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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Wir haben nun noch über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4149 unter Buchstabe b) abzustimmen. Es geht um die Annahme einer Entschließung. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften
    — Drucksachen 8/3917, 8/4034 —



    Vizepräsident Frau Renger
    aa) Bericht des Haushaltsausschusses

    (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

    — Drucksache 8/4166 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Glos
    bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    — Drucksache 8/4138 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Narjes Wolfram (Recklinghausen)


    (Erste Beratung 213. Sitzung)

    b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe
    — Drucksache 8/3520 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    — Drucksache 8/4138 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Narjes Wolfram (Recklinghausen)


    (Erste Beratung 201. Sitzung)

    Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Spies von Büllesheim.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem in den Drucksachen 8/4138 und 8/3520 vorliegenden Gesetzeswerk zu. Durch den auf Grund dieses Gesetzes erhobenen und trotz seiner erheblichen Höhe immer noch so genannten „Kohlepfennig" bringen die Stromverbraucher im Bundesgebiet insgesamt etwa 4,5 % der abgabepflichtigen Stromerlöse, d. h. etwa 2 Milliarden DM, auf. Jedenfalls wird dieser Betrag im Jahre 1981 voraussichtlich erreicht werden.
Mit diesem Betrag wird der deutschen Elektrizitätswirtschaft der Einsatz von fast der Hälfte der deutschen Kohleförderung zur Verstromung bis 1995 ermöglicht Es werden Investitionskostenzuschüsse für die beschleunigte Umstellung von Öl und Gas auf Kohle gewährt. Der konkurrenzfähige Einsatz von niedrigflüchtiger Kohle und von Ballastkohle zur Stromerzeugung wird ermöglicht Durch die Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe werden die Voraussetzungen für einen vermehrten Kohleimport geschaffen.
Diese gesetzliche Regelung ermöglicht den Vollzug des zwischen der Elektrizitätswirtschaft und dem deutschen Steinkohlebergbau am 23. April dieses Jahres abgeschlossenen Übereinkommens, welches zum Inhalt hat, daß unabhängig von jedem Konjunkturverlauf bis zum Jahre 1995 steigende Mengen, insgesamt etwa die Hälfte der deutschen Kohleförderung, der Verstromung zugeführt werden können.
Natürlich melden sich wie bei jeder Abgabe Stimmen zu Wort, die gegen diese Abgabe sind. Aber wer gegen die Erhebung dieser Abgabe ist, sollte nicht vergessen, daß es zu wesentlichen Teilen eben diesen Verstromungsgesetzen zu verdanken ist, daß wir heute noch eine eigene, heimische Steinkohleförderung von 85 Millionen Tonnen haben,

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Sehr wahr!)

