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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/4011 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4012 — Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4007 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3687 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Gelder, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir kommen zur Abstimmung über Art. 1 Nr. 26 in der Ausschußfassung. Wer der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe Art. 1 Nr. 27 und 28 sowie Art. 2 bis 15, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
    Wir haben noch über Beschlußempfehlungen des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4021 unter Ziffer 2, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3901 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dann ist dieses so beschlossen.
    Ferner ist noch über die Beschlußempfehlung des Ausschusses unter Ziffer 3 auf Drucksache 8/4021 abzustimmen. Es wird empfohlen, die Petitionen für erledigt zu erklären. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dieses so beschlossen.



    Vizepräsident Frau Renger
    Zur Abstimmung rufe ich Tagesordnungspunkt 1 b auf: Entwurf eines Steuer- und Familienentlastungsgesetzes 1981 — Drucksache 8/3666.
    Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4032, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU abzulehnen. Müssen wir da noch in die Einzelberatung eintreten?

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Das ist beantragt!)

    — Wir kommen dann zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs, den ich soeben aufgerufen habe. Ich rufe die Art. 1 bis 9 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit abgelehnt. Damit unterbleibt nach § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung jede weitere Beratung.
    Zur Abstimmung rufe ich nun die Tagesordnungspunkte 1 c, Entwurf eines Steuer- und Familienentlastungsgesetzes 1981 — Drucksache 8/3902 —, sowie 1 d, Steuerentlastungsgesetz 1980 — Drucksache 8/3456 —, auf. Der Finanzausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4032, die genannten Gesetzentwürfe abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dem ist mit Mehrheit entsprochen.
    Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 1 e, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 —, und 1 g, Entwurf eines Familiengeldgesetzes — Drucksache 8/3577
    —, auf. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 8/4008, die vorgenannten Gesetzentwürfe nach Verabschiedung des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit ist so beschlossen.
    Wir stimmen jetzt noch über Tagesordnungspunkt 1 f ab, Entwurf eines Bundesfamiliengeldgesetzes — Drucksache 8/3443. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 8/4008, diesen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU für erledigt zu erklären. Wird auch hier Einzelberatung gewünscht?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Einzelberatung!)

    — Ich rufe Art. 1 bis 12 sowie Einleitung und Überschrift dieses Gesetzentwurfs auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit abgelehnt. Nach § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung entfällt damit die weitere Beratung.
    Ich rufe zur Abstimmung Tagesordnungspunkt 2 auf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes.
    Ich darf daran erinnern, daß der Berichterstatter, der Abgeordnete Waltemathe, zu Seite 70 des Ausschußberichts Drucksache 8/4011 eine Korrektur mitgeteilt hat, nämlich den Betrag von 1060 auf 1 160 DM zu erhöhen.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Dieses Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen.
    Wir haben noch über die Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4011 unter den Ziffern 2 bis 4, den Wohngeld- und Mietbericht 1979 auf Drucksache 8/3528 zur Kenntnis zu nehmen, die zu den Vorlagen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären sowie die Annahme einer Entschließung.
    Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Einstimmig so beschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 3 der Tagesordnung, Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/4007. Ich rufe zur Einzelberatung Art. 1 bis 14, Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In dritter Beratung einstimmig angenommen.
    Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4007 unter Ziffer 2, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 4 a der Tagesordnung. Gesetz zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3964. Ich rufe Art. 1 bis 7, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen
    zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im Ganzen
    zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Ge-



    Vizepräsident Frau Renger
    genprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur Abstimmung über 4 b der Tagesordnung, Gesetz zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksachen 8/2726 und 8/3964. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3964 unter Ziffer 2, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist entsprechend der Ausschußvorlage abgelehnt.
    Wir haben noch über den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 3 auf Drucksache 8/3964 abzustimmen, die eingegangenen Petitionen zu diesem und dem vorhergehenden Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.15 Uhr fortgesetzt.

