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    Plenarprotokoll 8/222 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 222. Sitzung Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 Inhalt: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 17943 A Dr. Kohl CDU/CSU 17947 B Genscher, Bundesminister AA 17955 C Bahr SPD 17961 A Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 17968 B Hoppe FDP 17974 B Nächste Sitzung 17976 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17977* A Anlage 2 Defizit an Mietwohnungen in den Jahren 1976 bis 1979 und sich daraus ergebende fehlende Steuereinnahmen SchrAnfr B 170 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B44 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17977* C Anlage 3 Unterstützung von Forschungsmaßnahmen zur Einsparung von Heizenergie durch Bepflanzung von Flachdächern mit Gras SchrAnfr B163 06.06.80 Drs 08/4147 Zywietz FDP SchrAnfr B164 06.06.80 Drs 08/4147 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17978* A Anlage 4 Verbesserung des Mieterschutzes vor Modernisierungsverdrängungen SchrAnfr B165 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Riedl (München) CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 SchrAnfr B166 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17978`C Anlage 5 Förderung eines unabhängigen Produktinformationssystems im Baugewerbe SchrAnfr B167 06.06.80 Drs 08/4147 Conradi SPD SchrAnfr B168 06.06.80 Drs 08/4147 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17979* A Anlage 6 Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren durch Novellierung des § 147 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes SchrAnfr B169 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17979* C Anlage 7 Beschleunigung der Bearbeitung unerledigter Bebauungspläne SchrAnfr B171 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17979* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 17943 222. Sitzung Bonn, den 17. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 6. Dr. van Aerssen * 19. 6. Dr. Ahrens ** 19. 6. Dr. Aigner * 19. 6. Alber * 19. 6. Amrehn 19. 6. Angermeyer 17. 6. Dr. Bangemann * 19. 6. Dr. Barzel 18. 6. Berger (Lahnstein) 17. 6. Dr. Biedenkopf 19. 6. Blumenfeld * 19. 6. Brandt * 19. 6. Büchner (Speyer) ** 19. 6. Dr. Dollinger 19. 6. Erpenbeck 19. 6. Fellermaier * 19. 6. Frau Dr. Focke * 19. 6. Friedrich (Würzburg) * 19. 6. Dr. Früh * 19. 6. Dr. Fuchs * 19. 6. Frau Geier 17. 6. Gerster (Mainz) 17. 6. Glos 17. 6. Dr. Gradl 17. 6. Haar 19. 6. Haberl 17. 6. von Hassel * 19. 6. Dr. Haussmann 17. 6. Frau Huber 17. 6. Graf Huyn 17. 6. Dr. Jenninger 17. 6. Frau Karwatzki 17. 6. Katzer * 19. 6. Dr. h. c. Kiesinger 19. 6. Dr. Klepsch * 19. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 19. 6. Dr. Kreile 19. 6. Kroll-Schlüter 17. 6. Lampersbach 17. 6. Lange * 19. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 17. 6. Lücker * 19. 6. Luster * 19. 6. Dr. Mikat 17. 6. Dr. Müller ** 19. 6. Dr. Müller-Hermann * 19. 6. Neuhaus 19. 6. Dr. Pfennig * 19. 6. Pieroth 18. 6. Regenspurger 17. 6. Russe 17. 6. Dr. Schäuble ** 19. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schinzel * 19. 6. Frau Schleicher * 19. 6. Schmidt (Kempten) 17. 6. Schmidt (Wattenscheid) 17. 6. Schmidt (Wuppertal) 17. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 19. 6. Seefeld * 19. 6. Sieglerschmidt * 19. 6. Dr. Sprung 19. 6. Stockleben 19. 6. Voigt (Frankfurt) 19. 6. Walkhoff 19. 6. Frau Dr. Walz * 19. 6. Dr. Warnke 17. 6. Wawrzik * 19. 6. Weber (Heidelberg) 17. 6. Frau Dr. Wex 17. 6. Frau Dr. Wisniewski 17. 6. Wissmann 17. 6. Dr. Wörner 19. 6. Baron von Wrangel 17. 6. Würtz 17. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 170 und 44): Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Defizit an nicht gebauten Mietwohnungen der Jahre 1976, 1977, 1978 und 1979? Wie hoch sind die fehlenden Steuereinnahmen aus diesem Wohnungsdefizit zu veranschlagen, und welche steuerlichen Tatbestände werden dafür in Ansatz gebracht? Zu Frage B 170: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Beurteilung des Niveaus der Neubauproduktion Mietwohnungsbau und Eigentumsmaßnahmen nicht isoliert betrachtet werden können. Entscheidend ist der Beitrag dieser beiden sich ergänzenden Bereiche zur Verbesserung der Wohnungsversorgung insgesamt. In den Jahren 1976 bis 1979 wurden rund 1 530 000 Wohnungen fertiggestellt. Die Bundesregierung hält auf mittlere Sicht weiterhin eine Wohnungsbauproduktion von jahresdurchschnittlich rund 400 000 für erstrebenswert. Zu Frage B 44: Aus der Beantwortung der Frage B 170 wird deutlich, daß sich ein Defizit an neu gebauten Mietwohnungen nicht beziffern läßt. Demzufolge können auch keine quantifizierten Angaben über die Auswirkungen auf das Steueraufkommen gemacht werden. Es ist darauf hinzuweisen, daß eine höhere Zahl an neu gebauten Mietwohnungen nicht unbedingt zu höheren Steuereinnahmen geführt hätte. Der Neubau von Mietwohnungen hat nämlich sehr unterschiedliche Aufkommenseffekte: 17978* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 — Der Abzug von Schuldzinsen, Abschreibungen und sonstigen Werbungskosten führt in den ersten Jahren nach Baubeginn regelmäßig dazu, daß Verluste aus Vermietung und Verpachtung auftreten. Insofern führt der Neubau von Wohnungen zu Mindereinnahmen. — Andererseits stellt der Neubau von Mietwohnungen einen Produktionsvorgang dar, in dessen Vollzug sowohl Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wie auch aus Unternehmertätigkeit und Vermögen entstehen. Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer, der Einkommensteuer und den Produktionssteuern entstehen aber nur, wenn zusätzliche Bauaufträge auf eine verfügbare Produktionskapazität stoßen und zur Einstellung zusätzlicher Beschäftigter in der Bauwirtschaft führen. In Anbetracht der ausgelasteten Kapazitäten in der Bauwirtschaft in den letzten Jahren ist zu vermuten, daß diese Effekte gering zu veranschlagen wären. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 163 und 164): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, durch Bepflanzung von Flachdächern mit Gras Heizenergie im Wohnungsbau einzusparen? Ist die Bundesregierung bereit, bereits auf diesem Sektor bestehende Erkenntnisse durch weitere Forschungsmaßnahmen zu unterstützen? Zu Frage B 163: Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik werden für die Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes (z. B. für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten) eines Bauteiles nur die Schichten herangezogen, die innerhalb bzw. unterhalb der Feuchtigkeits-Sperrschicht liegen, da eine Durchfeuchtung von Bauteilschichten in der Regel zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wärmeschutzes führt. In gleicher Weise werden Bepflanzungen und zugehöriges Erdreich behandelt. Abweichende Ausführungen, bei denen eine Durchfeuchtung der Wärmedämmschicht möglich ist, bedürfen einer besonderen Zulassung. Bepflanzungen und Erdreich in den in Betracht kommenden üblichen Schichtdicken können demnach den so definierten Wärmeschutz nicht verbessern. Es trifft jedoch zu, daß Bepflanzungen und Erdreich auf Flachdächern die Temperaturschwankungen und -beanspruchungen mildern und damit auch die Schadensanfälligkeit bei geeigneten Dachausbildungen und geeigneter Baustoffwahl verringern können. Zu Frage B 164: Die Bundesregierung bemüht sich, durch Vergabe von Forschungsaufträgen technisch einwandfreie Lösungen für eine Begrünung von Wohnbauten zu klären und anschließend baupraxisnahe Information über die Forschungsergebnisse zu verbreiten. So wurde bereits im Jahre 1979 ein