Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem gegenwärtigen Rechtsstand ist nach § 2 Investitionszulagengesetz die Errichtung einer Betriebsstätte nur in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" förderungswürdig. In Nichtschwerpunktorten werden Betriebserweiterungen — bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen — nur gefördert, wenn die Investitionsmaßnahmen auf oder unmittelbar neben dem bisherigen Betriebsgelände durchgeführt werden. Dies kann zu Härten und zu regionalpolitisch unerwünschten Folgen führen, wenn beispielsweise aus Gründen des Umweltschutzes oder wegen fehlender Grundstücksflächen auf andere Grundstücke innerhalb derselben Gemeinde ausgewichen werden muß.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 211. Sitzung am 17. April 1980 das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes beschlossen. Danach sollen künftig auch Investitionen im Rahmen einer Teilauslagerung von Betriebsstätten in Nichtschwerpunktorten gefördert werden können, wenn die zusätzliche Errichtung im direkten Zusammenhang mit einer städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, aus Gründen des Umweltschutzes oder mangels ausreichender Grundstücksflächen an einem anderen als dem bisherigen Betriebsstandort erfolgt.
Der Bundesrat hat in seiner 486. Sitzung am 9. Mai 1980 den Vermittlungsausschuß mit zwei Begehren angerufen.
Erstens wurde verlangt, entsprechend dem ursprünglichen Gesetzesantrag der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages auch die vollständige innerörtliche Betriebsverlagerung in die Förderung einzubeziehen und im übrigen die Gewährung der Investitionszulagen nicht nur auf Erweiterungen zu beschränken, sondern auch auf Investitionen auszudehnen, die aus Gründen der Umstellung oder der grundlegenden Rationalisierung vorgenommen werden.
Zweitens wurde verlangt, in den Katalog der begünstigten Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen nach § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Investitionszulagengesetzes auch „Laufwasserkraftwerke" zu übernehmen.
Der Vermittlungsausschuß hat am 22. Mai 1980 den Einigungsvorschlag beschlossen, der Ihnen in Bundestagsdrucksache 8/4096 vorliegt. Der Einigungsvorschlag sieht kurzgefaßt folgendes vor.
Erstens. Unter den im Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 17. April 1980 genannten Voraussetzungen sind auch die Errichtung einer zusätzlichen innerörtlichen Betriebsstätte sowie eine vollständige innerörtliche Betriebsverlagerung förderungswürdig.
Zweitens. Der Anlagenkatalog nach § 4 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Investitionszulagengesetzes wird um „Laufwasserkraftwerke" ergänzt.
Namens des Vermittlungsausschusses empfehle ich, diesem Vorschlag zuzustimmen.