraumbaues bzw. des Baues von Hilfskrankenhäusern die den Landkreisen bzw. Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel nicht rechtzeitig abfließen konnten, erfolgte ebenfalls ein Mittelausgleich mit anderen Bauträgern. Insgesamt gesehen haben sich daher in der Vergangenheit Rückflüsse in den Bundeshaushalt nicht ergeben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 40): Trifft es zu, daß gegenwärtig viele asylbegehrende Pakistanis mit gefälschten afghanischen Pässen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, und ist der Bundesregierung bekannt, ob solche Passe ohne besondere Schwierigkeiten in Pakistan für den Gegenwert von etwa 1 000 DM zu erhalten sind? Dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf liegen keine dementsprechenden Erkenntnisse vor. Eine besondere Zunahme der Anträge von Asylbewerbern mit afghanischen Pässen ist beim Bundesamt nicht feststellbar. Bei der Grenzschutzstelle Flughafen Frankfurt/M sind in Einzelfällen bei Asylbewerbern mit afghanischen Pässen Zweifel an deren Staatsangehörigkeit aufgetreten. Diese haben sich jedoch nicht erhärtet Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 41 und 42): Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundesarchiv den Auftrag zu geben, eine Gesamtdokumentation über die deutsche Außenpolitik von 1919 bis 1939 unter Veröffentlichung aller Dokumente der auswärtigen Politik (deutsche Dokumente, ausländische Dokumente) nach dem Beispiel der in den 20er Jahren veröffentlichten „Dokumente zur großen Politik der europäischen Kabinette' sowie der Dokumentenreihe zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs zu erstellen? Ist die Bundesregierung bereit. dem Bundesarchiv den Auftrag zu geben, eine vollständige Dokumentation über die Geschichte des Nationalsozialismus unter Auswertung aller Unterlagen aus den Reichsministerien zu erstellen? Zu Frage B 41: Die Herausgabe einer Gesamtdokumentation über die deutsche Außenpolitik zwischen den beiden Weltkriegen und darüber hinaus bis 1945 ist seit langem im Gange, und zwar unter dem Titel „Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes". Beigezogen werden von Fall zu Fall auch Dokumente ausländischer Provenienz, die für die Erhellung außenpolitischer Vorgänge von Bedeutung sind und zur Verfügung stehen. Herausgeber ist eine internationale Historikerkommission; ihr gehören deutsche, amerikanische, britische und französische Wissenschaftler an. Sie konstituierte sich im Dezember 1960 auf Grund eines Übereinkommens zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten. Die 18498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Auswahl der Dokumente wird von Arbeitsgruppen — jeweils aus einem deutschen und einem nichtdeutschen Historiker bestehend — getroffen. Die von den vier Regierungen berufenen Hauptherausgeber tragen gemeinsam die Verantwortung für die endgültige Auswahl der Dokumente. Für die editorische Bearbeitung sind die deutschen Herausgeber allein verantwortlich. Der Bund trägt die Kosten für die Drucklegung der Bände der Aktenpublikation und für das deutsche Personal in der Historikerkommission. Das Auswärtige Amt stellt die erforderlichen Arbeitsräume zur Verfügung und schafft die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Edition. Die Publikation gliedert sich in folgende Serien: Serie A 1918-1925 Serie B 1925-1933 Serie C 1933-1937 Serie D 1937-1941 Serie E 1941-1945. Bisher sind erschienen: Serie B: Band I—XIII (15 Teilbände) Elf weitere Bände sind in Vorbereitung. Die Serie soll 1983 abgeschlossen sein. Serie C: Band I—V (10 Halbbände) Band VI (2 Halbbände) wird 1980 erscheinen und die Serie abschließen. Serie D: Band I—XIII (16 Teilbände) Die Serie ist abgeschlossen. Serie E: Band I—VI - Band VII und VIII werden 1980 erscheinen. Damit wird auch diese Serie abgeschlossen sein. Somit liegen bis jetzt insgesamt 37 Bände (47 Teil- bzw. Halbbände) vor. Mit der Bearbeitung der Serie A wurde 1978 begonnen. Für sie sind 14 Bände vorgesehen; sie sollen bis Ende 1986 erscheinen und die Gesamtedition abschließen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht beabsichtigt, weitere Publikationen in Angriff zu nehmen. Zu Frage B 42: Die deutschen staatlichen Organe haben sehr frühzeitig die Notwendigkeit erkannt, die Zeitgeschichte und insbesondere die Geschichte des Nationalsozialismus zu erforschen. So wurde bereits auf der 23. Tagung des Direktoriums des Länderrates der US-Zone am 13. Februar 1947 die Errichtung eines „Amtes für politische Dokumentation" angeregt, was schließlich 1950 zur Begründung des von der Bundesregierung und dem Land Bayern gemeinsam getragenen Instituts für Zeitgeschichte führte. Diese Forschungsstelle hat seitdem in zahlreichen Einzelveröffentlichungen, ebenso in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift „Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte" eine Fülle von Schlüsseldokumenten ediert und vor allem auch durch methodisch vorbildliche Untersuchungen die Erforschung des Nationalsozialismus gefördert. Das gleiche gilt im militärischen Bereich für das Militärgeschichtliche Forschungsamt in Freiburg/Br.; ebenso für eine große Zahl von meist mit Universitäten verbundenen und von den Bundesländern finanzierten Einrichtungen zur zeitgeschichtlichen Forschung. Darüber hinaus liegt eine im einzelnen kaum nachweisbare Fülle von Dokumentationen zu Einzelaspekten des Nationalsozialismus vor. Bei diesen, vor allem auch amtlichen Publikationen wurde im allgemeinen besonderes Gewicht auf die Auswirkungen der NS-Politik gelegt. Aus der Reihe dieser teils umfassenden, teils speziellen Dokumentationen sind insbesondere zu nennen: a) Die Beweisurkunden der Reihe: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Bände XXVI—LII. Erschienen Nürnberg 19461949. b) Ursachen und Folgen. Vom Deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. Herausgegeben und bearbeitet von H. Michaelis, E. Schraepler, G. Scheel. 26 Bände plus 2 Indexbände. Erschienen Berlin 1958 bis 1979. c) Dokumente deutscher Kriegsschäden. d) Zur Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges. e) Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. f) Justiz- und NS-Verbrechen. Strafurteile wegen NS-Tötungsverbrechen. 1945-1966; Amsterdam 1948 ff. (nichtamtliche Veröffentlichung). Die Untersuchungen zur Geschichte des Nationalsozialismus sind noch längst nicht abgeschlossen. Soweit es in diesem Zusammenhang erforderlich ist, auf im Bundesarchiv lagernde Akten der Reichsministerien zurückzugreifen, stehen diese für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung. Man muß jedoch berücksichtigen, daß viele dieser oft wichtigen Unterlagen der Reichsministerien durch Kriegseinwirkungen verlorengegangen sind. Andere befinden sich in Archiven der DDR oder auch der Tschechoslowakei und Polens; sie sind dort westlicher Forschung nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. Deshalb wäre jede umfassende Untersuchung zur Geschichte des Nationalsozialismus, die sich vornehmlich auf die Unterlagen der Reichsministerien stützen wollte, notwendigerweise lückenhaft und unvollständig. Bei dieser Sachlage wäre der Aufwand für die in Betracht gezogene Veröffentlichung unverhältnismäßig hoch. Allein für die Edition Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik", die vom Bundesarchiv in Gemeinschaft mit der Bayerischen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18499* Akademie der Wissenschaften herausgegeben wird und die als Vorbild dienen könnte, waren bzw. sind seit Arbeitsaufnahme im Jahre 1965 elf Bearbeiter bei der Vorbereitung von 21 Bänden eingesetzt; ein Abschluß ist nicht vor dem Jahre 1983 zu erwarten. Bereits diese Veröffentlichung stellt nur eine Auswahledition -dar, die sich an den Tagesordnungspunkten der Kabinettsitzungen orientiert. Die Edition der für die Zeitgeschichte wichtigen Aktenüberlieferungen der obersten Reichsbehörden, die im Bundesarchiv erhalten sind, würde ein Vielfaches des erwähnten personellen Aufwandes erfordern. Das Bundesarchiv arbeitet jedoch an einer Anschlußedition zu der oben erwähnten Reihe unter dem Titel „Akten der Reichskanzlei, das Kabinett Hitler". Das Vorhaben wird aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert und ist zunächst auf die Zeit vom 30. Januar 1933 bis 2. August 1934 begrenzt. Mit dem Erscheinen dieses Bandes ist 1982 zu rechnen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 43): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1978 und 1979 auf Kundgebungen zum Jag der Heimat" am jeweils ersten Sonntag im September gesprochen? Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreter der Ministerien nehmen auf Grund von Einladungen wenn immer möglich an Bundestreffen der Landsmannschaften teil. Ob Mitglieder der Bundesregierung an Veranstaltungen von Orts- oder Landesverbänden zum „Tag der Heimat" in den Jahren 1978 und 1979 teilgenommen haben und gegebenenfalls an welchen Orten, ist mir nicht bekannt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 45 und 46): Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse, ob von alliierten Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland dioxinhaltige Herbizide wie Agent Orange verwendet wurden, bzw. kann eindeutig ausgeschlossen werden, daß sie noch heute Anwendung finden? In welchem Ausmaß werden nach Kenntnis der Bundesregierung dioxinhaltige Herbizide — wie kürzlich aus der Umgebung von Passau berichtet — unzulässig verwendet, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den zunehmend als gefährlich erkannten Wirkungen des Dioxin Rechnung zu tragen? Zu Frage B 45: Die Frage der Anwendung dioxinhaltiger Herbizide wie Agent Orange durch die amerikanischen Streitkräfte war Gegenstand der Fragestunde vom 14. Mai 1980 (vgl. Anlage 11 zum Protokoll der 217. Sitzung am 14. Mai 1980). Eine abschließende Äußerung der amerikanischen Streitkräfte liegt noch nicht vor. Über die Anwendung dioxinhaltiger Herbizide durch die übrigen im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor. Sie ist bereit, konkreten Hinweisen nachzugehen. Zu Frage B 46: Wegen der Verwendung dioxinhaltiger Herbizide in der Bundesrepublik und der Möglichkeit der Bundesregierung, hierauf Einfluß zu nehmen, sind zunächst weitere Ermittlungen erforderlich. Nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 47): Wie hoch wird der Vergleichswert für eine landwirtschaftliche Abfindungsbrennerei, die als Nebenbetrieb im Sinne des § 13a Abs.8 des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Neuregelung der Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist, vom Finanzamt veranschlagt, und in welchem Verhältnis sind bei Obstgrundstükken der Vergleichswert zum Einheitswert angesetzt? 1. Abfindungsbrennereien als Nebenbetriebe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind nach § 42 des Bewertungsgesetzes mit dem Einzelertragswert zu bewerten. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bewertung werden Pauschsätze angesetzt. Als Einzelertragswert sind danach bei einer Abfindungsbrennerei mit einer Erzeugungsgrenze von 3 Hektolitern Weingeist bei voller Kontingentausnutzung 216 DM x 3 = 648 DM anzusetzen. Bei teilweiser Kontingentausnutzung ist dieser Betrag für je volle 10 v. H. Minderausnutzung um 64,80 DM zu vermindern. Der niedrigste Ansatz beträgt 100 DM. Bei Abfindungsbrennereien mit einer Erzeugungsgrenze von 0,5 Hektolitern sind ohne Rücksicht auf die Kontingentausnutzung 100 DM anzusetzen. Das Abbrennen für Stoffbesitzer führt in der Regel zu keinem zusätzlichen Reinertrag und bleibt daher bei der Ermittlung des Einzelertragswerts unberücksichtigt. 2. Flächen des Intensivobstbaues sind im Bundesdurchschnitt mit 1 624 DM je Hektar bewertet. Nach § 41 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes ist mindestens ein Hektarwert von 1 200 DM anzusetzen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 48): Ist es richtig, daß nach dem Ergebnis einer vorläufigen Schätzung des Statistischen Bundesamts sich die Selbständigenzahl im Jahr 1979 um 38 000 (ohne Landwirtschaft) erhöht hat, und gibt es einen Überblick darüber, wie sich diese Zunahme auf die einzelnen Berufsgruppen aufteilt? 18500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Nach vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) gegenüber dem Vorjahr im Jahre 1979 um 38 000 von 1 855 000 auf 1 893 000 an (Produzierendes Gewerbe: + 11 000; Handel und Verkehr: + 4 000; Dienstleistungen: + 23 000). Angaben über die Zunahme in einzelnen Berufsgruppen liegen nicht vor. Die seit 1976 beobachtbare positive Entwicklung bei den Selbständigen außerhalb der Landwirtschaft hat sich damit im Jahre 1979 verstärkt fortgesetzt. Seit 1976 ist die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) insgesamt um 58 000 angestiegen. Dazu dürfte auch die intensivierte Förderung von Existenzgründungen durch Bund und Länder beigetragen haben. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 49): Liegen der Bundesregierung Daten für den Zeitraum von 1974 bis heute über die Entwicklung der Arbeitsplätze und der Produktionskapazitäten im Rohstahlbereich der einzelnen EG-Mitgliedstaaten vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese Daten gemessen an den Antikrisenzielen der Europäischen Kommission? Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum von 1974 bis heute Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften über die Entwicklung der Beschäftigten (nicht der Arbeitsplätze) in der Stahlindustrie der Europäischen Gemeinschaften (nach der Abgrenzung des EGKS-Vertrages) und der Produktionskapazitäten im Rohstahlbereich der einzelnen EG-Mitgliedstaaten vor. Kopien der Aufstellungen füge ich bei. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl seit 1974 kann aus der Aufstellung nur mit Vorbehalt entnommen werden, weil die Angaben einiger Länder für 1974 Unklarheiten enthalten, die trotz wiederholter Versuche nicht völlig aufgeklärt werden konnten. Außerdem ist die Entwicklung der Beschäftigtenzahl für die Bewertung der Anpassungsbemühungen der Stahlindustrien nur sehr bedingt aussagefähig, weil sie den unterschiedlichen Rationalisierungsbedarf der Unternehmen vernachlässigt. Die Zahlen über die Produktionskapazitäten dürften nach hiesiger Kenntnis den wirklichen Stand der Kapazitäten nicht zutreffend wiedergeben. In mehreren Ländern der EG haben die Industrien zwischenzeitlich stillgelegte oder „eingemottete" Anlagen nicht an die statistischen Behörden als Kapazitätsabbau gemeldet. In einigen Ländern dürften daher 10-20 % weniger Produktionskapazitäten zur Verfügung stehen als in der Statistik ausgewiesen. Angesichts dieser Unsicherheitsfaktoren ist es nicht möglich, diese Zahlen in Verbindung mit den Antikrisenzielen der Kommission der EG zu bewerten. Hinzu kommt, daß auch die Antikrisenziele der EG-Kommission nicht scharf definiert sind. Im 11. Gesamtbericht über die Tätigkeit der EG wurden sie 1977 in vier Leitlinien zusammengefaßt: Wahrung der Markteinheit und Marktöffnung, Stabilisierung und Modernisierung der Produktionskapazitäten, Maßnahmen zur Wiederbelebung des Marktes, Umstellung und Umschulung. In einer Erklärung des zuständigen Mitgliedes der EG-Kommission vom Mai 1978 wurden sie wie Beschäftigte in der EG-Stahlindustrie (EGKS-Vertrag) — 1000 — D F B Lux NL I GB Ende 1974 232 158 64 24 25 96 189 Ende 1975 222 156 59 21 25 96 183 Ende 1976 219 154 57 22 25 98 180 Ende 1977 209 143 50 17 23 97 179 Ende 1978 203 132 49 17 21 93 166 Ende 1979 204 125 49 17 21 98 162 Ende Januar 1980 205 121 49 16 21 98 158 Ende Februar 1980 204 118 49 16 21 98 Ende März 1980 203 16 21 Ende April 1980 202 16 21 Ende Mai 1980 202 16 21 Ende Juni 1980 201 16 21 Ende Juli 1980 Ende August 1980 Ende September 1980 Ende Oktober 1980 Ende November 1980 Ende Dezember 1980 Quelle: Jahreszahlen — SAEG Jahrbuch bzw. Monatsbericht Monatszahlen — SAEG Schnellmeldung über Beschäftigte folgt umschrieben: Tiefgreifende Lösung der tatsächlichen Probleme der Eisen- und Stahlindustrie, die ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellt und ihre Produktionsbedingungen so gestaltet, daß sie der wirtschaftlichen Realität, der sie gegenübersteht, entsprechen. Keine subventionierte ,,staatliche Eisen- und Stahlindustrie. Gerade in jüngster Zeit mehren sich ernstzunehmende Stimmen, die darauf hinweisen, daß die Anpassungsanstrengungen in den Stahlindustrien der EG unterschiedlich ernst und schnell vorangetrieben werden. Es ist unbefriedigend, daß mehr als fünf Jahre nach der einschneidenden Änderung der weltweiten Marktverhältnisse für Stahl viele der europäischen Stahlunternehmen immer noch nicht lebensfähig sind. Neben den in vielen europäischen Mitgliedstaaten gewährten Erhaltungssubventionen dürften dafür auch die dem Krisenprogramm der EG innewohnenden strukturerhaltenden Elemente ursächlich sein. Wahrscheinlich wäre es sinnvoller gewesen, die Steuerung des unvermeidlichen Anpassungsprozesses der europäischen Stahlindustrie von Anfang stärker dem Markt zu überlassen und sich auf Maßnahmen, z. B. im Rahmen des Regionalfonds sowie des Art. 56 EGKS-Vertrages zur Abfederung der sozialen Anpassungsprobleme zu beschränken. IVB 1-0958m Rohstahlkapazitäten in der Europäischen Gemeinschaft Bundesrep. Belgien Frankreich Großbritannien Italien Luxemburg Niederlande EG Deutschland zusammen *) - Millionen t - 1974 60,42 17,80 30,53 27,81 28,86 6,72 6,11 178,93 1975 62,86 19,02 33,63 27,08 32,78 7,52 6,34 190,05 .1976 65,81 18,51 33,26 29,13 33,66 8,22 7,71 197,61 1977 67,70 19,15 33,28 28,87 34,17 8,20 8,23 200,87 1978 68,91 20,00 32,40 27,95 35,73 7,55 8,30 202,12 1980 s 69,20 19,70 31,80 29,70 36,70 7,30 8,50 204,30 s = geschätzt *) einschl. Irland und Dänemark Quelle: Jahresheft Eisen und Stahl des SAEG Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 50): Halt es die Bundesregierung für angezeigt, daß die Regionalklasseneinteilung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beseitigt oder zumindest für Gebiete mit unzureichenden Straßen gemildert wird, und wird sie Maßnahmen dazu ergreifen? Über die zukünftige Regionalstruktur in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung soll entschieden werden, wenn das Gutachten vorliegt, das der Bundesminister für Wirtschaft dem Institut für Verkehrswissenschaft an der Universität zu Köln in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten wird unter Leitung von Professor Dr. Willeke, dem Direktor des genannten Instituts, und unter Beteiligung von Professor Dr. Schäffer, Direktor des Seminars für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität zu Köln, erarbeitet. In dem Gutachten werden die derzeitigen Grundsätze für eine regionale Gliederung der Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen unter allen nach den bisherigen Erfahrungen möglicherweise als relevant erscheinenden Gesichtspunkten untersucht. Dabei soll u. a. auch die Frage alternativer regionaler Gliederungen und Zuordnungskriterien geprüft werden. Das Gutachten wird in einigen Monaten vorliegen und dann zur Veröffentlichung freigegeben werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft wird vor seiner Entscheidung die Ergebnisse des Gutachtens mit den interessierten Kreisen, insbesondere den Vertretern der Versicherungsnehmer und der Versicherungswirtschaft besprechen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 51): Beabsichtigt die Bundesregierung, Kriegswaffenverkäufe aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kolumbien zu genehmigen? Kolumbien ist ein Land mit weit zurückreichender demokratischer Tradition, zu dem die Bundesrepublik Deutschland enge freundschaftliche Beziehungen und wirtschaftliche Bindungen unterhält. Die Bundesregierung sieht angesichts der derzeitigen innen- und außenpolitischen Situation Kolumbiens keine rechtlichen oder politischen Gründe da- 18502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 für, dieses Land von der Lieferung von Kriegswaffen generell auszuschließen. Die Entscheidung im Einzelfall hängt von den konkreten Gegebenheiten ab, z. B. von der Art der Waffen, die ausgeführt werden sollen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 52): Kann die Bundesregierung angeben, wieviel mittelständische Betriebe auf Grund von Konkursen und sogenannten stillen Schließungen in den Jahren 1970 bis 1979 geschlossen wurden? Die Zahl der Insolvenzen (Konkurs- und Vergleichsverfahren) von Unternehmen betrug von 1970 bis 1979 50 882. Eine Untergliederung der Insolvenzen nach Unternehmensgrößenklassen ist nicht verfügbar, sondern nur eine Aufgliederung nach der Rechtsform der Unternehmen. Danach entfielen im Zeitraum 1970 bis 1979 von den 50 882 Insolvenzen 34 100 auf nicht eingetragene Unternehmen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG). Im Bereich der Gesellschaften mit beschränkter Haftung gab es im gleichen Zeitraum 16 562 Insolvenzen. Da eine Aussage über die Unternehmensgrößenstruktur jedoch nicht möglich ist, kann insoweit der Anteil mittelständischer Gesellschaften nicht ermittelt werden. Stille Bereinigungen, bei denen auf ein gerichtliches Verfahren verzichtet wurde, werden statistisch nicht erfaßt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 53): Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der Tankstellenpächter ein unter besonderer Berücksichtigung des Vergütungssystems der Mineralölkonzerne, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik, die Situation der Pächter zu verbessern? Das Tankstellengewerbe ist seit ca. zehn Jahren einem erheblichen Strukturwandel unterworfen. Dieser Strukturwandel, der durch einen rationelleren und höheren Benzinabsatz je Tankstelle gekennzeichnet ist, hat zu einer Verminderung der Zahl der Stationen von fast 47 000 auf rd. 27 000 geführt. Der Benzinabsatz je Tankstelle hat sich seitdem verdreifacht und erfolgt zu rund zwei Drittel über Selbstbedienungsstationen gegenüber 2 % im Jahre 1970. Für die Betroffenen war dies natürlich in vielen Fällen mit Härten verbunden, für die verbleibenden Stationen hatte diese Entwicklung zu einem rationelleren und damit leistungsfähigeren Tankstellennetz aber auch Vorteile. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zur Vermeidung von Härten im Rahmen dieses strukturellen Wandels in geeigneten Fallen vermittelnd zwischen Tankstellenverbänden und Mineralölgesellschaften tätig gewesen. Ausgenommen von diesen Bemühungen waren und sind aber Forderungen nach Einkommensverbesserungen, die als quasi-Tarifverhandlungen den Beteiligten vorbehalten bleiben müssen. Diesen Grundsatz haben auch die Tankstellenverbände immer akzeptiert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber Mitte der siebziger Jahre mit einem Finanzzuschuß dazu beigetragen, daß die Tankstellenverbände durch den Ankauf eines auf der Grundlage der Buchhaltungsunterlagen von rd. 3 500 Tankstellen erstellten Informationssystems über Kosten-, Erlös- und Gewinnentwicklung in die Lage versetzt wurden, bei ihren Gesprächen mit den Mineralölgesellschaften über die wirtschaftliche Situation auf dem gleichen Informationsstand wie die Mineralölgesellschaften zu argumentieren. Dies ist als wesentlicher Beitrag zur Versachlichung der Konditionenverhandlungen auch von den Tankstellenverbänden anerkannt worden. Anhand dieses Zahlenmaterials ergibt sich auf der Basis der einbezogenen Tankstellen für das Jahr 1979 ein durchschnittlicher Bruttoverdienst von 178 856 DM. Dieser Bruttoverdienst verteilte sich zu 47 % auf Einnahmen aus Provisionen für den Verkauf von Kraftstoffen und Motorenölen im Agenturverhältnis und zu 53 % auf Einnahmen aus dem Eigengeschäft mit Folgemarktprodukten und Dienstleistungen. Dem Bruttoverdienst standen 1979 Kosten in Höhe von 123 155 DM gegenüber. Als Differenz errechnet sich ein durchschnittlicher Gewinn von 55 701 DM. In diesen Durchschnittswert gehen die konventionellen Stationen mit einem mittleren Gewinn von 42 382 DM und die Selbstbedienungsstationen mit einem Gewinn von 59 123 DM ein. Der Durchschnittsgewinn über alle erfaßten Stationen, der das Einkommen des Tankstelleninhabers vor persönlichen Steuern darstellt, bedeutet in Relation zum Jahre 1974 eine Einkommensverbesserung um 35 %. Um praktisch denselben Prozentsatz haben sich auch die Durchschnittslöhne und -gehälter in der Gesamtwirtschaft in der Zeit von 1974 bis 1979 erhöht. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 54): Wie steht die Bundesregierung zu dem im ZDF am 11. Juni 1980 erhobenen Vorwurf, die EG-Agrarpreise nicht genug erhöht und damit die Bauern zu einer Mehrproduktion gezwungen zu haben, die sie selbst gar nicht gewollt hätten? Die Bundesregierung hat dem Kompromiß zugestimmt, die Agrarpreise für das Wirtschaftsjahr 1980/81 in ECU um durchschnittlich 5 % anzuheben. Infolge der Aufwertung des Grünen DM-Kurses um 1 Prozent beträgt die durchschnittliche Preisanhebung für die deutsche Landwirtschaft etwa 4 Prozent. Bei den Verhandlungen mußten die marktein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18503* kommens- und haushaltspolitischen Erfordernisse angemessen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist der Aufassung, daß dieser Preisbeschluß die deutschen Landwirte in die Lage versetzt, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben, vorausgesetzt, unvorhersehbare Kostensteigerungen bei den Betriebsmitteln treten nicht ein. Nach den bisherigen Erfahrungen ist nicht schlüssig erwiesen, inwieweit Landwirte ihre Entscheidung über eine Einschränkung oder Ausdehnung der Produktion von der Höhe der Preisanhebung abhängig machen. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 55): Ist es richtig, wie die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels erklärt hat, daß von den rund 30 Milliarden Mark des EG-Agrarhaushalts der Landwirtschaft nur acht Milliarden Mark zugute kommen und die restlichen 22 Milliarden Mark ,,für die unproduktiven Folgekosten wie Lagerung und Vernichtung der Überproduktion" ausgegeben werden, und können eventuelle Überlegungen zur Kostenersparnis nicht am letzteren Punkt ansetzen? Berechnungen, wie sie offensichtlich die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels angestellt hat, können — abgesehen davon, daß sie kaum nachvollziehbar sind — in dieser Form nicht vorgenommen werden. Alle Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie, die zur Finanzierung der gemeinsamen Marktorganisationen getätigt werden, dienen dem Ziel, das Preisniveau für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu stützen und eine gleichbleibende Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Im Verhältnis zum Kaufkraftanstieg sind die Nahrungsmittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend konstant geblieben. So mußte z. B. ein Durchschnittsverdiener 1979 ebenso wie 1980 13 Minuten arbeiten, um sich 1 kg Mischbrot kaufen zu können. Im übrigen ist nochmals darauf hinzuweisen, daß die Marktorganisationen eine Intervention mit dem Ziel der Vernichtung nicht vorsehen. Vielmehr dürfen z. B. interveniertes Obst und Gemüse nur zu karitativen Zwecken oder zur Weiterverarbeitung abgegeben werden. Anlage 68 - Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 56): Wie lange wird es nach Meinung der Bundesregierung dauern, bis die EG-Kommission einen positiven Bescheid gibt, damit die Soforthilfe far die deutsche Fischerei in Form einer Struktur- und Konsolidierungshilfe endlich an die Betroffenen ausgezahlt werden kann? Wie bereits in der Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 13. Juni 1980 ausgeführt, tut die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende, um baldmöglichst eine Entscheidung der Kommission herbeizuführen. Mit welchem Ergebnis und wann die beihilferechtliche Prüfung von der EG-Kommission abgeschlossen wird, kann jedoch von der Bundesregierung nicht vorhergesagt werden. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Büsumer Fischer, daß durch das Vorrecht der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, innerhalb der 12 Meilenzone der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesforschungsschiff ,,Solea" zu Forschungszwecken nach Seezungen fischen zu können, die Belange der Fischer entscheidend beeinträchtigt werden? Zum Zwecke der Bestandserhaltung und der optimalen Befischung ist es erforderlich, daß die „Solea" regelmäßig biologische Untersuchungen und fangtechnische Erprobungen an allen Nutzfischbeständen in der Nord- und Ostsee vornimmt. Dabei werden nicht mehr Fische entnommen, als für die Untersuchungen erforderlich sind. Auch den Büsumer Fischern dürfte bekannt sein, daß die Fischereiforschungsschiffe der Bundesrepublik Deutschland zur Bestandserhaltung und gerade im Interesse der Fischer eingesetzt werden. Das gilt auch für die jüngsten Selektionsuntersuchungen bei Seezunge in der Deutschen Bucht. Anlage 70 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 58): Trifft es zu, daß Wirtschaftswege, die aus EG-Mitteln gefördert werden, nur mit einer Gesamtbreite von drei Metern gefördert werden, obwohl die heutige Spurbreite der Landwirtschaftsfahrzeuge bereits bei drei Metern liegt, und wie gedenkt man, der Verkehrssituation (Gegenverkehr usw.) künftig gerecht zu werden? Nach den Planungs- und Ausbaugrundsätzen in den Richtlinien für den ländlichen Wegebau — RLW 1975 — erhalten die einspurigen Wirtschaftswege in der Regel eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,0 m (Gesamtbreite = Kronenbreite 4,0 bis 5,0 m). Bei sehr starkem Verkehr kann es zweckmäßig sein, die befestigte Fahrbahnbreite bis auf 5,0 m (Gesamtbreite bis 7,0 m) zu vergrößern. Diese Fahrbahnbreiten sind von der Art und Verkehrsbedeutung der Wege, insbesondere von der Breite der sie benutzenden Fahrzeuge, abhängig. In besonders schwierigem Gelände oder in größerer Entfernung 18504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 von der Ortslage kann die befestigte Fahrbahnbreite bis auf 2,50 m vermindert werden. Bei starkem Gegenverkehr sind bei einspurigen Wirtschaftswegen in Abständen von 300 m bis 500 m, ggf. auf Sichtentfernung, Ausweichen anzulegen. Diese anerkannten Regeln der Technik werden bei der Förderung wegebaulicher Maßnahmen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" auf nationaler Ebene der Planung und Bauausführung zugrunde gelegt. Auch bei der Abwicklung derartiger Wegebauvorhaben im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds, Abteilung Landwirtschaft, müssen die oben bezeichneten variablen Ausbaubreiten zur Anwendung kommen. Die verantwortliche Planung und Baudurchführung liegt in allen Fällen beim jeweiligen Bundesland. Anlage 71 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 59): Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, aus den bei der Zentralkellerei Breisach eingelagerten Traubenrückständen mit Hilfe von Forschungsmitteln des Bundesernährungsministers Energieträger auf pflanzlicher Basis, z. B. für die Industrie, zu entwickeln, und welche Position bezieht das Branntweinmonopol, wenn ihm Branntwein, der z. Z. aus diesem Traubentrester hergestellt wird, zum Ankauf angeboten wird? Alle erfolgversprechenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit Energiegewinnung aus Biomasse beschäftigen, werden von der Bundesregierung nachhaltig befürwortet. Entsprechende Vorhaben können mit Bundesmitteln gefördert werden. So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Vorhaben, die der Einführung neuartiger Techniken der Energieeinsparung und der umweltfreundlichen Energiegewinnung in die agrarwirtschaftliche Praxis dienen, aus Haushaltsmitteln des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu bezuschussen. Das Vorhaben der Zentralkellerei Badischer Winzergenossenschaften in Breisach, aus Abfallstoffen, die bei der Weinherstellung anfallen, Energie zu -gewinnen, wird sehr positiv beurteilt. Eine Förderung des Vorhabens war in Betracht gezogen worden; sie konnte jedoch aus Haushaltsgründen nicht erfolgen, weil das Investitionsvorhaben zu dem Zeitpunkt, als die Zuschußmittel bewilligt werden sollten, bereits weitgehend durchgeführt war. Wenn die Zentralkellerei Breisach weitere Pilotprojekte zur Energiegewinnung auf pflanzlicher Basis beabsichtigt oder das jetzige Verfahren fortzuentwickeln gedenkt, so steht es ihr frei, entsprechende Förderungsanträge zu stellen. Nach der Änderung von § 76 Abs. 2 Branntweinmonopolgesetz durch das Änderungsgesetz vom 13. November 1979 wird Alkohol aus Traubentrestern nicht von der Bundesmonopolverwaltung übernommen, wenn er aus einer Verschlußbrennerei mit einer Jahreserzeugung von mehr als 4 hl Alkohol stammt. Da die Produktionsmenge der Zentralkellerei Breisach diese Grenze überschreitet, kann der von ihr hergestellte Tresteralkohol nicht an die Bundesmonopolverwaltung abgeliefert werden. Abweichend davon könnte ein Ankauf dieses Alkohols von der Bundesmonopolverwaltung nur dann erwogen werden, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden sein sollte und der Tresteralkohol ohne finanzielle Verluste verwertet werden könnte. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 60): Sind der Bundesregierung auftretende Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Schwerbehinderten bekannt, die auf Grund des erhöhten Urlaubsanspruchs dieses Personenkreises auftreten, und wenn ja, was ist bisher administrativ getan worden bzw. wird getan, um Benachteiligungen zu verhindern? Die Vermittlung von Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist häufig schwieriger als die Nichtbehinderter. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig und lassen sich nur im konkreten Einzelfall genauer spezifizieren. Im allgemeinen wirkt sich der zusätzliche Urlaub von 6 Arbeitstagen, der Schwerbehinderten zusteht, nicht einstellungshemmend aus, weil der Arbeitgeber durch die Beschäftigung eines Schwerbehinderten nicht mit der Ausgleichsabgabe belastet wird. Die Bundesregierung versucht, durch flankierende Maßnahmen zum Schwerbehindertengesetz und Arbeitsförderungsgesetz die Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben zu erleichtern. So wurde der Auf- und Ausbau von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken während der letzten 10 Jahre aus Bundesmitteln mit 630 Millionen DM vorangetrieben, weil die Bundesregierung der Auffassung ist, daß eine qualifizierte Berufsausbildung notwendige Voraussetzung für eine dauerhafte Eingliederung Schwerbehinderter in das Erwerbsleben ist. Mit Hilfe von 3 Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte konnten während der letzten 3 Jahre mehr als 29 000 Schwerbehinderte in Arbeit vermittelt werden. Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk, Fernsehen sowie mit Informationsschriften klärt die Bundesregierung die Schwerbehinderten über ihre Rechte und Vergünstigungen auf und versucht, Vorurteilen vorzubeugen oder diese abzubauen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18505* Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 61): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gewerkschaftlichen Forderungen nach besserer Anrechnung der Schichtdienste für die jeweils Betroffenen zu unterstützen? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung betrachtet die Schichtarbeit als einen der Schwerpunkte in seiner Politik zur Humanisierung des Arbeitslebens. Bereits seit mehreren Jahren werden hierzu Forschungsprojekte gefördert und veröffentlicht. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung verfolgt hiermit das Ziel, die Situation der Schichtarbeiter exakt zu analysieren, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die Diskussion in der Praxis zu fördern. Er begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituation von Schichtarbeit leistenden Beschäftigten führen. Hierzu zählen vor allem auch die Anstrengungen der Tarifvertragsparteien, die sich zum Beispiel in den Tarifabschlüssen des Jahres 1979 in der Eisen- und Stahlindustrie, der Druckindustrie und im Bergbau niedergeschlagen haben; danach erhalten Arbeitnehmer mit Nachtschichtarbeit zusätzliche bezahlte Freischichten. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Arbeitsgruppe inzwischen die Vorschläge und Forderungen geprüft, die in den vergangenen Jahren vorgelegt worden sind. Diese umfassen eine breite Palette von Maßnahmen, die teilweise durch den Staat, zu einem großen Teil aber auch von den Tarifvertragsparteien und anderen realisiert werden könnten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird diejenigen Vorschläge, die einer staatlichen Rechtsetzung zugänglich sind, durchzusetzen suchen, soweit dies sinnvoll ist. In Frage kommen beispielsweise gesetzliche Arbeitszeitregelungen, Belastungsminderung durch geringere Belastungsgrenzwerte, bessere sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und andere Maßnahmen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat weiterhin die übrigen Bundesminister, in deren Bereichen Schichtdienst geleistet wird, auf die damit verbundenen Probleme aufmerksam gemacht und angeregt, sich verstärkt um Verbesserung zu bemühen. Diese Anregung ist durchweg positiv aufgenommen worden. So sind dem Bundesminister des Innern zum Beispiel inzwischen vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen Vorschläge für eine höhere Anrechnung von Nachtschichttätigkeiten vorgelegt worden. Der Schichtdienst wird auch in den laufenden Manteltarifverhandlungen im öffentlichen Dienst behandelt. Auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind inzwischen auch mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie dem Bundesminister der Finanzen die Möglichkeiten der Förderung besonders ausgestatteter Wohnungen für Schichtarbeiter aufgenommen worden. Hierbei hat sich allerdings gezeigt, daß erhebliche rechtliche Probleme zu lösen sind. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 62): Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu verhindern, daß insbesondere asylsuchende Türken ohne Arbeitsgenehmigung von sogenannten Leihfirmen angeworben und an Unternehmen vermietet werden? Die Bundesregierung hat die zuständigen Stellen immer wieder, zuletzt mit Schreiben vom 19. März 1980 an die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, gebeten, die illegale Ausländerbeschäftigung zu bekämpfen. Auf die Gefahr des Tätigwerdens von Asylbewerbern ohne Arbeitserlaubnis hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Fernschreiben vom 18. Juni 1980 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit ausdrücklich hingewiesen und ihn gebeten, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Beschäftigung verstärkt zu nutzen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine strengere Bestrafung illegaler Verleiher, die ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigen, hat das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975 geschaffen, das Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsieht. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 63): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei der Entscheidung des Gewerbeaufsichtsamts Aachen, wonach ein weiblicher Stukkateurlehrling nach zwei Lehrjahren die Lehre wegen der bei der Arbeit aufzubringenden Kraft und des rauhen Tons auf Baustellen abbrechen mußte (Frankfurter Rundschau vom 7. Juni 1980) um einen Einzelfall handelt, oder ob Mädchen, die eine Ausbildung in bisher typischen Männerberufen absolvieren, häufig mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit für Mädchen in diesen Berufen in Zukunft solche Probleme nicht mehr entstehen können? Der Bundesregierung sind zwei Fälle bekannt, in denen das zuständige Gewerbeaufsichtsamt die Ausbildung von Mädchen in Bauberufen untersagte, und zwar in dem von Ihnen erwähnten Fall einer Auszubildenden im Stukkateurhandwerk und in dem Fall einer Auszubildenden im Zimmererhandwerk. Nach meinen Informationen wurde durch die Entscheidung der Gewerbeaufsichtsämter die Ausbildung aber nicht abgebrochen, weil die Betroffenen hiergegen Rechtsmittel eingelegt haben. Nach der geltenden Rechtslage (§ 16 Abs. 2 Arbeitszeitordnung und Nr. 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung) ist die Beschäftigung von Frauen mit der Beförderung von Roh- und Werkstoffen und mit den eigentlichen Betriebsarbeiten auf Bauten verboten. Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit an diesen Verboten festgehalten werden muß und hofft, dem Deutschen Bundestag ein den heutigen Verhältnissen entsprechendes Arbeitszeitgesetz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorschlagen zu können. Einstweilen sind die Leitenden Gewerbeaufsichtsbeamten der 18506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Länder mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung übereingekommen, daß Arbeiten des Bauausbau- und des Baunebengewerbes (Installation technischer Einrichtungen, Klempnerarbeiten, Maler- und Tischlerarbeiten o. ä.) entgegen bisheriger Rechtsauslegung nicht mehr unter das Verbot fallen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 64 und 65): Ist die Bundesregierung nach der Auswertung zweier Gutachten zum Thema ,technischer Fortschritt — Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt" der Auffassung, daß der technische Fortschritt aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft in herkömmlichem Tempo verlaufen dürfte, so daß die erforderlichen Anpassungen ohne unvertretbare Härten bewältigt werden können, und was gedenkt sie zu tun, daß es nicht zu der Massenarbeitslosigkeit kommt, die die Gutachter prognostizieren? Wie wird die Bundesregierung den Beschäftigungswirkungen des technischen Fortschritts künftig begegnen? Zu den von Ihnen angesprochenen Forschungsgutachten zum Thema Technischer Fortschritt — Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt" hat die Bundesregierung bereits Stellung genommen. In dem übereinstimmenden Ergebnis beider Gutachten, daß in diesem Jahrzehnt nicht mit einem revolutionären Verlauf des technischen Fortschritts zu rechnen sei, sieht die Bundesregierung eine Bestätigung ihrer mehrfach dargelegten Einschätzung der voraussichtlichen technischen Entwicklung. Die von den Instituten prognostizierte Beschäftigungsentwicklung gibt nur einen Teilaspekt der breit angelegten Studien wieder. Sie sind Ergebnisse von Status-quo-Prognosen, die Veränderungen der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen, insbesondere aber politische Reaktionen auf wirtschaftliche und soziale Veränderungen naturgemäß nicht hinreichend berücksichtigen können. Deshalb teilt die Bundesregierung auch nicht die pessimistische längerfristige Arbeitsmarktperspektive der Gutachten, zumal sie ihre Politik, die auf eine Erhöhung des Arbeitsplatzangebots, den Abbau der Arbeitslosigkeit und die Eingliederung der geburtenstarken Jahrgänge gerichtet ist, konsequent fortsetzen wird. In den letzen beiden Jahren sind dabei bereits erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Bundesregierung betrachtet es weiterhin als ihre Aufgabe, die beruflichen Qualifikationen zu verbessern, günstige Voraussetzungen für technologischen Fortschritt, Innovation und Investition zu schaffen sowie Anstöße zu geben in Bereichen, in denen die Marktkräfte allein nicht ausreichen, Innovationsbarrieren abzubauen. Sie wird generell auf eine sozial verantwortliche Handhabung des technischen Fortschritts hinwirken. Die Gutachten unterstreichen in diesem Zusammenhang, daß mit Tarifautonomie, Mitbestimmung und Betriebsverfassung wichtige und bewährte Voraussetzungen für wirtschaftliche und soziale Stabilität in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die in letzter Zeit laut gewordenen Beschwerden über die schleppende Bearbeitung in Versorgungsämtern zur Feststellung von Schwerbehindertengraden bzw. zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, und welche Möglichkeiten sieht sie für eine Beschleunigung der Verfahren? Die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes ist, soweit es um das Verfahren zur Anerkennung als Schwerbehinderter und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Versorgungsämter geht, Angelegenheit der Länder. Der Bund hat auf die personelle und organisatorische Ausstattung der Versorgungsämter keinen unmittelbaren Einfluß. Die Länder wurden aber wiederholt gebeten, durch eine ausreichende Personalausstattung und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf die Ausstellung von Ausweisen so weit wie möglich herabgesetzt wird. Dabei wurden inzwischen auch schon erhebliche Erfolge erzielt. Andererseits ist bekannt, daß Schwerbehinderte in Einzelfällen zum Teil lange Wartezeiten bis zur Erledigung ihrer Anträge hinnehmen müssen. Die Ursache liegt nicht nur in der hohen Zahl der zu bearbeitenden Anträge, sondern im wesentlichen daran, daß Anträge oft nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden oder angeforderte ärztliche Unterlagen nur zögernd bei den Versorgungsämtern eingehen. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen läßt sich nicht nur durch die Aufstockung des Personalbestandes der Versorgungsämter, organisatorische und sonstige Maßnahmen erreichen, sondern auch durch die Delegation von Aufgaben an andere Behörden. Eine Ermächtigung dazu ist durch das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr eingeführt worden. Danach können die Länder die Zuständigkeit zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen weitgehend auf andere Behörden übertragen. Von dieser Ermächtigung hat beispielsweise die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen durch eine entsprechende Verordnung Gebrauch gemacht. Eine Minderung des Arbeitsanfalls ist dadurch eingetreten, daß Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, ab 1. Oktober 1979 Anspruch auf unentgeltliche Beförderung ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse haben. Damit ist die aufwendige Überprüfung der Einkommensverhältnisse der Schwerbehinderten entfallen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 67): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18507* Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1979 und 1980 auf Kundgebungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai gesprochen? Die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Kundgebungen zum Tag der Arbeit (1. Mai) ist ein Ausdruck der Verbundenheit der Bundesregierung mit der Arbeitnehmerschaft und ihren Organisationen, zugleich aber auch eine Würdigung der Verantwortung der Gewerkschaften in Staat und Gesellschaft. Sie begrüßt es daher, wenn aus diesem Anlaß auch möglichst viele Mitglieder der Bundesregierung an diesen Feierlichkeiten aktiv teilnehmen. Es ist davon auszugehen, daß die Mitglieder der Bundesregierung, denen eine entsprechende Einladung der Gewerkschaften in der Vergangenheit zugegangen ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Im übrigen gibt es über die Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Maiveranstaltungen keine Buchführung. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 68): Sind der Bundesregierung Meldungen über einen größeren Waffenfund in einem niederländischen Wald bekannt, die mit Vorsorgeplänen der NATO in Verbindung gebracht werden, und vermag die Bundesregierung auszuschließend daß derartige geheime Depots auch in den Wäldern der Bundesrezuschliepublik Deutscderarhlaned angeheielegt sind? Die Bundesregierung hat die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 18. Juni 1980 über „Geheimnisvolle Waffenfunde" in einem niederländischen Wald zur Kenntnis genommen. - Über diese Veröffentlichung hinausgehende Informationen zum geschilderten Sachverhalt liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen der Verteidigungskonzeption der NATO sehen die Planungen der Bundeswehr keine Vorsorgepläne vor, für deren Durchführung die Anlage derartiger geheimer Waffendepots erforderlich wäre. Eine solche Planung würde weder den konzeptionellen noch den operativen Erfordernissen für eine bündnisgemeinsame Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Die Bundesregierung schließt daher aus, daß geheime Waffendepots dieser Art in den Wäldern der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 69): Wie hoch belaufen sich jeweils die Treibstoffkosten und davon gesondert die sonstigen Kosten (wie Personal etc.), die bei den einzelnen Flügen des Bundesministers far Forschung und Technologie mit Flugzeugen der Bundeswehr zu Veranstaltungen im Bundestagswahlkreis Esslingen entstanden sind? Ihre Frage geht davon aus, daß Flugzeuge der Flugbereitschaft BMVg für die Wahlkreisarbeit von Bundesministern zur Verfügung gestellt werden. Das trifft nicht zu. Ich hatte bereits in meiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Kollegen Dr. Laufs (Fragestunde des Deutschen Bundestages, Woche vom 19. Mai 1980) mitgeteilt, daß Bundesminister Hauff seit seinem Amtsantritt am 16. Februar 1978 bis heute in zehn Fällen eine Bundeswehrmaschine benutzt hat und daß in allen Fällen der Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. November 1977 betr. „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" beachtet worden ist (Protokoll 219. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 109). Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 70 und 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterkunftssituation zweier Kompanien nach dem Brand in der Hammerstein-Kaserne in Wesendorf? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Unterbringung der Soldaten in der Hammerstein-Kaserne nach dem Brand so schnell wie möglich umfassend zu verbessern? Zu Frage B 70: Durch den Brand ist der Dachstuhl des Unterkunftsgebäudes Nr. 3, in dem die 1. und 5. Kompanie des Panzergrenadierbataillons (PzGrenBtl) 21 untergebracht war, völlig und das 1. und 2. Obergeschoß teilweise vernichtet worden, so daß ca. 80 % der Unterkunftskapazität nicht mehr nutzbar ist. Die Grundinstandsetzung dieses Gebäudes war gerade erst abgeschlossen. Der durch den Brand entstandenen Lage wird dadurch Rechnung getragen, daß die zum 1. Oktober 1980 vorgesehene Verlegung der 4./PzGrenBtl 11 von Hannover nach Wesendorf verschoben wird. In das hierfür vorgesehene Unterkunftsgebäude zieht die 5./PzGrenBtl 21. Die 1. Kompanie kann zum Teil im Gebäude 3 verbleiben, zum Teil wurde sie in den übrigen Unterkunftsgebäuden untergebracht, ohne daß hierdurch eine unzumutbare Unterbringungssituation entstanden ist Zu Frage B 71: Mit der Instandsetzung des durch den Brand beschädigten Unterkunftsgebäudes wird unverzüglich begonnen. Die Wehrbereichsverwaltung II wurde entsprechend angewiesen. 18508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 72 und 73): Auf Grund welcher Anordnung des Führungsstabs des Heeres ist die materielle Ausstattung der Beobachtungsbataillone der Artillerie bisher durchgeführt worden, und ist hierbei von vornherein dabei sichergestellt worden, daß diese Verbände überwiegend mit neuem Gerät ausgerüstet werden, um Geräteaussonderungen von vornherein zu vermeiden und die Einsatzfähigkeit zu garantieren? Wieviel Beobachtungsbataillone der Artillerie werden im Rahmen der Heeresstruktur 4 auf Grund der Entscheidung des Führungsstabs des Heeres aufgestellt, bzw. bis wann ist diese Aufstellung aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verbänden so abgeschlossen, daß diese Bataillone den Einsatzkriterien entsprechen? Bei der Umstellung auf die Heeresstruktur 4 gliedert das Heer fünf Beobachtungsbataillone um und stellt sechs Beobachtungsbataillone aus Beobachtungsbatterien auf. Grundlage für die materielle Ausstattung der Beobachtungsbataillone ist der Stärke- und Ausrüstungsnachweis (STAN), Teil Material, dieser Bataillone. Dabei kennzeichnet die STAN den Endzustand der materiellen Ausstattung. Die derzeitige Ausrüstung der Beobachtungsbataillone weicht aufgrund der gegebenen Geräteausstattung des Heeres noch von der STAN ab. Um unnötige Geräteaussonderungen von vornherein zu vermeiden und die Einsatzfähigkeit zu garantieren, erhalten die Beobachtungsbataillone im Zuge der Umgliederung auf die Heeresstruktur 4 anstelle der z. Zt. noch genutzten überalterten Schützenpanzer kurz, Hotchkiss, die entsprechende Anzahl MTW M 113 als Beobachtungsfahrzeuge, die ab 1981 mit dem neuen Radargerät RATAC ausgerüstet werden. Die Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen geschieht unter Berücksichtigung des begonnenen Zulaufes der Fahrzeugfolgegeneration, die aber erst 1991 abgeschlossen sein wird. Hierbei wird angestrebt, neu aufzustellende Beobachtungsbataillone weitmöglichst mit den neuen Kraftfahrzeugen auszurüsten und umzugliedernde Beobachtungsbataillone im Rahmen des darüber hinaus möglichen mit Fahrzeugen der Folgegeneration auszustatten. Der Materialzulauf im einzelnen wird geregelt durch Ausstattungspläne und Zulaufpläne für neues Gerät, die vom Heeresamt erarbeitet und durch den Führungsstab des Heeres genehmigt werden. In der Heeresstruktur 4 wird jede Division, außer der Luftlandedivision, über ein Beobachtungsbataillon verfügen. Die bereits seit Jahren aufgestellten Beobachtungsbataillone der 1., 2., 4., 5. und 6. Division sind bereits auf die neue Heeresstruktur umgegliedert. Die Aufstellung der neuen Beobachtungsbataillone wird wie folgt vorgenommen: — seit 1. 1. 1980: 8. Gebirgsdivision — seit 1. 4. 1980: 10. Panzerdivision — ab 1. 7. 1980: 3. Panzerdivision — ab 1. 10. 1980: 7. Panzerdivision, 11. Panzergrenadierdivision, 12. Panzerdivision. Der Abschluß der Aufstellungen ist für Ende 1980 vorgesehen. Dabei werden die neu aufgestellten Beobachtungsbataillone zunächst über keine Drohnenbatterie verfügen, da sie mit der neuen Drohne CL 289 ausgerüstet werden, deren Zulauf 1983/84 beginnt und 1988 abgeschlossen sein wird. Die Aufstellung dieser Drohnenbatterien erfolgt entsprechend dem Zulauf. Eine Reihenfolge der Verbände ist bisher noch nicht festgelegt. Die Einsatzbereitschaft der neu aufgestellten Beobachtungsbataillone ohne Drohnenbatterie wird nach derzeitiger Personal- und Ausbildungsplanung ab 1982 hergestellt sein. Mit der Einsatzbereitschaft der Drohnenbatterie kann etwa 1 Jahr nach deren Aufstellung gerechnet werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 74): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum ausgesonderte Fahrzeuge der Bundeswehr zwar über die VEBEG an private Abnehmer, aber nicht direkt an Einrichtungen wie z. B. das Technische Hilfswerk veräußert werden? Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Abteilung des Bundesamtes für Zivilschutz (BAZ). Das BAZ ist dem Bundesminister des Innern (BMI) nachgeordnet. Ausgesondertes Bundeswehrmaterial wird seit Jahren für Aufgaben beim BAZ und Bundesgrenzschutz dem BMI in erheblichem Umfang angeboten und diesem, je nach Bedarf, ohne Werterstattung nach § 61 Abs. 2 BHO überlassen. Da die zur Aussonderung heranstehenden Kraftfahrzeuge im Durchschnitt mehr als 10 Jahre bei der Bundeswehr im Einsatz waren und z. T. erhebliche Mängel aufwiesen, hat der BMI seit rd. 2 Jahren auf die Übernahme solcher Fahrzeuge für Aufgaben beim BAZ verzichtet. Wenn der BMI es ablehnt, für das BAZ/THW derartige Fahrzeuge zu übernehmen, so besteht für den BMVg keine Möglichkeit, Fahrzeuge an Ortsgruppen des THW unmittelbar zu überlassen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 75): Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen in der „New York Times" zu, wonach im Rahmen der Neugliederung sowjetischer Truppenverbände in Ost-Mittel-Europa mehr Soldaten, Geschütze und Panzer als bisher in der CSSR, Polen und der DDR stationiert werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18509* Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, die den Sachverhalt bestätigen, daß eine Umstrukturierung der sowjetischen Truppenverbände in Ost-Mittel-Europa begonnen hat, z. Z. bereits läuft oder unmittelbar bevorsteht. Allerdings gibt es seit einigen Jahren Hinweise darauf, daß in der Sowjetunion Truppenversuche unternommen werden, bei denen neue Strukturmodelle erprobt werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 76): Wir beurteilt die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten eine Erklärung, die von Antragstellern für Sozialhilfe zu unterzeichnen ist, mit der sie den Sozialhilfeträger ermächtigen, bei allen Sparkassen, Banken, der Deutschen Bundespost und sonstigen Finanzinstituten Erkundigungen über Guthaben einzuziehen und gleichzeitig alle Ärzte, die den Antragsteller jemals behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden werden? Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat bestimmte Mitwirkungspflichten (§ 60ff. des Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil). Er muß u. a. auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB — AT). Auskünfte durch Dritte (z. B. Sparkassen, Ärzte) werden dann notwendig, wenn der Antragsteller nicht über alle Angaben und Unterlagen verfügt, die für die Prülung seines Antrages erheblich sind. Der Umfang der erforderlichen Auskünfte durch Dritte richtet sich somit nach den Umständen des einzelnen Falles. Das schließt nicht aus, daß der Leistungsträger — hier der Sozialhilfeträger — zur Verwaltungsvereinfachung und auch zur Erleichterung für den Antragsteller sich eine verhältnismäßig weitgefaßte schriftliche Vollmacht zur Einholung notwendiger Auskünfte geben lassen kann. Aus diesen Gründen soll der Leistungsträger nach § 60 Abs. 2 SGB — AT für die Beschaffung der erforderlichen Angaben soweit wie möglich Vordrucke verwenden. Die Grenzen der Mitwirkungspflicht des Antragstellers ergeben sich aus § 65 SGB — AT. Diese Pflicht besteht u. a. insoweit nicht mehr, als ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung steht oder ihre Erfüllung dem Antragsteller aus einem wichtigen. Grund nicht zugemutet werden kann. Soweit ein Sozialhilfeträger bei der Anfrage bei Dritten die Bestimmungen der §§ 60ff. SGB — AT beachtet, läßt sich sein Vorgehen datenschutzrechtlich nicht beanstanden. Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem Rundschreiben vom Frühjahr 1980 die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich die Sozialhilfeträger an Sparkassen und Banken mit der Bitte um Auskunft wenden können, ausführlich behandelt und eine zurückhaltende Verfahrensweise empfohlen. Falls Ihnen aus der Praxis Fälle bekannt werden, in denen Sozialhilfeträger über den Rahmen der §§ 601f. SGB — AT hinaus von den Antragstellern Vollmachten verlangen, halte ich es für zweckmäßig, daß Sie sich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden, wäre aber dankbar für eine Durchschrift Ihrer Mitteilung, damit ich mich wegen der generellen Problematik mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Verbindung setzen kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 77): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich das Rückstandproblem bei Fleisch auf Grund von Untersuchungen in Schlachthöfen entwickelt hat? Durch Berichte einzelner Bundesländer ist die Bundesregierung darüber unterrichtet worden, daß bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Schlachthöfen zunehmend unzulässige Rückstände von androgen und gestagen wirkenden Stoffen festgestellt wurden, die zu einer Beurteilung des Fleisches als untauglich geführt haben. Auf Grund dieser Untersuchungsergebnisse wurde der Prozentsatz der Stichproben verdoppelt, um insbesondere den Verstößen gegen die Vorschriften über die Anwendung von Hormonen bei Kälbern wirksam begegnen zu können. Diese Maßnahme hat in der letzten Jahreshälfte 1979 gebietsweise zur vermehrten Aufdeckung von Verstößen geführt. Die zuständigen obersten Landesveterinärbehörden wurden von diesen Verstößen unterrichtet und um verstärkte Überwachung gebeten; sie haben daraufhin die Rückstandsuntersuchungen intensiviert. Berichte über die Auswirkungen dieser verstärkten Untersuchungen liegen noch nicht vor. Die Rückstandssituation in bezug auf Antibiotika hat bisher keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen gegeben. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 78): Wird die Bundesregierung entsprechend ihrem Anteil an der Finanzierung der Gesellschaft pro familia den durch Versicherungen nicht gedeckten Schaden ersetzen, der durch die gewalttätigen Anschläge auf die Räume von pro familia in Bremen und Hamburg angerichtet wurde, und wird die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Arbeit von pro familia so bald wie möglich unbehindert wieder aufgenommen werden kann? Pro familia, Deutsche Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung e. V., werden Haushaltsmittel des Bundes zur Durchführung bundeszentraler Fortbildungsveranstaltungen und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Daneben 18510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 wird die Geschäftsstelle des Bundesverbandes institutionell gefördert. Eine finanzielle Förderung der einzelnen Beratungsstellen der pro familia ist nur insoweit möglich, als diese in das Modellprogramm „Beratungsstellen im Rahmen ergänzender Maßnahmen zur Reform des § 218 StGB" einbezogen sind. Dies trifft für die von einem Anschlag betroffene Beratungsstelle in Bremen, nicht aber für die in Hamburg, zu. Die durch Brandsätze entstandenen Schäden am Mobiliar; an Geräten und sonstigem Inventar — z. B. an Teppichböden — sind nach Auskunft von pro familia durch die Versicherung gedeckt. Inwieweit die Schadensdeckung sich auf nicht durch Brand zerstörtes Inventar erstreckt, wird gegenwärtig vom Versicherungsträger noch geprüft. Einen Bescheid der Versicherung erwartet pro familia in den kommenden Tagen. Geprüft wird darüber hinaus, ob der Hauseigentümer — Bundesvermögensverwaltung — für die Schäden an Fenstern und Türen aufzukommen hat. Da der Zuschuß zu den Investitionskosten der Modellberatungsstelle von pro familia vom Land Bremen getragen worden ist, gehe ich davon aus, daß der Senator für Gesundheit und Umweltschutz im Falle eines versicherungsrechtlich nicht gedeckten Schadens Hilfe leistet. Ungeachtet der entstandenen Sachschäden konnte die Beratungsarbeit von pro familia weitergeführt werden. Dank vereinter Mühen konnten durch die in großer Zahl geleisteten Aufräumstunden die schlimmsten Folgen des Anschlags beseitigt und damit eine Unterbrechung der Arbeit verhindert werden. Die Beratungsstelle der pro familia in Hamburg, auf die ein Anschlag verübt worden ist, zählt nicht zu den vom Bundesministerium für Jugend, Famile und Gesundheit finanziell geförderten Modellberatungsstellen. Es wäre dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit daher verwehrt, den durch Versicherungen möglicherweise nicht gedeckten Schaden zu ersetzen. Zwar dauern die Verhandlungen mit Versicherungsträgern noch an, doch haben Rückfragen bei der Gesundheitsbehörde in Hamburg ergeben, daß der ganze bzw. der größte Teil des Schadens durch Versicherungen und Spendeneingänge gedeckt sein dürfte. Im übrigen hat der Senator für Gesundheit der Freien und Hansestadt Hamburg weitgehende Hilfe zugesagt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 79 und 80): Welche Gründe haben dazu geführt, die Altersgrenze für die Förderung der Ausbildung zur Schwesternhelferin auf 50 Jahre festzusetzen? Ist die Bundesregierung bereit, diese Altersbegrenzung aufzuheben bzw. zu erhöhen? Zu Frage B 79: Die Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen erfolgt vor allem für den evtl. Einsatz in einem Katastrophen- oder Verteidigungsfall. Nach Artikel 12a Abs. 4 GG können Frauen nur bis zum 55. Lebensjahr zur Deckung des Bedarfs an zivilen Dienstleistungen im zivilen oder militärischen Gesundheitswesen herangezogen werden. Diese im Interesse der betroffenen Altersgruppen festgelegte Altersgrenze ist auch bei der Frage der Einsatzfähigkeit der zu Schwesternhelferinnen ausgebildeten Frauen zu berücksichtigen. Da erhebliche Steuermittel für die Aus- und Fortbildung der Schwesternhelferinnen bereitgestellt werden, spielt der Zeitraum, für den eine ausgebildete Schwesternhelferin verfügbar ist, eine wesentliche Rolle. Bei einem Ausbildungsbeginn erst nach dem 50. Lebensjahr ist eine absehbare Verfügbarkeit von nur wenigen Jahren anzunehmen. Für die Neuausbildung sollen deshalb vor allem jüngere Kräfte gewonnen werden. Es ist weiter darauf hinzuweisen, daß bereits aus- und fortgebildete Schwesternhelferinnen dieser Altersbegrenzung nicht unterliegen. Im übrigen haben sich zwei der drei ausbildenden Hilfsorganisationen für diese Regelung ausgesprochen. . Zu Frage B 80: Die Bundesregierung beabsichtigt aus den genannten Gründen derzeit nicht, diese Altersbegrenzung aufzuheben oder zu verändern, zumal dies auch die Mehrheit der Hilfsorganisationen finden müßte. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 81): Trifft es zu, daß das Gesundheitssicherstellungsgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr von der Regierung eingebracht wird, und was sind die Gründe für eine solche Verzögerung? Wie ich bereits in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. März 1980 (vgl. Plenarprotokoll 8/209, S. 16725) ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, den Referentenentwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes soweit abzustimmen, daß er Anfang der nächsten Legislaturperiode in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann. Bei dem Gesundheitssicherstellungsgesetz handelt es sich um ein sehr schwieriges Gesetzgebungsvorhaben, das sich nicht nur in die das Gesundheitswesen betreffenden Regelungen des Zivilschutzrechtes und der Bedarfsdeckungsgesetze nahtlos einfügen, sondern auch die komplizierte Struktur des Gesundheitswesens sowie die Belange einer Vielzahl von Beteiligten berücksichtigen muß. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 82, 83 und 84): Welche Kanäle in der Bundesrepublik Deutschland sind für die Befahrbarkeit von Europakähnen ausgebaut, und in welchen Fällen bestehen entsprechende Pläne? Wie hoch ist der durchschnittliche, jährliche Unterhaltungsaufwand pro Kanalkilometer, und konnte ein entsprechender Unterhaltungsaufwand auch beim Elbe-Lübeck-Kanal in den letzten 15 Jahren realisiert werden? Wie hat sich die Tarifpolitik der Deutschen Bundesbahn auf Parallelstrecken zum bundesdeutschen Kanalsystem gestaltet? Zu Frage B 82: Die Kanäle in der Bundesrepublik werden grundsätzlich nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien ausgebaut, insbesondere entsprechend den Investitions- und Folgekosten sowie dem Verkehrsbedürfnis. Bei der Analyse des Verkehrs ist nicht nur ein theoretischer Schiffstyp (wie z. B. das Europaschiff), sondern die gesamte (zukünftige) Flottenzusammensetzung des untersuchten Kanals maßgebend. Ein der Größenordnung des Europaschiffs entsprechendes Fahrzeug (L = 80 m, B = 9,5 m, T = .2,5 m) kann auf allen Kanälen ab Wasserstraßenklasse III unter Beachtung der Vorschriften der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (z. B. max. Abladung auf dem Elbe-Lübeck-Kanal 2,00 m, auf dem Mittellandkanal 2,10 m) verkehren. Zu Frage B 83: Selbst die jährlichen Unterhaltungskosten (pro km) von Kanälen gleicher Wasserstraßenklasse sind nur bedingt vergleichbar, da Kanalabmessungen, Anzahl der Bauwerke, Topografie, Bauzustand, Verkehrsbelange und außerverkehrliche Funktionen einen unterschiedlichen Aufwand zur Erfüllung der gesamtwirtschaftlichen Aufgaben bedingen. So betrugen z. B. beim Elbe-Lübeck-Kanal in den letzten 10 Jahren die durchschnittlichen Unterhaltungskosten rd. 60 000 DM/km, beim Mittellandkanal 70 000 DM/km, beim Datteln-Hamm-Kanal (mit seinen erheblichen Senkungsproblemen durch den Bergbau) 100 000 DM/km. Zu Frage B 84: Entscheidendes Kriterium für die Gütertarifpolitik der Deutschen Bundesbahn ist die Wirtschaftlichkeit. Diese Gütertarifpolitik ist darauf ausgerichtet, im Rahmen des verkehrspolitischen Ordnungssystems in der Bundesrepubkik Deutschland mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde dort den Preiswettbewerb gegen den Binnenschiffsverkehr auf Flüssen, kanalisierten Flüssen und Kanälen aufzunehmen, wo es ihr möglich und aus eigenwirtschaftlichen Gründen geboten erscheint. Ein unbilliger oder unlauterer Wettbewerb ist dabei ausgeschlossen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 85): Entspricht es den Tatsachen. daß zur Zeit bei der Deutschen Bundesbahn ein Mangel an Lokomotivführern besteht, und wenn ja, wie kann Abhilfe geschaffen werden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist die Personallage in der Laufbahn der Lokführer bei einem geringen Fehlbestand bundesweit als ausgeglichen anzusehen. Allerdings sind in bestimmten Schwerpunkten, wie in den Direktionsbezirken Stuttgart, Karlsruhe und München Engpässe vorhanden, die trotz der Bemühungen der Deutschen Bundesbahn um Abhilfe noch nicht voll beseitigt werden konnten. In Anpassung an die sich abzeichnende Personalentwicklung hat die Deutsche Bundesbahn das Zulassungssoll für die Laufbahn der Lokführer beträchtlich erhöht. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 86): Ist geplant, die einspurige Bahnunterführung der Haster Straße in der Gemeinde Belm (K 316) zu erweitern, gegebenenfalls wann oder warum nicht? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) plant der Straßenbaulastträger den Ausbau der Kreisstraße 316. Die im Zuge dieser Kreisstraße vorhandene Eisenbahnüberführung in Belm müßte dabei dem vorgesehenen Straßenausbauprofil angepaßt werden. Sobald der Straßenbaulastträger nach Maßgabe des Eisenbahnkreuzungsgesetzes die Aufweitung der Eisenbahnüberführung verlangt, wird die Deutsche Bundesbahn mit der Planung beginnen. Nach Kenntnis der Deutschen Bundesbahn ist seitens des Straßenbaulastträgers der Beginn der Brükkenbauarbeiten für 1983 vorgesehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 87, 88 und 89): Welche verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen und sonstigen Schutzvorkehrungen an öffentlichen Verkehrswegen (Bundesbahn, Bundesautobahn, sonstige Bundesstraßen) bestehen hinsichtlich solcher Verkehrswege, die durch das Gelände oder in der Nähe von Gelände (z. B. chemische Werke) verlaufen, bei denen gefährdende Katastrophen nicht auszuschließen sind? Welche Schutzvorkehrungen an den genannten Verkehrswegen sind beabsichtigt? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung infolge des Störfalls vom 7. November 1979 in Dormagen hinsichtlich des Schutzes von Verkehrsteilnehmern auf Verkehrswegen, die der Verantwortung des Bundes unterliegen (Bundesbahn, Bundesautobahn), getroffen? 18512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Zu Fragen B 87 und 88: Straßenverkehr: Sofern auf diesen Verkehrswegen öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt die Straßenverkehrsordnung. Die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden können für diese Verkehrswege alle im Interesse der Sicherheit erforderlichen Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen (§ 45 StVO). Dies kann auch durch sog. Wechselverkehrszeichen geschehen, die im Bedarfsfall die Verkehrsteilnehmer warnen und durch verkehrsrechtliche Ge- und Verbote zu entsprechenden Verhalten veranlassen. Eine derartige Wechselverkehrszeichenanlage existiert z. B. an der Autobahn 555 im Bereich Wesseling. Deutsche Bundesbahn: Nach § 38 Bundesbahngesetz hat die Deutsche Bundesbahn (DB) dafür einzustehen, daß ihre dem Betrieb dienenden baulichen und maschinellen Anlagen sowie die Fahrzeuge allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn sie den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung bzw. anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Deutsche Bundesbahn hat Grundregeln für Vorsorgeorganisation und Maßnahmen bei Bahnbetriebsunfällen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen intern in der Betriebsunfallvorschrift festgelegt. Direktionen, Ämter und Dienststellen vereinbaren je nach den regionalen oder den örtlichen Verhältnissen Unfallhilfe mit den Katastrophenschutzbehörden, der Bundeswehr, sonstigen Behörden, Verbänden und Werken. Wenn nach Freiwerden gefährlicher Stoffe sicherheitstechnische Maßnahmen erforderlich sind, werden in den örtlichen Unterlagen der Deutschen BundesbahnStellen benannte Sachverständige gerufen. Schutzvorkehrungen, die über den vorgenannten Rahmen hinausgehen, werden von der Deutschen Bundesbahn derzeit nicht geplant. Zu Frage B 89: Straßenverkehr: Für die Verkehrssicherheit im Bereich Dormagen ist das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach hiesigen Informationen hat das Land zunächst eine Prüfung veranlaßt, ob und inwieweit durch Störfälle in den dortigen Chemiewerken Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer auftreten können. Soweit hier bekannt, wurden konkrete Schutzmaßnahmen bisher von Nordrhein-Westfalen nicht angeordnet. Deutsche Bundesbahn: Der Störfall auf dem Gelände der Bayer AG in Dormagen im November 1979 wurde von der Bayer AG nicht entsprechend der zwischen der Bundesbahndirektion Köln und dem Werk getroffenen Vereinbarung an die Oberzugleitung Köln gemeldet. Die Deutsche Bundesbahn erhielt davon erst durch Lautsprecherwarnansagen der Feuerwehr und Polizei an die Bewohner von Neuß Kenntnis. Die Bayer AG hat den zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn versichert, daß künftig die Verfahrensregeln für Meldungen bei Ereignissen dieser Art beachtet werden. Wenn diese Meldungen unverzüglich abgegeben werden, können die von der Deutschen Bundesbahn zu treffenden Sofortmaßnahmen nach vorgegebenen innerbetrieblichen Regeln zuverlässig abgewickelt werden. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 90 und 91): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den unterschiedlichen Unterhaltungsaufwand von Beton- und Asphaltstraßen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine Verlegung der Ochtum im Rahmen der Neuordnung des Flughafens Bremen geplant ist? Zu Frage B 90: Nach dem derzeitigen Stand der Erfahrungen haben Betondecken im allgemeinen eine längere Lebensdauer, verursachen geringere Unterhaltungskosten und weniger häufig Störungen des Verkehrs durch Instandsetzungsmaßnahmen. Wegen des Mangels an repräsentativen Aussagen über den Zusammenhang zwischen Bauweise, Beanspruchungen, Gebrauchsverhalten sowie Art, Umfang und Häufigkeit von Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist jedoch eine Quantifizierung der Straßenerhaltungskosten nicht möglich. Der genannten Fragestellung wird zur Zeit im Rahmen eines Forschungsschwerpunktprogrammes mit dem Ziel nachgegangen, die einzelnen Bauweisen technisch und wirtschaftlich zu optimieren. Zu Frage B 91: Am Flughafen Bremen sind im Westbereich die für einen Instrumentenanflug notwendigen ebenen Vorflächen nicht vorhanden, da die Landebahn unmittelbar hinter dem Ochtum-Deich beginnt. Um den für Verkehrsflughäfen international vorgeschriebenen Sicherheitsstandard zu erreichen, ist eine Verlegung der Hochwasserschutzdeiche der Ochtum nach Westen erforderlich. Tiber diese Maßnahme hat die Freie Hansestadt Bremen zu entscheiden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Auftrag des Senats für Bauwesen die Pilotstudie Ochtum-Niederung angefertigt worden ist, die u. a. den Ausbau einer hindernisfreien Vorzone von der heutigen Flughafengrenze nach Westen auf eine Länge von bis zu 1000 m in die Niederung zum Gegenstand hat. Ein Flächennutzungsplan für das in Betracht kommende Gebiet soll bis zum Herbst 1980 erstellt werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 92 und 98): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18513* Ist daran gedacht, die B 322 im Raum Groß Mackenstedt/Gemeinde Stuhr in Niedersachsen — zwischen B 75 und BAB A 1— zur Bundesautobahn heraufzustufen? Welche Ursachen sind maßgebend dafür, daß die Teilstrecke zwischen Stuhr-Brinkum/Bremer Kreuz (A 1 — Hansalinie) zur Zeit repariert werden muß, und kann in diesem Zusammenhang der Bundesverkehrsminister eine frühere schadhafte Bauausführung ausschließen? Zu Frage B 92: Sowohl aus verkehrlichen als auch netzsystematischen Gründen ist im Zusammenhang mit dem autobahnmäßigen Ausbau der B 75 im Bereich der Ortsumgehung Delmenhorst auch der Ausbau der B 322 zwischen der B 75 und der A 1 als Autobahn vorgesehen. Zu Frage B 98: Der Bundesminister für Verkehr kann eine frühere schadhafte Bauausführung ausschließen. Die kürzlich abgeschlossenen Bauarbeiten an der A 1 zwischen Brinkum und Bremer Kreuz dienten der Sanierung der äußeren Fahrstreifen der immerhin rd. 18 Jahre alten Fahrbahndecke dieser bislang vierstreifigen Autobahn. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 93): Gibt es bei der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie das Problem der besonderen Anrechnung der Schichtdienste in den Betriebsverwaltungen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost einer Lösung zugeführt werden kann? Wie ich schon in meiner Antwort auf die Frage von Frau Kollegin Dr. Däubler-Gmelin (Anlage 48 zum Stenographischen Bericht über die 217. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Mai 1980, S. 17469) ausgeführt habe, mißt die Bundesregierung der Problematik der Schicht- und Nachtarbeit eine erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit ihren Bemühungen um eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens bei. Die Frage, wie die mit Schichtarbeit verbundenen Belastungen der Beschäftigten gemildert werden können, läßt sich indessen nicht gesondert für die Betriebsverwaltungen von Bahn und Post beantworten. Eine ausgewogene Lösung erfordert vielmehr, daß auch die Verhältnisse in anderen Bereichen, in denen in größerem Umfang Schichtarbeit anfällt, wie z. B. im öffentlichen Sicherheitsbereich einschließlich der Polizei und Feuerwehr sowie im Gesundheitsdienst, in die Untersuchungen einbezogen werden. Zu diesem Zweck sind mehrere Forschungsprojekte in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse jedoch erst zum Teil vorliegen. Nach meiner Auffassung sollte die Lösung des Problems aber nicht bis zur Auswertung aller wissenschaftlichen Gutachten zurückgestellt werden; die schon jetzt erkennbaren Belastungen sollten alsbald durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Gemäß der Vereinbarung in der Lohnrunde 1980, in den anstehenden Manteltarifverhandlungen auch über die Arbeitsbedingungen im Wechselschichtdienst und entsprechend zu bewertenden Schichtdiensten zu verhandeln, haben deshalb die Erörterungen mit den Tarifpartnern in der zweiten Maihälfte begonnen. Parallel dazu werden entsprechende Regelungen für den Beamtenbereich vorbereitet werden. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4270 Frage B 94): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, als Anreiz zur Bildung von Fahrgemeinschaften im innerstädtischen Bereich sowie zur Vermeidung von Unfällen durch anhaltende Fahrzeuge auf Autobahnauffahrten Tramperhaltestellen an Raststätten, Tankstellen und Autobahnzubringern in sicherer Lage einzurichten, ist sie gegebenenfalls bereit, solche Vorschläge versuchsweise zu erproben? Die Bundesregierung beurteilt die Bildung von Fahrgemeinschaften positiv. Bereits im Jahr 1978 wurde die rechtliche und versicherungstechnische Würdigung von Fahrgemeinschaften vom Bundesminister für Verkehr mit positivem Ergebnis geprüft. Außerdem wurden Vorbereitungen für die Durchführung von Modellversuchen eingeleitet, die auch Ihre Vorschläge berücksichtigen sollen. Von einer versuchsweisen Erprobung kann daher Abstand genommen werden, zumal von der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits an einigen Autobahnzubringern zusätzliche Parkplätze angelegt werden. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 95): Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Behinderung des Verkehrs am Grenzübergang Herleshausen zu beenden, die durch das Verhalten eines Lastkraftwagenfahrers entstanden war, der damit in einem Tarifkonflikt die Gewerkschaft 01V unterstützen wollte, und wie hat die Bundesregierung Sorge getragen, damit es in Zukunft überhaupt nicht zu derartigen Behinderungen des Verkehrs von und nach Berlin sowie mit Mitteldeutschland kommt? Die von Ihnen angesprochene Behinderung fand außerhalb der Grenzabfertigungsanlage auf der Landstraße 3251 bei Herleshausen statt. Die Beseitigung derartiger Verkehrsstörungen fällt-in die ausschließliche Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CDU) (Drucksache 8/4270 Frage B 96): Warum kann die Fahrkarte für Kinderreiche zum halben Preis nicht auch in Bahnbussen gelöst werden, und ist in absehbarer Zeit hier eine Änderung zugunsten der Benutzer beabsichtigt? 18514* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Die Fahrpreisermäßigung soll kinderreichen Familien das gemeinsame Reisen über größere Entfernungen zu Urlaubs- und Erholungszwecken erleichtern. Sie gilt deshalb nur für den Schienenverkehr der Deutschen - Bundesbahn. Die Fahrgeldausfälle von jährlich ca. 20 Millionen DM trägt der Bund. Die Zielsetzung wäre nicht mehr gegeben, würde die Fahrpreisermäßigung auch bei den ausschließlich im Nahverkehrsbereich tätigen Busdiensten von Bahn und Post eingeführt. Folge müßte ferner sein, daß insbesondere die kommunalen Nahverkehrsbetriebe entsprechende Tarifregelungen zu treffen hätten. Damit wären erhebliche finanzielle Auswirkungen für Länder und Kommunen verbunden. Deshalb wird die Bundesregierung an der aufgezeigten Zielsetzung festhalten. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 97): Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Verlegung der B I1 in Deggendorf zu rechnen? Der Entwurf für die Verlegung in Deggendorf im Zuge der B 11 hat dem Bundesverkehrsministerium bislang nicht vorgelegen, so daß das Planfeststellungsverfahren daher noch nicht eingeleitet werden konnte. Da mit Schwierigkeiten bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen ist, kann ein Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 99 und 104): Wie ist zur Zeit der Stand der Planung hinsichtlich der Errichtung der neuen Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau, insbesondere im Bereich der Stadt Wesseling, und gibt es inzwischen neue Erkenntnisse hinsichtlich der Streckenführung in dem genannten Gebiet? Ist sichergestellt, daß im Rahmen des Baus der Bundesautobahn A 1 von Euskirchen bis Tondorf und der damit verbundenen Landschaftseingriffe die erforderlichen Landschaftsschutzmaßnahmen in Form von Anpflanzungen und Begrünung der aufgeworfenen Erdwälle wie beabsichtigt vorgenommen werden, oder ist es nicht auszuschließen, daß durch die Kürzung finanzieller Mittel für den Straßenbau in diesem Bereich von derartigen Landschaftsschutzmaßnahmen ganz abgesehen wird? Zu Frage B 99: Die Neubaustrecke Köln—Koblenz der Deutschen Bundesbahn ist in Stufe II des Bundesverkehrswegeplans 80 enthalten (langfristig zu planende Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990). Von der Deutschen Bundesbahn durchzuführende Untersuchungen über die Trassenführung der Strecke sind noch nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für die Führung einer Verbindung zwischen der Neubaustrecke und der rechten Rheinstrecke. Zu Frage B 104: Alle vorgesehenen Landschaftsschutzmaßnahmen an der A 1 zwischen Euskirchen und Tondorf werden wie beabsichtigt durchgeführt Es ist ausgeschlossen, daß derzeitig von Landschaftsschutzmaßnahmen ganz abgesehen wird. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 100): Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die Teilnahme der ALITALIA-Fluggesellschaft am deutschen Linienflugverkehr wegen erwiesener Unzuverlässigkeit zu beenden, wenigstens aber einzuschränken? Dem Bundesminister für Verkehr liegen keine Informationen vor, daß die Sicherheit der AlitaliaDienste beeinträchtigt ist. Dies gilt sowohl für die grenzüberschreitenden Flüge wie auch für den einzigen innerhalb der Bundesrepublik geflogenen Dienst auf der Strecke Köln/Bonn—Hamburg und zurück. Wenn auch die Pünktlichkeitsrate dieses Fluges wegen der vorgeschalteten Streckenabschnitte Rom—Mailand nicht ganz den bei der Deutschen Lufthansa üblichen Werten entspricht, so erscheint dennoch der Entzug dieser Verkehrsrechte nicht zweckmäßig. Die Deutsche Lufthansa sieht sich aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage, eine Ersatzverbindung auf dieser Strecke einzurichten. Sie müßte zugleich mit dem Entzug der ihr von Italien eingeräumten Gegenrechte auf dem Streckenabschnitt Genua—Neapel rechnen, wodurch die Aufrechterhaltung ihres von Frankfurt nach Neapel führenden Dienstes gefährdet wäre. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 101): Was bedeutet die in das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes fiber den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 aufgenommene Ortsumgehung Halle im Zuge der B 68 neu terminlich und im Verfahrensablauf konkret für die betroffene Stadt Halle, und wieviel Geld steht für diese Baumaßnahme in welchen Haushaltsjahren zur Verfügung? Die Höherstufung der Teilstrecke der A 33 im Bereich Halle aus Stufe II (weitere Planungen) in die Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) hat zur Folge, daß nunmehr die Entwurfsbearbeitung dieser Maßnahme, die im derzeit gültigen Bedarfsplan als „möglicher weiterer Bedarf" enthalten war, aufgenommen werden kann. In Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes ist zur Zeit eine Aussage über die Finanzierung dieser Maßnahme nicht möglich. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18515* Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache- 8/4270 Frage B 102): Ist es zutreffend, daß die Ortsumgehung St. Goarshausen zur B 42 1980 nicht programmgemäß fortgeführt werden kann, weil die noch für 1980 zur Verfügung stehenden Mittel auf Grund der Haushaltslage des Bundes gesperrt werden mußten, und ist zu befürchten, daß infolgedessen für 1981 weitere Mittelkürzungen anstehen, die die Fortführung dieser dringlichen Baumaßnahme verzögerten? Der Bau der Ortsumgehung St. Goarshausen im Zuge der B 42, der gleichzeitig mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der B 274 durchgeführt werden sollte, wurde von der Stadtverwaltung St. Goarshausen bisher verhindert, obwohl für beide Maßnahmen bestandskräftige Planfeststellungen vorliegen. Die Stadtverwaltung wünschte als erste Priorität die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges mit Anbindung über eine kurze nördliche Schleife an das innerörtliche Straßennetz (bestehende B 42). Diese Maßnahme ist im Bau. Weitere Arbeiten dafür können wegen Grunderwerbsschwierigkeiten zur Zeit nicht vergeben werden. Es ist z. Z. keine Aussage darüber möglich, ob 1981 Einschränkungen des Haushaltes für die Bundesfernstraßen beschlossen werden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 103): Ist es zutreffend, daß der Ausbau der B 274 bei St. Goarshausen in diesem Jahr nicht weiter fortgeführt werden kann, und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür? Die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in St. Goarshausen im Zuge der B 274 erfordert den Abbruch des Gebäudes Moritz. Die Arbeiten können erst weitergeführt werden, wenn die Mieter anderweitig untergebracht sind. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 105): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, öffentliche Betriebsgebäude (z. B. ausgediente Bahnhofsgebäude) nach Stillegung kostenfrei an öffentliche Träger zum Zweck eines gemeinnützigen Weitergebrauchs abzugeben? Nach dem für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost geltenden Grundsatz der kaufmännischen Wirtschaftsführung müssen beide Unternehmen so effektiv wie möglich wirtschaften. Die Vermögen von Bahn und Post sind nach § 3 des Bundesbahngesetzes und § 3 des Postverwaltungsgesetzes als Sondervermögen von dem übrigen Vermögen des Bundes getrennt zu halten. Nach den für den Bund und seine Sondervermögen geltenden Haushaltsvorschriften dürfen Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollem Wert veräußert werden. Die Bundesregierung sieht bei der gesetzlich geregelten Aufgabenstellung für die beiden Sondervermögen daher grundsätzlich keine Möglichkeit einer verbilligten oder unentgeltlichen Abgabe stillgelegter Betriebsgebäude. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten-Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 106): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ähnlich ungünstige Beförderungserwartungen wie im gehobenen Postdienst auch im höheren Dienst der Deutschen Bundespost bestehen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese äußerst ungünstigen Beförderungserwartungen zu verbessern? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat im Vorjahr die Strukturprobleme der ca. 2 100 Beamten des höheren Dienstes (= 0,42 % des Gesamtpersonalbestands) untersuchen lassen. Danach können die Beförderungserwartungen dieser Beamten als nicht günstig bezeichnet werden. Die Verweildauer beträgt z. Z. in den Besoldungsgruppen (BesGr) A 13 ca. 5 Jahre und A 14 ca. 10 Jahre, die Tendenz ist jedoch in beiden BesGr steigend. Die Wartezeiten von der Übertragung eines höhenwertigen Dienstpostens bis zur Beförderung in die entsprechende BesGr beträgt künftig in den BesGr A 15 und A 16 ca. 4 bis 5 Jahre. Ursächlich für lange Verweildauer und Wartezeiten sind eine nicht ausgeglichene Altersstruktur, geringe Altersabgänge in den nächsten Jahren und ausgeschöpfte Stellenobergrenzen des BBesG. Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Erhard usw. und der Fraktion der CDU/CSU vom 20. März 1980 (Drucksache 8/3838) wird hingewiesen. Sie gilt sinngemäß auch für die Beförderungssituation im höheren Dienst. Die Beförderungserwartungen im höheren Dienst könnten verbessert werden, wenn — als Folge der Zunahme der Aufgaben für Beamte dieser Laufbahngruppe ihr Anteil ausgeweitet wird (eine erste Stellenvermehrung mit geringfügiger Milderung der Probleme ließ sich bereits 1980 ermöglichen) — die eingeleitete Überprüfung der Funktionsgruppenverordnung zu dem Ergebnis führt, in diese VO auch herausgehobene Funktionen des höheren Dienstes mit einem günstigeren Stellenschlüssel einzubeziehen. Erst nach Abschluß der erforderlichen Prüfungen und Abstimmungen können Aussagen über Art und Umfang von Maßnahmen gemacht werden, die zu einem Abbau der Strukturprobleme führen werden. 18516* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 107 und 108): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung eine aus dem Grundgesetz sich ergebende und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht, daß alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland mithin auch das Land Berlin, eine Politik führen müssen, die der freiheitlichen Wiedervereinigung unseres Landes dient, und falls ja, ist die Äußerung des Berliner Regierenden Bürgermeisters Stobbe, die Wiedervereinigung ,,störe die für den Frieden wesentliche delikate Machtbalance zwischen Ost und West", deshalb müsse die Teilung Deutschlands und Berlins zum Zwecke der Erhaltung des Friedens aufrechterhalten werden (vgl. ,,Die Welt" vom 2. Juni 1980), mit dieser Pflicht vereinbar? Ist die Bundesregierung bereit, auf das Land Berlin in dem Sinne einzuwirken, daß öffentliche Äußerungen seiner Amtsträger in der oben ' erwähnten Art vermieden und durch ein klares Eintreten für die Wiedervereinigung unseres Landes in Frieden und Freiheit ersetzt werden? Zu Frage B 107: Die Meldung, auf die sich Ihre Frage bezieht, ist bereits vom Sprecher des Senats von Berlin dementiert worden. Der Regierende Bürgermeister hat keine Äußerungen abgegeben, wie sie in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Juni 1980 abgedruckt waren. Im übrigen bleibt es selbstverständlich Pflicht der Verfassungsorgane, auf einen Zustand des Friedens ins Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk seine Einheit wiedererlangt. Zu Frage B 108: Meine Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, daß es sich erübrigt, „auf das Land Berlin in dem Sinne einzuwirken". Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 109): Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, in den deutschdeutschen Reise- und Besucherverkehr (einschließlich Berlin) auch Zweiräder (Fahr- und Motorräder) einzubeziehen? Die Straßenübergänge zur DDR können z. Z. nur mit Omnibussen oder Personenkraftwagen passiert werden; mit Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern oder zu Fuß ist dies nicht möglich. Außer an den Autobahnen verkehren an den Straßenübergängen fahrplanmäßige Pendelbusse, die von allen Besuchern benutzt werden können. Fahrräder können als Reisegebrauchsgegenstände sowohl im Pkw als auch in der Eisenbahn mitgenommen und in der DDR benutzt werden. Fahrräder als Verkehrsmittel beim Grenzübertritt wären sicher wünschenswert, allerdings ist bisher kein großes Bedürfnis dafür bekanntgeworden. Es dürfte aber auch schwierig sein, die DDR zur Zulassung von Fahrrädern als Einreise-Verkehrsmittel zu bewegen. Derzeit steht diese Frage ohnehin noch hinter unseren Bestrebungen zurück, das Problem der Einreise mit Motorrädern in die DDR, das noch nicht gelöst werden konnte, einer befriedigenden Regelung zuzuführen. Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 23. Januar 1980 an den Herrn Kollegen Dr. Riedl, die als Anlage 2 zum Stenographischen Bericht über die 200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1980 abgedruckt ist. Die Bundesregierung vertritt weiterhin den Standpunkt, daß die Einreise mit Motorrädern zu den erwünschten Verbesserungen des Reiseverkehrs gehört. Der DDR ist dies bekannt, die Bundesregierung wird dieses Ziel weiterhin mit Nachdruck verfolgen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 110): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben in welchen Orten in den Jahren 1979 und 1980 auf Kundgebungen zum Tag der deutschen Einheit am 17. Juni gesprochen? Bundesminister Egon Franke trat sowohl am 18. Juni 1979 als auch am 14. Juni 1980 als Redner auf Veranstaltungen des Kuratoriums Unteilbares Deutschland in Berlin auf, die mit dem Gedenken an den 17. Juni 1953 in Zusammenhang standen. Am 17. Juni 1980 ging Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Regierungserklärung zur Deutschland- und Außenpolitik vor dem Deutschen Bundestag ausführlich auf den 17. Juni ein. Ich gehe dabei davon aus, daß sich Ihre Frage nicht auf die Rundfunk- und Fernseherklärungen zum „Tag der deutschen Einheit" bezieht, mit denen sich Bundesminister Franke namens der Bundesregierung auch 1979 und 1980, wie seit Jahren schon, am Vorabend des 17. Juni an die deutsche Öffentlichkeit wandte. Anlage 111 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/4270 Fragen B 111 und 112): Welche Fördermaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um drohende Engpässe bei der polykristallinen Silicium-Produktion (vgl. z. B. VDI-Nachrichten vom 4. April 1980 — Technik heute) zu verhindern und insbesondere damit die Nutzung der Sonnenenergie zu fördern? Auf welchen Gebieten der technischen Entwicklung hält das Bundesforschungsministerium eine breit angelegte, aber gezielte (,,indirektspezifische") Förderung für angebracht? Zu Frage B 111: Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1977 ein Entwicklungsvorhaben für die Solar-Stromgewinnung mit Siliziumzellen mit Förderung des BMFT bei AEG bezuschußt und damit die absehbare erhöhte Nachfrage nach Polysilizium in ihre Überlegungen mit einbezogen sowie parallel Entwicklungsarbeiten im Bereich der Materialentwicklung in die Förderung aufgenommen. Die bisherigen und geplanten Fördermaßnahmen lassen erwarten, daß bis 1985 Produktionskapazitäten zur Herstellung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18517* von polykristallinem Silizium bereitstehen werden, die über die aus dem Inland kommende Nachfrage hinausgehen. Schwerpunkt der Förderung auf der Materialseite ist derzeit ein Großprojekt, in dem bis 1985 neue Produktionsprozesse für polykristallines Silizium entwickelt werden. Zu Frage B 112: Der Einsatz indirekt-spezifischer Instrumente zur Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung kann z. B. insbesondere an folgende Voraussetzungen gebunden werden: 1. Vergleichsweise gut entwickeltes Basiswissen auf dem betreffenden Technologiegebiet; 2. Rasche Einführung und Verbreitung der Technologie durch breite Förderung von Anwendungs- und Anpassungsentwicklungen ist volkswirtschaftlich von überragender Bedeutung; 3. Vielzahl miteinander im Innovationswettbewerb konkurrierender Unternehmen, d. h. 4. Zahl möglicher Förderfälle tendenziell groß und 5. finanzieller Aufwand für die geförderte Entwicklungstätigkeit nicht übermäßig hoch. Auf dieser Basis prüft der BMFT zur Zeit, auf welchen Technologiegebieten breiter angelegte Förderungskonzepte entwickelt werden sollten. Dabei zeichnet sich ab, daß unter den genannten Voraussetzungen z. B. auf den Gebieten „Technologien und Energieeinsparung" und „Technologien zur sparsamen Rohstoffnutzung" eine ergänzende indirektspezifische Förderung in Betracht kommen könnte. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordenten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/4270 Fragen B 113 und 114): Welche Initiativen mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung unternommen, um möglichst alle Ausbildungsberufe far Frauen zu öffnen? In welchen Berufen bestehen noch rechtliche Hindernisse bei der Ausbildung von Frauen, und wie lassen sich diese nach Auffassung der Bundesregierung abbauen? Zu Frage B 113: Rechtlich gesehen sind von 451 Ausbildungsberufen 419 für Frauen grundsätzlich zugänglich. Praktisch beschränkt sich das Ausbildungsplatzangebot für junge Frauen ebenso wie deren Ausbildungsplatzwünsche ganz überwiegend auf den Dienstleistungsbereich, insbesondere die kaufmännisch verwaltenden und pflegerischen Berufe. Seit zwei Jahren versucht das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, durch ein umfangreiches Modellversuchsprogramm und intensive begleitende Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt durch entsprechende Förderprogramme einzelner Bundesländer, den Frauen den großen Bereich der gewerblich-technischen Berufe, der allein über die Hälfte aller Ausbildungsplätze stellt, auch faktisch zu öffenen. Diese Bemühungen haben bei jungen Frauen und Ausbildungsbetrieben eine beachtliche Resonanz gefunden. Die Zahl der weiblichen Auszubildenden in sogenannten Männerberufen hat sich in den letzten zwei Jahren weit mehr als verdoppelt. Sie stieg von 11 500 im Jahre 1977 auf 27 700 im Jahre 1979, das sind von 2% auf knapp 5% aller weiblichen Auszubildenden. Im Rahmen des Modellversuchsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft lernen rd. 1 000 Frauen in ca. 130 Betrieben Berufe, die bisher als „Männersache" galten. Die bisherigen, noch vorläufigen Versuchsergebnisse sind sehr ermutigend. Die Ausbildung verläuft überall reibungslos, die jungen Frauen stehen in den praktischen und theoretischen Ergebnissen ihren männlichen Kollegen nicht nach. Das Betriebsklima in den gemischten Ausbildungsbetrieben wird als positiv beschrieben. Insgesamt sind die jungen Frauen und die Ausbildungsbetriebe mit ihrer Entscheidung sehr zufrieden. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß nicht nur Schulabgängerinnen, sondern auch erwachsene Frauen, die entweder keine oder keine verwertbare Berufsausbildung erhalten haben, eine Chance auf eine qualifizierte Ausbildung auch in gewerblichtechnischen Berufen erhalten sollen. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit fördern deshalb in Frankfurt, Rheine und Hamburg Modellversuche, in denen arbeits- und berufslose Frauen ermutigt werden, neue Berufswege in Metall-, Elektro- und Holzberufen einzuschlagen und qualifizierte Berufsabschlüsse zu erreichen. Häufig wird die eingeschränkte Berufswahl von Frauen ebenso wie das Ausbildungsplatzangebot für Frauen durch Unkenntnis darüber bestimmt, welche Berufe für Frauen "zugänglich und geeignet sind. Damit jedem Interessierten unmittelbar deutlich wird, wieviele qualifizierte und zukunftsreiche Berufe den Frauen über den schmalen Bereich der Frauenberufe hinaus grundsätzlich offen stehen, werden auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in diesem Jahr alle 419 Ausbildungsberufe, die grundsätzlich für Frauen geöffnet sind, in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe sowie in den Materialien der Bundesanstalt für Arbeit eine weibliche wie eine männliche Berufsbezeichnung erhalten. Zu Frage B 114: Die Bundesregierung hat, wie bereits in ihrem Bericht an den Bundesrat vom 19. Dezember 1979 (BR-Drucksache 645/79) ausgeführt, in den letzten Jahren nahezu 30 überholte Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes überprüft und weitgehend aufgehoben. Übrig geblieben sind die Frauenarbeitsschutzvorschriften, die in der Arbeitszeitordnung enthal- 18518* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 ten sind oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört auch die z. Z. am meisten diskutierte Frauenarbeitsschutzvorschrift, das Verbot der Beschäftigung von Frauen auf Bauten (aber auch in Bergwerken, Kokereien und Salinen). Hierbei hat die Bundesregierung zunächst die Länder in dem genannten Bericht gebeten, dieses Verbot der inzwischen eingetretenen Entwicklungen entsprechend auszulegen und auf bestimmte Bauberufe nicht mehr anzuwenden. Inzwischen sind die Leitenden Gewerbeaufsichtsbeamten der Länder mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung übereingekommen, daß Arbeiten des Bauausbau- und Baunebengewerbes (Installation technischer Einrichtungen, Klempnerarbeiten, Maler- und Tischlerarbeiten u. â.) nicht mehr unter das Verbot fallen: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Absicht, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Vorschlag zur Änderung der Arbeitszeitordnung einschließlich der in ihr enthaltenen oder mit ihr zusammenhängenden Frauenarbeitsschutzvorschriften zu machen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 115, 116, 117 und 118): Trifft es zu, daß ein Praktikum nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) nur förderungsfähig ist, wenn es .im Zusammenhang mit dem Besuch einer entsprechenden Ausbildungsstätte zwingend vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist, d. h. also Bestandteil der Ausbildung ist, und daß hiervon die allgemeinen Zugansvoraussetzungen zu unterscheiden sind, die bei zahlreichen Ausbildungsgänen neben einer bestimmten Allgemeinbildung zusätzliche berufliche Erfahrung verlangen? Ist demnach also die in der Ausbildungsordnung für Sozialpädagogen in Hessen vom 25. März 1977 vorgeschriebene Praxisbetätigung bei Abiturienten von mindestens einem halben Jahr kein Bestandteil (Praktikum im Rahmen) der sozialpädagogischen Ausbildung, und kann diese Zeit demzufolge nicht nach § 2 Abs. 4 BAföG gefördert werden? Wie ist dies in anderen Ländern wie z. B. in Bayern und Niedersachsen geregelt, und worin unterscheiden sich insoweit die Ausbildungsordnungen der einzelnen Länder? Halt die Bundesregierung zur Unterstützung ihrer Appelle zu nichtakademischen Berufsausbildungen die Einbindung solcher Vorpraktika in die Ausbildungsordnungen für geboten, und wie wird sie gegebenenfalls sicherstellen, daß Praktika nach BAföG gefördert werden? Zu Frage B 115: Nach § 2 Abs. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) wird Ausbildungsförderung für die Teilnahme an einem Praktikum geleistet, das im Zusammenhang mit einer förderungsfähigen Ausbildung zwingend vorgeschrieben und nach den Ausbildungsbestimmungen inhaltlich Bestandteil der förderungsfähigen Ausbildung ist. Als Praktikum wird danach nur eine fachpraktische Ausbildung, deren zeitliche Dauer und inhaltliche Ausgestaltung in Ausbildungs- oder Prüfungsordnungen geregelt ist, anerkannt. Gehört demgegenüber eine praktische Tätigkeit nicht unmittelbar zur Ausbildung, sondern ist sie neben anderen Voraussetzungen nur eine weitere Bedingung für die Aufnahme einer Ausbildung, sa besteht insoweit kein gesetzlicher Anspruch auf Förderungsleistungen (vgl. amtliche Begründung zum 2. BAföGÄndG vom 31. Juli 1974, BT-Drucksache 7/2089, S. 17). Zu Frage B 116: Nach Auskunft des Hessischen Kultusministers sind in Hessen sowohl die während der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik stattfindenden zwei Blockpraktika wie auch das sich an die Fachschulausbildung anschließende einjährige Berufspraktikum, das die Ausbildung zum Erzieher abschließt, förderungsfähig. Nicht förderungsfähig ist jedoch die einjährige praktische Tätigkeit, die neben anderen Voraussetzungen als weitere Zugangsvoraussetzung bei der Aufnahme an dieser Ausbildungsstätte verlangt wird. Diese praktische Tätigkeit dient der Einführung in die Arbeitswelt und damit der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für den Besuch einer Fachschule; sie hat keinen konkreten, in Ausbildungsbestimmungen geregelten sozialpädagogischen Ausbildungsgehalt und ist daher nicht als Bestandteil der förderungsfähigen Fachschulausbildung anzusehen. Zu Fragen B 117 und 118: Die Trennung zwischen förderungsfähigen Praktika, die Bestandteil der Ausbildung sind und dem nicht in den Förderungsbereich einbezogenen Erwerb von Zugangsvoraussetzungen ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 4 BAföG. Sie wird daher von allen Bundesländern in gleicher Weise beachtet. Einige Bundesländer haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik erforderlichen praktischen Tätigkeiten inhaltlich in die Fachschulausbildung einbezogen und damit förderungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte geschaffen;. dies ist eine Konsequenz aus der Zuständigkeit der Bundesländer für die inhaltliche Ausgestaltung der Bildungsgänge. Auf die Ausgestaltung dieser Ausbildungsordnungen, die förderungsrechtlich zu beachten ist, hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Soweit danach Praktika in den Förderungsbereich nach dem BAföG einbezogen sind, ist die Berücksichtigung solcher Praktika im Vollzug des Gesetzes sichergestellt. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 119): Wie stellt sich der Bundesregierung zum Ende des Sommersemesters 1980 die Situation der sogenannten Numerus-clausus-Fächer an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland dar? Der auf Initiative des Bundeskanzlers zurückgehende Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 hat zu spürbaren Verbesserungen der Zulassungssituation geführt: Während im Wintersemester 1976/ 77 noch 41 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 15 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 18519* gymnasiale Lehrämter in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen waren, werden zum Wintersemester 1980/81 nur 11 Studiengänge über ein zentrales Auswahlverfahren der ZVS vergeben, wobei sich keine Lehramtsstudiengänge mehr darunter befinden. In weiteren 7 Studiengängen wird die ZVS im Wintersemester 1980/81 ein besonderes Verteilungsverfahren durchführen; jeder Bewerber, der einen dieser Studiengänge als Hauptstudienwunsch nennt, erhält garantiert einen Studienplatz, evtl. jedoch nicht am Hochschulort seiner ersten Wahl. Abgesehen von einigen wenigen Studiengängen können damit in allen anderen Fächern alle Studienbewerber einen Studienplatz erhalten, vorausgesetzt sie sind bereit, auch an eine andere als die ursprünglich gewünschte Hochschule zu gehen. Damit spielt auch die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses für die Zulassung nur noch in einer begrenzten Zahl von Studiengängen eine Rolle. Für den bei weitem größten Teil der Studiengänge entfällt damit objektiv der immer wieder beklagte Notendruck. Allerdings bestehen immer noch örtliche Zulassungsbeschränkungen. Auf Drängen auch des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft haben die Gremien der ZVS beschlossen, ab Wintersemester 1980/81 in die ZVS-Informationsschriften zu jedem Vergabeverfahren eine Ubersicht über alle bestehenden örtlichen Zulassungsbeschränkungen aufzunehmen, um die Studienbewerber besser als bisher zu informieren. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird außerdem weiterhin darauf drängen, daß es zwischen den Ländern zu konkreten Absprachen über die Einschränkung noch bestehender örtlicher Zulassungsbeschränkungen kommt. Abschließend kann hervorgehoben werden, daß sich bei entsprechenden Bemühungen aller Verantwortlichen der gegenwärtige Trend zur Entspannung bei der Hochschulzulassung und damit zur weiteren Öffnung der Hochschulen mit Ausnahme der medizinischen Fächer fortsetzen dürfte. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Frage B 120): Hat die Bundesregierung die Absicht, künftig an Entwicklungsländer Wirtschaftshilfe nur noch zu gewähren, wenn sie damit die Erwartung verbindet, daß die jeweilige Regierung dieser Länder der Beachtung der Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit widmet und daß die wirtschaftliche Hilfe vorrangig zur Verbesserung der sozialen Lebensbedingungen der breiten Bevölkerungsschichten verwendet wird (vgl. Antrag Drucksache 8/4251)? Die Bundesregierung hat zur Frage „Zusammenarbeit und Menschenrechte in den Entwicklungsländern" im 4. entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung vom März 1980 (BT-Drucksache Nr. 8/3582) auf Seite 5 Stellung genommen. Der Wunsch nach Beachtung der Menschenrechte entspricht den politischen Grundüberzeugungen der Bundesregierung. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Menschenrechte eine Grundlage für ökonomischen und sozialen Fortschritt. Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß die Menschenrechtsfrage nicht auf die bürgerlichen Freiheiten eingeengt werden darf, sondern auch die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte einschließt. Eine Zusammenarbeit, die sozialer Entwicklung und ökonomischem Fortschritt dienen soll, ist nur schwer vorstellbar, wenn Willkür, Einschüchterung und physische Bedrohung die Beziehungen zwischen den Regierenden und Regierten charakterisieren. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/4270 Frage B 121): In welcher Höhe hat Kolumbien in den vergangenen zehn Jahren Entwicklungshilfe von der Bundesrepublik Deutschland erhalten? Von 1970 bis 1979 ist Kolumbien Entwicklungshilfe in Höhe von insgesamt 518,2 Millionen DM zugesagt worden. Die Auszahlungen im gleichen Zeitraum belaufen sich auf 291,3 Millionen DM. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 122 und 123): Mit welchem Betrag finanzierte die Bundesregierung das Gutachten „Schadverhalten der Ziege am semiariden Standort" des Instituts für. Tropische Veterinärmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, das als Forschungsvorhaben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgewiesen ist? Welche konkreten entwicklungspolitischen Schlußfolgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß nach der Studie die Ziegen .jeden Bissen durchschnittlich 59mal in 40 sec (= 88 Kauschläge pro Minute) kauten" (Seite 27 des Gutachtens), daß die beobachteten Tiere 10 bis 12 cm lange Ohren (Seite 4 des Gutachtens) und zum Teil vorne rechts und hinten links weiße „Socken" (Seite 9 des Gutachtens) hatten, daß verirrte Tiere versuchten, „durch lautes Meckern und Blöken eine Antwort der Herdenmitglieder zu induzieren" (Seite 30 des Gutachtens) und daß schließlich der Besitzer der Herde ein Leuchtturmwärter (Seite 7 des Gutachtens) war? Zu Frage B 122: Für das im Jahre 1977 in Auftrag gegebene Gutachten „Schadverhalten der Ziege am semiariden Standort" wurden DM 29 355,38 aufgewendet. Die Ziegenhaltung ist für die Bevölkerung einer großen Anzahl von Entwicklungsländern von erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Gerade für die armen und ärmsten Bevölkerungskreise 18520* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 227. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1980 sichert die Ziegenhaltung in diesen Ländern die Überlebenschancen. Die Erkenntnisse über die Hintergründe und das Ausmaß von Schadwirkungen durch Ziegenfraß sind bisher noch lückenhaft Die mit der Studiendurchführung betrauten Wissenschaftler haben allerdings zur Klärung solcher Fragen nicht befriedigend beigetragen, da sie ihre Aufgabe zu einseitig aus der Perspektive der Verhaltensforscher betrachteten und zu wenig auf die entwicklungspolitische Umsetzbarkeit ihrer Ergebnisse hingearbeitet haben. Zu Frage B 123: Keine. Allerdings ist zu prüfen, welche Konsequenzen aus der Feststellung auf Seite 81 der Studie zu ziehen sind, daß Schaden außer durch Ziegen und verwilderte Rinder auch durch Köhler entsteht. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4270 Fragen B 124 und 125): Welche Beträge wurden 1979 bzw. werden 1980 und in den folgenden Jahren aus Bundesmitteln für die Stadtkernsanierung ausgegeben? Um wieviel Projekte handelt es sich jeweils dabei, und wie hoch sind die Prozentsätze der Kostendeckung durch die öffentliche Förderung der Stadtkernsanierung aus Bundesmitteln? Zu Frage B 124: In den Programmjahren 1979 und 1980 hat der Bund den Ländern nach §§ 71, 72 des Städtebauförderungsgesetzes für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Finanzhilfen gewährt: 1979 (Bundeshaushalt 1978) 183,5 Millionen DM 1980 (Bundeshaushalt 1979) 250 Millionen DM Hinzu trat im Jahre 1979 ein Restbetrag von 130 Millionen DM aus dem mehrjährigen Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen — ZIP; Gesamtvolumen: 950 Millionen DM) vom März 1977. Die darin geförderten Vorhaben dienten der Unterstützung laufender Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Es sind insbesondere Vorhaben berücksichtigt worden, die geeignet waren, die Durchführung laufender Sanierungsmaßnahmen wirksam zu beschleunigen oder zum Abschluß zu bringen. Die Mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung sieht für die Programmjahre bis 1985 jeweils 260 Millionen DM Bundesfinanzhilfen vor. Zu Frage B 125: Im Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden 1980 insgesamt 584 Sanierungs- und 33 Entwicklungsmaßnahmen in 483 Städten und Gemeinden gefördert Der Bund trägt mit seinen Finanzhilfen jeweils ein Drittel der förderungsfähigen Kosten; die restlichen zwei Drittel tragen Länder und Gemeinden. Zu den förderungsfähigen Kosten rechnen neben den Investitionskosten auch die Kosten für sonstige Maßnahmen (vorbereitende Untersuchungen, Grunderwerb u. ä.). Nach bisherigen Erfahrungen werden durchschnittlich — bei steigender Tendenz — rund 25 der Fördermittel für (Bau-) Investitionen eingesetzt. Hinzu treten insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen weitere investive Anstoßwirkungen, da solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zusätzliche Investitionen von öffentlicher und privater Hand auslösen.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Heute feiert der Abgeordnete Kollege Mattick seinen 72. Geburtstag. Ich wünsche ihm alles Gute und vor allen Dingen Gesundheit.

