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ID0822004900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Klaus Kirschner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schartz, nur eine Vorbemerkung: Sie haben vorhin gesagt, alle Parteien wollten die soziale Sicherung der Agrarbevölkerung. Wenn Sie sich einmal die Leistungsbilanz der sozialliberalen Koalition vergegenwärtigen, stellen Sie fest, daß von 1969 bis 1978 allein 19,5 Milliarden DM an Bundesmitteln in die Agrarsozialpolitik geflossen sind.

    (Zustimmung bei der SPD)




    Kirschner
    Setzen Sie diese Summe bitte in Verhältnis zu der Summe, die zu der Zeit aufgewendet wurde, als Sie die Verantwortung getragen haben.
    Mit der heutigen abschließenden zweiten und dritten Lesung eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft wird — wie der Name des von der Bundesregierung eingebrachten und am 22. Juni 1979 in erster Lesung hier im Bundestag beratenen Gesetzentwurfes aussagt — der Zielsetzung Rechnung getragen, Lücken im landwirtschaftlichen Alterssicherungssystem zu schließen bzw. vorhandene Mängel zu beheben, um die soziale Sicherung der Agrarbevölkerung weiter zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die soziale Sicherung der jüngeren hinterbliebenen Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer in die Altershilfe für Landwirte einzubeziehen und zu verbessern. Einbezogen in den Kreis des GAL werden die Fluß- und Seenfischer, die Imker, die als landwirtschaftliche Unternehmer bereits Mitglied der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind, sowie die mithelfenden Familienangehörigen zwischen dem 50. und 65. Lebensjahr. Die finanziellen Aufwendungen der Versicherung für diese Personen werden von der Solidargemeinschaft der landwirtschaftlichen Beitragszahler aufgebracht
    In der Vergangenheit hatte sich oft gezeigt, daß jüngere Hinterbliebene es nicht leicht haben, den landwirtschaftlichen Betrieb nach dem Tode des Ehegatten weiterzuführen. Wir haben uns die Beratungen im Ausschuß nicht leichtgemacht, galt es doch, einen sozialpolitisch vernünftigen und auch vertretbaren Weg zu finden, der die Erhaltung und Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens durch gezielte Hilfeleistungen ermöglicht, um der Familie und insbesondere dem Hofnachfolger die Existenzgrundlage zu sichern und andererseits kein ungerechtfertigtes Rentendenken zu fördern.
    Wie immer man auch die Notwendigkeit einer finanziellen Grundsicherung ohne Hofabgabe, wie sie immer wieder gerade vom Bauernverband und, wie wir eben gehört haben, von der CDU/CSU in den verschiedenen Stellungnahmen gefordert wurde, begründet — die Weiterführung des Betriebes ist damit keineswegs gesichert. Hier wird ein Besitzstandsdenken deutlich, das nicht gerechtfertigt ist Vielmehr kommt es auf die konkrete Bedarfssituation an. Es sollte nicht verschwiegen werden, in welcher Höhe Bundeszuschüsse — im laufenden Jahr werden es zirka 2 Milliarden DM sein — zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Altershilfe beitragen. Ein solches Besitzstandsdenken wäre auch im Blick auf andere vergleichbare Bevölkerungsgruppen nicht vertretbar, beispielsweise im Blick auf einen Handwerksbetrieb, der von einer Witwe nur dann weitergeführt werden kann, wenn ein entsprechendes Meisterfachzeugnis nachgewiesen wird. All dies mußte bei den Beratungen sorgfältig abgewogen und bedacht werden.
    Aus der Überlegung heraus, daß eine Rentendauerleistung die Gestellung von Fachkräften der Betriebs- und Haushaltsführung zur Weiterführung des landwirtschaftlichen Unternehmens nicht ersetzen kann, ist es sinnvoll, nur dann eine Rentenleistung zu gewähren, wenn der Hof auch abgegeben wird. Wir hätten sonst zweierlei Arten von Berechtigten, bei denen Rentenleistungen in der Altershilfe gewährt würden: auf der einen Seite die erwerbsunfähigen und die über 65jährigen Altersgeldbezieher, die nur dann eine Rente aus der Altershilfe für Landwirte erhalten, wenn sie den Hof abgeben; auf der anderen Seite wäre dann dieser Personenkreis der jüngeren Hinterbliebenen, die eine Rentenleistung ohne Hofabgabe erhalten. Dies wäre wohl schwer zu erklären. Wir haben deshalb an der Voraussetzung der Gewährung einer Hinterbliebenenrente, an der Hofabgabe, festgehalten, allerdings den Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Ausschußberatungen in einigen anderen wesentlichen Punkten verändert.
