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ID0822014400

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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSUFraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze in der vom Finanzausschuß empfohlenen Fassung zu. Ziel des vorliegenden Entwurfes ist es vor allem, besonderen Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht entgegenzuwirken, durch die erhebliche, sachlich nicht gerechtfertigte Steuervorteile erzielt werden können.
    Insbesondere der neu formulierte § 15 a des Einkommensteuergesetzes entspricht in der Sache unseren seit langem vorgetragenen Forderungen; er geht ja auch im wesentlichen auf die Initiative des Bundesrates zurück. Mit diesem § 15a des Einkommensteuergesetzes wollen wir die Fehlleitung volkswirtschaftlichen Kapitals in sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften verhindern, deren primärer Zweck nicht die Erzielung von Einkünften, sondern die Erzielung von Steuerersparnissen ist. Dazu soll die steuerliche Anrechnung von Verlusten bei Gesellschaftern auf den Betrag begrenzt werden, für den der Gesellschafter tatsächlich haftet. Die CDU/CSU hat die Befürchtungen, daß aus der Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten bei beschränkt haftenden Unternehmern Nachteile insbesondere für die typische Familienkommanditgesellschaft entstehen könnten, sehr ernstgenommen. Indem wir im Finanzausschuß klargestellt haben, daß in den steuerlich maßgeblichen Haftungsrahmen auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einbezogen wird und daß dies auch für Darlehen gilt, die ein beschränkt haftender Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, haben wir, wie wir glauben, die Gefahren für die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der klassischen Kommanditgesellschaften hinreichend eingegrenzt.
    Wir haben eine Ausnahme von der Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten bei negativem Kapitalkonto nur im Rahmen des Berlinförderungsgesetzes zugelassen, weil wir glauben, daß im Rahmen der Berlinförderung auf dieses Instrument nicht verzichtet werden kann.

    (Zustimmung)

    Bei allem sachlich Positivem dieser Regelung zeichnen sich dieser Gesetzentwurf insgesamt und gerade auch der neue § 15 a im Einkommensteuergesetz wieder einmal durch außerordentliche Kompliziertheit aus. Einen Beitrag zur Steuervereinfachung wird dieses Gesetz gewiß nicht leisten. Wenn wir dennoch bei allen Bemühungen eine einfachere Regelung nicht finden konnten, dann bestätigt sich einmal mehr unsere These, daß die Kompliziertheit der Steuergesetze eine zwangsläufige Folge der insgesamt hohen Steuerbelastung ist. Je höher die Steuerlast wächst, um so stärker wird der Druck, die Besteuerung zu vermeiden oder zu umgehen, und um so komplizierter werden die notwendigen gesetzlichen Regelungen, um so perfektionistischer wird der bürokratische Vollzug, um die sich immer



    Dr. Schäuble
    neu bildenden Lücken in der Besteuerung zu schließen.

    (Zurufe des Abg. Kühbacher [SPD] und weiterer Abgeordneter der SPD)

    — Herr Kollege Kühbacher, das ist doch eine gemeinsame Erfahrung, die wir machen. Dieses Problem, unter dem wir leiden, ist in der Finanzwissenschaft übrigens gar nicht neu. Deswegen dürfen wir uns alle nicht zuviel Hoffnungen machen, was Steuervereinfachung anbetrifft. Diesen Zusammenhang muß man, wie ich glaube, immer wieder aufzeigen.

    (Kühbacher [SPD]: Sehr richtig!) — Sehr schön, daß Sie mir zustimmen.

    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt auch die Verbesserungen im Gesetzentwurf zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte, die durch die Neuformulierung des § 34c des Einkommensteuergesetzes bzw. des § 26 des Körperschaftsteuergesetzes geschaffen werden. Diese Neuregelungen erlauben in Zukunft, daß im Ausland gezahlte Steuern auf die entsprechende deutsche Steuer angerechnet werden können.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. von Weizsäcker)

