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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/4011 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4012 — Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4007 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3687 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Gelder, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Hans Matthöfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Finanzausschuß des Bundestages für die zügige und sorgfältige Beratung der Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe. Der Bundestag kann jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die notwendigen Steuerentlastungen für die Bürger noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Es gibt für mich keinen Zweifel, daß es richtig ist, an den geplanten Steuersenkungen ab 1981 festzuhalten. Die Belastung der Arbeitnehmer, insbesondere mit direkten Steuern und Abgaben, ist immer noch zu hoch und muß dringend abgebaut werden. Wir lehnen auch den von Frau Matthäus so vorzüglich geschilderten Zickzackkurs der Opposition in der Steuer- und Finanzpolitik ab, der jetzt übrigens im Wahlprogramm der CDU/CSU in geradezu grotesker Weise fortgesetzt wird.
Herr Dr. Kreile, Sie versuchen, das nachträglich zu rechtfertigen. Aber es kann doch nicht wegdiskutiert werden, daß wir auf der Tagesordnung heute zwei Gesetzentwürfe haben: Einen Steuersenkungsgesetzentwurf, der von Ihnen und Ihrer Mehrheit im Bundesrat eingebracht wurde, für 1980 und einen für 1981. Wenn Sie hier sagen, wir richteten das alles auf den Wahlkampf aus, dann sage ich Ihnen: Unsere Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik richtet sich nicht nach den Notwendigkeiten von Wahlterminen.

(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Aber Herr Matthöfer, unter Profis sollte man doch so etwas nicht sagen!)

— Lieber Herr Dr. Kohl, daß Sie wieder ein bißchen fröhlicher sind, nachdem der Herr Strauß eins auf den Deckel bekommen hat, das freut mich mit Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich begrüße Sie schon als neuen Kanzlerkandidaten für 1984.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD — Dr. Kohl [CDU/CSU]: Sie sollten auch fröhlicher sein!)

Dann werden wir auch nicht mehr diese verschwitzten Ungeheuerlichkeiten, die auf Ihrem Parteitag über den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gesagt worden sind, hören müssen.

(Dr. Kohl [CDU/CSU]: Das müssen Sie gerade sagen! — Graf Stauffenberg [CDU/ CSU]: Die Diffamierungsspezialisten von Nordrhein-Westfalen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Es wäre falsch gewesen, die Steuern für 1980 zu senken, weil es ganz einfach nicht miteinander vereinbar ist, die auf uns zukommenden Belastungen zu tragen, das Defizit in den Grenzen zu halten, in denen wir es in diesem Jahr halten — das Defizit ist wesentlich geringer, als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war —, und die Steuern zu senken. Zu diesem Zeitpunkt kann doch überhaupt niemand bestreiten, daß Ihre Kampagne vom Herbst und Winter vergangenen Jahres falsch gewesen ist. Hätten wir uns auf Ihre Forderungen eingelassen, dann wären wir heute nicht in der Lage, auf die internationalen Notwendigkeiten und auf konjunkturelle Notwendigkeiten zu reagieren.
Herr Dr. Kreile sagt: Da gibt es aber doch Afghanistan; man muß mehr für Entwicklungshilfe, mehr für die Verteidigung und mehr für Europa tun. — Das ist selbstverständlich. Nur: der Vorschlag der Union, die Steuersenkungen vom 1. Januar 1981 wegzuschieben oder drastisch zu vermindern, ist nicht sachgerecht. Der Bund bekommt von der Einkommensteuer und von der Lohnsteuer nur 42,5 %. Es wäre falsch, den Steuerzahler mit 100 DM zu belasten, damit der Bund 42,50 DM für Verteidigung, Entwicklungshilfe oder Europa hat. Aus diesem Grunde — aber auch wegen der Hintergedanken bei Ihnen, daß dann die Länder 57,5 % bekommen hätten, obwohl deren Aufgaben nicht gestiegen sind — wäre es nicht richtig gewesen, den Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Auch das riesige familien- und sozialpolitische Geschenkpaket im Umfang von