(Beif all)

Der Ältestenrat schlägt Ihnen folgende Abweichung von der Geschäftsordnung vor: Gesetzentwürfe und Anträge, die nach dem 4. Juli 1980 eingehen und in der laufenden Wahlperiode nicht mehr behandelt werden, werden grundsätzlich nicht mehr gedruckt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 18. bis 25. Juni 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/4332 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 17. Juni 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Getreide, das zur menschlichen Ernährung bestimmt ist
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Drucksache 8/ 3733 Nr. 10)

Vorschlag einer Verordnung des Rates (EWG) über Qualitätsweine mit Ursprung in der Republik Österreich (Drucksache 8/3834 Nr. 8)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und der Verordnung (EWG) Nr. 347/79 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten (Drucksache 8/4013 Nr. 21)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (Drucksache 8/4013 Nr. 20)
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Hupka, Klein (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Kroll-Schlüter, Dr. Langguth, Lenzer, Metz, Dr. Narjes, Dr. Pinger, Dr. Probst, Reddemann, Schwarz, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stercken, Frau Dr. Walz, Weiskirch (Olpe) und der Fraktion der CDU/CSU
Entwicklung der Kommunikationstechniken und Beschluß der Bundesregierung vom 26. September 1979
— Drucksachen 8/3370, 8/3699 —
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Klein.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822700100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand unserer heutigen Debatte ist, wie es ein Kollege einmal treffend formuliert hat, eine kleine Antwort auf eine Große Anfrage. Der Inhalt dieser Antwort ist unbefriedigend, ja er ist geradezu dürftig, und er legt in dieser seiner Inhaltsarmut Zeugnis dafür ab, wie die Bundesregierung das Parlament abspeisen zu können glaubt.

(Zuruf von der SPD: Das liegt an der Dürftigkeit der Fragen!)

Arroganz im Umgang mit den Bürgern, Arroganz im Umgang mit der Presse — ich erinnere an einschlägige Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers vor Offizieren der Bundeswehr, an seinen abkanzelnden Brief an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" — und eben auch im Umgang mit dem Parlament gehört nun freilich in zunehmendem Maße zu den Charakteristika des Regierungsstils dieser Bundesregierung.

(Wehner [SPD]: Ist das jetzt eine Pflichtübung in dieser Art?)

— Nein, das ist die Wahrheit, leider, Herr Kollege Wehner.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und Sie als ein engagierter Vertreter dieses Parlaments müßten das eigentlich auch registrieren.

(Wehner [SPD]: Ich habe ja nur gefragt, wissen Siel)

— Und ich habe Ihnen geantwortet

(Wehner [SPD]: Ja, auch, aber es sind interessante Antworten!)

Die Schwäche der inhaltlichen Aussage ist nun allerdings auch ein Ausdruck der zunehmenden Verlegenheit, in der sich die Medienpolitik der Bundesregierung angesichts wachsender Meinungsver-



Dr. Klein (Göttingen)

schiedenheiten zwischen den Koalitionsparteien und zwischen den beteiligten Ressorts befindet. Die Folge ist, daß sich auf einem weiteren für die Zukunft wichtigen Gebiet politische Handlungsunfähigkeit einstellt. Aus der Not schwindender Gemeinsamkeit macht die Bundesregierung bei dieser Antwort die auch sonst im politischen Geschäft verhängnisvolle Tugend des Ausklammerns, was allerdings praktisch bedeutet, daß sich die politische Linie der Sozialdemokraten durchgesetzt hat, deren Ziel es ja ist,, im Interesse einer Stabilisierung ihrer politischen Besitzstände im bestehenden Mediensystem jede medienpolitische Innovation zu verhindern, solange es irgend geht.

(Gerstein [CDU/CSU]: Leider wahr!)

Dazu, meine Damen und Herren, bedient sich die Bundesregierung in zunehmendem Maße eines Instruments, das allerdings — das ist zuzugeben — der Wirksamkeit nicht entbehrt, nämlich des Fernmeldemonopols der Post.

(Wehner [SPD]: Wollen Sie das auch privatisieren?)

Seine Entfremdung zu medienpolitischen Zwekken bleibt auch nach dieser Antwort ganz offenkundig die Absicht der Bundesregierung.
Die Post selbst empfindet dabei Unbehagen. Das ergibt sich aus den verschleiernden Formulierungen, die in diesem Zusammenhang gewählt sind.

(Besch [CDU/CSU]: Das kann man wohl sagen!)

Das ist angesichts der Gefahr für eine große Zahl von Arbeitsplätzen in ihrem eigenen Bereich ja auch kein Wunder.
Das Fernmeldemonopol der Post wird von der Bundesregierung zur künstlichen Verknappung von Kommunikationsmöglichkeiten eingesetzt, und damit übt die Bundesregierung Zensur durch Technik.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Ich will das an einem konkreten Beispiel erläutern, am Beispiel des Frankfurter Kabelnetzes, wo die Deutsche Bundespost sich zusammen mit dem Hessischen Rundfunk anmaßt, darüber zu entscheiden, welche Programme in dieses Kabelnetz eingespeist werden und welche nicht.
In diesem Zusammenhang ist auf eine Erklärung des, wie ich gesehen habe, anwesenden Herrn Staatssekretärs Elias vom 29. März 1979 im Bayerischen Rundfunk hinzuweisen, in der er dies mit erfreulicher Deutlichkeit eingeräumt hat. Dort erklärte er wörtlich:
Es kann aber heute schon Fälle geben, wo wir bei Gemeinschaftsantennenanlagen unter Umständen Programme nicht einspeisen, die normalerweise mit einer normalen Antenne empfangen werden können. Dies ist zuzugeben.
Meine Damen und Herren, hier liegt die Verletzung
des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts der
Bürger, sich jederzeit ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, auf der Hand, und es ist solcher Mißbrauch, der das Fernmeldemonopol der Post in Frage stellt.
Das gilt natürlich auch für die expansive Unternehmenspolitik, die die Deutsche Bundespost betreibt. Sie behält es sich beispielsweise vor, Gemeinschaftsantennenanlagen zu errichten. Ich muß hier erneut Herrn Staatssekretär Elias zitieren. Er hat auch den Endgerätemarkt, was den Bereich des Rundfunks angeht, vorsorglich für die Post vereinnahmt. Vor etwa einem Jahr hat er auf einem Symposium der Universität Köln gesagt, daß zu einer Fernmeldeanlage sowohl das Kabelnetz als auch die Endgeräte gehörten und daß dies bedeute, daß sich das Recht zum Errichten und Betreiben von Fernmeldeanlagen nach dem FAG nicht etwa nur auf die bloßen Übertragungsleitungen, sondern vielmehr auch auf die Endeinrichtungen erstrecke, die mit dem öffentlichen Netz der DBP elektrisch verbunden sind und wie diese für eine fernmeldemäßige Übertragung in gleicher Weise notwendig sind.
Ich zweifle, ob es Rechtens wäre, wenn die Post mit diesen Thesen Ernst machen würde. Immerhin ist es in diesem Zusammenhang interessant, daß die hessische Landesregierung kürzlich offiziell bemerkt hat, nach ihrer Auffassung beinhalte das Alleinbetriebsrecht der Post nicht auch ihr Alleinvertriebsrecht. Nicht diejenigen, die aus derartigen Mißbräuchen des Monopols Folgerungen ziehen, sondern diejenigen, die das Monopol mißbrauchen, tragen eben die Verantwortung dafür, daß die Frage nach notwendigen Grenzziehungen zunehmend erörtert wird.
Wenn es richtig ist, daß die industrielle Gesellschaft im Begriff steht, sich in eine Informationsgesellschaft zu verwandeln, in eine Gesellschaft also, in der der Austausch, der Gebrauch und die Verarbeitung von Informationen in zunehmendem Umfange für Produktion und Verbrauch in allen Lebensbereichen unentbehrlich werden, ist damit die zentrale Bedeutung der Telekommunikationstechnik klar ersichtlich. Wer über diese Technik verfügt, hält damit das wichtigste Instrument für die Steuerung des politischen und ökonomischen Lebens in seiner Hand.

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Monopolisierung dieses Instruments in der Hand des Staates ist in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung im Grunde nicht erträglich.

(Gerstein [CDU/CSU]: So ist es!)

Sie widerspricht dem Grundsatz der Dezentralisierung politischer und wirtschaftlicher Macht. Deshalb muß sich das Fernmeldemonopol unter veränderten Bedingungen auf seine politische Legitimation im demokratischen Rechtsstaat neu befragen lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Monopol, meine Damen und Herren, bezieht seine verfassungsrechtliche Legitimation ja aus der Angewiesenheit von Staat und Wirtschaft



Dr. Klein (Göttingen)

auf ein leistungsstarkes und störungsfrei arbeitendes Fernmeldesystem. Die aus diesem Zweck sich ergebende Aufgabe, d. h. die Bereitstellung der für die Telekommunikation notwendigen Infrastruktur, wie die daraus folgende Begrenzung der Befugnis der Bundespost als des Inhabers des Monopols sind desto strikter zu beachten, je weiter das Monopol im Zuge der technischen Entwicklung ausgreift und je größer die Bedeutung des Fernmeldewesens für das Zusammenleben der auf stets umfassende und verfügbare Information angewiesenen modernen Gesellschaft wird. Das gilt insbesondere für die um der Informationsfreiheit willen absolute Verpflichtung des Monopolträgers Bundespost zu inhaltlich politischer Neutralität.
Deshalb ist es nicht von ungefähr, daß die Frage nach der Reichweite und Legitimität des Monopols von politischer und wissenschaftlicher Seite heute zunehmend gestellt wird. Ich erinnere an die Äußerungen der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, an die kürzlich von Herrn Professor Mestmäkker hier in Bonn durchgeführte Tagung.
Das Fernmeldemonopol kann auf die Dauer nur als ein Instrument geordneter Innovation und nicht als ein Instrument zu deren Verhinderung Bestand haben. Der Bundeskanzler hat die Deutsche Bundespost einmal als den größten Investor Europas bezeichnet Mit Recht! Aber wie kann es sich dieser größte Investor Europas eigentlich leisten, Investitionen zu blockieren, die — weit über den Unternehmensbereich der Post hinaus — auf Jahre und Jahrzehnte hinaus Zehntausende von Arbeitsplätzen zu erhalten und zu schaffen geeignet sind?
Von den Sachverständigen wie von der deutschen Wirtschaft — ich erinnere an eine Verlautbarung des Deutschen Industrie- und Handelstages aus diesen Tagen — wird immer nachdrücklicher gefordert, die neuen Kommunikations- und Informationstechniken unverzüglich zu erproben, damit die deutsche Wirtschaft international nicht in Rückstand gerät.
Auch Mitglieder der Regierung wissen das, wie sich kürzlich Äußerungen des Bundesforschungsministers Hauff entnehmen ließ. Aber es scheint für sie nicht zu zählen. Für sie zählt vielmehr — dem Diktat des Konrad-Adenauer-Hauses folgend — —

(Lachen und Zurufe von der SPD)

— Verzeihen Sie: dem Diktat des Erich-OllenhauerHauses folgend, aber ersteres liegt mir näher. —

(Wehner [SPD]: Das kann ich mir vorstellen!)

Also: Für sie zählt vielmehr — dem Diktat des ErichOllenhauer-Hauses folgend —, den Status quo im Rundfunk zu erhalten, weil er den sie tragenden Parteien und vor allen Dingen natürlich der SPD ihren gegenwärtigen politischen Besitzstand garantiert. Herr Bahr hat in diesem Zusammenhang kürzlich einmal etwas sehr Aufschlußreiches gesagt, als er ein klassisches Wort dahin gehend abwandelte: „Wissensverbreitung ist Macht". In diesem Wort,
meine Damen und Herren, liegt die Erklärung für die Medienpolitik der SPD.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es ist in diesem Zusammenhang wohl eher grotesk zu nennen, daß die Bundesregierung, wie sich aus ihrer Antwort ein weiteres Mal ergibt, allen Ernstes über eine Änderung des Art. 5 nachzudenken scheint, und zwar mit dem Ziel, die öffentlich-rechtliche Monopolstruktur unseres Rundfunks dort verfassungsrechtlich festzuschreiben. Über die Realisierungschancen eines solchen Vorhabens brauchen Sie sich natürlich keine Illusionen zu machen, und Sie machen sie sich sicherlich auch nicht. Deshalb ist das einzig Interessante dabei das indirekte Eingeständnis, daß auf der Grundlage der gegenwärtigen Verfassungsrechtslage dieses Monopol sich eben nicht länger halten läßt. Carlo Schmid hat das im übrigen bei einem seiner letzten Auftritte klar erkannt. Er hat diese Rechtslage zwar bedauert, aber nicht geleugnet. Zu dieser ehrenhaften Haltung sollten sich, wie ich meine, auch die Bundesregierung und ihre Gefolgschaft durchringen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822700200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Paterna?

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822700300
Bitte schön.

Peter Paterna (SPD):
Rede ID: ID0822700400
Herr Kollege, wären Sie so freundlich, dem Hohen Hause Ihre Auffassung zu § 111 a der bayerischen Staatsverfassung zu erläutern?

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822700500
§ 111 a der bayerischen Staatsverfassung ist Landesrecht und gilt deshalb nur nachrangig gegenüber dem Verfassungsrecht des Bundes.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Was soll das heißen?)

Das wird Ihnen der Kollege Schäfer ja zweifellos bestätigen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist ganz dünn!)

— Aber wahr, Herr Kollege Schäfer! Das werden Sie ja nicht bestreiten.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Aber dünn und ohne Inhalt!)

Im übrigen werden weder der Kollege Paterna noch Sie von mir erwarten, daß ich jetzt zu einem verfassungsrechtlichen Kolleg über die ja auch Ihnen bekannte Entscheidung des bayerischen Staatsgerichtshofs zu diesem Problem aushole.

(Hoffmann [Saarbrücken] [SPD]: Nur über die politische Wertung!)

An dieser Stelle möchte ich etwas zu der rundfunkpolitischen Diskussion sagen, wie sie in unserem Land verläuft. Worum geht es denn dabei? Es geht dabei doch mitnichten, wie die Polemik der Linken glauben machen will, um die Alternative: öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder privatrechtlicher Rundfunk?



Dr. Klein (Göttingen)

Das wirkliche Thema ist ein ganz anderes. Das wirkliche Thema lautet: Geordneter Wettbewerb zwischen verschiedenartigen Veranstaltern. Um es noch genauer zu sagen: Es geht in Wirklichkeit um die Individualisierung des Kommunikationsprozesses, um die Frage also, in welchem Maß der Bürger aus einem Objekt zum Subjekt, zum frei entscheidenden Subjekt dieses Prozesses gemacht werden kann.

(Paterna [SPD]: So wie z. B. in den USA?!)