    In den Fällen, in denen diese Anrechnung auch in Zukunft nicht möglich sein wird oder in denen diese Anrechnung die Doppelbesteuerung nicht zureichend vermeiden kann, bleibt die Möglichkeit, diese im Ausland gezahlten Steuern auch in Zukunft vom Gesamtbetrag der in Deutschland zu versteuernden Einkünfte abzusetzen.
    Wir ersetzen schließlich den in der Praxis insgesamt nicht bewährten § 39 des Körperschaftsteuergesetzes durch einen neuen § 50 c im Einkommensteuergesetz. Wir wollen damit die einmalige Besteuerung von Gewinnen bei Veräußerung von Anteilen an Körperschaften sicherstellen. Zugleich schaffen wir mit dieser Neuregelung — jedenfalls hoffen wir das alle gemeinsam — die durch § 39 des Körperschaftsteuergesetzes verursachte Behinderung beim Erwerb von Anteilen, die von Ausländern an Inländer veräußert werden und wo sich in der Praxis Wettbewerbsbehinderungen ergeben haben, ab.
    Dem Ziel, eine definitive Besteuerung von von Körperschaften ausgeschütteten Gewinnen mit 36 % Körperschaftsteuer zu sichern, sollte auch der im Regierungsentwurf vorgesehene § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes dienen. Schon der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die im Regierungsentwurf vorgesehene Erfassung nur des Fremdkapitals, das gegen gewinnabhängigen Ertrag von nichtanrechnungsberechtigten, also nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern, der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht ausreichen kann, sondern daß auch andere Umgehungsformen dieser Definitivbesteuerung ausgeschlossen werden müssen.
    Obwohl die Bundesregierung dieses Problem seit Jahren kennt, hat sie sich nicht zu einer Lösung imstande gesehen. Sie trägt damit eine schwere Verantwortung für zunehmend wachsende Ausfälle
    beim Körperschaftsteueraufkommen. Die Herausnahme dieser Problematik aus dem jetzt zu verabschiedenden Gesetz ist der CDU/CSU außerordentlich schwergefallen, und die Koalition muß sich vorhalten lassen, daß eine große Lücke in der Besteuerung der Körperschaften nicht geschlossen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir außerdem, meine Damen und Herren von der SPD — ich sage das mit allem Ernst und Nachdruck —, aus Ihren Reihen hören, daß das sogenannte Gewerkschaftsmodell in jedem Fall auch für die Zukunft steuerbefreit bleiben soll, wie das etwa der Kollege Spöri in einer Presseerklärung gesagt hat,

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    dann werden damit ja andere, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anteilseigner durch solch unverantwortliches Gerede geradezu aufgefordert, das Gestaltungsmodell der gewerkschaftseigenen Unternehmen zu übernehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dem Satz „Streikgelder der Gewerkschaften oder Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften dürfen nicht besteuert werden" kann dieses Problem nicht abgetan werden. Es geht hier überhaupt nicht um einen Angriff auf den Deutschen Gewerkschaftsbund,

    (Zurufe von der SPD)

    sondern um die Vermeidung schwerwiegender Wettbewerbsverzerrungen und um die Sicherung des Steueraufkommens. Wirtschaftliche Unternehmen können sich nicht deshalb im Ergebnis weitgehend steuerbefreit im Wettbewerb bewegen, weil ihr Kapital von steuerfreien Körperschaften oder von ausländischen Anteilseignern gehalten wird.
    Herr Kühbacher, weil Sie hier so munter sind, muß ich einmal Ihre Presseerklärung von damals heraussuchen. Wer sich noch daran erinnert, wie ernst wir alle bei der Vereinsbesteuerung das Problem der Wettbewerbsverzerrungen bei vergleichsweise Bagatellbeträgen genommen haben, der kann Ihnen die Frage nicht ersparen, warum denn der Wettbewerbsgesichtspunkt dann nicht gelten soll, wenn es um Steuerausfälle in Höhe von vielen Millionen etwa bei gewerkschaftseigenen Unternehmen geht

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Kühbacher, Sie haben in einer Presseerklärung vom 23. April dieses Jahres zum Thema Vereinsbesteuerung erklärt:
    Die Vorstellung des Bundesrates, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der Vereine ... durch eine Minderung der Belastung im Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Vermögensteuerbereich zu begünstigen, führt zu Wettbewerbsverzerrungen, die der übrigen Wirtschaft schaden und die dazu geeignet sind, den eigentlichen Vereinszweck immer mehr in Richtung Gewerbetätigkeit zu drängen.