Bundesminister Matthöfer
23 Milliarden DM, das Sie für die nächste Legislaturperiode ankündigen, ist nicht zu finanzieren.
Ihrer Politik fehlt es an Grundsätzen, an Beständigkeit und an Seriosität.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden uns nach den konjunkturellen und den internationalen Notwendigkeiten richten. Wir haben bis zum Jahre 1973 Schulden abgebaut — wir haben ja die Konjunkturrücklage angelegt —, wir — Bund, Länder und Gemeinden insgesamt — haben 1973 Kredite in Höhe von wenigen Milliarden DM aufgenommen, haben dann allerdings in den Zeiten der weltweiten wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Beschäftigung in der Bundesrepublik sichergestellt; wir haben Nachfrage geschaffen durch die Kreditaufnahme, und wir haben die Kredite so verwendet, so investiert für Zukunftssicherung, für Innovationen, für strukturelle Veränderungen zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, daß wir auch in Zukunft gerüstet sind, allen Notwendigkeiten zu entsprechen.
Wenn mir nun der Herr Dr. Kreile „Raffinesse" und komplizierte, geradezu billardspielerähnliche Überlegungen unterstellt hat, dann kann ich ihm nur sagen: Es gibt in der Psychologie den Begriff der Projektion, der besagt, daß der einzelne dazu neigt, seine eigenen krausen Gedanken in den Kopf des anderen zu projizieren.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Politik — das haben Sie im Laufe der Jahre verfolgen können — ist klar und durchsichtig.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber, aber!)

Wenn ich etwas sage, dann wird das auch so gemacht.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Die SPD glaubt es sogar!)

Wir haben gesagt: 1980 keine Steuersenkung — die Steuern sind nicht gesenkt worden. Wir haben gesagt: Wir senken die Steuern 1981 — wir senken 1981 die Steuern. Wir haben gesagt: Wir werden den Nachtragshaushalt durch Streichungen finanzieren — und wir werden ihn durch Streichungen finanzieren. Ich habe im März gesagt: Die Steuerschätzung im Mai wird genau das alles wieder ausgleichen — die Steuerschätzung liegt jetzt vor, und sie gleicht den Ausfall wieder aus.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ihr nervöses Hin und Her, Ihr Getue und Gegacker dient doch nur dazu, die Leute draußen zu verwirren und irrezuführen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

So, wie es vorhin Herr Dr. Kreile tat, fordern Sie in derselben Rede sowohl Steuersenkungen in Milliardenhöhe als auch einen Abbau der Verschuldung und der Subventionen. Glauben Sie doch nicht, daß die Leute das nicht merken! Sie werden das alles noch bezahlt bekommen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wie ich sagte, sind Steuerentlastungen besonders für Arbeitnehmer dringend erforderlich. Die Steuerentlastungen sind auf ein Ausmaß begrenzt und zeitlich so verteilt, daß es möglich ist, gleichzeitig die Nettokreditaufnahme des Bundes in volkswirtschaftlich vernünftigen und vertretbaren Grenzen zu halten. Dies ist allerdings für das Steuerpaket der Opposition viel weniger möglich, obwohl es mit dem der Bundesregierung im Gesamtvolumen übereinstimmt. Die Opposition will aber die Finanzierungslasten ungleich stärker auf den Bund verlagern. Der Abgeordnete Gobrecht hat Ihnen dies ausführlich dargestellt.
Eine stetige Steuerentlastungspolitik. der Bundesregierung hat dazu geführt, daß die Steuerbelastung aller Bürger, besonders der Arbeitnehmer, insgesamt noch in vertretbaren Grenzen geblieben ist.
Die Lohnsteuerquote wird 1981 unter Berücksichtigung der Steuersenkung, die wir jetzt beschließen, mit 14,8 % nicht höher sein als 1974. Diese Stabilisierung der Steuerquote in den letzten Jahren ist erreicht worden, obwohl seit 1974 die Reallöhne der Arbeitnehmer kräftig gestiegen sind. Auch das Lohnsteueraufkommen, Herr Dr. Kreile, hat sich seit 1975 mit 9 % Steigerung im Durchschnitt der Jahre erheblich langsamer entwickelt als in den Zeiträumen, als die CDU/CSU den Bundeskanzler stellte.

