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ID0822005600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Minister, da Sie die ostfriesischen Gesprächspartner zitieren, möchte ich die Frage an Sie richten: Glauben Sie, daß die ostfriesischen Landwirte mit der Einschränkung der Übergangshilfe bei einem Wirtschaftswert von 25 000 DM einverstanden sein können, wobei Sie aus der regionalen Kenntnis heraus wissen müßten, daß dieser Wirtschaftswert von 25 000 DM etwa im südlichen Teil Ostfrieslands, im Rheiderland, schon bei 8,5 Hektar erreicht wird, und welche Notwendigkeit liegt dafür überhaupt vor, da doch klargestellt ist, daß die Solidargemeinschaft die Leistung und die Kosten, die daraus entstehen, selbst trägt und dem Bundeshaushalt daraus keine Kosten entstehen?


Rede von Dr. Herbert Ehrenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Verehrter Herr Kollege Schröder, ich komme zunächst zum Wirtschaftswert Wo dieser Wirtschaftswert schon bei 8,5 Hektar erreicht wird, ist auch die Leistungskraft dieses Unternehmens soviel größer, daß die Leistungen selber erbringbar sind.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Sie sind ein großer Könner» — Herr Kollege Ritz, Sie wissen, daß ich von der Landwirtschaft eine ganze Menge verstehe. Sie wissen das genau, Herr Ritz, wir haben da schon einiges gemeinsam veranstaltet Ich komme nun zum Hinweis auf die Solidargemeinschaft. Wenn dort mehr geleistet werden kann, dann werden die Arbeitnehmer in dieser Republik erst einmal daran erinnern, daß die Landwirte wie auch die Arbeitnehmer die Hälfte des Beitrages der gesamten Alterssicherung aufbringen müßten. Jetzt sind es lediglich weniger als 20 %. Wenn die Solidargemeinschaft zu mehr Leistungen fähig wäre — Sie haben immer gesagt: Sie ist das nicht —, dann hätten sie generell einen größeren Beitrag zu tragen. Man wird wohl auf Dauer — das werden wir uns in den nächsten zwei Jahrzehnten noch einmal gründlich zu überlegen haben — nicht einen Wirtschaftszweig mit so hoher Staatsbeteiligung behalten können, während es die Solidargemeinschaften überall anderswo selber leisten. Ich wäre sehr vorsichtig, Herr Schröder, hier so heranzugehen. Lassen Sie mich noch kurz etwas dazu sagen, daß eine auf Dauer ausgerichtete Geldleistung ohne Hofabgabe nirgendwo in den sozialen Sicherungssystemen eine Parallele hätte und deshalb auch strukturpolitisch ohne jede Legitimation wäre. Aber dieser Gesetzentwurf hat neben der Einbeziehung der Fluß-, Seenfischer und der Imker noch zwei weitere ganz wichtige Punkte. Der eine betrifft die soziale Lage der mitarbeitenden Familienangehörigen im landwirtschaftlichen Bereich, Bundesminister Dr. Ehrenberg die immer noch unbefriedigend ist. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, daß mitarbeitende Familienangehörige, die am 1. Mai 1980 das 50. Lebensjahr vollendet haben, unter bestimmten Voraussetzungen pflichtversichert werden. Die Bundesregierung hat diese Regelung in den Ausschußberatungen unterstützt, weil sie keine andere Möglichkeit sieht, für den Personenkreis der älteren mitarbeitenden Familienangehörigen sonst eine ausreichende Alterssicherung zu erreichen. Wir sind allerdings nach wie vor der Meinung, daß die beste soziale Sicherung der mithelfenden Familienangehörigen der Abschluß eines Arbeitsvertrages ware. Ich empfehle Ihnen, Herr Schartz, im Bauernverband darauf hinzuwirken. Dann hätten Sie gleichzeitig die Frage des Mutterschaftsgeldes exakt gelöst. Es gibt auch keine Probleme mit dem Mutterschaftsgeld, wenn das gemacht wird. Dann besteht der gleiche Anspruch wie bei jeder Arbeitnehmerin. Die zweite Problemgruppe im landwirtschaftlichen Bereich sind die ehemaligen Arbeitnehmer in der Landund Forstwirtschaft. Im Zusatzversorgungsgesetz