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ID0822016400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 13, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Bitte die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zwei Enthaltungen in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist bei einer Enthaltung angenommen.
    Es liegen noch zwei weitere Beschlußempfehlungen zur Abstimmung vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4141 unter Ziffer 2 die Annahme von zwei Entschließungen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
    Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/4141 unter Ziffer 3, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung
    — Drucksache 8/3785 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

    — Drucksache 8/4090 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Löffler Carstens (Emstek)


    (Erste Beratung 208. Sitzung)

    Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. — Anderweitig wird das Wort auch nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten ein in die
    dritte Beratung.



    Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Bitte die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines . Strafrechtsänderungsgesetzes (... StrÄndG)

    — Drucksache 8/3911 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

    — Drucksache 8/4137 —
    Bericherstatter:
    Abgeordnete Dr. Linde Hartmann

    (Erste Beratung 216. Sitzung)

    Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.

    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Hartmann.


Rede von Klaus Hartmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur vier Jahre nach seinem Inkrafttreten soll also nunmehr der § 88a unseres Strafgesetzbuches, der die Befürwortung und öffentliche Propagierung bestimmter gegen den Bestand, die Sicherheit oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik gerichteter schwerer Straftaten unter Strafe stellt, wieder aufgehoben werden.
SPD und FDP begründen den vorliegenden Entwurf zunächst einmal damit, der § 88a sei überflüssig, da andere Vorschriften zur Verfügung stünden, um den sozialschädlichen Kern der Gewaltbefürwortung zu bekämpfen; es seien angeblich zu wenige Verfahren angefallen; daneben habe der § 88 a im Zusammenhang mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen Rechtsunsicherheit hervorgerufen, und Rechtsunsicherheit bestehe auch im Bereich von Kunst, Wissenschaft und Publizistik, wo die — wenn auch falsche — Vorstellung herrsche, daß die Strafvorschrift die Meinungsfreiheit einschränke; § 88a sei zu einer Art Negativsymbol geworden.
Meine Damen und Herren, es lohnt sich wirklich, diese vordergründige Argumentation, gewissermaßen lege artis, auseinanderzunehmen. Aus diesem Grunde ist für mich auch eine etwas längere Redezeit beantragt worden. Trotzdem will ich mich bemühen, es so kurz wie irgend möglich zu machen.
Ausschußberichte pflegen zwar das Schicksal zu haben, im Archiv zu verschimmeln, oft sind sie aber für die Nachwelt sehr aufschlußreich. Dafür haben wir hier einen klassischen Fall in Gestalt des Berichtes des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform vom 7. Januar 1976 auf Drucksache 7/4549. Der § 88a wurde ja erst durch diesen Sonderausschuß in die seinerzeitige Regierungsvorlage eines
Strafrechtsänderungsgesetzes eingefügt. Dazu heißt es dort u. a.:
Durch Propagierung von Gewalt kann, namentlich bei Jugendlichen, die Bereitschaft zur Verübung von Gewalt- und Terrortaten gefördert werden. Dies gilt insbesondere für Druckschriften mit genauen Anleitungen für Gewalt- und Terrorakte.
Der Ausschußbericht weist dann darauf hin, daß nach geltendem Recht Äußerungsdelikte dieser Art zwar schon nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht seien, stellt aber fest, daß in der Praxis diese Vorschriften nicht ausreichen.
Die Behauptung von SPD und FDP, der § 88a sei überflüssig, ist eine reine Formelbehauptung. Weder in der ersten Lesung noch in den Ausschußberatungen wurde ein einziges hartes Faktum dafür vorgetragen, daß sich seit der Einfügung des § 88 a in das Strafgesetzbuch die damals in eingehender Beratung für zutreffend gehaltenen Umstände zwischenzeitlich geändert hätten. Was heute für die Streichung des § 88a vorgebracht wird, wurde seinerzeit in aller Ausführlichkeit erwogen — ich will hier nicht auch noch die Protokolle des Strafrechtssonderausschusses zitieren — und widerlegt.
Der Generalbundesanwalt Professor Rebmann hat auf dem Deutschen Richtertag den § 88a sogar als in der Praxis nicht genügend tragfähig bezeichnet. Durch andere Vorschriften, die er genau bezeichnet hat und die ich jetzt aus Zeitmangel nicht aus seiner Rede zitieren will, die ja veröffentlicht worden ist, werde der inkriminierte Tatbestand, der durch eine Strafrechtsvorschrift erfaßt werden solle, nicht ausreichend erfaßt.
Zu dem Argument, es seien nur wenige Verfahren bzw. Verurteilungen nach § 88 a angefallen, verweise ich zunächst nochmals auf die Ausführungen des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs de With in der Fragestunde am 9. Mai 1979, wo er auf eine dieses Argument beinhaltende Frage des Kollegen Gansel antwortete:
Der Wert einer Vorschrift liegt auch darin, daß sie eine gewisse Abschreckungswirkung hat. Von Zeit zu Zeit ist das daran ersichtlich, daß entsprechende Delikte abnehmen. Gleichwohl kann der Wert einer solchen Vorschrift bestehenbleiben.
Im übrigen, meine Herren Kollegen von der Koalition, müßten Sie viele Strafvorschriften aufheben, wenn ihr strafrechtspolitischer Wert nach der Zahl der Verfahren oder Verurteilungen zu bemessen wäre. Mir liegt eine Erhebung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vor, nach welcher in den Jahren 1977 und 1978 im gesamten Bundesgebiet beispielsweise keinerlei Verurteilungen wegen Hochverrats — §§ 81 bis 83 —, Anwerben für fremden Wehrdienst, Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat erfolgt sind. Niemand denkt auch wohl daran, den Völkermord-Paragraphen 220 a des Strafgesetzbuches aufzuheben, nur weil er gottlob noch nicht angewendet werden mußte.