(Zuruf von der SPD: Das will man nicht hören!)

Damals waren Steigerungsraten von 15, 16, ja 20 im Durchschnitt der Jahre an der Tagesordnung. Wenn man von heimlichen Steuererhöhungen sprechen kann, dann haben sie damals stattgefunden, nicht heute. Die volkswirtschaftliche Steuerquote ist heute nicht höher, als sie es im Schnitt der 50er und 60er Jahre war. Daran wollen wir und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Wir werden künftig aber etwas daran ändern wollen, daß sich die Steuerlast bei wachsendem allgemeinen Einkommen auf die Lohnsteuerzahler konzentriert. Wir werden weiter durch von Zeit zu Zeit vorzunehmende Änderungen des Tarifs dafür sorgen, daß die zunehmende Belastung der Lohnsteuerzahler, die wir vor allen Dingen in den ersten 25 Jahren dieser Republik festzustellen haben, wieder abgebaut wird. Ungewollte Belastungsverschiebungen müssen von Zeit zu Zeit gezielt, vor allem durch Anpassungen beim Steuertarif, korrigiert werden.
Der wesentliche strittige Punkt zwischen der Regierung und der Opposition, die ja leider mit der 'Mehrheit des Bundesrats identisch ist, ist die Ausgestaltung der Familienkomponente, die in beiden Gesetzentwürfen, in Ihrem und unserem, von besonderer Bedeutung ist. Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben eine steuerliche Lösung, nämlich den Kindergrundfreibetrag, vorgeschlagen. Diese Lösung verbindet die Steuerbelastung der Bürger und die Familienentlastung wieder unmittelbar miteinander.
Hierzu hat Herr Dr. Kreile ein Täuschungsmanöver vorgeführt. Wenn Sie bei der Darstellung des Ansteigens der Lohnsteuer von 1970 bis 1979 ganz verschwinden lassen — vergessen können Sie es ja



Bundesminister Matthöfer
nicht, weil Sie mit daran beteiligt waren —, daß eine Systemänderung stattgefunden hat, daß wir jetzt nämlich bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr Kinderfreibeträge abziehen, sondern Kindergeld zahlen, wenn Sie also die 17 Milliarden DM Kindergeld nicht gegenrechnen, Herr Dr. Kreile, dann, das muß ich Ihnen sagen, verfälschen Sie mit diesem methodischen Trick die Tatsachen. Sie führen die Leute irre. Das sollten Sie nicht tun.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Natürlich geht die Masse des Kindergeldes an Lohnsteuerzahler; das kann überhaupt keiner bezweifeln. Es ist doch ganz selbstverständlich, daß man hier gegenrechnen muß, wenn man den vorherigen Zustand und das, was nachher geschehen ist, miteinander vergleichen will. Hier andere Zahlen auf den Tisch zu legen ist doch methodisch unsauber.

(Beifall bei der SPD — Kühbacher [SPD]: Aber es paßt besser ins Feindbild!)

