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ID0822014200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz, das zur endgültigen Beschlußfassung vorliegt, ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Markstein, eine konsequente Fortsetzung einer als richtig erkannten energiepolitischen Konzeption.
    Bereits in der ersten Lesung des Gesetzes habe ich die einzelnen Elemente dieses Konzepts dargelegt; deswegen will ich sie hier nur ganz kurz wiederholen: die optimale Nutzung der heimischen Kohlelagerstätten — wichtige Voraussetzung hierfür ist eine langfristige Absatzsicherung für die Kohle in ihrem wichtigsten heimischen Absatzbereich, der Kraftwirtschaft —, die weitere Zurückdrängung des Öls und längerfristig auch des Gases aus der E-Wirtschaft und damit Verstärkung der Sicherheit der Stromversorgung, die Gewährleistung der notwendigen längerfristigen Planung von Kohlebergbau und Stromwirtschaft. Durch diese an die Grenzen der Leistungsfähigkeit des deutschen Steinkohlebergbaus gehende langfristige und umfangreiche Lieferbindung wird eine politisch entscheidende Voraussetzung für den notwendigen Ausbau auch der Kernenergie geschaffen. — Ich stimme ausdrücklich dem zu, was der Kollege Wolfram hierzu gesagt hat.

    (Beifall des Abg. Zywietz [FDP])

    Der deutsche Steinkohlebergbau hat diesen Zusammenhang selbst ausdrücklich anerkannt, ebenso die beteiligten Gewerkschaften. — Schließlich: Öffnung des Wärmemarktes und der Verstromung für die Importkohle.
    Voraussetzung für die Ihnen zur Beschlußfassung vorliegende Lösung war die Vereinbarung zwischen dem Steinkohlebergbau und der E-Wirtschaft über die Verlängerung und Aufstockung des 33-Millionen-Tonnen-Vertrages und eine parallele Vereinbarung zwischen Kohle und industrieller Kraftwirtschaft. Ich schließe mich dem Dank, den Herr Zywietz an die beteiligten Wirtschaftszweige ausgesprochen hat, an.
    Zwei Aspekte des vorliegenden Gesetzentwurfs möchte ich an dieser Stelle unterstreichen.
    Erstens. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat sich das Modell privatrechtlicher Vereinbarungen, verbunden mit staatlicher — rechtlicher und finanzieller — Flankierung, erneut bewährt. Ich wiederhole, was ich bei früherer Gelegenheit gesagt habe: Hätten wir dies mit Gesetzen versucht, würden wir uns heute noch entweder im Vermittlungsausschuß oder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufhalten.
    Zweitens. Die Absatzsicherung für die heimische Kohle in der Stromwirtschaft gibt zugleich die Möglichkeit, die bisher sehr engen Möglichkeiten für die Importkohle auf dem deutschen Markt wesentlich zu erweitern. Auch bei äußersten Anstrengungen auf dem Gebiet der Energieeinsparung und bei optimaler Nutzung der heimischen Steinkohle werden wir in Zukunft neben einem Ausbau der Kernenergie auf einen ständig steigenden Anteil der Importkohle an der Deckung unseres Energiebedarfs nicht verzichten können, wenn wir die Entwicklung auf dem Weltölmarkt realistisch ins Auge fassen. Die Bundesregierung hält es deswegen für einen entscheidenden Fortschritt, daß nach Verabschiedung der vorgesehenen Änderung des Kohlezollkontingentgesetzes die Tür für eine steigende Rückkehr des allgemeinen Wärmemarkts vom Öl zur Kohle weit geöffnet wird. Öl muß immer stärker den Ver-



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    brauchssektoren vorbehalten werden, bei denen es besonders schwer zu substituieren ist. Das gilt insbesondere für die leichten Produkte.
    Herr Kollege Wolfram, wir haben ja eine Unterhaltung über den früheren Bau von Crackanlagen im Hause geführt; da das damals nicht rentabel war, war kaum zu erwarten, daß sie gebaut wurden. Das gleiche gilt ja auch für den damaligen Einsatz von Kohle. Ich finde, wir sollten die Diskussion noch einmal miteinander führen, ob es nun ein Fehler war, vor 20 Jahren billiges Öl einzusetzen, wenn alle Welt um uns herum auf dieser billigen Basis des Erdöls ihre wirtschaftliche Produktivität betrieb und damit wettbewerbsfähig war. Hinterher ist alles leichter gesagt, als es damals entschieden wurde. Und ich bin mit dem Kollegen Wolfram sicher völlig einig, daß der Vergleich von 30 Milliarden DM mehr für Öl und 6 Milliarden DM mehr, die wir hier für die Subventionierung der Kohle aufzubringen haben — wir wissen das ja alle —, nicht etwa eine versteckte Aufforderung an die Kohle sein soll, nun den Ausgleich des Abstands von 6 Milliarden zu 30 Milliarden DM nachzuholen. Ich glaube nicht, daß das gedacht war.
    Meine Damen und Herren, Öl muß durch Kohle vorrangig verdrängt werden, wo dies technisch und ökonomisch am schnellsten und wirksamsten geschehen kann. Dies gilt vor allem für den Wärmemarkt der Industrie. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich an die deutsche Industrie appellieren, die Möglichkeiten, die ihr durch die Öffnung des Importkohlemarkts geboten werden, auch zu nutzen. Dabei bin ich mir bewußt, daß der Umstellung von Öl auf Kohle — wenn auch im Einzelfall unterschiedliche — Hindernisse entgegenstehen. Dieser Umstellungsprozeß ist aber unvermeidbar. Hier können durch rechtzeitiges Handeln Vorteile im Wettbewerb erzielt werden.
    Da Kohle für die Erzeugung von Prozeßdampf in Zukunft weltweit steigende Bedeutung erlangen wird, ist die Öffnung unseres Marktes für Importkohle zugleich ein Schritt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit für die deutsche Industrie.
    Die schrittweise Herausnahme des schweren Heizöls aus der Industrie — immerhin ein Potential von 20 Millionen Tonnen — und seine Konversion in leichte und mittlere Produkte ist auch im Vergleich zur Kohleverflüssigung der schnellere und kostengünstigere Weg.
    Trotzdem müssen wir jetzt schon die Kohleveredelung anpacken. Wenn diese Techniken rechtzeitig zur Verfügung stehen sollen, müssen erste Großanlagen jetzt in Angriff genommen werden. Mit der Verabschiedung des Kohleveredelungsprogramms durch die Bundesregierung im Januar ist der erste Schritt zur Realisierung dieser Anlagen eingeleitet worden. Zur Zeit werden für 15 Projekte die konkreten Planungen durchgeführt. Die Bundesregierung ist entschlossen, die Industrie bei den weiteren Realisierungsschritten in dem notwendigen Umfang zu unterstützen.
    Es ist selbstverständlich, daß wir mit unserer Politik „Weg vom Öl" über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus alle sich bietenden Möglichkeiten ausschöpfen müssen. In diesem Zusammenhang greife ich zwei Punkte heraus, zu denen auch Entschließungsanträge vorliegen:
    Offengeblieben sind bei der Importregelung die zukünftigen Bezugsmöglichkeiten der Stahlindustrie. Die Bundesregierung begrüßt den vom Wirtschaftsausschuß einstimmig vorgelegten Entschließungsentwurf zu diesem für den Steinkohlenbergbau und die Stahlindustrie, aber auch für die Finanzpolitik des Bundes wichtigen Komplex. Die in dem Entschließungsentwurf für diese Verhandlungen gesetzten Zielpunkte werden von uns voll geteilt. Die Bundesregierung wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode entsprechende Gespräche mit den Beteiligten aufnehmen. Wir sind an einer zügigen Lösung sehr interessiert.
    Ein weiterer Punkt — ein Punkt, der mir Sorge macht —: Es geht um das Fernwärmeprogramm des Bundes und der Länder. Offiziell heißt es „Kohle-, Heizkraftwerks- und Fernwärme-Ausbauprogramm". Sie wissen, daß dieses Programm als Anschlußprogramm für den Teil „Fernwärme" des demnächst auslaufenden Zukunftsinvestitionsprogramms gedacht ist. Mit diesem Programm wollen wir, um Ö1 im Haushaltsbereich zu substituieren und Energie rationeller zu nutzen, Kohleheizkraftwerke und die Nutzung industrieller Abwärme für die Fernwärmeversorgung sowie Fernwärmenetze fördern. Ich begrüße hierzu ausdrücklich den Entschließungsantrag. Das Programm kann aber nur dann in Kraft treten, wenn alle Länder zustimmen. Herr Kollege Narjes, Sie haben dies ja vorhin durch einen Zwischenruf deutlich gemacht Ich appelliere deshalb an das Land Schleswig Holstein, im Interesse der langfristigen umfassenden Sicherung unserer Energieversorgung diesem Programm zuzustimmen. Ich begrüße es, Herr Narjes, daß Sie diese Auffassung vertreten haben und die sicherlich nicht von der Hand zu weisenden finanzpolitischen Bedenken zurückstellen.
    Zum Inhalt des Gesetzentwurfs im einzelnen kann ich mich sehr kurz fassen.
    Wichtig erscheint mir, daß die Subvention für die sogenannte Zusatzmenge zukünftig nicht mehr ansteigen kann und sich an der tatsächlichen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt orientieren wird.
    In Zukunft wird bei Anlagen der Kraft-WärmeKopplung auch die Umrüstung von Öl- auf Kohlefeuerung finanziell gefördert. Folgerichtig ist deshalb, daß der Wirtschaftsausschuß die Umrüstungshilfen auf den Ölteil bei bivalenten Öl-Gas-Anlagen ausgedehnt hat.
    Es ist ebenfalls richtig, daß durch die unmittelbare Bereitstellung eines Kontingents für die Kohleveredelung von fünf Millionen Tonnen deutlicher zum Ausdruck kommt, daß Kohleveredelung auch auf der Grundlage von Drittlandskohle betrieben werden soll.
    Mit dieser entscheidenden Absicherung des Absatzes der heimischen Kohle und zugleich der Öffnung des Marktes für die Importkohle erfüllen wir die internationalen Verpflichtungen, die wir in der Europäischen Gemeinschaft, auf den Weltwirt-



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    schaftsgipfeln in Bonn und Tokio und zuletzt in der Ministersitzung der Internationalen Energieagentur in Paris übernommen haben. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Palette struktureller Maßnahmen, für die wir uns im internationalen Bereich immer wieder eingesetzt haben und die wir für das wichtigste und geeignetste Instrumentarium halten, um die Abhängigkeit der industrialisierten Verbraucherländer von den Ölimporten zu mindern.
    Damit ist nunmehr auch die Auseinandersetzung über Zweckmäßigkeit und Ausgestaltung rein zahlenmäßiger Ziele abgeschlossen, die die vergangenen Jahre beherrscht hat. Die Festsetzung derartiger Ziele bleibt den Fällen ausgeprägter Marktverengung vorbehalten, in denen sie auch nach Meinung der Bundesregierung gerechtfertigt ist. Das erforderliche Instrumentarium dafür ist von den IEA-Ministern im Mai verabschiedet worden.
    In Brüssel und in Paris haben wir uns darüber geeinigt, daß wir uns jetzt darauf konzentrieren, das Ö1 aus den Kraftwerken und der Industrie so weit wie möglich herauszunehmen und, wie immer dies erreichbar ist, auch aus dem privaten Sektor. Wir erwarten, daß diese Anstrengungen dazu führen werden, den Ölanteil am Gesamtenergieverbrauch der Internationalen Energieagentur bis 1990 von jetzt noch 52 % auf dann rund 40 % abzusenken. Ich gehe davon aus, daß dieses auch die Linie sein wird, die der Weltwirtschaftsgipfel am 22. Juni in Venedig verfolgen wird.
    Wir sind uns mit unseren westlichen Partnern darüber einig, daß es zur Erreichung dieses Ziels drei sich ergänzende Ansätze gibt: Einsparung, Kohle und Kernenergie. Der lange und vorbildliche Katalog unserer Einsparmaßnahmen ist hinlänglich bekannt. In unseren internationalen Gesprächen, insbesondere auch mit den westlichen Kohleförderländern, wird nunmehr die deutsche Position entscheidend davon bestimmt sein, daß die deutschen Unternehmen in Zukunft auch Importkohle werden einsetzen können.
    Die französische Kernenergiepolitik macht aber deutlich, daß auch Kernenergie direkt eingesetzt werden kann, um den Anteil des Öls am Verbrauch von Wirtschaft und. Privaten zurückzudrängen. In der Bundesrepublik wird häufig argumentiert, daß ein Zusammenhang zwischen Ausbau der Kernenergie und Verringerung der Ölabhängigkeit nicht bestehe. Dabei wird dann gerne auf das — auch nur auf den ersten Blick richtige — Beispiel verwiesen, daß man mit Kernenergie nicht Auto fahren könne. Zutreffend ist aber, daß ein kostengünstiges, sicheres Stromangebot unmittelbar zur Ablösung des Öls in den privaten Haushalten und auch des Öls zur Erzeugung von Prozeßwärme in der Industrie beiträgt. Für den Verbraucher, der nicht Fernwärme und Gas vor der Tür hat, ist natürlich der Strom die Alternative zum Öl für den Wärmebedarf. Das hat Frankreich erkannt und ist erklärtermaßen dabei, seiner Wirtschaft durch den Ausbau der Kernenergie den Verzicht auf Öl zu ermöglichen und sich zugleich im
    Verhältnis zu uns einen langfristigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

    (Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Wir können Braunkohle nehmen!)

    — Solange wir sie haben, Herr von Spies, ist das natürlich richtig.
    Ein auch in dieser Richtung abgestimmtes Vorgehen der großen Industrieländer kann einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Ölprobleme leisten.
    Im Kraftwerksbereich haben wir mit unserer Verstromungspolitik bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Der Ölanteil beträgt nur noch knapp 8 %.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, schließlich noch ein Wort zu den energiepolitischen Anstrengungen der USA sagen, denen als größtem Energieverbraucher und größtem Mineralölimporteur der wesentlichste Anteil an der Durchsetzung unserer internationalen Bemühungen zukommt. Mit Genugtuung haben wir zur Kenntnis genommen, daß im amerikanischen Kongreß bei der Behandlung der Vorschläge der Administration zur Beschleunigung der Durchführung von Energieprojekten und zur Förderung der Herstellung synthetischer Treibstoffe nunmehr deutliche Fortschritte gemacht worden sind, auch wenn die Ergebnisse bezüglich des Synfuel-Programms ganz erheblich hinter den Vorstellungen der Regierung zurückgeblieben sind.
    Mit um so größerem Bedauern müssen wir allerdings zur Kenntnis nehmen, daß die vermittels einer Importabgabe geplante Erhöhung des Benzinpreises im Kongreß auf fast einhellige Ablehnung gestoßen ist. Diese Preiserhöhung hätte nach meiner Überzeugung in dem bei weitem wichtigsten Verbrauchsbereich, in dem die USA immer noch an einsamer Spitze liegen, für den amerikanischen Verbraucher ein deutliches Einsparsignal gesetzt.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß: Die Bundesregierung ist erfreut und befriedigt darüber, daß dieses Gesetz, das für die Energiepolitik und Energiewirtschaft unseres Landes von weitreichender Bedeutung ist, heute im Bundestag verabschiedet werden kann. Die breite Zustimmung, die das Gesetz und das mit ihm verbundene energiepolitische Konzept hier und heute und auch bei den Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und auch im ersten Durchgang des Bundesrates, gefunden hat, bestätigt mir, daß damit ein weiterer Schritt in unserer Energiepolitik in die richtige Richtung gegangen wird, national wie international.
    Den Bundesländern möchte ich für die von ihnen eingenommene konstruktive Haltung im ersten Durchgang ausdrücklich danken. Das läßt mich hoffen, daß das Gesetz im zweiten Durchgang die Zustimmung des Bundesrates findet.
    Allen, die dazu beigetragen haben, dieses Konzept zu verwirklichen, insbesondere den beteiligten Ausschüssen, die durch die zügige Beratung die schnelle Behandlung hier im Plenum möglich gemacht haben, sage ich im Namen der Bundesregierung nochmaligen Dank.



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die Art. 1 bis 3, 3 a, 4 und 5, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung damit angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist nun noch über zwei Beschlußempfehlungen abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4138 unter Ziffer 2, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3520 für erledigt zu erklären. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Ferner empfiehlt der Ausschuß auf Drucksache 8/4138 unter Ziffer 3 die Annahme einer Entschließung. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
— Drucksache 8/3648 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4168 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksachen 8/4141, 8/4157 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Spöri Dr. Kreile

(Erste Beratung 203. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schäuble.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSUFraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze in der vom Finanzausschuß empfohlenen Fassung zu. Ziel des vorliegenden Entwurfes ist es vor allem, besonderen Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht entgegenzuwirken, durch die erhebliche, sachlich nicht gerechtfertigte Steuervorteile erzielt werden können.
    Insbesondere der neu formulierte § 15 a des Einkommensteuergesetzes entspricht in der Sache unseren seit langem vorgetragenen Forderungen; er geht ja auch im wesentlichen auf die Initiative des Bundesrates zurück. Mit diesem § 15a des Einkommensteuergesetzes wollen wir die Fehlleitung volkswirtschaftlichen Kapitals in sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften verhindern, deren primärer Zweck nicht die Erzielung von Einkünften, sondern die Erzielung von Steuerersparnissen ist. Dazu soll die steuerliche Anrechnung von Verlusten bei Gesellschaftern auf den Betrag begrenzt werden, für den der Gesellschafter tatsächlich haftet. Die CDU/CSU hat die Befürchtungen, daß aus der Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten bei beschränkt haftenden Unternehmern Nachteile insbesondere für die typische Familienkommanditgesellschaft entstehen könnten, sehr ernstgenommen. Indem wir im Finanzausschuß klargestellt haben, daß in den steuerlich maßgeblichen Haftungsrahmen auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einbezogen wird und daß dies auch für Darlehen gilt, die ein beschränkt haftender Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, haben wir, wie wir glauben, die Gefahren für die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der klassischen Kommanditgesellschaften hinreichend eingegrenzt.
    Wir haben eine Ausnahme von der Einschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten bei negativem Kapitalkonto nur im Rahmen des Berlinförderungsgesetzes zugelassen, weil wir glauben, daß im Rahmen der Berlinförderung auf dieses Instrument nicht verzichtet werden kann.

    (Zustimmung)

    Bei allem sachlich Positivem dieser Regelung zeichnen sich dieser Gesetzentwurf insgesamt und gerade auch der neue § 15 a im Einkommensteuergesetz wieder einmal durch außerordentliche Kompliziertheit aus. Einen Beitrag zur Steuervereinfachung wird dieses Gesetz gewiß nicht leisten. Wenn wir dennoch bei allen Bemühungen eine einfachere Regelung nicht finden konnten, dann bestätigt sich einmal mehr unsere These, daß die Kompliziertheit der Steuergesetze eine zwangsläufige Folge der insgesamt hohen Steuerbelastung ist. Je höher die Steuerlast wächst, um so stärker wird der Druck, die Besteuerung zu vermeiden oder zu umgehen, und um so komplizierter werden die notwendigen gesetzlichen Regelungen, um so perfektionistischer wird der bürokratische Vollzug, um die sich immer



    Dr. Schäuble
    neu bildenden Lücken in der Besteuerung zu schließen.

    (Zurufe des Abg. Kühbacher [SPD] und weiterer Abgeordneter der SPD)

    — Herr Kollege Kühbacher, das ist doch eine gemeinsame Erfahrung, die wir machen. Dieses Problem, unter dem wir leiden, ist in der Finanzwissenschaft übrigens gar nicht neu. Deswegen dürfen wir uns alle nicht zuviel Hoffnungen machen, was Steuervereinfachung anbetrifft. Diesen Zusammenhang muß man, wie ich glaube, immer wieder aufzeigen.

    (Kühbacher [SPD]: Sehr richtig!) — Sehr schön, daß Sie mir zustimmen.

    Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt auch die Verbesserungen im Gesetzentwurf zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte, die durch die Neuformulierung des § 34c des Einkommensteuergesetzes bzw. des § 26 des Körperschaftsteuergesetzes geschaffen werden. Diese Neuregelungen erlauben in Zukunft, daß im Ausland gezahlte Steuern auf die entsprechende deutsche Steuer angerechnet werden können.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. von Weizsäcker)

    In den Fällen, in denen diese Anrechnung auch in Zukunft nicht möglich sein wird oder in denen diese Anrechnung die Doppelbesteuerung nicht zureichend vermeiden kann, bleibt die Möglichkeit, diese im Ausland gezahlten Steuern auch in Zukunft vom Gesamtbetrag der in Deutschland zu versteuernden Einkünfte abzusetzen.
    Wir ersetzen schließlich den in der Praxis insgesamt nicht bewährten § 39 des Körperschaftsteuergesetzes durch einen neuen § 50 c im Einkommensteuergesetz. Wir wollen damit die einmalige Besteuerung von Gewinnen bei Veräußerung von Anteilen an Körperschaften sicherstellen. Zugleich schaffen wir mit dieser Neuregelung — jedenfalls hoffen wir das alle gemeinsam — die durch § 39 des Körperschaftsteuergesetzes verursachte Behinderung beim Erwerb von Anteilen, die von Ausländern an Inländer veräußert werden und wo sich in der Praxis Wettbewerbsbehinderungen ergeben haben, ab.
    Dem Ziel, eine definitive Besteuerung von von Körperschaften ausgeschütteten Gewinnen mit 36 % Körperschaftsteuer zu sichern, sollte auch der im Regierungsentwurf vorgesehene § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes dienen. Schon der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die im Regierungsentwurf vorgesehene Erfassung nur des Fremdkapitals, das gegen gewinnabhängigen Ertrag von nichtanrechnungsberechtigten, also nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern, der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht ausreichen kann, sondern daß auch andere Umgehungsformen dieser Definitivbesteuerung ausgeschlossen werden müssen.
    Obwohl die Bundesregierung dieses Problem seit Jahren kennt, hat sie sich nicht zu einer Lösung imstande gesehen. Sie trägt damit eine schwere Verantwortung für zunehmend wachsende Ausfälle
    beim Körperschaftsteueraufkommen. Die Herausnahme dieser Problematik aus dem jetzt zu verabschiedenden Gesetz ist der CDU/CSU außerordentlich schwergefallen, und die Koalition muß sich vorhalten lassen, daß eine große Lücke in der Besteuerung der Körperschaften nicht geschlossen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir außerdem, meine Damen und Herren von der SPD — ich sage das mit allem Ernst und Nachdruck —, aus Ihren Reihen hören, daß das sogenannte Gewerkschaftsmodell in jedem Fall auch für die Zukunft steuerbefreit bleiben soll, wie das etwa der Kollege Spöri in einer Presseerklärung gesagt hat,

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    dann werden damit ja andere, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anteilseigner durch solch unverantwortliches Gerede geradezu aufgefordert, das Gestaltungsmodell der gewerkschaftseigenen Unternehmen zu übernehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit dem Satz „Streikgelder der Gewerkschaften oder Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften dürfen nicht besteuert werden" kann dieses Problem nicht abgetan werden. Es geht hier überhaupt nicht um einen Angriff auf den Deutschen Gewerkschaftsbund,

    (Zurufe von der SPD)

    sondern um die Vermeidung schwerwiegender Wettbewerbsverzerrungen und um die Sicherung des Steueraufkommens. Wirtschaftliche Unternehmen können sich nicht deshalb im Ergebnis weitgehend steuerbefreit im Wettbewerb bewegen, weil ihr Kapital von steuerfreien Körperschaften oder von ausländischen Anteilseignern gehalten wird.
    Herr Kühbacher, weil Sie hier so munter sind, muß ich einmal Ihre Presseerklärung von damals heraussuchen. Wer sich noch daran erinnert, wie ernst wir alle bei der Vereinsbesteuerung das Problem der Wettbewerbsverzerrungen bei vergleichsweise Bagatellbeträgen genommen haben, der kann Ihnen die Frage nicht ersparen, warum denn der Wettbewerbsgesichtspunkt dann nicht gelten soll, wenn es um Steuerausfälle in Höhe von vielen Millionen etwa bei gewerkschaftseigenen Unternehmen geht

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Herr Kühbacher, Sie haben in einer Presseerklärung vom 23. April dieses Jahres zum Thema Vereinsbesteuerung erklärt:
    Die Vorstellung des Bundesrates, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der Vereine ... durch eine Minderung der Belastung im Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Vermögensteuerbereich zu begünstigen, führt zu Wettbewerbsverzerrungen, die der übrigen Wirtschaft schaden und die dazu geeignet sind, den eigentlichen Vereinszweck immer mehr in Richtung Gewerbetätigkeit zu drängen.



    Dr. Schäuble
    Meine Damen und Herren, wenn Sie nur noch ein klein wenig die Konstanz der Maßstäbe, die Sie anlegen, gelten lassen, dann können Sie nicht umhin, diese Lücke im Körperschaftsteuersystem, die ja im Ergebnis zu einer Aushöhlung des gesamten Systems unseres Körperschaftsteuerrechts führen wird, zu schließen. Wir haben doch in diesen Wochen ganz konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis, daß die Unfähigkeit der Regierungskoalition, dieses Problem jetzt zu lösen, und die Ankündigungen, die seitens der SPD noch hinzukommen, heute dazu führen, daß sich die Dimension des Problems dramatisch erweitert,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    indem eben zur Zeit andere, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anteilseigner zu entsprechenden Gestaltungsformen greifen; und das sind sowohl steuerfreie Anteilseigner als auch nicht unbeschränkt steuerpflichtige, d. h. ausländische Anteilseigner. Dann, meine Damen und Herren, wenn wir diese Tür nicht verschließen, können wir im Grunde a la longue das System unseres Körperschaftsteuerrechts vergessen.
    Hinzufügen muß ich: In einer Zeit, in der der Finanzminister praktisch jede Woche den haushalts-
    und finanzpolitischen Offenbarungseid leisten muß und geleistet hat — wenn ich nur, Herr Kollege Ritz, an die Diskussion über die Finanzierung des EG-Kompromisses denke —, muß die Unfähigkeit der Koalition, diese enormen Ausfälle beim Körperschaftsteueraufkommen zu vermeiden, besonders bedrücken.
    Meine Damen und Herren, angesichts des Zeitdrucks, unter dem wir standen, und angesichts der Notwendigkeit, wenigstens im Bereich der Verlustzuweisungsgesellschaften eine Neuformulierung des § 15a zu verabschieden, haben wir uns im Finanzausschuß am Ende darauf geeinigt, mit der vorgelegten Entschließung die Lösung des Problems auf den Beginn der kommenden Legislaturperiode zu verschieben. Wir fordern mit dieser Entschließung die künftige Bundesregierung auf, das Versäumte unverzüglich nachzuholen. Wir von der CDU/CSU-Fraktion verbinden damit die Erwartung, daß in der neuen Legislaturperiode eine sachgerechte Lösung gefunden und auch von allen Beteiligten — das sage ich mit großem Ernst und Nachdruck — akzeptiert werden wird, eine Lösung, die diese große Lücke in der Besteuerung der Körperschaften schließt und die die Wettbewerbsneutralität des Körperschaftsteuersystems wiederherstellt.
    Meine Damen und Herren, wer von Steuergerechtigkeit nicht nur redet, sondern Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsneutralität des Steuersystems auch wirklich will, ist in dieser Frage gefordert. Wir werden zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine schwere Aufgabe zu bewältigen haben. — Ich habe schon zu Beginn erklärt, daß wir dem Gesetz in der vom Finanzausschuß empfohlenen Fassung zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)