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    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat der Bundeskanzler für die Bundesregierung die Vereinheitlichung und Erneuerung des völlig unübersichtlichen, zersplitterten und auch inhaltlich unbefriedigenden Staatshaftungsrechts angekündigt. Nach mehr als anderthalbjähriger, sehr sorgfältiger Beratung folgt dieser Ankündigung heute die parlamentarische Tat, d. h. die Verabschiedung des von der Bundesregierung im Mai 1978 vorgelegten Entwurfs in der vom Rechtsausschuß empfohlenen und, ich stehe nicht an hinzuzufügen, verbesserten Fassung.
    Der Entwurf beseitigt Unübersichtlichkeit und Zersplitterung. Der bislang geltende Rechtszustand ist dem geschriebenen Recht nur bruchstückhaft zu entnehmen. Aus einzelnen Normen, die über eine Vielzahl von Vorschriften — ich nenne nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sein Einführungsgesetz, das Reichsbeamtenhaftungsgesetz, acht Ausführungsgesetze der Länder, zahlreiche Polizei- und Pressegesetze der Länder, das Bundesgrenzschutzgesetz, und dieser Katalog ist nicht vollständig — verstreut sind und aus ganz unterschiedlichen Rechtsepochen stammen, zum Teil sogar noch aus dem letzten Jahrhundert, ergeben sich nur allgemeine Anhaltspunkte, die überdies mitunter — so etwa bei § 839 BGB — in die Irre führen. Konkret anwendbar sind die Regelungen des Staatshaftungsrechtes, so wie es heute gilt, überdies erst im Lichte des Richterrechts, das diese Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelt hat. Richterrecht sind auch die wichtigen Institute des enteignungsgleichen Eingriffs, des aufopferungsgleichen Eingriffs und der Folgenbeseitigung. Demgegenüber regelt der Entwurf die eigentliche Materie nunmehr übersichtlich in knapp 17 Paragraphen. Die 22 anderen betreffen das Verhältnis zu anderen Regelungen oder passen das Bundes- und das Landesrecht an die Neuregelung an und erhöhen damit die Übersichtlichkeit und die innere Folgerichtigkeit unserer Rechtsordnung.
    Ich meine also — im Widerspruch zu dem, was Herr Kollege Klein ausgeführt hat —, daß wir hier nicht der Normenflut Vorschub leisten,

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    sondern daß wir im Gegenteil unsere Rechtsordnung übersichtlicher machen. Ich persönlich meine, daß dies allein schon die Zustimmung zu dem Entwurf und seine Verabschiedung rechtfertigen warde. Und wer noch eindringlicher als andere beständig die Unüberschaubarkeit unseres Rechts anprangert und eine durchgreifende Rechtsbereinigung fordert — sogar mit neuen Gesetzen, die zu diesem Zweck erlassen werden sollen —, der müßte eigentlich schon wegen dieses Bereinigungseffektes zu dem Entwurf ja sagen.
    Aber der Entwurf hat nicht nur formelle Bedeutung, er transformiert nicht nur Richterrecht in Gesetzesrecht, er bringt auch materielle Verbesserungen, von denen ich meine, daß sie einem sozialen und liberalen Rechtsstaat wohl anstehen, und die das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung ein Stück voranbringen. Meine Vorredner — übrigens einschließlich des Kollegen Klein — haben das schon gründlich dargelegt. Aber lassen Sie mich bitte die sechs wichtigsten inhaltlichen Fortschritte noch einmal wiederholen.
    Erstens. Der Staat haftet künftig unmittelbar. Die Rechtsvorstellung, eigentlich sei die Wiedergutmachung eine privatrechtliche Pflicht des Beamten, in die der Staat nur nach Art einer Versicherung eintrete, gehört damit endgültig der Vergangenheit an.
    Zweitens. Der Staat haftet künftig an erster Stelle. Er kann den geschädigten Bürger nicht mehr an seine eigene, vom Bürger mit seinen Prämien bezahlte Versicherung oder an Dritte verweisen, die den Schaden vielleicht mit verursacht haben.
    Drittens. Der Staat muß künftig beweisen, daß die Pflichtverletzung auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Es ist nicht mehr Sache des Bürgers, seinerseits dem Staat Sorgfalts- und Organisationsverstöße nachzuweisen.
    Viertens. Bei rechtswidrigen Grundrechtseingriffen haftet der Staat künftig in jedem Fall. Der besondere Rang der Grundrechte wird damit deutlich unterstrichen.
    Fünftens. Der Staat haftet künftig für das Versagen seiner technischen Einrichtungen, etwa der Verkehrsampeln oder der Computer, die mehr und mehr an Bedeutung gewinnen, ebenso wie für das Versagen seiner Dienstkräfte. Es geht also nicht mehr zu Lasten des Bürgers, wenn der Staat statt Menschen Maschinen verwendet, um seine Aufgaben zu erfüllen.
    Sechstens. Der Bürger kann künftig statt oder neben Geldersatz die Wiederherstellung des ursprünglichen oder — und das ist noch bedeutsamer — eines gleichartigen Zustandes verlangen. Bisher mußte er sich in der Regel mit Geld zufriedengeben, das eben nicht immer zu einem vollen Ausgleich des schädigenden Zustandes ausgereicht hat.
    Schließlich sind die Fälle, in denen der Staat nur wie ein Privater haftet, weil er dem Bürger nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern wie ein Privatmann gegenübertritt, klarer als bisher abgegrenzt. Dazu hat gerade der Rechtsausschuß in seinen Beratun-