Auch die Bundesregierung spricht ja in ihrer Antwort — das sollten Sie vielleicht einmal nachlesen, bevor Sie zum, ich darf den Ausdruck von Herrn Kollegen Schäfer aufgreifen, dünnen Zwischenrufen ansetzen — von der Erhöhung der aktiven Beteiligung des Bürgers am Informationsprozeß. Nur bleibt natürlich solche Rede leere Deklamation, solange ihr nicht Taten folgen. Die Heimvideoelektronik, die Vervielfältigung des Programmangebots — und dabei ist in erster Linie an die schon vorhandenen in-und ausländischen Programme zu denken, dann an neuartige Programme wie Minderheiten- und Spartenprogramme —, die Möglichkeiten des Programmabrufs zu vom einzelnen selbst gewählten Zeiten, dies und vieles andere ist geeignet, den Bürger von vorgegebenen Programmustern, von vorgegebenen Programmstrukturen unabhängiger zu machen, ist geeignet, ihm zu gestatten, sein eigener Programmdirektor zu sein.

(Wehner [SPD]: Ja: Jedem sein eigenes Programm!)

— Ja, Herr Kollege Wehner, dies scheint eine Ihnen ganz fremde Vorstellung zu sein.

(Wehner [SPD]: Ich habe schon so manche Narretei erlebt!)

Aber vielleicht sollten Sie einmal die jüngste Rede Ihres Forschungsministers lesen, wo Sie exakt diese Formulierung finden, die Sie soeben, wenn ich es richtig verstanden habe, als Narretei bezeichnet haben. Herr Kollege Hauff wird sich das ja hinter die Ohren schreiben.
Genau an dieser Stelle — und deswegen kamen die Zwischenrufe ja auch nicht unerwartet — setzen natürlich die vehementen Bedenken derer ein, die mit dem Status quo etwas zu verlieren haben. Sie erkennen, daß sie der gegenwärtig bestehenden Chance verlustigt gehen, den einzelnen geistig im Begriff zu halten, ihn sozusagen nach ihrem Bilde zu formen, in dem sie ihn auf eine minimale Auswahl von strukturell gleichen Programmen beschränken.

(Gerstein [CDU/CSU]: Rotfunk!)

Dies allein verbirgt sich hinter den Scheinargumenten wie Sorge um die Familie, das Niveau, die Informationsflut, die Meinungsmanipulation, und was da sonst noch alles eine Rolle spielt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822700600
Herr Abgeordneter Dr. Klein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hoffmann?

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822700700
Bitte schön.

Hans-Joachim Hoffmann (SPD):
Rede ID: ID0822700800
Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie das derzeitige Mediensystem so betrachten, als hätte die Regierung und die sie tragenden Parteien die Bevölkerung damit im Griff?

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822700900
Ich rede vom Rundfunk. Ich plädiere dafür, daß wir im Rundfunk eine ähnliche Wettbewerbssituation herstellen, wie sie in allen anderen Medienbereichen besteht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Paterna [SPD]: Wie bei den Zeitungen in Hamburg?)

— Wie bei den Zeitungen, denn auch an Hamburger Kiosken können Sie sicherlich mehr als nur eine Zeitung kaufen. Ich bin häufig genug dort, um zu wissen, was dort alles feilgeboten wird.

(Zurufe von der CDU/CSU: Allerdings nicht mehr die „Morgenpost"! — Bis hin zu den „St. Pauli-Nachrichten"! — Das weiß Herr Wehner besonders gut!)

Zur geistigen Verarmung bei Ihnen wird das sicherlich nicht beitragen.
Ich verkenne nicht, daß es neben der bloß vorgeblichen Sorge um die Familie bei denen, die sonst kaum eine Gelegenheit — einschließlich der der Gesetzgebung — auslassen, um die Familie herabzusetzen,

(Wehner [SPD]: Na bitte!)

ihre Funktionsfähigkeit zu bestreiten oder auch absichtsvoll zu unterminieren, bei anderen eine echte Sorge gibt, die wir ernst zu nehmen haben. Ob diese Sorge begründet ist, darüber gibt es allerdings keinerlei sichere Erkenntnisse. Mein Kollege Stercken wird darüber noch Näheres zu sagen haben.
Allerdings ist kaum zu leugnen, daß, wie viele andere Erscheinungen unserer Zivilisation, auch das Fernsehen — zumal für Kinder — eine Versuchung ist, die sich zur Gefahr entwickeln kann. Nur ist das weder von der Ein- oder Vielfalt der Programme noch von der öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisation der Programmträger abhängig. Die schlichte Wahrheit ist vielmehr, daß, je komplizierter unsere industrielle Gesellschaft wird, ein desto höheres Maß an moralischer und geistiger Disziplin im Umgang mit ihren Möglichkeiten gefordert ist. Unsere Kinder zu dieser Art von Disziplin zu erziehen ist die wichtigste Aufgabe, der sich alle im Erziehungsbereich Tätigen — vor allem natürlich die Eltern — heute gegenübersehen.
Nicht zuletzt deshalb — das gehört hierher — sind familienpolitische Maßnahmen so dringlich, die es einem Elternteil erlauben, sich ohne Hinnahme unzumutbarer Verzichte in den entscheidenden Entwicklungsjahren der Erziehung ihrer Kinder zu widmen. Hier liegt der Schlüssel für die Lösung der sich aus dem Umgang unserer Kinder mit den Medien ergebenden und vieler anderer Probleme. Nicht die Einschränkung der Kommunikationschancen und nicht die kollektive Sicherung des Informationsflusses darf die Lösung sein.

(Porzner [SPD]: Sondern 40 Fernsehprogramme?!)




Dr. Klein (Göttingen)

Vielmehr geht es darum, die Voraussetzungen für eine Erziehung zu schaffen, die auf eine ebenso freie wie verantwortliche Wahrnehmung aller gebotenen Informationschancen vorbereitet.
Einer der Großen dieses Hauses hat von der Wissensfreiheit, die er im Art. 5 des Grundgesetzes verbürgt sah, einmal folgendes gesagt:
Die verfassungskräftige Zusicherung der Wissensfreiheit ist als solche noch kein Planen eines Raumes der Freiheit, sondern erst die Voraussetzung dazu, und zwar die Voraussetzung mit derart weit gestecktem Rahmen, daß die Verfassung selber sich jede Entscheidung zwischen einem guten und einem schlechten Gebrauch der Wissensfreiheit versagt und — kraß ausgesprochen — den Mißbrauch dieser Freiheit zur wissensverhindernden Mache ebenso unter ihren vollen Schutz nimmt wie den erwarteten Gebrauch zur Wissensbereicherung. Diese eminente Entsagung hat drei triftige Gründe. Die Verfassung wendet sich an Bürger, denen sie Mündigkeit zumutet. Die Verfassung gilt für eine Gesellschaft, die vielfältig und offen sein soll. Die Verfassung weiß, daß moralische Postulate sich nicht linear zu Gesetzestexten machen lassen, ohne zu pervertieren.
So weit dieses Zitat, meine Damen und Herren. Ich wünschte, Sie, meine Damen und Herren von SPD und FDP, würden Ihre Medienpolitik an diesen wahrhaft freiheitlichen Kriterien, an diesen Worten Adolf Arndts, orientieren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Es wäre gut, wenn Sie sich an Adolf Arndt orientieren würden! Adolf Arndt könnte Ihnen auch sonst oft helfen! — Gegenruf von der CDU/CSU: Aber Ihnen auch! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sicher, uns allen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822701000
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Nöbel.

Dr. Wilhelm Nöbel (SPD):
Rede ID: ID0822701100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worauf es in der Sache und um der Sache willen jetzt ankommt, ist — das hat Herr Kollege Klein offenbar gar nicht begriffen —, zu einem medienpolitischen Grundkonsens der demokratischen Parteien zurückzufinden,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

wie er, abgesehen von einigen, wenn auch eklatanten Ausbruchsversuchen der CDU/CSU eigentlich bis zum Jahre 1978 bestanden hat, bestätigt durch den Ministerpräsidentenbeschluß vom 11. Mai 1978, in dem es heißt, daß alle Ministerpräsidenten feststellen, daß die einheitliche Grundstruktur des Rundfunkwesens ein wertvolles Gut ist. Vor zwei Jahren war das noch übereinstimmende Meinung.
Nun bin ich nicht allzu leichtgläubig, was die Konsensfähigkeit angeht, angesichts dessen, was mein Vorredner hier geboten hat, und angesichts der Art der Fragen und Behauptungen dieser Großen Anfrage, die nämlich keine Art ist.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ich dachte eben an den Spruch eines bekannten Kölner Soziologieprofessors, der da lautet:
In der Bundesrepublik ist man nirgendwo freizügiger im Umgang mit der Wahrheit als vor der Wahl, nach der Jagd und während der Mediendebatte.
Wir wollen Konsens ernsthaft herbeiführen helfen. Dabei braucht man allerdings, meine Damen und Herren von der Opposition, glaubwürdige Partner. Da muß ich der CDU/CSU sagen: Auf diesem Gebiet sollten Sie Ihren medienpolitischen Nachholbedarf zuallererst ins Lot bringen. Nach den gestrigen Angriffen insbesondere der Herren Stoiber und Zimmermann auf dem Münchener Symposium „Wahlkampf und Fernsehen" — dieser Titel geht ja eindeutig auf die These zurück, die Wahl 1976 sei durch das Fernsehen verlorengegangen, also müsse man die Wahl 1980 im und mit dem Fernsehen gewinnen — müßte ich Ihnen jede Konsensfähigkeit absprechen, wenn ich nicht das Ergebnis der Ministerpräsidentenrunde von gestern abend bezüglich der Pilotprojekte als einen wichtigen Schritt hin zum Grundkonsens verstehen würde, nämlich jetzt konkrete Kostenermittlung für die Entscheidung im Herbst.
Dies begrüßen wir, wiewohl wir nicht vergessen haben, daß wortbrüchige Ministerpräsidenten nur durch Gerichtsbeschluß gehindert werden konnten, unser bewährtes Mediensystem unter den Gesichtspunkten von Privat- und Staatsfunkplänen umzukrempeln, was Adenauer das Verfassungsgericht versagte, was der CSU in Bayern nach einem Volksbegehren heute die Landesverfassung versagt. Auch wenn es im Bund kein Volksbegehren gibt, meine Damen und Herren, so aber doch die Bürgermeinung, die sich bei Wahlen am deutlichsten akzentuiert. Wir haben auch die in der CDU-Zentrale fabrizierte WDR-Einschüchterungsstudie nicht vergessen.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wir auch nicht den Artikel von Herrn Börner vor der letzten Wahl!)

Aber, Herr Klein, wir wünschen den medienpolitischen Konsens mit Ihnen um der Menschen willen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In jedem Bundesland sollte der publizistische Wettbewerb statt des kommerziellen gesichert sein. In jedem Bundesland sollte gelten, was die Evangelische Kirche anläßlich „30 Jahre ARD" vorgestern meint, nämlich Unabhängigkeit des Rundfunks von staatlichen Einflüssen und kommerziellen Zwängen; Rundfunk als wichtiges Stück im sozialen und geistigen Leben unserer Gesellschaft mit der großen Aufgabe der gesellschaftlichen Integration, ein hohes Gut, das durch partikuläre Interessen nicht beschädigt werden darf.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In jedem Bundesland sollte gelten, was die Katholische Kirche sagt: das Medium Rundfunk in den Dienst des Menschen und des Gemeinwohls zu stellen, die Integrationskraft in unserer Gesellschaft zu



Dr. Nöbel
wahren, die Bemühungen der Kirchen, für den Menschen und seine Belange einzutreten, „in hervorragender Weise" — so heißt es dort — wie bisher auch künftig zu unterstützen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das, was zum 30jährigen Bestehen der ARD vorgestern neben den Kirchen insbesondere der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Deutsche Angestelltengewerkschaft, der Deutsche Journalistenverband und die Rundfunk-Fernseh-Film-Union in ihren Grußbotschaften zur Frage neuer Medien mitgeteilt haben, sollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sorgfältig nachlesen. Sie werden feststellen, daß Sie auf breiter Ebene mehr und mehr in die Isolierung geraten sind.
Wohltuend für uns hob sich bei der gestrigen Münchner Journalistenschelte insbesondere die Feststellung des Kollegen Gerold Benz ab, der zumindest den Bonner Unionspolitikern im Umgang mit Journalisten das Prädikat „keine Ahnung" verlieh. Das hat er gesagt.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!— Zuruf von der CDU/CSU: Das haben Sie gesagt!)

— Das hat er gesagt.
Was die neuen Medien betrifft, so ist unbestreitbar, daß niemand zuverlässige Prognosen liefern kann. Deshalb, Herr Kollege Klein, sollten auch Sie nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken, als verfügten Sie über eine Menge Erfahrungen in der privatwirtschaftlich-kommerziellen Nutzung neuer Medien.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Die haben Sie doch verhindert!)

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine diesbezüglichen Erfahrungen. Und was die Erfahrungen im Ausland betrifft, so schließe ich mich dem an, was die hessische Landesregierung am 8. Mai dieses Jahres auf eine Große Anfrage im Landtag geantwortet hat. Es heißt dort:
Ausländische Erfahrungen sprechen gegen die Annahme, daß die Freigabe des Rundfunks für eine privatwirtschaftlich-kommerzielle Nutzung die Programmvielfalt und die Programmwahlmöglichkeiten erhöht und zu einer Berücksichtigung der Interessen der Minderheiten
führt.
Dazu sagen Sie nie etwas.

(Sehr richtig! und Beifall bei der SPD) Es heißt dort weiter:

Durch den Wettbewerb kommerzieller Rundfunkveranstalter wird nicht eine Vielfalt kontrastierender Programmangebote erzeugt, sondern nur eine Vielzahl gleichartiger Unterhaltungssendungen. Minderheitenprogramme gewährleisten nicht die hohen Einschaltquoten, auf die ökonomische Zielsetzungen zwangsläufig ausgerichtet sein müssen.

(Zuruf von der SPD: So ist es! — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sie müssen sich mal in der Welt umsehen!)

Auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, sprechen in der Großen Anfrage von teilweise als revolutionär zu bezeichnenden Veränderungen der Kommunikationstechnik, von Risiken und Gefahren. Das tun Sie. Sie verharmlosen diese aber gleichzeitig wieder mit dem Hinweis, sie seien ja bei solchen technischen Entwicklungsschüben stets einzukalkulieren. Und denjenigen, die warnen, werfen Sie vor, sie würden dämonisieren

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

und die Entwicklungen als Kulturgefahr verteufeln.
Sie können uns doch nicht den Vorwurf machen, wir seien fortschrittsfeindlich, wir seien gegen Innovationen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU])

— Einen Moment! — Haben Sie denn in der vorigen Woche, am 17. Juni, nicht das gehört, was Ihr Fraktions- und Parteivorsitzender Kohl der SPD ins Stammbuch schreiben wollte? Ich darf Ihnen das noch einmal kurz vorlesen. Er sagte:
Meine Damen und Herren, eine Gesellschaftslehre, die Geschichte verbannt, die allein auf den utopischen Fortschritt setzt und auf die technische Machbarkeit baut, bietet Unsicherheit statt Wertorientierung,

(Hört! Hört! bei der SPD) Steine statt Brot.

— Hier Beifall bei der CDU/CSU. —

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Diese Ideologen, — so fährt er fort —
die doch vor allem bei Ihnen in der SPD angesiedelt sind,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

messen die Gegenwart nicht an der Vergangenheit, sondern an einer utopischen, jeder Lebenserfahrung entzogenen Zukunft, in der allein das Ziel zählt, aber nicht der Weg, allein die Reinheit der Idee, aber nicht die unmenschlichen Mittel ihrer Verwirklichung.

(Zurufe von der CDU/CSU) Dann sagt er noch:

Alle Zeiten haben ihre Utopien gehabt.
Da frage ich Sie: Welche Utopisten meint denn Herr Kohl eigentlich? Man sollte vorsichtig sein, wenn man sich Reden in den Tag hinein schreiben läßt, die tags zuvor und tags darauf von den eigenen Leuten, von den Medienpolitikern ad absurdum geführt worden sind bzw. werden.

(Beifall bei der SPD — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wer hat denn Ihre Rede geschrieben?)




Dr. Nobel
Wir Sozialdemokraten teilen die Meinung des Bundeskanzlers:

(Zuruf von der CDU/CSU: Natürlich!)

„Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch gesellschaftlich sinnvoll."

(Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

— Da gibt es doch nichts zu lachen.
Die Eigendynamik der Technik kann niemand in ihrer Unberechenbarkeit ernsthaft bezweifeln, insbesondere was ihre medienpolitischen Auswirkungen angeht. Es war doch eigentlich erst gestern, als die KtK, die Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems, ihre Bestandsaufnahme vorlegte und die Pilotprojekte zur Bedarfserklärung empfahl. Heute steht die Ersetzung des Kupferkabels durch die Glasfaser zur Debatte, über die Informationen mit Hilfe eines Lasers übertragen werden. Damit geht nicht nur die technische Voraussage ins Leere, sondern ist genauso, wenn nicht erheblich mehr, die medienpolitische Seite der Medaille verdreht.
Da Sie Herrn Hauff zitiert haben: Der Bundesminister für Forschung und Technologie stellte die Folgen in einem Vortrag am 18. Juni, also vor neun Tagen, so dar:
Es zeichnet ich nämlich ab, daß in Zukunft für alle denkbar en Kommunikationsformen vom Telefon über die Datenübertragung und Bildfernsprecher bis hin zur Verteilung einer nahezu unbegrenzten Zahl von Fernsehprogrammen nur noch ein einziges, ein sogenanntes integriertes Glasfasernetz erforderlich ist.
Nun wissen wir, meine Damen und Herren, alle miteinander, daß dieser gewaltige technische Meilenstein vor 1985/86 nicht den medienpolitischen Fortgang markieren kann, sondern der verantwortlichen Politik in Bund und Ländern große Chancen gewährt, im Konsens vorzubereiten, was für die wirtschaftliche Infrastrukturentwicklung einerseits und die medienpolitischen Konsequenzen andererseits wünschenswert, erforderlich und verantwortbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Wer diese Weichenstellung wirklich will — und sie ist unabdingbar —, der muß den breiten Dialog in Kauf nehmen, nicht nur hier unter uns, nicht nur mit der Wirtschaft, mit Interessenvertretern, sondern mit den Menschen. Dies aber kann sich nur dann erfolgreich vollziehen, wenn der Appell der Bundesregierung vom 26. September 1979 von Ihnen hier und von den Ländern draußen ernsthaft aufgegriffen wird, statt ihn in dieser Unart zu entstellen, wie dies hier geschah.

(Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

Der für unsere Seite wohl unverdächtige Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens, Karl-Günther von Hase, stellt fest:
Die Situation hat sich zugespitzt,
— ich füge meinerseits hinzu: Sie von der CDU/CSU haben dies allein zu verantworten —
weil die Versuchung wächst, angesichts der möglichen Einführung neuer Kommunikationstechniken schon Entwicklungen vorwegzunehmen, deren gesellschaftspolitische Auswirkungen noch niemand erahnen, geschweige denn exakt vorhersagen kann.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Den Bürgern im Lande wird eine Medienvielfalt versprochen, von der man noch nicht so recht weiß, ob sie überhaupt eintreten kann, unabhängig von der Frage, ob sie erwünscht wäre.
Er fährt fort:
Daß unsere Zuschauer seit Jahren in ihrem Sehverhalten gegenüber Programmausweitungen eher selektive Zurückhaltung wahren — Kinder ausgenomnmen —, daß sie fast überall in der Bundesrepublik von einem harten Wettbewerb der bestehenden Rundfunkanstalten mit ersten, zweiten. und dritten Programmen, vielerorts auch noch mit Osterreich, der Schweiz, den Niederlanden, der DDR und Dänemark, Gebrauch machen können, wird oft unterschlagen. Daß eine vermehrte Vielfalt der Programme möglicherweise nur eine Wiederkehr gleicher Inhalte und Formen sein wird, scheint manchmal wenig bedacht zu werden.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Wovor haben Sie dann Angst?)

Dann sagt er:
Der Neuerungseifer, der das Bewährte bestenfalls erhalten will, sollte die Tatsachen, die wirklichen Notwendigkeiten und Chancen nicht außer acht lassen.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, reden vom „derzeit noch bestehenden Rundfunksystem". Das bedeutet, daß Sie dieses bewährte System ändern wollen. Herr Klein hat es hier wieder einmal ganz deutlich gesagt.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Sie verurteilen die Einbeziehung der neuen Kommunikationstechniken, wie Sie sagen, in die ausschließliche Verfügungsbefugnis des öffentlich-rechtlichen Systems, was aus verfassungsrechtlichen Gründen um der Freiheit des mündigen Bürgers willen nicht möglich sei.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822701200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie 'eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klein?

Dr. Wilhelm Nöbel (SPD):
Rede ID: ID0822701300
Nein, Herr Klein, ich bin in Zeitnot. Es kommen noch weitere Redner, die genügend Stellung nehmen können.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Sie verschweigen, daß seit vielen Jahren, heute aber
erheblich mehr als vor vielen Jahren, die Rundfunkanstalten unter ihrer Programmverantwortung pri-



Dr. Nöbel
vaten Unternehmen eine breite Vielfalt von Produktionsmöglichkeiten eröffnen. Im übrigen sind nach übereinstimmender Rechtsauffassung aller Länder Kabelhörfunk und Kabelfernsehen eindeutig Rundfunk, das gilt also nicht nur für Bayern, Herr Klein. Das Rundfunkrecht in allen Ländern weist für die Veranstaltung von Kabelrundfunk den Rundfunkanstalten eindeutig die Zuständigkeit zu.
Intendant Hans Bausch spricht vom „medientechnischen Albanien". Er spricht davon, daß eine mächtige Lobby der Industrie die Mär verbreite, wir würden auf den Status eines medientechnischen Albaniens zurückfallen, wenn wir nicht schnellstens alle Schleusen für die Breitbandverkabelung öffneten.
Ich muß mich
— sagt Bausch — manchmal an den Kopf fassen

(Zurufe von der CDU/CSU)

und mir die Frage stellen, ob ich mir den rechten Überblick bewahrt habe, wenn ich diese oder jene Publikation lese.
— Ja, das paßt Ihnen nicht; das weiß ich. — Bausch meint weiter:
Wir brauchen die breitbandige Verkabelung für das Telefonsystem der Zukunft und für die geschäftliche Kommunikation zum Austausch von Daten. Bildschirm- und Kabeltext werden sich auf Grund der technischen Möglichkeiten ausbreiten. Und dennoch
— so Bausch —
bleibe ich sehr skeptisch, ob Bildschirmtext und auch Videotext als eigenständige Dienste für den Bereich privater Haushalte erfolgreich sein werden. Ich glaube nicht daran, weil ich wie jeder von Ihnen nicht mit einem Mangel an Information konfrontiert Mn, sondern schon jetzt mit einem Überschuß, den zu verarbeiten Jahr um Jahr schwieriger wird.
Gucken Sie sich das Papier auf Ihren Plätzen, in den Büros an. Dann können Sie Bausch nur recht geben.

(Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Richtig ist doch wohl, meine Damen und Herren, daß der technische Fortschritt beispielsweise den Umweltschutz erst notwendig gemacht hat. Wir haben technisiert, aufgewirtschaftet, bis uns klar wurde, man werde sich zu Tode wirtschaften, wenn man sich nicht endlich durch Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Umwelt selber schütze. Nun wage ich die Parallele — wenn ich medienpolitisch ins Eingemachte gehe —

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das war zu erwarten!)

— natürlich —: Ich muß mich jetzt von innen, im Zimmer, in der Wohnung schützen. Was die neuen Medien betrifft, Herr Klein, so haben wir doch die Chance, es nicht im nachhinein korrigieren zu müssen, sondern gerade noch rechtzeitig steuern zu können; denn noch ist nichts verdorben.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht den gleichen Fehler zu machen, der Ihnen vor 20 Jahren — das waren zum Teil Ihre parteipolitischen Vorfahren — passiert ist,

(Klein [München] [CDU/CSU]: Als die soziale Marktwirtschaft eingeführt wurde?)

als die SPD von der Qualität des Lebens sprach und Willy Brandt wegen seines Wortes vom blauen Himmel über der Ruhr verlacht worden ist, als von Ökologie noch niemand sprach, während heute jeder davon spricht. Lassen Sie uns gemeinsam medienpolitische Vernunft üben,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Warum reden wir denn soviel über Umweltschutz? Etwa weil Sie die Qualität des Lebens verbessert haben?!)

weil sie vorgegeben ist, ähnlich wie der Schutz der Umwelt. Lassen Sie uns aber wenigstens jetzt im vorhinein die Fakten erkennen, damit sie uns nicht wie im Verhältnis Ökonomie—Umweltschutz zu spät bewußt werden, damit wir nicht eines Tages eine geistige Umweltverschmutzung haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Dies müßte doch möglich sein. Dies müßten wir gemeinsam schaffen können; denn CDU und CSU haben in ihrem gemeinsamen Wahlprogramm die Warnung vor der Entpersönlichung, der Anonymität, der zunehmenden Einsamkeit vieler Bürger, der Mißachtung der Familien in großen Teilen der Massenmedien enthalten. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, keine Antwort auf die Frage nach den menschlichen, nach den gesellschaftlichen Folgen des technischen Fortschritts finden, dann sollten Sie doch mit uns gemeinsam versuchen, im politischen Miteinander das menschliche Miteinander in den Familien, in der Bevölkerung unseres Landes fördern zu helfen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Gerade von Ihrer Seite!)

Dies gebietet eigentlich die medienpolitische Vernunft. Dies gebietet verantwortliche Politik, die um „die noch so verletzliche demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik" weiß — wie Herbert Wehner heute in anderem Zusammenhang in der „Augsburger Allgemeinen" schreibt.
Sie mögen es mir nicht verübeln, wenn ich nochmals auf Hans Bausch zurückkomme, der darauf hinweist, daß doch die technischen Innovationen wie die Einführung von UKW, Schwarzweiß- und Farbfernsehen, Stereophonie usw. und in Verbindung damit die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Exportfähigkeit der Industrie im Zeichen des öffentlich-



Dr. Nöbel
rechtlichen Systems zustande kamen. Bausch meint, es müsse einmal ausgesprochen werden,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Ich denke, das war Wehner! Jetzt ist es wieder Bausch!)

— es ist Bausch, natürlich —

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Man kommt so leicht durcheinander!)

— es ist viel schlimmer für Sie, wenn ich Bausch zitiere, ich weiß das —, daß die Organisation des Rundfunks für die Produzenten herkömmlicher oder neuartiger Kabeltechniken so gut wie keine Rolle spielt. Er vermutet meines Erachtens richtig, es könne nur die Werbung sein, die, wie vor einem Jahrzehnt schon einmal, für jene Hektik sorge. Es ist in der Tat ein Scheingefecht zum Glaubenskrieg umstilisiert worden, wegen einer Umverteilung von knapp einem Fünftel des. Werbeaufwands von Gedrucktem auf die elektronischen Medien.
Wir Sozialdemokraten haben stets, was dieses Problem angeht, unsere klare Haltung bewahrt und vor der Gafahr gewarnt, nun auch noch über die Bildschirmwerbung die letzten mittleren und kleineren Zeitungen kaputtzumachen.

(Zustimmung bei der SPD)

In der neuesten Ausgabe des offiziellen Organs des Bundesverbandes der Selbständigen wird auf die Gefahren weiterer Wettbewerbsverzerrungen durch die vermehrte Nutzung dieser Einrichtungen durch finanzstarke Großunternehmen hingewiesen und gesagt, hier müßten z. B. für die Werbung Möglichkeiten geschaffen werden,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Die Zeit läuft ab! Schneller lesen!)

die es auch Klein- und Mittelbetrieben erlauben, diese Medien als Werbeträger zu nutzen. Also auch hier werden die Gefahren klar gesehen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Sie wollen doch gar keine Werbung!)

— Das sage ich ja.

(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Was sagt denn Graf Lambsdorff dazu?)

Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1961 private Rechtsformen im Rundfunk zugelassen, aber — und dies wird immer wieder unterschlagen — allein unter der Voraussetzung, daß der Gesetzgeber eine Gesellschaftsform schafft, die wie die öffentlich-rechtliche Anstalt garantiert, daß alle gesellschaftlich relevanten Gruppen in ihr zu Wort kommen. Diese Prämisse bleibt auch bei einem optimal ausgebauten Kabelsystem bestehen.
Und noch ein Zitat, weil es Ihnen solchen Spaß macht. ZDF-Intendant von Hase meint in diesem Zusammenhang:
Nur Optimisten reden heute von 30 möglichen Kanälen. Von ihnen werden aber mindestens zehn für Nichtrundfunkzwecke, z. B. Bildschirmtext, genutzt werden und zehn bis zwölf
für bereits vorhandene Programme offenstehen. Man sollte sich über die künftige Vielfalt also nicht allzugroße Illusionen machen, abgesehen davon, daß die Anzahl von Vollprogrammen schon aus Kostengründen begrenzt sein wird.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Nehmen Sie einmal ein Privatissimum bei Herrn Hauff! — Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Lesen Sie einmal die Rede vor der Friedrich-Ebert-Stiftung!)

Zwei zentrale Problemfelder aus dem Kabinettsbeschluß vom 26. September 1979 wurden unter Federführung des Bundespresseamtes mit neun beteiligten Ressorts im Dialog zwischen Wissenschaft und medienpolitischer Praxis geprüft, nämlich die Einflüsse, die von den neuen Medien auf die Struktur der demokratischen Gesellschaft einerseits und auf den Zusammenhalt der Familie andererseits ausgehen können.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Das können die Bürger selber entscheiden!)

Herausgekommen ist folgendes, nachdem zuvor Gutachten und Veröffentlichungen zur Medienwirkungsforschung mit ihren eklatant widersprüchlichen Ergebnissen mehr Verwirrung gestiftet hatten, als sie hätten Entscheidungen vorbereiten helfen können. Hier sehen Sie, daß die Bundesregierung ihren Beschluß vom 26. September 1979 Stück für Stück auch in die Tat umsetzt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Schlimm genug !)

Es ist ja nicht so, als ob alles liegenbleibt, Herr Klein. Diesen Eindruck sollten Sie also nicht erwecken.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Wann kommt denn die Grundgesetzänderung?)

Das Gespräch zwischen Wissenschaftlern und Medienpraktikern hat also zu dem Ergebnis geführt: Größeres Programmangebot führt nicht automatisch zu größerer Vielfalt, sondern zu mehr vom gleichen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Deshalb Vormittagsfernsehen!)

Der Zuschauer wendet sich bei größerer Auswahlmöglichkeit verstärkt fiktiv unterhaltenden Programmen zu. Bei unkontrollierter kommerzieller Organisationsstruktur steigt durch den erhöhten Konkurrenzdruck der Anteil unterhaltender Programme. Das Fernsehen beeinflußt die Interaktion der Familie ganz erheblich. Das Fernsehen verändert das Verhältnis der Familie zur Umwelt, die reduziert wird.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Da kommen einem die Tränen!)

Aus zeitlichen Gründen muß ich leider hier stichwortartig und schnell vortragen. Ich bitte dafür um Entschuldigung.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das merken wir! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU]: Wer hat Ihnen das alles aufgeschrieben?)




Dr. Nöbel
Problematische Zielgruppen sind vor allem Kinder, ältere Menschen und die sogenannten sozialen Grenzgänger, die über keine stabile individuelle oder soziale Identität verfügen. Vielseher — insbesondere Kinder — sind ängstlicher als Wenigseher. Ihre Realitätswahrnehmung ist verzerrt. Sie orientieren sich an fiktiver Fernsehwirklichkeit.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Die Erfahrungen mit dem heutigen Programm!)

— Diese wissenschaftlich gesicherte Bilanz, Herr Klein, kann bei einer längerfristigen und komplexen Erfassung der Auswirkungen des Fernsehens mit kumulativem Effekt nur noch negativer werden.

(Beifall bei der SPD)

Im übrigen wurde darauf hingewiesen, daß die Einführung neuer Medien einen Eingriff in das bestehende Kommunikationsgefüge zu einem Zeitpunkt bedeuten würde, in dem sich das Mediennutzungsverhalten nach einem mühsamen Anpassungsprozeß einigermaßen konsolidiert habe.
Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland — international anerkannt — an 365 Tagen im Jahr im Fernsehen und Hörfunk rund um die Uhr Programme, die sich sehen und hören lassen können. Manchmal hat man den Eindruck, es gebe zu viele Programme zur gleichen Zeit, die man gerne sehen oder hören möchte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Man kann aber immer nur eines sehen!)

„11000mal täglich geleistete Programmarbeit", stellte der Vorsitzende des Deutschen JournalistenVerbandes dazu fest. Beschwerden über zu viele Programme zur gleichen Zeit liegen den Rundfunkanstalten zahlreich vor.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Es kommt aber wenig dabei heraus!)

Ich zweifle die Mitteilung des Intendanten des Süddeutschen Rundfunks nicht an, die besagt, er habe noch keinen einzigen Brief eines Hörers oder Zuschauers erhalten, der noch mehr Programme wünsche.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich weiß, Sie hören das nicht gerne.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

In Amerika sind nach neuesten Untersuchungsergebnissen 60% der Bewohner der Ansicht, daß nichtkommerzielles Fernsehen das Wohl der Zuschauer im Auge hat, und mit dem kommerziellen Programmangebot sind nur 30 % zufrieden.
Sie werfen uns vor, Herr Klein, wie Sie das eben wieder getan haben, wir würden dem mündigen Bürger etwas vorenthalten. Demgegenüber besagen Umfrageergebnisse hier, daß 70 % gar nicht oder zumindest nur gering interessiert sind; stark interessiert sind nur 14%. Ferner bitte ich Sie zu bedenken, daß 20% aller Zuschauer, nämlich die Hauptbetroffenen, nicht mündig sind, und das sind die Kinder.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Dafür sind Sie da!)

Im Weißbuch des japanischen Erziehungsministeriums 1979 wird ein Zusammenhang zwischen der zunehmenden Zahl von Kinderselbstmorden und der häufigen Vereinsamung der Kinder vor den Bildschirmen vermutet.
Die Frage nach den Grenzen des Wachstums, Herr Klein, ist medienpolitisch in jedem Fall gestellt. Sie hat nichts mit der Gefährdung von Arbeitsplätzen zu tun, wie Sie es hier darzustellen versuchen. Während Sie hier Ihre Verkabelungseuphorie an den Tag legen, fordern Ihre CSU-Landtagskollegen die bayerische Staatsregierung auf, darauf hinzuwirken, daß die Post die Vereinbarung der Ministerpräsidenten nicht unterläuft.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Solche und andere Widersprüche sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, veranlassen, mit uns gemeinsam im breiten Dialog zur Klärung der Konsequenzen im Zusammenhang mit den neuen Medien zu suchen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822701400
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schäfer (Mainz).

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Jetzt kommt endlich ein Liberaler! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0822701500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822701600
Herr Abgeordneter Schäfer, darf ich eine kurze Bemerkung machen.
Ich würde bitten, mit den Zwischenrufen nicht zu aktiv zu sein.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Es kommt immer auf den Redner an, Herr Präsident!)


Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0822701700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meinem Fall haben Sie noch gar nichts gehört, aber Sie rufen schon dazwischen; das finde ich ganz lustig.
Wir begrüßen es als Fraktion sehr, daß vor Ende dieser Legislaturperiode dem so wichtigen Thema noch einmal die Bedeutung einer dreistündigen Debatte eingeräumt wird. Ich glaube, daß wir in der nächsten Legislaturperiode in dieser wichtigen Frage weiterkommen müssen. Sie hat — wie jemand es einmal verglichen hat — fast die gleiche Dimension, zumindest eine ähnliche Brisanz wie die Frage der Atomenergie. Ich will mich zwar vor emotionalen Schlagworten hüten. Aber zumindest ist das Thema zu ernst, um — wie es heute morgen, Herr Klein, wieder einmal versucht wurde — in einer verhältnismäßig technokratischen und, wie ich meine, leichtfertigen Weise über die Dinge hinwegzureden. Das geschieht — das geht auch aus dem Text Ihrer Anfrage hervor — immer wieder mit dem Unterton „Wirtschaftspolitik allein". Sie können doch weder in der Frage der Atomenergie noch bei der Frage der Gestaltung der neuen Kommunikationstechniken



Schäfer (Mainz)

davon ausgehen, daß man lediglich die Arbeitsplatzbeschaffung in den Mittelpunkt rückt. Denn die Bedenken, die in ganz Deutschland bestehen, die keineswegs nur bei der SPD-Fraktion oder bei uns vorhanden sind, richten sich auch gegen die möglichen Gefahren des neuen Systems.
Natürlich hat es auch Chancen. Kein Mensch wird hier angesichts dieser neuen Herausforderung in Kulturpessimismus verfallen. Es ist aber notwendig, in einer ernsten Weise über das Thema zu sprechen. Ich glaube — Herr Nöbel hat das ausgedrückt —, daß wir hier einen Konsens finden sollten, der weiterhilft, statt uns parteipolitisch zu verzanken oder gar die Angelegenheit zu einem Wahlkampfthema zu machen.
Die FDP hat im Dezember vorigen Jahres als erste Partei ein Medienpapier vorgelegt. Es erhebt nicht den Anspruch, auf alle Fragen eine Antwort zu geben. Aber wir haben einen Rahmen gesetzt, der sich sehen lassen kann. Wir sind dabei nicht davon ausgegangen, die neuen Medien euphorisch zu begrüßen. Wir sind aber auch nicht davon ausgegangen, Kulturpessimismus zu entfachen und nur Gefährdungen herauszustellen. Wir meinen vielmehr: Politische Entscheidungen dürfen nicht durch die Schaffung vollendeter Tatsachen auf dem Gebiet technischer Entwicklungen herbeigeführt werden, sondern wir müssen frühzeitig Rahmen setzen.
Ich begrüße, daß Ministerpräsident Dr. Vogel bei seiner Rede anläßlich des 30jährigen Bestehens der ARD genau diesen Satz übernommen hat, und zwar aus meiner Rede vom 1. Dezember. Ich bin über die Wortgleichheit erfreut gewesen. Auch er ist der Auffassung, daß man bei diesen Fragen behutsam, Schritt für Schritt vorgehen sollte. — Ich bin froh, daß Sie mir zunicken, Herr Klein. Ein gewisser Konsens deutet sich hier schon an. .
In der Frage der Atomenergie hatte der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission eingesetzt, die ihre Arbeit gestern beendet hat. Das Ergebnis ist strittig geblieben. Es gibt ein Minderheitsvotum. Die FDP ist der Meinung: Um einen Konsens zu erreichen, wäre es auch in dieser Frage gut — ich darf den Vorschlag erneut wiederholen —, daß wir uns bemühen, zwischen Bund und Ländern eine Kommission zu schaffen, in der nicht allein die Regierungen, sondern auch die Parlamente sowie die Wissenschaft vertreten sind. Die Kommission sollte bemüht sein, nicht nur durch das Studium der Kabelprojekte, die zur Zeit anlaufen oder vorgesehen sind, sondern auch unter Einbeziehung ausländischer Erfahrungen hier weiterzukommen. Ich meine, dieses Thema ist zu wichtig, als daß es nur in einzelnen Ländern vorangetrieben werden kann oder als daß hier ewig ein Streit zwischen Regierung und Opposition bleibt. Wir sollten uns überlegen, meine Damen und Herren, ob uns hier eine Kommission nicht weiterhelfen kann, zu vernünftigen Schritten zu kommen.
Meine Damen und Herren, in Ihrer Anfrage wird unterstellt, die Bundesregierung wolle etwas reglementieren oder gar verhindern. Ich bin deshalb sehr froh über die eindeutige Feststellung in der Antwort der Bundesregierung, daß in diesen Fragen abschließend nur in Abstimmung zwischen Bund und Ländern und in enger Fühlungnahme mit der Wissenschaft entschieden werden darf. Ich meine, hier fehlt uns noch ein Gremium, das die Voraussetzungen zu einer endgültigen Entscheidung schafft
Darüber hinaus muß ein breiter Dialog zwischen Bürgern und politisch Verantwortlichen geführt werden, so sagt die Bundesregierung. Auch das unterstreichen wir als sehr notwendig. Ich glaube, wir kommen nicht weiter, wenn wir uns hier in Polemiken ergehen. Vielmehr sollten wir uns jetzt den Entscheidungshilfen zuwenden, wie es in der Antwort auf die Große Anfrage heißt
Da muß ich allerdings, gerichtet an die Adresse des Herrn Bundesinnenministers, einige Zweifel anmelden. Ich bin zwar mit meiner Fraktion froh, daß wir jetzt in Berlin und Nordrhein-Westfalen Gesetze vorliegen haben und auch mit begrenzten Feldversuchen zum Bildschirmtext, zum Videotext — ARD/ZDF — begonnen haben, aber die Schwierigkeiten sind angesichts der geplanten vier Kabelpilotprojekte immer noch sehr groß. Die Finanzierbarkeit ist nach wie vor nicht geklärt. Ich bin dankbar, jetzt zu hören, daß wir nach dem Ergebnis von gestern offensichtlich mit einer Erstellung einer Übersicht über die genauen Kosten zu rechnen haben.
Es ist aber auch an die Dauer zu denken, meine Damen und Herren. Es ist doch eindeutig, daß z. B. das rheinland-pfälzische Projekt erst 1983 beginnen kann und möglicherweise bis 1987 dauern würde. Wenn es hier um die Schaffung baldiger Entscheidungshilfen geht, dann frage ich mich, ob wir erst 1987 oder 1988, nach Beendigung dieser Pilotprojekte, hier weiterdiskutieren können. Ich bin der Meinung, das ist sehr spät
Meine Damen und Herren, diese Projekte sind zum Teil zu ehrgeizig angelegt Wenn ich daran denke, daß in dem Gesetzentwurf in Rheinland-Pfalz nicht nur von einer Erprobung des Kabelfernsehens die Rede ist, sondern darin auch Video, Kabeltext, Bildschirmtext, Rückkanal, offener Kanal und Satellitenrundfunk genannt werden, so erscheint mir das für ein Bundesland zuviel. Ich könnte mir vorstellen, daß uns — die FDP hat das hier wiederholt deutlich zum Ausdruck gebracht — enger begrenzte Versuche weiterführen, eher als diese ehrgeizigen und ungeheuer aufwendigen Projekte.
Darüber hinaus muß ich natürlich auch Zweifel anmelden, wenn man bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs von Rheinland-Pfalz auf die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien stößt. Dort stellt man fest, daß immerhin sechs Vertreter von Wirtschaftsverbänden beteiligt werden, aber nur ein Vertreter des Journalistenverbandes und nur ein Vertreter des Gewerkschaftsbundes. Hier scheint mir ein Ungleichgewicht vorzuliegen. Und ganz und gar undenkbar erscheint es mir, daß den öffentlich-rechtlichen Anstalten in diesem Versuch verwehrt wird, das lokale Fernsehen zu erproben. Das wird nur den Verlegern bzw. freien Trägern geöffnet In diesem



Schäfer (Mainz)

Kabelprojekt ist die Wettbewerbssituation von Anfang an verzerrt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Wollen Sie das Monopol noch mehr ausbauen?)

