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    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/4011 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4012 — Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4007 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3687 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Gelder, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Rentenanpassungsbericht ist ein mit einem umfassenden Zahlenwerk ausgedrucktes Dokument der Erfüllung der von der Bundesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode angekündigten Absicht, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Der Rentenanpassungsbericht ist eine realistische Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Zustands der Rentenfinanzen, der Rentenhöhe, einer Vielzahl von Details über die Situation der Rentenversicherung und einer Vorausschätzung der möglichen Entwicklungen auf Grund der Ihnen schon aus früheren Rentenanpassungsberichten bekannten Annahmekombinationen über verschiedene Wachstums- und Beschäftigungsgrößen. Er basiert auf der Grundlage des 21. Rentenanpassungsgesetzes, wo die Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Anpassung ab 1. Januar 1982 und ein Beitragssatz von 18,5 % ab 1. Januar 1981 gesetzlich fixiert worden sind.
    Ich darf aus der Fülle der in diesem Rentenanpassungsbericht vorhandenen Daten einige der wichtigsten herausgreifen. Sie können aus dem Zahlenwerk ersehen, daß 1980 erstmals seit dem Tiefpunkt der Weltrezession die Einnahmen der Rentenversicherung die Ausgaben wieder übersteigen. Die Schwankungsreserve wird Ende 1980 16,9 Milliarden DM betragen. Das ist fast doppelt so hoch, wie die Rentenversicherungsträger selbst noch vor einem Jahr angenommen haben. Auch die liquiden Mittel der Rentenversicherung werden mit mehr als 8 Milliarden DM ungefähr doppelt so hoch sein wie gesetzlich vorgeschrieben.
    Zweitens ist festzuhalten — schon über den Zeitpunkt, wo der Rentenanpassungsbericht abgefaßt wurde, hinaus —, daß die gegenwärtige Einnahmenentwicklung noch ein wenig günstiger verläuft, als im Rentenanpassungsbericht angenommen wurde, daß also die Schwankungsreserve am Jahresende tatsächlich noch ein wenig über den jetzigen Annahmen liegen dürfte.
    Hieraus ergibt sich drittens bei realistischen Annahmen über das künftige Wirtschaftswachstum, daß die Schwankungsreserve während des gesamten Vorausrechnungszeitraums deutlich über den gesetzlichen Mindestbetrag von einer Monatszahlung liegen wird. Und das sind keine — ich möchte das ausdrücklich noch einmal feststellen — isolierten Ann.ahmen des Bundesarbeitsministeriums. Alle diese Zahlen sind bis ins letzte Detail mit den Rentenversicherungsträgern abgestimmt. Sie wissen selbst, daß in den Jahresversammlungen der Versicherungsträger die gegenwärtige Liquiditätslage und die zukünftige Finanzlage mit der Bundesregierung übereinstimmend als günstig beurteilt werden.
    Meine Damen und Herren, zur erfolgreich gelungenen Konsolidierung der Rentenfinanzen haben die günstige Wirtschaftsentwicklung, die ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das Ergebnis einer gut aufeinander abgestimmten Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik ist, und die Konsolidierungsgesetze im 20. und 21. Rentenanpassungsgesetz in gleicher Weise beigetragen.

    (Franke [CDU/CSU]: Durch Rentenminderung!)

    — Sie wissen selbst, Herr Franke, daß eine Rentenminderung nicht eingetreten ist.

    (Franke [CDU/CSU]: Aber natürlich!)

    Es wäre klug, wenn Sie aufhörten, dies zu verbreiten. Sie wissen spätestens seit dem 11. Mai genau, daß die Bürger auf solches Geschwätz nicht hereinfallen. Haben Sie an dieser Dokumentation noch nicht genug?

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Minderung des vorherigen Zuwachses! So ist es genau ausgedrückt!)

    — Entschuldigen Sie, Kollege Becker. So exakt, wie Sie es eben gesagt haben, drückt sich Herr Franke eben nie aus. Das ist ja gerade das, was Sie so vorteilhaft von ihm unterscheidet.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Aber das andere stimmt: eine Minderung des Zuwachses!)

    — Eine Minderung des Zuwachses bestreitet doch niemand. Wir haben in der Tat eine Minderung des Rentenzuwachses auf drei Jahre für richtig gehalten, um Beitragszahler und Rentenempfänger in gleicher Weise ausgewogen zu der notwendigen Konsolidierung beitragen zu lassen.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: In der Regierungserklärung stand es noch anders!)

    Allerdings wissen Sie auch, daß diese Minderung des Zuwachses in drei Jahren weniger an Verlust für die Rentner im Zuwachs gebracht hat als die Anpassung von null im Jahre 1958, die Sie alleine zu verantworten haben.

    (Müller [Berlin] [CDU/CSU]: Nein, nein! — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Bruttolohnbezogene Anpassung!)

    — Meine Herren, lenken Sie bitte nicht davon ab, sondern schauen Sie sich doch ganz nüchtern das Zahlenwerk an! Sie werden in diesem Zahlenwerk finden, daß die einzig wirklich über die Lebenslage der Rentner Auskunft gebende Größe, nämlich der Vergleich des Nettorentenniveaus mit dem Nettoeinkommen eines vergleichbaren Arbeitnehmers,



    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    folgendes zeigt: Nach 45 Versicherungsjahren betrug dieses Niveau im Jahre 1957 66,7 %. Es sank unter Ihrer Regierungsführung bis auf 59,1 % im Jahre 1962 ab, hatte 1969 gerade 65,1 %, also noch nicht das Ausgangsniveau des Jahres 1957 erreicht und beträgt heute als Ergebnis unserer Rentenpolitik und keines anderen Bemühens 72,5 %.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das lag doch an der späten Aktualisierung!)

    — Verehrter Herr Becker, die Dynamisierungsformel war in den 50er und 60er Jahren genauso. Daran lag es nicht. Es lag an unserer Politik, daß bei uns ein gutes, und es lag an Ihrer Politik, daß bei Ihnen ein schlechtes Ergebnis zustande kam. Ich glaube, es verdient für die Öffentlichkeit festgehalten zu werden, daß heute ein männlicher Arbeitnehmer, der bei Vollendung des 65. Lebensjahrs nach 40 bis 45 Versicherungsjahren Rente bezieht, in der Rentenversicherung der Arbeiter 1 214 DM, in der Rentenversicherung der Angestellten 1 772 DM und als ehemaliger Bergmann eine Rente von 2 030 DM bezieht. Das ist ein gutes Rentenniveau, das wir allerdings noch für verbesserungsfähig halten. Darum haben wir ohne Abstriche die Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Anpassung ab 1982 in das 21. Rentenanpassungsgesetz geschrieben.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Wie hoch ist denn der Kaufkraftverlust?)

    Wir müssen zugeben, daß die Frauenrenten dahinter zurückbleiben. Wir haben einen Teil dieser Diskriminierungen mit der Rente nach Mindesteinkommen auffangen können, aber nicht genug. Um so unverständlicher ist für mich die Polemik der CDU/ CSU dagegen, daß wir bei der Rentenreform 1984 die Renten nach Mindesteinkommen zu einem Dauerbestandteil machen wollen, und zwar nicht nur für die Jahre vor 1972. Im übrigen wird in diesem Hause Gelegenheit sein, beim EG-Anpassungsgesetz dafür zu sorgen, daß es in Zukunft Lohndiskriminierungen für Frauen nicht mehr geben wird. Ich hoffe sehr, Sie werden diesem Gesetz zustimmen, wenn es in diesem Hohen Hause vorliegt.
    Auf dieser Basis gesunder Finanzen, wie sie der Rentenanpassungsbericht ausweist und die dadurch verstärkt wurde, daß wir 1978 die Bundesanstalt für Arbeit für alle Leistungsempfänger beitragspflichtig und damit die Rentenversicherung von den Schwankungen des Arbeitsmarktes in ihren Finanzen unabhängig gemacht haben — ein längst fälliger Schritt zu mehr Stabilität der Rentenversicherung und zu funktionsgerechter Zuordnung der Risiken —,

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Bei uns waren nicht so viele Arbeitslose da!)

    war es möglich, auch unter den ökonomisch schwierigen Rahmenbedingungen der Rezession die flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte stufenweise auf 60 Jahre herabzusetzen und den großen Schritt vorwärts für die beschäftigten Frauen mit dem zusätzlichen Mutterschaftsurlaubsgeld einführen zu können.
    Wir werden uns auf dieser festen Grundlage an die notwendige Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung 1984 machen. Da gibt es konkrete Programme. Mit dieser Neuordnung 1984 und der sehr wichtigen Regelung der Rentenbiographie der Frauen durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten wird auch für die Zukunft der heute so große Abstand zwischen Männer- und Frauenrenten sicher nicht völlig eingeebnet, aber doch erheblich angeglichen werden. Allerdings sind wir unverändert der Meinung, daß in dieser so wichtigen Frage alle Frauengenerationen gleich zu behandeln sind. Eine Bevorzugung der jungen Mütter von übermorgen kann für uns nicht in Frage kommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die von uns vorgesehene Lösung bringt zusätzlich 3,5 Milliarden DM pro Jahr ab 1985, die Sie nicht in diesem Rentenanpassungsbericht finden. Dort werden Sie nur die derzeitigen Auswirkungen für die Frauen finden, die künftige Kostenbelastung aber nicht. Wir sind der Meinung, daß diese gesellschaftliche, familienpolitische Aufgabe von der Gesamtheit der Steuerzahler, nicht allein von den Arbeitnehmern mit ihren Beitägen zu finanzieren ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir glauben auch, daß wir uns schon deshalb, weil ein Jahr für alle Frauen 3,5 Milliarden DM kostet, nicht daran beteiligen können, fünf Kindererziehungsjahre für die Zukunft zu versprechen, wie Sie das in Ihrem Wahlprogramm tun.

    (Egert [SPD]: Vorzugaukeln!)

    — Ein Versprechen kann es eigentlich nicht sein. Der Zuruf ist völlig berechtigt. Wenn gleichzeitig der Kanzlerkandidat der Union unwiderrufen eine Reduzierung der Staatsquote auf 40 To als innenpolitisches Ziel vorgibt, kann ich mich bei der Einschätzung dieses Vorhabens nur den Worten des rheinland-pfälzischen Finanzministers Gaddum anschließen, der hierzu am 3. Oktober 1979 in der „Welt" geschrieben hat — ich darf das mit Genehmigung des Herr Präsidenten zitieren —:
    Die Durchsetzung einer Staatsquote von 40 %
    verlangt nicht nur politischen Mut, sie ist zur
    Zeit ohne den Bruch von Versprechen nicht
    möglich.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das läuft doch nicht über drei Jahre!)

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie vergessen,
    daß Strauß sparen kann!)
    Eine Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung, wie sie das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber bis 1984 verlangt, wäre ebenfalls nicht finanzierbar.

    (Unruhe bei der CDU/CSU)

    — Wenn Sie dagegen polemisieren, so wenden Sie sich bitte an Herrn Finanzminister Gaddum.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Strauß hat für zehn Jahre geplant!)




    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    — Den habe ich zitiert. Ich kann nur voll unterstreichen, was Herr Gaddum schreibt. Auch in zehn Jahren ist das nicht zu finanzieren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenn Sie Strauß zitieren, dann bitte richtig! — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: In zehn Jahren ist das finanzierbar!)

    — Ich halte von den Berechnungen des Ihrer Partei angehörenden Herrn Gaddum anscheinend sehr viel mehr als Sie.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das sind ganz andere Zeiten!)

    — Ich verstehe zwar, daß das so ist, aber es ändert nichts daran, daß — gleich ob Sie von fünf oder zehn Jahren ausgehen — bei einer Reduzierung der Staatsquote auf 40 % nicht eines der Dinge, die Sie den Wählern versprechen, finanzierbar ist. Nicht ein einziges Stück!

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Bei uns war es doch zu finanzieren! In zehn Jahren 32 Milliarden plus in der Kasse! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich wollte die Bürger nur vor der Illusion warnen, damit sie nicht auf Ihre fünf Erziehungsjahre hereinfallen. Die Arbeitnehmer und die Rentner wissen sehr genau, daß sie sowohl bei der Arbeitsmarktpolitik als auch bei der Rentenpolitik der sozialliberalen Koalition gut aufgehoben sind. Sie können aus dem Rentenanpassungsbericht die solide Lage der Rentenfinanzen ersehen. Ich bin ganz sicher, daß sie in diese künftige Politik Vertrauen haben, so wie sie das auch am 11. Mai bewiesen haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Das war billig!)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Bundesminister, auf einiges, was Sie hier gesagt haben, werde ich im Laufe meiner Ausführungen eingehen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rentenanpassungsbericht 1980 unterscheidet sich von seinen Vorgängern dadurch, daß er erstmals nicht der Begründung der nächsten Rentenanpassung dient, sondern sich nur der Darlegung längerfristiger, über den Zeitraum von 1980 bis 1994 sich erstreckender finanzieller Perspektiven in der gesetzlichen Rentenversicherung widmet.
    Die Rentenanpassung für das Jahr 1981 ist wie in den beiden vorausgegangenen Jahren bekanntlich durch das 21. Rentenanpassungsgesetz, das ich als „Rentenversicherungsdemontagegesetz" bezeichnen würde, festgelegt worden:

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    Im 21. Rentenanpassungsgesetz — dies kann nicht oft genug wiederholt werden —