Forschungsauftrag erteilt, der ganz allgemein, die „Begrünung von Wohnbauten" untersucht. Das Ergebnis wird im Jahre 1981 vorliegen. In der Ausschreibung des Bauforschungsprogramms 1981 ist das Thema „Begrünung von Wohnbauten als Wind- und Wärmeschutz" aufgenommen worden. Die Thematik geht über die Bepflanzung von Flachdächern hinaus. Entsprechende Forschungsanträge hierzu werden im Herbst dieses Jahres beraten werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 165 und 166): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Verdrängung von Mietern im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen vor, und hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Schutz der Mieter vor Modernisierungsverdrängungen für ausreichend? Welche gesetzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes der Mieter vor Modernisierungsverdrängungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der verstärkten Anstrengungen zur Modernisierung und Energieeinsparung sowie Stadterhaltung für vertretbar? In jüngster Zeit häufen sich Informationen über die Verdrängung von Mietern im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen. Modernisierungen dieser Art werden überwiegend außerhalb der öffentlichen Förderprogramme häufig in attraktiven, günstig gelegenen Altbaugebieten vorgenommen. Um genauere Informationen über den Ablauf und die Folgen intensiver Modernisierungen zu erhalten, hat der BMBau einen entsprechenden Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse im Herbst vorliegen werden. Schon jetzt ist dabei deutlich geworden, daß viele Mieter die ihnen zustehenden Rechte nicht voll ausschöpfen. Hier können Beratung und Aufklärung, insbesondere auch durch die Gemeinden, kurzfristig helfen. Schon bei der Verabschiedung des Modernisierungsgesetzes im Jahre 1976 hat es Bemühungen gegeben, eine einheitliche Regelung der Duldungspflichten des Mieters herbeizuführen, die den Mietern auch die Möglichkeit eröffnen sollte, der Modernisierung im Hinblick auf die Mietfolgen zu widersprechen. Damals hat sich das Land Bayern gegen eine solche Einengung der Duldungspflichten des Mieters gewandt. Vor dem Hintergrund der inzwischen gewonnenen Erfahrungen wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode über eine Einschränkung und Vereinheitlichung der Duldungspflichten neu zu entscheiden sein. Ich hoffe, daß dann im Bundesrat auch eine Zustimmung des Landes Bayern zu entsprechenden Regelungen zu erzielen sein wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 17979* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 167 und 168): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Produktinformation im Bauwesen, und ist sie bereit, im Interesse der Nutzer und zur Bewältigung der Informationsflut im Bauwesen die schon 1973 in der „Enquete zur Bauwirtschaft" geforderte Entwicklung und den Aufbau einer von Bauproduktherstellern finanziell unabhängigen, bundeseinheitlichen und nach qualitativen Gesichtspunkten wertenden Produktinformation zu fördern? Ist die Bundesregierung bereit, die Entwicklung eines solchen Bauproduktinformationssystems durch Forschungsaufträge zu fördern und nach Abschluß der Entwicklung eines solchen Bauproduktinformationssystems ein Gremium unabhängiger Fachleute mit der Umsetzung in die Praxis zu beauftragen und im Aufbaustadium zu unterstützen? Zu Frage B 167: Zweifellos stellen die wachsende Informationsflut einerseits und die immer komplizierter werdenden ' Aufgaben andererseits die Planer und Bauausführenden vor schwierige Probleme. Die derzeit auf dem Markt befindlichen Bauproduktinformationssysteme decken den Informationsbedarf nicht ab. Offenbar kann eine vollständige Erfassung aller Bauprodukte, ggf. sogar noch mit einer Wertung verbunden, nicht kostendeckend durchgeführt werden, so wichtig sie im Interesse der