Meine Damen und Herren, was das Monopol betrifft, von dem so oft die Rede ist, so komme ich darauf gleich noch zu sprechen. Ich kann nur sagen, ich bin nicht der Auffassung, daß wir in der Bundesrepublik im Rundfunkwesen ein Monopol der öffentlich-rechtlichen Anstalten haben. Wir haben eine Konkurrenzsituation. Ich kann Ihnen nicht folgen, wenn Sie hier heute morgen wiederholt haben — Herr Klein ist nicht mehr im Raum —,

(Zurufe von der CDU/CSU: Kommt gleich wieder!)

wie es auch aus Ihren Publikationen hervorgeht, dieses Monopol gebe es in der Presse nicht. Das ist zwar formal richtig, aber machen wir uns doch bitte hier nichts vor. Wir können doch nicht von Hamburger Zeitungskiosken ausgehen, die heute morgen zitiert wurden. Gehen Sie doch bitte einmal in die normale deutsche Klein- und Mittelstadt, und stellen Sie bitte einmal fest, welche Zeitungen dort von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung gelesen werden. Das sind doch Einzeitungskreise.
Hier wäre allerdings, Herr Schwarz-Schilling, ein lokales Konkurrenzfernsehen von Nutzen,

(Klein [München] [CDU/CSU]: Jawohl! Einverstanden!)

denn das würde die Meinungsvielfalt fördern. Ich bin auch mit Herrn Vogel der Meinung, daß man durchaus den Verlegern die Möglichkeit geben soll, etwas Derartiges zu erproben. Nur fürchte ich, wenn das von Anfang an nur die Verleger tun sollen und den öffentlich-rechtlichen Anstalten dieser Weg verwehrt wird, ist das keine gute Sache.
Was die Frager der Weiterentwicklung betrifft, so hat meine Partei in ihrem Medienpapier sehr deutlich herausgestellt, daß es notwendig ist, durch die Entwicklung der neuen Kommunikationen die aktive Beteiligung des Bürgers zu erweitern, sein Bedürfnis nach verbesserter selektiver Kommunikation und Information in speziellen Fachgebieten befriedigt werden muß und daß Einschränkungen der Informationsfreiheit im derzeitigen Mediensystem auszugleichen sind. Ich habe hier bereits eine solche Einschränkung genannt, nämlich diese Einzeitungskreise, die zweifellos auch dazugehören, und nicht nur, wie Sie immer wieder sagen, das Monopol der öffentlich-rechtlichen Anstalten; denn, wie Sie wissen, haben wir ja zwischen ZDF und ARD eine Konkurrenz, und bei einer Ausweitung der Kanäle würden sicher auch die dritten Programme zu einer Konkurrenz werden können.
Wir sind mit allen Fraktionen dieses Hauses der Auffassung, daß diese neuen Medien für private Anbieter eine Fülle von Möglichkeiten eröffnen: Bildschirmtext: offen für alle Anbieter; Videotext: muß weiter geöffnet werden. Wir haben die Möglichkeit, durch die Schaffung eines offenen Kanals auch private Organisationen zu beteiligen: Kirchen, Gewerkschaften, auch Bürgerinitiativen.
Ich glaube aber, daß es angesichts der Tatsache, daß wir in Kürze mit einem Satellitenrundfunk zu rechnen haben werden, überflüssig ist, wenn wir uns hier Gedanken darüber machen, ob zu den bestehenden vielfältigen Angeboten der Rundfunkanstalten noch ein aufwendiges, kaum zu finanzierendes — es sei denn mit sehr viel Werbung — und kaum mehr zu bestückendes — so viele Journalisten haben wir ja gar nicht, die eine solche Riesenanstalt betreiben könnten — nationales Fernsehen kommen muß. Ich sehe dazu weder ein Bedürfnis der Bürger noch eine Notwendigkeit. Lassen Sie uns doch zunächst einmal im lokalen Bereich anfangen statt im nationalen Bereich mit ehrgeizigen Großprojekten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß es nicht richtig ist, wenn Herr Klein heute morgen hier festgestellt hat, es gäbe zwischen den Regierungsparteien oder innerhalb der Bundesregierung große Meinungsverschiedenheiten. Ich kann nur feststellen, die gibt es natürlich bei CDU/CSU auch: Hie Schwarz-Schilling, Biedenkopf, Klein — er kommt gerade wieder — und Freunde; auf der anderen Seite habe Sie die bereits zitierten Intendanten Bausch, Hilf, Kultusminister Remmers.

(Zuruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU])

Ich kann immer wieder nur sagen: die stammen aus Ihrer Partei. Sie sind vielleicht durch die Tätigkeit in den Rundfunkanstalten klüger geworden, Herr Schwarz-Schilling. Das ist allerdings möglich, das würde ich nicht bestreiten.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Wir haben keine solche Parteiraison, daß sie nicht ihre Meinung sagen dürfen!)

— Meine Damen und Herren, wir wollen doch nicht leugnen, daß der Einfluß der Parteien dazu geführt hat — das kritisiert meine Partei natürlich auch sehr stark —, daß das Proporzdenken in den Rundfunkanstalten groteske Blüten treibt: „Gibst du mir den Intendanten, kriegst du den Programmdirektor." So sieht es doch leider aus. Das hat doch dazu geführt, daß die deutschen Rundfunkanstalten in Mißkredit geraten sind, doch nicht ihre Einfallslosigkeit in bezug auf die Programme. Das ist doch der Punkt.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Das beklagen alle und machen alle!)

— Herr Klein, lassen Sie uns den mutigen Versuch unternehmen, davon wegzukommen. Das mag utopisch klingen, ich sehe das Ihrem Lächeln an, aber ich möchte trotzdem vorschlagen, seien wir endlich einmal so ehrlich, daß alle Parteien verhindern, daß qualifizierte Journalisten nicht auf die Positionen kommen, die ihnen gebühren, dafür aber Parteileute, und hinterher ist man enttäuscht, wenn diese Parteileute nicht mehr die Meinung der Partei, sondern die Meinung der Rundfunkanstalt vertreten. Das ist ja wohl der Fall.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Wir sind gar nicht enttäuscht!)

Außerdem gibt es ja auch eine interessante Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Minister-



Schäfer (Mainz)

präsidenten, auf die ich hier hinweisen darf. Herr Albrecht und Herr Vogel sind sich keineswegs einig. Beide sind an den neuen Medien interessiert, aber der eine will mit seinem Hurra-Patriotismus eine schnelle Einführung ohne Befragung des Parlaments; bei dem anderen findet sich zumindest der Ansatz, mit einem Pilotgesetz zu beginnen, das wenigstens den Versuch der Erprobung unternimmt, und man hat mir seitens der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei auch versichert, daß man für den Fall, daß diese Erprobung mißglückt, davon wieder absehen wird. Herr Albrecht hingegen wollte seinen Privatrundfunk ad hoc einführen. Er ist, wie Sie wissen, gescheitert,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Aber doch nicht deshalb!)

und man kann dazu eigentlich nur sagen: Wir müssen deshalb froh sein, weil Herr Albrecht keineswegs die Bürger seines Landes vorher befragt hat,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wo ist denn das vorgesehen?)

sondern ihnen mit seinem Privatrundfunk zugemutet hätte, erhebliche Kosten zu tragen, ohne vorher dazu gehört worden zu sein, ob sie diesen Rundfunk überhaupt wollen. Es war also eine rein politische Entscheidung des Ministerpräsidenten.

(Zustimmung bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822701800
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Klein?

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0822701900
Herr Klein, ich würde Sie bitten, das Gespräch mit mir nachher in der Lobby fortzusetzen; ich bin ja zeitlich eingeschränkt.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

— Wir pflegen das des öfteren zu tun; Ihr Lachen ist insofern für mich unverständlich.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber noch auf einen Zwischenfall eingehen, der sich gestern abend abgespielt hat und den ich für sehr gravierend halte. Dann, wenn hier schon der Vorwurf gemacht wird, es gebe ein öffentlich-rechtliches Rundfunkmonopol, und dies werde schamlos zugunsten der einen Seite ausgenutzt, habe ich, so kann ich nur sagen, kein Verständnis dafür, daß ein im Grundgesetz nicht vorgesehener sogenannter Kanzlerkandidat nunmehr den Anspruch erhebt, bei jeder Reise, die Regierungsmitglieder unternehmen, in Sendungen des deutschen Fernsehens den Superkommentator zu spielen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich halte das für unerträglich!

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Er ist aber ein guter Kommentator! — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist Ihre Auffassung von Opposition!)

Ich sage Ihnen dazu: Wenn der Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Ein sachkundiger Kommentator!)

während eines bestimmten Vorgangs, nämlich im Zusammenhang mit der Reise des Bundeskanzlers und des Bundesaußenministers nach Moskau, in einer ungemein subtilen, einer ungemein schwierigen Situation

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sie meinen, er soll am besten gar nichts sagen? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Er hat zu schweigen?)

den Anspruch erhebt, einen Kommentar zu sprechen, während die Übertragung im Westdeutschen Rundfunk noch läuft, kann ich Ihnen nur sagen, das ist ein Mißverständnis unserer Medienlandschaft und allerdings ein Angriff auf diese Landschaft, den wir entschieden zurückzuweisen haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Also doch ein Monopol der Regierung! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Sie wollen einen Maulkorb!)

Ich habe die Sendung des Herrn Mühlfenzl — des Kommentators Mühlfenzl, Ihres Freundes, Herr Klein — am vergangenen Montag gesehen, und da wurde Strauß zum erstenmal als Kommentator des Gipfels von Venedig verwendet.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Er versteht ja auch etwas davon!)

Ich darf den Bayerischen Rundfunk von dieser Stelle aus bitten, daß er diese Sendezeit auf die Ihnen für den nächsten Wahlkampf zur Verfügung stehenden Werbespots anrechnet; denn mehr war das nicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Dann bleibt für Sie nichts mehr übrig! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Dann kommt die Regierung bis zum 5. Oktober nicht mehr dran!)

Der Herr Strauß sollte doch zumindest nach Weltgipfeln erst einmal abwarten, bis er sie analysieren kann, statt sie bereits am gleichen Tage in Bausch und Bogen zu verdammen — ein peinliches Bild vor der deutschen Öffentlichkeit.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Bis die Regierung die Meinung gebildet hat!)

Wir wünschen führende deutsche Politiker nicht als Chefkommentatoren der deutschen Rundfunkanstalten. Das wollte ich an diesem Beispiel nur einmal erläutert haben.
Nun noch etwas anderes. Dann, wenn Sie von Demokratieverständnis sprechen und davon reden, wir müßten in den Kommunikationstechniken weiterkommen, sollten Sie bitte nicht ständig den Versuch unternehmen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten auf der einen Seite zu diskreditieren und auf der anderen Seite zu loben, wie es vorgestern abend geschah. Ich habe noch die Worte des Herrn Vogel bei seiner Laudatio auf die ARD im Ohr, diese Anstalt habe sich nicht nur bewährt, sondern habe auch einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem der freiheit-



Schäfer (Mainz)

lichsten und demokratischsten Staaten der Welt geleistet.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Aber natürlich!)

Dann hören Sie doch bitte auf, so zu tun, als wäre diese ARD, wie Herr Strauß ja gestern gesagt hat, ein Staatsfunk. So ist es doch gestern abend gesagt worden: ein Staatsrundfunk.

(Zuruf von der CDU/CSU: Er hat ja auch gesagt: h a t geleistet!)

Das ist doch einfach unwahr.
Herr Klein, schaffen Sie also erst in Ihrer eigenen Partei oder zwischen den beiden Parteien eine Einheit in der Beurteilung, bevor wir hier versuchen, einen Konsens herzustellen. Denn man weiß nicht so recht, an wen man sich hier zu wenden hat, wenn man mit Ihnen diskutiert
Meine Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, daß es für die Beteiligung Privater an den neuen Medien durchaus Möglichkeiten gibt Ich habe darauf hingewiesen, daß wir es nicht für nötig halten, daß wir hier mit Gewalt ein kommerzielles Fernsehen — mit all seinen Problemen — schaffen.
Ich darf, bezogen auf meinen Vorredner, wiederholen: Es gibt keinen Beweis dafür, daß ein kommerzieller Wettbewerb innerhalb der Rundfunklandschaft zu besseren Sendungen führt. Ich glaube, die Beispiele aus dem Ausland sprechen beredt dagegen. Denn am Ende würde es sich doch wohl um eine Konkurrenz um die größeren Werbeeinnahmen handeln; das wäre doch die Konkurrenzsituation. Das heißt — genauer gesagt und ganz logisch —, man müßte sich bemühen, in der wichtigsten Sendezeit, in der man die meisten Zuschauer ansprechen kann, nach Möglichkeit die höchste Einschaltquote zu haben, um die höchsten Werbeeinnahmen zu erzielen. Und da können Sie mir doch nicht einreden, daß das zu einer Verbesserung des Programms, zu einer Steigerung der Programmviel-fait führen würde. Ich will hier gar nicht qualifizieren, ich bin sehr für Unterhaltungssendungen, aber für gute. Deshalb begrüße ich eher einen europäischen Kanal, der es ermöglichen würde, daß wir vielleicht einmal eine gute Show aus Italien oder sonst woher sehen können.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Aus Italien! Lachen und weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Entschuldigen Sie, Herr Klein: aus Italien! Allerdings beziehe ich mich dabei nicht auf die Auswüchse kommerziellen Fernsehens in Italien, das zu später Stunde den Bereich des Pornos sehr stark pflegt. Ich glaube auch nicht, daß Sie das bei Ihrer ständigen Verteidigung des Privatwirtschaftlichen in diesem Bereich wollen. Also, das meine ich nicht, ich meine Sendungen der RAI.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Ein Stück Konsens!)

Meine Damen und Herren, Kabelfernsehen würde bedeuten, daß wir allein in der Bundesrepublik eine Fülle Dritter Programme hätten, die jedem Zuschauer über Kabel zugänglich gemacht würden. Wir könnten — das ist eine alte Forderung des ZDF — auch dort ein zweites ZDF-Programm haben. Wir werden mit Sicherheit den offenen Kanal, den Rückkanal bekommen. Wir werden via Satellit ausländische Sender für Gastarbeiter, für Leute, die Fremdsprachen lernen wollen, dazubekommen. Das ist sicher eine sehr erfreuliche Angelegenheit Ich frage mich: Was noch mehr, was noch dazu?
Das Satellitenfernsehen wirft Probleme auf. Ich bin der Auffassung, daß die Rundfunkanstalten sehr gut daran tun, für dieses Satellitenprogramm sehr frühzeitig Konzepte vorzulegen.
Ich darf hier einen alten Vorschlag wiederholen: Wir sind der Auffassung, daß bei einem Satellitenfernsehen ein europäisches Programm — etwa orientiert an der Struktur und Organisation der ARD — auf einem Kanal geschaffen wird, der es uns ermöglicht, Sendungen aus den mit uns befreundeten Ländern der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar sehen zu können. Hiermit wäre ein großer Schritt nach vorn getan. So etwas muß gar nicht synchronisiert sein; aber ich glaube, auch in synchronisierter Form läßt sich über diese Länder noch sehr viel mehr lernen, als das angesichts der Sendezeiten unserer Rundfunkanstalten im Augenblick möglich ist. Hier liegt also eine Chance.
Gleichzeitig aber auch der Hinweis darauf — diesen Hinweis hat Bundesaußenminister Genscher auf der UNESCO-Tagung im Oktober 1978 gegeben —, daß wir als Partei und als Liberale „für den freien Austausch von Ideen in Wort und Bild sind statt einer staatlichen Reglementierung"; d. h. für den freien Austausch über die Grenzen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Darum sollten wir uns frühzeitig bemühen — ich glaube, der Herr Bundesinnenminister hat das schon wiederholt erklärt —, daß wir in Europa zu Formen einer Zusammenarbeit kommen, die zu einer Europäischen Rundfunkkonvention führt, um dem Problem der Fremdkommerzialisierung vorzubeugen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU])

Ich meine, hier sollte verhandelt werden. — Herr Schwarz-Schilling, ich bin ja Ihrer Auffassung. Wir wollen nichts abschießen oder stören. Nur, wir sollten verhandeln, damit uns nicht auf kaltem Wege ein neues System aufgezwungen wird. Denn das hielte ich allerdings nicht für eine sinnvolle Sache.
Die liberalen Parteien Europas haben in diesen Tagen als erste, wenn ich recht sehe, eine europäische Medienkommission geschaffen. Ich glaube, daß das eine Möglichkeit ist, mit unseren Abgeordneten in Straßburg, im Rahmen unserer befreundeten Parteien frühzeitig in Verhandlungen über eine sinnvolle Gestaltung des Satellitenfernsehens einzutreten, Fragen des Urheberrechts zu prüfen und andere wichtige Fragen zu lösen.



Schäfer (Mainz)

Die vor uns liegenden Aufgaben und das große Problem der Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken bedürfen einer intensiven Zusammenarbeit. Wir haben sie immer wieder angeboten, und wir hoffen nach wie vor, daß es hier keinen Grabenkrieg gibt, sondern eine vernünftige frühzeitige Zusammenarbeit, die die Probleme diskutiert, aber auch um ihre Lösungen bemüht ist.
Ich habe vorhin den Vorschlag wiederholt, eine Art Bund-Länder-Kommission zu schaffen, die aber nicht nach schlechtem früheren Beispiel aus Regierungsvertretern allein zusammengesetzt sein soll, sondern auch Parlamentarier und Wissenschaftler berücksichtigt. Das scheint mir der bessere Weg als eine Bundestags-Enquete-Kommission zu sein, die die Bundesländer nicht berücksichtigen würde. Das hat meine Fraktion nicht gewollt.
Ich glaube aber, wir können uns — und hier werden Sie mir vielleicht sogar zustimmen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU — allzu lange Denkpausen in dieser Frage nicht mehr erlauben,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Was bedeutet das?)

und zwar deshalb, weil die Entwicklung vorwärts drängt und wir als Politiker aufgerufen sind, Rahmen zu setzen, in denen diese Entwicklung im Griff bleibt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Richtig!)

Ich bin dieser Meinung, und ich hoffe, daß parallel zu den Pilotprojekten eine Chance besteht, gemeinsam nachzudenken und gemeinsam Lösungen vorzubereiten, von denen ich meine, daß sie in der nächsten Wahlperiode diese Hauses angestrebt werden müssen, soweit der Bund betroffen ist.
Die FDP hat — das kann ich zusammenfassend und abschließend sagen — eine Reihe von Grundsätzen zu diesen neuen Medien erarbeitet, von denen ich hier einige zitieren und nochmals in Ihr Bewußtsein rufen möchte:
Erstens. Die neuen Medien dürfen Informationsfreiheit und Meinungsvielfalt nicht schwächen, vielmehr sollen sie die aktive Beteiligung des Bürgers am Informationsprozeß erhöhen sowie seine Urteilsfähigkeit und soziale Entfaltungsmöglichkeit stärken. Die gesellschaftliche Integration und die Fähigkeit zur demokratischen Willensbildung müssen auch unter den Bedingungen der neuen Medien gewährleistet bleiben.
Zweitens. Unabhängigkeit von Staat, Parteien, Verbänden, Unternehmen und Einzelpersonen muß auch bei den neuen Informationsträgern gewahrt werden. Im Sinne von Art. 5 Grundgesetz muß der Zugang zu den neuen Medien prinzipiell für jedermann offen sein. Ich habe dazu Ausführungen gemacht.
Drittens. Die neuen Medien dürfen nicht zu neuer wirtschaftlicher Machtkonzentration führen. Der publizistische Wettbewerb darf nicht weiter eingeschränkt werden. Neue Medien müssen zu einer Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Informationsanbietern führen, insbesondere im lokalen und
regionalen Bereich. Es muß sichergestellt werden, daß öffentliche Interessen und Interessen von Minderheiten, die unter Marktbedingungen nicht befriedigt werden, zur Geltung kommen. Das betone ich nochmals sehr deutlich: Auch die Minderheiten haben ein Recht auf Fernsehsendungen und sollten nicht hinter den von Ihnen geplanten, von Werbung abhängigen großen Massensendungen verschwinden.

(Zuruf des Abg. Klein [München] [CDU/ CSU])

Sie haben es vor allem beim offenen Kanal, wo ja jeder Bürgerinitiative die Möglichkeit bleibt, selber Fernsehen zu machen.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wieso nur Bürgerinitiativen?)

Viertens. Auch bei Nutzung der neuen Medien muß der Schutz personenbezogener Daten für jedermann garantiert werden. Ich gehe davon aus, daß der Bundesinnenminister zu diesem speziellen Problem heute noch Stellung nehmen wird.
Fünftens. Bei den medienpolitischen Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf Bildungs-, Kultur- und Gesellschaftspolitik frühzeitig bedacht werden, um erforderliche flankierende Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch sagen: Ich sehe nicht diese Gefahr für die Familie, wenn in Schule und Hochschule Medienpädagogik zu einer Selbstverständlichkeit wird. Ich glaube, dazu besteht Anlaß. Wir haben uns in früheren Jahren im Deutschunterricht auf die Interpretation gedruckter Werke bezogen. Angesichts unserer Welt ist es, meine ich, eine legitime Forderung an den Deutschunterricht unserer Schulen, uns auch mit den optischen Werken auseinanderzusetzen. Ich erinnere mich an meine alte Tätigkeit: Interpretation und Vergleiche bestimmter deutscher Tageszeitungen. Ich kann mir bei der heutigen Ausstattung unserer Schulen vorstellen, daß wir dort durchaus in der Lage sind, Sendungen zu vergleichen und damit auch das kritische Bewußtsein zu schärfen. Ich habe also nicht Angst vor dem Untergang der deutschen Familie durch die Entwicklung der neuen Medien. Ich glaube auch nicht, daß das Fernsehen als Medium auf Dauer diese Riesenfaszination hat, die uns alle permanent vor den Bildschirm zwängt,

(Klein [München] [CDU/CSU]: Gütt statt Goethe!)

sondern ich bin der Meinung, auch dessen Wirkung verblaßt allmählich. Die Lokale in Deutschland sind wieder voller, die Leute sind gar nicht mehr so furchtbar daran interessiert, was alles so gesendet wird. Wir sollten nicht zu pessimistisch in die Zukunft schauen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Richtig!)

— Ich bin Ihnen dankbar für die Zurufe „Richtig". Ich freue mich immer, wenn mir die Opposition Recht gibt. Sie sehen, es sind Konsensmöglichkeiten vorhanden.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Recht muß Recht bleiben!)




Schäfer (Mainz)

Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir sollten uns unsere Entscheidungen nicht dadurch leichter machen, daß wir die Gefahren herunterspielen. Wir sollten andererseits allerdings auch nicht aus Mißbehagen vor diesen neuen Medien ausweichend reagieren und uns ein Alibi schaffen, uns vor politischen Entscheidungen zu drücken.
Ich bin der Auffassung, wir sind als Politiker aufgerufen, die Rahmenbedingungen für neue Medien zu schaffen. Ich bin nach wie vor so optimistisch zu glauben, daß das auch mit der Opposition möglich ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822702000
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Bildung, Wissenschaft.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0822702100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Klein heute morgen sehr stark machtpolitische und technische Gesichtspunkte betont hat, halte ich einen Beitrag zu dieser Debatte aus bildungspolitischer Sicht für angebracht. Die Antwort auf die Große Anfrage und den Beschluß der Bundesregierung wird Herr Bundesminister Baum nachher erläutern. Ich bin ihm dankbar, daß er mir den Vortritt läßt, weil eine gleichzeitige Ministerratssitzung in Brüssel mir leider unmöglich macht, dieser Debatte noch allzulange zu folgen. Ich bitte deshalb schon jetzt um Ihre Nachsicht.
In der Bildungspolitik ist der mündige Bürger für viele ein Reizwort, hinter dem man die Erziehung zum Aufruhr, die schleichende „Kulturrevolution" auszumachen glaubt. Den gleichen Kritikern ist der mündige Bürger für die Revolutionierung unserer Medienlandschaft wieder gut. Das ist zwar ein Widerspruch,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Aber nur bei Ihnen !)

aber dieser Widerspruch hat Methode.
Gefragt wird er trotzdem nicht, der mündige Bürger. Soweit er sich im unerwünschten Sinne äußert, nimmt man ihn nicht zur Kenntnis.
Die vorliegenden Befragungsergebnisse zeigen: die große Mehrheit der Bevölkerung — auch der Eltern, der Lehrer und Erzieher — steht trotz mancher Unzufriedenheit mit unserem Fernsehprogramm einer weiteren Programmvermehrung und einer Kommerzialisierung des Fernsehens skeptisch bis ablehnend gegenüber. Die vorwärts drängenden Medienstrategen stört das wenig. Sie wissen besser, was der mündige Bürger wollen soll. Der Bürger fühlt sich durch solche Verfahrensweisen eher entmündigt. Das Fazit: Reden wir nicht nur über den mündigen Bürger, reden wir vor allem mit ihm.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das meint die Bundesregierung mit ihrer Forderung nach einem öffentlichen medienpolitischen Dialog.
Die medienpolitische Wiederentdeckung des mündigen Bürgers hat noch einen weiteren Preis.
Die noch Unmündigen, Minderjährigen geraten dabei aus dem Blickfeld. Bezeichnend für mich war ein Gespräch zwischen einem Medienexperten der Unionsparteien und einem Fernsehintendanten; übrigens aus der gleichen Partei. Der Intendant, nachdrücklich über den mündigen Bürger belehrt, fragt zurück: „Ist Ihnen klar, daß 20 % der Bürger gar nicht mündig sind?" Darauf der Medienexperte in offensichtlicher Genugtuung, seinen Kontrahenten bei einem demokratischen Fauxpas erwischt zu haben: „Das ist Ihre Aussage, Herr Bausch." Der wiederum: „Ich meine die Kinder, Herr Schwarz-Schilling." Kleinlaute Antwort: „Ach so."

(Lachen bei der SPD)

Das war kein einmaliger Lapsus. Auch in der Großen Anfrage der CDU/CSU, die wir heute debattieren, findet sich kein einziges Wort über Kinder und Jugendliche. Auch die Familie wird nur ein einziges Mal flüchtig und zudem nur in rechtlichen Zusammenhängen gestreift. Dabei wird die Union sonst nicht müde, Bekenntnisse zur Familie abzulegen und die Orientierungsprobleme von Jugendlichen zu beklagen. Aber das überläßt man besser den Familienpolitikern, den Jugendpolitikern, den Bildungspolitikern. Mit Medienpolitik hat das offenbar wenig zu tun.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sie waren noch nicht da!)

Man kann das Arbeitsteilung nennen. Man könnte es auch als politische Bewußtseinsspaltung bezeichnen.

(Beifall bei der SPD)

Ich halte dem entgegen: Medienpolitik ist auch ein Stück Familienpolitik, Jugendpolitik, Bildungspolitik. Die Auswirkungen neuer Medien auf diese Bereiche menschlichen Lebens und Zusammenlebens sind für uns mindestens so wichtig wie die ökonomischen, technologischen und publizistischen Auswirkungen, die in der Großen Anfrage so einseitig dominieren. Die Bedeutung dieser Aspekte verkenne ich nicht. Natürlich ist es für unsere Volkswirtschaft wichtig, daß sie in einer Schlüsselindustrie Anschluß an die internationale Entwicklung hält, daß sie wettbewerbsfähig bleibt. Natürlich ist es angesichts der Arbeitsmarktperspektiven der 80er Jahre wichtig, wenn wir damit zusätzliche Arbeitsplätze, qualifizierte und interessante Arbeitsplätze sichern.
Auch für die Bildungspolitik kann diese Entwicklung unter bestimmten Voraussetzungen wertvolle neue Impulse geben. Nur — und das ist für mich die entscheidende Frage — um welchen Preis werden wir diese Vorteile haben, wenn wir sie haben? Wie wird die Rechnung unter dem Strich aussehen?

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das wissen Sie schon!)

— Ich weiß es eben nicht, Herr Schwarz-Schilling. Deshalb frage ich es, und Sie sollten es auch fragen, statt das Ergebnis zu unterstellen. Wie wird die Rechnung unter dem Strich aussehen, wenn wir Vor- und Nachteile bilanzieren?



Bundesminister Dr. Schmude
Das ist eben nicht allein eine ökonomische Rechnung, obwohl übrigens die riesigen Investitionssummen, die da zur Verkabelung unserer Landschaft nötig wären, auch sehr sorgfältige ökonomische Kosten-Nutzen-Analysen erfordern werden.
Die Frage der Medienwirkung ist keine Spezialdisziplin, zu der nur ein kleiner Kreis eingeweihter Experten Zugang hätte. Jeder von uns kann bei sich, in seiner Familie, in seiner Nachbarschaft und bei seinen Freunden dazu Betrachtungen finden und Erfahrungen sammeln. Wir brauchen auch die Hilfe der Wissenschaft. Wir brauchen gerade jetzt mehr und bessere langfristig angelegte Medienwirkungsforschung.
Aber die medienpolitischen Grundsatzentscheidungen sind letztlich politische Entscheidungen, nicht primär wissenschaftliche Prozesse. Die neuen Medien sind kein völliges Neuland. Dazu gibt es bereits eine Fülle von Erfahrungen und Erkenntnissen, die im Ausland gewonnen worden sind. Das sind, wenn Sie so wollen, großangelegte Pilotprojekte, aus denen wir schon jetzt lernen und Schlüsse für die vor uns liegende Gestaltungsaufgabe ziehen können.
Aus diesen Erfahrungen und aus den Ergebnissen der bisherigen Medienwirkungsforschung wissen wir:
Erstens. Mehr Programme und mehr Sendezeiten bedeuten — jedenfalls für Kinder — mehr Stunden vor dem Fernseher. Das ist sowohl bei uns wie im Ausland nachgewiesen.
Zweitens. Mehr Programme bedeuten vor allen Dingen mehr Leichtes und Seichtes, mehr Unterhaltung, mehr Shows, mehr Werbung, mehr Krimi.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das wissen Sie alles!)

— Das ist nachgewiesen. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen. Offnen Sie die Augen! Dann sehen Sie es auch.
Drittens. Die Programmqualität wird durch Privatisierung nicht besser, sondern eher schlechter.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Was Programmqualität ist, entscheiden Siel)

Viertens. Zuviel Fernsehen fördert aggressive Grundstimmungen, vermittelt unverarbeitete Ängste, verstellt den Blick für die Wirklichkeit des eigenen Lebenskreises, vermindert die Ausdauer, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, und zwar unabhängig davon, ob es sich um bessere oder schlechtere Programme handelt.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Warum verbieten Sie denn das Fernsehen nicht?)

Fünftens. Die unterschiedlichen Fernsehgewohnheiten in den Familien, insbesondere zwischen den verschiedenen Bildungsschichten, verstärken eher die vorhandenen Unterschiede in Kenntnissen und Fähigkeiten. Mehr Programme leisten zum Ausgleich dieser Unterschiede nichts. Dafür aber geht
die Integrationswirkung gemeinsamer nationaler Programme endgültig verloren.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Aha!)

Sechstens. Bei der Nutzung der neuen Medien zur Verbesserung der Bildungschancen ist der Ertrag nur in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen mit mehr Personal, mit mehr Geld und ergänzenden Veranstaltungen zu sichern. Das hat sich auch in der langjährigen Förderungspraxis des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft erwiesen.
Auch wenn die Erkenntnisse und Erfahrungen, die ich jetzt vorgetragen habe, ein unterschiedliches Gewicht haben mögen, so sprechen sie doch in ihrer Summe ein eindeutiges Urteil. Es bleibt das Geheimnis der Unionsparteien, wie man angesichts dieser Zwischenbilanz in einem Wahlprogramm 1980 die Auffassung vertreten kann, die Vervielfältigung der Medien sei gerade für junge Menschen eine Chance. Ich kenne keinen Medienwirkungsforscher, der, wenn er positive und negative Aspekte saldiert, diese Auffassung vertritt.

(Beifall bei der SPD)

Auch für noch so gute Programme gilt: Ein Kind, das vor dem Fernseher sitzt, spielt nicht, spricht nicht mit Kameraden, bastelt nicht, zeichnet und musiziert nicht, erfährt über die eigene Umwelt nichts, übt kein soziales Verhalten ein, lernt nicht, Konflikte zu ertragen und zu bewältigen.

(Kolb [CDU/CSU]: Von welcher Welt sprechen Sie?)

Und wenn denn an der Medienwirkung nichts schlimmer wäre als eben nur dieser Zeitverlust für eigenes Handeln und Erfahren — schon das wäre und ist einer tiefen Sorge wert.
Mit alledem will ich das Fernsehen nicht verteufeln. Es hat ganz zweifellos seine Verdienste, auch für junge Menschen und auch für Zwecke der Erziehung und Bildung. Fernsehen muß gar nicht immer tiefschürfend informieren und bilden, soll auch entspannen, unterhalten, Spaß machen.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das haben Sie doch eben kritisiert!)

Nur, darum geht es hier ja nicht Niemand will ja das Fernsehen abschaffen, Herr Erhard. Es geht vielmehr darum, ob wir sehr bald mehr Fernsehen haben wollen, und ein kommerzialisiertes noch dazu.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Es geht doch um die Frage der Auswahl und nicht um die der Freiheit!)

Es geht um die Frage, welche rechtlichen, organisatorischen und inhaltlichen Rahmenvorgaben wir machen müssen, damit uns die Eigendynamik des wirtschaftlichen und technologischen Prozesses nicht völlig aus dem Ruder läuft.
Da können diejenigen, die sich für das Wohl unserer Kinder verantwortlich fühlen — die Eltern, die Erzieher, die Lehrer —, nicht schweigen; auch die Familienpolitiker, die Jugendpolitiker, die Bildungspolitiker nicht. Sie alle müssen in den breiten Dialog



Bundesminister Dr. Schmude
über die Auswirkungen der Medien einbezogen werden, den die Bundesregierung in ihrem Beschluß vom 26. September 1979 gefordert hat.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Bis Ihr entschieden habt, sind das doch alles schon Großväter!)

Ober die Ausgestaltung der vorgesehenen Pilotprojekte wissen bisher nur eingeweihte Fachleute Bescheid, und über die künftige Medienstruktur im Falle eines breit eingeführten Kabel- und Satellitenfernsehens wird bisher mehr in allgemeinen Formeln statt in präzisen Konzepten geredet Wir müssen aber jetzt entscheiden, was wir wollen, und nicht später von Wissenschaftlern ermitteln lassen, was wir hätten wollen sollen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Wir müssen uns vor der Verkabelung unserer Republik klarwerden, erstens, ob wir die öffentlich-rechtliche Rundfunkverfassung, die uns bisher Auswüchse, wie man sie anderswo kennt, erspart hat, wirklich allein wegen technologischer Entwicklungen aufgeben wollen oder — wie einige meinen — aufgeben müssen; zweitens, wie wir durch organisatorische und inhaltliche Auflagen sichern können, daß Programmvermehrung nicht zur Programmverflachung und zu Schlimmerem führt; drittens, was getan werden muß, damit die zusätzlichen Chancen, die die neuen Medien zweifellos eröffnen, auch wirklich zugunsten der Bürger genutzt und nicht nur als Alibiargument für ganz andere Zwecke mißbraucht werden können.
Dazu gehört schließlich, daß wir Eltern, Erziehern, Lehrern, den Kindern und den Jugendlichen selbst mehr Hilfen für einen vernünftigen Umgang mit dem erweiterten Medienangebot geben. Ich meine die Medienpädagogik, von der jetzt so viel die Rede ist und die auch heute morgen schon erwähnt worden ist. Es gibt nicht wenige, die verdrängen Zweifel und Bedenken mit dem Argument, die Medienpädagogik werde es schon richten. Ich warne nachdrücklich vor solchen Oberschätzungen. Herr Kollege Schäfer, auch Ihre Erwartungen heute morgen gingen mir da etwas zu weit.
Die Schule ist kein Reparaturbetrieb für gesellschaftliche Zustände, die krank machen. Die Schule kann durch verbesserte Medienpädagogik den Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe helfen. Sie muß das tun. Aber sie kann ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen, und sie kann auch die Medienpolitik nicht von ihrer eigenen Verantwortung entlasten.
Es gibt in der Medienpädagogik eine Vielzahl interessanter, erfolgversprechender Ansätze. Aber es ist nur wenig überzeichnet, wenn ein sachverständiger Kritiker meint: Es handelt sich um mehr oder weniger zufällige Einzelaktivitäten ohne sachlich begründete inhaltliche und organisatorische Prioritäten, ohne zumindest versuchte Übereinkünfte in einigen grundsätzlichen Zielvorstellungen, ohne politische Unterstützung, ohne öffentlich anerkannte Dringlichkeit und entsprechende finanzielle Grundlagen. Deswegen, so der Kritiker, bleibt im Endergebnis der gewünschte breite Erfolg aus.
Wir werden auch gemeinsam mit den Ländern diese Ansätze künftig wirksamer fördern, aber das braucht Zeit und es braucht Geld. Beides müssen wir aufwenden, bevor wir über die neuen Medien entscheiden. Nehmen wir die umgekehrte Reihenfolge, so werden die Kosten um so höher, die Erträge um so niedriger sein.
Wenigstens einen Bruchteil der geschätzten 60 Milliarden DM für die Verkabelung der Bundesrepublik sollten wir uns die Medienpädagogik kosten lassen, und zwar jetzt Aus alledem ergeben sich für die nächsten medienpolitischen Schritte folgende Forderungen aus bildungspolitischer Sicht.
Erstens. Die wissenschaftliche Begleitung der vorgesehenen Pilotprojekte muß einen Schwerpunkt bei den Auswirkungen des erweiterten Fernsehangebots auf Familien, Kinder und Jugendliche setzen. Dazu gehört auch die Wirkung auf die geistig-psychische Entwicklung der Kinder und auf ihr Bildungsverhalten.
Zweitens. Für die Pilotprojekte sollte rechtzeitig ein umfassendes medienpädagogisches Konzept entwickelt und erprobt werden.
Drittens. Die Pilotprojekte sollten auch Aufschluß darüber geben, was die neuen Medien an neuen Bildungschancen eröffnen und was dazu ergänzend getan werden muß.
Lassen Sie uns nüchtern und mit langfristiger Perspektive abwägen, solange uns noch ein Entscheidungsspielraum bleibt. Hier geht es um Entscheidungen, die bis in die nächsten Generationen hineinwirken. Da darf nichts übers Knie gebrochen werden. Die notwendige breite öffentliche Mediendebatte hat gerade erst begonnen. Es gibt keinen Grund und keine Rechtfertigung, sie vorzeitig zu beenden.
Wir wollen die technologische und wirtschaftliche Entwicklung nicht ohne Not blockieren, aber wir brauchen sie auch nicht ohne Not zu forcieren. Noch sind viele Fragen offen. Wir haben die Zeit, die Antworten zu finden, wenn wir die Ausweitung der Medienangebote nicht überstürzt vorantreiben, sondern sorgfältig vorbereiten und besonnen steuern. Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, diese Möglichkeiten gemeinsam nutzen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822702200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schwarz-Schilling.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU):
Rede ID: ID0822702300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorgestern feierte die ARD ihr 30jähriges Bestehen. Es fand eine Feierstunde für eine vor 30 Jahren richtige Entscheidung statt, aufgebaut auf dem Grundkonsens unserer Gesellschaft. In diesen 30 Jahren hat sich ungeheuer viel ereignet Wir sehen uns genötigt, die Entwicklungen, die sich in diesen 30 Jahren vollzogen haben, genau zu analysieren und dafür zu sorgen, daß auf der einen Seite der Grundkonsens erhalten bleibt, daß aber auf der anderen Seite die Entwicklung nicht vernachlässigt wird.



Dr. Schwarz-Schilling
Hier gleich eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Nöbel vorweg. Einen neuen Grundkonsens auf der Grundlage der Bevormundung des Bürgers und des Erhalts von Privilegien derer, die sich bis heute etabliert haben, wird es mit der Union nicht geben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Das sind aber Ihre Wertbezeichnungen, Herr Schwarz-Schilling, nicht die von Herrn Nöbel!)

Eine zweite Vorbemerkung zum Kollegen Schäfer. Sie haben die Rede von Herrn Ministerpräsidenten Vogel als eine Laudatio auf die ARD bezeichnet Ich glaube, er hat das, was man angelegentlich einer solchen Feierstunde auch an kritischen Erwägungen für die Zukunft sagen kann, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Ich möchte hier ein Zitat des Bundeskanzlers aus dieser Feierstunde anführen. Er meinte: Jubilare haben ein Anrecht auf Freundlichkeiten." Ich glaube, das dürfte dann auch der Ministerpräsident für sich in Anspruch nehmen, wobei ich es allerdings gar nicht so furchtbar nett von dem Bundeskanzler fand, daß er gleich anschließend gesagt hat: „Ich habe der ARD nichts zu verdanken."

(Lachen bei der CDU/CSU)

Ich fand das nicht sehr nett. Es war bezeichnend und hochinteressant, daß er sich bei einer solchen Jubiläumsfeier dennoch zu gerade dieser Äußerung innerlich gedrängt sah.

(Dr. Stercken [CDU/CSU]: Es ist schlicht auch nicht die Wahrheit!)

Meine Damen und Herren, die Kommunikationstechnologie — und unsere Anfrage hat sich vorwiegend auf diese Fragen bezogen — ist eines der wichtigsten Felder für die Zukunft einer Industriegesellschaft Im „Washington Journalism Review" stand vor einigen Monaten: Was das Öl für die Araber ist, wird die Kommunikationsindustrie für die Vereinigten Staaten sein.
Die rasante Entwicklung im Bereich der Medientechnologie ist nicht aufhaltbar; denn wir leben nicht auf einer Insel, ob wir das nun begrüßen oder nicht. Wo Forschung und Wissenschaft frei sind, da entscheidet auch nicht der Staat über die Anwendung, sondern dort entscheidet die Gesellschaft selber, im Rahmen der Verfassung.