    Dr. Schäuble
    Meine Damen und Herren, wenn Sie nur noch ein klein wenig die Konstanz der Maßstäbe, die Sie anlegen, gelten lassen, dann können Sie nicht umhin, diese Lücke im Körperschaftsteuersystem, die ja im Ergebnis zu einer Aushöhlung des gesamten Systems unseres Körperschaftsteuerrechts führen wird, zu schließen. Wir haben doch in diesen Wochen ganz konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis, daß die Unfähigkeit der Regierungskoalition, dieses Problem jetzt zu lösen, und die Ankündigungen, die seitens der SPD noch hinzukommen, heute dazu führen, daß sich die Dimension des Problems dramatisch erweitert,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    indem eben zur Zeit andere, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anteilseigner zu entsprechenden Gestaltungsformen greifen; und das sind sowohl steuerfreie Anteilseigner als auch nicht unbeschränkt steuerpflichtige, d. h. ausländische Anteilseigner. Dann, meine Damen und Herren, wenn wir diese Tür nicht verschließen, können wir im Grunde a la longue das System unseres Körperschaftsteuerrechts vergessen.
    Hinzufügen muß ich: In einer Zeit, in der der Finanzminister praktisch jede Woche den haushalts-
    und finanzpolitischen Offenbarungseid leisten muß und geleistet hat — wenn ich nur, Herr Kollege Ritz, an die Diskussion über die Finanzierung des EG-Kompromisses denke —, muß die Unfähigkeit der Koalition, diese enormen Ausfälle beim Körperschaftsteueraufkommen zu vermeiden, besonders bedrücken.
    Meine Damen und Herren, angesichts des Zeitdrucks, unter dem wir standen, und angesichts der Notwendigkeit, wenigstens im Bereich der Verlustzuweisungsgesellschaften eine Neuformulierung des § 15a zu verabschieden, haben wir uns im Finanzausschuß am Ende darauf geeinigt, mit der vorgelegten Entschließung die Lösung des Problems auf den Beginn der kommenden Legislaturperiode zu verschieben. Wir fordern mit dieser Entschließung die künftige Bundesregierung auf, das Versäumte unverzüglich nachzuholen. Wir von der CDU/CSU-Fraktion verbinden damit die Erwartung, daß in der neuen Legislaturperiode eine sachgerechte Lösung gefunden und auch von allen Beteiligten — das sage ich mit großem Ernst und Nachdruck — akzeptiert werden wird, eine Lösung, die diese große Lücke in der Besteuerung der Körperschaften schließt und die die Wettbewerbsneutralität des Körperschaftsteuersystems wiederherstellt.
    Meine Damen und Herren, wer von Steuergerechtigkeit nicht nur redet, sondern Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsneutralität des Steuersystems auch wirklich will, ist in dieser Frage gefordert. Wir werden zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine schwere Aufgabe zu bewältigen haben. — Ich habe schon zu Beginn erklärt, daß wir dem Gesetz in der vom Finanzausschuß empfohlenen Fassung zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Spöri.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Schäuble zumindest punktuell sachlich gesprochen hat,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur sachlich!)

    kann ich mich in der Diskussion über diesen Gesetzentwurf auf zwei Punkte beschränken. Da ist zunächst einmal das Problem der sogenannten Abschreibungsgesellschaften, und da sind zum zweiten die von Herrn Schäuble angesprochenen Umgehungsmöglichkeiten bei der Körperschaftsteuer.
    Ich finde es erfreulich, daß auch Herr Schäuble diese Änderung, die wir vorgenommen haben, nämlich die Einfügung des § 15a des Einkommensteuergesetzes, unter ihrem wichtigen Gerechtigkeitsaspekt gesehen hat, eine Änderung, mit der ja in Zukunft verhindert wird, daß sich irgendwelche privilegierten Einkommensbezieher über Verlustzuweisungsstrickkonstruktionen steuerlich Verluste anrechnen lassen, die sie persönlich überhaupt nicht haben. Ich finde es wirklich bemerkenswert, daß Sie, Herr Schäuble, diesen Gerechtigkeitsaspekt hier in der Debatte akzeptiert haben, denn das war in der ersten Lesung nicht in dieser deutlichen Akzentuierung der Fall.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich freue mich; hindern Sie mich bitte nicht an dieser Freude.
    Herr Schäuble, ich möchte es einmal ganz drastisch sagen: Für die Mehrzahl der mittleren und der kleineren Verdiener in diesem Lande war die Möglichkeit, sich über das sogenannte negative Kapitalkonto Verluste zurechnen zu lassen, die überhaupt nicht den realen persönlichen Verlusten entsprachen, weder eine gebräuchliche noch eine real praktizierbare Möglichkeit der Steuerumgehung. Diese kleinen Lohnsteuerzahler, die ihre Lohnsteuer über das Lohnbüro abgeführt haben, waren zu recht erbittert, wenn sie aus Illustrierten- oder Zeitungsberichten über Abschreibungsskandale erfuhren, welche Möglichkeiten und Schlupflöcher im Steuerrecht jene Findigen haben, von deren Einkommen der Durchschnittsverdiener nur träumen kann.
    Insofern danken wir der Bundesregierung