    Bundesminister Dr. Vogel
    gen beigetragen. Auch werden Haftungsbeschränkungen auf bestimmten Gebieten, so etwa für die Deutsche Bundespost, wenigstens zum Teil abgebaut.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, das ist doch eine inhaltliche Bilanz, über die man ernsthaft miteinander reden kann. Ich würde mir wünschen, wir hätten es hier im Bundestag nur mit Gesetzen zu tun, die jeweils für den Bürger vergleichbare Fortschritte wie dieser Entwurf bringen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Natürlich, Herr Kollege Klein und meine Damen und Herren gerade von der Opposition, auch ich hätte mir in einzelnen Punkten noch weitergehende Lösungen gewünscht. Aber die sind teils an finanzpolitischen Erwägungen gescheitert, teils aber auch
    — lassen Sie mich das in aller Höflichkeit sagen — an der Opposition. Finanzpolitisch war eben der Maßstab der „äußersten Sorgfalt" nicht durchsetzbar.

    (Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

    — Nein, finanzpolitisch! Das ist nicht richtig.
    Und auch einem noch stärkeren Abbau der Haftungsbeschränkungen standen die fiskalischen Bedenken entgegen, die sich unter Umständen bei weitgehenden Reduzierungen natürlich auch wieder in den Gebühren niedergeschlagen hätten. Das muß man ehrlicherweise sagen. Aber, meine Damen und Herren, fiskalische Hemmnisse einzuräumen ist doch ebensowenig eine Schande wie die Feststellung, daß man schließlich einen vernünftigen Kompromiß erreicht hat. Und bei der Haftung für gesetzgeberische Pflichtverletzungen enthält der Entwurf jetzt immerhin eine ganz klare Vormerkung, an der die künftigen Spezialregelungen nicht so ohne weiteres vorbeigehen können.
    Bedauerlicher erscheint mir allerdings noch, daß die Vereinheitlichung der Rechtswege an den Bedenken der Opposition gescheitert ist. Hier hätte eben doch die Vielzahl der Instanzen fühlbar reduziert werden können. Gerichte, Anwälte und Bürger hätten Arbeit, die Bürger übrigens auch noch Kosten gespart;

    (Beifall bei der SPD)

    denn es macht einen Unterschied, ob es letzten Endes drei oder sechs Instanzen sind. Indes, ohne die Opposition ist die Grundgesetzänderung nicht möglich. Damit muß sich die Bundesregierung — jedenfalls für die gegenwärtige Legislaturperiode — abfinden.
    Warum die Opposition im übrigen nein sagt, ist mir trotz der schriftlichen Berichte und auch trotz Ihrer Ausführungen, Herr Kollege Klein, nicht völlig klargeworden.

    (Spranger [CDU/CSU]: Das liegt aber nicht am Herrn Klein» Sie hatten doch schon einmal ja gesagt, aber es war nur ein Ja für sieben Tage. (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Nicht zu diesem Punkt!)

    — Entschuldigung, jedenfalls zu dem, was jetzt verabschiedet werden soll.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Auch nicht!)