    (Unterbrechung von 13.18 bis 14.16 Uhr)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Punkt 5 ist von der Tagesordnung abgesetzt.
Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, habe ich folgende Mitteilung bekanntzugeben. Der Entwurf eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehendem Abkommen — Drucksache 8/3927 —, der in der 216. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Mai 1980 dem Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen wurde, soll auf Ersuchen des Haushaltsausschusses diesem nunmehr auch gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
Außerdem soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes
— Drucksache 8/4020 —
Die Vorlage soll ohne Aussprache an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen werden.
Ist das Haus mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

(Künstlersozialversicherungsgesetz — KSVG —)

— Drucksache 8/3172 — a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4087
Berichterstatter: Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 8/4006 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Becker (Frankfurt) Lutz Schmidt (Kempten)

(Erste Beratung 178. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Künstlersozialversicherungsgesetz bleibt bis zum Schluß umstritten. Das gilt nicht für das Ziel des Gesetzes; denn alle Parteien sind sich darin einig, daß die soziale Sicherung der selbständigen Künstler und Publizisten verbesserungsbedürftig ist. Grundlegende Meinungsverschiedenheiten gibt es jedoch über den Weg, wie man eine Verbesserung der sozialen Sicherung erreichen kann.
    Die Regierungsparteien haben nach der Devise „Mehrheit ist Mehrheit" rigoros ihr Modell der Künstlersozialversicherung durchgesetzt. Die geringfügigen Änderungen, die im Ausschuß an dem Regierungsentwurf noch vorgenommen wurden, waren nicht geeignet, die schwerwiegenden Bedenken der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch vieler der vom Gesetz Betroffenen — bis hin in die Reihen der Künstler — auszuräumen.
    Bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, aber auch in der Anhörung der betroffenen Verbände im vergangenen November und auch noch in den letzten Ausschußsitzungen waren die Vertreter der Koalition der Auffassung, daß mit dem Gesetzentwurf versicherungstechnisches und sozialpolitisches Neuland betreten werde. Diese Meinung und die wiederholte Äußerung des Kollegen Lattmann in der ersten Lesung, daß seine Fraktion für die Regelung von Einzelheiten denkbar offen sei und daß man unsere schon damals vorgetragenen Einwände sehr ernst nehmen und vollkommen vorurteilsfrei beraten wolle, ließen uns hoffen, daß unseren schwerwiegenden Bedenken wenigstens teilweise Rechnung getragen und eine positive Veränderung des Gesetzes erreichbar sein würde.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das wäre gut gewesen! — Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre gut gewesen!)

    In dieser Meinung wurden wir noch durch die Aussagen des Kollegen Lattmann unterstützt, daß ein Gesetz zum Vorteil der Künstler nur dann zu schaffen sei, wenn der Konsens der Betroffenen und Beteiligten hergestellt werde.



    Dr. Becker (Frankfurt)