    (Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Und dem Bundesrat!)

    für die solide und gründliche Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs. Sicher sind Impulse dazu auch aus dem Bundesrat gekommen. Ich finde es beispielhaft, daß ein Gesetz so harmonisch vorbereitet wird. Das soll in der Debatte hier überhaupt nicht ausgeklammert werden. Das war sehr konstruktiv. Dieses Beispiel von Föderalismus sollten wir in der Steuergesetzgebung öfters praktizieren.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: In den Entwürfen der Bundesregierung!)

    Wir sind froh, mit dem Gesetzentwurf dieses leidige Steuerloch in diesem Jahr stopfen zu können.



    Dr. Spöri
    Ich warne nur davor, die bedeutenden Fehlentwicklungen zu unterschlagen, die in diesem Bereich stattgefunden haben. In diesem Zusammenhang sind ja nicht nur ein paar dubiose Pleiteobjekte zu erwähnen, durch die eine skandalöse Kapitalvernichtung stattgefunden hat, z. B. im Baubereich, in der Filmbranche, bei der Erdgassuche oder bei der Erdölsuche. Darüber hinaus sind Milliarden DM an Investitionskapital weder marktwirtschaftlich sinnvoll gelenkt noch staatlich gezielt angelegt worden. Diese Milliarden DM wurden lediglich nach dem Prinzip der Steuerumgehung angelegt Wenn aus der Steuersparbranche unter Berufung auf marktwirtschaftliche Ordnungsprinzipien der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf kritisiert wird, kann ich nur sagen, daß diese Praxis, Investitionskapital mit dem Versprechen anzulocken, daß garantiert steuerlich absetzbarer Verlust produziert wird, das genaue Gegenteil von Marktwirtschaft war. Das war eine Perversion

    (Zustimmung des Abg. Kühbacher [SPD])

    der marktwirtschaftlichen Mechanismen, die nicht verniedlicht werden sollte.
    Herr Schäuble hat von den Steuermehreinnahmeeffekten gesprochen die durch Praktizierung steuerlicher Gerechtigkeit erzielbar seien. Ich gehe auf diesen Aspekt ganz kurz ein. Der Gesetzentwurf bringt durch die Abschaffung des herkömmlichen Verlustzuweisungsmodells — gucken Sie sich das in der Vorlage mal an — immerhin 500 Millionen DM zusätzliche Steuereinnahmen. Das ist kein Pappen-stil. Selbst wenn wir jene Steuerverluste abziehen, die dadurch entstehen, daß wir die Doppelbesteuerungseffekte bei Auslandseinkünften abbauen, bleiben immerhin 300 Millionen DM für die öffentlichen Kassen übrig. Das ist eine ganz wesentliche Summe. Dies ist ein Beispiel, wie man durch Abbau steuerlicher Privilegien in diesem Staat die öffentliche Finanzsituation entlasten könnte.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sollten in der nächsten Legiuslaturperiode diese Beispiele öfters wiederholen.

    (Kühbacher [SPD]: Jeden Monat einmal!)

    Lassen Sie mich noch auf ein Argument gegen diesen Gesetzentwurf eingehen, das jetzt aus der Abschreibungsbranche vorgebracht wird. Manche, die sich sachlich nicht durchgesetzt haben, sagen: Ihr braucht diesen Gesetzentwurf überhaupt nicht zu verabschieden, weil gegenwärtig auf dem Markt überhaupt keine Verlustzuweisungsprojekte mehr angeboten werden. Schlössen wir uns diesem Argument an, so könnten wir mit Sicherheit damit rechnen, daß innerhalb eines Jahres an diesem Markt dieselben alten Sumpfblüten wieder blühen. Diese flexiblen Abschreibungsartisten würden ihre alte Trickkiste wieder aufmachen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf dringend notwendig.

    (Beifall bei der SPD)

    Niemand sollte aber im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf der Illusion verfallen, damit seien alle Steuerschlupflöcher im Bereich der Steuersparbranche verstopft. Wir wissen, daß es auf diesem Markt eine große Kreativität gibt Deshalb haben wir, um gleich vorzubeugen, andere Steuerumgehungskonstruktionen in diesem Gesetzentwurf verhindert. Aber auch damit ist diese Kreativität nicht entscheidend gebrochen; das sehen wir. Deswegen wäre es notwendig, daß wir in der nächsten Legislaturperiode weiter flankierend gesetzgeberisch initiativ werden, um andere unseriöse Praktiken, z. B. im Bereich der Warentermingeschäfte, in Zukunft zu unterbinden.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, ich denke hier z. B. an das liegengebliebene Vermögensanlagegesetz.
    Nun noch eine Anmerkung zu dem Punkt, den Sie zum Schluß angesprochen haben, Herr Schäuble. Sie haben von den Umgehungsmöglichkeiten bei der Körperschaftsteuer gesprochen. Wir alle wissen, daß gegenwärtig die Gefahr besteht, daß das neugeschaffene Körperschaftsteuerrecht durch ausländische Muttergesellschaften unterhöhlt wird; das haben Sie richtig beschrieben. Wir waren im Ausschuß alle der Meinung, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagene „kleine Lösung" gegenwärtig nicht ausreichend ist, um alle diese Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern. Deswegen haben wir über den besten Weg diskutiert, wie man hier weiterkommen kann. Ich verstehe es nicht, meine Damen und Herren, wenn hier in der Diskussion jetzt der Eindruck hervorgerufen wird, als ob jemand etwas hätte verhindern wollen. Sie alle haben in der Resolution, die wir dem Parlament empfohlen haben, zum Ausdruck gebracht, daß die vorgeschlagene „kleine Lösung" unzureichend ist, daß aber auch die Diskussionsansätze, die der Bundesrat alternativ eingebracht hat, nicht ausreichend sind. Dies ist auch von seiten des BDI gesagt worden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier klar zum Ausdruck bringen: Wir sind zwar dafür, daß die Bundesregierung bis 1981 eine umfassendere Lösung vorschlägt, aber ich möchte ebenso klar für die SPD-Bundestagsfraktion zum Ausdruck bringen, daß wir keine umfassendere Lösung dergestalt akzeptieren werden, die multinationalen Unternehmen über jetzt noch unbekannte Gesellschaftskonstruktionen weiterhin Schlupflöcher läßt, die aber auf der anderen Seite mit Sicherheit eine inländische Konstruktion trifft, nämlich die Gewerkschaftskonstruktion. Wir gehen davon aus, daß die Gewerkschaftliche Unternehmenskonstruktion — diese Differenzierung haben Sie hier nicht berücksichtigt, Herr Schäuble — erwiesenermaßen bereits vor der Körperschaftsteuerreform 1977 bestand. Wir halten es für vertretbar, daß man diese Konstruktion in der Diskussion nunmehr mit den Praktiken gleichsetzt, die — schon zeitlich gesehen — eine reine Ausweichreaktion auf das neue Körperschaftsteuerrecht von 1977 darstellen.

    (Beifall bei der SPD — Abg. Dr. Schäuble [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Herr Schäuble, ich habe nur noch einen Satz. —



    Dr. Spöri
    Abschließend möchte ich sagen, daß die SPD-Bundestagsfraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt, wenn auch mit einigen kleinen Vorbehalten. — Dabei schaue ich z. B. auf meinen Kollegen Claus Grobecker, der sich sehr wirkungsvoll für seine Weserregion eingesetzt hat. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil wir sehen, daß er einen wesentlichen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land darstellt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)