    Die neue Drucksache weist wieder ein Nein aus.
    Ich sehe übrigens kommen, daß spätere Wissenschaftler, die sich diesem Gebiet widmen, gewisse Schwierigkeiten haben werden, die Aufeinanderfolge der Rechtsausschußberichte innerhalb kurzer Zeit mit unterschiedlichen Voten nachzuvollziehen.
    Jetzt ist die Frage: Warum sagen Sie nein? Sie sagen, es handle sich um eine Scheinreform. Herr Kollege Klein, kann man das wirklich sagen? Sind die sechs Punkte — und es sind von Frau Kollegin Däubler-Gmelin und Herr Kollegen Kleinert noch andere erwähnt worden — wirklich nur Schein? Sie haben dies doch selbst alles für wichtig genug gehalten, um zunächst zuzustimmen. Nun sagen Sie: Weil der Haushaltsausschuß das Wort „äußerste' herausgestrichen hat! Nun frage ich noch einmal in aller Ruhe: Ist der Unterschied zwischen der „gebotenen Sorgfalt" und der „gebotenen äußersten Sorgfalt" wirklich so gewichtig, wenn es um die rechtsstaatliche Verpflichtung geht, mit der öffentlichen Gewalt sorgsam umzugehen? Kann diese Nuance so entscheidend sein, Herr Kollege Klein, daß Sie deswegen zu dem ganzen Werk nein sagen wollen, dessen Vorzüge Sie ja doch dankenswerterweise in wichtigen Punkten anerkannt haben? Ich fürchte, das wird doch der Bedeutung und den Relationen nicht gerecht. Hier geschieht doch mehr als eine Routinekorrektur. Hier wird auf einem langen Weg, der ja nicht erst 1860 begonnen hat, sondern viel weiter zurückreicht, ein wichtiger Schritt getan. Am Anfang dieses Weges stand der allmächtige absolute Staat, der zwar Kraft seiner Macht Recht setzte, selbst aber an dieses Recht nicht gebunden war. Am Anfang dieses Weges stand der Untertan, der staatliches Unrecht wie einen Schicksalsschlag hinzunehmen hatte. Jetzt nähern wir uns dem Ziel, dem Rechtsstaat nämlich, der die Rechte seiner Bürger stärker noch achtet, als er es seinen Bürgern wechselseitig zu tun vorschreibt, der weiß, daß seine Gewalt und sein Gewaltmonopol — das Gewaltmonopol ist ja der größte Fortschritt in der Staats- und Zivilisationskultur durch die Jahrtausende — die Legitimation nur vom Recht empfangen und von dem unbedingten Willen, das Recht wiederherzustellen, wo es vom Staat selbst gekränkt wurde. Was ein Zachariä, was der Deutsche Juristentag schon 1867 gefordert hat, wofür Otto Mayer, Otto Gierke, Rudolf von Herrnritt eingetreten sind, was den Vätern des Grundgesetzes vorschwebte, was der Deutsche Juristentag 1968, 101 Jahre nach der ersten Befassung mit diesem Thema, erneut angesprochen hat — die-



    Bundesminister Dr. Vogel
    ser Entwurf trägt dem Rechnung; er erfüllt nicht alles, aber sehr viel davon.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Die Überschrift!)

    Mir bleibt übrig, in erster Linie den deutschen Richtern zu danken, die das Staatshaftungsrecht bislang entwickelt und mit ihrer Rechtsprechung zur Amtshaftung, zum enteignungsgleichen Eingriff, zum aufopferungsgleichen Eingriff und zur Folgenbeseitigung in den Grenzen des richterrechtlich Zulässigen ergänzt und damit dem Rechtsstaat einen wertvollen Dienst in den vergangenen Jahrzehnten erwiesen haben. Ich möchte dem Deutschen Juristentag 1968 und der von dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium berufenen Staatshaftungskommission danken, die in sehr gründlicher Arbeit die Grundlagen für das gelegt hat, was wir heute verabschieden. Ich möchte der Frau Berichterstatterin und den Herren Berichterstattern danken, die sich der schwierigen Materie mit großem Engagement angenommen und den Entwurf konstruktiv weiterentwickelt und ausgeformt haben, unabhängig davon, ob jetzt am Schluß ein Ja oder ein Nein gesagt wird. Aber ich möchte auch den Finanzpolitikern danken, die insgesamt doch ein erfreuliches Verständnis für die rechtsstaatliche Bedeutung des Gesetzgebungswerks gezeigt haben.
    Ich bitte nun namens der Bundesregierung um Zustimmung. Ich bitte auch die Opposition noch einmal um Prüfung, ob sie nicht jetzt oder im weiteren Gesetzgebungsverfahren — die Möglichkeit, daß wir uns hier noch einmal mit der Vorlage zu beschäftigen haben, ist ja nicht völlig auszuschließen — zum Ja zurückkehrt. Die Sache und der Entwurf wären ein solches Ja wert.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe die §§ 1 bis 39 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Dies ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Es ist nun noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4144 unter Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
— Drucksachen 8/3259, 8/3661 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4172 —Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 8/4119 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Pensky Spranger