Nutzer auch sein mag. Die Bundesregierung verschafft sich derzeit durch die Vergabe von Forschungsaufträgen ein Bild von der Situation mit dem Ziel, nach vollständigem Abschluß der Untersuchungen geeignete Maßnahmen im Zusammenwirken mit allen Beteiligten einzuleiten. Die Frage nach einer Förderung von Entwicklung und Aufbau einer Bauproduktinformation durch die Bundesregierung kann deshalb noch nicht beantwortet werden. Für ein von Bauproduktherstellern finanziell unabhängiges bundeseinheitliches und nach qualitativen Gesichtspunkten wertendes Informationssystem werden außerordentlich hohe Kosten entstehen. Selbst bei starker Inanspruchnahme dieses Systems kann nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht erwartet werden, daß diese hohen Kosten durch entsprechende Einnahmen gedeckt werden können. Zu Frage B 168: Bereits 1973 ist ein erster Forschungsauftrag erteilt worden. Sein Ergebnis wurde 1976 in Heft 04.014 der Schriftenreihe des Ministeriums unter dem Titel „Verbesserung der Bauproduktinformation" veröffentlicht. In dieser Forschungsarbeit wurden Anforderungen an ein Bauproduktinformationssystem ermittelt und mehrere prinzipielle Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Im Rahmen eines 1975 erteilten Forschungsauftrages wurden Informationsnehmer und Informationsgeber eingehend über ihre derzeitige Praxis und ihre Verbesserungswünsche befragt. Die Untersuchungen stehen vor dem Abschluß und werden einen Querschnitt durch die — sehr unterschiedlichen — Meinungen des Bauwesens geben. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, bei Bedarf weitere Forschungsarbeiten zur Abklärung dieses wichtigen Gebietes zu vergeben. Nach Abschluß der noch laufenden Forschungsarbeit soll ein Gremium berufen werden, von dem sich die Bundesregierung Vorschläge für weitere Maßnahmen erhofft. Alle Aktivitäten auf diesem Gebiet bedürfen einer engen Abstimmung mit dem Fachinformationssystem Bauwesen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 169): Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Novellierung des § 147 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes anzustreben, um die gesetzliche Ermächtigung zu schaffen, daß die Landesregierungen im Verordnungswege den Zustimmungsvorbehalt für Außenbereichsvorhaben auch auf Große Kreisstädte als Baugenehmigungsbehörde übertragen können, um so eine Entlastung der Regierungspräsidien herbeizuführen und für einen wichtigen Teilbereich das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und orts- und bürgernäher auszugestalten? Die Frage der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde bei nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich ist bereits in den Beratungen der „Beschleunigungsnovelle" im 15. Bundestagsausschuß erörtert worden. Die Auffassungen gingen dahin, daß im Hinblick auf die besondere Interessenlage bei Außenbereichsvorhaben eine Beteiligung der höheren Verwaltungsbehörde gerechtfertigt sei. Sie ermöglicht eine ausreichende Rechtskontrolle und verhindert nicht zuletzt einen zu starken Druck auf die Gemeinden bei Außenbereichsvorhaben. Es wird im übrigen noch darauf hingewiesen, daß die höhere Verwaltungsbehörde bereits nach geltendem Recht für bestimmte Fälle allgemein festlegen kann, daß ihre Zustimmung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde an eine Zweimonatsfrist gebunden; sie gilt als erteilt, .wenn sie nicht fristgerecht verweigert wird. Beide Regelungen können dazu beitragen, das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache (8/4147 Frage B 171): Kann die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis den Erfahrungssatz von Kommunen bestätigen, daß viele Bebauungspläne deshalb nicht zügiger verabschiedet werden können, weil die Planung, für die freie Planer eingeschaltet werden können, nur ein Fünftel