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ID0822001000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Deutsche Bundestag heute erneut Veränderungen im Bereich des Waffenrechts zu beschließen hat, dann bringt dies nur in Teilbereichen Verbesserungen. Weder wird dadurch eine nachhaltige Korrektur zahlreicher Ungereimtheiten, Unübersichtlichkeiten und gesetzgeberischer Fehlentscheidungen im Waffenrecht der vergangenen Jahre vorgenommen oder das Waffenrecht entscheidend verbessert, noch wird die Verpflichtung des Gesetzgebers eingelöst, sich umfassend mit einer entbürokratisierenden Form des Waffenrechts auseinanderzusetzen. Gerade die Beratung dieser drei Gesetzentwürfe im Ausschuß hat das weitverbreitete Unbehagen bei der Exekutive, bei den Abgeordneten, aber auch bei den Betrof-



    Spranger
    fenen zum Waffenrecht und der heutigen Situation dazu deutlich gemacht.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 nennt als Ziel die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europarates bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und des illegalen Besitzes von Schußwaffen. So begrüßenswert einerseits die Absicht ist, der Weisheit letzter Schluß ist dieses europäische Abkommen mit Sicherheit nicht. Zu Recht sind im Innenausschuß Bedenken bezüglich des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes geäußert worden. Der Absichtserklärung der Bundesregierung, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, begegnen wir nach den früheren Erfahrungen mit Skepsis.
    Hinsichtlich des doppelten Genehmigungsverfahrens hat die Bundesregierung begrüßenswerter-weise Vorbehalte angemeldet Wir gehen davon aus, daß von diesen Vorbehalten dann auch Gebrauch gemacht wird; denn das doppelte Genehmigungssystem ist ebenso zu aufwendig wie das Mitteilungsverfahren im Hinblick auf Kriegswaffen, die an die Streitkräfte oder die Polizeien anderer Staaten geliefert werden. Das Bundesministerium des Innern muß den Vollzug des Übereinkommens sorgfältig überwachen und insbesondere darauf dringen, daß der Bürger nicht von mehreren staatlichen Stellen bürokratisch reglementiert wird.
    Dieses Gesetz gibt auch Anlaß zu zwei Feststellungen.
    Erstens hat der Bundesgesetzgeber erneut in einer sehr bedeutsamen Gesetzesfrage im Grunde kaum die Möglichkeit gehabt, entscheidend auf die Gestaltung des dem Gesetz zugrunde liegenden europäischen Übereinkommens Einfluß zu nehmen. Das bestätigt die Erfahrung, die wir im Innenausschuß wie wohl auch andere Ausschüsse in den vergangenen Jahren gemacht haben: Die Flut jener gesetzlichen Regelungen, die im europäischen Bereich nicht über parlamentarische Gremien dem Bundesgesetzgeber zur Ratifizierung ohne die Möglichkeit zur Änderung vorgelegt werden, hat ständig zugenommen. Es ist dringend erforderlich, künftig die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, auf derartige Gesetzesbestimmungen Einfluß zu nehmen, zu stärken.
    Zweitens hat die CDU/CSU im Innenausschuß auch die Gesetzestechnik kritisiert. In der Anlage I dieses Übereinkommens sind in außerordentlich umständlicher und unnötig komplizierter Weise Definitionen zum Übereinkommen enthalten, die für den Gesetzesanwender wie für den vom Gesetz Betroffenen weitgehend unverständlich sind. Die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Gesetze, die immer gefordert wird, wird hier mit Sicherheit nicht praktiziert
    Aus diesem Grunde hat die CDU/CSU auch beim Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes wesentliche Paragraphen abgelehnt. Die §§ 21 und 24 bis 26 setzen sich aus zahllosen Absätzen und Unterabsätzen, aus vielen Verweisungen und umfassend enumerierenden Einzelregelungen zusammen, die das Waffenrecht noch komplizierter und unübersichtlicher machen. Hier tobt sich ein Gesetzesperfektionismus aus, der in glattem Widerspruch zum allgemein anerkannten Ziel der Entbürokratisierung steht Außerdem wird dem Bundesinnenminister ein breiter Katalog von Ermächtigungen zu Verordnungen eingeräumt, die die Möglichkeit und Gefahr einer automatischen weiteren Ausuferung des Waffenrechts mit sich bringen.
