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ID0822001800

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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim Jentsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)




    Als Gesetzgeber müssen wir die möglichen Voraussetzungen schaffen, damit solche Menschen ihre Identität finden können. Wir werden aber mit den Mitteln der Gesetzgebung und mit Rechtsvorschriften nicht alles leisten können, was die Natur an Eigenwilligkeiten geschaffen hat und was nun geradegebogen werden soll. An dieser Überschätzung der Möglichkeiten der Gesetzgebung zur Korrektur von Absonderlichkeiten in der Schöpfung — oder sagen wir besser: von Besonderheiten — leidet der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie macht es leider mit diesem Entwurf unmöglich, über den gemeinsamen Willen hinaus, den Betroffenen zu helfen, ein gemeinsam getragenes Gesetz hier zu verabschieden.
    Worin stimmen wir überein? Der 7. Deutsche Bundestag hatte einhellig für ein Gesetz plädiert, wonach in Fällen von genitalverändernden Operationen oder anderen medizinischen Eingriffen durch Gerichtsbeschluß festgestellt wird, daß die betreffende Person nun rechtlich als dem anderen Geschlecht zugehörig gilt. Eine solche gesetzliche Regelung verlangt auch das Bundesverfassungsgericht von uns auf Grund seines Beschlusses vom 11.Oktober 1978. Nicht mehr und nicht weniger ist gefordert, meine Damen und Herren.
    Soweit der Gesetzentwurf dies regelt, findet er unsere volle Unterstützung. Wir stimmen deshalb ausdrücklich § 8 zu, der hierfür die Rechtsgrundlage schafft Herr Präsident, ich möchte bereits an dieser Stelle beantragen, daß wir einzeln über die Vorschriften abstimmen, um uns diese Gelegenheit der Zustimmung zu geben.
    Mit dieser sogenannten großen Lösung wird der Grundsatz der Unwandelbarkeit des Geschlechts aufgegeben und damit die Wiederherstellung der Identität dieser Menschen ermöglicht.
    Der Gesetzentwurf geht aber über diese Intention des 7. Deutschen Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts weit hinaus. Anstatt die große Lösung in die Tat umzusetzen und nun einmal abzuwarten, was diese Gesetzesmaßnahmen, für die es in der ganzen Welt kein vergleichbares Vorbild gibt — damit auch keine Erfahrungen —, für Auswirkungen haben wird, wird hier der totalen Regelungsbedürftigkeit gefrönt, dem totalen Gesetzesperfektionismus gehuldigt. Es könnte ja sein, wird gesagt, daß es unter der kleinen Anzahl von Transsexuellen auch solche gibt, die sich einer geschlechtsverändernden Operation nicht unterziehen können oder unterziehen wollen und damit die Einheit von Physis und Psyche nicht wiederherstellen können. Diesen soll nun die Möglichkeit eröffnet werden, beispielsweise Mann zu bleiben — mit allen rechtlichen Konsequenzen —, aber im Rechtsverkehr einen weiblichen Namen führen zu dürfen.
    Diese sogenannte kleine Lösung ist keine Lösung. Sie löst die Probleme nicht, sie verlagert sie. Sicherlich hilft sie, die Peinlichkeit zu vermeiden, wenn der in Kleidern erscheinende Mann mit der Angabe seines männlichen Vornamens Erstaunen bei Grenzbeamten auslöst. Aber sie hilft nicht, wenn der in Kleidern erscheinende Mann in die Frauenstation des Krankenhauses oder der Haftanstalt eingeliefert wird oder die Damentoilette aufsucht. Dort fliegt er überall raus. Und da hilft auch kein Ausweis mit einem weiblichen Vornamen.
    Was ich damit sagen will: Wenn es nicht gehen sollte, Körper und empfundenes Geschlecht in der einen oder anderen Richtung in Einklang zu bringen, dann sind auch wir als Gesetzgeber mit unserem Latein am Ende. Wir sollten das nicht zu überspielen versuchen.