der Arbeit ausmacht, während vier Fünftel Verfahrensabwicklung sind, die die Kommunen allein machen müssen, da es sich dabei um eine Hoheitsaufgabe handelt, und welche gesetzgeberischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Stau unerledigter Bebauungspläne zügig abbauen zu helfen? Die Bauleitplanung ist Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Das Bundesbaugesetz berechtigt und verpflichtet die Gemeinden, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und so- 17980* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Juni 1980 weit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist kein „technischer" Vorgang, sondern ein Verfahren der Rechtsetzung. Durch den Bebauungsplan wird die städtebauliche Ordnung und Entwicklung und damit auch die eigentumsrechtliche Situation im Plangebiet festgelegt. Mit dem Inkrafttreten wirkt der Bebauungsplan gegenüber jedermann; er ist Ortsrecht. Eine Übertragung des förmlichen, hoheitlichen Aufstellungsverfahrens oder von Teilen dieses Verfahrens an freie Planer ist als Übertragung hoheitlicher Aufgaben nicht zulässig. Nicht ausgeschlossen ist die interne vorbereitende und unterstützende Mitwirkung Privater, wie auch die Ausarbeitung von Bauleitplänen Dritten übertragen werden kann. Es ist allerdings nicht ersichtlich, wie durch die Einschaltung Dritter die Planverfahren als solche stärker beschleunigt werden können als wenn die Gemeinde sie selbst betreibt. Der Bundesregierung ist bisher auch nur bekanntgeworden, daß die Dauer der Planverfahren in erster Linie von den u. U. schwierig zu bewältigenden Planungsproblemen und den vorgeschriebenen, unverzichtbaren Beteiligungen, nicht zuletzt der Bürger, abhängt, die aber in der vorgesehenen Weise von allen politischen Kräften gewollt sind. Wie die Beratungen in der beim BMBau gebildeten Studiengruppe „Genehmigungsverfahren im Bauwesen", in der auch die Problematik der Beschleunigung des Bauleitverfahrens eingehend erörtert worden ist, gezeigt haben, sind die Ursachen der oft langen Dauer der Aufstellungsverfahren sehr vielschichtig. Soweit sie durch gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes zu beseitigen waren, ist dies bereits durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) erfolgt. Die Bundesregierung hat damit ihren Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen geleistet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe.

    (Kittelmann [CDU/CSU]: Bei der Rede ist das sehr schwer!)






Rede von Prof. Egon Bahr
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
In einer Zeit, die durch Unsicherheiten und schnelle Veränderungen gekennzeichnet ist, wäre es von großem Wert, wenn die Gespräche des Bundeskanzlers in Moskau Sicherheit und Kontinuität in der Absicht beider Staaten ergäben, ihre Politik weiterhin auf der Basis des Moskauer Vertrages und der gemeinsamen Erklärung zu entwikkeln, die im Mai 1978 in Bonn abgegeben worden ist. Das wäre ein Stück Stabilität, das auch für alle unsere Nachbarn in Europa beruhigend wirken würde. Es läge übrigens auch im Interesse der Vereinigten Staaten, nicht mit einer weiteren Krise rechnen zu müssen. Wenn allein das aus dieser Reise herauskäme, die offene Konsultation, der Meinungsaustausch über die weitere Entwicklung und die Bestätigung der in den letzten zehn Jahren zwischen beiden Regierungen verfolgten Politik, dann wäre das viel.
Sie, die Opposition, haben kein Vertrauen zum Bundeskanzler.

(Damm [CDU/CSU]: Das wäre ja noch schöner!)

Wir, die SPD-Fraktion, haben Vertrauen zum Bundeskanzler. In zwei Wochen, wenn er aus Moskau zurück ist, werden wir feststellen, daß das Vertrauen richtig war.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Kittelmann [CDU/CSU]: Ihre Ansprüche sind sehr gering!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Weizsäcker.