(Erste Beratung 186./205. Sitzung)

Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen
— Drucksache 8/3660 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 8/4121 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Miltner Pensky

(Erste Beratung 203. Sitzung)

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat empfohlen, eine verbundene Debatte durchzuführen. — Es herrscht Übereinstimmung im Hause.
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Spranger, und damit ist die Aussprache eröffnet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Deutsche Bundestag heute erneut Veränderungen im Bereich des Waffenrechts zu beschließen hat, dann bringt dies nur in Teilbereichen Verbesserungen. Weder wird dadurch eine nachhaltige Korrektur zahlreicher Ungereimtheiten, Unübersichtlichkeiten und gesetzgeberischer Fehlentscheidungen im Waffenrecht der vergangenen Jahre vorgenommen oder das Waffenrecht entscheidend verbessert, noch wird die Verpflichtung des Gesetzgebers eingelöst, sich umfassend mit einer entbürokratisierenden Form des Waffenrechts auseinanderzusetzen. Gerade die Beratung dieser drei Gesetzentwürfe im Ausschuß hat das weitverbreitete Unbehagen bei der Exekutive, bei den Abgeordneten, aber auch bei den Betrof-



    Spranger
    fenen zum Waffenrecht und der heutigen Situation dazu deutlich gemacht.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 nennt als Ziel die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten des Europarates bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und des illegalen Besitzes von Schußwaffen. So begrüßenswert einerseits die Absicht ist, der Weisheit letzter Schluß ist dieses europäische Abkommen mit Sicherheit nicht. Zu Recht sind im Innenausschuß Bedenken bezüglich des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes geäußert worden. Der Absichtserklärung der Bundesregierung, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, begegnen wir nach den früheren Erfahrungen mit Skepsis.
    Hinsichtlich des doppelten Genehmigungsverfahrens hat die Bundesregierung begrüßenswerter-weise Vorbehalte angemeldet Wir gehen davon aus, daß von diesen Vorbehalten dann auch Gebrauch gemacht wird; denn das doppelte Genehmigungssystem ist ebenso zu aufwendig wie das Mitteilungsverfahren im Hinblick auf Kriegswaffen, die an die Streitkräfte oder die Polizeien anderer Staaten geliefert werden. Das Bundesministerium des Innern muß den Vollzug des Übereinkommens sorgfältig überwachen und insbesondere darauf dringen, daß der Bürger nicht von mehreren staatlichen Stellen bürokratisch reglementiert wird.
    Dieses Gesetz gibt auch Anlaß zu zwei Feststellungen.
    Erstens hat der Bundesgesetzgeber erneut in einer sehr bedeutsamen Gesetzesfrage im Grunde kaum die Möglichkeit gehabt, entscheidend auf die Gestaltung des dem Gesetz zugrunde liegenden europäischen Übereinkommens Einfluß zu nehmen. Das bestätigt die Erfahrung, die wir im Innenausschuß wie wohl auch andere Ausschüsse in den vergangenen Jahren gemacht haben: Die Flut jener gesetzlichen Regelungen, die im europäischen Bereich nicht über parlamentarische Gremien dem Bundesgesetzgeber zur Ratifizierung ohne die Möglichkeit zur Änderung vorgelegt werden, hat ständig zugenommen. Es ist dringend erforderlich, künftig die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, auf derartige Gesetzesbestimmungen Einfluß zu nehmen, zu stärken.
    Zweitens hat die CDU/CSU im Innenausschuß auch die Gesetzestechnik kritisiert. In der Anlage I dieses Übereinkommens sind in außerordentlich umständlicher und unnötig komplizierter Weise Definitionen zum Übereinkommen enthalten, die für den Gesetzesanwender wie für den vom Gesetz Betroffenen weitgehend unverständlich sind. Die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Gesetze, die immer gefordert wird, wird hier mit Sicherheit nicht praktiziert
    Aus diesem Grunde hat die CDU/CSU auch beim Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes wesentliche Paragraphen abgelehnt. Die §§ 21 und 24 bis 26 setzen sich aus zahllosen Absätzen und Unterabsätzen, aus vielen Verweisungen und umfassend enumerierenden Einzelregelungen zusammen, die das Waffenrecht noch komplizierter und unübersichtlicher machen. Hier tobt sich ein Gesetzesperfektionismus aus, der in glattem Widerspruch zum allgemein anerkannten Ziel der Entbürokratisierung steht Außerdem wird dem Bundesinnenminister ein breiter Katalog von Ermächtigungen zu Verordnungen eingeräumt, die die Möglichkeit und Gefahr einer automatischen weiteren Ausuferung des Waffenrechts mit sich bringen.