    (Zuruf des Abg. Egert [SPD])

    haben SPD und FDP die Rentenanpassungssätze für das Jahr 1979 willkürlich auf 41/2 % und für die Jahre 1980 und 1981 auf jeweils 4 % festgesetzt.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat der Abkoppelung der Renten und der Rentenanpassung von der . Lohnentwicklung damals heftig widersprochen. Sie tut dies auch heute noch.
    Die Rentenanpassung nach Kassenlage — möchte ich sagen —, die wir mit der Rentenreform 1957 überwunden zu haben glaubten und für zwei Jahrzehnte beseitigt hatten, ist damit wieder eingeführt worden. Daran ändert auch Ihre ständige Wiederholung, Herr Minister, daß der Besitzstand gewahrt und nur die Anpassung etwas verzögert worden sei, überhaupt nichts.
    Die 1957 eingeführte lohnbezogene dynamische Rentenformel ist eine versicherungsrechtliche Zusage, wonach die Höhe der an den Bruttolöhnen orientierten Beiträge und die Dauer der Versicherung die Höhe der Renten bestimmen. Zwar bleiben die Beiträge zur Rentenversicherung — wenn man von der von Ihnen erwähnten Erhöhung ab 1. Januar 1981 um 0,5 % absieht — vom 21. Rentenanpassungsgesetz unberührt; sie werden aber nach wie vor seit 1957 entsprechend der Lohnentwicklung dynamisiert. Die im Versicherungsfall dafür gewährte Rente bleibt jedoch auf Grund des 21. Rentenanpassungsgesetzes beispielsweise 1981 und in den folgenden Jahren, auch wenn die allgemeine Bemessungsgrundlage um den Vomhundertsatz erhöht wird — ich zitiere jetzt die Gesetzesformulierung: „um den sich die Summe der durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte in den drei Kalenderjahren vor dem Kalenderjahr, das 1982 vorausgeht, gegenüber der Summe dieser Durchschnittsentgelte in dem Drei-Jahres-Zeitraum verändert hat, der ein Jahr vorher endet" —, um rund 20 v. H. gegenüber dem alten Recht zurück. Statt 26 361 DM beträgt nämlich dann die allgemeine Bemessungsgrundlage nur noch 22 787 DM. Ich habe diese Zahlen hier extra genannt.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Sie sind nachprüfbar. Sie stimmen. Die letzten sind übrigens aus Ihrem Bericht.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Mit anderen Worten: Die Beiträge werden nach wie vor dynamisiert, die Renten nach Kassenlage manipuliert. Das ist eine Verletzung einer versicherungsrechtlichen Zusage.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU — Franke [CDU/CSU]: Die Demontage unter Ehrenberg ist das!)

    Herr Bundesarbeitsminister, wenn Sie keine anderen Vorschläge zur Konsolidierung der Rentenfinanzen machen konnten, sollten Sie wenigstens so ehrlich sein und dies den versicherten Arbeitnehmern so sagen, wie es ist.
    Aus der Sicht der Rentner ergeben sich aus dieser Demontagemaßnahme der Koalitionsparteien SPD und FDP erhebliche Einbußen, die ich Ihnen im Verlauf meiner weiteren Ausführungen noch zuverlässig belegen werde.



    Müller (Berlin)

    Festzuhalten ist — dies wird allmählich allen Rentnern und Versicherten deutlich —, daß die Abkoppelung der Rente von der Lohnentwicklung zu erheblichen Verlusten der Rentner in ihrer Kaufkraft geführt hat. Bei Geldentwertungen von 5 bis 6 %, die wir ja im vorigen Jahr und in diesem Jahr zu verzeichnen haben, dient die willkürliche Festsetzung der Rentenanpassungssätze in dem Zeitraum von 1979 bis 1981 nicht einmal dem Ausgleich des Geldwertschwunds. Von einer Teilhabe am Produktivitätszuwachs, wie wir sie in der Rentenreform von 1957 versprochen haben, kann überhaupt keine Rede mehr sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das geht an die Substanz!)

    Die Rentner haben in diesem Jahr weniger an Zuwachs erhalten als die Sozialfürsorgeempfänger, deren Sozialhilfe ja entsprechend der Geldentwertung angepaßt wird. Sie haben auch noch weniger erhalten als beispielsweise die Pensionäre aus der Beamtenversorgung.
    Im übrigen stellt auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger — und nicht ich — fest, daß das Rentenniveau 1979 zurückgegangen ist. Die Bestandsrenten der jetzigen Rentenversicherung, so der VDR, stiegen im Jahre 1979 gegenüber 1978 mit 4,5 % etwas weniger als die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte der beschäftigten Arbeitnehmer, die um 5,5 % zunahmen. Während die beschäftigten Arbeitnehmer durch steuerentlastende Maßnahmen durchschnittlich eine Nettolohnsteigerung von 5,8 % erhielten, erhielten die Rentner nur eine Erhöhung — brutto gleich netto — um 4,5 %.

    (Hölscher [FDP]: Und in den Jahren vorher?)

    — Ja, ich komme darauf zurück. — Herr Minister, Sie haben das Jahr 1958 erwähnt. Ich darf Ihnen aus meinem Gedächtnis sagen: Wenn das Rentenniveau 1957 brutto 50 % des Bruttoeinkommens eines vergleichbaren Arbeitnehmers betrug, dann waren es 1958 49 %.
    Nun werde ich Ihnen noch etwas anderes sagen: Das Brutto-Rentenniveau betrug 1979 in der gleichen Art, nämlich bei der Eckrente, 45,7 % gegenüber 46,1 % im Jahre 1978. Das Rentenniveau wird voraussichtlich noch in diesem Jahr weiter absinken. Der reale Einkommensverlust durch die ausgefallene Anpassung im Jahre 1978, durch das 20. Rentenanpassungsgesetz und die drei willkürlichen Anpassungen in den Jahren 1979 bis 1981 auf Grund des 21. Rentenanpassungsgesetzes ist für die Rentner erheblich; er beträgt mindestens 5 %. 5 % realer Einkommensverlust oder — geben Sie gut acht — dreieinhalb Monatsrenten innerhalb der Zeit von 1978 bis 1981 weniger sind aber, wie sich der Bundesarbeitsminister in einem Interview im Südwestfunk am 16. Mai 1980 ausdrückte, nur eine — ich zitiere wörtlich — „leichte Abweichung von der Bruttolohnentwicklung". Es kommt einer Verhöhnung der Rentner gleich, wenn die verkürzte Rentenanpassung für die Jahre 1979 bis 1981, die gestoppte Rentendynamisierung, als „leichte Abweichung von der Bruttolohnentwicklung bezeichnet wird. Meine
    Damen und Herren, ein solcher Zynismus ist nicht mehr zu überbieten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bundesarbeitsminister Ehrenberg hat aber noch etwas weiteres aus unserer Sicht Ungeheuerliches gesagt, nämlich — ich zitiere —: „Leichte Abweichungen sind mit Zustimmung der großen Zahl der Rentner für die Solidarität der Rentenfinanzen durchgeführt worden." Die Rentner sollten dem Bundesarbeitsminister zur Kenntnis bringen, daß diese seine Auffassung falsch ist und daß sie keineswegs den erheblichen Rentenkürzungen zustimmen.
    Man braucht sich nicht zu wundern, wenn die Kriegsopferverbände

    (Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

    — ja, Herr Kollege Wehner — und die Rentengemeinschaften — das weiß der Herr Bundesarbeitsminister genausogut wie ich — einen Nachschlag fordern. Adressat für eine solche Forderung sind allein Bundeskanzler Schmidt sowie SPD und FDP, denn sie haben das 21. Rentenanpassungsgesetz mit seinen entscheidenden Demontagen, mit seinen systemverändernden Maßnahmen erfunden und gegen unseren Willen durchgesetzt.

    (Wehner [SPD]: Mit brutaler Gewalt!)

    — Nein, mit Ihrer Mehrheit; das machen Sie ja immer so.

    (Wehner [SPD]: „Moskauer Fraktion"! Endlich steigen Sie hoch empor!)

    — Herr Wehner, Sie bringen mich nicht aus der Fassung.

    (Wehner [SPD]: Nein, Sie haben ja gar keine!)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang mit ein paar Worten auf die Situation der Rentner im Vergleich zur Situation der Arbeitnehmer eingehen. Das ist ja immer Ihre Art.
    Die Bundesregierung hat im Rahmen des 21. Rentenanpassungsgesetzes an Hand von Vergleichen .der Löhne und Renten den Eindruck erweckt, als würden die Renten stärker steigen als die Löhne der vergleichbaren Erwerbstätigen.

    (Stockleben [SPD]: Das stimmt auch!)

    — Das ist ja nicht wahr; ich werde es Ihnen gleich beweisen. — Bei konsequenter Anwendung der Rentenformel, wie sie 1957 von der CDU/CSU in der großen Rentenreform eingeführt wurde, ist dies, wenn man längere Zeiträume überblickt, kaum möglich. Sie kennen alle die Schwankungen der Lohnentwicklung und die mit einer Zeitverzögerung folgenden Schwankungen der Rentenanpassung. Die Aussage, die Renten eilten den Löhnen davon und die Rentner stünden besser da als die aktiv Erwerbstätigen, ist danach erst dann richtig, wenn man, wie es Regierung und Koalition leider tun, für die Gegenüberstellung kürzerer Zeiträume — z. B. 1978 gegenüber 1970 — nimmt.
    Eine langfristige Betrachtung weist eindeutig nach, daß sich Löhne und Renten fast gleich ent-



    Müller (Berlin)

    wickelt haben. Dies läßt sich durch eine DIW-Untersuchung, die vor einigen Jahren angestellt wurde, sowie durch die soeben gefertigte Studie „Reale Löhne und Rentenniveau des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz, vorgelegt von Staatsminister Dr. Gerhard Gölter, belegen. Nach der Studie des Landes Rheinland-Pfalz ist das reale Lohnniveau im Zeitraum von 1957 = 100 % bis 1979 auf 227,1 % gestiegen. Ich will nicht von den Bruttolöhnen sprechen; sie sind auf fast 500 To gestiegen. Das Rentenniveau ist real, also unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, von 1957 = 100 % auf 227,4 % im Jahre 1979 gestiegen. Es ergibt sich also allenfalls eine geringfügige Differenz hinter dem Komma. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, daß die Löhne natürlich, wenn ich einmal von der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bei 35 Dienstjahren absehe, insgesamt wesentlich höher sind als die Renten.
    Von 1958 bis 1975 lag nach der Studie von Dr. Gölter das reale Rentenniveau immer niedriger — insoweit hat der Bundesminister recht — als das reale Lohnniveau, verglichen mit dem Ausgangsjahr 1957. Erst 1976 — Herr Minister, geben Sie acht — überstieg das Rentenniveau erstmalig das Lohnniveau. Inzwischen dürfte aber infolge der willkürlichen Anpassungssätze der geringe Vorsprung des Rentenniveaus sogar wieder verlorengegangen sein. Von einem Überrunden der Lohnentwicklung durch die Rentenentwicklung kann also überhaupt keine Rede sein.
    Die Bundesregierung sollte ihre Argumentation aufgeben, man könne den Rentnern weitere Rentenkürzungen zumuten.

    (Zuruf von der FDP: Wieso Rentenkürzungen? Sie sind doch ein seriöser Kollege!)

    — Sie wollten die Renten durch Nettoanpassung doch immer noch kürzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der FDP: Wir haben nie von Kürzungen gesprochen!)

    Die Bundesregierung sollte also ihre Argumentation aufgeben, man könne den Rentnern weitere Rentenkürzungen zumuten, da sie in den Vorjahren im Rentenniveau etwas aufgeholt hätten.
    Daran ändert weder die selbstsichere Behauptung des Bundeskanzlers — hören Sie gut zu, ich zitiere wörtlich —, daß „die Renten in der Bundesrepublik Deutschland heute den höchsten Stand erreicht haben', noch die schriftliche Antwort des Arbeitsministeriums, die mir der hier anwesende Staatssekretär Buschfort gegeben hat auf eine jüngst von mir gestellte Frage, wonach — ich zitiere — „die Renten heute einen so hohen Stand haben, wie sie ihn in den Jahren 1957 bis 1976 niemals gehabt haben, etwas. Es weiß doch jeder Sachkenner, daß dies kein Verdienst der Bundesregierung oder der Koalition, sondern einfach die rechtliche Folge der mit der Rentenreform 1957 eingeführten dynamischen Rentenformel ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

    Noch einmal: Die Bundesregierung sollte ihre Argumentation aufgeben, den Rentnern könne man weitere Rentenkürzungen zumuten, da sie in den Vorjahren im Rentenniveau etwas aufgeholt hätten.
    Genauso irreführend, meine Damen und Herren, und unredlich, so möchte ich fast sagen, sind die Vorschriften des Art. 3 des 21. Rentenanpassungsgesetzes über die Krankenversicherung der Rentner. Danach wären ab 1. Januar 1982 die bisher pauschalierten Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner anteilig auf die jeweiligen Renten aufzuschlagen, womit sie Bestandteil der Renten werden. Das geschieht, um damit—jetzt hören Sie gut zu—(Wehner [SPD]: Ich bin ja gespannt!)

    die Rentenniveau-Sicherheitsklausel, Herr Kollege Wehner, nach § 1272 Abs. 2 RVO bzw. § 49 AVG zu überspielen, ohne daß die Rentner auch nur einen Pfennig mehr erhalten, ja sogar noch weniger erhalten werden als bisher, soweit sie — ich zitiere — „andere den Renten vergleichbare Einnahmen" haben. Doch das ist eben die Irreführung der Rentner. Oder man sagt es Ihnen gar nicht, damit sie nicht auf den Gedanken kommen.
    Wie aus meinen bisherigen Ausführungen hervorgeht, haben sowohl die Versicherten als auch die Rentner einen erheblichen Beitrag zur Sanierung der Rentenfinanzen geleistet. In den Jahren von 1978 bis 1981 hat — ich darf das noch an einem Beispiel erläutern — ein Rentner mit einer persönlichen Bemessungsgrundlage von 100 % und 40 Versicherungsjahren einen Verlust von insgesamt 3 896 DM erlitten. Er hat in diesem Jahre eine Rente von rund 1 095 DM. Sein Verlust in den besagten drei Jahren entspricht also einem Verlust von mehr als dreieinhalb Monatsrenten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Dr. Bekker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Das setzt sich fort!)

    — Natürlich setzt sich das fort. Ich habe das ja gesagt. Es setzt sich nach 1981 immer weiter fort; trotz sogenannter bruttolohnbezogener Anpassung setzt sich das fort.
    Lassen Sie mich nun ein paar Ausführungen über die Vorausschätzungen der Finanzlage der Rentenversicherungsträger in dem vor uns liegenden 15-Jahre-Zeitraum machen. Bekanntlich sind im Rentenanpassungsbericht in den Vorausberechnungen gewisse Annahmekombinationen hinsichtlich der Zuwachsraten der Durchschnittsentgelte und des Beschäftigungsstandes gemacht worden. Bei einer Lohnsteigerung von rund 6 % dürfte sich bei hohem, mittleren und niedrigem Beschäftigungsstand eine Schwankungsreserve ergeben, die über der Mindestschwankungsreserve liegt. Wenn aber die Lohnsteigerung auch nur auf 5 To zurückgeht, ergibt sich schon im Jahre 1982 ein Abbau der Schwankungsreserve, und die Mindestschwankungsreserve wird im ungünstigsten Falle schon 1986 und im günstigsten Falle 1990 unterschritten.
    Mein Kollege Franke hat eine Presseerklärung zum Rentenanpassungsbericht mit — ich zitiere —



    Müller (Berlin)

    „Kein Anlaß zum Jubeln" überschrieben. Dem kann ich nur zustimmen. Denn angesichts der Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung kann sich die derzeitige günstige Entwicklung der Finanzlage sehr schnell ins Gegenteil verkehren.
    Im übrigen geht aus dem vorliegenden Bericht hervor, daß 1979

    (Zuruf von der FDP)

    — ja, hören Sie zu! — ohne die Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit für Leistungsempfänger in Höhe von 2,8 Milliarden DM — einmal für 979 Millionen und dann noch einmal für 450 Millionen Beiträge nachentrichtet wurden und für 1980 mit 1,8 Milliarden gerechnet wird. Das wird sich in den nächsten Jahren nicht ohne weiteres wiederholen.
    Wir sind auch der Auffassung, daß angesichts der jüngsten Entwicklung in diesem und im nächsten Jahr nicht schon die geplante Beitragserhöhung aufgehoben werden sollte, was Sie ja verlangen, und der Gesetzgeber hinsichtlich einer Neueinführung von zusätzlichen Leistungen sich äußerster Abstinenz unterwerfen sollte.
    Die Bundesbank hat jüngst zur Entwicklung der Rentenfinanzen ebenfalls zum Ausdruck gebracht, daß sich die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven und damit auch die finanziellen Aussichten der Rentenversicherung schnell ändern können. Sie verweist auf die Entwicklung nach dem Rentenreformgesetz des Jahres 1972 und auf die Entwicklung seit 1976. Zwar ist die Konjunkturanfälligkeit der Rentenfinanzen durch die Beitragszahlung für arbeitslose Leistungsempfänger an die Rentenversicherung abgemildert. Trotzdem steht und fällt die Finanzentwicklung der Rentenversicherung mit der konjunkturellen Entwicklung.
    Der Rentenanpassungsbericht 1980 zeigt, daß die langfristige Konsolidierung der Rentenfinanzen keineswegs schon gesichert ist. Die Vorausschau wird noch düsterer, wenn man die bedenkliche Geburtenentwicklung und die vorn Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegte Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung mit in Betracht zieht. Langfristige Berechnungen der Finanzlage der Rentenversicherungsträger zeigen, daß spätestens 1990, insbesondere infolge der Geburtenentwicklung, der Verschlechterung der Zahlenverhältnisse von Versicherten zu Rentnern, die ohnehin nicht allzu große Schwankungsreserve absinkt und wenige Jahre vor der Jahrtausendwende ein Defizit entsteht.

    (Zurufe von der FDP)

    Zwar haben die langfristigen Vorausschätzungen nur bedingte Aussagekraft,

    (Zuruf von der FDP: Deswegen braucht man mehr Leistung?)

    aber als Indikator für die Entwicklung, falls der Gesetzgeber nicht einschreitet, sind sie unentbehrlich.
    Eine vorsichtige Beurteilung der Entwicklung, ebenfalls mit dem Tenor „kein Grund zum Jubeln, enthält auch das Gutachten des Sozialbeirates, das dem Rentenanpassungsbericht 1980 beigefügt ist. Der Sozialbeirat spricht von einem vorübergehenden konjunkturellen Effekt, der sich bei Fortschreibung bis zum Ende des Fünfzehnjahreszeitraums auswirke und die Vorausberechnungen etwas zu günstig erscheinen lasse. Der Sozialbeirat spricht sich gegen einen Nachschlag bei der Rentenanpassung und für eine Beitragssatzerhöhung auf 18,5 % im nächsten Jahr aus. Er weist auch auf die Notwendigkeit einer Erhöhung der Bundeszuschüsse hin.
    Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich seit langem für eine Stärkung des Versicherungsgedankens in der Rentenversicherung und für eine volle Übernahme der versicherungsfremden Leistungen in die Finanzierung durch den Bund ein. Wir stimmen dem Sozialbeirat zu, wenn er darauf hinweist, daß beispielsweise für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte und für eine Beitragszahlung für Empfänger von Mutterschaftsgeld eine langfristige Finanzierung durch den Bund erforderlich ist.
    Die Begrenzung der Finanzierung dieser Leistungen durch den Bund bis zum Jahre 1981 hält der Sozialbeirat nicht für begründet. Man kann der Rentenversicherung nicht versicherungsfremde Leistungen aufbürden, sie für eine Übergangszeit durch den Bund finanzieren, um sie dann in den folgenden Jahren von der Versichertengemeinschaft finanzieren zu lassen. Mit solchen Maßnahmen wird der Versicherungscharakter der gesetzlichen Rentenversicherung ausgehöhlt. Das bewährte System der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente ist aber langfristig nur haltbar, wenn in der Rentenversicherung der Versicherungscharakter gestärkt und versicherungsfremde Leistungen vom Bund finanziert werden.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige kurze grundsätzliche Bemerkungen zum Bundeszuschuß machen. Der Anteil der Finanzierung der Renten ist von ursprünglich 30 % auf rund 17 bis 17,5 % gefallen. Auch in Zukunft werden die Rentenausgaben schneller als die allgemeine Bemessungsgrundlage steigen. Deshalb gehören sie eigentlich nicht dorthin, sondern zu den Ausgaben. Mit einem weiteren Absinken des Anteils des Bundes an der Finanzierung der Renten ist deshalb zu rechnen. Es wäre schon viel erreicht, wenn die Rentenausgaben als Grundlage für die Steigerung der Bundeszuschüsse gewählt würden. Ein weiteres Absinken des Anteils des Bundes an der Finanzierung würde hierdurch verhindert.
    Der Rentenanpassungsbericht 1980 bietet, obwohl er eine Verbesserung der Finanzlage in den nächsten Jahren anzeigt, keinen Grund, die langfristigen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung als gelöst anzusehen. Der Rentenanpassungsbericht 1980 ist vielmehr geeignet, die Entwicklung der Rentenfinanzen nüchtern zu betrachten; denn trotz kurzfristiger Situationsverbesserung zeigt er selbst bei Annahme einer günstigen Lohnentwicklung und eines für die Rentenversicherung günstigen Beschäftigungsstandes, daß die Verschiebungen im Altersaufbau der Bevölkerung von Jahr zu Jahr deutli-



    Müller (Berlin)

    cher werden und wir uns vor einem zweiten „Rentenberg" befinden.
    Der Rentenanpassungsbericht 1980 zeigt — nicht zuletzt in der Tabelle über die Höhe der Renten —, daß die rentenpolitische Konzeption der CDU/ CSU-Fraktion richtig ist. Ihre Kernpunkte sind: erstens Rückkehr zur bruttolohnbezogenen dynamischen Rente und damit auch zur bruttolohnbezogenen Anpassung, zweitens Stärkung des Versicherungsprinzips durch Verlagerung der Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen auf den Bund, drittens Abbau von versicherungsfremden Leistungen, viertens Erhöhung der Schwankungsreserve auf mindestens drei Monatsausgaben und fünftens, falls nötig, Einführung eines sozial gestaffelten Krankenversicherungsbeitrags der Rentner.
    Damit komme ich zum Schluß.

    (Wehner [SPD]: Das wundert mich aber!)

    Für Willkürmaßnahmen wie beim Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetz, für systemverändernde Maßnahmen ist in der Rentenpolitik kein Platz. Renten und Altersruhegeld dürfen nicht in das Belieben einer Regierung und Koalition gestellt werden.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Vertrauen in die gesetzliche Regelungen ist unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren unserer Rechtsordnung und der gesetzlichen Rentenversicherung.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Rentenpolitik muß langfristig orientiert sein und bedarf der Stetigkeit und Verläßlichkeit. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)