von 1974 wurde dieser Gruppe für ihre angemessene Alterssicherung eine vom Bund finanzierte Ausgleichsleistung zugesprochen. Diese Ausgleichsleistung wird nunmehr an die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung angepaßt. Ich sehe diese Maßnahme als sozial dringlich an. Aber ich möchte auch nachdrücklich darauf hinweisen, daß es in erster Linie Aufgabe der Tarifparteien ist, auch im landwirtschaftlichen Bereich für anständige Löhne und für eine vernünftige Zusatzversorgung zu sorgen. Die agrarsozialpolitische Bilanz der Bundesregierung kann sich sehen lassen. Das 1957 als Bargeldzuschuß eingeführte Altersgeld hat seinen Zuschußcharakter verloren und ist eine vernünftige Grundsicherung geworden. Gerade im ländlichen Bereich lohnt es sich, einmal zur Kenntnis zu nehmen, daß sich die Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskassen seit dem 1. Januar 1969 um 188 erhöht haben. Das wird nur noch durch die Leistungen für die Kriegerwitwen übertroffen. Alle anderen Steigerungsraten bleiben dahinter zurück. Es lohnt sich, das im ländlichen Bereich zur Kenntnis zu nehmen wie auch die Tatsache, daß allein 1980 für die Altershilfe der Landwirte rund 2 Milliarden DM an Bundesmitteln ausgegeben werden. Wenn man dann die Einführung des Waisengeldes, die Verlängerung der Landabgaberente und den Bundeszuschuß zur Nachentrichtung von Beiträgen für landwirtschaftliche Unternehmer hinzunimmt, glaube ich, kann man mit gutem Gewissen feststellen, daß die Bundesregierung und die sozialliberale Koalition den Strukturwandel in der Landwirtschaft tatkräftig unterstützt und die landwirtschaftliche Sozialversicherung ausgebaut haben. Man könnte auch sagen: Die Landwirtschaft ist der Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Wir werden die in den letzten Jahren laut gewordene Kritik an dem Verhältnis zwischen Beitragsmitteln und öffentlichen Mitteln ernst nehmen müssen. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode die landwirtschaftliche Alterssicherung auch darauf zu überprüfen haben, ob sie den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts — Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Alterssicherung — entspricht. Wir haben bei diesem Gesetzentwurf sehr sorgfältig darauf geachtet, daß keine Präjudize geschaffen werden. Ich bin sicher, wir haben einen guten Schritt in die richtige Richtung getan. Ich möchte mich sehr herzlich bei den Kollegen aus den Ausschüssen und bei den Mitarbeitern der beiden Ressorts für diese nicht sehr einfache Gesetzesarbeit bedanken. Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank. Das Wort hat nun der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einzelheiten des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes sind an dieser Stelle bereits hinreichend erörtert worden. Lassen Sie mich daher einige generelle Bemerkungen machen. Agrarsozialpolitik ist heute eine wichtige und unverzichtbare Komponente der Agrarpolitik. Das war nicht immer so. Mein Kollege Ehrenberg hat gerade darauf hingewiesen, daß, als diese Bundesregierung ihr Amt übernommen hat, das Altersgeld als Bargeldzuschuß für Altenteiler bei Verheirateten bei 175 DM und für Alleinstehende bei 115 DM lag. Inzwischen ist das eine ausgebaute Grundsicherung geworden. Dabei war eine Situation gegeben, in der die Anpassung dem Zufall überlassen wurde, d. h. nie vorhersehbar war. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung lag die Vollrente für den erwerbsunfähigen Landwirt bei 283 DM. Außerhalb der Landwirtschaft waren lediglich 1,6 v. H. der Bevölkerung bei Krankheit nicht ausreichend geschützt. Von den aktiven Landwirten aber waren 10 v. H. und von den Altenteilern sogar 40 v. H. — ich sage es noch einmal: 40 v. H. — nicht hinreichend gesichert und versichert. Viele können heute gar nicht mehr nachvollziehen, welche familiären Spannungen zwischen den Generationen aus dieser Situation heraus erwuchsen und welche Bedrohung sie für die Existenz vieler Betriebe bedeutete. Die politische Zielvorstellung der Bundesregierung war es, auf die agrarsozialen Fragen, die sie vorgefungen hatte, problemgerechte und angemessene Antworten zu finden. Heute, zu Beginn der 80er Jahre, kann ich mit Genugtuung und Befriedigung feststellen: Wir haben diese Antworten im Rahmen eines agrarsozialen Sicherungssystems, das auf die Belange der landwirtschaftlichen Bevölkerung abgestellt ist, gegeben. Bereits im Juni 1972 konnte dieses Hohe Haus ein Gesetz beschließen, das die Landwirte, ihre mitarBundesminister Ertl beitenden Familienangehörigen und die Altenteiler in die gesetzliche Krankenversicherung einbezog. Wir haben hiermit das gegliederte System unserer gesetzlichen Krankenversicherung sachgerecht weiterentwickelt. Landwirte erhalten nunmehr alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach den gleichen Regeln wie die übrigen Versicherten. Es gibt hier nur eine Ausnahme: Anstelle der Lohnersatzleistung „Krankengeld" erhalten Landwirte Betriebsoder Haushaltshilfe. Die aktive erwerbstätige Generation bringt die Mittel für ihre Krankenversicherung selbst auf. Hierbei wird die unterschiedliche Ertragskraft der Betriebe berücksichtigt. Von den Kosten des Krankenversicherungsschutzes der Altenteiler hat der Gesetzgeber die wirtschaftende Generation befreit. Ich sage: mit gutem Grund, und damit sage ich auch ein Wort zu den Beitragslasten. Die Landwirtschaft ist der Teil unserer Volkswirtschaft, der von allen Gruppen dem größten Strukturwandel unterworfen ist. Da ist es mit gutem Grund so gemacht worden — ich meine, es muß auch so bleiben —, weil die Landwirtschaft mit die höchsten Strukturlasten ohne staatliche Hilfen zu tragen hat, mit Ausnahme der Entlastungen im sozialen Gebiet Ich meine, daß der Vergleich mit der Knappschaft angezeigt ist; denn der Bergbau hat im strukturellen Wandel ähnliche Verhältnisse wie die Landwirtschaft Von daher ist dieser Vergleich angebracht Mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte wurden außerdem leistungsfähige Verwaltungseinheiten geschaffen. Ehemals 100 Landeskrankenkassen wurden zu 19 landwirtschaftlichen Krankenkassen zusammengefaßt Sie wurden mit den übrigen Selbstverwaltungseinrichtungen, den Berufsgenossenschaften und den Alterskassen, in einen Verbund gebracht In geradliniger Fortführung der Ziele der sozialliberalen Koalition wurde 1973 durch das 7. Änderungsgesetz zum Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte die Agrarsozialpolitik weiterentwickelt. Das Altersgeld wurde zu einer Grundsicherung ausgebaut und dynamisiert. Seitdem wissen die Altenteiler, daß auch ihr Altersgeld jedes Jahr am 1. Januar entsprechend den allgemeinen Vorschriften fortgeschrieben und verbessert wird. Ebenso bedeutungsvoll wie die Leistungsverbesserungen ist die 1973 geschaffene Finanzregelung für die Altershilfe. Der im Gesetz festgelegte Basisbetrag des Bundeszuschusses verändert sich jährlich im gleichen Umfang wie die Aufwendungen für Altersgelder und — seit 1975 — auch für Waisengelder. Der Bundeszuschuß ist somit kalkulierbar geworden. Der Bund hat dadurch in den letzten Jahren jeweils um 77 v. H. der Gesamtaufwendungen der Altershilfe getragen. Zur sozialpolitischen Sicherung und zur Förderung des Strukturwandels wurde die Landabgaberente ausgebaut und damit ein wesentlicher Beitrag sowohl zur Strukturverbesserung als auch zur Verbesserung der sozialen Lage geschaffen. Immerhin wurden seit 1969 etwa 52 000 Unternehmen abgegeben und rund 542 000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche mobilisiert. 