    Aus diesem Gesetzeswerk spricht insgesamt ein tiefes und unberechtigtes Mißtrauen gegen Waffenbesitzer, Schützen, Waffenhändler und andere Personen, die legal Eigentümer oder Besitzer von Waffen sind. Über das berechtigte Ziel, strafbare Handlungen mit Waffen zu verhindern, wird weit hinausgegangen.
    Wenn der Bund schließlich meint, daß zusätzliche Kosten dieses Gesetzes nur durch den Vollzug der Typenprüfung und -zulassung von Munition durch Schaffung von zwei Stellen im gehobenen technischen Dienst entstehen, so ist dies unrealistisch. Vor allem die Umsetzung dieses Gesetzes in den Ländern und in den Gemeinden wird diesen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand abverlangen. — Aus diesen Gründen insgesamt haben wir die §§ 21 und 24 bis 26 sowie Art. 2 im Ausschuß abgelehnt.
    Wenn wir in der Schlußabstimmung schließlich doch nicht gegen das Gesetz gestimmt haben, so deswegen, weil mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes auch eine Änderung des § 6 Abs. 4 Nr. 6 des Waffengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts vom 31. Mai 1938 verbunden war. Diese Änderung beruht auf einer Initiative der CDU/CSU, die einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt hatte, dem sich in den Beratungen dann auch die Vertreter der Koalitionsparteien angeschlossen haben.
    Durch die Ermächtigung von 1978 hatte der Innenminister das Recht erhalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren vorzuschreiben, daß Schußwaffen, Munition und Geschosse in bestimmter Weise zu verpacken und aufzubewahren sind. Diese Ermächtigung hat nun seit 1978 mehrfach zu zum Teil haarsträubenden Bemühungen des Bundesinnenministers geführt, eine Verpackungs- und Aufbewahrungsverordnung zu erlassen, die mit ungeheurem Kostenaufwand und mit schrecklichem Bürokratismus und Gesetzesperfektionismus versuchen sollte, diese Ermächtigung auszufüllen.
    Seit Erlaß dieser Ermächtigung hat sich darüber hinaus ergeben, daß sich Befürchtungen, die damals, im Mai 1978, für diese Ermächtigung — die ja seinerzeit auch von allen Parteien akzeptiert wurde — sprachen, nicht bestätigten. Terroristische Vereinigungen würden sich — so nahm man damals an — ihre Waffen bei Jägern, Sportschützen oder anderen Privatpersonen beschaffen, weil die es ihnen zu einfach machen und die Waffen nicht richtig verwahren würden. Heute aber steht fest — und dies auch und vor allem auf Grund der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/



    Spranger
    CSU - daß die betroffenen Privatpersonen ihre Waffen auch ohne die Rechtsverordnung des Bundesinnenministers hinreichend vor dem Zugriff krimineller Elemente sichern. Das Bundesinnenministerium zeigte sich weiterhin nicht in der Lage, die Ermächtigung auszufüllen, es sei denn, mit einem derartig großen baulichen und finanziellen Aufwand, daß es für die Betroffenen unzumutbar gewesen wäre und in keinem Verhältnis zum erhofften Mehr an Sicherheit gestanden hätte.
    Nachdem nun diese Ermächtigung mehr als zwei Jahre lang wie ein Damoklesschwert über Sportschützen, Jägern und sonstigen zum Besitz und Führen von Waffen berechtigten Privatpersonen hing, hat der Gesetzgeber auch die Verpflichtung, die dadurch eingetretene unerträgliche Verunsicherung dieser Personenkreise zu beseitigen. Das liegt auch im Interesse der örtlichen Behörden, die nun endlich wieder Entscheidungen treffen können, die dauerhaft sind und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer unausgefüllten Ermächtigung stehen.
    Schließlich war und ist in zunehmendem Maß nicht einzusehen, warum dem Bundesinnenminister ein Instrument zur Knebelung der ganz, ganz überwiegend gesetzestreuen Sportschützen, Jäger und sonstigen zum Besitz und Führen von Waffen berechtigten Privatpersonen in die Hand gegeben werden soll, wenn seine sonstige Sicherheitspolitik in breitem Umfang zu einem ständigen Abbau der Handlungsfähigkeit staatlicher Organe

