Rede von
Hans A.
Engelhard
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir behandeln im Plenum regelmäßig Tagesordnungspunkte, zu denen gesprochen wird. Es sind zwei Gründe dafür denkbar, daß wir eine Debatte führen: zum einen, weil unterschiedliche Standpunkte zwischen den Fraktionen bestehen und der Öffentlichkeit gegenüber diese unterschiedlichen Meinungen klargelegt und dargestellt werden sollen und zum anderen, weil wir zwar quer durch die hier vertretenen Fraktionen einig sind, aber Wert darauf legen, dies wegen der Bedeutung einer Sache hier durch eine Debatte auch deutlich zu machen. Ich meine, der aufgerufene Punkt gehört der zweiten Kategorie an. Dann sollen wir aber — hier stimme ich Herrn Kollegen Brandt zu — auch etwas zum Problem sagen — er hat dies bereits getan —, um zu schildern, was mit diesem kurzen Gesetzentwurf beabsichtigt ist.
Fast wäre man in diesen Tagen versucht, jetzt über das Asylrecht zu sprechen. Das ist die Hintergrundmusik für unsere heutige kurze Debatte. Wer weiß, wie das Asylverfahren durch den Andrang so vieler, die schließlich als Asylanten nicht anerkannt werden können, verstopft ist, der wird es als um so dringender ansehen, es zu ändern, daß meist kleine Bevölkerungsgruppen, die wir, aus humanitären Gründen vor Vernichtung schützend, hier in der Bundesrepublik aufnehmen, bisher zusätzlich das Asylverfahren durchlaufen mußten. Das bisherige
Verfahren wird man nur als unvernünftig ansehen können. Damit macht dieser Gesetzentwurf Schluß und stellt damit gleichzeitig sicher, daß die Betroffenen sofort nach ihrer Ankunft in den Genuß der Förderungsmaßnahmen kommen können.
Ich weiß, im Vorfeld der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf ist natürlich auch die Frage aufgeworfen worden, ob nicht eine stärkere Mitwirkung des Parlaments bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus humanitären Gründen geboten erscheint. Dies ist weitgehend Sache der Bundesregierung; aber mir erscheint diese Frage deswegen nicht problematisch, weil wir wissen, daß die Bundesregierung ihrerseits hier nur in enger Abstimmung mit den Bundesländern tätig werden kann, die sich bereit erklären müssen, die Aufnahme von Flüchtlingen vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang hat jetzt in der Debatte Herr Kollege Langguth zum Flüchtlingsproblem ganz allgemein eine Reihe von Anmerkungen gemacht und Kritik geübt. Ich denke, dies ist hier nicht der Ort und nicht die Zeit, näher darauf einzugehen. Wir sollten uns einmal die Gelegenheit nehmen, in einer etwas umfassenderen Weise diese Probleme zu behandeln.
Dann wird deutlich werden, daß die Bundesrepublik Deutschland und die sie vertretende Bundesregierung in einem weiten und großen Umfang all die letzten Jahre tätig geworden ist: zum einen durch eine sehr entschiedene Friedenspolitik, die alles mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dazu beizutragen sucht, daß das Flüchtlingsproblem, wo immer wir es verhindern können, überhaupt nicht erst entsteht
Wir wissen, daß wir in dieser Welt, so wie sie nun einmal ist, hier häufig an Hürden und Hindernisse stoßen, die wir mit allen Bemühungen nicht überwinden können.
Dann haben wir uns bemüht, an Ort und Stelle Not zu lindern. Wir müssen uns einmal unterhalten, was dort noch besser gemacht werden kann. Sie haben Kritik geübt, daß etwa das Technische Hilfswerk kaum noch zum Einsatz komme. Vielleicht werden Sie in einiger Zeit hören, wo dies in einer sehr wirksamen Weise geschehen wird. Ich halte pauschale Kritik in diesem Punkt nicht für gerechtfertigt.
Darüber hinaus haben wir uns bemüht — wenn natürlich auch nur kleine —, Gruppen von Flüchtlingen aus humanitären Gründen in unserem Lande aufzunehmen. Wir wissen immer, wenn wir dies tun, daß dies nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein ist Aber wir machen damit deutlich, daß das, was an uns liegt, getan werden soll. Dazu sind wir bereit