1975 trat erstmals für die Landwirtschaft die Regelung des Kindergeldes in Kraft. Die Kombination von Direktzahlungen und Steuererleichterungen wurde abgelöst durch Direktzahlungen, die allen Familien, unabhängig vom Einkommen, gleich hohe Leistungen gewähren. Dieses Kindergeld wurde in den Folgejahren mehrmals erhöht Die Neuregelung bedeutet für alle landwirtschaftlichen Familien eine beträchtliche Verbesserung. 1980 werden sie mit etwa 950 Millionen DM an den Kindergeldzahlungen partizipieren. Auf Grund der Besonderheiten der landwirtschaftlichen Lohnverfassung sind die Renten der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer trotz zahlreicher Verbesserungen der Rentengesetzgebung immer noch niedriger als die Renten vergleichbarer gewerblicher Arbeitnehmer. Um so mehr war es zu begrüßen, daß die Tarifvertragsparteien eine eigene Zusatzaltersversorgung aufgebaut haben. Diesem Zusatzversorgungswerk der Tarifvertragsparteien wurde der Verwaltungsapparat der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften geöffnet. Damit wurde neue Bürokratie verhindert. Außerdem übernahm der Bund die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, die wegen ihres Alters vom Tarifvertrag nicht mehr oder nur noch teilweise begünstigt werden. Ich freue mich ganz besonders darüber, daß mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes diese Ausgleichsleistungen für ca. 37 000 ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer um 40 v. H. angehoben werden sollen. Agrarsoziale Sicherung hat — das darf nicht verschwiegen werden — ihren Preis. Darauf hat mein Kollege Ehrenberg hingewiesen. Allein die klassischen Sozialmaßnahmen beanspruchen inzwischen 2,2 Milliarden DM an Beiträgen. Der Bund hat 3,1 Milliarden DM beigesteuert und damit etwa 57,5 v. H. der Gesamtaufwendungen dieser Versicherungszweige getragen. Daneben wandte der Bund für die besonderen Maßnahmen zur Förderung des Strukturwandels, insbesondere die Landabgaberente, 208 Millionen DM auf. 17 Millionen DM dienten zur Verbesserung der Zusatzaltersversorgung der Landund Forstarbeiter. Insgesamt stehen 1980 zur agrarsozialen Sicherung im Einzelplan 10 3,4 Milliarden DM zur Verfügung. Ich meine, daß damit ein beachtliches Reformwerk hier seine Vollendung findet und daß man mit gutem Grund sagen kann, daß die landwirtschaftliche Familie heute in das soziale Sicherheitsnetz voll einbezogen wird. Ich darf aber auch begrüßen, daß mit diesem Gesetz ein letzter Abschnitt gefunden wurde, der sicherlich auch in der Zukunft da und dort noch abgerundet werden muß, wenn es darum geht, die großen Sozialprobleme 1984 zu lösen. Ich meine allerdings, daß die schwerwiegenden Probleme gelöst sind und daß es heute keine soziale Lücke mehr gibt, auch wenn da und dort das eine oder andere Detail sicherlich noch zu verbessern wäre. Bundesminister Ertl Lassen Sie mich jetzt noch auf zwei Bemerkungen eingehen. Zunächst zur Frage der 25 ha. — 25 000 DM Wirtschaftswert, Entschuldigung. Es stimmt nicht, daß in der Landwirtschaft — ich muß es immer wieder sagen, und ich bedaure, daß es wider besseres Wissen immer wieder falsch zitiert wird — im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm nur Betriebe gefördert werden, die die Förderschwelle erreichen. Das stimmt schlichtweg nicht. Vielmehr gibt es eine ganz breite Palette — ich wäre dankbar, wenn Sie das einmal in der Öffentlichkeit so sagten, wie es ist —, beginnend von der Aufstiegshilfe über die Überbrückungskredite bis zur Nebenerwerbsförderung. (Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Das nimmt ja niemand in Anspruch!)


(Beifall bei der SPD)


(Beifall bei der SPD)





(Beifall bei der SPD und der FDP)


(Beifall bei der SPD und der FDP)