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ID0822005100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich im Namen der FDP-Fraktion einige Worte zu dem Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegenden Entwurf des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes sage.
    Der Regierungsentwurf dieses Gesetzes, den wir vor beinahe genau einem Jahr, am 22. Juni 1979, in erster Lesung behandelt haben, ist in intensiven Beratungen innerhalb der Koalition entscheidend verbessert worden. Möglich wurde dies, weil sich in den vergangenen Monaten viele Fragen der vor uns liegenden Reform der sozialen Sicherung der Frau geklärt haben und die Standorte der politischen Kräfte hierzu deutlicher geworden sind. Wir sind daher sicher, Regelungen erarbeitet zu haben, die sich in der nächsten Wahlperiode ohne Schwierigkeiten in die Gesamtkonzeption der Neuregelung der Hinterbliebenensicherung und der sozialen Sicherung der Frau einfügen lassen.
    Hilfreich war bei unseren Beratungen auch die Bereitschaft der Betroffenen, einen höheren Anteil der Kosten dieses Gesetzes selber zu tragen.
    Die Beschlüsse der Koalition haben den Regierungsentwurf weiterentwickelt. Die grundsätzliche Zielsetzung des Entwurfs — Sicherung der Weiterbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens — wird verstärkt Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der Betriebshilfegestellung ausgedehnt Künftig kann Betriebs- oder Haushaltshilfe auch dann gestellt werden, wenn keine Kinder betreut werden. Ist die landwirtschaftliche Alterskasse nicht in der Lage, eine eigene Kraft oder eine Kraft einer anderen Organisation zu stellen, besteht die Möglichkeit der Erstattung der Kosten für eine selber beschaffte Ersatzkraft
    Die auch im Regierungsentwurf vorgeschlagene Übergangshilfe ist wesentlich auf Betreiben der FDP-Fraktion verbessert worden. Hinterbliebene Ehegatten, die für mindestens ein Kind sorgen, können diese Übergangshilfe über einen längeren Zeitraum erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn sie ein mittleres landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften. Vom zweiten Jahr nach dem Sterbemonat des Landwirts an dürfen allerdings sonstige Erwerbs- oder Renteneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
    Diese Regelungen haben Kritik gefunden. Starke Worte sind gefallen. Die Wirtschaftswertgrenze von 25 000 DM ist zur Sozialschwelle befördert worden. Sogar die Verfassungsmäßigkeit der Regelung ist in Zweifel gezogen worden.
    Lassen Sie mich dazu nur sagen: Sozialpolitik ist in unseren Augen Hilfe zur Selbsthilfe. Wir helfen durch Gestellung von Ersatzkräften und bei kleinen und mittleren Betrieben durch Übergangshilfen. Wir halten es hier jedoch nicht für angebracht — und dazu stehen wir auch dann, wenn es nicht populär ist —, Personen soziale Hilfen zu geben, die aus eigener Kraft in der Lage sein sollten, sich selbst zu helfen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU] — Abg. Schröder [Wilhelminenhof] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Leider fehlt die Zeit.
    Eine andere Regelung können wir gegenüber denen, die die Mittel für die Alterskasse für Landwirte aufbringen, nicht verantworten. Dies gilt gleichermaßen für jene Bauern, die ihre Beiträge bei den Alterskassen abliefern, und für die Steuerzahler, die, wie Sie alle wissen, den weit überwiegenden Teil der Mittel für die Altershilfe der Landwirte aufbringen.
    Die Wirtschaftswertgrenze ermöglicht den Bezug der Übergangshilfe für etwa zwei Drittel der Alterskassenbetriebe. Wir halten es nicht für eine Überbeanspruchung der Solidarität der größeren Betriebe, wenn sie eine Leistung mitfinanzieren, die nur solchen Betriebsinhabern zugute kommt, die sich in einer besonderen Notlage befinden.
    Neben der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie der Übergangshilfe wurde das Hinterbliebenengeld verbessert. Nach Auffassung der Koalition wird die Altersgrenze des zu betreuenden Kindes mit 15 Jahren zu niedrig angesetzt; die Altersgrenze soll daher auf 16 Jahre angehoben werden.
    Wesentlich für uns Liberale sind auch die Verbesserungen für mitarbeitende Familienangehörige. Die Geburtsjahrgänge 1915 bis 1930 werden künftig in der Altershilfe für Landwirte versichert sein. Sie erhalten damit die Möglichkeit, Ansprüche auf Altersgeld, vorzeitiges Altersgeld und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zu erwerben. Zeiten der hauptberuflichen Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung liegen, werden großzügig angerechnet Diese Ausnahmeregelung für die Familienangehörigen — darüber waren sich die Koalitionsfraktionen einig — ist keinesfalls ein Einstieg in die allgemeine Pflichtversicherung für Selbständige.
    In der Krankenkasse der Landwirte wurde der Verantwortungsbereich der Selbstverwaltung erweitert Den landwirtschaftlichen Krankenkassen