Hartmann
An diesem Beispiel kommt besonders deutlich zum Ausdruck, worauf es im gesamten Bereich des Strafrechts entscheidend ankommt: nämlich auf das in einer Strafvorschrift zum Ausdruck kommende Unwerturteil des Staates über ein bestimmtes Verhalten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Würde dieses Unwerturteil nicht zum Ausdruck gebracht, so würde dies zu einer sozialethischen Desorientierung der Bevölkerung führen. Dies ist wohl auch der Grund dafür, daß nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts, womit der Rauschgiftmißbrauch, die Rauschgiftkriminalität bekämpft werden soll, richtigerweise die Verherrlichung des Betäubungsmittelmißbrauchs in § 28 Abs. 1 Nr. 11 dieses Entwurfs unter Strafe gestellt werden soll, um den Schutz jugendlicher und psycholabiler Personen zu verstärken.
Weitere Beispiele dafür, daß schwerwiegende Strafvorschriften selten zur Verurteilung von Straftätern herangezogen werden müssen, könnte ich Ihnen nennen, abgesehen von der Dunkelziffer derjenigen Fälle, wo aus der Strafverfolgungsstatistik wegen der Zusammenfassung von mehreren Delikten genaues nicht ersichtlich ist. In allen diesen Fällen denkt doch niemand daran — so hoffe ich jedenfalls —, die entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches aufzuheben, abgesehen vielleicht von denjenigen, die das gesamte Strafrecht in Frage stellen, weil es nach ihrem Menschenbild keine individuelle Schuld, sondern nur gesellschaftliche Kriminalitätsursachen gibt.
Wer gegen Strafvorschriften verstößt, hat strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen zu gewärtigen. Es ist überhaupt kein Grund ersichtlich, den in § 88a des Strafgesetzbuches erfaßten Täterkreis diesbezüglich zu privilegieren. Mit keinem einzigen harten Faktum hat auch hier die SPD/FDP ihre diesbezüglichen Behauptungen untermauern können. Auch hier handelt es sich um reine Formelbehauptungen.
Soweit behauptet wird, daß solche strafprozessualen Maßnahmen die Gefahr eines zu weitgehenden Eingriffs in den besonders geschützten Bereich der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Freiheit von Kunst und Wissenschaft mit sich bringen, läßt sich auch hier Überzeugendes entgegensetzen, was ich auch gleich tun werde: Daß der § 88a des Strafgesetzbuches die Meinungsfreiheit tatsächlich einschränkt, behauptet die SPD/FDP selbst nicht Ich verweise dazu auch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Februar 1979, in welcher ausgesprochen ist, daß der § 88a weder die Meinungsfreiheit unzulässig einschränkt noch zu einer Verwirkung von Grundrechten führt
Nein, der SPD/FDP genügt, daß in manchen Kreisen die von ihr selbst als falsch erkannte Vorstellung herrscht, der § 88a des Strafgesetzbuches schränke die Meinungsfreiheit ein; auf Grund dieser falschen Vorstellung sei die Vorschrift auf alle Fälle zu einer Art Negativsymbol geworden. In gewissen Publikationen werde der § 88a des Strafgesetzbuches als der sogenannte „Maulkorb-Paragraph" apostrophiert, und deshalb sei er aufzuheben.
Es ist geradezu absurd, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie hier die ausdrücklich als falsch erkannte Vorstellung bestimmter Kreise zum Maßstab der allgemeinen Gesetzgebung gemacht wird. Hier wird der Kantsche Imperativ, den gerade der Herr Bundeskanzler so häufig im Munde zu führen pflegt, pervertiert. Die Gesetzgebung soll die Grundsätze befolgen und den Maßstäben entsprechen, nach denen eine bestimmte, interessierte Minderheit zu handeln beliebt
Mit dem Spannungsverhältnis zwischen § 88a des Strafgesetzbuches und Meinungsfreiheit, Pressefreiheit sowie Freiheit von Kunst und Wissenschaft hat sich der Strafrechtssonderausschuß ebenfalls auseinandergesetzt Er hat gesehen, daß die Grenzen zwischen strafwürdigem Verhalten einerseits und künstlerisch oder demokratisch legitimen Aussagen andererseits fließend und vom Gesetzgeber nicht in allen Fällen hinreichend genau festzulegen sind.
Zur Verhinderung von Eingriffen — sei es auch nur durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen — in den von der Verfassung besonders geschützten Bereich der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit sowie der Freiheit von Kunst und Wissenschaft wird denn auch die Strafbarkeit der Befürwortung von Gewalttaten durch § 88a des Strafgesetzbuches ausdrücklich auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Befürwortung bestimmt und geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern, sich durch die Begehung solcher Taten für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einzusetzen.
Im Ausschußbericht heißt es dazu — und dies möchte ich wirklich wörtlich zitieren —:
Damit ist sichergestellt, daß die Befürwortung von Gewalttaten im Ausland, etwa als Widerstand gegen eine Diktatur, von der Strafvorschrift ebenso wenig erfaßt wird, wie eine Äußerung im Rahmen einer Diskussion über die Grenzen des Widerstandsrechts nach Artikel 20 Abs. 4 GG. Darüber hinaus wird durch Bezugnahme in § 88 a Absatz 3 auf den — in der Entwurfsfassung verdeutlichten — § 86 Abs. 3 StGB
— von dem in der ganzen bisherigen Diskussion überhaupt nie die Rede war —ausdrücklich hervorgehoben, daß eine Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten nicht eintritt, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient



Hartmann
Nichts, aber auch gar nichts, ist von der SPD/FDP vorgebracht worden, was den Schluß zuließe, daß diese seinerzeit erfolgte Bezugnahme auf den zu diesem Zweck extra präzisierten § 86 Abs. 3 des Strafgesetzbuches nicht ausreiche, um strafbare von nicht strafbaren Äußerungshandlungen wirksam abzugrenzen. Meine Damen und Herren, so schwierig ist diese Abgrenzung nun doch wirklich nicht, es sei denn, man ist rechtsblind oder man will nicht abgrenzen.
In unserem Strafrecht gibt es schwierigere Abgrenzungsprobleme. Das wissen alle, die mit der Rechtsanwendung in diesem Rechtsgebiet jemals zu tun gehabt haben. Solche schwierigeren Abgrenzungsprobleme gibt es z. B. bei der Abgrenzung zwischen Mord und Todschlag oder im Falle der Notwehr. Diese Abgrenzungsprobleme müssen bei der Rechtsanwendung doch auch bewältigt werden. Sie werden ja auch bewältigt, ohne daß einem gleich in den Sinn kommt, die ganzen Vorschriften aufzuheben.
Oder wollen Sie, so frage ich Sie, meine Herren Kollegen von der Koalition, sich etwa die Agitation des „Informations-Dienstes zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten" zu eigen machen, in der gegen eingeleitete Verfahren nach § 88 a natürlich kräftig vom Leder gezogen worden ist. Die Fälle, derer sich diese Publikation besonders angenommen hat, sind sämtlich im Umfeld des Terrorismus angesiedelt. Verfahrensgegenstand war z. B. die Verbreitung einer Zeitung der Revolutionären Zellen mit dem Titel „Revolutionärer Zorn" oder einer „Dokumentation" der „Schwarzen Hilfe Fulda" über die Rote Armee Fraktion mit einem Inhalt, der eben durch § 88 a inkriminiert ist.
Gerade auf die gewaltorientierten publizistischen Aktivitäten einer solchen Untergrundszene, die heute diese Ausrichtung hat und morgen eine andere haben kann, zielt der § 88 a. Es soll der Gefährdung der Allgemeinheit durch die Schaffung eines psychischen Klimas, in dem schwere Gewalttaten gedeihen und nachgeahmt werden, wie es in der Begründung des seinerzeitigen Strafrechtsänderungsgesetzes heißt, entgegengewirkt werden, ebenso einem Mißbrauch der grundgesetzlich garantierten Meinungs- und Redefreiheit durch eine zunehmende Radikalisierung der Meinung und eine wachsende Verwilderung der Methoden politischer Auseinandersetzungen, wie es im Vorschlag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom Juni 1972 heißt, auf die die Einfügung des § 88 ja letztlich zurückgeht. Ist dies, so frage ich, nicht aktueller denn je? Siehe Bremen, siehe die Ausschreitungen und Kampagnen gegen Franz Josef Strauß etc.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Leider wahr!)

Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft sind Eckpfeiler unserer demokratischen Verfassungsordnung. Der Mißbrauch dieser Freiheiten verdient nicht den Schutz unserer Rechtsordnung und auch keinen Freibrief. Beim § 88 a verwechseln SPD und FDP wieder einmal Liberalität mit Permissivität. Die rechtstreuen Bürger unseres Landes verstehen es nicht, wenn straflos die
Hetze gegen den Bestand und die Sicherheit unserer Republik und gegen unsere Verfassungsgrundsätze propagiert werden darf.
Es ist an den Haaren aus einer ganz bestimmten Ecke herangezogen, wenn behauptet wird, der § 88 a habe das geistige Klima in der Bundesrepublik negativ beeinflußt und führe zu einer Quasi-Zensur. Daß dies nicht zutrifft, hat die Bundesregierung ja selbst sehr nachdrücklich in der Fragestunde am 9. Mai 1979 — Herr Staatssekretär de With, bitte lesen Sie Ihre damaligen Aussagen im Protokoll nach -- und in Ihrer Antwort vom 17. Januar 1980 auf eine Kleine Anfrage der Koalitionsfraktionen bekräftigt. Herr Kollege Linde, in der ersten Lesung wollten Sie mich aufspießen, weil ich mich auf diese damalige Fragestunde bezogen habe. Sie sagten, das liege ja ein Jahr zurück; diese Ausführungen stammten ja vom 9. Mai 1979. Ich habe dann nochmals klargestellt, daß das, was damals am 9. Mai 1979 von der Bundesregierung gesagt worden ist, am 17. Januar 1980 — und das ist ja nun wahrhaftig nicht lange her — expressis verbis bestätigt worden ist. Es hat geheißen, daß kein Anlaß bestehe, von den damals in der Fragestunde gegebenen Auskünften abzuweichen. Wir wissen alle, wie es zustande gekommen ist, daß dieser Paragraph gestrichen werden soll. Das ist eine Koalitionsvereinbarung, das sind Parteitagsbeschlüsse.
Meine Damen und Herren, die Freigabe der verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten ist weder aus Gründen der Rechtsanwendung noch aus rechtspolitischen Gründen noch aus dem Selbstverständnis eines liberalen, aber wehrhaften Rechtsstaates heraus zu begründen. Es gibt kein einziges überzeugendes Argument dafür, nicht ein einziges.

(Broll [CDU/CSU]: Richtig!)

Was hier obwaltet, ist purer Opportunismus, ist Anbiederei,

(Dr. Linde [SPD]: Vorsichtig!)

ist der Meinungsdruck der äußersten Linken und die teils naive, teils leichtfertige Gefährlichkeit, ihre publizistischen gegen unsere Ordnung gerichteten Aktivitäten unter dem Vorwand angeblicher Liberalität zu privilegieren. Von uns kriegt dieser Gesetzentwurf nicht eine einzige Stimme. — Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schweitzer [SPD]: Es sind auch nur sechs da! — Wehner [SPD]: Wieviel haben Sie denn?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Linde.