(Zuruf von der SPD)

Das ist der signifikante Unterschied zwischen Gesellschaften, wo es diese Freiheit gibt, und solchen, wo es sie nicht gibt.
Die aktuelle Entwicklung auf dem HiFi- und Fernsehmarkt zeigt eindeutig, daß Japan und die USA die Bundesrepublik bereits aus einem Markt verdrängen, auf dem sie einmal führend war. Ich erinnere nur an das PAL-System, ich erinnere an die Transistortechnik und ähnliches mehr.
Einen interessanten Hinweis, daß offensichtlich sogar die Deutsche Bundespost davon überzeugt ist, daß man heute nach Japan gehen muß, entnehme ich einem Artikel der FAZ in „Blick durch die Wirtschaft", in dem steht, daß ein Plan der Post bekannt geworden sei, von 1981 an neben den Telefax-Geräten auch Fernsehempfänger, Videorecorder und Teletextendgeräte anzubieten, und der Staatssekretär damit beauftragt worden sei, Kontakte zu Herstellern in Japan oder Hongkong zwecks Produktion posteigener Endgeräte zu knüpfen. Ich muß sagen: eine volkswirtschaftlich ungeheuer brisante Aussage, die hier gemacht wird.

(Dr. Stercken [CDU/CSU]: Was sagt der Wirtschaftsminister dazu?)

Ich darf doch sehr deutlich darauf hinweisen, daß die Existenzgefährdung einer Branche vor unseren Augen steht, die, wenn wir nicht sehr schnell handeln, unabweislich sein wird.
Ich möchte nur daran erinnern, daß z. B. die Firma Philips in den vergangenen Jahren ihren Personalbestand vor allem in den USA und Asien laufend aufbaut, während er in Europa laufend sinkt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Insbesondere in der Bundesrepublik!)

Das hat etwas damit zu tun, wo heute sogenannte sophisticated products hergestellt werden. Es handelt sich nicht um Entwicklungsländer, sondern es handelt sich um fortschrittliche Industrieländer, in denen derartiges aufgebaut wird.
Ich brauche nur einmal zu zitieren, was der Forschungsminister in seiner Rede vor der FriedrichEbert-Stiftung am 18. Juni gesagt hat:
Wir können es uns nicht leisten, in einem Infrastrukturbereich mit einer Schlüsselrolle für die wirtschaftliche Entwicklung zurückzubleiben, zumal da wir ohnehin im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bei der Kommunikationstechnik unsere frühere führende Stellung auf wichtigen Teilbereichen verloren haben.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ich bitte Herrn Kollegen Schmude, sich diese Fragen etwas ernsthafter zu überlegen — im übrigen auch Herrn Kollegen Schäfer —; denn ich glaube, hier handelt es sich wirklich nicht nur um „technokratische" Fragen, hier handelt es sich um Existenzfragen der Bundesrepublik als Industrienation mit allen Konsequenzen für unsere Gesellschaft. Das ist nicht eine Frage der Technokratie.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Selbstverständlich sind wir auch gewillt, die gesellschaftspolitischen Aspekte dieser Frage in unsere Überlegungen mit einzubeziehen. Radio und Fernsehen, meine Damen und Herren, haben bisher einen kollektiven Charakter gehabt, weil sie sozusagen eine kollektive Programmabfolge jedem vorgesetzt haben und der Konsument nur passiv daran teilnehmen oder abschalten konnte.

(Zuruf von der SPD)

Die gesamte Entwicklung der neuen Technologien geht dahin, daß wir von einer kollektiven zu einer Individualkommunikation kommen, in der gerade der einzelne eine sehr viel aktivere Rolle spielt, eine



Dr. Schwarz-Schilling
entsprechende individuelle Auswahl treffen, ja, in neuen Technologien sogar einen aktiven Part der Kommunikation selber übernehmen kann. Insofern ist die Entwicklung genau umgekehrt, als sie uns hier ständig dargestellt wird. Es ist so, daß durch größere Vielfalt und neue Techniken der einzelne im Hause eine aktive und nicht nur eine passive Rolle übernehmen kann. Das allerdings scheint einigen außerordentlich gefährlich zu sein. Sie wollen nur die passive Berieselung beibehalten und möglichst von neuen Möglichkeiten nichts hören.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Dieser Prozeß technologischer Fortentwicklung ist in einer freien Gesellschaft nicht blockierbar. Nicht alles, was technisch machbar ist, ist gesellschaftspolitisch wünschbar. Richtig! Aber darüber, was bei der Verbreitung von Information und Meinung wünschbar ist, entscheidet in einer freien Gesellschaft der Bürger selbst und nicht eine Regierung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies macht den signifikanten Unterschied zwischen einer freiheitlich-demokratischen und einer totalitären, autoritären Regierungsform aus. Dort treffen Regierungen und Parteifunktionäre über den Kopf der Bevölkerung hinweg solche Entscheidungen.

(Zuruf von der FDP: Das müssen Sie Herrn Albrecht sagen!)

Hier war von einem breiten Dialog die Rede. Es ist vollkommen richtig, daß in den Feldern, in denen der einzelne Bürger keinerlei Möglichkeiten hat, selber Entscheidungen zu treffen — wie z. B. in der Frage unserer Energieversorgung —, wir als Politiker der Bevölkerung diese Fragen überzeugend darlegen müssen. Dort muß ein Dialog geführt werden. Aber in den Fällen, in denen der einzelne jeweils in der Lage ist, die. Entscheidung selbst zu treffen — etwa darüber, ob er dieses oder jenes Programm sehen will, ob er den Bildschirmtext in Anspruch nehmen will, ob er ein pay-TV haben will, ob er dafür etwas bezahlen will —, da wartet der Bürger doch nicht auf den „Dialog" mit den Politikern, da wartet er auf das Angebot der neuen Möglichkeiten, um dann selbst entscheiden zu können! Er ist in diesen Fällen doch in der Lage, selber jeweils immer wieder neu zu entscheiden. Das ist das grundsätzliche Mißverständnis, was diesen „Dialog" angeht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ganz abgesehen davon ist es eine direkt kindliche Vorstellung, zu meinen, wir könnten jetzt über eine gewisse Phase hin alle tief nachdenken, und dann könne für uns alle eine „endgültige Entscheidung" über die Frage der Kommunikation getroffen werden. Es handelt sich hier doch um einen Prozeß von immer wieder neuen Erfahrungen und Entscheidungen. Sie können nicht einfach sagen: Wir setzen jetzt wieder eine Kommission ein und lassen sie bis Ende der 80er Jahre arbeiten. Dann sind wir klüger und werden neu entscheiden. — Es ist doch geradezu kindlich, was uns hier vorgesetzt wird.
Die gesellschaftspolitischen Auswirkungen auf diesem Gebiet möchte ich hier jetzt nicht näher betrachten.

(Zuruf von der SPD: Das kann ich mir vorstellen!)

Eines möchte ich aber doch sagen. Warum werden diejenigen, die sich hier so zum Apostel der Familie machen, eigentlich dann nicht aktiv, wenn die bisherigen Fernsehanstalten ihr Programm immer mehr ausweiten? Auf Grund der Wirkungsforschung weiß man doch genau, daß die Leute dann, wenn mehrere Programme angeboten werden, zeitlich gar nicht mehr sehen, sondern eine Auswahl vornehmen. Natürlich befindet sich der Intendant Bausch in Baden-Württemberg nicht in der Schwierigkeit, daß ihm die Leute sagen: Wir wollen mehr Programme sehen !; denn gerade in seinem Land können sieben oder acht verschiedene Programme gesehen werden, ohne daß ich von Herrn Schmude bisher nachgewiesen bekommen habe, daß die Kinder dort unkonzentrierter sind oder andere Schäden erlitten und insofern gegenüber anderen Gegenden der Bundesrepublik benachteiligt seien.

(Zuruf von der CDU/CSU: Im Gegenteil: Besser als in Hessen!)

Das ist doch alles Mumpitz, was hier gemacht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Verantwortung des Staates ist dort gefordert, wo er seine Zuständigkeiten hat. Hier gibt es eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Nachdem hier soviel davon gesprochen wurde, in der CDU/CSU gebe es über diese Fragen verschiedene Meinungen, möchte ich doch einmal fragen: Welches politische Konzept hat diese Regierung? Wie beschreibt sie die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern? Welches sind ihre Antworten auf die entscheidenden Fragen?
Beispiel 1: die Kabinettsvorlage von Bundesminister Baum vom 13. Juni 1979 beschreibt eine freiheitliche Medienordnung der Bundesrepublik unter Berücksichtigung der Benutzung der neuen Medien. Anschließend kam es beim Bundeskanzler dann aber zu einem Verkabelungsstopp gegenüber der Deutschen Bundespost. Was stand in dieser Vorlage? In dieser Vorlage stand:
Dem Fernmeldewesen — Bundeskompetenz nach Art. 73 Nr. 7 des Grundgesetzes — kommt gegenüber dem Rundfunk — Organisations-und Programmseite, Kompetenz der Länder — lediglich dienende Funktion zu. Hiermit wäre es nicht vereinbar, politischen Einfluß auf die organisatorische Ausgestaltung des Rundfunkwesens — gegebenenfalls auch eines privaten — der Länder nehmen zu wollen. Vielmehr müssen Entscheidungen der Länder, auch wenn sie politisch unerwünscht wären, voll respektiert werden.
— So die Vorlage des Bundesinnenministers.
Die Entscheidung des Bundeskanzlers mit dem Bundeskabinett besagt genau das Gegenteil. Die politische Entscheidung gegenüber der Bundespost



Dr. Schwarz-Schilling
lautet: Du darfst nicht verkabeln, und die Wünsche der Länder dürfen nicht zur Kenntnis genommen' werden. Das nennt sich Konzept. Ich meine, daß erst einmal Konsens zwischen den Ministerpräsidenten dieser Koalition und der Bundesregierung hergestellt werden muß, ehe Sie davon reden, daß hier irgendwo ein Konsens zwischen den Parteien hergestellt werden muß.
Beispiel 2: Die Bundesregierung stoppt bei der Bundespost mit medienpolitischen Argumenten die Verkabelung und blockiert gleichzeitig über die SPD-regierten Länder die Finanzierung der Pilotprojekte. Sie wirft aber gleichzeitig der Gesamtheit der Länder vor, ihre Kompetenzen nicht richtig auszufüllen, so wie von Bundesforschungsminister Hauff in seiner letzten Rede geschehen.
Was ist denn damals vereinbart worden, am 11. Mai 1978, bei der Ministerpräsidentenkonferenz? Dort wurde vereinbart, daß vier Pilotprojekte gemacht werden sollen, und zwar nach der entsprechenden Vorlage der KTK. Diese KTK-Empfehlungen beinhalteten, daß man möglichst ein extensives Design der Versuche unternimmt, wo natürlich Werbung mit eingeschlossen ist, alternative Programmträger mit eingeschlossen sind, damit man auch Ergebnisse eines solchen Pilotprojektes hat. Aber nein, der Ministerpräsident von Hessen, der jetzige Vorsitzende der Medienkommission der Sozialdemokratischen Partei, Herr Börner, läßt eine Protokollnotiz zu diesem Ministerpräsidentenkonferenzbeschluß anfertigen und sagt, daß er die Finanzierung privater Programmträger bei den Versuchen, sprich: Pilotprojekten, für unzulässig hält Damit setzt er den Konsens der Ministerpräsidenten für eine gemeinsame Finanzierung praktisch außer Kraft
Die Bundesregierung, die bisher zu diesen Dingen immer sagte „Einigt euch mal", erklärt jetzt wieder — an die Länder vom Bundeskanzleramt aus —: „Ehe ihr Länder euch nicht geeinigt habt, gibt es bei uns keine Finanzierung." Bei den Ländern hingegen spielen bestimmte SPD-Länder die entsprechende Vorreiterrolle, diese Einigung zu hintertreiben, weil man keine alternativen Pilotprojekte zulassen will. Dieses Hase-und-Igel-Spiel ist das Konzept dieser Regierung und dieser Länder. Und dann werfen Sie uns vor, wir seien nicht zu einem Konsens bereit! Das ist doch nun wirklich für den, der die Dinge kennt, nicht mit offenen Augen zu vertreten.
Ich möchte noch ein drittes Beispiel anführen. Die von der Bundesregierung eingesetzte KTK für die Nutzung der zukünftigen Kommunikationstechnologien hatte Vorschläge erarbeitet, deren Umsetzung nun in Bund und Ländern bis heute in Frage gestellt wurde. Das war bereits 1976, als uns die Vorschläge auf den Tisch kamen. Die Union hat in derselben Woche, als die Vorschläge auf den Tisch kamen, ihre Stellungnahme dazu klar abgegeben, mit einer klaren Befürwortung dessen, was dort vorgelegt wurde. Aber wir sind bis heute noch nicht einen Schritt weiter zu einem Konsens.
Herr Kollege Schäfer meinte nun, wir sollten wieder eine neue Kommission einsetzen. Meine Damen und Herren, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, daß es in dieser Republik überhaupt keinen Zweck hat, Kommissionen einzusetzen, wenn ein Teil der Politiker nicht bereit ist, Versuche vorurteilsfrei in Gang zu setzen und für die Ergebnisse offen zu bleiben, und statt dessen bereits vorab sagt: Das darf aber nicht herauskommen. Wollen Sie wieder so eine Kommission haben und damit die nächsten Jahre verplempern?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte hier einmal folgendes klarstellen. Die KTK hat vernünftige Vorschläge gemacht 1976 waren die auf dem Tisch. Heute haben wir das Jahr 1980. Die frühesten Versuche können jetzt, wenn ein Land mal von selber losmarschiert, 1983 beginnen. Die ersten Versuchsergebnisse können 1986/1987 vorliegen. Dann sind die 80er Jahre für unsere Wirtschaft, für unsere Gesellschaft vorbeigelaufen. Meinen Sie vielleicht, wir könnten dann mit neuen Entwicklungen anfangen, wenn uns die Japaner und die Amerikaner längst überflutet haben?

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822702400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer (Mainz)?

Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU):
Rede ID: ID0822702500
Nein, es geht von meiner Zeit

(Zurufe von der FDP)

Der nächste Punkt betrifft die technologische Kontroverse. Die Bundespost weiß natürlich sehr genau, daß sie ihre Begründungen nicht so leichtfertig machen kann, wie es in dem „Bulletin" der Bundesregierung vom 26. September geschehen ist; dort standen ganz offen die medienpolitischen Begründungen für den Stopp der Bundespost Die Bundespost weiß aus ihrer Verfassungskompetenz natürlich, daß sie jetzt schnellstens technische Gründe suchen muß, damit der Bundeskanzler nicht das Gesicht verliert und verfassungsrechtlich nicht auf den Bauch fällt. Daher wird jetzt plötzlich die Glasfasertechnologie als wirkliche Entscheidungsfrage hingestellt Diese Technologie sei dafür verantwortlich, daß wir jetzt nicht beginnen dürften, Breitbandkommunikationsnetze als Ortsnetze mit der Möglichkeit zusätzlicher Fernseh- und Rundfunkprogramme zu bauen.
Dazu ist folgendes zu sagen. Wir hatten einmal ein Hearing im Ausschuß für Forschung und Technologie. Da habe ich genau diese Frage gestellt: Ist es richtig, daß es infolge der Entwicklung der Glasfaser jetzt unverantwortlich wäre, eine Breitbandverkabelung auf der Basis von Koaxialkabeln aus Kupfer vorzunehmen, da ansonsten eine riesige Fehlinvestition denkbar oder vielleicht sogar unabwendbar wäre? Ich darf Ihnen die Antwort des Vorstandsmitglieds von Siemens, Herrn Dr. Peisl, sagen, der sich alle Unternehmen angeschlossen haben. Es ist eine ganz kurze Antwort:
Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keine triftigen technischen Gründe, die für den Nichtbeginn des Ausbaus solcher Verteilnetze heute sprechen würden. Wie man das Überlappen zwischen Koaxialtechnik und Glasfasertechnik



Dr. Schwarz-Schilling
machen kann, hat Herr Professor Kaiser eben ausgeführt.
Es muß einmal gesagt werden: Was nützen uns die Hearings im Deutschen Bundestag, wenn man die Ergebnisse nicht zur Kenntnis nimmt und immer noch so argumentiert, wie man es tut, wenn man von einer Sache nichts versteht?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dann hat es keinen Zweck mehr, darüber irgendwelche sachkundigen Gespräche zu führen.
Meine Damen und Herren, der wirkliche Grund ist natürlich ein ganz anderer. Ich darf hier einmal vorlesen, was der Bundesgeschäftsführer der SPD als Strategie der Sozialdemokratischen Partei in der Frage der Medienpolitik herausgestellt hat:
Die SPD wird offen sein für die offene Erörterung aller Erfahrungen und Wünsche, die sich aus den Tests ergeben.
Das sind also die Tests, die im Jahr 1986/87 abgeschlossen sein werden. Weiter erklärt er:
Diese Diskussion wird dann die nächsten beiden Legislaturperioden dauern. Wir sind insofern nicht unter Zeitdruck.
Meine Damen und Herren, wenn das die Politik der Sozialdemokratischen Partei ist, dann wissen wir, warum: Weil sie sagt: Es kann uns nichts Besseres passieren, als daß alles beim alten bleibt, alles so bleibt, wie es jetzt ist, daß unsere Rundfunkanstalten so laufen wie jetzt und um Gottes willen nicht irgendwo eine Änderung eintritt; denn das kann nur zu unserem Nachteil geschehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und dafür werden die Vernichtung von Arbeitsplätzen und der Verlust des Anschlusses der deutschen Industrie in der Kommunikationstechnologie in Kauf genommen, nur damit die Macht dieser Partei für die nächsten beiden Legislaturperioden erhalten bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist die wirkliche Situation.
Meine Damen und Herren, wenn Sie von einem Konsens sprechen, dann korrigieren Sie bitte diese Äußerung des Bundesgeschäftsführers der SPD. Auf dieser Grundlage wird es keinen Konsens mit der Union geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn der Bundeskanzler heute mit den Ministerpräsidenten ein Gespräch über diese Fragen führt, dann kann ich an die Bundesregierung nur den Appell richten, sich über die Verantwortung im klaren zu sein, die in dieser Frage gegenüber der gesamten Bevölkerung in der Bundesrepublik Maßstab unserer Urteilsfindung sein sollte. Maßstab sollte bestimmt nicht das sein, was ich Ihnen eben von Herrn Egon Bahr gesagt habe.
Ein solches Einvernehmen, wie es von Herrn Nöbel hier gefordert wurde, setzt allerdings den Konsens über einige Grundlagen voraus.
Erstens. Art. 5 des Grundgesetzes anzutasten, dazu werden Sie unsere Hand nie bekommen. Er legt ein Freiheitsrecht des einzelnen Bürgers fest und keine Organisationsform für Presse, Rundfunk und Fernsehen bzw. für neue elektronische Medien. Wie sich aus den Protokollen des Parlamentarischen Rats ergibt, ist das, was Sie hier jetzt außer Kraft setzen wollen, in Artikel 5 bewußt so und nicht anders formuliert worden.

(Zuruf von der SPD: Wer will denn das?)

Zweitens. Die Zuständigkeit für Rundfunk und elektronische Medien bleibt uneingeschränkt bei den Ländern. Ihr gemeinsames Ziel muß es sein, die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit vielfältigen Rundfunk- und Fernsehprogrammen zu sichern. Die Länder haben die Aufgabe, die Ordnung der Medien entsprechend dem technischen Fortschritt auszugestalten. Der Bund hat dabei technische Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, nicht aber medienpolitische Entscheidungen zu treffen oder sich in die Entscheidungen der Länder auf diesem Gebiet einzumischen.
Drittens. Das Verbot des Bundeskanzlers gegenüber der Bundespost, die vorgesehene Verkabelung von Großstädten vorzunehmen, ist aufzuheben. Dieses Angebot der Bundespost dient neben den posttechnischen Diensten der besseren und umfassenderen Rundfunkversorgung der Bürger, die darauf einen Anspruch haben. Sie müssen sich doch endlich einmal darüber im klaren sein, daß die Pilotprojekte mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun haben. Das hat die Bundespost vor dem 26. September ja auch landauf, landab selbst gesagt. Hier geht es doch zunächst darum, daß der Bürger überhaupt die bestehenden Programme, die in der Luft sind, und auch die europäischen Nachbarprogramme sehen kann, von denen hier immer die Rede ist. Sie verhindern es doch, indem Sie dieses Breitbandnetz nicht bauen und die Einspeisung in diese Kabelsysteme verhindern.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir wollen nicht große, neue Super-Rundfunkanstalten haben. Lassen sie doch den deutschen Bürger selbst original die Sendungen unserer europäischen Nachbarn sehen. Wir brauchen keine großen Manipulationsdirigismen dort oben in Form von neuen, teuer finanzierten Anstalten. Lassen Sie uns doch selber original französische, italienische oder sonstige Sendungen sehen. Das ist Europa, mit dem wir zusammenkommen können!

(Beifall bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Die wollen den sozialistischen Volksempfänger!)

Viertens. Aus diesem Grunde ist auch der freie Informationsfluß, über die Ländergrenzen, ein Essential, an dem wir in keiner Weise rütteln lassen.
Solange diese Punkte in Frage gestellt werden, ist eine Auseinandersetzung unvermeidlich; denn der Bürger hat einen legitimen Anspruch darauf, die medienpolitischen Vorstellungen auch der ver-



Dr. Schwarz-Schilling
schiedenen Parteien in diesem Lande kennenzulernen.

(Vorsitz: Vizepräsident Leber)

Ich glaube, der Konsens, daß wir die Zuständigkeit von Bund und Ländern wieder respektieren und die wirklichen Erfordernisse unserer Republik auf diesem Gebiet im Sinne eines Zusammenwachsens Europas respektieren und keine Blockierung gegenüber dem Bürger und gegenüber Europa vornehmen, sollte schnellstens hergestellt werden. — Ich danke Ihnen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Es sprach der Lobbyist der Kabelindustrie!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822702600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffmann.

Hans-Joachim Hoffmann (SPD):
Rede ID: ID0822702700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mir schon gedacht, daß wir so kurz vor dem Wahlkampf bei einem so wichtigen und so weitreichenden Thema natürlich auch einige polemische Verzerrungen erleben würden. Aber was Herr Schwarz-Schilling gerade hier vorgetragen hat: Ich kann mich nur wundern, mit welcher Brutalität — muß ich schon sagen — Sie ein Thema verkürzen, indem Sie beispielsweise gerade in Ihrer Schlußpassage sagen: Mit uns, mit der Union, gibt es keinen Konsens über das Antasten des Art. 5 des Grundgesetzes.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Ja, das stimmt auch!)

— Nun, mein lieber Herr, dann scheint Ihnen völlig entgangen zu sein, daß die Mediendiskussion weit über die einseitige Betrachtung des Art. 5 hinausgeht, daß beispielsweise zumindest Art. 6 selbstverständlich in Spannung damit zu diskutieren ist. Wenn Sie diese Frage so verkürzen, dann kann ich mir allerdings vorstellen, daß wir in verschiedenen Bereichen keinen Konsens bekommen können.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Wenn Sie nur den Artikel 6 gütigst beachten wollten!)

Sie haben weiter gesagt, Sie seien der Auffassung, Europa würde sich dadurch einen Schritt weiter vorwärtsbewegen, daß wir allesamt auch andere nationale Programme sehen und hören könnten. Völlig einverstanden. Ich wohne an der Grenze, ich kann bereits heute einige andere nationale Programme sehen. Wenn Sie das aber so ausdrücken, wie Sie das gerade gesagt haben, dann gehen Sie doch an dem wichtigsten Problem, nämlich den Auswirkungen der Fremdkommerzialisierung, völlig vorbei. Wenn es nur um die Frage ginge, ab wir beispielsweise drei französische Programme oder ein luxemburgisches oder englische Programme bei uns empfangen können, brauchten wir uns heute nicht in dieser Heftigkeit zu unterhalten. Wir hätten dann nur zu fragen: Welche Auswirkungen können in Begleitung dieser Übertragungen überhaupt noch kommen?
Eines, Herr Schwarz-Schilling, finde ich nun wirklich unbegreiflich. Ich kann auch nicht begreifen, daß das in Ihren Reihen so widerspruchslos hingenommen wird. Sie sprechen in bezug auf das jetzige Runfunk- und Fernsehsystem von einer Bevormundung des Bürgers und davon, daß diese Regierung praktisch die Hand auf dem jetzigen Mediensystem habe. Eine solche Vorstellung kann ich überhaupt nicht begreifen, denn Sie als jemand, der sich jahrelang mit diesen Medien beschäftigt hat, müßten doch wissen, daß wir zwar einen Konflikt — und zwar einen berechtigten — darüber haben, wie weit von gesellschaftlichen Gruppierungen und auch Parteien Einfluß auf die Medien ausgeübt wird, daß es doch aber nicht um die Frage „Hat die Regierung den Daumen auf den Programmen?" geht, sondern darum, wie wir dieses öffentlich-rechtliche System so weiterentwickeln können, daß es tatsächlich den Gruppen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen, den Minderheiten und auch den breiten Schichten der Bevölkerung die Informations-, Unterhaltungs- und Schulungsmöglichkeiten gibt, die wir alle anstreben.
Sie haben gesagt, es gehe Ihnen eigentlich um das Prinzip der freien Wahl des Programms. Wissen Sie, wenn das Ihr Argument wäre und wenn Sie dieses Argument tatsächlich auf die Großtechnologien beziehen wollten, wenn das also in dieser Primitivität stimmen würde, müßte es im Energiesektor beispielsweise möglich sein, daß der einzelne Verbraucher zwischen Atomstrom und Kohlestrom wählt. So naiv kommt mir das, was die Medienlandschaft angeht, nämlich vor. Hier geht es nicht lediglich um die Frage, wie der einzelne zugreifen kann — das ist eine Frage, die ich an anderer Stelle gerne aufnehme —, sondern um die strukturellen Voraussetzungen für dieses Mediensystem.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Das Recht auf Wärme in der Verfassung, Herr Kollege! Nun werden Sie doch nicht so schlicht!)

— Wissen Sie, durch solche Zwischenrufe können Sie die Komplexität des Problems nicht einengen.

(Zustimmung bei der SPD — Klein [München] [CDU/CSU]: Sie können sie nicht begreifen!)

— Ja, ja, Sie wissen alles sehr viel schneller.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Länger!)

Sie haben außerdem die Debatte zwischen den Ländern und dem Bund angesprochen. Ich habe den Eindruck, daß Sie an einer falschen Stelle polemisiert haben und daß Sie das möglicherweise heute mittag wieder zurücknehmen müssen. Denn gerade die Länder bemühen sich zur Zeit darum, einen Konsens zu finden, und ich möchte hoffen, daß wir diesen Konsens in der jetzigen Entscheidungsphase finden.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das, was mich bei der Anlage der Debatte von Ihrer Seite und auch an Ihrer Fragestellung etwas gestört hat, ist, daß die gesamte Problematik der Kommunikationstechniken — so lautet ja die Überschrift beispielsweise in der Drucksache, d. h. in Ihrer Fragestellung — praktisch auf die Frage nur noch nach den Medien verkürzt



Hoffmann (Saarbrücken)

wird, in diesem Falle auf die Frage nach Rundfunk und Fernsehen oder nach dem, was an Angeboten über die Leitungen wir den Bürgern schließlich machen können.
Dabei geht das Problem der Kommunikationstechniken weit über diese Fragestellung hinaus. Ich möchte nur einmal ein einziges Datum nennen, damit man weiß, um was es geht. Schon heute sind in der Bundesrepublik Deutschland 9 Millionen Arbeitsplätze eng informationsbezogen. Diese Entwicklung wird sehr schnell fortschreiten. Wir können davon ausgehen, daß wir bereits in einigen Jahren mehr als 14 Millionen Menschen haben werden, die in diesen Berufen arbeiten. Wenn wir das mit der zurückliegenden Zeit vergleichen, können wir davon ausgehen, daß es vor 30 Jahren nur etwa 4 Millionen Arbeitsplätze dieser Art gegeben hat.
Wenn wir also merken, daß dieses Problem der Kommunikationstechniken viel ausgedehnter ist, als wir es in der Anlage der Fragen der CDU/CSU sehen, ist es natürlich sehr einfach, in einer Polemik die verschiedenen Pole einer solchen Diskussion nur noch zu karikieren. Ich weiß doch — und jeder von Ihnen, der sich damit beschäftigt hat, weiß es doch auch —, daß man eine solche Diskussion polemisch führen kann, indem man auf der einen Seite nur die Illusion oder die Faszination der Technik herausgreift und auf der anderen Seite einseitig Kulturkritik betreibt. Jeder von uns weiß doch ebenfalls, daß es ein Spannungsverhältnis zwischen freier und solidarischer Kommunikationsgesellschaft auf der einen Seite und einer, sagen wir einmal, aktualisierten Schreckensvision eines Orwellschen 1984 auf der anderen Seite gibt. Jeder von uns weiß doch, daß bei diesem Thema die Frage gestellt wird, ob wir demokratisch-politisch gestaltend eingreifen können oder beispielsweise, indem wir unreflektiert Fakten schaffen, uns selbst einen möglichen Bewegungsspielraum nehmen.
Deshalb bin ich der Auffassung, daß wir tiefer fragen müssen, und der Vorspann zu den einzelnen Antworten der Bundesregierung zeigt das auch. Es muß gefragt werden: Wem nützen diese Informationstechnologien, und wem schaden sie? Es muß gefragt werden: Welchen Nutzen und welchen Schaden haben sie? Wie können sie und ihr zunehmender Einsatz in allen Lebens- und Arbeitsbereichen gesteuert, kontrolliert und zum Nutzen aller gestaltet werden? Wie kann ein ausgewogener gleichberechtigter Zugang zur Information sichergestellt werden? Wieweit vergrößert oder konzentriert sich das Potential der Kontrolle oder der Macht, die Sie über ein solches System haben können? Wieweit werden der einzelne und die Gruppen als gesellschaftlich, wirtschaftlich und politisch Handelnde dadurch benachteiligt, oder welche Chancen erhalten sie? Alle diese Fragen müssen wir doch begreifen, wenn wir in diese Entwicklungen gestaltend eingreifen wollen.
Ich möchte einen kurzen Vergleich zu Großtechnologien ziehen. Es ist vorhin schon einmal angeklungen, daß die Frage der Akzeptanz der Energietechnik, insbesondere der Atomtechnik, ein wesentliches Problem darstellt. Ich bin der Auffassung, daß auch die Frage der Informationstechniken eine ähnlich weitreichende Wirkung haben wird. Nur, diese Diskussion ist deshalb komplizierter, weil man nicht sozusagen dem erkennbaren einzelnen Atomkraftwerk gegenübersteht, was bei dem einen oder anderen vielleicht Schrecken auslöst, sondern es hier mit einer verästelten Technologie zu tun hat, der der einzelne sozusagen ausgeliefert ist. Er sitzt sozusagen am Ende dieser Strippe und muß zuerst einmal in die Lage versetzt werden, den Konflikt, der möglicherweise auf ihn zukommt, zu erfassen oder ihm überhaupt zu begegnen. Das ist eine ausgesprochen schwierige Frage.
Ich möchte nun zu der Frage zurückkommen, die bisher noch nicht sehr deutlich diskutiert worden ist, die aber wohl politische Handlungsmaßnahmen von uns erfordert, nämlich zu der Frage, wie wir mit unseren Nachbarn über dieses Problem diskutieren werden. Ich bin völlig einverstanden, daß nationale Grenzen nicht gleichzeitig medienpolitische Grenzen sein dürfen, an denen wir mit den Informationen aus den anderen Ländern haltmachen. Dazu gibt es aber ein interessantes Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs, der auf Grund einer Passage des EWG-Vertrages eine Beschränkung der Ausstrahlung von Werbesendungen aus Gründen des Gemeinwohls zuläßt, wenn es für das eigene nationale Empfangsgebiet gleiche Bedingungen für inländische und ausländische Sender gibt. Diese Frage halte ich — vielleicht sind Sie so freundlich, mir an dieser Stelle zuzuhören — für entscheidend dafür, wie wir beispielsweise mit einigen Wirtschaftsgruppen diskutieren werden.
Wenn es so sein wird, daß wir eine Konvention, eine Vereinbarung über Werbesendungen finden, daß nämlich diese Werbesendungen nur zur gleichen Zeit, mit demselben Umfang und denselben Vorgaben für den Inhalt der Werbung erfolgen, dann bin ich ganz sicher, daß das eine akzeptable Position für uns selbst ist. Darüber hinaus bin ich ganz sicher, daß damit viel von der Brisanz der Diskussion über die plötzliche Überstrahlung unseres Gebiets genommen wird. Wir könnten damit erreichen, daß eine der wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen kühler angegangen wird. Stichwort: Fremdkommerzialisierung. Wenn wir hier Vereinbarungen erzielen, wird die Frage anderer nationaler Sender nicht mehr so brisant, wie das bis heute der Fall ist.
Ich habe den Eindruck, daß genau diese Frage etwas vernachlässigt wird. Denn im Hintergrund steht doch etwas ganz anderes: Für bestimmte Sender bzw. für bestimmte kommerzielle Interessen ist es ja nur dann interessant, wenn genau diese Vereinbarungen nicht zustande kommen. Das ist doch der Punkt. Denn ihr Interesse ist auf einen Markt gerichtet, der nicht nach Information ruft — das wäre nur die Verpackung dafür —, sondern der ein Absatzgebiet für Werbung ist. Wenn wir hier eine Begrenzung erzielen können, dann glaube ich, daß die mit Sicherheit auf uns zukommenden Konflikte im Zusammenhang mit internationalen Sendungen,



Hoffmann (Saarbrücken)

beispielsweise über Satellitenfernsehen, für uns leichter zu lösen sind.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Ein weiteres Argument, das Herr Schwarz-Schilling hier aufgenommen hat und auf das er sehr viel Polemik verwendet hat, betrifft die wirtschaftlichen Kapazitäten, die hier verschleudert würden. Wenn das alles so wäre, wie Sie sagen: Wieso ist denn dann eigentlich der gesamte Markt der Videospeichermedien nicht sehr viel stärker entwickelt, als er es ist?

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Weil zu dem Zeitpunkt, als bei uns das Farbfernsehen kam, die Japaner bereits am Ende der Farbfernsehperiode waren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Nein, das stimmt doch gar nicht. Lassen Sie sich von der entsprechenden Industrie einmal genau informieren. Der Punkt ist doch der, daß wir beispielsweise in der Videotechnik — sei es der Videorecorder, sei es die Bildplatte — im Forschungsbereich inzwischen ein solches technisches Know-how haben, daß wir dies längst hochqualitativ und zu günstigem Preis auf den Markt bringen könnten, wenn sich die ehemaligen Investitionen in diesem Bereich schnell amortisieren würden. Das heißt also: Von der Technik her, von der Industrie her gesehen wären wir heute schon in der Lage, in diesen Markt stark einzusteigen und damit genau das zu machen, was Sie vorhin gesagt haben, es nämlich dem Bürger zu ermöglichen, daß er sich durch Konserven, die er sich damit anlegen kann, selbst das zusammenstellt, was er wirklich möchte.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das läuft ja auch!)

Da hätten wir eine Freiheit, da hätten wir einen Markt. Da gibt es auf dem bundesdeutschen Markt überhaupt keine Beschränkungen, dies zu entwikkeln und auch abzusetzen. Wer das Gegenteil behauptet, hat sich nicht auf den Kenntnisstand der Industrie in der Bundesrepublik gebracht.

(Zurufe der Abg. Haase [Kassel] [CDU/CSU] und Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU])

Das Kaufpotential für diesen Bereich schätzt beispielsweise die „Prognos" für die nächsten zehn Jahre auf 90 Milliarden DM. Sie sollten sich mit diesen Fakten auseinandersetzen und hier nicht eine Chimäre hochzäumen, was die wirtschaftlichen Entwicklungen angeht.
Um anderen die Möglichkeit zu geben, auf weitere Details einzugehen, und um meine Redezeit nicht zu strapazieren, möchte ich zum Schluß zu den zentralen Punkten kommen, die ich hier für die sozialdemokratische Fraktion mit formuliere.
Erstens. Wir Sozialdemokraten wollten das bewährte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem erhalten und verbessern.

(Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU])

Eine Abhängigkeit dieses Systems von Wirtschaft oder Staat lehnen wir ab.

(Zurufe der Abg. Haase [Kassel] [CDU/CSU] und Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU])

Deshalb können wir weder einen Staatsfunk noch einen Privatfunk akzeptieren.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Nur Parteifunk!)

— Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Zwischenrufe entlarven Sie selbst. Wenn Sie das sagen, dann setzen Sie sich doch bitte mal mit den vielen Journalisten auseinander, die dieses rechtliche Rundfunksystem mit Inhalt füllen, und dann sagen Sie ihnen das mit dieser Plattheit nochmals!

(Zuruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU] — Beifall bei der SPD)

Dann werden Sie Ihr Echo schon selbst bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin auch der Auffassung, daß das öffentlichrechtliche System nicht nur ein gemeinsames Dach ist, sondern ein gemeinsames Fundament sein sollte.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich bitte Sie um eines: Wenn Sie Zurufe machen, dann machen Sie sie doch bitte so flätig — würde ich mal sagen —, daß man sie einigermaßen aufnehmen kann.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Herr Oberlehrer!)

Der zweite Punkt: Eine demokratische Gesellschaft beweist ihre Qualität u. a. dadurch, daß sie die Entwicklung von neuen Techniken insbesondere von Großtechniken, am Bürgerdialog orientiert. Das gilt um so mehr, je tiefer die Eingriffe einer neuen Technologie in die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürger einwirken. Risiken und Chancen müssen deshalb soweit wie möglich erkennbar und diskussionsfähig dargestellt werden. Die Ausformung dieser Techniken braucht ein möglichst breites gesellschaftliches Bündnis.
Der dritte Punkt: Wir wissen — dieser Überzeugung bin ich jedenfalls auch nach dieser Diskussion heute — zuwenig über die Auswirkungen neuer Medien und neuer Kommunikationstechniken auf das Miteinander in den Familien, im Freundeskreis, im Beruf, in der Ausbildung, in der Nachbarschaft. Wir wissen zu wenig über die Auswirkungen auf Zahl und Qualität von Arbeitsplätzen, und wir wissen viel zu wenig — das ist ein Punkt, der sehr heikel ist — über die Mißbrauchsmöglichkeiten und die Störanfälligkeit.
Ich hoffe, daß der Konsens, den wir anstreben, dazu führen wird, daß die Medien und die Informationstechniken, die wir uns selbst schaffen, nicht



Hoffmann (Saarbrücken)

dazu führen, daß uns eines Tages Hören und Sehen vergehen wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das war aber ein literarischer Schluß!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822702800
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822702900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war mir doch etwas zu verräterisch, Herr Klein (Göttingen), wie Sie von der „Medienmachtpolitik" hier gesprochen haben. Sie kommen ja aus Niedersachsen, und wenn es ein Beispiel für Medienmachtpolitik gegeben hat, dann ist es dort angesiedelt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Ich würde sagen: in Hamburg!)

Denn das ist das Ausbrechen aus dem Konsens gewesen, was da als „Radio Niedersachsen" geplant war. Wir wollen das nicht vertiefen, auch nicht das mit den Programmgrundsätzen, Herr Kollege Klein.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das mit den Programmgrundsätzen läßt bei mir ein wenig Verständnis für die Stellungnahme des Deutschen Journalistenverbands aufkommen, der von „Verlautbarungsjournalismus" gesprochen hat, der allein dann noch gefragt gewesen wäre.

(Beifall bei der FDP und der SPD) Das Bedenklichste an dem ganzen Verfahren


(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

waren diese Programmgrundsätze, weil dies eigentlich den künftigen Weg enthüllt hat, um den wir hier streiten.
Man sollte also nicht von Medienmachtpolitik reden, wenn man im Glashaus sitzt. Es sitzen auch andere im Glashaus. Ich möchte das hier hinzufügen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Wie nett von Ihnen, das zu sagen! — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Sie meinen es heute besonders gut mit uns!)

— Ja, es sitzen alle miteinander irgendwie in diesem Glashaus. Das öffentlich-rechtliche System ist ja kritikwürdig, weil es zum Teil falsch gehandhabt wird, und zwar von uns allen — um das mal deutlich zu sagen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe des Abg. Klein [München] [CDU/CSU] und des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Ich bin, Herr Schwarz-Schilling, auch nicht sehr von dem beeindruckt, was Sie hier so betont über die „dienende Funktion" des Bundes gesagt haben: Der Bund habe nur Zuarbeit zu den wichtigen medienpolitischen Weichenstellungen zu leisten, die die Länder vorzunehmen haben.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Bei der Bundespost allerdings!)

Das ist nicht unsere Position, um das ganz deutlich zu sagen.
Ich muß Sie auch auf die verfassungsrechtliche Lage hinweisen. Medienpolitik ist eine internationale Angelegenheit. Wie wollen die Länder das allein machen? Ich bitte Sie, nicht zu vergessen, daß der Bund zwei Rundfunkanstalten hat. Der Bund hat Kompetenzen im Bereich des Fernmeldewesens. So geht es nicht, Herr Schwarz-Schilling. Wir müssen miteinander reden; aber wir dienen nicht nur den Ländern, die dann medienpolitische Beschlüsse auf eigene Faust treffen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Sie herrschen!)

— Nein, herrschen wollen wir auch nicht. Das wäre auch gar nicht möglich; denn wir wissen im Moment gar nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, was Sie eigentlich wollen. Wir sagen — einige Sprecher haben das heute früh sehr freimütig bekannt —: Letztlich hat keiner von uns ein Konzept, von dem er sagen könnte, das sei die künftige Medienstruktur der Bundesrepublik Deutschland. Wir sagen das sehr offen, wir wissen das noch nicht. Sie wollen aber Entscheidungen in die Wege leiten, ohne das genau zu wissen. Das ist der Unterschied, und das ist nicht einmal gemeinsame Meinung aller verantwortlichen Politiker in der Union, wie wir hier gehört haben. Herr Kollege Klein, ich füge noch den Namen Vöth, Intendant des Bayerischen Rundfunks, hinzu, der sich vorgestern in einem eindrucksvollen Interview keineswegs mit den Plänen identifiziert hat, die Sie heute hier offengelegt haben.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Was wollen Sie denn von ihm erwarten?)

Wir sollen Ihnen auf einem Wege folgen, wo Sie selber nicht einig sind, meine Damen und Herren. Das macht die Sache furchtbar schwierig.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Was soll denn ein solcher Funktionsträger anderes sagen?)