Wir möchten eine Entlastung der Steuerzahler, die ähnlich wie das Kindergeld wirkt und die unabhängig vom Einkommen für alle gleich hoch ist. Nach Auffassung der Bundesregierung soll das gesamte System des Kinderlastenausgleichs, also unter Einschluß des jetzigen Kindergeldes, in die Einkommensteuer einbezogen werden. Wir streben die sogenannte Finanzamtslösung langfristig an. Wir sehen im Kindergrundfreibetrag einen ersten Schritt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bei allen Argumenten, die Sie vortragen, das auch immer berücksichtigten.
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der Familienlastenausgleich eine gesamtstaatliche Aufgabe darstellt, deren Finanzierung nicht nur dem Bund allein aufgebürdet werden kann. Nur die gerechte Beteiligung aller Gebietskörperschaften — des Bundes, der Länder und der Gemeinden — an der Finanzierung ermöglicht es, im Interesse der Familien und der Kinder in unserem Lande jetzt und für die Zukunft die notwendige Ausweitung der kinderbezogenen Entlastung herbeizuführen.
Wir wollen das steuer- und familienpolitische Maßnahmenpaket ohne Erhöhung der vorgesehenen Kreditaufnahme finanzieren. Um dies möglich zu machen, haben wir Forderungen nach massiven Steuerentlastungen und Ausgabenerhöhungen für 1980 abgewehrt. Hätten wir auf die falschen Ratschläge der Opposition gehört, dann hätten wir jetzt eine wesentlich höhere Kreditaufnahme. Das hätte gegen jede wirtschaftliche Vernunft gesprochen. Wir haben einen Nachtragshaushalt für 1980 vorgelegt, in dem die 1,8 Milliarden DM zusätzlichen Ausgaben vollständig durch Streichungen bei anderen Ausgaben gedeckt werden. Ich danke meinen Kollegen in der Bundesregierung ausdrücklich dafür, daß sie die Ausgabenkürzungen in ihren Haushalten

(Zuruf von der CDU/CSU: Es ist keiner da!)

im übergeordneten gesamtstaatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse hingenommen haben, obwohl selbstverständlich auch die Ausgaben, die wir gestrichen haben, ihren guten Sinn gehabt hätten.
Nicht anders wird es mit der Finanzierung der von den Koalitionsfraktionen und von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuerentlastung im Bundeshaushalt 1981 sein. Ich habe nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP und nach dem deckungsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Haushalt 1981 rund 5 Milliarden DM zu finanzieren. Ich werde dies tun, ohne zusätzliche Kredite aufzunehmen. Ich werde — einmal abgesehen von den sich abzeichnenden Mehreinnahmen nichtsteuerlicher Art — die bisher geplanten Ausgabenansätze im Haushalt 1981 insbesondere im konsumtiven Bereich entsprechend den Notwendigkeiten kürzen. Dies wird schwierig sein, aber es ist möglich. 5 Milliarden DM sind nach meiner festen Überzeugung ohne zusätzliche Kredite zu finanzieren. Damit ist allerdings auch die Grenze des Möglichen und Vertretbaren erreicht. Sollte die Wirtschaft sich weiter so gut entwickeln wie bisher, dann werden wir auch 1981 unter die Defizitansätze der mittelfristigen Finanzplanung gehen müssen. Es wird an dieser Marke von 5 Milliarden DM auch in den Vermittlungsverhandlungen kein Weg vorbeigehen.
Zur Debatte steht heute neben den steuer- und familienpolitischen Entlastungsmaßnahmen auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze. Seine Erleichterungs- und Vereinfachungsvorschläge verdienen es, stärker in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt zu werden.
Mit der Verlängerung und Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsvergünstigungen für betriebliche Umweltschutzinvestitionen wird der Anreiz zu umweltgerechtem Verhalten gestärkt. Das wird insbesondere industriellen Ballungsgebieten mit erhöhten Umweltbelastungen zugute kommen. Die zehnjährige Verlängerung der Abschreibungsvergünstigungen bis Ende 1990, die Lockerung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen sowie die Einbeziehung des innerbetrieblichen Umweltschutzes in die Vergünstigung werden dazu beitragen, den Betrieben die Anpassung an die rasche umwelttechnologische Entwicklung zu erleichtern.
Mit der vorgeschlagenen Verdoppelung des Abzugssatzes für Spenden zur Förderung kultureller Zwecke auf 10 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte soll ein zusätzlicher Anreiz für private Initiativen zur Förderung von Kunst und Kultur geboten und die Stiftung wertvoller Kunstwerke für die Allgemeinheit in höherem Maße als bisher steuerlich gefördert werden. Die erweiterte Abzugsmöglichkeit für derartige Spenden soll auch als zusätzliche Maßnahme auf dem Gebiet des Steuerrechts zu der vor allem mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz angestrebten Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler beitragen.
Die Erhöhung des Abzugssatzes für Spenden an politische Parteien wurde im Verlauf der parlamentarischen Beratung in den Gesetzentwurf eingefügt. Die Erhöhung der seit 1967 unveränderten Beträge



Bundesminister Matthöfer
hält sich in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten angemessenen Rahmen.
Für die Arbeitnehmer im Dienstleistungsbereich ist die Anhebung des Trinkgeldfreibetrages von großer praktischer Bedeutung. Trinkgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, ohne daß der Arbeitnehmer hierauf einen Rechtsanspruch hat, unterliegen danach nur noch der Lohnsteuer, soweit sie 1 200 DM im Kalenderjahr übersteigen. Der Gesetzentwurf sieht also eine Verdoppelung des bisherigen Freibetrages vor. Damit werden in einer Vielzahl von Fällen kleinliche Ermittlungen der Finanzbehörden vermieden.
Änderungen der Abgabenordnung sehen u. a. vor, daß, abweichend vom bisherigen Recht, dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen die notwendigen Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im außergerichtlichen Rechtsbehelfverfahren erstattet werden.

(V o r s i t z: Präsident Stücklen)

Der zweite Schwerpunkt des Entwurfs liegt in der Steuervereinfachung. Wir sehen ein ernstes Problem darin, daß die Bürger ihr Steuersystem gewissermaßen immer weniger durchschauen.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Ach nein!)

— Sagen Sie bitte nicht „ach nein, während Ihre Parteifreunde im Bundesrat ständig die größten Komplizierungen in die Gesetze hineinbringen!

(Beifall bei der SPD — Kittelmann [CDU/ CSU]: Herr Minister, schuld sind immer nur die anderen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Unverständnis macht sich breit, Steuerverdrossenheit kann geschürt werden, obwohl sich ein beachtlicher Verwaltungsapparat, ein ganzer Berufsstand von Beratern und ein eigener Zweig der Gerichtsbarkeit um dieses Verständnis bemühen.
Es kann in unserem komplexen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, in einem Staat mit einer auf höchste Gerechtigkeit im Einzelfall bedachten Gerichtsbarkeit kein Steuersystem geben, bei dem Einfachheit allein schon als entscheidender Vorzug gelten könnte.

(Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Sehr richtig!)

Ein gewisses Maß an Differenzierung und auch an Komplizierung ist uns durch die Vielfalt der wirtschaftlichen und sozialen Sachverhalte des täglichen Lebens, durch den Anspruch auf soziale Gerechtigkeit und auf Gleichbehandlung vorgegeben. Steuervereinfachung kann nur in dem dadurch vorgegebenen Rahmen schrittweise und nicht blindlings, gewissermaßen mit dem Brecheisen durchgesetzt werden. Die unumgängliche Rücksichtnahme auf die sozial gerechte und gleichmäßige Besteuerung aller Bürger nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, auf die öffentlichen Haushalte, auf die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, auf das nationale und internationale Recht, auf die Technik der Steuererhebung im Massenverfahren begrenzt die
Handlungsmöglichkeiten und zwingt dazu, die Aufgabe in kleinen Schritten anzugehen, zumal der Bund auch nur begrenzte Zuständigkeiten hat. Ich glaube, in diesen Grenzen können wir in den letzten Jahren auf beachtliche Erfolge verweisen, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Fortsetzung finden. Mit diesem Entwurf durchforsten wir das Einkommensteuergesetz und andere Steuergesetze nach Vorschriften, die an Bedeutung verloren haben und schlagen deren Streichung vor.
Lassen Sie mich von den weiteren Maßnahmen bitte neben der bereits erwähnten Anhebung des Freibetrages für Trinkgelder auf 1 200 DM drei Vorschriften besonders hervorheben. Die Grenze für Vierteljahreszahler und Jahreszahler bei der Lohnsteuer wird an die seit diesem Jahr geltende Regelung bei der Umsatzsteuer angepaßt. Wir versprechen uns davon eine bemerkenswerte Verringerung des Papierkrieges zwischen Arbeitgebern und dem Finanzamt. Die Anhebungen der Erklärungspflichtgrenze nach dem Gewerbekapital soll mindestens die Hälfte der gewerblichen Betriebe von der Einheitswertfeststellung, die nicht immer einfach ist, freistellen. Wir wollen bei der Bestimmung der Vordrucke für die Einkommensteuererklärung das Gewicht des Bundes verstärken. Der Bundesfinanzminister hat sich seit Jahren um die Vereinheitlichung der Vordrucke bemüht und auch einen entsprechenden Beschluß der Finanzministerkonferenz erwirkt.
Der ebenfalls heute zur Beratung anstehende Entwurf der Bundesregierung zur Abschaffung von Verbrauchsteuern des Bundes, nämlich der Steuern auf Zündwaren, auf Spielkarten, auf Essigsäure und Branntwein zur Herstellung von Gärungsessig, wird zu Steuermindereinnahmen von knapp 20 Millionen DM führen. Damit ist die Grenze erreicht, innerhalb derer ich es zur Zeit für vertretbar halte, durch Verzicht auf Steuereinnahmen zur Bereinigung unseres Steuersystems beizutragen. Der Oppositionsentwurf, der im Finanzausschuß keine Mehrheit gefunden hat, sah auch noch die Abschaffung der Salzsteuer, der Leuchtmittelsteuer und der Zuckersteuer vor. Er hätte bei seiner Verwirklichung Steuermindereinnahmen von weiteren 321 Millionen DM zur Folge.
Herr Dr. Kreile, die von Ihnen geforderte Erhöhung der Vorsteuerpauschale, die wir ablehnen, würde zusammen mit den Mindereinnahmen infolge Wegfalls der Bagatellsteuern etwa 900 Millionen DM Einnahmeverminderung bringen. Die vielen anderen Forderungen, die Sie hier erhoben haben, will ich gar nicht nennen. Ich verstehe wirklich nicht, wie Sie es mit Ihrer intellektuellen Redlichkeit vereinbaren können, einen sich in seinen Teilen widersprechenden Vortrag halten,

(Beifall bei der SPD — Dr. Jenninger [CDU/ CSU]: Übertreiben Sie mal nicht!)

indem Sie einerseits den Abbau der Defizite fordern und andererseits den steuerzahlenden Bürgern geradezu ein Füllhorn von Zusagen anbieten.

(Dr. Spöri [SPD]: Beschämend!)




Bundesminister Matthöfer
Ich kann das vor dem Hintergrund der derzeitigen und allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages bewußten Haushaltslage nicht rechtfertigen. Ich bitte Sie deshalb, bei Ihrer Ablehnung zu bleiben.
Ansonsten hoffe ich, daß Sie den Entwürfen, die Ihnen der Finanzausschuß vorgelegt hat, zustimmen. Ich bedanke mich für die Arbeit. Ich darf mich insbesondere bei Frau Matthäus bedanken und gratuliere ihr auch sehr herzlich zur Geburt ihres Sohnes.

(Allgemeiner Beifall)

Ich freue mich, daß sie schon heute wieder so aktiv unter uns ist.
Ich bitte Sie, unseren Entwürfen zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.