Protokoll:
8221

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 221

  • date_rangeDatum: 13. Juni 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:12 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/221 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 221. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 16. Juni 1980 17833 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17833 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 17819 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 —2. FStrAbÄndG — — Drucksache 8/3662 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4170 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksachen 8/4148 (neu), 8/4182 — Sick CDU/CSU 17834 B Milz CDU/CSU 17834 D Topmann SPD 17837 B Merker FDP 17839 C Wrede, Parl. Staatssekretär BMV/BMP . 17842 C Dr. Jobst CDU/CSU 17844 B Dr. Gruhl fraktionslos 17846 B Erklärungen nach § 59 GO Kolb CDU/CSU 17850 A Collet SPD 17850 C Pfeffermann CDU/CSU 17850 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 17851 C Gärtner FDP 17852 A Dr. Hennig CDU/CSU 17852 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung VI — Drucksachen 8/3024, 8/3858 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht Forschung — Drucksachen 8/1116, 8/1214, 8/3859 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Frau Dr. Walz, Sauter (Epfendorf), Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3140, 8/3879 — dazu: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3953 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. von Geldern, Sauter (Epfendorf) und der Fraktion der CDU/ CSU Meeresforschung und Meerestechnik — Drucksachen 8/3103, 8/3861 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen im Rat über ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EWG auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Drucksachen 8/3406, 8/3860 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980 bis 1983 mit Anlage (Technischer Anhang) - Drucksachen 8/2891, 8/3882 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates über ein technisches Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Tonminerale und technischen Keramik — Drucksachen 8/3161 Nr. 67, 8/4099 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines zweiten mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Textil- und Bekleidungssektor (indirekte Aktion) — Drucksachen 8/2859, 8/4100 — Flämig SPD 17854 C Lenzer CDU/CSU 17855 A Dr. Steger SPD 17858 D Zywietz FDP 17861 B Dr. Hauff, Bundesminister BMFT 17864 D Dr. Probst CDU/CSU 17868 A Hoffmann (Saarbrücken) SPD 17871 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17873 B Fragestunde — Drucksache 8/4147 vom 06. 06. 1980 — Meinung der Rentner zur Kürzung der Anpassungssätze für die Jahre 1979, 1980 und 1981 MdlAnfr A9 06.06.80 Drs 08/4147 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 17820 A, C, D, 17821A ZusFr Höpfinger CDU/CSU 17820 B, C ZusFr Stockleben SPD 17820 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17821 A Anzahl der Zu- und Abgänge von Selbständigen in den Jahren 1977 bis 1979 MdlAnfr A17 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 17821B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 17821 C Verhütung von Unfällen mit Haartrocknern MdlAnfr A18 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 III Antw PStSekr Buschfort BMA 17821 D, 17822 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 17822 A, B ZusFr Kolb CDU/CSU 17822 C Ausführungen des Bundeskanzlers über die Störung des militärischen Gleichgewichts angesichts der sowjetischen Mittelstreckenwaffenrüstung MdlAnfr A19 06.06.80 Drs 08/4147 ZusFr Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17822 D, 17823 A ZusFr Besch CDU/CSU 17823 A Unterrichtung der in Bonn akkreditierten ausländischen Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie MdlAnfr A20 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 B Ausbildungsplätze im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums für gewerblich-technische Berufe MdlAnfr A21 06.06.80 Drs 08/4147 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 C Auffassung der Bundesregierung über kritische Veröffentlichungen von Soldaten, wie z. B. das Buch des Brigadegenerals Uhle-Wettler „Schlachtfeld Mitteleuropa" MdlAnfr A22 06.06.80 Drs 08/4147 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17823 D, 17824 B, C, D ZusFr Jungmann SPD 17824 B, C ZusFr Werner CDU/CSU 17824 C ZusFr Kolb CDU/CSU 17824 C Verbindungen des Abteilungsleiters im Bundesgesundheitsamt Prof. Schönhöfer zu gesetzlichen Krankenkassen und zur pharmazeutischen Industrie; Beteiligung des Dr. E. Greiser an Forschungsprojekten, Gutachten oder Beratungen der Bundesregierung und der gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr A27 06.06.80 Drs 08/4147 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A28 06.06.80 Drs 08/4147 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 17825 A, B, C, 17826 A ZusFr Hasinger CDU/CSU 17825 A, B, D, 17826 A Funktionen des Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamts MdlAnfr A29 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU MdlAnfr A30 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 17826 B, C, D ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 17826 B, C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17826 C Legalisierung der Arbeit der Transparenzkommission für Arzneimittel nach der Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts MdlAnfr A31 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 17827 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 17827 B ZusFr Hasinger CDU/CSU 17827 C Verbot der Verbreitung von Schriften, in denen Rauschgift als harmloses Mittel empfohlen wird MdlAnfr A32 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 17827 C, D ZusFr Marschall SPD 17827 D Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge MdlAnfr A34 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU MdlAnfr A35 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Wrede BMV 17828 B, C, D, 13829 A, B, C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 17828 C, D, 17829 A ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17829 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU 17829 B ZusFr Kolb CDU/CSU 17829 B Ausweitung des Afghanistankonflikts durch den Einsatz von Soldaten und Militärexperten aus der Tschechoslowakei, der DDR und anderen Staaten des Warschauer Pakts MdlAnfr A39 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jaeger CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 MdlAnfr A40 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jaeger CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17829 C, D, 17830 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17829 D, 17830 A Konsequenzen aus den Menschenrechtsverletzungen in der Türkei innerhalb der NATO und des Europarats MdlAnfr A41 06.06.80 Drs 08/4147 Coppik SPD MdlAnfr A42 06.06.80 Drs 08/4147 Coppik SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17830 A, B, C ZusFr Coppik SPD 17830 B, C Beziehungen der Bundesrepublik zur UdSSR angesichts der dortigen Maßachtung der Menschenrechte und der Bedrohung deutscher Städte durch atomwaffenbestückte Mittelstreckenraketen; Äußerung des Bundeskanzlers über die deutsch-sowjetischen Verbindungen MdlAnfr A43 06.06.80 Drs 08/4147 Jager (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A44 06.06.80 Drs 08/4147 Jager (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17830 D, 17831 A, B, C, D, 17832 A ZusFr Jager (Wangen) CDU/CSU 17831 A, B, C ZusFr Frau Schlei SPD 17831 D ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17832 A Anwendung sogenannter Iran-Sanktionen im Rahmen der EG-Beschlüsse durch Großbritannien MdlAnfr A50 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17832 B ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17832 B Ansicht von Staatsminister von Dohnanyi über die ,.Flucht" bzw. ,,Vertreibung" der Deutschen aus den Oder-Neiße-Gebieten MdlAnfr A51 06.06.80 Drs 08/4147 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A52 06.06.80 Drs 08/4147 Becker (Nienberge) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17832 C, 13833A, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17832 D ZusFr Besch CDU/CSU 17833 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17833 B Nächste Sitzung 17877 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17879* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 17879* C Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Jungmann (SPD), Gansel (SPD) und Frau Simonis (SPD) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 —2. FStrAbÄndG — 17879* C Anlage 4 Verbot türkischer faschistischer Organisationen, insbesondere der ,,Grauen Wölfe", in der Bundesrepublik Deutschland angesichts des Mordes an dem türkischen Lehrer Celattin Kesim in Berlin MdlAnfr A61 11.01.80 Drs 08/3552 Thüsing SPD ErgSchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ auf ZusFr Thüsing SPD und Kunz (Berlin) CDU/CSU 17880* B Anlage 5 Auffassung des Bundesjustizministers zu einer Änderung des neuen Scheidungsrechts MdlAnfr Al 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bötsch CDU/CSU MdlAnfr A2 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17880* C Anlage 6 Unterbindung einer Politisierung der Arbeit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) MdlAnfr A3 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 V Anlage 7 Unterbindung einer Politisierung der Arbeit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) MdlAnfr A4 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17881* B Anlage 8 Förderung des Absatzes von Trockenvollmilch durch Werbung MdlAnfr A5 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Balser SPD MdlAnfr A6 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Balser SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17881* C Anlage 9 Förderung von Musteranlagen zur Nutzung von Biogas aus Kläranlagen in landwirtschaftlichen Betrieben MdlAnfr A7 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 17882* A Anlage 10 Lage auf dem EG-Apfelmarkt MdlAnfr A8 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17882* C Anlage 11 Abgrenzung der Aufgaben der Zentralen Studienberatung zu den gesetzlichen Aufträgen nach § 4 des Arbeitsförderungsgesetzes MdlAnfr A10 06.06.80 Drs 08/4147 Lutz SPD MdlAnfr A11 06.06.80 Drs 08/4147 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17882* D Anlage 12 Sicherstellung der Arbeitserlaubnis für ausländische Mütter aus Nicht-EG-Staaten bei Verbringen des Mutterschaftsurlaubs im Herkunftsland MdlAnfr A12 06.06.80 Drs 08/4147 Hölscher FDP MdlAnfr A13 06.06.80 Drs 08/4147 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* B Anlage 13 Entwicklung der illegalen Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern seit Inkrafttreten der Hinderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. Juli 1975 MdlAnfr A14 06.06.80 Drs 08/4147 Hansen SPD MdlAnfr A15 06.06.80 Drs 08/4147 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* B Anlage 14 Erlaß von Ausführungsvorschriften zum Arbeitssicherheitsgesetz durch das Land Baden-Württemberg MdlAnfr A16 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17883* D Anlage 15 Einführung kindergesicherter Verschlüsse für Arzneimittel und Bedarfsgegenstände MdlAnfr A23 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17884* B Anlage 16 Kontrolle von Tiermedikamenten durch Tierärzte MdlAnfr A24 06.06.80 Drs 08/4147 Kuhlwein SPD MdlAnfr A25 06.06.80 Drs 08/4147 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17884* D Anlage 17 Beseitigung der Rechtsunsicherheit hinsichtlich haftungsrechtlicher Verantwortung für das Krankenpflegepersonal bei Durchführung medizinischer Maßnahmen MdlAnfr A26 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17885* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 18 Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Straßenbau Nordrhein-Westfalens MdlAnfr A33 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17885* D Anlage 19 Kosten- und Personaleinsparungen durch die Neuorganisation der Postämter MdlAnfr A37 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A38 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17885* D Anlage 20 Finanzielle Unterstützung der ASEAN-Staaten zur Bewältigung der Flüchtlingsprobleme MdlAnfr A45 06.06.80 Drs 08/4147 Wirtz SPD MdlAnfr A46 06.06.80 Drs 08/4147 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* A Anlage 21 Freilassung des ehemaligen Oppositionsführers in Südkorea, Kim Dae Jung, und seiner Angehörigen und Mitarbeiter MdlAnfr A47 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. von Weizsäcker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* B Anlage 22 Verbindungen des Auswärtigen Amtes zu den Sicherheitsdiensten von PLO und Fatah; Angriffe polnischer Gäste in der Bundesrepublik gegen unser Verfassungsverständnis und den Aufbau unserer innerstaatlichen Ordnung MdlAnfr A48 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A49 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* C Anlage 23 Erklärung des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, über die europäische Zusammenarbeit mit den USA, der NATO und über die atlantische Allianz; Darstellung der sowjetischen Rechtsauffassung über die Völkermordkonvention in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 MdlAnfr A53 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A54 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 17886* D Anlage 24 Planung gewaltsamer Demonstrationen in Gorleben durch die an den Bremer Krawallen anläßlich der Vereidigung von Bundeswehrsoldaten beteiligten linksextremistischen Gruppen MdlAnfr A55 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A56 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* B Anlage 25 Erfassung der „illegalen Übersiedler" aus der DDR in den vom Bundesausgleichsamt veröffentlichten Zahlen MdlAnfr A57 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* C Anlage 26 Ortszuschlag für teilzeitbeschäftigte verbeamtete Ehepartner MdlAnfr A58 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A59 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17887* D Anlage 27 Bewachung von Sportdelegationen und Künstlerensembles der Ostblockstaaten von Mitgliedern des jeweiligen Sicherheitsdienstes MdlAnfr A60 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 VII Anlage 28 Historische Darstellung der in Berlin geplanten Preußenausstellung MdlAnfr A61 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A62 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* A Anlage 29 Teilnahme der bundesdeutschen Kampfrichter und der Delegierten für internationale Fachkongresse an den Olympischen Spielen in Moskau MdlAnfr A63 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17888* D Anlage 30 Entsendung von Sportfunktionären zu den Olympischen Spielen in Moskau sowie Finanzierung der Reisen MdlAnfr A64 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A65 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17889* A Anlage 31 Finanzierung des Denkmalschutzes nach Übernahme der ehemaligen Bundesfestung Ulm durch den Bundesinnenminister MdlAnfr A66 06.06.80 Drs 08/4147 Werner CDU/CSU MdlAnfr A67 06.06.80 Drs 08/4147 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17889* B Anlage 32 Begründung für die kurzfristige Absage des Grundsatzreferats des Bundesinnenministers auf dem Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten am 22. Mai 1980 in Aachen MdlAnfr A68 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A69 06.06.80 Drs 08/4147 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17889* D Anlage 33 Absage der Teilnahme des Bundesinnenministers am Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten wegen Vorstellung eines Buches von Horst Mahler MdlAnfr A70 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A71 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* B Anlage 34 Absage des Grundsatzreferats des Bundesinnenministers auf dem Kongreß. der Kriminalbeamten wegen Vorstellung eines Buches von Horst Mahler MdlAnfr A72 06.06.80 Drs 08/4147 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* C Anlage 35 Widerspruch gegen eine erneute Anhebung der Besoldung der Bediensteten der EG MdlAnfr A73 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A74 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17890* D Anlage 36 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1979 zur Verlängerung der Frist für Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung der Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr A75 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A76 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* A Anlage 37 Steuerliche Abschreibung des Einbaus ölunabhängiger Befeuerungsanlagen in selbstgenutzten Einfamilienhäusern MdlAnfr A79 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A80 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 38 Entrichtung von Umsatz- oder Körperschaftsteuer durch öffentliche Versorgungsbetriebe für Wasseraufbereitung bei Abgabe von Biogas an Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr A81 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17891* D Anlage 39 Verbesserung der Investitionsbedingungen für Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau MdlAnfr A82 06.06.80 Drs 08/4147 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* A Anlage 40 Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe von Bauaufträgen des Bundes MdlAnfr A83 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* B Anlage 41 Gesetzliche Regelung der Beteiligung des Bundes und der Länder an der Wohnungsbauförderung; Anfangsverluste von Investoren im frei finanzierten Mietwohnungsbau MdlAnfr A84 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A85 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17892* D Anlage 42 Rückgang der Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1970 bis 1979 MdlAnfr A86 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17893* C Anlage 43 Erkenntnisse von Bundesforschungsminister Dr. Hauff über den Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der DDR anläßlich seines offiziellen Besuchs MdlAnfr A89 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17893* D Anlage 44 Erklärung von Bundesminister Dr. Hauff über die Belastbarkeit der deutsch-deutschen Beziehungen anläßlich seines Besuchs in Weimar; Vertretbarkeit von Sicherheitsbedenken beim Ausbau der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland angesichts des mangelhaften Sicherheitsstandards von Kernkraftwerken in der DDR MdlAnfr A90 06.06.80 Drs 08/4147 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A91 06.06.80 Drs 08/4147 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 17894* A Anlage 45 Äußerung von Bundesminister Offergeld zur Lösung des Recyclingproblems der Ölgelder MdlAnfr A92 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A93 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17894* B Anlage 46 Beurteilung der EG-Modellprojekte zur Bekämpfung der Armut sowie Annahme des Interimprogramms für 1981/82 MdlAnfr A94 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD MdlAnfr A95 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17894* C Anlage 47 Telefonat des Bundeskanzlers mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Weyer, wegen des Bahr Briefs SchrAnfr B1 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 17895* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 IX Anlage 48 Artikel „Fünf Jahre Erfahrungen mit dem neuen Abtreibungsgesetz" in der englischen Ausgabe des Bulletins vom 27. Mai 1980 SchrAnfr B2 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU- SchrAntw PStSekr Bölling BPA 17895* B Anlage 49 Besprechung humanitärer Einzelfälle im Rahmen des vorgesehenen Besuchs des Bundeskanzlers beim Staatsratsvorsitzenden der DDR, Honecker SchrAnfr B3 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 17895* C Anlage 50 Stand und Aussichten der Verhandlungen über die Autonomie des Westjordanlands und des Gaza-Streifens SchrAnfr B4 06.06.80 Drs 08/4147 Männing SPD SchrAnfr B5 06.06.80 Drs 08/4147 Männing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17895* D Anlage 51 Hilfe für Somalia zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems SchrAnfr B6 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17896* B Anlage 52 Hilfe für Somalia zur Linderung des Flüchtlingsproblems SchrAnfr B7 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B8 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B9 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* A Anlage 53 Fortführung des Programms zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland SchrAnfr B10 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* C Anlage 54 Zahl der nicht besetzten Stellen im höheren und gehobenen Auswärtigen Dienst SchrAnfr B11 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17897* D Anlage 55 Wahrung der Rechte der deutschen Staatsangehörigen bei den Abkommen über Zusammenarbeit zwischen Jugoslawien und der EWG SchrAnfr B12 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* A Anlage 56 Zahl der um Asyl nachsuchenden Kubaner SchrAnfr B13 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* C Anlage 57 Vorbringung von Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion, der DDR und Afghanistan beim Besuch des stellvertretenden sowjetischen Ministerpräsidenten Tichonow in Bonn sowie beim Besuch des Bundeskanzlers in Moskau und in der DDR SchrAnfr B14 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B15 06.06.80 Drs 08/4147 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17898* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 58 Erweiterung des Schutzraumbaus im Rahmen der Gesamtverteidigung SchrAnfr B16 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17899* A Anlage 59 Zahlenangaben des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes und des Bundesinnenministers über deutsche Aussiedler aus der UdSSR, Polen und der CSSR; Rechtsgrundlage für die Ausreise aus der UdSSR SchrAnfr B17 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B18 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17899* B Anlage 60 Ergänzung der EG-Richtlinie über den Grundwasserschutz betr. Unterrichtung der betroffenen Mitgliedstaaten über alte Genehmigungen für ständige Ableitungen gefährlicher Stoffe und grenznahe Deponien SchrAnfr B19 06.06.80 Drs 08/4147 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* A Anlage 61 Beteiligung von ausländischen Bürgern an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte in grenznahen Gebieten SchrAnfr B20 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B21 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* C Anlage 62 Informierung der Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes über das Schreiben des Hauptpersonalrats betr. Rechtsanspruch auf Anrede mit der Amtsbezeichnung SchrAnfr B22 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17900* D Anlage 63 „Entrümpelung" der in Berlin geltenden Kontrollratsgesetze von antiquierten Rechtsvorschriften SchrAnfr B23 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17901* A Anlage 64 Beurteilung verschiedener Gehalts- und Lohnzulagearten im öffentlichen Dienst durch die Bundesregierung SchrAnfr B24 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13901* C Anlage 65 Bedeutung einer euro-kommunistischen Oppositionsgruppe in der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlin SchrAnfr B25 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13901 *D Anlage 66 Anteil der Richterinnen bei den obersten Bundesgerichten SchrAnfr B26 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17902* B Anlage 67 Wohnungsbedarf der Bediensteten des Europäischen Patentamts in München SchrAnfr B27 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B28 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17903* A Anlage 68 Durchführung des Realsplittings nach Ehescheidung SchrAnfr B29 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 17903* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XI Anlage 69 Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, Ende Mai 1974 und Ende Mai 1980 SchrAnfr B30 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17904* A Anlage 70 Notwendigkeit der Mitteilungspflicht der Finanzämter gegenüber den Kreditinstituten und Bausparkassen unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands SchrAnfr B31 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17904* B Anlage 71 Anhebung der Pauschbeträge für außergewöhnliche Belastungen bei Geschenksendungen in die DDR SchrAnfr B32 06.06.80 Drs 08/4147 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17904* D Anlage 72 Anwendung des deutschen Arbeitsrechts auf deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften SchrAnfr B33 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B34 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B35 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAnfr B36 06.06.80 Drs 08/4147 Jung FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17905* A Anlage 73 Regelung des Problems der Begrenzung der Nachhaftung in der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B37 06.06.80 Drs 08/4147 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B38 06.06.80 Drs 08/4147 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort. BMA 17906* A Anlage 74 Pressemeldungen über den Druck neuer Geldscheine für eine etwaige Währungsreform SchrAnfr B39 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17906* C Anlage 75 Vorlage eines Haushaltssicherheitsgesetzes SchrAnfr B40 06.06.80 Drs 08/4147 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 17906* D Anlage 76 Aufwand an öffentlichen Mitteln für Zusatzrenten der Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der Bauwirtschaft seit 1976; Erhebungen über Ausmaß und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B41 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder(Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17907* A Anlage 77 Erhebungen über Ausmaß und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung SchrAnfr B42 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17907* B Anlage 78 Abschaffung der von der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich gegenseitig erhobenen Personenbeförderungssteuer für Omnibusse SchrAnfr B43 06.06.80 Drs 08/4147 Engelsberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 17907* C Anlage 79 Übernahme der amerikanischen Methode zur Berechnung der Inflationsrate; Anstieg der Verbraucherpreise im April 1980 gegenüber dem Vorjahr SchrAnfr B45 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 SchrAnfr B57 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17908* B Anlage 80 Energieeinsparung durch Änderung der DIN 50/44 über die Beleuchtungsstärken an Straßen SchrAnfr B46 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAnfr B47 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17909* C Anlage 81 Finanzierung des grenzüberschreitenden Programms für die südliche Maas-RheinRegion SchrAnfr B48 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B49 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B50 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B51 06.06.80 Drs 08/4147 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17909* D Anlage 82 Hilfe für die von den Wirtschaftssanktionen gegen den Iran betroffenen mittelständischen Unternehmen SchrAnfr B52 06.06.80 Drs 08/4147 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17910* C Anlage 83 Auswirkungen der Kartellpolitik auf die Wettbewerbsfähigkeit der elektronischen Industrie mit Importen aus asiatischen Ländern SchrAnfr B53 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911 *A Anlage 84 Bürgschaften der Bundesregierung für Investitionen der deutschen Wirtschaft in Asien und Afrika SchrAnfr B54 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911* C Anlage 85 Hilfe für Betriebe bei Umstellung der Produktionsanlagen von Mineralöl auf Kohle SchrAnfr B55 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17911* D Anlage 86 Übersiedlung des dänischen Charterreisenkonzerns Tjaereborg in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B56 06.06.80 Drs 08/4143 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 17912* A Anlage 87 Beseitigung des Erdgassondertarifs für den holländischen Unterglasgartenbau SchrAnfr B58 06.06.80 Drs 08/4147 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17912* B Anlage 88 Mittel aus dem Programm „8. Rahmenplan" zur Dorferneuerung für Gemeinden des Landkreises Gifhorn SchrAnfr B59 06.06.80 Drs 08/4147 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 17912* D Anlage 89 Interventionsregelung für Wein, Fisch und Obst im EG-Bereich SchrAnfr B60 06.06.80 Drs 08/4147 Vogt (Duren) CDU/CSU SchrAnfr B61 06.06.80 Drs 08/4147 Vogt (Duren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17913* A Anlage 90 Butterverkäufe der EG seit Anfang 1978 SchrAnfr B62 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 17913* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XIII Anlage 91 Bundesmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; Verdienst der deutschen Bauern; Kennzeichnung der nicht aus Hennen-Käfighaltungen stammenden Eier SchrAnfr B63 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAnfr B64 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAnfr B66 06.06.80 Drs 08/4147 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17914* A Die Frage B 65 — Drucksache 8/4147 vom 06. 06. 80 — des Abgeordneten Paintner (FDP) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 92 Auszahlung der vom Bundestag 1979 für den Haushalt 1980 beschlossenen Anpassungshilfe für die deutsche Hochsee- und Küstenfischerei SchrAnfr B67 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B68 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 17916* D Anlage 93 Förderung der Auslandsaufenthalte von Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung zur Sicherung traditioneller Bindungen zu internationalen Märkten und Handelspartnern nach französischem Beispiel SchrAnfr B69 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B70 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17917* B Anlage 94 Stärkere Berücksichtigung der Frauen bei der Neuwahl von Berufsrichtern und der Berufung ehrenamtlicher Richter SchrAnfr B71 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr B72 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17917* C Anlage 95 Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 104 des Arbeitsförderungsgesetzes nach längerer Rentenzahlung SchrAnfr B73 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B74 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B75 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B76 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17918* A Anlage 96 Untersuchungen über sachgemäßes Schuhwerk in der Arbeits- und Berufswelt sowie dessen Einfluß auf Unfall- und Dauerschäden SchrAnfr B77 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17918* D Anlage 97 Zahl der über 65 Jahre alten Rentner, die Sozialhilfeempfänger sind, sowie Anteil der in Alten- oder Pflegeheimen Lebenden; Rentenhöhe der Rentnerinnen mit 40 Versicherungsjahren sowie Anteil der Sozial- bzw. Wohngeldempfängerinnen an diesem Personenkreis SchrAnfr B78 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B79 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B80 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B81 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17919* A Anlage 98 Kosten für den Neubau des Arbeitsamts Rastatt SchrAnfr B82 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17919* C XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 99 Umfang der Beschädigungen und Zerstörungen von Bundeswehrgerät durch die Krawalle in Bremen am 6. Mai 1980 SchrAnfr B83 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* A Anlage 100 Stärkung der Integration der NATO-Streitkräfte durch Personalaustausch von Bundeswehrangehörigen mit befreundeten Streitkräften SchrAnfr B84 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B85 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B86 06.06.80 Drs 08/4147 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* A Anlage 101 Nichtunterrichtung von Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie anläßlich eines Besuchs der Abteilung Goslar des Bundesgrenzschutzes SchrAnfr B87 06.06.80 Drs 08/4147 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17920* D Anlage 102 Bezug von Werkzeugen deutscher Hersteller durch die Bundeswehr; Kenntlichmachung des Herstellungslandes SchrAnfr B88 06.06.80 Drs 08/4147 Braun CDU/CSU SchrAnfr B89 06.06.80 Drs 08/4147 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13921* A Anlage 103 Mangel an Ausbildern in Bataillonen des Feldheeres SchrAnfr B90 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B91 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B92 06.06.80 Drs 08/4147 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17921* C Anlage 104 Heranziehung der in norddeutschen Seeheilbädern beschäftigten Wehrpflichtigen zu Wehrübungen während des Saisonbetriebs SchrAnfr B93 06.06.80 Drs 08/4147 Ueberhorst SPD SchrAnfr B94 06.06.80 Drs 08/4147 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17922* B Anlage 105 Verlegung des auf dem Fliegehorst Diepholz stationierten I. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 5 nach Essen SchrAnfr B95 06.06.80 Drs 08/4147 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17922* C Anlage 106 Beschaffungsplan des Bundesverteidigungsministeriums SchrAnfr B96 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B97 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B98 06.06.80 Drs 08/4147 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17923* A Anlage 107 Vorschläge von Dr. Bruno Köppl zur Verbesserung der westlichen Rüstungseffizienz SchrAnfr B99 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAnfr B100 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAnfr B101 06.06.80 Drs 08/4147 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17923* C Anlage 108 Übertragung der Nachschuborganisation für die in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte auf die Bundeswehr; Übernahme der betroffenen zivilen deut- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XV schen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in den öffentlichen Dienst SchrAnfr B102 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B103 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B104 06.06.80 Drs 08/4147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17924* D Anlage 109 Befreiung hauptberuflicher Soldaten von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse SchrAnfr B105 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17925* B Anlage 110 Überprüfung der Arbeitsbedingungen für Frauen in der Bundeswehr; Herausgabe der zentralen Dienstvorschrift 60/2 Heimbewirtschaftungsbestimmungen; Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr SchrAnfr B106 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B107 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B108 06.06.80 Drs 08/4147 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 17925* D Anlage 111 Dauerschäden bei Kindern durch das Tragen zu kleiner Schuhe SchrAnfr B109 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B110 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17926* C Anlage 112 Dauerschäden bei Kindern durch das Tragen zu kleiner Schuhe SchrAnfr B111 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAnfr B112 06.06.80 Drs 08/4147 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* B Anlage 113 Kindergeld für im Ausland tätige deutsche Arbeitnehmer SchrAnfr B113 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* C Anlage 114 Notarzteinsätze mit Solokrafträdern SchrAnfr B114 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B115 06.06.80 Drs 08/4147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17927* D Anlage 115 Schlechtes Vorbild für Jugendliche durch rauchende Politiker bei Fernsehauftritten SchrAnfr B116 06.06.80 Drs 08/4147 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* C Anlage 116 Stand der genetischen Beratung SchrAnfr B117 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B118 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* C Anlage 117 Änderung der Trinkwasserverordnung SchrAnfr B119 06.06.80 Drs 08/4147 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17928* D Anlage 118 Bleibelastung des Konsumenten durch Nahrungsmittelaufnahme aus verlöteten Konservendosen SchrAnfr B 120 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17929* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 119 Kosten der durch Alkoholmißbrauch entstehenden Schäden SchrAnfr B121 06.06.80 Drs 08/4147 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 17929* B Anlage 120 Verwendung von HPR-Verbundsicherheitsglas als Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen; behindertengerechter Ausbau der Autobahnrast- und -tanlen SchrAnfr B122 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B123 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B124 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAnfr B133 06.06.80 Drs 08/4147 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17929*C Anlage 121 Abweichen der Bundesbahn und der Bundespost vom gesetzlichen Finderlohn SchrAnfr B125 06.06.80 Drs 08/4147 Wirtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17930* C Anlage 122 Kriterien für die Aufstellung der Fahrpläne der Bundesbahn SchrAnfr B126 06.06.80 Drs 08/4147 Zywietz FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17930* C Anlage 123 Unterbindung der Wiederholung von Streiks an Zonengrenzübergängen SchrAnfr B127 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13931* B Anlage 124 Anteil ausländischer Firmen an Straßenbaumaßnahmen des Bundes SchrAnfr B128 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13931* B Anlage 125 Umbenennung der Intercity-Strecke Köln-Groß-Gerau in Köln-Koblenz im Bundesverkehrswegeplan; Bau der Ortsumgehung von Hofheim (Taunus) im Zuge der B 519 SchrAnfr B129 06.06.80 Drs 08/4147 Zink CDU/CSU SchrAnfr B132 06.06.80 Drs 08/4147 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17931* C Anlage 126 Widerspruch zwischen der Nichteinführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen zur Energieeinsparung und den Zwangsmaßnahmen zur Drosselung des Heizenergieverbrauchs SchrAnfr B 130 06.06.80 Drs 08/4147 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B131 06.06.80 Drs 08/4147 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BML 13931* D Anlage 127 Investitionen der Bundesbahn in Solingen und Remscheid in den Jahren 1976 bis 1980 SchrAnfr B 134 06.06.80 Drs 08/4147 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17932* C Anlage 128 Neubau der B 312 zwischen Stuttgart und Waiblingen SchrAnfr B 135 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17932* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XVII Anlage 129 Berücksichtigung der Belange betroffener Gemeinden und Städte, insbesondere von Rastatt, beim Bau der Bundesbahnschnelltrasse Mannheim-Basel; Verwendung nicht mehr benötigter Wärterwohnhäuser im Bereich der Bundesbahndirektion Karlsruhe SchrAnfr B136 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B137 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B138 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* A Anlage 130 Verzögerung des Baus der Ortsumgehung Obergartzem-Firmenich im Zuge der B 266 SchrAnfr B139 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAnfr B140 06.06.80 Drs 08/4147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* C Anlage 131 Aufgabe von Fahrrädern mit Fahrradkarte im grenzüberschreitenden Verkehr am Gepäckwagen SchrAnfr B141 06.06.80 Drs 08/4147 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* C Anlage 132 Behindertengerechter Ausbau der Autobahnraststätten SchrAnfr B 142 06.06.80 Drs 08/4147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17933* D Anlage 133 Verzögerung der Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland wegen fehlender Haushaltsmittel SchrAnfr B 143 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B 144 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B145 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B146 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* B Anlage 134 Nutzung des Hafens von Kappeln durch eine Fahrwasservertiefung in der Schlei SchrAnfr B147 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B148 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* C Anlage 135 Weiterbau der A 445 zwischen Werl und Neheim-Hüsten SchrAnfr B 149 06.06.80 Drs 08/4147 Tillmann CDU/CSU SchrAnfr B150 06.06.80 Drs 08/4147 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17934* D Anlage 136 Renovierung oder Neubau der defekten Grünenthaler Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal SchrAnfr B151 06.06.80 Drs 08/4147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17935* A Anlage 137 Einbeziehung eines Radweges in den Ausbau der B 42 von Neuwied bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen; Bau der Straßenmeisterei in Altenkirchen; Verzögerung des Ausbaus der B 8 zwischen Vierwinden und Altenkirchen wegen fehlender Mittel; Verbreiterung der Bundesbahnüberführungen zwischen Wissen und Niederschelden im Zuge der B62 SchrAnfr B152 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B153 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B154 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B155 06.06.80 Drs 08/4147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17935* B XVIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 138 Stand der Planungen für die B 9 im Raum Bad Breisig SchrAnfr B156 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* A Anlage 139 Verlängerung der Frist für Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen an Altbauten im Bereich des Flugplatzes Söllingen SchrAnfr B157 06.06.80 Drs 08/4147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17936* B Anlage 140 Einbau von Katalysatoren in Kraftfahrzeuge zur Verringerung des Schadstoffausstoßes SchrAnfr B158 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* C Anlage 141 Streichung der Bundesbahndirektverbindung Bonn-Berlin ab 1. Juni 1980 SchrAnfr B159 06.06.80 Drs 08/4147 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17936* D Anlage 142 Einbeziehung der Frage von Lufthansa-Zwischenlandungen in Berlin-Tegel in die Gespräche des Bundeskanzlers anläßlich seiner bevorstehenden Moskau-Reise SchrAnfr B 160 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13933* A Anlage 143 Bereitstellung der Behindertentelefone zur normalen Grundgebühr durch die Bundespost SchrAnfr B161 06.06.80 Drs 08/4147 Merker FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17937* B Anlage 144 Vergleichsrechnungen über die Wirtschaftlichkeit der Neuorganisation der Postämter SchrAnfr B162 06.06.80 Drs 08/4147 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 17937* C Anlage 145 Nichtgewährung von Zuschüssen für Fahrten an die Zonengrenze bei deutschlandpolitischen Seminaren durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen SchrAnfr B172 06.06.80 Drs 08/4147 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17938* A Anlage 146 Umfang der Beschlagnahme unpolitischer Literatur durch die DDR SchrAnfr B173 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B174 06.06.80 Drs 08/4147 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17939* A Anlage 147 Zuschüsse an die Stahlindustrie, insbesondere an das Stahlwerk der KlöcknerWerke AG in Georgsmarienhütte SchrAnfr B175 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B176 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B177 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17939* B Anlage 148 Finanzierung des Bundesmodells Abfallverwertung in Reutlingen und Tübingen SchrAnfr B178 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B179 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 17939* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 XIX Anlage 149 Abbau der sogenannten Altwarter für Numerus-dausus-Studienplätze SchrAnfr B180 06.06.80 Drs 08/4147 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B181 06.06.80 Drs 08/4147 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 17940* A Anlage 150 Bundesbeihilfe für die Ausstattung der betrieblichen Ausbildungsstätte der Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg-Weilburg SchrAnfr B182 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B183 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 17941* B Anlage 151 Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der United Nations Economic and Social Commission for Asia and Pacific (ESCAP) sowie Entsendung eines ständigen Beobachters in die ESCAP SchrAnfr B184 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B185 06.06.80 Drs 08/4147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17942* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17819 221. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1980 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 6. Dr. van Aerssen * 13. 6. Dr. Ahrens ** 13. 6. Dr. Aigner * 13. 6. Blumenfeld * 13.6. Conradi 13. 6. Frau Eilers 13. 6. Engelsberger 13. 6. Fellermaier * 13. 6. Francke (Hamburg) 13. 6. Dr. Früh * 13. 6. Dr. Fuchs * 13. 6. Dr. Geßner ** 13. 6. Haberl 13. 6. Hartmann 13. 6. Hölscher 13. 6. Katzer * 13. 6. Dr. h. c. Kiesinger 13. 6. Dr. Klepsch * 13. 6. Klinker 13. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13. 6. Lücker * 13. 6. Luster * 13. 6. Dr. Müller ** 13. 6. Müller (Bayreuth) 13. 6. Müller (Remscheid) 13. 6. Dr. Pfennig * 13. 6. Reddemann ** 13. 6. Roth 13. 6. Schinzel 13. 6. Frau Schleicher * 13. 6. Schmidt (Hamburg) 13. 6. Schmidt (Wattenscheid) 13. 6. Schmitz (Baesweiler) 13. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13. 6. Dr. Schwörer 13. 6. Seefeld * 13. 6. Walkhoff 13. 6. Frau Dr. Walz * 13. 6. Dr. Warnke 13. 6. Wawrzik * 13. 6. Frau Dr. Wex 13. 6. Windelen 13. 6. Wischnewski 13. 6. Wissmann 13. 6. Ziegler 13. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Anderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat geht bei seiner Zustimmung zu dem Gesetz davon aus, daß die Bundesregierung die durch Rechtsverordnung vorgesehene Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizkosten zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen wird. Die mit dem Gesetz beabsichtigte Energieeinsparung erfordert die Schaffung und Inkraftsetzung der notwendigen Rechtsgrundlagen innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums. Angesichts der im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarungen bereits seit längerem erprobten verbrauchsabhängigen Abrechnung auf der Grundlage entsprechender Meßgeräte ist eine kurzfristige Einführung der vorgesehenen Maßnahmen auch durchaus vertretbar und möglich. Anlage 3 Erklärung der Abgeordneten Jungmann (SPD), Gansel (SPD) und Frau Simonis (SPD) nach $ 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung fiber den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Hinderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 - 2. FStrAbAndG - Um einer falschen „Legenden"-Bildung vorzubeugen, geben wir folgende Erklärung ab: Bei Anderungsanträgen der SPD-Fraktion zu vier Ausbauprojekten, die unsere drei Wahlkreise betreffen, das sind die Wahlkreise Kiel, Rendsburg-Ekkernförde und Plön-Neumünster, hat es wegen mangelnder Präsenz im Ausschuß keine Mehrheit gegeben. Dabei handelt es sich im einzelnen um folgende Projekte: 1. B 404 Grande (A 24) - Kiel: Abschnitt Wankendorf-Kiel: Streichung des im Bedarfsplan vorgesehenen 4streifigen Ausbaus, dafür: Qualitative Verbesserung auf der vorhandenen 2streifigen Trasse und Errichtung von Abbiegerspuren an allen vorhandenen Abzweigungsmöglichkeiten. 2. A 210 Kiel-Rendsburg Streichung des autobahnähnlichen Ausbaus. Dafür: Einbahnger Ausbau der B 202 mit Ortsumgehung Bredenbek, Bovenau und Achterwehr. 3. Neuaufnahme: A 215 Bordesholmer Dreieck: 4. B 76 Plön-Eckernförde: a) Abschnitt Kiel-Blickstedt Anbindung der alten B 76 an die Neutrassierung. 2streifiger qualitativer Ausbau auf der alten Trasse mit Ortsumgehung Blickstedt. 17880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 b) Abschnitt Blickstedt—Eckernförde 2streifiger Ausbau mit Ortsumgehung Gettorf und Ortsumgehung Eckernförde, wobei die vorhandene Trasse im wesentlichen erhalten werden soll. Wegen der unsicheren Abstimmungslage im Plenum haben wir darauf verzichtet, Abänderungsanträge zu stellen. Es ist natürlich schwierig für Abänderungsanträge in regionalen Bereichen, hier Mehrheiten zu erhalten, und es besteht die Gefahr, daß sich einzelne überstimmte Gruppen zu einer negativen Mehrheit gegen das ganze Gesetz ergeben. Wir wollen das Gesetz nicht verhindern, weil wir den positiven Ansatz der Reduzierung von Maßnahmen sehen. Wir vertrauen aber darauf, daß die von mir genannten Projekte in der Planungsausführung in unserem Sinne reduziert werden. Wir stimmen dem Gesetz zu, weil immerhin die Zahl und der Umfang der Maßnahmen gegenüber den ursprünglichen Plänen verringert wurden. Wir stimmen ihm nicht zu, damit alle projektierten Straßen auch wirklich gebaut werden. Anlage 4 Ergänzende Antwort' des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfragen der Abgeordneten Thüsing (SPD) und Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage A 61 197. Sitzung, Seite 15683): Erwägt die Bundesregierung nach dem Mord an dem türkischen Lehrer Celattin Kesim in Berlin und der Zunahme von Obergriffen türkischer Faschisten auf demokratisch gesinnte Landsleute in der Bundesrepublik Deutschland ein Verbot faschistischer türkischer Organisationen, an ihrer Spitze der „Grauen Wölfe"? Die Landesjustizverwaltungen haben mir nunmehr das gemäß Ihrer Frage erbetene Material über Ermittlungsverfahren gegen türkische Staatsangehörige im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten übermittelt. Allerdings haben sich die Länder vielfach mangels einschlägiger Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden außerstande gesehen, eine Zuordnung der Beschuldigten zu bestimmten politischen Gruppierungen vorzunehmen. Die nachfolgend aufgeführten Zahlen können mithin kein geschlossenes Bild vermitteln. Insgesamt haben die Landesjustizverwaltungen 318 Verfahren mit politischem Hintergrund gegen türkische Staatsangehörige mitgeteilt In 18 dieser Verfahren werden die Beschuldigten den sog. Grauen Wölfen, in acht Verfahren der „Miliytci Hareket Partisi" (MHP), in zwei Verfahren der „Türkische Nationale Sicherheitspartei" (MSP), in jeweils einem Verfahren der sog. türkischen Föderation, dem Verein „Türkisches Europakomitee für Frieden und Freiheit", einem türkischen Idealisten- und Kulturverein, der Gruppe „Türk-Oceai", einer örtlichen Islamischen Bruderschaft, der MGT (Unterorganisation der MSP) und der Türkischen Union zugerechnet; die Beschuldigten von zwei Verfahren sollen Angehörige unbekannter rechtsextremistischer Organisationen sein. In 26 Verfahren sollen die Beschuldigten der „Almanya Tyrkiyeli Isciler Federasyonu" (ATIF) bzw. der „Almanya Tyrkiyeli Ogrenciler Federasyonu" (ATOF), in 18 Verfahren türkischen Arbeiter- und Studentenvereinen, in neun Verfahren der TKP/ML und in jeweils einem Verfahren der „Föderation der türkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland" (FIDEF), der DID (Organisation der türkischen moskauorientierten KP) sowie der Gruppe „Halken Kortulusu" angehören; die Beschuldigten von 13 Verfahren sollen unbekannten linksgerichteten Organisationen zuzurechnen sein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 1 und 2): Hält der Bundesjustizminister eine Änderung des neuen Scheidungsrechts für angebracht, nachdem in weit verbreiteten Zeitschriften der realitätsgerechte Rat an die Töchter zu finden ist, einen Mann als „runde Lebensversicherung" zu heiraten (z. B. Funk-Uhr, Nummer 15 aus 1980, Seite 8)? Hat der Bundesjustizminister auf einer Veranstaltung des Bayerischen Seminars für Politik e. V. im Münchner Künstlerhaus am Lenbachplatz Ende 1979 den Protest gegen das neue Scheidungsrecht mit der Bemerkung bestätigt, bei den Männern quietsche es bis in die Fraktionen und Redaktionen hinein, aber die Wählerinnen hätten „nun mal die Mehrheit"? Zu Frage A 1: Nein! Bisher ist bei den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auch keine Auffassung bekannt geworden, den dem Prinzip der Gleichberechtigung entsprechenden Versorgungsausgleich wieder rückgängig zu machen. Zu Frage A 2: Nein! Bundesminister Dr. Vogel hat bei der von Ihnen erwähnten Gelegenheit vielmehr sinngemäß ausgeführt, daß die Verwirklichung des von allen Bundestagsfraktionen bejahten Gleichberechtigungsgrundsatzes beim Versorgungsausgleich gegenüber dem bisherigen Rechtszustand zwangsläufig für die Männer in der Regel ein Minus, für die Frauen hingegen in der Regel ein Plus zur Folge habe. Dies wirke sich in den Meinungsäußerungen über das neue Eherecht aus. Die Opposition stimme deshalb zwar in den Chor der Kritiker des von ihr mitgeschaffenen Versorgungsausgleichs ein, hüte sich aber, seine Beseitigung zu verlangen, da sie die Mehrheit der Wählerinnen nicht verärgern wolle. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17881* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 3): In welcher Weise wird die Bundesregierung die Absicht des Generaldirektors der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO), Saouma, diesen Fonds zu politisieren, unterbinden und dafür Sorge tragen, daß das von Saouma verkündete Hauptprinzip der FAO, nämlich „Unterstützung der Völker und Befreiungsbewegungen in Namibia und Südafrika in ihrem Entschluß, den Kolonialismus, Rassismus und die Apartheid zu beenden", nicht Eingang in die Tätigkeit der FAO findet? Der Generaldirektor der FAO, der größten Sonderorganisation der Vereinten Nationen, hat bei der Durchführung der Programme und Maßnahmen seiner Organisation darauf zu achten, daß sowohl die in der Präambel zur FAO-Satzung festgelegten Aufgaben erfüllt werden als auch der Rahmen des jeweils von den Mitgliedstaaten beschlossenen zweijährigen Arbeitsprogramms und Haushalts eingehalten wird. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt, in denen der Generaldirektor von seinem Mandat abgewichen ist. Die von Generaldirektor Saouma in seiner Ansprache anläßlich der außerordentlichen Wirtschaftsgipfelkonferenz der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) in Lagos (Nigeria) — laut FAO-Press-Release Nr. 80/33 vom 29. April 1980 — gemachte Äußerung bezieht sich eindeutig auf das auch von uns angestrebte Ziel, Kolonialismus, Rassismus und Apartheid zu beenden. Die Bundesregierung sieht darin keine unnötige oder unzulässige Politisierung der FAO-Arbeit. Vielmehr handelt es sich darum, daß auch in Namibia und in Südafrika die elementarsten Menschenrechte — insbesondere der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung — zur Anwendung kommen. Dieses Ziel mit friedlichen Mitteln zu erreichen, sollte nirgendwo — weder in diesem Hohen Hause noch auch in der FAO oder anderen internationalen Organisationen — kontrovers sein. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu der Annahme, daß dies in der FAO oder von ihrem Generaldirektor anders gesehen wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 4): In welcher konkreten Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Zielsetzungen der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) strikt an die satzungsmäßigen Aufgaben geknüpft bleiben und somit eine weitere Politisierung der Arbeit der FAO unterbunden wird? Grundlage für die Arbeit der FAO ist das vom Generaldirektor der Organisation vorgeschlagene und von den Mitgliedstaaten jeweils für einen Zweijahreszeitraum festgelegte Arbeitsprogramm mit dem dafür erforderlichen Haushalt. Die wesentlichen Leitlinien des Programms sind: Weltweite Hebung des Ernährungs- und Lebensstandards und damit Beitrag zur Befreiung der Menschheit vom Hunger, Steigerung der Agrarproduktion und deren bessere Verteilung, Schaffung günstigerer Lebensbedingungen für die ländliche Bevölkerung und damit Beitrag zur Entwicklung der Weltwirtschaft und zur Verringerung des Hungers in der Welt. Im Rahmen dieser Zielsetzung vollzieht sich die Arbeit der FAO. Der Bundesregierung sind bisher keine FAO-Programme oder Maßnahmen bekanntgeworden, die in irgendeiner Weise gegen die Satzung der FAO verstoßen; sie kann daher auch keine unnötige oder unzulässige Politisierung der FAO-Arbeit feststellen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 5 und 6): Kann die Bundesregierung in der Agrarpolitik darauf hinwirken, daß die — laut Statistischem Jahrbuch 1979 — ständig steigende Produktion von Milch und Milcherzeugnissen für die einzige dort verzeichnete Ausnahme, nämlich Trockenvollmilch, vorrangig zu fördern gesucht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Werbung wie Vertrieb von Trockenvollmilch zu fördern, da Trockenvollmilch äußerst verbraucherfreundlich einzukaufen und aufzubewahren ist und auch in der Entwicklungshilfe eine größere Rolle spielen könnte? Die im Statistischen Jahrbuch 1979 für 1978 gemachten Produktionsangaben für Vollmilchpulver sind mit den Vorjahreszahlen nicht voll vergleichbar. Während die Zahlenreihen der Vorjahre Vollmilchpulver und teilentrahmtes Milchpulver umfassen, ist für 1978 nur die Herstellung von Vollmilchpulver mit mehr als 25 % Fettgehalt angegeben. Unter Berücksichtigung von teilentrahmtem Milchpulver ist die Herstellung 1978 um 12,8 % auf 44 000 t und 1979 nochmals um 4,5 % auf 46 000 t gestiegen. Der Inlandsverbrauch von Vollmilchpulver konzentriert sich fast ausschließlich auf die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie und hier wiederum vorrangig auf die Süßwarenhersteller. Der Inlandsbedarf ist von 30 000 t im Jahre 1976 auf 45 000 t im Jahre 1979 gestiegen. Stärkere Impulse auf die Vollmilchpulverproduktion gehen z. Z. vor allem von der Drittlandsnachfrage aus. Auf Grund höherer Ausfuhren von Vollmilchpulver, insbesondere in ölproduzierende Länder, beträgt die Produktionssteigerung bei Vollmilchpulver in den ersten 4 Monaten 1980 im Vergleich zum Vorjahr rd. 65 %. Seit Einführung der H-Milch ist der ohnehin nur geringe Absatz von Vollmilchpulver in Kleinpakkungen in der Bundesrepublik Deutschland weiter zurückgegangen, obwohl die Hersteller sich intensiv um den Markt bemüht haben. Angesichts der guten Marktversorgung mit pasteurierter und ultrahocherhitzter Vollmilch sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit zur besonderen Absatzförderung von Vollmilchpulver, auch im Hinblick auf den hierfür erforderlichen Energieaufwand. Außerdem dürften zusätzliche Marktanteile für Vollmilchpulver im Haushaltssek- 17882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 tor im wesentlichen nur zu Lasten von H-Milch oder Kondensmilch erreicht werden können. Wegen seiner Anfälligkeit gegen oxydativen Verderb kann Vollmilchpulver nur in luftdicht verschlossener Verpackung unter Stickstoffatmosphäre über einen längeren Zeitraum ohne Qualitätsbeeinträchtigung gelagert werden. Dadurch ist sein Einsatz auch für Zwecke der Nahrungsmittelhilfe stark eingeschränkt Aus diesen Gründen sieht auch das Nahrungsmittelhilfsprogramm der Europäischen Gemeinschaft nur Lieferungen von Magermilchpulver vor, dem zur Vermeidung von Mangelerkrankungen — insbesondere von Kindern und Jugendlichen — die fehlenden fettlöslichen Vitamine beigemischt werden. Auch wenn im Rahmen bestimmter Hilfsprogramme Trockenmilch für die Rekombinierung zu Vollmilch in größerem Umfang benötigt wird, sind für diesen Zweck aus qualitativen Überlegungen Magermilchpulver und Butteroil getrennt zu liefern. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keine Gründe für eine vorrangige Förderung von Vollmilchpulver. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 7): In welchem Umfang fördert die Bundesregierung Musteranlagen der Zusammenarbeit von öffentlichen Versorgungsbetrieben, die Biogas aus Kläranlagen gewinnen, mit landwirtschaftlichen Betrieben, die das Biogas nutzen? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Biotechnologie" des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig den Einsatz von Biogasanlagen für unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebe. In einer Pilotanlage werden verfahrensund betriebstechnische Daten für die Auslegung von Biogasanlagen in der Praxis gewonnen. Dabei werden auch die Erkenntnisse aus der modernen Klärtechnik berücksichtigt Insbesondere besteht ein enger Kontakt zum ebenfalls vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen des Schwerpunktes „Neue Technologien der Abwasser- und Schlammentsorgung" geförderten Vorhaben zur Optimierung einer städtischen Kläranlage bei der Stadt Alfeld. Ziel ist es hierbei, eine Kläranlage ohne zusätzliche Energiezufuhr zu betreiben. Eine Abgabe von städtischem Klärgas an landwirtschaftliche Betriebe ist nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen, z. B. bei unmittelbarer Nähe des Betriebes zur Kläranlage und, wenn eigene Nutzung des Klärgases wegen veralteter Anlagen nicht möglich, sinnvoll. Insgesamt werden für die genannten Aktivitäten ca. 5 Millionen DM in einem Zeitraum von 3 Jahren bereitgestellt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 8): Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bundesbürger für Apfel trotz einer gegenüber dem Vorjahr um etwa 30 v. H. größeren Ernte im EG-Bereich nahezu die gleichen Preise zahlen müssen, mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbar, bzw. was hat die Bundesregierung unternommen, um die durch staatlich subventionierte Aufkäufe herbeigeführte künstliche Angebotsverknappung, insbesondere aber die vorbeugende Intervention, zu vermeiden? Die Apfelernte des Wirtschaftsjahres 1979/80 in der EG war nicht 30 % höher als im Vorjahr, sie lag nur 2 % darüber. Auch die Verbraucherpreise für Äpfel lagen in diesem Wirtschaftsjahr nicht nahezu auf dem Niveau des Vorjahres, sondern deutlich darunter. In den Monaten August und September 1979 waren die Verbraucherpreise 14 bzw. 12 %, in der Periode Oktober bis April 4 bis 6 % niedriger als in entsprechenden Monaten des Vorjahres. Die Tatsache, daß die Preise unter jener des Vorjahres lagen, widerlegt die Feststellung, daß eine Angebotsverknappung vorlag. Eine Intervention durch Erzeugerorganisationen war erforderlich, um einen völligen Zusammenbruch der Erzeugerpreise zu verhindern. Diese unterschritten im August 1979 zu Beginn der Erntesaison den Preis des Vorjahres um 36,2 %, in der Mehrzahl der Monate bis April 1980 waren sie um mehr als 10 % niedriger. Von den vorbeugenden Interventionen wurde im Wirtschaftsjahr 1979/80 nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Daher war der Einfluß auf die Apfelpreise unbedeutend. Die vorbeugende Intervention kann in Jahren mit sehr hohen Ernten jedoch sinnvoll sein, da sie die Einlagerung von Äpfeln verhindert, die zu einem späteren Zeitpunkt unter höheren Kosten der Intervention zugeführt werden. Die Erfahrungen eines Jahres lassen jedoch noch keine abschließende Beurteilung der vorbeugenden Intervention zu. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 10 und 11): Sieht die Bundesregierung Schwierigkeiten in der Tatsache, daß einerseits von den Ländern Berater der Zentralen Studienberatung in die Oberklassen der Gymnasien gehen und dort studienvorbereitende Beratungen durchführen und andererseits die Berufsberatung nach § 4 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) den Fachbeamten der Bundesanstalt für Arbeit zusteht, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Aufgaben nach dem § 4 AFG den sachkundigen Beratern der Bundesanstalt für Arbeit zuzuweisen sind? Wie sind die Aufgaben der Zentralen Studienberatung abgegrenzt zu den gesetzlichen Aufträgen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und damit auch zu den Berufsberatern für Abiturienten und Hochschüler, und in welchem Umfang wurden bis jetzt die Berater des Zentralen Studienberatungsdienstes bzw. die Studienfachberater in Anspruch genommen? Grundsätzlich sieht die Bundesregierung durch die Tätigkeit der Studienberatung und der Berufsberatung in der Sekundarstufe II keine Schwierigkei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17883* ten; denn nach § 26 Arbeitsförderungsgesetz und § 14 Hochschulrahmengesetz sowie den entsprechenden Vorschriften der Landeshochschulgesetze sind der Berufsberatung und der Studienberatung unterschiedliche Aufgaben zugewiesen worden. Die Berufsberatung berät in allen Fragen der Berufswahl und des beruflichen Fortkommens. Sie bezieht sich auch auf Fragen der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Entwicklung von Bedeutung sind. Die Studienberatung unterrichtet Studenten und Studienbewerber über die Studienmöglichkeiten und über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums. In der Praxis ist eine scharfe Trennung beider Aufgabenbereiche jedoch schwieriger, da Fragen der Studienberatung und der Berufsberatung häufig ineinandergreifen. Der Gesetzgeber hat deshalb nach § 32 Arbeitsförderungsgesetz die Berufsberatung und nach den vorgenannten hochschulgesetzlichen Bestimmungen die Studienberatung jeweils zur Zusammenarbeit verpflichtet. Der Bundesregierung liegen keine Beratungsstatistiken der ca. 85 Zentralen Studienberatungsstellen vor. Sie nimmt die Frage zum Anlaß, die für die Studienberatung zuständigen Länder zu bitten, Zahlenmaterial über die Inanspruchnahme der Zentralen Studienberatungsstellen und der Studienfachberater zur Verfügung zu stellen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen A 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch, daß ausländische Mütter aus Nicht-EG-Staaten einerseits zwar den neuen Mutterschaftsurlaub im Herkunftsland verbringen können, ohne daß das Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber unterbrochen wird, andererseits aber die Arbeitserlaubnis ungültig wird, weil der Aufenthalt im Ausland länger als drei Monate dauerte? Wie kann sichergestellt werden, daß während des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses kein neuer Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt werden muß mit der Gefahr, daß die Arbeitnehmerin unter den Anwerbestopp fällt? Das von Ihnen angesprochene Problem wurde durch die am 1. Juni 1980 in Kraft getretene Fünfte Verordnung zur Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung gelöst. Darin wurde geregelt, daß die Arbeitserlaubnis in den Fällen, in denen sich eine ausländische Arbeitnehmerin anläßlich der Geburt eines Kindes im Ausland aufhält, erst dann erlischt, wenn der Auslandsaufenthalt die Dauer von 8 Monaten übersteigt. Hierin sind Mutterschutzfristen und Mutterschaftsurlaub zuzüglich 2 Wochen eingerechnet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 14 und 15): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit des am 1. Juli 1975 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes? Wie hat sich die illegale Anwerbung und Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern seit Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt, und gibt die Entwicklung Anlaß, mit weiteren Maßnahmen gegen Firmen, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterlaufen, vorzugehen? Durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975, sind die Strafandrohungen für die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erheblich verschärft worden. Von 1976 bis 1979 sind von den Arbeitsämtern wegen unerlaubter Beschäftigung und unerlaubter Überlassung ausländischer Arbeitnehmer insgesamt 31 371 Geldbusen festgesetzt worden, davon — unter 1 000 DM fast 29 000 — zwischen 1 000 DM und 5 000 DM rd. 2 500 — zwischen 5 000 DM und 10 000 DM 185 — zwischen 10 000 DM und 50 000 DM 53. Außerdem haben die Arbeitsämter von 1977 bis 1979 303 Strafanzeigen wegen unerlaubter Beschäftigung oder Überlassung ausländischer Arbeitnehmer erstattet oder die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Arbeitsämter verfolgen die ihnen bekanntgewordenen Fälle der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer mit Nachdruck. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß die illegale Beschäftigung und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ohne Verschärfung der Strafandrohungen ein größeres Ausmaß hätten. In Zukunft muß eine weitere Einschränkung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erreicht werden. Aus diesem Grunde hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im März 1980 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit gebeten, sein Augenmerk verstärkt auf die Verfolgung der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu richten. Unabhängig hiervon kann eine nachhaltige Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung jedoch nur verwirklicht werden, wenn die zuständigen Länder- und Gemeindebehörden initiativ werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung steht deshalb in Verbindung mit den Arbeits- und Sozialministern der Länder, um auf entsprechende Maßnahmen bei den Innenministern der Länder hinzuwirken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 16): Kann die Bundesregierung mitteilen, warum das Land Baden-Württemberg sieben Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes noch keine Ausführungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen hat, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Lan- 17884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 desregierung von Baden-Württemberg zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu mahnen, damit der Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs gewährleistet wird? Die öffentliche Verwaltung ist gemäß § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet, einen der Privatwirtschaft gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutz zu gewährleisten. Bund, Länder und Gemeinden hatten bereits vor Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes Ausführungsvorschriften abgestimmt. Diese Grundsätze einer gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung wurden von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im September 1975 beschlossen. Die Durchführung der Regelung wurde von der Finanzministerkonferenz mit der Argumentation, die Anforderungen in dem Entwurf seien zu weitgehend, verzögert. In der öffentlichen Verwaltung des Landes BadenWürttemberg gibt es bisher noch keine gleichwertige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Bisher ist lediglich ein Modellversuch in drei Stadt- bzw. Landkreisen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden und den Gebietskörperschaften begonnen worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Gründen das Land Baden-Württemberg sich für diese Vorgehensweise entschlossen hat. Die Bundesregierung wird weiterhin, wie auch bereits in der Vergangenheit, darauf hinwirken, daß im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg eine den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet wird. Dazu gehört es auch, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Beschlußvorschläge für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz unterstützt, die sich mit der gleichwertigen Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Bundesländern befassen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 23): Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, kindergesicherte Verschlüsse für Arzneimittel und Bedarfsgegenstände einzuführen, um Vergiftungsfälle bei Kindern zu verhindern oder zumindest zu vermindern? Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Verwendung kindergesicherter Verschlüsse bei Arzneimitteln und Bedarfsgegenständen verschiedene Aktivitäten entfaltet, die zu positiven Ergebnissen geführt haben. So konnten die Arbeiten an der DIN 55 559 „Kindergesicherte Packungen", die auf Anregung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit aufgenommen und von ihm finanziell unterstützt worden waren, abgeschlossen werden. Die Norm, die demnächst veröffentlicht werden soll, enthält Angaben über die Anforderungen an Pakkungen und Verschlüsse hinsichtlich der Kindersicherheit sowie ein entsprechendes Prüfsystem. Damit ist der Industrie eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, die ihr die Bewertung ermöglicht, ob ein Verschluß kindergesichert ist. Im Arzneimittelbereich hat das Bundesgesundheitsamt am 18. April 1979 kindergesicherte Verpackungen für bestimmte Schmerzmittel angeordnet. Gegen diese Anordnung haben mehr als 100 pharmazeutische Unternehmer Widerspruch eingelegt. Über diese Widersprüche hat das Bundesgesundheitsamt am 10. April 1980 entschieden. Danach müssen für bestimmte Schmerzmittel ab 1. Dezember 1981 kindergesicherte Verpackungen verwendet werden. Bei Neuzulassungen werden für Schmerzmittel kindersichere Verschlüsse vom Bundesgesundheitsamt schon jetzt und mit sofortiger Wirkung verlangt. Was die Bedarfsgegenstände angeht, hat die betroffenen Wirtschaft sich überwiegend bereit gefunden, der Bitte des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zu entsprechen, für bestimmte Haushaltsmittel in verstärktem Maße kindergesicherte Verschlüsse einzusetzen. Das Bundesgesundheitsamt wird zu der Frage, welche Bedarfsgegenstände im einzelnen kindergesichert zu verpacken sind, eine Liste herausgeben, in der diejenigen Stoffe aufgeführt sind, für die. eine Sicherheitspackung erforderlich ist. Die Aufstellung einer solchen Liste wird auch von der Industrie gewünscht Bei Bedarfsgegenständen, die bestimmte organische Lösemittel enthalten, gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, ein geeignetes Verschlußsystem zu finden. Die Industrie arbeitet an der Lösung dieses Problems. Für die übrigen Bedarfsgegenstände stehen nach Angaben der Verschlußhersteller entsprechende Sicherheitsverschlusse zur Verfügung. Bei dieser Sachlage hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bei den obersten Landesgesundheitsbehörden angeregt, durch die amtliche Lebensmittelkontrolle überprüfen zu lassen, in welchem Umfang die Herstellerfirmen entsprechend der Empfehlung ihrer Verbände nunmehr kindergesicherte Packungen verwenden. Nicht zuletzt vom Ergebnis dieser Überprüfung wird es abhängen, ob die im Bedarfsgegenständebereich eingeleiteten Maßnahmen ausreichen, um Unfällen bei Kindern entgegenzuwirken. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung Angaben des Präsidenten der bayerischen Tierärztekammer, nach denen (laut General-Anzeiger, Bonn, vom 22. Mai 1980) 70 bis 80 Prozent des Umsatzes an Tiermedikamenten (vor allem Hormone und Antibiotika) ohne Kontrolle durch Tierärzte verabreicht werden, wodurch erhebliche gesundheitliche Gefährdungen für die Verbraucher entstünden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17885* Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die von den Tierärzten geforderten schärferen Kontrollen für die Verwendung von Tiermedikamenten und deren lückenlose Kennzeichnung sicherzustellen? Zu Frage A 24: Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, auf Grund deren einigermaßen verläßlich der Prozentsatz der Tierarzneimittel bestimmt werden könnte, die ohne Kontrolle durch Tierärzte verabreicht werden. Der Bundesregierung liegen jedoch Berichte vor, daß auf Grund einer verstärkten Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden in erheblichem Umfang Verstöße gegen die für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln geltenden Vorschriften festgestellt werden konnten. Sie teilt die Auffassung, daß durch die unkontrollierte Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, gesundheitliche Gefährdungen für den Verbraucher entstehen können. - Zu Frage A 25: Möglichkeiten, den illegalen Arzneimittelhandel unter Kontrolle zu bekommen, liegen nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie darin, die Anwendung der bestehenden umfassenden Vorschriften wirkungsvoll durchzusetzen. Die Bundesregierung ist in diesem Sinne wiederholt an die für die Ausführung der Bundesgesetze zuständigen Länder herangetreten und geht davon aus, daß ein Teil der aufgedeckten Verstöße auf die entsprechenden Bemühungen der Länder zurückzuführen ist. Unabhängig davon ist die Bundesregierung in ständiger Zusammenarbeit mit den Ländern bemüht, alle bekanntwerdenden Erfahrungen auszuwerten und mögliche zusätzliche Maßnahmen zu prüfen. Eine Verschärfung der bundesrechtlichen Vorschriften über die zu führenden Nachweise über Erwerb, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln und eine Kennzeichnung der Arzneimittel durch Namen und Anschrift desjenigen, der das Arzneimittel an den Tierhalter abgegeben hat, sind dabei einige der Maßnahmen, die derzeit beraten werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 26): Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung über die rechtliche Zulässigkeit der Durchführung von Blutentnahmen, intramuskulären und intravenösen Injektionen, Infusionen und Transfusionen vorbereiten, um die erhebliche Rechtsunsicherheit mit haftungsrechtlicher Verantwortung für das Krankenpflegepersonal zu beseitigen und die in unterschiedlichen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände, der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft und der Bundesärztekammer zum Ausdruck gekommene kontroverse Auslegung von Anordnungsverantwortung des Arztes und Durchführungsverantwortung des Krankenpflegepersonals durch Herstellung klarer Rechtsgrundlagen zu entwirren, und was schlägt die Bundesregierung gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Äußerung zu der Frage abgeben, ob und inwieweit es möglich und erforderlich ist, eine bundesgesetzliche Regelung über die Befugnis zur Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch das Krankenpflegepersonal zu schaffen. Hierzu bedarf es der genauen Prüfung einiger wesentlicher Punkte. Dies betrifft zunächst die Frage, ob eine derartige gesetzliche Regelung von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Nr. 19 GG, der die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen regelt, mitumfaßt wird. Einer derartigen Regelung stehen auch schwerwiegende praktische Gründe entgegen. So wäre insbesondere zu befürchten, daß eine gesetzliche Festlegung der übertragbaren Maßnahmen in der Praxis eine vernünftige Aufgabenteilung zwischen Arzt und Krankenpflegepersonal in Zukunft erheblich behindern könnte. Da nur die Umstände des Einzelfalles (Wissen, Können und Erfahrung beim Krankenpflegepersonal, Schwierigkeit der Maßnahme im konkreten Fall, Unmittelbarkeit der Aufsicht durch den Arzt) die Grundlage für die Entscheidung über die Übertragung bestimmter ärztlicher Maßnahmen auf das Krankenpflegepersonal bilden können, ist zweifelhaft, ob eine notwendigerweise allgemein gehaltene Rechtsvorschrift zur Lösung des Problems beitragen würde. Im übrigen würde durch eine dem Krankenpflegepersonal generell eingeräumte gesetzliche Befugnis zur Durchführung bestimmter ärztlicher Maßnahmen die haftungsrechtliche Verantwortung im Einzelfall nicht beseitigt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 33): Trifft es zu, daß im Straßenbausektor im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen drei Viertel der benannten Fälle den Bund betreffen, und in welcher Weise ist gerade im Straßenbau der gewerbliche Mittelstand bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge berücksichtigt? Ober die Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes bei der Vergabe von Straßenbauaufträgen liegen nur Zahlen für den Bundesfernstraßenbau von Aufträgen mit einem Einzelwert über 25 000 DM vor. Danach wurden 1978 bei einem Vergabevolumen in Nordrhein-Westfalen von 886 Millionen DM Aufträge im Wert von 357 Millionen DM (40 %) an mittelständische Firmen vergeben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 37 und .38): Ist bei der zu circa 2/3 abgeschlossenen Neuorganisation der Postämter mit Verwaltungsdienst eine Kostenersparnis in der zuvor erwarteten Höhe eingetreten, und in welcher Höhe kann sie pro Rechnungsjahr angegeben werden? Sind bei dieser Neuorganisation vorher nicht bekannte Faktoren, wie z. B. Nachteile zu großer Organisationseinheiten oder Betriebsfremdheit aufgetreten, und wie haben diese die vorher prognostizierten Personaleinsparungen beeinflußt? 17886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Die Planungen für die Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter mit Verwaltung (V) gingen bereits 1975 davon aus, daß nach Durchführung der Maßnahmen Einsparungen von jährlich 30 Millionen DM erzielt werden können. Nach den bisher vorliegenden Daten über die zu 70 v. H. vollzogenen Ämterzusammenfassungen steht fest, daß die erwartete jährliche Einsparung der Höhe nach erheblich überschritten werden wird. Bei den Neuordnungsmaßnahmen sind keine nennenswerten zusätzlichen Gesichtspunkte, die nicht schon bei den Planungen ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt worden sind, aufgetreten. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 45 und 46): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 1978 international unternommen, um Flüchtlingsprobleme der Welt zu vermindern? Sind in dieser Zeit finanzielle Angebote an die ASEAN-Staaten erfolgt, um diese Staaten zu veranlassen, künftig mehr Flüchtlinge menschenwürdig aufzunehmen? Zu Frage A 45: Die Bundesregierung hat nicht erst seit 1978 sich bemüht, zur Linderung des Flüchtlingselends beizutragen. Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mittel der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt, um Flüchtlinge im Erstaufnahmeland betreuen zu können. Sie hat hierfür erhebliche finanzielle Leistungen erbracht; ferner ist zu berücksichtigen die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in unserem Land. Eine Gesamtübersicht über diese Leistungen und Geldleistungen, nicht nur der Bundesregierung, sondern auch der Bundesländer, wäre gewiß wünschenswert, liegt aber noch nicht vor. Zu Frage A 46: Die Antwort ist Ja. Die Bundesregierung hat z. B. aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts allein im Haushaltsjahr 1979 dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen 30 Millionen DM für seine vielfältigen Aufgaben in Südostasien zur Verfügung gestellt, davon allein 9 Millionen DM für zwei Lager in Indonesien und auf den Philippinen, in denen Flüchtlinge für ihre endgültige Ausreise vorbereitet werden. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Weizsäcker (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 47): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf die Freilassung des demokratisch bewährten ehemaligen Oppositionsführers in Südkorea, Kim Dae Jung, seiner Angehörigen und seiner Mitarbeiter hinzuwirken? Ich habe den früheren koreanischen Wiedervereinigungsminister und jetzigen Erziehungsminister Rhee Kyu Ho, der sich vom 19. bis 21. Mai in der Bundesrepublik aufgehalten hat, am 20. Mai im Auswärtigen Amt nachdrücklich auf den inneren Zusammenhang zwischen der Respektierung der Menschenrechte in Korea und die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen und ihm deutlich zu verstehen gegeben, daß insbesondere die deutsche Offentlichkeit der Verhaftung von Oppositionspolitikern kein Verständnis entgegenbringt. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 48 und 49): Wann, wo und wie oft hat das Auswärtige Amt amtliche Verbindungen zu den .Sicherheitsdiensten von PLO und Fatah" aufgenommen und unterhalten? Werden von der Bundesregierung die zunehmenden Angriffe polnischer Gäste in der Bundesrepublik Deutschland gegen unser Verfassungsverständnis, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und den föderativen Aufbau unserer innerstaatlichen Ordnung zur Kenntnis genommen, und wie wird bejahendenfalls darauf reagiert? Zu Frage A 48: Ich bin gerne bereit, im persönlichen Gespräch Auskünfte zu geben. Zu Frage A 49: Wir kennen diese Thesen und widerlegen sie auf amtlicher und auf persönlicher Ebene. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 53 und 54): Welchen Eindruck hat im Zusammenhang mit der Moskaureise des Bundeskanzlers die Erklärung des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, auf die Bundesregierung gemacht, die laut NSP I vom 23. Mai 1980 lautete: ,,Aber die Europäer sollten eines nicht vergessen: wenn Schmidts Initiative falsch liegt und überhaupt die ganze europäische Zusammenarbeit mit den USA falsch liegt, ist es nicht undenkbar, daß es mit der NATO zu Ende geht, daß also die finanzielle und andere amerikanische Unterstützung für die atlantische Allianz aufhört."? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, die sowjetische Rechtsauffassung, die von der Volksrepublik Polen in vollem Umfang geteilt wurde, in den Verhandlungen über die Völkermordkonvention in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 anders darzustellen, nachdem der sowjetische Delegierte klar und eindeutig damals festgestellt hat, der Völkermord (also auch der kulturelle Völkermord) sei ein Verbrechen — unabhängig von jeder Konvention — und daher nach sowjetischer Auffassung bereits nach allgemeinem Völkerrecht strikt untersagt? Zu Frage A 53: Die Befürchtungen des Vorsitzenden des Unterausschusses für europäische Angelegenheiten im US-Senat, Biden, entbehren jeder Grundlage. Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17887* Vereinigten Staaten von Amerika besteht in allen sicherheitspolitischen Fragen grundsätzlich völlige Übereinstimmung. Der Bundeskanzler hat dies Senator Biden auch anläßlich dessen Besuchs klar gesagt. Zu Frage A 54: Die Bundesregierung hat die sowjetische Auffassung nicht anders dargestellt. Ich darf noch einmal meine Antwort aus der Fragestunde vom 14. Mai 1980 zitieren: „Die Sowjetunion hat ausweislich der von Ihnen genannten Summary Records nicht die von Ihnen behauptete Rechtsauffassung zum allgemeinen Völkerrecht vertreten. Sie hat dort vielmehr erklärt, sie halte den ,kulturellen Völkermord' für einen Aspekt des Völkermordes, der durch die Völkermordkonvention de lege ferenda, also erst künftig geregelt werden solle." Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen, denn sie entspricht, wie Sie sich durch einen Blick in die Summary Records überzeugen können, den Ausführungen des damaligen sowjetischen Vertreters Morozov. Im übrigen besteht zwischen Ihnen und der Bundesregierung über die Mißbilligung des Tatbestandes, den Sie kritisieren, kein Unterschied. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 55 und 56): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, denenzufolge die an den Bremer Krawallen anläßlich der öffentlichen Vereidigung von Bundeswehrsoldaten beteiligten linksextremistischen Gruppen für die nächste Zeit neuerliche gewaltsame Demonstrationen in Gorleben planen, und trifft es zu, daß die militanten Kernkraftgegner aus Bremen und Umgebung bei den Bremer Ausschreitungen führend beteiligt gewesen sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß derartige Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Staatsautorität weiterhin untergraben? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Erkenntnisse, nach denen an den Ausschreitungen in Bremen beteiligte Personen oder Gruppen für die nächste Zeit ähnliche Gewalttätigkeiten in Gorleben planen. Die Bundesregierung kann nicht auf Grund ihr vorliegender Informationen bestätigen, daß militante Kernkraftgegner aus Bremen an den Ausschreitungen vom 6. Mai 1980 führend beteiligt gewesen sind. Zu Frage A 56: Die Bundesregierung verweist auf ihre wiederholt vertretene Auffassung, daß die derzeit gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten den Sicherheitsbehörden hinreichende Befugnisse einräumen, um Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und deren Neigung zu Gewalttätigkeiten entgegenzutreten. Sie ist im übrigen nicht der Meinung, daß es solchen Institutionen bisher gelungen sei, die Staatsautorität zu untergraben. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 57): Enthalten die vom Bundesausgleichsamt (Bundesnotaufnahmeverfahren) veröffentlichten Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1963 (29 665), 1964 (30 012), 1965 (17 666), 1966 (15 675), 1967 (13 188), 1968 (11 134) und 1969 (11 702) auch Flüchtlinge, die nach Rechtsauffassung der DDR deren Gebiet illegal verlassen haben? In den von 1963 bis 1969 und darüber hinaus bis heute veröffentlichten Zahlen des Bundesausgleichsamtes über Antragsteller im Bundesnotaufnahmeverfahren sind Personen, von denen bekannt ist, daß sie nach Rechtsauffassung der DDR deren Gebiet illegal verlassen haben, nicht als „ Übersiedler'' erfaßt, sondern werden in der Statistik als „Flüchtlinge" ausgewiesen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 58 und 59): Welche Überlegung der Bundesregierung liegt der Handhabung von § 40 des Bundesbesoldungsgesetzes zugrunde, nach der fir Ehepaare, die beide jeweils zur Hälfte teilzeitbeschäftigt als Beamte tätig sind, der Ortszuschlag nicht nur halbiert, sondern auf zweimal die Hälfte des halben Ortszuschlags reduziert wird? Besteht die Absicht, solche Behinderungen einer im Einzelfall familienfreundlichen Aufteilung der Arbeitszeit aufzuheben? Nach § 6 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden die Dienstbezüge teilzeitbeschäftigter Beamter im Verhältnis der Arbeitszeit ermäßigt. Das gilt grundsätzlich auch für die sozialbezogenen Bestandteile im Ortszuschlag, nämlich den Ehegatten- und den Kinderanteil. Die Ermäßigung unterbleibt nach § 40 Abs. 5 Satz 2, § 40 Abs. 6 Satz 3 BBesG nur dann, wenn mehrere Berechtigte Anspruch auf die Leistung haben und einer von ihnen vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. Von dieser Ausnahmeregelung werden Fälle der Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten nicht erfaßt. Wegen der wachsenden Bedeutung der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst wird in meinem Hause z. Z. geprüft, ob eine Änderung des § 40 BBesG vorgeschlagen werden kann. 17888* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sportdelegationen und Künstlerensembles aus den Ostblockstaaten von Mitgliedern des jeweiligen Staatssicherheitsdienstes begleitet und bewacht werden (vgl. Süddeutsche Zeitung, Nummer 108, Seite 37)? Nach den Erkenntnissen der zuständigen Sicherheitsbehörden ist davon auszugehen, daß zu Delegationen der genannten Art auch Personen gehören können, die die Aufgabe haben, das Verhalten der Delegationsmitglieder zu beobachten und eventuelle Fluchtversuche zu vereiteln. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 61 und 62): Ist die Bundesregierung entschlossen, das Ihre dazu beizutragen, damit die für Herbst 1981 in Berlin geplante und von ihr geförderte Preußenausstellung zu einem historisch zutreffenden, nach Stoff und Inhalt ausgewogenen und geschichtspädagogisch vorbildlichen Ereignis wird? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß sich bei der Vorbereitung der Preußenausstellung Bestrebungen durchsetzen könnten, die das Ausstellungsvorhaben durch Übertreibungen und durch eine unhistorisch, retrospektiv-sozialkritisch aufgezäumte Darstellung Preußens, die aus der zeitgeschichtlichen Gesamtsituation Europas herausgerissen ist, zu einer klassenkämpferischen Anklage mißbrauchen wollen? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung, aber auch der Schwierigkeiten der für 1981 in Berlin geplanten und vom Bund wie vom Land Berlin je zur Hälfte geförderten Preußenausstellung bewußt. Die Ausstellung ist als eine historisch-kritische Ausstellung konzipiert;. sie soll unter dem Titel „Preußen — Versuch einer Bilanz" stehen und Preußen in seinen historischen Dimensionen mit den Auswirkungen bis in die Gegenwart zeigen. Es ist in einer pluralistischen Gesellschaft unvermeidlich, daß sich ein solches Projekt einer Vielzahl historischer Interpretationen und daran geknüpfter Erwartungen der Ausstellungsgestaltung gegenübersieht. Schon innerhalb der gegenwärtigen Preußenforschung sind die Auffassungen unter den Historikern durchaus kontrovers. Die Bundesregierung sieht es daher als selbsverständlich an, nach Kräften dazu beizutragen, daß die preußische Geschichte nicht einseitig nach einem bestimmten Geschichts- und Gesellschaftsverständnis dargestellt wird. Die Ausstellung soll vielmehr, nicht zuletzt auf Grund einer guten Didaktik, die Diskussion in breitem Maße fördern und zu einem möglichst objektivierten Meinungsbild über einen wichtigen Abschnitt unserer Geschichte führen. In diesem Sinne hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Berlin frühzeitig für die Einsetzung eines wissenschaftlichen Beirats Sorge getragen, dem eine Reihe von Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland angehören, die hervorragende Kenner auf dem Gebiet der preußischen Geschichte und Kunstgeschichte sind. Dieser wissenschaftliche Beirat ist nicht als „Ehrenbeirat", sondern als echtes Arbeitsgremium konzipiert, mit dem sich die Ausstellungsleitung abzustimmen hat. Die Bundesregierung hat den Eindruck gewonnen, daß die sehr ernsthafte, lebhafte und keineswegs immer einheitliche Meinungsbildung im Beirat der Verantwortung entspricht, mit der dieses Gremium vom Bund und vom Land Berlin betraut worden ist. Zu Frage A 62: Die Sorge, daß sich bei der Vorbereitung der Ausstellung einseitige oder die Tatsachen und Zusammenhänge vorsätzlich verzerrende Tendenzen durchsetzen könnten, teilt die Bundesregierung nicht. Die Leitung der Ausstellung liegt in den Händen eines anerkannten Hochschullehrers für deutsche Geschichte sowie eines erfahrenen Museumsfachmanns, die es nach Auffassung der Bundesregierung bisher verstanden haben, der Gefahr verklärender oder denunzierender Darstellung zu begegnen. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus nochmals auf den im Rahmen der Vorbereitung der Ausstellung eingesetzten wissenschaftlichen Beirat. Dieser Beirat setzt sich mit den Vorschlägen der Ausstellungsleitung zu Konzeption und Einzelgestaltung der Ausstellung intensiv und kritisch auseinander, was immer wieder zu Änderungen und Ergänzungen der ursprünglichen Entwürfe führt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 63): Wird die Bundesregierung den bundesdeutschen Kampfrichtern und den Delegierten für internationale Fachkongresse empfehlen, nicht an den Olympischen Spielen in Moskau teilzunehmen, damit der Olympiaboykott der aktiven Sportler nicht unterlaufen wird? Die Bundesregierung hat wiederholt gegenüber Vertretern der Spitzenorganisationen des Sports ihre Auffassung deutlich gemacht, daß Kampfrichter, Mitglieder in technischen Kommissionen u. a., d. h. solche Personen, die in den unmittelbaren organisatorischen und sportlichen Ablauf der Olympischen Spiele eingeschaltet werden, auf eine Teilnahme an diesen verzichten sollen. Hinsichtlich einer Teilnahme an Tagungen der internationalen Sportfachverbände vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deutschen Vertreter dort die Interessen des deutschen Sports wahrnehmen sollen. Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß die Tagungen der internationalen Fachverbände in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Olympischen Spielen stehen. Die Bundesregierung geht dabei allerdings davon aus, daß sich die deutschen Vertreter auf die Teilnahme an den Sitzungen der internationalen Sportorganisationen beschränken und an keiner anderen Veranstaltung, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17889* insbesondere nicht an solchen im Rahmen der Olympischen Spiele teilnehmen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 64 und 65): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen olympischen Spitzenverbände, 32 Offizielle zu den anläßlich der Olympischen Spiele in Moskau stattfindenden Kongressen der internationalen Föderationen zu entsenden? Werden diese Reisen direkt oder indirekt aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert? Zu Frage A 64: Die Bundesregierung hat gegenüber den olympischen Spitzenverbänden wiederholt ihre Auffassung deutlich gemacht, an den Kongressen der internationalen Föderationen in Moskau teilzunehmen, um dort die deutschen Interessen, besonders bei Neuwahlen für wichtige Positionen in den internationalen Föderationen, wahrnehmen zu können. Bei den Kongressen handelt es sich um selbständige Veranstaltungen neben den Olympischen Spielen. Zu Frage A 65: Die Bundesregierung wird den Verbänden Mittel in dem Umfange zur Verfügung stellen, wie dies in den zurückliegenden Jahren für die Teilnahme an den Tagungen der internationalen Fachverbände üblich war. Sie weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, daß sie davon ausgeht, daß deutsche Vertreter ihre Anwesenheit in Moskau auf die Teilnahme an den genannten Tagungen beschränken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 66 und 67): Wann ist der Bundesinnenminister willens, seine sich aus der Obernahme der ehemaligen Bundesfestung Ulm (Reduit-Wilhelmsburg) ergebenden denkmalschützerischen Verpflichtungen im Rahmen eines Sanierungsprogramms, welches zunächst die absolut notwendigsten Maßnahmen zur Sicherung der bestehenden Bausubstanz und danach die erforderlichen Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen umfassen sollte, zu erfüllen? Wie hoch schätzt der Bundesinnenminister die sich aus einem derartigen zweiphasigen Sanierungsprogramm ergebenden Kosten, und welche Möglichkeiten sieht er zu deren finanztechnischen und haushaltsrechtlichen Abwicklung? Zu Frage A 66: Der Bund ist grundsätzlich bereit, die sich aus dem Eigentum an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ergebenen Pflichten zu erfüllen. Beim Reduit-Gebäude der früheren Bundesfestung Ulm muß jedoch davon ausgegangen werden, daß eine Pflicht zur Erhaltung des Bauwerks nicht besteht. Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist der Eigentümer eines Kulturdenkmals nur im Rahmen des Zumutbaren hierzu verpflichtet. Dem Bund sind jedoch die erheblichen Kosten zur Sicherung der Bausubstanz und für erforderliche Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen nicht zuzumuten. Allein für substanzerhaltende Maßnahmen werden nach einer überschlägigen Kostenschätzung mindestens 3 Millionen DM benötigt. Darüber hinaus wird der jährliche Unterhaltsaufwand des 130 Jahre alten Gebäudes auf rund 200 000 DM geschätzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am 5. Mai 1980 in einem ähnlich gelagerten Fall (Schloßruine Illesheim) entschieden, daß dem Bund, der wie jeder private Grundstückseigentümer zu behandeln sei, substanzsichernde Maßnahmen mit einem Aufwand von rund 0,5 Millionen DM nicht zuzumuten seien. Angesichts dieser Rechtslage sowie im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage des Bundes besteht keine Möglichkeit, Haushaltsmittel für eine Sicherung der Bausubstanz sowie für weitere Erhaltungs- und Restaurationsmaßnahmen bereitzustellen. Zu Frage A 67: Genaue Kostenermittlungen liegen nicht vor. Jedoch ist damit zu rechnen, daß die Sicherung der Bausubstanz mindestens 3 Millionen DM kosten würde; allein die Sanierung des Daches ist mit rund 2 Millionen DM zu veranschlagen. Bei einer Herrichtung für Verwaltungszwecke sind Kosten in Höhe von etwa 50 Millionen DM zu erwarten. Angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes können diese Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden; zumal eine rechtliche Verpflichtung fehlt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 68 und 69): Mit welchen Begründungen hat der Bundesinnenminister das von ihm zugesagte Grundsatzreferat beim Kongreß des Bundes der Kriminalbeamten (BdK) am 22. Mai 1980 in Aachen kurzfristig wieder abgesagt? Trifft es zu, daß sich der Bundesinnenminister jedenfalls auch mit der Teilnahme an der Sitzung des Innenausschusses entschuldigt hat, obwohl er tatsächlich weder daran teilnahm noch auch nur um die Teilnahme gebeten worden war? Zu Frage A 68: Am 6. Februar 1980 hat Bundesinnenminister Baum anläßlich eines Gesprächs mit dem Vorstand des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zugesagt, daß ein Vertreter des Bundesinnenministeriums das Grundsatzreferat halten werde. Die Entscheidung über seine persönliche Teilnahme hat der Bundesinnenminister ausdrücklich offengelassen. Am 24. März 1980, also zwei Monate vor der Tagung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, informierte das Bundesinnenministerium den Bund Deutscher Kriminalbeamter, und zwar den für die Organisation zuständigen Beamten darüber, daß der Bundesinnenminister wegen einer Auslandsdienstreise nach Madrid das erbetene Referat am 22. Mai 17890* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 1980 nicht selbst werde halten können. Die Einladung zu dieser Auslandsdienstreise war vom damaligen spanischen Innenminister für die Zeit vom 20. bis 22. Mai 1980 ausgesprochen worden. Sie war am 6. Februar 1980 im Bundesinnenministerium eingetroffen und Mitte März 1980 angenommen worden. Anfang Mai fand in Spanien eine Kabinettumbildung statt, von der auch das spanische Innenministerium betroffen war. Der neue spanische Innenminister Juan Jose Roson Perez hat den Bundesinnenminister kurzfristig über den deutschen Botschafter in Madrid gebeten, den Besuch um drei bis vier Wochen zu verschieben. Der Bundesinnenminister hat diesem Wunsch selbstverständlich entsprochen. Trotz dieser Entwicklung war die persönliche Teilnahme des Bundesinnenministers am BdK-Kongreß nicht möglich, da am Vormittag des 22. Mai im Plenum des Deutschen Bundestages wichtige Gesetzentwürfe zur Steuerentlastung auf der Tagesordnung standen und zur Abstimmung hierüber um vollständige Präsenz gebeten worden war. Im Hinblick auf die Entfernung zwischen Aachen und Bonn konnte die erforderliche Abrufbereitschaft nicht sichergestellt werden. Als Vertreter des Bundesinnenministers hat der für Polizeiangelegenheiten zuständige Abteilungsleiter und frühere Polizeipräsident, Ministerialdirektor Dr. Boge, das Hauptreferat auf der Tagung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter gehalten. Zu Frage A 69: Wie sich aus der Beantwortung Ihrer vorhergehenden Frage ergibt, ist die Absage nicht damit begründet worden, daß der Bundesinnenminister an der Sitzung des Innenausschusses hätte teilnehmen müssen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 70 und 71): Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister am Tage des BdK-Kongresses ein gemeinsam mit dem Alt-Terroristen Horst Mahler verfaßtes Buch präsentierte, und wann und von wem haben die Veranstalter das erstmals erfahren? Ist es richtig, daß die Kongreßteilnehmer in Aachen deshalb auf die Anwesenheit des Bundesinnenministers verzichten mußten, weil die Urlaubspläne des mit seiner Strafverbüßung in Berlin beschäftigten Horst Mahler keinen anderen Termin zuließen? Zu Frage A 70: Der Bundesinnenminister hat am 22. Mai 1980 eine Einladung des Spiegels zur Vorstellung der von ihm neu herausgegebenen Reihe „Das Spiegel-Buch" Folge geleistet Im Hinblick auf die Entfernung des Spiegel-Büros zum Plenum des Deutschen Bundestages — es handelt sich um wenige 100 m —, konnte der Bundesinnenminister den Termin wahrnehmen, weil die Abrufbereitschaft dort sichergestellt war. Im übrigen, Herr Kollege Miltner, halte ich es für weder üblich noch angebracht, im Falle einer rechtzeitigen Absage zwei Monate vor einem Termin einem Veranstalter lückenlos Rechenschaft abzugeben über die Termine, die man am Tage der Veranstaltung wahrgenommen hat. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Gespräch von Bundesminister Baum mit Horst Mahler auch ein Beitrag zur aktiven Terrorismusbekämpfung war, weil es darauf abzielte, junge Leute vor dem Weg in die Gewalt zurückzuhalten. Es wurde also auch im Sinne der Inneren Sicherheit geführt Zu Frage A 71: Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 72): Hat der Bundesinnenminister ein langfristig zugesagtes Grundsatzreferat vor der Fachtagung Kripo international" kurzfristig abgesagt, um gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten Terroristen Horst Mahler ein Buch vorzustellen, und hat er dabei eine nicht existierende parlamentarische Verpflichtung als Entschuldigungsgrund gegenüber dem Bund Deutscher Kriminalbeamter angegeben? Da sich Ihre Frage inhaltlich mit den beiden Fragen des Herrn Kollegen Spranger deckt, darf ich auf meine Antworten hierzu verweisen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 73 und 74): Wird die Bundesregierung nach der jetzigen Besoldungserhöhung im Januar 1980 den Vorschlägen der EG-Kommission um eine erneute Anhebung der Besoldung der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften widersprechen angesichts ihrer Feststellung, daß der Besoldungsabstand zwischen den EG-Bediensteten und dem öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland zu groß ist? Falls nein, mit welcher Begründung? Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Vorschlag der EG-Kommission vom 21. April 1980. Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge an den Anstieg der Lebenshaltungskosten im Zeitraum vom 1. Juli 1979 bis 31. Dezember 1979 angepaßt werden. Hierbei geht es um eine Zwischenanpassung, d. h. um eine „Abschlagszahlung", die im Rahmen der Jahresüberprüfung im Herbst dieses Jahres berücksichtigt wird. Rechtsgrundlage ist Artikel 65 Abs. 2 des EG-Beamtenstatus. Die Kommission ist durch Ratsbeschluß vom Januar dieses Jahres aufgefordert worden, zum 1. Juli 1980 Vorschläge für ein neues Besoldungsanpassungsverfahren vorzulegen, das ein weiteres Auseinanderstreben der EG-Gehälter und der Gehälter in den nationalen öffentlichen Diensten verhindern soll. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17891* Die Bundesregierung hat bei den bisherigen Beratungen über die Zwischenanpassung — auch im Hinblick auf die erwähnte Revision des Verfahrens — eine restriktive Haltung eingenommen. Sie ist dabei von den anderen Mitgliedsländern kaum unterstützt worden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Zwischenanpassungen der Gehälter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten auch im öffentlichen Dienst mehrere Mitgliedstaaten der EG üblich sind. Für die Annahme des Kommissionsvorschlages ist eine qualifizierte Mehrheit ausreichend. Die Bundesregierung wird sich gleichwohl auch in den weiteren Beratungen gegen den Kommissionsvorschlag aussprechen und dabei deutlich machen, daß die Revision des Besoldungsanpassungsverfahrens vordringlich ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 75 und 76): Beabsichtigt die Bundesregierung, die am Ende des Wirtschaftsjahrs 1978/1979 ausgelaufene Begünstigung bestimmter Investitionen, die der Modernisierung und Rationalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Eingliederung in die Europäische Gemeinschaft dienen, nach den *i 76 bis 78 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung weiter zu verlängern? Wenn ja, ab wann ist mit der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1979 zu rechnen? Die Bundesregierung hat von Anfang an erklärt, daß sie die Verlängerung der Abschreibungsvergünstigungen nach den §§ 76 bis 78 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als Bestandteil ihrer Gesamtkonzeption zur Neuregelung der Landwirtschaftsbesteuerung betrachtet. Sie wird infolgedessen eine entsprechende Änderungsverordnung vorlegen, sobald das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 79 und 80): Hält die Bundesregierung es mit Sinn und Entstehungsgeschichte der letzten Änderung des ß 82 a EStDV für vereinbar, daß bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, deren Nutzungswert nach i 21 a EStG ermittelt wird, zwar der Ersatz von Kohleöfen durch eine energieaufwendige Ölzentralheizung steuerlich begünstigt wird, nicht jedoch der in Energiesparabsicht vorgenommene Ersatz einer Ölzentralheizung durch eine andere, etwa mit Kohle oder Gas betriebene Heizungsanlage? Ist der Bundesregierung das Ausmaß derjenigen Nutzer von eigenen Einfamilienhäusern bekannt, die auch durch das Versprechen von Steuervorteilen in vom Presse- und Informationsamt herausgegebenen Informationsschriften (vgl. z. B. Bürger-Service Band 6 .So hilft der Staat beim Heizenergiesparen .. ", S. 11) veranlaßt wurden, ihre Ölheizung durch eine ölunabhängige Befeuerungsanlage zu ersetzen und die nun von den Finanzämtern bescheinigt erhalten, daß ihnen die erhöhten Abschreibungen nach i 82 a EStDV gar nicht zustehen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Personenkreis zu helfen? Zu Frage A 79: Die von Ihnen angesprochene letzte Änderung des § 82a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung soll einen finanziellen Anreiz für den Einbau neuer Technologien auf dem Heizungssektor bieten, die gegenüber konventionellen Heizungsanlagen regelmäßig wesentlich teurer sind. Das sind Wärmepumpen-, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen. Wie ich in der Antwort auf die Frage Nr. 36 von Herrn Kollegen Dr. Voss in der Fragestunde vom 14. Mai 1980 ausgeführt habe, ist eine besondere steuerliche Vergünstigung für ölunabhängige herkömmliche Beheizungsanlagen wie z. B. Kohleöfen nicht gegeben, weil die Preis- und Angebotsentwicklung auf dem Ölmarkt zunehmend zu der Wahl einer Heizungsanlage führen wird, die unabhängig von der Versorgung mit Öl betrieben werden kann. Der Ersatz von Kohleöfen durch eine Olheizung ist somit — entgegen Ihrer Auffassung — steuerlich nicht besonders begünstigt. Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung sind Aufwendungen für den Ersatz einer Ölzentralheizung durch eine andere Beheizungsanlage in einem bestehenden Gebäude Erhaltungsaufwand. Diese können deshalb nach allgemeinen Grundsätzen sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist der Erhaltungsaufwand allerdings grundsätzlich in dem pauschaliert anzusetzenden Nutzungswert bereits berücksichtigt und damit nicht gesondert abziehbar; das trifft auch auf diese Umstellungskosten zu. Zu Frage A 80: Die Ausführungen auf Seite 11 der sog. Energiesparbroschüre beschränken sich auf den Hinweis, daß für bestimmte heizenergiesparende Maßnahmen ein Steuervorteil nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geltend gemacht werden kann. In einem „Hinweis" auf Seite 11 wird der Rat erteilt, sich über die Steuervorteile bei Energiesparmaßnahmen am besten vorher bei seinem Finanzamt zu erkundigen. Die Bundesregierung hat deshalb keinen Anlaß, für den angesprochenen Personenkreis Sonderregelungen zu erwägen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage A 81): Müssen öffentliche Versorgungsbetriebe zur Wasseraufarbeitung Umsatz- oder Körperschaftsteuer entrichten, wenn sie Biogas, das beim Betrieb einer eigenen Kläranlage gewonnen wurde, unmittelbar an landwirtschaftliche Betriebe abgeben? Übt eine Gemeinde im Rahmen ihrer Hoheitsverwaltung wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die nicht notwendig mit dem Hoheitsbetrieb verbunden sind, 17892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 so ist sie mit den Umsätzen und mit etwaigen Gewinnen aus der wirtschaftlichen Betätigung zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer heranzuziehen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit einen ins Gewicht fallenden Umfang erreicht. Die Besteuerung dient in diesen Fällen der Wahrung der Wettbewerbsneutralität im Verhältnis zur Privatwirtschaft. Ebenso wie für die Abgabe von Heizwärme, die bei der Müllbeseitigung anfällt, müssen die Gemeinden deshalb auch für die Abgabe von Biogas aus dem Betrieb eigener Kläranlagen Steuern entrichten, falls die erzielten Umsätze nicht unbedeutend sind. Die Grenze liegt dort, wenn die Tätigkeit einen Umfang erreicht, der eine organisatorische Abgrenzung nahelegt. Dies wird im allgemeinen bei einem Jahresumsatz in Höhe von 250 000 DM der Fall sein. Letztlich sind jedoch die Umstände des Einzelfalles maßgebend. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 82): Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die mangelnde Investitionsbereitschaft der Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau zurück, obwohl die Versicherungsunternehmen über erhebliche Anlagevermögen verfügen und grundsätzlich bereit sind, im Wohnungsbau zu investieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Investitionsbedingungen für die Versicherungsunternehmen im Wohnungsbau zu verbessern? Unternehmerische Investitionssentscheidungen orientieren sich an Rentabilitätsrechnungen. Sinkt die relative Rentabilität einer Investition in einem bestimmten Sektor, sinkt gleichzeitig die Investitionsbereitschaft. Das Anlageverhalten der Versicherungsunternehmen wird selbstverständlich von diesen Überlegungen geprägt. Hinzu kommt die Bindung der Versicherungsunternehmen an bestimmte gesetzlich festgelegte Anlagegrundsätze. Die Entwicklung der Bau- und Bodenpreise sowie der Finanzierungskosten hat gerade in jüngster Zeit die Rentabilitätsrechnungen für Anlagen im Mietwohnungsbau belastet. Die Bundesregierung sieht in der hieraus resultierenden, derzeitigen Ertragslage im Mietwohnungsbau die wesentliche Ursache für die Zurückhaltung der Versicherungswirtschaft bei Investitionen im Mietwohnungsbau. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 83): Trifft es zu, daß bei den Vergabeentscheidungen bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes eine angemessene Berücksichtigung des gewerblichen Mittelstandes stattfindet, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang detaillierte Angaben machen? Entsprechend seiner Bedeutung wird der gewerbliche Mittelstand bei der Durchführung von Bauaufgaben des Bundes voll berücksichtigt. Dies beweist für den Hochbau die statistische Auswertung der Bauvergaben im Bereich der Bundesbaudirektion und der Finanzbauverwaltungen der Länder, denen die Durchführung von Bundesbaumaßnahmen obliegt. Nach der Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen, worin der Bundesstraßen- und -wasserstraßenbau und die Baumaßnahmen von Post und Bahn nicht erfaßt sind, können für das Jahr 1979 61,5 % des Gesamtauftragwertes für Bundesbaumaßnahmen (einschließlich des Anteils an Lieferleistungen) mittelständischen Auftragnehmern zugerechnet werden. Im Jahre 1978 waren dies 61,9 %. Mangels anderweitiger Begriffsbestimmung werden dabei als „mittelständisch" alle Auftragnehmer aus den Bereichen Handwerk und Handel erfaßt; hinzugerechnet sind ferner Kleinaufträge (unter 20 000,—DM Auftragssumme), die ebenfalls an kleinere und mittlere Unternehmen vergeben werden. Zu berücksichtigen ist außerdem, daß zu den obengenannten Prozentsätzen noch die mittelständischen Betriebe hinzukommen, die sich der Bauindustrie zurechnen. Diese Ergebnisse werden auf der Grundlage von Vergabebestimmungen erzielt, die auf die vorrangige Förderung mittelständischer Betriebe ausgerichtet sind. Nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, die für die Vergabe von Bauaufträgen des Bundes anzuwenden ist, ist in § 4 VOB/A der Vorrang der getrennten Vergabe von Bauleistungen verschiedener Handwerks- und Gewerbezweige geregelt, um mittelständische Baufirmen bei öffentlichen Aufträgen besser zum Zuge kommen zu lassen. Auch die Möglichkeit, umfangreiche Bauleistungen nach Teillosen zu vergeben, zielt in dieselbe Richtung. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 84 und 85): Ist die Feststellung in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 30. Mai 1980 Nummer 44-80 über die Verteilung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau 1980, es sei künftig für die Verteilung der Bundesmittel eine Dauerregelung zu finden, dahin zu verstehen, daß die Bundesregierung nunmehr wieder eine gesetzliche Regelung über die Beteiligung des Bundes und der Länder in der Wohnungsbauförderung anstrebt, und wie erklärt die Bundesregierung dann ihren Verzicht auf eine solche von ihr bereits für diese Wahlperiode einmal angestrebte Regelung? Welche Anfangsverluste muß nach den Feststellungen der Bundesregierung ein Investor im frei finanzierten Mietwohnungsbau hinnehmen, und welche Zeiträume sind erforderlich, um in die Renditezone hineinzuwachsen und die Anfangsverluste auszugleichen? Zu Frage A 84: Das II. Wohnungsbaugesetz ist vor der „Großen Finanzreform" von 1969 entstanden und enthält, gemessen an Artikel 104 a Abs. 4 GG und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, erhebliche Regelungsdefizite in dem Bereich der Finanzhilfen des Bundes an die Länder. Da im Wohnungsbau Entscheidungen langfristiger Art zu treffen sind und ein dringendes Bedürfnis nach einer Verstetigung des Baugeschehens be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17893* steht, sollte die Gewährung von Bundesfinanzhilfen und die Bestimmung des „Näheren" im Sinne des Artikels 104 a Abs. 4 Satz 2 GG im Interesse der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft nicht durch Verwaltungsvereinbarungen mit nur einjähriger Laufzeit, sondern durch Regelungen von längerer Dauer geschehen. Die Bundesregierung hat deshalb 1977 den Abschluß einer mehrjährigen Verwaltungsvereinbarung und, nachdem diese Bemühungen gescheitert waren, 1978 eine gesetzliche Regelung der Bundesfinanzhilfen angestrebt. Bei der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern über „Mischfinanzierung" wären Dauer und Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens nicht abzuschätzen gewesen; die Bundesregierung hat ihre Bemühungen daher in dieser Legislaturperiode auf das Zustandekommen einer Verwaltungsvereinbarung konzentriert. In welcher Form in der nächsten Legislaturperiode eine Dauerregelung erfolgen soll und wird, kann am Ende dieser Legislaturperiode naturgemäß nicht vorausgesagt werden. Zu Frage A 85: Nach Modellrechnungen für 1980 genehmigte und 1982 fertiggestellte Wohnungen belaufen sich die Anfangsverluste pro m2 Wohnfläche auf 7,80 DM. Dabei wurde eine Anfangsmiete von 7,90 DM pro m2 unterstellt. Bei höheren Anfangsmieten verringern sich die Anfangsverluste entsprechend. Der Eintritt in eine Gewinnzone ist mit dem 16. Jahr nach Fertigstellung zu erwarten. Unter Einbeziehung des steuerlichen Verlustausgleichs kann die Anfangsverlustphase — je nach Steuersatz des Investors — deutlich gekürzt werden. Bei Berücksichtigungen des steuerlichen Verlustausgleichs bei einem Steuersatz von 50 v. H. — so die Modellrechnungen — sind die in den Anfangsjahren einer Investition entstandenen Verluste nach dem 27. Nutzungsjahr voll erwirtschaftet. Die Modellrechnungen zeigen, daß sich der Zeitraum bis zur Erreichung einer Gewinnzone unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen insbesondere des Kreditmarktes im Vergleich zu früheren Investitionsjahrgängen zwar nicht wesentlich verlängert hat, die absolute Höhe der Anfangsverluste jedoch deutlich gestiegen ist. Wertsteigerungen an Gebäude und Boden sind in diese Berechnungen nicht einbezogen worden. Sie sind jedoch für Investitionsentscheidungen im Wohnungsbau von erheblichem Gewicht. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 86): Wie erklärt sich der Rückgang der Zahlen der Übersiedler aus der DDR in den Jahren 1970 (12 472), 1971 (11 565), 1972 (11 627), 1973 (8 667), 1974 (7 928), 1975 (10 274), 1976 (10 058), 1977 (8 041), 1978 (8 271), 1979 (9 003)? Die Bundesregierung vermag Ihrer Einschätzung, daß dieÜbersiedlerzahlen für die Jahre 1970-1979 einen Rückgang aufweisen, nicht zu folgen. Die Ihnen vorliegenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf jenen Teil der Übersiedler, die durch das Bundesnotaufnahmeverfahren gegangen sind. Die tatsächliche Zahl der Übersiedler liegt aber höher. Die von Ihnen verwendeten Zahlen spiegeln auch nicht die unterschiedliche Zusammensetzung der Übersiedler wider. So stiegen die Zahlen in der Familienzusammenführung von 564 Personen im Jahr 1964/65 auf 5 319 Personen im Jahr 1979. Die Zahlen der Personen, die im Zeitpunkt der genehmigten Übersiedlung über 65 Jahre alt waren, sanken von 5 084 Personen im Jahr 1975 auf 4 171 Personen im Jahr 1979. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage A 89): Hat Bundesforschungsminister Hauff während seines vier Tage dauernden offiziellen „DDR"-Besuchs die Gelegenheit ergriffen, sich eingehend über den Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der „DDR" zu informieren, welches Gefährdungspotential ergibt sich bejahendenfalls daraus für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, und wie vereinbart sich verneinendenfalls eine solche Haltung mit der von der Bundesregierung verfolgten Energiepolitik, in der dem Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken höchste Priorität zugewiesen wird? Zu dieser Frage hat der hierfür federführende Bundesminister des Innern in seiner erst etwa zwei Monate alten Antwort auf die Kleine Anfrage des Herrn Abg. Dr. Probst und seiner Fraktion — BT-Drucksache 8/3873 — alles Notwendige gesagt. Ich mag vielleicht hier nur anfügen, daß unsere Initiative bei der IAEO auf fruchtbaren Boden gefallen ist und zu der umfassenden Reaktorsicherheitskonferenz in Stockholm im Oktober 1980 führen wird. Dieses multilaterale Unternehmen hat übrigens den Vorteil, nicht nur die beiden deutschen Staaten, sondern alle Mitgliedstaaten der weltweiten IAEO einzubeziehen und damit zu berücksichtigen, daß wir nicht der einzige Nachbar der DDR sind und umgekehrt die DDR auch nicht unser einziger Nachbar, also auch, daß es in Sachen Reaktorsicherheit viele Verbindungen zwischen uns und unseren — westlichen — Nachbarn und Kooperationspartnern wie 17894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 auch zwischen der DDR und ihren Nachbarn und Kooperationspartnern im Osten gibt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 90 und 91): Muß aus der von Minister Hauff in Weimar abgegebenen Erklärung, die mit einem „sehr dünnen Eis" verglichene Belastbarkeit in den deutsch-deutschen Beziehungen vertrage es nicht, „daß wir ständig darauf herumtrampeln", gegebenenfalls geschlossen werden, daß alle der „DDR" unangenehmen Themen aus dem gesamtdeutschen Dialog herausgehalten werden müssen? Müßte sich die Bundesregierung bejahendenfalls nicht den Vorwurf einer doppelten Moral gefallen lassen, wenn sie den Ausbau der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland, trotz weltweit höchsten Sicherheitsstandards, mit Sicherheitsbedenken beeinträchtigt. während sie gleichzeitig keinen Anstoß am Sicherheitsstandard von Kernkraftwerken in der „DDR" nimmt, obwohl diese weder mit einem Containment noch mit einem Notkühlsystem und drucksenkenden Kondensatoren ausgestattet sind? Zu Frage A 90: Nein. Zu Frage A 91: Auf mein Nein als Antwort zur vorangegangenen Frage ergibt sich, daß diese Frage gegenstandslos ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen A 92 und 93): Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister Offergeld im „Informationsdienst Entwicklungspolitik" (Nummer 5/80) geäußerte Ansicht zur Lösung des Recyclingproblems der Ölgelder? Ist die Bundesregierung demnach auch der Meinung, daß eine internationale Institution den Ölländem Wertpapiere anbieten könnte, deren Nominalverzinsung über der jährlichen Preissteigerungsrate für Industriegüter liegt, und diese internationale Institution dann einen Teil der so zugeflossenen Ölgelder für Kredite zu günstigen Konditionen an die Öl importierenden Entwicklungsländer verwenden könnte? Zu Frage A 92: Die Bundesregierung betrachtet das möglichst reibungslose Rückschleusen der Einnahmenüberschüsse der Ölländer als wichtige Aufgabe. Sie vertritt die Auffassung, daß daran auch die Entwicklungsländer teilhaben sollten. Die Ölländer sollten einen Teil ihrer Überschüsse den Entwicklungsländern wieder zur Verfügung stellen. Sie ist bereit, an internationalen Maßnahmen mitzuwirken, die dies bewirken. Zu Frage A 93: Eine Lösung des derzeitigen Recyclingproblems könnte sich als schwieriger herausstellen als die Lösung des Recyclings nach dem Ölpreissprung 1973/ 74. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß die internationale Gemeinschaft u. a. darüber nachdenken sollte, wie den Ölstaaten attraktivere Kapitalanlagemöglichkeiten geboten werden können. Dabei sind selbstverständlich auch Vorschläge aus der Wissenschaft nicht außer acht zu lassen wie derjenige, den Minister Offergeld beispielsweise in seinem Vortrag vor dem Schweizerischen Institut für Auslandsforschung am 6. Mai 1980 erwähnt hat. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen A 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Erfahrung der Modellprojekte des EG-Programms zur Bekämpfung der Armut? Wird die Bundesregierung ebenso wie das Europäische Parlament (Annahme des Berichtes Boyes vom 14. März 1980; PE 63 678) und die anderen acht Mitgliedstaaten das von der Kommission vorgeschlagene Interimprogramm für die Zeit von 1981 bis 1982 akzeptieren? Zu Frage A 94: Durch Ratsbeschluß vom Juli 1975 ist ein EG-Programm von Modellvorhaben und Studien zur Bekämpfung der Armut begonnen worden, das zunächst auf zwei Jahre begrenzt war und durch Ratsbeschluß vom Dezember 1977 bis Ende 1980 verlängert worden ist. Die EG-Kommission hat im Rahmen dieses Programms 25 nationale Vorhaben von öffentlichen Stellen, Wohlfahrtsverbänden und Forschungsinstituten zur Entwicklung und Erprobung neuer Methoden der Sozialarbeit sowie einige internationale Studien zur Armutsforschung eingeleitet und mit Zuschüssen aus EG-Gemeinschaftsmitteln unterstützt. Hierunter befinden sich auch vier deutsche Modellprojekte. Der Ratsbeschluß von 1977 bestimmt, daß nach Abschluß des Programms, spätestens jedoch am 30. Juni 1981, die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht mit einer Beurteilung der erzielten Ergebnisse vorlegen soll. Der Bundesregierung wird eine endgültige Beurteilung des Programms erst nach Eingang des Berichts der EG-Kommission im Jahre 1981 möglich sein. Auf Grund der nach 4jähriger Laufzeit des Programms vorliegenden Zwischenberichte ergibt sich als vorläufige Bewertung ein insgesamt positives Bild. So sind bei den deutschen Projekten neue Methoden sowohl in der Forschung (Handlungsforschung) als auch in der Sozialarbeit (z. B. Beteiligung der Betroffenen) angewandt und erprobt worden. Für die Bereiche Obdachlosigkeit und Nichtseßhaftigkeit wurden durch intensive Kooperation auf EG-Ebene neue Ansätze zu Problemlösungen entwikkelt. Das Modellprogramm hat erstmals in der EG eine kontinuierliche, praxisorientierte Zusammenarbeit von in der Sozialarbeit und Armutsforschung tätigen Verbänden, Instituten und öffentlichen Stellen gebracht. Zu Frage A 95: Die Bundesregierung kann nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand der von der EG-Kommission Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17895* im November 1979 vorgeschlagenen zwischenzeitlichen Aktion zur Bekämpfung der Armut nicht zustimmen. Sie hat diese Auffassung auch bei der Sitzung des Rates der Arbeits- und Sozialminister am 9. Juni 1980, der die Beratungen im November 1980 fortsetzen will, zum Ausdruck gebracht Die deutsche Haltung bei den Verhandlungen im Rat ist ablehnend, weil ohne den 1981 von der EG-Kommission zu erstattenden Abschlußbericht mit einer Beurteilung der erzielten Ergebnisse eine Entscheidung über Fortsetzungsmaßnahmen nicht sinnvoll ist. Diese Auffassung wird auch vom Haushaltsausschuß des Bundestages vertreten. Es ist darauf hinzuweisen, daß durch die ablehnende Haltung zum Zwischenprogramm die ordnungsgemäße Durchführung und Finanzierung der 25 laufenden Modellprojekte bis zu ihrem Abschluß am 1. Dezember 1980 nicht beeinträchtigt werden. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 1): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbunds, Weyer, wegen des Bahr-Briefs telefoniert hat, und was hat er gegebenenfalls dem Präsidenten gesagt? Es trifft zu, daß der Präsident des Deutschen Sportbundes, Dr. h. c. Willi Weyer, am 15. Mai 1980 den Bundeskanzler telefonisch auf den „Bahr-Brief" angesprochen hat. Der Bundeskanzler hat dem Präsidenten mitgeteilt, daß er den Brief nicht kenne und daß die Bundesregierung ihre Empfehlung gegeben und nicht die Absicht habe, sie zu ändern. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 2): Hält es die Bundesregierung für angebracht und zutreffend, in der englischen Ausgabe des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 27. Mai 1980 einen Artikel auf der Titelseite mit der Überschrift „Fünf Jahre Erfahrungen mit dem neuen Abtreibungsgesetz" zu versehen? Der mit der gesetzlichen Regelung für Schwangerschaftsunterbrechungen und der Beratung von Schwangeren zusammenhängende Fragenkomplex stellt in seinen ethischen, sozialen und medizinischen Dimensionen weltweit ein öffentliches Diskussionsthema dar. Daher wurde in der englischsprachigen Ausgabe Nr. 6/1980 des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung der Bericht der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Expertenkommission herausgestellt. In diesem Bericht sind die Erfahrungen von vier Jahren Praxis mit der 1976 in Kraft getretenen neuen Fassung des § 218 StGB niedergelegt Als weitere Dokumentationen erschienen in der Bulletin-Ausgabe Auszüge aus der Stellungnahme der Bundesregierung und deutsche Pressestimmen zu dem Expertenbericht. Da der § 218 StGB nicht als international bekannt vorausgesetzt werden kann, wurde als allgemeinverständliche Beschreibung des Themas der Haupttitel „Four Years Experience with the New Abortion Law" gewählt. In einer auf der Titelseite zitierten Äußerung des Bundesministers der Justiz ist der reformierte § 218 ebenfalls als „neues Gesetz" bezeichnet worden. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 3): Teilt das Bundeskanzleramt Petenten mit — und wenn ja, aus welchen Gründen —, daß der Rahmen des vorgesehenen Besuchs des Bundeskanzlers beim Staatsratsvorsitzenden der DDR Honecker, es nicht erlauben werde, humanitäre Einzelfälle zur Sprache zu bringen, und kann dieser Rahmen dann nicht noch geändert werden, damit zumindest eine Liste vorrangiger Härtefälle in der dringenden Ewartung einer baldigen menschlichen Lösung übergeben werden kann? Seit Bekanntwerden der Pläne für ein Treffen des Bundeskanzlers mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR geht eine große Zahl von Briefen ein, in denen der Bundeskanzler gebeten wird, Einzelfälle der Familienzusammenführung und des Reiseverkehrs gegenüber Herrn Honecker zur Sprache zu bringen. Zeitpunkt und Rahmen des vorgesehenen Treffens stehen noch nicht fest. In jedem Falle dürfte es aber schon aus Zeitgründen kaum möglich sein, während des Besuchs Einzelfälle zu erörtern. Das Bundeskanzleramt hat in seinen Antwortschreiben auf diesen Umstand nicht zuletzt auch deshalb hingewiesen, um zu verhindern, daß bei den Petenten Hoffnungen entstehen, die wahrscheinlich nicht erfüllt werden können. Ob es bei dem vorgesehenen Treffen möglich und angebracht sein wird, „eine Liste vorrangiger Härtefälle" zu übergeben, läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen. Sie dürfen aber sicher sein, daß diese wichtige Frage sehr sorgfältig bedacht und alle Eingaben auch unter diesem Gesichtspunkt ausgewertet werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen den Einsendern aus den genannten Gründen mitgeteilt worden ist, daß eine Ansprache von Einzelfällen nicht möglich sein wird. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache (8/4147 Fragen B 4 und 5): 17896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des gegenwärtigen Stands der Verhandlungen über die Autonomie des Westjordanlands und des Gaza-Streifens die Erfolgsaussichten einer Einigung zwischen Israel und Ägypten auf der Basis des Camp-David-Abkommens? Halt die Bundesregierung amerikanische Besorgnisse für begründet, daß die westeuropäischen Staaten die Autonomieverhandlungen für gescheitert halten und entschlossen seien, eine Entschließung in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einzubringen, die die Anerkennung der ,Palästinensischen Befreiungs-Front" als legitimen Vertreter der palästinensischen Araber im Westjordanland und im Gaza-Streifen zum Inhalt hat? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung stellt mit Befriedigung fest, daß der in Camp David begonnene Friedensprozeß zu einer korrekten Anwendung der Grundsätze der Sicherheitsratsresolution 242 geführt hat, insofern die ägyptisch-israelischen Beziehungen betroffen sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jetzt alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um diese Entwicklung in Richtung auf einen umfassenden und gerechten Frieden im Nahen Osten, bei dem sowohl das Existenzrecht Israels anerkannt wie auch das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes verwirklicht werden muß, voranzutreiben. Die Bundesregierung würdigt die bisher hierzu unternommenen mutigen und weitsichtigen Schritte. Sie hat die Hoffnung, daß das damit verfolgte Ziel eines umfassenden Friedens im Nahen Osten trotz der eingetretenen Probleme in den Autonomieverhandlungen bald erreicht werden kann. Zu Frage B 5: Derartige Besorgnisse finden in der Nahost-Politik der Neun keine Grundlage. Die Bundesregierung hält die Autonomieverhandlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für gescheitert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft befürworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neue Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Ergänzung der bestehenden Nahost-Resolution Nr. 242. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 6): Hilft die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Somalia, dem sie seit der Polizeiaktion zur Geiselbefreiung in Mogadischu zu Dank verpflichtet ist, in der Bewältigung der Probleme, die durch die massenhafte Flucht von ganzen Bevölkerungsteilen aus dem benachbarten Äthiopien entstehen, oder sucht die Bundesrepublik Deutschland zu helfen, und wenn ja, in welcher Weise? Das Flüchtlingselend in Somalia, das seit dem Ende des Ogaden-Krieges zwischen Äthiopien und Somalia im Sommer 1978 in ständig wachsendem Ausmaß besteht, wurde von der Bundesregierung von Beginn an mit großer Besorgnis verfolgt. In den Haushaltsjahren 1977 bis 1979 hat das Auswärtige Amt 4 125 Millionen DM aus Mitteln der Humanitären Hilfe bereitgestellt, um die Not der Flüchtlinge zu lindern und die somalische Regierung bei ihren Aufnahmemaßnahmen zu entlasten. Im Haushaltsjahr 1980 hat die Bundesregierung verstärkt folgende Hilfe geleistet: a) Schon vor dem Hilfsaufruf des UNHCR vom 4. März 1980 hatte das Auswärtige Amt für das Somalia-Hilfsprogramm des Hohen Flüchtlingskommissars 4 Millionen DM bereitgestellt und konnte den Betrag am 14. März 1980 fest zusagen. b) Am 21. Mai 1980 vereinbarte das Auswärtige Amt mit dem DRK ein gemeinsames Somalia-Hilfsprogramm, an dem sich die Bundesregierung mit 500 000 DM beteiligt. Erste Aktion innerhalb dieses Programms war ein Hilfsflug der Bundesluftwaffe zur Beförderung von Lebensmitteln und Hilfspersonal. Der am 2. Juni 1980 nach Mogadischu gestartete Flug führte 27,4 t Nahrungsmittel und 1 t Medikamente mit, deren Verteilung dem somalischen Roten Halbmond obliegt. An Bord der Maschine befand sich auch eine Delegation des Unterausschusses „Humanitäre Hilfe" des Deutschen Bundestages, die sich inzwischen über Umfang und Notwendigkeit weiterer Hilfsmaßnahmen informiert hat. c) Über das Hilfsprogramm mit dem DRK hinaus hat das Auswärtige Amt das Technische Hilfswerk (THW) eingeschaltet und um eine Liste von Projekten (in erster Linie zur Sicherung der Wasserversorgung) gebeten, die in den somalischen Flüchtlingslagern durchgeführt werden können. Auf Grund der Empfehlungen der o. g. Bundestagsdelegation wird das Auswärtige Amt über ihre Durchführung und Finanzierung aus Mitteln der Humanitären Hilfe entscheiden. Was die Leistungen des BMZ betrifft, so sind für 1980 bisher eine Nahrungsmittelhilfe im Wert von 2,5 Millionen DM und Entwicklungshilfeprojekte zugunsten der Flüchtlinge in Somalia in Höhe von ebenfalls 2,5 Millionen DM vorgesehen. Für ein Basisgesundheitsvorhaben zusammen mit UNICEF, das auch den Flüchtlingen zugute kommen soll, stehen im BMZ weitere 200 000 US $ zur Vergütung. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit finden im August 1980 Regierungsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Somalia statt, wobei die Mittel für die finanzielle und technische Zusammenarbeit für die nächsten zwei Jahre erneut festgelegt werden. Neben den Hilfsleistungen der Bundesregierung befinden sich eine Reihe von privaten deutschen Organisationen im Einsatz in Somalia. Ihre effiziente und von der somalischen Regierung geschätzte Hilfe, die im wesentlichen aus privaten Spenden finanziert wird, ist eine wertvolle Ergänzung der durch die internationalen Organisationen geleisteten Arbeit. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17897* Anlage 52 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 7, 8 und 9): Wie beurteilt die Bundesregierung das Flüchtlingsproblem in Somalia? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß hier umgehend praktische und wirksame Hilfe notwendig ist? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Schritte und Initiativen zur Linderung dieses Problems unternommen worden sind? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung beurteilt das Flüchtlingsproblem in Somalia als eines der ernstesten überhaupt. Bei einer normalen Bevölkerungszahl von unter 4 Millionen beherbergt Somalia z. Z. zwischen 1,4 und 1,5 Millionen Flüchtlinge insbesondere aus dem äthiopischen Ogaden, deren Zahl sich weiter erhöht. 90 % von ihnen sind Frauen und Kinder. Boden- und Klimaverhältnisse in der äthiopisch-somalischen Grenzregion sind weitere erschwerende Faktoren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß erst durch eine umfassende Friedenslösung am Horn von Afrika die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und damit eine Lösung des Problems geschaffen werden können. Zu Frage B 8: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß in Somalia praktische und wirksame Hilfe noch stärker als in der Vergangenheit geleistet werden muß. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung bemüht sich zusammen mit nationalen und internationalen Hilfsorganisationen bereits seit längerem um eine Linderung des Flüchtlingselends in Somalia. Die Wirkung der Hilfsmaßnahmen litt insbesondere unter dem starken Zustrom neuer Flüchtlinge, deren in den Lagern erfaßte Zahl sich von September 1979 (332 000) bis Mitte April 1980 (658 000) fast verdoppelt hat und seitdem weiter gewachsen ist. Die Bundesregierung hat bis heute insgesamt 8,625 Millionen DM aus Mitteln für Humanitäre Hilfe zugunsten der Flüchtlinge in Somalia zur Verfügung gestellt. Mehr als die Hälfte dieser Summe, nämlich 4,5 Millionen DM, entfallen auf die verstärkte Hilfe der Bundesregierung im Haushaltsjahr 1980. Sie antwortete mit einer Zusage von 4 Millionen DM als erste auf den Hilfsaufruf des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen vom 4. März dieses Jahres. Am 21. Mai 1980 vereinbarte das Auswärtige Amt mit dem DRK ein gemeinsames Somalia-Hilfsprogramm, für das als Anteil der Bundesregierung 500 000 DM zugesagt wurden. Erste Aktion innerhalb dieses Programms war ein Hilfsflug der Bundesluftwaffe, der am 2. Juni mit über 30 t Hilfsgütern (zum größten Teil aus einer Sammelaktion der „Bild am Sonntag" stammende Lebensmittel) nach Mogadischu startete. Eine Delegation des Unterausschusses „Humanitäre Hilfe", die sich vom 2. bis 10. Juni in Somalia und im Sudan aufhielt, wird weitere Vorschläge für die Flüchtlingshilfe der Bundesregierung in Somalia vorlegen, u. a. zum Einsatz des Technischen Hilfswerks in den Flüchtlingslagern. Das BMZ sieht aus seinen Mitteln für 1980 zugunsten Somalias bisher eine Nahrungsmittelhilfe im Wert von 2,5 Millionen DM und Entwicklungsprojekte zugunsten der Flüchtlinge in Höhe von 2,5 Millionen DM vor. Für ein Basisgesundheitsvorhaben zusammen mit UNICEF, das auch den Flüchtlingen zugute kommen soll, stehen im BMZ weitere 200 000 US-$ zur Verfügung. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der angestrengten Haushaltslage im Jahre 1980 weiter um die Linderung des Flüchtlingselends in Somalia bemühen. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 10): Hat die Bundesregierung die Absicht, das Programm zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland auch in den kommenden Jahren fortzuführen, oder gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, dieses Programm zu beenden? Die Bundesregierung hat nicht nur die Absicht, das Programm zur Beschäftigung voll ausgebildeter, noch nicht beamteter Lehrkräfte im Ausland fortzuführen, sondern ist bemüht, die notwendigen Haushaltsmittel und die Zustimmung der Länder zu erhalten, um eine zahlenmäßige Ausweitung des Programmes zu erreichen. Die Ermutigung zur geplanten Ausweitung dieses Sonderprogramms für Junglehrer" im Auslandsschulwesen beruht auf den Erfahrungsberichten der Schulen und der 63 jungen Lehrerinnen und Lehrer, die bereits jetzt im Ausland tätig sind. Von ihnen wird das Programm ohne Einschränkung begrüßt und als wertvolle Hilfe für unsere Auslandsschulen empfunden. An dem Programm nehmen zur Zeit 40 deutsche Schulen im Ausland in 22 Ländern teil; davon 9 in Europa, 12 in Lateinamerika und 1 Schule in Asien. Ziel der Bundesregierung ist es, in absehbarer Zeit die bisherige mit den Ländern vereinbarte Teilnehmerzahl von 100 Junglehrern wesentlich zu überschreiten. Ich hoffe, daß Ihnen meine Ausführungen darstellen, daß es in der Bundesregierung keine Überlegungen gegeben hat, dieses Programm einzuschränken oder zu beenden. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 11): 17898* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung.. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Wie viele Stellen im höheren und gehobenen Auswärtigen Dienst sind zur Zeit nicht besetzt, und welche Gründe für die Nichtbesetzung kann das Auswärtige Amt anführen? Der Auswärtige Dienst besitzt zur Zeit 27 nicht besetzte Personalstellen im höheren und 64 im gehobenen Dienst. Im höheren Dienst sind zur Zeit 22 Personalstellen von Legationssekretären/Vizekonsuln besetzt, die zur Einweisung in eben diese Planstellen bei ihrer Ernennung zum Legationsrat im September 1980 anstehen. Über die restlichen 5 freien Stellen ist gegenwärtig wegen unvorhergesehener Personalabgänge aus dienstlichen oder persönlichen (gesundheitlichen) Gründen nicht verfügt. Im gehobenen Dienst sind 31 Planstellen für Konsulatssekretäre reserviert, die zur planmäßigen Anstellung anstehen. Ab September 1980 werden nach Ablegung der Laufbahnprüfung zusätzlich 33 Konsulatssekretäre zur Verfügung stehen, die im Rahmen der laufbahnrechtlichen Vorschriften anzustellen sind. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 12): Wie sind die Rechte der deutschen Staatsangehörigen bei den Abkommen über Zusammenarbeit zwischen Jugoslawien und der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewahrt worden? In dem am 2. April 1980 unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits werden vor allem Fragen der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen geregelt. Das die EWG betreffende Kooperationsabkommen enthält auch Bestimmungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitskräfte, insbesondere den Grundsatz der Nichtdiskriminierung hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen (Art. 44). Dies gilt auch für Staatsangehörige der EG-Mitgliedsstaaten, die in Jugoslawien beschäftigt sind. Die Rechte der deutschen Staatsangehörigen sind somit voll gewahrt worden. Die beiden Abkommen bedürfen der Ratifizierung durch die Vertragsparteien. Die Bestimmungen des Kooperationsabkommens, die in die alleinige EG-Kompetenz fallen, sollen mittels eines Interimsabkommens über die handelspolitische Zusammenarbeit sowie eines Interimsprotokolls über die finanzielle Zusammenarbeit bereits vor Abschluß der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft gesetzt werden. In diesen Interimsabkommen, die am 6. Mai 1980 von der Gemeinschaft mit Jugoslawien unterzeichnet worden sind, wird auf Staatsangehörige der EG-Mitgliedsstaaten und Jugoslawiens nicht Bezug genommen. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 13): Wie viele Kubaner haben sich seit dem 1. Januar 1980 über die Deutsche Botschaft in Havanna um eine Ausreise aus politischen Gründen in die Bundesrepublik bemüht, und wie viele kubanische Flüchtlinge haben anderen Stellen des Bundes gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß sie in der Bundesrepublik Deutschland ihren Aufenthalt nehmen wollen? In der Zeit vom 1. Januar 1980 bis zu den Ereignissen um die peruanische Botschaft in Havanna (4. April 1980) wurden Ausreiseanfragen an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Havanna nur sporadisch gestellt; sie konkretisierten sich in zwei Anträgen (für acht Personen). Nach der Besetzung der peruanischen Botschaft nahmen die Anfragen in der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Havanna zu; es wurden 48 Anfragen durch persönliche Vorsprache und ca. 50 telefonische Anfragen registriert. Auch diese konkretisierten sich nur in vier Anträgen (für 11 Personen). In der Regel bezweckten Anfragen wie Anträge nicht die endgültige Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Zwischenaufenthalt bis zur Klärung der Weiterreise in die USA. Der Wunsch des weit überwiegenden Teils der kubanischen Asylbewerber, bei Familienangehörigen in den USA endgültigen Aufenthalt zu nehmen, wird auch durch die Tatsache bestätigt, daß die Zahl der Anfragen nach der Öffnung des Hafens von Mariel (zur Ausreise in die USA) wieder abgenommen hat und im Monat Mai nicht erheblich über der Zahl der auch sonst sporadisch an die Botschaft gerichteten Anfragen lag. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 14 und 15): Hat sich ein Mitglied der Bundesregierung beim Besuch des stellvertretenden sowjetischen Ministerpräsidenten Tichonow in Bonn durch Überreichung von Namenslisten oder in anderer Weise für deutsche oder andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und in Afghanistan eingesetzt, und wenn ja, wie war die sowjetische Reaktion? Beabsichtigt der Bundeskanzler, sich bei seinem Besuch in Moskau und in der „DDR" im obigen Sinne für deutsche und andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen, besonders auch in Afghanistan, einzusetzen, und wenn ja, wird die Bundesregierung den Bundestag über das Ergebnis derartiger Bemühungen unterrichten? Zu Frage B 14: Ihre Frage bezüglich des Besuchs des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrats der UdSSR Nikolaj A. Tichonow in Bonn beantworte ich mit „Nein". Zu Frage B 15: Bei seinem bevorstehenden Besuch in der Sowjetunion wird der Bundeskanzler sich für alle diejenigen Anliegen einsetzen, die im Vordergrunde unseres außenpolitischen Interesses stehen. Selbstver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17899* ständlich wird das Thema „Afghanistan" dabei eine wesentliche Rolle spielen. Der Bundeskanzler und der Bundesminister des Auswärtigen werden sich erneut für die Ausreisewünsche von Deutschen in der Sowjetunion einsetzen. Nach dem Besuch in der Sowjetunion wird der Bundestag über die in der Sowjetunion geführten Gespräche unterrichtet werden. Ein Termin für den Besuch des Bundeskanzlers in der DDR steht noch nicht fest. Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu den Themen, die bei diesem Besuch erörtert werden sollen, heute noch keine Stellungnahme abgeben kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 16): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es NATO-Richtlinien gibt, wonach die Ausgaben für militärische und zivile Verteidigung im Verhältnis 20 zu 1 stehen sollen und dieses Verhältnis in der Bundeskrepublik Deutschland z. Z. bei 56 zu 1 liegt, und falls ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der NATO-Empfehlung nachzukommen und im Rahmen der Gesamtverteidigung z. B. den Schutzraumbau so zu erweitern, daß im Verteidigungsfall möglichst viele Menschen eine Überlebenschance haben? Die NATO hat bisher kein festes Zahlenverhältnis zwischen den Ausgaben für die militärische und zivile Verteidigung angegeben; es kann also nicht bestätigt werden, daß es NATO-Richtlinien mit der in Ihrer Frage enhaltenen Empfehlung gibt. Wohl aber hat die NATO mehrfach empfohlen, der zivilen Verteidigung als wesentlichem Teilelement der Gesamtverteidigung mehr Gewicht beizumessen und dies auch durch Bereitstellung entsprechender Mittel zum Ausdruck zu bringen. Das Verhältnis der Ausgaben für die militärische und die zivile Verteidigung beträgt 1980 in der Bundesrepublik Deutschland 52 : 1 (1977 = 60 : 1, 1978 = 53 : 1, 1979 = 50 : 1). Gegenüber 1979 sind die Ansätze 1980 beim Schutzraumbau um 16,5 Millionen DM (+ 38,7 %) gestiegen. In der z. Z. geltenden Finanzplanung bis 1983 sind weitere Steigerungen vorgesehen, und zwar von 59,1 Millionen DM in 1980 auf 67,8 Millionen DM in 1981, 87,5 Millionen DM in 1982 und 88,3 Millionen DM in 1983. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten darf ich auf meine Beantwortung der Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link verweisen (Anlage 27 zum Protokoll der 209. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 16790 f.). Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 17 und 18): Stimmen die Zahlen des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes über Aussiedlungen Deutscher aus den Ostvertragsstaaten UdSSR Volksrepublik Polen und CSSR (UdSSR: 1956 bis 1969 insgesamt 21 620, 1970 bis 1979 insgesamt 56 590; Polen: 1956 bis 1969 insgesamt 362 284, 1970 bis 1979 insgesamt 202 719; CSSR: 1956 bis 1969 insgesamt 59 219, 1970 bis 1979 insgesamt 12 365), die der Bundesaußenminister kürzlich auf Antrag der CDU/CSU den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses zur Verfügung gestellt hat, mit den Zahlen des Bundesinnenministers überein, und wie stellt sich die Entwicklung der Aussiedlerzahlen seit dem 1. Januar 1980 dar? Gilt für. die Ausreise aus der UdSSR immer noch die deutsch-sowjetische Repatriierungsvereinbarung vom 8. April 1958 als Rechtsgrundlage für deutsche Forderungen auf diesem Gebiet? Zu Frage B 17: Die vom Deutschen Roten Kreuz genannten Zahlen stimmen mit den amtlichen Zahlen meines Hauses im wesentlichen überein. Die Abweichungen sind in Anbetracht der hohen Gesamtzahl von Aussiedlern in dem langen Zeitraum seit 1956 geringfügig. Seit dem Jahre 1974 lauten die vom Deutschen Roten Kreuz und von meinem Haus genannten Zahlen völlig gleich. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretenen Unterschiede in den veröffentlichten Zahlen sind darauf zurückzuführen, daß beim Bundesbeauftragten nur diejenigen Personen gezählt werden, die als Aussiedler anerkannt und auf die Bundesländer verteilt werden können. Das Deutsche Rote Kreuz hat in früheren Jahren offensichtlich auch solche Personen mitgezählt, die entweder das Anerkennungsverfahren nicht durchlaufen haben oder — weil sie als Aussiedler nicht anerkannt wurden — nicht in die Verteilung einbezogen werden konnten. In diesem Jahr liegt die Zahl der Aussiedler mit 22 566 Personen in den ersten fünf Monaten um 723 Personen höher als 1978, dem Jahr mit den höchsten Aussiedlerzahlen seit 20 Jahren, mit 21 843 Personen im vergleichbaren Zeitraum (Januar—Mai 1979: 19 766). Davon kamen aus dem polnischen Bereich 12 592 (1979: 12 836; 1978: 13 282), aus der Sowjetunion 2 763 (1979: 3 111; 1978: 4 131), aus der CSSR 372 (1979: 250; 1978: 250), aus Ungarn 132 (1979: 99; 1978: 103), aus Rumänien 6 569 (1979: 3 368; 1978: 3 958), aus den übrigen Gebieten 138 (1979: 102; 1978: 119) Personen. Zu Frage B 18: Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, daß sich die sowjetische Repatriierungserklärung vom 8. April 1958 in Kraft befindet. In dieser Erklärung verpflichtet sich die Sowjetunion zur Aussiedlung Reichs- und Memeldeutscher sowie zur Zusammenführung von Familien, die infolge des Krieges getrennt wurden. Auf dieser Grundlage kam es Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jahre zu umfangreichen Ausreisen. Die sowjetische Seite vertritt den Standpunkt, daß die Repatriierungserklärung von ihr abschließend durchgeführt worden ist. Zwar erfüllt die überwiegende Zahl der deutschen Aussiedler die Kriterien dieser Erklärung nicht mehr. Dennoch gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch eine Reihe von Fällen, in denen die Repatriierungserklärung auch heute noch anzuwenden ist. 17900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 19): Warum sieht die EG-Richtlinie über den Grundwasserschutz vom 17. Dezember 1979 eine Unterrichtung der betroffenen Mitgliedstaaten vor Erteilung von neuen Genehmigungen für Ableitungen gefährlicher Stoffe zwingend vor, hingegen keine Unterrichtung über alte Genehmigungen für ständige Ableitungen gefährlicher Stoffe und über vorhandene grenznahe Deponien, aus denen solche Stoffe jederzeit austreten können? Die EG-Grundwasser-Richtlinie (80/68/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verbieten und die Ableitung anderer gefährlicher Stoffe in das Grundwasser von einer Genehmigung abhängig zu machen. Im Hinblick auf mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen von Ableitungen sieht Art. 17 der RL vor: „Bei Ableitungen in grenzüberschreitende Grundwasserschichten unterrichtet die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, die beabsichtigt, diese Ableitungen zu genehmigen, vor Erteilung einer Genehmigung die betroffenen anderen Mitgliedstaaten. Auf Antrag eines der betroffenen Mitgliedstaaten finden vor Erteilung der Genehmigung Konsultationen statt, an denen die Kommission teilnehmen kann." Diese Bestimmung wurde geschaffen, um vor der Erteilung von Genehmigungen, die grenzüberschreitende Auswirkung haben können, den potentiell berührten Nachbarstaaten Gelegenheit zu Konsultationen zu geben. Eine solche verbindliche Unterrichtung und grenzüberschreitende Konsultation sind von der Sache her dann entbehrlich, wenn eine vor Inkrafttreten der Richtlinie erteilte Genehmigung für eine Ableitung mit der Richtlinie in Einklang steht. In einem solchen Fall wird lediglich ein bereits vorhandener Zustand, der auch nach Inkrafttreten der Richtlinie nicht geändert werden muß, fortgesetzt und ist vom Nachbarstaat wie bisher hinzunehmen. Anders liegt der Fall dann, wenn bisher für Ableitungen nach dem nationalen Recht keine oder nur eine den Richtlinienvoraussetzungen nicht entsprechende Genehmigung erteilt worden ist. Hier ist der Mitgliedstaat gem. Art. 14 der Richtlinie verpflichtet, innerhalb einer Frist von höchstens 4 Jahren dafür zu sorgen, daß die bereits bestehenden Ableitungen der Richtlinie entsprechen. Bei den hierbei zu erteilenden neuen Genehmigungen ist Art. 17 der Richtlinie anzuwenden. Eine über diesen Umfang der Informations- und Konsultationsregelung hinausgehende Bestimmung wurde bei den Beratungen in Brüssel nicht für erforderlich gehalten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 20 und 21): Ist der Bundesregierung der Beschluß der Saarländischen Landesregierung bekannt, Bürger aus Frankreich und Luxemburg an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte zu beteiligen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Kabinettsbeschluß? Könnte nach Auffassung der Bundesregierung die Entscheidung der Saarländischen Landesregierung, Bürger aus Frankreich und Luxemburg an Genehmigungsverfahren für umweltbeeinflussende Projekte zu beteiligen, auch für andere Bundesländer mit einer Grenze zu anderen Staaten sinnvoll sein, und wird die Bundesregierung in dieser Hinsicht mit einer Initiative an die betreffenden Länder herantreten? Zu Frage B 20: Der Beschluß der Saarländischen Landesregierung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Umweltschutz vom 20. November 1979, der sich auf Industrieanlagen bezieht, ist der Bundesregierung bekannt. Hierzu habe ich auf Fragen des Abgeordneten Wolfgramm am 18. Januar 1980 eingehend Stellung genommen (vgl. Protokolle des Deutschen Bundestages — 8. Wahlperiode —, 197. Sitzung, Anlage 31, Seite 15750 B/C). Dem Beschluß liegt eine Absprache mit französischen Behörden zugrunde, wonach sich grenznah wohnende Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu umweltbedeutsamen Projekten auf französischem Hoheitsgebiet äußern können. Die Bundesregierung begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen für Bürger aus Frankreich und Luxemburg, sich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu informieren und Bedenken gegen neue Vorhaben an die zuständige saarländische Genehmigungsbehörde zu richten, als ein Beispiel gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit. Zu Frage B 21: Nach Auffassung der Bundesregierung könnte das von der Saarländischen Landesregierung beschlossene Verfahren auch von anderen Bundesländern im Hinblick auf Bürger, die im Ausland in Grenznähe wohnen, übernommen werden. Die Fragen einer Beteiligung von grenznah lebenden Ausländern am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden zur Zeit sowohl von der Bundesregierung wie auch vom Länderausschuß für Immissionsschutz mit Vorrang geprüft. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 22): Wie beurteilt die Bundesregierung das Schreiben des Hauptpersonalrates des BGS an alle BGS-Personalvertretungen, in dem dieser darauf hinweist, daß für den Bereich des Bundesgrenzschutzes kein Rechtsanspruch auf Anrede mit der Amtsbezeichnung bestehe und in dem der Hauptpersonalrat um Kenntnisnahme und entsprechende Information der Beschäftigten des Bundesgrenzschutzes bittet, ohne daß ein entsprechender Befehl an die untergeordneten Dienststellen des BGS seitens des Bundesinnenministeriums erfolgt ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17901* Das in Ihrer Frage genannte Schreiben des Hauptpersonalrates im BGS geht — wie auch in dem Schreiben selbst zum Ausdruck kommt — zurück auf ein Gespräch des Hauptpersonalrates mit dem zuständigen Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, in dem seitens des Bundesministeriums des Innern die schon wiederholt — auch in Beantwortung parlamentarischer Anfragen — geäußerte Auffassung bekräftigt wurde, daß sich in der Frage der Anrede im BGS kein Regelungsbedarf ergeben habe. Die Form der Anrede solle auch weiterhin unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des einzelnen Falles Takt und Gepflogenheit überlassen bleiben. Dies ist den nachgeordneten Dienststellen des BGS — unter Beifügung einer Ablichtung des vorbezeichneten Schreibens des Hauptpersonalrates — mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 27. Mai 1980 — P II 1 — 630 360/20 — mitgeteilt worden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 23): Trifft es zu, daß nach wie vor Kontrollratsgesetze in Berlin in Kraft sind, wonach theoretisch gegenüber Personen, die keine gültigen Personalpapiere bei sich führen, durch die Polizei von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um auch hier zu einem „Entrümpelungsprozeß" antiquierter Rechtsvorschriften beizutragen? Auch nach Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland haben Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin beibehalten und sind in den drei Westsektoren Berlins weiter Inhaber der Obersten Gewalt. In ihrer Erklärung vom 5. Mai 1955 (BKC/L [55] — GVBl. für Berlin 1955 S. 335) haben die alliierten Schutzmächte ihr Verhältnis zur Stadt Berlin zwar neu geregelt, um den „Berliner Behörden die größtmögliche Freiheit zu gewähren, die mit der besonderen Lage Berlins vereinbar ist"; doch haben sich die drei Schutzmächte ausdrücklich das Recht, die zur Sicherung der öffentlichen Ordnung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und in diesem Zusammenhang die Befehlsbefugnis über die Berliner Polizei, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit Berlins notwendig ist, vorbehalten. Zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Einzelproblem hat der Senator für Inneres des Landes Berlin folgendes mitgeteilt: „Grundlage für die Ausstellung von behelfsmäßigen Personalausweisen in Berlin (West) ist die Anordnung der Alliierten Kommandantur in Berlin BK/L (46) 61 i. d. F. der BK/O (63) 9 vom 31. Juli 1963 (GVBl. für Berlin 1963, S. 797), geändert durch BK/O (65) 8 vom 23. Juni 1965 (GVBl. S. 848). Nach Nr. 9 der BK/O werden Verstöße nach der VO Nr. 511 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 15. Oktober 1951 (GVBl.' S. 1112) bestraft. Nach dieser Verordnung ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe bis zu 25 000 DM zulässig. Strafverfahren wegen Verstöße gegen die Personalausweis-BK/O sind seit langer Zeit nicht bekannt geworden. Weder die Personalausweis- BK/O noch die Verordnung Nr. 511 enthalten Vorschriften über das Verhalten der Schutzpolizeibeamten gegenüber Personen, die ihren Personalausweis nicht bei sich führen. Die Frage des Verhaltens von Beamten der Schutzpolizei gegenüber Personen, die ihren Personalausweis nicht bei sich führen, richtet sich allein nach deutschem Recht. Der Umstand, daß jemand seinen Personalausweis nicht bei sich führt, rechtfertigt selbstverständlich den Schußwaffengebrauch nicht" Bei dieser Lage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, Anstöße der von Ihnen angesprochenen Art zu geben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 24): Welche zehn Gehalts- bzw. Lohnzulagearten des öffentlichen Dienstes zeichnen sich nach subjektiver Beurteilung der Bundesregierung durch besondere Tätigkeitsspezifität bzw. Exklusivität aus (s. Report in der 22. Woche dieses Jahres)? Zulagen werden insbesondere nach §§ 42 und 47 Bundesbesoldungsgesetz sowie nach tarifvertraglichen Regelungen für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen oder wegen besonderer mit der ausgeübten Tätigkeit verbundener Erschwernisse gewährt. So gesehen zeichnet sich jede Zulage durch „besondere Tätigkeitsspezifität bzw. Exklusivität" aus. Auf den dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorliegenden Bericht über Zulagen für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 6. Oktober 1978 weise ich hin. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 25): Kann die Bundesregierung die erneuten Meldungen bestätigen, nach denen die „Sozialistische Einheitspartei West-Berlin" (SEW) nach monatelangen Auseinandersetzungen „vor einer offenen Zerreißprobe" steht, „die von einer starken eurokommunistischen Opposition ausgelöst wurde", und für wie bedeutungsvoll schätzt die Bundesregierung die Rolle dieser in Pressemeldungen erwähnten Oppositionsgruppe ein? Die SEW-Führung hat sich seit etwa 4 Jahren mit parteiinterner Kritik auseinanderzusetzen. Kritisiert werden vor allem die Anpassung der SEW an die SED, ihre Haltung gegenüber „Dissidenten" in den sozialistischen Ländern und das Fehlen der innerparteilichen Demokratie. Ich beziehe mich insoweit auf die Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. 17902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Fröhlich auf Ihre Schriftliche Frage B 41 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 28. Februar 1980 (Anlage 64 zum Protokoll über die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 16302). Am 28. Mai 1980 sind nunmehr 30 — nach Angaben der SEW 28 — Mitglieder und Funktionäre der SEW, darunter zwei Mitglieder des Parteivorstandes, aus der Partei ausgetreten. In ihrer Austrittserklärung heißt es u. a., die SEW sei nicht mehr in der Lage, „eine Politik und Strategie zu entwikkeln, die einen für die große Mehrheit der WestBerliner Bevölkerung konsensfähigen Vorschlag zu einem den Bedingungen West-Berlins adäquaten Weg hin zum Sozialismus enthält." Die ausgetretenen SEW-Mitglieder wollen weiterhin für eine sozialistische Politik eintreten und rufen deshalb „zu einer Konferenz zu Problemen der Perspektive sozialistischer Politik und Organisation in West-Berlin" auf. In einer weiteren „politischen Erklärung", die von 60 SEW-Mitgliedern unterzeichnet worden sein soll, werden der SEW-Führung zahlreiche Fehler und Versäumnisse in der Einschätzung politischer Zusammenhänge vorgeworfen. Ferner wird auch hier die Abhängigkeit der SEW von der KPDSU und der SED kritisiert. Die Bundesregierung hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß die SEW als Folge dieser innerparteilichen Auseinandersetzung ihre ideologischpolitischen Positionen ändern würde. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau MatthäusMaier (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 26): Wie hoch ist der Anteil der Richterinnen beim Bundesgerichtshof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht? Für den Bereich des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs ist der Auffassung des Präsidenten des Bundessozialgerichts insoweit beizutreten, als bei diesen Gerichten Richterinnen unterrepräsentiert sind. Nach dem Stand vom 31. Dezember 1979 ergaben sich folgende Zahlen: Gesamtzahl Hiervon der Frauen Richterstellen a) Berufsrichter: Bundesgerichtshof Bundesverwaltungsgericht 110 2 Bundesfinanzhof 59 3 47 1 b) Ehrenamtliche Richter: Bundesgerichtshof ca. 50 0 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mir für seinen Geschäftsbereich folgende Zahlen mitgeteilt: Gesamtzahl Hiervon der Frauen Richterstellen a) Berufsrichter: Bundesarbeitsgericht 25 2 Bundessozialgericht 41 2 b) Ehrenamtliche Richter: Bundesarbeitsgericht 140 2 Bundessozialgericht 95 6 Eine Verbesserung des Zahlenverhältnisses zugunsten der Frauen erscheint erwünscht. Jede Bemühung, dieses Verhältnis bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes zu verbessern, muß jedoch ins Auge fassen, d 3 sich die Richter dieser Gerichtshöfe überwiegend aus den Richtern der Vorinstanz, also der Oberlandesgerichte, Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und Finanzgerichte rekrutieren, über deren personelle Zusammensetzung die einzelnen Bundesländer befinden. Sind bereits auf dieser Ebene Frauen unterrepräsentiert, so wirkt sich dies naturgemäß bei den Wahlverfahren für die obersten Gerichtshöfe des Bundes entsprechend aus. Dennoch ergeben sich z. B. aus der letzten Liste der Wahlvorschläge für den Bundesgerichtshof folgende Zahlen: Gesamtzahl vorgeschlagene der Wahlvorschläge Frauen 37 5 das entspricht einem Verhältnis von 7 1 Diese Verhältniszahl ist, was den Anteil der vorgeschlagenen Frauen angeht, wesentlich günstiger, als sie sich durchschnittlich bei den Oberlandesgerichten zwischen dort tätigen Richtern und Richterinnen ergibt. Schließlich möchte ich noch auf das Ergebnis der letzten Richterwahl für den Bundesgerichtshof hinweisen. Bei dieser Wahl wurden von insgesamt 11 zu wählenden Kandidaten 2 Frauen gewählt, was einem Verhältnis von 5-6 : 1 entspricht. Die Ernennungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen; die beiden neu gewählten Richterinnen sind in der obigen Aufstellung über die Richterstellen beim Bundesgerichtshof noch nicht enthalten. Die bei dieser Richterwahl sichtbar gewordenen Tendenzen und Bemühungen der Mitglieder des Richterwahlausschusses, sowohl auf der Ebene der Wahlvorschläge wie auch der Wahlentscheidungen auf eine Verbesserung hinzuwirken, halte ich für den richtigen Weg, der Unterrepräsentierung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17903* Richterinnen bei den obersten Gerichtshöfen zu begegnen. Der Bundesminister der Justiz wird im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten diese Entwicklung unterstützen. Für die Situation im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung nehme ich ergänzend auf dessen Antworten zu Ihren Fragen Nr. B 71 und B 72 Bezug. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 27 und 28): Von welchem Wohnungsbedarf für die Bediensteten des Europäischen Patentamts in München ist die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen zur Schaffung des Patentamts ausgegangen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des tatsächlichen Wohnungsbedarfs und darüber, wie dieser künftig gedeckt werden wird? In welchem Umfang wurden in München mit Hilfe des Bundes zusätzliche Wohnungen für die Bediensteten des Europäischen Patentamts geschaffen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit solche Wohnungen mit Hilfe anderer Stellen geschaffen wurden? Zu Frage B 27: Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung des Europäischen Patentamts sind Schätzungen des voraussichtlichen Bedarfs an Wohnungen für Bedienstete des Europäischen Patentamts in München angestellt worden. Dabei wurde für den Zeitpunkt der Eröffnung des Europäischen Patentamts in der Nähe der Europäischen Schule München ein Bedarf von 570 Wohnungen angenommen, wobei davon ausgegangen wurde, daß nicht alle Bediensteten des Amtes auf Wohnungen in der Nähe der Europäischen Schule angewiesen sein würden. Diese frühere Schätzung hat sich aber als wesentlich überhöht erwiesen, da das Europäische Patentamt in München zur Zeit nur ca. 500 Bedienstete beschäftigt, von denen ein erheblicher Teil schon zuvor in München tätig und dort auch ansässig war. Demnach ist der tatsächliche Wohnungsbedarf wesentlich hinter den ursprünglichen Annahmen zurückgeblieben. Probleme für die wohnungsmäßige Unterbringung der Bediensteten des Europäischen Patentamts in München haben sich bisher nicht ergeben. Die künftige Entwicklung hängt weitgehend von dem Fortgang des weiteren Aufbaus des Europäischen Patentamts, den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der neu einzustellenden Bediensteten und von der Wohnungsmarktsituation ab. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung verfolgen und in engem Kontakt mit dem Europäischen Patentamt bleiben. Zu Frage B 28: Die Bundesrepublik Deutschland hat Grundstücke aus Bundesvermögen zum Zwecke der Bebauung und Eigennutzung durch ausländische Bedienstete des Europäischen Patentamts in München zur Verfügung gestellt und damit Zusagen eingelöst, die im Zusammenhang mit der Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland um den Standort für das Europäische Patentamt von der Bundesregierung gegeben worden sind. Die betreffenden Grundstücke sind auf Grund einer Ausschreibung unter Mitwirkung eines besonderen Vergabeausschusses des Europäischen Patentamts inzwischen an interessierte Bedienstete abgegeben worden; ihre Bebauung ist im Gange. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß auch andere Stellen bei der Schaffung zusätzlicher Wohnungen für die Bediensteten des Europäischen Patentamts in München Hilfe geleistet hätten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 29): Treffen Meldungen zu, nach denen Steuer- und Zivilgerichte entschieden haben, daß der unterhaltszahlende Mann nicht verpflichtet sei, der unterhaltsberechtigten Frau die durch Realsplitting bedingten finanziellen Lasten zu ersetzen, um welche Urteile handelt es sich hierbei und haben diese Urteile Zweifel beim Bundesjustizminister in der Weise geweckt, daß das beim Realsplitting notwendige Zustimmungserfordernis des unterhaltsberechtigten Ehegatten rechtlich unerheblich ist? Nach einer durch das Steueränderungsgesetz 1979 eingeführten Neuregelung kann ein unterhaltsverpflichteter geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte Unterhaltsleistungen bis zu einem Jahresbetrag von 9 000 DM als Sonderausgaben abziehen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte oder geschiedene Ehegatte dem Antrag zustimmt; der Unterhaltsberechtigte muß seinerseits insoweit die Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1 a EStG versteuern (sog. begrenztes Realsplitting). Der Bundesregierung sind bisher keine Entscheidungen von Zivilgerichten bekannt geworden, in denen eine Pflicht des unterhaltsverpflichteten geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten verneint wird, dem anderen den Betrag zu ersetzen, der der von diesem zu entrichtenden Steuer oder dem Mehrbetrag an Steuer entspricht, wenn der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben im Rahmen der erwähnten gesetzlichen Regelung von der Steuer absetzt. Entscheidungen der Finanzgerichte werden nicht in Betracht kommen, da es sich insoweit nicht um eine Frage des Steuerrechts, sondern des Zivilrechts handelt. Bei der Entscheidung der Frage wird zu berücksichtigen sein, daß der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten „den gesamten Lebensbedarf" umfaßt (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB), der Verpflichtete Unterhalt aber nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu gewähren hat (§ 1581 BGB). Entsprechendes gilt für die Unterhaltspflicht unter getrennt lebenden Ehegatten. In neueren Entscheidungen, die seit dieser steuerlichen Neuregelung ergangen sind, kann die steuerliche Belastung oder Mehrbelastung des Unterhaltsberechtigten bereits bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt worden sein. Die Zustimmung des Unterhaltsberechtigten zur Geltendmachung der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben durch den Unterhaltsverpflichteten ist 17904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 vom Gesetzgeber für notwendig erachtet worden, um Nachteile beim Unterhaltsberechtigten zu vermeiden. Dabei war besonders an Fälle gedacht, in denen der Unterhalt bereits festgesetzt war, dabei aber nicht berücksichtigt werden konnte, daß der Berechtigte dafür Einkommensteuer zu entrichten hat. Die Bundesregierung wird auf Grund der Entschließung, die der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1979 gefaßt hat, bis Ende 1981 über die Auswirkungen des sog. begrenzten Realsplitting berichten und dabei auch zu Problemen Stellung nehmen, die sich aus dem im Gesetzgebungsverfahren eingefügten Zustimmungserfordernis ergeben können. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 30): Wie hoch war die Nettoverschuldung des Bundes Ende Mai 1969, Ende Mai 1974 und Ende Mai 1980? Die Beantwortung Ihrer Frage betr. Nettoneuverschuldung ist in Vorbereitung. Ich werde Ihnen in Kürze berichten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Mitteilungspflicht der Finanzämter an die Kreditinstitute und Bausparkassen im Hinblick auf den erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung? Vermögenswirksame Leistungen nach dem 3. VermBG werden mit Steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulagen begünstigt. Dabei sind Arbeitnehmer oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen von der staatlichen Förderung durch Sparzulagen ausgeschlossen, weil nach dem Willen des Gesetzgebers die Sparförderung gezielt auf die unteren und mittleren Einkommensschichten ausgerichtet ist. Die Auszahlung der ArbeitnehmerSparzulagen erfolgt durch den Arbeitgeber; dabei hat er die in § 12 Abs. 1 3. VermBG genannte Einkommensgrenze nicht zu prüfen. Die Überprüfung der Einkommensgrenze obliegt dem Finanzamt. Dieses fordert bei Überschreiten der Einkommensgrenze die Arbeitnehmer-Sparzulagen zurück. Die Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulagen ist je nach Anlageart der vermögenswirksamen Leistungen dem Unternehmen, dem Institut oder dem Arbeitgeber mitzuteilen (§ 12 Abs. 2 VermBDV). Die Mitteilung hat den Zweck, eine nochmalige Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulagen in den Fällen zu verhindern, in denen bei Rückzahlung der vermögenswirksamen Leistungen unter Verletzung der Sperrfristen die Sparzulagen für Rechnung des Arbeitnehmers vom Unternehmen, vom Institut oder vom Arbeitgeber einzubehalten sind (§ 13 Abs. 4 Buchst. b 3. VermBG i. V. m. § 8 Abs. 1 VermBDV). Die Zahl der Rückforderungsfälle und damit die Zahl der Mitteilungen durch die Finanzämter nehmen auf Grund der fortschreitenden Einkommensentwicklung zu. Es ist deshalb zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geprüft worden, ob zur Einsparung von Verwaltungsaufwand auf die Mitteilungen nach § 12 Abs. 2 VermBDV verzichtet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, daß die genannten Mitteilungen nach wie vor notwendig sind. Nach den Untersuchungen der obersten Finanzbehörden der Länder würde ein Wegfall der _ Mitteilungen, die zum großen Teil mit maschineller Unterstützung erstellt werden, zu keiner ins Gewicht fallenden Entlastung der Finanzämter führen. Eine solche Maßnahme hätte zwangsläufig zur Folge, daß in einer bestimmten Zahl von Fällen Arbeitnehmer-Sparzulagen bei der Rückzahlung von vermögenswirksamen Leistungen durch das Unternehmen, das Institut oder den Arbeitgeber einbehalten werden, obwohl diese bereits im Veranlagungsverfahren vom Finanzamt wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen zurückgefordert worden sind. In diesen Fällen müßten die einbehaltenen Sparzulagen auf Antrag des Arbeitnehmers vom Finanzamt wieder erstattet werden. Auf Grund der vorstehend dargestellten Untersuchungsergebnisse ist die in § 12 Abs. 2 VermBDV enthaltene Mitteilungspflicht der Finanzämter nach wie vor notwendig. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 32): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit für Pakete in die DDR, die derzeit bei Päckchen 20 DM und bei Paketen 30 DM beträgt, entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten angehoben werden sollte? Unterhaltungszuwendungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR können nach geltendem Recht bis zu 3 600 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Zur Erleichterung des Nachweisverfahrens haben die obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer verwaltet wird, für jedes versandte Paket einen Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen einen solchen von 20 DM zugelassen. Die Frage einer Erhöhung dieser Pauschbeträge ist in der Vergangenheit mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wiederholt erörtert worden und soll in der ersten Julihälfte erneut besprochen werden. Bei den bisherigen Besprechungen ist die Auffassung vertreten worden, daß eine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17905* Anhebung nicht geboten sei, weil Steuerpflichtige, denen durch Unterhaltszuwendungen nachweislich höhere Aufwendungen erwachsen, diese in tatsächlicher Höhe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 3 600 DM für jede unterhaltene Person einkommensmindernd abziehen können. - Sollte sich hieran auf Grund der Juli-Besprechung etwas ändern, werde ich Sie unterrichten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 33, 34, 35 und 36): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung aller bei den US-Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer zu erreichen und entsprechend dem NATO-Truppenstatut die Gesetze des Gastlands einschließlich deutschen Arbeitsrechts uneingeschränkt zur Geltung zu bringen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit uneingeschränkte Anwendung deutschen Arbeitsrechts bei der Privatisierung von Dienstleistungen für die US-Streitkräfte auch bei ausländischen Kontraktfirmen gewährleistet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen der Übergabe von Dienstleistungen an private Unternehmen (z. B. im Raum Baumholder) deutschen Arbeitnehmern von ausländischen Kontraktfirmen nach einem Jahr (Rationalisierungsschutzabkommen) gekündigt wurde und die Arbeitsplätze an erheblich unterbezahlte ausländische Arbeitnehmer (Pakistani) vergeben wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften beklagen, daß sowohl bei der Besetzung von Dienstposten als auch bei der Bezahlung insofern eine Diskriminierung deutscher Arbeitnehmer festzustellen ist, als sogenannte dependents bevorzugt und besser bezahlt werden (z. B. erhalten deutsche Küchenfrauen 6 DM pro Stunde, während eine amerikanische Küchenfrau für gleiche Leistung 7 US $ erhält)? Zu Frage B 33: Nach Art. 56 Ziffer 1, 3 und 9 des Zusatzabkommens (ZA) zum NATO-Truppenstatut (NTS) gelten für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten bei der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Dabei enthalten Art. 56 ZA sowie das Unterzeichnungsprotokoll zum ZA (UP) allerdings Einschränkungen, insbesondere auf dem Gebiet der Mitbestimmung nach dem Personalvertretungsrecht. Durch das am 21. Oktober 1971 unterzeichnete und am 18. Januar 1974 in Kraft getretene Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens und des Unterzeichnungsprotokolls (BGBl 1973 II S. 1021) konnte gegenüber der ursprünglichen Rechtslage ein beträchtlicher Fortschritt erzielt werden. Die noch verbliebenen Abweichungen vom deutschen Arbeitsrecht können nur durch Verhandlungen mit allen Entsendestaaten beseitigt werden. Die Bundesregierung möchte zunächst ihre Bemühungen a) um den Abschluß einer zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Geltung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 anstelle des im Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. (9) ZA genannten Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 b) in der Frage der Beschäftigung von US-Staatsbürgern (sog. dependents) auf Stellen ziviler (deutscher) Ortskräfte zu einem Abschluß bringen. Die gleichzeitige Auf- nahme von Verhandlungen über eine Änderung des Art. 56 ZA würde diese Bemühungen belasten. Die Bundesregierung hat daher die Frage einer weiteren Angleichung an das deutsche Arbeitsrecht späteren Beratungen vorbehalten. Zu Frage B 34: Einzelheiten hinsichtlich der Überlegungen der US-Streitkräfte, Dienstleistungen auf private Unternehmungen zu übertragen, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt Verhandlungen hierzu mit dem HQ USAREUR sind demnächst zu erwarten. Allgemein sind bei der Übertragung von selbständigen Betrieben oder Betriebseinheiten der Veräußerer und der Erwerber an § 613 a BGB gebunden. Diese Vorschrift stellt sicher, daß der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt Soweit bei der von dem US-Hauptquartier vorgesehenen Privatisierung § 613 a BGB nicht zur Anwendung kommt, ist die Bundesregierung bereit, sich bei der amerikanischen Seite dafür einzusetzen, daß bei der Vergabe nur Firmen berücksichtigt werden, deren deutsche Arbeitnehmer dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen. Zu Frage B 35: Der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt Die Bestimmung des § 613 a BGB stellt zunächst sicher, daß für die Arbeitnehmer eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen nicht eintreten kann. Zu den vom neuen Arbeitgeber übernommenen Rechten und Pflichten aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis gehören aber auch die Regelungen über eine Kündigung. Das Arbeitsverhältnis kann infolgedessen von dem neuen Arbeitgeber nur unter Beachtung der vereinbarten Fristen gekündigt werden, soweit eine solche Kündigung nicht sozial ungerechtfertigt und damit nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksam ist Insofern bestehen keine Unterschiede gegenüber einem Betriebsinhaberwechsel unter deutschen Unternehmern. Zu Frage B 36: Die Bundesregierung hat ständig, letztmalig in einem Schreiben vom 14. April 1980 an die Amerikanische Botschaft, die Auffassung vertreten, daß auf Arbeitsplätzen, die für zivile Ortskräfte vorgesehen sind, deutsche Arbeitnehmer zu beschäftigen sind. Die darüber zwischen der amerikanischen und der deutschen Seite bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen konnten in den bisherigen Verhandlungen noch nicht in Einklang gebracht werden. Unabhängig davon ist die Bundesregierung der Auffassung, daß US-Staatsangehörige, die auf Stellen für zivile Ortskräfte beschäftigt werden, nach deutschem Recht und den Vorschriften des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften zu beschäftigen sind. Die Richtigkeit der von Ihnen genannten unterschiedlichen Entlohnungsbeträge vermag ich nicht zu bestätigen. Allgemein müssen aber bei einem 17906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Lohnvergleich auch die unterschiedlichen Sozialleistungen berücksichtigt werden, die für nach amerikanischem Recht beschäftigte Arbeitnehmer wesentlich ungünstiger sind als für nach deutschem Recht beschäftigte. Danach erhalten „dependents" nur für 13 Tage pro Jahr Lohn-/Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall; eine zusätzliche Altersversorgung gibt es ebensowenig wie z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Überbrückungsgeld. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 37 und 38): Wird die Bundesregierung die angekündigte Prüfung des Problemkreises der Begrenzung der Nachhaftung für betriebliche Versorgungszusagen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch in dieser Legislaturperiode vornehmen? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß eine klare gesetzliche Regelung dieses Problems im Sinne einer festen zeitlichen Haftungsbegrenzung ohne Rücksicht auf Fälligkeiten im Interesse der weiteren Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung wünschenswert wäre? Nach dem Urteil des Bundearbeitsgerichts vom 21. Juli 1977 (3 AZR 189/76) haften die persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG oder einer KG auch nach ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft gegenüber den Arbeitnehmern für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, soweit dieses schon vor ihrem Ausscheiden bestand. Diese Nachhaftung hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hinsichtlich der Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung besondere Bedeutung. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort vom 5. Oktober 1978 (Stenographischer Bericht der 109. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 5. Oktober 1978, S. 8644) zur Frage des Kollegen Dr. van Aerssen die Auffassung vertreten, daß ihr diese Nachhaftung nicht generell unbillig erscheint. Auch hat sie darauf hingewiesen, daß der ausscheidende Gesellschafter die Möglichkeit hat, durch Erlaßverträge und Verjährungsvereinbarungen die Haftung wirksam zu begrenzen. Eine solche Haftungsbegrenzung kann von vornherein in die Versorgungsordnung aufgenommen werden und sie kann auch noch nachträglich zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und dem anspruchsberechtigten Arbeitnehmer vereinbart werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein, der die Ansprüche der Arbeitnehmer auf betriebliche Versorgungsleistungen gegen die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers absichert, erkennt solche Regelungen an, soweit sie entsprechend § 159 HGB die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters auf fünf Jahre nach der Eintragung seines Ausscheidens in das Handelsregister begrenzen. Die Bundesregierung ist anläßlich der mündlichen Anfrage des Kollegen Dr. Zeitel (Stenographischer Bericht der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 7. März 1980, S. 16542) noch im März dieses Jahres erneut in die Prüfung des Problemkreises der Begrenzung der Nachhaftung eingetreten und hat zum Ausdruck gebracht, daß sie gegenwärtig nicht vorhabe, durch eine Gesetzesinitiative die beschriebene Nachhaftung zu ändern. Die öfters behauptete Beeinträchtigung der Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch die bestehende Nachhaftung veranlaßt die Bundesregierung allerdings, diesen Problemkreis auch weiterhin sorgfältig zu beobachten. Sie geht davon aus, daß die beschriebenen Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung von den Betroffenen angenommen und von der Rechtsprechung bestätigt werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 39): Treffen Pressemeldungen zu, wonach neue Geldscheine für eine etwaige Währungsreform bereits gedruckt sind oder der Druck bereits vorbereitet wird? Pressemeldungen, nach denen neue Geldscheine für eine Währungsreform bereits gedruckt seien bzw. der Druck solcher Geldscheine vorbereitet werde, entbehren jeder Grundlage. Vorschläge oder Überlegungen in ähnlicher Richtung gibt es nicht. Die Meldungen sind als grober Unfug zu bezeichnen. Ich hatte übrigens in Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) — abgedruckt im Plenarprotokoll 8/217 — Pressemeldungen, auf die auch Sie sich beziehen, dementiert, so daß Ihnen die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen Pressemeldungen hätte bekannt sein können. Die innere Kaufkraft der D-Mark ist seit 1948 weniger gesunken als in fast allen anderen Industrieländern. Die D-Mark gehört zu der kleinen Zahl „starker" Währungen, die gegenüber zahlreichen anderen Währungen, einschließlich dem US-Dollar, ständig an Wert gewonnen haben. Das kommt zum Beispiel darin zum Ausdruck, daß sich der Wechselkurs der D-Mark gegenüber dem US-Dollar von ursprünglich 4,20 DM auf zur Zeit 1,75 DM verbessert hat. Wenn trotzdem seit den sechziger Jahren in den Tresoren der Bundesbank eine Ersatzserie von Banknoten lagert — wie dies der Offentlichkeit im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank bereits im Monat November 1962 mitgeteilt wurde —, so handelt es sich um eine reine Vorsorgemaßnahme, um in Katastrophenfällen oder bei Vorkommen umfangreicher Fälschungen Teile der umlaufenden Serien aus dem Verkehr ziehen und in Banknoten einer Ersatzserie umtauschen zu können. Solche technischen Vorsorgemaßnahmen sind bei Notenbanken üblich; hieraus auf andere Absichten schließen zu wollen, wäre absolut abwegig. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 40): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17907* Hat die Bundesregierung bereits mit Überlegungen oder Vorarbeiten begonnen, um für den von ihr angenommenen Fall, daß auch die künftige Bundesregierung von SPD oder SPD/FDP gestellt wird, alsbald nach der Bundestagswahl ein Haushaltssicherheitsgesetz vorlegen zu können? Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung mit „Nein". Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 41): Wieviel öffentliche Mittel des Bundes sind seit 1976 zum Aufbau von Zusatzrenten für die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes (VBL) und der Bauwirtschaft (in deren Kassen) aufgewendet worden, und wie hoch ist der damit verbundene Steuerausfall? Nach Angaben der VBL hat der Bund in den Jahren 1976 bis 1979 folgende Aufwendungen gemacht: Jahr Beiträge Umlagen Aufwendungen insgesamt — Millionen DM — 1976 133,681 77,968 211,6 1977 138,215 82,033 220,2 1978 1,024 229,164 230,2 1979 0,018 241,043 241,1 Insgesamt 272,938 630,208 903,1 Die auf die Umlage entfallende Lohnsteuer wird nach § 40b EStG - wie auch für vergleichbare Leistungen der Wirtschaft — grundsätzlich mit einem Pauschsteuersatz von 10 v. H. vom Arbeitgeber getragen. Bei einer allgemeinen Besteuerung dieser Aufwendungen beim Arbeitnehmer könnten diese Beträge im Rahmen der Sonderausgabenregelung geltend gemacht werden. Die Steuerausfälle dürften sich deshalb — bei Gegenrechnung der 10-v. H.-Pauschale — in engen Grenzen halten. Eine genaue Ermittlung ist mangels Unterlagen, insbesondere über die Ausschöpfung der Sonderausgabenhöchstbeträge dieser Steuerpflichtigen, nicht möglich. Bei den Beiträgen handelt es sich nur noch um Zahlungen bereits ausgelaufener Regelungen; sie unterliegen der allgemeinen Besteuerung. Offentliche Mittel des Bundes für Zusatzversicherungen in der Bauwirtschaft werden nicht bereitgestellt. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 42): Sind neue Erhebungen über das Ausmaß und die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (für sämtliche Wirtschaftszweige) vorgesehen, und wenn ja, wann sollen diese durchgeführt werden? Der Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drucksache 8/2377) beruht auf einer statistischen Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahre 1977; rechtliche Grundlage war die „Zweite Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung" vom 6. April 1977 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1977, S. 1). Neue Erhebungen dieser Art und dieses Umfangs sind nicht vorgesehen. Bei den Beratungen des genannten Erfahrungsberichtes hat der Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 17. Oktober 1979 (Protokoll Nr. 73, S. 24) beschlossen, „den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu ersuchen, bis Ende des Jahres 1981 in einem ergänzenden Bericht an den Ausschuß insbesondere zu den Fragen der Entwicklung der Anpassung, den Auswirkungen der Unverfallbarkeitsregelung und der Entwicklungstendenz bei den Unterstützungskassen Stellung zu nehmen". Die Vorbereitungen für diesen ergänzenden Bericht sind seit einiger Zeit angelaufen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Osterreich gegenseitig noch eine Personenbeförderungsteuer für Omnibusse erheben, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Verhandlungen dahin gehend aufzunehmen, daß im Zuge einer europäischen Harmonisierung diese Steuer abgeschafft werden kann? Bei der Steuer für österreichische Omnibusse handelt es sich nicht um Beförderungsteuer, sondern um Umsatzsteuer. Besteuerungsvorgang ist die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im umsatzsteuerlichen Erhebungsgebiet (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) zugelassen sind. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer bei der Einfahrt der ausländischen Omnibusse von der zuständigen Zolldienststelle auf der Grundlage eines Durchschnittsbeförderungsentgelts erhoben (§ 10 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes). Das österreichische Umsatzsteuergesetz enthält für die ausländischen Omnibusunternehmer eine im wesentlichen entsprechende Regelung. Jedoch hat Osterreich mit einer Reihe von Staaten Vereinbarungen getroffen, wonach gegenseitig auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet wird. Die Frage, ob in diesen Fällen auch im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Osterreich auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet werden sollte, ist geprüft worden. Einem entsprechenden Anliegen konnte jedoch nicht entsprochen werden. Die grenzüberschreitende Personenbeförderung auf Straße und Schiene unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos der Umsatzsteuer, 17908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 und zwar unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Verbrauchsbesteuerung. Abkommen mit anderen Staaten über eine Steuerbefreiung im Gegenseitigkeitswege bestehen nicht. Die Freistellung der Personenbeförderungen mit österreichischen Omnibussen in der Bundesrepublik Deutschland würde deshalb zu einer ungleichmäßigen Behandlung des internationalen Personentransports auf den inländischen Streckenanteilen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Beförderungen mit österreichischen Omnibusssen wären hier steuerfrei, während für die Beförderungen mit anderen ausländischen sowie deutschen Omnibussen Umsatzsteuer zu zahlen wäre. Mit entsprechenden Forderungen anderer Staaten sowie deutscher Beförderungsunternehmer (einschließlich der Deutschen Bundesbahn) auf Steuerbefreiung müßte gerechnet werden. Hinzu kommt, daß die vom Rat der EG erlassene 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 die Besteuerung von Personenbeförderungen innerhalb der EG-Mitgliedstaaten zwingend vorschreibt, und zwar auch in den Fällen, in denen die Beförderungen mit Omnibussen aus Drittstaaten ausgeführt werden. Die einzelnen EG-Mitgliedstaaten können lediglich bestehende Befreiungen für eine Übergangszeit von zunächst fünf Jahren beibehalten. In der Bundesrepublik Deutschland bestanden für den Straßenverkehr keine Befreiungen, so daß hier von dieser Übergangsregelung kein Gebrauch gemacht werden. kann. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 45 und 57): Ist die Bundesregierung bereit, die im Deutschlandmagazin vom 2. Juni 1980 unter dem Titel "Sockelsturz der Deutschen Mark" gemachten Ausführungen und meine schriftliche Anfrage Nr. 55 vom 10. April 1980 zum Anlaß zu nehmen, wohlwollend zu prüfen, ob Bemühungen der Berliner Handelsbank und Frankfurter Bank. die deutsche Inflationsrate nach den exakteren amerikanischen Methoden zu berechnen, nicht auch Eingang in die Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung durch die Bundesregierung finden konnten? Sind die Verbraucherpreise im April dieses Jahres nicht nur um 5,7 v. H., sondern in Wirklichkeit um 123 v, H. gegenüber dem Vorjahr gestiegen, wie aus einem ausführlichen Artikel in ,,Quick'' "Inflation in Deutschland — Die Wahrheit über die Preise'' mit zahlreichen Beispielen und einleuchtenden Darlegungen von Fachleuten untermauert wurde, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Zu Frage B 45: In der Offentlichkeit ist es in letzter Zeit bei der Interpretation der deutschen und amerikanischen Preisrate zu einer gewissen Verwirrung gekommen, die ich gern aufklären möchte. Die Unterschiede liegen einmal in der unterschiedlichen Methode der statistischen Berechnung und zum anderen in der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse in der Offentlichkeit. Was die unterschiedliche statistische Berechnungsmethode angeht, so wurde in der Antwort auf Ihre Anfrage vom 10. April dargelegt, daß der statistisch anders aufgebaute US-Index insbesondere Preisreihen für Anschaffung, Finanzierung und Unterhaltung von eigenen Wohnungen bzw. Häusern berücksichtigt, während im deutschen Index — entsprechend den internationalen Empfehlungen — bei vom Eigentümer bewohnten Wohnungen bzw. Häusern die Mietentwicklung vergleichbarer Wohnungen oder Häuser unterstellt wird. Man kann nicht davon ausgehen, daß die dem US-Index zugrundeliegende statistische Berechnungsmethode exakter ist als diejenige beim deutschen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, die, wie erwähnt, den einschlägigen internationalen Empfehlungen entspricht. Was die Ergebnisdarstellung des amerikanischen Preisindex angeht, so wird dort in der Offentlichkeit oft die monatliche Veränderungsrate mit Zinseszinsrechnung — und nicht durch einfache Multiplikation — auf eine Jahresrate hochgerechnet. Diese Darstellungsweise unterstellt damit, daß sich die Preisentwicklung des jeweiligen Monats im gleichen Ausmaß im weiteren Jahresverlauf fortsetzt. Eine derartige Unterstellung ist insbesondere im Hinblick auf die in der monatlichen Veränderungsrate enthaltenen Saisonkomponenten unrealistisch und kann zu wenig plausiblen Ergebnissen führen, wie ich in der Antwort auf Ihre Anfrage zum QUICK-Artikel an einer Zahlenreihe gezeigt habe. Die in der Bundesrepublik Deutschland übliche Ergebnisdarstellung hat den Vorteil, daß sie die tatsächliche, nachvollziehbare Veränderung des Preisniveaus wiedergibt und jahreszeitlich bedingte Preisveränderungen durch den Vergleich mit dem Vorjahresmonat direkt berücksichtigt. Dementsprechend stellen auch internationale Organisationen, z. B. die EG und die OECD, bei ihren Veröffentlichungen zur Preisentwicklung — wie in der Bundesrepublik Deutschland auf Vorjahresraten ab. Der Aussage in dem Artikel Sockelsturz der Deutschen Mark" im Deutschland-Magazin Nr.6 vom 2. Juni 1980, und zwar „die in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Vergleichszahlen über die Geldentwertung sind völlig irreführend" möchte ich nachdrücklich widersprechen; denn sie ist unzutreffend. Ich sehe daher keinen Grund für die Bundesregierung, die bisherige Form der Informationsaufbereitung und Veröffentlichung zu ändern. Zu Frage B 57: Der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte ist nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im April um 5,8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gestiegen. Der von Ihnen zitierte QUICK-Artikel offenbart einen deutlichen Mangel an Kenntnissen über die Grundlagen der Preisstatistik. Die dort genannte Rate von 12,3 % für März 1980 trifft nicht zu, auch dann nicht, wenn nach der fälschlich als „US-Methode" bezeichneten, unter Fachleuten allgemein bekannten Hochrechnung der monatlichen Veränderung des Preisindex auf Jahresrate vorgegangen wird. Eine derartige Hochrechnung ist jedoch au- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17909* ßerst problematisch, da unterstellt wird, daß die Preisentwicklung gegenüber dem Vormonat sich das ganze Jahr über mit gleichem Tempo fortsetzt. Diese Unterstellung ist — wie die nachfolgende Zahlenreihe der auf Jahresrate hochgerechneten Monatsergebnisse zeigt — insbesondere im Hinblick auf Saisonfaktoren und einmalige Preiseinflüsse (z. B. Mehrwertsteuererhöhung) unrealistisch: Juli 1979 7,9 August 1,1 % September 3,3 % Oktober 3,3 % November 4,4 % Dezember 4,5 % Januar 1980 6,6 % Februar 13,4 % März 7,6 % April 7,5 % Die in dem QUICK-Artikel aufgeführten überproportionalen Preissteigerungen einzelner Produkte sind im übrigen nicht geeignet, die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes oder das System der Verbraucherpreisstatistik in Frage zu stellen. Der Verbraucherpreisindex gibt lediglich Auskunft über die durchschnittliche Preisentwicklung für einen Warenkorb, der die Verbrauchsausgaben des Durchschnitts aller Haushalte in einem Basisjahr wiedergibt. Dieser Ansatz führt, wie alle Durchschnittszahlen, zwangsläufig dazu, daß die preisliche Entwicklung der konkreten Verbrauchsausgaben in den jeweiligen Haushalten von der durchschnittlichen Preissteigerungsrate mehr oder weniger abweicht, im Einzelfall also auch höher oder niedriger liegt. Hierbei kommt es sowohl auf die individuellen Kaufgewohnheiten in preislicher Hinsicht, insbesondere auf die Intensität des Preisvergleichs, als auch auf die Zusammensetzung des individuellen Warenkorbs an. Zweifellos hat jede statistische Erfassung und Aufbereitung von Daten ihre eigene Problematik. Dies gilt auch für den Lebenshaltungsindex. Durch die nach dem Bundesstatistikgesetz verpflichtend vorgesehene Beteiligung des Statistischen Beirats und seiner Fachausschüsse, in denen alle wirtschaftlich relevanten Gruppen wie auch die wissenschaftlichen Institute, die Hochschulen und die Bundesbank vertreten sind, ist jedoch gewährleistet, daß der Preisindex für die Lebenshaltung den an ihn zu stellenden hohen Anforderungen sowohl in sachlicher als auch in methodischer Hinsicht voll Rechnung trägt. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß es bei Preisindizes um die Darstellung der preislichen Veränderungen, nicht aber der Verbrauchsausgaben geht. Über die durchschnittliche Entwicklung der Verbrauchsausgaben privater Haushalte gibt das Statistische Bundesamt monatlich eine gesonderte Statistik (Fachserie 15, Reihe 1) heraus. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 46 und 47): Hält die Bundesregierung angesichts der kritischen Energielage die DIN 50/44 vom Juni 1975 über die Beleuchtungsstärken an Straßen verschiedener Kategorien für änderungsbedürftig, und beabsichtigt sie, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Normen für die Straßenbeleuchtung den veränderten Verhältnissen anzupassen? In welcher Höhe sind gegebenenfalls bei einer Verringerung der Ausleuchtungsstärken Energieeinsparungen zu erwarten? Die Straßenbeleuchtung hat • einen Anteil von knapp 1 % am Bruttostromverbrauch. Dies entspricht etwa 0,3 % des Primärenergieverbrauchs. Bereits heute — und künftig in verstärktem Maße — wird versucht, durch Regelung der Straßenbeleuchtung in Abhängigkeit von Tageshelligkeit, Witterung und Verkehrsstärke sowie durch Mehrfachleuchten, Selektivsteuerungseinrichtungen und separate Netze ein Höchstmaß an öffentlicher Sicherheit mit einem Mindestmaß an Energieeinsatz zu erreichen. Auch wird in vielen Städten und Gemeinden die Straßenbeleuchtung aus Kosten- und Energieersparnisgründen in den späten Abendstunden deutlich reduziert. Eine weitere Reduzierung dürfte — wie Untersuchungen zeigen — zu einem Ansteigen der Verkehrsunfälle, u. U. aber auch der Kriminalität, führen. Die dadurch entstehenden Kosten und psychologischen Auswirkungen dürften im Regelfall gewichtiger sein als die Einsparung auf dem Energiesektor. Im übrigen ist die Industrie bestrebt, durch neue Beleuchtungskonzepte und vielversprechende Entwicklungen von Beleuchtungskörpern mit wesentlich höherer Lichtausbeute bei gleichem Energieeinsatz zur Energieeinsparung auf diesem Sektor beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, auf eine Änderung der einvernehmlich von allen Betroffenen festgelegten DIN 5044 hinzuwirken. Diese Norm basiert u. a. auf internationalen Empfehlungen; sie fordert bereits aus wirtschaftlichen Gründen nicht das Optimum an Beleuchtungsstärke, sondern sieht darüber hinaus auch Abstufungen in der Ausleuchtung je nach Bedeutung der Straßen vor. Inwieweit sich ohne Einbuße an öffentlicher Sicherheit die Beleuchtungsstärke und -dauer weiter verringern läßt, kann nur von den hierfür verantwortlichen Städten und Gemeinden „vor Ort" entschieden werden. Bei der gegebenen Lastverteilung und Kraftwerksstruktur würde eine Verringerung der Straßenbeleuchtung jedoch nicht zu geringerem Ölverbrauch führen, da der Öleinsatz in Kraftwerken in den Abend- und Nachtstunden praktisch gleich Null ist Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 48, 49, 50 und 51): Kann die Bundesregierung sagen, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen das im April durch den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Herrn Schlecht, und der ehemaligen Wirtschaftsministerin von 17910* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Nordrhein-Westfalen, Frau Funcke, verkündete grenzüberschreitende Programm für die südliche Maas-Rhein-Region finanziell dotiert wird, und wer oder welche Projekte gefördert werden? Kann die Bundesregierung sagen, ob und mit welchen Ergebnissen der Lenkungsausschuß für dieses Programm gearbeitet hat und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum die Förderung dieses Gebietes vorgesehen ist? Trifft es zu, daß im Haushalt 1981 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1985 bisher keinerlei Mittel für ein solches Programm vorgesehen worden sind und wie erklärt sich die Bundesregierung, daß bisher nur das Königreich der Niederlande bereit ist, an einem solchen Programm mitzuarbeiten? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, das Königreich Belgien zu veranlassen, sich ebenfalls an diesem Programm zu beteiligen? Zu Frage B 48: Am 20. März 1980 sind die Wirtschaftsminister des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalens und der Niederlande anläßlich des 26. deutsch-niederländischen Gesprächs über regionale Wirtschaftspolitik übereingekommen, ein gemeinsames grenzüberschreitendes Programm für die südliche MaasRhein-Region aufzustellen. Für die Dauer der damit verbundenen Vorarbeiten sind von allen Beteiligten zwei Jahre veranschlagt worden. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Königreich der Niederlande sind bereit, das Vorhaben gemeinsam bis zur Höhe von 200 000 niederländischen Gulden (oder des Gegenwerts in Deutscher Mark) jährlich zu unterstützen. Nach den Vorstellungen der in dem Gespräch beteiligten Stellen sollen unter der Begleitung eines „Lenkungsausschusses" der Regierungspräsident Köln und die Behörden der Provinz Limburg für die Ausarbeitung des Programms sorgen. Zu Frage B 49: Die erste Sitzung des Lenkungsausschusses war für den 28. Mai 1980 in Maastricht vorgesehen. Sie mußte jedoch wegen der Regierungsneubildung in Nordrhein-Westfalen verschoben werden. Zu Frage B 50: Deutschland und die Niederlande führen in der südlichen Maas-Rhein-Region beiderseits der Grenze Förderungsprogramme durch. Auf deutscher Seite handelt es sich um das Regionale Aktionsprogramm „Nordeifel-Grenzraum Aachen" der. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Art und Umfang der Förderung ergeben sich aus dem 9. Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe (Deutscher Bundestag Drucksache 8/3788). Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Das grenzüberschreitende Programm soll die Förderung in diesem Abschnitt des Grenzgebiets koordinieren. Zu Frage B 51: Bereits im Februar dieses Jahres schlug der Bundeswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem niederländischen Wirtschaftsminister den zuständigen belgischen Stellen die Aufstellung eines dreiseitigen belgisch-deutsch-niederländischen Programms vor und bat den belgischen Wirtschaftsminister, an dem Gespräch in Aachen teilzunehmen. Die belgische Seite sah sich jedoch zunächst nur in der Lage, Beobachter zu dem Gespräch zu entsenden. Für den Fall, daß die von deutscher und niederländischer Seite gewünschte Beteiligung Belgiens an der Erarbeitung des Programms möglich wird, ist eine entsprechende Erweiterung des Mandats vorgesehen. Das grenzüberschreitende Programm würde dann auch die belgischen Teile der südlichen Maas-Rhein-Region einbeziehen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 52): Ist die Bundesregierung bereit, den von den Wirtschaftssanktionen gegen Iran betroffenen Unternehmen Hilfen zu gewähren, um die Arbeitsplätze zu sichern, die vor allem in mittelständischen Betrieben, die stark vom Exportmarkt Iran abhängig sind, durch die Boykott-Maßnahmen gefährdet sind? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit, aus Anlaß der Iran-Sanktionen Hilfen für Unternehmen in Betracht zu ziehen. Entsprechend den Beschlüssen der Außenminister der Neun in Neapel vom 18. Mai 1980 werden Genehmigungen für alle Ausfuhren erteilt, die zur Erfüllung von ,Altverträgen" (Vertragsschluß bis zum Tag der Geiselnahme am 4. November 1979) vorgenommen werden sollen. Diese Genehmigungspraxis räumt bereits zu einem ganz wesentlichen Teil die in Ihrer Anfrage erwähnten Schwierigkeiten der von Iran-Sanktionen betroffenen Unternehmen beiseite. Das für die Erteilung von Genehmigungen im Bereich der Warenausfuhr zuständige Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat bislang (Stand: 9. Juni 1980) 553 Anträge für Altverträge mit einem Volumen von 417 Millionen DM genehmigt. In der Frage der Behandlung der nach dem 4. November 1979 abgeschlossenen „Neuverträge" bemüht sich die Bundesregierung derzeit noch um eine gemeinsame Haltung der Europäischen Gemeinschaft. Sie denkt insbesondere an eine Lösung, die es erlauben würde, in einzelnen Härtefällen dann ausnahmsweise Genehmigungen zu erteilen, wenn Exporteuren ein größerer substantieller Schaden droht und eine Genehmigungsverweigerung ihnen ein durch den Sanktionszweck nicht mehr zu rechtfertigendes „Sonderopfer" auferlegen würde. Die Erhaltung der Arbeitsplätze und der wirtschaftlichen Substanz gerade auch betroffener mittelständischer Betriebe wird für die Bundesregierung dabei ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Bei einer Gesamtwürdigung der Problematik muß allerdings auch berücksichtigt werden, daß nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich kein Vertrauensschutz für solche Unternehmen bestehen dürfte, die noch nach der Geiselnahme vom Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17911* 4. November 1979 Verträge mit Geschäftspartnern in Iran abgeschlossen haben. Die Völkerrechtsgemeinschaft hat von Beginn der Geiselnahme an deutlich gemacht, daß sie dem vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag festgestellten eindeutigen Verstoß gegen elementare Grundsätze des Völkerrechts sowie der daraus resultierenden Gefährdung von Frieden und Sicherheit durch Maßnahmen der sanktionsbereiten Staaten begegnen wird. Gleichwohl wird sich die Bundesregierung bemühen, im Genehmigungsverfahren für einzelne Härtefälle Wege zu finden, die sowohl der erklärten Solidarität mit den Vereinigten Staaten von Amerika als auch außergewöhnlichen Schwierigkeiten für einzelne Unternehmen und für die dort beschäftigten Arbeitnehmer Rechnung tragen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 53): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie mit ihrer Kartellpolitik gegenüber der deutschen elektronischen Industrie deren Wettbewerbsfähigkeit mit Importen aus asiatischen Ländern nicht beeinträchtigt? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß es zur Bewältigung der derzeitigen weltweiten Strukturprobleme unerläßlich ist, die Märkte nach außen und innen offenzuhalten. Sie hat dies vor kurzem wieder anläßlich der Verabschiedung der Handelserklärung der OECD, mit der die Mitgliedsländer ihren politischen Willen bekräftigt haben, auf protektionistische Maßnahmen zum Schutz nationaler Märkte zu verzichten, deutlich gemacht. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß die Erhaltung offener Märkte für die Sicherung und den Ausbau der wirtschaftlichen Prosperität in den 80er Jahren von entscheidender Bedeutung ist. Auch im Hinblick auf die Importe aus ostasiatischen Ländern im Bereich der Elektronik besteht kein Anlaß, von dieser grundlegenden wirtschafts- und wettbewerbspolitischen Linie abzugehen, zumal eine Reglementierung dieser Importe zum Teil auch solche Produkte treffen würde, die deutsche Unternehmen zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsposition im ostasiatischen Ausland fertigen lassen. Die deutsche elektronische Industrie kann sich längerfristig auch international nur behaupten, wenn sie sich dem Wettbewerb mit ihren ausländischen Konkurrenten stellt und sich rechtzeitig an die laufende Entwicklung der Kosten- und Absatzstrukturen anpaßt. Diese Anpassungsprozesse, die sich bereits in Änderungen der europäischen Unternehmens- und Wettbewerbsstrukturen bemerkbar machen, werden nach Auffassung der Bundesregierung durch eine konsequente Anwendung des deutschen Kartellrechts nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil in wettbewerbskonforme Bahnen gelenkt. Die Bundesregierung wird Umstrukturierungsschritte der Industrie, die im Rahmen der kartellrechtlichen Grundsätze die Konkurrenzfähigkeit der deutschen und europäischen Unternehmen stärken, wie in der Vergangenheit auch in Zukunft nicht erschweren. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 54): Ist die Bundesregierung bereit, für Investitionen der deutschen Wirtschaft im asiatischen und afrikanischen Bereich in gleichem Umfang und in gleicher Höhe zu bürgen wie für Investitionen im Ostblock? Seit 1960 übernimmt die Bundesregierung Garantien für Investitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungsländern zur Absicherung des politischen Risikos. Bis 31. Dezember 1979 wurden derartige Garantien in 33 afrikanischen Ländern mit einem Höchstbetrag von insgesamt 1 014 Millionen DM und in 21 asiatischen Ländern mit einem Höchstbetrag von insgesamt 1 013 Millionen DM übernommen. Dies entspricht für beide Erdteile einem Anteil von jeweils 26,5 % der insgesamt garantierten Kapitalanlagen. Für Investitionen in Ländern des Ostblocks sind bisher keine Kapitalanlagengarantien übernommen worden. Voraussetzung für eine Garantieübernahme ist, daß ein Investitionsförderungsvertrag mit dem Anlageland abgeschlossen ist. Ein solcher Vertrag besteht bisher lediglich mit Rumänien. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 55): Wird die Bundesregierung den Betrieben, die wegen der Umstellung ihrer Produktionsanlagen von Mineralöl auf Kohle in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, Hilfen gewähren, wenn nein, warum werden im Gegensatz zur Energieeinsparung bei der Energieumstellung keine Investitionsanreize gegeben? In der Fragestunde am 27./28. Februar 1980 habe ich auf Fragen des Herrn Kollegen Gerstein bereits dargelegt, daß die Bundesregierung in der Eröffnung von zusätzlichen Importkontingenten für preiswerte Drittlandskohle einen wirksamen ökonomischen Anreiz für die aus energiepolitischen Gründen zwingend notwendige Substitution von Öl durch Kohle sieht. Sie ist der Auffassung, daß dieser Anreiz ausreichend ist und es weiterer Hilfen für Umstellungsinvestitionen nicht bedarf. Dies wird dadurch bestätigt, daß die Möglichkeit, Öl durch Importkohle zu ersetzen, bereits von verschiedenen Industrieunternehmen im Rahmen des im Vorjahr für den industriellen Wärmemarkt bereitgestellten Importkontingents von 1,1 Millionen t pro Jahr genutzt wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die kontrollierte Freigabe der Importkohle ab 1981 für den gesamten Wärmemarkt, wie sie im Entwurf eines 17912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften, der derzeit im Parlament beraten wird, vorgesehen ist, den Prozeß der Ölsubstitution durch Importkohle weiter beschleunigen wird. Importkohle ist zur Erzeugung von Heiz- oder Fabrikationsdampf bzw. -wärme derzeit der billigste Energieträger. Nach jetziger Einschätzung der langfristigen Entwicklung ist nicht davon auszugehen, daß sich die Preisrelationen Öl/Importkohle derart zugunsten des Öls verändern werden, daß daraus wirtschaftliche Schwierigkeiten für einzelne Unternehmen entstehen können. Allerdings ist es allein Sache der Unternehmen, die mit einer Umstellung verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu kalkulieren. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 56): Hat der dänische Charterreisenkonzern Tjaereborg mit der Bundesregierung oder mit Dienststellen des Bundes Tjaereborg mit dem Ziel aufgenommen, von Kopenagen-Kastrup in Bundesrepublik überzusiedeln, wenn ja, von zu welcnhem Ergebnis führten bisher diese Gespräche? Über etwaige Gespräche zwischen dem dänischen Reiseveranstalter Tjaereborg und Dienststellen des Bundes im Hinblick auf eine eventuelle Übersiedlung des dänischen Unternehmens in die Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesregierung nichts bekannt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 58): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erhöhung des Erdgassondertarifs für den holländischen Unterglasbau um 3 Cent/m3 zum 1. April 1980 und die am 1. Oktober 1980 vorgesehene weitere Erhöhung um 1,5 Cent/m3 nur unzureichend zum Abbau der staatlich begünstigten Heizkostenvorteile beitragen, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um die vollkommene Beseitigung des Erdgassondertarifs in den Niederlanden zu erreichen? Bei den genannten Erhöhungen des Erdgas-Sondertarifs für den holländischen Unterglasbau um 3,0 Cent/m3 zum 1. April 1980 und um 1,5 Cent/m3 zum 1. Oktober 1980 handelt es sich lediglich um die ersten zwei Schritte von insgesamt vier Preisanhebungen, die bis zum 1. Oktober 1981 eine Verteuerung des Erdgaspreises um insgesamt 9 Cent/m3 zur Folge haben werden. Die Anhebungsraten sind zwar zusammengerechnet recht beachtlich, beseitigen jedoch derzeit noch nicht die bestehenden Preisunterschiede zu den in den Niederlanden allgemein geltenden Erdgas-Tarifen. Auf Initiative der Bundesregierung hat sich die Kommission gegenüber dem Rat der EG verpflichtet, einen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse im Unterglas-Gartenbau zu erstellen, der auch das Problem des Erdgas-Sondertarifs in den Niederlanden behandeln wird. Die Vorlage dieses Berichts sowie seine Erörterung im Rat sind angekündigt und werden voraussichtlich in Kürze erfolgen. Die Bundesregierung wird ihr weiteres Vorgehen vom Inhalt dieses Berichts und von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen abhängig machen. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß den deutschen Unterglas-Gartenbaubetrieben durch ein Bündel zusätzlicher Maßnahmen ein- beachtlicher Ausgleich für die derzeit noch gegenüber den niederländischen Betrieben bestehenden Nachteile und zur Anpassung an die gestiegenen Heizkosten gewährt wird. Im einzelnen weise ich auf die — Gewährung von 18 Millionen DM zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung der erhöhten Heizölsteuer im Jahre 1979/1980, — Bereitstellung von 50,5 Millionen DM im Jahre 1980 als Anpassungshilfe für Unterglas-Gartenbaubetriebe, — Erweiterung und Verbesserung der Investitionshilfen zur Energieeinsparung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", — Förderung von Forschungs- und Modellvorhaben mit energiewirtschaftlicher Bedeutung im Gartenbau hin. Damit wird den deutschen Unterglas-Gartenbaubetrieben eine spürbare Hilfe gewährt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 59): Welche Gemeinden innerhalb des Landkreises Gifhorn erhielten Mittel aus dem Programm "8. Rahmenplan" zur Dorferneuerung, und welche Förderungen wurden seitens des Bundes angewendet? Innerhalb des Landkreises Gifhorn hat die Gemeinde Isenbüttel eine Förderung der Dorferneuerung im Rahmen des auf vier Jahre (1977 bis 1980) begrenzten Programms für Zukunftsinvestitionen erfahren. Zu dem veranschlagten Investitionsvolumen in der Gemeinde Isenbüttel in Höhe von rund 2 Millionen DM sind Zuschüsse in Höhe von 1 018 300 DM bewilligt worden, deren Fälligkeit für die Jahre 1978 (310 450 DM), 1979 (704 750 DM) und 1980 (3 100 DM) vorgesehen wurde. Von der gesamten Summe der Zuschüsse übernimmt der Bund — wie bei anderen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur" — 60 v. H. (= 610 980 DM). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17913* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 60 und 61): Entsprechen Pressemitteilungen den Tatsachen, die auf eine ,,Intervenierung" von Wein innerhalb der EG hinweisen und die Vermutung aussprechen, daß in diesem Jahr rund 7 Millionen Hektoliter einwandfreier Tafelwein mit einem Produktionswert von etwa 400 Millionen DM zu Alkohol destilliert werden? Sind Pressemitteilungen zutreffend, die auf eine "Intervenierung" von Fisch und Obst im EG-Bereich hinweisen, und, falls dies zutrifft, welchen Produktionswert haben beide Produkte insgesamt? Zu Frage B 60: Bei den von Ihnen erwähnten Pressemitteilungen dürfte es sich um Berichte über die vom Ministerrat wegen der übergroßen Weinernte 1979 beschlossene außergewöhnliche Destillationsmaßnahme nach Artikel 15 der EG-Weinmarktordnung (Verordnung [EWG] Nr. 337/79, ABl. EG Nr. L 54 vom 5. März 1979, zuletzt geändert durch VO [EWG] Nr. 454/80 ABl. EG Nr. L 57 vom 29. Februar 1980) handeln. Die Informationen sind im wesentlichen zutreffend. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß im Rahmen der angeführten Maßnahme auch die Gewinnung von Weindestillat gefördert wird, welches zur Herstellung von Weinbrand und anderen alkoholischen Getränken verwendet wird. Zu Frage B 61: Das Problem der Intervention von Fisch und Obst war in letzter Zeit wiederholt Gegenstand von Anfragen aus dem Bundestag. Die Pressemeldungen treffen insofern zu, als es in der Gemeinschaft Interventionen von Fisch und Obst gibt. Diese Interventionen sind Bestandteil der beiden EG-Marktorganisationen. Voraussetzungen und Durchführung sowie die Gewährung eines teilweisen finanziellen Ausgleichs sind in den EG-Regelungen im einzelnen vorgeschrieben. Zu den beiden Warenbereichen wird auf folgendes hingewiesen. a) Betreffend die Fischereierzeugnisse kann unter Verwendung bisher bekanntgewordener Zahlen davon ausgegangen werden, daß in der EG im Jahre 1979 die Verkaufserlöse rund 5,1 Milliarden DM betragen haben; eine Produktionswertberechnung gibt es noch nicht Die Gesamtproduktion ergab rund 3,6 Millionen t. In der Gemeinschaft wurden insgesamt rund 70 000 t interveniert; die Summe des gezahlten finanziellen Ausgleichs ist für 1979 noch nicht bekannt. Die Verkaufserlöse der deutschen Seefischerei betrugen 1979 361 Millionen DM bei 343 000 t Fanggewicht. Die Interventionen hatten einen Umfang von 7 516 t, für die von der Gemeinschaft ein finanzieller Ausgleich von 5,6 Millionen DM gezahlt worden ist. Der wertmäßige Anteil der Interventionen beim Fisch lag 1979 damit in der Bundesrepublik Deutschland unter 2 Prozent der Verkaufserlöse. b) Hinsichtlich Obst liegen für das Jahr 1979 noch keine vollständigen Daten vor. Nach vorläufigen Angaben der EG-Kommission betrug im Jahr 1978 der Produktionswert für Obst in der Europäischen Gemeinschaft umgerechnet 11,8 Milliarden DM bei einer Erzeugung von 16,8 Millionen t. In dem letzten vollständig abgerechneten Wirtschaftsjahr 1977/78 wurden in der Europäischen Gemeinschaft rund 150 000 t Obst interveniert und hierfür rund 66,4 Millionen DM erstattet In der Bundesrepublik Deutschland betrug demgegenüber im Jahre 1978 der Produktionswert für Obst 2,6 Milliarden DM bei einer Erzeugung von 3,2 Millionen t Interveniert wurden im Wirtschaftsjahr 1977/78 in der Bundesrepublik Deutschland nur unbedeutende Mengen. Allerdings unterliegen die Interventionsmengen von Jahr zu Jahr größeren Schwankungen. Im Durchschnitt der letzten Jahre betrug der Anteil der Interventionen an der gesamten Obsterzeugung in der Bundesrepublik Deutschland weniger als ein Prozent. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 62): Welche Mengen an Butter sind seit Anfang 1978 durch die Europäische Gemeinschaft an wieviel Länder auf dem Weltmarkt verkauft worden? Nach Angaben des statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaft hat die Europäische Gemeinschaft 1978 an 107 Drittländer 277 303 t Butter bzw. Butteroil (in Butteräquivalent) exportiert. In dieser Menge enthalten sind rund 55 000 t Butter, die im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in Entwicklungsländer geliefert worden sind. Hauptabnehmerländer auf dem Weltmarkt waren: Ägypten 23 821 t Syrien 22 157 t UdSSR 20 876 t Algerien 15 434 t Mexiko 15 036 t Indien 14 401 t Marokko 8 611 t Polen 7 740 t Iran 7 338 t Schweiz 5 011 t 1979 hat sich die Zahl der Drittländer, in die die Europäische Gemeinschaft Butter bzw. Butteroil ausführte, auf 154 erweitert. Damit verbunden war eine mengenmäßige Erhöhung der Exporte auf insgesamt 499 933 t Butter (Butteroil in Butteräquivalent umgerechnet) einschließlich Nahrungsmittelhilfslieferungen in Höhe von rund 60 000 t Butter. Die größten Abnehmer waren folgende Länder: UdSSR 134 649 t Ägypten 41 947 t Iran 38 623 t Syrien 26 451 t Marokko 23 162 t Mexiko 19 284 t Indien 14 750 t Polen 14 109 t 17914* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Algerien 11 046 t Saudi-Arabien 9 521 t Chile 8 790 t Libanon 7 049 t Vietnam 6 370 t Im Januar und Februar 1980 sind rund 95 000 t Butter in Drittländer exportiert worden. Eine Aufstellung nach Abnehmerländern wurde vom statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft noch nicht vorgelegt Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 63, 64 und 66): Welche Projekte werden in diesem Jahr mit den Bundesmitteln für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich gefördert, und welche Erfahrungen liegen mit der bisherigen Förderung bereits vor? Was ist aus der Sicht der Bundesregierung zu den in Bayern in letzter Zeit verbreiteten Meldungen zu sagen, die deutschen Bauern verdienten heute weniger als vor fünf Jahren? Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, eine Kennzeichnung solcher Eier zu ermöglichen, die nicht aus sogenannten Hennen-Käfighaltungen stammen? Zu Frage B 63: A. Es werden 1980 gefördert: — Schwerpunkt „Naturschutz und Landschaftspflege" Anlage eines biogenetischen Reservats (Kommern) — Schwerpunkt „Gewässerschutz im ländlichen Raum und beim Ernährungsgewerbe'' Vakuum-Trockenschmelzverfahren bei einer Fettschmelze (Köln) Flotationsanlage mit Siebbandpresse bei der Fleischverarbeitung (Versmold) Rückgewinnung von Kalziumoxid aus Carbonationsschlämmen bei der Zuckerherstellung (Mannheim) Abwasserreinigungsanlage für eine Rinderfettschmelze (Frankfurt) — Schwerpunkt „Energieeinsparung und Energiegewinnung in der agrarwirtschaftlichen Praxis" Abgaswärmenutzung für eine Aquakulturanlage (Eisdorf) Wärmerückgewinnung aus Brüden und Molke (Miesbach) Gewächshausheizung durch Strohverbrennung (Bickenbach a. d. Bergstraße) Abwärmenutzung in der Molkerei (Ingolstadt) Biogasanlage mit Holzbehältern und Sonnenenergienutzung (Oberfischbach) B. Weitere 12 Projekte sind zur Förderung für 1980 fachlich befürwortet, aber noch nicht bewilligt (s. Anlage A). Neben den unter A genannten Projekten erhalten 49 der 62 Projekte, die im Jahr 1979 gefördert wurden, auch im Haushaltsjahr 1980 Zuwendungen, da die Vorhaben als Investitionsprojekte in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren besitzen (Anlage B). Eine systematische Auswertung der bisher geförderten Projekte kann noch nicht vorliegen, weil die ersten Bewilligungen Mitte 1979 ausgesprochen wurden und bisher lediglich bei 14 Vorhaben die gesamte Zuschußsumme ausgezahlt worden ist. Die vorliegenden Einzelerfahrungen sind sehr positiv und sprechen für eine Fortsetzung der Maßnahme. Anlage A F + E-Vorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; hier: fachlich befürwortete Projekte für 1980 1. Bau von Schönungsteichen 2. Vorplan „Naturnaher Wasserbau, Modell Holzbach" 3. Abwasserteiche 4. Überschußschlamm-Vorentwässerung 5. Energieeinsparung bei der Kühlung von Fleischwaren 6. Energieeinsparung bei der Fraktionierung von Milch und Molke 7. Wärmerückgewinnung aus der Mühlenabluft 8. Einblasefeuerungsanlage für Strohmehl 9. Strohheizungsanlage mit kontinuierlicher Beschickung 10. Gemeinschaftsheizzentrale mit Abfallholzfeuerung 11. Biogasanlage mit gewickelten Stahlblechbehältern 12. Rindenaufbereitungsanlage Anlage B F + E-Vorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich; hier: Geförderte Projekte, Haushaltsjahr 1979 1. Informationszentrum Naturschutzpark Pfälzerwald/Bad Dürkheim, Ahrweiler 2. Biologische Station Metelen, Metelen 3. Jugendzeltplatz Waldhambach 4. Umstrukturierung Absberg, Absberg 5. Biologische Bekämpfung des Maiszünslers, Einbeck 6. Alternativer Landbau, Boscheide Hof, Fennikkel 7. Leguminose Ackerbohne Züchtung synth. Sorten mit hohem Eiweißgehalt, Oberlimpurg 8. Züchtung kurzer Rasensorten, Steinach 9. Forschungsvorhaben Flotationsbecken und Fällmittelstation, Kellinghusen 10. Vorbehandlung des Abwassers aus Gemüsefabriken, Marne 11. Aerobe-thermophile Stabilisierung von Klärschlamm, Gemmingen 12. Uferbefestigung durch Lebendverbau, Wesel 13. Schaffung und Lenkung eines Salzwasserbiotops, Rantum/Sylt 14. Optimierung eines Kompaktklärsystems für Aquakulturanlagen, Ronnenberg 15. Korrosionsfeste Materialien zur Wärmerückgewinnung, Erlenmoos 16. Schattierungs- und Wärmedämmanlage für Gewächshäuser, Komtal-Münchingen 17. Maistrocknung durch Spindelverbrennung, Weisweil 18. Biogasanlage mit Verwendung eines vorhandenen Güllebehälters, Gilching 19. Einsatz wirtschaftseigener Brennstoffe für Getreidetrocknung und Heizung, Buchloe/Schw. 20. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Burscheid 21. Biogasanlage mit Verwendung eines gebrauchten Heizöltanks, Twistetal-Berndorf 22. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Leverkusen 23. Gewächshausanlage mit 3facher Außenhaut und Solaranlage, Usingen 24. Energie aus Stroh, Holz und Sonne, Dornhaslbach 25. Wärme- und Stromerzeugung aus Biogas und Wärmepumpe, Buchhofen 26. Tropfbewässerung in der Landwirtschaft, Leiferde 27. Pyrolyse-Anlage für organische Abfälle, Ebelsbach 28. Verwertung von Restholz zur Heizenergiegewinnung, Amerang 29. Verwertung von Stroh zur Wärmeerzeugung, Göttingen 30. Gaswärmeerzeugung mit CO2-Produktion zur Gewächshausheizung für Schnittblumen, Kartung 31. Gaswärmeerzeugung mit CO2-Produktion zur Gewächshausheizung für Gemüsekulturen, Albertshofen 32. Abluftwäscher mit Wärmerückgewinnung, Lindflur 33. Energiegewinnung aus Reststroh über Großballenkette mit Einblasefeuerung, Gut Erching 34. Energie aus Sonne, Stroh und Holz mit Wärmespeicherung, Siegertsbrunn 35. Abfallholz als Energiequelle für Heizung und Trocknung, Ast 36. Filteranlage mit Wärmerückgewinnung, Offenburg 37. Energieeinsparung bei Molketrocknung, Kemnath 38. Zentrale Energieversorgungsanlage auf Rohstoffbasis von schwachem Waldholz (Vorstudie), Emmelshausen 39. Wärme-Kraft-Koppelung in Molkerei, Tettnang, Siggenweiler 17916* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 40. Biologische und regenerative Energiequellen zur Betriebs- und Gebäudeheizung, Rheinbach 41. Bau einer neuartigen Kläranlage mit Tief strombelüftung sowie Wärmerückgewinnung und deren Nutzung für kommunale Einrichtungen, Leer 42. Virusdiagnose an Kartoffelknollen, Lüneburg 43. Windpumpen zur Abwasserbehandlung, Barsinghausen 44. Ausnutzung der Abluftwärme als ProzeBwärme, Ravensburg 45. Hochdruck-Kondensatrückführungsanlage, Wildeshausen-Aldrup 46. Gaswärmepumpe zur Gewächshausheizung, Willich 47. Projekt zur Energieversorgung eines Gartenbaubetriebes durch Windrotoren und Langzeitspeicher, Köthel 48. Vollautomatische Gewächshaus-Kohleheizung, Mönchengladbach 49. Biogasanlage in Selbsthilfe, Paderborn, Sande Zu Frage B 64: Die Bundesregierung weist in jedem Jahr ausdrücklich darauf hin, daß ein isolierter Einkommensvergleich mit gezielt ausgewählten Daten besonders guter oder schlechter Jahre zu Fehlschlüssen führt (Agrarbericht 1980, BT-Drucksache 8/3635, S. 15). Dieses Vorgehen liegt den genannten Meldungen zugrunde. Die aktuellen, von der Energieverteuerung und den Überschüssen auf wichtigen Märkten geprägten und für das Wirtschaftsjahr 1979/80 zudem noch auf Vorschätzungen beruhenden Einkommensergebnisse werden in der einkommenspolitischen Diskussion häufig mit denen des Ausnahmejahres 1975/76 verglichen. In diesem Wirtschaftsjahr lag das Reineinkommen je Familien-AK um mehr als 20 Prozent über den Werten der Vorjahre. Die Bundesregierung nimmt derartige gezielte Vergleiche bewußt nicht vor. Im Agrarbericht wird seit Jahren die langfristige Einkommensentwicklung seit 1968/69 veröffentlicht. Sie zeigt bis zum Wirtschaftsjahr 1978/79, dem letzten Wirtschaftsjahr, für das derzeit Buchführungsergebnisse vorliegen, einen durchschnittlichen jährlichen Einkommensanstieg von 7,5 Prozent. Zu Frage B 66: Die Kennzeichnung von Eiern und deren Verpakkungen ist durch Verordnung (EWG) Nr. 2772/75 des Rates über Vermarktungsnormen für Eier (ABl. EG Nr. L 282 S. 56) geregelt. Nach Artikel 15 dürfen die Eier kein anderes Zeichen tragen als nach dieser Verordnung vorgesehen, und nach Artikel 21 dürfen die Verpackungen nur mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Angaben versehen werden. Angaben über die Herkunft der Eier aus Hennenhaltungen, die bestimmten Anforderungen nach unterschiedlichen Haltungsverfahren entsprechen, sind in der Verordnung nicht vorgesehen; wohl aber können Warenzeichen, die der Betrieb führt, verwendet werden. Im nationalen Bereich wird bereits seit längerem angestrebt, daß sich die beteiligten Wirtschaftskreise zu einem Zeichenverband zusammenschließen, der ein Warenzeichen (Verbandszeichen) nach § 17 des Warenzeichengesetzes anmeldet und die Führung dieses Zeichens den Betrieben gestattet, deren Legehennenhaltung bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine entsprechende Regelung besteht bereits in der Schweiz. Ein von meinem Hause für Oktober 1979 vorgesehenes Gespräch zwischen Verbänden der Wirtschaft, der Verbraucher und der Tierschützer ist gescheitert, da die Vertreter der Tierschutzorganisationen eine Teilnahme abgelehnt haben. Gleichwohl bin ich weiterhin in dieser Richtung gesprächsbereit. Wie mir bekannt ist, hat das Deutsche Patentamt für — den Verband für artgerechte Geflügelhaltung e. V., Dr.-Boschheitgen-Str. 20, 4130 Moers, die Bezeichnung „Nesteier von freien Hennen nicht aus dem Hühnerkäfig" — Jägers Geflügelzucht, 7931 Oberstadion, Kreis Ehingen, für Hühnereier aus der Bodenhaltung Warenzeichen eingetragen. Die Entwicklung dieser Warenzeichen wird von mir beobachtet. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 67 und 68): Welche nationalen Maßnahmen und Schritte auf EG-Ebene hat die Bundesregierung unternommen, um die Auszahlung der vom Bundestag 1979 für den Haushalt 1980 beschlossenen einmaligen Anpassungshilfe für die deutsche Hochsee- und Küstenfischerei in Höhe von 7,5 Millionen DM zu beschleunigen, nachdem aus EG-beihilferechtlichen Gründen sie nicht als Gasölbeihilfe gewahrt werden konnte, sondern als besondere Struktur- und Konsolidierungsmaßnahme umgewidmet werden mußte? Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die geplante einmalige Soforthilfe für die deutsche Seefischerei im Nachtragshaushalt 1980 durch Aufstockung der Mittel des SofortProgramms zur Anpassung in der Hochsee- und Küstenfischerei in Höhe von 17,5 Millionen DM möglichst umgehend an die Betroffenen ausgezahlt wird und damit sofort wirksam werden kann? Zu Frage B 67: In Vorgesprächen mit der EG-Kommission zur beihilfenrechtlichen Prüfung der Richtlinie über die Gewährung einer einmaligen Anpassungshilfe an Betriebe der Seefischerei im Haushaltsjahr 1980 hatte sich gezeigt, daß die vom Bundestag — in Anlehnung an die Maßnahme für die Unterglas-Gartenbaubetriebe — eröffnete Möglichkeit, eine di- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17917* rekte Betriebsmittelhilfe zu zahlen, auf den Widerstand der EG-Kommission stieß. Daraufhin wurde unverzüglich eine neue Richtlinie entworfen, die von der im Bundeshaushalt 1980 bereits ersatzweise vorgesehenen Auszahlung als Struktur- und Konsolidierungsbeihilfe Gebrauch macht Mit dem der EG-Kommission inzwischen offiziell notifizierten Richtlinientext dürften die Bedenken der Kommissionsdienststellen ausgeräumt sein. Die Auszahlung der Anpassungshilfe kann aber erst nach Vorliegen eines entsprechenden Kommissionsbescheides, auf dessen Erlaß die Bundesregierung drängt, vorgenommen werden. Die Durchführung der Maßnahme ist in der Richtlinie, die mit den Bundesländern und der Wirtschaft abgestimmt wurde, im einzelnen geregelt. Zu Frage B 68: Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Kapazitätsanpassung und -umstellung in der Seefischerei werden im Rahmen der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für bestimmte Sofortmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei vom 15. Juli 1979 durchgeführt. Nach Inkrafttreten des Nachtragshaushaltsgesetzes 1980 können die dafür zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinien an die begünstigten Fischereibetriebe unverzüglich bewilligt werden. Besonderer Maßnahmen bedarf es hierzu nicht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen dès Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Arbeitsministers eingesetzt hat, die eine Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen prüfen soll, die geeignet sind, Auslandsaufenthalte von berufstätigen Franzosen aus Wirtschaft und Verwaltung zu fördern, um, wie es heißt (vgl. „Le Figaro" vom 7. Mai 1980), „es Frankreich zu gestatten, seinen Rang als Weltmacht zu erhalten und das Überleben der Firmen vor dem Hintergrund des Jahrs 2000 zu sichern", und hat die Bundesregierung — ohne auf den unangemessenen Begriff „Weltmacht" Bezug zu nehmen — ähnliche Überlegungen angestellt bzw. Initiativen ergriffen? Wenn nein, gedenkt sie, Entsprechendes wegen der im Vergleich zu Frankreich noch höheren Exportabhängigkeit bei einer vergleichsweise geringeren Verbreitung der deutschen Sprache bzw. einem geringeren Maß an traditionellen Bindungen zu den internationalen Märkten und Handelspartnern — in Zukunft zu tun? Die Initiativen der französischen Regierung und die Vorschläge der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppe zur Förderung des Auslandsaufenthalts von berufstätigen Franzosen aus Wirtschaft und Verwaltung sind der Bundesregierung bekannt. Ziele und Vorschläge der Arbeitsgruppe sind in dem von Ihnen erwähnten Artikel des Figaro vom 7. Mai 1980, dessen Verfasser der Vorsitzende der Arbeitsgruppe ist, zutreffend geschildert. Dabei galt, wie der Vorsitzende der französischen Arbeitsgruppe nach der gleichen Zeitungsmeldung erklärt hat, „die Praxis der deutschen Wirtschaft den Verfassern der französischen Vorschläge in vielfältiger Hinsicht als Referenz'. In der Tat hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ihre zahlreichen — nicht nur auf die Bereiche Wirtschaft und Verwaltung beschränkten — Bemühungen zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern erheblich intensiviert. Zum Umfang und Inhalt dieser Initiativen darf ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom 16. April 1980 zu dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU „Programm zur Förderung des Auslandsaufenthalts von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern„ hinweisen (AusschußDrucksache 141). Diese Stellungnahme ist in die Beratungen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages einbezogen worden, dessen Beschlußempfehlung und Bericht (BT-Drucksache 8/4124) inzwischen vorliegt. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 71 und 72): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundessozialgerichts, daß bei der Neuwahl von Berufsrichtern die Frauen stärker berücksichtigt, mehr Frauen als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen und berufen werden müssen, und gilt dies nicht nur für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch für die anderen Gerichtszweige? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, damit — entsprechend der Forderung des Präsidenten des Bundessozialgerichts für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit — bei der Neuwahl von Berufsrichtern und der Berufung von ehrenamtlichen Richtern die Frauen stärker berücksichtigt werden? Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sowohl bei der Wahl von Berufsrichtern als auch bei der Berufung von ehrenamtlichen Richtern die Frauen in stärkerem Umfang berücksichtigt werden könnten. Bei der Wahl der Berufsrichter hat die Bundesregierung jedoch nur in geringem Umfang die Möglichkeit, auf eine stärkere Berücksichtigung von Frauen Einfluß zu nehmen, weil die Richter vom Richterwahlausschuß gewählt werden. Soweit es sich dabei um Richter für das Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht handelt, führt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zwar den Vorsitz im Ausschuß, er hat jedoch kein Stimmrecht. Allerdings bleiben auch dem Richterwahlausschuß kaum Möglichkeiten, sich bei der Wahl zugunsten einer stärkeren Frauenquote zu entscheiden. Grund dafür ist die bereits in den unteren Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit (woraus sich fast ausnahmslos die Wahlvorschläge für Vakanzen beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht rekrutieren) vorhandene Unterrepräsentation von weiblichen Richtern. Ich hoffe, daß sich alsbald die Gelegenheit bietet, dieses Problem mit dem Richterwahlausschuß zu. erörtern. Für die Berufung der ehrenamtlichen Richter beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht 17918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gesetzlich an Vorschlagslisten gebunden, die von den vorschlagsberechtigten Organisationen (wie z. B. unter anderem den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen) aufgestellt werden. Auch hier, insbesondere auf der Arbeitgeberseite, wirkt sich die geringe Anzahl weiblicher Richter an den Gerichten für Arbeitssachen sowie den Sozial- und Landessozialgerichten auf die letzte Instanz aus. Sowohl nach dem Arbeitsgerichts- als auch dem Sozialgerichtsgesetz sollen nämlich die ehrenamtlichen Richter beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht mindestens vier Jahre in der unteren Instanz tätig gewesen sein. Gleichwohl werden die vorschlagsberechtigten Organisationen gebeten, für Ersatzberufungen bzw. vor Beginn einer neuen Amtszeit in stärkerem Umfang Frauen für die Berufung zu ehrenamtlichen Richtern beim Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht vorzuschlagen, um diese Vorschläge gegenüber den männlichen Bewerbern — bei gleicher Qualifikation — bevorzugt berücksichtigen zu können. Der Bundesminister der Justiz wird Ihnen für seinen Geschäftsbereich noch gesondert antworten und die Besetzung aller obersten Gerichtshöfe mit weiblichen Richtern mitteilen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 73, 74, 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Rentenbezugszeiten eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld nach § 104 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) nicht erfüllt werden kann, wenn die Rente mindestens zweieinhalb Jahre gewährt wird? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Rentenbezugszeiten aus der Rahmenfrist gemäß f 104 AFG auszuklammern, um damit diese Zeiten auch als Überbrückungstatbestände, wie in anderen Fällen im Sozialrecht geschehen, aufzunehmen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe keine Lösung des Problems darstellt, wenn vor Beginn des Rentenbezugs die Anwartschaftszeit nach § 104 AFG durch längere beitragspflichtige Beschäftigung erfüllt war? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Ausklammerung von Rentenbezugszeiten aus der Rahmenfrist gemäß $ 104 AFG ein weiterer Schritt zur Nahtlosigkeit zwischen den Leistungsträgern der Sozialversicherung gemacht werden kann, um somit die soziale Sicherung des Arbeitnehmers vom Wegfall der Rente bis zum Erhalt eines neuen Arbeitsplatzes zu gewährleisten? Mit Ihren Fragen sprechen Sie ein Problem an, das die Bundesregierung schon seit längerer Zeit beschäftigt. Mit Ihnen bin ich der Meinung, daß die derzeitige gesetzliche Regelung zu Härten führen kann und daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zwar eine erhebliche Milderung, jedoch keine voll befriedigende Lösung des Problems darstellt Folgende Lösungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung geprüft: 1. Auf die Erfüllung der Anwartschaftszeit (§ 104 AFG) wird allgemein verzichtet. Eine solche Maßnahme würde die grundsätzliche Abhängigkeit von Leistungen und Beitrag beseitigen und damit den Arbeitslosengeldanspruch auch den Arbeitssuchenden einräumen, die noch nicht als Arbeitnehmer . tätig waren. Sie würde der Arbeitslosenversicherung ihren Versicherungscharakter nehmen und sollte schon deshalb nicht erwogen werden. 2. Die derzeitige Rahmenfrist von drei Jahren (§ 104 Abs. 3 Satz 1 AFG) wird auf etwa vier Jahre verlängert. Bei einer solchen Regelung könnte Arbeitslosengeld noch bis zum Ablauf von dreieinhalb — statt bisher von zweieinhalb — Jahren nach der Beendigung der beitragspflichtigen Beschäftigung in Anspruch genommen werden. Damit würde jedoch die Anwartschaftszeit ihrer Funktion, die Leistungspflicht des Versicherungsträgers zu begrenzen, fast völlig enthoben. 3. Die Rahmenfrist wird — wie von Ihnen zur Diskussion gestellt — um Zeiten erweitert, in denen der Arbeitslose wegen Erwerbsunfähigkeit nicht arbeiten konnte. Eine solche Regelung müßte aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit auch auf andere Zeiten erstreckt werden, in denen der Arbeitslose aus gleichermaßen anzuerkennenden Gründen keine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat (z. B. Krankheitszeiten, Zeiten medizinischer Rehabilitation, Zeiten der Versorgung hilf s- und aufsichtsbedürftiger Angehöriger, Zeiten des Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe). Dies würde praktisch einen weitgehenden Verzicht auf die Anwartschaftszeiten bedeuten. Die Rahmenfrist ist in der Vergangenheit wiederholt verlängert worden, zuletzt 1969 von zwei auf drei Jahre. Damit dürfte die Grenze erreicht sein, bis zu der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Beitragszahlung aufrechterhalten werden kann. Eine weitere Ausdehnung des Versicherungsschutzes dürfte wegen der hiermit verbundenen nicht unbeträchtlichen finanziellen Belastung in der absehbaren Zukunft nicht erreichbar sein. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung zur Zeit keine Möglichkeit sieht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung des geltenden Rechts vorzuschlagen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 77): Sind der Bundesregierung Untersuchungen über sachgemäßes Schuhwerk in der Arbeits- und Berufswelt und dessen Einfluß auf Unfall- und Dauerschäden bekannt, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Als sachgemäßes Schuhwerk für die Arbeitswelt sind die Sicherheitsschuhe nach DIN 4843 „Sicherheitsschuhwerk" anzusehen. Sie unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Untersuchungen über den Einfluß des Tragens von Sicherheitsschuhen auf die Unfälle liegen nur in begrenzten Teilbereichen vor. Eine Untersuchung in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17919* der Bauwirtschaft zeigte, daß nach der Einführung der durchtrittssicheren Sohle im Sicherheitsschuh die Unfälle „Nageldurchtritt" beinahe auf Null gesunken sind. Ferner ist bekannt, daß durch das Tragen von Sicherheitsschuhen die Unfallfolgen bei Fußverletzungen beträchtlich zurückgegangen sind. Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung befassen sich mit der Gestaltung der Sicherheitsschuhe. Es sollen Schuhleisten ermittelt werden, die einen optimalen Sitz der Sicherheitsschuhe ermöglichen. Die Vorhaben sollen Anfang 1981 abgeschlossen sein. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse, nachdem sie sich in der Praxis bewährt haben, in das DIN-Normenwerk zu übernehmen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 78, 79, 80 und 81): Wie viele über 65 Jahre alte Rentner gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlin, die Sozialhilfeempfänger sind, obwohl sie 35 bis 40 Jahre und länger gearbeitet haben — ausgedrückt in absoluten Zahlen, prozentual gemessen an der Gesamtzahl der Sozialversicherungsrentner? Wie viele davon leben in Alten- oder Pflegeheimen? Wie viele Rentnerinnen erreichen 40 Versicherungsjahre? Wie hoch im Durchschnitt ist die Rente der Rentnerinnen, die 40 Versicherungsjahre erreichen, und wie viele von ihnen sind Sozialhilfe- bzw. Wohngeldempfängerinnen? Die zur Verfügung stehenden Statistiken lassen eine Beantwortung der gestellten Frage nicht in allen Einzelheiten zu. Die Rentenversicherungsstatistiken weisen zwar die den Altersruhegeldern zugrunde liegenden anrechnungsfähigen Versicherungsjahre aus, erfassen aber nicht, ob Sozialhilfe oder andere Einkommen bezogen werden. Die Sozialhilfestatistiken lassen erkennen, ob neben der Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt Renten gezahlt werden. Hier ist aber nicht mehr zu unterscheiden zwischen Renten der Unfall- oder Rentenversicherung und ob es sich um Versicherten- oder Witwenrenten handelt Erst recht wird die Dauer des Arbeitslebens nicht erfaßt Die beiliegende Übersicht weist den Bestand der Altersruhegelder mit 35 und mehr Versicherungsjahren in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten am 1. Januar 1980 aus. Danach wurden in der Rentenversicherung der Arbeiter 1 260 500 Altersruhegelder an Männer mit 35 und mehr Versicherungsjahren gezahlt Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug 1315,30 DM/ Monat. In der Angestelltenversicherung lauten die entsprechenden Zahlen 643 900 und 1761,80 DM/ Monat. Der Regelbetrag der Sozialhilfe zum laufenden Lebensunterhalt beläuft sich zur Zeit im Bundesdurchschnitt für einen Alleinstehenden im Alter über 65 Jahre auf 402 DM/Monat, für einen Haushalt mit zwei Personen über 65 Jahre auf rd. 723 DM/Monat. Die Renten liegen also deutlich über dem Regelbetrag der Sozialhilfe. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß nach den gesetzlichen Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen bei 25 und mehr Pflichtversicherungsjahren Pflichtbeitragszeiten vor 1973 auf 75 v.H. eines Durchschnittsverdieners angehoben werden. Im Jahr 1980 beträgt eine Rente mit 40 Versicherungsjahren und einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 75 v.H. 821,70 DM/Monat. Berücksichtigt man, daß zu den Renten aus der Rentenversicherung weitere Einkommen, etwa Renten der betrieblichen Altersversorgung oder bei 2-Personenhaushalten Renten des Ehegatten kommen können, dürfte unter den von Ihnen genannten Bedingungen Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt von der Sozialhilfe in der Regel nicht zu gewähren sein. Die beiliegende Tabelle weist auch die Anzahl der Versichertenrentnerinnen mit 40 und mehr Versicherungsjahren sowie die durchschnittlichen Rentenhöhen aus. Wieviele davon Sozialhilfe erhalten oder in Alten- oder Pflegeheimen wohnen, ist, wie bei den Männern, nicht bekannt. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 82): Auf welchen Betrag erhöhen sich die Kosten für den Neubau des Arbeitsamts Rastatt, die ursprünglich auf 17 Millionen DM veranschlagt waren (Fragestunde August 1979 und worauf sind die Kostensteigerungen zurückzuführen? Zu Ihrer Frage hat mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit folgendes mitgeteilt: Die Gesamtbaukosten für den Neubau eines Dienstgebäudes für das Arbeitsamt Rastatt erhöhen sich von bisher 16 950 000,— DM um 5 270 000,— DM auf voraussichtlich 22220000,— DM. Ausschlaggebend für die entstehenden Mehrkosten sind folgende Faktoren: a) Indexsteigerung um ca. 18 % vom November 1977 (der Haushaltsunterlage — Bau — zugrundegelegt) bis November 1979 (rd. 3 002 000,—DM). b) Wesentlich höheres Submissionsergebnis der bisher ausgeschriebenen und vergebenen Rohbauarbeiten (rd. 1 554 000,— DM). c) Notwendige Maßnahmen, die bei der Aufstellung der Haushaltsunterlage — Bau — noch nicht erkennbar waren bzw. sich erst im Stadium der statistischen Berechnung und Ausführungsplanung ergaben (rd. 557 000,— DM). d) Zusätzliche Leistungen z. B. Erweiterung der Fernsprechanlage, Sichtschutz im Kantinenbe- 17920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 reich, elektroakustische Rufanlage (rd. 157 000,—DM). Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 83): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang der Beschädigungen und Zerstörungen von Bundeswehrgerät vor, die durch die Krawalle in Bremen am 6. Mai 1980 entstanden, und in welcher Höhe sind die hierdurch eingetretenen Gesamtschäden zu beziffern? Durch Brand wurden zerstört — 4 VW-Busse (8sitzig) — 1 VW Passat — 1 VW 1200 — 1 VW 0,4 t — 1 Krad BMW R60. Ein weiterer VW Passat wurde erheblich beschädigt. Der Gesamtschaden beläuft sich schätzungsweise auf 112 400,— DM. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 84, 85 und 86): Zwischen welchen Einheiten führt oder führte die Bundeswehr einen zeitlich befristeten Personalaustausch mit befreundeten Streitkräften durch? Auf welchen Führungsebenen und in welchem Umfang führt oder führte die Bundeswehr diesen Austausch durch? Welche Erfahrungen wurden bisher bei diesem Programm gesammelt, und wie beurteilt die Bundesregierung den Wert dieser Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine Stärkung der Integration der NATO-Streitkräfte? Im Rahmen des Erlasses über dienstliche und außerdienstliche Verbindungen zwischen Soldaten der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften sind im Jahr 1979 folgende Vorhaben durchgeführt worden, an denen alle Teilstreitkräfte beteiligt waren: 1. Austausch einzelner Soldaten Es wurden über 2 700 Soldaten der Bundeswehr im Inland und 850 Soldaten der Bundeswehr im Ausland zu den verbündeten Streitkräften kommandiert. Etwa 3 800 Soldaten der verbündeten Streitkräfte sind zu deutschen Truppenteilen kommandiert worden. 2. Austausch von Einheiten/Teileinheiten Es wurden im Jahre 1979 insgesamt 272 Einheiten/Teileinheiten zwischen der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften ausgetauscht. 3. Gemeinsame Veranstaltungen An 55 Seminarveranstaltungen haben insgesamt ca. 1 500 deutsche und alliierte Soldaten teilgenommen. Die InFüSBw führte 11 bilaterale Partnerschaftsseminare mit Offz und Uffz durch. An fast 1 200 Besprechungen, Besuchen u. ä. sind insgesamt rd. 20 000 Soldaten der Bundeswehr und rd. 30 000 Soldaten der Verbündeten beteiligt gewesen. An ca. 900 gesellschaftlichen Veranstaltungen haben rd. 40 000 Soldaten der Bundeswehr und rd. 48 000 alliierte Soldaten teilgenommen. An 560 Sport- und Schießveranstaltungen beteiligten sich rd. 25 500 deutsche und rd. 21 000 ausländische Soldaten. 4. Partnerschaften Es wurden 49 neue Patenschaftsurkunden ausgestellt. Damit bestehen zur Zeit 502 offizielle Patenschaften zwischen Einheiten/Verbänden der Bundeswehr und den verbündeten Streitkräften. Zu Ihrer Information habe ich entsprechendes Zahlenmaterial beigefügt. Über die vom Führungsstab der Streitkräfte festgelegten Veranstaltungen hinaus haben die Teilstreitkräfte einzelne Vereinbarungen mit den verbündeten Streitkräften getroffen. Generell geschieht die Zusammenarbeit mit den alliierten Streitkräften auf allen Führungsebenen, wobei natürlich der Schwerpunkt aller Tätigkeiten auf der Verbands-/Einheitsebene liegt. Für 1980 sind ähnliche Vorhaben geplant, die teilweise bereits laufen. Die Programme, die im Rahmen der dienstlichen und außerdienstlichen Verbindungen zwischen Soldaten der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte und darüber hinaus entwickelt und durchgeführt worden sind, werden durchweg positiv beurteilt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 87): Trifft eine Pressemeldung zu (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 1980), derzufolge den Militärattachés anläßlich eines Besuchs der Abteilung Goslar des Bundesgrenzschutzes mit Rücksicht auf die Vertreter aus den kommunistischen Ostblockstaaten keine Informationen über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie gegeben werden sollen, eine Besichtigung der Zonengrenze unterbleibt und auch eine Schilderung der Sperranlagen und Selbstschußanlagen auf seiten der DDR nicht vorgenommen wird, und wenn ja, warum unterläßt es die Bundesregierung, auf die nach wie vor bestehenden Probleme der deutschen Teilung aufmerksam zu machen? Die Pressemitteilung der FAZ vom 20. Mai 1980 unter der Überschrift „Militärattachés nicht an die Zonengrenze" erweckt den Eindruck, als sei eine Unterrichtung der ausländischen Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze während ihrer Reise durch Niedersachsen zwar geplant gewesen, jedoch auf Wunsch des Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17921* teidigungsministeriums nicht durchgeführt worden. Das entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Richtig ist vielmehr, daß ein Besuch der Militärattachés an der innerdeutschen Grenze während dieser Reise nicht geplant gewesen ist. Die Reise diente vielmehr der Information über die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, über das Land Niedersachsen, über die dort ansässige Industrie und die kulturellen Sehenswürdigkeiten. Gleichwohl sind die Militärattachés bei dieser Reise auch über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze informiert worden, so beim Empfang durch die Stadt Wolfsburg, so während ihres Besuches beim Bundesgrenzschutz in Goslar. Zusätzliche Informationen der Bundesregierung über die Probleme der deutschen Teilung ergeben sich aus der jährlich einmal stattfindenden Besuchsreise nach Berlin. Die diesjährige Informationsreise für ausländische Militärattaches nach Berlin hat in der Zeit vom 2. bis 4. Juni stattgefunden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 88 und 89): Wie hoch ist der Anteil von Werkzeugen deutscher Hersteller, die bei der Bundeswehr Verwendung finden? Ist bei den Werkzeugen, die die Bundeswehr bezieht, das Herstellungsland erkennbar bzw. müssen Händler, die als Verkäufer auftreten, einen Nachweis über das Herstellungsland erbringen? Bei den Werkzeugen, die die Bundeswehr bezieht, ist zu unterscheiden zwischen geräteabhängigen Spezialwerkzeugen und solchen handelsüblicher, in der Regel genormter, Bauart. Die Auswahl des Herstellers der Spezialwerkzeuge obliegt der Firma, die das Gerät liefert. Diesem Verfahren liegt das Prinzip des Generalunternehmers (Verantwortung in einer Hand) zugrunde. Es gilt regelmäßig sowohl bei nationalen als auch internationalen Beschaffungsvorhaben. Anders ist die Situation bei den handelsüblichen, universell verwendbaren Werkzeugen, die überwiegend zur Standardwerkstattausstattung gehören. Ihre Beschaffung erfolgt durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung im Wege der Ausschreibung zu marktgängigen Preisen. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen liegt der Anteil von Werkzeugen deutscher Hersteller, die in der Bundeswehr Verwendung finden, bei ca. 70-80 %. Der Prozentanteil erscheint für die deutsche Industrie vergleichsweise günstig, obwohl der Bund auf Grund bestehender Abmachungen fallweise gehalten ist, ausländische Anbieter beim Wettbewerb zu berücksichtigen. Was die Erkennung des Herstellerlandes bei den Werkzeugen betrifft, ist diese mehr oder weniger zufällig, da es sich hierbei um marktgängige Artikel handelt, deren Kennzeichnung in das Ermessen und die Marktstrategie des Herstellers fällt. Zum überwiegenden Teil ist das Herstellungsland nicht erkennbar; Händler, die als Verkäufer auftreten, müssen in der Regel keinen Nachweis über das Herstellungsland erbringen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 90, 91 und 92): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer Vielzahl von Bataillonen des Feldheeres — z. B. während des gesamten Jahrs 1979 — etwa 30 v. H. der Ausbilder (Offiziere und Unteroffiziere) während der Ausbildungszeit ständig nicht verfügbar waren, und will die Bundesregierung diesen unhaltbaren Zustand schnellstmöglich ändern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Abwesenheitsprozentzahl real noch höher ist., da regelmäßig bei den Kampftruppenteilen die Ist-Stärke nur 90 v. H. des Solls nach OSP beträgt, und welche Maßnahmen zur Ausfüllung des Solls hat die Bundesregierung vorgesehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Ausfall an Ausbildern durch die verbleibenden kompensiert werden muß, und auf welchem Wege und in welchem Zeitraum denkt die Bundesregierung, diese permanente Überlastung der Führer und Unterführer abzubauen? Ihre Situationsdarstellung trifft insofern zu, als es in den Bataillonen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen tatsächlich bei Ausbildern ein Fehl gibt, das in Einzelfällen bis zu 30 % betragen kann. Im Jahresverlauf 1979 waren im Heer bei den Offizieren des Truppendienstes 8,9 % und bei Unteroffizieren 7,9 % der verfügbaren Planstellen nicht dienstgradgerecht besetzt Die in Ihrer ersten Frage angesprochene Abwesenheitsquote ist im Vergleich mit früheren Jahren 1979 in besonderem Maße bei Unteroffizieren gestiegen. Dies liegt u. a. in den Erfordernissen der fachlichen Fortbildung begründet Die lehrgangsbedingten Präsenzmängel sind durch Nachsteuerung in einzelnen Bereichen des Ausbildungsangebots in gewissem Maße beeinflußbar. Andererseits ist es in einer Friedensarmee letztlich unvermeidlich, daß ein Teil der Inhaber der Dienstposten u. a. infolge Urlaub, Krankheit und Ausbildung abwesend ist Das in Ihrer zweiten Frage aufgezeigte Fehl lag 1979 im Heer bei Offizieren des Truppendienstes und Unteroffizieren insgesamt im Durchschnitt bei 8%. Da davon ausgegangen werden muß, daß Ämter, Schulen und Stäbe im wesentlichen zu 100 % aufgefüllt werden müssen, liegt das Fehl in den Truppenteilen bei der von Ihnen angegebenen Höhe bis zu 10 %. Regionale Besonderheiten können die Personallage in den Bataillonen begünstigen oder ungünstig beeinflussen. Während bei den Offizieren des Truppendienstes auf Grund des ab Mitte der siebziger Jahre gestiegenen Aufkommens an Offizieranwärtern zu erwarten ist, daß die Lücken bis Mitte dieses Jahrzehnts geschlossen sein werden, stellt sich die Lage bei den Unteroffizieren problematisch dar. 17922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Die Entwicklung wird sorgfältig beobachtet. Die Ermittlung der Gründe ist eingeleitet. Das Heer intensiviert die Erst- und Weiterverpflichtungen durch gezielte Binnenwerbung. Außerdem wird sich die verbesserte Aus- und Weiterbildung der Unteroffiziere positiv auf den Nachwuchs auswirken. In Ihrer dritten Frage sprechen Sie die höhere Belastung der verfügbaren Unterführer durch Ausfälle beim Ausbildungs- und Führungspersonal an. Das Heer hat hierzu eine Untersuchung von Abhilfemaßnahmen durchgeführt. Während bei den Offizierstellen Abhilfe durch den seit 1976 laufenden Aufwuchs zu erreichen ist, kann das Führerfehl bei den Unteroffizieren vor allem durch Überprüfung der Lehrgangsstruktur und ständige Anpassung der Nachwuchswerbung an die Entwicklung verringert werden. Durch Nachsteuern in einzelnen Bereichen der Ausbildung wird das Führerfehl in der Truppe weiter verringert werden. Ergebnisse erster Untersuchungen hierzu liegen bereits vor. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. Diese werden voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Überlastung der Ausbilder wird außerdem abgebaut durch Verringerung von Vorhaben außerhalb der Einheit und des Verbandes. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 93 und 94): Hält es die Bundesregierung für angebracht, Wehrpflichtige, die in den norddeutschen Seeheilbädern — hier namentlich Helgoland — bei Kurverwaltung und Einrichtungen der Heilfürsorge beschäftigt sind, auch dann zu Wehrübungen heranzuziehen, wenn in diesen Bädern Saisonbetrieb herrscht, und Ersatzpersonal für die Dauer der Einberufung nicht zur Verfügung steht? Ist die Bundesregierung bereit, die zuständigen Kreiswehrersatzämter entsprechend anzuweisen, auf die schwierige Personalsituation in den Seeheilbädern während des Saisonbetriebs besondere Rücksicht zu nehmen und Einberufungen zu Wehrübungen nur außerhalb der Saison, in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. April, vorzunehmen? Zu Frage B 93: Die Teilnahme an Wehrübungen beschränkt sich auf Wehrpflichtige, die für den Mobilmachungsfall einberufen sind. Sie müssen für ihre Verwendung aus- und weitergebildet und in Übung gehalten werden. Aus diesem Grunde sind sie bei den Wehrübungen nicht ersetzbar. Ausfälle — insbesondere, wenn es sich um Führungs- und Funktionspersonal handelt — beeinträchtigen die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Es ist daher nicht möglich, Angehörige bestimmter Berufsgruppen während des Saisonbetriebs von der Heranziehung zu Wehrübungen generell auszunehmen. Spezielle Interessen des zivilen Bereichs an der Fortführung seiner Aufgaben wird im Rahmen des Verfahrens auf Unabkömmlichstellung Rechnung getragen. Die Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen setzt voraus, daß sein Verbleib am Arbeitsplatz gegenüber dem Wehrdienst vorrangig ist. Dies ist jedoch nur dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Betriebes ohne den Wehrpflichtigen unzumutbar beeinträchtigt würde. Darüber ist im Einzelfall zu befinden. Zu Frage B 94: Die in Betracht kommenden Kreiswehrersatzämter sind durch ihre Ortsnähe und ihren engen Kontakt mit den relevanten Interessenvertretungen der Wirtschaft und den Behörden mit den Besonderheiten der norddeutschen Seeheilbäder vertraut. Einer besonderen Unterrichtung bedarf es daher nicht. Bisher konnte ein befriedigender Interessenausgleich zwischen den Belangen der Seeheilbäder und denen der Bundeswehr stets erreicht werden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 95): Beabsichtigt die Bundesregierung, und wenn ja, warum, die Verlegung des auf dem Fliegerhorst Diepholz stationierten I. Bataillons des Luftwaffenausbildungsregiments 5 nach Essen? Es trifft zu, daß im Bundesministerium der Verteidigung Überlegungen angestellt werden, die in Diepholz stationierten Teile des I./LwAusbRgt 5 zum 1. April 1981 nach Essen-Kupferdreh in die Ruhrland-Kaserne zu verlegen. Anlaß dieser Überlegung ist die Absicht des Führungsstabes der Luftwaffe, den Stab des LwVersRgt 5 in Essen-Kupferdreh mit dem Ziel der Einsparung von Dienstposten aufzulösen, wozu in nächster Zeit die Entscheidung heransteht. Durch diese geplante Auflösung und durch eine bereits vorausgegangene Verlegung einer Heereseinheit werden Einrichtungen in der Ruhrland-Kaserne frei. Sie sollen durch eine Neubelegung besser genutzt werden. Hierfür ist das I./ LwAusbRgt 5 vorgesehen. Mit der Verlegung des I./LwAusbRgt 5 von Diepholz nach Essen-Kupferdreh können Haushaltsmittel in Höhe von rd. DM 42 Millionen eingespart werden. Diese müßten bei einem Verbleiben des Ausbildungsbataillons in Diepholz für Neubaumaßnahmen zum Ersatz der Unterkünfte ausgegeben werden, die nicht mehr instand gesetzt werden können. Die Gebäude werden nach Verlegung des Bataillons nicht mehr neu belegt. Darüber hinaus ist vorgehen, die 4./LwAusbRgt 5, die gegenwärtig wegen Überbelegung in Diepholz noch in Iserlohn stationiert ist, von dort in absehbarer Zeit ebenfalls nach Essen zu verlegen. Mit dieser Maßnahme wird die seit langem angestrebte Stationierung des Ausbildungsbataillons an einem Standort erreicht werden, was organisatorisch und aus Gründen der Dienstaufsicht Erleichterungen bringt, in Diepholz jedoch nicht vor Abschluß der bisher geplanten Neubauten (Fertigstellung ca. 1985/86) durchgeführt werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17923* Weiterhin bezweckt die Luftwaffe, mit dieser Verlegung für das starke Wehrpflichtigenaufkommen aus dem Ruhrgebiet einen heimatnahen Ausbildungsstandort zu schaffen. Der Fürsorge für die Soldaten wird auf diese Weise in besonderem Maße Rechnung getragen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fagen B 96, 97 und 98): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen sowohl der Inspekteur des Heeres als auch der Inspekteur der Luftwaffe der Leitung des Bundesverteidigungsministers gemeldet haben, daß die bestehende und zum größten il bereits vertraglich gebundene Beschaffungsplanung den Plankostenrahmen umv mehrere Milliarden DM übersteigt und daß —ohne entsprechenden Ausgleich — dadurch die Aufgabenerfüllung drastisch eingeschränkt wird? Trifft es zu, daß es sich bei einem Teil der betroffenen Beschaffungsvorhaben um alte Planung in einem fortgeschrittenen Stadium der Verwirklichung handelt, um welche Vorhaben handelt es sich dabei, und wer trägt gegebenenfalls die Verantwortung dafür, daß die Finanzierung offensichtlich nicht abgesichert ist? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesverteidigungsministers, daß die Bundeswehr „die Mittel erhalten (hat), die sie benötigt, um ihren Auftrag auch in den vor uns liegenden Jahren voll zu erfüllen angesichts der Feststellung der Inspekteure von Heer und Luftwaffe, daß der Kampfauftrag nicht mehr in dem erwarteten Umfang erfüllt werden kann, und wie ist es überhaupt möglich, daß eine Bewertung dieser sicherheitspolitischen Grundlagen in einer derart entgegengesetzten Weise erfolgen kann? Zu Frage B 96: Es trifft zu, daß die Inspekteure des Heeres und der Luftwaffe ihre Besorgnis vorgetragen haben, nicht alle planerischen Absichten in den vorgegebenen Plankostenrahmen einordnen zu können. Die Abstimmung der Vorschläge der Einzelbereiche durch den Generalinspekteur der Bundeswehr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der weiteren Arbeiten werden die Vorstellungen der Teilstreitkräfte nach Prioritäten zu ordnen und im Streitkräfteplan der Bundeswehr zusammenzufassen sein. Zu Frage B 97: Von den planerischen Absichten zu unterscheiden ist die Beschaffung der vom Parlament bereits gebilligten Vorhaben. Diese sind auf der Grundlage des Haushalts 1980 und des 13. Finanzplans finanziell abgesichert. Daher ist nicht beabsichtigt, an der neuen Waffengeneration aus finanziellen Gründen Streichungen, Verschiebungen oder Streckungen vorzunehmen. Ich gehe davon aus, daß die parlamentarische Beschlußfassung zum Haushalt 1981 dies auch für die Zukunft sicherstellt. Zu Frage B 98: Die Bundesregierung hat die Mittel für militärische Beschaffungen von 1970 bis 1980 um rd. 125 erhöht. Der 13. Finanzplan sieht bis 1983 eine weitere Steigerung um 12 % auf rd. 10 Mrd. DM vor. Dies ist die Ausgangsbasis für unsere weiteren Planungen. Trotzdem werden — wie auch schon in der Vergangenheit — nicht alle planerischen Absichten der Teilstreitkräfte realisiert werden können. Die finanziellen Aufwendungen für die Verteidigung können nicht beliebig gesteigert werden. Die Diskussion über die aktuelle Fortschreibung der Langfristplanung der Bundeswehr ist soeben erst eingeleitet worden. Zu Beginn des nächsten Jahres werden die Entscheidungen zu treffen sein, die auch künftig den sicherheitspolitischen Erfordernissen entsprechen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 99, 100 und 101): Teilt die Bundesregierung die Feststellungen, die der Angehörige der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft, Ottobrunn, Dr. Bruno Köppl, in seiner Dissertation bzw. in einem späteren Interview getroffen hat, daß die Auftragskontrolle durch das Bundesverteidigungsministerium nur eine „Scheinkontrolle" darstellt und die Rüstung in der westlichen Allianz eine Insel der Unproduktivität ist? Teilt die Bundesregierung ferner die Feststellung, daß die Sowjetunion die NATO-Staaten auf dem Sektor der Rüstungseffizienz überflügelt? Wie steht die Bundesregierung zu dem von Dr. Köppl gemachten Vorschlag, demzufolge die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft oder vergleichbare Institutionen dem Parlament für die Beurteilung von Bedrohungsanalysen und Lösungsalternativen unterstellt werden sollten? Zu Frage B 99: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Auftragskontrolle durch das Bundesministerium der Verteidigung nur eine „Scheinkontrolle" darstelle. Vielmehr gewährleistet das Verfahren zur Entwicklung und Beschaffung von Wehrmaterial, daß das Bundesministerium der Verteidigung als Auftraggeber in jeder Phase der Entstehung des Vorhabens den bestimmenden Einfluß auf die militärischtechnischen Anforderungen an das Rüstungsvorhaben, seine Leistungsfähigkeit, seine Bedien- und seine Wartbarkeit behält. Auch von ihrer Marktstellung her starke Generalunternehmer sind nicht in der Lage, Leistungsanforderungen an ein Waffensystem im Sinne höherer Komplexität einseitig durchzusetzen. Dies schließt nicht aus, daß die Industrie Vorschläge zur Erhöhung der militärisch-technischen Leistungsfähigkeit unterbreitet. Die Entscheidung ist jedoch der Amtsseite vorbehalten, wenn auch das Urteil darüber, ob die vorgeschlagene Verbesserung den geforderten Mehrpreis rechtfertigt, im Einzelfall außerordentlich schwierig sein kann. Diese Grundsätze gelten auch im Falle internationaler Rüstungsvorhaben. Hier liegt allerdings ein besonderes Problem darin, die militärisch-technischen Anforderungen der teilnehmenden Länder an das Waffensystem aufeinander abzustimmen. Die Beschränkung des Rüstungsmarktes auf wenige Anbieter erschwert die wirtschaftliche Beschaffung. Jedoch kann auch in derartigen Fällen von einem Preisdiktat — wie Herr Dr. Köppl es behauptet — keine Rede sein. Vielmehr unterliegt der inländische öffentliche Auftragnehmer dem deutschen Preisrecht, das — soweit Marktpreise nicht in Betracht kommen — regelt, welche Kosten im Rah- 17924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 men eines Selbstkostenpreises zulässig sind. Diese Preise wiederum sind der Preisprüfung unterworfen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflicht gegenüber den für die Preisprüfung zuständigen Preisdienststellen der Länder. Dies gilt auch, wenn in bestimmten Fällen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung prüft. Nach den Erfahrungen der Preisüberwachungsstellen der Länder und des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung verhindern selbst technisch und wirtschaftlich hochkomplexe Vorhaben keineswegs zuverlässige Preisprüfungen. Auch sie gestatten eine verursachungsgerechte Zurechnung von Kosten, zumal gerade die Großindustrie über betriebswirtschaftlich ausgefeilte Systeme der Betriebsabrechnung verfügt. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß es im Einzelfall für den Prüfer sehr schwierig sein kann, zu beurteilen, ob die tatsächlich angefallenen Kosten -oder — bei Selbstkostenfestpreisen — die vorkalkulatorischen Veranschlagungen im Sinne wirtschaftlicher Betriebsführung angemessen sind. Besondere Probleme können sich bei internationalen Gemeinschaftsvorhaben ergeben. Auch soweit die deutsche Industrie mitwirkt, unterliegen diese Vorhaben nicht immer kraft Gesetzes dem deutschen Preisrecht. Die Industrie ist jedoch bereit, sich in derartigen Fällen einem vertraglichen Preisprüfrecht durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung zu unterwerfen. Nur in Ausnahmefällen haben einzelne Firmen eine solche Vereinbarung abgelehnt. Soweit ausländische Auftragnehmer betroffen sind, werden im Regelfall deren nationale Preisprüfdienste tätig. Von einer „Insel der Unproduktivität" bei der Rüstung der westlichen Allianz kann keine Rede sein. Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern folgt in der Bundesrepublik Deutschland generell, aber auch bei unseren Bündnispartnern in weiten Bereichen marktwirtschaftlichen Prinzipien. Rüstungsleistungen werden, soweit eben möglich, im Wettbewerb vergeben. Dabei ist nicht zu verkennen, daß die Besonderheiten des Rüstungsmarkts — häufig nur einige wenige qualifizierte Anbieter und relativ geringe Bedarfszahlen des praktisch einzigen Nachfragers Bundeswehr — besondere Probleme mit sich bringen. Insofern sind der zivile und der militärische Markt nur schwer vergleichbar. Die Bundesregierung versucht, diesen Problemen u. a. durch verstärkte Rüstungskooperation mit den Bündnispartnern (größere, und damit wirtschaftlichere Stückzahlen), Spezialisierung und Aufgabenteilung zu begegnen. Unterschiedliche Interessenprioritäten der souveränen Bündnispartner machen jedoch immer wieder Kompromisse notwendig. Zu Frage B 100: Ein Effizienzvergleich zwischen der Sowjetunion und den NATO-Staaten auf dem Rüstungssektor ist äußerst problematisch und nur schwer mit hinreichender Zuverlässigkeit zu bewerkstelligen, da belegte Angaben über den Aufwand an Arbeitsstunden und Material auf sowjetischer Seite fehlen. Allerdings steht fest, daß die Sowjetunion besonders im letzten Jahrzehnt gewaltige Rüstungsanstrengungen unternommen hat, die ihr quantitativ und qualitativ erhebliche Fortschritte in der Ausrüstung ihrer Streitkräfte gebracht haben. Die NATO reagiert auf diese Bedrohung mit verstärkten Rüstungsanstrengungen. Hierzu gehören nicht nur steigende Verteidigungsausgaben, sondern auch vermehrte Bemühungen zur Rationalisierung, d. h. Effektivitätssteigerung der Verteidigungsausgaben. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung betrachtet es als ihre Aufgabe, Bedrohungsanalysen vorzunehmen und Lösungsalternativen zur Begegnung einer militärischen Bedrohung zu erarbeiten. Die Bundesregierung nimmt diese Aufgabe wahr und bedient sich dabei regelmäßig auch der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH sowie anderer Firmen und Einrichtungen. Eine Einschaltung dieser zuarbeitenden Einrichtungen der Exekutive durch das Parlament zur Unterstützung parlamentarischer Kontrollfunktionen birgt die Gefahr einer Interessenkollision, welche die Unabhängigkeit der Urteilsfindung berühren könnte. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 102, 103 und 104): Sind die Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs von Bülow in der Fernsehsendung .Bericht aus Bonn" vorn 16. Mai 1980 zutreffend daß in Brüssel bei der NATO darüber verhandelt werde, das gesamte Nachschubwesen — gemeint war wohl Logistik allgemein, also auch Instandsetzung und Lagerung — für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte der Bundeswehr zu übertragen? Wenn ja, wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die in dieser logistischen Organition beschäftigten zivilen deutschen Arbeitnehmer der US-Streitkräfte ihren Arbeitsplatz behalten und unter Wahrung des Besitzstandes in den nationalen öffentlichen Dienst überführt werden? Wenn nur Teile dieser genannten US-Organisation von der Bundeswehr übernommen werden sollten, um welche handelt es sich bzw. welche verbleiben weiter unter US-Verantwortung? 1. Am 29. Oktober 1979 haben die USA erneut Forderungen auf Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland für die vorgesehenen Verstärkungskräfte und die bereits hier stationierten US-Truppen vorgelegt. Durch solche Unterstützungsleistungen soll es den USA ermöglicht werden, sich auf die Erhöhung der Kampfkraft ihrer Truppen zu konzentrieren; insbesondere könnten die für Mitteleuropa vorgesehenen Verstärkungskräfte in wesentlich kürzerer Zeit herangebracht werden, da durch das „Abschneiden" eines Teils der Unterstützungskomponente mehr Tansportraum für die Kampftruppen zur Verfügung steht. 2. Die amerikanischen Vorschläge werden z. Z. im BMVg geprüft; insbesondere wird untersucht, wel- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17925* che Belastung sich personell, material und finanziell für die Bundeswehr und darüber hinaus für die Bundesrepublik Deutschland ergeben könnte. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach gründlicher Auswertung aller diesbezüglichen Informationen wird der BMVg an die betroffenen Ressorts herantreten, um eine politische Entscheidung über das amerikanische Angebot vorzubereiten. 3. Da die amerikanische Initiative auf die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit Mitteleuropas zielt, haben die USA - über die bilateralen Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland hinaus — das Thema in die NATO eingebracht und sind an die übrigen mitteleuropäischen Bündnispartner herangetreten. 4. Die amerikanischen Vorschläge sehen nicht die Übernahme des gesamten Nachschubwesens der US-Streitkräfte in Mitteleuropa durch die Bundesrepublik Deutschland und die übrigen mitteleuropäischen Verbündeten vor, sondern es stehen Teilbereiche der Unterstützung zur Diskussion. Eine Entscheidung hierüber wird abhängig sein von einer befriedigenden Kostenregelung und der Haltung der übrigen Bündnispartner. 5. Sollte es zu einer positiven Entscheidung über die amerikanischen Vorschläge kommen, ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht mit dem Fortfall von Arbeitsplätzen zu rechnen; vielmehr würden ca. 750 Arbeitsplätze durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben geschaffen werden. Wenn der Bundeswehr Aufgaben übertragen werden sollten, die zur Zeit von deutschen Arbeitnehmern der US-Streitkräfte wahrgenommen werden, wird zu prüfen sein, ob von den amerikanischen Behörden dabei deutsche Arbeitnehmer freigestellt werden und ob diese dann in den öffentlichen Dienst übernommen werden können. Die Prüfung der amerikanischen Vorschläge und Wünsche ist im BMVg noch nicht abgeschlossen; Untersuchungen zu einer möglichen Realisierung wurden noch nicht eingeleitet. Es ist deswegen noch nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang ein solches Problem auftreten könnte. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 105): Ist die Bundesregierung bereit, zugunsten der zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse beitragspflichtigen Soldaten und Beamten die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten, damit auch die betroffenen Soldaten und Beamten, wie Arbeiter und Angestellte, befreit werden von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse, wenn sie bereits einen Versicherungsschutz besitzen aufgrund ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Soldaten oder Beamte? Für die in der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherten Unternehmer, die Wehrdienst leisten, enthält der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) eine neue Regelung. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Ansprüche auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Beamte, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso versicherungspflichtig wie Beamte, die als Arbeiter oder Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 9. Februar 1977 (1 BvL 11/74) u. a. entschieden, daß die Regelungen über die Versicherungspflicht der Beamten, die als Landwirte tätig sind, nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Arbeiter und Angestellte, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, sind nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte nicht versichert, wenn sie bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften für den Fall der Krankheit versicherungspflichtig sind. Diese Regelung betrifft die Zuständigkeit der Versicherungsträger, ändert jedoch nicht den Grundsatz, daß selbständige Landwirte in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Aus der dargestellten Rechtslage ergibt sich derzeit keine Notwendigkeit zu gesetzgeberischen Maßnahmen. Bei der Kodifizierung der Krankenversicherung wird allerdings die geltende Regelung über die Krankenversicherungspflicht von Beamten, die eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung ausüben, generell zu überprüfen sein. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 106, 107 und 108): Welche Untersuchungen hat das Bundesverteidigungsministerium bisher durchgeführt, um insbesondere die Arbeitsbedingungen der Frauen in der Bundeswehr und hierbei speziell des Küchenpersonals zu überprüfen, bzw. welche Ergebnisse liegen schriftlich darüber vor, und welche Konsequenzen hat das Bundesministerium daraus gezogen? Ab wann ist mit der Herausgabe der Zentralen Dienstvorschrift 60/2 Heimbewirtschaftungsbestimmungen zu rechnen, zumal das Bundesverteidigungsministerium durch Parlamentarischen Staatssekretär von Bülow in der Antwort auf meine Frage, Drucksache 8/2802, Teil B, laufende Nr. 71, angekündigt hat, .mit Herausgabe der ZdV 60/2 rechne ich für das zweite Halbjahr 19791 Welche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten bestehen für zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr, die überwiegend in Handwerksberuf en eingesetzt sind, bzw. wie viele zivile Arbeitnehmer der Bundeswehr haben in den Jahren 1977 bis 1979 daran teilgenommen? Zu Frage B 106: Auf Ihre Frage zum Ergebnis von Untersuchungen über die Arbeitsbedingungen der Frauen in der Bundeswehr — speziell des Küchenpersonals — 17926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 teile ich Ihnen mit, daß derartige Untersuchungen hier nicht durchgeführt wurden. Sollten Sie einen Einzelfall im Auge haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir alsbald Näheres mitteilen würden. Ich werde dann veranlassen, daß die Angelegenheit geprüft wird. Zu Frage B 107: Die für das 2. Halbjahr 1979 geplante Herausgabe der ZDv 60/2 hat sich verzögert, weil in der Frage des Zugangsrechts von zivilen Beschäftigten zu den Heimen der Soldaten keine Einigung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung/Deutschen Bundeswehr-Verband sowie den Unteroffizieren einerseits und dem Hauptpersonalrat und der Gewerkschaft OTV andererseits erzielt werden konnte. Ich habe entschieden, auf eine generelle Regelung zu verzichten. Ich rechne damit, daß die ZDv 60/2 im Frühjahr 1981 der Truppe vorliegt. Zu Frage B 108: Die Fortbildung im Bereich der Bundeswehrverwaltung erstreckt sich inhaltlich auf alle Wissensbereiche berufsbezogener bzw. berufsergänzender Art. Entsprechend diesen Erfordernissen bietet die Bundeswehrverwaltung seit Jahren ein vielfältiges und differenziertes Forbildungsprogramm an, das in einem jährlichen Lehrgangsplan zusammengefaßt ist. Obwohl eine Rechtsgrundlage für die Fortbildung nur bei Beamten besteht, werden Arbeitnehmer — auch ohne eine entsprechende tarifliche Regelung — seit 1961 gleichrangig in das Fortbildungsprogramm einbezogen. Die Fortbildung der Arbeiter spezialisiert sich überwiegend auf die Teilnahme an verwendungsbezogenen Lehrgängen an den eigenen Lehrinstituten, Schulen der Streitkräfte, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und privaten Trägern der Industrie und Wirtschaft. Daneben ist ihnen die Möglichkeit eingeräumt, an den dezentralen Fortbildungsveranstaltungen der Ober-, Mittel- und Unterbehörden meines Geschäftsbereichs teilzunehmen. Lehrgangsplätze werden für diesen Personenkreis in allen möglichen Sachbereichen vom Selbst-, Betriebs- und Brandschutz über Lehrgänge für Lüftungs-, Heizungs-, Beleuchtungs-, Regel- und Meßtechnik bis zur speziell fachlichen Fortbildung von Kraftfahrern, Schneidern und Schuhmachern angeboten. Die unterschiedlichen Fortbildungsinteressen, die Zersplitterung in über 50 Berufsgruppen, die Eigenart vieler Dienstposten und vor allem eine immer wieder festzustellende Fortbildungsunwilligkeit dieses Personenkreises erschwert eine systematische Fortbildung außerordentlich. Aus diesem Grunde können jährlich nur etwa 5% aller Arbeitnehmer (1977 bis 1979 = 11 232) fortgebildet werden, obwohl ein weitaus größeres Platzangebot vorlag. Ihr prozentualer Anteil am gesamten Fortbildungsprogramm betrug 1977 13,4%, 1978 10,7% und 1979 13,7%. Durch entsprechende Werbung war 1979 immerhin ein Anstieg der Teilnehmerzahlen gegenüber dem Vorjahr um 16,8 % zu erreichen. Die Bundeswehr bildet aber auch Auszubildende (Lehrlinge) in 20 Ausbildungsberufen der Industrie und des Handwerks aus. Diese Berufsausbildung dient dem Zweck, qualifizierte Nachwuchskräfte als Facharbeiter sowie als militärische Unterführer in technischer Verwendung zu gewinnen. Z. Z. stellt die Bundeswehr etwa 3 050 Ausbildungsplätze in 32 Ausbildungsstätten zur Verfügung. Seit 1959 bis Ende 1979 haben insgesamt 8 554 Auszubildende, davon 2 753 in den Jahren 1977 bis 1979, die Facharbeiter- bzw. Gesellenprüfung bestanden. Dabei waren die Ergebnisse besser als im Bundesdurchschnitt. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 109 und 110): Sind der Bundesregierung Ergebnisse von Fußmessungen bekannt, denenzufolge nur bei 30 v. H. der Jungen und Mädchen passendes Schuhwerk getragen wurde, und besitzt sie wissenschaftliche Erkenntnisse fiber einen Zusammenhang an Fußdeformierungen und Statikveränderungen des kindlichen Fußes, die durch schlechtes Schuhwerk oder nicht dem Alter entsprechende Schuhgrößen hervorgerufen werden? Sind der Bundesregierung Fußmeßmethoden bekannt, die im Schuhfachhandel einfach und ohne Kostenbelastungen durchgeführt werden können, und welche Möglichkeiten einer besseren Information der Eltern über passendes Schuhwerk sieht die Bundesregierung, um hier Dauerschäden zu vermeiden? Zu Frage B 109: Der Bundesregierung ist bekannt, daß vom Deutschen Schuhinstitut regelmäßig bei Kindern Fußmessungen in Verbindung mit Kontrollen der getragenen Schuhe vorgenommen werden, deren Ergebnisse in der Schuhfachpresse zur Veröffentlichung kommen. Messungen in der Zeit vom 28. April bis 23. Mai 1980 bei 903 Kindern an 15 verschiedenen Orten ergaben, daß rund 10 Prozent dieser Kinder um 1-2 Nummern zu große Schuhe, rund 30 Prozent passende Schuhe und rund 60 Prozent um 1-5 Nummern zu kurze Schuhe tragen. Die Bundesregierung ist über den Fortschritt auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Orthopädie über den Zusammenhang von Fußgesundheit und Fußbekleidung unterrichtet. Mangelhafte, insbesondere zu kurze oder im Ballenbereich zu weite Schuhe des Kindes hemmen die Reifung des Fußes, führen zur Deformierung des Fußes und tragen damit wesentlich zur Fußschwäche bei, die oft erst später zu behandlungsbedürftigen Funktionsausfällen führen kann. In den Jahren 1956 und 1957 führten Messungen bei 26 346 Kindern und Jugendlichen von Kiel bis München (unterstützt durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und durch die Industrie) zur Beseitigung eines systematischen Fehlers der damals gebräuchlichen Maßtabellen für die Serienherstellung von Kinderschuhen und schließlich zu einem praktikablen Mehr-Weiten-Angebot, das 1966 unter der. Bezeichnung aka 64, seit 1974 unter der Bezeichnung WMS mit besonderen Weiten für schmale, mittlere und stark gebaute Kinderfüße ein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17927* geführt werden konnte. Mit der Information der Offentlichkeit wurde das Deutsche Schuh-Institut in Frankfurt/Main von der deutschen Schuhindustrie und dem deutschen Fachhandel beauftragt. Die Bundesrepublik Deutschland dürfte heute in Europa das Land mit der aus ärztlicher Sicht besten Kinderschuhversorgung sein. Es ist bekannt, daß es in vielen Ländern bis heute nur Kinderschuhe in einer oder nur in zwei Weiten gibt. Zu Frage B 110: Ohne Belastung des Konsumenten mit zusätzlichen Kosten ist es heute möglich, bei allen Kinderfünen vor der Schuhanprobe Länge und Weite zu messen und über 90 Prozent der Kinder mit korrekt passenden Schuhen zu versorgen. Rund 8 Prozent der Kinder bedürfen, insbesondere bei sehr schmalen Füßen, eines besonderen Angebots. Die Information über den engen' Zusammenhang von Fußgesundheit und Fußbekleidung ist zu einem wichtigen Beitrag der Gesundheitserziehung geworden. Die Bundesregierung fördert die Gesundheitserziehung innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie fördert insbesondere auch die Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e. V., die sich gerade des hier angesprochenen Themas besonders angenommen hat. Der von ihr zum Weltgesundheitstag 1977 herausgegebene Sammelband „Unsere Kinder — fit fürs Leben" enthält einen umfassenden Beitrag über die Verhütung von Fußschäden durch korrekte Fußbekleidung. Dieser Beitrag steht allen Interessierten als Sonderdruck kostenlos zur Verfügung und wird, wie der Bundesregierung bekannt ist, nach wie vor häufig angefordert. Gleiches gilt für ein Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie, das von verschiedenen Landesvereinigungen für Gesundheitserziehung, aber auch vom Deutschen Schuh-Institut kostenlos abgegeben wird. Als besonders wichtig hat sich die Information der Ärzte, hier vor allem der Allgemeinärzte, Orthopäden und Kinderärzte, erwiesen, ferner die Herausgabe und regelmäßige Fortschreibung eines nach Postleitzahlen gegliederten Registers aller Schuhhäuser, die ihre Bereitschaft erklärt haben, sich unter Beachtung bestimmter Auflagen besonders für die fußgerechte Versorgung der Kinder mit Schuhen und für die sachverständige Beratung der Eltern einzusetzen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 111 und 112): Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchungen und Messungen in Frankfurt am Main, Augsburg, Gießen, Springe, Itzehoe, Georgmarienhütte und Mayen des Deutschen Schuhinstituts, die mit dem Ergebnis endeten, daß ca. 2/3 aller Kinder zu kleine Schuhe tragen und dadurch gesundheitliche Dauerschäden befürchtet werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie, dem Deutschen Schuhinstitut, dem Fachverband der Kinderärzte und anderen geeigneten Organisationen die notwendigen Fragen der Aufklärung zu erörtern, entsprechende Maßnahmen zu unterstützen und Eltern und Ärzte davon in Kenntnis zu setzen? Zu Frage B 111: Hierzu darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 109 B (Drucksache 8/4147) des Herrn Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) verweisen, die als Anlage beigefügt ist. Die Bundesregierung beurteilt die Ergebnisse der vom Deutschen Schuhinstitut durchgeführten Untersuchungen und Messungen als zutreffend. Zu Frage B 112: Die Bundesregierung fördert bereits die gesundheitliche Aufklärung auf dem Gebiet der Fußgesundheit im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die von der Bundesregierung institutionell geförderte Bundesvereinigung für Gesundheitserziehung e. V. beabsichtigt, das Thema Fußgesundheit der Kinder in ihren Veröffentlichungen erneut aufzugreifen. Eine weitergehende Aufklärung auf diesem Gebiet durch die Bundesregierung erscheint angesichts der bereits eingeleiteten Aktivitäten nicht erforderlich. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 113): Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß deutsche Arbeitnehmer, die längere Zeit für ausländische Unternehmen im Ausland tätig sind, jedoch auch einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beibehalten, keinen Anspruch auf Kindergeld erheben können? Nach § 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) hat Anspruch auf Kindergeld für seine Kinder, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bis Ende 1974 waren hiervon die Personen ausgeschlossen, die außerhalb dieses Gebietes erwerbstätig waren. § 6 BKGG, der diesen Ausschluß festlegte, ist mit Wirkung vom 1. Januar 1975 ersatzlos gestrichen worden (Artikel 37 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21. Dezember 1974, BGBl. I S. 3656). Seitdem werden die bezeichneten Personen nur noch von der allgemeinen — nicht an die Erwerbstätigkeit anknüpfenden — Ausschlußvorschrift des § 8 Abs. 1 BKGG betroffen. Nach deren Nummer 2 wird kein Kindergeld für Kinder gezahlt, für die außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeskindergeldgesetzes kindergeldähnliche Leistungen zu zahlen sind. Hierdurch sollen Doppelleistungen vermieden werden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 114 und 115): 17928* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Sind der Bundesregierung europäische Versuche für Notarzteinsätze mit Solokrafträdern z. B. bei Staus auf Autobahnen und bei sonstigen Verkehrsengpässen in Großstädten usw. bekannt, und welche Erfahrungen wurden gegebenenfalls gemacht? Hält es die Bundesregierung für angebracht, diese Einsatzmöglichkeiten auch in der Bundesrepublik Deutschland anzuregen oder zu empfehlen, damit eventuell schnellere Einsätze von Notärzten ermöglicht werden? Zu Frage B 114: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Paris ein Teil der Notärzte auf Solokrafträdern, jeweils begleitet von zwei Polizeikrädern, eingesetzt wird. Nähere Erfahrungen über die Einsatzart liegen derzeit nicht vor. Zu Frage B 115: Die Durchführung des Rettungsdienstes ist Aufgabe der Bundesländer und wird durch Rettungsdienstgesetze bzw. Feuerwehrgesetze geregelt. Die Bundesregierung koordiniert mit Zustimmung der Bundesländer die grundsätzlichen Angelegenheiten des Rettungswesens. Unter Beachtung dieser Sachlage erklärt die Bundesregierung: In der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht die Absicht, einen organisierten Notarzteinsatz auf Solokrafträdern einzuführen. Versuche, die bereits vor 15 Jahren vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführt wurden, haben gezeigt, daß die Nachteile eines solchen Einsatzes die geringfügigen Vorteile erheblich überwiegen. Gegen einen organisierten Einsatz von Notärzten auf Solokrafträdern sprechen derzeit insbesondere folgende Gesichtspunkte: — Ein solcher Notarztdienst ist abhängig von der Bereitschaft der Ärzte und Ärztinnen, ein Kraftrad zum Unfallort zu benutzen. — Notärzte auf Krafträdern sind im Winter nur bedingt einsatzfähig. — Notärzte auf Krafträdern müßten sich vor -dem Einsatz umkleiden. Hierdurch entsteht unnötiger Zeitverlust. — Krafträder können nicht so optimal mit ärztlichem Gerät ausgestattet werden wie Personenwagen. — Die Rettungsdienstorganisationen haben sich z. B. in Bayern gegen diese Einsatzart ausgesprochen. — Das Deutsche Rote Kreuz gibt dem Notarzt-Pkw unbedingt den Vorzug. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 116): Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Ferdinand Schmidt, die er bei der Eröffnung des Kongresses .Rauchen oder Gesundheit" geäußert hat, daß rauchende Politiker vor der Fernsehkamera der Jugend ein schlechtes Beispiel geben, so daß die staatsbürgerlichen Pflichten z. B. dem Bundeskanzler gebieten, sich bei Fernsehauftritten nicht ständig eine Zigarette anzuzünden, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls ihren Mitgliedern nahelegen, künftig das Rauchen in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Fernsehauftritten, zu unterlassen? Zu dieser Frage habe ich in der Fragestunde vorn 16. April 1980 auf entsprechende Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) Stellung genommen. Eine Kopie des Protokolls dieser Sitzung füge ich bei. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 117 und 118): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der genetischen Beratung in der Bundesrepublik Deutschland? Teilt die Bundesregierung die vom Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages im Deutschen Ärzteblatt, Heft 4 vom 24. Januar 1980, zum Ausdruck gebrachte Sorge über unzureichende Voraussetzungen füe eine angemessene genetische Beratung in der Bundesrepublik Deutschland? Der Stand der genetischen Beratung ist nach Auffassung der Bundesregierung gut. Allerdings ist das Angebot noch nicht flächendeckend für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb fördert die Bundesregierung finanziell den „Satelliten-Modellversuch Heidelberg''. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort zur Frage B 90 in der 209. Sitzung am 21. März 1980 (Protokoll S. 16813). Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 119): Ist die Bundesregierung bereit, die Trinkwasserverordnung dahin gehend zu ändern, daß die große chemische Untersuchung nur für Wasserversorgungsanlagen vorgeschrieben ist, die jährlich mehr als 10 000 m3 Trinkwasser abgeben, und für Wasserversorgungsanlagen, aus denen jährlich weniger als 10 000 m3 Wasser abgegeben werden, die Regelung gelten zu lassen, die heute schon für die Anlagen gilt, die jährlich weniger als 1 000 m3 Trinkwasser abgeben? In einer Änderung der Trinkwasser-Verordnung, die vom Bundesrat am 23. Mai 1980 beschlossen wurde und am 1. Oktober 1980 in Kraft treten wird, ist vorgesehen, daß die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen zulassen kann, daß die Untersuchungen auf chemische Stoffe in größeren als jährlichen Abständen vorgenommen werden oder für bestimmte Stoffe unterbleiben können. Bei Wasserversorgungsanlagen, aus denen Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe abgegeben wird, dürfen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17929* allerdings längere als jährliche Abstände nicht bestimmt werden, jedoch kann auch hier die Zahl der zu untersuchenden Stoffe je nach den Umständen des Einzelfalles herabgesetzt werden. Die „große chemische Untersuchung" wird es daher nur noch in Ausnahmefällen geben, die Regelung wird insgesamt zu einer ganz wesentlichen Herabsetzung der chemischen Untersuchungen führen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 120): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Forschungsergebnissen am California Institute of Technology in Pasadena (USA), nach denen die Bleibelastung des Konsumenten durch Nahrungsmittelaufnahme aus verlöteten Konservendosen erheblich höher ist als bisher angenommen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung hat erst jetzt Informationen über die kürzlich veröffentlichten amerikanischen Forschungsergebnisse erhalten. Das Bundesgesundheitsamt ist damit befaßt, der Aussage der Autoren nachzugehen, daß die Bleibelastung durch Lebensmittel aus gelöteten Dosen erheblich höher sein soll, als dies bisher angenommen wurde. Erste Überprüfungen durch das Bundesgesundheitsamt haben bereits ergeben, daß diese Feststellungen nicht zutreffen. Im übrigen hat die Bundesregierung seit geraumer Zeit ihre Bemühungen verstärkt, die Bleikontamination von Lebensmitteln durch das Lötmaterial der Dose weitgehend auszuschalten. So wird bereits auf die Dosenhersteller eingewirkt, bleiarme bzw. bleifreie Herstellungstechniken einzuführen. Auf dem Getränkesektor ist diese Forderung schon jetzt erfüllt. Ferner wird das Bundesgesundheitsamt in Kürze Richtwert-Empfehlungen für Bleigehalte in eingedosten Lebensmitteln herausgeben, die es den Konservenherstellern ermöglichen, solche Dosen zu verwenden, bei denen ein Überschreiten dieser Werte ausgeschlossen ist. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 121): Liegen der Bundesregierung Untersuchungen und Kostenschätzungen der durch Alkoholmißbrauch in der Bundesrepublik Deutschland entstehenden Schäden vor, bzw. bis zu welchem Ausmaß werden diese Kosten durch Steuern auf alkoholische Getränke ersetzt? Der Bundesregierung liegen keine Untersuchungen oder Kostenschätzungen für die durch Alkoholmißbrauch in der Bundesrepublik entstandenen Schäden vor. Dafür wäre eine differenzierte Morbiditätsstatistik erforderlich, in der alle alkoholbedingten Folgeschäden etwa der Leber, der Magenschleimhaut, der Nervenstränge, des Gehirns etc. nicht nur hinsichtlich ihrer Häufigkeit, sondern auch bezüglich ihres Behandlungsaufwandes ausgewiesen sein müßten. Auch damit wären nur die rein krankheitsbedingten Kosten einschließlich derjenigen für Medikamente erfaßbar, nicht aber die mittelbaren Kosten, verursacht durch Krankengeld, Verlust am Bruttosozialprodukt, frühzeitiger Berentung und Hinterbliebenenversorgung. Lediglich mit einer in der Schweiz durchgeführten Untersuchung ist der Versuch unternommen worden, die Gesamtkosten alkoholbedingter Erkrankungen zu erfassen; das Ergebnis hat für wesentliche Teilbereiche nur zu ungenügenden Ergebnissen geführt. Die von den Bundesländern und vom Bund erhobenen Alkoholsteuern sind Teil der Gesamteinnahmen und werden nicht gesondert solchen Maßnahmen zugewiesen, die insbesondere auch von den Sozialleistungsträgern durch alkoholbedingte Folgeschäden erbracht werden müssen. Man wird jedoch bei kritischer Einschätzung der Situation davon auszugehen haben, daß — auch unter Einbeziehung der durch Alkoholmißbrauch im Straßenverkehr entstehenden Schäden — die Gesamtkosten aus den Folgeschäden durch Alkoholmißbrauch die steuerlichen Einnahmen bei weitem übersteigen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 122, 123, 124 und 133): Hat die Bundesregierung auf Grund einer Analyse des Gebrauchswerts europäischer Autoglasprodukte durch Recherchen den Informationsrückstand über im Serienbau der Automobilindustrie verwendete Windschutzscheibenarten beseitigt oder eine Beseitigung eingeleitet? Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung, daß Verbundsicherheitsglas auf Grund entscheidender Verbesserungen durch die Einführung von drei Neukonstruktionen am europäischen Markt den Qualitätsabstand zum Einscheibensicherheitsglas so wesentlich erweitert hat, daß Zweifel an der Überlegenheit des HPR-Verbundsicherheitsglases eindeutig ausgeräumt wurden? Ist die Bundesregierung bereit, dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften zu empfehlen, nicht auf dem technischen Standard von Windschutzscheiben der Vergangenheit zu verharren, sondern sich durch Öffnung für von der Automobilindustrie voll akzeptierte, neue Windschutzscheibenarten zugunsten einer Einführung von HPR-Verbundsicherheitsglas für die alleinige Verwendung als Windschutzscheiben in Kraftfahrzeugen zu entscheiden? Welche Anstrengungen ist die Bundesregierung bereit zu unternehmen, um die Autobahnrast- und -tankstellen behindertengerechter zu gestalten? Zu Frage B 122: Die Zulassung von Scheiben als Windschutzscheiben ist in erster Linie eine Frage unfall- und verletzungsrelevanter Kriterien und nicht eine Frage des Gebrauchswertes. Über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften auch neuerer Windschutzscheibenarten ist die Bundesregierung informiert. Zu Frage B 123: Das Verletzungsrisiko insbesondere hinsichtlich der Schnittverletzungen ist bei den neuentwickelten Windschutzscheibenarten geringer. Beim Tragen eines Sicherheitsgurtes fällt diese Verbesserung jedoch nicht so stark ins Gewicht. Dies ist wahrscheinlich auch einer der Gründe, wieso diese neuen Windschutzscheibenarten bisher nur in sehr wenige Fahrzeugtypen eingebaut werden. 17930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Das HPR-Verbundglas selbst ist durch die Neuentwicklungen nicht beeinflußt worden. Eine Überlegenheit gegenüber Einscheibenhartglas besteht nach wie vor nicht. Zu Frage B 124: Unbeschadet des positiven Einflusses von Sicherheitsgurten ist die Bundesregierung bereit, sich bei der EG-Kommission für eine Prüfvorschrift einzusetzen, die ein Sicherheitsglas zum Ziel hat, das den seit langem eingeführten Sicherheitsgläsern überlegen ist. Zu Frage B 133: Zur Zeit sind bereits ca. 130 behindertengerechte WCs in Autobahn-Nebenbetrieben und WC-Anlagen auf unbewirtschafteten Rastplätzen (PWC-Anlagen) vorhanden und in Betrieb. Die meisten dieser Behinderten-WCs sind über die Forderungen der DIN 18024 hinaus mit Sondereinrichtungen ausgestattet. Hierzu zählen: 1. Der Einbau eines Spezial-WCs Typ Clos-o-mat mit Unterdusche und Warmluftgebläse, wobei den speziellen Bedürfnissen Contergangeschädigter Rechnung getragen wird. 2. Fest installierte und klappbare Haltegriffe an WC und Waschbecken. 3. Waschbecken mittels Kurbel höhenverstellbar. 4. Großer, behindertengerechter Spiegel bzw. Kippspiegel. 5. Rutschfester Gumminoppen-Bodenbelag. 6. Wandklappsitz. Außerdem werden Zubehörartikel wie Hygieneeimer und Handtuchspender eingebaut. Mit den vorhandenen Behinderten-WCs ist heute schon sichergestellt, daß Behinderte nahezu im gesamten BAB-Netz — von wenigen Teilstrecken abgesehen — alle 50 km i. M. behindertengerechte Toilettenanlagen vorfinden. Die Gesamtinvestitionen, die von Bund und Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH zur Durchführung eines Behindertenprogramms bisher aufgewandt wurden, betragen etwa 2,2 Millionen DM. Ungeachtet der jetzt schon befriedigenden Situation im Sanitärbereich für Behinderte sollen auch weiterhin vorhandene Nebenbetriebe behindertengerecht ausgebaut werden; beim Neubau von Raststätten und Tankstellen ist die Einrichtung von Behinderten-WCs ohnehin vorgesehen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 125): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn vom gesetzlichen Finderlohn bei Funden auf ihrem jeweiligen Gelände abweichen? Abweichend von der allgemeinen Regelung des Finderlohnes gemäß § 971 BGB regelt § 978 BGB die Ansprüche eines Finders von Sachen in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt. Danach erhält der Finder für Funde im Werte bis zu 100 DM keinen Finderlohn, darüber hinaus besteht der Finderlohn in der Hälfte des Betrages, der sich bei Anwendung des § 971 Abs. 1 Satz 2, 3 ergeben würde. Die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost verfahren nach dieser gesetzlichen Bestimmung. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 126): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, nach welchen wesentlichen Kriterien die Fahrpläne der Deutschen Bundesbahn aufgestellt werden und mit welchen Verbänden, Personen oder Einrichtungen außerhalb der Deutschen Bundesbahn die Fahrplanentwürfe abgestimmt werden? Die Kriterien, nach denen die Fahrpläne der Deutschen Bundesbahn (DB) erstellt werden, sind durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und durch das Bundesbahngesetz (BbG) vorgegeben. Nach § 4 AEG gehört es zu den Aufgaben der öffentlichen Eisenbahnen, den Reise- und Güterverkehr in Übereinstimmung mit dem Verkehrsbedürfnis zu betreiben und auszugestalten. Aufbauend auf diese allgemeinen Grundsätze schreibt das BbG (§ 28) vor, daß die DB unter Verantwortung ihrer Organe (Vorstand und Verwaltungsrat) wie ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen ist, daß die Erträge die Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Rückstellungen decken. Von diesen Gesetzesaufträgen ausgehend, wurde der DB in einem Leistungsauftrag vorgegeben, einen möglichst hohen Kostendeckungsgrad im Personenverkehr anzustreben. Im Rahmen dieser Vorschriften werden die Fahrpläne von der DB in eigenverantwortlicher Zuständigkeit erstellt. Für die Abstimmung der Fahrpläne mit Verbänden, Personen oder Einrichtungen außerhalb der DB gilt folgendes: Dem Bundesminister für Verkehr sind die Entwürfe der Jahres- und Halbjahresfahrpläne lediglich mitzuteilen (§ 17 Abs. 1 BbG). Dagegen ist die DB gehalten, den Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplanes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 48 BbG). Diese wird für Fragen von grund- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17931* sätzlicher Bedeutung sowie für den Schienenpersonenfernverkehr auf einer jährlich im November stattfindenden Besprechung der Hauptverwaltung der DB mit den für Eisenbahnfragen zuständigen Referenten der Länderverkehrsministerien geboten. Für den Bezirks- und Nahverkehr finden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisierte Fahrplankonferenzen unter Beteiligung der Länder, der Kreise und Kommunen sowie der Fremdenverkehrsorganisationen statt. Neben diesen Abstimmungen arbeitet die DB bei der Planung ihres Leistungsangebotes mit dem seit 1926 bestehenden Fahrplanausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstages zusammen, der sich die regelmäßige, geordnete Mitarbeit an der Fahrplanerstellung des innerdeutschen und internationalen Eisenbahnverkehrs zur Aufgabe gestellt hat. Er setzt sich aus Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr und dem Bund Deutscher Verkehrsverbände zusammen. Ein von diesem Fahrplanausschuß gewählter „ständiger Ausschuß" berät zweimal im Jahr alle anstehenden Fahrplanprobleme mit der DB. Ober die vorerwähnten Abstimmungen hinaus hat im übrigen jeder Bürger die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Vorschlägen zur Verbesserung des Fahrplans mündlich oder schriftlich unmittelbar an die DB zu wenden. Diese Eingaben werden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Fahrpläne ausgewertet und — soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll — realisiert. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 127): Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Wiederholung eines Streiks — wie am Grenzübergang Herleshausen am 11. Mai 1980 — zu unterbinden, und teilt sie die Meinung, daß gewerkschaftlich organisierte Streiks mit der Folge der Behinderung des Verkehrs an Zonengrenzübergängen unterbleiben sollten? Nach den Ermittlungen der Bundesregierung hat der Fahrer eines Lastkraftwagens am 11. Mai 1980 am Grenzübergang Herleshausen sein Fahrzeug quergestellt und den Verkehr mit der Begründung behindert, er wolle mit dieser Maßnahme die Lohnverhandlungen seiner Gewerkschaft unterstützen. Von einem gewerkschaftlich organisierten Streik kann daher nicht die Rede sein. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 128): Wie hoch war der Anteil (in Prozent und DM) ausländischer Firmen an Straßenbaumaßnahmen des Bundes in den letzten fünf Jahren? Der Anteil der an ausländische Baufirmen erteilten Aufträge im Bundesfernstraßenbau ist nach Anzahl und Wert gering. Nach den vorliegenden statistischen Unterlagen wurden in den vier Jahren 1975 bis einschließlich 1978 von 26 088 Aufträgen (Einzelwert über 25 000,— DM) mit einem Gesamtwert von rd. 17 Mrd. DM nur 56 Aufträge (0,2 %) im Gesamtwert von 103 Millionen DM (0,6 %) an ausländische Unternehmer vergeben. Für das Jahr 1979 ist die Auswertung der statistischen Unterlagen noch nicht endgültig abgeschlossen; nach dem vorläufigen Ergebnis wurden 20 Aufträge im Gesamtwert von 23 Millionen DM an ausländische Unternehmer vergeben. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 129 und 132): Ist die Bundesregierung bereit, die im Bundesverkehrswegeplan aufgeführte Intercitystrecke Köln-Groß-Gerau in Intercitystrecke KölnKoblenz abzuändern? Wann ist mit dem Beginn des Baus der B 519 als Umgehung von Hofheim (Main-Taunus-Kreis) zu rechnen? Zu Frage B 129: Von der im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung einer Bewertung unterzogenen Neubaustrecke (NBS) Köln-Groß-Gerau ist der Abschnitt Köln-Koblenz als eigenständige Strecke in den Bundesverkehrswegeplan '80 aufgenommen worden. Wie Ihnen bereits in der Antwort auf Ihre Frage B 124 in der Fragestunde am 13./14. Mai 1980 mitgeteilt wurde, hat sich die Fortführung der Neubaustrecke über Koblenz in das Rhein-Main-Gebiet derzeit als gesamtwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen. Zu Frage B 132: Für den Bau der Umgehungsstraße Hofheim im Zuge der B 519 läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz. Ober den Beginn der Bauarbeiten können noch keine Angaben gemacht werden, zumal der Erörterungstermin noch nicht abzusehen ist. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 130 und 131): Sieht die Bundesregierung keinen inneren Widerspruch darin, daß sie einerseits bei einem Kraftstoffverbrauch 1979 von 32 Milliarden DM Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen zur Energieeinsparung auch jetzt bei weiter steigendem Verbrauch im Vertrauen auf die Selbstdisziplin nicht für erforderlich hält und — beides im Gegensatz zum Ausland — andererseits die weitere Drosselung des 1980 schon deutlich absinkenden Heizenergieverbrauchs bei einem Ölanteil 1979 von ca. 25 Milliarden DM nur durch Zwangsmaßnahmen mit schweren rechtlichen Eingriffen in freiwillige und auf Dauer angelegte Vertrags- 17932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 und Gemeinschaftsregelungen sowie mit kostspieligen Zusatzinvestitionen und ganz beträchtlicher Verwaltungsmehrarbeit für erreichbar hält? Wie löst die Bundesregierung gegebenenfalls den inneren Widerspruch auf? Der von Ihnen angenommene innere Widerspruch der Energiepolitik der Bundesregierung in bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen einerseits und Maßnahmen nach dem Energieeinspargesetz besteht nicht. Die in der Fragestellung genannten Kraftstoff- und Heizöl-Verbrauchszahlen in DM-Werten sind schon wegen der unterschiedlichen Steuersätze nicht miteinander vergleichbar. Während die Mineralölsteuer für Vergaserkraftstoff bei rd. 44,0 Pf/l liegt, beträgt sie beim leichten Heizöl lediglich rd. 1,7 Pf/l. Von den Verbrauchsmengen her liegt das größte Potential zur Energie- und Öleinsparung beim leichten Heizöl, das überwiegend zur Raumheizung eingesetzt wird. Leichtes Heizöl ist zu ca. 37 % am Inlandsabsatz von Mineralölprodukten in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Der Anteil des Vergaserkraftstoffs liegt dagegen nur bei ca. 17 %. Im übrigen ist auch die Ausgangslage für Maßnahmen zur Energieeinsparung in den beiden Bereichen nicht vergleichbar. Im Verkehrsbereich schlagen die steigenden Kraftstoffpreise unmittelbar auf den Verbraucher durch und halten ihn damit zu einem sparsameren Fahrverhalten an. Ähnliches gilt im Wohnungsbaubereich für eigengenutzte Einfamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen, bei denen der Nutzer ebenfalls ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse daran hat, seine Energiekosten zu verringern. Wie schon in der Antwort auf Ihre Anfrage vom Oktober 1979 mitgeteilt (Protokoll der 184. Sitzung des Bundestages vom 9. November 1979, Seite 14554), sind dagegen im großen Bereich der Mietwohnungen die wirtschaftlichen Interessen von Vermietern und Mietern hinsichtlich der Vermeidung steigender Heizkostenbelastungen meistens nicht gleichgerichtet. Da der Hauseigentümer im Mietwohnungsbau von den steigenden Heizkosten nicht direkt betroffen ist, können auch die normalen Marktgesetze hier nicht wirken. Der Preismechanismus als Regulativ für energiesparendes Verhalten wirkt auf das Verbrauchsverhalten der Mieter nur begrenzt und übt auch nur geringe Anreize für energiesparende Investitionen beim Eigentümer aus. Auf Grund dieser Besonderheiten kann die Energieeinsparpolitik in diesem Bereich nicht allein auf das marktgerechte Verhalten des Verbrauchers vertrauen. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen stellen aber sicher, daß nur solche Anforderungen gestellt werden, die wirtschaftlich vertretbar sind (§ 5 Energieeinsparungsgesetz). Dieser Grundsatz der Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für staatliche Eingriffe gilt in verstärkter Form auch für das von Bundesrat und Bundestag vor kurzem verabschiedete 1. Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 134): Für welche Maßnahmen hat die Deutsche Bundesbahn in den Jahren 1976 bis 1980 in den Städten Solingen und Remscheid Investitionen getätigt, und wie hoch belaufen sich die jeweiligen Kosten? Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn wurden in den Jahren 1976 bis 1980, einschließlich der für das Jahr 1980 veranschlagten Beträge, in den Städten Solingen und Remscheid folgende Investitionen getätigt: Solingen Remscheid Millionen Millionen DM DM 1. Oberbau 2,420 1,110 2. Hochbau 1,283 0,125 3. Stützmauern 0,901 1,096 4. Personenverkehrsanlagen 1,592 0,856 5. Brücken 2,020 0,580 6. Signalanlagen 2,500 — Insgesamt 10,716 3,767 Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 135): Wie ist der Stand der Planungen des Neubaus der Bundesstraße 312 zwischen B 10 Stuttgart und B 14/B 29 bei Waiblingen, wann wird der Bundesverkehrsminister über den vorliegenden Regierungsentwurf entscheiden, und wie beurteilt er die Möglichkeit einer zügigen Verwirklichung dieser Maßnahme? Der Entwurf für den Neubau der Bundesstraße 312 zwischen Stuttgart — Wangen (B 10) und Waiblingen (B 14/B 29) wird zur Zeit beim Bundesverkehrsministerium geprüft. Er wird in Kürze dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg zurückgegeben. Die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wird sich daran anschließen und einige Zeit in Anspruch nehmen, da noch offene Fragen zwischen der Landesstraßenbauverwaltung und den Städten Stuttgart und Fellbach geklärt werden müssen. Mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens kann daher nicht vor 1981 gerechnet werden. Die zeitliche Verwirklichung richtet sich nach dem Abschluß der Bauvorbereitungen (u. a. rechtskräftige Planung, Grunderwerb) und nach den dann gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten. Beim derzeitigen Sachstand Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17933* der Maßnahme kann dazu heute noch keine Aussage gemacht werden. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 136, 137 und 138): Warum hält die Deutsche Bundesbahn bei der Planung der Neubaustrecke Mannheim—Basel keinen engeren Kontakt mit den betroffenen Gemeinden und Städten, um deren Informationsbedürfnis besser befriedigen sowie deren Einwendungen und Anregungen besser berücksichtigen zu können und somit ein konstruktives Arbeitsklima zu schaffen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Verlauf der geplanten Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel im Raum Rastatt so zu konzipieren, daß die Kreuzung mit anderen Verkehrsadern in diesem Raum nicht zu landschaftszerschneidenden und stadtteiltrennenden Brückenbauwerken in Höhe von zehn bis zwölf Metern führt? Wieviel Wärterwohnhäuser, die dienstlich nicht mehr benötigt werden, befinden sich im Bezirk der Bundesbahndirektion Karlsruhe, und wie ist deren weitere Verwendung gedacht, nachdem es die Bundesbahndirektion Karlsruhe zumindest dann ablehnt, Instandsetzungsarbeiten daran vorzunehmen, wenn sie von Betriebsfremden bewohnt werden? Zu Frage B 136: Die Vorplanungen für die Neubaustrecke (NBS) (Karlsruhe-)Rastatt-Offenburg-Basel der Deutschen Bundesbahn (DB) sind in das Verfahren zur Erstellung der Regionalpläne mittlerer und südlicher Oberrhein sowie Hochrhein bereits Ende 1977 eingebracht worden. Damit hat zu einem sehr früheren Zeitpunkt eine öffentliche Diskussion über die Planungsabsichten der DB stattgefunden. Die NBS ist nunmehr Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan '80; der Abschnitt Rastatt-Offenburg soll in dem Zeitraum bis 1990 realisiert werden, der restliche Teil nach 1990. Die DB hat dementsprechend ihre Planungsarbeiten mit dem Ziel der Einleitung der Raumordnungsverfahren verstärkt aufgenommen. Sie beabsichtigt, mögliche Trassenführungsvarianten vertieft zu untersuchen und mit den betroffenen Städten und Gemeinden im einzelnen zu erörtern. Zu Frage B 137: Die DB versichert, daß die Bedenken und Anregungen der Stadt Rastatt über höhenmäßige Trassenführungen der NBS im Raum Rastatt vor Einleitung eines Raumordnungsverfahrens eingehend untersucht und gemeinsam erörtert werden. Zu Frage B 138: Nach dem Bericht der DB sind im Bezirk der Bundesbahndirektion Karlsruhe aus betrieblichen und wohnungsfürsorgerischen Gründen für die DB insgesamt 13 Wärter-Wohnhäuser dauernd entbehrlich. Es handelt sich um Häuser in Bammental, Walldürn, Steinfurt, Ettlingen, Sulzfeld, Friedrichstadt, Rotenfeld, Ringsheim, Herbolzheim, Rotenbach/Baden, Freiburg/Brsg., Ottersweier und Krauchen-wies. Die DB ist bemüht, diese Wärter-Wohnhäuser kurzfristig zu veräußern. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 139 und 140): Trifft es zu, daß durch fehlende finanzielle Mittel der Ausbau der Bundesstraße B 266 im Zuge der Umgehung Obergartzem—Firmenich nicht nach dem bisherigen Zeitplan fertiggestellt werden kann, und wie erklärt die Bundesregierung einen derartig einmaligen Vorgang? Welche Folgen würden sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus ergeben, wenn die Umgehungsstraße bei Firmenich—Obergartzem im Zuge des Ausbaus der B 266 in ihrer Fertigstellung erheblich verzögert wird, und zwar einerseits im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der innerörtlichen Gegebenheiten in Firmenich und Obergartzem und andererseits in bezug auf die Benachteiligung der ausführenden Straßenbaufirmen? Die Umgehung Obergartzem-Firmenich im Zuge der Bundesstraße B 266 wird nach dem bisherigen Zeitplan fertiggestellt werden. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 141): Warum ist die Mitnahme von Fahrrädern mit Fahrradkarte und direkter Aufgabe am Gepäckwagen bei der Deutschen Bundesbahn nur im Inlandverkehr, nicht jedoch im grenzüberschreitenden Verkehr möglich, und bis wann wird die Deutsche Bundesbahn mit den Eisenbahnen der benachbarten Staaten eine unbürokratische Regelung zuwegebringen, die es erlaubt, Fahrräder auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit Fahrradkarte direkt am Gepäckwagen aufzugeben? Die Frage der Beförderung von Fahrrädern auf Fahrradkarten im internationalen Verkehr wurde von den am „Gemeinsamen Internationalen Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck (TCV)" beteiligten Bahnen in einer Besprechung im Monat März 1980 auf Antrag der Deutschen Bundesbahn behandelt. Dabei waren die beteiligten Bahnen mehrheitlich der Auffassung, daß es zunächst wichtiger sei, den einheitlichen Europäischen Reise-Gepäcktarif weiter zu entwickeln. Nach diesem Tarif können auch Fahrräder abgefertigt werden. Die Aufgabe der Fahrräder am Packwagen ist jedoch nicht vorgesehen. Im übrigen läßt sich die im Binnenverkehr der Deutschen Bundesbahn mögliche Aufgabe der Fahrräder am Packwagen wegen unterschiedlicher abfertigungs- und beförderungstechnischer Voraussetzungen nicht ohne weiteres bei allen europäischen Bahnen einführen. Der zwischenzeitlich vereinfachte europäische Tarif für Reisegepäck erscheint unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Angebote der europäischen Bahnen und der besonderen Kundenbedürfnissen im Fernreiseverkehr jedoch auch für die Aufgabe von Fahrrädern geeignet und vertretbar. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 142): Wieviel Raststätten an Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland sind behindertengerecht ausgebaut, und bis zu welchem Zeitpunkt ist vorgesehen, alle Autobahnraststätten entsprechend auszustatten? 17934* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Der behindertengerechte Ausbau der Autobahnraststätten hat sich bei den meisten vorhandenen Anlagen als sehr problematisch erwiesen, weil in der Vergangenheit der Sanitärbereich überwiegend in den Kellerräumen der Raststätten untergebracht worden ist. Hier ist ein nachträglicher Umbau, der in der Regel mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden wäre und einen entsprechend hohen Kostenaufwand erfordern würde, weder technisch noch wirtschaftlich zu vertreten. Als praktische Lösung bietet sich in solchen Fällen an, die zur gleichen Anlage gehörende Autobahntankstelle mit einem Behinderten-WC auszustatten. Der Weg zwischen Raststätte und Tankstelle ist so kurz, daß er auch einem Behinderten zugemutet werden kann. Nach dieser Konzeption stehen z. Z.110 behindertengerecht ausgebaute Autobahnnebenbetriebe zur Verfügung. Beim Neubau von Autobahnnebenbetrieben werden die Belange der Behinderten ohnehin berücksichtigt. Mit den vorhandenen behindertengerecht ausgebauten Autobahnnebenbetrieben ist heute schon sichergestellt, daß Behinderte nahezu im gesamten Bundesautobahn-Netz — von wenigen Teilstrecken abgesehen — alle 50 km i. M. behindertengerechte Anlagen vorfinden. Die Reststrecken werden bis spätestens Ende 1982 in gleicher Weise ausgestattet sein. Darüber hinaus werden auch alle übrigen Autobahnnebenbetriebe — insbesondere Raststätten — nach und nach behindertengerecht ausgebaut, wenn größere Sanierungsmaßnahmen anstehen. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 143, 144, 145 und 146): Wieviel Straßenbaumaßnahmen des Bundes im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland, die noch im Laufe des Kalenderjahrs 1980 fertiggestellt und dem Verkehr übergeben werden sollten, können wegen fehlender Haushaltsmittel zur Finanzierung der Restarbeiten (Beschilderung, Markierung, Leitplanken) im laufenden Haushaltsjahr nicht fertiggestellt werden? Waren diese Verzögerungen seitens der ausführenden Behörden unvorhersehbar oder wurden angesichts der bekannten Finanzknappheit zu viele Projekte gleichzeitig in Durchführung genommen? In welcher Höhe wurden in den letzten fünf Jahren die vom Bund zur Verfügung gestellten Straßenbaumittel (A und B) im Bereich des Landschaftsverbands Rheinland ausgeschöpft bzw. nicht ausgeschöpft? Konnten beim Landschaftsverband Rheinland in den letzten Jahren Finanzmittel deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil der Straßenbauabteilung die Austauschbarkeit von A- und B-Mitteln nach Genehmigung durch das BMVM laut einer Auskunft des Behördenleiters nicht bekannt war? Zu Frage B 143: Keine, da kurz vor der Fertigstellung stehende Maßnahmen grundsätzlich von Kürzungen oder Sperrungen ausgenommen werden. Zu Frage B 144: Im Hinblick auf die vorgenannte Antwort stellt sich diese Frage nicht. Zu Frage B 145: Bezogen auf die Ansätze des 2. Fünfjahresplanes (1976-1980) konnten vom Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1976 bis 1979 von den in diesem Zeitraum vorgesehenen Straßenbaumitteln (A und B) rund 900 Millionen nicht abgenommen werden. Eine regionalisierte Angabe für den Landschaftsverband Rheinland ist der Bundesregierung nicht möglich, da die Mittel dem Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Zu Frage B 146: Dem Land Nordrhein-Westfalen ist die Möglichkeit der Austauschbarkeit von A- und B-Mitteln nach Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium bekannt. Da in den vergangenen Jahren Mittel ausreichend vorhanden waren, brauchte von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht zu werden. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 147 und 148): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Fahrwasservertiefung in der Schlei zwischen Maasholm und Schleimlinde der regionalpolitisch benachteiligte Landesteil Schleswig um Kappeln entscheidend gefördert werden kann? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber. auf welcher Breite und Tiefe die Schlei insgesamt und zu welchen Kosten ausgebaggert werden müßte, damit in Zukunft Schiffe bis zu 499 Bruttoregistertonnen den Hafen von Kappeln voll beladen anlaufen und verlassen können und die schon vollzogene Kapazitätserweiterung des Kappelner Hafens voll ausnützen können? Zu Frage B 147: Für regionale Förderungsmaßnahmen ist das Land zuständig. Soweit verkehrswirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden, ist die Vertiefung des Schlei-Fahrwassers zwischen Maasholm und Schleimünde nach den in der Bundesverkehrswegeplanung angewandten Kriterien zu bewerten. Vor dem Hintergrund der z. Z. vorhandenen finanzpolitischen Zwänge muß bei der Bewertung ein äußerst strenger Maßstab angelegt werden. Da im Wasserstraßenbereich begonnene Maßnahmen oder Maßnahmen zur Substanzerhaltung Vorrang haben, besteht für neue Vorhaben keine Finanzierungsmöglichkeit. Zu Frage B 148: Aus der Antwort zu Frage 147 ergibt sich, daß Planungsunterlagen zur Feststellung des Investitionsaufwandes nicht vorliegen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 149 und 150): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17935* Worauf ist es zurückzuführen, daß das Erdlos für den Weiterbau der A 445 zwischen Werl und Neheim-Hüsten nicht in Auftrag gegeben wurde, obwohl eine Ausschreibung durchgeführt wurde und ein geprüftes und genehmigtes Angebot zur Vergabe anstand? Wann ist nunmehr, und vor allem angesichts der Tatsache, daß die erforderlichen Brückenbauwerke in dem vorgenannten Streckenabschnitt entweder bereits fertiggestellt sind oder kurz vor der Fertigstellung stehen, mit der Vergabe der Erdbaumaßnahmen und mit dem Weiterbau der A 445 zu rechnen? Die Vergabeunterlagen für die Erd- und Entwässerungsarbeiten der A 445 Werl–Neheim-Hüsten wurden nach Abschluß der vergaberechtlichen Prüfung mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 24. April 1980 an die oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgegeben. Die Auftragssumme beträgt ca. 42,1 Millionen DM. Da nichtgebundene Ausgabemittel im Haushaltsjahr 1980 nur noch in beschränktem Umfang in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen, konnten die Arbeiten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen nach Prüfung der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vergeben werden. Der Weiterbau dürfte daher — auch im Hinblick auf den Umfang der Arbeiten — voraussichtlich erst im nächsten Jahr möglich sein. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 151): Wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die bald beginnende Feriensaison sicherstellen, nachdem sich Materialermüdungen an der Fahrbahnkonstruktion der Grünenthaler Hochbrücke gezeigt haben, daß der Verkehr über den Nord-Ostsee-Kanal reibungslos verläuft, und wird die defekte Brücke wiederhergestellt oder durch einen Neubau ersetzt? Die für die Sicherheit der Benutzer der Hochbrücke Grünenthal angeordneten verkehrsregelnden Maßnahmen haben bisher zu keiner unzumutbaren Verkehrsbehinderung geführt. Es wird daher erwartet, daß auch während der Urlaubszeit die Beeinträchtigung des Verkehrskomforts als Folge von Verkehrsspitzen den Umfang der Komfortverminderung in anderen Bereichen nicht überschreiten wird. Als Hilfe für eine Entscheidung sind gesamtwirtschaftliche Untersuchungen über verschiedene Lösungen zur Erhaltung des Querverkehrs im Bereich Grünenthal durchgeführt worden. Nach Abschluß der Prüfung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse wird über den Ersatz der Hochbrücke Grünenthal entschieden. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede aud die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/4147 Fragen B 152, 153, 154 und 155): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, im Rahmen des Ausbaus der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen den Bau eines Radfahrwegs einzubeziehen? Wann wird die Bundesregierung den Bau der Straßenmeisterei in Altenkirchen/Westerwald — Kölnerstraße durchführen, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Erklärungen der örtlichen Straßenbaubehörden, daß für die Verbreiterung der B 8 zwischen dem Kreuzungspunkt Vierwinden und der Umgehung Altenkirchen keine Mittel zur Verfügung stünden, und wann ist mit der Fortsetzung der Baumaßnahme zu rechnen? Ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, daß die Bundesbahnüberführungen im Zuge der B 62 zwischen Wissen und Niederschelden, soweit noch nicht geschehen, verbreitert werden, damit diese gefährlichen Engpässe beseitigt werden? Zu Frage B 152: Es ist vorgesehen, auf der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze Radwege anzulegen, wo es der örtliche Bedarf erfordert und die im Rheintal beengten Verhältnisse es zulassen, so z. B. zwischen Leubsdorf und Linz, wo die geplante Mehrzweckspur auch für die Radfahrer zur Verfügung stehen wird. Zu Frage B 153: Über Baudurchführung und Fertigstellung der Straßenmeisterei Altenkirchen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine näheren Angaben gemacht werden, da die von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz durchzuführende Planung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage B 154: Der ursprünglich geplante Ansatz des Straßenbauhaushaltes 1980 wurde bereits im Vorjahr durch Kabinettbeschluß um rd. 300 Millionen DM sowie durch das Parlament um weitere 150 Millionen DM gekürzt. Im Entwurf des Nachtragshaushaltes sind darüber hinaus Rückführungen von rd. 62,7 Millionen DM vorgesehen. Aus diesen Kürzungen ergibt sich für das Land Rheinland-Pfalz gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz eine um 17,4 Millionen DM reduzierte Mittelzuweisung von jetzt 687,4 Millionen DM (einschl. des Mittelanteiles aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm); dies sind rd. 10,4 % des allen Bundesländern zugewiesenen Gesamtbetrages. Inwieweit sich diese Mittelkürzung in Rheinland-Pfalz auf bereits laufende Bauvorhaben wie z. B. den Ausbau der B 8 zwischen dem Kreuzungspunkt Vierwinden (B 8/L 255) und Altenkirchen auswirkt, hängt weitgehend von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist. Zu Frage B 155: Es ist vorgesehen, die Bundesbahnüberführungen auf der B 62, soweit sie noch nicht verbreitert sind, wie Kirchen/Nord, Freusburg, Euteneuen und Budenholz verkehrsgerecht auszubauen. Der Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen ist von der Bestandskraft der Planfeststellungen und den Finanzierungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren abhängig. 17936* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 156): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Planungen für die B 9 im Bereich des Raumes Bad Breisig nach den jüngsten Beschlüssen des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen? Die Verlegung der B 9 im Bereich Bad Breisig ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen als vordringlich angestrebte Maßnahme (Stufe I) und die Neubaustrecke Köln-Koblenz der Deutschen Bundesbahn in Stufe II des Bundesverkehrswegeplanes 1980 enthalten. Beide Planungsträger, die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen und die Deutsche Bundesbahn, müssen ihre Planungen miteinander koordinieren und mit den Beteiligten abstimmen. Erste Gespräche wurden mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig im Februar dieses Jahres geführt. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 157): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die auf den 30. November 1980 begrenzte Frist für Zuschüsse zu Schallschutzmaßnahmen an Altbauten der Lärmschutzzone I beim Flugplatz Söllingen zu verlängern oder wenigstens die Bezuschussung auf den Tag der Antragstellung für Schallschutzmaßnahmen und nicht auf den Vollzug baulicher Maßnahmen zu erstrecken? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich für eine Verlängerung der auf fünf Jahre begrenzten Frist für die Inanspruchnahme von Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) einzusetzen. Sie ist nach ihren Erfahrungen mit dem Gesetzesvollzug der Auffassung, daß die im Gesetz festgelegte Ausschlußfrist ausreicht, um allen Bürgern, die sich rechtzeitig um baulichen Lärmschutz gekümmert haben, die Erstattung der Aufwendungen zu ermöglichen. Eine „Verlängerung" der Frist läßt sich auch nicht dadurch erreichen, daß auf den Zeitpunkt der Antragstellung abgestellt wird, da ein wirksamer Antrag voraussetzt, daß die zu erstattenden Aufwendungen erbracht worden sind. Auf die Stellungnahme in Anlage 10 des Fluglärmberichtes der Bundesregierung vom 7. November 1978 (BT-Drucksache 8/2254) weise ich hin. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/4147 Frage B 158): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch den Einbau von Katalysatoren den Schadstoffausstoß bei Automobilen zu verringern, und ist sie eventuell bereit, durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen den serienmäßigen Einbau von Katalysatoren festzulegen? Für die Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren gibt es viele technische Möglichkeiten. Die Verwendung von Katalysatoren ist nur eine davon. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, die Vielfalt technisch möglicher Lösungen durch Vorschriften auf eine bestimmte Lösungsmöglichkeit einzuschränken. Hierzu besteht auch Übereinstimmung in den Europäischen Gemeinschaften und in den zuständigen Gremien der Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Gemäß § 38 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind daher in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 47 sowie zugehörige Anlagen, Grenzwerte für Schadstoffe im Abgas festgelegt worden; es bleibt den Herstellern überlassen, welche wirtschaftlichen Lösungen sie zur Einhaltung dieser Grenzwerte anwenden. Auf die Bundestagsdrucksache 8/3236 vom 4. Oktober 1979 — Entgiftung von Autoabgasen — weise ich in diesem Zusammenhang besonders hin. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 159): Wie beurteilt die Bundesregierung aus politisch-psychologischer Sicht das Streichen der Direktverbindung Bonn—Berlin durch die Bundesbahn seit 1. Juni 1980, und ist sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß diese Streichung umgehend rückgängig gemacht wird? Die Bundesregierung hält es aus politisch-psychologischer Sicht für wichtig, daß Eisenbahnreisende des Berlinverkehrs hinsichtlich des Reisekomforts und der Reisezeiten gegenüber dem sonst üblichen Angebot im Netz der Deutschen Bundesbahn (DB) soweit irgend möglich nicht benachteiligt werden. Neben der schrittweisen Einstellung modernisierter DB-Wagen in Berlinzügen, die im Jahre 1980 abgeschlossen werden soll, bleibt die DB bemüht, in den Fahrplankonferenzen möglichst günstige Reisezeiten zu erreichen. Mit Einführung des Intercity-Bedienungssystem (IC im 1-Stunden-Takt mit beiden Wagenklassen) im Netz der DB ab Sommerfahrplan 1979 ließen sich auf dem IC-Knotenbahnhof Hannover zunächst noch nicht alle wünschenswert erscheinenden Verknüpfungen zwischen IC-Zügen und Zügen des Berlinverkehrs erreichen. So konnte die DB erst zum Jahresfahrplan 1980/81 (Beginn 1. Juni 1980) auch für den D-Zug 344 eine ca. 20 Minuten frühere Fahrlage und damit eine Verknüpfung mit der IC-Linie Hannover-Köln-Frankfurt (Main) vorsehen, nachdem die Verknüpfung des Gegenzuges D 343 mit dem IC-Netz bereits ab Jahresfahrplan 1979/80 vorhanden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17937* war. Durch die nunmehr in beiden Richtungen vorhandene Anbindung an das IC-Netz ist die Reisezeit zwischen Berlin und Bonn mit Umsteigen in Hannover (D 344/IC 627; IC 628/D 345) um eine halbe Stunde verkürzt worden. Der Laufweg des im Abschnitt Bonn—Köln bisher ohnehin nur schwach ausgelasteten Zugpaares D 344/345 konnte durch die Angebotsverbesserung vom Jahresfahrplan 1980/81 an auf den Abschnitt Berlin—Köln beschränkt und damit gleichzeitig eine Entlastung für die stark belastete Rheinstrecke und den Bahnhof Bonn erreicht werden. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 160): Wird der Bundeskanzler in seinen Gesprächen in Moskau die Frage aufwerfen, wann es Flugzeugen der Lufthansa — nachdem nun eine zweite Linie auch von Frankfurt nach Leningrad führt — endlich möglich sein wird, so wie es beim Abschluß des deutsch-sowjetischen Luftfahrtabkommens in Aussicht gestellt worden war, in Berlin-Tegel zwischenzulanden, und wenn sich ein Entgegenkommen der Sowjetunion selbst in einer so relativ kleinen Frage nicht abgezeichnet, warum reist er dann jetzt? Schwerpunkt der Gespräche, die der Herr Bundeskanzler in Moskau führen wird, sind Fragen von aktueller internationaler Bedeutung und vorrangige bilaterale Themen. Die Frage der Zwischenlandung von Lufthansa-Diensten in Berlin-Tegel ist jedoch seit dem Abkommen nicht mehr von einer uns unmittelbar zu erteilenden sowjetischen Zustimmung abhängig. Vielmehr bedarf es dazu noch der Voraussetzungen, die in der Antwort auf die von Herrn Kollegen Dr. Werner Marx für die Fragestunde am 23./25. Januar 1980 eingereichte Frage zum gleichen Thema mitgeteilt worden sind. Die danach u. a. noch fehlende Zustimmung der Sowjetunion zum Einflug in die Berliner Luftverkehrskontrollzone kann nur im Rahmen einer Einigung unter den für die Berliner Luftverkehrskontrollzone zuständigen Vier Mächten erfolgen. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/4147 Frage B 161): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundespost die Behindertentelefone, die Anfang 1981 auf den Markt kommen sollen, den Behinderten zur normalen Grundgebühr überläßt? Für die Gestaltung der Tarifstruktur im Fernmeldewesen sind vornehmlich wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend, die auch im Hinblick auf sozial begründete Anforderungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Bei dem Behindertentelefon handelt es sich um einen Sprechapparat in anderer Ausführung, der gegenüber dem Standardmodell Mehraufwendungen bezüglich der Beschaffungskosten, der Unterhaltung und der Lagerhaltung erfordert. Dafür ist eine zusätzliche Gebühr unumgänglich. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, in der Fernmeldeordnung den Berechnungsmodus für Sprechapparate in anderer als der Standardausführung so festzulegen, daß die Gebühren von Fall zu Fall auf der Basis der Einkaufspreise festgelegt werden und bei bestimmten Apparatetypen es dem Teilnehmer wahlweise überlassen bleibt, ob er einmalige oder monatliche Gebühren zahlen möchte. Durch dieses Verfahren kann die zusätzliche Gebühr bei Rationalisierungsgewinnen in der Fertigung gesenkt werden. Da die Deutsche Bundespost bereits eine Reihe von Vergünstigungen für Behinderte und sozial Schwache zugestanden hat, bitte ich um Verständnis dafür, daß Gebührenermäßigungen auf besonders kostenverursachende Ausstattungswünsche nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können. Bei der Vielfalt der Gestaltungswünsche, die sich im wesentlichen an der Vielzahl möglicher körperlicher Behinderungen (Blinde, Gelähmte, Handlose, Gehörgeschädigte usw.) orientieren, würde die Erfüllung eines dieser Wünsche zu einer Vielzahl von Berufungen führen. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 162): Ergeben sich aus den bisherigen Kostenvergleichen Hinweise darauf, daß die noch ausstehenden Ämterzusammenlegungen in verschiedenen Fällen ausgesetzt werden sollten, und welche nachschauenden Vergleichsrechnungen wurden über die Wirtschaftlichkeit der Neuorganisation der Postämter in diesem Zusammenhang angestellt? Die Neuordnung der Verwaltungsorganisation der Postämter hat die beiden Ziele, die Effizienz des Verwaltungsdienstes zu steigern und ihn wirtschaftlicher zu gestalten. Die rationellere Erledigung der Verwaltungsaufgaben erfordert häufig spezialisierte Kräfte und den Einsatz zeitgemäßer Bürotechnik. Beides ist nur bei entsprechend großen Verwaltungseinheiten möglich. Die Neuordnung des Verwaltungsdienstes ist bereits zu 70 v. H. abgeschlossen. Die Ergebnisse bestätigen die Richtigkeit der Vorgehensweise. Alle bisher vorliegenden Daten weisen eine höhere Wirtschaftlichkeit aus, als zunächst angenommen wurde. Selbst bei geringen Rationalisierungserfolgen im Einzelfall besteht kein Grund, von der weiteren Durchführung der Gesamtmaßnahme abzusehen, denn eine effizientere Aufgabenerfüllung tritt in jedem Fall ein. Zur Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorhabens werden nach jeder einzelnen Maßnahme die tatsächlichen Personalveränderungen festgestellt. Diese personellen Auswirkungen müssen im Verhältnis zu den Vorteilen der gesamten Neuregelung als tragbar angesehen werden. Durch Sozialpläne wird aber sichergestellt, daß persönliche Härten für die betroffenen Kräfte weitgehend vermieden werden. 17938* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Frage B 172): Trifft es zu, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen bei deutschlandpolitischen Seminaren an der Zonengrenze keine Zuschüsse für die Fahrt an die Zonengrenze mehr gewährt, wenn der Punkt als ,,Zonenrandfahrt" im Programm ausgewiesen ist, und was ist zutreffendenfalls der Grund hierfür? Deutschlandpolitische Bildungsveranstaltungen (Seminare) werden nach den Richtlinien vom 18. Dezember 1979, die als Anlage beigefügt sind, gefördert. Nach Ziffer 3.6 dieser Richtlinien werden für Fahrten entlang der Grenze zur DDR bei Seminaren im Zonenrandgebiet zusätzliche Mittel gewährt. Die Veranstaltung muß im Programm entsprechend ausgewiesen sein. Ihre Bezeichnung als „Zonenrandfahrt" führt nicht zu einer Ablehnung der Förderung. Richtlinien zur Förderung deutschlandpolitischer Bildungsveranstaltungen (RdB) Zur Förderung deutschlandpolitischer Bildungsveranstaltungen (Seminare) gewährt der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen (BMB) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen nach folgenden Richtlinien. Soweit in diesen Richtlinien nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung, insbesondere zu § 44. 1. Zweck der Förderung Deutschlandpolitische Bildungsveranstaltungen werden durch Zuwendungen gefördert, die dem Bildungsauftrag des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen entsprechen: der Einheit der Nation zu dienen, den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken und über die Probleme des Verhältnisses beider deutscher Staaten zueinander und die Deutschlandpolitik der Bundesregierung zu informieren. Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehören insbesondere, das öffentliche Bewußtsein für die bestehenden Gemeinsamkeiten wachzuhalten, die weltanschaulichen, politischen und sozialen Unterschiede zwischen der Lebens- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR aufzuzeigen sowie Fragen der ideologischen Auseinandersetzung zwischen den unterschiedlichen Systemen in Deutschland zu behandeln. 2. Allgemeine Voraussetzungen 2.1 Trägern von Bildungsveranstaltungen (Zuwendungsempfänger) dürfen Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn sie Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel bieten. 2.2 Der Zuwendungsempfänger muß seinen Sitz im Bundesgebiet oder in Berlin (West) haben. 2.3 Es werden nur Seminare gefördert, deren Programme mindestens schwerpunktsmäßig dem in Nr. 1 genannten Förderungszweck entsprechen. 2.4 Die Seminare müssen im Bundesgebiet oder in Berlin (West) stattfinden. 2.5 Die Seminare sollen mindestens zwei und längstens sechs Tage dauern. 2.6 Es sollen mindestens 20 und nicht mehr als 50 Personen an einem Seminar teilnehmen. 3. Umfang der Förderung 3.1 Die Zuwendungen werden als Festbeträge je Seminartag und Teilnehmer gewährt. 3.2 Für Tage, an denen das Seminarprogramm nach 12.00 Uhr beginnt oder vor 12.00 Uhr endet, wird der Festbetrag jeweils nur zur Hälfte gewährt. 3.3 Der Festbetrag wird zur Hälfte gewährt, wenn Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird. 3.4 Referenten, Seminarleiter u. ä. zählen für die Zeit ihrer Mitwirkung am Seminar als Teilnehmer, sofern sie nicht hauptamtlich bei dem Zuwendungsempfänger oder Veranstalter tätig sind. 3.5 Die Festbeträge berücksichtigen die Aufwendungen für: — Unterkunft und Verpflegung — Fahrkosten — Referenten, Seminarleitung — Verwaltungskosten — Arbeitsmaterial — Sonstige Kosten. 3.6 Zusätzlich zu den Festbeträgen nach Nr. 3.1 können Festbeträge für folgende notwendige Aufwendungen gewährt werden: — Stadtrundfahrten bei Seminaren in Berlin (West) — Tagesfahrten in die DDR und nach Berlin (Ost) — Fahrten entlang der Grenze zur DDR bei Seminaren im Zonenrandgebiet — Zusätzliche Fahrkosten für Teilnehmer aus Berlin (West) bei Seminaren im Bundesgebiet und Fahrkosten für Teilnehmer aus dem Bundesgebiet bei Seminaren in Berlin (West) 4. Antrags- und Bewilligungsverfahren, Nachweis der Verwendung 4.1 Die Zuwendungen sind schriftlich zu beantragen. Sie werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Die Verwendung der Zuwendungen ist vereinfacht nachzuweisen. 4.2 Für die Anträge und die Verwendungsnachweise sind die vom BMB herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17939* 5. Ausnahmen Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen kann in besonderen Ausnahmefällen im Rahmen des Haushaltsrechts von diesen Richtlinien abweichen. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1980 in Kraft. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 173 und 174): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang DDR-Behörden, zum Beispiel die Deutsche Post, unpolitische, tendenzlose Literaturerzeugnisse beschlagnahmen? Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, daß dieses vertragswidrige Verhalten der Dienststellen in der DDR künftig unterbleibt? Zu Frage B 173: Die Bundesregierung wird insbesondere durch Eingaben aus der Bevölkerung über Beschlagnahmen von Literaturerzeugnissen sowohl im Reise- als auch im Postverkehr mit der DDR unterrichtet. Aus diesen Einzelfällen lassen sich keine repräsentativen Rückschlüsse auf den Umfang der Beschlagnahmen ziehen. Ebensowenig lassen sich daraus konkrete Maßstäbe ableiten, nach denen die DDR-Organe bei der Auswahl der zu beschlagnahmenden Literatur verfahren. Zu Frage B 174: Die DDR hat für die Einfuhr von Druckerzeugnissen restriktive Rechtsvorschriften erlassen. Dahinter steht eine politisch-ideologisch bedingte Abwehrhaltung. Obwohl es schwer sein wird, hier nachhaltig Änderungen zu bewirken, nimmt die Bundesregierung jede sich bietende Gelegenheit wahr, um die DDR darauf hinzuweisen, daß das Kontrollverhalten ihrer Organe nicht normalen gutnachbarlichen Beziehungen dient. Anlage 147 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 175, 176 und 177): Mit welcher Begründung wird das von der Klöckner-Werke AG in Georgsmarienhütte bei Osnabrück nach dem KS-Verfahren arbeitende Stahlwerk, bei 100 Millionen DM Investitionskosten, mit 50 Millionen DM bezuschußt? Welche Zuschüsse an welche Firmen der Stahlbranche sind vom Bundesforschungsministerium in der laufenden Legislaturperiode genehmigt worden? Um welche Projekte handelt es sich hierbei? Zu Frage B 175: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert die Entwicklung des neuen KS- Stahlerzeugungsverfahrens bei Klöckner in Georgsmarienhütte mit einem Zuschuß in Höhe von 49,7 Millionen DM. Ziel des Vorhabens ist die Ablösung der veralteten Siemens-Martin-Anlagen durch ein leistungsfähiges, umweltfreundliches und energiesparendes Stahlwerk, in dem die Schmelzarbeit nicht mehr durch 01 oder Gas erbracht wird, sondern durch Feinkohle und Sauerstoff. Im Erfolgsfall erhofft man sich von diesem Verfahren eine Energieeinsparung von 40 % und eine Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze. Mit dem Verfahren wird technisches Neuland betreten. Das Entwicklungsrisiko rechtfertigt den bewilligten Zuschuß. Das Vorhaben wurde als marktnah eingestuft, im Erfolgsfall sind die bewilligten Mittel daher zurückzuzahlen. Zu Fragen B 176 und 177: Die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderten Forschungsvorhaben werden alljährlich im Förderungskatalog veröffentlicht. Darüber hinaus werden seit Beginn des Programms Stahlforschung im Mai 1978 für dieses Programm zusätzliche Übersichten in Form von Jahresberichten erstellt. Eine Zusammenfassung der bisher erzielten Ergebnisse enthält der im Mai 1980 erschienene Statusbericht zum Programm Stahlforschung. Ich füge diese Berichte, die den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie vorliegen, zu Ihrer Unterrichtung nochmals bei. Im Programm Stahlforschung des BMFT wurden bisher für 205 Vorhaben Mittel in Höhe von insgesamt 290 Millionen DM bewilligt. Anlage 148 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 178 und 179): Ist die Bundesregierung bereit, bezüglich der Finanzierung des Bundesmodells Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen in absehbarer Zeit eine verbindliche Zusage zu geben? Wird die Bundesregierung die Bundeszuschüsse so bemessen, daß den betroffenen Bürgern in den beiden Landkreisen Tübingen und Reutlingen keine höheren Abfallbeseitigungskosten entstehen? Zu Frage B 178: Die Bundesregierung hat bereits dem Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen ihre grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, trotz der gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich gestiegenen Kosten das Bundesmodell Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen weiterhin zu fördern. Sie ist zur Zeit bemüht, eine Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg über den von Bund und Land zu übernehmenden Anteil der Mehrkosten zu erreichen, um eine verbindliche Zusage über den vom Bund zu tragenden Förderbetrag geben zu können. Zu Frage B 179: Die Bundesregierung steht zu der mit dem Land Baden-Württemberg und den Landkreisen Reutlingen und Tübingen geschlossenen Vereinbarung, die festlegt, daß die von Bund und Land zu gewährenden 17940* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 Förderungszuschüsse die forschungs- und entwicklungsbedingt höheren Kosten abzudecken haben, so daß den beiden Landkreisen keine höheren Kosten entstehen, als sie beim Bau und Betrieb einer herkömmlichen Abfallkompostierung entstanden wären. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/4147 Fragen B 180 und 181): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der sogenannten Altwarter für Numerus-clausus-Studienplätze, die zum Teil jahrelang auf einen Studienplatz außerhalb der Hochschulen gewartet haben und die ohne den neuen Staatsvertrag der Länder 1980/1981 mit Sicherheit eine Hochschulzulassung erhalten hatten? Kann die Bundesregierung dahin gehend auf die Lander einwirken, daß — nach den Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes — die sogenannte Kappung der Altwarterschlange mit größeren Übergangsfristen vorgenommen wird und vor allem berufspraktische Tätigkeiten bei der Zulassungsschance in Zukunft stärker berücksichtigt werden, damit z. B. Studienbewerber für Humanmedizin, die ihre Motivation und ihr Engagement für den Beruf durch jahrelange Tätigkeit als Krankenpfleger bewiesen haben, besser gestellt werden können als Bewerber, die ihre Eignung zum Arztberuf lediglich durch eine gute Abiturdurchschnittsnote oder durch ein mehr oder weniger sinnvolles Testverfahren nachweisen? Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zeigen erneut, daß es eine unlösbare Aufgabe ist, im Rahmen einer Numerus-clausus-Mangelbewirtschaftung Regelungen zu finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Die einzig wirklich befriedigende Lösung ist die Aufhebung des Numerus clausus. Auf Initiative der Bundesregierung sind die Zulassungsbeschränkungen für die Mehrzahl der früher in das ZVS-Auswahlverfahren einbezogenen Studiengänge inzwischen aufgehoben worden. Für die medizinischen Fächer wird das jedoch auf absehbare Zeit leider nicht möglich sein. Zu Frage B 180: Bewerber um einen Medizin-Studienplatz, die im Jahr 1975 Abitur gemacht haben und bei Fortbestand der bisherigen Regelung erwarten konnten, im Wintersemester 1980/81 zugelassen zu werden, sind durch die Änderung des Zulassungsverfahrens tatsächlich erheblich betroffen. Statt einer sicheren Zulassungserwartung haben sie jetzt nur noch eine Zulassungschance, die sich zudem auf fast drei Jahre erstreckt. Die sichere Zulassungserwartung verdanken sie dem Umstand, daß das alte Verfahren etwa ein Drittel der Studienplätze entsprechend dem Datum des Erwerbs der Hochschulreife vergab. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in seinem Urteil vom 8. Februar 1977 dargelegt, daß Wartezeiten, die die Dauer eines Studiums erreichen, namentlich für Bewerber aus sozial schwächeren Kreisen ihre chancenausgleichende Funktion verlieren und zu chancenausschließenden Selektionsentscheidungen werden. Dieser Zustand war nicht mehr verfassungskonform. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat daher für die Fächer mit überlangen Wartezeiten ein neues Auswahlverfahren vorgeschrieben, das die Wartezeit nicht mehr als Auswahlkriterium berücksichtigt. Spätestens mit Verkündigung des Hochschulrahmengesetzes mußte auch allen Bewerbern klar sein, daß es in absehbarer Zeit mit der sicheren Aussicht, über Warten einen Studienplatz zu erhalten, zu Ende sein werde. Die Länder haben versucht, mit einer vorübergehenden „Altwarterquote" den „Altwartern" einen partiellen Ausgleich für den unvermeidlichen Verlust der Zulassungsgarantie zu verschaffen. In dem Staatsvertrag, den die Länder zur Umsetzung des HRG schlossen, ist eine Übergangsregelung zugunsten der Altwarter vorgesehen: Drei Jahre lang wird eine von 20 % auf 5 % sinkende Quote von Studienplätzen ausschließlich an Altwarter verteilt, die auf diese Weise eine zusätzliche Chance erhalten, weil sie auch an allen anderen Auswahlquoten teilnehmen können. Die Studienplätze dieser Quote (über die drei Jahre sind das etwa 3 800 Plätze allein in der Humanmedizin) werden so verlost, daß die am längsten Wartenden eine bis zu sechzehnmal höhere Loschance haben als die am kürzesten Wartenden. Einen vollen Ausgleich konnten die Länder den Altwartern nicht geben, ohne das Problem lediglich auf die nachfolgenden Abiturjahrgänge zu verschieben. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Februar 1977 fest, daß eine Verpflichtung, chancenverbessernde Maßnahmen für Altwarter vorzusehen, keinesfalls so weit gehen könne, weiterhin eine Zulassungsgarantie nach Wartezeit vorzusehen: „Angesichts der großen Zahl der Wartenden in den harten Numerus-clausus-Fächern würde eine Übergangsmaßnahme dieses Umfangs die wirksame Umstellung auf ein besonderes Auswahlverfahren um Jahre verzögern. Eine solche Verzögerung kann verfassungsrechtlich schon deshalb nicht geboten sein, weil ... der Gesetzgeber gerade umgekehrt zur beschleunigten Änderung des gegenwärtigen Auswahlsystems verpflichtet ist." Die meisten Bewerber aus dem Abiturjahrgang 1975 werden über die verschiedenen Quoten des Übergangsverfahrens im Lauf der nächsten zweieinhalb Jahre zugelassen werden. Aber es bleibt als Extremfall möglich, daß einige Bewerber nach fünf einhalb Jahren Wartezeit und zweieinhalb weiteren Jahren der Beteiligung am neuen Verfahren endgültig abgelehnt werden. Es ist zu hoffen, daß dies nur wenige Fälle sein werden und daß hier vielleicht in Einzelfällen über die Härtequote geholfen werden kann. Zu Frage B 181: In der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat eine lange Debatte darüber stattgefunden, wie oft die Bewerber am Verfahren sollten teilnehmen können, ehe sie endgültig abgelehnt werden. Die von den Ländern schließlich als Kompromiß beschlossene Lösung sieht für die ersten Bewerberjahrgänge 5 Teilnahmemöglichkeiten vor, die innerhalb von sechs Terminen (zweieinhalb Jahren) wahrgenommen werden müssen. Die Länder hatten hier zwei gegenläufige Gesichtspunkte zu berücksichtigen: einerseits hat das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Juni 1980 17941* Übergangsverfahren eine so starke Loskomponente, daß die Zulassungschance des einzelnen Bewerbers mit der Häufigkeit der Beteiligung wächst. Andererseits wächst die Chance nur auf Kosten jüngerer Bewerber und führt zu immer längeren zusätzlichen „Wartezeiten". Immerhin warten die ältesten Bewerber für ein Medizinstudium jetzt bereits fünfeinhalb Jahre, in der Zahnmedizin sogar siebeneinhalb Jahre. Die Dauer der Teilnahme am Übergangsverfahren von zweieinhalb Jahren muß dieser Wartezeit praktisch hinzugerechnet werden. In der Zahnmedizin sind es dann im Extremfall zehn Jahre zwischen Abitur und Studienbeginn, in der Humanmedizin acht Jahre. Die Bundesregierung konnte angesichts dieser Situation schwerlich in den Gremien der KMK auf eine weitere Vermehrung der Teilnahmemöglichkeiten und auf eine Verlängerung der genannten Fristen hinwirken. Für die stärkere Berücksichtigung berufspraktischer Erfahrungen bei der Auswahl der Bewerber hat sich die Bundesregierung stets ausgesprochen. Das Hochschulrahmengesetz sieht in einer Kann-Vorschrift solche Möglichkeiten vor, die Länder haben aber nur sehr vorsichtig davon Gebrauch gemacht. Nach der neuen „Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen und die Durchführung eines Feststellungsverfahrens (Vergabeverordnung ZVS)" bringt eine dreijährige praktische Tätigkeit als Krankenpfleger nicht mehr als eine geringe Verbesserung der Loschance bei der Verlosung der Altwarterplätze (Bonus von einem Halbjahr). Hier besteht tatsächlich eine bedauerliche Schwachstelle des Zulassungsverfahrens. Ein Vorschlag aus dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, längere berufspraktische Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. durch Interviews zu bewerten und im Rahmen des Übergangsverfahrens zu berücksichtigen, ist von den Ländern bisher nicht aufgegriffen worden. Es ist freilich einzuräumen, daß insbesondere die Probleme einer hinlänglich objektiven Bewertung berufspraktischer Tätigkeiten sowie die sozialen Fragen eines Praktikums schwer zu lösen sind. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird aber weiterhin versuchen, hier doch noch mit den Ländern eine Möglichkeit zu finden, Bewerbern mit längeren berufspraktischen Erfahrungen eine zusätzliche Chance zu eröffnen. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 182 und 183): Wann kann die Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg—Weilburg mit dem Bewilligungsbescheid für eine Bundesbeihilfe zur Ausstattung ihrer überbetrieblichen Ausbildungsstätte rechnen? Welche Gründe haben das Bundesinstitut für Berufsbildung bisher gehindert, die bereits am 25. Mai 1979 beantragte Beihilfe zu bewilligen, und ist die Bundesregierung bereit, die durch die Verzögerung entstandenen höheren Anschaffungskosten zur Grundlage für die Bezuschussung zu machen? Das Schwerpunktprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft fördert seit 1974 die Errichtung und den Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Für den Bereich des Baugewerbes besteht ein besonderer Bedarf an überbetrieblichen Ausbildungsstätten auf Grund der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. Mai 1974 (BGBl. Teil I, S. 1073), die zur Qualitätssicherung und auf Wunsch der Organisationen der Bauwirtschaft insgesamt 33 Wochen überbetriebliche Ausbildung vorschreibt. Bei der Vorbereitung der Ausbildungsordnung seit 1972 hatten die Vertreter der Organisationen des Baugewerbes übereinstimmend erklärt, daß sie bis 1978 in der Lage wären, die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungsplätze innerhalb von vier Jahren zu schaffen. Als diese Übergangsfrist abzulaufen begann, stellte sich heraus, daß in vielen Regionen die notwendigen überbetrieblichen Ausbildungskapazitäten noch nicht bestanden. Die Bundesregierung hat daraufhin die Übergangsfrist der Verordnung bis zum 31. Dezember 1980 verlängert (BGBl. 1978, I, Seite 757). Obschon alle Beteiligten des Baugewerbes seit 1972 wußten, daß vordringlich überbetriebliche Ausbildungsstätten für Bauberufe — ursprünglich innerhalb von vier Jahren — fertiggestellt werden mußten, hat sich eine Kumulation der Förderungsanträge im Jahre 1979 und in den ersten Monaten des Jahres 1980 ergeben. Der in den Vorjahren von Bundesminister für Bildung und Wissenschaft vorsorglich eingeplante Mittelbedarf wurde zum großen Teil nicht in Anspruch genommen und hat zu Haushaltsresten geführt, die mangels Deckung nicht alle übertragen werden konnten. Die Kumulierung des Antragsvolumens gerade aus der Bauwirtschaft im Jahre 1979 und den ersten Monaten des Jahres 1980 fällt zusammen mit der schwierigen Haushaltssituation, die sich aus dem Nachtragshaushalt und der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe ergibt. Ich bin mit Nachdruck um eine Klärung bemüht, welche Anträge angesichts dieser Situation im laufenden Haushaltsjahr bewilligt werden können. Dabei gehe ich davon aus, daß möglichst alle bewilligungsreifen Anträge, soweit sie dem Schwerpunktprogramm entsprechen, eine Bewilligung erhalten sollten. Ich rechne damit, daß diese Klärung noch im laufenden Monat gelingen wird. Nach dieser Vorbemerkung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage B 182: Auch die Bauhandwerksinnung des Kreises Limburg-Weilburg hat ihren Förderungsantrag erst recht spät gestellt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat den Antrag zügig bearbeitet, aber trotz nunmehr erreichter Bewilligungsreife noch nicht positiv bescheiden können, weil die vorgenannte Klärung abgewartet werden muß. Ich hoffe, daß noch vor der Sommerpause ein Bewilligungsbescheid ergehen kann. 17942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag; den 13. Juni 1980 Zu Frage B 183: Die Gründe dafür, warum das Bundesinstitut für Berufsbildung den Bescheid bisher noch nicht ergehen lassen konnte, habe ich in der allgemeinen Vorbemerkung dargelegt. Ich gehe jedoch davon aus, daß höhere Anschaffungskosten nicht entstehen werden, wenn der Bewilligungsbescheid noch vor der Sommerpause ergehen kann. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4147 Fragen B 184 und 185): Kann die Bundesregierung erklären, warum die Bundesrepublik Deutschland nicht Mitglied der United Nation Economic and Social Commission for Asia and Pacific (ESCAP) ist, obwohl sie nach Holland und Japan der größte Geldgeber für die Entwicklungsprojekte der Organisation dieser Region ist? Ist die Bundesregierung bereit, einen ständigen Beobachter in die ESCAP zu delegieren? Zu Frage B 184: Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Mitglied der ESCAP, weil sie weder Staat der Region ist noch über Hoheitsrechte in der Region verfügt, wie es die „Terms of Reference" für ESCAP aus dem Jahre 1958 für eine Mitgliedschaft vorsehen. Zu Frage B 185: Seit 1956 ist die Bundesrepublik Deutschland auf Grund der ECOSOC-Resolution 617 (22) berechtigt, als Beobachter in beratender Funktion an allen wichtigen ESCAP-Sitzungen teilzunehmen. Seit 1973 ergibt sich dieses Recht aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik in den Vereinten Nationen. Ein Botschaftsrat der Botschaft Bangkok ist mit den Aufgaben eines ständigen Beobachters bei der ESCAP betraut. Zu den ESCAP-Jahrestagungen entsendet die Bundesregierung regelmäßig eine Delegation. Auf der diesjährigen Jahrestagung war die Bundesregierung durch Beamte des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Wirtschaft vertreten.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 1980 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes
Erstes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist
Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 22. Mai 1980 das Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestätigt. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/4093 verteilt
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 27. Mai 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Voss, Dr. Dollinger, Dr. George, Neuhaus, Höpfinger, Kraus, Frau Hürland, Hasinger, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU betr. Besuch von Regierungsvertretern bei Unternehmen mit Beteiligung des Bundes — Drucksache 8/3946 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/4131 verteilt
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. Juni 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Biehle, Damm, Löher, Stahlberg, Würzbach, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Hoffmann (Hoya) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahnmedizinische Versorgung der Bundeswehr — Drucksache 8/4025 — beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/4152 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 9. Juni 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Röhner, Dr. Miltner, Schwarz, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Ey, Kittelmann, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU betr. DKP-beeinflußte „Freundschaftsgesellschaften" — Drucksache 8/3878 — beantwortet Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4188 verteilt
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 21. Mai bis 10. Juni 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/4181 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 28. Mai 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über „Die Aktion der Gemeinschaft im kulturellen Bereich" (Drucksache 8/1611)

Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 10. Juni 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag eines Beschlusses des Rates über eine zwischenzeitliche Aktion zur Bekämpfung der Armut (Drucksache 8/3567 Nr. 28)

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/4147 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Wie ich sehe, will der Herr Abgeordnete Dr. Bötsch die von ihm eingereichten Fragen 1 und 2 schriftlich beantwortet wissen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. — Danke schön.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Brück zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung wird daher ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich hoffe, daß die Geschäftsordnung hier eine Regelung trifft, die uns einiges hier erspart.

(Wehner [SPD]: Kann man wohl sagen!)

Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Hüsch auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 5 der Frau Abgeordneten Dr. Balser. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 6 der Frau Abgeordneten Dr. Balser wird daher ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 8 des Herrn Abgeordneten Marschall auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, Sie sind damit entlassen

(Heiterkeit)

— nicht „entlassen", sondern Sie sind von Ihrer Aufgabe befreit.



Präsident Stücklen
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Die Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Lutz, 12 und 13 des Herrn Abgeordneten Hölscher werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Höpfinger auf:
Wie groß ist die von der Bundesregierung behauptete Mehrheit der Rentner, die mit den gekürzten Anpassungssätzen für die Jahre 1979, 1980 und 1981 einverstanden ist, und wie hat die Bundesregierung überhaupt festgestellt, daß die angeblich große Zahl der Rentner der Kürzung zugestimmt hat und daß „jedermann damit zufrieden" sei?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0822100100
Herr Kollege Höpfinger, Minister Ehrenberg hat bis in die jüngste Zeit hinein bei vielen Gelegenheiten Kontakt mit Rentnern gehabt und mit ihnen Gespräche geführt. Dabei ging es auch und gerade um die notwendigen Maßnahmen zur Rückgewinnung der finanziellen Stabilität in der Rentenversicherung. Es zeigte sich hierbei, daß der weitaus überwiegende Teil der Rentner für die getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen ein hohes Maß an Verständnis aufbrachte. Dies war jedenfalls dann der Fall, wenn die Rentner umfassend über die Ausgangslage und die zur Überwindung der Schwierigkeiten in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten informiert wurden.
Wichtigster Punkt dieser Information ist, daß zur Konsolidierung der Finanzlage der Rentenversicherung nicht nur die Rentner, sondern auch die Aktiven beitragen.
Die Feststellung dieses Verständnisses durch Minister Ehrenberg deckt sich mit den Erfahrungen, die ich persönlich in Versammlungen mit Rentnern gemacht habe. Sie wird im übrigen von den Mitarbeitern des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bestätigt, die zahlreiche Besuchergruppen der Bevölkerung betreuen und mit ihnen gerade in der zurückliegenden Zeit auch über. aktuelle Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100200
Zusatzfrage, bitte.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0822100300
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß mit solchen schöngefärbten Redensarten, wie sie die Bundesregierung Ende Mai in einem Interview abgegeben hat, der „Rentenskandal" vor der Bundestagswahl 1976 jetzt wieder zu einem „Problemchen" heruntergespielt werden soll?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100400
Herr Abgeordneter Höpfinger, ich bitte Sie sehr, daß Sie sich jeglicher Bewertungen bei Ihren Zusatzfragen enthalten.

(Wehner [SPD]: Das geht über seine Fähigkeiten!)


Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0822100500
Dann darf ich eine andere Zusatzfrage stellen?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100600
Bitte schön.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0822100700
Treffen Verlautbarungen zu, in denen festgestellt wird, daß ein Rentner, der 40 Versicherungsjahre aufzuweisen hat und immer einen Durchschnittsverdienst hatte, durch die Abkehr von der Rentenformel im Zeitraum 1979 bis 1981 in etwa dreieinhalb Monatsrenten verliert, was einen Gesamtbetrag von etwa 4 000 DM ausmacht, und halten Sie eine solche Belastung für den Rentner für zumutbar?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100800
Sehen Sie, Herr Abgeordneter Höpfinger, so geht es auch.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Höpfinger, ich kann Ihre Zahlen nicht bestätigen. Sie wissen auch, daß wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre kumuliert eine 13 %ige Rentenerhöhung beschlossen haben. Diese bringt nur eine geringe Abweichung von dem bisherigen Bruttolohnprinzip. Da wir zu diesem Bruttolohnprinzip zurückkehren, ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung nicht zu rechnen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822100900
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Höpfinger.

Stefan Höpfinger (CSU):
Rede ID: ID0822101000
Herr Staatssekretär, Sie sprechen von einer geringfügigen Abweichung. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren sind es doch nicht weniger als 7 % Rentenanpassung, die den Rentnern vorenthalten werden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Höpfinger, den Rentnern wird nichts vorenthalten. Hier haben wir eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme mit Zustimmung dieses Hohen Hauses getroffen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822101100
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0822101200
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß bei vergleichbaren Personen, einem aktiven Arbeitnehmer und einem Rentner, bei analytischer Arbeitsplatzbewertung erkennbar ist und war, daß derjenige, der sich bereits in Rente befindet, zum Teil eine höhere Rente hat als der, der noch aktiv im Betrieb tätig ist? Können Sie diesen Trend bestätigen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, es ist bekannt, daß sich die tarifvertraglichen Abschlüsse nicht nur in der letzten Zeit, sondern über den Gesamtzeitraum der letzten 20 Jahre nicht so gut entwickelt haben wie die bruttolohnbezogene Rente. Dies war ja gerade der große Vorteil für die Rentner. Ich meine, wir sollten auch stolz darauf sein, daß es möglich war, mit dem bruttolohnbezogenen Prinzip diese gute Position für die Rentner zu erreichen. Ich denke, die Rentner wissen das auch. Die Steigerungsraten für die Rentner lagen in der letzten Zeit ja auch erkennbar und beachtlich über den Steigerungsraten für beschäftigte Arbeitnehmer.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822101300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).




Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822101400
Herr Staatssekretär, haben Sie übersehen, daß es zahlreiche Rentner gibt, die es als ganz besonders bitter empfinden, daß sie seinerzeit ihre Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Bruttolohn bezahlt haben, aber sich in den letzten Jahren mit einer wesentlich bescheideneren Erhöhung, die dem Grundgedanken des Gesetzes widersprach, zufriedengeben mußten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege ich will zunächst einmal zurückweisen, daß sich das, was wir beschlossen haben, nicht mit dem Gesetz vereinbaren läßt.

(Beifall bei der SPD)

Das zweite, was man hinzufügen muß, ist doch ganz einfach dies: Die bruttolohnbezogene Rente hat zu einem beachtlichen Ergebnis für die Rentner geführt. Die Rentner wissen das. Beeinträchtigungen, die es gegeben hat, waren notwendig zur Konsolidierung. Dies ist, langfristig gesehen, auch für die Rentner besser. Ich kann das aus eigener Erkenntnis nur bestätigen. Die Rentner haben längst erkannt, daß sie bei der Politik, die wir betrieben haben, gut aufgehoben waren.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822101500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Hansen auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 15 des Abgeordneten Hansen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 16 der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius auf. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Kolb auf:
Inwieweit kann die Bundesregierung die Zu- und Abgänge der Selbständigen in den Jahren 1977, 1978, 1979 nach Bereichen quantifizieren, und ist sie in der Lage, auch dies nach der Zahl der Beschäftigten zu tun?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kolb, die Bundesregierung verfügt derzeit nicht über statistische Angaben, welche die Zu- und Abgänge der Selbständigen für die Jahre 1977 bis 1979 ausweisen. Es liegen lediglich unterschiedliche Bestandsergebnisse vor, die im Jahresvergleich sogenannte Nettoveränderungen, d. h. die Salden von Zu- und Abgängen, wiedergeben. Über Fluktuationen können daher keine genaueren Schlüsse gezogen werden. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes könnten jedoch vorgesehene Längsschnittuntersuchungen aus dem Material der Mikrozensuserhebungen 1978 und 1979 in begrenztem Umfange Aussagen über die Fluktuationen von einer selbständigen zu einer abhängigen Tätigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit und von einer abhängigen Tätigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit zu einer selbständigen Tätigkeit ermöglichen. Ergebnisse werden nicht vor Ende August 1980 zur Verfügung stehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822101600
Eine Zusatzfrage, bitte.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822101700
Herr Staatssekretär, halten Sie die Werbung mit der Veränderung der Zahl der Selbständigen, bezogen auf Einzelbereiche wie etwa eine Trattoria oder einen kleinen Laden, für erfolgreich oder sind Sie mit mir der Meinung, daß Selbständige auch noch mehrere Arbeitnehmer beschäftigen sollten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, natürlich ist ,die Einschätzung unterschiedlich. Der eine, der z. B. nur Hosenträger verkauft, wird sich sehr darüber freuen, dieses Ziel erreicht zu haben. Der andere wird dem keine besondere Bedeutung beimessen. Von daher kommt es wohl auf die Einschätzung der jeweiligen Person an, wie er diese Veränderung bewertet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822101800
Eine weitere Zusatzfrage.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822101900
Herr Staatssekretär, ich bin mit Ihnen dieser Meinung. Aber trotzdem ist für mich die Frage, ob Selbständige, die niemanden mehr beschäftigen, eine so erfolgreiche Werbung für den Stand der Selbständigen sind — so mußte ich es in der letzten Zeit von verschiedenen Ihrer Kollegen hören — oder ob es nicht auf diejenigen Selbständigen ankommt, die auch andere beschäftigen. Dort ist ja der entscheidende Rückgang festzustellen.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, wo in besonderem Maße Werbung betrieben worden ist. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir am Ende des Jahres bzw. spätestens ab August über etwas bessere Erkenntnisse verfügen werden. Wir werden der Offentlichkeit dann mitteilen, in welchem Umfange es neue Gründungen von selbständigen Existenzen gegeben hat.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102000
Keine weiteren Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage 18 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Wird die Bundesregierung eine Ergänzung der VDE-Bestimmungen erzwingen oder eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die die Hersteller von Haartrocknern zwingt, auf die tödlichen Gefahren der Benutzung von Haartrocknern in der Badewanne, Dusche oder über mit Wasser gefüllten Waschbecken in der Gebrauchsanweisung und an den Geräten selbst hinzuweisen, und wurde inzwischen ein Forschungsauftrag vergeben, um die Möglichkeit zur Verhütung von Unfällen mit Haartrocknern zu untersuchen?
Bitte.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Deutsche Elektrotechnische Kommission hat mir im Zusammenhang mit Ihrer parlamentarischen Anfrage B 77 vom 28. Februar 1980 und auf Grund der wiederholten Forderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nunmehr zugesagt, daß in die VDE-Bestimmung für Haartrockner eine Verpflichtung über eine Gebrauchsanweisung und ein Warnzeichen aufgenommen wird. Damit soll davor gewarnt werden, dieses Gerät nicht in der Badewanne, Dusche oder über mit Wasser gefüllten Waschbecken zu benutzen. Es ist zugesagt, daß die Norm in Kürze erscheinen wird. Diese muß dann nach dem Gerätesicherheitsgesetz von den Herstellern und Importeuren beachtet werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung hat noch keinen Forschungsauftrag über die



Parl. Staatssekretär Buschfort
Sicherung von Haartrocknern vergeben können, weil bisher noch kein geeigneter Forschungsnehmer für das Projekt gefunden wurde.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102100
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822102200
Herr Staatssekretär, auf der Ausstellung „Sicherheit '80", die kürzlich in Dortmund stattgefunden hat, waren etliche elektrische Geräte ausgestellt — auch Haartrockner —, die zum Teil eine freiwillige Kennzeichnung über die Gefährlichkeit des Gegenstandes aufwiesen. Die Kennzeichnung war aber jeweils so klein und unleserlich, daß der eigentlich beabsichtigte Effekt nicht erreicht wurde.
Ich komme nun zu meiner Frage: Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß dieser Hinweis an dem Gerät deutlich lesbar angebracht wird und seinen Platz nicht bloß in der Gebrauchsanweisung findet, die der Normalbürger ja wohl wegwirft?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich werde die Mitarbeiter unseres Hauses auf Ihren Vorschlag und Ihre Argumentation aufmerksam machen, damit das beachtet wird. Aber ich meine, noch etwas anderes wäre viel wichtiger, nämlich nicht nur eine Gebrauchsanweisung herzustellen und kenntlich zu machen, daß Gefahren im Verzuge sind, sondern einen Haartrockner zu entwickeln, der auch einmal in die Badewanne fallen dürfte. Ich denke, daß da der Schwerpunkt liegen muß. Ich kann mir als technischer Laie nicht vorstellen, warum eine solche Entwicklung nicht möglich sein sollte. Vielleicht gibt diese Fragestunde dazu einen Anstoß.

(Heiterkeit bei der SPD)

— Ich meine das ganz ernst. Es müßte doch technisch möglich sein, ein solches Gerät zu entwikkeln.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich darf mit meinem technischen Verstande ein bißchen behilflich sein. Vielleicht können Sie den Haartrockner auch als Umwälzpumpe ausstatten, damit das Baden vollständig wird.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822102400
Was Sie da vorgeschlagen haben, Herr Staatssekretär, geht technisch leider nicht.

(Parl. Staatssekretär Buschfort: Warten wir es ab!)

Infolgedessen kommt man nicht darum herum, immer wieder auf die Gefährlichkeit der Verbindung von Strom und Wasser hinzuweisen.
Ich möchte Sie nur noch einmal fragen, ob es nach Meinung der Bundesregierung richtig ist, daß es immer erst zu einer gehörigen Anzahl von Todesfällen kommen muß, ehe ein solcher Warnhinweis angebracht wird, oder ob Sie sich nicht vorstellen könnten, daß man im Rahmen des Vertrages, den die Bundesregierung mit dem Deutschen Institut für Normung beschlossen hat, auch antizipatorisch vorgeht,
d. h. die Dinge, die mutmaßlich gefährlich sind, als solche kennzeichnet?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich bin Ihrer Auffassung und werde veranlassen, daß diesen Dingen noch einmal nachgegangen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822102600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es schon heute die Vorschrift gibt, daß ein solches Schild in jedem Badezimmer angebracht sein muß, wie gefährlich der Umgang mit elektrischen Geräten im Badezimmer ist? Ist Ihnen das bekannt?
Buschfort, Parl Staatssekretär: Nein, das ist mir nicht bekannt. In meinem Badezimmer habe ich eine solche Aufschrift noch nicht gelesen.

(Kolb [CDU/CSU]: Dann tun Sie das, was nötig ist und gefordert wird!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102700
Herr Abgeordneter Kolb, ich muß dem Staatssekretär zustimmen: Ich gehe nicht ins Bad, um Leseübungen zu verrichten.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesminister der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Besch auf:
Welche Erkenntnisse haben den Bundeskanzler veranlaßt, in seiner Rede auf der 34. Kommandeurstagung der Bundeswehr am 29. April 1980 davon zu sprechen, daß das militärische Gleichgewicht angesichts der unverminderten sowjetischen Mittelstreckenwaffenrüstung erst im Lauf der nächsten Jahre „in empfindlicher Weise gestört werden könnte"?

Dr. Andreas von Bülow (SPD):
Rede ID: ID0822102800
Herr Kollege, eine durch den Bundeskanzler autorisierte schriftliche Fassung der weitgehend frei vorgetragenen Rede vor den Kommandeuren der Bundeswehr in Trier am 29. April 1980 liegt bisher nicht vor.
Ich habe persönlich an dieser Tagung teilgenommen. Deshalb kann ich Ihnen sagen, daß der Bundeskanzler in dem Abschnitt seiner Ausführungen, auf den sich Ihre Frage offensichtlich bezieht, das bestehende Ungleichgewicht zwischen NATO und Warschauer Pakt im Bereich der MittelstreckenWaffensysteme besonders hervorgehoben hat.
In diesem Zusammenhang hat er auch auf die negativen Auswirkungen auf das Gesamtgleichgewicht der Militärpotentiale hingewiesen, falls die Aufrüstung im sowjetischen Mittelstreckenbereich im gleichen Umfang und Tempo wie bisher fortgesetzt wird.
Diese Auswirkungen auf das Gesamtgleichgewicht werden nach Ansicht der NATO spätestens Mitte der 80er Jahre besonders gravierend sein. Zu diesem Zeitpunkt wird die Sowjetunion in Ausfüllung der in SALT II vereinbarten paritätischen Obergrenzen bei den interkontinentalstrategischen Systemen voraussichtlich den derzeitig noch beste-



Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow
henden zahlenmäßigen Sprengkopfvorteil der USA eingeholt haben.
Diese Entwicklung hat im Dezember 1979 zu dem Doppelbeschluß der NATO geführt, mit dem durch Rüstungskontrollvereinbarungen oder durch Nachrüstungsmaßnahmen der NATO die Abschrekkungsfähigkeit im Rahmen der Triade auch künftig sichergestellt werden soll.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822102900
Zusatzfrage, bitte.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0822103000
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat es nicht als notwendig erachtet, diese Falschmeldung, die immerhin auf der ersten Seite einer deutschen Tageszeitung erschienen ist, richtigzustellen, die ja, wenn sie zuträfe, eine ganz außerordentliche Fehleinschätzung der tatsächlichen Kräftesituation zwischen Ost und West durch den Bundeskanzler darstellte? Ich frage dies auch deshalb, weil der Bundeskanzler in einem vergleichbaren Fall einer anderen deutschen Tageszeitung gegenüber, als er auf diesem Gebiet ebenfalls mißverstanden wurde, sehr massiv persönlich tätig geworden ist.
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, daß Sie — und alle Tageszeitungen dieser Republik — dies sehr gut in unserem Weißbuch nachlesen können, wo das sehr ausführlich dargestellt worden ist, insbesondere auch die Tatsache mit den Sprengköpfen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103100
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Voigt (Sonthofen) auf:
Treffen Pressemitteilungen zu (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. Mai 1980), wonach die in Bonn akkreditierten ausländischen Militärattachés auf Wunsch des Bundesverteidigungsministeriums nicht mehr über die besondere Lage an der innerdeutschen Demarkationslinie unterrichtet und zur Besichtigung an die Sperranlagen der „DDR" geführt werden, um gewissen Schwierigkeiten" — gemeint sind solche mit Ostblockländern — „aus dem Wege zu gehen", und falls ja, welches sind die Gründe der Bundesregierung für dieses Verhalten?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort ist eindeutig: ja. Für die Probleme der deutschen Teilung gibt es kein besseres Anschauungsobjekt als die Stadt und das Land Berlin. Eine Informationsreise für ausländische Militärattachés nach Berlin hat in der vergangenen Woche vom 2. bis 4. Juni stattgefunden. Vorbereitung und Programmgestaltung dieser Berlin-Reisen liegen jedoch verständlicherweise nicht in der Verantwortung des Verteidigungsministeriums. Zuständig — —
Entschuldigung, ich habe auf eine vermutete Zusatzfrage geantwortet. Zu Ihrer eigentlichen Frage, Herr Kollege: Die Pressemitteilung der „FAZ" vom 20. Mai 1980 unter der Überschrift „Militärattachés nicht an die Zonengrenze'' erweckt den Eindruck, als sei eine Unterrichtung der ausländischen Militärattachés über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze während ihrer Reise durch Niedersachsen zwar geplant gewesen, jedoch auf Wunsch des Verteidigungsministeriums nicht durchgeführt worden.
Das entspricht in keiner Weise den Tatsachen. Richtig ist vielmehr, daß ein Besuch der Militärattachés an der innerdeutschen Grenze während dieser Reise nicht vorgesehen war. Die Reise diente vielmehr der Information über die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz, über das Land Niedersachsen, über die dort ansässige Industrie und die kulturellen Sehenswürdigkeiten.
Gleichwohl sind die Militärattachés bei dieser Reise auch über die besondere Lage an der innerdeutschen Grenze informiert worden, so beim Empfang durch die Stadt Wolfsburg, so während ihres Besuchs beim Bundesgrenzschutz in Goslar.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103200
Keine Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums zur Zeit zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze für gewerblich-technische Berufe zu verringern?
Der Abgeordnete ist nicht im Saal.

(Zuruf von der SPD: Doch! — Wehner [SPD]: Ausnahmsweise!)

— Ausnahmsweise. Bitte sehr.
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Der Bundesminister der Verteidigung strebt an, die Zahl der in seinem Bereich zur Zeit zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze für gewerblich-technische Berufe vorerst nicht zu verringern.
Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich der Bundeswehr in den letzten Jahren um rund 1 100 auf insgesamt 3 050 Ausbildungsplätze erweitert worden. Um dies zu ermöglichen, hat der Deutsche Bundestag ab dem Haushaltsjahr 1977 eine befristete Erhöhung des Stellensolls um 389 Auszubildende bewilligt. Gleichzeitig mit der Bewilligung wurde aber auch ein schrittweiser Abbau dieser 389 Stellen für den Zeitraum von 1981 bis 1984 festgelegt. In Anbetracht des noch mehrere Jahre bestehenden Ausbildungsplatzmangels wurde inzwischen die Verlängerung der Ausbildungsstellen aus der Aktion 1977 beim Bundesminister der Finanzen beantragt. Ich hoffe, daß spätestens bei den Beratungen im Parlament über den Haushalt 1981 dem Antrag stattgegeben und damit unserem gemeinsamen Anliegen entsprochen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß kritische Veröffentlichungen von Soldaten über die Einsatzfähigkeit und Verteidigungsstrategie der Streitkräfte, wie zum Beispiel das Buch des Brigadegenerals Uhle-Wettler "Schlachtfeld Mitteleuropa", ein Dienstvergehen darstellen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Frage ist grundsätzlich zu verneinen.
Nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes haben auch Soldaten das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Einer Genehmigung hierzu bedürfen sie nicht. Allerdings sind sie bei der Ausübung dieses Grundrechts an die soldatischen



Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow
Dienstpflichten gebunden. Diese Pflichten sind Ausdruck des besonderen Treueverhältnisses zum Staat. Daraus ergibt sich im einzelnen folgendes:
— Ihre dienstliche Stellung verpflichtet die Soldaten zur Mäßigung und Zurückhaltung; Takt und Loyalität zum Dienstherrn sind zu wahren. Dies gilt vor allem, wenn eine erkennbare Beziehung zwischen der dienstlichen Tätigkeit und dem behandelten Thema besteht. Daher sind aktuelle militärische Fragen besonders vorsichtig zu erörtern.
— Über alle Angelegenheiten und Tatsachen, die ihnen bei ihrer dienstlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind, ist Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für die Mitteilung von Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen oder die zur Veröffentlichung freigegeben sind. Offenkundig sind Tatsachen, die allgemein bekannt sind oder die jedermann auf allgemein zugänglichen Wegen, z. B. durch Fachliteratur, jederzeit erfahren kann.
— Die Meinungsäußerungen dürfen weder die Landesverteidigung gefährden noch die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen.
— Der private Charakter außerdienstlicher Meinungsäußerungen muß unzweifelhaft erkennbar sein.
In diesem Rahmen darf sich auch ein Soldat zu sicherheits- und verteidigungspolitischen . Fragen öffentlich äußern und dabei auch die bestehenden Auffassungen von Bundestag und Bundesregierung kritisch beleuchten. Die sich hieran möglicherweise anschließende Diskussion muß im Hinblick auf das in einem demokratischen Staat schlechterdings unverzichtbare Recht der freien Meinungsäußerung hingenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Meinungsäußerung von dem erkennbaren Bemühen getragen wird, einen sachlichen Beitrag in dem Ringen um die beste sicherheits- und verteidigungspolitische Konzeption zu leisten.
Im konkreten Fall hat sich Brigadegeneral Dr. Uhle-Wettler im Rahmen der ihm gesetzlich auferlegten Dienstpflichten gehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Stücklen: Eine Zusatzfrage, bitte.


Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0822103400
Herr Staatssekretär, teilt auch der Führungsstab des Heeres diese Auffassung, und trifft es zu, daß Untersuchungen stattgefunden haben, ob hier ein Dienstvergehen vorliegt oder nicht?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Diese Meinung teilen der Führungsstab der Streitkräfte wie der Führungsstab des Heeres.
Ich kann im Augenblick keine Aussagen dazu machen, ob sich irgend jemand überlegt hat, wegen des Buches, das Sie ansprechen, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Aber es ist nichts geschehen. Die Beschlußfassung ist so, daß nichts geschieht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103500
Eine Zusatzfrage.

Horst Jungmann (SPD):
Rede ID: ID0822103600
Werden alle Veröffentlichungen dieser Art von Soldaten nach den Grundsätzen, die Sie vorgetragen haben, überprüft, oder überläßt man das dem Zufall?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Ich würde sagen, daß es jeweils auf den Einzelfall ankommt, was vorgetragen wird, was vorgeschlagen wird, wie die Äußerungen sind, welchen Inhalt sie haben. Das kann man nicht generell beantworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0822103800
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir in der Beurteilung des angesprochenen Buches zu, daß der Verfasser dieses Buches mit seinen Überlegungen bezüglich einer Umgliederung der Streitkräfte in Mitteleuropa — vielleicht auch bezüglich der Aufstellung neuer Einheiten in einer ganz bestimmten Form — in keiner Weise aus dem von Ihnen vorher gezogenen Rahmen herausgefallen ist?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Das habe ich in meiner Antwort darzulegen versucht.

(Werner [CDU/CSU]: Danke! Ich wollte es nur noch einmal hören!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822103900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822104000
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß die langen Ausführungen, die Sie gegenüber dem Kollegen Jungmann gemacht haben, der gesamten Generalität bekannt sind?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Nein. Da ich sie heute zum erstenmal mache, können sie der gesamten Generalität noch nicht bekannt sein.

(Heiterkeit — Reddemann [CDU/CSU]: Das walte Bastian!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822104100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Dr. Penner hat gebeten, seine Frage 23 schriftlich zu beantworten. Es wird selbstverständlich so verfahren. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Dasselbe gilt für die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein.
Ich rufe die Frage 26 der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius auf. Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Hasinger auf.



Präsident Stücklen
In welchen Beziehungen steht oder stand der Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsamt Prof. Schönhöfer zu den gesetzlichen Krankenkassen oder ihren Einrichtungen und zu Unternehmen, Einrichtungen oder Verbänden der Pharmazeutischen Industrie, und sind ihm insbesondere Nebentätigkeiten oder Dienstreisen, die inhaltlich mit dem Aufgabenbereich des Arzneimittelinstitutes des Bundesgesundheitsamtes zusammenhängen, genehmigt worden?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0822104200
Herr Abgeordneter, vor seinem Eintritt in das Bundesgesundheitsamt war Profes Hochschullehrer in Hannover. Er stand weder damals noch steht er heute in besonderen Beziehungen zu den gesetzlichen Krankenkassen oder ihnen nahstehenden Einrichtungen noch zur pharmazeutischen Industrie und ihren Verbänden.
Da es sich bei Professor Schönhöfer um einen profilierten Wissenschaftler handelt, wird er relativ häufig zu wissenschaftlichen Vorträgen eingeladen. Insgesamt sind Professor Schönhöfer 15 Dienstreisen für Vorträge genehmigt worden, zu denen er vor und nach seinem Eintritt in das Bundesgesundheitsamt eingeladen worden war. Die Reisekosten sind überwiegend von den Veranstaltern übernommen worden.
Nebentätigkeiten sind Professor Dr. Schönhöfer nicht genehmigt worden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822104300
Zusatzfrage? — Bitte.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822104400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wie vereinbaren Sie diese Antwort mit der Tatsache, daß Herr Professor Schönhöfer beispielsweise erst vor kurzer Zeit auf einem Symposion des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen sehr intensiv den Gedanken vertreten hat, die ärztliche Therapiefreiheit solle durch eine sogenannte Positivliste verordnungfähiger Arzneimittel eingeschränkt werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht in der Lage, die wissenschaftlichen oder sonstigen Meinungsäußerungen von Professor Schönhöfer in irgendeiner Weise zu kritisieren. Es ist sein gutes Recht, solche Meinungen zu vertreten. Aus der Tatsache, daß er dort einen Vortrag gehalten hat, besondere Beziehungen zu den Krankenkassen zu konstruieren, ist, glaube ich, abwegig. Er hat auch vor vielen anderen Gremien Vorträge gehalten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822104500
Weitere Zusatzfrage.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822104600
Ist Herrn Professor Schönhöfer für diesen Vortrag eine Nebentätigkeit genehmigt worden, und hat er ein etwaiges Honorar dafür angemeldet?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das hat er doch schon gesagt!)

Zander, Parl. Staatssekretär: Ich bedaure: Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen. Ich bin aber gern bereit, das zu ermitteln. Nebentätigkeiten generell sind ihm nicht genehmigt worden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822104700
Keine Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Hasinger auf:
An welchen Forschungsprojekten, Gutachten oder Beratungen der Bundesregierung, der Bundesbehörden, der gesetzlichen Krankenkassen oder ihrer Einrichtungen (s. auch Medical Tribune Nr. 17-1980) ist oder war Herr Dr. E. Greiser auf wessen Veranlassung und unter wessen Verantwortung beteiligt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung und für Forschung und Technologie wie folgt:
Privatdozent Dr. Greiser ist Mitglied des Bundesgesundheitsrates. Er ist Mitglied in folgenden Kommissionen des Bundesgesundheitsamtes: B 21: Aufbereitungskommission für Arzneimittel gemäß Arzneimittelgesetz; Ad-hoc-Kommission: Strategie zur Erfassung von Arzneimittelnebenwirkungen; Sachverständigenausschuß für Standardzulassungen beim Bundesgesundheitsamt. Ferner ist er für die Fachbereichskommission „Prävention" zur Erarbeitung eines „Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung" als Mitglied und auf Veranlassung der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin benannt worden.
Privatdozent Dr. Greiser, seine Abteilung sowie eine Vielzahl durch ihn beauftragter externer Wissenschaftler waren und sind an den nachfolgend genannten Projekten beteiligt:
1. Mitglied einer Hochschul-Beratungsgruppe, die 1975 einen Entwurf für das Programm „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit" erarbeitet hat;
2. Multizentrische Interventionsstudie zu klassischen Risikofaktoren im Hinblick auf Herz-Kreislauf-Krankheiten und bösartige Neubildungen — Teilprojekt Betriebsstudie -;
3. Verordnungen Niedergelassener Ärzte in Niedersachsen 1974 und 76 — Untersuchungen zu Verordnungen niedergelassener Kassenärzte für Patienten von RVO-Kassen im ersten Halbjahr 1974 und 76 —;
4. Innovationen auf dem Arzneimittelmarkt;
5. Datenverarbeitung in der Medizin: Informationssystem zur Arzneimittelüberwachung, Schwerpunkt Arzneimittelverbrauch;
6. Systematik von 8000 Indikationsbegriffen von Arzneimitteln, 1977/78;
7. Projekte „Velbert I": Pilotstudie zur retrospektiven Analyse von Daten einer Ortskrankenkasse.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822104800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822104900
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß Herr Dr. Greiser, der nach der imponierenden Liste, die Sie gerade vorgelesen haben, ja offenbar eine beherrschende Stellung im Gutachterwesen der Bundesregierung einnimmt, bei dem Forschungsvorhaben, das er im Auftrag der Bundesregierung vorgenommen hat und das eine Nachprüfung von 127000 Rezepten niedersächsischer Ärzte zum Inhalt hatte, insofern zu wenig aussagekräftigen Ergebnissen gekommen ist, als er diese Rezepte rein statistisch untersucht hat, nicht jedoch die den Rezepten jeweils



Hasinger
zugrunde liegenden individuellen Fälle und Diagnosen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Methodenkritik bei derartigen Untersuchungen muß ich der Fachwelt überlassen. Diese Frage kann ich nicht von dieser Stelle aus beantworten.

(Beifall bei der SPD — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist eine wirklich politische Frage l)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105000
Eine weitere Zusatzfrage.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822105100
Wäre die Methodenkritik nicht auch die Aufgabe der Bundesregierung, die immerhin erhebliche Steuergelder für dieses Forschungsvorhaben ausgegeben hat?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, ich weiß nicht, ob das konkret zutrifft. Aber generell ist es so, daß sich die Bundesregierung auch bei der Vergabe und bei der Anlage von Forschungsprojekten von sachkundigen Fachleuten beraten läßt, so daß das keineswegs politische Ermessensentscheidungen von Verwaltungsbehörden sind, die darin zum Ausdruck kommen.

(Zustimmung bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105200
Keine weiteren Zusatzfragen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] Gegenruf des Abg. Hasinger [CDU/ CSU])

— Veranstalten Sie da unten eine private Fragestunde?
Ich rufe Frage 29 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Ist der Vizepräsident des Bundesgesundheitsamts (BGA) der Leitungsebene des BGA zuzuordnen?
Bitte.
Zander, Parl. Staatssekretär: Ja, der Vizepräsident des Bundesgesundheitsamtes ist der Leitungsebene zuzuordnen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105300
Eine Zusatzfrage.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0822105400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß Ihre Antwort vom heutigen Tage in klarem Gegensatz zu der Antwort in der letzten Fragestunde steht?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das sehe ich nicht so. Die formelle Zuordnung zu einer Ebene einer Verwaltungsbehörde - hier: der Leitungsebene — besagt ja nichts über die Arbeitsteilung zwischen dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Ich denke, daß hier auch verschiedene Begriffe eine Rolle spielen, die Sie herausstreichen wollen, um einen Widerspruch zu meiner Antwort in der letzten Fragestunde zu beweisen. Ich glaube das nicht. Hier ist ganz klar: Er ist ein Mitglied der Leitungsebene, aber es gibt eine Arbeitsteilung zwischen den beiden Betroffenen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105500
Zusatzfrage.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0822105600
Herr Staatssekretär, würden Sie sich daran erinnern, daß der Leiter des Referats Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag des Bundesgesundheitsamtes in einem Zeitungsartikel die Tatsache bestritten hat, daß der Vizepräsident der Leitungsebene zuzuordnen ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich meine auch hier, daß dies auf ein Mißverständnis über die Begriffe „Leitungsebene" und „Leitungsaufgaben" zurückzuführen ist. Es ist ganz eindeutig so, daß der Vizepräsident zur Leitungsebene gehört.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822105800
Können Sie bestätigen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß der amtierende Vizepräsident des Bundesgesundheitsamtes wegen interner Querelen praktisch „kaltgestellt" ist und daß seine Funktionen von Herrn Lewandowski ausgeübt werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Das kann ich keineswegs bestätigen. Ich werde in der Antwort auf die folgende Frage darstellen, welche eigenständigen Aufgaben der Vizepräsident in eigener Verantwortung wahrzunehmen hat.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822105900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 30 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Welche Funktionen erfüllt der Vizepräsident des BGA?
Zander, Parl. Staatssekretär: Der Vizepräsident des Bundesgesundheitsamtes hat neben seinen Aufgaben als Vertreter des Präsidenten einen eigenen Geschäftsbeteich. Derzeit gehören dazu die zentralen Einrichtungen des Amtes wie Zentrale Versuchstieranlage, Zentralstelle für automatische Datenverarbeitung, Dokumentation und Statistik und die Bibliotheken, darüber hinaus der sicherheitstechnische und betriebsärztliche Dienst. Außerdem ist er mit Koordinierungsaufgaben im Bereich der Strahlenhygiene und mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten für das Amt betraut.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106000
Zusatzfrage, bitte.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0822106100
Wer wird diese gewichtigen Aufgaben im Rahmen der Leitung des Bundesgesundheitsamtes übernehmen, wenn der Vizepräsident für den Bundestagswahlkampf 1980 freigestellt wird?
Zander, Parl. Staatssekretär: Darüber ist noch nicht entschieden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 31 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die weitere Arbeit der Transparenzkommission für Arzneimittel nach der Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts durch ein Gesetz zu legalisieren, und



Präsident Stücklen
durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß Verbraucher und Ärzte in angemessener Zeit den gesamten Pharmamarkt an Hand von anbieterunabhängigen Preis- und Qualitätsvergleichen besser überblicken können?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung sieht nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin keine Notwendigkeit, die Tätigkeit der Transparenzkommission für Arzneimittel durch Gesetz zu regeln. Es handelt sich bei der Entscheidung des Gerichts um eine einstweilige Anordnung, die nicht als Grundlage für grundsätzliche Entscheidungen hinsichtlich der Transparenzkommission dienen kann. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten. Für das Hauptsacheverfahren hat das Gericht zu erkennen gegeben, daß „die in einer sachlich vertretbaren Qualitätskennzeichnung liegende Warenkritik nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil eine gesetzliche Grundlage für sie fehlt". Das Gericht läßt demnach im Prinzip eine vergleichende Vergabe von Qualitätskennzeichen zu.
Im Zusammenhang mit dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin prüft die Bundesregierung auch, welche Möglichkeiten für die Transparenzkommission bestehen, anbieterunabhängige Preis- und Qualitätsvergleiche zu machen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Arbeit der Transparenzkommission wesentlich beschleunigt werden soll. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, die Geschäftsstelle der Transparenzkommission, die die Vorarbeiten für die Beschlüsse der Kommission zu leisten hat, um weitere wissenschaftliche Mitarbeiter zu verstärken. Die Bundesregierung wird sich bemühen, diese Verstärkung im Haushalt 1981 zu erreichen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106300
Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822106400
Ich höre mit Freuden, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß man die Verfahren beschleunigen soll. Auf welche Weise will sie das denn erreichen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Insbesondere durch die personelle Verstärkung in der Geschäftsstelle der Kommission, um die wir uns bemühen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106500
Weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822106600
Ist es aber nicht so, daß dieser Verzögerungseffekt durch die Besetzung der Kommission praktisch vorherbestimmt ist und daß man nicht nur organisatorisch, sondern auch strukturell eingreifen müßte?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, daß im Zusammenhang mit dem Urteil — darauf richtete sich ja die Frage — die Notwendigkeit struktureller Änderungen nicht besteht. Aber es scheint uns sehr dringend zu sein, alles zu tun, um die Arbeit der Kommission zu beschleunigen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106700
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0822106800
Würden Sie die Zusammensetzung der Transparenzkommission auch deshalb als ausgewogen betrachten, weil in ihr neben wissenschaftlichem und sonstigem Sachverstand auch der unbedingt notwendige Forschungssachverstand der pharmazeutischen Industrie vertreten ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, daß die Zusammensetzung der Kommission so ist, daß sie die Breite der fachlichen Kompetenz widerspiegelt, die wir brauchen, um solche Entscheidungen zu treffen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Danke schön!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822106900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in steigendem Maße Schriften, in denen Rauschgift als harmloses Mittel empfohlen wird auf den Markt gebracht und vor allem von Jugendlichen erworben werden, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegen die Verbreitung derartiger Schriften Maßnahmen zu ergreifen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Bundesrepublik in jüngster Zeit einige Schriften auf den Markt gekommen sind, in denen der Mißbrauch von Betäubungsmitteln, namentlich von Marihuana, zumindest verharmlost wird. Zwei dieser Schriften, in denen der Anbau von Marihuana in Haus und Garten eingehend beschrieben wird, sind im Februar dieses Jahres auf Antrag eines Jugendamtes von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert und damit den Werbe-, Vertriebs- und Weitergabeverboten nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unterworfen worden.
Die Bundesprüfstelle hat eine Jugendgefährdung insbesondere darin gesehen, daß die Schriften eine Aufforderung und Anleitung zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz enthalten. Der Bundesprüfstelle liegen inzwischen fünf weitere Anträge vor, von denen sich drei auf das Nachfolgeprojekt einer der genannten Schriften, einer auf ein ComicHeft und einer auf eine Schallplatte beziehen.
Die Bundesregierung geht von der Erwartung aus, daß sich auf dieser Grundlage eine Spruchpraxis der Bundesprüfstelle entwickeln kann, die den antragsberechtigten Stellen eine zuverlässige Orientierung für die Beobachtung des einschlägigen Marktes von Verlagserzeugnissen und die weitere Antragstätigkeit gibt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107000
Zusatzfrage, bitte.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0822107100
Herr Staatssekretär, haben Sie Kenntnis davon, ob die Jugendämter in der Bundesrepublik ausreichende Kenntnis über die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auf diesem Gebiet haben?
Zander, Parl. Staatssekretär: Das ist eine schwer zu beantwortende Frage. Die Jugendämter haben das Antragsrecht, und sie beschäftigen sich zur Zeit sehr intensiv mit allen Problemen, die mit dem Thema Drogen zusammenhängen. Ich gehe also davon aus, daß ihnen die Möglichkeit der Indizierung
17828 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Freitag, den. 13. Juni 1980
Parl. Staatssekretär Zander
entsprechender Schriften bekannt ist. Ich bin aber gern bereit, diese Fragestunde und die Spruchpraxis der Prüfstelle zum Anlaß zu nehmen, bei geeigneter Gelegenheit darauf noch einmal besonders hinzuweisen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 95 des gleichen Abgeordneten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Milz und die Fragen 37 und 38 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Blüm wird zurückgezogen.
Ich rufe nunmehr die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß bei großen öffentlichen Baumaßnahmen, insbesondere Straßenbauten, auch mittelständische Unternehmen eine faire Chance auf eine unmittelbare Auftragserteilung erhalten, und ist die Bundesregierung insbesondere bereit, in Zukunft bei Baumaßnahmen für Bundesautobahnen und Bundesstraßen von der Ausschreibung von Großlosen und der Vergabe an Generalunternehmer Abstand zu nehmen?
Bitte.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0822107300
Herr Kollege, die weit überwiegende Zahl der Aufträge im Bundesfernstraßenbau ist ihrer Art nach ohne weiteres für mittelständische Straßenbaufirmen geeignet. Denn 98 % der Aufträge — der Anzahl nach — haben einen Wert von bis zu 5 Millionen DM.
Bei großen Baumaßnahmen, z. B. im Bundesautobahn-Neubau, werden die Bauleistungen gemäß § 4 Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, regelmäßig in Fachlose, d. h. Erd-, Oberbau-, Brückenlose, geteilt und vergeben. Technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte bestimmen dabei die Größe der Fachlose. Diese Gesichtspunkte können im Einzelfall auch die Zusammenfassung mehrerer Fachlose zu sogenannten Mischlosen notwendig machen, deren Anteil am gesamten Vergabegeschehen jedoch äußerst gering ist. Mittelständische Baufirmen beteiligen sich zum Teil in Arbeitsgemeinschaften erfahrungsgemäß sowohl an diesen Fachlos- als auch an Mischlosausschreibungen und erhielten in vielen Fällen den Auftrag. Insgesamt wurden 1978 etwa 48 % des Vergabevolumens im Bundesfernstraßenbau dem Wert nach an Firmen des Mittelstandes vergeben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107400
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822107500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen klar, daß die Vergabe von Generalaufträgen an Arbeitsgemeinschaften sehr stark zugenommen hat und daß die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft für ein mittelständisches Unternehmen eine völlig andere Sache als der Erhalt eines Alleinauftrages ist?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, nach den mir vorliegenden Unterlagen — ich habe das zum Teil soeben genannt — ist die Entwicklung nicht so.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107600
Eine weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822107700
Herr Staatssekretär, können Sie erklären, warum zunehmend Gesamtaufträge an Generalunternehmer erteilt werden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege von Spies, wenn Sie mit „Gesamtaufträgen" Globalvergaben meinen, dann muß ich darauf verweisen — ich habe das schon einmal in einer Fragestunde beantwortet —, daß es zwei Versuchsvergaben dieser Art gegeben hat, daß dieses Vergabeverfahren von allen Seiten, bei den Ländern wie auch beim Bund, kritisch betrachtet wird und mir nicht bekannt ist, daß neue Vergaben dieser Art getätigt worden sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107800
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Freiherr Spies von Büllesheim auf :
Wieviel Prozent des Auftragsvolumens sind für Bundesautobahnen bzw. für Bundesstraßen jeweils an die zehn umsatzstärksten Bauunternehmen allein (oder als Arge-Partner) in den letzten zehn Jahren vergeben worden?
Bitte .
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt keine Statistiken, die auf die Beantwortung der Frage abgestellt sind. Erhebungen darüber, die sehr zeit- und kostenaufwendig wären, müßten gegebenenfalls bei den einzelnen Straßenbaudienststellen der Länder erfolgen, da die Vergabe von Aufträgen im Bundesfernstraßenbau zum Teil bis zu 10 Millionen DM delegiert ist. Im übrigen ist der Kreis der zehn umsatzstärksten Bauunternehmen nicht ohne weiteres festzulegen, da er sich von Jahr zu Jahr ändern kann. Weiterhin müßte bei vergleichsweisen Betrachtungen berücksichtigt werden, daß die einzelnen Baufirmen ihren Umsatz in sehr unterschiedlichem Maße im Straßenbau oder auch im In-und Ausland erbringen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822107900
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822108000
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, diesem Komplex in Zukunft ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und zu verhindern, daß Beanstandungen zu Auftragsvergaben dieser Art an einer technischen Front Ihres Hauses von vornherein gestoppt werden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir widmen diesen Dingen immer unsere größte Aufmerksamkeit.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822108100
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822108200
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, diese Aufmerksamkeit angesichts des Tatbestandes zu vermehren, daß mittelständische Baufirmen immer weniger Aufträge erhalten oder jedenfalls ihr Anteil zurückgeht?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn es nach der von mir soeben gegebenen Antwort noch möglich .ist, die Aufmerksamkeit zu steigern, werden wir es gern tun. Im übrigen möchte ich aber noch einmal sagen, daß die mir vorliegenden Zahlen Ihre Unterstellung, daß der Anteil der mittelständischen Firmen zurückgeht, nicht belegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822108300
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Balser.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0822108400
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit in diesem Bereich hinsichtlich der Erteilung von Gesamtaufträgen oder Globalverträgen bei diesen beträchtlichen Summen, um die es sich insgesamt handelt, auch dem Umstand widmet, wieweit Arbeitnehmer in der Bundesrepublik legal eine Aufenthaltsberechtigung in Bauunternehmen haben?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich befürchte, daß die Bundesregierung bei der Beantwortung dieser Frage überfordert ist, weil — ich möchte das noch einmal wiederholen, der Straßenbau von den Bundesländern im Auftrag der Bundesregierung betrieben wird und die Bundesregierung gar keine Möglichkeiten hat, so weit in die Einzelheiten einzusteigen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822108500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0822108600
Herr Staatssekretär, können Sie dem Haus bei allen Schwierigkeiten, genaue Daten und genaue Festlegungen zu treffen, angesichts der Unterlagen, die Sie offenbar im Hause haben, sagen, warum Sie dem Kollegen Spies von Büllesheim eine Antwort nicht geben können oder geben wollen, mit der die Frage zumindest der Tendenz nach beantwortet werden könnte?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich habe das vorhin mit einigen Zahlen getan. Ich will Ihnen gern noch eine Zusatzzahl nennen. Nach den Unterlagen, die mir zur Verfügung stehen, entfielen im Jahr 1978 auf Unternehmen der Großwirtschaft — in der Statistik wird das in zwei Rubriken unterteilt — ein Vergabevolumen von 52 % und auf Unternehmen des Mittelstandes ein Volumen von 48 %.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822108700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822108800
Herr Staatssekretär, können Sie in Ihrem Haus einmal nachprüfen lassen, wie häufig die normale Ausschreibung durch Sondervorschläge unterlaufen worden ist, d. h. wie oft deshalb, weil Sondervorschläge gemacht worden sind, für die
mittelständischen Firmen plötzlich eine völlig neue Auftragssituation gegeben war, in der sie nicht mehr mithalten konnten?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dies kann der Bundesverkehrsminister nur nachprüfen, wenn er bei allen Bundesländern nachfragt. Da die Vergaben — ich wies darauf hin — ja bei den Straßenbaudienststellen getätigt werden, müssen die entsprechenden Informationen dort eingeholt werden. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ich glaube nicht, daß der zu tätigende Aufwand in einem angmessenen Verhältnis zu dem Ergebnis, das dabei herauskommen könnte, steht Deswegen sehe ich mich dazu nicht in der Lage.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822108900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatsminister von Dohnanyi zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie in Pressemeldungen zu lesen war — die in Afghanistan eingesetzten sowjetischen Truppen um tschechoslowakische Soldaten — die Rede ist von 5 000 Mann — und/ oder um andere Truppen oder ,Militärexperten" des Warschauer Pakts, möglicherweise auch aus der DDR, verstärkt worden sind oder verstärkt werden sollen, und hält die Bundesregierung dies bejahendenfalls für vereinbar mit den Bestimmungen des Warschauer Pakts und den bilateralen Verträgen zwischen seinen Mitgliedern, deren Geltungsbereich auf das europäische Gebiet der beteiligten Länder beschränkt ist?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0822109000
Herr Präsident, darf ich die Fragen 39 und 40 zusammen beantworten?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109100
Ist der Herr Abgeordnete damit einverstanden?

(Dr. Jaeger [CDU/CSU]: Bitte sehr!)

— Das ist der Fall. Dann rufe ich noch die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung, sieht sie darin insbesondere eine Bestätigung dafür, daß eine Beschränkung der Entspannung auf Europa nicht möglich ist und eine Ausweitung des Afghanistankonflikts droht?
Bitte.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Jaeger, zu den Pressemeldungen über eine angebliche Verstärkung der sowjetischen Truppen in Afghanistan durch tschechoslowakische bzw. Truppen aus anderen Staaten des Warschauer Paktes liegen keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung hat im übrigen wiederholt auf die weltweiten Auswirkungen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan hingewiesen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109200
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0822109300
Hat die Bundesregierung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, sich über diese Frage zu informieren?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ja.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109400
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0822109500
Wird die Bundesregierung auch in Zukunft ihre besondere Aufmerksamkeit auf diese Frage — insbesondere im Hinblick auf die Truppen der DDR — richten?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ja.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Coppik auf:
Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen mit der Republik Türkei über eine Wirtschaftshilfe darauf hingewirkt, daß die türkische Regierung den Menschenrechtsverletzungen gegenüber oppositionellen Kräften und nationalen Minderheiten Einhalt gebietet?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich habe wiederum die Bitte, ob ich die beiden von Herrn Abgeordneten Coppik gestellten Fragen im Zusammenhang beantworten darf.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109700
Einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Coppik auf:
Welche Konsequenzen aus den Menschenrechtsverletzungen in der Türkei will die Bundesregierung innerhalb der NATO und des Europarats ziehen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Türkei kann nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als ein Land betrachtet werden, in dem Verletzungen von Menschenrechten gegen oppositionelle Kräfte oder nationale Minderheiten von staatlichen Stellen angeordnet werden. Die Frage einer Verbindung mit unserem wirtschaftlichen Hilfsprogramm stellt sich daher so nicht. Dies gilt auch hinsichtlich Ihrer Frage zu NATO und Europarat.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822109800
Eine Zusatzfrage, bitte.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0822109900
Herr Staatsminister, kann die Bundesregierung diese Aussage auch dann aufrechterhalten, wenn ihr die Ermittlungen von Amnesty International zu diesem Punkt bekannt sind und auch ich aus meiner persönlichen Kenntnis weiß, daß z. B. Militäraktionen gegen kurdische Dörfer durchgeführt werden und Folter auf den Polizeistationen zur täglichen Methode gehört?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es ist bekannt, daß in einigen Teilen der Türkei das Kriegsrecht besteht. Ich habe nicht gesagt, daß es dort nicht auch zu Ausschreitungen kommen kann. Ich habe darauf hingewiesen, daß es nach unserer Kenntnis keine Anordnungen zu solchen Ausschreitungen gibt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110000
Eine weitere Zusatzfrage.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0822110100
Besteht nicht auch für die Bundesregierung eine besondere Verpflichtung, darauf hinzuwirken, daß Menschenrechtsverletzungen in der Türkei unterbunden werden? Ich frage dies in Anbetracht der Tatsache, daß wir im Rahmen der umfassenden Hilfe auch militärische und polizeiliche Ausrüstung in die Türkei schicken wollen und diese militärische und polizeiliche Ausrüstung in einem teilweise unter Kriegsrecht stehenden Land unter den Bedingungen, die Sie soeben genannt haben, eben auch zu menschenrechtsverletzenden Aktionen verwandt werden kann, unabhängig davon, ob diese von oberster Stelle angeordnet sind oder nicht.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Hilfsmaßnahmen, die die Bundesrepublik für die Türkei leistet, haben das Ziel, die sozialen und wirtschaftlichen und damit auch die politischen Verhältnisse in der Türkei zu stabilisieren und auf diese Weise den Entwicklungen entgegenzuwirken, auf die Sie hingewiesen haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110200
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0822110300
Herr Staatsminister, sehen Sie nicht die Gefahr, daß diese Art von Antworten, wie Sie sie heute hier auch gegeben haben, den Eindruck entstehen lassen könnte, daß die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in einem der NATO angehörenden Land einfach nicht zur Kenntnis nehmen will?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich glaube nicht, daß jemand, der mir hier eben zugehört hat, mich so hat verstehen können.

(Zustimmung bei der SPD — Wehner [SPD]: Ja, das war eine Unterstellung! — Gegenruf von der CDU/CSU: Das war ein Parteifreund! — Wehner [SPD]: Ja, sicher! Bei uns geht es ehrlich zu! Bei Ihnen wird so etwas zugedeckt, bei uns nicht! — Reddemann [CDU/CSU]: Das soll jemand Ihnen glauben? — Wehner [SPD]: Das brauchen Sie nicht zu glauben! Sie haben ja vom Glauben eine andere Vorstellung als ich! — Gegenruf von der CDU/CSU: Das kann man wohl sagen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110400
Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich Frage 43 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Können nach Auffassung der Bundesregierung die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einem Staat, dessen Regierung seit Jahrzehnten Teilen des deutschen Volks die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts mit Gewalt vorenthält, die Mißachtung der Menscheurechte der in ihrem Machtbereich lebenden Deutschen billigt und unterstützt sowie Hunderte von atomwaffenbestückten Mittelstreckenraketen gegen deutsche Städte in Stellung gebracht hat, als ,,befriedigend" bezeichnet werden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, darf ich mit Zustimmung des Herrn Präsidenten auch hier wiederum versuchen, die beiden Fragen zusammen zu beantworten?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110500
Einverstanden? — Gut, dann rufe ich zusätzlich Frage 44 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Welche konkreten neuen Umstände haben den Bundeskanzler veranlaßt, die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Sowjetunion anläßlich eines Besuchs des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Sowjetunion in Bonn als ,,befriedigend" zu bezeichnen, obwohl die sowjetische Regierung nach wie vor in schwerwiegender Weise grundlegende Rechte und Interessen des deutschen Volks verletzt und bedroht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Feststellung des Herrn Bundeskanzlers muß im Zusammenhang verstanden werden. Dies ergibt sich auch deutlich, wenn man z. B. das Protokoll der Pressekonferenz von Herrn Staatssekretär Bölling nachliest.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110600
Die Fragen sind beantwortet. Eine Zusatzfrage?

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822110700
Das war die Gesamtbeantwortung beider Fragen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ja.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822110800
Herr Staatsminister, dann möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung die Beziehungen zu einem Land, die sie als befriedigend bezeichnet, auch so versteht, daß dieses Land sich so verhält, daß die Bundesregierung mit diesem Verhalten zufrieden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich verweise noch einmal auf den Zusammenhang, in dem die Äußerung gefallen ist. Ich bitte Sie, das Protokoll nachzulesen; es steht ja zur Verfügung.

(Zurufe von der CDU/CSU: Falsch verstanden! — Das war doch keine Antwort!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822110900
Eine weitere Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822111000
Herr Staatsminister, bedeutet das, was Sie jetzt gesagt haben, daß die Bundesregierung also ganz offenkundig Beziehungen zu einem Staat, mit dessen Verhalten sie nicht zufrieden ist und auch angesichts der Schwere der Verletzungen, die dieser Staat den Interessen und Rechten des deutschen Volkes zufügt, nicht zufrieden sein kann, dennoch aus Gründen, die ich hier nicht näher zu qualifizieren brauche, als befriedigend bezeichnet?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich bedaure, daß Sie mich zwingen, mich zu wiederholen. Die Antwort ist dieselbe: Die Feststellung ist in einem größeren Zusammenhang getroffen worden und muß in diesem Zusammenhang verstanden werden. Ich bin sicher, Sie haben sie auch verstanden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822111100
Eine weitere Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822111200
Herr Staatsminister, da Sie bis jetzt überhaupt noch keine sachliche und inhaltliche Antwort gegeben haben,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU) möchte ich die Frage stellen — —


(Wehner [SPD]: Das kann er nur in diesen Saal hineinquäken! Er scheint ein KammerJäger zu sein!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822111300
Herr Abgeordneter Jäger (Wangen), es ist unsere Praxis in der Fragestunde, keine Wertungen vorzunehmen. Bitte schön!