    Paintner
    wurde bei der Beitragsfestsetzung für mitarbeitende Familienangehörige ein weiterer Spielraum unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse eingeräumt. Sinn dieser Regelung ist eine Entlastung der Bewirtschafter von Klein- und Mittelbetrieben. Ich appelliere an die Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Krankenkassen, diese Zielsetzung zu verwirklichen.
    In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs sind kritische Worte zur Finanzierung der Altershilfe für Landwirte geäußert worden. Ich darf Ihnen hierzu ganz deutlich die Meinung der Freien Demokraten sagen. Für uns sind die Zuschüsse des Bundes aus agrarpolitischen Erwägungen dem Grunde und der Höhe nach unabdingbar. Reden kann man mit uns — das können Sie schon in unseren Thesen zur Alterssicherung nachlesen — darüber, ob die Finanzierung der Altershilfe für Landwirte strukturgerechter gestaltet werden sollte.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Wir Freien Demokraten sind immer bereit, die Prinzipien von Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der landwirtschaftlichen Versicherungsgemeinschaft entsprechend den Erfordernissen weiterzuentwickeln.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Aber nicht abbauen!)

    Beweis hierfür ist der nun zur Beschlußfassung anstehende Gesetzentwurf.
    Nun noch ein Wort zu den kritischen Bemerkungen meines Kollegen Günther Schartz, der hier das Mutterschaftsgeld hart kritisiert hat und der sicherlich übersehen hat, daß gerade wir bei allen Debatten und Beratungen immer wieder darauf hingewiesen haben, daß das Mutterschaftsgeld zunächst für die arbeitende Mutter vorgesehen ist und daß wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen wollen, auch die anderen Mütter mit einzubeziehen, wenn die finanziellen Mittel ausreichen.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich sage Ihnen hier ganz klar und deutlich, daß es sicherlich richtiger ist, zunächst der arbeitenden Mutter 750 DM zur Verfügung zu stellen, als allen Müttern nur 300 DM zu geben, womit alle schlecht bedient gewesen wären. Ich möchte auch nicht versäumen, in der agrarpolitischen Diskussion darauf hinzuweisen, daß es schon viele Landwirtinnen gibt, die im Neben- oder Zuerwerb dieses Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen können. Dies muß auch hier gesagt werden.
    Wir Freien Demokraten stimmen diesem Gesetzentwurf zu, den wir für einen fairen Kompromiß halten. Ich meine, wir sind in der Agrarsozialpolitik einen Stein weitergekommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Stein des Anstoßes! Ich glaube, daß mit unserer Agrarsozialpolitik ein gutes Fundament geschaffen worden ist, auf das wir diesen Stein setzen können. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Stolperstein! — Wehner [SPD]: Ein Meilenstein, Herr!)

    — Hier können Sie nicht von Stolpersteinen reden. Genau das, was Herr Wehner hier in seinem Zuruf sagt, wollte ich sagen: Es ist vielmehr der letzte Meilenstein, der hier daraufgesetzt worden ist. Ich glaube, die Agrarsozialpolitik dieser Bundesregierung mit Minister Josef Ertl kann sich sehen lassen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Heren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zeigt den Willen der Bundesregierung und der Koalition, die soziale Sicherung auch in der Landwirtschaft weiter auszubauen. Er hat — wie das immer so ist — manche Kritik erfahren. Er hat in den Beratungen der Ausschüsse eine Reihe von Verbesserungen erfahren. Die Grundkonzeption des Regierungsentwurfs und die Verbesserungen im Ausschuß haben zu einem vernünftigen Gesetz geführt, das ein dringliches Problem regelt.
    Durch den Ausbau der sozialen Sicherung für jüngere Hinterbliebene in der Landwirtschaft — das ist die Zielrichtung dieses Gesetzes — sollen in erster Linie die Hilfen zur Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens verstärkt werden. Dabei kann es nicht darum gehen, dem hinterbliebenen Ehegatten einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen und ihn dann seinem Schicksal zu überlassen. Die Altershilfe für Landwirte ist bewußt kein Vollversorgungssystem. Sie setzt vielmehr weiteres Einkommen oder Naturalien voraus. Deshalb sind die in diesem Grundsicherungssystem möglichen Geldleistungen nicht so hoch, daß damit eine durch den Tod des Unternehmers ausgefallene Fachkraft ersetzt werden könnte.
    Es ist unsere Aufgabe, meine Damen und Herren, vorwiegend in den Fällen zu helfen, in denen beim Tod eines Ehegatten wirklich Not am Mann oder auch Not an der Frau ist; wir haben ja hier ein für beide Seiten geltendes Gesetz. Darum richtet sich dies auch in erster Linie an den Familienbetrieb. Darum halten wir daran fest, die zur Weiterführung des Betriebes notwendigen Fachkräfte in Form der Betriebs- oder Haushaltshilfe für eine Zeit bis zu zwei Jahren bereitzustellen, wobei es in diesem Fall gar nicht darauf ankommt, ob im Haushalt ein waisengeldberechtigtes Kind vorhanden ist