die uns als Sicherheit heute besonders angenehm ist. Viele, die diese Abgabe früher nicht verstanden haben, beginnen, sie zu begreifen.
Die Bundesrepublik hat heute mit einem Kleinsatz von nur 8 % bei der Stromerzeugung weltweit den geringsten Ölanteil. Frankreich produziert heute noch 23 %, die Niederlande 25 %, Belgien 40 und Italien sogar 75 % des Stromes aus Öl. Wir dürfen mit Freude feststellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland 53 % unseres Stroms aus heimischer Braunkohle und Steinkohle erzeugt werden.
Der Steinkohleeinsatz gibt uns nicht nur Sicherheit, sondern er gibt — und das ist weithin immer noch unbekannt — im Augenblick auch einen Rentabilitätsvorteil; denn die Stromerzeugung aus deutscher Steinkohle ist schon heute billiger als die aus Schweröl. Allerdings muß man gleichzeitig sagen, daß der Einsatz sowohl von 01 als auch von Gas wie auch von Kohle in der Grundlast, verglichen mit den Kosten der Braunkohle und insbesondere verglichen mit den Kosten eines Kernkrafteinsatzes, wesentlich teurer ist. Wenn wir heute also mehr Steinkohle in der Grundlast einsetzen, so erbringen wir damit gleichzeitig eine Leistung für die Zukunft.
Die negative Entwicklung auf dem internationalen Energiemarkt wird mit Sicherheit anhalten. Weil das so ist, werden wir jede unter wirtschaftlichen Bedingungen zu fördernde Tonne deutscher Kohle auch tatsächlich fördern müssen. Dies kann aber nur geschehen, wenn diese Kohle auch Absatz hat, und das kann nur dann geschehen, wenn bestimmte Kohlearten wie die niedrigflüchtige Kohle und die Ballastkohle, die heute im Wettbewerb der heimischen Kohlearten untereinander nicht, jeden- falls nicht bei der Verstromung, wettbewerbsfähig sind, besonders gefördert werden, wenn also die Mehrkosten, die bei der Verstromung dieser Kohle entstehen, auch ausgeglichen werden. Auch dies erfolgt mit diesem Gesetz.
Wir haben uns im Ausschuß für Wirtschaft sehr schwergetan, für die niedrigflüchtige Kohle, deren Mehrkostenausgleich bisher an die Wärmepreisdifferenz zum Schweröl gebunden war, für 1980 eine einigermaßen angemessene Übergangsregelung zu finden. Wir haben diese Lösung schließlich einverständlich gefunden, und diese Lösung stellt das Mindestmaß dessen dar, was für die betroffenen Schachtanlagen und Elektrizitätswerke, die diese Kohle nun seit einigen Jahren unter erheblichen Mehrkosten verstromen, gerade noch erträglich ist



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Wichtig ist — und das wurde in den Beratungen des Wirtschaftsausschusses auch angesprochen —, daß die in den Verstromungsgesetzen gegebenen administrativen Möglichkeiten auch so genutzt werden, daß für die niedrigflüchtige Kohle im Ergebnis letztlich eine angemessene Übergangsregelung im Jahre 1980 zustande kommt.
Mit den jetzt abgeschlossenen Verstromungsverträgen ist die Kohle bis zum Jahre 1995 ausgebucht. Wenn man Stromverbrauchszunahmen von etwa 4 % in den nächsten fünf Jahren und dann bis auf 2,5 % sinkende Zunahmen unterstellt, erkennt man, daß wir für die Stromerzeugung, für die wir heute etwa 120 Millionen t SKE einsetzen, im Jahre 1995 etwa 200 oder 210 Millionen t SKE werden einsetzen müssen, und dann sind die 15 Millionen t, die nun auf Grund des Verstromungsgesetzes zusätzlich an heimischer Kohle eingesetzt werden, eben nur ein kleiner Anteil an diesem Mehrbedarf. Darüber, woher der Rest kommen soll, schweigen sich diejenigen, die gegen die Kernkraft sind, aus. Die inländische Steinkohle ist jetzt, nach Abschluß dieses Vertrages, für absehbare Zeit vollständig ausverkauft. Das Wort vom Vorrang für die heimische Kohle kann künftig nicht mehr ein verbales Versteck für Kernkraftgegner sein.
Herr Kollege Wolfram, Sie haben bei der ersten Lesung des Gesetzes am 23. April hier vor dem Bundestag klar erklärt, daß mit diesem Gesetz der Vorrang für die Kohle verwirklicht sei und daß der Vorbehalt gegen einen maßvollen Ausbau der Kernenergie künftig — so haben Sie sich ausgedrückt — mit Blick auf die Kohle nicht mehr geltend gemacht werden könne. Im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung und der Erhaltung der Arbeitsplätze in unserem Lande Nordrhein-Westfalen kann man nur hoffen, daß sich diese Erkenntnis der Bundestagsfraktion auch im Lande Nordrhein-Westfalen durchsetzt

(Zustimmung des Abg. Cronenberg [FDP]J)

und daß wir im Lande Nordrhein-Westfalen auch Kernkraftwerke sowie Entsorgungsanlagen bauen werden.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Auch in Bayern Entsorgungsanlagen!)

