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ID0822000600

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    6. Bundesminister: 1
    7. Justiz.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/220 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 220. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Dr. Lauritzen . . 17719A Eintritt des Abg. Leuschner in den Deut- schen Bundestag 17719 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17719D Begrüßung einer Delegation der Israeli- schen Knesset 17720A Abwicklung der Tagesordnung 17733 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 1979 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Veterinärwesens — Drucksache 8/3875 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4019 — 17720 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Staatshaftungsgesetzes — Drucksache 8/2079 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4145 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4144 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . .. . 17720D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 17722 C Kleinert FDP 17725 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksachen 8/3259, 8/3661 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4119 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4121 — Spranger CDU/CSU 17728 D Pensky SPD 17730D, 17805 D Dr. Wendig FDP 17732 D Porzner SPD (zur GO) 17733 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fallen (Transsexuellengesetz) — Drucksache 8/2947 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4120 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . . 17733D Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 17735A Wolfgramm (Göttingen) FDP 17736 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17737B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4169 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4139 — Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . . . 17739A Brandt (Grolsheim) SPD 17740 C Engelhard FDP 17741 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Zweites Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 8/2844 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Bericht des Haushaltsauschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4167 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4128 — Horstmeier CDU/CSU 17742 D Schartz (Trier) CDU/CSU 17743 D Kirschner SPD 17745 D Paintner FDP 17748 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17749C Ertl, Bundesminister BML 17751 C Schartz (Trier) CDU/CSU 17753 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/4092 — Westphal SPD 17755 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . 17756C Gobrecht SPD 17757 A Dr. Zumpfort FDP 17759 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/4094 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17760A Westphal SPD 17760 C Broll CDU/CSU 17761 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 III Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/4096 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern 17762 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4165 — Dr. Warnke CDU/CSU 17763 A Roth SPD 17764 C Angermeyer FDP 17766 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 17767D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3139, 8/4154 (neu) — Hauser (Krefeld) CDU/CSU 17769A Dr. Schachtschabel SPD 17770 D Gattermann FDP 17773 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17776 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4149 — Kittelmann CDU/CSU . . . . . . . 17779 A Rapp (Göppingen) SPD 17780 C Dr. Haussmann FDP 17782 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 17783A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3917, 8/4034 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4166 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4138 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17784 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 17786C Zywietz FDP 17789A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17790 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4168 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4141, 8/4157 — Dr. Schäuble CDU/CSU 17793 C Dr. Spöri SPD 17795 C Cronenberg FDP 17797 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 17798B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/4090 — 17800 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4137 — Hartmann CDU/CSU 17801 A Dr. Linde SPD 17803 D Gattermann FDP 17804 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP Achtung der Todesstrafe — Drucksache 8/4015 — . . . . . 