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    gegenüber Terroristen und sonstigen Kriminellen sowie gegenüber Verfassungsfeinden, politischen Extremisten und kommunistischen Agenten führt.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir halten es für einen Anachronismus, grundsätzlich gesetzestreue Bürger zusätzlich und in einem Höchstmaß durch solche Bestimmungen zu belasten, während andererseits der Bundesinnenminister nicht nur gegenüber Kriminellen und Terroristen ständig Sicherheit abbaut, nicht nur sich mit zu langen Freiheitsstrafen verurteilten Terroristen zu stundenlangen Gesprächen hergibt, sondern sogar auf einem öffentlichem Empfang ein gemeinsames Buch mit dem Altterroristen Mahler unter dem Titel „Der Minister und der Terrorist" herausgibt.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Dieser Skandal wird durch die Tatsache verstärkt, daß der Bundesinnenminister bei der internationalen Tagung von Kriminalbeamten in Aachen am 22. Mai mit der falschen Behauptung, er werde im Innenausschuß benötigt, sein zugesagtes Grundsatzreferat absagte. Die Kumpanei mit einem in Strafhaft einsitzenden Altterroristen ist Herrn Bundesminister Baum offenbar wichtiger als ein sichtbares Engagement für die vielfältigen und schwerwiegenden Probleme der inneren Sicherheit bei den Verantwortlichen. Ihm sind solche Altterroristen wie Herr Mahler offenbar wichtiger als Polizeibeamte, die bei der Verfolgung von Terroristen ihre Knochen hinhalten.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unglaublich!)

    Nach unserer Auffassung hat es in der Bundesrepublik Deutschland noch niemals einen Innenminister gegeben, der in so grober, zielstrebiger und vielfältiger Weise laufend die Sicherheit und den Schutz unserer Bürger demontiert Wer wie Herr Baum Sicherheit abbaut, schafft nicht mehr Freiheit, sondern produziert mehr Gefahren für die Freiheit.
    Der Schaden dieser Politik kann und darf nicht durch Knebelung der Schützen und Jäger ausgeglichen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der von Herrn Kollegen Pensky vorgelegten ergänzenden Entschließung zu diesem Komplex konnte die CDU/CSU im Ausschuß nicht zustimmen. Diese Entschließung enthält nach unserer Auffassung bloße Selbstverständlichkeiten, mit denen man den Bundestag besser verschonen sollte, auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung überflüssiger Gesetzesproduktion. Es bedarf doch wirklich keiner Entschließung des Deutschen Bundestages, daß er die Überzeugung habe, für die Bekämpfung der Gewaltkriminalität sei sichere Verwahrung von Schußwaffen von erheblicher Bedeutung. Es steht auch schon längst im Gesetz, daß die zuständigen Behörden der Länder den Besitzern von Waffen Auflagen zur sicheren Aufbewahrung machen können — wobei sie allerdings nicht die verhängnisvolle Unsicherheitspolitik des Bundesinnenministers ausgleichen können. Eine leere Deklamation ist es schließlich, von den Landesregierungen entsprechende Ausfüllung der gesetzlichen Befugnisse zu fordern, es sei denn, man unterstellt den Ländern willkürlich, sie würden davon nicht entsprechend Gebrauch machen.
    Das Waffenrecht — das hat die Beratung auch dieser drei Gesetzentwürfe ergeben — bedarf dringend insgesamt einer umfassenden Verbesserung. Der nächste Deutsche Bundestag sollte deshalb hier eine umfassende Rechtsbereinigung und eine Durchforstung einer unübersichtlich gewordenen, zu Ungerechtigkeiten führenden und Exekutive wie Gerichte wie Betroffene unerträglich belastenden Gesetzesmaterie anstreben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)