— Auch in Bayern und ebenso in Hessen, wenn ich das als Mahnung an Ihre Freunde sagen darf.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Auch in Bayern Steinkohlekraftwerke!)

— Überall; da sind wir einig.
Wenn wir bedauern — und ich möchte das namens meiner Fraktion hier noch einmal ausdrücklich bedauern —, daß der Bau neuer Steinkohlekraftwerke nur sehr langsam vorangeht, muß man sich von der Elektrizitätswirtschaft immer wieder sagen lassen, daß wir Politiker es nicht vermocht haben, für den Bau von Kraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen verläßlichen Rechtsvoraussetzungen zu schaffen. Das ist leider eine richtige Feststellung. Die Genehmigungsverfahren sind mit großen Rechtsrisiken verbunden; die Verwaltungsgerichte haben keine klaren Maßstäbe, und die Verwaltungsgerichtsbarkeit rügt, daß die Politiker durch Nichtvorgabe entsprechender klarer zulässiger Emissionswerte den schwarzen Peter den Gerichten zuschieben.
Wir sollten es, so glaube ich, nicht mehr bei unseren wiederholten und völlig einverständlichen Appellen an die Elektrizitätswirtschaft, nun endlich einmal Steinkohlekraftwerke zu bauen, belassen, sondern sollten auch den Mut haben, endlich einmal durch klare Gesetze der Elektrizitätswirtschaft auch die Rechtssicherheit zu geben, die sie benötigt.

(Wehner [SPD]: Wer hindert uns denn daran?)

— Daran hindert uns niemand, aber vielleicht ist es ein gewisser Flügel Ihrer Partei, Herr Kollege Wehner, der Sie diese Entscheidungen nicht wagen läßt. Diesen Eindruck hat man jedenfalls.

(Wehner [SPD]: Am Ende einer Legislaturperiode macht man manchmal Sprüche!)

Das vorliegende Gesetzeswerk ermöglicht nach langen Jahren starker Beschränkung auch wieder einen stärkeren Kohleimport. Das geschieht durch Importanrechtscheine, durch Zusatzkontingente für Kohlevergasung und Kohleverflüssigung und durch eine allgemeine Öffnung des Wärmemarktes, der noch drei Jahre an einen konkreten Verdrängungsnachweis für Rohöl und Gas gebunden ist.
Die Regierung hat sich in diesem Zusammenhang leider nicht in der Lage gesehen, eine Regelung vorzuschlagen, die sicherstellt, daß die Hausbrandzechen von einer solchen Öffnung des Wärmemarkts nicht betroffen werden. Die Regierung erwartet solche Schwierigkeiten nicht, aber sie hat erklärt, daß sie, wenn solche Schwierigkeiten auftreten würden, diesen Schwierigkeiten mit den ihr gegebenen administrativen Möglichkeiten begegnen würde. Daran sei die Regierung hier noch einmal erinnert.
Dieses Verstromungsgesetz ist ein notwendiges und sinnvolles Gesetz. Aber es hat auch Probleme, die wir gesehen haben, die aber nicht zu lösen waren oder nur unter weiterer erheblicher Komplizierung des ohnehin ungeheuer komplizierten Gesetzes zu lösen gewesen wären.
Wir haben bedauert, daß der Ausschuß unseren Anträgen nach einer degressiven Förderung für den Bau neuer Steinkohlekraftwerke und für Umstellungsmaßnahmen nicht gefolgt ist. Im Grundsatz haben Sie dem zugestimmt. Aber es wurde nicht für möglich gehalten, ein in naher Zukunft gebautes Steinkohlekraftwerk mehr als ein später gebautes zu fördern, eben wegen der erwähnten rechtlichen Schwierigkeiten.
Wir haben im Wirtschaftsausschuß auch sehr eingehend über die fortbestehenden Nachteile für die revierfernen Länder gesprochen. Diese Nachteile werden durch den Ausgleich von Revierpreisunterschieden für die Drittelmenge und durch die Staffelung der Höhe der Ausgleichsabgabe nur teilweise ausgeglichen. Die Stromtransportkostenzuschüsse laufen 1987 aus. Ein Frachtenausgleich für Kohle wurde nicht für möglich gehalten, weil Stromtrans-