    Die kleine Lösung ist nicht nur untauglich, sondern sie birgt Gefahren in sich. Es werden zwei Kategorien von Transsexuellen geschaffen, solche, bei denen der Einklang von Vorname, der sie im Rechtsverkehr ausweist, und Geschlecht — also die große Lösung — hergestellt wird, und solchen, bei denen der Vorname über das wahre Geschlecht hinwegtäuscht — die kleine Lösung. Wir halten es nicht für vertretbar, den Einklang von Vorname und Geschlecht aus Gründen einer höchst zweifelhaften Therapiemöglichkeit für einen seiner Größe nach völlig unbekannten Personenkreis zu opfern.
    Die kleine Lösung birgt für das Institut der Ehe ein Gefährdungspotential, das wir nicht freilegen wollen. Lassen wir es zu, daß eine Person über ihr Geschlecht durch einen Vornamen des Gegengeschlechts im Rechtsverkehr hinwegtäuschen darf, so ist abzusehen, daß hieraus zukünftig immer weitergehende Rechte abgeleitet werden. Uns hat zu denken gegeben, daß Sie, Herr Kollege Wolfgramm, im Innenausschuß erklärt haben, Sie hielten es für vertretbar, daß eine Person, die nach der großen Lösung als dem anderen Geschlecht zugehörig erklärt worden ist, ruhig mit ihrem bisherigen, nun aber gleichgeschlechtlichen Partner verheiratet bleiben darf. Wann wird dann aber die Stunde gekommen sein für die Forderung, der Transsexuelle, der äußerlich Mann geblieben ist, aber mit dem Vornamen als Frau auftritt, müsse auch einen anderen Mann heiraten dürfen? Wir wollen diese Schleuse nicht öffnen.
    Wir bieten erneut an, es mit der großen Lösung zu versuchen und zu sehen, wieviel Sorgen und Nöte wir damit ausräumen können. Wir dürfen nicht vergessen, daß der typische Transsexuelle eben danach strebt, die Einheit, die Identität von Geschlecht und Empfindungen wiederherzustellen. Diesem Anliegen werden wir mit der großen Lösung gerecht. Allerdings wünschen wir bei dieser groBen Lösung, daß die Auflösung der Ehe Voraussetzung und nicht Folge des Verfahrens nach §§ 8ff. des Entwurfs, also für die große Lösung, ist. Wir möchten, daß der Ehepartner vorher aus der bisherigen Gemeinschaft aussteigt, daß dies vorher klargelegt wird, bevor das Verfahren nach §0 8 ff. eingeleitet wird.
    Meine Damen und Herren, die Behandlung dieses Gesetzentwurfs hat ein Höchstmaß an Sachlichkeit



    Dr. Jentsch (Wiesbaden)

    ausgezeichnet, ein Höchstmaß an Willen, dem betroffenen Personenkreis zu helfen. Wir sind dazu bereit. Wir sind bereit, die große Lösung hier mit zu unterschreiben; wir tragen sie mit. Für die kleinere Lösung können wir leider unsere Hand nicht geben. Wir appellieren noch einmal an Regierung und Koalitionsfraktionen, erst einmal den Versuch mit der großen Lösung zu machen und nach einigen Jahren Erfahrung dann zu sehen, ob es wirklich noch der kleinen Lösung bedarf.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Meinecke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Meinecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zur Sache rede, möchte ich einige einleitende Bemerkungen machen:
    Erstens einmal, Herr Kollege Jentsch: Die Geschichte dieses Gesetzes beginnt nicht mit dem Antrag des Bundestages vor Beendigung der vorigen Legislaturperiode. Die Geschichte, die uns auch zum Gesetzgebungsverfahren gezwungen hat, beginnt vor zehn bis 15 Jahren. Darum stehe ich hier auch mit etwas gemischten Gefühlen, insbesondere wenn ich an einen Kollegen denke, der hier in der Mitte unter uns sitzt — auch jetzt sitzt er wieder da —, der einmal in der Fragestunde zu dieser Thematik fragte, ob die Regelung überhaupt von Interesse für den Gesetzgeber, für den Bundestag sei angesichts der so kleinen Zahl betroffener Menschen, um die es sich handelt Dies ist genau der Punkt — ohne an irgend jemanden einen Vorwurf zu richten —: Es ist tatsächlich so, daß es sich um 10 000 oder 5 000 oder noch weniger Menschen handelt und daß sich darum ein Gesetzgebungsverfahren hier nur ungeheuer schwierig veranstalten läßt. Ich bin froh und dankbar, daß diese Legislaturperiode es gerade noch zum Schluß schafft, wenn der Bundesrat uns nicht vielleicht noch Stolpersteine vor die Füße werfen sollte.