    Aus diesem Gesetzeswerk spricht insgesamt ein tiefes und unberechtigtes Mißtrauen gegen Waffenbesitzer, Schützen, Waffenhändler und andere Personen, die legal Eigentümer oder Besitzer von Waffen sind. Über das berechtigte Ziel, strafbare Handlungen mit Waffen zu verhindern, wird weit hinausgegangen.
    Wenn der Bund schließlich meint, daß zusätzliche Kosten dieses Gesetzes nur durch den Vollzug der Typenprüfung und -zulassung von Munition durch Schaffung von zwei Stellen im gehobenen technischen Dienst entstehen, so ist dies unrealistisch. Vor allem die Umsetzung dieses Gesetzes in den Ländern und in den Gemeinden wird diesen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand abverlangen. — Aus diesen Gründen insgesamt haben wir die §§ 21 und 24 bis 26 sowie Art. 2 im Ausschuß abgelehnt.
    Wenn wir in der Schlußabstimmung schließlich doch nicht gegen das Gesetz gestimmt haben, so deswegen, weil mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes auch eine Änderung des § 6 Abs. 4 Nr. 6 des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1938 verbunden war. Diese Änderung beruht auf einer Initiative der CDU/CSU, die einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt hatte, dem sich in den Beratungen dann auch die Vertreter der Koalitionsparteien angeschlossen haben.
    Durch die Ermächtigung von 1978 hatte der Innenminister das Recht erhalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren vorzuschreiben, daß Schußwaffen, Munition und Geschosse in bestimmter Weise zu verpacken und aufzubewahren sind. Diese Ermächtigung hat nun seit 1978 mehrfach zu zum Teil haarsträubenden Bemühungen des Bundesinnenministers geführt, eine Verpackungs- und Aufbewahrungsverordnung zu erlassen, die mit ungeheurem Kostenaufwand und mit schrecklichem Bürokratismus und Gesetzesperfektionismus versuchen sollte, diese Ermächtigung auszufüllen.
    Seit Erlaß dieser Ermächtigung hat sich darüber hinaus ergeben, daß sich Befürchtungen, die damals, im Mai 1978, für diese Ermächtigung — die ja seinerzeit auch von allen Parteien akzeptiert wurde — sprachen, nicht bestätigten. Terroristische Vereinigungen würden sich — so nahm man damals an — ihre Waffen bei Jägern, Sportschützen oder anderen Privatpersonen beschaffen, weil die es ihnen zu einfach machen und die Waffen nicht richtig verwahren würden. Heute aber steht fest — und dies auch und vor allem auf Grund der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/



    Spranger
    CSU - daß die betroffenen Privatpersonen ihre Waffen auch ohne die Rechtsverordnung des Bundesinnenministers hinreichend vor dem Zugriff krimineller Elemente sichern. Das Bundesinnenministerium zeigte sich weiterhin nicht in der Lage, die Ermächtigung auszufüllen, es sei denn, mit einem derartig großen baulichen und finanziellen Aufwand, daß es für die Betroffenen unzumutbar gewesen wäre und in keinem Verhältnis zum erhofften Mehr an Sicherheit gestanden hätte.
    Nachdem nun diese Ermächtigung mehr als zwei Jahre lang wie ein Damoklesschwert über Sportschützen, Jägern und sonstigen zum Besitz und Führen von Waffen berechtigten Privatpersonen hing, hat der Gesetzgeber auch die Verpflichtung, die dadurch eingetretene unerträgliche Verunsicherung dieser Personenkreise zu beseitigen. Das liegt auch im Interesse der örtlichen Behörden, die nun endlich wieder Entscheidungen treffen können, die dauerhaft sind und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer unausgefüllten Ermächtigung stehen.