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822111400
Herr Staatsminister, ich frage Sie also weiter, ob die Bundesregierung es als im Rahmen dessen befindlich betrachtet, was sie als noch befriedigend bezeichnen kann, daß die Sowjetunion Hunderte von atomwaffenbestückten Raketen gegen die deutsche Bevölkerung in Stellung gebracht und in letzter Zeit ja sogar damit gedroht hat, diese unter bestimmten Voraussetzungen auch anzuwenden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wenn die Bundesregierung dies als befriedigend betrachtete, hätte der Bundeskanzler in seinen Gesprächen mit Generalsekretär Breschnew im Mai 1978 in Bonn nicht auf diesen Tatbestand hingewiesen und hätte sich die Bundesrepublik nicht an den Beschlüssen der NATO im Dezember 1979 beteiligt. Selbstverständlich ist das kein befriedigender Vorgang, und gerade deswegen verweise ich Sie noch einmal darauf, daß Sie die Feststellung von Herrn Staatssekretär Bölling im Zusammenhang sehen müssen. Wenn Sie sich die Mühe machten, das Protokoll nachzulesen, hätten Sie keine Schwierigkeiten, zu verstehen, was ich meine.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Die Antworten des Staatsministers sind unzulänglich!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822111500
Einen Moment! Wir fangen hier keine Diskussion über die Zulässigkeit von Antworten und über Bewertungen an, Herr Möller.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Aber Zwischenrufe darf man doch machen!)

Aber ich möchte natürlich auch Sie, Herr Staatsminister, bitten, Bewertungen von der Regierungsbank aus nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822111600
Herr Staatsminister, besteht dann, wenn also die Bundesregierung, wie ich Ihrer letzten Ausführung entnehme, das Verhalten der Sowjetunion im Bereich der Aufrüstung als sehr unbefriedigend betrachtet, nicht die Gefahr, daß dann, wenn für die deutsch-sowjetischen Beziehungen — in welchem Zusammenhang auch immer — der Ausdruck „befriedigend" gebraucht wird, dies in weiten Kreisen der Offentlichkeit als eine Verbeugung vor der Sowjetunion im Hinblick auf die Moskau-Reise des Bundeskanzlers gedeutet wird, die der wahren Haltung der Bundesregierung gar nicht entspricht?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das bleibt Ihnen überlassen!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich sehe diese Gefahr nicht.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Ein normaler Mensch sieht das nicht sol)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822111700
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schlei.

Marie Schlei (SPD):
Rede ID: ID0822111800
Zielt der Begriff „befriedigen" nicht auf den Entwicklungsprozeß, und zielt er nicht statt nur auf militärische Verhältnisse auf eine Gesamtbeziehung, auf die Entwicklung der wirtschaftlichen und der menschlichen Beziehungen, und mißt er nicht den Abstand aus, der seit 1969 zu dem entstanden ist, was die sozialliberale Koalition damals als Beziehungsbasis vorgefunden hat?

(Zuruf von der CDU/CSU: Also doch befriedigend?)




Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Frau Kollegin, dies ist sicherlich ein Element der Beurteilung. Aber ich verweise noch einmal auf den Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung getan worden ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822111900
Eine weitere Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jaeger.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0822112000
Herr Staatsminister, da das Protokoll in Ihren Ausführungen eine so große Rolle spielt, frage ich: In welcher Weise wollen Sie das einem Abgeordneten der Opposition zur Verfügung stellen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es gibt das unkorrigierte Manuskript der Pressekonferenz vom 30. Mai, in der Herr Bölling eine bestimmte Feststellung getroffen hat, auf die sich der Kollege bezogen hat. Es steht selbstverständlich zur Verfügung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822112100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Würtz sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen beigefügt.
Die Frage 47 des Abgeordneten Dr. von Weizsäkker soll auf Wunsch des Fragestellers ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Auch die Fragen 48 und 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Hat die Bundesregierung der britischen Regierung ihre Auffassung und gegebenenfalls ihr Bedauern über die abgeschwächte Form der Anwendung von sogenannten Iran-Sanktionen im Rahmen der EG-Beschlüsse durch Großbritannien zum Ausdruck gebracht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet ja.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822112200
Haben Sie eine Zusatzfrage? — Bitte sehr.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0822112300
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die britische Haltung die Wirkung der von der Bundesrepublik Deutschland mitgetragenen EG-Sanktionen beeinträchtigt wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ja.

(Dr. Schweitzer [SPD]: Danke!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822112400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Ist es richtig, daß Staatsminister von Dohnanyi in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. April 1980 die Flucht der Deutschen aus den Oder-Neisse-Gebieten für „berechtigt und verständlich" erklärt hat?
Bitte.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, darf ich die Fragen 51 und 52 im Zusammenhang beantworten?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822112500
Einverstanden. Ich rufe auch die Frage 52 des Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Ist es richtig, daß die Antwort von Staatsminister von Dohnanyi auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Hennig einzig dem Zweck diente, den sprachlichen Unterschied zwischen den Begriffen „Flucht" und „Vertreibung" zu verdeutlichen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Ihre Darstellung ist richtig. Selbstverständlich habe ich in der Fragestunde darauf hingewiesen, daß — ich zitiere — „die Flucht vor den anrückenden Truppen berechtigt und verständlich war". Ich habe zugleich unterstrichen, daß diese Flucht nicht mit den Begriffen „Zwangsumsiedlung" und „Ausweisung" bezeichnet werden könne.
In diesem Zusammenhang einer Definition der Begriffe „Vertreibung", „Flucht", „Aussiedlung" und „Ausweisung" habe ich allerdings dem Kollegen Hennig eine Antwort gegeben, die zwar im Zusammenhang klar war, aber, aus dem Zusammenhang genommen, mißverstanden werden konnte. Es konnte der Eindruck entstehen, als hätte ich denjenigen, die vor den anrückenden Truppen fliehen mußten, zugemutet zu bleiben oder als wisse ich nicht, daß vielen, die fliehen mußten, später die Rückkehr verweigert wurde. Leider - ich muß dies sagen, Herr Kollege — haben auch Kollegen aus der Opposition versucht, dieses Mißverständnis in nicht fairer Weise zu verbreiten.

(Jäger [Wangén] [CDU/CSU]: Das ist doch eine Wertung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Andererseits muß sich derjenige, der hier Auskunft für die Bundesregierung gibt, unmißverständlich ausdrücken. Mit dem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat habe ich offenbar zahlreiche Flüchtlinge und Vertriebene schwer gekränkt. Das tut mir leid.
In der Sache, Herr Kollege Becker, nämlich hinsichtlich der Formulierung der Empfehlung der deutsch-polnischen Schulbuchkommission zu Ziffer 22, habe ich nichts zurückzunehmen. Aber hinsichtlich des Mißverständnisses und der Kränkung, die ich mit meiner Antwort an den Kollegen Hennig unwillentlich offenbar verursacht habe, bitte ich von dieser Stelle aus ganz ausdrücklich um Entschuldigung.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822112600
Keine Zusatzfrage vom Fragesteller? — Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0822112700
Herr Staatsminister, würden Sie hier dann auch bestätigen, daß jede Aussiedlung unter Zwang nach der völlig unbestrittenen völkerrechtlichen Terminologie Vertreibung ist, und würden Sie dem Hohen Hause auch sagen, daß diejenigen Vertriebene sind, die nach der Flucht vor der Kriegsfront nicht in ihre angestammten Wohnsitze zurückkehren konnten?



Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, das habe ich schon beim letztenmal so gesagt.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Nein!)

Das ergibt sich schon aus der Fragestunde, auf die der Kollege hier eben Bezug genommen hat.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Nein!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822112800
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0822112900
Herr Staatsminister, darf ich noch einmal nachfragen: Bezog sich Ihre Entschuldigung, die wir eben entgegennehmen konnten, auf den Teil Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Hennig des Inhalts, die Flüchtlinge hätten ja auch dableiben können, oder auf den anderen Teil der Antwort, die Sie damals gegeben haben?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Sie bezog sich auf die Antwort, die ich gegeben habe und die, aus dem Zusammenhang genommen, mißverständlich ist. Ich habe mich für das Mißverständnis entschuldigt, nicht für die Feststellung, daß es Unterschiede in den Begriffen Zwangsaussiedlung, Flucht, Vertreibung usw. gibt.

(Besch [CDU/CSU]; Und die Formulierung bleibt bestehen?)

— Die Formulierung bleibt selbstverständlich nicht bestehen, da ich darauf hingewiesen habe, daß sie, aus dem Zusammenhang genommen, mißverständlich ist und ich gesagt habe, Herr Kollege — und ich bitte dies auch in aller Fairneß zu verstehen —, daß selbstverständlich für denjenigen, der hier Auskunft gibt, die Verpflichtung besteht, sich unmißverständlich auszudrücken. Für das von mir verursachte Mißverständnis — für das Mißverständnis — habe ich mich entschuldigt.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113000
Die letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Jaeger. Dann sind wir am Ende der Fragestunde.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0822113100
Herr Staatsminister, nachdem der Herr Bundestagspräsident zu Recht festgestellt hat, daß die Abgeordneten der Opposition wertfrei, also ohne Kritik der Bundesregierung, zu fragen haben, frage ich Sie, ob Sie nicht ebenso verpflichtet sind, wertfrei zu antworten. Das heißt, daß es falsch und unrichtig und gegen den Stil des Hauses war, daß Sie von einer unfairen Weise der Opposition gesprochen haben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113200
Herr Staatsminister, der Fragesteller war viele Jahre Vizepräsident und damit auch amtierender Präsident dieses Hauses. Er ist sich sicherlich dessen bewußt gewesen, daß diese Frage nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der gestellten Frage steht

(Beifall bei der SPD)

und daher als Zusatzfrage nicht zulässig gewesen wäre.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber sie war ganz wichtig!)

Da sie aber im Raume ist, möchte ich es fairerweise dem Herrn Staatsminister freistellen, ob er darauf eine Antwort geben will oder nicht.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich würde gerne darauf antworten, weil ich mich ausdrücklich auf das Verbreiten durch Kollegen außerhalb dieses Hauses bezogen habe.

(Besch [CDU/CSU]: Welche waren das?)

Da möchte ich allerdings wiederholen, daß ein offenkundiges Mißverständnis, was aus dem Protokoll der Fragestunde deutlich als Mißverständnis zu verstehen gewesen wäre, nicht hätte außerhalb dieses Hauses durch Verbreitung vertieft werden sollen, sondern man hätte eher zu einer Klärung beitragen müssen. Dieses ist meine Auffassung von politischem Stil.

(Zuruf von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113300
Die Fragen 77 und 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss, sowie die Fragen 87 und 88 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn sind zurückgezogen worden.
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt. Sie ist damit geschlossen.
Ich möchte noch einige Mitteilungen machen und auch noch einen Beschluß herbeiführen. Auf Grund einer in der gestrigen Ältestenratssitzung getroffenen Vereinbarung wird folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde vorgeschlagen: In der nächsten Sitzungswoche findet an Stelle von zwei Fragestunden von je 90 Minuten nur eine Fragestunde von 120 Minuten statt. Diese Abweichung von den Richtlinien muß nach § 127 der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit, der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Wer mit der Abweichung einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das war eindeutig die erforderliche Mehrheit. Die Fragestunde findet demnach am Donnerstag, dem 19. Juni 1980, von 14 Uhr bis 16 Uhr statt.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 10. Juni 1980 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Bericht der Bundesregierung über die steuerliche Behandlung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung (Drucksache 8/4035)

zuständig:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1978" (Drucksache 8/4101)

zuständig:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie



Präsident Stücklen
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Dies ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 198,5
— 2. FStrAbÄndG -
- Drucksache 8/3662 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4170 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Nordenham)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

— Drucksachen 8/4148 (neu), 8/4182 —
Berichterstatter: Abgeordneter Sick

(Erste Beratung 208. Sitzung)

Ich darf darauf hinweisen, daß die Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf Drucksache 8/4148 (neu) und die Berichtigung auf Drucksache 8/4182 die in der Tagesordnung angegebene Drucksache 8/4148 ersetzen.
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Der Abgeordnete Sick, bitte.

Willi-Peter Sick (CDU):
Rede ID: ID0822113400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will einige wenige kurze Anmerkungen machen, die notwendig sind, um die Klarheit herbeizuführen, um die wir in den letzten Tagen miteinander gerungen haben. Der Bericht als solcher liegt Ihnen vor. Wer interessiert ist, kann ihn lesen. Wer nicht interessiert ist, wird auch nicht zuhören, wenn ich es Ihnen erzähle.
Die Drucksache 8/4148 (neu), die die Änderungen enthält, haben Sie inzwischen vor sich liegen. Sie liegt auf Ihrem Platz. Sie ist vorhin neu verteilt worden.
Zur Klarheit noch einmal, was die Ausschußmehrheit meinte: Das ist die Neuregelung der A 56, die in der Neufassung jetzt so ist, wie sie beantragt wurde. Darüber bestand Einigkeit. Es ist bei der B 26/B 42 in Darmstadt der Zusatz (teiluntertunnelt). Es ist in der Legende nur eine quasi redaktionelle Berichtigung, nach der bei Nr. 2 A 22 (Küstenautobahn) und bei Nr. 7 (Krombach–Hattenbach) vor der Jahreszahl 1985 das Wort „spätestens" eingefügt wird. Ich glaube, damit ist das geklärt.
Letzten Endes soll, was die A 98 betrifft, sehr deutlich gesagt werden: Der Wille der Mehrheit ist der, daß diese A 98 zur Gänze Bundesstraße wird. Dort, wo sie noch Autobahn sein sollte, wird sie später im Zweifel umgewidmet.
Wir haben eine sehr umfangreiche Arbeit auch im Ausschuß hinter uns gebracht. Ich habe einen Dank zu sagen — ich glaube, da sind wir uns alle einig — an die Mitarbeiter in unserem Sekretariat. Die haben ein großes Maß an Arbeit geleistet. Ich will sagen, gemessen an dem Wust, den wir vor uns liegen hatten, sind erstaunlich wenig Fehler vorgekommen. Herzlichen Dank an die Mitarbeiter. Einen herzlichen Dank an den Bundesverkehrsminister. Ich bitte die Herren Staatssekretäre, diesen Dank auch Herrn Oberamtsrat Maier auszusprechen, ohne dessen Arbeit wir heute wahrscheinlich nicht so weit gewesen wären. Also dafür herzlichen Dank.
Einen Dank, im Namen von uns allen auch an die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, die uns mit weit über tausend Eingaben versorgt haben — zwölf dicke Ordner voll. Sie sehen daran das Interesse der Bürger, ein sehr unterschiedliches Interesse von „Hosianna" bis „Kreuziget ihn". Die Bürger meinen: „Straße muß auf jeden Fall kommen", „Arbeitsplätze hängen davon ab", „Standort" und und und, bis hin zu „Straße darf auf keinen Fall kommen", „Landschaft geht kaputt", etwa in dieser Form.
Zwischen diesen beiden Punkten standen wir als Ausschuß. Wir haben uns redlich bemüht, das Beste daraus zu machen. Wir wissen natürlich, daß wir etwas Ideales nicht gefunden haben, aber doch aus dem, was vor uns lag, das Bestmögliche.
Das, was wir hier vorlegen und was ich als Berichterstatter vorlege — das ist mir klar —, ist ein Minimum: ein Minimum dessen, was von den Finanzen her möglich ist, ein Minimum dessen, was technisch möglich ist. Es wird dazu einiges zu sagen sein. Das wird nachher in der Debatte kommen.
Ich möchte eigentlich die deutsche Öffentlichkeit bitten, nun auch nicht auf den Standpunkt der Rigorosität zu verfallen, sondern nun, nachdem hier nach langem Ringen demokratisch entschieden worden ist, dieses auch mitzutragen, damit in diesem Lande das geschieht, was notwendig ist. Aus Übermut handelt hier sowieso keiner.
Mit diesen wenigen Anmerkungen übergebe ich meinen Bericht mit der letzten Empfehlung des Berichterstatters an alle Kollegen: Versuchen Sie auch in die nachfolgende Debatte ein bißchen von dem sachlichen Klima, welches wir im Ausschuß hatten, hinüberzuretten. Ich glaube, das würde der ganzen Sache guttun.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113500
Es wünscht kein weiterer Berichterstatter das Wort.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Milz.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0822113600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst das aufgreifen, was der Berichterstatter gesagt hat, und dafür danken, daß die Arbeit des Ausschusses, damit auch die Arbeit der CDU/CSU-Fraktion, so wesentlich und positiv durch Vorbereitung der Straßenbauabteilung des Ministeriums beeinflußt worden ist. Ich möchte in den Dank natürlich auch die einzelnen



Milz
Länderministerien und Straßenbauverwaltungen in den einzelnen Bundesländern einbeziehen, die uns soviel haben zufließen lassen.
Der Deutsche Bundestag entscheidet heute über den Bedarf an Fernstraßen bis zum Jahre 2000. Niemals zuvor ist so heftig über die Frage gestritten worden, ob wir überhaupt noch Straßen brauchen oder wie viele Straßen neu gebaut werden müssen. Kein Gebiet der Politik ist in den letzten zehn Jahren mit solchen Wechselbädern überzogen worden, wie das beim Straßenbau der Fall war. Noch Anfang der 70er Jahre setzte die SPD/FDP in ihrem Reformeifer gegen die CDU/CSU einen gigantischen 20 000-km-Autobahnplan im Bundestag durch. Wären der Wille und Reformeifer des damaligen Verkehrsministers Georg Leber in Erfüllung gegangen, wäre bis 1985 jedem Bürger im Umkreis von höchstens 15 km von seinem Wohnort entfernt ein Autobahnanschluß verschafft worden.
Die SPD/FDP hat im Bereich des Straßenbaues wie in vielen anderen Bereichen mit der Zeit erkennen müssen, daß Reformeifer das eine und die Wirklichkeit das andere ist.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Deshalb verfiel sie auch kurze Zeit danach in eine absolute Ablehnung des Straßenbaues, ja des Automobils schlechthin.
Unter dem derzeitigen Verkehrsminister fand das Wechselbad nicht etwa ein Ende. Er war es vielmehr, der noch vor fünf Jahren 20000 km Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen in den Bedarfsplan aufgenommen hat, von denen er in der Zwischenzeit selber für diesen Bedarfsplan 7000 km zur Streichung empfahl.
Jetzt, so meinen wir, muß mit diesen Wechselbädern endlich Schluß sein. Alle am Straßenbau interessierten Bürger haben einen Anspruch darauf, endlich Klarheit über das zu erhalten, was sie bis zum Jahre 1990 erwartet.
Straßenbau kann und darf nicht kurzatmig angelegt sein. Insbesondere darf nicht reines Zweckmäßigkeitsdenken im Wahljahr an die Stelle nüchterner Überlegungen für die Zukunft treten. Bei manchen Diskussionsbeiträgen von SPD/FDP hat man den Eindruck, als würde sich Straßenbau nur noch vollziehen — oder besser gesagt: nicht mehr vollziehen —, weil in diesen Kreisen mehr und mehr die grüne Angst umgeht.

(Kolb [CDU/CSU]: Genauso ist es!)

Wer sich aber von derart kurzatmigen Gesichtspunkten leiten läßt, muß auch die Verantwortung dafür übernehmen, daß sich Unterlassungssünden von heute in Zukunft bitter rächen werden.
Die Unionsfraktion wird mit Deutlichkeit darauf hinweisen, wo in Zukunft ihre Schwerpunkte liegen. Wir meinen erstens, das vorhandene Fernstraßennetz ist sicherer und den Möglichkeiten des Umweltschutzes entsprechend auszubauen. Zweitens. Dieses Netz ist an seinen offensichtlichen Engpässen zu ergänzen. Drittens. Die revierfernen Regionen sind an das Fernstraßennetz anzubinden, um diese Gebiete für die dort wohnenden Menschen und für die Erholungssuchenden der Ballungsräume liebenswert und wirtschaftlich, d. h. attraktiver zu machen. Viertens. Mit Umgehungsstraßen muß der Durchgangsverkehr aus den dichtbesiedelten Städten und Gemeinden herausgeholt werden.
Meine Damen und Herren, um dies zu verwirklichen, bedarf es erheblicher Investitionen. Gerade die Qualität eines umweltgerechten Straßenbaus hat einen hohen Preis. Es kann deshalb für die CDU/ CSU nicht in Frage kommen, daß der Straßenbauetat des Bundes mehr und mehr zu einer Reservekasse für andere politische Aufgaben wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es wäre ein fundamentaler Irrtum, zu glauben, der Verzicht auf Straßenbau sei allein schon eine umweltfreundliche und energiesparende Politik. Vielmehr kommt es im notwendigen Interesse der Bewältigung des Verkehrsaufkommens und der Sicherung unseres wirtschaftlichen Wachstums darauf an, den nicht zu leugnenden Zielkonflikt zwischen Straßenbau, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeinsparung zu lösen.
Dabei trägt der Straßenbau selbst zum Umweltschutz über den Lärmschutz, zur Energiesicherung über die Vermeidung von Verkehrsstaus und zur höheren Verkehrssicherheit bei. Der Konflikt zwischen Straßenbau und Landschaftsschutz ist also lösbar, insbesondere durch geeignete Trassenführung und frühzeitige Verkehrswegeplanungen. Die Zersiedelung der Landschaft kann hierdurch reduziert werden.
Die Erschließung und bessere Anbindung von strukturschwachen Regionen vermindert die expansive Ausweitung von Ballungsräumen. Straßenbau ist gleichzeitig Umweltschutz durch Beseitigung von Lärmquellen, Beseitigung von Abgasbelastungen und Beruhigung von Wohngebieten. Dies kann sowohl durch den Bau von Umgehungsstraßen und innerstädischen Entlastungsstraßen, durch die Beseitigung von Verkehrsschwerpunkten und Engpässen sowie durch die Verbesserung des Verkehrsflusses, insbesondere aber auch durch den Bau lärmgeschützter und untertunnelter Straßen erreicht werden.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich richtig und wichtig, beim Straßenbau auch auf die Umweltbelastung zu achten. Wenn allerdings jetzt die beiden Regierungsparteien glauben, mit dem Verzicht auf 7 000 km Autobahn das Ihre tun zu müssen, um Wählerstimmen zu erhaschen, so ist dies nach meiner Auffassung mehr als bedauerlich.
Wer Aussagen über den Bedarf an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen machen will, muß auch die Frage nach der Verkehrssicherheit stellen. Dazu stellt der ADAC am 28. Mai 1980 wörtlich fest:
Insgesamt haben sich die Autobahnen auch im letzten Jahr wieder als die bei weitem sichersten Verkehrswege erwiesen. Obwohl sie ca. 25 % des gesamten Kraftverkehrs bewältigen müssen, ereignen sich auf ihnen nur rund 5 % aller Unfälle.



Milz
Meine Damen und Herren, ich muß es als Ironie bezeichnen, wenn in der Präambel zum Verkehrswegeplan 1980 festgestellt wird, daß der Straßenbau zur Hebung der Verkehrssicherheit durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten beitragen soll. Im Gegenteil: Neue Unfallschwerpunkte werden mit den zweispurigen Bundesstraßen geschaffen. Bundesrichter Dr. Spiegel als Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitstages sagte zu diesem Thema:
Die Angst vor den sogenannten Grünen darf nicht — auch nicht nur für das eine Wahljahr — die Erkenntnis verstellen, daß die Autobahnen mit weitem Abstand die unfallärmsten Straßen darstellen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Der Verzicht auf Planung von Straßen für die Zukunft berücksichtigt auch keinesfalls die Energiesituation. Zwar steht auch im Bundesverkehrswegeplan 1980, daß die Verkehrsinvestitionspolitik energiepolitische Ziele einbeziehen müsse. Doch zeigen vergleichende Untersuchungen über den Treibstoffverbrauch des Personen- und Güterverkehrs auf kreuzungs- und gegenverkehrsfreien einerseits sowie zweispurigen Bundes- und Landesstraßen andererseits, daß bei der letzten Straßenkategorie der Treibstoffverbrauch um durchschnittlich 25 % höher liegt, bei gleichzeitigem Zeitverlust von durchschnittlich 30 %.
Verkehrsbehinderungen, wie sie heute noch in vielen Ballungsräumen die Regel sind, verursachen einen Treibstoffmehrverbrauch von bis zu 100 %. Die Einsparung von Energie im Straßenverkehr ist in erster Linie durch die Verhinderung vermeidbarer Energievergeudung zu erreichen. Generell ist es entscheidend, den Straßenverkehr durch ein ausreichendes Straßennetz flüssig und reibungslos zu gestalten. Neben der Beseitigung bekannter Schwachpunkte im Fernstraßennetz ist dies vor allem durch den Ausbau der Verkehrswege für den Berufsverkehr in den Großstädten und Ballungsräumen zu erreichen.
Aus der Sicht der Straßenbauwirtschaft ist das heute vorliegende Gesetz, wie nicht anders zu erwarten, von besonderer Bedeutung.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Nicht nur die Straßenbauindustrie zeigt großes Interesse an den Beschlüssen des Deutschen Bundestages, sondern auch die Gewerkschaft Bau, Steine, Erden. Sie hat durch ihren Vorsitzenden Sperner schon vor geraumer Zeit auf gefährliche Entwicklungen im Straßenbau hingewiesen, wenn übertriebene Kürzungen wirksam werden sollten. Die Beschäftigung von Unternehmen in diesem wichtigen Bereich ist fast ausschließlich von öffentlichen Auftraggebern abhängig. Einschränkungen des Straßenbauvolumens haben daher unmittelbare Freisetzung von Kapazitäten und den Verlust von Arbeitsplätzen auch in dem Zulieferungsbereich zur Folge. Wir wissen aus zuverlässiger Quelle von den Betroffenen, daß man zur Zeit davon ausgeht, daß zirka 26 000 Arbeitsplätze in diesem Bereich als gefährdet bezeichnet werden müssen. Wir, die Union, sehen
dies mit großer Sorge. Wir meinen, es sei eine der wichtigsten Aufgaben des gesamten Parlaments, aber auch der Fraktion, die sich immer wieder zum besonderen Sachwalter der Arbeitnehmer aufspielt,

(Wehner [SPD]: Hören Sie mal! Machen Sie nicht solche Sprüche!)

ernsthaft das zu sehen,

(Wehner [SPD]: Ihre Meinung können Sie sagen, aber sich hier nicht aufspielen!)

was einer der wichtigste n Repräsentanten einer wichtigen Gewerkschaft

(Wehner [SPD]: Wo kommen Sie denn her?)

dem Deutschen Bundestag vorträgt

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist schon bezeichnend, meine Damen und Herren, wenn der Vorsitzende der SPD-Fraktion

(Erneuter Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

so reagiert, wie er dies tut, wenn es darum geht, die Interessen der Arbeitnehmer einmal in aller Deutlichkeit anzusprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die zur Bewältigung der ersten Stufe des Bundesverkehrswegeplans 1980 vorgesehenen Mittel reichen nach unserer Auffassung selbst ohne Berücksichtigung der erwarteten Kostensteigerung bei weitem nicht aus. Die Folge wird sein, daß die Stufe I bis 1990 nicht verwirklicht werden kann. Daraus werden volkswirtschaftliche Verluste, daraus wird mangelhafte Infrastruktur, daraus werden Wachstumsverluste, Beschäftigungsprobleme, Umweltschäden und Energievergeudung entstehen, die weit höher als der Betrag sind, der zum Bau eines ausreichenden Straßennetzes erforderlich wäre.

(Kolb [CDU/CSU]: Das will man aber leider nicht sehen!)

Diese Verluste sind langfristig nicht mehr aufzuholen und werden daher weiterwirken.
Wer an den Straßenbau steigende Ansprüche stellt — Verkehrssicherheit, Lärmschutz, Landschaftsschutz —, darf die hierfür erforderlichen Mittel nicht einschränken, sondern muß bereit sein, diese zusätzlichen Anforderungen auch zu finanzieren.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Hier spielt gerade die Tatsache eine große Rolle, daß der Bundesfinanzminister der staunenden Offentlichkeit vor wenigen Tagen aus seiner vielgerühmten Trickkiste den Vorschlag hervorzauberte, zur Finanzierung Europas die Mineralölsteuer drastisch zu erhöhen. Der Autofahrer soll auf der einen Seite noch mehr zur Kasse gebeten werden und auf der anderen Seite den Anspruch auf verkehrsreiche und sichere Straßen noch mehr zurückstellen. Die Prognosen sagen für die 80er Jahre eine voll ausgelastete Bundesbahn und ein weithin starkes Anwachsen des Personen- und Güterverkehrs auf unseren ohnehin überlasteten Straßen voraus.



Milz
Neben den Belangen des Wirtschafts- und Berufsverkehrs will der Bürger ganz offensichtlich bei zunehmender Freizeit auch mehr individuelle Mobilität mit seinem Kraftfahrzeug. Wer will es den Menschen verdenken, daß sie in ihrer Freizeit herauswollen aus den betonierten Massenwohnlandschaften, aus der Enge des sozialen Wohnungsbaus, aus den planmäßigen Abläufen einer schematischen Arbeitszeit?
Dies alles galt es und gilt es in Zukunft wie auch beim heutigen Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Wir haben uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu durchgerungen, trotz erheblicher Bedenken dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung zu geben. Dies tun wir, um vom Straßenbau noch Schlimmeres abzuwenden.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Lassen Sie mich abschließend auf zwei besonders gravierende Sachverhalte im Rahmen der Beratung hinweisen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113700
Herr Abgeordneter, Sie sehen: Das Licht blinkt. Bitte schön.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0822113800
Wenige Bemerkungen noch. Ich rufe die Bodensee-Autobahn in unsere Erinnerung. Hier haben mit Ausnahme einer Gemeinde alle beteiligten Gebietskörperschaften bis hin zum Land Baden-Württemberg sich für den Bau der A 98 ausgesprochen. Aber die Koalition war nicht bereit, diesem Vorschlag zu folgen. Das nennt die Koalition: Mehr Demokratie wagen.

(Frau Benedix-Engler [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Ebenso ist es bei der Elbquerung. Auf 120 km besteht zwischen Hamburg und der Elbmündung keine einzige feste Querung. Auch hier war man nicht bereit, für Änderungen zu sorgen.

(Frau Benedix-Engler [CDU/CSU]: So ist es 1)

Wir werden mit Sorgfalt beobachten, was in den nächsten fünf Jahren geschieht

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822113900
Herr Abgeordneter, ich muß Sie bitten, jetzt zum Abschluß zu kommen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822114000
Wenn auch schweren Herzens, werden wir, um Schlimmeres zu verhüten, dennoch diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Ach nein?!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822114100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Topmann.

Günter Topmann (SPD):
Rede ID: ID0822114200
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst sage ich wie meine Herren Vorredner all jenen Dank, die in sachlicher Arbeitsatmosphäre mitgeholfen haben, diesen Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau vorzubereiten, und ihn letztlich, soweit es die Ausschußarbeit angeht, dort in sachlicher Atmosphäre
in großer Einmütigkeit verabschiedet haben. Dank dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Sick; Dank, Herr Sick, an Ihre Adresse, daß Sie auch heute noch einmal den Wunsch geäußert haben, die Atmosphäre hier im Plenum des Deutschen Bundestages möge die gleiche wie die im Ausschuß sein.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Kollege Milz dort nicht richtig zugehört hat. Denn er hat einen Großteil seiner Äußerungen sicher nicht im Sinn unserer Arbeit im Ausschuß verwendet, einer Arbeit, die damit geendet hat, diesen Plan einmütig zu verabschieden. Wie sollen, verehrter Herr Milz, die Bürger über unsere Arbeit denken, wenn wir uns zur Einmütigkeit bereitgefunden haben und Sie in Ihrer Rede heute so ziemlich alles tun, um diese Einmütigkeit in Frage zu stellen?

(Beifall bei der SPD und der FDP — Milz [CDU/CSU]: Sie können die Wahrheit nicht ertragen! Darauf haben die Bürger einen Anspruch Die Zeit läßt es nicht zu, sich mit vielen Ihrer polemischen Äußerungen auseinanderzusetzen; ich bedaure das. Vielleicht haben wir an anderer Stelle dazu noch Gelegenheit Die bisherige parlamentarische Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 hat deutlich gemacht — ich glaube, das ist unumstritten —, daß der Gesetzund insbesondere der Bedarfsplanentwurf der Bundesregierung eine sehr gute Arbeitsgrundlage war, dies um so mehr, weil der dem besagten Regierungsentwurf zugrunde liegende Leitsatz „Qualität geht vor Quantität" keine Leerformel geblieben ist Die Bundesregierung hat den von ihr geprägten Leitsatz nicht zuletzt dadurch ausgefüllt, daß sie etwa 7 000 km Bundesautobahnplanungen aus dem Bedarfsplanentwurf herausgenommen und davon 5 000 km ersatzlos gestrichen hat Die restlichen 2000 km Bundesautobahnplanungen wurden zugunsten des Ausbaus bestehender Bundesfernstraßen umgewidmet Damit wurde ein Wandel in der Investitionsstruktur deutlich, und zwar dergestalt, daß qualitätsverbessernde Investitionen Vorrang vor dem Bau neuer Straßen auf neuen Trassen bekamen. Nicht Ausbau des Netzes um jeden Preis, sondern Ausbau im Netz und Erhaltung der Substanz im Bereich des Bundesfernstraßenbaus waren im Entwurf der Bundesregierung richtungweisende Kriterien. Für die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag darf ich erklären, daß wir der Bundesregierung auf diesem Wege volle Unterstützung zusichern, zumal wir davon überzeugt sind, daß dieser Schritt in die richtige Richtung führt und dem sich geänderten Meinungsbild der überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung entspricht Was immer dazu — begründet oder unbegründet — von anderen dagegen vorgebracht werden mag — Herr Milz hat sich ja hier dahingehend geäußert —, so hoffe ich doch, daß wir uns einig sehen in der Auffassung, daß Straßenbau kein Selbstzweck sein kann und darf, sondern daß er sich an gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten zu orientieren und in erster Linie dem Ziel zu dienen hat, die Lebensbedingungen in allen Teilen der BunTopmann desrepublik zu verbessern bzw. einander anzugleichen. (Beifall bei der SPD und der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Das wollen wir ja!)




— Ich hoffe, daß auch Sie das wollen. Ich unterstelle Ihnen auch nicht, daß Sie es nicht wollen.
Wir wollen keine Straßen gegen den erklärten Bürgerwillen planen und letztlich durchsetzen, sondern wir wollen Straßen bauen für den Bürger und mit dessen größtmöglicher Unterstützung.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Wenn die Bürger zustimmen! — Milz [CDU/CSU]: Wenn die Bürger es wollen 1)

Dies war für uns der Generalnenner, von dem aus wir die uns gestellte Aufgabe zu lösen versucht haben. In diesem Zusammenhang sind — auch das sollte nicht verschwiegen werden — Schwierigkeiten aufgetreten, beispielsweise dann, wenn völlig unterschiedliche Voten von Bürgern oder aber von Stadt- und Gemeindevertretungen zu ein- und derselben Maßnahme abgegeben wurden. Hier war es unsere Aufgabe, war es Aufgabe der mit diesem Gesetz- und Bedarfsplanentwurf befaßten Ausschüsse, die jeweiligen Maßnahmen vor dem Hintergrund der mit der Planung einhergehenden Vor- und Nachteile einer ganzen Region zu bewerten und dabei zu vernünftigen Kompromißentscheidungen zu kommen.
Dabei haben wir uns miteinander darum bemüht, solche scheinbaren Sachzwänge nicht mehr zum Maßstab unseres Handelns werden zu lassen, die auf Planungen zurückgingen, bei denen inzwischen überholte Zielwertvorstellungen maßgeblich gewesen sind. Bei dieser Arbeit ist vielen von uns deutlich geworden — das will ich hier auch einmal in aller Offenheit sagen —, daß bei Verwaltungen und Planern nicht immer die notwendige Bereitschaft besteht, einen im Detail ausgearbeiteten Bauplan auf Grund von Anregungen der Bürger oder ihrer Gemeindevertretungen im nachhinein zu ändern. Es mußte deshalb auch ein Teil unserer Arbeit sein, auf qualifizierte Wünsche von Gemeinden und Bürgern einzugehen und dabei zu verdeutlichen, daß Veränderungen nicht nur durch Gerichtsverfahren, sondern auch durch Beschlüsse der dafür zuständigen politischen Gremien, beispielsweise durch den Deutschen Bundestag, möglich sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Eine als richtig erkannte Änderung eines Planungsvorhabens darf unserers Erachtens nicht daran scheitern, daß neue Pläne erstellt werden müssen und daß dadurch Mitwirkungsrechte der Bürger neu aufleben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

In diesem Zusammenhang darf ich an den mehrheitlich gefaßten Beschluß des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages erinnern, der die Umwandlung der A98 zwischen Kempten und dem Wangener Kreuz zur B 12 n zum Inhalt hatte. Wenn, wie festgestellt worden ist, der Verkehrsbedarf durch eine zweistreifige Straße auch langfristig gedeckt werden kann, dann ist es einfach eine Frage des Selbstverständnisses des Gesetzgebers, daß er dies auch offen vor dem Bürger darstellt und erklärt, daß es hier keiner Autobahn mehr bedarf, sondern daß eine Bundesstraße auf neuer Trasse den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird.

(Beifall bei der SPD)

Dies, meine Damen und Herren, gilt ohne Wenn und Aber und auch dann, wenn ein solcher Beschluß nicht völlig ausschließen kann, daß bestimmte, bereits abgeschlossene Planungskriterien in ein neues Verfahren übergeleitet werden müssen. Wenn wir im Zusammenhang mit Straßenplanungen davon ausgehen, daß wir uns durch ein Mehr an vorzeitiger Bürgerbeteiligung mit dem Partner Bürger vertrauensvoll einigen wollen und sicherlich auch einigen müssen, dann sollten wir tunlichst alles unterlassen, was dieses notwendige Vertrauen von vornherein in Frage stellen könnte.
Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß die Bundesregierung richtig gehandelt hat, wenn sie bei einigen Planungsvorhaben, so beispielsweise bei der A 8, nämlich der Autobahn durch den Pfälzer Wald, und bei der A 4, der Autobahn durch das Rothaargebirge, eine endgültige Festlegung im Bedarfsplan noch nicht getroffen hat, zumal von den Länderauftragsverwaltungen noch nicht eindeutig nachgewiesen worden ist, ob der in den genannten Wirtschaftsräumen zweifellos vorhandene Ausbaubedarf nicht durch andere Maßnahmen, beispielsweise durch den Ausbau vorhandener Bundesstraßen, gedeckt werden kann.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Das wird aber nachgewiesen werden müssen!)

Dies ist um so mehr nachzuweisen, weil die genannten Planungsräume zu den landschaftlich schönsten Gegenden der Bundesrepublik gehören und deshalb erst dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn sich dies als unabweisbar notwendig herausgestellt hat. Soweit es die A 8 — Alternativplanungen — angeht, gehen wir davon aus, daß die fest eingeplanten Verkehrsverbesserungen im Raum Pirmasens zügig fortgeführt werden, ohne dabei nicht gewünschte Präjudizierungen für mögliche Alternativlösungen zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben die im Kartenaufdruck, der sogenannten Legende, von der Bundesregierung dargestellten Maßnahmen miteinander um einige weitere ergänzt und die Forderungen hinsichtlich des weiteren Verfahrens bei diesen Maßnahmen dergestalt konkretisiert, daß wir es den Straßenplanungsbehörden der Länder zur Auflage gemacht haben, bis zum 31. Dezember 1982 darzustellen, welche Alternativlösungen zur Deckung des von uns anerkannten Ausbaubedarfs realisiert werden können. Danach sollte allerdings umgehend dafür Sorge getragen werden, daß — unter Ausnutzung bestehender gesetzlicher Möglichkeiten — eine Verbesserung der



Topmann
Verkehrsstrukturen in den im einzelnen aufgeführten Regionen

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Auch im Pfälzer Wald!)

sichergestellt wird. Bei den vom Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages neu in den Kartenaufdruck — sprich: Legende — aufgenommenen Maßnahmen liegen bei der B 33 Singen-Konstanz und der A 98 Stockach-Wangener Kreuz ähnliche Voraussetzungen, nämlich möglicher Schutz erhaltenswerter Landschaft, vor wie bei den von mir zuvor erläuterten Maßnahmen.

(Kolb [CDU/CSU]: Deswegen geht man dann ans Bodenseeufer!)

Ein wenig anders verhält es sich bei den darüber hinaus in die Legende aufgenommenen Planungen der A 59 östlich von Köln und der A 44 zwischen der A 3 und dem Raum Witten. Hier gilt es im gleichen Zeitraum zu klären, ob und unter welchen besseren Voraussetzungen im dichtbesiedelten Rhein-RuhrGebiet Alternativplanungen möglich sind, die in weniger starkem Maße in die vorhandene Bausubstanz eingreifen. Wir verkennen nicht; daß durch die Hineinnahme der A 44 zwischen der A 3 und Velbert in die Legende der Wirtschaftsraum HeiligenhausVelbert in seiner verkehrlichen Anbindung kurzfristig möglicherweise schlechtergestellt worden ist. Deshalb erwarten wir von der zuständigen Planungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, daß eine separate Planung für diesen Raum schnellstens erstellt wird, zumal heute nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Fortführung einer Autobahn in nordöstlicher Richtung über den Raum Velbert hinaus am Widerstand der Großstädte im mittleren und östlichen Ruhrgebiet scheitern wird. Wir erklären ausdrücklich, daß wir alles daran setzen werden, um nach Erstellung der insbesondere für den Raum Heiligenhaus-Velbert notwendigen Neuplanung die bisherige Dringlichkeitsstufe I neu aufleben zu lassen.
Die im Verkehrsausschuß vorgenommenen Veränderungen in dem Bedarfsplanentwurf sind mit Ausnahme des Landes Baden-Württemberg so erfolgt, daß sich Auf- und Abstufungen die Waage halten und deshalb den vorgelegten Finanzrahmen nicht tangieren. Bei den Veränderungen im Lande Baden-Württemberg ist vor Beschlußfassung im Ausschuß darauf verwiesen worden, daß mit der zusätzlichen Verplanung von etwa 700 Millionen DM in der Dringlichkeitsstufe I die Planungsreserve des Landes Baden-Württemberg entsprechend vergrößert worden ist. Dadurch — das möchten wir noch einmal ausdrücklich herausstellen — dürfen die anderen Bundesländer in ihrem finanziellen Besitzstand nicht schlechter gestellt werden.
Wie bereits eingangs ausgeführt, haben wir uns alle im Ausschuß darum bemüht, einen von allen mitzutragenden Kompromiß finden zu helfen. Das hatte erklärlicherweise zur Folge, verehrter Herr Kollege Milz, daß alle Fraktionen im Interesse einer gemeinsam zu findenden Lösung Abstriche von ihren ursprünglichen Forderungen machen mußten. Daran mögen bei der Bewertung des heute zu verabschiedenden Gesetzes auch jene denken, die für sich und andere weitergehende Forderungen angemeldet oder aber eine anders geartete Beschlußfassung erwartet haben.
Wenn das Sprichwort „Es jedermann recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand beherrscht" richtig ist, dürfen wir darauf vertrauen, daß man es uns im Zusammenhang mit der nunmehr abgeschlossenen Arbeit zubilligt, dann und wann auf dieses Sprichwort verweisen zu dürfen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag stimmt dem Gesetz und dem veränderten Bedarfsplan zu. Ich will hinzufügen: Sie stimmt mehrheitlich zu. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822114300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Merker.

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0822114400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Bei der ersten Beratung des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen habe ich an dieser Stelle erklärt, daß ich den Einfluß des Parlamentes auf dieses Gesetzgebungswerk, auf die Entscheidungen im Straßenbau für zu gering halte.

(Daweke [CDU/CSU]: Es ist immer gut, wenn man sich selbst zitieren kann!)

— Ich will Ihnen, Herr Kollege Daweke, erläutern, daß ich während dieser Beratungen dazugelernt habe, und ich will mich nicht nur selbst zitieren, sondern auch korrigieren. Vielleicht waren Sie mit ihrem Zwischenruf ein klein wenig zu vorlaut.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie wollen die Kurve kratzen!)

Ich habe angeregt, daß die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament bei umfassenden Planungsarbeiten — der Straßenbau gehört sicherlich zu diesen umfassenden Planungsarbeiten — verbessert werden sollte. Ich weiß, daß diese Einschätzung von vielen Kollegen — Herr Kollege Daweke, übrigens auch aus Ihrer Fraktion — geteilt wird. Einige Kollegen der CDU/CSU-Fraktion sind sogar so weit gegangen, öffentlich zu erklären, daß sie aus diesen Gründen eine namentliche Abstimmung zu diesem Gesetz erzwingen wollten. Ich weiß nicht, ob die Kollegen da nicht ein klein wenig den Mund zu voll genommen haben, die dies in aller Offentlichkeit zu Hause erklärt haben. Ich bin gespannt, wie sich diese Kollegen heute in der Schlußabstimmung verhalten wollen.

(Wehner [SPD]: Da würden zu viele Striche erscheinen, weil die Leute zwar nicht auf dem Strich, aber abwesend sind! — Zurufe von der CDU/CSU)

— Herr Kollege Wehner, dies befürchte ich auch, und deswegen habe ich meine Bedenken, daß die Forderung heute aufrechterhalten wird.

(Dr. Jobst [CDU/CSU]: Nachdem die FDP heute so schwach vertreten ist! — Zuruf von der CDU/CSU: Die fliegen in der Zeit Merker mit dem Hubschrauber über die Bundesrepublik! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)




Nachdem der Bundestagsausschuß für Verkehr seine Beratungen beendet hat, die übrigens im großn und ganzen, wie ich meine, in einer ganz guten Atmosphäre verlaufen sind, möchte ich sagen, daß ich diese Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments nicht mehr ganz so kritisch einschätze, wie ich dies in der ersten Lesung getan habe. Immerhin ist es uns gelungen — manchmal einvernehmlich, manchmal aber auch in zum Teil dramatischen Mehrheitsentscheidungen —, erhebliche Veränderungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vorzunehmen.
Dabei ging es bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes zum erstenmal nicht mehr nur darum, Straßen in eine höhere Dringlichkeitsstufe einzuordnen und damit einer schnelleren Realisierung zuzuführen. In vielen Fällen ging es darum, dem Willen des Bürgers Rechnung zu tragen und Straßen aus dem Bedarfsplan herauszunehmen und zu streichen, die der Bürger nicht haben wollte. Immerhin haben wir im Verlaufe der Ausschußberatungen — ich habe dies einmal nachrechnen lassen —(Dr. Jobst [CDU/CSU]: Er läßt rechnen!)

über 30 Maßnahmen zurückgestuft, geringer dimensioniert oder ganz gestrichen. Mit einigem Stolz, Herr Kollege Dr. Jobst, können wir darauf verweisen, daß die kleinste Fraktion hierbei am fleißigsten gewesen ist.

(Zustimmung bei der FDP — Kolb [CDU/ CSU]: Sie wurde grün eingefärbt! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Sag bloß!)

Dieses Gesetz war für alle Kollegen, die sich damit zu beschäftigen hatten, außerordentlich arbeitsintensiv. Ich selber habe in mehr als 100 Veranstaltungen vor Ort mit Bürgerinitiativen, mit Umweltschützern, mit Straßengegnern, aber auch mit Straßenbefürwortern diskutiert.

(Kolb [CDU/CSU]: Sie wußten manchmal gar nicht mehr, was Sie sagten! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das hat er wohl mit der Pustetüte vom Hubschrauber aus gemacht! — Zuruf dés Abg. Pfeffermann [CDU/CSU])

— Herr Kollege Pfeffermann, vielleicht hören Sie erst einmal zu, bevor Sie Ihre Zwischenrufe hier machen. Machen Sie Ihre Zwischenrufe doch erst, wenn Sie verstanden haben, was ich gesagt habe.

(Zustimmung bei FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822114500
Herr Abgeordneter Merker, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Jobst?

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0822114600
Ja, bitte schön.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0822114700
Herr Kollege Merker, haben Sie bei Ihren Erörterungen vor Ort auch mit den Vertretern der Kreistage, der Stadtparlamente, mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern ge-
sprochen? Ich denke hier insbesondere an Gespräche mit den Gemeinderäten im Bereich der A 98.

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0822114800
Herr Kollege Dr. Jobst, ich kann Ihnen versichern, daß ich zu jeder Veranstaltung gefahren bin, zu der ich eingeladen war, wenn meine Zeit gereicht hat. Ich weiß nicht, ob Sie Ihre Meinung heute auf Grund von 100 persönlichen Veranstaltungen bilden können, die Sie vor Ort durchgeführt haben. Wenn das der Fall ist, habe ich große Hochachtung vor Ihnen.

(Beifall bei der FDP — Kolb [CDU/CSU]: Wann waren Sie denn im Bodenseekreis?)

— Herr Kollege Kolb, im Bodenseekreis war ich mehrfach. Ich bin übrigens am Sonntagmorgen wieder im Bodenseekreis. Also auch dann, wenn dieses Gesetz bereits verabschiedet ist, kümmern wir uns weiter um die Belange des Bodenseekreises.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle, weil wir eine Welle von Bürgerbeteiligung an diesem Gesetz erreicht haben, meinen Dank an die vielen Bürgerinitiativen sagen, die sachkundig — oft war dies mit finanziellen Opfern verbunden — Zentner von Unterlagen erarbeitet und uns zugeschickt haben. Der mir inzwischen zugesandte Stapel von Petitionen, Eingaben und Gutachten dürfte knapp einen Meter hoch sein.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Warum nennen Sie nicht die Eingaben der parlamentarischen Gremien, sondern nur die der Bürgerinitiativen?)

Dieses verantwortungsvolle Engagement vieler tausend Bürger in unserem Lande, die nicht nach dem Floriansprinzip, nicht aus finanziellem Eigennutz handeln, verdient, wie ich meine, einmal deutlich herausgestellt zu werden.
Trotzdem handelt es sich im Grunde nur um eine geringe Anzahl von Maßnahmen, die Widerstand in der Bevölkerung hervorgerufen haben und die auch im Verkehrsausschuß strittig gewesen sind. Die Mehrzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen fand ungeteilte Zustimmung, da die Notwendigkeit offensichtlich war und die entstehenden Nachteile sich in vertretbarem Rahmen hielten. Es ist daher völlig unangebracht, hier künstlich zwei Lager — von Straßenbefürwortern und Straßengegnern — schaffen zu wollen. Sicher, es wurde draußen gelegentlich mit harten Bandagen gekämpft. Das gilt allerdings für beide Seiten. Ich weiß selbstverständlich auch, daß viele engagierte Bürgerinitiativen den Boden fairer Diskussion verlassen haben, wenn sie Politiker, die als Befürworter von Straßenbaumaßnahmen gelten, als „Betonterroristen" verunglimpften. Aber immerhin blieb es Politikern der CSU vorbehalten, mit dem bösen Wort des „Verzichtpolitikers" auch diejenigen Politiker zu beschimpfen, die sich etwas mehr Gedanken über den Erhalt von Landschaft und Natur machen, als man dies offensichtlich in Bayern zu tun bereit ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich bedaure ganz außerordentlich, daß sich der Bundestagsverkehrsausschuß nicht in der Lage gesehen hat, dem Antrag der FDP zuzustimmen, in



Merker
Bayern die A 94 von München nach Simbach auf eine realistische Dimension zurückzustufen, und daß unser Versuch, eine Neutrassierung der B 15 n von Regensburg nach Rosenheim zu verhindern, bereits im Vorfeld der Diskussion abgeblockt worden ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: War da die SPD so unvernünftig?)

Wir Freien Demokraten haben bei der Abwägung andere Prioritäten gesetzt. Übrigens gibt es in unserer Partei einen breiten Konsens zwischen den Verkehrspolitikern und der gesamten Partei. Die FDP hat sich als einzige der hier vertretenen Parteien in ihrem Wahlprogramm eindeutig dafür ausgesprochen, bei der Investitionspolitik künftig den Zielen des Umweltschutzes und der Energieeinsparung absoluten Vorrang einzuräumen.

(Zustimmung bei der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Dann überprüfen Sie einmal Ihr System am Bodensee!)

Unter dem großen Beifall des Bundesparteitages hat der Bundesvorsitzende Genscher gesagt — hier darf ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten einmal zitieren — :
Die Zeiten sind vorbei, wo jeder neue Autobahnkilometer eine Erfolgsmeldung war.

(Sehr wahr! bei der FDP)

Für uns sehen die Erfolgsmeldungen anders aus. Eine Landschaft, die nicht von Baggern angefressen, von Betonbändern zerschnitten wird, das ist für uns ein Erfolg.

(Kolb [CDU/CSU] Und wo fahren Sie mit Ihrem schnellen Wagen? Auf welchen Betonbändern? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU: In welchem Land stellen Sie denn nicht den Wirtschaftsund Verkehrsminister? — In Nordrhein-Westfalen! — Weitere Zurufe)

Soweit der Bundesvorsitzende der FDP.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822114900
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, daß die Zwischenrufe das Salz in der parlamentarischen Diskussion sind. Aber wenn sie zu häufig gemacht werden, wirken sie störend, und vor allen Dingen kann der Redner sie nicht mehr erfassen und kann nicht mehr auf sie eingehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das merkt man!)

— Entschuldigung, ich erkläre das so, wie ich es verstehe und wie es meine Aufgabe ist.
Deshalb möchte ich darum bitten, daß wir etwas zurückhaltender sind. Dann besteht auch die Möglichkeit, daß Zwischenfragen sinnvoll mit eingebaut werden können.
Herr Merker, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Rolf Merker (FDP):
Rede ID: ID0822115000
Nein, das kann ich nicht, denn ich habe nur noch fünf Minuten. Ich weiß auch nicht, wieso meine Redezeit jetzt plötzlich so schnell läuft.

(Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Ja, Ihre Zeit läuft schnell ab!— Dr. Möller [CDU/CSU]: Für die FDP noch schneller, ganz schnell!)

Meine Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, daß für die FDP andere Prioritäten gelten. Das gilt natürlich in erster Linie für die wenigen Landschaften, die mit ihren intakten Biotopen für Erhaltung und Regeneration sorgen können. Exemplarisch gilt dies für das größte zusammenhängende Waldgebiet der Bundesrepublik, den Pfälzer Wald, für das Rothaargebirge; aber auch für die schmale Waldbrücke des Bonner Naherholungsgebiets, den Naturpark Kottenforst. Zumal angesichts ökologisch empfindlicher Landschaften wird von uns die Entscheidung gefordert, ob jeder angemeldete Verkehrsbedarf befriedigt werden muß.
Diese Frage hat sich uns während der Beratungen insbesondere bei all den Maßnahmen gestellt, die nicht in die zeichnerische Darstellung des Bedarfsplans aufgenommen worden sind, sondern in Form eines Textes in der Legende erscheinen. Bei diesen insgesamt zehn Maßnahmen stellt sich uns konkret das Problem, ob der Verkehrsbedarf, den wir grundsätzlich anerkennen, durch den Bau einer Autobahn in einem landschaftlich empfindlichen Gebiet befriedigt werden soll oder nicht. Unter diesen zehn Maßnahmen sind sowohl solche, die von uns deswegen skeptisch beurteilt oder abgelehnt werden, weil sie durch bevölkerungsarme Gebiete führen und damit die letzten zusammenhängenden Naturgebiete zerstören würden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber sicher nicht der Bodensee!)

etwa die A 4 durch das Rothaargebirge oder die A 8 durch den Pfälzer Wald oder die Schwarzwaldautobahn zwischen Freiburg und Donaueschingen, als auch solche, die von uns deswegen abgelehnt werden, weil sie zu einem unverantwortlichen Gigantismus im Straßenbau führen würden. Hier ist an die A 59 im Raum Köln zu erinnern, die letzten Endes dazu führen würde, daß dort eine zehnspurige Autobahn und an ihren Verknüpfungspunkten eine breite Betonlandschaft entstehen würden.
Aber ich möchte ausdrücklich betonen, daß die Einordnung in die Legende keine grundsätzliche zeitliche Zurückstufung der Maßnahmen bedeutet. Sie kann im Gegenteil eher zu einer schnellen Realisierung der vorgesehenen Maßnahme oder ihrer Alternative. führen, weil die Länder ausdrücklich aufgefordert werden, diese zehn Maßnahmen in ihrer Planungskapazität mit Vorrang zu bearbeiten und die Alternativplanung bis Ende 1982 vorzulegen. Hier wird die Landesplanungsbehörde von uns also ausdrücklich beauftragt, diese Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern sie mit Vorrang zu behandeln.
Ich möchte allerdings auch keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß die Priorität, die wir im Text der Legende für die Befriedigung des Verkehrsbe-



Merker
dürfnisses aufgezeigt haben, eindeutig beim Ausbau des vorhandenen Straßennetzes liegt. Insofern glaube ich schon, daß die Länder zunächst einmal nachweisen müssen, daß eine ausreichende Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses über einen verkehrsgerechten Ausbau des bestehenden Verkehrsnetzes nicht möglich ist, bevor sie eine neue Autobahn bauen.

(Kolb [CDU/CSU]: Das haben wir schon!)

Aber selbst wenn dieser Nachweis gelingt, Herr Kollege Kolb, wird dieser Bundestag nicht von der Entscheidung freigestellt, ob er dann die notwendige Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses über die Autobahn erzielen will oder ob er darauf verzichten soll.
Wenn die FDP nach Abwägen von Vor- und Nachteilen zu der Entscheidung kommt, daß der Eingriff in die Substanz unserer Landschaft nicht zu rechtfertigen ist, wird sie diese Frage auch mit einem klaren Nein beantworten. Es gibt viele Bereiche in diesem Land, in denen unsere Entscheidung heißt: Im Zweifel für die Umwelt, im Zweifel für den Landschafts- und den Naturschutz.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Bei der Abwägung, in welchem Umfang eine Erweiterung des Fernstraßennetzes noch stattfinden kann, werden wir in Zukunft strengere Maßstäbe anlegen müssen.
Ich möchte noch eine Straße ansprechen, die inzwischen zum Trauma für alle geworden ist, die sich mit diesem Gesetz zu beschäftigen hatten: die A 98. Für die FDP begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung, daß die als Queralpenautobahn bekanntgewordene Straße in ihrem baden-württembergischen Teil in die Legende aufgenommen worden ist und eine schnelle Verbesserung der bestehenden Bundesstraßen für eine Entlastung der innerstädtischen Situation sorgen kann.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Beim bayerischen Teilstück im Allgäu, bei dem wir aus Gründen der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit nicht die Fiktion aufrechterhalten wollten, daß es später noch zu einer Autobahn ausgebaut werden würde, teilen wir die Besorgnis nicht, daß unsere Entscheidung zu einer Bauverzögerung von vier bis sechs Jahren führen wird. Die Schwierigkeiten, die sich bei dem noch verbleibenden Teilstück in der Planfeststellung gegen eine Autobahn ergeben würden, sind nach unserer Auffassung ebenso groß. Auch wir sind der Meinung, daß eine Verbesserung in der innerörtlichen Situation, z. B. in Isny, so schnell wie möglich geschaffen werden muß.
Ich komme zum Schluß. Wer diese Entscheidung, die die Zustimmung vieler tausend betroffener Bürger findet, kritisiert, dem darf ich vielleicht noch ein Zitat aus der Frankfurter Allgemeinen mit auf den Weg geben, die sicherlich nicht in dem Geruch steht, den grünen und weltfremden Naturromantikern näherzustehen als der Opposition. Die FAZ schrieb in ihrer Ausgabe vom 9. Juni:
Doch während der Widerstand der Bürger
wächst, — sie wehren sich mit zunehmendem
Erfolg gegen die Tyrannis der Straßenbauer, weil sie ihnen nicht nur unsinnig, sondern auch verantwortungslos erscheint, vor allem gegenüber der folgenden Generation, die nicht zwischen Betonpisten aufwachsen will.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0822115100
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Wrede.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0822115200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich mich heute für die Bundesregierung zu Wort melde, dann hat das zwei Gründe. Zum einen denke ich, daß das, was ich hier zu sagen habe, geeignet ist, das, was Herr Kollege Milz in einem mir unverständlichen Unterschied zu dem, was uns, die Bundesregierung und alle drei Fraktionen, bei den Beratungen im Verkehrsausschuß gemeinsam bewegt hat, vorgetragen hat, zurechtzurücken. Zum anderen ist es ja wohl richtig, daß der Deutsche Bundestag heute eine wichtige Entscheidung zu treffen hat. Er beschließt nämlich durch Gesetz, welchen Bedarf wir noch an Autobahnen und Bundesstraßen in unserem Land haben. Eine solche Bedarfsfeststellung hat viele Seiten. Wie der Verlauf der heutigen Debatte deutlich macht, zeigt sie uns insbesondere die Zielkonflikte auf. Um den Bedarf an Bundesfernstraßen zu befriedigen, müssen wir noch rund 3 500 km Autobahn bauen.

(Vorsitz : Vizepräsident Leber)

Das ist erheblich weniger als das, was wir bereits haben. Wir nehmen also das letzte Stück Wegstrecke in Angriff.
Für diejenigen, die meinen, wir täten hier zuwenig, lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Wir verfügen heute über ein Autobahnnetz von 7 500 km. Vor zehn Jahren waren es erst 4 100 km und vor 20 Jahren nur 2 550 km. An Bundesstraßen haben wir heute ein Netz von 32 300 km Länge. Vor 20 Jahren waren es erst 25 300 km, und das bei wesentlich geringerer Qualität als heute.
In der zurückliegenden Dekade haben wir für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes rund 53 Milliarden DM ausgegeben. Der Erfolg dieser Investitionen kann an einer ganz einfachen Zahl gemessen werden. Während ein Lkw-Umlauf von Hamburg nach München und zurück nach Hamburg im Jahre 1955 noch 35 Stunden dauerte, sind in diesem Jahre dafür nur 20 Stunden erforderlich.
Alles in allem können wir heute feststellen, daß unser Straßennetz leistungsfähig ist und jedem internationalen Vergleich standhält.
Verkehrsplanung ist Langfristplanung, mit weiten Planungshorizonten.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

Die Bedingungen ändern sich, und wir müssen die Planung deshalb von Zeit zu Zeit überprüfen und Korrekturen vornehmen. Das geschieht nach dem Gesetz alle fünf Jahre. Die erste Überprüfung ha-



Parl. Staatssekretär Wrede
ben wir 1975 vorgenommen. Seitdem haben sich manche Voraussetzungen für den Fernstraßenbau geändert.
Das gilt insbesondere für die Einstellung der Bürger zum Straßenbau. Die Bewahrung der Umwelt vor Schäden, insbesondere der Schutz von Boden, Luft und Wasser, Pflanzen- und Tierwelt vor nachteiligen Entwicklungen, aber auch die Verringerung und Verhinderung lästiger Auswirkungen von Straßen wurden zu Anliegen, die von der Bevölkerung immer mehr in den Vordergrund gestellt werden.
Für die Verkehrspolitiker galt und gilt es deshalb, diese veränderte Grundeinstellung der Bürger mit dem, was nach wie vor ökonomisch notwendig ist, in Einklang zu bringen. Natürlich wird es dabei nicht immer möglich sein, alle Wünsche derjenigen, die sich für den Schutz der Natur einsetzen, in vollem Umfange zu berücksichtigen; denn der ökonomische Fortschritt auf der einen und die Bewahrung von Natur und Landschaft unseres Landes auf der anderen Seite haben zweifellos gleich große Bedeutung.

(Kolb [CDU/CSU]: Das müssen Sie dem Kollegen Bindig mal sagen!)

Man kann das eine nicht mit dem anderen erkaufen wollen, aber man kann versuchen, das Gleichgewicht herzustellen.
Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb den Länderstraßenbauverwaltungen bereits den Auftrag erteilt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen die Qualität vor die Quantität der Kilometerleistung zu setzen. Mit Qualität meine ich hier nicht die technische Qualität des Straßenbaues, sondern die Lebensqualität der Menschen; denn die Verkehrswege, die wir bauen, haben dem Menschen zu dienen. Das bedingt, daß wir die Bürger, die vom Bau von Verkehrswegen betroffen werden, früher, als dies bisher der Fall war, informieren. Die Diskussionen müssen am Anfang geführt werden, damit wichtige Einwände rechtzeitig aufgegriffen werden können. Dies ist besser, als später eine endlose Kette von Prozessen zu führen.
Wir werden uns außerdem auf die Substanzerhaltung und auf die bessere Kapazitätsausnutzung durch verkehrslenkende und verkehrsführende Maßnahmen konzentrieren müssen. Wir müssen der Sicherheit, dem Lärmschutz, der Wohnqualität und dem Schutz von Landschaft und Natur, wo immer dies möglich ist, noch mehr als bisher Rechnung tragen.

(Beifall bei der SPD)

Seit dem Jahre 1975 hat sich aber noch etwas anderes sehr drastisch geändert: die energiepolitische Landschaft. Dies trifft natürlich mittelbar auch den Straßenbau, dessen Sinn ja darin besteht, den Anforderungen des Verkehrsträgers Automobil im Rahmen des gesamtgesellschaftlich und gesamtwirtschaftlich Sinnvollen und finanziell Machbaren gerecht zu werden.
In den heftigen energiepolitischen Diskussionen der letzten Zeit ist das Auto von vielen als Energieverschwender Nummer eins schuldig gesprochen worden. In der Tat hängt der Kraftverkehr bei der jetzigen technischen Entwicklung immer noch zu hundert Prozent von der Mineralölverfügbarkeit ab. Von vielen wird deshalb verständlicherweise die Frage gestellt, ob das Kraftfahrzeug überhaupt noch eine Zukunft habe. Als Verkehrspolitiker antworte ich darauf: Wir gehen davon aus, daß das Automobil auch in Zukunft aus unserem Verkehrssystem nicht wegzudenken ist. Das gilt für den Güterverkehr ebenso wie für die Personenbeförderung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Natürlich kann die Bundesregierung hier keinen Blankoscheck ausstellen, denn die Zukunft des Kraftfahrzeugs wird nicht allein und nicht in erster Linie von der Verkehrspolitik bestimmt. Die Zukunft des Automobils hängt vielmehr davon ab, ob und wie wir einen sehr fundamentalen Zielkonflikt unserer Tage bewältigen können; den Zielkonflikt zwischen Energieeinsparung, Umwelt und Verkehrssicherheit. Hierzu müssen alle Betroffenen beitragen, und betroffen ist in unserer so sehr vom Kraftfahrzeug abhängigen Gesellschaft direkt oder indirekt sicherlich jeder.
Was die Verkehrspolitik der Bundesregierung angeht, so kann ich sagen, sie hat sich auf die veränderten Grundbedingungen eingestellt; nicht nur kurzfristig, sondern mittel- und langfristig, nicht nur ordnungspolitisch, sondern auch investitionspolitisch. Für den Bundesfernstraßenbau ist dies durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 geschehen. Die Planungen für den Autobahnneubau wurden drastisch, nämlich auf 5 000 km, reduziert. Weitere 2 000 km geplante Autobahnen wurden durch einfache Planungen ersetzt. Diese wurden einvernehmlich mit den Ländern beschlossen.
Einige Planungen sind allerdings noch nicht entscheidungsreif; es wurde bereits darauf hingewiesen. Wir werden rechtzeitig prüfen, in welcher Form sie bei der Fortschreibung des Bedarfsplans aufgenommen werden können.
Der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seinen Beratungen das Änderungsgesetz einmütig gebilligt.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822115300
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0822115400
Bitte schön.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0822115500
Herr Staatssekretär, darf ich nach Ihren jetzigen Ausführungen davon ausgehen, daß die in den letzten Jahren in Ihren Broschüren gemachte Aussage: „Außerdem muß in den nächsten Jahren der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes intensiver betrieben werden" auf Grund der Mittellage nicht mehr zutreffend ist?




Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0822115600
Herr Kollege, daß wir hier heute ein Gesetz beraten, in dem wir den Bedarf an Straßen feststellen, und daß dies nicht das gleiche ist, als wenn wir in Haushaltsberatungen die Finanzmittel bereitstellen, muß ich einem Kollegen dieses Hauses nicht erläutern. Dies sind zwei Paar Schuhe.

(Beifall bei der SPD)

Der Verkehrsausschuß hat also dieses Gesetz einmütig gebilligt. Zu einzelnen Maßnahmen im Bedarfsplan hat er Änderungsempfehlungen beschlossen. Ich verweise hierzu auf die Erläuterungen des Herrn Berichterstatters.
Lassen Sie mich an dieser Stelle namens der Bundesregierung den Mitgliedern des Verkehrsausschusses, insbesondere dem Herrn Vorsitzenden, dem Herrn Bericherstatter und den Sprechern der Fraktionen, Dank sagen für die vertrauens- und verständnisvolle Zusammenarbeit, die es uns ermöglicht hat, dieses Gesetz zur Schlußabstimmung heute hier vorzulegen.
Lassen Sie mich zusammenfassend folgendes feststellen. Wir werden den Ausbau der Verkehrswege unseres Landes im Einklang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und mit den Wertvorstellungen der Bürger planmäßig fortsetzen. Eine dynamische Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität unserer Bürger sind für uns keine sich ausschließenden Gegensätze, sondern gleichrangige und erreichbare Ziele. Auch unser Bundesfernstraßenbau hat diesen Zielen zu dienen. Die Bundesregierung ist überzeugt davon, daß der neue Ausbauplan dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822115700
Als nächster Redner hat das Wort der Herr Abgeordnete Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0822115800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Rede des Herrn Kollegen Merker zum Bundesfemstraßenausbauplan in der ersten Lesung richtig in Erinnerung habe, hätte dieser Plan in der Beratung eigentlich erheblich verändert werden müssen. Offenbar waren Ihre Besprechungsergebnisse nicht so ergiebig, Herr Merker, wie Sie das angedeutet haben. Nicht nur mit Bürgerinitiativen ist zu reden — das tun wir auch; wir tun das sehr oft —, sondern in erster Linie ist mit den gewählten Vertretern draußen, mit den Oberbürgermeistern, mit den Vertretern der Kommunen zu reden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil wir das tun, wissen wir, welche Straßen notwendig sind und welche Straßen die Bürger wünschen.
Ich habe den Eindruck, Herr Merker, daß die FDP nun versucht, sich draußen überall anzubiedern. Es ist ja verständlich, daß die FDP politisch nach jedem Strohhalm greift, um zu überleben. Herr Merker, Ihr Vorwurf in Richtung Freistaat Bayern, daß dort zuwenig für den Umweltschutz getan werde, geht völlig ins Leere. Bayern ist das erste Land gewesen, das ein Umweltschutzministerium eingerichtet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können uns sehen lassen.

(Zurufe von der SPD und der CDU/CSU)

Ich möchte bei der Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfes auf einige Gesichtspunkte näher eingehen. Jahrelang wurde der Bedarf an Fernstraßen in den Ballungsräumen gedeckt. Die ländlichen und peripheren Räume mußten zurückstehen.

(Kolb [CDU/CSU]: So war es!)

Jetzt, wo dort der Fernstraßenausbau an der Reihe wäre, fehlt plötzlich das Geld. Herr Staatssekretär Wrede, es ist nicht so, daß das Bundesfernstraßenausbauplangesetz und die Finanzierung zwei Paar Stiefel sind und daß beides heute in der Beratung nichts miteinander zu tun hat. Das Ausbauplangesetz ist zwar kein Finanzierungsgesetz. Aber wenn die entsprechenden Mittel fehlen, nicht zur Verfügung stehen, ist das ganze Gesetz ein Luftschloß und eine Augenauswischerei.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Blabla! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Geplatzter Luftballon! — Zuruf von der SPD: Sagen Sie das mal Ihrem großen Vorsitzenden!)

Wir wissen doch, daß die Mittel für den Bundesfernstraßenbau von 1979 auf 1980 um 500 Millionen DM gekürzt wurden, daß die Bindungsermächtigung um 400 Millionen DM zurückgenommen wurde. Das läßt erwarten, daß die Kürzung eine Dauermaßnahme sein wird.
Nach dem Preisstand von 1978 wären für die Durchführung der Maßnahmen in der ersten Stufe 52 Milliarden DM erforderlich. 43 Milliarden DM sollen zur Verfügung stehen. Alleine schon deshalb besteht eine Lücke von 9 Milliarden DM. Es kommen die erheblichen Preissteigerungen dazu. Wenn der Trend der Preissteigerung so wie bisher weitergeht, wird die Hälfte der veranschlagten 43 Milliarden DM alleine durch Preissteigerungen aufgezehrt werden. Nicht einmal die Hälfte der jetzt in der Stufe I befindlichen Maßnahmen kann dann gebaut werden. Hinzu kommt jetzt die erhebliche Kürzung der Mittel.
Ich frage die Koalition und auch die Bundesregierung: Wozu eigentlich die gesetzliche Festschreibung eines Fernstraßenausbauplans, wenn die tatsächliche Ausführung nicht gesichert ist? Wenn keine Finanzierungsgrundlage gegeben ist, ist der Bedarfsplan eine Leerformel.
Die Folgen der Mittelkürzungen verspüren wir draußen doch schon. Den Baufirmen droht die Gefahr, daß sie im Sommer keine Nachtragsaufträge erhalten werden, daß sie Beschäftigte werden entlassen müssen. Die SPD-Kollegen versuchen ja schon, den Ländern den Schwarzen Peter zuzuschieben. Der Verursacher dieser Misere ist aber der Bund mit seiner falschen Finanzpolitik und nicht die Länder.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Jobst
Eine Einschränkung des Bundesfernstraßenbaus träfe insbesondere die ländlichen Gebiete und das revierferne Grenzland schwer. Die Wirtschaft dieser Gebiete leidet unter höheren Frachtbelastungen, unter höheren Energiekosten und einem unzureichenden Straßennetz. Dieser erhebliche Wettbewerbsnachteil wird sich verstärken, wenn die Beseitigung der unzureichenden Straßenanbindung erneut hinausgeschoben wird. Für markt- und revierferne Gebiete ist nun einmal der Ausbau der überregionalen Infrastruktur der Schlüssel für eine Politik, um dort gleichwertige Lebensbedingungen für die Bevölkerung, aber auch günstige Bedingungen für die Wirtschaft zu schaffen.
Der Nachholbedarf an Bundesautobahnen, aber auch an Bundesfernstraßen für die Erschließung peripherer Räume ist nach wie vor groß. In Bayern handelt es sich weitgehend um Erschließungsprojekte, auch um solche Projekte, die zur Entflechtung des Nord-Süd-Verkehrs dienen. Sie kennen ja alle die katastrophalen Staus auf den bayerischen Autobahnen. In Bayern ist heute nicht einmal das Grundnetz an Autobahnen erstellt, das dort bereits vor dem Kriege konzipiert war.
Niemand denkt daran, Autobahnen um ihrer selbst willen zu bauen, niemand will Luxusstraßen. Wir müssen aber die Straßen haben — und wollen sie haben —, die wir dringend für die Wirtschaft und für die Bevölkerung brauchen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau darf deshalb keinesfalls auf dem Rücken der Grenzregionen ausgetragen werden. Die Bevölkerung dort ist in erster Linie auf den Pkw angewiesen, weil öffentliche Verkehrsmittel wie in den Ballungsräumen nicht zur Verfügung stehen. Die Bevölkerung hat in hohem Maße die hohen Benzinkosten zu tragen. Jetzt droht den Bewohnern, die auf das Auto dort angewiesen sind, erneut eine weitere Belastung durch die angedrohte Mineralölsteuererhöhung.
Wir brauchen neue und bessere Straßen, um die Verkehrsverhältnisse zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wir brauchen sie zur Erschließung der revierfernen Gebiete durch die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz.
Dabei braucht — darauf möchte ich eingehen — der Umweltschutz keinesfalls zu kurz zu kommen. Natürlich sind der Landschafts- und Naturschutz bei den Verkehrsplanungen ein Gebot der Zeit. Ich kann feststellen: In meinem überschaubaren Bereich — ich gehe davon aus, daß dies insgesamt im Bundesgebiet so ist — wird diesen Erfordernissen beim Straßenbau in der Regel Rechnung getragen. Gerade die Erholungsgebiete sind auf eine gute Verkehrsanbindung angewiesen, vor allem wenn es sich um abgelegene Gebiete handelt.

(Zuruf von der FDP)

Ich habe nichts gegen Bürgerinitiativen. Ich freue mich, wenn sich Bürger nicht nur des persönlichen Interesses, sondern des öffentlichen Wohles wegen engagieren. Wir müssen aber bei dieser
Frage das richtige Maß finden. Umweltschutz und Straßenbau schließen sich nicht aus.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Ausgangspunkt bei diesen Entscheidungen muß der Mensch sein. Wer den Bau notwendiger Straßen verhindert oder verzögert, macht sich schuldig an Verkehrsopfern, die zu vermeiden gewesen wären.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Ich habe Verständnis für die Grundstückseigentümer, auch für die Landwirte, die nicht gern ihre Grundstücksflächen dafür hergeben. Aber die Straßen dienen auch der Landwirtschaft. Hier muß das Gesamtinteresse gesehen werden, nicht nur das Einzelinteresse.
Wir wissen, daß heute der Straßenbau auf immer größere Schwierigkeiten stößt. Die psychologischen Grundlagen für ein derartiges Verhalten hat im wesentlichen die Bundesregierung selbst geschaffen. Der Herr Kollege Topmann hat heute wieder angeführt, daß auf 7 000 km Bundesautobahnen verzichtet worden sei. Großspurig wurde dies von der Bundesregierung verkündet. Dies waren aber keine wirklichen Planungen. Es waren — da der frühere Bundesverkehrsminister heute präsidiert, möchte ich es sehr höflich sagen — Hausnummern in dem früheren bombastischen Straßenausbauplan des damaligen Verkehrsministers Leber, aber keine realistischen Vorhaben. Wenn darauf verzichtet wurde, so war das kein Abgehen von einer reellen Planung. Mit seiner Haltung hat der Bundesverkehrsminister aber den Anschein erweckt, als hätten wir schon zuviel Straßen, und daher die Forderung nach Einschränkung und nach Stopp eines Straßenbaus.

(Zurufe von der SPD — Wehner [SPD]: Das sind ja Freiübungen, aber ist keine Begründung!)

— Herr Kollege Wehner, wenn Sie zugehört haben, dann werden Sie nicht bestreiten, daß es ganz deutliche Ausführungen sind, die Ihnen nicht passen.

(Wehner [SPD]: „Freiübungen" habe ich gesagt!)

— Die Freiübungen machen Sie bei Gelegenheit. — Aber das tut Ihnen weh, weil Sie mit Ihrer Straßenbaupolitik Schiffbruch erlitten haben.

(Wehner [SPD]: Nein, Sie tun mir leid! — Weitere Zurufe und Unruhe bei der SPD)

— Sie tun mir leid, Herr Wehner! (Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte nun auch das Folgende noch sagen. Wenn wir heute in der Bundesrepublik ein Straßennetz haben, das sich im großen und ganzen sehen lassen kann, das aber noch weiter verbessert werden muß, dann verdanken wir dies

(Wehner [SPD]: Sagen Sie bloß „Herrn Seebohm"?!)




Dr. Jobst
einer umsichtigen und weitsichtigen Initiative der CDU/CSU Mitte der 50er Jahre, Herr Wehner.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen und Zurufe von der SPD)

Damals hat der Deutsche Bundestag die Zweckbindung der Mineralölsteuer für den Bundesstraßenbau und für den Ausbau des Bundesautobahnnetzes in Vierjahresplänen beschlossen

(Zurufe von der SPD)

— Herr Wehner, was Sie jetzt wieder kaputtgemacht haben —; das war eine grundlegende und wichtige Entscheidung für den Ausbau unserer Straßen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Sie müssen sich erst mal richtig informieren! — Zuruf von der SPD: Und was ist mit der Bundesbahn?)

Mit ihrer Politik steuert die Bundesregierung den Straßenbau in eine Situation, die gesamtwirtschaftlich bedenklich und regionalwirtschaftlich bedrohlich ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und unverantwortlich!)

Wir sind mit dem Straßenbau noch nicht am Ende, wie Sie meinen. Dieser bleibt auch für die Zukunft von großer Bedeutung. Ein schöner Bedarfsplan hilft nichts, wenn er nur auf dem Papier steht.
Weil hier die A 98 mehrfach angesprochen wurde, möchte ich darauf mit einer kurzen Schlußbemerkung eingehen.

(Wehner [SPD]: Hoffentlich wirklich kurz!)

Die A 98 ist auf Antrag der FDP und SPD zu einer „B 12 (neun)'' umgestuft worden, und zwar trotz der Haltung der maßgebenden Stellen draußen, der Bürgermeister, der Landräte, -der Vertreter in den Gemeinde- und Kreisparlamenten. Es muß leider damit gerechnet werden, daß eine erhebliche Verzögerung beim Bau dieser wichtigen Straße eintritt. Wir können nur hoffen — und haben deshalb von einem Änderungsantrag abgesehen —,

(Zurufe von der SPD)

daß diese Maßnahme, soweit die Straße planfestgestellt und im Bau ist, zügig fortgeführt wird. Sie haben mit dieser Entscheidung diesem Raum und den Menschen dort keinen guten Dienst erwiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822115900
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Dr. Gruhl das Wort.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wer ist das? — Der verliert allein fünf Minuten durch den Anmarsch! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/ CSU]: Herbert, mäßige dich!)


Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822116000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für den freundlichen Empfang hier vorn bei den ehemaligen Kollegen,

(Zurufe von der CDU/CSU: Ehemaligen? — Wir sind immer noch Kollegen! — Weitere Zurufe)

— bei den ehemaligen Fraktionskollegen, Entschuldigung.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Wir stehen Ihnen näher als die roten Brüder!)

Die „Süddeutsche Zeitung" schrieb am 20. Mai:
Die gesetzliche Festschreibung des Fernstraßenausbauplans ist insoweit nichts anderes als eine sich regelmäßig wiederholende Politfarce, bei der die Abgeordneten im Plenum nur noch applaudieren dürfen. Hier wird in Wahrheit über ein Scheingesetz abgestimmt,

(Zurufe von der CDU/CSU)

das nichts anderes darstellt als ein bereits im parlamentarischen Vorfeld politisch weitgehend festgezurrtes Planungssammelsurium von Behörden, Politikern und Lobbyisten, dessen Entscheidungsgrundlagen ohnehin kein Abgeordneter mehr überschauen kann.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Wie nicht anders zu erwarten war, blieb die Bonner Straßenbaulobby auch bei dieser Gelegenheit erfolgreich.
Zwar ist die Euphorie im Straßenbau etwas geringer geworden. Man hat das Programm gekürzt, aber nicht immer aus eigener Einsicht, sondern auf Grund der Proteste der Bevölkerung. Es bleiben nach diesem Entwurf immer noch 5 000 km übrig. Dies bedeutet die Betonierung weiterer etwa 10 000 ha fruchtbarer Landschaft und Vernichtung der Natur in diesen Bereichen. Leider sind die Bundesstraßen zum großen Teil ebenfalls vierspurig wie eine Autobahn. Darum ist der Verbrauch an Landschaft nicht viel geringer als bei den eigentlichen Autobahnen.