17806 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (9. Änderungsgesetz) — Drucksache 8/3431 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4171 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4039 — Tillmann CDU/CSU 17807 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 gegen Geiselnahme — Drucksache 8/4133 — 17807 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — 17808A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — 17808 A Beratung der Sammelübersicht 70 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4040 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 71 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4098 — 17808 B Beratung der Ubersicht 15 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/4016 — 17808 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Riedl (München), Dr. Lenz (Bergstraße), Lemmrich, Röhner, Dr. Friedmann, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Berger (Berlin), Spilker, Dr. Langguth, Susset, Kunz (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU Wiedereinführung des Mondscheintarifs — Drucksache 8/4024 — Dr. Dollinger CDU/CSU 17808 C Paterna SPD 17810 C Hoffie FDP 17812 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP 17814B Nächste Sitzung 17815 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17817* A 220. Sitzung Bonn, den 12. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 220. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Juni 1980 17817* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13.6. Dr. Ahrens ** 13.6. Dr. Aigner * 13.6. Dr. Bangemann * 12.6. Dr. Barzel 12.6. Blumenfeld * 13.6. Engelsberger 13.6. Francke (Hamburg) 13.6. Friedrich (Würzburg) * 12.6. Dr. Fuchs * 13.6. Gallus 12.6. Dr. Geßner ** 13.6. Haberl 13.6. Katzer * 13.6. Dr. h. c. Kiesinger 13.6. Dr. Klepsch * 13.6. Lange * 12.6. Dr. Lenz (Bergstraße) 13.6. Lücker * 13.6. Luster * 13.6. Dr. Müller ** 13.6. Dr. Pfennig * 13.6. Reddemann ** 13.6. Schinzel * 12.6. Frau Schleicher * 13.6. Schmidt (Hamburg) 13.6. Schmidt (Wattenscheid) 13.6. Schwarz 12.6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13.6. Seefeld * 13.6. Sieglerschmidt * 12.6. Frau Dr. Walz * 13.6. Wawrzik * 13.6. Wischnewski 13.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Zur Zustandsbeschreibung hat Herr Kollege Klein so treffliche Ausführungen gemacht, daß man sich nur wundern kann, zu welchem Ergebnis er dann anschließend gekommen ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Es ist doch unbestreitbar, daß wir hier im Grundsatz einen ganz neuen Ansatz für die Verwirklichung der Rechte des Bürgers haben; was wichtiger ist: für das Verhältnis des Bürgers zu seinem Staat. Es ist dringend notwendig, die Konsequenz aus einer Bewußtseinsveränderung zu ziehen, die bezüglich unserer Demokratie, bezüglich unserer Auffassung von Bürgerrechten längst vonstatten gegangen ist, ohne im Rechtsbereich vollzogen worden zu sein, nämlich hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat, wenn der Staat in die Rechte des Bürgers zu Unrecht eingreift.
    Deshalb ist es ganz notwendig, ohne Rücksicht auf etwa dem jetzigen Entwurf noch anhaftende Mängel zunächst einmal diesen wichtigen Schritt zu tun, daß das Rechtsverhältnis des Bürgers zum Staat in unserem Gesetz so geklärt wird, wie es für eine demokratische Auffassung, nach der der Staat dem Bürger und nicht der Bürger dem Staat zu dienen hat, selbstverständlich sein muß.
    Wenn dies das Kernanliegen ist und wenn im einzelnen so gerungen worden ist, wie Frau Däubler-Gmelin das hier zutreffend dargestellt hat, und wenn Sie, Herr Klein, sich dabei insbesondere sehr nützlich beteiligt haben, dann verstehe ich nicht, welche Mächte außerhalb Ihrer eigenen Erkenntnisfähigkeit dazu geführt haben, daß Sie diesen eigentümlichen Zickzackkurs gesteuert haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Im Jahre 1978 hat man im Bundesrat von seiten der Opposition einer Grundgesetzänderung zugestimmt, und vor einigen Wochen hat man von seiten der Opposition dieser Grundgesetzänderung im Rechtsausschuß zugestimmt. Ich muß Ihnen sagen: Für mich war es ein Aha-Erlebnis besonders erfreulicher Art, als Sie überraschenderweise mit diesem Vorschlag hervortraten, den ich schon nicht mehr für realisierbar gehalten hatte.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Unter ganz anderen Prämissen!)

    Dann müssen aber ganz eigentümliche Dinge vorgekommen sein.
    Ich gebe ja zu, daß es schon eigentümlich ist, daß der Haushaltsausschuß meint, das Wort „äußerste" müsse gestrichen werden, weil sonst Mehrkosten auf den Staatshaushalt zukommen. Das ist eine seltsame Entscheidung des Haushaltsausschusses.

    (Rawe [CDU/CSU]: Wer hat denn da die Mehrheit? — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ihre Leute haben doch mitgestimmt!)

    Der Haushaltsausschuß ist ja, wie Sie wissen, ein Ding eigener Art. An dieser Stelle hat er meiner Ansicht nach endgültig überzogen.
    Ich muß das wohl für die Kollegen, die den Beratungsstand nicht laufend verfolgen konnten, einmal sagen: Wir haben die Formulierung gehabt, daß der Staat sich dann von seiner Haftung entlasten kann, wenn die äußerste gebotene Sorgfalt beachtet worden ist. Der Haushaltsausschuß hat nun herausgefunden, daß das Wort „äußerste" zu streichen ist, weil eine nicht genannte Zahl von Millionen DM zusätzlich ausgegeben werden müßte, wenn dieses Wort im Gesetzestext stehenbliebe. Eine sehr seltsame Idee, die man mit uns fairerweise wenigstens einmal hätte diskutieren sollen. Denn ich bin der Meinung, daß für einen Beamten die gebotene Sorgfalt immer die äußerste Sorgfalt ist. Anders kann ich mir die besonderen Privilegien und den von uns hochgeschätzten Status des Berufsbeamtentums überhaupt nicht erklären.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Wenn man so viel mehr Ruhe hat und in einer so anderen Organisation lebt als andere im Erwerbsleben Tätige, weil die Verantwortung so besonders ist, dann ist die gebotene Sorgfalt immer die äußerste Sorgfalt
    Dieser wichtige staatsrechtliche Grundsatz ist vom Haushaltsausschuß verkannt worden. Das haben Sie, Herr Klein, dann benutzt, um mannigfache andere Bedenken, die mit Sicherheit nicht bei Ihnen geboren sind — dazu habe ich die Beratungen zu sorgfältig verfolgt —, sondern die im Zweifel aus dem Bereich der Bundesländer gekommen sind, umzusetzen. Diese Änderung auf Wunsch des Haushaltsausschusses, die nach dem, was ich soeben gesagt habe, wenn schon nicht keine, so doch jedenfalls nur sehr geringe Bedeutung haben kann, haben Sie benutzt, um sich von Ihren früheren Zusagen und Ihren eigenen Vorschlägen wieder zurückziehen zu können. Sie haben gesprochen von einer Veränderung der Geschäftsgrundlage — nach all den Einigungen in wichtigen sachlichen Fragen.
    Damit setzt sich die Opposition in diesem Hause, die CDU/CSU, der Gefahr aus, die Mitwirkung an einer Entscheidung einfach zu verschlafen, deren materielle Bedeutung nicht annähernd so wichtig ist wie ihre grundsätzliche Bedeutung, nämlich das rechtliche Anerkenntnis eines anderen Verhältnisses des Bürgers zu seinem Staat.
    Weil uns Freien Demokraten dies so vorrangig ist, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen, obwohl wir tatsächlich in Einzelfragen erhebliche Bedenken anzumelden hätten. Hier muß erst einmal der wichtige Schritt getan werden, dieses Verhältnis auf eine andere Basis zu stellen; dann hat man später auch die Möglichkeit nachzubessern. Ich bin mit den Rechtswegkomplikationen, die sich hier jetzt auftun, genauso wenig einverstanden wie Frau Däubler-Gmelin. Allerdings würde ich im Zweifel zu anderen Lösungsvorschlägen kommen, die Ihren Lösungsvorschlägen, Herr Klein, wahrscheinlich näherkommen. Die Chance, das mit uns gemeinsam zu machen, haben Sie durch Ihr Verhalten bedauerlicherweise vertan. Weil wir aber die Grundsatzent-



    Kleinert
    scheidung für soviel wichtiger halten als unsere Bedenken im einzelnen, werden wir, wie ich soeben schon sagte, zustimmen.
    Eine Reihe von Privilegien, die noch aufrechterhalten sind, können bei Gelegenheiten abgebaut werden, vielleicht auch mit grundsätzlichen Überlegungen darüber, was des Staates Aufgabe ist und was seine Aufgabe nicht ist. Denn da, wo der Staat sich nicht überflüssigerweise in Tätigkeiten drängt, die auch andere erfüllen können, gibt es naturgemäß keine Probleme der Staatshaftung mehr. Das möchte ich nur für die Zukunft anmerken. Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat der Bundeskanzler für die Bundesregierung die Vereinheitlichung und Erneuerung des völlig unübersichtlichen, zersplitterten und auch inhaltlich unbefriedigenden Staatshaftungsrechts angekündigt. Nach mehr als anderthalbjähriger, sehr sorgfältiger Beratung folgt dieser Ankündigung heute die parlamentarische Tat, d. h. die Verabschiedung des von der Bundesregierung im Mai 1978 vorgelegten Entwurfs in der vom Rechtsausschuß empfohlenen und, ich stehe nicht an hinzuzufügen, verbesserten Fassung.
    Der Entwurf beseitigt Unübersichtlichkeit und Zersplitterung. Der bislang geltende Rechtszustand ist dem geschriebenen Recht nur bruchstückhaft zu entnehmen. Aus einzelnen Normen, die über eine Vielzahl von Vorschriften — ich nenne nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sein Einführungsgesetz, das Reichsbeamtenhaftungsgesetz, acht Ausführungsgesetze der Länder, zahlreiche Polizei- und Pressegesetze der Länder, das Bundesgrenzschutzgesetz, und dieser Katalog ist nicht vollständig — verstreut sind und aus ganz unterschiedlichen Rechtsepochen stammen, zum Teil sogar noch aus dem letzten Jahrhundert, ergeben sich nur allgemeine Anhaltspunkte, die überdies mitunter — so etwa bei § 839 BGB — in die Irre führen. Konkret anwendbar sind die Regelungen des Staatshaftungsrechtes, so wie es heute gilt, überdies erst im Lichte des Richterrechts, das diese Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelt hat. Richterrecht sind auch die wichtigen Institute des enteignungsgleichen Eingriffs, des aufopferungsgleichen Eingriffs und der Folgenbeseitigung. Demgegenüber regelt der Entwurf die eigentliche Materie nunmehr übersichtlich in knapp 17 Paragraphen. Die 22 anderen betreffen das Verhältnis zu anderen Regelungen oder passen das Bundes- und das Landesrecht an die Neuregelung an und erhöhen damit die Übersichtlichkeit und die innere Folgerichtigkeit unserer Rechtsordnung.
    Ich meine also — im Widerspruch zu dem, was Herr Kollege Klein ausgeführt hat —, daß wir hier nicht der Normenflut Vorschub leisten,

    (Zustimmung bei der SPD und der FDP)

    sondern daß wir im Gegenteil unsere Rechtsordnung übersichtlicher machen. Ich persönlich meine, daß dies allein schon die Zustimmung zu dem Entwurf und seine Verabschiedung rechtfertigen warde. Und wer noch eindringlicher als andere beständig die Unüberschaubarkeit unseres Rechts anprangert und eine durchgreifende Rechtsbereinigung fordert — sogar mit neuen Gesetzen, die zu diesem Zweck erlassen werden sollen —, der müßte eigentlich schon wegen dieses Bereinigungseffektes zu dem Entwurf ja sagen.
    Aber der Entwurf hat nicht nur formelle Bedeutung, er transformiert nicht nur Richterrecht in Gesetzesrecht, er bringt auch materielle Verbesserungen, von denen ich meine, daß sie einem sozialen und liberalen Rechtsstaat wohl anstehen, und die das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung ein Stück voranbringen. Meine Vorredner — übrigens einschließlich des Kollegen Klein — haben das schon gründlich dargelegt. Aber lassen Sie mich bitte die sechs wichtigsten inhaltlichen Fortschritte noch einmal wiederholen.
    Erstens. Der Staat haftet künftig unmittelbar. Die Rechtsvorstellung, eigentlich sei die Wiedergutmachung eine privatrechtliche Pflicht des Beamten, in die der Staat nur nach Art einer Versicherung eintrete, gehört damit endgültig der Vergangenheit an.
    Zweitens. Der Staat haftet künftig an erster Stelle. Er kann den geschädigten Bürger nicht mehr an seine eigene, vom Bürger mit seinen Prämien bezahlte Versicherung oder an Dritte verweisen, die den Schaden vielleicht mit verursacht haben.
    Drittens. Der Staat muß künftig beweisen, daß die Pflichtverletzung auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Es ist nicht mehr Sache des Bürgers, seinerseits dem Staat Sorgfalts- und Organisationsverstöße nachzuweisen.
    Viertens. Bei rechtswidrigen Grundrechtseingriffen haftet der Staat künftig in jedem Fall. Der besondere Rang der Grundrechte wird damit deutlich unterstrichen.
    Fünftens. Der Staat haftet künftig für das Versagen seiner technischen Einrichtungen, etwa der Verkehrsampeln oder der Computer, die mehr und mehr an Bedeutung gewinnen, ebenso wie für das Versagen seiner Dienstkräfte. Es geht also nicht mehr zu Lasten des Bürgers, wenn der Staat statt Menschen Maschinen verwendet, um seine Aufgaben zu erfüllen.
    Sechstens. Der Bürger kann künftig statt oder neben Geldersatz die Wiederherstellung des ursprünglichen oder — und das ist noch bedeutsamer — eines gleichartigen Zustandes verlangen. Bisher mußte er sich in der Regel mit Geld zufriedengeben, das eben nicht immer zu einem vollen Ausgleich des schädigenden Zustandes ausgereicht hat.
    Schließlich sind die Fälle, in denen der Staat nur wie ein Privater haftet, weil er dem Bürger nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern wie ein Privatmann gegenübertritt, klarer als bisher abgegrenzt. Dazu hat gerade der Rechtsausschuß in seinen Beratun-



    Bundesminister Dr. Vogel
    gen beigetragen. Auch werden Haftungsbeschränkungen auf bestimmten Gebieten, so etwa für die Deutsche Bundespost, wenigstens zum Teil abgebaut.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, das ist doch eine inhaltliche Bilanz, über die man ernsthaft miteinander reden kann. Ich würde mir wünschen, wir hätten es hier im Bundestag nur mit Gesetzen zu tun, die jeweils für den Bürger vergleichbare Fortschritte wie dieser Entwurf bringen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Natürlich, Herr Kollege Klein und meine Damen und Herren gerade von der Opposition, auch ich hätte mir in einzelnen Punkten noch weitergehende Lösungen gewünscht. Aber die sind teils an finanzpolitischen Erwägungen gescheitert, teils aber auch
    — lassen Sie mich das in aller Höflichkeit sagen — an der Opposition. Finanzpolitisch war eben der Maßstab der „äußersten Sorgfalt" nicht durchsetzbar.

    (Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

    — Nein, finanzpolitisch! Das ist nicht richtig.
    Und auch einem noch stärkeren Abbau der Haftungsbeschränkungen standen die fiskalischen Bedenken entgegen, die sich unter Umständen bei weitgehenden Reduzierungen natürlich auch wieder in den Gebühren niedergeschlagen hätten. Das muß man ehrlicherweise sagen. Aber, meine Damen und Herren, fiskalische Hemmnisse einzuräumen ist doch ebensowenig eine Schande wie die Feststellung, daß man schließlich einen vernünftigen Kompromiß erreicht hat. Und bei der Haftung für gesetzgeberische Pflichtverletzungen enthält der Entwurf jetzt immerhin eine ganz klare Vormerkung, an der die künftigen Spezialregelungen nicht so ohne weiteres vorbeigehen können.
    Bedauerlicher erscheint mir allerdings noch, daß die Vereinheitlichung der Rechtswege an den Bedenken der Opposition gescheitert ist. Hier hätte eben doch die Vielzahl der Instanzen fühlbar reduziert werden können. Gerichte, Anwälte und Bürger hätten Arbeit, die Bürger übrigens auch noch Kosten gespart;

    (Beifall bei der SPD)

    denn es macht einen Unterschied, ob es letzten Endes drei oder sechs Instanzen sind. Indes, ohne die Opposition ist die Grundgesetzänderung nicht möglich. Damit muß sich die Bundesregierung — jedenfalls für die gegenwärtige Legislaturperiode — abfinden.
    Warum die Opposition im übrigen nein sagt, ist mir trotz der schriftlichen Berichte und auch trotz Ihrer Ausführungen, Herr Kollege Klein, nicht völlig klargeworden.

    (Spranger [CDU/CSU]: Das liegt aber nicht am Herrn Klein» Sie hatten doch schon einmal ja gesagt, aber es war nur ein Ja für sieben Tage. (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Nicht zu diesem Punkt!)

    — Entschuldigung, jedenfalls zu dem, was jetzt verabschiedet werden soll.

    (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Auch nicht!)

    Die neue Drucksache weist wieder ein Nein aus.
    Ich sehe übrigens kommen, daß spätere Wissenschaftler, die sich diesem Gebiet widmen, gewisse Schwierigkeiten haben werden, die Aufeinanderfolge der Rechtsausschußberichte innerhalb kurzer Zeit mit unterschiedlichen Voten nachzuvollziehen.
    Jetzt ist die Frage: Warum sagen Sie nein? Sie sagen, es handle sich um eine Scheinreform. Herr Kollege Klein, kann man das wirklich sagen? Sind die sechs Punkte — und es sind von Frau Kollegin Däubler-Gmelin und Herr Kollegen Kleinert noch andere erwähnt worden — wirklich nur Schein? Sie haben dies doch selbst alles für wichtig genug gehalten, um zunächst zuzustimmen. Nun sagen Sie: Weil der Haushaltsausschuß das Wort „äußerste' herausgestrichen hat! Nun frage ich noch einmal in aller Ruhe: Ist der Unterschied zwischen der „gebotenen Sorgfalt" und der „gebotenen äußersten Sorgfalt" wirklich so gewichtig, wenn es um die rechtsstaatliche Verpflichtung geht, mit der öffentlichen Gewalt sorgsam umzugehen? Kann diese Nuance so entscheidend sein, Herr Kollege Klein, daß Sie deswegen zu dem ganzen Werk nein sagen wollen, dessen Vorzüge Sie ja doch dankenswerterweise in wichtigen Punkten anerkannt haben? Ich fürchte, das wird doch der Bedeutung und den Relationen nicht gerecht. Hier geschieht doch mehr als eine Routinekorrektur. Hier wird auf einem langen Weg, der ja nicht erst 1860 begonnen hat, sondern viel weiter zurückreicht, ein wichtiger Schritt getan. Am Anfang dieses Weges stand der allmächtige absolute Staat, der zwar Kraft seiner Macht Recht setzte, selbst aber an dieses Recht nicht gebunden war. Am Anfang dieses Weges stand der Untertan, der staatliches Unrecht wie einen Schicksalsschlag hinzunehmen hatte. Jetzt nähern wir uns dem Ziel, dem Rechtsstaat nämlich, der die Rechte seiner Bürger stärker noch achtet, als er es seinen Bürgern wechselseitig zu tun vorschreibt, der weiß, daß seine Gewalt und sein Gewaltmonopol — das Gewaltmonopol ist ja der größte Fortschritt in der Staats- und Zivilisationskultur durch die Jahrtausende — die Legitimation nur vom Recht empfangen und von dem unbedingten Willen, das Recht wiederherzustellen, wo es vom Staat selbst gekränkt wurde. Was ein Zachariä, was der Deutsche Juristentag schon 1867 gefordert hat, wofür Otto Mayer, Otto Gierke, Rudolf von Herrnritt eingetreten sind, was den Vätern des Grundgesetzes vorschwebte, was der Deutsche Juristentag 1968, 101 Jahre nach der ersten Befassung mit diesem Thema, erneut angesprochen hat — die-



    Bundesminister Dr. Vogel
    ser Entwurf trägt dem Rechnung; er erfüllt nicht alles, aber sehr viel davon.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Die Überschrift!)

    Mir bleibt übrig, in erster Linie den deutschen Richtern zu danken, die das Staatshaftungsrecht bislang entwickelt und mit ihrer Rechtsprechung zur Amtshaftung, zum enteignungsgleichen Eingriff, zum aufopferungsgleichen Eingriff und zur Folgenbeseitigung in den Grenzen des richterrechtlich Zulässigen ergänzt und damit dem Rechtsstaat einen wertvollen Dienst in den vergangenen Jahrzehnten erwiesen haben. Ich möchte dem Deutschen Juristentag 1968 und der von dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium berufenen Staatshaftungskommission danken, die in sehr gründlicher Arbeit die Grundlagen für das gelegt hat, was wir heute verabschieden. Ich möchte der Frau Berichterstatterin und den Herren Berichterstattern danken, die sich der schwierigen Materie mit großem Engagement angenommen und den Entwurf konstruktiv weiterentwickelt und ausgeformt haben, unabhängig davon, ob jetzt am Schluß ein Ja oder ein Nein gesagt wird. Aber ich möchte auch den Finanzpolitikern danken, die insgesamt doch ein erfreuliches Verständnis für die rechtsstaatliche Bedeutung des Gesetzgebungswerks gezeigt haben.
    Ich bitte nun namens der Bundesregierung um Zustimmung. Ich bitte auch die Opposition noch einmal um Prüfung, ob sie nicht jetzt oder im weiteren Gesetzgebungsverfahren — die Möglichkeit, daß wir uns hier noch einmal mit der Vorlage zu beschäftigen haben, ist ja nicht völlig auszuschließen — zum Ja zurückkehrt. Die Sache und der Entwurf wären ein solches Ja wert.
    Ich danke für die Aufmerksamkeit

    (Beifall bei der SPD und der FDP)