    Lassen Sie mich deshalb zu den einzelnen vorgeschlagenen Änderungen kommen. So wurde der Begriff, daß der verstorbenen Ehegatte den Unterhalt seiner Familie „überwiegend" bestritten hatte, in „nicht überwiegend" geändert. Damit wurde der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Rechnung getragen, wonach das bäuerliche Ehepaar das wirtschaftliche Einkommen gemeinsam erwirtschaftet.
    Ebenso schlagen wir vor, die Altersgrenze eines im Haushalt lebenden Kindes als Voraussetzung für den Bezug der Rentenleistung vom 15. auf das 16. Lebensjahr heraufzusetzen.
    Allerdings — und dies muß noch einmal betont werden —, diese Leistung ist einkommensabhängig, d. h., das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen der oder des Hinterbliebenen darf drei Zehntel der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Dies sind 1980 1 260 DM.
    Die Bezieher von Hinterbliebenengeld werden, sofern nicht eine andere Versicherung Vorrang hat, auf Kosten des Bundes in der landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert. Liegen die Voraussetzungen für ein Hinterbliebenengeld bei Abgabe des Hofes nicht vor, soll zur Erleichterung des Übergangs ins Arbeitsleben für ein Jahr nach dem Tode des Unternehmers eine Übergangshilfe gewährt werden.
    Das zur Rentenleistung, die aber, wie gesagt, nicht im Vordergrund des Gesetzes steht. Ziel ist vielmehr die Erhaltung und Weiterführung des Hofes für den hinterbliebenen Ehegatten und dessen Kinder. Deshalb sieht der Gesetzentwurf im einzelnen vor: erstens die Bereitstellung von Betriebs- und Haushaltshilfe bis zur Dauer von zwei Jahren, zweitens — und das ist die wesentliche Änderung, die der Gesetzentwurf durch die Beratungen im Rechtsausschuß erfahren hat — die Zahlung einer Übergangshilfe für denjenigen oder diejenigen hinterbliebenen landwirtschaftlichen Unternehmer bis längstens zum 60. bzw. 65. Lebensjahr. Voraussetzung ist allerdings, daß im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze entspricht dem Gedanken einer Erziehungsrente nach § 1265 a Reichsversicherungsordnung.



    Kirschner
    Hier wird auch die Zielsetzung des Gesetzentwurfs deutlich: statt einer undifferenzierten Gewährung einer Rentenzahlung gezielte Hilfen zur Erhaltung des Betriebes für den späteren Hofnachfolger. Allerdings ist diese Übergangshilfe an einen tatsächlichen Bedarf gekoppelt, d. h. auf die Einkommenssituation abgestimmt. So wird die Übergangshilfe nur den Betrieben gewährt, deren Wirtschaftswert 25 000 DM nicht übersteigt Damit werden rund zwei Drittel aller Beitragspflichtigen von dieser Leistung erfaßt, und es wird — ich will das noch einmal betonen — auf die konkrete Bedarfssituation abgehoben.
    Des weiteren ist die Grenze für Arbeitsentgelt und -einkommen auf drei Zehntel der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt. Das sind, wie gesagt, 1 260 DM im Jahre 1980. Renten und vergleichbare Versorgungsaufwendungen dürfen ein Viertel der monatlichen Bezugsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung — das sind 1980 550 DM — nicht überschreiten. Soweit zur Übergangshilfe.
    Weitere wichtige Änderungen betreffen die Einbeziehung der mithelfenden Familienangehörigen, die am 1. Mai 1980 das 50., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Einbeziehung dieser Gruppe in die Altershilfe für Landwirte, und zwar als Pflichtmitglieder zu Lasten der Beitragszahler, haben wir einen wichtigen, wenn auch kleinen Schritt zur immer wieder beschworenen Gesamtverantwortung der innerlandwirtschaftlichen Solidarität getan. Wir haben mit dieser Regelung jedoch nichts anderes vollzogen als das, was in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Selbstverständlichkeit ist, daß nämlich Rentenansprüche durch entsprechende Beitragsleistung zur Solidargemeinschaft erworben werden.
    Eine weitere wichtige Änderung, die wir vorschlagen, betrifft die Beitragshöhe in der landwirtschaftlichen Krankenkasse für mitarbeitende Familienangehörige. Mit diesem Änderungsvorschlag wird der Selbstverwaltung das Recht eingeräumt, für diesen Personenkreis die Höhe des Beitrags auf mindestens 50, höchstens jedoch 75 % des Beitrags der landwirtschaftlichen Betriebsleiter — an Stelle des bisher vorgeschriebenen festen Beitragssatzes von 66 2/3 % — festzulegen.
    Besonders hervorzuheben ist noch die im Gesetz vorgesehene Verbesserung der Ausgleichsleistung für ehemalige landwirtschaftliche Arbeitnehmer nach dem Zusatzversorgungsgesetz von 1974. Seit ihrer erstmaligen Gewährung 1974 ist diese Leistung bisher nicht angehoben worden; jetzt wird sie von 50 auf 70 DM gesteigert.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend folgendes feststellen. Erstens. Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu diesem Gesetzentwurf verstärkt durch die von mir vorgetragenen Beschlußempfehlungen die von der Bundesregierung festgelegte Zielsetzung, durch geeignete Maßnahmen die Erhaltung des Hofes für den Hinterbliebenen und dessen Kinder unter Beachtung einer gegebenen Bedarfssituation sicherzustellen.
    Zweitens. Mit dieser Regelung wird, wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich betont, kein Präjudiz für die große Reform der Hinterbliebenenversorgung 1984 geschaffen. Diese Reform wird sich auf alle Zweige der sozialen Sicherung erstrecken müssen. Dies gilt auch für die dann erneut zu überprüfenden, jetzt zu treffenden Neuregelungen für die Witwen und Witwer in der Landwirtschaft.
    Drittens möchte ich deutlich machen, daß es bei den Sozialpolitikern innerhalb der SPD-Fraktion lange Diskussionen über die Altershilfe der Landwirte gegeben hat.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Allzu lange!)

    Das jetzige System, nach dem nur 12,4% der Aufwendungen durch Beiträge, dagegen 87,6 % durch Bundeszuschüsse aufgebracht werden, findet keine Parallele in den anderen Zweigen der gesetzlichen Rentenversicherung. Um es noch deutlicher zu sagen: Um eine Rentengeldleistung von 490,90 DM zu erhalten — dies entspricht dem 1979 möglichen Höchstbetrag in der landwirtschaftlichen Altershilfe nach 21 Versicherungsjahren —, muß ein Versicherter nach dem 1979 geltenden Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 84 000 DM an Beiträgen aufbringen, in der Altershilfe der Landwirte dagegen nur rund ein Fünftel, also ca. 17 000 DM.
    Gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung — dies muß man ja auch im Blick auf die Diskussion sehen, die der Kollege Schartz gerade bezüglich der angeblichen Ungleichbehandlung der Selbständigen seitens der Koalition geführt hat —: Diesen Betrag von 84 000 DM, den ich gerade genannt habe, muß auch ein Selbständiger aufbringen, wenn er in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist.
    Dies alles muß vor dem Hintergrund gesehen werden, daß rund die Hälfte der Vollerwerbsbetriebe über ein gutes bis sehr gutes Einkommen verfügt, das erheblich über dem Durchschnittseinkommen der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, und daß des weiteren fast die Hälfte aller landwirtschaftlichen Unternehmer — dies betrifft die überwiegende Mehrzahl der Neben- und Zuerwerbsbetriebe — Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder mit Pensionsansprüchen ausgestattet ist. Das heißt, daß wir sowohl einer Gruppe mit einem guten bis sehr guten Einkommen als auch den zusätzlich in der Rentenversicherung Versicherten oder Beamten — wie gesagt, dies betrifft all diejenigen, die im Sinne des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig sind, ihr Einkommen jedoch überwiegend oder doch zu einem nicht unerheblichen Teil außerhalb der Landwirtschaft verdienen — Rentenansprüche in der Altershilfe für Landwirte in einer Weise bezuschussen, wie es weder der Bedarfssituation entspricht noch einem Vergleich mit den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten im Sinne von sozialer Gerechtigkeit standhält. Darüber muß in Zukunft geredet werden.
    Viertens möchte ich feststellen: Durch die Änderungsvorschläge des Ausschusses konnten die fi-



    Kirschner
    nanziellen Aufwendungen des Bundes für die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen gegenüber der Regierungsvorlage geringer gehalten werden. Dies macht beispielsweise 1981 9,7 Millionen DM und 1982 10,5 Millionen DM aus, und 1983 werden es 11,1 Millionen DM sein. Die dadurch notwendige Beitragserhöhung beträgt 4,50 DM. Damit steigt der Einheitsbeitrag in der Altershilfe für Landwirte auf 75 DM pro Monat an und liegt damit immer noch unter dem Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.
    Meine Damen und Herren, nach dem von mir eben Dargelegten bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, wie auch die SPD-Bundestagsfraktion es tun wird, zuzustimmen und den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU/CSU sowie die dazu eingebrachten Änderungsanträge abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paintner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich im Namen der FDP-Fraktion einige Worte zu dem Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegenden Entwurf des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes sage.
    Der Regierungsentwurf dieses Gesetzes, den wir vor beinahe genau einem Jahr, am 22. Juni 1979, in erster Lesung behandelt haben, ist in intensiven Beratungen innerhalb der Koalition entscheidend verbessert worden. Möglich wurde dies, weil sich in den vergangenen Monaten viele Fragen der vor uns liegenden Reform der sozialen Sicherung der Frau geklärt haben und die Standorte der politischen Kräfte hierzu deutlicher geworden sind. Wir sind daher sicher, Regelungen erarbeitet zu haben, die sich in der nächsten Wahlperiode ohne Schwierigkeiten in die Gesamtkonzeption der Neuregelung der Hinterbliebenensicherung und der sozialen Sicherung der Frau einfügen lassen.
    Hilfreich war bei unseren Beratungen auch die Bereitschaft der Betroffenen, einen höheren Anteil der Kosten dieses Gesetzes selber zu tragen.
    Die Beschlüsse der Koalition haben den Regierungsentwurf weiterentwickelt. Die grundsätzliche Zielsetzung des Entwurfs — Sicherung der Weiterbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens — wird verstärkt Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der Betriebshilfegestellung ausgedehnt Künftig kann Betriebs- oder Haushaltshilfe auch dann gestellt werden, wenn keine Kinder betreut werden. Ist die landwirtschaftliche Alterskasse nicht in der Lage, eine eigene Kraft oder eine Kraft einer anderen Organisation zu stellen, besteht die Möglichkeit der Erstattung der Kosten für eine selber beschaffte Ersatzkraft
    Die auch im Regierungsentwurf vorgeschlagene Übergangshilfe ist wesentlich auf Betreiben der FDP-Fraktion verbessert worden. Hinterbliebene Ehegatten, die für mindestens ein Kind sorgen, können diese Übergangshilfe über einen längeren Zeitraum erhalten. Dies gilt selbst dann, wenn sie ein mittleres landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften. Vom zweiten Jahr nach dem Sterbemonat des Landwirts an dürfen allerdings sonstige Erwerbs- oder Renteneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
    Diese Regelungen haben Kritik gefunden. Starke Worte sind gefallen. Die Wirtschaftswertgrenze von 25 000 DM ist zur Sozialschwelle befördert worden. Sogar die Verfassungsmäßigkeit der Regelung ist in Zweifel gezogen worden.
    Lassen Sie mich dazu nur sagen: Sozialpolitik ist in unseren Augen Hilfe zur Selbsthilfe. Wir helfen durch Gestellung von Ersatzkräften und bei kleinen und mittleren Betrieben durch Übergangshilfen. Wir halten es hier jedoch nicht für angebracht — und dazu stehen wir auch dann, wenn es nicht populär ist —, Personen soziale Hilfen zu geben, die aus eigener Kraft in der Lage sein sollten, sich selbst zu helfen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU] — Abg. Schröder [Wilhelminenhof] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Leider fehlt die Zeit.
    Eine andere Regelung können wir gegenüber denen, die die Mittel für die Alterskasse für Landwirte aufbringen, nicht verantworten. Dies gilt gleichermaßen für jene Bauern, die ihre Beiträge bei den Alterskassen abliefern, und für die Steuerzahler, die, wie Sie alle wissen, den weit überwiegenden Teil der Mittel für die Altershilfe der Landwirte aufbringen.
    Die Wirtschaftswertgrenze ermöglicht den Bezug der Übergangshilfe für etwa zwei Drittel der Alterskassenbetriebe. Wir halten es nicht für eine Überbeanspruchung der Solidarität der größeren Betriebe, wenn sie eine Leistung mitfinanzieren, die nur solchen Betriebsinhabern zugute kommt, die sich in einer besonderen Notlage befinden.
    Neben der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie der Übergangshilfe wurde das Hinterbliebenengeld verbessert. Nach Auffassung der Koalition wird die Altersgrenze des zu betreuenden Kindes mit 15 Jahren zu niedrig angesetzt; die Altersgrenze soll daher auf 16 Jahre angehoben werden.
    Wesentlich für uns Liberale sind auch die Verbesserungen für mitarbeitende Familienangehörige. Die Geburtsjahrgänge 1915 bis 1930 werden künftig in der Altershilfe für Landwirte versichert sein. Sie erhalten damit die Möglichkeit, Ansprüche auf Altersgeld, vorzeitiges Altersgeld und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zu erwerben. Zeiten der hauptberuflichen Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger, die vor dem Inkrafttreten der Neuregelung liegen, werden großzügig angerechnet Diese Ausnahmeregelung für die Familienangehörigen — darüber waren sich die Koalitionsfraktionen einig — ist keinesfalls ein Einstieg in die allgemeine Pflichtversicherung für Selbständige.
    In der Krankenkasse der Landwirte wurde der Verantwortungsbereich der Selbstverwaltung erweitert Den landwirtschaftlichen Krankenkassen



    Paintner
    wurde bei der Beitragsfestsetzung für mitarbeitende Familienangehörige ein weiterer Spielraum unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse eingeräumt. Sinn dieser Regelung ist eine Entlastung der Bewirtschafter von Klein- und Mittelbetrieben. Ich appelliere an die Vertreterversammlungen der landwirtschaftlichen Krankenkassen, diese Zielsetzung zu verwirklichen.
    In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs sind kritische Worte zur Finanzierung der Altershilfe für Landwirte geäußert worden. Ich darf Ihnen hierzu ganz deutlich die Meinung der Freien Demokraten sagen. Für uns sind die Zuschüsse des Bundes aus agrarpolitischen Erwägungen dem Grunde und der Höhe nach unabdingbar. Reden kann man mit uns — das können Sie schon in unseren Thesen zur Alterssicherung nachlesen — darüber, ob die Finanzierung der Altershilfe für Landwirte strukturgerechter gestaltet werden sollte.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Wir Freien Demokraten sind immer bereit, die Prinzipien von Eigenverantwortung und Solidarität innerhalb der landwirtschaftlichen Versicherungsgemeinschaft entsprechend den Erfordernissen weiterzuentwickeln.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Aber nicht abbauen!)

    Beweis hierfür ist der nun zur Beschlußfassung anstehende Gesetzentwurf.
    Nun noch ein Wort zu den kritischen Bemerkungen meines Kollegen Günther Schartz, der hier das Mutterschaftsgeld hart kritisiert hat und der sicherlich übersehen hat, daß gerade wir bei allen Debatten und Beratungen immer wieder darauf hingewiesen haben, daß das Mutterschaftsgeld zunächst für die arbeitende Mutter vorgesehen ist und daß wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen wollen, auch die anderen Mütter mit einzubeziehen, wenn die finanziellen Mittel ausreichen.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich sage Ihnen hier ganz klar und deutlich, daß es sicherlich richtiger ist, zunächst der arbeitenden Mutter 750 DM zur Verfügung zu stellen, als allen Müttern nur 300 DM zu geben, womit alle schlecht bedient gewesen wären. Ich möchte auch nicht versäumen, in der agrarpolitischen Diskussion darauf hinzuweisen, daß es schon viele Landwirtinnen gibt, die im Neben- oder Zuerwerb dieses Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen können. Dies muß auch hier gesagt werden.
    Wir Freien Demokraten stimmen diesem Gesetzentwurf zu, den wir für einen fairen Kompromiß halten. Ich meine, wir sind in der Agrarsozialpolitik einen Stein weitergekommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Stein des Anstoßes! Ich glaube, daß mit unserer Agrarsozialpolitik ein gutes Fundament geschaffen worden ist, auf das wir diesen Stein setzen können. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Stolperstein! — Wehner [SPD]: Ein Meilenstein, Herr!)

    — Hier können Sie nicht von Stolpersteinen reden. Genau das, was Herr Wehner hier in seinem Zuruf sagt, wollte ich sagen: Es ist vielmehr der letzte Meilenstein, der hier daraufgesetzt worden ist. Ich glaube, die Agrarsozialpolitik dieser Bundesregierung mit Minister Josef Ertl kann sich sehen lassen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)