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim portkostenzuschüsse und Kohletransportkostenzuschüsse einander entsprechen müßten, um unnötige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Auch an dem Beispiel der Erörterung dieser komplizierten Frage könnte man darlegen, wie kompliziert dieses Gesetz in seinen Bestimmungen und zugleich in seinen vielfältigen, kaum abzuschätzenden Wirkungen ist. Niemand in diesem Hohen Haus wird behaupten wollen, daß er jedes Gesetz, das wir hier verabschieden, verstanden hat. Aber die Feststellung ist wohl berechtigt, daß dieses Gesetz besonders kompliziert ist. Nur wenige haben es begriffen, und wohl nur wenige werden es begreifen. Aber wir alle sind wohl der Auffassung, daß angesichts der schnellen Entwicklung dieses Gesetz sicher nicht fünfzehn Jahre unverändert Bestand haben wird und daß wir bald in die Situation kommen können, dieses Gesetz zu novellieren.
Immer, wenn es kompliziert wird, hat man auch Anlaß, ernsthaft über die Frage nachzudenken, ob man auf dem richtigen Weg ist. Unser Antrag, die Bundesregierung zu einem umfassenden Bericht über die deutsche Steinkohle aufzufordern, hat diesen gedanklichen Ansatzpunkt. Jede staatliche oder, wie beim Kohlepfennig, quasi-staatliche Leistung bewirkt, daß die Unternehmen ihre Entscheidungen nicht mehr allein nach wirtschaftlichen Gegebenheiten, sondern auch nach den Subventionen ausrichten. Wir werden diesen Bericht erhalten. Wir werden die Aufgabenstellung etwas präzisieren, wie wir es im Wirtschaftsausschuß besprochen haben.
Wenn man heute die Frage stellt, ob wir auf dem richtigen Weg sind, muß man sie in mehrfacher Hinsicht wohl mit einem zweifelnden Nein beantworten. Es sind Überlegungen grundsätzlicher Art notwendig. Wir müssen in diesem komplizierten Maschenwerk der Förderungsbestimmungen von Bund, von Ländern, von der EG für Forschung, für Förderung, für Altlasten etc. fragen, ob wir hier nicht ein effizienteres System finden können. Wir sollten diese Möglichkeiten vorbehaltlos suchen. Z. B. sollten wir den Gedanken einer Förderprämie prüfen, der etwa dahin geht, daß für jede aus deutscher Erde geförderte Tonne Kohle ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck — ob Verstromung, ob Stahl; heute sind die Förderbestimmungen ja sehr weit an den Verwendungszweck gebunden — die Förderprämie einheitlich gewährt wird. Es sollte nur nach Lagerstätten differenziert werden; solche Differenzierungen haben wir ja auch heute. Vielleicht wäre dieses System einfacher und gleichzeitig effizienter. Daß das seine Schwierigkeiten hat, weiß jeder von uns. Jeder hält die Kohlesubvention für notwendig. Sie ist notwendig. Wir wollen sie fortführen. Aber wir sollten nach einem einfacheren Weg dazu suchen.
Das alles ist bei den Beratungen kurz angesprochen worden. Es konnte wegen der Kürze der Zeit und wegen des Mangels an Unterlagen nicht mehr geprüft werden.
Wir sollten froh sein, daß wir dieses Gesetz auf der Grundlage des Vertrags nunmehr soweit haben. Wir sind froh, daß es soweit ist.
Was heute geschehen kann und was heute geschehen muß, geschieht mit diesem Gesetz. Die Fraktion der CDU/CSU stimmt daher dem auf den Drucksachen 8/4138 und 8/3520 vorliegenden Gesetzeswerk zu.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wolfram.