    Unsere Hoffnung erfüllte sich nicht. Die Koalitionsparteien waren in der Auffassung unbeweglich. Dies zeigten nicht nur die Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, sondern auch ein interfraktionelles Gespräch kurz vor Abschluß der Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung.
    Maßgebende Sozialpolitiker, aber auch Fachleute der Renten- und Krankenversicherung haben den Lösungsweg der Bundesregierung mit einer neuen Bürokratie, genannt „Künstlersozialkasse", und mit einer verfassungsrechtlich fragwürdigen Künstlersozialabgabe als wenig praktikabel angesehen und waren überwiegend der Meinung, daß sie den Künstlern nicht die soziale Sicherung bringe, die angestrebt und wünschenswert sei.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Kritisiert wurde insbesondere die Schaffung einer verwaltungsaufwendigen und kostenträchtigen neuen Bürokratie, einer Künstlersozialkasse, und die Künstlersozialabgabe durch Verwerter von Kunst- und Pressewerken. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden zu wenig beachtet. Es ist zu bedauern, daß bei der öffentlichen Anhörung kein Verfassungsexperte befragt wurde.
    Bei der sogenannten Künstlersozialabgabe ist insbesondere die erhebliche Deckungsungleichheit zwischen Finanzierenden auf der einen Seite und Leistungsempfängern auf der anderen Seite bedenklich. Die sogenannten Vermarkter und Verwerter müssen auch für die Leistung derjenigen Künstler und Publizisten die Künstlersozialabgabe leisten, die, etwa wie Beamte, Angestellte oder auch freiwillig Versicherte, nie Leistungen aus der Künstlersozialversicherung erhalten werden. Einzelne Gruppierungen der Verwerter haben glaubhaft vorgetragen, daß nicht einmal 1 % der mit ihnen in Beziehung stehenden Künstler und Publizisten nach dem Gesetz zu versichern sind und trotzdem die Umsätze oder Entgelte der übrigen 99 % in die Abgabepflicht einbezogen werden.
    Diese Deckungsungleichheiten werden auch nicht durch den im Ausschuß neu eingefügten § 26 Abs. 3 des Gesetzes beseitigt, nach dem der Bundesarbeitsminister für bestimmte Sparten unterschiedliche Vom-Hundert-Sätze der Künstlersozialabgabe festsetzen kann. Die Ungleichheit in der Belastung innerhalb der einzelnen Sparten bleibt nach wie vor bestehen. Die Regelung gilt im übrigen nicht im ersten Jahr, sondern nur eventuell für Folgejahre. Bis zur spartenspezifischen Regelung durch den Bundesarbeitsminister sind dann schon viele Galeristen und andere kunstfördernde Vermarkter pleite — mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Künstler, insbesondere junge Künstler.
    Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben nach wie vor bestehen. Solche Bedenken können nicht durch irgendeine Rechtsverordnung über die Höhe der Künstlersozialabgabe, dazu auch noch in einer Kann-Form, aufgehoben werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Sie sind nur durch eine einwandfreie rechtsdogmatische Begründung aufzuklären, bei der eine verfassungsrechtlich einwandfreie Verteilung der Beitragslasten stattfindet.
    Die ungleichgewichtigen und damit ungerechten Belastungen der verschiedenen Vermarktergruppen durch die Künstlersozialabgabe führen bei einigen Branchen zu einer Gefährdung der kulturellen Institutionen und zur Schmälerung der kulturellen Angebote und damit zu einer Verarmung der kulturellen Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland.
    Das vorliegende Gesetz wird nach unserer Auffassung letztlich nicht zu einer Vergünstigung, sondern zu einer Benachteiligung der Künstler und Publizisten führen. Die künstlerische Entwicklung, insbesondere die Förderung junger Künstler, wird reduziert. Hinzu kommt — dies war von Anfang an zu erkennen —, daß dieser Gesetzentwurf nur einer bestimmten Gruppe von Künstlern und Publizisten helfen kann, da er nicht alle Möglichkeiten ausnützt, um Künstlern und Publizisten zu einer angemessenen Alterssicherung und Krankenversicherung zu verhelfen. So können die Älteren, die über 50jährigen, zwar zahlende Mitglieder werden, denn von ihren Kunst- und Pressewerken wird ebenfalls Künstlersozialabgabe erhoben. Die Voraussetzungen für die Altersrente können sie aber nicht erfüllen, da eine mindestens 15jährige Beitragsleistung erforderlich ist.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich!)

    Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz werden Hoffnungen geweckt, die nicht erfüllt werden. Daß die Leistungen aus der Künstlersozialversicherung nicht allzu üppig sein werden, zumindest aber nicht den Erwartungen der Künstler entsprechen, ging schon aus der Anhörung hervor. So wird derjenige, der 30 Jahre lang immer den Mindestbeitragssatz, zur Zeit monatlich 72 DM, in die Rentenversicherung gezahlt hat, später eine Altersrente von 157 DM im Monat und nach 40jähriger Beitragszahlung von nur 200 DM im Monat erhalten. Sicher ist dies nur ein unterer Grenzfall, aber er macht deutlich, daß ein Mehrfaches der Mindestbeiträge notwendig wird, um mit der Rente auch nur in die Höhe der jetzigen Sozialhilfesätze zu kommen. Auch der Bundeszuschuß hilft hier nicht, da er nach dem Gesetz erst einmal für die Verwaltungskostender KünstlerSozialkasse und zum anderen nur als Vermarkteranteil, als Arbeitgeberanteil für die Selbstvermarkter unter den Künstlern bereitsteht.
    In der Sachverständigenanhörung hatte ein Vertreter der Gewerkschaft das Beispiel des Vincent van Gogh gebracht, der nichts außer der Unterstützung seines Bruders erhielt. Der Bruder war übrigens im Kunsthandel tätig. Zu van Goghs Lebzeiten wurde nur ein einziges Bild verkauft. Auch Vincent van Gogh wäre mit diesem Künstlersozialversicherungsgesetz angesichts der geringen Umsätze nicht zu helfen gewesen.
    Einer der wundesten Punkte des Regierungsentwurfs eines Künstlersozialversicherungsgesetzes besteht in der Tatsache, daß für die wirklich bedürftigen Künstler und Publizisten keine echte Verbes-



    Dr. Becker (Frankfurt)

    serung der sozialen Situation erreicht wird. Dies gilt z. B. für die alten Künstler, denen es wegen ihres Alters an der ausreichenden Versicherungsfähigkeit nach dem Gesetz mangelt. Die Ausklammerung des Personenkreises alter und bedürftiger Künstler und Publizisten, mit deren sozialer Situation immer wieder argumentiert wird, hält die CDU/CSU für sehr bedenklich.
    Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß durch das Künstlersozialversicherungsgesetz die vorhandenen gut funktionierenden sozialen Sicherungseinrichtungen, die Versorgungswerke, austrocknen oder zumindest geschädigt werden, weil die gutverdienenden zahlungskräftigen Künstler und Publizisten durch das neue Gesetz in der Künstlersozialversicherung zwangsversichert werden und dann weder auf der Künstler- noch auf der Verwerterseite ohne Not zweimal gezahlt wird. So ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß trotz der neu eingebauten, allerdings unvollständigen und eingeengten Ausnahmeregelungen diese Versorgungswerke in ihrem Bestand erheblich gefährdet und in ihrer Aufgabenstellung eingeengt werden.
    Im Verlaufe der Beratungen wurde der Künstlersozialabgabesatz ohne nähere Begründung von 8 auf 5 % gesenkt. Die Änderung soll die Vermarkter bewegen, das problematische Gesetz zu akzeptieren. Argumentiert wurde mit der Vermeidung von späteren Verrechnungen. Die Senkung um 40 % zeigt, daß das Gesetz ohne genaue Berechnungen des Bedarfs, ja, ohne schlüssige Zahlen über die Anzahl der betroffenen Künstler und Publizisten auf den parlamentarischen Weg geschickt wurde.

    (Broll [CDU/CSU]: Genauso ist es!)

    Die Zahlen von 1970/71 aus dem Künstlerbericht sind eindeutig veraltet.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Einführung der sogenannten Künstlersozialabgabe darüber hinaus eine Änderung des bestehenden Systems der sozialen Sicherung mit lohnorientierten Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Mit der Künstlersozialabgabe wird erstmals eine pauschale Umlage ohne Begrenzung der Beitragsleistung auf seiten der Vertragspartner der Künstler, auf seiten der Vermarkter, dazu noch mit unbestimmter Rechtsnatur — darüber hinaus jetzt auch noch durch Rechtsverordnung spartenmäßig unterschiedlich festsetzbar — eingeführt. Dies ist nach unserer Ansicht der Einstieg in die sogenannte Maschinenabgabe,