(Kolb [CDU/CSU]: Es fahren zu viele Ihrer Freunde mit Protestaufklebern durch die Landschaft!)

Jetzt ist Beschränkung nötig: Beschränkung auf besondere Brennpunkte und Gefahrenquellen, auch auf Ortsumgehungen und dergleichen.
Der Kollege Merker hat schon auf die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" von der vorigen Woche hingewiesen. Bezeichnenderweise stand jener Leitartikel sogar im Wirtschaftsteil. Er hatte die Überschrift „Die Tyrannis der Straßenbauer". Er ist so herrlich, daß ich daraus einige Sätze zitiere:

(Wehner [SPD]: Auf Kosten Ihrer Redezeit!)

Die Aktivität der Straßenbauer beschränkt sich keineswegs auf die verkehrsreichen Ballungsgebiete. Selbst idyllische Dörfchen erhalten heute gigantische Umgehungen ... Selbst einfache Straßen müssen heute schnurgerade verlaufen. Bäume und Büsche längs des Weges werden als unfallträchtige Gefahrenquellen besei-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn. Freitag. den 13. Juni 1980 17847
Dr. Gruhl
tigt. Flüsse verlegt, Felsen abgetragen, Acker und Wiesen rücksichtslos durchschnitten. War es früher die Landschaft, die den Verlauf der Straßen bestimmte, so triumphiert heute der hohe Stand der Straßenbautechnik und mit ihr die Zweckmäßigkeit.
Die Zeitung sagt dann:
Wir haben für all diese Vorteile auch einen hohen Preis zahlen müssen. Der Straßenbau der letzten Jahrzehnte hat unauslöschliche Spuren in unserer Landschaft hinterlassen.
Und nun geht es um das Weiterziehen von Spuren in unserem Land, und zwar von gigantischen Spuren. Die meisten Straßenbaupläne greifen weiter die Substanz der Landschaft an und sind nicht einmal mehr aus wirtschafts- oder strukturpolitischen Gründen zu rechtfertigen.
Ein ganz eigenartiges Argument, das auch heute, besonders von Herrn Milz, verwendet wurde, lautet: Dies schaffe ja Arbeitsplätze. Dazu sagt der Kommentator der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung": „Ebensogut könnte man Gräben schaufeln lassen und sie hinterher wieder zuschütten", wenn es allein um die Arbeitsplätze ginge.

(Kolb [CDU/CSU]: Und wer bezahlt das?)

Und wer bezahlt diesen Unsinn, der auch hier vorgesehen ist? Die Allgemeinheit. Sie will es Gott sei Dank nicht mehr.

(Kolb [CDU/CSU]: Es geht auch um die Sicherheit des Autofahrers!)

Da hilft es nicht mehr, an die primitiven Instinkte zu appellieren. Da hilft auch nicht das Gerede von der Sicherheit. Die ist bis auf einzelne bestimmte Brennpunkte groß genug.

(Dr. Jobst [CDU/CSU]: Fahrrad!)

— Ja, ja; ich fahre auch mit dem Fahrrad, Herr Jobst!

(Dr. Jobst [CDU/CSU]: Immer?)

— Auch! Wohlgemerkt: Auch!

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist zu energieträchtig; zu Fuß gehen!)

— Regt Euch doch nicht so auf, Ihr bei der CDU! Was will denn die CDU eigentlich? Will sie noch ihre letzten konservativen Wähler mit dem Gerede verjagen, das sie heute hier geführt hat?

(Kichle [CDU/CSU]: Die Antwort heißt: nein!)

Diese Folge wird es haben.
Lange haben die Bürger diese Umgestaltung ihrer Umwelt als einen Tribut an die vollmotorisierte Zeit hingenommen. Doch nun sind sie eben nicht mehr bereit, dies so ohne weiteres hinzunehmen. Die Grenzen des eigentlich Sinnvollen sind inzwischen erreicht. Es ist ja auch so: Fast jeder Bürger fährt heute ein Auto. Die Bevölkerung schrumpft. Das Wirtschaftswachstum stockt. Der Treibstoff wird immer teurer, so daß die Fahrleistung nicht weiterhin steigen, sondern zurückgehen wird.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: 5. Oktober!)

Ich habe heute immerzu das Wort vom Bedarf gehört. Wenn wir künftig noch Erdöl bekommen, dann nur zu bedeutend höheren Preisen als heute.

(Zuruf von der SPD: Welche Neuigkeit!)

Darum ist es völlig offen, welchen Bedarf wir haben werden. Was meinen Sie für einen Bedarf, wenn Sie heute von Bedarf reden? Es wird der geringere Bedarf an Autofahrten sein — mit absoluter Sicherheit.
Ich glaube, Herr Jobst, daß Sie mit den falschen Leuten gesprochen haben. Sie haben sie auch genannt; Bürgermeister, Stadträte, Behördenvertreter, Straßenbauer usw. sind nämlich die falschen Leute.

(Dr. Jobst [CDU/CSU]: Alles Gewählte, haben das Vertrauen des Volkes! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Wer sind denn die richtigen Leute? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie hätten einmal mit Bürgerinitiativen sprechen müssen. Ich bekomme ganze Stöße Post von Bürgerinitiativen, die sich gegen Straßenplanungen richten, gerade aus Bayern.

(Kolb [CDU/CSU]: Aber die selbst kräftig Auto fahren! Das sind die Leute!)

— Ja, aber nach Ihrer Idee müssen Sie doch alle Jahre noch mehr Auto fahren.

(Kolb [CDU/CSU]: Das sind ja die jungen Leute, die Auto fahren mit Aufklebern!)

Die sind aber bereit, im Laufe der Zeit weniger Auto zu fahren.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Ich übernehme hier die Argumente von Millionen von Bürgern in diesem Lande, die zum Teil auch im Deutschen Naturschutzring zusammengeschlossen sind. Die Eingaben des Deutschen Naturschutzrings haben Sie alle bekommen. Ich weiß, daß sie von Ihnen auch alle mißachtet worden sind.

(Kolb [CDU/CSU]: Alle nur noch Radfahren!)

— Sie müssen sich ab und zu einen intelligenteren Zwischenruf einfallen lassen und nicht immer den gleichen machen.

(Kolb [CDU/CSU]: Das sind genau die, die mit ihren Aufklebern durch die Landschaft fahren!)

— Einer muß ja schließlich hier die Argumente von Millionen vorbringen.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Einer? Die anderen wohl nicht?!)




Dr. Gruhl
— Nein, ich meine die Argumente dieser Minderheit von einigen Millionen von Menschen, die von Ihnen mißachtet wird.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Wir haben doch darüber gesprochen und nehmen wirklich alle mögliche Rücksicht!)

Darum schlägt der Deutsche Naturschutzring vor
— er ist noch bescheiden in seinen Vorschlägen —, dieses Programm von 10 auf 15 Jahren zu erweitern, also bis zum Jahre 1995.
Aber ich kann mich ja auch auf eine Stimme aus den Reihen der Bundesregierung beziehen.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Die ist heute nicht da!)

Staatssekretär Hartkopf führte in einer Rede am 18. Mai aus:
Immer noch ist die Inanspruchnahme von Wald durch Siedlungs- und Verkehrsanlagen nicht durch Neuaufforstung ausgeglichen worden. Immer noch ist keine maßgebliche Wende in dem Trend zu erkennen, daß die gesamte Waldfläche um 0,4% pro Jahr abnimmt.

(Kiechle [CDU/CSU]: Zunimmt!)

Nach neueren Untersuchungen machen unzerschnittene verkehrsarme Räume über 100 Quadratkilometer nur noch etwa ein Fünftel der Fläche des Bundesgebietes aus.
100 Quadratkilometer, das ist sehr wenig; es ist lediglich eine Fläche von 10 x 10 km, die unzerschnitten bleibt.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822116100
Herr Kollege Gruhl, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822116200
Ja, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822116300
Herr Kollege Gruhl, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß die Naturflächen wegen der Bebauung zwar notgedrungen abnehmen, daß die Waldflächen im vergangenen Jahr dagegen aber um 0,3 % zugenommen haben?

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822116400
Dann hat der Herr Staatssekretär Hartkopf hier etwas völlig Falsches ausgesagt. Ich habe ihn zitiert; er hat von einer Abnahme der Waldfläche gesprochen.

(Kolb [CDU/CSU]: Sie dürfen der Regierung nicht alles glauben! Zuruf von der CDU/ CSU: Das kommt öfters vor!)

— Was ich hier heute von den Rednern der CDU gehört habe, das war eigentlich noch trauriger.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Und jetzt?)

— Und jetzt? —
Die entsprechende Karte der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz- und Landschaftsökologie zeigt, daß in Nordrhein-Westfalen kaum noch solche Flächen in einer Größenordnung von 100 Quadratkilometern vorhanden sind,

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer regiert denn da?)

ebensowenig in Baden-Württemberg, mit Ausnahme des Schwarzwaldes. Nur in Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen finden sich noch solche unzerschnittenen Flächen, aber eben auch dort nur in kleinen Stückchen.
Nun sollen weitere Wälder, Feuchtgebiete, Reservate für die Tiere und für den Menschen, zerstückelt werden. Damit entfallen auch die letzten lärmfreien Zonen in unserem Lande. Die Stille ist ein Wert, der künftig noch weniger auffindbar sein wird als heute. Darum kämpfen jetzt die Menschen von der Nordsee bis zum Allgäu — Herr Kiechle, das wissen Sie sehr genau — gegen diesen Wahnsinn, der hier weiter fortgetrieben werden soll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0822116500

Die traditionellen, nur auf Marktgrößen bezogenen Nutzen-Kosten-Analysen der Vergangenheit — vom Verkehrswegebau bis zur Flurbereinigung — haben sich längst nicht nur umwelt-, sondern auch wirtschaftspolitisch als Bumerang erwiesen. Würden wir weiterhin die Umwelt zum Nulltarif behandeln und daraufhin unsere knappen Ressourcen so verschwenderisch ausbeuten wie bisher, würde auch die Geschäftsgrundlage für die langfristige Sicherung unserer wirtschaftlichen Zukunft unwiederbringlich entfallen.
Das ist genau der Punkt: Viele von Ihnen verkaufen die Umwelt immer noch zum Nulltarif, opfern sie anderen Dingen und meinen, das sei kein Wert; Wert habe allein die Straße.
Auch die Wirtschaftlichkeit dieser Straßenbauprojekte wird in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr gegeben sein. Der Autoverkehr hat nun einmal seine Spitze erreicht. Er wird infolge der Verteuerung des Treibstoffs künftig abnehmen. Der Straßenverkehr ist nun eben einmal zu 100 % auf den Treibstoff Erdöl angewiesen. Statt also das Geld für phantastische Straßen auszugeben, die dann nur noch wenig befahren werden, sollte man es in zukunftsträchtige Projekte leiten. Das sind: Ausbau der Schienenwege der Bundesbahn,

(Kolb [CDU/CSU]: Die gehen auch durch Wälder!)

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs — —

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822116600
Herr Kollege Gruhl, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich?

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822116700
Bitte.

Karl Heinz Lemmrich (CSU):
Rede ID: ID0822116800
Herr Kollege Dr. Gruhl, wären Sie bereit, Ihre Freunde, die den Bau von neuen Eisenbahnstrecken mit zahlreichen Bürgerinitiativen bereits auf viele Jahre blockiert haben, zu veranlassen, daß sie diese Blockierung endlich aufgeben?




Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822116900
Das zu tun bin ich bemüht, aber Sie müssen auch zugeben, daß Sie sich im Grunde nur auf einen einzigen Fall berufen.

(Lemmrich [CDU/CSU]: Nein, es ist die gesamte Strecke Mannheim-Stuttgart, und es ist von Hannover nach Würzburg dasselbe!)

— Jawohl. Soweit es sich um den Ausbau dieser Schnellbahntrasse handelt, bin ich der Meinung, daß diese Schnellbahnen in unserem Land völlig überflüssig sind

(Lachen bei der CDU/CSU — Lemmrich [CDU/CSU]: Herr Kollege Gruhl, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen — —)

— lassen Sie mich antworten —, weil wir uns diese Energieverschwendung, die ja mit der Geschwindigkeit im Quadrat wächst, in Zukunft überhaupt nicht mehr leisten können.

(Zurufe von der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822117000
Herr Kollege Gruhl, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kolb? — Nicht mehr.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822117100
Mittel, die wir beim Straßenbau einsparen, können wir weiter für den Lärmschutz einsetzen.
Ein weiterer Punkt: Mit diesen Mitteln könnte die Entwicklung neuer Treibstoffe gefördert werden, damit die Autos auf den Straßen, die heute gebaut werden, in Zukunft überhaupt noch fahren können. Wichtig wäre auch der Ausbau eines Radfahrwegenetzes.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und wer bezahlt das?)

Vielleicht sagen schon einige: Wir brauchen solche Radfahrwege gar nicht mehr, weil wir die Autobahnen bald per Fahrrad befahren oder per Fuß begehen werden.

(Biehle [CDU/CSU]: In Bayern gibt es schon ein eigenes Programm für Radfahrwege!)

Bloß: Dann dürfte eine Breite von 12 oder 20 Meter überflüssig sein; dann kommen wir mit viel schmäleren Wegen aus.
Das Gesetz zur Änderung über den Ausbau der Bundesfernstraßen folgt immer noch einer alten, blinden Ideologie. Die Wege werden zwar immer kürzer, jedes Ziel wird schneller erreichbar, aber was erwartet uns noch am Zielort, was die Fahrt dorthin überhaupt lohnte? Wenn wir bis zum Hochgebirge überall nur noch die sterilen Betonpisten vorfinden, was wollen wir denn dann eigentlich dort?

(Gansel [SPD]: Wieder zurückfahren!)

— Ja, genau, genau: wieder zurückfahren, Kaffee trinken und wieder zurückfahren. —
Beton und 01 sind die Materialien, die unser Zeitalter kennzeichnen. Das 01 wird bald nicht mehr fließen, der über fruchtbaren Boden gegossene Beton aber wird bleiben. Es wird in wenigen Jahrzehnten ein Hohngelächter über die Menschen geben,
die stolz darauf waren, möglichst viele Quadratkilometer der fruchtbaren Erde mit Beton zu versiegeln, und das dann noch wirtschaftliches Wachstum nannten.

(Weisskirchen [Wiesloch] [SPD]: Haben Sie noch ein Auto, Herr Gruhl?)

Ein Trost bleibt auch uns: Die Entwicklung der nächsten Jahre wird zeigen, daß die Menschen in unserem Lande die Straßen nicht mehr wollen. Die Vernunft wird auch in diesem Hause und bei der Bundesregierung zunehmen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822117200
Herr Kollege Dr. Gruhl, ich will Ihnen nicht das Wort abschneiden; aber die Redezeit, die die Fraktionen für sich in Anspruch genommen haben, haben Sie mit der Dauer Ihrer Redezeit schon überschritten. Ich bitte Sie, das ein wenig zu beachten.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0822117300
Ich bedanke mich für den Hinweis, Herr Präsident. Es sind ohnehin meine letzten Worte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Im Deutschen Bundestag!)

Damit werden erfreulicherweise noch viele der in diesem Gesetz enthaltenen Trassen im Papierkorb landen.

(Wehner [SPD]: Da haben Sie recht!)

Das wird uns sehr, sehr freuen, und das wird mit der Zeit noch viel mehr Menschen im Lande freuen, als das heute der Fall ist. Insofern brauchten wir uns — ich erinnere an die Einleitung der „Süddeutschen Zeitung" — darüber vielleicht auch gar nicht so aufzuregen, was hier passiert; aber es mußte schließlich gesagt werden, daß das falsch ist, was hier beschlossen wird. Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822117400
Weitere Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, wird gewünscht, noch persönliche Erklärungen nach § 59 der Geschäftsordnung abzugeben. Erlauben Sie, daß ich dazu ein paar Bemerkungen mache. Der Ältestenrat hat sich mit dieser Debatte befaßt. Der Ältestenrat war sich der Attraktivität des Gegenstandes und seiner Wirkungen im regionalen Bereich bewußt. Er war sich darüber einig, in dieser Debatte nach Möglichkeit eine Regionalisierung des Themas zu vermeiden. Die Debatte ist bisher in der allgemeinen Aussprache entsprechend geführt worden.
Damit keine Mißverständnisse entstehen, lese ich § 59 der Geschäftsordnung vor:
Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zu allen Abstimmungen
— nicht zur Sache, zur Debatte, die geführt worden ist —,



Vizepräsident Leber
die die Beratung eines Gegenstandes abschließen, eine kurze mündliche oder schriftliche Erklärung abgeben.
Ich habe die Bitte, daß O 59 der Geschäftsordnung von den sechs Kollegen, die sich nun zu einer persönlichen Erklärung gemeldet haben,

(Wehner [SPD]: Das wird eine Karikatur dieses Paragraphen!)

nicht als Vehikel benutzt wird, um den Ausbau der Wahlkreise oder eine Regionalisierung der Debatte auf diesem Umweg vorzunehmen.
Als erster Redner hat Herr Kollege Kolb das Wort zur Abgabe einer persönlichen Erklärung.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0822117500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl die Bundesregierung am 10. August 1979 die gesamte Strecke der B 31 zwischen Stockach und Lindau als überlastete Straße qualifizierte, wobei die Strecke Friedrichshafen–Immenstaad als überlastete Strecke der gesamten Bundesrepublik ausgewiesen wurde, hat die Mehrheit des Verkehrsausschusses nur eine einbahnige Verbesserung durch Ortsumgehungen für richtig angesehen. Diese geplanten Umgehungen haben Verkehrslärmbelastungen von 70 bis 60 Dezibel am Tag bzw. in der Nacht mit der Folge, daß seit über zwei Jahren die Umgehung Meersburg blockiert ist und eine Einigung mit den betroffenen Bürgern auf Grund der neuen Situation fraglich wird. Ebensolche Schwierigkeiten sind in Friedrichshafen zu erwarten.
Die B 31 hat aber nicht nur den Ruhm, die überlastetste Straße der Bundesrepublik zu sein, sie gehört auch zu den unfallträchtigsten. Gesundheit und Sicherheit des Bürgers sind damit weiterhin stark gefährdet.

(Hoffie [FDP]: Sie machen das Gegenteil dessen, was der Herr Präsident gefordert hat!)

Ich werde deshalb das Gesetz ablehnen, welches für die Bodenseelandschaft verheerende Folgen hat, nicht ohne der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß viele Mitglieder dieses Hohen Hauses und vor allem die Mitglieder des Verkehrsausschusses, die es jetzt noch ablehnten, eine A 98 von Singen bis Lindau zu bauen, die Situation selbst vor Ort in Augenschein nehmen, um aus der Legende bis 31. Dezember 1982 eine Tatsache zu machen; denn sonst heißt es: Es war einmal eine wunderschöne Landschaft.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822117600
Herr Kollege Kolb, ich habe sehr große Zweifel, ob das eine persönliche Erklärung zur Abstimmung war.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie sind aus Anlaß der Debatte auf ein Verkehrsprojekt aus der Region eingegangen.

(Kolb [CDU/CSU]: Was zur Abstimmung steht!)

Sie haben sich an einen anderen Grundsatz der Vorschrift gehalten: Sie haben es kurz gemacht. Dies erleichtert alles ein wenig. Soweit das für die Begründung des Abstimmungsverhaltens notwenig ist, sind
solche Ausführungen wohl nicht zu vermeiden. Ich bitte aber ernsthaft darum, hier nicht die Debatte in der Sache neu aufleben zu lassen.

(Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Wort hat der Herr Kollege Collet.

Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID0822117700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte heute morgen hier einen Änderungsantrag eingereicht. Nach der Entscheidung des Präsidenten, die ich nach den Regeln des Parlaments nicht zu kritisieren habe, wurde dieser Änderungsantrag nicht zugelassen. Damit habe ich meine eigene Meinung zur Frage der Zulassung nicht geäußert.
Ich wollte mit meinem Antrag — dies zu meinem Abstimmungsverhalten — deutlich machen, daß hier etwas passiert ist, was hin und wieder vorkommt: die Regierung macht eine Vorlage, ein Ausschuß ändert dann diese Vorlage und übersieht dabei manchmal, daß er sich mit dieser Änderung an anderer Stelle in Widerspruch zu einem weiteren Pragraphen der Regierungsvorlage setzt. Das wollte ich mit meinem Änderungsantrag vermeiden.
Das, was zur Frage der Legende gesagt wurde, habe ich akzeptiert, allerdings nicht deshalb, weil ich mit dem, was dort steht, einverstanden bin. Ich bin aber lange genug im Parlament, um zu wissen, was man jetzt noch ändern kann. Ich befinde mich im gleichen Boot mit vielen Kollegen, die andere regionale Wünsche haben. Diese Wünsche will ich hier deswegen auch nicht ansprechen. Mir geht es darum, folgendes zu verdeutlichen: Wenn in der Regierungsvorlage Teilstücke einer Autobahn, nämlich der A 8, als Bundesstraße (neu) vorgesehen sind, kann nicht in der Legende stehen, daß über das gesamte Stück bis Ende 1982 neu beraten werden soll.

(Zuruf von der SPD: Warum denn nicht?)

Dies wollte ich hier zum Ausdruck bringen. Ich bin dem Sprecher meiner Fraktion, meinem Freund Günter Topmann, sehr dankbar, daß er dem in seinem Beitrag Rechnung getragen hat und so im Protokoll wenigstens zum Ausdruck kommt, was er an Maßnahmen in der Zukunft erwartet. Ich bitte die Regierung, dies ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen, denn mit diesem Widerspruch kann man nicht handeln, weil ein doppelter Handlungsauftrag gegeben wurde.
Nach der Erklärung des Kollegen Topmann kann ich der Vorlage trotzdem zustimmen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822117800
Als nächster hat der Abgeordnete Pfeffermann zu einer persönlichen Erklärung das Wort.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0822117900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme gegen das vorliegende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen wegen der völlig unzureichenden Berücksichtigung hessischer Interessen. Dies gilt insbesondere für drei Bereiche.



Pfeffermann
Erstens. Für den Raum Darmstadt verhindert die Abplanung der A 661 zwischen der A 680 und der A 5 auf Jahre eine wirksame Entlastung der Darmstädter Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Sie verhindert die Anbindung des Raumes Dieburg an die Bundesfernstraßen.

(Hoffie [FDP]: Das ist unwahr!)

Die Aufnahme der B 26/B 42 neu in die Stufe I von der A 680 bis zur Nordtangente in Darmstadt stellt eine Lösung in Aussicht, die auf Jahre nicht durchgesetzt werden kann.

(Hoffie [FDP]: Auch das ist unwahr!)

Es sind nicht einmal Voruntersuchungen eingeleitet worden. Der bei dieser Situation im Gesetzentwurf aus parteipolitischen Überlegungen vorgesehene Zusatz „(teiluntertunnelt)'' ist also nur geeignet, Hoffnungen zu wecken, die weder rechtlich noch finanziell abgesichert sind. Er birgt darüber hinaus die Gefahr in sich, daß die Fachverwaltung, aber auch der eine oder andere Politiker eine Trasse begünstigen, die einen Tunnel notwendig macht, d. h. entlang der Wohnbebauung geführt wird.

(Hoffie [FDP]: Damit setzen Sie sich in Widerspruch zu der Stadtverordnetenversammlung, in der Sie Vorsitzender sind!)

Zweitens. Was die A 49 angeht, so respektiert der Gesetzentwurf weder die Beschlüsse der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften im Kreis Marburg--

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822118000
Herr Kollege Pfeffermann, ich muß Sie bitten, hier nicht eine regionale verkehrspolitische Rede zu halten.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0822118100
Herr Präsident, ich habe für Ihre Einwendungen großes Verständnis, bitte aber auch die Situation der Abgeordneten zu berücksichtigen, die zur Kenntnis zu nehmen haben, daß dieses Gesetz eine Addition regionaler Maßnahmen beinhaltet

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich versuche wirklich, es kurz zu machen, und bin, Herr Präsident, mit drei Sätzen am Ende.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822118200
Ich habe Ihnen in der Sache gar nicht hineinzureden, und ich werde auch nicht gegen das verstoßen, was hier Usus ist; in 30 Jahren ist noch niemandem bei einer persönlichen Erklärung das Wort entzogen worden. Ich muß Sie aber bitten, sich an den Sinngehalt des § 59 zu halten.

(Hoffie [SPD]: Herr Pfeffermann, Sie reden gegen die Interessen der Stadt Darmstadt!)


Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID0822118300
Zweitens, die A 49 betreffend, war ich soeben bei dem Punkt, an dem ich sagte, daß die Wünsche der kommunalen Gebietskörperschaften im Kreis Marburg nicht berücksichtigt worden sind; ebenso ist es mit den vielfach formulierten Wünschen der ansässigen Bürgerschaft.
Drittens. Die Beschlüsse zur A 4 sind geeignet, eine für den nordhessischen Raum notwendige Verkehrs- und Strukturmaßnahme auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu vertagen. Es ist offensichtlich, daß speziell bei diesen Entscheidungen dem wahlpolitischen Taktieren gegenüber der sachgerechten Lösung der Vorzug gegeben wurde.

(Hoffie [FDP]: Ungeheuerlich! Gegen die Interessen der eigenen Stadt und der Mehrheit des Parlaments in der Stadt!)

Dem vermag ich nicht meine Zustimmung zu geben.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822118400
Als nächster hat zu einer persönlichen Erklärung der Abgeordnete Jäger (Wangen) das Wort.

(Wehner [SPD]: Es ist doch keine Fragestunde, Herr Präsident! Das ist ein Fragestunden-Abgeordneter!)

— Herr Kollege Wehner, ich kann nicht anders als mich so verhalten, wie die Geschäftsordnung es dem Präsidenten vorschreibt

(Wehner [SPD]: Sie tun mir leid!)


Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0822118500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen kann ich als direkt gewählter Abgeordneter auch des Bodenseekreises nicht meine Zustimmung geben. Die Fehlentscheidung, die in dieser Frage gefallen ist, drückt dem ganzen Gesetz so sehr ihren Stempel auf, daß es meine Zustimmung nicht finden kann.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)

Durch die Streichung der von der Bundesregierung im Zusammenwirken mit der baden-württembergischen Landesregierung geplanten Bodenseeautobahn 98 aus dem Bedarfsplan wird der Bodenseelandschaft ein kaum wiedergutzumachender Schaden zugefügt Nur durch diese A 98 könnte der Schwerlastverkehr mit Petroleum oder Giftstoffen, der für Millionen von Menschen eine schwere latente Bedrohung des Trinkwasserspeichers Bodensee bedeutet, ins sicherere Hinterland verlegt werden. Nur ein Vorrang für Planung und Bau der A 98 gegenüber der seeufernahen B 31 kann die schwere Landschaftsschädigung vermeiden, die daraus entstehen muß, daß sich nach dem Ausbau dieser Bundesstraße alsbald herausstellen wird, daß mit der vorgesehenen einbahnigen Führung der Verkehr nördlich des Bodensees nicht zu bewältigen ist Alsdann werden mit dem unvermeidlichen nachträglichen Bau der Autobahn zwei Betonbänder durch diese empfindliche Landschaft gezogen werden. Es kann kein Dienst an der Bodenseelandschaft und an ihren Bürgern sein, wenn ihnen mit dieser Fehlplanung die schwere Last des Durchgangsverkehrs in ihren Städten und Dörfern noch auf Jahrzehnte hinaus zugemutet wird. Ich werde das Änderungsgesetz daher ablehnen.

(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)





Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822118600
Als nächster hat zu einer persönlichen Erklärung nach § 59 der Abgeordnete Gärtner das Wort.

(Wehner [SPD]: Der kann's auch nicht lassen!)


Klaus Gärtner (FDP):
Rede ID: ID0822118700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwar hat der federführende Verkehrsausschuß manche Reduzierungsempfehlung aufgenommen; er hat einige Maßnahmen aus der Dringlichkeitsstufe I in die Dringlichkeitsstufe II herabgestuft. Meine Kritik am vorliegenden Ergebnis der Ausschußberatung geht auch nicht nur von der Position aus, daß wir nicht nur verbal und in Programmen für den Umweltschutz sein sollten, sondern ihn auch in der praktischen Politik umsetzen sollten.
Aber alle reden vom Sparen, alle reden davon, daß wir hier im Plenum Kürzungsstellen ehrlich angeben sollten. Ich will hier eine Kürzungsstelle angeben und auch den Bundesfinanzminister in seiner Politik des Sparens unterstützen, indem ich gegen dieses Gesetz stimme, weil ich meine, daß wir die wenigen öffentlichen Mittel für sinnvollere politische Aktivitäten ausgeben können als für den Bau von Straßen, die in unserer Republik insgesamt ausreichend vorhanden sind.

(Dr. Marx [CDU/CSU]: Na, na, wie kann man so etwas sagen?)

Ich meine, in diesem Sinne sollten wir dieses Gesetz ablehnen.

(Wehner [SPD]: War sehr bedeutungsvoll! Historisch!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822118800
Als nächster nach § 59 der Herr Abgeordnete Jungmann!

(Jungmann [SPD]: Herr Präsident, in Anbetracht der Debatte verzichte ich auf meine Wortmeldung und möchte die Erklärung — auch im Namen meiner Kollegen Heide Simonis und Norbert Gansel — schriftlich zu Protokoll geben! — Zustimmung bei der SPD)

— Danke sehr; die Erklärung wird zu Protokoll genommen *).
Als nächster hat der Herr Abgeordnete Dr. Hennig das Wort.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0822118900
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Abstimmung erkläre ich, daß ich dem Bundesverkehrswegeplan 1980 nicht zustimmen kann, weil ich das Verfahren, wie dieser Entwurf zustande gekommen ist, wie er verändert oder auch nicht verändert worden ist, wie er hier verabschiedet wird, kurz, wie dieses Parlament mit sich umgehen läßt, für ganz und gar unmöglich halte.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der FDP)

*) Anlage 3
Man kann zu Einzelheiten dieses Entwurfs stehen, wie man will, man mag für eine bestimmte Autobahn eintreten oder dagegen —(Hoffie [FDP]: Wofür treten Sie ein?)

dies ist nicht der Punkt, zu dem ich hier jetzt sprechen kann und um den es bei meiner Ablehnung geht. Es geht nicht um Mut, weil z. B. in meinem Wahlkreis jederman weiß, daß ich für die umstrittenste Autobahn von jeher eingetreten bin.
Es geht im Kern darum, daß dieses Parlament vor der Frage steht, wie es sich eigentlich von einigen — nicht von allen — Straßenbauverwaltungen und der Regierung behandeln lassen will. Uns wird der Schwarze Peter für etwas zugeschoben, was wir in dieser Form gar nicht verantworten können. Dennoch soll auf uns dann fünf Jahre lang die ganze Verantwortung abgeschoben werden. Ich unterstreiche, was vorhin gesagt worden ist: Es ist in Wahrheit gar kein Gesetz, es ist nur ein Scheingesetz.
Es handelt sich für den Bereich Nordrhein-Westfalen — nur für dieses Land kann ich das in dieser Form sagen — um eine in Wahrheit von Landesstraßenbauämtern, Straßenneubauämtern, Landschaftsverbänden sowie Landes- und Bundesverkehrsminister selbst zu verantwortende Gesamtplanung die weder ich noch irgendein Kollege hier im Raum zur Gänze überblicken kann.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch Ihre Schuld! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Wir bekommen die Unterlagen nicht! — Merker [FDP]: Da hätten Sie sich darum kümmern müssen!)

— Das habe ich mit etwas mehr Konsequenz getan als Sie, Herr Kollege Merker. Sie sind gegen die Autobahn, aber stimmen für dieses Gesetz; das finde ich nicht sonderlich konsequent.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Es handelt sich um einen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen.
Woher soll ich eigentlich den Bedarf für all diese Straßen kennen, beurteilen und verantworten, wenn mir gleichzeitig alle Daten, auf die sich dieser Bedarfsplan stützen soll, viele Monate verweigert worden sind?

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

Mir ist schließlich im April eine zweiseitige „Bewertungsgrundlage" — so nennt sich das — zugeleitet worden. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, von welchem Mitbürger soll ich eigentlich noch ernst genommen werden, wenn ich es mir zu eigen machen wollte, daß dort z. B. die Wirkung auf Natur und Landschaft bei einem Projekt von 550 Millionen DM als — so wörtlich — „sehr begrenzt" gekennzeichnet wird?

(Zuruf von der SPD: Wie schlagen Sie es vor?)

Nein, diese sogenannte Entscheidungstabelle ist unzureichend, unvollständig und keine Entscheidungs-



Dr. Hennig
hilfe, sondern eher im Grenzbereich zwischen Witz und Zumutung anzusiedeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Den Bundestag — damit komme ich zum Schluß, Herr Präsident —

(Wehner [SPD]: Das wäre gut!)

braucht man nur noch als Alibi, damit alle Straßenbauer fünf Jahre lang behaupten können, sie führten nur das aus, was der Bundestag selber festgelegt habe.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die Rolle, die wir Parlamentarier jetzt übernehmen sollen, ist ganz unangemessen. Wir sollen lediglich einen Unbedenklichkeitsstempel erteilen, einen Persilschein ausstellen.
Aus Gründen der Selbstachtung kann ich mich — ich spreche dabei auch für einige weitere ostwestfälische Kollegen — an einer solchen demokratischen Garnierung nicht beteiligen.

(Hoffie [FDP]: Das ist bei jedem Gesetz so!)

Ich kann den Gesetzentwurf daher aus diesem für mich zwingenden Grund leider nur ablehnen und meine, daß wir dieses ganze Verfahren heute letztmalig anwenden und das nächste Mal einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822119000
Meine Damen und Herten, weitere Wortmeldungen zur Abgabe persönlicher Erklärungen liegen mir nicht vor. Ich nehme an, daß ich mich im Rahmen der Geschäftsordnung und meiner Obliegenheiten verhalte, wenn ich hier sage, daß die übrigen Damen und Herren, die diesem Hohen Hause angehören und sich mit regionalen Verkehrsproblemen nicht zu Wort gemeldet haben, damit nicht ausdrücken wollten, daß es bei ihnen zu Hause keine Verkehrsprobleme gibt.

(Beifall)

Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die Art. 1 bis 4 mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Wie ich sehe, wird es nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Damit ist das Gesetz angenommen.
Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4148 neu unter Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch. Es ist entsprechend beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 bis 35 auf:
28. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Forschung VI
— Drucksachen 8/3024, 8/3858 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Lenzer Dr. Steger
Dr.-Ing. Laermann
29. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht Forschung
— Drucksachen 8/1116, 8/1214, 8/3859 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Lenzer Dr. Steger
Dr.-Ing. Laermann
30. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Aussschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Frau Dr. Walz, Sauter (Epfendorf), Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksachen 8/3140, 8/3879 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Riesenhuber Dr. Steger
Dr.-Ing. Laermann
dazu:
Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/3953 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dübber
31. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Billies-



Vizepräsident Leber
heim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. von Geldern, Sauter (Epfendorf) und der Fraktion der CDU/CSU Meeresforschung und Meerestechnik
— Drucksachen 8/3103, 8/3861 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Hubrig Grunenberg
32. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen im Rat über ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EWG auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe)

— Drucksachen 8/3406, 8/3860 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Gerstein Dr. Steger
33. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag eines Beschlusses des Rates für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980 bis 1983 mit Anlage (Technischer Anhang)

— Drucksachen 8/2891, 8/3882 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Lenzer Flämig
34. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag eines Beschlusses des Rates über ein technisches Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Tonminerale und technischen Keramik
— Drucksachen 8/3161 Nr. 67, 8/4099 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr.-Ing. Laermann Lenzer
Frau Erler
35. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (17. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines zweiten mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Textil- und Bekleidungssektor (indirekte Aktion)

— Drucksachen 8/2859, 8/4100 —
Berichterstatter: Abgeordnete Frau Erler
Dr.-Ing. Laermann Lenzer
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist verbundene Debatte vereinbart worden. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das Wort wünscht der Herr Abgeordnete Flämig. Bitte sehr.

Gerhard Flämig (SPD):
Rede ID: ID0822119100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir als Berichterstatter des Technologieausschusses für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaft eine kurze ergänzende Bemerkung zum Schriftlichen Bericht, weil es sich immerhin um ein Milliardenprogramm handelt und der Steuerzahler ein Recht hat zu wissen, was mit diesen Mitteln geschieht, vor allem aber, weil der schriftlich vorgelegte Bericht das Programm leider nicht abschließend bewerten konnte. Der Ausschuß mußte bei seiner Empfehlung vom Verhandlungsstand im EG-Ministerrat vom Februar/März dieses Jahres ausgehen. Mittlerweile haben sich die Dinge weiterentwickelt. Es ist keineswegs ganz sicher, ob der im Bericht erwähnte Kompromiß zum Tragen kommt.
Das nach Jahren der Stagnation der EG-Gemeinschaftsforschung endlich ausgehandelte Programm sieht Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf sechs Gebieten vor:
erstens nukleare Sicherheit und Brennstoffkreislauf — das ist das weitaus größte und kostenaufwendigste direkte Forschungsprogramm der EG —,
zweitens neue Energieformen wie Sonnenenergie, Wasserstofferzeugung, Energietransport und Energiespeicherung, Kernverschmelzung und Hochtemperaturwerkstoffe,
drittens Umweltforschung und Umweltschutz, viertens Kernmessungen,
fünftens spezifische Unterstützung der EG-Kommission durch wissenschaftlich-technische Dienstleistungen,
sechstens Betrieb von Großanlagen, z. B. Hochflußreaktor in Petten.
Meine Damen und Herren, sosehr es der federführende Ausschuß begrüßte, daß die Gemeinschaftsforschung endlich wieder Schritt zu fassen schien, nachdem sie seit dem Scheitern des Reaktorprogramms ORGEL schwere Jahre der Entmutigung hinter sich hatte, sosehr zeigt er sich besorgt darüber, daß es offensichtlich nicht gelingen will, sich über die Verwendung des mit erheblichen Steuermitteln errichteten ESSOR-Versuchsreaktors zu einigen. So verzögerte sich das Großexperiment SUPER-SARA auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit wegen des französischen Desinteresses. Schließlich erklärte sich Italien bereit, als Anlaufquote einen Sonderbeitrag von 19,5 Millionen Rechnungseinheiten für das mit 80 Millionen Rechnungseinheiten veranschlagte Forschungsprojekt zu leisten. Neuerdings, Herr Minister, hört man nun aus dem Rat, daß Italien diesen Betrag nur zahlen will, wenn die Durchführung des gesamten Reaktorsicherheitsprogramms SUPER-SARA gewährleistet ist; die Fi-



Flämig
nanzminister der übrigen Mitgliedsländer seien aber nicht bereit, diese Zusage zu geben. Mit anderen Worten: Dieser Teil des Reaktorsicherheitsprogramms ist gefährdet.
Meine Damen und Herren, da die Wahlperiode zu Ende geht und das gesamte Mehrjahresprogramm an dieser sektoriellen Schwierigkeit nicht scheitern sollte, empfiehlt Ihnen der Technologieausschuß, das Programm insgesamt zur Kenntnis zu nehmen. Es bleibt zu hoffen, daß der 9. Bundestag, dem Ihr Berichterstatter nicht mehr angehören wird, sich einmal eingehender mit den Zielen, Aufgaben und der Finanzierung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EG beschäftigen wird. Der Ausschuß vertritt nämlich in seiner Gesamtheit die Auffassung, daß eine europäische Gemeinschaftsforschung auf all den Gebieten sinnvoll ist, wo entweder nationale Mittel nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder wo aus politischen oder technischen Gründen ein Zusammenwirken über Staatsgrenzen notwendig ist. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822119200
Wünscht einer der übrigen Berichterstatter das Wort? — Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort zur Debatte hat zuerst der Abgeordnete Lenzer.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0822119300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in einer verbundenen Debatte eine ganze Fülle von Anträgen aus dem Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik. Bevor ich zur Sache komme, möchte ich aber, da ich soeben durch den Berichterstatter, den Kollegen Flämig, erfahren habe, daß er dem neuen Hause nicht mehr angehören wird, ihm meinen Respekt bekunden und ihm für seine Arbeit danken. Ich weiß, daß er sich insbesondere auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie engagiert hat.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Diese verbundene Debatte bietet die Chance einer Auseinandersetzung im Grundsatz mit der Forschungs- und Technologiepolitik dieser Bundesregierung. Deswegen möchte ich auch nicht an irgendwelchen Einzelprogrammen herumfummeln, herumbasteln oder -nörgeln, sondern versuchen, ohne jegliche Polemik in aller Sachlichkeit in einen Dialog einzutreten, insbesondere hinsichtlich des im Zentrum der Betrachtungen stehenden Bundesberichts Forschung VI.
Ich meine, daß wir die Überlegungen, die wir in der Debatte anzustellen haben, unter folgende Prämissen stellen sollten:
Erstens. Welche Rolle spielt der Staat bei der Förderung im Bereich der Forschung und der technologischen Entwicklung?
Zweitens. Kann er diese Aufgabe mit dem ihm zur Verfügung stehenden Instrumentarium erfüllen?
Drittens. Wenn das bestehende Instrumentarium nicht ausreichen sollte, wie kann man es verbessern? Hierzu bedarf es sicherlich konkreter Hinweise.
Über die Ziele der Forschungs- und Technologiepolitik brauchen wir uns, wenn wir uns auf den Bundesforschungsbericht VI beziehen, nicht lange zu unterhalten. Sie sind weitgehend unumstritten. Es ist nur die Frage zu stellen: Sind die Wege angemessen, was wird getan, um diese Ziele zu erreichen?
Interessant ist immerhin, daß im Forschungsbericht VI zwei neue Zielsetzungen gegenüber dem V. Bundesforschungsbericht auftauchen. Das ist einmal das neue Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensvoraussetzungen und der Ressourcenschonung. Ich glaube, auch hier sind wir uns schnell einig; hier brauchen wir nicht in eine detaillierte Debatte einzutreten. Das andere ist das Ziel, die technologische Entwicklung in ihren Auswirkungen und Zusammenhängen zu erkennen, ihre Chancen und Risiken abzuwägen und zu diskutieren und Entscheidungen über die. Nutzung von Technologien zu begründen, wie es dort in der Formulierung heißt. Es ist also das bekannte Technology Assessment, über das wir uns nicht zum erstenmal unterhalten.
Ich meine, hier genügen nicht irgendwelche Bekenntnisse oder irgendwelche Sonntagsreden. Bisher sind die Bemühungen der CDU/CSU, die schon in der 7. Legislaturperiode des Bundestages eingesetzt haben, immer wieder von den Koalitionsfraktionen blockiert worden, obwohl wir uns, wie ich festzustellen glaubte, in der Sache doch einig sind.
Ich wende mich einmal ganz besonders an die Adresse eines Kollegen, der heute leider nicht anwesend ist Das ist der Kollege Professor Laermann von der FDP-Fraktion. Er hat in seiner Rede auf einem Forschungskongreß der FDP am 19. April 1980 in Essen zu diesem Punkt betont — ich darf zitieren —:
Nur der dauernde, unter Umständen auch institutionalisierte Dialog zwischen dem Parlament und pluralistisch orientierten Wissenschaftsgremien aller Disziplinen, wie z. B. der DFG, unter Einbeziehung auch ausländischer international anerkannter Wissenschaftler kann zu befriedigenden Lösungen führen. Wir Liberale vertreten den Grundsatz, daß Technology Assessment nicht eine Frage der Organisation einer Bürokratie sein kann, sondern eine Verpflichtung, eine politische Aufgabe der Parlamente.
Es wäre natürlich schön, wenn man sich darunter etwas Konkretes vorstellen könnte. Ich möchte deswegen alle auffordern, die uns bisher immer widersprochen haben: Bitte sagen Sie uns doch ganz genau, was Ihnen vorschwebt Ich meine, wenn wir uns in der Sache einig sind, können wir uns sicherlich auch sehr leicht über den einzuschlagenden Weg verständigen.
Nach Auffassung der CDU/CSU steht u. a. auch die konkrete Nutzung der staatlichen Forschungs- und Technologiepolitik als Dienst am Menschen im Vordergrund. Es geht um die Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Existenz, um die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um



Lenzer
die Frage, ob technischer Fortschritt, obwohl er reizvoll sein kann, letztlich nicht doch eine dienende Funktion haben muß. Letztlich steckt hinter dem Nutzen der Technik immer auch eine politische Entscheidung. Der Politiker muß die Verträglichkeit, ihren Nutzen für den Bürger im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung und des durch unsere Verfassung abgegrenzten Systems der sozialen Sicherung des einzelnen prüfen und wägen.
Dabei ist es für uns auch eine Selbstverständlichkeit, daß angesichts des rasanten technologischen Strukturwandels auch die Folgen des technischen Fortschritts für z. B. die Arbeitsplätze untersucht werden müssen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unsere Diskussionen im Ausschuß hinsichtlich des Einsatzes der Mikroelektronik. Eines ist jedoch klar — das möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen —: Ohne technischen Fortschritt, ohne Wachstum, ohne Steigerung der Produktivität wird es keinen Massenwohlstand, keine soziale Sicherung, keine solide Finanzierung der öffentlichen Haushalte geben können. Die Verteilungskämpfe werden heftiger werden, und unser gesamtes soziales System wird in Gefahr geraten.
Wenn wir unsere freiheitliche Ordnung mit allen Vorteilen für unsere Bürger erhalten wollen, bedeutet das auch, sich ständig an die sich wandelnden technischen Voraussetzungen anzupassen. Dies ist kein bequemer Weg für den einzelnen Bürger. Er stellt erhebliche Anforderungen an seine persönliche Mobilität, an seine Ausbildung, an seine Qualifikation. Aber ein Verzicht auf technischen Fortschritt käme einem Absinken in die Mittelmäßigkeit gleich, einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, und würde schließlich zum Zusammenbruch unserer gesamten ökonomischen und sozialen Basis führen.
Es ist eine Illusion, meine Damen und Herren, zu glauben, uns allen ginge es jetzt gut genug — daran ist sicherlich eine Menge Wahres —, und deswegen könne man sich in die heile Welt zurückziehen und sagen, es möge alles so bleiben, wie es ist. Technischer Fortschritt sollte, so meine ich, nicht verteufelt werden, sondern wir sollten ihn als eine Chance begreifen.
Lassen Sie mich im zweiten Teil meiner Ausführungen zu unserer Kritik an der gegenwärtigen Forschungsförderungspraxls kommen. Wir werfen ihr zunächst vor, daß sie immer stärker in den Charakter der Investitionslenkung und des Dirigismus abgleitet

(Zuruf des Abg. Dr. Steger [SPD])

und daß sich der Staat immer stärker anmaßt zu glauben, er wisse, was gut und schön sei für den Bürger. Für weite Kreise der sozialdemokratischen Fraktion — es gibt hier ganz klare belegbare Zeugnisse — ist ohnehin die staatliche Forschungsförderungspolitik nur ein Hebel, ein Mittel zur gesellschaftsverändernden Strukturpolitik.
Es bestehen weiterhin grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung von Wissenschaft und Forschung, über die Ausgewogenheit zwischen persönlicher Freiheit und persönlicher Verantwortung in Wissenschaft und Forschung.
Streitig ist auch die Beurteilung der gesellschaftlichen Bedeutung der Forschungs- und Technologiepolitik. Die Forschungsmittel machen einen sehr hohen Prozentsatz an der staatlichen Umverteilungsquote aus. Das muß bedacht werden. Nach unserer Meinung besteht auch die Gefahr, daß der Wettbewerb verfälscht wird und daß ungleiche Chancen entstehen zwischen geförderten Unternehmen und den Unternehmen, die aus irgendwelchen Gründen nicht für eine Förderung in Frage kommen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Sehr wahr! Das tritt immer stärker hervor» Es führt zu einer Art Subventionsmentalität. Es bildet sich dieser berühmte Mitnehmereffekt: Es wird manchmal auch an einer Stelle gefördert, wo die Unternehmen auch ohne eine Förderung die Investitionen vorgenommen hätten. (Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Siehe energiesparendes Auto!)

Es besteht so die Gefahr, daß am Markt vorbei gefördert wird.
Ein Wort auch zur Projektvielfalt. 5 000 verschiedene Projekte, wie wir sie im Förderungskatalog haben, sind noch längst kein Ausweis für eine erfolgreiche Forschungs- und Technologiepolitik. Es sollen sogar noch mehr werden. Der Bundesminister sagt in seiner Gegenäußerung zum Bericht des Rechnungshofs, daß er im Jahre 1983 mit etwa 8000 verschiedenen einzelnen Projekten allein in seinem Bereich rechnet.
Das hat natürlich auch einen ungeheuren bürokratischen Aufwand zur Folge. Nur wenige Großunternehmen können die Anforderungen dieses bürokratischen Aufwands erfüllen. Sie kennen die Schleichwege, sie wissen, wie es gemacht wird. Sie haben dann auch den notwendigen Zugang beim Bundesministerium für Forschung und Technologie.
Ein anderer wichtiger Punkt ist die Stabilität der Verteilungsquote, d. h., daß immer wieder fast dieselben Stammkunden in Frage kommen. Das mag an ihrer technischen Kapazität liegen. Aber die Frage ist doch berechtigt, ob dies zwingend gegeben ist. Kleine und mittlere Unternehmen — auch dies haben wir schon oft diskutiert — sind mit nur ca. 5 bis 6 % Förderanteil am Gesamthaushalt immer noch die Stiefkinder der staatlichen Forschungsförderung, obwohl bei ihnen und bei Einzelerfindern etwa 80 % der jährlichen Patentanmeldungen anfallen.

(Zuruf des Abg. Dr. Steger [SPD])

Ich weiß, jetzt kommen wieder die Einwände — der Forschungsminister macht es ja auch schon einige Zeit —: Es ist immer eine Frage der Bilanzierung. Es ist eine Frage, ob ich mir eine bestimmte Förderung herausgreife und von da aus hochrechne, oder ob ich den Gesamtaufwand als Grundlage nehme. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie muß — auch dies findet unsere Kritik — immer stärker wegen der Überzahl der Einzelpro-



Lenzer
jekte seine Flucht zu externen Beratern, Projektbegleitern und Projektträgern nehmen. Es ist der Zweifel angebracht, ob bei einer derartigen Unübersichtlichkeit wegen der großen Zahl der Projekte überhaupt noch eine wirksame Kosten- und Erfolgskontrolle und eine effiziente Mittelverwaltung möglich sind.
Ich darf zu dem Beratungswesen sagen: Wir haben zur Zeit 87 Fachausschüsse, Ad-hoc-Ausschüsse, Sachverständigenkreise, 47 Beratungsgremien der Projektträgerschaft des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Das sind etwa 1300 Personen. Hinzu kommen die einzelnen Berater, die zusätzlich hinzugezogen werden. Es sind laut Förderkatalog 1978 299 Studien und Gutachten für insgesamt 47 Millionen DM vergeben worden. Es muß doch befürchtet werden, daß das ganze, was dadurch an Material anfällt, in Ihrem Hause, Herr Minister Hauff, überhaupt nicht mehr in entsprechender Weise aufgearbeitet und vor allen Dingen nicht in politisches Handeln umgesetzt werden kann.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Auch Sie regen immer neue Studien an!)

Kann das denn überhaupt noch alles gelesen werden?
Auch das Verhältnis der direkten projektgebundenen Maßnahmen zu indirekten Fördermaßnahmen ist eklatant unausgewogen. Ich weiß, das ist ein altes Thema, aber es ist deswegen nicht minder aktuell. Ich werde Ihnen dazu noch einige Zeugnisse geben. Dieses Problem muß unbedingt einer Lösung zugeführt werden. Die projektgebundene Förderung kann doch angesichts ihres Ausmaßes schon als quasi institutionelle Förderung für manches Unternehmen angesehen werden, quasi als Regelfall. Das sollte nicht sein. Sie sollte sich auf große, im nationalen Interesse liegende Projekte beschränken, die sonst vom Risiko her, vom Finanzaufwand her mit einem zu großen Hemmnis bedacht wären.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das tut sie doch!)

— Wir können uns gern darüber unterhalten, Herr Kollege Stahl.
Ich möchte dazu auch einige Zahlen nennen, noch einmal zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Im Etatansatz 1979 gibt es für alle Ressorts 608,9 Millionen DM für kleine und mittlere Unternehmen. Da sind die 300 Millionen DM Personalzulage hinzugerechnet. Im BMFT-Haushalt 1977 — ich beziehe mich wieder auf den Forschungsbericht, Seiten 83/84, wenn Sie es nachlesen wollen — gibt es 708 Vorhaben mit 164,9 Millionen DM. Das entspricht einem Anteil an der Wirtschaftsförderung von 12,4 %. Der Aufwand des Bundes und der Länder — auch dies sagt der Forschungsbericht aus — für steuerliche Forschungsförderung und Innovationsförderung beträgt 314 Millionen DM. Wenn Sie das zum Gesamthaushalt des BMFT in Beziehung setzen, kommen Sie zu der Meinung: es sind etwa 5 % des Gesamthaushalts des BMFT.
Wer damit nicht zufrieden ist, dem will ich eine ganze Reihe von Kronzeugen nennen, die in diese Kritik mit einstimmen. Es ist nicht nur der Bundes-
verband der Deutschen Industrie, dessen einzelne Mitglieder unter Umständen Nutznießer sind.

(Zurufe von der SPD)

Es ist auch der Deutsche Industrie- und Handelstag, es ist der VDMA.
Wenn Sie jetzt immer noch sagen sollten, das alles seien ja Interessenten, die könne man deswegen nicht so ernst nehmen, dann möchte ich Ihnen aus einer Rede des zuständigen Ressortministers für die Wirtschaft, nämlich des Kollegen Graf Lambsdorff, zitieren, die er in Essen am 20. April 1980 auf dem von mir schon angesprochenen Forschungskongreß gehalten hat. Ich darf, Herr Präsident, zitieren. Dort sagt er:
Die direkte spezifische Zuwendung von Mitteln für konkrete Forschungs- und Entwicklungsaufträge durch den Staat gibt nur wenigen, vor allem großen Unternehmen die Chance einer Förderung. Zu befürchten sind Mitnehmereffekte, Wettbewerbsverzerrungen und unangebrachte Beeinflussungen unternehmerischer Entscheidungen. Vor allem bergen die Maßnahmen der direkten F- und E-Förderung die große Gefahr des Strukturdirigismus in sich. Niemand hat die Blaupause unserer zukünftigen Wirtschaftsstruktur im Kopf, am wenigsten staatliche Instanzen. Der Markt ist nicht, wie immer behauptet wird, zukunftsblind. Der strukturelle Wandel kann nicht vom Staat geplant werden. Wer glaubt,
— bitte, hören Sie jetzt besonders gut zu, Herr Minister —
durch Vorgabe und selektive Förderung bestimmter, angeblich zukunftsträchtiger Wirtschaftszweige die zukunftsorientierte Anpassung unserer Wirtschaft an die geänderten nationalen und weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen leisten zu können, befindet sich auf dem Holzweg. Nicht der Staat, sondern die Unternehmen müssen den strukturellen Wandel meistern. Der Staat kann und darf ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen, auch nicht. durch Strukturdirigismus im Gewand direkter Forschungs- und Entwicklungsförderung.
Deutlicher kann man eigentlich unsere eigene Position nicht mehr beschreiben. Das ist doch nicht die Stimme der CDU/CSU, die Sie ja als Kritik der Opposition abtun könnten oder abgetan haben und sicher auch heute wieder abtun werden. Dies ist die Stimme des verantwortlichen Ressortministers.
Ich komme zum Abschluß meiner Betrachtungen zu der Position der CDU/CSU. Die kann ich relativ kurz abhandeln, weil wir noch weitere Debattenbeiträge haben werden und weil Ihnen die Darstellung unserer Position auf einem sehr umfangreichen Änderungsantrag vorliegt, über den heute beim Votum über die Beschlußempfehlung des Forschungsausschusses zu berichten und zu entscheiden sein wird.
Ich meine, daß Wissenschaft und Forschung vielen Menschen Freiraum zur schöpferischen, geistigen Entfaltung, frei von materieller Not, geschaffen



Lenzer
haben und daß Wissenschaft und Forschung und die unkritische Anwendung ihrer Ergebnisse dem Menschen selbstverständlich auch schaden können. Ich meine ferner, daß es unsere Aufgabe ist, dafür zu sorgen, daß ihre ungeheuren Möglichkeiten stets zum Wohl der Menschen eingesetzt werden.
Erfolgreiche Forschungs- und Technologiepolitik ist u. a. auch Voraussetzung zur Lösung unserer großen Probleme, z. B. der Energie- und Rohstoffversorgung und des Umweltschutzes. Freiheit der Wissenschaft und Forschung ist die Grundvoraussetzung jeglichen politischen Handelns auf diesem Gebiet. Eine von ideologischer Bevormundung freie Forschungs- und Technologiepolitik, die die Problemlösung auf lebens- und zukunftsbedeutenden Gebieten im Auge hat, muß sich bei der Festlegung von Zielen und Rahmenbedingungen auf globale Vorgaben beschränken. Freiraum und Recht auf Irrtum sind gerade in der Forschung und der technologischen Entwicklung wichtige Prämissen.
Gegenseitiges Vertrauen ist eine entscheidende Basis auch für das in der letzten Zeit so besonders schwierig gewordene Verhältnis von Wissenschaft und Offentlichkeit. Nur auf dieser Basis kommen wir zu einem konstruktiven Miteinander. Wir können uns eine anhaltende pauschale Fortschrittsfeindlichkeit nicht leisten. Als rohstoffarmes Land können wir Beschäftigung und Wohlstand nur unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die uns der technische Fortschritt bietet, bewahren. Letztlich werden auch die Völker der Dritten Welt ihre Armut und Not nur dann überwinden können, wenn dabei die Industrieländer auf der Basis der immer weiter fortschreitenden technischen und wissenschaftlichen Entwicklung ihren Beitrag leisten.
Forschung und Technik bieten also sowohl Chancen als auch Risiken. Nur wer die Chancen nutzt, wird die Risiken mindern können.
Ich wollte noch ein Wort zur Grundlagenforschung sagen. Ich verweise aber in diesem Zusammenhang darauf, daß der Kollege Riesenhuber sich dieses Themas besonders annehmen wird, wenn unser Antrag zur Grundlagenforschung behandelt wird, der ja heute in verbundener Debatte ebenfalls beraten wird. Grundlagenforschung ist nach unserer Auffassung langfristig die Quelle neuer Erkenntnis und die Basis, auf die sich unsere wissenschaftliche und technologische Zukunft gründet. Die Aufgabe des Staates ist es, die Kontinuität der Grundlagenforschung zu gewährleisten.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das tut erl)

Wir haben unsere Position in der anwendungsorientierten Forschung hinreichend, glaube ich, deutlich gemacht. Ich zähle nur noch ganz kurz einige Ordnungsprinzipien auf. Der Wettbewerb darf nicht ausgeschaltet werden. Die dezentrale Entscheidungsautonomie und die dezentrale Verantwortung der Unternehmen müssen bestehenbleiben. Die Leistungsfähigkeit und die Privatinitiative müssen gestärkt werden. Die Eigenbestimmung der Unternehmen kann nicht durch staatliches Handeln ersetzt werden. Ich verweise nochmals auf unseren
Änderungsantrag und das von meiner Partei vorgelegte technologiepolitische Konzept.
Ich möchte nicht schließen, ohne drei durchaus konstruktive ganz konkrete Vorschläge zu machen. Es ist zu erwägen, ob man durch die Bildung steuerfreier Rücklagen z. B. beim Entwicklungsländersteuergesetz einen neuen Impuls geben kann, ebenso vielleicht durch Einführung eines Investitionsfreibetrags, der von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden könnte. Lassen Sie uns in der nächsten Wahlperiode des Bundestags etwa auch über eine Investitionsprämie durch Abzug von der Steuerschuld uns auseinandersetzen. Dadurch würde das langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren, das uns bei der Investitionszulage oft etwas bedrückt, ausgeschaltet.
Wir alle wünschen einen konstruktiven Dialog in Sachen der Forschungs- und Technologiepolitik. Wir — das erkläre ich für die CDU/CSU — sind dazu ohne Einschränkung bereit. Ich hoffe, in der neuen Wahlperiode — wir werden einander, auch diese Hoffnung kann man ja wohl ohne Anmaßung aussprechen, im großen und ganzen, wie wir hier sitzen, wiedersehen — werden wir uns mehr Zeit nehmen können, um in aller Ruhe und Sachlichkeit über die einzelnen Themen miteinder zu sprechen. — Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822119400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Steger.

Dr. Ulrich Steger (SPD):
Rede ID: ID0822119500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Opposition steht, die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung seien nicht vorhersehbar und nicht vorhersagbar. Dies ist richtig und unterscheidet die Forschung prinzipiell von Reden der Opposition. Sie sind nämlich vorher. sehbar, weil Sie nämlich seit vier Jahren fast immer die gleiche Rede halten. Ich vermute, ich befürchte es fast, Herr Kollege Lenzer, daß Sie auch in den nächsten vier Jahren die gleiche Rede halten werden, mit derselben Mischung — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann regieren wir doch! — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/CSU]: Das liegt daran, daß wir immer die gleichen Beanstandungen haben und daß Sie das nicht abstellen!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822119600
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Ulrich Steger (SPD):
Rede ID: ID0822119700
Von Herrn Probst immer.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0822119800
Herr Kollege Steger, glauben Sie nicht, daß es für eine Politik spricht, wenn sie über lange Jahre eine kontinuierliche Grundlage hat?

Dr. Ulrich Steger (SPD):
Rede ID: ID0822119900
Wenn diese Grundlage ein Fundament hat und nicht nur aus ordnungspolitischen Rundumschlägen und kleinkarierter Mäkelei be-



Dr. Steger
steht, würde ich Ihnen ja gerne zustimmen; Herr Probst.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist das Wesen einer Grundlage!)

Aber was hier wieder geboten wurde, ist doch wirklich der Aufguß einer Debatte, die schon 27mal geführt wurde. Ihre Argumente sind nicht ein einziges Mal besser gewesen, geschweige denn Sie haben neue Argumente verwendet.

(Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Sie sind nicht ein einziges Mal widerlegt worden!)

Ich will nur zwei Punkte beispielhaft herausgreifen. Zum einen nenne ich die uralte Schlacht um die direkte oder indirekte Forschungsförderung. Es ist typisch, Herr Lenzer, daß Sie wieder nur Bürokraten zitiert haben.

(Lenzer [CDU/CSU]: Z. B. Graf Lambsdorff?)

Wer schreibt denn diese Stellungnahme im BDI? Das sind doch alles Leute, die zum Teil von den praktischen Abläufen der Forschungs- und Entwicklungspolitik erheblich weniger Ahnung haben als die sehr sach- und fachkundigen Beamten im BMFT, die sich jeden Tag damit auseinandersetzen.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Woher wissen Sie das eigentlich? Was für ein Geschwätz!)

— Nein, das finde ich nur typisch. — Sie hätten einmal bei der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungseinrichtungen nachhören müssen, die eine ganz bemerkenswerte und lesenswerte Stellungnahme zum Bundesbericht Forschung VI abgegeben hat

(Breidbach [CDU/CSU]: Das kann ich mir vorstellen!)

und die aus ihrer täglichen Praxis als Projektförderer, als Projektträger, der sehr flexibel, erfolgreich und unbürokratisch arbeitet,

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Aber nicht an dem Ast sägt, auf dem sie sitzt!)

gesagt hat, daß diese Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Forschungsförderung nicht länger als diskussionsgerecht bezeichnet werden kann. Ich würde Sie bitten, sich dies einmal etwas mehr zu Herzen zu nehmen.
Wenn Sie diese alten Schlachten schlagen, dann reden Sie doch einmal einen Satz über die Verteilungseffekte der Gießkanne, die Sie dort zum Segen der Menschheit ausgießen wollen. Wenn wir Ihrer Forderung nach einer Ausdehnung der Personalkostenzulage für Forschung und Entwicklung, um von der jetzigen Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen wegzukommen, folgten, dann würden die dafür erforderlichen öffentlichen Mittel von jetzt etwa 300 Millionen DM auf 1,6 Milliarden DM steigen. Sieben Großunternehmen — Herr Lenzer, ich wiederhole: sieben Großunternehmen! —

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Siemens an der Spitze!)

würden davon 850 Millionen DM erhalten. Das heißt: Die Konzentration auf Groß- und Größtunternehmen, die Sie jetzt immer kritisieren, würde bei der Erfüllung Ihrer Forderung noch deutlicher ausfallen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: So ist es!)

Wenn Sie glauben, Herr Lenzer — mir liegt Seite 4 Ihres Antrages vor —, die Forschungs- und Technologiepolitik sei dazu da, um Herrn Albrechts Spielereien mit dem privaten Fernsehen zu finanzieren, dann muß ich Ihnen hier auch ein ganz klares und entschiedenes Nein sagen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das geht Ihnen auf die Nerven, was?)

Das gleiche gilt für Ihre Forderung auf Seite 10, wo Sie sozusagen die Großforschungseinrichtungen zu einem Selbstbedienungsladen für die Industrie machen. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, daß wir mit einem erheblichen Aufwand an öffentlichen Mitteln verwertbare Forschungsergebnisse, die sich ja auch in Patenten u. ä. niederschlagen, entwickeln und erarbeiten, und anschließend die Großunternehmen herkommen und dies absahnen. Dies darf doch im Ernst nicht Ihre Politik sein.
Demgegenüber hat die Bundesregierung im Bundesbericht Forschung VI — das ist der Schwerpunkt — ein Konzept vorgelegt. Ich finde es etwas merkwürdig, wenn Sie zwar global Ihre Zustimmung zu den Zielen erklären, aber dann nicht bereit sind, bei den Instrumenten auch die Konsequenzen zu ziehen. Wenn Sie diese Ziele der Bundesregierung wirklich ernst nehmen, brauchen Sie dafür ein breit gefächertes und differenziertes Instrumentarium. Sie brauchen eine Umsetzungskette, die bei der Grundlagenforschung beginnt. Herr Präsident, in diesem Zusammenhang darf ich auf den vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP verweisen, der ja schriftlich vorliegt, so daß ich hier nicht näher darauf einzugehen habe. Diese Umsetzungskette beginnt bei der Grundlagenforschung und geht dann über Projektförderung, Großforschungseinrichtungen, sicherlich auch über indirekte Forschung, bis hin zur Markteinführung.
Wenn Sie jetzt darüber reden, was bei kleinen und mittleren Unternehmen noch zu tun ist, dann wird Ihnen jeder sagen, daß das Instrumentarium hier mit dem ausgeschöpft ist, was wir alles gemacht haben: Innovationsberatungsstellen, Personalkostenzulage, erhöhte Investitionszulagen, Förderung der Vertragsforschung, Wagnisfinanzierungsgesellschaft, Hilfen zur Markteinführung im Erstinnovationsprogramm. Was den letzten Bereich angeht, so wird man zwar sicherlich noch darüber reden können, ob man dies etwas breiter ansetzen kann, aber im Grunde ist das Instrumentarium hier ausgeschöpft. Ich finde es merkwürdig, wenn so getan wird, als sei jeder Unternehmer, nur weil er weniger als 500 Beschäftigte hat, ein Schumpeterscher Innovateur. Wenn Sie beispielsweise die Untersuchung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel lesen, dann wissen Sie, daß die Forschungs- und Entwicklungsintensität verschiedener Branchen aus ganz bestimmten ökonomischen Gründen unterschiedlich ist und daß



Dr. Steger
Sie von daher immer eine sektoral ungleiche Verteilung und auch in der Betriebsgrößenstruktur — aus bestimmten Gründen — eine ungleiche Verteilung haben werden.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Und was bedeutet das?)

Wenn es überhaupt noch einen Bereich gibt, über den wir reden können, dann sind es ganz wenige hochtechnologieorientierte Unternehmen, insbesondere im Bereich der Datenverarbeitung, wo wir darüber reden müssen, wie wir solche Unternehmen z. B. an komplexen Querschnittsaufgaben, wie neue Energieumwandlungsanlagen sie z. B. darstellen (denken wir hier beispielsweise an eine Prototypanlage zur Kohleveredelung; fast 40 % der Kosten einer solchen Anlage entfallen auf Elektronik und Steuerung), stärker beteiligen können. Das ist sicherlich der Diskussion wert
Aber ansonsten ist das hier ausgeschöpft Ich glaube, die Kette funktioniert. Es kann gar kein Zweifel daran bestehen, daß die Tatsache, daß die deutsche Wirtschaft in der Lage war, sich auf die weltwirtschaftlichen Strukturumbrüche so relativ gut einzustellen, wie wir es in der Vergangenheit geschafft haben und wie wir es hoffentlich auch weiter schaffen, auch ein Erfolg und Ergebnis der Forschungs- und Technologiepolitik dieser Bundesregierung gewesen ist. Da wir zu befürchten haben, daß die Strukturbrüche in der Weltwirtschaft nicht kleiner, sondern größer werden, werden auch die Aufgaben, die in den nächsten Jahren auf die Forschungs- und Technologiepolitik zukommen, eher größer denn kleiner werden.
Ich will in diesem Zusammenhang nur einen Bereich nennen: Während Sie in Ihrer Politik ganz einseitig damit angefangen haben, nur bestimmte Schlüsseltechnologien zu fördern — ich will nicht bestreiten, daß es dafür eine gewisse Plausibilität gab; denn es gab dort damals einen erheblichen Nachholbedarf —, sind wir dazu übergegangen, eine breite Innovationsmobilisierung für die gesamte Wirtschaft zu erreichen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Die „Zeit" schreibt dazu: „Die Besserwisser"!)

Als Hauptaufgabe haben wir dort heute die Modernisierung von alten Industrieregionen vor der Brust. Wenn es wirklich einen bemerkenswerten Durchbruch und einen bemerkenswerten Erfolg der Forschungs- und Technologiepolitik gibt

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Einbruch, nicht Durchbruch!)

— nein, nein; wir sind hier nicht in Bayern, Herr Probst —, dann ist es das Ruhrgebietsprogramm, das von der Landesregierung mit einer flankierenden bundespolitischen Hilfe auf die Schiene gesetzt worden ist.

(Breidbach [CDU/CSU]: Oh, oh! Jetzt tragen Sie mal nicht so dick auf!)

Wer sieht, Herr Breidbach, wie groß der innovative Teil in diesem Programm ist — ich nenne hier nur die Innovationsberatungsstellen für den öffentlichen und für den privaten Bereich, aber auch für den
Bereich der Betriebsräte, der Arbeitnehmervertreter —,

(Breidbach [CDU/CSU]: Da würde ich keine Vorschußlorbeeren geben!)

wer sieht, was an neuen Technologien, an Kooperation mit den Universitäten auf die Schiene gesetzt worden ist, wird feststellen müssen, daß sich hier eine neue Dimension der Forschungs- und Technologiepolitik als Bestandteil der vorausschauenden Wirtschafts- und Strukturpolitik der Bundesregierung auftut, Herr Lenzer. Denn der Bundesbericht Forschung VI ist eine Unterrichtung der Bundesregierung.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Geld wird verschleudert, sonst nichts! — Breidbach [CDU/CSU]: Ein Mäuschen wird geboren!)

Dies ist eine gemeinsame Politik, die ihren Erfolg für die arbeitenden Menschen in diesem Lande auch nachweisen kann.
Gestatten Sie mir jetzt ein letztes Wort zu dem Dauerbrenner der Technologiefolgenabschätzung. Ich verstehe nicht, warum Sie noch immer nicht begriffen haben, daß Technologiefolgenabschätzung nicht so gemacht werden kann, daß man die Dinge laufen läßt,

(Lenzer [CDU/CSU]: Dann sagen Sie doch, wie Sie es machen wollen!)

und anschließend wird beim Bundestag eine große Stelle eingerichtet, die die Technologiefolgenabschätzung macht. Wir haben immer dafür plädiert, daß Technologiefolgenabschätzung als eine Aufgabe begriffen wird, die in den Prozeß von Forschung und Entwicklung integriert werden kann.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das ist etwas ganz Neues! Großartig!)

Im Grunde fängt es bei der Grundlagenforschung an, d. h., dieser Aspekt gehört auch in die Max-PlanckGesellschaft oder in die Projekte der DFG und geht dann weiter bis hin zur Markteinführung. Das ist der erste Punkt.

(Lenzer [CDU/CSU]: Sagen Sie bitte einmal ganz konkret, was Sie wollen!)

— Ich bin ja dabei.
Der zweite Punkt ist, daß wir die bisherige Rolle der Sozialwissenschaft erheblich ändern müssen. Es ist bedauerlich, aber eine Tatsache, daß wir im Moment wenig Forschungskapazitäten haben, die wirklich qualifiziert technologieorientierte Sozialforschung machen können,

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das liegt an dem Haufen linker Brüder! Die sind nicht qualifiziert, aber kassieren Geld!)

was auch ein Versäumnis der Universitäten ist, weil sie vor interdisziplinären Aufgaben versagen. Die Max-Planck-Gesellschaft hit leider kein gutes Beispiel dafür gegeben, wie man mit interdisziplinären Instituten umgeht; Stichwort Starnberg. Hier müssen wir zu einer echten Integration der beiden Wissenschaften kommen, damit sie nicht nebeneinan-



Dr. Steger
der herlaufen oder sich sogar als feindliche Brüder betrachten. Diesen Ausbau von Forschungskapazitäten, wo es verschiedene Ansatzpunkte gibt — Herr Lenzer, das wissen Sie, ich will hier nicht ins Detail gehen —, werden wir trotz der Haushaltsenge weiter vorantreiben.
Zum letzten haben wir gemeinsam im Ausschuß darüber Einigkeit erzielt— ich bin sicher, das werden wir in der neuen Legislaturperiode in Angriff nehmen —, daß wir die Forschungsprogramme der Bundesregierung kritischer unter die Lupe nehmen, daß wir alle Ministerien zwingen, ihre Ressortforschung auch in Form von kontrollierbaren Forschungsprogrammen vorzulegen. Ich glaube, wenn man sich auch als Parlament etwas Mühe gibt, kann man durchaus Erfolge erzielen. Jedenfalls war die parlamentarische Einflußnahme, die wir auf das Programm der Bundesregierung zur Förderung der Informationstechnologie als praktisches Ergebnis wirklich vorgenommen haben, glaube ich, im Sinne der Technologiefolgenabschätzung wertvoller als alles Gerede über eine Institution, über deren Anbindung und tatsächliche Funktionsweise auch in Ihren Reihen erhebliche Meinungsunterschiede bestehen. Ich möchte nur auf den entsprechenden Beschluß des Bundestagspräsidiums verweisen.
Alles in allem haben wir mit dem Bundesforschungsbericht VI und den dazugehörigen anderen Berichten dokumentiert, welchen hohen Stellenwert diese Politik hat. Es ist etwas bedauerlich, daß wir immer das Pech haben, Freitag mittags um 12 oder nachts um 23 Uhr dranzukommen; aber ich glaube, Sie alle werden in Ihren Wahlkreisen merken, daß dieser Themenbereich künftig eine noch größere Bedeutung haben wird und daß es in erster Linie die Parlamentarier sind, die sich auch in diesen Diskussionsprozeß einschalten müssen; die die Sorgen, Befürchtungen und Hoffnungen der Bevölkerung aufnehmen müssen und in den Prozeß der Technologiesteuerung und -bewertung einbringen müssen. Ich glaube, das ist der Punkt, Herr Lenzer, in dem wir übereinstimmen. Dieses Thema wird uns auch in der nächsten Legislaturperiode erhalten bleiben. Aber dieses Problem ist etwas komplexer, als daß man es mit einer simplen Institution lösen könnte. Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0822120000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zywietz.

Werner Zywietz (FDP):
Rede ID: ID0822120100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß ich mir eigentlich schon immer wünschte, daß wir als FDP im Parlament zahlenmäßig etwas stärker vertreten wären, kann mir, wie ich glaube, abgenommen werden. Vielleicht kann es mir heute sogar nachgefühlt werden, denn ich springe hier sehr kurzfristig — innerhalb weniger Stunden — für den leider verhinderten und auch schon zitierten Kollegen Laermann in diese Debatte ein. Kollege Laermann ist, um das der Korrektheit halber hier zu sagen, in der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" engagiert, so daß wir heute in unseren Reihen sehr kurzfristig umdisponieren mußten. Angesichts der ehrenwerten Vorredner, der Kollegen Lenzer und Steger, wäre mir dennoch sehr viel wohler, wenn es um das Thema „Energie" und nicht so sehr um den Gesamtbereich der Forschung gegangen wäre.

(Breidbach [CDU/CSU]: Das glaube ich nicht!)

— Sie glauben es kaum, aber ich bin sehr davon überzeugt, ja, sicher.

(Breidbach [CDU/CSU]: Da haben Sie schlechte Karten!)

— Es wird sich herausstellen, wer hier wann und wo schlechte Karten hat.

(Lenzer [CDU/CSU]: Wir hören Ihnen trotzdem mit Genuß zu! Fangen Sie halt einmal irgendwo an!)

Ich hätte mich bei der Energiepolitik wohler gefühlt. Die Fraktionen haben ihre Meinung darüber oft genug ausgetauscht. Es war klar, wer die schlechten Karten hatte; das war nämlich die Opposition. Die Opposition hat viele, viele Anläufe genommen, Energiepolitik zu kritisieren, hat aber hier leider nie Alternativen oder wesentliche Korrekturen darlegen können. Aber das soll ja nicht das Thema dieses Vormittags sein.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Ein Witzbold!)

Sie haben sich allerdings, wohl zur Ablenkung von eigenen Versäumnissen, einleitend gleich sehr mit der FDP beschäftigt.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Wir regieren nicht! Wir können nichts versäumen!)

Zitate aus Pressemeldungen, die Sie am 1. August von seiten der CDU/CSU zum Bundesforschungsbericht haben verlauten lassen, möchte ich hier einmal ausklammern. Am 24. April 1980 veröffentlichte die Union ihr technologiepolitisches Konzept. Dies geschah offensichtlich — der Zeitpunkt spricht dafür — als kurzfristige Reaktion auf den Forschungskongreß der FDP im April dieses Jahres in Essen, der hier in Zitaten und unter Namensnennung der Kollegen Laermann und Graf Lambsdorff angesprochen wurde. Dieser Kongreß erbrachte übrigens eine Fülle neuer Ansätze für eine Forschungspolitik aus liberaler Sicht. Die CDU/CSU hat es demgegenüber leider nicht verstanden, ihre Aussagen zur Förderung der Grundlagenforschung mit den bei den Forschungspolitikern aller Parteien bekannten und auch akzeptierten, mehr wirtschaftspolitisch akzentuierten Zielen der Forschungspolitik durch neue, zukunftsweisende Perspektiven und Zielsetzungen zu ergänzen. Hier fehlen uns — und dies vor allem nach der langen Diskussion im Ausschuß, soweit ich es nachvollziehen konnte — Aussagen zur Abschätzung und zur Bewertung von Technikfolgen. Wir unterstützen daher ausdrücklich die leider nicht im Einvernehmen mit der Opposition erzielte Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie zum Bundesbericht Forschung VI. Staatliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme sollen demnach im Bundestag beraten und von einer technologieorientierten Sozialforschung wissenschaftlich begleitet werden.



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Bei der Formulierung der entsprechenden Forschungsvorhaben sollten wir allerdings versuchen, eine verständliche Sprache zu finden und Fachchinesisch zu vermeiden, damit auch der Bürger im Lande versteht, worum es uns dabei geht.

(Breidbach [CDU/CSU]: Die Sprache der linken Soziologen!)

— Keine Soziologensprache, kein Fachchinesich, sondern ein gutes Deutsch.
Zunehmender Transparenzverlust durch Spezialisierung und Arbeitsteilung führt zur Entfremdung des Bürgers von der Technik.

(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Das war das gute Deutsch!)

Seine Möglichkeiten, Technik durch mehr Information oder durch Kontrolle wieder zu verstehen, sind, so scheint uns, nur begrenzt. Wir müssen als die politisch Verantwortlichen dafür sorgen, daß der Bürger wieder Vertrauen in die Technik gewinnt. Dies kann allerdings nur ein kritisches Vertrauen sein, welches, wie ich hinzufügen möchte, nur durch Diskussion erarbeitet werden kann.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: War das bei Ihnen früher unkritisch?)

— Herr Kollege, mir scheint das ein zentrales Thema, vielleicht sogar das zentrale Thema zu sein. Vielleicht darf man ein Wort dazu sagen, auch wenn man nicht minutiös an allen Beratungen im Ausschuß teilgenommen hat. Wir waren aber schließlich auch zugegen, als wir hier die Energiedebatten verschiedentlich und sehr umfänglich führten. Daraus konnte abgeleitet werden, daß wir zwar Technik brauchen, aber ein kritisches Hinterfragen aus der Sicht der Bürger erfolgt. Daß wir als Politiker zu vielen Erklärungen aufgefordert werden, also gewissermaßen im Erklärungszwang stehen, ist doch auch in diesem Hause — wenn auch exemplarisch im Zusammenhang mit einem anderen Thema — für den gesamten Bereich der Technologie sehr deutlich geworden.
Ich spreche für die Fraktion, wenn ich sage, daß wir uns das sehr intensiv zu Herzen nehmen. Wir wissen, daß die Technik vieles kann. Aber auch zu fragen: „Darf sie das alles, und wo ist der Nutzen?" ist, glaube ich, die Kernfrage im gesellschaftspolitischen Dialog.

(Zustimmung bei der FDP — Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist bei uns seit 30 Jahren so!)