    Schließlich war und ist in zunehmendem Maß nicht einzusehen, warum dem Bundesinnenminister ein Instrument zur Knebelung der ganz, ganz überwiegend gesetzestreuen Sportschützen, Jäger und sonstigen zum Besitz und Führen von Waffen berechtigten Privatpersonen in die Hand gegeben werden soll, wenn seine sonstige Sicherheitspolitik in breitem Umfang zu einem ständigen Abbau der Handlungsfähigkeit staatlicher Organe

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    gegenüber Terroristen und sonstigen Kriminellen sowie gegenüber Verfassungsfeinden, politischen Extremisten und kommunistischen Agenten führt.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir halten es für einen Anachronismus, grundsätzlich gesetzestreue Bürger zusätzlich und in einem Höchstmaß durch solche Bestimmungen zu belasten, während andererseits der Bundesinnenminister nicht nur gegenüber Kriminellen und Terroristen ständig Sicherheit abbaut, nicht nur sich mit zu langen Freiheitsstrafen verurteilten Terroristen zu stundenlangen Gesprächen hergibt, sondern sogar auf einem öffentlichem Empfang ein gemeinsames Buch mit dem Altterroristen Mahler unter dem Titel „Der Minister und der Terrorist" herausgibt.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Dieser Skandal wird durch die Tatsache verstärkt, daß der Bundesinnenminister bei der internationalen Tagung von Kriminalbeamten in Aachen am 22. Mai mit der falschen Behauptung, er werde im Innenausschuß benötigt, sein zugesagtes Grundsatzreferat absagte. Die Kumpanei mit einem in Strafhaft einsitzenden Altterroristen ist Herrn Bundesminister Baum offenbar wichtiger als ein sichtbares Engagement für die vielfältigen und schwerwiegenden Probleme der inneren Sicherheit bei den Verantwortlichen. Ihm sind solche Altterroristen wie Herr Mahler offenbar wichtiger als Polizeibeamte, die bei der Verfolgung von Terroristen ihre Knochen hinhalten.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Nach unserer Auffassung hat es in der Bundesrepublik Deutschland noch niemals einen Innenminister gegeben, der in so grober, zielstrebiger und vielfältiger Weise laufend die Sicherheit und den Schutz unserer Bürger demontiert Wer wie Herr Baum Sicherheit abbaut, schafft nicht mehr Freiheit, sondern produziert mehr Gefahren für die Freiheit.
    Der Schaden dieser Politik kann und darf nicht durch Knebelung der Schützen und Jäger ausgeglichen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der von Herrn Kollegen Pensky vorgelegten ergänzenden Entschließung zu diesem Komplex konnte die CDU/CSU im Ausschuß nicht zustimmen. Diese Entschließung enthält nach unserer Auffassung bloße Selbstverständlichkeiten, mit denen man den Bundestag besser verschonen sollte, auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung überflüssiger Gesetzesproduktion. Es bedarf doch wirklich keiner Entschließung des Deutschen Bundestages, daß er die Überzeugung habe, für die Bekämpfung der Gewaltkriminalität sei sichere Verwahrung von Schußwaffen von erheblicher Bedeutung. Es steht auch schon längst im Gesetz, daß die zuständigen Behörden der Länder den Besitzern von Waffen Auflagen zur sicheren Aufbewahrung machen können — wobei sie allerdings nicht die verhängnisvolle Unsicherheitspolitik des Bundesinnenministers ausgleichen können. Eine leere Deklamation ist es schließlich, von den Landesregierungen entsprechende Ausfüllung der gesetzlichen Befugnisse zu fordern, es sei denn, man unterstellt den Ländern willkürlich, sie würden davon nicht entsprechend Gebrauch machen.
    Das Waffenrecht — das hat die Beratung auch dieser drei Gesetzentwürfe ergeben — bedarf dringend insgesamt einer umfassenden Verbesserung. Der nächste Deutsche Bundestag sollte deshalb hier eine umfassende Rechtsbereinigung und eine Durchforstung einer unübersichtlich gewordenen, zu Ungerechtigkeiten führenden und Exekutive wie Gerichte wie Betroffene unerträglich belastenden Gesetzesmaterie anstreben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pensky.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war selbstverständlich zu erwarten, Herr Kollege Spranger, daß Sie wie bei jeder Gelegenheit und bei allem, selbst wenn es absolut unpassend ist, Ihre polemische Platte gegen die Bundesregierung oder die Koalition abspielen.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)




    Pensky
    Aber ich bin nicht bereit, auf diesen Sums überhaupt irgendwie einzugehen.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Ich halte es für richtig, Herr Kollege Spranger, daß ich mich rein sachlich nur mit dem auseinandersetze, was heute auf der Tagesordnung steht und was wir beschließen wollen.