Die Industrienationen — das wird wohl gemeinsame Erkenntnis sein — stehen am Anfang einer dramatischen Expansion der Kommunikationsmöglichkeiten. Die politische Dimension der sich dynamisch entwickelnden Kommunikationstechnik liegt in den weitreichenden gesellschaftlichen Folgen, in den Chancen und in den Risiken dieser Entwicklung für die Freiheitsräume der Bürger. Selbst wenn wir politische Rahmenbedingungen voraussetzen, kann die neue Technik auf längere Sicht das Kommunikationsverhalten der staatlichen und privaten Institutionen und Unternehmen, der sozialen Gruppen und nicht zuletzt breiter Bevölkerungsschichten erheblich verändern. Diese Veränderung kann zum Guten und zum Schlechten erfolgen. Schon jetzt werden konkrete Einzelheiten dieser Entwicklung sichtbar.
Erstens. Vor wenigen Wochen haben die Feldversuche für Bildschirmtext für Nordrhein-Westfalen und Berlin begonnen. Damit endete die Phase der ausschließlich theoretischen Überlegungen.



Bundesminister Baum
Zweitens. Seit Anfang dieses Monats strahlen die Rundfunkanstalten der Länder bundesweit versuchsweise Videotext als zusätzlichen Rundfunkdienst aus, und hier haben sich erfreulicherweise die Rundfunkanstalten mit der Presse über eine Aufteilung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten geeinigt. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung aus dem Jahre 1976 den Wunsch geäußert, daß solche Kooperationsformen entwickelt werden mögen. Dies ist eine solche Kooperationsform. Ich begrüße das ausdrücklich, und ich stelle auch mit Befriedigung fest, daß manche Töne aus dem Bereich der Verleger nicht mehr zu hören sind. Die Verleger haben meines Erachtens gesehen und sehen, wie wichtig es ist, diese Zweiteilung unserer Medienstruktur zu bewahren, nämlich eine privatwirtschaftlich organisierte Presse und das Rundfunksystem, wie wir es haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Verleger sehen, daß sie ihre eigene Position gefährden, wenn sie sich hier allzuweit nach vorn wagen, ohne zu wissen, wohin die Reise geht.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Auf wen beziehen Sie sich denn da?)

Drittens. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat einen Gesetzentwurf für das Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen eingebracht. In diesem Gesetzentwurf wird zum erstenmal die Möglichkeit für eine kommerzielle Beteiligung privater Anbieter am Hörfunk und Fernsehen eröffnet. Damit werden erstmals Private in Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten treten. Nach dem Beschluß der Regierungschefs der Länder vom 11. Mai 1978 sollten die Pilotprojekte als soziale und technische Experimente angelegt und zurücknehmbar sein. Wenn sie einen Sinn haben sollen, müssen sie zurücknehmbar sein. Wir dürfen also nicht in eine Lage kommen, daß Pilotprojekte als Präjudizentscheidungen für Wege begriffen und angenommen werden, die dann zementiert werden.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wie die Gesamtschulen!)

Sie müssen echt sein, und sie dürfen nicht eine politische Vorentscheidung darstellen. Dies gilt auch für das Projekt Ludwigshafen; ich sage das mit allem Nachdruck.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Viertens. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die gemeinsame Erprobung eines Fernsehsatelliten, der kürzlich unterzeichnet worden ist, ist ein weiterer Schritt in die medientechnologische Zukunft. Die Bundesregierung hat Vorkehrungen getroffen, daß hierdurch die medienpolitischen Strukturen beider beteiligten Länder nicht präjudiziert werden.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Noch ist offen, ob diese leistungsfähigen neuen Nachrichtentechnologien der Gesellschaft nützen oder schaden werden. Diese Frage muß doch erlaubt sein, meine Damen und Herren. Das ist doch nicht nur eine juristische Debatte über Verfassungsrecht. Wir müssen uns doch als Politiker klarwerden, welchen Nutzen oder welchen Schaden diese Gesellschaft hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich will keinen Bürger bevormunden. Bitte, unterstellen Sie mir das nicht. Aber ich bin der Meinung, daß wir als verantwortliche Politiker, als verantwortliche Parteien dieser Republik uns eine Meinung über das künftige Mediensystem bilden müssen. Das ist ja nicht nur eine Einzelentscheidung, das ist eine Summe von Entscheidungen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Noch ist offen, ob die politischen Entscheidungsträger dem Druck einseitiger Interessen unterliegen oder ob Regierungen und Parlamente den offenen Dialog mit dem Bürger und der Gesellschaft wagen, wie es der Kollege Schmude hier gefordert hat.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822703000
Herr Bundesinnenminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822703100
Ja, bitte sehr.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822703200
Herr Bundesminister, stimmen Sie nicht mit mir darin überein, daß es möglich sein könnte, daß die Verfassung — Art. 5 — bereits die Frage der Nützlichkeit oder Schädlichkeit einer sich unbehindert, auch technisch unbehindert entfaltenden öffentlichen Meinung entschieden hat?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822703300
Die Verfassung, Herr Kollege Klein, hat in Art. 5 eine wichtige Vorentscheidung getroffen. Darin sind wir uns sicher einig. Aber die Verfassung hat uns gewisse Spielräume gelassen, insbesondere hat uns die Verfassung den Spielraum gelassen, eine politische Meinung über das Wünschbare in dieser Gesellschaft zu äußern. Und diese politische Meinung versuchen wir hier zu äußern.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Art. 5 muß auch im Lichte anderer Verfassungsbestimmungen, die es auch noch gibt — „Schutz der Familie' ist ja auch Bestandteil der Verfassung — interpretiert werden. Das wird sehr schwierig werden. Ich gebe Ihnen aber zu, daß aus Art. 5 nicht ohne weiteres eine völlige Verweigerung herauszulesen ist. Das ist ein dynamischer Prozeß, über den wir diskutieren müssen. Art. 5 verstellt diese Diskussion nicht, sondern öffnet sie.
Die Bundesregierung ist bereit, den Dialog,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Dialog?)

von dem ich gesprochen habe, zu führen, und stellt sich der Herausforderung der neuen Kommunikationstechniken. Sie hat 1977 eine Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems berufen, die KTK. Wir haben also vorhersehend uns auf diese Diskussion eingestellt. Wir haben im Anschluß an die Ergebnisse, die diese Kommission vorgelegt hat, beschlossen:
Erstens die fernmeldetechnische Infrastruktur durch Anwendung neuer Technologien weiterzuentwickeln und hierbei speziell Bildschirmtext als



Bundesminister Baum
Fernmeldedienst der Deutschen Bundespost einzuführen. Auch in dieser Debatte ist leider zu kurz gekommen, daß es auch um andere wesentliche Kommunikationstechnologien geht als nur um das Fernsehen, über das oft in der Bundesrepublik so vordergründig debattiert wird.

(Richtig! bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung hat zweitens beschlossen, durch zukunftsweisende Modellvorhaben öffentliche Dienstleistungen zu modernisieren und die Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung zu erweitern.
Sie hat drittens beschlossen, die Wettbewerbsfähigkeit der kommunikationstechnischen Industrie mittel- und langfristig zu stärken, Herr Kollege Schwarz-Schilling. Wir gehen an der Situation, auch der ökonomischen, hier nicht vorbei. Darauf werde ich noch kommen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Darüber unterhalten wir uns in fünf Jahren!)

— Gerne. — Allein für das Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der technischen Kommunikation — das Programm, das von 1978 bis 1982 gilt; es ist am 20. Dezember 1978 beschlossen worden — setzt die Bundesregierung immerhin Mittel in Höhe von einer halben Milliarde DM ein.
Wir wissen noch nicht, welche Einflüsse von den neuen Kommunikationstechniken auf die politische Demokratie, die Gesellschaft und die Familie ausgehen, wenn sie über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden. Die Langzeitwirkung der Medien, deren Kenntnis für gesetzgeberische Prognosen unverzichtbar ist, ist noch weitgehend unerforscht. Es fehlt fast jegliche Grundlagenforschung.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822703400
Herr Bundesminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schwarz-Schilling?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822703500
Ja.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU):
Rede ID: ID0822703600
Herr Minister, Sie sagen, daß sich diese Frage heute nicht beantworten lasse und man auf die Ergebnisse von Pilotprojekten zu warten habe. Gilt das auch für heute in der Luft bestehende Programme, also auch für die dritten Programme aller Länder, für die Programme unserer europäischen Nachbarländer, für sämtliche Hörfunkprogramme, für UKW-Kanäle? Gilt diese Frage für Sie ebenfalls ohne Pilotprojekte als nicht entscheidbar, wenngleich der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Journalistenverband und die CDU/ CSU meinen, daß die Entscheidung über die Frage nicht vom Ergebnis der Pilotprojekte abhängig ist?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822703700
Ich verstehe, was Sie meinen, Herr Kollege. In dem Komplex Pilotprojekte steckt ja mehr als nur Fernsehen und Rundfunk. Das wissen Sie. Hier sollen bestimmte Verhaltensänderungen, die eintreten können, erforscht werden. Ich bin nicht ganz sicher, ob sie schon mit einer Öffnung auf alle bestehenden Programme eintreten können. Wahrscheinlich wirddas der Fall sein. Dennoch bin ich der Meinung, daß es wünschenswert wäre, dem Publikum den Zugang zu den bestehenden Programmen so weit wie möglich zu öffnen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Dann tun Sie es doch!)

— Vorher müssen wir uns einigen, Herr Schwarz-Schilling. Sie sagen, wir sollten eine dienende Rolle wahrnehmen, um Ihre medienpolitischen Vorstellungen umzusetzen. Das werden wir nicht tun. Wir wollen genau wissen, was Sie in den Ländern in der Medienpolitik machen. Vorher gibt es diese Entscheidung nicht.
In dem Zwischenbericht vom Sommer 1979 haben wir darauf hingewiesen, daß auch unter den technisch-ökonomischen Bedingungen neuer Medienangebote die publizistische Gewaltenteilung in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten bleiben muß. Wir wollen ein ausgewogenes publizistisches Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privatwirtschaftlich organisierter Presse. Das wollen Sie, nehme ich an, auch. Nur, die Frage ist, ob die neuen Medientechnologien die bestehende Struktur nicht doch gefährden können. Diese Frage müssen wir uns doch stellen.
Wie wollen Sie denn die neuen Technologien finanzieren? Wie wollen Sie denn etwa zusätzliche Fernsehprogramme, auch wenn es nur lokale Programme sind, finanzieren? Wollen Sie dem Bürger höhere Gebühren aufbürden? Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß das im Grunde nicht machbar ist, daß eine höhere Gebührenbelastung der Bürger nicht zu verantworten ist? Sie müßten dann nämlich auf Werbung ausweichen. Und wo wollen Sie denn die Werbung herholen?
Im Grunde diskutieren Sie doch über das bestehende Mediensystem, wenn Sie neue Medientechnologien einführen wollen. Schon deshalb, Herr Kollege Klein, weil Sie das finanzieren müssen und weil jede Finanzierung neuer Technologien auf Kosten der alten geht. Ich habe großes Verständnis für lokale Zeitungsverleger, die sagen: Wir werden es uns dreimal überlegen, ehe wir uns auf eine lokale Konkurrenz einlassen, die uns möglicherweise die Existenzgrundlage hinsichtlich unserer eigenen Anzeigen nimmt. Das ist doch die Frage, die Sie beantworten müssen. Der Werbekuchen steht doch nicht unbeschränkt zur Verfügung. Sie müssen doch sagen, woher das Geld kommen soll.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822703800
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822703900
Bitte.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0822704000
Herr Minister Baum, ist Ihnen bekannt — ich beziehe mich auf den Vortrag von Herrn Minister Hauff —, daß Prognos geschätzt hat, daß die Privathaushalte — die Privathaushalte! — in der Bundesrepublik ein über den Zehnjahreszeitraum von 1980 bis 1990 kumuliertes Kommunikationsbudget von insgesamt 600 Milliarden DM — ich wiederhole: 600 Milliarden DM — haben werden? Nach der Schätzung von Prognos



Dr. Klein (Göttingen)

I entfällt hiervon auf die neuen Medien im angegebenen Zeitraum immerhin ein Kaufkraftpotential von rund 90 Milliarden DM.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0822704100
Herr Kollege Klein, das mag ja sein. Ich weiß allerdings nicht sicher, auf welcher Grundlage Prognos arbeitet. Wir haben ja schon oft wirtschaftspolitische Prognosen ändern müssen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Auf welcher Grundlage argumentieren Sie denn?)

— Ich argumentiere auf der einfachen Grundlage, daß den privaten Haushalten im wesentlichen keine höheren Lasten für Kommunikationssysteme zugemutet werden können. Denken Sie doch an die Diskussion über die letzte Gebührenerhöhung von Fernsehen und Rundfunk. Was nützen mir denn solche globalen Zahlen, Herr Kollege Klein? Die nützen doch gar nichts. Gehen wir doch vom einzelnen Bürger aus!

(Zurufe von der CDU/CSU: Ja eben! — Gerade das tun wir!)

Der politische Handlungsspielraum wird begrenzt — darauf ist schon hingewiesen worden — durch Vorgaben des Verfassungsrechts. In dem Bericht wird deshalb z. B. gefordert, die hierdurch auftretenden gesellschaftlichen Probleme mit flankierenden Maßnahmen bildungs-, familien- und jugendpolitischer Art einer Lösung zuzuführen.
Es kann nicht darum gehen, Herr Kollege
1 Schwarz-Schilling, die Innovation und Kreativität unserer Technik und Wirtschaft wegzudrücken. Die Bundesregierung sieht die große volkswirtschaftliche Bedeutung der neuen Kommunikationstechniken. Sie setzt sich ein für die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie. Durch die Bundesregierung werden die notwendigen Entwicklungen und Anwendungen der neuen Technologien nicht verzögert werden. Nicht die Verhinderung technischen Fortschritts ist unser Ziel, sondern seine Gestaltung und Kanalisierung. Das ist das Gebot der Stunde.
Herr Kollege Klein, wenn Sie von der „geordneten Innovation' gesprochen haben — das fand ich sehr bemerkenswert —, dann frage ich allerdings, wo in Ihrem Beitrag die Kriterien für die Ordnung dieser Innovation waren, die Sie wie wir wünschen. Bitte sagen Sie uns doch einmal, nach welchen Gesichtspunkten das geschehen soll. Allein die Ausleuchtung der verfassungsrechtlichen Grundlage hilft uns nicht weiter. Wir müssen uns darauf verständigen, wie die Ordnung dieser Innovation aussehen soll.
Die politische Gestaltungsaufgabe muß sich insgesamt nach Auffassung der Bundesregierung an folgenden Forderungen orientieren.
Erstens. Die neuen Medien dürfen die Meinungsvielfalt nicht schwächen. Sie sollen vielmehr die aktive Beteiligung des Bürgers am Informationsprozeß erhöhen sowie seine Urteilsfähigkeit und soziale Entfaltungsmöglichkeit stärken.
Zweitens. Medienpolitik ist daran zu messen, wieweit sie den einzelnen Bürger selbständig urteilsfähiger macht, jeden Menschen unserer Gesellschaft, unabhängig von Jugend, Alter, Interessen, Berufsbildung, Gesinnung und Vorurteilen.
Drittens. Die Individualsphäre der Bürger darf nicht verletzt werden. Dies bedeutet zugleich Schutz personenbezogener Daten, ein weites Feld, das noch gar nicht abgesteckt ist.

(Zuruf des Abg. Klein [München] [CDU/ CSU])

— In der Datenschutzdebatte, Herr Kollege Klein, gibt es zum Teil erfreuliche Übereinstimmung mit der Opposition. Ich begrüße es außerordentlich, daß wir das Melderechtsrahmengesetz, ein ganz wichtiges Gesetz, hier einmütig haben verabschieden können. Im Bereich der Medienpolitik wird Datenschutz eine wichtige Aufgabe sein. Das können Sie doch gar nicht bestreiten.
Viertens. Die neuen Medien, unterstützt durch besondere flankierende Maßnahmen, vor allem medienpädagogischer Art, sollen den chancengleichen Zugang zu Bildung und Kultur verbessern.
Fünftens. Der Zusammenhalt der Familie als wesentlicher Baustein der Gesellschaft darf nicht gefährdet werden. Die Erfahrungen, die wir alle haben, lassen ja wohl Warnsignale aufleuchten. Ich nehme an, Sie beobachten das Medienverhalten Ihrer Kinder.
Sechstens. Die gesellschaftliche Integration und die Fähigkeit zu demokratischer Willensbildung müssen auch unter den Bedingungen der neuen Medien gewährleistet bleiben.
Siebentens. Für die neuen Medien sind Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die die pluralistische Vielfalt sichern, insbesondere auch ein verbessertes lokales und regionales Informationsangebot bereitstellen, und, worauf Mestmäcker nachdrücklich hinweist, wirtschaftliche Machtstellung verhüten. Interessen von Minderheiten, die bisher nicht ausreichend befriedigt werden können, müssen besser zur Geltung kommen.
Achtens. Wir wollen nicht auf die gewachsenen und bewährten Strukturen unseres Mediensystems verzichten. Existenz- und Funktionsfähigkeit von Presse und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen gewährleistet bleiben. Neue technische Voraussetzungen dürfen nicht zu Lasten der Arbeitskraft und Kreativität der Journalisten gehen.
Neuntens. Wir wollen keine Kommerzialisierung des Fernseh- und Rundfunksystems. Die Bundesregierung hält am öffentlich-rechtlichen Charakter des Rundfunks und am privatrechtlichen Charakter der Presse fest. Sendungen des Fernsehens und des Hörfunks dürfen nicht als Ware behandelt werden. Wenn Programme nur noch Lokomotive der Werbung sind, führt technischer Fortschritt zu geistiger Regression.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Gilt das auch für Bücher?)

Die Parole der Opposition „Mehr Freiheit durch größere — sprich: kommerzielle — Vielfalt" ist kein



Bundesminister Baum
überzeugender Weg, der .den Bürger urteilsfähiger macht. Im Bereich des Rundfunks greift der Marktmechanismus der Pluralität von Meinungsäußerungen nicht. Von der Anzahl der möglicherweise auftretenden Anbieter auf die inhaltliche Vielfalt der Programme zu schließen, ist fragwürdig. Viele Märkte sind von vornherein gar nicht in der Lage, eine größere Zahl profitabler Unternehmen und Produkte zu tragen.
Auf diesen Zusammenhang hat übrigens auch Schelsky hingewiesen, auf den sich Herr Kollege Klein so oft beruft.
Es war auch immerhin ein Kultusminister, der die Opposition aufgerufen hat, ihre Rundfunkpolitik zu überdenken, nämlich Ihr Parteifreund Remmers, meine Damen und Herren von der Opposition. Er hält es für falsch, zu glauben, durch die Änderung der Produktionsverhältnisse lasse sich der geistige Inhalt der Produktion ändern. Absurd wird es, wenn die Opposition so tut, als ob der Bundesminister des Innern einer Kommerzialisierung des Rundfunks das Wort geredet hätte. Allerdings ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß die neuen Kommunikationstechniken insgesamt in die Verfügungsgewalt der bestehenden Rundfunkanstalten gehören. Sie hat beispielsweise erklärt, daß sie Bildschirmtext nicht für Rundfunk hält.
Bei einer Reihe von Kommunikationstechniken handelt es sich um Individualkommunikation, was eine Einordnung in das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ebenfalls ausschließt.
Auch das englische Rundfunkmodell ist hier keine Musterlösung. Die gesellschaftliche und rundfunkpolitische Ausgangslage in Großbritannien — Herr Schwarz-Schilling, Sie berufen sich immer darauf — ist völlig unterschiedlich.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Gilt das für die Demokratie auch?)

— Nein. Das entscheidende Moment dafür, daß das englische duale Rundfunksystem noch einigermaßen trägt, ist, daß ein Parteieneinfluß wie in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhanden ist. Im übrigen unterliegen die im IBA-Fernsehkanal tätigen privatwirtschaftlichen Fernsehgesellschaften einer sehr strengen, bis ins einzelne gehenden Programmund Werbekontrolle. Eine vergleichbare Einflußnahme wäre mit unserer Verfassungslage sicherlich nicht in Einklang zu bringen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

Nein, meine Damen und Herren, die Einheit des Rundfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland darf nicht durch medienpolitische Alleingänge einzelner Bundesländer aufs Spiel gesetzt werden. Die medienpolitische Zäsur, wie vom niedersächsischen Ministerpräsidenten gewollt, ist fürs erste abgewendet. Wir haben das mit Erleichterung festgestellt.
Die endgültige Organisation wichtiger Teile des künftigen Kommunikationssystems muß bis zum Abschluß der Pilotprojekte und der Auswertung ihrer Ergebnisse offengehalten werden, d. h. nicht alle
Entscheidungen, Herr Schwarz-Schilling, aber einige doch wohl.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Die anderen drängen Sonst wären diese Experimente für die Katz. Wer, wie große Teile der Opposition, schon vorher eine bestimmte Entscheidung, nämlich zugunsten der Zulassung des kommerziellen Rundfunks — und darum geht es im Kern — erzwingen will, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, ohne ausreichende Erkenntnisse über Akzeptanz und Wirkung zusätzlicher Rundfunkprogramme die Rundfunklandschaft verändern zu wollen, über den Daumen gepeilt und ohne rechtliche, ohne politische und — ich möchte hinzufügen — auch ohne ethische Legitimation. Bezeichnenderweise ist die Opposition in dieser grundsätzlichen Frage gespalten. Sie sollten auch einmal auf die Stimmen der Kirchen hören, die sich hier sehr bemerkenswert geäußert haben. Kenntnisse der Medienwirkungen sind ein entscheidender Teil der sachlichen Kompetenz und der Möglichkeit zum verantwortlichen Handeln. Diese Kenntnisse können aber erst durch wissenschaftlich angelegte und begleitete Pilotprojekte gewonnen werden. Die Erprobung weiterer Programme soll den Pilotprojekten vorbehalten werden. Die Bundesregierung weiß sich den Prinzipien der weltweiten Informationsfreiheit und des ungehinderten grenzüberschreitenden Informationsflusses verpflichtet. Dem widerspricht nicht, daß die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen einer europäischen Rundfunkkonvention der Beeinträchtigung nationaler Medienstrukturen durch Fremdkommerzialisierung vorzubeugen. Es geht nicht darum ' wie uns manchmal unterstellt worden ist —, den Informationsund Meinungsaustausch mit anderen Staaten einzuschränken. Es geht allein darum, die Ausblutung der gewachsenen Medienstrukturen durch Abzug von Werbegeldern ins Ausland zu verhindern. Da sind wir einig, nehme ich an. Es liegt im allseitigen Interesse, daß ein schonungsloser Wettbewerb um den Werbe-Kuchen unterbleibt, der über die Staatsgrenzen hinweg Presse und Rundfunk die wirtschaftlichen Grundlagen entzieht. Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die gemeinsame Erprobung eines Fernsehsatelliten hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, daß die medienpolitischen Strukturen beider Länder nicht präjudiziert werden. Meine Damen und Herren, die Entscheidung für die Weiterentwicklung unserer Kommunikationsordnung darf nicht nur den Interessenten oder den Trägern der politischen oder wirtschaftlichen Macht Bundesminister Baum überlassen bleiben. Der Entscheidungsprozeß muß im Gegenteil alle Betroffenen einbeziehen. Die Entwicklung und Anwendung neuer Kommunikationstechniken darf nicht zu Zugzwängen, zur faktischen, rechtlichen oder politischen Präjudizierung medienpolitischer Grundentscheidungen führen. Die Bundesregierung bereitet daher Lösungsvorschläge für eine Eingliederung der neuen Medien in das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland vor. Das ist eine schwierige Aufgabe. Alle Untersuchungen können nicht daran vorbeigehen, daß wir hinsichtlich der neuen Medien und ihrer Infrastruktur nicht mit der Stunde Null beginnen. Wir befinden uns bereits inmitten von Entwicklungen, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise, Herr Schwarz-Schilling, daß jetzt schon ein Teil des Bundesgebietes verkabelt ist und daß die Netze trotz Ihrer Unkenrufe ständig wachsen — aber nach Kriterien, die wir sehr sorgfältig festgelegt haben. (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Auch nach Grauzonen!)


(Sehr gut! bei der SPD)


(Beifall bei der FDP und der SPD)


(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: „Radio Luxemburg"!)





(Zuruf von der CDU/CSU)

— Nein, nach wirtschaftlich und nach medienpolitisch sinnvollen Kriterien.

(Benz [CDU/CSU]: Jetzt möchten wir aber wissen, was das ist!)

Es müssen auch Antworten auf die vielfältigen rechtlichen Fragen gefunden werden, die die neuen Medien aufwerfen.

(Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Nein, ich möchte jetzt zu Ende kommen.
Das ganze Bündel rechtlicher Fragen aus dem Verhältnis von Fernmeldetechnik, Medienpolitik und Verfassung wird vielleicht zu einem der großen Verfassungsprobleme der Zukunft zusammenwachsen, wie es ein namhafter Verfassungsrechtler kürzlich formuliert hat. Schon in der nächsten Legislaturperiode werden Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen. Sonst drohen die staatlichen Entscheidungen unter den wachsenden Druck der autonomen, sozialen und wirtschaftlichen Kräfte zu geraten.
Die Bundesregierung hat die Länder deshalb mehrfach sehr nachdrücklich aufgefordert, gemeinsam die drängenden medienpolitischen Fragen zu lösen. Gerade heute spricht der Bundeskanzler mit den Regierungschefs der Länder über diese Fragen. Die konzertierte Aktion zwischen Bund und Ländern, um dieses Wort in diesem Zusammenhang einmal zu gebrauchen, ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, um die erforderlichen politischen Entscheidungen über die Eingliederung der neuen Medien in das Mediensystem treffen zu können. Meine Damen und Herren, ich beklage diese medienpolitische Verweigerung der Länder.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Es ist doch genau umgekehrt! Das ist unglaublich! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Eine medienpolitische Verweigerung der Bundesregierung!)

Nur auf der Grundlage einer einheitlichen Konzeption können die großen medienpolitischen Probleme gelöst werden. Die notwendige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist zum wenigsten eine Frage der Kompetenzen. Entscheidend ist 'die Verklammerung lebenswichtiger Interessen der Kompetenzinhaber. Wir wollen an den Kompetenzen gar nichts ändern.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Die lebenswichtigen Interessen der Bundesregierung!)

Der Bund ist ebenso wie die Länder Veranstalter von Rundfunksendungen. Das ist doch unbestreitbar. Für ihn stellen sich auf dem Gebiet der neuen Medien vergleichbare Regelungsprobleme wie für die Länder. Ein kooperativer Föderalismus verlangt, daß sich die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern an einen Tisch setzen — sie sitzen heute an einem Tisch; ich frage mich nur, mit welchem Ergebnis sie von diesem Tisch aufstehen werden.
Unser Mediensystem wird auch von supra- und internationalen Mediensystemen berührt. Hieraus ergeben sich Gestaltungsnotwendigkeiten, die dem Bund obliegen. Zur Schaffung einer europäischen Rundfunkkonvention z. B. bedarf es der Mitwirkung auch der Bundesländer. Es kann doch nicht bestritten werden, daß Bund und Länder hier zusammenarbeiten müssen. Medienpolitik ist doch nicht mehr allein eine Sache der Bundesrepublik. Die Bundesregierung kann z. B. gegenüber den anderen Staaten nur die Werbeeinschränkungen durchsetzen, die in den einzelnen Bundesländern bestehen und praktiziert werden. Sie kann nicht darüber hinausgehen. Wir müssen uns hier also abstimmen.
Die mit den neuen Medien auf die Gesellschaft zukommenden Probleme müssen sehr ernstgenommen werden. Sie dürfen aber nicht zu unabwendbaren Fakten hochstilisiert werden. Wir müssen einen Mittelweg zwischen Fortschrittverweigerung und Technologie-Euphorie finden. Politisch kommt es darauf an, den Rahmen für die Entwicklung der künftigen Medienstruktur abzustecken. Wir können sie nicht bis ins letzte vorgeben. Nicht zuletzt durch die Erfahrungen im Bereich des Umweltschutzes sind wir im Hinblick auf nicht ausreichend geprüfte Folgen technischer Neuerungen sensibilisiert. Wir alle sind aufgerufen, der Probleme einer heranreifenden Informationsgesellschaft und ihrer politischen Bewältigung Herr zu werden. Dies verlangt, so meine ich, eine Versachlichung der Auseinandersetzung. Es erfordert konstruktive Kritik statt pauschaler Ablehnung. Wir brauchen die Dialogbereitschaft statt der parteipolitischen Polemik.
Meine Damen und Herren; arbeiten wir gemeinsam daran, die Chancen für mehr Informationsviel-fait und größere Entfaltungsmöglichkeit für unsere Bürger zu nutzen! In dem neuen Mediensystem liegen nicht unerhebliche Chancen auch für die freiheitliche Entfaltung dieser Gesellschaft. Es liegen aber auch Gefahren darin. Es geht nicht um eine medienpolitische Verweigerung. Wir müssen aber alles



Bundesminister Baum
1 tun, damit wir medienpolitische Abenteuer vermeiden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822704200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klein (München).

(Zuruf von der SPD: His master s voice!)


Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID0822704300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, von wem der Zwischenruf kam. Dazu nur dies: My master is my conscience — wenn Sie das verstehen —, mein Chef ist mein Gewissen.

(Lachen bei der SPD)

— Ich bedaure, Herr Kollege Hauff, daß Sie das nicht nachvollziehen können.

(Hauff [SPD]: Das ist ein Gewissen!)

Herr Bundesinnenminister, Sie haben es für richtig gehalten, am Schluß Ihrer Ausführungen die „medienpolitische Verweigerung" der Länder zu beklagen. Dies stand ganz offensichtlich in Ihrem Konzept. Ich glaube aber, diese Feststellung war nach dem, was mein Kollege Dr. Schwarz-Schilling hier zu dieser Frage und ihrer Entwicklung sehr detailliert ausgeführt hat, nicht berechtigt. Es ist Ihnen auch gegen Schluß die Feststellung — ich hatte den Eindruck — eher herausgerutscht, daß die Verkabelung nach wirtschaftlichen und medienpolitisch sinnvollen Kriterien erfolgt sei.

(Zuruf von der CDU/CSU: So war es!)

Ich will gar nicht unterstellen, daß sie nach unsinnigen Kriterien erfolgt sei. Nur, Herr Bundesinnenminister, eigentlich hätte das Parlament einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie und von wem und mit welcher Legitimation solche Kriterien aufgestellt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will es mir ersparen, Ihren Rat, sich an den Kirchen zu orientieren, der FDP zurückzugeben.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung hat ihren eigenen, von meinem Kollegen Professor Klein heute früh schon hinreichend gekennzeichneten Stil im Umgang mit dem Parlament. Auf die sehr präzis formulierte Frage, wie sie zum freien Informationsfluß über staatliche Grenzen hinweg stehe — eine Frage von weitreichender Bedeutung für die Zukunft unserer Demokratie; und da reicht auch die mündliche Ergänzung durch den Herrn Bundesminister jetzt nicht aus —, äußert die Bundesregierung in ihrer schriftlichen Antwort:
Die hier aufgeworfenen Fragen sind bereits am 7. November 1979 von der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag ausführlich beantwortet worden.
Ausführlich? Ich weiß nicht, wen die Bundesregierung mit einer solchen flapsigen Erwiderung zu befriedigen gedenkt. Sicherlich nicht die Bürger, die dieses Thema beschäftigt, und ganz sicher nicht die
Mitglieder dieses Hohen Hauses, die sich an jene Bundestagssitzung etwas genauer erinnern.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Der Herr Bundesaußenminister und der Herr Bundesforschungsminister haben sich damals lediglich in je einem Fünf-Minuten-Beitrag während einer Aktuellen Stunde mehr oder weniger überzeugend — der erste mehr, der zweite weniger — von der absurden Idee eines deutsch-französischen Verteidigungsbündnisses gegen Radio-Télé-Luxemburg distanziert. Punkt, das war's, worauf sich die Bundesregierung mit dem Adverb „ausführlich" in ihrer Antwort bezieht. Und in der vorangegangenen Fragestunde hatten die beiden Herren Minister noch eine Anzahl von Fragen zum gleichen Thema beantwortet.
In ihrer 11-Zeilen-Antwort auf die Frage vier unserer Großen Anfrage verweist die Bundesregierung außerdem auf die UNESCO-Mediendeklaration vom 28. November 1978. Ich habe bei mehreren Gelegenheiten — auch von dieser Stelle aus — dem Herrn Bundesaußenminister unsere Genugtuung darüber erklärt, daß er sich auf der 20. Generalkonferenz der UNESCO so nachdrücklich für die Durchsetzung freiheitlicher Prinzipien verwendet hat. Ich bin gern bereit, dies erneut zu tun. Aber ist denn die UNESCO-Mediendeklaration das einzige, worauf die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verweisen kann? Warum informiert sie Parlament und Öffentlichkeit nicht darüber, was in den letzten Jahren in ungezählten Medienkonferenzen von nahezu 50 internationalen Gremien an Festlegungen, Regelungen und verbindlichen Abmachungen erarbeitet worden ist? Weshalb gibt sie nicht Auskunft darüber, wie groß die Kluft in Einzelfällen zwischen der Verkündung freiheitlicher Grundsätze und praktischen Vereinbarungen ist, durch die diese Grundsätze entweder stark eingeschränkt oder aufgehoben werden? Warum beschreibt sie nicht — aus ihrer doch zweifellos umfassenden Kenntnis — die Strategie der großen Zahl totalitärer Staaten, in denen die Medien zu Informationsabwehr- und staatlichen Führungsmechanismen degradiert sind?
Gehe ich davon aus, daß die Bundesregierung einen inhaltlich entscheidenden Teil ihrer Antwort in dem lakonischen Einleitungssatz versteckt hat ich zitiere —:
Sie setzt sich für eine europäische Rundfunkkonvention ein, die die Freiheit der Information und Kommunikation im internationalen Rahmen gewährleistet, aber die Beeinträchtigung nationaler Medienstrukturen durch Fremdkommerzialisierung
— ein Wort, das der Bundesinnenminister eben auch noch einmal benutzt hat —,
verhindert.
dann werden die Gründe für ihre Einsilbigkeit in Sachen internationale Medienpolitik freilich erkennbar.
Das Schlagwort Fremdkommerzialisierung" hat die Qualität eines Schlagrings. Kommerz, von dem wir alle leben, ohne den keine Wirtschaft funktio-



Klein (München)

niert und durch den auch die Gebühren erarbeitet werden, mit denen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert werden, wird hier negativ aufgeladen und mit einem xenophoben Affekt, mit einer fremdenfeindlichen Regung gekoppelt. Stellen wir uns einmal vor, all die Staaten dieser Erde, in die wir oft nur mit Hilfe eines gewaltigen Werbeaufwands exportieren, würden sich plötzlich gegen Fremdkommerzialisierung zur Wehr setzen! Dieses Wort könnte der Ayatollah Khomeini erfunden haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gestatten Sie mir, ein paar Kommentarzeilen aus einem Blatt zu zitieren, das sicherlich frei von dem Verdacht ist, den Unionsparteien nahezustehen. Die Frankfurter Rundschau schrieb am 20. Februar 1980
— ich zitiere —:
Diese Formulierung hat vor allem im freidemokratischen Innen-, aber auch im Wirtschaftsministerium einige Aufregung verursacht.
— Bei dem Chef des Innenressorts offenbar nicht; denn er benutzt sie selbst.
Juristen des Baum-Ministeriums, das in Medienfragen federführend ist, halten eine solche Festlegung auf Grund übergreifender europarechtlicher Überlegungen für nicht haltbar. Den Begriff der Fremdkommerzialisierung — darin sind sich die FDP-Ressorts einig — dürfe es in einer medienpolitischen Stellungnahme der Bundesregierung nicht geben. Man verstoße damit eindeutig gegen Art. 29ff. des EG-Vertrages, der den freien Dienstleistungsverkehr zwischen Staaten regelt und vorsieht, daß niemand aus kommerziellen Gründen diskriminiert werden dürfe.
Ende des Zitats aus der Frankfurter Rundschau.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Ob das Herr Baum gelesen hat?)

Was hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, von der viel gerühmten und viel propagierten liberalen Bremserfunktion der FDP, verehrter Herr Kollege Schäfer, wieder einmal übriggeblieben ist, liegt offen zutage.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Herr Schäfer, erlauben Sie mir die Bemerkung: Davon lenkt auch Ihr Versuch nicht ab, dem nach Ihrer Auffassung vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Herausforderer des gegenwärtigen Bundeskanzlers im Fernsehen einen Maulkorb umzuhängen.

(Oh-Rufe von der FDP — Wehner [SPD]: Hat er denn ein Maul?)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822704400
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer?

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID0822704500
Bitte sehr.

Helmut Schäfer (FDP):
Rede ID: ID0822704600
Herr Kollege Klein, würden Sie mir recht geben, daß kein Mensch bestreitet, daß Herr Strauß die Moskau-Reise des Bundeskanzlers und des Außenministers anschließend gern
kommentieren darf, aber nicht bereits während des Ablaufs dieser Reise den Kommentar sprechen sollte?

Hans Klein (CSU):
Rede ID: ID0822704700
Verehrter Herr Kollege Schäfer, ich glaube, Sie sind kein Jurist. Auch ich bin kein Jurist. Trotzdem bin ich erstaunt, daß Sie den Begriff des schwebenden Verfahrens einführen. Hier handelt es sich um einen politischen Vorgang, zu dem sich in allen Medien zu äußern der Führer der Opposition zu jedem Zeitpunkt das Recht haben muß.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Führer der Opposition? — Wehner [SPD]: Dann muß Herr Kohl reden! Der Führer der Opposition ist Herr Kohl! — Gegenruf des Abg. Dr. Schwarz-Schilling [CDU/ CSU]: Da sieht man Ihr Medienverständnis!)

— Meine Damen und Herren von der SPD, sorgen Sie sich doch nicht so sehr um unsere inneren Strukturen.

(Lachen und weitere Zurufe von der SPD — Wehner [SPD]: Ihr Inneres!)

Das Verhältnis Kohl/Strauß ist viel mehr intakt, als Sie sich wünschen können.

(Lachen bei der SPD)

Lassen Sie mich zum Thema zurückkehren. Wenn ich die Einlassungen des Herrn Bundeskanzlers bei der Feier zum 30jährigen Jubiläum der ARD richtig in Erinnerung habe, hat er das Schlagwort von der Fremdkommerzialisierung höchstselbst auf gegriffen. Er hat bei dieser Feier erklärt, daß er der ARD nichts verdanke. Daran hat der Kollege Schwarz-Schilling vorhin erinnert. Durch seine erklärte Absicht, sie vor Fremdkommerzialisierung — zu deutsch: die öffentlich-rechtlichen Anstalten vor ausländischer Konkurrenz und die Bürger der Bundesrepublik Deutschland vor einem breiten, auch internationalen Informationsangebot — zu „schützen", gab er zu erkennen, daß er sich von der ARD zumindest noch einiges erhofft.
So ist es auch bezeichnend, daß sich der Herr Bundeskanzler auf einen Beschluß der UNESCO-Generalkonferenz aus dem Jahre 1972 beruft, in dem es heißt:
Die Übertragung von kommerziellen Werbesendungen ist in besonderen Vereinbarungen zwischen den ausstrahlenden und den empfangenden Ländern zu regeln.
Aber gerade dieser Artikel geht auf einen Antrag der Sowjetunion zurück, den die Bundesregierung damals heftig bekämpft und in der Einzelabstimmung abgelehnt hatte.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Fragen 4 und 8 in unserer Großen Anfrage zielten darauf, Klarheit darüber zu erlangen, ob die Bundesregierung im innern und nach außen auch praktisch zu den Prinzipien steht, auf die sie sich in theoretischen Formeln bezieht, d. h.:



Klein (München)

1. Sollen die Bürger darüber entscheiden können, was sie von wem, in welcher Form und woher auch immer als Nachricht, Kommentar oder Unterhaltung hören und sehen möchten, oder wird ihnen dieses Grundrecht durch die Verhinderung von inländischem Medienwettbewerb und durch internationale Abgrenzungsabkommen eingeschränkt?
2. Geraten wir nicht in die Gefahr, beispielsweise auch durch die Anwendung eines Begriffs wie „Fremdkommerzialisierung", den informationsfeindlichen Interessen jener Staaten entgegenzukommen, in denen die Medien eben nichts mit Kommerz, sondern nur etwas mit Partei und Staat zu tun haben?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit die Antwort auf diese Fragen verweigert. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822704800
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0822704900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Klein, ich habe einmal nachgelesen, in welchem Zusammenhang das Stichwort Fremdkommerzialisierung in den Vorbemerkungen zur Antwort auf die Große Anfrage vorkommt. Wer das mit einigermaßen wachen Augen und klarem Verstand liest, der weiß doch sehr genau, was hier einzig und allein gemeint sein kann, daß wir nämlich eine europäische Vereinbarung erzielen müssen, die daran hindert, daß durch über die Grenzen hinaus ausgestrahlte Werbesendungen in die Medienvielfalt, die sich auf den nationalen, d. h. auf den eingegrenzten Bereich beschränken muß, eingegriffen wird. Das ist doch ein völlig legitimes Anliegen, darüber wird man doch sprechen müssen und sprechen dürfen und zu vernünftigen, mit unseren Nachbarn zu vereinbarenden Regelungen kommen müssen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie daraus ein derart riesiges Problem machen und einen Buhmann aufbauen, den Sie besser heute abend in den Garten des Bundeskanzleramtes gestellt hätten, wo er für das Kanzlerfest gedient hätte, aber nicht für eine ernsthafte Debatte hier im Parlament
Eine zweite Vorbemerkung, Herr Kollege Klein: Ich bin immer ungern in der Position, mich von einem Sprecher meiner eigenen Partei absetzen zu müssen — das tut ja keiner von uns gern —, aber daß der Kollege Schäfer einen Vorschlag gemacht hat, der dem verehrten bayerischen Ministerpräsidenten auch nur eine Minute Fernsehauftritt nehmen könnte, halte ich für den Interessen der Koalition absolut abträglich.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich wäre also sehr daran interessiert, daß sich diese
Fernsehauftritte häufen. Und bei der Prüfung, die
Sie, Herr Schäfer, vorschlagen, die der Bayerische
Rundfunk vornehmen sollte, der Prüfung nämlich, ob das etwa auf die Wahlkampfsendezeiten der Opposition anzurechnen sei, wäre ich sehr vorsichtig; es könnte dabei herauskommen, daß das auf unsere Sendezeiten angerechnet wird, und das, meine Damen und Herren, kann doch nicht in unserem Interesse liegen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Ist das der ernsthafte Beitrag?)