— Dann, wenn Sie meinen, das sei bei Ihnen seit 30 Jahren so, nehme ich das erst einmal als mutige Behauptung. Mein Kenntnisstand und das, was ich in der Praxis erlebe, rechtfertigen diese Aussage nicht, aber Sie können ja nachher den Versuch machen, sie zu belegen, wenn Sie das schon so mutig äußern.
Andererseits braucht auch die Gesellschaft von morgen, vor allem eine entwickelte Industriegesellschaft wie die unsere, auch weiterhin technische Innovation. Die Beherrschung des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts beinhaltet aber die Übernahme der naturwissenschaftlich-technischen Erkenntnisse und Analysen in den gesellschaftlichpolitischen Bewertungsprozeß. Notwendig ist aber auch das Begreifen der Zusammenhänge und Folgen durch die naturwissenschaftlich-technischen Experten. Ich wünschte mir manchmal schon sehr viel intensiver den Arbeitsauftrag, die Dinge nicht nur technisch zu sehen und dann, wenn dieser Aufgabenbereich bewältigt ist, abzubremsen, sondern auch sehr viel komplexer bezüglich der Folgen und damit in gesellschaftlichen Zusammenhängen zu denken und dies in das Tun am Arbeitsplatz mit einzubeziehen.
Nun einige Anmerkungen zu einem anderen Thema: Die FDP begrüßt, daß Forschung und Lehre an unseren deutschen Hochschulen gleichrangige Aufgaben bleiben und daß die Zusammenarbeit von Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen mit privatwirtschaftlichen Einrichtungen verstärkt werden soll. Es ist festzustellen, daß Forschungsergebnisse und ihre Umsetzung die ökonomischen, ökologischen und sozialen Lebensbedingungen ändern. Vielfach ergeben sich hieraus nachteilige Auswirkungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Ich greife nochmals den Satz auf: Die Ambivalenz der Technik — vielleicht werden wir das in der Tat noch eindeutschen können — erfordert zukünftig eine verstärkte wissenschaftliche Abschätzung der möglichen Folgewirkungen für die Gesellschaft. Die FDP sieht daher in der Aufforderung, staatliche Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Bundestag zu beraten und mit einer technologieorientierten Sozialforschung wissenschaftlich zu begleiten, den richtigen Ansatz, dem verstärkten Problembewußtsein in weiten Teilen der Bevölkerung bezüglich der Risiken und der ökologischen wie sozialen Folgen der Entwicklung und der Nutzung neuer Techniken Rechnung zu tragen.
Für die Freien Demokraten ist Forschungs- und Technologiepolitik zugleich wesentlicher Bestandteil einer vorausschauenden Strukturpolitik. Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft kann so erhalten und ausgebaut werden. Dabei darf Forschungsförderung aber nicht Teil staatlicher Subventionspolitik werden; vielmehr soll sie zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs beitragen. In Übereinstimmung mit den forschungspolitischen Zielen, wie sie im Bundesforschungsbericht dargestellt werden, sind kleine und mittlere Unternehmen stärker als bisher in die Förderung einbezogen worden, was wir begrüßen. Die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sollen dabei stärker als bisher zugänglich und damit volkswirtschaftlich breiter nutzbar gemacht werden. Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit in Wirtschaft und Wissenschaft ist zu fördern, der bürokratische Aufwand in der Forschungsförderung ist, so schwer es auch sein mag, zu reduzieren.
Die FDP unterstützt nachdrücklich die Aussage, die direkte projektgebundene staatliche Finanzierungshilfe und Risikobeteiligung nur in den Fällen einzusetzen, in denen Risiko, Langfristigkeit oder Investitionsbedarf so groß sind, daß einzelne Unternehmen sie nicht selbst tragen bzw. in Angriff neh-



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men können. Auch in diesem Rahmen ist ein ausgewogenes Verhältnis von allgemeiner Innovationsförderung und gezielter Technologieförderung notwendig.
Für die Liberalen wird schließlich mit der Entwicklung geeigneter Technologien für die Länder der Dritten Welt, mit dem Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse, mit dem Aufbau einer wissenschaftlich-technischen Infrastruktur sowie mit einer Zusammenarbeit mit diesen Ländern durch technisch-wirtschaftlichen Arbeitsteilung wesentlich dazu beigetragen, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte partnerschaftlich abzubauen. Wir glauben, daß eine solche politische Aktionslinie angesichts all der Kenntnisse, die wir über die Dritte Welt haben, die für die Dritte Welt schlimm genug sind, aber auch angesichts all der direkten oder indirekten Folgen, die sich daraus sehr leicht auch für unser Leben entwickeln können, zwingend notwendig ist. Wir glauben sie angesichts persönlicher und amtlicher Erfahrungen speziell in diesem Bereich beim Bundesforschungsminister in guten Händen.
Einige Anmerkungen noch zum Bereich der Grundlagenforschung. Ich möchte mitten in die Problematik der Förderung der Grundlagenforschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses hineinspringen. Nicht allein das Geld ist entscheidend. Hier gibt es trotz haushaltsnotwendiger Einsparungen und Kürzungen, wie wir meinen, noch genügend. Entscheidend ist letztlich immer noch die Qualität der Forscher. Hier führen die Praktiken der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unseres Erachtens zu der Situation, daß durch Darlehensregelung ein Zustand erreicht wird, in dem die Besten des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diese Finanzierungsmöglichkeiten nicht oder nicht ausreichend zurückgreifen. Das Bild einer negativen Auslese in diesem Bereich ist eigentlich sehr nahe.
Hier möchten wir die Regierung fragen: Was spricht eigentlich gegen eine Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die sich am Modell der Förderung des Nachwuchses für den öffentlichen Dienst orientiert? Wir halten uns vor Augen, daß diese Förderung in wichtigen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu Lasten der Staatskasse, des Haushalts — über Referendariate und ähnliches — vollzogen wird. Wir sehen nicht die Parallelität der Unterstützung im Forschungsbereich. Dies stelle ich hier eigentlich mehr als Frage. Ich bin sicher, daß der Dialog dazu an anderer Stelle fortgeführt werden kann.
Gerade in der Grundlagenforschung sollten die Anreize und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die junge, leistungsfähige und bereite Wissenschaftler anziehen, ihre berufliche Laufbahn in der Grundlagenforschung zu beginnen. Jedoch darf die Personalstruktur der Hochschulen nicht zu einem Laufbahnsystem für Wissenschaftsbeamte werden. Zu fordern ist ein stärkerer Personalaustausch zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungsanstalten, anderen öffentlichen Bereichen und selbstverständlich der Wirtschaft. Wissenschaftler sollten stimuliert werden, verstärkt im
Ausland tätig zu sein, forschend und lernend. Bei ihrer Rückkehr sollte man ihnen entsprechend der erweiterten Qualifikation bei der Wiedereingliederung in die deutsche Forschung, Verwaltung oder Wirtschaft behilflich sein. Dieses Thema ist verschiedentlich auch bereits im Rahmen der Aussprachen über den Jahreswirtschaftsbericht angesprochen worden. Wir halten es aber für so wichtig, daß darauf auch in diesem Zusammenhang noch einmal verwiesen werden sollte.
Da ich diese Anmerkungen heute vertretungsweise machen darf, habe ich insbesondere den Teil der Notizen kritisch überprüft, in dem sich die Wissenschaftspolitiker und Bildungspolitiker mit Apellen an den Haushaltsausschuß gewandt haben. Ich selber stehe hier als Mitglied des Haushaltsausschusses.

(Breidbach [CDU/CSU]: Jetzt mal richtig ehrlich!)

Ich möchte auf diese Notizen im einzelnen nicht weiter eingehen. Jeder, der hier sitzt, kann es doch nachvollziehen und kennt es aus unserem praktischen Tun, daß die Arbeit im Fachausschuß die eine Seite ist, die Sache aber in Fraktionsbeschlüssen, Regierungsbeschlüssen oder in der Finanzkoordination der Haushaltsmöglichkeiten immer ein wenig anders aussieht. Ich glaube, den Belangen dieses Bereichs ist im Haushaltsausschuß — die Arbeit kann ich einigermaßen nachvollziehen — mit Aufgeschlossenheit und Fairneß begegnet worden. Insgesamt hängt aber die Decke der finanziellen Möglichkeiten nicht nur in diesem Bereich niedrig. Ein starkes Aussortieren ist vonnöten. Das ist sattsam bekannt und braucht hier eigentlich nicht als Neuigkeit unterstrichen zu werden.
Der Ausschuß hat einstimmig eine Beschlußempfehlung beschlossen, nach der die Bundesregierung ersucht werden soll, mit den Ländern Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Förderung der Grundlagenforschung weiter zu verbessern. Für die FDP begrüße ich ausdrücklich die hierbei zu berücksichtigenden allgemeinen Perspektiven zur Autonomie der Wissenschaft.
Lassen Sie mich, da ich hier das Lichtzeichen sehe, anmerken, daß die FDP in dieser heutigen Situation nur einmal sprechen wird. Da aber mehrere Runden vorgesehen sind, bitte ich, noch etwas Zeit in Anspruch nehmen zu dürfen, um unsere Position in einem Beitrag zu verdeutlichen.
Ich möchte also versuchen, diesen Teil zur Grundlagenforschung zusammenzufassen:
Erstens. Forschungspolitik hat in den vergangenen Jahren einen großen Stellenwert in der politischen Diskussion erhalten. Dies berücksichtigt die vielfältigen Verflechtungen zwischen Wissenschaft, technischem Fortschritt und unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Forschung und Technologie sind wichtige Instrumente unserer Zukunftsgestaltung.
Zweitens. Eine breit angelegte Grundlagenforschung schafft langfristig die Voraussetzungen für die zukünftigen geistigen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Prioritäten lassen sich dabei kaum



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staatlicherseits vorgeben, und eine Erfolgskontrolle von außen muß mehr als fraglich erscheinen. Dies muß von der Wissenschaft selbst in eigener Verantwortung geleistet werden. Die Zusammenarbeit von Hochschulen und anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen mit privatwirtschaftlichen Einrichtungen ist verstärkt zu fördern.
Drittens. Der Staat hat die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Forschung, insbesondere der Grundlagenforschung, zu sichern. Dies erlaubt nur die Vorgabe globaler Zielrichtungen und schließt an Ergebnisse von Forschung orientierte Erfolgskontrollen und Bewertungen weitgehend aus. Dies aber verpflichtet die Wissenschaftler und Forscher zu mehr Selbstverantwortung, selbstkritischer, objektiver Beurteilung ihres eigenen Handelns und ihrer Erkenntnisse und verpflichtet sie auch, auf mögliche Fehlentwicklungen und negative Folgen rechtzeitig hinzuweisen.
Viertens. Eine leistungsgerechte, dem Institutszweck förderliche Besoldung von Wissenschaftlern, abweichend von den Besoldungsregelungen des öffentlichen Dienstes, ist anzustreben. Die Stellenzahl darf sich nicht an dem Bedarf an wissenschaftlichen Dienstleistungen orientieren, sondern
muß sich vor allem am wissenschaftlichen Nachwuchsbedarf ausrichten.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch mit einigen wenigen Sätzen auf das Programm zur Meeresforschung zu sprechen kommen, das um so mehr, weil es sich hier um einen Bereich handelt, der, glaube ich, noch sehr viel Perspektiven in sich birgt, gerade auch für Kollegen hier im Hause aus der nördlichen Region. Die Investitionsnotwendigkeiten, die dahinterstehen, sind aber nicht nur für die Kollegen von der Küste, sondern für uns insgesamt von großer Bedeutung. Dieses Programm beinhaltet Stichworte, die schon von großer Wichtigkeit sind bzw. es noch — wie man sagen muß — verstärkt werden. Ich denke an Stichworte wie Fischfang, die Nutzung des Meeres als Nahrungsquelle, wie Energiegewinnung, Rohstoffgewinnung aus dem Meer, mit all den Explorationstechniken, den Tiefseebohrtechniken und den Techniken im Bereich der Transportsysteme.
Hinzuweisen ist darauf, daß die Skepsis, zumindest in den Teilen der Bevölkerung, mit denen ich näher Kontakt habe, was die Verschmutzung der Meere anbelangt, größer wird. Es ist ein berechtigtes Verlangen, hier die Situation zu erhellen und noch bessere Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Ich jedenfalls spüre Tendenzen in der Bevölkerung, die uns mit immer mehr Nachdruck in diesem Bereich immer mehr Arbeit abverlangen.
Probleme, was die Bewältigung der Arbeit anbelangt, liegen insbesondere darin, daß eine große Zersplitterung in dem Bereich Forschung und Technologie immer noch festzustellen ist. Wenn sich sieben Bundesressorts, acht Bundesanstalten, 15 Landesinstitute und vier sonstige Institute darum bemühen,
können Koordinationsprobleme und damit auch ein Verschleiß an Leistungsfähigkeit nicht ausbleiben.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Immer noch besser, als wenn eine Hamm-Brücher es machen würde!)

— Wir würden in diesem Bereich immer nur qualifizierte Vorschläge machen — im Gegensatz zu dem, den ich eben von Ihnen gehört habe.

(Wehner [SPD]: Gut gehört! — Dr. Probst [CDU/CSU]: Ich habe Sie nur getröstet!)

Dieser Bereich sei stichwortartig vermerkt. Wir erwarten von der Bundesregierung im Parlament Vorschläge, die gegebene Situation zu verbessern.
Ich möchte mich mit dieser Themen- und Thesenauswahl begnügen — als kurze Skizze der Position der FDP. Wir stimmen den Vorlagen zu. Wir wissen, daß wir den wesentlichen Teil unseres Lebensstandards der Technik zu verdanken haben und auch weiterhin wohl einer ergiebigen Entwicklung der Technik zu verdanken haben werden.
Aus der Gesamtsicht und Gesamtverantwortung des Abgeordneten aber möchte ich sagen, daß mich für dieses begonnene Jahrzehnt kaum ein Thema so sehr bewegt wie die Frage um den parlamentarischen Einfluß — ich werden es vermutlich nur sehr unvollkommen formulieren können —, wie wir das technisch Notwendige in den richtigen Feldern und mit der richtigen Methodik machen können, dabei aber als politisch Verantwortliche auch Herr des Geschehens und der Entwicklung bleiben, was die Bewertung der Folgen und der Implikationen anbelangt. Hier für mehr Durchsichtigkeit zu sorgen, scheint mir eine Aufgabe zu sein, die für das begonnene Jahrzehnt ganz zentral ist. Dies wollte ich hier abschließend als eine Tendenz, wie sie auch unsere Fraktion vertritt und wie wir sie zum Teil von unseren Mitgliedern und unseren Bürgern vernehmen, gesagt haben. — Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822120200
Das Wort hat Herr Bundesminister Hauff.

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0822120300
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meines Beitrags zu dieser Debatte einen kurzen Blick auf die internationale Entwicklung richten.
Vor kurzem sind Daten und Fakten veröffentlicht worden, die fünf westliche Industrieländer miteinander vergleichen: die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Frankreich, Großbritannien und die Bundesrepublik. Danach haben wir hier in der Bundesrepublik im Anteil der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen am Bruttosozialprodukt weltweit zum erstenmal alle übrigen westlichen Industrieländer überrundet und stehen jetzt an der



Bundesminister Dr. Hauff
Spitze mit einem Anteil von 2,28 % des Bruttosozialprodukts.

(Beifall bei der SPD)

Das ist doch wohl ein Beispiel, wo man, wenn überhaupt irgendwo, mit Fug und Recht sagen kann: Unser Land ist Spitze.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Im Geldverschleudern!)

Dies ist das Verdienst der deutschen Wirtschaft, des Bundes und der Länder, und zwar, was die finanziellen Aufwendungen angeht, in dieser Reihenfolge.
Wir haben als Bundesregierung versucht, diese Zusammenhänge und unsere Schwerpunkte im Bundesbericht Forschung VI darzulegen. Wir haben diesen Bericht dem Parlament zugeleitet mit der Bitte, darüber zu debattieren. Wir haben ihn den maßgeblichen Organisationen und Einrichtungen zugeleitet — insgesamt 220 — mit der Bitte, dazu detailliert Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen, die derzeit noch ausgewertet werden, zeigen eines deutlich und klar: Dieser Bericht braucht die öffentliche Diskussion nicht zu scheuen. Es gibt einen weiten, großen Konsens. Die Richtung der staatlichen Forschungspolitik stimmt; über Einzelmaßnahmen redet man selbstverständlich miteinander.
Ich darf in dem Zusammenhang einige Stimmen zitieren. Da ist zunächst der Bundesverband der Deutschen Industrie, der klar und deutlich sagt:
Die von der Bundesregierung dargelegten Ziele der Forschungs- und Technologiepolitik werden von der Industrie im Grundsatz begrüßt.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Die Ziele!)

Dann der Deutsche Gewerkschaftsbund, der sagt — ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren —:
Die von der Bundesregierung dargelegten Ziele der Forschungs- und Technologiepolitik werden vom Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßt.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Die Ziele!)

Der Bundesforschungsbericht VI läßt den Willen erkennen, die . Forschungs- und Technologieförderung langfristig anzulegen. Insbesondere begrüßt der DGB die Erweiterung der politikleitenden Ziele.
Der Deutsche Städtetag — ich darf wiederum mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren —:
Wir begrüßen es, daß die Schonung der Ressourcen und die Erhaltung der natürlichen Lebensvoraussetzungen sowie das Erkennen technologischer Entwicklungen in ihren Auswirkungen und Zusammenhängen und die Abwägung ihrer Chancen und Risiken zu eigenständigen Zielen der Forschungspolitik erklärt worden sind.
Es hätte der Opposition gut angestanden, wenn sie in ihrer Stellungnahme wenigstens so viel gesagt hätte wie ihre Vertreter im Bundesrat, die dem Bundesforschungsbericht VI zugestimmt haben. Im Bundesrat wurde dazu folgende Stellungnahme verabschiedet:
Der Bundesrat begrüßt den Bundesbericht Forschung VI als eine anschauliche Darstellung der forschungspolitischen und technologiepolitischen Aktivitäten des Bundes. Mit den dargelegten Grundzielen und sachlichen Schwerpunkten
— Herr Kollege Probst —
besteht im Grundsatz weitgehend Einverständnis.
Soweit der Bundesrat. Es wäre gut, wenn Sie so etwas in Ihren Debattenbeiträgen nicht ganz in Vergessenheit geraten ließen. Das täte der Glaubwürdigkeit Ihrer Argumente keinen Abbruch.
Diese Diskussion belegt, daß die Ziele stimmen, die wir in dem Bundesforschungsbericht niedergelegt haben. Wenn man nun der Frage nachgeht, wie diese Ziele eingelöst werden, so glaube ich, daß man dreierlei klar und deutlich sagen kann. Das erste ist — das ist in dem Zusammenhang ganz wichtig —: - Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik können sich international sehen lassen. In verschiedenen Bereichen — wie zuletzt aus der Studie hervorgeht, die ich eingangs zitiert habe — nehmen wir eine Spitzenposition ein.
Zweitens. Neue Technologien, entwickelt durch die Förderprogramme des BMFT, leisten einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser Ziele. Beispiel ist die nichtnukleare Energietechnologie, für die wir allein im vergangenen Jahr weit über 700 Millionen DM ausgegeben haben. Ich meine, gut angelegtes Geld für Solarenergiesysteme, für Wärmepumpen, für Blockheizkraftwerke, für Fernwärmeschienen, für neue umweltfreundliche Steinkohlekraftwerke, für Kohleveredelungsverfahren. Wichtiges und gut angelegtes Geld im Bereich der Rohstofforschung, wo uns die Probleme in der Zukunft ganz sicherlich noch intensiver als in der Vergangenheit beschäftigen werden. Bezüglich der Umwelttechnologie müssen wir z. B. erkennen, daß Umweltpolitik nicht nur darin besteht, Normen zu setzen, sondern daß wir gerade die Techniker und Ingenieure dafür gewinnen müssen, das als Herausforderung zu begreifen, um die Probleme auch tatsächlich zu lösen, etwa im Bereich der Abwassertechnologie, etwa im Bereich der Beseitigung gefährlicher Stoffe, für die heute noch keine Technologien zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der SPD)

Auch der Bereich der Verkehrsforschung ist ein wichtiger Sektor, wo es darum geht, neue Möglichkeiten zur Ausgestaltung unseres Gemeinwesens zu eröffnen. Das sind Beispiele, die zeigen, daß wir mit neuen Technologien neue Wege gehen.
Das dritte und letzte ist: Ich halte es für eine eindrucksvolle Zahl, wenn ein unabhängiges wirtschaftswissenschaftliches Institut feststellt, daß der Bundesminister für Forschung und Technologie allein 1979 423 000 Arbeitsplätze gesichert bzw. neu geschaffen hat.

(Beifall bei der SPD)




Bundesminister Dr. Hauff
Das ist eine Zahl, die sich sehen lassen kann. Das ist ein Beitrag zur Vollbeschäftigung in unserem Land.
In den Stellungnahmen der Opposition zum Bundesforschungsbericht VI wird — das war der sehr moderaten Stellungnahme des Herrn Lenzer heute nicht ganz so klar zu entnehmen, aber in den verschiedenen Pressekonferenzen ist das schon deutlicher angeklungen — wieder das alte Gespenst der — ich darf zitieren — „irreversiblen Veränderung unserer Wirtschaftsordnung durch die Forschungs- und Technologiepolitik" — übrigens auch ein schöner Beitrag zum klaren Deutsch, Herr Kollege Lenzer; aber das nur als kleine Anmerkung — an die Wand gemalt. Mit anderen Worten: Das Planwirtschaftsgespenst wird sozusagen als alter Wahlkampfschlager wieder hervorgeholt. Mein Vorschlag an Sie: Schminken Sie sich das ab! Das ist eine maßlose Kritik, wie Sie aus den Stellungnahmen ersehen, die andere zum Bundesforschungsbericht abgegeben haben. Das ist eine überzogene Kritik, die an den Realitäten vorbeigeht.
Wir bleiben dabei — in diesem Bericht nachzulesen und von Ihnen bitte auch zu berücksichtigen —:
In der Wirtschaft sind Forschung und Entwicklung in erster Linie Aufgabe der Unternehmen, dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche Umsetzung der Ergebnisse. Zur Erarbeitung und Anwendung besserer technologischer Lösungen zur Befriedigung öffentlichen Bedarfs ist vielfach das Zusammenwirken verschiedener Politikbereiche notwendig.
Das steht auf Seite 8 des Berichts. Dann heißt es in
der Textziffer 42, was die Konkretisierung anlangt:
Da Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft zu den selbstverständlichen Aufgaben der Unternehmen gehört, muß darüber hinaus vor einer staatlichen Schwerpunktförderung gründlich geprüft werden, ob die privatwirtschaftlichen Kräfte allein nicht ausreichen, um die erforderlichen technologischen Suchprozesse und die damit verbundenen Anstrengungen überhaupt oder rechtzeitig oder mit der notwendigen Intensität in Gang zu bringen.
Soweit der Bundesforschungsbericht VI. Er fährt dann fort:
Dies kann der Fall sein, wenn ...
Dann kommen eine Reihe von Kriterien. Ich will sie nicht vorlesen. Sie sind übrigens nahezu deckungsgleich mit den in der Rede des Kollegen Lambsdorff aufgeführten Kriterien, die er in dem Zusammenhang gehalten hat. Insofern sind es künstliche Widersprüche, die Sie hier festzustellen meinen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Frage der direkten Projektförderung sagen, zu der wir ja auch in diesem Bericht sehr differenziert Stellung genommen haben. Wir haben klar gesagt: Dies sind keine Alternativen, und dies soll man nicht gegeneinander ausspielen. Zum Beispiel ist die direkte projektorientierte Förderung im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung eine sinnvolle Sache, um
neue Blockheizkraftwerke in Gang zu bringen, um neue Techniken der Fernwärmeversorgung zu schaffen, um neue Möglichkeiten von Solarenergiesystemen zu schaffen, um die Elektronik zu nutzen, um Energie zu sparen. Das ist projektorientierte Förderung. Sie ergänzt sich mit der indirekten Förderung dort, wo wir über das Programm „Energieeinsparung" dafür sorgen, daß die Industrie, aber auch die privaten Hausbesitzer und die Mieter die Möglichkeit haben, diese Techniken auch tatsächlich zu nutzen. So ergänzen sich direkte Projektförderung und indirekte Unterstützung in den erforderlichen Bereichen.
Wenn Sie formulieren, Herr Kollege Lenzer, „Das System der direkten Projektförderung ist zukunftsblind, Entwicklungslinien werden festgeschrieben, Alternativen frühzeitig gekappt", dann isolieren Sie sich mit dieser Art von Kritik. Niemand von denjenigen, die auf diesem Gebiet tätig sind, teilt diese Ansicht. Offensichtlich wollen Sie den Krach um des Krachs willen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Probst [CDU/ CSU]: Oh, das haben wir schon gehört! Das steht in jeder Ihrer Reden!)

Da machen wir nicht mit. Wir bleiben bei der ruhigen Darstellung unserer Positionen.
Herr Kollege Probst, um auf Ihr Bundesland zu kommen:

(Dr. Probst [CDU/CSU]: „Freistaat" bitte!)

Ich kann Ihnen nur mit auf den Weg geben, die Staatsdirigismusplatte, die Sie immer wieder auflegen, endlich einzuschmelzen. Sie eignet sich nicht, noch nicht einmal als Wahlschlager, zumal Ihr Dirigent aus Bayern gern nach den Noten der direkten Forschungsförderung zum Wohle der bayerischen Industrie musiziert.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Probst [CDU/CSU])

Noch ein Wort zum Thema „direkte Förderung und verstärkte Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen in die Technologieförderung". Ich möchte auf das zurückkommen, was auch der Kollege Steger gesagt hat. Ihr Vorschlag — ich bin mir nicht ganz sicher, ob es wirklich Ihr Vorschlag ist; vielleicht kann einer der Debattenredner ein Wort dazu sagen — einer generellen 25%igen Personalzulage im Bereich der Forschungsförderung würde dazu führen, daß wir Mehraufwendungen in der Größenordnung von 2 Milliarden DM hätten.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das will doch kein Mensch! — Lenzer [CDU/CSU]: Das hat niemand gesagt!)

— Dann sagen Sie bitte sehr klar und deutlich, was Sie wollen. Dann dürfen Sie nicht generell sagen: Wir wollen den indirekten Bereich ausbauen.

(Zuruf des Abg. Lenzer [CDU/CSU])

Dann distanzieren Sie sich klar davon. Klar ist, daß dieser Vorschlag, der ja herumgeistert und sehr wohl auch Gegenstand von Anträgen Ihrer Fraktion im Forschungsausschuß war, dazu führen würde, daß wir nicht weniger Konzentration in der deutschen



Bundesminister Dr. Hauff
Wirtschaft bekämen, sondern daß wir mit diesem Instrumentarium mehr Konzentration bekämen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wir meinen: Unser Konzept für die Meinen und mittleren Unternehmen — gemeinsam vom Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesforschungsminister vorgelegt — hat sich hervorragend bewährt. Die Personalkostenzulage für die kleinen und mittleren Unternehmen beläuft sich 1980 auf 390 Millionen DM. Nahezu 5 000 Unternehmen profitieren davon. Der Ausbau der Gemeinschaftsforschung und der Erstinnovationsförderung hilft sehr vielen Unternehmen, vor allem den mittleren und kleineren, ebenfalls die Förderung der Vertragsforschung, bei der bis jetzt über 500 Anträge bewilligt wurden, der Aufbau und die Startfinanzierung einer breit angelegten Technologieberatung, in deren Rahmen bis heute ca. 2 000 solcher Beratungen und 800 Intensivberatungen stattfanden.
Das alles ist ein staatlicher Anfangserfolg. Richtig ist, daß wir daran sitzen — auch hier gibt es zwischen den Koalitionsfraktionen volle Übereinstimmung —, allerdings auch sehr genau an den Problemen jeweils orientiert, uns darüber Gedanken zu machen, nicht wie wir generell die indirekte Förderung ausbauen können, sondern wie wir im Bereich der indirekt-spezifischen Forschungsförderung zu größerer Effizienz kommen können.
Das ist ein Bereich, an dem wir arbeiten. Es ist in der Werkstatt; wir sind noch nicht soweit, daß wir die Ergebnisse schon mitteilen können. Aber ich kann Ihnen versichern: Wir werden noch in diesem Jahr in der Lage sein, einen soliden, durchdachten und fachlich-sachlich belastbaren Vorschlag zum Ausbau in diesem Bereich zu machen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Noch ein Wort zur Grundlagenforschung. Ich halte es für wichtig und gut, daß es in der Einschätzung der Grundlagenforschung einen Grundkonsens aller Fraktionen des Deutschen Bundestages gibt. Die Grundlagenforschung in der Bundesrepublik ist international leistungsfähig. 1979 haben wir nur für diesen Bereich die doch stattliche Summe von 1,7 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Der Anteil der Grundlagenforschung am Plafonds des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist nie unter die 30%-Marke gesunken. Wenn man einmal bei der Grundlagenforschung einen internationalen Vergleich anstellt, so ist festzuhalten, daß wir auch auf diesem Gebiet einen Spitzenplatz haben. Ich will mich nicht damit brüsten und in Selbstgerechtigkeit verfallen. Aber Tatsache ist: nach der OECD-Statistik hat die Bundesrepublik Deutschland den höchsten Anteil der Grundlagenforschung an den Gesamtaufwendungen des Staates für Forschung und Entwicklung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es wäre gut, wenn Sie diese Tatsache endlich einmal zur Kenntnis nähmen, damit wir dann von der gemeinsamen Basis aus weiter argumentieren können. Ich werde jedenfalls im Rahmen meiner Verantwortlichkeiten, alles tun, damit es auch so bleibt.
Meine Bitte an Sie ist, den Grundkonsens in der Beurteilung der Grundlagenforschung nicht zu verschütten, sondern ihn nach außen zu tragen, vielleicht hier ein Stück Gemeinsamkeit zu praktizieren, um den Wissenschaftlern Zusammenarbeit zu signalisieren. Denn gerade in der Grundlagenforschung — da kann ich an das anknüpfen, was der Kollege Lenzer gesagt hat — kommt es mehr noch als.in anderen Bereichen auf Kontinuität an. Es wäre gut, wenn wir das miteinander denjenigen, die davon betroffen sind, klar sagen könnten.
Lassen Sie mich zum Schluß folgendes sagen. Der Bundesforschungsbericht VI als Dokument einer insgesamt erfolgreichen Forschungs- und Technologiepolitik in der zurückliegenden Legislaturperiode wird von fast allen Stellungnahmen, von der Wissenschaft, von der Wirtschaft, von den Gewerkschaften, als ein überzeugender Bericht zur Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben der 80er Jahre angesehen. Die Bestätigung für den richtigen Weg, den die Forschungs- und Technologiepolitik geht, habe ich auch in den Diskussionen im technologiepolitischen Dialog erfahren, obwohl wir vereinbart haben, darüber keine inhaltlichen Einzelstellungnahmen zu veröffentlichen.
Ich finde, wenn die Opposition nicht abseits stehen will, dann sollte sie sich diesem Urteil anschließen. Unsere Forschungs- und Technologiepolitik ist kein „Einstieg in den Ausstieg der Marktwirtschaft". Sie reden sich da etwas ein, ohne daß Sie selber daran glauben. Die Forschungs- und Technologiepolitik der Bundesregierung ist ein notwendiger Träger in unserem Wirtschaftssystem, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, die Suche nach Erkenntnissen in der Wissenschaft zu fördern und unserer Wirtschaft international wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu sichern.
Nun mögen Sie sagen: Das ist eure Einschätzung, wir teilen die andere. Dann bitte ich Sie, folgenden Bericht doch einmal zur Kenntnis zu nehmen — ich darf ihn abschließend zitieren —:
Die wissenschaftliche und technologische Unterstützung
— so heißt es dort —
der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist vielleicht die wirksamste der Welt. Dies ist die natürliche und vielleicht unvermeidliche Folge von vier herausragenden nationalen Besonderheiten: starke wissenschaftliche und technologische Tradition, starker Unternehmergeist, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Flexibilität. Deutschlands traditionelle Anerkennung der Wissenschaft und der Technologie hat dazu beigetragen, eine differenzierte und umfassende technische und wissenschaftliche Infrastruktur aufzubauen, die nicht nur bei Regierung und Industrie Anerkennung findet, sondern sie stellt auch eine starke Kraft der Integration der Gesamtgesellschaft dar.
Mit diesem Zitat möchte ich schließen und Sie von der Opposition um etwas mehr Nachdenklichkeit bitten. Denn es ist ein Zitat aus einem Bericht der amerikanischen Bundesregierung. In diesen Ta-



Bundesminister Dr. Hauff
gen werden Sie ja nicht müde, zu betonen, daß wir etwas mehr nach Amerika blicken sollten. Meine Bitte ist: nehmen Sie Ihr eigenes Wort ernst! Blicken Sie nach Amerika, und stellen Sie fest, was von der Forschungs- und Technologiepolitik der Bundesregierung zu halten ist.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU]: Eine richtig langweilige Rede war das! — Lachen und Gegenrufe von der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822120400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr.. Probst.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0822120500
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat heute eine bemerkenswerte Rede gehalten. Sie hat sich dadurch ausgezeichnet, daß er nichts anderes als eine Aneinanderreihung von künstlich zusammengesuchten Zitaten und Gründen gebracht hat, warum er eigentlich doch ein guter Forschungsminister ist.

(Dr. Steger [SPD]: Er ist ja einer! — Heiterkeit bei der SPD)

Herr Minister, Sie hatten das notwendig, weil Sie in der letzten Zeit ganz gewaltig in die Schußlinie der Kritik gekommen sind. Sie sagen, Sie haben unendlich viel Geld in der Bundesrepublik aufgewandt, und zwar mehr als alle anderen Länder. Wir haben der Bundesregierung noch niemals vorgeworfen, daß sie kein Geld verplempert hätte. Die Bundesregierung hat, seit sie regiert, 210 Milliarden verplempert. Das ist kein Verdienst. Das ist allenfalls eine traurige Bilanz.

(Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

Ich möchte mich heute mit einigen Fragen der Forschungspolitik befassen, von denen ich glaube, daß sie zu Überlegungen und auch zur Sorge in der Bundesrepublik Deutschland Anlaß geben. Ich möchte mich dabei insbesondere ein bißchen kritisch mit dem Herrn Bundesforschungsminister auseinandersetzen; denn er steht derzeit in der öffentlichen Kritik, und er soll im Parlament nicht stärker geschont sein.
Durch die sich immer mehr zuspitzende Ölkrise ist die Bundesrepublik Deutschland mehr denn je einem harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt. In diesem Wettbewerb können wir als rohstoffarmer Industriestaat nur dann bestehen,

(Dr. Steger [SPD]: Jetzt ist er beim Redeverlesen! — Stahl [Kempen] [SPD]: Haben Sie das aufgesetzt, Herr Lichtenberg?)

wenn wir dem technologischen Fortschritt auf allen Ebenen zielstrebig zum Durchbruch verhelfen.
Wir verfügen zwar gottlob über intelligente, fleißige und disziplinierte Arbeitskräfte, über hochqualifizierte Forscher, Kaufleute und Ingenieure

(Wehner [SPD]: Und gewaltige Redner! — Heiterkeit — Beifall bei der SPD)

und nicht zuletzt über dynamische und risikobereite
Unternehmer. Doch diese Kräfte können nur dann
erfolgreich zusammenwirken, wenn die politischen Weichen richtig gestellt sind.
Zu dieser optimalen Weichenstellung hat neben der Wirtschaftspolitik in erster Linie die Forschungs- und Technologiepolitik einen wichtigen Beitrag zu leisten. Doch während der Bundeswirtschaftsminister die Dynamik marktwirtschaftlicher Kräfte zu Recht in den Dienst seiner Politik stellt, versucht der Bundesminister für Forschung und Technologie in immer stärkerem Maße — und das ist halt leider anders, als Sie es zu gegebener Zeit immer wieder darstellen — korrigierend in die Marktabläufe einzugreifen. Herr Matthöfer hat das begonnen. Er hat hier wiederholt erklärt, dies sei sein Ziel. Auch Sie, Herr Minister, haben bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, die Steuerung der Wirtschaft sei selbstverständlich eine Aufgabe der Forschungspolitik.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Jetzt sind Sie wieder beim Märchenerzählen!)

Der Präsident des Vereins deutscher Maschinenbauanstalten, Bernhard Kapp, hat die Politik des BMFT kürzlich in einem vielbeachteten Brief an Minister Hauff einer vernichtenden Kritik unterzogen. Lassen Sie mich aus diesem bemerkenswerten Dokument sozusagen als Resümee und stellvertretend für eine Reihe anderer Kritiken jenen Absatz zitieren, in dem Aufgabenstellung und Fehlentwicklung unserer Forschungs- und Technologiepolitik besonders treffend gekennzeichnet werden:
Direkte staatliche Forschungs- und Entwicklungspolitik ... sollte sich ... auf Gebiete beschränken, die von überragendem öffentlichen Interesse sind und die von Art und Umfang her ohne Staat nicht bearbeitet würden. Jede staatliche Forschungs- und Entwicklungsförderung, die darüber hinaus zu Wettbewerbsverzerrungen führt oder die konzentrationsfördernd wirkt, ist von Übel. Staatliche Forschungsförderung hat sich schließlich aber auch nur auf Forschung und Entwicklung an sich zu beschränken. Ich halte es für falsch, sie für Struktur- oder gar gesellschaftspolitische Ziele einzusetzen oder gar als Mittel zur Investitionslenkung in Aussicht zu nehmen.

(Wehner [SPD]: Sie wollen, daß alle so beschränkt sind wie Siel)

— Herr Wehner, das ist Ihr Problem, nicht meines.

(Wehner [SPD]: Ja, natürlich!)

— Sie sollten mich nicht durch Ihr Brüllen immer am Reden hindern!

(Wehner [SPD]: Ich kann da mit dem bayerischen Löwen nicht konkurrieren!)

— Im Brüllen schon! Sonst nicht; das ist richtig.
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat es wohl noch keinen Forschungsminister gegeben,

(Stockleben [SPD]: Der so erfolgreich war!)




Dr. Probst
dessen Politik bei den Fachleuten und den Betroffenen auf derart massive Ablehnung gestoßen ist. Was mag wohl in einem Forschungsminister vorgehen, dessen Politik dazu geführt hat, daß die Beamten seines Hauses in einer angesehenen Zeitung — der „Zeit" vom 30. Mai 1980 — unter der Schlagzeile „Die Bonner Besserwisser" — Herr Wehner, diesen Artikel sollten Sie einmal lesen — geradezu verhöhnt wurden?!
Für mich Herr Hauff, werden Sie geradezu zur Karikatur eines Forschungsministers,

(Stahl [Kempen] [SPD]: Sie haben den Artikel gar nicht gelesen!)

wenn Sie sich mit Blick auf die Linken in der SPD mehr Gedanken über die Verhinderung als über die Durchsetzung des technologischen Fortschritts machen. Wozu sind eigentlich -zig Milliarden DM in die Entwicklung zukunftsträchtiger Schlüsseltechnologien wie beispielweise die Kernenergietechnik und die Kommunikationstechnik investiert worden, wenn die wertvollen Ergebnisse dieser Forschungsbemühungen jetzt blockiert werden?
Für mich war es ebenso kennzeichnend wie alarmierend, daß sich einer der sozialwissenschaftlichen Berater des Bundesministeriums, nämlich Professor Reese, im zuständigen Bundestagsausschuß vor kurzem kategorisch dafür eingesetzt hat, daß die „Technikentwicklung" nur noch dann mit öffentlichen Mitteln gefördert werden darf, wenn der Zweck dieser Entwicklungen bekannt ist und wenn er durch „konkrete Anwendungen und Projekte" nachgewiesen ist. Das heißt doch im Klartext: Forschung und Technologie kommen nur dann zum Zuge, wenn es linkslastige Akzeptanzforscher des Herrn Hauff genehmigen.
Eine solche Politik, die in zahlreichen Etatansätzen und Forschungsprojekten des Bundesministers für Forschung und Technologie bereits ihren konkreten Niederschlag gefunden hat, muß die Freiheit von Forschung und Wissenschaft und die Dynamik des technologischen Fortschritts bereits im Keime ersticken. Sie wird in absehbarer Zeit dazu führen, daß die Bundesrepublik Deutschland auf die Stufe eines technologischen Entwicklungslandes zurückfällt. Da hilft nicht die Summe des Geldes, die hier aufgewendet wird, sondern da hilft nur

(Stahl [Kempen] [SPD]: ... der bayerische Löwe!)

der Grad der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich.
Dabei haben gerade die letzten Wochen und Monate mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, daß unser Land nur durch permanente technologische Höchstleistungen bestehen kann. Allein die Ölpreiserhöhungen des vergangenen Jahres haben ausgereicht, um unsere seit Jahrzehnten aktive Zahlungsbilanz mit 7 Milliarden DM in die roten Zahlen zu stürzen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Da lachen die Hühner, Herr Probst, wenn dies etwas mit der Forschung zu tun hat!)

Dieses Zahlungsbilanzdefizit wird bereits im laufenden Jahr auf mindestens 20 Milliarden DM anwachsen. Auch in den kommenden Jahren müßte bei Fortsetzung dieser verfehlten Politik mit einer weiteren Beschleunigung dieser dramatischen Fehlentwicklung gerechnet werden. Statt den technologischen Erkenntnissen in unserem Land endlich zum Durchbruch zu verhelfen, erstickt die Bundesregierung eben diesen technologischen Durchbruch durch parteipolitischen Opportunismus und durch vorgeschobene Akzeptanzprobleme. Während die Japaner zielstrebig dabei sind, für immer neue Produkte den Weltmarkt zu erobern, verschlafen wir nach dem Wirtschaftswunder buchstäblich unsere Zukunft.

(Lachen bei der SPD — Stahl [Kempen] [SPD]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Lassen Sie mich die Versäumnisse dieser Bundesregierung an dem Beispiel Ihrer verfehlten Energiepolitik exemplarisch aufzeigen. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Energiepolitik unter dem massiven Druck linker SPD-Kreise immer mehr von den energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten entfernt. Ihre im Anschluß an die letzten SPD-Parteitagsbeschlüsse revidierte energiepolitische Prioritätenliste hat längst Eingang in den Bundesbericht Forschung VI gefunden. Diese energiepolitische Prioritätenliste, meine Damen und Herren, ist ein einziges Dokument der Politikverweigerung.

(Zurufe von der SPD)

— Hören Sie sich das nur an. —
Dort wird als erste und wichtigste Priorität das Sparen angeführt, obwohl jeder Eingeweihte weiß, daß selbst optimal greifende Sparmaßnahmen, die teilweise auch sehr viel Geld kosten, lediglich unseren Zuwachs an Energiebedarf reduzieren, und zwar bestenfalls um die Hälfte des jährlichen Zuwachses an Energiebedarf.

(Stockleben [SPD]: Sind Sie gegen Sparen?)

— Im übrigen ist Energiesparen, Herr Kollege Stockleben, keine Alternative. Niemand kann gegen Sparen sein. Wer möchte gegen Sparen sein? Das ist eine menschliche Tugend. Allenfalls Ihre linken Marxisten sind gegen Sparen, weil das eine kapitalistische Tugend ist.

(Wehner [SPD]: Endlich haben Sie wieder einen Abschied gefunden!)

Sparen, Herr Kollege Stockleben, kann man ja nur, was man hat, und da wir kein Öl haben, müssen wir heute unter allen Umständen Öl ersetzen.

(Lachen bei der SPD — Krey [CDU/CSU]: Ich weiß gar nicht, was die Heiterkeit soll! Die Lage ist viel zu ernst!)

— Ich weiß gar nicht, meine Damen und Herren, was Sie an dieser Problematik so erheitert.

(Wehner [SPD]: Sie!)




Dr. Probst
Wenn Sie kein Öl haben, können Sie kein 01 sparen. Sie müssen Öl ersetzen, und 01 ersetzen ist viel mehr als Öl sparen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Man muß beides tun!)

Sie haben seit 1973 bis heute keine einzige Vorstellung für den Fall entwickelt, daß auch nur ein einziges wichtiges Ölland als Lieferant für uns ausfällt; das verdrängen Sie. Die Katastrophe für unser Volk in einem solchen Fall wäre unabsehbar.

(Wehner [SPD]: Dann kommen Siel)

Als zweite Priorität wird auf die Kohle verwiesen, obwohl jedermann wissen sollte, daß unsere Kohleförderung begrenzt, kaum noch steigerungsfähig und leider auch sehr teuer ist. Im übrigen ist der Rohstoff Kohle zum Verheizen viel zu schade und in dieser Funktion extrem umweltfeindlich. Und es ist die Frage zu stellen, wer uns das Recht gibt, einen so wichtigen Rohstoff in einer einzigen Generation zu verbrennen und ihn dadurch folgenden Generationen zu versagen.
Als drittwichtigste Priorität sind dann bei Ihnen die alternativen Energien genannt. Jedermann weiß, daß wir bis zum Jahr 2000 maximal 5 % unseres gesamten Energiebedarfs — teilweise unter Aufbietung erheblicher Kapitalien — durch alternative Energiequellen ersetzen können.
Dann erst kommt als vierte und letzte Priorität die Kernenergie. Obwohl die friedliche Nutzung der Kernenergie auf absehbare Zeit die einzige wirkungsvolle energiepolitische Alternative darstellt, glaubt man, für sie die Opposition sowohl offenhalten als auch verbauen zu können.

(Dr. Steger [SPD]: Es muß heißen: Option offenhalten zu können! — Stahl [Kempen] [SPD]: Jetzt müssen Sie einmal richtig zitieren! — Lachen und weitere Zurufe von der SPD)

— Ich habe sie nur zitiert. Denn der Herr Kollege Matthöfer war es, der gesagt hat: Seit der Genosse Trend uns verlassen hat, haben wir den Genossen Option bei uns aufgenommen. Ich habe nur Ihre Darstellung zitiert.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Aber Herr Probst, das ist doch unter Ihrem Niveau! — Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie es mich wiederholen: Dieses Energiekonzept ist ein opportunistisch verbrämter Akt der Politikverweigerung. Wer — wie der amtierende Forschungsminister — die Option in den Einstieg wie in den Ausstieg der Kernenergie offenhalten will, kann entweder die Konsequenzen seiner Politik nicht richtig einschätzen oder will sie bewußt verschleiern. Und wer — wie der Bundeskanzler — die Schuld für die Verzögerung beim Kemkraftwerksausbau auf die Verwaltungsgerichte abzuschieben versucht, betreibt eine ebenso feige wie verantwortungslose Irreführung der Offentlichkeit.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Na, na, jetzt schießen Sie mal nicht übers Ziel hinaus!)

Die energiepolitischen Versäumnisse dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien kommen uns allen teuer zu stehen. Dabei geht es nicht nur um die lebensbedrohliche Abhängigkeit von Ölimporten. Die politisch verursachten Verzögerungen beim Kernkraftwerksbau kosten die deutsche Volkswirtschaft schon heute zig Milliarden DM. Die Kosten werden bis Ende der 80er Jahre auf Hunderte von Milliarden DM anwachsen. Bis dahin werden wir nicht nur unsere hochqualifizierte Kernenergieindustrie mit mehr als 100 000 Beschäftigten ruiniert haben, sondern wir werden dann durch Ihre verfehlte Politik auch in anderen Wirtschaftsbereichen international nicht mehr konkurrenzfähig sein.

(Dr. Steger [SPD]: Sind Sie nicht bald zu Ende? — Stahl [Kempen] [SPD]: Jetzt wissen wir auch, warum Sie den Bayerischen Verdienstorden bekommen haben!)

Wenn die Franzosen Mitte der 80er Jahre mehr als die Hälfte ihrer Stromerzeugung aus Kernkraftwerken speisen, werden wir erleben, daß ganze Industriezweige wegen der niedrigen Energiekosten nach Frankreich abwandern, ganz zu schweigen von den Vereinigten Staaten von Amerika, wo die Kernkraft ebenfalls zügig ausgebaut wird und wo die Tonne Kohle im Tagebau sage und schreibe 30 DM — statt wie bei uns 200 DM — kostet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822120600
Herr Kollege, würden Sie bitte zu Ende kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0822120700
Frau Präsidentin, ich will versuchen, schnell zu Ende zu kommen, weil ich sehe, daß meine Zeit um ist.

(Wehner [SPD]: Das ist wahr!)

— Aber nicht so schnell wie Ihre, Herr Wehner.

(Wehner [SPD]: Darum beneide ich Siel)

Die Japaner haben uns schon heute ganze Marktbereiche abgejagt, in denen wir preislich und technologisch nicht mehr mithalten können. Jedes Kind ist heute darüber informiert, daß Stereoanlagen, Fernsehgeräte, Kameras, Uhren, Minicomputer und Motorräder in großem Stile aus Japan eingeführt werden. Aber auch im Stahlbereich, im Maschinenbau, im Schiffbau und im Fahrzeugbau erzielen die Japaner immer neue Absatzrekorde.

(Krey [CDU/CSU]: So ist es!)

Nach der jüngsten Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg wurden bei uns im Monat April bereits mehr japanische Fahrzeuge als z. B. DaimlerBenz-Fahrzeuge zugelassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822120800
Verehrter Herr Kollege, es tut mir leid, aber ich muß Sie jetzt bitten, Ihren letzten Satz zu sagen. Ihre angemeldete Redezeit ist nun endgültig abgelaufen.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0822120900
Herr Minister Hauff, ich möchte Ihnen folgende Frage stellen. Wenn in unserer Automobilindustrie ein Einbruch geschieht, welche alternativen Beschäftigungen werden wir dann



Dr. Probst
haben — wo jeder dritte Arbeitsplatz davon ab-
hängt —,

(Wehner [SPD]: Dann machen wir einen Zirkus auf mit Ihnen als Clown!)

wenn wir dann nicht neue Technologien als Alternativen zur Verfügung haben? Dann wird es für unsere Volkswirtschaft und für unser Volk düster bestellt sein, auch wenn der Herr Wehner noch so brüllt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD]: Das war etwas ganz Schlimmes, Herr Dr. Probst!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822121000
Herr Abgeordneter Probst, danke schön, daß Sie jetzt das Podium verlassen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffmann (Saarbrücken).

Hans-Joachim Hoffmann (SPD):
Rede ID: ID0822121100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was mein Vorredner hier ausgeführt hat, kann ich nur in einem Satz skizzieren: Herr Probst, Sie haben sich wirklich und sehr realistisch die Option auf die Opposition offengehalten.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Denn das, was Sie hier fachlich vorgetragen haben, bleibt so weit hinter Ihrer eigenen Qualifikation als Ausschußvorsitzender zurück, daß es sich wirklich nicht lohnt, auf die Details einzugehen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Sie selbst qualifizieren sich durch solche Bemerkungen ab, nur merken Sie das selber nicht!)

— Wenn Sie bei der letzten Rede genau zugehört haben — ich hatte den Eindruck, daß Sie das getan haben —, dann wird es Ihnen bei der letzten Rede selbst nicht sehr wohl gewesen sein.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Ich habe genau zugehört! Was Sie gesagt haben, war unqualifiziert! Es kommt auf den allgemeinen Eindruck an!)

— Regen Sie sich nicht so sehr auf! Seien Sie so nett und hören zu! Sie können sicher noch etwas sagen, wenn Sie das wollen.
Ich möchte jetzt zum Thema und zu dem kommen, worüber wir nachher abzustimmen haben. Wir haben die Ausschußvorlagen vorliegen. Ich möchte Sie bitten, daß Sie diese Ausschußvorlagen akzeptieren, und ich möchte Sie gleichzeitig bitten, den Änderungsantrag der CDU/CSU auf Drucksache 8/4158 abzulehnen. Das hat einen sehr einfachen Grund. Wir haben über diese Fragen im Ausschuß — ich bin noch nicht so lange dabei — lange Zeit darauf verwendet, diese Fragen inhaltlich zu diskutieren und noch einmal klarzumachen, daß man Forschung und Technologie nicht als einen rein technischen Aspekt und als rein wirtschaftlichen Aspekt begreifen kann, sondern daß er in die Sozialwissenschaften insgesamt eingebunden ist. Jetzt legen Sie hier tatsächlich einen elf Seiten langen Änderungsantrag vor, und in diesem Änderungsantrag und in den gesamten Schwerpunkten verwenden Sie nicht eine
Zeile für die Frage der Sozialwissenschaften bzw. der Auswirkungen auf den Arbeitsplatz und die Lebensverhältnisse.

(Beifall bei der SPD)

Damit haben Sie besser, als man es mit vielen Argumenten zeigen kann, bewiesen, daß es immer nur Schönfärberei ist, wenn Sie sagen: Natürlich müssen wir uns auch darum kümmern, wie die Arbeitsplätze aussehen. Sie haben mit Ihrem Antrag selbst dargestellt, daß Ihnen das eigentlich ziemlich schnuppe ist.
Ich möchte jetzt etwas anführen, damit das einmal begreifbar wird; denn wenn wir über Grundlagenforschung und Auswirkungen reden, ist es vielen Menschen, die unmittelbar davon betroffen sind, nicht deutlich, um was es hier geht. Deshalb möchte ich ein kleines Zahlenbeispiel anführen. In der Technologieentwicklung reden wir sehr viel davon, daß es eine Fortentwicklung beispielsweise am Arbeitsplatz von Schreibkräften gibt. Jetzt habe ich in einer Untersuchung „Humanisierung der Arbeit", Schriftenreihe Band 4, Titel „Textverarbeitung im Büro", verglichen, wie sich das bei Befragung und Untersuchung der betroffenen Frauen, die an diesen Arbeitsplätzen sind, verändert Es stellte sich folgendes heraus. Ich nenne Ihnen jetzt immer nur zwei Kategorien, nämlich die Arbeitstätigkeiten einer Sekretärin herkömmlichen Stils und das, was Formularschreibkräfte im Schreibdienst machen. Von den befragten Sekretärinnen klagten 21 % — Mehrfachnennungen waren möglich — über Kopfschmerzen und Augenbeschwerden. Von den Formularschreibkräften im Schreibdienst haben das 44 % beklagt. Kreislaufstörungen waren bei herkömmlicher Berufsausübung bei 30 % zu verzeichnen, bei den neuen Berufsausübungen waren es 56 %. Hinsichtlich Müdigkeit waren es 5 % bei den alten und 18 % bei den neuen Berufsinhalten. Nervosität wurde von 30 % bei den alten und von 44 % bei den neuen Berufsinhalten angegeben. Ich könnte das jetzt so fortsetzen. Das heißt, diese Untersuchungen zeigen, daß wir, wenn wir nicht aufpassen, mit einer reinen Technologiegläubigkeit in Berufsrealitäten hineinstoßen, die an dem ursprünglichen Interesse, daß die Technologie dem Menschen zu dienen hat, völlig vorbeigeht.

(Beifall bei der SPD — Hasinger [CDU/ CSU]: Was wollen Sie konkret tun?)

— Wir versuchen doch gerade, das im Rahmen der Humanisierung der Arbeit genau zu diskutieren.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist sehr schön!)

Das sind gerade die Projekte, die wir im Ausschuß mit besprochen haben.
Allein von dieser Seite her ist klar, daß Sie Forschungs- und Technologiepolitik natürlich immer wertbezogen betreiben müssen. Wenn Sie dazu das Zitat eines unverdächtigen anerkannten Sozialwissenschaftlers brauchen — bitte sehr! Gunnar Myrdal sagte:
Wir brauchen Gesichtspunkte, und diese setzen
Bewertungen voraus. Eine interessenlose Sozi-



Hoffmann (Saarbrücken)

alwissenschaft ist von diesem Gesichtspunkt aus reiner Unsinn. Es hat sie niemals gegeben, und es wird sie niemals geben. Wir können danach streben, unser Denken trotz dieses Umstandes rational zu machen, aber nur dadurch, daß wir uns der Wertungen bewußt sind, nicht indem wir ihnen ausweichen.
Genau dieser Wertungsfrage habe ich einmal in Ihrem Papier nachzugehen versucht. Unter Ziffer II.2.4 heißt es:
Grundsätze für eine wirkungsvolle staatliche Förderung von Forschung und Technologien in diesem Bereich sind deshalb ...
Im Sinne einer ersten kategorischen Wertfrage wird hinter dem ersten Spiegelstrich sodann gesagt:
Ordnungsprinzipien der sozialen Marktwirtschaft durchsetzen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Was haben Sie gegen Soziales?)

Meine Damen und Herren, wissen Sie, was das ist? Das heißt, daß Sie Forschung und Technologie zur Funktion des Wirtschaftssystems herunterdrücken und meinen, man könnte von einer Hierarchie der Fragen ausgehen. Es ist doch aber völlig klar, daß Forschung und Technologie einerseits, Sozialpolitik andererseits und schließlich auch Wirtschaftspolitik ineinandergreifende, sich verschränkende Tatbestände sind. Alles das lassen Sie hier heraus.

(Hasinger [CDU/CSU]: Sie wissen nicht, was Soziale Marktwirtschaft ist!)

Ich könnte das weiter fortführen.
Vorhin in Ihrem Beitrag war wieder von der ganzen Litanei im Zusammenhang mit Markt- und Investitionslenkung die Rede. Ich möchte auch hier einen unverdächtigen Zeugen zitieren, den Sie vorhin selbst einige Male genannt haben. Minister Graf Lambsdorff sagte in der vorhin bereits angesprochenen Rede:
Nur wenn wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen oder technologischen Risiken
— ich füge jetzt hinzu: auch der sozialen Risiken —
die Steuerung über den Markt nicht ausreichend funktioniert, gleichwohl ein hoher wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist, sind staatliche Förderungsmaßnahmen zulässig.
Das heißt, auch hier wird akzeptiert, daß man selbstverständlich nicht mehr so blauäugig wie Sie es in Ihrem Beitrag getan haben, sein und einfach sagen kann: Hier wird eingegriffen. Natürlich wird an verschiedenen Stellen auch eingegriffen. Es geht doch hier aber nicht um die Auflösung des Wirtschaftssystems. Dies kann hier doch nun wirklich keiner attestieren. Weil der Herr Minister vorhin auch auf die Frage eingegangen ist, wie es mit den zukünftigen Arbeiten auszusehen hat — Sie wollen beispielsweise zwischen direkter und indirekter Förderung einen Mittelweg finden —, kann ich es mir schenken, auf dieses Problem einzugehen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Frage, bei der eine Lösung
im Detail allerdings wahrscheinlich sehr schwierig werden wird. Wie gesagt, ich möchte darauf verzichten, jetzt näher darauf einzugehen.
Statt dessen möchte ich auf folgendes eingehen, und zwar vor dem Hintergrund dessen, daß es sinnlos ist, immer nur zu erklären, was alles positiv gelaufen ist und was wir für Erfolge haben. Wir haben nun einmal soviel Erfolge. Daran können Sie halt nichts ändern. Es ist wenig sinnvoll, noch einmal das zu wiederholen, was der Herr Minister hier alles gesagt hat. Statt dessen möchte ich zwei Problempunkte herausgreifen.
Der eine davon ist dieser: Wie wollen wir denn bei zukünftigen Demonstrationsforschungsvorhaben vorgehen? Man könnte hingehen und einen großen Block irgendwo hinstellen und sagen: Guckt euch an, wie das funktioniert. Man kann aber auch — je nach Technologie — versuchen, die Größenordnung herunterzudrücken und mehrere dezentrale Einheiten zu schaffen. Dies steht übrigens auch in Ihrem Antrag. Unter Ziffer II. 2.4 heißt es:
dezentrale Entscheidungsautonomie und Verantwortung sichern und Zentralisation abbauen.
Einverstanden! Dies führt uns aber erst zu der tieferliegenden Frage: Heißt das nicht, daß wir trotz aller Hilfestellung für Mittel- und Kleinunternehmen immer noch zu stark auf die Erfolge von Großtechnologien fixiert sind? Ich persönlich habe den Eindruck, daß wir uns sehr viel stärker — auch und gerade in der Energieversorgung — mit dezentralen Einheiten auseinandersetzen müssen. Dieses Thema ist vorhin ja angesprochen worden.

(Zustimmung bei der SPD — Hasinger [CDU/CSU]: Wer hindert Sie denn daran?)

Vorhin ist noch einmal aufgezählt worden, welche wichtigen Aspekte Forschungs- und Technologiepolitik aufnehmen soll. Ich will es mir schenken, darauf näher einzugehen, weil darüber heute bereits lange genug diskutiert worden ist und ich meine zehn Minuten Redezeit nicht überschreiten will.
Ich möchte deshalb nur einen einzigen Bereich noch einmal kurz aufgreifen, weil er vorhin als Schwerpunkt genannt wurde, nämlich die Förderung von energie- und rohstoffsparenden Technologien. Aber auch hier werden Sie von mir jetzt keine Erfolgslitanei hören. Sie können das alles nachlesen. Die Bundesregierung braucht sich nicht zu verstecken. Ich möchte mich auf Bereiche konzentrieren, in denen wir, wie ich meine, Entwicklungschancen haben, die wir noch nicht voll ausschöpfen. Als Beispiel nenne ich die Förderung der Absorptionswärmepumpen bei kleinen und mittleren Projekten. In diesem Bereich gibt es inzwischen einige Fortschritte, aber in der Entwicklung ist nach meiner Auffassung sozusagen noch Luft drin. Hier können wir erhebliche Einsparpotentiale mobilisieren. Ich will hier gar nicht erst auf die Frage eingehen, ob Einsparen eine Energiequelle ist. Ich habe vorhin von Ihnen gelernt, daß jeder, der für Energie-



Hoffmann (Saarbrücken)

einsparen ist, sozusagen ein marxistischer Theorieverfechter ist. Das war mir allerdings etwas neu.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: So einfach kann man es sich machen!)

Der zweite Punkt, an dem man einsetzen kann, ist die Technik der Wirbelschichtfeuerung. Ich glaube, daß man auch hier mit neuen Aggregaten anderer Größenordnungen, als sie bisher aufgelegt sind, erhebliche Möglichkeiten einer besseren Energieausnutzung, insbesondere bei der Kohle, erreichen kann.
Der dritte Bereich, den ich — auch in bezug auf die Forschung — anführen möchte, ist die Windenergie. Dort haben wir wenige Projekte; wenn ich recht informiert bin, sind es eigentlich nur zwei bis drei, die auf relativ großer Auslegung basieren.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: „Growian"!)

— Ja, genau.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sie muß 15 Jahre lang laufen, damit die Energie wieder herauskommt, die vorher hineingesteckt wird!)

— Sie wissen offenbar immer schon, wie das Ergebnis aussieht, bevor das Ding läuft!
Ich habe den Eindruck, daß so, wie es in den USA, in Dänemark und in Schweden passiert, diese Großanlagen durch mittlere und durch kleinere Aggregate ergänzt werden müssen. Ich glaube, daß auch auf diesem Gebiet erhebliche Möglichkeiten existieren, gar nicht zu reden davon, was alles über Recycling entsprechend möglich ist.
Ich möchte nun zum Schluß kommen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Sehr gut!)

— Ich danke Ihnen für das Kompliment. — Mir scheint, daß wir in Zukunft eine Frage auf dem Gebiet von Forschung und Technologie sehr, sehr viel deutlicher angehen müssen, nämlich die Frage nach den Umverteilungswirkungen all der Probleme, die heute skizziert worden sind, auf die betroffenen Menschen und nach den Auswirkungen auf deren Arbeitsplatzbedingungen. Ich glaube, daß wir diesem Problem bisher zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet haben.
Wenn Sie mir am Schluß gestatten, einen Dank auszusprechen, dann tue ich das eigentlich in der Anmaßung des Jüngsten im Ausschuß, vielleicht desjenigen mit der geringsten Arbeitserfahrung. Es scheiden einige Kollegen aus der Ausschußarbeit aus. Ich habe mich in diesem Ausschuß bisher immer sehr wohlgefühlt, sage diesen Kollegen herzlichen Dank und hoffe, daß man sich auf andere Weise im Dialog weiterhin trifft.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822121200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Riesenhuber.

Dr. Heinz Riesenhuber (CDU):
Rede ID: ID0822121300
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Hauff hat in seiner Rede zu Beginn darüber gesprochen, welche gesellschaftlichen Gruppen in der Beurteilung der Ziele der Forschungspolitik mit der Bundesregierung übereinstimmen. Ich muß hier eines feststellen — dies ist in keiner Weise überraschend —: Seit Stoltenberg Forschungsminister war — und sogar schon vorher —, haben wir in den wesentlichen Zielen der Forschungspolitik eine durchgehende Kontinuität. Wenn Sie sich die Forschungsberichte und die Ziele, die stets zu Beginn als zentrale Ziele herausgestellt werden, ansehen, merken Sie, daß sich in den letzten Jahren wenig geändert hat, und das ist wichtig und richtig und gut so, denn wir brauchen Kontinuität
Herr Steger sagte, es sei etwas hinzugekommen. Das Wesentliche, was hinzugekommen ist, war im letzten Forschungsbericht die Frage der Technologiefolgenabschätzung. In der Frage der Technologiefolgenabschätzung können wir uns in diesem Hause sicher ganz schnell darauf einigen, daß sie nur dadurch als Thema überhaupt präsent geworden ist, daß die Opposition über Jahr und Jahre wiederholt hat, daß dies eines der zentralen Themen der zukünftigen Auseinandersetzung mit Technik überhaupt sein wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dadurch kam dieses Thema herein, und dadurch kamen die neuen Elemente. Insofern ist die Übereinstimmung in den Zielen keine Überraschung.
Die Frage ist und der Streit geht darum, welche Mittel wir einsetzen wollen, von welchen ordnungspolitischen Konzepten wir ausgehen und mit welchen Prioritäten wir arbeiten. Wir haben den Antrag zur Grundlagenforschung vor ungefähr einem Jahr eingebracht Bis dahin war die Grundlagenforschung in diesem Hause allenfalls beiläufig diskutiert worden. Die Diskussion hat gezeigt, daß die Aufnahme dieses Themas nützlich gewesen ist Sie hat gezeigt — und das war wichtig —, in welchen Bereichen Einvernehmen erreicht werden kann. Die heutige einstimmig zustande gekommene Beschlußempfehlung enthält durchaus wichtige Punkte; weil ich nicht wiederholen möchte, was wir hier festgelegt haben, nenne ich nur einige.
Wir gehen davon aus, daß sich staatliches Handeln auf die Notwendigkeit beschränkt, Kontinuität in einem forschungsfreundlichen Klima zu schaffen. Dies ist ein interessanter Maßstab. Wir wissen, daß die personelle Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik stärker werden muß, wenn wir die Probleme, vor denen wir stehen, lösen wollen. Wir gehen davon aus, daß Anreize und Arbeitsbedingungen gerade für junge Forscher so geschaffen werden bzw. beschaffen sein müssen, daß die Anziehungskraft der Grundlagenforschung auf diese jungen und leistungsbereiten Wissenschaftler ausreicht, um einen hochqualifizierten Nachwuchs sicherzustellen.
Wichtig für uns sind — auch da sind wir uns weitgehend einig gewesen — die Ergänzungen der Großforschungseinrichtungen. Wir wollten das in einem getrennten Antrag aufarbeiten, wir haben ihn eingebracht, und auch hier haben wir uns weitgehend geeinigt. Über alle diese Punkte, in denen wir uns — was wir mit Freude feststellen — einig sind,



Dr. Riesenhuber
möchte ich im einzelnen nicht sprechen, auch nicht über die Fachfragen, über die wir im Ausschuß im Detail gesprochen haben.
Aber es ist vielleicht ganz nützlich, über einige Punkte zu sprechen, in denen uns die Ausschußmehrheit in der Debatte nicht folgen konnte. Die Koalitionsfraktionen waren nicht bereit, die indirekte Forschungsförderung zu Lasten der Projektförderung zu stärken, d. h. die institutionelle Forschungsförderung in der Grundlagenforschung verstärkt auszubauen. Sie hat unseren Vorschlag abgelehnt, Grundlagenforschung in der Wirtschaft, die dort durchaus erfolgreich betrieben wird, durch Ausbau der indirekten Forschungsförderung zu stärken.
Nun ist in einigen Beiträgen — in dem Beitrag des Kollegen Hoffmann, auch in früheren Beiträgen von Herrn Steger — so diskutiert worden, als ob wir in diesen Fragen eine Geisterschlacht durchführten, als ob im Grunde die Frage, ob Marktwirtschaft und indirekte oder direkte Forschungsförderung zusammenpassen, ausgestanden sei.
Graf Lambsdorff, dessen Geist über dieser Runde schwebte, ist hier schon verschiedentlich lobend zitiert worden. Ich möchte mich hier nicht ausschließen. Graf Lambsdorff hat in Essen bei der berühmten Rede, auf die Sie sich berufen haben, festgestellt, daß auch der Bund bei Festlegung der Prioritäten innerhalb des Forschungs- und Entwicklungsbudgets den hohen Stellenwert der Grundlagenforschung noch stärker berücksichtigen muß und dafür durchaus die in vielen Fällen höchst problematische wirtschaftsnahe direkte Projektförderung zurückschrauben sollte.
Das ist genau der Punkt, über den wir hier streiten und wo wir auseinanderliegen. Ist es eine richtige, marktwirtschaftskonforme Politik, wenn wir den Bereich der Eingriffe des Staates in die Forschung stets weiter verstärken? Oder können wir davon ausgehen, daß wir verstärkt Modelle zur indirekten Forschungsförderung entwickeln, die ohne Vorgabe der Projekte durch den Staat eine Stärkung der Forschungskapazität und der Forschungsleistung der deutschen Wirtschaft bewirken?
Was Graf Lambsdorff hier sagt, entspricht genau dem Antrag, den wir im Ausschuß gestellt haben. Aber genau dieser Antrag ist im Ausschuß von SPD und FDP abgelehnt worden.

(Hasinger [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Ich möchte einmal eines wissen: Was bedeuten solche öffentlichen Aussagen von Liberalen? Es werden immer wieder öffentliche Aussagen gemacht, die wir nur unterstützen können. Aber wenn es dann zum Schwur kommt, dann stehen die Leute nicht zu der Position, die sie öffentlich erklärt haben. Das ist eine miserable Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Laermann hat im Fernsehen festgestellt — ich bedauere, daß er jetzt verhindert ist —, in der Forschungspolitik sei er sich mit der Union einiger als mit der SPD. Ja, warum sieht man das dann nicht in
der Abstimmung, wenn es hier um die Sache geht?
Meine Damen und Herren, der Unterschied zwischen der Politik des Forschungsministers und unserer Politik ist offenkundig. Es handelt sich zwar nicht um einen Unterschied zwischen schwarz und weiß, aber um einen solchen zwischen grundlegenden ordnungspolitischen Tendenzen. Der Forschungsminister vertraut überwiegend und verstärkt — das ist seine Politik in den vergangenen Jahren gewesen — auf die Steuerung von Prozessen, von Forschung durch Apparat, durch Administration. Er vertraut nicht auf den Markt. — Herr Forschungsminister, Sie schütteln den Kopf. Herr Forschungsminister, als diese Regierung die Verantwortung übernahm, betrug das Verhältnis von indirekter und direkter Forschungsförderung 1 : 2. Wir sind hier heute — einschließlich des Haushalts des Wirtschaftsministers — bei 1 : 10. Das bedeutet, daß der Bereich, in dem Sie direkt Themen vorschreiben, massiv ausgebaut worden ist. Wir halten das für ordnungspolitisch grundsätzlich problematisch.
Meine Damen und Herren, dabei streiten wir nicht darüber, daß der Staat auch große Aufgaben in der direkten Projektförderung hat. Es gibt hier eindeutig große, langfristige, riskante Projekte, wo der Staat eingreifen muß. Es gibt Projekte, die einen Querschnittscharakter über die Disziplinen hinweg haben, wo die Ordnungsgewalt des Staates durchaus hilfreich sein kann. Aber wenn wir hier einmal einige der wichtigen Bereiche, bezogen auf die letzten Jahre, abklopfen, dann erkennen wir, daß genau in diesem Bereich, wo staatliches Handeln nützlich und hilfreich gewesen wäre, im Grunde nichts geschehen ist, was genügt hätte.
Wir haben hier die Debatte über die Krebsforschung geführt, und wir werden sie wieder führen. Wir haben festgestellt, daß der Bericht der Bundesregierung über Jahre verzögert worden ist. Wir haben festgestellt, mit welcher Hilflosigkeit Frau Huber die sogenannte Große Krebskonferenz abgefahren hat. Wir haben festgestellt, daß die wesentlichen Voraussetzungen für die Forschung im einzelnen vom Staat nicht insgesamt organisiert worden sind. Wir haben über die Umweltforschung diskutiert. Es geht hier nicht um eine Antwort, in der gesagt wird: Soundsoviel hundert Millionen werden hineingeschüttet. Es kommt nie darauf an, was man hineinschüttet, sondern darauf, was herauskommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wichtig ist doch folgendes. Wir haben hier wesentliche Umweltgesetze gemacht, ohne die Grundlagenforschung dafür zu haben. Ich plädiere nicht dafür, daß man immer warten muß, bis man alles weiß, bevor man entscheidet, weiß Gott nicht. Aber wir müssen diese Grundlagenforschung langfristig und rechtzeitig so anlegen, daß sie stimmt.
Über die Technologiefolgenabschätzung, einen weiteren Bereich, über den die Bundesregierung seit Jahren spricht, im eigenen Hause aber nichts Entsprechendes gesagt hat, will ich hier nichts mehr im einzelnen sagen.



Dr. Riesenhuber
Wir haben in unserem ursprünglichen Antrag und im Ausschuß auf die Notwendigkeit hingewiesen, Eliten zu fördern. Dazu hat uns in der letzten Plenardebatte Kollege Hoffmann die Leviten gelesen. Er sagte, es könnte eine sehr intellektuelle Diskussion sein. Aber — so sagte Herr Hoffmann — mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit von Wissenschaft habe dies meistens sehr, sehr wenig zu tun. So spricht Herr Hoffmann über die Wissenschaft.
Die Max-Planck-Gesellschaft hat vor einer Woche durch ihren Präsidenten festgestellt, daß kein Land, das auf Forschung angewiesen ist, darauf verzichten kann, gezielt und umfassend Förderung von Eliten zu betreiben. Wenn hierzu — und dies ist im Ausschuß geschehen — die Diskussion überhaupt verweigert wird, wenn eine Auseinandersetzung über die Frage der Elitenförderung in der Sache nicht geführt wird, wenn dieses Thema als unkeusch, als unsittlich, als Zumutung gilt, werden wir dieses Problem in der Tat nicht angehen. Man kann Probleme auch dadurch töten, daß man die Diskussion ausschließt.

(Dr. Steger [SPD]: Wir fühlen uns von so viel Elite überwältigt!)

— Dies war ein konstruktiver Beitrag, der intellektuellen Lage des Herrn Steger angemessen.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Meine Freunde, bei der ganzen Diskussion geht es doch darum, daß wir Bedingungen für hervorragende Wissenschaft schaffen, und zwar in einer Weise, daß die Wissenschaft die Verantwortung für ihre Arbeit und für die fachliche, sachliche Bewertung ihrer Ergebnisse ungebrochen hat, daß nicht schon in die Wahl der Themen der Wissenschaft die Beurteilung einer gesellschaftlichen Wirksamkeit eingebracht wird. Die setzt dann ein, wenn die Wissenschaft zur Sache gekommen ist, wenn sich die Frage stellt, wie Ergebnisse der Wissenschaft in Technologie, in die Praxis umgesetzt werden können. Dies ist genau der Punkt, an dem eine verantwortliche politische Entscheidung über die Umsetzung durchzuführen ist — beispielsweise unter Aspekten des Umweltschutzes, Arbeitsplatzaspekten und genausowohl auch unter dem Aspekt der Humanisierung des Arbeitslebens. Hier liegt die Verantwortung der Politik, nicht aber in der Vorgabe von Themenkatalogen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, Herr Hauff hat festgestellt — und wir freuen uns darüber, daß dies so ist —, daß unser Land eine hervorragende Position bezüglich der Leistungen für die Forschung hat.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nötig, und das ist gut. Hier gibt es keinen Dissens. Es fragt sich jetzt aber: Was bedeutet dies im einzelnen für die Prioritäten? Offenkundig ist in den letzten Jahren nicht nur der Anteil der direkten Projektförderung zu Lasten der indirekten Förderung in der Wissenschaft gestiegen, sondern auch, und zwar massiv, der Anteil der Förderung der angewandten Forschung zu Lasten des Anteils der Grundlagenforschung.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt doch einfach nicht!)

Herr Minister Hauff, Sie sprachen von 30 %. Sie haben Spacelab mit einbezogen. Sie müßten aber von vergleichbaren Zahlen ausgehen. Wenn man gleiche Strukturen zugrunde legt — dies haben wir in der letzten Debatte vorgetragen, und es ist nirgends bestritten worden —, dann geht der Anteil der Grundlagenforschung im Haushalt des Forschungsministers von knapp einem Drittel bis unter ein Viertel zurück.
Das sieht der Wissenschaftsrat so wie wir. Deshalb warnt auch der Wissenschaftsrat den Forschungsminister davor, in wachsendem Maße anwendungsbezogene Forschung auf Kosten der Grundlagenforschung zu bevorzugen.

(Hasinger [CDU/CSU]: Hört! Hört Wir können darüber streiten, was als Maß für die Leistung einer Forschung — es sind doch nicht nur die Kosten, sondern es ist die Leistung, die zählt — angemessen ist. Hier gibt es einen großen Streit. Der Wissenschaftsrat bezieht sich in dieser Diskussion auf den „Science Citation Index". Herr Minister Hauff hat an anderen Orten vor kurzer Zeit darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland viermal soviel für die Grundlagenforschung ausgibt wie Großbritannien. Nach dem „Science Citation Index" ist festzustellen — und dies sagt der Wissenschaftsrat —, daß die Beiträge Großbritanniens zur Grundlagenforschung doppelt so relevant sind als die der Bundesrepublik. Da stimmt doch etwas nicht beim Verhältnis von Aufwand und Erfolg, wenn das Urteil des Wissenschaftsrates, der sich auf diese Basis bezieht, von Wert ist. (Zuruf von der SPD: Wie messen Sie so was?)


(Zustimmung bei der SPD) — Klatschen Sie noch nicht!

Es ist doch nicht wichtig, was wir bezahlen; es kommt darauf an, was wir erreichen können.
Das zeigt, daß Geld die Voraussetzung für eine vernünftige wissenschaftliche Arbeit ist — darüber gibt es keinen Streit. Aber es zeigt auch, daß anderes entscheidend sein dürfte. Entscheidend ist, ob es uns gelingt, Leistung zu ermutigen, Risikofreudigkeit bei der Wahl der Themen zu ermuntern, das forschungsfreundliche Klima zu schaffen über das sich Herr Hoffmann in der letzten Debatte lustig gemacht hat, über Spitzenforschung nachzudenken und darüber, warum wir bis heute nur ein rudimentäres System der Graduiertenförderung haben. Diese Diskussion ist bis jetzt nicht hinreichend geführt; wir werden dafür in der nächsten Woche etwas tun können.
Entscheidend ist, daß wir in der Politik auch mittelfristig verläßliche finanzielle Rahmenbedingungen der Forschung vorgeben, daß sich aber in die-



Dr. Riesenhuber
sem Rahmen die Forschung in Freiheit und in Verantwortung der Wissenschaftler entwickeln kann. Entscheidend ist, daß wir uns auf die Leistungsbereitschaft und auf den Ideenreichtum der Wissenschaftler verlassen, daß wir sie von der Politik aus nicht beengen, sondern diesen Ideenreichtum freisetzen. Die in der Tat in einzelnen Bereichen hervorragenden Leistungen der deutschen Wissenschaft haben uns hier durchaus zu ermutigen.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Sehr richtig!)

Entscheidend bleibt, daß die Idee des einzelnen, die ja auch gerade bei der Arbeit im Team, von dem wir alle heute leben, wesentlich ist, sich durchsetzen kann.
Wir begrüßen es, daß der Ausschuß in seiner Beschlußempfehlung in wichtigen Teilbereichen, aber eben nur in Teilbereichen, zu einem einstimmigen Votum gekommen ist. Wir begrüßen es, daß die Grundlagenforschung auch in der allgemeinen politischen Diskussion in Deutschland zunehmend den Rang gewinnt, der ihr zukommt. Sie ist die Grundlage für Innovation und für die Möglichkeit unseres Landes, in Zukunft zu bestehen.
Aber wie SPD und FDP die Forschungspolitik hier angelegt haben, ist ein ordnungspolitisch gefährlicher Irrweg. Es ist ein Weg, der zu einer zunehmenden Forschungslenkung führt. Und es ist nicht nur schlimm, daß es so ist, sondern auch, daß dies von Ihnen im Grunde genommen als Problem überhaupt nicht erkannt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Anhaltende Zurufe von der SPD)

Was wir brauchen, ist die Freiheit in der Forschung und die Verantwortung in der Politik — die Freiheit in der Forschung, für die wir den Rahmen schaffen, und die Verantwortung in der Politik. Wir brauchen hier ein Instrument, um dann tatsächlich eine verantwortliche Technologiefolgenabschätzung zu betreiben und nicht nur in allgemeinen Reden erbaulich darüber zu sprechen. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0822121400
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen der Ausschüsse.
Zuerst Punkt 28 der Tagesordnung: Bundesbericht Forschung VI, Drucksache 8/3858. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3858 unter I, den Forschungsbericht VI auf Drucksache 8/3024 zustimmend zur Kenntnis ' zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt weiter auf Drucksache 8/3858 unter II die Annahme einer Entschließung. Zu dieser Beschlußempfehlung liegt auf Drucksache 8/4158 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Neufassung vor. Wer dem Änderungsantrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/3858 unter II zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dies ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung: Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht Forschung. Der Ausschuß empfiehlt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, und die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so angenommen.
Punkt 30 der Tagesordnung: Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland, Drucksache 8/3879. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3879 die Annahme einer Entschließung. Hierzu liegt auf Drucksache 8/4175 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP vor. Wer diesem interfraktionellen Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dies ist so beschlossen.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dies ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 31 der Tagesordnung auf: Meeresforschung und Meerestechnik, Drucksache 8/3861. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3861 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobel — Enthaltungen? — Das ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 32 der Tagesordnung auf: Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen im Rat über ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm der EWG auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll, Drucksachen 8/3406, 8/3860. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3860, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Das hat das Haus getan.
Ich rufe Punkt 33 der Tagesordnung auf: Vorschlag eines Beschlusses des Rates für ein Mehrjahresprogramm der Gemeinsamen Forschungsstelle 1980 bis 1983, Drucksachen 8/2891, 8/3882. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3882, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Auch das hat das Haus durch die Beratung getan.
Ich rufe Punkt 34 der Tagesordnung auf: Vorschlag eines Beschlusses des Rates über ein technisches Forschungsprogramm auf dem Gebiet der Tonminerale und technischen Keramik, Drucksachen 8/3161 Nr. 67, 8/4099. Der Ausschuß schlägt auf Drucksache 8/4099 unter den Ziffern 1 und 2 vor, die EG-Vorlage zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Entschließung anzunehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.



Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe Punkt 35 der Tagesordnung auf: Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines zweiten mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für den Textil- und Bekleidungssektor, Drucksachen 8/2859, 8/4100. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4100 unter I und II, die Vorlage auf Drucksache 8/2859 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Entschließung anzunehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 17. Juni 1980, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.