    Es ist auch fair, heute die Bemühungen unseres ehemaligen Hamburger Kollegen Klaus Arndt noch einmal zu würdigen. Denn ohne ihn und seine Aktivitäten wäre es zu diesem Gesetz nie gekommen. Es ist ferner fair, heute ein Lob dem Bundesministerium des Innern auszusprechen, insbesondere einigen hohen Beamten, die sich sehr intensiv mit dieser Frage befaßt und sehr sorgfältig an dem Gesetzestext gearbeitet haben.
    Ich gebe Herrn Kollegen Jentsch in einer Beziehung recht! Wir führen oft Klage darüber — es wird uns auch oft angelastet —, daß wir für alles und für jedes im Eiltempo Gesetze machen und daß diese Gesetze auch noch perfektionistisch sein sollen. Bei dieser Vorlage trifft das aber nicht zu. Dabei beziehe ich ausdrücklich auch das „perfektionistisch" mit ein. Die gefundenen Lösungen werden nämlich den Empfindungen und Nöten der betroffenen Menschen gerecht, aber wir brauchen auch Erfahrungen mit den gefundenen rechtlichen Möglichkeiten. Immerhin gibt es keine vergleichbare Regelung in der
    Welt; das hat schon Herr Kollege Jentsch gesagt Wir sind neben Schweden die erste Nation, die diesen Menschen gerecht zu werden versucht
    Zum Inhalt der nun gefundenen Lösung — ohne daß ich ins Detail gehen will — möchte ich folgendes sagen. Die Auffassungsunterschiede, die schon bei den Beratungen im Ausschuß sichtbar wurden, sind sachlich vorgetragen und diskutiert worden. Aber ich bin heute fest davon überzeugt, daß der Entwurf der Bundesregierung und die Auffassung der Koalitionsfraktionen die einzig richtige Hilfe und Lösung bieten. Mehr als zehn Jahre — ich sagte es schon — sind wir mit den Problemen und diesen Fragen vertraut. Wir haben in vielen Gesprächen und mit brieflichen Kontakten die Sorgen und die Nöte der betroffenen Menschen, insbesondere im Alltag, erfahren müssen. Es handelt sich nicht nur um eine juristische Emanzipation eines biologischen Kunstfehlers, es handelt sich nicht nur um die juristische Korrektur eines Webfehlers. Sondern es ist auch eine Frage der Therapie und eine Frage der Sozialmedizin. Hierin, Herr Kollege Jentsch, unterscheiden wir uns. Ich kann Ihre rechtlichen und formal juristischen Bedenken, es würden irgendwo Schleusen geöffnet, verstehen. Aber ich kann sie als Parlamentarier nicht akzeptieren. Ich habe das Problem von Anfang an als „Mitmensch" gesehen, als ein Politiker allerdings, mit vorheriger medizinischer Ausbildung; das gebe ich zu.
    Die vorgeschlagenen Lösungen haben natürlich Auswirkungen auf das Rechtsgefüge. Das haben wir ja auch bedacht Aber wir müssen dabei erkennen, daß wir nicht die Auffassung vertreten können, die geschlechtliche und menschliche Entwicklung eines Menschen, einer Frau oder eines Mannes, sei etwas punktuell Fixierbares, und damit sei dann die Ausgangslage gegeben. Vielmehr haben wir hinsichtlich der Entstehungsursachen, die zum Transsexualismus führen, begriffen, daß es sich offenbar um eine dynamische Entwicklung handelt, deren Ende nicht bei jedem Individuum abzusehen ist. Und gerade aus diesem Grunde meinen wir, daß eine stufenweise Lösung, bei der man dann auch von der Stufe eins eventuell wieder zurücktreten kann, eine bessere Lösung ist Die stufenweise Lösung bedeutet, daß der 18jährige, der volljährig Gewordene — wie es im Ersten Abschnitt des Gesetzes geregelt ist — nur seinen Vornamen ändert und vielleicht mit dieser äußerlichen, aber im Alltag doch ungeheuer wichtigen Berechtigung sein Schicksal leichter tragen kann als zuvor. Dies haben uns die Betroffenen immer wieder gesagt
    Wenn dann in den kommenden Jahren der Wunsch weiter geht, er sich einer operativen oder einer Hormonbehandlung, also einer ärztlichen Behandlung, unterziehen will und er sich als letztes dann auch dem großen Eingriff der Umwandlung unterzieht, greift der Zweite Abschnitt des Gesetzes.
    Es haben sich im Laufe der letzten Jahre bei der Betrachtung dieses „Webfehlers der Natur" neue Gesichtspunkte ergeben. Wir haben aus den Vereinigten Staaten Bedenken gegen den großen operativen Eingriff gehört — eine gewisse Zurückhaltung. Wir haben vernommen, daß Psychoanalytiker und



    Dr. Meinecke (Hamburg)

    psychotherapeutisch tätige Ärzte der Meinung sind, manches ließe sich vielleicht auch auf diesem Wege korrigieren — und vielleicht besser.
    Wir wissen aus dem Institut für Sexualwissenschaft in Hamburg von Herrn Professor Pfäfflin, daß er sagt, daß dieses Gesetz ohne die kleine Lösung, also ohne beide Lösungen, ein Torso sei, ja geradezu ein Monstrum".
    Der Gesundheitsausschuß des Bundesrates hat die Auffassung erarbeitet, beiden Lösungen zuzustimmen. Der Gesundheitsausschuß des Bundestages hat ebenfalls — fast einstimmig — beiden Lösungen, also der jetzt mit der Mehrheit des Innenausschusses beschlossenen Formulierung, zugestimmt
    Ich möchte zusammenfassen: Auf den ersten Blick mögen die gefundenen Lösungen manchem als zu kompliziert erscheinen — eben weil es nach Perfektionismus aussieht Dieses ist aber nicht der Fall, und das ist auch gut so. Eine streng juristische Betrachtungsweise hilft diesen Menschen nicht Für mich sind die Fachleute maßgebend, die sich seit Jahren medizinisch-wissenschaftlich dieses Phänomens angenommen haben. Mit diesen Wissenschaftlern haben wir in langen Gesprächen den jetzigen Entwurf im Prinzip auch erarbeitet
    Ohne die kleine Lösung — so Professor Pfafflin; das habe ich schon zitiert — bliebe „das Gesetz ein Torso, ja ein Ungeheuer, vor dem man nur warnen könne. Die gesetzliche Lösung bietet — anders als das Gesetz über die freiwillige Kastration — lediglich Hilfeleistung in Fällen, in denen die Behandlung angestrebt oder vollzogen ist Die Verantwortung bleibt bei den Beteiligten — Mann oder Frau — eine offene Frage, die juristisch nie vollständig in den Griff zu bekommen sein wird".
    Diesem fachlichen Kommentar möchte ich mich anschließen. Insoweit ist die nun zur Schlußabstimmung vorliegende Fassung als eine ungewöhnliche Leistung des Gesetzgebers zu verstehen — man höre und staune —: ein Gesetz mit therapeutischem Effekt. Aus diesem Grunde bitte ich auch die Kolleginnen und Kollegen um eine unpolitische Abstimmung, d. h. nicht nach Fraktionen gegliedert, sondern nach dem eigenen gesunden Menschenverstand und dem eigenen Empfinden. Sagen Sie ja zu dem ganzen Gesetz, sagen Sie ja zu beiden Lösungen!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)