    (Susset [CDU/CSU]: Wer stellt die Fachkräfte zur Verfügung?)

    — Ihr Zwischenruf entspricht genau dem, was hier in meinem Text steht, Herr Kollege. — Gegen diese Art der Hilfeleistung wird eingewendet, daß es genügend Fachkräfte dafür nicht gibt Ich glaube, man sollte, um hier einen Begriff aus dem ländlichen Milieu zu nehmen, die Kirche im Dorf lassen. Denn



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    diese Kritik trifft bundesweit nicht zu. Das Vorhandensein der genannten Fachkräfte ist regional sehr unterschiedlich und vor allen Dingen von den künftigen Bedingungen abhängig. Bisher gab es z. B. für diese Fachkräfte gar keinen Arbeitsmarkt. Die landwirtschaftlichen Alterskassen konnten Betriebshilfen in der Regel nur bis zu acht Wochen finanzieren. Für eine so kurze Zeit war es natürlich sehr viel schwieriger, als es jetzt für eine Zeit bis zu zwei Jahren sein wird. Manch jungem Landwirt, der den eigenen Hof noch nicht übernehmen kann, wird sich hier eine willkommene Gelegenheit bieten, anderswo etwas Neues zu lernen, eine sinnvolle Tätigkeit zu leisten, um dann nach dieser Zeit auf dem väterlichen Hof weiterzumachen. Ich glaube, wir werden in wenigen Monaten sehen, daß die Arbeitsmarktsituation für Fachkräfte mit diesem Gesetz anders ist, als sie bisher war. Sie scheinen auf die Dynamik unserer Wirtschaftsordnung furchtbar wenig zu vertrauen; ich tue das sehr viel mehr.
    Denn, meine Damen und Herren, die Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt dem hinterbliebenen Ehegatten die notwendige fachliche Unterstützung im Betrieb oder Haushalt Während dieser Zeit kann er sich in freier Entscheidung ohne materiellen Druck darüber klarwerden, ob er den Betrieb allein weiterführen will und allein weiterführen kann. Im Anschluß an die Betriebs- oder Haushaltshilfe wollen wir dann eine Übergangshilfe in Form einer Rente gewähren. Hier kommt es vor allen Dingen darauf an, daß dem Hofnachfolger das Unternehmen erhalten bleiben soll. Gerade dieser Punkt, dem Hofnachfolger das Unternehmen zu erhalten, scheint mir ein sichtbarer Ausdruck sozialistischer Ideologie zu sein, wie sich Herr Kollege Schartz das zu bezeichnen bemühte.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine ostfriesischen Gesprächspartner in der Landwirtschaft werden hierüber sehr anders denken und nicht mit solchen Ausdrücken operieren.
    Wir wollen mit der Übergangshilfe gezielt helfen; eine breite Streuung wäre hier auch nicht sinnvoll. Das Festsetzen auf den Wirtschaftswert bis zu 25 000 DM zieht hier eine vernünftige Linie, von der zwei Drittel aller von der landwirtschaftlichen Alterskasse erfaßten Landwirte mit erfaßt werden, und das sind 50 % der Vollerwerbsbetriebe. Ich empfehle dem Kollegen Schartz, sich die neueste Statistik des Jahres 1980 erst einmal anzusehen, bevor er hier falsche Zahlen in die Welt setzt
    Eine laufende Geldleistung ohne Hofabgabe im Rahmen eines strukturpolitisch motivierten Gesetzes ist grundsätzlich problematisch. Die Probleme stellen sich noch viel schärfer, wenn man den Vorstellungen der Opposition folgen und Übergangshilfe ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße und grundsätzlich auch ab Vollendung des 45. Lebensjahres des Hinterbliebenen zahlen würde, ohne daß ein Hofnachfolger vorhanden ist