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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8221

  • date_rangeDatum: 13. Juni 1980

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/221 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 221. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 16. Juni 1980 17833 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17833 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 17819 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 —2. FStrAbÄndG — — Drucksache 8/3662 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4170 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksachen 8/4148 (neu), 8/4182 — Sick CDU/CSU 17834 B Milz CDU/CSU 17834 D Topmann SPD 17837 B Merker FDP 17839 C Wrede, Parl. Staatssekretär BMV/BMP . 17842 C Dr. Jobst CDU/CSU 17844 B Dr. Gruhl fraktionslos 17846 B Erklärungen nach § 59 GO Kolb CDU/CSU 17850 A Collet SPD 17850 C Pfeffermann CDU/CSU 17850 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 17851 C Gärtner FDP 17852 A Dr. Hennig CDU/CSU 17852 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung VI — Drucksachen 8/3024, 8/3858 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht Forschung — Drucksachen 8/1116, 8/1214, 8/3859 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Frau Dr. Walz, Sauter (Epfendorf), Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3140, 8/3879 — dazu: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3953 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. von Geldern, Sauter (Epfendorf) und der Fraktion der CDU/ CSU Meeresforschung und Meerestechnik — Drucksachen 8/3103, 8/3861 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen im Rat über ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EWG auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Drucksachen 8/3406, 8/3860 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980 bis 1983 mit Anlage (Technischer Anhang) - Drucksachen 8/2891, 8/3882 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates über ein technisches Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Tonminerale und technischen Keramik — Drucksachen 8/3161 Nr. 67, 8/4099 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines zweiten mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Textil- und Bekleidungssektor (indirekte Aktion) — Drucksachen 8/2859, 8/4100 — Flämig SPD 17854 C Lenzer CDU/CSU 17855 A Dr. Steger SPD 17858 D Zywietz FDP 17861 B Dr. Hauff, Bundesminister BMFT 17864 D Dr. Probst CDU/CSU 17868 A Hoffmann (Saarbrücken) SPD 17871 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17873 B Fragestunde — Drucksache 8/4147 vom 06. 06. 1980 — Meinung der Rentner zur Kürzung der Anpassungssätze für die Jahre 1979, 1980 und 1981 MdlAnfr A9 06.06.80 Drs 08/4147 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 17820 A, C, D, 17821A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 17820 B, C ZusFr Stockleben SPD 17820 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17821 A Anzahl der Zu- und Abgänge von Selbständigen in den Jahren 1977 bis 1979 MdlAnfr A17 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 17821B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 17821 C Verhütung von Unfällen mit Haartrocknern MdlAnfr A18 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 III Antw PStSekr Buschfort BMA 17821 D, 17822 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 17822 A, B ZusFr Kolb CDU/CSU 17822 C Ausführungen des Bundeskanzlers über die Störung des militärischen Gleichgewichts angesichts der sowjetischen Mittelstreckenwaffenrüstung MdlAnfr A19 06.06.80 Drs 08/4147 ZusFr Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17822 D, 17823 A ZusFr Besch CDU/CSU 17823 A Unterrichtung der in Bonn akkreditierten ausländischen Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie MdlAnfr A20 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 B Ausbildungsplätze im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums für gewerblich-technische Berufe MdlAnfr A21 06.06.80 Drs 08/4147 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 C Auffassung der Bundesregierung über kritische Veröffentlichungen von Soldaten, wie z. B. das Buch des Brigadegenerals Uhle-Wettler „Schlachtfeld Mitteleuropa" MdlAnfr A22 06.06.80 Drs 08/4147 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 D, 17824 B, C, D ZusFr Jungmann SPD 17824 B, C ZusFr Werner CDU/CSU 17824 C ZusFr Kolb CDU/CSU 17824 C Verbindungen des Abteilungsleiters im Bundesgesundheitsamt Prof. Schönhöfer zu gesetzlichen Krankenkassen und zur pharmazeutischen Industrie; Beteiligung des Dr. E. Greiser an Forschungsprojekten, Gutachten oder Beratungen der Bundesregierung und der gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr A27 06.06.80 Drs 08/4147 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A28 06.06.80 Drs 08/4147 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 17825 A, B, C, 17826 A ZusFr Hasinger CDU/CSU 17825 A, B, D, 17826 A Funktionen des Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamts MdlAnfr A29 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU MdlAnfr A30 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 17826 B, C, D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 17826 B, C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17826 C Legalisierung der Arbeit der Transparenzkommission für Arzneimittel nach der Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts MdlAnfr A31 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 17827 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 17827 B ZusFr Hasinger CDU/CSU 17827 C Verbot der Verbreitung von Schriften, in denen Rauschgift als harmloses Mittel empfohlen wird MdlAnfr A32 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 17827 C, D ZusFr Marschall SPD 17827 D Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge MdlAnfr A34 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU MdlAnfr A35 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Wrede BMV 17828 B, C, D, 13829 A, B, C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 17828 C, D, 17829 A ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17829 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 17829 B ZusFr Kolb CDU/CSU 17829 B Ausweitung des Afghanistankonflikts durch den Einsatz von Soldaten und Militärexperten aus der Tschechoslowakei, der DDR und anderen Staaten des Warschauer Pakts MdlAnfr A39 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jaeger CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 MdlAnfr A40 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jaeger CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17829 C, D, 17830 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17829 D, 17830 A Konsequenzen aus den Menschenrechtsverletzungen in der Türkei innerhalb der NATO und des Europarats MdlAnfr A41 06.06.80 Drs 08/4147 Coppik SPD MdlAnfr A42 06.06.80 Drs 08/4147 Coppik SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17830 A, B, C ZusFr Coppik SPD 17830 B, C Beziehungen der Bundesrepublik zur UdSSR angesichts der dortigen Maßachtung der Menschenrechte und der Bedrohung deutscher Städte durch atomwaffenbestückte Mittelstreckenraketen; Äußerung des Bundeskanzlers über die deutsch-sowjetischen Verbindungen MdlAnfr A43 06.06.80 Drs 08/4147 Jager (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A44 06.06.80 Drs 08/4147 Jager (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17830 D, 17831 A, B, C, D, 17832 A ZusFr Jager (Wangen) CDU/CSU 17831 A, B, C ZusFr Frau Schlei SPD 17831 D ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17832 A Anwendung sogenannter Iran-Sanktionen im Rahmen der EG-Beschlüsse durch Großbritannien MdlAnfr A50 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17832 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17832 B Ansicht von Staatsminister von Dohnanyi über die ,.Flucht" bzw. ,,Vertreibung" der Deutschen aus den Oder-Neiße-Gebieten MdlAnfr A51 06.06.80 Drs 08/4147 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A52 06.06.80 Drs 08/4147 Becker (Nienberge) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17832 C, 13833A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17832 D ZusFr Besch CDU/CSU 17833 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17833 B Nächste Sitzung 17877 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17879* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 17879* C Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Jungmann (SPD), Gansel (SPD) und Frau Simonis (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 —2. FStrAbÄndG — 17879* C Anlage 4 Verbot türkischer faschistischer Organisationen, insbesondere der ,,Grauen Wölfe", in der Bundesrepublik Deutschland angesichts des Mordes an dem türkischen Lehrer Celattin Kesim in Berlin MdlAnfr A61 11.01.80 Drs 08/3552 Thüsing SPD ErgSchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ auf ZusFr Thüsing SPD und Kunz (Berlin) CDU/CSU 17880* B Anlage 5 Auffassung des Bundesjustizministers zu einer Änderung des neuen Scheidungsrechts MdlAnfr Al 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bötsch CDU/CSU MdlAnfr A2 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17880* C Anlage 6 Unterbindung einer Politisierung der Arbeit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) MdlAnfr A3 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 V Anlage 7 Unterbindung einer Politisierung der Arbeit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) MdlAnfr A4 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17881* B Anlage 8 Förderung des Absatzes von Trockenvollmilch durch Werbung MdlAnfr A5 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Balser SPD MdlAnfr A6 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Balser SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17881* C Anlage 9 Förderung von Musteranlagen zur Nutzung von Biogas aus Kläranlagen in landwirtschaftlichen Betrieben MdlAnfr A7 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 17882* A Anlage 10 Lage auf dem EG-Apfelmarkt MdlAnfr A8 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17882* C Anlage 11 Abgrenzung der Aufgaben der Zentralen Studienberatung zu den gesetzlichen Aufträgen nach § 4 des Arbeitsförderungsgesetzes MdlAnfr A10 06.06.80 Drs 08/4147 Lutz SPD MdlAnfr A11 06.06.80 Drs 08/4147 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17882* D Anlage 12 Sicherstellung der Arbeitserlaubnis für ausländische Mütter aus Nicht-EG-Staaten bei Verbringen des Mutterschaftsurlaubs im Herkunftsland MdlAnfr A12 06.06.80 Drs 08/4147 Hölscher FDP MdlAnfr A13 06.06.80 Drs 08/4147 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* B Anlage 13 Entwicklung der illegalen Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern seit Inkrafttreten der Hinderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. Juli 1975 MdlAnfr A14 06.06.80 Drs 08/4147 Hansen SPD MdlAnfr A15 06.06.80 Drs 08/4147 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* B Anlage 14 Erlaß von Ausführungsvorschriften zum Arbeitssicherheitsgesetz durch das Land Baden-Württemberg MdlAnfr A16 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* D Anlage 15 Einführung kindergesicherter Verschlüsse für Arzneimittel und Bedarfsgegenstände MdlAnfr A23 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17884* B Anlage 16 Kontrolle von Tiermedikamenten durch Tierärzte MdlAnfr A24 06.06.80 Drs 08/4147 Kuhlwein SPD MdlAnfr A25 06.06.80 Drs 08/4147 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17884* D Anlage 17 Beseitigung der Rechtsunsicherheit hinsichtlich haftungsrechtlicher Verantwortung für das Krankenpflegepersonal bei Durchführung medizinischer Maßnahmen MdlAnfr A26 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17885* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 18 Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Straßenbau Nordrhein-Westfalens MdlAnfr A33 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17885* D Anlage 19 Kosten- und Personaleinsparungen durch die Neuorganisation der Postämter MdlAnfr A37 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A38 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17885* D Anlage 20 Finanzielle Unterstützung der ASEAN-Staaten zur Bewältigung der Flüchtlingsprobleme MdlAnfr A45 06.06.80 Drs 08/4147 Wirtz SPD MdlAnfr A46 06.06.80 Drs 08/4147 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* A Anlage 21 Freilassung des ehemaligen Oppositionsführers in Südkorea, Kim Dae Jung, und seiner Angehörigen und Mitarbeiter MdlAnfr A47 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. von Weizsäcker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* B Anlage 22 Verbindungen des Auswärtigen Amtes zu den Sicherheitsdiensten von PLO und Fatah; Angriffe polnischer Gäste in der Bundesrepublik gegen unser Verfassungsverständnis und den Aufbau unserer innerstaatlichen Ordnung MdlAnfr A48 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A49 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* C Anlage 23 Erklärung des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, über die europäische Zusammenarbeit mit den USA, der NATO und über die atlantische Allianz; Darstellung der sowjetischen Rechtsauffassung über die Völkermordkonvention in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 MdlAnfr A53 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A54 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* D Anlage 24 Planung gewaltsamer Demonstrationen in Gorleben durch die an den Bremer Krawallen anläßlich der Vereidigung von Bundeswehrsoldaten beteiligten linksextremistischen Gruppen MdlAnfr A55 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A56 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* B Anlage 25 Erfassung der „illegalen Übersiedler" aus der DDR in den vom Bundesausgleichsamt veröffentlichten Zahlen MdlAnfr A57 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* C Anlage 26 Ortszuschlag für teilzeitbeschäftigte verbeamtete Ehepartner MdlAnfr A58 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A59 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* D Anlage 27 Bewachung von Sportdelegationen und Künstlerensembles der Ostblockstaaten von Mitgliedern des jeweiligen Sicherheitsdienstes MdlAnfr A60 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 VII Anlage 28 Historische Darstellung der in Berlin geplanten Preußenausstellung MdlAnfr A61 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A62 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* A Anlage 29 Teilnahme der bundesdeutschen Kampfrichter und der Delegierten für internationale Fachkongresse an den Olympischen Spielen in Moskau MdlAnfr A63 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* D Anlage 30 Entsendung von Sportfunktionären zu den Olympischen Spielen in Moskau sowie Finanzierung der Reisen MdlAnfr A64 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A65 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17889* A Anlage 31 Finanzierung des Denkmalschutzes nach Übernahme der ehemaligen Bundesfestung Ulm durch den Bundesinnenminister MdlAnfr A66 06.06.80 Drs 08/4147 Werner CDU/CSU MdlAnfr A67 06.06.80 Drs 08/4147 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17889* B Anlage 32 Begründung für die kurzfristige Absage des Grundsatzreferats des Bundesinnenministers auf dem Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten am 22. Mai 1980 in Aachen MdlAnfr A68 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A69 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17889* D Anlage 33 Absage der Teilnahme des Bundesinnenministers am Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten wegen Vorstellung eines Buches von Horst Mahler MdlAnfr A70 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A71 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* B Anlage 34 Absage des Grundsatzreferats des Bundesinnenministers auf dem Kongreß. der Kriminalbeamten wegen Vorstellung eines Buches von Horst Mahler MdlAnfr A72 06.06.80 Drs 08/4147 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* C Anlage 35 Widerspruch gegen eine erneute Anhebung der Besoldung der Bediensteten der EG MdlAnfr A73 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A74 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* D Anlage 36 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1979 zur Verlängerung der Frist für Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung der Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr A75 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A76 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* A Anlage 37 Steuerliche Abschreibung des Einbaus ölunabhängiger Befeuerungsanlagen in selbstgenutzten Einfamilienhäusern MdlAnfr A79 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A80 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 38 Entrichtung von Umsatz- oder Körperschaftsteuer durch öffentliche Versorgungsbetriebe für Wasseraufbereitung bei Abgabe von Biogas an Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr A81 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* D Anlage 39 Verbesserung der Investitionsbedingungen für Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau MdlAnfr A82 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* A Anlage 40 Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe von Bauaufträgen des Bundes MdlAnfr A83 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* B Anlage 41 Gesetzliche Regelung der Beteiligung des Bundes und der Länder an der Wohnungsbauförderung; Anfangsverluste von Investoren im frei finanzierten Mietwohnungsbau MdlAnfr A84 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A85 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* D Anlage 42 Rückgang der Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1970 bis 1979 MdlAnfr A86 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17893* C Anlage 43 Erkenntnisse von Bundesforschungsminister Dr. Hauff über den Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der DDR anläßlich seines offiziellen Besuchs MdlAnfr A89 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17893* D Anlage 44 Erklärung von Bundesminister Dr. Hauff über die Belastbarkeit der deutsch-deutschen Beziehungen anläßlich seines Besuchs in Weimar; Vertretbarkeit von Sicherheitsbedenken beim Ausbau der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland angesichts des mangelhaften Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken in der DDR MdlAnfr A90 06.06.80 Drs 08/4147 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A91 06.06.80 Drs 08/4147 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 17894* A Anlage 45 Äußerung von Bundesminister Offergeld zur Lösung des Recyclingproblems der Ölgelder MdlAnfr A92 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A93 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17894* B Anlage 46 Beurteilung der EG-Modellprojekte zur Bekämpfung der Armut sowie Annahme des Interimprogramms für 1981/82 MdlAnfr A94 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A95 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17894* C Anlage 47 Telefonat des Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Weyer, wegen des Bahr Briefs SchrAnfr B1 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 17895* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 IX Anlage 48 Artikel „Fünf Jahre Erfahrungen mit dem neuen Abtreibungsgesetz" in der englischen Ausgabe des Bulletins vom 27. Mai 1980 SchrAnfr B2 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU- SchrAntw PStSekr Bölling BPA 17895* B Anlage 49 Besprechung humanitärer Einzelfälle im Rahmen des vorgesehenen Besuchs des Bundeskanzlers beim Staatsratsvorsitzenden der DDR, Honecker SchrAnfr B3 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 17895* C Anlage 50 Stand und Aussichten der Verhandlungen über die Autonomie des Westjordanlands und des Gaza-Streifens SchrAnfr B4 06.06.80 Drs 08/4147 Männing SPD SchrAnfr B5 06.06.80 Drs 08/4147 Männing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17895* D Anlage 51 Hilfe für Somalia zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems SchrAnfr B6 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17896* B Anlage 52 Hilfe für Somalia zur Linderung des Flüchtlingsproblems SchrAnfr B7 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B8 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B9 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* A Anlage 53 Fortführung des Programms zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland SchrAnfr B10 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* C Anlage 54 Zahl der nicht besetzten Stellen im höheren und gehobenen Auswärtigen Dienst SchrAnfr B11 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* D Anlage 55 Wahrung der Rechte der deutschen Staatsangehörigen bei den Abkommen über Zusammenarbeit zwischen Jugoslawien und der EWG SchrAnfr B12 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* A Anlage 56 Zahl der um Asyl nachsuchenden Kubaner SchrAnfr B13 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* C Anlage 57 Vorbringung von Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion, der DDR und Afghanistan beim Besuch des stellvertretenden sowjetischen Ministerpräsidenten Tichonow in Bonn sowie beim Besuch des Bundeskanzlers in Moskau und in der DDR SchrAnfr B14 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B15 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 58 Erweiterung des Schutzraumbaus im Rahmen der Gesamtverteidigung SchrAnfr B16 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17899* A Anlage 59 Zahlenangaben des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes und des Bundesinnenministers über deutsche Aussiedler aus der UdSSR, Polen und der CSSR; Rechtsgrundlage für die Ausreise aus der UdSSR SchrAnfr B17 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B18 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17899* B Anlage 60 Ergänzung der EG-Richtlinie über den Grundwasserschutz betr. Unterrichtung der betroffenen Mitgliedstaaten über alte Genehmigungen für ständige Ableitungen gefährlicher Stoffe und grenznahe Deponien SchrAnfr B19 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* A Anlage 61 Beteiligung von ausländischen Bürgern an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte in grenznahen Gebieten SchrAnfr B20 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B21 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* C Anlage 62 Informierung der Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes über das Schreiben des Hauptpersonalrats betr. Rechtsanspruch auf Anrede mit der Amtsbezeichnung SchrAnfr B22 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* D Anlage 63 „Entrümpelung" der in Berlin geltenden Kontrollratsgesetze von antiquierten Rechtsvorschriften SchrAnfr B23 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17901* A Anlage 64 Beurteilung verschiedener Gehalts- und Lohnzulagearten im öffentlichen Dienst durch die Bundesregierung SchrAnfr B24 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13901* C Anlage 65 Bedeutung einer euro-kommunistischen Oppositionsgruppe in der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlin SchrAnfr B25 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13901 *D Anlage 66 Anteil der Richterinnen bei den obersten Bundesgerichten SchrAnfr B26 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17902* B Anlage 67 Wohnungsbedarf der Bediensteten des Europäischen Patentamts in München SchrAnfr B27 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B28 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17903* A Anlage 68 Durchführung des Realsplittings nach Ehescheidung SchrAnfr B29 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17903* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XI Anlage 69 Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, Ende Mai 1974 und Ende Mai 1980 SchrAnfr B30 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17904* A Anlage 70 Notwendigkeit der Mitteilungspflicht der Finanzämter gegenüber den Kreditinstituten und Bausparkassen unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands SchrAnfr B31 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17904* B Anlage 71 Anhebung der Pauschbeträge für außergewöhnliche Belastungen bei Geschenksendungen in die DDR SchrAnfr B32 06.06.80 Drs 08/4147 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17904* D Anlage 72 Anwendung des deutschen Arbeitsrechts auf deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften SchrAnfr B33 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B34 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B35 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B36 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17905* A Anlage 73 Regelung des Problems der Begrenzung der Nachhaftung in der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B37 06.06.80 Drs 08/4147 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B38 06.06.80 Drs 08/4147 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort. BMA 17906* A Anlage 74 Pressemeldungen über den Druck neuer Geldscheine für eine etwaige Währungsreform SchrAnfr B39 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17906* C Anlage 75 Vorlage eines Haushaltssicherheitsgesetzes SchrAnfr B40 06.06.80 Drs 08/4147 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17906* D Anlage 76 Aufwand an öffentlichen Mitteln für Zusatzrenten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der Bauwirtschaft seit 1976; Erhebungen über Ausmaß und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B41 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder(Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17907* A Anlage 77 Erhebungen über Ausmaß und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B42 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17907* B Anlage 78 Abschaffung der von der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich gegenseitig erhobenen Personenbeförderungssteuer für Omnibusse SchrAnfr B43 06.06.80 Drs 08/4147 Engelsberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17907* C Anlage 79 Übernahme der amerikanischen Methode zur Berechnung der Inflationsrate; Anstieg der Verbraucherpreise im April 1980 gegenüber dem Vorjahr SchrAnfr B45 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 SchrAnfr B57 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17908* B Anlage 80 Energieeinsparung durch Änderung der DIN 50/44 über die Beleuchtungsstärken an Straßen SchrAnfr B46 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAnfr B47 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17909* C Anlage 81 Finanzierung des grenzüberschreitenden Programms für die südliche Maas-RheinRegion SchrAnfr B48 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B49 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B50 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B51 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17909* D Anlage 82 Hilfe für die von den Wirtschaftssanktionen gegen den Iran betroffenen mittelständischen Unternehmen SchrAnfr B52 06.06.80 Drs 08/4147 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17910* C Anlage 83 Auswirkungen der Kartellpolitik auf die Wettbewerbsfähigkeit der elektronischen Industrie mit Importen aus asiatischen Ländern SchrAnfr B53 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911 *A Anlage 84 Bürgschaften der Bundesregierung für Investitionen der deutschen Wirtschaft in Asien und Afrika SchrAnfr B54 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911* C Anlage 85 Hilfe für Betriebe bei Umstellung der Produktionsanlagen von Mineralöl auf Kohle SchrAnfr B55 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911* D Anlage 86 Übersiedlung des dänischen Charterreisenkonzerns Tjaereborg in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B56 06.06.80 Drs 08/4143 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17912* A Anlage 87 Beseitigung des Erdgassondertarifs für den holländischen Unterglasgartenbau SchrAnfr B58 06.06.80 Drs 08/4147 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17912* B Anlage 88 Mittel aus dem Programm „8. Rahmenplan" zur Dorferneuerung für Gemeinden des Landkreises Gifhorn SchrAnfr B59 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17912* D Anlage 89 Interventionsregelung für Wein, Fisch und Obst im EG-Bereich SchrAnfr B60 06.06.80 Drs 08/4147 Vogt (Duren) CDU/CSU SchrAnfr B61 06.06.80 Drs 08/4147 Vogt (Duren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17913* A Anlage 90 Butterverkäufe der EG seit Anfang 1978 SchrAnfr B62 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17913* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XIII Anlage 91 Bundesmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; Verdienst der deutschen Bauern; Kennzeichnung der nicht aus Hennen-Käfighaltungen stammenden Eier SchrAnfr B63 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAnfr B64 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAnfr B66 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17914* A Die Frage B 65 — Drucksache 8/4147 vom 06. 06. 80 — des Abgeordneten Paintner (FDP) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 92 Auszahlung der vom Bundestag 1979 für den Haushalt 1980 beschlossenen Anpassungshilfe für die deutsche Hochsee- und Küstenfischerei SchrAnfr B67 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B68 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17916* D Anlage 93 Förderung der Auslandsaufenthalte von Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung zur Sicherung traditioneller Bindungen zu internationalen Märkten und Handelspartnern nach französischem Beispiel SchrAnfr B69 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B70 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17917* B Anlage 94 Stärkere Berücksichtigung der Frauen bei der Neuwahl von Berufsrichtern und der Berufung ehrenamtlicher Richter SchrAnfr B71 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr B72 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17917* C Anlage 95 Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 104 des Arbeitsförderungsgesetzes nach längerer Rentenzahlung SchrAnfr B73 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B74 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B75 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B76 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17918* A Anlage 96 Untersuchungen über sachgemäßes Schuhwerk in der Arbeits- und Berufswelt sowie dessen Einfluß auf Unfall- und Dauerschäden SchrAnfr B77 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17918* D Anlage 97 Zahl der über 65 Jahre alten Rentner, die Sozialhilfeempfänger sind, sowie Anteil der in Alten- oder Pflegeheimen Lebenden; Rentenhöhe der Rentnerinnen mit 40 Versicherungsjahren sowie Anteil der Sozial- bzw. Wohngeldempfängerinnen an diesem Personenkreis SchrAnfr B78 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B79 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B80 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B81 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17919* A Anlage 98 Kosten für den Neubau des Arbeitsamts Rastatt SchrAnfr B82 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17919* C XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 99 Umfang der Beschädigungen und Zerstörungen von Bundeswehrgerät durch die Krawalle in Bremen am 6. Mai 1980 SchrAnfr B83 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* A Anlage 100 Stärkung der Integration der NATO-Streitkräfte durch Personalaustausch von Bundeswehrangehörigen mit befreundeten Streitkräften SchrAnfr B84 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B85 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B86 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* A Anlage 101 Nichtunterrichtung von Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie anläßlich eines Besuchs der Abteilung Goslar des Bundesgrenzschutzes SchrAnfr B87 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* D Anlage 102 Bezug von Werkzeugen deutscher Hersteller durch die Bundeswehr; Kenntlichmachung des Herstellungslandes SchrAnfr B88 06.06.80 Drs 08/4147 Braun CDU/CSU SchrAnfr B89 06.06.80 Drs 08/4147 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13921* A Anlage 103 Mangel an Ausbildern in Bataillonen des Feldheeres SchrAnfr B90 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B91 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B92 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17921* C Anlage 104 Heranziehung der in norddeutschen Seeheilbädern beschäftigten Wehrpflichtigen zu Wehrübungen während des Saisonbetriebs SchrAnfr B93 06.06.80 Drs 08/4147 Ueberhorst SPD SchrAnfr B94 06.06.80 Drs 08/4147 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17922* B Anlage 105 Verlegung des auf dem Fliegehorst Diepholz stationierten I. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 5 nach Essen SchrAnfr B95 06.06.80 Drs 08/4147 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17922* C Anlage 106 Beschaffungsplan des Bundesverteidigungsministeriums SchrAnfr B96 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B97 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B98 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17923* A Anlage 107 Vorschläge von Dr. Bruno Köppl zur Verbesserung der westlichen Rüstungseffizienz SchrAnfr B99 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAnfr B100 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAnfr B101 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17923* C Anlage 108 Übertragung der Nachschuborganisation für die in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte auf die Bundeswehr; Übernahme der betroffenen zivilen deut- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XV schen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in den öffentlichen Dienst SchrAnfr B102 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B103 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B104 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17924* D Anlage 109 Befreiung hauptberuflicher Soldaten von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse SchrAnfr B105 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17925* B Anlage 110 Überprüfung der Arbeitsbedingungen für Frauen in der Bundeswehr; Herausgabe der zentralen Dienstvorschrift 60/2 Heimbewirtschaftungsbestimmungen; Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr SchrAnfr B106 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B107 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B108 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 17925* D Anlage 111 Dauerschäden bei Kindern durch das Tragen zu kleiner Schuhe SchrAnfr B109 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B110 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17926* C Anlage 112 Dauerschäden bei Kindern durch das Tragen zu kleiner Schuhe SchrAnfr B111 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAnfr B112 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* B Anlage 113 Kindergeld für im Ausland tätige deutsche Arbeitnehmer SchrAnfr B113 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* C Anlage 114 Notarzteinsätze mit Solokrafträdern SchrAnfr B114 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B115 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* D Anlage 115 Schlechtes Vorbild für Jugendliche durch rauchende Politiker bei Fernsehauftritten SchrAnfr B116 06.06.80 Drs 08/4147 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* C Anlage 116 Stand der genetischen Beratung SchrAnfr B117 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B118 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* C Anlage 117 Änderung der Trinkwasserverordnung SchrAnfr B119 06.06.80 Drs 08/4147 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* D Anlage 118 Bleibelastung des Konsumenten durch Nahrungsmittelaufnahme aus verlöteten Konservendosen SchrAnfr B 120 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17929* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 119 Kosten der durch Alkoholmißbrauch entstehenden Schäden SchrAnfr B121 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17929* B Anlage 120 Verwendung von HPR-Verbundsicherheitsglas als Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen; behindertengerechter Ausbau der Autobahnrast- und -tanlen SchrAnfr B122 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B123 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B124 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B133 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17929*C Anlage 121 Abweichen der Bundesbahn und der Bundespost vom gesetzlichen Finderlohn SchrAnfr B125 06.06.80 Drs 08/4147 Wirtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17930* C Anlage 122 Kriterien für die Aufstellung der Fahrpläne der Bundesbahn SchrAnfr B126 06.06.80 Drs 08/4147 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17930* C Anlage 123 Unterbindung der Wiederholung von Streiks an Zonengrenzübergängen SchrAnfr B127 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13931* B Anlage 124 Anteil ausländischer Firmen an Straßenbaumaßnahmen des Bundes SchrAnfr B128 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13931* B Anlage 125 Umbenennung der Intercity-Strecke Köln-Groß-Gerau in Köln-Koblenz im Bundesverkehrswegeplan; Bau der Ortsumgehung von Hofheim (Taunus) im Zuge der B 519 SchrAnfr B129 06.06.80 Drs 08/4147 Zink CDU/CSU SchrAnfr B132 06.06.80 Drs 08/4147 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17931* C Anlage 126 Widerspruch zwischen der Nichteinführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen zur Energieeinsparung und den Zwangsmaßnahmen zur Drosselung des Heizenergieverbrauchs SchrAnfr B 130 06.06.80 Drs 08/4147 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B131 06.06.80 Drs 08/4147 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BML 13931* D Anlage 127 Investitionen der Bundesbahn in Solingen und Remscheid in den Jahren 1976 bis 1980 SchrAnfr B 134 06.06.80 Drs 08/4147 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17932* C Anlage 128 Neubau der B 312 zwischen Stuttgart und Waiblingen SchrAnfr B 135 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17932* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XVII Anlage 129 Berücksichtigung der Belange betroffener Gemeinden und Städte, insbesondere von Rastatt, beim Bau der Bundesbahnschnelltrasse Mannheim-Basel; Verwendung nicht mehr benötigter Wärterwohnhäuser im Bereich der Bundesbahndirektion Karlsruhe SchrAnfr B136 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B137 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B138 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* A Anlage 130 Verzögerung des Baus der Ortsumgehung Obergartzem-Firmenich im Zuge der B 266 SchrAnfr B139 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAnfr B140 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* C Anlage 131 Aufgabe von Fahrrädern mit Fahrradkarte im grenzüberschreitenden Verkehr am Gepäckwagen SchrAnfr B141 06.06.80 Drs 08/4147 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* C Anlage 132 Behindertengerechter Ausbau der Autobahnraststätten SchrAnfr B 142 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* D Anlage 133 Verzögerung der Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland wegen fehlender Haushaltsmittel SchrAnfr B 143 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B 144 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B145 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B146 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* B Anlage 134 Nutzung des Hafens von Kappeln durch eine Fahrwasservertiefung in der Schlei SchrAnfr B147 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B148 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* C Anlage 135 Weiterbau der A 445 zwischen Werl und Neheim-Hüsten SchrAnfr B 149 06.06.80 Drs 08/4147 Tillmann CDU/CSU SchrAnfr B150 06.06.80 Drs 08/4147 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* D Anlage 136 Renovierung oder Neubau der defekten Grünenthaler Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal SchrAnfr B151 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17935* A Anlage 137 Einbeziehung eines Radweges in den Ausbau der B 42 von Neuwied bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen; Bau der Straßenmeisterei in Altenkirchen; Verzögerung des Ausbaus der B 8 zwischen Vierwinden und Altenkirchen wegen fehlender Mittel; Verbreiterung der Bundesbahnüberführungen zwischen Wissen und Niederschelden im Zuge der B62 SchrAnfr B152 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B153 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B154 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B155 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17935* B XVIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 138 Stand der Planungen für die B 9 im Raum Bad Breisig SchrAnfr B156 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* A Anlage 139 Verlängerung der Frist für Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen an Altbauten im Bereich des Flugplatzes Söllingen SchrAnfr B157 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17936* B Anlage 140 Einbau von Katalysatoren in Kraftfahrzeuge zur Verringerung des Schadstoffausstoßes SchrAnfr B158 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* C Anlage 141 Streichung der Bundesbahndirektverbindung Bonn-Berlin ab 1. Juni 1980 SchrAnfr B159 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* D Anlage 142 Einbeziehung der Frage von Lufthansa-Zwischenlandungen in Berlin-Tegel in die Gespräche des Bundeskanzlers anläßlich seiner bevorstehenden Moskau-Reise SchrAnfr B 160 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13933* A Anlage 143 Bereitstellung der Behindertentelefone zur normalen Grundgebühr durch die Bundespost SchrAnfr B161 06.06.80 Drs 08/4147 Merker FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17937* B Anlage 144 Vergleichsrechnungen über die Wirtschaftlichkeit der Neuorganisation der Postämter SchrAnfr B162 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17937* C Anlage 145 Nichtgewährung von Zuschüssen für Fahrten an die Zonengrenze bei deutschlandpolitischen Seminaren durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen SchrAnfr B172 06.06.80 Drs 08/4147 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17938* A Anlage 146 Umfang der Beschlagnahme unpolitischer Literatur durch die DDR SchrAnfr B173 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B174 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17939* A Anlage 147 Zuschüsse an die Stahlindustrie, insbesondere an das Stahlwerk der KlöcknerWerke AG in Georgsmarienhütte SchrAnfr B175 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B176 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B177 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17939* B Anlage 148 Finanzierung des Bundesmodells Abfallverwertung in Reutlingen und Tübingen SchrAnfr B178 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B179 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17939* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XIX Anlage 149 Abbau der sogenannten Altwarter für Numerus-dausus-Studienplätze SchrAnfr B180 06.06.80 Drs 08/4147 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B181 06.06.80 Drs 08/4147 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 17940* A Anlage 150 Bundesbeihilfe für die Ausstattung der betrieblichen Ausbildungsstätte der Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg-Weilburg SchrAnfr B182 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B183 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 17941* B Anlage 151 Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der United Nations Economic and Social Commission for Asia and Pacific (ESCAP) sowie Entsendung eines ständigen Beobachters in die ESCAP SchrAnfr B184 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B185 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17942* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17819 221. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1980 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 6. Dr. van Aerssen * 13. 6. Dr. Ahrens ** 13. 6. Dr. Aigner * 13. 6. Blumenfeld * 13.6. Conradi 13. 6. Frau Eilers 13. 6. Engelsberger 13. 6. Fellermaier * 13. 6. Francke (Hamburg) 13. 6. Dr. Früh * 13. 6. Dr. Fuchs * 13. 6. Dr. Geßner ** 13. 6. Haberl 13. 6. Hartmann 13. 6. Hölscher 13. 6. Katzer * 13. 6. Dr. h. c. Kiesinger 13. 6. Dr. Klepsch * 13. 6. Klinker 13. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 6. Lücker * 13. 6. Luster * 13. 6. Dr. Müller ** 13. 6. Müller (Bayreuth) 13. 6. Müller (Remscheid) 13. 6. Dr. Pfennig * 13. 6. Reddemann ** 13. 6. Roth 13. 6. Schinzel 13. 6. Frau Schleicher * 13. 6. Schmidt (Hamburg) 13. 6. Schmidt (Wattenscheid) 13. 6. Schmitz (Baesweiler) 13. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13. 6. Dr. Schwörer 13. 6. Seefeld * 13. 6. Walkhoff 13. 6. Frau Dr. Walz * 13. 6. Dr. Warnke 13. 6. Wawrzik * 13. 6. Frau Dr. Wex 13. 6. Windelen 13. 6. Wischnewski 13. 6. Wissmann 13. 6. Ziegler 13. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Anderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat geht bei seiner Zustimmung zu dem Gesetz davon aus, daß die Bundesregierung die durch Rechtsverordnung vorgesehene Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizkosten zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen wird. Die mit dem Gesetz beabsichtigte Energieeinsparung erfordert die Schaffung und Inkraftsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums. Angesichts der im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarungen bereits seit längerem erprobten verbrauchsabhängigen Abrechnung auf der Grundlage entsprechender Meßgeräte ist eine kurzfristige Einführung der vorgesehenen Maßnahmen auch durchaus vertretbar und möglich. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Jungmann (SPD), Gansel (SPD) und Frau Simonis (SPD) nach $ 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Hinderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 - 2. FStrAbAndG - Um einer falschen „Legenden"-Bildung vorzubeugen, geben wir folgende Erklärung ab: Bei Anderungsanträgen der SPD-Fraktion zu vier Ausbauprojekten, die unsere drei Wahlkreise betreffen, das sind die Wahlkreise Kiel, Rendsburg-Ekkernförde und Plön-Neumünster, hat es wegen mangelnder Präsenz im Ausschuß keine Mehrheit gegeben. Dabei handelt es sich im einzelnen um folgende Projekte: 1. B 404 Grande (A 24) - Kiel: Abschnitt Wankendorf-Kiel: Streichung des im Bedarfsplan vorgesehenen 4streifigen Ausbaus, dafür: Qualitative Verbesserung auf der vorhandenen 2streifigen Trasse und Errichtung von Abbiegerspuren an allen vorhandenen Abzweigungsmöglichkeiten. 2. A 210 Kiel-Rendsburg Streichung des autobahnähnlichen Ausbaus. Dafür: Einbahnger Ausbau der B 202 mit Ortsumgehung Bredenbek, Bovenau und Achterwehr. 3. Neuaufnahme: A 215 Bordesholmer Dreieck: 4. B 76 Plön-Eckernförde: a) Abschnitt Kiel-Blickstedt Anbindung der alten B 76 an die Neutrassierung. 2streifiger qualitativer Ausbau auf der alten Trasse mit Ortsumgehung Blickstedt. 17880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 b) Abschnitt Blickstedt—Eckernförde 2streifiger Ausbau mit Ortsumgehung Gettorf und Ortsumgehung Eckernförde, wobei die vorhandene Trasse im wesentlichen erhalten werden soll. Wegen der unsicheren Abstimmungslage im Plenum haben wir darauf verzichtet, Abänderungsanträge zu stellen. Es ist natürlich schwierig für Abänderungsanträge in regionalen Bereichen, hier Mehrheiten zu erhalten, und es besteht die Gefahr, daß sich einzelne überstimmte Gruppen zu einer negativen Mehrheit gegen das ganze Gesetz ergeben. Wir wollen das Gesetz nicht verhindern, weil wir den positiven Ansatz der Reduzierung von Maßnahmen sehen. Wir vertrauen aber darauf, daß die von mir genannten Projekte in der Planungsausführung in unserem Sinne reduziert werden. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil immerhin die Zahl und der Umfang der Maßnahmen gegenüber den ursprünglichen Plänen verringert wurden. Wir stimmen ihm nicht zu, damit alle projektierten Straßen auch wirklich gebaut werden. Anlage 4 Ergänzende Antwort' des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfragen der Abgeordneten Thüsing (SPD) und Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage A 61 197. Sitzung, Seite 15683): Erwägt die Bundesregierung nach dem Mord an dem türkischen Lehrer Celattin Kesim in Berlin und der Zunahme von Obergriffen türkischer Faschisten auf demokratisch gesinnte Landsleute in der Bundesrepublik Deutschland ein Verbot faschistischer türkischer Organisationen, an ihrer Spitze der „Grauen Wölfe"? Die Landesjustizverwaltungen haben mir nunmehr das gemäß Ihrer Frage erbetene Material über Ermittlungsverfahren gegen türkische Staatsangehörige im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten übermittelt. Allerdings haben sich die Länder vielfach mangels einschlägiger Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden außerstande gesehen, eine Zuordnung der Beschuldigten zu bestimmten politischen Gruppierungen vorzunehmen. Die nachfolgend aufgeführten Zahlen können mithin kein geschlossenes Bild vermitteln. Insgesamt haben die Landesjustizverwaltungen 318 Verfahren mit politischem Hintergrund gegen türkische Staatsangehörige mitgeteilt In 18 dieser Verfahren werden die Beschuldigten den sog. Grauen Wölfen, in acht Verfahren der „Miliytci Hareket Partisi" (MHP), in zwei Verfahren der „Türkische Nationale Sicherheitspartei" (MSP), in jeweils einem Verfahren der sog. türkischen Föderation, dem Verein „Türkisches Europakomitee für Frieden und Freiheit", einem türkischen Idealisten- und Kulturverein, der Gruppe „Türk-Oceai", einer örtlichen Islamischen Bruderschaft, der MGT (Unterorganisation der MSP) und der Türkischen Union zugerechnet; die Beschuldigten von zwei Verfahren sollen Angehörige unbekannter rechtsextremistischer Organisationen sein. In 26 Verfahren sollen die Beschuldigten der „Almanya Tyrkiyeli Isciler Federasyonu" (ATIF) bzw. der „Almanya Tyrkiyeli Ogrenciler Federasyonu" (ATOF), in 18 Verfahren türkischen Arbeiter- und Studentenvereinen, in neun Verfahren der TKP/ML und in jeweils einem Verfahren der „Föderation der türkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland" (FIDEF), der DID (Organisation der türkischen moskauorientierten KP) sowie der Gruppe „Halken Kortulusu" angehören; die Beschuldigten von 13 Verfahren sollen unbekannten linksgerichteten Organisationen zuzurechnen sein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 1 und 2): Hält der Bundesjustizminister eine Änderung des neuen Scheidungsrechts für angebracht, nachdem in weit verbreiteten Zeitschriften der realitätsgerechte Rat an die Töchter zu finden ist, einen Mann als „runde Lebensversicherung" zu heiraten (z. B. Funk-Uhr, Nummer 15 aus 1980, Seite 8)? Hat der Bundesjustizminister auf einer Veranstaltung des Bayerischen Seminars für Politik e. V. im Münchner Künstlerhaus am Lenbachplatz Ende 1979 den Protest gegen das neue Scheidungsrecht mit der Bemerkung bestätigt, bei den Männern quietsche es bis in die Fraktionen und Redaktionen hinein, aber die Wählerinnen hätten „nun mal die Mehrheit"? Zu Frage A 1: Nein! Bisher ist bei den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auch keine Auffassung bekannt geworden, den dem Prinzip der Gleichberechtigung entsprechenden Versorgungsausgleich wieder rückgängig zu machen. Zu Frage A 2: Nein! Bundesminister Dr. Vogel hat bei der von Ihnen erwähnten Gelegenheit vielmehr sinngemäß ausgeführt, daß die Verwirklichung des von allen Bundestagsfraktionen bejahten Gleichberechtigungsgrundsatzes beim Versorgungsausgleich gegenüber dem bisherigen Rechtszustand zwangsläufig für die Männer in der Regel ein Minus, für die Frauen hingegen in der Regel ein Plus zur Folge habe. Dies wirke sich in den Meinungsäußerungen über das neue Eherecht aus. Die Opposition stimme deshalb zwar in den Chor der Kritiker des von ihr mitgeschaffenen Versorgungsausgleichs ein, hüte sich aber, seine Beseitigung zu verlangen, da sie die Mehrheit der Wählerinnen nicht verärgern wolle. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17881* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 3): In welcher Weise wird die Bundesregierung die Absicht des Generaldirektors der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO), Saouma, diesen Fonds zu politisieren, unterbinden und dafür Sorge tragen, daß das von Saouma verkündete Hauptprinzip der FAO, nämlich „Unterstützung der Völker und Befreiungsbewegungen in Namibia und Südafrika in ihrem Entschluß, den Kolonialismus, Rassismus und die Apartheid zu beenden", nicht Eingang in die Tätigkeit der FAO findet? Der Generaldirektor der FAO, der größten Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat bei der Durchführung der Programme und Maßnahmen seiner Organisation darauf zu achten, daß sowohl die in der Präambel zur FAO-Satzung festgelegten Aufgaben erfüllt werden als auch der Rahmen des jeweils von den Mitgliedstaaten beschlossenen zweijährigen Arbeitsprogramms und Haushalts eingehalten wird. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen der Generaldirektor von seinem Mandat abgewichen ist. Die von Generaldirektor Saouma in seiner Ansprache anläßlich der außerordentlichen Wirtschaftsgipfelkonferenz der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) in Lagos (Nigeria) — laut FAO-Press-Release Nr. 80/33 vom 29. April 1980 — gemachte Äußerung bezieht sich eindeutig auf das auch von uns angestrebte Ziel, Kolonialismus, Rassismus und Apartheid zu beenden. Die Bundesregierung sieht darin keine unnötige oder unzulässige Politisierung der FAO-Arbeit. Vielmehr handelt es sich darum, daß auch in Namibia und in Südafrika die elementarsten Menschenrechte — insbesondere der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung — zur Anwendung kommen. Dieses Ziel mit friedlichen Mitteln zu erreichen, sollte nirgendwo — weder in diesem Hohen Hause noch auch in der FAO oder anderen internationalen Organisationen — kontrovers sein. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu der Annahme, daß dies in der FAO oder von ihrem Generaldirektor anders gesehen wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 4): In welcher konkreten Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Zielsetzungen der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) strikt an die satzungsmäßigen Aufgaben geknüpft bleiben und somit eine weitere Politisierung der Arbeit der FAO unterbunden wird? Grundlage für die Arbeit der FAO ist das vom Generaldirektor der Organisation vorgeschlagene und von den Mitgliedstaaten jeweils für einen Zweijahreszeitraum festgelegte Arbeitsprogramm mit dem dafür erforderlichen Haushalt. Die wesentlichen Leitlinien des Programms sind: Weltweite Hebung des Ernährungs- und Lebensstandards und damit Beitrag zur Befreiung der Menschheit vom Hunger, Steigerung der Agrarproduktion und deren bessere Verteilung, Schaffung günstigerer Lebensbedingungen für die ländliche Bevölkerung und damit Beitrag zur Entwicklung der Weltwirtschaft und zur Verringerung des Hungers in der Welt. Im Rahmen dieser Zielsetzung vollzieht sich die Arbeit der FAO. Der Bundesregierung sind bisher keine FAO-Programme oder Maßnahmen bekanntgeworden, die in irgendeiner Weise gegen die Satzung der FAO verstoßen; sie kann daher auch keine unnötige oder unzulässige Politisierung der FAO-Arbeit feststellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 5 und 6): Kann die Bundesregierung in der Agrarpolitik darauf hinwirken, daß die — laut Statistischem Jahrbuch 1979 — ständig steigende Produktion von Milch und Milcherzeugnissen für die einzige dort verzeichnete Ausnahme, nämlich Trockenvollmilch, vorrangig zu fördern gesucht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Werbung wie Vertrieb von Trockenvollmilch zu fördern, da Trockenvollmilch äußerst verbraucherfreundlich einzukaufen und aufzubewahren ist und auch in der Entwicklungshilfe eine größere Rolle spielen könnte? Die im Statistischen Jahrbuch 1979 für 1978 gemachten Produktionsangaben für Vollmilchpulver sind mit den Vorjahreszahlen nicht voll vergleichbar. Während die Zahlenreihen der Vorjahre Vollmilchpulver und teilentrahmtes Milchpulver umfassen, ist für 1978 nur die Herstellung von Vollmilchpulver mit mehr als 25 % Fettgehalt angegeben. Unter Berücksichtigung von teilentrahmtem Milchpulver ist die Herstellung 1978 um 12,8 % auf 44 000 t und 1979 nochmals um 4,5 % auf 46 000 t gestiegen. Der Inlandsverbrauch von Vollmilchpulver konzentriert sich fast ausschließlich auf die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie und hier wiederum vorrangig auf die Süßwarenhersteller. Der Inlandsbedarf ist von 30 000 t im Jahre 1976 auf 45 000 t im Jahre 1979 gestiegen. Stärkere Impulse auf die Vollmilchpulverproduktion gehen z. Z. vor allem von der Drittlandsnachfrage aus. Auf Grund höherer Ausfuhren von Vollmilchpulver, insbesondere in ölproduzierende Länder, beträgt die Produktionssteigerung bei Vollmilchpulver in den ersten 4 Monaten 1980 im Vergleich zum Vorjahr rd. 65 %. Seit Einführung der H-Milch ist der ohnehin nur geringe Absatz von Vollmilchpulver in Kleinpakkungen in der Bundesrepublik Deutschland weiter zurückgegangen, obwohl die Hersteller sich intensiv um den Markt bemüht haben. Angesichts der guten Marktversorgung mit pasteurierter und ultrahocherhitzter Vollmilch sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit zur besonderen Absatzförderung von Vollmilchpulver, auch im Hinblick auf den hierfür erforderlichen Energieaufwand. Außerdem dürften zusätzliche Marktanteile für Vollmilchpulver im Haushaltssek- 17882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 tor im wesentlichen nur zu Lasten von H-Milch oder Kondensmilch erreicht werden können. Wegen seiner Anfälligkeit gegen oxydativen Verderb kann Vollmilchpulver nur in luftdicht verschlossener Verpackung unter Stickstoffatmosphäre über einen längeren Zeitraum ohne Qualitätsbeeinträchtigung gelagert werden. Dadurch ist sein Einsatz auch für Zwecke der Nahrungsmittelhilfe stark eingeschränkt Aus diesen Gründen sieht auch das Nahrungsmittelhilfsprogramm der Europäischen Gemeinschaft nur Lieferungen von Magermilchpulver vor, dem zur Vermeidung von Mangelerkrankungen — insbesondere von Kindern und Jugendlichen — die fehlenden fettlöslichen Vitamine beigemischt werden. Auch wenn im Rahmen bestimmter Hilfsprogramme Trockenmilch für die Rekombinierung zu Vollmilch in größerem Umfang benötigt wird, sind für diesen Zweck aus qualitativen Überlegungen Magermilchpulver und Butteroil getrennt zu liefern. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keine Gründe für eine vorrangige Förderung von Vollmilchpulver. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 7): In welchem Umfang fördert die Bundesregierung Musteranlagen der Zusammenarbeit von öffentlichen Versorgungsbetrieben, die Biogas aus Kläranlagen gewinnen, mit landwirtschaftlichen Betrieben, die das Biogas nutzen? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Biotechnologie" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig den Einsatz von Biogasanlagen für unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebe. In einer Pilotanlage werden verfahrensund betriebstechnische Daten für die Auslegung von Biogasanlagen in der Praxis gewonnen. Dabei werden auch die Erkenntnisse aus der modernen Klärtechnik berücksichtigt Insbesondere besteht ein enger Kontakt zum ebenfalls vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen des Schwerpunktes „Neue Technologien der Abwasser- und Schlammentsorgung" geförderten Vorhaben zur Optimierung einer städtischen Kläranlage bei der Stadt Alfeld. Ziel ist es hierbei, eine Kläranlage ohne zusätzliche Energiezufuhr zu betreiben. Eine Abgabe von städtischem Klärgas an landwirtschaftliche Betriebe ist nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen, z. B. bei unmittelbarer Nähe des Betriebes zur Kläranlage und, wenn eigene Nutzung des Klärgases wegen veralteter Anlagen nicht möglich, sinnvoll. Insgesamt werden für die genannten Aktivitäten ca. 5 Millionen DM in einem Zeitraum von 3 Jahren bereitgestellt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 8): Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bundesbürger für Apfel trotz einer gegenüber dem Vorjahr um etwa 30 v. H. größeren Ernte im EG-Bereich nahezu die gleichen Preise zahlen müssen, mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbar, bzw. was hat die Bundesregierung unternommen, um die durch staatlich subventionierte Aufkäufe herbeigeführte künstliche Angebotsverknappung, insbesondere aber die vorbeugende Intervention, zu vermeiden? Die Apfelernte des Wirtschaftsjahres 1979/80 in der EG war nicht 30 % höher als im Vorjahr, sie lag nur 2 % darüber. Auch die Verbraucherpreise für Äpfel lagen in diesem Wirtschaftsjahr nicht nahezu auf dem Niveau des Vorjahres, sondern deutlich darunter. In den Monaten August und September 1979 waren die Verbraucherpreise 14 bzw. 12 %, in der Periode Oktober bis April 4 bis 6 % niedriger als in entsprechenden Monaten des Vorjahres. Die Tatsache, daß die Preise unter jener des Vorjahres lagen, widerlegt die Feststellung, daß eine Angebotsverknappung vorlag. Eine Intervention durch Erzeugerorganisationen war erforderlich, um einen völligen Zusammenbruch der Erzeugerpreise zu verhindern. Diese unterschritten im August 1979 zu Beginn der Erntesaison den Preis des Vorjahres um 36,2 %, in der Mehrzahl der Monate bis April 1980 waren sie um mehr als 10 % niedriger. Von den vorbeugenden Interventionen wurde im Wirtschaftsjahr 1979/80 nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Daher war der Einfluß auf die Apfelpreise unbedeutend. Die vorbeugende Intervention kann in Jahren mit sehr hohen Ernten jedoch sinnvoll sein, da sie die Einlagerung von Äpfeln verhindert, die zu einem späteren Zeitpunkt unter höheren Kosten der Intervention zugeführt werden. Die Erfahrungen eines Jahres lassen jedoch noch keine abschließende Beurteilung der vorbeugenden Intervention zu. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 10 und 11): Sieht die Bundesregierung Schwierigkeiten in der Tatsache, daß einerseits von den Ländern Berater der Zentralen Studienberatung in die Oberklassen der Gymnasien gehen und dort studienvorbereitende Beratungen durchführen und andererseits die Berufsberatung nach § 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) den Fachbeamten der Bundesanstalt für Arbeit zusteht, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Aufgaben nach dem § 4 AFG den sachkundigen Beratern der Bundesanstalt für Arbeit zuzuweisen sind? Wie sind die Aufgaben der Zentralen Studienberatung abgegrenzt zu den gesetzlichen Aufträgen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und damit auch zu den Berufsberatern für Abiturienten und Hochschüler, und in welchem Umfang wurden bis jetzt die Berater des Zentralen Studienberatungsdienstes bzw. die Studienfachberater in Anspruch genommen? Grundsätzlich sieht die Bundesregierung durch die Tätigkeit der Studienberatung und der Berufsberatung in der Sekundarstufe II keine Schwierigkei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17883* ten; denn nach § 26 Arbeitsförderungsgesetz und § 14 Hochschulrahmengesetz sowie den entsprechenden Vorschriften der Landeshochschulgesetze sind der Berufsberatung und der Studienberatung unterschiedliche Aufgaben zugewiesen worden. Die Berufsberatung berät in allen Fragen der Berufswahl und des beruflichen Fortkommens. Sie bezieht sich auch auf Fragen der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind. Die Studienberatung unterrichtet Studenten und Studienbewerber über die Studienmöglichkeiten und über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. In der Praxis ist eine scharfe Trennung beider Aufgabenbereiche jedoch schwieriger, da Fragen der Studienberatung und der Berufsberatung häufig ineinandergreifen. Der Gesetzgeber hat deshalb nach § 32 Arbeitsförderungsgesetz die Berufsberatung und nach den vorgenannten hochschulgesetzlichen Bestimmungen die Studienberatung jeweils zur Zusammenarbeit verpflichtet. Der Bundesregierung liegen keine Beratungsstatistiken der ca. 85 Zentralen Studienberatungsstellen vor. Sie nimmt die Frage zum Anlaß, die für die Studienberatung zuständigen Länder zu bitten, Zahlenmaterial über die Inanspruchnahme der Zentralen Studienberatungsstellen und der Studienfachberater zur Verfügung zu stellen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen A 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch, daß ausländische Mütter aus Nicht-EG-Staaten einerseits zwar den neuen Mutterschaftsurlaub im Herkunftsland verbringen können, ohne daß das Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber unterbrochen wird, andererseits aber die Arbeitserlaubnis ungültig wird, weil der Aufenthalt im Ausland länger als drei Monate dauerte? Wie kann sichergestellt werden, daß während des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses kein neuer Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt werden muß mit der Gefahr, daß die Arbeitnehmerin unter den Anwerbestopp fällt? Das von Ihnen angesprochene Problem wurde durch die am 1. Juni 1980 in Kraft getretene Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung gelöst. Darin wurde geregelt, daß die Arbeitserlaubnis in den Fällen, in denen sich eine ausländische Arbeitnehmerin anläßlich der Geburt eines Kindes im Ausland aufhält, erst dann erlischt, wenn der Auslandsaufenthalt die Dauer von 8 Monaten übersteigt. Hierin sind Mutterschutzfristen und Mutterschaftsurlaub zuzüglich 2 Wochen eingerechnet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 14 und 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des am 1. Juli 1975 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes? Wie hat sich die illegale Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt, und gibt die Entwicklung Anlaß, mit weiteren Maßnahmen gegen Firmen, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterlaufen, vorzugehen? Durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975, sind die Strafandrohungen für die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erheblich verschärft worden. Von 1976 bis 1979 sind von den Arbeitsämtern wegen unerlaubter Beschäftigung und unerlaubter Überlassung ausländischer Arbeitnehmer insgesamt 31 371 Geldbusen festgesetzt worden, davon — unter 1 000 DM fast 29 000 — zwischen 1 000 DM und 5 000 DM rd. 2 500 — zwischen 5 000 DM und 10 000 DM 185 — zwischen 10 000 DM und 50 000 DM 53. Außerdem haben die Arbeitsämter von 1977 bis 1979 303 Strafanzeigen wegen unerlaubter Beschäftigung oder Überlassung ausländischer Arbeitnehmer erstattet oder die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Arbeitsämter verfolgen die ihnen bekanntgewordenen Fälle der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit Nachdruck. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß die illegale Beschäftigung und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ohne Verschärfung der Strafandrohungen ein größeres Ausmaß hätten. In Zukunft muß eine weitere Einschränkung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erreicht werden. Aus diesem Grunde hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im März 1980 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, sein Augenmerk verstärkt auf die Verfolgung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu richten. Unabhängig hiervon kann eine nachhaltige Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung jedoch nur verwirklicht werden, wenn die zuständigen Länder- und Gemeindebehörden initiativ werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht deshalb in Verbindung mit den Arbeits- und Sozialministern der Länder, um auf entsprechende Maßnahmen bei den Innenministern der Länder hinzuwirken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 16): Kann die Bundesregierung mitteilen, warum das Land Baden-Württemberg sieben Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes noch keine Ausführungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen hat, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Lan- 17884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 desregierung von Baden-Württemberg zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu mahnen, damit der Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs gewährleistet wird? Die öffentliche Verwaltung ist gemäß § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet, einen der Privatwirtschaft gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Bund, Länder und Gemeinden hatten bereits vor Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes Ausführungsvorschriften abgestimmt. Diese Grundsätze einer gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung wurden von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im September 1975 beschlossen. Die Durchführung der Regelung wurde von der Finanzministerkonferenz mit der Argumentation, die Anforderungen in dem Entwurf seien zu weitgehend, verzögert. In der öffentlichen Verwaltung des Landes BadenWürttemberg gibt es bisher noch keine gleichwertige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Bisher ist lediglich ein Modellversuch in drei Stadt- bzw. Landkreisen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden und den Gebietskörperschaften begonnen worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Gründen das Land Baden-Württemberg sich für diese Vorgehensweise entschlossen hat. Die Bundesregierung wird weiterhin, wie auch bereits in der Vergangenheit, darauf hinwirken, daß im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg eine den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet wird. Dazu gehört es auch, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Beschlußvorschläge für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz unterstützt, die sich mit der gleichwertigen Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Bundesländern befassen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 23): Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, kindergesicherte Verschlüsse für Arzneimittel und Bedarfsgegenstände einzuführen, um Vergiftungsfälle bei Kindern zu verhindern oder zumindest zu vermindern? Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Verwendung kindergesicherter Verschlüsse bei Arzneimitteln und Bedarfsgegenständen verschiedene Aktivitäten entfaltet, die zu positiven Ergebnissen geführt haben. So konnten die Arbeiten an der DIN 55 559 „Kindergesicherte Packungen", die auf Anregung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit aufgenommen und von ihm finanziell unterstützt worden waren, abgeschlossen werden. Die Norm, die demnächst veröffentlicht werden soll, enthält Angaben über die Anforderungen an Pakkungen und Verschlüsse hinsichtlich der Kindersicherheit sowie ein entsprechendes Prüfsystem. Damit ist der Industrie eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, die ihr die Bewertung ermöglicht, ob ein Verschluß kindergesichert ist. Im Arzneimittelbereich hat das Bundesgesundheitsamt am 18. April 1979 kindergesicherte Verpackungen für bestimmte Schmerzmittel angeordnet. Gegen diese Anordnung haben mehr als 100 pharmazeutische Unternehmer Widerspruch eingelegt. Über diese Widersprüche hat das Bundesgesundheitsamt am 10. April 1980 entschieden. Danach müssen für bestimmte Schmerzmittel ab 1. Dezember 1981 kindergesicherte Verpackungen verwendet werden. Bei Neuzulassungen werden für Schmerzmittel kindersichere Verschlüsse vom Bundesgesundheitsamt schon jetzt und mit sofortiger Wirkung verlangt. Was die Bedarfsgegenstände angeht, hat die betroffenen Wirtschaft sich überwiegend bereit gefunden, der Bitte des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zu entsprechen, für bestimmte Haushaltsmittel in verstärktem Maße kindergesicherte Verschlüsse einzusetzen. Das Bundesgesundheitsamt wird zu der Frage, welche Bedarfsgegenstände im einzelnen kindergesichert zu verpacken sind, eine Liste herausgeben, in der diejenigen Stoffe aufgeführt sind, für die. eine Sicherheitspackung erforderlich ist. Die Aufstellung einer solchen Liste wird auch von der Industrie gewünscht Bei Bedarfsgegenständen, die bestimmte organische Lösemittel enthalten, gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, ein geeignetes Verschlußsystem zu finden. Die Industrie arbeitet an der Lösung dieses Problems. Für die übrigen Bedarfsgegenstände stehen nach Angaben der Verschlußhersteller entsprechende Sicherheitsverschlusse zur Verfügung. Bei dieser Sachlage hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bei den obersten Landesgesundheitsbehörden angeregt, durch die amtliche Lebensmittelkontrolle überprüfen zu lassen, in welchem Umfang die Herstellerfirmen entsprechend der Empfehlung ihrer Verbände nunmehr kindergesicherte Packungen verwenden. Nicht zuletzt vom Ergebnis dieser Überprüfung wird es abhängen, ob die im Bedarfsgegenständebereich eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, um Unfällen bei Kindern entgegenzuwirken. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung Angaben des Präsidenten der bayerischen Tierärztekammer, nach denen (laut General-Anzeiger, Bonn, vom 22. Mai 1980) 70 bis 80 Prozent des Umsatzes an Tiermedikamenten (vor allem Hormone und Antibiotika) ohne Kontrolle durch Tierärzte verabreicht werden, wodurch erhebliche gesundheitliche Gefährdungen für die Verbraucher entstünden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17885* Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von den Tierärzten geforderten schärferen Kontrollen für die Verwendung von Tiermedikamenten und deren lückenlose Kennzeichnung sicherzustellen? Zu Frage A 24: Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, auf Grund deren einigermaßen verläßlich der Prozentsatz der Tierarzneimittel bestimmt werden könnte, die ohne Kontrolle durch Tierärzte verabreicht werden. Der Bundesregierung liegen jedoch Berichte vor, daß auf Grund einer verstärkten Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden in erheblichem Umfang Verstöße gegen die für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln geltenden Vorschriften festgestellt werden konnten. Sie teilt die Auffassung, daß durch die unkontrollierte Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, gesundheitliche Gefährdungen für den Verbraucher entstehen können. - Zu Frage A 25: Möglichkeiten, den illegalen Arzneimittelhandel unter Kontrolle zu bekommen, liegen nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie darin, die Anwendung der bestehenden umfassenden Vorschriften wirkungsvoll durchzusetzen. Die Bundesregierung ist in diesem Sinne wiederholt an die für die Ausführung der Bundesgesetze zuständigen Länder herangetreten und geht davon aus, daß ein Teil der aufgedeckten Verstöße auf die entsprechenden Bemühungen der Länder zurückzuführen ist. Unabhängig davon ist die Bundesregierung in ständiger Zusammenarbeit mit den Ländern bemüht, alle bekanntwerdenden Erfahrungen auszuwerten und mögliche zusätzliche Maßnahmen zu prüfen. Eine Verschärfung der bundesrechtlichen Vorschriften über die zu führenden Nachweise über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln und eine Kennzeichnung der Arzneimittel durch Namen und Anschrift desjenigen, der das Arzneimittel an den Tierhalter abgegeben hat, sind dabei einige der Maßnahmen, die derzeit beraten werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 26): Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung über die rechtliche Zulässigkeit der Durchführung von Blutentnahmen, intramuskulären und intravenösen Injektionen, Infusionen und Transfusionen vorbereiten, um die erhebliche Rechtsunsicherheit mit haftungsrechtlicher Verantwortung für das Krankenpflegepersonal zu beseitigen und die in unterschiedlichen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände, der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft und der Bundesärztekammer zum Ausdruck gekommene kontroverse Auslegung von Anordnungsverantwortung des Arztes und Durchführungsverantwortung des Krankenpflegepersonals durch Herstellung klarer Rechtsgrundlagen zu entwirren, und was schlägt die Bundesregierung gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Äußerung zu der Frage abgeben, ob und inwieweit es möglich und erforderlich ist, eine bundesgesetzliche Regelung über die Befugnis zur Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch das Krankenpflegepersonal zu schaffen. Hierzu bedarf es der genauen Prüfung einiger wesentlicher Punkte. Dies betrifft zunächst die Frage, ob eine derartige gesetzliche Regelung von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Nr. 19 GG, der die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen regelt, mitumfaßt wird. Einer derartigen Regelung stehen auch schwerwiegende praktische Gründe entgegen. So wäre insbesondere zu befürchten, daß eine gesetzliche Festlegung der übertragbaren Maßnahmen in der Praxis eine vernünftige Aufgabenteilung zwischen Arzt und Krankenpflegepersonal in Zukunft erheblich behindern könnte. Da nur die Umstände des Einzelfalles (Wissen, Können und Erfahrung beim Krankenpflegepersonal, Schwierigkeit der Maßnahme im konkreten Fall, Unmittelbarkeit der Aufsicht durch den Arzt) die Grundlage für die Entscheidung über die Übertragung bestimmter ärztlicher Maßnahmen auf das Krankenpflegepersonal bilden können, ist zweifelhaft, ob eine notwendigerweise allgemein gehaltene Rechtsvorschrift zur Lösung des Problems beitragen würde. Im übrigen würde durch eine dem Krankenpflegepersonal generell eingeräumte gesetzliche Befugnis zur Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen die haftungsrechtliche Verantwortung im Einzelfall nicht beseitigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 33): Trifft es zu, daß im Straßenbausektor im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen drei Viertel der benannten Fälle den Bund betreffen, und in welcher Weise ist gerade im Straßenbau der gewerbliche Mittelstand bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge berücksichtigt? Ober die Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen liegen nur Zahlen für den Bundesfernstraßenbau von Aufträgen mit einem Einzelwert über 25 000 DM vor. Danach wurden 1978 bei einem Vergabevolumen in Nordrhein-Westfalen von 886 Millionen DM Aufträge im Wert von 357 Millionen DM (40 %) an mittelständische Firmen vergeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 37 und .38): Ist bei der zu circa 2/3 abgeschlossenen Neuorganisation der Postämter mit Verwaltungsdienst eine Kostenersparnis in der zuvor erwarteten Höhe eingetreten, und in welcher Höhe kann sie pro Rechnungsjahr angegeben werden? Sind bei dieser Neuorganisation vorher nicht bekannte Faktoren, wie z. B. Nachteile zu großer Organisationseinheiten oder Betriebsfremdheit aufgetreten, und wie haben diese die vorher prognostizierten Personaleinsparungen beeinflußt? 17886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Die Planungen für die Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter mit Verwaltung (V) gingen bereits 1975 davon aus, daß nach Durchführung der Maßnahmen Einsparungen von jährlich 30 Millionen DM erzielt werden können. Nach den bisher vorliegenden Daten über die zu 70 v. H. vollzogenen Ämterzusammenfassungen steht fest, daß die erwartete jährliche Einsparung der Höhe nach erheblich überschritten werden wird. Bei den Neuordnungsmaßnahmen sind keine nennenswerten zusätzlichen Gesichtspunkte, die nicht schon bei den Planungen ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt worden sind, aufgetreten. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 45 und 46): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 1978 international unternommen, um Flüchtlingsprobleme der Welt zu vermindern? Sind in dieser Zeit finanzielle Angebote an die ASEAN-Staaten erfolgt, um diese Staaten zu veranlassen, künftig mehr Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen? Zu Frage A 45: Die Bundesregierung hat nicht erst seit 1978 sich bemüht, zur Linderung des Flüchtlingselends beizutragen. Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mittel der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt, um Flüchtlinge im Erstaufnahmeland betreuen zu können. Sie hat hierfür erhebliche finanzielle Leistungen erbracht; ferner ist zu berücksichtigen die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in unserem Land. Eine Gesamtübersicht über diese Leistungen und Geldleistungen, nicht nur der Bundesregierung, sondern auch der Bundesländer, wäre gewiß wünschenswert, liegt aber noch nicht vor. Zu Frage A 46: Die Antwort ist Ja. Die Bundesregierung hat z. B. aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts allein im Haushaltsjahr 1979 dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen 30 Millionen DM für seine vielfältigen Aufgaben in Südostasien zur Verfügung gestellt, davon allein 9 Millionen DM für zwei Lager in Indonesien und auf den Philippinen, in denen Flüchtlinge für ihre endgültige Ausreise vorbereitet werden. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Weizsäcker (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 47): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf die Freilassung des demokratisch bewährten ehemaligen Oppositionsführers in Südkorea, Kim Dae Jung, seiner Angehörigen und seiner Mitarbeiter hinzuwirken? Ich habe den früheren koreanischen Wiedervereinigungsminister und jetzigen Erziehungsminister Rhee Kyu Ho, der sich vom 19. bis 21. Mai in der Bundesrepublik aufgehalten hat, am 20. Mai im Auswärtigen Amt nachdrücklich auf den inneren Zusammenhang zwischen der Respektierung der Menschenrechte in Korea und die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen und ihm deutlich zu verstehen gegeben, daß insbesondere die deutsche Offentlichkeit der Verhaftung von Oppositionspolitikern kein Verständnis entgegenbringt. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 48 und 49): Wann, wo und wie oft hat das Auswärtige Amt amtliche Verbindungen zu den .Sicherheitsdiensten von PLO und Fatah" aufgenommen und unterhalten? Werden von der Bundesregierung die zunehmenden Angriffe polnischer Gäste in der Bundesrepublik Deutschland gegen unser Verfassungsverständnis, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und den föderativen Aufbau unserer innerstaatlichen Ordnung zur Kenntnis genommen, und wie wird bejahendenfalls darauf reagiert? Zu Frage A 48: Ich bin gerne bereit, im persönlichen Gespräch Auskünfte zu geben. Zu Frage A 49: Wir kennen diese Thesen und widerlegen sie auf amtlicher und auf persönlicher Ebene. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 53 und 54): Welchen Eindruck hat im Zusammenhang mit der Moskaureise des Bundeskanzlers die Erklärung des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, auf die Bundesregierung gemacht, die laut NSP I vom 23. Mai 1980 lautete: ,,Aber die Europäer sollten eines nicht vergessen: wenn Schmidts Initiative falsch liegt und überhaupt die ganze europäische Zusammenarbeit mit den USA falsch liegt, ist es nicht undenkbar, daß es mit der NATO zu Ende geht, daß also die finanzielle und andere amerikanische Unterstützung für die atlantische Allianz aufhört."? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, die sowjetische Rechtsauffassung, die von der Volksrepublik Polen in vollem Umfang geteilt wurde, in den Verhandlungen über die Völkermordkonvention in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 anders darzustellen, nachdem der sowjetische Delegierte klar und eindeutig damals festgestellt hat, der Völkermord (also auch der kulturelle Völkermord) sei ein Verbrechen — unabhängig von jeder Konvention — und daher nach sowjetischer Auffassung bereits nach allgemeinem Völkerrecht strikt untersagt? Zu Frage A 53: Die Befürchtungen des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, entbehren jeder Grundlage. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17887* Vereinigten Staaten von Amerika besteht in allen sicherheitspolitischen Fragen grundsätzlich völlige Übereinstimmung. Der Bundeskanzler hat dies Senator Biden auch anläßlich dessen Besuchs klar gesagt. Zu Frage A 54: Die Bundesregierung hat die sowjetische Auffassung nicht anders dargestellt. Ich darf noch einmal meine Antwort aus der Fragestunde vom 14. Mai 1980 zitieren: „Die Sowjetunion hat ausweislich der von Ihnen genannten Summary Records nicht die von Ihnen behauptete Rechtsauffassung zum allgemeinen Völkerrecht vertreten. Sie hat dort vielmehr erklärt, sie halte den ,kulturellen Völkermord' für einen Aspekt des Völkermordes, der durch die Völkermordkonvention de lege ferenda, also erst künftig geregelt werden solle." Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen, denn sie entspricht, wie Sie sich durch einen Blick in die Summary Records überzeugen können, den Ausführungen des damaligen sowjetischen Vertreters Morozov. Im übrigen besteht zwischen Ihnen und der Bundesregierung über die Mißbilligung des Tatbestandes, den Sie kritisieren, kein Unterschied. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 55 und 56): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, denenzufolge die an den Bremer Krawallen anläßlich der öffentlichen Vereidigung von Bundeswehrsoldaten beteiligten linksextremistischen Gruppen für die nächste Zeit neuerliche gewaltsame Demonstrationen in Gorleben planen, und trifft es zu, daß die militanten Kernkraftgegner aus Bremen und Umgebung bei den Bremer Ausschreitungen führend beteiligt gewesen sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß derartige Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Staatsautorität weiterhin untergraben? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse, nach denen an den Ausschreitungen in Bremen beteiligte Personen oder Gruppen für die nächste Zeit ähnliche Gewalttätigkeiten in Gorleben planen. Die Bundesregierung kann nicht auf Grund ihr vorliegender Informationen bestätigen, daß militante Kernkraftgegner aus Bremen an den Ausschreitungen vom 6. Mai 1980 führend beteiligt gewesen sind. Zu Frage A 56: Die Bundesregierung verweist auf ihre wiederholt vertretene Auffassung, daß die derzeit gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten den Sicherheitsbehörden hinreichende Befugnisse einräumen, um Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und deren Neigung zu Gewalttätigkeiten entgegenzutreten. Sie ist im übrigen nicht der Meinung, daß es solchen Institutionen bisher gelungen sei, die Staatsautorität zu untergraben. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 57): Enthalten die vom Bundesausgleichsamt (Bundesnotaufnahmeverfahren) veröffentlichten Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1963 (29 665), 1964 (30 012), 1965 (17 666), 1966 (15 675), 1967 (13 188), 1968 (11 134) und 1969 (11 702) auch Flüchtlinge, die nach Rechtsauffassung der DDR deren Gebiet illegal verlassen haben? In den von 1963 bis 1969 und darüber hinaus bis heute veröffentlichten Zahlen des Bundesausgleichsamtes über Antragsteller im Bundesnotaufnahmeverfahren sind Personen, von denen bekannt ist, daß sie nach Rechtsauffassung der DDR deren Gebiet illegal verlassen haben, nicht als „ Übersiedler'' erfaßt, sondern werden in der Statistik als „Flüchtlinge" ausgewiesen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 58 und 59): Welche Überlegung der Bundesregierung liegt der Handhabung von § 40 des Bundesbesoldungsgesetzes zugrunde, nach der fir Ehepaare, die beide jeweils zur Hälfte teilzeitbeschäftigt als Beamte tätig sind, der Ortszuschlag nicht nur halbiert, sondern auf zweimal die Hälfte des halben Ortszuschlags reduziert wird? Besteht die Absicht, solche Behinderungen einer im Einzelfall familienfreundlichen Aufteilung der Arbeitszeit aufzuheben? Nach § 6 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden die Dienstbezüge teilzeitbeschäftigter Beamter im Verhältnis der Arbeitszeit ermäßigt. Das gilt grundsätzlich auch für die sozialbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag, nämlich den Ehegatten- und den Kinderanteil. Die Ermäßigung unterbleibt nach § 40 Abs. 5 Satz 2, § 40 Abs. 6 Satz 3 BBesG nur dann, wenn mehrere Berechtigte Anspruch auf die Leistung haben und einer von ihnen vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. Von dieser Ausnahmeregelung werden Fälle der Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten nicht erfaßt. Wegen der wachsenden Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst wird in meinem Hause z. Z. geprüft, ob eine Änderung des § 40 BBesG vorgeschlagen werden kann. 17888* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sportdelegationen und Künstlerensembles aus den Ostblockstaaten von Mitgliedern des jeweiligen Staatssicherheitsdienstes begleitet und bewacht werden (vgl. Süddeutsche Zeitung, Nummer 108, Seite 37)? Nach den Erkenntnissen der zuständigen Sicherheitsbehörden ist davon auszugehen, daß zu Delegationen der genannten Art auch Personen gehören können, die die Aufgabe haben, das Verhalten der Delegationsmitglieder zu beobachten und eventuelle Fluchtversuche zu vereiteln. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 61 und 62): Ist die Bundesregierung entschlossen, das Ihre dazu beizutragen, damit die für Herbst 1981 in Berlin geplante und von ihr geförderte Preußenausstellung zu einem historisch zutreffenden, nach Stoff und Inhalt ausgewogenen und geschichtspädagogisch vorbildlichen Ereignis wird? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß sich bei der Vorbereitung der Preußenausstellung Bestrebungen durchsetzen könnten, die das Ausstellungsvorhaben durch Übertreibungen und durch eine unhistorisch, retrospektiv-sozialkritisch aufgezäumte Darstellung Preußens, die aus der zeitgeschichtlichen Gesamtsituation Europas herausgerissen ist, zu einer klassenkämpferischen Anklage mißbrauchen wollen? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung, aber auch der Schwierigkeiten der für 1981 in Berlin geplanten und vom Bund wie vom Land Berlin je zur Hälfte geförderten Preußenausstellung bewußt. Die Ausstellung ist als eine historisch-kritische Ausstellung konzipiert;. sie soll unter dem Titel „Preußen — Versuch einer Bilanz" stehen und Preußen in seinen historischen Dimensionen mit den Auswirkungen bis in die Gegenwart zeigen. Es ist in einer pluralistischen Gesellschaft unvermeidlich, daß sich ein solches Projekt einer Vielzahl historischer Interpretationen und daran geknüpfter Erwartungen der Ausstellungsgestaltung gegenübersieht. Schon innerhalb der gegenwärtigen Preußenforschung sind die Auffassungen unter den Historikern durchaus kontrovers. Die Bundesregierung sieht es daher als selbsverständlich an, nach Kräften dazu beizutragen, daß die preußische Geschichte nicht einseitig nach einem bestimmten Geschichts- und Gesellschaftsverständnis dargestellt wird. Die Ausstellung soll vielmehr, nicht zuletzt auf Grund einer guten Didaktik, die Diskussion in breitem Maße fördern und zu einem möglichst objektivierten Meinungsbild über einen wichtigen Abschnitt unserer Geschichte führen. In diesem Sinne hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Berlin frühzeitig für die Einsetzung eines wissenschaftlichen Beirats Sorge getragen, dem eine Reihe von Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland angehören, die hervorragende Kenner auf dem Gebiet der preußischen Geschichte und Kunstgeschichte sind. Dieser wissenschaftliche Beirat ist nicht als „Ehrenbeirat", sondern als echtes Arbeitsgremium konzipiert, mit dem sich die Ausstellungsleitung abzustimmen hat. Die Bundesregierung hat den Eindruck gewonnen, daß die sehr ernsthafte, lebhafte und keineswegs immer einheitliche Meinungsbildung im Beirat der Verantwortung entspricht, mit der dieses Gremium vom Bund und vom Land Berlin betraut worden ist. Zu Frage A 62: Die Sorge, daß sich bei der Vorbereitung der Ausstellung einseitige oder die Tatsachen und Zusammenhänge vorsätzlich verzerrende Tendenzen durchsetzen könnten, teilt die Bundesregierung nicht. Die Leitung der Ausstellung liegt in den Händen eines anerkannten Hochschullehrers für deutsche Geschichte sowie eines erfahrenen Museumsfachmanns, die es nach Auffassung der Bundesregierung bisher verstanden haben, der Gefahr verklärender oder denunzierender Darstellung zu begegnen. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus nochmals auf den im Rahmen der Vorbereitung der Ausstellung eingesetzten wissenschaftlichen Beirat. Dieser Beirat setzt sich mit den Vorschlägen der Ausstellungsleitung zu Konzeption und Einzelgestaltung der Ausstellung intensiv und kritisch auseinander, was immer wieder zu Änderungen und Ergänzungen der ursprünglichen Entwürfe führt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 63): Wird die Bundesregierung den bundesdeutschen Kampfrichtern und den Delegierten für internationale Fachkongresse empfehlen, nicht an den Olympischen Spielen in Moskau teilzunehmen, damit der Olympiaboykott der aktiven Sportler nicht unterlaufen wird? Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber Vertretern der Spitzenorganisationen des Sports ihre Auffassung deutlich gemacht, daß Kampfrichter, Mitglieder in technischen Kommissionen u. a., d. h. solche Personen, die in den unmittelbaren organisatorischen und sportlichen Ablauf der Olympischen Spiele eingeschaltet werden, auf eine Teilnahme an diesen verzichten sollen. Hinsichtlich einer Teilnahme an Tagungen der internationalen Sportfachverbände vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deutschen Vertreter dort die Interessen des deutschen Sports wahrnehmen sollen. Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Tagungen der internationalen Fachverbände in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Olympischen Spielen stehen. Die Bundesregierung geht dabei allerdings davon aus, daß sich die deutschen Vertreter auf die Teilnahme an den Sitzungen der internationalen Sportorganisationen beschränken und an keiner anderen Veranstaltung, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17889* insbesondere nicht an solchen im Rahmen der Olympischen Spiele teilnehmen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 64 und 65): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen olympischen Spitzenverbände, 32 Offizielle zu den anläßlich der Olympischen Spiele in Moskau stattfindenden Kongressen der internationalen Föderationen zu entsenden? Werden diese Reisen direkt oder indirekt aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert? Zu Frage A 64: Die Bundesregierung hat gegenüber den olympischen Spitzenverbänden wiederholt ihre Auffassung deutlich gemacht, an den Kongressen der internationalen Föderationen in Moskau teilzunehmen, um dort die deutschen Interessen, besonders bei Neuwahlen für wichtige Positionen in den internationalen Föderationen, wahrnehmen zu können. Bei den Kongressen handelt es sich um selbständige Veranstaltungen neben den Olympischen Spielen. Zu Frage A 65: Die Bundesregierung wird den Verbänden Mittel in dem Umfange zur Verfügung stellen, wie dies in den zurückliegenden Jahren für die Teilnahme an den Tagungen der internationalen Fachverbände üblich war. Sie weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, daß sie davon ausgeht, daß deutsche Vertreter ihre Anwesenheit in Moskau auf die Teilnahme an den genannten Tagungen beschränken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 66 und 67): Wann ist der Bundesinnenminister willens, seine sich aus der Obernahme der ehemaligen Bundesfestung Ulm (Reduit-Wilhelmsburg) ergebenden denkmalschützerischen Verpflichtungen im Rahmen eines Sanierungsprogramms, welches zunächst die absolut notwendigsten Maßnahmen zur Sicherung der bestehenden Bausubstanz und danach die erforderlichen Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen umfassen sollte, zu erfüllen? Wie hoch schätzt der Bundesinnenminister die sich aus einem derartigen zweiphasigen Sanierungsprogramm ergebenden Kosten, und welche Möglichkeiten sieht er zu deren finanztechnischen und haushaltsrechtlichen Abwicklung? Zu Frage A 66: Der Bund ist grundsätzlich bereit, die sich aus dem Eigentum an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ergebenen Pflichten zu erfüllen. Beim Reduit-Gebäude der früheren Bundesfestung Ulm muß jedoch davon ausgegangen werden, daß eine Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks nicht besteht. Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Eigentümer eines Kulturdenkmals nur im Rahmen des Zumutbaren hierzu verpflichtet. Dem Bund sind jedoch die erheblichen Kosten zur Sicherung der Bausubstanz und für erforderliche Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen nicht zuzumuten. Allein für substanzerhaltende Maßnahmen werden nach einer überschlägigen Kostenschätzung mindestens 3 Millionen DM benötigt. Darüber hinaus wird der jährliche Unterhaltsaufwand des 130 Jahre alten Gebäudes auf rund 200 000 DM geschätzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am 5. Mai 1980 in einem ähnlich gelagerten Fall (Schloßruine Illesheim) entschieden, daß dem Bund, der wie jeder private Grundstückseigentümer zu behandeln sei, substanzsichernde Maßnahmen mit einem Aufwand von rund 0,5 Millionen DM nicht zuzumuten seien. Angesichts dieser Rechtslage sowie im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage des Bundes besteht keine Möglichkeit, Haushaltsmittel für eine Sicherung der Bausubstanz sowie für weitere Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen bereitzustellen. Zu Frage A 67: Genaue Kostenermittlungen liegen nicht vor. Jedoch ist damit zu rechnen, daß die Sicherung der Bausubstanz mindestens 3 Millionen DM kosten würde; allein die Sanierung des Daches ist mit rund 2 Millionen DM zu veranschlagen. Bei einer Herrichtung für Verwaltungszwecke sind Kosten in Höhe von etwa 50 Millionen DM zu erwarten. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes können diese Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden; zumal eine rechtliche Verpflichtung fehlt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 68 und 69): Mit welchen Begründungen hat der Bundesinnenminister das von ihm zugesagte Grundsatzreferat beim Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten (BdK) am 22. Mai 1980 in Aachen kurzfristig wieder abgesagt? Trifft es zu, daß sich der Bundesinnenminister jedenfalls auch mit der Teilnahme an der Sitzung des Innenausschusses entschuldigt hat, obwohl er tatsächlich weder daran teilnahm noch auch nur um die Teilnahme gebeten worden war? Zu Frage A 68: Am 6. Februar 1980 hat Bundesinnenminister Baum anläßlich eines Gesprächs mit dem Vorstand des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zugesagt, daß ein Vertreter des Bundesinnenministeriums das Grundsatzreferat halten werde. Die Entscheidung über seine persönliche Teilnahme hat der Bundesinnenminister ausdrücklich offengelassen. Am 24. März 1980, also zwei Monate vor der Tagung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, informierte das Bundesinnenministerium den Bund Deutscher Kriminalbeamter, und zwar den für die Organisation zuständigen Beamten darüber, daß der Bundesinnenminister wegen einer Auslandsdienstreise nach Madrid das erbetene Referat am 22. Mai 17890* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 1980 nicht selbst werde halten können. Die Einladung zu dieser Auslandsdienstreise war vom damaligen spanischen Innenminister für die Zeit vom 20. bis 22. Mai 1980 ausgesprochen worden. Sie war am 6. Februar 1980 im Bundesinnenministerium eingetroffen und Mitte März 1980 angenommen worden. Anfang Mai fand in Spanien eine Kabinettumbildung statt, von der auch das spanische Innenministerium betroffen war. Der neue spanische Innenminister Juan Jose Roson Perez hat den Bundesinnenminister kurzfristig über den deutschen Botschafter in Madrid gebeten, den Besuch um drei bis vier Wochen zu verschieben. Der Bundesinnenminister hat diesem Wunsch selbstverständlich entsprochen. Trotz dieser Entwicklung war die persönliche Teilnahme des Bundesinnenministers am BdK-Kongreß nicht möglich, da am Vormittag des 22. Mai im Plenum des Deutschen Bundestages wichtige Gesetzentwürfe zur Steuerentlastung auf der Tagesordnung standen und zur Abstimmung hierüber um vollständige Präsenz gebeten worden war. Im Hinblick auf die Entfernung zwischen Aachen und Bonn konnte die erforderliche Abrufbereitschaft nicht sichergestellt werden. Als Vertreter des Bundesinnenministers hat der für Polizeiangelegenheiten zuständige Abteilungsleiter und frühere Polizeipräsident, Ministerialdirektor Dr. Boge, das Hauptreferat auf der Tagung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter gehalten. Zu Frage A 69: Wie sich aus der Beantwortung Ihrer vorhergehenden Frage ergibt, ist die Absage nicht damit begründet worden, daß der Bundesinnenminister an der Sitzung des Innenausschusses hätte teilnehmen müssen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 70 und 71): Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister am Tage des BdK-Kongresses ein gemeinsam mit dem Alt-Terroristen Horst Mahler verfaßtes Buch präsentierte, und wann und von wem haben die Veranstalter das erstmals erfahren? Ist es richtig, daß die Kongreßteilnehmer in Aachen deshalb auf die Anwesenheit des Bundesinnenministers verzichten mußten, weil die Urlaubspläne des mit seiner Strafverbüßung in Berlin beschäftigten Horst Mahler keinen anderen Termin zuließen? Zu Frage A 70: Der Bundesinnenminister hat am 22. Mai 1980 eine Einladung des Spiegels zur Vorstellung der von ihm neu herausgegebenen Reihe „Das Spiegel-Buch" Folge geleistet Im Hinblick auf die Entfernung des Spiegel-Büros zum Plenum des Deutschen Bundestages — es handelt sich um wenige 100 m —, konnte der Bundesinnenminister den Termin wahrnehmen, weil die Abrufbereitschaft dort sichergestellt war. Im übrigen, Herr Kollege Miltner, halte ich es für weder üblich noch angebracht, im Falle einer rechtzeitigen Absage zwei Monate vor einem Termin einem Veranstalter lückenlos Rechenschaft abzugeben über die Termine, die man am Tage der Veranstaltung wahrgenommen hat. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Gespräch von Bundesminister Baum mit Horst Mahler auch ein Beitrag zur aktiven Terrorismusbekämpfung war, weil es darauf abzielte, junge Leute vor dem Weg in die Gewalt zurückzuhalten. Es wurde also auch im Sinne der Inneren Sicherheit geführt Zu Frage A 71: Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 72): Hat der Bundesinnenminister ein langfristig zugesagtes Grundsatzreferat vor der Fachtagung Kripo international" kurzfristig abgesagt, um gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten Terroristen Horst Mahler ein Buch vorzustellen, und hat er dabei eine nicht existierende parlamentarische Verpflichtung als Entschuldigungsgrund gegenüber dem Bund Deutscher Kriminalbeamter angegeben? Da sich Ihre Frage inhaltlich mit den beiden Fragen des Herrn Kollegen Spranger deckt, darf ich auf meine Antworten hierzu verweisen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 73 und 74): Wird die Bundesregierung nach der jetzigen Besoldungserhöhung im Januar 1980 den Vorschlägen der EG-Kommission um eine erneute Anhebung der Besoldung der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften widersprechen angesichts ihrer Feststellung, daß der Besoldungsabstand zwischen den EG-Bediensteten und dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland zu groß ist? Falls nein, mit welcher Begründung? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Vorschlag der EG-Kommission vom 21. April 1980. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge an den Anstieg der Lebenshaltungskosten im Zeitraum vom 1. Juli 1979 bis 31. Dezember 1979 angepaßt werden. Hierbei geht es um eine Zwischenanpassung, d. h. um eine „Abschlagszahlung", die im Rahmen der Jahresüberprüfung im Herbst dieses Jahres berücksichtigt wird. Rechtsgrundlage ist Artikel 65 Abs. 2 des EG-Beamtenstatus. Die Kommission ist durch Ratsbeschluß vom Januar dieses Jahres aufgefordert worden, zum 1. Juli 1980 Vorschläge für ein neues Besoldungsanpassungsverfahren vorzulegen, das ein weiteres Auseinanderstreben der EG-Gehälter und der Gehälter in den nationalen öffentlichen Diensten verhindern soll. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17891* Die Bundesregierung hat bei den bisherigen Beratungen über die Zwischenanpassung — auch im Hinblick auf die erwähnte Revision des Verfahrens — eine restriktive Haltung eingenommen. Sie ist dabei von den anderen Mitgliedsländern kaum unterstützt worden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Zwischenanpassungen der Gehälter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten auch im öffentlichen Dienst mehrere Mitgliedstaaten der EG üblich sind. Für die Annahme des Kommissionsvorschlages ist eine qualifizierte Mehrheit ausreichend. Die Bundesregierung wird sich gleichwohl auch in den weiteren Beratungen gegen den Kommissionsvorschlag aussprechen und dabei deutlich machen, daß die Revision des Besoldungsanpassungsverfahrens vordringlich ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 75 und 76): Beabsichtigt die Bundesregierung, die am Ende des Wirtschaftsjahrs 1978/1979 ausgelaufene Begünstigung bestimmter Investitionen, die der Modernisierung und Rationalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Eingliederung in die Europäische Gemeinschaft dienen, nach den *i 76 bis 78 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung weiter zu verlängern? Wenn ja, ab wann ist mit der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1979 zu rechnen? Die Bundesregierung hat von Anfang an erklärt, daß sie die Verlängerung der Abschreibungsvergünstigungen nach den §§ 76 bis 78 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als Bestandteil ihrer Gesamtkonzeption zur Neuregelung der Landwirtschaftsbesteuerung betrachtet. Sie wird infolgedessen eine entsprechende Änderungsverordnung vorlegen, sobald das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 79 und 80): Hält die Bundesregierung es mit Sinn und Entstehungsgeschichte der letzten Änderung des ß 82 a EStDV für vereinbar, daß bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, deren Nutzungswert nach i 21 a EStG ermittelt wird, zwar der Ersatz von Kohleöfen durch eine energieaufwendige Ölzentralheizung steuerlich begünstigt wird, nicht jedoch der in Energiesparabsicht vorgenommene Ersatz einer Ölzentralheizung durch eine andere, etwa mit Kohle oder Gas betriebene Heizungsanlage? Ist der Bundesregierung das Ausmaß derjenigen Nutzer von eigenen Einfamilienhäusern bekannt, die auch durch das Versprechen von Steuervorteilen in vom Presse- und Informationsamt herausgegebenen Informationsschriften (vgl. z. B. Bürger-Service Band 6 .So hilft der Staat beim Heizenergiesparen .. ", S. 11) veranlaßt wurden, ihre Ölheizung durch eine ölunabhängige Befeuerungsanlage zu ersetzen und die nun von den Finanzämtern bescheinigt erhalten, daß ihnen die erhöhten Abschreibungen nach i 82 a EStDV gar nicht zustehen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Personenkreis zu helfen? Zu Frage A 79: Die von Ihnen angesprochene letzte Änderung des § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung soll einen finanziellen Anreiz für den Einbau neuer Technologien auf dem Heizungssektor bieten, die gegenüber konventionellen Heizungsanlagen regelmäßig wesentlich teurer sind. Das sind Wärmepumpen-, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen. Wie ich in der Antwort auf die Frage Nr. 36 von Herrn Kollegen Dr. Voss in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 ausgeführt habe, ist eine besondere steuerliche Vergünstigung für ölunabhängige herkömmliche Beheizungsanlagen wie z. B. Kohleöfen nicht gegeben, weil die Preis- und Angebotsentwicklung auf dem Ölmarkt zunehmend zu der Wahl einer Heizungsanlage führen wird, die unabhängig von der Versorgung mit Öl betrieben werden kann. Der Ersatz von Kohleöfen durch eine Olheizung ist somit — entgegen Ihrer Auffassung — steuerlich nicht besonders begünstigt. Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung sind Aufwendungen für den Ersatz einer Ölzentralheizung durch eine andere Beheizungsanlage in einem bestehenden Gebäude Erhaltungsaufwand. Diese können deshalb nach allgemeinen Grundsätzen sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist der Erhaltungsaufwand allerdings grundsätzlich in dem pauschaliert anzusetzenden Nutzungswert bereits berücksichtigt und damit nicht gesondert abziehbar; das trifft auch auf diese Umstellungskosten zu. Zu Frage A 80: Die Ausführungen auf Seite 11 der sog. Energiesparbroschüre beschränken sich auf den Hinweis, daß für bestimmte heizenergiesparende Maßnahmen ein Steuervorteil nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geltend gemacht werden kann. In einem „Hinweis" auf Seite 11 wird der Rat erteilt, sich über die Steuervorteile bei Energiesparmaßnahmen am besten vorher bei seinem Finanzamt zu erkundigen. Die Bundesregierung hat deshalb keinen Anlaß, für den angesprochenen Personenkreis Sonderregelungen zu erwägen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 81): Müssen öffentliche Versorgungsbetriebe zur Wasseraufarbeitung Umsatz- oder Körperschaftsteuer entrichten, wenn sie Biogas, das beim Betrieb einer eigenen Kläranlage gewonnen wurde, unmittelbar an landwirtschaftliche Betriebe abgeben? Übt eine Gemeinde im Rahmen ihrer Hoheitsverwaltung wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die nicht notwendig mit dem Hoheitsbetrieb verbunden sind, 17892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 so ist sie mit den Umsätzen und mit etwaigen Gewinnen aus der wirtschaftlichen Betätigung zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer heranzuziehen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit einen ins Gewicht fallenden Umfang erreicht. Die Besteuerung dient in diesen Fällen der Wahrung der Wettbewerbsneutralität im Verhältnis zur Privatwirtschaft. Ebenso wie für die Abgabe von Heizwärme, die bei der Müllbeseitigung anfällt, müssen die Gemeinden deshalb auch für die Abgabe von Biogas aus dem Betrieb eigener Kläranlagen Steuern entrichten, falls die erzielten Umsätze nicht unbedeutend sind. Die Grenze liegt dort, wenn die Tätigkeit einen Umfang erreicht, der eine organisatorische Abgrenzung nahelegt. Dies wird im allgemeinen bei einem Jahresumsatz in Höhe von 250 000 DM der Fall sein. Letztlich sind jedoch die Umstände des Einzelfalles maßgebend. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 82): Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die mangelnde Investitionsbereitschaft der Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau zurück, obwohl die Versicherungsunternehmen über erhebliche Anlagevermögen verfügen und grundsätzlich bereit sind, im Wohnungsbau zu investieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Investitionsbedingungen für die Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau zu verbessern? Unternehmerische Investitionssentscheidungen orientieren sich an Rentabilitätsrechnungen. Sinkt die relative Rentabilität einer Investition in einem bestimmten Sektor, sinkt gleichzeitig die Investitionsbereitschaft. Das Anlageverhalten der Versicherungsunternehmen wird selbstverständlich von diesen Überlegungen geprägt. Hinzu kommt die Bindung der Versicherungsunternehmen an bestimmte gesetzlich festgelegte Anlagegrundsätze. Die Entwicklung der Bau- und Bodenpreise sowie der Finanzierungskosten hat gerade in jüngster Zeit die Rentabilitätsrechnungen für Anlagen im Mietwohnungsbau belastet. Die Bundesregierung sieht in der hieraus resultierenden, derzeitigen Ertragslage im Mietwohnungsbau die wesentliche Ursache für die Zurückhaltung der Versicherungswirtschaft bei Investitionen im Mietwohnungsbau. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 83): Trifft es zu, daß bei den Vergabeentscheidungen bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes eine angemessene Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes stattfindet, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang detaillierte Angaben machen? Entsprechend seiner Bedeutung wird der gewerbliche Mittelstand bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes voll berücksichtigt. Dies beweist für den Hochbau die statistische Auswertung der Bauvergaben im Bereich der Bundesbaudirektion und der Finanzbauverwaltungen der Länder, denen die Durchführung von Bundesbaumaßnahmen obliegt. Nach der Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen, worin der Bundesstraßen- und -wasserstraßenbau und die Baumaßnahmen von Post und Bahn nicht erfaßt sind, können für das Jahr 1979 61,5 % des Gesamtauftragwertes für Bundesbaumaßnahmen (einschließlich des Anteils an Lieferleistungen) mittelständischen Auftragnehmern zugerechnet werden. Im Jahre 1978 waren dies 61,9 %. Mangels anderweitiger Begriffsbestimmung werden dabei als „mittelständisch" alle Auftragnehmer aus den Bereichen Handwerk und Handel erfaßt; hinzugerechnet sind ferner Kleinaufträge (unter 20 000,—DM Auftragssumme), die ebenfalls an kleinere und mittlere Unternehmen vergeben werden. Zu berücksichtigen ist außerdem, daß zu den obengenannten Prozentsätzen noch die mittelständischen Betriebe hinzukommen, die sich der Bauindustrie zurechnen. Diese Ergebnisse werden auf der Grundlage von Vergabebestimmungen erzielt, die auf die vorrangige Förderung mittelständischer Betriebe ausgerichtet sind. Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die für die Vergabe von Bauaufträgen des Bundes anzuwenden ist, ist in § 4 VOB/A der Vorrang der getrennten Vergabe von Bauleistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige geregelt, um mittelständische Baufirmen bei öffentlichen Aufträgen besser zum Zuge kommen zu lassen. Auch die Möglichkeit, umfangreiche Bauleistungen nach Teillosen zu vergeben, zielt in dieselbe Richtung. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 84 und 85): Ist die Feststellung in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 30. Mai 1980 Nummer 44-80 über die Verteilung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau 1980, es sei künftig für die Verteilung der Bundesmittel eine Dauerregelung zu finden, dahin zu verstehen, daß die Bundesregierung nunmehr wieder eine gesetzliche Regelung über die Beteiligung des Bundes und der Länder in der Wohnungsbauförderung anstrebt, und wie erklärt die Bundesregierung dann ihren Verzicht auf eine solche von ihr bereits für diese Wahlperiode einmal angestrebte Regelung? Welche Anfangsverluste muß nach den Feststellungen der Bundesregierung ein Investor im frei finanzierten Mietwohnungsbau hinnehmen, und welche Zeiträume sind erforderlich, um in die Renditezone hineinzuwachsen und die Anfangsverluste auszugleichen? Zu Frage A 84: Das II. Wohnungsbaugesetz ist vor der „Großen Finanzreform" von 1969 entstanden und enthält, gemessen an Artikel 104 a Abs. 4 GG und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, erhebliche Regelungsdefizite in dem Bereich der Finanzhilfen des Bundes an die Länder. Da im Wohnungsbau Entscheidungen langfristiger Art zu treffen sind und ein dringendes Bedürfnis nach einer Verstetigung des Baugeschehens be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17893* steht, sollte die Gewährung von Bundesfinanzhilfen und die Bestimmung des „Näheren" im Sinne des Artikels 104 a Abs. 4 Satz 2 GG im Interesse der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft nicht durch Verwaltungsvereinbarungen mit nur einjähriger Laufzeit, sondern durch Regelungen von längerer Dauer geschehen. Die Bundesregierung hat deshalb 1977 den Abschluß einer mehrjährigen Verwaltungsvereinbarung und, nachdem diese Bemühungen gescheitert waren, 1978 eine gesetzliche Regelung der Bundesfinanzhilfen angestrebt. Bei der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern über „Mischfinanzierung" wären Dauer und Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens nicht abzuschätzen gewesen; die Bundesregierung hat ihre Bemühungen daher in dieser Legislaturperiode auf das Zustandekommen einer Verwaltungsvereinbarung konzentriert. In welcher Form in der nächsten Legislaturperiode eine Dauerregelung erfolgen soll und wird, kann am Ende dieser Legislaturperiode naturgemäß nicht vorausgesagt werden. Zu Frage A 85: Nach Modellrechnungen für 1980 genehmigte und 1982 fertiggestellte Wohnungen belaufen sich die Anfangsverluste pro m2 Wohnfläche auf 7,80 DM. Dabei wurde eine Anfangsmiete von 7,90 DM pro m2 unterstellt. Bei höheren Anfangsmieten verringern sich die Anfangsverluste entsprechend. Der Eintritt in eine Gewinnzone ist mit dem 16. Jahr nach Fertigstellung zu erwarten. Unter Einbeziehung des steuerlichen Verlustausgleichs kann die Anfangsverlustphase — je nach Steuersatz des Investors — deutlich gekürzt werden. Bei Berücksichtigungen des steuerlichen Verlustausgleichs bei einem Steuersatz von 50 v. H. — so die Modellrechnungen — sind die in den Anfangsjahren einer Investition entstandenen Verluste nach dem 27. Nutzungsjahr voll erwirtschaftet. Die Modellrechnungen zeigen, daß sich der Zeitraum bis zur Erreichung einer Gewinnzone unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen insbesondere des Kreditmarktes im Vergleich zu früheren Investitionsjahrgängen zwar nicht wesentlich verlängert hat, die absolute Höhe der Anfangsverluste jedoch deutlich gestiegen ist. Wertsteigerungen an Gebäude und Boden sind in diese Berechnungen nicht einbezogen worden. Sie sind jedoch für Investitionsentscheidungen im Wohnungsbau von erheblichem Gewicht. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 86): Wie erklärt sich der Rückgang der Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1970 (12 472), 1971 (11 565), 1972 (11 627), 1973 (8 667), 1974 (7 928), 1975 (10 274), 1976 (10 058), 1977 (8 041), 1978 (8 271), 1979 (9 003)? Die Bundesregierung vermag Ihrer Einschätzung, daß dieÜbersiedlerzahlen für die Jahre 1970-1979 einen Rückgang aufweisen, nicht zu folgen. Die Ihnen vorliegenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf jenen Teil der Übersiedler, die durch das Bundesnotaufnahmeverfahren gegangen sind. Die tatsächliche Zahl der Übersiedler liegt aber höher. Die von Ihnen verwendeten Zahlen spiegeln auch nicht die unterschiedliche Zusammensetzung der Übersiedler wider. So stiegen die Zahlen in der Familienzusammenführung von 564 Personen im Jahr 1964/65 auf 5 319 Personen im Jahr 1979. Die Zahlen der Personen, die im Zeitpunkt der genehmigten Übersiedlung über 65 Jahre alt waren, sanken von 5 084 Personen im Jahr 1975 auf 4 171 Personen im Jahr 1979. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 89): Hat Bundesforschungsminister Hauff während seines vier Tage dauernden offiziellen „DDR"-Besuchs die Gelegenheit ergriffen, sich eingehend über den Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der „DDR" zu informieren, welches Gefährdungspotential ergibt sich bejahendenfalls daraus für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, und wie vereinbart sich verneinendenfalls eine solche Haltung mit der von der Bundesregierung verfolgten Energiepolitik, in der dem Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken höchste Priorität zugewiesen wird? Zu dieser Frage hat der hierfür federführende Bundesminister des Innern in seiner erst etwa zwei Monate alten Antwort auf die Kleine Anfrage des Herrn Abg. Dr. Probst und seiner Fraktion — BT-Drucksache 8/3873 — alles Notwendige gesagt. Ich mag vielleicht hier nur anfügen, daß unsere Initiative bei der IAEO auf fruchtbaren Boden gefallen ist und zu der umfassenden Reaktorsicherheitskonferenz in Stockholm im Oktober 1980 führen wird. Dieses multilaterale Unternehmen hat übrigens den Vorteil, nicht nur die beiden deutschen Staaten, sondern alle Mitgliedstaaten der weltweiten IAEO einzubeziehen und damit zu berücksichtigen, daß wir nicht der einzige Nachbar der DDR sind und umgekehrt die DDR auch nicht unser einziger Nachbar, also auch, daß es in Sachen Reaktorsicherheit viele Verbindungen zwischen uns und unseren — westlichen — Nachbarn und Kooperationspartnern wie 17894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 auch zwischen der DDR und ihren Nachbarn und Kooperationspartnern im Osten gibt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 90 und 91): Muß aus der von Minister Hauff in Weimar abgegebenen Erklärung, die mit einem „sehr dünnen Eis" verglichene Belastbarkeit in den deutsch-deutschen Beziehungen vertrage es nicht, „daß wir ständig darauf herumtrampeln", gegebenenfalls geschlossen werden, daß alle der „DDR" unangenehmen Themen aus dem gesamtdeutschen Dialog herausgehalten werden müssen? Müßte sich die Bundesregierung bejahendenfalls nicht den Vorwurf einer doppelten Moral gefallen lassen, wenn sie den Ausbau der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland, trotz weltweit höchsten Sicherheitsstandards, mit Sicherheitsbedenken beeinträchtigt. während sie gleichzeitig keinen Anstoß am Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der „DDR" nimmt, obwohl diese weder mit einem Containment noch mit einem Notkühlsystem und drucksenkenden Kondensatoren ausgestattet sind? Zu Frage A 90: Nein. Zu Frage A 91: Auf mein Nein als Antwort zur vorangegangenen Frage ergibt sich, daß diese Frage gegenstandslos ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 92 und 93): Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister Offergeld im „Informationsdienst Entwicklungspolitik" (Nummer 5/80) geäußerte Ansicht zur Lösung des Recyclingproblems der Ölgelder? Ist die Bundesregierung demnach auch der Meinung, daß eine internationale Institution den Ölländem Wertpapiere anbieten könnte, deren Nominalverzinsung über der jährlichen Preissteigerungsrate für Industriegüter liegt, und diese internationale Institution dann einen Teil der so zugeflossenen Ölgelder für Kredite zu günstigen Konditionen an die Öl importierenden Entwicklungsländer verwenden könnte? Zu Frage A 92: Die Bundesregierung betrachtet das möglichst reibungslose Rückschleusen der Einnahmenüberschüsse der Ölländer als wichtige Aufgabe. Sie vertritt die Auffassung, daß daran auch die Entwicklungsländer teilhaben sollten. Die Ölländer sollten einen Teil ihrer Überschüsse den Entwicklungsländern wieder zur Verfügung stellen. Sie ist bereit, an internationalen Maßnahmen mitzuwirken, die dies bewirken. Zu Frage A 93: Eine Lösung des derzeitigen Recyclingproblems könnte sich als schwieriger herausstellen als die Lösung des Recyclings nach dem Ölpreissprung 1973/ 74. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß die internationale Gemeinschaft u. a. darüber nachdenken sollte, wie den Ölstaaten attraktivere Kapitalanlagemöglichkeiten geboten werden können. Dabei sind selbstverständlich auch Vorschläge aus der Wissenschaft nicht außer acht zu lassen wie derjenige, den Minister Offergeld beispielsweise in seinem Vortrag vor dem Schweizerischen Institut für Auslandsforschung am 6. Mai 1980 erwähnt hat. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Erfahrung der Modellprojekte des EG-Programms zur Bekämpfung der Armut? Wird die Bundesregierung ebenso wie das Europäische Parlament (Annahme des Berichtes Boyes vom 14. März 1980; PE 63 678) und die anderen acht Mitgliedstaaten das von der Kommission vorgeschlagene Interimprogramm für die Zeit von 1981 bis 1982 akzeptieren? Zu Frage A 94: Durch Ratsbeschluß vom Juli 1975 ist ein EG-Programm von Modellvorhaben und Studien zur Bekämpfung der Armut begonnen worden, das zunächst auf zwei Jahre begrenzt war und durch Ratsbeschluß vom Dezember 1977 bis Ende 1980 verlängert worden ist. Die EG-Kommission hat im Rahmen dieses Programms 25 nationale Vorhaben von öffentlichen Stellen, Wohlfahrtsverbänden und Forschungsinstituten zur Entwicklung und Erprobung neuer Methoden der Sozialarbeit sowie einige internationale Studien zur Armutsforschung eingeleitet und mit Zuschüssen aus EG-Gemeinschaftsmitteln unterstützt. Hierunter befinden sich auch vier deutsche Modellprojekte. Der Ratsbeschluß von 1977 bestimmt, daß nach Abschluß des Programms, spätestens jedoch am 30. Juni 1981, die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht mit einer Beurteilung der erzielten Ergebnisse vorlegen soll. Der Bundesregierung wird eine endgültige Beurteilung des Programms erst nach Eingang des Berichts der EG-Kommission im Jahre 1981 möglich sein. Auf Grund der nach 4jähriger Laufzeit des Programms vorliegenden Zwischenberichte ergibt sich als vorläufige Bewertung ein insgesamt positives Bild. So sind bei den deutschen Projekten neue Methoden sowohl in der Forschung (Handlungsforschung) als auch in der Sozialarbeit (z. B. Beteiligung der Betroffenen) angewandt und erprobt worden. Für die Bereiche Obdachlosigkeit und Nichtseßhaftigkeit wurden durch intensive Kooperation auf EG-Ebene neue Ansätze zu Problemlösungen entwikkelt. Das Modellprogramm hat erstmals in der EG eine kontinuierliche, praxisorientierte Zusammenarbeit von in der Sozialarbeit und Armutsforschung tätigen Verbänden, Instituten und öffentlichen Stellen gebracht. Zu Frage A 95: Die Bundesregierung kann nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand der von der EG-Kommission Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17895* im November 1979 vorgeschlagenen zwischenzeitlichen Aktion zur Bekämpfung der Armut nicht zustimmen. Sie hat diese Auffassung auch bei der Sitzung des Rates der Arbeits- und Sozialminister am 9. Juni 1980, der die Beratungen im November 1980 fortsetzen will, zum Ausdruck gebracht Die deutsche Haltung bei den Verhandlungen im Rat ist ablehnend, weil ohne den 1981 von der EG-Kommission zu erstattenden Abschlußbericht mit einer Beurteilung der erzielten Ergebnisse eine Entscheidung über Fortsetzungsmaßnahmen nicht sinnvoll ist. Diese Auffassung wird auch vom Haushaltsausschuß des Bundestages vertreten. Es ist darauf hinzuweisen, daß durch die ablehnende Haltung zum Zwischenprogramm die ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung der 25 laufenden Modellprojekte bis zu ihrem Abschluß am 1. Dezember 1980 nicht beeinträchtigt werden. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 1): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbunds, Weyer, wegen des Bahr-Briefs telefoniert hat, und was hat er gegebenenfalls dem Präsidenten gesagt? Es trifft zu, daß der Präsident des Deutschen Sportbundes, Dr. h. c. Willi Weyer, am 15. Mai 1980 den Bundeskanzler telefonisch auf den „Bahr-Brief" angesprochen hat. Der Bundeskanzler hat dem Präsidenten mitgeteilt, daß er den Brief nicht kenne und daß die Bundesregierung ihre Empfehlung gegeben und nicht die Absicht habe, sie zu ändern. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 2): Hält es die Bundesregierung für angebracht und zutreffend, in der englischen Ausgabe des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 27. Mai 1980 einen Artikel auf der Titelseite mit der Überschrift „Fünf Jahre Erfahrungen mit dem neuen Abtreibungsgesetz" zu versehen? Der mit der gesetzlichen Regelung für Schwangerschaftsunterbrechungen und der Beratung von Schwangeren zusammenhängende Fragenkomplex stellt in seinen ethischen, sozialen und medizinischen Dimensionen weltweit ein öffentliches Diskussionsthema dar. Daher wurde in der englischsprachigen Ausgabe Nr. 6/1980 des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung der Bericht der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Expertenkommission herausgestellt. In diesem Bericht sind die Erfahrungen von vier Jahren Praxis mit der 1976 in Kraft getretenen neuen Fassung des § 218 StGB niedergelegt Als weitere Dokumentationen erschienen in der Bulletin-Ausgabe Auszüge aus der Stellungnahme der Bundesregierung und deutsche Pressestimmen zu dem Expertenbericht. Da der § 218 StGB nicht als international bekannt vorausgesetzt werden kann, wurde als allgemeinverständliche Beschreibung des Themas der Haupttitel „Four Years Experience with the New Abortion Law" gewählt. In einer auf der Titelseite zitierten Äußerung des Bundesministers der Justiz ist der reformierte § 218 ebenfalls als „neues Gesetz" bezeichnet worden. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 3): Teilt das Bundeskanzleramt Petenten mit — und wenn ja, aus welchen Gründen —, daß der Rahmen des vorgesehenen Besuchs des Bundeskanzlers beim Staatsratsvorsitzenden der DDR Honecker, es nicht erlauben werde, humanitäre Einzelfälle zur Sprache zu bringen, und kann dieser Rahmen dann nicht noch geändert werden, damit zumindest eine Liste vorrangiger Härtefälle in der dringenden Ewartung einer baldigen menschlichen Lösung übergeben werden kann? Seit Bekanntwerden der Pläne für ein Treffen des Bundeskanzlers mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR geht eine große Zahl von Briefen ein, in denen der Bundeskanzler gebeten wird, Einzelfälle der Familienzusammenführung und des Reiseverkehrs gegenüber Herrn Honecker zur Sprache zu bringen. Zeitpunkt und Rahmen des vorgesehenen Treffens stehen noch nicht fest. In jedem Falle dürfte es aber schon aus Zeitgründen kaum möglich sein, während des Besuchs Einzelfälle zu erörtern. Das Bundeskanzleramt hat in seinen Antwortschreiben auf diesen Umstand nicht zuletzt auch deshalb hingewiesen, um zu verhindern, daß bei den Petenten Hoffnungen entstehen, die wahrscheinlich nicht erfüllt werden können. Ob es bei dem vorgesehenen Treffen möglich und angebracht sein wird, „eine Liste vorrangiger Härtefälle" zu übergeben, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen. Sie dürfen aber sicher sein, daß diese wichtige Frage sehr sorgfältig bedacht und alle Eingaben auch unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen den Einsendern aus den genannten Gründen mitgeteilt worden ist, daß eine Ansprache von Einzelfällen nicht möglich sein wird. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache (8/4147 Fragen B 4 und 5): 17896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des gegenwärtigen Stands der Verhandlungen über die Autonomie des Westjordanlands und des Gaza-Streifens die Erfolgsaussichten einer Einigung zwischen Israel und Ägypten auf der Basis des Camp-David-Abkommens? Halt die Bundesregierung amerikanische Besorgnisse für begründet, daß die westeuropäischen Staaten die Autonomieverhandlungen für gescheitert halten und entschlossen seien, eine Entschließung in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einzubringen, die die Anerkennung der ,Palästinensischen Befreiungs-Front" als legitimen Vertreter der palästinensischen Araber im Westjordanland und im Gaza-Streifen zum Inhalt hat? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung stellt mit Befriedigung fest, daß der in Camp David begonnene Friedensprozeß zu einer korrekten Anwendung der Grundsätze der Sicherheitsratsresolution 242 geführt hat, insofern die ägyptisch-israelischen Beziehungen betroffen sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jetzt alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Entwicklung in Richtung auf einen umfassenden und gerechten Frieden im Nahen Osten, bei dem sowohl das Existenzrecht Israels anerkannt wie auch das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes verwirklicht werden muß, voranzutreiben. Die Bundesregierung würdigt die bisher hierzu unternommenen mutigen und weitsichtigen Schritte. Sie hat die Hoffnung, daß das damit verfolgte Ziel eines umfassenden Friedens im Nahen Osten trotz der eingetretenen Probleme in den Autonomieverhandlungen bald erreicht werden kann. Zu Frage B 5: Derartige Besorgnisse finden in der Nahost-Politik der Neun keine Grundlage. Die Bundesregierung hält die Autonomieverhandlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für gescheitert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft befürworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neue Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Ergänzung der bestehenden Nahost-Resolution Nr. 242. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 6): Hilft die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Somalia, dem sie seit der Polizeiaktion zur Geiselbefreiung in Mogadischu zu Dank verpflichtet ist, in der Bewältigung der Probleme, die durch die massenhafte Flucht von ganzen Bevölkerungsteilen aus dem benachbarten Äthiopien entstehen, oder sucht die Bundesrepublik Deutschland zu helfen, und wenn ja, in welcher Weise? Das Flüchtlingselend in Somalia, das seit dem Ende des Ogaden-Krieges zwischen Äthiopien und Somalia im Sommer 1978 in ständig wachsendem Ausmaß besteht, wurde von der Bundesregierung von Beginn an mit großer Besorgnis verfolgt. In den Haushaltsjahren 1977 bis 1979 hat das Auswärtige Amt 4 125 Millionen DM aus Mitteln der Humanitären Hilfe bereitgestellt, um die Not der Flüchtlinge zu lindern und die somalische Regierung bei ihren Aufnahmemaßnahmen zu entlasten. Im Haushaltsjahr 1980 hat die Bundesregierung verstärkt folgende Hilfe geleistet: a) Schon vor dem Hilfsaufruf des UNHCR vom 4. März 1980 hatte das Auswärtige Amt für das Somalia-Hilfsprogramm des Hohen Flüchtlingskommissars 4 Millionen DM bereitgestellt und konnte den Betrag am 14. März 1980 fest zusagen. b) Am 21. Mai 1980 vereinbarte das Auswärtige Amt mit dem DRK ein gemeinsames Somalia-Hilfsprogramm, an dem sich die Bundesregierung mit 500 000 DM beteiligt. Erste Aktion innerhalb dieses Programms war ein Hilfsflug der Bundesluftwaffe zur Beförderung von Lebensmitteln und Hilfspersonal. Der am 2. Juni 1980 nach Mogadischu gestartete Flug führte 27,4 t Nahrungsmittel und 1 t Medikamente mit, deren Verteilung dem somalischen Roten Halbmond obliegt. An Bord der Maschine befand sich auch eine Delegation des Unterausschusses „Humanitäre Hilfe" des Deutschen Bundestages, die sich inzwischen über Umfang und Notwendigkeit weiterer Hilfsmaßnahmen informiert hat. c) Über das Hilfsprogramm mit dem DRK hinaus hat das Auswärtige Amt das Technische Hilfswerk (THW) eingeschaltet und um eine Liste von Projekten (in erster Linie zur Sicherung der Wasserversorgung) gebeten, die in den somalischen Flüchtlingslagern durchgeführt werden können. Auf Grund der Empfehlungen der o. g. Bundestagsdelegation wird das Auswärtige Amt über ihre Durchführung und Finanzierung aus Mitteln der Humanitären Hilfe entscheiden. Was die Leistungen des BMZ betrifft, so sind für 1980 bisher eine Nahrungsmittelhilfe im Wert von 2,5 Millionen DM und Entwicklungshilfeprojekte zugunsten der Flüchtlinge in Somalia in Höhe von ebenfalls 2,5 Millionen DM vorgesehen. Für ein Basisgesundheitsvorhaben zusammen mit UNICEF, das auch den Flüchtlingen zugute kommen soll, stehen im BMZ weitere 200 000 US $ zur Vergütung. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit finden im August 1980 Regierungsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Somalia statt, wobei die Mittel für die finanzielle und technische Zusammenarbeit für die nächsten zwei Jahre erneut festgelegt werden. Neben den Hilfsleistungen der Bundesregierung befinden sich eine Reihe von privaten deutschen Organisationen im Einsatz in Somalia. Ihre effiziente und von der somalischen Regierung geschätzte Hilfe, die im wesentlichen aus privaten Spenden finanziert wird, ist eine wertvolle Ergänzung der durch die internationalen Organisationen geleisteten Arbeit. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17897* Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 7, 8 und 9): Wie beurteilt die Bundesregierung das Flüchtlingsproblem in Somalia? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hier umgehend praktische und wirksame Hilfe notwendig ist? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Schritte und Initiativen zur Linderung dieses Problems unternommen worden sind? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung beurteilt das Flüchtlingsproblem in Somalia als eines der ernstesten überhaupt. Bei einer normalen Bevölkerungszahl von unter 4 Millionen beherbergt Somalia z. Z. zwischen 1,4 und 1,5 Millionen Flüchtlinge insbesondere aus dem äthiopischen Ogaden, deren Zahl sich weiter erhöht. 90 % von ihnen sind Frauen und Kinder. Boden- und Klimaverhältnisse in der äthiopisch-somalischen Grenzregion sind weitere erschwerende Faktoren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß erst durch eine umfassende Friedenslösung am Horn von Afrika die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und damit eine Lösung des Problems geschaffen werden können. Zu Frage B 8: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß in Somalia praktische und wirksame Hilfe noch stärker als in der Vergangenheit geleistet werden muß. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung bemüht sich zusammen mit nationalen und internationalen Hilfsorganisationen bereits seit längerem um eine Linderung des Flüchtlingselends in Somalia. Die Wirkung der Hilfsmaßnahmen litt insbesondere unter dem starken Zustrom neuer Flüchtlinge, deren in den Lagern erfaßte Zahl sich von September 1979 (332 000) bis Mitte April 1980 (658 000) fast verdoppelt hat und seitdem weiter gewachsen ist. Die Bundesregierung hat bis heute insgesamt 8,625 Millionen DM aus Mitteln für Humanitäre Hilfe zugunsten der Flüchtlinge in Somalia zur Verfügung gestellt. Mehr als die Hälfte dieser Summe, nämlich 4,5 Millionen DM, entfallen auf die verstärkte Hilfe der Bundesregierung im Haushaltsjahr 1980. Sie antwortete mit einer Zusage von 4 Millionen DM als erste auf den Hilfsaufruf des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen vom 4. März dieses Jahres. Am 21. Mai 1980 vereinbarte das Auswärtige Amt mit dem DRK ein gemeinsames Somalia-Hilfsprogramm, für das als Anteil der Bundesregierung 500 000 DM zugesagt wurden. Erste Aktion innerhalb dieses Programms war ein Hilfsflug der Bundesluftwaffe, der am 2. Juni mit über 30 t Hilfsgütern (zum größten Teil aus einer Sammelaktion der „Bild am Sonntag" stammende Lebensmittel) nach Mogadischu startete. Eine Delegation des Unterausschusses „Humanitäre Hilfe", die sich vom 2. bis 10. Juni in Somalia und im Sudan aufhielt, wird weitere Vorschläge für die Flüchtlingshilfe der Bundesregierung in Somalia vorlegen, u. a. zum Einsatz des Technischen Hilfswerks in den Flüchtlingslagern. Das BMZ sieht aus seinen Mitteln für 1980 zugunsten Somalias bisher eine Nahrungsmittelhilfe im Wert von 2,5 Millionen DM und Entwicklungsprojekte zugunsten der Flüchtlinge in Höhe von 2,5 Millionen DM vor. Für ein Basisgesundheitsvorhaben zusammen mit UNICEF, das auch den Flüchtlingen zugute kommen soll, stehen im BMZ weitere 200 000 US-$ zur Verfügung. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der angestrengten Haushaltslage im Jahre 1980 weiter um die Linderung des Flüchtlingselends in Somalia bemühen. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 10): Hat die Bundesregierung die Absicht, das Programm zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland auch in den kommenden Jahren fortzuführen, oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, dieses Programm zu beenden? Die Bundesregierung hat nicht nur die Absicht, das Programm zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland fortzuführen, sondern ist bemüht, die notwendigen Haushaltsmittel und die Zustimmung der Länder zu erhalten, um eine zahlenmäßige Ausweitung des Programmes zu erreichen. Die Ermutigung zur geplanten Ausweitung dieses Sonderprogramms für Junglehrer" im Auslandsschulwesen beruht auf den Erfahrungsberichten der Schulen und der 63 jungen Lehrerinnen und Lehrer, die bereits jetzt im Ausland tätig sind. Von ihnen wird das Programm ohne Einschränkung begrüßt und als wertvolle Hilfe für unsere Auslandsschulen empfunden. An dem Programm nehmen zur Zeit 40 deutsche Schulen im Ausland in 22 Ländern teil; davon 9 in Europa, 12 in Lateinamerika und 1 Schule in Asien. Ziel der Bundesregierung ist es, in absehbarer Zeit die bisherige mit den Ländern vereinbarte Teilnehmerzahl von 100 Junglehrern wesentlich zu überschreiten. Ich hoffe, daß Ihnen meine Ausführungen darstellen, daß es in der Bundesregierung keine Überlegungen gegeben hat, dieses Programm einzuschränken oder zu beenden. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 11): 17898* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung.. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Wie viele Stellen im höheren und gehobenen Auswärtigen Dienst sind zur Zeit nicht besetzt, und welche Gründe für die Nichtbesetzung kann das Auswärtige Amt anführen? Der Auswärtige Dienst besitzt zur Zeit 27 nicht besetzte Personalstellen im höheren und 64 im gehobenen Dienst. Im höheren Dienst sind zur Zeit 22 Personalstellen von Legationssekretären/Vizekonsuln besetzt, die zur Einweisung in eben diese Planstellen bei ihrer Ernennung zum Legationsrat im September 1980 anstehen. Über die restlichen 5 freien Stellen ist gegenwärtig wegen unvorhergesehener Personalabgänge aus dienstlichen oder persönlichen (gesundheitlichen) Gründen nicht verfügt. Im gehobenen Dienst sind 31 Planstellen für Konsulatssekretäre reserviert, die zur planmäßigen Anstellung anstehen. Ab September 1980 werden nach Ablegung der Laufbahnprüfung zusätzlich 33 Konsulatssekretäre zur Verfügung stehen, die im Rahmen der laufbahnrechtlichen Vorschriften anzustellen sind. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 12): Wie sind die Rechte der deutschen Staatsangehörigen bei den Abkommen über Zusammenarbeit zwischen Jugoslawien und der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewahrt worden? In dem am 2. April 1980 unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits werden vor allem Fragen der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen geregelt. Das die EWG betreffende Kooperationsabkommen enthält auch Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte, insbesondere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen (Art. 44). Dies gilt auch für Staatsangehörige der EG-Mitgliedsstaaten, die in Jugoslawien beschäftigt sind. Die Rechte der deutschen Staatsangehörigen sind somit voll gewahrt worden. Die beiden Abkommen bedürfen der Ratifizierung durch die Vertragsparteien. Die Bestimmungen des Kooperationsabkommens, die in die alleinige EG-Kompetenz fallen, sollen mittels eines Interimsabkommens über die handelspolitische Zusammenarbeit sowie eines Interimsprotokolls über die finanzielle Zusammenarbeit bereits vor Abschluß der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft gesetzt werden. In diesen Interimsabkommen, die am 6. Mai 1980 von der Gemeinschaft mit Jugoslawien unterzeichnet worden sind, wird auf Staatsangehörige der EG-Mitgliedsstaaten und Jugoslawiens nicht Bezug genommen. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 13): Wie viele Kubaner haben sich seit dem 1. Januar 1980 über die Deutsche Botschaft in Havanna um eine Ausreise aus politischen Gründen in die Bundesrepublik bemüht, und wie viele kubanische Flüchtlinge haben anderen Stellen des Bundes gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Aufenthalt nehmen wollen? In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zu den Ereignissen um die peruanische Botschaft in Havanna (4. April 1980) wurden Ausreiseanfragen an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Havanna nur sporadisch gestellt; sie konkretisierten sich in zwei Anträgen (für acht Personen). Nach der Besetzung der peruanischen Botschaft nahmen die Anfragen in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Havanna zu; es wurden 48 Anfragen durch persönliche Vorsprache und ca. 50 telefonische Anfragen registriert. Auch diese konkretisierten sich nur in vier Anträgen (für 11 Personen). In der Regel bezweckten Anfragen wie Anträge nicht die endgültige Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Zwischenaufenthalt bis zur Klärung der Weiterreise in die USA. Der Wunsch des weit überwiegenden Teils der kubanischen Asylbewerber, bei Familienangehörigen in den USA endgültigen Aufenthalt zu nehmen, wird auch durch die Tatsache bestätigt, daß die Zahl der Anfragen nach der Öffnung des Hafens von Mariel (zur Ausreise in die USA) wieder abgenommen hat und im Monat Mai nicht erheblich über der Zahl der auch sonst sporadisch an die Botschaft gerichteten Anfragen lag. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 14 und 15): Hat sich ein Mitglied der Bundesregierung beim Besuch des stellvertretenden sowjetischen Ministerpräsidenten Tichonow in Bonn durch Überreichung von Namenslisten oder in anderer Weise für deutsche oder andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und in Afghanistan eingesetzt, und wenn ja, wie war die sowjetische Reaktion? Beabsichtigt der Bundeskanzler, sich bei seinem Besuch in Moskau und in der „DDR" im obigen Sinne für deutsche und andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen, besonders auch in Afghanistan, einzusetzen, und wenn ja, wird die Bundesregierung den Bundestag über das Ergebnis derartiger Bemühungen unterrichten? Zu Frage B 14: Ihre Frage bezüglich des Besuchs des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrats der UdSSR Nikolaj A. Tichonow in Bonn beantworte ich mit „Nein". Zu Frage B 15: Bei seinem bevorstehenden Besuch in der Sowjetunion wird der Bundeskanzler sich für alle diejenigen Anliegen einsetzen, die im Vordergrunde unseres außenpolitischen Interesses stehen. Selbstver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17899* ständlich wird das Thema „Afghanistan" dabei eine wesentliche Rolle spielen. Der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen werden sich erneut für die Ausreisewünsche von Deutschen in der Sowjetunion einsetzen. Nach dem Besuch in der Sowjetunion wird der Bundestag über die in der Sowjetunion geführten Gespräche unterrichtet werden. Ein Termin für den Besuch des Bundeskanzlers in der DDR steht noch nicht fest. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu den Themen, die bei diesem Besuch erörtert werden sollen, heute noch keine Stellungnahme abgeben kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 16): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es NATO-Richtlinien gibt, wonach die Ausgaben für militärische und zivile Verteidigung im Verhältnis 20 zu 1 stehen sollen und dieses Verhältnis in der Bundeskrepublik Deutschland z. Z. bei 56 zu 1 liegt, und falls ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der NATO-Empfehlung nachzukommen und im Rahmen der Gesamtverteidigung z. B. den Schutzraumbau so zu erweitern, daß im Verteidigungsfall möglichst viele Menschen eine Überlebenschance haben? Die NATO hat bisher kein festes Zahlenverhältnis zwischen den Ausgaben für die militärische und zivile Verteidigung angegeben; es kann also nicht bestätigt werden, daß es NATO-Richtlinien mit der in Ihrer Frage enhaltenen Empfehlung gibt. Wohl aber hat die NATO mehrfach empfohlen, der zivilen Verteidigung als wesentlichem Teilelement der Gesamtverteidigung mehr Gewicht beizumessen und dies auch durch Bereitstellung entsprechender Mittel zum Ausdruck zu bringen. Das Verhältnis der Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung beträgt 1980 in der Bundesrepublik Deutschland 52 : 1 (1977 = 60 : 1, 1978 = 53 : 1, 1979 = 50 : 1). Gegenüber 1979 sind die Ansätze 1980 beim Schutzraumbau um 16,5 Millionen DM (+ 38,7 %) gestiegen. In der z. Z. geltenden Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen, und zwar von 59,1 Millionen DM in 1980 auf 67,8 Millionen DM in 1981, 87,5 Millionen DM in 1982 und 88,3 Millionen DM in 1983. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten darf ich auf meine Beantwortung der Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link verweisen (Anlage 27 zum Protokoll der 209. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 16790 f.). Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 17 und 18): Stimmen die Zahlen des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes über Aussiedlungen Deutscher aus den Ostvertragsstaaten UdSSR Volksrepublik Polen und CSSR (UdSSR: 1956 bis 1969 insgesamt 21 620, 1970 bis 1979 insgesamt 56 590; Polen: 1956 bis 1969 insgesamt 362 284, 1970 bis 1979 insgesamt 202 719; CSSR: 1956 bis 1969 insgesamt 59 219, 1970 bis 1979 insgesamt 12 365), die der Bundesaußenminister kürzlich auf Antrag der CDU/CSU den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses zur Verfügung gestellt hat, mit den Zahlen des Bundesinnenministers überein, und wie stellt sich die Entwicklung der Aussiedlerzahlen seit dem 1. Januar 1980 dar? Gilt für. die Ausreise aus der UdSSR immer noch die deutsch-sowjetische Repatriierungsvereinbarung vom 8. April 1958 als Rechtsgrundlage für deutsche Forderungen auf diesem Gebiet? Zu Frage B 17: Die vom Deutschen Roten Kreuz genannten Zahlen stimmen mit den amtlichen Zahlen meines Hauses im wesentlichen überein. Die Abweichungen sind in Anbetracht der hohen Gesamtzahl von Aussiedlern in dem langen Zeitraum seit 1956 geringfügig. Seit dem Jahre 1974 lauten die vom Deutschen Roten Kreuz und von meinem Haus genannten Zahlen völlig gleich. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Unterschiede in den veröffentlichten Zahlen sind darauf zurückzuführen, daß beim Bundesbeauftragten nur diejenigen Personen gezählt werden, die als Aussiedler anerkannt und auf die Bundesländer verteilt werden können. Das Deutsche Rote Kreuz hat in früheren Jahren offensichtlich auch solche Personen mitgezählt, die entweder das Anerkennungsverfahren nicht durchlaufen haben oder — weil sie als Aussiedler nicht anerkannt wurden — nicht in die Verteilung einbezogen werden konnten. In diesem Jahr liegt die Zahl der Aussiedler mit 22 566 Personen in den ersten fünf Monaten um 723 Personen höher als 1978, dem Jahr mit den höchsten Aussiedlerzahlen seit 20 Jahren, mit 21 843 Personen im vergleichbaren Zeitraum (Januar—Mai 1979: 19 766). Davon kamen aus dem polnischen Bereich 12 592 (1979: 12 836; 1978: 13 282), aus der Sowjetunion 2 763 (1979: 3 111; 1978: 4 131), aus der CSSR 372 (1979: 250; 1978: 250), aus Ungarn 132 (1979: 99; 1978: 103), aus Rumänien 6 569 (1979: 3 368; 1978: 3 958), aus den übrigen Gebieten 138 (1979: 102; 1978: 119) Personen. Zu Frage B 18: Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, daß sich die sowjetische Repatriierungserklärung vom 8. April 1958 in Kraft befindet. In dieser Erklärung verpflichtet sich die Sowjetunion zur Aussiedlung Reichs- und Memeldeutscher sowie zur Zusammenführung von Familien, die infolge des Krieges getrennt wurden. Auf dieser Grundlage kam es Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jahre zu umfangreichen Ausreisen. Die sowjetische Seite vertritt den Standpunkt, daß die Repatriierungserklärung von ihr abschließend durchgeführt worden ist. Zwar erfüllt die überwiegende Zahl der deutschen Aussiedler die Kriterien dieser Erklärung nicht mehr. Dennoch gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch eine Reihe von Fällen, in denen die Repatriierungserklärung auch heute noch anzuwenden ist. 17900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 19): Warum sieht die EG-Richtlinie über den Grundwasserschutz vom 17. Dezember 1979 eine Unterrichtung der betroffenen Mitgliedstaaten vor Erteilung von neuen Genehmigungen für Ableitungen gefährlicher Stoffe zwingend vor, hingegen keine Unterrichtung über alte Genehmigungen für ständige Ableitungen gefährlicher Stoffe und über vorhandene grenznahe Deponien, aus denen solche Stoffe jederzeit austreten können? Die EG-Grundwasser-Richtlinie (80/68/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verbieten und die Ableitung anderer gefährlicher Stoffe in das Grundwasser von einer Genehmigung abhängig zu machen. Im Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen von Ableitungen sieht Art. 17 der RL vor: „Bei Ableitungen in grenzüberschreitende Grundwasserschichten unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, die beabsichtigt, diese Ableitungen zu genehmigen, vor Erteilung einer Genehmigung die betroffenen anderen Mitgliedstaaten. Auf Antrag eines der betroffenen Mitgliedstaaten finden vor Erteilung der Genehmigung Konsultationen statt, an denen die Kommission teilnehmen kann." Diese Bestimmung wurde geschaffen, um vor der Erteilung von Genehmigungen, die grenzüberschreitende Auswirkung haben können, den potentiell berührten Nachbarstaaten Gelegenheit zu Konsultationen zu geben. Eine solche verbindliche Unterrichtung und grenzüberschreitende Konsultation sind von der Sache her dann entbehrlich, wenn eine vor Inkrafttreten der Richtlinie erteilte Genehmigung für eine Ableitung mit der Richtlinie in Einklang steht. In einem solchen Fall wird lediglich ein bereits vorhandener Zustand, der auch nach Inkrafttreten der Richtlinie nicht geändert werden muß, fortgesetzt und ist vom Nachbarstaat wie bisher hinzunehmen. Anders liegt der Fall dann, wenn bisher für Ableitungen nach dem nationalen Recht keine oder nur eine den Richtlinienvoraussetzungen nicht entsprechende Genehmigung erteilt worden ist. Hier ist der Mitgliedstaat gem. Art. 14 der Richtlinie verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens 4 Jahren dafür zu sorgen, daß die bereits bestehenden Ableitungen der Richtlinie entsprechen. Bei den hierbei zu erteilenden neuen Genehmigungen ist Art. 17 der Richtlinie anzuwenden. Eine über diesen Umfang der Informations- und Konsultationsregelung hinausgehende Bestimmung wurde bei den Beratungen in Brüssel nicht für erforderlich gehalten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 20 und 21): Ist der Bundesregierung der Beschluß der Saarländischen Landesregierung bekannt, Bürger aus Frankreich und Luxemburg an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte zu beteiligen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Kabinettsbeschluß? Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidung der Saarländischen Landesregierung, Bürger aus Frankreich und Luxemburg an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte zu beteiligen, auch für andere Bundesländer mit einer Grenze zu anderen Staaten sinnvoll sein, und wird die Bundesregierung in dieser Hinsicht mit einer Initiative an die betreffenden Länder herantreten? Zu Frage B 20: Der Beschluß der Saarländischen Landesregierung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Umweltschutz vom 20. November 1979, der sich auf Industrieanlagen bezieht, ist der Bundesregierung bekannt. Hierzu habe ich auf Fragen des Abgeordneten Wolfgramm am 18. Januar 1980 eingehend Stellung genommen (vgl. Protokolle des Deutschen Bundestages — 8. Wahlperiode —, 197. Sitzung, Anlage 31, Seite 15750 B/C). Dem Beschluß liegt eine Absprache mit französischen Behörden zugrunde, wonach sich grenznah wohnende Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu umweltbedeutsamen Projekten auf französischem Hoheitsgebiet äußern können. Die Bundesregierung begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen für Bürger aus Frankreich und Luxemburg, sich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu informieren und Bedenken gegen neue Vorhaben an die zuständige saarländische Genehmigungsbehörde zu richten, als ein Beispiel gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit. Zu Frage B 21: Nach Auffassung der Bundesregierung könnte das von der Saarländischen Landesregierung beschlossene Verfahren auch von anderen Bundesländern im Hinblick auf Bürger, die im Ausland in Grenznähe wohnen, übernommen werden. Die Fragen einer Beteiligung von grenznah lebenden Ausländern am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden zur Zeit sowohl von der Bundesregierung wie auch vom Länderausschuß für Immissionsschutz mit Vorrang geprüft. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 22): Wie beurteilt die Bundesregierung das Schreiben des Hauptpersonalrates des BGS an alle BGS-Personalvertretungen, in dem dieser darauf hinweist, daß für den Bereich des Bundesgrenzschutzes kein Rechtsanspruch auf Anrede mit der Amtsbezeichnung bestehe und in dem der Hauptpersonalrat um Kenntnisnahme und entsprechende Information der Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes bittet, ohne daß ein entsprechender Befehl an die untergeordneten Dienststellen des BGS seitens des Bundesinnenministeriums erfolgt ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17901* Das in Ihrer Frage genannte Schreiben des Hauptpersonalrates im BGS geht — wie auch in dem Schreiben selbst zum Ausdruck kommt — zurück auf ein Gespräch des Hauptpersonalrates mit dem zuständigen Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, in dem seitens des Bundesministeriums des Innern die schon wiederholt — auch in Beantwortung parlamentarischer Anfragen — geäußerte Auffassung bekräftigt wurde, daß sich in der Frage der Anrede im BGS kein Regelungsbedarf ergeben habe. Die Form der Anrede solle auch weiterhin unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des einzelnen Falles Takt und Gepflogenheit überlassen bleiben. Dies ist den nachgeordneten Dienststellen des BGS — unter Beifügung einer Ablichtung des vorbezeichneten Schreibens des Hauptpersonalrates — mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 27. Mai 1980 — P II 1 — 630 360/20 — mitgeteilt worden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 23): Trifft es zu, daß nach wie vor Kontrollratsgesetze in Berlin in Kraft sind, wonach theoretisch gegenüber Personen, die keine gültigen Personalpapiere bei sich führen, durch die Polizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um auch hier zu einem „Entrümpelungsprozeß" antiquierter Rechtsvorschriften beizutragen? Auch nach Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland haben Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin beibehalten und sind in den drei Westsektoren Berlins weiter Inhaber der Obersten Gewalt. In ihrer Erklärung vom 5. Mai 1955 (BKC/L [55] — GVBl. für Berlin 1955 S. 335) haben die alliierten Schutzmächte ihr Verhältnis zur Stadt Berlin zwar neu geregelt, um den „Berliner Behörden die größtmögliche Freiheit zu gewähren, die mit der besonderen Lage Berlins vereinbar ist"; doch haben sich die drei Schutzmächte ausdrücklich das Recht, die zur Sicherung der öffentlichen Ordnung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und in diesem Zusammenhang die Befehlsbefugnis über die Berliner Polizei, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit Berlins notwendig ist, vorbehalten. Zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Einzelproblem hat der Senator für Inneres des Landes Berlin folgendes mitgeteilt: „Grundlage für die Ausstellung von behelfsmäßigen Personalausweisen in Berlin (West) ist die Anordnung der Alliierten Kommandantur in Berlin BK/L (46) 61 i. d. F. der BK/O (63) 9 vom 31. Juli 1963 (GVBl. für Berlin 1963, S. 797), geändert durch BK/O (65) 8 vom 23. Juni 1965 (GVBl. S. 848). Nach Nr. 9 der BK/O werden Verstöße nach der VO Nr. 511 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 15. Oktober 1951 (GVBl.' S. 1112) bestraft. Nach dieser Verordnung ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe bis zu 25 000 DM zulässig. Strafverfahren wegen Verstöße gegen die Personalausweis-BK/O sind seit langer Zeit nicht bekannt geworden. Weder die Personalausweis- BK/O noch die Verordnung Nr. 511 enthalten Vorschriften über das Verhalten der Schutzpolizeibeamten gegenüber Personen, die ihren Personalausweis nicht bei sich führen. Die Frage des Verhaltens von Beamten der Schutzpolizei gegenüber Personen, die ihren Personalausweis nicht bei sich führen, richtet sich allein nach deutschem Recht. Der Umstand, daß jemand seinen Personalausweis nicht bei sich führt, rechtfertigt selbstverständlich den Schußwaffengebrauch nicht" Bei dieser Lage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, Anstöße der von Ihnen angesprochenen Art zu geben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 24): Welche zehn Gehalts- bzw. Lohnzulagearten des öffentlichen Dienstes zeichnen sich nach subjektiver Beurteilung der Bundesregierung durch besondere Tätigkeitsspezifität bzw. Exklusivität aus (s. Report in der 22. Woche dieses Jahres)? Zulagen werden insbesondere nach §§ 42 und 47 Bundesbesoldungsgesetz sowie nach tarifvertraglichen Regelungen für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen oder wegen besonderer mit der ausgeübten Tätigkeit verbundener Erschwernisse gewährt. So gesehen zeichnet sich jede Zulage durch „besondere Tätigkeitsspezifität bzw. Exklusivität" aus. Auf den dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorliegenden Bericht über Zulagen für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 6. Oktober 1978 weise ich hin. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 25): Kann die Bundesregierung die erneuten Meldungen bestätigen, nach denen die „Sozialistische Einheitspartei West-Berlin" (SEW) nach monatelangen Auseinandersetzungen „vor einer offenen Zerreißprobe" steht, „die von einer starken eurokommunistischen Opposition ausgelöst wurde", und für wie bedeutungsvoll schätzt die Bundesregierung die Rolle dieser in Pressemeldungen erwähnten Oppositionsgruppe ein? Die SEW-Führung hat sich seit etwa 4 Jahren mit parteiinterner Kritik auseinanderzusetzen. Kritisiert werden vor allem die Anpassung der SEW an die SED, ihre Haltung gegenüber „Dissidenten" in den sozialistischen Ländern und das Fehlen der innerparteilichen Demokratie. Ich beziehe mich insoweit auf die Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. 17902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Fröhlich auf Ihre Schriftliche Frage B 41 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28. Februar 1980 (Anlage 64 zum Protokoll über die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 16302). Am 28. Mai 1980 sind nunmehr 30 — nach Angaben der SEW 28 — Mitglieder und Funktionäre der SEW, darunter zwei Mitglieder des Parteivorstandes, aus der Partei ausgetreten. In ihrer Austrittserklärung heißt es u. a., die SEW sei nicht mehr in der Lage, „eine Politik und Strategie zu entwikkeln, die einen für die große Mehrheit der WestBerliner Bevölkerung konsensfähigen Vorschlag zu einem den Bedingungen West-Berlins adäquaten Weg hin zum Sozialismus enthält." Die ausgetretenen SEW-Mitglieder wollen weiterhin für eine sozialistische Politik eintreten und rufen deshalb „zu einer Konferenz zu Problemen der Perspektive sozialistischer Politik und Organisation in West-Berlin" auf. In einer weiteren „politischen Erklärung", die von 60 SEW-Mitgliedern unterzeichnet worden sein soll, werden der SEW-Führung zahlreiche Fehler und Versäumnisse in der Einschätzung politischer Zusammenhänge vorgeworfen. Ferner wird auch hier die Abhängigkeit der SEW von der KPDSU und der SED kritisiert. Die Bundesregierung hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß die SEW als Folge dieser innerparteilichen Auseinandersetzung ihre ideologischpolitischen Positionen ändern würde. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau MatthäusMaier (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 26): Wie hoch ist der Anteil der Richterinnen beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht? Für den Bereich des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs ist der Auffassung des Präsidenten des Bundessozialgerichts insoweit beizutreten, als bei diesen Gerichten Richterinnen unterrepräsentiert sind. Nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 ergaben sich folgende Zahlen: Gesamtzahl Hiervon der Frauen Richterstellen a) Berufsrichter: Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht 110 2 Bundesfinanzhof 59 3 47 1 b) Ehrenamtliche Richter: Bundesgerichtshof ca. 50 0 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mir für seinen Geschäftsbereich folgende Zahlen mitgeteilt: Gesamtzahl Hiervon der Frauen Richterstellen a) Berufsrichter: Bundesarbeitsgericht 25 2 Bundessozialgericht 41 2 b) Ehrenamtliche Richter: Bundesarbeitsgericht 140 2 Bundessozialgericht 95 6 Eine Verbesserung des Zahlenverhältnisses zugunsten der Frauen erscheint erwünscht. Jede Bemühung, dieses Verhältnis bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes zu verbessern, muß jedoch ins Auge fassen, d 3 sich die Richter dieser Gerichtshöfe überwiegend aus den Richtern der Vorinstanz, also der Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und Finanzgerichte rekrutieren, über deren personelle Zusammensetzung die einzelnen Bundesländer befinden. Sind bereits auf dieser Ebene Frauen unterrepräsentiert, so wirkt sich dies naturgemäß bei den Wahlverfahren für die obersten Gerichtshöfe des Bundes entsprechend aus. Dennoch ergeben sich z. B. aus der letzten Liste der Wahlvorschläge für den Bundesgerichtshof folgende Zahlen: Gesamtzahl vorgeschlagene der Wahlvorschläge Frauen 37 5 das entspricht einem Verhältnis von 7 1 Diese Verhältniszahl ist, was den Anteil der vorgeschlagenen Frauen angeht, wesentlich günstiger, als sie sich durchschnittlich bei den Oberlandesgerichten zwischen dort tätigen Richtern und Richterinnen ergibt. Schließlich möchte ich noch auf das Ergebnis der letzten Richterwahl für den Bundesgerichtshof hinweisen. Bei dieser Wahl wurden von insgesamt 11 zu wählenden Kandidaten 2 Frauen gewählt, was einem Verhältnis von 5-6 : 1 entspricht. Die Ernennungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen; die beiden neu gewählten Richterinnen sind in der obigen Aufstellung über die Richterstellen beim Bundesgerichtshof noch nicht enthalten. Die bei dieser Richterwahl sichtbar gewordenen Tendenzen und Bemühungen der Mitglieder des Richterwahlausschusses, sowohl auf der Ebene der Wahlvorschläge wie auch der Wahlentscheidungen auf eine Verbesserung hinzuwirken, halte ich für den richtigen Weg, der Unterrepräsentierung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17903* Richterinnen bei den obersten Gerichtshöfen zu begegnen. Der Bundesminister der Justiz wird im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten diese Entwicklung unterstützen. Für die Situation im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung nehme ich ergänzend auf dessen Antworten zu Ihren Fragen Nr. B 71 und B 72 Bezug. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 27 und 28): Von welchem Wohnungsbedarf für die Bediensteten des Europäischen Patentamts in München ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen zur Schaffung des Patentamts ausgegangen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des tatsächlichen Wohnungsbedarfs und darüber, wie dieser künftig gedeckt werden wird? In welchem Umfang wurden in München mit Hilfe des Bundes zusätzliche Wohnungen für die Bediensteten des Europäischen Patentamts geschaffen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit solche Wohnungen mit Hilfe anderer Stellen geschaffen wurden? Zu Frage B 27: Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung des Europäischen Patentamts sind Schätzungen des voraussichtlichen Bedarfs an Wohnungen für Bedienstete des Europäischen Patentamts in München angestellt worden. Dabei wurde für den Zeitpunkt der Eröffnung des Europäischen Patentamts in der Nähe der Europäischen Schule München ein Bedarf von 570 Wohnungen angenommen, wobei davon ausgegangen wurde, daß nicht alle Bediensteten des Amtes auf Wohnungen in der Nähe der Europäischen Schule angewiesen sein würden. Diese frühere Schätzung hat sich aber als wesentlich überhöht erwiesen, da das Europäische Patentamt in München zur Zeit nur ca. 500 Bedienstete beschäftigt, von denen ein erheblicher Teil schon zuvor in München tätig und dort auch ansässig war. Demnach ist der tatsächliche Wohnungsbedarf wesentlich hinter den ursprünglichen Annahmen zurückgeblieben. Probleme für die wohnungsmäßige Unterbringung der Bediensteten des Europäischen Patentamts in München haben sich bisher nicht ergeben. Die künftige Entwicklung hängt weitgehend von dem Fortgang des weiteren Aufbaus des Europäischen Patentamts, den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der neu einzustellenden Bediensteten und von der Wohnungsmarktsituation ab. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung verfolgen und in engem Kontakt mit dem Europäischen Patentamt bleiben. Zu Frage B 28: Die Bundesrepublik Deutschland hat Grundstücke aus Bundesvermögen zum Zwecke der Bebauung und Eigennutzung durch ausländische Bedienstete des Europäischen Patentamts in München zur Verfügung gestellt und damit Zusagen eingelöst, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland um den Standort für das Europäische Patentamt von der Bundesregierung gegeben worden sind. Die betreffenden Grundstücke sind auf Grund einer Ausschreibung unter Mitwirkung eines besonderen Vergabeausschusses des Europäischen Patentamts inzwischen an interessierte Bedienstete abgegeben worden; ihre Bebauung ist im Gange. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß auch andere Stellen bei der Schaffung zusätzlicher Wohnungen für die Bediensteten des Europäischen Patentamts in München Hilfe geleistet hätten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 29): Treffen Meldungen zu, nach denen Steuer- und Zivilgerichte entschieden haben, daß der unterhaltszahlende Mann nicht verpflichtet sei, der unterhaltsberechtigten Frau die durch Realsplitting bedingten finanziellen Lasten zu ersetzen, um welche Urteile handelt es sich hierbei und haben diese Urteile Zweifel beim Bundesjustizminister in der Weise geweckt, daß das beim Realsplitting notwendige Zustimmungserfordernis des unterhaltsberechtigten Ehegatten rechtlich unerheblich ist? Nach einer durch das Steueränderungsgesetz 1979 eingeführten Neuregelung kann ein unterhaltsverpflichteter geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte Unterhaltsleistungen bis zu einem Jahresbetrag von 9 000 DM als Sonderausgaben abziehen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte oder geschiedene Ehegatte dem Antrag zustimmt; der Unterhaltsberechtigte muß seinerseits insoweit die Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1 a EStG versteuern (sog. begrenztes Realsplitting). Der Bundesregierung sind bisher keine Entscheidungen von Zivilgerichten bekannt geworden, in denen eine Pflicht des unterhaltsverpflichteten geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten verneint wird, dem anderen den Betrag zu ersetzen, der der von diesem zu entrichtenden Steuer oder dem Mehrbetrag an Steuer entspricht, wenn der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben im Rahmen der erwähnten gesetzlichen Regelung von der Steuer absetzt. Entscheidungen der Finanzgerichte werden nicht in Betracht kommen, da es sich insoweit nicht um eine Frage des Steuerrechts, sondern des Zivilrechts handelt. Bei der Entscheidung der Frage wird zu berücksichtigen sein, daß der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten „den gesamten Lebensbedarf" umfaßt (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB), der Verpflichtete Unterhalt aber nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu gewähren hat (§ 1581 BGB). Entsprechendes gilt für die Unterhaltspflicht unter getrennt lebenden Ehegatten. In neueren Entscheidungen, die seit dieser steuerlichen Neuregelung ergangen sind, kann die steuerliche Belastung oder Mehrbelastung des Unterhaltsberechtigten bereits bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt worden sein. Die Zustimmung des Unterhaltsberechtigten zur Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben durch den Unterhaltsverpflichteten ist 17904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 vom Gesetzgeber für notwendig erachtet worden, um Nachteile beim Unterhaltsberechtigten zu vermeiden. Dabei war besonders an Fälle gedacht, in denen der Unterhalt bereits festgesetzt war, dabei aber nicht berücksichtigt werden konnte, daß der Berechtigte dafür Einkommensteuer zu entrichten hat. Die Bundesregierung wird auf Grund der Entschließung, die der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1979 gefaßt hat, bis Ende 1981 über die Auswirkungen des sog. begrenzten Realsplitting berichten und dabei auch zu Problemen Stellung nehmen, die sich aus dem im Gesetzgebungsverfahren eingefügten Zustimmungserfordernis ergeben können. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 30): Wie hoch war die Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, Ende Mai 1974 und Ende Mai 1980? Die Beantwortung Ihrer Frage betr. Nettoneuverschuldung ist in Vorbereitung. Ich werde Ihnen in Kürze berichten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Mitteilungspflicht der Finanzämter an die Kreditinstitute und Bausparkassen im Hinblick auf den erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung? Vermögenswirksame Leistungen nach dem 3. VermBG werden mit Steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulagen begünstigt. Dabei sind Arbeitnehmer oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen von der staatlichen Förderung durch Sparzulagen ausgeschlossen, weil nach dem Willen des Gesetzgebers die Sparförderung gezielt auf die unteren und mittleren Einkommensschichten ausgerichtet ist. Die Auszahlung der ArbeitnehmerSparzulagen erfolgt durch den Arbeitgeber; dabei hat er die in § 12 Abs. 1 3. VermBG genannte Einkommensgrenze nicht zu prüfen. Die Überprüfung der Einkommensgrenze obliegt dem Finanzamt. Dieses fordert bei Überschreiten der Einkommensgrenze die Arbeitnehmer-Sparzulagen zurück. Die Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulagen ist je nach Anlageart der vermögenswirksamen Leistungen dem Unternehmen, dem Institut oder dem Arbeitgeber mitzuteilen (§ 12 Abs. 2 VermBDV). Die Mitteilung hat den Zweck, eine nochmalige Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulagen in den Fällen zu verhindern, in denen bei Rückzahlung der vermögenswirksamen Leistungen unter Verletzung der Sperrfristen die Sparzulagen für Rechnung des Arbeitnehmers vom Unternehmen, vom Institut oder vom Arbeitgeber einzubehalten sind (§ 13 Abs. 4 Buchst. b 3. VermBG i. V. m. § 8 Abs. 1 VermBDV). Die Zahl der Rückforderungsfälle und damit die Zahl der Mitteilungen durch die Finanzämter nehmen auf Grund der fortschreitenden Einkommensentwicklung zu. Es ist deshalb zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geprüft worden, ob zur Einsparung von Verwaltungsaufwand auf die Mitteilungen nach § 12 Abs. 2 VermBDV verzichtet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, daß die genannten Mitteilungen nach wie vor notwendig sind. Nach den Untersuchungen der obersten Finanzbehörden der Länder würde ein Wegfall der _ Mitteilungen, die zum großen Teil mit maschineller Unterstützung erstellt werden, zu keiner ins Gewicht fallenden Entlastung der Finanzämter führen. Eine solche Maßnahme hätte zwangsläufig zur Folge, daß in einer bestimmten Zahl von Fällen Arbeitnehmer-Sparzulagen bei der Rückzahlung von vermögenswirksamen Leistungen durch das Unternehmen, das Institut oder den Arbeitgeber einbehalten werden, obwohl diese bereits im Veranlagungsverfahren vom Finanzamt wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen zurückgefordert worden sind. In diesen Fällen müßten die einbehaltenen Sparzulagen auf Antrag des Arbeitnehmers vom Finanzamt wieder erstattet werden. Auf Grund der vorstehend dargestellten Untersuchungsergebnisse ist die in § 12 Abs. 2 VermBDV enthaltene Mitteilungspflicht der Finanzämter nach wie vor notwendig. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 32): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit für Pakete in die DDR, die derzeit bei Päckchen 20 DM und bei Paketen 30 DM beträgt, entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben werden sollte? Unterhaltungszuwendungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR können nach geltendem Recht bis zu 3 600 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Zur Erleichterung des Nachweisverfahrens haben die obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer verwaltet wird, für jedes versandte Paket einen Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen einen solchen von 20 DM zugelassen. Die Frage einer Erhöhung dieser Pauschbeträge ist in der Vergangenheit mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wiederholt erörtert worden und soll in der ersten Julihälfte erneut besprochen werden. Bei den bisherigen Besprechungen ist die Auffassung vertreten worden, daß eine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17905* Anhebung nicht geboten sei, weil Steuerpflichtige, denen durch Unterhaltszuwendungen nachweislich höhere Aufwendungen erwachsen, diese in tatsächlicher Höhe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 3 600 DM für jede unterhaltene Person einkommensmindernd abziehen können. - Sollte sich hieran auf Grund der Juli-Besprechung etwas ändern, werde ich Sie unterrichten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 33, 34, 35 und 36): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung aller bei den US-Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer zu erreichen und entsprechend dem NATO-Truppenstatut die Gesetze des Gastlands einschließlich deutschen Arbeitsrechts uneingeschränkt zur Geltung zu bringen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit uneingeschränkte Anwendung deutschen Arbeitsrechts bei der Privatisierung von Dienstleistungen für die US-Streitkräfte auch bei ausländischen Kontraktfirmen gewährleistet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen der Übergabe von Dienstleistungen an private Unternehmen (z. B. im Raum Baumholder) deutschen Arbeitnehmern von ausländischen Kontraktfirmen nach einem Jahr (Rationalisierungsschutzabkommen) gekündigt wurde und die Arbeitsplätze an erheblich unterbezahlte ausländische Arbeitnehmer (Pakistani) vergeben wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften beklagen, daß sowohl bei der Besetzung von Dienstposten als auch bei der Bezahlung insofern eine Diskriminierung deutscher Arbeitnehmer festzustellen ist, als sogenannte dependents bevorzugt und besser bezahlt werden (z. B. erhalten deutsche Küchenfrauen 6 DM pro Stunde, während eine amerikanische Küchenfrau für gleiche Leistung 7 US $ erhält)? Zu Frage B 33: Nach Art. 56 Ziffer 1, 3 und 9 des Zusatzabkommens (ZA) zum NATO-Truppenstatut (NTS) gelten für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten bei der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Dabei enthalten Art. 56 ZA sowie das Unterzeichnungsprotokoll zum ZA (UP) allerdings Einschränkungen, insbesondere auf dem Gebiet der Mitbestimmung nach dem Personalvertretungsrecht. Durch das am 21. Oktober 1971 unterzeichnete und am 18. Januar 1974 in Kraft getretene Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens und des Unterzeichnungsprotokolls (BGBl 1973 II S. 1021) konnte gegenüber der ursprünglichen Rechtslage ein beträchtlicher Fortschritt erzielt werden. Die noch verbliebenen Abweichungen vom deutschen Arbeitsrecht können nur durch Verhandlungen mit allen Entsendestaaten beseitigt werden. Die Bundesregierung möchte zunächst ihre Bemühungen a) um den Abschluß einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 anstelle des im Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. (9) ZA genannten Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 b) in der Frage der Beschäftigung von US-Staatsbürgern (sog. dependents) auf Stellen ziviler (deutscher) Ortskräfte zu einem Abschluß bringen. Die gleichzeitige Auf- nahme von Verhandlungen über eine Änderung des Art. 56 ZA würde diese Bemühungen belasten. Die Bundesregierung hat daher die Frage einer weiteren Angleichung an das deutsche Arbeitsrecht späteren Beratungen vorbehalten. Zu Frage B 34: Einzelheiten hinsichtlich der Überlegungen der US-Streitkräfte, Dienstleistungen auf private Unternehmungen zu übertragen, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt Verhandlungen hierzu mit dem HQ USAREUR sind demnächst zu erwarten. Allgemein sind bei der Übertragung von selbständigen Betrieben oder Betriebseinheiten der Veräußerer und der Erwerber an § 613 a BGB gebunden. Diese Vorschrift stellt sicher, daß der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt Soweit bei der von dem US-Hauptquartier vorgesehenen Privatisierung § 613 a BGB nicht zur Anwendung kommt, ist die Bundesregierung bereit, sich bei der amerikanischen Seite dafür einzusetzen, daß bei der Vergabe nur Firmen berücksichtigt werden, deren deutsche Arbeitnehmer dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen. Zu Frage B 35: Der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt Die Bestimmung des § 613 a BGB stellt zunächst sicher, daß für die Arbeitnehmer eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen nicht eintreten kann. Zu den vom neuen Arbeitgeber übernommenen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis gehören aber auch die Regelungen über eine Kündigung. Das Arbeitsverhältnis kann infolgedessen von dem neuen Arbeitgeber nur unter Beachtung der vereinbarten Fristen gekündigt werden, soweit eine solche Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt und damit nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksam ist Insofern bestehen keine Unterschiede gegenüber einem Betriebsinhaberwechsel unter deutschen Unternehmern. Zu Frage B 36: Die Bundesregierung hat ständig, letztmalig in einem Schreiben vom 14. April 1980 an die Amerikanische Botschaft, die Auffassung vertreten, daß auf Arbeitsplätzen, die für zivile Ortskräfte vorgesehen sind, deutsche Arbeitnehmer zu beschäftigen sind. Die darüber zwischen der amerikanischen und der deutschen Seite bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen konnten in den bisherigen Verhandlungen noch nicht in Einklang gebracht werden. Unabhängig davon ist die Bundesregierung der Auffassung, daß US-Staatsangehörige, die auf Stellen für zivile Ortskräfte beschäftigt werden, nach deutschem Recht und den Vorschriften des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften zu beschäftigen sind. Die Richtigkeit der von Ihnen genannten unterschiedlichen Entlohnungsbeträge vermag ich nicht zu bestätigen. Allgemein müssen aber bei einem 17906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Lohnvergleich auch die unterschiedlichen Sozialleistungen berücksichtigt werden, die für nach amerikanischem Recht beschäftigte Arbeitnehmer wesentlich ungünstiger sind als für nach deutschem Recht beschäftigte. Danach erhalten „dependents" nur für 13 Tage pro Jahr Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall; eine zusätzliche Altersversorgung gibt es ebensowenig wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Überbrückungsgeld. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 37 und 38): Wird die Bundesregierung die angekündigte Prüfung des Problemkreises der Begrenzung der Nachhaftung für betriebliche Versorgungszusagen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch in dieser Legislaturperiode vornehmen? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß eine klare gesetzliche Regelung dieses Problems im Sinne einer festen zeitlichen Haftungsbegrenzung ohne Rücksicht auf Fälligkeiten im Interesse der weiteren Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung wünschenswert wäre? Nach dem Urteil des Bundearbeitsgerichts vom 21. Juli 1977 (3 AZR 189/76) haften die persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG oder einer KG auch nach ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft gegenüber den Arbeitnehmern für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, soweit dieses schon vor ihrem Ausscheiden bestand. Diese Nachhaftung hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hinsichtlich der Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung besondere Bedeutung. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 5. Oktober 1978 (Stenographischer Bericht der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 5. Oktober 1978, S. 8644) zur Frage des Kollegen Dr. van Aerssen die Auffassung vertreten, daß ihr diese Nachhaftung nicht generell unbillig erscheint. Auch hat sie darauf hingewiesen, daß der ausscheidende Gesellschafter die Möglichkeit hat, durch Erlaßverträge und Verjährungsvereinbarungen die Haftung wirksam zu begrenzen. Eine solche Haftungsbegrenzung kann von vornherein in die Versorgungsordnung aufgenommen werden und sie kann auch noch nachträglich zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein, der die Ansprüche der Arbeitnehmer auf betriebliche Versorgungsleistungen gegen die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers absichert, erkennt solche Regelungen an, soweit sie entsprechend § 159 HGB die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters auf fünf Jahre nach der Eintragung seines Ausscheidens in das Handelsregister begrenzen. Die Bundesregierung ist anläßlich der mündlichen Anfrage des Kollegen Dr. Zeitel (Stenographischer Bericht der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 7. März 1980, S. 16542) noch im März dieses Jahres erneut in die Prüfung des Problemkreises der Begrenzung der Nachhaftung eingetreten und hat zum Ausdruck gebracht, daß sie gegenwärtig nicht vorhabe, durch eine Gesetzesinitiative die beschriebene Nachhaftung zu ändern. Die öfters behauptete Beeinträchtigung der Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch die bestehende Nachhaftung veranlaßt die Bundesregierung allerdings, diesen Problemkreis auch weiterhin sorgfältig zu beobachten. Sie geht davon aus, daß die beschriebenen Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung von den Betroffenen angenommen und von der Rechtsprechung bestätigt werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 39): Treffen Pressemeldungen zu, wonach neue Geldscheine für eine etwaige Währungsreform bereits gedruckt sind oder der Druck bereits vorbereitet wird? Pressemeldungen, nach denen neue Geldscheine für eine Währungsreform bereits gedruckt seien bzw. der Druck solcher Geldscheine vorbereitet werde, entbehren jeder Grundlage. Vorschläge oder Überlegungen in ähnlicher Richtung gibt es nicht. Die Meldungen sind als grober Unfug zu bezeichnen. Ich hatte übrigens in Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) — abgedruckt im Plenarprotokoll 8/217 — Pressemeldungen, auf die auch Sie sich beziehen, dementiert, so daß Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Pressemeldungen hätte bekannt sein können. Die innere Kaufkraft der D-Mark ist seit 1948 weniger gesunken als in fast allen anderen Industrieländern. Die D-Mark gehört zu der kleinen Zahl „starker" Währungen, die gegenüber zahlreichen anderen Währungen, einschließlich dem US-Dollar, ständig an Wert gewonnen haben. Das kommt zum Beispiel darin zum Ausdruck, daß sich der Wechselkurs der D-Mark gegenüber dem US-Dollar von ursprünglich 4,20 DM auf zur Zeit 1,75 DM verbessert hat. Wenn trotzdem seit den sechziger Jahren in den Tresoren der Bundesbank eine Ersatzserie von Banknoten lagert — wie dies der Offentlichkeit im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank bereits im Monat November 1962 mitgeteilt wurde —, so handelt es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme, um in Katastrophenfällen oder bei Vorkommen umfangreicher Fälschungen Teile der umlaufenden Serien aus dem Verkehr ziehen und in Banknoten einer Ersatzserie umtauschen zu können. Solche technischen Vorsorgemaßnahmen sind bei Notenbanken üblich; hieraus auf andere Absichten schließen zu wollen, wäre absolut abwegig. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 40): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17907* Hat die Bundesregierung bereits mit Überlegungen oder Vorarbeiten begonnen, um für den von ihr angenommenen Fall, daß auch die künftige Bundesregierung von SPD oder SPD/FDP gestellt wird, alsbald nach der Bundestagswahl ein Haushaltssicherheitsgesetz vorlegen zu können? Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung mit „Nein". Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 41): Wieviel öffentliche Mittel des Bundes sind seit 1976 zum Aufbau von Zusatzrenten für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes (VBL) und der Bauwirtschaft (in deren Kassen) aufgewendet worden, und wie hoch ist der damit verbundene Steuerausfall? Nach Angaben der VBL hat der Bund in den Jahren 1976 bis 1979 folgende Aufwendungen gemacht: Jahr Beiträge Umlagen Aufwendungen insgesamt — Millionen DM — 1976 133,681 77,968 211,6 1977 138,215 82,033 220,2 1978 1,024 229,164 230,2 1979 0,018 241,043 241,1 Insgesamt 272,938 630,208 903,1 Die auf die Umlage entfallende Lohnsteuer wird nach § 40b EStG - wie auch für vergleichbare Leistungen der Wirtschaft — grundsätzlich mit einem Pauschsteuersatz von 10 v. H. vom Arbeitgeber getragen. Bei einer allgemeinen Besteuerung dieser Aufwendungen beim Arbeitnehmer könnten diese Beträge im Rahmen der Sonderausgabenregelung geltend gemacht werden. Die Steuerausfälle dürften sich deshalb — bei Gegenrechnung der 10-v. H.-Pauschale — in engen Grenzen halten. Eine genaue Ermittlung ist mangels Unterlagen, insbesondere über die Ausschöpfung der Sonderausgabenhöchstbeträge dieser Steuerpflichtigen, nicht möglich. Bei den Beiträgen handelt es sich nur noch um Zahlungen bereits ausgelaufener Regelungen; sie unterliegen der allgemeinen Besteuerung. Offentliche Mittel des Bundes für Zusatzversicherungen in der Bauwirtschaft werden nicht bereitgestellt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 42): Sind neue Erhebungen über das Ausmaß und die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (für sämtliche Wirtschaftszweige) vorgesehen, und wenn ja, wann sollen diese durchgeführt werden? Der Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drucksache 8/2377) beruht auf einer statistischen Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahre 1977; rechtliche Grundlage war die „Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung" vom 6. April 1977 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1977, S. 1). Neue Erhebungen dieser Art und dieses Umfangs sind nicht vorgesehen. Bei den Beratungen des genannten Erfahrungsberichtes hat der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 17. Oktober 1979 (Protokoll Nr. 73, S. 24) beschlossen, „den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu ersuchen, bis Ende des Jahres 1981 in einem ergänzenden Bericht an den Ausschuß insbesondere zu den Fragen der Entwicklung der Anpassung, den Auswirkungen der Unverfallbarkeitsregelung und der Entwicklungstendenz bei den Unterstützungskassen Stellung zu nehmen". Die Vorbereitungen für diesen ergänzenden Bericht sind seit einiger Zeit angelaufen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Osterreich gegenseitig noch eine Personenbeförderungsteuer für Omnibusse erheben, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Verhandlungen dahin gehend aufzunehmen, daß im Zuge einer europäischen Harmonisierung diese Steuer abgeschafft werden kann? Bei der Steuer für österreichische Omnibusse handelt es sich nicht um Beförderungsteuer, sondern um Umsatzsteuer. Besteuerungsvorgang ist die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiet (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) zugelassen sind. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer bei der Einfahrt der ausländischen Omnibusse von der zuständigen Zolldienststelle auf der Grundlage eines Durchschnittsbeförderungsentgelts erhoben (§ 10 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes). Das österreichische Umsatzsteuergesetz enthält für die ausländischen Omnibusunternehmer eine im wesentlichen entsprechende Regelung. Jedoch hat Osterreich mit einer Reihe von Staaten Vereinbarungen getroffen, wonach gegenseitig auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet wird. Die Frage, ob in diesen Fällen auch im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet werden sollte, ist geprüft worden. Einem entsprechenden Anliegen konnte jedoch nicht entsprochen werden. Die grenzüberschreitende Personenbeförderung auf Straße und Schiene unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos der Umsatzsteuer, 17908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 und zwar unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Verbrauchsbesteuerung. Abkommen mit anderen Staaten über eine Steuerbefreiung im Gegenseitigkeitswege bestehen nicht. Die Freistellung der Personenbeförderungen mit österreichischen Omnibussen in der Bundesrepublik Deutschland würde deshalb zu einer ungleichmäßigen Behandlung des internationalen Personentransports auf den inländischen Streckenanteilen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Beförderungen mit österreichischen Omnibusssen wären hier steuerfrei, während für die Beförderungen mit anderen ausländischen sowie deutschen Omnibussen Umsatzsteuer zu zahlen wäre. Mit entsprechenden Forderungen anderer Staaten sowie deutscher Beförderungsunternehmer (einschließlich der Deutschen Bundesbahn) auf Steuerbefreiung müßte gerechnet werden. Hinzu kommt, daß die vom Rat der EG erlassene 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 die Besteuerung von Personenbeförderungen innerhalb der EG-Mitgliedstaaten zwingend vorschreibt, und zwar auch in den Fällen, in denen die Beförderungen mit Omnibussen aus Drittstaaten ausgeführt werden. Die einzelnen EG-Mitgliedstaaten können lediglich bestehende Befreiungen für eine Übergangszeit von zunächst fünf Jahren beibehalten. In der Bundesrepublik Deutschland bestanden für den Straßenverkehr keine Befreiungen, so daß hier von dieser Übergangsregelung kein Gebrauch gemacht werden. kann. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 45 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, die im Deutschlandmagazin vom 2. Juni 1980 unter dem Titel "Sockelsturz der Deutschen Mark" gemachten Ausführungen und meine schriftliche Anfrage Nr. 55 vom 10. April 1980 zum Anlaß zu nehmen, wohlwollend zu prüfen, ob Bemühungen der Berliner Handelsbank und Frankfurter Bank. die deutsche Inflationsrate nach den exakteren amerikanischen Methoden zu berechnen, nicht auch Eingang in die Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung durch die Bundesregierung finden konnten? Sind die Verbraucherpreise im April dieses Jahres nicht nur um 5,7 v. H., sondern in Wirklichkeit um 123 v, H. gegenüber dem Vorjahr gestiegen, wie aus einem ausführlichen Artikel in ,,Quick'' "Inflation in Deutschland — Die Wahrheit über die Preise'' mit zahlreichen Beispielen und einleuchtenden Darlegungen von Fachleuten untermauert wurde, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Zu Frage B 45: In der Offentlichkeit ist es in letzter Zeit bei der Interpretation der deutschen und amerikanischen Preisrate zu einer gewissen Verwirrung gekommen, die ich gern aufklären möchte. Die Unterschiede liegen einmal in der unterschiedlichen Methode der statistischen Berechnung und zum anderen in der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse in der Offentlichkeit. Was die unterschiedliche statistische Berechnungsmethode angeht, so wurde in der Antwort auf Ihre Anfrage vom 10. April dargelegt, daß der statistisch anders aufgebaute US-Index insbesondere Preisreihen für Anschaffung, Finanzierung und Unterhaltung von eigenen Wohnungen bzw. Häusern berücksichtigt, während im deutschen Index — entsprechend den internationalen Empfehlungen — bei vom Eigentümer bewohnten Wohnungen bzw. Häusern die Mietentwicklung vergleichbarer Wohnungen oder Häuser unterstellt wird. Man kann nicht davon ausgehen, daß die dem US-Index zugrundeliegende statistische Berechnungsmethode exakter ist als diejenige beim deutschen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, die, wie erwähnt, den einschlägigen internationalen Empfehlungen entspricht. Was die Ergebnisdarstellung des amerikanischen Preisindex angeht, so wird dort in der Offentlichkeit oft die monatliche Veränderungsrate mit Zinseszinsrechnung — und nicht durch einfache Multiplikation — auf eine Jahresrate hochgerechnet. Diese Darstellungsweise unterstellt damit, daß sich die Preisentwicklung des jeweiligen Monats im gleichen Ausmaß im weiteren Jahresverlauf fortsetzt. Eine derartige Unterstellung ist insbesondere im Hinblick auf die in der monatlichen Veränderungsrate enthaltenen Saisonkomponenten unrealistisch und kann zu wenig plausiblen Ergebnissen führen, wie ich in der Antwort auf Ihre Anfrage zum QUICK-Artikel an einer Zahlenreihe gezeigt habe. Die in der Bundesrepublik Deutschland übliche Ergebnisdarstellung hat den Vorteil, daß sie die tatsächliche, nachvollziehbare Veränderung des Preisniveaus wiedergibt und jahreszeitlich bedingte Preisveränderungen durch den Vergleich mit dem Vorjahresmonat direkt berücksichtigt. Dementsprechend stellen auch internationale Organisationen, z. B. die EG und die OECD, bei ihren Veröffentlichungen zur Preisentwicklung — wie in der Bundesrepublik Deutschland auf Vorjahresraten ab. Der Aussage in dem Artikel Sockelsturz der Deutschen Mark" im Deutschland-Magazin Nr.6 vom 2. Juni 1980, und zwar „die in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Vergleichszahlen über die Geldentwertung sind völlig irreführend" möchte ich nachdrücklich widersprechen; denn sie ist unzutreffend. Ich sehe daher keinen Grund für die Bundesregierung, die bisherige Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung zu ändern. Zu Frage B 57: Der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ist nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im April um 5,8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gestiegen. Der von Ihnen zitierte QUICK-Artikel offenbart einen deutlichen Mangel an Kenntnissen über die Grundlagen der Preisstatistik. Die dort genannte Rate von 12,3 % für März 1980 trifft nicht zu, auch dann nicht, wenn nach der fälschlich als „US-Methode" bezeichneten, unter Fachleuten allgemein bekannten Hochrechnung der monatlichen Veränderung des Preisindex auf Jahresrate vorgegangen wird. Eine derartige Hochrechnung ist jedoch au- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17909* ßerst problematisch, da unterstellt wird, daß die Preisentwicklung gegenüber dem Vormonat sich das ganze Jahr über mit gleichem Tempo fortsetzt. Diese Unterstellung ist — wie die nachfolgende Zahlenreihe der auf Jahresrate hochgerechneten Monatsergebnisse zeigt — insbesondere im Hinblick auf Saisonfaktoren und einmalige Preiseinflüsse (z. B. Mehrwertsteuererhöhung) unrealistisch: Juli 1979 7,9 August 1,1 % September 3,3 % Oktober 3,3 % November 4,4 % Dezember 4,5 % Januar 1980 6,6 % Februar 13,4 % März 7,6 % April 7,5 % Die in dem QUICK-Artikel aufgeführten überproportionalen Preissteigerungen einzelner Produkte sind im übrigen nicht geeignet, die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes oder das System der Verbraucherpreisstatistik in Frage zu stellen. Der Verbraucherpreisindex gibt lediglich Auskunft über die durchschnittliche Preisentwicklung für einen Warenkorb, der die Verbrauchsausgaben des Durchschnitts aller Haushalte in einem Basisjahr wiedergibt. Dieser Ansatz führt, wie alle Durchschnittszahlen, zwangsläufig dazu, daß die preisliche Entwicklung der konkreten Verbrauchsausgaben in den jeweiligen Haushalten von der durchschnittlichen Preissteigerungsrate mehr oder weniger abweicht, im Einzelfall also auch höher oder niedriger liegt. Hierbei kommt es sowohl auf die individuellen Kaufgewohnheiten in preislicher Hinsicht, insbesondere auf die Intensität des Preisvergleichs, als auch auf die Zusammensetzung des individuellen Warenkorbs an. Zweifellos hat jede statistische Erfassung und Aufbereitung von Daten ihre eigene Problematik. Dies gilt auch für den Lebenshaltungsindex. Durch die nach dem Bundesstatistikgesetz verpflichtend vorgesehene Beteiligung des Statistischen Beirats und seiner Fachausschüsse, in denen alle wirtschaftlich relevanten Gruppen wie auch die wissenschaftlichen Institute, die Hochschulen und die Bundesbank vertreten sind, ist jedoch gewährleistet, daß der Preisindex für die Lebenshaltung den an ihn zu stellenden hohen Anforderungen sowohl in sachlicher als auch in methodischer Hinsicht voll Rechnung trägt. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß es bei Preisindizes um die Darstellung der preislichen Veränderungen, nicht aber der Verbrauchsausgaben geht. Über die durchschnittliche Entwicklung der Verbrauchsausgaben privater Haushalte gibt das Statistische Bundesamt monatlich eine gesonderte Statistik (Fachserie 15, Reihe 1) heraus. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 46 und 47): Hält die Bundesregierung angesichts der kritischen Energielage die DIN 50/44 vom Juni 1975 über die Beleuchtungsstärken an Straßen verschiedener Kategorien für änderungsbedürftig, und beabsichtigt sie, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Normen für die Straßenbeleuchtung den veränderten Verhältnissen anzupassen? In welcher Höhe sind gegebenenfalls bei einer Verringerung der Ausleuchtungsstärken Energieeinsparungen zu erwarten? Die Straßenbeleuchtung hat • einen Anteil von knapp 1 % am Bruttostromverbrauch. Dies entspricht etwa 0,3 % des Primärenergieverbrauchs. Bereits heute — und künftig in verstärktem Maße — wird versucht, durch Regelung der Straßenbeleuchtung in Abhängigkeit von Tageshelligkeit, Witterung und Verkehrsstärke sowie durch Mehrfachleuchten, Selektivsteuerungseinrichtungen und separate Netze ein Höchstmaß an öffentlicher Sicherheit mit einem Mindestmaß an Energieeinsatz zu erreichen. Auch wird in vielen Städten und Gemeinden die Straßenbeleuchtung aus Kosten- und Energieersparnisgründen in den späten Abendstunden deutlich reduziert. Eine weitere Reduzierung dürfte — wie Untersuchungen zeigen — zu einem Ansteigen der Verkehrsunfälle, u. U. aber auch der Kriminalität, führen. Die dadurch entstehenden Kosten und psychologischen Auswirkungen dürften im Regelfall gewichtiger sein als die Einsparung auf dem Energiesektor. Im übrigen ist die Industrie bestrebt, durch neue Beleuchtungskonzepte und vielversprechende Entwicklungen von Beleuchtungskörpern mit wesentlich höherer Lichtausbeute bei gleichem Energieeinsatz zur Energieeinsparung auf diesem Sektor beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, auf eine Änderung der einvernehmlich von allen Betroffenen festgelegten DIN 5044 hinzuwirken. Diese Norm basiert u. a. auf internationalen Empfehlungen; sie fordert bereits aus wirtschaftlichen Gründen nicht das Optimum an Beleuchtungsstärke, sondern sieht darüber hinaus auch Abstufungen in der Ausleuchtung je nach Bedeutung der Straßen vor. Inwieweit sich ohne Einbuße an öffentlicher Sicherheit die Beleuchtungsstärke und -dauer weiter verringern läßt, kann nur von den hierfür verantwortlichen Städten und Gemeinden „vor Ort" entschieden werden. Bei der gegebenen Lastverteilung und Kraftwerksstruktur würde eine Verringerung der Straßenbeleuchtung jedoch nicht zu geringerem Ölverbrauch führen, da der Öleinsatz in Kraftwerken in den Abend- und Nachtstunden praktisch gleich Null ist Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 48, 49, 50 und 51): Kann die Bundesregierung sagen, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen das im April durch den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herrn Schlecht, und der ehemaligen Wirtschaftsministerin von 17910* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Nordrhein-Westfalen, Frau Funcke, verkündete grenzüberschreitende Programm für die südliche Maas-Rhein-Region finanziell dotiert wird, und wer oder welche Projekte gefördert werden? Kann die Bundesregierung sagen, ob und mit welchen Ergebnissen der Lenkungsausschuß für dieses Programm gearbeitet hat und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Förderung dieses Gebietes vorgesehen ist? Trifft es zu, daß im Haushalt 1981 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1985 bisher keinerlei Mittel für ein solches Programm vorgesehen worden sind und wie erklärt sich die Bundesregierung, daß bisher nur das Königreich der Niederlande bereit ist, an einem solchen Programm mitzuarbeiten? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, das Königreich Belgien zu veranlassen, sich ebenfalls an diesem Programm zu beteiligen? Zu Frage B 48: Am 20. März 1980 sind die Wirtschaftsminister des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalens und der Niederlande anläßlich des 26. deutsch-niederländischen Gesprächs über regionale Wirtschaftspolitik übereingekommen, ein gemeinsames grenzüberschreitendes Programm für die südliche MaasRhein-Region aufzustellen. Für die Dauer der damit verbundenen Vorarbeiten sind von allen Beteiligten zwei Jahre veranschlagt worden. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Königreich der Niederlande sind bereit, das Vorhaben gemeinsam bis zur Höhe von 200 000 niederländischen Gulden (oder des Gegenwerts in Deutscher Mark) jährlich zu unterstützen. Nach den Vorstellungen der in dem Gespräch beteiligten Stellen sollen unter der Begleitung eines „Lenkungsausschusses" der Regierungspräsident Köln und die Behörden der Provinz Limburg für die Ausarbeitung des Programms sorgen. Zu Frage B 49: Die erste Sitzung des Lenkungsausschusses war für den 28. Mai 1980 in Maastricht vorgesehen. Sie mußte jedoch wegen der Regierungsneubildung in Nordrhein-Westfalen verschoben werden. Zu Frage B 50: Deutschland und die Niederlande führen in der südlichen Maas-Rhein-Region beiderseits der Grenze Förderungsprogramme durch. Auf deutscher Seite handelt es sich um das Regionale Aktionsprogramm „Nordeifel-Grenzraum Aachen" der. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Art und Umfang der Förderung ergeben sich aus dem 9. Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe (Deutscher Bundestag Drucksache 8/3788). Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Das grenzüberschreitende Programm soll die Förderung in diesem Abschnitt des Grenzgebiets koordinieren. Zu Frage B 51: Bereits im Februar dieses Jahres schlug der Bundeswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem niederländischen Wirtschaftsminister den zuständigen belgischen Stellen die Aufstellung eines dreiseitigen belgisch-deutsch-niederländischen Programms vor und bat den belgischen Wirtschaftsminister, an dem Gespräch in Aachen teilzunehmen. Die belgische Seite sah sich jedoch zunächst nur in der Lage, Beobachter zu dem Gespräch zu entsenden. Für den Fall, daß die von deutscher und niederländischer Seite gewünschte Beteiligung Belgiens an der Erarbeitung des Programms möglich wird, ist eine entsprechende Erweiterung des Mandats vorgesehen. Das grenzüberschreitende Programm würde dann auch die belgischen Teile der südlichen Maas-Rhein-Region einbeziehen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 52): Ist die Bundesregierung bereit, den von den Wirtschaftssanktionen gegen Iran betroffenen Unternehmen Hilfen zu gewähren, um die Arbeitsplätze zu sichern, die vor allem in mittelständischen Betrieben, die stark vom Exportmarkt Iran abhängig sind, durch die Boykott-Maßnahmen gefährdet sind? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit, aus Anlaß der Iran-Sanktionen Hilfen für Unternehmen in Betracht zu ziehen. Entsprechend den Beschlüssen der Außenminister der Neun in Neapel vom 18. Mai 1980 werden Genehmigungen für alle Ausfuhren erteilt, die zur Erfüllung von ,Altverträgen" (Vertragsschluß bis zum Tag der Geiselnahme am 4. November 1979) vorgenommen werden sollen. Diese Genehmigungspraxis räumt bereits zu einem ganz wesentlichen Teil die in Ihrer Anfrage erwähnten Schwierigkeiten der von Iran-Sanktionen betroffenen Unternehmen beiseite. Das für die Erteilung von Genehmigungen im Bereich der Warenausfuhr zuständige Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat bislang (Stand: 9. Juni 1980) 553 Anträge für Altverträge mit einem Volumen von 417 Millionen DM genehmigt. In der Frage der Behandlung der nach dem 4. November 1979 abgeschlossenen „Neuverträge" bemüht sich die Bundesregierung derzeit noch um eine gemeinsame Haltung der Europäischen Gemeinschaft. Sie denkt insbesondere an eine Lösung, die es erlauben würde, in einzelnen Härtefällen dann ausnahmsweise Genehmigungen zu erteilen, wenn Exporteuren ein größerer substantieller Schaden droht und eine Genehmigungsverweigerung ihnen ein durch den Sanktionszweck nicht mehr zu rechtfertigendes „Sonderopfer" auferlegen würde. Die Erhaltung der Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Substanz gerade auch betroffener mittelständischer Betriebe wird für die Bundesregierung dabei ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Bei einer Gesamtwürdigung der Problematik muß allerdings auch berücksichtigt werden, daß nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich kein Vertrauensschutz für solche Unternehmen bestehen dürfte, die noch nach der Geiselnahme vom Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17911* 4. November 1979 Verträge mit Geschäftspartnern in Iran abgeschlossen haben. Die Völkerrechtsgemeinschaft hat von Beginn der Geiselnahme an deutlich gemacht, daß sie dem vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag festgestellten eindeutigen Verstoß gegen elementare Grundsätze des Völkerrechts sowie der daraus resultierenden Gefährdung von Frieden und Sicherheit durch Maßnahmen der sanktionsbereiten Staaten begegnen wird. Gleichwohl wird sich die Bundesregierung bemühen, im Genehmigungsverfahren für einzelne Härtefälle Wege zu finden, die sowohl der erklärten Solidarität mit den Vereinigten Staaten von Amerika als auch außergewöhnlichen Schwierigkeiten für einzelne Unternehmen und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer Rechnung tragen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 53): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie mit ihrer Kartellpolitik gegenüber der deutschen elektronischen Industrie deren Wettbewerbsfähigkeit mit Importen aus asiatischen Ländern nicht beeinträchtigt? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß es zur Bewältigung der derzeitigen weltweiten Strukturprobleme unerläßlich ist, die Märkte nach außen und innen offenzuhalten. Sie hat dies vor kurzem wieder anläßlich der Verabschiedung der Handelserklärung der OECD, mit der die Mitgliedsländer ihren politischen Willen bekräftigt haben, auf protektionistische Maßnahmen zum Schutz nationaler Märkte zu verzichten, deutlich gemacht. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die Erhaltung offener Märkte für die Sicherung und den Ausbau der wirtschaftlichen Prosperität in den 80er Jahren von entscheidender Bedeutung ist. Auch im Hinblick auf die Importe aus ostasiatischen Ländern im Bereich der Elektronik besteht kein Anlaß, von dieser grundlegenden wirtschafts- und wettbewerbspolitischen Linie abzugehen, zumal eine Reglementierung dieser Importe zum Teil auch solche Produkte treffen würde, die deutsche Unternehmen zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsposition im ostasiatischen Ausland fertigen lassen. Die deutsche elektronische Industrie kann sich längerfristig auch international nur behaupten, wenn sie sich dem Wettbewerb mit ihren ausländischen Konkurrenten stellt und sich rechtzeitig an die laufende Entwicklung der Kosten- und Absatzstrukturen anpaßt. Diese Anpassungsprozesse, die sich bereits in Änderungen der europäischen Unternehmens- und Wettbewerbsstrukturen bemerkbar machen, werden nach Auffassung der Bundesregierung durch eine konsequente Anwendung des deutschen Kartellrechts nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil in wettbewerbskonforme Bahnen gelenkt. Die Bundesregierung wird Umstrukturierungsschritte der Industrie, die im Rahmen der kartellrechtlichen Grundsätze die Konkurrenzfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen stärken, wie in der Vergangenheit auch in Zukunft nicht erschweren. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 54): Ist die Bundesregierung bereit, für Investitionen der deutschen Wirtschaft im asiatischen und afrikanischen Bereich in gleichem Umfang und in gleicher Höhe zu bürgen wie für Investitionen im Ostblock? Seit 1960 übernimmt die Bundesregierung Garantien für Investitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungsländern zur Absicherung des politischen Risikos. Bis 31. Dezember 1979 wurden derartige Garantien in 33 afrikanischen Ländern mit einem Höchstbetrag von insgesamt 1 014 Millionen DM und in 21 asiatischen Ländern mit einem Höchstbetrag von insgesamt 1 013 Millionen DM übernommen. Dies entspricht für beide Erdteile einem Anteil von jeweils 26,5 % der insgesamt garantierten Kapitalanlagen. Für Investitionen in Ländern des Ostblocks sind bisher keine Kapitalanlagengarantien übernommen worden. Voraussetzung für eine Garantieübernahme ist, daß ein Investitionsförderungsvertrag mit dem Anlageland abgeschlossen ist. Ein solcher Vertrag besteht bisher lediglich mit Rumänien. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 55): Wird die Bundesregierung den Betrieben, die wegen der Umstellung ihrer Produktionsanlagen von Mineralöl auf Kohle in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, Hilfen gewähren, wenn nein, warum werden im Gegensatz zur Energieeinsparung bei der Energieumstellung keine Investitionsanreize gegeben? In der Fragestunde am 27./28. Februar 1980 habe ich auf Fragen des Herrn Kollegen Gerstein bereits dargelegt, daß die Bundesregierung in der Eröffnung von zusätzlichen Importkontingenten für preiswerte Drittlandskohle einen wirksamen ökonomischen Anreiz für die aus energiepolitischen Gründen zwingend notwendige Substitution von Öl durch Kohle sieht. Sie ist der Auffassung, daß dieser Anreiz ausreichend ist und es weiterer Hilfen für Umstellungsinvestitionen nicht bedarf. Dies wird dadurch bestätigt, daß die Möglichkeit, Öl durch Importkohle zu ersetzen, bereits von verschiedenen Industrieunternehmen im Rahmen des im Vorjahr für den industriellen Wärmemarkt bereitgestellten Importkontingents von 1,1 Millionen t pro Jahr genutzt wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die kontrollierte Freigabe der Importkohle ab 1981 für den gesamten Wärmemarkt, wie sie im Entwurf eines 17912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften, der derzeit im Parlament beraten wird, vorgesehen ist, den Prozeß der Ölsubstitution durch Importkohle weiter beschleunigen wird. Importkohle ist zur Erzeugung von Heiz- oder Fabrikationsdampf bzw. -wärme derzeit der billigste Energieträger. Nach jetziger Einschätzung der langfristigen Entwicklung ist nicht davon auszugehen, daß sich die Preisrelationen Öl/Importkohle derart zugunsten des Öls verändern werden, daß daraus wirtschaftliche Schwierigkeiten für einzelne Unternehmen entstehen können. Allerdings ist es allein Sache der Unternehmen, die mit einer Umstellung verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu kalkulieren. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 56): Hat der dänische Charterreisenkonzern Tjaereborg mit der Bundesregierung oder mit Dienststellen des Bundes Tjaereborg mit dem Ziel aufgenommen, von Kopenagen-Kastrup in Bundesrepublik überzusiedeln, wenn ja, von zu welcnhem Ergebnis führten bisher diese Gespräche? Über etwaige Gespräche zwischen dem dänischen Reiseveranstalter Tjaereborg und Dienststellen des Bundes im Hinblick auf eine eventuelle Übersiedlung des dänischen Unternehmens in die Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesregierung nichts bekannt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 58): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erhöhung des Erdgassondertarifs für den holländischen Unterglasbau um 3 Cent/m3 zum 1. April 1980 und die am 1. Oktober 1980 vorgesehene weitere Erhöhung um 1,5 Cent/m3 nur unzureichend zum Abbau der staatlich begünstigten Heizkostenvorteile beitragen, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um die vollkommene Beseitigung des Erdgassondertarifs in den Niederlanden zu erreichen? Bei den genannten Erhöhungen des Erdgas-Sondertarifs für den holländischen Unterglasbau um 3,0 Cent/m3 zum 1. April 1980 und um 1,5 Cent/m3 zum 1. Oktober 1980 handelt es sich lediglich um die ersten zwei Schritte von insgesamt vier Preisanhebungen, die bis zum 1. Oktober 1981 eine Verteuerung des Erdgaspreises um insgesamt 9 Cent/m3 zur Folge haben werden. Die Anhebungsraten sind zwar zusammengerechnet recht beachtlich, beseitigen jedoch derzeit noch nicht die bestehenden Preisunterschiede zu den in den Niederlanden allgemein geltenden Erdgas-Tarifen. Auf Initiative der Bundesregierung hat sich die Kommission gegenüber dem Rat der EG verpflichtet, einen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse im Unterglas-Gartenbau zu erstellen, der auch das Problem des Erdgas-Sondertarifs in den Niederlanden behandeln wird. Die Vorlage dieses Berichts sowie seine Erörterung im Rat sind angekündigt und werden voraussichtlich in Kürze erfolgen. Die Bundesregierung wird ihr weiteres Vorgehen vom Inhalt dieses Berichts und von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen abhängig machen. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß den deutschen Unterglas-Gartenbaubetrieben durch ein Bündel zusätzlicher Maßnahmen ein- beachtlicher Ausgleich für die derzeit noch gegenüber den niederländischen Betrieben bestehenden Nachteile und zur Anpassung an die gestiegenen Heizkosten gewährt wird. Im einzelnen weise ich auf die — Gewährung von 18 Millionen DM zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung der erhöhten Heizölsteuer im Jahre 1979/1980, — Bereitstellung von 50,5 Millionen DM im Jahre 1980 als Anpassungshilfe für Unterglas-Gartenbaubetriebe, — Erweiterung und Verbesserung der Investitionshilfen zur Energieeinsparung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", — Förderung von Forschungs- und Modellvorhaben mit energiewirtschaftlicher Bedeutung im Gartenbau hin. Damit wird den deutschen Unterglas-Gartenbaubetrieben eine spürbare Hilfe gewährt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 59): Welche Gemeinden innerhalb des Landkreises Gifhorn erhielten Mittel aus dem Programm "8. Rahmenplan" zur Dorferneuerung, und welche Förderungen wurden seitens des Bundes angewendet? Innerhalb des Landkreises Gifhorn hat die Gemeinde Isenbüttel eine Förderung der Dorferneuerung im Rahmen des auf vier Jahre (1977 bis 1980) begrenzten Programms für Zukunftsinvestitionen erfahren. Zu dem veranschlagten Investitionsvolumen in der Gemeinde Isenbüttel in Höhe von rund 2 Millionen DM sind Zuschüsse in Höhe von 1 018 300 DM bewilligt worden, deren Fälligkeit für die Jahre 1978 (310 450 DM), 1979 (704 750 DM) und 1980 (3 100 DM) vorgesehen wurde. Von der gesamten Summe der Zuschüsse übernimmt der Bund — wie bei anderen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur" — 60 v. H. (= 610 980 DM). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17913* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 60 und 61): Entsprechen Pressemitteilungen den Tatsachen, die auf eine ,,Intervenierung" von Wein innerhalb der EG hinweisen und die Vermutung aussprechen, daß in diesem Jahr rund 7 Millionen Hektoliter einwandfreier Tafelwein mit einem Produktionswert von etwa 400 Millionen DM zu Alkohol destilliert werden? Sind Pressemitteilungen zutreffend, die auf eine "Intervenierung" von Fisch und Obst im EG-Bereich hinweisen, und, falls dies zutrifft, welchen Produktionswert haben beide Produkte insgesamt? Zu Frage B 60: Bei den von Ihnen erwähnten Pressemitteilungen dürfte es sich um Berichte über die vom Ministerrat wegen der übergroßen Weinernte 1979 beschlossene außergewöhnliche Destillationsmaßnahme nach Artikel 15 der EG-Weinmarktordnung (Verordnung [EWG] Nr. 337/79, ABl. EG Nr. L 54 vom 5. März 1979, zuletzt geändert durch VO [EWG] Nr. 454/80 ABl. EG Nr. L 57 vom 29. Februar 1980) handeln. Die Informationen sind im wesentlichen zutreffend. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der angeführten Maßnahme auch die Gewinnung von Weindestillat gefördert wird, welches zur Herstellung von Weinbrand und anderen alkoholischen Getränken verwendet wird. Zu Frage B 61: Das Problem der Intervention von Fisch und Obst war in letzter Zeit wiederholt Gegenstand von Anfragen aus dem Bundestag. Die Pressemeldungen treffen insofern zu, als es in der Gemeinschaft Interventionen von Fisch und Obst gibt. Diese Interventionen sind Bestandteil der beiden EG-Marktorganisationen. Voraussetzungen und Durchführung sowie die Gewährung eines teilweisen finanziellen Ausgleichs sind in den EG-Regelungen im einzelnen vorgeschrieben. Zu den beiden Warenbereichen wird auf folgendes hingewiesen. a) Betreffend die Fischereierzeugnisse kann unter Verwendung bisher bekanntgewordener Zahlen davon ausgegangen werden, daß in der EG im Jahre 1979 die Verkaufserlöse rund 5,1 Milliarden DM betragen haben; eine Produktionswertberechnung gibt es noch nicht Die Gesamtproduktion ergab rund 3,6 Millionen t. In der Gemeinschaft wurden insgesamt rund 70 000 t interveniert; die Summe des gezahlten finanziellen Ausgleichs ist für 1979 noch nicht bekannt. Die Verkaufserlöse der deutschen Seefischerei betrugen 1979 361 Millionen DM bei 343 000 t Fanggewicht. Die Interventionen hatten einen Umfang von 7 516 t, für die von der Gemeinschaft ein finanzieller Ausgleich von 5,6 Millionen DM gezahlt worden ist. Der wertmäßige Anteil der Interventionen beim Fisch lag 1979 damit in der Bundesrepublik Deutschland unter 2 Prozent der Verkaufserlöse. b) Hinsichtlich Obst liegen für das Jahr 1979 noch keine vollständigen Daten vor. Nach vorläufigen Angaben der EG-Kommission betrug im Jahr 1978 der Produktionswert für Obst in der Europäischen Gemeinschaft umgerechnet 11,8 Milliarden DM bei einer Erzeugung von 16,8 Millionen t. In dem letzten vollständig abgerechneten Wirtschaftsjahr 1977/78 wurden in der Europäischen Gemeinschaft rund 150 000 t Obst interveniert und hierfür rund 66,4 Millionen DM erstattet In der Bundesrepublik Deutschland betrug demgegenüber im Jahre 1978 der Produktionswert für Obst 2,6 Milliarden DM bei einer Erzeugung von 3,2 Millionen t Interveniert wurden im Wirtschaftsjahr 1977/78 in der Bundesrepublik Deutschland nur unbedeutende Mengen. Allerdings unterliegen die Interventionsmengen von Jahr zu Jahr größeren Schwankungen. Im Durchschnitt der letzten Jahre betrug der Anteil der Interventionen an der gesamten Obsterzeugung in der Bundesrepublik Deutschland weniger als ein Prozent. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 62): Welche Mengen an Butter sind seit Anfang 1978 durch die Europäische Gemeinschaft an wieviel Länder auf dem Weltmarkt verkauft worden? Nach Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaft hat die Europäische Gemeinschaft 1978 an 107 Drittländer 277 303 t Butter bzw. Butteroil (in Butteräquivalent) exportiert. In dieser Menge enthalten sind rund 55 000 t Butter, die im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in Entwicklungsländer geliefert worden sind. Hauptabnehmerländer auf dem Weltmarkt waren: Ägypten 23 821 t Syrien 22 157 t UdSSR 20 876 t Algerien 15 434 t Mexiko 15 036 t Indien 14 401 t Marokko 8 611 t Polen 7 740 t Iran 7 338 t Schweiz 5 011 t 1979 hat sich die Zahl der Drittländer, in die die Europäische Gemeinschaft Butter bzw. Butteroil ausführte, auf 154 erweitert. Damit verbunden war eine mengenmäßige Erhöhung der Exporte auf insgesamt 499 933 t Butter (Butteroil in Butteräquivalent umgerechnet) einschließlich Nahrungsmittelhilfslieferungen in Höhe von rund 60 000 t Butter. Die größten Abnehmer waren folgende Länder: UdSSR 134 649 t Ägypten 41 947 t Iran 38 623 t Syrien 26 451 t Marokko 23 162 t Mexiko 19 284 t Indien 14 750 t Polen 14 109 t 17914* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Algerien 11 046 t Saudi-Arabien 9 521 t Chile 8 790 t Libanon 7 049 t Vietnam 6 370 t Im Januar und Februar 1980 sind rund 95 000 t Butter in Drittländer exportiert worden. Eine Aufstellung nach Abnehmerländern wurde vom statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft noch nicht vorgelegt Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 63, 64 und 66): Welche Projekte werden in diesem Jahr mit den Bundesmitteln für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich gefördert, und welche Erfahrungen liegen mit der bisherigen Förderung bereits vor? Was ist aus der Sicht der Bundesregierung zu den in Bayern in letzter Zeit verbreiteten Meldungen zu sagen, die deutschen Bauern verdienten heute weniger als vor fünf Jahren? Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, eine Kennzeichnung solcher Eier zu ermöglichen, die nicht aus sogenannten Hennen-Käfighaltungen stammen? Zu Frage B 63: A. Es werden 1980 gefördert: — Schwerpunkt „Naturschutz und Landschaftspflege" Anlage eines biogenetischen Reservats (Kommern) — Schwerpunkt „Gewässerschutz im ländlichen Raum und beim Ernährungsgewerbe'' Vakuum-Trockenschmelzverfahren bei einer Fettschmelze (Köln) Flotationsanlage mit Siebbandpresse bei der Fleischverarbeitung (Versmold) Rückgewinnung von Kalziumoxid aus Carbonationsschlämmen bei der Zuckerherstellung (Mannheim) Abwasserreinigungsanlage für eine Rinderfettschmelze (Frankfurt) — Schwerpunkt „Energieeinsparung und Energiegewinnung in der agrarwirtschaftlichen Praxis" Abgaswärmenutzung für eine Aquakulturanlage (Eisdorf) Wärmerückgewinnung aus Brüden und Molke (Miesbach) Gewächshausheizung durch Strohverbrennung (Bickenbach a. d. Bergstraße) Abwärmenutzung in der Molkerei (Ingolstadt) Biogasanlage mit Holzbehältern und Sonnenenergienutzung (Oberfischbach) B. Weitere 12 Projekte sind zur Förderung für 1980 fachlich befürwortet, aber noch nicht bewilligt (s. Anlage A). Neben den unter A genannten Projekten erhalten 49 der 62 Projekte, die im Jahr 1979 gefördert wurden, auch im Haushaltsjahr 1980 Zuwendungen, da die Vorhaben als Investitionsprojekte in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren besitzen (Anlage B). Eine systematische Auswertung der bisher geförderten Projekte kann noch nicht vorliegen, weil die ersten Bewilligungen Mitte 1979 ausgesprochen wurden und bisher lediglich bei 14 Vorhaben die gesamte Zuschußsumme ausgezahlt worden ist. Die vorliegenden Einzelerfahrungen sind sehr positiv und sprechen für eine Fortsetzung der Maßnahme. Anlage A F + E-Vorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; hier: fachlich befürwortete Projekte für 1980 1. Bau von Schönungsteichen 2. Vorplan „Naturnaher Wasserbau, Modell Holzbach" 3. Abwasserteiche 4. Überschußschlamm-Vorentwässerung 5. Energieeinsparung bei der Kühlung von Fleischwaren 6. Energieeinsparung bei der Fraktionierung von Milch und Molke 7. Wärmerückgewinnung aus der Mühlenabluft 8. Einblasefeuerungsanlage für Strohmehl 9. Strohheizungsanlage mit kontinuierlicher Beschickung 10. Gemeinschaftsheizzentrale mit Abfallholzfeuerung 11. Biogasanlage mit gewickelten Stahlblechbehältern 12. Rindenaufbereitungsanlage Anlage B F + E-Vorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; hier: Geförderte Projekte, Haushaltsjahr 1979 1. Informationszentrum Naturschutzpark Pfälzerwald/Bad Dürkheim, Ahrweiler 2. Biologische Station Metelen, Metelen 3. Jugendzeltplatz Waldhambach 4. Umstrukturierung Absberg, Absberg 5. Biologische Bekämpfung des Maiszünslers, Einbeck 6. Alternativer Landbau, Boscheide Hof, Fennikkel 7. Leguminose Ackerbohne Züchtung synth. Sorten mit hohem Eiweißgehalt, Oberlimpurg 8. Züchtung kurzer Rasensorten, Steinach 9. Forschungsvorhaben Flotationsbecken und Fällmittelstation, Kellinghusen 10. Vorbehandlung des Abwassers aus Gemüsefabriken, Marne 11. Aerobe-thermophile Stabilisierung von Klärschlamm, Gemmingen 12. Uferbefestigung durch Lebendverbau, Wesel 13. Schaffung und Lenkung eines Salzwasserbiotops, Rantum/Sylt 14. Optimierung eines Kompaktklärsystems für Aquakulturanlagen, Ronnenberg 15. Korrosionsfeste Materialien zur Wärmerückgewinnung, Erlenmoos 16. Schattierungs- und Wärmedämmanlage für Gewächshäuser, Komtal-Münchingen 17. Maistrocknung durch Spindelverbrennung, Weisweil 18. Biogasanlage mit Verwendung eines vorhandenen Güllebehälters, Gilching 19. Einsatz wirtschaftseigener Brennstoffe für Getreidetrocknung und Heizung, Buchloe/Schw. 20. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Burscheid 21. Biogasanlage mit Verwendung eines gebrauchten Heizöltanks, Twistetal-Berndorf 22. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Leverkusen 23. Gewächshausanlage mit 3facher Außenhaut und Solaranlage, Usingen 24. Energie aus Stroh, Holz und Sonne, Dornhaslbach 25. Wärme- und Stromerzeugung aus Biogas und Wärmepumpe, Buchhofen 26. Tropfbewässerung in der Landwirtschaft, Leiferde 27. Pyrolyse-Anlage für organische Abfälle, Ebelsbach 28. Verwertung von Restholz zur Heizenergiegewinnung, Amerang 29. Verwertung von Stroh zur Wärmeerzeugung, Göttingen 30. Gaswärmeerzeugung mit CO2-Produktion zur Gewächshausheizung für Schnittblumen, Kartung 31. Gaswärmeerzeugung mit CO2-Produktion zur Gewächshausheizung für Gemüsekulturen, Albertshofen 32. Abluftwäscher mit Wärmerückgewinnung, Lindflur 33. Energiegewinnung aus Reststroh über Großballenkette mit Einblasefeuerung, Gut Erching 34. Energie aus Sonne, Stroh und Holz mit Wärmespeicherung, Siegertsbrunn 35. Abfallholz als Energiequelle für Heizung und Trocknung, Ast 36. Filteranlage mit Wärmerückgewinnung, Offenburg 37. Energieeinsparung bei Molketrocknung, Kemnath 38. Zentrale Energieversorgungsanlage auf Rohstoffbasis von schwachem Waldholz (Vorstudie), Emmelshausen 39. Wärme-Kraft-Koppelung in Molkerei, Tettnang, Siggenweiler 17916* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 40. Biologische und regenerative Energiequellen zur Betriebs- und Gebäudeheizung, Rheinbach 41. Bau einer neuartigen Kläranlage mit Tief strombelüftung sowie Wärmerückgewinnung und deren Nutzung für kommunale Einrichtungen, Leer 42. Virusdiagnose an Kartoffelknollen, Lüneburg 43. Windpumpen zur Abwasserbehandlung, Barsinghausen 44. Ausnutzung der Abluftwärme als ProzeBwärme, Ravensburg 45. Hochdruck-Kondensatrückführungsanlage, Wildeshausen-Aldrup 46. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Willich 47. Projekt zur Energieversorgung eines Gartenbaubetriebes durch Windrotoren und Langzeitspeicher, Köthel 48. Vollautomatische Gewächshaus-Kohleheizung, Mönchengladbach 49. Biogasanlage in Selbsthilfe, Paderborn, Sande Zu Frage B 64: Die Bundesregierung weist in jedem Jahr ausdrücklich darauf hin, daß ein isolierter Einkommensvergleich mit gezielt ausgewählten Daten besonders guter oder schlechter Jahre zu Fehlschlüssen führt (Agrarbericht 1980, BT-Drucksache 8/3635, S. 15). Dieses Vorgehen liegt den genannten Meldungen zugrunde. Die aktuellen, von der Energieverteuerung und den Überschüssen auf wichtigen Märkten geprägten und für das Wirtschaftsjahr 1979/80 zudem noch auf Vorschätzungen beruhenden Einkommensergebnisse werden in der einkommenspolitischen Diskussion häufig mit denen des Ausnahmejahres 1975/76 verglichen. In diesem Wirtschaftsjahr lag das Reineinkommen je Familien-AK um mehr als 20 Prozent über den Werten der Vorjahre. Die Bundesregierung nimmt derartige gezielte Vergleiche bewußt nicht vor. Im Agrarbericht wird seit Jahren die langfristige Einkommensentwicklung seit 1968/69 veröffentlicht. Sie zeigt bis zum Wirtschaftsjahr 1978/79, dem letzten Wirtschaftsjahr, für das derzeit Buchführungsergebnisse vorliegen, einen durchschnittlichen jährlichen Einkommensanstieg von 7,5 Prozent. Zu Frage B 66: Die Kennzeichnung von Eiern und deren Verpakkungen ist durch Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier (ABl. EG Nr. L 282 S. 56) geregelt. Nach Artikel 15 dürfen die Eier kein anderes Zeichen tragen als nach dieser Verordnung vorgesehen, und nach Artikel 21 dürfen die Verpackungen nur mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Angaben versehen werden. Angaben über die Herkunft der Eier aus Hennenhaltungen, die bestimmten Anforderungen nach unterschiedlichen Haltungsverfahren entsprechen, sind in der Verordnung nicht vorgesehen; wohl aber können Warenzeichen, die der Betrieb führt, verwendet werden. Im nationalen Bereich wird bereits seit längerem angestrebt, daß sich die beteiligten Wirtschaftskreise zu einem Zeichenverband zusammenschließen, der ein Warenzeichen (Verbandszeichen) nach § 17 des Warenzeichengesetzes anmeldet und die Führung dieses Zeichens den Betrieben gestattet, deren Legehennenhaltung bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine entsprechende Regelung besteht bereits in der Schweiz. Ein von meinem Hause für Oktober 1979 vorgesehenes Gespräch zwischen Verbänden der Wirtschaft, der Verbraucher und der Tierschützer ist gescheitert, da die Vertreter der Tierschutzorganisationen eine Teilnahme abgelehnt haben. Gleichwohl bin ich weiterhin in dieser Richtung gesprächsbereit. Wie mir bekannt ist, hat das Deutsche Patentamt für — den Verband für artgerechte Geflügelhaltung e. V., Dr.-Boschheitgen-Str. 20, 4130 Moers, die Bezeichnung „Nesteier von freien Hennen nicht aus dem Hühnerkäfig" — Jägers Geflügelzucht, 7931 Oberstadion, Kreis Ehingen, für Hühnereier aus der Bodenhaltung Warenzeichen eingetragen. Die Entwicklung dieser Warenzeichen wird von mir beobachtet. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 67 und 68): Welche nationalen Maßnahmen und Schritte auf EG-Ebene hat die Bundesregierung unternommen, um die Auszahlung der vom Bundestag 1979 für den Haushalt 1980 beschlossenen einmaligen Anpassungshilfe für die deutsche Hochsee- und Küstenfischerei in Höhe von 7,5 Millionen DM zu beschleunigen, nachdem aus EG-beihilferechtlichen Gründen sie nicht als Gasölbeihilfe gewahrt werden konnte, sondern als besondere Struktur- und Konsolidierungsmaßnahme umgewidmet werden mußte? Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die geplante einmalige Soforthilfe für die deutsche Seefischerei im Nachtragshaushalt 1980 durch Aufstockung der Mittel des SofortProgramms zur Anpassung in der Hochsee- und Küstenfischerei in Höhe von 17,5 Millionen DM möglichst umgehend an die Betroffenen ausgezahlt wird und damit sofort wirksam werden kann? Zu Frage B 67: In Vorgesprächen mit der EG-Kommission zur beihilfenrechtlichen Prüfung der Richtlinie über die Gewährung einer einmaligen Anpassungshilfe an Betriebe der Seefischerei im Haushaltsjahr 1980 hatte sich gezeigt, daß die vom Bundestag — in Anlehnung an die Maßnahme für die Unterglas-Gartenbaubetriebe — eröffnete Möglichkeit, eine di- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17917* rekte Betriebsmittelhilfe zu zahlen, auf den Widerstand der EG-Kommission stieß. Daraufhin wurde unverzüglich eine neue Richtlinie entworfen, die von der im Bundeshaushalt 1980 bereits ersatzweise vorgesehenen Auszahlung als Struktur- und Konsolidierungsbeihilfe Gebrauch macht Mit dem der EG-Kommission inzwischen offiziell notifizierten Richtlinientext dürften die Bedenken der Kommissionsdienststellen ausgeräumt sein. Die Auszahlung der Anpassungshilfe kann aber erst nach Vorliegen eines entsprechenden Kommissionsbescheides, auf dessen Erlaß die Bundesregierung drängt, vorgenommen werden. Die Durchführung der Maßnahme ist in der Richtlinie, die mit den Bundesländern und der Wirtschaft abgestimmt wurde, im einzelnen geregelt. Zu Frage B 68: Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Kapazitätsanpassung und -umstellung in der Seefischerei werden im Rahmen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für bestimmte Sofortmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei vom 15. Juli 1979 durchgeführt. Nach Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsgesetzes 1980 können die dafür zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien an die begünstigten Fischereibetriebe unverzüglich bewilligt werden. Besonderer Maßnahmen bedarf es hierzu nicht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen dès Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Arbeitsministers eingesetzt hat, die eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen prüfen soll, die geeignet sind, Auslandsaufenthalte von berufstätigen Franzosen aus Wirtschaft und Verwaltung zu fördern, um, wie es heißt (vgl. „Le Figaro" vom 7. Mai 1980), „es Frankreich zu gestatten, seinen Rang als Weltmacht zu erhalten und das Überleben der Firmen vor dem Hintergrund des Jahrs 2000 zu sichern", und hat die Bundesregierung — ohne auf den unangemessenen Begriff „Weltmacht" Bezug zu nehmen — ähnliche Überlegungen angestellt bzw. Initiativen ergriffen? Wenn nein, gedenkt sie, Entsprechendes wegen der im Vergleich zu Frankreich noch höheren Exportabhängigkeit bei einer vergleichsweise geringeren Verbreitung der deutschen Sprache bzw. einem geringeren Maß an traditionellen Bindungen zu den internationalen Märkten und Handelspartnern — in Zukunft zu tun? Die Initiativen der französischen Regierung und die Vorschläge der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe zur Förderung des Auslandsaufenthalts von berufstätigen Franzosen aus Wirtschaft und Verwaltung sind der Bundesregierung bekannt. Ziele und Vorschläge der Arbeitsgruppe sind in dem von Ihnen erwähnten Artikel des Figaro vom 7. Mai 1980, dessen Verfasser der Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist, zutreffend geschildert. Dabei galt, wie der Vorsitzende der französischen Arbeitsgruppe nach der gleichen Zeitungsmeldung erklärt hat, „die Praxis der deutschen Wirtschaft den Verfassern der französischen Vorschläge in vielfältiger Hinsicht als Referenz'. In der Tat hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ihre zahlreichen — nicht nur auf die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung beschränkten — Bemühungen zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern erheblich intensiviert. Zum Umfang und Inhalt dieser Initiativen darf ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 16. April 1980 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU „Programm zur Förderung des Auslandsaufenthalts von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern„ hinweisen (AusschußDrucksache 141). Diese Stellungnahme ist in die Beratungen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages einbezogen worden, dessen Beschlußempfehlung und Bericht (BT-Drucksache 8/4124) inzwischen vorliegt. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 71 und 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundessozialgerichts, daß bei der Neuwahl von Berufsrichtern die Frauen stärker berücksichtigt, mehr Frauen als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen und berufen werden müssen, und gilt dies nicht nur für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch für die anderen Gerichtszweige? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, damit — entsprechend der Forderung des Präsidenten des Bundessozialgerichts für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit — bei der Neuwahl von Berufsrichtern und der Berufung von ehrenamtlichen Richtern die Frauen stärker berücksichtigt werden? Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sowohl bei der Wahl von Berufsrichtern als auch bei der Berufung von ehrenamtlichen Richtern die Frauen in stärkerem Umfang berücksichtigt werden könnten. Bei der Wahl der Berufsrichter hat die Bundesregierung jedoch nur in geringem Umfang die Möglichkeit, auf eine stärkere Berücksichtigung von Frauen Einfluß zu nehmen, weil die Richter vom Richterwahlausschuß gewählt werden. Soweit es sich dabei um Richter für das Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht handelt, führt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zwar den Vorsitz im Ausschuß, er hat jedoch kein Stimmrecht. Allerdings bleiben auch dem Richterwahlausschuß kaum Möglichkeiten, sich bei der Wahl zugunsten einer stärkeren Frauenquote zu entscheiden. Grund dafür ist die bereits in den unteren Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (woraus sich fast ausnahmslos die Wahlvorschläge für Vakanzen beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht rekrutieren) vorhandene Unterrepräsentation von weiblichen Richtern. Ich hoffe, daß sich alsbald die Gelegenheit bietet, dieses Problem mit dem Richterwahlausschuß zu. erörtern. Für die Berufung der ehrenamtlichen Richter beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht 17918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gesetzlich an Vorschlagslisten gebunden, die von den vorschlagsberechtigten Organisationen (wie z. B. unter anderem den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen) aufgestellt werden. Auch hier, insbesondere auf der Arbeitgeberseite, wirkt sich die geringe Anzahl weiblicher Richter an den Gerichten für Arbeitssachen sowie den Sozial- und Landessozialgerichten auf die letzte Instanz aus. Sowohl nach dem Arbeitsgerichts- als auch dem Sozialgerichtsgesetz sollen nämlich die ehrenamtlichen Richter beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht mindestens vier Jahre in der unteren Instanz tätig gewesen sein. Gleichwohl werden die vorschlagsberechtigten Organisationen gebeten, für Ersatzberufungen bzw. vor Beginn einer neuen Amtszeit in stärkerem Umfang Frauen für die Berufung zu ehrenamtlichen Richtern beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht vorzuschlagen, um diese Vorschläge gegenüber den männlichen Bewerbern — bei gleicher Qualifikation — bevorzugt berücksichtigen zu können. Der Bundesminister der Justiz wird Ihnen für seinen Geschäftsbereich noch gesondert antworten und die Besetzung aller obersten Gerichtshöfe mit weiblichen Richtern mitteilen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 73, 74, 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Rentenbezugszeiten eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nach § 104 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) nicht erfüllt werden kann, wenn die Rente mindestens zweieinhalb Jahre gewährt wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Rentenbezugszeiten aus der Rahmenfrist gemäß f 104 AFG auszuklammern, um damit diese Zeiten auch als Überbrückungstatbestände, wie in anderen Fällen im Sozialrecht geschehen, aufzunehmen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe keine Lösung des Problems darstellt, wenn vor Beginn des Rentenbezugs die Anwartschaftszeit nach § 104 AFG durch längere beitragspflichtige Beschäftigung erfüllt war? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Ausklammerung von Rentenbezugszeiten aus der Rahmenfrist gemäß $ 104 AFG ein weiterer Schritt zur Nahtlosigkeit zwischen den Leistungsträgern der Sozialversicherung gemacht werden kann, um somit die soziale Sicherung des Arbeitnehmers vom Wegfall der Rente bis zum Erhalt eines neuen Arbeitsplatzes zu gewährleisten? Mit Ihren Fragen sprechen Sie ein Problem an, das die Bundesregierung schon seit längerer Zeit beschäftigt. Mit Ihnen bin ich der Meinung, daß die derzeitige gesetzliche Regelung zu Härten führen kann und daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zwar eine erhebliche Milderung, jedoch keine voll befriedigende Lösung des Problems darstellt Folgende Lösungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung geprüft: 1. Auf die Erfüllung der Anwartschaftszeit (§ 104 AFG) wird allgemein verzichtet. Eine solche Maßnahme würde die grundsätzliche Abhängigkeit von Leistungen und Beitrag beseitigen und damit den Arbeitslosengeldanspruch auch den Arbeitssuchenden einräumen, die noch nicht als Arbeitnehmer . tätig waren. Sie würde der Arbeitslosenversicherung ihren Versicherungscharakter nehmen und sollte schon deshalb nicht erwogen werden. 2. Die derzeitige Rahmenfrist von drei Jahren (§ 104 Abs. 3 Satz 1 AFG) wird auf etwa vier Jahre verlängert. Bei einer solchen Regelung könnte Arbeitslosengeld noch bis zum Ablauf von dreieinhalb — statt bisher von zweieinhalb — Jahren nach der Beendigung der beitragspflichtigen Beschäftigung in Anspruch genommen werden. Damit würde jedoch die Anwartschaftszeit ihrer Funktion, die Leistungspflicht des Versicherungsträgers zu begrenzen, fast völlig enthoben. 3. Die Rahmenfrist wird — wie von Ihnen zur Diskussion gestellt — um Zeiten erweitert, in denen der Arbeitslose wegen Erwerbsunfähigkeit nicht arbeiten konnte. Eine solche Regelung müßte aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit auch auf andere Zeiten erstreckt werden, in denen der Arbeitslose aus gleichermaßen anzuerkennenden Gründen keine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat (z. B. Krankheitszeiten, Zeiten medizinischer Rehabilitation, Zeiten der Versorgung hilf s- und aufsichtsbedürftiger Angehöriger, Zeiten des Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe). Dies würde praktisch einen weitgehenden Verzicht auf die Anwartschaftszeiten bedeuten. Die Rahmenfrist ist in der Vergangenheit wiederholt verlängert worden, zuletzt 1969 von zwei auf drei Jahre. Damit dürfte die Grenze erreicht sein, bis zu der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Beitragszahlung aufrechterhalten werden kann. Eine weitere Ausdehnung des Versicherungsschutzes dürfte wegen der hiermit verbundenen nicht unbeträchtlichen finanziellen Belastung in der absehbaren Zukunft nicht erreichbar sein. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung zur Zeit keine Möglichkeit sieht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung des geltenden Rechts vorzuschlagen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 77): Sind der Bundesregierung Untersuchungen über sachgemäßes Schuhwerk in der Arbeits- und Berufswelt und dessen Einfluß auf Unfall- und Dauerschäden bekannt, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Als sachgemäßes Schuhwerk für die Arbeitswelt sind die Sicherheitsschuhe nach DIN 4843 „Sicherheitsschuhwerk" anzusehen. Sie unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Untersuchungen über den Einfluß des Tragens von Sicherheitsschuhen auf die Unfälle liegen nur in begrenzten Teilbereichen vor. Eine Untersuchung in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17919* der Bauwirtschaft zeigte, daß nach der Einführung der durchtrittssicheren Sohle im Sicherheitsschuh die Unfälle „Nageldurchtritt" beinahe auf Null gesunken sind. Ferner ist bekannt, daß durch das Tragen von Sicherheitsschuhen die Unfallfolgen bei Fußverletzungen beträchtlich zurückgegangen sind. Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung befassen sich mit der Gestaltung der Sicherheitsschuhe. Es sollen Schuhleisten ermittelt werden, die einen optimalen Sitz der Sicherheitsschuhe ermöglichen. Die Vorhaben sollen Anfang 1981 abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse, nachdem sie sich in der Praxis bewährt haben, in das DIN-Normenwerk zu übernehmen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 78, 79, 80 und 81): Wie viele über 65 Jahre alte Rentner gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin, die Sozialhilfeempfänger sind, obwohl sie 35 bis 40 Jahre und länger gearbeitet haben — ausgedrückt in absoluten Zahlen, prozentual gemessen an der Gesamtzahl der Sozialversicherungsrentner? Wie viele davon leben in Alten- oder Pflegeheimen? Wie viele Rentnerinnen erreichen 40 Versicherungsjahre? Wie hoch im Durchschnitt ist die Rente der Rentnerinnen, die 40 Versicherungsjahre erreichen, und wie viele von ihnen sind Sozialhilfe- bzw. Wohngeldempfängerinnen? Die zur Verfügung stehenden Statistiken lassen eine Beantwortung der gestellten Frage nicht in allen Einzelheiten zu. Die Rentenversicherungsstatistiken weisen zwar die den Altersruhegeldern zugrunde liegenden anrechnungsfähigen Versicherungsjahre aus, erfassen aber nicht, ob Sozialhilfe oder andere Einkommen bezogen werden. Die Sozialhilfestatistiken lassen erkennen, ob neben der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt Renten gezahlt werden. Hier ist aber nicht mehr zu unterscheiden zwischen Renten der Unfall- oder Rentenversicherung und ob es sich um Versicherten- oder Witwenrenten handelt Erst recht wird die Dauer des Arbeitslebens nicht erfaßt Die beiliegende Übersicht weist den Bestand der Altersruhegelder mit 35 und mehr Versicherungsjahren in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten am 1. Januar 1980 aus. Danach wurden in der Rentenversicherung der Arbeiter 1 260 500 Altersruhegelder an Männer mit 35 und mehr Versicherungsjahren gezahlt Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug 1315,30 DM/ Monat. In der Angestelltenversicherung lauten die entsprechenden Zahlen 643 900 und 1761,80 DM/ Monat. Der Regelbetrag der Sozialhilfe zum laufenden Lebensunterhalt beläuft sich zur Zeit im Bundesdurchschnitt für einen Alleinstehenden im Alter über 65 Jahre auf 402 DM/Monat, für einen Haushalt mit zwei Personen über 65 Jahre auf rd. 723 DM/Monat. Die Renten liegen also deutlich über dem Regelbetrag der Sozialhilfe. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß nach den gesetzlichen Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen bei 25 und mehr Pflichtversicherungsjahren Pflichtbeitragszeiten vor 1973 auf 75 v.H. eines Durchschnittsverdieners angehoben werden. Im Jahr 1980 beträgt eine Rente mit 40 Versicherungsjahren und einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 75 v.H. 821,70 DM/Monat. Berücksichtigt man, daß zu den Renten aus der Rentenversicherung weitere Einkommen, etwa Renten der betrieblichen Altersversorgung oder bei 2-Personenhaushalten Renten des Ehegatten kommen können, dürfte unter den von Ihnen genannten Bedingungen Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt von der Sozialhilfe in der Regel nicht zu gewähren sein. Die beiliegende Tabelle weist auch die Anzahl der Versichertenrentnerinnen mit 40 und mehr Versicherungsjahren sowie die durchschnittlichen Rentenhöhen aus. Wieviele davon Sozialhilfe erhalten oder in Alten- oder Pflegeheimen wohnen, ist, wie bei den Männern, nicht bekannt. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 82): Auf welchen Betrag erhöhen sich die Kosten für den Neubau des Arbeitsamts Rastatt, die ursprünglich auf 17 Millionen DM veranschlagt waren (Fragestunde August 1979 und worauf sind die Kostensteigerungen zurückzuführen? Zu Ihrer Frage hat mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit folgendes mitgeteilt: Die Gesamtbaukosten für den Neubau eines Dienstgebäudes für das Arbeitsamt Rastatt erhöhen sich von bisher 16 950 000,— DM um 5 270 000,— DM auf voraussichtlich 22220000,— DM. Ausschlaggebend für die entstehenden Mehrkosten sind folgende Faktoren: a) Indexsteigerung um ca. 18 % vom November 1977 (der Haushaltsunterlage — Bau — zugrundegelegt) bis November 1979 (rd. 3 002 000,—DM). b) Wesentlich höheres Submissionsergebnis der bisher ausgeschriebenen und vergebenen Rohbauarbeiten (rd. 1 554 000,— DM). c) Notwendige Maßnahmen, die bei der Aufstellung der Haushaltsunterlage — Bau — noch nicht erkennbar waren bzw. sich erst im Stadium der statistischen Berechnung und Ausführungsplanung ergaben (rd. 557 000,— DM). d) Zusätzliche Leistungen z. B. Erweiterung der Fernsprechanlage, Sichtschutz im Kantinenbe- 17920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 reich, elektroakustische Rufanlage (rd. 157 000,—DM). Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 83): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang der Beschädigungen und Zerstörungen von Bundeswehrgerät vor, die durch die Krawalle in Bremen am 6. Mai 1980 entstanden, und in welcher Höhe sind die hierdurch eingetretenen Gesamtschäden zu beziffern? Durch Brand wurden zerstört — 4 VW-Busse (8sitzig) — 1 VW Passat — 1 VW 1200 — 1 VW 0,4 t — 1 Krad BMW R60. Ein weiterer VW Passat wurde erheblich beschädigt. Der Gesamtschaden beläuft sich schätzungsweise auf 112 400,— DM. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 84, 85 und 86): Zwischen welchen Einheiten führt oder führte die Bundeswehr einen zeitlich befristeten Personalaustausch mit befreundeten Streitkräften durch? Auf welchen Führungsebenen und in welchem Umfang führt oder führte die Bundeswehr diesen Austausch durch? Welche Erfahrungen wurden bisher bei diesem Programm gesammelt, und wie beurteilt die Bundesregierung den Wert dieser Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine Stärkung der Integration der NATO-Streitkräfte? Im Rahmen des Erlasses über dienstliche und außerdienstliche Verbindungen zwischen Soldaten der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften sind im Jahr 1979 folgende Vorhaben durchgeführt worden, an denen alle Teilstreitkräfte beteiligt waren: 1. Austausch einzelner Soldaten Es wurden über 2 700 Soldaten der Bundeswehr im Inland und 850 Soldaten der Bundeswehr im Ausland zu den verbündeten Streitkräften kommandiert. Etwa 3 800 Soldaten der verbündeten Streitkräfte sind zu deutschen Truppenteilen kommandiert worden. 2. Austausch von Einheiten/Teileinheiten Es wurden im Jahre 1979 insgesamt 272 Einheiten/Teileinheiten zwischen der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften ausgetauscht. 3. Gemeinsame Veranstaltungen An 55 Seminarveranstaltungen haben insgesamt ca. 1 500 deutsche und alliierte Soldaten teilgenommen. Die InFüSBw führte 11 bilaterale Partnerschaftsseminare mit Offz und Uffz durch. An fast 1 200 Besprechungen, Besuchen u. ä. sind insgesamt rd. 20 000 Soldaten der Bundeswehr und rd. 30 000 Soldaten der Verbündeten beteiligt gewesen. An ca. 900 gesellschaftlichen Veranstaltungen haben rd. 40 000 Soldaten der Bundeswehr und rd. 48 000 alliierte Soldaten teilgenommen. An 560 Sport- und Schießveranstaltungen beteiligten sich rd. 25 500 deutsche und rd. 21 000 ausländische Soldaten. 4. Partnerschaften Es wurden 49 neue Patenschaftsurkunden ausgestellt. Damit bestehen zur Zeit 502 offizielle Patenschaften zwischen Einheiten/Verbänden der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften. Zu Ihrer Information habe ich entsprechendes Zahlenmaterial beigefügt. Über die vom Führungsstab der Streitkräfte festgelegten Veranstaltungen hinaus haben die Teilstreitkräfte einzelne Vereinbarungen mit den verbündeten Streitkräften getroffen. Generell geschieht die Zusammenarbeit mit den alliierten Streitkräften auf allen Führungsebenen, wobei natürlich der Schwerpunkt aller Tätigkeiten auf der Verbands-/Einheitsebene liegt. Für 1980 sind ähnliche Vorhaben geplant, die teilweise bereits laufen. Die Programme, die im Rahmen der dienstlichen und außerdienstlichen Verbindungen zwischen Soldaten der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte und darüber hinaus entwickelt und durchgeführt worden sind, werden durchweg positiv beurteilt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 87): Trifft eine Pressemeldung zu (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 1980), derzufolge den Militärattachés anläßlich eines Besuchs der Abteilung Goslar des Bundesgrenzschutzes mit Rücksicht auf die Vertreter aus den kommunistischen Ostblockstaaten keine Informationen über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie gegeben werden sollen, eine Besichtigung der Zonengrenze unterbleibt und auch eine Schilderung der Sperranlagen und Selbstschußanlagen auf seiten der DDR nicht vorgenommen wird, und wenn ja, warum unterläßt es die Bundesregierung, auf die nach wie vor bestehenden Probleme der deutschen Teilung aufmerksam zu machen? Die Pressemitteilung der FAZ vom 20. Mai 1980 unter der Überschrift „Militärattachés nicht an die Zonengrenze" erweckt den Eindruck, als sei eine Unterrichtung der ausländischen Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze während ihrer Reise durch Niedersachsen zwar geplant gewesen, jedoch auf Wunsch des Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17921* teidigungsministeriums nicht durchgeführt worden. Das entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Richtig ist vielmehr, daß ein Besuch der Militärattachés an der innerdeutschen Grenze während dieser Reise nicht geplant gewesen ist. Die Reise diente vielmehr der Information über die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, über das Land Niedersachsen, über die dort ansässige Industrie und die kulturellen Sehenswürdigkeiten. Gleichwohl sind die Militärattachés bei dieser Reise auch über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze informiert worden, so beim Empfang durch die Stadt Wolfsburg, so während ihres Besuches beim Bundesgrenzschutz in Goslar. Zusätzliche Informationen der Bundesregierung über die Probleme der deutschen Teilung ergeben sich aus der jährlich einmal stattfindenden Besuchsreise nach Berlin. Die diesjährige Informationsreise für ausländische Militärattaches nach Berlin hat in der Zeit vom 2. bis 4. Juni stattgefunden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 88 und 89): Wie hoch ist der Anteil von Werkzeugen deutscher Hersteller, die bei der Bundeswehr Verwendung finden? Ist bei den Werkzeugen, die die Bundeswehr bezieht, das Herstellungsland erkennbar bzw. müssen Händler, die als Verkäufer auftreten, einen Nachweis über das Herstellungsland erbringen? Bei den Werkzeugen, die die Bundeswehr bezieht, ist zu unterscheiden zwischen geräteabhängigen Spezialwerkzeugen und solchen handelsüblicher, in der Regel genormter, Bauart. Die Auswahl des Herstellers der Spezialwerkzeuge obliegt der Firma, die das Gerät liefert. Diesem Verfahren liegt das Prinzip des Generalunternehmers (Verantwortung in einer Hand) zugrunde. Es gilt regelmäßig sowohl bei nationalen als auch internationalen Beschaffungsvorhaben. Anders ist die Situation bei den handelsüblichen, universell verwendbaren Werkzeugen, die überwiegend zur Standardwerkstattausstattung gehören. Ihre Beschaffung erfolgt durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung im Wege der Ausschreibung zu marktgängigen Preisen. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen liegt der Anteil von Werkzeugen deutscher Hersteller, die in der Bundeswehr Verwendung finden, bei ca. 70-80 %. Der Prozentanteil erscheint für die deutsche Industrie vergleichsweise günstig, obwohl der Bund auf Grund bestehender Abmachungen fallweise gehalten ist, ausländische Anbieter beim Wettbewerb zu berücksichtigen. Was die Erkennung des Herstellerlandes bei den Werkzeugen betrifft, ist diese mehr oder weniger zufällig, da es sich hierbei um marktgängige Artikel handelt, deren Kennzeichnung in das Ermessen und die Marktstrategie des Herstellers fällt. Zum überwiegenden Teil ist das Herstellungsland nicht erkennbar; Händler, die als Verkäufer auftreten, müssen in der Regel keinen Nachweis über das Herstellungsland erbringen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 90, 91 und 92): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Vielzahl von Bataillonen des Feldheeres — z. B. während des gesamten Jahrs 1979 — etwa 30 v. H. der Ausbilder (Offiziere und Unteroffiziere) während der Ausbildungszeit ständig nicht verfügbar waren, und will die Bundesregierung diesen unhaltbaren Zustand schnellstmöglich ändern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Abwesenheitsprozentzahl real noch höher ist., da regelmäßig bei den Kampftruppenteilen die Ist-Stärke nur 90 v. H. des Solls nach OSP beträgt, und welche Maßnahmen zur Ausfüllung des Solls hat die Bundesregierung vorgesehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Ausfall an Ausbildern durch die verbleibenden kompensiert werden muß, und auf welchem Wege und in welchem Zeitraum denkt die Bundesregierung, diese permanente Überlastung der Führer und Unterführer abzubauen? Ihre Situationsdarstellung trifft insofern zu, als es in den Bataillonen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen tatsächlich bei Ausbildern ein Fehl gibt, das in Einzelfällen bis zu 30 % betragen kann. Im Jahresverlauf 1979 waren im Heer bei den Offizieren des Truppendienstes 8,9 % und bei Unteroffizieren 7,9 % der verfügbaren Planstellen nicht dienstgradgerecht besetzt Die in Ihrer ersten Frage angesprochene Abwesenheitsquote ist im Vergleich mit früheren Jahren 1979 in besonderem Maße bei Unteroffizieren gestiegen. Dies liegt u. a. in den Erfordernissen der fachlichen Fortbildung begründet Die lehrgangsbedingten Präsenzmängel sind durch Nachsteuerung in einzelnen Bereichen des Ausbildungsangebots in gewissem Maße beeinflußbar. Andererseits ist es in einer Friedensarmee letztlich unvermeidlich, daß ein Teil der Inhaber der Dienstposten u. a. infolge Urlaub, Krankheit und Ausbildung abwesend ist Das in Ihrer zweiten Frage aufgezeigte Fehl lag 1979 im Heer bei Offizieren des Truppendienstes und Unteroffizieren insgesamt im Durchschnitt bei 8%. Da davon ausgegangen werden muß, daß Ämter, Schulen und Stäbe im wesentlichen zu 100 % aufgefüllt werden müssen, liegt das Fehl in den Truppenteilen bei der von Ihnen angegebenen Höhe bis zu 10 %. Regionale Besonderheiten können die Personallage in den Bataillonen begünstigen oder ungünstig beeinflussen. Während bei den Offizieren des Truppendienstes auf Grund des ab Mitte der siebziger Jahre gestiegenen Aufkommens an Offizieranwärtern zu erwarten ist, daß die Lücken bis Mitte dieses Jahrzehnts geschlossen sein werden, stellt sich die Lage bei den Unteroffizieren problematisch dar. 17922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Die Entwicklung wird sorgfältig beobachtet. Die Ermittlung der Gründe ist eingeleitet. Das Heer intensiviert die Erst- und Weiterverpflichtungen durch gezielte Binnenwerbung. Außerdem wird sich die verbesserte Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere positiv auf den Nachwuchs auswirken. In Ihrer dritten Frage sprechen Sie die höhere Belastung der verfügbaren Unterführer durch Ausfälle beim Ausbildungs- und Führungspersonal an. Das Heer hat hierzu eine Untersuchung von Abhilfemaßnahmen durchgeführt. Während bei den Offizierstellen Abhilfe durch den seit 1976 laufenden Aufwuchs zu erreichen ist, kann das Führerfehl bei den Unteroffizieren vor allem durch Überprüfung der Lehrgangsstruktur und ständige Anpassung der Nachwuchswerbung an die Entwicklung verringert werden. Durch Nachsteuern in einzelnen Bereichen der Ausbildung wird das Führerfehl in der Truppe weiter verringert werden. Ergebnisse erster Untersuchungen hierzu liegen bereits vor. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. Diese werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Überlastung der Ausbilder wird außerdem abgebaut durch Verringerung von Vorhaben außerhalb der Einheit und des Verbandes. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 93 und 94): Hält es die Bundesregierung für angebracht, Wehrpflichtige, die in den norddeutschen Seeheilbädern — hier namentlich Helgoland — bei Kurverwaltung und Einrichtungen der Heilfürsorge beschäftigt sind, auch dann zu Wehrübungen heranzuziehen, wenn in diesen Bädern Saisonbetrieb herrscht, und Ersatzpersonal für die Dauer der Einberufung nicht zur Verfügung steht? Ist die Bundesregierung bereit, die zuständigen Kreiswehrersatzämter entsprechend anzuweisen, auf die schwierige Personalsituation in den Seeheilbädern während des Saisonbetriebs besondere Rücksicht zu nehmen und Einberufungen zu Wehrübungen nur außerhalb der Saison, in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. April, vorzunehmen? Zu Frage B 93: Die Teilnahme an Wehrübungen beschränkt sich auf Wehrpflichtige, die für den Mobilmachungsfall einberufen sind. Sie müssen für ihre Verwendung aus- und weitergebildet und in Übung gehalten werden. Aus diesem Grunde sind sie bei den Wehrübungen nicht ersetzbar. Ausfälle — insbesondere, wenn es sich um Führungs- und Funktionspersonal handelt — beeinträchtigen die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Es ist daher nicht möglich, Angehörige bestimmter Berufsgruppen während des Saisonbetriebs von der Heranziehung zu Wehrübungen generell auszunehmen. Spezielle Interessen des zivilen Bereichs an der Fortführung seiner Aufgaben wird im Rahmen des Verfahrens auf Unabkömmlichstellung Rechnung getragen. Die Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen setzt voraus, daß sein Verbleib am Arbeitsplatz gegenüber dem Wehrdienst vorrangig ist. Dies ist jedoch nur dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Betriebes ohne den Wehrpflichtigen unzumutbar beeinträchtigt würde. Darüber ist im Einzelfall zu befinden. Zu Frage B 94: Die in Betracht kommenden Kreiswehrersatzämter sind durch ihre Ortsnähe und ihren engen Kontakt mit den relevanten Interessenvertretungen der Wirtschaft und den Behörden mit den Besonderheiten der norddeutschen Seeheilbäder vertraut. Einer besonderen Unterrichtung bedarf es daher nicht. Bisher konnte ein befriedigender Interessenausgleich zwischen den Belangen der Seeheilbäder und denen der Bundeswehr stets erreicht werden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 95): Beabsichtigt die Bundesregierung, und wenn ja, warum, die Verlegung des auf dem Fliegerhorst Diepholz stationierten I. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 5 nach Essen? Es trifft zu, daß im Bundesministerium der Verteidigung Überlegungen angestellt werden, die in Diepholz stationierten Teile des I./LwAusbRgt 5 zum 1. April 1981 nach Essen-Kupferdreh in die Ruhrland-Kaserne zu verlegen. Anlaß dieser Überlegung ist die Absicht des Führungsstabes der Luftwaffe, den Stab des LwVersRgt 5 in Essen-Kupferdreh mit dem Ziel der Einsparung von Dienstposten aufzulösen, wozu in nächster Zeit die Entscheidung heransteht. Durch diese geplante Auflösung und durch eine bereits vorausgegangene Verlegung einer Heereseinheit werden Einrichtungen in der Ruhrland-Kaserne frei. Sie sollen durch eine Neubelegung besser genutzt werden. Hierfür ist das I./ LwAusbRgt 5 vorgesehen. Mit der Verlegung des I./LwAusbRgt 5 von Diepholz nach Essen-Kupferdreh können Haushaltsmittel in Höhe von rd. DM 42 Millionen eingespart werden. Diese müßten bei einem Verbleiben des Ausbildungsbataillons in Diepholz für Neubaumaßnahmen zum Ersatz der Unterkünfte ausgegeben werden, die nicht mehr instand gesetzt werden können. Die Gebäude werden nach Verlegung des Bataillons nicht mehr neu belegt. Darüber hinaus ist vorgehen, die 4./LwAusbRgt 5, die gegenwärtig wegen Überbelegung in Diepholz noch in Iserlohn stationiert ist, von dort in absehbarer Zeit ebenfalls nach Essen zu verlegen. Mit dieser Maßnahme wird die seit langem angestrebte Stationierung des Ausbildungsbataillons an einem Standort erreicht werden, was organisatorisch und aus Gründen der Dienstaufsicht Erleichterungen bringt, in Diepholz jedoch nicht vor Abschluß der bisher geplanten Neubauten (Fertigstellung ca. 1985/86) durchgeführt werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17923* Weiterhin bezweckt die Luftwaffe, mit dieser Verlegung für das starke Wehrpflichtigenaufkommen aus dem Ruhrgebiet einen heimatnahen Ausbildungsstandort zu schaffen. Der Fürsorge für die Soldaten wird auf diese Weise in besonderem Maße Rechnung getragen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fagen B 96, 97 und 98): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen sowohl der Inspekteur des Heeres als auch der Inspekteur der Luftwaffe der Leitung des Bundesverteidigungsministers gemeldet haben, daß die bestehende und zum größten il bereits vertraglich gebundene Beschaffungsplanung den Plankostenrahmen umv mehrere Milliarden DM übersteigt und daß —ohne entsprechenden Ausgleich — dadurch die Aufgabenerfüllung drastisch eingeschränkt wird? Trifft es zu, daß es sich bei einem Teil der betroffenen Beschaffungsvorhaben um alte Planung in einem fortgeschrittenen Stadium der Verwirklichung handelt, um welche Vorhaben handelt es sich dabei, und wer trägt gegebenenfalls die Verantwortung dafür, daß die Finanzierung offensichtlich nicht abgesichert ist? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesverteidigungsministers, daß die Bundeswehr „die Mittel erhalten (hat), die sie benötigt, um ihren Auftrag auch in den vor uns liegenden Jahren voll zu erfüllen angesichts der Feststellung der Inspekteure von Heer und Luftwaffe, daß der Kampfauftrag nicht mehr in dem erwarteten Umfang erfüllt werden kann, und wie ist es überhaupt möglich, daß eine Bewertung dieser sicherheitspolitischen Grundlagen in einer derart entgegengesetzten Weise erfolgen kann? Zu Frage B 96: Es trifft zu, daß die Inspekteure des Heeres und der Luftwaffe ihre Besorgnis vorgetragen haben, nicht alle planerischen Absichten in den vorgegebenen Plankostenrahmen einordnen zu können. Die Abstimmung der Vorschläge der Einzelbereiche durch den Generalinspekteur der Bundeswehr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der weiteren Arbeiten werden die Vorstellungen der Teilstreitkräfte nach Prioritäten zu ordnen und im Streitkräfteplan der Bundeswehr zusammenzufassen sein. Zu Frage B 97: Von den planerischen Absichten zu unterscheiden ist die Beschaffung der vom Parlament bereits gebilligten Vorhaben. Diese sind auf der Grundlage des Haushalts 1980 und des 13. Finanzplans finanziell abgesichert. Daher ist nicht beabsichtigt, an der neuen Waffengeneration aus finanziellen Gründen Streichungen, Verschiebungen oder Streckungen vorzunehmen. Ich gehe davon aus, daß die parlamentarische Beschlußfassung zum Haushalt 1981 dies auch für die Zukunft sicherstellt. Zu Frage B 98: Die Bundesregierung hat die Mittel für militärische Beschaffungen von 1970 bis 1980 um rd. 125 erhöht. Der 13. Finanzplan sieht bis 1983 eine weitere Steigerung um 12 % auf rd. 10 Mrd. DM vor. Dies ist die Ausgangsbasis für unsere weiteren Planungen. Trotzdem werden — wie auch schon in der Vergangenheit — nicht alle planerischen Absichten der Teilstreitkräfte realisiert werden können. Die finanziellen Aufwendungen für die Verteidigung können nicht beliebig gesteigert werden. Die Diskussion über die aktuelle Fortschreibung der Langfristplanung der Bundeswehr ist soeben erst eingeleitet worden. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Entscheidungen zu treffen sein, die auch künftig den sicherheitspolitischen Erfordernissen entsprechen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 99, 100 und 101): Teilt die Bundesregierung die Feststellungen, die der Angehörige der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft, Ottobrunn, Dr. Bruno Köppl, in seiner Dissertation bzw. in einem späteren Interview getroffen hat, daß die Auftragskontrolle durch das Bundesverteidigungsministerium nur eine „Scheinkontrolle" darstellt und die Rüstung in der westlichen Allianz eine Insel der Unproduktivität ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Feststellung, daß die Sowjetunion die NATO-Staaten auf dem Sektor der Rüstungseffizienz überflügelt? Wie steht die Bundesregierung zu dem von Dr. Köppl gemachten Vorschlag, demzufolge die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft oder vergleichbare Institutionen dem Parlament für die Beurteilung von Bedrohungsanalysen und Lösungsalternativen unterstellt werden sollten? Zu Frage B 99: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Auftragskontrolle durch das Bundesministerium der Verteidigung nur eine „Scheinkontrolle" darstelle. Vielmehr gewährleistet das Verfahren zur Entwicklung und Beschaffung von Wehrmaterial, daß das Bundesministerium der Verteidigung als Auftraggeber in jeder Phase der Entstehung des Vorhabens den bestimmenden Einfluß auf die militärischtechnischen Anforderungen an das Rüstungsvorhaben, seine Leistungsfähigkeit, seine Bedien- und seine Wartbarkeit behält. Auch von ihrer Marktstellung her starke Generalunternehmer sind nicht in der Lage, Leistungsanforderungen an ein Waffensystem im Sinne höherer Komplexität einseitig durchzusetzen. Dies schließt nicht aus, daß die Industrie Vorschläge zur Erhöhung der militärisch-technischen Leistungsfähigkeit unterbreitet. Die Entscheidung ist jedoch der Amtsseite vorbehalten, wenn auch das Urteil darüber, ob die vorgeschlagene Verbesserung den geforderten Mehrpreis rechtfertigt, im Einzelfall außerordentlich schwierig sein kann. Diese Grundsätze gelten auch im Falle internationaler Rüstungsvorhaben. Hier liegt allerdings ein besonderes Problem darin, die militärisch-technischen Anforderungen der teilnehmenden Länder an das Waffensystem aufeinander abzustimmen. Die Beschränkung des Rüstungsmarktes auf wenige Anbieter erschwert die wirtschaftliche Beschaffung. Jedoch kann auch in derartigen Fällen von einem Preisdiktat — wie Herr Dr. Köppl es behauptet — keine Rede sein. Vielmehr unterliegt der inländische öffentliche Auftragnehmer dem deutschen Preisrecht, das — soweit Marktpreise nicht in Betracht kommen — regelt, welche Kosten im Rah- 17924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 men eines Selbstkostenpreises zulässig sind. Diese Preise wiederum sind der Preisprüfung unterworfen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflicht gegenüber den für die Preisprüfung zuständigen Preisdienststellen der Länder. Dies gilt auch, wenn in bestimmten Fällen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung prüft. Nach den Erfahrungen der Preisüberwachungsstellen der Länder und des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung verhindern selbst technisch und wirtschaftlich hochkomplexe Vorhaben keineswegs zuverlässige Preisprüfungen. Auch sie gestatten eine verursachungsgerechte Zurechnung von Kosten, zumal gerade die Großindustrie über betriebswirtschaftlich ausgefeilte Systeme der Betriebsabrechnung verfügt. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß es im Einzelfall für den Prüfer sehr schwierig sein kann, zu beurteilen, ob die tatsächlich angefallenen Kosten -oder — bei Selbstkostenfestpreisen — die vorkalkulatorischen Veranschlagungen im Sinne wirtschaftlicher Betriebsführung angemessen sind. Besondere Probleme können sich bei internationalen Gemeinschaftsvorhaben ergeben. Auch soweit die deutsche Industrie mitwirkt, unterliegen diese Vorhaben nicht immer kraft Gesetzes dem deutschen Preisrecht. Die Industrie ist jedoch bereit, sich in derartigen Fällen einem vertraglichen Preisprüfrecht durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zu unterwerfen. Nur in Ausnahmefällen haben einzelne Firmen eine solche Vereinbarung abgelehnt. Soweit ausländische Auftragnehmer betroffen sind, werden im Regelfall deren nationale Preisprüfdienste tätig. Von einer „Insel der Unproduktivität" bei der Rüstung der westlichen Allianz kann keine Rede sein. Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern folgt in der Bundesrepublik Deutschland generell, aber auch bei unseren Bündnispartnern in weiten Bereichen marktwirtschaftlichen Prinzipien. Rüstungsleistungen werden, soweit eben möglich, im Wettbewerb vergeben. Dabei ist nicht zu verkennen, daß die Besonderheiten des Rüstungsmarkts — häufig nur einige wenige qualifizierte Anbieter und relativ geringe Bedarfszahlen des praktisch einzigen Nachfragers Bundeswehr — besondere Probleme mit sich bringen. Insofern sind der zivile und der militärische Markt nur schwer vergleichbar. Die Bundesregierung versucht, diesen Problemen u. a. durch verstärkte Rüstungskooperation mit den Bündnispartnern (größere, und damit wirtschaftlichere Stückzahlen), Spezialisierung und Aufgabenteilung zu begegnen. Unterschiedliche Interessenprioritäten der souveränen Bündnispartner machen jedoch immer wieder Kompromisse notwendig. Zu Frage B 100: Ein Effizienzvergleich zwischen der Sowjetunion und den NATO-Staaten auf dem Rüstungssektor ist äußerst problematisch und nur schwer mit hinreichender Zuverlässigkeit zu bewerkstelligen, da belegte Angaben über den Aufwand an Arbeitsstunden und Material auf sowjetischer Seite fehlen. Allerdings steht fest, daß die Sowjetunion besonders im letzten Jahrzehnt gewaltige Rüstungsanstrengungen unternommen hat, die ihr quantitativ und qualitativ erhebliche Fortschritte in der Ausrüstung ihrer Streitkräfte gebracht haben. Die NATO reagiert auf diese Bedrohung mit verstärkten Rüstungsanstrengungen. Hierzu gehören nicht nur steigende Verteidigungsausgaben, sondern auch vermehrte Bemühungen zur Rationalisierung, d. h. Effektivitätssteigerung der Verteidigungsausgaben. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung betrachtet es als ihre Aufgabe, Bedrohungsanalysen vorzunehmen und Lösungsalternativen zur Begegnung einer militärischen Bedrohung zu erarbeiten. Die Bundesregierung nimmt diese Aufgabe wahr und bedient sich dabei regelmäßig auch der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH sowie anderer Firmen und Einrichtungen. Eine Einschaltung dieser zuarbeitenden Einrichtungen der Exekutive durch das Parlament zur Unterstützung parlamentarischer Kontrollfunktionen birgt die Gefahr einer Interessenkollision, welche die Unabhängigkeit der Urteilsfindung berühren könnte. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 102, 103 und 104): Sind die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs von Bülow in der Fernsehsendung .Bericht aus Bonn" vorn 16. Mai 1980 zutreffend daß in Brüssel bei der NATO darüber verhandelt werde, das gesamte Nachschubwesen — gemeint war wohl Logistik allgemein, also auch Instandsetzung und Lagerung — für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte der Bundeswehr zu übertragen? Wenn ja, wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die in dieser logistischen Organition beschäftigten zivilen deutschen Arbeitnehmer der US-Streitkräfte ihren Arbeitsplatz behalten und unter Wahrung des Besitzstandes in den nationalen öffentlichen Dienst überführt werden? Wenn nur Teile dieser genannten US-Organisation von der Bundeswehr übernommen werden sollten, um welche handelt es sich bzw. welche verbleiben weiter unter US-Verantwortung? 