— Der ernsthafte Beitrag, Herr Kollege Schwarz-Schilling, kommt dann noch bei Ihrem Thema ‚Aprilscherze".
Meine Damen und Herren, die heutige Debatte über die Entwicklung der Information- und Kommunikationstechniken gehört zu denen, in denen sich der Politiker häufiger als in der Vergangenheit dem Thema der Ambivalenz des Fortschritts stellen muß. Wie die Kernenergie — ich halte diesen Vergleich gar nicht für an den Haaren herbeigezogen — sind auch die sogenannten neuen Medien in den Sog der Diskussion darüber geraten, ob technischer Fortschritt fraglos auch gesellschaftlicher Fortschritt ist, ob wir alles, was wir machen können, auch machen sollen. In einer solchen Diskussion läßt sich dann mit Grundsätzen trefflich streiten, lassen sich prinzipielle, gesinnungstüchtige Positionen leicht und bequem einnehmen — nicht unbedingt immer zum Vorteil der zu entscheidenden Sache.
Ich habe volles Verständnis dafür, daß jeder nach seiner Aufgabe und aus seiner Verantwortung die Dinge unter seinem Blickwinkel sieht Um so mehr fühle ich mich veranlaßt, einige Bemerkungen dazu zu machen, in welchem Zusammenhang und in welchem Licht der Bundeswirtschaftsminister die neuen Kommunikationstechniken und die sie betreffenden politischen Entscheidungen sieht und sehen muß.
Informations- und Kommunikationstechnologien gehören zu den modernen komplexen Technologien, deren frühzeitige Beherrschung und wirtschaftliche Nutzung für unsere hochindustrialisierte Volkswirtschaft lebensnotwendig ist. Sie ist die entscheidende Voraussetzung, um im Rahmen der Weltwirtschaft unsere Standortnachteile, also Rohstoff- und Energieabhängigkeit, auszugleichen und unsere hohen Lohnkosten zu verkraften.
Die Weltwirtschaft befindet sich — das wissen wir — in einem tiefgreifenden Wandel. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in vielen Ländern der Welt beträchtlich geändert, und diese Entwicklung wird anhalten. Seit Mitte der 70er Jahre wachsen in den Industrieländern Sozialprodukt und Produktivität nur noch um höchstens 3 % pro Jahr. Die Arbeitslosigkeit liegt in manchen Ländern deutlich über 5 %. Die Inflationsrate ist in vielen Ländern zweistellig. Die hohen Lohnkosten hemmen die Flexibilität der Unternehmen, und die Verschiebung des Wechselkursgefüges hat den Konkurrenzdruck auf unsere Wirtschaft verstärkt Die Nachfragestruktur hat sich gewandelt Es gibt in einigen Bereichen der Konsumgüternachfrage unverkennbare Sättigungserscheinungen. Alte Kapazitätsstrukturen stimmen daher mit der Nachfrage



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
und den Anforderungen der Märkte nicht mehr überein.
Problemverschärfend kommt hinzu, daß die ausländische Konkurrenz zunimmt, und zwar erstens von seiten der Industrieländer, insbesondere der USA und Japans, die mit hochqualifizierten Produkten auf unseren Markt drängen, zweitens von seiten der sozialistischen Länder, insbesondere bei rohstoffarmen Massengütern, aber auch bei Textilien und Bekleidung, drittens von seiten der Anschlußländer auf Gebieten qualifizierter, aber standardisierter elektronischer und optischer Gebrauchsgüter, aber auch im rohstoffnahen Bereich, viertens von seiten der Rohstoffländer, die mehr und mehr auch zur Veredelung übergehen.
Um in dieser Konkurrenzsituation auf Dauer zu bestehen, um Beschäftigung und Wohlstand zu erhalten, müssen wir vor allem auf die Produkte setzen, bei denen wir unseren Standortvorteil, die Fähigkeit zur Entwicklung und Nutzung neuer, anspruchsvoller Techniken, voll einsetzen können. Deren gibt es nun nicht beliebig viele.
Die Information- und Kommunikationstechnik gehört ohne Zweifel dazu. Sie hat in unserer Volkswirtschaft schon jetzt ein beachtliches Gewicht. Der Wert ihrer Produktion betrug 1978 rund 27 Milliarden DM, 40 % wurden exportiert, die Beschäftigtenzahl liegt bei 320 000.
Angesichts der zunehmenden Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung in diesem Bereich und der Erschließung immer neuer Anwendungsgebiete wird ihre Bedeutung Weiterwachsen. Sie kennen alle die Schlagworte wie das von der elektronischen Revolution. Zwar wissen wir noch nicht, wie die Entwicklung im einzelnen aussehen wird — dafür ist die schon jetzt vorhandene Vielfalt des technischen Angebots zu groß und die zukünftige Nachfrageentwicklung bei den privaten Haushalten wie auch im Geschäfts- und Verwaltungsbereich zu ungewiß —, aber mir erscheint trotzdem sicher, daß die elektronische Information und Kommunikation in allen Industriestaaten auf lange Sicht in eine Bedeutung hineinwachsen wird, wie sie der Energieoder Verkehrsinfrastruktur heute schon zukommt. Ich denke dabei an die Möglichkeit des Einstiegs in den Aufbau eines integrierten Breitbandfernmeldenetzes oder an das enorme Entwicklungs- und Verbreitungstempo der geschäftlichen Informationsverbreitung und -übertragung. Hier wird es auch vielfache Überschneidungen und Abhängigkeiten im Netz- und Endgerätebereich mit neuen Nutzungsmöglichkeiten der privaten Haushalte — sei es Rundfunk und Fernsehen, seien es Textdienste — geben.
Die deutsche Industrie ist auf diesem Gebiet leistungsfähig, aber der Wettbewerb ist hart. Das Entwicklungstempo wird uns vor allem von Japan und den USA vorgegeben; es wird sich weiter steigern. Bereits heute haben die Vereinigten Staaten, Japan, aber auch Großbritannien in Teilbereichen einen deutlichen Vorsprung. Wir können es uns also nicht leisten, hier Chancen zu vergeben. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, im internationalen Wettbewerb mit an der Spitze zu bleiben.
Wenn ich dies sage, meine Damen und Herren, dann will ich die Medien- und gesellschaftspolitische Diskussion überhaupt nicht abschneiden oder beschränken. Sie wird zu Recht geführt, sie ist notwendig, sie ist dringlich. Die Medienpolitik kommt aber wohl nur dann zu einem richtigen Urteil, wenn sie im Auge behält, daß ihre Entscheidungen in einem ganz engen Zusammenhang mit wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen stehen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]:. Sehr richtig!)

Sie sollte manchmal vielleicht etwas gelassener urteilen, Technik weder kritiklos bejubeln noch dämonisieren, sondern auf unsere Kraft und Fähigkeit vertrauen, sie vernünftig zu organisieren und vernünftig zu nutzen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822705000
Herr Bundesminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Benz?

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0822705100
Bitte sehr.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0822705200
Herr Minister, angesichts Ihrer Darstellung der technischen Entwicklung und des Abstandes zu Japan und den USA vor allem: Halten Sie es nicht für notwendig, möglichst sofort, wie die Industrie uns bei Anhörungen erklärt, mit der Verkabelung zu beginnen, um diesen Abstand nicht noch größer werden zu lassen?

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0822705300
Ich werde zu diesem Thema, Herr Kollege, noch Stellung nehmen.
Nicht alles, was technisch machbar ist, wird gewünscht. Nicht alles, was technisch machbar ist, kann bezahlt werden. Aber das wird nach unserer Überzeugung der Markt schon herausfinden.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU)]: Sehr

richtig! — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/
CSU]: Lassen Sie ihn mal in Funktion treten!)
— Langsam, meine Damen und Herren. — Natürlich braucht er dazu Rahmenbedingungen, innerhalb deren er vernünftig funktionieren kann, und um die Definition der richtigen Rahmenbedingungen muß es uns gehen. Sie zu finden ist in diesem Bereich sicher nicht einfach, es ist wahrscheinlich sogar höchst schwierig. Wir werden vernünftige Abgrenzungen für die Tätigkeitsbereiche der Post finden müssen. Unter „vernünftig" verstehe ich vor allem saubere ordnungspolitische Grenzziehungen. Wir werden auch darauf achten müssen, daß für das Elektrohandwerk und andere Bereiche der privaten Wirtschaft, die mit Telekommunikation zu tun haben, leistungsgerechte Marktchancen erhalten bleiben und tunlichst ausgebaut werden.
In diesem Zusammenhang, Herr Schwarz-Schilling, komme ich auf das Stichwort vom Aprilscherz zurück. Der Bericht, auf den Sie sich beziehen, ist ein Aprilscherz in der „Süddeutschen Zeitung" vom 1. April 1980, am 2. April 1980 dann als solcher ge-



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
kennzeichnet. Das, was Sie aus der „FAZ", dem „Blick durch die Wirtschaft", hier vorgetragen haben, basiert auf diesem Aprilscherz.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein erklärender Leserbrief erscheint in den nächsten Tagen. Nun, meine Damen und Herren, das passiert jedem von uns einmal. Diesmal ist es jedenfalls sicherlich — —

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das ist die „FAZ" vom 18. Juni!)

— Ja, ja, vom 18. Juni. Der Leserbrief kommt in den nächsten Tagen. Es ist ein bißchen viel verlangt, daß der nun auch schon da ist. Dem Journalisten, meine Damen und Herren, ist es also gelungen, nicht nur die „FAZ", sondern auch ein veritables Mitglied des Deutschen Bundestages zu leimen. Er wird sich über den Erfolg vom 1. April noch nachträglich freuen.
Von solchen Grenzziehungen, wie wir sie für notwendig halten und wie sie selbstverständlich Tag für Tag, Produkt für Produkt jedesmal aufs neue gefunden werden müssen — manchmal sind der Postminister und ich schnell einer Meinung, manchmal nicht so schnell; aber wir haben uns immer vernünftig geeinigt und haben uns auch immer mit den hier berechtigt interessierten Verbänden der Wirtschaft einigen können —, wird für die Entwicklung unserer Gesellschaft, unserer Demokratie, für Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit viel abhängen.
Der von der Bundesregierung und auch den Ländern im Bereich der neuen Medien eingeschlagene Weg der praktischen Erprobung in Feldversuchen und Pilotprojekten und parallel dazu der öffentlichen Diskussion und Vorbereitung der politischen Grundsatzentscheidungen scheint mir ein vernünftiger Weg zu sein. Ich begrüße es, daß die Feldversuche mit Bildschirmtext und Videotext nunmehr begonnen haben. Ich wünschte mir, daß auch die Kabelpilotprojekte bald zum Abschluß kämen.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Die haben noch gar nicht angefangen!)

Denn sicher stecken gerade in der Breitbandtechnik und den vielfältigen neuen Möglichkeiten ihrer Nutzung erhebliche wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Chancen. Es geht dabei um weit mehr als um zusätzliche Übertragungsmöglichkeiten für Rundfunk und Fernsehen. Es geht langfristig um die Entwicklung einer Konzeption für den Aufbau eines umfassenden integrierten Informations-und Kommunikationssystems, eines neuen Bereichs von Infrastruktur für Gesellschaft und Wirtschaft. Ich halte es daher für dringlich, daß die Voraussetzungen für einen künftigen Breitbandnetzausbau ohne vermeidbare Verzögerungen geschaffen werden und daß der Ausbau dann auch zügig in Angriff genommen wird. — Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Benz [CDU/CSU]: Das müssen Sie dem Herrn Baum sagen, nicht uns! — Dr. SchwarzSchilling [CDU/CSU]: Dem Kanzler muß er es sagen! Sie haben doch im Kabinett zugestimmt, daß es gestoppt wird!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822705400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stercken.

Dr. Hans Stercken (CDU):
Rede ID: ID0822705500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf eine Antwort zurückkommen, die der Herr Bundesminister des Innern meinem Kollegen Professor Klein gegeben hat, der nach der Bedeutung des Art. 5 für die Informations- und Meinungsfreiheit der Bürger gefragt hatte. Die Antwort, die wir dann erfuhren, reduzierte sich auf die Meinungsbildungsfreiheit der Bundesregierung.
Wir hatten sie in dieser Frage etwas umfassender eingeschätzt. Wir dachten, daß Sie auch auf der Grundlage Ihres Berichts uns mitteilen würden, welches Verständnis die Regierung für ihre Verantwortung und für ihr politisches Handeln daraus ableiten würde. Ich halte diese Frage für so zentral, Herr Bundesminister,

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Daß er nicht mehr zuhört!)

daß ich Sie sehr bitten möchte, diese Frage bei nächster Gelegenheit zu beantworten.

(Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Er hört ja nicht zu!)

Denn der Medienminister ist ja zugleich der Verfassungsminister. Wenn das Verfassungsverständnis, das an diesem Tag bei mehreren Gelegenheiten vorgetragen worden ist, dies so umfassend einschließt, dann ist es die Pflicht der Bundesregierung, insbesondere des Verfassungsministers, daraus konkrete Konsequenzen für die Medienpolitik der Bundesregierung abzuleiten.
Lassen Sie mich jetzt auf die Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion eingehen, in der Sie von der Überlegung ausgehen, das Für und Wider der unterschiedlichen Anwendungsformen der neuen Kommunikationstechniken müsse sorgfältig geprüft werden, um — ich zitiere — „wahrscheinlich nur schwer wieder zu beseitigende gesellschaftliche und politische Schäden zu vermeiden". Eine solche Haltung bedeute keine Dämonisierung, sondern sie sei Ausdruck einer verantwortungsbewußten Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt der Überlegungen stelle. Nur in enger Fühlungnahme mit der Wissenschaft wolle die Bundesregierung über die neuen Kommunikationstechniken entscheiden. Die Bürger müßten diese Entscheidungen mit tragen. Dies erfordere Zeitfür einen breiten Dialog — wie es wörtlich heißt — zwischen den politisch Verantwortlichen und der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung beabsichtige daher u. a., die Medienwirkungsforschung zu verstärken.
Das klingt für einen Außenstehenden zunächst plausibel: Schaden abwenden, den Menschen in den Mittelpunkt stellen, den Rat der Wissenschaftler einholen, die Bürger beteiligen, die Forschung der Wirkungen des Fernsehens verstärken. Die Anmerkungen und Fragen meines Beitrags beziehen sich auf diese Aussagen der Bundesregierung, mit denen sie versucht, ihren politischen Entscheidungen eine moralische und wissenschaftliche Begründung zu unterlegen.



Dr. Stercken
Die CDU/CSU-Fraktion würde dem Bekenntnis, daß nur der Mensch im Mittelpunkt der kommunikationspolitischen Sorge der Bundesrepublik stehe, eher Glauben schenken, wenn dieser Grundsatz auch in anderen Bereichen politischer Verantwortung erkennbar wäre, etwa bei der Bewertung des werdenden Lebens, des Schutzes von Ehe und Familie, des Rechtes der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben in allen diesen Bereichen nach unserem Verständnis normative Werte abgebaut und, statt Liberalität zu gewähren, die Tür für erhebliche Libertinage geöffnet.

(Wehner [SPD]: So wie Sie abgebaut haben: Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten! — Gegenrufe von der CDU/CSU: Schmidt!)

— Herr Kollege Wehner, an dieser Stelle war Ihr Zwischenruf deshalb nicht sonderlich geschickt,

(Wehner [SPD]: Hier geht es nicht um „geschickt", hören Sie mal!)

weil diese Feststellung von niemand anderem als dem verewigten Carlo Schmid stammt, den ich aus Gründen des Respekts nicht zitieren wollte; aber Sie haben mich jetzt dazu gezwungen, weil Sie sich in diesen Gegensatz begeben haben.
Es ist unter solchen Voraussetzungen unverständlich, warum nur eine Veränderung der Medienstrukturen Gefahren für den Menschen heraufbeschwören soll. Der Monopolanspruch öffentlichrechtlicher Anstalten kann sich nun nicht auch noch darauf beziehen, daß bei ihnen bessere Gewähr für mehr Achtung vor dem Sinn menschlichen Lebens gegeben sei. Bei der Demontage von Grundwerten und Werthaltungen hat, meine ich, das bestehende System kräftig mitgewirkt. Nein, die öffentlich-rechtlichen sind nun nicht auch noch die moralischen Anstalten, die allein den Menschen im Mittelpunkt sehen und denen der Staat oder zumindest die Bundesregierung dies attestiert. Ich habe eher den Eindruck, daß die Antwort der Bundesregierung ihre machtpolitischen Erwartungen mit humanistischen Aphorismen drapiert und tarnt.
Ist es wirklich nicht denkbar, daß allein der mündige Bürger — ich wiederhole dieses Wort trotz der Skrupel, die uns Herr Schmude einpflanzen wollte — sagt, was er will, daß Freiheit waltet, die sich an Gesetz und Recht orientiert, muß alles weiter vorgedacht und reglementiert werden? Wie auf fast allen anderen politischen Streitfeldern in unserem Lande zeigt sich auch hier das politische Spannungsfeld zwischen den Freiheitlichen und denen, die alle Bereiche unseres Lebens öffentlicher Fürsorge unterwerfen.

(Zuruf von der SPD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Der Mensch steht nach unserem Verständnis im Mittelpunkt, wenn er in einem Rechtsstaat frei zu handeln vermag und möglichst wenig staatliche Bevormundung erfährt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Paterna [SPD]: Axel Cäsar Springer auf der Mattscheibe!)

— Wenn das ein Argument wäre, würde ich darauf eingehen.
Den einleitenden Sätzen einer im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Broschüre zum Thema „Das Fernsehen und ihr Kind" ist zu entnehmen, daß das Fernsehen den Kindern schadet, wenn sie falsche Sendungen sehen, die sie nicht verstehen und die in ihren Köpfen und Seelen Verwirrung stiften.

(Dr. Schweitzer [SPD]: Glauben Sie das nicht?)

— Selbstverständlich, ich komme darauf, Herr Schweitzer. Ich zitiere jetzt:
Eltern merken das oft zu spät. Erst wenn ihre Kinder nachts aufschrecken und im Dunkeln Angst haben, wenn in der Schule die Leistungen nachlassen, denken Mütter und Väter: Vielleicht liegt es ja am Fernsehen.
Dieses neue Arbeitsfeld der Bundesregierung ist aber doch wohl, wenn ich es recht sehe, durch die Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Anstalten verursacht worden. Auf wen soll sich sonst eigentlich diese Kritik beziehen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ist danach die Frage erlaubt, ob das derzeitige System

(Lachen bei der SPD)

bei der Anlegung der soziologischen Maßstäbe der Bundesregierung nicht Veranlassung hätte geben müssen, vor gesellschaftlichen Schäden im Sinne der Vorbemerkungen zu bewahren? Was ist denn zu diesem Zweck getan und gesagt worden? Mit dem Druck von therapeutischen Broschüren aus dem Staatshaushalt ist es dann nach den hohen Maßstäben, die sich die Bundesregierung in den Vorbemerkungen verordnet, doch nicht getan.
Doch lassen wir die Wissenschaftler zu Wort kommen, deren Rat die Bundesregierung wünscht und deren Medienwirkungsforschung ihr Veranlassung gibt, eine Erweiterung der Kommunikationstechniken energisch zu blockieren. Reinhold Bergler und Ulrike Six veröffentlichten im vergangenen Jahr eine „Psychologie des Fernsehens". Darin zitieren sie den 25 Jahre zuvor erschienenen Amerikaner Berelson, der eine Zauberformel für die Wirkungsforschung aufgestellt hat, die offenbar, weil sie 1979 wiederholt wird, immer noch der Weisheit letzter Schluß ist. Ich zitiere:
Bestimmte Aussagen zu bestimmten Themen, die die Aufmerksamkeit eines bestimmten Publikums unter bestimmten Bedingungen erreichen, haben bestimmte Wirkungen.
Ob in den nächsten 25 Jahren noch Präziseres hinzugeforscht wird, läßt sich im Augenblick nicht übersehen. So lautet denn auch das Fazit des eben zitierten Buches — ich zitiere —:
Geht man der Frage nach den Auswirkungen
des Fernsehens auf Kinder und Jugendliche
nach, dann ist dabei immer zu beachten, daß die



Dr. Stercken
meisten Aussagen der Wirkungsforschung auch in diesem Bereich eher als vorläufige Annahmen statt als endgültige Gesetzmäßigkeiten aufzufassen sind.

(Zuruf von der FDP: Wer hätte das gedacht!)

Viele Millionen, meine Damen und Herren, sind verforscht worden, um dem Problem der Gewalt im Fernsehen beizukommen. Griechische Denker haben schon über Mord und Totschlag in der Tragödie philosophiert. Über Shakespeare spannt sich der Bogen bis zur moralischen Anstalt Schillers, repräsentiert etwa durch den „Fiesko" oder „Die Räuber". Es kann danach nicht erstaunen, wenn Henning Haase, ein Ordinarius der Psychologie, im Dezemberheft 1979 der „Media Perspektiven" bekennt:
Über die reale Wahrscheinlichkeit der Wirkungsmöglichkeiten läßt sich nur äußerst spekulativ urteilen.
Was ist nach alledem davon zu halten, wenn die Bundesregierung eine weitere Verstärkung der Medienwirkungsforschung betreiben will, ehe sie Entscheidungen zu treffen beabsichtigt?
Um nicht mißverstanden zu werden: Medienforschung soll weiter betrieben werden. Dies hat seinen Sinn. Nur sind die Erwartungen ungerechtfertigt, die die Bundesregierung dauernd als Alibi benutzt. Statt Medienwirkungsforschung wäre ihr zu empfehlen, zur Stärkung der Mündigkeit, Freiheit und Selbständigkeit des Bürgers durch Erziehung in Elternhaus, Schule und Kirche beizutragen und deutlich zu sagen, daß dort die Verantwortung liegt. Dies entspricht jedoch heute nicht mehr dem Verständnis eines beträchtlichen Teiles der SPD-Fraktion. In einer Erwachsenenbildungsstätte war kürzlich von einem ihrer Mitglieder folgendes zu hören — ein wörtliches Zitat —:
Es ist eine Hybris der Eltern, wenn sie glauben, zur Erziehung ihrer Kinder besser befähigt zu sein als ausgebildete Pädagogen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Nein, nicht staatlich verordnete, ordnungspolitische Rahmenbedingungen, wie die Bundesregierung dies in ihrer Antwort bezeichnet, sondern das Informations- und Kommunikationsbedürfnis und -recht freier und mündiger Bürger bestimmen den Umfang und die Art der neuen Systeme und Strukturen. Grenzen dieser Freiheit und den Verzicht auf Mögliches legen die Bürger selber fest, nicht die Obrigkeit. Solche Grundrechte der Beliebigkeit oder dem Ermessen einer Regierung abzutreten, ist das Gegenteil einer liberalen Politik, bei der die Bürger und selbst Minderheiten ihren verfassungskonformen Bedürfnissen und Interessen, also auch dem nach Information, entsprechen können.
Wissenschaft und speziell Wirkungsforschung taugen als Argument oder Alibi für den Aufschub technischer und politischer Entscheidungen nicht Für jede Theorie, die Sie wünschen, besorge ich Ihnen einen Professor! Das weiß die Bundesregierung auch. Sie will nur Zeit gewinnen, weil es sich mit dem derzeitigen System so schön regieren läßt und
weil alles dafür spricht, daß mehr Vielfalt weniger Kollektivität und mehr Individualität bedeuten wiirde. Die eigentlichen Medienwirkungsforscher sitzen in Regierung und Koalition.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822705600
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schweitzer?

Dr. Hans Stercken (CDU):
Rede ID: ID0822705700
Bitte schön.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0822705800
Herr Kollege Stercken, jetzt muß ich Sie angesichts der Tatsache, daß Sie einer der langjährigen Direktoren der Bundeszentrale für politische Bildung gewesen sind, doch einmal ganz persönlich fragen: Sind nicht damals unter Ihrer Verantwortung ganz erhebliche Mittel des Bundes — wie ich glaube, zu Recht — genau für die Wirkungsforschung eingesetzt worden, die Sie jetzt offenbar kritisieren und der Bundesregierung nicht mehr zugestehen wollen?

Dr. Hans Stercken (CDU):
Rede ID: ID0822705900
Herr Kollege Schweitzer, ich habe eben deutlich gesagt, daß ich auch der durch die Bundesregierung veranlaßten Medienwirkungsforschung nach wie vor das Wort rede. Was ich nur bezweifle, ist, daß Sie nach 25 Jahren Medienwirkungsforschung heute Ihre politischen, längst überfälligen Entscheidungen davon abhängig machen können, daß nach 30 oder 40 Jahren etwas mehr Gewißheit in der Medienwirkungsforschung erreicht wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Kollege Schweitzer, die eigentlichen Medienwirkungsforscher sitzen doch auf der Regierungsbank und in der Koalition. Sie finden die Wirkungen des derzeitigen Systems eben so angenehm, daß sie sich die eines pluralistischeren Systems ersparen möchten.
Ich komme zum Schluß. Die Regierung sollte den mündigen Bürger anders einschätzen. Sie will ihn, wie sie sagt, zunächst einmal „vorbereiten"; denn der Bürger soll ja nach der Einschätzung der Regierung trotz einer jahrelangen Diskussion immer noch nicht wissen, worum es eigentlich geht
Die CDU/CSU-Fraktion schätzt den Bürger anders ein. Sie billigt ihm im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung die Freiheit zu, seine Kommunikationsmittel und damit auch die dazu erforderlichen Techniken in Anspruch zu nehmen. Der Staat hat diesen Dienst am Bürger zu leisten.

(Wehner [SPD]: Was Sie alles wissen!)

Ihr ethisch und wissenschaftlich verbrämter Aufschub ist eine Versagung rechtlich gebotener Dienstleistung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822706000
Das Wort hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.

Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0822706100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige Punkte in der Diskussion berühren natürlich die Aufgabenstel-



Bundesminister Gscheidle
lung der Bundespost und ihre Einstellung zu dem Thema, das an und für sich nicht Aufgabenfeld des Bundespostministers ist. Einige Fragen, die aufgeworfen wurden und in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich auch in den Zeitungen wiederkehren werden, machen es ratsam, einige Positionen zu beschreiben.
Hinsichtlich des Vorwurfes, der im Zusammenhang mit der Entscheidung der Verkabelung von elf Städten gemacht wurde — Innovationshemmung, Benachteiligung der deutschen Industrie, ihrer Wettbewerbsfähigkeit —, darf ich anmerken, daß nach § 2 des Postverwaltungsgesetzes jeder Postminister dafür verantwortlich ist, daß die Deutsche Bundespost nach den Grundsätzen der Politik der Bundesrepublik Deutschland verwaltet wird. Also bezogen auf das Thema: z. B. auch nach den medienpolitischen Grundsätzen der jeweiligen Regierung in der hier wichtigen Frage, daß sozial-humane Belange der Bürger nicht dem technisch Machbaren untergeordnet werden dürfen.

(Beifall bei der SPD)

Und nun zum Punkt, der, glaube ich, beachtet werden muß. Es ist ja nicht so, daß es sich die Bundespost leisten kann, auf . Grund anderer gesetzlicher Verpflichtungen das technisch Mögliche nicht in ihrem Netz zu vollziehen. Um hier nicht zu sehr zu theoretisieren, will ich Ihnen das an einigen Beispielen klarmachen.
Wir haben 1979 den Fernkopierer eingeführt, also das Übermitteln von Texten und Bildern über das Fernsprechnetz, das bei schnellen Übertragungen nur über ein breitbandiges Netz geht. Das Bürofernschreiben wird ab 1981 eingeführt, d. h. die Übermittlung von Schreibmaschinentexten und Textverarbeitungsinformationen über das elektronische Datenvermittlungsnetz der Bundespost. Bildschirmtext, nämlich die Ubermittlung von Texten und Grafiken von Großrechnern auf Bildschirme, vermittelt über das Fernsprechnetz, soll ab 1980 bis 1982 eingeführt werden; Video-Text wird ab 1980 über die Rundfunkanstalten vermittelt. Das ist die Übermittlung von Texten und Grafiken von Programmübergabestellen auf die Bildschirmgeräte. Satellitenfernsehen, zumindest in der präoperationalen Phase, soll ab 1983 eingeführt werden; das ist die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über Satelliten. Bildfernsprechen wird nach aller Voraussicht noch vor 1990 möglich sein, d. h. aber unter Kostenbedingungen, die besser sind als wie die augenblicklich in Amerika. Das ist die Möglichkeit der Übertragung beweglicher Bilder gleichzeitig zum Fernsprechen. Das setzt auch ein Breitband-Fernmeldenetz voraus. Datenpaketvermittlung, d. h. die Übertragung von Daten unterschiedlicher Datenquellen für Rechnerverbundnetze, wird ab 1980 eingeführt.
Sie sehen, einiges ist in Planung, anderes ist technologisch abgeschlossen. Es ist eine Frage der Akzeptanz am Markt und der Beherrschbarkeit solcher neuen Dienste. Dazu brauchen wir breitbandige Kabel. Das sind nach der uns derzeit zur Verfügung stehenden Technik Koaxialkabel. Natürlich hätten wir als Bundespost aus den Gründen, die hier erkennbar werden, in elf Städten — es hätten mehr oder auch
weniger sein können — gern einmal in einer Vollverkabelung einiges getestet. Aber wir hätten dies nicht tun können, ohne daß bei der Koaxialtechnik Frequenzbereiche freigeblieben wären, die wegen der Möglichkeiten, die die Bundespost hat, ihr Netz zu steuern, entweder genehmigungsrechtlich oder nutzungsrechtlich, dazu geführt hätten, daß jemand, der mit einer Genehmigung für das, was er betreiben will, ausgestattet ist, in die Netze der Bundespost hätte gehen können und dort dann Dinge betrieben hätte, die in der Bewertung und Beurteilung der von den Ministerpräsidenten beschlossenen Pilotprojekten vorbehalten waren. Mit der erste Protest in dieser Frage kam beispielsweise vom Ministerpräsidenten von Bayern, Herrn Strauß. Andere Ministerpräsidenten hatten gleiche Bedenken.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Ja, aber es ist doch nicht so, daß Sie daraus etwas konstruieren könnten. Das ist vielleicht für den Wahlkampf hilfreich — das weiß ich nicht —, aber Sie können von der Sache her nicht argumentieren, daß hier auf Grund einer unzulänglichen Kompetenz oder von einer unzuständigen Stelle ein Stopp zum Nachteil der deutschen Industrie und ihrer Entwicklung verfügt worden wäre.
Zum letzteren darf ich bemerken: Wir befinden uns beim Ausbau unserer Netze durchaus nicht in einem wettbewerbspolitischen Nachteil, weder international noch in sonst irgendeiner Beziehung. Im Gegenteil, die Entwicklung der Glasfasertechnik geht auf ein über 10jähriges Forschungsvorhaben der Deutschen Bundespost zurück. Wir nehmen absolut eine internationale Spitzenstellung ein.
Nun kommt etwas Entscheidendes, was Sie vielleicht übersehen haben und was auch in der öffentlichen Diskussion übersehen wird. Es wurde von einem Ihrer Kollegen darauf hingewiesen — er hat das durch Zitate aus einem Hearing belegt —, daß wir vermutlich ab 1985 die Glasfasertechnik in einer solchen Produktionsreife zur Verfügung haben werden, daß wir Netze aufbauen können — jetzt kommt eine ganz entscheidende Phase —, die nicht nur vermittelnder Art sind, sondern die auch Verteilnetze sind. Das heißt: Sie haben eine Kombination der jetzigen Rundfunkversorgung mit dem Fernsprechnetz. Daß jetzt die Belange der Bundespost, gerade aus der Betrachtung heraus, nichts wachsen zu lassen, was in ihre Verantwortlichkeit für das Femmeldenetz gehört, unmittelbar berührt sind, ist ja wohl verständlich. Genauso wie man in diesem vermittelnden Fernsprechnetz zukünftig jede Form der Kommunikation mit betreiben kann, könnte man ein modernes Netz, das nur für die Nutzung durch Medien, sprich: Rundfunk, Fernsehen, aufgebaut wird, auch als vermittelndes Netz nutzen. Daraus wird deutlich, warum es eine Auseinandersetzung gibt, die mit unterschiedlichen Begründungen geführt wird, die aber im Kern um eine Frage geht: Ist es eigentlich richtig, in einem Industriestaat unter Bedingungen, der Jahre 1985 bis 2000, die wir sehen müssen, private Netze zuzulassen? Das ist eine ganz wichtige Frage.

(Sehr gut! bei der SPD)




Bundesminister Gscheidle
In Ihrer Partei werden dazu Positionen eingenommen, die mich beängstigen. Sie können natürlich sagen, die Wirtschaftsministerin von Niedersachsen oder der und der Arbeitskreis sprächen nicht für die Partei. Wir als Sozialdemokraten halten es unter überhaupt keinen Bedingungen für vertretbar — aus Gründen der Geheimhaltung, der Zugriffssicherheit, aber auch aus finanziellen, ökonomischen Gründen —, daß man neben einem von der Bundespost verantwortlich zu gestaltenden Netz etwas anderes wachsen ließe.

(Beifall bei der SPD)

Hier würden Entscheidungen getroffen, die irgendwo von anderen zu finanzieren wären.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822706200
Herr Bundespostminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwarz-Schilling?

Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0822706300
Herr Präsident, ich habe leider zugesagt, zehn Minuten zu sprechen.

(Benz [CDU/CSU]: Das zu hören wäre so interessant gewesen, Herr Minister!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822706400
Ich stehe hier vor der Frage, ob die Debatte noch verlängert werden soll, und nehme an, daß die Frage, die Herr Schwarz-Schilling stellen will, ihn davon abhalten wird, hier noch eine Wortmeldung anzubringen.

(Wehner [SPD]: Ich nehme an, daß Herr Schwarz-Schilling schon mehrfach gesprochen hat! Entschuldigen Sie, Herr Präsident!)


Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0822706500
Das ist ein überzeugender Gesichtspunkt, Herr Präsident.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU):
Rede ID: ID0822706600
Herr Minister, Sie haben hier als Sozialdemokrat gesprochen. Inwieweit ist, nachdem die Ministerpräsidenten bei ihrem Beschluß vom Mai 1978, fußend auf der Empfehlung der KtK, einvernehmlich auch alternative Netzträger für die Pilotprojekte zugelassen haben, die Haltung der Sozialdemokraten wieder anders zu beurteilen?

Kurt Gscheidle (SPD):
Rede ID: ID0822706700
Herr Schwarz-Schilling, das entscheidet sich nicht danach, sondern das wird nach der gesetzlichen Grundlage entschieden.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Sie haben es eingeführtl)

Es ist Ihnen bekannt, daß die Zuständigkeit für das Fernmeldewesen und damit auch für die neuen Netze — es ist durch ein Urteil abgesichert, daß sich die nicht nur auf das Fernsprechen, sondern auf alle denkbaren neuen Kommunikationsformen bezieht — bei der Bundespost liegt.
Eine Entscheidung des Bundespostministers, daß die Bundespost nicht baute bzw. nicht für sich bauen ließe, sondern im Genehmigungsverfahren ein Land
oder eine Gemeinde bauen ließe, wäre vom Bundespostminister unter den gleichen Kriterien zu fällen, unter denen er über eine direkte Handlung der Bundespost zu entscheiden hat. Ich kann doch nicht ein von der Bundespost errichtetes Netz verantworten, wenn ich die Akzeptanz nicht in etwa abschätzen kann, wenn ich nicht abschätzen kann, wie dieses Netz genutzt wird. Das heißt: Ich muß Kosten und Nutzen vorher in etwa erkennen können.

(Dr. Schwarz-Schilling [CDU/CSU]: Das können Siel)

Das hat im übrigen auch dazu geführt, daß sich die von Ihnen regierten Bundesländer, entgegen Ihrer Darstellung, nicht einig sind, wie das in den Netzen aussehen soll. Was ist z. B. mit dem Rückkanal? Was soll dort geschehen? In welchem Umfang? Ich will damit nur sagen: es ist nicht möglich, Randprobleme dadurch zu lösen, daß man von diesem einheitlichen Netz abginge. Das ist unter keinem Gesichtspunkt, weder volkswirtschaftlich noch betriebswirtschaftlich, noch rechtlich, noch aus Gründen, die ein Staatswesen hinsichtlich Sicherheit und Zugriff zu beachten hat, möglich.

(Beifall bei der SPD)

Ich wäre froh, wenn in dieser Frage auch Ihrerseits eine eindeutige Konzeption dargestellt werden könnte. Ich habe im „Handelsblatt" des heutigen Tages — zwar mit einer gewissen Freude und Genugtuung, aber doch noch nicht davon überzeugt, daß das .Ihre Meinung ist — gelesen, daß die christlich-demokratischen Arbeitnehmerausschüsse sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre an der Zeit, daß Sie hier eine spekulative Diskussion durch eine eindeutige Erklärung beendeten.

(Beifall bei der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822706800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schwarz-Schilling.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (CDU):
Rede ID: ID0822706900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Minister doch einiges zu dem sagen, was er hier vorgetragen hat.
Erstens. Die Beschlußfassung der Bundesregierung am 26. September 1979 hat eine fundamentale Kehrtwendung der Bundespost herbeigeführt, die bis zu diesem Datum alle die Argumente vorgetragen hat, die wir heute anführen, nämlich die, daß die Verkabelung dieser elf Städte mit den Pilotprojekten nichts zu tun hat. Sie sagen, daß Sie deswegen davon Abstand nehmen müssen, weil sonst jemand — dieses „jemand" wird hier jetzt nicht näher erläutert — einen rechtlichen Anspruch haben könnte, über solche Breitbandverteilnetze neue Programme einspeisen zu können. Ich möchte dem in zweifacher Hinsicht widersprechen.
Die Planungen, die Sie für die Breitbandverteilnetze der elf Städte gemacht haben, bezogen sich auf ein Koaxialkabel mit rund 15 Kanälen. Sie haben vorher überzeugend dargelegt, wie Sie diese 15 Kanäle zu füllen gedenken: mit den zwei großen bundesweiten Programmen, den fünf Lokalprogrammen, zwei Hörfunkprogrammen, wobei von den rest-



Dr. Schwarz-Schilling
lichen Kanälen zwei bis drei Kanäle für posttechnische Dienste und zwei oder drei Kanäle für Programme der angrenzenden europäischen Länder zur Verfügung stehen sollten. Die 12 bis 15 Kanäle wären also vollkommen abgedeckt. Es stand sogar die Frage im Raum, ob Sie nicht noch mehr Kanäle in die Leitungen hineinnehmen müßten, um nicht später, wenn die Ergebnisse der Pilotergebnisse vorliegen, noch ein weiteres Koaxialkabel verlegen zu müssen. Darauf Ihre Antwort: Wir brauchen jetzt noch nicht ein zweites Koaxialkabel hineinzulegen, weil wir in dem genannten Falle ohne jede Schwierigkeit ein zweites Kabel nachziehen könnten. Insofern ist Ihre heutige Auskunft total seitenverkehrt gegenüber dem, was Sie hier bis zum 26. September durch Ihren Staatssekretär und auch selbst gesagt haben.
Im übrigen wäre es, wenn diese Auffassung richtig wäre, auch richtig, daß Sie durch Ihre Postvorschriften dafür sorgten, daß bei den heutigen Verkabelungen das Rohr für ein zweites Koaxialkabel gleich mitverlegt wird, damit 1985 dann nicht weitere riesige Investitionen entstehen. Dies müßten Sie heute vermeiden. Diese Situation scheinen Sie nicht zu sehen.
Ein zweiter Punkt betrifft das, was Sie gegenüber den Ländern eben gesagt haben. Soweit ich weiß — ich kann mich irren; so habe ich es aber im Gedächtnis —, war nicht der bayerische Ministerpräsident, sondern Herr Vogel aus Rheinland-Pfalz der erste, der sich von seiten der Länder gegen die Verkabelung der elf Städte gewandt hat.

(Zuruf von der SPD)

— Ich korrigiere hier nur eine Feststellung auf Grund meiner Erinnerung.
Herr Vogel hatte in seiner Einlassung — über die Staatskanzlei — gesagt, er befürchte, daß dann, wenn die Bundespost mit dieser Verkabelung beginnt, die Pilotprojekte unterlaufen werden. Sie haben dann, Herr Postminister, von Ihrem Ministerium aus eine Überzeugungskampagne sowohl unter den Ländern wie in der Öffentlichkeit in Gang gesetzt, in der klar gesagt wurde, daß diese Verkabelung nichts mit den Pilotprojekten zu tun hat, sondern die Pilotprojekte im Gegenteil vielleicht sogar noch stützen kann, weil in der einzelnen Stadt dann auch ein breiteres Design für entsprechende Versuche möglich wird, die sich im Laufe der Zeit anbieten könnten. Das heißt, Sie haben selber die Argumentation benutzt, die dazu geführt hat, daß wir als
Union und dann auch die Länder, von denen ich gesprochen habe, damit einverstanden gewesen sind, daß Sie diese Verkabelung vornehmen.
Die Bundesländer haben in ihrer letzten gemeinsamen Erklärung — auch das möchte ich hier deutlich machen — bezüglich Ihres Vorgehens nur folgendes gesagt: Wir sind mit Ihnen — dem Bundespostminister und dem Bund — nicht einer Meinung, wenn Sie ohne Abstimmung mit den Ländern einen solchen Beschluß wie den über die Verkabelung von elf Städten fassen. Dies entspricht, wie ich glaube, auch den Zuständigkeiten. Sie sprachen gerade von Abstimmung und Konsens zwischen Bund und Ländern. Ich meine, daß Sie solche Projekte wie das einer Verkabelung von elf Städten nicht einfach in Gang setzen können, ohne darüber vorher mit den betroffenen Ländern den unter Gesichtspunkten der Zuständigkeit notwendigen Konsens herbeigeführt zu haben. Die Länder haben aber genauso deutlich gesagt, daß die Entscheidung des Bundes vom 26. September, die Verkabelung ohne Konsens mit den Ländern jetzt wieder einseitig zu stoppen, ebensowenig dem Willen der Länder entspricht. Insofern haben Sie genau in beiden Punkten jetzt eine falsche Aussage getroffen. Die Länder waren zum Konsens bereit, und sie haben ihn zweimal nicht genommen.
Sie haben zum zweiten — was die Technik angeht — Ihre Argumentation um hundert Prozent verändert, obwohl Ihre Gewerkschaft in Ihrem Ministerium mit sehr großer Besorgnis sieht, daß hier aus politischen Gründen eine Situation heraufbeschworen wird, in der die technische Weiterentwicklung mit den vielen Angestellten und Arbeitern Ihres Hauses in den nächsten Jahren in ganz große Bedrängnisse geraten wird. Von der Zulieferindustrie möchte ich gar nicht sprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822707000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Ich schließe die Debatte. Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 2. Juli, 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.