    (Zuruf des Abg. Cronenberg [FDP])

    die unser bisheriges auf die Arbeits- und Beitragsleistung bezogenes Rentensystem verändern würde. Die sogenannte Maschinensteuer à la Ehrenberg wird bekanntlich nicht nur von der CDU/CSU, sondern auch von der FDP, den Arbeitgebern, den Gewerkschaften und den Sozialversicherungsinstitutionen abgelehnt.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Um so verwunderlicher ist es, daß die FDP einer solchen Abgabe, die eindeutig Pilotfunktion für den Maschinenbeitrag hat, zustimmt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auf die ist kein Verlaß!)

    Wegen all dieser aufgezeigten Mängel, den Nachteilen und Bedenken hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem Bestreben, eine für Künstler und Publizisten bestmögliche Lösung zu finden, eine Alternative erarbeitet und sie in detaillierten Änderungsanträgen zu dem Regierungsentwurf in die Beratungen eingebracht.
    Die Alternative der CDU/CSU, die wir dem Hohen Hause heute erneut zur Abstimmung vorlegen, sieht die Einbeziehung der Künstler in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung in systemkonformer Art vor. Hierbei werden das schwankende Einkommen der Künstler und Publizisten und die durch den versprochenen Bundeszuschuß gegebene Situation berücksichtigt. Bei grundsätzlicher Versicherungspflicht soll eine Befreiungsmöglichkeit bei gleichwertiger Sicherung, gegebenenfalls auch branchenspezifisch möglich sein.
    Die Alternative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht eine individuelle Beitragszahlung der Künstler und der Vermarkter sowie einen individuellen Zuschuß aus Bundesmitteln vor. Künstler und Publizisten sowie Vermarkter sollen jeweils 50 % der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge auf Entgelte bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Nach den Vorstellungen der CDU/ CSU soll die Anlauf- und Antragsstelle für den Künstler die als Einzugsstelle bisher schon erfahrene und bewährte Krankenkasse sein. Dies hätte den großen Vorteil, daß die Betreuung der Künstler und Publizisten versichertennah erfolgen kann. Bereits jetzt haben die Krankenkassen Erfahrungen mit den schon in der Reichsversicherungsordnung erfaßten Künstlergruppen, den Artisten, Musikerziehern, Bühnenmitgliedern und Musikern.
    Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Künstler seine Anmeldung, seine Anträge, seine Einkommensmitteilung zur Beitragsanteilberechnung wie auch seine Befreiungsanträge an die Künstlersozialkasse, im Wahlkreis des Bundesarbeitsministers in Wilhelmshaven gelegen, zu richten. Nicht jeder Künstler ist schreibgewandt, und wegen der Ortsferne könne viele Künstler ihr Anliegen nicht hinreichend vorbringen. Am Schalter seiner Krankenkasse, an seinem Wohnort, wie dies bei unserer Vorlage möglich ist, ist dies leichter zu bewerkstelligen.
    Nach unseren Vorstellungen sollen vom Bundeszuschuß zunächst die Verwaltungskosten abgezogen werden. Danach soll der Bundeszuschuß auf Renten- und Krankenversicherung aufgeteilt werden, wobei er als jeweiliger Grund- und Mindestbeitragsanteil auf der Versichertenseite dient. Dieser Beitragsanteil soll dem Konto des Künstlers gutgeschrieben werden, wenn der Künstler die gleichen Mindestbeiträge an Renten- und Krankenversicherung zahlt.