    Ich weise darauf hin, daß es drei Gesetzentwürfe sind, mit denen wir uns zu befassen haben. Wenn wir die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung in verbundener Debatte erörtern, ist es folgerichtig, wenn der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3660, der als Punkt 8 auf der Tagesordnung steht, zunächst besprochen wird, weil sich nämlich der Gesetzentwurf zu Punkt 7 auf der Drucksache 8/3661 im wesentlichen nur aus dem erstgenannten Gesetzentwurf ableitet, wie ich später im einzelnen noch erläutern werde. So will ich deshalb auch verfahren.
    Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3660 soll das Europäische Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen ratifiziert werden. Das Übereinkommen hat zum Ziel, dem illegalen Waffenhandel von Land zu Land entgegenzuwirken. Die Initiative im Europarat hierzu hat die Bundesregierung ergriffen. Sie hat in zähen Verhandlungen schließlich auch zu einem brauchbaren Ergebnis geführt. Hierzu können wir der Bundesregierung nur Dank und Anerkennung sagen. Der Anstoß zu einer solchen Aktivität geht — das darf ich in Erinnerung rufen — auf eine Entschließung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der abschließenden Beratung des ersten bundeseinheitlichen Waffengesetzes im Jahre 1972 zurück. In dieser Entschließung wird die Bundesregierung u. a. aufgefordert — ich zitiere —, „alsbald die notwendigen Schritte zur Harmonisierung des Waffenrechts der europäischen Staaten einzuleiten".
    Damals wie heute, meine Damen und Herren, gilt dies: In den Mitgliedstaaten des Europarats sind der Erwerb und der Besitz von Schußwaffen in sehr unterschiedlichem Umfang einschränkenden Bestimmungen unterworfen. Diese Situation begünstigt den unkontrollierten Erwerb von Schußwaffen durch Personen, die in einem anderen Land ansässig sind, sowie den illegalen Waffenhandel. Ich möchte das mit dem folgenden Beispiel verdeutlichen. Die Schußwaffe, mit der Generalbundesanwalt Buback seinerzeit meuchlings ermordet wurde, ist, wie langwierige kriminalpolizeiliche Ermittlungen ergeben haben, in einem Waffengeschäft in der Schweiz legal erworben und illegal in die Bundesrepublik eingeführt worden.
    Das Übereinkommen vom 28. Juni 1978 verpflichtet deshalb die Vertragsparteien, ein Kontrollsystem für internationale Waffentransaktionen einzuführen. Es sieht zwei Kontrollsysteme vor: a) das Mitteilungssystem — hier sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Ausfuhr oder das Verbringen einer Schußwaffe der Vertragspartei mitzuteilen, in deren Hoheitsgebiet der Käufer oder Empfänger der Schußwaffe ansässig ist — und b) das System der doppelten Genehmigung: Hier sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Ausfuhr pp. von Schußwaffen nur zu erlauben, wenn der Käufer oder Empfänger der Waffe eine waffenrechtliche Genehmigung seines Heimatstaates besitzt.
    Das Übereinkommen ist inhaltlich so ausgestattet worden, daß ihm möglichst viele Staaten beitreten können. So ist das System der doppelten Genehmigung für die Annahme des Übereinkommens nicht obligatorisch. Das Übereinkommen eröffnet deshalb die Möglichkeit, es in bezug auf das System der doppelten Genehmigung sowie hinsichtlich weniger gefährlicher Waffenkategorien schrittweise durchzuführen. Anlage II des Übereinkommens sieht deshalb vor, daß die Vertragsstaaten insoweit Vorbehalte machen können.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat im Innenausschuß erklärt, daß sie von dem Vorbehaltsrecht Gebrauch machen wolle, aber nur dort — ich füge hinzu und unterstreiche das —, wo dies im Sinne eines möglichst unbürokratischen Verfahrens möglich ist. Selbstverständlich darf hierdurch das Kontrollsystem selbst nicht durchlöchert oder völlig in Frage gestellt werden. Um zu vermeiden, daß gleichartige Waffen usw. unterschiedlich eingestuft und behandelt werden, werden in Anlage I des Übereinkommens die Waffen- und Munitionskategorien aufgezählt, für die das Übereinkommen gilt. Einmal werden die Waffen nach dem Grund ihrer Gefährlichkeit, sodann die wesentlichen Teile und das Zubehör zu den kontrollierten Waffen aufgeführt. Weiter sind notwendige Definitionen für bestimmte Arten von Schußwaffen enthalten, zu denen auch Kriegswaffen zählen.
    Das Übereinkommen ist inzwischen erfreulicherweise von acht Staaten unterzeichnet worden. Es sind dies: Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Türkei und Zypern. Wir können auch von dieser Stelle aus — darum bitten wir auch die Bundesregierung — alle übrigen Vertragsstaaten des Europarates nur dringend einladen, diesem Übereinkommen baldmöglichst beizutreten und es auch in innerstaatliches Recht umzusetzen. Denn nur in enger internationaler Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, kann es uns gelingen, dem illegalen Waffenhandel noch besser als bisher beizukommen. Dies müßte schließlich auch schon deshalb im Interesse aller europäischen Staaten liegen, weil die mittels Schußwaffen begangene Gewaltkriminalität, die in allen Staaten anzutreffen ist, hierdurch besser bekämpft werden kann.
    Wir Sozialdemokraten werden deshalb auch diesem Ratifizierungsgesetz zustimmen.
    Der dem Deutschen Bundestag vorliegende Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3661 sieht in erster Linie Änderungen des Waffengesetzes vor, die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen Vereinbarungen — es sind dies das Europäische Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen sowie das Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuer-



    Pensky
    waffen — Rechnung tragen sollen. In Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978, von dem ich zunächst gesprochen habe, wird in Art._ 1 Nr. 1 eine Ermächtigung geschaffen, durch Rechtsverordnung eine Anzeigepflicht für private und gewerbliche Waffengeschäfte durch Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Vertragsstaat zu begründen. In Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 sollen zwei von der Ständigen Internationalen Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen — auch kurz CIP genannt - in den letzten beiden Jahren gefaßte Beschlüsse über die Prüfung bestimmter Handfeuerwaffen und Schußapparate und die Prüfung der in den Handel gekommenen Munition in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Festlegung der zulassungspflichtigen Handfeuerwaffen und Schußapparate, die Einführung einer Typenprüfung und -zulassung von Munition durch die PhysikalischTechnische Bundesanstalt, Bestimmungen der örtlichen Zuständigkeit für die periodischen Kontrollen durch die Landesbehörden — Beschußämter —, die Anpassung der Bußgeldvorschriften.
    Meine Damen und Herren, der Bundesrat hat im ersten Durchgang eine Reihe von Änderungen bzw. Ergänzungen vorgeschlagen, denen weitgehend entsprochen worden ist. Nun gibt es aber einen Punkt, dem die Bundesregierung widersprochen hat, nämlich die Absicht des Bundesrates, die Zuständigkeit für die Durchführung der Typenprüfung und -zulassung von Munition den Landesbehörden zu überlassen. Dem also hat sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestagsinnenausschuß widersprochen. Nun erfahren wir aber — davon sind wir etwas überrascht; das bringt auch diese Beratung, den Verlauf dieser Beratung etwas durcheinander —, daß der Haushaltsausschuß gestern zu später Tageszeit getagt und einen Beschluß gefaßt hat, der von dem Beschluß des Innenausschusses des Deutschen Bundestages abweicht. Ich bin jetzt nicht in der Lage — diese Frage ist in der Vergangenheit Gegenstand politischer Auseinandersetzungen gewesen —, abschließend etwas dazu zu sagen. Wir haben deshalb vereinbart — ich hoffe, daß die Kollegen der Opposition dem zustimmen —, daß wir uns heute im Laufe des Tages im Innenausschuß mit der Frage befassen und dann heute nachmittag über diese Frage hier abstimmen können.
    Zu dem Gruppenantrag von CDU/CSU-Abgeordneten auf Drucksache 8/3259 habe ich schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von dieser Stelle aus darauf hingewiesen, daß die CDU/CSU noch bei der letzten Änderung des Waffengesetzes, die am 1. Juli 1978 in Kraft getreten ist, mit Vehemenz darum gefochten hatte, daß genau die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen wird, die sie mit dem gut ein Jahr später vorgelegten, nämlich dem jetzigen Gesetzentwurf wieder beseitigt haben will. In meinen damaligen Ausführungen habe ich schon den dokumentarischen Nachweis erbracht, daß wir Sozialdemokraten dem 1978 von der CDU/CSU vorgelegten Antrag nur deshalb zugestimmt haben, weil sie damit gedroht hat, das gesamte Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung über den Bundesrat zu Fall zu bringen, mit dem durch kriminalpolizeiliche Erfahrungen anerkannte Lücken im Waffenrecht und im Kriegswaffenkontrollgesetz zwingend geschlossen werden mußten. Deshalb fällt es uns auch um so leichter, dem gestellten Antrag der CDU/CSU im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens unsere Zustimmung zu geben.

    (Spranger [CDU/CSU]: Sehr gut! Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen, wenn Sie einmal unserem Antrag zustimmen» Nun können wir aber nicht so tun, als sei es nicht notwendig, geeignete Wege zu beschreiten, um dieses Problem besser in den Griff zu bekommen. Ich meine, es wäre sträflich, wenn wir einfach über die Tatsache hinwegsehen wollten, daß in der Zeit von Juli 1972 bis Ende 1978 rund 20 000 Schußwaffen gestohlen worden sind, wovon rund14 000 auf private Waffenbesitzer entfallen. Die während dieses Zeitraumes massenhaft gestohlene Munition geht in mehrere Hunderttausende. Es steht auch fest, daß Waffen und Munition auf diesem Wege in die Hände von Kriminellen geraten sind, die sie dann auch für kriminelle Zwecke verwendet haben. Wir meinen aber nach wie vor — das meinten wir damals schon —, daß § 42 des Waffengesetzes eine ausreichende Handhabe bietet, mit der dem Abhandenkommen von Schußwaffen oder Munition entgegengewirkt werden kann. Es ist jedoch notwendig, daß diese Bestimmung von den zuständigen Behörden der Länder zwar sinnvoll, aber dennoch konsequent angewendet wird. Mit der von der Koalition eingebrachten Entschließung soll dies noch einmal sehr deutlich unterstrichen werden. Wir halten das für notwendig. Selbstverständlich muß bei allem, was auf diesem Gebiet behördlich gefordert wird, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Ich bin sicher, daß in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Jäger, der Sportschützen und des Waffenhandels akzeptable Regelungen und Lösungen gefunden werden können. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen mit Vertretern dieser Verbände, daß in dieser Frage durchaus Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht Wir als sozialdemokratische Bundestagsfraktion werden deshalb auch diesem Gesetzentwurf wie der Entschließung zustimmen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich will mich in meinem Debattenbeitrag sehr kurz fassen und insbesondere nicht die Einzelheiten dieser Vorlagen wiederholen, die hier zur Erörterung stehen. Ich begrüße es und danke der Bundesregierung dafür, daß sie durch diese Vorlage sehr schnell für die Umsetzung internationaler europäischer Übereinkommen gesorgt hat und auch in den europäischen Verhandlungen ihren notwendigen Beitrag für eine Vereinheitlichung des Waffenrechts im europäischen Bereich geleistet hat. Dr. Wendig Es nützt nichts, Herr Kollege Spranger, wenn Sie in dieser Debatte von Knebelung der Schützen und Jäger sprechen und dann immer wieder — ein wenig vom Thema abweichend und in der Sache unzutreffend — auf die Politik des Bundesinnenministers in anderen Bereichen hinweisen. Auch ich will mich diesem Thema, das Sie angeschnitten haben, nicht zuwenden. Nicht deswegen, weil ich eine Diskussion über diese Frage scheue, Herr Spranger, sondern weil sie in diesem Zusammenhang überflüssig ist und im Grunde genommen von dem ablenkt, was zur Erörterung steht und worüber wir, Herr Kollege Spranger, im Prinzip einig sind. In einem Punkt insbesondere bin ich mit Ihnen einig: daß das Waffenrecht insgesamt ein Bereich ist, der so unübersichtlich und kompliziert geworden ist, daß er eigentlich nur noch sehr wenigen Insidern einigermaßen lesbar erscheint Ich bin deshalb der Meinung, daß wir unabhängig von der Beratung und Beschlußfassung heute unser Augenmerk darauf lenken sollten, in der kommenden Legislaturperiode eine gründliche Überarbeitung des Waffenrechts im Hinblick auf eine größere Durchsichtigkeit und Lesbarkeit zu erreichen. Wegen des einen Punktes, den Herr Kollege Pensky angesprochen hat, bitte ich Sie, die Beschlußfassung heute auszusetzen. Es geht um den Beschluß des Haushaltsausschusses, der für die Beschußprüfung nicht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig, sondern die. Länder zuständig sein lassen will. Das mag keine schwerwiegende Frage sein. Aber wir sollten uns damit im Innenausschuß doch noch einmal befassen, weil, wie ich meine, der Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ein gewisses Gewicht im Hinblick auf die Einhaltung einheitlicher europäischer Praktiken in diesem Bereich zukommt Wir sollten darüber im Ausschuß noch einmal reden. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Opposition dem Antrag zustimmen könnte, den Herr Pensky schon gestellt hat Zu Ihrem Antrag, § 6 Abs. 4 Nr. 4 zu streichen, Herr Kollege Spranger, habe ich selbst in der ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfs schon Entsprechendes gesagt Ich habe absolut keine Bedenken. Wir haben Ihrer Vorlage im Innenausschuß ja auch zugestimmt Ich bin ebenfalls der Meinung, daß § 42 des Waffengesetzes, sinnvoll und vernünftig ausgeschöpft, die notwendigen Handhaben bietet, und ebenso zuversichtlich, daß in Zusammenarbeit mit den Verbänden eine für die betroffenen Sportschützen und Jäger brauchbare Lösung gefunden wird. Ich stimme den Entwürfen in der vorgelegten Fassung zu, bitte allerdings, was den Punkt der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angeht, die Beschlußfassung des Gesetzentwurfes aus dem genannten Grunde auszusetzen. Ich danke Ihnen. Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Porzner. Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Im Namen der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU und der FDP stelle ich den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, damit die förmliche Voraussetzung für die Abstimmung geschaffen werden kann. Wir werden uns miteinander verständigen, wann wir die Beratung dieses Tagesordnungspunktes am Nachmittag fortsetzen. Wird zu dem Antrag, der von allen drei Fraktionen eingebracht ist, das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Der Antrag hat, wie ich sehe, die erforderliche Mehrheit Damit ist beschlossen, daß der Tagesordnungspunkt gemäß §§ 30 und 127 der Geschäftsordnung vertagt — also nicht abgesetzt — ist Ich bitte, dem Präsidium von der Vereinbarung der Fraktionen rechtzeitig Mitteilung zu machen. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Berichterstatter: Abgeordnete Dr. Jentsch Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jentsch. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf betrifft eine Minderheit von Bürgern unseres Landes; er betrifft Menschen, „Transsexuelle" genannt, bei denen Physis und Psyche nicht übereinstimmen, oder anders ausgedrückt: Menschen, die, beispielsweise äußerlich als Mann ausgebildet, einen unüberwindbaren Drang empfinden, im sogenannten Gegengeschlecht, also als Frau, zu leben, oder natürlich umgekehrt. Wer auf solche Menschen nicht einmal zugegangen ist, mit ihnen, ihren Ärzten und ihrer nächsten Umgebung nicht gesprochen hat, der vermag nur schwer zu begreifen, was ein solcher Widerspruch in einem Menschen bedeutet Dieser Widerspruch ist geeignet, solche Menschen zum Zerbrechen zu bringen. Selbstmorde als letzte Fluchtmöglichkeit aus dieser Hoffnungsund Ausweglosigkeit sind daher nicht selten. Was diese Menschen brauchen, ist zunächst einmal ein Minimum an Wissen um und an Verständnis für ihre Lage. Die Heiterkeit, die die Behandlung dieses Themas noch bei weiten Teilen der BevölkeDr. Jentsch rung auslöst, ist ein Zeichen für Unwissenheit oder fehlende Mitmenschlichkeit. Die Integration dieser Menschen in unsere Gesellschaft ist das Entscheidende, das wir alle leisten müssen. (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sehr gut!)


    (Beifall bei der SPD und der FDP)