1. Am 29. Oktober 1979 haben die USA erneut Forderungen auf Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland für die vorgesehenen Verstärkungskräfte und die bereits hier stationierten US-Truppen vorgelegt. Durch solche Unterstützungsleistungen soll es den USA ermöglicht werden, sich auf die Erhöhung der Kampfkraft ihrer Truppen zu konzentrieren; insbesondere könnten die für Mitteleuropa vorgesehenen Verstärkungskräfte in wesentlich kürzerer Zeit herangebracht werden, da durch das „Abschneiden" eines Teils der Unterstützungskomponente mehr Tansportraum für die Kampftruppen zur Verfügung steht. 2. Die amerikanischen Vorschläge werden z. Z. im BMVg geprüft; insbesondere wird untersucht, wel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17925* che Belastung sich personell, material und finanziell für die Bundeswehr und darüber hinaus für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnte. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach gründlicher Auswertung aller diesbezüglichen Informationen wird der BMVg an die betroffenen Ressorts herantreten, um eine politische Entscheidung über das amerikanische Angebot vorzubereiten. 3. Da die amerikanische Initiative auf die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Mitteleuropas zielt, haben die USA - über die bilateralen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland hinaus — das Thema in die NATO eingebracht und sind an die übrigen mitteleuropäischen Bündnispartner herangetreten. 4. Die amerikanischen Vorschläge sehen nicht die Übernahme des gesamten Nachschubwesens der US-Streitkräfte in Mitteleuropa durch die Bundesrepublik Deutschland und die übrigen mitteleuropäischen Verbündeten vor, sondern es stehen Teilbereiche der Unterstützung zur Diskussion. Eine Entscheidung hierüber wird abhängig sein von einer befriedigenden Kostenregelung und der Haltung der übrigen Bündnispartner. 5. Sollte es zu einer positiven Entscheidung über die amerikanischen Vorschläge kommen, ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht mit dem Fortfall von Arbeitsplätzen zu rechnen; vielmehr würden ca. 750 Arbeitsplätze durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben geschaffen werden. Wenn der Bundeswehr Aufgaben übertragen werden sollten, die zur Zeit von deutschen Arbeitnehmern der US-Streitkräfte wahrgenommen werden, wird zu prüfen sein, ob von den amerikanischen Behörden dabei deutsche Arbeitnehmer freigestellt werden und ob diese dann in den öffentlichen Dienst übernommen werden können. Die Prüfung der amerikanischen Vorschläge und Wünsche ist im BMVg noch nicht abgeschlossen; Untersuchungen zu einer möglichen Realisierung wurden noch nicht eingeleitet. Es ist deswegen noch nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang ein solches Problem auftreten könnte. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 105): Ist die Bundesregierung bereit, zugunsten der zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse beitragspflichtigen Soldaten und Beamten die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, damit auch die betroffenen Soldaten und Beamten, wie Arbeiter und Angestellte, befreit werden von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, wenn sie bereits einen Versicherungsschutz besitzen aufgrund ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Soldaten oder Beamte? Für die in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherten Unternehmer, die Wehrdienst leisten, enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) eine neue Regelung. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Ansprüche auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Beamte, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso versicherungspflichtig wie Beamte, die als Arbeiter oder Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 9. Februar 1977 (1 BvL 11/74) u. a. entschieden, daß die Regelungen über die Versicherungspflicht der Beamten, die als Landwirte tätig sind, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Arbeiter und Angestellte, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, sind nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte nicht versichert, wenn sie bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften für den Fall der Krankheit versicherungspflichtig sind. Diese Regelung betrifft die Zuständigkeit der Versicherungsträger, ändert jedoch nicht den Grundsatz, daß selbständige Landwirte in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Aus der dargestellten Rechtslage ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit zu gesetzgeberischen Maßnahmen. Bei der Kodifizierung der Krankenversicherung wird allerdings die geltende Regelung über die Krankenversicherungspflicht von Beamten, die eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung ausüben, generell zu überprüfen sein. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 106, 107 und 108): Welche Untersuchungen hat das Bundesverteidigungsministerium bisher durchgeführt, um insbesondere die Arbeitsbedingungen der Frauen in der Bundeswehr und hierbei speziell des Küchenpersonals zu überprüfen, bzw. welche Ergebnisse liegen schriftlich darüber vor, und welche Konsequenzen hat das Bundesministerium daraus gezogen? Ab wann ist mit der Herausgabe der Zentralen Dienstvorschrift 60/2 Heimbewirtschaftungsbestimmungen zu rechnen, zumal das Bundesverteidigungsministerium durch Parlamentarischen Staatssekretär von Bülow in der Antwort auf meine Frage, Drucksache 8/2802, Teil B, laufende Nr. 71, angekündigt hat, .mit Herausgabe der ZdV 60/2 rechne ich für das zweite Halbjahr 19791 Welche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten bestehen für zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr, die überwiegend in Handwerksberuf en eingesetzt sind, bzw. wie viele zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr haben in den Jahren 1977 bis 1979 daran teilgenommen? Zu Frage B 106: Auf Ihre Frage zum Ergebnis von Untersuchungen über die Arbeitsbedingungen der Frauen in der Bundeswehr — speziell des Küchenpersonals — 17926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 teile ich Ihnen mit, daß derartige Untersuchungen hier nicht durchgeführt wurden. Sollten Sie einen Einzelfall im Auge haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir alsbald Näheres mitteilen würden. Ich werde dann veranlassen, daß die Angelegenheit geprüft wird. Zu Frage B 107: Die für das 2. Halbjahr 1979 geplante Herausgabe der ZDv 60/2 hat sich verzögert, weil in der Frage des Zugangsrechts von zivilen Beschäftigten zu den Heimen der Soldaten keine Einigung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung/Deutschen Bundeswehr-Verband sowie den Unteroffizieren einerseits und dem Hauptpersonalrat und der Gewerkschaft OTV andererseits erzielt werden konnte. Ich habe entschieden, auf eine generelle Regelung zu verzichten. Ich rechne damit, daß die ZDv 60/2 im Frühjahr 1981 der Truppe vorliegt. Zu Frage B 108: Die Fortbildung im Bereich der Bundeswehrverwaltung erstreckt sich inhaltlich auf alle Wissensbereiche berufsbezogener bzw. berufsergänzender Art. Entsprechend diesen Erfordernissen bietet die Bundeswehrverwaltung seit Jahren ein vielfältiges und differenziertes Forbildungsprogramm an, das in einem jährlichen Lehrgangsplan zusammengefaßt ist. Obwohl eine Rechtsgrundlage für die Fortbildung nur bei Beamten besteht, werden Arbeitnehmer — auch ohne eine entsprechende tarifliche Regelung — seit 1961 gleichrangig in das Fortbildungsprogramm einbezogen. Die Fortbildung der Arbeiter spezialisiert sich überwiegend auf die Teilnahme an verwendungsbezogenen Lehrgängen an den eigenen Lehrinstituten, Schulen der Streitkräfte, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und privaten Trägern der Industrie und Wirtschaft. Daneben ist ihnen die Möglichkeit eingeräumt, an den dezentralen Fortbildungsveranstaltungen der Ober-, Mittel- und Unterbehörden meines Geschäftsbereichs teilzunehmen. Lehrgangsplätze werden für diesen Personenkreis in allen möglichen Sachbereichen vom Selbst-, Betriebs- und Brandschutz über Lehrgänge für Lüftungs-, Heizungs-, Beleuchtungs-, Regel- und Meßtechnik bis zur speziell fachlichen Fortbildung von Kraftfahrern, Schneidern und Schuhmachern angeboten. Die unterschiedlichen Fortbildungsinteressen, die Zersplitterung in über 50 Berufsgruppen, die Eigenart vieler Dienstposten und vor allem eine immer wieder festzustellende Fortbildungsunwilligkeit dieses Personenkreises erschwert eine systematische Fortbildung außerordentlich. Aus diesem Grunde können jährlich nur etwa 5% aller Arbeitnehmer (1977 bis 1979 = 11 232) fortgebildet werden, obwohl ein weitaus größeres Platzangebot vorlag. Ihr prozentualer Anteil am gesamten Fortbildungsprogramm betrug 1977 13,4%, 1978 10,7% und 1979 13,7%. Durch entsprechende Werbung war 1979 immerhin ein Anstieg der Teilnehmerzahlen gegenüber dem Vorjahr um 16,8 % zu erreichen. Die Bundeswehr bildet aber auch Auszubildende (Lehrlinge) in 20 Ausbildungsberufen der Industrie und des Handwerks aus. Diese Berufsausbildung dient dem Zweck, qualifizierte Nachwuchskräfte als Facharbeiter sowie als militärische Unterführer in technischer Verwendung zu gewinnen. Z. Z. stellt die Bundeswehr etwa 3 050 Ausbildungsplätze in 32 Ausbildungsstätten zur Verfügung. Seit 1959 bis Ende 1979 haben insgesamt 8 554 Auszubildende, davon 2 753 in den Jahren 1977 bis 1979, die Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung bestanden. Dabei waren die Ergebnisse besser als im Bundesdurchschnitt. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 109 und 110): Sind der Bundesregierung Ergebnisse von Fußmessungen bekannt, denenzufolge nur bei 30 v. H. der Jungen und Mädchen passendes Schuhwerk getragen wurde, und besitzt sie wissenschaftliche Erkenntnisse fiber einen Zusammenhang an Fußdeformierungen und Statikveränderungen des kindlichen Fußes, die durch schlechtes Schuhwerk oder nicht dem Alter entsprechende Schuhgrößen hervorgerufen werden? Sind der Bundesregierung Fußmeßmethoden bekannt, die im Schuhfachhandel einfach und ohne Kostenbelastungen durchgeführt werden können, und welche Möglichkeiten einer besseren Information der Eltern über passendes Schuhwerk sieht die Bundesregierung, um hier Dauerschäden zu vermeiden? Zu Frage B 109: Der Bundesregierung ist bekannt, daß vom Deutschen Schuhinstitut regelmäßig bei Kindern Fußmessungen in Verbindung mit Kontrollen der getragenen Schuhe vorgenommen werden, deren Ergebnisse in der Schuhfachpresse zur Veröffentlichung kommen. Messungen in der Zeit vom 28. April bis 23. Mai 1980 bei 903 Kindern an 15 verschiedenen Orten ergaben, daß rund 10 Prozent dieser Kinder um 1-2 Nummern zu große Schuhe, rund 30 Prozent passende Schuhe und rund 60 Prozent um 1-5 Nummern zu kurze Schuhe tragen. Die Bundesregierung ist über den Fortschritt auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Orthopädie über den Zusammenhang von Fußgesundheit und Fußbekleidung unterrichtet. Mangelhafte, insbesondere zu kurze oder im Ballenbereich zu weite Schuhe des Kindes hemmen die Reifung des Fußes, führen zur Deformierung des Fußes und tragen damit wesentlich zur Fußschwäche bei, die oft erst später zu behandlungsbedürftigen Funktionsausfällen führen kann. In den Jahren 1956 und 1957 führten Messungen bei 26 346 Kindern und Jugendlichen von Kiel bis München (unterstützt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und durch die Industrie) zur Beseitigung eines systematischen Fehlers der damals gebräuchlichen Maßtabellen für die Serienherstellung von Kinderschuhen und schließlich zu einem praktikablen Mehr-Weiten-Angebot, das 1966 unter der. Bezeichnung aka 64, seit 1974 unter der Bezeichnung WMS mit besonderen Weiten für schmale, mittlere und stark gebaute Kinderfüße ein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17927* geführt werden konnte. Mit der Information der Offentlichkeit wurde das Deutsche Schuh-Institut in Frankfurt/Main von der deutschen Schuhindustrie und dem deutschen Fachhandel beauftragt. Die Bundesrepublik Deutschland dürfte heute in Europa das Land mit der aus ärztlicher Sicht besten Kinderschuhversorgung sein. Es ist bekannt, daß es in vielen Ländern bis heute nur Kinderschuhe in einer oder nur in zwei Weiten gibt. Zu Frage B 110: Ohne Belastung des Konsumenten mit zusätzlichen Kosten ist es heute möglich, bei allen Kinderfünen vor der Schuhanprobe Länge und Weite zu messen und über 90 Prozent der Kinder mit korrekt passenden Schuhen zu versorgen. Rund 8 Prozent der Kinder bedürfen, insbesondere bei sehr schmalen Füßen, eines besonderen Angebots. Die Information über den engen' Zusammenhang von Fußgesundheit und Fußbekleidung ist zu einem wichtigen Beitrag der Gesundheitserziehung geworden. Die Bundesregierung fördert die Gesundheitserziehung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie fördert insbesondere auch die Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e. V., die sich gerade des hier angesprochenen Themas besonders angenommen hat. Der von ihr zum Weltgesundheitstag 1977 herausgegebene Sammelband „Unsere Kinder — fit fürs Leben" enthält einen umfassenden Beitrag über die Verhütung von Fußschäden durch korrekte Fußbekleidung. Dieser Beitrag steht allen Interessierten als Sonderdruck kostenlos zur Verfügung und wird, wie der Bundesregierung bekannt ist, nach wie vor häufig angefordert. Gleiches gilt für ein Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie, das von verschiedenen Landesvereinigungen für Gesundheitserziehung, aber auch vom Deutschen Schuh-Institut kostenlos abgegeben wird. Als besonders wichtig hat sich die Information der Ärzte, hier vor allem der Allgemeinärzte, Orthopäden und Kinderärzte, erwiesen, ferner die Herausgabe und regelmäßige Fortschreibung eines nach Postleitzahlen gegliederten Registers aller Schuhhäuser, die ihre Bereitschaft erklärt haben, sich unter Beachtung bestimmter Auflagen besonders für die fußgerechte Versorgung der Kinder mit Schuhen und für die sachverständige Beratung der Eltern einzusetzen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 111 und 112): Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchungen und Messungen in Frankfurt am Main, Augsburg, Gießen, Springe, Itzehoe, Georgmarienhütte und Mayen des Deutschen Schuhinstituts, die mit dem Ergebnis endeten, daß ca. 2/3 aller Kinder zu kleine Schuhe tragen und dadurch gesundheitliche Dauerschäden befürchtet werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie, dem Deutschen Schuhinstitut, dem Fachverband der Kinderärzte und anderen geeigneten Organisationen die notwendigen Fragen der Aufklärung zu erörtern, entsprechende Maßnahmen zu unterstützen und Eltern und Ärzte davon in Kenntnis zu setzen? Zu Frage B 111: Hierzu darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 109 B (Drucksache 8/4147) des Herrn Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) verweisen, die als Anlage beigefügt ist. Die Bundesregierung beurteilt die Ergebnisse der vom Deutschen Schuhinstitut durchgeführten Untersuchungen und Messungen als zutreffend. Zu Frage B 112: Die Bundesregierung fördert bereits die gesundheitliche Aufklärung auf dem Gebiet der Fußgesundheit im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die von der Bundesregierung institutionell geförderte Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e. V. beabsichtigt, das Thema Fußgesundheit der Kinder in ihren Veröffentlichungen erneut aufzugreifen. Eine weitergehende Aufklärung auf diesem Gebiet durch die Bundesregierung erscheint angesichts der bereits eingeleiteten Aktivitäten nicht erforderlich. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 113): Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß deutsche Arbeitnehmer, die längere Zeit für ausländische Unternehmen im Ausland tätig sind, jedoch auch einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten, keinen Anspruch auf Kindergeld erheben können? Nach § 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) hat Anspruch auf Kindergeld für seine Kinder, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bis Ende 1974 waren hiervon die Personen ausgeschlossen, die außerhalb dieses Gebietes erwerbstätig waren. § 6 BKGG, der diesen Ausschluß festlegte, ist mit Wirkung vom 1. Januar 1975 ersatzlos gestrichen worden (Artikel 37 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21. Dezember 1974, BGBl. I S. 3656). Seitdem werden die bezeichneten Personen nur noch von der allgemeinen — nicht an die Erwerbstätigkeit anknüpfenden — Ausschlußvorschrift des § 8 Abs. 1 BKGG betroffen. Nach deren Nummer 2 wird kein Kindergeld für Kinder gezahlt, für die außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeskindergeldgesetzes kindergeldähnliche Leistungen zu zahlen sind. Hierdurch sollen Doppelleistungen vermieden werden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 114 und 115): 17928* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Sind der Bundesregierung europäische Versuche für Notarzteinsätze mit Solokrafträdern z. B. bei Staus auf Autobahnen und bei sonstigen Verkehrsengpässen in Großstädten usw. bekannt, und welche Erfahrungen wurden gegebenenfalls gemacht? Hält es die Bundesregierung für angebracht, diese Einsatzmöglichkeiten auch in der Bundesrepublik Deutschland anzuregen oder zu empfehlen, damit eventuell schnellere Einsätze von Notärzten ermöglicht werden? Zu Frage B 114: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Paris ein Teil der Notärzte auf Solokrafträdern, jeweils begleitet von zwei Polizeikrädern, eingesetzt wird. Nähere Erfahrungen über die Einsatzart liegen derzeit nicht vor. Zu Frage B 115: Die Durchführung des Rettungsdienstes ist Aufgabe der Bundesländer und wird durch Rettungsdienstgesetze bzw. Feuerwehrgesetze geregelt. Die Bundesregierung koordiniert mit Zustimmung der Bundesländer die grundsätzlichen Angelegenheiten des Rettungswesens. Unter Beachtung dieser Sachlage erklärt die Bundesregierung: In der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht die Absicht, einen organisierten Notarzteinsatz auf Solokrafträdern einzuführen. Versuche, die bereits vor 15 Jahren vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführt wurden, haben gezeigt, daß die Nachteile eines solchen Einsatzes die geringfügigen Vorteile erheblich überwiegen. Gegen einen organisierten Einsatz von Notärzten auf Solokrafträdern sprechen derzeit insbesondere folgende Gesichtspunkte: — Ein solcher Notarztdienst ist abhängig von der Bereitschaft der Ärzte und Ärztinnen, ein Kraftrad zum Unfallort zu benutzen. — Notärzte auf Krafträdern sind im Winter nur bedingt einsatzfähig. — Notärzte auf Krafträdern müßten sich vor -dem Einsatz umkleiden. Hierdurch entsteht unnötiger Zeitverlust. — Krafträder können nicht so optimal mit ärztlichem Gerät ausgestattet werden wie Personenwagen. — Die Rettungsdienstorganisationen haben sich z. B. in Bayern gegen diese Einsatzart ausgesprochen. — Das Deutsche Rote Kreuz gibt dem Notarzt-Pkw unbedingt den Vorzug. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 116): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Ferdinand Schmidt, die er bei der Eröffnung des Kongresses .Rauchen oder Gesundheit" geäußert hat, daß rauchende Politiker vor der Fernsehkamera der Jugend ein schlechtes Beispiel geben, so daß die staatsbürgerlichen Pflichten z. B. dem Bundeskanzler gebieten, sich bei Fernsehauftritten nicht ständig eine Zigarette anzuzünden, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls ihren Mitgliedern nahelegen, künftig das Rauchen in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Fernsehauftritten, zu unterlassen? Zu dieser Frage habe ich in der Fragestunde vorn 16. April 1980 auf entsprechende Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) Stellung genommen. Eine Kopie des Protokolls dieser Sitzung füge ich bei. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 117 und 118): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der genetischen Beratung in der Bundesrepublik Deutschland? Teilt die Bundesregierung die vom Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 24. Januar 1980, zum Ausdruck gebrachte Sorge über unzureichende Voraussetzungen füe eine angemessene genetische Beratung in der Bundesrepublik Deutschland? Der Stand der genetischen Beratung ist nach Auffassung der Bundesregierung gut. Allerdings ist das Angebot noch nicht flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb fördert die Bundesregierung finanziell den „Satelliten-Modellversuch Heidelberg''. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zur Frage B 90 in der 209. Sitzung am 21. März 1980 (Protokoll S. 16813). Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 119): Ist die Bundesregierung bereit, die Trinkwasserverordnung dahin gehend zu ändern, daß die große chemische Untersuchung nur für Wasserversorgungsanlagen vorgeschrieben ist, die jährlich mehr als 10 000 m3 Trinkwasser abgeben, und für Wasserversorgungsanlagen, aus denen jährlich weniger als 10 000 m3 Wasser abgegeben werden, die Regelung gelten zu lassen, die heute schon für die Anlagen gilt, die jährlich weniger als 1 000 m3 Trinkwasser abgeben? In einer Änderung der Trinkwasser-Verordnung, die vom Bundesrat am 23. Mai 1980 beschlossen wurde und am 1. Oktober 1980 in Kraft treten wird, ist vorgesehen, daß die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen zulassen kann, daß die Untersuchungen auf chemische Stoffe in größeren als jährlichen Abständen vorgenommen werden oder für bestimmte Stoffe unterbleiben können. Bei Wasserversorgungsanlagen, aus denen Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe abgegeben wird, dürfen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17929* allerdings längere als jährliche Abstände nicht bestimmt werden, jedoch kann auch hier die Zahl der zu untersuchenden Stoffe je nach den Umständen des Einzelfalles herabgesetzt werden. Die „große chemische Untersuchung" wird es daher nur noch in Ausnahmefällen geben, die Regelung wird insgesamt zu einer ganz wesentlichen Herabsetzung der chemischen Untersuchungen führen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 120): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Forschungsergebnissen am California Institute of Technology in Pasadena (USA), nach denen die Bleibelastung des Konsumenten durch Nahrungsmittelaufnahme aus verlöteten Konservendosen erheblich höher ist als bisher angenommen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung hat erst jetzt Informationen über die kürzlich veröffentlichten amerikanischen Forschungsergebnisse erhalten. Das Bundesgesundheitsamt ist damit befaßt, der Aussage der Autoren nachzugehen, daß die Bleibelastung durch Lebensmittel aus gelöteten Dosen erheblich höher sein soll, als dies bisher angenommen wurde. Erste Überprüfungen durch das Bundesgesundheitsamt haben bereits ergeben, daß diese Feststellungen nicht zutreffen. Im übrigen hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit ihre Bemühungen verstärkt, die Bleikontamination von Lebensmitteln durch das Lötmaterial der Dose weitgehend auszuschalten. So wird bereits auf die Dosenhersteller eingewirkt, bleiarme bzw. bleifreie Herstellungstechniken einzuführen. Auf dem Getränkesektor ist diese Forderung schon jetzt erfüllt. Ferner wird das Bundesgesundheitsamt in Kürze Richtwert-Empfehlungen für Bleigehalte in eingedosten Lebensmitteln herausgeben, die es den Konservenherstellern ermöglichen, solche Dosen zu verwenden, bei denen ein Überschreiten dieser Werte ausgeschlossen ist. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 121): Liegen der Bundesregierung Untersuchungen und Kostenschätzungen der durch Alkoholmißbrauch in der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Schäden vor, bzw. bis zu welchem Ausmaß werden diese Kosten durch Steuern auf alkoholische Getränke ersetzt? Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen oder Kostenschätzungen für die durch Alkoholmißbrauch in der Bundesrepublik entstandenen Schäden vor. Dafür wäre eine differenzierte Morbiditätsstatistik erforderlich, in der alle alkoholbedingten Folgeschäden etwa der Leber, der Magenschleimhaut, der Nervenstränge, des Gehirns etc. nicht nur hinsichtlich ihrer Häufigkeit, sondern auch bezüglich ihres Behandlungsaufwandes ausgewiesen sein müßten. Auch damit wären nur die rein krankheitsbedingten Kosten einschließlich derjenigen für Medikamente erfaßbar, nicht aber die mittelbaren Kosten, verursacht durch Krankengeld, Verlust am Bruttosozialprodukt, frühzeitiger Berentung und Hinterbliebenenversorgung. Lediglich mit einer in der Schweiz durchgeführten Untersuchung ist der Versuch unternommen worden, die Gesamtkosten alkoholbedingter Erkrankungen zu erfassen; das Ergebnis hat für wesentliche Teilbereiche nur zu ungenügenden Ergebnissen geführt. Die von den Bundesländern und vom Bund erhobenen Alkoholsteuern sind Teil der Gesamteinnahmen und werden nicht gesondert solchen Maßnahmen zugewiesen, die insbesondere auch von den Sozialleistungsträgern durch alkoholbedingte Folgeschäden erbracht werden müssen. Man wird jedoch bei kritischer Einschätzung der Situation davon auszugehen haben, daß — auch unter Einbeziehung der durch Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr entstehenden Schäden — die Gesamtkosten aus den Folgeschäden durch Alkoholmißbrauch die steuerlichen Einnahmen bei weitem übersteigen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 122, 123, 124 und 133): Hat die Bundesregierung auf Grund einer Analyse des Gebrauchswerts europäischer Autoglasprodukte durch Recherchen den Informationsrückstand über im Serienbau der Automobilindustrie verwendete Windschutzscheibenarten beseitigt oder eine Beseitigung eingeleitet? Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung, daß Verbundsicherheitsglas auf Grund entscheidender Verbesserungen durch die Einführung von drei Neukonstruktionen am europäischen Markt den Qualitätsabstand zum Einscheibensicherheitsglas so wesentlich erweitert hat, daß Zweifel an der Überlegenheit des HPR-Verbundsicherheitsglases eindeutig ausgeräumt wurden? Ist die Bundesregierung bereit, dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften zu empfehlen, nicht auf dem technischen Standard von Windschutzscheiben der Vergangenheit zu verharren, sondern sich durch Öffnung für von der Automobilindustrie voll akzeptierte, neue Windschutzscheibenarten zugunsten einer Einführung von HPR-Verbundsicherheitsglas für die alleinige Verwendung als Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen zu entscheiden? Welche Anstrengungen ist die Bundesregierung bereit zu unternehmen, um die Autobahnrast- und -tankstellen behindertengerechter zu gestalten? Zu Frage B 122: Die Zulassung von Scheiben als Windschutzscheiben ist in erster Linie eine Frage unfall- und verletzungsrelevanter Kriterien und nicht eine Frage des Gebrauchswertes. Über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften auch neuerer Windschutzscheibenarten ist die Bundesregierung informiert. Zu Frage B 123: Das Verletzungsrisiko insbesondere hinsichtlich der Schnittverletzungen ist bei den neuentwickelten Windschutzscheibenarten geringer. Beim Tragen eines Sicherheitsgurtes fällt diese Verbesserung jedoch nicht so stark ins Gewicht. Dies ist wahrscheinlich auch einer der Gründe, wieso diese neuen Windschutzscheibenarten bisher nur in sehr wenige Fahrzeugtypen eingebaut werden. 17930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Das HPR-Verbundglas selbst ist durch die Neuentwicklungen nicht beeinflußt worden. Eine Überlegenheit gegenüber Einscheibenhartglas besteht nach wie vor nicht. Zu Frage B 124: Unbeschadet des positiven Einflusses von Sicherheitsgurten ist die Bundesregierung bereit, sich bei der EG-Kommission für eine Prüfvorschrift einzusetzen, die ein Sicherheitsglas zum Ziel hat, das den seit langem eingeführten Sicherheitsgläsern überlegen ist. Zu Frage B 133: Zur Zeit sind bereits ca. 130 behindertengerechte WCs in Autobahn-Nebenbetrieben und WC-Anlagen auf unbewirtschafteten Rastplätzen (PWC-Anlagen) vorhanden und in Betrieb. Die meisten dieser Behinderten-WCs sind über die Forderungen der DIN 18024 hinaus mit Sondereinrichtungen ausgestattet. Hierzu zählen: 1. Der Einbau eines Spezial-WCs Typ Clos-o-mat mit Unterdusche und Warmluftgebläse, wobei den speziellen Bedürfnissen Contergangeschädigter Rechnung getragen wird. 2. Fest installierte und klappbare Haltegriffe an WC und Waschbecken. 3. Waschbecken mittels Kurbel höhenverstellbar. 4. Großer, behindertengerechter Spiegel bzw. Kippspiegel. 5. Rutschfester Gumminoppen-Bodenbelag. 6. Wandklappsitz. Außerdem werden Zubehörartikel wie Hygieneeimer und Handtuchspender eingebaut. Mit den vorhandenen Behinderten-WCs ist heute schon sichergestellt, daß Behinderte nahezu im gesamten BAB-Netz — von wenigen Teilstrecken abgesehen — alle 50 km i. M. behindertengerechte Toilettenanlagen vorfinden. Die Gesamtinvestitionen, die von Bund und Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH zur Durchführung eines Behindertenprogramms bisher aufgewandt wurden, betragen etwa 2,2 Millionen DM. Ungeachtet der jetzt schon befriedigenden Situation im Sanitärbereich für Behinderte sollen auch weiterhin vorhandene Nebenbetriebe behindertengerecht ausgebaut werden; beim Neubau von Raststätten und Tankstellen ist die Einrichtung von Behinderten-WCs ohnehin vorgesehen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 125): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn vom gesetzlichen Finderlohn bei Funden auf ihrem jeweiligen Gelände abweichen? Abweichend von der allgemeinen Regelung des Finderlohnes gemäß § 971 BGB regelt § 978 BGB die Ansprüche eines Finders von Sachen in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt. Danach erhält der Finder für Funde im Werte bis zu 100 DM keinen Finderlohn, darüber hinaus besteht der Finderlohn in der Hälfte des Betrages, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde. Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost verfahren nach dieser gesetzlichen Bestimmung. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 126): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, nach welchen wesentlichen Kriterien die Fahrpläne der Deutschen Bundesbahn aufgestellt werden und mit welchen Verbänden, Personen oder Einrichtungen außerhalb der Deutschen Bundesbahn die Fahrplanentwürfe abgestimmt werden? Die Kriterien, nach denen die Fahrpläne der Deutschen Bundesbahn (DB) erstellt werden, sind durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und durch das Bundesbahngesetz (BbG) vorgegeben. Nach § 4 AEG gehört es zu den Aufgaben der öffentlichen Eisenbahnen, den Reise- und Güterverkehr in Übereinstimmung mit dem Verkehrsbedürfnis zu betreiben und auszugestalten. Aufbauend auf diese allgemeinen Grundsätze schreibt das BbG (§ 28) vor, daß die DB unter Verantwortung ihrer Organe (Vorstand und Verwaltungsrat) wie ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen ist, daß die Erträge die Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Rückstellungen decken. Von diesen Gesetzesaufträgen ausgehend, wurde der DB in einem Leistungsauftrag vorgegeben, einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad im Personenverkehr anzustreben. Im Rahmen dieser Vorschriften werden die Fahrpläne von der DB in eigenverantwortlicher Zuständigkeit erstellt. Für die Abstimmung der Fahrpläne mit Verbänden, Personen oder Einrichtungen außerhalb der DB gilt folgendes: Dem Bundesminister für Verkehr sind die Entwürfe der Jahres- und Halbjahresfahrpläne lediglich mitzuteilen (§ 17 Abs. 1 BbG). Dagegen ist die DB gehalten, den Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplanes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 48 BbG). Diese wird für Fragen von grund- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17931* sätzlicher Bedeutung sowie für den Schienenpersonenfernverkehr auf einer jährlich im November stattfindenden Besprechung der Hauptverwaltung der DB mit den für Eisenbahnfragen zuständigen Referenten der Länderverkehrsministerien geboten. Für den Bezirks- und Nahverkehr finden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisierte Fahrplankonferenzen unter Beteiligung der Länder, der Kreise und Kommunen sowie der Fremdenverkehrsorganisationen statt. Neben diesen Abstimmungen arbeitet die DB bei der Planung ihres Leistungsangebotes mit dem seit 1926 bestehenden Fahrplanausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstages zusammen, der sich die regelmäßige, geordnete Mitarbeit an der Fahrplanerstellung des innerdeutschen und internationalen Eisenbahnverkehrs zur Aufgabe gestellt hat. Er setzt sich aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr und dem Bund Deutscher Verkehrsverbände zusammen. Ein von diesem Fahrplanausschuß gewählter „ständiger Ausschuß" berät zweimal im Jahr alle anstehenden Fahrplanprobleme mit der DB. Ober die vorerwähnten Abstimmungen hinaus hat im übrigen jeder Bürger die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Vorschlägen zur Verbesserung des Fahrplans mündlich oder schriftlich unmittelbar an die DB zu wenden. Diese Eingaben werden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Fahrpläne ausgewertet und — soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll — realisiert. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 127): Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Wiederholung eines Streiks — wie am Grenzübergang Herleshausen am 11. Mai 1980 — zu unterbinden, und teilt sie die Meinung, daß gewerkschaftlich organisierte Streiks mit der Folge der Behinderung des Verkehrs an Zonengrenzübergängen unterbleiben sollten? Nach den Ermittlungen der Bundesregierung hat der Fahrer eines Lastkraftwagens am 11. Mai 1980 am Grenzübergang Herleshausen sein Fahrzeug quergestellt und den Verkehr mit der Begründung behindert, er wolle mit dieser Maßnahme die Lohnverhandlungen seiner Gewerkschaft unterstützen. Von einem gewerkschaftlich organisierten Streik kann daher nicht die Rede sein. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 128): Wie hoch war der Anteil (in Prozent und DM) ausländischer Firmen an Straßenbaumaßnahmen des Bundes in den letzten fünf Jahren? Der Anteil der an ausländische Baufirmen erteilten Aufträge im Bundesfernstraßenbau ist nach Anzahl und Wert gering. Nach den vorliegenden statistischen Unterlagen wurden in den vier Jahren 1975 bis einschließlich 1978 von 26 088 Aufträgen (Einzelwert über 25 000,— DM) mit einem Gesamtwert von rd. 17 Mrd. DM nur 56 Aufträge (0,2 %) im Gesamtwert von 103 Millionen DM (0,6 %) an ausländische Unternehmer vergeben. Für das Jahr 1979 ist die Auswertung der statistischen Unterlagen noch nicht endgültig abgeschlossen; nach dem vorläufigen Ergebnis wurden 20 Aufträge im Gesamtwert von 23 Millionen DM an ausländische Unternehmer vergeben. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 129 und 132): Ist die Bundesregierung bereit, die im Bundesverkehrswegeplan aufgeführte Intercitystrecke Köln-Groß-Gerau in Intercitystrecke KölnKoblenz abzuändern? Wann ist mit dem Beginn des Baus der B 519 als Umgehung von Hofheim (Main-Taunus-Kreis) zu rechnen? Zu Frage B 129: Von der im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung einer Bewertung unterzogenen Neubaustrecke (NBS) Köln-Groß-Gerau ist der Abschnitt Köln-Koblenz als eigenständige Strecke in den Bundesverkehrswegeplan '80 aufgenommen worden. Wie Ihnen bereits in der Antwort auf Ihre Frage B 124 in der Fragestunde am 13./14. Mai 1980 mitgeteilt wurde, hat sich die Fortführung der Neubaustrecke über Koblenz in das Rhein-Main-Gebiet derzeit als gesamtwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen. Zu Frage B 132: Für den Bau der Umgehungsstraße Hofheim im Zuge der B 519 läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz. Ober den Beginn der Bauarbeiten können noch keine Angaben gemacht werden, zumal der Erörterungstermin noch nicht abzusehen ist. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 130 und 131): Sieht die Bundesregierung keinen inneren Widerspruch darin, daß sie einerseits bei einem Kraftstoffverbrauch 1979 von 32 Milliarden DM Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen zur Energieeinsparung auch jetzt bei weiter steigendem Verbrauch im Vertrauen auf die Selbstdisziplin nicht für erforderlich hält und — beides im Gegensatz zum Ausland — andererseits die weitere Drosselung des 1980 schon deutlich absinkenden Heizenergieverbrauchs bei einem Ölanteil 1979 von ca. 25 Milliarden DM nur durch Zwangsmaßnahmen mit schweren rechtlichen Eingriffen in freiwillige und auf Dauer angelegte Vertrags- 17932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 und Gemeinschaftsregelungen sowie mit kostspieligen Zusatzinvestitionen und ganz beträchtlicher Verwaltungsmehrarbeit für erreichbar hält? Wie löst die Bundesregierung gegebenenfalls den inneren Widerspruch auf? Der von Ihnen angenommene innere Widerspruch der Energiepolitik der Bundesregierung in bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen einerseits und Maßnahmen nach dem Energieeinspargesetz besteht nicht. Die in der Fragestellung genannten Kraftstoff- und Heizöl-Verbrauchszahlen in DM-Werten sind schon wegen der unterschiedlichen Steuersätze nicht miteinander vergleichbar. Während die Mineralölsteuer für Vergaserkraftstoff bei rd. 44,0 Pf/l liegt, beträgt sie beim leichten Heizöl lediglich rd. 1,7 Pf/l. Von den Verbrauchsmengen her liegt das größte Potential zur Energie- und Öleinsparung beim leichten Heizöl, das überwiegend zur Raumheizung eingesetzt wird. Leichtes Heizöl ist zu ca. 37 % am Inlandsabsatz von Mineralölprodukten in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Der Anteil des Vergaserkraftstoffs liegt dagegen nur bei ca. 17 %. Im übrigen ist auch die Ausgangslage für Maßnahmen zur Energieeinsparung in den beiden Bereichen nicht vergleichbar. Im Verkehrsbereich schlagen die steigenden Kraftstoffpreise unmittelbar auf den Verbraucher durch und halten ihn damit zu einem sparsameren Fahrverhalten an. Ähnliches gilt im Wohnungsbaubereich für eigengenutzte Einfamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen, bei denen der Nutzer ebenfalls ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse daran hat, seine Energiekosten zu verringern. Wie schon in der Antwort auf Ihre Anfrage vom Oktober 1979 mitgeteilt (Protokoll der 184. Sitzung des Bundestages vom 9. November 1979, Seite 14554), sind dagegen im großen Bereich der Mietwohnungen die wirtschaftlichen Interessen von Vermietern und Mietern hinsichtlich der Vermeidung steigender Heizkostenbelastungen meistens nicht gleichgerichtet. Da der Hauseigentümer im Mietwohnungsbau von den steigenden Heizkosten nicht direkt betroffen ist, können auch die normalen Marktgesetze hier nicht wirken. Der Preismechanismus als Regulativ für energiesparendes Verhalten wirkt auf das Verbrauchsverhalten der Mieter nur begrenzt und übt auch nur geringe Anreize für energiesparende Investitionen beim Eigentümer aus. Auf Grund dieser Besonderheiten kann die Energieeinsparpolitik in diesem Bereich nicht allein auf das marktgerechte Verhalten des Verbrauchers vertrauen. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen stellen aber sicher, daß nur solche Anforderungen gestellt werden, die wirtschaftlich vertretbar sind (§ 5 Energieeinsparungsgesetz). Dieser Grundsatz der Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für staatliche Eingriffe gilt in verstärkter Form auch für das von Bundesrat und Bundestag vor kurzem verabschiedete 1. Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 134): Für welche Maßnahmen hat die Deutsche Bundesbahn in den Jahren 1976 bis 1980 in den Städten Solingen und Remscheid Investitionen getätigt, und wie hoch belaufen sich die jeweiligen Kosten? Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn wurden in den Jahren 1976 bis 1980, einschließlich der für das Jahr 1980 veranschlagten Beträge, in den Städten Solingen und Remscheid folgende Investitionen getätigt: Solingen Remscheid Millionen Millionen DM DM 1. Oberbau 2,420 1,110 2. Hochbau 1,283 0,125 3. Stützmauern 0,901 1,096 4. Personenverkehrsanlagen 1,592 0,856 5. Brücken 2,020 0,580 6. Signalanlagen 2,500 — Insgesamt 10,716 3,767 Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 135): Wie ist der Stand der Planungen des Neubaus der Bundesstraße 312 zwischen B 10 Stuttgart und B 14/B 29 bei Waiblingen, wann wird der Bundesverkehrsminister über den vorliegenden Regierungsentwurf entscheiden, und wie beurteilt er die Möglichkeit einer zügigen Verwirklichung dieser Maßnahme? Der Entwurf für den Neubau der Bundesstraße 312 zwischen Stuttgart — Wangen (B 10) und Waiblingen (B 14/B 29) wird zur Zeit beim Bundesverkehrsministerium geprüft. Er wird in Kürze dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg zurückgegeben. Die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird sich daran anschließen und einige Zeit in Anspruch nehmen, da noch offene Fragen zwischen der Landesstraßenbauverwaltung und den Städten Stuttgart und Fellbach geklärt werden müssen. Mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens kann daher nicht vor 1981 gerechnet werden. Die zeitliche Verwirklichung richtet sich nach dem Abschluß der Bauvorbereitungen (u. a. rechtskräftige Planung, Grunderwerb) und nach den dann gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten. Beim derzeitigen Sachstand Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17933* der Maßnahme kann dazu heute noch keine Aussage gemacht werden. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 136, 137 und 138): Warum hält die Deutsche Bundesbahn bei der Planung der Neubaustrecke Mannheim—Basel keinen engeren Kontakt mit den betroffenen Gemeinden und Städten, um deren Informationsbedürfnis besser befriedigen sowie deren Einwendungen und Anregungen besser berücksichtigen zu können und somit ein konstruktives Arbeitsklima zu schaffen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Verlauf der geplanten Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel im Raum Rastatt so zu konzipieren, daß die Kreuzung mit anderen Verkehrsadern in diesem Raum nicht zu landschaftszerschneidenden und stadtteiltrennenden Brückenbauwerken in Höhe von zehn bis zwölf Metern führt? Wieviel Wärterwohnhäuser, die dienstlich nicht mehr benötigt werden, befinden sich im Bezirk der Bundesbahndirektion Karlsruhe, und wie ist deren weitere Verwendung gedacht, nachdem es die Bundesbahndirektion Karlsruhe zumindest dann ablehnt, Instandsetzungsarbeiten daran vorzunehmen, wenn sie von Betriebsfremden bewohnt werden? Zu Frage B 136: Die Vorplanungen für die Neubaustrecke (NBS) (Karlsruhe-)Rastatt-Offenburg-Basel der Deutschen Bundesbahn (DB) sind in das Verfahren zur Erstellung der Regionalpläne mittlerer und südlicher Oberrhein sowie Hochrhein bereits Ende 1977 eingebracht worden. Damit hat zu einem sehr früheren Zeitpunkt eine öffentliche Diskussion über die Planungsabsichten der DB stattgefunden. Die NBS ist nunmehr Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan '80; der Abschnitt Rastatt-Offenburg soll in dem Zeitraum bis 1990 realisiert werden, der restliche Teil nach 1990. Die DB hat dementsprechend ihre Planungsarbeiten mit dem Ziel der Einleitung der Raumordnungsverfahren verstärkt aufgenommen. Sie beabsichtigt, mögliche Trassenführungsvarianten vertieft zu untersuchen und mit den betroffenen Städten und Gemeinden im einzelnen zu erörtern. Zu Frage B 137: Die DB versichert, daß die Bedenken und Anregungen der Stadt Rastatt über höhenmäßige Trassenführungen der NBS im Raum Rastatt vor Einleitung eines Raumordnungsverfahrens eingehend untersucht und gemeinsam erörtert werden. Zu Frage B 138: Nach dem Bericht der DB sind im Bezirk der Bundesbahndirektion Karlsruhe aus betrieblichen und wohnungsfürsorgerischen Gründen für die DB insgesamt 13 Wärter-Wohnhäuser dauernd entbehrlich. Es handelt sich um Häuser in Bammental, Walldürn, Steinfurt, Ettlingen, Sulzfeld, Friedrichstadt, Rotenfeld, Ringsheim, Herbolzheim, Rotenbach/Baden, Freiburg/Brsg., Ottersweier und Krauchen-wies. Die DB ist bemüht, diese Wärter-Wohnhäuser kurzfristig zu veräußern. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 139 und 140): Trifft es zu, daß durch fehlende finanzielle Mittel der Ausbau der Bundesstraße B 266 im Zuge der Umgehung Obergartzem—Firmenich nicht nach dem bisherigen Zeitplan fertiggestellt werden kann, und wie erklärt die Bundesregierung einen derartig einmaligen Vorgang? Welche Folgen würden sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus ergeben, wenn die Umgehungsstraße bei Firmenich—Obergartzem im Zuge des Ausbaus der B 266 in ihrer Fertigstellung erheblich verzögert wird, und zwar einerseits im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der innerörtlichen Gegebenheiten in Firmenich und Obergartzem und andererseits in bezug auf die Benachteiligung der ausführenden Straßenbaufirmen? Die Umgehung Obergartzem-Firmenich im Zuge der Bundesstraße B 266 wird nach dem bisherigen Zeitplan fertiggestellt werden. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 141): Warum ist die Mitnahme von Fahrrädern mit Fahrradkarte und direkter Aufgabe am Gepäckwagen bei der Deutschen Bundesbahn nur im Inlandverkehr, nicht jedoch im grenzüberschreitenden Verkehr möglich, und bis wann wird die Deutsche Bundesbahn mit den Eisenbahnen der benachbarten Staaten eine unbürokratische Regelung zuwegebringen, die es erlaubt, Fahrräder auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit Fahrradkarte direkt am Gepäckwagen aufzugeben? Die Frage der Beförderung von Fahrrädern auf Fahrradkarten im internationalen Verkehr wurde von den am „Gemeinsamen Internationalen Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck (TCV)" beteiligten Bahnen in einer Besprechung im Monat März 1980 auf Antrag der Deutschen Bundesbahn behandelt. Dabei waren die beteiligten Bahnen mehrheitlich der Auffassung, daß es zunächst wichtiger sei, den einheitlichen Europäischen Reise-Gepäcktarif weiter zu entwickeln. Nach diesem Tarif können auch Fahrräder abgefertigt werden. Die Aufgabe der Fahrräder am Packwagen ist jedoch nicht vorgesehen. Im übrigen läßt sich die im Binnenverkehr der Deutschen Bundesbahn mögliche Aufgabe der Fahrräder am Packwagen wegen unterschiedlicher abfertigungs- und beförderungstechnischer Voraussetzungen nicht ohne weiteres bei allen europäischen Bahnen einführen. Der zwischenzeitlich vereinfachte europäische Tarif für Reisegepäck erscheint unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angebote der europäischen Bahnen und der besonderen Kundenbedürfnissen im Fernreiseverkehr jedoch auch für die Aufgabe von Fahrrädern geeignet und vertretbar. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 142): Wieviel Raststätten an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland sind behindertengerecht ausgebaut, und bis zu welchem Zeitpunkt ist vorgesehen, alle Autobahnraststätten entsprechend auszustatten? 17934* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Der behindertengerechte Ausbau der Autobahnraststätten hat sich bei den meisten vorhandenen Anlagen als sehr problematisch erwiesen, weil in der Vergangenheit der Sanitärbereich überwiegend in den Kellerräumen der Raststätten untergebracht worden ist. Hier ist ein nachträglicher Umbau, der in der Regel mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden wäre und einen entsprechend hohen Kostenaufwand erfordern würde, weder technisch noch wirtschaftlich zu vertreten. Als praktische Lösung bietet sich in solchen Fällen an, die zur gleichen Anlage gehörende Autobahntankstelle mit einem Behinderten-WC auszustatten. Der Weg zwischen Raststätte und Tankstelle ist so kurz, daß er auch einem Behinderten zugemutet werden kann. Nach dieser Konzeption stehen z. Z.110 behindertengerecht ausgebaute Autobahnnebenbetriebe zur Verfügung. Beim Neubau von Autobahnnebenbetrieben werden die Belange der Behinderten ohnehin berücksichtigt. Mit den vorhandenen behindertengerecht ausgebauten Autobahnnebenbetrieben ist heute schon sichergestellt, daß Behinderte nahezu im gesamten Bundesautobahn-Netz — von wenigen Teilstrecken abgesehen — alle 50 km i. M. behindertengerechte Anlagen vorfinden. Die Reststrecken werden bis spätestens Ende 1982 in gleicher Weise ausgestattet sein. Darüber hinaus werden auch alle übrigen Autobahnnebenbetriebe — insbesondere Raststätten — nach und nach behindertengerecht ausgebaut, wenn größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 143, 144, 145 und 146): Wieviel Straßenbaumaßnahmen des Bundes im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland, die noch im Laufe des Kalenderjahrs 1980 fertiggestellt und dem Verkehr übergeben werden sollten, können wegen fehlender Haushaltsmittel zur Finanzierung der Restarbeiten (Beschilderung, Markierung, Leitplanken) im laufenden Haushaltsjahr nicht fertiggestellt werden? Waren diese Verzögerungen seitens der ausführenden Behörden unvorhersehbar oder wurden angesichts der bekannten Finanzknappheit zu viele Projekte gleichzeitig in Durchführung genommen? In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren die vom Bund zur Verfügung gestellten Straßenbaumittel (A und B) im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland ausgeschöpft bzw. nicht ausgeschöpft? Konnten beim Landschaftsverband Rheinland in den letzten Jahren Finanzmittel deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil der Straßenbauabteilung die Austauschbarkeit von A- und B-Mitteln nach Genehmigung durch das BMVM laut einer Auskunft des Behördenleiters nicht bekannt war? Zu Frage B 143: Keine, da kurz vor der Fertigstellung stehende Maßnahmen grundsätzlich von Kürzungen oder Sperrungen ausgenommen werden. Zu Frage B 144: Im Hinblick auf die vorgenannte Antwort stellt sich diese Frage nicht. Zu Frage B 145: Bezogen auf die Ansätze des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) konnten vom Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1976 bis 1979 von den in diesem Zeitraum vorgesehenen Straßenbaumitteln (A und B) rund 900 Millionen nicht abgenommen werden. Eine regionalisierte Angabe für den Landschaftsverband Rheinland ist der Bundesregierung nicht möglich, da die Mittel dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Zu Frage B 146: Dem Land Nordrhein-Westfalen ist die Möglichkeit der Austauschbarkeit von A- und B-Mitteln nach Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium bekannt. Da in den vergangenen Jahren Mittel ausreichend vorhanden waren, brauchte von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht zu werden. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 147 und 148): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Fahrwasservertiefung in der Schlei zwischen Maasholm und Schleimlinde der regionalpolitisch benachteiligte Landesteil Schleswig um Kappeln entscheidend gefördert werden kann? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber. auf welcher Breite und Tiefe die Schlei insgesamt und zu welchen Kosten ausgebaggert werden müßte, damit in Zukunft Schiffe bis zu 499 Bruttoregistertonnen den Hafen von Kappeln voll beladen anlaufen und verlassen können und die schon vollzogene Kapazitätserweiterung des Kappelner Hafens voll ausnützen können? Zu Frage B 147: Für regionale Förderungsmaßnahmen ist das Land zuständig. Soweit verkehrswirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden, ist die Vertiefung des Schlei-Fahrwassers zwischen Maasholm und Schleimünde nach den in der Bundesverkehrswegeplanung angewandten Kriterien zu bewerten. Vor dem Hintergrund der z. Z. vorhandenen finanzpolitischen Zwänge muß bei der Bewertung ein äußerst strenger Maßstab angelegt werden. Da im Wasserstraßenbereich begonnene Maßnahmen oder Maßnahmen zur Substanzerhaltung Vorrang haben, besteht für neue Vorhaben keine Finanzierungsmöglichkeit. Zu Frage B 148: Aus der Antwort zu Frage 147 ergibt sich, daß Planungsunterlagen zur Feststellung des Investitionsaufwandes nicht vorliegen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 149 und 150): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17935* Worauf ist es zurückzuführen, daß das Erdlos für den Weiterbau der A 445 zwischen Werl und Neheim-Hüsten nicht in Auftrag gegeben wurde, obwohl eine Ausschreibung durchgeführt wurde und ein geprüftes und genehmigtes Angebot zur Vergabe anstand? Wann ist nunmehr, und vor allem angesichts der Tatsache, daß die erforderlichen Brückenbauwerke in dem vorgenannten Streckenabschnitt entweder bereits fertiggestellt sind oder kurz vor der Fertigstellung stehen, mit der Vergabe der Erdbaumaßnahmen und mit dem Weiterbau der A 445 zu rechnen? Die Vergabeunterlagen für die Erd- und Entwässerungsarbeiten der A 445 Werl–Neheim-Hüsten wurden nach Abschluß der vergaberechtlichen Prüfung mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 24. April 1980 an die oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegeben. Die Auftragssumme beträgt ca. 42,1 Millionen DM. Da nichtgebundene Ausgabemittel im Haushaltsjahr 1980 nur noch in beschränktem Umfang in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, konnten die Arbeiten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen nach Prüfung der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vergeben werden. Der Weiterbau dürfte daher — auch im Hinblick auf den Umfang der Arbeiten — voraussichtlich erst im nächsten Jahr möglich sein. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 151): Wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die bald beginnende Feriensaison sicherstellen, nachdem sich Materialermüdungen an der Fahrbahnkonstruktion der Grünenthaler Hochbrücke gezeigt haben, daß der Verkehr über den Nord-Ostsee-Kanal reibungslos verläuft, und wird die defekte Brücke wiederhergestellt oder durch einen Neubau ersetzt? Die für die Sicherheit der Benutzer der Hochbrücke Grünenthal angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen haben bisher zu keiner unzumutbaren Verkehrsbehinderung geführt. Es wird daher erwartet, daß auch während der Urlaubszeit die Beeinträchtigung des Verkehrskomforts als Folge von Verkehrsspitzen den Umfang der Komfortverminderung in anderen Bereichen nicht überschreiten wird. Als Hilfe für eine Entscheidung sind gesamtwirtschaftliche Untersuchungen über verschiedene Lösungen zur Erhaltung des Querverkehrs im Bereich Grünenthal durchgeführt worden. Nach Abschluß der Prüfung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse wird über den Ersatz der Hochbrücke Grünenthal entschieden. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede aud die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 152, 153, 154 und 155): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, im Rahmen des Ausbaus der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen den Bau eines Radfahrwegs einzubeziehen? Wann wird die Bundesregierung den Bau der Straßenmeisterei in Altenkirchen/Westerwald — Kölnerstraße durchführen, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Erklärungen der örtlichen Straßenbaubehörden, daß für die Verbreiterung der B 8 zwischen dem Kreuzungspunkt Vierwinden und der Umgehung Altenkirchen keine Mittel zur Verfügung stünden, und wann ist mit der Fortsetzung der Baumaßnahme zu rechnen? Ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, daß die Bundesbahnüberführungen im Zuge der B 62 zwischen Wissen und Niederschelden, soweit noch nicht geschehen, verbreitert werden, damit diese gefährlichen Engpässe beseitigt werden? Zu Frage B 152: Es ist vorgesehen, auf der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze Radwege anzulegen, wo es der örtliche Bedarf erfordert und die im Rheintal beengten Verhältnisse es zulassen, so z. B. zwischen Leubsdorf und Linz, wo die geplante Mehrzweckspur auch für die Radfahrer zur Verfügung stehen wird. Zu Frage B 153: Über Baudurchführung und Fertigstellung der Straßenmeisterei Altenkirchen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben gemacht werden, da die von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz durchzuführende Planung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage B 154: Der ursprünglich geplante Ansatz des Straßenbauhaushaltes 1980 wurde bereits im Vorjahr durch Kabinettbeschluß um rd. 300 Millionen DM sowie durch das Parlament um weitere 150 Millionen DM gekürzt. Im Entwurf des Nachtragshaushaltes sind darüber hinaus Rückführungen von rd. 62,7 Millionen DM vorgesehen. Aus diesen Kürzungen ergibt sich für das Land Rheinland-Pfalz gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz eine um 17,4 Millionen DM reduzierte Mittelzuweisung von jetzt 687,4 Millionen DM (einschl. des Mittelanteiles aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm); dies sind rd. 10,4 % des allen Bundesländern zugewiesenen Gesamtbetrages. Inwieweit sich diese Mittelkürzung in Rheinland-Pfalz auf bereits laufende Bauvorhaben wie z. B. den Ausbau der B 8 zwischen dem Kreuzungspunkt Vierwinden (B 8/L 255) und Altenkirchen auswirkt, hängt weitgehend von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist. Zu Frage B 155: Es ist vorgesehen, die Bundesbahnüberführungen auf der B 62, soweit sie noch nicht verbreitert sind, wie Kirchen/Nord, Freusburg, Euteneuen und Budenholz verkehrsgerecht auszubauen. Der Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen ist von der Bestandskraft der Planfeststellungen und den Finanzierungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren abhängig. 17936* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 156): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Planungen für die B 9 im Bereich des Raumes Bad Breisig nach den jüngsten Beschlüssen des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen? Die Verlegung der B 9 im Bereich Bad Breisig ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen als vordringlich angestrebte Maßnahme (Stufe I) und die Neubaustrecke Köln-Koblenz der Deutschen Bundesbahn in Stufe II des Bundesverkehrswegeplanes 1980 enthalten. Beide Planungsträger, die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen und die Deutsche Bundesbahn, müssen ihre Planungen miteinander koordinieren und mit den Beteiligten abstimmen. Erste Gespräche wurden mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig im Februar dieses Jahres geführt. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 157): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die auf den 30. November 1980 begrenzte Frist für Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen an Altbauten der Lärmschutzzone I beim Flugplatz Söllingen zu verlängern oder wenigstens die Bezuschussung auf den Tag der Antragstellung für Schallschutzmaßnahmen und nicht auf den Vollzug baulicher Maßnahmen zu erstrecken? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich für eine Verlängerung der auf fünf Jahre begrenzten Frist für die Inanspruchnahme von Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) einzusetzen. Sie ist nach ihren Erfahrungen mit dem Gesetzesvollzug der Auffassung, daß die im Gesetz festgelegte Ausschlußfrist ausreicht, um allen Bürgern, die sich rechtzeitig um baulichen Lärmschutz gekümmert haben, die Erstattung der Aufwendungen zu ermöglichen. Eine „Verlängerung" der Frist läßt sich auch nicht dadurch erreichen, daß auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wird, da ein wirksamer Antrag voraussetzt, daß die zu erstattenden Aufwendungen erbracht worden sind. Auf die Stellungnahme in Anlage 10 des Fluglärmberichtes der Bundesregierung vom 7. November 1978 (BT-Drucksache 8/2254) weise ich hin. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 158): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch den Einbau von Katalysatoren den Schadstoffausstoß bei Automobilen zu verringern, und ist sie eventuell bereit, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen den serienmäßigen Einbau von Katalysatoren festzulegen? Für die Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren gibt es viele technische Möglichkeiten. Die Verwendung von Katalysatoren ist nur eine davon. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, die Vielfalt technisch möglicher Lösungen durch Vorschriften auf eine bestimmte Lösungsmöglichkeit einzuschränken. Hierzu besteht auch Übereinstimmung in den Europäischen Gemeinschaften und in den zuständigen Gremien der Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Gemäß § 38 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind daher in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 47 sowie zugehörige Anlagen, Grenzwerte für Schadstoffe im Abgas festgelegt worden; es bleibt den Herstellern überlassen, welche wirtschaftlichen Lösungen sie zur Einhaltung dieser Grenzwerte anwenden. Auf die Bundestagsdrucksache 8/3236 vom 4. Oktober 1979 — Entgiftung von Autoabgasen — weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 159): Wie beurteilt die Bundesregierung aus politisch-psychologischer Sicht das Streichen der Direktverbindung Bonn—Berlin durch die Bundesbahn seit 1. Juni 1980, und ist sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß diese Streichung umgehend rückgängig gemacht wird? Die Bundesregierung hält es aus politisch-psychologischer Sicht für wichtig, daß Eisenbahnreisende des Berlinverkehrs hinsichtlich des Reisekomforts und der Reisezeiten gegenüber dem sonst üblichen Angebot im Netz der Deutschen Bundesbahn (DB) soweit irgend möglich nicht benachteiligt werden. Neben der schrittweisen Einstellung modernisierter DB-Wagen in Berlinzügen, die im Jahre 1980 abgeschlossen werden soll, bleibt die DB bemüht, in den Fahrplankonferenzen möglichst günstige Reisezeiten zu erreichen. Mit Einführung des Intercity-Bedienungssystem (IC im 1-Stunden-Takt mit beiden Wagenklassen) im Netz der DB ab Sommerfahrplan 1979 ließen sich auf dem IC-Knotenbahnhof Hannover zunächst noch nicht alle wünschenswert erscheinenden Verknüpfungen zwischen IC-Zügen und Zügen des Berlinverkehrs erreichen. So konnte die DB erst zum Jahresfahrplan 1980/81 (Beginn 1. Juni 1980) auch für den D-Zug 344 eine ca. 20 Minuten frühere Fahrlage und damit eine Verknüpfung mit der IC-Linie Hannover-Köln-Frankfurt (Main) vorsehen, nachdem die Verknüpfung des Gegenzuges D 343 mit dem IC-Netz bereits ab Jahresfahrplan 1979/80 vorhanden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17937* war. Durch die nunmehr in beiden Richtungen vorhandene Anbindung an das IC-Netz ist die Reisezeit zwischen Berlin und Bonn mit Umsteigen in Hannover (D 344/IC 627; IC 628/D 345) um eine halbe Stunde verkürzt worden. Der Laufweg des im Abschnitt Bonn—Köln bisher ohnehin nur schwach ausgelasteten Zugpaares D 344/345 konnte durch die Angebotsverbesserung vom Jahresfahrplan 1980/81 an auf den Abschnitt Berlin—Köln beschränkt und damit gleichzeitig eine Entlastung für die stark belastete Rheinstrecke und den Bahnhof Bonn erreicht werden. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 160): Wird der Bundeskanzler in seinen Gesprächen in Moskau die Frage aufwerfen, wann es Flugzeugen der Lufthansa — nachdem nun eine zweite Linie auch von Frankfurt nach Leningrad führt — endlich möglich sein wird, so wie es beim Abschluß des deutsch-sowjetischen Luftfahrtabkommens in Aussicht gestellt worden war, in Berlin-Tegel zwischenzulanden, und wenn sich ein Entgegenkommen der Sowjetunion selbst in einer so relativ kleinen Frage nicht abgezeichnet, warum reist er dann jetzt? Schwerpunkt der Gespräche, die der Herr Bundeskanzler in Moskau führen wird, sind Fragen von aktueller internationaler Bedeutung und vorrangige bilaterale Themen. Die Frage der Zwischenlandung von Lufthansa-Diensten in Berlin-Tegel ist jedoch seit dem Abkommen nicht mehr von einer uns unmittelbar zu erteilenden sowjetischen Zustimmung abhängig. Vielmehr bedarf es dazu noch der Voraussetzungen, die in der Antwort auf die von Herrn Kollegen Dr. Werner Marx für die Fragestunde am 23./25. Januar 1980 eingereichte Frage zum gleichen Thema mitgeteilt worden sind. Die danach u. a. noch fehlende Zustimmung der Sowjetunion zum Einflug in die Berliner Luftverkehrskontrollzone kann nur im Rahmen einer Einigung unter den für die Berliner Luftverkehrskontrollzone zuständigen Vier Mächten erfolgen. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 161): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundespost die Behindertentelefone, die Anfang 1981 auf den Markt kommen sollen, den Behinderten zur normalen Grundgebühr überläßt? Für die Gestaltung der Tarifstruktur im Fernmeldewesen sind vornehmlich wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend, die auch im Hinblick auf sozial begründete Anforderungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Bei dem Behindertentelefon handelt es sich um einen Sprechapparat in anderer Ausführung, der gegenüber dem Standardmodell Mehraufwendungen bezüglich der Beschaffungskosten, der Unterhaltung und der Lagerhaltung erfordert. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr unumgänglich. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, in der Fernmeldeordnung den Berechnungsmodus für Sprechapparate in anderer als der Standardausführung so festzulegen, daß die Gebühren von Fall zu Fall auf der Basis der Einkaufspreise festgelegt werden und bei bestimmten Apparatetypen es dem Teilnehmer wahlweise überlassen bleibt, ob er einmalige oder monatliche Gebühren zahlen möchte. Durch dieses Verfahren kann die zusätzliche Gebühr bei Rationalisierungsgewinnen in der Fertigung gesenkt werden. Da die Deutsche Bundespost bereits eine Reihe von Vergünstigungen für Behinderte und sozial Schwache zugestanden hat, bitte ich um Verständnis dafür, daß Gebührenermäßigungen auf besonders kostenverursachende Ausstattungswünsche nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können. Bei der Vielfalt der Gestaltungswünsche, die sich im wesentlichen an der Vielzahl möglicher körperlicher Behinderungen (Blinde, Gelähmte, Handlose, Gehörgeschädigte usw.) orientieren, würde die Erfüllung eines dieser Wünsche zu einer Vielzahl von Berufungen führen. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 162): Ergeben sich aus den bisherigen Kostenvergleichen Hinweise darauf, daß die noch ausstehenden Ämterzusammenlegungen in verschiedenen Fällen ausgesetzt werden sollten, und welche nachschauenden Vergleichsrechnungen wurden über die Wirtschaftlichkeit der Neuorganisation der Postämter in diesem Zusammenhang angestellt? Die Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter hat die beiden Ziele, die Effizienz des Verwaltungsdienstes zu steigern und ihn wirtschaftlicher zu gestalten. Die rationellere Erledigung der Verwaltungsaufgaben erfordert häufig spezialisierte Kräfte und den Einsatz zeitgemäßer Bürotechnik. Beides ist nur bei entsprechend großen Verwaltungseinheiten möglich. Die Neuordnung des Verwaltungsdienstes ist bereits zu 70 v. H. abgeschlossen. Die Ergebnisse bestätigen die Richtigkeit der Vorgehensweise. Alle bisher vorliegenden Daten weisen eine höhere Wirtschaftlichkeit aus, als zunächst angenommen wurde. Selbst bei geringen Rationalisierungserfolgen im Einzelfall besteht kein Grund, von der weiteren Durchführung der Gesamtmaßnahme abzusehen, denn eine effizientere Aufgabenerfüllung tritt in jedem Fall ein. Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens werden nach jeder einzelnen Maßnahme die tatsächlichen Personalveränderungen festgestellt. Diese personellen Auswirkungen müssen im Verhältnis zu den Vorteilen der gesamten Neuregelung als tragbar angesehen werden. Durch Sozialpläne wird aber sichergestellt, daß persönliche Härten für die betroffenen Kräfte weitgehend vermieden werden. 17938* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 172): Trifft es zu, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bei deutschlandpolitischen Seminaren an der Zonengrenze keine Zuschüsse für die Fahrt an die Zonengrenze mehr gewährt, wenn der Punkt als ,,Zonenrandfahrt" im Programm ausgewiesen ist, und was ist zutreffendenfalls der Grund hierfür? Deutschlandpolitische Bildungsveranstaltungen (Seminare) werden nach den Richtlinien vom 18. Dezember 1979, die als Anlage beigefügt sind, gefördert. Nach Ziffer 3.6 dieser Richtlinien werden für Fahrten entlang der Grenze zur DDR bei Seminaren im Zonenrandgebiet zusätzliche Mittel gewährt. Die Veranstaltung muß im Programm entsprechend ausgewiesen sein. Ihre Bezeichnung als „Zonenrandfahrt" führt nicht zu einer Ablehnung der Förderung. Richtlinien zur Förderung deutschlandpolitischer Bildungsveranstaltungen (RdB) Zur Förderung deutschlandpolitischer Bildungsveranstaltungen (Seminare) gewährt der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen (BMB) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen nach folgenden Richtlinien. Soweit in diesen Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung, insbesondere zu § 44. 1. Zweck der Förderung Deutschlandpolitische Bildungsveranstaltungen werden durch Zuwendungen gefördert, die dem Bildungsauftrag des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen entsprechen: der Einheit der Nation zu dienen, den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken und über die Probleme des Verhältnisses beider deutscher Staaten zueinander und die Deutschlandpolitik der Bundesregierung zu informieren. Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehören insbesondere, das öffentliche Bewußtsein für die bestehenden Gemeinsamkeiten wachzuhalten, die weltanschaulichen, politischen und sozialen Unterschiede zwischen der Lebens- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aufzuzeigen sowie Fragen der ideologischen Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen Systemen in Deutschland zu behandeln. 2. Allgemeine Voraussetzungen 2.1 Trägern von Bildungsveranstaltungen (Zuwendungsempfänger) dürfen Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn sie Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel bieten. 2.2 Der Zuwendungsempfänger muß seinen Sitz im Bundesgebiet oder in Berlin (West) haben. 2.3 Es werden nur Seminare gefördert, deren Programme mindestens schwerpunktsmäßig dem in Nr. 1 genannten Förderungszweck entsprechen. 2.4 Die Seminare müssen im Bundesgebiet oder in Berlin (West) stattfinden. 2.5 Die Seminare sollen mindestens zwei und längstens sechs Tage dauern. 2.6 Es sollen mindestens 20 und nicht mehr als 50 Personen an einem Seminar teilnehmen. 3. Umfang der Förderung 3.1 Die Zuwendungen werden als Festbeträge je Seminartag und Teilnehmer gewährt. 3.2 Für Tage, an denen das Seminarprogramm nach 12.00 Uhr beginnt oder vor 12.00 Uhr endet, wird der Festbetrag jeweils nur zur Hälfte gewährt. 3.3 Der Festbetrag wird zur Hälfte gewährt, wenn Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird. 3.4 Referenten, Seminarleiter u. ä. zählen für die Zeit ihrer Mitwirkung am Seminar als Teilnehmer, sofern sie nicht hauptamtlich bei dem Zuwendungsempfänger oder Veranstalter tätig sind. 3.5 Die Festbeträge berücksichtigen die Aufwendungen für: — Unterkunft und Verpflegung — Fahrkosten — Referenten, Seminarleitung — Verwaltungskosten — Arbeitsmaterial — Sonstige Kosten. 3.6 Zusätzlich zu den Festbeträgen nach Nr. 3.1 können Festbeträge für folgende notwendige Aufwendungen gewährt werden: — Stadtrundfahrten bei Seminaren in Berlin (West) — Tagesfahrten in die DDR und nach Berlin (Ost) — Fahrten entlang der Grenze zur DDR bei Seminaren im Zonenrandgebiet — Zusätzliche Fahrkosten für Teilnehmer aus Berlin (West) bei Seminaren im Bundesgebiet und Fahrkosten für Teilnehmer aus dem Bundesgebiet bei Seminaren in Berlin (West) 4. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Nachweis der Verwendung 4.1 Die Zuwendungen sind schriftlich zu beantragen. Sie werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Die Verwendung der Zuwendungen ist vereinfacht nachzuweisen. 4.2 Für die Anträge und die Verwendungsnachweise sind die vom BMB herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17939* 5. Ausnahmen Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen kann in besonderen Ausnahmefällen im Rahmen des Haushaltsrechts von diesen Richtlinien abweichen. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1980 in Kraft. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 173 und 174): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang DDR-Behörden, zum Beispiel die Deutsche Post, unpolitische, tendenzlose Literaturerzeugnisse beschlagnahmen? Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, daß dieses vertragswidrige Verhalten der Dienststellen in der DDR künftig unterbleibt? Zu Frage B 173: Die Bundesregierung wird insbesondere durch Eingaben aus der Bevölkerung über Beschlagnahmen von Literaturerzeugnissen sowohl im Reise- als auch im Postverkehr mit der DDR unterrichtet. Aus diesen Einzelfällen lassen sich keine repräsentativen Rückschlüsse auf den Umfang der Beschlagnahmen ziehen. Ebensowenig lassen sich daraus konkrete Maßstäbe ableiten, nach denen die DDR-Organe bei der Auswahl der zu beschlagnahmenden Literatur verfahren. Zu Frage B 174: Die DDR hat für die Einfuhr von Druckerzeugnissen restriktive Rechtsvorschriften erlassen. Dahinter steht eine politisch-ideologisch bedingte Abwehrhaltung. Obwohl es schwer sein wird, hier nachhaltig Änderungen zu bewirken, nimmt die Bundesregierung jede sich bietende Gelegenheit wahr, um die DDR darauf hinzuweisen, daß das Kontrollverhalten ihrer Organe nicht normalen gutnachbarlichen Beziehungen dient. Anlage 147 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 175, 176 und 177): Mit welcher Begründung wird das von der Klöckner-Werke AG in Georgsmarienhütte bei Osnabrück nach dem KS-Verfahren arbeitende Stahlwerk, bei 100 Millionen DM Investitionskosten, mit 50 Millionen DM bezuschußt? Welche Zuschüsse an welche Firmen der Stahlbranche sind vom Bundesforschungsministerium in der laufenden Legislaturperiode genehmigt worden? Um welche Projekte handelt es sich hierbei? Zu Frage B 175: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert die Entwicklung des neuen KS- Stahlerzeugungsverfahrens bei Klöckner in Georgsmarienhütte mit einem Zuschuß in Höhe von 49,7 Millionen DM. Ziel des Vorhabens ist die Ablösung der veralteten Siemens-Martin-Anlagen durch ein leistungsfähiges, umweltfreundliches und energiesparendes Stahlwerk, in dem die Schmelzarbeit nicht mehr durch 01 oder Gas erbracht wird, sondern durch Feinkohle und Sauerstoff. Im Erfolgsfall erhofft man sich von diesem Verfahren eine Energieeinsparung von 40 % und eine Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze. Mit dem Verfahren wird technisches Neuland betreten. Das Entwicklungsrisiko rechtfertigt den bewilligten Zuschuß. Das Vorhaben wurde als marktnah eingestuft, im Erfolgsfall sind die bewilligten Mittel daher zurückzuzahlen. Zu Fragen B 176 und 177: Die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Forschungsvorhaben werden alljährlich im Förderungskatalog veröffentlicht. Darüber hinaus werden seit Beginn des Programms Stahlforschung im Mai 1978 für dieses Programm zusätzliche Übersichten in Form von Jahresberichten erstellt. Eine Zusammenfassung der bisher erzielten Ergebnisse enthält der im Mai 1980 erschienene Statusbericht zum Programm Stahlforschung. Ich füge diese Berichte, die den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie vorliegen, zu Ihrer Unterrichtung nochmals bei. Im Programm Stahlforschung des BMFT wurden bisher für 205 Vorhaben Mittel in Höhe von insgesamt 290 Millionen DM bewilligt. Anlage 148 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 178 und 179): Ist die Bundesregierung bereit, bezüglich der Finanzierung des Bundesmodells Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen in absehbarer Zeit eine verbindliche Zusage zu geben? Wird die Bundesregierung die Bundeszuschüsse so bemessen, daß den betroffenen Bürgern in den beiden Landkreisen Tübingen und Reutlingen keine höheren Abfallbeseitigungskosten entstehen? Zu Frage B 178: Die Bundesregierung hat bereits dem Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen ihre grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, trotz der gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich gestiegenen Kosten das Bundesmodell Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen weiterhin zu fördern. Sie ist zur Zeit bemüht, eine Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg über den von Bund und Land zu übernehmenden Anteil der Mehrkosten zu erreichen, um eine verbindliche Zusage über den vom Bund zu tragenden Förderbetrag geben zu können. Zu Frage B 179: Die Bundesregierung steht zu der mit dem Land Baden-Württemberg und den Landkreisen Reutlingen und Tübingen geschlossenen Vereinbarung, die festlegt, daß die von Bund und Land zu gewährenden 17940* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Förderungszuschüsse die forschungs- und entwicklungsbedingt höheren Kosten abzudecken haben, so daß den beiden Landkreisen keine höheren Kosten entstehen, als sie beim Bau und Betrieb einer herkömmlichen Abfallkompostierung entstanden wären. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 180 und 181): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der sogenannten Altwarter für Numerus-clausus-Studienplätze, die zum Teil jahrelang auf einen Studienplatz außerhalb der Hochschulen gewartet haben und die ohne den neuen Staatsvertrag der Länder 1980/1981 mit Sicherheit eine Hochschulzulassung erhalten hatten? Kann die Bundesregierung dahin gehend auf die Lander einwirken, daß — nach den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes — die sogenannte Kappung der Altwarterschlange mit größeren Übergangsfristen vorgenommen wird und vor allem berufspraktische Tätigkeiten bei der Zulassungsschance in Zukunft stärker berücksichtigt werden, damit z. B. Studienbewerber für Humanmedizin, die ihre Motivation und ihr Engagement für den Beruf durch jahrelange Tätigkeit als Krankenpfleger bewiesen haben, besser gestellt werden können als Bewerber, die ihre Eignung zum Arztberuf lediglich durch eine gute Abiturdurchschnittsnote oder durch ein mehr oder weniger sinnvolles Testverfahren nachweisen? Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zeigen erneut, daß es eine unlösbare Aufgabe ist, im Rahmen einer Numerus-clausus-Mangelbewirtschaftung Regelungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Die einzig wirklich befriedigende Lösung ist die Aufhebung des Numerus clausus. Auf Initiative der Bundesregierung sind die Zulassungsbeschränkungen für die Mehrzahl der früher in das ZVS-Auswahlverfahren einbezogenen Studiengänge inzwischen aufgehoben worden. Für die medizinischen Fächer wird das jedoch auf absehbare Zeit leider nicht möglich sein. Zu Frage B 180: Bewerber um einen Medizin-Studienplatz, die im Jahr 1975 Abitur gemacht haben und bei Fortbestand der bisherigen Regelung erwarten konnten, im Wintersemester 1980/81 zugelassen zu werden, sind durch die Änderung des Zulassungsverfahrens tatsächlich erheblich betroffen. Statt einer sicheren Zulassungserwartung haben sie jetzt nur noch eine Zulassungschance, die sich zudem auf fast drei Jahre erstreckt. Die sichere Zulassungserwartung verdanken sie dem Umstand, daß das alte Verfahren etwa ein Drittel der Studienplätze entsprechend dem Datum des Erwerbs der Hochschulreife vergab. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in seinem Urteil vom 8. Februar 1977 dargelegt, daß Wartezeiten, die die Dauer eines Studiums erreichen, namentlich für Bewerber aus sozial schwächeren Kreisen ihre chancenausgleichende Funktion verlieren und zu chancenausschließenden Selektionsentscheidungen werden. Dieser Zustand war nicht mehr verfassungskonform. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat daher für die Fächer mit überlangen Wartezeiten ein neues Auswahlverfahren vorgeschrieben, das die Wartezeit nicht mehr als Auswahlkriterium berücksichtigt. Spätestens mit Verkündigung des Hochschulrahmengesetzes mußte auch allen Bewerbern klar sein, daß es in absehbarer Zeit mit der sicheren Aussicht, über Warten einen Studienplatz zu erhalten, zu Ende sein werde. Die Länder haben versucht, mit einer vorübergehenden „Altwarterquote" den „Altwartern" einen partiellen Ausgleich für den unvermeidlichen Verlust der Zulassungsgarantie zu verschaffen. In dem Staatsvertrag, den die Länder zur Umsetzung des HRG schlossen, ist eine Übergangsregelung zugunsten der Altwarter vorgesehen: Drei Jahre lang wird eine von 20 % auf 5 % sinkende Quote von Studienplätzen ausschließlich an Altwarter verteilt, die auf diese Weise eine zusätzliche Chance erhalten, weil sie auch an allen anderen Auswahlquoten teilnehmen können. Die Studienplätze dieser Quote (über die drei Jahre sind das etwa 3 800 Plätze allein in der Humanmedizin) werden so verlost, daß die am längsten Wartenden eine bis zu sechzehnmal höhere Loschance haben als die am kürzesten Wartenden. Einen vollen Ausgleich konnten die Länder den Altwartern nicht geben, ohne das Problem lediglich auf die nachfolgenden Abiturjahrgänge zu verschieben. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Februar 1977 fest, daß eine Verpflichtung, chancenverbessernde Maßnahmen für Altwarter vorzusehen, keinesfalls so weit gehen könne, weiterhin eine Zulassungsgarantie nach Wartezeit vorzusehen: „Angesichts der großen Zahl der Wartenden in den harten Numerus-clausus-Fächern würde eine Übergangsmaßnahme dieses Umfangs die wirksame Umstellung auf ein besonderes Auswahlverfahren um Jahre verzögern. Eine solche Verzögerung kann verfassungsrechtlich schon deshalb nicht geboten sein, weil ... der Gesetzgeber gerade umgekehrt zur beschleunigten Änderung des gegenwärtigen Auswahlsystems verpflichtet ist." Die meisten Bewerber aus dem Abiturjahrgang 1975 werden über die verschiedenen Quoten des Übergangsverfahrens im Lauf der nächsten zweieinhalb Jahre zugelassen werden. Aber es bleibt als Extremfall möglich, daß einige Bewerber nach fünf einhalb Jahren Wartezeit und zweieinhalb weiteren Jahren der Beteiligung am neuen Verfahren endgültig abgelehnt werden. Es ist zu hoffen, daß dies nur wenige Fälle sein werden und daß hier vielleicht in Einzelfällen über die Härtequote geholfen werden kann. Zu Frage B 181: In der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat eine lange Debatte darüber stattgefunden, wie oft die Bewerber am Verfahren sollten teilnehmen können, ehe sie endgültig abgelehnt werden. Die von den Ländern schließlich als Kompromiß beschlossene Lösung sieht für die ersten Bewerberjahrgänge 5 Teilnahmemöglichkeiten vor, die innerhalb von sechs Terminen (zweieinhalb Jahren) wahrgenommen werden müssen. Die Länder hatten hier zwei gegenläufige Gesichtspunkte zu berücksichtigen: einerseits hat das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17941* Übergangsverfahren eine so starke Loskomponente, daß die Zulassungschance des einzelnen Bewerbers mit der Häufigkeit der Beteiligung wächst. Andererseits wächst die Chance nur auf Kosten jüngerer Bewerber und führt zu immer längeren zusätzlichen „Wartezeiten". Immerhin warten die ältesten Bewerber für ein Medizinstudium jetzt bereits fünfeinhalb Jahre, in der Zahnmedizin sogar siebeneinhalb Jahre. Die Dauer der Teilnahme am Übergangsverfahren von zweieinhalb Jahren muß dieser Wartezeit praktisch hinzugerechnet werden. In der Zahnmedizin sind es dann im Extremfall zehn Jahre zwischen Abitur und Studienbeginn, in der Humanmedizin acht Jahre. Die Bundesregierung konnte angesichts dieser Situation schwerlich in den Gremien der KMK auf eine weitere Vermehrung der Teilnahmemöglichkeiten und auf eine Verlängerung der genannten Fristen hinwirken. Für die stärkere Berücksichtigung berufspraktischer Erfahrungen bei der Auswahl der Bewerber hat sich die Bundesregierung stets ausgesprochen. Das Hochschulrahmengesetz sieht in einer Kann-Vorschrift solche Möglichkeiten vor, die Länder haben aber nur sehr vorsichtig davon Gebrauch gemacht. Nach der neuen „Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen und die Durchführung eines Feststellungsverfahrens (Vergabeverordnung ZVS)" bringt eine dreijährige praktische Tätigkeit als Krankenpfleger nicht mehr als eine geringe Verbesserung der Loschance bei der Verlosung der Altwarterplätze (Bonus von einem Halbjahr). Hier besteht tatsächlich eine bedauerliche Schwachstelle des Zulassungsverfahrens. Ein Vorschlag aus dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, längere berufspraktische Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. durch Interviews zu bewerten und im Rahmen des Übergangsverfahrens zu berücksichtigen, ist von den Ländern bisher nicht aufgegriffen worden. Es ist freilich einzuräumen, daß insbesondere die Probleme einer hinlänglich objektiven Bewertung berufspraktischer Tätigkeiten sowie die sozialen Fragen eines Praktikums schwer zu lösen sind. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird aber weiterhin versuchen, hier doch noch mit den Ländern eine Möglichkeit zu finden, Bewerbern mit längeren berufspraktischen Erfahrungen eine zusätzliche Chance zu eröffnen. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 182 und 183): Wann kann die Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg—Weilburg mit dem Bewilligungsbescheid für eine Bundesbeihilfe zur Ausstattung ihrer überbetrieblichen Ausbildungsstätte rechnen? Welche Gründe haben das Bundesinstitut für Berufsbildung bisher gehindert, die bereits am 25. Mai 1979 beantragte Beihilfe zu bewilligen, und ist die Bundesregierung bereit, die durch die Verzögerung entstandenen höheren Anschaffungskosten zur Grundlage für die Bezuschussung zu machen? Das Schwerpunktprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft fördert seit 1974 die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Für den Bereich des Baugewerbes besteht ein besonderer Bedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf Grund der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. Mai 1974 (BGBl. Teil I, S. 1073), die zur Qualitätssicherung und auf Wunsch der Organisationen der Bauwirtschaft insgesamt 33 Wochen überbetriebliche Ausbildung vorschreibt. Bei der Vorbereitung der Ausbildungsordnung seit 1972 hatten die Vertreter der Organisationen des Baugewerbes übereinstimmend erklärt, daß sie bis 1978 in der Lage wären, die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungsplätze innerhalb von vier Jahren zu schaffen. Als diese Übergangsfrist abzulaufen begann, stellte sich heraus, daß in vielen Regionen die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungskapazitäten noch nicht bestanden. Die Bundesregierung hat daraufhin die Übergangsfrist der Verordnung bis zum 31. Dezember 1980 verlängert (BGBl. 1978, I, Seite 757). Obschon alle Beteiligten des Baugewerbes seit 1972 wußten, daß vordringlich überbetriebliche Ausbildungsstätten für Bauberufe — ursprünglich innerhalb von vier Jahren — fertiggestellt werden mußten, hat sich eine Kumulation der Förderungsanträge im Jahre 1979 und in den ersten Monaten des Jahres 1980 ergeben. Der in den Vorjahren von Bundesminister für Bildung und Wissenschaft vorsorglich eingeplante Mittelbedarf wurde zum großen Teil nicht in Anspruch genommen und hat zu Haushaltsresten geführt, die mangels Deckung nicht alle übertragen werden konnten. Die Kumulierung des Antragsvolumens gerade aus der Bauwirtschaft im Jahre 1979 und den ersten Monaten des Jahres 1980 fällt zusammen mit der schwierigen Haushaltssituation, die sich aus dem Nachtragshaushalt und der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe ergibt. Ich bin mit Nachdruck um eine Klärung bemüht, welche Anträge angesichts dieser Situation im laufenden Haushaltsjahr bewilligt werden können. Dabei gehe ich davon aus, daß möglichst alle bewilligungsreifen Anträge, soweit sie dem Schwerpunktprogramm entsprechen, eine Bewilligung erhalten sollten. Ich rechne damit, daß diese Klärung noch im laufenden Monat gelingen wird. Nach dieser Vorbemerkung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage B 182: Auch die Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg-Weilburg hat ihren Förderungsantrag erst recht spät gestellt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat den Antrag zügig bearbeitet, aber trotz nunmehr erreichter Bewilligungsreife noch nicht positiv bescheiden können, weil die vorgenannte Klärung abgewartet werden muß. Ich hoffe, daß noch vor der Sommerpause ein Bewilligungsbescheid ergehen kann. 17942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag; den 13. Juni 1980 Zu Frage B 183: Die Gründe dafür, warum das Bundesinstitut für Berufsbildung den Bescheid bisher noch nicht ergehen lassen konnte, habe ich in der allgemeinen Vorbemerkung dargelegt. Ich gehe jedoch davon aus, daß höhere Anschaffungskosten nicht entstehen werden, wenn der Bewilligungsbescheid noch vor der Sommerpause ergehen kann. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 184 und 185): Kann die Bundesregierung erklären, warum die Bundesrepublik Deutschland nicht Mitglied der United Nation Economic and Social Commission for Asia and Pacific (ESCAP) ist, obwohl sie nach Holland und Japan der größte Geldgeber für die Entwicklungsprojekte der Organisation dieser Region ist? Ist die Bundesregierung bereit, einen ständigen Beobachter in die ESCAP zu delegieren? Zu Frage B 184: Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Mitglied der ESCAP, weil sie weder Staat der Region ist noch über Hoheitsrechte in der Region verfügt, wie es die „Terms of Reference" für ESCAP aus dem Jahre 1958 für eine Mitgliedschaft vorsehen. Zu Frage B 185: Seit 1956 ist die Bundesrepublik Deutschland auf Grund der ECOSOC-Resolution 617 (22) berechtigt, als Beobachter in beratender Funktion an allen wichtigen ESCAP-Sitzungen teilzunehmen. Seit 1973 ergibt sich dieses Recht aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik in den Vereinten Nationen. Ein Botschaftsrat der Botschaft Bangkok ist mit den Aufgaben eines ständigen Beobachters bei der ESCAP betraut. Zu den ESCAP-Jahrestagungen entsendet die Bundesregierung regelmäßig eine Delegation. Auf der diesjährigen Jahrestagung war die Bundesregierung durch Beamte des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Wirtschaft vertreten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfred Biehle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, darf ich nach Ihren jetzigen Ausführungen davon ausgehen, daß die in den letzten Jahren in Ihren Broschüren gemachte Aussage: „Außerdem muß in den nächsten Jahren der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes intensiver betrieben werden" auf Grund der Mittellage nicht mehr zutreffend ist?





Rede von Lothar Wrede
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, daß wir hier heute ein Gesetz beraten, in dem wir den Bedarf an Straßen feststellen, und daß dies nicht das gleiche ist, als wenn wir in Haushaltsberatungen die Finanzmittel bereitstellen, muß ich einem Kollegen dieses Hauses nicht erläutern. Dies sind zwei Paar Schuhe.

(Beifall bei der SPD)

Der Verkehrsausschuß hat also dieses Gesetz einmütig gebilligt. Zu einzelnen Maßnahmen im Bedarfsplan hat er Änderungsempfehlungen beschlossen. Ich verweise hierzu auf die Erläuterungen des Herrn Berichterstatters.
Lassen Sie mich an dieser Stelle namens der Bundesregierung den Mitgliedern des Verkehrsausschusses, insbesondere dem Herrn Vorsitzenden, dem Herrn Bericherstatter und den Sprechern der Fraktionen, Dank sagen für die vertrauens- und verständnisvolle Zusammenarbeit, die es uns ermöglicht hat, dieses Gesetz zur Schlußabstimmung heute hier vorzulegen.
Lassen Sie mich zusammenfassend folgendes feststellen. Wir werden den Ausbau der Verkehrswege unseres Landes im Einklang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und mit den Wertvorstellungen der Bürger planmäßig fortsetzen. Eine dynamische Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität unserer Bürger sind für uns keine sich ausschließenden Gegensätze, sondern gleichrangige und erreichbare Ziele. Auch unser Bundesfernstraßenbau hat diesen Zielen zu dienen. Die Bundesregierung ist überzeugt davon, daß der neue Ausbauplan dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als nächster Redner hat das Wort der Herr Abgeordnete Jobst.