    Dr. Becker (Frankfurt)

    Grundsätzlich gilt, daß der Künstler wie im Regierungsentwurf 50 % des Gesamtbeitrags — vermindert um den Anteil des Bundeszuschusses — leistet. Der sogenannte Vermarkter soll ebenfalls 50 % zu den Beiträgen für den Künstler zahlen, der sich als in der Künstlersozialversicherung Versicherter ausweist. Diese Beiträge werden dann von der Krankenkasse eingezogen. Gegenüber der Regierungsvorlage werden bei dieser Regelung einerseits verfassungsrechtliche Bedenken ausgeräumt, andererseits wird die Überlastung der Vermarkter vermieden, die ihr künstlerförderndes Wirken beeinträchtigt.
    Gegen diesen Vorschlag wird vorgebracht, er führe zu Wettbewerbsnachteilen der in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstler. Hierzu ist zu sagen, daß nicht allein aus dem eventuellen Fehlverhalten einzelner schon auf ein Fehlverhalten aller geschlossen werden darf. Wie Sie nicht vom Fehlverhalten aller Arbeiter und Angestellten z. B. bei der Lohnfortzahlung ausgehen, meine Damen und Herren von der Koalition, so sollten Sie auch den Verwertern keine grundsätzliche Ausweichreaktion, kein Fehlverhalten unterstellen.
    Auch die Tatsache, daß einzelne Künstler mit einer Vielzahl von Verwertern in Geschäftsbeziehungen stehen, ist kein Hinderungsgrund für die individuelle Regelung. Wie auch heute schon bei. Mehrfachbeschäftigten üblich, können Überzahlungen der Verwerter am Ende des Jahres nach entsprechender Quotierung zu den anteilsmäßigen Entgelten erstattet werden. Überzahlungen bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze sind zu erstatten oder können auf Wunsch gutgeschrieben werden. Bei der Rentenversicherung sollten Vor- und Nachentrichtungsmöglichkeiten in der Beitragsleistung der Künstler und Publizisten gegeben sein.
    Die Alternative der CDU/CSU vermeidet die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere hinsichtlich der Deckungsungleichheit. Dadurch würde die jetzt sicher zu erwartende Verfassungsbeschwerde vermieden. Unsere Alternative ist einfacher, weniger verwaltungsaufwendig und macht eine neue kostspielige Bürokratie überflüssig.

    (Zuruf des Abg. Cronenberg [FDP])

    Die Künstler und Publizisten werden in das bewährte soziale Sicherungssystem integriert, das ortsnah den Künstlern und den Publizisten direkt zur Verfügung steht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unsere Alternative bringt den Versicherungsträgern gesicherte Beitragseinnahmen sowie bessere und befriedigendere Leistungen für Künstler und Publizisten im Alter und bei Krankheit. Der Bundeszuschuß würde zugunsten der Künstler und Publizisten in wirtschaftlicherer Weise verwendet.
    Nach Vorlage unserer Alternative zeigte sich im interfraktionellen Gespräch, daß SPD und FDP in keinem Fall über eine individuelle Beitragszahlung der Verwerter reden wollten. So wurde in einem Schnellverfahren nach der Devise „Mehrheit ist
    Mehrheit" die Alternative abgelehnt und der Künstlersozialversicherungsgesetzentwurf nach nur geringfügigen Änderungen, die überwiegend die Alibifunktion für den FDP-Partner gegenüber der Wählerschaft darstellen, durchgepaukt.

    (Franke [CDU/CSU]: Obwohl Herr Kleinert in der ersten Lesung hier etwas ganz anderes wollte!)

    — Dem stimme ich zu.

    (Cronenberg [FDP]: Sie müssen Kleinert richtig lesen!)

    Eine Verfassungsbeschwerde ist bei Annahme dieses Gesetzentwurfs vorprogrammiert. Aber Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, nehmen sie offensichtlich in Kauf. Die CDU/ CSU bedauert, daß Sie unsere Alternative nicht aufgegriffen und sie in den bisherigen Beratungen abqualifiziert haben. Die Künstler und Publizisten haben eine sorgfältigere Beratung eines für sie wichtigen Gesetzes verdient.
    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben heute noch die Möglichkeit, der besseren Lösung, dem CDU/CSU-Modell, zuzustimmen. Die CDU/CSU ihrerseits lehnt den Regierungsentwurf in der Ausschußfassung ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU)